AGM Information • Jun 10, 2016
AGM Information
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STRABAG SE
Villach, FN 88983 h ISIN AT000000STR1
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10.6.2016 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV
In der 12. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE, Villach, wurde am 10.6.2016 zum 7. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:
Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 13 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 1,00 je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 34,00 je Aktie zu erwerben, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs. 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der STRABAG SE beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs. 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrtes Bezugsrechts) der Aktionärinnen und Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs. 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Die Ermächtigung ist vom Vorstand in der Weise auszuüben, dass unter Berücksichtigung der jeweils bereits erworbenen Zahl eigener Aktien die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals nicht überschritten wird.
Wien, im Juni 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis: STRABAG SE Marianne Gruber Konzernkommunikation Tel: +43 1 22422-1174 [email protected] Emittent: STRABAG SE Donau-City-Straße 9 A-1220 Wien Telefon: +43 1 22422 -0 FAX: +43 1 22422 - 1177 Email: www.strabag.com WWW: [email protected] Branche: Bau ISIN: AT000000STR1, AT0000A05HY9 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, SATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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