AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG

Annual / Quarterly Financial Statement May 3, 2010

785_10-k_2010-05-03_6b9c0f31-8618-4548-86ca-dfe004d6f216.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Jahresfinanzbericht 2009

Inhaltsverzeichnis

Jahresabschluss Einzel Jahresabschluss Konzern Lagebericht Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Jahresabschluss Einzel

Exemplar Nr.: ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG Klagenfurt

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 19. März 2010 Dieser Bericht beinhaltet 10 Seiten und 10 Beilagen 10016367

Beilagenverzeichnis

Beilage Jahresabschluss, Lagebericht und Corporate Governance-Bericht Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 Bilanz zum 31. Dezember 2009 I Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009 II Anhang für das Geschäftsjahr 2009 (einschließlich Anlagen) 】【 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 IV Corporate Governance-Bericht V Andere Beilagen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage VI Aufgliederung der Posten des Jahresabschlusses VII Angaben über die rechtlichen Verhältnisse VIII Angaben über die steuerlichen Verhältnisse IX Allgemeine Auftragsbedingungen X

Rundungshinweis

Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

Inhaltsverzeichnis

ുക്കുന്നു. ഇവയ
Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung
্রে ই
Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen
Posten des Jahresabschlusses
ers
Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses
3.1.
Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht sowie zum Corporate
Governance-Bericht
3.2.
Erteilte Auskünfte
3.3.
Nachteilige Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage und wesentliche Verluste
Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB
(Redepflicht des Abschlussprüfers)
Bestätigungsvermerk
Sente
osses i
3
19
4
4
3.4.
್ಕೋ
4
5
()

An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Klagenfurt

Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 der

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Klagenfurt, (im Folgenden auch kurz "SW AG" oder "Gesellschaft" genannt)

abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht:

1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2009 der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Klagenfurt, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 gewählt. Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, schloss mit uns einen Prüfungsvertrag über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes gemäß §§ 269ff UGB ab. 1

Bei der geprüften Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinn des ട്ട 221 UGB.

Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung.

Diese Prüfung erstreckt sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Buchführung die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens erwecken. Es ist auch festzustellen, ob ein Corporate Governance-Bericht (§ 243b UGB) aufgestellt wurde.

Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und die berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen. Wir weisen darauf hin, dass die Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit die Richtigkeit des Abschlusses gewährleisten soll. Eine absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen, weil jedem Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und auf Grund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht, dass

Über die ebenfalls vereinbarte Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 berichten wir mittels gesonderten Berichtes.

wesentliche Fehldarstellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonderprüfungen bilden.

Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Dezember 2009 (Vorprüfung) sowie in den Monaten Februar und März 2010 (Hauptprüfung) überwiegend in den Räumen der Gesellschaft in Klagenfurt durch. Die Prüfung wurde mit dem Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen.

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Herr Mag. Helmut Kerschbaumer, Wirtschaftsprüfer, verantwortlich.

Grundlage für unsere Prüfung ist der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei dem die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe" (Beilage X) einen integrierten Bestandteil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

2. Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses

Alle erforderlichen Aufgliederungen von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses sind im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht enthalten.

Ergänzend zu den Angaben im Anhang und im Lagebericht verweisen wir auf die zusätzlichen Aufgliederungen und Erläuterungen in Beilage VII.

3. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie zum Corporate Governance-Bericht

Bei unseren Prüfungshandlungen stellten wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung fest.

Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir – soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten - die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung einbezogen; dabei sind uns keine wesentlichen Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses bekannt geworden.

Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.

Der Lagebericht entspricht nach unserer abschließenden Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften (§ 243a UGB) und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist unseres Erachtens zutreffend.

Die Gesellschaft hat einen Corporate Governance-Bericht gemäß § 243b UGB aufgestellt. Eine materielle Prüfung dieses Berichtes war nicht Gegenstand der Abschlussprüfung.

Erteilte Auskünfte 3.2.

Die gesetzlichen Vertreter erteilten die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise. Eine von den gesetzlichen Vertretern unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen.

3.3. Nachteilige Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und wesentliche Verluste

Die internationale Wirtschaftskrise hat die Ergebnisse der zum Konzern der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG gehörigen Unternehmen wesentlich negativ beeinflusst. Der Konzernumsatz ist von TEUR 109.792 in 2008 auf TEUR 66.203 zurückgegangen. Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern weist einen Verlust von TEUR 2.902 (Vorjahr: TEUR 3.591) aus. Das Konzernergebnis 2009 wurde dabei durch den Aufwertungsgewinn aus der Übertragung von zu Investitionszwecken gehaltenen Immobilien in Höhe von TEUR 2.859 positiv beeinflusst (Vorjahr: 0).

Das Konzerneigenkapital beträgt (nach Erfassung des Neubewertungsgewinnes aus der Übertragung von zu Investitionszwecken gehaltenen Immobilien von TEUR 2.859 sowie einer zusätzlichen Neubewertungsrücklage in Höhe von TEUR 2.249) TEUR 18.733 oder 16.0 % der Bilanzsumme (Vorjahr: TEUR 20.459, 17,4 %). Der Konzern erwirtschaftete 2009 einen operativen Cash-flow von TEUR 3.165 (Vorjahr: TEUR 5.466). Die Nettoverschuldung (Finanzverbindlichkeiten abzüglich Flüssige Mittel) beträgt zum 31. Dezember 2009 TEUR 74.297 (davon TEUR 30.786 kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (Vorjahr: TEUR 74.799, davon 29.122 kurzfristig)). Die Geschäftsleitung ist zuversichtlich, die kurzfristigen Finanzierungserfordernisse einerseits durch die Verlängerung der bestehenden Rahmen sowie durch den Aufschub von Tilgungszahlungen und andererseits durch neue Finanzierungen zu erfüllen. Dazu bestehen laufend Gespräche mit den finanzierenden Banken.

3.4. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB (Redepflicht des Abschlussprüfers)

Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Abschlussprüfer haben wir keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand der geprüften Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt. Die Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs (§ 22 Abs 1 Z 1 URG) sind nicht gegeben.

Bestätigungsvermerk ార్యం

Bericht zum Jahresabschluss

Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Klagenfurt,

für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2009 bis zum 31. Dezember 2009 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2009. die Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr sowie den Anhang.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und die Buchführung

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchführung sowie für die Aufstellung eines Jahresabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.

Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung

Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2009 sowie der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2009 bis zum 31. Dezember 2009 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Aussagen zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die Angaben nach § 243a UGB zutreffen.

Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind zutreffend.

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Bilanz zum 31. Dezember 2009

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
TEUR
A. Anlagevermögen
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen
2. Geleistete Anzahlungen 222.857,33 0
0,00
222.857,33
207
II. Sachanlagen 207
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten, einschließlich der
Bauten auf fremdem Grund
2. Andere Anlagen, Betriebs- und 268.141,66 275
Geschäftsausstattung
107.178,98 ો રે
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 રું રે
375.320,64 415
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
36.093.933,28 33.289
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 14.517.996,36 14.732
3. Beteiligungen 241.351,38 16
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 2.918.563,54 2671
53.771.844,56 50.708
54.370.022,53 51.330
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.448,89 13
2. Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen 163.209,33 1.237
3. Forderungen gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4. Sonstige Forderungen und 127.100,00 રેતે રે
Vermögensgegenstände
248.677,78 323
540.436,00 2.167
II. Wertpapiere und Anteile
Eigene Anteile 127.338,90 87
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 462,63 7
668.237,53 2.261
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.209,23 21
55.053.469.29 53.612

Passiva

31.12.2009 31.12.2008
EUR TECHR
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 4.798.192,73 4.798
II. Kapitalrücklagen
Gebundene 6.109.027,39 6.109
III. Rücklage für eigene Anteile 127.338,90 87
IV. Bilanzgewinn
davon Gewinnvortrag: EUR 7.900.061,05;
Vorjahr: TEUR 3.432 6.915.489,68 7.900
17.950.048,70 18.894
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 288.215,00 264
2. Rückstellungen für Pensionen 1.892.061,36 1.682
3. Sonstige Rückstellungen 180.298,94 553
2.360.575,30 2.499
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33.989.236,52 32.040
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.863,83 129
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 645.922,74 0
4. Sonstige Verbindlichkeiten 23.822,20 રે છે
davon aus Steuern: EUR 8.295,03;
Vorjahr: TEUR 1
davon im Rahmen der sozialen Sicherbeit:
EUR 7.351,48; Vorjahr: TEUR 13
34.742.845,29 32.219
55.053.469,29 53.612
Haftungsverhältnisse 20.665.779,79 20.250

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009

2009
ાંગર
2008
TEUR
1. Umsatzerlöse 1.337.332,67 2.670
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 300,00 31
b) Obrige 1.088,10 16
1.388,10 47
3. Aufwendungen für Material und sonstige
bezogene Leistungen
a) Materialanfwand 8.984,21 291
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00 2
-8.984,21 - 203
4. Personalantwand
a) Gehälter 753.811.48 873
b) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 28.587.12 51
c) Aufwendungen für Altersversorgung 216.807,85 462
d) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 119.998.44 159
e) Sonstige Sozialaufwendungen 252,94 ()
-1.119.457.83 -1.545
5. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen -96.320,00 -45
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern 1.207,65 5
b) Übrige 889.446,10 900
-890.653,75 -905
7. Zwischensumme aus Z. I bis 6 (Betriebsergebnis) -776,695,02 -71
8. Erträge aus Beteiligungen 183.750,00 23
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 150.000,00; Vorjahr: TEUR 0
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögens 778.163,68 1.816
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 748.600,00; Vorjahr: TEUR 1.795
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 186.730,21 216
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 150.000,00; Vorjahr: TEUR 155
11. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 269,410,27 4.832
12. Aufwendungen aus Finanzanlagen und
aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
a) Abschreibungen -294.207,32 -455
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 1.287.626, 11 -1.815
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 31.600,00; Vorjahr; TEUR 0
14. Zwischensumme aus Z 8 bis 13 (Finanzergebnis) -163.779,27 4.618
15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -940.474,29 4.548
16. Steuern vom Einkommen -3.711,28 8
17. Jahresfehlbetrag/ «überschuss -944.185,57 4.555
18. Auflösung der Rücklage für eigene Anteile 0,00 245
19. Zuweisung zur Rücklage für eigene Anteile -40.385,80 -332
20. Jahresverlust/ -gewinn -984.571,37 4.468
21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 7.900.061,05 3.432
22. Bilanzgewinn 6.915.489.68 7.900

Beilage III

Anhang

für das Geschäftsjahr 2009

der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG Klagenfurt

ran Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG wurde vom Vorstand nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.

Der Jahresabschluss warde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren entwickelt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um plannäßige lineare Abschreibung bewertet. Die plannäßige Abschreibung wird der voraussichtichen Nutzungsdauer entsprechend linear vorgenommen. Der Abschreibungszeitraum beträgt bei immateriellen Vermögensgegenständen 4 bis 5 Jahre, bei Baulichkeiten 20 bis 40 Jahre, bei technischen Anlagen und Maschinen sowie anderen Anlagen und Geschäftsausstattung 5 bis 8 Jahre. Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 400,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang behandelt.

In Anlehnung an die steuerlichen Bestimmungen wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung und für Zugänge im zweiten Halbiahr die halbe Jahresabschreibung vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finauzanlagen sind zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um außerplannälige Abschreibungen zur Berücksichtigung von Wertet. Beteiligungserträge werden zu den Zeipunkt berücksichtigt, zu dem der Rechtsanspruch auf die Dividende begründet ist.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens und Umlaufvermögens werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren Börsenkurswerten zum Bilanzstichtag bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögenstände werden mit dem Nemwert angesetzt. Im Falle erkembarer Einzelrisken wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Zur Absicherung des Zinsenrisikos wurde im Geschäftsjahr 2009 ein Zinsenbegrenzungsgeschäfte in Form einer Höchstsatz-Vereinbarung (Rate Cap-Agreement) für 3 Mio EUR (Vorjahr, 0 Mio EUR) abgeschlossen. Die zu zahlende Pränie zur Übernahme des Zinsenrisikos wurde als sonstiger Vermögensgegenstand aktiviert und wird über die Laufzeit des Zinsenbegrenzungsgeschäftes aufgelöst. Der Marktwert beträgt zum 31. Dezember 2009 TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 0); der Buchwert beträgt zum 31. Dezember 2009 TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 0). Zum 31.12.2009 ist die Abschreibung von TEUR 21 auf den Marktwert unterblieben.

Die Rückstellungen für Abfertigungen werden nach finanzmatischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 4,0%, einem Pensionsantrittsalter bei Frauen von 60 Jahren und Männern von 65 Jahren.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IAS 19) unter Anwendung der AVÖ 2008, eine Diskontrate von 5,25% (Vorjahr: 5,5%), einer Valorisierung der Gehälter und der voraussichtlichen Sozialversicherungspension von 2,5% und einer Ausscheidewahrscheinlichkeit von 2%. Das Pensionsantrittsalter eines Anwartschaftsberechtigten beträgt 65 Jahre. Der nach § 14 EStG errechnete Wert liegt bei TEUR 1.750 (2008: TEUR 1.546) und ist somit um TEUR 142 (2008: TEUR 136) niedriger als der bilanzierte Wert.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeipunkt der Bilanzierung erkennbaren Risiken und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen bewertet.

Fremdwährungsforderungen werden mit dem Anschaffüngskurs oder dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Anschaffungskurs oder dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen ein langfristig gewährtes Darlehen in Höhe von TUER 14.327 an die SW Umwelttechnik Magyarorszag Kft, Majoshaza, Ungarn, ein langfristig gewährtes Darlehen in Höhe von TEUR 150 an die SW Umwelttechnik Romania S.R.L., Ortisoara, Rumänien, sowie ein langfristig gewährtes Darlehen in Höhe von TEUR 41 an die SW Umwelttechnik Bulgaria EOOD, Sofia, Bulgarien. Die Restlaufzeit der Ausleihungen an verbundene Unternehmen Jahr beträgt TEUR 1.000.

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind zum 31.12.2009 und 31.12.2008 zur Gänze kleiner als ein Jahr.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 687) aus Lieferungen und in Höhe von TEUR 150 (Vorjahr: TEUR 550) aus sonstigen Forderungen.

Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) aus Lieferungen und in Höhe von TEUR 127 (Vorjahr: TEUR 593) aus sonstigen Forderungen.

In den sonstigen Forderungen sind in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Das Grundkapital beträgt TEUR 4.798 (Vorjahr TEUR 4.798) und ist in 659.999 (Vorjahr 659.999) auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt.

Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2009 eigene Aktien (4.121 Stk.) zum Kurswert TEUR 127.

Das mit Hauptversammlungsbeschluss vom 22. Mai 2009 genehmigte Kapital beträgt 2.398 TEUR (2008: 1.745 TEUR). Die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG besteht bis 19. Juni 2014. Es bestehen keine ausstehenden Einlagen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von TEUR 13.266 eine Restlaufzeit von über einem Jahr und in Höhe von TEUR 1.380 eine Restlaufzeit von über fünf Jahren.

Die restlichen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Ausmaß von TEUR 0 grundbücherlich besichert

Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 38) Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Haftungsverhältnisse

Die ausgewiesenen Haftungsverhältnisse betreffen im Wesentlichen Haftungen für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen und sonstige Eventualverbindlichkeiten aus Bankgarantien.

Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen sonstiger nicht in der Bilanz ausgewiesener oder angegebener Geschäfte gem § 237 Z 8a UGB

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2009 keine Geschäfte gem § 237 Z 8a UGB abgeschlossen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinn des § 237 Z 8b UGB

Geschäfte mit nahestehenden und Personen fanden im Geschäftsjahr nur zu fremdüblichen Konditionen statt und betrafen in Wesentlichen Managementfee und Darlehensgewährungen an verbundene Unternehmen.

3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufgliederung Umsatzerlöse

2009 2008
TEUR TEUR
nach Sparten:
Wasserschutz 494 089
Projektgeschäft 843 1.681
1.337 2.670
nach Absatzgebieten:
Inland 203 480
Ungarn રે રેણવાડી તેમ જ દૂધની ડેરી જેવી સવલતો પ્રાપ્ય થયેલી છે. આ ગામનાં પ્રાથમિક શાળા, આંગણવાડી તેમ જ દૂધની ડેરી જેવી સવલતો પ્રાપ્ય થયેલી છે. આ ગામનાં લોકોનો મુખ્ય વ્યવસાય ખેતી, ખ 1.417
Ubriges Ausland 629 773
1.337 2.670

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

Abfertigungen Pensionen
2009 .
2008
2009 2008
TEUR TECTR TEUR THE IR
Vorstand und leitende Mitarbeiter 25 ರ ವಿ 217 462
VK-Beiträge
29 ಳು 217

Finanzergebnis

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögens 778 1.816
davon aus verbundenen Unternehmen 749 1795
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 187 216
davon aus verbundenen Unternehmen 150 155
Aufwendungen aus Finanzanlagen und Wertpapieren
des Umlaufvermögens 294 455
davon Abschreibungen 204 455
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 294 210

Die in den übrigen sonstigen betrieblichen Auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer betreffen:

2009
ਦਿੱ ਸਿ
2008
ERK
Aufwendungen für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 37 44
37 A4

4. Sonstige Angaben

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Mit der SW Umwelttechnik GmbH (als Gruppenmitglied) besteht seit dem Geschäftsjahr 2008 eine Steuerumlagevereinbarung.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2009 waren durchschnittlich 8 Angestellte (Vorjahr: 9) und 0 Arbeiter (Vorjahr: 0) beschäftigt.

An Aufsichtsratsvergütungen wurden im Geschäftsjahr 2009 EUR 15.550 gezahlt. Die Angabe der Bezüge des Vorstandes unterbleibt gemäß § 241 Abs. 4 UGB.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich aus folgenden Personen zusammen:

Gewählte Mitglieder:

Dkfm.Dr. Heinz Taferner (Vorsitzender) Dr. Wolfgang Streicher (stellvertretender Vorsitzender) Mag. Otto Umlauft Mag. Robert Schmid

Vorstand

Dem Vorstand gehörten an:

Dipl.Ing. Dr. Bernd Hans Wolschner

Dipl.Ing. Klaus Einfalt

Klagenfurt, am 19. März 2010

Der Vorstand:

DI Klaus Einfalt

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG. Klagenfurt

Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2009

Ansc ilungskosten
డై
Kumulierte Buchwerte Abschreibungen Zuschreibungen
Stand am
1.1.2009
Zugänge Abgänge buchungen
Um-
31.12.2009
Stand am
Abschreib-
bungen
31.12.2009
Stand am
31.12.2008
Stand am
im Geschäfts-
iahr 2009
im Geschäfts-
iahr 2009
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Vorteile sowie
Immaterielle Vermögensgegenstände
daraus abgeleitete Lizenzen 1.022.50 63.758.33 0.00 207.028.96 271,809,79 48.952.46 222.857.33 39 00 47.968.96 0.00
Geleistete Anzahlungen
2.
207.028.96 0.00 0.00 -207.028.96 0.00 0.00 0.00 207.028.96 0.00 0.00
208.051,46 63.758.33 0.00 0.00 271.809,79 48.952,46 222.857,33 207.067.96 47.968.96 0.00
II. Sachanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten, einschließlich der Bauten
auf fremdem Grund 293.397.18 0.00 0,00 0.00 293.397.18 25.255.52 268.141.66 275.488.01 7.346.35 0.00
Andere Anlagen, Betriebs- und
2.
Geschäftsausstaltung 253.072.98 8.606.68 46.892.59 25.000.00 239.787.07 32.608.09 07.178.98 14.576.99 41.004.69 0.00
3. Geleistete Anzahlungen 25.000.00 0.00 0.00 -25.000.00 0.00 0.00 0.00 25.000.00 0.00 0.00
571.470.16 8.606,68 46.892.59 0.00 533-184,25 157.863.61 375-320,64 415.065.00 48.351,04 0.00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
1 .
41.245.818.28 295.995.11 0.00 2.803.500.00 44.345.313.38 8.251.380.10 36.093.933.28 33.288.645.50 294.207.32 0 00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 14 792.184.94 2.589.362.13 50.71 -2.803.500.00 14.577.996.36 60.000.00 14.517.996.36 14.732.184.94 0.00 0.00
Beteiligungen
3.
241.351,38 0.00 0.00 0.00 241.351.38 0.00 241.351.38 16.351.38 0.00 225.000.00
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 2.679.084.34 495.292,61 254.391 12 0.00 2.919.985.83 .422.29 2.918.563.54 2.670.617.71 0.00 0.00
58.958.438,94 3.380.649,84 254.441.83 0.00 62.084.646.95 8.312.802.39 53.771.844.56 50.707.799.53 294.207.32 225.000.00
59.737.960,56 3.453.014,85 301.334.42 0.00 62.889.640.99 8.519.618.46 54.370.022.53 51.329.932.49 390.527.32 225-000.00

Beteiligungsspiegel zum 31.12.2009

Die Angaben zum Eigenkapital und Ergebnis beziehen sich auf die Jokalen Jahresabschlüsse nach den Rechnungslegungsvorschriften und sind in den Landeswährungen angegeben.

Gesellschaft Stichtag Betcil.
quote
Eigenkapital
2009
Frgebnis
2009
0/0 Währ. 1.000 WE 1.000 WE
OMS Hungária Kft., Tata, Ungan 31.12.2009 70,29% I IUF 1.300.797 39.072
SW Umwelttechnik Mæyarország Kft., Majosháza, Ungarn 31.12.2009 100.00% FIDE 2873.731 -837.006
SW Umweltechnik Romania s.r.l., Rumänien 31.12.2009 100,00% 1 14 13.580 -14883
UT-Projekt GmbH, Wien 31.12.2009 100,00% EUR -d6 309
SW Umwelttechnik Osterreich GmbH, Klagenfurt 31.12.2009 74,00% EUR 6.302 1.676
ISO-SPAN Baustoffwerk Ges.m.b.14.
Ramingstein 31.12.2009 50,00% FI JIR તે ડેરી నే శిశు
AT-Abwassertechnik, Leoben 31.12.2009 45,00% EUR 1 35 116
UT Immobilienverwaltungsges.m.b.H.,
Schongau, Deutschland 31.12.2009 100,00% El JR 0 43
SW Unweittechnik Butgaria EOOD, Sofia, Bulgarien 31.12.2009 100,00% િલ્લામ 8 -25
SW Umwelttechnik d.o.o., Belgrad, Serbien 31.12.2009 100,00% RSD 413 11
SW Umwelttechnik s.r.l., Chisinau, Moldawien 31.12.2009 1 00,00% MDL -1 16 -40
SW Umwelttechnik Slovensko s.r.o., Kosice, Slowakei 31.12.2009 100,00% SK K 171
OMS Magyarország Kft., Tata, Ungarn 31 12 2009 100,00% HUF 512 12

Beilage IV

Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2009

der

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG Klagenfurt

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009

Geschäftsverlauf und wirtschaftliches Umfeld

Die Beteiligungen der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG umfassen Unternehmen mit Produktionswerken in Österreich, Ungarn und Rumänien. In der Slowakei sowie in Bulgarien und Moldawien gibt es Verkaufsniederlassungen.

Wirtschaftliches Umfeld

Ausgehend von der internationalen Finanzkrise hat mit Ende 2008 die schwerste Rezession seit den 1930er Jahren die Realwirtschaft in Zentraleuropa getroffen. Durch die koordinierte Vorgangsweise der EU Staaten unter der Leitung der EZB konnten die Auswirkungen gedämpft und ab Ende 2009 die Situation wieder stabilisiert werden.

Österreich

In Osterreich schrumpfte das BIP (Realwachstum von + 1,8 % in 2008) im Jahr 2009 um 3,8 %. Für die Bauwirtschaft hat sich die schlechte Entwicklung im Wohn- und Wirtschaftsbau bestätigt, die Produktion um durchschnittlich 12 % zurück.

Die österreichische Wirtschaftspolitik reagierte rasch und wirkte den Auswirkungen der internationalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise mit einer vorgezogenen Steuerreform, zwei Konjunktur- und Arbeitsmarktpaketen entgegen. Auch konnte durch die Konjunkturbelebungsmaßnahmen, die im Rahmen des European Economic Recovery Plan (EERP) von den EU Nachbarländern und anderen bedeutenden Handelspartnern getätigt wurden, die Rezession leicht gedämpft werden.

CEE-Raum

Die mittel- und osteuropäischen Länder gerieten ab September 2008 in den Sog der weltweiten Wirtschaftskrise. Das Zusammentreffen einer Erschwerung des Zugangs zu Krediten mit dem Konjunktureinbruch auf den Hauptabsatzmärkten beeinträchtigte die Entwicklung des realen Sektors des CEE-Raums erheblich. Im Bausektor mussten - im

Gegensatz zu anderen Industriezweigen - bereits Mitte des Jahres die Einschätzungen nach unten korrigiert werden.

Ungarn

Im CEE-Raum war Ungarn das erste Land, das aufgrund seiner zahlreichen - zum Teil hausgemachten - Probleme von der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise voll erfasst wurde.

Die Wirtschaftsleistung in Ungarn hat 2009 real um 6,5 % abgenommen. Speziell der Bereich Industrie & Gewerbe und die damit verbundenen Investitionen erfuhren dadurch eine weitere Reduktion. Im Laufe des Jahres hat der Inlandskonsum stark abgenommen, während sich die Exporte des produzierenden Sektors gegen Jahresende aus der tiefen Rezession heraus zu bewegen begannen.

Die Industrieproduktion ging im Jahresverlauf um mehr als 15 % zurück. Der HUF hatte auch in 2009 vor allem zu Jahresbeginn eine Volatilität und erreichte erst gegen Jahresende wieder das Niveau des Vorjahres. Es wird erwartet, dass in 2010 die Bauindustrie von den Konjunkturpaketen sowie den Unterstützungsmaßnahmen von IWF und EZB stark profftieren wird.

Rumänien

Die internationale Wirtschaftskrise hat Rumänien erst Ende 2008 erreicht - negative Effekte wurden dadurch bereits Anfang 2009 in allen Sektoren spürbar. Das BIP ging im Gesamtjahr 2009 real um 7,0 % zurück. Durch den starken Rückgang von Auslandsinvestitionen wurde die Situation weiter verschärft.

Verminderte Kaufkraft und entfallene Investitionen wirkten sich besonders negativ auf die Bauwirtschaft aus, starke Einschnitte bei den Staatsausgaben brachten zusätzlich viele Infrastrukturprojekte beinahe zum Erliegen.

Der RON wertete vor allem im ersten Quartal 2009 zum Vergleich zum Euro stark ab. Eine weitere instabile Phase trat im Herbst 2009 mit dem Regierung und den nachfolgenden Neuwahlen im November 2009 auf. Durch die rasche Regierungsbildung und die Bestätigung der Erfüllung der IWF und EZB Stabilitätskriterien hat sich der FX Kurs wieder deutlich stabilisiert. Die Co-Finanzierung der EU Förderungsprogramme SOP (sectoral operational programme) und ROP (regional organisational programme) werden nun durch die IWF / EZB Stützungen wieder möglich und die für SW Umwelttechnik relevanten

Projekte aus dem Bereich Umwelt, Verkehr und Infrastruktur in der Höhe von 1,5 Mrd. Euro jährlich können realisiert werden.

Wesentliche Ereignisse während des Geschäftsjahres

Das Management hat den Konzern auf die Veränderung des Marktumfeldes speziell in Ungarn und Rumänien im 1. Quartal 2009 mit dem Abbau von Leiharbeitern und von eigenen Mitarbeitern eingestellt und konzentriert sich auf die, aus den angekündigten Konjunkturpaketen zu erwartenden Steigerungen der kommunalen Investitionen.

Zweigniederlassungen

Die SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Einheit 2009 2008 2007
Ertragslage
Omsatzerlöse 'TE 1.337 2.670 2.769
EBIT ી દિ 347 6.362 4.141
EGT TE -941 4.547 2.939
Umsatzrentabilität 0/0 25,9 238,2 149,5
Eigenkapitalrendite 0/0 -5,1 27,2 22,3
Gesamtkapitalrentabilität 0/0 0,6 13.0 1 (), }
Vermögens- und Finanzlage
Bilanzsumme TE 55.053 53.612 44.322
Eigenkapital ી દ 17.950 18.894 14.536
Eigenkapitalquote 0/0 32.6 35,2 32,8
Fremdkapital TE 37.103 34 718 29.786
Fremdkapitalquote 0/0 67,4 64,8 67,2
Nettoverschuldung TE 36.178 33.986 28.601
Gearing ratiok 0/0 201,5 179,9 196,8
Geldflussrechnung
Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ી.દિ 1.246 9 904 8.022
Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit TE -3.202 -14.609 -12.308
Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit ી હ 1.949 4711 4.286

1 Überschuss nach Steuern auf das durchschnittliche Eigenkapital

2 Nettoverschuldung zu Eigenkapital am Stichtag

Umwelt- und Arbeitnehmerbelange

Umweltbelange

Nachhaltigkeit ist für SW Umwelttechnik ein wesentliches Kriterium bei der Produktentwicklung. Unsere Produktverantwortung umfasst den gesamten Lebenszyklus: Die Produkte sind langlebig, erfüllen hohe Qualitätsansprüche, sind für unsere Kunden profitabel, ergonomisch und bedienungssicher und entlasten die Umwelt in der Nutzungsphase, des weiteren sind unsere Produkte nach der Nutzung wieder verwertbar.

Alle in den verschiedenen Betriebsstätten/Ländern unserer Betriebstätigkeit bestehenden umweltrechtlichen Bestimmungen und Auflagen werden erfüllt; erforderliche technische Werte unterliegen einer laufenden Untersuchung mit dem Ziel kontinuierlicher Verbesserungen.

Arbeitnehmerbelange

Die Organisationsstruktur von SW Umwelttechnik sieht die vollständige und personelle Lenkung jedes Standortes durch eine Werksleitung vor, ebenso verfügt jedes Unternehmen über Verantwortliche für Umweltbelange, die Werksicherheit, den Arbeitnehmerschutz und Aus- und Weiterbildung. Ergänzende und strategische Verantwortung wird durch überregionale Bereichsleiter wahrgenommen.

Instrumente in Arbeitnehmerbelangen sind flexible Arbeitszeitmodelle, intensive Trainingsund Weiterbildungsmöglichkeiten (ein Großteil des Bedarfs an Fortbildung der Mitarbeiter kann innerhalb der Gruppe abgedeckt werden), Karriere- und Nachfolgeplanung sowie ein betriebliches Vorschlagswesen, das die interne Kommunikation intensiviert und einen raschen Erkenntnisgewinn aus Qualitäts- und Prozessdaten liefert, um Kundenwünschen schnell und flexibel entsprechen zu können.

Zur Vereinheitlichung der Planung und der Kommunikation ist eine SAP Einführung an allen Standorten beschlossen worden. In Ungarn ist SAP bereits mit Jahresbeginn eingeführt worden - es werden Osterreich und Rumänien folgen.

Ereignisse/Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens/Konzerns nehmen könnten, haben sich, bis auf die Änderung der Wechselkurse zwischen EUR/HUF und EUR/RON, nach dem Bilanzstichtag nicht ereignet. Die Abhängigkeit des Unternehmens von der Wechselkurse ist im Kapitel "Voraussichtliche Entwicklung und Risken" unter dem Titel "Währungsrisiken" beschrieben.

Angaben gem. § 243a UGB

Die SW Umwelttechnik notiert mit 659.999 Stück Aktien, was einem Grundkapital von 4.798 Te entspricht, im "Standard Market Continous" der Wiener Börse. Die Voraussetzungen des ATX Prime werden jedoch freiwillig erfüllt - so dass bei einer entsprechenden Marktkapitalisierung eine schnelle Rückkehr) in den Prime Market möglich ist.

Die Wolschner Privatstiftung hält insgesamt 288.000 Aktien, das sind 43,64 % des ausgegebenen Aktienkapitals der SW Umwelttechnik AG. Durch Stimmrechtsbindung mit Aktien, die von der Familie Wolschner gehalten werden, bleibt die Aktienmehrheit für die Wolschner Privatstiftung mit 50% plus 1 Aktie erhalten.

Großaktionäre mit jeweils mehr als 5% gehaltener Aktien sind die VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH (100 %ige Tochter der BKS Bank AG), Hansa Investment Funds as und Swisscanto Asset Management AG, die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz.

Es existieren im Grundkapital keine Beschränkungen betreffend Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien. Es gibt auch keine Aktionäre sowie am Kapital beteiligte Arbeitnehmer, die Kontrollrechte besitzen.

In der Satzung sind ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften keine zusätzlichen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates und über die Anderung der Gesellschaft verankert.

Die Mitglieder des Vorstandes haben folgende erweiterte Befugnisse betreffend der Möglichkeit, Aktien auszugeben und zurück zu kaufen:

Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 22. Mai 2009 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zu insgesamt 65.999 Stück Aktien – das sind 10 % des Grundkapitals – durch die Gesellschaft zum Zwecke der Stabilisierung des Börsekurses, als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder Anteilen an Gesellschaften sowie für ein Stock-Option-Programm, wobei bei Ausübung der Ermächtigung alle maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind, zurückzukaufen. Die Genehmigung hat eine Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung. In Ausübung dieser Ermächtigung darf der Gegenwert für den Erwerb eigener Aktien nicht niedriger sein als € 1 .- (ein Euro) und nicht höher sein als € 200 -- (zweihundert Euro). Das Rückkaufprogramm und insbesondere dessen Dauer sind offen zu legen. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs eigener Aktien ausgeschlossen.

Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu € 2.398.000 --(Euro zwei Millionen dreihundneunzigtausend), allenfalls in mehreren Tranchen, durch neunhundertneunundneuzig) neuen, auf Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sachanlagen unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre im Falle von Sachanlagen zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgaben von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Gleichzeitig wurde die Satzung in ihrem § 6 (Grundkapital und Aktien) -- durch Anderung der Absätze 1 und 2 angepasst. Mit dieser Ermächtigung wird der Vorstand in die Lage versetzt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenderung mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um maximal 50% des im Firmenbuch eingetragenen Kapitals zu erhöhen.

Es existieren keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Ubernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existiert derzeit kein öffentliches Ubernahmeangebot, das Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern notwendig machen würde.

Dividende

Der Vorstand der SW Umwelttechnik wird den Aktionären auf der für 14. Mai 2010 geplanten Hauptversammlung vorschlagen, die Dividende für das Geschäftsjahr 2009 auszusetzen. Eine erneute Dividendenauszahlung ist mit Erreichung einer Verbesserung des Geschäftsergebnisses geplant.

Kennzahlen je Aktic

2009 2008 2007 2006 2005
Ergebnis (Konzern) -4,82 -5.55 2,71 3,21 2,21
Dividende 0.00 0,00 0,30 0,30 0,25
Höchstkurs 30,90 102,79 140,00 44,00 49,00
Tiefstkurs 17,10 19.10 42,00 35,00 24,00
Schlusskurs 30,90 21.10 તેત્વે તે તે તે પ્ 41,00 40,50
Gewichtete Anzahl 655.878 657.396 659 099 659 999 621.289
der Aktien

Voraussichtliche Entwicklung und Risiken

Voraussichtliche Entwicklungen

Die Entwicklung in den Hauptmärkten sieht SW Umwelttechnik folgend:

In Rumänien wird das Wirtschaftswachstum gebremst, aber mit etwa 1 % noch positiv gesehen. Die von der EU mitfinanzierten kommunalen Investitionen in Umweltschutz und Infrastruktur werden auch 2010 eine deutliche Steigerung erfahren.

In Ungarn wird mit einer Änderung des BIP von -3 % gerechnet; wodurch der Bereich Industrie- und Gewerbeinvestitionen stark rückläufig gesehen werden muss. Der Bereich Wasserschutz und voraussichtich auch Projektgeschäft wird sich nach derzeitigem Kenntnisstand, auch wegen eines möglichen Konjunkturpaketes, von einem sehr niedrigen Niveau ausgehend, wieder verstärken.

In Österreich wird der dominierende Bereich Wasserschutz auch im nächsten Jahr, auf Grund der Produktinnovationen und des Konjunkturpaketes zumindest stabil bleiben.

Trotz der allgemeinen negativen Stimmung ist die Notwendigkeit des Aus- und Aufbaus der Infrastruktur in den CEE Ländern nach wie vor und langfristig gegeben. Die Infrastrukturinvestitionen zur Erfüllung der EU-Richtlinien werden weiter vorangetrieben werden und durch die geplanten Konjunkturpakete der einzelnen Länder noch unterstützt werden. Das Unternehmen hat bereits im zweiten Halbjahr 2008 auf das sich verändernde Marktumfeld mit einer verstärkten Konzentration auf den Bereich Wasserschutz reagiert und ist jetzt optimal aufgestellt um die kommunalen Aufträge im Bereich Infrastruktur auffangen zu können. Für das Wirtschaftsjahr 2010 rechnet SW Umwelttechnik daher nur mit leicht rückläufigen Umsätzen und durch die bereits durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen ein ertragreiches Geschäftsjahr.

Durch die Abwicklung der Konjunkturpakete in Österreich sowie die Unterstützung der Länder Ungarn und Rumänien durch den IMF bzw. die EZB werden deutliche Impulse in den von SW Umwelttechnik bearbeitenden Märkten erwartet. Für den Bereich der kommunalen Investitionen erwartet SW Umwelttechnik daher ab Mitte 2010 eine deutliche Steigerung in Ungarn und Rumänien. Mit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung des Bereiches der

Industrie- und Gewerbekunden wird in Rumänien bereits Ende 2010 und in Ungarn in 2011 gerechnet.

Die langfristige Strategie mit einer Top-3 Position in den bearbeiteten Märkten die nachhaltigen Wachstumschancen in den CEE Ländern zu nutzen, hat sich auch in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewährt. Durch die durchgeführten Einsparmaßnahmen und die investierten modernen Anlagen ist SW Umwelttechnik gut positioniert um von dem zu erwartenden Konjunkturaufschwung überproportional zu profitieren.

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten

Bereits im Vorjahr wurde - ausgelöst durch die weltweite Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise deutlich, wie stark ein effektives Risikomanagement dazu beitragen kann, frühzeitig und erfolgreich auf die zu erwartenden negativen Entwicklungen zu reagieren.

Das Risikomanagement bietet die Möglichkeit, die positiven und negativen Abweichungen von Unternehmenszielen und Unternehmenskennzahlen zu quantifizieren und rechtzeitig Maßnahmen zu setzen. Der Vorstand und alle leitenden Mitarbeiter haben die zentrale Aufgabe, frühzeitig zu reagieren, um dann so zu steuern, dass die unternehmerischen Chancen genutzt werden können.

Das unternehmensweite Risikomanagement ist in die Aufbau- und Ablauforganisation eingegliedert. Die dezentrale Führungsstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten in den einzelnen Unternehmen der Gruppe führt im Rahmen eines kontinuierlichen Controllings zu einem regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Vorstand und in weiterer Folge mit dem Aufsichtsrat.

Die Koordination des unternehmensweiten Risikomanagements erfolgt zentral - der Vorstand trägt für die Unternehmensziele und Strategien die Verantwortung. Zu unterscheiden sind dabei das operative und das strategische Risikomanagement. Jedes Unternehmen und jeder leitende Mitarbeiter überwacht und steuert potentielle, Risikoquellen selbstständig,

Im Falle einer größeren Risikoentscheidung werden Analyse und Lösung in erweiterten Vorstandssitzungen aufgearbeitet und dokumentiert. Koordination, Sicherung und Steuerung des Konzernrisikos sowie Berichterstattung an den Vorstand erfolgen durch das Konzerncontrolling. Die Ausführungsbestimmung der regelmäßigen Überwachung und die damit einhergehende Früherkennung von Risiken garantiert im Bedarfsfall ein schnelles und effizientes Einsetzen der Gegenmaßnahmen.

Im Geschäftsjahr 2009 lagen die Schwerpunkte in erster Linie bei den durch die Finanzkrise und der folgenden Rezession ausgelösten potentiellen Bedrohungen finanzieller Natur.

SW Umwelttechnik verzeichnete eine starke Reduktion des Marktes im Bereich der Industrieund Gewerbeprojekte und hat sich daher auf den Geschäftsbereich Wasserschutz konzentriert.

Die hohe Volatilität der HUF- und RON-Wechselkurse bleibt für SW Umwelttechnik nach wie vor ein kurzfristiges Finanzrisiko. Es ist allerdings zu erwarten, dass sich dies vor allem auf die Buchwerte niederschlägt und nicht tatsächlich zahlungs- und dadurch erfolgswirksam wird. Mittelfristig rechnet SW Umwelttechnik wieder mit der Beruhigung der Schwankungsbreite und der Rückkehr der Wechselkurse auf eine normale Bandbreite.

Weitere Risken sind per 31.12.2009 für das Geschäftsjahr 2010, die einzeln oder in Wechselwirkung, Bestand gefährdende Auswirkung haben können, nicht zu erkennen.

Gesetzliche & wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Branchenrisiko

SW Umwelttechnik ist in Bereichen tätig, die von umweltpolitischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen, von konjunkturellen Entwicklungen und Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand abhängen. Die Ertragssituation ist zum Teil auch von Wetterbedingungen abhängig, die Bauvorhaben in ihrem Ablauf stark beeinflussen können.

Die Ertragsverteilung auf die drei Geschäftsbereiche in Kombination mit der breiten geografischen Ausrichtung ermöglicht das Abschwächen von saisonalen und länderspezifischen Schwankungen. Weiters können die unterschiedlichen Marktpotentiale der einzelnen Länder optimal genutzt werden. Zusätzlich ist so der flexible Einsatz von Ressourcen entlang der gesamten Wertschöpfungskette optimiert.

Marktrisiko

In den EU Wachstumsmärkten sind die Förderungen der kommunalen Investitionen bis 2014 fixiert. Diese Subventionen die Europäische Union sind vor allem in den Bereichen Infrastruktur und Umwelttechnik absolut notwendig. Die aufgrund der Finanzkrise beschlossenen Konjunkturpakete bieten eine zusätzliche Chance für das Unternehmen.

In Österreich bearbeitet SW Umwelttechnik einen gesättigten Markt mit einem ausgeprägten Wettbewerb. Um diesem zu begegnen, streben wir die beste Kostenposition im Wettbewerb an und haben durch die Rationalisierungsinvestitionen der letzten Jahre in allen bearbeiteten Ländern eine sehr gute Position erarbeitet. Eine Risikominimierung wird durch internes Controlling, Benchmarking und durch den Vergleich aller Betriebe untereinander erreicht. Zusätzlich wird regelmäßig an anonymisierten Vergleichen und österreichischen Produktionsbetrieben teilgenommen - mit dem Ziel, in allen wichtigen Bereichen Kostenführer zu sein.

Betriebliche Risiken

Anlagenrisiko

Die Produkte von SW Umwelttechnik werden in kontinuierlichen ein- und mehrschichtig arbeitenden Betrieben gefertigt. Daraus resultiert die branchenübliche hohe Abhängigkeit von den eingesetzten Anlagen. Störungen und Ausfällen wird proaktiv durch Instandhaltungsstrategien und ein intensives Schulungsprogramm für die Mitarbeiter entgegen gewirkt. Das Ausfallrisiko wird zusätzlich durch kurzfristig mögliche Verlagerungen auf andere Werke der SW Umwelttechnik Gruppe reduziert.

Beschaffungsmarktrisiko

SW Umwelttechnik ist Preisschwankungen auf dem Rohstoffmarkt ausgesetzt. Auch in 2010 könnte der zuletzt stark gefallene Stahlpreis volatil bleiben. Da eine flexible Stahlpreisregelung vertraglich nicht möglich ist, wird bei Großprojekten verstärkt der Stahleinkauf bereits bei Auftragseingang bzw. mit geleisteter Anzahlung getätigt.

Die Risikominimierung erfolgt normalerweise durch ein spezielles Auswahlverfahren von Lieferanten sowie durch laufende Überwachungsprozesse. Die Reduktion der Ausfallkosten soll durch erfolgreiches Lieferantenmanagement (SCM) weiter gewährleistet werden. Die Identifikation und folgend die Reduktion möglicher (und der damit verbundenen Kosten) ist für SW Umwelttechnik bedeutend und führt zu erheblichen Einsparungen.

Terminrisiko

Bei Großaufträgen sind teilweise Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter dem garantierten Wert zurück, so hat der Kunde verschiedene Rechtsmittel, bis hin zur Rückabwicklung des Vertrags oder Zahlung von Pönalen. Dieses Risiko kann einerseits durch unterstützende Lieferungen aus anderen Werken der SW Umwelttechnik abgefangen werden, andererseits wurde für diesen Zweck ein spezielles, EDV-gestütztes Projekteontrolling, das integrierte BETSY System, implementiert.

IT-Risiken

Dezentrale, parallel installierte Systeme minimieren das Risiko des Ausfalls der Datenverarbeitung. Zusätzlich ergänzt wird dies durch automatisierte Sicherungsroutinen der einzelnen Standorte.

Mit der SAP Einführung wird auch die Kommunikation und Planung zwischen den Standorten erleichtert. In Ungarn wurde per 1.1.2009 mit der Einführung begonnen - das Roll-Out in den Ländern Österreich und Rumänien wird bis 2012 erfolgen.

Umweltrisiko

SW Umwelttechnik hat sich als deklariertes Ziel gesetzt, Produkte für den Umweltschutz auch umweltgerecht herzustellen. Zur Einschränkung von Umweltrisiken wurde eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt, wie beispielsweise die Ernennung eines Umweltbeauftragten, der für die Erreichung der Umweltschutzziele verantwortlich ist. Branchenbedingt können Altlasten, insbesondere bei der Übernahme von Produktionsstandorten, nicht ausgeschlossen werden. Das Risiko wird aber durch der Akquisition vorausgehende Untersuchungen wie z.B. Probebohrungen minimiert.

Personalrisiko

Das Personalrisiko beinhaltet alle Gefahren, die direkt von der Belegschaft ausgehen und vor allem durch gezielte Motivations- und Informationsmaßnahmen begrenzt werden können. Unserem Unternehmensleitbild entsprechend sind Fortbildungsprogramme, die Einbindung der Mitarbeiter in Verbesserungsprozesse, selbstverantwortliche Aufgabenübertragung und ein attraktives Entlohnungssystem Standard.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Forderungsausfallrisiko

In Osterreich wird bereits seit einigen Jahren und in Ungarn seit 2008 dem Risiko eines Zahlungsausfalls durch die Versicherung von Kundenforderungen begegnet. Auch in Rumänien konnte diese im März 2009 eingeführt werden. Basierend auf diesen Kundenversicherungen erhält jeder Kunde ein Kreditlimit, das mit steigender Kundenkenntnis erhöht werden kann. Unterstützt wird dies durch ein sehr strenges Forderungsmanagement, das im Anlassfall auch mit kurzfristiger gerichtlicher Unterstützung (Antrag auf Liquidation des Kunden) arbeitet.

Liquiditätsrisiko

Die Finanzmarktkrise und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft haben auch die finanziellen Risiken des Unternehmens erhöht. Kurz-, mittel- und langfristige Finanzierungen sind teurer und die zusätzliche Vergabe von Krediten ist schwierig geworden. Die Risikopositionen und das damit verbundene Rating der SW Umwelttechnik werden mit den Kredit gebenden Banken regelmäßig ausführlich erörtert. Auf Basis einer partnerschaftlichen und transparenten Information und Kommunikation mit den möglichen alternativen Finanzierungsinstrumenten über den Kaptalmarkt wird das Liquiditätsrisiko gering gehalten. Die Sicherung der Liquidität zühlt zu den wichtigsten Unternehmenszielen und ist dem entsprechend auch strategisch verankert.

SW Umwelttechnik ist hinsichtlich der Liquidität gut positioniert und verfügt zusätzlich seit langem über eingeräumte Bankenlinien. Zusätzlich wurde bereits 2008 der Anteil der langfristigen im Verhältnis zu den kurzfristigen Kreditlinien deutlich angehoben.

Währungsrisiken

Da die Export-/Importrate in Fremdwährungsländer deutlich unter die 10 % Marke fällt, bestehen nur beschränkt zahlungswirksame Währungsrisiken.

Wechselkursabhängigkeiten ergeben sich hauptsächlich aus der Umrechnung ausländischer Einzelabschlüsse in die Konzernwährung Euro, sowie aus konzerninternen Darlehensflüssen und Dividenden. SW Umwelttechnik ist durch die expansiv getätigten Investitionen in Südosteuropa der letzten Jahre verstärkt dem dortigen Wechselkursrisiko ausgesetzt. Das Management der SW Umwelttechnik erwartet, dass die Volatilität dieser Währungen mittelfristig abnimmt, die Wechselkurse in die normalen Bandbreiten zurückkehren und anschließend die nun abgewerteten Positionen wieder entsprechend aufgewertet werden können.

Bei der Finanzierung von ungarischen und rumänischen Unternehmen in Euro bestehen Wechselkursrisiken, die aber aufgrund der großen Basis-Zinssatzdifferenzen und der über mehrere Jahre hinweg erwarteten geringeren Wechselkursänderungen zwischen Euro und HUF bzw. Euro und RON weiterhin in Kauf genommen werden. Sicherheitshalber begegnet man dem Wechselkursrisiko durch Finanzierungsverlagerungen.

Finanzinstrumente - Risiken und Strategien

Das Unternehmen bedient sich teilweise des Einsatzes eines Zinscaps um bestehende Risiken aus Zinsschwankungen planbarer zu machen und zu reduzieren.

Bericht über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Zweck dieses

Berichts ist es, eine Übersicht darüber zu geben, wie interne Kontrollen in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess organisiert werden.

Einleitung

Das Ziel des internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen hinsichtlich der Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf die Schaffung von vorteilhaften Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet.

Die Implementierung des internen Kontrollsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist in den internen Richtlinien und Vorschriften festgesetzt. Die Verantwortlichkeiten in Bezug auf das interne Kontrollsystem wurden an die Unternehmensorganisation angepasst, um ein Anforderungen entsprechendes und zufriedenstellendes Kontrollumfeld zu gewährleisten.

Risikobeurteilung

Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das Management und den Aufsichtsrat erhoben und überwacht. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind.

Die jährliche Evaluierung der von den jeweiligen Stellen durchgeführten internen Kontrollmaßnahmen basiert auf einem risikoorientierten Modell. Die Bewertung des Risikos einer fehlerhaften Finanzberichterstattung basiert auf unterschiedlichen Kriterien. So können z.B. komplexe Bilanzierungsgrundsätze zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen. Unterschiedliche Grundsätze für die Bewertung von Vermögensgegenständen sowie ein komplexes oder sich veränderndes Geschäftsumfeld können ebenso das Risiko eines wesentlichen Fehlers in der Finanzberichterstattung begründen.

Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Jahresabschlusses Forderungseinbringlichkeit sowie Werthaltigkeit von Beteiligungen und Vorräten. Teilweise werden externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.

Kontrollmaßnahmen

Zusätzlich zum Aufsichtsrat und Vorstand umfasst das allgemeine Kontrollumfeld auch die mittlere Managementebene.

Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potentielle Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management hin zur spezifischen Uberleitung von Konten und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen.

Es liegt in der Verantwortung des Vorstandes, dass die Hierarchieebenen so ausgestaltet sind, dass eine Aktivität und die Kontrolle dieser Aktivität nicht von derselben Person durchgeführt wird (Vier-Augen Prinzip).

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensibeln Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung werden die Softwaresysteme BMD in Österreich, SAP in Ungarn und VIP in Rumänien verwendet. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird unter anderem auch durch im System eingerichtete Kontrollmechanismen überprüft.

Information und Kommunikation

Richtlinien und Vorschriften Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an alle betroffenen Mitarbeiter kommuniziert.

Darüber hinaus werden regelmäßig Diskussionen betreffend der Finanzberichterstattung und die in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien und Vorschriften in verschiedenen Gremien geführt. In diesen Gremien finden sich neben dem Management auch Abteilungsleiter und führende Mitarbeiter der Abteilung Rechnungswesen. Die Arbeit in den Gremien hat unter anderem zum Ziel, die Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften, die das Rechnungswesen betreffen sowie die Identifizierung und die Kommunikation von Schwachstellen und Verbesserungspotentialen im Rechnungswesenprozess sicherzustellen.

Überwachung

Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Management und dem Controlling. Darüber hinaus sind die jeweiligen Abteilungsleiter für die Uberwachung der entsprechenden Bereiche zuständig, so werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilisierungen vorgenommen.

Das Ergebnis der Überwachungstätigkeiten wird dem Management und dem Aufsichtsrat berichtet. Das Topmanagement erhält regelmäßig zusammengefasste Finanzreportings wie z.B. monatliche Berichte über die Entwicklung der Umsätze der jeweiligen Segmente, der Liquidität sowie der Forderungen und Vorräte. Zu veröffentlichende Abschlüsse werden von leitenden Mitarbeitern des Rechnungswesens und dem Vorstand vor Weiterleitung an die zuständigen internen Gremien einer abschließenden Würdigung unterzogen.

Klagenfurt, am 19. März 2010

Der Vorstand:

DI Dr. Bernd Hans Wolschner

DI Klaus Einfalt

Beilage V

Corporate Governance-Bericht

für das Geschäftsjahr 2009

der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG Klagenfurt

Corporate Governance

Die SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG ist an der Wiener Börse notiert und unterliegt daher den gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung von Aktiengesellschaften. Dem dualen System folgend wird die Gesellschaft vom Vorstand geleitet und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der eigenen strengen Grundsätze guter Unternehmensführung und der Transparenz bildet die Basis unseres Unternehmenserfolgs. Während ein stetiges Wachstum und die Expansion in die Wachstumsmärkte Zentral- und Osteuropas in den letzten Jahren das klare Ziel waren, ist in dem vor allem durch die Krise und Rezession schwieriger gewordenem Marktumfeld die Sicherung der Liquidität von zunehmender Bedeutung.

Compliance Code

Um die Gleichbehandlung und die umfassende Information für alle Aktionäre zu sichern, wurde zur Vermeidung von Insiderhandel im Unternehmen ein Compliance Code etabliert. Die Einhaltung der Richtlinien überwacht ein eigens bestellter Compliance Officer.

Die gesetzlich verpflichtende Auskunfts- und Offenlegungspflichten werden mit unseren Geschäfts- und Quartalsberichten, Ad-hoc Meldungen und der Offenlegung der Directors' Dealings Meldungen bedient. Alle Informationen dazu werden auf unserer Homepage www.sw-umwelttechnik.com veröffentlicht.

Corporate Governance Kodex

Zur Förderung des Vertrauens in den österreichischen Kapitalmarkt wurde 2002 der Österreichische Corporate Governance Kodex eingeführt -- und mit Wirkung 1.1.2009 an das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 angepasst. Alle österreichischen Gesellschaften sind dazu aufgerufen, sich dem Kodex freiwillig zu unterwerfen ("Soft Law") - er stellt einen Ordnungsrahmen für die Leitung und Uberwachung des Unternehmens zur Verfügung. Im Wesentlichen werden die Gleichbehandlung der Aktionäre, die Transparenz, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates, die Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, die Vermeidung von Interessenskonflikten der Organe sowie die Kontrolle durch den Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer geregelt.

Die Einhaltung der obligatorischen und freiwilligen Richtlinien soll die Zufriedenheit der Investoren steigern und den Dialog zwischen Management und Anlegern verbessern. SW Umwelttechnik bekennt sich im Sinne einer verantwortungsvollen und transparenten

Unternehmensführung zum Osterreichischen Governance Kodex. Das Unternehmen hält alle "L»Regeln" (Legal Requirements) sowie, mit Ausnahme der nachfolgenden, auch alle "C-Regeln" (Comply or Explain) ein.

Regel 18 (C):

Aus Effizienzgründen wird die interne Revision nicht durch eine eigene Stabstelle, sondern durch einen Teil der Stabstelle Konzerncontrolling durchgeführt.

Abschlussprüfung

Die KPMG Austria GmbH Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft wurde in der Hauptversammlung 2009 zum Konzern- und Einzelabschlussprüfer der SW Umwelttechnik bestellt. Für die Prüfung wurden von der KPMG 35 T€ (Audit Fee) verrechnet.

Vergütungsbericht

Im Vergütungsbericht werden die Höhe und Struktur der Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge offen gelegt. Zudem werden zum Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat gemacht.

Vorstand

Die Bezüge des Vorstandes bestehen aus einem fixen und einem variablen Gehaltsbestandteil. Der fixe Anteil orientiert sich an der Gehaltsstruktur börsenotierter österreichischer Gesellschaften sowie an vergleichbaren Positionen verwandter Sektoren (Bauindustrie) und berücksichtigt zudem den Tätigkeits- und Verantwortungsbereich. Der variable Bestandteil ist abhängig vom ausgewiesenen Gewinn des Unternehmens und der Ertragsziele. Der finanziellen Situation entsprechend wurde nicht nur die Dividende der Aktionäre ausgesetzt, sondern auch der Bonus des Vorstandes.

Die laufenden Bezüge der Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 320 TEUR (Vorjahr: 310 TEUR). Vorstandsbezüge inklusive der Dotierung von Pensions- und Abfertigungsrückstellungen belaufen sich auf 400 TEUR (Vorjahr: 629 TEUR). Es wurden im Geschäftsjahr und im Vorjahr keine variablen Bezüge an Vorstandsmitglieder ausbezahlt.

SW Umwelttechnik hat Anfang 2009 für die Vorstandsmitglieder, geschäftsführende Organe und Kontrollorgane eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ("Directors-andOfficers" Versicherung) abgeschlossen. Diese umfasst alle Schäden, die dem Unternehmen durch Sorgfaltspflichtverletzung, ausgenommen Vorsatz oder wissentliche Pflichtverletzung, entstehen.

Aufsichtsrat

Für den Aufsichtsrat wurde folgendes Vergütungssystem beschlossen: jedes Mitglied erhält neben dem Ersatz der Barauslagen eine feste Vergütung von 800 €. Der Aufsichtsratvorsitzende erhält mit 1600 € das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende 1200 €. Die Auszahlung der Bezüge erfolgt unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung. An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Vergütungen von insgesamt 15 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR) bezahlt.

Directors' Dealings

Käufe und Verkäufe des Vorstandes und des Aufsichtsrates werden gemäß §48 Börsegesetz der Finanzmarktaufsicht gemeldet und auf der Webseite unter dem Menüpunkt Investor Relations/Corporate Governance/Directors' Dealings veröffentlicht. Die Aktienbestände des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind aus folgender Tabelle ersichtlich:

31.12.2008 Kauf Verkauf 31.12.2009
Vorstand Bernd Wolschner 24.500 24.500
Klaus Einfalt 1.128 1.128
Aufsichtsrat Heinz Taferner 1.000 1.000
Wolfgang Streicher 300 300
Otto Umlaufi 0 0
Robert Schmid 0 0
Gesamt 26.928 26.928

Unternehmensstrategie

Wir gestalten den Aufbau der Infrastruktur und den Schutz der Umwelt in den zentral- und südosteuropäischen Ländern mit unseren Leistungen und Produkten nachhaltig und wirtschaftlich erfolgreich mit. Dies wurde in den letzten Jahren expansiven Investitionsprogramm unterstützt. Bedingt durch die Auswirkungen der Finanzkrise und der folgenden Rezession auf Europa und den damit verbundenen wirtschaftlichen Abwärtstrend, bewerten wir unsere Strategie im Hinblick auf das geänderte Marktumfeld.

Wir nutzen die Wachstumschancen in den EU-Beitrittsländern Zentral- und Osteuropas

Die EU Richtlinien zum Ausbau der Infrastruktur und die Anpassung für den Umweltschutz sind Aufgaben, die langfristig zu erfüllen sind. Der Anschlussgrad (an das öffentliche Kanalnetz bzw. an Kläranlagen) ist dafür ein guter Indikator. Österreich hat für die Erfüllung des verlangten Anschlussgrades von 92 % fast 50 Jahre gebraucht. Ähnlich ist die Situation in Ungarn, hier wird der Anschlussgrad pro Jahr etwa um 1% erhöht. Aktuell steht Ungarn bei etwa 60 %. Rumänien hat mit einem Anschlussgrad von etwa 20 % damit einen nachhaltig großen Bedarf an Wasserschutzprodukten.

Wir gehören zu den Top-3 Anbietern in den ertragreichen Marktsegmenten

Nur wer eine bestimmte Größe am Markt erreicht, fällt auf und wird als Geschäftspartner wahrgenommen. Diese kritische Größe haben wir in den von uns bearbeiteten Bereichen erreicht, was uns gerade in turbulenten Zeiten trotzdem ein erfolgreiches Wirtschaften ermöglicht. Mit den getätigten Investitionen in hochmoderne Anlagen sind wir in der Lage, nicht nur als Marktführer sondern auch als Kostenführer anzubieten.

Wir konzentrieren uns auf die Bereiche Wasserschutz, Infrastruktur und Projektgeschäft

Mit dieser Konzentration können wir unser Know-How und unsere Erfahrung erfolgreich einsetzen, was uns gegenüber unserem Mitbewerb einen Wettbewerbsvorsprung sichert. Mit der Strategie - Konzentration aufs Kerngeschäft - wollen wir in allen Märkten, in denen wir vertreten sind, die Führungspositionen auf- und ausbauen.

Klagenfurt, den 19. März 2010

Der Vorstand:

DI Klaus Einfalt

DI Dr. Bernd Hans Wolschner

Darstellung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage

Vermögens- und Finanzlage

31.12.2009 31.12.2008 Veränderung
TEUR 0/0 TEUR 0/0 TEUR 0/0
Vermögen
Anlagevermögen
Immaterielles Anlagevermögen 223 0,4 207 0,4 16 7,6
Sachanlagen 375 0.7 415 0,8 -4() -9,6
રતે 8 1,1 622 1,2 -24 -3,9
Finanzanlagen 53.772 97,7 50.708 94,6 3.064 6,0
54.370 98,8 51.330 95,8 3.040 ર્સ્ક્રે
Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ﻟﺴﺎ 0,0 13 0,0 -12 -96,5
Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen und Beteiligungs-
unternehmen 290 0,5 1.831 3,4 -1.541 -84,1
Flüssige Mittel 0 0,0 7 0,0 -7 -100,0
Sonstige Vermögensgegenstände 392 0,7 431 0,8 -39 -9,1
683 1,2 2.282 4,2 -1.599 -70,1
ર્સ્વર્સ્ડર્ 100,0 53.612 100,0 1.441 2,7
Kapital
Eigenmittel
Grundkapital 4.798 8,7 4.798 0,0 0 0,0
Versteuerte Rücklagen 6.109 】【,】 6.109 11,4 0 0,0
Bilanzgewinn 6.916 12,6 7.900 14.8 -984 -12,5
17.823 32,5 18.807 35,1 -085 -5,2
Langfristiges Fremdkapital
Sozialkapital 2.188 4,0 1.953 3,6 235 12,1
Finanzverbindlichkeiten 14.646 26,7 15.152 28.3 -506 -3,3
16.834 30,6 17.105 32,0 -271 -1,6
Kurzfristiges Fremdkapital
Finanzverbindlichkeiten 19 343 35.2 16.888 31,6 2.455 14,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 84 0,2 129 0,3 -45 -34,8
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 646 1,2 0 0,0 646 X
Übrige Verbindlichkeiten 24 0,0 50 0,1 -26 -50,8
Steuer- und sonstige Rückstellungen 172 0,3 546 1,0 -374 -68,5
20.269 36,9 17.613 32,9 2.657 15,1
54 926 100,0 53.525 100,0 1.401 2,6

Geldflussrechnung

2009 2008
TEUR TECHR
Netto-Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Jahresfehlbetrag/ - überschuss -945 4.555
Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen 96 ત ર
Abschreibungen auf Finanzanlagen 294 210
Zuschreibungen zu Finanzanlagen -275 0
Veränderung des Sozialkapitals 235 483
Gewinne aus Anlagenabgängen -4 -4 837
-548 456
Veränderung der Vorräte 0 90
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12 237
Veränderung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
und Beteiligungsunternehmen 1.541 9.762
Veränderung der sonstigen Vermögensgegenstände 39 -182
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
-45 90
Unternehmen 646 -21
Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen -400 -528
Operativer Cashflow 1.246 9.904
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
Investitionen in immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen -72 -303
Investitionen in Finanzanlagen -3.381 -20.035
Erlöse aus dem Abgang von Finanzanlagen 251 5.729
-3.202 -14.609
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
Veränderung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten -506 6.296
Veränderung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten 2.455 -1.388
Gewinnausschüttung 0 - 197
1.949 4.711
Veränderung der flüssigen Mittel -- 7 6
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7 l
Endbestand der flüssigen Mittel 0 7

Ertragslage

2009 2008 Veränderung
TEUR 0/0 TEUR 0/0 TEDIR 0/0
Umsatzerlöse 1.337 વેતું છે 2.670 98,3 -1.333 -49.9
Sonstige betriebliche Erträge 0,1 47 1,7 -46 -97,0
Betriebsleistung 1.338 100,0 2.717 100,0 -1.379 -50,7
Materialaufwand und Aufwendungen für
bezogene Leistungen 9 0,7 293 10,8 -284 -96.9
Personalaufwand 119 83,7 1.545 56,9 -426 -27,6
Planmäßige Abschreibungen auf immaterielles
Anfagevermögen und Sachanlagen છે. 7,2 વે રે 1,7 ટે I 111,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen 80 I 66,6 005 33,3 - 14 -1,6
Aufwendungen für die
Betriebsleistung -2.175 -158,1 -2.788 -102,6 673 -24,1
Ordentliches Betriebsergebnis -777 -58,1 -71 -2.7 -706 997,5
Ordentliches Finanzergebnis -164 -12.2 4 618 170,0 -4.782 -103.5
Ordentliches Geschäftsergebnis =
Gesamtergebnis vor Steuern (EBT) -941 -70,3 4.548 167,3 -5.488 -120,7
Ertragsteuern - A 8 -12
Jahresfehlbetrag/ -überschuss -945 4 555 -5.500
Veränderung von Rücklagen -40 -87 47
Jahresverlust/ -gewinn -085 4.468 -5.453

Aufgliederung der Posten des Jahresabschlusses

】 Bilanz

1.1. Bilanz - Aktivseite

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Buchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände entwickelten sich im Geschäftsjahr 2009 wie folgt:

ની વિર
Stand am 1. Jänner 2009
Zugänge
207.067.96
63.758.33
Planmäßige Abschreibungen -47.968.96
Stand am 31. Dezember 2009 222.857.33

Die Zugänge betreffen im Wesentlichen die Anschaffung einer SAP-Systemlandschaft.

Sachanlagen

Die Buchwerte der Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2009 wie folgt:

निर्मार
Stand am 1. Jänner 2009 415.065.00
Zugänge 8.606.68
Planmäßige Abschreibungen -48.351.04
Stand am 31. Dezember 2009 375.320.64

Die Zugänge betreffen im Wesentlichen Anschaffungen von Büroeinrichtungen sowie eines Kraftfahrzeuges.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2009 wie folgt:

FI IR
Stand am 1. Jänner 2009 50,707,799,53
Zugänge 3.380.649,84
Abgänge -247.397,49
Zuschreibungen 225.000,00
Außerplanmäßige Abschreibungen -294.207,32
Stand am 31. Dezember 2009 53.771.844,56
Die Zugänge setzen sich wie folgt zusammen:
EI IR
Anteile an verbundenen Unternehmen
Erwerb Anteile an der OMS Magyarország Kommunális Szolgáltató Kfi.,
Ungarn 1.787,78
Zuschuss UT Projekt GmbH, Klagenfurt 10.000,00
Zuschuss UT Immobilienverwaltungsges.m.b.H., Schongau, Deutschland 16.207,32
Zuschuss SW Umwelttechnik Bulgaria EOOD, Sofia, Bulgarien 68.000,00
Zuschuss SW Umwelttechnik Slovensko s.r.o., Kosice, Slowakei 200.000,00
295.995.10
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Darlehen SW Umwelttechnik Magyarország Kft., Majoshaza, Ungarn 793.900,00
Darlehen SW Umwelttechnik România s.r.l., Ortisoara, Rumänien 1.795.462,13
2.589.362,13
Wertpapiere des Anlagevermögens
Pensionsversicherung Uniqua AG, Generali Versicherung AG und Allianz AG 495.292.61
3.380.649,84

Bei den Abgängen handelt es sich im Wesentlichen um den Verkauf diverser Wertpapiere des Anlagevermögens.

Der Bestand zum 31. Dezember 2009 setzt sich wie folgt zusammen:

Anteil
in % EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen
SW Umwelttechnik România s.r.I., Ortisoara, Rumänien 100,00 % 15.273.166,52
SW Umwelttechnik Magyarország Kft., Majoshaza, Ungarn 100,00 % 14.211.673,40
SW Umweittechnik Osterreich GmbH, Klagenfurt 74,00 % 4.748.428.99
OMS Hungária Kft., Tata, Ungarn 70,29 % 1.812.629,34
SW Umwelttechnik Bulgaria EOOD, Sofia, Bulgarien 100,00 % 31.000,00
SW Umwelttechnik d.o.o., Belgrad, Serbien 100,00 % 6.547,25
SW Umwelttechnik Slovensko s.r.o., Kosice, Slowakei 100,00 % 5.000,00
SW Umwelttechnik s.r.l., Chisinau, Moldawien 100.00 % 3.700,00
OMS Magyarország Kommunális Szolgáltató Kft., Ungarn 100,00 % 1.787,78
UT Projekt GmbH, Klagenfurt 100,00 % 0,00
UT Immobilienverwaltungsges.m.b.H., Schongau,
Deutschland 100,00 % 0,00
36.093.933,28
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
SW Umwelttechnik Magyarország Kft., Majoshaza, Ungarn
Darlehen SW Umwelttechnik Bulgaria EOOD, Sofia,
100,00 % 14.326.934.91
Bulgarien 100,00 % 41.061,45
SW Umwelttechnik România s.r.l., Ortisoara, Rumänien 100.00 % 150.000,00
14.517.996,36
Beteiligungen
ISO-SPAN Baustoffwerk GmbH, Ramingstein 50,00 % 225.000,00
AT-Abwassertechnik-Vertriebs GmbH, Leoben 45,00 % 16.351,38
241.351,38
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 2.918.563,54
53.771.844,56
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2009 31.12.2008
ની પર TEDR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.448,89 13
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

31.12.2009
EUR
31.12.2008
TEUR
SW Umwelttechnik Slovensko s.r.o., Kosice, Slowakei
aus sonstigen Forderungen
150.000,00 0
SW Umwelttechnik Romania s. r. 1., Ortisoara, Rumänien
aus Lieferungen und Leistungen 13.209.33 0
SW Umwelttechnik Magyarország Kft., Majoshaza, Ungarn
aus Lieferungen und Leistungen 0,00 ર 80
aus sonstigen Forderungen 0,00 280
UT Immobilienverwaltungsges.m.b.H., Schongau,
Deutschland
aus Lieferungen und Leistungen 0,00 86
SW Umwelttechnik Österreich GmbH, Klagenfurt
aus Lieferungen und Leistungen
0,00 12
UT Projekt GmbH, Sierning
aus sonstigen Forderungen
0,00 270
163.209,33 1.237
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0.00 ()

Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

31.12.2009
EUR
31.12.2008
TEUR
ISO-SPAN Baustoffwerk GmbH, Ramingstein
aus sonstigen Forderungen 127.100,00 રેતું રેતું રે
127.100,00 રેજે રે
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
31.12.2009
Firit
31.12.2008
TEUR
Darlehen Dipl. Ing. Karl-Heinz Wolschner 192.498,40 219
Zinsenbegrenzungsvereinbarung 52.525,00 0
Reisekosten Dienstnehmer 3.334,18 0
Darlehen Dienstnehmer 0,00 101
Forderungen sonstige 320,20
248.677,78
3
323
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
Wertpapiere und Anteile
31.12.2009 31.12.2008
EUR TEUR
Eigene Anteile 127.338,90 87
127.338,90 87
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
31.12.2009
EUR
31.12.2008
TEDR
Kassenbestand 462,63 0
Guthaben bei Kreditinstituten 0,00 7
462,63 7
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2009 31.12.2008
EUR TECTR
Geldbeschaffungskosten 15.209,23 21
15.209,23 21

Bilanz - Passivseite

Eigenkapital

Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Rücklage für
eigene Anteile
Bilanz-
gewinn
Summe
EUR EUR नि परि ETR ને રિ
Stand am 1. Jänner 2008 4.798.192.73 6.109.027.39 0.00 3.629.110,01 14.536.330.13
Dotierung Rücklage --
Eigene Anteile 0,00 0,00 331.813,55 -331.813,55 0.00
Auflösung Rücklage -
Eigene Anteile 0,00 0.00 -244.860,45 244.860,45 0,00
Jahresilberschuss 0,00 0,00 0,00 4.555.303.84 4.555.303,84
Dividende 0,00 0.00 0,00 -197.399.70 -197.399.70
Stand am 31. Dezember 2008 4.798.192.73 6.109.027,39 86.953.10 7.900.061,05 18.894.234.27
Dotierung Rücklage -
Eigene Anteile 0,00 0.00 40.385,80 -40.385,80 0.00
Jahresfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 -944.185,57 -944.185,57
Stand am 31. Dezember 2009 4.798.192.73 6.109.027,39 127.338.90 6.915.489,68 17.950.048,70

Rückstellungen

31.12.2009
દિવાર
31.12.2008
TEUR
Rückstellungen für Abfertigungen 288.215,00 264
Rückstellungen für Pensionen 1.892.061.36 1 682
Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen für drohende Verluste 95.000.00 471
Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten 55.000.00 50
Rückstellungen für nicht konsumierten Urlaub 22.155.42 25
Rückstellungen Jubiläumsgeld 8.143.52
180.298.94 553
2.360.575.30 2.499

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

31.12.2009
EUR
31.22.2008
TEUR
Bank Austria Creditanstalt 9.468.228,05 8.666
Bank für Kärnten und Steiermark AG 11.026.875.45 7.786
RLB Oberösterreich reg. Gen. m. b. H. 3.294.925,52 6.000
RLB Kärnten reg. Gen. m. b. H. 4.515.268,37 4.611
Kärntner Sparkasse AG 5.683.939,13 3.951
Investkredit ÖVAG 0,00 1.026
33.989.236,52 32.040
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 13.266.136,00 13.128
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 1.379.992,00 2.023
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2009 31.12.2008
EUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.863,83 129
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 83.863.83 129
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
31 12.2009 31.12.2008
EUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 645.922,74 0
645.922,74 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 645.922.74 0

Sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2009 31.12.2008
EUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Steuern
Verbindlichkeiten Gemeinde 1.313,59
Verbindlichkeiten Finanzamt 6.981,44 0
8.295,03 1
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
Sozialversicherungsbeiträge 7.351,48 13
Andere Verbindlichkeiten
Ausstehende Einlage AT-Abwassertechnik GmbH 8.175.69 రం
Verbindlichkeiten Löhne und Gehälter 0.00 । ਉ
AR-Vergütung 0,00 9
8.175,69 36
23.822,20 50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 23.822,20 રે છે
Haftungsverhältnisse
31.12.2009 31.12.2008
EUR TEUR
Patronatserklärungen und Garantien 16.250.000,00 18.928
SW Umwelttechnik Romania s. r. 1., Ortisoara, Rumänien 98.143,00 600
UT Projekt GmbH, Klagenfurt 0,00 રે (){}
UT Immobilienverwaltungsges.m.b.H., Schongau, 17.636.79 222
ISO-SPAN Baustoffwerk GmbH, Ramingstein
SW Umwelttechnik Magyarország Kft., Majoshaza, Ungarn
4.300.000,00 0
20.665.779,79 20.250

2-1

:

2. Gewinn- und Verlustrechnung

2009 2008
दि ।र TEUR
Umsatzerlöse
Erlöse Management Fee Konzern 1.293.527,96 1.370
Warenerlöse Konzern 40.063,37 200
Sonstige 3.741,34 762
Maschinenverkäufe 0,00 3 3 8
1.337.332,67 2.670
2009 2008
EUR TEUR
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 300,00 31
Ubrige betriebliche Erträge 1.088,10 16
1.388,10 47
2009 2008
EUR TEUR
Aufwendungen für Material
Wareneinsatz 7.203,33 285
Sonstiger Materialaufwand 2.757,41 8
9.960,74 293
ab: Lieferantenskonti, -boni -976,53 -2
8.984,21 291
2009 2008
EUR TEDR
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Fremdarbeit 0,00 2
0,00 2
2009
EUR
2008
TEUR
Personalaufwand
Gehälter
Gehälter 624.338,48 684
Sonderzahlungen 105.215,79 115
Vergütungen Angestellte 26.532,00 61
Veränderung der Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube -3.339,31 7
Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellung 1.064,52
753.811,48 873
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
Dotierung Abfertigungsrückstellungen 24.508.00 45
Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen 4.079,12 6
28.587,12 51
Aufwendungen für Altersversorgung
Dotierung Pensionsrückstellungen
209.589,17 432
Aufwand Firmenpensionsvorsorge 7.218.68 30
216.807,85 462
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeitrage
Sozialversicherungsbeiträge 71.522,55 08
Kommunalsteuer 21.529,20 26
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für
Familienbeihilfen
Dienstgeberzuschlag
24.696,55 32
3
2.250.14
119.998,44
1 20
Sonstige Sozialaufwendungen
Freiwilliger Sozialaufwand 252,94 0
252,94 0
2009 2008
FOR TEUR
Abschreibungen
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände 47.968,96 0
Sachanlagen 48.351,04 45
96.320,00 45
2009 2008
EUR TEUR
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Steuern
Gebühren, Stempelmarken 1.207,65 5
Ubrige
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwendungen 319.564.36 336
Werbeaufwendungen 189.443,25 202
Provisionen 43.000,00 8
Reiseaufwendungen 98.489,81 123
Versicherungen 22.740,96 24
Telefon, Fax, Porto 14.235,74 21
Spesen 42.514,20 3 I
Fuhrpark 28.420,19 33
Büroaufwendungen 66.382,16 23
Miet- und Leasingaufwendungen 16.605,05 42
Aus- und Fortbildung 10.416,76 19
Instandhaltungen 7.869,68 3
Verschiedene andere Aufwendungen 29.763,94 35
889.446,10 900
2009 2008
EUR TEUR
Erträge aus Beteiligungen
Gewinnausschüttungen AT-Abwassertechnik-Vertriebs
GmbH, Leoben 33.750,00 23
Gewinnausschüttungen SW Umwelttechnik Slovensko s.r.o.,
Kosice, Slowakei 150.000,00 0
183.750,00 23
davon aus verbundenen Unternehmen
150.000.00 0

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Klagenfurt

2009 2008
EUR TEUR
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens
Erträge aus Wertpapieren 29.563,68 21
Zinsenerträge aus Ausleihungen 748.600,00 1.795
778.163,68 1.816
davon aus verbundenen Unternehmen 748.600,00 1.795
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsenerträge aus Bankguthaben 3.959,00 2
Sonstige Zinserträge aus verbundenen Unternehmen 150.000,00 । રેર
Sonstige Zinserträge aus Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 28.145,83 રે છ
Sonstige Zinserträge 4.625,38 ()
186.730,21 216
davon aus verbundenen Ünternehmen 150.000.00 ો રેરે
2009 2008
EUR TEUR
Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens
Zuschreibung - Eigene Anteile 40.385,80 0
Zuschreibung - ISO-SPAN Baustoffwerk GmbH 225.000,00 0
Gewinne aus dem Abgang von Finanzanlagen 4.024.47 4.832
269.410,27 4.832
2009
દિદ મિર
2008
TEUR
Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren
des Umlaufvermögens
Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
Außerplanmäßige Abschreibung
SW Umwelttechnik Slovensko s.r.o., Kosice, Slowakei 200.000,00 0
Außerplanmäßige Abschreibung
SW Umwelttechnik Bulgaria EOOD, Sofia, Bulgarien 68.000,00 60
Außerplanmäßige Abschreibung
UT Immobilienverwaltungsges.m.b.I., Schongau 16.207,32 0
Außerplanmäßige Abschreibung
UT Projekt GmbH, Klagenfurt 10.000,00 1 30
Außerplanmäßige Abschreibung
SW Umwelttechnik d.o.o., Belgrad, Serbien 0,00 20
294.207,32 210
Ubrige Abschreibungen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens - Eigene Anteile 0,00 245
294.207,32 455
2009 2008
EUR TEUR
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zinsen Bankkredite 1.251.251,11 1.587
Zinsen verbundene Unternehmen 31.600,00 0
Zinsen Cap 4.775,00 0
Kursdifferenzen 0,00 228
1.287.626,11 1.815
2009 2008
નિર્મિ TEUR
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Steuern des Geschäftsjahres 3,444,77 3
Kapitalertragsteuer 266,51 0
Steuern aus Vorjahren 0,00 - ] }
3.711,28 -8

Angaben über die rechtlichen Verhältnisse

Die Gesellschaft wurde in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Satzung vom 22. August 1997 durch Umwandlung der Stoiser u. Wolschner GmbH errichtet.

Die Gesellschaft ist im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Klagenfurt unter der Nummer 109859h eingetragen.

Der Unternehmensgegenstand umfasst im Wesentlichen die Umwelttechnik, den Betrieb von Beton- und Baustoffwerken, den Handel mit Waren aller Art, den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen und Liegenschaften, den Erwerb und die Veräußerung von Patenten und Lizenzen und die Nutzung des Know-how aus Forschung und Anwendungstechnik.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Organe der Gesellschaft sind im Anhang (Beilage III) angegeben.

Das Grundkapital beträgt EUR 4.798.192,73 und ist in 659.999 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Es blieb im Geschäftsjahr unverändert.

Bei der geprüften Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des & 221 UGB.

Die 12. Hauptversammlung vom 22. Mai 2009 fasste folgende wesentliche Beschlüsse:

  • Verwendung des Bilanzgewinnes (Vortrag EUR 7.900.061,05)
  • a Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
  • Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 (Einzelabschluss, Konzernabschluss)
  • Festsetzung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2008
  • Beschlussfassung über das genehmigte Kapital

Der Aufsichtsrat, der im Jahr 2009 sechs Sitzungen abhielt, hat über die gesetzlichen Kontrollaufgaben und die Genehmigung der zustimmungspflichtigen Geschäfte hinaus keine zusätzlichen Befugnisse.

Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des § 244 UGB. Ein Konzernabschluss wurde erstellt und von uns geprüft. Über diese Prüfung wird gesondert Bericht erstattet.

Angaben über die steuerlichen Verhältnisse

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Klagenfurt unter der Steuernummer 307/0489 veranlagt.

Die letzte Veranlagung erfolgte für die Körperschaft- und Umsatzsteuer 2008.

Die letzte stenerliche Betriebsprüfung erstreckte sich auf die Körperschaft- und Umsatzsteuer für 2004 bis 2006. Sie wurde im Jahr 2007 ohne Feststellungen abgeschlossen.

Die Gesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2008 Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der SW Umwettechnik Österreich GmbH als Gruppenmitglied. Das steuerliche Ergebnis des Gruppenmitgliedes wird dem Gruppenträger zugerechnet. Ein steuerlicher Ertragsausgleich zwischen dem Gruppenträger und dem Gruppenmitglied wurde in Form einer Steuerumlagenvereinbarung geregelt.

Zum Bilanzstichtag bestehen nachstehende wesentliche zwischen Wertansätzen in der Unternehmensbilanz und in der Steuerbilanz:

Unternehmens-
bilanz
31.12.2009
Steuer-
bilanz
31.12.2009
Unter-
schieds-
betrag
31.12.2009
Unter-
schieds-
betrag
31.12.2008
Verän-
derung
(MWIR)
2009
TEUR TETTR TECTR TECTR TEOR
Anteile an verbundenen
Unternehmen
- 36.094 -37.253 -1.159 - 1.478 -319
Abfertigungsrückstellung 288 04 194 ! 25 39
Pensionsrückstellung 1.892 1 750 142 136 6

Am 31. Dezember 2009 bestehen Verlustvorträge in Höhe von TEUR 5.627, die unter Berücksichtigung der Verrechnungsgrenze von 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte gemäß § 2 Abs 2 b EStG unbegrenzt vortragsfähig sind. Das vorläufige steuerliche Ergebnis des Geschäftsjahres 2009 ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2009)

Festgestellt vom Arbeitskreis für Honorarfragen und Auftragsbedingungen bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und zur Anwendung empfohlen vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit Beschluss vom 8.3.2000, adaptiert vom Arbeitskreis für Honorarfragen und Auftragsbedingungen am 23.5.2002, am 21.10.2004, am 18.12.2006, am 31.8.2007, am 26.2.2008 sowie am 30.6.2009

Präambel und Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe gliedern sich in vier Teile: Der I. Teil betrifft Verträge, die als Werkverträge anzusehen sind, mit Ausnahme von Verträgen über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung; der II, Teil betrifft Werkverträge über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung; der III. Teil hat Verträge, die nicht Werkverträge darstellen und der IV. Teil hat Verbrauchergeschäfte zum Gegenstand.

Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt, dass, falls einzelne (2) Bestimmungen unwirksam sein sollten, dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt weiters, dass der zur (3) Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigte verpflichtet ist, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen. Er ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages hiefür geeigneter Mitarbeiter zu bedienen.

Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt schließlich, dass ausländisches Recht vom Berufsberechtigten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zu berücksichtigen ist.

(5) Die in der Kanzlei des Berufsberechtigten erstellten Arbeiten können nach Wahl des Berufsberechtigten entweder mit oder ohne elektronische Datenverarbeitung erstellt werden. Für den Fall des Einsatzes von elektronischer Datenverarbeitung ist der Auftraggeber, nicht der Berufsberechtigte, verpflichtet, die nach den DSG notwendigen Registrierungen oder Verständigungen vorzunehmen.

(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter des Berufsberechtigten während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses nicht in seinem Unternehmen oder in einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur Bezahlung eines Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an den Berufsberechtigten verpflichtet.

I.TEIL

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen des 1. Teiles gelten für Verträge über (gesetzliche und freiwillige) Prüfungen mit und ohne Bestätigungsvermerk, Gutachten, gerichtliche Sachverständigentäligkeit, Erstellung von Jahresund anderen Abschlüssen, Steuerberatungstätigkeit und über andere im Rahmen eines Werkvertrages zu erbringende Tätigkeiten mit Ausnahme der Führung der Bücher, der Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung.

(2) Die Auftragsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist. Darüber hinaus sind sie mangels anderer Vereinbarung Ausiegungsbeheif.

Punkt 8 gilt auch gegenüber Dritten, die vom Beauftragten zur (3) Erfüllung des Auftrages im Einzeifall herangezogen werden.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Auf die Absätze 3 und 4 der Präambel wird verwiesen.

(2) Andert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Außerung, so ist der Berufsberechtiate nicht veroflichtet, den

Auftraggeber auf Anderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Auftrages.

Ein vom Berufsberechtigten bei einer Behörde (z.B. Finanzamt. (3) Sozialversicherungsträger) elektronisch eingereichtes Anbringen ist als

nicht von ihm beziehungsweise vom übermitteinden Bevollmächtigten unterschrieben anzusehen.

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers; Vollständigkeitserklärung

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass (1) dem Berufsberechtigten auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Berufsberechtigten bekannt werden.

(2) Der Auftraggeber hat dem Berufsberechtigten die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen im im Falle von Prüfungen, Gutachten und Sachverständigentätigkeit bestätigen. Diese Vollständigkeitserklärung kann auf den berufsüblichen Formularen abgegeben werden.

Wenn bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und anderen (3) Abschlüssen vom Auftraggeber erhebliche Risken nicht bekannt gegeben worden sind, bestehen für den Auftragnehmer insoweit keinerlei Ersatzpflichten.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern. dass die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Berufsberechtigten gefährdet wird, und hat selbst jede Gefährdung dieser Unabhängigkeit zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

5. Berichterstattung und Kommunikation

Bei Prüfungen und Gutachten ist, soweit nichts anderes vereinbart (1) wurde, ein schriftlicher Bericht zu erstatten.

Alle Auskünfte und Stellungnahmen vom Berufsberechtigten und (2) seinen Mitarbeitern sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Als schriftliche Stellungnahmen gelten nur solche, bei denen eine firmenmäßige Unterfertigung erfolgt. Als schriftliche Stellungnahmen gelten keinesfalls Auskünfte auf elektronischem Wege, insbesondere auch nicht per E-Mail.

(3) Bei elektronischer Übermittlung von Informationen und Daten können Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Der Berufsberechtigte und seine Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die durch die elektronische Ubermittlung verursacht werden. Die elektronische Übermittlung erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Dem Auftraggeber ist es bewusst, dass bei Benutzung des internet die Geheimhaltung nicht gesichert ist. Weiters sind Änderungen oder Ergänzungen zu Dokumenten, die übersandt werden, nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

(4) Der Empfang und die Weiterleitung von Informationen an den Berufsberechtigten und seine Mitarbeiter sind bei Verwendung von Telefon - insbesondere in Verbindung von automatischen Anrufbeantwortungssystemen, Fax, E-Mail und anderen elektronischen Kommunikationsmittel - nicht immer sichergestellt. Aufträge und wichtige Informationen gelten daher dem Berufsberechtigten nur dann als zugegangen, wenn sie auch schriftlich zugegangen sind, es sei denn, es wird im Einzelfall der Empfang ausdrücklich bestätigt. Automatische Übermittlungs- und Lesebestätigungen gelten nicht als solche

ausdrücklichen Empfangsbestätigungen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Bescheiden und anderen Informationen über Fristen. Kritische und wichtige Mitteilungen müssen daher per Post oder Kurier an den Berufsberechtigten gesandt werden. Die Übergabe von Schriftslücken an Mitarbeiter außerhalb der Kanzlei gilt nicht als Übergabe.

(5) Der Auftraggeber stimmt zu, dass er vom Berufsberechtigten wiederkehrend allgemeine steuerrechtliche und allgemeine wirtschaftsrechtliche Informationen eiektronisch übermittelt bekommt. Es handelt sich dabei nicht um unerbetene Nachrichten gemäß § 107 TKG.

6. Schutz des geistigen Eigentums des Berufsberechliaten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im (1) Rahmen des Auftrages vom Berufsberechtigten erstellten Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen nur für Auftragszwecke (z.B. gemäß § 44 Abs 3 EStG 1988) verwendet werden. Im Übrigen bedarf die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Berufsberechtigten an einen Dritten zur Nutzung der schriftlichen Zustimmung des Berufsberechtigten.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Berufsberechtigten zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Berufsberechtigten zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

Dem Berufsberechtigten verbleibt an seinen Leistungen das Urheberrecht. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen bleibt der schriftlichen Zusfimmung des Berufsberechtigten vorbehalten.

7. Mängelbeseitigung

(1) Der Berufsberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, nachträdlich hervorkommende Unrichtigkeiten und Mängel in seiner beruflichen Äußerung zu beseitigen, und verpflichtet, den Auftraggeber hievon unverzüglich zu verständigen. Er ist berechtigt, auch über die ursprüngliche Außerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen.

/2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten, sofern diese durch den Auftragnehmer zu vertreten sind: dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach erbrachter Leistung des Berufsberechtigten bzw. - falls eine schriftliche Außerung nicht abgegeben wird - sechs Monate nach Beendigung der beanstandeten Tätigkeit des Berufsberechtigten.

Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung (3) etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Punkt 8.

8. Haftung

Der Berufsberechtigte haftet nur für vorsätzliche und grob (1) = fahrlässig verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen.

Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die Ersatzpflicht des (2) Berufsberechtigten höchstens das zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) in der jeweils gelienden Fassung,

Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs (3) Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.

Gilt für Tätigkeiten § 275 UGB kraft zwingenden Rechtes, so gelten die Haftungsnormen des § 275 UGB insoweit sie zwingenden Rechtes sind und zwar auch dann, wenn an der Durchführung des Auftrages mehrere Personen beteiligt gewesen oder mehrere zum Ersatz verpflichtete Handlungen begangen worden sind, und ohne Rücksicht darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich gehandelt haben.

In Fällen, in denen ein förmlicher Bestätigungsvermerk erteilt wird, (5) beginnt die Verjährungsfrist spätestens mit Erteilung des Bestätigungsvermerkes zu laufen.

Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines Daten verarbeitenden Unternehmens, durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten. Der Berufsberechtigte haftet nur für Verschulden bei der Auswahl des Dritten.

(7) Eine Haftung des Berufsberechtigten einem Dritten gegenüber wird bei Weitergabe beruflicher Äußerungen durch den Auftraggeber ohne Zustimmung oder Kenntnis des Berufsberechtigten nicht begründet.

(8) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht nur im Verhältnis zum Auftraggeber, sondern auch gegenüber Dritten, soweit ihnen der Berufsberechtigte ausnahmsweise doch für seine Tätigkeit haften solite. Die Haftungshöchstsumme gilt nur insgesamt einmal für alle Geschädigten, einschließlich der Ersatzansprüche des Auftraggebers selbst, auch wenn mehrere Personen (der Auftraggeber und ein Dritter oder auch mehrere Dritte) geschädigt worden sind; Geschädigte werden nach ihrem Zuvorkommen befriedigt.

9. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

Der Berufsberechtigte ist gemäß § 91 WTBG verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegen stehen.

Der Berufsberechtigte darf Berichte, Gutachten und sonstige (2) schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hiezu besteht.

(3) Der Berufsberechtigte ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte gemäß Punkt 8 Abs 6 verarbeiten zu lassen. Der Berufsberechtigte gewährleistet gemäß § 15 Datenschulzgesetz Datengeheimnisses. Dem Berufsberechtigten überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen und Programme) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber gemäß § 11 Datenschutzgesetz zurückgegeben, es sei denn, dass ein schriftlicher Auftrag seitens des Auftraggebers vorliegt, Material bzw. Ergebnis an Dritte weiterzugeben. Der Berufsberechtigte verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht laut

§ 26 Datenschutzgesetz nachkommen kann. Die dazu notwendigen Aufträge des Auftraggebers sind schriftlich an den Berufsberechtigten weiterzugeben. Sofern für solche Auskunftsarbeiten kein Honoran vereinbart wurde, ist nach tatsächlichem Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen. Der Verpflichtung zur Information der Betroffenen bzw. Registrierung im Datenverarbeitungsregister hat der Auftraggeber nachzukommen, sofern nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10. Kündigung

(1) Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. können die Vertragspartner den Vertrag iederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 12.

Ein - im Zweifel stets anzunehmender - Dauerauftrag (auch mit (2) Pauschalvergütung) kann allerdings, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes (vergleiche § 88 Abs 4 WTBG) nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Bei einem gekündigten Dauerauftragsverhältnis zählen - außer in (3) Fällen des Abs 5 - nur iene einzelnen Werke zum verbleibenden Auftragsstand, deren vollständige oder überwiegende Ausführung innerhalb der Kündigungsfrist möglich ist, wobei Jahresabschlüsse und Jahressteuererklärungen innerhalb von 2 Monaten nach Bilanzstichtag als überwiegend ausführbar anzusehen sind. Diesfalls sind sie auch tatsächlich innerhalb berufsüblicher Frist fertig zu stellen, sofern sämtliche erforderlichen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden und soweit nicht ein wichtiger Grund iSd § 88 Abs 4 WTBG vorliegt.

Im Falle der Kündigung gemäß Abs 2 ist dem Auftraggeber innerhalb Monatsfrist schriftlich bekannt zu geben, welche im Zeitounkt der Kündigung des Auftragsverhältnisses noch zum fertig zu stellenden Auftragsstand zählen.

Unterbleibt die Bekanntgabe von noch auszuführenden Werken (5) innerhalb dieser Frist, so gitt der Dauerauftrag mit Fertigstellung der zum Zeitpunkt des Einlangens der Kündigungserklärung begonnenen Werke als beendet.

(6) Wären bei einem Dauerauftragsverhältnis im Sinne der Abs 2 und 3 - gleichgültig aus welchem Grunde - mehr als 2 gleichartige, üblicherweise nur einmal jährlich zu erstellende Werke (z.B. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen etc.) fertig zu stellen, so zählen die darüber hinaus gehenden Werke nur bei ausdrücklichem Einverständnis

des Auftraggebers zum verbleibenden Auftragsstand. Auf diesen Umstand ist der Auftraggeber in der Mitteilung gemäß Abs 4 gegebenenfalls ausdrücklich hinzuweisen.

11. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Berufsberechtigten angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 3 oder sonst wie obliegende Milwirkung, so ist der Berufsberechtigte zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Seine Honoraransprüche bestimmen sich nach Punkt 12. Annahmeverzug sowie unterlassene Mitwirkung seitens des Auftraggebers begründen auch dann den Anspruch des Berufsberechtigten auf Ersatz der ihm hierdurch entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens. wenn der Berufsberechtigte von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

12. Honoraranspruch

(1) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages (z.B. wegen Kündigung), so gebührt dem Berufsberechtigten gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, deren Ursache auf Seiten des Bestellers liegen, daran verhindert worden ist (§ 1168 ABGB); der Berufsberechtigte braucht sich in diesem Fall nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner und seiner Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.

Unterbleibt eine zur Ausführung des Werkes erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers, so ist der Berufsberechtigte auch berechtigt, ihm zur Nachholung eine angemessene Frist zu setzen mit der Erklärung, dass nach fruchtlosem Verstreichen der Frist der Vertrag als aufgehoben gelte, im Übrigen gelten die Folgen des Abs 1.

(3) -Kündigt der Berufsberechtigte ohne wichtigen Grund zur Unzeit, so hat er dem Auftraggeber den daraus entstandenen Schaden nach Maßgabe des Punktes 8 zu ersetzen.

Ist der Auftraggeber - auf die Rechtslage hingewiesen -- damit (4) einverstanden, dass sein bisheriger Vertreter den Auftrag ordnungsgemäß zu Ende führt, so ist der Auftrag auch auszuführen.

13. Honorar

(1) Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit, aber auch nichts Anderes vereinbart ist, wird gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessenen Entlohnung geschuldet. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen. Der Honoraranspruch des Berufsberechtigten ergibt sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung.

Das gute Einvernehmen zwischen den zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigten und ihren Auftraggebern wird vor allem durch möglichst klare Entgeltvereinbarungen bewirkt.

(3) Die kleinste verrechenbare Leistungseinheit beträgt eine viertel Stunde.

Auch die Wegzeit wird üblicherweise im notwendigen Umfang (4) verrechnet.

Das Aktenstudium in der eigenen Kanzlei, das nach Art und Umfang zur Vorbereitung des Berufsberechtigten notwendig ist, kann gesondert verrechnet werden.

(6) Erweist sich durch nachträglich hervorgekommene besondere Umstände oder besondere Inanspruchnahme durch den Auftraggeber ein bereits vereinbartes Entgelt als unzureichend, so sind Nachverhandlungen mit dem Ziel, ein angemessenes Entgelt nachträglich zu vereinbaren, üblich. Dies ist auch bei unzureichenden Pauschalhonoraren üblich.

Die Berufsberechtigten verrechnen die Nebenkosten und die Umsatzsteuer zusätzlich.

Zu den Nebenkosten zählen auch belegte oder pauschalierte Barauslagen, Reisespesen (bei Bahnfahrten 1. Klasse, gegebenenfalls Schlafwagen), Diäten, Kilometergeld, Fotokopierkosten und ähnliche Nebenkosten.

Bei besonderen Haftpflichtversicherungserfordernissen zählen die (છ) betreffenden Versicherungsprämien zu den Nebenkosten.

sind als Nebenkosten auch (10) Weiters Personalund Sachaufwendungen für die Erstellung von Berichten, Gutachten uä. anzusehen

(11) Für die Ausführung eines Auftrages, dessen gemeinschaftliche Erledigung mehreren Berufsberechtigten übertragen worden ist, wird von jedem das seiner Tätigkeit entsprechende Entgelt verrechnet.

Entgelte und Entgeltvorschüsse sind mangels anderer (12) Vereinbarungen sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fällig. Für Entgeltzahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden, können Verzugszinsen verrechnet werden. Bei beiderseiligen Unternehmergeschäften gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als vereinbart (siehe § 352 UGB).

(13) Die Verjährung richtet sich nach § 1486 ABGB und beginnt mit Ende der Leistung bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter Rechnungslegung zu laufen.

kann innerhalb von 4 Wochen ab (14) Gegen Rechnungen Rechnungsdatum schriftlich beim Berufsberechtigten Einspruch erhoben werden. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Die Aufnahme einer Rechnung in die Bücher ailt iedenfalls als Anerkenntnis.

(15) Auf die Anwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UGB, das ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter Unternehmern, wird verzichtet.

14. Sonstiges

Der Berufsberechtigte hat neben der angemessenen Gebühren-(1) oder Honorarforderung Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen und seine (fortgesetzte)-Tätiakeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig machen. Er kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Berufsberechtigte nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.

Nach Übergabe sämtlicher, vom Wirtschaftstreuhänder ersteilten (2) aufbewahrungspflichtigen Daten an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder ist der Berufsberechtigte berechtigt, die Daten zu löschen.

(3) Eine Beanstandung der Arbeiten des Berufsberechtigten berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Abs 1 zustehenden Vergütungen.

(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Berufsberechtigten auf Vergütungen nach Abs 1 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulassio.

Der Berufsberechtigte hat auf Verlangen und Kosten des (5) Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Berufsberechtigten und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser in Urschrift besitzt und Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach der für Geldwäscherichtlinie unterliegen. Der Berufsberechtigte kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Der Auftraggeber hat hiefür die Kosten insoweit zu tragen als diese Abschriften oder Fotokopien zum nachträglichen Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufspflichten des Berufsberechtigten erforderlich sein könnten.

Der Auftraggeber hat die dem Berufsberechtigten übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Berufsberechtigte nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder Depotgebühren in Rechnung stellen.

Der Berufsberechtigte ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit (7) etwaigen Depotguthaben. Verrechnungsgeldern. Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liguiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Berufsberechtigen rechnen musste.

Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung (8) ist der Berufsberechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

15. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche ailt nur österreichisches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Berufsberechtigten.

(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht des Erfüllungsortes zuständig

16. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungen

(1) Bei Abschlussprüfungen, die mit dem Ziel der Erteilung eines förmlichen Bestätigungsvermerkes durchgeführt werden (wie z.B. §§ 268ff UGB) erstreckt sich der Auftrag, soweit nicht anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z.B. die Vorschriften des Preis-, Weltbewerbsbeschränkungs- und Devisenrechts, eingehalten sind. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auch nicht auf die Prüfung der Führung der Geschäfte hinsichtlich Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Im Rahmen der Abschlussprüfung besteht auch keine Verpflichtung zur Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten.

(2) Bei Abschlussprüfungen ist der Jahresabschluss, wenn ihm der uneingeschränkte oder eingeschränkte Bestätigungsvermerk beigesetzt werden kann, mit jenem Bestätigungsvermerk zu versehen, der der betreffenden Unternehmensform entspricht.

Wird ein Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk des (3) Prüfers veröffentlicht, so darf dies nur in der vom Prüfer bestätigten oder in einer von ihm ausdrücklich zugelassenen anderen Form erfolgen.

Widerruft der Prüfer den Bestätigungsvermerk, so darf dieser nicht (4) weitervenwendet werden. Wurde der Jahresabschluss mit dem veröffentlichen.

Für sonstige gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen sowie für andere Prüfungen gelten die obigen Grundsätze sinngemäß.

  1. Ergänzende Bestimmungen für die Erstellung von Jahres- und anderen Abschlüssen. für Beratungstätigkeit und andere im Rahmen eines Werkvertrages zu erbringende Tätigkeiten

Der Berufsberechtigte ist berechtigt, bei obgenannten Tätigkeiten (1) die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Der Auftraggeber Unrichtigkeiten hinzuweisen. hat Berufsberechtigten alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Berufsberechtigten eine angemessene Bearbeitungszeit. mindestens jedoch eine Woche, zur Verfügung steht.

Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst (2) die Beratungstätigkeit folgende Tätigkeiten:

  • a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden oder vom Auftragnehmer erstellten Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise.
  • h) Prüfung der Bescheide zu den unter a) genannten Erklärungen.
  • Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den C) unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden.
  • d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
  • Mitwirkung im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Erhält der Berufsberechtigte für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, (3) Körperschaftsteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer und sonstiger Steuern und Abgaben erfolgt nur auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für

  • die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. a) auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer
  • die Verteidigung und die Beiziehung zu dieser im b) Finanzstrafverfahren,
  • c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Gründung, Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters. Betriebsveräußerungen, Liquidation, betriebswirtschaftliche Beratung und andere Täligkeiten gemäß §§ 3 bis 5 WTBG.
  • die Verfassung der Eingaben zum Firmenbuch im Zusammenhang d) mit Jahresabschlüssen einschließlich der erforderlichen Evidenzführungen.

(4) Soweit die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung zum übernommenen Auftrag zählt, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Prüfung, ob alle in kommenden umsatzsteuerrechtlichen Begünstigungen Betracht wahrgenommen worden sind, es sei denn, hierüber besteht eine nachweisliche Beauftragung.

Vorstehende Absätze gelten nicht bei Sachverständigentätigkeit. (5)

II. TEIL

18. Geltunosbereich

Die Auftragsbedingungen des II. Teiles gelten für Werkverträge über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und die Abgabenverrechnung.

19. Umfang und Ausführung des Auftrages

Auf die Absätze 3 und 4 der Präambel wird verwiesen (1)

(2) Der Berufsberechtigte ist berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen und der gesonderten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet. Unrichtigkeiten fest zu stellen. Stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben.

Falls für die im Punkt 18 genannten Tätigkeiten ein Pauschalhonorar vereinbart ist, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung die Vertretungstätigkeit im Zusammenhang mit abgabenund beitragsrechtlichen Prüfungen aller Art einschließlich der Abschluss von Vergleichen über Abgabenbemessungs- oder Beitragsgrundlagen. Berichterstattung, Rechtsmittelerhebung uä gesondert zu honorieren.

Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen im Zusammenhang mit (4) den im Punkt 18 genannten Tätigkeiten, insbesondere Feststellungen über das prinzipielle Vorliegen einer Pflichtversicherung, erfolgt nur aufgrund eines besonderen Auftrages und ist nach dem I. oder III. Teil der vorliegenden Auftragsbedingungen zu beurteilen.

Ein vom Berufsberechtigten bei einer Behörde (z.B. Finanzamt, Sozialversicherungsträger) elektronisch eingereichtes Anbringen ist als nicht von ihm beziehungsweise vom übermittelnden Bevollmächtigten unterschrieben anzusehen.

20. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Berufsberechtigten auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und die Abgabenverrechnung notwendigen Auskünfte und Unterlagen zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen.

21. Kündiqung

(1) Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist, kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen von jedem der Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung gemäß Punkt 20 wiederholt nicht nach, berechtigt dies den Berufsberechtigten zu sofortiger fristloser Kündigung des Vertrages.

Kommt der Berufsberechtigte mit der Leistungserstellung aus (3) Gründen in Verzug, die er allein zu vertreten hat, so berechtigt dies den Auftraggeber zu sofortiger fristloser Kündigung des Vertrages.

Im Falle der Kündigung des Auftragsverhältnisses zählen nur jene Werke zum Auftragsstand, an denen der Auftragnehmer bereits arbeitet oder die überwiegend in der Kündigungsfrist fertig gestellt werden können und die er binnen eines Monats nach der Kündigung bekannt gibt.

22. Honorar und Honoraranspruch

Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, gilt das Honorar als (1) jeweils für ein Auftragsjahr vereinbart.

Bei Vertragsauflösung gemäß Punkt 21 Abs 2 behält der Berufsberechtigte den vollen Honoraranspruch für drei Monate. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Auftraggeber.

Bei Vertragsauflösung gemäß Punkt 21 Abs 3 hat der (3) Berufsberechtigte nur Anspruch auf Honorar für seine bisherigen Leistungen, sofern sie für den Auftraggeber verwertbar sind.

(4) Ist kein Pauschalhonorar vereinbart, richtet sich die Höhe des Honorars gemäß Abs 2 nach dem Monatsdurchschnitt des laufenden Auftragsjahres bis zur Vertragsauflösung.

(5) Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit, aber auch nichts Anderes vereinbart ist, wird gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessenen Entlohnung geschuldet. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen. Der Honoraranspruch des Berufsberechtigten ergibt sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Im Übrigen gelten die unter Punkt 13. (Honorar) normierten Grundsätze.

(6) Auf die Anwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UGB, das ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter Unternehmern, wird verzichtet.

23. Sonstiges

Übrigen gelten die lm Bestimmungen des l. Teiles der Auftragsbedingungen sinngemäß.

III TEII

24. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen des III. Teiles gelten für alle in den vorhergehenden Teilen nicht erwähnten Verträge, die nicht als Werkverträge anzusehen sind und nicht mit in den vorhergehenden Teilen erwähnten Verträgen in Zusammenhang stehen.

Insbesondere gilt der III. Teil der Auftragsbedingungen für Verträge über einmalige Teilnahme an Verhandlungen, für Tätigkeiten als Organ im Insolvenzverfahren, für Verträge über einmaliges Einschreiten und über Bearbeitung der in Punkt 17 Abs 3 erwähnten Einzelfragen ohne Vorliegen eines Dauervertrages.

25. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Auf die Absätze 3 und 4 der Präambel wird verwiesen.

Der Berufsberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, die ihm erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen. Er hat im Finanzstrafverfahren die Rechte des Auftraggebers zu wahren.

Der Berufsberechtigte ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag (3) nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben.

26. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Berufsberechtigten auch ohne dessen besondere Aufforderung alle notwendigen Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

27. Kündigung

Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen (§ 1020 ABGB).

28. Honorar und Honoraranspruch

(1) Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit, aber auch nichts Anderes vereinbart ist, wird gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessenen Entlohnung geschuldet. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen. Der Honoraranspruch des Berufsberechtigten ergibt sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Im Übrigen gelten die unter Punkt 13. (Honorar) normierten Grundsätze.

Im Falle der Kündigung ist der Honoraranspruch nach den bereits erbrachten Leistungen, sofern sie für den Auftraggeber verwertbar sind, zu aliquotieren.

(3) Auf die Anwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UBG, das ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter Unternehmern, wird verzichtet.

29. Sonstiges

Die Verweisungen des Punktes 23 auf Bestimmungen des I. Teiles der Auftragsbedingungen gelten sinngemäß.

IV TFU

30. Geltungsbereich

Die Auftragsbedingungen des IV. Teiles gelten ausschließlich für Verbrauchergeschäfte gemäß Konsumentenschutzgesetz (Bundesgesetz vom 8.3.1979/BGB! Nr.140 in der derzeit gültigen Fassung)

31. Ergänzende Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte

Für Verträge zwischen Berufsberechtigten und Verbrauchern gelten (1) die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutz-gesetzes.

Der Berufsberechtigte haftet nur für vorsätzliche und grob (2) fahrlässig verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen.

(3) Anstelle der im Punkt 8 Abs 2 AAB normierten Begrenzung ist auch im Falle grober Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Berufsberechtigten nicht begrenzt.

Punkt 8 Abs 3 AAB (Geltendmachung der Schadenersatz-(4) ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist) gilt nicht.

(5) Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG:

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Berufsberechtigten dauernd benützten Kanzleiräumen abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Berufsberechtigten sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

  1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Berufsberechtigten oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat.

  2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder

  3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Berufsberechtigten außerhalb ihrer Kanzleiräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt € 15 nicht übersteigt.

Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriffform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Berufsberechtigten enthält, dem Berufsberechtigten mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb einer Woche abgesendet wird.

Tritt der Verbraucher gemäß § 3 KSchG vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

  1. der Berufsberechtigte alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aulwand zu ersetzen,

  2. der Verbraucher dem Berufsberechtigten den Wert der Leistungen zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.

Gemäß § 4 Abs 3 KSchG bleiben Schadenersatzansprüche unberührt.

Kostenvoranschläge gemäß § 5 KSchG (6)

Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages im Sinn des § 1170a ABGB durch den Berufsberechtigten hat der Verbraucher ein Entgelt nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist.

Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag des Berufsberechtigten zugrunde gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt ist.

Mängelbeseitigung: Punkt 7 wird ergänzt (7)

Ist der Berufsberechtigte nach § 932 ABGB verpflichtet, seine Leistungen zu verbessern oder Fehlendes nachzutragen, so hat er diese Pflicht zu erfüllen, an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist. Ist es für den Verbraucher tunlich, die Werke und Unterlagen vom Berufsberechtigten gesendet zu erhalten, so kann dieser diese Übersendung auf seine Gefahr und Kosten vornehmen.

Gerichtsstand: Anstelle Punkt 15 Abs 3: (8)

Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs 2 und 104 Abs1 JN nur die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

(છ) Verträge über wiederkehrende Leistungen

(a) Verträge, durch die sich der Berufsberechtigte zu Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.

(b) Ist die Gesamtheit der Leistungen eine nach ihrer Art unteilbare Leistung, deren Umfang und Preis schon bei der Vertragsschließung bestimmt sind, so kann der erste Kündigungstermin bis zum Ablauf des zweiten Jahres hinausgeschoben werden. In solchen Verträgen kann die Kündigungsfrist auf höchstens sechs Monate verlängert werden.

(c) Erfordert die Erfüllung eines bestimmten, in lit.a) genannten Vertrages erhebliche Aufwendungen des Berufsberechtigten und hat er dies dem Verbraucher spätestens bei der Vertragsschließung bekannt gegeben, so können den Umständen angemessene, von den in lit.a) und b) genannten abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfristen vereinbart werden.

(d) Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Kündigungstermin wirksam.

Jahresabschluss Konzern

Exemplar Nr .: _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG Klagenfurt

Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 19. März 2010 Dieser Bericht beinhaltet 9 Seiten und 11 Beilagen 10016366

.: ...

Inhaltsverzeichnis

Seife
。 延年年 Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung ಿಯನ್ನ
Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses 3
2.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Konzernabschluss und
Konzernlagebericht sowie zum Corporate Governance-Bericht 3
2.2. Erteilte Auskiinfte 3
2.3. Nachteilige Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage und wesentliche Verluste
2.4. Stellungnahme zu Tatsachen gemäß § 273 Abs 2 UGB
(Redepflicht des Abschlussprüfers)
Bestätigungsvermerk ్రాక్ట

Beilagenverzeichnis

Beilage

Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009 1/1
Konzern-Gesamtergebnisrechung für das Geschäftsjahr 2009 1/2
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2009 1/3
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2009 1/4
Konzern-Cash-flow Statement für das Geschäftsjahr 2009 ો રિ
Konzernanlagenspiegel zum 31. Dezember 2009 1/6
Konzernanlagenspiegel zum 31. Dezember 2008 1/7
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2009 1/8
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009 11
Corporate Governance-Bericht 111
Allgemeine Auftragsbedingungen IV

Rundungshinweis

Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG. Klagenfurt

Wir haben die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 der

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG. Klagenfurt,

(im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt)

abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht:

1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2009 der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Klagenfurt, wurden wir zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 gewählt.

Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, schloss mit uns einen Prüfungsvertrag über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 unter Einbeziehung der Buchführung und des Konzernlageberichtes gemäß §§ 269 ff UGB ab.1

Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung.

Diese Prüfung erstreckt sich darauf, ob bei der Erstellung des Konzernabschlusses die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden. Der Konzernlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Konzernlagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Konzerns erwecken. Es ist auch festzustellen, ob ein Corporate Governance-Bericht (§ 243b UGB) aufgestellt wurde.

Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen. Wir weisen darauf hin, dass die Konzernabschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit die Richtigkeit des Konzernabschlusses gewährleisten soll. Eine absolute Sicherheit ist nicht zu erreichen, da jedem Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und auf Grund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht, dass wesentliche Fehldarstellungen im Konzernabschluss unentdeckt bleiben.

Über die ebenfalls vereinbarte Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 berichten wir mittels gesonderten Berichtes.

Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonderprüfungen bilden.

Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung wurden die im Konzernabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse daraufhin geprüft, ob sie den Grundzügen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und ob die für die Übernahme in den Konzernabschluss maßgeblichen Vorschriffen beachtet wurden.

Ein Teil der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurde von anderen Abschlussprüfern geprüft. Wir haben deren Tätigkeit in geeigneter Weise überwacht.

Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Dezember 2009 (Vorprüfung) sowie im März 2010 (Hauptprüfung) überwiegend in den Räumen der Gesellschaft in Klagenfurt durch. Die Prüfung wurde mit dem Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen.

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Herr Mag. Helmut Kerschbaumer, Wirtschaftsprüfer, verantwortlich.

Grundlage für unsere Prüfung ist der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei dem die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe" (Beilage IV) einen integrierten Bestandteil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

2. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

2.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie zum Corporate Governance-Bericht

Bei der Prüfung der Konsolidierung sowie der einbezogenen Jahresabschlüsse wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung festgestellt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse berücksichtigen im Wesentlichen die vom Mutterunternehmen für den Konzernabschluss vorgegebenen einheitlichen Bilanzierungsrichtinien und stellen eine geeignete Grundlage für die Einbeziehung in den Konzernabschluss dar. Die für die Übernahme in den Konzernabschluss maßgeblichen Vorschriften wurden beachtet.

Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir -- soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten - die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungsprozesses in die Prüfung einbezogen; dabei sind uns keine wesentlichen Schwächen bei den internen Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses bekannt geworden.

Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Konzernabschlusses verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.

Der Konzernlagebericht entspricht nach unserer abschließenden Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften (§ 267 UGB) und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Die Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist unseres Erachtens zutreffend,

Die Gesellschaft hat einen Corporate Governance-Bericht gemäß § 243b UGB aufgestellt. Eine materielle Prüfung dieses Berichtes war nicht Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.

2.2. Erteilte Auskünfte

Die gesetzlichen Vertreter erteilten die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise. Eine von den gesetzlichen Vertretern unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen.

2.3. Nachteilige Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und wesentliche Verluste

Die internationale Wirtschaftskrise hat die Ergebnisse der zum Konzern der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG gehörigen Unternehmen wesentlich negativ beeinflusst. Der Konzernumsatz ist von TEUR 109.792 in 2008 auf TEUR 66.203 zurückgegangen. Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern weist einen Verlust von TEUR 2.902 (Vorjahr: TEUR 3.591) aus. Das Konzernergebnis 2009 wurde dabei durch den Aufwertungsgewinn aus der Übertragung von zu Investitionszwecken gehaltenen Immobilien in Höhe von TEUR 2.859 positiv beeinflusst (Vorjahr: 0).

Das Konzerneigenkapital beträgt (nach Erfassung des Neubewertungsgewinnes aus der Übertragung von zu Investitionszwecken gehaltenen Immobilien von TEUR 2.859 sowie einer zusätzlichen Neubewertungsrücklage in Höhe von TEUR 2.249) TEUR 18.733 oder 16.0 % der Bilanzsumme (Vorjahr: TEUR 20.459, 17,4 %). Der Konzern erwirtschaftete 2009 einen operativen Cash-flow von TEUR 3.165 (Vorjahr: TEUR 5.466). Die Nettoverschuldung (Finanzverbindlichkeiten abzüglich Flüssige Mittel) beträgt zum 31. Dezember 2009 TEUR 74.297 (davon TEUR 30.786 kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (Vorjahr: TEUR 74.799, davon 29.122 kurzfristig)). Die Geschäftsleitung ist zuversichtlich, die kurzfristigen Finanzierungserfordernisse einerseits durch die Verlängerung der bestehenden Rahmen sowie durch den Aufschub von Tilgungszahlungen und andererseits durch neue Finanzierungen zu erfüllen. Dazu bestehen laufend Gespräche mit den finanzierenden Banken.

2.4. Stellungnahme zu Tatsachen gemäß § 273 Abs 2 UGB (Redepflicht des Abschlussprüfers)

Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Konzernabschlussprüfer haben wir keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand des geprüften Konzerns gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt.

ಳಿಗೆ Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Klagenfurt,

für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Dieser Konzernabschluss umfasst die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2009, die Konzern-Gewinnund Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzerngeldflussrechnung und die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das am 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr sowie den Konzernanhang.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und die Buchführung

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Konzernbuchführung sowie für die Aufstellung eines Konzernabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der EU anzuwenden sind, vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit die Aufstellung des Konzernabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.

Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung

Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Konzernabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtich der Beträge und sonstigen Angaben im Konzernabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Konzernabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Konzernabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2009 sowie der Ertragslage des Konzerns und der Zahlungsströme des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2009 bis zum 31. Dezember 2009 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der EU anzuwenden sind.

Aussagen zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Konzernlagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Konzerns erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob die Angaben nach § 243a UGB zutreffen.

Der Konzernlagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Konzernabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind zutreffend.

Klagenfurt an 19 März 2010 ్ర కాల్గొ nd Sickers KPMG Austria GmbH in schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Helmut Kerschbaumer Dr. Peter Fritzer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG - Konzern, Klagenfurt

1. Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009

AZ 2009 2008
TEUR TEDR
l. Umsatzerlöse 4.1.1. 66.203 109.792
2. Aktivierte Eigenleistungen 213 289
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.1.2. 3.383 902
davon Ubertragung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 2.859 0
4. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen 463 -792
5. Aufwendungen für Material und sonstige Herstellungsleistungen 4.1.3. -33.045 -57.860
6. Personalaufwand 4.1.4. -15.072 -20.088
7. Abschreibungen 4.1.5. -5.939 -5.550
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.1.6. -14.823 -24.496
9. Betriebsergebnis 1.383 2.197
10. Finanzerträge 4.1.8. 679 304
I 1. Finanzierungsaufwendungen 4.1.9. -3.105 -4 451
12. Fremdwährungsverluste -1.532 -2.767
13. Ubrige Finanzaufwendungen 4.1.10. -374 -280
14. Finanzergebnis -4.332 -7.194
15. Ergebnis vor Ertragsteuern -2.949 -4.997
16. Ertragsteuern 4.1 11. 47 1 406
17. Ergebnis nach Ertragsteuern -2.902 -3.591
davon anderen Gesellschaftern zurechenbarer Anteil 262 રે રે
davon Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil -3.164 -3.646

Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert)

4.1.12. - 4,82 EUR - 5,55 EUR

AZ == Anhang Ziffer

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG - Konzern, Klagenfurt

2. Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2009

AZ 2009 2008
TEUR TEUR
1. Ergebnis nach Ertragsteuern -2.902 -3.591
2. Übertragung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 5.1. 2.249
3. Währungsumrechnung 5.2. -1.073 -2.606)
4. Sonstiges Ergebnis 1.176 -2.606
5. Gesamtergebnis nach Steuern -1.726 -6.197
davon anderen Gesellschaftern zurechenbarer Anteil 239 ্র
davon Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil -1.9661 -6.211
SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG - Konzern. Klagenfürt

3. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2009

Passiva

Aktiva

AZ 31.12.2009 31.12.2008 A7. 31.12.2009 31.12.2008
TEUR TEUR TEUR TEUR
Langfristiges Vermögen Eigenkapital
Anlagevermogen Grundkapıtal 6.2.1 4.798 4.798
Immaterielle Vermögenswerte 6.1.1 1.152 1.168 Kapitalrücklage 6.2.1 રે તેરેરે 5.956
Sachanlagen 6.1.1 65.893 71.581 Eigene Anteile 6.2.1. -332 -332
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 6.1.2. 6.609 0 Währungsumrechnungsrücklage 6.2.2. -5.144 -4.093
Finanzinvestitionen 6.1.3. 2.183 2.429 Neubewertungsrücklage 6.2.3. 2.249 0
75.837 75.178 Bilanzgewinn 8.243 11.407
Sonstiges langfristiges Vermögen 15.769 17.7361
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 6.1.7. તેનું રેણવાડી તેમ જ દૂધની ડેરી જેવી સવલતો પ્રાપ્ય થયેલી છે. આ ગામના લોકોનો મુખ્ય વ્યવસાય ખેતી, ખેતમજૂરી તેમ જ પશુપાલન છે. આ ગામના લોકોનો મુખ્ય વ્યવસાય ખેતી, ખેતમજૂરી તેમ જ પ 0 Anteile anderer Gesellschafter 2.963 2.723
Aktive latente Steuern 6.1.4. 3.080 2.486
4.056 2.486 18.733 20.459
79.893 77.664 Langfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 6.2.4. 45.414 48.451
Kurzfristiges Vermögen Passive latente Steuern 6.1.3. 1.877 1.001
Vorräte 6.1.5. 11.443 13.453 Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen 6.2.5 1.983 2.310
Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo 6.1.6. े दें 2.719 49.274 51.762
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 6.1.7. 16.054 20.769 Kurzfristige Verbindlichkeiten
Flüssige Mittel 6.1.8. 1.903 2.774 Finanzverbindlichkeiten 6.2.4. 30.786 29.122
30.34 39.715 Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo 6.1.5 1.019 1.346
Steuerrückstellungen 29
Sonstige Rückstellungen 6.2.6. 35 181
Andere Verbindlichkeiten 6.2.7. 10.380 14.480
42.227 45.158
10.234 117.379 110.234 117.379

AZ = Anhang Ziffer

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG - Konzern, Klagenfurt

4. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2009

AZ Grund-
kapital
Kapital-
rücklage
Eigene
Anteile
Währungs-
umrechnungs-
rücklage
Neu-
bewertungs-
rücklage
Bilanz-
gewinn
Minder-
heiten
Summe
TEUR TELER TEDR TELER TECIR TEER TEUR TEUR
Stand 1.1.2008 4.798 5.956 01 -1.528 0 14.649 3.336 27.211
Gesamtergebnis 0 0 () -2.565 0 -3.6461 ] 4 -6.197
Veränderung Fremdanteile () 0 G 0 602 -627 -25
Kauf eigene Aktien 6.2.1. -332 0 -332
Stand 31.12.2008 4.798 5.956 -332 -4.093 0 11.407 2.723 20.459
Stand 1.1.2009 4.798 રે છેરેણ -332 -4.093 0 11.407 2.723 20.459
Gesamtergebnis -1.051 2.249 -3.164 239 -1.726
Stand 31.12.2009 4.798 5.9561 -332 -5.144 2.249 8.243 2.963 18.733

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG - Konzern, Klagenfurt

5. Konzern - Cash-flow Statement für das Geschäftsjahr 2009

AZ 2009 2008
TEUR TEUR
Ergebnis vor Steuern -2.949 -4.997
Abschreibungen 6.313 5.830
Bewertungsergebnis aus als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien -2.859 0
Verluste / Gewinne aus dem Abgang vom Anlagevermögen 39 -47
Zinsergebnis 2.467 4.059
Gezahlte Zinsen -3.161 -4.005
Erhaltene Zinsen 442 103
Veränderung langfristiger Rückstellungen -327 74
Gezahlte Ertragsteuern -150 -133
Währungsumrechnungsbedingte Veränderung 1.458 2.367
Cash-flow aus dem Ergebnis 1.273 3.251
Veränderung der Vorräte und Fertigungsaufträge 2.841 1.508
Veränderung der Forderungen und sonstigen Aktiva 3.247 1.232
Veränderung der Verbindlichkeiten -3.763 -690
Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen und
der Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo -433 165
Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit 3.165 5.466
Endkonsolidierung von Tochterunternehmen 7.2. 0 27
Erwerb von Sach- und immateriellen Anlagevermögen -2.805 -9.356
Erwerb von Finanzanlagen -375 -2.277
Einzahlungen aus Anlagenabgang 352 1.294
Cash-flow aus Investitionstätigkeit -2.828 -10.312
Dividendenauszahlungen 0 -198
Erwerb eigener Aktien 0 -332
Veränderung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten -3.037 10.777
Veränderung von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten 1.916 -5.571
Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit -1.121 4.676
Veränderung der Zahlungsmittel 7.1. -784 -170
Zahlungsmittel zum Jahresanfang 2.774 3.121
Veränderung der Zahlungsmittel -784 -170
Währungsdifferenzen -87 -177
Zahlungsmittel zum Jahresende 1.903 2.774
SW UMWELTTECHNIK STOISER & WOLSCHNER AG

6. KONZERNANLAGENSPIEGEL ZUM 31.12.2009

in TEUR Anschaffungs- / Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen/ Zuschreibungen Buchwert Buchwert
Posten Stand Withr- Veränder- Bewertung 72- Ab- 113 Stand Stand Wabr- Veränder- Bewerung 1.11- Ab- 1 :13 Stand 31.12.2009 31.12.2008
1.1.2009 មារវិទ័រ- ung Kons- gemass gainge 534456 - ﻛﻢ ﺕ 31.12.2009 1.1.2009 ungs- ung Kons- gemäss ട് സ്വാസ്ത്ര ទន្លងទ្រពន្ធន +1- 31.12.2009
differ-
cnzen
uneskreis
olidic .-
AS 40 enzen
differ-
ungskreis
odidic:-
IAS 40
I. Immaterielle Vermögenswerte
I. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Vortcile sowie
daraus abgeleitete Lizenzen
2. Firmenwert
655
1.489
-13
-22
0
0
56
0
60
0
0
0
1.5631
642
976
0
- 16
0
0
0
153
0
60
()
0
0
1.053
0
510
642
>13
655
Immaterielle Vermögenswerte 2.144 -35 ರಿ 0 56 60 0 2.205 976 -16 0 0 53 60 0 1.053 .152 1.168
II. Sachanlagen
Rechte und Bauten, einschließlich
Grundstücke, grundstücksgleiche
der Bauten auf fremden Grund
Grundwert
a)
5.932 -82 0 ા ઉર டு -2831 5.672 0 0 0 0 0 0 0 5.672 5.932
Gebäudewert
6)
40.024 -952 0 72 6 407 39.642 9.622 -72 0 .225 0 0.773 28.869 30.402
45.956 -1.034 0 0 277 6 24 45.314 9.622 -72 0 0 .225 লে 0 10.773 34.541 36.334
2. Technische Anlagen und Maschinen 53.4451 -1.140 0 વેરેટ 1.145 712 52.824 23.098 -285 0 3.768 1.046 0 25.535 27.289 30.347
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
en
7.553 - I 29 317 645 92 7.188 4.647 -60 0 793 607. 0 4.773 2.415 2.906
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau
1.994 -61 0 103 0 -1.388 1.648 0 0 0 () 0 0 0 1.648 1 994
Sachanlagen 108.948 -2.364 0 0 640
1 799 -460 106.974 37.367 17
ं में
0 0 5.786 1.655 0 41.08 65.893 71.581
III. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 0 0 ર 605 0 0 1.004 6.609 0 0 0 0 0 0 0 0 6.609
IV. Finanzinvestitionen
Anteile an verbundenen Unternehmen
ﺎ .
ਤੇ ਕੋ ਰੇ 0 0 375 0 0 724 284 0 0 374 0 0 658 ર્સ્ રું રે
Anteile an assoziierten Unternehmen
2.
35 - 0 () 0 34 19 0 0 0 0 ા છ 16 ાં (
Übrige Finanzinvestitionen
3.
2.359 0 0 256 0 103
2
0 0 0 0 2.101 2.348
Finanzinvestitionen 2.7431 r 0 0 375 256 0 2.861 314 0 0 374 0 0 678 2.183 2.429
SUMME ANLAGEVERMOGEN 113.835 -2.400 0 5.605 180
2.115 ਟ ਕੇ ਕ 118 649 38.657 -434 0 0 6.313 1.724) () 42.812 75.837 75.178

Zu Punkt 1.2. Firmenwert siche Notes Anhang Ziffer 3.1. und 3.21.

In der Unbachungsspale wird die Unglieden in "Als Finanzinvestitionen gebatenen Inmobilen" aus den Veräten in Ausmal vonTil:34 34 ausgewesen.

Seite 1 von 2 des Anlagespiegels

SW UMWELTTECHNIK STOISER & WOLSCHNER AG

  1. KONZERNANLAGENSPIEGEL ZUM 31.12.2008
in TEUR Anschaffungs- / Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen/ Zuschreibungen Buchwert
Buchwert
Posten 1.1.2008
Stand
Währ- Veränder- 7.0- Ab- UB
---
31.12.2008
Stand
1.1.2008
Stand
Währ- Veränder-
ung Kons-
7:1- Ab- -
ાં જે
31 12.2008
Stand
31.12.2008 31.12.2007
ប្រពន្ធនូ-
differ-
ung Kons-
olidier-
ទន្ទរាជ្ញe និង្ហារចិ៍ទ differ-
ungs-
odidier- gange gange
cazen ungskreis cnzen របស់និងជើង
Immaterielle Vermögenswerte
I. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Vorteile sowie
daraus abgeleitete Lizenzen 1.188 -36 0 C
3 રે
8 0 1.489 924 -28 0 વેરે 9 0 976 213 264
2. Firmenwert 681 -26 0 0 0 0 655 () 0 0) 0 ್ರಿ ್ರಾ 655 681
Immaterielle Vermögenswerte .869 -62 0 C
ਤੇ 2
8 0 144
3
924 -28 0 ેરિ ા ર 0 વેડી રેણવાડી તેમ જ દૂધની ડેરી જેવી સવલતો પ્રાપ્ય થયેલી છે. આ ગામનાં પ્રાથમિક શાળા, આંગણવાડી તેમ જ દૂધની ડેરી જેવી સવલતો પ્રાપ્ય થયેલી છે. આ ગામનાં પ્રાથમિક શાળા, આંગણવાડી તે ે । રેજ 945
Sachanlagen
II.
Grundstücke, grundstücksgleiche
ـــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــ
Rechte und Bauten, einschließlich
der Bauten auf fremden Grund
Grundwert
a)
5.832 -153 0 253 0 0 5.932 0 0 0 0 0 0 0 5.932 5.832
Gebäudewert
b)
30.786 -1.020 0 774 67 9.651 40.024 8.688 -92 0 .140 ા ઉર્ -8 9.622 30.402 22.098
36.618 -1.173 0 1
1.02
167 9.651 45.956 8.688 -92 0 . 140 100 -8 9.622 36.334 27.930
Technische Anlagen und Maschinen
2.
42.171 -1.400 0 4.004 .752 10.422 53.445 19.855 -455 0 3.388 1.093 1.403 23.098 30.347 22.316
Andere Anlagen, Betriebs- und
్రా,
Geschäftsausstattung 7.716 -213 -74 .007 1.076 ੇ ਤੇ
1
7.553 4.779 -87 -43 રે 26 ਹੇੜੇ ਦੇ 1 4.647 2.906 2.937
Geleistete Anzahlungen und
র্ব
Anlagen in Bau 21.027 -1.67 0 2.963 રેતે -20.266 1.994 1.402 0 0 0 -1.402 0 1 994 19.625
Sachanlagen 107.532 -4.457 -74 9.00 3.054 0 108.948 34.124 -634 -43 5.454 134
0 37.367 71.58 72.808
III. Finanzinvestitionen
Anteile an verbundenen Unternehmen
ﺴﺘﻨﺪ
363 - 0 1
27
290 0 349 283 - 0 280 278 0 284 ર્ણ રહ્યું હતું. રહ્યું હતું રહ્યું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હતું હત 80
Anteile an assoziierten Unternehmen
〜i
35 0 0 0 0 0 3 રે 1 9 ್ರ 0 0 0 0 16 ા ઉ
Übrige Finanzinvestitionen
C
615 0 0 2.000 l (
(0
0 359
12 0 0 0 0 2.348 663
Finanzinvestitionen 1.073 - - 0 1
2.27
606 0 2,743 314 - } 0 280 279 0 314 2 429 759
UMME ANLAGEVERMÖGEN
S
110.414 -4.520 -74 (
11.63.
3.678 0 113.835 35.962 -663 -43 5.830 2.429 0 38.657 75.178 74.512

Zu Punkt 1.2. Firmenwert siehe Notes Anhang Ziffer 3.1. und 3.21.

Beilage 1/7

Scite 2 von 2 des Anlagespiegels

Beilage I/8

Konzernanhang

für das Geschäftsjahr 2009

der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG Klagenfurt

8. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2009

party Allgemeines

  • 1.1. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Klagenfurt in Österreich unter der Firmenbuchnummer 109859 h als SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist 9021 Klagenfurt, Bahnstraße 87.
  • 1.2 Der Konzern ist in den Bereichen Wasserschutz, Projektgeschäft sowie Infrastruktur tätig. Für weitere Details wird auf Anhang Ziffer 8.1. verwiesen.

2. Konsolidierungskreis

2.1. Der konsolidierte Jahresabschluss umfasst die SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Klagenfurt, und sämtliche in der Folge angeführten Konzerngesellschaften:

Unternehmen Sitz 31.12.2009 31.12.2008
Anteil in % Anteil in %
Vollkonsolidierung:
SW Umwelttechnik Magyarország Kit. Ungarn 100,00 100,00
OMS Hungária Kft. Ungarn 70,29 70,29 1)
Dor Kft. Ungarn 100,00 100,00
WS-Projekt Kft. Ungarn 100,00 100,00 2)
SW Umwelttechnik Romania SRI Rumänien 100,00 100,00
SW Umwelttechnik Osterreich GmbH Osterreich 74.00 74,00
Oberdrautaler Baustoff- und Fertigteilwerke
Franz Nageler GmbH & Co KG Òsterreich 74,00 74 00 3)

I) Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2008 eigene Anteile in Höhe von 4,25% des Nennkapitals erworden, wodurch sich der Bestand eigener Anteile auf insgesamt 19,29% des Nemstapitals erhöht hat. Die eigenen Anteile wurden am 07. November 2008 an die SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG und an die SW Umwelttechnik Magyarország Kft. verkauft. Davon wurden zum Bilanzstichtag 65,29% von der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG sowie 5,00% von der SW Umweittechnik Magyarország Kfi, gehalten.

2) Die WS-Projekt Kft. ist im Geschäftsjahr 2008 neu gegründet worden.

3) Die Anteile an der Oberdrautaler Baustoff- und Fertigteilwerke Franz Nageler GmbH & Co KG werden von der SW Umwelttechnik Österreich GmbH gehalten.

Unternehmen Sitz 31.12.2009 31.12.2008
Endkonsolidierung: Anteil in % Anteil in %
[UT Immobilienverwaltungsges.m.b.H.
SW Umwelttechnik Csepel Kft.
Deutschland
Ungarn
100,00
0,00
100,00
0.00

Die UT Immobilienverwaltungsges.m.b.H. wurde mit Stichtag 1.1.2008 endkonsolidiert. Die SW Umwelttechnik Csepel Kft wurde mit Stichtag 30.6.2008 endkonsolidiert.

Internehmen SITZ 400 21 12.2009 131 12.200
Ouotenkonsolidierung Antell in % Anteil in %
ISO-SPAN Baustoffwerk Gesellschaft m.b.H. Osterreich 50.00

2.2. Eine Aufstellung der nicht in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen befindet sich in Anhang Ziffer 6.1.2. a). Im Geschäftsjahr 2009 erfolgten keine Unternehmenserwerbe.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

3.1. Algemeine Rechnungslegungsgrundsätze

Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 wird in Übereinstimmung mit den IFRS - International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.

Vorzeitige Anwendung von Standards und Interpretationen

Zur vorzeitigen Anwendung gelangten im Berichtsjahr und im Vorjahr keine Standards.

Erstmalige Anwendung des IAS 40

Im Geschäftsjahr 2009 hat das Management alle Immobilien, die nicht länger selber genutzt wurden, sowie jene Immobilien aus dem Geschäftsbereich Projektgeschäft, die bisher als Vorräte ausgewiesen waren, als Finanzinvestitionen klassifiziert, weil sie vor allem zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke von Wertsteigerungen gehalten werden. Die Bilanzierung dieser Immobilien erfolgt nach IAS 40 unter Anwendung des Modells des beizulegenden Zeitwerts (siehe dazu auch Punkt 3.8.).

Die seit dem Geschäftsjahr 2009 nicht länger selbst genutzten Immobilien wurden von der Gruppe der Sachanlagen (Bewertung nach IAS 16) in den Bestand der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (Bewertung nach IAS 40) übertragen. Die Neubewertung erfolgte mittels Bewertungsgutachten von unabhängigen Gutachtern zum Bilanzstichtag. Bestehende Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert nach IAS 16 und dem ermittelten beizulegenden Zeitwert wurden gemäß IAS 40.61 erfolgsneutral behandelt und in einer Bewertungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen (siehe 6.2.3.). Die Neubewertungsrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 2.249 TEUR. Die Höhe der Passiven Latenten Steuern in Zusammenhang mit der Neubewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt zum Bilanzstichtag 457 TEUR.

Die bisher im Vorratsbereich ausgewiesenen Immobilien (Geschäftsbereich Projektgeschäft) wurden zum Bilanzstichtag in den Bestand der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (Bewertung nach IAS 40) übertragen. Diese Immobilien sollen zu Wertsteigerungszwecken längerfristig gehalten werden, ein kurzfristiger Verkauf wird nicht länger vom Management beabsichtigt. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag und dem früheren Buchwert wurde als Nettogewinn der Periode unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst (siehe 4.1.2.). Der Nettogewinn beträgt 2.859 TEUR. Passive Latente Steuern in Höhe von 491 TEUR wurden erfolgswirksam berücksichtigt.

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen

Die folgenden Standards und Interpretationen waren erstmals im Geschäftsjahr 2009 anzuwenden:

Inkraftsetzung 1. Juli 2008

o IFRIC 13 - Kundentreueprogramme "

Inkraftsetzung 1. Oktober 2008

o IFRIC 16 - Absicherung einer Nettoinvestition in eine ausländischen Geschäftsbetrieb 1)

Inkraftsetzung 1. Januar 2009

  • O IAS 1 revised Darstellung des Abschlusses 2)
  • o IFRS 8-Operative Segmente 2)
  • O Anpassung von IAS 1 -- Darstellung des Abschlusses: Erläuterungen zum Eigenkapital 2)
  • o IFRS 2 amended Anteilsbasierte Vergütungen 11
  • o IFRS 1amended -- Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards "
  • O IAS 23 revised Fremdkapitalkosten 1)
  • o IAS 27 amended Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS 11
  • o IAS 32 Finanzinstrumente Darstellung "
  • o IFRIC 15 Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien 17
  • 1) Die erstmalige Anwendung des Standards oder der Interpretation hatte keine nennenswerte Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SW Umwelttechnik Gruppe.
  • 2) Die erstmalige Anwendung des Standards oder der Interpretation hat zu zusätzlichen Offenlegungspflichten für den Konzernabschluss geführt.

Verabschiedete, noch nicht angewandte Standards

Bis zum Datum der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden die unten angeführten, neuen und revidierten Standards und Interpretationen des IASB verabschiedet. Diese treten jedoch erst später in Kraft und wurden in dem vorliegenden Konzernabschluss nicht frühzeitig angewandt. Ihre Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SW Umwelttechnik Gruppe wurden noch nicht systematisch analysiert, sodass die nachfolgend dargestellten, erwarteten Effekte lediglich eine erste Einschätzung der Konzernleitung darstellen.

Inkraftsetzung 1. Juli 2009 / geplante Anwendung im Geschäftsjahr 2010

  • · IFRS 1 revised Erstmalige Anwendung 1)
  • o IFRS 3 revised -- Unternehmenszusammenschlüsse 3)
  • · IFRS 5 amended Veräußerung und Aufgaben 11
  • o IAS 27 amended -- Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS 33)
  • ° IAS 39 amended -- Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung 30
  • O IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer 1)
  • · IFRIC 18 -- Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden 11
  • · IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente ")
  • l) Es werden keine oder keine nemenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SW Umwelttechnik Gruppe erwartet.
  • 2) Es werden vor allem zusätzliche Offenlegungspflichten für den Konzernabschluss erwartet.
  • 3) Die Auswirkungen auf die Konzernrechnungslegung sind noch nicht mit ausreichender Sicherheit bestimmbar.

3.2. Konsolidierungsgrundsätze

Die Tochtergesellschaften werden vom Datum der tatsächlichen Übernahme des beherrschenden Einflusses durch die Muttergesellschaft an in den Konsolidierungskreis miteinbezogen.

Die Konzerngesellschaften werden entweder im Rahmen der Vollkonsolidierung oder Quotenkonsolidierung in den Abschluss einbezogen (siehe Anhang Ziffer 2.1.).

3.3. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach den Bestimmungen des IFRS 3. Dabei werden die Anschaffungskosten der Anteile an den einbezogenen Unternehmen mit dem jeweils anteiligen Zeitwert des Eigenkapitals basierend auf den übernommenen Vermögenswerten und Schulden dieser Unternehmen zum Zeitpunkt des Überganges der Kontrolle verrechnet. Die positive Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften und dementsprechend ausgewiesenen Eigenkapital wird als Firmenwert unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Gemäß IFRS 3 werden neue passive Unterschiedsbeträge zum Zeitpunkt der Entstehung sofort ergebniswirksam vereinnahmt.

Im Unterschied zur Vollkonsolidierung wird bei der Quotenkonsolidierung nur der dem Konzern zurechenbare Anteil an den Vermögenswerte, Schulden, Erträgen und Aufwendungen des Joint Venture Unternehmens einbezogen.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten. Erträge. Aufwendungen und eventuelle Zwischenergebnisse sind eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind.

3.4. Währungsumrechnung

Umrechnung ausländischer Abschlüsse

Die funktionale Währung des Konzerns ist der Euro, die funktionalen Währungen der ausländischen Tochterunternehmen die jeweilige Landeswährung.

Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen und Joint Venture Unternehmen wurden daher nach der modifizierten Stichtagsmethode gemäß IAS 21 wie folgt umgerechnet:

  • · Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag
  • · Erträge und Aufwendungen zum Jahresdurchschnittskurs.
  • · Eigenkapitalposten zum Entstehungskurs

Dabei kamen folgende Kurse zur Anwendung:

Währung Stichtagskurse Jahres-
durchschnittskurse
2009 2008 2009 2008
1 Euro l Euro 1 Euro 1 Euro
HUF Ungarische Forint 270,8 264,8 280,61 250,9
RON Rumänische Lei 4.24 4.02 4.24! 3.70

Firmenwerte und Anpassungsbeträge aufgrund des Ansatzes von beizulegenden Zeitwerten (fair values), die im Rahmen der Erstkonsolidierung eines ausländischen Tochterunternehmens oder eines ausländischen Joint Venture-Unternehmens entstehen, werden gemäß IFRS 3 als Vermögenswerte und Schulden des ausfändischen Tochter- oder Joint Venture-Unternehmens betrachtet und somit zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag bewertet.

Die aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen resultierenden Differenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Transaktionen in fremder Währung

Transaktionen in fremder Währung werden mit dem am Tag der Transaktion gültigen Wechselkurs umgerechnet. Die Bewertung am Stichtag erfolgt für monetäre Posten zum Stichtagskurs und für nicht monetäre Posten zu historischen Kursen. Die aus der Umrechnung von Transaktionen in fremder Währung resultierenden Differenzen werden erfolgswirksam erfasst.

Nach IAS 21 sind Währungsumrechnungsdifferenzen von monetären Posten, die Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellen, im Konzernabschluss nach IFRS als sonstiges Ergebnis zu erfassen. Dies umfasst auch die Kursänderung in Zusammenhang mit an Tochterunternehmen gewährten, langfristigen Krediten.

3.5. Immaterielle Vermögenswerte

Firmenwert

Zur Ermittlung des Firmenwertes wird auf Ziffer 3.3. des Konzernanhanges verwiesen. Gemäß IFRS 3 sind ab 2004 keine planmäßigen Abschreibungen des Firmenwertes mehr vorzunehmen.

Die Buchwerte werden jährlich überprüft und gegebenenfalls einer Wertminderung gemäß IAS 36 unterzogen.

Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten / cash-generating units (kurz: CGUs) nach IAS 36 sind nach der kleinstmöglichen Gruppe von Vermögenswerten innerhalb des Unternehmens definiert, die Einzahlungen aus der fortlaufenden Nutzung generiert, wobei die generierten Einzahlungen weitgehend unabhängig von den Einzahlungen anderer Vermögenswerte im Unternehmen sind. Die Zuordnung entspricht der internen Finanzberichterstattung und spiegelt auch regionale Elemente wider, die durch die Lieferradien der Produkte bestimmt werden.

Die Buchwerte der Firmenwerte verteilen sich auf Ungarn Projektgeschäft (0,4 Mio Euro) und Ungarn Wasserschutz / Infrastruktur (0,3 Mio Euro),

Die erzielbaren Beträge der CGUs werden anhand der Nutzungswerte ermittelt. Die Nutzungswerte der CGUs wurden auf Basis der Cash-flows der Planrechnungen der nächsten 3 Jahre nach dem traditional approach (IAS 36.A4-6 (2004)) berechnet. Beim traditional approach wird der zu erwartende Zahlungsstrom mit einem Zinssatz diskontiert, der alle mit den Cash-flows verbundenen Unsicherheiten ausschließlich im Diskontierungszinssatz berücksichtigt. Die Abzinsungsfaktoren richten sich nach den durchschnittlich gewogenen Kapitalkosten (weighted average cost of capital - WACC 8,7 %, Vorjahr 9,5 %) unter Zugrundelegung des capital asset pricing models (CAPM). Die Cash-flow Prognosen basieren auf den Geschäftsplänen der Gesellschaften, die sowohl die Erfahrungen der Vergangenheit als auch externe Informationen (z.B. Konjunkturprognosen) widerspiegeln.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmäßigen linearen Abschreibungen, angesetzt. Diese beträgt für EDV-Software und -Hardware 3 - 5 Jahre, für Mietrechte 4 Jahre und für eingetragene Markenrechte 10 Jahre.

3.6. Forschung und Entwicklung

Da die Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 nicht vorliegen, werden alle Aufwendungen zu Forschung und Entwicklung als Aufwand erfasst. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 293 TEUR (Vorjahr: 724 TEUR) enthalten.

3.7. Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Herstellungskosten enthalten neben direkt zurechenbaren Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebes werden nicht aktiviert. Die Sachanlagen werden linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erforderlichenfalls werden Wertminderungen gemäß IAS 36 vorgenommen.

Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheittich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Gebäude 10 - 50 Jahre
technische Anlagen und Maschinen 3 - 15 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 15 Jahre

Instandhaltungsaufwendungen werden in der Periode des Anfalls erfolgswirksam erfasst.

3.8. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke von Wertsteigerungen gehalten werden durch das Management als Finanzinvestitionen gemäß IAS 40 klassifiziert.

Für die Bewertung der als Finanzanlagen gehaltenen Immobilien wird das Modell des beizulegenden Zeitwerts angewandt. Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt durchgängig mittels Bewertungsgutachten von unabhängigen Gutachtern, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden,

Leasinggegenstände 3.9.

Finanzierungsleasing

Gemietete Sachanlagen, die wirtschaftlich betrachtet als Eigentum anzusehen sind (da alle Risken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden sind, im Wesentlichen auf den Leasingnehmer übergehen), werden zum Barwert der zukünftigen Mietzahlungen zu Beginn des Leasingvertrages aktiviert bei gleichzeitiger Passivierung einer betragsmäßig identischen Leasingverbindlichkeit.

Die Abschreibung des Leasing-Gegenstandes erfolgt gemäß den Vorschriften des IAS 17, dh über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (im Falle des automatischen Eigentumsübergangs am Ende der Leasingzeit bzw im Falle einer sogenannten bargain purchase option), in allen anderen Fällen über die gegebenenfalls kürzere Laufzeit des Leasingvertrages.

Mietleasing

Mietraten werden als Aufwand erfasst, wobei grundsätzlich eine lineare Verteilung zugrunde gelegt wird.

3.10. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Vermögensbezogene Zuwendungen in der Form von Investitionszuschüssen werden gemäß IAS 20 als passiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und planmäßig über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswertes erfolgswirksam aufgelöst.

Ertragsbezogene Zuwendungen werden in der Periode, in der der Anspruch entsteht, erfolgswirksam erfasst.

3.11. Assoziierte Unternehmen

Beteiligungen werden gemäß IAS 28 als assoziierte Unternehmen qualifiziert, wenn ein maßgeblicher Einfluss (im Gegensatz zu beherrschendem Einfluss gemäß IAS 27 oder gemeinschaftlicher Leitung gemäß IAS 31) auf die Geschäftspolitik des Beteiligungsunternehmens ausgeübt wird. Das Vorliegen eines maßgeblichen Einflusses wird widerlegbar vermutet bei einer (ummittelbaren oder mittelbaren) Beteiligungsquote von mindestens 20% gemessen an den Stimmrechtsanteilen.

Sofern es sich nicht um Anteile von untergeordneter Bedeutung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage handelt, werden diese nach der Equity-Methode bilanziert. Im Bilanzansatz reflektiert sich das anteilige Nettovermögen am assoziierten Unternehmen, welcher den aus der Akquisition resultierenden Firmenwert inkludiert.

Eine Aufstellung der wesentlichen assoziierten Unternehmen befindet sich in Ziffer 6.1.2. b) des Konzernanhangs.

3.12. Finanzinvestitionen

Finanzinvestitionen umfassen Anteile an nicht-konsolidierten verbundenen sowie assoziierten Unternehmen sowie zum Verkauf vorgesehene Wertpapiere (Detailaufstellung siehe Ziffer 6.1.2.). Sie werden gemäß IAS 39 als "zur Veräußerung verfügba" klassifiziert. Dabei erfolgt die Bilanzierung im Zeitpunkt des Erwerbes mit dem beizulegenden Zeitwert. In den Folgeperioden werden unrealisierte Gewinne und Verluste erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Bei Veräußerung wird der bisher im Eigenkapital erfasste unrealisierte Gewinn oder Verlust ergebniswirksam ausgewiesen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden erfolgswirksame Abschreibungen vorgenommen.

3.13. Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert gemäß IAS 2 angesetzt.

Bei der Bewertung kommt überwiegend das gleitende Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung. Die Herstellungskosten fertiger Erzeugnisse beinhalten neben direkt zurechenbaren Einzelkosten anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten, wobei Normalbeschäftigung zugrunde gelegt wird. Fremdkapitalkosten sowie Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw aus verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden angemessene Abschläge berücksichtigt.

<-- PDF CHUNK SEPARATOR -->

3.14. Fertigungsaufträge

Der Gewinn eines Fertigungsauftrages wird, sobald er verfässlich geschätzt werden kann, gemäß IAS 11 bilanziert. Der Konzern verwendet die Teilgewinnrealisierungsmethode (percentage of completion method) als Gewinnermittlungsverfahren, Der Arbeitsfortschritt wird dargestellt als das Verhältnis von bereits angefallenen Kosten bis zum Bilanzstichtag und den geschätzten gesamten Kosten für das jeweilige Projekt im Fall von Projekten aus dem Bereich Kläranlagen. Abweichend hiervon wird bei Kanalprojekten der Arbeitsfortschritt auf der Basis der bis zum Bilanzstichtag verlegten Rohre (in Meter) ermittelt. Verluste werden ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung in voller Höhe bilanziert.

Der Bilanzansatz ergibt sich aus dem Vergleich von der Summe aus bis zum Bilanzstichtag angefallenen kumulativen Kosten plus dem gemäß der Teilgewinnrealisierungsmethode ermittelten Gewinn (anteilig) oder Verlust (in voller Höhe) auf dem jeweiligen Fertigungsauftrag mit den in Rechnung gestellten Beträgen. Der Saldo wird sodann entweder im Umlaufvermögen oder unter kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Nicht angearbeitetes Material sowie sonstige Kosten, die sich auf zukünftige Aktivitäten beziehen werden nicht in obige Kalkulation einbezogen, sondern anstatt dessen in den Vorräten als unfertige Erzeugnisse ausgewiesen.

3.15. Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.

3.16. Rückstellungen

Rückstellungen werden gemäß IAS 37 bilanziert, wenn der Konzern eine gegenwärtige gesetzliche oder faktische Verpflichtung aus vorangegangenen Ereignissen hat, es wahrscheinlich ist, dass Ressourcen notwendig sein werden, um dieser Verpflichtung nachkommen zu können und der Betrag verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt,

3.17. Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen

Die Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen beinhalten langfristige Personalverpflichtungen, welche auf Basis von versicherungsmathematischen (Methode der laufenden Einmalprämien) gemäß IAS 19 berechnet werden. Der Barwert der Anwartschaften (Defined Benefit Obligation) wird aufgrund der zurückgelegten Dienstzeit, der erwarteten Gehaltsentwicklung und (im Falle der Pensionen) der Rentenanpassung berechnet.

Abfertigungen sind einmalige Abfindungen, die aufgrund von österreichischen arbeitsrechtlichen Vorschriften bei Kündigung der Arbeitnehmer durch den Dienstgeber sowie regelmäßig bei Pensionsantritt bezahlt werden müssen. Ihre Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge.

Hinsichtlich der Abfertigungsrückstellung kommt die Korridormethode zur Anwendung. Die Unterdeckung wird pro Gesellschaft berechnet und im Falle des Übersteigens des 10% Schwellenwertes gemäß IAS 19 erfolgswirksam verbucht.

Aufgrund von Einzelvereinbarungen wurde einigen Mitarbeitern ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung die Gewährung eines Pensionszuschusses zugesagt. Die Pensionszusage ist leistungsorientiert.

Die Wertansätze der Rückstellungen für Pensionen wurden nach demselben Verfahren wie die Rückstellungen für Abfertigungen ermittelt.

Hinsichtlich der Pensionsrückstellung werden Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste sofort erfolgswirksam erfasst.

Planvermögen wird als Abzugsposten berücksichtigt.

3.18. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Finanzverbindlichkeiten werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrages erfasst. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung nach der effektiven Zinsenmethode verteilt realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen (fortgeführte Anschaffungskosten).

3.19. Erlöse

Erträge aus Lieferungen (Produktgeschäft) werden realisiert, wenn alle wesentlichen Risken und Chancen aus dem gelieferten Gegenstand auf den Käufer übergegangen sind, wobei Rabatte und sonstige Erlösschmälerungen abgezogen werden. Erträge aus nicht mit einem Fertigungsauftrag zusammenhängenden Dienstleistungen werden im Ausmaß der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen erfasst. Umsätze, die sich auf Fertigungsaufträge gemäß IAS 11 beziehen, werden nach der Teilgewinnrealisierungsmethode bewertet (siehe auch 3.14).

Sonstige Erlöse werden wie folgt erfasst: Zinsenerträge zeitanteilig, unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung; Mieterträge zeitanteilig; Dividendenerträge im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Dividendenausschüttung.

3.20. Fremdkapitalkosten

Die Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, werden gemäß IAS 23 als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten dieses Vermögenswertes aktiviert. Im Geschäftsjahr wurden 0 TEUR (Vorjahr: 208 TEUR) an Fremdkapitalkosten aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.

3.21. Ertragsteuern

Die tatsächlichen Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und basieren auf dem entsprechenden Gewinn des Geschäftsjahres. Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode berücksichtigt.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 auf Basis aller temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den IFRS-Werten aller Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweils landesspezifischen Steuersätze (16% bis 25%). Aktive latente Steuern werden nur dann angesetzt, wenn wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann. Aktive latente Steuern werden innerhalb des langfristigen Vermögens, passive latente Steuern werden innerhalb der langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Temporäre Differenzen ergeben sich im Wesentlichen aus der Abschreibung von Anlagen, Fertigungsaufträgen, Rückstellungen für Pensionen und andere Ruhensbestimmungen sowie für steuerliche Verlustvorträge.

3.22. Anderungen von Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden

Es kam im Geschäftsjahr 2009 zu keinen Anderungen der Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden.

3.23. Verwendung von Schätzungen

Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, der angeführten Aufwendungen und Erträge während des Berichtszeitraumes beeinflussen können. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Bei den folgenden Bilanzposten wurden Schätzungen verwendet und Annahmen getroffen:

  • a) Firmenwert und Sachanlagen: Werthaltigkeitsprüfungen basieren grundsätzlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Cash Flows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Cash Flows sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung, oder soweit zulässig, zu Zuschreibungen führen (siehe auch 3.5.).
  • b) Aktive latente Steuern: Die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern ist davon abhängig, ob in zukünftigen Perioden ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, dann können aktive latente Steuern nicht verwendet und in Folge dessen nicht angesetzt werden.
  • c) Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen: Die Bewertung beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pen-

sionssteigerungen sowie Fluktuationsraten angewendet werden. Änderungen dieser Annahmen können zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe auch 6.2.5.).

3.24. Segmentberichterstattung

Nach dem Management Approach müssen gemäß IFRS 8 die Geschäftsbereiche entsprechend der internen Berichtsstruktur definiert werden. Die Geschäftsbereiche sind daher bei SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG in einem ersten Schritt in die Geschäftsfelder Wasserschutz, Projektgeschäft und Infrastruktur unterteilt. In einem zweiten Schritt erfolgt eine Unterteilung nach Regionen.

Verrechnungspreise

Bei Lieferungen zwischen den einzelnen operativen Segmenten erfolgt die Bestimmung der konzerninternen Verrechnungspreise zu marktüblichen Bedingungen nach der Wiederverkaufspreismethode oder der Kostenaufschlagsmethode. Bei konzerninternen Leistungsbeziehungen erfolgt die Verrechnung ebenfalls nach marktüblichen Bedingungen nach der Wiederverkaufspreismethode oder der Kostenaufschlagsmethode.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

4.1. Betriebsergebnis

4.1.1. Umsatzerlöse

Zusammensetzung der Umsatzerlöse:

2009 2008 2007
THUR TEUR TECR
Verkauf von Waren 56.547 101.163 82.298
Fertigungsaufträge 9.656 8.629 13.769
66.203 109.7921 96.067

Für weitere Detailangaben wird auf Anhang Ziffer 8.1. (Segmentberichterstattung) verwiesen.

4.1.2. Sonstige betriebliche Erträge

2009 2008
TECTR TEUR
2.859 ()
191 44
139 320
88 47
49 86
25 315
32 90
3.383 902

Für Detailangaben zu den Erträgen aus der Übertragung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wird auf Punkt 3.1. verwiesen.

4.1.3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen

2009
TEUR
2008
TETTR
Aufwand für Material 23.400 44.504
Aufwand für bezogene Herstellungsleistungen 9.645 13.356
33.045 57.860

Im Aufwand für Material sind Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 44 TEUR (Vorjahr: 364 TEUR) enthalten.

4.1.4. Personalaufwand

2009 2008
TELIR TEUR
Löhne 4.980 7.245
Gehälter 5 962 7.292
Aufwendungen für Abfertigungen 219 91
Aufwendungen für Altersversorgung 118 432
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozial-
abgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge 3 426 4.647
sonstige Sozialaufwendungen 367 381
15.072 20.088

Im Personalaufwand sind Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 45 TEUR (Vorjahr: 154 TEUR) enthalten.

In den Aufwendungen für Abfertigungen sind Beiträge an gesetzliche Mitarbeitervorsorgekassen (beitragsorientiertes System für österreichische Arbeiter und Angestellte mit Eintrittsdatum nach dem 1.1.2003) in Höhe von 33 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR) enthalten.

4.1.5. Abschreibungen

2009
TEUR
2008
TEUR
auf immaterielle Vermögenswerte 1 રેડ 96
auf Sachanlagen 5.786 5.454
ર 939 5.550

In den Abschreibungen sind Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR) enthalten.

4.1.6. sonstige betriebliche Aufwendungen

2009
TEUR
2008
TETR
Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen 644 1.241
übrige betriebliche Aufwendungen:
Ausgangsfrachten 4 837 9.419
Instandhaltung 1.241 2.512
Werbe- und Marketingaufwand 1 380 1.685
Beratungs-, Rechts-, und Prüfungskosten 1.324 1.709
Fuhrparkaufwand und Reisekosten 936 1.503
Mieten 830 1.033
Büro- und Nachrichtenaufwand 736 949
Forderungsverluste, Schadensfälle, Garantiekosten 1.570 1.279
Versicherung રેરે રેણ ਦੇ 3
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 202 204
Verluste aus Anlagenabgängen 92 33
Mietleasingaufwendungen iSv 1AS 17 0 67
Sonstige 475 1.028
14.823 23.255

Die in den sontigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen, auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer betreffen:

2009
TELIR
2008
TEUR
Aufwendungen für die Prüfung des Jahres- und Konzernab-
schlusses
37 44

4.1.7. Restrukturierungsmaßnahmen

Im Betriebsergebnis sind unter den Personalaufwendungen einmalige Restrukturierungskosten als Reaktion auf die Finanzkrise in Höhe von 391 TEUR (Vorjahr 454 TEUR) enthalten.

Im Geschäftsjahr 2009 wurden in Ungarn und Rumänien Kündigungen unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen eingeleitet. Die einmaligen Restrukturierungskosten stammen aus diesen Maßnahmen. Im Geschäftsjahr 2008 betreffen diese Maßnahmen Ungarn.

4.1.8. Finanzerträge

2009 2008
TEOR TECR
Erträge aus Wertpapieren 23
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 484 247
Erträge aus verbundenen Unternehmen und
Joint-Venture Unternehmen () 11
Erträge aus assoziierten Unternehmen 184 23
679 304

4.1.9. Finanzierungsaufwendungen

Die Finanzierungsaufwendungen betreffen im Wesentlichen Zinsen für Kredite und Darlehen.

4.1.10. Übrige Finanzaufwendungen

2009
TEUR
2008
THE TR
Abschreibungen verbundene Unternehmen -374 - 21 ()
Abschreibungen andere Finanzanlagen -70
- 374 - 280

Die Abschreibungen verbundene Unternehmen betreffen im Geschäftsjahr 2009 sofort zur Gänze abgeschriebene Gesellschafterzuschüsse an SW Umwelttechnik Slovensko s.r.o., Kosice, in Höhe von 200 TEUR, an Dural Kft., Tata, in Höhe von 78 TEUR, an SW Umwelttechnik Bulgaria EOOD, Sofia, in Höhe von 68 TEUR, an UT Immobilienverwaltungsges.m.b.H., Schongau, in Höhe von 16 TEUR, an UT-Projekt GmbH, Sierning, in Höhe von 10 TEUR und an OMS-Slovensko s.r.o., Levice, in Höhe von 2 TEUR.

Die Abschreibung verbundene Unternehmen betrifft im Geschäftsjahr 2008 im Wesentlichen einen sofort zur Gänze abgeschriebenen Gesellschafterzuschuss an die UT-Projekt GmbH, Sierning,

.

4.1.11. Ertragsteuern

2009
TELTR
2008
TEUR
laufender Steueraufwand -105 72
latenter Steuerertrag (-) / -aufwand 152 -1.478
47 -1.406
Uberleitungsrechnung zur Ermittlung der effektiven
Steuerbelastung des Konzerns:
Ergebnis vor Steuern -2.949 -4,997
fiktiver Steuervorteil bei Ansatz der
österreichischen Körperschaftsteuer zu 25% -737 -1.249
abweichende ausländische Steuersätze 223 542
nicht temporäre Differenzen 201 -342
Verluste, auf die keine latenten Steuern aktiviert wurden 789 0
Auswirkungen aus dem Net Investment Approach 23 રે રે
Aktivierung latente Steuern aus Verlustvorträgen (Vorjahre) -216 -52
Steuersatzänderung Ungarn ~ 4 ()
Verwendung steuerliche Verlustvorträge, soweit nicht aktiviert -316 -360
effektiver Steuervorteil - 47 -1.406
Effektiver Steuervorteil in % 1,5% 28,1%
4.1.12. Ergebnis je Aktie
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie
sind identisch und ermitteln sich wie folgt:
2009 2008
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer
Anteil des Konzernergebnisses (TEUR)
gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien
-3.164
655.878
-3.646
657.396
Ergebnis je Aktie (EUR) -4.82 -5.55

5. Angaben zu einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung

In der Gesamtergebnisrechnung werden direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen dargestellt. Die Gesamtergebnisrechnung leitet das Ergebnis nach Steuern auf das Gesamtergebnis nach Steuern über.

5.1. Ergebnis aus der Bewertung als Finanzinvestition gehalten Immobilien

Vom Management wurden jene Immobilien, die seit dem Geschäftsjahr 2009 nicht länger selbst genutzt werden, von der Gruppe der Sachanlagen (Bewertung nach IAS 16) in den Bestand der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (Bewertung nach IAS 40) übertragen. Bestehende Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert nach IAS 16 und dem ermittelten beizulegenden Zeitwert wurden gemäß IAS 40.61 erfolgsneutral behandelt (Siehe 3.1.).

5.2. Währungsumrechnung

Nach IAS 21 sind Währungsumrechnungsdifferenzen von monetären Posten, die Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellen als sonstiges Ergebnis zu erfassen. Dies umfasst auch die Kursänderung in Zusammenhang mit an Tochterunternehmen gewährten, langfristigen Krediten.

6. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

6.1. Aktiva

6.1.1. Langfristiges Vermögen

Die Entwicklung des langfristigen Vermögens ist im Konzern-Anlagenspiegel dargestellt.

Das Bestellobligo zum Abschlussstichtag für bereits bestellte aber noch nicht gelieferte Anlagegüter beträgt 243 TEUR (Vorjahr: 226 TEUR).

6.1.2. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Jene Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke von Wertsteigerungen gehalten werden, wurden durch das Management als Finanzinvestitionen gemäß IAS 40 klassifiziert (siehe 3.1.).

6.1.3. Finanzinvestitionen

2009 2008
THE R TECIR
a) Anteile an verbundenen Unternehmen 66 (રેસ
b) Anteile an assoziierten Unternehmen 16 16
c) Ubrige Finanzinvestitionen 2.101 2.348
Summe Finanzinvestitionen 2.183 2.429

a) Anteile an verbundenen Unternehmen

Die nachfolgend angeführten verbundenen Unternehmen wurden in den Konzernabschluss nicht einbezogen, weil diese.- sowohl individuell als auch kumuliert auf der Basis von Umsatzerlösen und Periodenergebnissen - für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns im Sinne einer fairen Präsentation von untergeordneter Bedeutung sind.

Beteiligungs- Beteiligungs-
buchwert Ouote
2009 2008 2009 2008
TEUR TEUR 0/0 0/0
Dural Kft., Tata 0 0 70,3 51,0
OMS Romania s.r.l., Cluj 0 0 52,7 52,7
OMS-Slovensko s.r.o., Levice 0 0 35,8 35,8
OMS-Magyarorszag Kft., Tata " 1 0 100,0 0,01
SW Umwelttechnik s.r.l., Chisinau 4 ದಿ 100.0 100,01
SW Umwelttechnik Bulgaria EOOD, Sofia 31 31 100,0 100,0
SW Umwelttechnik Slovensko s.r.o., Kosice 5 5 100,01 100,01
SW Umwelttechnik Hungária Kft., Miskolc 3) 0 0 0,01 0.0
SW Umwelttechnik Tuburi s.r.l., Timis 0 0 100,0 100,0
SW Umwelttechnik d.o.o., Beograd 41 100,01 100,0
UT Immobilienverwaltungsges.m.b.H., Schongau 0 0 100,0 100,01
UT-Projekt GmbH, Sierning 3) 0 0 100,01 100,0
Oberdrautaler Baustoff- und Fertigteil-
werke Franz Nageler GmbH, Lienz 18 18 74,0 74,0
66 ર્ણ્ટ

l) Die Anteile an der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2009 aufgestockt. Die Anteile werden über die vollkonsolidierte Gesellschaft OMS Hungária Kft. gehalten.

2) Die Gesellschaft wurde im Geschäftjahr 2009 neu gegründet.

3) Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2009 liquidiert,

4) Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2008 neu gegründet.

5) Die Biogest Umwelttechnik GmbH wurde im Geschäftsjahr 2008 in UT-Projekt GmbH umfirmiert.

b) Anteile an assoziierten Unternehmen

2009
THE IR
2008
TETR
Stand 1.1. 16 16
davon: at-equity bilanzierte Beteiligungen
zu Anschaffüngskosten bilanzierte Beteiligungen
161 16
Stand 31.12. 16 16
davon: at-equity bilanzierte Beteiligungen
zu Anschaffungskosten bilanzierte Beteiligungen
16 16
Sitz der
Gesellschaft
2009 2008
Beteiligungs- Beteiligungs-
quote quote
0/0 0/0
(Cellviz Kft 1) Ungarn 34,4 34,4
AT-Abwassertechnik GmbH Osterreich 45,0 45.0

Die assoziierten Unternehmen, welche sämtlich nicht-börsennotierte Gesellschaften sind, ergeben sich aus nachfolgender Aufstellung:

1) In Liquidation.

c) Übrige Finanzinvestitionen

2009 2008
TEUR
TEUR
Stand 1.1. 2.348 663
Zugänge () 2.000
Abgänge -247 -314
Abwertung () -
Stand 31.12. 2.101 2.348

Die übrigen Finanzinvestitionen bestehen zu einem wesentlichen Teil aus Aktien (TEUR 2.000) sowie aus Anleihen und Fonds (TEUR 101). Sie dienen zum Teil der Deckung der Rückstellungen für Pensionen.

6.1.4. Latente Steuern

Aktive und passive latente Steuern sind den folgenden Bilanzposten zuzurechnen:

2009 2008
TELIR TELIR
Immaterielle Vermögenswerte 0 ್ಗೆ
Sachanlagen -1.877 -723
Finanzanlagen ()
Vorräte 0 -89
Übriges Umlaufvermögen 0 -85
Verlustvorträge 2.704 2.153
Rückstellungen 371 300
Verbindlichkeiten () -68
Latente Steuern netto 1.203 1.485

Die Bruttodarstellung der latenten Steuern zeigt folgendes Bild:

2009 2008
TETIR TETR
aktive latente Steuern 3.080 2.486
passive latente Steuern -1.877 -1.001
1.203 1.485
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
2009 2008
TETR TFI IR
Stand 1.1. 1.485 -48
Erfolgswirksame Veränderungen -305 1.478
Erfolgsneutrale Veränderungen 23 ર્તિ ર
Stand 31.12. 1.203 1.485

Aktive latente Steuern werden in dem Ausmaß bilanziert, in dem erwartete zukünftige steuerliche Gewinne zur Verrechnung anfallen werden. Die nicht bilanzierten latenten Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen betragen 2.351 TEUR (Vorjahr: 2.145 TEUR). Die betroffenen Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.

Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die Unterschiedsbeträge zwischen den steuerlichen Beteiligungsansätzen und dem anteiligen Eigenkapital der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde hierfür keine Steuerabgrenzung vorgenommen.

6.1.5. Vorräte

2009
TEUR
2008
TECTR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (zu AHK) 2.788 4 176
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (zum NVW) રેરે ()
Unfertige Erzeugnisse (zu AHK) 466 821
Unfertige Erzeugnisse (zum NVW) 0
fertige Erzeugnisse und Waren (zu AHK) 6.052 8.421
fertige Erzeugnisse und Waren (zum NVW) 2.081 24
geleistete Anzahlungen
11.443 13.453

AHK = Anschaffungs- und Herstellungskosten NVW = Nettoveräußerungswert

6.1.6. Fertigungsaufträge

2009
TECIR
2008
THIR
im Geschäftsjahr erfasste Umsatzerlöse aus
Fertigungsauftragstätigkeit
9 656 8.629
zum Bilanzstichtag offene Fertigungsaufträge:
- kumulierte Auftragskosten plus realisierte Teilgewinne
gemäß Projektfortschritt
7 850 981
- Erhaltene Anzahlungen 2.093 1 797
- Betrag von Einbehalten (kundenseitig) 346 380

6.1.7. Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte langfristig

2009
TECTR
2008
TECR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 701
sonstige Forderungen und Vermögenswerte 275
976

Forderungen und sonstige Vermögenswerte kurzfristig

2009
TETIR
2008
TETR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.593 17.976
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(nicht-konsolidierte) 267 રી છે
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen 163 346
sonstige Forderungen und Vermögenswerte 1.836 1.820
Rechnungsabgrenzungsposten ી તેને 108
16.054 20.769

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind keine Forderungen gegenüber Kunden enthalten, die zum Stichtag 31.12. mehr als 20% der ausstehenden Forderungen betragen. Es liegen keine Informationen vor, die auf konkrete Ausfallrisken zum Bilanzstichtag schließen lassen, abgesehen von jenen, für die Wertberichtigungen gebildet worden sind.

Die Altersstruktur der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

2009 2008
TEUR TEUR
Nicht überfällig 8.617 9.009
0 - 90 Tage überfällig 3.798 6.742
90 - 180 Tage überfällig 358 1.066
180 - 360 Tage überfällig 784 562
Über 360 Tage überfällig 737 507
Gesamt 14 294 17.976

Die Wertberichtigung zu den Forderungen und Leistungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

2009 2008
TEUR TEUR
Stand 1.1. 1.375 રેજે જ
Zuführung 1.146 787
Verbrauch -357 -82
Auflösung -150 -28
Stand 31.12. 2.014 1375

Die Wertberichtigungen betreffen insbesondere mehr als 90 Tage überfällige Forderungen.

Die Forderungen gegenüber verbundenen (nicht-konsolidierten) Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5 TEUR (Vorjahr 149 TEUR) sowie aus sonstigen Verrechnungen in Höhe von 262 TEUR (Vorjahr 370 TEUR).

Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (nicht-konsolidierten) waren zum Stichtag des Berichtsjahres und zum Stichtag des vorangegangenen Berichtsjahres keine Forderungen überfällig und es wurde keine Wertberichtigung dotiert.

Die Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 100 TEUR (Vorjahr 50 TEUR) sowie aus sonstigen Verrechnungen in Höhe von 63 TEUR (Vorjahr 296 TEUR).

Von den Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen waren zum Stichtag des Berichtsjahres und zum Stichtag des vorangegangenen Berichtsjahres keine Forderungen überfällig und es wurde keine Wertberichtigung dotiert.

Die Sonstigen Forderungen und Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Lieferantenüberzahlungen, Mitarbeiterdarlehen, Zinsabgrenzungen sowie Steuerguthaben und sonstige Ertragsabgrenzungen. In den Sonstigen und Vermögenswerten sind keine Posten enthalten, die mehr als 20% des Bilanzpostens betragen. Die Sonstigen Forderungen und Vermögenswerte stellen in Höhe von 1.526 TEUR (Vorjahr 1.394 TEUR) Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 7 dar.

Die Altersstruktur der Sonstigen Forderungen und Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

2009
TEUR
2008
TEUR
Nicht überfällig 2.037 1.498
0 - 90 Tage überfällig 0 ()
90 - 180 Tage überfällig 0 102
180 - 360 Tage überfällig 49 220
Über 360 Tage überfällig 25 ()
Gesamt 2.111 1.820

Die Wertberichtigung zu den Sonstigen Forderungen und Vermögenswerten stellt sich wie folgt dar:

2009 2008
TEUR TEUR
Stand 1.1. 157 133
Zuführung () 24
Verbrauch -8 ()
Stand 31.12. 149 157

Die Wertberichtigungen betreffen insbesondere mehr als 90 Tage überfällige Forderungen.

Zur Absicherung des Zinsenrisikos wurde im Geschäftsjahr 2009 ein Zinsenbegrenzungsgeschäft in Form einer Höchstsatz-Vereinbarung (Rate Cap-Agreement) für 3.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) abgeschlossen. Der Buchwert beträgt zum 31. Dezember 2009 53 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

6.1.8. Flüssige Mittel

2009
TECTR
2008
TEUR
Kassenbestände 145 રે ડે
Guthaben bei Kreditinstituten 1.758 2.721
1.903 2.774

6.2. Passiva

Anzahl der
ausstehenden
Aktien
Grund-
kapital
Kapital-
rücklage
eigene
Anteile
Summe
TEUR TEUR TEUR TECTR
Stand 1.1.2008 659 999 4.7981 5.956 0 10.754
Rückkauf eigene Anteile -4.121 0 0 -332 -332
Stand 31.12.2008 655.8781 4.7981 ર 'ઝેટેરી -332 10.422
Stand 1.1.2009 655.8781 4.798 ર છેરેણ -3321 10.422
Stand 31.12.2009 655.8781 4.798 ર .9561 -3321 10.422

6.2.1. Grundkapital, Kapitalrücklage und eigene Anteile

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Geschäftsjahre 2009 und 2008 ist unter Punkt 4. Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Unter den Kapitalrücklagen werden mit 5.956 TEUR Agiobeträge ausgewiesen, die anlässlich der Kapitalerhöhung 1997 (4.445 TEUR) und 2005 (TEUR 1.511) entstanden sind. Bei der im Jahr 2005 durchgeführten Kapitalerhöhung wurden insgesamt 59.999 neue Aktien zu einem Kurs von EUR 35 ausgegeben. Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr 2005 eine Nettoeigenkapitalerhöhung von TEUR 1.947.

Das mit Hauptversammlungsbeschluss vom 22. Mai 2009 genehmigte Kapital beträgt 2.398 TEUR (Vorjahr: 1.745 TEUR). Die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG besteht bis 19. Juni 2014. Es bestehen keine ausstehenden Einlagen.

Nach Fassung eines Genehmigungsbeschlusses im Sinne des § 65 Abs 1 Z 5 AktG der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 1999 wurde ein Stock Option Plan für das Management der Gesellschaft sowie ihrer voll- und quotenkonsolidierten Konzerngesellschaften eingeführt. Zum Bilanzstichtag sind keine Stock Options ausgegeben oder zugesagt worden.

Im Geschäftsjahr 2008 hat die SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG 4.121 Stück eigene Anteile in Höhe von 332 TEUR erworben.

In Bezug auf das Kapitalmanagement strebt der Vorstand mittelfristig eine Eigenkapitalquote von 25 bis 30 % an. Dieses Ziel soll primär durch ensprechende Nutzung der vorhandenen Kapazitäten in der Zukunft finanziert aus dem eigenen Cash Flow des Konzerns erreicht werden. Sekundär kann das Ziel durch Verkäufe von nicht-betriebsnotwendigem Anlagevermögen oder entsprechende Kapitalzufuhr von außen realisiert werden.

6.2.2. Währungsumrechnungsrücklage

Die Position resultiert aus der Veränderung der Währungsparität zwischen Euro und Forint/Lei bezogen auf das Eigenkapital der ausländischen Tochtergesellschaften.

Die Währungsumrechnungsrücklage hat sich wie folgt entwickelt:

2009
TEUR
2008
TEUR
Stand 1.1. -4 093 -1.528
Veränderung aus Gewinn- und Verlustrechnung -- 524
Veränderung aus Eigenkapital -896 -2 290
Veränderung aus Net Investment Approach -104 -799
Stand 31.12. -5.144 -4.093

6.2.3. Neubewertungsrücklage

Vom Management wurden jene Immobilien, die seit dem Geschäftsjahr 2009 nicht länger selbst genutzt werden, von der Gruppe der Sachanlagen (Bewertung nach IAS 16) in den Bestand der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (Bewertung nach IAS 40) übertragen (Siehe 3.1.). Bestehende Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert nach IAS 16 und dem ermittelten beizulegenden Zeitwert wurden gemäß IAS 40.61 erfolgsneutral behandelt und in einer Bewertungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen.

6.2.4. Finanzverhindlichkeiten

2009 2008
TEUR TELIR
langfristig:
Darlehen von Kreditinstituten 44.508 47.329
Sonstige Darlehen 206 259
Förderungsdarlehen 700 863
45.414 48.451
kurzfristig:
Darlehen und Barvorlagen von Kreditinstituten 30.470 29.047
Förderungsdarlehen 316 75
30.786 29.122
Finanzverbindlichkeiten Gesamt 76.200 77 573

Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 42.608 TEUR (Vorjahr: 39.570 TEUR) wurden grundbücherlich und in Höhe von 433 TEUR (Vorjahr: 1.790 TEUR) durch Forderungszessionen besichert. Von den Finanzverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in HUF umgerechnet zum Stichtagskurs in Höhe von 314 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR), und Verbindlichkeiten in CHF umgerechnet zum Stichtagskurs in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 66 TEUR),

Die Zinszahlungen der Finanzverbindlichkeiten sind im Wesentlichen zu variablen Zinssätzen auf Basis EURIBOR vereinbart.

2009 2008
in % in %
Darlehen und Barvorlagen von Kreditinstituten in EUR 3,1-3,6 4.0-5.8
Darlehen und Barvorlagen von Kreditinstituten in HUF 1.8 1,6
Förderungsdarlehen 2,0 2,0
Sonstige Darlehen 4,0 4.0

Die effektive Verzinsung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Die künftigen Tilgungen sowie die künftige Zinsbelastung bestehender Finanzverbindlichkeiten zum Stichtag 31.12.2009 können wie folgt analysiert werden:

Tilgung
TEUR
Linsen
TEUR
Innerhalb eines Jahres fällig 30.786 1 975
Zwischen einem und fünf Jahren fällig 34.650 3.660
nach fünf Jahren fällig 10.764 611
76.200 6.246

Die künftigen Tilgungen sowie die künftige Zinsbelastung bestehender Finanzverbindlichkeiten zum Stichtag 31.12.2008 können wie folgt analysiert werden:

Tilgung
TET IR
Zinsen
TTET IR
innerhalb eines Jahres fällig 29.123 3 344
zwischen einem und fünf Jahren fällig 34.004 6.706
nach fünf Jahren fällig 14.446 1 653
77.573 11.703

6.2.5. Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen

Die Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen teilen sich wie folgt auf:

2009
TEUR
2008
TEUR
Rückstellungen für Abfertigungen 909 તેરી
Rückstellungen für Pensionen 1.074 1.359
1.983 2.310

a) Rückstellungen für Abfertigungen

Die Wertansätze der Rückstellungen für Abfertigungen wurden zum jeweiligen Bilanzstichtag durch versicherungsmathematische Gutachten unter Zugrundelegung der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelt und setzen sich wie folgt zusammen:

2009
TEUR
2008
TEUR
Versicherungsmathematischer Barwert der Abfertigungs-
verpflichtung (Defined Benefit Obligation) 1.135 1.170
Noch nicht gebuchte versicherungsmathematische Verluste -226 -219
Bilanzierte Rückstellung zum 31.12. છે()વે વેરી
Unterdeckung 19,9% 18,7%
Entwicklung des Barwerts der Verpflichtung (DBO): 2009
TEUR
2008
TEUR
Barwert (DBO) 1.1. 1.170 1.219
Laufender Dienstzeitaufwand 78 73
Zinsaufwand રેતે રે જે
Abfertigungszahlungen -245 -176
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 73 -- أ
Barwert DBO 31.12. 1.135 1.170

Entwicklung der nicht-realisierten versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste:

2009
TECR
2008
TEUR
Kumulierte versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste 1.1. -219 -233
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
des Jahres -73 র্য
Amortisation des Jahres 66 10
Kumulierte versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste 31.12. -226 -219

Die versicherungsmathematischen Basis-Annahmen stellen sich wie folgt dar:

2009 2008
Zinssatz 5,25 % 5,50 %
Gehaltssteigerung 2.50 % 2,75 %
Fluktuation 0,4 % - 3,8 % 0.4 % - 3,8 %
Pensionsalter 56-65 / 61-65 56-65 / 61-65
Sterbetafel AVO 2008-P. AVÖ 2008-P,
Arb./Ang. Arb./Ang.

Als rechnungsmäßiges Pensionsalter wurde das frühest mögliche Anfallsalter für die Alterspension unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen zugrundegelegt.

b) Rückstellungen für Pensionen

Die Wertansätze der Rückstellungen für Pensionen wurden zum jeweiligen Bilanzstichtag durch versicherungsmathematische Gutachten unter Zugrundelegung der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelt und setzen sich wie folgt zusammen:

2009 2008
TEUR TEUR
Versicherungsmathematischer Barwert der Pensions-
verpflichtung (Defined Benefit Obligation) 1.892 1.681
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -818 -372
Bilanzierte Rückstellung zum 31.12. 1.074 1 359
B b' select of and done backs been bearing and and the former
Entwicklung des Barwerts der Verpflichtung (DBO):
2009
TECR
2008
TECTR
Barwert (DBO) 1.1. 1.681 1.250
Laufender Dienstzeitaufwand 112 8 ද
Zinsaufwand ರಿಗಿ 73
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 0 273
Barwert DBO 31.12. 1.892 1.681

Als Planvermögen werden qualifizierte Rückdeckungsversicherungen vom Barwert der Pensionsverpflichtung abgezogen. Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

2009 2008
TEUR THEOR
Planvermögen 1.1. 322 ( )
Zugang durch Einzahlungen 477 322
Veranlagungsergebnis 1
Planvermögen 31.12. 818 322

Die versicherungsmathematischen Basis-Annahmen ergeben sich aus nachstehender Aufstellung:

2009 2008
Zinssatz 5.25 % 5,50 %
Gehaltssteigerung 2.50 % 2.50 %
Rentensteigerung 2.50 % 2,50 %
Ausscheide - Wahrscheinlichkeit 2,00 % 2,00 %
Pensionsalter (રે 65
Sterbetafel AVÖ-2008-P. AVÖ 1999-P,
Angestellte Angestellte

6.2.6. Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Gewähr-
leistungen
TEUR
Stand 1.1.2009 181
Zugänge ()।
Auflösung -881
Inanspruchnahmen -28
Stand 31.12.2009 35

Gewährleistungsrückstellungen betreffen abgeschlossene Projekte im Rahmen der langfristigen Auftragsfertigung sowie für bereits konkrete Inanspruchnahmen von Kunden und werden einzelfallbezogen gebildet.

6.2.7. Andere Verbindlichkeiten

2009
TELTR
2008
TECTR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.498 11.012
Verbindlichkeiten gegenüber nicht-konsolidierten
Konzerngesellschaften 208 0
Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen 18 17
erhaltene Anzahlungen 280 551
sonstige Verbindlichkeiten 3.376 2.900
10.380 14.480

Die Verbindlichkeiten gegenüber nicht-konsolidierten Konzerngesellschaften resultieren in Höhe von 208 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen resultieren in Höhe von 18 TEUR (Vorjahr: 17 TEUR) aus Lieferungen und Leistungen.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 561 TEUR (Vorjahr: 479 TEUR), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 207 TEUR (Vorjahr: 289 TEUR) sowie Löhne und Gehälter in Höhe von 532 TEUR (Vorjahr: 601 TEUR), Kostenabgrenzungen für offene Urlaube in Höhe von 222 TEUR (Vorjahr: 399 TEUR), Überzahlungen von Kunden in Höhe von 210 TEUR (Vorjahr: 31 TEUR) und sonstige Kostenabgrenzungen.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 2.016 TEUR (Vorjahr 1.278 TEUR) aus Finanzinstrumenten im Sinne von IFRS 7.

7.

7.1. Zahlungsmittelfonds

Als Zahlungsmittelfonds werden die flüssigen Mittel, welche den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten umfassen, festgelegt.

7.2. Endkonsolidierung

Der Abfluss im Geschäftsjahr 2008 aus der Endkonsolidierung von Tochterunternehmen resultiert aus der Endkonsolidierung der UT Immobilienverwaltungsges.m.b.H. sowie der SW Umwelttechnik Csepel Kft.

න දී Sonstige Angaben

8.1. Segmentberichterstattung

a) Operative Geschäftssegmente

Der Konzern ist in die folgenden Geschäftsfelder untergliedert:

- Wasserschutz:

Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Anlagen zur

  • Abwasserreinigung (Mineralöl- und Fettabscheider, biologische Kläranlagen, Parkflächenentwässerungen und Dachwasserreinigungen)
  • Abwasserableitung (Senkgruben, Sickerschächte, Regen- und Straßenwasserabläufe, Kanalrohre, Kanalschächte sowie Pumpstationen)
  • Regenwassernutzung

Projektgeschäft: ı

Planung, Leitung, Ausführung und Funktion als Generalunternehmer für Projekte im Tiefbau und Hochbau, und Immobilienverwaltung mit Vermietung und Verkauf von Immobilien

Infrastruktur:

Entwicklung, Produktion und Vertrieb folgender Produkte:

  • Hangbefestigungen, Masten für die Telekommunikation und Stromversorgung sowie Verkehrsleiteinrichtungen
  • Naturbaustoffe (Holzbeton-Mantelsteine, Schallschutzelemente aus Holzbeton)
  • Konstruktive Rundmasten
  • Fertigteile für den konstruktiven Hochbau, Industriehallen bis hin zur Komplettfertigung von gewerblichen und industriellen Bauten

Die jeweiligen Segmente enthalten alle unmittelbar zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden. Nicht zugeordnet sind steuerliche Vermögenswerte und Schulden, Finanzinvestitionen und Finanzverbindlichkeiten. Die Spalte "Überleitung" weist ausschließlich die Schuldenkonsolidierung aus.

SW Umwelttechnik Stoiser Wolschner AG - Konzern

መንግሥት የሚጠቀም የተወሰነ በህዝብ ነው ይህ መንግሥት የሚጠሩት ማስታት የሚሆነ ማህበራዊ መስሃት እንደተ የጠነ ነ
Geschäftsjahr 2009
Wasser-
schutz
Projekt- Infra- Uber- Summe
TET IR geschäft
TETR
struktur
TEDR
leitung
TEUR
TEUR
Umsatzerlöse 33.664 9.973 22.566 0 66.203
Segmentergebnis vor nicht wiederkehrenden Posten
Nicht wiederkehrende Posten
-932 2.693 -379 0
0
1.382
0
Segmentergebnis
nicht zuordenbare Kosten
-932 2.693 -379 0 1.382
Betriebsergebnis 1.383
Segmentvermögen
nicht zuordenbares Vermögen
Konzernvermögen
22 535 12 365 42.740 -485 107.154
3.080
110.234
Segmentschulden
nicht zuordenbare Schulden
Konzernschulden
6.663 3.038 4.271 -485 13.488
78.013
91.501
Investitionsausgaben
planmäßige Abschreibungen
1.149 132 1.524 0 2.805
(Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) 2.621 152 3.166 0 5.939
Restrukturierungsaufwendungen 391 0 391
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 226 0 67 0 293
Geschäftsjahr 2008 Wasser-
schutz
Projekt~
geschäft
Infra-
struktur
Ober-
leitung
Summe
TEUR TECR TECR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 35.066 16.365 58.361 0 109.792
Segmentergebnis vor nicht wiederkehrenden Posten
Nicht wiederkehrende Posten
807 749 637 0
0
2.193
Segmentergebnis
nicht zuordenbare Kosten
Betriebsergebnis
807 749 637 0 2.193
2.197
Segmentvermögen
nicht zuordenbares Vermögen
Konzernvermögen
34.952 7.548 74.244 -1.851 114.893
2.486
117.379
Segmentschulden
nicht zuordenbare Schulden
Konzernschulden
6.843 3.557 9.799 -1.851 18.348
78.572
96.920
Investitionsausgaben
planmäßige Abschreibungen
3.270 126 5,960 0 છે. 3 રેણ
(Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) 2.297 168 3.085 0 5.550
Restrukturierungsaufwendungen 8 રે 8 396 () 454
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 418 0 306 0 724
Geschäftsjahr 2007 Wasser-
schutz
Projekt-
geschäft
Infra-
struktur
Uber-
leitung
Summe
TEUR TECHર TECTR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 28.601 17 957 49.509 8 96.067
Segmentergebnis
nicht zuordenbare Kosten
223 13 4,326 0 4.562
Betriebsergebnis 4.567
Segmentvermögen
nicht zuordenbares Vermögen
Konzernvermögen
34.032 12.695 75.511 -3.239 118.999
1.195
120.194
Segmentschulden
nicht zuordenbare Schulden
Konzernschulden
7.630 3.639 ] .504 -3.239 19.534
73.449
92.983
Investitionsausgaben
planmäßige Abschreibungen
5.716 126 20.586 0 26 428
(Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) 1.912 331 2.553 0 4.796
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 2901 0 438 0 728

b) Angaben auf Unternehmensebene

Transaktionen zwischen den Berichtssegmenten:

Umsatzerlöse

2009 2008 2007
TEUR TEUR TEUR
Wasserschutz 2.989 3.594 3.152
Projektgeschäft 249 243
Infrastruktur 1.2371 2.350 1.097
4.2261 6.1931 4.497

Transaktionen zwischen den Segmenten werden zu marktüblichen Preisen abgerechnet.

Der Konzern operiert vorwiegend in fünf geographischen Regionen im Sinne von Produktionsstätten: Österreich, Ungarn, Rumänien, Slowakei und übrige Länder. In diesen Ländern wird die gesamte Produktpalette des Konzerns angeboten.

Die Bedeutung der geographischen Regionen ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:

Umsatzerlöse Gesamtvermögen
2009 2008 2007 2009 2008 2007
TEUR TEUR TEUR TEDR TECR TEUR
Osterreich 18.749 20.8231 193811 17313 18.269 17.627
Ungarn 30 997 60.909 57.197 63.561 71.060 79.302
Rumänien 13.550 20.919 8.608 29.701 29.596 24.839
Slowakei 632 4.122 6.6101 31 176 260
Ubriges Europa 2.275 3.019 4.2711 113 129 1.405
Überleitung -485 -1.851 -3.239
66.203 109.792 96.0671 110.234 117379 120.194
Investitionsausgaben
2009 2008
TECTR TETR TETR
Osterreich 1.081 1.430 2.317
Üngarn ેરવે 5.117 12.138
Rumänien 7701 2,809 11.973
Slowakei 0 0 0
Ubriges Europa 0
Überleitung 0
2.805 9.356 26.428

Die Umsatzerlöse sind gegliedert nach Absatzmärkten. Eine Abgrenzung nach den Ländern, in denen die Produktion erfolgt, würde nicht zu einer wesentlichen Abweichung im obigen Zahlenwerk führen. Gesamtvermögen und Investitionsausgaben sind gegliedert nach den Gebieten, in welchen die Vermögenswerte sich physisch befinden.

In den Ümsatzerlösen der einzelnen Segmente sind keine Erlöse mit Kunden, deren Anteil mehr als 10% des gesamten Segmentumsatzes ausmacht, enthalten.

8.2. Ausschüttung

Als Ausschüttung auf den Bilanzgewinn 2009 wird eine Dividende von 0 Euro (Vorjahr: 0,0 Euro) je Aktie in Höhe von insgesamt 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) vorgeschlagen und angekündigt.

8.3. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne der Definition von "related parties" in IAS 24 werden wie gegenüber unabhängigen Dritten gestaltet. Als "related parties" gelten der Vorstand, der Aufsichtsrat, nicht-konsolidierte verbundene Unternehmen, assoziierte Unternehmen sowie die Wolschner Privatstiftung.

Die laufenden Bezüge der Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 320 TEUR (Vorjahr: 310 TEUR). Vorstandsbezüge inklusive der Dotierung von Pensions- und Abfertigungsrückstellungen belaufen sich auf 400 TEUR (Vorjahr: 629 TEUR). Es wurden im Geschäftsjahr und im Vorjahr keine variablen Bezüge an Vorstandsmitglieder ausbezahlt. An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Vergütungen von insgesamt 15 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR) bezahlt.

Zum 31.12.2009 waren Darlehen in Höhe von 54 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR) an Vorstände gewährt. Die Darlehen werden fremdüblich verzinst. Sonstige Haftungen für Kredite an Vorstände und Aufsichtsräte bestehen nicht.

Das ehemalige Vorstandsmitglied DI Heinz Wolschner ist als Angestellter in der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG mit einem drittüblichen Bezug weiterhin beschäftigt. Es wurde ein Darlehen mit fremdüblicher Verzinsung an DI Heinz Wolschner gewährt.

Die Umsätze mit verbundenen, nicht-konsoliderten Unternehmen betragen 450 TEUR (Vorjahr 1.823 TEUR). Die Umsätze mit assoziierten Unternehmen betragen 338 TEUR (Vorjahr 541 TEUR).

Mit der Wolschner Privatstiftung werden keine Transaktionen getätigt.

8.4. Finanzinstrumente

Die folgenden Finanzinstrumente gemäß IAS 39 werden in der Bilanz ausgewiesen, unterteilt in die Kategorien Kredite und Forderungen (KuF), Finanzielle Schulden (FS), Zur Veräußerung verfügbar (ZVV), Bis zur Endfälligkeit gehalten (BZEG) sowie Fair Value erfolgswirksam (FVE):

2009 2009 Kategorie nach IAS 39
Buch- Fair- Wert- KuF/
wert Valne ansatz નિક ZVV BZEG FVF
Aktiva
Finanzinvestitionen 2.183 2.183 PV 0 2.183 0 0
Forderungen aus Lieferun-
gen und Leistungen (kurz-
und langfristig) 14.294 14.294 AK 14.294 0 0 0
Forderungen gegenüber
verbundenen und assoziier-
ten Unternehmen 430 430 AK 430 0 0 0
Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte 1.526 1.526 AK 1.473 0 0 53
Flüssige Mittel 1.903 1.903 AK 1.903 0 0 0
Passiva
Finanzverbindlichkeiten 76.200 76.200 AK 76.200 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lie-
ferungen und Leistungen 6.498 6.498 AK 6.498 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenü-
ber verbundenen und asso-
ziierten Unternehmen 226 226 AK 226 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.016 2.016 AK 2.016 0 0 0
2008 2008 Kategorie nach IAS 39
Buch- Fair- Wert- KuF/
wert Value ansatz FS ZVV B7FG FVIF
Aktiva
Finanzinvestitionen 2,429 2.429 FV 0 2.429 0 0
Forderungen aus Lieferun-
gen und Leistungen (kurz-
und langfristig) 17976 17976 AK 17.976 0 0 0
Forderungen gegenüber
verbundenen und assoziier-
ten Unternehmen 865 865 A K 865 0 0 0
Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte 1 394 1 394 AK 1.394 0 0 0
Flüssige Mittel 2.774 2.774 A K 2.774 0 0 0
Passiva
Finanzverbindlichkeiten 77.573 77.573 AK 77.573 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lie-
ferungen und Leistungen 11.012 11012 AK 11.012 0 0 0
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen und
assoziierten Unternehmen 17 17 AK 17 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 1.278 1.278 AK 1.278 0 0 0
aus Zin- aus Ab- Nettoergebnis
SCIT aus Folgebewertung 2009
FV 1) WU 2) WM 3)
Kredite und For-
derungen 480 0 0 -1.104 0 -624
Zur Veräußerung
verfügbar 11 0 0 -369 4 -354
Bis zur Endfällig-
keit gehalten 0 0 0 0 () 0
Fair Value er-
folgswirksam 0 રે ર () 0 0 - 5
Finanzielle Schul-
den -2.947 0 -1.532 0 0 -4. 479
Gesamt -2.456 - 5 -1.532 -1.473 4 -5.462

Das Nettoergebnis gegliedert nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar:

aus Zin- aus Ab- Nettoergebnis
sen aus Folgebewertung gang 2008
FV 1) WU 2) WM 3)
Kredite und For-
derungen 264 () 193 0 0 446
Zur Veräußerung
verfügbar 17 0 0 -280 0 0
Bis zur Endfällig-
keit gehalten 0 () 0 () 0 ()
Fair Value er-
folgswirksam 0 0 0 0 () -229
Finanzielle Schul-
den -4 319 0 -2 960 0 () -7.279
Gesamt -4.038 0 -2.767 -280 () -7.085

FV - Fair Value 1)

2) WU - Währungsumrechnung

3) WM - Wertminderung

Die Differenz zwischen dem Nettoergebnis und dem Finanzergebnis betrifft Zinsen für das Sozialkapital sowie Forderungsverluste.

  • Derivative Finanzinstrumente: Zur Absicherung des Zinsenrisikos wurde im Geschäftsjahr 2009 ein Zinsenbegrenzungsgeschäft in Form einer Höchstsatz-Vereinbarung (Rate Cap-Agreement) für 3.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) abgeschlossen (Siehe auch 6.1.7), Darüber hinaus hält der Konzern keine derivativen Finanzinstrumente (Forwards, Futures, Options, Swaps).
  • Kreditrisiko: Es besteht keine signifikante Konzentration von Kreditrisken. Flüssige Mittel werden bei reputablen Kreditinstituten angelegt. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Aufstellung über die überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstigen Forderungen unter Ziffer 6.1.6. des Anhangs verwiesen.
  • Zinsrisiko: Die Veränderung des Zinssatzes von +/- 1% hätte eine Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern in Höhe von +/~ 769 TEUR (Vorjahr: +/- 749 TEUR). Der Berechnung der Sensitivität liegt der Zinsaufwand der Periode bezogen auf das durchschnittlich verzinsliche Kapital der Periode zugrunde.
  • Fremdwährungsrisiko: Eine Wechselkursänderung EUR zu HUF in Höhe von +/-5% hätte eine Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern in Höhe von +/- 1.684 TEUR (Vorjahr +/- 1.082 TEUR), eine Wechselkursänderung EUR zu RON in Höhe von 4/- 5% hätte eine Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern in Höhe von +/-839 TEUR (Vorjahr +/- 888 TEUR), eine Wechselkursänderung CHF zu HUF in Höhe von 4/- 5% hätte eine Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern in Höhe von +/- 0 TEUR (Vorjahr +/- 3 TEUR). Die Auswirkung einer Wechselkursänderung EUR zu HUF in Höhe von +/- 5% hätte eine Auswirkung auf das Eigenkapital in Höhe von +/- 995 TEUR (Vorjahr +/- 1.048 TEUR), eine Wechselkursänderung EUR zu RON in Höhe von +/- 5% hätte eine Auswirkung auf das Eigenkapital in Höhe von +/- 347 TEUR (Vorjahr +/- 242 TEUR). Die Berechnung basiert auf der Sensitivität der Kredite und Darlehen in fremder Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft, wobei jeweils der relevante Wechselkurs um +/- 5% verändert worden ist
  • Liquiditätsrisiko: Der bestehende operative Liquiditätsbedarf kann aus vorhandenen liquiden Mitteln und aus bei Banken eingeräumten Finanzierungsrahmen gedeckt werden. Bezüglich der zukünftigen Tilgungen und Zinszahlungen für bestehende Finanzverbindlichkeiten wird auf Ziffer 6.2.4. des Anhangs verwiesen. Das Management geht davon aus, dass die kurzfristigen Darlehen und Barvorlagen durch neu aufgenommene Darlehen und Barvorlagen refinanziert werden.
  • Risikomanagement: Das Risikomanagement wird zentral für sämtliche Konzerngesellschaften durchgeführt und ist darauf gerichtet, Risken frühzeitig zu erkennen und zu identifizieren und dadurch das Risikopotential zu minimieren. Die Risikoidentifizierung, -bewertung und -berichterstattung an die zuständigen Aufsichtsorgane erfolgt laufend.

8.5. Finanzielle Verpflichtungen und Haftungen

2009
TECIR
2008
THUR
Verpflichtungen aus Miet- und Mietleasing-Verträgen
(operating leases iSv IAS 17):
bis zu einem Jahr 436 410
bis zu fünf Jahren 150 209

Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus zeitlich unbefristeten Miet- und Mietleasingverträgen mit einer Gesamtjahresmiete von 0 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR).

Zum Stichtag waren Garantien in Höhe von 6.494 TEUR (Vorjahr: 7.434 TEUR) aushaftend. Die Garantien betreffen im Wesentlichen Bankgarantien zu Kundenaufträgen.

8.6. Angaben über Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter ist nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:

Osterreich Ungarn Rumänien Gesamt
Geschäftsjahr 2009:
Arbeiter 84 216 178 4781
Angestellte રે 8 151 48 257
142 367 226 735
Geschäftsjahr 2008:
Arbeiter 90 336 177 478603
Angestellte 61 186 46 257293
ારો 522 223 735896

8.7. Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag gab es keine Geschäftsvorfälle mit Auswirkungen auf den vorliegenden Jahresabschluss oder von besonderer Bedeutung.

8.8. Zusatzangaben

Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Im Geschäftsjahr 2009 waren folgende Personen als Vorstand tätig:

DI Dr. Bernd Hans Wolschner DI Klaus Einfalt

Im Geschäftsjahr 2009 waren folgende Personen als Aufsichtsrat tätig:

Dkfm. Dr. Heinz Taferner, Vorsitzender Dr. Wolfgang Streicher, stellvertretender Vorsitzender Mag. Otto Umlauft Mag. Robert Schmid

Der Vorstand der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG hat den Konzernabschluss am 19. März 2010 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Klagenfurt, den 19. März 2010

Der Vorstand:

DI Klaus Einfalt

DI Dr. Bernd Hans Wolschner

Beilage II

Konzernlagebericht

für das Geschäftsjahr 2009

der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG Klagenfurt

KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2009

Wirtschaftliches Umfeld

Ausgehend von der internationalen Finanzkrise hat mit Ende 2008 die schwerste Rezession seit den 1930er Jahren die Realwirtschaft in Zentraleuropa getroffen. Durch die koordinierte Vorgangsweise der EU Staaten unter der EZB konnten die Auswirkungen gedämpft und ab Ende 2009 die Situation wieder stabilisiert werden.

Österreich

In Osterreich schrumpfte das BIP (Realwachstum von + 1,8 % in 2008) im Jahr 2009 um 3,8 %. Für die Bauwirtschaft hat sich die schlechte Entwicklung im Wohn- und Wirtschaftsbau bestätigt, die Produktion um durchschnittlich 12 % zurück.

Die österreichische Wirtschaftspolitik reagierte rasch und wirkte den Auswirkungen der internationalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise mit einer vorgezogenen Steuerreform, zwei Konjunktur- und Arbeitsmarktpaketen entgegen. Auch konnte durch die Konjunkturbelebungsmaßnahmen, die im Rahmen des European Economic Recovery Plan (EERP) von den EU Nachbarländern und anderen bedeutenden Handelspartnern getätigt wurden, die Rezession leicht gedämpft werden.

CEE-Raum

Die mittel- und osteuropäischen Länder gerieten ab September 2008 in den Sog der weltweiten Wirtschaftskrise. Das Zusammentreffen einer Erschwerung des Zugangs zu Krediten mit dem Konjunktureinbruch auf den Hauptabsatzmärkten beeinträchtigte die Entwicklung des realen Sektors des CEE-Raums erheblich. Im Bausektor mussten - im Gegensatz zu anderen Industriezweigen - bereits Mitte des Jahres die Einschätzungen nach unten korrigiert werden.

Ungarn

Im CEE-Raum war Ungarn das erste Land, das aufgrund seiner zahlreichen - zum Teil hausgemachten - Probleme von der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise voll erfasst wurde.

Die Wirtschaftsleistung in Ungarn hat 2009 real um 6,5 % abgenommen. Speziell der Bereich Industrie & Gewerbe und die damit verbundenen Investitionen eine weitere Reduktion. Im Laufe des Jahres hat der Inlandskonsum stark abgenommen, während sich die Exporte des produzierenden Sektors gegen Jahresende aus der tiefen Rezession heraus zu bewegen begannen.

Die Industrieproduktion ging im Jahresverlauf um mehr als 15 % zurück. Der HUF hatte auch in 2009 vor allem zu Jahresbeginn eine Volatilität und erreichte erst gegen Jahresende wieder das Niveau des Vorjahres. Es wird erwartet, dass in 2010 die Bauindustrie von den Konjunkturpaketen sowie den Unterstützungsmaßnahmen von IWF und EZB stark profftieren wird.

Rumänien

Die internationale Wirtschaftskrise hat Rumänien erst Ende 2008 erreicht - negative Effekte wurden dadurch bereits Anfang 2009 in allen Sektoren spürbar. Das BIP ging im Gesamtjahr 2009 real um 7,0 % zurück. Durch den starken Rückgang von Auslandsinvestitionen wurde die Situation weiter verschärft.

Verminderte Kaufkraft und entfallene Investitionen wirkten sich besonders negativ auf die Bauwirtschaft aus, starke Einschnitte bei den Staatsausgaben brachten zusätzlich viele Infrastrukturprojekte beinahe zum Erliegen.

Der RON wertete vor allem im ersten Quartal 2009 zum Vergleich zum Euro stark ab. Eine weitere instabile Phase trat im Herbst 2009 mit dem Rücktritt der Regierung und den nachfolgenden Neuwahlen im November 2009 auf. Durch die rasche Regierungsbildung und die Bestätigung der Erfüllung der IWF und EZB Stabilitätskriterien hat sich der FX Kurs wieder deutlich stabilisiert. Die Co-Finanzierung der EU Förderungsprogramme SOP (sectoral operational programme) und ROP (regional organisational programme) werden nun durch die IWF / EZB Stützungen wieder möglich und die für SW Umwelttechnik relevanten Projekte aus dem Bereich Umwelt, Verkehr und Infrastruktur in der Höhe von 1,5 Mrd. Euro jährlich können realisiert werden.

Geschäftsentwicklung

Die wirtschaftliche Rezession, ausgelöst durch die Finanzkrise, prägte das Geschäftsjahr 2009, wodurch vor allem Investitionen der Industrie und des Gewerbes massiv reduziert wurden. Die für SW Umwelttechnik wichtigen Märkte Ungarn und Rumänien waren besonders stark betroffen. Die Industrieproduktion ging in Ungarn um 15 %, in Rumänien um 5 % und in Österreich um 12 % zurück. Die Nachfragesteigerung durch kommunale Projekte wurde erst gegen Ende des Jahres wirksam und nicht wie erwartet schon Anfang 2009.

Diese Entwicklung wird im Umsatz besonders sichtbar, im Gesamtjahr 2009 ging dieser um 40 % auf 66,2 Mio. € (Vorjahr: 109,8 Mio. €) zurück. Trotz der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen konnte jedoch das EBITDA bei 7,3 Mio. € (Vorjahr 7,7 Mio. €) gehalten werden, was einerseits auf die im Anhang beschrieben Anwendung der IAS 40 Regelung und andererseits auf die effizient durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen zurück zu führen ist. Der Personalstand wurde an die reduzierte Produktion angepasst, die Investitionen wurden zurückgefahren und die Verkaufsaktivitäten verstärkt auf kommunale Projekte ausgerichtet. Ab dem zweiten Quartal wurden dadurch auch wieder operative EBITDA Margen von über 12 % erwirtschaftet.

Umsatz nach Ländern in Mio, €

2009 2008
Ingarn 31,0 60.9 57 '
Rumänien 13.6 20,9 8.6
Osterreich 18.7 20.8 19.4
Slowakei 0.6 0.0
sonstige 0 7
- 4 -
Summe 66.2 109.8

Umsatz nach Geschäftsbereichen in Mio. €

2009 2008 2007
Intrastruktur 22.5 58.3 49
Wasserschutz 33. 35. 28.6
Projektgeschäft 10.0 10.4 8.0
Summe 66.2 109.8

Ungarn

Die erste Jahreshälfte 2009 in Ungarn von der politischen Unsicherheit durch den Rücktritt der Regierung und von der zurückgenommenen Investitionstätigkeit der privaten Investoren gekennzeichnet. Die Situation hat sich nach der Regierungsumbildung in Ungarn und nach Stabilisierung des Bankenbereiches, entspannt.

Die Projektvergaben aus den Konjunkturpaketen, die von der ungarischen Regierung in Kooperation mit der EU eingeleitet wurden, haben erst ab Herbst 2009 verspätet begonnen. Es ist allerdings nun wiederum zu erwarten, dass daher ein höheres Projektvolumen zwischen 2010-2013 vergeben werden kann.

Zwischen 2007-2013 ist die Vergabe von Projekten mit EU Förderung für die Bereiche regionale Verbesserung (ROP), Ausbau der Verkehrsstrukturen (SOP Transport) und für den Umweltschutz (SOP Environment) im Gesamtumfang von 16 Mrd. € budgetiert. Dadurch wird die Finanzierung des enormen Bedarfes an Infrastrukturinvestitionen (Verkehr und Abwasser) des Landes gewährleistet, und bedeutet demgemäß ein entsprechend großes Marktpotential für SW Umwelttechnik.

Ungarn wurde von allen bearbeiteten Ländern am stärksten von den Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise und der darauf folgenden Rezession getroffen, bleibt aber mit einem Umsatzanteil von 47 % weiterhin der wichtigste Markt. Es gingen speziell die Aufträge im Geschäftsbereich Infrastruktur, der von Industrie- und Gewerbekunden dominiert wird, sehr stark zurück. SW Umwelttechnik musste im Jahresverlauf am ungarischen Markt eine Halbierung des Umsatzes hinnehmen. Der Wasserschutzbereich konnte den Rückgang im Infrastrukturbereich wegen den verspäteten Projektvergaben nicht kompensieren. Für 2010 ist eine deutliche Steigerung aufgrund der getätigten Vergaben im Herbst 2009 und aufgrund der vorbereiteten Projekte ersichtlich.

2009 2008 2007
Umsatz 31,0 60,9 57,2
EBIT 0.0 0,8 4,5
Investitionen 0.9 5, I 12,1
Mitarbeiter 367 522 545

Segmentbericht Ungarn in Mio. €

Rumänien

Die Wirtschaftskrise führte auch in Rumänien, allerdings gegenüber Ungarn um sechs Monate zeitverzögert, zu einem Regierungsrücktritt im Herbst 2009 und nach der Wahl zu einer raschen Regierungsbildung. Dadurch kam es zu einer starken Verzögerung bei der Co-Finanzierung der EU Projekte und damit nahezu zu einem Stillstand der Bauindustrie.

Nach dem Aufschwung des Unternehmens in 2008 mit einer Steigerung um über 100% von 9 Mio. € auf 20 Mio. € musste SW Umwelttechnik in Rumänien ein erheblichen Umsatzeinbruch von 35 % als Auswirkung der Rezession in 2009 hinnehmen. Es war das Jahr 2009 daher von dem durchgeführten Restrukturierungsprogramm, bei dem Fixkosten reduziert und das Unternehmen auf Wasserschutz ausgerichtet wurde, gekennzeichnet. Der Personalstand wurde von 285 (Stand: Jan. 2009) auf 162 (Stand: Jan. 2010) reduziert. Die geplanten Großinvestitionen wurden gestoppt und der Ausbau des Standortes Bukarest (BUC Phase II) wurde auf das zweite Halbjahr 2010 verschoben. Der Standort BUC wurde dem Marktbedarf entsprechend flexibel auf die Herstellung von Wasserschutzprodukten umgerüstet, wodurch die Marktführung bei Vortriebsrohren und dem Behälterbau, durch Unterstützung der Schwesternbetriebe in Österreich und Ungarn, bereits in 2009 erreicht werden konnte.

Die Finanzierung des Landes ist nach der Stabilisierung der politischen Situation im Dezember 2009 und der nun wieder angelaufenen Unterstützung von IWF/EZB wieder gewährleistet.

Die EU hat mit den für alle Länder geltenden Ümweltrichtlinien eine Basis geschaffen, die auch in Rumänien bis zum Jahr 2018 umgesetzt werden soll. In den für SW Umwelttechnik relevanten Bereichen regionale Verbesserung (ROP), Ausbau der Verkehrsstrukturen (SOP Transport) und für den Umweltschutz (SOP Environment) stehen für den Zeitraum 2007 -2013 rund 14 Mrd. € zur Verfügung.

Mit einem Jahresumsatz von 13,6 Mio. € muss SW Umwelttechnik in Rumänien eine Reduktion von 35 % verbuchen (2008: 20,9 Mio. €), das entspricht allerdings weiterhin einem Anteil am Gesamtumsatz der Gruppe von 20 %.

2009 2008 2007
Umsatz 13,6 20,9 8,6
EBIT 0,3 0,3 -2,0
Investitionen 0,8 2,8 12,0
Mitarbeiter 226 223 ರಿಗೆ

Segmentbericht Rumänien in Mio. €

Österreich

Die Situation zeigt sich 2009 im Vergleich zum CEE-Raum - in Anbetracht des wirtschaftlichen Umfeldes - verhältnismäßig stabil. Der erwirtschaftete Umsatz von 18,7 Mio. € (Vorjahr: 20,8 Mio. €) beweist sowohl die Wirkung der erfolgreichen Restrukturierungsmaßnahmen der letzten beiden Jahre sowie die stetige Bestrebung des Unternehmens, durch kontinuierliche Arbeit der Forschungs- und Entwicklung, mit neuen Produkten und Innovationen die Marktposition zu halten. Der Anteil am Gesamtumsatz beträgt 2009 nunmehr rund 28 %.

2009 2008
Umsatz 18,7 20,8 19.4
EBIT 0,9 1,0 0-8
Investitionen 1,1 1,5 23
Mitarbeiter 142 151 123

Segmentbericht Österreich in Mio. €

Sonstige

Insgesamt zeichnen die übrigen Länder Deutschland, Slowakei, Bulgarien, Slowenien, Kroatien und Italien über Exporte aus Österreich, Ungarn und Rumänien für 2,9 Mio. € Umsatz verantwortlich. Vor allem in den Ländern Italien (+ 12 %) und Slowenien (+ 60,8 %) konnten die Vorjahresumsätze durch Lieferungen aus Österreich zum Teil stark ausgebaut werden.

Die Umsatzzahlen in den Geschäftsbereichen lassen sich demnach wie folgt zusammenfassen: Im Geschäftsbereich Infrastruktur wurde ein Rückgang von 61 % verzeichnet und erreicht mit einem Umsatz von 22,5 Mio. € (2008: 58,3 Mio. €) nur mehr einen Anteil von 34 % (2008: 53 %) am Gesamtumsatz. Der Geschäftsbereich Wasserschutz erwirtschaftete mit einem stabilen Umsatz von 33,7 Mio. € (2008: 35,1 Mio. €) nunmehr einen Anteil von 51 % am Gesamtumsatz. Und ist damit wieder zum wichtigsten Geschäftsbereich der SW Umwelttechnik geworden. Der Anteil der Projektgeschäfte blieb mit 15 % zum Vorjahr konstant, der Umsatz belief sich auf 10 Mio. €.

Ertragszahlen

Das Betriebsergebnis (EBIT) zeigt das nach wie vor schwierige Marktumfeld. Im Geschäftsjahr 2009 konnte das EBIT mit 1,4 Mio. € (2008: 2,2 Mio. €), trotz der unverändert hohen Abschreibungsbeträge bei reduzierter Betriebsleistung, positiv ausgewiesen werden, was neben der Anwendung der IAS 40 Regel, vor allem auf die frühzeitig eingeleiteten Anpassungsmaßnahmen zurück zuführen ist Das EBITDA liegt mit 7,3 Mio. € um 5,5 % unter dem Wert des Vorjahres mit 7,7 Mio. €.

Das Finanzergebnis hat sich mit -4,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (-7,2 Mio. €) vor allem durch den reduzierten Zinsaufwand deutlich verbessert. SW Umwelttechnik ist nach wie vor den Kursabweichungen des ungarischen HUF und des rumänischen RON ausgesetzt, wobei für die Abwertungen nicht cash wirksame Verluste von 1,5 Mio. € gebucht werden mussten. Das Management der SW Umwelttechnik erwartet, dass die Volatilität dieser Währungen mittelfristig abnimmt - auch mit dem Ziel des Beitritts in die Euro Zone (Ungarn voraussichtlich 2015, Rumänien 2013) - und dass die Wechselkurse in die normalen Bandbreiten zurückkehren und abschließend die abgewerteten Positionen wieder entsprechend aufgewertet werden können. Weiters enthält das Finanzergebnis einen gegenüber dem Vorjahr reduzierten Zinsaufwand von 3,1 Mio. €.

Im EGT weist SW Umwelttechnik damit in 2009 einen Verlust von 2,9 Mio. € aus (2008: -5,0 Mio. €), der Jahresüberschuss nach Minderheiten fällt auf -3,2 Mio. € (2008: -3,6 Mio. €).

Auftragsstand

Der Auftragsstand per 31.12.2009 der SW Umwelttechnik liegt mit 32,8 Mio. € zwar um 12 % unter dem Vorjahreswert (37,4 Mio. €), aber deutlich über dem Wert des Jahres 2006, in dem ein Jahresumsatz von etwa 100 Mio. € erwirtschaftet wurde.

In TEUR 2009 Anteil 2008 Anteil 2007 Anteil
0/0
in
0/0
irr
in %
AKTIVA 110.234 100 117.379 100 120.194 100
Lfr. Vermögen 79.893 72 77.664 66 75.707 63
Kfr. Vermögen 30.341 28 39.715 34 44.487 37
PASSIVA 110.234 100 117.379 100 120.194 100
Eigenkapital 18.733 17 20.459 17 27.211 23
Lfr. 49.274 ਕ ਦੇ 51.762 44 41.153 34
Verbindlichkeiten
Kfr. 42 227 38 45.158 ਤੇ ਰੇ 51.830 ਪ ਤੇ
Verbindlichkeiten

Vermögens- und Finanzlage

Das Anlagevermögen ist gegenüber 2008 (75,2 Mio. €) mit 75,8 Mio. € leicht angestiegen, da die nicht cash wirksamen FX Abwertungen und die niedrigen Investitionsausgaben durch die Wertanpassungen der nicht betriebsnotwendigen Grundstücke entsprechend der IAS 40 Regel, kompensiert wurden.

Das Umlaufvermögen konnte vor allem durch die Maßnahmen zur Reduktion der Vorräte um 1,7 Mio. € und durch das strenge Forderungsmanagement um 5,9 Mio. € sowie weiters durch die FX Volatilität um 0,9 Mio. € von 39,7 Mio. € gesenkt werden. Die Bilanzsumme verringert sich dadurch von 117,4 Mio. € auf 110,2 Mio. €.

Das Eigenkapital weist mit 18,7 Mio. € eine gegenüber 2008 stabile Quote von 17 % aus. Dies trotz der in den letzten drei Jahren erfolgten, nicht cash wirksamen Abwertung des Anlagevermögens durch die FX Volatilität, welche durch die positive Auswirkung der Anwendung der IAS 40 Regel, welche detailliert im Anhang beschrieben wird, nur tellweise kompensiert wird. Als eines der obersten Ziele für 2010 setzt das Management auf eine weitere Konsolidierung der Bilanz und die kontinuierliche Stärkung der Eigenkapitalbasis.

Die Finanzverbindlichkeiten sind von 77,6 Mio. € auf 76,2 Mio. € um 1,4 Mio. € gesunken, wobei der Anteil der langfristigen Kreditlinien mit 60 % konstant gehalten werden konnte (Vj.: 62%). Damit hat sich die Höhe der langfristigen Finanzverbindlichkeiten an die Höhe der Sachanlagen von 60 % in der Bilanzsumme angenähert, was einen weiteren Beitrag zur Absicherung des Finanzierungsbedarfs darstellt.

Investitionen

Nach den letzten investitionsstarken Jahren, die eine hervorragende Basis für die bedürfnisspezifische Marktbearbeitung in Form von hochmodernen Anlagen geschaffen haben, wurden die Investitionen in 2009 stark zurückgefahren und dienten vornehmlich der Anpassung und Erweiterung der Produktpalette.

Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Mio. €

2009 2008 2007
Ungarn 0,9 5,1 12,1
Rumänien 0,8 2,8 12,0
Österreich 1.1 1,5 2,3
Summe 2,8 9,4 26,4
2009 2008 2007
Infrastruktur 1,6 6,0 20,6
Wasserschutz 1,1 3,3 5,7
Projektgeschäft 0,1 0,1 0.
Summe 2,8 9,4 26,4

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2009 wurde der durchschnittliche Mitarbeiterstand im Vergleich zum Vorjahr um 18 % auf 735 Mitarbeiter verringert, was zu einer überproportionalen Reduktion der Personalkosten um 25 % geführt hat. In Österreich und Rumänien pendelte sich der Mitarbeiterstand bei 142 bzw. 226 Personen ein, in Ungarn wurde der Personalstand von 522 um 30 % auf 367 verringert. Der Abbau bei den Leiharbeitern betrug rund 41 %.

Mitarbeiterstand

2009 2008 2007
Ungarn 367 522 545
Rumänien 226 223 ਰੇ ਹੋ
Österreich 142 151 153
Summe 735 896 797

Forschung und Entwicklung

Forschung und Entwicklung in Mio. €

2009 2008 2007
F&E 0,3 0,7 0.7

Im Geschäftsjahr 2009 fielen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in der Höhe von 0,3 Mio. € an, das entspricht 0,4 % des Umsatzes. Die Schwerpunkte der Forschungstätigkeiten lagen wie schon im Vorjahr im Bereich Wasserschutz und Betontechnologie,

Fischwanderhilfen:

Das Projekt Fischwanderhiffen ist abgeschlossen, es wurden in diesem Bereich schon mehrere Aufträge in Österreich erfolgreich realisiert.

Abscheidetechnik (biogene Zusatzstoffe)

Seit 1. Oktober 2007 ist ein bestimmter Anteil an biogenen Zusatzmitteln bei Kraftstoffen gesetzlich vorgeschrieben. Bei Benzin und Biodiesel ist dies in erster Linie Ethanol. Ethanol beeinträchtigt aber die Funktionsweise herkömmlicher und somit ist die Gewährleistung der Reinigungslösung nicht mehr gegeben. Bei Biodiesel sind zusätzlich noch Angriffe auf Beton und Einbauteile zu erwarten.

Die SW Umwelttechnik ist in Österreich Marktführer im Bereich Abscheidetechnik. Es besteht die dringende Notwendigkeit, die Abscheidetechnik an die neuen Anforderungen anzupassen. Ziel eines gemeinsamen Forschungsprojektes mit der Universität für Bodenkultur in Wien ist daher einerseits die Darstellung des Gefahrenpotentials der Zusatzmittel auf die Umwelt und andererseits die Neuentwicklung von Abscheideanlagen für Kraftstoffe mit biogenen Zusatzmitteln zu forcieren. Einen Schwerpunkt im Forschungsprojekt wird auch die Entwicklung von Nachrüstsätzen ausmachen.

Eine wirtschaftliche Umsetzung des Forschungsprojektes sichert die Marktführerschaft in Österreich. Zusätzlich erwartet man, mit einem ökonomisch und ökologisch sinnvollen Nachrüstsatz für bestehende Anlagen eine Marktnische zu eröffnen.

Ultrahochfester Beton RESCON® - Optimierung der Oberfläche

Das Forschungsthema UHPC (ultrahochfester Beton) wird nun konzentriert auf den Einsatz für Infrastruktur- und Wasserschutzprodukte weitergeführt. Einige Referenzprojekte vor allem mit Brücken aus UHPC wurden im Laufe des Jahres 2009 erfolgreich realisiert.

Bei gleichen Bauteilen können mit Rescon® im Vergleich zu Normalbeton etwa 60 % der Rohstoffe sowie rund 40 % der Energie und die damit verbundenen CO2 Emissionen eingespart werden. Neben der hohen Beständigkeit ist eine besondere Eigenschaft von Rescon® das Annehmen jeder beliebigen Form und Oberfläche. Damit können im ästhetischen Bereich architektonisch anspruchsvolle, komplexe Oberflächen realisiert werden.

Ökotechnische Betonfertigteile für den Fluss- und Kraftwerksbau

Ziel des Vorhabens ist, Betonfertigteile zu entwickeln, die den ökologischen Anforderungen der Fließgewässermorphologie (Strukturierung im Längsverlauf des Gewässers), der Gewässerökologie und des Naturschutzes entsprechen. Im Wesentlichen handelt es sich hier um Betonfertigteile für die Oberwasserkanäle von Ausleitungskraftwerken. Die Kanäle sind zu meist hart verbaut und bieten keinen für Lebewesen. Ebenso ist die Fließgewässermorphologie nicht gegeben und entsprechende bauliche Aufweitungen der Kanäle sind mit hohen Kosten verbunden. Des Weiteren sollen die Elemente als Ausstiegshilfe für Tiere dienen um zu verhindern, dass diese bedingt durch die glatten Seitenwände der Kanäle nicht aussteigen können und im Wasser verenden. Diese Problematik soll durch die Neuentwicklung beseitigt und dadurch ein weiterer Beitrag zur umweltschonenden und rücksichtsvollen Nutzung unseres Lebensraumes gewährleistet werden.

Angaben gem. § 243a UGB

Die SW Umwelttechnik notiert mit 659.999 Stück Aktien, was einem Grundkapital von 4.798 Te entspricht, im "Standard Market Continous" der Wiener Börse. Die Voraussetzungen des ATX Prime werden jedoch freiwillig erfüllt - so dass bei einer entsprechenden Marktkapitalisierung eine schnelle Rückkehr) in den Prime Market möglich ist.

Die Wolschner Privatstiftung hält insgesamt 288.000 Aktien, das sind 43,64 % des ausgegebenen Aktienkapitals der SW Umwelttechnik AG. Durch Stimmrechtsbindung mit Aktien, die von der Familie Wolschner gehalten werden, bleibt die Aktienmehrheit für die Wolschner Privatstiftung mit 50% plus 1 Aktie erhalten.

Großaktionäre mit jeweils mehr als 5% gehaltener Aktien sind die VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH (100 %ige Tochter der BKS Bank AG), Hansa Investment Funds as und Swisscanto Asset Management AG, die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz.

Es existieren im Grundkapital keine Beschränkungen betreffend Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien. Es gibt auch keine Aktionäre sowie am Kapital beteiligte Arbeitnehmer, die Kontrollrechte besitzen.

In der Satzung sind ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften keine zusätzlichen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates und über die Änderung der Satzung der Gesellschaft verankert.

Die Mitglieder des Vorstandes haben folgende erweiterte Befugnisse betreffend der Möglichkeit, Aktien auszugeben und zurück zu kaufen:

Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 22. Mai 2009 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zu insgesamt 65.999 Stück Aktien - das sind 10 % des Grundkapitals - durch die Gesellschaft zum Zwecke der Stabilisierung des Börsekurses, als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder Anteilen an Gesellschaften sowie für ein Stock-Option-Programm, wobei bei Ausübung der Ermächtigung alle maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind, zurückzukaufen. Die Genehmigung hat eine Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung. In Ausübung dieser Ermächtigung darf der Gegenwert für den Erwerb eigener Aktien nicht niedriger sein als € 1 -- (ein Euro) und nicht höher sein als € 200,- (zweihundert Euro). Das Rückkaufprogramm und insbesondere dessen Dauer sind offen zu legen. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs eigener Aktien ausgeschlossen.

Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu € 2.398.000.-(Euro zwei Millionen dreihundneunzigtausend), allenfalls in mehreren Tranchen, durch Ausgabe 329.999 von Stück (dreihundertneunundzwanzigtausendneunhundertneunundneuzig) neuen, auf Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sachanlagen unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre im Falle von Sachanlagen zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Anderungen der Satzung, die sich durch die Ausgaben von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Gleichzeitig wurde die Satzung in ihrem § 6 (Grundkapital und Aktien) - durch Anderung der Absätze 1 und 2 angepasst. Mit dieser Ermächtigung wird der Vorstand in die Lage versetzt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um maximal 50% des im Firmenbuch eingetragenen Kapitals zu erhöhen.

Es existieren keine Vereinbarungen, an denen die Geselligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Ubernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existiert derzeit kein öffentliches Übernahmeangebot, das Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern notwendig machen würde.

Risikohericht

Bereits im Vorjahr wurde - ausgelöst durch die weltweite Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise deutlich, wie stark ein effektives Risikomanagement dazu beitragen kann, frühzeitig und erfolgreich auf die zu erwartenden negativen Entwicklungen zu reagieren.

Das Risikomanagement bietet die Möglichkeit, die positiven und negativen Abweichungen von Unternehmenszielen und Unternehmenskennzahlen zu quantifizieren und rechtzeitig Maßnahmen zu setzen. Der Vorstand und alle leitenden Mitarbeiter haben die zentrale Aufgabe, frühzeitig zu reagieren, um dann so zu steuern, dass die unternehmerischen Chancen genutzt werden können.

Das unternehmensweite Risikomanagement ist in die Aufbau- und Ablauforganisation eingegliedert. Die dezentrale Führungsstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten in den einzelnen Unternehmen der Gruppe führt im Rahmen eines kontinuierlichen Controllings zu einem regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Vorstand und in weiterer Folge mit dem Aufsichtsrat.

Die Koordination des unternehmensweiten Risikomanagements erfolgt zentral - der Vorstand trägt für die Unternehmensziele und Strategien die Verantwortung. Zu unterscheiden sind dabei das operative und das strategische Risikomanagement. Jedes Unternehmen und jeder leitende Mitarbeiter überwacht und steuert potentielle, Risikoquellen selbstständig.

Im Falle einer größeren Risikoentscheidung werden Analyse und Lösung in erweiterten Vorstandssitzungen aufgearbeitet und dokumentiert. Koordination, Sicherung des Konzernrisikos sowie Berichterstattung an den Vorstand erfolgen durch das Konzerncontrolling. Die Ausführungsbestimmung der regelmäßigen Uberwachung und die damit einhergehende Früherkennung von Risiken garantiert im Bedarfsfall ein schnelles und effizientes Einsetzen der Gegenmaßnahmen.

Im Geschäftsjahr 2009 lagen die Schwerpunkte in erster Linie bei den durch die Finanzkrise und der folgenden Rezession ausgelösten potentiellen Bedrohungen finanzieller Natur.

SW Umwelttechnik verzeichnete eine starke Reduktion des Marktes im Bereich der Industrieund Gewerbeprojekte und hat sich daher auf den Geschäftsbereich Wasserschutz konzentriert.

Die hohe Volatilität der HUF- und RON-Wechselkurse bleibt für SW Umwelttechnik nach wie vor ein kurzfristiges Finanzrisiko. Es ist allerdings zu erwarten, dass sich dies vor allem auf die Buchwerte niederschlägt und nicht tatsächlich zahlungs- und dadurch erfolgswirksam wird. Mittelfristig rechnet SW Umwelttechnik wieder mit der Beruhigung der Schwankungsbreite und der Rückkehr der Wechselkurse auf eine normale Bandbreite.

Weitere Risken sind per 31.12.2009 für das Geschäftsjahr 2010, die einzeln oder in Wechselwirkung Bestand gefährdende Auswirkung haben können, nicht zu erkennen.

Gesetzliche & wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Branchenrisiko

SW Umwelttechnik ist in Bereichen tätig, die von umweltpolitischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen, von konjunkturellen Entwicklungen und Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand abhängen. Die Ertragssituation ist zum Teil auch von Wetterbedingungen abhängig, die Bauvorhaben in ihrem Ablauf stark beeinflussen können.

Die Ertragsverteilung auf die Geschäftsbereiche in Kombination mit der breiten geografischen Ausrichtung ermöglicht das Abschwächen von saisonalen und länderspezifischen Schwankungen. Weiters können die unterschiedlichen Marktpotentiale der einzelnen Länder optimal genutzt werden. Zusätzlich ist so der flexible Einsatz von Ressourcen entlang der gesamten Wertschöpfungskette optimiert.

Marktrisiko

In den EU Wachstumsmärkten sind die Förderungen der kommunalen Investitionen bis 2014 fixiert. Diese Subventionen durch die Europäische Union sind vor allem in den Bereichen Infrastruktur und Umwelttechnik absolut notwendig. Die aufgrund der Finanzkrise beschlossenen Konjunkturpakete bieten eine zusätzliche Chance für das Unternehmen.

In Österreich bearbeitet SW Umwelttechnik einen gesättigten Markt mit einem ausgeprägten Wettbewerb. Um diesem zu begegnen, streben wir die beste Kostenposition im Wettbewerb an und haben durch die Rationalisierungsinvestitionen der letzten Jahre in allen bearbeiteten Ländern eine sehr gute Position erarbeitet. Eine Risikominimierung wird durch internes Controlling, Benchmarking und durch den Vergleich aller Betriebe untereinander erreicht. Zusätzlich wird regelmäßig an anonymisierten Vergleichen mit deutschen und österreichischen Produktionsbetrieben teilgenommen - mit dem Ziel, in allen wichtigen Bereichen Kostenführer zu sein.

Betriebliche Risiken

Anlagenrisiko

Die Produkte von SW Umwelttechnik werden in kontinuierlichen ein- und mehrschichtig arbeitenden Betrieben gefertigt. Daraus resultiert die branchenübliche hohe Abhängigkeit von den eingesetzten Anlagen. Störungen und Ausfällen wird proaktiv durch Instandhaltungsstrategien und ein intensives Schulungsprogramm für die Mitarbeiter entgegen gewirkt. Das Ausfallrisiko wird zusätzlich durch kurzfristig mögliche Verlagerungen auf andere Werke der SW Umwelttechnik Gruppe reduziert.

Beschaffungsmarktrisiko

SW Umwelttechnik ist Preisschwankungen auf dem Rohstoffmarkt ausgesetzt. Auch in 2010 könnte der zuletzt stark gefallene Stahlpreis volatil bleiben. Da eine flexibie Stahlpreisregelung vertraglich nicht möglich ist, wird bei Großprojekten verstärkt der Stahleinkauf bereits bei Auftragseingang bzw. mit geleisteter Anzahlung getätigt.

Die Risikominimierung erfolgt normalerweise durch ein spezielles Auswahlverfahren von Lieferanten sowie durch laufende Überwachungsprozesse. Die Reduktion der Ausfallkosten soll durch erfolgreiches Lieferantenmanagement (SCM) weiter gewährleistet werden. Die Identifikation und folgend die Reduktion möglicher Probleme (und der damit verbundenen Kosten) ist für SW Umwelttechnik bedeutend und führt zu erheblichen Einsparungen.

Terminrisiko

Bei Großaufträgen sind teilweise Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter dem garantierten Wert zurück, so hat der Kunde verschiedene Rechtsmittel, bis hin zur Rückabwicklung des Vertrags oder Zahlung von Pönalen. Dieses Risiko kann einerseits durch unterstützende Lieferungen aus anderen Werken der SW Umwelttechnik abgefangen werden, andererseits wurde für diesen Zweck ein spezielles, EDV-gestütztes Projektoontrolling, das integrierte BETSY System, implementiert.

IT-Risiken

Dezentrale, parallel installierte Systeme minimieren das Risiko des Ausfalls der Datenverarbeitung. Zusätzlich ergänzt wird dies durch automatisierte Sicherungsroutinen der einzelnen Standorte.

Mit der SAP Einführung wird auch die Kommunikation und Planung zwischen den Standorten erleichtert. In Ungarn wurde per 1.1.2009 mit der Einführung begonnen - das Roll-Out in den Ländern Osterreich und Rumänien wird bis 2012 erfolgen.

Umweltrisiko

SW Umwelttechnik hat sich als deklarieries Ziel gesetzt, Produkte für den Umweltschutz auch umweltgerecht herzustellen. Zur Einschränkung von Umweltrisiken wurde eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt, wie beispielsweise die Ernennung eines Umweltbeauftragten, der für die Erreichung der Umweltschutzziele verantwortlich ist. Branchenbedingt können Altlasten, insbesondere bei der Übernahme von Produktionsstandorten, nicht ausgeschlossen werden. Das Risiko wird aber durch der Akquisition vorausgehende Untersuchungen wie z.B. Probebohrungen minimiert.

Personalrisiko

Das Personalrisiko beinhaltet alle Gefahren, die direkt von der Belegschaft ausgehen und vor allem durch gezielte Motivationsmaßnahmen begrenzt werden können. Unserem Unternehmensleitbild entsprechend sind Fortbildungsprogramme, die Einbindung der Mitarbeiter in Verbesserungsprozesse, selbstverantwortliche Aufgabenübertragung und ein attraktives Entlohnungssystem Standard.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Forderungsausfallrisiko

In Österreich wird bereits seit einigen Jahren und in Ungarn seit 2008 dem Risiko eines Zahlungsausfalls durch die Versicherung von Kundenforderungen begegnet. Auch in Rumänien konnte diese im März 2009 eingeführt werden. Basierend auf diesen Kundenversicherungen erhält jeder Kunde ein Kreditlimit, das mit steigender Kundenkenntinis erhöht werden kann. Unterstützt wird dies durch ein strenges Forderungsmanagement,

das im Anlassfall auch mit kurzfristiger gerichtlicher Unterstützung (Antrag auf Liquidation des Kunden) arbeitet.

Liquiditätsrisiko

Die Finanzmarktkrise und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft haben auch die finanziellen Risiken des Unternehmens erhöht. Kurz-, mittel- und langfristige Finanzierungen sind teurer und die zusätzliche Vergabe von Krediten ist schwierig geworden. Die Risikopositionen und das damit verbundene Rating der SW Umwelttechnik werden mit den Kredit gebenden Banken regelmäßig ausführlich erörtert. Auf Basis einer partnerschaftlichen und transparenten Information und Kommunikation mit den Banken und den möglichen alternativen Finanzierungsinstrumenten über den Kapitalmarkt wird das Liquiditätsrisiko gering gehalten. Die Sicherung der Liquidität zählt zu den wichtigsten Unternehmenszielen und ist dem entsprechend auch strategisch verankert.

SW Umwelttechnik ist hinsichtich der Liquidität gut positioniert und verfügt zusätzlich seit langem über eingeräumte Bankenlinien. Zusätzlich wurde bereits 2008 der Anteil der langfristigen im Verhältnis zu den kurzfristigen Kreditlinien deutlich angehoben.

Währungsrisiken

Da die Export-Amportrate in Fremdwährungsländern deutlich unter die 10 % Marke fällt, bestehen nur beschränkt zahlungswirksame Währungsrisiken.

Wechselkursabhängigkeiten ergeben sich hauptsächlich aus der Umrechnung ausländischer Einzelabschlüsse in die Konzernwährung Euro, sowie aus konzerninternen Darlehensflüssen und Dividenden. SW Umwelttechnik ist durch die expansiv getätigten Investitionen in Südosteuropa der letzten Jahre verstärkt dem dorligen Wechselkursrisiko ausgesetzt. Das Management der SW Umwelttechnik erwartet, dass die Volatilität dieser Währungen mittelfristig abnimmt, die Wechselkurse in die normalen Bandbreiten zurückkehren und anschließend die nun abgewerteten Positionen wieder entsprechend aufgewertet werden können.

Bei der Finanzierung von ungarischen und rumänischen Unternehmen in Euro bestehen Wechselkursrisiken, die aber aufgrund der großen Basis-Zinssatzdifferenzen und der über mehrere Jahre hinweg erwarteten geringeren Wechselkursänderungen zwischen Euro und HUF bzw. Euro und RON weiterhin in Kauf genommen werden. Sicherheitshalber begegnet man dem Wechselkursrisiko durch Finanzierungsverlagerungen.

Finanzinstrumente - Risiken und Strategien

Das Unternehmen bedient sich teilweise des Einsatzes eines Zinscaps um bestehende Risiken aus Zinsschwankungen planbarer zu machen und zu reduzieren.

Bericht über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen | Kontroll- | und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Zweck dieses Berichts ist es, eine Übersicht darüber zu geben, wie interne Kontrollen in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess organisiert werden.

Einleitung

Das Ziel des internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen hinsichtlich der Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf die Schaffung von vorteilhaften Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet.

Die Implementierung des internen Kontrollsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist in den internen Richtlinien und Vorschriften festgesetzt. Die Verantwortlichkeiten in Bezug auf das interne Kontrollsystem wurden an die Unternehmensorganisation angepasst, um ein den Anforderungen entsprechendes und zufriedenstellendes Kontrollumfeld zu gewährleisten.

Risikobeurteilung

Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das Management und den Aufsichtsrat erhoben und überwacht. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind.

Die jährliche Evaluierung der von den jeweiligen Stellen durchgeführten internen Kontrollmaßnahmen basiert auf einem risikoorientierten Modell. Die Bewertung des Risikos einer fehlerhaften Finanzberichterstattung basiert auf unterschiedlichen Kriterien. So können z.B. komplexe Bilanzierungsgrundsätze zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen. Unterschiedliche Grundsätze für die Bewertung von Vermögensgegenständen sowie ein komplexes oder sich veränderndes Geschäftsumfeld können ebenso das Risiko eines wesentlichen Fehlers in der Finanzberichterstattung begründen.

Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Jahresabschlusses Forderungseinbringlichkeit sowie Werthaltigkeit von Beteiligungen und Vorräten. Teilweise werden externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.

Kontrollmaßnahmen

Zusätzlich zum Aufsichtsrat und Vorstand umfasst das allgemeine Kontrollumfeld auch die mittlere Managementebene.

Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potentielle Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management hin zur spezifischen Überleitung von Konten und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen.

Es liegt in der Verantwortung des Vorstandes, dass die Hierarchieebenen so ausgestaltet sind, dass eine Aktivität und die Kontrolle dieser Aktivität nicht von derselben Person durchgeführt wird (Vier-Augen Prinzip).

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensibeln Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung werden die Softwaresysteme BMD in Österreich, SAP in Ungarn und VIP in Rumänien verwendet. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird unter anderem auch durch im System eingerichtete Kontrollmechanismen überprüft.

Information und Kommunikation

Richtlinien und Vorschriften Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an alle betroffenen Mitarbeiter kommuniziert.

Darüber hinaus werden regelmäßig Diskussionen betreffend der Finanzberichterstattung und die in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien und Vorschriften in verschiedenen Gremien geführt. In diesen Gremien finden sich neben dem Management auch Abteilungsleiter und führende Mitarbeiter der Abteilung Rechnungswesen. Die Arbeit in den Gremien hat unter anderem zum Ziel, die Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften, die das Rechnungswesen betreffen sowie die Identifizierung und die Kommunikation von Schwachstellen und Verbesserungspotentialen im Rechnungswesenprozess sicherzustellen.

Überwachung

Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Management und dem Controlling. Darüber hinaus sind die jeweiligen Abteilungsleiter für die Überwachung der entsprechenden Bereiche zuständig, so werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilisierungen vorgenommen.

Das Ergebnis der Überwachungstätigkeiten wird dem Management und dem Aufsichtsrat berichtet. Das Topmanagement erhält regelmäßig zusammengefasste Finanzreportings wie z.B. monatliche Berichte über die Entwicklung der Umsätze der jeweiligen Segmente, der Liquidität sowie der Forderungen und Vorräte. Zu veröffentlichende Abschlüsse werden von leitenden Mitarbeitern des Rechnungswesens und dem Vorstand vor Weiterleitung an die zuständigen internen Gremien einer abschließenden Würdigung unterzogen.

Ausblick

Die Prognose für das Jahr 2010 ist nach wie vor schwierig. Durch die Abwicklung der Konjunkturpakete in Osterreich sowie die Unterstützung der Länder Ungarn und Rumänien durch den IWF bzw. die EZB werden jedoch deutliche Impulse in den von SW Umwelttechnik bearbeitenden Märkten erwartet.

Für Österreich rechnet SW Umwelttechnik, entsprechend der EUROCONSTRUCT Vorschau mit einem Rückgang im Bereich des Hochbaues und zwar sowohl der privaten Kunden als auch für die Gewerbe- und Industrieprojekte. Durch die anhaltende Vergabetätigkeit im Bereich der kommunalen Investitionen kann eine stabile Marktsituation im Tiefbau auch für 2010 erwartet werden.

Österreich

In Ungarn sehen wir eine weitere Abschwächung im privaten Hochbau, jedoch eine Stabilisierung im Sektor der Industrie- und Gewerbeprojekte. Gegenläufig dazu erwarten wir, auf Grund der bereits Ende 2009 eingeleiteten Vergabetätigkeit der kommunalen Investitionen, einen deutlichen Anstieg bereits im ersten Halbjahr 2010. Ab 2011 wird in allen Segmenten mit einer deutlichen weiteren Verbesserung des Marktumfeldes zu rechnen sein.

In Rumänien beginnt sich in allen Marktsegmenten, durch das Einschreiten des IWF und der EZB sowie des Commitments der Regierung zu den Budgetsanierungsmaßnahmen, die Lage zu entspannen. Für 2010 erwarten wir bereits ab Mitte des Jahres eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr und ab 2011 wieder ein deutliches Wachstum.

Durch die hohen verfügbaren EU Förderungen für Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur und die durch den IWF ermöglichte Liquidität wird in dem von SW Umwelttechnik bearbeiteten Bereichen eine stark erhöhte Auftragsvergabe von 400 Mio. € in Rumänien und 500 Mio. € in Ungarn prognostiziert.

SW Umwelttechnik sieht in den CEE Ländern einen nachhaltigen Bedarf an Umwelt- und Infrastrukturprodukten, dessen Finanzierung durch die EU Fördermaßnahmen abgesichert ist.

Durch die zwischen 2005 und 2008 erfolgte Modernisierung aller Werke in Ungarn und die Expansion nach Rumänien hat SW Umwelttechnik mit den effizienten Anlagen die Kostenführerschaft erreicht. Die langfristige Strategie, mit einer Top-3 Position in den

bearbeiteten Märkten die nachhaltigen Wachstumschancen in den CEE Ländern zu nutzen, hat zu einer hohen Akzeptanz bei Kunden, Planern und Behörden geführt. Dadurch ist das Unternehmen auch in der Lage die flächendeckende Belieferung in Österreich, Ungarn und Rumänien zu gewährleisten. Die ländergreifende Zusammenarbeit der Konzerntöchter gewährleistet zusätzlich einen intensiven Know-How Transfer, der zu einem weiteren Technologie- und Wettbewerbsvorteil führt.

Durch die durchgeführten Einsparmaßnahmen und die investierten modernen Anlagen, die eine sehr gute Kostenposition erreichen lassen, ist SW Umwelttechnik gut positioniert, um von dem zu erwartenden Konjunkturaufschwung überproportional zu profitieren.

Klagenfurt, den 19. März 2010

Der Vorstand:

DI Klaus Einfalt

DI Dr. Bernd Hans Wolschner

Beilage III

Corporate Governance-Bericht

für das Geschäftsjahr 2009

der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG Klagenfurt

Corporate Governance

Die SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG ist an der Wiener Börse notiert und unterliegt daher den gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung von Aktiengesellschaften. Dem dualen System folgend wird die Gesellschaft vom Vorstand geleitet und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der eigenen strengen Grundsätze guter Unternehmensführung und der Transparenz bildet die Basis unseres Unternehmenserfolgs. Während ein stetiges Wachstum und die Expansion in die Wachstumsmärkte Zentral- und Osteuropas in den letzten Jahren das klare Ziel waren, ist in dem vor allem durch die Krise und Rezession schwieriger gewordenem Marktumfeld die Sicherung der Liquidität von zunehmender Bedeutung.

Compliance Code

Um die Gleichbehandlung und die umfassende Information für alle Aktionäre zu sichern, wurde zur Vermeidung von Insiderhandel im Unternehmen ein Compliance Code etabliert. Die Einhaltung der Richtlinien überwacht ein eigens bestellter Compliance Officer.

Die gesetzlich verpflichtende Auskunfts- und Offenlegungspflichten werden mit unseren Geschäfts- und Quartalsberichten, Ad-hoc Meldungen und der Offenlegung der Directors' Dealings Meldungen bedient. Alle Informationen dazu werden auf unserer Homepage www.sw-umwelttechnik.com veröffentlicht.

Corporate Governance Kodex

Zur Förderung des Vertrauens in den österreichischen Kapitalmarkt wurde 2002 der Österreichische Corporate Governance Kodex eingeführt - und mit Wirkung 1.1.2009 an das Unternehmensrechts-Anderungsgesetz 2008 angepasst. Alle österreichischen Gesellschaften sind dazu aufgerufen, sich dem Kodex freiwillig zu unterwerfen ("Soft Law") - er stellt einen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung. Im Wesentlichen werden die Gleichbehandlung der Aktionäre, die Transparenz, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates, die Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, die Vermeidung von Interessenskonflikten der Organe sowie die Kontrolle durch den Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer geregelt.

Die Einhaltung der obligatorischen und freiwilligen Richtlinien soll die Zufriedenheit der Investoren steigern und den Dialog zwischen Management und Anlegern verbessern. SW Umwelttechnik bekennt sich im Sinne einer verantwortungsvollen und transparenten

Unternehmensführung zum Österreichischen Governance Kodex. Das Unternehmen hält alle "L-Regeln" (Legal Requirements) sowie, mit Ausnahme der nachfolgenden, auch alle "C-Regeln" (Comply or Explain) ein.

Regel 18 (C):

Aus Effizienzgründen wird die interne Revision nicht durch eine eigene Stabstelle, sondern durch einen Teil der Stabstelle Konzerncontrolling durchgeführt.

Abschlussprüfung

Die KPMG Austria GmbH Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft wurde in der Hauptversammlung 2009 zum Konzern- und Einzelabschlussprüfer der SW Umwelttechnik bestellt. Für die Prüfung wurden von der KPMG 35 T€ (Audit Fee) verrechnet.

Vergütungsbericht

Im Vergütungsbericht werden die Höhe und Struktur der Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge offen gelegt. Zudem werden zum Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat gemacht.

Vorstand

Die Bezüge des Vorstandes bestehen aus einem fixen und einem variablen Gehaltsbestandteil. Der fixe Anteil orientiert sich an der Gehaltsstruktur börsenotierter österreichischer Gesellschaften sowie an vergleichbaren Positionen verwandter Sektoren (Bauindustrie) und berücksichtigt zudem den Tätigkeits- und Verantwortungsbereich. Der variable Bestandteil ist abhängig vom ausgewiesenen Gewinn des Unternehmens und der Ertragsziele. Der finanziellen Situation entsprechend wurde nicht nur die Dividende der Aktionäre ausgesetzt, sondern auch der Bonus des Vorstandes.

Die laufenden Bezüge der Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 320 TEUR (Vorjahr: 310 TEUR). Vorstandsbezüge inklusive der Dotierung von Pensions- und Abfertigungsrückstellungen belaufen sich auf 400 TEUR (Vorjahr: 629 TEUR). Es wurden im Geschäftsjahr und im Vorjahr keine variablen Bezüge an Vorstandsmitglieder ausbezahlt.

SW Umwelttechnik hat Anfang 2009 für die Vorstandsmitglieder, geschäftsführende Organe und Kontrollorgane eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ("Directors-andOfficers" Versicherung) abgeschlossen. Diese umfasst alle Schäden, die dem Unternehmen durch Sorgfaltspflichtverletzung, ausgenommen Vorsatz oder wissentliche Pflichtverletzung, entstehen.

Aufsichtsrat

Für den Aufsichtsrat wurde folgendes Vergütungssystem beschlossen: jedes Mitglied erhält neben dem Ersatz der Barauslagen eine feste Vergütung von 800 €. Der Aufsichtsratvorsitzende erhält mit 1600 € das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende 1200 €. Die Auszahlung der Bezüge erfolgt unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung. An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Vergütungen von insgesamt 15 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR) bezahlt.

Directors' Dealings

Käufe und Verkäufe des Vorstandes und des Aufsichtsrates werden gemäß §48 Börsegesetz der Finanzmarktaufsicht gemeldet und auf der Webseite unter dem Menüpunkt Investor Relations/Corporate Governance/Directors' Dealings veröffentlicht. Die Aktienbestände des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind aus folgender Tabelle ersichtlich:

31.12.2008 Kauf Verkauf 31.12.2009
Vorstand Bernd Wolschner 24.500 24.500
Klaus Einfalt 1.128 1.128
Aufsichtsrat Heinz Taferner 1.000 1.000
Wolfgang Streicher 300 300
Otto Umlauft ()
Robert Schmid 0
Gesamt 26.928 26.928

Unternehmensstrategie

Wir gestalten den Aufbau der Infrastruktur und den Schutz der Umwelt in den zentral- und südosteuropäischen Ländern mit unseren Leistungen und Produkten nachhaltig und wirtschaftlich erfolgreich mit. Dies wurde in den letzten Jahren mit einem expansiven Investitionsprogramm unterstützt. Bedingt durch die Auswirkungen der Finanzkrise und der folgenden Rezession auf Europa und den damit verbundenen wirtschaftlichen Abwärtstrend. bewerten wir unsere Strategie im Hinblick auf das geänderte Marktumfeld.

Wir nutzen die Wachstumschancen in den EU-Beitrittsländern Zentral- und Osteuropas

Die EU Richtlinien zum Ausbau der Infrastruktur und die Anpassung für den Umweltschutz sind Aufgaben, die langfristig zu erfüllen sind. Der Anschlussgrad (an das öffentliche Kanalnetz bzw. an Kläranlagen) ist dafür ein guter Indikator. Österreich hat für die Erfüllung des verlangten Anschlussgrades von 92 % fast 50 Jahre gebraucht. Ähnlich ist die Situation in Ungarn, hier wird der Anschlussgrad pro Jahr etwa um 1% erhöht. Aktuell steht Ungarn bei etwa 60 %. Rumänien hat mit einem Anschlussgrad von etwa 20 % damit einen nachhaltig großen Bedarf an Wasserschutzprodukten.

Wir gehören zu den Top-3 Anbietern in den ertragreichen Marktsegmenten

Nur wer eine bestimmte Größe am Markt erreicht, fällt auf und wird als Geschäftspartner wahrgenommen. Diese kritische Größe haben wir in den von uns bearbeiteten Bereichen erreicht, was uns gerade in turbulenten Zeiten ein erfolgreiches Wirtschaften ermöglicht. Mit den getätigten Investitionen in hochmoderne Anlagen sind wir in der Lage, nicht nur als Marktführer sondern auch als Kostenführer anzubieten.

Wir konzentrieren uns auf die Bereiche Wasserschutz, Infrastruktur und Projektgeschäft

Mit dieser Konzentration können wir unser Know-How und unsere Erfahrung erfolgreich einsetzen, was uns gegenüber unserem Mitbewerb einen Wettbewerbsvorsprung sichert. Mit der Strategie - Konzentration aufs Kerngeschäft - wollen wir in allen Märkten, in denen wir vertreten sind, die Führungspositionen auf- und ausbauen.

Klagenfurt, den 19. März 2010

Der Vorstand:

DI Klaus Einfalt

DI Dr. Bernd Hans Wolschner

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2009)

Festgestellt vom Arbeitskreis für Honorarfragen und Auftragsbedingungen bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und zur Anwendung empfohlen vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit Beschluss vom 8.3.2000, adaptiert vom Arbeitskreis für Honorarfragen und Auftragsbedingungen am 23.5.2002, am 21.10.2004, am 18.12.2006, am 31.8.2007, am 26.2.2008 sowie am 30.6.2009

Präambel und Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe gliedern sich in vier Teile: Der I. Teil betrifft Verträge, die als Werkverträge anzusehen sind, mit Ausnahme von Verträgen über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung; der II. Teil betrifft Werkverträge über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung; der III. Teil hat Verträge, die nicht Werkverträge darstellen und der IV. Teil hat Verbrauchergeschäfte zum Gegenstand.

Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt, dass, falls einzelne 17) Bestimmungen unwirksam sein sollten, dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt weiters, dass der zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigte verpflichtet ist, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen. Er ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages hiefür geeigneter Mitarbeiter zu bedienen.

(4) Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt schließlich, dass ausländisches Recht vom Berufsberechtigten nur bei ausdrücklicher schrifflicher Vereinbarung zu berücksichtigen ist.

(5) Die in der Kanzlei des Berufsberechtigten erstellten Arbeiten können nach Wahl des Berufsberechtigten entweder mit oder ohne elektronische Datenverarbeitung erstellt werden. Für den Fall des Einsatzes von elektronischer Datenverarbeitung ist der Auftraggeber, nicht der Berufsberechtigte, verpflichtet, die nach den DSG notwendigen Registrierungen oder Verständigungen vorzunehmen.

(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter des Berufsberechtigten während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses nicht in seinem Unternehmen oder in einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur Bezahlung eines Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an den Berufsberechtigten verpflichtet.

I TEIL

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen des I. Teiles gelten für Verträge über (gesetzliche und freiwillige) Prüfungen mit und ohne Bestätigungsvermerk. Gutachten, gerichtliche Sachverständigentätigkeit, Erstellung von Jahresund anderen Abschlüssen, Steuerberatungstätigkeit und über andere im Rahmen eines Werkvertrages zu erbringende Tätigkeiten mit Ausnahme der Führung der Bücher, der Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abaabenverrechnung.

(2) Die Auftragsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist. Darüber hinaus sind sie mangels anderer Vereinbarung Auslegungsbehelf.

Punkt 8 gilt auch gegenüber Dritten, die vom Beauftragten zur Erfüllung des Auftrages im Einzelfall herangezogen werden.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Auf die Absätze 3 und 4 der Präambel wird verwiesen.

Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden (2) beruflichen Äußerung, so ist der Berufsberechtigte nicht verpflichtet, den

Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Auftrages.

Ein vom Berufsberechtigten bei einer Behörde (z.B. Finanzamt, (3) Sozialversicherungsträger) elektronisch eingereichtes Anbringen ist als

nicht von ihm beziehungsweise vom übermittelnden Bevollmächligten unterschrieben anzusehen.

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers; Vollständigkeitserklärung

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem (1) Berufsberechtigten auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Berufsberechtigten bekannt werden.

Der Auftraggeber hat dem Berufsberechtigten die Vollständigkeit (2) der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen im im Falle von Prüfungen, Gutachten und Sachverständigentätigkeit bestätigen. Diese Vollständigkeitserklärung kann auf den berufsüblichen Formularen abgegeben werden.

Wenn bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und anderen Abschlüssen vom Auftraggeber erhebliche Risken nicht bekannt gegeben worden sind, bestehen für den Auftragnehmer insoweit keinerlei Ersatzpflichten.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Berufsberechtigten gefährdet wird, und hat selbst jede Gefährdung dieser Unabhängigkeit zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

5. Berichterstattung und Kommunikation

Bei Prüfungen und Gutachten ist, soweit nichts anderes vereinbart (1) wurde, ein schriftlicher Bericht zu erstatten.

(2) Alle Auskünfte und Stellungnahmen vom Berufsberechtigten und seinen Mitarbeitern sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Ais schriftliche Stellungnahmen gelten nur solche, bei denen eine firmenmäßige Unterfertigung erfolgt. Als Stellungnahmen gelten keinesfalls Auskünfte auf schriftliche elektronischem Wege, insbesondere auch nicht per E-Mail.

(3) Bei elektronischer Übermittlung von Informationen und Daten können Ubertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Der Berufsberechtigte und seine Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die durch die elektronische Übermittlung verursacht werden. Die elektronische Übermittlung erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Dem Auftraggeber ist es bewusst, dass bei Benutzung des Internet die Geheimhaltung nicht gesichert ist. Weiters sind Änderungen oder Ergänzungen zu Dokumenten, die übersandt werden, nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

(4) Der Empfang und die Weiterleitung von Informationen an den Berufsberechtigten und seine Mitarbeiter sind bei Verwendung von Telefon - insbesondere in Verbindung von automatischen Anrufbeantwortungssystemen, Fax, E-Mail und anderen elektronischen Kommunikationsmittel - nicht immer sichergestellt. Aufträge und wichtige Informationen gelten daher dem Berufsberechtigten nur dann als zugegangen, wenn sie auch schriftlich zugegangen sind, es sei denn, es wird im Einzelfall der Empfang ausdrücklich bestätigt. Automatische Übermittlungs- und Lesebestätigungen gelten nicht als solche ausdrücklichen Empfangsbestätigungen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Bescheiden und anderen Informationen über Fristen. Kritische und wichtige Mitteilungen müssen daher per Post oder Kurier an den Berufsberechtigten gesandt werden. Die Übergabe von Schriftstücken an Mitarbeiter außerhalb der Kanzlei gilt nicht als Übergabe.

(5) Der Auftraggeber stimmt zu, dass er vom Berufsberechtigfen wiederkehrend allaemeine steuerrechtliche und allgemeine wirtschaftsrechtliche Informationen elektronisch übermittelt bekommt. Es handelt sich dabei nicht um unerbetene Nachrichten gemäß § 107 TKG.

6. Schutz des geistigen Eigentums des Berufsberechtigten

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages vom Berufsberechtigten erstellten Berichte, Gulachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen nur für Auftragszwecke (z.B. gemäß § 44 Abs 3 EStG 1988) verwendet werden. Im Übrigen bedarf die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Berufsberechtigten an einen Dritten zur Nutzung der schriftlichen Zustimmung des Berufsberechtigten.

Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Berufsberechtigten (2) zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechligt den Berufsberechtigten zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

Dem Berufsberechtigten verbleibt an seinen Leistungen das (3) Urheberrecht. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen bleibt der schriftlichen Zustimmung des Berufsberechtigten vorbehalten.

7. Mängelbeseitigung

(1) = Der Berufsberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich hervorkommende Unrichtigkeiten und Mängel in seiner beruflichen Äußerung zu beseitigen, und verpflichtet, den Auftraggeber hievon unverzüglich zu verständigen. Er ist berechtigt, auch über die ursprüngliche Äußerung informierte Dritte von der Anderung zu verständigen.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von (2) Unrichtigkeiten, sofern diese durch den Auftragnehmer zu vertreten sind; dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach erbrachter Leistung des Berufsberechtigten bzw. - falls eine schriftliche Äußerung nicht abgegeben wird - sechs Monate nach Beendigung der beanstandeten Tätigkeit des Berufsberechtigten.

Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung (3) etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Punkt 8.

8. Haftung

Der Berufsberechtigte haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässig verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen.

Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die Ersatzpflicht des Berufsberechtiaten zehnfache der das Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) in der jeweils geltenden Fassung

Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in geseizlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.

Gilt für Tätigkeiten § 275 UGB kraft zwingenden Rechtes, so gelten (4) die Haftungsnormen des § 275 UGB insoweit sie zwingenden Rechtes sind und zwar auch dann, wenn an der Durchführung des Auftrages mehrere Personen beteiligt gewesen oder mehrere zum Ersatz verpflichtete Handlungen begangen worden sind, und ohne Rücksicht darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich gehandelt haben.

(5) In Fällen, in denen ein förmlicher Bestätigungsvermerk erteilt wird, beginnt die Verjährungsfrist spätestens mit Erteilung des Bestätigungsvermerkes zu laufen.

Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines (8) Daten verarbeitenden Unternehmens, durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten. Der Berufsberechtigte haftet nur für Verschulden bei der Auswahl des Dritten.

Eine Haftung des Berufsberechtigten einem Dritten gegenüber wird bei Weitergabe beruflicher Äußerungen durch den Auftraggeber ohne Zustimmung oder Kenntnis des Berufsberechtigten nicht begründet.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht nur im Verhältnis (8) zum Auftraggeber, sondern auch gegenüber Dritten, soweit ihnen der Berufsberechtigte ausnahmsweise doch für seine Tätigkeit haften sollte. Die Haftungshöchstsumme gilt nur insgesamt einmal für alle Geschädigten, einschließlich der Ersatzansprüche des Auftraggebers selbst, auch wenn mehrere Personen (der Auftraggeber und ein Dritter oder auch mehrere Dritte) geschädigt worden sind; Geschädigte werden nach ihrem Zuvorkommen befriedigt.

9. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

Der Berufsberechligte ist gemäß § 91 WTBG verpflichtet, über alle (1) Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Täligkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegen stehen.

Der Berufsberechtigte darf Berichte, Gutachten und sonstige (2) schriftliche Außerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine geseizliche Veroflichtung hiezu besteht.

Der Berufsberechtigte ist befugt, ihm anvertraute (3) personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte gemäß Punkt 8 Abs 6 verarbeiten zu lassen. Der Berufsberechtigte gewährleistet gemäß § 15 Datenschulzgesetz (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen und Programme) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber gemäß § 11 Datenschutzgesetz zurückgegeben, es sei denn, dass ein schriftlicher Auftrag seitens des Auftraggebers vorliegt, Material bzw. Ergebnis an Dritte weiterzugeben. Der Berufsberechtigte verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht laut

§ 26 Datenschutzgesetz nachkommen kann. Die dazu nolwendigen Aufträge des Auftraggebers sind schriftlich an den Berufsberechtigten weiterzugeben. Sofern für solche Auskunftsarbeiten kein Honoran vereinbart wurde, ist nach tatsächlichem Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen. Der Veroflichtung zur Information der Betroffenen bzw. Registrierung im Datenverarbeitungsregister hat der Auftraggeber nachzukommen, sofern nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10. Kündigung

Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich (1) zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 12.

Ein - im Zweifel stets anzunehmender - Dauerauftrag (auch mit (2) Pauschalvergütung) kann allerdings, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes (vergleiche § 88 Abs 4 WTBG) nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Bei einem gekündigten Dauerauftragsverhältnis zählen - außer in Fällen des Abs 5 - nur jene einzelnen Werke zum verbleibenden Auftragsstand, deren vollständige oder überwiegende Ausführung innerhalb der Kündigungsfrist möglich ist, wobei Jahresabschlüsse und Jahressteuererklärungen innerhalb von 2 Monaten nach Bilanzstichtag als überwiegend ausführbar anzusehen sind. Diesfalls sind sie auch tatsächlich innerhalb berufsüblicher Frist fertig zu stellen, sofern sämtliche erforderlichen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden und soweit nicht ein wichtiger Grund iSd § 88 Abs 4 WTBG vorliegt.

Im Falle der Kündigung gemäß Abs 2 ist dem Auftraggeber innerhalb Monatsfrist schriftlich bekannt zu geben, welche im Zeitpunkt der Kündigung des Auftragsverhältnisses noch zum fertig zu stellenden Auftragsstand zählen.

Unterbleibt die Bekanntgabe von noch auszuführenden Werken (5) innerhalb dieser Frist, so gilt der Dauerauftrag mit Fertigstellung der zum Zeitounkt des Einlangens der Kündigungserklärung begonnenen Werke als beendet.

Wären bei einem Dauerauftragsverhältnis im Sinne der Abs 2 und (6) 3 - gleichgültig aus welchem Grunde - mehr als 2 gleichartige, üblicherweise nur einmal jährlich zu erstellende Werke (z.B. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen etc.) fertig zu stellen, so zählen die darüber hinaus gehenden Werke nur bei ausdrücklichem Einverständnis

des Auftraggebers zum verbleibenden Auftragsstand. Auf diesen Umstand ist der Auftraggeber in der Mitteilung gemäß Abs 4 gegebenenfalls ausdrücklich hinzuweisen.

11. Annahmeverzug und unterlassene Milwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Berufsberechtigten angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Berufsberechtigte zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Seine Honoraransprüche bestimmen sich nach Punkt 12. Annahmeverzug sowie unterlassene Mitwirkung seitens des Auftraggebers begründen auch dann den Anspruch des Berufsberechtigten auf Ersatz der ihm hierdurch entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens. wenn der Berufsberechtigte von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

12. Honoraranspruch

(1) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages (z.B. wegen Kündigung), so gebührt dem Berufsberechtigten gleichwohl das vereinbarte Entgelt. wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, deren Ursache auf Seiten des Bestellers liegen, daran verhindert worden ist (§ 1168 ABGB); der Berufsberechtigte braucht sich in diesem Fall nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner und seiner Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.

Unterbleibt eine zur Ausführung des Werkes erforderliche (2) Mitwirkung des Auftraggebers, so ist der Berufsberechtigte auch berechtigt, ihm zur Nachholung eine angemessene Frist zu seizen mit der Erklärung, dass nach fruchtlosem Verstreichen der Frist der Vertrag als aufgehoben gelte, im Übrigen gelten die Folgen des Abs 1.

Kündigt der Berufsberechtigte ohne wichtigen Grund zur Unzeit, so (3) hat er dem Auftraggeber den daraus entstandenen Schaden nach Maßgabe des Punktes 8 zu ersetzen.

Ist der Auftraggeber - auf die Rechtslage hingewiesen - damit (4) einverstanden, dass sein bisheriger Vertreter den Auftrag ordnungsgemäß zu Ende führt, so ist der Auftrag auch auszuführen.

13. Honorar

(1) Sofern nicht ausdrücklich Unentgettlichkeit, aber auch nichts Anderes vereinbart ist, wird gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessenen Entlohnung geschuldet. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen. Der Honoraranspruch des Berufsberechtigten ergibt sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung.

Das gute Einvernehmen zwischen den zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigten und ihren Auftraggebern wird vor allem durch möglichst klare Entgeltvereinbarungen bewirkt.

(3) Die kleinste verrechenbare Leistungseinheit beträgt eine viertel Stunde.

Auch die Wegzeit wird üblicherweise im notwendigen Umfang (4) verrechnet.

(5) Das Aktenstudium in der eigenen Kanzlei, das nach Art und Umfang zur Vorbereitung des Berufsberechtigten notwendig ist, kann gesondert verrechnet werden.

(છ) Erweist sich durch nachträglich hervorgekommene besondere Umstände oder besondere Inanspruchnahme durch den Auftraggeber ein bereits vereinbartes Entgelt als unzureichend, so sind Nachverhandlungen mit dem Ziel, ein angemessenes Entgelt nachträglich zu vereinbaren. üblich. Dies ist auch bei unzureichenden Pauschalhonoraren üblich.

Die Berufsberechtigten verrechnen die Nebenkosten und die Umsatzsteuer zusätzlich.

Zu den Nebenkosten zählen auch belegte oder pauschalierte Barauslagen, Reisespesen (bei Bahnfahrten 1. Klasse, gegebenenfalls Schlafwagen), Diäten, Kliometergeld, Fotokopierkosten und ähnliche Nebenkosten.

Bei besonderen Haftoflichtversicherungserfordernissen zählen die (9) betreffenden Versicherungsprämien zu den Nebenkosten.

(10) Weiters sind als Nebenkosten auch Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung von Berichten, Gutachten uä. anzusehen.

(11) Für die Ausführung eines Auftrages, dessen gemeinschaftliche Erledigung mehreren Berufsberechtigten übertragen worden ist, wird von jedem das seiner Tätigkeit entsprechende Entgelt verrechnet.

(12) Entgelte und Entgeltvorschüsse sind mangels anderer Vereinbarungen sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fällig. Für Entgeltzahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden, können Verzugszinsen verrechnet werden. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als vereinbart (siehe § 352 UGB).

(13) Die Verjährung richtet sich nach § 1486 ABGB und beginnt mit Ende der Leistung bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter Rechnungslegung zu laufen.

(14) Gegen Rechnungen kann innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich beim Berufsberechtigten Einspruch erhoben werden. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Die Aufnahme einer Rechnung in die Bücher gilt iedenfalls als Anerkenntnis.

(15) Auf die Anwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UGB, das ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter Unternehmern, wird verzichtet.

14. Sonstiges

Der Berufsberechtigte hat neben der angemessenen Gebühren-{1} = oder Honorarforderung Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen und seine (fortgesetzte)-Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig machen. Er kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Berufsberechtigte nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.

Nach Übergabe sämtlicher, vom Wirtschaftstreuhänder erstellten (2) aufbewahrungspflichtigen Daten an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder ist der Berufsberechtigte berechtigt, die Daten zu löschen.

(3) Eine Beanstandung der Arbeiten des Berufsberechtigten berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Abs 1 zustehenden Vergütungen.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Berufsberechtigten auf (4) Vergütungen nach Abs 1 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Der Berufsberechtigte hat auf Verlangen und Kosten des (5) Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Berufsberechtigten und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach der Geldwäscherichtlinie unterliegen. Der Berufsberechtigte kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Der Auftraggeber hat hiefür die Kosten insoweit zu tragen als diese Abschriften oder Fotokopien zum nachträglichen Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufspflichten des Berufsberechtigten erforderlich sein könnten.

Der Auftraggeber hat die dem Berufsberechtigten übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Berufsberechtigte nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen undloder Depotgebühren in Rechnung stellen.

Der Berufsberechtigte ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit 171 etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liguiden Mittein auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Berufsberechtigen rechnen musste.

Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Berufsberechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

15. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus (1) ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Berufsberechtigten.

(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht des Erfüllungsortes zuständig.

16. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungen

Bei Abschlussprüfungen, die mit dem Ziel der Erteilung eines (1) = förmlichen Bestätigungsvermerkes durchgeführt werden (wie z.B. §§ 268ff UGB) erstreckt sich der Auftrag, soweit nicht anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z.B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Devisenrechts, eingehalten sind. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auch nicht auf die Prüfung der Führung der Geschäfte hinsichtlich Sparsamkeit. Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Im Rahmen der Abschlussprüfung besteht auch keine Veroflichtung zur Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten.

Bei Abschlussprüfungen ist der Jahresabschluss, wenn ihm der (2) uneingeschränkte oder eingeschränkte Bestätigungsvermerk beigesetzt werden kann, mit jenem Bestätigungsvermerk zu versehen, der der betreffenden Unternehmensform entspricht.

Wird ein Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk des (3) Prüfers veröffentlicht, so darf dies nur in der vom Prüfer bestätigten oder in einer von ihm ausdrücklich zugelassenen anderen Form erfolgen.

Widerruft der Prüfer den Bestätigungsvermerk, so darf dieser nicht (4) weiterverwendet werden. Wurde der Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk veröffentlicht, so ist auch der Widerruf zu veröffentlichen.

Für sonstige gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen sowie für andere Prüfungen gelten die obigen Grundsätze sinngemäß.

  1. Ergänzende Bestimmungen für die Erstellung von Jahres- und anderen Abschlüssen, für Beratungstätigkeit und andere im Rahmen eines Werkvertrages zu erbringende Tätigkeiten

Der Berufsberechtigte ist berechtigt, bei obgenannten Tätigkeiten (1) die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen, Der Auftraggeber dem Berufsberechtigten alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Berufsberechtigten eine angemessene Bearbeitungszeit. mindestens iedoch eine Woche, zur Verfügung steht.

Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst (2) die Beratungstätigkeit folgende Tätigkeiten:

  • Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden oder vom Auftragnehmer erstellten Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise.
  • Prüfung der Bescheide zu den unter a) genannten Erklärungen. b)
  • Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den ে। unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden.
  • Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse d) von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
  • Mitwirkung im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Erhält der Berufsberechtigte für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, (3) Körperschaftsteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer und sonstiger Steuern und Abgaben erfolgt nur auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für

  • die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerhsteuer
  • die Verteidigung und die Beiziehung zu dieser im b) Finanzstrafverfahren.
  • Beilage IV/4
  • die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit C) Gründung, Umwandlung, Verschmelzung, Kapitaterhöhung und herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters. Betriebsveräußerungen. Liquidation. betriebswirtschaftliche Beratung und andere Tätigkeiten gemäß §§ 3 bis 5 WTBG.
  • die Verfassung der Eingaben zum Firmenbuch im Zusammenhang d) Jahresabschlüssen einschließlich der erforderlichen Evidenzführungen.

(4) Soweit die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung zum übernommenen Auftrag zählt, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Prüfung, ob alle in kommenden umsatzsteuerrechtlichen Begünstigungen Retracht wahrgenommen worden sind, es sei denn, hierüber besteht eine nachweisliche Beauftragung.

(5) Vorstehende Absätze gelten nicht bei Sachverständigentätigkeit.

II. TEIL

18. Geltungsbereich

Die Auftragsbedingungen des II. Teiles gelten für Werkverträge über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und die Abgabenverrechnung.

19. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Auf die Absätze 3 und 4 der Präambel wird verwiesen.

(2) Der Berufsberechtigte ist berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen und der Buchführung zu Grunde zu legen. Der Berufsberechtigte ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellen. Stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben

Falls für die im Punkt 18 genannten Tätigkeiten ein (3) = Pauschalhonorar vereinbart ist, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung die Vertretungstätigkeit im Zusammenhang mit abgabenund beitragsrechtlichen Prüfungen aller Art einschließlich der Abschluss von Veraleichen über Abgabenbemessungs- oder Beitragsgrundlagen, Berichterstattung, Rechtsmittelerhebung vä gesondert zu honorieren.

Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen im Zusammenhang mit den im Punkt 18 genannten Tätigkeiten, insbesondere Feststellungen über das prinzipielle Vorliegen einer Pflichtversicherung, erfolgt nur aufgrund eines besonderen Auftrages und ist nach dem 1. oder III. Teil der vorliegenden Auftragsbedingungen zu beurteilen.

Ein vom Berufsberechtigten bei einer Behörde (z.B. Finanzamt. 151 Sozialversicherungsträger) elektronisch eingereichtes Anbringen ist als nicht von ihm beziehungsweise vom übermittelnden Bevollmächtigten unterschrieben anzusehen.

20. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Berufsberechtigten auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und die Abgabenverrechnung notwendigen Auskünfte und Unterlagen zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen.

21. Kündiqunq

Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist, kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen von jedem der Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung gemäß Punkt 20 wiederholt nicht nach, berechtigt dies den Berufsberechtigten zu sofortiger fristloser Kündigung des Vertrages.

Kommt der Berufsberechtigte mit der Leistungserstellung aus (3) Gründen in Verzug, die er allein zu vertreten hat, so berechtigt dies den Auftraggeber zu sofortiger fristloser Kündigung des Vertrages.

Im Falle der Kündigung des Auftragsverhältnisses zählen nur jene Werke zum Auftragsstand, an denen der Auftragnehmer bereits arbeitet oder die überwiegend in der Kündigungsfrist ferlig gestellt werden können und die er binnen eines Monats nach der Kündigung bekannt gibt.

22. Honorar und Honoraranspruch

Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, gilt das Honorar als jeweils für ein Auftragsjahr vereinbart

(2) Bei Vertragsauflösung gemäß Punkt 21 Abs 2 behält der Berufsberechtigte den vollen Honoraranspruch für drei Monate. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Auftraggeber.

Bei Vertragsauflösung gemäß Punkt 21 Abs 3 hat der (3) Berufsberechtigte nur Anspruch auf Honorar für seine bisherigen Leistungen, sofern sie für den Auftraggeber verwertbar sind.

Ist kein Pauschalhonorar vereinbart, richtet sich die Höhe des (4) Honorars gemäß Abs 2 nach dem Monatsdurchschnitt des laufenden Auftragsjahres bis zur Vertragsauflösung.

(5) Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit, aber auch nichts Anderes vereinbart ist, wird gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessenen Entiohnung geschuldet. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen. Der Honoraranspruch des Berufsberechtigten ergibt sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Im Übrigen gelten die unter Punkt 13. (Honorar) normierten Grundsätze.

Auf die Anwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UGB, das (ତ) ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter Unternehmern, wird verzichtet.

23. Sonstiges

Übrigen gelten die ಪ Bestimmungen des I. Teiles der Auftragsbedingungen sinngemäß.

III. TEIL

24. Geltungsbereich

Die Auftragsbedingungen des III. Teiles gelten für alle in den (1) vorhergehenden Teilen nicht erwähnten Verträge, die nicht als Werkverträge anzusehen sind und nicht mit in den vorhergehenden Teilen erwähnten Verträgen in Zusammenhang stehen.

Insbesondere gilt der III. Teil der Auftragsbedingungen für Verträge (2) über einmalige Teilnahme an Verhandlungen, für Tätigkeiten als Organ im Insolvenzverfahren, für Verträge über einmaliges Einschreiten und über Bearbeitung der in Punkt 17 Abs 3 erwähnten Einzelfragen ohne Vorliegen eines Dauervertrages.

25. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Auf die Absälze 3 und 4 der Präambel wird verwiesen.

Der Berufsberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, die ihm (2) erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen. Er hat im Finanzstrafverfahren die Rechte des Auftraggebers zu wahren.

Der Berufsberechtigte ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag (3) nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben.

26. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Berufsberechtigten auch ohne dessen besondere Aufforderung alle nolwendigen Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

27. Kündiguna

Soweit nicht elwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkuna kündigen (§ 1020 ABGB).

28. Honorar und Honoraranspruch

(1) Sofern nicht ausdrücklich Unentgettlichkeit, aber auch nichts Anderes vereinbart ist, wird gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessenen Entlohnung geschuldet. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer

auf die älteste Schuld anzurechnen. Der Honoraranspruch des Berufsberechtigten ergibt sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Im Übrigen gelten die unter Punkt 13. (Honorar) normierten Grundsätze.

Im Falle der Kündigung ist der Honoraranspruch nach den bereits (2) erbrachten Leistungen, sofern sie für den Auftraggeber verwertbar sind, zu aliquotieren.

(3) Auf die Anwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UBG, das ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter Unternehmern, wird verzichtet.

29. Sonsliges

Die Verweisungen des Punktes 23 auf Bestimmungen des 1. Teiles der Auftragsbedingungen gelten sinngemäß.

IV. TEII

30. Geltungsbereich

Die Auftragsbedingungen des IV. Teiles gelten ausschließlich für Verbrauchergeschäfte gemäß Konsumentenschutzgesetz (Bundesgeselz vom 8.3.1979/BGBI Nr.140 in der derzeit gültigen Fassung).

31. Ergänzende Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte

Für Verträge zwischen Berufsberechtigten und Verbrauchern gelten (1) die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutz-gesetzes.

Der Berufsberechtigte haftet nur für vorsätzliche und grob (2) fahrlässig verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen.

Anstelle der im Punkt 8 Abs 2 AAB normierten Begrenzung ist auch (3) im Falle grober Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Berufsberechtigten nicht begrenzt.

(4) Punkt 8 Abs 3 AAB (Geitendmachung der Schadenersatzansprüche innerhalb einer bestimmten Frist) gilt nicht.

(5) Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG:

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Berufsberechtigten dauernd benützten Kanzleiräumen abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Berufsberechtigten sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält. an den Verbraucher, frühestens iedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu.

  1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Berufsberechtigten oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine 2. Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder

  1. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen i eistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Berufsberechtigten außerhalb ihrer Kanzleiräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgeit € 15 nicht übersteigt.

Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Berufsberechtigten enthält, dem Berufsberechtigten mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb einer Woche abgesendet wird.

Tritt der Verbraucher gemäß § 3 KSchG vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

  1. der Berufsberechtigte alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,

  2. der Verbraucher dem Berufsberechtigten den Wert der Leistungen zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.

Gemäß § 4 Abs 3 KSchG bleiben Schadenersatzansprüche unberührt.

Kostenvoranschläge gemäß § 5 KSchG (6)

Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages im Sinn des § 1170a ABGB durch den Berufsberechtigten hat der Verbraucher ein Entgelt nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist.

Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag des Berufsberechtigten zugrunde gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt ist.

(7) Mängelbeseitigung: Punkt 7 wird ergänzt

Ist der Berufsberechtigte nach § 932 ABGB verpflichtet, seine Leistungen zu verbessern oder Fehlendes nachzutragen, so hat er diese Pflicht zu erfüllen, an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist. Ist es für den Verbraucher tunlich, die Werke und Unterlagen vom Berufsberechtigten gesendet zu erhalten, so kann dieser diese Übersendung auf seine Gefahr und Kosten vornehmen.

Gerichtsstand: Anstelle Punkt 15 Abs 3: (8)

Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs 2 und 104 Abs1 JN nur die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

(છ) Verträge über wiederkehrende Leistungen

(a) Verträge, durch die sich der Berufsberechtigte zu Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.

(b) Ist die Gesamtheit der Leistungen eine nach ihrer Art unteilbare Leistung, deren Umfang und Preis schon bei der Vertragsschließung bestimmt sind, so kann der erste Kündigungstermin bis zum Ablauf des zweiten Jahres hinausgeschoben werden. In solchen Verträgen kann die Kündigungsfrist auf höchstens sechs Monate verlängert werden.

(c) Erfordert die Erfüllung eines bestimmten, in lit.a) genannten Vertrages erhebliche Aufwendungen des Berufsberechtigten und hat er dies dem Verbraucher spätestens bei der Vertragsschließung bekannt gegeben, so können den Umständen angemessene, von den in lit.a) und b) genannten abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfristen vereinbart werden.

(d) Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Kündigungstermin wirksam.

Lagebericht

Wirtschaftliches Umfeld

Ausgehend von der internationalen Finanzkrise hat mit Ende 2008 die schwerste Rezession seit den 1930er Jahren die Realwirtschaft in Zentraleuropa getroffen. Durch die koordinierte Vorgangsweise der EU Staaten unter der Leitung der EZB konnten die Auswirkungen gedämpft und ab Ende 2009 die Situation wieder stabilisiert werden.

Österreich

In Österreich schrumpfte das BIP (Realwachstum von + 1,8 % in 2008) im Jahr 2009 um 3,8 %. Für die Bauwirtschaft hat sich die schlechte Entwicklung im Wohn- und Wirtschaftsbau bestätigt, die Produktion um durchschnittlich 12 % zurück.

Die österreichische Wirtschaftspolitik reagierte rasch und wirkte den Auswirkungen der internationalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise mit einer vorgezogenen Steuerreform, zwei Konjunktur- und Arbeitsmarktpaketen entgegen. Auch konnte durch die Konjunkturbelebungsmaßnahmen, die im Rahmen des European Economic Recovery Plan (EERP) von den EU Nachbarländern und anderen bedeutenden Handelspartnern getätigt wurden, die Rezession leicht gedämpft werden.

CEE-Raum

Die mittel- und osteuropäischen Länder gerieten ab September 2008 in den Sog der weltweiten Wirtschaftskrise. Das Zusammentreffen einer Erschwerung des Zugangs zu Krediten mit dem Konjunktureinbruch auf den Hauptabsatzmärkten beeinträchtigte die Entwicklung des realen Sektors des CEE-Raums erheblich. Im Bausektor mussten - im Gegensatz zu anderen Industriezweigen - bereits Mitte des Jahres die Einschätzungen nach unten korrigiert werden.

Ungarn

Im CEE-Raum war Ungarn das erste Land, das aufgrund seiner zahlreichen - zum Teil hausgemachten - Probleme von der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise voll erfasst wurde.

Die Wirtschaftsleistung in Ungarn hat 2009 real um 6,5 % abgenommen. Speziell der Bereich Industrie & Gewerbe und die damit verbundenen Investitionen erfuhren dadurch eine weitere Reduktion. Im Laufe des Jahres hat der Inlandskonsum stark abgenommen, während sich die Exporte des produzierenden Sektors gegen Jahresende aus der tiefen Rezession heraus zu bewegen begannen.

Die Industrieproduktion ging im Jahresverlauf um mehr als 15 % zurück. Der HUF hatte auch in 2009 vor allem zu Jahresbeginn eine hohe Volatilität und erreichte erst gegen Jahresende wieder das Niveau des Vorjahres. Es wird erwartet, dass in 2010 die Bauindustrie von den Konjunkturpaketen sowie den Unterstützungsmaßnahmen von IWF und EZB stark profitieren wird.

Rumänien

Die internationale Wirtschaftskrise hat Rumänien erst Ende 2008 erreicht - negative Effekte wurden dadurch bereits Anfang 2009 in allen Sektoren spürbar. Das BIP ging im Gesamtjahr 2009 real um 7,0 % zurück. Durch den starken Rückgang von Auslandsinvestitionen wurde die Situation weiter verschärft.

Verminderte Kaufkraft und entfallene Investitionen wirkten sich besonders negativ auf die Bauwirtschaft aus, starke Einschnitte bei den Staatsausgaben brachten zusätzlich viele Infrastrukturprojekte beinahe zum Erliegen.

Der RON wertete vor allem im ersten Quartal 2009 zum Vergleich zum Euro stark ab. Eine weitere instabile Phase trat im Herbst 2009 mit dem Rücktritt der Regierung und den nachfolgenden Neuwahlen im November 2009 auf. Durch die rasche Regierungsbildung und die Bestätigung der Erfüllung der IWF und EZB Stabilitätskriterien hat sich der FX Kurs wieder deutlich stabilisiert. Die Co-Finanzierung der EU Förderungsprogramme SOP (sectoral operational programme) und ROP (regional organisational programme) werden nun durch die IWF / EZB Stützungen wieder möglich und die für SW Umwelttechnik relevanten Projekte aus dem Bereich Umwelt, Verkehr und Infrastruktur in der Höhe von 1,5 Mrd. Euro jährlich können realisiert werden.

Geschäftsentwicklung

Die wirtschaftliche Rezession, ausgelöst durch die Finanzkrise, prägte das Geschäftsjahr 2009, wodurch vor allem Investitionen der Industrie und des Gewerbes massiv reduziert wurden. Die für SW Umwelttechnik wichtigen Märkte Ungarn und Rumänien waren besonders stark betroffen. Die Industrieproduktion ging in Ungarn um 15 %, in Rumänien um 5 % und in Österreich um 12 % zurück. Die Nachfragesteigerung durch kommunale Projekte wurde erst gegen Ende des Jahres wirksam und nicht wie erwartet schon Anfang 2009.

Diese Entwicklung wird im Umsatz besonders sichtbar, im Gesamtjahr 2009 ging dieser um 40 % auf 66,2 Mio. € (Vorjahr: 109,8 Mio. €) zurück. Trotz der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen konnte jedoch das EBITDA bei 7,3 Mio. € (Vorjahr 7,7 Mio. €) gehalten werden, was einerseits auf die im Anhang beschrieben Anwendung der IAS 40 Regelung und andererseits auf die effizient durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen zurück zu führen ist. Der Personalstand wurde an die reduzierte Produktion angepasst, die Investitionen wurden zurückgefahren und die Verkaufsaktivitäten verstärkt auf kommunale Projekte ausgerichtet. Ab dem zweiten Quartal wurden dadurch auch wieder operative EBITDA Margen von über 12 % erwirtschaftet.

2009 2008 2007
Ungarn 31,0 60,9 57,2
Rumänien 13,6 20,9 8,6
Österreich 18,7 20,9 19,4
Slowakei 0,6 4,1 6,6
sonstige 2,3 3,0 4,3
Summe 66,2 109,8 96,1

Tabelle: Umsatz nach Ländern in Mio. €

Tabelle: Umsatz nach Geschäftsbereichen in Mio. €

2009 2008 2007
Infrastruktur 22,5 58,3 49,5
Wasserschutz 33,7 35,1 28,6
Projektgeschäft 10,0 16,4 18,0
Summe 66,2 109,8 96,1

Ungarn

Die erste Jahreshälfte 2009 in Ungarn von der politischen Unsicherheit durch den Rücktritt der Regierung und von der zurückgenommenen Investitionstätigkeit der privaten Investoren gekennzeichnet. Die Situation hat sich nach der Regierungsumbildung in Ungarn und nach Stabilisierung des Bankenbereiches, entspannt.

Die Projektvergaben aus den Konjunkturpaketen, die von der ungarischen Regierung in Kooperation mit der EU eingeleitet wurden, haben erst ab Herbst 2009 verspätet begonnen. Es ist allerdings nun wiederum zu erwarten, dass daher ein höheres Projektvolumen zwischen 2010-2013 vergeben werden kann.

Zwischen 2007-2013 ist die Vergabe von Projekten mit EU Förderung für die Bereiche regionale Verbesserung (ROP), Ausbau der Verkehrsstrukturen (SOP Transport) und für den Umweltschutz (SOP Environment) im Gesamtumfang von 16 Mrd. € budgetiert. Dadurch wird die Finanzierung des enormen Bedarfes an Infrastrukturinvestitionen (Verkehr und Abwasser) des Landes gewährleistet, und bedeutet demgemäß ein entsprechend großes Marktpotential für SW Umwelttechnik.

Ungarn wurde von allen bearbeiteten Ländern am stärksten von den Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise und der darauf folgenden Rezession getroffen, bleibt aber mit einem Umsatzanteil von 47 % weiterhin der wichtigste Markt. Es gingen speziell die Aufträge im Geschäftsbereich Infrastruktur, der von Industrie- und Gewerbekunden dominiert wird, sehr stark zurück. SW Umwelttechnik musste im Jahresverlauf am ungarischen Markt eine Halbierung des Umsatzes hinnehmen. Der Wasserschutzbereich konnte den Rückgang im Infrastrukturbereich wegen den verspäteten Projektvergaben nicht kompensieren. Für 2010 ist eine deutliche Steigerung aufgrund der getätigten Vergaben im Herbst 2009 und aufgrund der vorbereiteten Projekte ersichtlich.

2009 2008 2007
Umsatz 31,0 60,9 57,2
EBIT 0,0 0,8 4,5
Investitionen 0,9 5,1 12,1
Mitarbeiter 367 522 545

Tabelle: Segmentbericht Ungarn in Mio. €

Rumänien

Die Wirtschaftskrise führte auch in Rumänien, allerdings gegenüber Ungarn um sechs Monate zeitverzögert, zu einem Regierungsrücktritt im Herbst 2009 und nach der Wahl zu einer raschen Regierungsbildung. Dadurch kam es zu einer starken Verzögerung bei der Co-Finanzierung der EU Projekte und damit nahezu zu einem Stillstand der Bauindustrie.

Nach dem Aufschwung des Unternehmens in 2008 mit einer Steigerung um über 100% von 9 Mio. € auf 20 Mio. € musste SW Umwelttechnik in Rumänien ein erheblichen Umsatzeinbruch von 35 % als Auswirkung der Rezession in 2009 hinnehmen. Es war das Jahr 2009 daher von dem durchgeführten Restrukturierungsprogramm, bei dem Fixkosten reduziert und das Unternehmen auf Wasserschutz ausgerichtet wurde, gekennzeichnet. Der Personalstand wurde von 285 (Stand: Jan. 2009) auf 162 (Stand: Jan. 2010) reduziert. Die geplanten Großinvestitionen wurden gestoppt und der Ausbau des Standortes Bukarest (BUC Phase II) wurde auf das zweite Halbjahr 2010 verschoben. Der Standort BUC wurde dem Marktbedarf entsprechend flexibel auf die Herstellung von Wasserschutzprodukten umgerüstet, wodurch die Marktführung bei Vortriebsrohren und dem Behälterbau, durch Unterstützung der Schwesternbetriebe in Österreich und Ungarn, bereits in 2009 erreicht werden konnte.

Die Finanzierung des Landes ist nach der Stabilisierung der politischen Situation im Dezember 2009 und der nun wieder angelaufenen Unterstützung von IWF/EZB wieder gewährleistet.

Die EU hat mit den für alle Länder geltenden Umweltrichtlinien eine Basis geschaffen, die auch in Rumänien bis zum Jahr 2018 umgesetzt werden soll. In den für SW Umwelttechnik relevanten Bereichen regionale Verbesserung (ROP), Ausbau der Verkehrsstrukturen (SOP Transport) und für den Umweltschutz (SOP Environment) stehen für den Zeitraum 2007 – 2013 rund 14 Mrd. € zur Verfügung.

Mit einem Jahresumsatz von 13,6 Mio. € muss SW Umwelttechnik in Rumänien eine Reduktion von 35 % verbuchen (2008: 20,9 Mio. €), das entspricht allerdings weiterhin einem Anteil am Gesamtumsatz der Gruppe von 20 %.

2009 2008 2007
Umsatz 13,6 20,9 8,6
EBIT 0,3 0,3 -2,0
Investitionen 0,8 2,8 12,0
Mitarbeiter 226 223 99

Tabelle: Segmentbericht Rumänien in Mio. €

Österreich

Die Situation zeigt sich 2009 im Vergleich zum CEE-Raum - in Anbetracht des wirtschaftlichen Umfeldes - verhältnismäßig stabil. Der erwirtschaftete Umsatz von 18,7 Mio. € (Vorjahr: 20,8 Mio. €) beweist sowohl die Wirkung der erfolgreichen Restrukturierungsmaßnahmen der letzten beiden Jahre sowie die stetige Bestrebung des Unternehmens, durch kontinuierliche Arbeit der Forschungs- und Entwicklungsabteilung, mit neuen Produkten und Innovationen die Marktposition zu halten. Der Anteil am Gesamtumsatz beträgt 2009 nunmehr rund 28 %.

Tabelle: Segmentbericht Österreich in Mio. €
2009 2008 2007
Umsatz 18,7 20,8 19,4
EBIT 0,9 1,0 0,8
Investitionen 1,1 1,5 2,3
Mitarbeiter 142 151 153

Sonstige

Insgesamt zeichnen die übrigen Länder Deutschland, Slowakei, Bulgarien, Slowenien, Kroatien und Italien über Exporte aus Österreich, Ungarn und Rumänien für 2,9 Mio. € Umsatz verantwortlich. Vor allem in den Ländern Italien (+ 12 %) und Slowenien (+ 60,8 %) konnten die Vorjahresumsätze durch Lieferungen aus Österreich zum Teil stark ausgebaut werden.

Die Umsatzzahlen in den Geschäftsbereichen lassen sich demnach wie folgt zusammenfassen: Im Geschäftsbereich Infrastruktur wurde ein Rückgang von 61 % verzeichnet und erreicht mit einem Umsatz von 22,5 Mio. € (2008: 58,3 Mio. €) nur mehr einen Anteil von 34 % (2008: 53 %) am Gesamtumsatz. Der Geschäftsbereich Wasserschutz erwirtschaftete mit einem stabilen Umsatz von 33,7 Mio. € (2008: 35,1 Mio. €) nunmehr einen Anteil von 51 % am Gesamtumsatz. Und ist damit wieder zum wichtigsten Geschäftsbereich der SW Umwelttechnik geworden. Der Anteil der Projektgeschäfte blieb mit 15 % zum Vorjahr konstant, der Umsatz belief sich auf 10 Mio. €.

Ertragszahlen

Das Betriebsergebnis (EBIT) zeigt das nach wie vor schwierige Marktumfeld. Im Geschäftsjahr 2009 konnte das EBIT mit 1,4 Mio. € (2008: 2,2 Mio. €), trotz der unverändert hohen Abschreibungsbeträge bei reduzierter Betriebsleistung, positiv ausgewiesen werden, was neben der Anwendung der IAS 40 Regel, vor allem auf die frühzeitig eingeleiteten Anpassungsmaßnahmen zurück zuführen ist. Das EBITDA liegt mit 7,3 Mio. € um 5,5 % unter dem Wert des Vorjahres mit 7,7 Mio. €. Das Finanzergebnis hat sich mit -4,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (-7,2 Mio. €) vor allem durch den reduzierten Zinsaufwand deutlich verbessert. SW Umwelttechnik ist nach wie vor den Kursabweichungen des ungarischen HUF und des rumänischen RON ausgesetzt, wobei für die Abwertungen nicht cash wirksame Verluste von 1,5 Mio. € gebucht werden mussten. Das Management der SW Umwelttechnik erwartet, dass die Volatilität dieser Währungen mittelfristig abnimmt – auch mit dem Ziel des Beitritts in die Euro Zone (Ungarn voraussichtlich 2015, Rumänien 2013) - und dass die Wechselkurse in die normalen Bandbreiten zurückkehren und abschließend die abgewerteten Positionen wieder entsprechend aufgewertet werden können. Weiters enthält das Finanzergebnis einen gegenüber dem Vorjahr reduzierten Zinsaufwand von 3,1 Mio. €.

Im EGT weist SW Umwelttechnik damit in 2009 einen Verlust von 2,9 Mio. € aus (2008: -5,0 Mio. €), der Jahresüberschuss nach Minderheiten fällt auf -3,2 Mio. € (2008: -3,6 Mio. €).

Auftragsstand

Der Auftragsstand per 31.12.2009 der SW Umwelttechnik liegt mit 32,8 Mio. € zwar um 12 % unter dem Vorjahreswert (37,4 Mio. €), aber deutlich über dem Wert des Jahres 2006, in dem ein Jahresumsatz von etwa 100 Mio. € erwirtschaftet wurde.

In TEUR 2009 Anteil
in %
2008 Anteil
in %
2007 Anteil
in %
AKTIVA 110.234 100 117.379 100 120.194 100
Lfr. Vermögen 79.893 72 77.664 66 75.707 63
Kfr. Vermögen 30.341 28 39.715 34 44.487 37
PASSIVA 110.234 100 117.379 100 120.194 100
Eigenkapital 18.733 17 20.459 17 27.211 23
Lfr.
Verbindlichkeiten
49.274 45 51.762 44 41.153 34
Kfr.
Verbindlichkeiten
42.227 38 45.158 39 51.830 43

Vermögens- und Finanzlage

Das Anlagevermögen ist gegenüber 2008 (75,2 Mio. €) mit 75,8 Mio. € leicht angestiegen, da die nicht cash wirksamen FX Abwertungen und die niedrigen Investitionsausgaben durch die Wertanpassungen der nicht betriebsnotwendigen Grundstücke entsprechend der IAS 40 Regel, kompensiert wurden.

Das Umlaufvermögen konnte vor allem durch die Maßnahmen zur Reduktion der Vorräte um 1,7 Mio. € und durch das strenge Forderungsmanagement um 5,9 Mio. € sowie weiters durch die FX Volatilität um 0,9 Mio. € von 39,7 Mio. € auf 30,3 Mio. € gesenkt werden. Die Bilanzsumme verringert sich dadurch von 117,4 Mio. € auf 110,2 Mio. €.

Das Eigenkapital weist mit 18,7 Mio. € eine gegenüber 2008 stabile Quote von 17 % aus. Dies trotz der in den letzten drei Jahren erfolgten, nicht cash wirksamen Abwertung des Anlagevermögens durch die FX Volatilität, welche durch die positive Auswirkung der Anwendung der IAS 40 Regel, welche detailliert im Anhang beschrieben wird, nur teilweise kompensiert wird. Als eines der obersten Ziele für 2010 setzt das Management auf eine weitere Konsolidierung der Bilanz und die kontinuierliche Stärkung der Eigenkapitalbasis.

Die Finanzverbindlichkeiten sind von 77,6 Mio. € auf 76,2 Mio. € um 1,4 Mio. € gesunken, wobei der Anteil der langfristigen Kreditlinien mit 60 % konstant gehalten werden konnte (Vj.: 62%). Damit hat sich die Höhe der langfristigen Finanzverbindlichkeiten an die Höhe der Sachanlagen von 60 % in der Bilanzsumme angenähert, was einen weiteren Beitrag zur Absicherung des Finanzierungsbedarfs darstellt.

Investitionen

Nach den letzten investitionsstarken Jahren, die eine hervorragende Basis für die bedürfnisspezifische Marktbearbeitung in Form von hochmodernen Anlagen geschaffen haben, wurden die Investitionen in 2009 stark zurückgefahren und dienten vornehmlich der Anpassung und Erweiterung der Produktpalette.

Tabelle: Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Mio. €

2009 2008 2007
Ungarn 0,9 5,1 12,1
Rumänien 0,8 2,8 12,0
Österreich 1,1 1,5 2,3
Summe 2,8 9,4 26,4
2009 2008 2007
Infrastruktur 1,6 6,0 20,6
Wasserschutz 1,1 3,3 5,7
Projektgeschäft 0,1 0,1 0,1
Summe 2,8 9,4 26,4

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2009 wurde der durchschnittliche Mitarbeiterstand im Vergleich zum Vorjahr um 18 % auf 735 Mitarbeiter verringert, was zu einer überproportionalen Reduktion der Personalkosten um 25 % geführt hat. In Österreich und Rumänien pendelte sich der Mitarbeiterstand bei 142 bzw. 226 Personen ein, in Ungarn wurde der Personalstand von 522 um 30 % auf 367 verringert. Der Abbau bei den Leiharbeitern betrug rund 41 %.

Tabelle: Mitarbeiterstand

2009 2008 2007
Ungarn 367 522 545
Rumänien 226 223 99
Österreich 142 151 153
Summe 735 896 797

Forschung und Entwicklung

Tabelle: Forschung und Entwicklung in Mio. €

2009 2008 2007
F&E 0,3 0,7 0,7

Im Geschäftsjahr 2009 fielen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in der Höhe von 0,3 Mio. € an, das entspricht 0,4 % des Umsatzes. Die Schwerpunkte der Forschungstätigkeiten lagen wie schon im Vorjahr im Bereich Wasserschutz und Betontechnologie.

Fischwanderhilfen:

Das Projekt Fischwanderhilfen ist abgeschlossen, es wurden in diesem Bereich schon mehrere Aufträge in Österreich erfolgreich realisiert.

Abscheidetechnik (biogene Zusatzstoffe)

Seit 1. Oktober 2007 ist ein bestimmter Anteil an biogenen Zusatzmitteln bei Kraftstoffen gesetzlich vorgeschrieben. Bei Benzin und Biodiesel ist dies in erster Linie Ethanol. Ethanol beeinträchtigt aber die Funktionsweise herkömmlicher Abscheider und somit ist die Gewährleistung der Reinigungslösung nicht mehr gegeben. Bei Biodiesel sind zusätzlich noch Angriffe auf Beton und Einbauteile zu erwarten.

Die SW Umwelttechnik ist in Österreich Marktführer im Bereich Abscheidetechnik. Es besteht die dringende Notwendigkeit, die Abscheidetechnik an die neuen Anforderungen anzupassen. Ziel eines gemeinsamen Forschungsprojektes mit der Universität für Bodenkultur in Wien ist daher einerseits die Darstellung des Gefahrenpotentials der Zusatzmittel auf die Umwelt und andererseits die Neuentwicklung von Abscheideanlagen für Kraftstoffe mit biogenen Zusatzmitteln zu forcieren. Einen Schwerpunkt im Forschungsprojekt wird auch die Entwicklung von Nachrüstsätzen ausmachen.

Eine wirtschaftliche Umsetzung des Forschungsprojektes sichert die Marktführerschaft in Österreich. Zusätzlich erwartet man, mit einem ökonomisch und ökologisch sinnvollen Nachrüstsatz für bestehende Anlagen eine Marktnische zu eröffnen.

Ultrahochfester Beton RESCON® - Optimierung der Oberfläche

Das Forschungsthema UHPC (ultrahochfester Beton) wird nun konzentriert auf den Einsatz für Infrastruktur- und Wasserschutzprodukte weitergeführt. Einige Referenzprojekte vor allem mit Brücken aus UHPC wurden im Laufe des Jahres 2009 erfolgreich realisiert.

Bei gleichen Bauteilen können mit Rescon® im Vergleich zu Normalbeton etwa 60 % der Rohstoffe sowie rund 40 % der Energie und die damit verbundenen CO2 Emissionen eingespart werden. Neben der hohen Beständigkeit ist eine besondere Eigenschaft von Rescon® das Annehmen jeder beliebigen Form und Oberfläche. Damit können im ästhetischen Bereich architektonisch anspruchsvolle, komplexe Oberflächen realisiert werden.

Ökotechnische Betonfertigteile für den Fluss- und Kraftwerksbau

Ziel des Vorhabens ist, Betonfertigteile zu entwickeln, die den ökologischen Anforderungen der Fließgewässermorphologie (Strukturierung im Längsverlauf des Gewässers), der Gewässerökologie und des Naturschutzes entsprechen. Im Wesentlichen handelt es sich hier um Betonfertigteile für die Oberwasserkanäle von Ausleitungskraftwerken. Die Kanäle sind zu meist hart verbaut und bieten keinen Lebensraum für Lebewesen. Ebenso ist die Fließgewässermorphologie nicht gegeben und entsprechende bauliche Aufweitungen der Kanäle sind mit hohen Kosten verbunden. Des Weiteren sollen die Elemente als Ausstiegshilfe für Tiere dienen um zu verhindern, dass diese bedingt durch die glatten Seitenwände der Kanäle nicht mehr aussteigen können und im Wasser verenden. Diese Problematik soll durch die Neuentwicklung beseitigt und dadurch ein weiterer Beitrag zur umweltschonenden und rücksichtsvollen Nutzung unseres Lebensraumes gewährleistet werden.

Angaben gem. § 243a UGB

Die SW Umwelttechnik notiert mit 659.999 Stück Aktien, was einem Grundkapital von 4.798 T€ entspricht, im "Standard Market Continous" der Wiener Börse. Die Voraussetzungen des ATX Prime werden jedoch freiwillig erfüllt – so dass bei einer entsprechenden Marktkapitalisierung eine schnelle Rückreihung (Rückkehr) in den Prime Market möglich ist.

Die Wolschner Privatstiftung hält insgesamt 288.000 Aktien, das sind 43,64 % des ausgegebenen Aktienkapitals der SW Umwelttechnik AG. Durch Stimmrechtsbindung mit Aktien, die von der Familie Wolschner gehalten werden, bleibt die Aktienmehrheit für die Wolschner Privatstiftung mit 50% plus 1 Aktie erhalten.

Großaktionäre mit jeweils mehr als 5% gehaltener Aktien sind die VBG Verwaltungsund Beteiligungs GmbH (100 %ige Tochter der BKS Bank AG), Hansa Investment Funds as und Swisscanto Asset Management AG, die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz.

Es existieren im Grundkapital keine Beschränkungen betreffend Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien. Es gibt auch keine Aktionäre sowie am Kapital beteiligte Arbeitnehmer, die Kontrollrechte besitzen.

In der Satzung sind ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften keine zusätzlichen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates und über die Änderung der Satzung der Gesellschaft verankert.

Die Mitglieder des Vorstandes haben folgende erweiterte Befugnisse betreffend der Möglichkeit, Aktien auszugeben und zurück zu kaufen:

Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 22. Mai 2009 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zu insgesamt 65.999 Stück Aktien – das sind 10 % des Grundkapitals – durch die Gesellschaft zum Zwecke der Stabilisierung des Börsekurses, als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder Anteilen an Gesellschaften sowie für ein StockOption-Programm, wobei bei Ausübung der Ermächtigung alle maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind, zurückzukaufen. Die Genehmigung hat eine Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung. In Ausübung dieser Ermächtigung darf der Gegenwert für den Erwerb eigener Aktien nicht niedriger sein als € 1,-- (ein Euro) und nicht höher sein als € 200,-- (zweihundert Euro). Das Rückkaufprogramm und insbesondere dessen Dauer sind offen zu legen. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs eigener Aktien ausgeschlossen.

Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu € 2.398.000,- (Euro zwei Millionen dreihundertachtundneunzigtausend), allenfalls in mehreren Tranchen, durch Ausgabe von 329.999 Stück (dreihundertneunundzwanzigtausendneunhundertneunundneuzig) neuen, auf Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sachanlagen unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre im Falle von Sachanlagen zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgaben von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Gleichzeitig wurde die Satzung in ihrem § 6 (Grundkapital und Aktien) – durch Änderung der Absätze 1 und 2 angepasst. Mit dieser Ermächtigung wird der Vorstand in die Lage versetzt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um maximal 50% des im Firmenbuch eingetragenen Kapitals zu erhöhen.

Es existieren keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existiert derzeit kein öffentliches Übernahmeangebot, das Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern notwendig machen würde.

Risikobericht

Bereits im Vorjahr wurde - ausgelöst durch die weltweite Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise - deutlich, wie stark ein effektives Risikomanagement dazu beitragen kann, frühzeitig und erfolgreich auf die zu erwartenden negativen Entwicklungen zu reagieren.

Das Risikomanagement bietet die Möglichkeit, die positiven und negativen Abweichungen von Unternehmenszielen und Unternehmenskennzahlen zu quantifizieren und rechtzeitig Maßnahmen zu setzen. Der Vorstand und alle leitenden Mitarbeiter haben die zentrale Aufgabe, frühzeitig zu reagieren, um dann so zu steuern, dass die unternehmerischen Chancen genutzt werden können.

Das unternehmensweite Risikomanagement ist in die Aufbau- und Ablauforganisation eingegliedert. Die dezentrale Führungsstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten in den einzelnen Unternehmen der Gruppe führt im Rahmen eines kontinuierlichen Controllings zu einem regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Vorstand und in weiterer Folge mit dem Aufsichtsrat.

Die Koordination des unternehmensweiten Risikomanagements erfolgt zentral - der Vorstand trägt für die Unternehmensziele und Strategien die Verantwortung. Zu unterscheiden sind dabei das operative und das strategische Risikomanagement. Jedes Unternehmen und jeder leitende Mitarbeiter überwacht und steuert potentielle, Risikoquellen selbstständig.

Im Falle einer größeren Risikoentscheidung werden Analyse und Lösung in erweiterten Vorstandssitzungen aufgearbeitet und dokumentiert. Koordination, Sicherung und Steuerung des Konzernrisikos sowie Berichterstattung an den Vorstand erfolgen durch das Konzerncontrolling. Die Ausführungsbestimmung der regelmäßigen Überwachung und die damit einhergehende Früherkennung von Risiken garantiert im Bedarfsfall ein schnelles und effizientes Einsetzen der Gegenmaßnahmen.

Im Geschäftsjahr 2009 lagen die Schwerpunkte in erster Linie bei den durch die Finanzkrise und der folgenden Rezession ausgelösten potentiellen Bedrohungen finanzieller Natur.

SW Umwelttechnik verzeichnete eine starke Reduktion des Marktes im Bereich der Industrie- und Gewerbeprojekte und hat sich daher auf den Geschäftsbereich Wasserschutz konzentriert.

Die hohe Volatilität der HUF- und RON-Wechselkurse bleibt für SW Umwelttechnik nach wie vor ein kurzfristiges Finanzrisiko. Es ist allerdings zu erwarten, dass sich dies vor allem auf die Buchwerte niederschlägt und nicht tatsächlich zahlungs- und dadurch erfolgswirksam wird. Mittelfristig rechnet SW Umwelttechnik wieder mit der Beruhigung der Schwankungsbreite und der Rückkehr der Wechselkurse auf eine normale Bandbreite.

Weitere Risken sind per 31.12.2009 für das Geschäftsjahr 2010, die einzeln oder in Wechselwirkung Bestand gefährdende Auswirkung haben können, nicht zu erkennen.

Gesetzliche & wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Branchenrisiko

SW Umwelttechnik ist in Bereichen tätig, die von umweltpolitischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen, von konjunkturellen Entwicklungen und Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand abhängen. Die Ertragssituation ist zum Teil auch von Wetterbedingungen abhängig, die Bauvorhaben in ihrem Ablauf stark beeinflussen können.

Die Ertragsverteilung auf die drei Geschäftsbereiche in Kombination mit der breiten geografischen Ausrichtung ermöglicht das Abschwächen von saisonalen und länderspezifischen Schwankungen. Weiters können die unterschiedlichen Marktpotentiale der einzelnen Länder optimal genutzt werden. Zusätzlich ist so der flexible Einsatz von Ressourcen entlang der gesamten Wertschöpfungskette optimiert.

Marktrisiko

In den EU Wachstumsmärkten sind die Förderungen der kommunalen Investitionen bis 2014 fixiert. Diese Subventionen durch die Europäische Union sind vor allem in den Bereichen Infrastruktur und Umwelttechnik absolut notwendig. Die aufgrund der Finanzkrise beschlossenen Konjunkturpakete bieten eine zusätzliche Chance für das Unternehmen.

In Österreich bearbeitet SW Umwelttechnik einen gesättigten Markt mit einem ausgeprägten Wettbewerb. Um diesem zu begegnen, streben wir die beste Kostenposition im Wettbewerb an und haben durch die Rationalisierungsinvestitionen der letzten Jahre in allen bearbeiteten Ländern eine sehr gute Position erarbeitet. Eine Risikominimierung wird durch internes Controlling, Benchmarking und durch den Vergleich aller Betriebe untereinander erreicht. Zusätzlich wird regelmäßig an anonymisierten Vergleichen mit deutschen und österreichischen Produktionsbetrieben teilgenommen - mit dem Ziel, in allen wichtigen Bereichen Kostenführer zu sein.

Betriebliche Risiken

Anlagenrisiko

Die Produkte von SW Umwelttechnik werden in kontinuierlichen ein- und mehrschichtig arbeitenden Betrieben gefertigt. Daraus resultiert die branchenübliche hohe Abhängigkeit von den eingesetzten Anlagen. Störungen und Ausfällen wird proaktiv durch Instandhaltungsstrategien und ein intensives Schulungsprogramm für die Mitarbeiter entgegen gewirkt. Das Ausfallrisiko wird zusätzlich durch kurzfristig mögliche Verlagerungen auf andere Werke der SW Umwelttechnik Gruppe reduziert.

Beschaffungsmarktrisiko

SW Umwelttechnik ist Preisschwankungen auf dem Rohstoffmarkt ausgesetzt. Auch in 2010 könnte der zuletzt stark gefallene Stahlpreis volatil bleiben. Da eine flexible Stahlpreisregelung vertraglich nicht möglich ist, wird bei Großprojekten verstärkt der Stahleinkauf bereits bei Auftragseingang bzw. mit geleisteter Anzahlung getätigt.

Die Risikominimierung erfolgt normalerweise durch ein spezielles Auswahlverfahren von Lieferanten sowie durch laufende Überwachungsprozesse. Die Reduktion der Ausfallkosten soll durch erfolgreiches Lieferantenmanagement (SCM) weiter gewährleistet werden. Die Identifikation und folgend die Reduktion möglicher Probleme (und der damit verbundenen Kosten) ist für SW Umwelttechnik bedeutend und führt zu erheblichen Einsparungen.

Terminrisiko

Bei Großaufträgen sind teilweise Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter dem garantierten Wert zurück, so hat der Kunde verschiedene Rechtsmittel, bis hin zur Rückabwicklung des Vertrags oder Zahlung von Pönalen. Dieses Risiko kann einerseits durch unterstützende Lieferungen aus anderen Werken der SW Umwelttechnik abgefangen werden, andererseits wurde für diesen Zweck ein spezielles, EDV-gestütztes Projektcontrolling, das integrierte BETSY System, implementiert.

IT-Risiken

Dezentrale, parallel installierte Systeme minimieren das Risiko des Ausfalls der Datenverarbeitung. Zusätzlich ergänzt wird dies durch automatisierte Sicherungsroutinen der einzelnen Standorte.

Mit der SAP Einführung wird auch die Kommunikation und Planung zwischen den Standorten erleichtert. In Ungarn wurde per 1.1.2009 mit der Einführung begonnen – das Roll-Out in den Ländern Österreich und Rumänien wird bis 2012 erfolgen.

Umweltrisiko

SW Umwelttechnik hat sich als deklariertes Ziel gesetzt, Produkte für den Umweltschutz auch umweltgerecht herzustellen. Zur Einschränkung von Umweltrisiken wurde eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt, wie beispielsweise die Ernennung eines Umweltbeauftragten, der für die Erreichung der Umweltschutzziele verantwortlich ist. Branchenbedingt können Altlasten, insbesondere bei der Übernahme von Produktionsstandorten, nicht ausgeschlossen werden. Das Risiko wird aber durch der Akquisition vorausgehende Untersuchungen wie z.B. Probebohrungen minimiert.

Personalrisiko

Das Personalrisiko beinhaltet alle Gefahren, die direkt von der Belegschaft ausgehen und vor allem durch gezielte Motivations- und Informationsmaßnahmen begrenzt werden können. Unserem Unternehmensleitbild entsprechend sind Fortbildungsprogramme, die Einbindung der Mitarbeiter in Verbesserungsprozesse, selbstverantwortliche Aufgabenübertragung und ein attraktives Entlohnungssystem Standard.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Forderungsausfallrisiko

In Österreich wird bereits seit einigen Jahren und in Ungarn seit 2008 dem Risiko eines Zahlungsausfalls durch die Versicherung von Kundenforderungen begegnet. Auch in Rumänien konnte diese im März 2009 eingeführt werden. Basierend auf diesen Kundenversicherungen erhält jeder Kunde ein Kreditlimit, das mit steigender Kundenkenntnis erhöht werden kann. Unterstützt wird dies durch ein sehr strenges Forderungsmanagement, das im Anlassfall auch mit kurzfristiger gerichtlicher Unterstützung (Antrag auf Liquidation des Kunden) arbeitet.

Liquiditätsrisiko

Die Finanzmarktkrise und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft haben auch die finanziellen Risiken des Unternehmens erhöht. Kurz-, mittel- und langfristige Finanzierungen sind teurer und die zusätzliche Vergabe von Krediten ist schwierig geworden. Die Risikopositionen und das damit verbundene Rating der SW Umwelttechnik werden mit den Kredit gebenden Banken regelmäßig ausführlich erörtert. Auf Basis einer partnerschaftlichen und transparenten Information und Kommunikation mit den Banken und den möglichen alternativen Finanzierungsinstrumenten über den Kapitalmarkt wird das Liquiditätsrisiko gering gehalten. Die Sicherung der Liquidität zählt zu den wichtigsten Unternehmenszielen und ist dem entsprechend auch strategisch verankert.

SW Umwelttechnik ist hinsichtlich der Liquidität gut positioniert und verfügt zusätzlich seit langem über eingeräumte Bankenlinien. Zusätzlich wurde bereits 2008 der Anteil der langfristigen im Verhältnis zu den kurzfristigen Kreditlinien deutlich angehoben.

Währungsrisiken

Da die Export-/Importrate in Fremdwährungsländer deutlich unter die 10 % Marke fällt, bestehen nur beschränkt zahlungswirksame Währungsrisiken.

Wechselkursabhängigkeiten ergeben sich hauptsächlich aus der Umrechnung ausländischer Einzelabschlüsse in die Konzernwährung Euro, sowie aus konzerninternen Darlehensflüssen und Dividenden. SW Umwelttechnik ist durch die expansiv getätigten Investitionen in Südosteuropa der letzten Jahre verstärkt dem dortigen Wechselkursrisiko ausgesetzt. Das Management der SW Umwelttechnik erwartet, dass die Volatilität dieser Währungen mittelfristig abnimmt, die Wechselkurse in die normalen Bandbreiten zurückkehren und anschließend die nun abgewerteten Positionen wieder entsprechend aufgewertet werden können.

Bei der Finanzierung von ungarischen und rumänischen Unternehmen in Euro bestehen Wechselkursrisiken, die aber aufgrund der großen Basis-Zinssatzdifferenzen und der über mehrere Jahre hinweg erwarteten geringeren Wechselkursänderungen zwischen Euro und HUF bzw. Euro und RON weiterhin in Kauf genommen werden. Sicherheitshalber begegnet man dem Wechselkursrisiko durch Finanzierungsverlagerungen.

Finanzinstrumente - Risiken und Strategien

Das Unternehmen bedient sich teilweise des Einsatzes eines Zinscaps um bestehende Risiken aus Zinsschwankungen planbarer zu machen und zu reduzieren.

Bericht über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Zweck dieses Berichts ist es, eine Übersicht darüber zu geben, wie interne Kontrollen in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess organisiert werden.

Einleitung

Das Ziel des internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen hinsichtlich der Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf die Schaffung von vorteilhaften Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet.

Die Implementierung des internen Kontrollsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist in den internen Richtlinien und Vorschriften festgesetzt. Die Verantwortlichkeiten in Bezug auf das interne Kontrollsystem wurden an die Unternehmensorganisation angepasst, um ein den Anforderungen entsprechendes und zufriedenstellendes Kontrollumfeld zu gewährleisten.

Risikobeurteilung

Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das Management und den Aufsichtsrat erhoben und überwacht. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind.

Die jährliche Evaluierung der von den jeweiligen zuständigen Stellen durchgeführten internen Kontrollmaßnahmen basiert auf einem risikoorientierten Modell. Die Bewertung des Risikos einer fehlerhaften Finanzberichterstattung basiert auf unterschiedlichen Kriterien. So können z.B. komplexe Bilanzierungsgrundsätze zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen. Unterschiedliche Grundsätze für die Bewertung von Vermögensgegenständen sowie ein komplexes oder sich veränderndes Geschäftsumfeld können ebenso das Risiko eines wesentlichen Fehlers in der Finanzberichterstattung begründen.

Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Jahresabschlusses zu: Sozialkapital, Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Forderungseinbringlichkeit sowie Werthaltigkeit von Beteiligungen und Vorräten. Teilweise werden externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.

Kontrollmaßnahmen

Zusätzlich zum Aufsichtsrat und Vorstand umfasst das allgemeine Kontrollumfeld auch die mittlere Managementebene.

Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potentielle Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management hin zur spezifischen Überleitung von Konten und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen.

Es liegt in der Verantwortung des Vorstandes, dass die Hierarchieebenen so ausgestaltet sind, dass eine Aktivität und die Kontrolle dieser Aktivität nicht von derselben Person durchgeführt wird (Vier-Augen Prinzip).

Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensibeln Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung werden die Softwaresysteme BMD in Österreich, SAP in Ungarn und VIP in Rumänien verwendet. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird unter anderem auch durch im System eingerichtete Kontrollmechanismen überprüft.

Information und Kommunikation

Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an alle betroffenen Mitarbeiter kommuniziert.

Darüber hinaus werden regelmäßig Diskussionen betreffend der Finanzberichterstattung und die in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien und Vorschriften in verschiedenen Gremien geführt. In diesen Gremien finden sich neben dem Management auch Abteilungsleiter und führende Mitarbeiter der Abteilung Rechnungswesen. Die Arbeit in den Gremien hat unter anderem zum Ziel, die Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften, die das Rechnungswesen betreffen sowie die Identifizierung und die Kommunikation von Schwachstellen und Verbesserungspotentialen im Rechnungswesenprozess sicherzustellen.

Überwachung

Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Management und dem Controlling. Darüber hinaus sind die jeweiligen Abteilungsleiter für die Überwachung der entsprechenden Bereiche zuständig, so werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilisierungen vorgenommen.

Das Ergebnis der Überwachungstätigkeiten wird dem Management und dem Aufsichtsrat berichtet. Das Topmanagement erhält regelmäßig zusammengefasste

<-- PDF CHUNK SEPARATOR -->

Finanzreportings wie z.B. monatliche Berichte über die Entwicklung der Umsätze der jeweiligen Segmente, der Liquidität sowie der Forderungen und Vorräte. Zu veröffentlichende Abschlüsse werden von leitenden Mitarbeitern des Rechnungswesens und dem Vorstand vor Weiterleitung an die zuständigen internen Gremien einer abschließenden Würdigung unterzogen.

Ausblick

Die Prognose für das Jahr 2010 ist nach wie vor schwierig. Durch die Abwicklung der Konjunkturpakete in Österreich sowie die Unterstützung der Länder Ungarn und Rumänien durch den IWF bzw. die EZB werden jedoch deutliche Impulse in den von SW Umwelttechnik bearbeitenden Märkten erwartet.

Für Österreich rechnet SW Umwelttechnik, entsprechend der EUROCONSTRUCT Vorschau mit einem Rückgang im Bereich des Hochbaues und zwar sowohl der privaten Kunden als auch für die Gewerbe- und Industrieprojekte. Durch die anhaltende Vergabetätigkeit im Bereich der kommunalen Investitionen kann eine stabile Marktsituation im Tiefbau auch für 2010 erwartet werden.

In Ungarn sehen wir eine weitere Abschwächung im privaten Hochbau, jedoch eine Stabilisierung im Sektor der Industrie- und Gewerbeprojekte. Gegenläufig dazu erwarten wir, auf Grund der bereits Ende 2009 eingeleiteten Vergabetätigkeit der kommunalen Investitionen, einen deutlichen Anstieg bereits im ersten Halbjahr 2010. Ab 2011 wird in allen Segmenten mit einer deutlichen weiteren Verbesserung des Marktumfeldes zu rechnen sein.

In Rumänien beginnt sich in allen Marktsegmenten, durch das Einschreiten des IWF und der EZB sowie des Commitments der Regierung zu den Budgetsanierungsmaßnahmen, die Lage zu entspannen. Für 2010 erwarten wir bereits ab Mitte des Jahres eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr und ab 2011 wieder ein deutliches Wachstum.

Durch die hohen verfügbaren EU Förderungen für Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur und die durch den IWF ermöglichte Liquidität wird in dem von SW Umwelttechnik bearbeiteten Bereichen eine stark erhöhte Auftragsvergabe von 400 Mio. € in Rumänien und 500 Mio. € in Ungarn prognostiziert.

SW Umwelttechnik sieht in den CEE Ländern einen nachhaltigen Bedarf an Umweltund Infrastrukturprodukten, dessen Finanzierung durch die EU Fördermaßnahmen abgesichert ist.

Durch die zwischen 2005 und 2008 erfolgte Modernisierung aller Werke in Ungarn und die Expansion nach Rumänien hat SW Umwelttechnik mit den effizienten Anlagen die Kostenführerschaft erreicht. Die langfristige Strategie, mit einer Top-3 Position in den bearbeiteten Märkten die nachhaltigen Wachstumschancen in den CEE Ländern zu nutzen, hat zu einer hohen Akzeptanz bei Kunden, Planern und Behörden geführt. Dadurch ist das Unternehmen auch in der Lage die flächendeckende Belieferung in Österreich, Ungarn und Rumänien zu gewährleisten. Die länderübergreifende Zusammenarbeit der Konzerntöchter gewährleistet zusätzlich einen intensiven Know-How Transfer, der zu einem weiteren Technologie- und Wettbewerbsvorteil führt.

Durch die durchgeführten Einsparmaßnahmen und die investierten modernen Anlagen, die eine sehr gute Kostenposition erreichen lassen, ist SW Umwelttechnik gut positioniert, um von dem zu erwartenden Konjunkturaufschwung überproportional zu profitieren.

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Klagenfurt, hielt im Jahr 2009 sechs Sitzungen ab. In diesen Sitzungen und auch darüber hinaus wurde er vom Vorstand über die wesentlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung, den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens unterrichtet. Dem Aufsichtsrat war somit in ausreichendem Maß Gelegenheit geboten, seiner Informations- und Überwachungspflicht zu entsprechen. Einen Anlass zur Beanstandung der Geschäftstätigkeiten gab es nicht.

Für das Jahr 2009 wurde der Geschäftsabschluss der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG und der Konzernabschluss von der KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Klagenfurt, welche in der zwölften ordentlichen Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellt worden war, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ferner wurde vom Abschlussprüfer festgestellt, dass der vom Vorstand aufgestellte Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der vom Abschlussprüfer verfasste Prüfungsbericht wurde gemäß § 273 (3) UGB den Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Jahr 2009 geprüft und in seiner Sitzung vom 22. März 2010 den Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 125 (2) AktG festgestellt.

Klagenfurt, 22. März 2010

Vorsitzender des Aufsichtsrates Dkfm. Dr. Heinz Taferner

Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 82 Abs. 4 und § 87 Abs. 1 BörseG

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

DI Dr. Bernd Wolschner, Vorstand DI Klaus Einfalt, Vorstand

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.