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Eyemaxx Real Estate AG

Capital/Financing Update Mar 15, 2021

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Capital/Financing Update

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News Details

Ad-hoc | 15 March 2021 18:23

Eyemaxx Real Estate AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre / Änderung der Anleihebedingungen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe 2020/2025 in Bezug auf Wegfall …

Eyemaxx Real Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

Eyemaxx Real Estate AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre / Änderung der Anleihebedingungen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe 2020/2025 in Bezug auf Wegfall …

15.03.2021 / 18:23 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Eyemaxx Real Estate AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre / Änderung der Anleihebedingungen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe 2020/2025 in Bezug auf Wegfall der Eigenkapitalquote im Konzern

Aschaffenburg, den 15. März 2021 – Der Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94; “Eyemaxx”) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen. Insgesamt sollen bis zu 1.246.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie ausgegeben werden. Die vorgesehenen Mittelzuflüsse sollen primär für den weiteren Ausbau des Bestandsportfolios der Gesellschaft genutzt werden.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe 2020/2025 zu einer Gläubigerversammlung eingeladen werden, in der die Verpflichtung zur Einhaltung einer Eigenkapitalquote im Konzern gestrichen wird. Damit entfällt auch das entsprechende etwaige Sonderkündigungsrecht. Aufgrund COVID-19-bedingter Projektabwertungen im Vergleich zu den bisherigen gutachterlich bestätigten Verkehrswerten, insbesondere bei Gewerbeimmobilien (am stärksten bei Hotelentwicklungen), kann tendenziell die Eigenkapitalquote im Konzern nicht unerheblich sinken. Damit die Emittentin mehr Flexibilität bezüglich der Eigenkapitalquote im Konzern erhält, soll die Anforderung an die Eigenkapitalquote im Konzern bei allen ausstehenden Anleihen entfallen. Bei den Anleihen 2018/2023 und 2019/2024 besteht bisher die Regelung, dass bei Nichterreichen einer 20%igen Eigenkapitalquote ein Sonderkündigungsrecht besteht. Bei der Anleihe 2020/2025 beträgt die Anforderung an die Eigenkapitalquote 15%.

Kontakt

Investor Relations / Finanzpresse

Axel Mühlhaus

edicto GmbH

Telefon: +49 69 905505-52

E-Mail: [email protected]


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Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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