Transaction in Own Shares • Mar 4, 2016
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Other Capital Market Information | 4 March 2016 17:55
Evonik Industries AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 – Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes
Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 - Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes
04.03.2016 17:55
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Vorstand der Evonik Industries AG, Essen, ISIN-Nr. DE000EVNK013, hat
beschlossen, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Der Vorstand macht
damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Evonik Industries
AG am 11. März 2013 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch. Der Aufsichtsrat hat dem
Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.
Der Rückerwerb dient der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Evonik
Industries AG und bestimmter nachgeordneter Konzerngesellschaften im Rahmen
eines Mitarbeiteraktienprogramms.
Im Einzelnen weisen wir auf das Folgende hin: Der Aktienrückkauf wird nicht
vor dem 8. März 2016 beginnen (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) und
wird bis zum 12. April 2016 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt)
durchgeführt. In diesem Zeitraum können nach Maßgabe des beschlossenen
Rückkaufprogramms eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu maximal
EUR 113,4 Mio. (zuzüglich Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden. Dies
entspricht auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse (Stand: 4. März 2016) einem Volumen von bis zu ca.
4.570.000 Stück Aktien. Das Unternehmen geht im Lichte von Erfahrungswerten
aus vergleichbaren Programmen aber davon aus, dass das Gesamtvolumen des
tatsächlichen Rückkaufs eine Größenordnung von nur maximal EUR 14,3 Mio.
nicht übersteigen wird; dies entspricht auf der Basis des vorstehend
genannten Xetra-Schlusskurses einem Volumen von ca. 576.000 Stück Aktien.
Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über
den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der
Gesellschaft trifft. Das Recht der Evonik Industries AG, das Mandat der
Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu
übertragen, bleibt unberührt. Der Rückkauf der eigenen Aktien erfolgt nach
Maßgabe der Safe Harbour-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in
Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.
Dezember 2003 ('EG-VO').
Der Rückkauf soll ausschließlich kursschonend über die Börse erfolgen. Der
Gegenwert je zurück erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am
Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie der
Evonik Industries AG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um
nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
Darüber hinaus wird entsprechend der Handelsbedingungen des Artikels 5 der
EG-VO kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse,
an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über
dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der
Kauf stattfindet, liegt; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.
Entsprechend der EG-VO wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der
jeweilige Kauf erfolgt, erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt
sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage
vor dem konkreten Kauftermin.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Evonik Industries AG wird über die ausgeführten Transaktionen gemäß §§ 14
Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 4 EG-VO regelmäßig
auf der Internetseite von Evonik Industries AG unter
www.evonik.de/share.2016 berichten.
Essen, den 4. März 2016
Evonik Industries AG
Der Vorstand
04.03.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Evonik Industries AG
Rellinghauser Straße 1-11
45128 Essen
Deutschland
Internet: www.evonik.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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