Pre-Annual General Meeting Information • Apr 18, 2024
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AGM Announcements | 18 April 2024 15:55
Energiekontor AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2024 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
EQS-News: Energiekontor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Energiekontor AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2024 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
18.04.2024 / 15:55 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG
am Mittwoch, den 29. Mai 2024
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 17. April 2024 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG einberufen für Mittwoch, den 29. Mai 2024, um 10:30 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit – MESZ) im Hamme Forum, Riesstraße 11, in 27721 Ritterhude bei Bremen.
Hiermit weisen wir darauf hin, dass die Hausnummer der Anmeldestelle unter „TEILNAHMEBEDINGUNGEN , 1. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ in der Bekanntmachung versehentlich falsch angegeben wurde und wie folgt berichtigt wird:
| 1. | Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 22. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) , unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: Energiekontor AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: [email protected] Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis hat sich gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG in der durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) geänderten Fassung, der der Regelung der Satzung der Energiekontor AG insoweit vorgeht, auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 7. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) zu beziehen. |
Im Übrigen verbleibt es unverändert bei der am 17. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung der Einberufung. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.
Bremen, im April 2024
Energiekontor AG
Der Vorstand
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