AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

FACC AG

Management Reports Jun 30, 2017

743_10-k_2017-06-30_4dafd131-f0e8-4266-9aa3-e094618de906.pdf

Management Reports

Open in Viewer

Opens in native device viewer

JAHRESFINANZBERICHT 2016/17

Pilot. Passion. Partnership.

Pilot. Passion. Partnership.

Konzernlagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2016/17

1. RAHMENBEDINGUNGEN

1.1. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Um 2,2 % wuchs die Wirtschaft im Jahr 2016 weltweit. Im Vorjahr hatte das Wachstum 2,6 % betragen. Gebremst wurde die Wachstumsdynamik durch eine schwache Entwicklung der US-Konjunktur im ersten Halbjahr sowie die Rezession in Russland und Brasilien. In den Industrieländern blieb das Wachstum schwach, in den Schwellenländern stabilisierte es sich nach mehreren Jahren der Abschwächung. Die US-Konjunktur wuchs 2016 um 1,6 % nach 2,5 % im Jahr 2015, wobei das Wachstum vor allem durch den Außenhandel gestützt wurde. Investitionstätigkeit und privater Konsum erfüllten die Erwartungen hingegen nicht. In der Eurozone standen die Zeichen auf moderates Wachstum: Das Plus betrug 2016 1,7 % gegenüber 2,0 % im Jahr 2015. Begünstigt wurde diese Entwicklung von der lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, vom weiterhin günstigen Ölpreis und von der Abwertung des Euro gegenüber anderen Währungen. Chinas Wirtschaft entwickelte sich 2016 besser als erwartet. Die Konjunktur stabilisierte sich bei 6,7 % Wachstum. Im Baugewerbe, im Einzelhandel und am Immobilienmarkt zogen die Geschäfte wieder an, aufgrund der schwachen Währung stieg die globale Nachfrage und damit das Exportvolumen. Die schwache Konjunktur und das Überangebot drückten auf den Ölpreis. Die Energy Information Administration EIA errechnete für 2016 einen durchschnittlichen Rohölpreis der Sorte Brent in Höhe von 43 USD pro Barrel. Ende September 2016 einigten sich die 14 OPEC-Staaten auf Maßnahmen zur Marktstabilisierung, um das Überangebot abzubauen und damit das Preisniveau anzuheben.

1.2. RAHMENBEDINGUNGEN DER LUFTFAHRTINDUSTRIE

Die Luftfahrtbranche wurde 2016 von verschiedenen Faktoren beeinflusst: Politische Instabilität beeinträchtigte das Wachstum, das in den einzelnen Weltregionen sehr unterschiedlich ausfiel. Vor allem auf Verbindungen zwischen Europa und Asien hielt die Nachfrageschwäche an, während sich die Märkte Afrikas, der USA und Osteuropas erholten. Das globale Passagieraufkommen wuchs 2016 um 6,3 %. In Asien stieg die Nachfrage um 8,9 %, in Nordamerika um 3,2 % und in Europa um 3,8 %.

Stimuliert wurde die Nachfrage von niedrigen Ticketpreisen – eine Reaktion der Fluggesellschaften auf sinkende Treibstoffkosten und auf wachsenden Wettbewerbsdruck. Aufgrund der steigenden Passagierzahlen erweiterten die Airlines ihre Flotten: Die weltweite Flotte wuchs 2016 um 5,2 %.

Nach Angaben des Internationalen Luftverkehrsverbands IATA erzielten die Fluggesellschaften 2016 Rekordeinnahmen. Der Nettogewinn der Branche erreichte 35,6 Mrd. USD, nach 35,3 Mrd. USD im Jahr 2015. Hintergrund ist vor allem der niedrige Ölpreis. Laut EIA dürfte dieser noch bis in das Jahr 2020 hinein unter 60 USD pro Barrel liegen. Darüber hinaus setzten die Fluggesellschaften effizientere Flugzeuge ein und profitierten von den Erfolgen, die Umstrukturierungsmaßnahmen der vergangenen Jahre zeitigten.

Airbus und Boeing lieferten 2016 1.436 Flugzeuge aus; 2015 waren es 1.397 gewesen. Im gleichen Zeitraum wurden von Boeing und Airbus 1.419 neue Flugzeuge verkauft, womit sich die Book-to-Bill Ratio annähernd auf 1:1 belief. Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen blieb mit 13.442 auf dem Niveau des Jahresendes 2015.

Das Verkehrsaufkommen in der Luftfahrzeugindustrie dürfte aus heutiger Sicht weiterhin stabil wachsen. Die letzten Marktvorschauen von Airbus und Boeing gehen von einer erneuten Verdoppelung des Verkehrsaufkommens in den kommenden 15 Jahren aus. Laut einer Analyse von Airbus und Boeing wird der Bedarf an neuen Flugzeugen nach heutigen Abwägungen bis zum Jahr 2035 rund 36.300 betragen.

Als wesentliche Faktoren sind in diesem Zusammenhang steigende Reisetätigkeiten in China, Indien, den USA sowie in Europa zu nennen. Die Reisetätigkeit je Einwohner wird sich in den Wachstumsmärkten China und Indien bis zum Jahr 2035 vervierfachen. Die bereits stark ausgeprägte Reisetätigkeit in den Regionen USA und Europa wird bis zum Jahr 2035 um ca. 20 % ansteigen.

2. ALLGEMEINE ANGABEN

Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Luftfahrtbauteilen befasst.

Seine Produktpalette umfasst "Strukturbauteile" (Verkleidungsteile an Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Komponenten für die Innenausstattung von Flugzeugen (Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Service-Einheiten etc.).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. Das Segment Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung und den Vertrieb von Strukturbauteilen verantwortlich, das Segment Interiors für die Entwicklung, die Fertigung und den Vertrieb von Innenausstattungen und das Segment Engines & Nacelles für die Fertigung und den Vertrieb von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Qualitätssicherung, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering-Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Sinne einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

3. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS

Das abgelaufene Geschäftsjahr kann als Jahr der Weichenstellung gesehen werden. Zum Beginn des Jahres stand die Aufarbeitung des Fake President Incident und der daraus resultierenden Veränderungen im Fokus des Managements. Oberstes Ziel war es, für Stabilität und Nachhaltigkeit zu sorgen, die vakanten Managementpositionen zu besetzen und parallel dazu die Umsetzung der festgelegten Konzernziele konzentriert voranzutreiben. In Betrachtung des Marktes wurden zahlreiche Serienstarts im Geschäftsjahr erfolgreich umgesetzt, der Hochlauf verschiedener Projekte in allen Segmenten planmäßig vorangetrieben und daraus resultierend ein Umsatzwachstum von über 20 % erzielt. Durch gezielte Investitionen wurden sowohl die Kapazität als auch unsere Effizienz gesteigert. Besonders erfreulich ist im Umfeld der Umstände die deutliche Verbesserung des Konzernergebnisses, das um Sondereffekte bereinigte EBIT konnte um nahezu die Hälfte gesteigert werden. Die weltweit langfristig steigende Nachfrage nach neuen Flugzeugen – die jüngsten Langzeitanalysen bestätigen einen Bedarf von mehr als 36.300 neuen Verkehrsflugzeugen bis zum Jahr 2035 – ergibt nach heutigen Prognosen eine Auftragsrücklage für FACC von mehr als 5 Mrd. USD. Wir sehen auf Basis der vorhandenen Marktvorschauen und der von uns vorangetriebenen Innovationsstrategie gute Voraussetzungen, um die Position der FACC AG als globaler Tier-1-Partner der Luftfahrzeugindustrie weiter zu festigen.

2014/15
angepasst1)
Mio. EUR
2015/16
angepasst1)
Mio. EUR
2016/17
Mio. EUR
Umsatz 528,9 580,2 705,7
davon Produktumsatz 471,4 518,6 646,1
davon Entwicklungsumsatz 57,5 61,6 59,6
EBIT bereinigt um Einmaleffekte (4,5) (58,8) 26,9
Einmaleffekte (Schadensfall) (41,9)
EBIT (4,5) (16,9) 26,9
EBIT Marge (bereinigt) (0,9 %) (10,1 %) 3,8 %
Ergebnis nach Steuern (9,6) (52,3) 16,7
Ergebnis je Aktie (0,22) (1,14) 0,36

Im Zuge einer Stichprobenprüfung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) wurden der Konzernabschluss zum 29. Februar 2016 sowie die Halbjahresfinanzberichte zum 31. August 2015 und zum 31. August 2016 der FACC AG ausgewählt und einer Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen. Im September 2016 wurde die FACC AG von der Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert, dass sie das gegenständliche Verfahren selbst durchführen wird.

Das Verfahren war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses im Juni 2017 nicht abgeschlossen. Wir verweisen auf die Erläuterungen unter Note 2 im Anhang.

Im Geschäftsjahr 2016/17 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz in Höhe von 705,7 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Anstieg um 125,5 Mio. EUR oder 21,6 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Umsatzerlöse aus Produktlieferungen konnten um 24,6 % auf 646,1 Mio. EUR gesteigert werden. Wesentliche Treiber im Bereich der Produktumsätze bildeten im Geschäftsjahr 2016/17 die Programme für die Airbus-A320-Familie, den Airbus A350 XWB, die Boeing-Modelle 737 und 787 sowie für Bombardier und Embraer Business Jets. Alle weiteren Programme, darunter auch sämtliche Komponenten für die Ausstattungen von Triebwerken der Hersteller Rolls-Royce und Pratt & Whitney, haben sich entsprechend den Planungen des FACC-Managements entwickelt und zum Wachstum des Konzerns beigetragen.

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst.

Die Umsatzerlöse aus der Verrechnung von Entwicklungsleistungen blieben konstant.

Der Materialaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr 2016/17 um 66,1 Mio. EUR von 376,9 Mio. EUR auf 443,0 Mio. EUR. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit dem deutlich gestiegenen Produktionsumsatz um 24,6 %. Im Materialaufwand sind auch Aufwendungen für Leiharbeitskräfte in Höhe von 15,6 Mio. EUR enthalten (2015/16: 2,8 Mio. EUR). Dieser deutliche Anstieg steht ausschließlich im Zusammenhang mit der unterjährigen Hereinnahme von Arbeitskräften zur Abdeckung von Produktionsspitzen im Segment Interiors.

Die Materialquote (Materialaufwand/Umsatzerlöse) reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Prozentpunkte auf 62,8 % (2015/16: 65,0 %).

Der Personalaufwand des Konzerns erhöhte sich 2016/17 um 14,7 Mio. EUR von 158,5 Mio. EUR auf 173,2 Mio. EUR. Die Personalquote des Konzerns (Personalaufwand/Umsatzerlöse) reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozentpunkte auf 24,5 %. Diese Reduktion ist das Ergebnis laufender Effizienzsteigerungen im Zusammenhang mit Lernkurveneffekten und Ratensteigerungen in wesentlichen Programmen.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 26,9 Mio. EUR (2015/16: –58,8 Mio. EUR). Im EBIT der Vorjahresperiode ist der Schadensfall aus dem "Fake President Incident" in Höhe von 41,9 Mio. EUR in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht.

UMSATZ- UND ERTRAGSENTWICKLUNG IN MIO. EUR

3.1. FINANZLAGE

Zentrales Ziel des Finanzmanagements ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu sichern. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen sowie Leasingmodelle.

FINANZIERUNGSINSTRUMENTE

In den Treasury-Grundsätzen sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.

Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Notes im Konzernanhang unter 4 b) ii) sowie 12 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.

3.1.1. LIQUIDITÄTSANALYSE

Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus operativer Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.

2014/15
angepasst1)
Mio. EUR
2015/16
angepasst1)
Mio. EUR
2016/17
Mio. EUR
Cashflow aus operativer Tätigkeit 7,3 (9,3) 20,0
Cashflow aus Investitionstätigkeit (77,8) (50,9) (34,4)
Free Cashflow (70,5) (60,2) (14,4)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 120,9 3,9 6,0
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 50,4 (56,3) (8,4)
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden 9,5 1,5 0,5
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 51,0 111,0 56,2
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 111,0 56,2 48,3

CASHFLOW AUS OPERATIVER TÄTIGKEIT

Der Cashflow aus operativer Tätigkeit lag im Berichtsjahr 2016/17 mit 20,0 Mio. EUR um 29,3 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von –9,3 Mio. EUR. Treiber dieser positiven Entwicklung im Berichtsjahr war insbesondere die positive Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns.

CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2016/17 auf –34,4 Mio. EUR gegenüber –50,9 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.

Haupttreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungs- und Werkzeugkosten für die Flugzeugtypen Airbus A350-1000, Embraer E2 Jets, Comac C919 Interior sowie Investitionen in verschiedene Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten.

Die Sachanlageinvestitionen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktionskapazitäten an den österreichischen Standorten Werk 1 Ried, Werk 2 St. Martin und Werk 4 Reichersberg, für die neu anlaufenden Programme sowie zur Unterstützung steigender Abrufe im Rahmen bestehender Projekte. Während des Geschäftsjahres wurden insbesondere Neuinvestitionen in Anlagen zur Kapazitätserweiterung durchgeführt sowie Investitionen in zusätzliche Automatisierungsmaßnahmen, Optimierungen bei bestehenden Produktionsanlagen und der Infrastruktur umgesetzt sowie darüber hinaus laufende Erhaltungsinvestitionen durchgeführt.

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst.

LANGFRISTIGE ENTWICKLUNG DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT

Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit

Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit in % vom Umsatz

CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

Im Geschäftsjahr 2016/17 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei 6,0 Mio. EUR (2015/16: 3,9 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2016/17 lag der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit bei 24,6 Mio. EUR (2015/16: 21,9 Mio. EUR).

Im Wesentlichen standen den Einzahlungen Mittelabflüsse aus der Rückzahlung von Finanzkrediten in Höhe von 7,8 Mio. EUR und aus der Auszahlung aus Zinsen von Finanzkrediten und Anleihen in Höhe von 10,9 Mio. EUR gegenüber.

3.1.2. NETTOFINANZVERBINDLICHKEITEN

28. Februar 2015 29. Februar 2016 28. Februar 2017
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
Schuldscheindarlehen 45,0 42,0 42,0
davon Schuldscheindarlehen 2012 bis 2015 3,0 - -
davon Schuldscheindarlehen 2012 bis 2017 8,0 8,0 8,0
davon Schuldscheindarlehen 2012 bis 2019 34,0 34,0 34,0
Anleihen 2013–20 (ISIN AT0000A10J83) 89,1 89,2 89,4
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 79,4 96,8 113,9
Bruttofinanzverbindlichkeiten 213,5 228,0 245,3
Abzüglich
Finanzvermögen 111,0 56,2 48,3
Nettofinanzverbindlichkeiten 102,5 171,8 197,0

Die Nettoverschuldung belief sich zum Ende des Geschäftsjahres 2016/17 auf 197,0 Mio. EUR (29. Februar 2016: 171,8 Mio. EUR).

Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 48,3 Mio. EUR (29. Februar 2016: 56,2 Mio. EUR).

3.2. VERMÖGENSLAGE

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,7 Mio. EUR auf 680,6 Mio. EUR.

29. Februar 2016
angepasst1)
Mio. EUR
28. Februar 2017
Mio. EUR
Langfristiges Vermögen 353,6 352,7
Kurzfristiges Vermögen 311,3 327,9
Aktiva 664,9 680,6
Eigenkapital 267,1 284,0
Langfristige Verbindlichkeiten 229,6 219,5
Kurzfristige Verbindlichkeiten 168,2 177,1
Schulden 397,8 396,6
Eigenkapital und Schulden 664,9 680,6

3.2.1. AKTIVA

Das langfristige Vermögen reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 29. Februar 2016 nur geringfügig um 0,9 Mio. EUR auf 352,7 Mio. EUR.

Das kurzfristige Vermögen des Konzerns erhöhte sich im Vergleichszeitraum um 16,6 Mio. EUR. Zum einen erhöhten sich hier aufgrund des deutlichen Anstiegs der Produktumsätze die Forderungen sowie die Vorräte, zum anderen verringerte sich der Bestand an liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag am 28. Februar 2017 um 7,9 Mio. EUR auf 48,3 Mio. EUR.

3.2.2. EIGENKAPITAL

Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 284,0 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 41,7 % (29. Februar 2016: 40,2 %).

3.2.3. SCHULDEN

Innerhalb der langfristigen Schulden reduzierten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 7,6 Mio. EUR auf 67,6 Mio. EUR. Der langfristige Ausweis des Schuldscheins reduzierte sich aufgrund der Klassifizierung der Tranche "Schuldscheindarlehen 2012 bis 2017" als kurzfristige Schulden um 8,0 Mio. EUR auf 34,0 Mio. EUR.

Innerhalb der kurzfristigen Schulden reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 12,9 Mio. EUR auf 59,8 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich um 24,7 Mio. EUR auf 46,3 Mio. EUR.

4. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

4.1. SEGMENT AEROSTRUCTURES

Der Umsatz im Bereich Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2016/17 331,0 Mio. EUR (2015/16: 269,2 Mio. EUR). Die Umsätze aus Produktlieferungen erhöhten sich um 72,7Mio. EUR oder 31,0 % deutlich auf 303,9 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten reduzierten sich im Berichtszeitraum um 28,0 % von zuvor 38,1 Mio. EUR auf 27,1 Mio. EUR.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Bereich Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2016/17 51,2 Mio. EUR (2015/16 bereinigt um Einmaleffekte von 19,5 Mio. EUR: 27,9).

Die positive Entwicklung im Bereich Aerostructures ist wesentlich beeinflusst durch die steigende Nachfrage nach Komponenten für den Airbus A350 und die weiteren Ratenhochläufe von Airbus-A320- und Airbus-A321-Produkten. Bei Neuprojekten wie jenen für die Bombardier C-Series oder die Embrear E2 Jets begann im abgelaufenen Geschäftsjahr die Serienfertigung, was in den kommenden Perioden zu zusätzlichem Wachstum des Segments Aerostructures führen dürfte.

4.2. SEGMENT ENGINES & NACELLES

Der Umsatz des Bereichs Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2016/17 142,0 Mio. EUR (2015/16: 113,8 Mio. EUR). Das entspricht einer Steigerung von 24,8 %. Die Umsätze aus Produktlieferungen stiegen um 25,5 % von 105,4 Mio. EUR auf 133,8 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten blieben konstant bei 8,2 Mio. EUR (2015/16: 8,4 Mio. EUR).

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Bereich Engines & Nacelles betrug im Geschäftsjahr 2016/17 –11,9 Mio. EUR (2015/16 bereinigt um Einmaleffekte von 8,2 Mio. EUR: –20,8).

Die Entwicklung im Bereich Nacelles bleibt weiterhin positiv beeinflusst durch das Hochlaufen der Serienproduktion für das Projekt A350 Translating Sleeve (TRSL). Weiters profitiert das Segment durch konstant steigende Nachfrage nach Komponenten für die Flugzeugtriebwerke der Airbus-A320neo-Flugzeugfamilie. Mit der Erstauslieferung der neuen Produkte für den Airbus A330neo wurden wesentliche Meilensteine für die zukünftige Entwicklung des Segments erfolgreich gesetzt.

Der Bereich Engine Composites entwickelte sich erneut positiv. Auch für den Bereich Engine Composites sind die Projekte Airbus A350 Trent XWB sowie PW800 Bypass Ducts maßgeblich für die planmäßige Geschäftsentwicklung.

In der Division Engines & Nacelles konnte der Ergebnisbeitrag der Engine-Programme gesteigert werden. Demgegenüber belastete in den Nacelles-Programmen der Hochlauf des Projekts A350 TRSL die Ertragslage der Division. Temporäre Mehrkosten für Personal zur Absicherung der Ratensteigerungen sowie erhöhte Frachtkosten wirkten vor allem in der ersten Jahreshälfte belastend auf die Ertragslage. Mit voranschreitender Serienfertigung und den erfolgreich eingeführten Maßnahmen konnte mit Beginn des dritten Quartals 2016 ein ausgeglichenes Ergebnis im Segment erreicht werden.

4.3. SEGMENT INTERIORS

Der Umsatz im Bereich Interiors belief sich im Geschäftsjahr 2016/17 auf 232,8 Mio. EUR (2015/16: 197,2 Mio. EUR). Damit konnte die Division erneut eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr erzielen. Insgesamt betrug der Produktumsatz 2016/17 208,5 Mio. EUR (2015/16: 183,1 Mio. EUR). Das erzielte Wachstum um 13,7 % beruht fast ausschließlich auf den neuen Programmen Airbus A350. Die Umsätze der bestehenden Serienprogramme für Airbus A320, Suchoi Superjet 100 und Embraer Phenom 300 sowie Bombardier C350 blieben stabil. Die Umsätze aus den Business-Jet-Programmen Embrarer Legacy 450 und 500 waren leicht rückläufig.

Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 72,6 % auf 24,3 Mio. EUR nach 14,1 Mio. EUR im Vorjahr. Mehreinnahmen bei der Entwicklung resultieren im Wesentlichen aus der Abwicklung des Konfigurationsmanagements im Bereich Kabinenausstattung für den Airbus A350, den erhöhten Rückflüssen an Entwicklungskosten in Verbindung mit den steigenden Produktionsraten für den Airbus A350 sowie Engineering-Serviceleistungen im Zuge der Entwicklung neuer Passagierkabinenkonzepte für die Xi'an MA700.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Bereichs Interiors betrug im Geschäftsjahr 2016/17 –12,4 Mio. EUR (2015/16 bereinigt um Einmaleffekte von 14,2 Mio. EUR: –23,9). Die Ertragslage des Bereichs Interiors war im Geschäftsjahr 2016/17 weiterhin von anlaufenden Airbus-A350-Neuprojekten beeinflusst. Mehrkosten im Fertigungsumfeld wurden vor allem von der Aufstockung des Mitarbeiterstands durch temporäres Leihpersonal verursacht. Die Herstellungskosten im Bereich der Business-Jet-Fertigung konnten hingegen im Vergleich zum Vorjahr planmäßig reduziert werden.

5. RISIKOBERICHT

FACC ist im Unternehmensalltag fallweise mit unvorhersehbar eintretenden Situationen konfrontiert, die potenziell negative Auswirkungen haben können. Um darauf entsprechend vorbereitet zu sein bzw. kontrolliert auf solche Situationen reagieren zu können, hat FACC ein konzernweites Risikomanagementsystem etabliert.

Primäre Aufgabe des Risikomanagementsystems ist es, alle Risiken in sämtlichen Bereichen des Unternehmens zu identifizieren, zu beurteilen und zu minimieren. Damit sollen die Pläne strategisch wie auch operativ entsprechend umgesetzt und der Fortbestand des Unternehmens entsprechend abgesichert werden.

Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt.

Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. Außergewöhnliche Ereignisse werden umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen. Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden.

Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschau- und beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.

5.1. MANAGEMENTRISIKEN

Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab.

KONZERNLAGEBERICHT 8

Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.

Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinne der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.

5.2. BETRIEBSUNTERBRECHUNGSRISIKO

Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering ist. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.

5.3. FINANZRISIKEN

Hier erfolgt das Risikomanagement durch die Treasury-Abteilung des Konzerns, die direkt an den Vorstand berichtet. Die Treasury-Abteilung bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Geschäftsbereichen. Zur Absicherung der ermittelten Finanzrisiken werden neben strukturierten operativen Maßnahmen auch gängige derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

5.3.1. ZINSÄNDERUNGSRISIKO

Das Zinsänderungsrisiko – die mögliche wertmäßige Schwankung von Finanzinstrumenten aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze bzw. Änderungen künftiger Cashflows – entsteht in Zusammenhang mit mittel- und langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (insbesondere Finanzverbindlichkeiten). Dabei wird darauf geachtet, dass ein Großteil des Zinsänderungsrisikos durch den Einsatz von fest verzinslichen Finanzverbindlichkeiten und gängigen derivativen Finanzinstrumenten reduziert wird.

5.3.2. FREMDWÄHRUNGSRISIKO

Transaktionen in der Luftfahrtindustrie werden fast ausschließlich in US-Dollar (USD) abgewickelt. Ein Großteil der Aufwendungen ist in USD fakturiert. Die übrigen Aufwendungen fallen hauptsächlich in EUR an.

Zur Absicherung der Währungsrisiken wird durch die Treasury-Abteilung eine laufende Überwachung aller Transaktions- und Umrechnungsrisiken durchgeführt. Zur generellen Reduktion des USD-Risikos werden Einkäufe mittlerweile zu rund 96 % in USD abgewickelt, sodass so genanntes "Natural Hedging" entsteht.

Zur Absicherung der verbleibenden offenen USD-Positionen (Nettowährungsposition) werden derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) eingesetzt. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten reduziert das Risiko von Wechselkursschwankungen deutlich.

5.4. PROJEKTMANAGEMENT

Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele in Form von Projekten umzusetzen. Projekte werden dabei dahingehend unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung übernimmt oder nicht. Jeder Vertrag ist auf seine Umsetzbarkeit zu prüfen, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – wenn erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Manpower, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.

5.5. KUNDENRISIKO

Das Unternehmen verfolgt eine strenge Kreditpolitik. Die Kreditwürdigkeit bestehender Kunden wird laufend überprüft, Neukunden werden einer Kreditbewertung unterzogen. Für eventuell eintretende Zahlungsausfälle werden nach eingehender Beurteilung des Risikos Einzelwertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen.

5.6. EINKAUFS- UND LIEFERANTENRISIKO

Der Bereich Einkauf führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenziale und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe von neuen Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet.

5.7. PRODUKTHAFTUNGS- UND QUALITÄTSRISIKO

Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.

Bei Projekten, bei denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinaus gehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden.

Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen.

6. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION

FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können, jedoch werden auch Kooperationen mit Kunden zur Optimierung von Produkten eingegangen.

Im Geschäftsjahr 2016/17 wendete FACC 10,0 Mio. EUR bzw. 1,4 % ihres Umsatzes für Grundlagenforschung und Vorentwicklung auf. Darüber hinaus wurden in Verbindung mit Kunden zusätzliche Auftragsentwicklungen durchgeführt –Aufwendung aus diesen Projekten konnten an die Entwicklungspartner weiterverrechnet werden.

Die konsequente Ausrichtung auf Technologieentwicklung bildet den Grundstein für kommerziellen Markterfolg. Steigendem Wettbewerb, insbesondere durch Mitbewerber in Niedriglohnländern, lässt sich nur durch optimierte Prozesse und innovative Produkte begegnen.

Aus Sicht des Unternehmens bildet aktive Forschung und Innovation eine Grundvoraussetzung, um die führende Position von FACC als Entwicklungspartner und Systemlieferant ihrer Kunden beizubehalten. Da FACC oft mit geschützten Kundenpatenten und -prozessen arbeitet, helfen Eigenentwicklungen, bestehende Aufträge zu sichern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. In einem starken Netzwerk aus Kunden, Zulieferern und wissenschaftlichen Partnern entwickelt FACC neue Technologien für die Anwendung in zukünftigen Serienaufträgen.

Das abgelaufene Geschäftsjahr zeigte aus Entwicklungssicht weiterhin sehr positive Ergebnisse. So wurden der Serienanlauf der Airbus A330 Fan Cowl Doors umgesetzt und Strukturbauteile für die COMAC C919 und die Embraer E2 in die Testphase gebracht. Die gute Marktposition von FACC als Hersteller von Winglets konnte durch Neuentwicklungen für die COMAC C919, die Embraer E2 sowie die Airbus-Modelle A320neo und A350 bestätigt werden.

Langfristige Ziele in der Entwicklung liegen derzeit verstärkt auch im Bereich Automatisierung und Produktionsprozessverbesserungen. So wurden im vergangenen Geschäftsjahr neue Fertigungsverfahren für hohe und höchste Stückzahlen entwickelt, die weiterhin eine hohe Auslastung der bestehenden Werke garantieren sollen. In Kombination mit einer Offensive im Bereich Industrie 4.0 arbeiten Forschung & Entwicklung, Produktionsplanung und Fertigung Hand in Hand am Konzept einer "virtuellen Fabrik", um Stoffströme zu optimieren und die Fertigungszeiten weiter zu verkürzen.

Die Entwicklung eines völlig neuartigen Prüfverfahrens für Composite-Bauteile wurde im Geschäftsjahr 2106/17 zum Abschluss gebracht. FACC ist derzeit weltweit das einzige von Boeing qualifizierte Unternehmen, das diese neue Technologie im Serienbetrieb einsetzen darf. Die Vorteile dieser Entwicklung von FACC liegen in der signifikanten Reduktion der Prüfzeiten sowie in erheblichen Einsparungen bei zukünftigen Anlagenkosten. Weitere Kundenqualifikationen befinden sich in Umsetzung und sollen in den kommenden Perioden zum Abschluss gebracht werden.

6.1. PATENTE UND PREISE

FACC strebt weitgehende Unabhängigkeit in ihrem Prozessportfolio an, um ihre Technologieführerschaft im Composite-Bereich weiter auszubauen. Darüber hinaus wird das Bauteilportfolio des Unternehmens sukzessive erweitert, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Beide Wachstumsfelder werden von einer erweiterten Patentstrategie flankiert, die auf den größtmöglichen Schutz des intellektuellen Eigentums abzielt.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt elf neue Patentfamilien angemeldet, darunter neue Fertigungstechnologien, leichte Gepäckablagesysteme, mechanische Anlenkungen und Spoilertechnologien. Insgesamt hält FACC 53 Patentfamilien.

6.2. VORSCHAU

Die Technologieoffensive, die FACC in den letzten Jahren gestartet hatte, beginnt nun, die erwarteten positiven Effekte zu zeigen. FACC ist im Markt als innovativer Entwicklungspartner gut etabliert und wird als Technologiebenchmark in verschiedenen Bereichen genannt. Technologische Abstimmungen mit den Hauptkunden des Unternehmens finden laufend und im Zuge von gemeinsam umgesetzten Projekten statt.

7. MITARBEITER

Zum Stichtag am 28. Februar 2017 betrug der Mitarbeiterstand der FACC AG 3.393 Vollzeitäquivalente (FTE). Bedingt durch das starke Umsatzwachstum stieg auch der Mitarbeiterstand im Vergleich zum Vorjahr um 11 %. Bei den Angestellten gab es dabei einen leichten Anstieg um 5 %, bei den Arbeitern ein Plus von 14 %.

In Österreich waren zum 28. Februar 2017 3.171,1 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 93 % der gesamten Belegschaft des Konzerns. Der Frauenanteil liegt bei 22,2 %.

(in FTE) Arbeiter Angestellte Gesamt
Central Services 130 287 417
Aerostructures 885 223 1.108
Engines & Nacelles 500 129 629
Interiors 732 228 960
Tochtergesellschaften 75 184 259
FACC AG 20 20
Summe 2.322 1.070 3.393

Zur Abdeckung der notwendigen Serienhochläufe waren im Geschäftsjahr 2016/17 zusätzlich bis zu 320 Leasingkräfte in der Produktion eingesetzt. Mit Stichtag am 28. Februar 2017 reduzierte sich der Stand auf 103 Leasingkräfte.

Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in der Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 38 Nationen und allen Kontinenten beschäftigt. 56 % der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 22 % kommen aus Deutschland.

Um ihre Attraktivität als Arbeitgeber sowie die Mitarbeiterbindung weiter zu verbessern, hat FACC ihre umfassende Employer-Branding-Strategie im Berichtszeitraum weiter konsequent umgesetzt. Mit dem Projekt "G`sund und zufrieden bei FACC" wurden während des Geschäftsjahres zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeitermotivation gesetzt. Das Engagement für betriebliche Gesundheitsförderung wurde im Februar 2017 mit dem "Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung" ausgezeichnet.

Weiterbildung und Qualifizierung der Belegschaft bildeten 2016/17 wie schon in den Jahren zuvor ein Schwerpunktthema im Personalmanagement. Im Rahmen der FACC Academy, in der alle Weiterbildungsmaßnahmen des Konzerns gebündelt sind, wurden daher umfangreiche Entwicklungsprogramme umgesetzt.

Neben der laufenden Weiterbildung des bestehenden Personals hat die Weiterbildung neuer Mitarbeiter hohe Priorität, um deren Qualifikation entsprechend den sehr hohen Anforderungen der Flugzeugindustrie sicherzustellen. Dazu wurden im Berichtszeitraum insgesamt 604 Trainings mit 6.370 Teilnehmern abgehalten.

Um die Unternehmenswerte von FACC – Leistung, Erfolg, Wertschätzung und Teamgeist – nachhaltig zu verankern, wurde im Berichtszeitraum zum dritten Mal der "FACC Leonardo" verliehen – ein Team-Award, der besondere Leistungen bei der Umsetzung dieser Werte oder einzelner Projekte auszeichnet. Im November 2016 wurde der Preis nach einem mehrstufigen Auswahlprozess vergeben. Das Siegerteam entwickelte ein völlig neuartiges und weltweit einzigartiges NDI-Thermografie-Prüfverfahren für Composite-Bauteile, mit dem die Einbettung von Fremdmaterialien und die ordnungsgemäße Verklebung sowohl kosteneffizient als auch zeitsparend überprüft werden können. FACC konnte die Entwicklung als weltweit einziges Unternehmen der Flugzeugindustrie bei ihrem Kunden Boeing qualifizieren und einsetzen. Prüfzeiten von komplexen Bauteilen werden durch das neue System signifikant reduziert.

Hohen Stellenwert genießt bei FACC die Lehrlingsausbildung. So waren im Geschäftsjahr 2016/17 in Summe 42 Lehrlinge in den Berufen Kunststofftechnik (26 Lehrlinge), Metalltechnik (ein Lehrling), Konstruktion (13 Lehrlinge), IT-Technik (ein Lehrling) und IT-Informatik (ein Lehrling) im Unternehmen beschäftigt. Für die hohe Qualität der Ausbildung bei FACC sprechen unter anderem die Ergebnisse, welche die Lehrlinge des Unternehmens 2016 beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer Oberösterreich für kaufmännische und technische Berufe erzielten. Von 757 Lehrlingen aus 97 oberösterreichischen Unternehmen sicherten sich wieder zahlreiche Mitglieder des FACC Future Teams Spitzenplätze. In der Kategorie "Kunststofftechnik" konnte sich FACC den Dreifachsieg sichern, in der Kategorie "Konstruktion" wurden die Plätze zwei und drei belegt. In der Spezialwertung "Mädchen in der Technik" konnten die ersten beiden Plätze erzielt werden. Das Engagement in der Lehrlingsausbildung wurde auch 2016 erneut mit der INEO-Auszeichnung zum vorbildlichen Lehrbetrieb belohnt.

8. ENERGIE & UMWELT

8.1. ENERGIE

Seit der Gründung von FACC im Jahr 1989 prägt kontinuierliches Wachstum die Entwicklung des Unternehmens. Von 2011 bis 2015 beschleunigte sich dieses Wachstum deutlich. Der Verbrauch von Energie und Ressourcen folgte diesem Trend jedoch nicht. Dank vielfältiger Maßnahmen zeigte die Entwicklung des Energieverbrauchs bei FACC einen deutlich flacheren Verlauf als die Betriebsleistung des Unternehmens. Konkret stieg die Energieeffizienz der FACC-Werke in den Jahren von 2010 bis 2014 jährlich um 10 % und 2015 um weitere knapp 7 % – Spitzenwerte, die durch Maßnahmen wie etwa Energie-Monitoring, den Einsatz von Leittechnik oder die zentrale Überwachung der Gebäudetechnik erreicht wurden.

Durch gezielte Energieeffizienzmaßnahmen konnte im Geschäftsjahr 2016/17 die Effizienz um 12,1 % gesteigert werden. Mit diesem Spitzenwert wurden sogar die äußerst positiven letzten Jahre übertroffen. Gegenüber dem Jahr 2010 wurde der spezifische Energieverbrauch in Summe um 44,92 % gesenkt.

Als konkrete Maßnahmen können hier ein konsequenter Einsatz von Wärmerückgewinnung, die Optimierung der Anlagenauslastung sowie die Senkung der Betriebstemperaturen auf der Versorgungsebene genannt werden.

Für das laufende Geschäftsjahr 2017/18 werden diese Maßnahmen weiterverfolgt bzw. wurde ein kompletter Umstieg auf LED-Beleuchtungssysteme gestartet.

8.2. UMWELT

Das Umweltmanagementsystem von FACC gemäß ISO 14001 ist bestens eingeführt und wird an laufende Veränderungen wie neue Technologien oder neue rechtliche Anforderungen angepasst.

Um den rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Umwelt, Arbeitssicherheit und Energie gerecht zu werden, wird derzeit das bestehende Rechtsmanagementsystem um eine Systemunterstützung erweitert.

Das Erreichen der Umweltziele sowie die Umsetzung des Umweltprogramms werden bei FACC durch ein effektives Kennzahlensystem unterstützt, das als Basis für die Managementbewertung Umwelt dient.

Ein nachhaltiges Abfallwirtschaftssystem bildet bei FACC die Grundlage für die Entlastung der Umwelt, daher werden im Konzern kontinuierlich Verbesserungen angestrebt. Umgesetzt wurde zuletzt das Recycling von Lösungsmitteln, die einen erheblichen Anteil am Abfall in der Produktion verursachen. Aktuell realisiert FACC ein Pilotprojekt, das die Wiederverwendbarkeit von mit Lösungsmitteln getränkten Putztüchern ermöglichen soll. Diese Tücher sollen in Zukunft nicht mehr teuer entsorgt werden müssen, sondern durch ein spezielles Waschverfahren wiederverwendet werden können.

9. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLAS-SUNGEN

Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

10. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

10.1. BERICHTERSTATTUNG ÜBER WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKO-MANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECH-NUNGSLEGUNGSPROZESS

Gem. § 243a Abs. 2 UGB ist die FACC AG verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gem. § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands der FACC AG, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.

Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch der FACC AG festgehalten worden. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens sichergestellt sind.

Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnungen, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software (SAP).

Bei FACC wird seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen SAP eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeiten der SAP-Systeme wurden in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.

Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.

In Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.

In Bezug auf die IT-Sicherheit wurden Maßnahmen in den Bereichen Berechtigungskonzept, Funktionstrennung und Systemsicherheit ausgearbeitet bzw. umgesetzt.

Im Zusammenhang mit dem zunehmenden Bedrohungspotenzial durch Cyberkriminalität und dem erlittenen Schaden des Geschäftsjahres 2015/16 – dem "Fake President Incident" – hat die FACC AG unmittelbar nach Schadensfeststellung im Jänner 2016 eine umfassende Analyse des internen Kontrollsystems sowie der wesentlichen Prozesse veranlasst und weitere Prozesse und Kontrollen zur Verbesserung implementiert. Die Verbesserungsmaßnahmen haben insbesondere folgende Schwerpunkte

  • Implementierung eines integrierten "Purchase to Pay"-Prozesses
  • Organisatorische Verbesserungen im Finanzbereich (Accounting, Controlling, Treasury)

10.2. ANGABEN ZU KAPITAL-, ANTEILS-, STIMM- UND KONTROLLRECHTEN UND DAMIT VERBUNDENEN VER-PFLICHTUNGEN

Das Grundkapital der FACC AG belief sich zum 28. Februar 2017 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen.

Jede Aktie der FACC AG entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.

Zum 28. Februar 2017 war die FACC International Company Ltd., Hongkong, direkt bzw. indirekt mit 55,5 % an der FACC AG beteiligt. Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2017 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.

Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug 44,5 %.

Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Bei der FACC AG besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile an der FACC AG nicht unmittelbar ausüben.

10.3. GENEHMIGTES KAPITAL

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 19.895.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der FACC AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

10.4. BEDINGTES KAPITAL

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde das Grundkapital um bis zu 15.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Dieses bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugsoder Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und der Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe der Bestimmungen der Wandelschuldverschreibungen zu ermitteln. Der Ausgabebetrag der Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

10.5. BESTIMMUNGEN ZUR ERNENNUNG VON VOR-STAND UND AUFSICHTSRAT

Solange die FACC International Company Ltd., Hongkong, Aktionärin der FACC AG mit einer Beteiligung von zumindest 25 % des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung der FACC AG das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.

Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.

10.6. SONSTIGE ANGABEN

Zum 28. Februar 2017 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der FACC AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

In den Vereinbarungen betreffend Schuldscheindarlehen sind "Change of Control"-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn

  • a. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) direkt oder indirekt insgesamt weniger als 50 % plus eine Aktie der Darlehensnehmerin hält oder
  • b. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) weder direkt noch indirekt das Recht hat, die Mehrheit der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsmitglieder der Darlehensnehmer zu bestimmen und zu ernennen.

11. AUSBLICK

11.1. DER MARKT DER ZIVILEN LUFTFAHRT

Der Wachstumstrend in der zivilen Luftfahrtindustrie dürfte auch in Zukunft weiter anhalten: Analysen der OEMs bestätigen derzeit die konstante jährliche Zunahme des Passagieraufkommens um rund fünf Prozent. In den kommenden 20 Jahren wird sich die Flotte an Flugzeugen weltweit von derzeit 21.000 Verkehrsflugzeugen (Quelle: Marktausblick Airbus/Boeing 2016) bis zum Jahr 2035 auf 42.500 Flugze ug e m e hr a ls ve rdopp e ln. Aus d e r d e r ze it bestehenden Flotte werden 14.800 Flugzeuge außer Dienst gestellt und durch moderne Flugzeuge ersetzt werden. Entsprechend dieser Einschätzung besteht innerhalb der nächsten 20 Jahre ein Bedarf an 36.300 neuen Flugzeugen.

Es wird jedoch auch von einer deutlichen Verschiebung hin zu den neuen Wachstumsmärkten China und Indien ausgegangen. Das Verkehrsaufkommen (Reisetätigkeit pro Jahr und Einwohner) soll sich in diesen Ländern bis zum Jahr 2035 vervierfachen. Das Reiseaufkommen je Einwohner in den USA und in Europa wird sich – obwohl es sich bereits heute auf hohem Niveau befindet – um weitere 20 % erhöhen.

Im vergangenen Jahr lieferten Airbus und Boeing zusammen 1.436 neue Verkehrsflugzeuge an ihre Kunden aus. Im selben Zeitraum wurden 1.419 Flugzeuge an Airlines verkauft. Es handelt sich somit um eine Book-to-Bill Ratio von annähernd 1:1.

11.2. FACC-KONZERN

Das Erreichen des Umsatzziels von 1 Mrd. EUR gemäß der "Vision 2020" bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020/21 bleibt aufrecht. Für die Folgejahre wird von einer stufenweisen Steigerung der Fertigungsrate in wesentlichen Programmen ausgegangen. Bedingt durch das ausgewogene und moderne Produkt- und Kundenportfolio von FACC kann das Unternehmen vom generellen Wachstum aller bedeutenden Flugzeugfamilien profitieren. Aus heutiger Sicht ist für das Geschäftsjahr 2017/18 ein moderates Umsatzwachstum zu erwarten.

Der Markt für Wartung und Reparatur (Maintenace, Repair and Overhaul) – allen voran die Instandhaltung und Reparatur von Composite-Systemen – wird durch den steigenden Anteil an Composite-Strukturen bei neuen Flugzeugen immer mehr zu einem Geschäftsfeld mit Potenzial. Unterstützt durch die weitreichenden Erfahrungen von FACC in der Entwicklung und Herstellung vom Composite-Systemen verfolgt FACC das Ziel, neben dem Kerngeschäft vermehrt Instandhaltungsund Reparaturarbeiten für Airlines anzubieten.

Weiterhin im Fokus des Managements liegt die nachhaltige Stärkung der Ertragskraft des Unternehmens. Initiativen zur Erhöhung des Automatisierungsgrads und der Produktivität sowie das Outsourcing der Produktion von einfachen Composite-Teilen in die Supply Chain sollen die Ertragslage des Konzerns weiter stärken.

Zusammenfassend wird der FACC-Konzern seine Aktivitäten von der Entwicklung, der Herstellung sowie dem globalen Supply Chain Management weiter forcieren und damit seine Position als bevorzugter Partner der Luftfahrtindustrie nachhaltig ausbauen. Die Umsetzung der Konzernstrategie "Vision 2020" im Hinblick auf Stärkung und Ausbau des Rangs eines Tier-1-Lieferanten bei den Kunden Airbus, Boeing, Bombardier, Embraer sowie allen namhaften Triebwerksherstellern hat oberste Priorität.

Ried im Innkreis, am 11. Juni 2017

Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands

Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands

Konzernbilanz

Note 1. März 2015
angepasst1)
EUR'000
29. Februar 2016
angepasst1)
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
AKTIVA
LANGFRISTIGES VERMÖGEN
Immaterielle Vermögenswerte 6 151.659 145.867 149.743
Sachanlagen 7 158.251 165.234 166.116
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 8 469 451 465
Langfristige Forderungen 10 24.597 29.494 27.866
Latente Steuern 31 1.633 12.536 8.508
Summe langfristiges Vermögen 336.609 353.581 352.698
KURZFRISTIGES VERMÖGEN
Vorräte 9 98.858 107.823 113.379
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10 86.110 92.626 98.875
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 10 21.378 20.242 18.788
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 10 17.507 15.337 20.047
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 10 35.322 19.060 28.533
Liquide Mittel 11 110.955 56.215 48.275
Summe kurzfristiges Vermögen 370.129 311.303 327.897
SUMME AKTIVA 706.738 664.883 680.595

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 2).

Note 1. März 2015 29. Februar 2016 28. Februar 2017
angepasst1)
EUR'000
angepasst1)
EUR'000
EUR'000
PASSIVA
EIGENKAPITAL
DEN GESELLSCHAFTERN DES MUTTERUNTERNEHMENS
ZUSTEHENDES EIGENKAPITAL
Grundkapital 12 45.790 45.790 45.790
Kapitalrücklage 12 220.535 221.459 221.459
Fremdwährungsumrechnungsrücklage 12 (170) (250) (145)
Sonstige Rücklagen 12 (24.014) (13.476) (13.350)
Bilanzgewinn 65.841 13.571 30.240
307.982 267.093 283.993
Nicht beherrschende Anteile 8 17 26
SUMME EIGENKAPITAL 307.990 267.110 284.019
SCHULDEN
LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
Schuldscheindarlehen 13 42.000 34.000
Anleihen 13 89.067 89.242 89.416
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 14 66.268 75.213 67.581
Derivative Finanzinstrumente 15 10.340
Investitionszuschüsse 16 11.223 12.385 12.381
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 17 10.926 10.759 9.045
Sonstige Rückstellungen 20 7.085
Summe langfristige Verbindlichkeiten 187.824 229.600 219.508
KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18 72.087 72.679 59.809
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 19 425 1.813
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen 19 25.007 25.526 27.433
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 14 13.173 21.634 46.295
Schuldscheindarlehen 13 45.000 8.000
Derivative Finanzinstrumente 15 48.199 33.476 19.179
Sonstige Rückstellungen 20 6.642 13.358 13.373
Investitionszuschüsse 16 768 904 1.166
Ertragsteuerverbindlichkeiten 49 171
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 210.924 168.173 177.068
SUMME SCHULDEN 398.748 397.773 396.576
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN = PASSIVA 706.738 664.883 680.595

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 2).

15

Konzerngesamtergebnisrechnung

Note 2015/16
angepasst1)
EUR'000
2016/17
EUR'000
UMSÄTZE 5 580.214 705.695
Bestandsveränderungen 21 4.424 6.959
Aktivierte Eigenleistungen 22 18.784 11.145
Sonstige betriebliche Erträge 27 27.824 41.024
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen 23 (376.859) (443.027)
Personalaufwand 24 (158.510) (173.235)
Abschreibungen und Wertminderungen 26 (49.627) (30.798)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 27 (105.040) (90.857)
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und vor Fair-Value-Bewertung
von derivativen Finanzinstrumenten
(58.790) 26.905
Finanzierungsaufwand 28 (13.587) (11.184)
Zinserträge aus Finanzinstrumenten 29 444 635
Fair-Value-Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten 30 5.242 5.098
Ergebnis vor Steuern (66.691) 21.454
Steuern vom Einkommen 31 14.430 (4.776)
Ergebnis nach Steuern (52.261) 16.678
POSTEN, DIE ANSCHLIESSEND IN DEN GEWINN ODER VERLUST
UMGEGLIEDERT WERDEN
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (nach Steuern)
(78)
(13)
105
10
Cashflow Hedges (nach Steuern) 12 10.052 283
POSTEN, DIE ANSCHLIESSEND NICHT IN DEN GEWINN ODER VERLUST
UMGEGLIEDERT WERDEN
Neubewertungseffekte Pensionen und Abfertigungen (nach Steuern) 17 499 (167)
Sonstiges Ergebnis 10.460 231
Konzerngesamtergebnis
ERGEBNIS NACH STEUERN
(41.801) 16.909
DAVON ENTFALLEN AUF:
Gesellschafter des Mutterunternehmens (52.270) 16.669
Nicht beherrschende Gesellschafter 9 9
KONZERNGESAMTERGEBNIS
DAVON ENTFALLEN AUF:
Gesellschafter des Mutterunternehmens (41.810) 16.900
Nicht beherrschende Gesellschafter 9 9
Ergebnis je Aktie (in EUR)
Unverwässert = verwässert 36 (1,14) 0,36

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 2).

Konzerngeldflussrechnung

2015/16
angepasst1)
2016/17
EUR'000
BETRIEBLICHE TÄTIGKEIT EUR'000
Ergebnis vor Steuern (66.691) 21.454
Zuzüglich Finanzierungsaufwand, Zinserträge aus Finanzinstrumenten und
Fair-Value-Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten 7.901 5.451
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und vor Fair-Value-Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten (58.790) 26.905
zuzüglich/abzüglich
Aufwendungen/Abschreibungen 49.627 30.798
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen 1.332 (805)
Veränderung langfristige Rückstellungen 7.085
Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 499 (1.937)
Veränderung aus Konsolidierungseffekten (Endkonsolidierung) (2.334)
Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge (6.558) 4.506
(16.224) 57.541
Veränderungen im Working Capital
Veränderung Vorräte (9.069) (5.956)
Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen 4.916 (24.926)
Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Veränderung kurzfristige Rückstellungen
2.037
8.591
(6.540)
15
Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit (9.750) 20.134
Erhaltene Zinsen 444 73
Gezahlte Steuern (2) (173)
Nettogeldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit (9.308) 20.034
INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (50.865) (34.406)
Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit (50.865) (34.406)
FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
Einzahlungen aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen
Einzahlung aus der Aufnahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten 21.943
Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen (3.000)
Auszahlung aus der Tilgung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten (10.936) (7.817)
Veränderung kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 8.461 24.661
Gezahlte Zinsen (12.562) (10.865)
Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 3.906 5.979
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands (56.266) (8.393)
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 110.955 56.215
Veränderung aus Konsolidierungseffekten (Endkonsolidierung) (8)
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden 1.534 453
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 56.215 48.275

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 2).

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

Geschäftsjahre 2015/16 und 2016/17

EIGENMITTELÜBERLEITUNG

Stand zum 29. Februar 2016 45.790 221.459 (250)
Sonstige Veränderungen 924
Gesamtergebnis (78)
Sonstiges Ergebnis 12 (78)
Jahresüberschuss laut Konzerngesamtergebnisrechnung
(angepasst gemäß IAS 8)
Stand zum 1. März 2015 (korrigiert) 45.790 220.535 (170)
Fehlerkorrektur gemäß IAS 8
Stand zum 1. März 2015 (bisher) 2 45.790 220.535 (170)
EUR'000 EUR'000 EUR'000
Note Grundkapital Kapital
rücklage
Fremdwährungs
umrechnungs
rücklage
Stand zum 28. Februar 2017 45.790 221.459 (145)
Gesamtergebnis 105
Sonstiges Ergebnis
12
105
Jahresüberschuss laut Konzerngesamtergebnisrechnung
Stand zum 1. März 2016 45.790 221.459 (250)
Note Grundkapital
EUR'000
Kapital
rücklage
EUR'000
Fremdwährungs
umrechnungs
rücklage
EUR'000
Wertpapiere –
available for sale
Rücklage für
Cashflow Hedges
Rücklage
IAS 19
Bilanzgewinn Den Gesell
schaftern des
Mutterunter
nehmens
zustehendes
Eigenkapital
Nicht
beherrschende
Anteile
Eigenkapital
gesamt
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
(14) (19.779) (4.221) 72.759 314.900 8 314.908
(6.918) (6.918) 0 (6.918)
(14) (19.779) (4.221) 65.841 307.982 8 307.990
(52.270) (52.270) 9 (52.261)
(13) 10.052 499 10.460 10.460
(13) 10.052 499 (52.270) (41.810) 9 (41.801)
924 924
(27) (9.727) (3.722) 13.571 267.093 17 267.110
Wertpapiere –
available for sale
EUR'000
Rücklage für
Cashflow
Hedges
EUR'000
Rücklage
IAS 19
EUR'000
Bilanzgewinn
EUR'000
Den Gesell
schaftern des
Mutterunter
nehmens
zustehendes
Eigenkapital
EUR'000
Nicht
beherrschende
Anteile
EUR'000
Eigenkapital
gesamt
EUR'000
(27) (9.727) (3.722) 13.571 267.093 17 267.110
16.669 16.669 9 16.678
10 283 (167) 231 231
10 283 (167) 16.669 16.900 9 16.909
(17) (9.444) (3.889) 30.240 283.993 26 284.019

Anhang

ZUM KONZERNABSCHLUSS

1. ALLGEMEINES

Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Luftfahrtbauteilen befasst. Seine Hauptbetätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Teilen von Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflächen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Verkehrsflugzeuge. Die Bauteile werden großteils aus Verbundwerkstoffen hergestellt. Der Konzern integriert in diese Verbundbauteile auch metallische Bauteile aus Titan, hochlegierten Stählen und anderen Metallen und liefert die Bauteile einbaufertig an die Montagelinien der Flugzeughersteller.

Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Börsesegment Prime Market (Amtlicher Handel).

Der Konsolidierungskreis des FACC-Konzerns zum 28. Februar 2017 wurde im Vergleich zum Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses zum 29. Februar 2016 nicht verändert.

Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation Industry Corporation of China mit Sitz in Beijing (Building 19, A5, Shuguang Xili, Chaoyang District, Beijing), Firmenbuchnr. 91110000710935732K.

2. ÄNDERUNGEN VON RECHNUNGSLEGUNGSBEZO-GENEN SCHÄTZUNGEN UND FEHLERN

Im Zuge einer Stichprobenprüfung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) wurden der Konzernabschluss zum 29. Februar 2016 sowie die Halbjahresfinanzberichte zum 31. August 2015 und zum 31. August 2016 der FACC AG ausgewählt und einer Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen. Im September 2016 wurde die FACC AG von der Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert, dass sie das gegenständliche Verfahren selbst durchführen wird.

Das Verfahren war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses zum 28. Februar 2017 nicht abgeschlossen. Es wurden nachfolgende Fehler gemäß IAS 842 korrigiert.

Korrekturen

1) Ansatz von Forderungen

In den Konzernabschlüssen zum 28. Februar 2015 sowie 29. Februar 2016 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus Fertigungsaufträgen erfasst. In mehreren Fällen befand sich FACC mit verschiedenen Kunden in anhaltenden Verhandlungen über Vertragsauslegungen und den Umfang von Zusatzverrechnungen.

Aufgrund der Vertragsauslegung durch den FACC Konzern wurden Forderungen gegenüber diesen Kunden je nach Einschätzung des Verhandlungsergebnisses erfasst.

Gemäß IAS 18.18 bzw. IAS 11.13 oder IAS 11.14 ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Zuflusses des wirtschaftlichen Nutzens für die Erfassung und Bewertung von Forderungen bzw. Umsätzen erforderlich. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wurde hinsichtlich des Vorliegens von schriftlichen Erklärungen seitens des Kunden oder sonstiger rechtsverbindlicher Vereinbarungen evaluiert.

Für diese Sachverhalte war eine Ansatzkorrektur der Forderungen bzw. Reduktion des Umsatzes gemäß IAS 18.9 und IAS 11.12 bzw. IAS 39.9 notwendig.

Aus den vorliegenden Betrachtungen ergibt sich der Sachverhalt, dass es sich jeweils um Darstellungen bereits in den betreffenden Abschlüssen der Vorperioden handelte, die auf einer anderen Beurteilung von Informationen aufbauen, die zu den jeweiligen Abschlussstichtagen zur Verfügung standen.

Im vorliegenden Konzernabschluss erfolgte daher zum 1. März 2015 (28. Februar 2015) eine Reduktion der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 5.597 TEUR, der Forderungen aus Fertigungsaufträgen um 7.542 TEUR. Im Konzernabschluss zum 29. Februar 2016 erfolgte eine Reduktion der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (kumuliert) um 14.496 TEUR sowie der Forderungen aus Fertigungsaufträgen um 8.391 TEUR.

2) Ansatz von Rückstellungen

Im Geschäftsjahr 2015/16 wurden von Dritten Beratungsmaßnahmen im Fertigungs- und Engineeringprozess von FACC durchgeführt, für deren Vergütung keine Rückstellung angesetzt wurde, obwohl dadurch bereits eine gegenwärtige Verpflichtung im Sinne des IAS 37 begründet war. Demnach wurde für das Geschäftsjahr 2015/16 gem. IAS 37.14 eine Rückstellung in Höhe von 2.965 TEUR über die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gebildet.

3) Abzinsung langfristiger zinsloser Kundenforderungen und überfälliger Forderungen

Basierend auf Einschätzungen in der Vergangenheit hat FACC bisher Abzinsungen für langfristige oder für überfällige Kundenforderungen nur in Einzelfällen vorgenommen.

FACC hat bisher unzureichende Abzinsungen für langfristige Kundenforderungen und keine Abzinzungen für überfällige Kundenforderungen vorgenommen.

Die Diskontierung überfälliger Forderungen wurde gemäß IAS 39.43, 39.58 und 39.AG8 sowie IFRS 7.37 korrigiert. Der anzuwendende Zinssatz wurde gemäß IAS 39.43 i. V. m. IAS 18.11 und IFRS 13 ermittelt.

Die nunmehrige Erfassung dieser Abzinsungen führte zum 1. März 2015 (28. Februar 2015) zu zusätzlichen Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 284 TEUR und zum 29. Februar 2016 zu Wertberichtigungen in Höhe von 1.309 TEUR. Somit wurde in der Vergleichsperiode 2015/16 ein Finanzierungsaufwand in Höhe von 1.025 TEUR erfasst.

4) Prüfung der Werthaltigkeit von Entwicklungskosten und Werkzeugen

Bislang erfolgte die Werthaltigkeitsprüfung für Entwicklungsprojekte auf Ebene der Geschäftssegmente. Um bei der Werthaltigkeitsprüfung IAS 36.6, 36.14, 36.22 und 36.66–70 gerecht zu werden, wurde im Konzernabschuss für das Geschäftsjahr 2016/17 eine von der bisherigen Vorgehensweise abweichende, niedrigere Aggregationsebene für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten festgelegt, die sich vor allem an einzelnen Entwicklungsprojekten orientiert und fallweise, bei Entwicklungsprojekten für den gleichen Flugzeugtyp, aggregiert wurde. Für den Zeitraum vor dem Vergleichsjahr ist die Werthaltigkeitsprüfung nach dieser niedrigeren Aggregationsebene nicht mehr nachträglich durchführbar. Dies begründet sich durch die fehlende Datenbasis für die Allokation der Cash-Outflows

Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzernbilanz

auf dieser niedrigeren Aggregationsebene. Eine Reproduzierbarkeit dieser Datenbasis ex-post ist nicht mehr möglich bzw. wäre nur mit unverhältnismäßigen Schätzungen möglich, die keine verlässlichen Informationen bieten. Daher wurde die Werthaltigkeitsprüfung nach der neuen Vorgangsweise erstmals auf das Geschäftsjahr 2015/16 angewendet. Die Berücksichtigung dieser Vorgehensweise ergibt im Geschäftsjahr 2015/16 einen Wertminderungsaufwand von 20.200 TEUR bei den immateriellen Vermögenswerten (Entwicklungskosten) sowie von 3.514 TEUR bei den Sachanlagen (Werkzeuge), der in der Konzerngesamtergebnisrechnung unter den Abschreibungen und Wertminderungen erfasst wurde.

5) Anpassung der latenten Steuern

Die Fehlerkorrektur nach IAS 8.42 führte zu einer Anpassung der Latenten Steuern. Die Ursache bestand im Wesentlichen in Änderungen der temporären Differenzen betreffend Entwicklungskosten sowie in der Erhöhung der Aktiven Latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Zum 1. März 2015 kam es zu einem Wechsel von einem Überhang an Passiven Latenten Steuern zu einem Überhang an Aktiven Latenten Steuern. Eine Aufrechnung war zulässig, da sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Zum 29. Februar 2016 hatte die Fehlerkorrektur eine Erhöhung des Überhangs an Aktiven Latenten Steuern zur Folge.

28. Februar = 1. März 2015 29. Februar = 1. März 2016
Ange Ange
Zuvor Korrektur passt Zuvor Korrektur passt
Sachverhalt EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
AKTIVA
LANGFRISTIGES VERMÖGEN
Immaterielle Vermögenswerte 4) 151.659 151.659 166.067 (20.200) 145.867
Sachanlagen 4) 158.251 158.251 168.748 (3.514) 165.234
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 469 469 451 451
Langfristige Forderungen 3) 24.597 24.597 30.232 (738) 29.494
Latente Steuern 1.633 1.633 241 12.295 12.536
Summe langfristiges Vermögen 334.976 1.633 336.609 365.739 (12.158) 353.581
KURZFRISTIGES VERMÖGEN
Vorräte 98.858 98.858 107.823 107.823
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1), 3) 91.707 (5.597) 86.110 106.384 (13.758) 92.626
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 1) 28.920 (7.542) 21.378 28.633 (8.391) 20.242
Sonstige Forderungen und 17.507 17.507 15.336 1 15.337
Rechnungsabgrenzungsposten
Forderungen gegenüber verbundenen 35.322 35.322 19.060 19.060
Unternehmen
Liquide Mittel 110.955 110.955 56.215 56.215
Summe kurzfristiges Vermögen 383.269 (13.140) 370.129 333.451 (22.148) 311.303
SUMME AKTIVA 718.245 (11.507) 706.738 699.190 (34.306) 664.883
28. Februar = 1. März 2015 29. Februar = 1. März 2016
Zuvor Korrektur Ange
passt
Zuvor Korrektur Ange
passt
PASSIVA Sachverhalt EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
EIGENKAPITAL
DEN GESELLSCHAFTERN DES MUTTERUNTERNEHMENS
ZUSTEHENDES EIGENKAPITAL
Grundkapital 45.790 45.790 45.790 45.790
Kapitalrücklage 220.535 220.535 221.459 221.459
Fremdwährungsumrechnungrücklage (170) (170) (250) (250)
Gewinnrücklagen
Sonstige Rücklagen (24.014) (24.014) (13.476) (13.476)
Bilanzgewinn Alle 72.759 (6.918) 65.841 50.842 (37.271) 13.571
314.900 (6.918) 307.982 304.365 (37.271) 267.093
Nicht beherrschende Anteile 8 8 17 17
SUMME EIGENKAPITAL 314.908 (6.918) 307.990 304.382 (37.271) 267.110
SCHULDEN
LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
Schuldscheindarlehen
42.000 42.000
Anleihen 89.067 89.067 89.242 89.242
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 66.268 66.268 75.213 75.213
Derivative Finanzinstrumente 10.340 10.340
Investitionszuschüsse 11.223 11.223 12.385 12.385
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 10.926 10.926 10.759 10.759
Latente Steuern 4.589 (4.589)
Summe langfristige Verbindlichkeiten
KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
192.413 (4.589) 187.824 229.599 229.600
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 72.087 72.087 72.679 72.679
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 425 425
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen 25.007 25.007 25.526 25.526
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 13.173 13.173 21.634 21.634
Schuldscheindarlehen 45.000 45.000
Derivative Finanzinstrumente 48.199 48.199 33.476 33.476
Sonstige Rückstellungen 2) 6.642 6.642 10.394 2.965 13.358
Investitionszuschüsse 768 768 904 904
Ertragsteuerverbindlichkeiten 49 49 171 171
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 210.924 210.924 165.209 2.965 168.173
SUMME SCHULDEN 403.337 (4.589) 398.748 394.808 2.965 397.773
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 718.245 (11.507) 706.738 699.190 (34.306) 664.883

Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzerngesamtergebnisrechnung

Geschäftsjahr 2015/16
Sachverhalt Zuvor
EUR'000
Korrektur
EUR'000
Angepasst
EUR'000
UMSÄTZE 1) 587.541 (7.327) 580.214
Bestandsveränderungen 4.424 4.424
Aktivierte Eigenleistungen 18.784 18.784
Sonstige betriebliche Erträge 1) 28.986 (1.162) 27.824
Aufwand für Material und sonstige bezogene Leistungen 2) (373.894) (2.965) (376.859)
Personalaufwand (158.510) (158.510)
Abschreibungen und Wertminderungen 4) (25.911) (23.715) (49.627)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1) (104.808) (232) (105.040)
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und vor Fair-Value-Bewertung
von derivativen Finanzinstrumenten
(23.388) (35.401) (58.790)
Finanzierungsaufwand 3) (12.562) (1.025) (13.587)
Zinserträge aus Finanzinstrumenten 444 444
Fair-Value-Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten 5.242 5.242
Ergebnis vor Steuern (30.264) (36.426) (66.691)
Steuern vom Einkommen Alle 8.357 6.073 14.430
Ergebnis nach Steuern (21.907) (30.353) (52.261)
POSTEN, DIE ANSCHLIESSEND IN DEN GEWINN ODER VERLUST
UMGEGLIEDERT WERDEN
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung (78) (78)
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (nach Steuern) (13) (13)
Cashflow Hedges (nach Steuern) 10.052 10.052
POSTEN, DIE ANSCHLIESSEND NICHT IN DEN GEWINN
ODER VERLUST UMGEGLIEDERT WERDEN
Neubewertungseffekte Pensionen und Abfertigungen (nach Steuern) 499 499
Sonstiges Ergebnis 10.460 10.460
Konzerngesamtergebnis (11.447) (30.353) (41.801)
ERGEBNIS NACH STEUERN
DAVON ENTFALLEN AUF:
Gesellschafter des Mutterunternehmens (21.917) (52.270)
Nicht beherrschende Gesellschafter 9 9
KONZERNGESAMTERGEBNIS
DAVON ENTFALLEN AUF:
Gesellschafter des Mutterunternehmens (11.456) (41.810)
Nicht beherrschende Gesellschafter 9 9
Ergebnis je Aktie (in EUR)
Unverwässert = verwässert
(0,48) (1,14)

KONZERNANHANG 24

Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzerngeldflussrechnung

Geschäftsjahr 2015/16
BETRIEBLICHE TÄTIGKEIT Sachverhalt Zuvor
EUR'000
Korrektur
EUR'000
Angepasst
EUR'000
Ergebnis vor Steuern Alle (30.264) (36.426) (66.691)
Zuzüglich Finanzierungsaufwand, Zinserträge aus Finanzinstrumenten
und Value Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten
3) 6.876 1.025 7.901
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und vor Fair Value Bewertung
von derivativen Finanzinstrumenten
(23.388) (35.401) (58.790)
zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen 4) 25.911 23.715 49.627
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen 1.332 1.332
Veränderung langfristige Rückstellungen
Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 499 499
Veränderung aus Konsolidierungseffekten (Endkonsolidierung) (2.334) (2.334)
Sonstige unbare Erträge/Aufwendungen 1) (7.953) 1.395 (6.558)
(5.933) (10.291) (16.224)
Veränderungen im Working Capital
Veränderung Vorräte (9.069) (9.069)
Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen 1) (2.411) 7.327 4.916
Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 2.037 0 2.037
Veränderung kurzfristige Rückstellungen 2) 5.627 2.965 8.591
Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit (9.749) (9.750)
Erhaltene Zinsen 444 444
Gezahlte Steuern (2) (2)
Nettogeldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit (9.308) (9.308)
INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen
Vermögenswerten und Sachanlagen
(50.865) (50.865)
Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit (50.865) (50.865)
FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
Einzahlung aus der Aufnahme von langfristigen
verzinslichen Verbindlichkeiten
21.943 21.943
Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen (3.000) (3.000)
Auszahlung aus der Tilgung von langfristigen
verzinslichen Verbindlichkeiten
(10.936) (10.936)
Veränderung kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 8.461 8.461
Gezahlte Zinsen (12.562) (12.562)
Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 3.906 3.906
Zahlungswirksame Veränderung des Finazmittelbestands (56.266) (56.266)
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 110.955 110.955
Veränderung aus Konsolidierungseffekten (Endkonsolidierung) (8) (8)
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden 1.534 1.534
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 56.215 56.215

3. ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER BILANZIE-RUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet.

a) Grundlagen der Abschlusserstellung

Der Konzernabschluss zum 28. Februar 2017 wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen der IFRS IC, wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie nach den gesetzlichen Vorschriften des § 245a UGB, aufgestellt.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis des historischen Anschaffungskostenprinzips, mit der Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (einschließlich derivativer Finanzinstrumente), die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang nach ihrer Fristigkeit erläutert werden. Die Konzerngesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Aufstellung von im Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlüssen erfordert Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Ermessensspielräumen oder höherer Komplexität bzw. Bereiche, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, werden unter Note 3 b) angeführt.

Beträge werden zum Zweck der Übersichtlichkeit gerundet und – soweit angegeben – in tausend Euro ausgewiesen.

Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmals angewendet wurden

Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen fanden im Geschäftsjahr 2016/17 erstmals Anwendung, führten jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss:

Standard Interpretation Veröffentlicht
durch IASB
Anwendungspflicht
lt. IASB für
Geschäftsjahr ab
Übernahme durch
die EU zum
31.12.2016
IAS 1 Angabeninitiative Dezember 2014 1. Jänner 2016 Ja
IAS 16, 41 Sachanlagen, Landwirtschaft: Bilanzierung
fruchttragender Gewächse
Juni 2014 1. Jänner 2016 Ja
IAS 16, 38 Sachanlagen, Immaterielle Vermögenswerte:
Klarstellung zu zulässigen Abschreibungs
methoden
Mai 2014 1. Jänner 2016 Ja
IAS 19 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge November 2013 1. Februar 2017 Ja
IAS 27 Einzelabschlüsse: Equity-Methode in
Einzelabschlüssen
August 2014 1. Jänner 2016 Ja
IFRS 10, 12,
IAS 28
Investmentgesellschaften: Anwendung der
Konsolidierungsausnahme
Dezember 2014 1. Jänner 2016 Ja
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen: Bilanzierung von
Erwerben von Anteilen an gemeinschaftlichen
Tätigkeiten
Mai 2014 1. Jänner 2016 Ja
Diverse Änderung einer Reihe von IFRS als Ergebnis des
Verbesserungsprozesses 2010–2012
Dezember 2013 1. Juli 2014 Ja
Diverse Änderung einer Reihe von IFRS als Ergebnis des
Verbesserungsprozesses 2012–2014
September 2014 1. Jänner 2016 Ja

Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich auf Geschäftsjahre beginnend mit 1. Jänner 2017 auswirken werden. Die nachfolgenden, vom IASB bereits veröffentlichten, aber in der EU noch nicht verpflichtend anzuwendenden neuen, überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Interpretationen des IFRIC sind auch von der FACC AG nicht vorzeitig angewendet worden und sind somit für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant:

Veröffentlicht Anwendungspflicht
lt. IASB für
Übernahme durch
die EU zum
Standard Interpretation durch IASB Geschäftsjahr ab 31.12.2016
IAS 7 Angabeninitiative Jänner 2016 1. Jänner 2017 Nein
IAS 12 Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte
Verluste
Jänner 2016 1. Jänner 2017 Nein
IAS 40 Übertragung von Immobilien: IAS 40 auch auf noch
nicht fertiggestellte Immobilien anwendbar
Dezember 2016 1. Jänner 2018 Nein
IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäfts
vorfällen mit anteilsbasierten Transaktionen
Juni 2016 1. Jänner 2018 Nein
IFRS 4 Anwendbarkeit des IFRS 9 im Zusammenhang
mit IFRS 4
September 2016 1. Jänner 2018 Nein
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten Jänner 2014 1. Jänner 2016 Nein
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Mai 2014 1. Jänner 2018 Ja
IFRIC 22 Vorauszahlungen im Zusammenhang mit
Fremdwährungstransaktionen
Dezember 2016 1. Jänner 2018 Nein
IFRS 9 Finanzinstrumente Juli 2014 1. Jänner 2018 Ja
Diverse Änderung einer Reihe von IFRS als Ergebnis des
Verbesserungsprozesses 2014–2016
Dezember 2016 1. Jänner 2017/
1. Jänner 2018
Nein
IFRS 16 Leasing Jänner 2016 1. Jänner 2019 Nein
IFRS 10,
IAS 28
Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswer
ten zwischen einem Investor und einem assoziierten
Unternehmen oder Joint Venture
September 2014 n/a Nein

Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewendet wurden

Es gibt neue Standards sowie Änderungen an Standards und Interpretationen, die für spätere Geschäftsjahre anzuwenden sind. Diese wurden im vorliegenden Abschluss nicht angewendet. Mit Ausnahme der nachfolgend angeführten Standards wird erwartet, dass eine künftige Anwendung dieser Regelungen keine wesentliche Auswirkung auf den Konzern haben wird.

IFRS 9 "Finanzinstrumente" befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die vollständige Fassung des in mehreren Projektphasen entwickelten IFRS 9 wurde im Juli 2014 vom IASB veröffentlicht. IFRS 9 ersetzt die Regelungen des IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", die sich mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten befassen. IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Kategorisierung richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Es besteht allerdings zu Beginn das unwiderrufliche Wahlrecht, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Des Weiteren führt IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste ein, welches das auf eingetretenen Verlusten basierende Modell des IAS 39 ersetzt. Hinsichtlich der Kategorisierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten enthält IFRS 9 lediglich Änderungen bei Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden. Als Neuerung sieht IFRS 9 bei diesen Verbindlichkeiten vor, Änderungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen. IFRS 9 bringt zudem Erleichterungen bei der Messung der Hedge-Effektivität, da gemäß IFRS 9 der quantitative Effektivitätstest grundsätzlich entfällt. Erforderlich ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument. Ferner muss das Sicherungsverhältnis dem entsprechen, das die Geschäftsführung tatsächlich für Zwecke des Risikomanagements nutzt. Eine zeitgleiche Dokumentation ist auch nach IFRS 9 erforderlich, unterscheidet sich allerdings von der derzeit gemäß IAS 39 erstellten Dokumentation. Das IASB schreibt eine erstmalige verpflichtende Anwendung des IFRS 9 für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen, vor. Der FACC-Konzern analysiert derzeit die vollständigen Auswirkungen der Anwendung des IFRS 9. Aus heutiger Sicht schätzt der Konzern, dass IFRS 9 in erster Linie Auswirkungen auf die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte (unter anderem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Finanzierungsleasingforderungen) sowie deren Bewertung haben wird. Die Umstellung auf das Expected-Credit-Loss-Modell wird eine tendenziell frühere Erfassung von Wertberichtigungen auf Forderungen zur Folge haben. Der aufgrund von IFRS 9 abgeänderte IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" wird zu geänderten bzw. erweiterten Notes-Angaben führen.

IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Kundenverträgen" regelt die Umsatzrealisation und normiert Prinzipien, die den Abschlussadressaten entscheidungsnützliche Informationen zu Art, Höhe, Anfall und Unsicherheiten von Umsatzerlösen bereitstellen sollen. Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Der neue Standard zur Umsatzrealisation ersetzt die bisherigen Regelungen des IAS 18 "Umsatzerlöse" und IAS 11 "Fertigungsaufträge" sowie zugehörige Interpretationen. Das IASB hat die verpflichtende Erstanwendung auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen, festgelegt.

Für den Verkauf von Serienprodukten werden im Regelfall keine wesentlichen Änderungen bei der Erfassung der Umsatzerlöse erwartet. Bei manchen Verträgen handelt es sich um Mehr-Komponenten-Verträge, die neben dem Verkauf von Serienprodukten noch zusätzliche Leistungsverpflichtungen enthalten. Gemäß IFRS 15 wird die Gegenleistung auf die Komponenten entsprechend den relativen Einzelveräußerungspreisen aufgeteilt und bei Erfüllung der entsprechenden Leistungsverpflichtung als Umsatzerlös realisiert. Für die Umsatzrealisierung von Entwicklungsleistungen sind zukünftig für jedes Projekt – insbesondere unter Berücksichtigung der konkreten vertraglichen Ausgestaltung – die neuen Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung zu untersuchen.

FACC ist im Bereich der Flugzeugzulieferindustrie tätig und erbringt damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Güter sowie damit verbundene Ersatzteile und Dienstleistungen werden sowohl über gesondert identifizierbare Verträge als auch gemeinsam als Paket aus Gütern und Dienstleistungen in einem Vertrag veräußert. Sofern der Vertrag lediglich die Lieferung von Gütern umfasst, erfolgt die Erlösrealisierung weiterhin zeitpunktbezogen. Bei Verträgen, die sowohl eine Dienstleistungskomponente als auch die Lieferung von Gütern beinhalten, erwartet der Konzern Änderungen in der Erlösrealisierung dahingehend, dass aufgrund der neuen Bestimmungen des IFRS 15 die Aufteilung der Gegenleistung auf die einzelnen Komponenten nunmehr auf Basis relativer Einzelveräußerungspreise erfolgt und die Umsatzerfassung aus diesen Verträgen künftig somit zeitlich anders verteilt erfolgen kann.

Des Weiteren kann es nach der derzeitigen Einschätzung des Managements bei derzeit nach der Completed-Contract-Methode bilanzierten Fertigungsaufträgen zu einer Änderung dahingehend kommen, dass die Marge dieser Fertigungsaufträge nicht mehr zeitpunktbezogen bei Beendigung des Fertigungsauftrags zur Gänze realisiert wird, sondern stattdessen eine zeitraumbezogene Realisierung zu erfolgen hat. Dies hätte eine zeitlich vorgelagerte Ergebnisauswirkung zur Folge.

Parallel zur vollständigen Analyse der Auswirkungen erfolgt die Anpassung interner Prozesse im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 15. Für den FACC-Konzern werden dabei insbesondere die Regelungen zu Vertragsänderungen und Multikomponentengeschäften relevant sein. Ferner werden erweiterte Notes-Angaben betreffend Umsatzrealisierung zu erfüllen sein.

IFRS 16 "Leasingverhältnisse" enthält Regelungen zu Ansatz, Bewertung, Ausweis sowie zu Notes-Angaben von Leasingverhältnissen. Der neue Leasing-Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen, und ersetzt die bisherigen Regelungen des IAS 17. Bisher sind die Zahlungsverpflichtungen für Operating-Leasingverhältnisse lediglich im Anhang anzugeben. Künftig sind jedoch die aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Rechte und Verpflichtungen als Vermögenswert (Nutzungsrecht am Leasinggegenstand) und Schuld (Leasingverbindlichkeit) verpflichtend in der Bilanz anzusetzen. Der Konzern erwartet daraus eine wesentliche Erhöhung der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt. Hinsichtlich des in den künftigen Perioden anfallenden Umfangs der bilanziell zu erfassenden Leasingverhältnisse auf Leasingnehmerseite verweisen wir darüber hinaus auf Note 33. Des Weiteren werden auch erweiterte Notes-Angaben entsprechend den Vorschriften des IFRS 16 zu erfüllen sein.

Es gibt keine weiteren Standards, Änderungen an Standards oder Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzern hätten.

b) Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Abschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen durchgeführt worden, die sich auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen können zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in nachfolgenden Geschäftsjahren führen.

Annahmen und Schätzungen werden fortlaufend überprüft und basieren auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und anderen Faktoren, wie Erwartungen über zukünftige Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen angemessen erscheinen. Die daraus resultierenden Bilanzierungsannahmen entsprechen nicht notwendigerweise den tatsächlichen Ergebnissen. Nachstehend werden jene Annahmen und Schätzungen erörtert, die

KONZERNANHANG 28

insbesondere zu wesentlichen Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr führen können.

i) Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern beinhalten vor allem Pensionsverpflichtungen und Rückstellungen für Abfertigungen. Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern erfolgt zum Barwert der erwarteten künftigen Mittelabflüsse unter Zugrundelegung von im Hinblick auf Marktrenditen zum Ende der Berichtsperiode ermittelten Zinssätzen auf Basis von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung der Auszahlungsbeträge lauten und den Verpflichtungen entsprechende Laufzeiten aufweisen.

Unabhängige versicherungsmathematische Gutachter wurden vom Management zur vollständigen Bewertung der erwarteten Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern eingesetzt, die gemäß IFRS-Bestimmungen offenzulegen und im Abschluss zu erfassen sind.

Diese versicherungsmathematischen Gutachter verwenden vom Management zur Verfügung gestellte Annahmen und Schätzungen. Sie bewerten und aktualisieren diese Annahmen zumindest einmal pro Jahr. Urteilsvermögen ist bei der Festlegung der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen zur Bestimmung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Dienstzeitaufwands erforderlich. Änderungen bei den wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen können den Barwert der erwarteten Verpflichtungen und des Dienstzeitaufwands in zukünftigen Perioden signifikant beeinflussen. Ein potenzieller volatiler Parameter ist der Abzinsungssatz. Eine Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 Prozentpunkte würde eine Verringerung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen um 307 TEUR (29. Februar 2016: 144 TEUR) ergeben. Eine Senkung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 Prozentpunkte würde eine Erhöhung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen um 322 TEUR (29. Februar 2016: 153 TEUR) ergeben.

Betreffend der Buchwerte der bilanzierten Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern zum 28. Februar 2017 bzw. 29. Februar 2016 wird insbesondere auf Note 17 verwiesen.

ii) Langfristige Forderungen

Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit einem fristenkongruenten Zinssatz auf den jeweiligen Abschussstichtag abgezinst, für welchen Annahmen erforderlich sind (siehe Angaben zu IAS 8).

Im Berichtszeitraum 2015/16 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall ("Fake President Incident") unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus dem Konzern abgeflossen. In Folge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten einer Sperre unterzogen werden. Dieser Betrag ist zum 28. Februar 2017, wie auch zum 29. Februar 2016, als langfristige Forderung bilanziert (siehe hierzu auch Note 10, da die Tochtergesellschaft FACC Operations GmbH davon ausgeht, der rechtmäßige Eigentümer des Geldes zu sein, und auf Basis einer eingeholten Rechtsmeinung von einer Rücküberweisung ausgeht. Es ist davon auszugehen, dass die auf den Empfängerkonten gesperrten Beträge nicht kurzfristig rückfließen werden.

Der Vorstand hat im Berichtszeitraum 2016/17 zusätzlich eine Anwaltskanzlei beauftragt, die sich seither intensiv um die Rückführung der eingefrorenen Gelder bemüht. Zudem wurden verschiedene Maßnahmen in Abstimmung mit dem chinesischen Eigentümer gesetzt, um eine zeitnahe Rückführung sicherzustellen.

iii) Planmäßige Abschreibung Entwicklungskosten

Für die Berechnung der Abschreibung von aktivierten Entwicklungskosten wird als Berechnungsbasis die Anzahl der zu liefernden Shipsets zugrunde gelegt. Diese Shipset-Anzahl stellt eine Annahme dar, welche sich aus einem fundierten Ermittlungsverfahren ergibt (siehe 3 d) iii) Forschungs- und Entwicklungskosten). Würde man die angenommene Anzahl der Shipsets um 10 % erhöhen, ergäbe sich eine Verringerung der Abschreibung von 613 TEUR (29. Februar 2016) und 814 TEUR (28. Februar 2017). Würde man die angenommene Anzahl der Shipsets um 10 % verringern, ergäbe sich eine Erhöhung der Abschreibung von 751 TEUR (29. Februar 2016) und 845 TEUR (28. Februar 2017). Betreffend die Buchwerte der bilanzierten Entwicklungskosten zum 28. Februar 2017 bzw. zum 29. Februar 2016 wird insbesondere auf Note 6 verwiesen.

iv) Vorräte

Im Bereich der Vorräte werden Lagerhüter "Slow Moving Items" nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden im System jene Materialien gekennzeichnet, welche eine Lagerdauer von über 24 Monaten aufweisen. Betreffend die Buchwerte der bilanzierten Vorräte zum 28. Februar 2017 bzw. zum 29. Februar 2016 wird insbesondere auf Note 9 verwiesen.

v) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Neben einer standardisierten Forderungsbewertung auf Grundlage von Erfahrungswerten hinsichtlich Überfälligkeit wird bei einer Einzelwertberichtigung die Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs bewertet. Dabei wird insbesondere auf die Erfahrung mit den Kunden, deren Bonität sowie etwaige Sicherheiten Rücksicht genommen. Die Wertberichtigungen und Abzinsungen auf Forderungen sind in Note 10 sowie in den Angaben zu IAS 8 ersichtlich. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.

vi) Forderungen aus Fertigungsaufträgen

Ein Fertigungsauftrag ist nach IAS 11 als ein Vertrag über die kundenspezifische Fertigung (Entwicklung) eines Vermögenswerts definiert. Auftragskosten werden innerhalb des Zeitraums, in dem sie anfallen, als Aufwand erfasst. Da das Ergebnis aus einem Fertigungsauftrag regelmäßig nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden die Auftragserlöse nur in dem Ausmaß erfasst, in dem die angefallenen Auftragskosten wahrscheinlich vom Kunden erlangt werden können. Aufgrund dieser Einschätzung des Managements erfolgt keine Teilgewinnrealisierung. Die Realisierung der gesamten Gewinne erfolgt grundsätzlich bei Beendigung des Fertigungsauftrags. Auch die Bewertung der Auftragserlöse wird von einer Reihe von Ungewissheiten beeinflusst, die vom Ausgang zukünftiger Ereignisse abhängen, und unterliegt daher wesentlichen Schätzprozessen. Diese können bei Eintreten von Ereignissen und der Klärung von Unsicherheiten zu Anpassungen führen. Betreffend die Buchwerte der bilanzierten Forderungen aus Fertigungsaufträgen zum 28. Februar 2017 bzw. zum 29. Februar 2016 wird insbesondere auf Note 10 verwiesen.

vii) Beurteilung einer Wertminderung beim Firmenwert und aktivierten Entwicklungskosten

Bei der Beurteilung von Wertminderungen sind Annahmen zu treffen, besonders im Hinblick auf Folgendes: (1) Vorliegen von Umständen, die darauf hindeuten, dass die jeweiligen Vermögenswerte nicht werthaltig sein könnten; (2) Abdeckung des Buchwerts eines Vermögenswerts durch den auf Basis des Barwerts zukünftiger Cashflows erzielbaren Betrag; und (3) angemessene wesentliche Annahmen für die Erstellung von Cashflow-Prognosen, einschließlich eines angemessenen anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.

Für die beim Wertminderungstest des Firmenwerts verwendeten Annahmen und Schätzungen wird ergänzend auf Note 34 weiter unten verwiesen. Sollte sich der verwendete Diskontierungszinssatz zum Bilanzstichtag um 50 Basispunkte erhöhen, wäre keine zusätzliche Wertminderung erforderlich. Die Gruppe verwendet als Diskontierungszinssatz die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC), wobei dieser Zinssatz per 28. Februar 2017 mit 7,44 % sowie per 29. Februar 2016 mit 7,55 % angenommen wurde.

Eine Veränderung des im Bewertungsmodell angesetzten Wechselkurses EUR/USD um 5 Cent (minus) würde in den Divisionen Engines & Nacelles und Aerostructures keinen Abwertungsbedarf bedingen, in der Division Interiors einen Abwertungsbedarf in Höhe von 18.473 TEUR. Der im Bewertungsmodell angesetzte Wechselkurs EUR/USD beträgt 1,15 EUR/USD. Eine Veränderung der geplanten EBIT-Marge in Höhe von –2,0 Prozentpunkten würde in den Divisionen Engines & Nacelles sowie Aerostructures keinen Abwertungsbedarf bedingen, in der Division Interiors einen Abwertungsbedarf in Höhe von 34.460 TEUR.

Der Nutzungswert der Division Interiors übersteigt zum 28. Februar 2017 den Buchwert um 33.244 TEUR (29. Februar 2016: 61.493 TEUR).

Bei einer Verminderung des Wechselkurses EUR/USD um 3,2 Cent (2015/16: 6,8 Cent), bei einer Veränderung der EBIT-Marge um 98 Prozentpunkte (2015/16: 2,02 %) oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 115 Basispunkte (2015/16: 198 Basispunkte) würde der Buchwert der CGU Interior dem Nutzungswert entsprechen.

Für die in der Konzernbilanz aktivierten Entwicklungsprojekte erfolgte im Geschäftsjahr 2016/17 abweichend zum Vorjahr die Überprüfung der Werthaltigkeit auf Ebene einzelner Projekte bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte, soweit diese unabhängige Cashflows generieren. Alle Entwicklungsprojekte, die zum Stichtag noch keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, sowie all jene Entwicklungsprojekte, bei denen in der Mehrjahresplanung ein Verlust geplant wird, wurden auf Wertminderung getestet. Entwicklungsprojekte desselben Flugzeugtyps werden bei der Werthaltigkeitsprüfung zusammengefasst.

Der erzielbare Betrag der Entwicklungskosten wurde auf Grundlage des Barwerts der künftigen Cashflows geschätzt, die voraussichtlich mit den jeweiligen Entwicklungsprojekten erzielt werden können (Nutzungswert). Die Cashflows werden dabei mit einem WACC (nach Steuern) in Höhe von 7,44 % abgezinst. Basis für die Schätzung der Cashflows ist das vom Aufsichtsrat freigegebene Budget für das kommende Geschäftsjahr sowie die Mittelfristplanung der nächsten fünf Jahre (Detailplanungszeitraum). Für die über den Detailplanungszeitraum hinaus gehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten werden die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrieben, limitiert mit den Raten des Airline Monitors. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre.

Diesen Nutzungswerten wird der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten sowie der direkt zurechenbaren Vermögenswerte des jeweiligen Entwicklungsprojekts am Bewertungsstichtag gegenübergestellt. Aus dieser Beurteilung ergab sich für den Bilanzstichtag zum 28. Februar 2017 ein Wertminderungsbedarf für aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 883 TEUR (29. Februar 2016: 20.200 TEUR), der unter dem Posten "Abschreibungen" erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst wurde.

Eine Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 50 Basispunkte bei noch nicht planmäßig abgeschriebenen Entwicklungsprojekten und allen anderen Entwicklungsprojekten, bei denen in der Mehrjahresplanung zum Bilanzstichtag ein Verlust geplant ist, würde in einer aggregierten Betrachtung zu keinem zusätzlichen Wertminderungsbedarf führen. Bei der Ermittlung des zusätzlichen Wertminderungsbedarfs aufgrund der Variation des Diskontierungszinssatzes, wurden Entwicklungsprojekte desselben Flugzeugtyps – analog zu Werthaltigkeitsprüfung – zusammengefasst.

Eine Verminderung der Free Cashflows um 10 % bei noch nicht planmäßig abgeschriebenen Entwicklungsprojekten und allen anderen Entwicklungsprojekten, bei denen in der Mehrjahresplanung zum Bilanzstichtag ein Verlust geplant ist, würde in einer aggregierten Betrachtung zu keinem zusätzlichen Wertminderungsbedarf führen. Bei der Ermittlung des zusätzlichen Wertminderungsbedarfs aufgrund der Variation der Free Cashflows, wurden Entwicklungsprojekte desselben Flugzeugtyps – analog zu Werthaltigkeitsprüfung – zusammengefasst.

Bei der Ermittlung des zusätzlichen Wertminderungsbedarfs aufgrund der Variation der Free Cashflows, wurden Entwicklungsprojekte desselben Flugzeugtyps – analog zur Werthaltigkeitsprüfung – zusammengefasst.

viii) Sonstige Rückstellungen

Gewährleistungsrückstellungen werden nach einem standardisierten Prozess von den Verantwortungsbereichen (Divisionen) erhoben. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und an die Finanzbuchhaltung berichtet. Die von der Divisionsleitung gemeldeten Risiken sind vom Vorstand final zu bewerten und die Berücksichtigung als Risiko ist final in der Finanzbuchhaltung einzusteuern. Im Falle eines zu berücksichtigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsansatzes vorzunehmen.

Die Bestimmung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen (Fertigungsaufträge und Serienaufträge) ist in erheblichem Maße mit Schätzungen verbunden. Die FACC AG bildet dann eine Rückstellung für drohende Verluste aus Aufträgen, wenn die noch zu erwartenden Auftragskosten die noch zu erwartenden Umsatzerlöse übersteigen. Verlustaufträge identifiziert die FACC AG durch die laufende Kontrolle und Aktualisierung der zu erwartenden Auftragskosten. Dies erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen zur Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen, der Entwicklung von Lernkurven sowie im Hinblick auf Gewährleistungsaufwendungen. Insbesondere auch die Beurteilung, ob einzelne Vereinbarungen mit Kunden als ein Vertrag zu betrachten sind für das Vorliegen von Drohverlusten, wird im Detail auf Basis der zeitlichen Abfolge, der inhaltlichen Verknüpfung und der gegenseitigen Abhängigkeit der daraus zufließenden Cash-Inflows analysiert. Zwei Verträge wurden auf Basis dieser Analyse als ein Vertrag für die Bewertung der Drohverluste qualifiziert. Aufgrund dieser Qualifikation ergab sich kein Drohverlustpotenzial.

Diese Betrachtungsweise ist Gegenstand des aktuellen Enforcement-Verfahrens, eine abschließende Beurteilung durch die FMA liegt derzeit nicht vor. Sollte die abschließende Beurteilung der Aufsichtsbehörde abweichend zur Bilanzierungsmethode der FACC AG sein, wäre die Rückstellung für Drohverluste auf Basis der getroffenen Schätzungen zum 29. Februar 2016 um 25 Mio. EUR rückwirkend anzupassen bzw. würde sich der Rückstellungsbetrag zum 28. Februar 2017 auf 27 Mio. EUR erhöhen.

ix) Nutzungsdauer der Sachanlagen

Die Nutzungsdauer der Sachanlagen ist jener Zeitraum, über den es zur Nutzung durch die Gruppe zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer wird auf Basis von Erfahrungen des Managements geschätzt. Regelmäßige Überprüfungen durch das Management können den Abschreibungsverlauf und damit den zukünftigen Abschreibungsaufwand beeinflussen. Betreffend die Buchwerte der Sachanlagen zum 28. Februar 2017 bzw. zum 29. Februar 2016 wird insbesondere auf Note 7 verwiesen.

x) Derivative Finanzinstrumente

Alle Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Gewinne und Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden abhängig davon erfasst, ob diese gemäß IAS 39 als Sicherungsinstrument designiert wurden und sich für eine Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizieren. Wenn vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente die Bedingungen für die Bilanzierung einer Absicherung von Zahlungsströmen erfüllen, werden Veränderungen in ihrem beizulegenden Zeitwert als Rücklagen für Cashflow Hedges im Eigenkapital verbucht. Wenn vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente die Bedingungen für die Bilanzierung einer Absicherung von Zahlungsströmen nicht erfüllen oder die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht angewendet wird, werden Veränderungen in deren beizulegendem Zeitwert erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Für die Planung des Abschlusses von derivativen Finanzinstrumenten geht das Unternehmen jedenfalls von der Prämisse aus, dass die geplanten Cashflows auch tatsächlich eintreten. Die Sensitivitätsanalyse im Hinblick auf derivative Finanzinstrumente findet sich in der nachstehenden Note 4 b) i). Betreffend die Buchwerte der derivativen Finanzinstrumente zum 28. Februar 2017 bzw. zum 29. Februar 2016 wird insbesondere auf Note 15 verwiesen.

c) Konsolidierung

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheitlichen Konzernabschlussstichtag 29. Februar 2016 und 28. Februar 2017 sowie nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Die Einzelabschlüsse der FACC AG und ihrer Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen.

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen, zu dem die Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, zu dem die Beherrschung endet; die Konzerngesamtergebnisrechnung enthält die Erträge und Aufwendungen der Tochterunternehmen bis zu jenem Zeitpunkt.

Sämtliche Konzerngesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.

i) Konsolidierungskreis

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Der Konzern hat zum 28. Februar 2017 bzw. 29. Februar 2016 folgende Tochtergesellschaften:

Ausgegebenes und
voll einbezahltes
Unmittelbarer
Gesellschaft Sitz Nominalkapital Anteil Hauptaktivitäten
FACC Operations GmbH Ried im Innkreis,
Österreich
127.000.000 EUR 100 % Entwicklung & Produktion
von Luftfahrtbauteilen
FACC Solutions (Canada) Inc. Montreal, Kanada 10.000 CAD 100 % Kundendienst
FACC Solutions Inc. Wichita, Kansas, USA 10.000 USD 100 % Kundendienst
FACC Solutions s.r.o. Bratislava, Slowakei 6.639 EUR 100 % Design & Engineering
FACC (Shanghai) Co., Ltd Shanghai, China 2.000.000 RMB 100 % Design & Engineering
ITS digitech PvT. Ltd. Bhau Patil Marg, Indien 20.193.002 INR 100 % Design & Engineering
CoLT Prüf und Test GmbH St. Martin, Österreich 35.000 EUR 91 % Design & Engineering

Die nicht beherrschenden Anteile in Bezug auf das Tochterunternehmen CoLT Prüf und Test GmbH sind als nicht wesentlich einzustufen.

Es bestehen keine Zugriffsbeschränkungen auf Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen.

ii) Änderungen im Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis des FACC-Konzerns zum 28. Februar 2017 hat sich im Vergleich zum Konsolidierungskreis zum 29. Februar 2016 nicht verändert.

iii) Konsolidierungsmethoden

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Date of Exchange). Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Mit dem Unternehmenserwerb verbundene Kosten werden in den Perioden aufwandswirksam erfasst, in denen sie anfallen.

Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie wesentliche nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung zu gewährleisten.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

iv) Währungsumrechnung

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro ("EUR") aufgestellt, was der funktionalen Währung des FACC-Konzerns und der Berichtswährung des Konzerns entspricht.

Bei der Währungsumrechnung von Jahresabschlüssen von Tochterunternehmen in Fremdwährung kamen bei den Posten der Konzernbilanz die Kurse zum Bilanzstichtag und bei den Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Berichtszeitraums zur Anwendung. Differenzen dieser Währungsumrechnungen werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital erfasst.

Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst. Auf die Währungsumrechnung im Hinblick auf Fremdwährungsderivate wird in Note q) eingegangen.

Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:

Stichtagskurs
29. Februar 2016
Durchschnittskurs
2015/16
1 EUR/CAD 1,4767 1,4388
1 EUR/USD 1,0888 1,1014
1 EUR/RMB 7,1351 6,9799
1 EUR/INR 74,3825 71,6992
Stichtagskurs
28. Februar 2017
Durchschnittskurs
2016/17
1 EUR/CAD 1,3984 1,4435
1 EUR/USD 1,0597 1,1012
1 EUR/RMB 7,2728 7,3700
1 EUR/INR 70,6290 73,9357

d) Immaterielle Vermögenswerte

i) Firmenwert

Der Firmenwert resultiert aus dem Erwerb von Tochterunternehmen. Als Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten identifizierbaren Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.

Für Zwecke des Werthaltigkeitstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Firmenwert auf diejenigen Cash Generating Units (CGUs) bzw. Gruppen von CGUs alloziert, von denen erwartet wird, dass sie aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen. Jene CGU oder Gruppe von CGUs, auf die der Firmenwert alloziert wird, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf welcher der Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird intern auf Segmentebene überwacht.

Eine CGU oder Gruppe von CGUs, auf die der Firmenwert alloziert worden ist, wird jährlich zum Abschlussstichtag und wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass sie wertgemindert sein könnte, auf Werthaltigkeit getestet. Hierbei wird der Buchwert der CGU, einschließlich des Firmenwerts, mit ihrem erzielbaren Betrag, d. h. dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert, verglichen. Übersteigt der Buchwert der CGU ihren erzielbaren Betrag, wird die Differenz unmittelbar als Wertminderungsaufwand im Gewinn und Verlust erfasst. Ein für den Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand wird in den nachfolgenden Perioden nicht aufgeholt.

ii) Software und Belieferungsrechte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz zu Anschaffungskosten bewertet und im Allgemeinen linear über ihre jeweilige Nutzungsdauer (drei bis zehn Jahre) abgeschrieben. Belieferungsrechte werden auf Basis der gelieferten bzw. noch zu liefernden Shipsets abgeschrieben.

iii) Forschungs- und Entwicklungskosten

Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden Nachweise erbracht werden können:

  • a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
  • b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
  • d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird; nachgewiesen werden kann u. a. die Existenz eines Markts für die Produkte des immateriellen Vermögenswerts oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswerts.
  • e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
  • f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Der Konzern aktiviert die Entwicklungskosten gemäß IAS 38 auf Basis der projektbezogenen Kosten. Es werden pro Entwicklungsprojekt alle als Entwicklungskosten definierten Kosten der Aktivierung zugeführt. Die aktivierten Entwicklungskosten werden als Anlagen in Bau (AiB) behandelt. Die Abschreibung beginnt zum Zeitpunkt der Serienreife.

Das Umsatzgerüst wird auf Basis des in der Luftfahrtbranche verwendeten Airline Monitors (von Dritten erstellte Marktprognose) sowie aktueller Kundenprognosen ermittelt. Dieses Umsatzgerüst wird zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt. Der Planungshorizont des Umsatzgerüsts erstreckt sich abhängig vom Status des Projekts (Neuprojekt oder laufendes Projekt mit Restlaufzeit) auf maximal 20 Jahre. Aufgrund dieser Abschreibungsmethode ist sichergestellt, dass sich Änderungen im Auftragsvolumen unmittelbar bei den Entwicklungskosten auswirken. Die Kosten von Forschungsprojekten werden bei Anfall sofort aufwandswirksam erfasst.

In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (das sind Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- und verkaufsfähigen Zustand zu versetzen) stehende Fremdkapitalkosten werden bis zum Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

e) Sachanlagen

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibung und Wertminderung, bewertet.

Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten.

Die Abschreibung der abnutzbaren Sachanlagen erfolgt linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden in allen Berichtsjahren unverändert folgende Nutzungsdauern angenommen:

Nutzungsdauer
in Jahren
Von Bis
Gebäude 10 50
Investitionen in fremde Gebäude1) 33 50
Technische Anlagen und Maschinen 3 33
Geschäftsausstattung 5 14
Fahrzeuge 5 8

Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter den Positionen "Sonstige betriebliche Erträge" und "Sonstige betriebliche Aufwendungen" in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.

f) Vermögenswerte aus Miet- und Leasingverhältnissen

Der Konzern mietet als Leasingnehmer Vermögenswerte. Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasingverhältnis geleistete Zahlungen (netto nach Berücksichtigung von Anreizzahlungen, die vom Leasinggeber geleistet wurden) werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.

Leasingverträge über Sachanlagevermögen, bei denen der Konzern die wesentlichen Risiken und den Nutzen aus dem Eigentum am Leasingobjekt trägt, werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Leasingobjekts und Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert. Der Zinsanteil der Leasingrate wird aufwandswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst, sodass sich eine konstante Verzinsung über die Laufzeit des Leasingvertrags ergibt. Das unter einem Finanzierungsleasing gehaltene Sachanlagevermögen wird über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume abgeschrieben: die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder die Laufzeit des Leasingverhältnisses.

g) Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Dieser Posten umfasst Wertpapiere und Beteiligungen. Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag bilanziert.

Sämtliche Posten werden als "Available for Sale" klassifiziert. Deren Bewertung erfolgt im Zugangszeitpunkt zu Anschaffungskosten, in späteren Perioden zum jeweils beizulegenden Zeitwert. Die Wertänderungen werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital und bei Vorliegen einer Wertminderung oder bei Realisierung durch Verkauf des Wertpapiers in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ergeben sich aus dem Börsekurs zum Bilanzstichtag.

h) Wertminderung immaterieller Vermögenswerte (Firmenwert, Entwicklungskosten, Software und Belieferungsrechte) und Sachanlagen

Der Firmenwert, als immaterieller Vermögenswert mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer, wird jährlich im Rahmen eines Wertminderungstests auf Segmentebene auf Wertminderung geprüft. Entwicklungskosten, die noch keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden jährlich im Rahmen eines Wertminderungstests auf Projekt- bzw. Projektgruppenebene auf Wertminderung geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderung geprüft, wenn irgendein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Buchwert des Vermögenswerts nicht mehr erzielt werden kann. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für Zwecke des Werthaltigkeitstests werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, auf der Cashflows erzeugt werden, die weitestgehend unabhängig von den Cashflows anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind (CGU). Für nicht finanzielle Vermögenswerte (außer dem Firmenwert), für die in der Vergangenheit eine Wertminderung erfasst wurde, ist zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat (siehe Note 7).

i) Vorräte

Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet.

1) oder über die Dauer des Leasingverhältnisses, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist

Die Anschaffungskosten umfassen alle Kosten, die angefallen sind, um den Gegenstand in den erforderlichen Zustand zu versetzen und an den jeweiligen Ort zu bringen. Die Herstellungskosten beinhalten alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der im Zusammenhang mit der Herstellung angefallenen Gemeinkosten auf Basis einer durchschnittlichen Auslastung der Produktionsanlagen. In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (das sind Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen) stehende Fremdkapitalkosten werden bis zum Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Die Kosten pro Einheit werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt.

Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungskosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettoverkaufspreises berücksichtigt.

j) Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert bzw. zu Anschaffungskosten angesetzt und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen (bei Wertminderung) bilanziert. Forderungen in Fremdwährung werden mit dem gültigen Stichtagskurs bewertet. Forderungen, die zum Abschlussstichtag länger als ein Jahr überfällig sind, werden abgezinst (siehe Angaben zu IAS 8).

k) Liquide Mittel

Liquide Mittel umfassen Bargeld (Kassenbestände), erhaltene Schecks und jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten oder weniger. Dies entspricht der Definition des Finanzmittelbestands in der Geldflussrechnung.

l) Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

i) Pensionsverpflichtungen

Aufgrund einer Einzelzusage durch den Eintritt eines leitenden Angestellten mit 1. Juni 2014 in die FACC AG ist der Konzern verpflichtet, an diesen leitenden Angestellten nach dessen Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Diese Verpflichtung ist mit der Abberufung des leitenden Angestellten im Geschäftsjahr 2016/17 entsprechend den vorliegenden Rechtsgutachten erloschen.

Die in der Bilanz zum 29. Februar 2016 angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden. Die Industrieanleihen lauten auf die Währung der Auszahlungsbeträge und weisen den Pensionsverpflichtungen entsprechende Laufzeiten auf. In den Ländern, in denen es keinen hinreichend entwickelten Markt für solche Anleihen gibt, werden Regierungsanleihen herangezogen.

Der laufende Dienstzeitaufwand spiegelt den von dem Arbeitnehmer in der Berichtsperiode 2015/16 erdienten Zuwachs der Leistungsverpflichtung wider. Er wird, sofern keine Aktivierung erfolgt, in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Personalaufwand erfasst. Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort ergebniswirksam erfasst. Die Nettozinsen werden ermittelt, indem die Nettoschuld (Vermögenswert) aus dem leistungsorientierten Versorgungsplan mit dem Abzinsungssatz multipliziert wird. Beide werden zu Beginn der Berichtsperiode unter Berücksichtigung etwaiger Veränderungen, die infolge von Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld eingetreten sind, ermittelt. Die Nettozinsen werden in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Personalaufwand erfasst.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (Neubewertungseffekte), die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.

ii) Beitragsorientierte Pläne

Für alle Führungskräfte zahlt der Konzern monatlich Beiträge an eine überbetriebliche Pensionskasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt und diesem bei Pensionierung ausbezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet, welche in jenem Geschäftsjahr im Aufwand erfasst werden, für das sie entrichtet wurden (beitragsorientierte Verpflichtung).

Für alle nach dem 31. Dezember 2002 begründeten Dienstverhältnisse in Österreich zahlt der Konzern monatlich 1,53 % des Entgelts an eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet, die in jenem Geschäftsjahr im Aufwand erfasst werden, für das sie entrichtet wurden (beitragsorientierte Verpflichtung).

iii) Abfertigungsverpflichtungen

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 2002 begründet wurde, im Kündigungsfall oder zum Pensionsantritt eine einmalige Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsbezügen. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen nach einem versicherungsmathematischen Verfahren über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch Gutachten eines Versicherungsmathematikers.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (Neubewertungseffekte), die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.

Darüber hinaus wird eine Rückstellung für Abfertigungen aufgrund vertraglicher Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG gebildet. Bemessungsgrundlage für die Bildung dieser vertraglichen Abfertigungsverpflichtung ist jener Wert, der am Abschlussstichtag im Falle des Ausscheidens des Vorstandsmitglieds entrichtet werden müsste.

iv) Sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monatslohns (ohne Zulagen und Zuschläge) zu leisten. Für diese Verpflichtung wurde eine Rückstellung gebildet.

Die Bewertung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode und den der Bewertung der gesetzlichen Abfertigungsverpflichtungen zugrunde gelegten Annahmen, mit der Ausnahme, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (Neubewertungseffekte) in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst werden.

m) Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn für den Konzern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrags ausnahmsweise nicht möglich, unterbleibt die Bildung einer Rückstellung. Diese Schuld wird als Eventualschuld angegeben.

Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperiode verlässlich geschätzt werden kann.

n) Steuern

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Sofern sich Steuern nicht auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, beziehen, werden Steuern erfolgswirksam erfasst, andernfalls werden diese ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Mit 13./15. Februar 2012 haben die Aerospace Innovation Investment GmbH (nunmehr FACC AG) als Gruppenträger und die damalige Aero Vision Holding GmbH sowie die FACC AG (nunmehr FACC Operations GmbH) als Gruppenmitglieder mit erstmaliger Wirksamkeit für das Wirtschaftsjahr 2012 eine Gruppen- und Steuerumlage-Vereinbarung gemäß den Bestimmungen des § 9 KStG abgeschlossen. Mit 28. Februar 2017 wurde ein neuer Gruppenvertrag zwischen der FACC AG und der FACC Operations GmbH abgeschlossen. Die Steuerumlagevereinbarung beruht grundsätzlich auf der Belastungsmethode, wonach für dem Gruppenträger vom Gruppenmitglied zugerechnete positive Einkommen eine positive Steuerumlage in Höhe von 25 % zu leisten ist. Das positive Einkommen des Gruppenmitglieds ist mit evident gehaltenen negativen Einkommen (Verlustvortrag) des Gruppenmitglieds auszugleichen, wobei ein eingeschränkter Verlustabzug des Gruppenträgers zu berücksichtigen ist. Erzielt das Gruppenmitglied ein negatives Einkommen, ist eine negative Steuerumlage in Höhe von 25 % zu leisten, insoweit das negative Einkommen in einem zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet. Eine Vereinbarung über den Schlussausgleich von in der Gruppe noch nicht verrechneten Verlustvorträgen des Gruppenmitglieds wurde getroffen. Seit Juni 2014 besteht zwischen der FACC Operations GmbH (vormals FACC AG) und der FACC AG (vormals Aerospace Innovation Investment GmbH) eine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Z. 2 UStG.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Verbindlichkeitenmethode). Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Latente Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts werden nicht erfasst. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

KONZERNANHANG 36

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines angemessenen Zeitraums wahrscheinlich erscheint. Im Rahmen der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit stellt der Konzern auf die vorhandenen Steuerplanungsrechnungen ab.

o) Finanzschulden

Die Finanzschulden des Konzerns werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug der Transaktionskosten bewertet. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag von Finanzschulden wird über die Laufzeit der Schuld verteilt unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.

p) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bzw. zu Anschaffungskosten bewertet und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst.

q) Derivative Finanzinstrumente

Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos sowie des Zinsrisikos. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht für Zwecke des Handels oder der Spekulation. Derivative Finanzinstrumente werden bei der Erstbewertung mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbsstichtag und zu den folgenden Bilanzstichtagen mit dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag bewertet. Die Erfassung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts ist davon abhängig, ob die Bedingungen gemäß IAS 39 zur Anwendung der Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt werden.

i) Cashflow Hedges

Als Sicherungsinstrumente designierte Derivate, die der Absicherung gegen Cashflow-Schwankungen im Zusammenhang mit sehr wahrscheinlich eintretenden zukünftigen Transaktionen dienen, sind als Cashflow Hedges einzustufen. Der Konzern dokumentiert bei Abschluss der Transaktion die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, die Ziele seines Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie beim Abschluss von Sicherungsgeschäften. Darüber hinaus findet zu Beginn der Sicherungsbeziehung und fortlaufend eine Dokumentation der Einschätzung statt, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte oder der Cashflows der Grundgeschäfte hocheffektiv kompensieren.

Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimmten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen. Der effektive Teil von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Derivate wird im sonstigen Ergebnis in der Rücklage für Cashflow Hedges (Währungssicherung) als Teil der sonstigen Rücklagen erfasst. Gewinne und Verluste, die sich auf den ineffektiven Teil beziehen, werden sofort im Gewinn und Verlust erfasst.

Die Rücklage für Cashflow Hedges wird in der Periode erfolgswirksam aufgelöst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird (z. B. zu dem Zeitpunkt, zu dem eine geplante Umsatztransaktion stattfindet).

Wenn ein Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung erfüllt, verbleibt der bis dahin in der Rücklage für Cashflow Hedges kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital und wird erfolgswirksam ausgebucht, sobald die geplante Transaktion erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst wird. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, sind die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne oder Verluste sofort erfolgswirksam auszubuchen.

ii) Nicht zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizierte Derivate

Bei Derivaten, die sich gemäß IAS 39 nicht zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizieren (wie strukturierte Devisenoptionsgeschäfte und Zinsswaps oder solche, bei denen die Regelungen des Hedge Accounting nicht zur Anwendung kommen), werden Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts in der Konzerngesamtergebnisrechnung in den Positionen "Fair-Value-Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten" bzw. "Sonstige betriebliche Erträge" oder "Sonstige betriebliche Aufwendungen" (sofern sich diese Derivate auf bilanzierte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten beziehen) erfasst. Zinserträge und -aufwendungen aus Zinsderivatgeschäften werden unter "Zinserträge aus Finanzinstrumenten" in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.

r) Fremdwährungsbewertung

Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst.

s) Öffentliche Zuwendungen

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendung erfolgen wird und der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt.

Öffentliche Zuwendungen für Kosten werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Kompensation sie gewährt wurden, anfallen.

Öffentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermögen werden als Abgrenzungsposten innerhalb der langfristigen Verbindlichkeiten/kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.

t) Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts so lange aktiviert, bis alle Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen sind, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzustellen. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu bringen.

Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

u) Ertragsrealisierung

Umsatzerlöse beinhalten den beizulegenden Zeitwert des als Gegenleistung für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelts im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns. Umsatzerlöse werden abzüglich Umsatzsteuer, Retouren, Rabatten und Preisnachlässen und nach Eliminierung von konzerninternen Verkäufen ausgewiesen.

Der Konzern generiert Umsatzerlöse durch den Verkauf von Waren (Shipsets) an seine Kunden. Warenverkäufe im Rahmen von Lieferverträgen werden verbucht, wenn der Konzern oder eine Konzerngesellschaft die Produkte an den Kunden geliefert hat und nachdem alle Risiken gemäß den vereinbarten Geschäftsbedingungen an diesen übertragen wurden und im Zeitpunkt der Rechnungslegung hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der mit dem Geschäft verbundene Nutzen zufließen wird. Falls sich zu einem späteren Zeitpunkt Zweifel an der Einbringlichkeit ergeben, wird der uneinbringliche oder zweifelhafte Betrag als Aufwand erfasst.

Der Konzern generiert darüber hinaus Umsatzerlöse aus Engineering und der Erbringung von Dienstleistungen an Dritte im Zusammenhang mit der Produktion von Shipsets. Diese Leistungen beinhalten Folgendes: Verkauf von Technologie und Forschungsergebnissen sowie Durchführung von Trainings für externe Geschäftspartner. Diese Umsatzerlöse werden über den Zeitraum, in dem die Leistungen an den jeweiligen externen Geschäftspartner erbracht werden, erfasst.

Bei den Umsätzen des Konzerns handelt es sich teilweise um Fertigungsaufträge. Die Erfassung dieser Erlöse wird unter 3 b) vi) erläutert.

4. FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT

a) Grundsätze des finanziellen Risikomanagements

Durch seine Geschäftstätigkeit ist der FACC-Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Marktrisiko (beinhaltet das Fremdwährungsrisiko, das zinsbedingte Risiko aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, das zinsbedingte Cashflow-Risiko und das Marktpreisrisiko), dem Kreditrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht für Spekulationszwecke.

Das Risikomanagement erfolgt durch die zentrale Treasury-Abteilung (Konzerntreasury). Das Konzerntreasury identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.

Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung von zukünftigen Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat zur Auswirkung, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können. Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben den Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen/europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt der FACC-Konzern als Entwicklungspartner im Bereich der Verbesserung an bestehenden Flugzeugtypen auf, was Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen zur Folge hat.

b) Finanzielle Risikofaktoren

i) Marktrisiko

Hier sind insbesondere Wechselkurs- und Zinsrisiken zu nennen, die im Weiteren näher erläutert werden. Neben den beiden nachstehend beschriebenen Risikogruppen existieren keine wesentlichen sonstigen Marktpreisrisiken.

Fremdwährungsrisiko – Der FACC-Konzern ist aufgrund von Zahlungsflüssen aus dem operativen Geschäft in Fremdwährungen, vorwiegend US-Dollar, einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt. Folglich werden in dem Maße, in dem der Konzern keine Finanzinstrumente zur Absicherung seiner gegenwärtigen und zukünftigen Netto-Fremdwährungsposition einsetzt, der Gewinn bzw. zukünftige Cashflows durch Kursänderungen des USD zum EUR beeinflusst. Die Sicherungsstrategien der Treasury-Abteilung des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen auf diese Gewinne bzw. zukünftigen Cashflows zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber. Dies ist ein ständiger Prozess. Ziel ist es, das inhärente Risiko aus Änderungen des Markts mit der richtigen Strategie zu minimieren.

Das Risikomanagement der Treasury-Abteilung des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für folgende Zeitperioden abzusichern: für die nächsten zwölf Monate 100 % Absicherung, für die Monate 13 bis 24 50 % Absicherung, für die Monate 25 bis 36 25 % Absicherung. Diese USD-Cashflows haben im Hinblick auf die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit. Daher bilanziert der Konzern die Devisentermingeschäfte als Sicherungsinstrumente nach den Regeln des Hedge Accounting.

Eine Veränderung der Wechselkurse gegenüber sämtlichen Währungen zum 29. Februar 2016 bzw. zum 28. Februar 2017 hätte im Wesentlichen nur hinsichtlich der Währung USD eine Auswirkung auf den Konzern, zum einen durch die Auswirkungen aus der Stichtagskursbewertung der USD-Positionen im Konzernabschluss, zum anderen durch die Auswirkung aus der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente im Zusammenhang mit Währungsabsicherungen.

Eine Veränderung des EUR/USD-Wechselkurses zum 29. Februar 2016 bzw. zum 28. Februar 2017 um +5 % (Devisenmittelkurs zum Stichtag, jeweils: 1,088 bzw. 1,0597) hätte eine Verminderung des Ergebnisses (nach Steuern) und des Eigenkapitals um 4.053 TEUR bzw. 3.740 TEUR, resultierend aus der Stichtagskursbewertung, sowie eine Erhöhung des sonstigen Ergebnisses um 10.992 TEUR bzw. 11.108 TEUR sowie eine Erhöhung des Eigenkapitals um 6.939 TEUR bzw. 7.368 TEUR, resultierend aus der Änderung der beizulegenden Zeitwerte aus derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Währungsabsicherungen, zur Folge.

Eine Veränderung des EUR/USD-Wechselkurses zum 29. Februar 2016 bzw. zum 28. Februar 2017 um –5 % (Devisenmittelkurs zum Stichtag, jeweils: 1,088 bzw. 1,0597) hätte eine Erhöhung des Ergebnisses (nach Steuern) und des Eigenkapitals um 4.480 TEUR bzw. 4.134 TEUR, resultierend aus der Stichtagskursbewertung, sowie eine Verminderung des sonstigen Ergebnisses um 11.967 TEUR bzw. 12.006 TEUR sowie eine Verminderung des Eigenkapitals um 7.487 TEUR bzw. 7.872 TEUR, resultierend aus der Änderung der beizulegenden Zeitwerte aus derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Währungsabsicherungen, zur Folge.

Zinsrisiko – Risiken aus der Veränderung des Zinsniveaus bestehen im Wesentlichen nur aus der langfristigen Fremdfinanzierung. Eine Aufstellung aller wesentlichen verzinslichen Verbindlichkeiten und der Restlaufzeiten sowie Informationen über bestehende Zinsswap-Geschäfte sind in den Notes 13, 14 bzw. 15 enthalten.

Unter dem Aspekt, ob eine Position fix verzinslich oder variabel verzinslich ist, bewertet der Konzern die Zinsänderungsrisiken im Hinblick auf Änderungen von Cashflows zukünftiger Zinszahlungen. Durch die Treasury-Abteilung wird in enger Zusammenarbeit mit Marktspezialisten aus dem Bankenbereich für jede verzinsliche Position regelmäßig überprüft, ob ein Sicherungsinstrument sinnvoll eingesetzt werden kann. Strategien werden dem Vorstand vorgelegt und freigegeben.

Wenn das Marktzinsniveau zum 29. Februar 2016 bzw. zum 28. Februar 2017 um 50 Basispunkte höher gewesen wäre, wären das Ergebnis (nach Steuern) und das Eigenkapital um 256 TEUR und 270 TEUR niedriger gewesen. Eine Verminderung des Marktzinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine betragsmäßig gleiche Erhöhung des Ergebnisses (nach Steuern) und des Eigenkapitals bedeutet. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

ii) Liquiditätsrisiko

Ein wesentlicher Bestandteil der FACC-Geschäftspolitik ist es, jederzeit einen ausreichenden Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten als Liquiditätsreserve zu halten, um derzeitigen und zukünftigen Verpflichtungen nachkommen zu können. Dies wird durch den ausgewiesenen Gesamtbestand an liquiden Mitteln und weitreichende ungenützte Kreditlinien (66.162 TEUR zum 29. Februar 2016 und 61.000 TEUR zum 28. Februar 2017) sichergestellt. Die Höhe des Working Capital wird ständig überwacht und an den Vorstand berichtet. Zeitgerechte Finanzierung ist oberste Prämisse bei den Finanzierungsüberlegungen. Bei Bedarf werden überschüssige liquide Mittel in nichtspekulative, hochliquide Finanzinstrumente investiert, wobei dies hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgelder, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt, sind. Wir verweisen auf Note 4 e) bezüglich einer Analyse der Fälligkeit der finanziellen Vermögenswerte und Schulden.

Im Zusammenhang mit den Schuldscheindarlehen 2012 bis 2017 (Nominalvolumen in Höhe von 8 Mio. EUR; Buchwert in Höhe von 8 Mio. EUR) und 2012 bis 2019 (Nominalvolumen in Höhe von 34 Mio. EUR; Buchwert in Höhe von 34 Mio. EUR); (variable Verzinsung von 6M-Euribor +1,2 Prozentpunkte bis 6M-Euribor +2,25 Prozentpunkte bzw. Fixverzinsung von 2,82 % bis 3,7 %) wurde eine Covenant vereinbart, gemäß welcher die FACC Operations GmbH als Emittentin bestimmte Konzerneigenkapitalquoten aufweisen muss (30 % sowie 20 % nach Abzug der aktivierten Entwicklungskosten). Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht des Gläubigers. Die Zusicherungen wurden zu den Stichtagen 28. Februar 2017 bzw. 29. Februar 2016 eingehalten.

Im Zusammenhang mit der Anleihe 2013 bis 2020 (Nominalvolumen in Höhe von 90 Mio. EUR; Buchwert in Höhe von 89 Mio. EUR; Verzinsung 4 % fix) hat die FACC Operations GmbH als Emittentin Zusicherungen hinsichtlich einer bestimmten Höhe der Dividende gemessen am Jahresüberschuss und hinsichtlich einer bestimmten Eigenkapitalquote, die durch Ausschüttungen nicht unterschritten werden darf, gegeben. So dürfen nicht mehr als 50 % des Jahresüberschusses an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Zusätzlich darf durch eine Ausschüttung eine Eigenkapitalquote von 30 % nicht unterschritten werden. Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht des Gläubigers. Diese Zusicherungen wurden zu den Stichtagen 28. Februar 2017 bzw. 29. Februar 2016 erfüllt.

Im Zusammenhang mit dem Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (Buchwert in Höhe von 26 Mio. EUR) der Österreichischen Kontrollbank (ÖKB) hat die FACC Operations GmbH als Kreditnehmerin Zusicherungen hinsichtlich einer bestimmten Konzerneigenkapitalquote (35 %) gegeben. Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht des Gläubigers. Diese Zusicherung wurde zum 28. Februar 2017 bzw. zum 29. Februar 2016 erfüllt.

Der Konzern legt Wert auf ein nachhaltiges Finanzierungsportfolio. Zu den Stichtagen 28. Februar 2017 bzw. 29. Februar 2016 wiesen die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten folgende Struktur hinsichtlich Zinsbindung und Fristigkeit auf:

Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten (Zinsbindung und Fristigkeit)

Restlaufzeit Buchwert
29. Februar 2016
EUR'000
Buchwert
28. Februar 2017
EUR'000
< 12 Monate & fix 8.491 10.324
> 12 Monate & fix 157.715 149.472
< 12 Monate & variabel 13.143 43.975
> 12 Monate & variabel 48.741 41.521
Summe 228.089 245.292

Der Durchschnittszins aller zinstragenden Finanzverbindlichkeiten betrug 4,5 % per 28. Februar 2017 und 5,9 % per 29. Februar 2016.

iii) Kreditrisiko

Der Konzern ist in der Flugzeugindustrie tätig und hat zwei Hauptkunden. Daher ist dieser durch die begrenzte Anzahl an Flugzeugproduzenten einer Konzentration des Kreditrisikos ausgesetzt.

Der Konzern ist einem Kreditrisiko hinsichtlich der Nichterfüllung durch Vertragspartner ausgesetzt. Der Konzern hat Richtlinien zur Begrenzung von Kreditrisiken eingeführt. Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen erfolgen an Kunden entsprechender Kreditwürdigkeit. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Neukunden werden durch Bonitätsbeurteilungen hinsichtlich des Ausfallrisikos beurteilt. Auch die Bonität bestehender Kunden wird regelmäßig überwacht. Ab einer festgelegten Größenordnung wird eine Kundenforderung gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken erwachsen auch aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Banken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur mit seriösen und kreditwürdigen Banken und Finanzinstitutionen.

Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert von jedem finanziellen Vermögenswert in der Bilanz.

c) Kontraktvolumen derivativer Finanzinstrumente und zugehörige beizulegende Zeitwerte

Die Nominalbeträge bestimmter Arten von derivativen Finanzinstrumenten dienen als Vergleichsbasis für die in der Bilanz ausgewiesenen Instrumente, zeigen jedoch nicht notwendigerweise den aktuellen beizulegenden Zeitwert und sind deshalb auch kein Maß für das Kredit- oder Marktpreisrisiko, dem der Konzern ausgesetzt ist. Die derivativen Finanzinstrumente haben je nach den individuellen Konditionen einen vorteilhaften (Vermögenswerte) oder nachteiligen (Schulden) Effekt in Abhängigkeit von Schwankungen des Marktzinsniveaus oder des Wechselkurses. Der aggregierte Vertrags- oder Nominalbetrag der jeweiligen derivativen Finanzinstrumente, das Ausmaß, in dem diese von Vor- bzw. Nachteil sind, und somit auch der aggregierte beizulegende Zeitwert der derivativen finanziellen Vermögenswerte und Schulden können starken zeitlichen Schwankungen unterworfen sein.

Das Kontraktvolumen der Fremdwährungsderivate setzt sich gegliedert nach Fälligkeiten folgendermaßen zusammen:

Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe
Stand zum 29. Februar 2016 USD'000 USD'000 USD'000 USD'000
USD-Devisentermingeschäfte 255.000 80.000 335.000
Stand zum 28. Februar 2017
USD-Devisentermingeschäfte 270.000 60.000 330.000

Die vertraglichen Fälligkeiten der Zahlungen aus den Cashflow Hedges, das heißt jene Zeitpunkte, zu denen die Grundgeschäfte erfolgswirksam werden, entsprechen im Wesentlichen den Fälligkeiten der obigen Währungssicherungskontrakte.

Das Kontraktvolumen der derivativen Finanzinstrumente für Zinssicherung setzt sich wie folgt zusammen:

Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe
Stand zum 29. Februar 2016 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Zinsswaps 20.000 20.000
Stand zum 28. Februar 2017
Zinsswaps

Die beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten für Fremdwährungssicherung und Zinssicherung sind wie folgt:

Stand zum 29. Februar 2016 Volumen
USD'000
Volumen
EUR'000
Fair Value
EUR'000
USD-Devisentermingeschäfte 335.000 (28.378)
Zinsswaps 20.000 (5.098)

Stand zum 28. Februar 2017

USD-Devisentermingeschäfte 330.000 (19.179)
Zinsswaps

d) Buchwerte und Fair Values von Finanzinstrumenten

Zu den originären Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten, Anleihen, Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die Erfassung der Käufe und Verkäufe sämtlicher Finanzinstrumente erfolgt zum Erfüllungstag.

Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt zum Erwerbszeitpunkt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, die dem beizulegenden Zeitwert zu diesem Zeitpunkt entsprechen. Die finanziellen Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Finanzielle Schulden werden ausgebucht, wenn die Verpflichtung zur Zahlung erloschen ist.

Die kurz- und langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden setzen sich nach Kategorien des IAS 39 wie folgt zusammen:

AKTIVA Kategorie
IAS 391)
Buchwert
zum
29. Februar
2016
EUR'000
Fair Value
zum
29. Februar
2016
EUR'000
Buchwert
zum
28. Februar
2017
EUR'000
Fair Value
zum
28. Februar
2017
EUR'000
Bewertung zu (fortgeführten) Anschaffungskosten
Wertpapiere (nicht notiert) AtFVtP&L 44 44
Langfristige Forderungen LaR 29.494 29.494 27.866 27.866
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 92.626 92.626 98.875 98.875
Forderungen aus Fertigungsaufträgen LaR 20.242 20.242 18.788 18.788
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen LaR 19.060 19.060 28.533 28.533
Liquide Mittel LaR 56.215 56.215 48.275 48.275
Bewertung zum Fair Value
(Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13: Level 1)
Wertpapiere (notiert) AfS 407 407 421 421
Summe der finanziellen Vermögenswerte 218.088 218.044 222.802 222.758
Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value
zum zum zum zum
29. Februar 29. Februar 28. Februar 28. Februar
Kategorie 2016 2016 2017 2017
PASSIVA IAS 391) EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Bewertung zu (fortgeführten) Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen FLAC 42.000 42.000 42.000 42.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 96.848 96.848 113.876 113.876
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 72.679 72.679 59.809 59.809
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen
(Konzernfinanzierung) FLAC 425 425 1.813 1.813
Bewertung zu (fortgeführten) Anschaffungskosten
(Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13: Level 1)
Anleihen FLAC 89.242 90.220 89.416 95.967
Bewertung zum Fair Value
(Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13: Level 2)
Derivate mit negativem Fair Value AtFVtP&L 5.098 5.098
Derivate mit negativem Fair Value (Devisentermingeschäfte) 28.378 28.378 19.179 19.179
Summe der Finanzverbindlichkeiten 334.670 335.648 326.093 332.644

1) LaR Loans and Receivables (Kredite und Forderungen)

AfS Available for Sale (zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte)

AtFVtP&L At Fair Value through Profit & Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden) FLAC Financial Liabilities at Amortised Cost (finanzielle Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden)

Der Fair Value (beizulegender Zeitwert) eines Finanzinstruments ist der Preis, zu dem eine Partei die Rechte und/oder Pflichten aus diesem Finanzinstrument von einer anderen Partei übernehmen würde. Die Fair Values wurden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen und der nachstehend dargestellten Bewertungsmethoden bestimmt. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die im Jahresabschluss angeführten beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten von jenen Werten abweichen, die zu einem zukünftigen Zeitpunkt im Markt zu realisieren sind.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Forderungen und die liquiden Mittel haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise deren Fair Values. Die Fair Values von langfristigen finanziellen Vermögenswerten entsprechen, soweit keine Marktpreise verfügbar sind, den Barwerten der damit verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Marktparameter.

Der Fair Value der zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiere wurde auf Basis ihrer notierten Marktpreise zum Bilanzstichtag ermittelt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten haben im Allgemeinen kurze Laufzeiten; die Buchwerte entsprechen daher näherungsweise den Fair Values.

Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Kurswert zum Stichtag. Bei jenen Krediten, die variabel verzinslich sind, stellt der Buchwert den Fair Value dar. Bei den langfristig fix verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (einschließlich Schuldscheindarlehen) wurde der Fair Value durch Diskontierung der Cashflows unter Verwendung eines marktüblichen Zinssatzes ermittelt. Der Fair Value der langfristig fix verzinslichen Verbindlichkeiten und Forderungen ist Level 2 der IFRS 13 Bewertungshierarchie zuzuordnen

Der beizulegende Zeitwert der aktivseitig und passivseitig ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumente ist der geschätzte Betrag, den der Konzern bezahlen müsste oder erhalten würde, wenn die Geschäfte am 29. Februar 2016 bzw. am 28. Februar 2017 glattgestellt werden würden.

Bei der Bewertung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente ist zwischen drei Bewertungshierarchien zu unterscheiden:

  • Level 1: die auf aktiven Märkten quotierten Preise (unangepasst) für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
  • Level 2: direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. vom Preis abgeleitet) für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit beobachtbare Inputfaktoren, die nicht quotierte Preise sind, die dem Level 1 zuzuordnen sind.
  • Level 3: nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit (d. h. nicht beobachtbare Inputfaktoren). Eine Einordnung der Bewertung in das Level 3 erfolgt bereits dann, wenn bei der Bewertung ein nicht beobachtbarer Inputfaktor vorliegt, der die Bewertung signifikant beeinflusst.

Die Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente zu den drei Bewertungshierarchien stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

Level 1 Level 2 Level 3 Summe
STAND ZUM 29. FEBRUAR 2016 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
AKTIVA
Langfristiges Vermögen
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 407 407
PASSIVA
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente 33.476 33.476
STAND ZUM 28. FEBRUAR 2017
AKTIVA
Langfristiges Vermögen
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 421 421
PASSIVA
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente 19.179 19.179

e) Restlaufzeiten- und Cashflow-Analyse der finanziellen Schulden

Die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden sind wie folgt:

Restlaufzeit
Buchwert
zum
29. Februar
Jahre In mehr als
PASSIVA Kategorie
IAS 391)
2016
EUR'000
Jahr 1
EUR'000
Jahr 2
EUR'000
3 bis 5
EUR'000
5 Jahren
EUR'000
Bewertung zu (fortgeführten)
Anschaffungskosten
Anleihen FLAC 89.242 89.242
Schuldscheindarlehen FLAC 42.000 8.000 34.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 96.848 21.634 8.903 32.533 33.778
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 72.679 72.679
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden
Unternehmen
FLAC 425 425
Bewertung zum Fair Value
Derivate mit negativem Fair Value (Zinsswaps) AtFVtP&L 5.098 5.098
Derivate mit negativem Fair Value
(Devisentermingeschäfte)
28.378 24.430 3.948
Summe der finanziellen Verbindlichkeiten 334.670 124.266 20.851 155.775 33.778
Restlaufzeit
PASSIVA Kategorie
IAS 391)
Buchwert
zum
28. Februar
2017
EUR'000
Jahr 1
EUR'000
Jahr 2
EUR'000
Jahre
3 bis 5
EUR'000
In mehr
als
5 Jahren
EUR'000
Bewertung zu (fortgeführten)
Anschaffungskosten
Anleihen FLAC 89.416 89.416
Schuldscheindarlehen FLAC 42.000 8.000 34.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 113.876 46.299 16.133 22.129 29.315
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 59.809 59.809
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden
Unternehmen
FLAC 1.813 1.813
Bewertung zum Fair Value
Derivate mit negativem Fair Value (Zinsswaps) AtFVtP&L
Derivate mit negativem Fair Value
(Devisentermingeschäfte)
19.179 15.634 3.544
Summe der finanziellen Verbindlichkeiten 326.093 131.555 19.677 145.545 29.315

1) AtFVtP&L At Fair Value through Profit & Loss FLAC Financial Liabilities at Amortised Cost

KONZERNANHANG 44

Aus den finanziellen Schulden ergeben sich folgende vertraglich vereinbarte Zahlungsverpflichtungen (Zins- und Tilgungszahlungen) in den Folgejahren per 29. Februar 2016:

Buchwert zum
29. Februar
PASSIVA Kategorie
IAS 391)
2016
EUR'000
Zins fix
EUR'000
Bewertung zu (fortgeführten) Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen2) FLAC 42.000 (634)
Anleihen FLAC 89.242 (3.600)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 96.847 (1.118)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 72.679
Verbindlichkeiten gegenüber nahstehenden Unternehmen 425
Bewertung zum Fair Value
Derivate mit negativem Fair Value (Zinsswaps)3) AtFVtP&L 5.098
Derivate mit negativem Fair Value (Devisentermingeschäfte) 28.378
Summe der finanziellen Verbindlichkeiten 334.669 (5.353)

Die Zinszahlungen wurden auf Basis der zuletzt am oder vor dem Bilanzstichtag fixierten Zinssätze berechnet. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.

Aus den finanziellen Schulden ergeben sich folgende vertraglich vereinbarte Zahlungsverpflichtungen (Zins- und Tilgungszahlungen) in den Folgejahren per 28. Februar 2017:

Kategorie Buchwert zum
28. Februar
2017
Zins fix
PASSIVA IAS 391) EUR'000 EUR'000
Bewertung zu (fortgeführten) Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen2) FLAC 42.000 (582)
Anleihen FLAC 89.416 (3.600)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 113.876 (1.047)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 59.809
Verbindlichkeiten gegenüber nahstehenden Unternehmen 1.813
Bewertung zum Fair Value
Derivate mit negativem Fair Value (Zinsswaps)3) AtFVtP&L
Derivate mit negativem Fair Value (Devisentermingeschäfte) 19.179
Summe der finanziellen Verbindlichkeiten 326.093 (5.229)

Die Zinszahlungen wurden auf Basis der zuletzt am oder vor dem Bilanzstichtag fixierten Zinssätze berechnet. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.

Geschäftsjahr 2016/17 Geschäftsjahre 2017/18 bis 2020/21
Zins
Geschäftsjahre 2021/22 ff.
Zins
variabel
EUR'000
Tilgungen
EUR'000
Zins fix
EUR'000
variabel
EUR'000
Tilgungen
EUR'000
Zins fix
EUR'000
Zins
variabel
EUR'000
Tilgungen
EUR'000
(515) (1.369) (1.044) (42.000)
(11.950) (90.000)
(503) (21.634) (3.555) (1.732) (41.436) (7.106) (3.930) (33.777)
(72.679)
(425)
(24.430) (3.948)
(1.018) (119.168) (16.874) (2.776) (177.384) (7.106) (3.930) (33.777)

1) FLAC Financial Liabilities at Amortised Cost

AtFVtP&L At Fair Value through Profit and Loss

2) Erläuterungen zur Covenant-Vereinbarung siehe Note 13.

3) Aufgrund der partiell hohen Volatilität der Zinslandschaft kann eine sinnvolle Darstellung der Zinszahlungen basierend auf einer Einschätzung der Zinsentwicklung bis zum Ende der Laufzeit des Zinsderivats (im Jahr 2016) nicht dargestellt werden. Von einer Darstellung der folgenden Geschäftsjahre wird daher zur Gänze abgesehen.

Zins Geschäftsjahr 2017/18 Geschäftsjahre 2018/19 bis 2021/22
Zins
Zins Geschäftsjahre 2022/23 ff.
variabel
EUR'000
Tilgungen
EUR'000
Zins fix
EUR'000
variabel
EUR'000
Tilgungen
EUR'000
Zins fix
EUR'000
variabel
EUR'000
Tilgungen
EUR'000
(419) (8.000) (762) (532) (34.000)
(8.354) (90.000)
(549) (46.299) (3.389) (1.425) (38.262) (6.475) (3.576) (29.315)
(59.809)
(1.813)
(15.634) (3.544)
(968) (131.555) (12.505) (1.957) (165.806) (6.475) (3.576) (29.315)

1) FLAC Financial Liabilities at Amortised Cost

AtFVtP&L At Fair Value through Profit and Loss

2) Erläuterungen zur Covenant-Vereinbarung siehe Note 4 (finanzielles Risikomanagement).

3) Aufgrund der partiell hohen Volatilität der Zinslandschaft kann eine sinnvolle Darstellung der Zinszahlungen basierend auf einer Einschätzung der Zinsentwicklung bis zum Ende der Laufzeit des Zinsderivats (im Jahr 2016) nicht dargestellt werden. Von einer Darstellung der folgenden Geschäftsjahre wird daher zur Gänze abgesehen.

Der Konzern hat folgende ungenutzte Kreditlinien:

29. Februar 2016 28. Februar 2017
EUR'000 EUR'000
Summe ungenutzter Kreditlinien
66.162
61.000

f) Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten

Das Nettoergebnis aus den Finanzinstrumenten nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IAS 39 des Konzerns enthält Nettogewinne und -verluste, Gesamtzinserträge und -aufwendungen sowie Wertminderungsaufwendungen und setzt sich wie folgt zusammen:

Geschäftsjahr 2015/16
Aus der Folgebewertung
Aus Zinsen
EUR'000
Zum Fair
Value
EUR'000
Wert
minderung
EUR'000
Aus Abgang
EUR'000
Summe
EUR'000
Kredite und Forderungen 413 (296) 117
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 10 13 23
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
(5.472) 5.242 (230)
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden
(6.585) (6.585)
Summe (11.633) 5.255 (296) (6.674)

Geschäftsjahr 2016/17

Aus der Folgebewertung

Aus Zinsen
EUR'000
Zum Fair
Value
EUR'000
Wert
minderung
EUR'000
Aus Abgang
EUR'000
Summe
EUR'000
Kredite und Forderungen 258 (598) (340)
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 8 10 18
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
(4.267) 5.098 831
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden
(6.209) (6.209)
Summe (10.210) 5.108 (598) (5.700)

Die Veränderung der Wertberichtigung bei den Krediten und Forderungen ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Die Folgebewertung zum Fair Value der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte ist als Teil des sonstigen Ergebnisses unter "Fair-Value-Bewertung Wertpapiere" ausgewiesen. Die restlichen Komponenten des Nettoergebnisses sind im Wesentlichen im Finanzierungsaufwand, in den Zinserträgen aus Finanzinstrumenten und im Posten "Fair-Value-Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten" enthalten.

5. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Geschäftsbereiche
Geschäftsjahr 2015/16 Aerostructures
EUR'000
Engines &
Nacelles
EUR'000
Interiors
EUR'000
Summe
EUR'000
Informationen zur Ertragskraft
Umsätze 269.221 113.812 197.180 580.214
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und vor Fair-Value-Bewertung
von derivativen Finanzinstrumenten und Abschreibungen
und Wertminderungen
20.286 (14.654) (14.795) (9.163)
Abschreibungen und Wertminderungen (11.903) (14.417) (23.306) (49.627)
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und vor Fair-Value-Bewertung
von derivativen Finanzinstrumenten
8.383 (29.071) (38.101) (58.790)
Informationen zu Vermögenswerten
Vermögenswerte 324.764 127.347 212.773 664.883
davon immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 171.716 51.654 87.730 311.100
Investitionen des Geschäftsjahres 30.407 5.432 15.025 50.865
Geschäftsbereiche
Geschäftsjahr 2016/17 Aerostructures
EUR'000
Engines &
Nacelles
EUR'000
Interiors
EUR'000
Summe
EUR'000
Informationen zur Ertragskraft
Umsätze 330.954 141.957 232.784 705.695
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und vor Fair-Value-Bewertung
von derivativen Finanzinstrumenten und Abschreibungen
und Wertminderungen
68.650 (7.782) (3.165) 57.703
Abschreibungen und Wertminderungen (17.432) (4.138) (9.228) (30.798)
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und vor Fair-Value-Bewertung
von derivativen Finanzinstrumenten
51.219 (11.920) (12.393) 26.905
Informationen zu Vermögenswerten

Vermögenswerte 337.365 136.298 206.932 680.595 davon immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 172.271 55.120 88.468 315.859

Investitionen des Geschäftsjahres 16.621 7.620 10.165 34.406

Der Konzern fertigt Zulieferteile für die Luftfahrtindustrie, vornehmlich für zivile Flugzeuge und Hubschrauber. Die Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Verkleidungsteile an Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Komponenten für die Innenausstattung von Flugzeugen (Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Service-Einheiten etc.).

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung von FACC. Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. Das Segment "Aerostructures" ist für die Entwicklung, die Fertigung und den Vertrieb von Strukturbauteilen verantwortlich, das Segment "Interiors" für die Entwicklung, die Fertigung und den Vertrieb von Innenausstattungen sowie das Segment "Engines & Nacelles" für die Fertigung und den Vertrieb von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Qualitätssicherung, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Sinne einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

In separaten monatlichen Management Review Meetings berichten die Geschäftsfeldleiter an den Vorstand (Hauptentscheidungsträger). Dabei werden der aktuelle Status zu Auftragslage, Umsätzen, Deckungsbeiträgen einzelner Projekte, Termin- und Meilensteinen, Projekt- und Entwicklungsrisiken, zur Angebotskalkulation und Angebotserstellung, zu notwendigen Investitionen und sonstigen operativen Themen von wesentlicher Bedeutung besprochen und – falls notwendig – unmittelbar Entscheidungen getroffen.

Die segmentierten Vermögenswerte sowie Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zugeordnet. Die gesamten Segmenterlöse stellen Außenumsätze mit Externen dar.

Das interne Berichtswesen im Bereich der Segmente basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Es wird im Zuge der Segmentrechnung die Ertragskraft auf Projektebene in Form einer Deckungsbeitragsrechnung errechnet und in Segmente zusammengefasst. Die nicht direkt auf Projektebene zurechenbaren Aufwendungen und Erträge wurden auf Basis festgelegter Schlüssel den Segmenten zugeordnet.

Abgesehen von den Abschreibungen und Wertminderungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen in den einzelnen Segmenten. Weiters gab es keine wesentlichen nicht zahlungswirksamen Erträge.

Das Segmentvermögen enthält den Teil der lang- und kurzfristigen Vermögenswerte, die für die operative Tätigkeit des Segments genutzt werden. Hierunter fallen insbesondere immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, liquide Mittel, Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Schulden wurden nicht nach Segmenten aufgeteilt, da dies auch in der internen Steuerung und Berichterstattung nicht durchgeführt wird.

Deutsch Restliches
Inland USA Kanada land Ausland Summe
Werte zum 29. Februar 2016 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Umsätze 2.640 166.764 66.743 235.693 108.375 580.214
Werte zum 28. Februar 2017
Umsätze 1.966 178.221 66.809 327.490 131.210 705.695

Die Segmentierung nach geografischen Gebieten erfolgt beim Umsatz nach dem Sitz der Kunden.

Für das am 29. Februar 2016 endende Geschäftsjahr erwirtschaftete der Konzern mit zwei externen Kunden Umsätze, die jeweils 10 % der Gesamtumsätze überschritten, und zwar im Ausmaß von 187.804 TEUR bzw. 70.776 TEUR.

Für das am 28. Februar 2017 endende Geschäftsjahr erwirtschaftete der Konzern mit zwei externen Kunden Umsätze, die jeweils 10 % der Gesamtumsätze überschritten, und zwar im Ausmaß von 288.279 TEUR bzw. 67.473 TEUR.

Umsatzerlöse mit externen Kunden werden durch die Produktion von Shipsets sowie durch Engineering-Leistungen und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Shipsets erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse sind nachstehend aufgeschlüsselt:

Umsatzerlöse gesamt 580.214 705.695
Engineering und Dienstleistungen 61.634 59.603
Produktion 518.580 646.092
2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000

6. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Firmenwert Software Belieferungs
rechte
Entwicklungs
kosten
Andere Summe
Geschäftsjahre 2015/16 und 2016/17 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Anschaffungskosten
Stand zum 1. März 2015 18.595 18.752 29.119 148.060 214.526
Zugänge 530 55 23.983 24.568
Aus Konsolidierung 2 2
Aus Endkonsolidierung (93) (93)
Abgänge
Stand zum 29. Februar 2016 18.595 19.191 29.174 172.043 239.003
Zugänge 210 60 16.368 16.638
Aus Konsolidierung 70 70
Abgänge
Stand zum 28. Februar 2017 18.595 19.471 29.234 188.411 255.711
Kumulierte planmäßige Abschreibun
gen und Wertminderungen
Stand zum 1. März 2015 14.802 14.345 33.720 62.867
Planmäßige Abschreibungen 2.192 1.126 6.751 10.069
Wertminderung 20.200 20.200
Umgliederungen
Abgänge
Stand zum 29. Februar 2016 16.994 15.471 60.671 93.136
Planmäßige Abschreibungen 1.447 2.219 8.281 11.947
Wertminderung 883 883
Abgänge
Stand zum 28. Februar 2017 18.441 17.690 69.836 105.967
Buchwerte zum 29. Februar 2016 18.595 2.197 13.703 111.371 145.867
Buchwerte zum 28. Februar 2017 18.595 1.030 11.544 118.575 149.743

Belieferungsrechte sind Zahlungen für das Recht, bestimmte Luftfahrtbauteile an den Kunden zu liefern.

Betreffend die Angaben zum Wertminderungstest des Firmenwerts wird auf Note 33 verwiesen.

Als Forschungsaufwand wurde jeweils ein Betrag von 2.317 TEUR (29. Februar 2016) und 2.913 TEUR (28. Februar 2017) aufwandswirksam verbucht.

KONZERNANHANG 50

7. SACHANLAGEN

Betriebs- und
Grundstücke, Technische Geschäftsaus Anlagen
Gebäude Anlagen stattung in Bau Summe
Geschäftsjahre 2015/16 und 2016/17 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Anschaffungskosten
Stand zum 1. März 2015 100.825 147.999 22.418 14.065 285.307
Zugänge 540 6.944 2.196 16.616 26.296
Aus Konsolidierung 48 48
Umbuchungen 162 7.773 264 (8.199)
Aus Endkonsolidierung (5) (5)
Abgänge (323) (323)
Stand zum 29. Februar 2016 101.527 162.716 24.598 22.482 311.323
Zugänge 983 12.486 1.745 3.615 18.829
Aus Konsolidierung 38 38
Umbuchungen 1.808 10.378 252 (12.438)
Abgänge (10) (546) (556)
Stand zum 28. Februar 2017 104.318 185.570 26.087 13.659 329.634
Kumulierte planmäßige Abschreibungen und
Wertminderungen
Stand zum 1. März 2015 20.492 92.162 14.401 127.055
Planmäßige Abschreibungen 2.843 10.855 2.144 15.841
Wertminderung 3.515 3.515
Abgänge (323) (323)
Stand zum 29. Februar 2016 23.335 106.531 16.222 146.088
Planmäßige Abschreibungen 2.918 12.110 2.031 17.058
Wertminderung 910 910
Abgänge (1) (537) (538)
Stand zum 28. Februar 2017 26.253 119.550 17.716 163.518
Buchwerte zum 29. Februar 2016 78.192 56.185 8.376 22.482 165.234
Buchwerte zum 28. Februar 2017 78.065 66.020 8.371 13.659 166.116

Bestimmte Grundstücke und Gebäude dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Note 13).

Die Finanzierungsleasingverhältnisse im Konzern betreffen Grundstücke und Gebäude zu Anschaffungskosten in der Höhe von 20.632 TEUR. Per Ende des Geschäftsjahres 2016/17 wurden kumulierte Abschreibungen in Höhe von 1.443 TEUR verbucht. Daraus resultierend ergibt sich ein Nettobuchwert der betreffenden Vermögenswerte von 19.189 TEUR.

8. SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Wertpapiere
EUR'000
Wertrechte
EUR'000
Summe
EUR'000
Fair Value zum 1. März 2015 425 44 469
Zugänge
Nicht realisierte Veränderungen des Fair Value (17) (17)
Fair Value zum 29. Februar 2016 407 44 451
Zugänge
Nicht realisierte Veränderungen des Fair Value 14 14
Fair Value zum 28. Februar 2017 421 44 465

Die Pensionsrückdeckversicherung (Plan Asset) wurde im Geschäftsjahr 2016/17 mit der Pensionsrückstellung verrechnet. Die im Geschäftsjahr 2016/17 mit der Pensionsrückstellung verrechnete Pensionsrückdeckversicherung (Plan Asset) weist einen Buchwert in Höhe von 1.779 TEUR auf (siehe Note 16 a)).

Die zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiere dienen zur Deckung der Pensionsrückstellungen entsprechend den Bestimmungen der §§ 14 und 116 EStG. Der Buchwert entspricht dem Kurswert zum jeweiligen Bilanzstichtag (29. Februar 2016 bzw. 28. Februar 2017).

Wertrechte (nicht notiert)

Unter den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten wurden in der Konzernbilanz zum 29. Februar 2016 nicht notierte Wertrechte betreffend die Anteile des Konzerns an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis, ausgewiesen.

Summe 44 44
Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis 2,95 % 44 44
Anteil EUR'000 EUR'000
Buchwert zum
29. Februar 2016
Buchwert zum
28. Februar 2017

Alle langfristigen finanziellen Vermögenswerte lauten auf EUR.

9. VORRÄTE

Wertpapiere (notiert)

Buchwert 29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 66.969 65.703
Unfertige Erzeugnisse 34.858 35.943
Fertige Erzeugnisse 5.996 11.733
Summe (nach Abzug von Wertberichtigungen) 107.823 113.379

Wertberichtigungen bei den Vorräten sind, basierend auf einer detaillierten Analyse der Bestände, für Lagerhüter sowie aufgrund reduzierter Nettoveräußerungspreise in Höhe von 4.128 TEUR (29. Februar 2016) und 4.039 TEUR (28. Februar 2017) gebildet worden. Wertberichtigungen auf Vorräte wurden in Höhe von 471 TEUR (29. Februar 2016) und 89 TEUR (28. Februar 2017) ergebniswirksam verbucht.

10. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, FORDERUNGEN AUS FERTIGUNGSAUFTRÄGEN, SONSTIGE FORDERUNGEN UND RECHNUNGSABGRENZUNGEN, FORDERUNGEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND LANGFRISTIGE FORDERUNGEN

Buchwert 29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kurzfristig 92.626 98.875
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen langfristig 10.349 8.684
Forderungen aus Fertigungsaufträgen (= angefallene Kosten) 20.242 18.788
Kundenforderungen 123.217 126.347
Sonstige Forderungen 14.037 18.593
Rechnungsabgrenzungen 1.300 1.454
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 19.060 28.533
Summe 157.614 174.927

Der FACC-Konzern bilanziert Fertigungsaufträge gemäß IAS 11 nach der Zero-Profit-Methode, da das Ergebnis aus einem Fertigungsauftrag aufgrund der besonderen Spezifikation der Aufträge regelmäßig nicht verlässlich ermittelt werden kann.

Somit werden die Auftragserlöse nur in dem Ausmaß erfasst, in dem die angefallenen Auftragskosten wahrscheinlich vom Kunden erlangt werden können. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden angefallene Auftragskosten = Auftragserlöse in Höhe von 13.697 TEUR (29. Februar 2016: 21.681 TEUR) erfasst.

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden:

Buchwert 29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Summe der angefallenen Kosten 20.242 18.788
Abzüglich: Teilabrechnungen
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 20.242 18.788

Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen entsprechen dem Buchwert der in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Fertigungsaufträgen, da keine Teilabrechnungen erfolgt sind. Einbehalte für Teilabrechnungen liegen ebenfalls nicht vor.

Erhaltene Anzahlungen, die von Kunden im Zusammenhang mit Fertigungsaufträgen geleistet wurden und denen noch keine erbrachte Leistung gegenübersteht, wurden mit einem Buchwert von 1.627 TEUR (29. Februar 2016: 4.023 TEUR) auf der Passivseite der Konzernbilanz erfasst.

29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lang- und kurzfristig
und aus Fertigungsaufträgen
126.413 128.752
Abzüglich Wertberichtigungen und Abzinsung auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
(3.196) (2.405)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 123.217 126.347
Sonstige Forderungen 14.037 18.593
Rechnungsabgrenzungen 1.300 1.454
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 19.060 28.533
Summe 157.614 174.927

Der Konzernumsatz basiert großteils auf einem Zahlungsziel von 30 bis 120 Tagen ab Rechnungsdatum.

Zum 29. Februar 2016 bzw. zum 28. Februar 2017 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 34.817 TEUR bzw. 20.624 TEUR überfällig, jedoch nicht wertgemindert. Diese Forderungen beziehen sich auf eine Reihe voneinander unabhängiger Kunden, bei denen in jüngster Vergangenheit keine Ausfälle bekannt sind. Zum Abschlussstichtag deuten keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Forderungen aus Lieferungen 0 bis 30 31 bis 60 61 bis 90 91 bis 120 121 bis 180 181 bis über
und Leistungen (überfällig und Tage Tage Tage Tage Tage 365 Tage 365 Tage
nicht wertberichtigt) EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Stand zum 29. Februar 2016 15.108 2.958 4.187 2.948 203 1.288 8.125
Stand zum 28. Februar 2017 7.688 2.302 164 2.349 63 2.473 5.583

Der Konzern unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber sieben Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit einem Finanzinstitut. Der zedierte Betrag vermindert die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des FACC-Konzerns.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, Stand Vorperiode
2.643 3.196
Verwendung
Auflösung (1.082) (1.902)
Zuführung 1.635 1.111
Wertberichtigung Stand Abschlussstichtag 3.196 2.405

In den sonstigen Forderungen sind enthalten:

Buchwert 29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Guthaben Finanzamt 12.156 10.534
Andere 1.881 8.059
Summe 14.037 18.593

Die sonstigen Forderungen weisen keine nennenswerten Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters sind keine nennenswerten Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen worden. Sämtliche sonstigen Forderungen weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus.

In den Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen sind enthalten:

Der Konzern weist Forderungen gegenüber der Fesher Aviation Component (Zhenjiang) Co. Ltd., der Shanghai Aircraft

In den langfristigen Forderungen sind enthalten:

Manufacturing Co. Ltd. und der XAIC Tech. (Xi'an) Industrial Co., Ltd. aus. Bei den Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen sind 1.794 TEUR mehr als 120 Tage überfällig. Im Zusammenhang mit den überfälligen Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen sind nach dem Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2016/17 Zahlungen in Höhe von 1.672 TEUR eingegangen. Diese Forderungen weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.

Summe 29.494 27.866
Vorauszahlungen und Kautionen 8.285 8.322
Forderungen aus "Fake President Incident" 10.860 10.860
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.349 8.684
Buchwert 29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000

53

Mit Ausnahme folgender Forderungen weisen sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf:

Forderung gegenüber dem Kunden Rohr Inc., Chula Vista, USA, mit einem Nominalbetrag in Höhe von 3.567 TEUR (entspricht einem Barwert von 3.441 TEUR) mit einem jährlichen Tilgungsplan beginnend mit 15. Jänner 2015 und endend am 15. Jänner 2019, und einer weiteren Forderung mit einem Nominalbetrag in Höhe von 4.630 TEUR (entspricht einem Barwert von 4.109 TEUR) mit einem langfristigen Tilgungsplan abhängig von der Anzahl der jährlich gelieferten Stückzahl beginnend mit 1. März 2014 und endend zu dem Zeitpunkt, an dem die Stückzahl 1.108 ausgeliefert wurde. Mit einem Kunden wurde im Zusammenhang mit einem Entwicklungsprojekt eine Forderung in Höhe von 1.178 TEUR unter "langfristig" ausgewiesen, da die Zahlungsvereinbarung einen langfristigen Tilgungsplan abhängig von der Anzahl der jährlich gelieferten Stückzahl beginnend mit 1. März 2015 vorsieht.

Im Berichtszeitraum 2015/16 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall ("Fake President Incident") unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. In Folge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten einer Sperre unterzogen werden. Dieser Betrag ist als langfristige Forderung bilanziert, da die FACC Operations GmbH davon ausgeht, der rechtmäßige Eigentümer des Geldes zu sein und auf Basis einer eingeholten Rechtsmeinung von einer Rücküberweisung ausgeht. Es ist davon auszugehen, dass die auf den Empfängerkonten gesperrten Beträge nicht kurzfristig rückfließen werden.

Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen aus Fertigungsaufträgen und der sonstigen Forderungen des Konzerns lauten auf folgende Währungen:

29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
GBP 191
USD 115.734 119.582
EUR 41.689 55.345
Summe 157.614 174.927

11. LIQUIDE MITTEL

Buchwert 29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Guthaben bei Kreditinstituten 56.032 48.248
Kassenbestand 28 27
Erhaltene Schecks 155
Summe 56.215 48.275

12. EIGENKAPITAL UND KAPITALMANAGEMENT

a) Grundkapital

Das Grundkapital der FACC AG beträgt unverändert 45.790 TEUR und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt.

b) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt 221.459 TEUR (29. Februar 2016: 221.459 TEUR).

c) Rücklagen für Cashflow Hedges

Die Rücklage für Cashflow Hedges resultiert aus Fair-Value-Änderungen von Kurssicherungsinstrumenten, die gemäß IAS 39 direkt im Eigenkapital zu erfassen sind (Cashflow Hedges). Der effektive Anteil der Fair-Value-Änderungen wurde erfolgsneutral in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfasst. Diese Veränderungen im Eigenkapital werden nach Steuern in der Konzerngesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis dargestellt. Der ineffektive Anteil der Fair-Value-Änderungen in Höhe von 0 TEUR (29. Februar 2016) und 0 TEUR (28. Februar 2017) wurde erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Die Rücklage für Cashflow Hedges wird erfolgswirksam unter entsprechender Auflösung des im sonstigen Ergebnis erfassten Betrags aufgelöst, wenn sich die zugrunde liegenden gesicherten Grundgeschäfte erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung niederschlagen.

Die Veränderungen des Fair Value von Devisentermingeschäften, die als Sicherungsgeschäft bilanziert wurden, stellen sich wie folgt dar:

EUR'000
Stand zum 1. März 2015 (19.779)
Umgliederung in die Konzerngesamtergebnisrechnung, netto 19.779
Veränderung der beizulegenden Zeitwerte von Sicherungsinstrumenten, netto (9.727)
Stand zum 29. Februar 2016 (9.727)
Umgliederung in die Konzerngesamtergebnisrechnung, netto 9.727
Veränderung der beizulegenden Zeitwerte von Sicherungsinstrumenten, netto (9.444)
Stand zum 28. Februar 2017 (9.444)

d) Neubewertungseffekte Pensionen und Abfertigungen

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen werden für Vorperioden und die aktuelle Periode im Eigenkapital als sonstige Rücklage für Neubewertungseffekte Pensionen und Abfertigungen (Rücklage IAS 19) erfasst.

e) Dividenden

In der Berichtsperiode wurde eine Dividende in Höhe von 0 TEUR (2015/16: 0 TEUR) an die Anteilseigner ausgeschüttet.

f) Kapitalmanagement

Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, eine starke Kapitalbasis zu erhalten, um den spezifischen Unternehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigenkapital nach IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 30 % angestrebt. Zum Bilanzstichtag betrug die Eigenkapitalquote (Verhältnis von Eigenkapital zu Gesamtvermögen) 40 % (29. Februar 2016) und 42 % (28. Februar 2017).

13. ANLEIHEN UND SCHULDSCHEINDARLEHEN

Die folgende Tabelle zeigt die vom Konzern begebenen Anleihen und Schuldscheindarlehen:

Buchwert zum Buchwert zum
Nominale 29. Februar 2016 28. Februar 2017
EUR'000 EUR'000 EUR'000
Schuldscheindarlehen 2012 bis 2017 8.000 8.000 8.000
Schuldscheindarlehen 2012 bis 2019 34.000 34.000 34.000
Anleihe FACC 2013–20 (ISIN AT0000A10J83) 90.000 89.242 89.416
Summe 132.000 131.242 131.416

14. SONSTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN

Dieser Posten enthält alle Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr:

Buchwert zum Buchwert zum
29. Februar 2016 28. Februar 2017
EUR'000 EUR'000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 15.613 34.851
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 490 878
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 5.531 10.566
Summe 21.634 46.295

KONZERNANHANG 56

Dieser Posten enthält alle Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:

Buchwert zum
29. Februar 2016
EUR'000
Buchwert zum
28. Februar 2017
EUR'000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 57.141 50.197
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 19.335 15.215
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 18.996 18.118
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 14.442 14.100
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (924) (464)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
Summe 75.213 67.851
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 33.778 29.315

Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, durch Garantieleistungen der AWS, durch Bundeshaftungen für Kredite im Rahmen von Förderübereinkommen durch die Forschungsförderungsgesellschaft sowie durch Sicherungsübereignungen von Maschinen gesichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120 % des zur Verfügung gestellten Rahmens besichert. Zur Inanspruchnahme begünstigter Zinssätze für Forschungsförderungsdarlehen ist die Einhaltung bestimmter Auflagen erforderlich. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR zum 29. Februar 2016 und 15.966 TEUR zum 28. Februar 2017.

Die mit den variabel verzinslichen Finanzschulden verbundenen Zinsänderungsrisiken und vertraglichen Zinsanpassungstermine stellen sich am Bilanzstichtag wie folgt dar:

Buchwert 29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Sechs Monate oder kürzer 13.290 51.168
Sechs bis zwölf Monate 43.986 18.996
Summe 57.276 70.164

Die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen fix verzinslichen Finanzschulden lauten:

29. Februar 2016
Buchwert
EUR'000
29. Februar 2016
Fair Value
EUR'000
28. Februar 2017
Buchwert
EUR'000
28. Februar 2017
Fair Value
EUR'000
Anleihe 89.242 90.220 89.416 95.967
Schuldscheine 17.500 17.500 15.000 15.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 56.534 56.534 51.820 51.820
Summe 163.276 164.254 156.236 162.787

Die Buchwerte kurzfristiger Finanzschulden entsprechen annähernd den beizulegenden Zeitwerten, da die Auswirkungen der Abzinsung unwesentlich sind.

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing – Mindestleasingzahlungen

29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Bis zu einem Jahr 967 961
Nach mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren 4.140 4.716
Nach mehr als fünf Jahren 20.229 18.753
Künftige Finanzierungskosten aus Finanzierungsleasing (5.849) (5.434)
Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 19.487 18.996

Die Fälligkeit der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing ist wie folgt:

29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Bis zu einem Jahr 905 878
Nach mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren 4.140 4.018
Nach mehr als fünf Jahren 14.442 14.100
Summe 19.487 18.996

15. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Die Nominalbeträge für derivative Finanzinstrumente lauten wie folgt:

29. Februar 2016
USD'000
28. Februar 2017
USD'000
Devisentermingeschäfte 335.000 330.000
Summe, kurzfristig 335.000 330.000
29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Zinsswaps 20.000
Kurzfristiger Anteil 20.000

Der volle beizulegende Zeitwert eines derivativen Instruments wird als langfristige/r Vermögenswert/Verbindlichkeit eingestuft, sofern die Restlaufzeit zwölf Monate übersteigt; wenn die Restlaufzeit zwölf Monate nicht übersteigt, erfolgt eine Einstufung als kurzfristige/r Vermögenswert/Verbindlichkeit.

Ein positiver beizulegender Zeitwert ist aktivseitig unter der Position "Derivative Finanzinstrumente" ausgewiesen. Ein negativer beizulegender Zeitwert wird passivseitig unter der Position "Derivative Finanzinstrumente" ausgewiesen.

a) Devisentermingeschäfte

Devisentermingeschäfte wurden zur Absicherung des Währungsrisikos aus Produktverkäufen, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns erfolgen, abgeschlossen. Zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IAS 39 abgebildet. Devisentermingeschäfte, die nicht als Cashflow Hedges erfasst sind, werden als freistehende Derivate abgebildet.

Für die abgesicherten Transaktionen in Fremdwährung wird ein Eintreten im Laufe der gesicherten Zeiträume erwartet. Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften, die erfolgsneutral in der Rücklage für Cashflow Hedges im Eigenkapital erfasst sind, werden in jener Periode/jenen Perioden erfolgswirksam in das Periodenergebnis umgebucht, in der/denen sich die abgesicherte erwartete Transaktion erfolgswirksam auf die Konzerngesamtergebnisrechnung auswirkt. Dies erfolgt im Allgemeinen innerhalb von maximal 36 Monaten nach dem Bilanzstichtag.

b) Zinsswaps

Zur Absicherung des Zinsrisikos der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten wurden Zinsswap-Vereinbarungen getroffen, die nicht die Voraussetzungen als Sicherungsinstrumente im Rahmen des Hedge Accounting gemäß IAS 39 erfüllen, und die deshalb als freistehende Derivate bilanziert werden.

16. INVESTITIONSZUSCHÜSSE

Die lang- und kurzfristigen Investitionszuschüsse betragen 13.289 TEUR (29. Februar 2016) und 13.547 TEUR (28. Februar 2017). Der wesentliche Teil der Investitionszuschüsse ist an Auflagen gebunden, die im Regelfall ab Anerkennung der Endabrechnung gegenüber der Förderinstanz drei bis fünf Jahre lang beibehalten werden müssen. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Mindestanzahl an Beschäftigten, die gehalten werden muss, sowie um die Auflage, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern. Die anderen Investitionszuschüsse betreffen Förderungen für Entwicklungsprojekte und werden entsprechend der Laufzeit der Projekte aufgelöst.

17. VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER DIENSTNEHMERN

29. Februar 2016 28. Februar 2017
Bilanzierte Rückstellungen EUR'000 EUR'000
Pensionsleistungen (a) 2.008
Rückstellung für Abfertigungen (b) 7.288 7.333
Rückstellung für Jubiläumsgelder (c) 1.463 1.712
Summe 10.759 9.045
2015/16 2016/17
In der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasste Beträge EUR'000 EUR'000
Pensionsverpflichtungen (674) (2.008)
Abfertigungen 618 45
Jubiläumsgelder 443 249
Frühpensionsleistungen (10)
Summe 377 (1.714)

Die Rückstellung für Pensionsleistungen wurde mit vorhandenen Plan Assets aus einer Pensionsrückdeckversicherung verrechnet.

a) Pensionsleistungen

Die in der Bilanz zum 29. Februar 2016 ausgewiesenen Beträge lauten wie folgt: 2015/16
EUR'000
Barwert der Pensionsverpflichtungen zum 1. März, brutto 4.318
Dienstzeitaufwand
Zinsaufwand 65
Neubewertungseffekte (im sonstigen Ergebnis abzüglich latenter Steuern erfasst) (739)
Auflösung infolge des Ausscheidens von Anspruchsberechtigten
Barwert der Pensionsverpflichtungen zum Ende der Periode (DBO), brutto 3.643
Fair Value Plan Asset (Pensionsrückdeckversicherung) (1.635)
Nettoschuld (Rückstellung) zum 29. Februar 2016 2.008

Die in der Bilanz zum 28. Februar 2017 ausgewiesenen Beträge lauten wie folgt:

2016/17
EUR'000
Barwert der Pensionsverpflichtungen zum 1. März, brutto 2.008
Auflösung infolge des Ausscheidens von Anspruchsberechtigten (2.008)
Barwert der Pensionsverpflichtungen zum Ende der Periode (DBO), brutto
Barwert Plan Asset (Pensionsrückdeckversicherung)
Nettoschuld (Rückstellung) zum 28. Februar 2017

Die in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfassten Beträge lauten wie folgt:

2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Dienstzeitaufwand
Zinsaufwand 65
Neubewertungseffekte (im sonstigen Ergebnis abzüglich latenter Steuern erfasst) (739)
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
Summe (674)

Folgende wesentliche versicherungsmathematische Annahmen kommen zur Anwendung:

2015/16 2016/17
Zinssatz 2,00 %
Pensions- und Gehaltssteigerungen 2,00 %
Fluktuation Angestellte Keine
Pensionseintrittsalter Männer 60 Jahre
Lebenserwartung1) AVÖ 2008-P

Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Pensionen wurden im Geschäftsjahr 2015/16 im Posten "Personalaufwand" in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

b) Rückstellung für Abfertigungen

2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen zu Beginn der Periode 6.358 7.288
Sonstige Abfertigungsrückstellungen 577 (353)
Dienstzeitaufwand 342 350
Zinsaufwand 145 133
Neubewertungseffekte (im sonstigen Ergebnis abzüglich latenter Steuern erfasst) 73 223
Abfertigungszahlungen (207) (308)
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen zum Ende der Periode (DBO) 7.288 7.333

1) Die Annahmen bezüglich zukünftiger Lebenserwartung basieren auf versicherungsmathematischer Beratung und veröffentlichten Statistiken und Erfahrungswerten. Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf den Sterbetafeln in Österreich (veröffentlicht von der Aktuarvereinigung Österreichs).

KONZERNANHANG 60

Die Berechnungen zum 29. Februar 2016 und zum 28. Februar 2017 basieren auf folgenden Annahmen:

29. Februar 2016 28. Februar 2017
Zinssatz 2,00 % 1,70 %
Pensions- und Gehaltssteigerungen 2,00 % 2,00 %
Fluktuation Angestellte 4,00 % 4,16 %
Fluktuation Arbeiter 2,70 % 3,57 %
Pensionseintrittsalter Frauen 60 Jahre 60 Jahre
Pensionseintrittsalter Männer 65 Jahre 65 Jahre
Lebenserwartung AVÖ 2008-P AVÖ 2008-P
Duration 15,05 Jahre 14,77 Jahre

Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensionseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen, mit Ausnahme der Neubewertungseffekte, werden im Posten "Personalaufwand" in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

c) Rückstellungen für Jubiläumsgelder

2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Barwert der Jubiläumsgeldverpflichtungen zu Beginn der Periode 1.020 1.463
Dienstzeitaufwand 480 224
Zinsaufwand 23 29
Versicherungsmathematischer Gewinn/(Verlust) der Periode (45) 36
Jubiläumsgeldzahlungen (15) (40)
Barwert der Jubiläumsgeldverpflichtungen zum Ende der Periode 1.463 1.712

Die Berechnung der Rückstellung für Jubiläumsgelder beruht auf einer Duration von 13,91 Jahren zum 28. Februar 2017 und von 13,72 Jahren zum 29. Februar 2016. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldern werden im Posten "Personalaufwand" in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

Beitragsorientierte Pläne (Pensionskasse)

Pro Geschäftsjahr wurden Beiträge in Höhe von 131 TEUR (29. Februar 2016) und 133 TEUR (28. Februar 2017) an die überbetriebliche Pensionskasse abgeführt.

Beitragsorientierte Pläne (Mitarbeitervorsorgekasse – "Abfertigung neu")

Pro Geschäftsjahr wurden Beiträge in Höhe von 1.524 TEUR (29. Februar 2016) und 1.729 TEUR (28. Februar 2017) an die Mitarbeitervorsorgekasse abgeführt.

18. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Fälligkeitsanalyse für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 28. Februar 2015 und zum 29. Februar 2016 ergibt Folgendes:

29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Innerhalb von 90 Tagen 72.667 58.927
Mehr als 90 Tage und innerhalb von 360 Tagen 12 882
Summe 72.679 59.809

19. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN UND RECHNUNGSABGRENZUNGEN, VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN

Buchwert zum
29. Februar 2016
EUR'000
Buchwert zum
28. Februar 2017
EUR'000
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 3.436 3.717
Übrige Verbindlichkeiten 1.851 2.844
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 18.754 19.999
Rechnungsabgrenzungen 1.485 873
Summe 25.526 27.433

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

20. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Gewähr
leistungen Sonstige Summe
EUR'000 EUR'000 EUR'000
Stand zum 1. März 2015 1.439 5.203 6.642
Verbrauch/Auflösung (1.345) (3.244) (4.680)
Neubildung 2.803 8.502 11.305
Stand zum 29. Februar 2016 2.897 10.461 13.358
davon kurzfristig 2.897 10.461 13.358
davon langfristig

Es wird im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen ausschließlich für konkrete Verpflichtungen eine Rückstellung zum Ansatz gebracht.

Zusammenhang mit diversen Entwicklungs- und Produktionsprojekten in Höhe von 3.876 TEUR, eine Rückstellung für ausstehende Frachtkosten in Höhe von 281 TEUR sowie eine Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 713 TEUR.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten eine Rückstellung für Nachlaufkosten (ausstehende Eingangsrechnungen) im

Projektbezogene
Rückstellungen
EUR'000
Gewähr
leistungen
EUR'000
Sonstige
EUR'000
Summe
EUR'000
Stand zum 1. März 2016 2.897 10.461 13.358
Verbrauch/Auflösung (2.736) (10.461) (13.197)
Neubildung 7.451 7.967 4.878 20.296
Stand zum 28. Februar 2017 7.451 8.129 4.878 20.458
davon kurzfristig 366 8.129 4.878 13.373
davon langfristig 7.085 7.085

Es wird im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen ausschließlich für konkrete Verpflichtungen eine Rückstellung zum Ansatz gebracht.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten eine Rückstellung für Nachlaufkosten (ausstehende Eingangsrechnungen) im Zusammenhang mit diversen Entwicklungs- und Produktionsprojekten in Höhe von 1.535 TEUR, projektbezogene Rückstellungen in Höhe von 7.451 TEUR, eine Rückstellung für ausstehende Frachtkosten in Höhe von 49 TEUR sowie eine Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 761 TEUR.

21. BESTANDSVERÄNDERUNGEN

Summe 4.424 6.959
Halbfabrikate 2.625 1.085
Fertigerzeugnisse 1.799 5.874
2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000

22. AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN

2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Aktivierung von Entwicklungskosten 18.455 10.851
Sonstige 329 295
Summe 18.784 11.145

23. AUFWAND FÜR MATERIAL UND SONSTIGE BEZOGENE LEISTUNGEN

2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Materialaufwand 356.584 402.550
Aufwendungen für bezogene Leistungen 20.275 40.477
Summe 376.859 443.027

24. PERSONALAUFWAND

2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Löhne und Gehälter 122.186 133.529
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben und Leistungen 31.604 36.750
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
2.166 2.037
Aufwendungen für Pensionen 119 (1.874)
Sonstige Sozialaufwendungen 2.434 2.837
Summe (inkl. Vorstandsbezüge) 158.510 173.235

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betragen die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 1.524 TEUR (29. Februar 2016) und 1.729 TEUR (28. Februar 2017).

Der konzernweite Beschäftigungsstand beträgt zum Bilanzstichtag 28. Februar 2017 3.393 Personen (2.323 Arbeiter und 1.070 Angestellte), gegenüber 3.062 Personen (2.030 Arbeiter und 1.032 Angestellte) zum Bilanzstichtag des Vorjahres.

25. VERGÜTUNG DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Aufsichtsrats der FACC AG, die die gleichen Funktionen auch in der FACC Operations GmbH ausführen, stellen sich für das Geschäftsjahr 2015/16 wie folgt dar:

Name
Vorstand
Gehalt
EUR'000
Variabler
Bonus
EUR'000
Abfertigungen
EUR'000
Arbeitgeberbeitrag zur
Pensionsvorsorge
EUR'000
Summe
EUR'000
Walter Stephan 401 66 (674)1) (207)
Minfen Gu (bis 2. Februar 2016) 275 46 8 329
Robert Machtlinger 326 46 8 380
Yongsheng Wang (ab 25. Februar 2016)
Summe 1.002 158 (658) 502

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 lauten wie folgt:

Name
Vorstand
Gehalt
EUR'000
Variabler
Bonus
EUR'000
Abfertigungen
EUR'000
Arbeitgeberbeitrag zur
Pensionsvorsorge
EUR'000
Summe
EUR'000
Walter Stephan (bis 24. Mai 2016) 103 103
Robert Machtlinger 294 (4) 8 298
Aleš Stárek (ab 1. Oktober 2016) 107 15 122
Yongsheng Wang (ab 25. Februar 2016)2) 147 147
Summe 651 11 8 670

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr für ihre Tätigkeit Vergütungen von insgesamt 178 TEUR (2015/16: 140 TEUR) gewährt.

26. ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN

Summe 49.627 30.798
Wertminderung Sachanlagen 3.515 910
Auf Sachanlagen 15.842 17.058
Wertminderung immaterielle Vermögenswerte 20.200 883
Auf immaterielle Vermögenswerte 10.069 11.947
2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000

Im Segment Aerostructures wurden im aktuellen Geschäftsjahr Entwicklungskosten und Werkzeuge in Höhe von 1.334 TEUR aufgrund geänderter Markteinschätzungen wertgemindert. Im Segment Engines & Nacelles wurden im aktuellen Geschäftsjahr Entwicklungskosten und Werkzeuge in Höhe von 368 TEUR aufgrund geänderter Markteinschätzungen wertgemindert. Im Segment Interiors wurden im aktuellen Geschäftsjahr Entwicklungskosten und Werkzeuge in Höhe von 91 TEUR aufgrund geänderter Markteinschätzungen wertgemindert. Der Nutzungswert der wertgeminderten Entwicklungskosten und Werkzeuge beträgt in Summe 0 TEUR (WACC nach Steuern: 7,44 %).

1) davon 795 TEUR versicherungsmathematische Gewinne aus Neubewertungseffekten von

Pensionsverpflichtungen im sonstigen Ergebnis verbucht

2) Werkvertragshonorar/Wang Yongsheng ist über die Aerospace Innovation Inverstment GmbH

auf Grundlage eines Werkvertrags für die FACC AG tätig.

27. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

Sonstige betriebliche Erträge 2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.878 6.108
Erträge aus der Auflösung von Forderungswertberichtigungen 1.082 1.709
Erträge aus Förderungen und steuerfreien Zuschüssen 5.018 4.799
Fremdwährungseffekte 12.262 16.548
Übrige 6.583 11.860
Summe 27.824 41.024
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Aufwendungen für Instandhaltung, Wartung und Fremdreparaturen 7.922 9.123
Aufwendungen für Frachten 10.528 12.898
Materialprüfungs- und -zertifizierungsaufwendungen 5.391 4.720
Aufwendungen für Mieten und Leasing 5.534 5.541
Reiseaufwendungen 3.094 2.780
Aufwendungen Fake President Incident 41.987
Aufwendungen für Beratungsleistungen 6.286 10.818
Aufwendungen für Einlagerungen 3.932 6.178
Aufwendungen für Garantieverpflichtungen 4.203 13.681
Aufwendungen für Wertberichtigungen 1.378 1.111
Übrige 14.784 24.007
Summe 105.040 90.857

Im Berichtszeitraum 2015/16 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall (Fake President Incident) unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. In Folge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten einer Sperre unterzogen werden. Dieser Betrag ist als langfristige Forderung bilanziert, da die FACC Operations GmbH davon ausgeht, der rechtmäßige Eigentümer des Geldes zu sein und auf Basis einer eingeholten Rechtsmeinung von einer Rücküberweisung ausgeht.

In den diversen Aufwendungen wurde im Geschäftsjahr 2015/16 ein Betrag in Höhe von 41.987 TEUR als Schadensfall verbucht.

Die auf das jeweilige Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer stellen sich wie folgt dar:

2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Konzern- und Jahresabschlussprüfung 218 185
Andere Beratungsleistungen 9
Steuerberatungsleistungen 5
Summe 232 185
28. FINANZIERUNGSAUFWAND 2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Zinsen und Bankspesen 7.582 6.184
Zinsaufwand Anleihen 3.785 3.729
Zinsaufwand Schuldscheindarlehen 1.195 1.117
Zinsaufwand Abzinsung von Forderungen 1.026 145
Summe 13.587 11.184

29. ZINSERTRÄGE AUS FINANZINSTRUMENTEN

2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Bankzinsen 305 45
Erträge Zinsswaps
Wertpapiererträge 10 8
Sonstige Zinsen 129 582
Summe 444 635

30. FAIR-VALUE-BEWERTUNG VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN

Der Ausweis von Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten in der Konzerngesamtergebnisrechnung ist wie folgt:

Erfasst in "Fair
Value
Bewertung
von derivativen
Finanz
Erfasst in "Cash
Flow Hedges
Erfasst in
"Sonstige
betriebliche
Erträge
und Aufwen
Stand zum 29. Februar 2016 Volumen
USD'000
Volumen
EUR'000
Fair Value
EUR'000
instrumenten"
EUR'000
(nach Steuern)"
EUR'000
dungen"
EUR'000
USD-Devisentermingeschäfte 335.000 (28.378) 9.727 6.418
Zinsswaps 20.000 (5.098) 5.242
Stand zum 28. Februar 2017
USD-Devisentermingeschäfte 330.000 (19.179) 9.443 (6.979)
Zinsswaps (5.098)

31. STEUERN VOM EINKOMMEN

2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Körperschaftsteuer, laufend
132
684
Latente Steuern
(14.722)
3.986
(14.590) 4.670
Steueraufwand Vorjahre
160
106
Summe
(14.430)
4.776

KONZERNANHANG 66

Die Ertragsteuern auf das Konzernergebnis vor Steuern unterscheiden sich vom rechnerischen Ertragsteueraufwand, der sich unter Anwendung des Steuersatzes von 25 % auf die Ergebnisse der Geschäftsjahre ergeben würde, wie folgt dargestellt:

2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Ergebnis vor Steuern (66.691) 21.454
Rechnerischer Ertragsteueraufwand 25 % (16.673) 5.364
Steuerliche Auswirkungen aus:
Abweichenden ausländischen Steuersätzen (191) (329)
Steuerfreien Einnahmen (677) (616)
Steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen 186 105
Veränderung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustanträge 2.947
Wertanpassung latente Steuern (190)
Konsolidierungseffekte 886
Vorjahresanpassung 160 107
Mindestkörperschaftsteuer und Quellensteuern 7 (741)
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand (14.430) 4.776

Die latente Steuerabgrenzung entwickelte sich wie folgt:

GuV Veränderung im
1. März 2015 Veränderung sonstigen Ergebnis 29. Februar 2016
Latente Steuern EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Finanzanlagen 347 62 4 413
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 96 8 104
Investitionszuschüsse 1.285 (103) 1.182
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 1.307 (215) (184) 908
Derivative Finanzinstrumente 12.050 (1.604) (3.351) 7.095
Rückstellungen 351 (629) 19 (259)
Verbindlichkeiten 11.353 (494) 10.859
Steuerliche Verlustvorträge 16.763 16.532 33.295
Immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) (28.616) 737 (27.879)
Sachanlagen (8.967) 1045 (7.922)
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(i. Wes. Unterschiede aus USD-Bewertung) (5.636) 1.469 (4.167)
Anleihen (106) 20 (86)
Sonstige (1.860) 853 (1.008)
Summe (1.633) 17.681 (3.512) 12.536
GuV Veränderung im
1. März 2016 Veränderung sonstigen Ergebnis 28. Februar 2017
Latente Steuern EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Finanzanlagen 413 39 (3) 448
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 104 (44) 60
Investitionszuschüsse 1.182 (147) 1.035
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 908 (407) 501
Derivative Finanzinstrumente 7.095 (2.104) (195) 4.795
Rückstellungen (259) 45 56 (158)
Verbindlichkeiten 10.859 (1.133) 9.726
Steuerliche Verlustvorträge 33.295 (1.268) 32.027
Immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) (27.879) (1.804) (29.683)
Sachanlagen (7.922) 221 (7.701)
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(i. W. Unterschiede aus USD-Bewertung) (4.167) 1.815 (2.351)
Anleihen (86) 19 (67)
Sonstige (1.009) 882 (127)
Summe 12.535 (3.884) (143) 8.508

Aktive latente Steuern und passive latente Steuern werden in der Konzernbilanz saldiert als Aktivum oder Passivum erfasst, soweit ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und die latenten Steueransprüche und Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.

In der Konzernbilanz zum 29. Februar 2016 wurden aktive latente Steuern in Höhe von 12.536 TEUR ausgewiesen. In der Konzernbilanz zum 28. Februar 2017 werden passive latente Steuern in Höhe von 8.508 TEUR ausgewiesen.

Innerhalb der nächsten zwölf Monate wird zum 29. Februar 2016 und zum 28. Februar 2017 jeweils eine Realisierung der aktiven latenten Steuern im Ausmaß von 13.100 TEUR und 19.769 TEUR bzw. eine Erfüllung der passiven latenten Steuern im Ausmaß von 12.993 TEUR und 18.652 TEUR erwartet.

Der Konzern hat latente Steuerforderungen in Höhe von 131 TEUR zum 29. Februar 2016 und von 0 TEUR zum 28. Februar 2017 nicht angesetzt, die sich auf Verluste in Höhe von 522 TEUR bzw. 0 TEUR beziehen, die im jeweiligen Ursprungsland des betreffenden Tochterunternehmens vorgetragen und gegen zukünftige steuerliche Gewinne verrechnet werden können.

Für temporäre Differenzen in Höhe von 24.657 TEUR aus Beteiligungen an Tochterunternehmen bestanden zum 28. Februar 2017 latente Steuerschulden in Höhe von 6.164 TEUR. Dafür wurden gemäß IAS 12.39 keine passiven latenten Steuern gebildet, da die FACC AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf zu steuern und in absehbarer Zeit sich diese temporären Differenzen nicht auflösen werden.

Der Betrag der Ertragsteuern, der direkt dem sonstigen Ergebnis zuzurechnen ist, setzt sich wie folgt zusammen:

2015/16 2016/17
Brutto
EUR'000
Steuer
EUR'000
Netto
EUR'000
Brutto
EUR'000
Steuer
EUR'000
Netto
EUR'000
Neubewertungseffekte Pensionen
und Abfertigungen
665 (166) 499 (223) 56 (167)
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (18) 5 (13) 13 (3) 10
Cashflow Hedges 13.403 (3.351) 10.052 781 (195) 283
Summe 14.050 (3.512) 10.538 571 (142) 126

32. VERPFLICHTUNGEN FÜR DEN ERWERB VON VERMÖGENSWERTEN

Sachanlagen 29. Februar 2016
EUR'000
28. Februar 2017
EUR'000
Genehmigt, ohne vertragliche Verpflichtung 30.701 41.232
Vertragliche Verpflichtung, noch nicht angefallen 5.715 7.150
Summe 36.416 48.382

33. VERPFLICHTUNGEN AUS MIET- UND LEASINGVERHÄLTNISSEN

Die zukünftigen kumulierten Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen im Zusammenhang mit Sachanlagen betragen:

29. Februar 2016 28. Februar 2017
EUR'000 EUR'000
Bis zu einem Jahr 3.665 5.430
Nach mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren 10.117 22.330
Nach mehr als fünf Jahren 5.422 3.893
Summe 19.204 33.116

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden neue Leasingverträge in Verbindung mit Immobilien abgeschlossen.

34. WERTMINDERUNGSTEST FIRMENWERT

Eine Zusammenfassung der Verteilung des Goodwills auf Segmentebene ist im Folgenden dargestellt:

2016/17 Buchwert
29. Februar 2016
Zugänge Abgänge Wertminderung Buchwert
28. Februar 2017
Aerostructures 10.211 10.211
Engines & Nacelles 3.054 3.054
Interiors 5.330 5.330
Summe 18.595 18.595

Der erzielbare Betrag einer CGU bestimmt sich durch Berechnung ihres Nutzungswerts. Diese Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus der vom Management verabschiedeten Mehrjahresplanung abgeleitet wurden. Cashflows nach dieser Mehrjahresperiode werden unter Nutzung der unten dargestellten Wachstumsraten extrapoliert. Die Wachstumsrate übersteigt nicht die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des Geschäftsbereichs, in dem die CGU tätig ist.

Schlüsselannahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts im Jahr 2016/17:

Aerostructures Engines & Nacelles Interiors
Wachstumsrate1) 1,50 % 1,50 % 1,50 %
Diskontierungszins2) 7,44 % 7,44 % 7,44 %

Schlüsselannahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts im Jahr 2015/16:

Aerostructures Engines & Nacelles Interiors
Wachstumsrate1) 1,50 % 1,50 % 1,50 %
Diskontierungszins2) 7,55 % 7,55 % 7,55 %

Als Schätzwert für die nachhaltige Wachstumsrate wird eine durchschnittliche Inflationsrate, bezogen auf die wesentlichen Absatzmärkte, herangezogen. Zudem bestehen in der Flugzeugteilezulieferindustrie weitestgehend langfristige Absatzverträge, die in Verbindung mit den Daten aus dem Airline Monitor eine verlässliche Schätzung der Wachstumsraten zulassen.

Im Planungszeitraum wurde eine durchschnittliche EBIT-Marge von 7,7 % (2015/16: 9,8 %) bzw. ein durchschnittliches Umsatzwachstum von 5,4 % (2015/16: 8,9 %) auf Konzernebene berücksichtigt. Für das Segment Interiors wurde eine durchschnittliche EBIT-Marge von 4,8 % (2015/16: 1,8 %) bzw. ein durchschnittliches Umsatzwachstum von 3,3 % (2015/16: 4,7 %) berücksichtigt.

Das Management hat die budgetierte Bruttomarge basierend auf Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung bestimmt.

Für die wesentlichen Annahmen bei Sensitivitätsanalysen wird auf Note 4 b) vii) verwiesen.

Aufgrund der Langfristigkeit des zugrunde liegenden Geschäfts (Vertragslaufzeiten bis zu 15 Jahren) sowie damit zusammenhängend länger andauernden Industrialisierungsphasen (fünfbis siebenjähriger Zeitraum zur Erreichung von Zielmargen) wurde seitens des Managements der Planungszeitraum mit sechs Jahren festgelegt. Es wird erwartet, dass ein eingeschwungener Zustand der Ertragssituation für die Berechnung der ewigen Rente erst nach sechs Jahren erreicht wird.

Für den Werthaltigkeitstest bei Entwicklungskosten wurden als wesentliche Schlüsselannahmen der WACC, die Absatzmengen und die Preis- und Kostenentwicklung herangezogen.

35. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Die Konzerngesellschaften haben verschiedene Geschäfte mit verbundenen Unternehmen des Konsolidierungskreises im

Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit abgeschlossen und abgewickelt. Diese Geschäftsfälle wurden vollkonsolidiert.

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises für den Zeitraum 1. März 2015 bis 29. Februar 2016

Mit der nahestehenden Gesellschaft Shanghai Aircraft Manufacturing Co., Ltd., wurden Umsatzerlöse in Höhe von 1.172 TEUR (2014/15: 9.655 TEUR) aus Lieferungen und Leistungen erzielt. Forderungen in Höhe von 5.622 TEUR (28. Februar 2015: 17.315 TEUR) werden in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Mit der nahestehenden Gesellschaft Fesher Aviation Component (Zhenjiang) Co., Ltd. wurden Umsatzerlöse in Höhe von 2.122 TEUR (2014/15: 3.329 TEUR) aus Lieferungen und Leistungen erzielt. Forderungen in Höhe von 10.469 TEUR (28. Februar 2015: 12.739 TEUR) und Verbindlichkeiten in Höhe von 234 TEUR (28. Februar 2015: 0 TEUR) werden in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Mit der nahestehenden Gesellschaft Future Aviation International Investment Co., Ltd. wurden Umsatzerlöse in Höhe von 0 TEUR (2014/15: 0 TEUR) erzielt. Forderungen in Höhe von 2.800 TEUR (28. Februar 2015: 2.800 TEUR) werden in der Konzernbilanz ausgewiesen.

In der Berichtsperiode wurde eine Dividende in Höhe von 0 TEUR (2014/15: 19.000 TEUR) an die FACC International Company Limited ausgeschüttet.

An die nahestehende Gesellschaft FACC International Company Limited wurden Kosten in Höhe von 0 TEUR (2014/15: 1.811 TEUR) verrechnet. Forderungen in Höhe von 168 TEUR (28. Februar 2015: 1.811 TEUR) werden in der Konzernbilanz ausgewiesen.

1) Gewichtete durchschnittliche Wachstumsrate zur Extrapolation von Cashflows außerhalb des Planungszeitraums

2) Diskontierungszinssatz nach Steuern (WACC), der zur Diskontierung der Cashflows herangezogen wurde

KONZERNANHANG 70

An die nahestehende Gesellschaft Aerospace Innovation Investment GmbH wurden Kosten in Höhe von 0 TEUR (2014/15: 166 TEUR) verrechnet. Forderungen in Höhe von 0 TEUR (28. Februar 2015: 656 TEUR) und Verbindlichkeiten in Höhe von 34 TEUR (28. Februar 2015: 0 TEUR) werden in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises wurden im Zeitraum 1. März 2015 bis 29. Februar 2016 zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen.

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises für den Zeitraum 1. März 2016 bis 28. Februar 2017

Mit der nahestehenden Gesellschaft Shanghai Aircraft Manufacturing Co., Ltd., wurden Umsatzerlöse in Höhe von 9.344 TEUR (2015/16: 1.172 TEUR) aus Lieferungen und Leistungen erzielt. Forderungen in Höhe von 8.998 TEUR (29. Februar 2016: 5.622 TEUR) werden in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Mit der nahestehenden Gesellschaft Fesher Aviation Component (Zhenjiang) Co., Ltd. wurden Umsatzerlöse in Höhe von 4.757 TEUR (2015/16: 2.122 TEUR) aus Lieferungen und Leistungen erzielt. Forderungen in Höhe von 16.704 TEUR (29. Februar 2016: 10.469 TEUR) und Verbindlichkeiten in Höhe von 1.658 TEUR (29. Februar 2016: 234 TEUR) werden in der Konzernbilanz ausgewiesen.

An die nahestehende Gesellschaft Aerospace Innovation Investment GmbH wurden Kosten in Höhe von 48 TEUR (2015/16: 0 TEUR) verrechnet. Forderungen in Höhe von 0 TEUR (29. Februar 2016: 0 TEUR) und Verbindlichkeiten in Höhe von 155 TEUR (29. Februar 2016: 34 TEUR) werden in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Mit der nahestehenden Gesellschaft XAIC Tech. (Xi'an) Industrial Co., Ltd wurden Umsatzerlöse in Höhe von 2.562 TEUR (2015/16: 0 TEUR) aus Lieferungen und Leistungen erzielt. Forderungen in Höhe von 2.831 TEUR (29. Februar 2016: 0 TEUR) werden in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Die Aerospace Innovation Investment GmbH hat Kosten für Managementtätigkeiten in Höhe von 147 TEUR verrechnet.

Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises wurden im Zeitraum 1. März 2016 bis 28. Februar 2017 zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen.

Vergütung

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf 502 TEUR (29. Februar 2016) und 751 TEUR (28. Februar 2017). Den Mitgliedern des Vorstands wurden keine Darlehen oder Vorschüsse gewährt.

Hauptpositionen der Managementvergütung

2015/16
EUR'000
2016/17
EUR'000
Gehälter und sonstige kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 1.002 730
Pensionsvorsorge (658) 10
Dotierung Abfertigungsrückstellung 158 11
Summe 502 751

36. ERGEBNIS JE AKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird gemäß IAS 33 ermittelt, indem das Jahresergebnis durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien dividiert wird. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine verwässernd wirkenden potentiellen Stammaktien im Umlauf waren, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

29. Februar 2016 28. Februar 2017
Ergebnis nach Steuern, den Eigenkapitalgebern zurechenbar (in TEUR) (52.270) 16.669
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (in Stück) 45.790.000 45.790.000
Unverwässertes/verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) (1,14) 0,36

37. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Der Aufsichtsrat der FACC AG hat am 27. Mai 2017 einen neuen Chief Operating Officer (COO), Herrn Andreas Ockel, zum Vorstandsmitglied der FACC AG bestellt. Herr Ockel wird ab

  1. Jänner 2018 für die Periode von drei Jahren die Agenden des Chief Operating Officers (COO) der FACC AG übernehmen.

38. VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Die Mitglieder des Vorstands im Berichtszeitraum waren:

Walter Stephan (bis 24. Mai 2016) Robert Machtlinger Aleš Stárek (ab 1. Oktober 2016) Yongsheng Wang (ab 2. Februar 2016)

Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum waren:

Ruguang Geng als Vorsitzender Shengqiang He als Stellvertreter des Vorsitzenden (ab 1. Juni 2016) Weixi Gong Yanzheng Lei Gregory B. Peters (bis 25. Mai 2016) Jun Tang Xuejun Wang Yongsheng Wang (bis 2. Februar 2016) Chunsheng Yang George Maffeo (ab 15. Juli 2016) Birol Mutlu Barbara Huber Peter Krohe Ulrike Reiter

Ried im Innkreis, am 11. Juni 2017

Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands

Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

GEMÄSS § 82 ABS. 4 Z. 3 BÖRSEGESETZ

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis

Der Vorstand

Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands

Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands

Konzern ausgesetzt ist.

Ried im Innkreis, am 11. Juni 2017

Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk1)

BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der FACC AG, Ried im Innkreis, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 28. Februar 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 28. Februar 2017 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

    1. Rückwirkende Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8
    1. Werthaltigkeit von Firmenwerten und Entwicklungskosten
    1. Bewertung von Drohverlusten aus offenen Aufträgen
    1. Umsatzrealisierung
    1. Auswirkungen des Fake-President-Incident-Fraud-Falles
  • 1. Rückwirkende Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8

In Zusammenhang mit einem laufenden Enforcementverfahren nach dem Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, welches bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses noch

*) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

BESTÄTIGUNGSVERMERK

nicht abgeschlossen war, hat das Management ausgewählte Sachverhalte neu evaluiert und rückwirkende Fehlerkorrekturen nach IAS 8 bei folgenden Bilanzpositionen vorgenommen, welche entsprechende Anpassungen der Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzerngeldflussrechnung nach sich ziehen: Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Fertigungsaufträgen, sonstige Rückstellungen und latente Steuern.

Die Auswirkungen dieser rückwirkenden Korrekturen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2015/16 betrug –30,4 Mio. € und auf das Eigenkapital zum 29.2.2016 –37,3 Mio. €.

Das wesentliche Risiko besteht in der Ermittlung der anzupassenden Beträge, der korrekten Erfassung und Darstellung der Korrekturen im Konzernabschluss zum 28.2.2017 und in der Vollständigkeit der Erläuterungen zu den vorgenommenen Anpassungen.

Die Angaben zu den rückwirkenden Fehlerkorrekturen sind im Konzernanhang in Note 2 enthalten.

Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die den Änderungen zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Überprüfung der den Anpassungsbuchungen zugrunde liegenden Sachverhalte und ob die durchgeführten Korrekturen den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, entsprechen
  • Besprechung der rückwirkenden Fehlerkorrekturen mit dem Management
  • Überprüfung der Berechnungsgrundlagen der durchgeführten Änderungen
  • Beurteilung deren Auswirkungen auf andere Bilanzpositionen (insbesondere auf die latenten Steuern)
  • Prüfung der einzelnen Anpassungsbuchungen im Konzernabschluss sowie der Vollständigkeit der Anhangsangaben nach IAS 8
  • 2. Werthaltigkeit von Firmenwerten und Entwicklungskosten

Beschreibung

Die FACC AG zeigt in ihrem Konzernabschluss Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 18,6 Mio. € (Vorjahr: 18,6 Mio. €) und aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 118,6 Mio. € (Vorjahr: 111,4 Mio. €).

Im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests für den Firmenwert und der noch nicht abzuschreibenden Entwicklungskosten bzw. Entwicklungskosten, für welche ein Anhaltspunkt für eine außerplanmäßige Abwertung vorliegt, haben die gesetzlichen Vertreter wesentliche Annahmen und Schätzungen des Nutzungswertes (Value-in-use), die mittels einer Discounted-Cashflow-Methode ermittelt wird, zu treffen. Der erzielbare Betrag ist dabei stark abhängig vom verwendeten Diskontierungssatz (WACC) sowie von den erwarteten und geplanten Mittelzuflüssen in der Mittelfristplanung und für die Firmenwerte in der ewigen Rente. Bei den Entwicklungsprojekten, deren voraussichtliche Nutzungsdauer über den Detailplanungszeitraum der Mittelfristplanung hinausgeht, sind Planungsprämissen, abhängig von den Raten des Airline Monitors, zu definieren. Die voraussichtliche Nutzungsdauer wird programmspezifisch geschätzt.

Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit von Firmenwerten und noch nicht abzuschreibenden Entwicklungskosten bzw. Entwicklungskosten, für welche ein Anhaltspunkt für eine außerplanmäßige Abwertungen vorliegt, herangezogen werden sowie in der Ableitung des Diskontierungssatzes. Diese Cashflow-Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen und auch von internen Lernkurven beeinflusst werden.

Wir verweisen auch auf den wesentlichen Prüfungssachverhalt 1. Rückwirkende Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8.

Die Angaben zu den Erläuterungen der Firmenwerte und der Entwicklungskosten und deren Bewertungen sind im Konzernanhang in Note 3 b) vi) sowie Note 3 d) enthalten.

Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Prüfung der Definitionen der CGUs ("Cash-generating units") und Analyse der Separierbarkeit von Cash Zuflüssen
  • Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plausibilisierung der Diskontierungssätze unter Beiziehung von unseren internen Bewertungsspezialisten
  • Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen, Veränderungen im Working Capital, voraussichtliche Laufzeiten der Programme), um die Angemessenheit dieser Planungen zu beurteilen
  • Prüfung der aus dem Airline Monitor abgeleiteten Raten
  • Beurteilung der voraussichtlichen Laufzeiten der einzelnen Programme und der daraus abgeleiteten Nutzungsdauer der Entwicklungsprojekte
  • Prüfung der Übereinstimmung der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse sowie der Investitionen für die CGUs ("Cash-generating units") mit den vom Aufsichtsrat genehmigten Plänen
  • Prüfung der Vollständigkeit der Angaben im Anhang
  • Durchführung einer Risikoanalyse in Form von Sensitivitätsanalysen und Downside-Bewertungsszenarien und Abweichungsanalysen

73

3. Bewertung von Drohverlusten aus offenen Aufträgen

Beschreibung

Die FACC AG zeigt in ihrem Konzernabschluss keine Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen (Fertigungsaufträge und Serienaufträge), da bei keinen Aufträgen die aktuell geschätzten Gesamtkosten die aktuell erwarteten Umsatzerlöse übersteigen. Dabei werden zwei wesentliche Kundenvereinbarungen unter demselben Rahmenvertrag aufgrund des zeitlich und auch wirtschaftlich engen Zusammenhangs der Cash-Zuflüsse der beiden Verträge als ein Auftrag betrachtet und für Zwecke der Ermittlung eines Drohverlustpotentials gemeinsam beurteilt.

Das wesentliche Risiko besteht dabei, dass die Voraussetzungen für das Zusammenfassen mehrerer Kundenvereinbarungen zu einem Auftrag nicht vorliegen und eine gemeinsame Bewertung nicht sachgerecht ist. Ein weiteres wesentliches Risiko besteht in der Schätzung der Gesamtkosten und der Gesamterlöse.

Die Angaben zu den Erläuterungen der Bewertung von Drohverlusten aus offenen Aufträgen sind im Konzernanhang in Note 3 b) viii) enthalten.

Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Beurteilung, ob die gemeinsame Betrachtung mehrerer Kundenvereinbarungen für die Ermittlung der Drohverlustrückstellung sachgerecht ist
  • Prüfung des Vorliegens der Kriterien zur Zusammenfassung mehrerer Kundenverträge zu einem Auftrag
  • Prüfung der zugrunde gelegten Berechnungen zur rechnerischen Ableitung eines Drohverlustpotentials
  • Verplausibilisierung des zugrunde gelegten Mengengerüsts und der Laufzeit der einzelnen Verträge
  • Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Herstellkosten)
  • Prüfung der Vollständigkeit der Angaben in den Erläuterungen
  • Prüfung und Beurteilung der Auswirkungen, falls im Rahmen des laufenden Enforcementverfahrens die Zusammenfassung von Kundenvereinbarungen als nicht sachgerecht beurteilt wird
  • 4. Umsatzrealisierung und Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Forderungen aus Fertigungsaufträgen

Die FACC AG realisiert Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und aus der Erbringung von Engineering und sonstigen Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse für die Erbringung von Dienstleistungen und Engineering werden zeitraumbezogen realisiert und als Forderung aus Fertigungsaufträgen nach IAS 11 ausgewiesen.

Bei der Umsatzrealisierung für den Verkauf von Gütern besteht das wesentliche Risiko darin, dass im Zeitpunkt der Umsatzrealisierung vom Management einzuschätzen ist, wie wahrscheinlich es ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen zufließen wird und welche Unsicherheiten in Bezug auf den Zufluss im Zeitpunkt der Rechnungslegung bestehen.

Für die Fertigungsaufträge sind wesentliche Einschätzungen betreffend der zu erwartenden Auftragserlöse und Auftragskosten zu treffen, die von Ungewissheiten und dem Ausgang zukünftiger Ergebnisse abhängen können. In einem weiteren Schritt ist nach der Umsatzrealisierung zu beurteilen, inwieweit Änderungen in Bezug auf die Einschätzung der Einbringlichkeit eingetreten sind und Forderungen aus Lieferforderungen wertzuberichtigen sind.

Die Angaben zu den Erläuterungen zur Umsatzrealisierung sind im Konzernanhang in Note 3 u), zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Note 3 b) vi) sowie Note 3 j) und jene zu den Fertigungsaufträgen in Note 3 b) vi) enthalten.

Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen zur Umsatzrealisierung nach IAS 18 und IAS 11 für wesentliche Verträge
  • Analyse der den wesentlichen Fertigungsaufträgen zugrunde liegenden Verträge
  • Prüfung der in den Fertigungsaufträgen erfassten Gesamtkosten
  • Prüfung der Einschätzung der Auftragserlöse für wesentliche Fertigungsaufträge
  • Durchsicht der offenen Postenliste zum 28. Februar 2017 und Identifikation von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen und Überprüfung deren Werthaltigkeit
  • Einholung von externen rechtlichen Beurteilungen in Bezug auf Sachverhalte zu strittigen Vertragsauslegungen
  • Besprechung ausgewählter wesentlicher überfälliger Lieferforderungen sowohl mit der Geschäftsführung als auch mit den Divisionsverantwortlichen
  • Durchsicht aller bis zur Bilanzerstellung getroffener Vereinbarungen im Rahmen von Verhandlungen in Bezug auf strittige Kundenforderungen
  • Prüfung der Vollständigkeit der Anhangsangaben

5. Auswirkungen des Fake-President-Incident-Fraud-Falles

Beschreibung

Ende des Geschäftsjahres 2015/16 war die FACC Gruppe mit einem Fake-President-Incident-Fraud-Fall konfrontiert, welcher zu einem Mittelabfluss von 52,9 Mio. € führte. Davon wurde ein Betrag von rd. 10,9 Mio. € auf Bankkonten in China eingefroren. Auf Basis einer vom Management eingeholten rechtlichen Einschätzung zum 28. Februar 2017 wurden für diesen Betrag eine sonstige Forderungen iHv 10,9 Mio € bilanziert.

Unmittelbar nach Eintritt obigen Fraud-Falles wurden zusätzliche Kontrollen im Zahlungsprozess der Gruppe implementiert und während des Geschäftsjahres der Beschaffungs- und Zahlungsausgangsprozess im Detail analysiert und Kontrollen zur Prozessverbesserung eingeführt.

Aufgrund des oben beschriebenen Betrugsfalles besteht ein Risiko, dass implementierte Kontrollen im Zahlungsausgangsprozess nicht als geeignet eingestuft werden können, um zukünftig unrechtmäßige Mittelabflüsse zu verhindern. Weiters besteht das Risiko, dass die in China eingefrorenen Gelder nicht rückerstattet werden können und daher die entsprechenden Forderungen nicht werthaltig sind.

Die Angaben zu den Erläuterungen des Fake-President-Inicident-Fraud-Falles sind im Konzernanhang in Note 10 enthalten.

Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung

Um obige Risiken zu adressieren, haben wir uns mit dem Zahlungsausgangsprozess und der Schätzungen des Managements im Zusammenhang der sonstigen Forderungen aus eingefrorenen Geldern in China befasst und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Beurteilung der Konzeption und Ausgestaltung des Beschaffungs- und Zahlungsausgangsprozesses sowie der darin implementierten Kontrollen
  • Einbezug unserer IT-Experten zur Überprüfung der IT-General Controls im allgemeinen und der IT-Applikationskontrollen im Zahlungsprozess
  • Durchführung von Kontrolltests
  • Würdigung einer vom Vorstand eingeholten externen rechtlichen Stellungnahme zur Einschätzung der Rückführbarkeit der in den sonstigen Forderungen erfassten eingefrorenen Gelder in China
  • Prüfung der Vollständigkeit der Angaben im Anhang

Hinweis auf sonstige Sachverhalte

Der Konzernabschluss der FACC AG, Ried im Innkreis, für das am 29. Februar 2016 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem Abschluss am 20. Mai 2016 abgegeben hat.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber.

Linz, am 11. Juni 2017

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber e. h. Wirtschaftsprüferin

ppa. DI (FH) Hans Seidel e. h. Wirtschaftsprüfer

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird österreichischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Dieser enthält die international üblichen Standards für gute Unternehmensführung, aber auch die in diesem Zusammenhang bedeutsamen Regelungen des österreichischen Aktienrechts. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortungsvollen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen.

Wesentliche Elemente einer gelebten Corporate-Governance-Kultur sind hohe Transparenz für alle Stakeholder sowie eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Dazu zählen eine effiziente Zusammenarbeit der Organe, die Wahrung der Aktionärsinteressen sowie eine offene Unternehmenskommunikation.

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

Die FACC AG respektiert den ÖCGK und verpflichtete sich erstmals 2014 – in Folge der Erstnotierung der Aktie im Prime Market der Wiener Börse – zur Einhaltung seiner Bestimmungen. Der Kodex steht im Internet unter www.corporate-governance.at in der jeweils aktuell gültigen Fassung zur Verfügung.

Die Einhaltung dieses Bekenntnis wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch einen externen Wirtschaftsprüfer evaluiert. Das Evaluierungsergebnis zeigt, dass Corporate Governance bei FACC gelebt wird. Das Ergebnis der Evaluierung steht allen Interessenten auf der Unternehmenswebsite www.facc.com zur Verfügung.

Entsprechend Regel 60 des ÖCGK hat die FACC AG einen Corporate-Governance-Bericht aufzustellen. Dieser Corporate-Governance-Bericht ist auf der Website der FACC AG www.facc.com auch öffentlich zugänglich (C-Regel 61 ÖCGK).

ORGANE DER FACC AG

Vorstand

Organisation und Arbeitsweise des Vorstands: Der Vorstand der FACC AG besteht gemäß ihrer Satzung aus mindestens zwei und maximal vier Personen. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat.

Der Vorstand führt im Rahmen von Gesetz, Satzung und einer vorliegenden Geschäftsordnung die Geschäfte der FACC AG. Die Verteilung der Geschäfte unter den einzelnen Vorstandsmitgliedern erfolgt gemäß der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung ist auch die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters hat sich der Vorstand zur vollständigen Einhaltung der Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet.

Robert MACHTLINGER (1967)

Vorsitzender des Vorstands Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: 06/2020 Aufgabenbereiche: Strategie, Customer Relations, Business Development, Marketing, Programme Management, Qualität, Unternehmenskommunikation, Produktion, Logistik, Tooling & Industrial Engineering, Facility Management, Personal Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Aleš STÁREK (1970)

Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2019 Aufgabenbereiche: Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Risk Management, Recht, Investor Relations Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Yongsheng WANG (1963)

Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2019 Aufgabenbereiche: Interne Revision, China Business Relations, M&A, Special Projects Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Im Geschäftsjahr 2016/17 ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands:

Der Aufsichtsrat widerrief die Bestellung von Herrn Walter Stephan als Vorstand der FACC AG mit Beschluss vom 24. Mai 2016.

Aleš Stárek Mitglied des Vorstands

Robert Machtlinger Vorsitzender des Vorstands

Yongsheng Wang Mitglied des Vorstands

Aufsichtsrat

Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats sind die Gesetze und Verordnungen, wie sie für in Österreich börsenotierte Gesellschaften anzuwenden sind, z. B. das Aktiengesetz und das Börsegesetz. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet. Bei den unternehmensinternen Regelungen sind primär die Satzung und die Geschäftsordnung bedeutsam. Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der FACC AG aus mindestens drei und höchstens zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.

Die FACC International Company Limited hat das satzungsmäßige Recht der Entsendung gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG. Bis zu einem Drittel aller Mitglieder können – solange ihre Beteiligung mindestens 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals beträgt – von ihr entsendet werden.

Bei den Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf die Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters müssen Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter, die Altersstruktur und die Internationalität angemessen berücksichtigt werden. Neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Tätigkeit einmal jährlich einer Selbstevaluierung zu unterziehen.

Ruguang GENG (1957)

Vorsitzender seit 2009 Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Shengqiang HE (1966)

Stellvertretender Vorsitzender Erstentsendung: 2016 Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Die FACC International Company Limited hat von ihrem satzungsmäßigen Recht der Entsendung gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG von bis zu einem Drittel aller Mitglieder, solange ihre Beteiligung mindestens 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals ausmacht, am 30. Juni 2016 Gebrauch gemacht und Herrn Shengqiang He in den Aufsichtsrat der FACC AG entsandt.

Jun TANG (1960)

Erstbestellung: 2014

Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Yanzheng LEI (1965)

Erstbestellung: 2014

Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Weixi GONG (1962)

Erstbestellung: 2014

Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Xuejun WANG (1972)

Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Chunsheng YANG (1955)

Erstbestellung: 2014

Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

George MAFFEO (1954)

Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Vom Betriebsrat entsandte Mitglieder des Aufsichtsrats

Barbara HUBER (1965) Erstentsendung: 2014

Birol MUTLU (1981) Erstentsendung: 2015

Peter KROHE (1959) Erstentsendung: 2014

Ulrike REITER (1960) Erstentsendung: 2014

Im Geschäftsjahr 2016/17 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats

Herr Gregory B. Peters ist im Geschäftsjahr 2016/17 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Herr Yongsheng Wang ist im Geschäftsjahr 2016/17 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

UNABHÄNGIGKEIT DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat die Leitlinien für die Unabhängigkeit gem. Anhang 1 des ÖCGK übernommen. Danach haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats erklärt, von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig zu sein (Regel 53 ÖCGK).

Herr George Maffeo und Herr Weixi Gong sind jene Mitglieder des Aufsichtsrats, die die Interessen von Anteilseignern mit einer Beteiligung von nicht mehr als 10 Prozent vertreten (Regel 54 ÖCGK).

AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der FACC AG hat entsprechend dem Aktiengesetz einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Neben der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses sowie des Prozesses der Abschluss- und Konzernabschlussprüfung wird auch die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems vollzogen.

Darüber hinaus obliegt dem Ausschuss die Prüfung des Corporate-Governance-Berichts, über den in der Hauptversammlung berichtet wird. Während des Geschäftsjahres 2016/17 trat der Prüfungsausschuss dreimal zusammen. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum vier Aufsichtsratssitzungen abgehalten.

Darüber hinaus war die Abhaltung von weiteren Sitzungen nicht erforderlich. Kein Aufsichtsratsmitglied war bei mehr als der Hälfte der Sitzungen abwesend.

Neben dem verpflichtenden Prüfungsausschuss sind ein Strategieausschuss sowie ein Personal- und Vergütungsausschuss (Nominierungsausschuss) eingerichtet.

Die Funktionszuständigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in den jeweiligen Ausschüssen sind in folgender Aufstellung dargestellt:

Prüfungsausschuss Mitglieder

  • Yanzheng LEI (Vorsitzender)
  • Xuejun WANG
  • George MAFFEO
  • Barbara HUBER

Personal- und Vergütungsausschuss (Nominierungsausschuss) Mitglieder

  • Ruguang GENG (Vorsitzender)
  • Shengqiang HE
  • Yanzheng LEI
  • Weixi GONG
  • Xuejun WANG
  • Chunsheng YANG

Strategieausschuss

Mitglieder

  • Shengqiang HE (Vorsitzender)
  • Ruguang GENG
  • Yanzheng LEI
  • Weixi GONG
  • George MAFFEO
  • Chunsheng YANG
  • Ulrike REITER

ZUSAMMENARBEIT VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik der Gesellschaft und des gesamten Konzerns sowie über die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Weiters berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über den 1) Wang Yongsheng ist über die Aerospace Innovation Investment GmbH auf

Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des gesamten Konzerns im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung.

VERGÜTUNGSBERICHT

Vorstandsvergütung

Bei der Festlegung der Gesamtbezüge für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat dafür zu sorgen, dass die Vergütungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu der üblichen Vergütung stehen und langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung berücksichtigt werden. Die Vergütung enthält fixe und variable Bestandteile.

Den wichtigsten Berechnungsparameter der variablen Vergütung bildet – neben der Erreichung der mit dem Vorstandsmitglied individuell vereinbarten leistungsbezogenen Ziele – die Entwicklung des Betriebsergebnisses (EBIT).

Eine Höchstgrenze für die variable Vergütung wurde nicht definiert.

Im Geschäftsjahr 2016/17 betrug der Anteil der variablen Vergütung an den Gesamtbezügen aller Vorstandsmitglieder 0 Prozent.

Ein Aktienoptionsprogramm ist weder für Mitglieder des Vorstands noch für sonstige Führungskräfte eingerichtet.

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder inklusive erfolgsabhängiger Komponenten belief sich im Geschäftsjahr 2016/17 auf 651 TEUR (2015/16: 1.001 TEUR).

Bezüge der im Geschäftsjahr 2016/17 aktiven Mitglieder des Vorstands der FACC AG:

TEUR Fix Variabel Gesamt
Robert MACHTLINGER 294 0 294
Aleš STÁREK 107 0 107
Yongsheng WANG1) 147 0 147
Walter STEPHAN 103 0 103

Grundlage eines Werkvertrags für die FACC AG tätig.

Es besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden.

Für Mitglieder des Vorstands besteht ein beitragsorientiertes Pensionsmodell. Die Aufwendungen dafür betrugen im Geschäftsjahr 2016/17 insgesamt 8 TEUR (2015/16: 16 TEUR).

Bei vorzeitiger Auflösung der Vorstandsverträge durch den Aufsichtsrat bestehen Ansprüche hinsichtlich der Grundgehälter. Bei regulärer Beendigung entstehen Abfertigungsansprüche je nach Zugehörigkeitsdauer entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

Aufsichtsratsvergütung

Die in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 beschlossene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015/16 betrug 133.100 EUR und gliedert sich wie folgt:

EUR
Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats 15.000
Für stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats 13.200
Für unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats 46.250
Für Mitglieder des Aufsichtsrats 58.650

FÖRDERUNG VON FRAUEN IM VORSTAND, IM AUFSICHTSRAT UND IN LEITENDEN POSITIONEN

In Aufsichtsrat, Vorstand und den weiteren Top-Management-Positionen von FACC sind derzeit zwei Frauen vertreten. In den darunterliegenden Ebenen ist der Anteil weiblicher Führungskräfte gering. FACC präsentiert sich daher weiterhin auf Job-Messen und spricht gezielt weibliche Potenzialträger an. Bei Neu- und Nachbesetzungen von Führungspositionen wird versucht, verstärkt Frauen zu gewinnen. Als Hürde erweist sich jedoch, dass die überwiegende Anzahl der Führungspositionen bei FACC eine technische Ausbildung erfordert.

Der Gesamtanteil an Frauen in der FACC-Gruppe stieg im Geschäftsjahr 2016/17 von 22 % auf 27 %.

Die FACC AG steht zu Chancengleichheit am Arbeitsplatz und tritt jeder Form der Benachteiligung von Mitarbeiterinnen entschieden entgegen.

STELLUNG DER AKTIONÄRE

Jede Stückaktie gewährt den Aktionären in der Hauptversammlung der FACC AG eine Stimme. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

DIRECTORS' DEALINGS

Im Geschäftsjahr 2016/17 kam es zu keinen Meldungen von Transaktionen meldepflichtiger Personen der FACC AG.

ABSCHLUSSPRÜFER

Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH, Linz, wurde vom Aufsichtsrat als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der FACC AG für das Geschäftsjahr 2016/17 vorgeschlagen. Der gestellte Antrag wurde von der 2. Ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juli 2016 mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

Die Aufwendungen für die Prüfungsleistungen beliefen sich im Jahr 2016/17 auf 185 TEUR (2015/16: 226 TEUR). Die Untergliederung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche ist im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt.

3. ZUSAMMENFASSUNG DES PRÜFUNGSERGEBNISSES

3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss sowie zum Corporate Governance-Bericht und zum Lagebericht

Bei unseren Prüfungshandlungen stellten wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung fest.

Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir – soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten – die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung einbezogen.

Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.

Wir haben uns im Zuge unserer Prüfungshandlungen vergewissert, dass die in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres übernommenen Wertansätze den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen und der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit beachtet wurde.

Der Abschluss der FACC AG, Ried im Innkreis, für das am 29. Februar 2016 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem Abschluss am 20. Mai 2016 abgegeben hat.

Die Gesellschaft hat einen Corporate Governance-Bericht gemäß § 243b UGB aufgestellt. Eine materielle Prüfung dieses Berichtes war nicht Gegenstand der Abschlussprüfung.

3.2. Erteilte Auskünfte

Die gesetzlichen Vertreter erteilten die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise. Eine von den gesetzlichen Vertretern unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen.

Wir erhielten vom Abschlussprüfer des Vorjahres Zugang zu den relevanten Informationen der geprüften Gesellschaft.

3.3. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB (Ausübung der Redepflicht)

Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Abschlussprüfer haben wir keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand der geprüften Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt. Die Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs (§ 22 Abs 1 Z 1 URG) sind nicht gegeben.

4. BESTÄTIGUNGSVERMERK *)

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

FACC AG, Ried im Innkreis,

bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 28. Februar 2017 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Hinweis auf sonstige Sachverhalte

Der Abschluss der FACC AG, Ried im Innkreis, für das am 29. Februar 2016 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem Abschluss am 20. Mai 2016 abgegeben hat.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

JAHRESABSCHLUSS

UND LAGEBERICHT

ZUM 28. FEBRUAR 2017

DER

FACC AG, RIED IM INNKREIS

BILANZ ZUM 28. FEBRUAR 2017

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2016/2017

FAQQ Λ ,
Aktiva 28.02.2017 28.02.2017
EUR
29.02.2016
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Vorteile und Software 0,00 1
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.822.715,00 267.823
2. Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens 1.779.372,17 1.635
269.602.087,17 269.458
269.602.087,17 269.459
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
1.046,97 0
2. Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen
davon aus Lieferungen und Leistungen
davon sonstige
3.549.995,09
1.386.889,90
2.163.105,19
2.074
1.118
957
3. sonstige Forderungen und
Vermögensgegenstände 6.414.690,10 7.287
9.965.732,16 9.361
II. Guthaben bei Kreditinstituten 3.465.045,01 2.971
13.430.777,17 12.332
C. Rechnungsabgrenzungsposten 472.018,00 183
D. Aktive latente Steuern 32.069.452,22 0
Summe Aktiva 315.574.334,56 281.974
Passiva 28.02.2017 28.02.2017
EUR
29.02.2016
TEUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes, übernommenes und
eingezahltes Grundkapital 45.790.000,00 45.790
gezeichnetes Grundkapital
einbezahltes Grundkapital
45.790.000,00
45.790.000,00
45.790
45.790
übernommenes Grundkapital 45.790.000,00 45.790
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 134.215.000,00 134.215
2. nicht gebundene 95.041.250,00 95.041
229.256.250,00 229.256
III. Bilanzverlust
davon Verlustvortrag
-2.560.523,29
-6.610.720,07
-6.611
-8.540
272.485.726,71 268.436
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 236.561,00 580
2. Rückstellungen für Pensionen 1.779.372,17 3.643
3. Steuerrückstellungen 29.509.439,73 25
4. sonstige Rückstellungen 637.314,85 1.062
32.162.687,75 5.309
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 557.935,05 684
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 557.935,05 684
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 10.275.435,97 7.281
davon aus Lieferungen und Leistungen
davon sonstige
154.762,19
10.120.673,78
34
7.247
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 10.275.435,97 7.281
3. sonstige Verbindlichkeiten 92.549,08 264
davon aus Steuern 3.298,08 4
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
31.215,60
92.549,08
22
264
10.925.920,10 8.229
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 10.925.920,10 8.229
Summe Passiva 315.574.334,56 281.974
2016/2017
EUR
2015/2016
TEUR
1. Umsatzerlöse 3.965.880,00 3.000
2. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 190.628,00 1.232
b) übrige 57.039,74 0
247.667,74 1.232
3. Personalaufwand
a) Gehälter 1.110.260,12 1.630
b) soziale Aufwendungen -1.890.751,63 -300
davon Aufwendungen für Altersversorgung -1.989.358,05 -722
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
-198.736,50 171
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge 290.372,64 248
-780.491,51 1.330
4. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 485,17 0
5. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) übrige 4.673.839,41 2.393
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebserfolg) 319.714,67 508
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen
1.043,95
641,92
1.429
1.145
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 15.859,84 4
9. Zwischensumme aus Z 7 bis 8 (Finanzerfolg) -14.815,89 1.425
10. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und 9) 304.898,78 1.933
11. Steuern vom Einkommen -2.959.348,52 0
davon latente Steuern -2.959.348,52 0
Körperschaftsteuer aus Gruppenbesteuerung
davon weiterbelastet an Gruppenmitglied
-785.949,48
-1.294.167,44
4
-2
-3.745.298,00 4
12. Ergebnis nach Steuern 4.050.196,78 1.929
13. Jahresüberschuss 4.050.196,78 1.929
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -6.610.720,07 -8.540
15. Bilanzverlust -2.560.523,29 -6.611

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS

zum 28. Februar 2017

Allgemeine Grundsätze

Unternehmensgröße Die FACC AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.

Prinzipien Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der im Erstellungszeitraum geltenden Fassung und unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Er vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und Willkürfreiheit beachtet. Die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden folgte dem Grundsatz der Einzelbewertung und unterstellte die Fortführung des Unternehmens. Dem Vorsichtsprinzip und dem imparitätischen Realisationsprinzip wurde Rechnung getragen.

  • Darstellung Änderungen der Form der Darstellung gegenüber dem Vorjahr basieren auf den Rechtsfolgen des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014, welches auf das vorliegende Geschäftsjahr erstmalig anzuwenden ist.
  • Vorjahresbeträge Die Vorjahresbeträge wurden bei Bedarf der aktuellen Gliederung angepasst.
  • Gliederungen Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung folgt den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 224 und 231 UGB. Die Gewinnund Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Konzernverhältnisse

Mutterunternehmen Die FACC AG mit Sitz Ried im Innkreis stellt einen Konzernabschluss als Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH auf, der am Firmenbuch Ried im Innkreis veröffentlicht wird. Die FACC Operations GmbH erstellt einen Teilkonzernabschluss, der unter der Firmenbuchnummer 114257a veröffentlicht wird.

Der Konsolidierungskreis der FACC AG zum 28. Februar 2017 wurde im Vergleich zum Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses zum 29. Februar 2016 nicht verändert.

Die FACC AG befindet sich wiederum im Konsoliderungskreis der FACC International Company Ltd. mit Sitz in Hongkong (Units 1603-4, 16th Floor, Causeway Bay Plaza I, No. 489 Hennessy Road, Hong Kong), Registernummer 1394811.

Geschäftliche Beziehungen

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Des Weiteren übernimmt die FACC AG Finanzierungsagenden im Konzern.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Stetigkeit Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme der Änderungen auf Grund der erstmaligen Anwendung des RÄG 2014 beibehalten; diese Änderungen auf Grund der erstmaligen Anwendung des RÄG 2014 betreffen den erstmaligen Ansatz von aktiven latenten Steuern ab 01.03.2016.

Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben. In Anlehnung an die steuerrechtlichen Bestimmungen wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Betrag von bis zu EUR 400,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel im Anschaffungsjahr als Zu- und Abgang ausgewiesen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizumessen ist, mit diesem angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

  • Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet. Dabei werden, falls vorhanden, latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in dem Ausmaß berücksichtigt, in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in der Zukunft zur Verfügung stehen wird.
  • Rückstellungen Rückstellungen für Abfertigungen Die Abfertigungsrückstellung wird für gesetzliche und vertragliche Ansprüche gebildet. Die Berechnung erfolgt nach IAS 19 auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,2 % (Vorjahr 2,0 %) und einer Gehaltssteigerung von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr. Dabei wird mit einem Pensionsantrittsalter von 65 Jahren für Männer bzw. 60 Jahren für Frauen gerechnet. Bei der Rückstellungsberechnung wird kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst. Der Rechnungszinssatz für Abfertigungsrückstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität abgeleitet.

Rückstellungen für Pensionen

Per 30.11.2016 erfolgte unter Beiziehung eines externen Rechtsgutachters eine Neueinschätzung der für eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Einzelzusage gebildeten Pensionsrückstellung. Gemäß der Neueinschätzung wird die Pensionsrückstellung entsprechend des Rückkaufswerts der Pensionsrückdeckversicherung bewertet, da sämtliche Pensionsansprüche von dieser Versicherung gedeckt sind. Der Differenzbetrag wurde per 30.11.2016 aufgelöst.

Die im Vorjahr ausgewiesene Pensionsrückstellung für eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Einzelzusage wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach IAS 19 unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 2,0 % und einer Gehaltsdynamik von 2,0 % bzw. eine Rentendynamik von 1,0 % gebildet. Dabei wurde ein Pensionsantrittszeitpunkt von 65 Jahren zugrunde gelegt. Bei der Rückstellungsberechnung wurde kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste wurden erfolgswirksam erfasst.

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit jenen Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich scheinen.

Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers und gesetzliche Lohnnebenkosten werden bei der Bewertung der Urlaubsrückstellung berücksichtigt.

Die Rückstellung für Zeitguthaben berücksichtigt die zum Bilanzstichtag offene Zeitverrechnung mit Mitarbeitern. Die Berechnung beinhaltet die anteiligen Lohnnebenkosten.

Die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung erfolgt nach IAS 19. Es werden ein Rechnungszinssatz von 1,7 % (Vorjahr 2,0 %) und eine Gehaltssteigerung von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr unterstellt. Dabei wird mit einem Pensionsantrittsalter von 65 Jahren für Männer bzw. 60 Jahren für Frauen gerechnet. Bei der Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellungen wurden Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt und ein Fluktuationsabschlag von 30,6 % zugrunde gelegt. Versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst. Der Rechnungszinssatz für Jubiläumsgeldrückstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität abgeleitet.

Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.

Datumsangaben im Anhang

Die in den Erläuterungen zur Bilanz verwendete Zeitangabe bezieht sich auf den Bilanzstichtag, die in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung verwendete Zeitangabe umfasst den Zeitraum des Geschäftsjahres.

Währung und Rundung

Sämtliche Betragsangaben erfolgen in Euro. Beträge des aktuellen Jahres werden mit zwei Nachkommastellen (Euro-Cent) dargestellt. Die Vorjahreswerte werden in 1.000 EUR angegeben.

- 7 -

Erläuterungen zu Posten der Bilanz

A. Anlagevermögen 269.602.087,17

Die Entwicklung des Anlagevermögens kann dem Anlagenspiegel entnommen werden, der alle nach § 226 Abs. 1 UGB geforderten Angaben enthält und als Anlage diesem Bericht beiliegt.

III. Finanzanlagen 269.602.087,17

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.822.715,00

Beteiligungsspiegel zum 28.02.2017 Anteil am Stammkapital Eigenkapital zum Bilanzstichtag Jahresüberschuss FACC Operations GmbH Ried im Innkreis 100,0 188.198.586,17 15.557.234,57 Beteiligungsspiegel zum 29.02.2016 Anteil am Stammkapital Eigenkapital zum Bilanzstichtag Jahresfehlbetrag FACC Operations GmbH Ried im Innkreis 100,0 172.641.351,60 -49.411.839,82

Im Vorjahr erhielt das Tochterunternehmen einen Gesellschafterzuschuss in Form einer Stammkapitalerhöhung in Höhe von EUR 47.000.000,00 sowie einen Gesellschafterzuschuss in Form einer ungebundenen Kapitalrücklage durch einen unwiderruflichen Forderungsverzicht in Höhe von EUR 79.000.000,00, wodurch sich der Beteiligungsansatz entsprechend erhöhte.

2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 1.779.372,17

Bei den Wertrechten handelt es sich um die Rückkaufswerte der Pensionsrückdeckungsversicherung für die im Geschäftsjahr 2016/17 bestehenden Pensionsverpflichtungen des Konzerns. Diese werden zu dem von der Versicherung bestätigten Deckungskapital am Bilanzstichtag bewertet.

Der Wert entspricht in etwa den erwarteten Mittelzuflüssen bei Auflösung der Versicherungspolizze zum Bilanzstichtag.

28.02.2017 29.02.2016
Wr. Städtische Versicherung
- Deckungskapital Pol. 1,128.230-0 1.475.573,93 1.431,2
- Deckungskapital Pol. L 331.841-J 303.798,24 203,9
1.779.372,17 1.635,1

Diese Ansprüche wurden an den Berechtigten der Pensionszusage verpfändet.

B. Umlaufvermögen 13.430.777,17

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.965.732,16

Analog zum Vorjahr weisen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag durchwegs eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bzw. größer als fünf Jahren.

2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3.549.995,09

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen:

28.02.2017 29.02.2016
FACC Operations GmbH, Ried im Innkreis
- Forderungen aus laufender Verrechnung 1.386.889,90 949,4
- Darlehensforderungen 0,00 100,0
- Forderungen aus Steuerumlage 2.163.105,19 856,7
FACC International Company Limited, Hongkong
- Forderungen aus laufender Verrechnung 0,00 168,2
3.549.995,09 2.074,3

Das an die FACC Operations GmbH gewährte Darlehen in Höhe von EUR 79.100.000,00 wurde im Vorjahr im Ausmaß von EUR 79.000.000,00 durch einen unwiderruflichen Forderungsverzicht in einen Gesellschafterzuschuss in Form einer Kapitalrücklage umgewandelt.

3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 6.414.690,10

Unter den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen wurden folgende Einzelwerte zusammengefasst:

  • 9 -
6.414.690,10 7.286,8
Ausländische Vorsteuer 541,60 0,2
Geleistete Anzahlungen 52.000,00 15,0
Finanzamt Linz 6.362.148,50 7.271,5
28.02.2017 29.02.2016

Im Posten "Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände" sind analog zum Vorjahr keine Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

II. Guthaben bei Kreditinstituten 3.465.045,01

Bankguthaben bestanden zum Bilanzstichtag bei folgenden Kreditinstituten:

28.02.2017 29.02.2016
3.442.842,16 2.410,5
22.202,85 560,6
3.465.045,01 2.971,1

C. Rechnungsabgrenzungsposten 472.018,00

Zum Zwecke der Periodenabgrenzung waren zum Bilanzstichtag 28.02.2017 folgende Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen:

28.02.2017 29.02.2016
Gebühren, Mitgliedsbeiträge 85.406,15 23,7
Versicherungen 383.508,85 158,7
Werbeaufwand 3.103,00 0,8
472.018,00 183,2

Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:

32.069.452,22 33.376.740,27 0,00
abzgl. Saldierung mit passiven latenten Steuern -14.531,00 -19.013,75 0,00
Daraus resultierende aktive latente Steuern 32.083.983,22 33.395.754,02 0,00
130.133.072,05 137.456.036,18 0,00
Steuerliche Verlustvorträge 128.108.504,88 133.102.287,18 0,00
Personalbezogene Rückstellungen 2.024.567,17 4.353.749,00 0,00
28.02.2017 01.03.2016 29.02.2016

Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

EUR
Stand am 01.03.2016 33.376.740,27
Erfolgswirksame Veränderung -1.307.288,05
Erfolgsneutrale Veränderung aus Umgründungen 0,00
Stand am 28.02.2017 32.069.452,22

Es wurde auf Ebene der FACC AG als Gruppenträgerin für interne Verlustvorträge eine aktive latente Steuer in Höhe von EUR 29.110.103,70 gebildet. In selber Höhe wurde eine Rückstellung für künftige Steuerbelastungen aus der Gruppe dotiert.

Der Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist gerechtfertigt, da ausreichend postive Ergebnisse in den nächsten Geschäftsjahren zu erwarten sind.

A. Eigenkapital 272.485.726,71

Das Eigenkapital der AG setzt sich zusammen aus:

272.485.726,71 268.435,5
Bilanzverlust -2.560.523,29 -6.610,7
Kapitalrücklagen 229.256.250,00 229.256,3
Eingefordertes, übernommenes
und eingezahltes Grundkapital
45.790.000,00 45.790,0
28.02.2017 29.02.2016

I. eingefordertes, übernommenes und eingezahltes Grundkapital 45.790.000,00

Das Grundkapital der an der Börse notierenden Gesellschaft beträgt EUR 45.790.000,00 und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je EUR 1,00 eingeteilt.

Genehmigtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 19.895.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

Bedingtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde das Grundkapital um bis zu EUR 15.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Dieses bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs- oder Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und der Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe der Bestimmungen der Wandelschuldverschreibungen zu ermitteln. Der Ausgabebetrag der Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

II. Kapitalrücklagen 229.256.250,00

229.256.250,00 229.256,3
Nicht gebundene Kapitalrücklage 95.041.250,00 95.041,3
Gebundene Kapitalrücklage 134.215.000,00 134.215,0
28.02.2017 29.02.2016

III. Bilanzverlust -2.560.523,29

28.02.2017 29.02.2016
Verlustvortrag per 28./29.02. -6.610.720,07 -8.539,9
Jahresgewinn 4.050.196,78 1.929,2
-2.560.523,29 -6.610,7

B. Rückstellungen 32.162.687,75

1. Rückstellungen für Abfertigungen 236.561,00

Stand
01.03.2016
Übertragung Verwendung Auflösung Stand
28.02.2017
Abfertigungs
rückstellung
579.741,00 8.050,00 206.102,00 145.128,00 236.561,00

Im vorliegenden Geschäftsjahr wurde weiteres Verwaltungspersonal von der FACC Operations GmbH in die FACC AG übernommen. In diesem Zusammenhang wurden Abfertigungsansprüche in Höhe von EUR 8.050,00 übertragen.

Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden versicherungsmathematische Verluste in Höhe von EUR 61,00 (Vorjahr TEUR 2) erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

2. Rückstellungen für Pensionen 1.779.372,17

Stand Stand
01.03.2016 Auflösung Zuweisung 28.02.2017
Rückstellungen für Pensionen 3.642.553,00 2.007.468,33 144.287,50 1.779.372,17

Die Pensionsrückstellung orientiert sich per 28.02.2017 an der Höhe des von der Versicherung bestätigten Deckungskapitals, da die Pensionsansprüche vollständig von der Versicherung abgedeckt sind. Der Differenzbetrag in Höhe von EUR 2.007.468,33 war entsprechend aufzulösen.

Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste von EUR 0,00 erfolgswirksam erfasst. Im Vorjahr wurden versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von TEUR 739 erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3. Steuerrückstellungen 29.509.439,73

Als Gruppenträger schuldet die FACC AG die Körperschaftsteuer für die Unternehmensgruppe.

Für erwartete Steuerverpflichtungen wurden folgende Rückstellungen gebildet:

Stand
01.03.2016
Verwendung Zuweisung Stand
28.02.2017
Rückstellung für KöSt 2013 23.009,23 23.009,23 0,00 0,00
Rückstellung für KöSt 2014 437,50 437,50 0,00 0,00
Rückstellung für KöSt 2015 750,00 0,00 0,00 750,00
Rückstellung für KöSt 2016 750,00 0,00 500,00 1.250,00
Rückstellung für KöSt 2017 0,00 0,00 397.336,03 397.336,03
Rückstellung für künftige
Steuerbelastungen aus Gruppe 0,00 0,00 29.110.103,70 29.110.103,70
24.946,73 23.446,73 29.507.939,73 29.509.439,73

Aufgrund erwarteter künftiger Belastungen aus Steuerumlagevereinbarungen im Rahmen der Unternehmensgruppe war im vorliegenden Geschäftsjahr eine Rückstellung für diese künftigen Verpflichtungen des Gruppenträgers zu bilden.

4. sonstige Rückstellungen 637.314,85

Die Rückstellungen für sonstige Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:

Stand Stand
01.03.2016 Verwendung Zuweisung 28.02.2017
sonstige Rückstellungen
Unternehmensberatung 0,00 0,00 225.160,00 225.160,00
Nicht konsumierte Urlaube 572.168,34 572.168,34 206.470,93 206.470,93
Steuerberatung 57.800,00 57.800,00 44.400,00 44.400,00
Aliquote Sonderzahlungen 42.827,58 42.827,58 42.521,30 42.521,30
Abschlussprüfung 74.000,00 74.000,00 42.000,00 42.000,00
Rechtsberatung 230.400,00 230.400,00 14.302,87 14.302,87
Aufsichtsratsvergütungen 41.000,00 41.000,00 43.075,00 43.075,00
Sonstige 43.726,09 40.868,09 16.526,75 19.384,75
1.061.922,01 1.059.064,01 634.456,85 637.314,85

C. Verbindlichkeiten 10.925.920,10

Die Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag durchwegs Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bzw. größer als fünf Jahren.

Dingliche Sicherheiten

Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten.

2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 10.275.435,97

Die Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen besteht in Höhe von EUR 10.120.673,78 (Vorjahr TEUR 7.247) aus Umsatzsteuerguthaben des Organmitglieds, das aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft über die FACC AG verrechnet wird, sowie in Höhe von EUR 154.762,19 (Vorjahr TEUR 34) aus Kostenverrechnungen der Schwestergesellschaft Aerospace Innovation Investment GmbH.

3. sonstige Verbindlichkeiten 92.549,08

Der Bilanzansatz "Sonstige Verbindlichkeiten" setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:

28.02.2017 29.02.2016
Aus Steuern 3.298,08 3,9
Im Rahmen der sozialen Sicherheit
Verbindlichkeiten gegenüber Personal
31.215,60 21,8
- Verbindlichkeiten aus Bezugsverrechnung 54.369,44 69,2
- Abfertigungsverpflichtungen 0,00 122,2
Verbindlichkeiten gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern 0,00 27,8
Sonstige 3.665,96 18,9
92.549,08 263,9
davon aus Steuern
28.02.2017 29.02.2016
Kommunalsteuer Februar 3.298,08 3,9
davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
28.02.2017 29.02.2016
Verbindlichkeiten Sozialversicherungsbeiträge 31.215,60 21,8

In dieser Bilanzposition sind Aufwendungen in Höhe von EUR 92.549,08 (Vorjahr TEUR 264) enthalten, die erst im Folgejahr zahlungswirksam werden.

Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse 3.965.880,00

Erlöse aus Warenlieferungen und Leistungen

3.965.880,00 3.000,0
- Mieterlöse 5.880,00 0,0
- Erlöse aus Managementtätigkeit 3.960.000,00 3.000,0
Erlöse Inland
2016/2017 2015/2016

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie als solche die Managementtätigkeiten, Finanzierungsagenden und Financial Services für den Konzern und stellt die dafür anfallenden Kosten der FACC Operations GmbH in Rechnung.

2. sonstige betriebliche Erträge 247.667,74

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

2016/2017 2015/2016
Auflösung von Abfertigungsrückstellungen 145.128,00 0,0
Auflösung von sonstigen Rückstellungen 45.500,00 0,0
Auflösung der Rückstellung für Kosten des Börsegangs
Anpassung von Erträgen aus der Weiterverrechnung an
0,00 1.875,0
verbundene Unternehmen 0,00 -643,3
190.628,00 1.231,7

Die erwartete Incentive Fee im Zuge des Börsegangs fiel nicht an, die Rückstellung wurde daher im Vorjahr aufgelöst und die an den Mehrheitsaktionär FACC International Company Limited verrechneten anteiligen Kosten angepasst.

übrige

2016/2017 2015/2016
Erlöse aus Kostenersätzen 48.539,74 0,0
Erträge aus verrechneten Gebühren 8.500,00 0,0
Erträge Bildungsprämie 0,00 0,2
57.039,74 0,2

3. Personalaufwand -780.491,51

Aufwendungen für Altersversorgung

-1.989.358,05 -722,0
Beiträge vertragliche Pensionsvorsorge Angestellte 18.110,28 28,6
Anpassung der Pensionsrückdeckungsversicherung -144.287,50 -246,3
Beiträge Pensionsrückdeckungsversicherung 0,00 170,0
Zuweisung/Auflösung Pensionsrückstellung -1.863.180,83 -674,3
2016/2017 2015/2016

Die Pensionsrückstellungen waren in der das Deckungskapital übersteigenden Höhe (EUR 2.007.468,33) aufzulösen, da die Versicherung alle Pensionsansprüche gänzlich deckt.

Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

2016/2017 2015/2016
Abfertigungsaufwand 115.164,00 122,2
Auflösung/Zuweisung Abfertigungsrückstellung -328.316,00 38,2
Beiträge Mitarbeitervorsorgekasse 14.415,50 10,1
-198.736,50 170,6

In der Summe der Gehälter ist ein Ertrag von EUR 3.787,00 (Vorjahr: Aufwand von TEUR 6) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen enthalten.

11. Steuern vom Einkommen -3.745.298,00

2016/2017 2015/2016
Körperschaftssteuer laufende Periode 401.336,03 5,3
Steuerumlage -1.224.661,23 -1,8
Körperschaftsteuer Vorperioden 106.881,93 0,0
Steuerumlage Vorperioden -69.506,21 0,0
Ertrag aus der Aktivierung latenter Steuern -2.959.348,52 0,0
-3.745.298,00 3,5

In den Steuern vom Einkommen sind Erträge aus der Aktivierung von latenten Steuern in Höhe von EUR 2.959.348,52 (Vorjahr TEUR 0) enthalten.

Sonstige Pflichtangaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 110.982,79 (Vorjahr TEUR 111). Davon entfallen EUR 59.612,28 (Vorjahr TEUR 60) auf das nächste Jahr.

Außerbilanzielle Geschäfte

Es bestehen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB, aus denen wesentliche Risiken oder Vorteile für die Gesellschaft entstehen.

Gruppenbesteuerung Mit 13./15. Februar 2012 haben die Aerospace Innovation Investment GmbH (nunmehr FACC AG) als Gruppenträgerin und die - inzwischen verschmolzene - Aero Vision Holding GmbH sowie die FACC AG (nunmehr FACC Operations GmbH) als Gruppenmitglieder mit erstmaliger Wirksamkeit für das Wirtschaftsjahr 2012 eine Gruppen- und Steuerumlagenvereinbarung gemäß den Bestimmungen des § 9 KStG abgeschlossen. Die Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung wurde dem zuständigen Finanzamt mit Gruppenantrag vom 27.02.2012 angezeigt. Zum 28.02.2017 wurde diese Vereinbarung durch einen neuen Gruppenvertrag geändert und ersetzt:

Die Steuerumlagevereinbarung besteht grundsätzlich in der Belastungsmethode, wonach für dem Gruppenträger vom Gruppenmitglied zugerechnete positive Einkommen eine positive Steuerumlage iHv 25 % zu leisten ist. Das positive Einkommen des Gruppenmitgliedes ist mit evident gehaltenen negativen Einkommen (Verlustvortrag) des Gruppenmitgliedes auszugleichen, wobei ein eingeschränkter Verlustabzug des Gruppenträgers zu berücksichtigen ist. Erzielt das Gruppenmitglied ein negatives Einkommen ist eine negative Steuerumlage iHv 25 % zu leisten insoweit das negative Einkommen in einem zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet. Eine Vereinbarung über den Schlussausgleich von in der Gruppe noch nicht verrechnete Verlustvorträge des Gruppenmitglieds wurde getroffen.

Umsatzsteuerliche Organschaft

Die FACC Operations GmbH und die FACC AG begründen seit Juni 2014 eine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG, wobei die FACC AG (vormals Aerospace Innovation Investment GmbH) als Gruppenträger die Umsatzsteuervoranmeldungen für die umsatzsteuerliche Organschaft abgibt.

Nahestehende Unternehmen und Personen

Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen, die zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind.

Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer verteilen sich im Geschäftsjahr 2016/2017 folgendermaßen:

185.000,00 81,9
Prüfungsnahe Beratungsleistungen 7,9
Konzern- und Jahresabschlussprüfung 185.000,00 74,0
2016/2017 2015/2016

Angaben zu Arbeitnehmern und Organen

Arbeitnehmer

Der durchschnittliche Beschäftigungsstand der FACC AG betrug im Geschäftsjahr 15 Angestellte (Vorjahr 11).

Zum Bilanzstichtag waren 20 Angestellte beschäftigt gegenüber 12 Angestellten zum Bilanzstichtag im Vorjahr.

Vorstand

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus:

  • Robert Machtlinger (geb. 25.07.1967)
  • seit 02.02.2016: Yongsheng Wang (geb. 20.05.1963)
  • seit 01.10.2016: Ales Starek (geb. 21.11.1970)
  • bis 24.05.2016: Dipl.-Ing. Walter Stephan (geb. 03.08.1954)
  • bis 02.02.2016: Dipl.-Kauffr. Minfen Gu (geb. 09.11.1965)

Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder Prokuristen.

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands im Zeitraum 1. März 2016 bis 28. Februar 2017 stellen sich wie folgt dar:

Name Gehalt Variabler Bonus Abfertigungen Arbeitgeber
beitrag zur
Pensions
vorsorge
Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Machtlinger Robert 294 - -4* 8 298
Wang Yongsheng** 147 - - - 147
Starek Ales 106 - 15* - 121
Stephan Walter Dipl.-Ing. 103 - - - 103
Gu Minfen Dipl.-Kauffr. 79 - - 2 81
729 11 10 750

*) bedingt durch eine Anpassung der Abfertigungsrückstellung

**) Werkvertragshonorar / Wang Yongsheng ist über die Aerospace Innovation Investment GmbH auf Grundlage eines Werkvertrags für die FACC AG tätig.

LAGEBERICHT DER FACC AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/17

1. RAHMENBEDINGUNGEN

1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Um 2,2 % wuchs die Wirtschaft im Jahr 2016 weltweit. Im Vorjahr hatte das Wachstum 2,6 % betragen. Gebremst wurde die Wachstumsdynamik durch eine schwache Entwicklung der US-Konjunktur im ersten Halbjahr sowie die Rezession in Russland und Brasilien. In den Industrieländern blieb das Wachstum schwach, in den Schwellenländern stabilisierte es sich nach mehreren Jahren der Abschwächung. Die US-Konjunktur wuchs 2016 um 1,6 % nach 2,5 % im Jahr 2015, wobei das Wachstum vor allem durch den Außenhandel gestützt wurde. Investitionstätigkeit und privater Konsum erfüllten die Erwartungen hingegen nicht. In der Eurozone standen die Zeichen auf moderates Wachstum: Das Plus betrug 2016 1,7 % gegenüber 2,0 % im Jahr 2015. Begünstigt wurde diese Entwicklung von der lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, vom weiterhin günstigen Ölpreis und von der Abwertung des Euro gegenüber anderen Währungen. Chinas Wirtschaft entwickelte sich 2016 besser als erwartet. Die Konjunktur stabilisierte sich bei 6,7 % Wachstum. Im Baugewerbe, im Einzelhandel und im Immobilienmarkt zogen die Geschäfte wieder an, aufgrund der schwachen Währung stiegen die globale Nachfrage und damit das Exportvolumen. Die schwache Konjunktur und das Überangebot drückten auf den Ölpreis. Die Energy Information Administration EIA errechnete für 2016 einen durchschnittlichen Rohölpreis der Sorte Brent in Höhe von 43 USD pro Barrel. Ende September 2016 einigten sich die 14 OPEC-Staaten auf Maßnahmen zur Marktstabilisierung, um das Überangebot abzubauen und damit das Preisniveau anzuheben.

1.2. Rahmenbedingungen der Luftfahrtindustrie

Die Luftfahrtbranche wurde 2016 von verschiedenen Faktoren beeinflusst: Politische Instabilität beeinträchtigte das Wachstum, das in den einzelnen Weltregionen sehr unterschiedlich ausfiel. Vor allem auf Verbindungen zwischen Europa und Asien hielt die Nachfrageschwäche an, während sich die Märkte Afrikas, der USA und Osteuropas erholten. Das globale Passagieraufkommen wuchs 2016 um 6,3 %. In Asien stieg die Nachfrage um 8,9 %, in Nordamerika um 3,2 % und in Europa um 3,8 %.

Stimuliert wurde die Nachfrage von niedrigen Ticketpreisen – eine Reaktion der Fluggesellschaften auf sinkende Treibstoffkosten und auf wachsenden Wettbewerbsdruck. Aufgrund der steigenden Passagierzahlen erweiterten die Airlines ihre Flotten: Die weltweite Flotte wuchs 2016 um 5,2 %.

Nach Angaben des Internationalen Luftverkehrsverbands IATA erzielten die Fluggesellschaften 2016 Rekordeinnahmen. Der Nettogewinn der Branche erreichte 35,6 Mrd. USD, nach 35,3 Mrd. USD im Jahr 2015. Hintergrund ist vor allem der niedrige Ölpreis. Laut EIA dürfte dieser noch bis in das Jahr 2020 hinein unter 60 USD pro Barrel liegen. Darüber hinaus setzten die Fluggesellschaften effizientere Flugzeuge ein und profitierten von den Erfolgen, die Umstrukturierungsmaßnahmen der vergangenen Jahre zeitigten.

Airbus und Boeing lieferten 2016 1.436 Flugzeuge aus; 2015 waren es 1.397 gewesen. Im gleichen Zeitraum wurden von Boeing und Airbus 1.419 neue Flugzeuge verkauft, womit sich die Book - to - Bill Ratio annähernd auf 1:1 belief. Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen blieb mit 13.442 auf dem Niveau des Jahresendes 2015.

Das Verkehrsaufkommen in der Luftfahrzeugindustrie dürfte aus heutiger Sicht weiterhin stabil wachsen. Die letzten Marktvorschauen von Airbus und Boeing gehen von einer erneuten Verdoppelung des Verkehrsaufkommens in den kommenden 20 Jahren aus. Laut einer Analyse von Airbus und Boeing wird der Bedarf an neuen Flugzeugen nach heutigen Abwägungen bis zum Jahr 2035 rund 36.300 betragen.

Als wesentliche Faktoren sind in diesem Zusammenhang steigende Reisetätigkeiten in China, Indien, den USA sowie in Europa zu nennen. Die Reisetätigkeit je Einwohner wird sich in den Wachstumsmärkten China und Indien bis zum Jahr 2035 vervierfachen. Die bereits stark ausgeprägte Reisetätigkeit in den Regionen USA und Europa wird bis zum Jahr 2035 um ca. 20 % ansteigen.

2. Allgemeine Angaben

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Des Weiteren übernimmt die FACC AG Finanzierungsagenden im Konzern.

Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Luftfahrtbauteilen befasst.

Seine Produktpalette umfasst "Strukturbauteile" (Verkleidungsteile an Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Komponenten für die Innenausstattung von Flugzeugen (Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Service-Einheiten etc.).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. Das Segment "Aerostructures" ist für die Entwicklung, die Fertigung und den Vertrieb von Strukturbauteilen verantwortlich, das Segment "Interiors" für die Entwicklung, die Fertigung und den Vertrieb von Innenausstattungen und das Segment "Engines & Nacelles" für die Fertigung und den Vertrieb von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Qualitätssicherung, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering-Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Sinne einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

3. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS

Das abgelaufene Geschäftsjahr kann als Jahr der Weichenstellung gesehen werden. Zum Beginn des Jahres stand die Aufarbeitung des Fake President Incident und der daraus resultierenden Veränderungen im Fokus des Managements. Oberstes Ziel war es für Stabilität und Nachhaltigkeit zu sorgen, die vakanten Managementpositionen zu besetzen und parallel dazu die Umsetzung der festgelegten Konzernziele konzentriert voranzutreiben. In Betrachtung des Marktes wurden zahlreiche Serienstarts im Geschäftsjahr erfolgreichumgesetzt, der Hochlauf verschiedener Projekte in allen Segmenten planmäßig vorangetrieben und daraus resultierend ein Umsatzwachstum von über 20% erzielt. Durch gezielte Investitionen wurde sowohl die Kapazität als auch unsere Effizienz gesteigert. Besonders erfreulich ist im Umfeld der Umstände die deutliche Verbesserung des Konzernergebnisses, das das um Sondereffekte bereinigte EBIT konnte um nahezu die Hälfte gesteigert werden. Die weltweit langfristig steigende Nachfrage an neuen Flugzeugen, die letzten Langzeitanalysen bestätigen den Bedarf von über 36.300 neuen Verkehrsflugzeugen bis zum Jahr 2035, ergeben unter den heutigen Prognosen eine FACC Auftragsrücklage von über 5 Milliarden USD. Wir haben auf Basis der vorhandenen Marktvorschauen und der von uns vorangetriebenen Innovationsstrategie gute Voraussetzungen die Position der FACC AG als globaler Tier 1 Partner der Luftfahrzeugindustrie weiter zu festigen.

2016/17 2015/16 2014/15
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
Umsatz 705,7 580,2 528,9
davon Produktumsatz 646,1 518,6 471,4
davon Entwicklungsumsatz 59,6 61,6 57,5
EBIT bereinigt um Einmaleffekte 26,9 -
58,8
-
4,5
Einmaleffekte (Schadensfall) 0,0 -
41,9
-
EBIT 26,9 -
16,9
-
4,5
EBIT Marge (bereinigt) 3,8% -10,1% -0,9%
Ergebnis nach Steuern 16,7 -52,3 -9,6
Ergebnis je Aktie 0,36 -1,14 -0,22

Im Zuge einer Stichprobenprüfung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) wurden der Konzernabschluss zum 29. Februar 2016 sowie die Halbjahresfinanzberichte zum 31. August 2015 und 31. August 2016 der FACC AG ausgewählt und einer Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen. Im September 2016 wurde die FACC AG von der Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert, dass sie das gegenständliche Verfahren selbst durchführen wird.

Das Verfahren war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses im Juni 2017 nicht abgeschlossen. Wir verweisen auf die Erläuterungen unter Note 2im Anhang.

Im Geschäftsjahr 2016/17 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz in Höhe von 705,7 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Anstieg von 125,5 Mio. EUR oder 21,6 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Umsatzerlöse aus Produktlieferungen konnten um 24,6 % auf 646,1 Mio. EUR gesteigert werden. Wesentliche Treiber im Bereich der Produktumsätze bildeten im Geschäftsjahr 2016/17 die Programme für die Airbus-A320-Familie, den Airbus A350 XWB, die Boeings 737 und 787 sowie für Bombardier und Embraer Business Jets. Alle weiteren Programme, darunter auch sämtliche Komponenten für die Ausstattungen von Triebwerken der Hersteller Rolls-Royce und Pratt & Whitney, haben sich entsprechend den Planungen des FACC-Managements entwickelt und zum Wachstum des Konzerns beigetragen.

Die Umsatzerlöse aus der Verrechnung von Entwicklungsleistungen blieben konstant.

Der Materialaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr 2016/17 um 66,1 Mio. EUR von 376,9 Mio. EUR auf 443,0 Mio. EUR. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit dem deutlichen gestiegenen Produktionsumsatz um 24,6 %. Im Materialaufwand sind auch Aufwendungen für Leiharbeitskräfte in Höhe 15,6 Mio. EUR enthalten (2015/16: 2,8 Mio. EUR). Dieser deutliche Anstieg steht ausschließlich im Zusammenhang mit der unterjährigen Hereinnahmen von Arbeitskräften zur Abdeckung von Produktionsspitzen im Segment Interiors.

Die Materialquote (Materialaufwand/Umsatzerlöse) reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Prozentpunkte auf 62,8 % (2015/16: 65,0 %).

Der Personalaufwand des Konzerns erhöhte sich 2016/17 um 14,7 Mio. EUR von 158,5 Mio. EUR auf 173,2 Mio. EUR. Die Personalquote des Konzerns (Personalaufwand/Umsatzerlöse) reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozentpunkte auf 24,5 %. Diese Reduktion ist das Ergebnis laufender Effizienzsteigerungen im Zusammenhang mit Lernkurveneffekten und Ratensteigerungen in wesentlichen Programmen.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 26,9 Mio. EUR (2015/16: –58,8 Mio. EUR). Im EBIT der Vorjahresperiode ist der Schadensfall aus dem "Fake President Incident" in Höhe von 41,9 Mio. EUR in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht.

3.1. Finanzlage

Zentrales Ziel des Finanzmanagements ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu sichern. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen sowie Leasingmodelle.

Finanzierungsinstrumente

In den Treasury-Grundsätzen sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.

Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Anhang unter "A I." verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.

3.1.1. Liquiditätsanalyse

Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus operativerTätigkeit und aus Investitionstätigkeit.

2016/17 2015/16 2014/15
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
Cash Flow aus operativerTätigkeit 20,0 -9,3 7,3
Cash Flow aus Investitionstätigkeit -34,4 -50,9 -77,8
Free Cash Flow -14,4 -60,2 -70,5
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 6,0 3,9 120,9
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -8,4 -56,3 50,4
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden 0,5 1,5 9,5
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 56,2 111,0 51,0
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 48,3 56,2 111,0

Cashflow aus operativer Tätigkeit

Der Cashflow aus operativerTätigkeit lag im Berichtsjahr 2016/17 mit 20,0 Mio. EUR um 29,3 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von –9,3 Mio. EUR. Treiber dieser positiven Entwicklung im Berichtsjahr war insbesondere die positive Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beliefen sich im Geschäftsjahr 2016/17 auf –34,4 Mio. EUR gegenüber –50,9 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.

Hauptreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungs- und Werkzeugkosten für die Flugzeugtypen Airbus A350-1000, Embraer E2 Jets, Comac C919 Interior sowie Investitionen in verschiede Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten.

Die Sachanlageinvestitionen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktionskapazitäten an den österreichischen Standorten Werk 1, Ried, Werk 2, St. Martin und Werk 4, Reichersberg, für die neu anlaufenden Programme sowie zur Unterstützung von steigender steigenden Abrufen im Rahmen bestehender Projekte. Während des Geschäftsjahres wurden insbesondere Neuinvestitionen in Anlagen zur Kapazitätserweiterung durchgeführt sowie Investitionen in zusätzliche Automatisierungsmaßnahmen, Optimierungen bei bestehenden Produktionsanlagen und der Infrastruktur umgesetzt sowie darüber hinaus laufende Erhaltungsinvestitionen durchgeführt.

Langfristige Entwicklung der Investitionstätigkeit

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Geschäftsjahr 2016/17 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei 6,0 Mio. EUR (2015/16: 3,9 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2016/17 lag der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit bei 24,6 Mio. EUR (2015/16: 21,9 Mio. EUR).

Im Wesentlichen standen den Einzahlungen Mittelabflüsse aus der Rückzahlung von Finanzkrediten in Höhe von 7,8 Mio. EUR und aus der Auszahlung aus Zinsen von Finanzkrediten und Anleihen in Höhe von 10,9 Mio. EUR gegenüber.

3.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten

2016/17 2015/16 2014/15
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
Schuldscheindarlehen 42,0 42,0 45,0
davon Schuldscheindarlehen 2012 bis 2015 - - 3,0
davon Schuldscheindarlehen 2012 bis 2017 8,0 8,0 8,0
davon Schuldscheindarlehen 2012 bis 2019 34,0 34,0 34,0
Anleihen 2013-20 (ISIN AT0000A10J83) 89,4 89,2 89,1
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 113,9 96,8 79,4
Brutto Finanzverbindlichkeiten 245,3 228,0 213,5
Abzüglich
Liquide Mittel 48,3 56,2 111,0
Finanzvermögen 48,3 56,2 111,0
Netto Finanzverbindlichkeiten 197,0 171,8 102,5

Die Nettoverschuldung belief sich zum Ende des Geschäftsjahr 2016/17 auf 197,0 Mio. EUR (29. Februar 2016: 171,9 Mio. EUR). Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 48,3 Mio. EUR (29. Februar 2016: 56,2 Mio. EUR).

3.2. Vermögenslage

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,7 Mio. EUR auf 680,6 Mio. EUR.

28. Febuar 2017 29. Febuar 2016
Mio. EUR Mio. EUR
Langfristiges Vermögen 352,7 353,6
Kurzfristiges Vermögen 327,9 311,3
Aktiva 680,6 664,9
Eigenkapital 284,0 267,1
Langfristige Verbindlichkeiten 219,5 229,6
Kurzfristige Verbindlichkeiten 177,1 168,2
Schulden 396,6 397,8
Eigenkapital und Schulden 680,6 664,9

3.2.1. Aktiva

Das langfristige Vermögen reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 29. Februar 2016 nur geringfügig um 0,9 Mio. EUR auf 352,7 Mio. EUR.

Das kurzfristige Vermögen des Konzerns erhöhte sich im Vergleichszeitraum um 16,6 Mio. EUR. Zum einen erhöhten sich hier aufgrund des deutlich Anstiegs der Produktumsätze die Forderungen sowie die Vorräte, zum Anderen verringerte sich der Bestand an liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag am 28. Februar 2017 um 7,9 Mio. EUR auf 48,3 Mio. EUR.

3.2.2. Eigenkapital

Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 284,0 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 41,7 % (29. Februar 2016: 40,2 %).

3.2.3. Schulden

Innerhalb der langfristigen Schulden reduzierten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 7,6 Mio. EUR auf 67,6 Mio. EUR. Der langfristige Ausweis des Schuldscheins reduzierte aufgrund der Klassifizierung der Tranche "Schuldscheindarlehen 2012 bis 2017" als kurzfristige Schulden um 8,0 Mio. EUR auf 34,0 Mio. EUR.

Innerhalb der kurzfristigen Schulden reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 12,9 Mio. EUR auf 59,8 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich um 24,7 Mio. EUR auf 46,3 Mio. EUR.

4. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

4.1. Segment Aerostructures

Der Umsatz im Bereich Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2016/17 331,0 Mio. EUR (2015/16: 269,2 Mio. EUR.). Die Umsätze aus Produktlieferungen erhöhten sich um 72,7 Mio. EUR oder 31,0 % deutlich auf 303,9 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten reduzierten sich im Berichtszeitraum um 28,0 % von zuvor 38,1 Mio. EUR auf 27,1 Mio. EUR.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Bereich Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2016/17 51,2 Mio. EUR (2015/16 bereinigt um Einmaleffekte von 19,5 Mio. EUR: 27,9 Mio. EUR.).

Die positive Entwicklung im Bereich Aerostructures ist wesentlich beeinflusst durch die steigende Nachfrage nach Komponenten für den Airbus A350 und die weiteren Ratenhochläufe von Airbus-A320- und Airbus-A321-Produkten. Bei Neuprojekten wie jenen für die Bombardier C-Series oder die Embrear E2 Jets begann im abgelaufenen Geschäftsjahr die Serienfertigung, was in den kommenden Perioden zu zusätzlichem Wachstum des Segments Aerostructures führen dürfte.

4.2. Segment Engines & Nacelles

Der Umsatz des Bereichs Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2016/17 142,0 Mio. EUR (2015/16: 113,8 Mio. EUR.). Das entspricht einer Steigerung von 24,8 %. Die Umsätze aus Produktlieferungen stiegen um 25,5 % von 105,4 Mio. EUR auf 133,8 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten blieben konstant bei 8,2 Mio. EUR (2015/16: 8,4 Mio. EUR.).

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Bereich Engines & Nacelles betrug im Geschäftsjahr 2016/17 –11,9 Mio. EUR (2015/16 bereinigt um Einmaleffekte von 8,2 Mio. EUR: –20,8 Mio. EUR).

Die Entwicklung im Bereich Nacelles bleibt weiterhin positiv beeinflusst durch das Hochlaufen der Serienproduktion für das Projekt A350 Translating Sleeve (TRSL). Weiters profitiert das Segment durch konstant steigende Nachfrage nach Komponenten für die Flugzeugtriebwerke der Airbus-A320neo-Flugzeugfamilie. Mit der Erstauslieferung der neuen Produkte für den Airbus A330neo wurden wesentliche Meilensteine für die zukünftige Entwicklung des Segments erfolgreich gesetzt.

Der Bereich Engine Composites entwickelte sich erneut positiv. Auch für den Bereich Engine Composites sind die Projekte Airbus A350 Trent XWB sowie PW800 Bypass Ducts maßgeblich für die planmäßige Geschäftsentwicklung.

In der Division Engines & Nacelles konnte der Ergebnisbeitrag der Engine-Programme gesteigert werden. Demgegenüber belastete in den Nacelles-Programmen der Hochlauf des Projekts A350 TRSL die Ertragslage der Division. Temporäre Mehrkosten für Personal zur Absicherung der Ratensteigerungen sowie erhöhte Frachtkosten wirkten vor allem in der ersten Jahreshälfte belastend auf die Ertragslage. Mit voranschreitender Serienfertigung und den erfolgreich eingeführten Maßnahmen konnte mit Beginn des dritten Quartals 2016 ein ausgeglichenes Ergebnis im Segment erreicht werden.

4.3. Segment Interiors

Der Umsatz im Bereich Interiors belief sich im Geschäftsjahr 2016/17 auf 232,8 Mio. EUR (2015/16: 197,2 Mio. EUR). Damit konnte die Division erneut eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr erzielen. Insgesamt betrug der Produktumsatz 2016/17 208,5 Mio. EUR (2015/16: 183,1 Mio. EUR). Das erzielte Wachstum um 13,7 % beruht fast ausschließlich auf den neuen Programmen Airbus A350. Die Umsätze der bestehenden Serienprogramme für Airbus A320, Suchoi Superjet 100 und Embraer Phenom 300 sowie Bombardier C350 blieben stabil. Die Umsätze aus den Business-Jet-Programmen Embrarer Legacy 450 und 500 waren leicht rückläufig.

Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 72,6 % auf 24,3 Mio. EUR nach 14,1 Mio. EUR im Vorjahr. Mehreinnahmen bei der Entwicklung resultieren im Wesentlichen aus der Abwicklung des Konfigurationsmanagements im Bereich Kabinenausstattung für den Airbus A350, den erhöhten Rückflüssen an Entwicklungskosten in Verbindung mit den steigenden Produktionsraten für den Airbus A350 sowie Engineering-Serviceleistungen im Zuge der Entwicklung neuer Passagierkabinenkonzepte für die Xi'an MA700.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Bereichs Interiors betrug im Geschäftsjahr 2016/17 –12,4 Mio. EUR (2015/16 bereinigt um Einmaleffekte von 14,2 Mio. EUR: –23,9 Mio. EUR).

Die Ertragslage des Bereichs Interiors war im Geschäftsjahr 2016/17 weiterhin von anlaufenden Airbus-A350-Neuprojekten beeinflusst. Mehrkosten im Fertigungsumfeld wurden vor allem von der Aufstockung des Mitarbeiterstands durch temporäres Leihpersonal verursacht. Die Herstellungskosten im Bereich der Business-Jet-Fertigung konnten hingegen im Vergleich zum Vorjahr planmäßig reduziert werden.

5. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Zahlenangaben für den Einzelabschluss der FACC AG erfolgen nach UGB, jene für den FACC AG Konzern nach IFRS.

Die Umsatzerlöse von 4,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2016/17 (Geschäftsjahr 2015/16: 3,0 Mio. EUR) resultieren aus Verrechnungen aus Managementleistungen gegenüber der FACC Operations GmbH.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 2,3 Mio. EUR auf 4,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2016/17 beruht im Wesentlichen auf Kosten für die Aufarbeitung eines Schadensfalles aus dem Geschäftsjahr 2015/16 ("Fake President Incident").

Die FACC AG erzielte im Geschäftsjahr 2016/17 einen Jahresüberschuss von 4,0 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2015/16: 1,9 Mio. EUR).

Das Eigenkapital beläuft sich auf 272,5 Mio. EUR gegenüber 268,4 Mio. EUR in der Vorjahresperiode. Die Eigenkapitalquote der FACC AG zum Bilanzstichtag 28. Februar 2017 beträgt 95 % (Geschäftsjahr 2015/16: 95 %)

6. RISIKOBERICHT

FACC ist im Unternehmensalltag fallweise mit unvorhersehbar eintretenden Situationen konfrontiert, die potenziell negative Auswirkungen haben können. Um darauf entsprechend vorbereitet zu sein bzw. kontrolliert auf solche Situationen reagieren zu können, hat FACC ein konzernweites Risikomanagementsystem etabliert.

Primäre Aufgabe des Risikomanagementsystems ist es, alle Risiken in sämtlichen Bereichen des Unternehmens zu identifizieren, zu beurteilen und zu minimieren. Damit sollen die Pläne strategisch wie auch operativ entsprechend umgesetzt und der Fortbestand des Unternehmens entsprechend abgesichert werden.

Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt.

Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. Außergewöhnliche Ereignisse werden umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen. Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden.

Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschauund beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.

6.1. Managementrisiken

Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab.

Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.

Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinne der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.

6.2. Betriebsunterbrechungsrisiko

Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering ist. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.

6.3. Finanzrisiken

Hier erfolgt das Risikomanagement durch die Treasury-Abteilung des Konzerns, die direkt an den Vorstand berichtet. Die Treasury-Abteilung bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Geschäftsbereichen. Zur Absicherung der ermittelten Finanzrisiken werden neben strukturierten operativen Maßnahmen auch gängige derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

6.3.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko – die mögliche wertmäßige Schwankung von Finanzinstrumenten aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze bzw. Änderungen künftiger Cash Flows –

130

entsteht in Zusammenhang mit mittel- und langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (insbesondere Finanzverbindlichkeiten). Dabei wird darauf geachtet, dass ein Großteil des Zinsänderungsrisikos durch den Einsatz von fest verzinslichen Finanzverbindlichkeiten und gängigen derivativen Finanzinstrumenten reduziert wird.

6.3.2. Fremdwährungsrisiko

Transaktionen in der Luftfahrtindustrie werden fast ausschließlich in US-Dollar (USD) abgewickelt. Ein Großteil der Aufwendungen ist in USD fakturiert. Die übrigen Aufwendungen fallen hauptsächlich in Euro an.

Zur Absicherung der Währungsrisiken wird durch die Treasury-Abteilung eine laufende Überwachung aller Transaktions- und Umrechnungsrisiken durchgeführt. Zur generellen Reduktion des USD-Risikos werden Einkäufe mittlerweile zu rund 96 % in USD abgewickelt, sodass so genanntes "Natural Hedging" entsteht.

Zur Absicherung der verbleibenden offenen USD-Positionen (Nettowährungsposition) werden derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) eingesetzt. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten reduziert das Risiko von Wechselkursschwankungen deutlich.

6.4. Projektmanagement

Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele in Form von Projekten umzusetzen. Projekte werden dabei dahingehend unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung übernimmt oder nicht. Jeder Vertrag ist auf seine Umsetzbarkeit zu prüfen, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – wenn erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Manpower, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.

6.5. Kundenrisiko

Das Unternehmen verfolgt eine strenge Kreditpolitik. Die Kreditwürdigkeit bestehender Kunden wird laufend überprüft, Neukunden werden einer Kreditbewertung unterzogen. Für eventuell eintretende Zahlungsausfälle werden nach eingehender Beurteilung des Risikos Einzelwertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen.

6.6. Einkaufs- und Lieferantenrisiko

Der Bereich Einkauf führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenziale und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe von neuen Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet.

6.7. Produkthaftungs- und Qualitätsrisiko

Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.

Bei Projekten, bei denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinaus gehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden.

Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen.

7. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION

FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können, jedoch werden auch Kooperationen mit Kunden zur Optimierung von Produkten eingegangen.

Im Geschäftsjahr 2016/17 wendete FACC 10,0 Mio. EUR bzw. 1,4 % ihres Umsatzes für Grundlagenforschung und Vorentwicklung auf. Darüber hinaus wurden in Verbindung mit Kunden zusätzliche Auftragsentwicklungen durchgeführt – Aufwendung aus diesen Projekten konnten an die Entwicklungspartner weiterverrechnet werden.

Die konsequente Ausrichtung auf Technologieentwicklung bildet den Grundstein für kommerziellen Markterfolg. Steigendem Wettbewerb, insbesondere durch Mitbewerber in Niedriglohnländern, lässt sich nur durch optimierte Prozesse und innovative Produkte begegnen.

Aus Sicht des Unternehmens bildet aktive Forschung und Innovation eine Grundvoraussetzung, um die führende Position von FACC als Entwicklungspartner und Systemlieferant ihrer Kunden beizubehalten. Da FACC oft mit geschützten Kundenpatenten und -prozessen arbeitet, helfen Eigenentwicklungen, bestehende Aufträge zu sichern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. In einem starken Netzwerk aus Kunden, Zulieferern und wissenschaftlichen Partnern entwickelt FACC neue Technologien für die Anwendung in zukünftigen Serienaufträgen.

Das abgelaufene Geschäftsjahr zeigte aus Entwicklungssicht weiterhin sehr positive Ergebnisse. So wurde der Serienanlauf der Airbus A330 Fan Cowl Doors umgesetzt und Strukturbauteile für die COMAC C919 und die Embraer E2 in die Testphase gebracht. Die gute Marktposition von FACC als Hersteller von Winglets konnte durch Neuentwicklungen für die COMAC C919, die Embraer E2 sowie die Airbus-Modelle A320neo und A350 bestätigt werden.

Langfristige Ziele in der Entwicklung liegen derzeit verstärkt auch im Bereich Automatisierung und Produktionsprozessverbesserungen. So wurden im vergangenen Geschäftsjahr neue Fertigungsverfahren für hohe und höchste Stückzahlen entwickelt, die weiterhin eine hohe Auslastung der bestehenden Werke garantieren sollen. In Kombination mit einer Offensive im Bereich Industrie 4.0 arbeiten Forschung & Entwicklung, Produktionsplanung und Fertigung Hand in Hand am Konzept einer "virtuellen Fabrik", um Stoffströme zu optimieren und die Fertigungszeiten weiter zu verkürzen.

Die Entwicklung eines völlig neuartigen Prüfverfahrens für Composite-Bauteile wurde im Geschäftsjahr 2106/17 zum Abschluss gebracht. FACC ist derzeit weltweit das einzige von Boeing qualifizierte Unternehmen, das diese neue Technologie im Serienbetrieb einsetzen darf. Die Vorteile dieser Entwicklung von FACC liegen in der signifikanten Reduktion der Prüfzeiten sowie in erheblichen Einsparungen bei zukünftigen Anlagenkosten. Weitere Kundenqualifikationen befinden sich in Umsetzung und sollen in den kommenden Perioden zum Abschluss gebracht werden.

7.1. Patente & Preise

FACC strebt weitgehende Unabhängigkeit in ihrem Prozessportfolio an, um ihre Technologieführerschaft im Composite-Bereich weiter auszubauen. Darüber hinaus wird das Bauteilportfolio des Unternehmens sukzessive erweitert, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Beide Wachstumsfelder werden durch eine erweiterte Patentstrategie flankiert, die auf den größtmöglichen Schutz des intellektuellen Eigentums abzielt.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt elf neue Patentfamilien angemeldet, darunter neue Fertigungstechnologien, leichte Gepäckablagesysteme, mechanische Anlenkungen und Spoilertechnologien. Insgesamt hält FACC 53 Patentfamilien.

7.2. Vorschau

Die Technologieoffensive, die FACC in den letzten Jahren gestartet hatte, beginnt nun, die erwarteten positiven Effekte zu zeigen. FACC ist im Markt als innovativer Entwicklungspartner gut etabliert und wird als Technologiebenchmark in verschiedenen Bereichen genannt. Technologische Abstimmungen mit den Hauptkunden des Unternehmens finden laufend und im Zuge von gemeinsam umgesetzten Projekten statt.

8. MITARBEITER

Zum Stichtag am 28. Februar 2017 betrug der Mitarbeiterstand der FACC AG 3.393 Vollzeitäquivalente (FTE). Bedingt durch das starke Umsatzwachstum stieg auch der Mitarbeiterstand im Vergleich zum Vorjahr um 11 %. Bei den Angestellten gab es dabei einen leichten Anstieg um 5 %, bei den Arbeitern ein Plus von 14 %.

In Österreich waren zum 28. Februar 2017 3.171,1 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 93 % der gesamten Belegschaft des Konzerns. Der Frauenanteil liegt bei 22,2 %.

Arbeiter Angestellte Gesamt
Central Services 130 287 417
Aerostructures 885 223 1108
Engines & Nacelles 500 129 629
Interiors 732 228 960
Tochtergesellschaften 75 184 259
FACC AG 20 20
Summe 2.322 1.070 3.393

Zur Abdeckung der notwendigen Serienhochläufe waren im Geschäftsjahr 2016/17 zusätzlich bis zu 320 Leasingkräfte in der Produktion eingesetzt. Mit Stichtag am 28. Februar 2017 reduzierte sich der Stand auf 103 Leasingkräfte.

Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in der Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 38 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 56 % der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 22 % kommen aus Deutschland.

Um ihre Attraktivität als Arbeitgeber sowie die Mitarbeiterbindung weiter zu verbessern, hat FACC ihre umfassende Employer-Branding-Strategie im Berichtszeitraum weiter konsequent umgesetzt. Mit dem Projekt "Gesund und zufrieden bei FACC" wurden während des Geschäftsjahres zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeitermotivation gesetzt. Das Engagement für betriebliche Gesundheitsförderung wurde im Februar 2017 mit dem "Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung" ausgezeichnet.

Weiterbildung und Qualifizierung der Belegschaft bildeten 2016/17 wie schon in den Jahren zuvor ein Schwerpunktthema im Personalmanagement. Im Rahmen der FACC Academy, in der alle Weiterbildungsmaßnahmen des Konzerns gebündelt sind, wurden daher umfangreiche Entwicklungsprogramme umgesetzt.

Neben der laufenden Weiterbildung des bestehenden Personals hat die Weiterbildung neuer Mitarbeiter hohe Priorität, um deren Qualifikation entsprechend den sehr hohen Anforderungen der Flugzeugindustrie sicherzustellen. Dazu wurden im Berichtszeitraum insgesamt 604 Trainings mit 6.370 Teilnehmern abgehalten.

Um die Unternehmenswerte von FACC - Leistung, Erfolg, Wertschätzung und Teamgeist nachhaltig zu verankern, wurde im Berichtszeitraum zum dritten Mal der "FACC Leonardo" verliehen – ein Team-Award, der besondere Leistungen bei der Umsetzung dieser Werte oder einzelner Projekte auszeichnet. Im November 2016 wurde der Preis nach einem mehrstufigen Auswahlprozess vergeben. Das Siegerteam entwickelte ein völlig neuartiges und weltweit einzigartiges NDI-Thermografie-Prüfverfahren für Composite-Bauteile, mit dem die Einbettung von Fremdmaterialien und die ordnungsgemäße Verklebung sowohl kosteneffizient als auch zeitsparend überprüft werden können. FACC konnte die Entwicklung als weltweit einziges Unternehmen der Luftfahrtindustrie bei ihren Kunden Boeing qualifizieren und einsetzten. Prüfzeiten von komplexen Bauteilen werden durch das neue System signifikant reduziert.

Hohen Stellenwert genießt bei FACC die Lehrlingsausbildung. So waren im Geschäftsjahr 2016/17 in Summe 42 Lehrlinge in den Berufen Kunststofftechnik (26 Lehrlinge), Metalltechnik (ein Lehrling), Konstruktion (13 Lehrlinge), IT Technik (ein Lehrling) und IT Informatik (ein Lehrling) im Unternehmen beschäftigt. Für die hohe Qualität der Ausbildung bei FACC sprechen unter anderem die Ergebnisse, welche die Lehrlinge des Unternehmens 2016 beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer Oberösterreich für kaufmännische und

technische Berufe erzielten. Von 757 Lehrlingen aus 97 oberösterreichischen Unternehmen sicherten sich wieder zahlreiche Mitglieder des FACC Future Teams Spitzenplätze. In der Kategorie "Kunststofftechnik" konnte sich FACC den Dreifachsieg sichern, in der Kategorie "Konstruktion" wurden die Plätze zwei und drei belegt. In der Spezialwertung "Mädchen in der Technik" konnten die ersten beiden Plätze erzielt werden. Das Engagement in der Lehrlingsausbildung wurde auch 2016 erneut mit der INEO-Auszeichnung zum vorbildlichen Lehrbetrieb belohnt.

9. ENERGIE & UMWELT

9.1. Energie

Seit der Gründung von FACC im Jahr 1989 prägt kontinuierliches Wachstum die Entwicklung des Unternehmens. Von 2011 bis 2015 beschleunigte sich dieses Wachstum deutlich. Der Verbrauch von Energie und Ressourcen folgte diesem Trend jedoch nicht. Dank vielfältiger Maßnahmen zeigte die Entwicklung des Energieverbrauchs bei FACC einen deutlich flacheren Verlauf als die Betriebsleistung des Unternehmens. Konkret stieg die Energieeffizienz der FACC-Werke in den Jahren von 2010 bis 2014 jährlich um 10 % und 2015 um weitere knapp 7 % – Spitzenwerte, die durch Maßnahmen wie etwa Energie-Monitoring, den Einsatz von Leittechnik oder die zentrale Überwachung der Gebäudetechnik erreicht wurden.

Durch gezielte Energieeffizienzmaßnahmen konnte im Geschäftsjahr 2016/17 die Effizienz um 12,1 % gesteigert werden. Mit diesem Spitzenwert wurden sogar die äußerst positiven letzten Jahre übertroffen. Gegenüber dem Jahr 2010 wurde der spezifische Energieverbrauch in Summe um 44,92 % gesenkt.

Als konkrete Maßnahmen können hier ein konsequenter Einsatz von Wärmerückgewinnung, die Optimierung der Anlagenauslastung sowie die Senkung der Betriebstemperaturen auf der Versorgungsebene genannt werden.

Für das laufende Geschäftsjahr 2017/18 werden diese Maßnahmen weiterverfolgt bzw. wurde ein kompletter Umstieg auf LED-Beleuchtungssysteme gestartet.

9.2. Umwelt

Das Umweltmanagementsystem von FACC gemäß ISO 14001 ist bestens eingeführt und wird an laufenden Veränderungen wie neue Technologien oder neue rechtliche Anforderungen angepasst.

Um den rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Umwelt, Arbeitssicherheit und Energie gerecht zu werden, wird derzeit das bestehende Rechtsmanagementsystem um eine Systemunterstützung erweitert.

Das Erreichen der Umweltziele, sowie die Umsetzung des Umweltprogramms werden bei FACC durch ein effektives Kennzahlensystem unterstützt, das als Basis für die Managementbewertung Umwelt dient.

Ein nachhaltiges Abfallwirtschaftssystem bildet bei FACC die Grundlage für die Entlastung der Umwelt, daher werden im Konzern kontinuierlich Verbesserungen angestrebt. Umgesetzt wurde zuletzt das Recycling von Lösungsmittel, die einen erheblichen Anteil am Abfall in der Produktion verursachen. Aktuell etwa realisiert FACC ein Pilotprojekt das die Wiederverwendbarkeit von mit Lösungsmitteln getränkten Putztüchern ermöglichen soll. Diese Tücher sollen in Zukunft nicht mehr teuer entsorgt werden müssen, sondern durch ein spezielles Waschverfahren wiederverwendet werden.

10. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

11. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

11.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gem. § 243a Abs. 2 UGB ist die FACC AG verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gem. § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands der FACC AG, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.

Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch der FACC AG festgehalten worden. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens sichergestellt sind.

Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnungen, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software (SAP).

Bei FACC wird seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen SAP eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeiten der SAP-Systeme wurden in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.

Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.

In Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand

139

freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.

In Bezug auf die IT-Sicherheit wurden Maßnahmen in den Bereichen Berechtigungskonzept, Funktionstrennung und Systemsicherheit ausgearbeitet bzw. umgesetzt.

Im Zusammenhang mit dem zunehmenden Bedrohungspotenzial durch Cyberkriminalität und dem erlittenen Schaden des Geschäftsjahres 2015/16 – dem "Fake President Incident" – hat die FACC AG unmittelbar nach Schadensfeststellung im Jänner 2016 eine umfassende Analyse des internen Kontrollsystems sowie der wesentlichen Prozesse veranlasst und weitere Prozesse und Kontrollen zur Verbesserung implementiert. Die Verbesserungsmaßnahmen haben insbesondere folgende Schwerpunkte

  • Implementierung eines integrierten "Purchase to Pay"-Prozesses
  • Organisatorische Verbesserungen im Finanzbereich (Accounting, Controlling, Treasury)

11.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital der FACC AG belief sich zum 28. Februar 2017 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen.

Jede Aktie der FACC AG entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.

Zum 28. Februar 2017 war die FACC International Company Ltd., Hongkong, direkt bzw. indirekt mit 55,5 % an der FACC AG beteiligt. Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2017 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.

Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug 44,5 %.

Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Bei der FACC AG besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile an der FACC AG nicht unmittelbar ausüben.

11.3. Genehmigtes Kapital

141

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 19.895.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

11.4. Bedingtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde das Grundkapital um bis zu 15.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Dieses bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs- oder Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und der Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe der Bestimmungen der Wandelschuldverschreibungen zu ermitteln. Der Ausgabebetrag der Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

11.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat

Solange die FACC International Company Ltd., Hongkong, Aktionärin der FACC AG mit einer Beteiligung von zumindest 25 % des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung der FACC AG das Recht, bis zu einem Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.

Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.

11.6. Sonstige Angaben

Zum 28. Februar 2017 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der FACC AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

In den Vereinbarungen betreffend Schuldscheindarlehen sind "Change of Control"-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn

  • a. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) direkt oder indirekt insgesamt weniger als 50 % plus eine Aktie der Darlehensnehmerin hält oder
  • b. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) weder direkt noch indirekt das Recht hat, die Mehrheit der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsmitglieder der Darlehensnehmer zu bestimmen und zu ernennen.

12. AUSBLICK

12.1. Der Markt der zivilen Luftfahrt

Der Wachstumstrend in der zivilen Luftfahrtindustrie dürfte auch in Zukunft weiter anhalten: Analysen der OEMs bestätigen derzeit die konstante jährliche Zunahme des Passagieraufkommens von rund 5 %. In den kommenden 20 Jahren wird sich die Flotte an Flugzeugen weltweit von derzeit 21.000 Verkehrsflugzeugen (Quelle: Marktausblick – Airbus/Boeing 2016) bis zum Jahr 2035 auf 42.500 Flugzeuge mehr als verdoppeln. Aus der derzeit bestehenden Flotte werden 14.800 Flugzeuge außer Dienst gestellt und durch moderne Flugzeuge ersetzt werden. Entsprechend dieser Einschätzung besteht innerhalb der nächsten 20 Jahre ein Bedarf an 36.300 neuen Flugzeugen.

Es wird jedoch auch von einer deutlichen Verschiebung hin zu den neuen Wachstumsmärkten China und Indien ausgegangen. Das Verkehrsaufkommen (Reisetätigkeit pro Jahr und Einwohner) soll sich in diesen Ländern bis zum Jahr 2035 vervierfachen. Das Reiseaufkommen je Einwohner in den USA und in Europa wird sich – obwohl es sich bereits heute auf hohem Niveau befindet – um weitere 20 % erhöhen.

Im vergangenen Jahr lieferten Airbus und Boeing zusammen 1.436 neue Verkehrsflugzeuge an ihre Kunden aus. Im gleichen Zeitraum wurden 1.419 Flugzeuge an Airlines verkauft. Es handelt sich somit um eine Book to Bill Ratio von annähernd 1:1.

12.2. FACC-Konzern

Das Erreichen des Umsatzziels von 1 Mrd. Euro gemäß der "Vision 2020" bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020/21 bleibt aufrecht. Für die Folgejahre wird von einer stufenweisen Steigerung der Fertigungsrate in wesentlichen Programmen ausgegangen. Bedingt durch das ausgewogene und moderne Produkt- und Kundenportfolio von FACC kann das Unternehmen vom generellen Wachstum aller bedeutenden Flugzeugfamilien profitieren. Aus heutiger Sicht ist für das Geschäftsjahr 2017/18 ein moderates Umsatzwachstum zu erwarten.

Der Markt für Wartung und Reparatur (Maintenance, Repair and Overhaul) – allen voran die Instandhaltung und Reparatur von Composite-Systemen – wird durch den steigenden Anteil an Composite-Strukturen bei neuen Flugzeugen immer mehr zu einem Geschäftsfeld mit Potenzial. Unterstützt durch die weitreichenden Erfahrungen von FACC in der Entwicklung und Herstellung vom Composite-Systemen verfolgt FACC das Ziel, neben dem Kerngeschäft vermehrt Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten für Airlines anzubieten.

Weiterhin im Fokus des Managements liegt die nachhaltige Stärkung der Ertragskraft des Unternehmens. Initiativen zur Erhöhung des Automatisierungsgrads und der Produktivität sowie das Outsourcing der Produktion von einfachen Composite-Teilen in die Supply Chain sollen die Ertragslage des Konzerns weiter stärken.

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter gemäß § 82 Abs. 4 Z 3 BörseG

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist."

Ried i. Innkreis am 11. Juni 2017

Der Vorstand

Robert Machtlinger eh Ales Starek eh Wang Yongsheng eh CEO CFO CCO

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.