Pre-Annual General Meeting Information • Apr 27, 2011
Pre-Annual General Meeting Information
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Linz, FN 75631y
zu der am Donnerstag, dem 26. Mai 2011, um 10.30 Uhr im Sitzungssaal des Bürogebäudes der Gesellschaft, Linz, Wiener Straße 435, stattfindenden
- ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft
T a g e s o r d n u n g:
Folgende Unterlagen liegen ab 5. Mai 2011 zur Einsicht der Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in 4030 Linz, Wiener Straße 435 (Abt. Investor Relations) auf:
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung stehen spätestens ab 5. Mai 2011 außerdem im Internet unter www.linz-textil.at zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 5. Mai 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4030 Linz, Wiener Straße 435, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 17. Mai 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 732 3996 78 oder an 4030 Linz, Wiener Straße 435, Abteilung Investor Relations, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.linz-textil.at zugänglich.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 16. Mai 2011, 24.00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. Mai 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
| Per Post: | Linz Textil Holding AG, z.Hd. Investor Relations, Wiener |
|---|---|
| Straße 435, 4030 Linz | |
| Per Fax: | Linz Textil Holding AG, Faxnummer +43 732 3996-78 |
Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG).
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 16. Mai 2011 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher und englischer Sprache entgegen genommen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am 23. Mai 2011 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt. Vollmachten können nicht per SWIFT übermittelt werden.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Ein Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.linz-textil.at (Investor Relations) abrufbar.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 25. Mai 2011, 16.00 Uhr ausschließlich an einer der nachstehenden Adressen zugehen:
Per Post: Linz Textil Holding AG, z.Hd. Investor Relations, Wiener Straße 435, 4030 Linz, Per Fax: Linz Textil Holding AG, Faxnummer +43 732 3996-78 Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten Vollmacht.
Gemäß § 106 Z 9 Aktiengesetz wird bekannt gegeben, dass 300.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien im Umlauf sind und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Hauptversammlung erschienenen Personen festzustellen. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.00 Uhr.
Linz, im April 2011 Der Vorstand
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