Pre-Annual General Meeting Information • Apr 9, 2018
Pre-Annual General Meeting Information
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News Details
AGM Announcements | 9 April 2018 15:05
AIXTRON SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: AIXTRON SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
09.04.2018 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
![]() ### AIXTRON SE #### Herzogenrath #### ISIN DE000A0WMPJ6/WKN A0WMPJ ISIN DE000A2LQHL9/WKN A2LQHL ### Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung In der am 29. März 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zu der am 16. Mai 2018 in Aachen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ist in dem einleitenden Absatz unter Tagesordnungspunkt 10 ein redaktioneller Fehler enthalten. Der erste Absatz unter Tagesordnungspunkt 10. ‘ Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2018 und entsprechende Satzungsänderung’ lautet vielmehr wie folgt: ‘Zusätzlich zur Schaffung eines genehmigten Kapitals (siehe Tagesordnungspunkt 9.), schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung die Schaffung eines bedingten Kapitals in angemessener Höhe vor. Bei der Höhe des bedingten Kapitals beschränkt sich die Gesellschaft auf maximal 25.000.000 Aktien oder zusammen mit den weiter bestehenden Bedingten Kapitalia II 2007 und II 2012 etwa 28 Prozent des Grundkapitals (gesetzlich zugelassen: bis zu 50 Prozent) wie nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Beim etwaigen Ausschluss des Bezugsrechts gegen Barleistungen beschränkt sich die Gesellschaft auf bis zu 10 Prozent und insgesamt über alle Maßnahmen auf maximal 20 Prozent des Grundkapitals wie nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Wie auch in der Vergangenheit, werden Vorstand und Aufsichtsrat vor Durchführung einer Kapitalmaßnahme die Interessen der Anteilseigner als auch die der Gesellschaft sehr sorgfältig abwägen.’ Ansonsten verbleibt es unverändert bei der am 29. März 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung. Herzogenrath, im April 2018 AIXTRON SE Der Vorstand |
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