AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

029 Group SE

M&A Activity Feb 20, 2017

4544_rns_2017-02-20_f2030f31-8171-4025-85d2-3b40a7afb762.html

M&A Activity

Open in Viewer

Opens in native device viewer

News Details

Takeover Bids | 20 February 2017 07:34

Übernahmeangebot;

Zielgesellschaft: SinnerSchrader Aktiengesellschaft; Bieter: Accenture Digital Holdings GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

—————————————————————————

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Accenture Digital Holdings GmbH

Campus Kronberg 1, 61476 Kronberg im Taunus

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 107550

Zielgesellschaft:

SinnerSchrader Aktiengesellschaft

Völckersstraße 38, 22765 Hamburg

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 74455

ISIN: DE0005141907 (WKN: 514190)

Accenture Digital Holdings GmbH (die ‘Bieterin’) hat am 20. Februar 2017

entschieden, den Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft im Wege

eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den

Inhaber lautenden Stückaktien der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (die

‘SinnerSchrader-Aktien’) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR

9,00 je SinnerSchrader-Aktie in bar zu erwerben (das ‘Übernahmeangebot’).

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (nach Gestattung durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und weitere Informationen

zu dem Übernahmeangebot werden im Internet unter http://accenture.de/

company-acquisition veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Bieterin ist eine Gesellschaft der Accenture Gruppe, ein weltweit

führendes Dienstleistungsunternehmen, das ein breites Portfolio von

Services und Lösungen in den Bereichen Strategie, Consulting, Digital,

Technologie und Operations anbietet. Im Wege mehrerer Aktienkaufverträge

mit verschiedenen Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft vom 20.

Februar 2017 hat die Bieterin Ansprüche auf die Übertragung von insgesamt

7.171.473 SinnerSchrader-Aktien (was rund 62,13% des Grundkapitals der

SinnerSchrader Aktiengesellschaft entspricht) zu einem Kaufpreis von EUR

9,00 je SinnerSchrader-Aktie erworben. Die Übertragung der Aktien unter den

Aktienkaufverträgen auf den Bieter soll voraussichtlich bis Ende März 2017

erfolgen (vorbehaltlich der einschlägigen kartellrechtlichen Freigaben).

Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage mitzuteilenden

Bestimmungen und Bedingungen (insbesondere der einschlägigen

kartellrechtlichen Freigaben) stehen.

Wichtiger Hinweis:

Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) in der

Angebotsunterlage der Bieterin für das Übernahmeangebot veröffentlicht.

Investoren und Inhabern von SinnerSchrader-Aktien wird empfohlen, die

maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer

Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SinnerSchrader-

Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot der Bieterin zum

Kauf von SinnerSchrader-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von

Zusicherungen noch die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen

durch die Bieterin.

Ein Angebot zum Erwerb der SinnerSchrader-Aktien erfolgt nur durch die

Bekanntmachung der Angebotsunterlage und wird sich ausschließlich nach

deren Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können

von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben

sind, abweichen.

Den Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft wird empfohlen,

gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung

des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

(‘WpÜG’) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung

von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

(‘WpÜG-Angebotsverordnung’) unterbreitet werden. Eine Durchführung des

Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen

der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere nicht der Rechtsordnungen der

USA, Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine

sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen

des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,

veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der SinnerSchrader

Aktiengesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf

Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als

der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

In den Vereinigten Staaten von Amerika (‘USA’) sowie in jeder anderen

Jurisdiktion, in der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zur

Abgabe eines Angebotes nicht gesetzeskonform wäre, stellt diese

Veröffentlichung weder ein Angebot, Wertpapiere zu kaufen, noch die

Aufforderung zu einem Angebot, Wertpapiere zu verkaufen, dar.

Das Übernahmeangebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder in die

USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein Mittel des Handels mit

dem Ausland oder zwischen den US-Bundestaaten (any means or instrumentality

of foreign or interstate commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon,

Email oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die

Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse (national securities

exchange) in den USA durchgeführt.

Ende der WpÜG-Meldung

20.02.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

—————————————————————————

Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard; Freiverkehr Berlin,

Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.