Legal Proceedings Report • Dec 22, 2008
Legal Proceedings Report
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Wienerberger AG (Wiener Börse: WIE, Reuters: WBSV.VI, Bloomberg: WIE AV) Adhoc Information
– Bußgeld für Koramic in Höhe von 42 Mio. € nicht nachvollziehbar
– Preisabsprachen sind in der Wienerberger Gruppe nicht Geschäftspraxis
Wien, 22. Dezember 2008 – Das deutsche Bundeskartellamt hat gegen die Koramic Dachprodukte GmbH & Co KG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wienerberger AG, ein Bußgeld in Höhe von 42 Mio. € wegen vermeintlich wettbewerbswidriger Absprachen erlassen. Koramic hat keinen "Energiekostenzuschlag" eingeführt und war an keinerlei Absprachen zur Einführung eines solchen – wie vom Bundeskartellamt behauptet – beteiligt. Daher ist Wienerberger nicht nur über den Bescheid als solchen, sondern auch über die nicht nachvollziehbare Höhe des Bußgeldes außerordentlich überrascht. Die Koramic Dachprodukte GmbH & Co KG wird gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben.
Preisabsprachen zählen nicht zur Geschäftspraxis der Wienerberger Gruppe. Sie sind im Rahmen der internen Richtlinien untersagt und werden mit Sanktionen bedroht. Bereits seit 2003 ist bei Wienerberger ein gruppenweites Kartellrechtliches Complianceprogramm in Kraft. Freier und fairer Wettbewerb ist ein zentraler Faktor um den langfristigen Erfolg der Gruppe zu garantieren.
Für Rückfragen: Karin Hofmann, Public Relations T +43(1)60192-463 | [email protected] Koramic Deutschland erhebt Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Wienerberger baut auf fairen Wettbewerb im Dienste seiner Kunden
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