Pre-Annual General Meeting Information • Jun 2, 2015
Pre-Annual General Meeting Information
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Stockerau FN 65343 v LG Korneuburg
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 30. Juni 2015 um 11:00 Uhr, im "NH Vienna Airport Hotel", 1300 Wien/Flughafen, Einfahrtstrasse 1-3, Office Park 3 stattfindenden 109. Ordentlichen Hauptversammlung der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 09. Juni 2015 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 2000 Stockerau, Heid-Werkstraße 13, auf:
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 09. Juni 2015 außerdem im Internet (www.heid.info) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 09. Juni2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse, 2000 Stockerau, Heid-Werkstraße 13, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. Juni 2015der Gesellschaft entweder per Telefax an 02266 7126210 oder an 2000 Stockerau, Heid-Werkstraße 13, oder per E-Mail [email protected] wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrecht genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars für die dass oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Juni 2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. Juni 2015ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post: Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft
2000 Stockerau, Heid-Werkstraße 13 Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln: Per Telefax: 02266 71262 10
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätesten am oben genannten Tag ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 20. Juni 2015 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post: Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft 2000 Stockerau, Heid-Werkstraße 13 Per Telefax: 02266 71262 10 Per E-Mail: [email protected] die Vollmacht
in Textform beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heid.info abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10 a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 28.762.000.00 und ist in 3.940.000 Aktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 10:45 Uhr. Bei der Registrierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Stockerau, im Mai 2015 Der Vorstand Rückfragehinweis: Maschinenfabrik Heid AG
Heid-Werkstraße 13
2000 Stockerau
02266/712620
| Emittent: | Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft |
|---|---|
| Heid Werkstraße 13 | |
| A-2000 Stockerau | |
| Telefon: | 02266/712620 |
| FAX: | 02266/7126210 |
| Email: | [email protected] |
| WWW: | www.heid.info |
| Branche: | Maschinenbau |
| ISIN: | AT0000690151 |
| Indizes: | Standard Market Auction |
| Börsen: | Amtlicher Handel: Wien |
| Sprache: | Deutsch |
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