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FACC AG

Management Reports May 16, 2018

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Management Reports

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2017/18 posiTioN reporT

Jahresfinanzbericht

Konzernlagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2017/18

  • Die Weltwirtschaft verzeichnete mit einem Wachstum von 3,7 % den höchsten Aufschwung des Jahrzehnts.
  • Das starke Passagieraufkommen und der anhaltend niedrige Ölpreis wirkten sich positiv auf die Luftfahrtindustrie aus.
  • Die Fluggesellschaften erzielten 2017 die dritthöchsten Einnahmen der Geschichte. Airbus und Boeing lieferten 1.481 Flugzeuge aus.
  • Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen blieb mit 13.800 Bestellungen auf hohem Niveau.

  • WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Weltwirtschaft war im Jahr 2017 von einer breiten konjunkturellen Erholung geprägt. Nach den Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) legte die globale Wirtschaftsleistung um 3,7 % zu – nach einem Anstieg von 3,2 % im Jahr 2016. In den Industriestaaten erhöhte sich das Wachstum nach einer Abschwächung im vorangegangenen Jahr auf 2,3 % (Vorjahr: 1,7 %). In den Schwellen- und Entwicklungsländern blieb die Wirtschaftsdynamik mit einem Plus von 4,7 % (Vorjahr: 4,4 %) weiterhin hoch. Auch die beiden größten Volkswirtschaften der Welt, die USA und China, verzeichneten laut IWF 2017 jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums: Die Vereinigten Staaten befinden sich in einem robusten Aufschwung. Die US-Konjunktur wuchs 2017 um 2,2 % (Vorjahr: 1,5 %). Der größte Wachstumsschub kam von den Verbrauchern. Auch die Unternehmen lieferten mit steigenden Anlageinvestitionen einen kräftigen Beitrag.

Der größte Beitrag zum globalen Wachstum erfolgte aus China, dessen Wirtschaft unvermindert stark wuchs. Die Konjunkturdaten zeigen ein Plus von 6,8 % (Vorjahr: 6,7 %). Der Wandel der chinesischen Volkswirtschaft hin zu einer stärker konsumorientierten Ökonomie hält an.

In der Eurozone zeigte sich die Wirtschaft 2017 ebenfalls stark: Nach fünf Jahren moderater Erholung hat sich das Wachstum in Europa mit einem Plus von 2,5 % beschleunigt; im Vorjahr waren es 1,8 % gewesen. Am meisten trugen die Konsumausgaben zu diesem Wachstum bei. Die Investitionsdynamik war unvermindert hoch, und die Exporte zogen an. Außerdem erfasst der Aufschwung im Euroraum immer mehr Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Trotz der allgemein verbesserten Wirtschaftslage bleiben Risiken wie der zunehmende Protektionismus im Welthandel laut IWF-Prognose weiter bestehen. Offen ist auch die Frage, ob es ein Abkommen über die Fortsetzung des Freihandels zwischen Großbritannien und der EU geben wird. Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union betrifft dabei insbesondere das Finanzzentrum London, und die Unsicherheit für die britische Wirtschaft ist groß. Unverändert hoch werden laut der Prognose außerdem die Risiken geopolitischer Konflikte gesehen.

2. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Fluggesellschaften durchliefen zuletzt eine weiterhin sehr positive Ergebnisentwicklung. Dies ist unter anderem auf die starke Nachfrage, erfolgreiche Effizienzsteigerungen und Konsolidierungen zurückzuführen. Auch der anhaltend niedrige Ölpreis, ein wichtiger Faktor bei den Betriebskosten der Airlines, wirkte positiv.

Für das globale Passagieraufkommen meldete die International Air Transport Association (IATA) 2017 einen überdurchschnittlichen Anstieg um 7,5 %. Die Nachfrage stieg dabei regional unterschiedlich: in Nordamerika um 4,0 %, in Europa um 8,0 % und in Asien um 10,0 %. Steigende Passagierzahlen veranlassten die Airlines dazu, ihre Flotten zu vergrößern. Die weltweite Flotte wuchs 2017 um 5,2 %. Die IATA errechnete für 2017 einen branchenweiten Gewinn in Höhe von 34,5 Mrd. USD. Damit war 2017 das dritte Jahr in Folge, in dem die Airlines die Gewinnmarke von 30 Mrd. USD überschritten.

Airbus und Boeing lieferten 2017 1.481 Flugzeuge aus. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing 2.021 Flugzeuge bestellt. Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen stieg leicht an, auf rund 13.800 Flugzeuge. Bei gleichbleibenden Produktionsraten deckt der Auftragsbestand rechnerisch einen Produktionszeitraum von neun Jahren ab.

3. ALLGEMEINE ANGABEN

Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Luftfahrtbauteilen befasst.

Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Verkleidungsteile an Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Komponenten für die Innenausstattung von Flugzeugen (Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Service-Einheiten etc.).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. Das Segment Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich, das Segment Cabin Interiors für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Innenausstattungen und das Segment Engines & Nacelles für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung sowie Einkauf und EDV (einschließlich Engineering-Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

4. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS

2015/16
Mio. EUR
2016/17
Mio. EUR
2017/18
Mio. EUR
Umsatz 580,2 705,7 750,7
Einmaleffekte 0,0 0,0 5,7
davon Produktumsatz 518,6 646,1 691,0
davon Entwicklungsumsatz 61,6 59,6 59,7
EBIT –58,8 25.0 63,8
Einmaleffekte –41,9 0,0 15,2
EBIT nach Einmaleffekten –16,9 25.0 48,6
EBIT-Marge (bereinigt) –10,1 % 3,8 % 6,5 %
Ergebnis nach Steuern –52,3 15,2 39,7
Ergebnis je Aktie –1,14 0,33 0,87

Im Geschäftsjahr 2017/18 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz in Höhe von 750,7 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Anstieg von 45,0 Mio. EUR oder 6,4 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Umsatzerlöse aus Produktlieferungen konnten um 6,9 % auf 691,0 Mio. EUR gesteigert werden. Wesentliche Treiber im Bereich der Produktumsätze bildeten im Geschäftsjahr 2017/18 die Programme für die A320-Familie, den A350 XWB, die Boeing 787 sowie für Bombardier und Embraer Business Jets. Alle weiteren Programme, darunter auch sämtliche Komponenten für die Ausstattungen von Triebwerken der Hersteller Rolls-Royce und Pratt & Whitney, haben sich entsprechend den Planungen des FACC-Managements entwickelt und zum Wachstum des Konzerns beigetragen.

Wachstumseffekte wurden durch die voranschreitenden Ratenhochläufe bei den wesentlichen neuen Flugzeugprogrammen Boeing 787 und A350 sowie dem steigenden Bedarf der A320-Flugzeugfamilie erzielt. Anzumerken ist, dass das seit 2001 exklusiv von FACC gefertigte Boeing-737-Winglet-Programm nach 18-jähriger Serienfertigung an Bedeutung abnimmt. Der Umsatz aus diesem Projekt hat sich zwischen dem Geschäftsjahr 2016/17 von ca. 50 Mio. EUR auf 40 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 verringert. Abrufe aus diesem Projekt werden sich in den kommenden zwei Jahren stufenweise reduzieren und ab dem Jahr 2020 vollständig entfallen. Aufträge der letzten Jahre sowie neue Winglet-Programme überkompensieren den Wegfall der Umsatzrückgänge, jedoch mit einer vorübergehenden Verlangsamung des Wachstums in der Struktursparte bis zum Jahr 2019/20.

Die Umsatzerlöse aus der Verrechnung von Entwicklungsleistungen blieben konstant bei 59,7 Mio. EUR (Vorjahr: 59,6 Mio. EUR).

Der Materialaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017/18 um 7,6 Mio. EUR von 443,0 Mio. EUR auf 450,6 Mio. EUR. Dieser Anstieg steht im Zusammenhang mit einer gestiegenen Betriebsleistung.

Die Materialquote (Materialaufwand/Umsatzerlöse) reduzierte sich aufgrund der weiteren Maßnahmen im Bereich der Effizienzsteigerung im Fertigungsumfeld sowie Anpassungen im Supply Chain Management (Neuausschreibung und Neuvergabe von Lieferantenverträgen) gegenüber dem Vorjahr um 3 Prozentpunkte auf 60,0 % (Vorjahr: 63,0 %).

Der Personalaufwand des Konzerns erhöhte sich 2017/18 um 11,2 Mio. EUR von 173,2 Mio. EUR auf 184,4 Mio. EUR. Die Personalquote (Personalaufwand/Umsatzerlöse) stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 24,6 %. Dabei wurde die Personalquote im Fertigungsbereich erheblich gesenkt. Ein Personalaufbau erfolgte zum Teil im Angestelltenbereich, um den Anforderungen der Entwicklungsprojekte gerecht zu werden und zukünftiges Wachstum zu sichern.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 63,8 Mio. EUR (Vorjahr: 24,9 Mio. EUR).

Die Einmaleffekte von 15,2 Mio. EUR ergaben sich im Wesentlichen aus den Abschlüssen von Kundenverhandlungen. Die relevanten Forderungen wurden in den Vorperioden im Zuge der IAS-8-Restatements wertberichtigt bzw. Rückstellungen gebildet.

4.1. Finanzlage

Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu sichern. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen sowie Leasingmodelle.

Finanzierungsinstrumente

In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.

Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 30 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.

4.1.1. Liquiditätsanalyse

Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.

2015/16
Mio. EUR
2016/17
Mio. EUR
2017/18
Mio. EUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit –9,3 20,0 63,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit –50,9 –34,4 –35,1
Free Cashflow –60,2 –14,4 26,0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 3,9 6,0 –12,9
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands –56,3 –8,4 15,0
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden 1,5 0,5 0,2
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 111,0 56,2 48,3
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 56,2 48,3 63,5

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2017/18 mit 63,1 Mio. EUR um 43,1 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 20,0 Mio. EUR. Treiber dieser positiven Entwicklung im Berichtsjahr waren neben einer positiven Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns vor allem die Verbesserung des Working Capitals von 43,1 Mio. EUR.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf –35,1 Mio. EUR gegenüber –34,4 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.

Haupttreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungsund Werkzeugkosten für die Flugzeugtypen A350–1000 sowie A330neo, Bombardier C Series und Embraer-E2-Jets sowie Investitionen in verschiede Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten.

Die Sachanlageinvestitionen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktionskapazitäten an den österreichischen Standorten Werk 2 in St. Martin und Werk 4 in Reichersberg für die neu anlaufenden Programme sowie zur Unterstützung von steigenden Abrufen im Rahmen bestehender Projekte. Während des Geschäftsjahres erfolgten insbesondere Neuinvestitionen in Anlagen zur Kapazitätserweiterung getätigt sowie Investitionen in zusätzliche Automatisierungsmaßnahmen, in die Optimierung bestehender Produktionsanlagen und in die Infrastruktur. Darüber hinaus wurden laufende Erhaltungsinvestitionen getätigt.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Geschäftsjahr 2017/18 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –12,9 Mio. EUR (Vorjahr: 6,0 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2017/18 lag der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit bei 11,9 Mio. EUR (Vorjahr: 24,6 Mio. EUR).

Im Wesentlichen standen den Einzahlungen Mittelabflüsse aus der Rückzahlung von Finanzkrediten in Höhe von 6,8 Mio. EUR, aus der Tilgung einer Tranche des Schuldscheindarlehens von 8,0 Mio. EUR sowie aus der Auszahlung aus Zinsen von Finanzkrediten und Anleihen in Höhe von 10,1 Mio. EUR gegenüber.

4.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten

Die Nettoverschuldung belief sich zum 28. Februar 2018 auf 181,9 Mio. EUR (Vorjahr: 197,0 Mio. EUR). Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 63,5 Mio. EUR (Vorjahr: 48,3 Mio. EUR).

2015/16
Mio. EUR
2016/17
Mio. EUR
2017/18
Mio. EUR
Schuldscheindarlehen 42,0 42,0 34,0
davon Schuldscheindarlehen 2012–2017 8,0 8,0 0,0
davon Schuldscheindarlehen 2012–2019 34,0 34,0 34,0
Anleihen 2013–20 (ISIN AT0000A10J83) 89,2 89,4 89,6
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 96,9 71,9 121,7
Bruttofinanzverbindlichkeiten 228,0 245,3 245,2
Abzüglich
Liquide Mittel 56,2 48,3 63,5
Finanzvermögen 56,2 48,3 63,5
Nettofinanzverbindlichkeiten 172,0 197,0 181,9

4.2. Vermögenslage

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,2 Mio. EUR auf 703,6 Mio. EUR.

29.02.2016
Mio. EUR
28.02.2017
Mio. EUR
28.02.2018
Mio. EUR
Langfristiges Vermögen 357,9 357,5 351,2
Kurzfristiges Vermögen 311,3 327,9 352,4
Aktiva 669,2 685,4 703,6
Eigenkapital 267,1 269,7 323,1
Langfristige Schulden 250,7 242,2 211,1
Kurzfristige Schulden 164,2 173,5 169,4
Schulden 414,9 415,7 380,5
Eigenkapital und Schulden 669,2 685,4 703,6

4.2.1. Aktiva

Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2017 um 6,3 Mio. EUR auf 351,2 Mio. EUR.

Das kurzfristige Vermögen stieg im Vergleichszeitraum um 24,5 Mio. EUR. Aufgrund des Anstiegs der Produktumsätze erhöhten sich auch die Vorräte. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich zum Bilanzstichtag am 28. Februar 2018 um 15,2 Mio. EUR auf 63,5 Mio. EUR.

4.2.2. Eigenkapital

Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 323,1 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote am 28. Februar 2018 von 45,9 % (Vorjahr: 39,4 %).

4.2.3. Schulden

Innerhalb der langfristigen Schulden reduzierten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 11,5 Mio. EUR auf 56,1 Mio. EUR.

Innerhalb der kurzfristigen Schulden reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 9,3 Mio. EUR auf 48,9 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich um 19,5 Mio. EUR auf 65,8 Mio. EUR. Die unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesene zweite Tranche des Schuldscheindarlehens in Höhe von 8,0 Mio. EUR wurde im Juni 2017 getilgt.

5. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns. Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

Im Geschäftsjahr 2017/18 konnten zur nachhaltigen Umsetzung der FACC-Strategie wesentliche Neuaufträge in allen Segmenten des Konzerns unterzeichnet werden. Aufträge im Gegenwert von ca. 750 Mio. EUR wurden unterschrieben, und mit der Umsetzung dieser Projekte wurde im Zuge des Geschäftsjahres 2017/18 begonnen. Umsätze aus diesen Aufträgen werden ab dem Geschäftsjahr 2019/20 zum weiteren Wachstum der FACC-Divisionen beitragen.

5.1. Segment Aerostructures

Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2017/18 334,4 Mio. EUR (Vorjahr: 331,0 Mio. EUR). Die Umsätze aus Produktlieferungen erhöhten sich um 1,2 Mio. EUR oder 0,4 % auf 305,1 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich im Berichtszeitraum um 18,3 % von zuvor 27,1 Mio. EUR auf 32,0 Mio. EUR.

Im Segment Aerostructures betrug das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2017/18 38,1 Mio. EUR (Vorjahr: 51,2 Mio. EUR).

Die stabile Entwicklung des Segments wurde einerseits von der steigenden Nachfrage nach Komponenten für den A350 und die weiteren Ratenhochläufe von A320- und A321-Produkten sowie der Bombardier C Series positiv beeinflusst. Anderseits führte der Launch der Boeing 737 MAX zu einem Rückgang der Umsätze mit Winglets der Boeing 737 NG (siehe hierzu auch Anmerkungen in Kapitel 4).

5.2. Segment Engines & Nacelles

Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2017/18 161,9 Mio. EUR (Vorjahr: 142,0 Mio. EUR.). Das entspricht einer Steigerung von 14,1 %.

Die Umsätze aus Produktlieferungen stiegen signifikant um 12,7 % von 133,8 Mio. EUR auf 150,7 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 1,8 Mio. EUR von 8,2 Mio. EUR auf 10,0 Mio. EUR.

Im Segment Engines & Nacelles betrug das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2017/18 16,9 Mio. EUR (Vorjahr: –13,8 Mio. EUR).

Die umgesetzten Effizienzsteigerungen, Lernkurveneffekte, Automatisierungsmaßnahmen und Volumeneffekte in der Division führten zu der erzielten laufenden Ergebnisverbesserung in Relation zum Umsatz.

Auf die Entwicklung des Bereichs Nacelles wirkte sich das Hochlaufen der Serienproduktion für das Projekt A350 Translating Sleeve (TRSL) positiv aus. Darüber hinaus profitierte dieser Bereich von konstant steigender Nachfrage nach Komponenten für die Flugzeugtriebwerke der A320neo-Flugzeugfamilie sowie vom geplanten Serienhochlauf der A330 Neo Fan Cowl Doors.

Der Bereich Engine Composites entwickelte sich erneut positiv. Auch hier haben die Projekte A350 Trent XWB sowie Pratt&Whitney PW800 Bypass Ducts maßgeblich zur planmäßigen Geschäftsentwicklung beigetragen.

5.3. Segment Cabin Interiors

Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf 254,3 Mio. EUR (Vorjahr: 232,8 Mio. EUR). Damit erzielte dieses Segment erneut eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt betrug der Produktumsatz 2017/18 235,1 Mio. EUR (Vorjahr: 208,5 Mio. EUR). Das erzielte Wachstum um 12,8 % beruhte auf der kontinuierlichen Steigerung bei den neuen Programmen für den A350. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten reduzierten sich um 6,6 Mio. EUR von 24,3 Mio. EUR auf 17,7 Mio. EUR.

Das Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2017/18 8,8 Mio. EUR (Vorjahr: –12,4 Mio. EUR).

Die Ertragslage des Segments wurde durch die konsequente Weiterführung der im Geschäftsjahr 2016/17 eingeleiteten Maßnahmen positiv beeinflusst, sodass bereits im zweiten Halbjahr ein positives operatives EBIT erwirtschaftet werden konnte.

6. RISIKOBERICHT

Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken des Unternehmensumfelds. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern.

Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. Außergewöhnliche Ereignisse werden umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen.

Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschauund beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.

Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden:

6.1. Managementrisiken

Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab.

Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.

Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinne der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.

6.2. Absatzrisiken

Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Geschäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst.

Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung von zukünftigen Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können.

Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben den Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen/europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner im Bereich der Verbesserung an bestehenden Flugzeugtypen auf, was Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen zur Folge hat.

6.3. Einkaufs- und Lieferantenrisiko

Der Bereich Einkauf von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenziale und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe von neuen Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet.

6.4. Betriebsunterbrechungsrisiko

Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.

6.5. Projektmanagement

Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele in Form von Projekten umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Manpower, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.

6.6. Produkthaftungs- und Qualitätsrisiko

Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.

Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinaus gehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden.

Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen.

6.7. Finanzielle Risiken

Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht für Spekulationszwecke. Die Treasury-Abteilung des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.

6.7.1. Währungsrisiko

Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im USD-EUR-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.

Die Sicherungsstrategien der Treasury-Abteilung des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.

Das Risikomanagement der Treasury-Abteilung des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) zumindest zu 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

6.7.2. Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 255 TEUR (Vorjahr: 270 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine betragsmäßig gleiche Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

7. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION

FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können, jedoch werden auch Kooperationen mit Kunden zur Optimierung von Produkten eingegangen.

Im Geschäftsjahr 2017/18 wendete FACC 3,5 Mio. EUR bzw. 0,5 % ihres Umsatzes für Grundlagenforschung und Vorentwicklung auf. Darüber hinaus wurden in Verbindung mit Kunden zusätzliche Auftragsentwicklungen durchgeführt – Aufwendung aus diesen Projekten konnten an die Entwicklungspartner weiterverrechnet werden.

Die konsequente Ausrichtung auf Technologieentwicklung bildet einen Grundstein für den kommerziellen Markterfolg von FACC. Steigendem Wettbewerb, insbesondere durch Mitbewerber in Niedriglohnländern, lässt sich nur durch optimierte Prozesse und innovative Produkte begegnen.

Aus Sicht des Unternehmens bilden aktive Forschung und Innovation eine Grundvoraussetzung, um die führende Position von FACC als Entwicklungspartner und Systemlieferant ihrer Kunden beizubehalten. Da FACC oft mit geschützten Kundenpatenten und -prozessen arbeitet, helfen Eigenentwicklungen, bestehende Aufträge zu sichern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. In einem starken Netzwerk aus Kunden, Zulieferern und wissenschaftlichen Partnern entwickelt FACC neue Technologien für die Anwendung in zukünftigen Serienaufträgen.

FACC arbeitet laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf vier wesentliche Projekte, die vor allem die Effizienz von Bauteilen und deren Produktion optimieren sollen.

Out of Autoclave

Neue Fertigungstechnologien sollen die Aushärtung von Faserverbundbauteilen ohne Autoklaven möglich machen, etwa in einem Umluftofen oder in einer Presse. Derartige Alternativen kommen mit weniger Energie aus und können zudem dazu beitragen, den Automatisierungsgrad zu erhöhen.

Neue Materialien

Der Einsatz neuer Materialien wie thermoplastischen oder schnell aushärtenden Matrixsystemen ermöglicht eine Reduktion der Zykluszeiten bei der Bauteilfertigung. Dies ist notwendig, um in Zukunft die geforderte Produktionsrate an Leichtbaukomponenten erfüllen zu können. Des Weiteren können durch die richtige Wahl des Matrixsystems der Ausschuss signifikant reduziert und damit die Produktionskosten deutlich gesenkt werden. Durch Anwendung biologischer Matrixsysteme auf Basis von Zuckerrohrabfällen setzt FACC auf nachhaltiges Produktdesign, das im Segment Cabin Interiors Anwendung findet.

Integral- und Differenzialbauweise

Eine optimale Mischung aus Integral- und Differenzialbauweise führt zu robusten Produktionsprozessen und in weiterer Folge zu einer Reduktion der Fertigungskosten. Entscheidend ist dabei die Betrachtung der kompletten Prozesskette, angefangen bei der Bauteil- und Werkzeugkonstruktion über die Bauteilfertigung bis hin zur Assemblierung. Bei der Differenzialbauweise setzt man auf mehrere einfach gehaltene Faserverbundbauteile, die mittels intelligenter Fügeverfahren zu einer Baugruppe verbunden werden. Ihr Vorteil liegt in der hohen Prozessstabilität bei der Fertigung der Faserverbundkomponenten, allerdings erhöht sich dabei der Assemblierungsaufwand in der Endmontage. Nach einem gegenteiligen Prinzip funktioniert die Integralbauweise. Hier werden Versteifungsprofile, wie zum Beispiel Hutprofile, nicht separat ausgehärtet und assembliert wie bei der Differenzialbauweise, sondern schon im Reinraum zu einer komplexen Baugruppe zusammengeführt und in einem einzigen Schritt ausgehärtet. Aufgrund des reduzierten Assemblierungsaufwands und des Entfalls von Verbindungselementen wie Schrauben oder Nieten bringt die Integralbauweise eine deutliche Kosten- und Gewichtsreduktion mit sich.

Intelligente Produktionssysteme

Intelligente Produktionssysteme und innovative Prüftechniken sollen die Fertigung robuster, schneller und kostengünstiger machen. Beispiele dafür sind der Einsatz intelligenter Detektionsmethoden zur Fremdkörpererkennung in Faserverbundlaminaten schon während des Herstellungsprozesses bzw. die Erhöhung des Digitalisierungsgrads in der Produktion. FACC setzt damit einen wichtigen Schritt in Richtung Industrie 4.0.

Patente und Preise

Um ihre Technologieführerschaft im Composite-Bereich weiter ausbauen zu können, strebt FACC weitgehende Unabhängigkeit in ihrem Prozessportfolio an. Darüber hinaus wird das Bauteilportfolio des Unternehmens sukzessive erweitert, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Beide Wachstumsfelder werden durch eine erweiterte Patentstrategie flankiert, die auf den größtmöglichen Schutz des intellektuellen Eigentums abzielt.

8. MITARBEITER

Zum Stichtag am 28. Februar 2018 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.402 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.393 FTE).

In Österreich waren zum 28. Februar 2018 3.177 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 90 % der gesamten Belegschaft des Konzerns.

Arbeiter Angestellte Gesamt
Central Services 131 320 451
Aerostructures 842 245 1 087
Engines & Nacelles 478 125 603
Cabin Interiors 724 234 958
Tochtergesellschaften 74 189 263
FACC AG 40 40
Summe 2.249 1.153 3.402

Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in der Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 38 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 56 % der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 22 % kommen aus Deutschland.

G'sund und zufrieden: FACC als Vorreiter bei betrieblicher Gesundheitsförderung

Dass FACC an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich an einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Für ihr Projekt "G'sund & zufrieden" wurde FACC 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt sind.

Konstante Investitionen in das Humankapital sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die allein im Jahr 2017 495 interne Trainings organisierte, an denen insgesamt 6.550 Mitarbeiter teilnahmen. Darüber hinaus fanden 145 externe Trainings statt, in denen 930 Mitarbeiter geschult wurden.

E-Learnings für mehr Flexibilität

Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen wie die Lehrgänge "Export Control Advanced" und "Systemmanagement" bereits via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden mittlerweile auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf das Unternehmen zugeschnitten. Seit Frühjahr 2018 steht auch das Modul "SAP Materialfluss" online bereit, der Kurs "Foreign Object Damage (FOD)" soll im September 2018 folgen. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.

Global Family

Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 38 Ländern legt FACC besonderen Wert auf Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.

Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So waren im Geschäftsjahr 2017/18 in Summe 41 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" erhalten.

Interne Nachwuchsvorsorge

Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Kunststoff- und Zerspanungstechnik, Konstruktion oder Informationstechnik und seit 2017 auch in Prozesstechnik. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.

9. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT

Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist in der Unternehmensstrategie verankert und berichtet an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Vorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen.

Der erste Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns über das Geschäftsjahr 2017 wird im Mai 2018 präsentiert und kann über die Konzernwebsite abgerufen werden. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde nach den "GRI Standards" (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen "NaDiVeG" (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht.

10. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

11. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

11.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand von FACC hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.

Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.

Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.

Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeiten der SAP-Systeme wurden in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.

Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.

Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.

11.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 28. Februar 2018 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.

Zum 28. Februar 2018 war die FACC International Company Ltd., Hongkong, direkt bzw. indirekt mit 55,5 % an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2018 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.

Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 28. Februar 2018 44,5 %.

Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.

11.3. Genehmigtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 19.895.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands von FACC oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

11.4. Bedingtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde das Grundkapital um bis zu 15.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuer, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Dieses bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs- oder Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und der Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe der Bestimmungen der Wandelschuldverschreibungen zu ermitteln. Der Ausgabebetrag der Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

11.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat

Solange die FACC International Company Ltd., Hongkong, Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 % des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.

Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.

11.6. Sonstige Angaben

Zum 28. Februar 2018 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

In den Vereinbarungen betreffend Schuldscheindarlehen sind "Change of Control"-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn

  • a. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) direkt oder indirekt insgesamt weniger als 50 % plus eine Aktie der Darlehensnehmerin hält oder
  • b. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) weder direkt noch indirekt das Recht hat, die Mehrheit der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsmitglieder der Darlehensnehmerin zu bestimmen und zu ernennen.

12. AUSBLICK

12.1. Der Markt der zivilen Luftfahrt

Der Wachstumstrend in der zivilen Luftfahrtindustrie dürfte auch in Zukunft weiter anhalten: Analysen der OEM bestätigen derzeit die konstante jährliche Zunahme des Passagieraufkommens von rund 4,5 %. In den kommenden 20 Jahren wird sich die Flotte an Flugzeugen weltweit von derzeit 20.500 Verkehrsflugzeugen (Quelle: Marktausblick – Airbus) bis zum Jahr 2036 auf 42.530 Flugzeuge mehr als verdoppeln. Aus der derzeit bestehenden Flotte werden 12.870 Flugzeuge außer Dienst gestellt und durch moderne Flugzeuge ersetzt werden. Entsprechend dieser Einschätzung besteht bis zum Jahr 2036 ein Bedarf an 34.900 neuen Flugzeugen mit mehr als 100 Sitzplätzen.

Es wird jedoch auch von einer deutlichen Verschiebung hin zu den neuen Wachstumsmärkten China und Indien ausgegangen. Das Verkehrsaufkommen (Reisetätigkeit pro Jahr und Einwohner) soll sich in diesen Ländern bis zum Jahr 2036 vervierfachen. Das Reiseaufkommen je Einwohner in den USA und in Europa wird sich – obwohl es sich bereits heute auf hohem Niveau befindet – ebenfalls um weitere 40 % erhöhen.

Im vergangenen Jahr lieferten Airbus und Boeing zusammen 1.481 neue Verkehrsflugzeuge an ihre Kunden aus. Im gleichen Zeitraum wurden 2.021 Flugzeuge an Airlines verkauft. Es handelt sich somit um eine Book-to-Bill-Ratio von deutlich über 1.

12.2. FACC-Konzern

Das Erreichen des Umsatzziels von 1 Mrd. Euro gemäß der Konzernstrategie "Vision 2020" bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020/21 bleibt aufrecht. Für die Folgejahre wird von einer stufenweisen Steigerung der Fertigungsrate in wesentlichen Programmen ausgegangen. Bedingt durch das ausgewogene und moderne Produkt- und Kundenportfolio von FACC kann das Unternehmen vom generellen Wachstum aller bedeutenden Flugzeugfamilien profitieren.

Einen besonderen Fokus legt FACC auf die Abwicklung der im letzten Jahr unterschriebenen Neuaufträge in Höhe von rund 750 Mio. EUR. Erste Umsätze aus diesen Neuaufträgen werden für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019/20 erwartet.

Für das Geschäftsjahr 2018/19 erwartet FACC auf Basis der heutigen Markteinschätzung und des aktuellen Produktmixes des Konzerns ein Umsatzwachstum im einstelligen Prozentbereich. An den Initiativen zur Erhöhung des Automatisierungsgrads und der Produktivität sowie zum Outsourcing der Produktion von einfachen Composite-Teilen in die Supply Chain hält der Konzern weiterhin fest. Dies wird zu einer überproportionalen Verbesserung der Ertragslage führen.

Zusammenfassend wird der FACC-Konzern seine Aktivitäten von der Entwicklung, der Herstellung sowie dem globalen Supply Chain Management weiter forcieren und damit seine Position als bevorzugter Technologiepartner der Luftfahrtindustrie nachhaltig ausbauen. Die Umsetzung der Konzernstrategie "Vision 2020" im Hinblick auf die Stärkung und den Ausbau des Rangs eines Tier-1-Lieferanten bei den Kunden Airbus, Boeing, Bombardier, Embraer sowie allen namhaften Triebwerksherstellern hat höchste Priorität.

Ried im Innkreis, am 2. Mai 2018

Robert Machtlinger Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel Mitglied des Vorstands Aleš Stárek Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang Mitglied des Vorstands

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für den Zeitraum von 1. März 2017 bis 28. Februar 2018

Note 2016/17
angepasst1)
TEUR
2017/18
TEUR
Umsatzerlöse 9 705.695 750.668
Bestandsveränderungen 10 6.959 11.099
Aktivierte Eigenleistungen 11 11.145 8.763
Sonstige betriebliche Erträge 12 41.025 28.867
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen 13 –443.027 –450.595
Personalaufwand 14 –173.236 –184.426
Abschreibungen und Wertminderungen 15 –30.798 –32.895
Sonstige betriebliche Aufwendungen 16 –92.777 –67.721
Betriebsergebnis (EBIT) 24.986 63.760
Finanzierungsaufwendungen 17 –11.184 –11.465
Zinserträge aus Finanzinstrumenten 17 635 134
Fair-Value-Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten 17 5.098 0
Finanzergebnis –5.451 –11.331
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 19.535 52.429
Ertragsteuern 18 –4.296 –12.700
Ergebnis nach Ertragsteuern 15.238 39.729
davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile 10 –9
davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen 15.229 39.738
Verwässertes (=unverwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) 19 0,33 0,87
Ausgegebene Aktien (in Stück) 45.790.000 45.790.000

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für den Zeitraum von 1. März 2017 bis 28. Februar 2018

Note 2016/17
angepasst1)
TEUR
2017/18
TEUR
Ergebnis nach Ertragsteuern 15.238 39.729
Neubewertungseffekt Abfertigung 32 –223 364
Steuereffekt 18 56 –91
Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden –167 273
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung 30 104 –650
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere 30 14 –8
Cashflow Hedges 30 377 18.734
Steuereffekt 18 –98 –4.669
Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 397 13.407
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 230 13.680
Gesamtergebnis 15.469 53.408
davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile 10 –9
davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen 15.459 53.417

Konzernbilanz

zum 28. Februar 2018

VERMÖGENSWERTE

Note 01.03.2016 28.02.2017 28.02.2018
angepasst1)
TEUR
angepasst1)
TEUR
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 20 145.867 149.743 147.660
Sachanlagen 21 165.234 166.116 173.704
Langfristige Forderungen 22 29.494 27.866 24.614
Langfristige Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 23 0 0 4.750
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 24 451 465 457
Latente Steuern 16.833 13.285 0
Langfristiges Vermögen 357.878 357.475 351.185
Vorräte 25 107.823 113.379 130.562
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26 92.626 98.875 86.061
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 28 20.243 18.788 17.212
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 19.060 28.533 13.626
Forderungen aus laufenden Ertragsteuern 45 8 30
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 27 0 0 14.591
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 26 15.292 20.039 26.803
Liquide Mittel 29 56.215 48.275 63.488
Kurzfristiges Vermögen 311.303 327.897 352.373
Bilanzsumme 669.181 685.372 703.558

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN

Note 01.03.2016 28.02.2017 28.02.2018
angepasst1)
TEUR
angepasst1)
TEUR
TEUR
Gezeichnetes Kapital 30 45.790 45.790 45.790
Kapitalrücklagen 30 221.459 221.459 221.459
Fremdwährungsumrechnungsrücklage 30 –250 –146 –797
Sonstige Rücklagen 30 –13.476 –13.349 981
Bilanzgewinn 30 678 15.907 55.644
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 254.201 269.660 323.077
Nicht beherrschenden Anteile 17 26 17
Eigenkapital 254.218 269.686 323.094
Schuldscheindarlehen 34 42.000 34.000 34.000
Anleihen 34 89.242 89.416 89.589
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 34 75.213 67.581 56.093
Derivative Finanzinstrumenten 36 3.948 3.544 681
Investitionszuschüsse 31 12.385 12.381 11.405
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 32 10.759 9.045 9.268
Sonstige Rückstellungen 33 17.190 26.195 8.819
Latente Steuerschulden 0 0 1.246
Langfristige Schulden 250.738 242.163 211.101
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 68.655 58.182 48.875
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 425 1.813 3.548
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen 35 25.526 27.433 30.248
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 34 21.634 46.295 65.762
Schuldscheindarlehen 34 0 8.000 0
Erhaltene Anzahlungen aus Fertigungsaufträgen 4.023 1.627 7.907
Derivative Finanzinstrumenten 36 29.528 15.634 0
Sonstige Rückstellungen 33 13.359 12.969 9.249
Investitionszuschüsse 31 904 1.165 1.130
Ertragsteuerverbindlichkeiten 171 404 2.645
Kurzfristige Schulden 164.225 173.523 169.363
Bilanzsumme 669.181 685.372 703.558

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für den Zeitraum von 1. März 2017 bis 28. Februar 2018

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
Note Grundkapital
TEUR
Kapitalrücklage
TEUR
Fremdwährungs
umrechnungs
rücklage
TEUR
Stand am 1. März 2016 (bisher) 45.790 221.459 –250
Fehlerkorrektur gemäß IAS 81) 3 0 0 0
Stand am 1. März 2016 (korrigiert) 45.790 221.459 –250
Ergebnis nach Ertragsteuern 0 0 0
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 30 0 0 104
Umgliederung 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 104
Stand am 28. Februar 2017 45.790 221.459 –146
Stand am 1. März 2017 (bisher) 45.790 221.459 –146
Fehlerkorrektur gemäß IAS 81) 3 0 0 0
Stand am 1. März 2017 (korrigiert) 45.790 221.459 –146
Ergebnis nach Ertragsteuern 0 0 0
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 30 0 0 –650
Gesamtergebnis 0 0 –650
Stand am 28. Februar 2018 45.790 221.459 –797
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
Sonstige Rücklagen
Gesamtes
Eigenkapital
Nicht
beherrschende
Anteile
Gesamt Bilanzgewinn Rücklage
IAS 19
Rücklage für
Cashflow Hedge
Wertpapiere –
available for sale
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
267.111 17 267.094 13.571 –3.722 –9.727 –27
–12.893 0 –12.893 –12.893 0 0 0
254.218 17 254.201 679 –3.722 –9.727 –27
15.238 10 15.229 15.229 0 0 0
230 0 230 0 –167 283 10
0 0 0 0 1 –22 21
15.469 10 15.459 15.229 –166 261 31
269.686 26 269.660 15.907 –3.888 –9.466 4
284.019 26 283.993 30.240 –3.888 –9.466 4
–14.333 0 –14.333 –14.333 0 0 0
269.686 26 269.660 15.907 –3.888 –9.466 4
39.729 –9 39.738 39.738 0 0 0
13.680 0 13.680 0 273 14.063 –6
53.408 –9 53.418 39.738 273 14.063 –6
323.094 17 323.077 55.644 –3.615 4.597 –1

Konzern-Kapitalflussrechnung

TEUR
TEUR
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
19.535
52.429
Zuzüglich Finanzergebnis
5.451
11.331
Betriebsergebnis (EBIT)
24.986
63.760
Zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen
30.798
32.895
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
–805
–1.821
Veränderung langfristiger Rückstellungen
9.005
–17.376
Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern
–1.937
603
Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge
–4.507
10.000
57.540
88.062
Veränderungen im Working Capital
Veränderung Vorräte
–5.956
–18.626
Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen
–24.926
–27.960
Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
–6.540
25.572
Veränderung kurzfristige Rückstellungen
15
–3.842
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit
20.133
63.206
Erhaltene Zinsen
73
134
Gezahlte Steuern
–173
–266
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
20.033
63.074
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
–34.406
–35.068
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
0
3
Cashflow aus Investitionstätigkeit
–34.406
–35.064
Einzahlung aus der Aufnahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten
0
7.267
Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen
0
–8.000
Auszahlungen aus der Tilgung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten
–7.817
–6.819
Veränderung kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
24.661
4.642
Gezahlte Zinsen
–10.865
–10.069
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
5.979
–12.979
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel
–8.393
15.030
Liquide Mittel am Beginn der Periode
56.215
48.275
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden
453
183
Liquide Mittel am Ende der Periode
48.275
63.489
2016/17
angepasst1)
2017/18

Konzernanhang

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

1. Allgemeines

Der FACC-Konzern (nachfolgend FACC) mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Flugzeugteilen befasst. Seine Hauptbetätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflächen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Verkehrsflugzeuge, wie Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen und Serviceeinheiten. Die Bauteile werden großteils aus Verbundwerkstoffen hergestellt. FACC integriert in diese Verbundbauteile auch metallische Elemente aus Titan, hochlegierten Stählen sowie anderen Metallen und liefert sie einbaufertig an die Montagelinien ihrer Kunden.

Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Segment Prime Market (Amtlicher Handel).

Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation Industry Corporation of China, Ltd. mit Sitz in Beijing (Building 19, A5, Shuguang Xili, Chaoyang District, Beijing), Firmenbuchnummer 91110000710935732K.

2. Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2018 wurde nach den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Gemäß § 245a UGB kommt diesem Konzernabschluss nach österreichischem Recht befreiende Wirkung zu. Alle zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt.

Der Konzernabschluss wird zum Bilanzstichtag des Mutterunternehmens FACC AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. März und endet am 28. Februar des Folgejahres. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen inund ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und die Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur übersichtlicheren Darstellung sind Posten in der "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung", der "Konzern-Gesamtergebnisrechnung", der "Konzernbilanz", der "Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung" sowie der "Konzern-Kapitalflussrechnung" zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (TEUR) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, welche die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverändert zur Vorperiode angewandt und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS (siehe Note 43) ergänzt. Eine Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in Note 42.

Um die Aussagekraft des Konzernabschlusses zu verbessern, wurden zum 28. Februar 2018 einzelne Posten und Darstellungen anders gegliedert als im Vorjahr. Zusätzlich wurden die Reihenfolge in den Notes geändert und Erläuterungen angepasst bzw. ergänzt. Die Vergleichswerte wurden entsprechend angepasst.

3. Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern

Die Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) wurde von der Finanzmarktaufsicht (FMA) mit Bescheid vom 28. August 2017 abgeschlossen. Sämtliche festgestellten Verstöße, mit Ausnahme von "Anpassung der Rückstellungen für drohende Verluste" (Verstoß gegen IAS 37.14 und IAS 37.66) – sind bereits während des noch laufenden Verfahrens im Konzernabschluss zum 28. Februar 2017 gemäß IAS 8.42 korrigiert und im Anhang zum Konzernabschluss erläutert worden. Auf die zum damaligen Zeitpunkt noch ausstehende abschließende Klärung betreffend die Rückstellung für belastende Verträge wurde im Konzernanhang zum 28. Februar 2017 hingewiesen. Im Halbjahresabschluss 2017/18 erfolgte im verkürzten Konzernhang bereits eine abschließende Darstellung aller Sachverhalte (inklusive Anpassung der Rückstellungen für drohende Verluste).

Für die Beurteilung, ob einzelne Vereinbarungen mit Kunden bei der Einschätzung des Vorliegens eines drohenden Verlustes gemäß IAS 38 als separate Verträge oder als einzelner Vertrag zu betrachten sind, wurden bisher die zeitliche Abfolge, die inhaltliche Verknüpfung und die gegenseitige Abhängigkeit der daraus zufließenden Cash-Inflows im Detail analysiert und beurteilt. Auf dieser Basis wurden zwei Verträge mit demselben Kunden als ein Vertrag für die Bewertung der Drohverluste qualifiziert. Aufgrund dieser Qualifikation ergab sich für zwei konkrete Kundenverträge kein Drohverlustpotenzial.

Die Betrachtungsweise wurde nunmehr dahingehend geändert, dass für die Zusammenfassung der beiden Verträge die Kriterien gemäß IAS 37.14 und IAS 37.66 nicht vollständig vorliegen und daher bei der Beurteilung des Drohverlustpotenzials eine getrennte Betrachtung der Verträge zu erfolgen hat, weil die Lieferverpflichtungen getrennt verhandelt wurden und unterschiedliche Produkte und Flugzeugtypen betrafen. Zusätzlich besaß der Kunde einseitige Kündigungsrechte.

Dadurch ergibt sich eine zusätzliche Rückstellung zum 1. März 2016 (29. Februar 2016) in Höhe von 17.190 TEUR bzw. zum 28. Februar 2017 eine solche in Höhe von 19.110 TEUR. Die Erhöhung im Geschäftsjahr 2016/17 von 1.920 TEUR wurde in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

28.02.2017 = 01.03.2017
Zuvor
TEUR
Korrektur
TEUR
Angepasst
TEUR
Umsätze 705.695 0 705.695
Bestandsveränderungen 6.959 0 6.959
Aktivierte Eigenleistungen 11.145 0 11.145
Sonstige betriebliche Erträge 41.024 0 41.024
Aufwand für Material und sonstige bezogene Leistungen –443.027 0 –443.027
Personalaufwand –173.236 0 –173.236
Abschreibungen und Wertminderungen –30.798 0 –30.798
Sonstige betriebliche Aufwendungen –90.857 –1.920 –92.777
Betriebsergebnis (EBIT) 26.905 –1.920 24.986
Finanzierungsaufwendungen –11.184 0 –11.184
Zinserträge aus Finanzinstrumenten 635 0 635
Fair-Value-Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten 5.098 0 5.098
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 21.454 -1.920 19.535
Ertragsteuern –4.776 480 –4.296
Ergebnis nach Ertragsteuern 16.678 –1.440 15.238
Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung 104 0 104
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (nach Steuern) 10 0 10
Cashflow Hedges (nach Steuern) 283 0 283
Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Neubewertungseffekte Pensionen und Abfertigungen (nach Steuern) –167 0 –167
Konzerngesamtergebnis 16.908 –1.440 15.468
Ergebnis nach Steuern
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens1) 16.669 1.440 15.228
Nicht beherrschende Gesellschafter 10 0 10
Konzerngesamtergebnis
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 16.899 1.440 15.458
Nicht beherrschende Gesellschafter 10 0 10
1) Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Ergebnis nach Steuern, das den Anteilsinhabern
der Muttergesellschaft im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie)
0,36 0,33

Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzernbilanz

29.02.2016 = 01.03.2016 28.02.2017 = 01.03.2017
Zuvor
TEUR
Korrektur
TEUR
Angepasst
TEUR
Zuvor
TEUR
Korrektur
TEUR
Angepasst
TEUR
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 145.867 0 145.867 149.743 0 149.743
Sachanlagen 165.234 0 165.234 166.116 0 166.116
Langfristige Forderungen 29.494 0 29.494 27.866 0 27.866
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 451 0 451 465 0 465
Latente Steuern 12.536 4.297 16.833 8.508 4.777 13.285
Langfristiges Vermögen 353.581 4.297 357.878 352.698 4.777 357.475
Vorräte 107.823 0 107.823 113.379 0 113.379
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 92.626 0 92.626 98.875 0 98.875
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 20.243 0 20.243 18.788 0 18.788
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 19.060 0 19.060 28.533 0 28.533
Forderungen aus laufenden Ertragsteuern 45 0 45 8 0 8
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 15.292 0 15.292 20.039 0 20.039
Liquide Mittel 56.215 0 56.215 48.275 0 48.275
Kurzfristiges Vermögen 311.303 0 311.303 327.897 0 327.897
Bilanzsumme 664.884 4.297 669.181 680.595 4.777 685.372
Eigenkapital und Schulden
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens
zustehendes Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 45.790 0 45.790 45.790 0 45.790
Kapitalrücklage 221.459 0 221.459 221.459 0 221.459
Fremdwährungsumrechnungsrücklage –250 0 –250 –146 0 –146
Sonstige Rücklagen –13.476 0 –13.476 –13.349 0 –13.349
Bilanzgewinn 13.571 –12.893 678 30.239 –14.333 15.907
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 267.094 –12.893 254.201 283.993 –14.333 269.660
Nicht beherrschende Anteile 17 0 17 26 0 26
Eigenkapital 267.111 –12.893 254.218 284.019 –14.333 269.686
Schuldscheindarlehen 42.000 0 42.000 34.000 0 34.000
Anleihen 89.242 0 89.242 89.416 0 89.416
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 75.213 0 75.213 67.581 0 67.581
Derivative Finanzinstrumente 3.948 0 3.948 3.544 0 3.544
Investitionszuschüsse 12.385 0 12.385 12.381 0 12.381
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 10.759 0 10.759 9.045 0 9.045
Sonstige Rückstellungen 0 17.190 17.190 7.085 19.110 26.195
Langfristige Schulden 233.548 17.190 250.738 223.053 19.110 242.163
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 68.655 0 68.655 58.182 0 58.182
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 425 0 425 1.813 0 1.813
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen 25.526 0 25.526 27.433 0 27.433
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 21.634 0 21.634 46.295 0 46.295
Schuldscheindarlehen 0 0 0 8.000 0 8.000
Erhaltene Anzahlungen aus Fertigungsaufträgen 4.023 0 4.023 1.627 0 1.627
Derivative Finanzinstrumente 29.528 0 29.528 15.634 0 15.634
Sonstige Rückstellungen 13.359 0 13.359 13.373 0 13.373
Investitionszuschüsse 904 0 904 1.165 0 1.165
Ertragsteuerverbindlichkeiten 171 0 171 0 0 0
Kurzfristige Schulden 164.225 0 164.225 173.523 0 173.523
Bilanzsumme 664.884 4.297 669.181 680.595 4.777 685.372

Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Kapitalflussrechnung

28.02.2017 = 01.03.2017
Zuvor
TEUR
Korrektur
TEUR
Angepasst
TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 21.455 –1.920 19.534
Finanzergebnis 5.451 0 5.451
Betriebsergebnis (EBIT) 26.905 –1.920 24.985
Aufwendungen/Abschreibungen 30.798 0 30.798
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen –805 0 –805
Veränderung langfristige Rückstellungen 7.085 1.920 9.005
Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern –1.937 0 –1.937
Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge –4.506 0 –4.506
Veränderungen im Working Capital –37.408 0 –37.408
Erhaltene Zinsen 73 0 73
Gezahlte Steuern –173 0 –173
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 20.033 0 20.033
Cashflow aus Investitionstätigkeit –34.406 0 –34.406
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 5.979 0 5.979
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel –8.393 0 –8.393

4. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der FACC AG werden alle von der FACC AG beherrschten Unternehmen einbezogen. Gemäß IFRS 10 ist die Beherrschung gegeben, wenn das Unternehmen die Entscheidungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.

Der Konsolidierungskreis von FACC zum 28. Februar 2018 hat sich im Vergleich zum 28. Februar 2017 nicht verändert und umfasst, inklusive der FACC AG, acht Unternehmen.

Die FACC AG hatte zum 28. Februar 2018 bzw. zum 28. Februar 2017 folgende Tochtergesellschaften:

Gesellschaft Sitz Ausgegebenes und
voll einbezahltes
Nominalkapital
Währung Anteils
quote
Hauptaktivitäten
FACC Operations GmbH Ried im Innkreis,
Österreich
127.000.000 EUR 100 % Entwicklung & Produktion
von Luftfahrtbauteilen;
Kundendienst & Reparatur
FACC Solutions (Canada) Inc. Montreal, Kanada 10.000 CAD 100 % Produktion;
Kundendienst & Reparatur
FACC Solutions Inc. Wichita, Kansas, USA 10.000 USD 100 % Kundendienst & Reparatur
FACC Solutions s.r.o. Bratislava, Slowakei 6.639 EUR 100 % Design & Engineering
FACC (Shanghai) Co., Ltd Shanghai, China 2.000.000 RMB 100 % Design & Engineering
FACC Solutions Private Limited Pune, Indien 20.193.003 INR 100 % Design & Engineering
CoLT Prüf und Test GmbH St. Martin, Österreich 35.000 EUR 91 % Design & Engineering

5. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung von vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erwerbszeitpunkt die übertragenen Gegenleistungen dem neu bewerteten Reinvermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden nach IFRS 3, soweit identifizierbar, bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt; ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert im jeweiligen Segment in Landeswährung aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden gemeinsam mit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Geschäftsbereichen), denen sie zugeordnet sind, zumindest jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen und im Falle einer Wertminderung auf den niedrigeren erzielbaren Wert abgeschrieben. Werden unterjährig Ereignisse beobachtet, die auf eine dauerhafte Wertminderung schließen lassen, so werden die betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anlassbezogenen Werthaltigkeitstests unterzogen (siehe Note 42 und Note 20).

Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.

Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Zwischenergebnisse im Anlage- und Umlaufvermögen werden eliminiert.

6. Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der FACC AG, aufgestellt.

Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Diese ist für sämtliche Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden den erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidierten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs bzw. historischen Kursen innerhalb der Bilanz und dem Durchschnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital ausgewiesen. Ebenso werden nicht realisierte Währungsumrechnungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis eingestellt.

Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.

Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
Währung Kürzel 28.02.17 28.02.18 2016/17 2017/18
Kanadischer Dollar CAD 1,3984 1,5608 1,4435 1,4869
US-Dollar USD 1,0597 1,2214 1,1012 1,1567
Chinesischer Renminbi Yuan RMB 7,2728 7,7285 7,3700 7,7126
Indische Rupie INR 70,6290 79,6230 73,9357 74,6447

7. Schätzungen und Ermessensspielräume

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Management zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten, von Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie von nicht abgeschlossenen aktivierten Entwicklungsprojekten basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze der FACC sowie einzelner zahlungsmittelgenerierender Einheiten getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.

Um die Auswirkungen sich verändernder Parameter bei der Planungsrechnung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Planungsannahmen, die für den Wertminderungstest des Firmenwerts getroffen wurden, sowie die Sensitivitätsanalyse werden in Note 20 "Immaterielle Vermögenswerte" erläutert.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von aktivierten Entwicklungsprojekten erfolgte im Geschäftsjahr 2017/18, sofern Anzeichen für eine Wertminderung, wie beispielsweise die Erwartung eines Verlusts im Rahmen der Mehrjahresplanung, gegeben waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts der Entwicklungsprojekte mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen der jeweiligen Projekte sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.

Die Beurteilung eines Wertminderungsbedarfs erfolgt auf Ebene einzelner bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte, soweit diese unabhängige Cashflows generieren. Entwicklungsprojekte desselben Flugzeugtyps werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Werthaltigkeitsprüfung zusammengefasst.

Für die Berechnung der Abschreibung von aktivierten Entwicklungskosten wird als Berechnungsbasis die Anzahl der zu liefernden Shipsets zugrunde gelegt. Diese Shipset-Anzahl stellt eine Annahme dar, die sich aus einem fundierten Ermittlungsverfahren ergibt (siehe Note 20).

Die Nutzungsdauer von Sachanlagen beruht auf Schätzungen, die auf dem Betrieb vergleichbarer Anlagen beruhen. Die so festgelegten Nutzungsdauern werden laufend auf ihre weitere Gültigkeit überprüft und gegebenenfalls auch angepasst. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in Note 42 angegeben.

Langfristige Forderungen werden mit einem fristenkongruenten Zinssatz auf den jeweiligen Abschussstichtag abgezinst, für welchen Annahmen erforderlich sind.

Die Ermittlung der Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten hinsichtlich Überfälligkeit sowie der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs.

Im Bereich der Vorräte erfolgen Abwertungen auf Lagerhüter (Slow Moving Items). Diese werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden im System jene Materialien gekennzeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.

Bei der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen geht das Management der FACC AG davon aus, dass das Ergebnis aus Fertigungsaufträgen nicht verlässlich ermittelt werden kann. Daher werden die Auftragserlöse nur in jenem Ausmaß erfasst, in dem die angefallenen Auftragskosten wahrscheinlich vom Kunden erlangt werden können. Die Erfassung des Gewinns erfolgt bei Beendigung des Fertigungsauftrags.

Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen durch Aktuare. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Sterblichkeit. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln im entsprechenden Land. Künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den getroffenen Annahmen sowie zu Sensitivitäten sind in Note 32 angeführt.

Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen bezüglich des künftigen zu versteuernden Ergebnisses und des Zeitpunkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise von FACC nicht beeinflusst werden können, ist die Bewertung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden.

Für Gewährleistung werden Rückstellungen nach einem standardisierten Prozess ermittelt. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und vom Management eingeschätzt. Im Falle eines zu berücksichtigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsansatzes vorzunehmen. Die Rückstellungen werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst.

Drohende Verluste werden sofort als Aufwand erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Die Ermittlung der Auftragskosten erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen des Managements hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Entwicklung von Produktivitätsverbesserungen und Gewährleistungsaufwendungen.

Zusätzlich ist auch zu beurteilen, ob einzelne Vereinbarungen mit Kunden als ein Vertrag zu betrachten sind. Dies hängt insbesondere davon ab, ob Lieferverpflichtungen gemeinsam verhandelt wurden und gleiche Produkte betreffen. Die Beurteilung wurde im Geschäftsjahr 2017/18 geändert (siehe Note 3). Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden keine Vereinbarungen für die Beurteilung des Drohverlustpotenzials zusammengefasst.

Mit Ausnahme der Drohverlustrückstellung wurden im Geschäftsjahr 2017/18 keine wesentlichen Änderungen von Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen vorgenommen.

8. Geschäftssegmente

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung der FACC AG. Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Deren Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zugeordnet.

Aerostructures
TEUR
Engines & Nacelles
TEUR
Cabin Interiors
TEUR
Summe
TEUR
Geschäftsjahr 2016/17
Umsatzerlöse 330.954 141.957 232.784 705.695
Betriebsergebnis (EBIT) 51.219 –13.840 –12.393 24.986
Investitionen 16.621 7.620 10.165 34.406
Abschreibungen und Wertminderung 17.432 4.138 9.228 30.798
Vermögenswerte am 28. Februar 2017 339.733 137.255 208.384 685.372
Geschäftsjahr 2017/18
Umsatzerlöse 334.447 161.923 254.298 750.668
Betriebsergebnis (EBIT) 38.081 16.898 8.782 63.760
Investitionen 9.356 12.832 12.880 35.068
Abschreibungen und Wertminderung 18.230 5.243 9.422 32.895
Vermögenswerte am 28. Februar 2018 335.110 149.136 219.312 703.558

Die gesamten Segmenterlöse stellen Außenumsätze mit Externen dar. Die Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten werden nach dem Sitz des Kunden in Note 9 dargestellt.

Im Geschäftsjahr 2017/18 kam es zu keiner Wertminderung.

Im Segment Aerostructures wurden im Geschäftsjahr 2016/17 Entwicklungskosten und Werkzeuge in Höhe von 1.334 TEUR aufgrund geänderter Markteinschätzungen wertgemindert. Im Segment Engines & Nacelles wurden im Geschäftsjahr 2016/17 Entwicklungskosten und Werkzeuge in Höhe von 368 TEUR aufgrund geänderter Markteinschätzungen wertgemindert. Im Segment Cabin Interiors wurden im Geschäftsjahr 2016/17 Entwicklungskosten und Werkzeuge in Höhe von 91 TEUR aufgrund geänderter Markteinschätzungen wertgemindert. Der Nutzungswert der wertgeminderten Entwicklungskosten und Werkzeuge beträgt in Summe 0 TEUR.

Für das am 28. Februar 2018 endende Geschäftsjahr erwirtschaftete der Konzern mit zwei externen Kunden Umsätze, die jeweils 10 % der Gesamtumsätze überschritten, und zwar im Ausmaß von 319.611 TEUR (Vorjahr: 288.279 TEUR) bzw. 81.578 TEUR (Vorjahr: 67.473 TEUR). Mit diesen Kunden werden Umsatzerlöse in allen drei Segmenten erzielt.

Die langfristigen Vermögenswerte befinden sich wie im Vorjahr im Wesentlichen im Inland.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

9. Umsatzerlöse

Umsatzerlöse mit externen Kunden werden durch die Produktion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistungen und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Die Segmentierung nach geografischen Gebieten erfolgt beim Umsatz nach dem Sitz der Kunden. Die Umsatzerlöse nach Art sowie nach geografischer Aufteilung sind nachstehend aufgeschlüsselt:

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Verkauf von Produkten 646.092 690.953
Entwicklungs- und sonstige
Dienstleistungen
59.603 59.715
705.695 750.668
2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Deutschland 327.490 366.195
USA 178.221 180.626
Kanada 66.809 80.976
Österreich 1.966 2.480
Sonstige Länder 131.209 120.391
705.695 750.668

10. Bestandsveränderungen

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Unfertige Erzeugnisse 1.085 4.348
Fertige Erzeugnisse 5.874 6.751
6.959 11.099

11. Aktivierte Eigenleistungen

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Entwicklungsleistungen 10.851 8.639
Sonstige 295 124
11.146 8.763

12. Sonstige betriebliche Erträge

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen
6.108 18.074
Erträge aus der Auflösung von
Forderungswertberichtigungen
1.709 621
Erträge aus Förderungen und
steuerfreien Zuschüssen
4.799 845
Fremdwährungseffekte 16.548 3.615
Sonstige 11.861 5.712
41.025 28.867

13. Aufwand für Material und sonstige bezogene Leistungen

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Materialaufwand 402.550 399.691
Aufwendungen für bezogene Leistungen 40.477 50.904
443.027 450.595

14. Personalaufwand

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betrugen die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 1.763 TEUR (Vorjahr: 1.729 TEUR).

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Löhne und Gehälter 133.529 139.766
Aufwendungen für gesetzlich vor
geschriebene Sozialabgaben und
Leistungen
36.750 37.075
Aufwendungen für Abfertigungen und
Leistungen an betriebliche Mitarbeiter
vorsorgekassen
2.037 1.874
Aufwendungen für Pensionen –1.874 127
Sonstige Sozialaufwendungen 2.794 5.584
173.236 184.426

Der Mitarbeiterstand auf Basis von Vollzeitäquivalenten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

28.02.17
Anzahl
28.02.18
Anzahl
Arbeiter 2.323 2.249
Angestellte 1.070 1.153
3.393 3.402
davon Österreich 3.171 3.177
davon Ausland 222 225

15. Abschreibungen und Wertminderungen

Hinsichtlich der Aufteilung der Wertminderungen auf die einzelnen Segmente wird auf die Segmentberichterstattung in Note 8 verwiesen.

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Abschreibungen
Immaterielle Vermögenswerte 11.947 13.942
Sachanlagen 17.058 18.953
Wertminderungen
Immaterielle Vermögenswerte 883 0
Sachanlagen 910 0
30.798 32.895

17. Finanzergebnis

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Zinserträge aus Bankguthaben 45 105
Zinserträge aus Forderungen 562 0
Bewertung von finanziellen
Vermögenswerten
8 8
Sonstige Finanzerträge 20 22
Finanzerträge 635 134
Zinsaufwand aus Anleihen und
Schuldscheindarlehen
–3.556 –3.734
Zinsaufwand aus Bankkrediten –1.656 –1.640
Sonstige Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
–5.973 –6.091
Finanzaufwendungen –11.184 –11.465
Bewertung von derivativen
Finanzinstrumenten
5.098 0
Finanzergebnis –5.451 –11.331

16. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Aufwendungen für Instandhaltung,
Wartung und Fremdreparaturen
9.123 10.374
Aufwendungen für Frachten 12.898 10.026
Materialprüfungs- und -zertifizierungs
aufwendungen
4.720 1.723
Aufwendungen für Mieten und Leasing 5.541 6.716
Reiseaufwendungen 2.780 3.835
Aufwendungen für Beratungsleistungen 10.818 7.379
Aufwendungen für Einlagerungen 6.178 6.768
Aufwendungen für Garantie
verpflichtungen
13.681 10.760
Aufwendungen für Wertberichtigungen
Forderungen und Vorräte
1.111 1.628
Sonstige 25.928 8.512
92.777 67.721

Das Finanzergebnis setzt sich nach den Kategorien des IAS 39 wie folgt zusammen:

Gesamt
2016/17
Kredite und
Forderungen
2016/17
FLAC1)
2016/17
AfS2)
2016/17
Derivate
2016/17
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Zinsertrag 635 627 0 8 0
Zinsaufwand –11.051 –145 –6.638 0 –4.268
Nettozinsergebnis aus leistungsorientierten
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern
–133
Zinsergebnis –10.549 482 –6.638 8 –4.268
Marktbewertung Derivate 5.098 0 0 0 5.098
Sonstiges Finanzergebnis 5.098 0 0 0 5.098
Gesamt –5.451 482 –6.638 8 830

1) Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (financial liabilities at amortised cost)

2) Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente (available for sale)

Gesamt
2017/18
Kredite und
Forderungen
2017/18
FLAC1)
2017/18
AfS2)
2017/18
Derivate
2017/18
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Zinsertrag 134 126 0 8 0
Zinsaufwand –11.345 –970 –10.375 0 0
Nettozinsergebnis aus leistungsorientierten
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern
–120 0 0 0 0
Zinsergebnis –11.331 –844 –10.375 8 0
Marktbewertung Derivate 0 0 0 0 0
Sonstiges Finanzergebnis 0 0 0 0 0
Gesamt –11.331 –844 –10.375 8 0

1) Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (financial liabilities at amortised cost)

2) Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente (available for sale)

18. Ertragsteuern und latente Steueransprüche

Als Ertragsteuern sind sowohl die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Laufender Steueraufwand 790 2.930
Latenter Steueraufwand 3.506 9.771
4.296 12.700

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Geschäftsjahr 2017/18 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25 % (Vorjahr: 25 %) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stellen sich folgendermaßen dar:

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 19.535 52.429
Rechnerischer Ertragsteuer
aufwand 25 %
4.884 13.107
Abweichende ausländische Steuersätze –329 –166
Steuerfreie Einnahmen –616 –964
Steuerlich nicht abzugsfähige
Aufwendungen
105 721
Steueraufwand und -ertrag
aus Vorperioden
107 0
Mindestkörperschaftsteuer
und Quellensteuern
–741 565
Sonstige Effekte 886 –563
Effektivsteuerbelastung 4.296 12.700
Effektivsteuerquote in % –22,00 % –24,20 %

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern gültig oder angekündigt sind. In Österreich wird ein Körperschaftsteuersatz von 25 % zugrunde gelegt. Bei den ausländischen Gesellschaften werden die latenten Steuern auf Basis der entsprechenden länderspezifischen Steuersätze berechnet. Sie lagen im Geschäftsjahr 2017/18 zwischen 0 % und 39 %.

Mit 22. Dezember 2017 wurde in den USA das Steuergesetz "H.R. 1 – Tax Cuts and Jobs Act" erlassen. Dadurch ergaben sich Änderungen im Bereich der Bilanzierung von Steueraufwendungen im Konzernabschluss. Der vorliegende Konzernabschluss wurde bereits mit der bekannten Bundes-Körperschaftsteuersatzänderung von 35 % auf 21 % erstellt.

Die im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern stellen sich wie folgt dar:

2016/17 2017/18
Vor Steuern
TEUR
Steuerertrag
(-aufwand)
TEUR
Nach Steuern
TEUR
Vor Steuern
TEUR
Steuerertrag
(-aufwand)
TEUR
Nach Steuern
TEUR
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere 14 –3 10 –8 2 –6
Absicherung von Zahlungsströmen (Hedging) 377 –94 283 18.734 –4.671 14.063
Neubewertungseffekte Abfertigungen –223 56 –167 364 –91 273
168 –42 126 19.090 –4.760 14.330

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Stand am 28.02.2017
Stand am
01.03.2016
TEUR
Erfasst im
Gewinn
oder Verlust
TEUR
Erfasst im
sonstigen
Ergebnis
TEUR
Netto
TEUR
Latente
Steueran
sprüche
TEUR
Latente
Steuer
schulden
TEUR
–27.879 –1.804 0 –29.683 0 –29.683
–7.922 221 0 –7.701 0 –7.701
413 39 –3 449 449 0
–4.167 1.816 0 –2.351 0 –2.351
104 –44 0 60 60 0
1.182 –147 0 1.035 1.035 0
908 –407 56 557 557 0
4.039 525 0 4.564 4.564 0
10.773 –1.114 0 9.659 9.659 0
7.095 –2.205 –94 4.795 4.795 0
–1.008 882 0 –126 0 –126
33.295 –1.268 0 32.027 32.027 0
16.833 –3.506 –42 13.285 53.145 –39.861
–39.861 39.861
16.833 –3.506 –42 13.285 13.285 0
Stand am
Erfasst im
Erfasst im
Netto
Latente
Latente
01.03.2017
Gewinn
sonstigen
Steuer
Steuer
oder Verlust
Ergebnis
ansprüche
schulden
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
(Entwicklungskosten)
–29.683
376
0
–29.307
0
–29.307
Sachanlagen
–7.701
–1.501
0
–9.202
0
–9.202
Sonstige langfristige Vermögenswerte
449
–1
2
450
450
0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
–2.351
4.508
0
2.157
2.157
0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
60
24
0
84
84
0
Investitionszuschüsse
1.035
–392
0
643
643
0
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern
557
–453
–91
13
13
0
Rückstellungen
4.564
–3.453
0
1.111
1.111
0
Verbindlichkeiten
9.659
–777
0
8.882
8.882
0
Derivate
4.795
–2.402
–4.671
–2.278
0
–2.278
Andere Posten
–126
126
0
0
0
0
Steuerliche Verlustvorträge
32.027
–5.825
0
26.202
26.202
0
Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung
13.285
–9.771
–4.760
–1.246
39.541
–40.787
Verrechnung der Steuern
–39.541
39.541
Steueransprüche (-schulden) netto
13.285
–9.771
–4.760
–1.246
0
–1.246
Stand am 28.02.2018

Die aktivierten Verlustvorträge stammen aus der FACC Operations GmbH und betrugen am 28. Februar 2018 93.723 TEUR (Vorjahr: 116.440 TEUR), von der FACC AG stammten weitere 11.082 TEUR (Vorjahr: 13.611 TEUR), wobei für sämtliche Verlustvorträge latente Steuern angesetzt wurden.

Zum 28. Februar 2018 bestanden temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside Basis Differences) in Höhe von 63.726 TEUR (Vorjahr: 33.207 TEUR), für die gemäß IAS 12.39 kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, da die FACC AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf zu steuern und sich diese temporären Differenzen nicht in absehbarer Zeit auflösen werden.

19. Ergebnis je Aktie

Die Anzahl der ausgegebenen Aktien betrug zum Bilanzstichtag 45.790.000 Stück. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine verwässernd wirkenden potenziellen Stammaktien im Umlauf waren oder eigene Aktien gehalten wurden, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

Das Ergebnis je Aktie von 0,87 EUR (Vorjahr: 0,33 EUR) wird aus dem durch die gewichtete Aktienanzahl geteilten Ergebnis, das den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, errechnet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNIS-RECHNUNG

In der Gesamtergebnisrechnung wird, ausgehend vom Ergebnis nach Ertragsteuern, auf das Gesamtergebnis gemäß IAS 1 übergeleitet. Dieses umfasst insbesondere den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von leistungsorientierten langfristigen Mitarbeitervergütungen, die Veränderung der Hedging-Reserve sowie das Bewertungsergebnis von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren. Die Gesamtergebnisbestandteile werden nach Steuern ausgewiesen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

20. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Firmenwert Software Belieferungs
rechte
Entwicklungs
kosten
Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten
Stand am 1. März 2016 18.595 19.191 29.175 172.043 239.004
Währungsdifferenzen 0 16 0 0 16
Zugänge 0 287 60 16.368 16.715
Abgänge 0 –1 0 0 –1
Stand am 28. Februar 2017 18.595 19.494 29.235 188.411 255.735
Währungsdifferenzen 87 –48 0 0 39
Zugänge 0 1.509 31 10.241 11.781
Abgänge 0 0 0 0 0
Stand am 28. Februar 2018 18.682 20.956 29.266 198.652 267.555
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. März 2016 0 16.995 15.472 60.671 93.137
Währungsdifferenzen 0 24 0 0 24
Laufende Abschreibungen 0 1.447 2.219 8.281 11.947
Wertminderungen 0 0 0 883 883
Abgänge 0 0 0 0 0
Stand am 28. Februar 2017 0 18.465 17.691 69.835 105.991
Währungsdifferenzen 0 –38 0 0 –38
Laufende Abschreibungen 0 930 1.965 11.047 13.942
Wertminderungen 0 0 0 0 0
Abgänge 0 0 0 0 0
Stand am 28. Februar 2018 0 19.358 19.656 80.882 119.896
Buchwert am 28. Februar 2017 18.595 1.029 11.544 118.576 149.743
Buchwert am 28. Februar 2018 18.682 1.598 9.610 117.770 147.660

Firmenwerte

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Aerostructures 10.211 10.293
Engines & Nacelles 3.054 3.054
Cabin Interiors 5.330 5.335
18.595 18.682

FACC überwacht ihre Firmenwerte auf Basis von drei CGU-Gruppen, die den einzelnen Segmenten entsprechen.

Die für die Ermittlung des Nutzungswerts wesentlichen Bewertungsparameter stellen sich wie folgt dar:

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Detailplanungszeitraum (fünf Jahre/
sechs Jahre im Vorjahr)
Umsatzwachstum (durchschnittlich) 5,40 % 8,70 %
EBIT-Marge (durchschnittlich) 7,70 % 8,04 %
Wechselkurs EUR zu USD 1,15 1,20
Wachstumsrate nach Detailplanungs
zeitraum für alle CGUs
1,50 % 1,50 %
Diskontierungszins für alle CGUs
(WACC nach Steuern)
7,44 % 8,18 %

Eine Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich je nach Entwicklung der wesentlichen Bewertungsparameter nachfolgender Wertminderungsbedarf ergeben hätte:

Bilanzstichtag 28. Februar 2017 Aero
structures
TEUR
Engines &
Nacelles
TEUR
Cabin
Interiors
TEUR
Erhöhung des Diskontierungs
zinssatzes um 50 Basispunkte
0 0 0
Veränderung des Wechselkurses
EUR zu USD auf 1,20
0 0 18.473
Verringerung des EBIT
um 10 %
0 0 0
Bilanzstichtag 28. Februar 2018 Aero
structures
TEUR
Engines &
Nacelles
TEUR
Cabin
Interiors
TEUR
Erhöhung des Diskontierungs
zinssatzes um 50 Basispunkte
0 0 0
Veränderung des Wechselkurses
EUR zu USD auf 1,25
0 0 3.399
Verringerung des EBIT
um 10 %
0 0 0

Entwicklungskosten

Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden aktivierte Entwicklungsprojekte, bei denen ein Indikator auf Wertminderung vorlag, sowie noch nicht abgeschriebene Entwicklungsprojekte einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des Nutzungswerts mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung der Cashflows, die mit den jeweiligen Entwicklungsprojekten erzielt werden können, erfolgte auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr sowie der Mittelfristplanung der nächsten fünf Jahre (Detailplanungszeitraum). Für die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten werden die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrieben, limitiert mit den Raten des Airline Monitors. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre.

Es wurde derselbe Diskontierungszinssatz (WACC) wie beim Werthaltigkeitstest für den Firmenwert verwendet.

Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden Wertminderungen auf Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: 883 TEUR) erfasst.

Eine Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass – unverändert zum Vorjahr – eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 50 Basispunkte sowie eine Reduktion der Cashflows um 10 % zu keinem zusätzlichen Wertminderungsaufwand geführt hätte.

Im Geschäftsjahr erfolgte eine Abschreibung der Entwicklungskosten auf Basis der noch zu liefernden Menge (Shipsets) in Höhe von 11.047 TEUR (Vorjahr: 8.281 TEUR). Eine Erhöhung bzw. Verminderung der zu liefernden Anzahl an Shipsets um 10 % ergäbe folgende Veränderung der Abschreibung:

Veränderung der planmäßigen jährlichen
Abschreibung bei
28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Erhöhung der Shipset-Anzahl um 10 % –814 –992
Verringerung der Shipset-Anzahl um 10 % 845 1.243

Als Forschungsaufwand wurde im Geschäftsjahr ein Betrag von 3.544 TEUR (Vorjahr: 2.317 TEUR) aufwandswirksam erfasst.

21. Sachanlagen

Grundstücke
und Gebäude
Technische
Anlagen
Betriebs
und Geschäfts
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten
Stand am 1. März 2016 101.527 162.957 24.598 22.482 311.564
Währungsdifferenzen 0 0 64 0 64
Zugänge 983 12.479 1.748 3.615 18.824
Abgänge 0 –9 –547 0 –557
Umbuchungen 1.809 10.378 252 –12.438 0
Stand am 28. Februar 2017 104.318 185.804 26.115 13.658 329.895
Währungsdifferenzen 0 0 –223 0 –223
Zugänge 2.572 9.946 2.148 11.996 26.662
Abgänge 0 0 –385 0 –385
Umbuchungen 42 10.870 110 –11.022 0
Stand am 28. Februar 2018 106.932 206.621 27.766 14.632 355.950
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. März 2016 23.335 106.773 16.222 0 146.330
Währungsdifferenzen 0 –8 30 0 22
Laufende Abschreibungen 3.032 11.788 2.238 0 17.058
Wertminderungen 0 910 0 0 910
Abgänge 0 –1 –539 0 –540
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Stand am 28. Februar 2017 26.367 119.461 17.952 0 163.780
Währungsdifferenzen 0 0 –105 0 –105
Laufende Abschreibungen 3.160 13.435 2.358 0 18.953
Wertminderungen 0 0 0 0 0
Abgänge 0 0 –381 0 –381
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Stand am 28. Februar 2018 29.527 132.895 19.824 0 182.246
Buchwert am 28. Februar 2017 77.951 66.343 8.163 13.658 166.116
Buchwert am 28. Februar 2018 77.405 73.725 7.942 14.632 173.704

In Grundstücke und Gebäude sind Grundwerte von Liegenschaften in der Höhe von 3.842 TEUR (Vorjahr: 3.831 TEUR) enthalten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Note 34).

In den Zugängen zu technischen Anlagen waren im Geschäftsjahr 2017/18 Investitionen in Höhe von 2.110 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) als Zugänge aus Finanzierungsleasingverhältnissen enthalten, die nicht zahlungswirksam waren.

In den Zugängen zu Grundstücken und Gebäuden waren im Geschäftsjahr 2017/18 Investitionen in Höhe von 491 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) als Zugänge aus Finanzierungsleasingverhältnissen enthalten, die nicht zahlungswirksam waren.

FACC nimmt neben dem operativen Leasing auch Finanzierungsleasing in Anspruch. Diese Grundstücke und Gebäude stellen sich wie folgt dar:

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Anschaffungskosten 20.632 21.123
Kumulierte Abschreibungen –1.443 –1.900
Nettobuchwert 19.189 19.223

Aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen bestehen aufgrund von Leasing-, Lizenz-, Miet- und Pachtverträgen Verpflichtungen in folgendem Umfang:

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Im folgenden Jahr 5.430 5.014
In den folgenden zwei bis fünf Jahren 22.330 18.430
Über fünf Jahre 3.893 2.497
31.653 25.940

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen in Höhe von 11.053 TEUR (Vorjahr: 7.150 TEUR). Daneben bestanden intern genehmigte Erwerbe in Höhe von 32.495 TEUR (Vorjahr: 41.232 TEUR), die noch zu keiner vertraglichen Verpflichtung geführt haben.

22. Langfristige Forderungen

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Forderungen aus dem Fake President
Incident
10.860 10.352
Langfristige Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
8.684 6.462
Vorauszahlungen und Kautionen 8.322 7.800
27.866 24.614

Im Berichtszeitraum 2015/16 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall (Fake President Incident) unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten einer Sperre unterzogen werden. Dieser Betrag ist als langfristige Forderung bilanziert, da die FACC Operations GmbH davon ausgeht, der rechtmäßige Eigentümer des Geldes zu sein und auf Basis einer eingeholten Rechtsmeinung von einer Rücküberweisung ausgeht. Es ist davon auszugehen, dass die auf den Empfängerkonten gesperrten Beträge nicht kurzfristig rückfließen werden.

Die Forderung aus dem Fake President Incident wurde zum Bilanzstichtag abgezinst.

Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen langfristige Tilgungsvereinbarungen mit Kunden, die auf zukünftigen gelieferten Shipset-Stückzahlen basieren.

23. Langfristige Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Langfristige Forderungen gegenüber
Gemeinschaftsunternehmen, an dem das
Mutterunternehmen beteiligt ist
0 4.750
0 4.750

24. Sonstige langfristige Vermögenswerte

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Wertpapiere, zum Marktwert bewertet 421 413
Beteiligung 43 43
465 457

Die Beteiligung betrifft den 2,95%-Anteil an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis, und ist unverändert zum Vorjahr zu Anschaffungskosten bilanziert.

25. Vorräte

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 65.703 71.650
Unfertige Erzeugnisse 35.943 40.371
Fertige Erzeugnisse 11.733 18.404
Geleistete Anzahlungen 0 137
113.379 130.562
Vorratsbestand, brutto 117.418 136.533
Wertberichtigung 4.039 5.971
Vorratsbestand, netto 113.379 130.562

Zum 28. Februar 2018 beliefen sich die Buchwerte der auf den Nettoveräußerungswert abgewerteten Vorräte auf 59.484 TEUR (Vorjahr: 57.329 TEUR).

26. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistun
gen, brutto
109.964 96.797
abzüglich Wertberichtigung –2.405 –4.273
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, netto
107.559 92.523
davon kurzfristig 98.875 86.061
davon langfristig 8.684 6.462

FACC unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber sieben Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit einem Finanzinstitut. Die verkauften Forderungen (Factoring) werden in Übereinstimmung mit der entsprechenden Regelung des IAS 39 ausgebucht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 65.431 TEUR (Vorjahr: 86.173 TEUR) an Dritte verkauft.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Stand am 1. März 3.196 2.405
Zuführung 1.111 5.334
Verwendung/Auflösung –1.902 –3.466
Stand am 28. Februar 2.405 4.273

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
107.559 92.523
davon nicht überfällig und nicht
wertgemindert
84.342 65.016
davon überfällig und nicht
wertgemindert
20.622 23.462
0 bis 30 Tage 7.688 13.799
31 bis 60 Tage 2.302 3.427
61 bis 90 Tage 164 350
91 bis 120 Tage 2.349 479
121 bis 180 Tage 63 912
181 bis 365 Tage 2.473 1.369
Über 365 Tage 5.583 3.126
davon wertgemindert 2.595 4.046

Der Buchwert der wertberichtigten Forderungen stellt sich wie folgt dar:

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Buchwert vor Wertberichtigung 5.000 8.319
abzüglich Wertberichtigung –2.405 –4.273
Buchwert nach Wertberichtigung 2.595 4.046

Die überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen beziehen sich auf eine Reihe voneinander unabhängiger Kunden, bei denen aus jüngster Vergangenheit keine Ausfälle bekannt sind. Zum Abschlussstichtag deutet nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte enthalten:

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Sonstige kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte
Sonstige 775 302
775 302
Sonstige kurzfristige nichtfinanzielle
Vermögenswerte
Forderungen aus sonstigen Steuern
(insbesondere Umsatzsteuer)
15.048 21.532
Rechnungsabgrenzungsposten 1.454 3.054
Sonstige 2.761 1.914
19.263 26.500
20.039 26.803

Die sonstigen Forderungen weisen keine nennenswerten Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters wurden keine nennenswerten Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen.

27. Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten

Restlaufzeit
Buchwert
28.02.2017
TEUR
Unter 1 Jahr
1 bis 2 Jahre
28.02.2017
28.02.2017
TEUR
TEUR
3 bis 5 Jahre
28.02.2017
TEUR
Devisentermingeschäfte mit positivem Marktwert 0 0 0 0
0 0 0 0
Restlaufzeit
Buchwert
28.02.2018
TEUR
Unter 1 Jahr
28.02.2018
TEUR
1 bis 2 Jahre
28.02.2018
TEUR
3 bis 5 Jahre
28.02.2018
TEUR
Devisentermingeschäfte mit positivem Marktwert 14.591 14.591 0 0
14.591 14.591 0 0

28. Forderungen aus Fertigungsaufträgen

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Bis zum Bilanzstichtag angefallene
Kosten, brutto
18.788 17.212
Abzüglich erhaltene Anzahlungen –1.627 –7.907
Bestand aus der Auftragsfertigung,
netto
17.161 9.304
davon Fertigungsaufträge mit
aktivischem Saldo
18.788 17.212
davon Fertigungsaufträge mit
passivischem Saldo
–1.627 –7.907

Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden angefallene Umsatzerlöse (entspricht angefallenen Auftragskosten) in Höhe von 16.743 TEUR (Vorjahr: 13.697 TEUR) erfasst.

29. Liquide Mittel

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten 48.248 63.476
Kassenbestand 27 12
48.275 63.488

30. Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Geschäftsjahre 2016/17 und 2017/18 ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Das Grundkapital der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem Vorjahr 45.790 TEUR und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt.

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr 221.459 TEUR.

In den übrigen Rücklagen sind folgende Posten, die alle im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, zusammengefasst, wobei sämtliche Effekte den Anteilseignern der FACC AG zuzuordnen sind.

  • Rücklage aus Währungsumrechnung: Differenzen aus der Währungsumrechnung nach Steuern
  • Bewertungsrücklage "zur Veräußerung verfügbar": Wertänderung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten sonstigen finanziellen Vermögenswerte
  • Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste: Neubewertungseffekte bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern nach IAS 19
  • Hedging-Rücklage: Wertänderungen von Sicherungsgeschäften; bei diesen Sicherungsgeschäften handelt es sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwährungen (Cashflow Hedges).

Die Hedging-Rücklage (nach Steuern) hat sich wie folgt entwickelt:

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Stand am 1. März –9.727 –9.466
Veränderung der unrealisierten Gewinne
(+)/Verluste (–)
–9.466 4.598
Realisierte Gewinne (–)/Verluste (+), die
in die Konzern-Gewinn- und Verlustrech
nung umgebucht wurden – Erfassung im
Betriebsergebnis (EBIT)
9.727 9.466
Stand am 28. Februar –9.466 4.598

Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss betreffen die CoLT Prüf und Test GmbH, St. Martin, Österreich, mit einer Quote von 9 %. Die Bilanzsumme sowie das Ergebnis vor Steuern betragen unter 1 % der Konzernwerte, daher wird auf die Darstellung von zusammengefassten Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss verzichtet.

Kapitalmanagement

Zielsetzung des Kapitalmanagements der FACC AG ist es, eine starke Kapitalbasis zu erhalten, um den spezifischen Unternehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigenkapital nach IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 % angestrebt.

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Eigenkapital 269.686 323.094
Bilanzsumme 685.372 703.558
Eigenkapitalquote in % 39,3 % 45,9 %

Einige Kreditverträge mit Banken enthalten Financial Covenants hinsichtlich der Eigenkapitalquote im Konzern, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden alle diesbezüglichen Kapitalanforderungen erfüllt (siehe auch Note 34).

31. Investitionszuschüsse

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Investitionszuschüsse, kurzfristiger Teil 1.165 1.130
Investitionszuschüsse, langfristiger Teil 12.381 11.405
13.546 12.535

Investitionszuschüsse sind meist an Auflagen gebunden, die über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Mindestanzahl an Beschäftigten, die gehalten werden muss, sowie um die Auflage, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern.

32. Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Abfertigungen 7.333 7.449
Jubiläumsgelder 1.712 1.819
9.045 9.268

Der Bewertung liegen nachfolgende Annahmen zugrunde:

28.02.2017 28.02.2018
Diskontierungszinssatz 1,70 % 1,90 %
Gehaltssteigerungen 2,00 % 2,00 %
Fluktuation Angestellte/Arbeiter 4,16 %/3,57 % 3,85 %/3,44 %
Pensionseintrittsalter Frauen/Männer 60/65 Jahre 60/65 Jahre
Lebenserwartung AVÖ 2008-P AVÖ 2008-P

Abfertigungen

Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Stand am 1. März 7.288 7.333
Dienstzeitaufwand 350 349
Zinsaufwand 133 120
Erfolgte Zahlungen –308 –111
Neubewertung in der Periode 223 –364
Sonstige Effekte –353 122
Stand am 28. Februar 7.333 7.449
Duration in Jahren 14,77 13,75

Eine Erhöhung/Verminderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 Prozentpunkte hätte folgende Auswirkung auf die Verpflichtung:

Verringerung
um 0,25 Pro
zentpunkte
TEUR
Erhöhung
um 0,25 Pro
zentpunkte
TEUR
Veränderung der Verpflichtung
zum 28. Februar 2017
322 –307
Veränderung der Verpflichtung
zum 28. Februar 2018
303 –290

Jubiläumsgelder

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Stand am 1. März 1.463 1.712
Dienstzeitaufwand 224 291
Zinsaufwand 29 26
Erfolgte Zahlungen –40 –17
Neubewertung in der Periode 36 –193
Stand am 28. Februar 1.712 1.819

Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldern werden im Personalaufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Aus beitragsorientierten Vorsorgeplänen (Pensionskasse und Mitarbeitervorsorgekasse in Österreich) wurden im Geschäftsjahr 2017/18 1.936 TEUR (Vorjahr: 1.862 TEUR) gezahlt.

Die Neubewertungseffekte setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen:

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Änderung von Erwartungswerten –31 –190
Änderung demografischer Annahmen –42 15
Änderung finanzieller Annahmen 296 –189
223 –364

Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensionseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen – ausgenommen sind versicherungsmathematische Verluste – werden im Posten "Personalaufwand" in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

33. Sonstige Rückstellungen

Fristigkeit
Stand am
01.03.2016
TEUR
Zuführung
TEUR
Verbrauch/
Auflösung
TEUR
Aufzinsung
TEUR
Stand am
28.02.2017
TEUR
Unter
1 Jahr
TEUR
Über
1 Jahr
TEUR
Gewährleistungen 2.898 7.967 –2.736 0 8.128 8.128 0
Projektbezogene Rückstellungen 17.190 9.371 0 0 26.561 366 26.195
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten 713 762 –713 0 761 761 0
Sonstige 9.748 4.119 –10.152 0 3.714 3.714 0
30.549 22.219 –13.601 0 39.164 12.969 26.195
Fristigkeit
Stand am
01.03.2017
TEUR
Zuführung
TEUR
Verbrauch/
Auflösung
TEUR
Aufzinsung
TEUR
Stand am
28.02.2018
TEUR
Unter
1 Jahr
TEUR
Über
1 Jahr
TEUR
Gewährleistungen 8.128 3.345 –7.398 0 4.075 4.075 0
Projektbezogene Rückstellungen 26.561 1.063 –18.905 101 8.819 0 8.819
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten 761 297 –277 0 781 781 0
Sonstige 3.714 3.383 –2.704 0 4.393 4.393 0
39.164 8.088 –29.285 101 18.068 9.249 8.819

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten personenbezogene Rückstellungen in Höhe von 2.438 TEUR.

Es wird in Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen ausschließlich für konkrete Verpflichtungen eine Rückstellung zum Ansatz gebracht.

34. Finanzverbindlichkeiten

Restlaufzeit
Buchwert
28.02.2017
TEUR
Unter 1 Jahr
28.02.2017
TEUR
1 bis 2 Jahre
28.02.2017
TEUR
3 bis 5 Jahre
28.02.2017
TEUR
Über 5 Jahre
28.02.2017
TEUR
Nominal
verzinsung
in %
Anleihe FACC Operations GmbH
Fixe Verzinsung (Nominale: 90.000 TEUR) 89.416 0 0 89.416 0 4,00
Schuldscheindarlehen
Fixe Verzinsung (Nominale: 17.500 TEUR) 17.500 2.500 0 15.000 0 2,82 bis 3,70
Variable Verzinsung (Nominale: 24.500 TEUR) 24.500 5.500 0 19.000 0 6M-Euribor
+1,20 bis 2,25
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Fixe Verzinsung 52.879 7.823 14.457 16.551 14.048 0,50 bis 4,83
Variable Verzinsung 32.168 27.027 1.027 3.081 1.033 3M-Euribor
+0,80 bis 1,75
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Variable Verzinsung 18.996 878 582 1.796 15.740 6M-Euribor
+1,95
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 9.833 10.567 0 –734 0
245.292 54.295 16.066 144.110 30.821
Restlaufzeit
Buchwert
28.02.2018
TEUR
Unter 1 Jahr
28.02.2018
TEUR
1 bis 2 Jahre
28.02.2018
TEUR
3 bis 5 Jahre
28.02.2018
TEUR
Über 5 Jahre
28.02.2018
TEUR
Nominal
verzinsung
in %
Anleihe FACC Operations GmbH
Fixe Verzinsung (Nominale: 90.000 TEUR) 89.589 0 0 89.589 0 4,00
Schuldscheindarlehen
Fixe Verzinsung (Nominale: 15.000 TEUR) 15.000 0 15.000 0 0 3,70
Variable Verzinsung (Nominale: 19.000 TEUR) 19.000 0 19.000 0 0 6M-Euribor
+2,25
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Fixe Verzinsung 46.724 14.444 9.259 9.348 13.672 0,50 bis 4,83
Variable Verzinsung 38.195 34.081 1.027 3.087 0 3M-Euribor
+0,80 bis 1,75
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Fixe Verzinsung 2.067 260 264 816 728 1,50 bis 1,55
Variable Verzinsung 18.925 582 590 1.821 15.932 6M-Euribor
+1,95
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 15.943 16.395 0 –451 0
245.443 65.762 45.140 104.210 30.332

Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten.

Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, durch Garantieleistungen der AWS, durch Bundeshaftungen für Kredite im Rahmen von Förderübereinkommen durch die Forschungsförderungsgesellschaft sowie durch Sicherungsübereignungen von Maschinen gesichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120 % des zur Verfügung gestellten Rahmens besichert. Zur Inanspruchnahme begünstigter Zinssätze für Forschungsförderungsdarlehen ist die Einhaltung bestimmter Auflagen erforderlich. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR).

Im Zusammenhang mit der begebenen Anleihe hat die FACC Operations GmbH als Emittentin Zusicherungen hinsichtlich einer bestimmten Höhe der Dividende gemessen am Jahresüberschuss und hinsichtlich einer bestimmten Eigenkapitalquote, die durch Ausschüttungen nicht unterschritten werden darf, gegeben. So dürfen nicht mehr als 50 % des Jahresüberschusses an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Zusätzlich darf durch eine Ausschüttung eine Eigenkapitalquote von 30 % nicht unterschritten werden. Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Im Rahmen der Begebung des Schuldscheindarlehens wurde ein Covenant vereinbart, gemäß dem die FACC Operations GmbH als Emittentin eine Eigenkapitalquote im Konzern von mindestens 30 % bzw. nach Abzug der aktivierten Entwicklungskosten eine Eigenkapitalquote von 20 % aufweisen muss. Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Im Zusammenhang mit dem Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (Buchwert in Höhe von 33.000 TEUR) der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) hat die FACC Operations GmbH als Kreditnehmerin Zusicherungen hinsichtlich einer bestimmten Konzerneigenkapitalquote (35 %) gegeben. Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht des Gläubigers.

Sämtliche Zusicherungen wurden zum 28. Februar 2018 bzw. zum 28. Februar 2017 eingehalten.

Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:

28.02.2017 28.02.2018
TEUR
961 1.270
4.716 5.021
18.753 19.969
24.430 26.260
–5.434 –5.268
18.996 20.993
TEUR

35. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Sonstige kurzfristige finanzielle
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Mitarbeitern
16.979 20.555
Sonstige 318 16
17.297 20.571
Sonstige kurzfristige nichtfinanzielle
Verbindlichkeiten
Verpflichtungen aus sozialer Sicherheit 3.925 3.884
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Finanzamt
138 228
Rechnungsabgrenzungsposten 873 530
Sonstige 5.201 5.035
10.136 9.677
27.433 30.248

36. Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten

Restlaufzeit
Buchwert
28.02.2017
TEUR
Unter 1 Jahr
28.02.2017
TEUR
1 bis 2 Jahre
28.02.2017
TEUR
3 bis 5 Jahre
28.02.2017
TEUR
Devisentermingeschäfte mit negativem Marktwert 19.179 15.634 3.544 0
19.179 15.634 3.544 0
Restlaufzeit
Buchwert
28.02.2018
TEUR
Unter 1 Jahr
28.02.2018
TEUR
1 bis 2 Jahre
28.02.2018
TEUR
3 bis 5 Jahre
28.02.2018
TEUR
Devisentermingeschäfte mit negativem Marktwert 681 0 681 0
681 0 681 0

Das Kontraktvolumen der Zins- und Fremdwährungsderivate setzt sich gegliedert nach Fälligkeiten wie folgt zusammen:

Restlaufzeit
Währung Volumen
in Tausend
Unter 1 Jahr
in Tausend
1 bis 2 Jahre
in Tausend
3 bis 5 Jahre
in Tausend
Stand am 28. Februar 2017:
Devisentermingeschäfte
USD 330.000 270.000 60.000 0
Stand am 28. Februar 2018:
Devisentermingeschäfte
USD 360.000 260.000 100.000 0

Devisentermingeschäfte wurden zur Absicherung des Währungsrisikos aus Produktverkäufen, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns erfolgen, abgeschlossen. Zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IAS 39 abgebildet. Devisentermingeschäfte, die nicht als Cashflow Hedges erfasst sind, werden als freistehende Derivate abgebildet.

Für die abgesicherten Transaktionen in Fremdwährung wird ein Eintreten im Laufe der gesicherten Zeiträume erwartet. Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften, die erfolgsneutral in der Hedging-Rücklage im Eigenkapital erfasst sind, werden in jener Periode/jenen Perioden erfolgswirksam in das Periodenergebnis umgebucht, in der/denen sich die abgesicherte erwartete Transaktion erfolgswirksam auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Dies erfolgt im Allgemeinen innerhalb von maximal 36 Monaten nach dem Bilanzstichtag.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSS-RECHNUNG

Die Konzernkapitalflussrechnung von FACC zeigt, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Zahlungsmittel (Fonds der liquiden Mittel) enthalten Kassabestände, erhaltene Schecks und jederzeit verfügbare Bankguthaben.

In der Konzernkapitalflussrechnung sind die Veränderungen der dargestellten Bilanzposten nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte aus der Währungsumrechnung und sonstige nicht zahlungswirksame Geschäftsfälle neutralisiert werden.

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Fremdwährungseffekte 3.621 20.346
Bewertung Derivate im betrieblichen
Ergebnis
–8.822 –14.354
Bildung aktiv/passiv latenter Steuern –788 –581
Wertberichtigung auf Vorräte 400 1.444
Übrige sonstige unbare Erträge/Auf
wendungen
1.082 3.145
–4.507 10.000

In den übrigen sonstigen unbaren Erträgen/Aufwendungen sind im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen enthalten.

Zahlungs
wirksame
Veränderung
Zahlungsunwirksame
Veränderung
Buchwert
01.03.2017
TEUR
Veränderung
TEUR
Finanzie
rungsleasing
TEUR
Transaktions
kosten
TEUR
Sonstige
TEUR
Buchwert
28.02.2018
TEUR
Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) 42.000 –8.000 0 0 0 34.000
Anleihe 89.416 0 0 173 0 89.589
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
(kurz- und langfristig)
113.876
245.292
5.090
–2.910
1.996
1.996
0
173
892
892
121.854
245.443

ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

37. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Finanzinstrumente werden in drei Ebenen klassifiziert, welche die Bewertungssicherheit widerspiegeln. FACC verwendet folgende Hierarchiestufen, um Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen:

Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für ein spezifisches Finanzinstrument

Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt beobachtbar sind

Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.

Art Bewertungstechnik Wesentliche nicht beobachtbare
Inputfaktoren
Zusammenhang zwischen we
sentlichen nicht beobachtbaren
Inputfaktoren und der Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
Finanzinstrumente
Wertpapiere (notiert) Aktueller Börsekurs
am Bilanzstichtag
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Devisentermingeschäfte Der beizulegende Zeitwert wird er
mittelt unter Anwendung notierter
Terminkurse zum Abschlussstich
tag und Netto-Barwertberech
nungen basierend auf Zinsstruk
turkurven mit hoher Bonität in
entsprechenden Währungen.
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Nicht zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Finanzinstrumente
Anleihen Aktueller Börsekurs am
Bilanzstichtag
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Übrige verzinsliche Verbindlichkeiten Diskontierung der Cashflows Risikoaufschlag für eigenes
Bonitätsrisiko
Nicht anwendbar

Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen.

38. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen

Beizulegender Zeitwert
Buchwert
28.02.2017
TEUR
Gesamt
28.02.2017
TEUR
Stufe 1
28.02.2017
TEUR
Stufe 2
28.02.2017
TEUR
Stufe 3
28.02.2017
TEUR
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens
werte – Kategorie "Kredite und Forderungen"
Langfristige Forderungen 27.866 0 0 0 0
Sonstige langfristige Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) 44 0 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 98.875 0 0 0 0
Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden 18.788 0 0 0 0
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 28.533 0 0 0 0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 775 0 0 0 0
Liquide Mittel 48.275 0 0 0 0
223.156 0 0 0 0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte –
Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar"
Sonstige langfristige Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) 421 421 421 0 0
421 421 421 0 0
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden –
Kategorie "Sonstige finanzielle Schulden"
Finanzverbindlichkeiten 245.292 251.843 95.967 0 155.876
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 58.182 0 0 0 0
Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden 1.627 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 1.813 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 17.297 0 0 0 0
324.211 251.843 95.967 0 155.876
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden –
Kategorie "Beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente"
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 19.179 19.179 0 19.179 0
19.179 19.179 0 19.179 0
Beizulegender Zeitwert
Buchwert
28.02.2018
TEUR
Gesamt
28.02.2018
TEUR
Stufe 1
28.02.2018
TEUR
Stufe 2
28.02.2018
TEUR
Stufe 3
28.02.2018
TEUR
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens
werte – Kategorie "Kredite und Forderungen"
Langfristige Forderungen 24.614 0 0 0 0
Sonstige langfristige Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) 43 0 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 86.061 0 0 0 0
Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden 17.212 0 0 0 0
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 13.626 0 0 0 0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 302 0 0 0 0
Liquide Mittel 63.488 0 0 0 0
205.347 0 0 0 0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte –
Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar"
Sonstige langfristige Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) 413 413 413 0 0
413 413 413 0 0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte –
Kategorie "Beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente"
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 14.591 14.591 0 14.591 0
14.591 14.591 0 14.591 0
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden –
Kategorie "Sonstige finanzielle Schulden"
Finanzverbindlichkeiten 245.443 252.208 96.354 0 155.854
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.875 0 0 0 0
Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden 7.907 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 3.548 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 20.571 0 0 0 0
326.345 252.208 96.354 0 155.854
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden –
Kategorie "Beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente"
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 681 681 0 681 0
681 681 0 681 0

39. Finanzielle Risiken

Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht für Spekulationszwecke.

Die Treasury-Abteilung des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.

Währungsrisiko

Während fast alle Verkäufe der FACC in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere EUR, an.

Nachfolgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte nach Währungen.

28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, kurzfristig
98.875 86.061
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, langfristig
8.684 2.299
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 18.788 17.212
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen, kurzfristig
28.533 13.626
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen, langfristig
0 4.750
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 20.039 26.803
Langfristige Forderungen 19.182 22.315
194.101 173.066
USD 119.582 114.540
EUR 74.519 58.526
194.101 173.066

Daher hätte eine nachteilige Veränderung von Wechselkursen, vor allem des Verhältnisses USD-EUR, wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis und die Finanzlage der FACC. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im USD-EUR-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.

Die Sicherungsstrategien der Treasury-Abteilung des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.

Das Risikomanagement der Treasury-Abteilung des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) zumindest zu 80 % zu besichern (Hedge-Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden.

Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Eine Veränderung des EUR-USD-Wechselkurses um 5 % hätte nachfolgende Auswirkungen:

Erhöhung (+)/Verminderung (–) Abwertung um 5 % Aufwertung um 5 %
28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
28.02.2017
TEUR
28.02.2018
TEUR
Veränderung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 4.134 3.748 –3.740 –3.391
Veränderung im sonstigen Ergebnis –12.006 –13.422 11.108 8.696
Veränderung im Eigenkapital –7.872 –9.674 7.368 5.305

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 255 TEUR (Vorjahr: 270 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine betragsmäßig gleiche Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals ergeben.

Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Liquiditätsrisiko

Ein wesentliches Ziel des Risikomanagements von FACC ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für aktuelle und zukünftige Verpflichtungen sicherzustellen. Die wichtigsten Steuerungsgrößen dafür sind die Maximierung des Free Cashflow durch Kostensenkungen, aktives Working Capital Management sowie die Reduktion der Investitionsausgaben.

Liquiditätsrisiken liegen insbesondere darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen und Maßnahmen zur Verringerung des Working Capitals sowie der zahlungsrelevanten Fixkosten nur unzureichend oder nur mit Verzögerung umgesetzt werden.

Zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird eine Reserve in Form von Bankguthaben sowie von ungenutzten Kreditlinien bei Banken vorgehalten. Bei Bedarf werden überschüssige liquide Mittel in nichtspekulative, hochliquide Finanzinstrumente investiert. Dies sind hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgelder, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt.

Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2018 stehen der FACC ungenützte Kreditlinien in Höhe von 64.000 TEUR (Vorjahr: 61.000 TEUR) zur Verfügung.

Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

Buchwert
28.02.2017
TEUR
Gesamt
28.02.2017
TEUR
Zahlungsverpflichtungen
Unter 1 Jahr
28.02.2017
TEUR
2 bis 5 Jahre
28.02.2017
TEUR
Über 5 Jahre
28.02.2017
TEUR
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden –
Kategorie "Sonstige finanzielle Schulden"
Anleihe FACC Operations GmbH 89.416 104.400 3.600 100.800 0
Schuldscheindarlehen 42.000 44.736 9.050 35.686 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 85.047 97.931 36.367 40.027 21.537
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 18.996 22.574 961 3.784 17.829
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 9.833 9.832 10.567 –735
Finanzverbindlichkeiten 245.292 279.473 60.545 179.562 39.366
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 58.182 58.182 58.182 0 0
Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden 1.627 1.627 1.627 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 1.813 1.813 1.813 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 17.297 17.297 17.297 0 0
324.211 358.392 139.464 179.562 39.366
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden –
Kategorie "Beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente"
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 19.179 19.179 15.635 3.544 0
Buchwerte/Vertragliche Cashflows 343.390 377.571 155.098 183.106 39.366
Zahlungsverpflichtungen
Buchwert
28.02.2018
TEUR
Gesamt
28.02.2018
TEUR
Unter 1 Jahr
28.02.2018
TEUR
2 bis 5 Jahre
28.02.2018
TEUR
Über 5 Jahre
28.02.2018
TEUR
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden –
Kategorie "Sonstige finanzielle Schulden"
Anleihe FACC Operations GmbH 89.589 100.800 3.600 97.200 0
Schuldscheindarlehen 34.000 35.686 939 34.747 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 84.919 87.905 45.778 24.987 17.140
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 20.992 24.342 1.270 5.021 18.051
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 15.943 15.960 16.411 –451 0
Finanzverbindlichkeiten 245.443 264.693 67.998 161.504 35.191
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.875 48.875 48.875 0 0
Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden 7.907 7.907 7.907 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 3.548 3.548 3.548 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 20.571 20.571 20.571 0 0
326.344 345.594 148.899 161.504 35.191
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden –
Kategorie "Beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente"
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 681 681 0 681 0
Buchwerte/Vertragliche Cashflows 327.025 346.275 148.899 162.185 35.191

Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen in obenstehender Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungsströme aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen unterworfen sind. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.

Kreditrisiko

Der Konzern ist in der Flugzeugindustrie tätig und hat zwei Hauptkunden. Daher ist dieser durch die begrenzte Anzahl an Flugzeugproduzenten einer Konzentration des Kreditrisikos ausgesetzt.

Der Konzern ist einem Kreditrisiko hinsichtlich der Nichterfüllung durch Vertragspartner ausgesetzt. Der Konzern hat Richtlinien zur Begrenzung von Kreditrisiken eingeführt. Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen erfolgen an Kunden entsprechender Kreditwürdigkeit. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Neukunden werden durch Bonitätsbeurteilungen hinsichtlich des Ausfallrisikos beurteilt. Auch die Bonität bestehender Kunden wird regelmäßig überwacht. Ab einer festgelegten Größenordnung wird eine Kundenforderung gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken erwachsen auch aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Banken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur bei Banken und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität.

Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert von jedem finanziellen Vermögenswert in der Bilanz.

Die Altersstruktur der nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird unter Note 26 dargestellt.

SONSTIGE ANGABEN

40. Organbezüge

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Aufsichtsrats der FACC AG, die die gleichen Funktionen auch in der FACC Operations GmbH ausführen, stellen sich zum 28. Februar 2018 wie folgt dar:

Name Erfolgsunab
hängig 2016/17
TEUR
Abfertigung
2016/17
TEUR
Pensionsvor
sorge 2016/17
TEUR
Summe
2016/17
TEUR
Robert Machtlinger 294 –4 8 298
Aleš Stárek (seit 1. Oktober 2016) 107 15 0 122
Yongsheng Wang (seit 25. Februar 2016) 147 0 0 147
Walter Stephan (bis 24. Mai 2016) 103 0 0 103
651 11 8 670
Name Erfolgsunab
hängig 2017/18
TEUR
Abfertigung
2017/18
TEUR
Pensionsvor
sorge 2017/18
TEUR
Summe
2017/18
TEUR
Robert Machtlinger 387 39 61 487
Andreas Ockel (seit 2. November 2017) 116 20 33 169
Aleš Stárek 262 36 0 297
Yongsheng Wang 174 31 0 205
938 126 94 1.158

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr für ihre Tätigkeit Vergütungen von insgesamt 161 TEUR (Vorjahr: 177 TEUR) gewährt.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats der FACC AG.

41. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises der FACC AG wurden im Zeitraum 1. März 2017 bis 28. Februar 2018 zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen.

Forderungen
28.02.2017
TEUR
Verbindlichkeiten
28.02.2017
TEUR
Umsatzerlöse
2016/17
TEUR
Aufwendungen
2016/17
TEUR
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern: 0 0 0 0
Gemeinschaftsunternehmen, an dem das
Mutterunternehmen beteiligt ist
28.533 1.813 16.663 195
28.533 1.813 16.663 195
Forderungen
28.02.2018
TEUR
Verbindlichkeiten
28.02.2018
TEUR
Umsatzerlöse
2017/18
TEUR
Aufwendungen
2017/18
TEUR
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern: 24 0 1.050 0
Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen
beteiligt ist
18.352 3.548 7.975 19.565
18.376 3.548 9.025 19.565

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

42. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte (IAS 36, IAS 38, IFRS 3, IAS 23)

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer (IAS 38, IAS 36)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Software Abschreibung über 3 bis 10 Jahre (linear)
Belieferungsrechte Abschreibung über die gelieferten bzw. noch zu
liefernden Shipsets

Belieferungsrechte sind Zahlungen für das Recht, bestimmte Luftfahrtbauteile an den Kunden zu liefern.

Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte (IAS 38, IAS 36)

Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Forschungs- und Entwicklungskosten (IAS 38, IAS 36, IAS 23)

Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst.

Der Konzern aktiviert Entwicklungskosten, wenn die Kriterien gemäß IAS 38.57 erfüllt sind, auf Basis der projektbezogenen Kosten. Sofern es sich um einen qualifizierten Vermögenswert handelt, werden die mit der Herstellung in Zusammenhang stehenden Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 aktiviert.

In der Entwicklungsphase werden die Kosten unter Anlagen in Bau ausgewiesen. Solange ein Entwicklungsprojekt nicht abgeschlossen ist, erfolgt eine jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit der aufgelaufenen aktivierten Beträge, soweit nicht darüber hinaus zu weiteren Zeitpunkten Hinweise dafür bestehen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte.

Mit dem Zeitpunkt der Serienreife erfolgt die Abschreibung auf Basis der erwarteten (noch) zu liefernden Shipsets. Die zukünftige Liefermenge wird auf Basis des in der Luftfahrtbranche verwendeten Airline Monitors (von Dritten erstellte Marktprognose) sowie aktueller Kundenprognosen ermittelt. Die zukünftige Liefermenge wird zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt, wobei der Planungshorizont, abhängig vom Status des Projekts (Neuprojekt oder laufendes Projekt mit Restlaufzeit), maximal 20 Jahre beträgt.

Bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Entwicklungsprojektes (inklusive seiner direkt zurechenbaren Vermögenswerte am Bewertungsstichtag) seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen ausgewiesen.

Firmenwerte (IFRS 3, IAS 36)

Der erstmalige Ansatz resultiert aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen und ergibt sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Tochterunternehmens gegenüber dem anteiligen, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens.

Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.

Für Zwecke des Werthaltigkeitstests werden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) bzw. Gruppen von CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen. Jene CGU oder Gruppe von CGUs, auf die die Firmenwerte alloziert werden, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf welcher die Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Die Firmenwerte werden intern auf Segmentebene überwacht.

Der Wertminderungsaufwand einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch die Gegenüberstellung des bisher fortgeführten Buchwerts (inklusive zugeordnetem Firmenwert) mit dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert errechnet. Sofern der ermittelte Betrag den fortgeführten Buchwert unterschreitet, ist in Höhe dieser Differenz eine Wertminderung auf den Firmenwert vorzunehmen. Ein darüber hinausgehender Abwertungsbedarf ist auf die verbleibenden Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Verhältnis zum Buchwert zu verteilen.

Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests wurde der Nutzungswert herangezogen, welcher den Barwert der zukünftigen geschätzten Cashflows vor Steuern darstellt. Diese Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus der vom Management verabschiedeten Mehrjahresplanung abgeleitet wurden. Cashflows nach dieser Mehrjahresperiode werden unter Nutzung von Wachstumsraten extrapoliert, wobei diese die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des Geschäftsbereichs, in dem die CGU tätig ist, nicht übersteigt.

Die Diskontierung der Cashlows erfolgt mittels eines marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewogenen Kapitalkostensatzes (WACC) vor Steuern, der größtenteils auf Basis von extern verfügbareren Kapitalmarktdaten ermittelt wurde.

Sachanlagen (IAS 16, IAS 36, IAS 23)

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten.

Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer:

Gebäude 10 bis 50 Jahre
Investitionen in fremde Gebäude 33 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 33 Jahre
Geschäftsausstattung 5 bis 14 Jahre
Fahrzeuge 5 bis 8 Jahre

Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Gewinne bzw. Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Leasing (IAS 17)

Die Zuordnung eines Leasinggegenstands zum Leasinggeber oder Leasingnehmer erfolgt nach dem Kriterium der Zuordenbarkeit aller wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasinggegenstand verbunden sind.

Finanzierungsleasing: Die Aktivierung des Leasingobjekts erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen zum Anschaffungszeitpunkt. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert.

Die Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder, wenn kürzer, über die Laufzeit des Leasingvertrags.

Operatives Leasing: Mietzahlungen werden in gleichmäßigen Raten über die Leasingdauer verteilt und als Aufwand im operativen Ergebnis erfasst.

Vorräte (IAS 2)

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. Bei der Bewertung der Vorräte kommt das gleitende Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung. Bei der Ermittlung der Herstellkosten werden die direkt zurechenbaren Kosten und die anteiligen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter Annahme einer Normalauslastung einbezogen.

Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungskosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettoverkaufspreises berücksichtigt.

Wertberichtigungen auf Vorräte werden bei reduziertem Nettoveräußerungspreis oder langer Lagerdauer vorgenommen. Diese sogenannten Lagerhüter (Slow Moving Items) werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden Materialien bezeichnet, welche eine Lagerdauer von über 24 Monaten aufweisen.

Fertigungsaufträge (IAS 11, IAS 18)

Bei Fertigungsaufträgen (kundenspezifischer Fertigung) sind die Auftragserlöse und Auftragskosten entsprechend dem Leistungsfortschritt am Abschlussstichtag zu erfassen, sofern das Ergebnis des Fertigungsauftrags verlässlich zu schätzen ist. Der Leistungsfortschritt ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten.

Kann das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringlich sind (Zero-Profit-Methode). Die Realisierung des Gewinns erfolgt bei Beendigung des Fertigungsauftrags.

Die Erfassung der Auftragserlöse erfolgt bei FACC anhand der Zero-Profit-Methode, da das Ergebnis aus einem Fertigungsauftrag aufgrund der besonderen Spezifikation der Aufträge regelmäßig nicht verlässlich ermittelt werden kann.

Drohende Verluste werden sofort als Aufwand realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden.

Öffentliche Zuwendungen (IAS 20)

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.

Öffentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermögen werden unter dem Posten Investitionszuschüsse innerhalb der langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Investitionszuschüsse werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.

Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern (IAS 19)

Leistungsorientierte Pläne

Leistungsorientierte Pläne betreffen Abfertigungsverpflichtungen in Österreich für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 2002 begründet wurde .

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.

Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.

Für einzelvertragliche vereinbarte Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG wird der erwartete Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beitragsorientierte Pläne

Beitragsorientierte Pläne bestehen für Mitarbeiter in Österreich, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wurde, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, sowie für einzelvertragliche Pensionsvereinbarungen.

Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet. Diese werden in der Periode als Aufwendungen erfasst, für die sie entrichtet werden.

Sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern

Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monatslohns zu leisten.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.

Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst.

Sonstige Rückstellungen (IAS 37)

Sonstige Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperiode verlässlich geschätzt werden kann.

Ertragsteuern (IAS 12)

Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist.

Der Ertragsteueraufwand (die Ertragsteuergutschrift) umfasst die tatsächlichen Steuern und die latenten Steuern.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Verbindlichkeitenmethode). Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze, die bei der Umkehr der temporären Differenzen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erwarten sind, herangezogen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden.

Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (fünf Jahre) wahrscheinlich erscheint.

Veränderungen der Steuern führen grundsätzlich zu Steueraufwendungen bzw. -erträgen. Steuern auf im sonstigen Ergebnis erfasste Sachverhalte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte werden erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt.

Finanzinstrumente (IAS 32, IAS 39, IFRS 7, IFRS 13)

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind.

Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die hier aufgeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen.

Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Schulden spiegelt die Auswirkung des Risikos der Nichterfüllung von Seiten der Gegenpartei wider. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wird das Kreditrisiko der Banken anhand von deren Ratings berücksichtigt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer finanziellen Schuld wird das eigene Kreditrisiko anhand des Ratings durch Banken berücksichtigt.

Für alle derivativen Finanzinstrumente und Wertpapiere liegen Marktwerte vor, für die sonstigen Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand der diskontierten erwarteten Cashflows.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden am Handelstag erfasst.

Wertminderungen werden für alle Finanzinstrumente erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Wertminderungsgrunds wird eine Wertaufholung erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme von Eigenkapitalinstrumenten der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar", die erfolgsneutral zugeschrieben werden.

Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere)

Kategorie "zur Veräußerung verfügbar": Die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert (Börsekurs). Bei Veräußerung wird der bisher erfolgsneutral erfasste unrealisierte Gewinn bzw. Verlust ergebniswirksam im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Kategorie "Kredite und Forderungen": Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen auf Wertberichtigungskonten durchgeführt. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Überfälligkeit auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Daneben erfolgt zusätzlich eine Einzelbeurteilung von Kunden, in welche die bisherigen Erfahrungen, dessen Bonität sowie etwaige Sicherheiten mit einfließen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Langfristige Forderungen werden zusätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst.

Liquide Mittel

Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag.

Verbindlichkeiten

Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IAS 39 zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht erfüllt sind, werden gemäß IAS 39 als "zu Handelszwecken gehalten" klassifiziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Positionen Finanzerträge oder Finanzaufwendungen bzw. Sonstige betriebliche Erträge oder Sonstige betriebliche Aufwendungen (sofern sich diese Derivate auf bilanzierte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten beziehen) erfasst.

Zinserträge und -aufwendungen aus Zinsderivatgeschäften werden im Finanzergebnis in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Cashflow Hedge

Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimmten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen.

Zur Herstellung der periodengerechten Kompensation der Auswirkungen der abgesicherten Transaktion und des Sicherungsinstruments in der Erfolgsrechnung werden die besonderen Bestimmungen des IAS 39 über Hedge Accounting angewendet. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden Marktwerte werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Rücklagen für Cash Flow Hedges ausgewiesen. Die Rücklage für Cashflow Hedges wird in der Periode erfolgswirksam aufgelöst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung (IAS 11, IAS 18)

Erträge aus Lieferungen werden realisiert, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem gelieferten Gegenstand auf den Käufer übergegangen sind. Erträge aus Dienstleistungen werden über den Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht werden, erfasst. Hinsichtlich der Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen wird auf den Punkt Fertigungsaufträge (IAS 11, IAS 18) oben verwiesen.

Operative Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

Fremdwährungsbewertung (IAS 21)

Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst.

Konzerngeldflussrechnung (IAS 7)

Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cashflow aus der Betriebstätigkeit die indirekte Methode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbestand und den kurzfristigen Finanzmitteln.

43. Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung)

Folgende Änderungen von Standards sind im Geschäftsjahr 2017/18 erstmals verpflichtend anzuwenden:

• Änderung zu IAS 7 (Angabeninitiative)

Mit der Änderung zu IAS 7 (Kapitalflussrechnung) sind zusätzliche Angaben zu Ein- und Auszahlungen von Finanzverbindlichkeiten, die im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden, zu machen. Bezüglich dieser Angaben wird auf den Punkt Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung im Anhang verwiesen.

• Änderung zu IAS 12 (Ansatz latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste)

Die Änderungen an IAS 12 präzisieren die Bilanzierung von latenten Steueransprüchen in Zusammenhang mit unrealisierten Verlusten bei erworbenen Schuldinstrumenten. Abwertungen auf den niedrigeren Marktwert von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, welche aus einer Veränderung des Marktzinsniveaus resultieren, führen zu abzugsfähigen temporären Differenzen. Diese Änderung hat keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.

Bereits veröffentlichte Standards und Interpretationen, welche erst ab späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind:

Standard/Interpretation Anwendungs
pflicht
lt. IASB
Übernahme
durch EU
zum 26.03.2018
Auswirkungen
auf den Konzern
abschluss
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2015–2017 12.12.2017 01.01.2019 Ja Nein
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Kundenverträgen 28.05.2014 01.01.2018 Ja Siehe unten
IFRS 15
(Änderung)
Umsatzerlöse aus Kundenverträgen – Klarstellung 12.04.2016 01.01.2018 Ja Siehe unten
IFRS 4
(Änderung)
Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente (gemeinsam mit
IFRS 4 Versicherungsverträge)
12.09.2016 01.01.2018 Ja Nein
IFRS 9 Finanzinstrumente 24.07.2014 01.01.2018 Ja Siehe unten
IFRS 2
(Änderung)
Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit
anteilsbasierter Vergütung
20.06.2016 01.01.2018 Ja Nein
IAS 40
(Änderung)
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 08.12.2016 01.01.2018 Ja Nein
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte
Gegenleistungen
08.12.2016 01.01.2018 Nein Siehe unten
IFRS 16 Leasingverhältnisse 13.01.2016 01.01.2019 Ja Siehe unten
IFRS 9
(Änderung)
Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 12.10.2017 01.01.2019 Nein Nein
IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwi
schen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen
oder Joint-Venture
12.10.2017 01.01.2019 Nein Nein
IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
und Joint-Ventures
12.10.2017 01.01.2019 Nein Nein
IAS 19 Planänderung, -kürzung oder -abgeltung bei Pensionsver
pflichtungen
07.02.2018 01.01.2019 Nein Nein
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 07.06.2017 01.01.2019 Nein Nein
Diverse Verbesserungen an den International Financial Reporting
Standards, Zyklus 2015–2017
12.12.2017 01.01.2019 Nein Nein
IFRS 17 Versicherungsverträge 18.05.2017 01.01.2021 Nein Nein
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten 30.06.2014 Unbestimmt1) Nein Nein

1) Derzeit ist keine Übernahme von IFRS 14 in EU-Recht vorgesehen.

IFRS 9 Finanzinstrumente legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nichtfinanziellen Posten fest. Dieser Standard ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente.

Klassifizierung – finanzielle Vermögenswerte

IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegeln. Der Standard enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard sieht die bestehenden Kategorien des IAS 39 "bis zur Endfälligkeit gehalten", "Kredite und Forderungen" sowie "zur Veräußerung verfügbar" nicht mehr vor. Derivative Finanzinstrumente, die in finanzielle Vermögenswerte eingebettet sind, werden nach IFRS 9 nicht mehr getrennt bilanziert, sondern insgesamt in die Kategorie Fair Value Through Profit or Loss klassifiziert.

Wertminderung – finanzielle Vermögenswerte und vertragliche Vermögenswerte

IFRS 9 ersetzt das Modell der eingetretenen Verluste des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der erwarteten Kreditausfälle. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.

Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte anzuwenden.

Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen bewertet:

  • Zwölf-Monats-Kreditausfälle: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
  • Kreditausfälle für die vertragliche Laufzeit: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.

Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben werden, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden.

Für die Kunden des Konzerns sind großteils Kapitalmarktdaten verfügbar, wodurch externe Parameter für das fälligkeitsabhängige Ausfallrisiko vorhanden sind. Für die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgt für die ausfallbedrohten Forderungen die Berechnung mit einer laufzeitspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeit je Kunde.

Sind für einen Kunden keine externen Parameter verfügbar, werden branchen- bzw. länderspezifische Credit Default Swap (CDS)- Spreads bzw. Anleihenrenditen (auf Einzeltitel oder Indexbasis) für die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit herangezogen.

Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. Aufgrund der hohen Bonität und der kurzfristigen Fälligkeit wird keine zusätzliche Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet.

Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Nach IFRS 9 hat der Konzern sicherzustellen, dass die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen mit den Zielen und der Strategie des Konzernrisikomanagements in Einklang steht und dass ein eher qualitativer und zukunftsorientierter Ansatz bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsgeschäfte zur Anwendung kommt. IFRS 9 führt außerdem neue Anforderungen bezüglich der Neugewichtung von Sicherungsbeziehungen ein und untersagt die freiwillige Beendigung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.

Übergang

Der Konzern wird IFRS 9 Finanzinstrumente erstmals im Geschäftsjahr 2018/2019 anwenden. Änderungen der Rechnungslegungsmethoden aufgrund der Anwendung des IFRS 9 werden grundsätzlich rückwirkend angewendet. Der Konzern wird von der Ausnahme Gebrauch machen, keine Anpassung von Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden hinsichtlich des Ausweises und der Bewertung (einschließlich der Wertminderung) zum Erstanwendungszeitpunkt vorzunehmen. Zu Beginn der ersten Berichtsperiode (1. März 2018) wären dann Differenzen zwischen den bisherigen Buchwerten und den Buchwerten zu Beginn der ersten Berichtsperiode aufgrund der Anwendung des IFRS 9 erfolgsneutral zu erfassen. Weiterhin sind die neuen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte grundsätzlich prospektiv anzuwenden. Die Bestimmung des Geschäftsmodells, in dessen Rahmen ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird, sowie die Ausübung des Wahlrechts, Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI) zu bilanzieren, sind auf Grundlage der Tatsachen und Umstände vorzunehmen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bestehen.

Erwartete Auswirkungen

Neben der grundsätzlich veränderten Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte werden mit der Umstellung zum 1. März 2018 für Hinsichtlich des geänderten Wertminderungsmodells ist FACC der Auffassung, dass die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte, unter Anwendung der Ausnahmeregelung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente, zukünftig steigen werden.

Der Konzern schätzt, dass die Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 zum 1. März 2018 zu einem Anstieg der erfassten Wertminderungen um etwa 0,1 % in Bezug auf die gesamten Forderungen führt.

FACC ist der Meinung, dass derivative Finanzinstrumente, die derzeit nach IAS 39 die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, auch die nach IFRS 9 geforderten Anforderungen erfüllen werden.

IFRS 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt die bestehenden Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen (wie IAS 18 Umsatzerlöse und IAS 11 Fertigungsaufträge). Nach IFRS 15 ist der Betrag als Erlös aus Kundenverträgen zu erfassen, der für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen an Kunden als Gegenleistung erhalten wird. Hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunkts bzw. des Zeitraums wird auf den Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden abgestellt. Für die Bestimmung, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind, wird ein Fünf-Stufen-Modell angewendet.

Der Konzern erbringt über den Produktlebenszyklus seiner Produkte laufzeittypische Leistungen für seine Kunden. Zu Laufzeitbeginn werden üblicherweise Entwicklungsleistungen erbracht, welche die technische Spezifikation der Produkte und deren Produktion bestimmen. In weiterer Folge werden, in Vorbereitung der Serienproduktion, Werkzeuge entwickelt und hergestellt. Im Anschluss daran erfolgen die Serienproduktion und über die gesamte Programmlaufzeit hinweg die Lieferung von Ersatzteilen.

Im Rahmen des Projekts zur Implementierung der Anforderungen des IFRS 15 und der daraus resultierenden Folgeänderungen im FACC-Konzern wurde eine Analyse insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen eines Vertrags mit dem Kunden, die Abbildung verschiedener Leistungen im Produktlebenszyklus sowie den Kontrollübergang an den Kunden durchgeführt.

Für die Entwicklungsleistungen und die Werkzeugentwicklung wurden nachfolgende Themenbereiche identifiziert, die zu einer geänderten Bilanzierung führen werden:

Aufteilung des Vertrags in einzelne Leistungsverpflichtungen

Eine der wesentlichen Änderungen aus IFRS 15 betrifft Verträge, die mehrere Leistungsverpflichtungen enthalten, wie beispielsweise Entwicklungsleistungen und Werkzeugentwicklung und die darauf aufbauende Serienproduktion. Die Erfassung der Umsatzerlöse bei diesen Verträgen erfolgte in der Vergangenheit in einer Gesamtbetrachtung über die Serienlaufzeit. Entsprechend den Regelungen des IFRS 15 sind einzelne unterscheidbare Leistungsverpflichtungen innerhalb eines Vertrags aber getrennt zu erfassen und für jede Verpflichtung der Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Umsatzerfassung getrennt festzulegen. Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und der Kontrollübergang bereits vollzogen wurde, werden diese als Vertragsvermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen.

Werden Entwicklungsleistungen oder Werkzeugentwicklungen nicht oder nicht zur Gänze sofort bezahlt, sondern vom Kunden als Aufschlag auf den Preis der Serienteile abgegolten, kann die Höhe des Umsatzes davon abhängen, ob die geplanten Stückzahlen für die Serienprodukte erzielt werden. Dies stellt eine variable Vergütung dar, welche im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung angesetzt und regelmäßig neu beurteilt wird.

Sofern bei einer langfristigen Amortisation über die Serienlieferungen eine wesentliche Finanzierungskomponente festgestellt wird, werden die Umsatzerlöse nur in Höhe des Barwerts der vereinbarten Zahlungen erfasst. Aufzinsungseffekte werden als Ertrag im Finanzergebnis erfasst und führen dazu, dass die vereinnahmten Zahlungen, anders als bisher, nicht gänzlich den Umsatzerlösen zugeordnet werden.

Wenn gemäß IFRS 15 kein durchsetzbarer vertraglicher Anspruch auf die Vergütung der Entwicklungsleistungen und Werkzeugentwicklung gegeben ist, werden die damit verbundenen Aufwendungen aktiviert. Die damit verbundenen Leistungen stellen eine Einheit mit der Serienproduktion dar. In diesem Fall werden die auf den Teilepreis aufgeschlagenen Preise für Entwicklung und Werkzeuge erst bei Lieferung der Serienteile als Umsatzerlöse erfasst.

Kontrollübergang und Umsatzrealisierung

Im Rahmen der kundenspezifischen Entwicklung von Flugzeugkomponenten und Erstellung von Werkzeugen werden Umsatzerlöse derzeit laufend realisiert. IFRS 15 definiert abweichende Kriterien zum Kontrollübergang für die Erfassung von Umsatzerlösen über einen bestimmten Zeitraum. Neben einer fehlenden alternativen Nutzungsmöglichkeit wird insbesondere der Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistung vorausgesetzt (Kosten plus Gewinnanteil). Dieses Kriterium führt dazu, dass einzelne Verträge, die bislang zeitraumbezogen realisiert wurden, nach IFRS 15 zeitpunktbezogen als Umsatz zu erfassen sind. Die zeitpunktbezogenen Leistungen werden bis zum Kontrollübergang in Höhe der Kosten bilanziell erfasst.

Zahlungen an den Kunden

IFRS 15 hat auch Auswirkungen auf die Darstellung innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung. Zahlungen an den Kunden im Zusammenhang mit Entwicklungsleistungen des Programms werden derzeit als immaterielle Vermögenswerte aktiviert und entsprechend ihrer erwarteten Nutzungsdauer abgeschrieben. Gemäß IFRS 15 werden diese immateriellen Vermögenswerte zukünftig als sonstiger langfristiger Vermögenswert ausgewiesen und als Umsatzreduktion entsprechend der erwarteten Programmnutzungsdauer erfasst.

Serienproduktion

Serienteile werden derzeit nach IAS 18 zeitpunktbezogen als Umsatzerlöse erfasst, wenn die damit verbundenen Chancen und Risiken des Eigentums entsprechend den vereinbarten Lieferkonditionen übergegangen sind. Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen erfasst, sobald ein Kunde die Kontrolle über die Güter erlangt. Dieser Zeitpunkt ist nach IFRS 15 in der Regel identisch mit der bisherigen Vorgehensweise.

Übergang

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ist für Geschäftsjahre beginnend mit 1. Jänner 2018 anzuwenden. Die FACC-Gruppe beabsichtigt, beim Übergang auf IFRS 15 die modifizierte retrospektive Methode anzuwenden, wonach die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. März 2018 erfasst werden. Die Vergleichsperiode wird nicht angepasst. Als praktische Erleichterung für den Übergang zu IFRS 15 wird IFRS 15.C5 (c) in Anspruch genommen.

Erwartete Auswirkungen

Nach derzeitiger Beurteilung wird die Anwendung dieses Standards zu einer Verringerung den Konzern-Eigenkapitals um etwa 37.000 TEUR zum 1. März 2018 führen.

Dieser Effekt setzt sich aus der Umstellung von zeitraumbezogener auf zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung mit 19.000 TEUR, die Berücksichtigung der Finanzierungskomponente mit 7.000 TEUR sowie sonstige Effekte (insbesondere aus der Währungsumrechnung und vorgezogenen Erlösrealisierung) im Ausmaß von 11.000 TEUR zusammen.

Die Änderungen durch IFRS 15 haben keinen Einfluss auf die Gesamtmarge und die Cashflows innerhalb der Gesamtlaufzeit eines Vertrags bzw. Programms.

Darüber hinaus kommt es zu einer abweichenden Bezeichnung einzelner Bilanzpositionen sowie zu weiteren Anhangangaben.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

IFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen, inklusive IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC 15 Operating-Leasingverhältnisse und SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.

Der Standard ist erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist erlaubt, wenn das Unternehmen IFRS 15 vor oder am Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 16 anwendet.

IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Daneben wird sich die Art der Aufwendungen, die mit diesen Leasingverhältnissen verbunden sind, jetzt ändern, da IFRS 16 die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte (right-of-use assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt.

Der Konzern hat eine erste Beurteilung der möglichen Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss abgeschlossen, eine detaillierte Beurteilung ist noch offen. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung werden von zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen, wie dem Zinssatz zum Erstanwendungszeitpunkt, der Zusammensetzung des Leasingportfolios zu diesem Zeitpunkt, der Einschätzung des Konzerns über die Ausübung von Verlängerungsoptionen und dem Ausmaß, in dem der Konzern Ausnahmeregelungen und Ansatzbefreiungen in Anspruch nimmt, abhängen.

Geplanter Übergang und erwartete Auswirkungen

Die FACC-Gruppe beabsichtigt zum gegenwärtigen Zeitpunkt, IFRS 16 erstmals zum 1. März 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode anzuwenden. Aus diesem Grund wird der kumulative Effekt aus der Anwendung von IFRS 16 als eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte im Eigenkapital zum 1. März 2019 erfasst, ohne eine Anpassung der Vergleichsinformationen vorzunehmen. Darüber hinaus bestehen bei dieser Methode praktische Erleichterungen, deren Inanspruchnahme noch geprüft wird.

Als wesentlichste Auswirkung wurden Mietverträge aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen identifiziert.

Der Konzern erwartet, dass die Anwendung des Standards zu einem Anstieg der Bilanzsumme (lt. Konzernbilanz zum 28. Februar 2018) zwischen 4 % und 5 % führen wird.

Auswirkungen auf die Fähigkeit, mit Kreditgebern vereinbarte Finanzkennzahlen einzuhalten, werden nicht erwartet.

IFRIC 22: Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

Mit IFRIC 22 wird klargestellt, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist danach der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. die entsprechende Schuld erstmals erfasst wird. Wenn es im Voraus mehrere Zahlungen oder Zahlungseingänge gibt, wird ein Transaktionszeitpunkt für jede Zahlung und jeden Zahlungseingang bestimmt.

44. Honorare des Konzernabschlussprüfers

Für die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:

2016/17
TEUR
2017/18
TEUR
Konzern- und Jahresabschlussprüfung 185 183
Steuerberatungsleistungen 0 0
Andere Beratungsleistungen 0 7
185 190

45. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag 28. Februar 2018 gab es keine angabepflichtigen Ereignisse.

46. Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Der Bilanzgewinn des FACC-Konzerns im Geschäftsjahr 2017/18 betrug 55.644 TEUR. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung eine Dividende von 0,11 EUR je Aktie vor.

47. Freigabe zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wird voraussichtlich am 15. Mai 2018 (Konzernabschluss zum 28. Februar 2017: 11. Juni 2017) vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.

48. Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands im Berichtszeitraum

Robert Machtlinger, CEO Andreas Ockel, COO (seit 2. November 2017) Aleš Stárek, CFO Yongsheng Wang

Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum

Ruguang Geng (Vorsitzender) Shengqiang He (Stellvertreter des Vorsitzenden) Jun Tang (Stellvertreter des Vorsitzenden; bis 18. Juli 2017) Yanzheng Lei Weixi Gong George Maffeo Junqi Sheng (seit 18. Juli 2017) Hao Liu (seit 18. Juli 2017) Li Li (seit 1. November 2017) Xuejun Wang (bis 18. Juli 2017) Chunsheng Yang (bis 13. Juni 2017) Peter Krohe (Arbeitnehmervertreter) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin; seit 8. Februar 2018) Birol Mutlu (Arbeitnehmervertreter; bis 8. Februar 2018)

Ried im Innkreis, am 2. Mai 2018

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 82 Abs. 4 Z. 3 Börsegesetz

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Ried im Innkreis, am 2. Mai 2018

Der Vorstand

Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands

Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands

Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk1)

Bericht zum Konzernabschluss

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Konzernabschluss der

FACC AG, Ried im Innkreis,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 28. Februar 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 28. Februar 2018 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

1) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

    1. Rückwirkende Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8
    1. Werthaltigkeit von Firmenwerten und Entwicklungskosten
    1. Umsatzrealisierung

1. Rückwirkende Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8

In Zusammenhang mit einem während des Geschäftsjahres 2017/18 abgeschlossenen Enforcementverfahren nach dem Rechnungslegungs-Kontrollgesetz hat das Management ausgewählte Sachverhalte neu evaluiert und bei den sonstigen Rückstellungen und latenten Steuern rückwirkende Fehlerkorrekturen nach IAS 8 vorgenommen, welche entsprechende Anpassungen der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung nach sich ziehen.

Die Auswirkungen dieser rückwirkenden Korrekturen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2016/17 betrugen –1,4 Mio. EUR und jene auf das Eigenkapital zum 28. Februar 2017 14,3 Mio. EUR.

Das wesentliche Risiko besteht in der Ermittlung der anzupassenden Beträge, der korrekten Erfassung und Darstellung der Korrekturen im Konzernabschluss zum 28. Februar 2018 und der Vollständigkeit der Erläuterungen zu den vorgenommenen Anpassungen.

Die Angaben zu den rückwirkenden Fehlerkorrekturen sind im Konzernanhang in Note 3 enthalten.

Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die den Änderungen zugrundeliegenden Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Überprüfung der den Anpassungsbuchungen zugrundeliegenden Sachverhalte sowie der Frage, ob die durchgeführten Korrekturen den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, entsprechen
  • Besprechung der rückwirkenden Fehlerkorrekturen mit dem Management
  • Überprüfung der Berechnungsgrundlagen der durchgeführten Änderungen
  • Beurteilung der Auswirkungen auf andere Bilanzpositionen (insbesondere auf die latenten Steuern)
  • Prüfung der einzelnen Anpassungsbuchungen im Konzernabschluss sowie der Vollständigkeit der Anhangangaben nach IAS 8

2. Werthaltigkeit von Firmenwerten und Entwicklungskosten

Die FACC AG zeigt in ihrem Konzernabschluss Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 18,6 Mio. EUR (Vorjahr: 18,6 Mio. EUR) und aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 117,7 Mio. EUR (Vorjahr: 118,6 Mio. EUR).

Im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests für den Firmenwert und der noch nicht abzuschreibenden Entwicklungskosten bzw. Entwicklungskosten, für welche ein Anhaltspunkt für eine außerplanmäßige Abwertung vorliegt, haben die gesetzlichen Vertreter wesentliche Annahmen und Schätzungen des Nutzungswerts (Value-in-use), die mittels einer Discounted-Cashflow-Methode ermittelt wird, zu treffen. Der erzielbare Betrag ist dabei stark abhängig vom verwendeten Diskontierungssatz (WACC) sowie von den erwarteten und geplanten Mittelzuflüssen in der Mittelfristplanung und für die Firmenwerte in der ewigen Rente. Bei den Entwicklungsprojekten, deren voraussichtliche Nutzungsdauer über den Detailplanungszeitraum der Mittelfristplanung hinausgeht, sind Planungsprämissen, abhängig von den Raten des Airline Monitors, zu definieren. Die voraussichtliche Nutzungsdauer wird programmspezifisch geschätzt.

Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit von Firmenwerten und noch nicht abzuschreibenden Entwicklungskosten bzw. Entwicklungskosten, für welche ein Anhaltspunkt für eine außerplanmäßige Abwertungen vorliegt, herangezogen werden, sowie in der Ableitung des Diskontierungssatzes. Diese Cashflow-Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen und auch von internen Lernkurven beeinflusst werden.

Die Angaben zu den Erläuterungen der Firmenwerte und der Entwicklungskosten und deren Bewertungen sind im Konzernanhang in Note 20 sowie Note 41 enthalten.

Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Prüfung der Definitionen der CGUs ("Cash Generating Units") und Analyse der Separierbarkeit von Cash-Zuflüssen
  • Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plausibilisierung der Diskontierungssätze unter Beiziehung von unseren internen Bewertungsspezialisten
  • Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen, Veränderungen im Working Capital, voraussichtliche Laufzeiten der Programme), um die Angemessenheit dieser Planungen zu beurteilen
  • Prüfung der aus dem Airline Monitor abgeleiteten Raten
  • Beurteilung der voraussichtlichen Laufzeiten der einzelnen Programme und der daraus abgeleiteten Nutzungsdauer der Entwicklungsprojekte
  • Prüfung der Übereinstimmung der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse sowie der Investitionen für die CGUs ("Cash Generating Units") mit den vom Aufsichtsrat genehmigten Plänen
  • Prüfung der Vollständigkeit der Angaben im Anhang
  • Durchführung einer Risikoanalyse in Form von Sensitivitätsanalysen und Downside-Bewertungsszenarien und Abweichungsanalysen

3. Umsatzrealisierung und Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Forderungen aus Fertigungsaufträgen

Die FACC AG realisiert Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und aus der Erbringung von Engineering und sonstigen Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse für die Erbringung von Dienstleistungen und Engineering werden zeitraumbezogen realisiert und als Forderung aus Fertigungsaufträgen nach IAS 11 ausgewiesen.

Bei der Umsatzrealisierung für den Verkauf von Gütern besteht das wesentliche Risiko darin, dass im Zeitpunkt der Umsatzrealisierung vom Management einzuschätzen ist, wie wahrscheinlich es ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen zufließen wird, und welche Unsicherheiten in Bezug auf den Zufluss im Zeitpunkt der Rechnungslegung bestehen.

Für die Fertigungsaufträge sind wesentliche Einschätzungen betreffend der zu erwartenden Auftragserlöse und Auftragskosten zu treffen, die von Ungewissheiten und dem Ausgang zukünftiger Ergebnisse abhängen können. In einem weiteren Schritt ist nach der Umsatzrealisierung zu beurteilen, inwieweit Änderungen in Bezug auf die Einschätzung der Einbringlichkeit eingetreten und Forderungen aus Lieferforderungen wertzuberichtigen sind.

Die Angaben zu den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Zusammenhang mit Fertigungsaufträgen sowie zur Umsatzrealisierung sind im Konzernanhang in Note 42, zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Note 32 und jene zu den Fertigungsaufträgen in Note 28 enthalten.

Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen zur Umsatzrealisierung nach IAS 18 und IAS 11 für wesentliche Verträge
  • Analyse der den wesentlichen Fertigungsaufträgen zugrundeliegenden Verträge
  • Prüfung der in den Fertigungsaufträgen erfassten Gesamtkosten
  • Prüfung der Einschätzung der Auftragserlöse für wesentliche Fertigungsaufträge
  • Durchsicht der offenen Postenliste zum 28. Februar 2018 und Identifikation von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen und Überprüfung von deren Werthaltigkeit
  • Einholung von externen rechtlichen Beurteilungen in Bezug auf Sachverhalte zu strittigen Vertragsauslegungen
  • Besprechung ausgewählter wesentlicher überfälliger Lieferforderungen sowohl mit der Geschäftsführung als auch mit den Divisionsverantwortlichen
  • Durchsicht aller bis zur Bilanzerstellung getroffener Vereinbarungen im Rahmen von Verhandlungen in Bezug auf strittige Kundenforderungen
  • Prüfung der Vollständigkeit der Anhangangaben

VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSS-PRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERN-ABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur

Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.

  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juli 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber.

Linz, am 2. Mai 2018

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber e. h. ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel e. h. Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird österreichischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Dieser enthält die international üblichen Standards für gute Unternehmensführung, aber auch die in diesem Zusammenhang bedeutsamen Regelungen des österreichischen Aktienrechts. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen.

Wesentliche Elemente einer gelebten Corporate-Governance-Kultur sind hohe Transparenz für alle Stakeholder sowie eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Dazu zählen eine effiziente Zusammenarbeit der Organe, die Wahrung der Aktionärsinteressen sowie eine offene Unternehmenskommunikation.

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

Die FACC AG respektiert den ÖCGK und verpflichtete sich erstmals 2014 – in Folge der Erstnotierung der Aktie im Prime Market der Wiener Börse – zur Einhaltung von dessen Bestimmungen. Der Kodex steht im Internet unter www.corporate-governance.at in der jeweils aktuell gültigen Fassung zur Verfügung.

Das Bekenntnis wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch einen externen Wirtschaftsprüfer erstmals im Geschäftsjahr 2016/17 evaluiert. Das Evaluierungsergebnis zeigt, dass Corporate Governance bei FACC gelebt wird. Es steht allen Interessenten auf der Unternehmenswebsite www.facc.com zur Verfügung. Eine erneute Evaluierung ist für das Geschäftsjahr 2018/19 vorgesehen.

Entsprechend L-Regel 60 ÖCGK hat die FACC AG einen Corporate-Governance-Bericht aufzustellen. Die bisher erstellen Berichte sind auf der Website der FACC AG www.facc.com auch öffentlich zugänglich (C-Regel 61 ÖCGK).

Die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems durch den Abschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr 2017/18 beauftragt (C-Regel 83 ÖCGK).

ORGANE DER FACC AG

Vorstand

Organisation und Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der FACC AG besteht gemäß ihrer Satzung aus mindestens zwei und maximal vier Personen. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat.

Der Vorstand führt im Rahmen von Gesetz, Satzung und einer vorliegenden Geschäftsordnung die Geschäfte der FACC AG. Die Verteilung der Geschäfte unter den einzelnen Vorstandsmitgliedern erfolgt gemäß der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung ist auch die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters hat sich der Vorstand zur vollständigen Einhaltung der Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet.

Robert MACHTLINGER (1967) Vorstandsvorsitzender Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: 06/2020 Aufgabenbereiche: Strategie, Customer Relations, Business Development, Marketing, Programme Management, Qualität, Unternehmenskommunikation, Innovation und Forschung Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Andreas OCKEL (1966) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2020 Aufgabenbereiche: Produktion, Entwicklung, Einkauf, Personalwesen, Liegenschaften, weltweite Tochtergesellschaften Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Aleš STÁREK (1970) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2019 Aufgabenbereiche: Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Risk Management, Recht, Investor Relations Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Yongsheng WANG (1963) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 09/2019 Aufgabenbereiche: Interne Revision, China Business Relations Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Aufsichtsrat

Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats sind die Gesetze und Verordnungen, wie sie für in Österreich börsenotierte Gesellschaften anzuwenden sind, z. B. das Aktiengesetz und das Börsegesetz. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet. Bei den unternehmensinternen Regelungen sind primär die Satzung und die Geschäftsordnung bedeutsam. Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der FACC AG aus mindestens drei und höchstens zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.

Gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG verfügt die FACC International Company Limited über das satzungsmäßige Recht zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern. Sie kann bis zu ein Drittel aller Mitglieder entsenden, solange ihre Beteiligung mindestens 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals entspricht.

Bei den Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf die Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters müssen Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter, die Altersstruktur und die Internationalität angemessen berücksichtigt werden. Neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Tätigkeit einmal jährlich einer Selbstevaluierung zu unterziehen.

Ruguang GENG (1957)

Vorsitzender seit 2009 Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Shengqiang HE (1966)

Stellvertretender Vorsitzender Erstentsendung: 2016 Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Die FACC International Company Limited hat von ihrem satzungsmäßigen Recht der Entsendung gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG von bis zu einem Drittel aller Mitglieder, solange ihre Beteiligung mindestens 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals entspricht, im Juni 2016 Gebrauch gemacht und Shengqiang He in den Aufsichtsrat der FACC AG entsandt.

Li LI (1976)

Mitglied des Aufsichtsrats Erstentsendung: 2017 Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Die FACC International Company Limited hat von ihrem satzungsmäßigen Recht der Entsendung gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG von bis zu einem Drittel aller Mitglieder, solange ihre Beteiligung mindestens 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals entspricht, im November 2017 Gebrauch gemacht und Li Li in den Aufsichtsrat der FACC AG entsandt.

Yanzheng LEI (1965)

Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Weixi GONG (1962)

Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

George MAFFEO (1954)

Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Junqi SHENG (1972)

Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Hao LIU (1975)

Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Vom Betriebsrat entsandte Mitglieder des Aufsichtsrats

Peter KROHE (1959) Erstentsendung: 2014

Ulrike REITER (1960) Erstentsendung: 2014

Barbara HUBER (1965)

Erstentsendung: 2014

Karin KLEE (1981) Erstentsendung: 2018

Im Geschäftsjahr 2017/18 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats

Chunsheng Yang, Jun Tang, Xuejun Wang sowie das vom Betriebsrat entsandte Mitglied Birol Mutlu sind im Geschäftsjahr 2017/18 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die Leitlinien für die Unabhängigkeit gemäß Anhang 1 des ÖCGK übernommen. Danach haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats erklärt, von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig zu sein (C-Regel 53 ÖCGK).

George Maffeo und Weixi Gong sind Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht Interessen von Anteilseignern mit einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent vertreten (C-Regel 54 ÖCGK).

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der FACC AG hat entsprechend dem Aktiengesetz einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Neben der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses sowie des Prozesses der Abschluss- und Konzernabschlussprüfung wird auch die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems vollzogen.

Darüber hinaus obliegt dem Ausschuss die Prüfung des Corporate-Governance-Berichts, über die in der Hauptversammlung berichtet wird. Während des Geschäftsjahres 2017/18 trat der Prüfungsausschuss dreimal zusammen. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum vier Aufsichtsratssitzungen abgehalten.

Die Abhaltung weiterer Sitzungen war nicht erforderlich. Kein Aufsichtsratsmitglied war bei mehr als der Hälfte der Sitzungen abwesend.

Neben dem verpflichtenden Prüfungsausschuss sind ein Strategieausschuss sowie ein Personal- und Vergütungsausschuss (Nominierungsausschuss) eingerichtet.

Die Funktionszuständigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in den jeweiligen Ausschüssen sind in folgender Aufstellung dargestellt:

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Prüfungsausschuss

Mitglieder

  • Hao LIU (Vorsitzender)
  • Li LI
  • Yanzheng LEI
  • George MAFFEO
  • Barbara HUBER

Personal- und Vergütungsausschuss (Nominierungsausschuss)

Mitglieder

  • Ruguang GENG (Vorsitzender)
  • Shengqiang HE
  • Yanzheng LEI
  • Weixi GONG
  • Hao LIU
  • Junqi SHENG

Strategieausschuss

Mitglieder

  • Shengqiang HE (Vorsitzender)
  • Ruguang GENG
  • Yanzheng LEI
  • Weixi GONG
  • George MAFFEO
  • Junqi SHENG
  • Ulrike REITER

Zustimmungspflichtige Geschäfte des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats keine zustimmungspflichtigen Geschäfte gemäß L-48 Regel ÖCGK abgeschlossen.

Zusammenarbeit von Vorstand ÖCGK und Aufsichtsrat

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik der Gesellschaft und des gesamten Konzerns sowie die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Weiters berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des gesamten Konzerns im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung.

VERGÜTUNGSBERICHT

Vorstandsvergütung

Bei der Festlegung der Gesamtbezüge für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat dafür zu sorgen, dass die Vergütungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu der üblichen Vergütung stehen und langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung berücksichtigt werden. Die Vergütung enthält fixe und variable Bestandteile.

Den wichtigsten Berechnungsparameter der variablen Vergütung bildet – neben der mit dem Vorstandsmitglied individuell vereinbarten leistungsbezogenen Zielerreichung – die Entwicklung des Betriebsergebnisses (EBIT).

Eine Höchstgrenze für die variable Vergütung wurde nicht definiert.

Im Geschäftsjahr 2017/18 betrug der Anteil der variablen Vergütung an den Gesamtbezügen aller Vorstandsmitglieder 0 Prozent.

Ein Aktienoptionsprogramm ist weder für Mitglieder des Vorstands noch für Führungskräfte eingerichtet.

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf 1.158 TEUR (Vorjahr: 734 TEUR).

Bezüge der im Geschäftsjahr 2017/18 aktiven Mitglieder des Vorstands der FACC AG:

Es besteht eine D&O-Versicherung, deren

TEUR

Robert Machtlinger 487
Andreas Ockel 169
Aleš Stárek 297
Yongsheng Wang 205

Kosten von der Gesellschaft getragen werden.

Für Mitglieder des Vorstands besteht ein beitragsorientiertes Pensionsmodell. Die Aufwendungen dafür betrugen im Geschäftsjahr 2017/18 insgesamt 94 TEUR (Vorjahr: 8 TEUR).

Bei vorzeitiger Auflösung der Vorstandsverträge durch den Aufsichtsrat bestehen Ansprüche hinsichtlich der Grundgehälter. Bei regulärer Beendigung entstehen Abfertigungsansprüche je nach Zugehörigkeitsdauer entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

Aufsichtsratsvergütung

Die in der Hauptversammlung vom 18. Juli 2017 beschlossene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016/17 betrug 177.850 EUR und gliedert sich wie folgt:

EUR

Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats 35.000
Für stellvertretende Vorsitzende
des Aufsichtsrats
10.700
Für Ausschussvorsitzende 8.800
Für Mitglieder des Aufsichtsrats 123.350

DIVERSITÄT

Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters müssen Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter, die Altersstruktur und die Internationalität angemessen berücksichtigt werden. Neugewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Seit der Erstnotierung der FACC AG an der Wiener Börse sind Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2017/18 betrug der Anteil an weiblichen Mitgliedern des Aufsichtsrats 30 Prozent (4 von 12).

Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Positionen

In Aufsichtsrat, Vorstand und weiteren Top-Management-Positionen von FACC sind derzeit zwei Frauen vertreten. In den darunterliegenden Ebenen ist der Anteil weiblicher Führungskräfte gering. FACC präsentiert sich daher weiterhin auf Job-Messen und spricht gezielt weibliche Potenzialträger an. Bei Neu- und Nachbesetzungen von Führungspositionen wird versucht, verstärkt Frauen zu gewinnen. Als Hürde erweist sich jedoch, dass die überwiegende Anzahl der Führungspositionen bei FACC eine technische Ausbildung erfordert.

Die FACC AG steht zu Chancengleichheit am Arbeitsplatz und tritt jeder Form der Benachteiligung von Mitarbeiterinnen entschieden entgegen.

Stellung der Aktionäre

Jede Stückaktie gewährt den Aktionären in der Hauptversammlung der FACC AG eine Stimme. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Directors' Dealings

Im Geschäftsjahr 2017/18 kam es zu keinen Meldungen von Transaktionen meldepflichtiger Personen der FACC AG.

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag

Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Redaktionsschluss dieses Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.

Abschlussprüfer

Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH, Linz, wurde vom Aufsichtsrat als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der FACC AG für das Geschäftsjahr 2017/18 vorgeschlagen. Der gestellte Antrag wurde von der Hauptversammlung am 18. Juli 2017 mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

Die Aufwendungen für die Prüfungsleistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf 183 TEUR (Vorjahr: 185 TEUR). Die Untergliederung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche ist im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt.

JAHRESABSCHLUSS

UND LAGEBERICHT

ZUM 28. FEBRUAR 2018

DER

FACC AG, RIED IM INNKREIS

Aktiva 28.02.2018 28.02.2018
EUR
28.02.2017
TEUR
A. Anlagevermögen
I.
Sachanlagen
1.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
0,00 0
II.
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
267.822.715,00 267.823
2.
Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens
1.832.978,54 1.779
269.655.693,54 269.602
269.655.693,54 269.602
B. Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
0,00 1
2.
Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen
davon aus Lieferungen und Leistungen
davon sonstige
30.257.853,01
6.244.871,88
24.012.981,13
3.550
1.387
2.163
3.
sonstige Forderungen und
Vermögensgegenstände
11.764.938,59 6.415
42.022.791,60 9.966
II.
Guthaben bei Kreditinstituten
497.401,59 3.465
42.520.193,19 13.431
C. Rechnungsabgrenzungsposten 240.236,19 472
D. Aktive latente Steuern 26.277.942,24 32.069
Summe Aktiva 338.694.065,16 315.574
Passiva 28.02.2018 28.02.2018
EUR
28.02.2017
TEUR
A.
Eigenkapital
I.
eingefordertes, übernommenes und
eingezahltes Grundkapital
übernommenes Grundkapital
einbezahltes Grundkapital
übernommenes Grundkapital
45.790.000,00
45.790.000,00
45.790.000,00
45.790.000,00
45.790
45.790
45.790
45.790
II.
Kapitalrücklagen
1.
gebundene
134.215.000,00 134.215
2.
nicht gebundene
95.041.250,00 95.041
229.256.250,00 229.256
III.
Bilanzgewinn (Bilanzverlust)
davon Verlustvortrag
21.174.331,17
-2.560.523,29
-2.561
-6.611
296.220.581,17 272.486
B.
Rückstellungen
1.
Rückstellungen für Abfertigungen
379.060,60 237
2.
Rückstellungen für Pensionen
1.832.978,54 1.779
3.
Steuerrückstellungen
25.936.896,49 29.509
4.
sonstige Rückstellungen
1.740.183,04 637
29.889.118,67 32.163
C.
Verbindlichkeiten
1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
410.847,84
410.847,84
558
558
2.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
davon aus Lieferungen und Leistungen
davon sonstige
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
11.928.144,61
0,00
11.928.144,61
11.928.144,61
10.275
155
10.121
10.275
3.
sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
245.372,87
7.858,31
67.769,26
245.372,87
93
3
31
93
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 12.584.365,32
12.584.365,32
10.926
10.926
Summe Passiva 338.694.065,16 315.574
2017/2018 2016/2017
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 9.027.636,04 3.966
2. sonstige betriebliche Erträge
a)
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
13.075,00 191
b)
übrige
4.689.645,69 57
4.702.720,69 248
3. Personalaufwand
a)
Gehälter
-3.900.418,41 -1.109
b)
soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen für Altersversorgung
-850.430,54
-109.788,14
1.891
1.989
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
-149.148,00 199
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge -573.532,59 -290
-4.750.848,95 782
4. Abschreibungen
a)
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen -2.486,53 0
5. sonstige betriebliche Aufwendungen
a)
übrige
-4.864.065,03 -4.675
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebserfolg) 4.112.956,22 320
7. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen
19.946.543,75
19.946.543,75
0
0
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 1
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 1
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.660,96 -16
10. Zwischensumme aus Z 7 bis 9 (Finanzerfolg) 19.944.882,79 -15
11. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und 9) 24.057.839,01 305
12. Steuern vom Einkommen
davon latente Steuern
-112.118,28
-112.118,28
2.959
2.959
Körperschaftsteuer aus Gruppenbesteuerung
davon weiterbelastet an Gruppenmitglied
-210.866,27
1.903.332,19
786
1.294
-322.984,55 3.745
13. Ergebnis nach Steuern 23.734.854,46 4.050
14. Jahresüberschuss 23.734.854,46 4.050
15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -2.560.523,29 -6.611
16. Bilanzgewinn (Bilanzverlust) 21.174.331,17 -2.561

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS

zum 28. Februar 2018

Allgemeine Grundsätze

Unternehmensgröße Die FACC AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.

Prinzipien Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der im Erstellungszeitraum geltenden Fassung und unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Er vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und Willkürfreiheit beachtet. Die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden folgte dem Grundsatz der Einzelbewertung und unterstellte die Fortführung des Unternehmens. Dem Vorsichtsprinzip und dem imparitätischen Realisationsprinzip wurde Rechnung getragen.

Gliederungen Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung folgt den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 224 und 231 UGB. Die Gewinnund Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Konzernverhältnisse

Mutterunternehmen Die FACC AG mit Sitz Ried im Innkreis stellt einen Konzernabschluss als Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH auf, der am Firmenbuch Ried im Innkreis veröffentlicht wird. Die FACC Operations GmbH erstellt einen Teilkonzernabschluss, der unter der Firmenbuchnummer 114257a veröffentlicht wird.

Der Konsolidierungskreis der FACC AG zum 28. Februar 2018 wurde im Vergleich zum Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses zum 28. Februar 2017 nicht verändert.

Die FACC AG befindet sich wiederum im Konsoliderungskreis der FACC International Company Ltd. mit Sitz in Hongkong (Units 1603-4, 16th Floor, Causeway Bay Plaza I, No. 489 Hennessy Road, Hong Kong), Registernummer 1394811.

Geschäftliche Beziehungen

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Stetigkeit Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben. In Anlehnung an die steuerrechtlichen Bestimmungen wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Betrag von bis zu EUR 400,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel im Anschaffungsjahr als Zu- und Abgang ausgewiesen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizumessen ist, mit diesem angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

  • Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet. Dabei werden, falls vorhanden, latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in dem Ausmaß berücksichtigt, in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in der Zukunft zur Verfügung stehen wird.
  • Rückstellungen Rückstellungen für Abfertigungen Die Abfertigungsrückstellung wird für gesetzliche und vertragliche Ansprüche gebildet. Die Berechnung erfolgt nach IAS 19 auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,4 % (Vorjahr 2,2 %) und einer Gehaltssteigerung von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr. Dabei wird mit einem Pensionsantrittsalter von 65 Jahren für Männer bzw. 60 Jahren für Frauen gerechnet. Bei der Rückstellungsberechnung wird kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst. Der Rechnungszinssatz für Abfertigungsrückstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität abgeleitet.

Rückstellungen für Pensionen

Per 30.11.2016 erfolgte unter Beiziehung eines externen Rechtsgutachters eine Neueinschätzung der für eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Einzelzusage gebildeten Pensionsrückstellung. Gemäß der Neueinschätzung wird die Pensionsrückstellung entsprechend des Rückkaufswerts der Pensionsrückdeckversicherung bewertet, da sämtliche Pensionsansprüche von dieser Versicherung gedeckt sind. Der Differenzbetrag wurde per 30.11.2016 aufgelöst.

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit jenen Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich scheinen.

Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers und gesetzliche Lohnnebenkosten werden bei der Bewertung der Urlaubsrückstellung und der Rückstellung für Zeitguthaben berücksichtigt.

Die Rückstellung für Erfolgsbeteiligung berücksichtigt die voraussichtlich zur Auszahlung kommenden Vergütungen für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Berechnung beinhaltet die anteiligen Lohnnebenkosten.

Die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung erfolgt nach IAS 19. Es werden ein Rechnungszinssatz von 1,9 % (Vorjahr 1,7 %) und eine Gehaltssteigerung von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr unterstellt. Dabei wird mit einem Pensionsantrittsalter von 65 Jahren für Männer bzw. 60 Jahren für Frauen gerechnet. Bei der Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellungen wurden Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt und ein Fluktuationsabschlag von 15,27 % (Vorjahr 30,60 %) zugrunde gelegt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst. Der Rechnungszinssatz für Jubiläumsgeldrückstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität abgeleitet.

Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.

Datumsangaben im Anhang

Die in den Erläuterungen zur Bilanz verwendete Zeitangabe bezieht sich auf den Bilanzstichtag, die in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung verwendete Zeitangabe umfasst den Zeitraum des Geschäftsjahres.

Währung und Rundung

Sämtliche Betragsangaben erfolgen in Euro. Beträge des aktuellen Jahres werden mit zwei Nachkommastellen (Euro-Cent) dargestellt. Die Vorjahreswerte werden in 1.000 EUR angegeben.

Erläuterungen zu Posten der Bilanz

A. Anlagevermögen 269.655.693,54 Die Entwicklung des Anlagevermögens kann dem Anlagenspiegel entnommen werden, der alle nach § 226 Abs. 1 UGB geforderten Angaben enthält und als Anlage diesem Bericht beiliegt. II. Finanzanlagen 269.655.693,54 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.822.715,00

Beteiligungsspiegel zum 28.02.2018

Beteiligungsspiegel zum 28.02.2018
Anteil am
Stammkapital
Eigenkapital zum
Bilanzstichtag
Jahresüberschuss
FACC Operations GmbH Ried im Innkreis 100,0 204.301.123,99 19.874.409,80
Beteiligungsspiegel zum 28.02.2017
Anteil am
Stammkapital
Eigenkapital zum
Bilanzstichtag
Jahresüberschuss
FACC Operations GmbH Ried im Innkreis 100,0 184.426.714,19 11.785.362,59
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 1.832.978,54

Bei den Wertrechten handelt es sich um die Rückkaufswerte der Pensionsrückdeckungsversicherung für die im Geschäftsjahr 2017/18 bestehenden Pensionsverpflichtungen des Konzerns. Diese werden zu dem von der Versicherung bestätigten Deckungskapital am Bilanzstichtag bewertet.

Der Wert entspricht in etwa den erwarteten Mittelzuflüssen bei Auflösung der Versicherungspolizze zum Bilanzstichtag.

Diese Ansprüche wurden an den Berechtigten der Pensionszusage verpfändet.

B. Umlaufvermögen 42.520.193,19

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.022.791,60 Analog zum Vorjahr weisen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag durchwegs eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bzw. größer als fünf Jahren. 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 30.257.853,01

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen:

28.02.2018 28.02.2017
FACC Operations GmbH, Ried im Innkreis
- Forderung aus Gewinnausschüttung 19.946.543,75 0,0
- Forderung aus laufender Verrechnung 6.225.460,07 1.386,9
- Forderung aus Steuerumlage 4.066.437,38 2.163,1
Aerospace Innovation Investment GmbH, Ried im
Innkreis
- Forderung aus laufender Verrechnung 19.411,81 0,0
30.257.853,01 3.550,0

Die Forderung aus Gewinnausschüttung basiert auf einer phasengleichen Gewinnausschüttung der FACC Operations GmbH an die FACC AG, die zum 27. und 28. Februar beschlossen wurde.

. 3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 11.764.938,59 Unter den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen wurden folgende Einzelwerte zusammengefasst:

28.02.2018 28.02.2017
Finanzamt Linz 11.706.182,15 6.362,1
Geleistete Anzahlungen 53.600,00 52,0
Geleistete Kautionen 3.670,80 0,0
Ausländische Vorsteuer 1.485,64 0,5
11.764.938,59 6.414,7

Im Posten "Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände" sind analog zum Vorjahr keine Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. II. Guthaben bei Kreditinstituten 497.401,59

Bankguthaben bestanden zum Bilanzstichtag bei folgenden Kreditinstituten:
28.02.2018 28.02.2017
Erste Bank
Bank Austria
493.493,63
3.907,96
3.442,8
22,2
497.401,59 3.465,0
C. Rechnungsabgrenzungsposten 240.236,19
Zum Zwecke der Periodenabgrenzung waren zum Bilanzstichtag 28.02.2018
folgende Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen:
28.02.2018 28.02.2017
Versicherungen 154.113,06 383,5
Gebühren, Mitgliedsbeiträge 75.163,31 85,4
Weiterbildung Mitarbeiter 5.804,20 0,0
Beratungsaufwand 2.090,95 0,0
Werbeaufwand 2.045,00 3,1
Mietaufwand 1.019,67 0,0
240.236,19 472,0

. D. Aktive latente Steuern 26.277.942,24 Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:

Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen
zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende
Posten gebildet:
28.02.2018 28.02.2017
306.504,00 169.304,00
Personalbezogene Rückstellungen
Steuerliche Verlustvorträge 104.805.264,96
105.111.768,96
128.108.504,88
128.277.808,88

Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

EUR
32.069.452,22
-5.791.509,98
0,00
26.277.942,24

Der Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist gerechtfertigt, da ausreichend postive Ergebnisse in den nächsten Geschäftsjahren zu erwarten sind.

. A. Eigenkapital 296.220.581,17 Das Eigenkapital der AG setzt sich zusammen aus:

Grundkapital 45.790.000,00
I. eingefordertes, übernommenes und eingezahltes
296.220.581,17 272.485,8
Bilanzgewinn (Bilanzverlust) 21.174.331,17 -2.560,5
und eingezahltes Grundkapital
Kapitalrücklagen
45.790.000,00
229.256.250,00
45.790,0
229.256,3
Eingefordertes, übernommenes
28.02.2018 28.02.2017

Grundkapital 45.790.000,00

Das Grundkapital der an der Börse notierenden Gesellschaft beträgt EUR 45.790.000,00 und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je EUR 1,00 eingeteilt.

Genehmigtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 19.895.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

Bedingtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde das Grundkapital um bis zu EUR 15.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Dieses bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs- oder Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und der Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe der Bestimmungen der Wandelschuldverschreibungen zu ermitteln. Der Ausgabebetrag der Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

II. Kapitalrücklagen 229.256.250,00
28.02.2018 28.02.2017
Gebundene Kapitalrücklage
Nicht gebundene Kapitalrücklage
134.215.000,00
95.041.250,00
134.215,0
95.041,3
229.256.250,00 229.256,3
III. Bilanzgewinn (Bilanzverlust) 21.174.331,17
28.02.2018 28.02.2017
Verlustvortrag per 28.02. -2.560.523,29 -6.610,7
28.02.2018 28.02.2017
Verlustvortrag per 28.02.
Jahresgewinn
-2.560.523,29
23.734.854,46
-6.610,7
4.050,2
21.174.331,17 -2.560,5
B. Rückstellungen 29.889.118,67
1. Rückstellungen für Abfertigungen 379.060,60
Stand Stand
28.02.2018
Stand
01.03.2017
Übertragung Zuweisung Stand
28.02.2018
Abfertigungsrückstellung 236.561,00 19.399,00 123.100,60 379.060,60

Im vorliegenden Geschäftsjahr wurde weiteres Verwaltungspersonal von der FACC Operations GmbH in die FACC AG übernommen. In diesem Zusammenhang wurden Abfertigungsansprüche in Höhe von EUR 19.399,00 übertragen.

Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von EUR 3.731,00 (Vorjahr TEUR 0) erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2. Rückstellungen für Pensionen 1.832.978,54 Stand 01.03.2017 Zuweisung Stand 28.02.2018

Verlustrechnung erfasst.
Stand 01.03.2017 Zuweisung Stand 28.02.2018
Rückstellungen für Pensionen 1.779.372,17 53.606,37 1.832.978,54

Die Pensionsrückstellung orientiert sich an der Höhe des von der Versicherung bestätigten Deckungskapitals, da die Pensionsansprüche vollständig von der Versicherung abgedeckt sind.

3. Steuerrückstellungen 25.936.896,49 Als Gruppenträger schuldet die FACC AG die Körperschaftsteuer für die Unternehmensgruppe.

Als Gruppenträger schuldet die FACC AG die Körperschaftsteuer für die
Unternehmensgruppe.
Für erwartete Steuerverpflichtungen wurden folgende Rückstellungen gebildet:
Stand
01.03.2017
Verwendung Zuweisung Stand
28.02.2018
Rückstellung für KöSt 2015 750,00 -750,00 0,00 0,00
Rückstellung für KöSt 2016 1.250,00 -1.250,00 0,00 0,00
Rückstellung für KöSt 2017 397.336,03 0,00 0,00 397.336,03
Rückstellung für KöSt 2018 0,00 0,00 2.108.848,46 2.108.848,46
Rückstellung für künftige
Steuerbelastungen aus Gruppe 29.110.103,70 -5.679.391,70 0,00 23.430.712,00

Aufgrund erwarteter künftiger Belastungen aus Steuerumlagevereinbarungen im Rahmen der Unternehmensgruppe war eine Rückstellung für diese künftigen Verpflichtungen des Gruppenträgers zu bilden. 4. sonstige Rückstellungen 1.740.183,04

Die Rückstellungen für sonstige Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Stand Stand
01.03.2017 Übertragung Verwendung Auflösung Zuweisung 28.02.2018
sonstige Rückstellungen
Unternehmensberatung
225.160,00 -225.160,00 0,00 0,00
Erfolgsbeteiligung 0,00 0,00 1.094.782,73 1.094.782,73
Nicht konsumierte Urlaube 206.470,93 -206.470,93 306.790,33 306.790,33
Steuerberatung 44.400,00 -44.400,00 23.300,00 23.300,00
Aliquote Sonderzahlungen 42.521,30 9.494,18 -42.521,30 82.599,62 92.093,80
Abschlussprüfung 42.000,00 -42.000,00 20.400,00 20.400,00
Rechtsberatung 14.302,87 -14.302,87 3.300,00 3.300,00
Pensionsvorsorge 0,00 0,00 83.334,00 83.334,00
Gleitzeit 6.051,10 -6.051,10 13.392,50 13.392,50
Jubiläumszuwendungen 8.634,00 1.988,00 0,00 2.834,00 13.456,00
Aufsichtsratsvergütungen 43.075,00 -13.075,00 0,00 30.000,00
Sonstige 4.699,65 -4.699,65 59.333,68 59.333,68
637.314,85 11.482,18 -585.605,85 -13.075,00 1.690.066,86 1.740.183,04

Für Verwaltungspersonal, das im vorliegenden Geschäftsjahr von der FACC Operations GmbH in die FACC AG übernommen wurde, wurden eine Sonderzahlungsrückstellung in Höhe von EUR 9.494,18 und eine Jubiläumsgeldrückstellung in Höhe von EUR 1.988,00 übertragen.

. C. Verbindlichkeiten 12.584.365,32 Die Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag durchwegs Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bzw. größer als fünf Jahren. 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.928.144,61

Dingliche Sicherheiten

Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten.

Einzelwerten zusammen:

Die Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen besteht ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben des Organmitglieds FACC Operations GmbH, das aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft über die FACC AG verrechnet wird (Vorjahr TEUR 10.121). Gegenüber der Schwestergesellschaft Aerospace Innovation Investment GmbH bestehen im vorliegenden Geschäftsjahr keinerlei Verbindlichkeiten (Vorjahr TEUR 155). 3. sonstige Verbindlichkeiten 245.372,87

Der Bilanzansatz "Sonstige Verbindlichkeiten" setzt sich aus folgenden

28.02.2018 28.02.2017
Aus Steuern 7.858,31 3,3
Im Rahmen der sozialen Sicherheit 67.769,26 31,2
Verbindlichkeiten gegenüber Personal
- aus Bezugsverrechnung 146.394,47 54,4
Verbindlichkeiten gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern 18.600,00 0,0
Sonstige 4.750,83 3,7
245.372,87 92,5
davon aus Steuern
28.02.2018 28.02.2017
Kommunalsteuer 7.858,31 3,3
davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
28.02.2018 28.02.2017
Verbindlichkeiten Sozialversicherungsbeiträge 67.769,26 31,2

In dieser Bilanzposition sind Aufwendungen in Höhe von EUR 245.372,87 (Vorjahr TEUR 93) enthalten, die erst im Folgejahr zahlungswirksam werden.

Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse 9.027.636,04

Erlöse aus Warenlieferungen und Leistungen

9.027.636,04 3.965,9
- Mieterlöse 4.900,00 5,9
- Erlöse aus Managementtätigkeit 9.022.736,04 3.960,0
Erlöse Inland
2017/2018 2016/2017

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie als solche die Managementtätigkeiten, Finanzierungsagenden und Financial Services für den Konzern und stellt die dafür anfallenden Kosten der FACC Operations GmbH in Rechnung. 2. sonstige betriebliche Erträge 4.702.720,69

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

2017/2018 2016/2017
Auflösung von Abfertigungsrückstellungen 0,00 145,1
Auflösung von sonstigen Rückstellungen 13.075,00 45,5
13.075,00 190,6

übrige

2017/2018 2016/2017
Erlöse aus Kostenersätzen 4.678.582,69 48,5
Gutschrift Gebühren Vorjahre 11.063,00 0,0
Erträge aus verrechneten Gebühren 0,00 8,5
4.689.645,69 57,0

Aufwendungen für Altersversorgung

3.
Personalaufwand
4.750.848,95
Aufwendungen für
Altersversorgung
2017/2018 2016/2017
Zuweisung/Auflösung Pensionsrückstellung 53.606,37 -1.863,2
Anpassung der Pensionsrückdeckungsversicherung -53.606,37 -144,3
Beiträge vertragliche Pensionsvorsorge Angestellte 109.788,14 18,1
109.788,14 -1.989,4

Im Vorjahr war die Pensionsrückstellung in der das Deckungskapital übersteigenden Höhe (EUR 2.007.468,33) aufzulösen, da die Versicherung alle Pensionsansprüche gänzlich deckt.

Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

2017/2018 2016/2017
Abfertigungsaufwand 0,00 115,2
Auflösung/Zuweisung Abfertigungsrückstellung 123.100,60 -328,3
Beiträge Mitarbeitervorsorgekasse 26.047,40 14,4
149.148,00 -198,7

In der Summe der Gehälter ist ein Aufwand in Höhe von EUR 2.834,00 (Vorjahr: Ertrag von EUR 3.787,00) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen enthalten. 5. sonstige betriebliche Aufwendungen

Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungsaufwendungen, Reise- und Fahrtaufwendungen, Aufwendungen für Werbung sowie Aufwendungen für Versicherungen.

7. Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen resultieren zur Gänze aus einer phasengleichen Gewinnausschüttung der FACC Operations GmbH an die FACC AG.

322.984,55
Steuern vom Einkommen
2017/2018 2016/2017
Körperschaftssteuer laufende Periode 2.114.098,46 401,3
Steuerumlage -1.903.332,19 -1.224,7
Körperschaftsteuer Vorperioden
Steuerumlage Vorperioden
100,00
0,00
Latenter Steueraufwand 112.118,28 106,9
-69,5
0,0
12. Ertrag aus der Aktivierung latenter Steuern 0,00 -2.959,3

Sonstige Pflichtangaben

Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der
Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich
auf EUR 276.215,74 (Vorjahr TEUR 111). Davon entfallen EUR 90.265,08 (Vorjahr
TEUR 60) auf das nächste Jahr.
Ergebnis
verwendung
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 21.174.331,17
eine Dividende von EUR 5.036.900,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
Außerbilanzielle
Geschäfte
Es bestehen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB, aus
denen wesentliche Risiken oder Vorteile für die Gesellschaft entstehen.
Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag
Bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt fielen keine wesentlichen berichtspflichtigen
Ereignisse an, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
haben.
Gruppenbesteuerung Mit 13./15. Februar 2012 haben die Aerospace Innovation Investment GmbH
(nunmehr FACC AG) als Gruppenträgerin und die - inzwischen verschmolzene -
Aero Vision Holding GmbH sowie die FACC AG (nunmehr FACC Operations
GmbH) als Gruppenmitglieder mit erstmaliger Wirksamkeit für das Wirtschaftsjahr
2012 eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung gemäß den Bestimmungen
des § 9 KStG abgeschlossen. Die Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung wurde
dem zuständigen Finanzamt mit Gruppenantrag vom 27.02.2012 angezeigt. Zum
28.02.2017 wurde diese Vereinbarung durch einen neuen Gruppenvertrag geändert
und ersetzt:
Die Steuerumlagevereinbarung besteht grundsätzlich in der Belastungsmethode,
wonach für dem Gruppenträger vom Gruppenmitglied zugerechnete positive
Einkommen eine positive Steuerumlage iHv 25 % zu leisten ist. Das positive
Einkommen
des
Gruppenmitgliedes
ist
mit
evident
gehaltenen
negativen
Einkommen (Verlustvortrag) des Gruppenmitgliedes auszugleichen, wobei ein
eingeschränkter Verlustabzug des Gruppenträgers zu berücksichtigen ist. Erzielt
das Gruppenmitglied ein negatives Einkommen ist eine negative Steuerumlage iHv
25 % zu leisten insoweit das negative Einkommen in einem zusammengefassten
positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet. Eine Vereinbarung über
den Schlussausgleich von in der Gruppe noch nicht verrechnete Verlustvorträge
des Gruppenmitglieds wurde getroffen.
Umsatzsteuerliche
Organschaft
Die FACC Operations GmbH und die FACC AG begründen seit Juni 2014 eine
umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG, wobei die FACC
AG (vormals Aerospace Innovation Investment GmbH) als Gruppenträger die
Umsatzsteuervoranmeldungen für die umsatzsteuerliche Organschaft abgibt.
Nahestehende Unter
nehmen und Personen
Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen oder
Personen, die zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind.
Aufwendungen für
den Abschlussprüfer
Das Honorar für den Abschlussprüfer ist im Konzernabschluss dargestellt.
Angaben zu Arbeitnehmern
und Organen
Arbeitnehmer
Der durchschnittliche Beschäftigungsstand der FACC AG betrug im Geschäftsjahr
31 Angestellte (Vorjahr 15).
Zum Bilanzstichtag waren 40 Angestellte beschäftigt gegenüber 20 Angestellten
zum Bilanzstichtag im Vorjahr.
Vorstand
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus:
- Robert Machtlinger (geb. 25.07.1967)
- Ales Starek (geb. 21.11.1970)
- Yongsheng Wang (geb. 20.05.1963)
- seit 01.11.2017: Andreas Ockel (geb. 12.05.1966)
Die
Vorstandsmitglieder
vertreten
jeweils
gemeinsam
mit
einem
weiteren

Vorstandsmitglied oder Prokuristen.

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands im Zeitraum 1. März 2017 bis 28. Februar 2018 stellen sich wie folgt dar:

Arbeitgeber
beitrag zur
Pensions
Name Gehalt
TEUR
Abfertigungen*
TEUR
vorsorge
TEUR
Summe
TEUR
Robert Machtlinger 387 39 61 487
Ales Starek 262 36 - 297
Yongsheng Wang 174 31 - 205
Andreas Ockel 116 20 33 169
938 126 94 1.158

*) bedingt durch eine Anpassung der Abfertigungsrückstellung

Leistungen des Managements, welche für die FACC Operations GmbH erbracht wurden, wurden im GJ 2017/18 in Höhe von EUR 9.022.736,04 (Vorjahr TEUR 3.960) von der FACC AG an die FACC Operations GmbH weiterverrechnet.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Herr Ruguang Geng (Vorsitzender)
  • Herr Shengqiang He (Stellvertreter des Vorsitzenden)
  • Herr Jun Tang (Stellvertreter des Vorsitzenden), bis 18.07.2017
  • Herr Yanzheng Lei
  • Herr Weixi Gong
  • Herr George Maffeo
  • Herr Junqi Sheng, seit 18.07.2017
  • Herr Hao Liu, seit 18.07.2017
  • Frau Li Li, seit 01.11.2017
  • Herr Xuejun Wang, bis 10.10.2017
  • Herr Chunsheng Yang, bis 18.10.2017
  • Herr Peter Krohe (Arbeitnehmervertreter)
  • Frau Ulrike Reiter (Artbeitnehmervertreterin)
  • Frau Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin)
  • Frau Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin), seit 08.02.2018
  • Herr Birol Mutlu (Arbeitnehmervertreter), bis 08.02.2018

An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von EUR 160.850,00 (Vorjahr TEUR 178) bezahlt.

FACC AG
Finanzanlagen
II.
Sachanlagen I.
Anlagevermögen
A.

LAGEBERICHT DER FACC AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017/18

  • Die Weltwirtschaft verzeichnete mit einem Wachstum von 3,7 % den höchsten Aufschwung des Jahrzehnts.
  • Das starke Passagieraufkommen und der anhaltend niedrige Ölpreis wirkten sich positiv auf die Luftfahrtindustrie aus.
  • Die Fluggesellschaften erzielten 2017 die dritthöchsten Einnahmen der Geschichte. Airbus und Boeing lieferten 1.481 Flugzeuge aus.
  • Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen blieb mit 13.800 Bestellungen auf hohem Niveau.

1. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Weltwirtschaft war im Jahr 2017 von einer breiten konjunkturellen Erholung geprägt. Nach den Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) legte die globale Wirtschaftsleistung um 3,7 % zu – nach einem Anstieg von 3,2 % im Jahr 2016. In den Industriestaaten erhöhte sich das Wachstum nach einer Abschwächung im vorangegangenen Jahr auf 2,3 % (Vorjahr: 1,7 %). In den Schwellen- und Entwicklungsländern blieb die Wirtschaftsdynamik mit einem Plus von 4,7 % (Vorjahr: 4,4 %) weiterhin hoch. Die beiden größten Volkswirtschaften der Welt USA und China verzeichneten laut IWF 2017 jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums.

Die Vereinigten Staaten befinden sich in einem robusten Aufschwung. Die US-Konjunktur wuchs 2017 um 2,2 % (Vorjahr: 1,5 %). Der größte Wachstumsschub kam von den Verbrauchern. Auch die Unternehmen lieferten mit steigenden Anlageinvestitionen einen kräftigen Beitrag.

Der größte Beitrag zum globalen Wachstum erfolgte aus China, dessen Wirtschaft unvermindert stark wuchs. Die Konjunkturdaten zeigen ein Plus von 6,8 % (Vorjahr: 6,7 %). Der Wandel der chinesischen Volkswirtschaft hin zu einer stärker konsumorientierten Ökonomie hält an.

In der Eurozone zeigte sich die Wirtschaft 2017 stark: Nach fünf Jahren moderater Erholung hat sich das Wachstum in Europa mit einem Plus von 2,5 % beschleunigt; im Vorjahr waren es 1,8 % gewesen. Am meisten trugen die Konsumausgaben zu diesem Wachstum bei. Die

Investitionsdynamik war unvermindert hoch und die Exporte zogen an. Außerdem erfasst der Aufschwung im Euroraum immer mehr Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Trotz der allgemein verbesserten Wirtschaftslage bleiben Risiken wie der zunehmende Protektionismus im Welthandel laut IWF-Prognose weiter bestehen. Offen ist auch die Frage, ob es ein Abkommen über die Fortsetzung des Freihandels zwischen Großbritannien und der EU geben wird. Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union betrifft dabei insbesondere das Finanzzentrum London und die Unsicherheit für die britische Wirtschaft ist groß. Unverändert hoch werden laut der Prognose außerdem die Risiken geopolitischer Konflikte gesehen.

2. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Fluggesellschaften durchliefen eine weiterhin sehr positive Ergebnisentwicklung. Dies ist unter anderem auf die starke Nachfrage, erfolgreiche Effizienzsteigerungen und Konsolidierungen zurückzuführen. Auch der anhaltend niedrige Ölpreis, ein wichtiger Faktor bei den Betriebskosten der Airlines, wirkte positiv.

Für das globale Passagieraufkommen meldet die International Air Transport Association (IATA) 2017 einen überdurchschnittlichen Anstieg um 7,5 %. Die Nachfrage stieg regional unterschiedlich: in Nordamerika um 4,0 %, in Europa um 8,0 % und in Asien um 10,0 %. Steigende Passagierzahlen veranlassten die Airlines dazu, ihre Flotten zu vergrößern. Die weltweite Flotte wuchs 2017 um 5,2 %. Die IATA errechnete für 2017 einen branchenweiten Gewinn in Höhe von 34,5 Mrd. USD. Damit war 2017 das dritte Jahr in Folge, in dem die Airlines die Gewinnmarke von 30 Mrd. USD überschritten.

Airbus und Boeing lieferten 2017 1.481 Flugzeuge aus. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing 2.021 Flugzeuge bestellt. Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen stieg leicht an, auf rund 13.800 Flugzeuge. Bei gleichbleibenden Produktionsraten deckt der Auftragsbestand rechnerisch einen Produktionszeitraum von neun Jahren ab.

3. ALLGEMEINE ANGABEN

Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Luftfahrtbauteilen befasst.

Seine Produktpalette umfasst "Strukturbauteile" (Verkleidungsteile an Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Komponenten für die Innenausstattung von Flugzeugen (Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Service-Einheiten etc.).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. Das Segment "Aerostructures" ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich, das Segment "Cabin Interiors" für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Innenausstattungen und das Segment "Engines & Nacelles" für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung sowie Einkauf und EDV (einschließlich Engineering-Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

4. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS

2017/18 2016/17 2015/16
Mio. EUR Mio. EUR
Umsatz 750,7 705,7 580,2
Einmaleffekte 5,7 0,0 0,0
davon Produktumsatz 691,0 646,1 518,6
davon Entwicklungsumsatz 59,7 59,6 61,6
EBIT nach Einmaleffekten 63,8 24,9 –58,8
Einmaleffekte 15,5 0,0 –41,9
EBIT 48,3 24,9 –16,9
EBIT-Marge (bereinigt) 6,5 % 3,8 % –10,1 %
Ergebnis nach Steuern 39,7 15,2 –52,3
Ergebnis je Aktie 0,87 0,33 –1,14

Im Geschäftsjahr 2017/18 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz in Höhe von 750,7 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Anstieg von 45,0 Mio. EUR oder 6,4 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Umsatzerlöse aus Produktlieferungen konnten um 6,9 % auf 691,0 Mio. EUR gesteigert werden. Wesentliche Treiber im Bereich der Produktumsätze bildeten im Geschäftsjahr 2017/18 die Programme für die Airbus-A320-Familie, den Airbus A350 XWB, die Boeing 787 sowie für Bombardier und Embraer Business Jets. Alle weiteren Programme, darunter auch sämtliche Komponenten für die Ausstattungen von Triebwerken der Hersteller Rolls-Royce und Pratt & Whitney, haben sich entsprechend den Planungen des FACC-Managements entwickelt und zum Wachstum des Konzerns beigetragen.

Wachstumseffekte wurden durch die voranschreitenden Ratenhochläufe bei den wesentlichen neuen Flugzeugprogrammen B787 und A350 sowie den steigenden Bedarfen der A320- Flugzeugfamilie erzielt. Hervorzuheben ist, dass das seit 2001 exklusiv von FACC gefertigte B737-Winglet-Programm nach 18-jähriger Serienfertigung an Bedeutung abnimmt. Der Umsatz aus diesem Projekt hat sich zwischen dem Geschäftsjahr 2016/17 von ca. 50 Mio. EUR auf 40 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 verringert. Abrufe aus diesem Projekt werden sich in den kommenden zwei Jahren stufenweise reduzieren und ab dem Jahr 2020 vollständig

entfallen. Aufträge der letzten Jahre sowie neue Winglet-Programme überkompensieren den Wegfall der Umsatzrückgänge, jedoch mit einer vorübergehenden Verlangsamung des Wachstums in der Struktursparte bis zum Jahr 2019/20.

Die Umsatzerlöse aus der Verrechnung von Entwicklungsleistungen blieben konstant bei 59,7 Mio. EUR (Vorjahr: 59,6 Mio. EUR).

Der Materialaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017/18 um 7,6 Mio. EUR von 443,0 Mio. EUR auf 450,6 Mio. EUR. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit einer gestiegenen Betriebsleistung.

Die Materialquote (Materialaufwand/Umsatzerlöse) reduzierte sich aufgrund der weiteren Maßnahmen im Bereich der Effizienzsteigerung im Fertigungsumfeld sowie Anpassungen im Supply Chain Management (Neuausschreibung und Neuvergabe von Lieferantenverträgen) gegenüber dem Vorjahr um 3 Prozentpunkte auf 60,0 % (Vorjahr: 63,0 %).

Der Personalaufwand des Konzerns erhöhte sich 2017/18 um 11,2 Mio. EUR von 173,2 Mio. EUR auf 184,4 Mio. EUR. Die Personalquote (Personalaufwand/Umsatzerlöse) stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 24,6 %. Dabei wurde die Personalquote im Fertigungsbereich erheblich gesenkt. Personalaufbau erfolge zum Teil im Angestelltenbereich, um den Anforderungen der Entwicklungsprojekte gerecht zu werden und zukünftiges Wachstum zu sichern

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 63,8 Mio. EUR (Vorjahr: 24,9 Mio. EUR).

Die Einmaleffekte von 15,5 Mio. EUR ergaben sich im Wesentlichen aus den Abschlüssen von Kundenverhandlungen. Die relevanten Forderungen wurden in den Vorperioden im Zuge der IAS-8-Restatements wertberichtigt bzw. Rückstellungen gebildet.

4.1. Finanzlage

Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu sichern. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen sowie Leasingmodelle.

Finanzierungsinstrumente

In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.

Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 30 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.

4.1.1. Liquiditätsanalyse

Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.

2017/18 2016/17 2015/16
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 63,1 20,0 –9,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit –35,1 –34,4 –50,9
Free Cashflow 26,0 –14,4 –60,2
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –12,9 6,0 3,9
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 15,0 –8,4 –56,3
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden 0,2 0,5 1,5
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 48,3 56,2 111,0
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 63,5 48,3 56,2

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2017/18 mit 63,1 Mio. EUR um 43,1 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 20,0 Mio. EUR. Treiber dieser positiven Entwicklung im Berichtsjahr waren neben einer positiven Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns vor allem die Verbesserung des Working Capitals von 43,1 Mio. EUR.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beliefen sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf –35,1 Mio. EUR gegenüber –34,4 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.

Hauptreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungs- und Werkzeugkosten für die Flugzeugtypen Airbus A350-1000 sowie A330neo, Bombardier C-Series und Embraer-E2-Jets sowie Investitionen in verschiede Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten.

Die Sachanlageinvestitionen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktionskapazitäten an den österreichischen Standorten Werk 2 in St. Martin und Werk 4 in Reichersberg, für die neu anlaufenden Programme sowie zur Unterstützung von steigenden Abrufen im Rahmen bestehender Projekte. Während des Geschäftsjahres wurden insbesondere Neuinvestitionen in Anlagen zur Kapazitätserweiterung getätigt sowie Investitionen in zusätzliche Automatisierungsmaßnahmen, in die Optimierung bestehender Produktionsanlagen und in die Infrastruktur. Darüber hinaus wurden laufende Erhaltungsinvestitionen getätigt.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Geschäftsjahr 2017/18 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –12,9 Mio. EUR (Vorjahr: 6,0 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2017/18 lag der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit bei 11,9 Mio. EUR (Vorjahr: 24,6 Mio. EUR).

Im Wesentlichen standen den Einzahlungen Mittelabflüsse aus der Rückzahlung von Finanzkrediten in Höhe von 6,8 Mio. EUR, aus der Tilgung einer Tranche des Schuldscheindarlehens von 8,0 Mio. EUR sowie aus der Auszahlung aus Zinsen von Finanzkrediten und Anleihen in Höhe von 10,1 Mio. EUR gegenüber.

4.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten

2017/18 2016/17 2015/16
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
Schuldscheindarlehen 34,0 42,0 42,0
davon Schuldscheindarlehen 2012 bis 2017 8,0 8,0
davon Schuldscheindarlehen 2012 bis 2019 34,0 34,0 34,0
Anleihen 2013–20 (ISIN AT0000A10J83) 89,6 89,4 89,2
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 121,68 71,9 96,854,9
Bruttofinanzverbindlichkeiten 245,24 245,3 228,01
Abzüglich
Liquide Mittel 63,5 48,3 56,2
Finanzvermögen 63,5 48,3 56,2
Nettofinanzverbindlichkeiten 181,9 197,0 171,98

Die Nettoverschuldung belief sich zum 28. Februar 2018 auf 181,9 Mio. EUR (Vorjahr: 197,0 Mio. EUR). Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 63,5 Mio. EUR (Vorjahr: 48,3 Mio. EUR).

4.2. Vermögenslage

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,2 Mio. EUR auf 703,6 Mio. EUR.

28.02.2018 28.02.2017 29.02.2016
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
Langfristiges Vermögen 351,2 357,5 357,9
Kurzfristiges Vermögen 352,4 327,9 311,3
Aktiva 703,6 685,4 669,2
Eigenkapital 323,1 269,7 267,1
Langfristige Verbindlichkeiten 211,1 242,2 250,7
Kurzfristige Verbindlichkeiten 169,4 173,5 164,2
Schulden 380,5 415,7 414,9
Eigenkapital und Schulden 703,6 685,4 669,2

4.2.1. Aktiva

Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2017 um 6,3 Mio. EUR auf 351,2 Mio. EUR.

Das kurzfristige Vermögen stieg im Vergleichszeitraum um 24,5 Mio. EUR. Aufgrund des Anstiegs der Produktumsätze erhöhten sich auch die Vorräte. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich zum Bilanzstichtag am 28. Februar 2018 um 15,2 Mio. EUR auf 63,5 Mio. EUR.

4.2.2. Eigenkapital

Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 323,1 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote am 28. Februar 2018 von 45,9 % (Vorjahr: 39,4 %).

4.2.3. Schulden

Innerhalb der langfristigen Schulden reduzierten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 11,5 Mio. EUR auf 56,1 Mio. EUR.

Innerhalb der kurzfristigen Schulden reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 9,3 Mio. EUR auf 48,9 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten

erhöhten sich um 19,5 Mio. EUR auf 65,8 Mio. EUR. Die unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesene zweite Tranche des Schuldscheindarlehens in Höhe von 8,0 Mio. EUR wurde im Juni 2017 getilgt.

5. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns. Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen
  • Im Geschäftsjahr 2017/18 konnten zur nachhaltigen Umsetzung der FACC-Strategie wesentliche Neuaufträge in allen Segmenten des Konzerns unterzeichnet werden. Aufträge im Gegenwert von ca. 750 Mio. EUR wurden unterschrieben und mit der Umsetzung dieser im Zuge des Geschäftsjahres 2017/18 begonnen. Umsätze aus diesen Aufträgen werden ab dem Geschäftsjahr 2019/20 zum weiteren Wachstum der FACC-Divisionen beitragen.

5.1. Segment Aerostructures

Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2017/18 337,1 Mio. EUR (Vorjahr: 331,0 Mio. EUR.). Die Umsätze aus Produktlieferungen erhöhten sich um 1,2 Mio. EUR oder 0,4 % auf 305,1 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich im Berichtszeitraum um 18,3 % von zuvor 27,1 Mio. EUR auf 32,0 Mio. EUR.

Im Segment Aerostructures betrug das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2017/18 38,1 Mio. EUR (Vorjahr: 51,2 Mio. EUR).

Die stabile Entwicklung des Segments wurde einerseits von der steigenden Nachfrage nach Komponenten für den Airbus A350 und die weiteren Ratenhochläufe von Airbus-A320- und Airbus-A321-Produkten sowie der Bombardier C Series positiv beeinflusst. Anderseits führte der Launch der Boeing 737 MAX zu einem Rückgang der Umsätze mit Winglets der Boeing 737NG (siehe hierzu auch Anmerkungen in Kapitel 4).

5.2. Segment Engines & Nacelles

Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2017/18 160,7 Mio. EUR (Vorjahr: 142,0 Mio. EUR.). Das entspricht einer Steigerung von 14,1 %.

Die Umsätze aus Produktlieferungen stiegen signifikant um 12,7 % von 133,8 Mio. EUR auf 150,7 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 1,8 Mio. EUR von 8,2 Mio. EUR auf 10,0 Mio. EUR.

Im Segment Engines & Nacelles betrug das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2017/18 16,9 Mio. EUR (Vorjahr: –13,8 Mio. EUR).

Die umgesetzten Effizienzsteigerungen, Lernkurveneffekte, Automatisierungsmaßnahmen und Volumeneffekte in der Division führten zu der laufenden Ergebnisverbesserung in Relation zum Umsatz.

Auf die Entwicklung des Bereichs Nacelles wirkte sich das Hochlaufen der Serienproduktion für das Projekt A350 Translating Sleeve (TRSL) positiv aus. Darüber hinaus profitierte dieser Bereich von konstant steigender Nachfrage nach Komponenten für die Flugzeugtriebwerke der Airbus-A320neo-Flugzeugfamilie sowie dem geplanten Serienhochlauf der A330 Neo Fan Cowl Doors.

Der Bereich Engine Composites entwickelte sich erneut positiv. Auch hier haben die Projekte Airbus A350 Trent XWB sowie PW800 Bypass Ducts maßgeblich zur planmäßigen Geschäftsentwicklung beigetragen.

5.3. Segment Cabin Interiors

Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf 252,8 Mio. EUR (Vorjahr: 232,8 Mio. EUR). Damit erzielte dieses Segment erneut eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt betrug der Produktumsatz 2017/18 235,1 Mio. EUR (2016/17: 208,5 Mio. EUR). Das erzielte Wachstum um 12,8 % beruhte auf der kontinuierlichen Steigerung bei den neuen Programmen für den Airbus A350. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten reduzierten sich um 6,6 Mio. EUR von 24,3 Mio. EUR auf 17,7 Mio. EUR.

Das Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2017/18 8,8 Mio. EUR (Vorjahr: –12,4 Mio. EUR).

Die Ertragslage des Segments wurde durch die konsequente Weiterführung der im Geschäftsjahr 2016/17 eingeleiteten Maßnahmen positiv beeinflusst, sodass bereits im zweiten Halbjahr ein positives operatives EBIT erwirtschaftet werden konnte.

6. ENTWICKLUNG DER FACC AG

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Zahlenangaben für den Einzelabschluss der FACC AG erfolgen nach UGB, jene für den FACC AG Konzern nach IFRS.

Die Umsatzerlöse von 9,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 (Geschäftsjahr 2016/17: 4,0 Mio. EUR) resultieren aus Verrechnungen aus Managementleistungen gegenüber der FACC Operations GmbH. Der deutliche Anstieg beruht auf dem gegenüber dem Vorjahr höheren Personalstand von 40 Personen zum Bilanzstichtag 28 Februar 2018 (28 Februar 2017: 20 Personen) und einer entsprechenden Anpassung der Verrechnung. Der Finanzerfolg der FACC AG weist einen Beteiligungsertrag aus verbundenen Unternehmen von 19,9 Mio. EUR aus. Die FACC AG erzielte im Geschäftsjahr 2017/18 einen Jahresüberschuss von 23,7 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2016/17: 4,0 Mio. EUR).

Die Bilanzsumme erhöhte sich entsprechend dem Bilanzgewinn um 23,1 Mio. EUR auf 338,7 Mio. EUR. Das Eigenkapital beläuft sich auf 296,2 Mio. EUR gegenüber 272,5 Mio. EUR in

der Vorjahresperiode. Die Eigenkapitalquote der FACC AG zum Bilanzstichtag 28. Februar 2018 beträgt 87 % (Geschäftsjahr 2016/17: 86 %)

7. RISIKOBERICHT

Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken des Unternehmensumfelds. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern.

Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. Außergewöhnliche Ereignisse werden umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen.

Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschau- und beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.

Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden:

7.1. Managementrisiken

Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab.

Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.

Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinne der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird, wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.

7.2. Absatzrisiken

Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Geschäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst.

Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung von zukünftigen Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können.

Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben den Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen/europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner im Bereich der Verbesserung an bestehenden Flugzeugtypen auf, was Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen zur Folge hat.

7.3. Einkaufs- und Lieferantenrisiko

Der Bereich Einkauf von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenziale und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe von neuen Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet.

7.4. Betriebsunterbrechungsrisiko

Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.

7.5. Projektmanagement

Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele in Form von Projekten umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Manpower, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.

7.6. Produkthaftungs- und Qualitätsrisiko

Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.

Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinaus gehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden.

Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen.

7.7. Finanzielle Risiken

Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht für Spekulationszwecke. Die Treasury-Abteilung des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.

7.7.1. Währungsrisiko

Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im USD-EUR-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.

Die Sicherungsstrategien der Treasury-Abteilung des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.

Das Risikomanagement der Treasury-Abteilung des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) zumindest zu 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art sind und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

7.7.2. Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 255 TEUR (Vorjahr: 270 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine betragsmäßig gleiche Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

8. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION

FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können, jedoch werden auch Kooperationen mit Kunden zur Optimierung von Produkten eingegangen.

Im Geschäftsjahr 2017/18 wendete FACC 3,5 Mio. EUR bzw. 0,5 % ihres Umsatzes für Grundlagenforschung und Vorentwicklung auf. Darüber hinaus wurden in Verbindung mit Kunden zusätzliche Auftragsentwicklungen durchgeführt – Aufwendung aus diesen Projekten konnten an die Entwicklungspartner weiterverrechnet werden.

Die konsequente Ausrichtung auf Technologieentwicklung bildet einen Grundstein für den kommerziellen Markterfolg von FACC. Steigendem Wettbewerb, insbesondere durch Mitbewerber in Niedriglohnländern, lässt sich nur durch optimierte Prozesse und innovative Produkte begegnen.

Aus Sicht des Unternehmens bilden aktive Forschung und Innovation eine Grundvoraussetzung, um die führende Position von FACC als Entwicklungspartner und Systemlieferant ihrer Kunden beizubehalten. Da FACC oft mit geschützten Kundenpatenten und -prozessen arbeitet, helfen Eigenentwicklungen, bestehende Aufträge zu sichern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. In einem starken Netzwerk aus Kunden, Zulieferern und wissenschaftlichen Partnern entwickelt FACC neue Technologien für die Anwendung in zukünftigen Serienaufträgen.

FACC arbeitet laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf vier wesentliche Projekte, die vor allem die Effizienz von Bauteilen und deren Produktion optimieren sollen.

Out of Autoclave

Neue Fertigungstechnologien sollen die Aushärtung von Faserverbundbauteilen ohne Autoklaven möglich machen, etwa in einem Umluftofen oder in einer Presse. Derartige Alternativen kommen mit weniger Energie aus und können zudem dazu beitragen, den Automatisierungsgrad zu erhöhen.

Neue Materialien

Der Einsatz neuer Materialien wie thermoplastische oder schnell aushärtende Matrixsysteme ermöglicht eine Reduktion der Zykluszeiten bei der Bauteilfertigung. Dies ist notwendig, um in Zukunft die geforderte Produktionsrate an Leichtbaukomponenten erfüllen zu können. Des Weiteren können durch die richtige Wahl des Matrixsystems der Ausschuss signifikant reduziert und damit die Produktionskosten deutlich gesenkt werden. Durch Anwendung biologischer Matrixsysteme auf Basis von Zuckerrohrabfällen setzt FACC auf nachhaltiges Produktdesign, das im Segment Cabin Interiors Anwendung findet.

Integral- und Differentialbauweise

Eine optimale Mischung aus Integral- und Differenzialbauweise führt zu robusten Produktionsprozessen und in weiterer Folge zu einer Reduktion der Fertigungskosten. Entscheidend ist dabei die Betrachtung der kompletten Prozesskette, angefangen bei der Bauteil- und Werkzeugkonstruktion über die Bauteilfertigung bis hin zur Assemblierung. Bei der Differentialbauweise setzt man auf mehrere einfach gehaltene Faserverbundbauteile, die mittels intelligenter Fügeverfahren zu einer Baugruppe verbunden werden. Ihr Vorteil liegt in der hohen Prozessstabilität bei der Fertigung der Faserverbundkomponenten, allerdings erhöht sich dabei der Assemblierungsaufwand in der Endmontage. Nach einem gegenteiligen Prinzip funktioniert die Integralbauweise. Hierbei werden Versteifungsprofile, wie zum Beispiel Hutprofile, nicht separat ausgehärtet und assembliert wie bei der Differentialbauweise, sondern schon im Reinraum zu einer komplexen Baugruppe zusammengeführt und in einem einzigen Schritt ausgehärtet. Aufgrund des reduzierten Assemblierungsaufwands und des Entfalls von Verbindungselementen wie Schrauben oder Nieten bringt die Integralbauweise eine deutliche Kosten- und Gewichtsreduktion mit sich.

Intelligente Produktionssysteme

Intelligente Produktionssysteme und innovative Prüftechniken sollen die Fertigung robuster, schneller und kostengünstiger machen. Beispiele dafür sind der Einsatz intelligenter Detektionsmethoden zur Fremdkörpererkennung in Faserverbundlaminaten schon während des Herstellungsprozesses bzw. die Erhöhung des Digitalisierungsgrads in der Produktion. FACC setzt damit einen wichtigen Schritt in Richtung Industrie 4.0.

Patente und Preise

Um ihre Technologieführerschaft im Composite-Bereich weiter ausbauen zu können, strebt FACC weitgehende Unabhängigkeit in ihrem Prozessportfolio an. Darüber hinaus wird das Bauteilportfolio des Unternehmens sukzessive erweitert, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Beide Wachstumsfelder werden durch eine erweiterte Patentstrategie flankiert, die auf den größtmöglichen Schutz des intellektuellen Eigentums abzielt.

9. MITARBEITER

Zum Stichtag am 28. Februar 2018 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.402 Vollzeitäquivalente (FTE) (Vorjahr: 3.393 FTE).

In Österreich waren zum 28. Februar 2018 3.177 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 90 % der gesamten Belegschaft des Konzerns.

Arbeiter Angestellte Gesamt
Central Services 131 320 451
Aerostructures 842 245 1 087
Engines & Nacelles 478 125 603
Cabin Interiors 724 234 958
Tochtergesellschaften 74 189 263
FACC AG 40 40
Summe 2.249 1.153 3.402

Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in der Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 38 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 56

% der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 22 % kommen aus Deutschland.

G'sund und zufrieden: FACC als Vorreiter bei betrieblicher Gesundheitsförderung

Dass FACC an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich an einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Für ihr Projekt "G'sund & zufrieden" wurde FACC 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt sind.

Weiterbildung und Qualifizierung der Belegschaft bildeten 2017/18 wie schon in den Jahren zuvor ein Schwerpunktthema im Personalmanagement. Im Rahmen der FACC Academy, in der alle Weiterbildungsmaßnahmen des Konzerns gebündelt sind, wurden daher umfangreiche Entwicklungsprogramme umgesetzt.

Konstante Investitionen in das Humankapital sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die allein im Jahr 2017 495 interne Trainings organisierte, an denen insgesamt 6.550 Mitarbeiter teilnahmen. Darüber hinaus fanden 145 externe Trainings statt, in denen 930 Mitarbeiter geschult wurden.

E-Learnings für mehr Flexibilität

Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen wie die Lehrgänge "Export Control Advanced" und "Systemmanagement" bereits via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden mittlerweile auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf das Unternehmen zugeschnitten. Seit Frühjahr 2018 steht auch das Modul "SAP Materialfluss" online bereit, der Kurs "Foreign Object Damage (FOD)" soll im September 2018 folgen. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.

Global Family

Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 38 Ländern legt FACC besonderen Wert auf Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.

Hohen Stellenwert genießt bei FACC die Lehrlingsausbildung. So waren im Geschäftsjahr 2017/18 in Summe 41 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" erhalten.

Interne Nachwuchsvorsorge

Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Kunststoffund Zerspanungstechnik, Konstruktion oder Informationstechnik und seit 2017 auch in Prozesstechnik. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.

10. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT

Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist in der Unternehmensstrategie verankert und berichtet an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Vorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen.

Der erste Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns über das Geschäftsjahr 2017 wird im Mai 2018 präsentiert und kann über die Konzernwebsite abgerufen werden. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde nach den "GRI Standards" (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen "NaDiVeG" (Nachhaltigkeitsund Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht.

11. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

12. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

12.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand von FACC hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.

Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.

Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.

Bei FACC wird seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen diese Software eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeiten der SAP-Systeme wurden in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.

Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.

Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.

12.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 28. Februar 2018 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.

Zum 28. Februar 2018 war die FACC International Company Ltd., Hongkong, direkt bzw. indirekt mit 55,5 % an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2018 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.

Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 28. Februar 2018 44,5 %.

Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.

12.3. Genehmigtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 19.895.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuer Aktien zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

12.4. Bedingtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde das Grundkapital um bis zu 15.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuer auf Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Dieses bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs- oder Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und der Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe der Bestimmungen der Wandelschuldverschreibungen zu ermitteln. Der Ausgabebetrag der Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

12.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat Solange die FACC International Company Ltd., Hongkong, Aktionärin von FACC mit einer

Beteiligung von zumindest 25 % des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu einem Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.

Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.

12.6. Sonstige Angaben Zum 28. Februar 2018 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

In den Vereinbarungen betreffend Schuldscheindarlehen sind "Change of Control"-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn

  • a. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) direkt oder indirekt insgesamt weniger als 50 % plus eine Aktie der Darlehensnehmerin hält oder
  • b. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) weder direkt noch indirekt das Recht hat, die Mehrheit der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsmitglieder der Darlehensnehmer zu bestimmen und zu ernennen.

13. AUSBLICK

13.1. Der Markt der zivilen Luftfahrt

Der Wachstumstrend in der zivilen Luftfahrtindustrie dürfte auch in Zukunft weiter anhalten: Analysen der OEM bestätigen derzeit die konstante jährliche Zunahme des Passagieraufkommens von rund 4,5 %. In den kommenden 20 Jahren wird sich die Flotte an Flugzeugen weltweit von derzeit 21.000 Verkehrsflugzeugen (Quelle: Marktausblick – Airbus) bis zum Jahr 2036 auf 42.500 Flugzeuge mehr als verdoppeln. Aus der derzeit bestehenden Flotte werden 12.800 Flugzeuge außer Dienst gestellt und durch moderne Flugzeuge ersetzt werden. Entsprechend dieser Einschätzung besteht bis zum Jahr 2036 ein Bedarf an 34.900 neuen Flugzeugen mit mehr als 100 Sitzplätzen.

Es wird jedoch auch von einer deutlichen Verschiebung hin zu den neuen Wachstumsmärkten China und Indien ausgegangen. Das Verkehrsaufkommen (Reisetätigkeit pro Jahr und Einwohner) soll sich in diesen Ländern bis zum Jahr 2036 vervierfachen. Das Reiseaufkommen je Einwohner in den USA und in Europa wird sich – obwohl es sich bereits heute auf hohem Niveau befindet – um weitere 40 % erhöhen.

Im vergangenen Jahr lieferten Airbus und Boeing zusammen 1.481 neue Verkehrsflugzeuge an ihre Kunden aus. Im gleichen Zeitraum wurden 2.021 Flugzeuge an Airlines verkauft. Es handelt sich somit um eine Book to Bill Ratio von deutlich über 1.

13.2. FACC-Konzern

Das Erreichen des Umsatzziels von 1 Mrd. Euro gemäß der Konzernstrategie "Vision 2020" bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020/21 bleibt aufrecht. Für die Folgejahre wird von einer stufenweisen Steigerung der Fertigungsrate in wesentlichen Programmen ausgegangen. Bedingt durch das ausgewogene und moderne Produkt- und Kundenportfolio von FACC kann das Unternehmen vom generellen Wachstum aller bedeutenden Flugzeugfamilien profitieren.

Einen besonderen Fokus legt FACC auf die Abwicklung der im letzten Jahr unterschriebenen Neuaufträge in Höhe von rund 750 Mio. EUR. Erste Umsätze aus diesen Neuaufträgen werden für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019/20 erwartet.

Für das Geschäftsjahr 2018/19 erwartet FACC auf Basis der heutigen Markteinschätzung und des aktuellen Produktmixes des Konzerns ein Umsatzwachstum im einstelligen Prozentbereich. An den Initiativen zur Erhöhung des Automatisierungsgrads und der Produktivität sowie das Outsourcing der Produktion von einfachen Composite-Teilen in die Supply Chain hält der Konzern weiterhin fest. Das wird zu einer überproportionalen Verbesserung der Ertragslage führen.

Zusammenfassend wird der FACC-Konzern seine Aktivitäten von der Entwicklung, der Herstellung sowie dem globalen Supply Chain Management weiter forcieren und damit seine Position als bevorzugter Technologiepartner der Luftfahrtindustrie nachhaltig ausbauen. Die Umsetzung der Konzernstrategie "Vision 2020" im Hinblick auf Stärkung und Ausbau des Rangs eines Tier-1-Lieferanten bei den Kunden Airbus, Boeing, Bombardier, Embraer sowie allen namhaften Triebwerksherstellern hat höchste Priorität.

4. BESTÄTIGUNGSVERMERK *)

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

FACC AG, Ried im Innkreis,

bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 28. Februar 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Beschreibung

Im Jahresabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2018 sind die Anteile an verbundenen Unternehmen (267,8 Mio. €) und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (30,3 Mio. €) ausgewiesen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung, ob eine Wertminderung zum Geschäftsjahresende vorliegt sowie gegebenenfalls zur Quantifizierung solcher Wertminderungen.

Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cash-Flows der Tochterunternehmen, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit dieser Bilanzpositionen herangezogen werden. Diese Cash-Flow Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.

Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Jahresabschluss der FACC AG im Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 28. Februar 2018 erläutert.

Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plausibilisierung der Diskontierungssätze unter Beiziehung von unseren internen Bewertungsspezialisten
  • Überprüfung, ob Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung vorliegen
  • Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen und Veränderungen im Working Capital), um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren
  • Prüfung der Vollständigkeit der Angaben im Anhang

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • ·Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

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