Legal Proceedings Report • Dec 21, 2016
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Ad-hoc | 21 December 2016 11:45
Pearl Gold AG: Insolvenzverwalter
Pearl Gold AG / Schlagwort(e): Insolvenz
21.12.2016 / 11:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Insolvenzverwalter der PEARL GOLD AG (Schuldnerin) informiert, dass das
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main, mit Beschluss vom
14.10.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Fabio Algari,
Bleichstr. 2-4, 60313 Frankfurt am Main, zum Insolvenzverwalter bestellt
hat.
Zudem erging ergänzend folgender Beschluss:
Beschluss vom 14.10.2016
In dem Insolvenzverfahren
PEARL GOLD AG, Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 84285),
vertreten durch:
Michael Reza Pacha, (Vorstand),
wird am
Dienstag, 24.01.2017, 10:15 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313
Frankfurt am Main
vor dem Insolvenzgericht eine Gläubigerversammlung mit folgenden Inhalt
abgehalten:
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters § 57 InsO
Wahl eines Gläubigerausschusses
Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der
Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung),
100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonderes
Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
zur Prüfung der angemeldeten Forderung.
Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem
Insolvenzverwalter schriftlich, zweifach unter Beifügung von Urkunden,
Rechnungen und gegebenenfalls weiteren über die Forderung bestehenden
Unterlagen bis zum 13.12.2016 anzumelden.
Hinweis: Gläubiger festgestellter Forderungen werden grundsätzlich nicht
benachrichtigt.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die
Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Dem Insolvenzverwalter ist auch mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldete Forderung an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden, § 28 Abs. 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.
Zur Hinterlegungsbank wird bestimmt: Commerzbank AG
Leopold
Rechtspflegerin
Ausgefertigt
Frankfurt am Main, den 20.10.2016
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Pearl Gold AG
Neue Mainzer Straße 28
60311 Frankfurt
Deutschland
Telefon: +49 (0) 69 971097 555
Fax: +49 (0) 69 971097 202
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pearlgoldag.com
ISIN: DE000A0AFGF3
WKN: A0AFGF
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