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Legal Proceedings Report Dec 14, 2020

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Legal Proceedings Report

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Corporate | 14 December 2020 07:00

Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz umgeht EuGH-Urteil

Mit dem am 15.12.2020 in Kraft tretenden Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) wird EU-ausländischen Apotheken, zu denen auch DocMorris zählt, erneut die Bonus-Zahlung auf verschreibungspflichtige Arzneimittel an Patienten in Deutschland verboten. Damit umgeht der deutsche Gesetzgeber ein höchstrichterliches Urteil des EuGH (AZ C-148/15). In dieser Rechtssache entschied der Gerichtshof 2016, dass Apotheken im EU-Ausland nicht an die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gebunden sind und ihren Kunden Rabatte gewähren dürfen, um einen wettbewerblichen Nachteil auszugleichen.

„Die Festschreibung eines Bonus-Verbots im SGB V zielt darauf, dass die Europäische Union im Sozialrecht keine originäre Rechtsetzungszuständigkeit hat. Hier wird derselbe Tatbestand aber einfach in ein anderes Gesetz verschoben, weil ein EuGH-Grundsatzurteil offenbar nicht genehm ist und dann erwartet, dass es so EU-rechtskonform sei. Aus unserer Sicht handelt die Bundesrepublik Deutschland als aktuelle Ratspräsidentin im Rat der Europäischen Union damit eindeutig europarechtswidrig und zum klaren finanziellen Nachteil von Millionen Patientinnen und Patienten“, sagt Walter Hess, CEO von DocMorris.

EU-ausländische Apotheken sind durch das VOASG nun wieder gegenüber den deutschen Apotheken in ihrem Marktzugang benachteiligt, denn erst der Bonus stellte gleiche Wettbewerbs-bedingungen im deutschen Markt her. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatte DocMorris mehrere konstruktive Vorschläge zur Bonusregelung unterbreitet und bereits erklärt, in Deutschland auf dem DocMorris Marktplatz und bei den verschiedenen eRx-Kooperationen bei elektronischen Rezepten auf den Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verzichten.

Eine Reaktion der EU-Kommission zum erneuten gesetzlichen Bonus-Verbot bleibt weiterhin abzuwarten. Es ist immer noch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hinsichtlich des Verstoßes gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs anhängig, das die EU-Kommission unmittelbar an den EuGH verweisen kann (Nr. 2013/4075). Die Apotheke DocMorris wird alle rechtlichen Möglichkeiten gegen das Bonus-Verbot ausschöpfen.

Kontakt DocMorris:

Torben Bonnke

Director Communication & PR

Segment Deutschland der Zur Rose-Gruppe

Avantisallee 152

NL – 6422 RA Heerlen

Telefon: +49 (171) 864 888 1

E-Mail: [[email protected]

](mailto:[email protected])

Pressekontakt:

HOSCHKE & CONSORTEN Public Relations GmbH

Heimhuder Straße 56

D – 20148 Hamburg

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