Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 27, 2018
Annual / Quarterly Financial Statement
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Stadlauer Malzfabrik AG 1220 Wien, Smolagasse 1
Seiten
| Jahresabschluss 2017 | Kapitel 1 | 1 – 11 |
|---|---|---|
| Lagebericht | Kapitel 2 | 12 - 17 |
| Erklärung der gesetzlichen Vertreter | Kapitel 3 | 18 |
| Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
Kapitel 1
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2017
AKTIVA
| Stand | Stand | ||
|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | ||
| EUR | EUR | ||
| A Anlagevermögen | |||
| Ι. | Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten 1. |
109 566,51 | 109 566,51 | |
| davon Grundwert | 109.566,51 | 109.566,51 | |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.720,73 | 8.720,73 | |
| 118.287,24 | 118.287,24 | ||
| Ш. | Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen 1. |
8.982.362,30 | 8.982.362,30 | |
| Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 2. |
12.981.346,71 | 12 783 589,28 | |
| 21 963 709,01 | 21.765.951,58 | ||
| 22.081.996,25 | 21.884.238,82 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| Ι. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen davon aus Lieferungen und Leistungen |
23.849.964,86 134.892,42 |
23.069.343,64 58.444,50 |
|
| davon sonstige | 23.715.072,44 | 23.010.899,14 | |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 | |
| 2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 64.570,00 | 367.494,00 | |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 | |
| 23 914 534,86 | 23 436 837,64 | ||
| 11. | Guthaben bei Kreditinstituten | 3.406.971,93 | 3.019.237,46 |
| 27.321.506,79 | 26.456.075,10 | ||
| Aktive latente Steuern | 89 461,78 | 86.970,54 | |
| 49 492 964,82 | 48 427 284,46 |
PASSIVA
| Stand | Stand | ||
|---|---|---|---|
| 31.12 2017 | 31 12 2016 | ||
| EUR | EUR | ||
| А. | Eigenkapital | ||
| Eingefordertes Grundkapital I. |
5 600 000,00 | 5 600 000,00 | |
| gezeichnetes Grundkapital einbezahltes Grundkapital |
5.600.000,00 5.600.000,00 |
5.600.000,00 5.600.000,00 |
|
| II. Kapitalrücklagen |
|||
| gebundene 1. |
13 144 494,72 | 13.144.494,72 | |
| Gewinnrücklagen III. |
|||
| gesetzliche Rücklagen 1. |
130 811,10 | 130 811,10 | |
| andere Rücklagen (freie Rücklagen) $2 -$ |
14.607.203,13 | 14 607 203,13 | |
| 14 738 014,23 | 14 738 014,23 | ||
| IV. Bilanzgewinn | 12.545.923,73 | 11.469.973,22 | |
| davon Gewinnvortrag | 10.965.973,22 | 10.175.240,93 | |
| 46.028.432,68 | 44.952.482,17 | ||
| В. | Rückstellungen | ||
| Rückstellungen für Pensionen 1. |
1.637.000,00 | 1.655.000,00 | |
| 2. Steuerrückstellungen 3. |
123.662,00 | 0,00 | |
| sonstige Rückstellungen | 48.200,00 1.808.862,00 |
47.300,00 1.702.300,00 |
|
| С. | Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3.610,50 | 25.344,90 | |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 3.610,50 | 25.344,90 | |
| 2. sonstige Verbindlichkeiten |
51.377,10 | 54.077,85 | |
| davon aus Steuern | 29.129,82 | 32.611,19 | |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 51.377,10 | 54.077,85 | |
| 54.987,60 | 79.422,75 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 54.987,60 | 79.422,75 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.600.682,54 | 1.693.079,54 | |
| 49 492 964,82 | 48 427 284,46 |
Wien
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 1 477 618,68 | 1.502.286,29 |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit | ||
| Ausnahme der Finanzanlagen | 0,00 | 14.898,87 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen b) |
1.620,17 | 10.107,56 |
| c) übrige |
351,62 | 225,60 |
| 1.971,79 | 25.232,03 | |
| 3. Personalaufwand | ||
| a) soziale Aufwendungen | -183.312,96 | -116.183,64 |
| davon Aufwendungen für Altersversorgung | $-183.312.96$ | $-116.183,64$ |
| 4. sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom | ||
| Einkommen und vom Ertrag fallen b) übrige |
$-21.113,08$ -932 560,01 |
$-25.783,69$ |
| -953.673,09 | -979.357,33 $-1.005.141,02$ |
|
| 342.604,42 | ||
| 5. Zwischensumme aus Z 1 bis 4 (Betriebsergebnis) | 406.193,66 | |
| 6. Erträge aus anderen Wertpapieren | 346.038,86 | 311.698,56 |
| 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 935.780,06 | 912.565,91 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 934.473,59 | 909.400,24 |
| 8. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung | ||
| zu Finanzanlagen | 503.877,88 | 127.010,09 |
| 9. Aufwendungen aus Finanzanlagen | $-19.203,45$ | -159 138,92 |
| davon Abschreibungen auf Finanzanlagen | $-19.203,45$ | $-159.138,92$ |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | $-84,80$ |
| davon betreffend verbundene Unternehmen | 0,00 | $-84.80$ |
| 11. Zwischensumme aus Z 6 bis 10 (Finanzergebnis) | 1 766 493,35 | 1.192.050,84 |
| 12. Ergebnis vor Steuern | 2.109.097,77 | 1.598.244,50 |
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -529 147,26 | $-303.512,21$ |
| 14. Ergebnis nach Steuern | 1.579.950,51 | 1 294 732,29 |
| 15 Jahresüberschuss | 1.579.950,51 | 1.294.732,29 |
| 16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 10.965.973,22 | 10.175.240,93 |
| 17. Bilanzgewinn | 12.545.923,73 | 11.469.973,22 |
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der §§ 189 ff UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm aufgestellt worden, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Es sind die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.
Die Gesellschaft gilt gemäß den Bestimmungen des § 221 UGB als große Kapitalgesellschaft. Alle Vorschriften des UGB in der derzeit geltenden Fassung sind bei der Erstellung dieses Berichtes berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 231 (2) UGB.
Für den vorliegenden Jahresabschluss wurden – wie bereits erstmals im Vorjahr - die Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) angewendet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Ausweis sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsgrundsatz ist Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. In den Anschaffungskosten sind Anschaffungsnebenkosten enthalten. Anschaffungskostenminderungen sind abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen den steuerlichen Höchstsätzen.
Bei Finanzanlagen erfolgt die Abschreibung gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzanlagen dürfen solche Abschreibungen auch vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, gilt seit dem RÄG 2014 die Verpflichtung, den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung im Umfang der Wertaufholung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.
Die seit Jahresbeginn eingetretenen Wertaufholungen bzw. Wertminderungen bei den Wertpapieren werden durch Zuschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen im Finanzanlagevermögen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert, vermindert um erkennbare Einzelrisiken, angesetzt.
Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wird in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung eine passive latente Steuer gebildet. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung wird diese als aktive latente Steuer in der Bilanz angesetzt.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem aktuellen Körperschaftsteuersatz von 25 % ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.
Die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehenden aktiven Unterschiedsbeträge resultieren aus den Rückstellungen für Abfertigungen sowie sonstigen Rückstellungen. Zum 31.12.2017 errechnen sich aktive latente Steuern in Höhe von EUR 89.461,78 (Vorjahr EUR 86.970,54), welche saldiert mit den passiven latenten Steuern in Höhe von EUR 603,75 (Vorjahr EUR 603,75) aktiviert wurden.
Die Kapital- sowie Gewinnrücklagen werden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen.
Die Rückstellungen decken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab.
Die Pensionsrückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen sind durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Die Berechnung erfolgte nach den Vorschriften der § 211 UGB mit einem Durchschnittszinssatz von 3,68% (Vorjahr 4,01%) und einem Rententrend von 2% (Vorjahr 2%), wobei der Berechnung die "AVÖ 2008-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler, (Angestellte-Generationentafel)" zugrunde gelegt wurden. Da alle Pensionsberechtigten bereits Leistungsempfänger sind, wurde der Barwert der zukünftigen Leistungen als Rückstellung angesetzt.
Die Verbindlichkeiten entsprechen den Rückzahlungsbeträgen.
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Der in den Beträgen II. Punkt 1 im Anlagenspiegel enthaltene Buchwert der Grundstücke beläuft sich auf TEUR 110 (Vorjahr TEUR 110).
Auf Grund der Bestimmungen des RÄG 2014 sind im vorliegenden Jahresabschluss Zuschreibungen für Wertaufholungen, die vor dem Inkrafttreten des RÄG 2014 eingetreten sind, in Höhe von TEUR 1.601 enthalten, welche im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Muttergesellschaft IREKS GmbH / Kulmbach (Deutschland) mit TEUR 23.715 (Vorjahr TEUR 23.011) aus dem Finanzverkehr sowie die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH mit TEUR 135 (Vorjahr TEUR 58) aus Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Position enthält abgegrenzte Zinserträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr TEUR 65), welche nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind im Wesentlichen kurzfristig veranlagt.
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich für das abgelaufene Geschäftsjahr wie folgt dar:
| Eigenkapitalspiegel | Grundkapital | Kapitalrücklagen gebundene |
Gewinnrücklagen | Bilanzgewinn | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Stand am 1.1.2017 Ausschüttung Jahresüberschuss |
5.600.000,00 | 13.144.494,72 | 14.738.014,23 | 11.469.973,22 -504.000,00 1.579.950,51 |
44.952.482,17 -504.000,00 1.579.950,51 |
| Stand am 31.12.2017 | 5.600.000,00 | 13.144.494,72 | 14.738.014,23 | 12.545.923,73 | 46.028.432,68 |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.600.000 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
| 31.12.2017 EUR |
Vorjahr EUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. 3. |
Pensionsrückstellung 2. Steuerrückstellung Sonstige Rückstellungen |
1.637.000,00 123.662,00 |
1.655.000,00 0,00 |
| -Sachrückstellungen | 48.200,00 | 47.300,00 | |
| 1.808.862,00 | 1.702.300,00 |
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2017 EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. Sonstige Verbindlichkeiten |
3.610,50 51.377,10 |
25.344,90 54.077,85 |
| 54.987,60 | 79.422,75 |
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Über das geschäftsgewöhnliche Maß hinausgehende sonstige Verpflichtungen bestehen nicht.
Auf Grund des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 entfiel in 2016 im Unternehmensrecht die Möglichkeit bei Vermögensgegenständen, die in den Vorjahren einer Wertminderung unterlagen, von der Wertaufholung (Zuschreibung) abzusehen. Wird nach § 124b Z 270 EStG für bis zum 31. Dezember 2015 unterlassene Zuschreibungen steuerlich eine Zuschreibungsrücklage gebildet, kann der in dieser Rücklage erfasste Betrag in der Bilanz unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und entsprechend der Vorgaben des § 124b Z 270 EStG aufgelöst werden.
Ausgewiesen ist die hier bis zum 31.12.2017 vorzunehmende Zuschreibung der Finanzanlagen in Höhe von TEUR 1.601 (Vorjahr 1.693).
Die Umsatzerlöse sind im Jahr 2017 um rund 2 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dieser Rückgang ist auf gesunkene Nutzungsentgelte für Mobilien und Gebäude infolge niedrigerer zu verrechnender Aufwendungen zurückzuführen. Die Grundlage für die Ermittlung der zu verrechnenden Nutzungsentgelte bildet der seit dem Jahr 1994 zwischen der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH und unserer Gesellschaft unverändert bestehende Betriebsführungsund -überlassungsvertrag. Dieser sieht eine nach dem Verbraucherpreisindex wertgesicherte, daher jährlich angepasste Miete für die überlassenen Grundstücke vor. Zusätzlich zur Grundstücksmiete ist in diesem Vertrag vereinbart, dass der Mieterin als weiteres Nutzungsentgelt für die Mobilien und Gebäude alle unserer Gesellschaft erwachsenden betrieblichen Aufwendungen, welche in ursächlichem Zusammenhang mit dem überlassenen Betrieb entstanden sind (u.a. Versicherungs-, Wasserkosten), angelastet werden.
Die Pensionszahlungen erfolgten an im Ruhestand befindliche ehemalige leitende Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene. Für die künftigen Zahlungen an die begünstigten Personen sind auf Grund der bestehenden, das Unternehmen verpflichtenden Verträge Rückstellungen gebildet, deren Betrag auf versicherungsmathematischer Grundlage ermittelt ist.
| Zusammensetzung | 2017 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|---|---|---|
| Betriebsaufwendungen Weiterverrechnete Wasserkosten |
746 | 795 |
| Verwaltungsaufwendungen Sonstige Verwaltungskosten |
187 | 184 |
| 933 | 979 |
In den Verwaltungsaufwendungen sind gem. § 237 Z 14 UGB die Kosten für Prüfung des Jahresabschlusses mit TEUR 23 (Vorjahr TEUR 23), Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen mit TEUR 1 (Vorjahr TEUR 4) und Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 18) enthalten.
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2017 sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft eingetreten.
Vorstand
Lutz HAGER Stefan SOINÉ
Im Jahr 2017 haben die zwei aktiven Mitglieder des Vorstandes von unserer Gesellschaft keine Bezüge erhalten, da sie im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen mit der IREKS GmbH für unsere Gesellschaft tätig sind (§ 239 UGB).
Hans Albert RUCKDESCHEL, Vorsitzender Jürgen BRINKMANN, stellv. Vorsitzender Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER Hartwig UEBERSBERGER
Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2017 aufgrund des § 12 der Satzung Anspruch auf eine Aufsichtsratsvergütung von insgesamt TEUR 14,5 (Vorjahr TEUR 14,5). Dieser Betrag ist als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. Weiters haben die Mitglieder Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2017 keine ArbeitnehmerInnen beschäftigt.
A-1220 Wien, Smolagasse 1 Stammkapital: EUR 7.500.000 Anteil: 49,02 % im Eigentum unserer Gesellschaft Eigenkapital 31.12.2017: TEUR 66.274 Jahresüberschuss 2017: TEUR 4.973
Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der IREKS GmbH, Kulmbach/Deutschland, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss der IREKS GmbH wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Es wird vorgeschlagen unter Bezugnahme auf den § 18 unserer Satzung das Ergebnis wie folgt zu verwenden:
| EUR | |
|---|---|
| Jahresgewinn 2017 | 1.579.950,51 |
| + Gewinnvortrag 2016 | 10.965.973,22 |
| Bilanzgewinn 2017 | 12.545.923,73 |
| Abzüglich Dividende von 0,90 EUR je Stückaktie | 504.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 12.041.923,73 |
Wien, am 27. März 2018
Der Vorstand
Lutz HAGER Stefan SOINÉ
| Anschaffungs- bzw Herstellungskosten | Abschreibungen | Buchwerte | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand | Stand | Stand | kumulierte Abschreibungen |
Stand | |||||||||||||
| 1.1.2017 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2017 | 1.1.2017 | Zugänge Zuschreibungen | Abgänge | 31.12.2017 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | ||||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||||||
| 1. Rechte | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | |||||||
| II. Sachanlagen | |||||||||||||||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 4.373.368,91 | 0,00 | 0,00 | 4.373.368,91 | 4.263.802,40 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.263.802,40 | 109.566,51 | 109.566,51 | ||||||
| 2. technische Anlagen und Maschinen | 5.221.051,12 | 0,00 | 0,00 | 5.221.051,12 | 5.221.051,12 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.221.051,12 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1.805.678,16 | 0,00 | 14.523,16 | 1.791.155,00 | 1.796.957,43 | 0,00 | 0,00 | 14.523,16 | 1.782.434,27 | 8.720,73 | 8.720,73 | ||||||
| 11.400.098,19 | 0,00 | 14.523,16 | 11.385.575,03 | 11.281.810,95 | 0,00 | 0,00 | 14.523,16 | 11.267.287,79 | 118.287,24 | 118.287,24 | |||||||
| III. Finanzanlagen | |||||||||||||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.982.362,30 | 0,00 | 0,00 | 8.982.362,30 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.982.362,30 | 8.982.362,30 | ||||||
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens |
18.618.099,52 | 0,00 | 972.600,00 | 17.645.499,52 | 5.834.510,24 19.203,45 | 384.734,38 | 804.826,50 | 4.664.152,81 | 12.981.346,71 | 12.783.589,28 | |||||||
| 27.600.461,82 | 0,00 | 972.600,00 | 26.627.861,82 | 5.834.510,24 19.203,45 | 384.734,38 | 804.826,50 | 4.664.152,81 | 21.963.709,01 | 21.765.951,58 | ||||||||
| 39.008.010,30 | 0,00 | 987.123,16 | 38.020.887,14 | 17.123.771,48 19.203,45 | 384.734,38 | 819.349,66 | 15.938.890,89 | 22.081.996,25 | 21.884.238,82 |
Die Weltkonjunktur hat sich im Verlauf des Jahres 2017 weiter gefestigt. Die wirtschaftliche Entwicklung verläuft seit längerer Zeit in nahezu allen großen Volkswirtschaften gleichgerichtet positiv. Der IWF (Internationale Währungsfonds) rechnete für 2017 mit einem Anstieg der weltweiten Produktion von 3,6%. Auf europäischer Ebene hat sich vor allem das Expansionstempo in den großen Volkswirtschaften erhöht.
Die österreichische Wirtschaft befindet sich mit einem Plus von 3,1% für 2017 in einer Phase starken Wachstums. Ein Anstieg von mehr als 3% wurde zuletzt in den Hochkonjunkturjahren 2006 und 2007 registriert. Der Arbeitsmarkt ist weiterhin durch eine hohe Beschäftigungsdynamik und einen Rückgang der Zahl der Arbeitslosen gekennzeichnet.
An den Finanzmärkten herrscht nach wie vor ein historisch niedriges Zinsniveau, das auch in 2018 nach unserer Einschätzung keine grundlegende Änderung erfahren wird.
Positiv und zuversichtlich präsentieren sich in 2017 die Aktienmärkte im nationalen und internationalen Umfeld, was sich auch in der Entwicklung der relevanten Indices niederschlägt. Allerdings hat sich die Volatilität in diesem Sektor deutlich erhöht, wie die jüngsten Kurseinbrüche an den Börsen im Jänner / Februar 2018 gezeigt haben.
Der Jahresabschluss per 31.12.2017 weist eine Bilanzsumme von TEUR 49.493 (Vorjahr TEUR 48.427) und ein Eigenkapital von TEUR 46.028 (Vorjahr TEUR 44.952) aus. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 93,0 % (Vorjahr 92,8 %).
Im Geschäftsjahr 2017 kam ein gegenüber den Vorjahren unveränderter Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag zwischen unserer Gesellschaft und der operativen Beteiligungsgesellschaft, STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, zur Anwendung und war die Grundlage für die Verrechnung des Mietentgeltes. Es verringert sich vertragsgemäß gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.502 auf TEUR 1.478 infolge niedrigerer zu verrechnender Aufwendungen.
Für das Geschäftsjahr 2017 ist ein Jahresüberschuss von TEUR 1.580 (Vorjahr TEUR 1.295) auszuweisen. Zusammen mit dem vorhandenen Gewinnvortrag ergibt sich zum Ende des Jahres 2017 ein Bilanzgewinn von TEUR 12.546 (Vorjahr TEUR 11.470). Die Steigerung des Jahresüberschusses gegenüber dem Vorjahr ist auf einen im Berichtsjahr angefallenen Buchgewinn aus der Veräußerung eines Wertpapieres und Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand zurückzuführen.
| Einheit | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| 21.766 | ||
| 48.427 | ||
| 44.952 | ||
| 93,0 % | 92,8 % | |
| TEUR | 3.465 | 3.475 |
| TEUR | 1.478 | 1.502 |
| TEUR | 343 | 406 |
| TEUR | 1.766 | 1.192 |
| TEUR | 2.109 | 1.598 |
| TEUR | 1.580 | 1.295 |
| TEUR | 1.401 | 637 |
| TEUR | 195 | 15 |
| TEUR | -504 | -504 |
| TEUR TEUR TEUR |
21.964 49.493 46.028 |
Die nachstehende Tabelle vermittelt einen zusammenfassenden Überblick:
Die Geldflussrechnung wurde entsprechend der Vorgaben des Fachgutachtens KFS/BW 2 der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erstellt.
Die Liquiden Mittel unseres Unternehmens werden zum einen unter Beachtung vertretbarer Ratingeinstufungen der Emittenten in Wertpapieren angelegt, der Ausweis erfolgt unter der Position Wertpapiere des Anlagevermögens mit 12.981 TEUR (Vorjahr TEUR 12.784). Zum anderen werden im Rahmen einer konzernweiten Liquiditätsplanung und -steuerung nicht unmittelbar für Investitionen benötigte Geldmittel der Muttergesellschaft IREKS GmbH im Rahmen eines Cash-Pools zur Verfügung gestellt und von dieser im marktüblichen Rahmen verzinst, der Ausweis erfolgt unter der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit TEUR 23.715 (Vorjahr TEUR 23.011). Im Rahmen der Cash-Flow Berechnung werden diese Cash-Flow Forderungen als Liquide Mittel dargestellt.
Die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH weist für das Jahr 2017 einen Jahresüberschuss von TEUR 4.973 (Vorjahr TEUR 6.728) und zum 31.12.2017 ein Eigenkapital von TEUR 66.274 (Vorjahr TEUR 61.301) aus.
Auf Grund der ausschließlichen Holding- und Vermögensverwaltungsfunktion werden in unserer Gesellschaft keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entfaltet.
Für das Jahr 2018 erwarten wir eine Entwicklung, die im Wesentlichen von dem weiterhin niedrigen Zinsniveau an den Finanzmärkten geprägt sein wird. Eine Steigerung der Zinserträge und damit auch eine Steigerung des Unternehmenserfolges ist unter diesen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten.
Potenzielle Risiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens haben können, werden systematisch laufend überwacht und analysiert. Als wesentliches Risiko wurden die weiterhin an den Finanzmärkten herrschenden krisenhaften Verhältnisse identifiziert.
Die Veranlagungen unseres Unternehmens erfolgen daher unter Beachtung vertretbarer Ratingeinstufungen der Emittenten und Vermeidung von Klumpenrisiken. Dennoch bestehen für unseren Wertpapierbestand auf Grund der Unsicherheiten und der hohen Volatilität an den Finanzmärkten erhebliche Kursrisiken, die künftige Ergebnisse der Gesellschaft negativ beeinflussen können.
Die Forderungen gegenüber der Muttergesellschaft IREKS GmbH werden im Rahmen eines Konzernverrechnungszinssatzes verzinst. Dieser Zinssatz orientiert sich an den an den Kapitalmärkten erzielbaren Renditen unter Berücksichtigung eines breitgefächerten Anlageportfolios und unterliegt den an den Kapitalmärkten üblichen Schwankungen.
Schadensrisiken für versicherbare Sach- und Haftungsschäden sind aus unserer Sicht in ausreichendem Umfang durch Versicherungen abgedeckt.
Bei der Risikoüberprüfung haben wir kein bestandsgefährdendes Risiko für unser Unternehmen identifiziert.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.600.000 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Die Aktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Marktsegment Standard Market Auction).
Die IREKS GmbH mit Sitz in Kulmbach/Deutschland hält mehr als 75 % des Grundkapitals. Daher ist ein Kontrollwechsel auf Basis der sich im Streubesitz befindlichen Aktien ausgeschlossen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Vereinbarungen bzw. Angabeverpflichtungen.
Gemäß § 243a Abs. 2 UGB sind im Lagebericht von österreichischen Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.
Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen beim Vorstand der Stadlauer Malzfabrik AG.
Der gesamte Prozess, von der Beschaffung bis zur Zahlung, unterliegt strengen Grundsätzen und Regelungen, welche die mit den Geschäftsprozessen in Zusammenhang stehenden Risiken auf ein Minimum reduzieren. Es sind Maßnahmen und Regeln zur Risikovermeidung eingerichtet, wie etwa strikte Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie insbesondere auch ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).
Das Unternehmen hat gemäß § 243b UGB einen Corporate Governance Bericht erstellt, der auf der Homepage des Unternehmens (http://www.malzfabrikag.at/Corporate-Governance.htm) veröffentlicht wurde. In diesem Bericht bekennen sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex.
Die wirtschaftlichen Prognosen für das weltweite Wirtschaftswachstum sind so positiv wie lange nicht mehr und erreichen trotz protektionistischer Tendenzen seitens der USA bzw. der Brexit-Hängepartie wieder die Wachstumsraten wie vor der weltweiten Finanzkrise 2008. Der IWF geht für 2018 von einem Anstieg der globalen Wirtschaftsleistung um 3,7% aus. Allerdings bestehen auch Sorgen vor einer Überhitzung der Wirtschaft, mit der Gefahr, dass Spekulationsblasen, wie z.B. im Immobilienbereich, platzen könnten. Auch die Staatsverschuldung einiger Länder, wie z.B. Griechenland, Italien, Portugal und Frankreich, bereitet vor dem Hintergrund einer absehbaren Normalisierung der EZB-Geldpolitik Sorgen.
Für Österreich wird in 2018 ein Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 2,8% vorausgesagt.
Das für die Ertragsentwicklung unserer Gesellschaft bedeutsame allgemeine Zinsniveau wird sich nach unserer Einschätzung mittelfristig nicht nachhaltig ändern.
Die Lage der Gesellschaft erlaubt es, an der bisherigen Dividendenpolitik unseres Hauses festzuhalten. Wir schlagen der Hauptversammlung daher vor, eine Dividende von EUR 0,90 je Stückaktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten.
Für die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende wird ein Betrag von insgesamt TEUR 504 benötigt, entsprechend neun Prozent des Grundkapitals von TEUR 5.600.
Wien, am 27. März 2018
Der Vorstand
Lutz HAGER Stefan SOINÉ
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 27. März 2018
Der Vorstand
(Vorstandsmitglied) (Vorstandsmitglied)
Lutz HAGER Stefan SOINÉ
Wir haben den Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2017 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft sind Anteile an verbundenen Unternehmen (EUR 9,0 Mio.) sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 23,8 Mio.) ausgewiesen. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um Anteile an der STAMAG Stadlauer Malzfabrik Gesellschaft m.b.H. Erläuterungen zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie zu den betreffenden Vermögensgegenständen finden sich im Anhang des Jahresabschlusses der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 in den Punkten B. und C.
Für die Beurteilung der Werthaltigkeit der genannten Anteile an dem verbundenen Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften ist der beizulegende Wert maßgeblich, der wesentlich von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Konzerngesellschaften und von den Cash Flows abhängt, die diese voraussichtlich erzielen werden.
Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die Beurteilung der Werthaltigkeit dieser betragsmäßig bedeutenden Vermögensgegenstände auf Einschätzungen und Annahmen des Vorstandes der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft basieren.
Im Zuge der Prüfung haben wir auf Basis von Indikatoren (anteiliges Eigenkapital zum 31. Dezember 2017, Jahresergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres, genehmigtes Budget für 2018) überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juli 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO iVm Artikel 5 Abs 3 der EU-VO iVm § 271a Abs 1 Z 2 UGB) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr MMag Christoph Zimmel.
Wien, am 27. März 2018
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
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