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029 Group SE

M&A Activity Dec 18, 2015

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M&A Activity

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News Details

Takeover Bids | 18 December 2015 12:04

Übernahmeangebot;

Zielgesellschaft: Medisana AG; Bieter: Comfort Enterprise (Germany) GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

—————————————————————————

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 29,

34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Comfort Enterprise (Germany) GmbH, Jagenbergstraße 19, 41468 Neuss.

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

103566

Zielgesellschaft:

Medisana AG, Jagenbergstraße 19, 41468 Neuss

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16348

ISIN: DE0005492540 (auf den Inhaber lautende Stückaktien)

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot nach Gestattung durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und weitere Mitteilungen

und Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden im

Internet unter www.easepal.com.cn/medisana-offer.html veröffentlicht

werden.

Die Comfort Enterprise (Germany) GmbH (die ‘Bieterin’), eine

Vermögensverwaltungsgesellschaft, die von der Xiamen Comfort Science &

Technology Group Co., Ltd., 168#, Qianpu Road, Siming Zone, Xiamen, China,

mittelbar kontrolliert wird, hat am 18. Dezember 2015 entschieden, den

Aktionären der Medisana AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien

der Medisana AG (die ‘Medisana-Aktien’) gegen Zahlung einer Geldleistung in

bar zu erwerben (das ‘Übernahmeangebot’).

Im Wege mehrerer Aktienkaufverträge mit Aktionären der Medisana AG vom 18.

Dezember 2015 hat die Bieterin Ansprüche auf die Übertragung von insgesamt

7.053.241 Medisana-Aktien (was rund 75,31% des Grundkapitals der Medisana

AG entspricht) zu einem Kaufpreis von EUR 2,80 je Medisana-Aktie erworben.

Die Übertragung der Aktien auf den Bieter soll voraussichtlich bis 31.

Dezember 2015 erfolgen.

Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären den gesetzlich vorgeschriebenen

Mindestpreis anzubieten. Dieser ergibt sich aus dem gewichteten

durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Medisana-Aktien während der

letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe

des Übernahmeangebots, beträgt jedoch mindestens EUR 2,80.

Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage mitzuteilenden

Bestimmungen und Bedingungen stehen.

Wichtiger Hinweis:

Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) in der

Angebotsunterlage der Bieterin für das Übernahmeangebot veröffentlicht.

Investoren und den Inhabern von Medisana-Aktien wird dringend empfohlen,

die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer

Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Medisana-Aktien dar.

Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot der Bieterin zum Kauf von

Medisana-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch

die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch die Bieterin.

Ein Angebot zum Erwerb der Medisana-Aktien erfolgt nur durch die

Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die Bieterin rechtzeitig

veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren

Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von

den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben

sind, abweichen.

Den Aktionären der Medisana AG wird empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen

Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der

Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

(‘WpÜG’) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung

von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

(‘WpÜG-Angebotsverordnung’) unterbreitet werden. Eine Durchführung des

Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen

der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der USA,

Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine

sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen

des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,

veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der Medisana AG werden nicht

darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach

einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen

zu können.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im

Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin

gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3

WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit mit den

Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik

Deutschland der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung

dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang

stehender Unterlagen durch Dritte.

In den Vereinigten Staaten von Amerika (‘USA’) sowie in jeder anderen

Jurisdiktion, in der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zur

Abgabe eines Angebotes nicht gesetzeskonform wäre, stellt diese

Veröffentlichung weder ein Angebot, Wertpapiere zu kaufen, noch die

Aufforderung eines Angebotes, Wertpapiere zu verkaufen, dar.

Das Übernahmeangebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder in die

USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein Mittel des Handels mit

dem Ausland oder zwischen den US-Bundestaaten (any means or instrumentality

of foreign or interstate commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon,

Email oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die

Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse (national securities

exchange) in den USA durchgeführt.

Ende der WpÜG-Meldung

18.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in

Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

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