Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 28, 2017
Annual / Quarterly Financial Statement
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Stadlauer Malzfabrik AG 1220 Wien, Smolagasse 1
Seiten
| Jahresabschluss 2016 | Kapitel 1 | 1 – 11 |
|---|---|---|
| Lagebericht | Kapitel 2 | 12 - 16 |
| Erklärung der gesetzlichen Vertreter | Kapitel 3 | 17 |
| Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
| Tz | Stand 31.12.2016 |
Stand 31.12.2015 |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | TEUR | |||
| A. | ANLAGEVERMÖGEN | |||||
| I. | Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche |
||||||
| Rechte und Bauten, einschließlich der | ||||||
| Bauten auf fremdem Grund 2. andere Anlagen, Betriebs- und |
109.566,51 | 109 | ||||
| Geschäftsausstattung | 8.720,73 | 9 | ||||
| 118.287,24 | 118 | |||||
| II. | Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
8.982.362,30 | 8.982 | ||||
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) des |
||||||
| Anlagevermögens | 12.783.589,28 | 11.123 | ||||
| 21.765.951,58 21.884.238,82 |
20.105 20.223 |
|||||
| B. | UMLAUFVERMÖGEN | |||||
| I. | Forderungen und sonstige | |||||
| Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen |
||||||
| Unternehmen | 23.069.343,64 | 22.729 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) |
||||||
| 2. sonstige Forderungen und |
||||||
| Vermögensgegenstände | 367.494,00 | 64 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr: | ||||||
| EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) | ||||||
| 23.436.837,64 | 22.793 | |||||
| II. | Guthaben bei Kreditinstituten | 3.019.237,46 | 3.154 | |||
| 26.456.075,10 | 25.947 | |||||
| C. | AKTIVE LATENTE STEUERN | 86.970,54 | 0 | |||
| BZA_BilSumA. | 48.427.284,46 | 46.170 | ||||
| Stand | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |||||
| EUR | EUR | TEUR | TEUR | |||
| A. | EIGENKAPITAL | |||||
| I. | Eingefordertes und einbezahltes Grundkapital | 5.600.000,00 | 5.600 | |||
| II. | Kapitalrücklagen | |||||
| 1. | gebundene | 13.144.494,72 | 13.144 | |||
| 13.144.494,72 | 13.144 | |||||
| III. Gewinnrücklagen | ||||||
| 1. | gesetzliche Rücklage | 130.811,10 | 131 | |||
| 2. | andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 14.607.203,13 | 14.607 | |||
| 14.738.014,23 | 14.738 | |||||
| IV. Bilanzgewinn | 11.469.973,22 | 10.679 | ||||
| davon Gewinnvortrag: EUR 10.175.240,93 | ||||||
| (Vorjahr: TEUR 8.671) | ||||||
| 44.952.482,17 | 44.161 | |||||
| B. | RÜCKSTELLUNGEN | |||||
| 1. | Rückstellungen für Pensionen | 1.655.000,00 | 1.737 | |||
| 2. | Steuerrückstellungen | 0,00 | 166 | |||
| 3. | sonstige Rückstellungen | 47.300,00 | 52 | |||
| 1.702.300,00 | 1.955 | |||||
| C. | VERBINDLICHKEITEN | |||||
| 1. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | |||||
| Leistungen | 25.344,90 | 6 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | ||||||
| EUR 25.344,90 (Vorjahr: TEUR 6) | ||||||
| 2. | sonstige Verbindlichkeiten | |||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | ||||||
| EUR 54.077,85 (Vorjahr: TEUR 48) | ||||||
| 1. | davon aus Steuern | 32.611,19 | 32.611,19 | 27 | 27 | |
| 2. | b) übrige | 21.466,66 | 21.466,66 | 21 | 21 | |
| 54.077,85 | 48 | |||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | ||||||
| EUR 79.422,75 (Vorjahr: TEUR 54) | 79.422,75 | 54 | ||||
| D. | RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 1.693.079,54 | 0 | |||
| BZA_BilSumP. | 48.427.284,46 | 46.170 | ||||
Wien
| Tz | 2016 | 2015 | ||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 1.502.286,29 | 1.563 | ||
| 2. sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen |
14.898,87 | 0 | ||
| b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen |
10.107,56 | 3 | ||
| c) übrige |
225,60 | 25.232,03 | 0 | 3 |
| 3. Personalaufwand a) soziale Aufwendungen davon Aufwendungen für Altersversorgung |
-116.183,64 -116.183,64 |
-146 -146 |
||
| -116.183,64 | -146 | |||
| 4. Abschreibungen a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
0,00 | 0,00 | 0 | 0 |
| 5. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern |
||||
| vom Einkommen und vom Ertrag fallen b) übrige |
-25.783,69 -979.357,33 |
-1.005.141,02 | -21 -1.016 |
-1.037 |
| 6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebserfolg) | 406.193,66 | 383 | ||
| 7. Erträge aus anderen Wertpapieren | 311.698,56 | 492 | ||
| 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen |
909.400,24 | 912.565,91 | 739 | 755 |
| 9. Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zu Finanzanlagen |
127.010,09 | 1.060 | ||
| 10. Aufwendungen aus Finanzanlagen a) Abschreibungen |
159.138,92 | -159.138,92 | -13 | -13 |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon aus verbundenen Unternehmen |
-84,80 | -84,80 | 0 | 0 |
| 12. Zwischensumme aus Z 7 bis 11 (Finanzerfolg) | 1.192.050,84 | 2.294 | ||
| 13. Ergebnis vor Steuern | 1.598.244,50 | 2.677 | ||
| 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -303.512,21 | -668 | ||
| 15. Ergebnis nach Steuern | 1.294.732,29 | 2.009 | ||
| 16. Jahresüberschuss | 1.294.732,29 | 2.009 | ||
| 17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 10.175.240,93 | 8.670 | ||
| 18. Bilanzgewinn | 11.469.973,22 | 10.679 |
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der §§ 189 ff UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm aufgestellt worden, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Es sind die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.
Die Gesellschaft gilt gemäß den Bestimmungen des § 221 UGB als große Kapitalgesellschaft. Alle Vorschriften des UGB in der derzeit geltenden Fassung sind bei der Erstellung dieses Berichtes berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 231 (2) UGB.
Für den vorliegenden Jahresabschluss waren erstmals die Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) anzuwenden. Nach den einschlägigen Übergangsvorschriften sind Änderungen in der bisherigen Form der Darstellung oder bei den bisher angewandten Bewertungsmethoden vom Grundsatz der Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit sowie der Darstellungsstetigkeit ausgenommen. Sind Angaben nach den geänderten Rechnungslegungsbestimmungen im Vergleich zum Vorjahresabschluss einem anderen Posten zuzuordnen, sind die Vorjahresbeträge so zu berechnen, als wären die Bestimmungen des RÄG 2014 schon im Vorjahr angewandt worden.
Sofern es durch die erstmalige Anwendung des RÄG 2014 im vorliegenden Jahresabschluss zu Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr gekommen ist, wird auf die mangelnde Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr hingewiesen. Ebenso erfolgt ein Hinweis, wenn die Darstellung des Vorjahres entsprechend den Vorgaben des RÄG 2014 angepasst wurde.
Im Übrigen sind die gegenüber dem Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Ausweis unverändert geblieben.
Dem Vorsichtsgrundsatz ist Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. In den Anschaffungskosten sind Anschaffungsnebenkosten enthalten. Anschaffungskostenminderungen sind abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen den steuerlichen Höchstsätzen.
Bei Finanzanlagen, die keine Beteiligungen sind, erfolgt die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzanlagen dürfen solche Abschreibungen auch vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, gilt seit dem RÄG 2014 die Verpflichtung, den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung im Umfang der Wertaufholung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben. Dies gilt grundsätzlich auch für Wertaufholungen, die vor erstmaligem Inkrafttreten des RÄG 2014 eingetreten sind.
Die seit Jahresbeginn eingetretenen Wertaufholungen bzw. Wertminderungen bei den Wertpapieren werden durch Zuschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen im Finanzanlagevermögen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert, vermindert um erkennbare Einzelrisiken, angesetzt.
Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wird in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung eine passive latente Steuer gebildet. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung wird diese als aktive latente Steuer in der Bilanz angesetzt.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem aktuellen Körperschaftsteuersatz von 25 % ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.
Die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehenden aktiven Unterschiedsbeträge resultieren aus den Rückstellungen für Abfertigungen sowie sonstigen Rückstellungen. Passive Unterschiedsbeträge resultieren aus den bis zum Vorjahr bestehenden unversteuerten Rücklagen. Zum 31.12.2016 errechnen sich aktive latente Steuern in Höhe von EUR 87.574,29, die saldiert mit den passiven latenten Steuern in Höhe von EUR 603,75 aktiviert wurden.
Die Vorjahresangaben wurden nur hinsichtlich der passiven latenten Steuern für unversteuerte Rücklagen angepasst. Die in der Bilanz ausgewiesene Vorjahreszahl ist dementsprechend nicht vergleichbar.
Die Kapitalrücklagen werden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen.
Auf Grund der Bestimmungen des RÄG 2014 sind die zu Beginn des Geschäftsjahres ausgewiesenen unversteuerten Rücklagen unter Berücksichtigung latenter Steuern unmittelbar in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Dementsprechend wurde in die Gewinnrücklagen der nach Abzug des latenten Steueranteils verbleibende Betrag der unversteuerten Rücklagen eingestellt. Die Posten des Vorjahres wurden entsprechend angepasst.
Die Rückstellungen decken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab.
Die Pensionsrückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen sind durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Die Berechnung erfolgte nach den Vorschriften der § 211 UGB mit einem Durchschnittszinssatz von 4,01% (Vorjahr 3,89%) und einem Rententrend von 2% (Vorjahr 2%), wobei der Berechnung die "AVÖ 2008-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler, (Angestellte-Generationentafel)" zugrunde gelegt wurden. Da alle Pensionsberechtigten bereits Leistungsempfänger sind, wurde der Barwert der zukünftigen Leistungen als Rückstellung angesetzt.
Die Verbindlichkeiten entsprechen den Rückzahlungsbeträgen.
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Der in den Beträgen II. Punkt 1 im Anlagenspiegel enthaltene Buchwert der Grundstücke beläuft sich auf TEUR 110 (Vorjahr TEUR 110).
Im vorliegenden Jahresabschluss sind Zuschreibungen für Wertaufholungen, die vor dem Inkrafttreten des RÄG 2014 eingetreten sind, in Höhe von TEUR 1.693 enthalten. Es ist beabsichtigt, für die bis zum 31. Dezember 2015 unterlassene Zuschreibung die Aufschiebung der Steuerpflicht durch Bildung einer Zuschreibungsrücklage zu beantragen. Unter dieser Voraussetzung wurde in Höhe dieser Zuschreibung eine Rücklage gemäß § 906 Abs. 32 UGB iVm § 124b Z 270 EStG gebildet, die im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird.
Die unter Inanspruchnahme der Bestimmungen des § 208 Abs. 2 UGB unterlassenen Zuschreibungen der Wertpapiere des Finanzanlagevermögens betrugen zum Bilanzstichtag des Vorjahres TEUR 1.809.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Muttergesellschaft IREKS GmbH / Kulmbach (Deutschland) mit TEUR 23.011 (Vorjahr TEUR 22.590) aus dem Finanzverkehr sowie die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH mit TEUR 58 (Vorjahr TEUR 139) aus Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Position enthält abgegrenzte Zinserträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr TEUR 65), welche nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind im Wesentlichen kurzfristig veranlagt.
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich für das abgelaufene Geschäftsjahr wie folgt dar:
| Eigenkapitalspiegel | Grundkapital | Kapitalrücklagen gebundene |
Gewinnrücklagen | Bilanzgewinn | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Stand am 1.1.2016 Ausschüttung Jahresüberschuss |
5.600.000,00 | 13.144.494,72 | 14.738.014,23 | 10.679.240,93 -504.000,00 1.294.732,29 |
44.161.749,88 -504.000,00 1.294.732,29 |
| Stand am 31.12.2016 | 5.600.000,00 | 13.144.494,72 | 14.738.014,23 | 11.469.973,22 | 44.952.482,17 |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.600.000 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
In den Gewinnrückrücklagen ist entsprechend den Vorgaben des RÄG 2014 zum 1.1.2016 die Umbuchung der unversteuerten Rücklage § 906 Abs 21 UGB in Höhe von EUR 5.888.310,74 enthalten.
Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
| 31.12.2016 EUR |
Vorjahr EUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. 3. 4. |
Pensionsrückstellung 2. Steuerrückstellung Latente Steuerrückstellung Sonstige Rückstellungen |
1.655.000,00 0,00 0,00 |
1.737.000,00 164.900,00 603,75 |
| -Sachrückstellungen | 47.300,00 | 51.900,00 | |
| 1.702.300,00 | 1.954.403,75 |
In der Position Latente Steuerrückstellung ist das Vorjahr entsprechend den Vorgaben des RÄG 2014 angepasst worden.
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2016 | Vorjahr |
|---|---|
| EUR | EUR |
| 25.344,90 | 6.382,54 |
| 54.077,85 | 47.824,46 |
| 79.422,75 | 54.207,00 |
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Über das geschäftsgewöhnliche Maß hinausgehende sonstige Verpflichtungen bestehen nicht.
Auf Grund des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 entfällt im Unternehmensrecht die Möglichkeit bei Vermögensgegenständen, die in den Vorjahren einer Wertminderung unterlagen, von der Wertaufholung (Zuschreibung) abzusehen. Wird nach § 124b Z 270 EStG für bis zum 31. Dezember 2015 unterlassene Zuschreibungen steuerlich eine Zuschreibungsrücklage gebildet, kann der in dieser Rücklage erfasste Betrag in der Bilanz unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und entsprechend der Vorgaben des § 124b Z 270 EStG aufgelöst werden.
Ausgewiesen ist die hier bis zum 31.12.2016 vorzunehmende Zuschreibung der Finanzanlagen in Höhe von TEUR 1.693.
Die Umsatzerlöse sind im Jahr 2016 um rund 4 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dieser Rückgang ist auf gesunkene Nutzungsentgelte für Mobilien und Gebäude infolge niedrigerer zu verrechnender Aufwendungen zurückzuführen. Die Grundlage für die Ermittlung der zu verrechnenden Nutzungsentgelte bildet der seit dem Jahr 1994 zwischen der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH und unserer Gesellschaft unverändert bestehende Betriebsführungsund -überlassungsvertrag. Dieser sieht eine nach dem Verbraucherpreisindex wertgesicherte, daher jährlich angepasste Miete für die überlassenen Grundstücke vor. Zusätzlich zur Grundstücksmiete ist in diesem Vertrag vereinbart, dass der Mieterin als weiteres Nutzungsentgelt für die Mobilien und Gebäude alle unserer Gesellschaft erwachsenden betrieblichen Aufwendungen, welche in ursächlichem Zusammenhang mit dem überlassenen Betrieb entstanden sind (u.a. Versicherungs-, Wasserkosten), angelastet werden.
Die Pensionszahlungen erfolgten an im Ruhestand befindliche ehemalige leitende Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene. Für die künftigen Zahlungen an die begünstigten Personen sind auf Grund der bestehenden, das Unternehmen verpflichtenden Verträge Rückstellungen gebildet, deren Betrag auf versicherungsmathematischer Grundlage ermittelt ist.
| Zusammensetzung | 2016 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|---|---|---|
| Betriebsaufwendungen Weiterverrechnete Wasserkosten |
795 | 846 |
| Verwaltungsaufwendungen Sonstige Verwaltungskosten |
184 | 170 |
| 979 | 1.016 |
In den Verwaltungsaufwendungen sind gem. § 237 Z 14 UGB die Kosten für Prüfung des Jahresabschlusses mit TEUR 23 (Vorjahr TEUR 23), Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen mit TEUR 4 (Vorjahr TEUR 0) und Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr TEUR 3) enthalten.
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2016 sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft eingetreten.
Lutz HAGER Stefan SOINÉ
Im Jahr 2016 haben die zwei aktiven Mitglieder des Vorstandes von unserer Gesellschaft keine Bezüge erhalten, da sie im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen mit der IREKS GmbH für unsere Gesellschaft tätig sind (§ 239 UGB).
Hans Albert RUCKDESCHEL, Vorsitzender Jürgen BRINKMANN, stellv. Vorsitzender Dr. Wolfgang Feuchtmüller, ab 25.Juli 2016 Robert PRAUSE, bis 25. Juli 2016 Hartwig UEBERSBERGER
Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2016 aufgrund des § 12 der Satzung Anspruch auf eine Aufsichtsratsvergütung von insgesamt TEUR 14,5 (Vorjahr TEUR 14,5). Dieser Betrag ist als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. Weiters haben die Mitglieder Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2016 keine ArbeitnehmerInnen beschäftigt.
A-1220 Wien, Smolagasse 1 Stammkapital: EUR 7.500.000 Anteil: 49,02 % im Eigentum unserer Gesellschaft Eigenkapital 31.12.2016: TEUR 61.301 Jahresüberschuss 2016: TEUR 6.728
Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der IREKS GmbH, Kulmbach/Deutschland, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss der IREKS GmbH wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Es wird vorgeschlagen unter Bezugnahme auf den § 18 unserer Satzung das Ergebnis wie folgt zu verwenden:
| EUR | |
|---|---|
| Jahresgewinn 2016 | 1.294.732,29 |
| + Gewinnvortrag 2015 | 10.175.240,93 |
| Bilanzgewinn 2016 | 11.469.973,22 |
| Abzüglich Dividende von 0,90 EUR je Stückaktie | 504.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 10.965.973,22 |
Wien, am 24. März 2017
Der Vorstand
Lutz HAGER Stefan SOINÉ
| kumulierte Stand Stand Stand Abschreibungen Stand Stand 1.1.2016 Zugänge Abgänge 31.12.2016 1.1.2016 Zugänge Zuschreibungen Abgänge 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2015 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Rechte 7.450,29 0,00 0,00 7.450,29 7.450,29 0,00 0,00 0,00 7.450,29 0,00 0,00 7.450,29 0,00 0,00 7.450,29 7.450,29 0,00 0,00 0,00 7.450,29 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund 4.373.368,91 0,00 0,00 4.373.368,91 4.263.802,40 0,00 0,00 0,00 4.263.802,40 109.566,51 109.566,51 2. technische Anlagen und Maschinen 5.511.590,22 0,00 290.539,10 5.221.051,12 5.511.590,22 0,00 0,00 290.539,10 5.221.051,12 0,00 0,00 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.820.016,66 0,00 14.338,50 1.805.678,16 1.811.295,93 0,00 0,00 14.338,50 1.796.957,43 8.720,73 8.720,73 11.704.975,79 0,00 304.877,60 11.400.098,19 11.586.688,55 0,00 0,00 304.877,60 11.281.810,95 118.287,24 118.287,24 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.982.362,30 0,00 0,00 8.982.362,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.982.362,30 8.982.362,30 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 18.618.099,52 0,00 0,00 18.618.099,52 7.495.460,95 275.538,92 1.936.489,63 0,00 5.834.510,24 12.783.589,28 11.122.638,57 27.600.461,82 0,00 0,00 27.600.461,82 7.495.460,95 275.538,92 1.936.489,63 0,00 5.834.510,24 21.765.951,58 20.105.000,87 39.312.887,90 0,00 304.877,60 39.008.010,30 19.089.599,79 275.538,92 1.936.489,63 304.877,60 17.123.771,48 21.884.238,82 20.223.288,11 |
Anschaffungs- bzw Herstellungskosten | Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
Die Weltwirtschaft litt unter der konjunkturellen Schwäche der sogenannten BRICS-Staaten, niedrigen Rohstoffpreisen sowie der Unsicherheit über den künftigen politischen Kurs in den USA. Auf europäischer Ebene verstärkte der beschlossene Ausstieg Großbritanniens aus der EU die Sorgen um die Zukunft der Währungsunion und das gesamteuropäische Wachstum.
Trotz der angespannten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen befindet sich die österreichische Wirtschaft derzeit in einer im Wesentlichen durch die inländische Nachfrage getragenen Erholungsphase. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im Jahr 2016 um 1,4 %, nachdem es vier Jahre in Folge nur um jeweils weniger als 1 % gewachsen ist.
Die positive Entwicklung an den Finanzmärkten im Jahr 2016 darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das europäische Schuldenproblem noch keineswegs als überwunden gelten darf und erhebliche Risiken hinsichtlich der künftigen Entwicklungen bestehen bleiben.
Das seit Jahren an den Finanzmärkten herrschende historisch niedrige Zinsniveau wird nach unserer Einschätzung auch in 2017 keine grundlegende Änderung erfahren.
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 weist eine Bilanzsumme von TEUR 48.427 (Vorjahr TEUR 46.170) und ein Eigenkapital von TEUR 44.952 (Vorjahr TEUR 44.161) aus. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 92,8 % (Vorjahr 95,6 %).
Im Geschäftsjahr 2016 kam ein gegenüber den Vorjahren unveränderter Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag zwischen unserer Gesellschaft und der operativen Beteiligungsgesellschaft, STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, zur Anwendung und war die Grundlage für die Verrechnung des Mietentgeltes. Es verringert sich vertragsgemäß gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.563 auf TEUR 1.502 infolge niedrigerer zu verrechnender Aufwendungen.
Für das Geschäftsjahr 2016 ist ein Jahresüberschuss von TEUR 1.295 (Vorjahr TEUR 2.009) auszuweisen. Zusammen mit dem vorhandenen Gewinnvortrag ergibt sich zum Ende des Jahres 2016 ein Bilanzgewinn von TEUR 11.470 (Vorjahr TEUR 10.679). Die Minderung des Jahresüberschusses gegenüber dem Vorjahr ist auf einen im Vorjahr angefallenen Buchgewinn aus der Rückzahlung eines Wertpapieres zurückzuführen.
| Einheit | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|
| Bilanz | |||
| Finanzanlagen | TEUR | 21.766 | 20.105 |
| Bilanzsumme | TEUR | 48.427 | 46.170 |
| Eigenkapital | TEUR | 44.952 | 44.161 |
| Eigenkapitalquote | 92,8 % |
95,6 % |
|
| Fremdkapital | TEUR | 3.475 | 2.009 |
| Gewinn- und Verlustrechnung |
|||
| Umsatzerlöse | TEUR | 1.502 | 1.563 |
| Betriebserfolg | TEUR | 406 | 383 |
| Finanzerfolg | TEUR | 1.192 | 2.294 |
| Ergebnis vor Steuern | TEUR | 1.598 | 2.677 |
| Jahresüberschuss | TEUR | 1.295 | 2.009 |
| Geldflussrechnung gemäß KFS/BW2 |
|||
| Cashflow aus laufender Geschäfts tätigkeit |
TEUR | 637 | 979 |
| Cashflow aus der Investitionstätig keit |
TEUR | 15 | 2.000 |
| Cashflow aus der Finanzierungstä tigkeit |
TEUR | -504 | -448 |
Die nachstehende Tabelle vermittelt einen zusammenfassenden Überblick:
Die Geldflussrechnung wurde entsprechend der Vorgaben des Fachguthabens KFS/BW 2 der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erstellt.
Die Liquiden Mittel unseres Unternehmens werden zum einen unter Beachtung vertretbarer Ratingeinstufungen der Emittenten in Wertpapieren angelegt, der Ausweis erfolgt unter der Position Wertpapiere des Anlagevermögens mit 12.784 TEUR (Vorjahr TEUR 11.123). Zum anderen werden im Rahmen einer konzernweiten Liquiditätsplanung und -steuerung nicht unmittelbar für Investitionen benötigte Geldmittel der Muttergesellschaft IREKS GmbH im Rahmen eines Cash-Pools zur Verfügung gestellt und von dieser im marktüblichen Rahmen verzinst, der Ausweis erfolgt unter der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit TEUR 23.069 (Vorjahr TEUR 22.729). Im Rahmen der Cash-Flow Berechnung werden diese Cash-Flow Forderungen als Liquide Mittel dargestellt.
Die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH weist für das Jahr 2016 einen Jahresüberschuss von TEUR 6.728 (Vorjahr TEUR 2.324) und zum 31.12.2016 ein Eigenkapital von TEUR 61.301 (Vorjahr TEUR 54.572) aus.
Auf Grund der ausschließlichen Holding- und Vermögensverwaltungsfunktion werden in unserer Gesellschaft keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entfaltet.
Für das Jahr 2017 erwarten wir eine Entwicklung, die im Wesentlichen von dem weiterhin niedrigen Zinsniveau an den Finanzmärkten geprägt sein wird. Eine Steigerung der Zinserträge und damit auch eine Steigerung des Unternehmenserfolges werden unter diesen Rahmenbedingungen nicht sehr wahrscheinlich.
Potenzielle Risiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens haben können, werden systematisch laufend überwacht und analysiert. Als wesentliches Risiko wurden die weiterhin an den Finanzmärkten herrschenden krisenhaften Verhältnisse identifiziert.
Die Veranlagungen unseres Unternehmens erfolgen daher unter Beachtung vertretbarer Ratingeinstufungen der Emittenten und Vermeidung von Klumpenrisiken.
Dennoch bestehen für unseren Wertpapierbestand auf Grund der Unsicherheiten und der hohen Volatilität an den Finanzmärkten erhebliche Kursrisiken, die künftige Ergebnisse der Gesellschaft negativ beeinflussen können.
Die Forderungen gegenüber der Muttergesellschaft IREKS GmbH werden im Rahmen eines Konzernverrechnungszinssatzes verzinst. Dieser Zinssatz orientiert sich an den an den Kapitalmärkten erzielbaren Renditen unter Berücksichtigung eines breitgefächerten Anlageportfolios und unterliegt den an den Kapitalmärkten üblichen Schwankungen.
Schadensrisiken für versicherbare Sach- und Haftungsschäden sind aus unserer Sicht in ausreichendem Umfang durch Versicherungen abgedeckt.
Bei der Risikoüberprüfung haben wir kein bestandsgefährdendes Risiko für unser Unternehmen identifiziert.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.600.000 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Die Aktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Marktsegment Standard Market Auction).
Die IREKS GmbH mit Sitz in Kulmbach/Deutschland hält mehr als 75 % des Grundkapitals. Daher ist ein Kontrollwechsel auf Basis der sich im Streubesitz befindlichen Aktien ausgeschlossen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Vereinbarungen bzw. Angabeverpflichtungen.
Gemäß § 243a Abs. 2 UGB sind im Lagebericht von österreichischen Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.
Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen beim Vorstand der Stadlauer Malzfabrik AG.
Der gesamte Prozess, von der Beschaffung bis zur Zahlung, unterliegt strengen Grundsätzen und Regelungen, welche die mit den Geschäftsprozessen in Zusammenhang stehenden Risiken auf ein Minimum reduzieren. Es sind Maßnahmen und Regeln zur Risikovermeidung eingerichtet, wie etwa strikte Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie insbesondere auch ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).
Das Unternehmen hat gemäß § 243b UGB einen Corporate Governance Bericht erstellt, der auf der Homepage des Unternehmens (http://www.malzfabrikag.at/Corporate-Governance.htm) veröffentlicht wurde. In diesem Bericht bekennen sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex.
Die Risikofaktoren für die Weltwirtschaft sind so zahlreich wie schon seit langer Zeit nicht mehr. Die anhaltende Staatsschulden- und Bankenkrise, Terroranschläge, Erstarken nationalpopulistischer Parteien und die anhaltenden bewaffneten Konflikte im Nahen Osten, verbunden mit großen Flüchtlingsbewegungen, sind exemplarisch herauszustellen. Belastbare Prognosen für die weltweite wirtschaftliche Entwicklung für 2017 sind daher kaum möglich. Der Internationale Währungsfonds prognostiziert ein globales Wirtschaftswachstum von 3,4 %; in Österreich wird eine Steigerung von 1,5 % erwartet.
Das für die Ertragsentwicklung unserer Gesellschaft bedeutsame allgemeine Zinsniveau wird sich nach unserer Einschätzung mittelfristig nicht nachhaltig ändern.
Die Lage der Gesellschaft erlaubt es, an der bisherigen Dividendenpolitik unseres Hauses festzuhalten. Wir schlagen der Hauptversammlung daher vor, eine Dividende von EUR 0,90 je Stückaktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten.
Für die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende wird ein Betrag von insgesamt TEUR 504 benötigt, entsprechend neun Prozent des Grundkapitals von TEUR 5.600.
Wien, am 24. März 2017
Der Vorstand
Lutz HAGER Stefan SOINÉ
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, 24. März 2017
Der Vorstand
(Vorstandsmitglied) (Vorstandsmitglied)
Lutz HAGER Stefan SOINÉ
Wir haben den Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2016, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2016 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft sind Anteile an verbundenen Unternehmen (EUR 9,0 Mio.) sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 23,1 Mio.) ausgewiesen. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um Anteile an der STAMAG Stadlauer Malzfabrik Gesellschaft m.b.H. Erläuterungen zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie zu den betreffenden Vermögensgegenständen finden sich im Anhang des Jahresabschlusses der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016 in den Punkten B. und C.
Für die Beurteilung der Werthaltigkeit der genannten Anteile an verbunden Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften ist der beizulegende Wert maßgeblich, der wesentlich von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Konzerngesellschaften und von den Cash Flows abhängt, die diese voraussichtlich erzielen werden.
Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die Bewertung der betragsmäßig bedeutenden Vermögenswerte auf Einschätzungen und Annahmen des Vorstandes der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft basieren.
Im Zuge der Prüfung haben wir auf Basis von Indikatoren (anteiliges Eigenkapital zum 31. Dezember 2016, Jahresergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres, genehmigtes Budget für 2017) überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr MMag Christoph Zimmel.
Wien, am 24. März 2017
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
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