Pre-Annual General Meeting Information • Apr 13, 2012
Pre-Annual General Meeting Information
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Adhoc-Service der pressetext Nachrichtenagentur GmbH Josefstädter Straße 44, 1080 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 81140-0
Veröffentlichung: 13.04.2012 10:00 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1334304000655 Stichwörter: Hauptversammlung / Dividende / Personalie
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Beschlussfassung über die Änderung des § 14 Abs (3) zweiter Unterabsatz der Satzung, sodass er lautet wie folgt: "Die Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft darf nicht über das Höchstalter von 72 Jahren hinaus erfolgen."
Wahlen in den Aufsichtsrat
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 24. April 2012, Tagesablauf. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Nachweis muss der Gesellschaft an der Adresse A-9021 Klagenfurt, Bahnstraße 87 - 93 schriftlich oder auch per Telefax [0043 (0)463 32109 196] oder per e-mail [email protected] spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen, das ist bis längstens 30. April 2012.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG).
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt zum Nachweis die schriftliche Bestätigung eines im Inland ansässigen Notars, die den Aussteller (Name und Anschrift), den Aktionär (Name bzw. Firma, Anschrift, bei natürlichen Personen das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird), die Anzahl der Aktien des Aktionärs, den Zeitpunkt oder den Zeitraum auf den sich die Bestätigung bezieht.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Vollmachten können bis spätestens 3. Mai 2012, 16:00 Uhr, per Post an die Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, oder per Telefax [0043 (0)463 37667] übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite (www.sw-umwelttechnik.com) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs 3 AktG). Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmachten können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG).
Die Aktionäre werden ausdrücklich auf ihre Rechte nach § 109 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten), § 110 AktG (Beschlussvorschläge von Aktionären) und § 118 AktG (Auskunftsrecht) hingewiesen. Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) zugänglich. Das Aktionärsverlangen nach § 109 AktG muss der Gesellschaft spätestens am 13.4.2012 (21 Tage vor der HV) zugehen, Beschlussvorschläge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten müssen der Gesellschaft nach § 110 AktG spätestens am 24.4.2012 (7 Werktage vor der HV) zugehen.
Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.798.192,73 beträgt und in 659.999 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 4.121 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit per 24. April 2012 insgesamt 655.878 Stimmrechte.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 13. April 2012 bei der Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, Abteilung Investor Relations, MMag. Michaela Werbitsch, oder auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) Einsicht in folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und Abs. 4 AktG zu nehmen:
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt am 4. Mai 2012 ab 10:00 Uhr.
Klagenfurt, im April 2012
Der Vorstand
| Aussender: | SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG Bahnstraße 87-93 9021 Klagenfurt Österreich |
|---|---|
| Ansprechpartner: | MMag. Michaela Werbitsch |
| Tel.: | +43/(0)463/32109-172 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Website: | www.sw-umwelttechnik.com |
| ISIN(s): | AT0000808209 (Aktie) |
| Börsen: | Amtlicher Handel in Wien |
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