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Declaration of Voting Results & Voting Rights Announcements Sep 10, 2015

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Declaration of Voting Results & Voting Rights Announcements

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News Details

Voting Rights Announcements | 10 September 2015 17:20

Capital Stage AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Capital Stage AG

10.09.2015 17:20

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland hat uns
gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 09.09.2015 im Zusammenhang mit der
Überschreitung der Schwellen von 10%, 15%, 20% und 25% vom 03.09.2015 über
Folgendes informiert:

  1. Die Überschreitung der meldepflichtigen Schwellen entstand dadurch, dass
    die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH mit der AMCO Service GmbH
    hinsichtlich der von beiden an der Capital Stage AG gehaltenen Anteile
    einen Poolvertrag abgeschlossen hat. Für diese Maßnahme mussten weder
    Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt werden.

  2. Der Abschluss des genannten Poolvertrages stellt eine
    Vorbereitungsmaßnahme zur geplanten Neustrukturierung der
    Beteiligungsverhältnisse dar. Die im Anschluss durchzuführende Investition,
    die dann vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird, dient weder der
    Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

  3. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb der nächsten zwölf
    Monate weitere Stimmrechte erworben werden. Eine Erreichung oder
    Überschreitung weiterer Meldeschwellen ist nicht vorgesehen.

  4. Ein Mitglied der Geschäftsführung der Albert Büll
    Beteiligungsgesellschaft mbH ist im Aufsichtsrat der Capital Stage AG
    vertreten und nimmt dort die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung
    obliegenden Pflichten und Aufgaben wahr. Eine Einflussnahme auf die dortige
    Organbesetzung ist nicht beabsichtigt.

  5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Capital Stage AG,
    insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
    Fremdkapitalfinanzierung sowie die dortige Dividendenpolitik wird nicht
    angestrebt.

Die Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß §
27a Abs. 1 WpHG am 09.09.2015 im Zusammenhang mit der Überschreitung der
Schwellen von 10%, 15%, 20% und 25% vom 03.09.2015 über Folgendes
informiert:

  1. Die Überschreitung der meldepflichtigen Schwellen entstand dadurch, dass
    die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, deren Stimmrechte an der
    Capital Stage AG der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG zugerechnet werden,
    mit der AMCO Service GmbH hinsichtlich der von beiden an der Capital Stage
    AG gehaltenen Anteile einen Poolvertrag abgeschlossen hat. Für diese
    Maßnahme mussten weder Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt werden.

  2. Der Abschluss des genannten Poolvertrages stellt eine
    Vorbereitungsmaßnahme zur geplanten Neustrukturierung der
    Beteiligungsverhältnisse dar. Die im Anschluss durchzuführende Investition,
    die dann vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird, dient weder der
    Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

  3. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
    Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

  4. Ein Mitglied der Geschäftsführung der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG
    ist im Aufsichtsrat der Capital Stage AG vertreten und nimmt dort die ihm
    nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Pflichten und
    Aufgaben wahr. Eine Einflussnahme auf die dortige Organbesetzung ist nicht
    beabsichtigt.

  5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Capital Stage AG,
    insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
    Fremdkapitalfinanzierung sowie die dortige Dividendenpolitik wird nicht
    angestrebt.

Die Albert Büll GmbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
am 09.09.2015 im Zusammenhang mit der Überschreitung der Schwellen von 10%,
15%, 20% und 25% vom 03.09.2015 über Folgendes informiert:

  1. Die Überschreitung der meldepflichtigen Schwellen entstand dadurch, dass
    die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, deren Stimmrechte an der
    Capital Stage AG der Albert Büll GmbH über die Albert Büll Holding GmbH &
    Co. KG zugerechnet werden, mit der AMCO Service GmbH hinsichtlich der von
    beiden an der Capital Stage AG gehaltenen Anteile einen Poolvertrag
    abgeschlossen hat. Für diese Maßnahme mussten weder Eigen- noch Fremdmittel
    eingesetzt werden.

  2. Der Abschluss des genannten Poolvertrages stellt eine
    Vorbereitungsmaßnahme zur geplanten Neustrukturierung der
    Beteiligungsverhältnisse dar. Die im Anschluss durchzuführende Investition,
    die dann vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird, dient weder der
    Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

  3. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
    Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

  4. Ein Mitglied der Geschäftsführung der Albert Büll GmbH ist im
    Aufsichtsrat der Capital Stage AG vertreten und nimmt dort die ihm nach
    Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Pflichten und Aufgaben
    wahr. Eine Einflussnahme auf die dortige Organbesetzung ist nicht
    beabsichtigt.

  5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Capital Stage AG,
    insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
    Fremdkapitalfinanzierung sowie die dortige Dividendenpolitik wird nicht
    angestrebt.

Die AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
am 09.09.2015 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 25% Schwelle vom
03.09.2015 über Folgendes informiert:

  1. Die Überschreitung der meldepflichtigen Schwelle entstand dadurch, dass
    die AMCO Service GmbH mit der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH
    hinsichtlich der von beiden an der Capital Stage AG gehaltenen Anteile
    einen Poolvertrag abgeschlossen hat. Für diese Maßnahme mussten weder
    Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt werden.

  2. Der Abschluss des genannten Poolvertrages stellt eine
    Vorbereitungsmaßnahme zur geplanten Neustrukturierung der
    Beteiligungsverhältnisse dar. Die im Anschluss durchzuführende Investition,
    die dann vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird, dient weder der
    Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

  3. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb der nächsten zwölf
    Monate weitere Stimmrechte erworben werden. Eine Erreichung oder
    Überschreitung weiterer Meldeschwellen ist nicht vorgesehen.

  4. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-, und
    Aufsichtsorganen der Capital Stage AG ist nicht beabsichtigt.

  5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Capital Stage AG,
    insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
    Fremdkapitalfinanzierung sowie die dortige Dividendenpolitik wird nicht
    angestrebt.

10.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Capital Stage AG
Große Elbstraße 45
22767 Hamburg
Deutschland
Internet: www.capitalstage.com

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