Pre-Annual General Meeting Information • Apr 28, 2016
Pre-Annual General Meeting Information
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
EINLADUNG an die Aktionäre von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien zu der am Montag, 30. Mai 2016, 10.00 Uhr, im UNIQA Tower, A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, Erdgeschoss, Platinum, stattfindenden 17. ordentlichen Hauptversammlung
T A G E S O R D N U N G
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2015, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands, des Corporate Governance Berichts des Vorstands sowie des Vorschlags des Vorstands für die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG je für das Geschäftsjahr 2015.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.
Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.
Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung des Vorstands gemäß Beschluss der 16. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26.5.2015, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG zu erwerben, dahingehend, dass eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 1,00 und höchstens EUR 15,00 je Stückaktie erworben werden dürfen.
Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, auf: (i)Jahresabschluss zum 31.12.2015 samt Lagebericht; (ii)Konzernabschluss zum 31.12.2015 samt Konzernlagebericht; (iii)Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2015; (iv) Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns; (v)Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2015; (vi)Erklärung der zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Abs 2 AktG, d.h. Erklärung über fachliche Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass kein Grund zur Besorgnis einer Befangenheit bestehe; (vii)Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.; (viii)Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG; (ix)Einladung an die Aktionäre der Gesellschaft zur 17. ordentlichen Hauptversammlung.
Diese Einladung zur 17. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung sowie die oben zu (i) bis (ix) genannten Unterlagen können ab spätestens einschließlich 09.05.2016 jeweils kostenlos bei der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, bezogen werden und sind ferner ab den jeweils genannten Terminen auf der Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung verfügbar.
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 09.05.2016, zugehen. Ein solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, zu richten. Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per E-Mail an die E-Mail Adresse [email protected], wobei bei Übermittlung mit E-Mail das Verlangen dem E-Mail in Textform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, zu richten. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 18.05.2016, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG, DEPOTBESTÄTIGUNG, NACHWEISSTICHTAG UND VERTRETUNG (§ 106 Z 6, Z 7 und Z 8 AktG)
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind daher nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist 20.05.2016, 24.00 Uhr (Wiener Zeit).
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei depotverwahrten Inhaber-aktien (ausschließlich solche sind von der Gesellschaft ausgegeben) gegenüber der Gesellschaft durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 24.05.2016, schriftlich unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 (0)1 8900 500 95 oder per E-Mail an die E-Mail Adresse [email protected], wobei bei Übermittlung mit E-Mail die Depotbestätigung dem E-Mail in Schriftform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen muss. Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des Aktionärs auszustellen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
ANGABEN ZUR ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Hinweis gemäß § 106 Abs 2 lit b AktG: Die Hauptversammlung wird ab Beginn bis zur Beendigung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden zu Tagesordnungspunkt 1. im Internet übertragen.
GESAMTANZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 309.000.000,00, das in 309.000.000 nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 819.650 eigene Aktien. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demgemäß zum Zeitpunkt der Einberufung 308.180.350 Stück. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG, Wien, im April 2016
Rückfragehinweis: UNIQA Insurance Group AG Norbert Heller Tel.: +43 (01) 211 75-3414 mailto:[email protected] Emittent: UNIQA Insurance Group AG Untere Donaustraße 21 A-1029 Wien Telefon: 01/211 75-0 Email: [email protected] WWW: http://www.uniqagroup.com Branche: Versicherungen ISIN: AT0000821103 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
Aussendung übermittelt durch euro adhoc The European Investor Relations Service
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