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Linz Textil Holding AG

Pre-Annual General Meeting Information Apr 9, 2010

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Pre-Annual General Meeting Information

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Linz Textil Holding Aktiengesellschaft

Linz, FN 75631y

Einladung

zu der am Dienstag, dem 11. Mai 2010, um 10.30 Uhr im Sitzungssaal des Bürogebäudes der Gesellschaft, Linz, Wiener Straße 435, stattfindenden

  1. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft

T a g e s o r d n u n g:

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Gewinnverwendungsvorschlages und des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2009
    1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009
    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
    1. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
    1. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
    1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung insbesondere zur Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 im Abschnitt V Hauptversammlung (§§ 15 bis 17) sowie in den §§ 22 und 23 (Jahresabschluss und Gewinnverteilung) und § 3 (Veröffentlichung).

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 20. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in 4030 Linz, Wiener Straße 435 (Abt. Investor Relations) auf:

  • Jahresabschluss 2009 samt Lagebericht,
  • Corporate Governance-Bericht,
  • Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
  • Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009,
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.,
  • Geschäftsbericht 2009 der Linz Textil Holding AG

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung stehen spätestens ab 20. April 2010 außerdem im Internet unter www.linz-textil.at zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 20. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4030 Linz, Wiener Straße 435, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 30. April 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 732 3996 78 oder an 4030 Linz, Wiener Straße 435, Abteilung Investor Relations, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrecht genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.linz-textil.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 1. Mai 2010, 24.00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 6. Mai 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post: Linz Textil Holding AG, z.Hd. Investor Relations, Wiener Straße 435, 4030 Linz Per Fax: Linz Textil Holding AG, Faxnummer +43 732 3996-78

Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG).

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
  • Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 1. Mai 2010 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher und englischer Sprache entgegen genommen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am 6. Mai 2010 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt. Vollmachten können nicht per SWIFT übermittelt werden.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Ein Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.linz-textil.at (Investor Relations) abrufbar.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 10. Mai 2010, 16.00 Uhr ausschließlich an einer der nachstehenden Adressen zugehen.

Per Post: Linz Textil Holding AG, z.Hd. Investor Relations, Wiener Straße 435, 4030 Linz, Per Fax: Linz Textil Holding AG, Faxnummer +43 732 3996-78 Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Gemäß § 106 Z 9 Aktiengesetz wird bekannt gegeben, dass 300.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien im Umlauf sind und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Hauptversammlung erschienenen Personen festzustellen. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.00 Uhr.

Linz, im April 2010 Der Vorstand

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