Wienerberger AG
mit dem Sitz in Wien
Veröffentlichung der beabsichtigten Übertragung erworbener eigener Aktien gem. §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112)
Der Vorstand der Wienerberger AG wurde mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 20.05.2010 ermächtigt, eigene Aktien auf eine andere Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern. In Entsprechung dieses Hauptversammlungsbeschlusses hat der Vorstand am 21.10.2010 – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats – beschlossen, einen Teil der im Eigentum der Gesellschaft stehenden eigenen Aktien, nämlich 1.000.000 (eine Million) Stück, zu veräußern und diese teilweise als Gegenleistung für den Erwerb des verbleibenden 25%-Anteils an der Semmelrock International GmbH (im Folgenden: "Semmelrock") zu verwenden. Der Hinweis auf den diesbezüglichen Vorstandsbericht, der zur kostenlosen Einsicht am Sitz der Gesellschaft aufgelegt und im Internet unter www.wienerberger.com zur Verfügung gestellt wurde, wurde am 29.10.2010 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Mit Beschluss vom 15.11.2010 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft dem Erwerb des 25%-Anteils an Semmelrock und auch der gegenständlichen Veräußerung der eigenen Aktien zugestimmt. Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte Veräußerung der eigenen Aktien bekannt gemacht:
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- Tag des (Ermächtigungs-) Beschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 4, 6 oder 8 AktG: 20.05.2010
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- Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 22.05.2010
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- Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms und/oder der Veräußerung eigener Aktien: sämtliche veräußerte eigene Aktien sind binnen 10 Tagen ab dem Aufsichtsratsbeschluss vom 15.11.2010 zu übertragen.
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- Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm und/oder die Veräußerung eigener Aktien bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (einheitliche Aktiengattung).
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- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs und/oder der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere auch den Anteil der rückzuerwerbenden und/oder zu veräußernden eigenen Aktien am Grundkapital, gegebenenfalls getrennt nach der jeweiligen Aktiengattung: insgesamt werden 1.000.000 (eine Million) auf Inhaber lautende Stückaktien übertragen, das sind rund 0,85% des Grundkapitals der Gesellschaft.
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- Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: noch nicht endgültig bestimmt; bei der Festlegung des Kaufpreises für den Erwerb des 25%-Anteils an Semmelrock ist der Vorstand der Gesellschaft von einem Aktienkurs der
Wienerberger-Aktie von EUR 15,50 ausgegangen, obwohl der Börsenkurs zur Zeit der Vertragsverhandlungen rund EUR 10,50 betragen hat. Daher ist eine Kompensationszahlung für die Verkäufer des 25%-Anteils an Semmelrock in Höhe jenes Betrages vorgesehen, um den der durchschnittliche Börsenkurs der Wienerberger Aktie im Zeitraum 01.07.2012 bis 31.12.2012 unter EUR 15,50 liegt. Maximal beträgt diese Kompensationszahlung jedoch EUR 5,00 pro Aktie für die sich per 31.12.2012 noch im Depot der Verkäufer des 25%-Anteils an Semmelrock befindlichen Aktien.
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- Art und Zweck des Rückerwerbs und/oder der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere, ob der Rückerwerb und/oder die Veräußerung über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob die Aktien eingezogen (Kapitalverbesserungsmaßnahmen) und allenfalls veräußert werden sollen oder ob sie für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens verwendet werden soll: die Veräußerung der eigenen Aktien erfolgt außerhalb der Börse; sie sind Teil der Gegenleistung für den Erwerb des 25%-Anteils an Semmelrock.
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- Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien des Emittenten: Im gegenständlichen Fall nicht anwendbar.
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- Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: Im gegenständlichen Fall nicht anwendbar.
Die Gesellschaft wird die auf dieser Grundlage durchgeführten Transaktionen auf der Homepage der Gesellschaft unter www.wienerberger.com veröffentlichen (§ 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002).
Wien, am 17.11.2010
Der Vorstand der Wienerberger AG