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GEA Group AG

Pre-Annual General Meeting Information Apr 14, 2020

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Pre-Annual General Meeting Information

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News Details

AGM Announcements | 14 April 2020 15:05

GEA Group Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: GEA Group Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

14.04.2020 / 15:05

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP

– ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

### GEA Group Aktiengesellschaft

#### Düsseldorf

#### ISIN: DE0006602006

WKN: 660200

### Verschiebung der für den 30. April 2020

einberufenen ordentlichen Hauptversammlung



Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 20. März 2020 für Donnerstag, den 30. April 2020, um 10:00 Uhr einberufene ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft wird hiermit abgesagt. Die Hauptversammlung findet damit nicht am 30. April 2020 statt.

Die Absage erfolgt aufgrund der COVID-19-Pandemie und der diesbezüglich von den Behörden ausgesprochenen Beschränkungen und Empfehlungen. In dieser Situation hat die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller an der Hauptversammlung beteiligten Dienstleister für die GEA Group Aktiengesellschaft höchste Priorität.

Durch die Absage der Hauptversammlung für den ursprünglich geplanten Termin verschiebt sich unter anderem auch der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019. Vorstand und Aufsichtsrat halten jedoch an ihrem im Geschäftsbericht 2019 veröffentlichten und mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung bekannt gemachten Gewinnverwendungsvorschlag zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,85 je dividendenberechtigte Stückaktie fest. Auf Basis von § 1 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zudem beschlossen, den Aktionären per 30. April 2020 einen Abschlag auf den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 0,42 je dividendenberechtigte Stückaktie zu zahlen. Der Anspruch der Aktionäre auf die Abschlagszahlung wird am 6. Mai 2020 fällig. Die Auszahlung der Abschlagszahlung wird daher am gleichen Tag erfolgen, an dem im Falle eines entsprechenden Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung auch die Dividende ausgezahlt worden wäre.

Es ist beabsichtigt, die ordentliche Hauptversammlung in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 5 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gegen Ende des Jahres 2020 als Präsenzversammlung abzuhalten.

Düsseldorf, im April 2020

GEA Group Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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