Pre-Annual General Meeting Information • Aug 9, 2011
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Download Source FileFlughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Flughafen Wien AG: Einladung zur 23. außerordentlichen Hauptversammlung am
31. August, 2011
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung
ist der Emittent verantwortlich.
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
FN 42984 m
ISIN AT0000911805
Einladung zur 23. außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 23.
außerordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am
Mittwoch, den 31. August 2011, um 10 Uhr, im Austria Center Vienna, 1220
Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1 ein.
Tagesordnung
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 1 (Erhöhung
der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf höchstens zehn von der
Hauptversammlung gewählte Mitglieder)
Wahlen in den Aufsichtsrat
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 1 Satz 1
(Erhöhung der Anzahl der Vorstandsmitglieder für die Zeit bis 31. Dezember
2011 auf bis zu vier Mitglieder)
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines schriftlichen
Verlangens der Aktionäre Stadt Wien und NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH
im Sinne von § 105 Abs. 3 AktG.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 10. August 2011 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1300
Wien-Flughafen, Office Park 1, Abteilung Investor Relations, Mario Santi,
auf:
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten,
Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 2
gemäß §87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß §114 AktG
sind spätestens ab 10. August 2011 außerdem im Internet
http://www.viennaairport.com/hv zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 12. August 2011 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1300 Wien-Flughafen, Postfach 1, Dr. Wolfgang
Köberl, MBA, Generalsekretariat, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
je-dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 22. August 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)1-7007/23622 oder 1300
Wien-Flughafen, Postfach 1, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat,
oder per E-Mail [email protected], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß §87 Abs. 2 AktG.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vor-stand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Post an 1300 Wien-Flughafen, Postfach 1, oder per Telefax
an +43(0)1-7007/23622, übermittelt wer-den.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat
(Punkt 2 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 22. August 2011 in der oben angeführten
Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über
alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.viennaairport.com/hv zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz bzw. sofern Zwischen-scheine ausgegeben sind nach der
Eintragung im Aktienbuch am Ende des 21. August 2011 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 26. August 2011 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post:
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mario Santi
Postfach 1
1300 Flughafen-Wien
Per SWIFT:
GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000911805 im Text
angeben)
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 88
Per E-Mail:
[email protected], wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens
am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen
Adresse zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt
das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Zwischenscheine
Sofern Zwischenscheine ausgegeben sind, ist ausschließlich die Eintragung
im Aktienbuch am Nachweisstichtag maßgeblich; es bedarf keiner Anmeldung
für die Teilnahme an der Hauptversammlung.
Depotbestätigung gemäß §10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000911805,
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21.
August 2011 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen-genommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt wer-den können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post:
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mario Santi
Postfach 1
1300 Wien-Flughafen
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 88
Per E-Mail:
[email protected], wobei die Voll-macht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.viennaairport.com/hv abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
30. August 2011 bis 16 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Zur Identifizierbarkeit des Aktionärs wird gebeten den Namen des
depotführenden Kreditinstitutes auf dem Vollmachtsformular anzugeben.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR152.670.000,--, zerlegt in 21.000.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 21.000.000 Stück. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung einen
gültigen, amtlichen Lichtbildaus-weis zur Identifikation bereit zu halten.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.
Wien, im August 2011
Der Vorstand der Flughafen Wien Aktiengesellschaft
09.08.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Flughafen Wien AG
Postfach 1
1300 Wien-Flughafen
Österreich
Telefon: +43-1-7007/22826
Fax: +43-1-7007/23806
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.viennaairport.com
ISIN: AT0000911805
WKN: 884216
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Open Market in
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