Pre-Annual General Meeting Information • Aug 5, 2017
Pre-Annual General Meeting Information
Open in ViewerOpens in native device viewer
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
05.08.2017
Kapsch TrafficCom AG Wien, FN 223805 a ISIN AT000KAPSCH9
Zwtl.: E i n b e r u f u n g
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG am Mittwoch, dem 06. September 2017, um 10.00 Uhr, Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG, 1120 Wien, Am Europlatz 2.
Zwtl.: T a g e s o r d n u n g :
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 16. August 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
Zwtl.: HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 16. August 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Hans Lang, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 28. August 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)50 811 2809 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Hans Lang, oder per E-Mail [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an Herrn Mag. Hans Lang übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an [email protected], oder per Telefax an +43 (0)50 811 2809, übermittelt werden.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27. August 2017 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 01. September 2017 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail: [email protected] (als elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) Per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599; unbedingt bei Aktien ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben. (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 12 Abs 3 genügen lässt Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 68 Per E-Mail: [email protected] [[email protected]] (Dabei können die Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 27. August 2017 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Zwtl.: VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 05. September 2017, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 68 Per E-Mail: [email protected] [[email protected]], wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem Mail anzuschließen ist Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Danach ist die Vollmacht oder der Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations abrufbar. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 oder E-mail [email protected].
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00 eingeteilt in 13.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 13.000.000 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.
Wien, im August 2017 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Investorenkontakt: Mag. Hans Lang Investor Relations Officer Kapsch TrafficCom AG Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich Tel.: +43 50 811 1122 E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/2235/12/10035945/0/ Invitation_Kapsch_TrafficCom_AG_DE.pdf
| Emittent: | Kapsch TrafficCom AG |
|---|---|
| Am Europlatz 2 |
|
| A-1120 Wien | |
| Telefon: | +43 1 50811 1122 |
| FAX: | +43 1 50811 99 1122 |
| Email: | [email protected] |
| WWW: | www.kapschtraffic.com |
| ISIN: | AT000KAPSCH9, AT0000A0KQ52 |
| Indizes: | |
| Börsen: | Wien |
| Sprache: | Deutsch |
| Aussendung übermittelt durch euro adhoc |
|---|
| The European Investor Relations Service |
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.