Transaction in Own Shares • May 31, 2016
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Other Capital Market Information | 31 May 2016 12:34
Energiekontor AG: Bekanntmachung nach Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Energiekontor AG / Aktienrückkauf
31.05.2016 12:34
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bekanntmachung nach Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
ISIN: DE0005313506/
Das von der Energiekontor AG am 31. Mai 2016 per ad hoc-Mitteilung
angekündigte Aktienrückkaufprogramm beginnt am 31.05.2016 und soll
spätestens am 31. Mai 2017 beendet werden. Ein Wertpapierhaus wird
beauftragt, maximal bis zu Stück 100.000 Aktien der Gesellschaft
zurückzukaufen, wobei jedoch der Rückkauf auf eine solche von Anzahl von
Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von EUR 3.000.000 begrenzt ist. Der
Aktienrückkauf entspricht einzig und allein dem Zweck, das Kapital
herabzusetzen. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche
Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 eingeräumten Ermächtigung zum Rückerwerb
eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Das Wertpapierhaus
wurde beauftragt, die Aktien ausschließlich an der Börse unabhängig und
unbeeinflusst von der Gesellschaft zurückzukaufen. Das Recht der
Gesellschaft, das Mandat mit dem Wertpapierhaus jederzeit zu beenden und
ein anderes Wertpapierhaus oder eine Investmentbank zu beauftragen, bleibt
unberührt. Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf
den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei
Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen
Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10% über-
oder unterschreiten. Darüber hinaus wurde das Wertpapierhaus verpflichtet,
die Handelsbedingungen des Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten, d.h. der Kaufpreis darf den
Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser
höher sein) den des jeweils aktuell höchsten unabhängigen Angebots an der
Börse nicht überschreiten und die pro Tag maximal zurück zu erwerbenden
Aktien sind auf 25% des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens an den
20. Börsentagen vor dem konkreten Kauftermin beschränkt. Der Aktienrückkauf
kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit
ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Transaktionen werden in einer
den Anforderungen des Artikel 4 Abs. 4 EG-VO 2273/2003 entsprechenden Weise
spätestens am Ende des 7. Handelstags nach deren Ausführung bekanntgegeben.
Energiekontor AG
31.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Energiekontor AG
Mary-Somerville-Straße 5
28359 Bremen
Deutschland
Internet: www.energiekontor.de
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