AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Porr AG

AGM Information Jul 11, 2013

755_rns_2013-07-11_fec8efa2-666a-4414-b1b0-5e432c83da74.pdf

AGM Information

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Veröffentlichung: 11.07.2013 15:20 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1373548800572 Stichwörter: PORR / Wirtschaft / Börse

Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG

PORR AG: Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG

Wien (pta028/11.07.2013/15:20) - Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ohne besondere Zweckbindung und zur Veräußerung auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot

Die außerordentliche Hauptversammlung der PORR AG, 1100 Wien, Absberggasse 47, abgehalten am 11. Juli 2013, fasste einstimmig folgenden Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5:

Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft bis zu dem gesetzlich zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals unter Einschluss bereits erworbener Aktien ermächtigt. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als EUR 2,00 und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der Erwerb kann über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch außerbörslich, auch von einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären (negotiated purchase). Der Vorstand wird weiters ermächtigt, die jeweiligen Rückkaufsbedingungen festzusetzen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eigene Aktien für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung auf eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) zu veräußern, wenn die Veräußerung eigener Aktien unter anderem erfolgt

i) zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Gewährung an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens; oder

ii) als Gegenleistung für an die Gesellschaft oder Tochtergesellschaften übertragene Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, Unternehmen, Betriebe oder Anteile an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland.

Wien, am 11.07.2013

Der Vorstand

Rückfragehinweis: Dir. MMag. Christian B. Maier, CFO PORR AG Tel: +43 (0) 50 626 1009 Dir. Prok. Rolf Petersen Konzernmanagement PORR AG

Tel: +43 (0) 50 626 1199

Aussender: PORR AG
Absberggasse 47
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Dir. Prok. Rolf Petersen
Tel.: 050626-1199
E-Mail: [email protected]
Website: www.porr-group.com
ISIN(s): AT0000609607 (Aktie), AT0000609631 (Aktie), AT0000609664
(Sonstige), AT0000A0F9G7 (Anleihe), AT0000A0KJK9
(Anleihe), AT0000A0XJ15 (Anleihe)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien

Meldung übertragen durch pressetext.adhoc. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.