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Carl Zeiss Meditec AG

Pre-Annual General Meeting Information Feb 13, 2024

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Pre-Annual General Meeting Information

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News Details

AGM Announcements | 13 February 2024 15:05

Carl Zeiss Meditec AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.03.2024 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Carl Zeiss Meditec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Carl Zeiss Meditec AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.03.2024 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

13.02.2024 / 15:05 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News

– ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Carl Zeiss Meditec AG

Jena

– ISIN: DE 0005313704 –

Berichtigung und Ergänzung der am 8. Februar 2024 veröffentlichten

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG

am Donnerstag, den 21. März 2024

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 8. Februar 2024 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG als virtuelle Hauptversammlung einberufen für Donnerstag, den 21. März 2024, um 10:00 Uhr MEZ.

I.

Hiermit weisen wir darauf hin, dass Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022/2023) zur Klarstellung wie folgt um einen weiteren Absatz ergänzt wird:

“Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,10 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.”

II.

Hiermit weisen wir ferner darauf hin, dass zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts) der Beschlussvorschlag über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat unterbreitet wurde. Der entsprechende Absatz 2 des Tagesordnungspunktes 9 lautet richtigerweise wie folgt:

“Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 zu billigen.”

Im Übrigen bleibt es unverändert bei der am 8. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung der Einberufung. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.

Jena, im Februar 2024

Carl Zeiss Meditec AG

Der Vorstand

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