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CLEEN Energy AG

Legal Proceedings Report Mar 12, 2019

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Legal Proceedings Report

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Veröffentlichung: 12.03.2019 21:20 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1552422000370 Stichwörter: CLEEN Energy AG / OePR / Beanstandungen

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

CLEEN Energy AG: OePR-Prüfung ergibt Beanstandungen

St. Margarethen im Burgenland (pta039/12.03.2019/21:20) - -

  • * OePR stellte fehlerhafte Rechnungslegung fest
  • * CLEEN Energy AG erklärt sich mit dem Ergebnis der Prüfung durch die OePR nicht einverstanden
  • * Gesellschaft holt Second Opinion zur Überprüfung des Firmenwertes ein
  • * Prüfverfahren wird nun von der Finanzmarktaufsicht (FMA) durchgeführt

Die OePR hat im August 2018 eine Prüfung gemäß § 2 Abs 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) eingeleitet und als Ergebnis eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt.

Die OePR hat zum einen festgestellt, dass im Jahresabschluss 31.12.2017 die Berichterstattung über Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen unterblieben wären.

Die OePR ist zudem der Ansicht, dass der Firmenwert in den geprüften Abschlüssen zum 30.06.2017, 31.12.2017 und 30.06.2018 wesentlich zu hoch dargestellt worden wäre. Die OePR stellt eine umsichtige Bewertung und Planung bei der Ermittlung des Firmenwertes im Rahmen der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der CLEEN Energy GmbH als übertragende Gesellschaft auf die nunmehrige CLEEN Energy AG in Frage. Ein wesentlich geringerer Firmenwert hätte ein wesentlich geringeres Eigenkapital (einbezahltes Nennkapital) zur Folge.

Vorstand und Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG haben nach Prüfung des Sachverhalts und kurzfristiger Einholung einer Plausibilisierungsrechnung eines namhaften Wirtschaftsprüfers beschlossen, sich mit dem Ergebnis der Prüfung durch die OePR nicht einverstanden zu erklären und eine Second Opinion zur Überprüfung des Firmenwertes in Auftrag zu geben. In weiterer Folge wird die FMA die Prüfung an sich ziehen und selbst durchführen. Die Gesellschaft wird über das Ergebnis der Prüfung durch die FMA berichten.

St. Margarethen im Burgenland, 12. März 2019

Der Vorstand

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER CLEEN ENERGY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

Ansprechpartner:
Ing. Lukas Scherzenlehner
Tel.:
+43 2680 20600-400
E-Mail:
[email protected]
Website:
www.cleen-energy.com
ISIN(s):
AT0000A1PY49 (Aktie)
Börsen:
Amtlicher Handel in Wien

Meldung übertragen durch pressetext.adhoc. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

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