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Linz Textil Holding AG

Legal Proceedings Report May 15, 2017

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Legal Proceedings Report

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Veröffentlichung: 15.05.2017 13:25 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1494847500138 Stichwörter: Linz Textil Holding AG / Hauptversammlung / Minderheitsverlangen

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Linz Textil Holding AG: Ad hoc-Meldung: Minderheitsverlangen gemäß § 134 AktG

Linz (pta023/15.05.2017/13:25) - Ad hoc-Meldung: Minderheitsverlangen gemäß § 134 AktG

Die nachstehende ad hoc-Mitteilung erfolgt nur höchst vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Rechtslage. Die Entscheidung für die Veröffentlichung der ad hoc Mitteilung erfolgt ausschließlich aus formalen Gründen. Der Vorstand kommt auf Grund seiner detaillierten Kenntnisse der Sachlage zum Schluss, dass korrekt gehandelt wurde.

Die Aktionärin Sogas Beteiligungsverwaltungs GmbH stellte in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10.05.2017 ein Minderheitsverlangen gemäß § 134 AktG. Dieses Minderheitsverlangen wurde von den Aktionären Josef Auer, Pioneer Investments Austria GmbH, Mag. Norbert Thumfart, Otto Weyland und Weyland GmbH unterstützt. Die Anteile der Minderheit erreichten zusammen mehr als 5% des Grundkapitals, jedoch weniger als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft.

In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10.05.2017 wurde über den Prüfungsbericht des mit Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2016 bestellten Sonderprüfers berichtet. Dieser Bericht wurde von den anwesenden Aktionären mit einer Mehrheit von über 85% zur Kenntnis genommen. Vorstand und Aufsichtsrat erklärten übereinstimmend, dass nach ihrer Überzeugung in diesem Bericht keine Tatsachen festgestellt wurden, aus denen sich Ersatzansprüche gegen Aktionäre oder Organe der Gesellschaft ergeben. Dementsprechend wurde ein Antrag auf Geltendmachung von Ersatzansprüchen von der Hauptversammlung mit über 85 % der Stimmen abgelehnt. Dessen ungeachtet stellte die Sogas Beteiligungsverwaltungs GmbH das Minderheitsverlangen, die Gesellschaft möge einen Ersatzanspruch von EUR 1.017.000,-- zzgl. Zinsen und Kosten der Sonderprüfung durch Ernst & Young gegen Mag. Reinhard Leitner, Mag. Anton Schneider, Dr. Dionys Lehner, sowie gegen die Aktionärin Mag. Barbara Lehner verfolgen, und zwar im Wege einer Anzeige wegen des Vorliegens des Verdachts der Untreue sowie der Bestimmung zur Untreue, wobei sich die Gesellschaft dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen habe. Verlangt wurde auch die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Führung dieser Rechtsstreitigkeiten.

Die Organe der Gesellschaft werden umgehend prüfen, ob dieses Minderheitsverlangen den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und demnach eine Verpflichtung zur Anzeige der behaupteten Ersatzansprüche für die Gesellschaft besteht.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Hermann Wiesinger MMBA, Sprecher des Vorstands, Tel. +43 (732) 3996-517, E-Mail: [email protected],

Linz, am 15. Mai 2017

Der Vorstand Linz Textil Holding Aktiengesellschaft Wiener Straße 435 4030 Linz, Österreich www.linz-textil.at

Aussender: Linz Textil Holding AG
Wiener Straße 435
4030 Linz
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Otmar Zeindlinger
Tel.: +43 732 3996538
E-Mail: [email protected]
Website: www.linz-textil.com
ISIN(s): AT0000723606 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien

Meldung übertragen durch pressetext.adhoc. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

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