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Wienerberger AG

Legal Proceedings Report Dec 22, 2008

769_iss_2008-12-22_cb8af329-568c-46c1-8a62-dbcb0864c3fc.pdf

Legal Proceedings Report

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Wienerberger AG (Wiener Börse: WIE, Reuters: WBSV.VI, Bloomberg: WIE AV) Adhoc Information

Wienerbergertochter Koramic erhebt Einspruch gegen Bußgeldbescheid des Deutschen Bundeskartellamtes

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld wegen behaupteter wettbewerbswidriger Absprachen gegen deutsche Dachziegelhersteller

Bußgeld für Koramic in Höhe von 42 Mio. € nicht nachvollziehbar

Preisabsprachen sind in der Wienerberger Gruppe nicht Geschäftspraxis

Wien, 22. Dezember 2008 – Das deutsche Bundeskartellamt hat gegen die Koramic Dachprodukte GmbH & Co KG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wienerberger AG, ein Bußgeld in Höhe von 42 Mio. € wegen vermeintlich wettbewerbswidriger Absprachen erlassen. Koramic hat keinen "Energiekostenzuschlag" eingeführt und war an keinerlei Absprachen zur Einführung eines solchen – wie vom Bundeskartellamt behauptet – beteiligt. Daher ist Wienerberger nicht nur über den Bescheid als solchen, sondern auch über die nicht nachvollziehbare Höhe des Bußgeldes außerordentlich überrascht. Die Koramic Dachprodukte GmbH & Co KG wird gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben.

Preisabsprachen zählen nicht zur Geschäftspraxis der Wienerberger Gruppe. Sie sind im Rahmen der internen Richtlinien untersagt und werden mit Sanktionen bedroht. Bereits seit 2003 ist bei Wienerberger ein gruppenweites Kartellrechtliches Complianceprogramm in Kraft. Freier und fairer Wettbewerb ist ein zentraler Faktor um den langfristigen Erfolg der Gruppe zu garantieren.

Für Rückfragen: Karin Hofmann, Public Relations T +43(1)60192-463 | [email protected] Koramic Deutschland erhebt Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Wienerberger baut auf fairen Wettbewerb im Dienste seiner Kunden

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