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029 Group SE

M&A Activity Oct 25, 2019

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M&A Activity

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News Details

Takeover Bids | 25 October 2019 17:54

Kontrollerlangung;

Zielgesellschaft: NeXR Technologies SE; Bieter: Hevella Capital GmbH & Co. KGaA

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

—————————————————————————

Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die

NeXR Technologies SE, Berlin, (vormals Staramba SE)

nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Hevella Capital GmbH & Co. KGaA, Sitz: Potsdam,

Geschäftsanschrift: August-Bebel-Str. 68, 14482 Potsdam, eingetragen im

Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 30241 P

Zielgesellschaft:

NeXR Technologies SE (vormals Staramba SE), Sitz: Berlin,

Geschäftsanschrift: Aroser Allee 66, 13407 Berlin, eingetragen im

Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 158018 B

Inhaberaktien: ISIN DE000A1K03W5, WKN A1K03W

Die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Potsdam (‘Bieterin’) hat am

25. Oktober 2019 durch den Erwerb von 612.223 auf den Inhaber lautenden

Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR

1,00 je Aktie unmittelbar die Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG

über die NeXR Technologies SE mit Sitz in Berlin (‘Zielgesellschaft’)

erlangt.

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 1.312.013 Stimmrechte von insgesamt

2.332.755 Stimmrechten der NeXR Technologies SE. Dies entspricht rund

56,2431 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der NeXR Technologies SE.

Das Grundkapital der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 2.332.755,00 ist in

2.332.755 Stückaktien eingeteilt.

Die von der Bieterin an der Zielgesellschaft gehaltenen Aktien sind den

folgenden Personen zuzurechnen, die durch den vorstehend genannten

Aktienerwerb der Bieterin jeweils mittelbar die Kontrolle gemäß §§ 35 Abs.

1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG über die NeXR

Technologies SE erlangt haben:

– Hevella Beteiligungen GmbH, Potsdam, als persönlich haftende

Gesellschafterin der Bieterin (§§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG)

– Obotritia Capital KGaA, Potsdam, als mehrheitlich beteiligte

Kommanditaktionärin der Bieterin (§§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG)

– Herr Rolf Elgeti, Potsdam, als persönlich haftender Gesellschafter der

Obotritia Capital KGaA (§§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30 Abs. 1

Satz 1 Nr. 1 WpÜG).

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt

daher auch zugleich im Namen der Hevella Beteiligungen GmbH, der Obotritia

Capital KGaA und Herrn Rolf Elgeti.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein

Pflichtangebot gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der

Zielgesellschaft abgeben. Die Angebotsunterlage und weitere das

Pflichtangebot betreffende Informationen werden im Internet unter

www.hevella-angebot.com veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die

Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Das Pflichtangebot wird im Wege des Barangebots und im Übrigen zu den in

der Angebotsunterlage mitzuteilenden Bestimmungen erfolgen.

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus §

35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der vorgenannten Hevella

Beteiligungen GmbH, Obotritia Capital KGaA und Herrn Rolf Elgeti erfüllen.

Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der

Zielgesellschaft veröffentlichen.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an der NeXR

Technologies SE dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das

Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der

Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhaber von Aktien an

der NeXR Technologies SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage

sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden

Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie

wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt

der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und

Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur

Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)

durchgeführt.

Potsdam, den 25. Oktober 2019

Hevella Capital GmbH & Co. KGaA

Ende der WpÜG-Meldung

25.10.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt am Main (General Standard);

Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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