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Shareholder Value Beteiligungen AG

M&A Activity Feb 15, 2019

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M&A Activity

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News Details

Takeover Bids | 15 February 2019 17:40

Übernahmeangebot ;

Zielgesellschaft: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft; Bieter: Shareholder Value Beteiligungen AG

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

—————————————————————————

Veröffentlichung der Entscheidung

zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes

gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Bieter:

Shareholder Value Beteiligungen AG

mit Sitz in Frankfurt am Main

Neue Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

51069

Shareholder Value Management AG

mit Sitz in Frankfurt am Main

Neue Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

49135

Zielgesellschaft:

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft

mit Sitz in Jena

Leutragraben 1, 07743 Jena

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 209419

ISIN: DE000A0EPUH1

WKN: A0EPUH

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach Gestattung

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgen

unter:

https://www.intershop-angebot.de

Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im

Bundesanzeiger veröffentlicht.

Informationen der Bieter:

Die Shareholder Value Beteiligungen AG und die Shareholder Value Management

AG, jeweils mit Sitz in Frankfurt am Main, haben am 15.02.2019 entschieden,

als Bietergemeinschaft den Aktionären der INTERSHOP Communications

Aktiengesellschaft mit Sitz in Jena im Wege eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden nennwertlosen

Stückaktien der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft (ISIN:

DE000A0EPUH1, WKN: A0EPUH) anzubieten. Die Bieter beabsichtigten,

vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen der Angebotsunterlage, den

Aktionären der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft eine

Gegenleistung von EUR 1,39 je auf den Inhaber lautende nennwertlose

Stückaktie der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft anzubieten. Im

Übrigen wird das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zu den in der

Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen

erfolgen.

Die Festlegung einer Mindestannahmeschwelle ist nicht beabsichtigt.

Die Bieter behalten sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen und

Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier

dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

(WpÜG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung

von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

(WpÜG-AngebotsVO) unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots

nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik

Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen,

Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt

worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können nicht darauf vertrauen,

sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen

Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande

kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein

Angebot zum Kauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Verkauf von Aktien der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft. Die

endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das

Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der

Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Investoren und Inhabern von Aktien der INTERSHOP Communications

Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie

alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente

zu lesen, sobald diese im Internet bekannt gemacht worden sind, weil sie

wichtige Informationen enthalten werden. Nach ihrer Veröffentlichung wird

die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden

Platz zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Inhabern von Aktien der

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft auf Wunsch kostenlos zugesandt.

Frankfurt am Main, den 15.02.2019

Shareholder Value Beteiligungen AG

Shareholder Value Management AG

Ende der WpÜG-Meldung

15.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Notiert: Bieter: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic

Board), München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Zielgesellschaft:

Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin,

Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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