AGM Information • Apr 21, 2015
AGM Information
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Rosenbauer International AG Leonding, FN 78543 f ISIN AT0000922554
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 23. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am Donnerstag, dem 21. Mai 2015, um 10.00 Uhr, in den Börsesälen Wien, Wipplingerstraße 34, 1010 Wien.
TAGESORDNUNG
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 30. April 2015 auf der
Internet-seite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com zugänglich:
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit min-destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Haupt-ver-sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 30. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so bean-tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün-dung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an-tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstel-lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie-ben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die De-potbe-stätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu je-dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be-grün-dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes-tens am 11. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Ab-teilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-Mail [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärsei-genschaft zur Ausübung dieses Aktio-närsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeit-punkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nach-zuweisen. Hinsichtlich der übri-gen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Ta-ges-ordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei-nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor-stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-Mail [email protected] übermittelt wer-den.
Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord-nung Anträge zu stellen.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rosenbauer.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz und bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 11. Mai 2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestäti-gung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä-testens am 18. Mai 2015 aus-schließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder Boten: Rosenbauer International AG Investor Relations z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per Telefax: 43 (0)732 6794 - 89 z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Per E-Mail: [email protected]; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598;unbedingt ISIN AT0000922554 im Text angeben
Bei Namensaktien bedarf es zur Teilnahme an der Hauptversammlung seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre keiner Anmeldung vor der Hauptversammlung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied-staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Perso-nen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Haupt-ver-sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 11. Mai 2015 bezie-hen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen-genommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver-sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer-den können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder Boten: Rosenbauer International AG Investor Relations z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89 z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Per E-Mail: [email protected]; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu-schließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung per-sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 20. Mai 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesell-schaft im Betrag von EUR 13.600.000,-- eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Haupt-versammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.800.000.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und bei der Registrierung einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation bereit zu halten.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.30 Uhr.
Leonding, im April 2015 Der Vorstand Rückfragehinweis:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
[email protected] Emittent: Rosenbauer International AG Paschingerstrasse 90 A-4060 Leonding Telefon: +43(0)732 6794 568 FAX: +43(0)732 6794 89 Email: [email protected] WWW: www.rosenbauer.com
| Branche: | Maschinenbau |
|---|---|
| ISIN: | AT0000922554 |
| Indizes: | WBI, ATX Prime |
| Börsen: | Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien |
| Sprache: | Deutsch |
Aussendung übermittelt durch euro adhoc The European Investor Relations Service
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