Management Reports • May 16, 2018
Management Reports
Open in ViewerOpens in native device viewer
Jahresfinanzbericht
Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen blieb mit 13.800 Bestellungen auf hohem Niveau.
WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Die Weltwirtschaft war im Jahr 2017 von einer breiten konjunkturellen Erholung geprägt. Nach den Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) legte die globale Wirtschaftsleistung um 3,7 % zu – nach einem Anstieg von 3,2 % im Jahr 2016. In den Industriestaaten erhöhte sich das Wachstum nach einer Abschwächung im vorangegangenen Jahr auf 2,3 % (Vorjahr: 1,7 %). In den Schwellen- und Entwicklungsländern blieb die Wirtschaftsdynamik mit einem Plus von 4,7 % (Vorjahr: 4,4 %) weiterhin hoch. Auch die beiden größten Volkswirtschaften der Welt, die USA und China, verzeichneten laut IWF 2017 jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums: Die Vereinigten Staaten befinden sich in einem robusten Aufschwung. Die US-Konjunktur wuchs 2017 um 2,2 % (Vorjahr: 1,5 %). Der größte Wachstumsschub kam von den Verbrauchern. Auch die Unternehmen lieferten mit steigenden Anlageinvestitionen einen kräftigen Beitrag.
Der größte Beitrag zum globalen Wachstum erfolgte aus China, dessen Wirtschaft unvermindert stark wuchs. Die Konjunkturdaten zeigen ein Plus von 6,8 % (Vorjahr: 6,7 %). Der Wandel der chinesischen Volkswirtschaft hin zu einer stärker konsumorientierten Ökonomie hält an.
In der Eurozone zeigte sich die Wirtschaft 2017 ebenfalls stark: Nach fünf Jahren moderater Erholung hat sich das Wachstum in Europa mit einem Plus von 2,5 % beschleunigt; im Vorjahr waren es 1,8 % gewesen. Am meisten trugen die Konsumausgaben zu diesem Wachstum bei. Die Investitionsdynamik war unvermindert hoch, und die Exporte zogen an. Außerdem erfasst der Aufschwung im Euroraum immer mehr Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Trotz der allgemein verbesserten Wirtschaftslage bleiben Risiken wie der zunehmende Protektionismus im Welthandel laut IWF-Prognose weiter bestehen. Offen ist auch die Frage, ob es ein Abkommen über die Fortsetzung des Freihandels zwischen Großbritannien und der EU geben wird. Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union betrifft dabei insbesondere das Finanzzentrum London, und die Unsicherheit für die britische Wirtschaft ist groß. Unverändert hoch werden laut der Prognose außerdem die Risiken geopolitischer Konflikte gesehen.
Die Fluggesellschaften durchliefen zuletzt eine weiterhin sehr positive Ergebnisentwicklung. Dies ist unter anderem auf die starke Nachfrage, erfolgreiche Effizienzsteigerungen und Konsolidierungen zurückzuführen. Auch der anhaltend niedrige Ölpreis, ein wichtiger Faktor bei den Betriebskosten der Airlines, wirkte positiv.
Für das globale Passagieraufkommen meldete die International Air Transport Association (IATA) 2017 einen überdurchschnittlichen Anstieg um 7,5 %. Die Nachfrage stieg dabei regional unterschiedlich: in Nordamerika um 4,0 %, in Europa um 8,0 % und in Asien um 10,0 %. Steigende Passagierzahlen veranlassten die Airlines dazu, ihre Flotten zu vergrößern. Die weltweite Flotte wuchs 2017 um 5,2 %. Die IATA errechnete für 2017 einen branchenweiten Gewinn in Höhe von 34,5 Mrd. USD. Damit war 2017 das dritte Jahr in Folge, in dem die Airlines die Gewinnmarke von 30 Mrd. USD überschritten.
Airbus und Boeing lieferten 2017 1.481 Flugzeuge aus. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing 2.021 Flugzeuge bestellt. Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen stieg leicht an, auf rund 13.800 Flugzeuge. Bei gleichbleibenden Produktionsraten deckt der Auftragsbestand rechnerisch einen Produktionszeitraum von neun Jahren ab.
Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Luftfahrtbauteilen befasst.
Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Verkleidungsteile an Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Komponenten für die Innenausstattung von Flugzeugen (Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Service-Einheiten etc.).
Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. Das Segment Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich, das Segment Cabin Interiors für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Innenausstattungen und das Segment Engines & Nacelles für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung sowie Einkauf und EDV (einschließlich Engineering-Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
| 2015/16 Mio. EUR |
2016/17 Mio. EUR |
2017/18 Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatz | 580,2 | 705,7 | 750,7 |
| Einmaleffekte | 0,0 | 0,0 | 5,7 |
| davon Produktumsatz | 518,6 | 646,1 | 691,0 |
| davon Entwicklungsumsatz | 61,6 | 59,6 | 59,7 |
| EBIT | –58,8 | 25.0 | 63,8 |
| Einmaleffekte | –41,9 | 0,0 | 15,2 |
| EBIT nach Einmaleffekten | –16,9 | 25.0 | 48,6 |
| EBIT-Marge (bereinigt) | –10,1 % | 3,8 % | 6,5 % |
| Ergebnis nach Steuern | –52,3 | 15,2 | 39,7 |
| Ergebnis je Aktie | –1,14 | 0,33 | 0,87 |
Im Geschäftsjahr 2017/18 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz in Höhe von 750,7 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Anstieg von 45,0 Mio. EUR oder 6,4 % gegenüber dem Vorjahr.
Die Umsatzerlöse aus Produktlieferungen konnten um 6,9 % auf 691,0 Mio. EUR gesteigert werden. Wesentliche Treiber im Bereich der Produktumsätze bildeten im Geschäftsjahr 2017/18 die Programme für die A320-Familie, den A350 XWB, die Boeing 787 sowie für Bombardier und Embraer Business Jets. Alle weiteren Programme, darunter auch sämtliche Komponenten für die Ausstattungen von Triebwerken der Hersteller Rolls-Royce und Pratt & Whitney, haben sich entsprechend den Planungen des FACC-Managements entwickelt und zum Wachstum des Konzerns beigetragen.
Wachstumseffekte wurden durch die voranschreitenden Ratenhochläufe bei den wesentlichen neuen Flugzeugprogrammen Boeing 787 und A350 sowie dem steigenden Bedarf der A320-Flugzeugfamilie erzielt. Anzumerken ist, dass das seit 2001 exklusiv von FACC gefertigte Boeing-737-Winglet-Programm nach 18-jähriger Serienfertigung an Bedeutung abnimmt. Der Umsatz aus diesem Projekt hat sich zwischen dem Geschäftsjahr 2016/17 von ca. 50 Mio. EUR auf 40 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 verringert. Abrufe aus diesem Projekt werden sich in den kommenden zwei Jahren stufenweise reduzieren und ab dem Jahr 2020 vollständig entfallen. Aufträge der letzten Jahre sowie neue Winglet-Programme überkompensieren den Wegfall der Umsatzrückgänge, jedoch mit einer vorübergehenden Verlangsamung des Wachstums in der Struktursparte bis zum Jahr 2019/20.
Die Umsatzerlöse aus der Verrechnung von Entwicklungsleistungen blieben konstant bei 59,7 Mio. EUR (Vorjahr: 59,6 Mio. EUR).
Der Materialaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017/18 um 7,6 Mio. EUR von 443,0 Mio. EUR auf 450,6 Mio. EUR. Dieser Anstieg steht im Zusammenhang mit einer gestiegenen Betriebsleistung.
Die Materialquote (Materialaufwand/Umsatzerlöse) reduzierte sich aufgrund der weiteren Maßnahmen im Bereich der Effizienzsteigerung im Fertigungsumfeld sowie Anpassungen im Supply Chain Management (Neuausschreibung und Neuvergabe von Lieferantenverträgen) gegenüber dem Vorjahr um 3 Prozentpunkte auf 60,0 % (Vorjahr: 63,0 %).
Der Personalaufwand des Konzerns erhöhte sich 2017/18 um 11,2 Mio. EUR von 173,2 Mio. EUR auf 184,4 Mio. EUR. Die Personalquote (Personalaufwand/Umsatzerlöse) stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 24,6 %. Dabei wurde die Personalquote im Fertigungsbereich erheblich gesenkt. Ein Personalaufbau erfolgte zum Teil im Angestelltenbereich, um den Anforderungen der Entwicklungsprojekte gerecht zu werden und zukünftiges Wachstum zu sichern.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 63,8 Mio. EUR (Vorjahr: 24,9 Mio. EUR).
Die Einmaleffekte von 15,2 Mio. EUR ergaben sich im Wesentlichen aus den Abschlüssen von Kundenverhandlungen. Die relevanten Forderungen wurden in den Vorperioden im Zuge der IAS-8-Restatements wertberichtigt bzw. Rückstellungen gebildet.
Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu sichern. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen sowie Leasingmodelle.
In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.
Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 30 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.
Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.
| 2015/16 Mio. EUR |
2016/17 Mio. EUR |
2017/18 Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | –9,3 | 20,0 | 63,1 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –50,9 | –34,4 | –35,1 |
| Free Cashflow | –60,2 | –14,4 | 26,0 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 3,9 | 6,0 | –12,9 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | –56,3 | –8,4 | 15,0 |
| Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden | 1,5 | 0,5 | 0,2 |
| Finanzmittelbestand am Beginn der Periode | 111,0 | 56,2 | 48,3 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 56,2 | 48,3 | 63,5 |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2017/18 mit 63,1 Mio. EUR um 43,1 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 20,0 Mio. EUR. Treiber dieser positiven Entwicklung im Berichtsjahr waren neben einer positiven Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns vor allem die Verbesserung des Working Capitals von 43,1 Mio. EUR.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf –35,1 Mio. EUR gegenüber –34,4 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.
Haupttreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungsund Werkzeugkosten für die Flugzeugtypen A350–1000 sowie A330neo, Bombardier C Series und Embraer-E2-Jets sowie Investitionen in verschiede Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten.
Die Sachanlageinvestitionen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktionskapazitäten an den österreichischen Standorten Werk 2 in St. Martin und Werk 4 in Reichersberg für die neu anlaufenden Programme sowie zur Unterstützung von steigenden Abrufen im Rahmen bestehender Projekte. Während des Geschäftsjahres erfolgten insbesondere Neuinvestitionen in Anlagen zur Kapazitätserweiterung getätigt sowie Investitionen in zusätzliche Automatisierungsmaßnahmen, in die Optimierung bestehender Produktionsanlagen und in die Infrastruktur. Darüber hinaus wurden laufende Erhaltungsinvestitionen getätigt.
Im Geschäftsjahr 2017/18 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –12,9 Mio. EUR (Vorjahr: 6,0 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2017/18 lag der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit bei 11,9 Mio. EUR (Vorjahr: 24,6 Mio. EUR).
Im Wesentlichen standen den Einzahlungen Mittelabflüsse aus der Rückzahlung von Finanzkrediten in Höhe von 6,8 Mio. EUR, aus der Tilgung einer Tranche des Schuldscheindarlehens von 8,0 Mio. EUR sowie aus der Auszahlung aus Zinsen von Finanzkrediten und Anleihen in Höhe von 10,1 Mio. EUR gegenüber.
Die Nettoverschuldung belief sich zum 28. Februar 2018 auf 181,9 Mio. EUR (Vorjahr: 197,0 Mio. EUR). Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 63,5 Mio. EUR (Vorjahr: 48,3 Mio. EUR).
| 2015/16 Mio. EUR |
2016/17 Mio. EUR |
2017/18 Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 42,0 | 42,0 | 34,0 |
| davon Schuldscheindarlehen 2012–2017 | 8,0 | 8,0 | 0,0 |
| davon Schuldscheindarlehen 2012–2019 | 34,0 | 34,0 | 34,0 |
| Anleihen 2013–20 (ISIN AT0000A10J83) | 89,2 | 89,4 | 89,6 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 96,9 | 71,9 | 121,7 |
| Bruttofinanzverbindlichkeiten | 228,0 | 245,3 | 245,2 |
| Abzüglich | |||
| Liquide Mittel | 56,2 | 48,3 | 63,5 |
| Finanzvermögen | 56,2 | 48,3 | 63,5 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 172,0 | 197,0 | 181,9 |
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,2 Mio. EUR auf 703,6 Mio. EUR.
| 29.02.2016 Mio. EUR |
28.02.2017 Mio. EUR |
28.02.2018 Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | 357,9 | 357,5 | 351,2 |
| Kurzfristiges Vermögen | 311,3 | 327,9 | 352,4 |
| Aktiva | 669,2 | 685,4 | 703,6 |
| Eigenkapital | 267,1 | 269,7 | 323,1 |
| Langfristige Schulden | 250,7 | 242,2 | 211,1 |
| Kurzfristige Schulden | 164,2 | 173,5 | 169,4 |
| Schulden | 414,9 | 415,7 | 380,5 |
| Eigenkapital und Schulden | 669,2 | 685,4 | 703,6 |
Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2017 um 6,3 Mio. EUR auf 351,2 Mio. EUR.
Das kurzfristige Vermögen stieg im Vergleichszeitraum um 24,5 Mio. EUR. Aufgrund des Anstiegs der Produktumsätze erhöhten sich auch die Vorräte. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich zum Bilanzstichtag am 28. Februar 2018 um 15,2 Mio. EUR auf 63,5 Mio. EUR.
Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 323,1 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote am 28. Februar 2018 von 45,9 % (Vorjahr: 39,4 %).
Innerhalb der langfristigen Schulden reduzierten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 11,5 Mio. EUR auf 56,1 Mio. EUR.
Innerhalb der kurzfristigen Schulden reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 9,3 Mio. EUR auf 48,9 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich um 19,5 Mio. EUR auf 65,8 Mio. EUR. Die unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesene zweite Tranche des Schuldscheindarlehens in Höhe von 8,0 Mio. EUR wurde im Juni 2017 getilgt.
Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns. Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:
Im Geschäftsjahr 2017/18 konnten zur nachhaltigen Umsetzung der FACC-Strategie wesentliche Neuaufträge in allen Segmenten des Konzerns unterzeichnet werden. Aufträge im Gegenwert von ca. 750 Mio. EUR wurden unterschrieben, und mit der Umsetzung dieser Projekte wurde im Zuge des Geschäftsjahres 2017/18 begonnen. Umsätze aus diesen Aufträgen werden ab dem Geschäftsjahr 2019/20 zum weiteren Wachstum der FACC-Divisionen beitragen.
Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2017/18 334,4 Mio. EUR (Vorjahr: 331,0 Mio. EUR). Die Umsätze aus Produktlieferungen erhöhten sich um 1,2 Mio. EUR oder 0,4 % auf 305,1 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich im Berichtszeitraum um 18,3 % von zuvor 27,1 Mio. EUR auf 32,0 Mio. EUR.
Im Segment Aerostructures betrug das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2017/18 38,1 Mio. EUR (Vorjahr: 51,2 Mio. EUR).
Die stabile Entwicklung des Segments wurde einerseits von der steigenden Nachfrage nach Komponenten für den A350 und die weiteren Ratenhochläufe von A320- und A321-Produkten sowie der Bombardier C Series positiv beeinflusst. Anderseits führte der Launch der Boeing 737 MAX zu einem Rückgang der Umsätze mit Winglets der Boeing 737 NG (siehe hierzu auch Anmerkungen in Kapitel 4).
Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2017/18 161,9 Mio. EUR (Vorjahr: 142,0 Mio. EUR.). Das entspricht einer Steigerung von 14,1 %.
Die Umsätze aus Produktlieferungen stiegen signifikant um 12,7 % von 133,8 Mio. EUR auf 150,7 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 1,8 Mio. EUR von 8,2 Mio. EUR auf 10,0 Mio. EUR.
Im Segment Engines & Nacelles betrug das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2017/18 16,9 Mio. EUR (Vorjahr: –13,8 Mio. EUR).
Die umgesetzten Effizienzsteigerungen, Lernkurveneffekte, Automatisierungsmaßnahmen und Volumeneffekte in der Division führten zu der erzielten laufenden Ergebnisverbesserung in Relation zum Umsatz.
Auf die Entwicklung des Bereichs Nacelles wirkte sich das Hochlaufen der Serienproduktion für das Projekt A350 Translating Sleeve (TRSL) positiv aus. Darüber hinaus profitierte dieser Bereich von konstant steigender Nachfrage nach Komponenten für die Flugzeugtriebwerke der A320neo-Flugzeugfamilie sowie vom geplanten Serienhochlauf der A330 Neo Fan Cowl Doors.
Der Bereich Engine Composites entwickelte sich erneut positiv. Auch hier haben die Projekte A350 Trent XWB sowie Pratt&Whitney PW800 Bypass Ducts maßgeblich zur planmäßigen Geschäftsentwicklung beigetragen.
Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf 254,3 Mio. EUR (Vorjahr: 232,8 Mio. EUR). Damit erzielte dieses Segment erneut eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt betrug der Produktumsatz 2017/18 235,1 Mio. EUR (Vorjahr: 208,5 Mio. EUR). Das erzielte Wachstum um 12,8 % beruhte auf der kontinuierlichen Steigerung bei den neuen Programmen für den A350. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten reduzierten sich um 6,6 Mio. EUR von 24,3 Mio. EUR auf 17,7 Mio. EUR.
Das Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2017/18 8,8 Mio. EUR (Vorjahr: –12,4 Mio. EUR).
Die Ertragslage des Segments wurde durch die konsequente Weiterführung der im Geschäftsjahr 2016/17 eingeleiteten Maßnahmen positiv beeinflusst, sodass bereits im zweiten Halbjahr ein positives operatives EBIT erwirtschaftet werden konnte.
Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken des Unternehmensumfelds. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern.
Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. Außergewöhnliche Ereignisse werden umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen.
Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschauund beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.
Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden:
Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab.
Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.
Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinne der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.
Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Geschäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst.
Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung von zukünftigen Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können.
Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben den Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen/europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner im Bereich der Verbesserung an bestehenden Flugzeugtypen auf, was Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen zur Folge hat.
Der Bereich Einkauf von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenziale und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe von neuen Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet.
Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.
Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele in Form von Projekten umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Manpower, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.
Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.
Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinaus gehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden.
Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen.
Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht für Spekulationszwecke. Die Treasury-Abteilung des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.
Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im USD-EUR-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.
Die Sicherungsstrategien der Treasury-Abteilung des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.
Das Risikomanagement der Treasury-Abteilung des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) zumindest zu 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 255 TEUR (Vorjahr: 270 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine betragsmäßig gleiche Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können, jedoch werden auch Kooperationen mit Kunden zur Optimierung von Produkten eingegangen.
Im Geschäftsjahr 2017/18 wendete FACC 3,5 Mio. EUR bzw. 0,5 % ihres Umsatzes für Grundlagenforschung und Vorentwicklung auf. Darüber hinaus wurden in Verbindung mit Kunden zusätzliche Auftragsentwicklungen durchgeführt – Aufwendung aus diesen Projekten konnten an die Entwicklungspartner weiterverrechnet werden.
Die konsequente Ausrichtung auf Technologieentwicklung bildet einen Grundstein für den kommerziellen Markterfolg von FACC. Steigendem Wettbewerb, insbesondere durch Mitbewerber in Niedriglohnländern, lässt sich nur durch optimierte Prozesse und innovative Produkte begegnen.
Aus Sicht des Unternehmens bilden aktive Forschung und Innovation eine Grundvoraussetzung, um die führende Position von FACC als Entwicklungspartner und Systemlieferant ihrer Kunden beizubehalten. Da FACC oft mit geschützten Kundenpatenten und -prozessen arbeitet, helfen Eigenentwicklungen, bestehende Aufträge zu sichern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. In einem starken Netzwerk aus Kunden, Zulieferern und wissenschaftlichen Partnern entwickelt FACC neue Technologien für die Anwendung in zukünftigen Serienaufträgen.
FACC arbeitet laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf vier wesentliche Projekte, die vor allem die Effizienz von Bauteilen und deren Produktion optimieren sollen.
Neue Fertigungstechnologien sollen die Aushärtung von Faserverbundbauteilen ohne Autoklaven möglich machen, etwa in einem Umluftofen oder in einer Presse. Derartige Alternativen kommen mit weniger Energie aus und können zudem dazu beitragen, den Automatisierungsgrad zu erhöhen.
Der Einsatz neuer Materialien wie thermoplastischen oder schnell aushärtenden Matrixsystemen ermöglicht eine Reduktion der Zykluszeiten bei der Bauteilfertigung. Dies ist notwendig, um in Zukunft die geforderte Produktionsrate an Leichtbaukomponenten erfüllen zu können. Des Weiteren können durch die richtige Wahl des Matrixsystems der Ausschuss signifikant reduziert und damit die Produktionskosten deutlich gesenkt werden. Durch Anwendung biologischer Matrixsysteme auf Basis von Zuckerrohrabfällen setzt FACC auf nachhaltiges Produktdesign, das im Segment Cabin Interiors Anwendung findet.
Eine optimale Mischung aus Integral- und Differenzialbauweise führt zu robusten Produktionsprozessen und in weiterer Folge zu einer Reduktion der Fertigungskosten. Entscheidend ist dabei die Betrachtung der kompletten Prozesskette, angefangen bei der Bauteil- und Werkzeugkonstruktion über die Bauteilfertigung bis hin zur Assemblierung. Bei der Differenzialbauweise setzt man auf mehrere einfach gehaltene Faserverbundbauteile, die mittels intelligenter Fügeverfahren zu einer Baugruppe verbunden werden. Ihr Vorteil liegt in der hohen Prozessstabilität bei der Fertigung der Faserverbundkomponenten, allerdings erhöht sich dabei der Assemblierungsaufwand in der Endmontage. Nach einem gegenteiligen Prinzip funktioniert die Integralbauweise. Hier werden Versteifungsprofile, wie zum Beispiel Hutprofile, nicht separat ausgehärtet und assembliert wie bei der Differenzialbauweise, sondern schon im Reinraum zu einer komplexen Baugruppe zusammengeführt und in einem einzigen Schritt ausgehärtet. Aufgrund des reduzierten Assemblierungsaufwands und des Entfalls von Verbindungselementen wie Schrauben oder Nieten bringt die Integralbauweise eine deutliche Kosten- und Gewichtsreduktion mit sich.
Intelligente Produktionssysteme und innovative Prüftechniken sollen die Fertigung robuster, schneller und kostengünstiger machen. Beispiele dafür sind der Einsatz intelligenter Detektionsmethoden zur Fremdkörpererkennung in Faserverbundlaminaten schon während des Herstellungsprozesses bzw. die Erhöhung des Digitalisierungsgrads in der Produktion. FACC setzt damit einen wichtigen Schritt in Richtung Industrie 4.0.
Um ihre Technologieführerschaft im Composite-Bereich weiter ausbauen zu können, strebt FACC weitgehende Unabhängigkeit in ihrem Prozessportfolio an. Darüber hinaus wird das Bauteilportfolio des Unternehmens sukzessive erweitert, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Beide Wachstumsfelder werden durch eine erweiterte Patentstrategie flankiert, die auf den größtmöglichen Schutz des intellektuellen Eigentums abzielt.
Zum Stichtag am 28. Februar 2018 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.402 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.393 FTE).
In Österreich waren zum 28. Februar 2018 3.177 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 90 % der gesamten Belegschaft des Konzerns.
| Arbeiter | Angestellte | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Central Services | 131 | 320 | 451 |
| Aerostructures | 842 | 245 | 1 087 |
| Engines & Nacelles | 478 | 125 | 603 |
| Cabin Interiors | 724 | 234 | 958 |
| Tochtergesellschaften | 74 | 189 | 263 |
| FACC AG | – | 40 | 40 |
| Summe | 2.249 | 1.153 | 3.402 |
Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in der Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 38 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 56 % der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 22 % kommen aus Deutschland.
Dass FACC an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich an einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Für ihr Projekt "G'sund & zufrieden" wurde FACC 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt sind.
Konstante Investitionen in das Humankapital sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die allein im Jahr 2017 495 interne Trainings organisierte, an denen insgesamt 6.550 Mitarbeiter teilnahmen. Darüber hinaus fanden 145 externe Trainings statt, in denen 930 Mitarbeiter geschult wurden.
Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen wie die Lehrgänge "Export Control Advanced" und "Systemmanagement" bereits via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden mittlerweile auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf das Unternehmen zugeschnitten. Seit Frühjahr 2018 steht auch das Modul "SAP Materialfluss" online bereit, der Kurs "Foreign Object Damage (FOD)" soll im September 2018 folgen. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.
Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 38 Ländern legt FACC besonderen Wert auf Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.
Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So waren im Geschäftsjahr 2017/18 in Summe 41 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" erhalten.
Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Kunststoff- und Zerspanungstechnik, Konstruktion oder Informationstechnik und seit 2017 auch in Prozesstechnik. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.
Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist in der Unternehmensstrategie verankert und berichtet an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Vorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen.
Der erste Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns über das Geschäftsjahr 2017 wird im Mai 2018 präsentiert und kann über die Konzernwebsite abgerufen werden. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde nach den "GRI Standards" (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen "NaDiVeG" (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht.
Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.
11.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand von FACC hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.
Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.
Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.
Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeiten der SAP-Systeme wurden in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.
Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.
Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.
Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 28. Februar 2018 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.
Zum 28. Februar 2018 war die FACC International Company Ltd., Hongkong, direkt bzw. indirekt mit 55,5 % an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2018 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.
Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 28. Februar 2018 44,5 %.
Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 19.895.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands von FACC oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde das Grundkapital um bis zu 15.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuer, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Dieses bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs- oder Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und der Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe der Bestimmungen der Wandelschuldverschreibungen zu ermitteln. Der Ausgabebetrag der Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.
Solange die FACC International Company Ltd., Hongkong, Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 % des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.
Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.
Zum 28. Februar 2018 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.
Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
In den Vereinbarungen betreffend Schuldscheindarlehen sind "Change of Control"-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn
Der Wachstumstrend in der zivilen Luftfahrtindustrie dürfte auch in Zukunft weiter anhalten: Analysen der OEM bestätigen derzeit die konstante jährliche Zunahme des Passagieraufkommens von rund 4,5 %. In den kommenden 20 Jahren wird sich die Flotte an Flugzeugen weltweit von derzeit 20.500 Verkehrsflugzeugen (Quelle: Marktausblick – Airbus) bis zum Jahr 2036 auf 42.530 Flugzeuge mehr als verdoppeln. Aus der derzeit bestehenden Flotte werden 12.870 Flugzeuge außer Dienst gestellt und durch moderne Flugzeuge ersetzt werden. Entsprechend dieser Einschätzung besteht bis zum Jahr 2036 ein Bedarf an 34.900 neuen Flugzeugen mit mehr als 100 Sitzplätzen.
Es wird jedoch auch von einer deutlichen Verschiebung hin zu den neuen Wachstumsmärkten China und Indien ausgegangen. Das Verkehrsaufkommen (Reisetätigkeit pro Jahr und Einwohner) soll sich in diesen Ländern bis zum Jahr 2036 vervierfachen. Das Reiseaufkommen je Einwohner in den USA und in Europa wird sich – obwohl es sich bereits heute auf hohem Niveau befindet – ebenfalls um weitere 40 % erhöhen.
Im vergangenen Jahr lieferten Airbus und Boeing zusammen 1.481 neue Verkehrsflugzeuge an ihre Kunden aus. Im gleichen Zeitraum wurden 2.021 Flugzeuge an Airlines verkauft. Es handelt sich somit um eine Book-to-Bill-Ratio von deutlich über 1.
Das Erreichen des Umsatzziels von 1 Mrd. Euro gemäß der Konzernstrategie "Vision 2020" bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020/21 bleibt aufrecht. Für die Folgejahre wird von einer stufenweisen Steigerung der Fertigungsrate in wesentlichen Programmen ausgegangen. Bedingt durch das ausgewogene und moderne Produkt- und Kundenportfolio von FACC kann das Unternehmen vom generellen Wachstum aller bedeutenden Flugzeugfamilien profitieren.
Einen besonderen Fokus legt FACC auf die Abwicklung der im letzten Jahr unterschriebenen Neuaufträge in Höhe von rund 750 Mio. EUR. Erste Umsätze aus diesen Neuaufträgen werden für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019/20 erwartet.
Für das Geschäftsjahr 2018/19 erwartet FACC auf Basis der heutigen Markteinschätzung und des aktuellen Produktmixes des Konzerns ein Umsatzwachstum im einstelligen Prozentbereich. An den Initiativen zur Erhöhung des Automatisierungsgrads und der Produktivität sowie zum Outsourcing der Produktion von einfachen Composite-Teilen in die Supply Chain hält der Konzern weiterhin fest. Dies wird zu einer überproportionalen Verbesserung der Ertragslage führen.
Zusammenfassend wird der FACC-Konzern seine Aktivitäten von der Entwicklung, der Herstellung sowie dem globalen Supply Chain Management weiter forcieren und damit seine Position als bevorzugter Technologiepartner der Luftfahrtindustrie nachhaltig ausbauen. Die Umsetzung der Konzernstrategie "Vision 2020" im Hinblick auf die Stärkung und den Ausbau des Rangs eines Tier-1-Lieferanten bei den Kunden Airbus, Boeing, Bombardier, Embraer sowie allen namhaften Triebwerksherstellern hat höchste Priorität.
Ried im Innkreis, am 2. Mai 2018
Robert Machtlinger Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel Mitglied des Vorstands Aleš Stárek Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang Mitglied des Vorstands
für den Zeitraum von 1. März 2017 bis 28. Februar 2018
| Note | 2016/17 angepasst1) TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 9 | 705.695 | 750.668 |
| Bestandsveränderungen | 10 | 6.959 | 11.099 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 11 | 11.145 | 8.763 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 12 | 41.025 | 28.867 |
| Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen | 13 | –443.027 | –450.595 |
| Personalaufwand | 14 | –173.236 | –184.426 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 15 | –30.798 | –32.895 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 16 | –92.777 | –67.721 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 24.986 | 63.760 | |
| Finanzierungsaufwendungen | 17 | –11.184 | –11.465 |
| Zinserträge aus Finanzinstrumenten | 17 | 635 | 134 |
| Fair-Value-Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten | 17 | 5.098 | 0 |
| Finanzergebnis | –5.451 | –11.331 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 19.535 | 52.429 | |
| Ertragsteuern | 18 | –4.296 | –12.700 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 15.238 | 39.729 | |
| davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile | 10 | –9 | |
| davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen | 15.229 | 39.738 | |
| Verwässertes (=unverwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) | 19 | 0,33 | 0,87 |
| Ausgegebene Aktien (in Stück) | 45.790.000 | 45.790.000 |
für den Zeitraum von 1. März 2017 bis 28. Februar 2018
| Note | 2016/17 angepasst1) TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 15.238 | 39.729 | |
| Neubewertungseffekt Abfertigung | 32 | –223 | 364 |
| Steuereffekt | 18 | 56 | –91 |
| Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | –167 | 273 | |
| Währungsdifferenzen aus Konsolidierung | 30 | 104 | –650 |
| Fair-Value-Bewertung Wertpapiere | 30 | 14 | –8 |
| Cashflow Hedges | 30 | 377 | 18.734 |
| Steuereffekt | 18 | –98 | –4.669 |
| Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | 397 | 13.407 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 230 | 13.680 | |
| Gesamtergebnis | 15.469 | 53.408 | |
| davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile | 10 | –9 | |
| davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen | 15.459 | 53.417 | |
zum 28. Februar 2018
| Note | 01.03.2016 | 28.02.2017 | 28.02.2018 | |
|---|---|---|---|---|
| angepasst1) TEUR |
angepasst1) TEUR |
TEUR | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 20 | 145.867 | 149.743 | 147.660 |
| Sachanlagen | 21 | 165.234 | 166.116 | 173.704 |
| Langfristige Forderungen | 22 | 29.494 | 27.866 | 24.614 |
| Langfristige Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 23 | 0 | 0 | 4.750 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 24 | 451 | 465 | 457 |
| Latente Steuern | 16.833 | 13.285 | 0 | |
| Langfristiges Vermögen | 357.878 | 357.475 | 351.185 | |
| Vorräte | 25 | 107.823 | 113.379 | 130.562 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 26 | 92.626 | 98.875 | 86.061 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 28 | 20.243 | 18.788 | 17.212 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 19.060 | 28.533 | 13.626 | |
| Forderungen aus laufenden Ertragsteuern | 45 | 8 | 30 | |
| Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten | 27 | 0 | 0 | 14.591 |
| Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | 26 | 15.292 | 20.039 | 26.803 |
| Liquide Mittel | 29 | 56.215 | 48.275 | 63.488 |
| Kurzfristiges Vermögen | 311.303 | 327.897 | 352.373 | |
| Bilanzsumme | 669.181 | 685.372 | 703.558 |
| Note | 01.03.2016 | 28.02.2017 | 28.02.2018 | |
|---|---|---|---|---|
| angepasst1) TEUR |
angepasst1) TEUR |
TEUR | ||
| Gezeichnetes Kapital | 30 | 45.790 | 45.790 | 45.790 |
| Kapitalrücklagen | 30 | 221.459 | 221.459 | 221.459 |
| Fremdwährungsumrechnungsrücklage | 30 | –250 | –146 | –797 |
| Sonstige Rücklagen | 30 | –13.476 | –13.349 | 981 |
| Bilanzgewinn | 30 | 678 | 15.907 | 55.644 |
| Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens | 254.201 | 269.660 | 323.077 | |
| Nicht beherrschenden Anteile | 17 | 26 | 17 | |
| Eigenkapital | 254.218 | 269.686 | 323.094 | |
| Schuldscheindarlehen | 34 | 42.000 | 34.000 | 34.000 |
| Anleihen | 34 | 89.242 | 89.416 | 89.589 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 34 | 75.213 | 67.581 | 56.093 |
| Derivative Finanzinstrumenten | 36 | 3.948 | 3.544 | 681 |
| Investitionszuschüsse | 31 | 12.385 | 12.381 | 11.405 |
| Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 32 | 10.759 | 9.045 | 9.268 |
| Sonstige Rückstellungen | 33 | 17.190 | 26.195 | 8.819 |
| Latente Steuerschulden | 0 | 0 | 1.246 | |
| Langfristige Schulden | 250.738 | 242.163 | 211.101 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 68.655 | 58.182 | 48.875 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 425 | 1.813 | 3.548 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen | 35 | 25.526 | 27.433 | 30.248 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 34 | 21.634 | 46.295 | 65.762 |
| Schuldscheindarlehen | 34 | 0 | 8.000 | 0 |
| Erhaltene Anzahlungen aus Fertigungsaufträgen | 4.023 | 1.627 | 7.907 | |
| Derivative Finanzinstrumenten | 36 | 29.528 | 15.634 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 33 | 13.359 | 12.969 | 9.249 |
| Investitionszuschüsse | 31 | 904 | 1.165 | 1.130 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 171 | 404 | 2.645 | |
| Kurzfristige Schulden | 164.225 | 173.523 | 169.363 | |
| Bilanzsumme | 669.181 | 685.372 | 703.558 | |
für den Zeitraum von 1. März 2017 bis 28. Februar 2018
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Note | Grundkapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
Fremdwährungs umrechnungs rücklage TEUR |
||
| Stand am 1. März 2016 (bisher) | 45.790 | 221.459 | –250 | ||
| Fehlerkorrektur gemäß IAS 81) | 3 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand am 1. März 2016 (korrigiert) | 45.790 | 221.459 | –250 | ||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 0 | 0 | 0 | ||
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 30 | 0 | 0 | 104 | |
| Umgliederung | 0 | 0 | 0 | ||
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 104 | ||
| Stand am 28. Februar 2017 | 45.790 | 221.459 | –146 | ||
| Stand am 1. März 2017 (bisher) | 45.790 | 221.459 | –146 | ||
| Fehlerkorrektur gemäß IAS 81) | 3 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand am 1. März 2017 (korrigiert) | 45.790 | 221.459 | –146 | ||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 0 | 0 | 0 | ||
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 30 | 0 | 0 | –650 | |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | –650 | ||
| Stand am 28. Februar 2018 | 45.790 | 221.459 | –797 |
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige Rücklagen | ||||||
| Gesamtes Eigenkapital |
Nicht beherrschende Anteile |
Gesamt | Bilanzgewinn | Rücklage IAS 19 |
Rücklage für Cashflow Hedge |
Wertpapiere – available for sale |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| 267.111 | 17 | 267.094 | 13.571 | –3.722 | –9.727 | –27 |
| –12.893 | 0 | –12.893 | –12.893 | 0 | 0 | 0 |
| 254.218 | 17 | 254.201 | 679 | –3.722 | –9.727 | –27 |
| 15.238 | 10 | 15.229 | 15.229 | 0 | 0 | 0 |
| 230 | 0 | 230 | 0 | –167 | 283 | 10 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | –22 | 21 |
| 15.469 | 10 | 15.459 | 15.229 | –166 | 261 | 31 |
| 269.686 | 26 | 269.660 | 15.907 | –3.888 | –9.466 | 4 |
| 284.019 | 26 | 283.993 | 30.240 | –3.888 | –9.466 | 4 |
| –14.333 | 0 | –14.333 | –14.333 | 0 | 0 | 0 |
| 269.686 | 26 | 269.660 | 15.907 | –3.888 | –9.466 | 4 |
| 39.729 | –9 | 39.738 | 39.738 | 0 | 0 | 0 |
| 13.680 | 0 | 13.680 | 0 | 273 | 14.063 | –6 |
| 53.408 | –9 | 53.418 | 39.738 | 273 | 14.063 | –6 |
| 323.094 | 17 | 323.077 | 55.644 | –3.615 | 4.597 | –1 |
| TEUR TEUR Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 19.535 52.429 Zuzüglich Finanzergebnis 5.451 11.331 Betriebsergebnis (EBIT) 24.986 63.760 Zuzüglich/abzüglich Abschreibungen und Wertminderungen 30.798 32.895 Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen –805 –1.821 Veränderung langfristiger Rückstellungen 9.005 –17.376 Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern –1.937 603 Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge –4.507 10.000 57.540 88.062 Veränderungen im Working Capital Veränderung Vorräte –5.956 –18.626 Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen –24.926 –27.960 Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten –6.540 25.572 Veränderung kurzfristige Rückstellungen 15 –3.842 Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 20.133 63.206 Erhaltene Zinsen 73 134 Gezahlte Steuern –173 –266 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 20.033 63.074 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen –34.406 –35.068 Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 0 3 Cashflow aus Investitionstätigkeit –34.406 –35.064 Einzahlung aus der Aufnahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten 0 7.267 Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen 0 –8.000 Auszahlungen aus der Tilgung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten –7.817 –6.819 Veränderung kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 24.661 4.642 Gezahlte Zinsen –10.865 –10.069 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 5.979 –12.979 Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel –8.393 15.030 Liquide Mittel am Beginn der Periode 56.215 48.275 Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden 453 183 Liquide Mittel am Ende der Periode 48.275 63.489 |
2016/17 angepasst1) |
2017/18 |
|---|---|---|
Der FACC-Konzern (nachfolgend FACC) mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Flugzeugteilen befasst. Seine Hauptbetätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflächen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Verkehrsflugzeuge, wie Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen und Serviceeinheiten. Die Bauteile werden großteils aus Verbundwerkstoffen hergestellt. FACC integriert in diese Verbundbauteile auch metallische Elemente aus Titan, hochlegierten Stählen sowie anderen Metallen und liefert sie einbaufertig an die Montagelinien ihrer Kunden.
Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Segment Prime Market (Amtlicher Handel).
Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation Industry Corporation of China, Ltd. mit Sitz in Beijing (Building 19, A5, Shuguang Xili, Chaoyang District, Beijing), Firmenbuchnummer 91110000710935732K.
Der Konzernabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2018 wurde nach den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Gemäß § 245a UGB kommt diesem Konzernabschluss nach österreichischem Recht befreiende Wirkung zu. Alle zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt.
Der Konzernabschluss wird zum Bilanzstichtag des Mutterunternehmens FACC AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. März und endet am 28. Februar des Folgejahres. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen inund ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und die Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur übersichtlicheren Darstellung sind Posten in der "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung", der "Konzern-Gesamtergebnisrechnung", der "Konzernbilanz", der "Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung" sowie der "Konzern-Kapitalflussrechnung" zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (TEUR) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, welche die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverändert zur Vorperiode angewandt und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS (siehe Note 43) ergänzt. Eine Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in Note 42.
Um die Aussagekraft des Konzernabschlusses zu verbessern, wurden zum 28. Februar 2018 einzelne Posten und Darstellungen anders gegliedert als im Vorjahr. Zusätzlich wurden die Reihenfolge in den Notes geändert und Erläuterungen angepasst bzw. ergänzt. Die Vergleichswerte wurden entsprechend angepasst.
Die Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) wurde von der Finanzmarktaufsicht (FMA) mit Bescheid vom 28. August 2017 abgeschlossen. Sämtliche festgestellten Verstöße, mit Ausnahme von "Anpassung der Rückstellungen für drohende Verluste" (Verstoß gegen IAS 37.14 und IAS 37.66) – sind bereits während des noch laufenden Verfahrens im Konzernabschluss zum 28. Februar 2017 gemäß IAS 8.42 korrigiert und im Anhang zum Konzernabschluss erläutert worden. Auf die zum damaligen Zeitpunkt noch ausstehende abschließende Klärung betreffend die Rückstellung für belastende Verträge wurde im Konzernanhang zum 28. Februar 2017 hingewiesen. Im Halbjahresabschluss 2017/18 erfolgte im verkürzten Konzernhang bereits eine abschließende Darstellung aller Sachverhalte (inklusive Anpassung der Rückstellungen für drohende Verluste).
Für die Beurteilung, ob einzelne Vereinbarungen mit Kunden bei der Einschätzung des Vorliegens eines drohenden Verlustes gemäß IAS 38 als separate Verträge oder als einzelner Vertrag zu betrachten sind, wurden bisher die zeitliche Abfolge, die inhaltliche Verknüpfung und die gegenseitige Abhängigkeit der daraus zufließenden Cash-Inflows im Detail analysiert und beurteilt. Auf dieser Basis wurden zwei Verträge mit demselben Kunden als ein Vertrag für die Bewertung der Drohverluste qualifiziert. Aufgrund dieser Qualifikation ergab sich für zwei konkrete Kundenverträge kein Drohverlustpotenzial.
Die Betrachtungsweise wurde nunmehr dahingehend geändert, dass für die Zusammenfassung der beiden Verträge die Kriterien gemäß IAS 37.14 und IAS 37.66 nicht vollständig vorliegen und daher bei der Beurteilung des Drohverlustpotenzials eine getrennte Betrachtung der Verträge zu erfolgen hat, weil die Lieferverpflichtungen getrennt verhandelt wurden und unterschiedliche Produkte und Flugzeugtypen betrafen. Zusätzlich besaß der Kunde einseitige Kündigungsrechte.
Dadurch ergibt sich eine zusätzliche Rückstellung zum 1. März 2016 (29. Februar 2016) in Höhe von 17.190 TEUR bzw. zum 28. Februar 2017 eine solche in Höhe von 19.110 TEUR. Die Erhöhung im Geschäftsjahr 2016/17 von 1.920 TEUR wurde in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
| 28.02.2017 = 01.03.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zuvor TEUR |
Korrektur TEUR |
Angepasst TEUR |
||
| Umsätze | 705.695 | 0 | 705.695 | |
| Bestandsveränderungen | 6.959 | 0 | 6.959 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 11.145 | 0 | 11.145 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 41.024 | 0 | 41.024 | |
| Aufwand für Material und sonstige bezogene Leistungen | –443.027 | 0 | –443.027 | |
| Personalaufwand | –173.236 | 0 | –173.236 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen | –30.798 | 0 | –30.798 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | –90.857 | –1.920 | –92.777 | |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 26.905 | –1.920 | 24.986 | |
| Finanzierungsaufwendungen | –11.184 | 0 | –11.184 | |
| Zinserträge aus Finanzinstrumenten | 635 | 0 | 635 | |
| Fair-Value-Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten | 5.098 | 0 | 5.098 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 21.454 | -1.920 | 19.535 | |
| Ertragsteuern | –4.776 | 480 | –4.296 | |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 16.678 | –1.440 | 15.238 | |
| Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||||
| Währungsdifferenzen aus Konsolidierung | 104 | 0 | 104 | |
| Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (nach Steuern) | 10 | 0 | 10 | |
| Cashflow Hedges (nach Steuern) | 283 | 0 | 283 | |
| Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||||
| Neubewertungseffekte Pensionen und Abfertigungen (nach Steuern) | –167 | 0 | –167 | |
| Konzerngesamtergebnis | 16.908 | –1.440 | 15.468 | |
| Ergebnis nach Steuern Davon entfallen auf: |
||||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens1) | 16.669 | 1.440 | 15.228 | |
| Nicht beherrschende Gesellschafter | 10 | 0 | 10 | |
| Konzerngesamtergebnis Davon entfallen auf: |
||||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens | 16.899 | 1.440 | 15.458 | |
| Nicht beherrschende Gesellschafter | 10 | 0 | 10 | |
| 1) Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Ergebnis nach Steuern, das den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) |
0,36 | 0,33 |
| 29.02.2016 = 01.03.2016 | 28.02.2017 = 01.03.2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuvor TEUR |
Korrektur TEUR |
Angepasst TEUR |
Zuvor TEUR |
Korrektur TEUR |
Angepasst TEUR |
|
| Vermögenswerte | ||||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 145.867 | 0 | 145.867 | 149.743 | 0 | 149.743 |
| Sachanlagen | 165.234 | 0 | 165.234 | 166.116 | 0 | 166.116 |
| Langfristige Forderungen | 29.494 | 0 | 29.494 | 27.866 | 0 | 27.866 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 451 | 0 | 451 | 465 | 0 | 465 |
| Latente Steuern | 12.536 | 4.297 | 16.833 | 8.508 | 4.777 | 13.285 |
| Langfristiges Vermögen | 353.581 | 4.297 | 357.878 | 352.698 | 4.777 | 357.475 |
| Vorräte | 107.823 | 0 | 107.823 | 113.379 | 0 | 113.379 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 92.626 | 0 | 92.626 | 98.875 | 0 | 98.875 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 20.243 | 0 | 20.243 | 18.788 | 0 | 18.788 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 19.060 | 0 | 19.060 | 28.533 | 0 | 28.533 |
| Forderungen aus laufenden Ertragsteuern | 45 | 0 | 45 | 8 | 0 | 8 |
| Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | 15.292 | 0 | 15.292 | 20.039 | 0 | 20.039 |
| Liquide Mittel | 56.215 | 0 | 56.215 | 48.275 | 0 | 48.275 |
| Kurzfristiges Vermögen | 311.303 | 0 | 311.303 | 327.897 | 0 | 327.897 |
| Bilanzsumme | 664.884 | 4.297 | 669.181 | 680.595 | 4.777 | 685.372 |
| Eigenkapital und Schulden | ||||||
| Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zustehendes Eigenkapital |
||||||
| Gezeichnetes Kapital | 45.790 | 0 | 45.790 | 45.790 | 0 | 45.790 |
| Kapitalrücklage | 221.459 | 0 | 221.459 | 221.459 | 0 | 221.459 |
| Fremdwährungsumrechnungsrücklage | –250 | 0 | –250 | –146 | 0 | –146 |
| Sonstige Rücklagen | –13.476 | 0 | –13.476 | –13.349 | 0 | –13.349 |
| Bilanzgewinn | 13.571 | –12.893 | 678 | 30.239 | –14.333 | 15.907 |
| Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens | 267.094 | –12.893 | 254.201 | 283.993 | –14.333 | 269.660 |
| Nicht beherrschende Anteile | 17 | 0 | 17 | 26 | 0 | 26 |
| Eigenkapital | 267.111 | –12.893 | 254.218 | 284.019 | –14.333 | 269.686 |
| Schuldscheindarlehen | 42.000 | 0 | 42.000 | 34.000 | 0 | 34.000 |
| Anleihen | 89.242 | 0 | 89.242 | 89.416 | 0 | 89.416 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 75.213 | 0 | 75.213 | 67.581 | 0 | 67.581 |
| Derivative Finanzinstrumente | 3.948 | 0 | 3.948 | 3.544 | 0 | 3.544 |
| Investitionszuschüsse | 12.385 | 0 | 12.385 | 12.381 | 0 | 12.381 |
| Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 10.759 | 0 | 10.759 | 9.045 | 0 | 9.045 |
| Sonstige Rückstellungen | 0 | 17.190 | 17.190 | 7.085 | 19.110 | 26.195 |
| Langfristige Schulden | 233.548 | 17.190 | 250.738 | 223.053 | 19.110 | 242.163 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 68.655 | 0 | 68.655 | 58.182 | 0 | 58.182 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 425 | 0 | 425 | 1.813 | 0 | 1.813 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen | 25.526 | 0 | 25.526 | 27.433 | 0 | 27.433 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 21.634 | 0 | 21.634 | 46.295 | 0 | 46.295 |
| Schuldscheindarlehen | 0 | 0 | 0 | 8.000 | 0 | 8.000 |
| Erhaltene Anzahlungen aus Fertigungsaufträgen | 4.023 | 0 | 4.023 | 1.627 | 0 | 1.627 |
| Derivative Finanzinstrumente | 29.528 | 0 | 29.528 | 15.634 | 0 | 15.634 |
| Sonstige Rückstellungen | 13.359 | 0 | 13.359 | 13.373 | 0 | 13.373 |
| Investitionszuschüsse | 904 | 0 | 904 | 1.165 | 0 | 1.165 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 171 | 0 | 171 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | 164.225 | 0 | 164.225 | 173.523 | 0 | 173.523 |
| Bilanzsumme | 664.884 | 4.297 | 669.181 | 680.595 | 4.777 | 685.372 |
| 28.02.2017 = 01.03.2017 | |||
|---|---|---|---|
| Zuvor TEUR |
Korrektur TEUR |
Angepasst TEUR |
|
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 21.455 | –1.920 | 19.534 |
| Finanzergebnis | 5.451 | 0 | 5.451 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 26.905 | –1.920 | 24.985 |
| Aufwendungen/Abschreibungen | 30.798 | 0 | 30.798 |
| Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen | –805 | 0 | –805 |
| Veränderung langfristige Rückstellungen | 7.085 | 1.920 | 9.005 |
| Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | –1.937 | 0 | –1.937 |
| Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge | –4.506 | 0 | –4.506 |
| Veränderungen im Working Capital | –37.408 | 0 | –37.408 |
| Erhaltene Zinsen | 73 | 0 | 73 |
| Gezahlte Steuern | –173 | 0 | –173 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 20.033 | 0 | 20.033 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –34.406 | 0 | –34.406 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 5.979 | 0 | 5.979 |
| Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel | –8.393 | 0 | –8.393 |
In den Konzernabschluss der FACC AG werden alle von der FACC AG beherrschten Unternehmen einbezogen. Gemäß IFRS 10 ist die Beherrschung gegeben, wenn das Unternehmen die Entscheidungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.
Der Konsolidierungskreis von FACC zum 28. Februar 2018 hat sich im Vergleich zum 28. Februar 2017 nicht verändert und umfasst, inklusive der FACC AG, acht Unternehmen.
Die FACC AG hatte zum 28. Februar 2018 bzw. zum 28. Februar 2017 folgende Tochtergesellschaften:
| Gesellschaft | Sitz | Ausgegebenes und voll einbezahltes Nominalkapital |
Währung | Anteils quote |
Hauptaktivitäten |
|---|---|---|---|---|---|
| FACC Operations GmbH | Ried im Innkreis, Österreich |
127.000.000 | EUR | 100 % | Entwicklung & Produktion von Luftfahrtbauteilen; Kundendienst & Reparatur |
| FACC Solutions (Canada) Inc. | Montreal, Kanada | 10.000 | CAD | 100 % | Produktion; Kundendienst & Reparatur |
| FACC Solutions Inc. | Wichita, Kansas, USA | 10.000 | USD | 100 % | Kundendienst & Reparatur |
| FACC Solutions s.r.o. | Bratislava, Slowakei | 6.639 | EUR | 100 % | Design & Engineering |
| FACC (Shanghai) Co., Ltd | Shanghai, China | 2.000.000 | RMB | 100 % | Design & Engineering |
| FACC Solutions Private Limited | Pune, Indien | 20.193.003 | INR | 100 % | Design & Engineering |
| CoLT Prüf und Test GmbH | St. Martin, Österreich | 35.000 | EUR | 91 % | Design & Engineering |
Die Kapitalkonsolidierung von vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erwerbszeitpunkt die übertragenen Gegenleistungen dem neu bewerteten Reinvermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden nach IFRS 3, soweit identifizierbar, bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt; ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert im jeweiligen Segment in Landeswährung aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden gemeinsam mit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Geschäftsbereichen), denen sie zugeordnet sind, zumindest jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen und im Falle einer Wertminderung auf den niedrigeren erzielbaren Wert abgeschrieben. Werden unterjährig Ereignisse beobachtet, die auf eine dauerhafte Wertminderung schließen lassen, so werden die betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anlassbezogenen Werthaltigkeitstests unterzogen (siehe Note 42 und Note 20).
Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.
Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Zwischenergebnisse im Anlage- und Umlaufvermögen werden eliminiert.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der FACC AG, aufgestellt.
Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Diese ist für sämtliche Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden den erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidierten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs bzw. historischen Kursen innerhalb der Bilanz und dem Durchschnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital ausgewiesen. Ebenso werden nicht realisierte Währungsumrechnungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis eingestellt.
Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.
Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:
| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | Kürzel | 28.02.17 | 28.02.18 | 2016/17 | 2017/18 |
| Kanadischer Dollar | CAD | 1,3984 | 1,5608 | 1,4435 | 1,4869 |
| US-Dollar | USD | 1,0597 | 1,2214 | 1,1012 | 1,1567 |
| Chinesischer Renminbi Yuan | RMB | 7,2728 | 7,7285 | 7,3700 | 7,7126 |
| Indische Rupie | INR | 70,6290 | 79,6230 | 73,9357 | 74,6447 |
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Management zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten, von Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie von nicht abgeschlossenen aktivierten Entwicklungsprojekten basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze der FACC sowie einzelner zahlungsmittelgenerierender Einheiten getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.
Um die Auswirkungen sich verändernder Parameter bei der Planungsrechnung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Planungsannahmen, die für den Wertminderungstest des Firmenwerts getroffen wurden, sowie die Sensitivitätsanalyse werden in Note 20 "Immaterielle Vermögenswerte" erläutert.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit von aktivierten Entwicklungsprojekten erfolgte im Geschäftsjahr 2017/18, sofern Anzeichen für eine Wertminderung, wie beispielsweise die Erwartung eines Verlusts im Rahmen der Mehrjahresplanung, gegeben waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts der Entwicklungsprojekte mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen der jeweiligen Projekte sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.
Die Beurteilung eines Wertminderungsbedarfs erfolgt auf Ebene einzelner bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte, soweit diese unabhängige Cashflows generieren. Entwicklungsprojekte desselben Flugzeugtyps werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Werthaltigkeitsprüfung zusammengefasst.
Für die Berechnung der Abschreibung von aktivierten Entwicklungskosten wird als Berechnungsbasis die Anzahl der zu liefernden Shipsets zugrunde gelegt. Diese Shipset-Anzahl stellt eine Annahme dar, die sich aus einem fundierten Ermittlungsverfahren ergibt (siehe Note 20).
Die Nutzungsdauer von Sachanlagen beruht auf Schätzungen, die auf dem Betrieb vergleichbarer Anlagen beruhen. Die so festgelegten Nutzungsdauern werden laufend auf ihre weitere Gültigkeit überprüft und gegebenenfalls auch angepasst. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in Note 42 angegeben.
Langfristige Forderungen werden mit einem fristenkongruenten Zinssatz auf den jeweiligen Abschussstichtag abgezinst, für welchen Annahmen erforderlich sind.
Die Ermittlung der Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten hinsichtlich Überfälligkeit sowie der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs.
Im Bereich der Vorräte erfolgen Abwertungen auf Lagerhüter (Slow Moving Items). Diese werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden im System jene Materialien gekennzeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.
Bei der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen geht das Management der FACC AG davon aus, dass das Ergebnis aus Fertigungsaufträgen nicht verlässlich ermittelt werden kann. Daher werden die Auftragserlöse nur in jenem Ausmaß erfasst, in dem die angefallenen Auftragskosten wahrscheinlich vom Kunden erlangt werden können. Die Erfassung des Gewinns erfolgt bei Beendigung des Fertigungsauftrags.
Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen durch Aktuare. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Sterblichkeit. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln im entsprechenden Land. Künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den getroffenen Annahmen sowie zu Sensitivitäten sind in Note 32 angeführt.
Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen bezüglich des künftigen zu versteuernden Ergebnisses und des Zeitpunkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise von FACC nicht beeinflusst werden können, ist die Bewertung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden.
Für Gewährleistung werden Rückstellungen nach einem standardisierten Prozess ermittelt. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und vom Management eingeschätzt. Im Falle eines zu berücksichtigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsansatzes vorzunehmen. Die Rückstellungen werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst.
Drohende Verluste werden sofort als Aufwand erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Die Ermittlung der Auftragskosten erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen des Managements hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Entwicklung von Produktivitätsverbesserungen und Gewährleistungsaufwendungen.
Zusätzlich ist auch zu beurteilen, ob einzelne Vereinbarungen mit Kunden als ein Vertrag zu betrachten sind. Dies hängt insbesondere davon ab, ob Lieferverpflichtungen gemeinsam verhandelt wurden und gleiche Produkte betreffen. Die Beurteilung wurde im Geschäftsjahr 2017/18 geändert (siehe Note 3). Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden keine Vereinbarungen für die Beurteilung des Drohverlustpotenzials zusammengefasst.
Mit Ausnahme der Drohverlustrückstellung wurden im Geschäftsjahr 2017/18 keine wesentlichen Änderungen von Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen vorgenommen.
Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung der FACC AG. Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT).
Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:
Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Deren Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zugeordnet.
| Aerostructures TEUR |
Engines & Nacelles TEUR |
Cabin Interiors TEUR |
Summe TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2016/17 | ||||
| Umsatzerlöse | 330.954 | 141.957 | 232.784 | 705.695 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 51.219 | –13.840 | –12.393 | 24.986 |
| Investitionen | 16.621 | 7.620 | 10.165 | 34.406 |
| Abschreibungen und Wertminderung | 17.432 | 4.138 | 9.228 | 30.798 |
| Vermögenswerte am 28. Februar 2017 | 339.733 | 137.255 | 208.384 | 685.372 |
| Geschäftsjahr 2017/18 | ||||
| Umsatzerlöse | 334.447 | 161.923 | 254.298 | 750.668 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 38.081 | 16.898 | 8.782 | 63.760 |
| Investitionen | 9.356 | 12.832 | 12.880 | 35.068 |
| Abschreibungen und Wertminderung | 18.230 | 5.243 | 9.422 | 32.895 |
| Vermögenswerte am 28. Februar 2018 | 335.110 | 149.136 | 219.312 | 703.558 |
Die gesamten Segmenterlöse stellen Außenumsätze mit Externen dar. Die Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten werden nach dem Sitz des Kunden in Note 9 dargestellt.
Im Segment Aerostructures wurden im Geschäftsjahr 2016/17 Entwicklungskosten und Werkzeuge in Höhe von 1.334 TEUR aufgrund geänderter Markteinschätzungen wertgemindert. Im Segment Engines & Nacelles wurden im Geschäftsjahr 2016/17 Entwicklungskosten und Werkzeuge in Höhe von 368 TEUR aufgrund geänderter Markteinschätzungen wertgemindert. Im Segment Cabin Interiors wurden im Geschäftsjahr 2016/17 Entwicklungskosten und Werkzeuge in Höhe von 91 TEUR aufgrund geänderter Markteinschätzungen wertgemindert. Der Nutzungswert der wertgeminderten Entwicklungskosten und Werkzeuge beträgt in Summe 0 TEUR.
Für das am 28. Februar 2018 endende Geschäftsjahr erwirtschaftete der Konzern mit zwei externen Kunden Umsätze, die jeweils 10 % der Gesamtumsätze überschritten, und zwar im Ausmaß von 319.611 TEUR (Vorjahr: 288.279 TEUR) bzw. 81.578 TEUR (Vorjahr: 67.473 TEUR). Mit diesen Kunden werden Umsatzerlöse in allen drei Segmenten erzielt.
Die langfristigen Vermögenswerte befinden sich wie im Vorjahr im Wesentlichen im Inland.
Umsatzerlöse mit externen Kunden werden durch die Produktion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistungen und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Die Segmentierung nach geografischen Gebieten erfolgt beim Umsatz nach dem Sitz der Kunden. Die Umsatzerlöse nach Art sowie nach geografischer Aufteilung sind nachstehend aufgeschlüsselt:
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verkauf von Produkten | 646.092 | 690.953 |
| Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen |
59.603 | 59.715 |
| 705.695 | 750.668 |
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Deutschland | 327.490 | 366.195 |
| USA | 178.221 | 180.626 |
| Kanada | 66.809 | 80.976 |
| Österreich | 1.966 | 2.480 |
| Sonstige Länder | 131.209 | 120.391 |
| 705.695 | 750.668 |
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Unfertige Erzeugnisse | 1.085 | 4.348 |
| Fertige Erzeugnisse | 5.874 | 6.751 |
| 6.959 | 11.099 |
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Entwicklungsleistungen | 10.851 | 8.639 |
| Sonstige | 295 | 124 |
| 11.146 | 8.763 |
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen |
6.108 | 18.074 |
| Erträge aus der Auflösung von Forderungswertberichtigungen |
1.709 | 621 |
| Erträge aus Förderungen und steuerfreien Zuschüssen |
4.799 | 845 |
| Fremdwährungseffekte | 16.548 | 3.615 |
| Sonstige | 11.861 | 5.712 |
| 41.025 | 28.867 |
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Materialaufwand | 402.550 | 399.691 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 40.477 | 50.904 |
| 443.027 | 450.595 |
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betrugen die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 1.763 TEUR (Vorjahr: 1.729 TEUR).
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 133.529 | 139.766 |
| Aufwendungen für gesetzlich vor geschriebene Sozialabgaben und Leistungen |
36.750 | 37.075 |
| Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeiter vorsorgekassen |
2.037 | 1.874 |
| Aufwendungen für Pensionen | –1.874 | 127 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 2.794 | 5.584 |
| 173.236 | 184.426 |
Der Mitarbeiterstand auf Basis von Vollzeitäquivalenten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
| 28.02.17 Anzahl |
28.02.18 Anzahl |
|
|---|---|---|
| Arbeiter | 2.323 | 2.249 |
| Angestellte | 1.070 | 1.153 |
| 3.393 | 3.402 | |
| davon Österreich | 3.171 | 3.177 |
| davon Ausland | 222 | 225 |
Hinsichtlich der Aufteilung der Wertminderungen auf die einzelnen Segmente wird auf die Segmentberichterstattung in Note 8 verwiesen.
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschreibungen | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 11.947 | 13.942 |
| Sachanlagen | 17.058 | 18.953 |
| Wertminderungen | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 883 | 0 |
| Sachanlagen | 910 | 0 |
| 30.798 | 32.895 | |
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Zinserträge aus Bankguthaben | 45 | 105 |
| Zinserträge aus Forderungen | 562 | 0 |
| Bewertung von finanziellen Vermögenswerten |
8 | 8 |
| Sonstige Finanzerträge | 20 | 22 |
| Finanzerträge | 635 | 134 |
| Zinsaufwand aus Anleihen und Schuldscheindarlehen |
–3.556 | –3.734 |
| Zinsaufwand aus Bankkrediten | –1.656 | –1.640 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
–5.973 | –6.091 |
| Finanzaufwendungen | –11.184 | –11.465 |
| Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten |
5.098 | 0 |
| Finanzergebnis | –5.451 | –11.331 |
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für Instandhaltung, Wartung und Fremdreparaturen |
9.123 | 10.374 |
| Aufwendungen für Frachten | 12.898 | 10.026 |
| Materialprüfungs- und -zertifizierungs aufwendungen |
4.720 | 1.723 |
| Aufwendungen für Mieten und Leasing | 5.541 | 6.716 |
| Reiseaufwendungen | 2.780 | 3.835 |
| Aufwendungen für Beratungsleistungen | 10.818 | 7.379 |
| Aufwendungen für Einlagerungen | 6.178 | 6.768 |
| Aufwendungen für Garantie verpflichtungen |
13.681 | 10.760 |
| Aufwendungen für Wertberichtigungen Forderungen und Vorräte |
1.111 | 1.628 |
| Sonstige | 25.928 | 8.512 |
| 92.777 | 67.721 |
| Gesamt 2016/17 |
Kredite und Forderungen 2016/17 |
FLAC1) 2016/17 |
AfS2) 2016/17 |
Derivate 2016/17 |
|
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Zinsertrag | 635 | 627 | 0 | 8 | 0 |
| Zinsaufwand | –11.051 | –145 | –6.638 | 0 | –4.268 |
| Nettozinsergebnis aus leistungsorientierten Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern |
–133 | ||||
| Zinsergebnis | –10.549 | 482 | –6.638 | 8 | –4.268 |
| Marktbewertung Derivate | 5.098 | 0 | 0 | 0 | 5.098 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 5.098 | 0 | 0 | 0 | 5.098 |
| Gesamt | –5.451 | 482 | –6.638 | 8 | 830 |
1) Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (financial liabilities at amortised cost)
2) Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente (available for sale)
| Gesamt 2017/18 |
Kredite und Forderungen 2017/18 |
FLAC1) 2017/18 |
AfS2) 2017/18 |
Derivate 2017/18 |
|
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Zinsertrag | 134 | 126 | 0 | 8 | 0 |
| Zinsaufwand | –11.345 | –970 | –10.375 | 0 | 0 |
| Nettozinsergebnis aus leistungsorientierten Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern |
–120 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zinsergebnis | –11.331 | –844 | –10.375 | 8 | 0 |
| Marktbewertung Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | –11.331 | –844 | –10.375 | 8 | 0 |
1) Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (financial liabilities at amortised cost)
2) Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente (available for sale)
Als Ertragsteuern sind sowohl die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Laufender Steueraufwand | 790 | 2.930 |
| Latenter Steueraufwand | 3.506 | 9.771 |
| 4.296 | 12.700 |
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Geschäftsjahr 2017/18 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25 % (Vorjahr: 25 %) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stellen sich folgendermaßen dar:
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 19.535 | 52.429 |
| Rechnerischer Ertragsteuer aufwand 25 % |
4.884 | 13.107 |
| Abweichende ausländische Steuersätze | –329 | –166 |
| Steuerfreie Einnahmen | –616 | –964 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen |
105 | 721 |
| Steueraufwand und -ertrag aus Vorperioden |
107 | 0 |
| Mindestkörperschaftsteuer und Quellensteuern |
–741 | 565 |
| Sonstige Effekte | 886 | –563 |
| Effektivsteuerbelastung | 4.296 | 12.700 |
| Effektivsteuerquote in % | –22,00 % | –24,20 % |
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern gültig oder angekündigt sind. In Österreich wird ein Körperschaftsteuersatz von 25 % zugrunde gelegt. Bei den ausländischen Gesellschaften werden die latenten Steuern auf Basis der entsprechenden länderspezifischen Steuersätze berechnet. Sie lagen im Geschäftsjahr 2017/18 zwischen 0 % und 39 %.
Mit 22. Dezember 2017 wurde in den USA das Steuergesetz "H.R. 1 – Tax Cuts and Jobs Act" erlassen. Dadurch ergaben sich Änderungen im Bereich der Bilanzierung von Steueraufwendungen im Konzernabschluss. Der vorliegende Konzernabschluss wurde bereits mit der bekannten Bundes-Körperschaftsteuersatzänderung von 35 % auf 21 % erstellt.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern stellen sich wie folgt dar:
| 2016/17 | 2017/18 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vor Steuern TEUR |
Steuerertrag (-aufwand) TEUR |
Nach Steuern TEUR |
Vor Steuern TEUR |
Steuerertrag (-aufwand) TEUR |
Nach Steuern TEUR |
||
| Fair-Value-Bewertung Wertpapiere | 14 | –3 | 10 | –8 | 2 | –6 | |
| Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging) | 377 | –94 | 283 | 18.734 | –4.671 | 14.063 | |
| Neubewertungseffekte Abfertigungen | –223 | 56 | –167 | 364 | –91 | 273 | |
| 168 | –42 | 126 | 19.090 | –4.760 | 14.330 |
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| Stand am 28.02.2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.03.2016 TEUR |
Erfasst im Gewinn oder Verlust TEUR |
Erfasst im sonstigen Ergebnis TEUR |
Netto TEUR |
Latente Steueran sprüche TEUR |
Latente Steuer schulden TEUR |
| –27.879 | –1.804 | 0 | –29.683 | 0 | –29.683 |
| –7.922 | 221 | 0 | –7.701 | 0 | –7.701 |
| 413 | 39 | –3 | 449 | 449 | 0 |
| –4.167 | 1.816 | 0 | –2.351 | 0 | –2.351 |
| 104 | –44 | 0 | 60 | 60 | 0 |
| 1.182 | –147 | 0 | 1.035 | 1.035 | 0 |
| 908 | –407 | 56 | 557 | 557 | 0 |
| 4.039 | 525 | 0 | 4.564 | 4.564 | 0 |
| 10.773 | –1.114 | 0 | 9.659 | 9.659 | 0 |
| 7.095 | –2.205 | –94 | 4.795 | 4.795 | 0 |
| –1.008 | 882 | 0 | –126 | 0 | –126 |
| 33.295 | –1.268 | 0 | 32.027 | 32.027 | 0 |
| 16.833 | –3.506 | –42 | 13.285 | 53.145 | –39.861 |
| –39.861 | 39.861 | ||||
| 16.833 | –3.506 | –42 | 13.285 | 13.285 | 0 |
| Stand am Erfasst im Erfasst im Netto Latente Latente 01.03.2017 Gewinn sonstigen Steuer Steuer oder Verlust Ergebnis ansprüche schulden TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) –29.683 376 0 –29.307 0 –29.307 Sachanlagen –7.701 –1.501 0 –9.202 0 –9.202 Sonstige langfristige Vermögenswerte 449 –1 2 450 450 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen –2.351 4.508 0 2.157 2.157 0 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 60 24 0 84 84 0 Investitionszuschüsse 1.035 –392 0 643 643 0 Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 557 –453 –91 13 13 0 Rückstellungen 4.564 –3.453 0 1.111 1.111 0 Verbindlichkeiten 9.659 –777 0 8.882 8.882 0 Derivate 4.795 –2.402 –4.671 –2.278 0 –2.278 Andere Posten –126 126 0 0 0 0 Steuerliche Verlustvorträge 32.027 –5.825 0 26.202 26.202 0 Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung 13.285 –9.771 –4.760 –1.246 39.541 –40.787 Verrechnung der Steuern –39.541 39.541 Steueransprüche (-schulden) netto 13.285 –9.771 –4.760 –1.246 0 –1.246 |
Stand am 28.02.2018 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
Die aktivierten Verlustvorträge stammen aus der FACC Operations GmbH und betrugen am 28. Februar 2018 93.723 TEUR (Vorjahr: 116.440 TEUR), von der FACC AG stammten weitere 11.082 TEUR (Vorjahr: 13.611 TEUR), wobei für sämtliche Verlustvorträge latente Steuern angesetzt wurden.
Zum 28. Februar 2018 bestanden temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside Basis Differences) in Höhe von 63.726 TEUR (Vorjahr: 33.207 TEUR), für die gemäß IAS 12.39 kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, da die FACC AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf zu steuern und sich diese temporären Differenzen nicht in absehbarer Zeit auflösen werden.
Die Anzahl der ausgegebenen Aktien betrug zum Bilanzstichtag 45.790.000 Stück. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine verwässernd wirkenden potenziellen Stammaktien im Umlauf waren oder eigene Aktien gehalten wurden, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Das Ergebnis je Aktie von 0,87 EUR (Vorjahr: 0,33 EUR) wird aus dem durch die gewichtete Aktienanzahl geteilten Ergebnis, das den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, errechnet.
In der Gesamtergebnisrechnung wird, ausgehend vom Ergebnis nach Ertragsteuern, auf das Gesamtergebnis gemäß IAS 1 übergeleitet. Dieses umfasst insbesondere den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von leistungsorientierten langfristigen Mitarbeitervergütungen, die Veränderung der Hedging-Reserve sowie das Bewertungsergebnis von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren. Die Gesamtergebnisbestandteile werden nach Steuern ausgewiesen.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
| Firmenwert | Software | Belieferungs rechte |
Entwicklungs kosten |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand am 1. März 2016 | 18.595 | 19.191 | 29.175 | 172.043 | 239.004 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 16 | 0 | 0 | 16 |
| Zugänge | 0 | 287 | 60 | 16.368 | 16.715 |
| Abgänge | 0 | –1 | 0 | 0 | –1 |
| Stand am 28. Februar 2017 | 18.595 | 19.494 | 29.235 | 188.411 | 255.735 |
| Währungsdifferenzen | 87 | –48 | 0 | 0 | 39 |
| Zugänge | 0 | 1.509 | 31 | 10.241 | 11.781 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 28. Februar 2018 | 18.682 | 20.956 | 29.266 | 198.652 | 267.555 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand am 1. März 2016 | 0 | 16.995 | 15.472 | 60.671 | 93.137 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 24 | 0 | 0 | 24 |
| Laufende Abschreibungen | 0 | 1.447 | 2.219 | 8.281 | 11.947 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | 883 | 883 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 28. Februar 2017 | 0 | 18.465 | 17.691 | 69.835 | 105.991 |
| Währungsdifferenzen | 0 | –38 | 0 | 0 | –38 |
| Laufende Abschreibungen | 0 | 930 | 1.965 | 11.047 | 13.942 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 28. Februar 2018 | 0 | 19.358 | 19.656 | 80.882 | 119.896 |
| Buchwert am 28. Februar 2017 | 18.595 | 1.029 | 11.544 | 118.576 | 149.743 |
| Buchwert am 28. Februar 2018 | 18.682 | 1.598 | 9.610 | 117.770 | 147.660 |
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Aerostructures | 10.211 | 10.293 |
| Engines & Nacelles | 3.054 | 3.054 |
| Cabin Interiors | 5.330 | 5.335 |
| 18.595 | 18.682 |
FACC überwacht ihre Firmenwerte auf Basis von drei CGU-Gruppen, die den einzelnen Segmenten entsprechen.
Die für die Ermittlung des Nutzungswerts wesentlichen Bewertungsparameter stellen sich wie folgt dar:
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Detailplanungszeitraum (fünf Jahre/ sechs Jahre im Vorjahr) |
||
| Umsatzwachstum (durchschnittlich) | 5,40 % | 8,70 % |
| EBIT-Marge (durchschnittlich) | 7,70 % | 8,04 % |
| Wechselkurs EUR zu USD | 1,15 | 1,20 |
| Wachstumsrate nach Detailplanungs zeitraum für alle CGUs |
1,50 % | 1,50 % |
| Diskontierungszins für alle CGUs (WACC nach Steuern) |
7,44 % | 8,18 % |
Eine Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich je nach Entwicklung der wesentlichen Bewertungsparameter nachfolgender Wertminderungsbedarf ergeben hätte:
| Bilanzstichtag 28. Februar 2017 | Aero structures TEUR |
Engines & Nacelles TEUR |
Cabin Interiors TEUR |
|---|---|---|---|
| Erhöhung des Diskontierungs zinssatzes um 50 Basispunkte |
0 | 0 | 0 |
| Veränderung des Wechselkurses EUR zu USD auf 1,20 |
0 | 0 | 18.473 |
| Verringerung des EBIT um 10 % |
0 | 0 | 0 |
| Bilanzstichtag 28. Februar 2018 | Aero structures TEUR |
Engines & Nacelles TEUR |
Cabin Interiors TEUR |
|---|---|---|---|
| Erhöhung des Diskontierungs zinssatzes um 50 Basispunkte |
0 | 0 | 0 |
| Veränderung des Wechselkurses EUR zu USD auf 1,25 |
0 | 0 | 3.399 |
| Verringerung des EBIT um 10 % |
0 | 0 | 0 |
Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden aktivierte Entwicklungsprojekte, bei denen ein Indikator auf Wertminderung vorlag, sowie noch nicht abgeschriebene Entwicklungsprojekte einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des Nutzungswerts mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung der Cashflows, die mit den jeweiligen Entwicklungsprojekten erzielt werden können, erfolgte auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr sowie der Mittelfristplanung der nächsten fünf Jahre (Detailplanungszeitraum). Für die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten werden die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrieben, limitiert mit den Raten des Airline Monitors. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre.
Es wurde derselbe Diskontierungszinssatz (WACC) wie beim Werthaltigkeitstest für den Firmenwert verwendet.
Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden Wertminderungen auf Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: 883 TEUR) erfasst.
Eine Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass – unverändert zum Vorjahr – eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 50 Basispunkte sowie eine Reduktion der Cashflows um 10 % zu keinem zusätzlichen Wertminderungsaufwand geführt hätte.
Im Geschäftsjahr erfolgte eine Abschreibung der Entwicklungskosten auf Basis der noch zu liefernden Menge (Shipsets) in Höhe von 11.047 TEUR (Vorjahr: 8.281 TEUR). Eine Erhöhung bzw. Verminderung der zu liefernden Anzahl an Shipsets um 10 % ergäbe folgende Veränderung der Abschreibung:
| Veränderung der planmäßigen jährlichen Abschreibung bei |
28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|---|---|---|
| Erhöhung der Shipset-Anzahl um 10 % | –814 | –992 |
| Verringerung der Shipset-Anzahl um 10 % | 845 | 1.243 |
Als Forschungsaufwand wurde im Geschäftsjahr ein Betrag von 3.544 TEUR (Vorjahr: 2.317 TEUR) aufwandswirksam erfasst.
| Grundstücke und Gebäude |
Technische Anlagen |
Betriebs und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand am 1. März 2016 | 101.527 | 162.957 | 24.598 | 22.482 | 311.564 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 64 | 0 | 64 |
| Zugänge | 983 | 12.479 | 1.748 | 3.615 | 18.824 |
| Abgänge | 0 | –9 | –547 | 0 | –557 |
| Umbuchungen | 1.809 | 10.378 | 252 | –12.438 | 0 |
| Stand am 28. Februar 2017 | 104.318 | 185.804 | 26.115 | 13.658 | 329.895 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | –223 | 0 | –223 |
| Zugänge | 2.572 | 9.946 | 2.148 | 11.996 | 26.662 |
| Abgänge | 0 | 0 | –385 | 0 | –385 |
| Umbuchungen | 42 | 10.870 | 110 | –11.022 | 0 |
| Stand am 28. Februar 2018 | 106.932 | 206.621 | 27.766 | 14.632 | 355.950 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand am 1. März 2016 | 23.335 | 106.773 | 16.222 | 0 | 146.330 |
| Währungsdifferenzen | 0 | –8 | 30 | 0 | 22 |
| Laufende Abschreibungen | 3.032 | 11.788 | 2.238 | 0 | 17.058 |
| Wertminderungen | 0 | 910 | 0 | 0 | 910 |
| Abgänge | 0 | –1 | –539 | 0 | –540 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 28. Februar 2017 | 26.367 | 119.461 | 17.952 | 0 | 163.780 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | –105 | 0 | –105 |
| Laufende Abschreibungen | 3.160 | 13.435 | 2.358 | 0 | 18.953 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 | –381 | 0 | –381 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 28. Februar 2018 | 29.527 | 132.895 | 19.824 | 0 | 182.246 |
| Buchwert am 28. Februar 2017 | 77.951 | 66.343 | 8.163 | 13.658 | 166.116 |
| Buchwert am 28. Februar 2018 | 77.405 | 73.725 | 7.942 | 14.632 | 173.704 |
In Grundstücke und Gebäude sind Grundwerte von Liegenschaften in der Höhe von 3.842 TEUR (Vorjahr: 3.831 TEUR) enthalten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Note 34).
In den Zugängen zu technischen Anlagen waren im Geschäftsjahr 2017/18 Investitionen in Höhe von 2.110 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) als Zugänge aus Finanzierungsleasingverhältnissen enthalten, die nicht zahlungswirksam waren.
In den Zugängen zu Grundstücken und Gebäuden waren im Geschäftsjahr 2017/18 Investitionen in Höhe von 491 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) als Zugänge aus Finanzierungsleasingverhältnissen enthalten, die nicht zahlungswirksam waren.
FACC nimmt neben dem operativen Leasing auch Finanzierungsleasing in Anspruch. Diese Grundstücke und Gebäude stellen sich wie folgt dar:
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | 20.632 | 21.123 |
| Kumulierte Abschreibungen | –1.443 | –1.900 |
| Nettobuchwert | 19.189 | 19.223 |
Aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen bestehen aufgrund von Leasing-, Lizenz-, Miet- und Pachtverträgen Verpflichtungen in folgendem Umfang:
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Im folgenden Jahr | 5.430 | 5.014 |
| In den folgenden zwei bis fünf Jahren | 22.330 | 18.430 |
| Über fünf Jahre | 3.893 | 2.497 |
| 31.653 | 25.940 |
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen in Höhe von 11.053 TEUR (Vorjahr: 7.150 TEUR). Daneben bestanden intern genehmigte Erwerbe in Höhe von 32.495 TEUR (Vorjahr: 41.232 TEUR), die noch zu keiner vertraglichen Verpflichtung geführt haben.
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus dem Fake President Incident |
10.860 | 10.352 |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
8.684 | 6.462 |
| Vorauszahlungen und Kautionen | 8.322 | 7.800 |
| 27.866 | 24.614 |
Im Berichtszeitraum 2015/16 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall (Fake President Incident) unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten einer Sperre unterzogen werden. Dieser Betrag ist als langfristige Forderung bilanziert, da die FACC Operations GmbH davon ausgeht, der rechtmäßige Eigentümer des Geldes zu sein und auf Basis einer eingeholten Rechtsmeinung von einer Rücküberweisung ausgeht. Es ist davon auszugehen, dass die auf den Empfängerkonten gesperrten Beträge nicht kurzfristig rückfließen werden.
Die Forderung aus dem Fake President Incident wurde zum Bilanzstichtag abgezinst.
Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen langfristige Tilgungsvereinbarungen mit Kunden, die auf zukünftigen gelieferten Shipset-Stückzahlen basieren.
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Langfristige Forderungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist |
0 | 4.750 |
| 0 | 4.750 |
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Wertpapiere, zum Marktwert bewertet | 421 | 413 |
| Beteiligung | 43 | 43 |
| 465 | 457 |
Die Beteiligung betrifft den 2,95%-Anteil an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis, und ist unverändert zum Vorjahr zu Anschaffungskosten bilanziert.
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 65.703 | 71.650 |
| Unfertige Erzeugnisse | 35.943 | 40.371 |
| Fertige Erzeugnisse | 11.733 | 18.404 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 137 |
| 113.379 | 130.562 | |
| Vorratsbestand, brutto | 117.418 | 136.533 |
| Wertberichtigung | 4.039 | 5.971 |
| Vorratsbestand, netto | 113.379 | 130.562 |
Zum 28. Februar 2018 beliefen sich die Buchwerte der auf den Nettoveräußerungswert abgewerteten Vorräte auf 59.484 TEUR (Vorjahr: 57.329 TEUR).
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistun gen, brutto |
109.964 | 96.797 |
| abzüglich Wertberichtigung | –2.405 | –4.273 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto |
107.559 | 92.523 |
| davon kurzfristig | 98.875 | 86.061 |
| davon langfristig | 8.684 | 6.462 |
FACC unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber sieben Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit einem Finanzinstitut. Die verkauften Forderungen (Factoring) werden in Übereinstimmung mit der entsprechenden Regelung des IAS 39 ausgebucht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 65.431 TEUR (Vorjahr: 86.173 TEUR) an Dritte verkauft.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. März | 3.196 | 2.405 |
| Zuführung | 1.111 | 5.334 |
| Verwendung/Auflösung | –1.902 | –3.466 |
| Stand am 28. Februar | 2.405 | 4.273 |
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
107.559 | 92.523 |
| davon nicht überfällig und nicht wertgemindert |
84.342 | 65.016 |
| davon überfällig und nicht wertgemindert |
20.622 | 23.462 |
| 0 bis 30 Tage | 7.688 | 13.799 |
| 31 bis 60 Tage | 2.302 | 3.427 |
| 61 bis 90 Tage | 164 | 350 |
| 91 bis 120 Tage | 2.349 | 479 |
| 121 bis 180 Tage | 63 | 912 |
| 181 bis 365 Tage | 2.473 | 1.369 |
| Über 365 Tage | 5.583 | 3.126 |
| davon wertgemindert | 2.595 | 4.046 |
Der Buchwert der wertberichtigten Forderungen stellt sich wie folgt dar:
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Buchwert vor Wertberichtigung | 5.000 | 8.319 |
| abzüglich Wertberichtigung | –2.405 | –4.273 |
| Buchwert nach Wertberichtigung | 2.595 | 4.046 |
Die überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen beziehen sich auf eine Reihe voneinander unabhängiger Kunden, bei denen aus jüngster Vergangenheit keine Ausfälle bekannt sind. Zum Abschlussstichtag deutet nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte enthalten:
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte |
||
| Sonstige | 775 | 302 |
| 775 | 302 | |
| Sonstige kurzfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte |
||
| Forderungen aus sonstigen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer) |
15.048 | 21.532 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.454 | 3.054 |
| Sonstige | 2.761 | 1.914 |
| 19.263 | 26.500 | |
| 20.039 | 26.803 | |
Die sonstigen Forderungen weisen keine nennenswerten Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters wurden keine nennenswerten Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen.
| Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert 28.02.2017 TEUR |
Unter 1 Jahr 1 bis 2 Jahre 28.02.2017 28.02.2017 TEUR TEUR |
3 bis 5 Jahre 28.02.2017 TEUR |
||
| Devisentermingeschäfte mit positivem Marktwert | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 |
| Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert 28.02.2018 TEUR |
Unter 1 Jahr 28.02.2018 TEUR |
1 bis 2 Jahre 28.02.2018 TEUR |
3 bis 5 Jahre 28.02.2018 TEUR |
|
| Devisentermingeschäfte mit positivem Marktwert | 14.591 | 14.591 | 0 | 0 |
| 14.591 | 14.591 | 0 | 0 |
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| Bis zum Bilanzstichtag angefallene Kosten, brutto |
18.788 | 17.212 | |
| Abzüglich erhaltene Anzahlungen | –1.627 | –7.907 | |
| Bestand aus der Auftragsfertigung, netto |
17.161 | 9.304 | |
| davon Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo |
18.788 | 17.212 | |
| davon Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo |
–1.627 | –7.907 |
Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden angefallene Umsatzerlöse (entspricht angefallenen Auftragskosten) in Höhe von 16.743 TEUR (Vorjahr: 13.697 TEUR) erfasst.
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 48.248 | 63.476 |
| Kassenbestand | 27 | 12 |
| 48.275 | 63.488 |
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Geschäftsjahre 2016/17 und 2017/18 ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Das Grundkapital der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem Vorjahr 45.790 TEUR und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt.
Die Kapitalrücklage beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr 221.459 TEUR.
In den übrigen Rücklagen sind folgende Posten, die alle im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, zusammengefasst, wobei sämtliche Effekte den Anteilseignern der FACC AG zuzuordnen sind.
Die Hedging-Rücklage (nach Steuern) hat sich wie folgt entwickelt:
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. März | –9.727 | –9.466 |
| Veränderung der unrealisierten Gewinne (+)/Verluste (–) |
–9.466 | 4.598 |
| Realisierte Gewinne (–)/Verluste (+), die in die Konzern-Gewinn- und Verlustrech nung umgebucht wurden – Erfassung im Betriebsergebnis (EBIT) |
9.727 | 9.466 |
| Stand am 28. Februar | –9.466 | 4.598 |
Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss betreffen die CoLT Prüf und Test GmbH, St. Martin, Österreich, mit einer Quote von 9 %. Die Bilanzsumme sowie das Ergebnis vor Steuern betragen unter 1 % der Konzernwerte, daher wird auf die Darstellung von zusammengefassten Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss verzichtet.
Zielsetzung des Kapitalmanagements der FACC AG ist es, eine starke Kapitalbasis zu erhalten, um den spezifischen Unternehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigenkapital nach IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 % angestrebt.
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Eigenkapital | 269.686 | 323.094 |
| Bilanzsumme | 685.372 | 703.558 |
| Eigenkapitalquote in % | 39,3 % | 45,9 % |
Einige Kreditverträge mit Banken enthalten Financial Covenants hinsichtlich der Eigenkapitalquote im Konzern, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden alle diesbezüglichen Kapitalanforderungen erfüllt (siehe auch Note 34).
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Investitionszuschüsse, kurzfristiger Teil | 1.165 | 1.130 |
| Investitionszuschüsse, langfristiger Teil | 12.381 | 11.405 |
| 13.546 | 12.535 |
Investitionszuschüsse sind meist an Auflagen gebunden, die über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Mindestanzahl an Beschäftigten, die gehalten werden muss, sowie um die Auflage, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern.
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abfertigungen | 7.333 | 7.449 |
| Jubiläumsgelder | 1.712 | 1.819 |
| 9.045 | 9.268 |
Der Bewertung liegen nachfolgende Annahmen zugrunde:
| 28.02.2017 | 28.02.2018 | ||
|---|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 1,70 % | 1,90 % | |
| Gehaltssteigerungen | 2,00 % | 2,00 % | |
| Fluktuation Angestellte/Arbeiter | 4,16 %/3,57 % | 3,85 %/3,44 % | |
| Pensionseintrittsalter Frauen/Männer | 60/65 Jahre | 60/65 Jahre | |
| Lebenserwartung | AVÖ 2008-P | AVÖ 2008-P | |
Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. März | 7.288 | 7.333 |
| Dienstzeitaufwand | 350 | 349 |
| Zinsaufwand | 133 | 120 |
| Erfolgte Zahlungen | –308 | –111 |
| Neubewertung in der Periode | 223 | –364 |
| Sonstige Effekte | –353 | 122 |
| Stand am 28. Februar | 7.333 | 7.449 |
| Duration in Jahren | 14,77 | 13,75 |
Eine Erhöhung/Verminderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 Prozentpunkte hätte folgende Auswirkung auf die Verpflichtung:
| Verringerung um 0,25 Pro zentpunkte TEUR |
Erhöhung um 0,25 Pro zentpunkte TEUR |
|
|---|---|---|
| Veränderung der Verpflichtung zum 28. Februar 2017 |
322 | –307 |
| Veränderung der Verpflichtung zum 28. Februar 2018 |
303 | –290 |
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. März | 1.463 | 1.712 |
| Dienstzeitaufwand | 224 | 291 |
| Zinsaufwand | 29 | 26 |
| Erfolgte Zahlungen | –40 | –17 |
| Neubewertung in der Periode | 36 | –193 |
| Stand am 28. Februar | 1.712 | 1.819 |
Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldern werden im Personalaufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Aus beitragsorientierten Vorsorgeplänen (Pensionskasse und Mitarbeitervorsorgekasse in Österreich) wurden im Geschäftsjahr 2017/18 1.936 TEUR (Vorjahr: 1.862 TEUR) gezahlt.
Die Neubewertungseffekte setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen:
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Änderung von Erwartungswerten | –31 | –190 |
| Änderung demografischer Annahmen | –42 | 15 |
| Änderung finanzieller Annahmen | 296 | –189 |
| 223 | –364 |
Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensionseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen – ausgenommen sind versicherungsmathematische Verluste – werden im Posten "Personalaufwand" in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
| Fristigkeit | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.03.2016 TEUR |
Zuführung TEUR |
Verbrauch/ Auflösung TEUR |
Aufzinsung TEUR |
Stand am 28.02.2017 TEUR |
Unter 1 Jahr TEUR |
Über 1 Jahr TEUR |
|
| Gewährleistungen | 2.898 | 7.967 | –2.736 | 0 | 8.128 | 8.128 | 0 |
| Projektbezogene Rückstellungen | 17.190 | 9.371 | 0 | 0 | 26.561 | 366 | 26.195 |
| Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten | 713 | 762 | –713 | 0 | 761 | 761 | 0 |
| Sonstige | 9.748 | 4.119 | –10.152 | 0 | 3.714 | 3.714 | 0 |
| 30.549 | 22.219 | –13.601 | 0 | 39.164 | 12.969 | 26.195 |
| Fristigkeit | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.03.2017 TEUR |
Zuführung TEUR |
Verbrauch/ Auflösung TEUR |
Aufzinsung TEUR |
Stand am 28.02.2018 TEUR |
Unter 1 Jahr TEUR |
Über 1 Jahr TEUR |
|
| Gewährleistungen | 8.128 | 3.345 | –7.398 | 0 | 4.075 | 4.075 | 0 |
| Projektbezogene Rückstellungen | 26.561 | 1.063 | –18.905 | 101 | 8.819 | 0 | 8.819 |
| Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten | 761 | 297 | –277 | 0 | 781 | 781 | 0 |
| Sonstige | 3.714 | 3.383 | –2.704 | 0 | 4.393 | 4.393 | 0 |
| 39.164 | 8.088 | –29.285 | 101 | 18.068 | 9.249 | 8.819 |
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten personenbezogene Rückstellungen in Höhe von 2.438 TEUR.
Es wird in Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen ausschließlich für konkrete Verpflichtungen eine Rückstellung zum Ansatz gebracht.
| Restlaufzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 28.02.2017 TEUR |
Unter 1 Jahr 28.02.2017 TEUR |
1 bis 2 Jahre 28.02.2017 TEUR |
3 bis 5 Jahre 28.02.2017 TEUR |
Über 5 Jahre 28.02.2017 TEUR |
Nominal verzinsung in % |
|
| Anleihe FACC Operations GmbH | ||||||
| Fixe Verzinsung (Nominale: 90.000 TEUR) | 89.416 | 0 | 0 | 89.416 | 0 | 4,00 |
| Schuldscheindarlehen | ||||||
| Fixe Verzinsung (Nominale: 17.500 TEUR) | 17.500 | 2.500 | 0 | 15.000 | 0 | 2,82 bis 3,70 |
| Variable Verzinsung (Nominale: 24.500 TEUR) | 24.500 | 5.500 | 0 | 19.000 | 0 | 6M-Euribor +1,20 bis 2,25 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||||
| Fixe Verzinsung | 52.879 | 7.823 | 14.457 | 16.551 | 14.048 | 0,50 bis 4,83 |
| Variable Verzinsung | 32.168 | 27.027 | 1.027 | 3.081 | 1.033 | 3M-Euribor +0,80 bis 1,75 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | ||||||
| Variable Verzinsung | 18.996 | 878 | 582 | 1.796 | 15.740 | 6M-Euribor +1,95 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 9.833 | 10.567 | 0 | –734 | 0 | |
| 245.292 | 54.295 | 16.066 | 144.110 | 30.821 |
| Restlaufzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 28.02.2018 TEUR |
Unter 1 Jahr 28.02.2018 TEUR |
1 bis 2 Jahre 28.02.2018 TEUR |
3 bis 5 Jahre 28.02.2018 TEUR |
Über 5 Jahre 28.02.2018 TEUR |
Nominal verzinsung in % |
|
| Anleihe FACC Operations GmbH | ||||||
| Fixe Verzinsung (Nominale: 90.000 TEUR) | 89.589 | 0 | 0 | 89.589 | 0 | 4,00 |
| Schuldscheindarlehen | ||||||
| Fixe Verzinsung (Nominale: 15.000 TEUR) | 15.000 | 0 | 15.000 | 0 | 0 | 3,70 |
| Variable Verzinsung (Nominale: 19.000 TEUR) | 19.000 | 0 | 19.000 | 0 | 0 | 6M-Euribor +2,25 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||||
| Fixe Verzinsung | 46.724 | 14.444 | 9.259 | 9.348 | 13.672 | 0,50 bis 4,83 |
| Variable Verzinsung | 38.195 | 34.081 | 1.027 | 3.087 | 0 | 3M-Euribor +0,80 bis 1,75 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | ||||||
| Fixe Verzinsung | 2.067 | 260 | 264 | 816 | 728 | 1,50 bis 1,55 |
| Variable Verzinsung | 18.925 | 582 | 590 | 1.821 | 15.932 | 6M-Euribor +1,95 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 15.943 | 16.395 | 0 | –451 | 0 | |
| 245.443 | 65.762 | 45.140 | 104.210 | 30.332 |
Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten.
Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, durch Garantieleistungen der AWS, durch Bundeshaftungen für Kredite im Rahmen von Förderübereinkommen durch die Forschungsförderungsgesellschaft sowie durch Sicherungsübereignungen von Maschinen gesichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120 % des zur Verfügung gestellten Rahmens besichert. Zur Inanspruchnahme begünstigter Zinssätze für Forschungsförderungsdarlehen ist die Einhaltung bestimmter Auflagen erforderlich. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR).
Im Zusammenhang mit der begebenen Anleihe hat die FACC Operations GmbH als Emittentin Zusicherungen hinsichtlich einer bestimmten Höhe der Dividende gemessen am Jahresüberschuss und hinsichtlich einer bestimmten Eigenkapitalquote, die durch Ausschüttungen nicht unterschritten werden darf, gegeben. So dürfen nicht mehr als 50 % des Jahresüberschusses an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Zusätzlich darf durch eine Ausschüttung eine Eigenkapitalquote von 30 % nicht unterschritten werden. Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.
Im Rahmen der Begebung des Schuldscheindarlehens wurde ein Covenant vereinbart, gemäß dem die FACC Operations GmbH als Emittentin eine Eigenkapitalquote im Konzern von mindestens 30 % bzw. nach Abzug der aktivierten Entwicklungskosten eine Eigenkapitalquote von 20 % aufweisen muss. Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.
Im Zusammenhang mit dem Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (Buchwert in Höhe von 33.000 TEUR) der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) hat die FACC Operations GmbH als Kreditnehmerin Zusicherungen hinsichtlich einer bestimmten Konzerneigenkapitalquote (35 %) gegeben. Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht des Gläubigers.
Sämtliche Zusicherungen wurden zum 28. Februar 2018 bzw. zum 28. Februar 2017 eingehalten.
Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:
| 28.02.2017 | 28.02.2018 TEUR |
|---|---|
| 961 | 1.270 |
| 4.716 | 5.021 |
| 18.753 | 19.969 |
| 24.430 | 26.260 |
| –5.434 | –5.268 |
| 18.996 | 20.993 |
| TEUR |
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
||
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern |
16.979 | 20.555 |
| Sonstige | 318 | 16 |
| 17.297 | 20.571 | |
| Sonstige kurzfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten |
||
| Verpflichtungen aus sozialer Sicherheit | 3.925 | 3.884 |
| Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt |
138 | 228 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 873 | 530 |
| Sonstige | 5.201 | 5.035 |
| 10.136 | 9.677 | |
| 27.433 | 30.248 |
| Restlaufzeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 28.02.2017 TEUR |
Unter 1 Jahr 28.02.2017 TEUR |
1 bis 2 Jahre 28.02.2017 TEUR |
3 bis 5 Jahre 28.02.2017 TEUR |
||
| Devisentermingeschäfte mit negativem Marktwert | 19.179 | 15.634 | 3.544 | 0 | |
| 19.179 | 15.634 | 3.544 | 0 |
| Restlaufzeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 28.02.2018 TEUR |
Unter 1 Jahr 28.02.2018 TEUR |
1 bis 2 Jahre 28.02.2018 TEUR |
3 bis 5 Jahre 28.02.2018 TEUR |
||
| Devisentermingeschäfte mit negativem Marktwert | 681 | 0 | 681 | 0 | |
| 681 | 0 | 681 | 0 |
Das Kontraktvolumen der Zins- und Fremdwährungsderivate setzt sich gegliedert nach Fälligkeiten wie folgt zusammen:
| Restlaufzeit | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Währung | Volumen in Tausend |
Unter 1 Jahr in Tausend |
1 bis 2 Jahre in Tausend |
3 bis 5 Jahre in Tausend |
|||
| Stand am 28. Februar 2017: Devisentermingeschäfte |
USD | 330.000 | 270.000 | 60.000 | 0 | ||
| Stand am 28. Februar 2018: Devisentermingeschäfte |
USD | 360.000 | 260.000 | 100.000 | 0 |
Devisentermingeschäfte wurden zur Absicherung des Währungsrisikos aus Produktverkäufen, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns erfolgen, abgeschlossen. Zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IAS 39 abgebildet. Devisentermingeschäfte, die nicht als Cashflow Hedges erfasst sind, werden als freistehende Derivate abgebildet.
Für die abgesicherten Transaktionen in Fremdwährung wird ein Eintreten im Laufe der gesicherten Zeiträume erwartet. Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften, die erfolgsneutral in der Hedging-Rücklage im Eigenkapital erfasst sind, werden in jener Periode/jenen Perioden erfolgswirksam in das Periodenergebnis umgebucht, in der/denen sich die abgesicherte erwartete Transaktion erfolgswirksam auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Dies erfolgt im Allgemeinen innerhalb von maximal 36 Monaten nach dem Bilanzstichtag.
Die Konzernkapitalflussrechnung von FACC zeigt, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Zahlungsmittel (Fonds der liquiden Mittel) enthalten Kassabestände, erhaltene Schecks und jederzeit verfügbare Bankguthaben.
In der Konzernkapitalflussrechnung sind die Veränderungen der dargestellten Bilanzposten nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte aus der Währungsumrechnung und sonstige nicht zahlungswirksame Geschäftsfälle neutralisiert werden.
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Fremdwährungseffekte | 3.621 | 20.346 |
| Bewertung Derivate im betrieblichen Ergebnis |
–8.822 | –14.354 |
| Bildung aktiv/passiv latenter Steuern | –788 | –581 |
| Wertberichtigung auf Vorräte | 400 | 1.444 |
| Übrige sonstige unbare Erträge/Auf wendungen |
1.082 | 3.145 |
| –4.507 | 10.000 |
In den übrigen sonstigen unbaren Erträgen/Aufwendungen sind im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen enthalten.
| Zahlungs wirksame Veränderung |
Zahlungsunwirksame Veränderung |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.03.2017 TEUR |
Veränderung TEUR |
Finanzie rungsleasing TEUR |
Transaktions kosten TEUR |
Sonstige TEUR |
Buchwert 28.02.2018 TEUR |
|
| Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) | 42.000 | –8.000 | 0 | 0 | 0 | 34.000 |
| Anleihe | 89.416 | 0 | 0 | 173 | 0 | 89.589 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) |
113.876 245.292 |
5.090 –2.910 |
1.996 1.996 |
0 173 |
892 892 |
121.854 245.443 |
Finanzinstrumente werden in drei Ebenen klassifiziert, welche die Bewertungssicherheit widerspiegeln. FACC verwendet folgende Hierarchiestufen, um Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen:
Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für ein spezifisches Finanzinstrument
Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt beobachtbar sind
Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.
| Art | Bewertungstechnik | Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren |
Zusammenhang zwischen we sentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert |
|---|---|---|---|
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente |
|||
| Wertpapiere (notiert) | Aktueller Börsekurs am Bilanzstichtag |
Nicht anwendbar | Nicht anwendbar |
| Devisentermingeschäfte | Der beizulegende Zeitwert wird er mittelt unter Anwendung notierter Terminkurse zum Abschlussstich tag und Netto-Barwertberech nungen basierend auf Zinsstruk turkurven mit hoher Bonität in entsprechenden Währungen. |
Nicht anwendbar | Nicht anwendbar |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente |
|||
| Anleihen | Aktueller Börsekurs am Bilanzstichtag |
Nicht anwendbar | Nicht anwendbar |
| Übrige verzinsliche Verbindlichkeiten | Diskontierung der Cashflows | Risikoaufschlag für eigenes Bonitätsrisiko |
Nicht anwendbar |
Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen.
finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
| Beizulegender Zeitwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 28.02.2017 TEUR |
Gesamt 28.02.2017 TEUR |
Stufe 1 28.02.2017 TEUR |
Stufe 2 28.02.2017 TEUR |
Stufe 3 28.02.2017 TEUR |
|
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens werte – Kategorie "Kredite und Forderungen" |
|||||
| Langfristige Forderungen | 27.866 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) | 44 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 98.875 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden | 18.788 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 28.533 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 775 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Liquide Mittel | 48.275 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 223.156 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte – Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" |
|||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) | 421 | 421 | 421 | 0 | 0 |
| 421 | 421 | 421 | 0 | 0 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden – Kategorie "Sonstige finanzielle Schulden" |
|||||
| Finanzverbindlichkeiten | 245.292 | 251.843 | 95.967 | 0 | 155.876 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 58.182 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden | 1.627 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 1.813 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 17.297 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 324.211 | 251.843 | 95.967 | 0 | 155.876 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden – Kategorie "Beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente" |
|||||
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | 19.179 | 19.179 | 0 | 19.179 | 0 |
| 19.179 | 19.179 | 0 | 19.179 | 0 |
| Beizulegender Zeitwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 28.02.2018 TEUR |
Gesamt 28.02.2018 TEUR |
Stufe 1 28.02.2018 TEUR |
Stufe 2 28.02.2018 TEUR |
Stufe 3 28.02.2018 TEUR |
|
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens werte – Kategorie "Kredite und Forderungen" |
|||||
| Langfristige Forderungen | 24.614 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) | 43 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 86.061 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden | 17.212 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 13.626 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 302 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Liquide Mittel | 63.488 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 205.347 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte – Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" |
|||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) | 413 | 413 | 413 | 0 | 0 |
| 413 | 413 | 413 | 0 | 0 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte – Kategorie "Beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente" |
|||||
| Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten | 14.591 | 14.591 | 0 | 14.591 | 0 |
| 14.591 | 14.591 | 0 | 14.591 | 0 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden – Kategorie "Sonstige finanzielle Schulden" |
|||||
| Finanzverbindlichkeiten | 245.443 | 252.208 | 96.354 | 0 | 155.854 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 48.875 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden | 7.907 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 3.548 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 20.571 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 326.345 | 252.208 | 96.354 | 0 | 155.854 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden – Kategorie "Beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente" |
|||||
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | 681 | 681 | 0 | 681 | 0 |
| 681 | 681 | 0 | 681 | 0 |
Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht für Spekulationszwecke.
Die Treasury-Abteilung des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.
Während fast alle Verkäufe der FACC in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere EUR, an.
Nachfolgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte nach Währungen.
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig |
98.875 | 86.061 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, langfristig |
8.684 | 2.299 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 18.788 | 17.212 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristig |
28.533 | 13.626 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, langfristig |
0 | 4.750 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 20.039 | 26.803 |
| Langfristige Forderungen | 19.182 | 22.315 |
| 194.101 | 173.066 | |
| USD | 119.582 | 114.540 |
| EUR | 74.519 | 58.526 |
| 194.101 | 173.066 |
Daher hätte eine nachteilige Veränderung von Wechselkursen, vor allem des Verhältnisses USD-EUR, wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis und die Finanzlage der FACC. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im USD-EUR-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.
Die Sicherungsstrategien der Treasury-Abteilung des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.
Das Risikomanagement der Treasury-Abteilung des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) zumindest zu 80 % zu besichern (Hedge-Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden.
Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Eine Veränderung des EUR-USD-Wechselkurses um 5 % hätte nachfolgende Auswirkungen:
| Erhöhung (+)/Verminderung (–) | Abwertung um 5 % | Aufwertung um 5 % | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
28.02.2017 TEUR |
28.02.2018 TEUR |
||
| Veränderung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 4.134 | 3.748 | –3.740 | –3.391 | |
| Veränderung im sonstigen Ergebnis | –12.006 | –13.422 | 11.108 | 8.696 | |
| Veränderung im Eigenkapital | –7.872 | –9.674 | 7.368 | 5.305 |
Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 255 TEUR (Vorjahr: 270 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine betragsmäßig gleiche Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals ergeben.
Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Ein wesentliches Ziel des Risikomanagements von FACC ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für aktuelle und zukünftige Verpflichtungen sicherzustellen. Die wichtigsten Steuerungsgrößen dafür sind die Maximierung des Free Cashflow durch Kostensenkungen, aktives Working Capital Management sowie die Reduktion der Investitionsausgaben.
Liquiditätsrisiken liegen insbesondere darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen und Maßnahmen zur Verringerung des Working Capitals sowie der zahlungsrelevanten Fixkosten nur unzureichend oder nur mit Verzögerung umgesetzt werden.
Zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird eine Reserve in Form von Bankguthaben sowie von ungenutzten Kreditlinien bei Banken vorgehalten. Bei Bedarf werden überschüssige liquide Mittel in nichtspekulative, hochliquide Finanzinstrumente investiert. Dies sind hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgelder, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt.
Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2018 stehen der FACC ungenützte Kreditlinien in Höhe von 64.000 TEUR (Vorjahr: 61.000 TEUR) zur Verfügung.
Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
| Buchwert 28.02.2017 TEUR |
Gesamt 28.02.2017 TEUR |
Zahlungsverpflichtungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Unter 1 Jahr 28.02.2017 TEUR |
2 bis 5 Jahre 28.02.2017 TEUR |
Über 5 Jahre 28.02.2017 TEUR |
||||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden – Kategorie "Sonstige finanzielle Schulden" |
||||||
| Anleihe FACC Operations GmbH | 89.416 | 104.400 | 3.600 | 100.800 | 0 | |
| Schuldscheindarlehen | 42.000 | 44.736 | 9.050 | 35.686 | 0 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 85.047 | 97.931 | 36.367 | 40.027 | 21.537 | |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 18.996 | 22.574 | 961 | 3.784 | 17.829 | |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 9.833 | 9.832 | 10.567 | –735 | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 245.292 | 279.473 | 60.545 | 179.562 | 39.366 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 58.182 | 58.182 | 58.182 | 0 | 0 | |
| Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden | 1.627 | 1.627 | 1.627 | 0 | 0 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 1.813 | 1.813 | 1.813 | 0 | 0 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 17.297 | 17.297 | 17.297 | 0 | 0 | |
| 324.211 | 358.392 | 139.464 | 179.562 | 39.366 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden – Kategorie "Beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente" |
||||||
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | 19.179 | 19.179 | 15.635 | 3.544 | 0 | |
| Buchwerte/Vertragliche Cashflows | 343.390 | 377.571 | 155.098 | 183.106 | 39.366 |
| Zahlungsverpflichtungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 28.02.2018 TEUR |
Gesamt 28.02.2018 TEUR |
Unter 1 Jahr 28.02.2018 TEUR |
2 bis 5 Jahre 28.02.2018 TEUR |
Über 5 Jahre 28.02.2018 TEUR |
|
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden – Kategorie "Sonstige finanzielle Schulden" |
|||||
| Anleihe FACC Operations GmbH | 89.589 | 100.800 | 3.600 | 97.200 | 0 |
| Schuldscheindarlehen | 34.000 | 35.686 | 939 | 34.747 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 84.919 | 87.905 | 45.778 | 24.987 | 17.140 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 20.992 | 24.342 | 1.270 | 5.021 | 18.051 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 15.943 | 15.960 | 16.411 | –451 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 245.443 | 264.693 | 67.998 | 161.504 | 35.191 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 48.875 | 48.875 | 48.875 | 0 | 0 |
| Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden | 7.907 | 7.907 | 7.907 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 3.548 | 3.548 | 3.548 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 20.571 | 20.571 | 20.571 | 0 | 0 |
| 326.344 | 345.594 | 148.899 | 161.504 | 35.191 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden – Kategorie "Beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente" |
|||||
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | 681 | 681 | 0 | 681 | 0 |
| Buchwerte/Vertragliche Cashflows | 327.025 | 346.275 | 148.899 | 162.185 | 35.191 |
Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen in obenstehender Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungsströme aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen unterworfen sind. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.
Der Konzern ist in der Flugzeugindustrie tätig und hat zwei Hauptkunden. Daher ist dieser durch die begrenzte Anzahl an Flugzeugproduzenten einer Konzentration des Kreditrisikos ausgesetzt.
Der Konzern ist einem Kreditrisiko hinsichtlich der Nichterfüllung durch Vertragspartner ausgesetzt. Der Konzern hat Richtlinien zur Begrenzung von Kreditrisiken eingeführt. Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen erfolgen an Kunden entsprechender Kreditwürdigkeit. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Neukunden werden durch Bonitätsbeurteilungen hinsichtlich des Ausfallrisikos beurteilt. Auch die Bonität bestehender Kunden wird regelmäßig überwacht. Ab einer festgelegten Größenordnung wird eine Kundenforderung gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken erwachsen auch aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Banken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur bei Banken und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität.
Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert von jedem finanziellen Vermögenswert in der Bilanz.
Die Altersstruktur der nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird unter Note 26 dargestellt.
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Aufsichtsrats der FACC AG, die die gleichen Funktionen auch in der FACC Operations GmbH ausführen, stellen sich zum 28. Februar 2018 wie folgt dar:
| Name | Erfolgsunab hängig 2016/17 TEUR |
Abfertigung 2016/17 TEUR |
Pensionsvor sorge 2016/17 TEUR |
Summe 2016/17 TEUR |
|---|---|---|---|---|
| Robert Machtlinger | 294 | –4 | 8 | 298 |
| Aleš Stárek (seit 1. Oktober 2016) | 107 | 15 | 0 | 122 |
| Yongsheng Wang (seit 25. Februar 2016) | 147 | 0 | 0 | 147 |
| Walter Stephan (bis 24. Mai 2016) | 103 | 0 | 0 | 103 |
| 651 | 11 | 8 | 670 |
| Name | Erfolgsunab hängig 2017/18 TEUR |
Abfertigung 2017/18 TEUR |
Pensionsvor sorge 2017/18 TEUR |
Summe 2017/18 TEUR |
|---|---|---|---|---|
| Robert Machtlinger | 387 | 39 | 61 | 487 |
| Andreas Ockel (seit 2. November 2017) | 116 | 20 | 33 | 169 |
| Aleš Stárek | 262 | 36 | 0 | 297 |
| Yongsheng Wang | 174 | 31 | 0 | 205 |
| 938 | 126 | 94 | 1.158 |
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr für ihre Tätigkeit Vergütungen von insgesamt 161 TEUR (Vorjahr: 177 TEUR) gewährt.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats der FACC AG.
Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises der FACC AG wurden im Zeitraum 1. März 2017 bis 28. Februar 2018 zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen.
| Forderungen 28.02.2017 TEUR |
Verbindlichkeiten 28.02.2017 TEUR |
Umsatzerlöse 2016/17 TEUR |
Aufwendungen 2016/17 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern: | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist |
28.533 | 1.813 | 16.663 | 195 |
| 28.533 | 1.813 | 16.663 | 195 |
| Forderungen 28.02.2018 TEUR |
Verbindlichkeiten 28.02.2018 TEUR |
Umsatzerlöse 2017/18 TEUR |
Aufwendungen 2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern: | 24 | 0 | 1.050 | 0 |
| Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist |
18.352 | 3.548 | 7.975 | 19.565 |
| 18.376 | 3.548 | 9.025 | 19.565 |
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
| Software | Abschreibung über 3 bis 10 Jahre (linear) | |
|---|---|---|
| Belieferungsrechte | Abschreibung über die gelieferten bzw. noch zu liefernden Shipsets |
Belieferungsrechte sind Zahlungen für das Recht, bestimmte Luftfahrtbauteile an den Kunden zu liefern.
Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.
Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte (IAS 38, IAS 36)
Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.
Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst.
Der Konzern aktiviert Entwicklungskosten, wenn die Kriterien gemäß IAS 38.57 erfüllt sind, auf Basis der projektbezogenen Kosten. Sofern es sich um einen qualifizierten Vermögenswert handelt, werden die mit der Herstellung in Zusammenhang stehenden Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 aktiviert.
In der Entwicklungsphase werden die Kosten unter Anlagen in Bau ausgewiesen. Solange ein Entwicklungsprojekt nicht abgeschlossen ist, erfolgt eine jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit der aufgelaufenen aktivierten Beträge, soweit nicht darüber hinaus zu weiteren Zeitpunkten Hinweise dafür bestehen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte.
Mit dem Zeitpunkt der Serienreife erfolgt die Abschreibung auf Basis der erwarteten (noch) zu liefernden Shipsets. Die zukünftige Liefermenge wird auf Basis des in der Luftfahrtbranche verwendeten Airline Monitors (von Dritten erstellte Marktprognose) sowie aktueller Kundenprognosen ermittelt. Die zukünftige Liefermenge wird zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt, wobei der Planungshorizont, abhängig vom Status des Projekts (Neuprojekt oder laufendes Projekt mit Restlaufzeit), maximal 20 Jahre beträgt.
Bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Entwicklungsprojektes (inklusive seiner direkt zurechenbaren Vermögenswerte am Bewertungsstichtag) seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen ausgewiesen.
Der erstmalige Ansatz resultiert aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen und ergibt sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Tochterunternehmens gegenüber dem anteiligen, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens.
Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.
Für Zwecke des Werthaltigkeitstests werden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) bzw. Gruppen von CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen. Jene CGU oder Gruppe von CGUs, auf die die Firmenwerte alloziert werden, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf welcher die Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Die Firmenwerte werden intern auf Segmentebene überwacht.
Der Wertminderungsaufwand einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch die Gegenüberstellung des bisher fortgeführten Buchwerts (inklusive zugeordnetem Firmenwert) mit dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert errechnet. Sofern der ermittelte Betrag den fortgeführten Buchwert unterschreitet, ist in Höhe dieser Differenz eine Wertminderung auf den Firmenwert vorzunehmen. Ein darüber hinausgehender Abwertungsbedarf ist auf die verbleibenden Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Verhältnis zum Buchwert zu verteilen.
Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests wurde der Nutzungswert herangezogen, welcher den Barwert der zukünftigen geschätzten Cashflows vor Steuern darstellt. Diese Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus der vom Management verabschiedeten Mehrjahresplanung abgeleitet wurden. Cashflows nach dieser Mehrjahresperiode werden unter Nutzung von Wachstumsraten extrapoliert, wobei diese die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des Geschäftsbereichs, in dem die CGU tätig ist, nicht übersteigt.
Die Diskontierung der Cashlows erfolgt mittels eines marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewogenen Kapitalkostensatzes (WACC) vor Steuern, der größtenteils auf Basis von extern verfügbareren Kapitalmarktdaten ermittelt wurde.
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten.
Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer:
| Gebäude | 10 bis 50 Jahre |
|---|---|
| Investitionen in fremde Gebäude | 33 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 bis 33 Jahre |
| Geschäftsausstattung | 5 bis 14 Jahre |
| Fahrzeuge | 5 bis 8 Jahre |
Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.
Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Gewinne bzw. Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die Zuordnung eines Leasinggegenstands zum Leasinggeber oder Leasingnehmer erfolgt nach dem Kriterium der Zuordenbarkeit aller wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasinggegenstand verbunden sind.
Finanzierungsleasing: Die Aktivierung des Leasingobjekts erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen zum Anschaffungszeitpunkt. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert.
Die Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder, wenn kürzer, über die Laufzeit des Leasingvertrags.
Operatives Leasing: Mietzahlungen werden in gleichmäßigen Raten über die Leasingdauer verteilt und als Aufwand im operativen Ergebnis erfasst.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. Bei der Bewertung der Vorräte kommt das gleitende Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung. Bei der Ermittlung der Herstellkosten werden die direkt zurechenbaren Kosten und die anteiligen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter Annahme einer Normalauslastung einbezogen.
Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungskosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettoverkaufspreises berücksichtigt.
Wertberichtigungen auf Vorräte werden bei reduziertem Nettoveräußerungspreis oder langer Lagerdauer vorgenommen. Diese sogenannten Lagerhüter (Slow Moving Items) werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden Materialien bezeichnet, welche eine Lagerdauer von über 24 Monaten aufweisen.
Bei Fertigungsaufträgen (kundenspezifischer Fertigung) sind die Auftragserlöse und Auftragskosten entsprechend dem Leistungsfortschritt am Abschlussstichtag zu erfassen, sofern das Ergebnis des Fertigungsauftrags verlässlich zu schätzen ist. Der Leistungsfortschritt ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten.
Kann das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringlich sind (Zero-Profit-Methode). Die Realisierung des Gewinns erfolgt bei Beendigung des Fertigungsauftrags.
Die Erfassung der Auftragserlöse erfolgt bei FACC anhand der Zero-Profit-Methode, da das Ergebnis aus einem Fertigungsauftrag aufgrund der besonderen Spezifikation der Aufträge regelmäßig nicht verlässlich ermittelt werden kann.
Drohende Verluste werden sofort als Aufwand realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.
Öffentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermögen werden unter dem Posten Investitionszuschüsse innerhalb der langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Investitionszuschüsse werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.
Leistungsorientierte Pläne betreffen Abfertigungsverpflichtungen in Österreich für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 2002 begründet wurde .
Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.
Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.
Für einzelvertragliche vereinbarte Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG wird der erwartete Erfüllungsbetrag angesetzt.
Beitragsorientierte Pläne bestehen für Mitarbeiter in Österreich, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wurde, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, sowie für einzelvertragliche Pensionsvereinbarungen.
Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet. Diese werden in der Periode als Aufwendungen erfasst, für die sie entrichtet werden.
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monatslohns zu leisten.
Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.
Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst.
Sonstige Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperiode verlässlich geschätzt werden kann.
Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist.
Der Ertragsteueraufwand (die Ertragsteuergutschrift) umfasst die tatsächlichen Steuern und die latenten Steuern.
Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Verbindlichkeitenmethode). Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze, die bei der Umkehr der temporären Differenzen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erwarten sind, herangezogen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden.
Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (fünf Jahre) wahrscheinlich erscheint.
Veränderungen der Steuern führen grundsätzlich zu Steueraufwendungen bzw. -erträgen. Steuern auf im sonstigen Ergebnis erfasste Sachverhalte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte werden erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt.
Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind.
Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die hier aufgeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen.
Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Schulden spiegelt die Auswirkung des Risikos der Nichterfüllung von Seiten der Gegenpartei wider. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wird das Kreditrisiko der Banken anhand von deren Ratings berücksichtigt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer finanziellen Schuld wird das eigene Kreditrisiko anhand des Ratings durch Banken berücksichtigt.
Für alle derivativen Finanzinstrumente und Wertpapiere liegen Marktwerte vor, für die sonstigen Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand der diskontierten erwarteten Cashflows.
Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden am Handelstag erfasst.
Wertminderungen werden für alle Finanzinstrumente erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Wertminderungsgrunds wird eine Wertaufholung erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme von Eigenkapitalinstrumenten der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar", die erfolgsneutral zugeschrieben werden.
Kategorie "zur Veräußerung verfügbar": Die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert (Börsekurs). Bei Veräußerung wird der bisher erfolgsneutral erfasste unrealisierte Gewinn bzw. Verlust ergebniswirksam im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen.
Kategorie "Kredite und Forderungen": Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen auf Wertberichtigungskonten durchgeführt. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Überfälligkeit auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Daneben erfolgt zusätzlich eine Einzelbeurteilung von Kunden, in welche die bisherigen Erfahrungen, dessen Bonität sowie etwaige Sicherheiten mit einfließen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Langfristige Forderungen werden zusätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst.
Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IAS 39 zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht erfüllt sind, werden gemäß IAS 39 als "zu Handelszwecken gehalten" klassifiziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Positionen Finanzerträge oder Finanzaufwendungen bzw. Sonstige betriebliche Erträge oder Sonstige betriebliche Aufwendungen (sofern sich diese Derivate auf bilanzierte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten beziehen) erfasst.
Zinserträge und -aufwendungen aus Zinsderivatgeschäften werden im Finanzergebnis in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimmten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen.
Zur Herstellung der periodengerechten Kompensation der Auswirkungen der abgesicherten Transaktion und des Sicherungsinstruments in der Erfolgsrechnung werden die besonderen Bestimmungen des IAS 39 über Hedge Accounting angewendet. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden Marktwerte werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Rücklagen für Cash Flow Hedges ausgewiesen. Die Rücklage für Cashflow Hedges wird in der Periode erfolgswirksam aufgelöst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird.
Erträge aus Lieferungen werden realisiert, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem gelieferten Gegenstand auf den Käufer übergegangen sind. Erträge aus Dienstleistungen werden über den Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht werden, erfasst. Hinsichtlich der Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen wird auf den Punkt Fertigungsaufträge (IAS 11, IAS 18) oben verwiesen.
Operative Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.
Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst.
Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cashflow aus der Betriebstätigkeit die indirekte Methode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbestand und den kurzfristigen Finanzmitteln.
• Änderung zu IAS 7 (Angabeninitiative)
Mit der Änderung zu IAS 7 (Kapitalflussrechnung) sind zusätzliche Angaben zu Ein- und Auszahlungen von Finanzverbindlichkeiten, die im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden, zu machen. Bezüglich dieser Angaben wird auf den Punkt Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung im Anhang verwiesen.
• Änderung zu IAS 12 (Ansatz latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste)
Die Änderungen an IAS 12 präzisieren die Bilanzierung von latenten Steueransprüchen in Zusammenhang mit unrealisierten Verlusten bei erworbenen Schuldinstrumenten. Abwertungen auf den niedrigeren Marktwert von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, welche aus einer Veränderung des Marktzinsniveaus resultieren, führen zu abzugsfähigen temporären Differenzen. Diese Änderung hat keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.
Bereits veröffentlichte Standards und Interpretationen, welche erst ab späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind:
| Standard/Interpretation | Anwendungs pflicht lt. IASB |
Übernahme durch EU zum 26.03.2018 |
Auswirkungen auf den Konzern abschluss |
||
|---|---|---|---|---|---|
| Diverse | Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2015–2017 | 12.12.2017 | 01.01.2019 | Ja | Nein |
| IFRS 15 | Umsatzerlöse aus Kundenverträgen | 28.05.2014 | 01.01.2018 | Ja | Siehe unten |
| IFRS 15 (Änderung) |
Umsatzerlöse aus Kundenverträgen – Klarstellung | 12.04.2016 | 01.01.2018 | Ja | Siehe unten |
| IFRS 4 (Änderung) |
Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente (gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge) |
12.09.2016 | 01.01.2018 | Ja | Nein |
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 24.07.2014 | 01.01.2018 | Ja | Siehe unten |
| IFRS 2 (Änderung) |
Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung |
20.06.2016 | 01.01.2018 | Ja | Nein |
| IAS 40 (Änderung) |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 08.12.2016 | 01.01.2018 | Ja | Nein |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen |
08.12.2016 | 01.01.2018 | Nein | Siehe unten |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 13.01.2016 | 01.01.2019 | Ja | Siehe unten |
| IFRS 9 (Änderung) |
Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 12.10.2017 | 01.01.2019 | Nein | Nein |
| IAS 28 | Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwi schen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint-Venture |
12.10.2017 | 01.01.2019 | Nein | Nein |
| IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint-Ventures |
12.10.2017 | 01.01.2019 | Nein | Nein |
| IAS 19 | Planänderung, -kürzung oder -abgeltung bei Pensionsver pflichtungen |
07.02.2018 | 01.01.2019 | Nein | Nein |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 07.06.2017 | 01.01.2019 | Nein | Nein |
| Diverse | Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards, Zyklus 2015–2017 |
12.12.2017 | 01.01.2019 | Nein | Nein |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 18.05.2017 | 01.01.2021 | Nein | Nein |
| IFRS 14 | Regulatorische Abgrenzungsposten | 30.06.2014 | Unbestimmt1) | Nein | Nein |
1) Derzeit ist keine Übernahme von IFRS 14 in EU-Recht vorgesehen.
IFRS 9 Finanzinstrumente legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nichtfinanziellen Posten fest. Dieser Standard ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente.
IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegeln. Der Standard enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard sieht die bestehenden Kategorien des IAS 39 "bis zur Endfälligkeit gehalten", "Kredite und Forderungen" sowie "zur Veräußerung verfügbar" nicht mehr vor. Derivative Finanzinstrumente, die in finanzielle Vermögenswerte eingebettet sind, werden nach IFRS 9 nicht mehr getrennt bilanziert, sondern insgesamt in die Kategorie Fair Value Through Profit or Loss klassifiziert.
IFRS 9 ersetzt das Modell der eingetretenen Verluste des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der erwarteten Kreditausfälle. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.
Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte anzuwenden.
Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen bewertet:
Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben werden, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden.
Für die Kunden des Konzerns sind großteils Kapitalmarktdaten verfügbar, wodurch externe Parameter für das fälligkeitsabhängige Ausfallrisiko vorhanden sind. Für die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgt für die ausfallbedrohten Forderungen die Berechnung mit einer laufzeitspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeit je Kunde.
Sind für einen Kunden keine externen Parameter verfügbar, werden branchen- bzw. länderspezifische Credit Default Swap (CDS)- Spreads bzw. Anleihenrenditen (auf Einzeltitel oder Indexbasis) für die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit herangezogen.
Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. Aufgrund der hohen Bonität und der kurzfristigen Fälligkeit wird keine zusätzliche Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet.
Nach IFRS 9 hat der Konzern sicherzustellen, dass die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen mit den Zielen und der Strategie des Konzernrisikomanagements in Einklang steht und dass ein eher qualitativer und zukunftsorientierter Ansatz bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsgeschäfte zur Anwendung kommt. IFRS 9 führt außerdem neue Anforderungen bezüglich der Neugewichtung von Sicherungsbeziehungen ein und untersagt die freiwillige Beendigung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.
Der Konzern wird IFRS 9 Finanzinstrumente erstmals im Geschäftsjahr 2018/2019 anwenden. Änderungen der Rechnungslegungsmethoden aufgrund der Anwendung des IFRS 9 werden grundsätzlich rückwirkend angewendet. Der Konzern wird von der Ausnahme Gebrauch machen, keine Anpassung von Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden hinsichtlich des Ausweises und der Bewertung (einschließlich der Wertminderung) zum Erstanwendungszeitpunkt vorzunehmen. Zu Beginn der ersten Berichtsperiode (1. März 2018) wären dann Differenzen zwischen den bisherigen Buchwerten und den Buchwerten zu Beginn der ersten Berichtsperiode aufgrund der Anwendung des IFRS 9 erfolgsneutral zu erfassen. Weiterhin sind die neuen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte grundsätzlich prospektiv anzuwenden. Die Bestimmung des Geschäftsmodells, in dessen Rahmen ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird, sowie die Ausübung des Wahlrechts, Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI) zu bilanzieren, sind auf Grundlage der Tatsachen und Umstände vorzunehmen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bestehen.
Neben der grundsätzlich veränderten Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte werden mit der Umstellung zum 1. März 2018 für Hinsichtlich des geänderten Wertminderungsmodells ist FACC der Auffassung, dass die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte, unter Anwendung der Ausnahmeregelung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente, zukünftig steigen werden.
Der Konzern schätzt, dass die Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 zum 1. März 2018 zu einem Anstieg der erfassten Wertminderungen um etwa 0,1 % in Bezug auf die gesamten Forderungen führt.
FACC ist der Meinung, dass derivative Finanzinstrumente, die derzeit nach IAS 39 die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, auch die nach IFRS 9 geforderten Anforderungen erfüllen werden.
IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt die bestehenden Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen (wie IAS 18 Umsatzerlöse und IAS 11 Fertigungsaufträge). Nach IFRS 15 ist der Betrag als Erlös aus Kundenverträgen zu erfassen, der für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen an Kunden als Gegenleistung erhalten wird. Hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunkts bzw. des Zeitraums wird auf den Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden abgestellt. Für die Bestimmung, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind, wird ein Fünf-Stufen-Modell angewendet.
Der Konzern erbringt über den Produktlebenszyklus seiner Produkte laufzeittypische Leistungen für seine Kunden. Zu Laufzeitbeginn werden üblicherweise Entwicklungsleistungen erbracht, welche die technische Spezifikation der Produkte und deren Produktion bestimmen. In weiterer Folge werden, in Vorbereitung der Serienproduktion, Werkzeuge entwickelt und hergestellt. Im Anschluss daran erfolgen die Serienproduktion und über die gesamte Programmlaufzeit hinweg die Lieferung von Ersatzteilen.
Im Rahmen des Projekts zur Implementierung der Anforderungen des IFRS 15 und der daraus resultierenden Folgeänderungen im FACC-Konzern wurde eine Analyse insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen eines Vertrags mit dem Kunden, die Abbildung verschiedener Leistungen im Produktlebenszyklus sowie den Kontrollübergang an den Kunden durchgeführt.
Für die Entwicklungsleistungen und die Werkzeugentwicklung wurden nachfolgende Themenbereiche identifiziert, die zu einer geänderten Bilanzierung führen werden:
Eine der wesentlichen Änderungen aus IFRS 15 betrifft Verträge, die mehrere Leistungsverpflichtungen enthalten, wie beispielsweise Entwicklungsleistungen und Werkzeugentwicklung und die darauf aufbauende Serienproduktion. Die Erfassung der Umsatzerlöse bei diesen Verträgen erfolgte in der Vergangenheit in einer Gesamtbetrachtung über die Serienlaufzeit. Entsprechend den Regelungen des IFRS 15 sind einzelne unterscheidbare Leistungsverpflichtungen innerhalb eines Vertrags aber getrennt zu erfassen und für jede Verpflichtung der Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Umsatzerfassung getrennt festzulegen. Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und der Kontrollübergang bereits vollzogen wurde, werden diese als Vertragsvermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen.
Werden Entwicklungsleistungen oder Werkzeugentwicklungen nicht oder nicht zur Gänze sofort bezahlt, sondern vom Kunden als Aufschlag auf den Preis der Serienteile abgegolten, kann die Höhe des Umsatzes davon abhängen, ob die geplanten Stückzahlen für die Serienprodukte erzielt werden. Dies stellt eine variable Vergütung dar, welche im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung angesetzt und regelmäßig neu beurteilt wird.
Sofern bei einer langfristigen Amortisation über die Serienlieferungen eine wesentliche Finanzierungskomponente festgestellt wird, werden die Umsatzerlöse nur in Höhe des Barwerts der vereinbarten Zahlungen erfasst. Aufzinsungseffekte werden als Ertrag im Finanzergebnis erfasst und führen dazu, dass die vereinnahmten Zahlungen, anders als bisher, nicht gänzlich den Umsatzerlösen zugeordnet werden.
Wenn gemäß IFRS 15 kein durchsetzbarer vertraglicher Anspruch auf die Vergütung der Entwicklungsleistungen und Werkzeugentwicklung gegeben ist, werden die damit verbundenen Aufwendungen aktiviert. Die damit verbundenen Leistungen stellen eine Einheit mit der Serienproduktion dar. In diesem Fall werden die auf den Teilepreis aufgeschlagenen Preise für Entwicklung und Werkzeuge erst bei Lieferung der Serienteile als Umsatzerlöse erfasst.
Im Rahmen der kundenspezifischen Entwicklung von Flugzeugkomponenten und Erstellung von Werkzeugen werden Umsatzerlöse derzeit laufend realisiert. IFRS 15 definiert abweichende Kriterien zum Kontrollübergang für die Erfassung von Umsatzerlösen über einen bestimmten Zeitraum. Neben einer fehlenden alternativen Nutzungsmöglichkeit wird insbesondere der Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistung vorausgesetzt (Kosten plus Gewinnanteil). Dieses Kriterium führt dazu, dass einzelne Verträge, die bislang zeitraumbezogen realisiert wurden, nach IFRS 15 zeitpunktbezogen als Umsatz zu erfassen sind. Die zeitpunktbezogenen Leistungen werden bis zum Kontrollübergang in Höhe der Kosten bilanziell erfasst.
IFRS 15 hat auch Auswirkungen auf die Darstellung innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung. Zahlungen an den Kunden im Zusammenhang mit Entwicklungsleistungen des Programms werden derzeit als immaterielle Vermögenswerte aktiviert und entsprechend ihrer erwarteten Nutzungsdauer abgeschrieben. Gemäß IFRS 15 werden diese immateriellen Vermögenswerte zukünftig als sonstiger langfristiger Vermögenswert ausgewiesen und als Umsatzreduktion entsprechend der erwarteten Programmnutzungsdauer erfasst.
Serienteile werden derzeit nach IAS 18 zeitpunktbezogen als Umsatzerlöse erfasst, wenn die damit verbundenen Chancen und Risiken des Eigentums entsprechend den vereinbarten Lieferkonditionen übergegangen sind. Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen erfasst, sobald ein Kunde die Kontrolle über die Güter erlangt. Dieser Zeitpunkt ist nach IFRS 15 in der Regel identisch mit der bisherigen Vorgehensweise.
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ist für Geschäftsjahre beginnend mit 1. Jänner 2018 anzuwenden. Die FACC-Gruppe beabsichtigt, beim Übergang auf IFRS 15 die modifizierte retrospektive Methode anzuwenden, wonach die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. März 2018 erfasst werden. Die Vergleichsperiode wird nicht angepasst. Als praktische Erleichterung für den Übergang zu IFRS 15 wird IFRS 15.C5 (c) in Anspruch genommen.
Nach derzeitiger Beurteilung wird die Anwendung dieses Standards zu einer Verringerung den Konzern-Eigenkapitals um etwa 37.000 TEUR zum 1. März 2018 führen.
Dieser Effekt setzt sich aus der Umstellung von zeitraumbezogener auf zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung mit 19.000 TEUR, die Berücksichtigung der Finanzierungskomponente mit 7.000 TEUR sowie sonstige Effekte (insbesondere aus der Währungsumrechnung und vorgezogenen Erlösrealisierung) im Ausmaß von 11.000 TEUR zusammen.
Die Änderungen durch IFRS 15 haben keinen Einfluss auf die Gesamtmarge und die Cashflows innerhalb der Gesamtlaufzeit eines Vertrags bzw. Programms.
Darüber hinaus kommt es zu einer abweichenden Bezeichnung einzelner Bilanzpositionen sowie zu weiteren Anhangangaben.
IFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen, inklusive IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC 15 Operating-Leasingverhältnisse und SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.
Der Standard ist erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist erlaubt, wenn das Unternehmen IFRS 15 vor oder am Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 16 anwendet.
IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter.
Daneben wird sich die Art der Aufwendungen, die mit diesen Leasingverhältnissen verbunden sind, jetzt ändern, da IFRS 16 die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte (right-of-use assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt.
Der Konzern hat eine erste Beurteilung der möglichen Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss abgeschlossen, eine detaillierte Beurteilung ist noch offen. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung werden von zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen, wie dem Zinssatz zum Erstanwendungszeitpunkt, der Zusammensetzung des Leasingportfolios zu diesem Zeitpunkt, der Einschätzung des Konzerns über die Ausübung von Verlängerungsoptionen und dem Ausmaß, in dem der Konzern Ausnahmeregelungen und Ansatzbefreiungen in Anspruch nimmt, abhängen.
Die FACC-Gruppe beabsichtigt zum gegenwärtigen Zeitpunkt, IFRS 16 erstmals zum 1. März 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode anzuwenden. Aus diesem Grund wird der kumulative Effekt aus der Anwendung von IFRS 16 als eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte im Eigenkapital zum 1. März 2019 erfasst, ohne eine Anpassung der Vergleichsinformationen vorzunehmen. Darüber hinaus bestehen bei dieser Methode praktische Erleichterungen, deren Inanspruchnahme noch geprüft wird.
Als wesentlichste Auswirkung wurden Mietverträge aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen identifiziert.
Der Konzern erwartet, dass die Anwendung des Standards zu einem Anstieg der Bilanzsumme (lt. Konzernbilanz zum 28. Februar 2018) zwischen 4 % und 5 % führen wird.
Auswirkungen auf die Fähigkeit, mit Kreditgebern vereinbarte Finanzkennzahlen einzuhalten, werden nicht erwartet.
Mit IFRIC 22 wird klargestellt, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist danach der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. die entsprechende Schuld erstmals erfasst wird. Wenn es im Voraus mehrere Zahlungen oder Zahlungseingänge gibt, wird ein Transaktionszeitpunkt für jede Zahlung und jeden Zahlungseingang bestimmt.
Für die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
| 2016/17 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Konzern- und Jahresabschlussprüfung | 185 | 183 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Andere Beratungsleistungen | 0 | 7 |
| 185 | 190 |
Nach dem Bilanzstichtag 28. Februar 2018 gab es keine angabepflichtigen Ereignisse.
Der Bilanzgewinn des FACC-Konzerns im Geschäftsjahr 2017/18 betrug 55.644 TEUR. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung eine Dividende von 0,11 EUR je Aktie vor.
Der vorliegende Konzernabschluss wird voraussichtlich am 15. Mai 2018 (Konzernabschluss zum 28. Februar 2017: 11. Juni 2017) vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.
Robert Machtlinger, CEO Andreas Ockel, COO (seit 2. November 2017) Aleš Stárek, CFO Yongsheng Wang
Ruguang Geng (Vorsitzender) Shengqiang He (Stellvertreter des Vorsitzenden) Jun Tang (Stellvertreter des Vorsitzenden; bis 18. Juli 2017) Yanzheng Lei Weixi Gong George Maffeo Junqi Sheng (seit 18. Juli 2017) Hao Liu (seit 18. Juli 2017) Li Li (seit 1. November 2017) Xuejun Wang (bis 18. Juli 2017) Chunsheng Yang (bis 13. Juni 2017) Peter Krohe (Arbeitnehmervertreter) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin; seit 8. Februar 2018) Birol Mutlu (Arbeitnehmervertreter; bis 8. Februar 2018)
Ried im Innkreis, am 2. Mai 2018
Gemäß § 82 Abs. 4 Z. 3 Börsegesetz
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Ried im Innkreis, am 2. Mai 2018
Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands
Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands
Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands
Bericht zum Konzernabschluss
Wir haben den Konzernabschluss der
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 28. Februar 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 28. Februar 2018 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
1) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
In Zusammenhang mit einem während des Geschäftsjahres 2017/18 abgeschlossenen Enforcementverfahren nach dem Rechnungslegungs-Kontrollgesetz hat das Management ausgewählte Sachverhalte neu evaluiert und bei den sonstigen Rückstellungen und latenten Steuern rückwirkende Fehlerkorrekturen nach IAS 8 vorgenommen, welche entsprechende Anpassungen der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung nach sich ziehen.
Die Auswirkungen dieser rückwirkenden Korrekturen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2016/17 betrugen –1,4 Mio. EUR und jene auf das Eigenkapital zum 28. Februar 2017 14,3 Mio. EUR.
Das wesentliche Risiko besteht in der Ermittlung der anzupassenden Beträge, der korrekten Erfassung und Darstellung der Korrekturen im Konzernabschluss zum 28. Februar 2018 und der Vollständigkeit der Erläuterungen zu den vorgenommenen Anpassungen.
Die Angaben zu den rückwirkenden Fehlerkorrekturen sind im Konzernanhang in Note 3 enthalten.
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die den Änderungen zugrundeliegenden Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Die FACC AG zeigt in ihrem Konzernabschluss Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 18,6 Mio. EUR (Vorjahr: 18,6 Mio. EUR) und aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 117,7 Mio. EUR (Vorjahr: 118,6 Mio. EUR).
Im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests für den Firmenwert und der noch nicht abzuschreibenden Entwicklungskosten bzw. Entwicklungskosten, für welche ein Anhaltspunkt für eine außerplanmäßige Abwertung vorliegt, haben die gesetzlichen Vertreter wesentliche Annahmen und Schätzungen des Nutzungswerts (Value-in-use), die mittels einer Discounted-Cashflow-Methode ermittelt wird, zu treffen. Der erzielbare Betrag ist dabei stark abhängig vom verwendeten Diskontierungssatz (WACC) sowie von den erwarteten und geplanten Mittelzuflüssen in der Mittelfristplanung und für die Firmenwerte in der ewigen Rente. Bei den Entwicklungsprojekten, deren voraussichtliche Nutzungsdauer über den Detailplanungszeitraum der Mittelfristplanung hinausgeht, sind Planungsprämissen, abhängig von den Raten des Airline Monitors, zu definieren. Die voraussichtliche Nutzungsdauer wird programmspezifisch geschätzt.
Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit von Firmenwerten und noch nicht abzuschreibenden Entwicklungskosten bzw. Entwicklungskosten, für welche ein Anhaltspunkt für eine außerplanmäßige Abwertungen vorliegt, herangezogen werden, sowie in der Ableitung des Diskontierungssatzes. Diese Cashflow-Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen und auch von internen Lernkurven beeinflusst werden.
Die Angaben zu den Erläuterungen der Firmenwerte und der Entwicklungskosten und deren Bewertungen sind im Konzernanhang in Note 20 sowie Note 41 enthalten.
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Die FACC AG realisiert Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und aus der Erbringung von Engineering und sonstigen Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse für die Erbringung von Dienstleistungen und Engineering werden zeitraumbezogen realisiert und als Forderung aus Fertigungsaufträgen nach IAS 11 ausgewiesen.
Bei der Umsatzrealisierung für den Verkauf von Gütern besteht das wesentliche Risiko darin, dass im Zeitpunkt der Umsatzrealisierung vom Management einzuschätzen ist, wie wahrscheinlich es ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen zufließen wird, und welche Unsicherheiten in Bezug auf den Zufluss im Zeitpunkt der Rechnungslegung bestehen.
Für die Fertigungsaufträge sind wesentliche Einschätzungen betreffend der zu erwartenden Auftragserlöse und Auftragskosten zu treffen, die von Ungewissheiten und dem Ausgang zukünftiger Ergebnisse abhängen können. In einem weiteren Schritt ist nach der Umsatzrealisierung zu beurteilen, inwieweit Änderungen in Bezug auf die Einschätzung der Einbringlichkeit eingetreten und Forderungen aus Lieferforderungen wertzuberichtigen sind.
Die Angaben zu den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Zusammenhang mit Fertigungsaufträgen sowie zur Umsatzrealisierung sind im Konzernanhang in Note 42, zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Note 32 und jene zu den Fertigungsaufträgen in Note 28 enthalten.
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juli 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber.
Linz, am 2. Mai 2018
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber e. h. ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel e. h. Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird österreichischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Dieser enthält die international üblichen Standards für gute Unternehmensführung, aber auch die in diesem Zusammenhang bedeutsamen Regelungen des österreichischen Aktienrechts. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen.
Wesentliche Elemente einer gelebten Corporate-Governance-Kultur sind hohe Transparenz für alle Stakeholder sowie eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Dazu zählen eine effiziente Zusammenarbeit der Organe, die Wahrung der Aktionärsinteressen sowie eine offene Unternehmenskommunikation.
Die FACC AG respektiert den ÖCGK und verpflichtete sich erstmals 2014 – in Folge der Erstnotierung der Aktie im Prime Market der Wiener Börse – zur Einhaltung von dessen Bestimmungen. Der Kodex steht im Internet unter www.corporate-governance.at in der jeweils aktuell gültigen Fassung zur Verfügung.
Das Bekenntnis wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch einen externen Wirtschaftsprüfer erstmals im Geschäftsjahr 2016/17 evaluiert. Das Evaluierungsergebnis zeigt, dass Corporate Governance bei FACC gelebt wird. Es steht allen Interessenten auf der Unternehmenswebsite www.facc.com zur Verfügung. Eine erneute Evaluierung ist für das Geschäftsjahr 2018/19 vorgesehen.
Entsprechend L-Regel 60 ÖCGK hat die FACC AG einen Corporate-Governance-Bericht aufzustellen. Die bisher erstellen Berichte sind auf der Website der FACC AG www.facc.com auch öffentlich zugänglich (C-Regel 61 ÖCGK).
Die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems durch den Abschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr 2017/18 beauftragt (C-Regel 83 ÖCGK).
Der Vorstand der FACC AG besteht gemäß ihrer Satzung aus mindestens zwei und maximal vier Personen. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat.
Der Vorstand führt im Rahmen von Gesetz, Satzung und einer vorliegenden Geschäftsordnung die Geschäfte der FACC AG. Die Verteilung der Geschäfte unter den einzelnen Vorstandsmitgliedern erfolgt gemäß der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung ist auch die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters hat sich der Vorstand zur vollständigen Einhaltung der Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet.
Robert MACHTLINGER (1967) Vorstandsvorsitzender Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: 06/2020 Aufgabenbereiche: Strategie, Customer Relations, Business Development, Marketing, Programme Management, Qualität, Unternehmenskommunikation, Innovation und Forschung Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Andreas OCKEL (1966) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2020 Aufgabenbereiche: Produktion, Entwicklung, Einkauf, Personalwesen, Liegenschaften, weltweite Tochtergesellschaften Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Aleš STÁREK (1970) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2019 Aufgabenbereiche: Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Risk Management, Recht, Investor Relations Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Yongsheng WANG (1963) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 09/2019 Aufgabenbereiche: Interne Revision, China Business Relations Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats sind die Gesetze und Verordnungen, wie sie für in Österreich börsenotierte Gesellschaften anzuwenden sind, z. B. das Aktiengesetz und das Börsegesetz. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet. Bei den unternehmensinternen Regelungen sind primär die Satzung und die Geschäftsordnung bedeutsam. Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der FACC AG aus mindestens drei und höchstens zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.
Gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG verfügt die FACC International Company Limited über das satzungsmäßige Recht zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern. Sie kann bis zu ein Drittel aller Mitglieder entsenden, solange ihre Beteiligung mindestens 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals entspricht.
Bei den Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf die Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters müssen Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter, die Altersstruktur und die Internationalität angemessen berücksichtigt werden. Neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Tätigkeit einmal jährlich einer Selbstevaluierung zu unterziehen.
Vorsitzender seit 2009 Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Stellvertretender Vorsitzender Erstentsendung: 2016 Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Die FACC International Company Limited hat von ihrem satzungsmäßigen Recht der Entsendung gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG von bis zu einem Drittel aller Mitglieder, solange ihre Beteiligung mindestens 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals entspricht, im Juni 2016 Gebrauch gemacht und Shengqiang He in den Aufsichtsrat der FACC AG entsandt.
Mitglied des Aufsichtsrats Erstentsendung: 2017 Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Die FACC International Company Limited hat von ihrem satzungsmäßigen Recht der Entsendung gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG von bis zu einem Drittel aller Mitglieder, solange ihre Beteiligung mindestens 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals entspricht, im November 2017 Gebrauch gemacht und Li Li in den Aufsichtsrat der FACC AG entsandt.
Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Vom Betriebsrat entsandte Mitglieder des Aufsichtsrats
Ulrike REITER (1960) Erstentsendung: 2014
Barbara HUBER (1965)
Erstentsendung: 2014
Karin KLEE (1981) Erstentsendung: 2018
Chunsheng Yang, Jun Tang, Xuejun Wang sowie das vom Betriebsrat entsandte Mitglied Birol Mutlu sind im Geschäftsjahr 2017/18 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Der Aufsichtsrat hat die Leitlinien für die Unabhängigkeit gemäß Anhang 1 des ÖCGK übernommen. Danach haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats erklärt, von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig zu sein (C-Regel 53 ÖCGK).
George Maffeo und Weixi Gong sind Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht Interessen von Anteilseignern mit einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent vertreten (C-Regel 54 ÖCGK).
Der Aufsichtsrat der FACC AG hat entsprechend dem Aktiengesetz einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Neben der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses sowie des Prozesses der Abschluss- und Konzernabschlussprüfung wird auch die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems vollzogen.
Darüber hinaus obliegt dem Ausschuss die Prüfung des Corporate-Governance-Berichts, über die in der Hauptversammlung berichtet wird. Während des Geschäftsjahres 2017/18 trat der Prüfungsausschuss dreimal zusammen. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum vier Aufsichtsratssitzungen abgehalten.
Die Abhaltung weiterer Sitzungen war nicht erforderlich. Kein Aufsichtsratsmitglied war bei mehr als der Hälfte der Sitzungen abwesend.
Neben dem verpflichtenden Prüfungsausschuss sind ein Strategieausschuss sowie ein Personal- und Vergütungsausschuss (Nominierungsausschuss) eingerichtet.
Die Funktionszuständigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in den jeweiligen Ausschüssen sind in folgender Aufstellung dargestellt:
Mitglieder
Mitglieder
Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats keine zustimmungspflichtigen Geschäfte gemäß L-48 Regel ÖCGK abgeschlossen.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik der Gesellschaft und des gesamten Konzerns sowie die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Weiters berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des gesamten Konzerns im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung.
Bei der Festlegung der Gesamtbezüge für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat dafür zu sorgen, dass die Vergütungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu der üblichen Vergütung stehen und langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung berücksichtigt werden. Die Vergütung enthält fixe und variable Bestandteile.
Den wichtigsten Berechnungsparameter der variablen Vergütung bildet – neben der mit dem Vorstandsmitglied individuell vereinbarten leistungsbezogenen Zielerreichung – die Entwicklung des Betriebsergebnisses (EBIT).
Eine Höchstgrenze für die variable Vergütung wurde nicht definiert.
Im Geschäftsjahr 2017/18 betrug der Anteil der variablen Vergütung an den Gesamtbezügen aller Vorstandsmitglieder 0 Prozent.
Ein Aktienoptionsprogramm ist weder für Mitglieder des Vorstands noch für Führungskräfte eingerichtet.
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf 1.158 TEUR (Vorjahr: 734 TEUR).
Bezüge der im Geschäftsjahr 2017/18 aktiven Mitglieder des Vorstands der FACC AG:
Es besteht eine D&O-Versicherung, deren
TEUR
| Robert Machtlinger | 487 |
|---|---|
| Andreas Ockel | 169 |
| Aleš Stárek | 297 |
| Yongsheng Wang | 205 |
Kosten von der Gesellschaft getragen werden.
Für Mitglieder des Vorstands besteht ein beitragsorientiertes Pensionsmodell. Die Aufwendungen dafür betrugen im Geschäftsjahr 2017/18 insgesamt 94 TEUR (Vorjahr: 8 TEUR).
Bei vorzeitiger Auflösung der Vorstandsverträge durch den Aufsichtsrat bestehen Ansprüche hinsichtlich der Grundgehälter. Bei regulärer Beendigung entstehen Abfertigungsansprüche je nach Zugehörigkeitsdauer entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
Die in der Hauptversammlung vom 18. Juli 2017 beschlossene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016/17 betrug 177.850 EUR und gliedert sich wie folgt:
| Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats | 35.000 |
|---|---|
| Für stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats |
10.700 |
| Für Ausschussvorsitzende | 8.800 |
| Für Mitglieder des Aufsichtsrats | 123.350 |
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters müssen Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter, die Altersstruktur und die Internationalität angemessen berücksichtigt werden. Neugewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Seit der Erstnotierung der FACC AG an der Wiener Börse sind Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2017/18 betrug der Anteil an weiblichen Mitgliedern des Aufsichtsrats 30 Prozent (4 von 12).
In Aufsichtsrat, Vorstand und weiteren Top-Management-Positionen von FACC sind derzeit zwei Frauen vertreten. In den darunterliegenden Ebenen ist der Anteil weiblicher Führungskräfte gering. FACC präsentiert sich daher weiterhin auf Job-Messen und spricht gezielt weibliche Potenzialträger an. Bei Neu- und Nachbesetzungen von Führungspositionen wird versucht, verstärkt Frauen zu gewinnen. Als Hürde erweist sich jedoch, dass die überwiegende Anzahl der Führungspositionen bei FACC eine technische Ausbildung erfordert.
Die FACC AG steht zu Chancengleichheit am Arbeitsplatz und tritt jeder Form der Benachteiligung von Mitarbeiterinnen entschieden entgegen.
Jede Stückaktie gewährt den Aktionären in der Hauptversammlung der FACC AG eine Stimme. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
Im Geschäftsjahr 2017/18 kam es zu keinen Meldungen von Transaktionen meldepflichtiger Personen der FACC AG.
Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Redaktionsschluss dieses Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.
Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH, Linz, wurde vom Aufsichtsrat als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der FACC AG für das Geschäftsjahr 2017/18 vorgeschlagen. Der gestellte Antrag wurde von der Hauptversammlung am 18. Juli 2017 mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.
Die Aufwendungen für die Prüfungsleistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf 183 TEUR (Vorjahr: 185 TEUR). Die Untergliederung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche ist im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt.
ZUM 28. FEBRUAR 2018
DER
| Aktiva | 28.02.2018 | 28.02.2018 EUR |
28.02.2017 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| A. | Anlagevermögen | |||
| I. Sachanlagen |
||||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung |
0,00 | 0 | ||
| II. Finanzanlagen |
||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
267.822.715,00 | 267.823 | ||
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens |
1.832.978,54 | 1.779 | ||
| 269.655.693,54 | 269.602 | |||
| 269.655.693,54 | 269.602 | |||
| B. | Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 | 1 | ||
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen davon aus Lieferungen und Leistungen davon sonstige |
30.257.853,01 6.244.871,88 24.012.981,13 |
3.550 1.387 2.163 |
||
| 3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände |
11.764.938,59 | 6.415 | ||
| 42.022.791,60 | 9.966 | |||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
497.401,59 | 3.465 | ||
| 42.520.193,19 | 13.431 | |||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 240.236,19 | 472 | |
| D. | Aktive latente Steuern | 26.277.942,24 | 32.069 | |
| Summe Aktiva | 338.694.065,16 | 315.574 |
| Passiva | 28.02.2018 | 28.02.2018 EUR |
28.02.2017 TEUR |
|---|---|---|---|
| A. Eigenkapital |
|||
| I. eingefordertes, übernommenes und eingezahltes Grundkapital übernommenes Grundkapital einbezahltes Grundkapital übernommenes Grundkapital |
45.790.000,00 45.790.000,00 45.790.000,00 45.790.000,00 |
45.790 45.790 45.790 45.790 |
|
| II. Kapitalrücklagen |
|||
| 1. gebundene |
134.215.000,00 | 134.215 | |
| 2. nicht gebundene |
95.041.250,00 | 95.041 | |
| 229.256.250,00 | 229.256 | ||
| III. Bilanzgewinn (Bilanzverlust) davon Verlustvortrag |
21.174.331,17 -2.560.523,29 |
-2.561 -6.611 |
|
| 296.220.581,17 | 272.486 | ||
| B. Rückstellungen |
|||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen |
379.060,60 | 237 | |
| 2. Rückstellungen für Pensionen |
1.832.978,54 | 1.779 | |
| 3. Steuerrückstellungen |
25.936.896,49 | 29.509 | |
| 4. sonstige Rückstellungen |
1.740.183,04 | 637 | |
| 29.889.118,67 | 32.163 | ||
| C. Verbindlichkeiten |
|||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
410.847,84 410.847,84 |
558 558 |
|
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen davon aus Lieferungen und Leistungen davon sonstige davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
11.928.144,61 0,00 11.928.144,61 11.928.144,61 |
10.275 155 10.121 10.275 |
|
| 3. sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern davon im Rahmen der sozialen Sicherheit davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
245.372,87 7.858,31 67.769,26 245.372,87 |
93 3 31 93 |
|
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 12.584.365,32 12.584.365,32 |
10.926 10.926 |
|
| Summe Passiva | 338.694.065,16 | 315.574 |
| 2017/2018 | 2016/2017 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | TEUR | ||
| 1. | Umsatzerlöse | 9.027.636,04 | 3.966 |
| 2. | sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen |
13.075,00 | 191 | |
| b) übrige |
4.689.645,69 | 57 | |
| 4.702.720,69 | 248 | ||
| 3. | Personalaufwand | ||
| a) Gehälter |
-3.900.418,41 | -1.109 | |
| b) soziale Aufwendungen davon Aufwendungen für Altersversorgung |
-850.430,54 -109.788,14 |
1.891 1.989 |
|
| aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen |
-149.148,00 | 199 | |
| bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und |
|||
| Pflichtbeiträge | -573.532,59 | -290 | |
| -4.750.848,95 | 782 | ||
| 4. | Abschreibungen | ||
| a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und |
|||
| Sachanlagen | -2.486,53 | 0 | |
| 5. | sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) übrige |
-4.864.065,03 | -4.675 | |
| 6. | Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebserfolg) | 4.112.956,22 | 320 |
| 7. | Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen |
19.946.543,75 19.946.543,75 |
0 0 |
| 8. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 1 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0,00 | 1 | |
| 9. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.660,96 | -16 |
| 10. | Zwischensumme aus Z 7 bis 9 (Finanzerfolg) | 19.944.882,79 | -15 |
| 11. | Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und 9) | 24.057.839,01 | 305 |
| 12. | Steuern vom Einkommen davon latente Steuern |
-112.118,28 -112.118,28 |
2.959 2.959 |
| Körperschaftsteuer aus Gruppenbesteuerung davon weiterbelastet an Gruppenmitglied |
-210.866,27 1.903.332,19 |
786 1.294 |
|
| -322.984,55 | 3.745 | ||
| 13. | Ergebnis nach Steuern | 23.734.854,46 | 4.050 |
| 14. | Jahresüberschuss | 23.734.854,46 | 4.050 |
| 15. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -2.560.523,29 | -6.611 |
| 16. | Bilanzgewinn (Bilanzverlust) | 21.174.331,17 | -2.561 |
zum 28. Februar 2018
Unternehmensgröße Die FACC AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.
Prinzipien Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der im Erstellungszeitraum geltenden Fassung und unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Er vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und Willkürfreiheit beachtet. Die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden folgte dem Grundsatz der Einzelbewertung und unterstellte die Fortführung des Unternehmens. Dem Vorsichtsprinzip und dem imparitätischen Realisationsprinzip wurde Rechnung getragen.
Gliederungen Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung folgt den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 224 und 231 UGB. Die Gewinnund Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Mutterunternehmen Die FACC AG mit Sitz Ried im Innkreis stellt einen Konzernabschluss als Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH auf, der am Firmenbuch Ried im Innkreis veröffentlicht wird. Die FACC Operations GmbH erstellt einen Teilkonzernabschluss, der unter der Firmenbuchnummer 114257a veröffentlicht wird.
Der Konsolidierungskreis der FACC AG zum 28. Februar 2018 wurde im Vergleich zum Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses zum 28. Februar 2017 nicht verändert.
Die FACC AG befindet sich wiederum im Konsoliderungskreis der FACC International Company Ltd. mit Sitz in Hongkong (Units 1603-4, 16th Floor, Causeway Bay Plaza I, No. 489 Hennessy Road, Hong Kong), Registernummer 1394811.
Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern.
Stetigkeit Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben. In Anlehnung an die steuerrechtlichen Bestimmungen wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Betrag von bis zu EUR 400,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel im Anschaffungsjahr als Zu- und Abgang ausgewiesen.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizumessen ist, mit diesem angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.
Per 30.11.2016 erfolgte unter Beiziehung eines externen Rechtsgutachters eine Neueinschätzung der für eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Einzelzusage gebildeten Pensionsrückstellung. Gemäß der Neueinschätzung wird die Pensionsrückstellung entsprechend des Rückkaufswerts der Pensionsrückdeckversicherung bewertet, da sämtliche Pensionsansprüche von dieser Versicherung gedeckt sind. Der Differenzbetrag wurde per 30.11.2016 aufgelöst.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit jenen Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich scheinen.
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers und gesetzliche Lohnnebenkosten werden bei der Bewertung der Urlaubsrückstellung und der Rückstellung für Zeitguthaben berücksichtigt.
Die Rückstellung für Erfolgsbeteiligung berücksichtigt die voraussichtlich zur Auszahlung kommenden Vergütungen für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Berechnung beinhaltet die anteiligen Lohnnebenkosten.
Die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung erfolgt nach IAS 19. Es werden ein Rechnungszinssatz von 1,9 % (Vorjahr 1,7 %) und eine Gehaltssteigerung von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr unterstellt. Dabei wird mit einem Pensionsantrittsalter von 65 Jahren für Männer bzw. 60 Jahren für Frauen gerechnet. Bei der Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellungen wurden Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt und ein Fluktuationsabschlag von 15,27 % (Vorjahr 30,60 %) zugrunde gelegt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst. Der Rechnungszinssatz für Jubiläumsgeldrückstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität abgeleitet.
Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
Datumsangaben im Anhang
Die in den Erläuterungen zur Bilanz verwendete Zeitangabe bezieht sich auf den Bilanzstichtag, die in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung verwendete Zeitangabe umfasst den Zeitraum des Geschäftsjahres.
Währung und Rundung
Sämtliche Betragsangaben erfolgen in Euro. Beträge des aktuellen Jahres werden mit zwei Nachkommastellen (Euro-Cent) dargestellt. Die Vorjahreswerte werden in 1.000 EUR angegeben.
A. Anlagevermögen 269.655.693,54 Die Entwicklung des Anlagevermögens kann dem Anlagenspiegel entnommen werden, der alle nach § 226 Abs. 1 UGB geforderten Angaben enthält und als Anlage diesem Bericht beiliegt. II. Finanzanlagen 269.655.693,54 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.822.715,00
| Beteiligungsspiegel zum 28.02.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anteil am Stammkapital |
Eigenkapital zum Bilanzstichtag |
Jahresüberschuss | |||
| FACC Operations GmbH | Ried im Innkreis | 100,0 | 204.301.123,99 | 19.874.409,80 | |
| Beteiligungsspiegel zum 28.02.2017 | |||||
| Anteil am Stammkapital |
Eigenkapital zum Bilanzstichtag |
Jahresüberschuss | |||
| FACC Operations GmbH | Ried im Innkreis | 100,0 | 184.426.714,19 | 11.785.362,59 | |
| 2. | Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 1.832.978,54 |
Bei den Wertrechten handelt es sich um die Rückkaufswerte der Pensionsrückdeckungsversicherung für die im Geschäftsjahr 2017/18 bestehenden Pensionsverpflichtungen des Konzerns. Diese werden zu dem von der Versicherung bestätigten Deckungskapital am Bilanzstichtag bewertet.
Der Wert entspricht in etwa den erwarteten Mittelzuflüssen bei Auflösung der Versicherungspolizze zum Bilanzstichtag.
Diese Ansprüche wurden an den Berechtigten der Pensionszusage verpfändet.
B. Umlaufvermögen 42.520.193,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.022.791,60 Analog zum Vorjahr weisen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag durchwegs eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bzw. größer als fünf Jahren. 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 30.257.853,01
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen:
| 28.02.2018 | 28.02.2017 | |
|---|---|---|
| FACC Operations GmbH, Ried im Innkreis | ||
| - Forderung aus Gewinnausschüttung | 19.946.543,75 | 0,0 |
| - Forderung aus laufender Verrechnung | 6.225.460,07 | 1.386,9 |
| - Forderung aus Steuerumlage | 4.066.437,38 | 2.163,1 |
| Aerospace Innovation Investment GmbH, Ried im | ||
| Innkreis | ||
| - Forderung aus laufender Verrechnung | 19.411,81 | 0,0 |
| 30.257.853,01 | 3.550,0 | |
Die Forderung aus Gewinnausschüttung basiert auf einer phasengleichen Gewinnausschüttung der FACC Operations GmbH an die FACC AG, die zum 27. und 28. Februar beschlossen wurde.
. 3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 11.764.938,59 Unter den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen wurden folgende Einzelwerte zusammengefasst:
| 28.02.2018 | 28.02.2017 | |
|---|---|---|
| Finanzamt Linz | 11.706.182,15 | 6.362,1 |
| Geleistete Anzahlungen | 53.600,00 | 52,0 |
| Geleistete Kautionen | 3.670,80 | 0,0 |
| Ausländische Vorsteuer | 1.485,64 | 0,5 |
| 11.764.938,59 | 6.414,7 | |
Im Posten "Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände" sind analog zum Vorjahr keine Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. II. Guthaben bei Kreditinstituten 497.401,59
| Bankguthaben bestanden zum Bilanzstichtag bei folgenden Kreditinstituten: | |||
|---|---|---|---|
| 28.02.2018 | 28.02.2017 | ||
| Erste Bank Bank Austria |
493.493,63 3.907,96 |
3.442,8 22,2 |
|
| 497.401,59 | 3.465,0 | ||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 240.236,19 | |
| Zum Zwecke der Periodenabgrenzung waren zum Bilanzstichtag 28.02.2018 | |||
| folgende Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen: |
| 28.02.2018 | 28.02.2017 | |
|---|---|---|
| Versicherungen | 154.113,06 | 383,5 |
| Gebühren, Mitgliedsbeiträge | 75.163,31 | 85,4 |
| Weiterbildung Mitarbeiter | 5.804,20 | 0,0 |
| Beratungsaufwand | 2.090,95 | 0,0 |
| Werbeaufwand | 2.045,00 | 3,1 |
| Mietaufwand | 1.019,67 | 0,0 |
| 240.236,19 | 472,0 |
. D. Aktive latente Steuern 26.277.942,24 Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:
| Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende |
||
|---|---|---|
| Posten gebildet: | ||
| 28.02.2018 | 28.02.2017 | |
| 306.504,00 | 169.304,00 | |
| Personalbezogene Rückstellungen | ||
| Steuerliche Verlustvorträge | 104.805.264,96 105.111.768,96 |
128.108.504,88 128.277.808,88 |
Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| EUR |
|---|
| 32.069.452,22 |
| -5.791.509,98 |
| 0,00 |
| 26.277.942,24 |
Der Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist gerechtfertigt, da ausreichend postive Ergebnisse in den nächsten Geschäftsjahren zu erwarten sind.
| Grundkapital | 45.790.000,00 | ||
|---|---|---|---|
| I. | eingefordertes, übernommenes und eingezahltes | ||
| 296.220.581,17 | 272.485,8 | ||
| Bilanzgewinn (Bilanzverlust) | 21.174.331,17 | -2.560,5 | |
| und eingezahltes Grundkapital Kapitalrücklagen |
45.790.000,00 229.256.250,00 |
45.790,0 229.256,3 |
|
| Eingefordertes, übernommenes | |||
| 28.02.2018 | 28.02.2017 |
Das Grundkapital der an der Börse notierenden Gesellschaft beträgt EUR 45.790.000,00 und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je EUR 1,00 eingeteilt.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 19.895.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde das Grundkapital um bis zu EUR 15.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Dieses bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs- oder Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und der Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe der Bestimmungen der Wandelschuldverschreibungen zu ermitteln. Der Ausgabebetrag der Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.
| II. | Kapitalrücklagen | 229.256.250,00 | ||
|---|---|---|---|---|
| 28.02.2018 | 28.02.2017 | |||
| Gebundene Kapitalrücklage Nicht gebundene Kapitalrücklage |
134.215.000,00 95.041.250,00 |
134.215,0 95.041,3 |
||
| 229.256.250,00 | 229.256,3 | |||
| III. | Bilanzgewinn (Bilanzverlust) | 21.174.331,17 | ||
| 28.02.2018 | 28.02.2017 | |||
| Verlustvortrag per 28.02. | -2.560.523,29 | -6.610,7 |
| 28.02.2018 | 28.02.2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Verlustvortrag per 28.02. Jahresgewinn |
-2.560.523,29 23.734.854,46 |
-6.610,7 4.050,2 |
||
| 21.174.331,17 | -2.560,5 | |||
| B. | Rückstellungen | 29.889.118,67 | ||
| 1. | Rückstellungen für Abfertigungen | 379.060,60 | ||
| Stand | Stand | |||
| 28.02.2018 | ||||
| Stand 01.03.2017 |
Übertragung | Zuweisung | Stand 28.02.2018 |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Abfertigungsrückstellung | 236.561,00 | 19.399,00 | 123.100,60 | 379.060,60 |
Im vorliegenden Geschäftsjahr wurde weiteres Verwaltungspersonal von der FACC Operations GmbH in die FACC AG übernommen. In diesem Zusammenhang wurden Abfertigungsansprüche in Höhe von EUR 19.399,00 übertragen.
Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von EUR 3.731,00 (Vorjahr TEUR 0) erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2. Rückstellungen für Pensionen 1.832.978,54 Stand 01.03.2017 Zuweisung Stand 28.02.2018
| Verlustrechnung erfasst. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.03.2017 | Zuweisung | Stand 28.02.2018 | |||
| Rückstellungen für Pensionen | 1.779.372,17 | 53.606,37 | 1.832.978,54 | ||
Die Pensionsrückstellung orientiert sich an der Höhe des von der Versicherung bestätigten Deckungskapitals, da die Pensionsansprüche vollständig von der Versicherung abgedeckt sind.
3. Steuerrückstellungen 25.936.896,49 Als Gruppenträger schuldet die FACC AG die Körperschaftsteuer für die Unternehmensgruppe.
| Als Gruppenträger schuldet die FACC AG die Körperschaftsteuer für die Unternehmensgruppe. |
||||
|---|---|---|---|---|
| Für erwartete Steuerverpflichtungen wurden folgende Rückstellungen gebildet: | ||||
| Stand 01.03.2017 |
Verwendung | Zuweisung | Stand 28.02.2018 |
|
| Rückstellung für KöSt 2015 | 750,00 | -750,00 | 0,00 | 0,00 |
| Rückstellung für KöSt 2016 | 1.250,00 | -1.250,00 | 0,00 | 0,00 |
| Rückstellung für KöSt 2017 | 397.336,03 | 0,00 | 0,00 | 397.336,03 |
| Rückstellung für KöSt 2018 | 0,00 | 0,00 | 2.108.848,46 | 2.108.848,46 |
| Rückstellung für künftige | ||||
| Steuerbelastungen aus Gruppe | 29.110.103,70 | -5.679.391,70 | 0,00 | 23.430.712,00 |
Aufgrund erwarteter künftiger Belastungen aus Steuerumlagevereinbarungen im Rahmen der Unternehmensgruppe war eine Rückstellung für diese künftigen Verpflichtungen des Gruppenträgers zu bilden. 4. sonstige Rückstellungen 1.740.183,04
| Die Rückstellungen für sonstige Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen: | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand | Stand | |||||
| 01.03.2017 | Übertragung | Verwendung | Auflösung | Zuweisung | 28.02.2018 | |
| sonstige Rückstellungen Unternehmensberatung |
225.160,00 | -225.160,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| Erfolgsbeteiligung | 0,00 | 0,00 | 1.094.782,73 | 1.094.782,73 | ||
| Nicht konsumierte Urlaube | 206.470,93 | -206.470,93 | 306.790,33 | 306.790,33 | ||
| Steuerberatung | 44.400,00 | -44.400,00 | 23.300,00 | 23.300,00 | ||
| Aliquote Sonderzahlungen | 42.521,30 | 9.494,18 | -42.521,30 | 82.599,62 | 92.093,80 | |
| Abschlussprüfung | 42.000,00 | -42.000,00 | 20.400,00 | 20.400,00 | ||
| Rechtsberatung | 14.302,87 | -14.302,87 | 3.300,00 | 3.300,00 | ||
| Pensionsvorsorge | 0,00 | 0,00 | 83.334,00 | 83.334,00 | ||
| Gleitzeit | 6.051,10 | -6.051,10 | 13.392,50 | 13.392,50 | ||
| Jubiläumszuwendungen | 8.634,00 | 1.988,00 | 0,00 | 2.834,00 | 13.456,00 | |
| Aufsichtsratsvergütungen | 43.075,00 | -13.075,00 | 0,00 | 30.000,00 | ||
| Sonstige | 4.699,65 | -4.699,65 | 59.333,68 | 59.333,68 | ||
| 637.314,85 | 11.482,18 | -585.605,85 | -13.075,00 | 1.690.066,86 | 1.740.183,04 |
Für Verwaltungspersonal, das im vorliegenden Geschäftsjahr von der FACC Operations GmbH in die FACC AG übernommen wurde, wurden eine Sonderzahlungsrückstellung in Höhe von EUR 9.494,18 und eine Jubiläumsgeldrückstellung in Höhe von EUR 1.988,00 übertragen.
. C. Verbindlichkeiten 12.584.365,32 Die Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag durchwegs Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bzw. größer als fünf Jahren. 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.928.144,61
Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten.
Einzelwerten zusammen:
Die Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen besteht ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben des Organmitglieds FACC Operations GmbH, das aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft über die FACC AG verrechnet wird (Vorjahr TEUR 10.121). Gegenüber der Schwestergesellschaft Aerospace Innovation Investment GmbH bestehen im vorliegenden Geschäftsjahr keinerlei Verbindlichkeiten (Vorjahr TEUR 155). 3. sonstige Verbindlichkeiten 245.372,87
| 28.02.2018 | 28.02.2017 | ||
|---|---|---|---|
| Aus Steuern | 7.858,31 | 3,3 | |
| Im Rahmen der sozialen Sicherheit | 67.769,26 | 31,2 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Personal | |||
| - aus Bezugsverrechnung | 146.394,47 | 54,4 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern | 18.600,00 | 0,0 | |
| Sonstige | 4.750,83 | 3,7 | |
| 245.372,87 | 92,5 | ||
| davon aus Steuern | |||
| 28.02.2018 | 28.02.2017 | ||
| Kommunalsteuer | 7.858,31 | 3,3 | |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
|||
| 28.02.2018 | 28.02.2017 | ||
| Verbindlichkeiten Sozialversicherungsbeiträge | 67.769,26 | 31,2 |
In dieser Bilanzposition sind Aufwendungen in Höhe von EUR 245.372,87 (Vorjahr TEUR 93) enthalten, die erst im Folgejahr zahlungswirksam werden.
Erlöse aus Warenlieferungen und Leistungen
| 9.027.636,04 | 3.965,9 | |
|---|---|---|
| - Mieterlöse | 4.900,00 | 5,9 |
| - Erlöse aus Managementtätigkeit | 9.022.736,04 | 3.960,0 |
| Erlöse Inland | ||
| 2017/2018 | 2016/2017 |
Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie als solche die Managementtätigkeiten, Finanzierungsagenden und Financial Services für den Konzern und stellt die dafür anfallenden Kosten der FACC Operations GmbH in Rechnung. 2. sonstige betriebliche Erträge 4.702.720,69
| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| Auflösung von Abfertigungsrückstellungen | 0,00 | 145,1 |
| Auflösung von sonstigen Rückstellungen | 13.075,00 | 45,5 |
| 13.075,00 | 190,6 |
| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| Erlöse aus Kostenersätzen | 4.678.582,69 | 48,5 |
| Gutschrift Gebühren Vorjahre | 11.063,00 | 0,0 |
| Erträge aus verrechneten Gebühren | 0,00 | 8,5 |
| 4.689.645,69 | 57,0 |
| 3. Personalaufwand |
4.750.848,95 | ||
|---|---|---|---|
| Aufwendungen für Altersversorgung |
|||
| 2017/2018 | 2016/2017 | ||
| Zuweisung/Auflösung Pensionsrückstellung | 53.606,37 | -1.863,2 | |
| Anpassung der Pensionsrückdeckungsversicherung | -53.606,37 | -144,3 | |
| Beiträge vertragliche Pensionsvorsorge Angestellte | 109.788,14 | 18,1 | |
| 109.788,14 | -1.989,4 |
Im Vorjahr war die Pensionsrückstellung in der das Deckungskapital übersteigenden Höhe (EUR 2.007.468,33) aufzulösen, da die Versicherung alle Pensionsansprüche gänzlich deckt.
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| Abfertigungsaufwand | 0,00 | 115,2 |
| Auflösung/Zuweisung Abfertigungsrückstellung | 123.100,60 | -328,3 |
| Beiträge Mitarbeitervorsorgekasse | 26.047,40 | 14,4 |
| 149.148,00 | -198,7 |
In der Summe der Gehälter ist ein Aufwand in Höhe von EUR 2.834,00 (Vorjahr: Ertrag von EUR 3.787,00) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen enthalten. 5. sonstige betriebliche Aufwendungen
Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungsaufwendungen, Reise- und Fahrtaufwendungen, Aufwendungen für Werbung sowie Aufwendungen für Versicherungen.
Die Erträge aus Beteiligungen resultieren zur Gänze aus einer phasengleichen Gewinnausschüttung der FACC Operations GmbH an die FACC AG.
| 322.984,55 | |||
|---|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen | |||
| 2017/2018 | 2016/2017 | ||
| Körperschaftssteuer laufende Periode | 2.114.098,46 | 401,3 | |
| Steuerumlage | -1.903.332,19 | -1.224,7 | |
| Körperschaftsteuer Vorperioden Steuerumlage Vorperioden |
100,00 0,00 |
||
| Latenter Steueraufwand | 112.118,28 | 106,9 -69,5 0,0 |
|
| 12. | Ertrag aus der Aktivierung latenter Steuern | 0,00 | -2.959,3 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen |
Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 276.215,74 (Vorjahr TEUR 111). Davon entfallen EUR 90.265,08 (Vorjahr TEUR 60) auf das nächste Jahr. |
|---|---|
| Ergebnis verwendung |
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 21.174.331,17 eine Dividende von EUR 5.036.900,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. |
| Außerbilanzielle Geschäfte |
Es bestehen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB, aus denen wesentliche Risiken oder Vorteile für die Gesellschaft entstehen. |
| Ereignisse nach dem Bilanzstichtag |
Bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt fielen keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse an, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage haben. |
| Gruppenbesteuerung | Mit 13./15. Februar 2012 haben die Aerospace Innovation Investment GmbH (nunmehr FACC AG) als Gruppenträgerin und die - inzwischen verschmolzene - Aero Vision Holding GmbH sowie die FACC AG (nunmehr FACC Operations GmbH) als Gruppenmitglieder mit erstmaliger Wirksamkeit für das Wirtschaftsjahr 2012 eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung gemäß den Bestimmungen des § 9 KStG abgeschlossen. Die Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung wurde dem zuständigen Finanzamt mit Gruppenantrag vom 27.02.2012 angezeigt. Zum 28.02.2017 wurde diese Vereinbarung durch einen neuen Gruppenvertrag geändert und ersetzt: |
| Die Steuerumlagevereinbarung besteht grundsätzlich in der Belastungsmethode, wonach für dem Gruppenträger vom Gruppenmitglied zugerechnete positive Einkommen eine positive Steuerumlage iHv 25 % zu leisten ist. Das positive Einkommen des Gruppenmitgliedes ist mit evident gehaltenen negativen Einkommen (Verlustvortrag) des Gruppenmitgliedes auszugleichen, wobei ein eingeschränkter Verlustabzug des Gruppenträgers zu berücksichtigen ist. Erzielt das Gruppenmitglied ein negatives Einkommen ist eine negative Steuerumlage iHv 25 % zu leisten insoweit das negative Einkommen in einem zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet. Eine Vereinbarung über den Schlussausgleich von in der Gruppe noch nicht verrechnete Verlustvorträge des Gruppenmitglieds wurde getroffen. |
| Umsatzsteuerliche Organschaft |
Die FACC Operations GmbH und die FACC AG begründen seit Juni 2014 eine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG, wobei die FACC AG (vormals Aerospace Innovation Investment GmbH) als Gruppenträger die Umsatzsteuervoranmeldungen für die umsatzsteuerliche Organschaft abgibt. |
|---|---|
| Nahestehende Unter nehmen und Personen |
Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen, die zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind. |
| Aufwendungen für den Abschlussprüfer |
Das Honorar für den Abschlussprüfer ist im Konzernabschluss dargestellt. |
| Angaben zu Arbeitnehmern und Organen |
|
| Arbeitnehmer | |
| Der durchschnittliche Beschäftigungsstand der FACC AG betrug im Geschäftsjahr 31 Angestellte (Vorjahr 15). |
|
| Zum Bilanzstichtag waren 40 Angestellte beschäftigt gegenüber 20 Angestellten zum Bilanzstichtag im Vorjahr. |
|
| Vorstand Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus: |
|
| - Robert Machtlinger (geb. 25.07.1967) - Ales Starek (geb. 21.11.1970) - Yongsheng Wang (geb. 20.05.1963) - seit 01.11.2017: Andreas Ockel (geb. 12.05.1966) |
|
| Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren |
Vorstandsmitglied oder Prokuristen.
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands im Zeitraum 1. März 2017 bis 28. Februar 2018 stellen sich wie folgt dar:
| Arbeitgeber beitrag zur Pensions |
||||
|---|---|---|---|---|
| Name | Gehalt TEUR |
Abfertigungen* TEUR |
vorsorge TEUR |
Summe TEUR |
| Robert Machtlinger | 387 | 39 | 61 | 487 |
| Ales Starek | 262 | 36 | - | 297 |
| Yongsheng Wang | 174 | 31 | - | 205 |
| Andreas Ockel | 116 | 20 | 33 | 169 |
| 938 | 126 | 94 | 1.158 |
*) bedingt durch eine Anpassung der Abfertigungsrückstellung
Leistungen des Managements, welche für die FACC Operations GmbH erbracht wurden, wurden im GJ 2017/18 in Höhe von EUR 9.022.736,04 (Vorjahr TEUR 3.960) von der FACC AG an die FACC Operations GmbH weiterverrechnet.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von EUR 160.850,00 (Vorjahr TEUR 178) bezahlt.
| FACC AG | |
|---|---|
| Finanzanlagen II. |
|
|---|---|
| Sachanlagen | I. |
| Anlagevermögen A. |
|
Die Weltwirtschaft war im Jahr 2017 von einer breiten konjunkturellen Erholung geprägt. Nach den Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) legte die globale Wirtschaftsleistung um 3,7 % zu – nach einem Anstieg von 3,2 % im Jahr 2016. In den Industriestaaten erhöhte sich das Wachstum nach einer Abschwächung im vorangegangenen Jahr auf 2,3 % (Vorjahr: 1,7 %). In den Schwellen- und Entwicklungsländern blieb die Wirtschaftsdynamik mit einem Plus von 4,7 % (Vorjahr: 4,4 %) weiterhin hoch. Die beiden größten Volkswirtschaften der Welt USA und China verzeichneten laut IWF 2017 jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums.
Die Vereinigten Staaten befinden sich in einem robusten Aufschwung. Die US-Konjunktur wuchs 2017 um 2,2 % (Vorjahr: 1,5 %). Der größte Wachstumsschub kam von den Verbrauchern. Auch die Unternehmen lieferten mit steigenden Anlageinvestitionen einen kräftigen Beitrag.
Der größte Beitrag zum globalen Wachstum erfolgte aus China, dessen Wirtschaft unvermindert stark wuchs. Die Konjunkturdaten zeigen ein Plus von 6,8 % (Vorjahr: 6,7 %). Der Wandel der chinesischen Volkswirtschaft hin zu einer stärker konsumorientierten Ökonomie hält an.
In der Eurozone zeigte sich die Wirtschaft 2017 stark: Nach fünf Jahren moderater Erholung hat sich das Wachstum in Europa mit einem Plus von 2,5 % beschleunigt; im Vorjahr waren es 1,8 % gewesen. Am meisten trugen die Konsumausgaben zu diesem Wachstum bei. Die
Investitionsdynamik war unvermindert hoch und die Exporte zogen an. Außerdem erfasst der Aufschwung im Euroraum immer mehr Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Trotz der allgemein verbesserten Wirtschaftslage bleiben Risiken wie der zunehmende Protektionismus im Welthandel laut IWF-Prognose weiter bestehen. Offen ist auch die Frage, ob es ein Abkommen über die Fortsetzung des Freihandels zwischen Großbritannien und der EU geben wird. Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union betrifft dabei insbesondere das Finanzzentrum London und die Unsicherheit für die britische Wirtschaft ist groß. Unverändert hoch werden laut der Prognose außerdem die Risiken geopolitischer Konflikte gesehen.
Die Fluggesellschaften durchliefen eine weiterhin sehr positive Ergebnisentwicklung. Dies ist unter anderem auf die starke Nachfrage, erfolgreiche Effizienzsteigerungen und Konsolidierungen zurückzuführen. Auch der anhaltend niedrige Ölpreis, ein wichtiger Faktor bei den Betriebskosten der Airlines, wirkte positiv.
Für das globale Passagieraufkommen meldet die International Air Transport Association (IATA) 2017 einen überdurchschnittlichen Anstieg um 7,5 %. Die Nachfrage stieg regional unterschiedlich: in Nordamerika um 4,0 %, in Europa um 8,0 % und in Asien um 10,0 %. Steigende Passagierzahlen veranlassten die Airlines dazu, ihre Flotten zu vergrößern. Die weltweite Flotte wuchs 2017 um 5,2 %. Die IATA errechnete für 2017 einen branchenweiten Gewinn in Höhe von 34,5 Mrd. USD. Damit war 2017 das dritte Jahr in Folge, in dem die Airlines die Gewinnmarke von 30 Mrd. USD überschritten.
Airbus und Boeing lieferten 2017 1.481 Flugzeuge aus. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing 2.021 Flugzeuge bestellt. Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen stieg leicht an, auf rund 13.800 Flugzeuge. Bei gleichbleibenden Produktionsraten deckt der Auftragsbestand rechnerisch einen Produktionszeitraum von neun Jahren ab.
Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Luftfahrtbauteilen befasst.
Seine Produktpalette umfasst "Strukturbauteile" (Verkleidungsteile an Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Komponenten für die Innenausstattung von Flugzeugen (Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Service-Einheiten etc.).
Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. Das Segment "Aerostructures" ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich, das Segment "Cabin Interiors" für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Innenausstattungen und das Segment "Engines & Nacelles" für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung sowie Einkauf und EDV (einschließlich Engineering-Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
| 2017/18 | 2016/17 | 2015/16 | |
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | ||
| Umsatz | 750,7 | 705,7 | 580,2 |
| Einmaleffekte | 5,7 | 0,0 | 0,0 |
| davon Produktumsatz | 691,0 | 646,1 | 518,6 |
| davon Entwicklungsumsatz | 59,7 | 59,6 | 61,6 |
| EBIT nach Einmaleffekten | 63,8 | 24,9 | –58,8 |
| Einmaleffekte | 15,5 | 0,0 | –41,9 |
| EBIT | 48,3 | 24,9 | –16,9 |
| EBIT-Marge (bereinigt) | 6,5 % | 3,8 % | –10,1 % |
| Ergebnis nach Steuern | 39,7 | 15,2 | –52,3 |
| Ergebnis je Aktie | 0,87 | 0,33 | –1,14 |
Im Geschäftsjahr 2017/18 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz in Höhe von 750,7 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Anstieg von 45,0 Mio. EUR oder 6,4 % gegenüber dem Vorjahr.
Die Umsatzerlöse aus Produktlieferungen konnten um 6,9 % auf 691,0 Mio. EUR gesteigert werden. Wesentliche Treiber im Bereich der Produktumsätze bildeten im Geschäftsjahr 2017/18 die Programme für die Airbus-A320-Familie, den Airbus A350 XWB, die Boeing 787 sowie für Bombardier und Embraer Business Jets. Alle weiteren Programme, darunter auch sämtliche Komponenten für die Ausstattungen von Triebwerken der Hersteller Rolls-Royce und Pratt & Whitney, haben sich entsprechend den Planungen des FACC-Managements entwickelt und zum Wachstum des Konzerns beigetragen.
Wachstumseffekte wurden durch die voranschreitenden Ratenhochläufe bei den wesentlichen neuen Flugzeugprogrammen B787 und A350 sowie den steigenden Bedarfen der A320- Flugzeugfamilie erzielt. Hervorzuheben ist, dass das seit 2001 exklusiv von FACC gefertigte B737-Winglet-Programm nach 18-jähriger Serienfertigung an Bedeutung abnimmt. Der Umsatz aus diesem Projekt hat sich zwischen dem Geschäftsjahr 2016/17 von ca. 50 Mio. EUR auf 40 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 verringert. Abrufe aus diesem Projekt werden sich in den kommenden zwei Jahren stufenweise reduzieren und ab dem Jahr 2020 vollständig
entfallen. Aufträge der letzten Jahre sowie neue Winglet-Programme überkompensieren den Wegfall der Umsatzrückgänge, jedoch mit einer vorübergehenden Verlangsamung des Wachstums in der Struktursparte bis zum Jahr 2019/20.
Die Umsatzerlöse aus der Verrechnung von Entwicklungsleistungen blieben konstant bei 59,7 Mio. EUR (Vorjahr: 59,6 Mio. EUR).
Der Materialaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017/18 um 7,6 Mio. EUR von 443,0 Mio. EUR auf 450,6 Mio. EUR. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit einer gestiegenen Betriebsleistung.
Die Materialquote (Materialaufwand/Umsatzerlöse) reduzierte sich aufgrund der weiteren Maßnahmen im Bereich der Effizienzsteigerung im Fertigungsumfeld sowie Anpassungen im Supply Chain Management (Neuausschreibung und Neuvergabe von Lieferantenverträgen) gegenüber dem Vorjahr um 3 Prozentpunkte auf 60,0 % (Vorjahr: 63,0 %).
Der Personalaufwand des Konzerns erhöhte sich 2017/18 um 11,2 Mio. EUR von 173,2 Mio. EUR auf 184,4 Mio. EUR. Die Personalquote (Personalaufwand/Umsatzerlöse) stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 24,6 %. Dabei wurde die Personalquote im Fertigungsbereich erheblich gesenkt. Personalaufbau erfolge zum Teil im Angestelltenbereich, um den Anforderungen der Entwicklungsprojekte gerecht zu werden und zukünftiges Wachstum zu sichern
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 63,8 Mio. EUR (Vorjahr: 24,9 Mio. EUR).
Die Einmaleffekte von 15,5 Mio. EUR ergaben sich im Wesentlichen aus den Abschlüssen von Kundenverhandlungen. Die relevanten Forderungen wurden in den Vorperioden im Zuge der IAS-8-Restatements wertberichtigt bzw. Rückstellungen gebildet.
Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu sichern. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen sowie Leasingmodelle.
In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.
Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 30 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.
Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.
| 2017/18 | 2016/17 | 2015/16 | |
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 63,1 | 20,0 | –9,3 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –35,1 | –34,4 | –50,9 |
| Free Cashflow | 26,0 | –14,4 | –60,2 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –12,9 | 6,0 | 3,9 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 15,0 | –8,4 | –56,3 |
| Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden | 0,2 | 0,5 | 1,5 |
| Finanzmittelbestand am Beginn der Periode | 48,3 | 56,2 | 111,0 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 63,5 | 48,3 | 56,2 |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2017/18 mit 63,1 Mio. EUR um 43,1 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 20,0 Mio. EUR. Treiber dieser positiven Entwicklung im Berichtsjahr waren neben einer positiven Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns vor allem die Verbesserung des Working Capitals von 43,1 Mio. EUR.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beliefen sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf –35,1 Mio. EUR gegenüber –34,4 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.
Hauptreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungs- und Werkzeugkosten für die Flugzeugtypen Airbus A350-1000 sowie A330neo, Bombardier C-Series und Embraer-E2-Jets sowie Investitionen in verschiede Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten.
Die Sachanlageinvestitionen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktionskapazitäten an den österreichischen Standorten Werk 2 in St. Martin und Werk 4 in Reichersberg, für die neu anlaufenden Programme sowie zur Unterstützung von steigenden Abrufen im Rahmen bestehender Projekte. Während des Geschäftsjahres wurden insbesondere Neuinvestitionen in Anlagen zur Kapazitätserweiterung getätigt sowie Investitionen in zusätzliche Automatisierungsmaßnahmen, in die Optimierung bestehender Produktionsanlagen und in die Infrastruktur. Darüber hinaus wurden laufende Erhaltungsinvestitionen getätigt.
Im Geschäftsjahr 2017/18 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –12,9 Mio. EUR (Vorjahr: 6,0 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2017/18 lag der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit bei 11,9 Mio. EUR (Vorjahr: 24,6 Mio. EUR).
Im Wesentlichen standen den Einzahlungen Mittelabflüsse aus der Rückzahlung von Finanzkrediten in Höhe von 6,8 Mio. EUR, aus der Tilgung einer Tranche des Schuldscheindarlehens von 8,0 Mio. EUR sowie aus der Auszahlung aus Zinsen von Finanzkrediten und Anleihen in Höhe von 10,1 Mio. EUR gegenüber.
| 2017/18 | 2016/17 | 2015/16 | |
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | |
| Schuldscheindarlehen | 34,0 | 42,0 | 42,0 |
| davon Schuldscheindarlehen 2012 bis 2017 | 8,0 | 8,0 | |
| davon Schuldscheindarlehen 2012 bis 2019 | 34,0 | 34,0 | 34,0 |
| Anleihen 2013–20 (ISIN AT0000A10J83) | 89,6 | 89,4 | 89,2 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 121,68 | 71,9 | 96,854,9 |
| Bruttofinanzverbindlichkeiten | 245,24 | 245,3 | 228,01 |
| Abzüglich | |||
| Liquide Mittel | 63,5 | 48,3 | 56,2 |
| Finanzvermögen | 63,5 | 48,3 | 56,2 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 181,9 | 197,0 | 171,98 |
Die Nettoverschuldung belief sich zum 28. Februar 2018 auf 181,9 Mio. EUR (Vorjahr: 197,0 Mio. EUR). Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 63,5 Mio. EUR (Vorjahr: 48,3 Mio. EUR).
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,2 Mio. EUR auf 703,6 Mio. EUR.
| 28.02.2018 | 28.02.2017 | 29.02.2016 | |
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | |
| Langfristiges Vermögen | 351,2 | 357,5 | 357,9 |
| Kurzfristiges Vermögen | 352,4 | 327,9 | 311,3 |
| Aktiva | 703,6 | 685,4 | 669,2 |
| Eigenkapital | 323,1 | 269,7 | 267,1 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 211,1 | 242,2 | 250,7 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 169,4 | 173,5 | 164,2 |
| Schulden | 380,5 | 415,7 | 414,9 |
| Eigenkapital und Schulden | 703,6 | 685,4 | 669,2 |
Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2017 um 6,3 Mio. EUR auf 351,2 Mio. EUR.
Das kurzfristige Vermögen stieg im Vergleichszeitraum um 24,5 Mio. EUR. Aufgrund des Anstiegs der Produktumsätze erhöhten sich auch die Vorräte. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich zum Bilanzstichtag am 28. Februar 2018 um 15,2 Mio. EUR auf 63,5 Mio. EUR.
Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 323,1 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote am 28. Februar 2018 von 45,9 % (Vorjahr: 39,4 %).
Innerhalb der langfristigen Schulden reduzierten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 11,5 Mio. EUR auf 56,1 Mio. EUR.
Innerhalb der kurzfristigen Schulden reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 9,3 Mio. EUR auf 48,9 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten
erhöhten sich um 19,5 Mio. EUR auf 65,8 Mio. EUR. Die unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesene zweite Tranche des Schuldscheindarlehens in Höhe von 8,0 Mio. EUR wurde im Juni 2017 getilgt.
Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns. Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:
Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2017/18 337,1 Mio. EUR (Vorjahr: 331,0 Mio. EUR.). Die Umsätze aus Produktlieferungen erhöhten sich um 1,2 Mio. EUR oder 0,4 % auf 305,1 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich im Berichtszeitraum um 18,3 % von zuvor 27,1 Mio. EUR auf 32,0 Mio. EUR.
Im Segment Aerostructures betrug das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2017/18 38,1 Mio. EUR (Vorjahr: 51,2 Mio. EUR).
Die stabile Entwicklung des Segments wurde einerseits von der steigenden Nachfrage nach Komponenten für den Airbus A350 und die weiteren Ratenhochläufe von Airbus-A320- und Airbus-A321-Produkten sowie der Bombardier C Series positiv beeinflusst. Anderseits führte der Launch der Boeing 737 MAX zu einem Rückgang der Umsätze mit Winglets der Boeing 737NG (siehe hierzu auch Anmerkungen in Kapitel 4).
Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2017/18 160,7 Mio. EUR (Vorjahr: 142,0 Mio. EUR.). Das entspricht einer Steigerung von 14,1 %.
Die Umsätze aus Produktlieferungen stiegen signifikant um 12,7 % von 133,8 Mio. EUR auf 150,7 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 1,8 Mio. EUR von 8,2 Mio. EUR auf 10,0 Mio. EUR.
Im Segment Engines & Nacelles betrug das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2017/18 16,9 Mio. EUR (Vorjahr: –13,8 Mio. EUR).
Die umgesetzten Effizienzsteigerungen, Lernkurveneffekte, Automatisierungsmaßnahmen und Volumeneffekte in der Division führten zu der laufenden Ergebnisverbesserung in Relation zum Umsatz.
Auf die Entwicklung des Bereichs Nacelles wirkte sich das Hochlaufen der Serienproduktion für das Projekt A350 Translating Sleeve (TRSL) positiv aus. Darüber hinaus profitierte dieser Bereich von konstant steigender Nachfrage nach Komponenten für die Flugzeugtriebwerke der Airbus-A320neo-Flugzeugfamilie sowie dem geplanten Serienhochlauf der A330 Neo Fan Cowl Doors.
Der Bereich Engine Composites entwickelte sich erneut positiv. Auch hier haben die Projekte Airbus A350 Trent XWB sowie PW800 Bypass Ducts maßgeblich zur planmäßigen Geschäftsentwicklung beigetragen.
Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf 252,8 Mio. EUR (Vorjahr: 232,8 Mio. EUR). Damit erzielte dieses Segment erneut eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt betrug der Produktumsatz 2017/18 235,1 Mio. EUR (2016/17: 208,5 Mio. EUR). Das erzielte Wachstum um 12,8 % beruhte auf der kontinuierlichen Steigerung bei den neuen Programmen für den Airbus A350. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten reduzierten sich um 6,6 Mio. EUR von 24,3 Mio. EUR auf 17,7 Mio. EUR.
Das Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2017/18 8,8 Mio. EUR (Vorjahr: –12,4 Mio. EUR).
Die Ertragslage des Segments wurde durch die konsequente Weiterführung der im Geschäftsjahr 2016/17 eingeleiteten Maßnahmen positiv beeinflusst, sodass bereits im zweiten Halbjahr ein positives operatives EBIT erwirtschaftet werden konnte.
Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Zahlenangaben für den Einzelabschluss der FACC AG erfolgen nach UGB, jene für den FACC AG Konzern nach IFRS.
Die Umsatzerlöse von 9,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 (Geschäftsjahr 2016/17: 4,0 Mio. EUR) resultieren aus Verrechnungen aus Managementleistungen gegenüber der FACC Operations GmbH. Der deutliche Anstieg beruht auf dem gegenüber dem Vorjahr höheren Personalstand von 40 Personen zum Bilanzstichtag 28 Februar 2018 (28 Februar 2017: 20 Personen) und einer entsprechenden Anpassung der Verrechnung. Der Finanzerfolg der FACC AG weist einen Beteiligungsertrag aus verbundenen Unternehmen von 19,9 Mio. EUR aus. Die FACC AG erzielte im Geschäftsjahr 2017/18 einen Jahresüberschuss von 23,7 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2016/17: 4,0 Mio. EUR).
Die Bilanzsumme erhöhte sich entsprechend dem Bilanzgewinn um 23,1 Mio. EUR auf 338,7 Mio. EUR. Das Eigenkapital beläuft sich auf 296,2 Mio. EUR gegenüber 272,5 Mio. EUR in
der Vorjahresperiode. Die Eigenkapitalquote der FACC AG zum Bilanzstichtag 28. Februar 2018 beträgt 87 % (Geschäftsjahr 2016/17: 86 %)
Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken des Unternehmensumfelds. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern.
Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. Außergewöhnliche Ereignisse werden umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen.
Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschau- und beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.
Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden:
Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab.
Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.
Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinne der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird, wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.
Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Geschäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst.
Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung von zukünftigen Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können.
Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben den Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen/europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner im Bereich der Verbesserung an bestehenden Flugzeugtypen auf, was Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen zur Folge hat.
Der Bereich Einkauf von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenziale und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe von neuen Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet.
Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.
Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele in Form von Projekten umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Manpower, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.
Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.
Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinaus gehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden.
Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen.
Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht für Spekulationszwecke. Die Treasury-Abteilung des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.
Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im USD-EUR-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.
Die Sicherungsstrategien der Treasury-Abteilung des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.
Das Risikomanagement der Treasury-Abteilung des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) zumindest zu 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art sind und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 255 TEUR (Vorjahr: 270 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine betragsmäßig gleiche Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können, jedoch werden auch Kooperationen mit Kunden zur Optimierung von Produkten eingegangen.
Im Geschäftsjahr 2017/18 wendete FACC 3,5 Mio. EUR bzw. 0,5 % ihres Umsatzes für Grundlagenforschung und Vorentwicklung auf. Darüber hinaus wurden in Verbindung mit Kunden zusätzliche Auftragsentwicklungen durchgeführt – Aufwendung aus diesen Projekten konnten an die Entwicklungspartner weiterverrechnet werden.
Die konsequente Ausrichtung auf Technologieentwicklung bildet einen Grundstein für den kommerziellen Markterfolg von FACC. Steigendem Wettbewerb, insbesondere durch Mitbewerber in Niedriglohnländern, lässt sich nur durch optimierte Prozesse und innovative Produkte begegnen.
Aus Sicht des Unternehmens bilden aktive Forschung und Innovation eine Grundvoraussetzung, um die führende Position von FACC als Entwicklungspartner und Systemlieferant ihrer Kunden beizubehalten. Da FACC oft mit geschützten Kundenpatenten und -prozessen arbeitet, helfen Eigenentwicklungen, bestehende Aufträge zu sichern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. In einem starken Netzwerk aus Kunden, Zulieferern und wissenschaftlichen Partnern entwickelt FACC neue Technologien für die Anwendung in zukünftigen Serienaufträgen.
FACC arbeitet laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf vier wesentliche Projekte, die vor allem die Effizienz von Bauteilen und deren Produktion optimieren sollen.
Neue Fertigungstechnologien sollen die Aushärtung von Faserverbundbauteilen ohne Autoklaven möglich machen, etwa in einem Umluftofen oder in einer Presse. Derartige Alternativen kommen mit weniger Energie aus und können zudem dazu beitragen, den Automatisierungsgrad zu erhöhen.
Der Einsatz neuer Materialien wie thermoplastische oder schnell aushärtende Matrixsysteme ermöglicht eine Reduktion der Zykluszeiten bei der Bauteilfertigung. Dies ist notwendig, um in Zukunft die geforderte Produktionsrate an Leichtbaukomponenten erfüllen zu können. Des Weiteren können durch die richtige Wahl des Matrixsystems der Ausschuss signifikant reduziert und damit die Produktionskosten deutlich gesenkt werden. Durch Anwendung biologischer Matrixsysteme auf Basis von Zuckerrohrabfällen setzt FACC auf nachhaltiges Produktdesign, das im Segment Cabin Interiors Anwendung findet.
Eine optimale Mischung aus Integral- und Differenzialbauweise führt zu robusten Produktionsprozessen und in weiterer Folge zu einer Reduktion der Fertigungskosten. Entscheidend ist dabei die Betrachtung der kompletten Prozesskette, angefangen bei der Bauteil- und Werkzeugkonstruktion über die Bauteilfertigung bis hin zur Assemblierung. Bei der Differentialbauweise setzt man auf mehrere einfach gehaltene Faserverbundbauteile, die mittels intelligenter Fügeverfahren zu einer Baugruppe verbunden werden. Ihr Vorteil liegt in der hohen Prozessstabilität bei der Fertigung der Faserverbundkomponenten, allerdings erhöht sich dabei der Assemblierungsaufwand in der Endmontage. Nach einem gegenteiligen Prinzip funktioniert die Integralbauweise. Hierbei werden Versteifungsprofile, wie zum Beispiel Hutprofile, nicht separat ausgehärtet und assembliert wie bei der Differentialbauweise, sondern schon im Reinraum zu einer komplexen Baugruppe zusammengeführt und in einem einzigen Schritt ausgehärtet. Aufgrund des reduzierten Assemblierungsaufwands und des Entfalls von Verbindungselementen wie Schrauben oder Nieten bringt die Integralbauweise eine deutliche Kosten- und Gewichtsreduktion mit sich.
Intelligente Produktionssysteme und innovative Prüftechniken sollen die Fertigung robuster, schneller und kostengünstiger machen. Beispiele dafür sind der Einsatz intelligenter Detektionsmethoden zur Fremdkörpererkennung in Faserverbundlaminaten schon während des Herstellungsprozesses bzw. die Erhöhung des Digitalisierungsgrads in der Produktion. FACC setzt damit einen wichtigen Schritt in Richtung Industrie 4.0.
Um ihre Technologieführerschaft im Composite-Bereich weiter ausbauen zu können, strebt FACC weitgehende Unabhängigkeit in ihrem Prozessportfolio an. Darüber hinaus wird das Bauteilportfolio des Unternehmens sukzessive erweitert, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Beide Wachstumsfelder werden durch eine erweiterte Patentstrategie flankiert, die auf den größtmöglichen Schutz des intellektuellen Eigentums abzielt.
Zum Stichtag am 28. Februar 2018 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.402 Vollzeitäquivalente (FTE) (Vorjahr: 3.393 FTE).
In Österreich waren zum 28. Februar 2018 3.177 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 90 % der gesamten Belegschaft des Konzerns.
| Arbeiter | Angestellte | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Central Services | 131 | 320 | 451 |
| Aerostructures | 842 | 245 | 1 087 |
| Engines & Nacelles | 478 | 125 | 603 |
| Cabin Interiors | 724 | 234 | 958 |
| Tochtergesellschaften | 74 | 189 | 263 |
| FACC AG | – | 40 | 40 |
| Summe | 2.249 | 1.153 | 3.402 |
Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in der Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 38 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 56
% der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 22 % kommen aus Deutschland.
Dass FACC an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich an einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Für ihr Projekt "G'sund & zufrieden" wurde FACC 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt sind.
Weiterbildung und Qualifizierung der Belegschaft bildeten 2017/18 wie schon in den Jahren zuvor ein Schwerpunktthema im Personalmanagement. Im Rahmen der FACC Academy, in der alle Weiterbildungsmaßnahmen des Konzerns gebündelt sind, wurden daher umfangreiche Entwicklungsprogramme umgesetzt.
Konstante Investitionen in das Humankapital sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die allein im Jahr 2017 495 interne Trainings organisierte, an denen insgesamt 6.550 Mitarbeiter teilnahmen. Darüber hinaus fanden 145 externe Trainings statt, in denen 930 Mitarbeiter geschult wurden.
Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen wie die Lehrgänge "Export Control Advanced" und "Systemmanagement" bereits via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden mittlerweile auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf das Unternehmen zugeschnitten. Seit Frühjahr 2018 steht auch das Modul "SAP Materialfluss" online bereit, der Kurs "Foreign Object Damage (FOD)" soll im September 2018 folgen. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.
Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 38 Ländern legt FACC besonderen Wert auf Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.
Hohen Stellenwert genießt bei FACC die Lehrlingsausbildung. So waren im Geschäftsjahr 2017/18 in Summe 41 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" erhalten.
Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Kunststoffund Zerspanungstechnik, Konstruktion oder Informationstechnik und seit 2017 auch in Prozesstechnik. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.
Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist in der Unternehmensstrategie verankert und berichtet an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Vorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen.
Der erste Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns über das Geschäftsjahr 2017 wird im Mai 2018 präsentiert und kann über die Konzernwebsite abgerufen werden. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde nach den "GRI Standards" (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen "NaDiVeG" (Nachhaltigkeitsund Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht.
12.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand von FACC hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.
Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.
Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.
Bei FACC wird seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen diese Software eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeiten der SAP-Systeme wurden in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.
Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.
Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.
12.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 28. Februar 2018 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.
Zum 28. Februar 2018 war die FACC International Company Ltd., Hongkong, direkt bzw. indirekt mit 55,5 % an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2018 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.
Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 28. Februar 2018 44,5 %.
Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.
12.3. Genehmigtes Kapital
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 19.895.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuer Aktien zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde das Grundkapital um bis zu 15.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuer auf Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Dieses bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs- oder Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und der Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe der Bestimmungen der Wandelschuldverschreibungen zu ermitteln. Der Ausgabebetrag der Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.
12.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat Solange die FACC International Company Ltd., Hongkong, Aktionärin von FACC mit einer
Beteiligung von zumindest 25 % des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu einem Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.
Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.
12.6. Sonstige Angaben Zum 28. Februar 2018 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.
Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
In den Vereinbarungen betreffend Schuldscheindarlehen sind "Change of Control"-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn
13. AUSBLICK
13.1. Der Markt der zivilen Luftfahrt
Der Wachstumstrend in der zivilen Luftfahrtindustrie dürfte auch in Zukunft weiter anhalten: Analysen der OEM bestätigen derzeit die konstante jährliche Zunahme des Passagieraufkommens von rund 4,5 %. In den kommenden 20 Jahren wird sich die Flotte an Flugzeugen weltweit von derzeit 21.000 Verkehrsflugzeugen (Quelle: Marktausblick – Airbus) bis zum Jahr 2036 auf 42.500 Flugzeuge mehr als verdoppeln. Aus der derzeit bestehenden Flotte werden 12.800 Flugzeuge außer Dienst gestellt und durch moderne Flugzeuge ersetzt werden. Entsprechend dieser Einschätzung besteht bis zum Jahr 2036 ein Bedarf an 34.900 neuen Flugzeugen mit mehr als 100 Sitzplätzen.
Es wird jedoch auch von einer deutlichen Verschiebung hin zu den neuen Wachstumsmärkten China und Indien ausgegangen. Das Verkehrsaufkommen (Reisetätigkeit pro Jahr und Einwohner) soll sich in diesen Ländern bis zum Jahr 2036 vervierfachen. Das Reiseaufkommen je Einwohner in den USA und in Europa wird sich – obwohl es sich bereits heute auf hohem Niveau befindet – um weitere 40 % erhöhen.
Im vergangenen Jahr lieferten Airbus und Boeing zusammen 1.481 neue Verkehrsflugzeuge an ihre Kunden aus. Im gleichen Zeitraum wurden 2.021 Flugzeuge an Airlines verkauft. Es handelt sich somit um eine Book to Bill Ratio von deutlich über 1.
Das Erreichen des Umsatzziels von 1 Mrd. Euro gemäß der Konzernstrategie "Vision 2020" bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020/21 bleibt aufrecht. Für die Folgejahre wird von einer stufenweisen Steigerung der Fertigungsrate in wesentlichen Programmen ausgegangen. Bedingt durch das ausgewogene und moderne Produkt- und Kundenportfolio von FACC kann das Unternehmen vom generellen Wachstum aller bedeutenden Flugzeugfamilien profitieren.
Einen besonderen Fokus legt FACC auf die Abwicklung der im letzten Jahr unterschriebenen Neuaufträge in Höhe von rund 750 Mio. EUR. Erste Umsätze aus diesen Neuaufträgen werden für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019/20 erwartet.
Für das Geschäftsjahr 2018/19 erwartet FACC auf Basis der heutigen Markteinschätzung und des aktuellen Produktmixes des Konzerns ein Umsatzwachstum im einstelligen Prozentbereich. An den Initiativen zur Erhöhung des Automatisierungsgrads und der Produktivität sowie das Outsourcing der Produktion von einfachen Composite-Teilen in die Supply Chain hält der Konzern weiterhin fest. Das wird zu einer überproportionalen Verbesserung der Ertragslage führen.
Zusammenfassend wird der FACC-Konzern seine Aktivitäten von der Entwicklung, der Herstellung sowie dem globalen Supply Chain Management weiter forcieren und damit seine Position als bevorzugter Technologiepartner der Luftfahrtindustrie nachhaltig ausbauen. Die Umsetzung der Konzernstrategie "Vision 2020" im Hinblick auf Stärkung und Ausbau des Rangs eines Tier-1-Lieferanten bei den Kunden Airbus, Boeing, Bombardier, Embraer sowie allen namhaften Triebwerksherstellern hat höchste Priorität.
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
FACC AG, Ried im Innkreis,
bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 28. Februar 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Im Jahresabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2018 sind die Anteile an verbundenen Unternehmen (267,8 Mio. €) und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (30,3 Mio. €) ausgewiesen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung, ob eine Wertminderung zum Geschäftsjahresende vorliegt sowie gegebenenfalls zur Quantifizierung solcher Wertminderungen.
Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cash-Flows der Tochterunternehmen, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit dieser Bilanzpositionen herangezogen werden. Diese Cash-Flow Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.
Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Jahresabschluss der FACC AG im Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 28. Februar 2018 erläutert.
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.