AGM Information • Apr 13, 2017
AGM Information
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
EINLADUNG[1] zu der am Dienstag, dem 16. Mai 2017, um 9.00 Uhr im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, stattfindenden Versammlung der Vorzugsaktionäre der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
Folgende Unterlagen sind ab 25. April 2017 auf der Internetseite der Gesell-schaft unter www.oberbank.at veröffentlicht und werden in der Versammlung der Vorzugsaktionäre aufliegen:
* Beschlussvorschlag
* Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG iVm § 153 Abs. 4 AktG
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AKTG)
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Versammlung der Vorzugsaktionäre gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Be-schlussvorschlag samt Begründung enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt-schaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbe-stätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals errei-chen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Versammlung der Vorzugsaktionäre, somit spätestens am 25. April 2017, an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020 Linz, Untere Do-naulände 28, Ab-teilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, zugehen.
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, kön-nen der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unter-schrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung über-mitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffen-den Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.oberbank.at) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschla-genen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt-schaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbe-stätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderli-chen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Versammlung der Vorzugsaktionäre, somit spätes-tens am 5. Mai 2017,
zugehen.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Versammlung der Vorzugsaktionäre Auskunft über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages-ordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at zugäng-lich.
Anträge in der Versammlung der Vorzugsaktionäre (§ 119 AktG)
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz berechtigt, in der Versammlung der Vorzugsaktionäre zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Vorausset-zung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Versammlung der Vorzugsaktionäre geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 6. Mai 2017, 24.00 Uhr CET/MEZ (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre ist nur berechtigt, wer am Ende des Nach-weisstichtages Ak-tionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä-testens am 11. Mai 2017, 24.00 Uhr (CET/ MEZ), aus-schließ-lich unter einer der nachgenannten Adressen zuge-hen muss, nachzuweisen:
Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung ZSP/WV2, z.H. Herrn Markus Zehethofer, Untere Donaulände 28, 4020 Linz
Per Telefax: +43 732 77 89 40
Per SWIFT: OBKLAT2L; Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000625132 angeben
Per E-Mail: [email protected], wobei die Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Depotbestätigung (§ 10a AktG)
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied-staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache entgegenge-nom-men.
Zutritt zur Versammlung der Vorzugsaktionäre
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Versammlung der Vorzugsaktionäre. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Versammlung der Vorzugsaktionäre einen amtlichen Lichtbildausweis (Führer-schein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen.
Jeder Vorzugsaktionär, der zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Vorzugs-aktionärs an der Versammlung der Vorzugsaktionäre teilnimmt und dieselben Rechte wie der Vorzugsaktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 15. Mai 2017, 15.00 Uhr (CET/MEZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, z.H. Herrn Mag. Gerald Straka, Untere Donaulände 28, 4020 Linz Per Telefax: +43 732 78-58 12 Per E-Mail: [email protected], wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG Per SWIFT: OBKLAT2L; Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625132 angeben Am Tag der Versammlung der Vorzugsaktionäre ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Versammlung der Vorzugsaktionäre am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at abrufbar. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre beträgt das Grundkapital der Ge-sellschaft EUR 105.921.900,-- und ist eingeteilt in 32.307.300 Stamm-Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. In der Versammlung der Vorzugs-aktionäre sind nur Vorzugsaktien stimmberechtigt. Die Ge-sellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre 254 Vorzugs-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 24 Vorzugs-Stückatien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der Versammlung der Vorzugsaktionäre stimm-berechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre 2.999.722 Stück. Einlass und Registrierung Der Einlass zur Versammlung der Vorzugsaktionäre beginnt um 8.00 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. _ Linz, im April 2017 Der Vorstand -------------------------------------------------------------------------------- [1] Ausschließlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich. Rückfragehinweis: Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer 0043 / 732 / 7802 - 37429 [email protected] Emittent: Oberbank AG Untere Donaulände 28 A-4020 Linz Telefon: +43(0)732/78 02-0
| FAX: | +43(0)732/78 58 10 |
|---|---|
| Email: | [email protected] |
| WWW: | www.oberbank.at |
| Branche: | Banken |
| ISIN: | AT0000625108, AT0000625132 |
| Indizes: | WBI |
| Börsen: | Amtlicher Handel: Wien |
| Sprache: | Deutsch |
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