Pre-Annual General Meeting Information • Jun 12, 2015
Pre-Annual General Meeting Information
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
1220 Wien, Smolagasse 1, FN 129547 k
ISIN AT0000797303
E I N L A D U N G
zu der am Montag, 20. Juli 2015, 10:00 Uhr, im Schulungszentrum der Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, stattfindenden
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 12. 2014, des Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2014 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinnes 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 5. Wahl in den Aufsichtsrat 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 29. Juni 2015 bei der Gesellschaft (1220 Wien, Smolagasse 1) oder auf deren Homepage (www.malzfabrik-ag.at) in die Unterlagen gemäß §108 Abs. 3 und 4 AktG Einsicht zu nehmen. Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann von jedem Aktionär bis längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 29. Juni 2015, schriftlich im Original und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 9. Juli 2015, von jedem Aktionär auch in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per E-Mail ([email protected]) oder Telefax (+43-1-28808-19) gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Bei Ausübung dieser Rechte ist die Aktionärseigenschaft durch eine Depotbestätigung nachzuweisen (§ 10a AktG). Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilsbesitzes. Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 10. Juli 2015. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 15. Juli 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen: Per Post oder Boten: Stadlauer Malzfabrik AG, 1220 Wien, Smolagasse 1 Per Telefax: +43 (1) 288 08 19 Per SWIFT: BKAUATWW3AGM, Message Type MT599 (unbedingt ISIN AT0000797303 im Text angeben)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen oder mehrere Vertreter zu bestellen, der (die) im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt (teilnehmen) und dieselben Rechte wie der Aktionär hat (haben), den er (sie) vertritt (vertreten). Sollte ein Aktionär mehrere Vertreter bestellen, erhöht sich dadurch nicht die Anzahl der Stimmen des Aktionärs. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer
natürlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden. Die Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) ist ausreichend.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 17. Juli 2015, 12:00 Uhr, ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen entweder per Post (1220 Wien, Smolagasse 1), per Telefax (+43-1-28808-19) oder per E-Mail ([email protected]) übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.
Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations) abrufbar. Die vorstehenden Bestimmungen für die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht sowie erläutert und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt.
Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG 79 Stückaktien für kraftlos erklärt. Aus diesen Aktien stehen keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 559.921.
Wien, im Juni 2015 Der Vorstand
Rückfragehinweis: Mag. Josef Kager
Smolagasse 1
1220 Wien
| mailto:[email protected] | |
|---|---|
| Emittent: | Stadlauer Malzfabrik AG |
| Smolagasse 1 | |
| A-1220 Wien | |
| Telefon: | +43 1 288 08 |
| FAX: | +43 1 288 08- 19 |
| Email: | [email protected] |
| WWW: | www.malzfabrik-ag.at |
| Branche: | Immobilien |
| ISIN: | AT0000797303 |
| Indizes: | WBI, Standard Market Auction |
| Börsen: | Geregelter Freiverkehr: Wien |
| Sprache: | Deutsch |
Aussendung übermittelt durch euro adhoc The European Investor Relations Service
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