AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

RENK Group AG

Remuneration Information Sep 12, 2024

6515_cgr_2024-09-12_371408f4-ec20-40bd-9837-8a09abebac53.pdf

Remuneration Information

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Beschreibung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der RENK Group AG ist in § 15 der Satzung geregelt. Im Folgenden wird die Vergütung und das zugrundeliegende Vergütungssystem beschrieben.:

A. Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie Überprüfung des Vergütungssystems

Gemäß § 113 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft bei Vorschlägen zur Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu entscheiden. Die Hauptversammlung ist befugt, das aktuelle Vergütungssystem zu billigen oder eine Änderung desselben zu beschließen. Entsprechend der gesetzlich festgelegten Verantwortlichkeiten leiten Vorstand und Aufsichtsrat geeignete Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung weiter.

Dies ermöglicht eine wechselseitige Kontrolle der beiden Organe. Die endgültige Entscheidung über Art und Umfang der Vergütung wird von der Hauptversammlung getroffen.

Der Personalausschuss des Aufsichtsrats überprüft regelmäßig das Vergütungssystem und die spezifischen Vereinbarungen zur Vergütung, um deren Angemessenheit sicherzustellen. Bei dieser Überprüfung können auch unabhängige, externe Vergütungsberater hingezogen werden.

B. Grundzüge des Vergütungssystems

Die derzeitig geltenden Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der RENK Group AG werden in § 15 der Satzung der Gesellschaft vom 18.01.2024 geregelt. Das Vergütungssystem richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt darüber hinaus die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK).

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der RENK Group AG ist insgesamt ausgewogen und in einem angemessenen Verhältnis zu deren Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Leistungen sowie zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Auch wurde die Vergütungspraxis anderer, deutscher börsennotierter Unternehmen vergleichbarer Größe berücksichtigt. Eine marktübliche Vergütung ist relevant, um die Attraktivität eines Aufsichtsratsmandats zu erhöhen und qualifizierte Mandatsträger zu gewinnen und halten zu können.

Gemäß der Empfehlung G. 18 des DCGKs erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der RENK Group AG eine Festvergütung ohne variable Vergütungsinstrumente. Eine ausschließlich auf festen Vergütungsinstrumenten basierende Vergütung des Aufsichtsrats stellt eine optimale Voraussetzung für die neutrale und objektive Kontroll- und Beratungsfunktion dar, die der Aufsichtsrat gegenüber dem Vorstand wahrnimmt. Diese Unabhängigkeit spielt eine entscheidende Rolle für die effektive Umsetzung der Geschäftsstrategie und trägt wesentlich zum nachhaltigen Erfolg des Unternehmens bei.

C. Vergütungsbestandteile

Feste jährliche Vergütung
img-0.jpeg

1. Feste jährliche Vergütung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung von $60.000 €$. Entsprechend der Empfehlung G. 17 DCGK soll bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden sowie des stellvertretenden Vorsitzenden angemessen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Zweifache (120.000 €), der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats das Eineinhalbfache ( $90.000 €$ ) der festen jährlichen Vergütung eines ordentlichen Mitglieds des Aufsichtsrats.

2. Tätigkeit in Ausschüssen

Mitglieder des Aufsichtsrats, die darüber hinaus eine verantwortungsvolle Rolle in einem der Ausschüsse des Aufsichtsrats einnehmen, erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats eine zusätzliche Vergütung von jeweils $10.000 €$. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses enthält das Zweieinhalbfache (25.000 $€$ ) der Vergütung eines einfachen Ausschussmitglieds. Vorsitzende weiterer Ausschüsse enthalten das Zweifache ( $20.000 €$ ) dieser zusätzlichen Vergütung. Durch die zusätzliche Ausschussvergütung im Einklang mit G. 17 DCGK wird der höhere zeitliche Aufwand durch die Mitgliedschaft in einem Ausschuss berücksichtigt.

Der Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Mitglieder bzw. Vorsitzende in Ausschüssen hängt davon ab, ob das jeweilige Gremium mindestens einmal jährlich zur Durchführung seiner Aufgaben zusammengekommen ist.

3. Sitzungsgeld

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder der entsprechenden Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von $500 €$.

D. Weitere Regelungen

1. Fälligkeit

Sämtliche Vergütungskomponenten werden jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt.

2. Unterjähriger Ein- und Austritt

Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung. Dies gilt ebenfalls für die Vergütung als Mitglied oder als Vorsitzender eines Ausschusses.

3. Auslagenersatz

Zusätzlich zur funktionsbezogenen Vergütung, erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Ausübung des Aufsichtsratsmandats entstehende Auslagen sowie die auf ihre Vergütung und Auslagen etwaig zu entrichtende Umsatzsteuer.

4. Haftpflichtversicherung (D\&O Versicherung)

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Risiken aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsrat (Directors \& Officers Liability Insurance) mit einem angemessenen Versicherungsschutz abgeschlossen.

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.