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Flughafen Wien AG

AGM Information Mar 27, 2009

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AGM Information

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Flughafen Wien Aktiengesellschaft

E I N L A D U N G

zu der am 23.4.2009 um 10.00 Uhr im Millennium Event Center (MEC),Wehlistrasse 66 / 5. OG, 1200 Wien stattfindenden

19. ordentlichen Hauptversammlung

der Aktionäre der Flughafen Wien Aktiengesellschaft

TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses samt Lage- und Konzernlagebericht des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008; Erläuterungen des Vorstandes unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäftspolitik;
    1. Beschlussfassung über die Verteilung des im Jahresabschluss 2008 ausgewiesenen Bilanzgewinnes;
    1. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008;
    1. Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung (Anwesenheitsentgelt und Vergütung gemäß § 10 der Satzung) für das Geschäftsjahr 2008;
    1. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 12 der Satzung nur jene Aktionäre berechtigt, die bei einem österreichischen Notar, bei einer Niederlassung einer inländischen Kreditunternehmung oder bei der Gesellschaft innerhalb der in der Satzung bestimmten Frist, somit bis

spätestens 17.4.2009

während der Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditunternehmungen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigungen über die erfolgte Hinterlegung bis spätestens einen Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist (20.04.2009) bei der Gesellschaft (unbedingt vorab per Telefax: 050100/916383 – aus dem Ausland: +4350100/916383) einzureichen. Die Hinterlegungsstelle möge auf diese Voraussetzung der Stimmrechtsausübung ausdrücklich hingewiesen werden. Erst bei der Hauptversammlung vorgelegte Hinterlegungs- und Sperrbescheinigungen gelten als im Sinne der Satzung nicht ordnungsgemäß eingereicht.

Inhaber von Zwischenscheinen sind zur Teilnahme berechtigt, wenn sie im Aktienbuch als Aktionäre eingetragen sind und wenn sie sich nicht später als drei Werktage vor der Hauptversammlung schriftlich anmelden.

Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen.

Weiters wird gemäß § 83 Abs. 5 BörseG mitgeteilt, dass der Jahresabschluss der Flughafen Wien AG mit dem Konzernabschluss der Flughafen Wien Gruppe für das Geschäftsjahr 2008 samt dem Lagebericht dem Publikum gemäß § 83 Abs. 3 BörseG bei der Gesellschaft in 1300 Flughafen Wien und der Unicredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Am Hof 2, zur Verfügung steht und der Jahresfinanzbericht 2008 gemäß § 82 Abs. 2 BörseG im Internet unter http://www.viennaairport.com abrufbar ist.

Wien, im März 2009

Der Vorstand der Flughafen Wien Aktiengesellschaft

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