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Athos Immobilien AG

Share Issue/Capital Change Apr 18, 2019

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Ad-hoc Mitteilung 16. April 2019

ATHOS Immobilien AG – Kapitalherabsetzung

Hauptversammlung soll über Kapitalherabsetzung durch Einziehung noch zu erwerbender eigener Aktien entscheiden

Linz – Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ATHOS Immobilien Aktiengesellschaft haben heute beschlossen, der 30. ordentlichen Hauptversammlung die Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1 Z 6 AktG iVm § 192 AktG vorzuschlagen, wodurch es der ATHOS Immobilien AG ermöglicht wird, eigene Aktien zum Zwecke der Einziehung dieser Aktien rückzukaufen.

Die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung soll im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals erfolgen.

Diese Mitteilung stellt keine Ankündigung eines Rückkaufs oder einer Einziehung eigener Aktien dar. Allfällige Rückkäufe und Einziehungen eigener Aktien hängen davon ab, dass die Hauptversammlung der ATHOS Immobilien AG die vorgeschlagenen Beschlüsse fasst und der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und innerhalb des von der Hauptversammlung vorgegebenen Rahmens, den Zeitpunkt, den Umfang und die Art des Aktienrückkaufs sowie der Einziehung von Aktien festlegt.

Rechtlicher Hinweis:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der ATHOS Immobilien Aktiengesellschaft dar.

Rückfragehinweis:

ATHOS Immobilien AG, Waltherstraße 11, 4020 Linz, Mag. Manfred Pammer (Vorstand), Tel.: 0732 / 604477

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