AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Flughafen Wien AG

Pre-Annual General Meeting Information Mar 29, 2013

Preview not available for this file type.

Download Source File

Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Flughafen Wien AG: Einberufung der 25. ordentlichen Hauptversammlung

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung
ist der Emittent verantwortlich.


Flughafen Wien Aktiengesellschaft
FN 42984 m
ISIN AT0000911805

Einberufung der 25. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Dienstag, den 30.
April 2013, um 10 Uhr, im Multiversum Schwechat, Möhringgasse 2-4, 2320
Schwechat.

Tagesordnung

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
    Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
    Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
    das Geschäftsjahr 2012

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
    das Geschäftsjahr 2012

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
    für das Geschäftsjahr 2012

  5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat

  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2013

  7. Wahlen in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 9. April 2013 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.viennaairport.com
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

  • Jahresabschluss mit Lagebericht,

  • Corporate-Governance-Bericht,

  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

  • Vorschlag für die Gewinnverwendung,

  • Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten,

  • Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7
    gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,

  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,

  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

  • vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 9. April 2013 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl,
MBA, Generalsekretariat, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. April 2013 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)1-7007/23622 oder 1300
Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder per
E-Mail [email protected], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Post an 1300 Wien-Flughafen, oder per Telefax an
+43(0)1-7007/23622, übermittelt werden.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat
(Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 19. April 2013 in der oben angeführten
Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über
alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft http://www.viennaairport.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 20. April 2013 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. April 2013
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.

Per Post oder Boten:
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mario Santi
1300 Flughafen-Wien

Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 88

Per E-Mail:
[email protected], wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.

Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen
gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
(SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege
(Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da die Flughafen Wien
Aktiengesellschaft bei vorangegangenen Hauptversammlungen jeweils SWIFT als
elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden
Kreditinstitute jedoch hiervon keinen Gebrauch gemacht haben.

Kraftlos erklärte Aktienurkunden

Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft ist verpflichtet, alle im Umlauf
befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine
Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. In der 24.
ordentlichen Hauptversammlung wurde darüber berichtet. Aufgrund einer
entsprechenden Genehmigung des Handelsgerichts Wien vom 10. April 2012
wurden durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle
Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien in
effektiven Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis
spätestens zum 30. Oktober 2012 einzureichen. Der Vorstand hat mit
Beschluss vom 12. November 2012 die nicht eingereichten effektiven auf
Inhaber lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für
kraftlos erklärt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt
zur Wiener Zeitung vom 17./18. November 2012.

Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre
Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der Flughafen Wien
Aktiengesellschaft. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive
Aktienurkunden verfügen, können bei UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien,
Schottengasse 6-8, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden
Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden die kraftlos
erklärten Aktienurkunden einreichen. Aufgrund dessen kann eine Gutschrift
auf einem vom Aktionär bekanntzugebendes Wertpapierdepot gebucht werden,
die der Anzahl der jeweils eingereichten Stammaktien entspricht. Dies ist
vom Aktionär - zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden
Hauptversammlung - so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift
spätestens am Nachweisstichtag, 20. April 2013 durchgeführt ist.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,

  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
    juristischen Personen,

  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
    AT0000911805,

  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

  • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 20.
April 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können.

Per Post oder Boten:
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mario Santi
1300 Wien-Flughafen

Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 88

Per E-Mail:
[email protected], wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.viennaairport.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
29. April 2013 bis 16 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 152.670.000,--, zerlegt in 21.000.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 21.000.000 Stück.

Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung einen
gültigen, amtlichen Lichtbildaus-weis zur Identifikation bereit zu halten.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.

Der Vorstand der Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Wien, im März 2013

29.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Flughafen Wien AG
Postfach 1
1300 Wien-Flughafen
Österreich
Telefon: +43-1-7007/22826
Fax: +43-1-7007/23806
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.viennaairport.com
ISIN: AT0000911805
WKN: 884216
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Frankfurt in Open
Market ; London, Wien (Amtlicher Handel / Official Market)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service


Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.