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VERBUND AG

AGM Information Mar 29, 2019

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AGM Information

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DGAP-News: VERBUNDAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

29.03.2019 / 09:04 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent /Herausgeber verantwortlich.

VERBUNDAG Wien, FN76023 z ISINAT0000746409

Ei nbe r uf ungde r Ha upt ve r s a mml ung

Wir laden hiermit unsereAktionärinnen undAktionäre ein zur

72. ordentlichenHauptversammlungder

VERBUNDAG

amDienstag, dem30.April 2019, um10:30 Uhr,

imHaus der Industrie,Großer Festsaal, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.

Ta ge s or dnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2018 samt Lagebericht des Vorstands und des CorporateGovernance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für dieGewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018.
    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.
    1. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019.
    1. Wahlen in denAufsichtsrat.

Unterlagenzur Hauptversammlung

Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108Abs. 3 bis 5AktGspätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 09.April 2019 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite derGesellschaftwww.verbund.com/hvzugänglich:

  • IntegrierterGeschäftsbericht,
  • Jahresabschluss und Lagebericht,
  • CorporateGovernance-Bericht,
  • Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
  • Vorschlag für dieGewinnverwendung,
  • Bericht des Aufsichtsrats

jeweils für das Geschäftsjahr 2018

  • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,
  • Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in denAufsichtsrat zu TOP6 gem. § 87Abs. 2AktGsamt Lebenslauf,
  • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
  • Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
  • vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der AktionärinnenundAktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und119 AktG

Ergänzungder TagesordnungdurchAktionärinnenundAktionäre

Gemäß § 109AktGkönnenAktionärinnen undAktionäre, derenAnteile zusammen 5 %des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber dieserAktien sind, schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden,wenn dieses Verlangen spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit am 09.April 2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit), derGesellschaft zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.DieAktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, in der bestätigtwird, dass die antragstellendenAktionärinnen undAktionäre seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber derAktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf die unten stehenden Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.DerartigeAnträge müssen derGesellschaft in Schriftform ausschließlich an folgendeAdresse zugehen:

Per Post oder per Boten: VERBUNDAG CorporateOffice, z.Hd.Herrn Dr.Andreas Bräuer Am Hof 6a, 1010 Wien.

Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDFmit einer qualifizierten elektronischen Signatur: [email protected]

oder per SWIFT:GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599

Beschlussvorschläge vonAktionärinnenundAktionärenzuder Tagesordnung

Gemäß § 110AktGkönnenAktionärinnen undAktionäre, derenAnteile zusammen 1 %des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite derGesellschaft zugänglich gemachtwerden,wenn dieses Verlangen spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 18.April 2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit), derGesellschaft zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87Abs. 2AktG. DerartigeAnträge müssen derGesellschaft in Textform ausschließlich an eine der folgendenAdressen zugehen:

Per Post oder per Boten: VERBUNDAG CorporateOffice, z.Hd.Herrn Dr.Andreas Bräuer Am Hof 6a, 1010 Wien

Per Telefax: +43 (0) 50313-154010

oder per E-Mail: [email protected],wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

DieAktionärseigenschaft zurAusübung dieses Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei Namensaktien ist die Eintragung imAktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch denAktionär.

Angabengemäß§ 110 Abs. 2 S2 AktG

Für den Fall der Erstattung eines Wahlvorschlags durchAktionäre gemäß § 110AktGzum Tagesordnungspunkt 6 "Wahlen in den Aufsichtsrat", macht dieGesellschaft folgendeAngaben:

DerAufsichtsrat der VERBUNDAGbesteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und fünf vom Betriebsrat gemäß § 110ArbVGentsandten Mitgliedern. Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind von zehn Kapitalvertretern drei Frauen und von fünfArbeitnehmervertretern zwei Frauen. Ein Widerspruch gemäß § 86Abs. 9AktGgegen eine Gesamterfüllung derQuote durch die Kapital- bzw.Arbeitnehmervertreter liegt nicht vor.

Bei der allfälligen Erstattung eines Wahlvorschlags durchAktionäre gemäß § 110AktGzum Tagesordnungspunkt 6 "Wahlen in den Aufsichtsrat"ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle derAnnahme des Wahlvorschlags von fünfzehnAufsichtsratsmitgliedern mindestens fünf Frauen demAufsichtsrat angehören.

Auskunftsrecht

Gemäß § 118AktGist jederAktionärin und jedemAktionär auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist.

DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermitteltwerden.Die Fragen können an dieGesellschaft per E-Mail an [email protected] übermitteltwerden.

Anträge inder Hauptversammlung

JedeAktionärin bzw. jederAktionär ist - unabhängig von einem bestimmtenAnteilsbesitz- berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der TagesordnungAnträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrereAnträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs. 3AktGder Vorsitzende die Reihenfolge derAbstimmung.

Ein Aktionärsantragauf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110AktGvoraus: Personen zur Wahl in denAufsichtsrat können nur vonAktionären, derenAnteile zusammen 1 %des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 18.April 2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) in der oben angeführten Weise derGesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87Abs. 2AktGder vorgeschlagenen Person über ihre fachlicheQualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf derAktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei derAbstimmung nicht berücksichtigtwerden. Weiters ist zu beachten, dass, da auf dieGesellschaft § 86Abs. 7AktGbetreffend die quotenmäßigeGleichstellung von Frauen und Männern imAufsichtsrat anwendbar ist, mindestens fünf Sitze imAufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. mit Männern zu besetzen sind, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86Abs. 7AktGzu erfüllen.

Informationenauf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte derAktionärinnen bzw.Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119AktGsind auf der Internetseite derGesellschaftwww.verbund.com/hvzugänglich.

Teilnahmeberechtigung:NachweisstichtagundVoraussetzungenfür die Teilnahme ander Hauptversammlunggemäß§ 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zurAusübung des Stimmrechts und der übrigenAktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach der Eintragung imAktienbuch und bei Inhaberaktien nach demAnteilsbesitzjeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit am 20.April 2019, 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,wer an diesem StichtagAktionärin bzw.Aktionär ist und dies derGesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien imAktienbuch eingetragen ist.

DerAnteilsbesitzam Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, die derGesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 25.April 2019, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege undAdressen zugehen muss, nachzuweisen:

Per Post oder per Boten: VERBUNDAG CorporateOffice, z.Hd.Herrn Dr.Andreas Bräuer Am Hof 6a, 1010 Wien

Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDFmit einer qualifizierten elektronischen Signatur: [email protected]

oder per SWIFT:GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599; unbedingt beiAktien ISIN AT0000746409 im Text angeben.

Gerne vorab auch in Textform: per Telefax: +43 (0)1 8900500-70 oder per einfachem E-Mail: [email protected] (Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF.)

Depotbestätigunggemäß§ 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDauszustellen. Sie hat mindestens die in § 10aAbs. 2AktGvorgesehenenAngaben zu enthalten:

-Angaben über denAussteller:Name/Firma undAnschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),

-Angaben über dieAktionärin bzw. denAktionär:Name/Firma,Anschrift,Geburtsdatum bei natürlichen Personen, ggf.Register und Registernummer bei juristischen Personen,

-Angaben über dieAktien:Anzahl derAktien derAktionärin bzw. des Aktionärs; ISINAT0000746409,

  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

  • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 20.April 2019, 24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache entgegen genommen.

Namensaktien

Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung imAktienbuch am Ende des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarfweder eines gesonderten Nachweises durch denAktionär noch einerAnmeldung zur Hauptversammlung.

Möglichkeit zur Bestellungeines Vertreters gemäß§§ 113 f AktG

JedeAktionärin bzw. jederAktionär, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.Der Bevollmächtigte nimmt im Namen derAktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie dieAktionärin bzw. derAktionär, die/den er vertritt.

DieGesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats können nicht als Bevollmächtigte einerAktionärin oder eines Aktionärs bestelltwerden.

Hat dieAktionärin bzw. derAktionär ihrem/seinem depotführenden Kreditinstitut die Vollmacht erteilt, so genügt es,wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung hinsichtlich der Vollmachtserteilung derGesellschaft zukommen lässt.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite derGesellschaft www.verbund.com/hvzur Verfügung gestellte Formular verwendetwerden.Die Vollmacht muss derGesellschaft bis spätestens 29.April 2019, 16.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an einer der nachgenanntenAdressen zugehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird:

Per Post oder per Boten: VERBUNDAG CorporateOffice, z.Hd.Herrn Dr.Andreas Bräuer Am Hof 6a, 1010 Wien

Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70

Per E-Mail: [email protected]

oder per SWIFT:GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als Service bieten wir unserenAktionärinnen undAktionären an, ihr Stimmrecht durch einen unabhängigen von derGesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband fürAnleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, [email protected], Tel.: +43 1 87 63 343/30 ausüben zu lassen. Für den Interessenverband fürAnleger wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger ([email protected]) bei der Hauptversammlung dieseAktionärinnen bzw.Aktionäre vertreten.Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der VERBUNDAG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat dieAktionärin bzw. derAktionär zu tragen.

Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVAkann das spezielle auf der Internetseite derGesellschaft unter www.verbund.com/hvzur

Verfügung gestellte Formular verwendetwerden.Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an einer der nachgenanntenAdressen zugehen:

Per Post oder per Boten:Dr. Wilhelm Rasinger c/o Interessenverband fürAnleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,

Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70

oder per E-Mail: [email protected]

Im Falle der Bevollmächtigung des IVAübtDr. Wilhelm Rasinger das Stimmrecht ausschließlich auf derGrundlage der von derAktionärin bzw. vomAktionär erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuztwerden können. Falls keine Weisungen angekreuztwerden,wird der Bevollmächtigte für die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keineAufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder vonAnträgen entgegennimmt.

Die zurAbstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von derGesellschaft auf der Website unter www.verbund.com/hv veröffentlicht.

Datenschutzinformationfür AktionärinnenundAktionäre der VERBUNDAG

Die VERBUNDAG,Am Hof 6a, 1010 Wien, ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten derAktionärinnen und Aktionäre.

Die VERBUNDAGverarbeitet personenbezogene DatenderAktionärinnen undAktionäre, insbesondere jene gemäß § 10aAbs. 2AktG, dies sind Name,Anschrift,Geburtsdatum, Bankdaten,Nummer des Wertpapierdepots,Anzahl derAktien derAktionärin/des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung,Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name undGeburtsdatum des oder der Bevollmächtigten, aufGrundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropäischenDatenschutz-Grundverordnung(DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt um denAktionärinnen undAktionären dieAusübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die personenbezogenen Daten erhält die VERBUNDAGvon denAktionärinnen undAktionären oder vom jeweiligen depotführenden Institut.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten vonAktionärinnen undAktionären bzw. deren Vertretern ist für die Teilnahme von Aktionärinnen undAktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß demAktiengesetzzwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somitArt 6 Abs. 1 lit c DSGVO.

Die VERBUNDAGbedient sich zum Zwecke derAusrichtung der Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen,wie etwa Notaren, Banken und IT-Dienstleistern.Diese erhalten von VERBUNDAGnur solche personenbezogenen Daten, die für dieAusführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der VERBUNDAG. Soweit rechtlich notwendig, hat die VERBUNDAGmit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarungabgeschlossen.

Nimmt eineAktionärin / einAktionär bzw. deren Vertreter an der Hauptversammlung teil, können alle anwesendenAktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- undAufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a.Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. VERBUNDAGist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogeneAktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120AktG).

Die Daten derAktionärinnen undAktionäre bzw. deren Vertretern werden gelöscht bzw. anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitetwurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- undAufbewahrungspflichtenergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-,Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- undAbgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtlicheAnsprüche vonAktionärinnen undAktionären gegen die VERBUNDAGoder umgekehrt von der VERBUNDAGgegenAktionärinnen undAktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlärungundDurchsetzungvonAnsprüchenin Einzelfällen. Im Zusammenhang mitGerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

JedeAktionärin / jederAktionär bzw. jeder Vertreter hat ein jederzeitiges Auskunfts-,Berichtigungs-, Einschränkungs-, WiderspruchsundLöschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragungnach Kapitel III der DSGVO.Diese Rechte könnenAktionärinnen undAktionäre bzw. deren Vertreter gegenüber der VERBUNDAGunentgeltlich über die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten [email protected] oder über die folgenden Kontaktdatengeltend machen: VERBUNDAG

Am Hof 6a 1010 Wien Telefon: +43 (0)50313-0

Zudem steht denAktionärinnen undAktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nachArt 77 DSGVOzu.

Gesamtzahl der AktienundStimmrechte zumZeitpunkt der Einberufung

(§ 106 Z9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital derGesellschaft Euro 347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende Stückaktien und 177.182.000 aufNamen lautende Stückaktien eingeteilt.

JedeAktie gewährt eine Stimme, jedoch mit folgender Maßgabe:

Gemäß § 19Abs. 3 der Satzung ist, mitAusnahme vonGebietskörperschaften und Unternehmungen, an denenGebietskörperschaften mit mindestens 51 %beteiligt sind, das Stimmrecht jederAktionärin bzw. jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5 %des Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen, beschränkt.

Einlass undRegistrierung

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 30.April 2019 um 9:30 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigertwerden.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an dieGesellschaft übersandtworden ist, erleichtern Sie den Zutritt,wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben.

Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen.

29.03.2019 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchivunter http://www.dgap.de

Sprache: Deutsch
Unternehmen: VERBUNDAG
Am Hof 6A
1010 Wien
Österreich
Telefon: 0043-1-53113-52604
Fax: 0043-1-53113-52694
E-Mail: [email protected]
Internet: www.verbund.com
ISIN: AT0000746409
WKN: 877738
Börsen: Auslandsbörse(n) Wiener Börse (Amtlicher Handel)

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