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Maschinenfabrik Heid AG

Annual / Quarterly Financial Statement Apr 29, 2019

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Annual / Quarterly Financial Statement

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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft Heid Werkstrasse 13 2000 Stockerau

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2018 nach UGB

INHALTSVERZEICHNIS

Seite

Kapitel 1 - geprüfter Jahresabschluss

Bilanz
Gewinn und Verlustrechnung
Anhang
Anlagespiegel
Bestätigungsvermerk

Kapitel 2

Lagebericht
-------------

Kapitel 3

Corporate Governance Bericht
Erklärung gemäß § 82 Abs. 4 Z 3 BörseG
AKTIVA PASSIVA
2018 2017 2018 2017
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Übernommenes, eingefordertes und eingezahltes Grundkapital 28.762.000,00 28.762
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0,00 0
II. Kapitalrücklagen 3.286.719,88 3.287
II. Sachanlagen Gebundene
1. Grundstücke und Bauten 137.891,46 160
2. unbebaute Grundstücke 25.384,58 25 III. Gewinnrücklagen
3. Betriebs und Geschäftsausstattung 0,00 0 *) Gesetzliche Rücklage 40.333,42 40
163.276,04 185
III. Finanzanlagen IV. Bilanzverlust
1. Beteiligungen 250.207,79 250 1. Jahresgewinn 80.229,02 192
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 9.447.571,17 9.449 2. Verlustvortrag -22.568.396,62 -22.760
9.697.778,96 9.699 -22.488.167,60 -22.568
9.861.055,00 9.884 9.600.885,70 9.521
B. UMLAUFVERMÖGEN B. RÜCKSTELLUNGEN
I. Vorräte 1. Rückstellungen für Pensionen 169.686,00 188
Ersatzteile 66.973,18 69 2. Sonstige Rückstellungen 116.200,00 51
285.886,00 239
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.607,39 7 C. VERBINDLICHKEITEN
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 113.234,86 364
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 23.998,89 38 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 113.234,86 364
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
35.606,28 45 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.283,81 3
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 24.283,81 3
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 78.268,35 145 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
180.847,81 259 3. Sonstige Verbindlichkeiten 22.577,38 21
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 21.811,91 20
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 500,00 0 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 765,47 1
Summe Verbindlichkeiten 160.096,05 388
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 4.464,94 5 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 159.330,58 387
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 765,47 1
10.046.867,75 10.148 10.046.867,75 10.148

*) Kleinbetrag

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2018 | Seite 3

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DIE ZEIT VOM 1. JÄNNER 2018 bis 31. DEZEMBER 2018

2 0 1 8 2 0 1 7
EUR EUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 289.695,26 290
2. Sonstige betriebliche Erträge (Übrige) 0,00 3
3. Materialaufwand und Aufwendungen
für bezogene Leistungen
-26.112,78 -40
4. Personalaufwand
a) Löhne
b) Gehälter
c) Soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR -9.318,64 (2017 TEUR 2)
aa) Aufwendungen für Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen EUR 354,69 (2017 TEUR 1)
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Engelt abhängige Abgaben
und Pflichtbeiträge EUR 4.437,47 (2017 TEUR 7)
-4.789,84
-22.942,73
-13.756,11
-41.488,68 -2
-42
-6
-50
5. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen
-23.335,59 -23
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern
b) Übrige
-5.191,17
-306.379,47
-311.570,64 -5
-260
-265
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg) -112.812,43 -85
8. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2017 TEUR 0)
42.185,00 42
9. Erträge aus anderen Wertpapieren
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2017 TEUR 0)
190.317,54 154
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2017 TEUR 0)
0,00 0 *)
11. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2017 TEUR 0)
0,00 117
12. Aufwendungen aus Finanzanlagen
davon aus Abschreibungen EUR 1.280,29 (2017 TEUR 2)
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2017 TEUR 0)
-1.280,29 -3
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon betreffend verbundene Unternehmen EUR 0,00 (2017 TEUR 0)
-4.588,63 -8
14. Zwischensumme aus Z 8 bis 13 (Finanzerfolg) 226.633,62 302
15. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und Z 14) 113.821,19 217
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
davon latente Steuern EUR 636,75 (2017 TEUR 0)
-33.592,17 -25
17. Ergebnis nach Steuern =
Jahresüberschuss = Jahresgewinn
80.229,02 192
18. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -22.568.396,62 -22.760
19. Bilanzverlust -22.488.167,60 -22.568

*) Kleinbetrag

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2018 | Seite 4

ANHANG

ZUM 31. Dezember 2018

der

Maschinenfabrik Heid AG

Stockerau

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2018 | Seite 5

I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.

Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243a UGB vorgenommen.

Aufgrund der Notierung an der Börse (amtlicher Handel) handelt es sich bei der Maschinenfabrik Heid AG um eine große Kapitalgesellschaft.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

2. ANLAGEVERMÖGEN

a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:

Software 4 Jahre Sonstige Rechte (Verkaufsrechte) 10 Jahre

Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen.

b) Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder Herstellungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 400,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:

- Gebäude 10 - 50
Jahre
- Modelle und Vorrichtungen 3 -
5
Jahre
- Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10
Jahre

Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt bei dauerhafter Wertminderung. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen. Im Geschäftsjahr 2018 (Vorjahr EUR 0,00) waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich.

c) Finanzanlagevermögen

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert.

Außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen und Wertrechten werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs bewertet, wobei die Obergrenze die Anschaffungskosten darstellen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund gesunkener Kurswerte zum Bilanzstichtag werden vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2018 waren außerplanmäßige Abschreibungen von EUR 1.280,29 erforderlich (Vorjahr EUR 1.629,46).

d) Zuschreibungen zum Anlagevermögen

Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB erfolgen, wenn bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Zuschreibung (Vorjahr EUR 116.950,70) bei den Wertrechten durchgeführt.

3. UMLAUFVERMÖGEN

a) Vorräte

Die Bewertung von Ersatzteilen erfolgt zu Anschaffungskosten, wobei entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip auf eine verlustfreie Bewertung Bedacht genommen wird.

b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Risiken wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

4. LATENTE STEUERN

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichem und steuerrechtlichem Bilanzansatz im Wesentlichen der Sozialkapitalrückstellungen. Die Berechnung erfolgte ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25%.

Vom Wahlrecht gemäß § 238 (1) Z 3 UGB iVm § 198 (9) UGB, latente Steuern auf bestehende Verlustvorträge anzusetzen, wurde nicht Gebrauch gemacht.

5. RÜCKSTELLUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die Rückstellungen werden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.

a) Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden versicherungsmathematisch nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren und unter Verwendung der Sterbetafel "AVÖ 2018-P Angestellte" (Vorjahr: "AVÖ 2008-P Angestellte") mit einem Rechnungszinssatz von 1,40% (Vorjahr 1,88%) berechnet. Der Zinssatz wurde gemäß dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB idF des BilMoG zum 31.12.2018 (Durchschnitt 7 Jahre, Restlaufzeit 6 Jahre) bestimmt.

Ein entsprechendes Gutachten der BVP-Pensionsvorsorge-Consult GmbH liegt vor. Bei den Anspruchsberechtigten handelt es sich um Personen, die aus dem aktiven Anstellungsverhältnis ausgeschieden sind.

b) Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

c) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt.

6. WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Forderungen sowie Verbindlichkeiten in Fremdwährungen sind mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der Entstehung berechnet, wobei Kursverluste aus Kursveränderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt werden.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

A K T I V A

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beiliegenden Anlagespiegel dargestellt.

Angaben über Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung gemäß § 189a Z 2 UGB besitzt:

Firma Sitz Anteil
in %
Wäh
rung
Eigenkapital
per 31.12.2018
Ergeb
nis
2018
Werkzeugmaschinenbau
Sinsheim GmbH
Sinsheim,
Deutschland
10 TEUR 2.699.906,78 0

Für die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an Kapitalgesellschaften wird gemäß gemäß § 189a Z 2 UGB grundsätzlich die Annahme zugrunde gelegt, dass eine Beteiligung vorliegt, wenn zumindest 20% des Nennkapitals gehalten werden.

Folgende Ausnahme zum Ausweis nach dem Grundsatz der Beteiligungsvermutung ist zu nennen: Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft beabsichtigt aufgrund wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Interessen weiterhin eine dauernde Verbindung zur Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim, aufrecht zu erhalten. Demnach wird der 10 %ige Anteil an der Gesellschaft gemäß § 189a Z 2 UGB als Beteiligung ausgewiesen.

Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, sodass eine Angabe gemäß § 241 Z 6 UGB entfällt.

    1. Die Vorräte betreffen ausschließlich Ersatzteile. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde keine Wertberichtigung (Vorjahr EUR 0,00) vorgenommen. Der Vertrieb für Ersatzteile erfolgt in enger Verbindung mit dem Servicegeschäft und in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen.
    1. In den sonstigen Forderungen sind keine wesentlichen Erträge (Vorjahr EUR 0,00) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
    1. Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr kurzfristig.
    1. Die aktive latente Steuer stammt aus der Differenz des unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansatzes bei der Pensionsrückstellung. Der Berechnung wurde der Körperschaftsteuersatz von 25% zugrunde gelegt.

P A S S I V A

1. Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 28.762.000,00. Es ist zerlegt in 3.940.000 Stückaktien.

    1. Bei den gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 3.286.719,88 handelt es sich um ein Ausgabeagio.
    1. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt:
EUR EUR
Stand zum 1.1.2018 -
22.568.396,62
Jahresgewinn 80.229,02
Stand zum 31.12.2018 - 22.488.167,60
  1. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten folgende wesentliche Aufwendungen, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:
2018 2017
EUR EUR
EVN 7.568,29 5.747,16
Depotgebühren 8.908,86 8.973,38
16.477,15 14.720,54

5. Die Verbindlichkeiten weisen folgende Laufzeiten auf:

Laufzeit
< 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 113.234,86 0,00 0,00
(Vorjahr) 364.217,19 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.283,81 0,00 0,00
(Vorjahr) 2.772,55 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 21.811,91 765,47 0,00
(Vorjahr) 20.645,79 765,47 0,00
159.330,58 765,47 0,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen eine revolvierende Kontokorrentverbindlichkeit dar und sind mit einem Betrag in der Höhe von EUR 500.000,00 (Vorjahr: EUR 500.000,00) hypothekarisch besichert.

III. ERLÄUTERUNGEN ZU GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

    1. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
    1. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
2018 2017
EUR EUR
Service und Ersatzteile 77.530,50 99.533,50
Immobilien/Vermietung 212.164,76 191.012,79
289.695,26 290.546,29
    1. An die Mitarbeitervorsorgekasse wurde im Geschäftsjahr ein Betrag in der Höhe von EUR 354,69 (Vorjahr EUR 597,56) aufgewendet.
    1. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB betragen im Geschäftsjahr 2018 EUR 36.100,00 (Vorjahr EUR 27.400,00). Davon entfallen EUR 25.000,00 (Vorjahr: EUR 25.000,00) auf die Jahresabschlussprüfung.
    1. Der Finanzerfolg beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus einer Beteiligung iVm einer Dividendenausschüttung über EUR 42.185,00 (Vorjahr EUR 42.185,00), Erträge aus anderen Wertpapieren über EUR 190.317,54 (Vorjahr EUR 153.573,90).
    1. Im Steueraufwand von EUR 33.592,17 (Vorjahr EUR 25.222,74) sind EUR 636,75 (Vorjahr EUR 55,88) als Aufwand aus aktiven latenten Steuern enthalten.

IV. SONSTIGE ANGABEN

    1. Es haben keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 8b UGB stattgefunden, welche wesentlich und zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen sind.
    1. Nach dem Abschlussstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.

V. ANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER

    1. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Korneuburg unter der Nummer 65343v eingetragen.
    1. Die Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug:

3 geringfügig Beschäftigte (Vorjahr: 3 geringfügig Beschäftigte)

  1. Organmitglieder der Gesellschaft sind:

Vorstand:

Senator Günter Rothenberger, Frankfurt, BRD

Der Vorstand erhält für das Geschäftsjahr eine Vergütung von EUR 15.000,00 EUR (Vorjahr TEUR 15).

Aufsichtsrat:

Bernd Günther, Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Vorsitzenden Peter Heinz, Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2018 eine Vergütung von TEUR 12 (Vorjahr TEUR 12). Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat.

VI. VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG

Das Ergebnis des Geschäftsjahres soll gemeinsam mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Stockerau, am 17. April 2019

Günter Rothenberger e.h.

ANLAGESPIEGEL

zum 31.12.2018

Entwicklungs zu Anschaffungs- und Herstellkosten Entwicklung der Abschreibungen Buchwerte
Stand
01.01.2018
Zugänge Abgänge Stand
31.12.2018
Stand
01.01.2018
Zugänge Abgänge Stand
31.12.2018
Stand
01.01.2018
Stand
31.12.2018
EUR EUR EUR EUR EUR
I.Immaterielle Vermögensgegenstände
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
964.758,02 0,00 0,00 964.758,02 964.758,02 0,00 0,00 964.758,02 0,00 0,00
II.Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
a) Bebaute Grundstücke
Grundwert 3.996,52 0,00 0,00 3.996,52 0,00 0,00 0,00 0,00 3.996,52 3.996,52
Gebäudewert 3.352.255,64 0,00 0,00 3.352.255,64 3.196.219,07 22.141,63 0,00 3.218.360,70 156.036,57 133.894,94
b) Unbebaute Grundstücke
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts
25.384,58 0,00 0,00 25.384,58 0,00 0,00 0,00 0,00 25.384,58 25.384,58
ausstattung 105.040,62 1.065,21 1.065,21 105.040,62 104.911,88 1.193,96 1.065,21 105.040,63 128,74 0,00
3.486.677,36 1.065,21 1.065,21 3.486.677,36 3.301.130,95 23.335,59 1.065,21 3.323.401,33 185.546,41 163.276,04
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 250.207,79 0,00 0,00 250.207,79 0,00 0,00 0,00 0,00 250.207,79 250.207,79
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 9.488.347,26
9.738.555,05
0,00
0,00
0,00
0,00
9.488.347,26
9.738.555,05
39.495,80
39.495,80
1.280,29
1.280,29
0,00
0,00
40.776,09
40.776,09
9.448.851,46
9.699.059,25
9.447.571,17
9.697.778,96
14.189.990,43 1.065,21 1.065,21 14.189.990,43 4.305.384,77 24.615,88 1.065,21 4.328.935,44 9.884.605,66 9.861.055,00

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2018 | Seite 13

BESTÄTIGUNGSVERMERK*) $\overline{4}$ .

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von Finanzanlagen

Beschreibung

Im Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 sind Finanzanlagen in wesentlichem Umfang (Buchwert TEUR 9.698) ausgewiesen. Die Schwierigkeit bei der Bewertung des Finanzanlagevermögens liegt in der Ermittlung des beizulegenden (Zeit)Wertes.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Punkt I.2.c) und d)", "II.1." sowie "III.5." enthalten.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

Wir haben die richtige Bewertung der Finanzanlagen mittels Börsenkursen bzw. aktuellen Jahresabschlüssen überprüft.

Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liguidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder hat keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rech- $\bullet$ nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juli 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Haerdtl.

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Wien, am 17. April 2019

Mag. Karl Fuchs Wirtschaftsprüfer

Mag. Thomas Haerdtl Wirtschaftsprüfer

*) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Lagebericht 2018

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen:

Die Maschinenfabrik Heid AG (nachfolgend kurz Heid AG) in Stockerau bei Wien, gegründet 1883, war ein weltbekanntes österreichisches Werkzeugmaschinenbauunternehmen mit internationaler Kundschaft. Aus dieser Geschäftstätigkeit resultieren die wertschöpfenden Geschäftszweige in den Bereichen Service- und Ersatzteilgeschäft, Immobilienvermarktung und Vermietung sowie Beteiligungen an Unternehmen.

1.1. Service- und Ersatzteilgeschäft

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der Umsatz in diesem Bereich auf dem Vorjahresniveau gehalten werden.

1.2. Immobilien/Vermietung:

Das vorhandene Heid Gelände umfasst Büros und Werkshallen auf einer Gesamtfläche von 52.655 qm, davon

Bebaut mit Büros und Industriehallen ca. qm 16.187
Unbebaute Industrie-, Grün- und Verkehrsflächen ca. qm 36.468

1.3. Finanzanlagen/Beteiligungen:

Die Heid AG hält per 31.12.2018 Geschäftsanteile an folgenden Unternehmen:

1. DISKUS WERKE AG (Frankfurt/Main) 7,82%
2. DVS Technology GmbH (Krauthausen bei Eisenach) 2,13%
3. WMS Sinsheim GmbH (Sinsheim) 10,00%
4. Heid Werkzeugmaschinen Ges. m. b. H. (Stockerau bei Wien) 10,00%

DISKUS WERKE AG, Frankfurt am Main

Die DISKUS WERKE AG ist die Holdinggesellschaft für mehrere renommierte Werkzeugmaschinenfabriken. Die Aktie der Diskus wird an der Börse in Frankfurt/Main im Freiverkehr gehandelt. Neuerlich zeigte der Kursverlauf der Aktien im abgelaufenen Geschäftsjahr einen erfreulichen Verlauf.

DVS Technology GmbH, Krauthausen/Eisenach

Die DVS Technology GmbH ist im Bereich der Lohnfertigung tätig und bearbeitet hauptsächlich Zahnräder für unterschiedliche Anwendungen. Aus diesem Bereich wurde, wie bereits im Vorjahr, ein positives Betriebsergebnis erwirtschaftet. Daneben hält die Gesellschaft wesentliche Anteile an anderen Unternehmen, mit denen Ergebnisabführungsverträge bestehen. Daraus konnten im Geschäftsjahr deutlich gesteigerte Erträge erwirtschaftet werden

Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim

Die Tätigkeitsschwerpunkte der WMS Sinsheim GmbH liegen weiterhin im Service und in der Modernisierung von Spezialmaschinen sowie im Vertrieb von Maschinen der DVS-Gruppe (Anpasskonstruktionen und Service). Diese Tätigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um die Präsenz im After-Sales- und Servicemarkt zu erhöhen. Die Beteiligung der Heid AG an der WMS wurde in 2013 durch Verkauf von 15% der Anteile auf 10% reduziert. Heid AG erhält eine Garantiedividende. Es besteht unverändert Interesse an einem dauerhaften Beteiligungsengagement.

Heid Werkzeugmaschinen Ges. m. b. H., Stockerau

Die ausgewiesenen Geschäftsanteile an der Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. sind von untergeordneter Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Heid AG.

Angaben zu Eigenkapital

Die Maschinenfabrik Heid AG wird unter der ISIN: AT0000690151 an der Börse in Wien gehandelt. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.762.000,00, das Eigenkapital (nach UGB) zeigt folgende positive Entwicklung:

2010 EUR 7.986.947,80
2011 EUR 8.096.597,12
2012 EUR 8.434.217,00
2013 EUR 8.589.571,09
2014 EUR 8.919.022,30
2015 EUR 9.072.210,17
2016 EUR 9.328.381,98
2017 EUR 9.520.656,68
2018 EUR 9.600.885,70

2. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR 80.229,02 (Jahresüberschuss TEUR 192) erwirtschaftet.

Bei einem Eigenkapital in Höhe von EUR 9.600.885,70 (31.12.2017 TEUR 9.521) und einer Bilanzsumme von EUR 10.046.867,75 (31.12.2017 TEUR 10.148) ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 95,6% (31.12.2017 93,8%). Der Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit hat TEUR 182 (31.12.2017 TEUR 76) erreicht.

Der Umsatz hat sich von EUR 290.546,29 im Jahr 2017 auf EUR 289.695,26 im Jahr 2018 vermindert. Der Betriebserfolg betrug EUR -112.812,43 (31.12.2017 TEUR -85). Der Finanzerfolg betrug EUR 226.633,62 (31.12.2017 TEUR 302).

Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR 0,02 (Vorjahr: 0,05).

Der Cash Flow gegliedert nach Aktivitätsbereichen ergibt folgendes Bild:

2018 2017
TEUR TEUR
Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 182 76
Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit 0 65
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit -251 -32
ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNG DES FINANZMITTELBESTANDES -69 109

Das Working Capital zum 31.12.2018 betrug TEUR -90 (31.12.2017 TEUR -176).

Die Anlagenintensität zum 31.12.2018 betrug 98,1% (31.12.2017 97,4%) wobei die Finanzanlagenintensität den überwiegenden Teil mit 96,5 % (31.12.2017 95,5%) einnimmt.

3. Umwelt- und Arbeitnehmerbelange

Da die Heid AG in Stockerau keine Maschinenfertigung mehr betreibt, fallen keine bei einer Produktion üblichen Schadstoffe und Emissionen an.

Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl der Heid AG entfällt eine weitere Berichterstattung zu Arbeitnehmerbelange.

4. Risikoeinschätzung/Risikomanagement

Es sind keine Risiken zu erkennen, die eine Gefährdung für die Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens darstellen. Es werden keine Risiken (wie z.B. Debitorenrisiko, Kurswertrisiko, erwartet, die eigenständig, oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

Bei der Heid AG werden keine Finanz-und Termingeschäfte abgeschlossen.

Sichergestellt ist die zeitnahe Informationsversorgung des Vorstandes durch das monatliche Berichtswesen auf Basis der Ist-Zahlen. Das interne Berichtswesen nimmt bei Heid AG einen hohen Stellenwert im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäftsjahres ein.

Neben dem monatlichen Berichtswesen, wird dem Vorstand über auftretende wesentliche Risiken und deren Schadenspotenzial umgehend Bericht erstattet. Bei Abweichungen können somit kurzfristig korrigierende Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden.

Soweit aufgrund limitierter Personalressourcen Funktionen ausgelagert werden müssen, werden diese zentral durch den Vorstand gesteuert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass von Seiten des Vorstandes sichergestellt wird, dass das Rechnungswesen sowie das interne Kontrollsystem den Anforderungen des Unternehmens entsprechend geführt werden.

Zweigniederlassungen der Heid AG bestehen nicht.

5. Forschung und Entwicklung

Es werden keine Aktivitäten bezüglich Forschung und Entwicklung gesetzt.

6. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens:

Geplante Investitionen in 2019:

Im Immobilienbereich sind Investitionen in die Infrastruktur von voraussichtlich € 6.000,00 vorgesehen.

Service und Ersatzteilgeschäft:

Die Heid AG wird auch weiterhin das Service- und Ersatzteilgeschäft betreiben. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Partnerfirmen

  • · WMS Sinsheim GmbH in Sinsheim und
  • · WMZ Werkzeugmaschinenbau Ziegenhain GmbH

Immobilien:

Im Bereich der Immobilien sind weitere infrastrukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Vermietbarkeit und zur Steigerung des Mietertrages geplant.

Es besteht die Absicht, weitere Grundstücke im Randbereich des Werksgeländes, zu verkaufen und/oder zu entwickeln.

Berichterstattung gemäß § 243a UGB:

Das Grundkapital der Maschinenfabrik Heid AG beträgt EUR 28.762.000,00 und ist eingeteilt in 3.940.000 Stückaktien (Inhaberaktien), von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Es sind dem Vorstand keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte und Übertragung von Aktien beschränken (§ 243a Z. 2 UGB):

Aktionäre mit mehr als 10% Aktienanteil:

  • · Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH
  • · Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH

Betreffend der erforderlichen Angaben zu § 243a Z. 4-9 UGB sind mangels Zutreffen keine Angaben erforderlich.

Stockerau, am 17. April 2019

Günter Rothenberger eh

Corporate Governance Bericht

Der Vorstand und der Aufsichtsrat hat von der Befolgung eines am Börseplatz Wien (Österreich) anerkannten Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243b Abs. 1 Z 1 UGB Abstand genommen. Dieser Entscheidung liegen wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Personalausstattung der Gesellschaft reicht nicht aus um den damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Für den Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist, nach Ansicht der dafür zuständigen Organe, die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (UGB, AktG, etc.) ausreichend.

Vorstand

Alleinvorstand ist Herr Günter Rothenberger, geb. 17.06.1939. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung.

Er wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.04.2014 für eine weitere Funktionsperiode wieder zum Alleinvorstand bestellt. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestellt und besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Bernd Günther, Aufsichtsratsvorsitzender, geb.18.12.1940. Er wurde in der Hauptversammlung vom 30.06.2015 in den Aufsichtsrat wieder gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.
  • Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Vorsitzenden, geb. 01.06.1966. Er wurde in der Hauptversammlung vom 28.06.2016 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.
  • Peter Heinz, geb. 31.05.1940. Er wurde in der Hauptversammlung vom 27.06.2017 in den Aufsichtsrat wieder gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.

Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft den Vorstand ab und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gehört die regelmäßige Einberufung von Aufsichtsratssitzungen und Einholung laufender Berichte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen

Auf eine Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat hat der Vorstand keinen Einfluss, da die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich in die Kompetenz der Aktionäre (bzw. der Hauptversammlung) fällt.

Vorstandsbezug

Der Vorstand erhält eine fixe, erfolgsunabhängige Vergütung.

Stockerau am 17. April 2019

Günter Rothenberger eh

Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018

Erklärung des gesetzlichen Vertreters

Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte UGB Abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.

Stockerau, am 17. April 2019

Der Vorstand

Günter Rothenberger e.h.

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