Annual Report • Apr 30, 2019
Annual Report
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Bericht und Analyse des Managements
Jahresabschluss
Bestätigungsvermerk
Lagebericht
4 MARINOMED BIOTECH AG JAHRESFINANZBERICHT 2018

Als biopharmazeutisches Unternehmen ist Marinomed in das Umfeld der globalen pharmazeutischen und Biotechnologie-Märkte eingebettet.
Der globale Markt für pharmazeutische Produkte im verschreibungsfähigen Bereich ist ein weltweiter Wachstumsmarkt. Seit 2016 liegt das jährliche Umsatzvolumen über der Billionen-USD-Marke. Der Wert der Unternehmen im gesamten Sektor wird auf über USD 5 Bio. geschätzt (Torreya, The Future of the Global Pharmaceutical Industry, 10/2017). Nur die Sektoren Technologie, Konsumgüter und Energie erreichen höhere Werte.
Das erste Produkt der Marinosolv®-Plattform Budesolv zielt auf den Markt für allergische Rhinitis ab, dem im Jahr 2019 Umsätze in Höhe von USD 13 Mrd. prognostiziert werden (Visiongain Allergic Rhinitis Report 2018). Der Markt für nasale Steroide wächst dabei stärker als der Gesamtmarkt und ist damit seit 2018 mit einem Anteil von 38 % das größte Segment in diesem Markt. Diese Steigerungen sind zum Teil auf den Trend hin zum nicht verschreibungspflichtigen Over-the-Counter (OTC)- Markt zurückzuführen.
Im pharmazeutischen Markt ist für Marinomed im Segment Carragelose® vor allem der OTC-Bereich relevant. Der OTC-Markt umfasst Medikamente, die ohne ärztliche Verschreibung direkt an Konsumenten verkauft werden. Das trifft auf alle derzeit zugelassenen Carragelose®-Produkte von Marinomed zu.
Laut Experten von Nicolas Hall (Nicolas Hall's OTC YearBook 2018) belief sich der Wert des gesamten OTC-Markts im Jahr 2017 auf USD 135 Mrd. mit einem prognostizierten Wachstum auf USD 170 Mrd. im Jahr 2022. Das Teilsegment Husten, Erkältungen und Allergien war im Jahr 2017 mit einem Weltmarktumsatz von rund USD 28 Mrd. die zweitgrößte Kategorie im OTC-Markt. Für die folgenden
Jahre wird ein Wachstum von 5 % per annum auf rund USD 35 Mrd. im Jahr 2022 erwartet, wobei die höchsten Wachstumsraten mit 9 % für Lateinamerika und die niedrigsten mit nur 1 % für Japan prognostiziert sind.
Das Marktumfeld ist von intensivem Wettbewerb, strengen Regularien und fragmentierten Distributionsnetzwerken geprägt. Über die Produktentwicklung und Marken hinausgehend ist daher die Fähigkeit essenziell, Innovationen im Markt platzieren zu können. Mit einem innovativen, patentgeschützten Produktportfolio ermöglicht Marinomed seinen hochspezialisierten Vertriebspartnern in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen diese Herausforderung anzunehmen.
Die globale Biotechnologie-Industrie wächst mit rund 7 % p.a. deutlich rascher als die Weltwirtschaft. Dieser Trend sollte sich weiter fortsetzen (EY Biotechnology Report 2017). Die steigenden Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie das Potenzial junger Biotech-Unternehmen, bedeutende Volumina an Risikokapital zu mobilisieren, signalisieren ebenfalls eine weiterhin gute Entwicklung der Branche.
Auch in Österreich stellen die pharmazeutische und die Biotechnologie-Industrie wichtige Wirtschaftsfaktoren dar. Mehr als 1.000 Unternehmen sind in Österreich im Life Science-Sektor tätig, wobei im pharmazeutischen Bereich 150 Unternehmen mit 18.000 Mitarbeitern Investitionen in Millionenhöhe in Forschung und Entwicklung tätigen und einen Anteil von 2,8 % am gesamten Bruttoinlandsprodukt erwirtschaften. In den vergangenen Jahren konnten einige Unternehmen große Erfolge erzielen, wie beispielsweise erfolgreiche Marktzulassungen von Medikamenten (Vienna Life Science Report 2018/19, LISA Vienna).
Entsprechend den beiden Technologieplattformen berichtet Marinomed nach den operativen Segmenten Marinosolv® und Carragelose®. Die Geschäftsentwicklung in den zwei Segmenten ist von unterschiedlichen Faktoren gekennzeichnet, die für das Verständnis der Ertragslage wesentlich sind.
Für Produkte der neu entwickelten Technologieplattform Marinosolv® wurden noch keine Vertriebslizenzrechte oder sonstigen IP-Rechte an Dritte vergeben. Daher spiegelt sich die außerordentlich positive Entwicklung auf der Forschungsund Entwicklungsebene bislang noch nicht umsatz- oder einnahmeseitig wider. Dieses Segment ist von hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung geprägt, die erst in den Folgejahren Umsätze generieren werden.
Im Geschäftsjahr 2018 konnte Marinomed mit dem Marinosolv®-Leitprodukt Budesolv wichtige Meilensteine der Entwicklung erreichen. Ende 2018 wurde die pivotale-Phase-III-Studie gestartet, die die Voraussetzung für eine folgende Zulassung bildet. Marinomed kann damit weiterhin den Zeitplan für eine Zulassung und anschließende Markteinführung in Europa im Jahr 2021 halten.
Die Carragelose®-Plattform zur Behandlung von Erkältungskrankheiten entwickelte sich 2018 aufgrund von kapazitätsbedingten Auftragsverschiebungen in das Jahr 2019 weniger dynamisch als im Vorjahr. Sie umfasst die Vertriebsaktivitäten der bestehenden Carragelose®-Produkte sowie die weitere Forschung und Entwicklungstätigkeit. Nach einer Verdoppelung des Handelswarenumsatzes im Berichtszeitraum 2017 auf EUR 4,81 Mio. konnte dieses hohe Niveau im Jahr 2018 weitgehend gehalten werden. Während Neueinführungen von Produkten in wichtigen Märkten in Asien für Wachstum sorgten, kam es auf größeren Märkten in Europa zu teilweise erheblichen Umsatzschwankungen. Ursächlich dafür waren Handelswaren auf Lager, die Ende 2017 von Kunden im Rahmen von Produkteinführungen bestellt und auch an diese ausgeliefert worden waren. Die Kunden konnten jedoch im Folgejahr ihre Umsatzprognosen nicht erfüllen.
Marinomed erzielte im Geschäftsjahr 2018 seine Umsatzerlöse in Höhe von EUR 4,67 Mio. (2017: EUR 4,81 Mio.) ausschließlich aus dem Segment Carragelose®. Die sonstigen Erträge beinhalteten in erster Linie nicht rückzahlbare Förderungen sowie die Forschungsprämie und blieben 2018 mit EUR 0,68 Mio. im Vergleich zum Vorjahr in etwa gleich hoch (2017: EUR 0,76 Mio.). Die sonstigen Gewinne und Verluste basierten vorwiegend auf Währungsgewinnen und -verlusten und blieben 2018 auf ähnlich niedrigem Niveau wie im Geschäftsjahr 2017.

Aufgrund der leicht rückläufigen Handelswarenverkäufe verringerte sich der Materialaufwand auf EUR 3,31 Mio., nach EUR 3,47 Mio. im Jahr 2017. Bedingt durch höhere Investitionen, vor allem in klinische Entwicklungsprojekte und Patente, stieg der Aufwand für bezogene Leistungen von EUR 0,69 Mio. im Jahr 2017 auf EUR 1,52 Mio. im Jahr 2018 an. Der Personalaufwand spiegelt den Mitarbeiteraufbau im Bereich Forschung und Entwicklung sowie die Erweiterung des Managementteams wider und lag daher mit EUR 2,52 Mio. über dem Vorjahreswert von EUR 1,77 Mio. Der Anstieg bei den sonstigen Aufwendungen von EUR 1,08 Mio. im Jahr 2017 auf EUR 2,91 Mio. im Jahr 2018 ist überwiegend auf Beratungsleistungen und andere Aufwendungen in Zusammenhang mit den Vorbereitungen des Börsegangs der Gesellschaft zurückzuführen.
In der Ergebnisentwicklung spiegelten sich die hohen Investitionen in den zukünftigen Wachstumskurs von Marinomed wider. Infolge der hohen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie für den Börsegang lag das operative Ergebnis (EBIT) mit EUR -5,14 Mio. unter dem Vergleichswert des Vorjahres von EUR -1,64 Mio. Das Finanzergebnis war von einem einmaligen, nicht auszahlungswirksamen Bewertungsergebnis in der Höhe von EUR -5,67 Mio. in Zusammenhang mit
der 2017 ausgegebenen Wandelanleihe belastet und reduzierte sich dementsprechend auf EUR -6,95 Mio. EUR (2017: EUR -0,74 Mio.). Folglich kam das Jahresergebnis 2018 bei EUR -12,10 Mio. zu liegen, nach EUR -2,38 Mio. im Jahr 2017.
Diesen Aufwänden stand im Februar 2019 ein positiver IPO-Emissionserlös von EUR 22,43 Mio. gegenüber. Dem Unternehmen flossen damit ausreichend Mittel zu, um den geplanten Wachstumskurs forciert vorantreiben zu können. Zudem wandelten 99,7 % der Wandelanleihegläubiger ihre Anleihen in Aktien, sodass die Gesellschaft nun eine deutlich verminderte Schuldenbelastung aufweist. Die ausstehenden 0,3 % der Wandelanleihe konnten von der Gesellschaft im Februar 2019 zurückgekauft werden. Danach wurde die Wandelanleihe vom Dritten Markt der Wiener Börse gelöscht.

Die Vermögens- und Finanzlage spiegelt primär die negative Ertragslage wider, die für ein biopharmazeutisches Unternehmen im Entwicklungsstadium zu erwarten ist. Die Finanzierungsmaßnahmen in den Geschäftsjahren 2015 bis 2018 sollen langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung sicherstellen.
Die Bilanzsumme reduzierte sich von EUR 9,33 Mio. per 31. Dezember 2017 auf EUR 5,26 Mio. zum Bilanzstichtag 2018. Die langfristigen Vermögenswerte stiegen leicht auf EUR 1,54 Mio., nach EUR 1,48 Mio. zum Vorjahresstichtag, demgegenüber verringerten sich die kurzfristigen Vermögenswerte deutlich von EUR 7,85 Mio. auf EUR 3,72 Mio. Hauptursache dafür waren die von EUR 6,03 Mio. auf EUR 1,72 Mio. gesunkenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Berichtsstichtag.
Aufgrund des negativen Jahresergebnisses reduzierte sich das Eigenkapital im Geschäftsjahr 2018 weiter. Zum Bilanzstichtag war es mit EUR -16,27 Mio., nach EUR -5,03 Mio. EUR 2017, weiter negativ.
Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich vor allem aufgrund eines Anstiegs der sonstigen Finanzverbindlichkeiten in Zusammenhang mit der nicht auszahlungswirksamen Bewertung der 2017 begebenen Wandelschuldverschreibung auf EUR 13,89 Mio., nach EUR 7,49 Mio. zum Bilanzstichtag 2017. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen infolge erhöhter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, im Wesentlichen aus Rechnungen für Beratungsleistungen in Zusammenhang mit den Vorbereitungen des Börsegangs, von EUR 6,86 Mio. auf EUR 7,64 Mio. zum 31. Dezember 2018.
Die Veränderungen im Cashflow spiegeln die Ertragslage sowie die Rückführung von Finanzverbindlichkeiten im Jahr 2018 wider. Dementsprechend sanken die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Jahresende von EUR 6,03 Mio. 2017 auf EUR 1,72 Mio. 2018.
Marinomed hat mit dem erfolgreichen Börsegang 2019 die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft gestellt. Die Aktien der Marinomed Biotech AG notieren seit 1. Februar 2019 im Prime Market der Wiener Börse. Im Zuge des Börsegangs wurden 299.000 neue Inhaberaktien bei Investoren platziert. Der Bruttoemissionserlös belief sich auf rund EUR 22,4 Mio. (inklusive Mehrzuteilungs- bzw. Greenshoe-Option). Auch die hohe Wandlungsquote (99,7 %) sowie die vollständige Nutzung der Greenshoe-Option (39.000 Aktien) bestätigen, dass der hohe Aufwand in der Vorbereitung auf den Börsegang 2018 eine lohnende Investition in die Zukunft war. Das Grundkapital beläuft sich auf EUR 1.469.772, eingeteilt in 1.469.772 stimmberechtigte Aktien, und der Streubesitz auf rund 39 %.
Zudem gewährte die Europäische Investitionsbank Marinomed Anfang 2019 ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 15 Mio. Das Darlehen wird in drei Tranchen in Abhängigkeit von der Erreichung definierter Meilensteine ausbezahlt. Marinomed verfügt damit über ausreichend finanzielle Flexibilität, um das Wachstum zu beschleunigen und das Potenzial der Plattformen voll auszuschöpfen.
Am 23. April 2019 gab Marinomed bekannt, dass die pivotale Phase-III-Studie für Budesolv erfolgreich abgeschlossen wurde. Die vorliegenden Top-Line-Ergebnisse zeigen, dass Budesolv bei deutlich niedrigerer Dosis zumindest die gleiche Wirkung wie das derzeit am Markt befindliche Produkt erzielt. Damit wurde der angestrebte primäre Endpunkt der Studie für das erste Produkt der innovativen Marinosolv®-Technologieplattform erreicht. Der Zulassungsprozess kann wie geplant fortgesetzt werden. Die vollständige Phase-III-Studie mit Detailergebnissen wird spätestens für das Ende des 2. Quartals 2019 erwartet und veröffentlicht.
Durch den Ausbau der Vertriebskooperationen und geplante Produkteinführungen erwartet Marinomed für das Jahr 2019 eine weiterhin gute Auftrags- und Umsatzentwicklung. Aufgrund der hohen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind jedoch auch für die kommenden Jahre weiterhin operative Verluste zu erwarten.
Mit der Marinosolv®-Technologieplattform bedient Marinomed einen Milliardenmarkt mit starken Wachstumsperspektiven. Das Leitprodukt der Plattform ist das antiallergische Medikament Budesolv. Im vierten Quartal 2018 wurde eine pivotale Phase-III-Studie initiiert. Die Detailergebnisse dieser Studie sind für das Ende des zweiten Quartals 2019 zu erwarten. Die am 23. April 2019 veröffentlichten Top-Line-Ergebnisse zeigen bereits, dass Budesolv bei deutlich niedrigerer Dosis zumindest die gleiche Wirkung wie das derzeit am Markt befindliche Produkt erzielt.
Darüber hinaus forscht Marinomed bereits an weiteren Entwicklungen auf Basis der Marinosolv®-Technologieplattform. Zur Behandlung entzündlicher Augenerkrankungen entwickelt Marinomed das Produkt Tacrosolv, das im Jahr 2019 in die klinische Entwicklung gebracht werden soll. Marinomed verfolgt die Strategie, das geistige Eigentum des Unternehmens weiter auszubauen und optimal zu nutzen. Die breite Anwendbarkeit der Marinosolv®-Technologieplattform eröffnet dafür eine Vielzahl von Optionen.
Marinomed sieht auf dem pharmazeutischen Markt für OTC-Produkte weiterhin großes Wachstumspotenzial bei unverändert hohem Wettbewerbsdruck. Von den zehn größten regionalen OTC-Märkten erzielt das Unternehmen nennenswerte Umsätze bisher nur in Großbritannien und Deutschland. Seit Kurzem werden in China verschiedene Vertriebskanäle getestet. Um dieses Potenzial optimal auszuschöpfen, strebt Marinomed zusätzliche neue Partnerschaften an. Vor allem die in den nächsten Jahren bevorstehenden Produkteinführungen in Asien, Russland und weiteren Märkten werden zum Wachstum beitragen.
Marinomed geht vor diesem Hintergrund von einem weiteren längerfristigen Umsatzanstieg mit seinen Carragelose®-Produkten aus. Dieser soll einerseits aus Markteinführungen in neuen Märkten und andererseits aus der Einführung von zusätzlichen Produkten in bereits bestehenden Märkten generiert werden.
Ein Sonderfall sind die Vereinigten Staaten von Amerika. In den USA gibt es, bedingt durch regulatorische Auflagen und vom Rest der Welt abweichende Zulassungskriterien, eine Eintrittsbarriere, die eine Zulassung in den kommenden Jahren nicht realistisch erscheinen lässt. Dennoch unternimmt Marinomed Anstrengungen, auch diesen besonders attraktiven Markt zu erreichen.
Zur Ausschöpfung des Potenzials der beiden Plattformen sind auf absehbare Zeit weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderlich. Abhängig vom Umfang dieser Investitionen und dem wirtschaftlichen Erfolg bei der Verwertung kann es zu einem zusätzlichen Kapitalbedarf kommen. Marinomed führt laufend Gespräche in Bezug auf weitere Projektfinanzierungen.
Marinomed ist ein Forschungs- und Entwicklungsunternehmen, das mit seinen Produkten pharmazeutische Unternehmen und Vertriebspartner auf allen Kontinenten beliefert. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden laufend überwacht, mit dem Ziel, rasch agieren und gegebenenfalls gegensteuern zu können.
Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken und Liquiditätsrisiken. Dadurch, dass einige Umsätze in GBP getätigt werden, bestehen auch Risiken aus Wechselkursschwankungen. Da Forderungen in GBP in der Regel einen Betrag von EUR 250.000,00 nicht übersteigen, würde sich eine Schwankung von +/-10 % mit weniger als EUR 25.000 auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen weist Marinomed nach wie vor einen bilanziellen Verlust aus. Klassische Kreditinstrumente sind somit für das Unternehmen nicht zugänglich. Daher besteht das Risiko, dass der Kapitalbedarf in Zukunft nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen gedeckt werden kann. Es handelt sich dabei um ein für Biotechnologie-Unternehmen typisches Risiko.
Das Unternehmen verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente.
Für Marinomed besteht das Risiko, dass langfristige Potenziale nicht ausgenutzt oder falsch eingeschätzt werden. Bei beiden Technologieplattformen können sich die eingegangenen oder noch zu etablierenden Partnerschaften als nicht
vorteilhaft erweisen. Die heutige Einschätzung des Potenzials der Produkte auf den globalen Märkten kann sich als zu optimistisch herausstellen. Es besteht daher das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Weiters besteht das Risiko, dass Mitbewerber bessere oder günstigere Produkte entwickeln und dadurch das Marinomed-Portfolio weniger ertragreich ist.
Staatliche Behörden versuchen in praktisch allen regionalen Märkten, die Kosten im Gesundheitswesen durch verstärkten Wettbewerb der Anbieter und permanente Absenkung der Erstattungsgrenzen für Pharmaka zu beschränken. Der rasch wachsende OTC-Markt ist diesen Einflüssen weniger ausgesetzt, jedoch gibt es starke Konkurrenz von größeren Anbietern, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Möglichkeiten verfügen als Marinomed bzw. ihre Partner in den jeweiligen Ländern.
Marinomed ist sowohl auf der Lieferanten- als auch auf der Vermarktungsseite auf Partner angewiesen. Trotz aufrechter Verträge besteht das Risiko, dass einer oder mehrere Partner ohne Verschulden von Marinomed wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten nicht zu lösen vermögen und in der Folge für Marinomed ein Schaden entsteht. Dabei kann der Partner seine eigenen Umsatzziele verfehlen, es kann sich aber auch um Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken handeln.
Da die Umsätze zu über 90 % in Euro fakturiert werden, schätzt das Unternehmen das Währungsrisiko als gering ein. Dennoch könnte in Ländern außerhalb der Eurozone (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) eine Aufwertung des Euro
gegenüber den lokalen Währungen die Produkte des Unternehmens für Händler und Endverbraucher verteuern. Dies könnte zu einem Umsatzrückgang bei den Produkten des Unternehmens führen.
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Finanzmittel, die zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen erforderlich sind, möglicherweise nicht beschafft werden können. Bisher hat das Unternehmen das operative Geschäft vor allem durch Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Distributionsverträgen, den Verkauf von Handelswaren, atypisch stille Beteiligungen, durch die Ausgabe einer Wandelanleihe, neuer Aktien beim Börsegang sowie durch Zuschüsse, geförderte Darlehen und sonstige staatliche Förderungen finanziert.
Der Vorstand geht davon aus, dass zumindest in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung und operative Verluste anfallen werden. Der Vorstand rechnet damit, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die in 2019 eingeworbenen Mittel aus dem Börsegang und von der EIB ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für die nächsten Jahre finanzieren zu können. Diese Schätzung basiert auf Annahmen, die sich als falsch erweisen können, und das Unternehmen könnte seine Kapitalressourcen früher ausschöpfen als derzeit erwartet.
Marinomed wird immer versuchen, sich finanzielle Flexibilität zu erhalten, z. B. durch Aufnahme zusätzlichen Kapitals zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. Aktuell glaubt das Unternehmen über genügend Mittel für die aktuellen oder zukünftigen betrieblichen Pläne zu verfügen.
Marinomed ist der Auffassung, dass das Unternehmen auf bestimmte Ausgaben verzichten könnte, um damit seine Bargelderfordernisse zu reduzieren. Sollte es Marinomed nicht möglich sein, im Bedarfsfall Kapital aufbringen zu können, könnte es dadurch zu Verzögerungen oder Reduzierungen bzw. zur Beendigung von Forschungsund Entwicklungsprogrammen sowie zukünftiger Kommerzialisierungsbemühungen kommen.
Marinomed ist Untermieter an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, die derzeit auch Aktionär des Unternehmens ist. Der Mietvertrag ist bis Ende Juni 2020 befristet. Daher plant Marinomed derzeit die Verlegung des Standortes. Wenngleich in Wien derzeit einige Optionen vorhanden sind, bedeutet eine Übersiedlung zusätzliche Kosten sowie zusätzlichen Finanzierungsbedarf und könnte möglicherweise mit einem Produktivitätsrückgang verbunden sein. Sollte der neue Standort nicht rechtzeitig bezugsfertig sein, könnte Marinomed auf die Verlängerung des Mietvertrags durch die Veterinärmedizinische Universität Wien angewiesen sein.
Die Carragelose®-Technologie ist durch mehrere Patente weltweit geschützt. Die Patente der Marinosolv®-Technologie befinden sich derzeit in der Nationalisierungsphase. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente angefochten werden oder derzeitige Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen.
Der Erfolg von Marinomed hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen die antizipierten Ergebnisse erreichen. Die Forschungsaktivitäten von Marinomed dienen der Wissensvermehrung und sind dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Die internen und externen Forscher halten die rechtlichen Vorschriften ein und beachten darüber hinaus auch ethische Grundsätze. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Forschung umfasst im Falle missbrauchsgefährdeter Forschung insbesondere die nachfolgend angesprochenen Maßnahmen: das Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, den sorgfältigen Umgang mit Veröffentlichungen, die Dokumentation von Risiken sowie Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Forschung und von klinischen Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen bzw. nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte. Das könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed deutlich reduzieren. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos und geplante Einnahmen nicht zu lukrieren sein.
Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl besteht bei einem Ausfall von Schlüsselarbeitskräften das Risiko, dass essenzielles Know-how verloren geht und die Nachbesetzung von vakanten Stellen zu Verzögerungen bei der Zielerreichung führt.
Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Entsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt "Risikobericht" benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegen beim Vorstand.
Das Risikomanagementsystem fokussiert auf die im vorangehenden Risikoabschnitt genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch eine enge interne wie auch externe Kommunikation adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit allen externen Zulieferern und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung. Marinomed hat sowohl Investoren für den IPO als auch die EIB für ein Venture Loan gewinnen können. Diese beiden Finanzierungselemente haben einerseits zu einer Verbesserung der Kapitalstruktur geführt, und andererseits erlauben sie dem Unternehmen, seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beschleunigt umzusetzen. Abhängigkeiten von der allgemeinen Wirtschaftslage, dem Finanzierungsumfeld oder einem erfolgreichen Debitorenmanagement sind dadurch reduziert.
Das interne Kontrollsystem der Marinomed hat insbesondere die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Richtlinien sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern.
Bei sämtlichen relevanten Geschäftsfällen wird das Vieraugenprinzip eingehalten.
Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation ist durch flache Hierarchien und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit gekennzeichnet. Es besteht eine organisatorische Trennung aus operativer und finanzieller Verantwortung sowie für das Rechnungswesen aus Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung.
Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand besitzt dabei besonders hohe Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Diese Besprechungen finden je nach Bedeutung wöchentlich bzw. monatlich statt.
Dabei wird strukturiert über die notwendigen Informationen von den jeweiligen Bereichsleitern an den Vorstand berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können.
Das interne Berichtswesen ist darauf angelegt, dem Vorstand in regelmäßigen Abständen zu ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkung auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendigen Planungen, beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze werden vom Vorstand vorab genehmigt.
Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird.
Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem. Ziele sind die Einhaltung der gesetzlichen Normen, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und die Rechnungslegungsvorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS).
Bis Ende des Geschäftsjahres 2018 war das Rechnungswesen an die Steuerkanzlei Glocknitzer Hollenthoner Steuerberatung GmbH & Co KG ausgelagert. 2018 wurde das Finanzmodul der Softwarelösung von BMD Systemhaus GesmbH eingeführt und bereits parallel gebucht. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 wird das Rechnungswesen auf BMD in der Gesellschaft geführt.
Das Rechnungswesen wird durch die internationale Prüfungsgesellschaft BDO Austria Holding GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Erstellung der Berichterstattung nach IFRS wird zudem durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH insbesondere zu Bewertungs- und Ausweisfragen unterstützt.
Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen entsprechenden öffentlichen Corporate Governance Bericht. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der ab dem Geschäftsjahr 2019 den Vorstand berät und das Funktionieren des internen Kontrollsystems überwacht.
Marinomed verfügt am Unternehmensstandort über eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung mit modern ausgerüsteten Labors, die Forschungen im Bereich Pharmazie, Biologie, Molekularbiologie, Zellbiologie und In-vivo-Pharmakologie ermöglichen. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fokussieren auf die beiden Plattformen Carragelose® und Marinosolv®. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung betrugen im Geschäftsjahr 2018 EUR 2,93 Mio., nach EUR 2,19 Mio. im Jahr 2017.
Das Leitprodukt der Technologieplattform Marinosolv® ist Budesolv, ein neues Medikament zur Behandlung von allergischer Rhinitis. Marinomed ist es gelungen, den schwer löslichen Wirkstoff Budesonid vollständig in Lösung zu bringen. Dadurch kann mit weniger Wirkstoff ein besseres Ergebnis bei der Allergiebehandlung erzielt werden. Im vierten Quartal 2018 wurde die klinische Studie als Grundlage einer folgenden Zulassung gestartet. Erste positive Top-Line-Ergebnisse dieser Studie wurden im April 2019 veröffentlicht. Mit einer Erstzulassung des Medikaments ist frühestens 2021 zu rechnen. Weitere Produkte im Bereich der Augenheilkunde sind in präklinischer Entwicklung. Das Produkt Tacrosolv soll 2019/20 in die klinische Entwicklung gebracht werden.
Die Carragelose®-Plattform soll künftig um weitere Produkte ergänzt werden. Ein erstes neu entwickeltes Medizinprodukt auf Basis einer physikalischen Wirkung erhielt im Juli 2018 die Zertifizierung. In weiterer Folge wird mit Carravin, einer Kombination aus Carragelose® und dem abschwellenden Wirkstoff Xylometazolin, eine bibliografische Zulassung verfolgt. Abhängig von den regulatorischen Anforderungen der Behörden, rechnet Marinomed mit einer Zulassung frühestens im Jahr 2020.
Per Ende des Geschäftsjahres 2018 waren 32 Mitarbeiter (2017: 27 Mitarbeiter) bei Marinomed beschäftigt, davon waren 18 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung tätig. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung.
Der Vorstand der Marinomed Biotech AG setzt sich gemäß Satzung aus mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern zusammen. Sie werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt, eine Wiederbestellung ist möglich. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 bestand der Vorstand von Marinomed aus drei Personen.
Der Aufsichtsrat der Marinomed Biotech AG setzt sich laut Satzung aus mindestens drei und maximal sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Sollte es in Zukunft einen Betriebsrat geben, kann dieser zwei Mitarbeitervertreter in den Aufsichtsrat delegieren. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 bestand der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern. Die 2017 bestellten Mitglieder waren allesamt vor der Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft im Beirat des Unternehmens vertreten.
| Vorstand | Geburtsjahr | Erstbestellung | Ende der |
|---|---|---|---|
| Name und Funktion | Funktionsperiode | ||
| Andreas Grassauer Vorsitzender und Chief Executive Officer |
1969 | 20061) | 2022 |
| Eva Prieschl-Grassauer Chief Scientific Officer |
1968 | 20061) | 2022 |
| Pascal Schmidt Chief Financial Officer |
1972 | 2018 | 2022 |
| Aufsichtsrat | |||
| Name und Funktion | |||
| Simon Nebel Vorsitzender |
1966 | 2017 | 2023 |
| Ute Lassnig Stellvertretende Vorsitzende |
1970 | 2017 | 2023 |
| Karl Lankmayr Mitglied |
1978 | 2017 | 2023 |
| Gernot Hofer Mitglied |
1980 | 2017 | 2023 |
| Brigitte Ederer Mitglied |
1956 | 2018 | 2023 |
1) seit 2006 Geschäftsführung, mit Umfirmierung in eine Aktiengesellschaft 2017 Vorstand
Jahresabschluss (IFRS)
1 8 MARINOMED BIOTECH AG JAHRESFINANZBERICHT 2018
| 20 | Gesamtergebnisrechnung |
|---|---|
| ---- | ------------------------ |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
Anhang angabe |
2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Gewinn oder Verlust | |||
| Umsatzerlöse | 5 | 4.666.276,41 | 4.810.974,77 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6 | 675.691,84 | 757.233,82 |
| Sonstige Gewinne (Verluste), saldiert | 7 | 10.229,44 | 5.099,97 |
| Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen | 8 | -4.831.722,57 | -4.159.552,44 |
| Personalaufwand | 9 | -2.516.541,29 | -1.773.159,40 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
10 | -236.763,94 | -202.579,50 |
| Sonstige Aufwendungen | 11 | -2.908.011,59 | -1.076.058,07 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | -5.140.841,70 | -1.638.040,85 | |
| Finanzerträge | 13 | 210.776,48 | 218.001,78 |
| Finanzaufwendungen | 13 | -7.163.285,50 | -956.401,50 |
| Finanzergebnis | -6.952.509,02 | -738.399,72 | |
| Ergebnis vor Steuern | -12.093.350,72 | -2.376.440,57 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 14 | -3.500,00 | -1.750,00 |
| Jahresfehlbetrag | -12.096.850,72 | -2.378.190,57 | |
| Sonstiges Ergebnis für das Geschäftsjahr | 0,00 | 0,00 | |
| Gesamtergebnis des Geschäftsjahres | -12.096.850,72 | -2.378.190,57 |
Die gesamten Ergebnisse sind den Aktionären des Unternehmens zuzurechnen.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
Anhang angabe |
2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis je Aktie | |||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) | 15 | -12,10 | -2,38 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) | 15 | -12,10 | -2,38 |
Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
Anhang angabe |
2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 18 | 1.331.721,20 | 1.311.587,61 |
| Sachanlagen | 17 | 195.446,79 | 162.989,83 |
| Kautionen und sonstige langfristige Forderungen | 21 | 12.838,36 | 2.910,00 |
| 1.540.006,35 | 1.477.487,44 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 19 | 115.708,78 | 177.722,92 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
21 | 1.892.173,03 | 1.643.823,37 |
| Steuerforderungen | 14 | 16,90 | 16,90 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 22 | 1.715.471,10 | 6.030.381,94 |
| 3.723.369,81 | 7.851.945,13 | ||
| Summe Aktiva | 5.263.376,16 | 9.329.432,57 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
Anhang angabe |
2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| PASSIVA | |||
| Eigenkapital | |||
| Grundkapital | 23 | 1.000.000,00 | 132.360,00 |
| Kapitalrücklage | 6.968.315,43 | 6.979.333,83 | |
| Kumulierte Ergebnisse | -24.235.415,49 | -12.138.564,77 | |
| -16.267.100,06 | -5.026.870,94 | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 25 | 1.173.514,57 | 1.085.290,96 |
| Stille Beteiligungen | 24 | 0,00 | 0,00 |
| Wandelanleihe | 26 | 5.583.138,60 | 4.941.930,62 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 27 | 7.131.983,32 | 1.464.354,25 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 29 | 0,00 | 1.487,16 |
| 13.888.636,49 | 7.493.062,99 | ||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 25 | 3.715.639,49 | 4.613.136,89 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28 | 2.014.536,49 | 730.994,20 |
| Wandelanleihe | 26 | 131.178,08 | 131.178,08 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 27 | 0,00 | 17.278,43 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
29 | 960.485,67 | 607.652,92 |
| Rückstellungen | 30 | 820.000,00 | 763.000,00 |
| 7.641.839,73 | 6.863.240,52 | ||
| Summe Passiva | 5.263.376,16 | 9.329.432,57 |
Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
Anhang angabe |
2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| CASHFLOW AUS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT | |||
| Jahresfehlbetrag | -12.096.850,72 | -2.378.190,57 | |
| Bereinigt um: | |||
| erfasste Ertragsteuern | 3.500,00 | 1.750,00 | |
| erfasster Finanzertrag | -210.776,48 | -218.001,78 | |
| erfasste Finanzaufwendungen | 7.163.285,50 | 956.401,50 | |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
236.763,94 | 202.579,50 | |
| Nettobuchwert aus Anlagenabgängen | 0,06 | 0,02 | |
| (Gewinn)/Verlust aus Anlagenabgängen | -170,00 | -50,00 | |
| nicht zahlungswirksame Erträge aus Schuldenerlass | -350.512,00 | -563.281,00 | |
| sonstige nicht zahlungswirksame Erträge (Zinsvorteil) | 10.750,54 | -31.813,31 | |
| Veränderungen der Kautionen und sonstiger langfristiger Forderungen |
-9.928,36 | 10,00 | |
| Veränderungen der Vorräte | 62.014,14 | -129.930,14 | |
| Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Forderungen |
-248.349,66 | -341.092,23 | |
| Veränderungen der Rückstellungen | 57.000,00 | 0,00 | |
| sonstige Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und sonstiger Verbindlichkeiten |
1.650.821,25 | 500.500,37 | |
| gezahlte Zinsen | -558.265,78 | -220.840,34 | |
| erhaltene Zinsen | 54,59 | 315,87 | |
| gezahlte Steuern | -3.500,00 | 39.483,10 | |
| Cashflow aus der Betriebstätigkeit | 16 | -4.315.664,06 | -2.182.159,01 |
| Anschaffungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen |
-229.082,75 | -153.921,29 | |
| Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen | 170,00 | 50,00 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 16 | -228.912,75 | -153.871,29 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
Anhang angabe |
2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Einzahlungen von Gesellschaftern | 867.640,00 | 0,00 | |
| Einzahlungen aus der Begebung einer Wandelanleihe | 0,00 | 6.367.397,08 | |
| Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen | -89.314,00 | 0,00 | |
| Rückzahlung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten | -529.988,00 | 0,00 | |
| Auszahlungen aus Finanzierungsleasingverpflichtungen | -16.953,63 | -7.206,47 | |
| Transaktionskosten der Eigenkapitalaufnahme | -1.718,40 | 0,00 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 16 | 229.665,97 | 6.360.190,61 |
| Netto-Cashflow | -4.314.910,84 | 4.024.160,31 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn des Geschäftsjahres |
22 | 6.030.381,94 | 2.006.221,63 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Geschäftsjahres |
22 | 1.715.471,10 | 6.030.381,94 |
| davon Effekt von Wechselkursänderungen auf den Bestand der in Fremdwährung gehaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
1.808,38 | 3.666,05 |
Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
| alle Beträge in EUR | Nominalkapital/ Grundkapital |
Kapitalrücklage |
|---|---|---|
| 1. Januar 2017 | 132.360,00 | 6.979.333,83 |
| Jahresverlust | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtergebnis des Geschäftsjahres | 0,00 | 0,00 |
| 31. Dezember 2017 | 132.360,00 | 6.979.333,83 |
| Jahresverlust | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtergebnis des Geschäftsjahres | 0,00 | 0,00 |
| Eingezahltes Kapital nach Abzug von Transaktionskosten | 867.640,00 | -11.018,40 |
| 31. Dezember 2018 | 1.000.000,00 | 6.968.315,43 |
Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
| Kumulierte Ergebnisse |
Summe |
|---|---|
| -9.760.374,20 | -2.648.680,37 |
| -2.378.190,57 | -2.378.190,57 |
| -2.378.190,57 | -2.378.190,57 |
| 12.138.564,77 | 5.026.870,94 |
| -12.096.850,72 | -12.096.850,72 |
| -12.096.850,72 | -12.096.850,72 |
| 0,00 | 856.621,60 |
| -24.235.415,49 | -16.267.100,06 |
Marinomed Biotech AG ("Marinomed" oder das "Unternehmen"; vormals Marinomed Biotechnologie GmbH ‒ siehe Punkt 23) ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das sich mit der Entwicklung innovativer Anti-Virus- und immunologischer Therapien auf Basis patentgeschützter Technologieplattformen beschäftigt. Das Unternehmen entwickelt Produkte zur Behandlung von Atemwegserkrankungen, die auf der innovativen Technologieplattform für virale Infektionen der Atemwege, Carragelose®, basieren. Das Unternehmen wurde im März 2006 durch eine Abspaltung von der Veterinärmedizinischen Universität Wien gegründet. Die Zentrale des Unternehmens befindet sich am Veterinärplatz 1, 1210 Wien, Österreich.
Der Vorstand hat den Jahresabschluss zum 29. April 2019 zur Veröffentlichung genehmigt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung dieses Abschlusses angewendet wurden, dargestellt. Diese Grundsätze wurden, sofern nicht anders vermerkt, auf alle dargestellten Jahre angewandt. Die Tabellen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen enthalten.
Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.
Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den in der EU anzuwendenden IFRS erfordert die Verwendung bestimmter wesentlicher bilanzieller Schätzungen. Demnach ist die Geschäftsleitung verpflichtet, bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens ihre Tätigkeit im Rahmen eines Ermessensspielraums auszuüben. Bereiche, die einen höheren Ermessensspielraum haben bzw. komplexer sind, oder Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen für den Abschluss wesentlich sind, sind in Punkt 4 erläutert.
Das Unternehmen hat seit seiner Gründung erhebliche Verluste aus dem operativen Geschäft generiert. Da das Unternehmen ein biopharmazeutisches Unternehmen in der Forschungsphase ist, handelt es sich nicht um unerwartete, sondern geplante Verluste. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sieht eine Phase der Forschung und Entwicklung über mehrere Jahre vor, bevor entsprechende Erträge erzielt werden. Das Risiko aus Forschung und Entwicklung sowie die Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken werden im Wesentlichen durch Eigenkapitalfinanzierungen der Gesellschafter, die Förderprogramme der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG, die Forschungsprämie der österreichischen Regierung und externe Forschungsaufträge gedeckt.
Nach der Platzierung einer Wandelanleihe im Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse im Jahr 2017 in Höhe von TEUR 7.000 bereitete die Gesellschaft den Börsegang im Geschäftsjahr 2018 vor. Im Zuge eines erfolgreichen Börsegangs am 1. Februar 2019 und der am 28. Februar 2019 vollständig ausgeübten Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) wurde ein Bruttoemissionserlös von insgesamt TEUR 22.425 aus der Ausgabe neuer Aktien erzielt.
Der Gesellschaft wurde am 25. Februar 2019 von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von TEUR 15.000 gewährt, das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt ist. Dieses Venture Debt-Darlehen wird zu marktüblichen Zinssätzen verzinst. Vorbehaltlich der Erreichung bestimmter Meilensteine wird das Darlehen voraussichtlich in drei Tranchen in den Jahren 2019‒2022 an die Marinomed Biotech AG ausgereicht und in den Geschäftsjahren 2024‒2027 zurückgezahlt.
Es ist von weiteren Umsätzen aus Lizenz- und Meilensteinzahlungen aus bestehenden sowie in Verhandlung befindlichen Verträgen zur Vermarktung bestehender und zukünftiger Produkte und Technologien abhängig, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, Gewinne zu erwirtschaften.
Basierend auf den Cashflows aus dem Börsegang, dem EIB-Darlehen sowie aus zukünftigen Warenverkäufen erwartet die Geschäftsleitung jedoch, dass die Liquidität für das Unternehmen bis Ende 2020 überwiegend wahrscheinlich sichergestellt ist.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde daher unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt, wonach das Unternehmen auf absehbare Zeit seinen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und in der Lage sein wird, im normalen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren und Verbindlichkeiten zu bedienen.
Im laufenden Jahr hat das Unternehmen die folgenden vom IASB herausgegebenen, neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen angewendet, die für eine Berichtsperiode, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt, verpflichtend anzuwenden sind:
• IFRS 9 Finanzinstrumente (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; EU-Endorsement: 22. November 2016): IFRS 9 regelt die Klassifizierung, Bewertung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, führt neue Regeln für Sicherungsgeschäfte und ein neues Abschreibungsmodell für finanzielle Vermögenswerte ein.
IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell bei, vereinfacht es aber und legt drei primäre Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte fest: fortgeführte Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVTOCI) und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in der Gesamtergebnisrechnung (FVTPL). Die Grundlage der Klassifizierung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens und den vertraglichen Cashflow-Eigenschaften des finanziellen Vermögenswertes ab. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente müssen nach FVTPL bewertet werden, wobei zunächst ein einmaliges Wahlrecht besteht, Änderungen des beizulegenden Zeitwertes nach FVTOCI auszuweisen. IFRS 9 sieht ein neues Modell zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten (Expected Credit Loss Model) vor, welches das in IAS 39 verwendete Modell für die Wertberichtigung auf eingetretene Verluste (Incurred Loss Impairment Model) ersetzt. Für finanzielle Verbindlichkeiten ergeben sich keine Änderungen in der Klassifizierung und Bewertung, mit Ausnahme der Erfassung von Änderungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Ergebnis für finanzielle Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen wurden.
Das Unternehmen hat seine finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass IFRS 9 keine Auswirkungen auf den Abschluss zum 31. Dezember 2018 hat. Finanzielle Vermögenswerte umfassen ausschließlich Forderungen, die nach IAS 39 bisher zu fortgeführten Anschaffungskosten und nach IFRS 9 auf der gleichen Basis bewertet werden. IFRS 9 sieht ein neues Modell zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten (Expected Credit Loss Model) vor, welches das in IAS 39 verwendete Modell für die Wertberichtigung auf eingetretene Verluste (Incurred Loss Impairment Model) ersetzt. Aufgrund der Forderungsabschreibungen des Unternehmens in der Vergangenheit hat das Modell zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten jedoch keine Auswirkungen auf die Gesellschaft. Darüber hinaus ergeben sich keine Auswirkungen auf die Bilanzierung von Finanzverbindlichkeiten, da die neuen Anforderungen nur die Bilanzierung von Finanzverbindlichkeiten betreffen, die erfolgswirksam nach FVTPL bewertet werden und das Unternehmen keine Verbindlichkeiten als solche ausgewiesen hat. Auch die neuen Regelungen zu den Sicherungsgeschäften sind für das Unternehmen derzeit nicht relevant.
• IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; EU-Endorsement: 22. September 2016): IFRS 15 befasst sich mit der Erfassung von Umsatzerlösen und legt Grundsätze für die Berichterstattung an die Abschlussadressaten über Art, Höhe, Zeitpunkt und Planungsunsicherheit von Umsatzerlösen und Cashflows aus Verträgen eines Unternehmens mit Kunden fest. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn ein Kunde die Kontrolle über eine Ware oder Dienstleistung erlangt und somit die Möglichkeit hat, die Nutzung zu steuern und den Nutzen aus der Ware oder Dienstleistung zu ziehen. Der Standard ersetzt IAS 18 "Umsatzerlöse" und IAS 11 "Fertigungsaufträge" sowie die entsprechenden Interpretationen.
Das Unternehmen hat den neuen Standard zum 1. Januar 2018 nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz angewendet und diesen auf alle Verträge angewendet, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht abgeschlossen waren. Infolgedessen hat das Unternehmen die Anforderungen des IFRS 15 nicht auf die dargestellten Vergleichsperioden angewendet. Die erstmalige Anwendung von IFRS 15 hatte keine Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen des Unternehmens zum 1. Januar 2018, erforderte jedoch einige kleinere Umgliederungen in der Bilanz. Die Anwendung von IFRS 15 auf die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 hat folgende Auswirkungen:
| alle Beträge in EUR | 31. Dezember 2017 | Anpassung IFRS 15 |
1. Januar 2018 |
|---|---|---|---|
| Vermögenswerte | |||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.190.256,19 | -767,45 | 1.189.488,74 |
| Verbindlichkeiten | |||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 730.994,20 | -5.000,00 | 725.994,20 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
607.652,92 | 4.232,55 | 611.885,47 |
Die in den o. g. Tabellen dargestellten Vertragsverbindlichkeiten sind in der Bilanz in der Position "Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" enthalten. Die in die Vertragsverbindlichkeiten umgegliederten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen nur Vorauszahlungen.
Erlöse aus dem Verkauf von Waren werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem die Kontrolle über die Waren auf den Kunden übergeht, in der Regel mit Lieferung der Waren. Daher hat die Anwendung von IFRS 15 keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung.
Einige Verträge über den Verkauf von Waren gewähren dem Kunden einen Nachlass für vorzeitige Zahlung, Mengenrabatte oder andere Skonti und Rabatte. Nach IFRS 15 führen solche Skonti und Rabatte zu einer variablen Gegenleistung. Die variable Gegenleistung wird bei Vertragsbeginn geschätzt und berücksichtigt, bis die damit verbundene Unsicherheit später behoben ist. Die Rabatte werden auf der Grundlage der kumulierten Erfahrungswerte nach der Erwartungswertmethode geschätzt und berücksichtigt, und die Umsatzrealisierung erfolgt nur, sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine wesentliche Umkehrung nicht eintritt. Für erwartete, an Kunden zu zahlende Mengenrabatte im Verhältnis zu den bis zum Ende der Berichtsperiode getätigten Umsätzen wird eine Erstattungsverpflichtung (enthalten in der Position "Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten") erfasst.
Da die erwarteten Rabatte bereits vor der Anwendung von IFRS 15 abgegrenzt wurden, ergibt sich keine Änderung in der Umsatzrealisierung.
Gleiches gilt grundsätzlich für Meilensteinzahlungen aus einmaligen Umsätzen, die in Lizenz- und Vertriebsverträgen vereinbart wurden. Solche Meilensteinzahlungen führen zu einer variablen Gegenleistung nach IFRS 15, die bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten wird, bis die damit verbundene Unsicherheit nachträglich behoben ist. Vor IFRS 15 wurden Erträge aus Meilensteinzahlungen erfasst, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen vom Unternehmen erfüllt wurden und die Beträge nicht erstattungsfähig waren. Der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung für solche Meilensteinzahlungen stimmt im Allgemeinen mit dem Zeitpunkt vor und nach IFRS 15 überein. Daher hatte die Anwendung von IFRS 15 keine Auswirkungen auf die Umsatzrealisierung für Meilensteinzahlungen im Abschluss zum 31. Dezember 2018.
Einige Verträge über den Verkauf von Waren sehen einen Marketingbeitrag vor, der unter bestimmten Umständen an den Kunden zu zahlen ist. Vor IFRS 15 wurde ein solcher Marketingbeitrag in der jeweiligen Periode als Aufwand erfasst. Gemäß IFRS 15 wird eine solche an einen Kunden zu zahlende Gegenleistung als Minderung des Transaktionspreises und damit des Umsatzes bilanziert, da die Zahlung an den Kunden nicht als "im Austausch für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung, die der Kunde an das Unternehmen überträgt" gilt. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Abschluss zum 31. Dezember 2018:
| alle Beträge in EUR | 2018 (wie berichtet) |
Anpassung IFRS 15 |
Ohne Anwendung von IFRS 15 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4.666.276,41 | 32.139,48 | 4.698.415,89 |
| Sonstige Aufwendungen | -2.908.011,59 | -32.139,48 | -2.940.151,07 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | -5.140.841,70 | 0,00 | -5.140.841,70 |
Für Umsatzerlöse aus der Lizenzierung von geistigem Eigentum bietet IFRS 15 spezifische Anwendungsleitlinien, die sich vom Bilanzierungsmodell für andere versprochene Leistungen unterscheiden. Danach gewährt eine Lizenz entweder ein Recht auf Zugang zum geistigen Eigentum des Unternehmens während des Lizenzzeitraums, was dazu führt, dass Umsätze im Laufe der Zeit realisiert werden, oder ein Recht, das geistige Eigentum des Unternehmens in seiner zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung bestehenden Form zu nutzen, was dazu führt, dass Umsätze zu einem Zeitpunkt erfasst werden. Die bestehenden Lizenzverträge der Gesellschaft sehen nutzungsrechtliche Lizenzen vor.
Die Umsatzrealisierung von Lizenzverträgen folgt nach IFRS 15 den gleichen Grundsätzen wie die Bilanzierungsund Bewertungsmethode der Gesellschaft nach IAS 18. Daher hatte die Anwendung von IFRS 15 keine Auswirkungen auf die Umsatzrealisierung von Lizenzverträgen im Abschluss zum 31. Dezember 2018.
Mehrere andere Änderungen und Interpretationen sind erstmals im Jahr 2018 anzuwenden, haben aber keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Gesellschaft.
Bestimmte neue Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden veröffentlicht, die zum 31. Dezember 2018 nicht verpflichtend anzuwenden sind und vom Unternehmen nicht vorzeitig angewendet wurden. Die Beurteilung des Unternehmens zu den Auswirkungen dieser neuen Standards und Interpretationen werden im Folgenden dargestellt:
• IFRS 16 Leasingverhältnisse (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; EU-Endorsement: 31. Oktober 2017): IFRS 16 legt fest, wie Leasingverhältnisse bilanziert, bewertet, darzustellen und offenzulegen sind. Der Standard sieht ein einheitliches Bilanzierungsmodell für den Leasingnehmer vor, wonach der Leasingnehmer für alle Leasingverträge einen Vermögenswert (das Recht, den Leasinggegenstand zu nutzen) und eine Finanzverbindlichkeit anzusetzen hat, es sei denn, der Leasingvertrag sieht eine Laufzeit von zwölf Monaten oder einen kürzeren Zeitraum vor, oder der zugrundeliegende Vermögenswert hat einen geringen Wert. Leasingnehmer sind verpflichtet, den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für den nutzungsberechtigten Vermögenswert getrennt zu erfassen.
Leasingnehmer sind auch verpflichtet, die Leasingverbindlichkeit bei Eintritt bestimmter Ereignisse neu zu bewerten (z. B. Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderung der zukünftigen Leasingzahlungen infolge einer Änderung eines Index oder eines Satzes, der zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendet wird). Der Leasingnehmer wird in der Regel den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit als Anpassung des nutzungsberechtigten Vermögenswertes erfassen.
Die Leasinggeber klassifizieren Leasingverhältnisse weiterhin als operatives Leasing oder Finanzierungsleasing, wobei der Ansatz gemäß IFRS 16 zur Bilanzierung als Leasinggeber im Wesentlichen unverändert gegenüber seinem Vorgänger IAS 17 ist.
Das Unternehmen wird den Standard ab dem Zeitpunkt seiner verbindlichen Anwendung am 1. Januar 2019 anwenden. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Ansatz zum vereinfachten Übergang anzuwenden und wird die Vergleichswerte für das Jahr vor der Erstanwendung nicht anpassen. Alle Vermögenswerte mit Nutzungsrecht werden zum Zeitpunkt der Übernahme mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit bewertet (angepasst um etwaige vorausbezahlte oder abgegrenzte Leasingkosten). Bei Leasingverträgen, die gemäß IAS 17 als Finanzierungsleasing klassifiziert wurden, werden die zuvor angesetzten Salden aus Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten im Jahr 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Zum Bilanzstichtag besteht eine Operating-Leasing-Verpflichtung des Unternehmens mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Nutzung von Geschäfts- und Forschungsräumen (siehe Punkt 32). Eine vorläufige Einschätzung zeigt, dass das Unternehmen ab dem 1. Januar 2019 einen Vermögenswert mit Nutzungsrecht in Höhe von rund TEUR 119 und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit aus diesem Leasingvertrag bilanzieren wird. Die Auswirkungen auf das Ergebnis sind die Reduzierung der sonstigen Aufwendungen um ca. TEUR 87, die Erhöhung der Abschreibungen um ca. TEUR 79 und die Erhöhung der Zinsaufwendungen um ca. TEUR 11.
Es gibt keine weiteren IFRS- oder IFRIC-Interpretationen, die noch nicht in Kraft getreten sind und von denen erwartet wird, dass sie einen wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen in der laufenden oder zukünftigen Berichtsperiode und auf absehbare zukünftige Transaktionen haben werden.
Im Jahr 2018 weist das Unternehmen auf Basis der Unternehmensplattformen die beiden operativen Geschäftssegmente Carragelose und Marinosolv aus. Carragelose bündelt Aktivitäten aus bereits vertriebenen Produkten sowie Forschung und Entwicklung neuer Produkte auf Basis der Carragelose®-Technologie. Marinosolv erwirtschaftet noch keine Umsätze, soll jedoch in Zukunft dazu beitragen. Die übrigen Aktivitäten, die nicht Carragelose oder Marinosolv zugeordnet werden können, werden als "Corporate" ausgewiesen.
Die Carragelose®-haltigen Produkte mit einzigartigen antiviralen Eigenschaften zielen auf Virusinfektionen der Atemwege von mehr als 200 verschiedenen Virusstämmen ab. Marinomed hat mit seinem antiviralen Nasenspray gegen Erkältungen, das 2008 auf den Markt gebracht wurde, eine Marktvalidierung erreicht. Für bestimmte Produkte (abschwellendes Nasenspray für Medizinprodukte) gilt der Patentschutz bis 2036. Es gelang dem Unternehmen, Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen für verschiedene Produkte mit OTC-Geschäftspartnern (frei verkäufliche oder rezeptfreie Medikamente) in Ländern fast weltweit abzuschließen.
Marinosolv® ist eine innovative Technologieplattform, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung. Derzeit befinden sich zwei Produkte in der Entwicklung, die auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv) und der Augen (Tacrosolv) abzielen. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, die sich derzeit in der Nationalisierungsphase nach der PCT-Phase (Patent Cooperation Treaty) befindet. Je nach Wirkstoff sind die Produkte entweder OTC (rezeptfrei) oder Rx (verschreibungspflichtig).
Allgemeine Informationen zu Umsatzerlösen aus dem Carragelose-Geschäftssegment sind im Abschnitt "Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Kategorien und geografischen Regionen" enthalten.
Das Berichtsformat wurde aus dem internen Berichtswesen des Unternehmens abgeleitet. Die IFRS-Segmentinformationen werden der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt.
Im Folgenden werden die Umsatzerlöse, das Betriebsergebnis (EBIT) und bestimmte andere Ergebnisinformationen sowie das Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach berichteten Segmenten analysiert.
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2017 alle Beträge in TEUR |
Carragelose | Marinosolv | Corporate | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Summe Umsatzerlöse | 4.811,0 | 0,0 | 0,0 | 4.811,0 |
| davon Verkauf von Handelswaren | 4.585,4 | 0,0 | 0,0 | 4.585,4 |
| Umsatzkosten | -3.419,8 | 0,0 | 0,0 | -3,419,8 |
| Auftragsforschung | -187,8 | -84,6 | 0,0 | -272,4 |
| Personalaufwand | -482,2 | -785,5 | -505,5 | -1.773,2 |
| Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen | -614,0 | -219,9 | -432,3 | -1.266,3 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
-132,0 | -33,1 | -37,5 | -202,6 |
| Einmalige Posten | 0,0 | 0,0 | 485,2 | 485,2 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | -24,9 | -1.123,1 | -490,1 | -1.638,0 |
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2018 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Summe Umsatzerlöse | 4.666,3 | 0,0 | 0,0 | 4.666,3 |
| davon Verkauf von Handelswaren | 4.416,4 | 0,0 | 0,0 | 4.416,4 |
| Umsatzkosten | -3.285,4 | 0,0 | 0,0 | -3.285,4 |
| Auftragsforschung | -168,9 | -759,1 | 0,0 | -928,0 |
| Personalaufwand | -693,8 | -792,3 | -1.030,4 | -2.516,5 |
| Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen | -604,4 | -122,4 | -597,8 | -1.324,6 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
-138,8 | -27,3 | -70,7 | -236,8 |
| Einmalige Posten | 0,0 | 0,0 | -1.515,8 | -1.515,8 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | -225,0 | -1.701,1 | -3.214,8 | -5.140,8 |
Die Position "Umsatzkosten" beinhaltet Aufwendungen für Handelswaren und regelmäßige lieferbezogene Kosten (ohne Sonderbelastungen) im Zusammenhang mit dem "Verkauf von Handelswaren" und stellt einen Teil, jedoch nicht die Gesamthöhe der GuV-Position "Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen" dar.
Von Dritten erbrachte Forschungsleistungen werden als "Auftragsforschung" bezeichnet.
Die Position "Personalaufwand" beinhaltet den gesamten Personalaufwand des Unternehmens.
Die Position "Übrige sonstige Aufwendungen" umfasst Dienstleistungs- und sonstige Aufwendungen wie z. B. Beratungskosten, Kosten für den legalen Hersteller, Aufwendungen für Patente, Aufsichtsratsvergütungen, Standort- und Wartungskosten, Reise- und Repräsentationskosten, Laborverbrauchsmaterial, Marketingaufwendungen etc.
Die Position "Übrige sonstige Erträge" bezieht sich hauptsächlich auf die Forschungsprämie.
"Einmalige Posten" beinhalten Erträge aus der Umwandlung von Darlehen in nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von TEUR 563,3 sowie Aufwendungen in Verbindung mit der Rechtsformänderung des Unternehmens in Höhe von TEUR 78,1.
Die allgemeinen Erläuterungen zu den Positionen "Umsatzkosten", "Auftragsforschung", "Personalaufwand" und "Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen" für das Geschäftsjahr 2017 gelten auch für 2018.
"Einmalige Posten" beinhalten Erträge aus der Umwandlung von Darlehen in nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von TEUR 350,5 sowie Aufwendungen in Verbindung mit dem Börsegang des Unternehmens in Höhe von TEUR 1.866,3.
Umsatzerlöse beinhalten die Produkte für Nase und Hals auf Basis der Carragelose®-Technologie. Die sonstigen Erlöse betreffen Lizenzerlöse und verschiedene sonstige Leistungen. Die geografische Aufteilung basiert auf den Vertriebsmärkten.
| Geschäftsjahr 2017 alle Beträge in TEUR |
Umsatzerlöse | Sonstige Erlöse |
Summe Umsatzerlöse |
|---|---|---|---|
| Österreich | 11,7 | 73,7 | 85,4 |
| Sonstige europäische Länder | 3.080,9 | 34,7 | 3.115,6 |
| Drittländer | 1.492,8 | 117,2 | 1.610,0 |
| Summe | 4.585,4 | 225,6 | 4.811,0 |
| Geschäftsjahr 2018 | |||
| Österreich | 74,8 | 85,4 | 160,3 |
| Sonstige europäische Länder | 2.082,8 | 62,1 | 2.144,9 |
| Drittländer | 2.258,7 | 102,4 | 2.361,1 |
| Summe | 4.416,4 | 249,9 | 4.666,3 |
Zwischen 10 und 20 % des Gesamtumsatzes wurden in den Jahren 2017 und 2018 auf dem iranischen Markt erzielt. Darüber hinaus trugen Australien und Deutschland 2018 mit jeweils 10‒20 % zum Gesamtumsatz bei.
Langfristige Vermögenswerte sind vollständig Österreich, dem Standort von Marinomed in den Jahren 2018 und 2017, zuzuordnen.
Für diese Aufstellung gelten Kunden, die mehr als 10 % des Gesamtumsatzes ausmachen, als wesentliche Kunden. Insgesamt entfallen rund 62 % des Umsatzes (TEUR 2.910,7) des Unternehmens im Jahr 2018 auf vier Kunden (2017: TEUR 4.054,6/84 %):
| Geschäftsjahr 2017 alle Beträge in TEUR |
Summe Umsatzerlöse |
% | Geschäftsjahr 2018 alle Beträge in TEUR |
Summe Umsatzerlöse |
% |
|---|---|---|---|---|---|
| Top 1 | 1.598,3 | 33 % | Top 1 | 1.653,3 | 35 % |
| Top 2 | 982,0 | 20 % | Top 2 | 765,7 | 16 % |
| Top 3 | 841,8 | 17 % | Top 3 | 491,8 | 11 % |
| Top 4 | 632,5 | 13 % | |||
| Total | 4.054,6 | 84 % | Total | 2.910,7 | 62 % |
Die im Abschluss des Unternehmens enthaltenen Positionen werden mit der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem es tätig ist (der funktionalen Währung), bewertet. Der Abschluss wird in Euro vorgelegt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Unternehmens ist.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses des Unternehmens werden Transaktionen in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Unternehmens (Fremdwährungen) zu den am Tag der Transaktion geltenden Wechselkursen erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abwicklung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von auf Fremdwährung lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Jahresendkursen werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst (siehe auch Punkt 7).
Dieser Abschluss wird auf Basis historischer Anschaffungskosten erstellt, mit Ausnahme bestimmter Posten, wie z. B. Finanzanlagen nach FVTPL und Finanzanlagen nach FVTOCI, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. In der Gesamtergebnisrechnung und in der Bilanz werden einzelne Posten aus Gründen der Klarheit oder Unwesentlichkeit zusammengefasst. Gemäß IAS 1 werden die Vermögenswerte und Schulden nach Fristigkeit gegliedert. Sie werden als kurzfristig eingestuft, wenn die Laufzeit bis zu einem Jahr beträgt, andernfalls werden sie als langfristig eingestuft.
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Kontrolle über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird, und zwar in Höhe der Gegenleistung, auf die das Unternehmen im Austausch für diese Waren oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch hat. Die Umsatzerlöse werden netto (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen und um geschätzte Kundenreklamationen, Rabatte und ähnliche Vergütungen gekürzt.
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Kontrolle über die Waren auf den Kunden übergegangen ist.
Einige Verträge über den Verkauf von Waren gewähren dem Kunden einen Nachlass für vorzeitige Zahlung, Mengenrabatte oder andere Skonti und Rabatte. Nach IFRS 15 führen solche Skonti und Rabatte zu einer variablen Gegenleistung. Die variable Gegenleistung wird bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten, bis die damit verbundene Unsicherheit später behoben ist. Die Rabatte werden auf der Grundlage der kumulierten Erfahrungswerte nach der Erwartungswertmethode geschätzt und berücksichtigt und die Umsatzrealisierung erfolgt nur, sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine wesentliche Umsatzkorrektur nicht eintritt. Für erwartete, an Kunden zu zahlende Mengenrabatte im Verhältnis zu den bis zum Ende der Berichtsperiode getätigten Umsätzen wird eine Erstattungsverpflichtung (enthalten in der Position "Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten") erfasst. Es ist davon auszugehen, dass hierin kein Finanzierungselement enthalten ist, da die Verkäufe regelmäßig mit einer Kreditdauer von 30 bis max. 75 Tagen nach dem letzten Tag des Monats, der auf die Ausstellung der Rechnung folgt, erfolgen.
Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird bei Lieferung der Waren erfasst, da dies der Zeitpunkt ist, zu dem die Gegenleistung vorbehaltlos ist, da vor Fälligkeit der Zahlung nur der Zeitablauf erforderlich ist.
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung, Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden zu übertragen, für die das Unternehmen vom Kunden eine Gegenleistung erhalten hat (oder eine Gegenleistung fällig ist). Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung erfolgt oder die Zahlung fällig ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlös erfasst, wenn das Unternehmen den Vertrag erfüllt.
Für Umsatzerlöse aus der Lizenzierung von geistigem Eigentum bietet IFRS 15 spezifische Anwendungsleitlinien, die sich vom Bilanzierungsmodell für andere zugesagte Leistungen unterscheiden. Danach gewährt eine Lizenz entweder ein Recht auf Zugang zum geistigen Eigentum des Unternehmens während des Lizenzzeitraums, was dazu führt, dass Umsätze im Laufe der Zeit realisiert werden, oder ein Recht, das geistige Eigentum des Unternehmens in seiner zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung bestehenden Form zu nutzen, was dazu führt, dass Umsätze zu einem Zeitpunkt erfasst werden. Die bestehenden Lizenzverträge der Gesellschaft sehen nutzungsrechtliche Lizenzen vor. Somit wird der Umsatz erfasst, wenn die Lizenz dem Kunden in Übereinstimmung mit dem Inhalt der jeweiligen Vereinbarung gewährt wird. Für Meilensteinzahlungen, die in Lizenzvereinbarungen vereinbart wurden, lesen Sie bitte den Abschnitt "Meilensteinzahlungen".
Das Unternehmen wendet die Ausnahmeregelung für umsatz- oder nutzungsabhängige Lizenzgebühren an, die sie im Austausch für Lizenzen an geistigem Eigentum erhält. Dementsprechend wird der Umsatzerlös erst bei Eintritt des späteren der folgenden Ereignisse erfasst: a) der nachfolgende Verkauf oder die nachfolgende Nutzung ist erfüllt; und b) die Leistungsverpflichtung, der ein Teil oder die gesamte umsatz- oder nutzungsabhängige Lizenzgebühr zugeordnet wurde, erfüllt (oder teilweise erfüllt) wurde. Folglich sind Lizenzgebühren erst dann im Kaufpreis enthalten, wenn der Kunde Verkäufe tätigt, unabhängig davon, ob das Unternehmen über Erfahrung für Vorhersagen aus ähnlichen Vereinbarungen verfügt oder nicht.
Meilensteinzahlungen aus einmaligen Erträgen, die in Lizenz- und Vertriebsverträgen vereinbart wurden, führen gemäß IFRS 15 zu einer variablen Gegenleistung, die bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten wird, bis die damit verbundene Unsicherheit nachträglich behoben ist. Erträge aus Meilensteinzahlungen werden daher nur in dem Umfang erfasst, in dem es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer deutlichen Umkehrung kommt; dies ist grundsätzlich der Fall, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen von der Gesellschaft erfüllt werden und die Beträge nicht erstattungsfähig sind.
Meilensteinzahlungen in Bezug auf "Umsatzmeilensteine" können entstehen, wenn der Kunde eine (jährliche) Umsatzschwelle erreicht. Das Unternehmen kommt zu dem Schluss, dass es sich bei diesen Meilensteinen im Wesentlichen um umsatzabhängige Lizenzgebühren handelt, da sie nur dann fällig werden, wenn die zugrundeliegenden Umsätze getätigt werden. Somit werden die Umsätze für diese Meilensteine gemäß der Ausnahmereglung für Lizenzgebühren erfasst, wenn die jährliche Umsatzschwelle erreicht wird.
Die Position Förderungen beinhaltet (a) von der FFG und der Wirtschaftsagentur Wien (WAW) erhaltene Förderungen, (b) die Forschungsprämie von der österreichischen Regierung, und (c) den Zinsvorteil aus öffentlichen Darlehen gemäß IAS 20.10A. Für weitere Informationen zu allen Arten von Förderungen wird auf Punkt 6 verwiesen.
Die von der FFG und WAW gewährten Förderungen wurden zur Unterstützung spezifischer Forschungsprojekte verwendet und werden entsprechend dem Fortschritt des jeweiligen Projektes verbucht. Darüber hinaus können Förderungen aus der Umwandlung von Darlehen in nicht rückzahlbare Förderungen resultieren. Die Forschungsprämie wird mit 14,0 % (2017: 12,0 %) einer individuell gebildeten Forschungs- und Entwicklungskostenbasis errechnet. Sie wird in dem Umfang erfasst, in dem die Forschungs- und Entwicklungskosten angefallen sind. Förderungen sind nicht rückzahlbar, solange die Bedingungen für die Förderungen erfüllt sind. Das Unternehmen hielt und hält die Bedingungen der Förderungen und alle dazugehörigen Vorschriften in vollem Umfang ein. Sollte in Zukunft die Erfüllung der Verpflichtungen nicht vollständig gewährleistet werden können, werden alle damit verbundenen Eventualverbindlichkeiten gemäß IAS 37 behandelt.
Gemäß IAS 20.10A wird der Vorteil eines öffentlichen Darlehens zu unter dem Marktzins liegenden Konditionen als Zuwendung der öffentlichen Hand behandelt. Der Nutzen aus der Differenz zwischen dem Marktzinssatz und dem von der staatlichen Organisation berechneten Zinssatz bemisst sich als Differenz zwischen dem nach IFRS 9 (bisher IAS 39) ermittelten Buchwert des Darlehens und dem erhaltenen Zufluss. Diese Leistung wird abgegrenzt (erfasst in der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" (siehe Punkt 29)) und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten gemäß IAS 20.10A erfolgswirksam erfasst. Weitere Informationen zum Marktzinssatz und zu den Nominalzinssätzen der öffentlichen Darlehen finden sich unter Punkt 25. Die Bilanzierung und Bewertung des Darlehens erfolgt gemäß IFRS 9.
Leasing von Sachanlagen, bei denen das Unternehmen als Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen trägt, werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Finanzierungsleasingverhältnisse werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes oder, falls dieser niedriger ist, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Die entsprechenden Mietverpflichtungen, abzüglich Finanzierungskosten, sind in den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten. Jede Leasingrate wird in eine Tilgungskomponente und eine Zinskomponente aufgeteilt. Die Finanzierungskosten werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, sodass für jede Periode ein konstanter, periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit aufgewendet wird. Das im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen erworbene Sachanlagevermögen wird über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder über den kürzeren Zeitraum von Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben, wenn keine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses das Eigentum erhält.
Ein operatives Leasingverhältnis ist von einem Finanzierungsleasingverhältnis zu unterscheiden. Zahlungen des Unternehmens aus operativen Leasingverhältnissen, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit den Mietverträgen für die Räumlichkeiten in Österreich anfallen, werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst.
Das Unternehmen hat bislang keine Dividende gezahlt. Die Dividendenausschüttung an die Gesellschafter des Unternehmens ist in der Periode, in der die Dividende von den Gesellschaftern des Unternehmens genehmigt wird, als Verbindlichkeit im Abschluss des Unternehmens zu erfassen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis, Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Abschläge auf den Anschaffungspreis.
Nachträgliche Kosten werden in den Buchwert des Vermögenswerts einbezogen oder gegebenenfalls als separater Vermögenswert erfasst, jedoch nur dann, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts verlässlich ermittelt werden können. Der Buchwert des ersetzten Teils wird ausgebucht. Alle anderen Reparatur- und Instandhaltungskosten werden in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Die Abschreibung der Vermögenswerte erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei der Berechnung der geschätzten Nutzungsdauer wurde die wirtschaftliche und technische Lebenserwartung berücksichtigt. Die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlagen ist in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 wie folgt: 2‒5 Jahre für IT-Geräte, 2‒8 Jahre für Laborgeräte und 4‒10 Jahre für sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Wenn Vermögenswerte verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird die Differenz zwischen dem Nettoerlös und dem Nettobuchwert des Vermögenswerts als sonstige Gewinne (Verluste) erfasst.
Erworbene Lizenzen für Computersoftware werden auf Basis der Kosten für den Erwerb und die Inbetriebnahme der Software aktiviert. Diese Kosten werden in den Jahren 2017 und 2018 linear über die geschätzte Nutzungsdauer (3‒5 Jahre) abgeschrieben.
Forschungskosten werden als Kosten definiert, die für aktuelle oder geplante Aktivitäten mit der Aussicht, neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen, anfallen. Entwicklungskosten werden definiert als Kosten für die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Fachwissen auf die Produktion, Produktionsmethoden, Dienstleistungen oder Handelswaren, die vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung entstehen.
Sämtliche Forschungskosten werden als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen für ein einzelnes Projekt werden als immaterieller Vermögenswert erfasst, wenn das Unternehmen Folgendes nachweisen kann:
Der erstmalig erfasste Betrag für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte ist die Summe der direkt zurechenbaren Kosten, die ab dem Zeitpunkt anfallen, an dem der immaterielle Vermögenswert erstmals die oben genannten Ansatzkriterien erfüllt. Soweit keine selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte erfasst werden können, werden Entwicklungskosten in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen auf der gleichen Basis wie separat erworbene immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Abschreibung des Vermögenswerts beginnt, wenn die Entwicklung abgeschlossen ist und der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung erfolgt linear über den Zeitraum des erwarteten zukünftigen Nutzens.
Vermögenswerte, die einer Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder geänderte Rahmenbedingungen darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Eine Wertminderung wird mit dem Betrag erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die es separat identifizierbare Cashflows gibt (Zahlungsmittel generierende Einheiten). Im Wert geminderte, nicht finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf eine mögliche Wertaufholung überprüft. Im Berichtszeitraum wurden keine Ereignisse festgestellt, die den Wert eines Vermögenswertes wesentlich reduziert hätten, sodass keine Wertminderung für erforderlich gehalten wird.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Anschaffungskosten der erworbenen Vorräte (Handelswaren) werden nach ihrer spezifischen Identifizierung zugeordnet und beinhalten die Anschaffungskosten nach Abzug von Rabatten und Skonti. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Verkaufskosten dar.
Finanzinstrumente und finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird.
Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten, die dem Erwerb oder der Ausgabe von Finanzinstrumenten (mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) direkt zugerechnet werden können, werden beim erstmaligen Ansatz dem beizulegenden Zeitwert des Finanzinstruments hinzugefügt oder von diesem abgezogen. Transaktionskosten, die dem Erwerb von Finanzinstrumenten, die nach FVTPL bewertet werden, direkt zurechenbar sind, werden sofort erfolgswirksam im Finanzertrag oder Finanzaufwand erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert, ob sie in der Folge zu (a) fortgeführten Anschaffungskosten, (b) nach FVTOCI oder (c) nach FVTPL bewertet werden. Die Klassifizierung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte und den vertraglichen Bedingungen der Cashflows ab.
Damit ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert nach FVTOCI bewertet werden kann, muss dieser Cashflows auslösen, die ausschließlich Zahlungen von Kapital und Zinsen ("solely payments of principal and interest"; SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag sind. Diese Bewertung wird als SPPI-Test bezeichnet und ist für jedes Finanzinstrument einzeln vorzunehmen.
Das Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung von finanziellen Vermögenswerten bezieht sich darauf, wie es seine finanziellen Vermögenswerte verwaltet, um Cashflows zu generieren. Das Geschäftsmodell bestimmt, ob die Cashflows in erster Linie aus der Einnahme vertraglicher Cashflows, dem Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder beidem resultieren.
Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung von Vermögenswerten innerhalb eines Zeitrahmens erfordern, der durch Vorschriften oder Regelungen am Markt festgelegt wurde (marktübliches Geschäft), werden am Handelstag, d. h. dem Tag, an dem sich das Unternehmen zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet, erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten sind derzeit die einzige für das Unternehmen relevante Kategorie und beinhalten finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, wobei diese Cashflows ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen darstellen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Sie sind im Umlaufvermögen enthalten, mit Ausnahme von Positionen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode, die als langfristige Vermögenswerte klassifiziert werden.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten werden in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und unterliegen einer Wertminderung. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Das Unternehmen verfügt derzeit weder über zum beizulegenden Zeitwert nach FVTOCI noch zum beizulegenden Zeitwert nach FVTPL bewertete finanzielle Vermögenswerte.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden als Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten klassifiziert und können andere kurzfristige hochliquide Kapitalanlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten enthalten. Sie werden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Zahlungsmittel, die nicht für den sofortigen und allgemeinen Gebrauch des Unternehmens zur Verfügung stehen, sind nicht in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthalten, sondern werden in der Bilanz als separater Vermögenswert (Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung) ausgewiesen.
Vom Unternehmen ausgegebene Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen und der Definition einer Finanzverbindlichkeit und eines Eigenkapitalinstruments entweder als Finanzverbindlichkeiten oder als Eigenkapital klassifiziert.
Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der ein dauerhaftes Recht an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Verbindlichkeiten nachweist. Vom Unternehmen ausgegebene Eigenkapitalinstrumente werden auf Basis der erhaltenen Zuflüssen abzüglich direkter Transaktionskosten bilanziert.
Hybride Finanzinstrumente haben aus Sicht des Emittenten sowohl eine Fremd- als auch eine Eigenkapitalkomponente. Die Bestandteile der vom Unternehmen ausgegebenen hybriden Instrumente werden entsprechend ihrer Substanz getrennt als finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapital klassifiziert, basierend auf den jeweiligen Definitionen von Verbindlichkeit und Eigenkapital. Die Trennung erfolgt bei Ausgabe und wird nicht für spätere Änderungen von Marktzinssätzen, Anteilspreisen oder anderen Ereignissen angepasst.
Im Jahr 2015 gewährten einige Gesellschafter dem Unternehmen Gesellschafterdarlehen (siehe Punkt 25). Die Gesellschafterdarlehen werden unter dem Marktzins verzinst. Sie werden am Ende der Laufzeit in bar zurückgezahlt. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, die Umwandlung der Darlehen in nicht rückzahlbare Einlagen zu verlangen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und die Hauptversammlung mit mindestens 80 % der abgegebenen Stimmen zustimmt.
Das Unternehmen hat eine unvermeidbare Verpflichtung, den ausstehenden Betrag jährlich zu verzinsen. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit. Das Darlehen kann zwar in eine Gesellschaftereinlage umgewandelt werden, dies liegt jedoch nicht im alleinigen Ermessen des Unternehmens. Dementsprechend stellen die Gesellschafterdarlehen eine finanzielle Verbindlichkeit dar, die zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird.
Aufgrund der Tatsache, dass der Zinssatz in den Darlehensverträgen unter dem Marktzins liegt, wurde der Marktzins (geschätzt auf 15 % p.a. im Jahr 2015 und den Folgejahren, siehe Punkt 25) bei der Berechnung des Zeitwerts der Darlehen zu Beginn berücksichtigt. Der Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den erhaltenen Beträgen wird direkt im Eigenkapital erfasst. Grund hierfür ist, dass im Wesentlichen die Gesellschafter dem Unternehmen eine zinsbegünstigte Finanzierung zur Verfügung gestellt haben.
Transaktionskosten, die sich auf die Ausgabe von Gesellschafterdarlehen beziehen, werden im Verhältnis zu den Bruttozuflüssen auf die Fremd- und Eigenkapitalkomponente verteilt. Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Eigenkapitalkomponente werden direkt im Eigenkapital erfasst. Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Fremdkapitalkomponente werden vom Buchwert der Fremdkapitalkomponente abgezogen und über die Laufzeit der Gesellschafterdarlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgeschrieben.
Finanzverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert, ob sie in der Folge zu (a) fortgeführten Anschaffungskosten oder (b) nach FVTPL bewertet werden und umfassen die Wandelanleihe, Darlehen, stille Beteiligungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, wie nachfolgend näher beschrieben.
Finanzverbindlichkeiten werden nach FVTPL bewertet, wenn die Finanzverbindlichkeit (i) eine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss ist, (ii) zu Handelszwecken gehalten wird oder (iii) als FVTPL definiert ist.
Finanzverbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie zum Zwecke des kurzfristigen Rückkaufs entstehen. Diese Kategorie umfasst auch vom Unternehmen abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen im Sinne von IFRS 9 ausgewiesen sind. Getrennte, eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten ausgewiesen, es sei denn, sie werden als wirksame Sicherungsinstrumente ausgewiesen.
Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Das Recht zur Wandlung in Eigenkapital aus der Wandelanleihe (siehe Punkt 27), das in der Bilanz unter der Position "Sonstige Finanzverbindlichkeiten" ausgewiesen wird, wird als eingebettetes Derivat der Anleihe eingestuft und vom Hauptvertrag getrennt (zu Handelszwecken gehaltene Derivate gemäß IFRS 9 Anhang A/bisher IAS 39.9). Der beizulegende Zeitwert des optionalen derivativen Instruments wurde als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden Instruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags gemäß IAS 39.13 im Jahr 2017 berechnet. Zum 31. Dezember 2018 wurde der Marktwert des Eigenkapitalwandlungsrechts gemäß IFRS 9.4.3.3 individuell ermittelt (siehe Punkt 2.20 und Punkt 4.3).
Finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als FVTPL designiert werden, werden zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und nur dann als solche designiert, wenn die Kriterien des IFRS 9 erfüllt sind. Das Unternehmen hat derzeit keine finanzielle Verbindlichkeit als FVTPL designiert.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die (i) keine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss sind, (ii) nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder (iii) nicht als FVTPL ausgewiesen sind, werden in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode ausgewiesen.
Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer Finanzverbindlichkeit und zur Verteilung des Zinsaufwands auf die jeweilige Periode. Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, der die geschätzten zukünftigen Barzahlungen (einschließlich aller gezahlten oder erhaltenen Gebühren und Punkte, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes, der Transaktionskosten und anderer Prämien oder Rabatte bilden) über die erwartete Laufzeit der finanziellen Verbindlichkeit oder (gegebenenfalls) einen kürzeren Zeitraum auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit genau abzinst.
Diese Kategorie gilt grundsätzlich für verzinsliche Darlehen und Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten.
Das Unternehmen hat für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte Darlehen von verschiedenen staatlichen Stellen erhalten, die in der Bilanz unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen sind. Diese Darlehen werden unter dem Marktzinssatz verzinst. Der Differenzbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert wird gemäß IAS 20.10A als Förderung behandelt (für weitere Einzelheiten siehe Punkt 2.7). Die Bilanzierung und Bewertung der Darlehen erfolgt nach IFRS 9.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen zur Zahlung von Gütern oder Dienstleistungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von Lieferanten erworben wurden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn die Zahlung innerhalb eines Jahres oder früher fällig ist. Anderenfalls werden sie als langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Es besteht eine Verpflichtung, an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) bei Eintritt bestimmter künftiger Ereignisse einen festgelegten Betrag zu zahlen, d. h. eine Erstemission oder der Verkauf von mehr als 25 % der Anteile an Marinomed an einen strategischen Investor (siehe Punkt 27). Dabei handelt es sich um eine Finanzverbindlichkeit, die zunächst zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode zu bilanzieren ist. Etwaige Anpassungen der zugrunde liegenden Cashflow-Prognosen und Wahrscheinlichkeiten solcher Ereignisse werden berücksichtigt, wobei Schwankungen gemäß IFRS 9 B5.4.6 (bisher IAS 39 AG 8) in den Positionen Finanzerträge bzw. Finanzaufwendungen erfasst werden.
Das Unternehmen hat am 14. Juli 2017 eine Pre-IPO-Wandelanleihe mit einer Verzinsung von 4,0 % begeben. Diese Anleihe ist an der Wiener Börse unter der ISIN AT0000A1WD52 notiert. Die Anleihe hat ein bedingtes Wandlungsrecht, wonach die Anleihegläubiger das Recht haben, ihren gesamten Anspruch bei Durchführung eines qualifizierten Börsegangs (QPO) in Stammaktien des Unternehmens umzuwandeln.
Die Wandelanleihe stellt zwei Finanzinstrumente dar: ein verzinsliches Darlehen und eine Option in Form eines Eigenkapital-Wandlungsrechts für die Inhaber dieser Instrumente. Das Darlehensmerkmal des Vertrags stellt ein Basis-Schuldinstrument dar, das zunächst gemäß IFRS 9.5.1.1 (bisher IAS 39.43) zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der angefallenen Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert wird.
Das Darlehen beinhaltet zudem die bedingte Zahlung einer Prämie im Falle eines Unternehmensverkaufs und/oder einer Lizenzzahlung, die eine Finanzverbindlichkeit mit einer bedingten Erfüllungsregelung darstellt. Etwaige Anpassungen der zugrundeliegenden Cashflow-Prognosen und -Wahrscheinlichkeiten solcher Prämien werden berücksichtigt, wobei Schwankungen gemäß IFRS 9 B5.4.6 (bisher IAS 39 AG 8) in den Positionen Finanzerträge bzw. Finanzaufwendungen erfasst werden.
Aufgrund der Tatsache, dass der Wandlungspreis nicht festgelegt ist, sondern von zukünftigen Entwicklungen abhängt, wird das Eigenkapitalwandlungsrecht als Finanzverbindlichkeit im Sinne des IAS 32 angesehen. Das Wandlungsrecht stellt ein eingebettetes Derivat dar, das vom Schuldinstrument getrennt und zu Beginn und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wird, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam im Finanzergebnis in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden.
Bei der erstmaligen Erfassung wurde der beizulegende Zeitwert des Schuldinstruments (Darlehens) unter Verwendung eines Marktzinssatzes von 15 % p.a. geschätzt. Der beizulegende Zeitwert des eingebetteten Derivats (Eigenkapitalwandlungsrecht) resultiert aus der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden (zusammengesetzten) Instruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags gemäß IAS 39.13 in 2017. Zum 31. Dezember 2018 wurde der beizulegende Zeitwert des Eigenkapitalwandlungsrechts auf Basis des unteren Endes der im Rahmen des geplanten Börsegangs angebotenen und im entsprechenden Prospekt vom 16. November 2018 veröffentlichten Preisspanne für die angebotenen Aktien, d. h. EUR 75,00 je Aktie, gemäß IFRS 9.4.3.3 geschätzt. Dieser Betrag entspricht auch dem im Zuge des Börsegangs im Januar 2019 endgültig erreichten Aktienkurs (siehe auch Punkt 35 für Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode). Weitere Informationen finden Sie auch unter Punkt 2.19 und Punkt 4.3.
Das Unternehmen hat in den letzten Jahren drei stille Beteiligungsverträge abgeschlossen, die den stillen Gesellschaftern proportionale Anteile am beizulegenden Zeitwert des Unternehmens, ähnlich Anteilseignern, einschließlich Anteilen am Gewinn oder Verlust, entsprechend einer vereinbarten Beteiligungsquote einräumen (siehe Punkt 24).
Bei Beendigung der stillen Gesellschaften hat das Unternehmen seine Verpflichtung gegenüber den stillen Gesellschaftern in bar zu erfüllen. Dementsprechend ist das Unternehmen nicht in der Lage, eine Barzahlung zur Begleichung der Verbindlichkeit zu vermeiden, sondern hat eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung an die stillen Gesellschafter (d. h., dies ist nicht im Ermessen der Gesellschaft). Daher werden die stillen Beteiligungen gemäß IAS 32.11 als Finanzverbindlichkeit klassifiziert. Die Einlagen der stillen Gesellschafter wurden gemäß IAS 39 (jetzt IFRS 9) zunächst zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten in diesem Sinne sind der ursprünglich gezahlte Betrag, zuzüglich kumulierter Gewinnzuweisungen, abzüglich kumulierter Verlustzuweisungen und geleisteter Dividendenzahlungen. Da die stillen Gesellschafter keine Nachschusspflicht haben, dürfen die fortgeführten Anschaffungskosten nach Verlustzuweisungen nicht unter EUR 0,00 sinken. Der zum 31. Dezember 2018 fällige Betrag belief sich auf EUR 0,00.
Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 15. November 2018 sowie Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 wurde die Einbringung der stillen Gesellschaften gegen Übertragung von bestehenden Aktien an die stillen Gesellschafter durch die bestehenden Aktionäre unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen Börsegangs der Marinomed Biotech AG festgelegt. Die aufschiebende Bedingung wurde am 1. Februar 2019 mit dem erfolgreichen IPO erfüllt. Die Gesellschaft musste zu keiner Zeit Barzahlungen an die stillen Gesellschafter leisten.
Gemäß eines separaten Call-Options-Vertrags vom 15. November 2018 sowie einer Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 haben die stillen Gesellschafter dem Unternehmen eine Call Option eingeräumt, die Anteile, die sie als Gegenleistung für die Sacheinlage und Einbringung erhalten, zu erwerben. Die Option wurde unter die aufschiebenden Bedingungen eines erfolgreichen IPOs sowie eines Bruttoemissionserlöses von mindestens EUR 30 Mio. gestellt. Da der Bruttoemissionserlös unter den EUR 30 Mio. blieb, wurde die aufschiebende Bedingung nicht erfüllt und die Option wurde nicht wirksam.
Für Informationen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag wird auf Punkt 35 verwiesen.
Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen monatlichen Beitrag an die Mitarbeitervorsorgekasse zu leisten, der als beitragsorientierter Plan klassifiziert ist. Diese Beiträge werden im Aufwand für Sozialabgaben und lohnbezogene Steuern erfasst (siehe Punkt 9).
Rückstellungen werden gebildet, wenn das Unternehmen aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung hat, es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen zur Erfüllung dieser verpflichtet sein wird, und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem Barwert der bestmöglichen Schätzung der Geschäftsleitung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode erforderlichen Aufwendungen. Der Aufwand für eine Rückstellung wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Der Ertragsteueraufwand (oder -ertrag) für die Periode ist die auf den zu versteuernden Ertrag der laufenden Periode zu zahlende Steuer, basierend auf dem anzuwendenden Ertragsteuersatz (bereinigt um Veränderungen der latenten Steueransprüche und -schulden, die auf temporäre Differenzen und ggf. noch nicht genutzte steuerliche Verluste zurückzuführen sind ‒ siehe unten).
Latente Ertragsteuern (Erträge oder Aufwendungen) resultieren aus temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögensgegenstands oder einer Verbindlichkeit in der Bilanz und seinem Steuerwert. Die aktiven/ passiven latenten Steuern spiegeln gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) alle temporären Bewertungs- und Bilanzierungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Abschluss wider.
Latente Ertragsteuern werden in voller Höhe anhand der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode auf temporäre Differenzen gebildet. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Latente Ertragsteueransprüche wurden bis zum Ende der Berichtsperiode nicht angesetzt, da es nicht absehbar ist, wann zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die temporäre Differenzen verwendet werden können. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 4.2 und 14.
Das Unternehmen ist durch seine Tätigkeit verschiedenen Finanzrisiken ausgesetzt: dem Marktrisiko (umfasst das Währungsrisiko, das zinsbedingte Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts, das zinsbedingte Risiko einer Änderung der Zahlungsströme und das Preisrisiko), dem Kreditrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Das übergreifende Risikomanagementsystem des Unternehmens konzentriert sich auf die Unberechenbarkeiten der Finanzmärkte und soll potenzielle negative Auswirkungen auf das Finanzergebnis des Unternehmens minimieren. Das Unternehmen hat zur Minderung dieser Risikofaktoren keine Derivate oder andere Absicherungsinstrumente eingesetzt.
Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Devisenkursänderungen schwankt. Das Unternehmen ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das aus den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen resultiert, hauptsächlich in Bezug auf das britische Pfund (GBP). Ein Fremdwährungsrisiko entsteht, wenn künftige Handelsgeschäfte oder bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine andere Währung als die funktionale Währung des Unternehmens lauten.
| Per 31. Dezember | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| alle Beträge in EUR | GBP | GBP |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 133.444,34 | 216.656,80 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 659,02 | 874,74 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -74,15 | -389,46 |
| Summe | 134.029,21 | 217.142,08 |
Die auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten sind kurzfristig (im Allgemeinen 30 Tage bis max. 75 Tage nach dem letzten Tag des Monats, der auf die Rechnungsstellung folgt). Folglich hatten Wechselkursbewegungen im Laufe des Jahres keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss.
Wie in obiger Tabelle angegeben, ist das Unternehmen hauptsächlich Änderungen der GBP/EUR-Wechselkurse ausgesetzt. Die Sensitivität des Unternehmens gegenüber einer Zunahme/Abnahme des EUR gegenüber dem GBP-Kurs um 10 % beträgt EUR -13.402,92/+13.402,92 (2017: EUR -21.714,21/+21.714,21). Die Sensitivitätsanalyse umfasst nur ausstehende monetäre Posten in GBP und passt ihre Umrechnung am Ende des Berichtszeitraums um eine 10%ige Änderung der Wechselkurse an.
Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Unternehmen ist dem Risiko von Änderungen der Marktzinssätze ausgesetzt, weil es langfristige Mittel zu variablen Zinssätzen aufgenommen hat.
Das Unternehmen steuert sein Zinsrisiko durch ein ausgeglichenes Portfolio von Kreditverbindlichkeiten mit festen und variablen Zinsen. Obwohl das Unternehmen das genaue Verhältnis von festen zu variablen Zinsen nicht konkret festgelegt hat, wird die Position regelmäßig von der Geschäftsleitung überprüft.
Langfristige Finanzverbindlichkeiten mit variablen Zinsen betreffen im Jahr 2018 nur Finanzierungsleasingverträge (siehe Punkt 25). Der überwiegende Teil der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten hat Festzinssätze. Außerdem ist der betriebliche Cashflow des Unternehmens weitgehend unabhängig von Marktzinssätzen. Folglich ist das zinsbedingte Risiko einer Änderung der Zahlungsströme unwesentlich.
Die festverzinslichen Verbindlichkeiten des Unternehmens werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Folglich unterliegen sie nicht dem in IFRS 7 definierten Zinsrisiko, da weder der Buchwert noch die künftigen Zahlungsströme aufgrund von Marktzinsänderungen schwanken können.
Das Preisrisiko ist das Risiko, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Marktpreisänderungen schwankt.
Das Unternehmen ist derzeit keinem Kursrisiko von Aktien oder Schuldtiteln aus vom Unternehmen gehaltenen und in der Bilanz als FVTOCI oder FVTPL eingestuften Beteiligungen ausgesetzt. Das Unternehmen unterliegt keinem Rohstoffpreisrisiko.
Mit dem Kreditrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass eine Vertragspartei eines Finanzinstruments einer Verpflichtung nicht nachkommt und hierdurch der anderen Vertragspartei ein finanzieller Verlust entsteht. Das Unternehmen unterliegt einem Kreditrisiko aus seinen betrieblichen Aktivitäten (hauptsächlich bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und aus seinen Finanzierungsaktivitäten, wozu Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Devisengeschäfte und sonstige Finanzinstrumente zählen.
Die Bonität des Kunden wird anhand der Erfahrungen aus der Vergangenheit und anderer Faktoren eingeschätzt. Ausstehende Kundenforderungen werden regelmäßig überwacht und nach Bedarf Inkassomaßnahmen ergriffen. Zur Minderung des Kreditrisikos sind für bestimmte Kunden Vorauszahlungen vorgeschrieben.
An jedem Bilanzstichtag wird die Notwendigkeit einer Wertminderung im Einzelfall untersucht. Das maximale Kreditrisiko am Bilanzstichtag ist der Buchwert der einzelnen Forderungsklassen (siehe Punkt 21).
Das Kreditrisiko bei liquiden Mitteln (Bankkonten, Barmittelbestände und Wertpapiere) ist begrenzt, da es sich bei den Gegenparteien um Banken mit hohen Bonitätseinstufungen von internationalen Ratingagenturen handelt.
Das Liquiditätsrisiko (Finanzierungsrisiko) ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten hat, die Mittel aufzunehmen, die es benötigt, um die mit Finanzinstrumenten verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Zu einem umsichtigen Liquiditätsrisikomanagement gehört es, ausreichend Barmittel vorzuhalten, die Verfügbarkeit angemessener Finanzierungen in Form von zugesagten Kreditfazilitäten sicherzustellen und in der Lage zu sein, Marktpositionen glattzustellen. Das Unternehmen steuert das Liquiditätsrisiko, indem es angemessene Reserven aufrechterhält, fortlaufend die prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme überwacht und die Fälligkeitsprofile von Finanzanlagen und Verbindlichkeiten aufeinander abstimmt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Restlaufzeiten von nicht derivativen Finanzverbindlichkeiten und Forderungen am Ende des Berichtszeitraums. Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die vertraglich festgelegten undiskontierten Zahlungsströme.
| Per 31. Dezember 2017 alle Beträge in EUR |
Weniger als 1 Jahr |
Zwischen 1 und 5 Jahren |
Über 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | -5.100.018,34 | -74.663,40 | -1.208.320,13 |
| Wandelanleihe | -280.000,00 | -13.440.000,00 | 0,00 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (aws-Gewinnanteil) | -79.200,00 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -730.994,20 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.190.256,19 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | -4.999.956,35 | -13.514.663,40 | -1.208.320,13 |
| Per 31. Dezember 2018 alle Beträge in EUR |
Weniger als 1 Jahr |
Zwischen 1 und 5 Jahren |
Über 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | -4.163.851,82 | -1.270.033,28 | 0,00 |
| Wandelanleihe | -280.000,00 | -13.160.000,00 | 0,00 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (aws-Gewinnanteil) | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -2.014.536,49 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 622.314,22 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | -5.836.074,09 | -14.430.033,28 | 0,00 |
Für Finanzverbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen wurden die Zahlungsströme unter Verwendung des für den Vertrag am Ende des Berichtszeitraums gültigen Zinssatzes geschätzt.
Die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zahlungsströme, die die oben aufgeführte Wandelanleihe betreffen, stellen den Höchstbetrag der möglichen Zahlungen einschließlich der maximal zu zahlenden Prämien für Lizenzen/ Verkauf des Unternehmens dar (max. Lizenzprämie: TEUR 2.800; max. Paketverkaufsprämie TEUR 2.800). Im Geschäftsjahr 2019 wurden TEUR 6.980 in Eigenkapital gewandelt und TEUR 20 von der Gesellschaft für einen Betrag von TEUR 25 zurückgekauft (siehe Punkt 35).
Die wichtigsten Ziele des Kapitalmanagements des Unternehmens sind es, das Fortbestehen des Unternehmens sicherzustellen, um Anteilseignern eine Rendite und anderen Stakeholdern einen Nutzen zu bieten, und eine optimale Kapitalstruktur aufrechtzuerhalten, um die Kapitalkosten zu reduzieren.
Zur Aufrechterhaltung bzw. Anpassung der Kapitalstruktur kann das Unternehmen neue Anteile ausgeben oder Vermögenswerte zwecks Schuldenreduzierung veräußern.
Um ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können, legt die Gesellschaft besonderes Augenmerk auf die Liquiditätsplanung. In diesem Zusammenhang überwacht die Gesellschaft ihre Kapitalisierung auf Basis der jeweils wie in der Bilanz ausgewiesen Gesamtbeträge der Vermögenswerte sowie Kredite und finanzielle Verbindlichkeiten.
Beim Erstellen des Abschlusses muss die Geschäftsleitung Schätzungen und andere Wertungen vornehmen, die die ausgewiesenen Beträge der Aktiva und Passiva sowie die Offenlegung von Eventualforderungen und verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und die ausgewiesenen Beträge von Erträgen und Aufwendungen im Berichtszeitraum betreffen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von bilanziellen Schätzungen werden in dem Zeitraum, in dem die Schätzung geändert wird, und in allen betroffenen späteren Zeiträumen erfasst. Von der Geschäftsleitung in Anwendung der IFRS vorgenommene Annahmen, die erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben, und Schätzungen mit dem erheblichen Risiko einer wesentlichen Anpassung im darauffolgenden Jahr werden im Folgenden erläutert.
Entwicklungskosten werden in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen aktiviert (siehe Punkt 2.12). Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Beurteilung der Geschäftsleitung, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit erwiesen ist. Wie in der Branche üblich, gilt das Datum der Genehmigung durch die benannte Stelle als der Zeitpunkt, zu dem die Entwicklungskosten alle in Punkt 2.12 aufgeführten Bedingungen erfüllen. Ab dem Start der Vermarktung des Produktes werden keine weiteren Entwicklungskosten aktiviert.
Nach diesem Datum angefallene Entwicklungskosten, die unmittelbar der Entwicklungstätigkeit zuzurechnen sind, wurden als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Unmittelbar zurechenbare Kosten umfassen Mitarbeiterkosten, Materialkosten, Auftragsforschung sowie einen angemessenen Teil der betreffenden Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer wird auf der Grundlage der Laufzeit des entsprechenden Patents geschätzt, d. h. des Zeitraums, über den das Unternehmen einen wirtschaftlichen Nutzen erwartet, das sind 16,5 Jahre ab 1. Juli 2011.
Die Geschäftsleitung überwacht ständig die Werthaltigkeit der aktivierten internen Entwicklungskosten sowie den Abschreibungszeitraum. Sofern die künftige Marktentwicklung Anpassungen erforderlich macht, werden diese in zukünftigen Perioden vorgenommen.
Für einen noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvortrag oder nicht genutzte Steuerguthaben wird ein latenter Steueranspruch nur dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und noch nicht genutzten Steuerguthaben verwendet werden können.
Das Unternehmen befindet sich in einer Verlustsituation und wies in der Vergangenheit eine Folge von Verlusten auf. Deshalb kann das Unternehmen einen latenten Steueranspruch aus nicht genutzten steuerlichen Verlusten oder Steuerguthaben nur ansetzen, soweit das Unternehmen über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt, oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste oder ungenutzten Steuerguthaben verwendet werden können.
Ein erhebliches Maß an Ermessensausübung durch die Geschäftsleitung ist für die Entscheidung erforderlich, ob solche latenten Steueransprüche angesetzt werden können, und falls ja, welcher Betrag unter Berücksichtigung des wahrscheinlichen zeitlichen Eintritts und der Höhe der künftig zu versteuernden Ergebnisse in Verbindung mit künftigen Steuerstrategien anzusetzen ist. Auf dieser Grundlage hat das Unternehmen entschieden, dass es latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge nicht ansetzen kann, soweit diese nicht mit vorhandenen latenten Steuerschulden verrechnet werden können, da es gegenwärtig nicht genug überzeugende Nachweise dafür gibt, wann zukünftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden.
Hätte das Unternehmen sämtliche nicht angesetzte latente Steueransprüche ansetzen können, so hätten sich der Gewinn und das Eigenkapital um EUR 6.895.316,81 (2017: EUR 3.817.085,05) erhöht. Weitere Angaben zu Steuern sind in Punkt 14 enthalten.
Wie in Punkt 20 beschrieben, wendet das Unternehmen für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts bestimmter Finanzinstrumente Bewertungstechniken an, die nicht beobachtbare Marktdaten enthalten. Dies trifft insbesondere auf das in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthaltene Eigenkapitalwandlungsrecht zu.
Wie in Punkt 2.20 beschrieben, ist das Wandlungsrecht bei der erstmaligen Erfassung und in Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts als Gewinn bzw. Verlust im Finanzergebnis der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen sind. Wenn es einem Unternehmen nicht möglich ist, anhand der Bedingungen eines eingebetteten Derivats dessen beizulegenden Zeitwert verlässlich zu bemessen (beispielsweise weil das eingebettete Derivat auf einem Eigenkapitalinstrument basiert, bei dem in einem aktiven Markt für ein identisches Instrument keine Preisnotierung, d. h. ein Inputfaktor der Stufe 1, besteht), dann entspricht der beizulegende Zeitwert des eingebetteten Derivats der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden (zusammengesetzten) Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags (IAS 39.13, jetzt IFRS 9.4.3.7).
Zu Beginn entspricht der beizulegende Zeitwert des hybriden Finanzinstruments den aufgenommenen Mitteln, also EUR 7 Mio. Für die Folgebewertung wird der beizulegende Zeitwert des hybriden Instruments in Übereinstimmung mit IFRS 13.37 im Jahr 2017 bemessen, wonach ein Unternehmen den beizulegenden Zeitwert einer Schuld aus dem Blickwinkel eines Marktteilnehmers bemisst, der den betreffenden identischen Wert am Bemessungsstichtag in Form eines Vermögenswerts besitzt, sofern für die Übertragung einer identischen oder ähnlichen Schuld keine Marktpreisnotierung verfügbar ist. Dementsprechend wird der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit aus Sicht eines Marktteilnehmers ermittelt, der den gleichen Gegenstand zum Bewertungsstichtag als Vermögenswert hält. Diese Anforderung könnte für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Unternehmensanleihen relevant sein (IFRS 13.35), wie es für das Unternehmen der Fall ist. In derartigen Fällen hat ein Unternehmen den beizulegenden Zeitwert der Schuld gemäß IFRS 13.38 wie folgt zu bemessen (in absteigender Präferenzfolge):
Dementsprechend wurde 2017 der notierte Marktpreis der Anleihe gemäß der Notierung an der Wiener Börse als beizulegender Zeitwert des hybriden Instruments herangezogen.
Der beizulegende Zeitwert des Basisvertrags (Darlehen) wird durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit dem vorherrschenden Marktzinssatz (geschätzt mit 15,0 % p.a. auf Basis eines Angebots eines externen Finanzinstituts zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts) ermittelt. Der beizulegende Zeitwert des eingebetteten Derivats (Eigenkapitalwandlungsrecht) ergibt sich dann als die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden (zusammengesetzten) Instruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags (jeweils errechnet wie vorstehend beschrieben).
Zum 31. Dezember 2018 wurde der Marktwert des Eigenkapitalwandlungsrechts gemäß IFRS 9.4.3.3 individuell ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wurde auf der Grundlage des unteren Endes der Preisspanne, wie sie im entsprechenden Prospekt vom 16. November 2018 veröffentlicht wurde, für die im Rahmen des geplanten Börsegangs angebotenen Aktien geschätzt, d. h. EUR 75,00 pro Aktie. Dieser Betrag entspricht auch dem im Zuge des Börsegangs im Januar 2019 endgültig erreichten Aktienkurs (siehe auch Punkt 35 für Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode). Die im Jahr 2018 erfasste Marktwertanpassung (resultierend aus einer Berechnung auf Basis eines Aktienkurses von EUR 75,00) betrug TEUR 5.668 und ist in der Gesamtergebnisrechnung unter den Finanzaufwendungen enthalten (siehe auch Punkt 13 und Punkt 27).
Das Unternehmen erzielt die folgenden Arten von Umsatzerlösen:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Verkauf von Handelswaren | 4.416.377,21 | 4.597.830,68 |
| Lizenzeinnahmen | 114.704,13 | 89.600,45 |
| Sonstige Umsätze | 135.195,07 | 123.543,64 |
| Summe Umsatzerlöse | 4.666.276,41 | 4.810.974,77 |
Die Umsätze wurden durch mehrere Produkteinführungen an neuen und bestehenden Märkten im Jahre 2017 beeinflusst, die mit dem Aufbau umfangreicher Bestände durch Kunden einhergingen. Dementsprechend sank die Nachfrage seitens solcher Kunden im Geschäftsjahr 2018, was jedoch überwiegend durch ein Wachstum in reiferen Vertriebsgebieten aufgefangen wurde.
Das Unternehmen verkauft Waren nicht unmittelbar an die Verbraucher, sondern vertreibt diese vollständig über Zwischenhändler (Vertriebspartner) in verschiedenen geografischen Regionen. In diesem Jahr und in den Vorjahren werden sämtliche Umsätze aus Verträgen mit Kunden dem berichtspflichtigen Segment Carragelose zugewiesen. Das zweite berichtspflichtige Segment Marinosolv generiert noch keine Umsätze.
Für geografische und segmentbezogene Informationen zu den Umsatzerlösen wird auf Punkt 2.3 verwiesen.
Die sonstigen Erträge bestehen aus den folgenden Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Förderungen | 350.512,00 | 578.673,00 |
| Forschungsprämie | 314.429,30 | 146.747,51 |
| Sonstige Erträge (Zinsvorteil) | 10.750,54 | 31.813,31 |
| Summe | 675.691,84 | 757.233,82 |
Zuschüsse wurden von FFG und WAW gewährt. Diese Zuschüsse sind nicht rückzahlbar, es sei denn, die Regeln und Vorschriften dieser Stellen werden nicht eingehalten oder die Mittel missbräuchlich verwendet. Das Unternehmen hielt und hält die Bedingungen der Zuschüsse und alle dazugehörigen Vorschriften in vollem Umfang ein.
Im Jahr 2017 wurden zwei Darlehen der FFG in Höhe von TEUR 563 aufgrund des technischen Scheiterns der jeweiligen Projekte in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt. Im Jahr 2018 wurden drei Darlehen der FFG in Höhe von TEUR 351 in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt.
Die Forschungsprämie ist eine österreichische Prämie für Forschung und Entwicklung in Höhe von 14 % (2017: 12 %) der Forschungs und Entwicklungsausgaben, die von den österreichischen Finanzbehörden in bar ausgezahlt wird.
In den vergangenen Jahren erhielt das Unternehmen mehrere Förderkredite für Forschung und Entwicklung von der FFG und der aws (siehe Punkt 25). In Übereinstimmung mit IAS 20.10A (und IFRS 1.B10) werden die Differenzen zwischen den nominalen Zinssätzen der nach dem Übergangsdatum gewährten Förderkredite für Forschung und Entwicklung und dem Marktzinssatz, der auf 15 % geschätzt wird (siehe Punkt 25), als staatlicher Zuschuss behandelt und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten erfasst (siehe Punkt 2.7).
Die sonstigen Gewinne und Verluste bestehen aus den folgenden Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Nettogewinn/(-verlust) aus der Veräußerung von Sachanlagen | 169,94 | 49,98 |
| Nettofremdwährungsgewinn | 5.867,30 | 4.597,87 |
| Nettofremdwährungsverlust | -3.965,10 | -4.968,30 |
| Sonstige Posten | 8.157,30 | 5.420,42 |
| Summe | 10.229,44 | 5.099,97 |
Das Unternehmen ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das aus den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen resultiert, hauptsächlich in Bezug auf das britische Pfund (siehe Punkt 3.1 für weitere Details).
In der Gesamtergebnisrechnung sind Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen wie folgt enthalten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Material | -3.313.864,04 | -3.468.644,52 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.517.858,53 | -690.907,92 |
| Summe | -4.831.722,57 | -4.159.552,44 |
Die Aufwendungen für Material enthalten Aufwendungen für den Verkauf von Handelswaren (Umsatzkosten) und Aufwendungen für Laborverbrauchsmaterialien. Der Rückgang der Aufwendungen für Material ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Aufwendungen für Handelswaren zurückzuführen. Einen entsprechenden Rückgang gab es beim Verkauf von Handelswaren (siehe Punkt 5).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf Forschungs- und Entwicklungsleistungen Dritter sowie auf Aufwendungen für Patentanmeldungen. Da die klinische Studie für Budesolv im ersten Quartal 2018 begann und die ersten Patienten im vierten Quartal 2018 behandelt wurden, stiegen die Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsleistungen Dritter beträchtlich an. Überdies nahmen die Patentaufwendungen im Rahmen der Nationalisierung (Überführung internationaler Patente in nationales Recht) zweier Patente zu.
Der Personalaufwand enthält folgende Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Gehälter | -1.999.825,53 | -1.380.479,32 |
| Aufwendungen für Sozialabgaben und lohnabhängige Steuern | -509.012,12 | -384.426,43 |
| Sonstiger Personalaufwand | -7.703,64 | -8.253,65 |
| Summe | -2.516.541,29 | -1.773.159,40 |
Im Jahr 2018 belief sich der Personalaufwand auf TEUR 2.517 und kletterte damit um TEUR 743 nach oben. Dies war in erster Linie der Ergänzung der Managementfunktionen sowie Neueinstellungen zuzuschreiben.
In der Gesamtergebnisrechnung sind Aufwendungen für Abschreibungen wie folgt enthalten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | -149.241,14 | -125.452,75 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | -87.522,80 | -77.126,75 |
| Summe | -236.763,94 | -202.579,50 |
Weitere Angaben zu Abschreibungen finden sich auch in Punkt 17 und 18.
Die sonstigen Aufwendungen beinhalten die folgenden Posten (Art der Aufwendungen):
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Gebühren | -22.791,69 | -10.154,54 |
| Instandhaltungsaufwendungen | -81.397,66 | -60.621,86 |
| Betriebskosten | -41.968,43 | -60.595,43 |
| Versicherungen | -126.187,30 | -5.585,59 |
| Fracht | -12.357,12 | -22.611,09 |
| Reisekosten | -99.266,58 | -54.753,70 |
| Fahrzeugkosten | -6.141,97 | -5.678,31 |
| Telefonaufwand | -16.840,04 | -13.269,03 |
| Mietaufwand | -90.113,40 | -90.323,87 |
| Aus- und Fortbildung | -26.435,50 | -13.662,00 |
| Büro- und Verwaltungsaufwand | -34.437,45 | -17.390,41 |
| Werbeaufwand | -95.175,27 | -86.157,44 |
| Beratungsaufwand | -2.085.920,51 | -536.514,84 |
| Schadensfälle | -57.013,60 | 0,00 |
| Sonstige Aufwendungen | -111.965,07 | -82.688,16 |
| Summe | -2.908.011,59 | -1.076.058,07 |
Die Beratungsaufwendungen enthalten Aufwendungen für Rechtsberatung und sonstige Beratungsdienstleistungen, hauptsächlich für Beratungs- und Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem geplanten Börsegang.
Im laufenden Geschäftsjahr sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von EUR 2.934.787,32 (2017: EUR 2.193.973,71) angefallen, die in den folgenden Positionen der Gesamtergebnisrechnung enthalten sind:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| alle Beträge in EUR | ||
| Personalaufwand | -1.118.819,00 | -1.088.315,26 |
| Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen | -1.198.192,50 | -354.433,24 |
| Sonstige Aufwendungen | -193.683,00 | -222.731,68 |
| Abschreibungen | -166.090,56 | -165.098,34 |
| Finanzaufwendungen | -258.002,26 | -361.565,29 |
| Sonstige Gewinne (Verluste), saldiert | 0,00 | -1.829,90 |
| Summe | -2.934.787,32 | -2.193.973,71 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|
| Zinsertrag | |||
| Bankeinlagen | 54,59 | 315,87 | |
| Summe | 54,59 | 315,87 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |||
| FFG-Darlehen | -46.872,54 | -77.257,31 | |
| aws-Seedfinancing | -88.803,23 | -81.710,26 | |
| Gesellschafterdarlehen | -436.394,57 | -405.195,44 | |
| Wandelanleihe | -921.207,98 | -387.751,78 | |
| Finanzierungsleasing | -2.358,31 | -1.836,73 | |
| Bankeinlagen | 0,00 | -6,63 | |
| Sonstige Zinsaufwendungen | -19,80 | 0,00 | |
| Summe | -1.495.656,43 | -953.758,15 | |
| Sonstige Finanzerträge/(-aufwendungen) | |||
| Bewertung Eigenkapitalwandlungsrecht | -5.667.629,07 | 217.685,91 | |
| Buchwertanpassung der Gesellschafterdarlehen (gemäß IFRS 9.B5.4.6) |
193.443,46 | 0,00 | |
| Buchwertanpassung des aws-Gewinnanteils | 17.278,43 | -2.643,35 | |
| Summe | -5.456.907,18 | 215.042,56 | |
| Summe Finanzergebnis | -6.952.509,02 | -738.399,72 | |
| davon Finanzertrag | 210.776,48 | 218.001,78 | |
| davon Finanzaufwand | -7.163.285,50 | -956.401,50 |
Der Zinsertrag ergibt sich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die Zinsaufwendungen bestehen aus den auf alle Fremdfinanzierungen (z. B. Gesellschafter- und andere Darlehen) sowie die Wandelanleihe zahlbaren Zinsen und werden bei Entstehung des Anspruchs als Aufwand erfasst.
| Wie nach IFRS 7.20 vorgeschrieben, sind die Zinsen der Finanzinstrumente folgendermaßen klassifiziert: | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| -- | -- | -- | -------------------------------------------------------------------------------------------------------- | -- | -- |
| alle Beträge in EUR | Darlehen und Forderungen |
Sonstige Finanzver bindlichkeiten |
FVTPL (zu Handelszwecken gehalten) |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Finanzergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung | ||||
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 | ||||
| Finanzertrag | 315,87 | 0,00 | 217.685,91 | 218.001,78 |
| Finanzaufwendungen | 0,00 | -956.401,50 | 0,00 | -956.401,50 |
| Summe | 315,87 | -956.401,50 | 217.685,91 | -738.399,72 |
| alle Beträge in EUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
FVTPL (zu Handelszwecken gehalten) |
Summe |
| Finanzergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung | ||||
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 | ||||
| Finanzertrag | 54,59 | 210.721,89 | 0,00 | 210.776,48 |
| Finanzaufwendungen | 0,00 | -1.495.656,43 | -5.667.629,07 | -7.163.285,50 |
| Summe | 54,59 | -1.284.934,54 | -5.667.629,07 | -6.952.509,02 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | -3.500,00 | -1.750,00 |
| Summe | -3.500,00 | -1.750,00 |
Die Ertragsteuern werden unter Verwendung des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % errechnet. Nach dem österreichischen Körperschaftsteuergesetz (KStG) haben Gesellschaften mit beschränkter Haftung selbst bei einem Steuerverlust eine Mindestkörperschaftsteuer von EUR 1.750,00 zu entrichten. Da das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, beträgt die Mindeststeuer nunmehr EUR 3.500,00.
Die Überleitung des bilanziellen Ergebnisses auf den Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| alle Beträge in EUR | ||
| Gewinn/(Verlust) vor Steuern | -12.093.350,72 | -2.376.440,57 |
| Steuerertrag (-aufwand) zu 25 % | 3.023.337,68 | 594.110,14 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | -18.764,21 | -1.568,77 |
| Steuerfreie Erträge | 81.795,53 | 40.317,48 |
| Auswirkungen von Transaktionskosten der Eigenkapitalaufnahme (direkt im Eigenkapital erfasst, aber steuerlich abzugsfähig) |
2.754,60 | 0,00 |
| Auswirkungen von nicht erfassten latenten Steuern | -3.089.123,60 | -632.858,85 |
| Mindestkörperschaftssteuer | -3.500,00 | -1.750,00 |
| Steueraufwand (vor Verlustvorträgen) | -3.500,00 | -1.750,00 |
| Sonstige steuerliche Anpassungen | 0,00 | 0,00 |
| Summe Ertragsteueraufwand | -3.500,00 | -1.750,00 |
Latente Steuern wurden nur in jenem Ausmaß angesetzt, soweit das Unternehmen über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können.
Dementsprechend werden temporäre Differenzen, die zu latenten Steuerschulden von EUR 711.793,89 (2017: EUR 765.230,62) führen, mit latenten Steueransprüchen aufgerechnet, die hauptsächlich aus steuerlichen Verlustvorträgen resultieren, die in gleicher Höhe und in der gleichen Periode bei derselben Steuerbehörde auftreten. Darüber hinaus wurden keine latenten Steueransprüche in der Bilanz aktiviert bzw. Auswirkungen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen (siehe auch Punkt 4.2).
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Latenter Steueranspruch aus | ||
| steuerlichen Verlustvorträgen | 5.249.225,95 | 3.633.363,49 |
| kurzfristigen Forderungen | 0,00 | 1.770,85 |
| Investition aus stiller Beteiligung | 567.312,50 | 567.312,50 |
| Darlehen | 7.576,42 | 9.460,39 |
| Wandlungsrecht | 1.782.995,83 | 370.408,17 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,27 |
| Nicht-Ansatz von latenten Steueransprüchen | -6.895.316,81 | -3.817.085,05 |
| Summe latente Steueransprüche | 711.793,89 | 765.230,62 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Latente Steuerschuld aus | ||
| immateriellen Vermögenswerten ‒ Software | -1.294,83 | -510,51 |
| immateriellen Vermögenswerten ‒ Entwicklungskosten | -306.635,60 | -319.462,98 |
| Sachanlagen | -11.516,88 | -12.991,63 |
| Forderungen | -84.883,43 | -149,08 |
| Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | 0,00 | -0,60 |
| Darlehen | -48.360,87 | -50.133,23 |
| Wandelanleihe | -259.102,18 | -381.982,59 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -0,10 | 0,00 |
| Summe latente Steuerschuld | -711.793,89 | -765.230,62 |
| Latente Steuern, saldiert | 0,00 | 0,00 |
Zum 31. Dezember 2018 hat das Unternehmen nicht angesetzte latente Steueransprüche von EUR 6.895.316,81 (2017: EUR 3.817.085,05), die sich hauptsächlich aus kumulativen steuerlichen Verlustvorträgen in Bezug auf Verluste in Höhe von EUR 20.996.903,78 (2017: EUR 14.533.453,94) ergeben. Da sich das Unternehmen in einer Verlustposition befindet und in der Vergangenheit Verluste aufwies, wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt. Die steuerlichen Verlustvorträge verfallen nicht.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird errechnet, indem der auf die Aktionäre entfallende Reingewinn/-verlust durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Jahres in Umlauf befindlichen Aktien geteilt wird.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Gewinn (Verlust) für den Zeitraum | -12.096.850,72 | -2.378.190,57 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien | 1.000.000 | 1.000.000 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | -12,10 | -2,38 |
In der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 wurde die Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 beschlossen (weitere Einzelheiten siehe Punkt 23). Vor der Umwandlung war das Stammkapital der Gesellschaft nicht in eine bestimmte Anzahl von Aktien eingeteilt, sondern die Gesellschafter waren entsprechend ihrem eingezahlten Stammkapital an der Gesellschaft beteiligt. Am 17. September 2018 hat die außerordentliche Hauptversammlung die Erhöhung der Aktien von 132.360 Aktien um 867.640 Aktien auf 1.000.000 Aktien beschlossen. Alle Aktionäre haben auf Pro-rata-Basis die neuen Aktien nominal gezeichnet. Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie in den Jahren 2018 und 2017 wurde angenommen, dass die Anzahl der Aktien 1.000.000 entspricht.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird errechnet, indem die gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien dahingehend angepasst wird, dass eine Umwandlung aller verwässernden potenziellen Aktien angenommen wird. In den Jahren 2017 und 2018 könnten sich verwässernde Aktien aus der Wandelanleihe ergeben. Da das Wandlungsrecht der Wandelanleihe jedoch erst nach einem qualifizierten Börsegang ("Qualified Public Offering") ausgeübt werden kann, werden sie als bedingt emissionsfähige Aktien behandelt. Da ein qualifizierter Börsegang bis zum Bilanzstichtag nicht stattgefunden hat, wurden diese Anteile nicht in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen.
Folglich entspricht in den Jahren 2017 und 2018 das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (siehe Punkt 2.17), die sich aus dem Mittelzufluss und -abfluss während der Berichtsperiode ergeben, und unterscheidet zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Mittel sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zeigt die Zahlungsströme aus der Bereitstellung und Annahme von Handelswaren und Dienstleistungen während der Berichtsperiode und beinhaltet Veränderungen im Betriebskapital.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst im Wesentlichen Mittelabflüsse für den Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit setzt sich aus Einzahlungen von Gesellschaftern in Höhe von EUR 867.640,00 (2017: EUR 0,00) abzüglich Eigenkapitaltransaktionskosten in Höhe von EUR 1.780,40 (2017: EUR 0,00), Einzahlungen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 89.314,00 (2017: EUR 0,00), Einzahlungen aus der Begebung der Wandelanleihe in Höhe von EUR 0,00 (2017: EUR 7.000.000,00) abzüglich Transaktionskosten in Höhe von EUR 0,00 (2017: EUR 632.602,92), Cashflows aus der Rückzahlung langfristiger Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 529.988,00 (2017: EUR 0,00) und Zahlungen aus Finanzierungsleasingverpflichtungen in Höhe von EUR 16.953,63 (2017: EUR 7.206,47) zusammen.
Die folgende Tabelle zeigt Veränderungen bei den Verbindlichkeiten des Unternehmens aus der Finanzierungstätigkeit, einschließlich der zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Veränderungen. Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit sind solche, für die in der Kapitalflussrechnung des Unternehmens Zahlungsströme als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert wurden bzw. werden.
| alle Beträge in EUR | Wandel anleihe |
Eigenkapital wandlungs recht |
Finanzierungs leasing |
FFG Darlehen |
|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar 2017 | 0,00 | 0,00 | 45.048,01 | 2.779.115,31 |
| Finanzierungs-Cashflow | 6.367.397,08 | 0,00 | -7.206,47 | 0,00 |
| Abtrennung des Eigenkapitalwandlungsrechts |
-1.682.040,16 | 1.682.040,16 | 0,00 | 0,00 |
| Nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Schuldenerlass |
0,00 | 0,00 | 0,00 | -563.281,00 |
| Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts | 0,00 | -217.685,91 | 0,00 | 0,00 |
| Effektivzinsen | 387.751,78 | 0,00 | 1.836,73 | 75.958,31 |
| Gezahlte Zinsen | 0,00 | 0,00 | -1.836,73 | -44.145,00 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2017 | 5.073.108,70 | 1.464.354,25 | 37.841,54 | 2.247.647,62 |
| alle Beträge in EUR | Gesellschafter darlehen |
Stille Beteiligungen |
aws-Gewinn beteiligung |
aws-Seed financing |
|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar 2017 | 2.159.596,93 | 0,00 | 14.635,08 | 941.294,67 |
| Finanzierungs-Cashflow | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abtrennung des Eigenkapitalwandlungsrechts |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Schuldenerlass |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Anpassung des Buchwerts | 0,00 | 0,00 | 448,09 | 0,00 |
| Effektivzinsen | 405.195,44 | 0,00 | 2.195,26 | 81.710,26 |
| Gezahlte Zinsen | -174.858,61 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2017 | 2.389.933,76 | 0,00 | 17.278,43 | 1.023.004,93 |
| alle Beträge in EUR | Wandel anleihe |
Eigenkapital wandlungs recht |
Finanzierungs leasing |
FFG Darlehen |
|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar 2018 | 5.073.108,70 | 1.464.354,25 | 37.841,54 | 2.247.647,62 |
| Finanzierungs-Cashflow | 0,00 | 0,00 | -16.953,63 | -529.988,00 |
| Abtrennung (Erfassung) von Finanzierungsleasing |
0,00 | 0,00 | 60.271,80 | 0,00 |
| Nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Schuldenerlass |
0,00 | 0,00 | 0,00 | -350.512,00 |
| Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts | 0,00 | 5.667.629,07 | 0,00 | 0,00 |
| Umklassifizierung von Fördermitteln ‒ unter dem Marktzins |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 13.183,84 |
| Effektivzinsen | 921.207,98 | 0,00 | 2.358,32 | 46.872,54 |
| Gezahlte Zinsen | -280.000,00 | 0,00 | -2.358,32 | -36.122,00 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2018 | 5.714.316,68 | 7.131.983,32 | 81.159,71 | 1.391.082,00 |
| alle Beträge in EUR | Gesellschafter darlehen |
Stille Beteiligungen |
aws-Gewinn beteiligung |
aws-Seed financing |
|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar 2018 | 2.389.933,76 | 0,00 | 17.278,43 | 1.023.004,93 |
| Finanzierungs-Cashflow | -89.314,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abtrennung (Erfassung) von Finanzierungsleasing |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Schuldenerlass |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Anpassung des Buchwerts | -193,443.46 | 0,00 | -17.278,43 | 0,00 |
| Effektivzinsen | 436,394.57 | 0,00 | 0,00 | 88.803,23 |
| Gezahlte Zinsen | -238.466,68 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2018 | 2.305.104,19 | 0,00 | 0,00 | 1.111.808,16 |
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:
| alle Beträge in EUR | IT Ausstattung |
Labor ausstattung |
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Ge schäftsausstattung |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Zum 1. Januar 2017 | ||||
| Anschaffungskosten | 94.640,32 | 366.329,52 | 96.162,27 | 557.132,11 |
| Kumulierte Abschreibung | -46.167,84 | -297.044,26 | -28.615,27 | -371.827,37 |
| Buchwert | 48.472,48 | 69.285,26 | 67.547,00 | 185.304,74 |
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2017 | ||||
| Anfangsbuchwert | 48.472,48 | 69.285,26 | 67.547,00 | 185.304,74 |
| Zugänge | 22.728,73 | 7.230,94 | 24.852,19 | 54.811,86 |
| Abgänge | -0,02 | 0,00 | 0,00 | -0,02 |
| Abschreibung | -20.318,67 | -35.520,58 | -21.287,50 | -77.126,75 |
| Buchwert | 50.882,52 | 40.995,62 | 71.111,69 | 162.989,83 |
| Zum 1. Januar 2018 | ||||
| Anschaffungskosten | 95.283,57 | 373.560,46 | 109.988,60 | 578.832,63 |
| Kumulierte Abschreibung | -44.401,05 | -332.564,84 | -38.876,91 | -415.842,80 |
| Buchwert | 50.882,52 | 40.995,62 | 71.111,69 | 162.989,83 |
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2018 | ||||
| Anfangsbuchwert | 50.882,52 | 40.995,62 | 71.111,69 | 162.989,83 |
| Zugänge | 43.272,79 | 75.306,25 | 1.400,76 | 119.979,80 |
| Abgänge | -0,04 | 0,00 | 0,00 | -0,04 |
| Abschreibung | -45.310,03 | -28.397,37 | -13.815,40 | -87.522,80 |
| Buchwert | 48.845,24 | 87.904,50 | 58.697,05 | 195.446,79 |
| Zum 31. Dezember 2018 | ||||
| Anschaffungskosten | 97.518,81 | 448.866,71 | 110.123,92 | 656.509,44 |
| Kumulierte Abschreibung | -48.673,57 | -360.962,21 | -51.426,87 | -461.062,65 |
| Buchwert | 48.845.24 | 87.904,50 | 58.697,05 | 195.446,79 |
Zum 31. Dezember 2018 sind voll abgeschriebene Sachanlagen mit Anschaffungskosten in Höhe von EUR 340.115,95 (2017: EUR 327.692,17) weiterhin in Gebrauch.
Der Posten Laborausstattung beinhaltet die folgenden Beträge, bei denen das Unternehmen Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses ist (Näheres siehe Punkt 25).
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|
| Leasing von Laborausstattung | |||
| Anschaffungskosten | 132.271,80 | 72.000,00 | |
| Kumulierte Abschreibung | -81.040,76 | 71.999,99 | |
| Nettobuchwert | 51.231,04 | 0,01 |
Unter sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind folgende Beträge enthalten, bei denen das Unternehmen Leasingnehmer im Rahmen eines Fahrzeugleasings ist (Näheres siehe Punkt 25).
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||
| Anschaffungskosten | 65.000,00 | 65.000,00 |
| Kumulierte Abschreibung | -25.052,08 | 16.927,08 |
| Nettobuchwert | 39.947,92 | 48.072,92 |
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte:
| Zum 1. Januar 2017 alle Beträge in EUR |
Entwicklungs kosten |
Software | Summe |
|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | 1.962.836,35 | 48.625,57 | 2.011.461,92 |
| Kumulierte Abschreibung | -642.083,17 | -31.447,82 | -673.530,99 |
| Buchwert | 1.320.753,18 | 17.177,75 | 1.337.930,93 |
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2017 | |||
| Anfangsbuchwert | 1.320.753,18 | 17.177,75 | 1.337.930,93 |
| Zugänge ‒ Käufe | 0,00 | 21.942,23 | 21.942,23 |
| Zugänge ‒ interne Entwicklung | 77.167,20 | 0,00 | 77.167,20 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abschreibung | -120.068,47 | -5.384,28 | -125.452,75 |
| Buchwert | 1.277.851,91 | 33.735,70 | 1.311.587,61 |
| Zum 1. Januar 2018 alle Beträge in EUR |
Entwicklungs kosten |
Software | Summe |
| Anschaffungskosten | 2.040.003,55 | 70.567,80 | 2.110.571,35 |
| Kumulierte Abschreibung | -762.151,64 | -36.832,10 | -798.983,74 |
| Buchwert | 1.277.851,91 | 33.735,70 | 1.311.587,61 |
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2018 | |||
| Anfangsbuchwert | 1.277.851,91 | 33.735,70 | 1.311.587,61 |
| Zugänge ‒ Käufe | 0,00 | 91.036,06 | 91.036,06 |
| Zugänge ‒ interne Entwicklung | 78.338,69 | 0,00 | 78.338,69 |
| Abgänge | 0,00 | -0,02 | -0,02 |
| Abschreibung | -129.648,22 | -19.592,92 | -149.241,14 |
| Buchwert | 1.226.542,38 | 105.178,82 | 1.331.721,20 |
| Zum 31. Dezember 2018 | |||
| Anschaffungskosten | 2.118.342,24 | 160.250,22 | 2.278.592,46 |
| Kumulierte Abschreibung | -891.799,86 | -55.071,40 | -946.871,26 |
| Buchwert | 1.226.542,38 | 105.178,82 | 1.331.721,20 |
In den Vorräten sind folgende Posten enthalten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Handelswaren zum Verkauf | 115.708,78 | 177.722,92 |
| davon Nasen- und Rachensprays | 115.708,78 | 49.593,60 |
| davon Pastillen | 0,00 | 128.129,32 |
| Summe | 115.708,78 | 177.722,92 |
Die im Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2018 als Aufwand erfassten Vorräte beliefen sich auf EUR 3.236.443,37 (2017: EUR 3.375.621,20). Diese wurden in der Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten "Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen" ausgewiesen. Zudem wurden Aufwendungen für kostenlose Kundenmuster als sonstige Aufwendungen in Höhe von EUR 12.542,40 verbucht (2017: EUR 0,00).
Gemäß IAS 39/IFRS 9 und IFRS 7 werden die Finanzinstrumente wie folgt klassifiziert:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 alle Beträge in EUR |
Darlehen und Forderungen |
Summe | |
|---|---|---|---|
| Vermögenswerte laut Bilanz | |||
| Langfristige Forderungen | 2.910,00 | 2.910,00 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.190.256,19 | 1.190.256,19 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 6.030.381,94 | 6.030.381,94 | |
| Summe | 7.223.548,13 | 7.223.548,13 | |
| alle Beträge in EUR | Sonstige Finanzverbind lichkeiten |
FVTPL | Summe |
| Verbindlichkeiten laut Bilanz | |||
| Darlehen | 5.698.427,85 | 0,00 | 5.698.427,85 |
| Stille Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Wandelanleihe | 5.073.108,70 | 0,00 | 5.073.108,70 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 730.994,20 0,00 730.994,20 Summe 11.519.809,18 1.464.354,25 12.984.163,43
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 alle Beträge in EUR |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
Summe | |
|---|---|---|---|
| Vermögenswerte laut Bilanz | |||
| Langfristige Forderungen | 3.030,00 | 3.030,00 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 622.314,22 | 622.314,22 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.715.471,10 | 1.715.471,10 | |
| Summe | 2.340.815,32 | 2.340.815,32 | |
| alle Beträge in EUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
FVTPL | Summe |
| Verbindlichkeiten laut Bilanz | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 4.889.154,06 | 0,00 | 4.889.154,06 |
| Stille Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Wandelanleihe | 5.714.316,68 | 0,00 | 5.714.316,68 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 0,00 | 7.131.983,32 | 7.131.983,32 |
| Kurzfristige Vertragsverpflichtungen | 7.695,00 | 0,00 | 7.695,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.014.536,49 | 0,00 | 2.014.536,49 |
| Summe | 12.625.702,23 | 7.131.983,32 | 19.757.685,55 |
Zum 31. Dezember 2018 hielt das Unternehmen keine finanziellen Vermögenswerte, die als FVTPL oder als FVTOCI klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten, die als FVTPL klassifiziert werden, umfassen Verbindlichkeiten, die der Definition "zu Handelszwecken gehalten" gemäß IFRS 9 entsprechen. In den Jahren 2017 und 2018 hielt das Unternehmen keine finanziellen Verbindlichkeiten, die bei der erstmaligen Erfassung oder im Folgenden gemäß Paragraf 6.7.1 unter IFRS 9 als FVTPL designiert wurden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ausgewiesen (siehe auch Punkt 21).
Der Buchwert der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten stellt eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar, da die Auswirkungen der Abzinsung nicht wesentlich sind. Die Buchwerte der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund ihrer relativ kurzen Laufzeit mit einem Betrag angesetzt, der eine Annäherung an ihren beizulegenden Zeitwert darstellt. Näheres zu den langfristigen Verbindlichkeiten (Darlehen und Wandelanleihe) siehe Punkt 25 und 26.
Die folgende Tabelle zeigt die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, klassifiziert nach Stufen gemäß der folgenden Fair-Value-Bewertungshierarchie:
Die folgende Tabelle enthält keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert für Finanzanlagen und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, wenn der Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten laut Bilanz | ||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Eigenkapitalwandlungsrecht) | ||
| Stufe 1 | 0,00 | 0,00 |
| Stufe 2 | 0,00 | 0,00 |
| Stufe 3 | 7.131.983,32 | 1.464.354,25 |
| Summe | 7.131.983,32 | 1.464.354,25 |
Gemäß eines separaten Call-Options-Vertrags vom 15. November 2018 sowie einer Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 haben die stillen Gesellschafter dem Unternehmen eine Call Option eingeräumt, die Anteile, die sie als Gegenleistung für die Sacheinlage und Einbringung erhalten, zu erwerben. Die Option wurde unter die aufschiebenden Bedingungen eines erfolgreichen IPOs sowie eines Bruttoemissionserlöses von mindestens EUR 30 Mio. gestellt. Da der Bruttoemissionserlös unter den EUR 30 Mio. blieb, wurde die aufschiebende Bedingung nicht erfüllt und die Option wurde nicht wirksam. In der Berichtsperiode gab es keine Übertragungen zwischen Stufe 1 und Stufe 2.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Einlagen | 3.030,00 | 2.910,00 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 9.808,36 | 0,00 |
| Summe langfristige Forderungen | 12.838,36 | 2.910,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 622.314,22 | 1.190.256,19 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 359.335,70 | 35.273,92 |
| Sonstige Forderungen | 910.523,11 | 418.293,36 |
| Summe kurzfristige Forderungen | 1.892.173,03 | 1.643.823,37 |
Die kurzfristigen Forderungen waren alle innerhalb eines Jahres fällig. Keine von ihnen war überfällig oder wertgemindert. Die Rechnungsabgrenzungsposten stiegen insbesondere aufgrund aufgelaufener Eigenkapitaltransaktionskosten im Zusammenhang mit dem geplanten Börsegang. Die sonstigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Finanzverwaltung aus der Forschungsprämie und aus Umsatzsteuergutschriften.
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Kassenbestand | 412,75 | 707,10 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 1.715.058,35 | 6.029.674,84 |
| Summe Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.715.471,10 | 6.030.381,94 |
Das Grundkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 1.000.000,00 (2017: EUR 132.360,00) und ist voll eingezahlt. Die Entwicklung des Grundkapitals und der Kapitalrücklage ist aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich.
In der Generalversammlung vom 12. Mai 2017 wurde die Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 beschlossen. Das Stammkapital entspricht dem Grundkapital zum 31. Dezember 2016 nach der Umwandlung. Am 17. September 2018 hat die außerordentliche Hauptversammlung die Erhöhung der Aktien von 132.360 Aktien um 867.640 Aktien auf 1.000.000 Aktien genehmigt. Alle Aktionäre haben auf Pro-rata-Basis die neuen Aktien nominal gezeichnet.
Das Grundkapital besteht aus 1.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Aktie.
Zum 31. Dezember 2018 besteht das genehmigte Kapital aus bis zu 173.122 Stückaktien mit einem Nennbetrag von EUR 173.122,00 zur Ausgabe von Aktien an die Inhaber der Wandelanleihe, bis zu 500.000 Stückaktien mit einem Nennbetrag von EUR 500.000,00 vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats sowie bis zu 480.000 Stückaktien mit einem Nennbetrag von EUR 480.000,00 zur Ausgabe in Verbindung mit dem geplanten Börsegang.
Mit Zusammenschlussvertrag vom 30. Dezember 2011, 22. Juni 2012 bzw. 25. Juni 2013 hat das Unternehmen stille Beteiligungen begründet, nach denen die stillen Gesellschafter am Wert und am Gewinn und Verlust des Unternehmens gemäß der vereinbarten Beteiligungsquote beteiligt sind. Näheres zu den Anteilen aus stillen Beteiligungen enthält Punkt 2.21.
Die Entwicklung der stillen Beteiligungen stellt sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| alle Beträge in EUR | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten zum 1. Januar | 0,00 | 0,00 |
| Einlagen | 0,00 | 0,00 |
| Anpassungen auf fortgeführte Anschaffungskosten | 0,00 | 0,00 |
| Ausbuchung/Verrechnung mit ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten | 0,00 | 0,00 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten zum 31. Dezember | 0,00 | 0,00 |
Die fortgeführten Anschaffungskosten der stillen Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Einlagen | 1.205.000,00 | 1.205.000,00 |
| Zurechenbare Verluste | -1.205.000,00 | -1.205.000,00 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 0,00 | 0,00 |
Auf Basis eines Sacheinlage- und eines Einbringungsvertrags vom 15. November 2018 sowie Änderungsvertrages vom 30. Dezember 2018 wurde die Investition aus stillen Gesellschaften gegen Übertragung von bestehenden Aktien an die stillen Gesellschafter durch die bestehenden Aktionäre eingebracht, vorbehaltlich der aufschiebenden Bedingung eines Börsegangs von Marinomed Biotech AG, die am 1. Februar 2019 erfüllt wurde. Die Gesellschaft musste zu keiner Zeit Barzahlungen an die stillen Gesellschafter leisten.
Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| alle Beträge in EUR | ||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| FFG-Darlehen | 0,00 | 31.980,35 |
| aws-Seedfinancing | 1.111.808,16 | 1.023.004,93 |
| Gesellschafterdarlehen | 0,00 | 0,00 |
| Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen | 61.706,41 | 30.305,68 |
| Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.173.514,57 | 1.085.290,96 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| FFG-Darlehen | 1.391.082,00 | 2.215.667,27 |
| Gesellschafterdarlehen | 2.305.104,19 | 2.389.933,76 |
| Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen | 19.453,30 | 7.535,86 |
| Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 3.715.639,49 | 4.613.136,89 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten | 4.889.154,06 | 5.698.427,85 |
| Die Fälligkeit der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: | ||
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2018 | 2017 |
| alle Beträge in EUR | ||
|---|---|---|
| Nicht später als ein Jahr fällig | 3.715.639,49 | 4.613.136,89 |
| Später als ein Jahr, aber nicht später als fünf Jahre fällig | 1.173.514,57 | 62.286,03 |
| Später als fünf Jahre fällig | 0,00 | 1.023.004,93 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten | 4.889.154,06 | 5.698.427,85 |
Der Rückgang der gesamten Finanzverbindlichkeiten resultiert in erster Linie aus der Rückzahlung von FFG-Darlehen in Höhe von TEUR 530, den Einzahlungen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 89 sowie der Tatsache, dass 2018 drei Darlehen der FFG in Höhe von TEUR 351 in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt wurden (siehe Punkt 6), die teilweise durch Zinsabgrenzungen und eine zusätzliche Verpflichtung aus Finanzierungsleasingverhältnissen kompensiert wurden.
Die Nominal- und Buchwerte, Fälligkeiten und Zinssätze der Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
| Fremdkapitalgeber alle Beträge in EUR |
Nominal betrag |
Buchwert zum 31. Dezember 2018 |
Fälligkeit | Nominaler Zinssatz |
Gewichteter effektiver Durchschnitts zinssatz |
|---|---|---|---|---|---|
| FFG-Darlehen | 1.391.082,00 | 1.391.082,00 | 30.09.2019 | 2,00 % | 2,00 % |
| aws-Seedfinancing | 500.000,00 | 1.111.808,16 | unbegrenzt | 8,50 % | 8,50 % |
| Gesellschafter darlehen |
2.262.686,00 | 2.305.104,19 | 31.12.2019 | 10,00 % | 20,29 % |
| Finanzierungs leasingverhältnis |
81.159,71 | 81.159,71 | 03.11.2020 bis 31.03.2023 |
variabel | 2,95 % |
Weitere Einzelheiten und Erläuterungen zur obigen Tabelle sind nachstehend für jede Klasse von Finanzverbindlichkeiten aufgeführt.
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich von Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten der Finanzverbindlichkeiten des Unternehmens, ausgenommen jener Finanzverbindlichkeiten, bei denen der Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Buchwert | ||
| FFG-Darlehen | 1.391.082,00 | 2.247.647,62 |
| aws-Seedfinancing | 1.111.808,16 | 1.023.004,93 |
| Summe | 2.502.890,16 | 3.270.652,55 |
| Beizulegender Zeitwert | ||
| FFG-Darlehen | 1.269.240,43 | 2.056.189,68 |
| aws-Seedfinancing | 803.943,28 | 699.081,11 |
| Summe | 2.073.183,71 | 2.755.270,79 |
Die oben genannten beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten basieren auf diskontierten Cashflows unter Verwendung eines Zinssatzes von 15 %, der als beste Schätzung für einen Marktzins für das Unternehmen auf der Grundlage eines Angebots eines externen Finanzinstituts zum Zeitpunkt der Ermittlung des Marktwerts angesehen wurde. Aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren, einschließlich der Schätzung des Zeitpunkts der Rückzahlung des aws-Seedfinancings auf der Grundlage einer Prognose des Unternehmens, werden sie in der Fair-Value-Hierarchie (siehe Punkt 20) als beizulegende Zeitwerte der Stufe 3 klassifiziert.
Bei den sonstigen Finanzverbindlichkeiten weichen die beizulegenden Zeitwerte nicht wesentlich von den Buchwerten ab, da die Verzinsung dieser Finanzverbindlichkeiten entweder zu Marktzinssätzen erfolgt oder die Finanzverbindlichkeiten kurzfristiger Natur sind.
Zum 31. Dezember 2018 wies das Unternehmen ein FFG-Darlehen über einen Nominalbetrag von EUR 1.391.082,00 (2017: EUR 2.271.582,00) aus. Das Darlehen wird mit einem festen Zinssatz von 2,00 % (2017: zwischen 0,75 % und 2,50 %) p.a. verzinst. Gemäß IAS 20.10A werden die Differenzen zwischen den Nominalzinssätzen dieser Darlehen und dem auf 15 % geschätzten Marktzins (siehe oben) als Fördermittel der öffentlichen Hand behandelt und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten erfasst. Da das Unternehmen IAS 20 prospektiv auf zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS bestehende Darlehen der öffentlichen Hand gemäß IFRS 1.B10 angewendet hat, wurde der Vorteil eines unter dem Marktzins verzinsten Darlehens der öffentlichen Hand nur für Darlehen der öffentlichen Hand erfasst, die nach dem Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS gewährt oder bei denen Tranchen erst nach diesem Zeitpunkt ausgezahlt wurden.
Im Jahr 2017 wurden zwei Darlehen der FFG in Höhe von TEUR 563 aufgrund des technischen Scheiterns der jeweiligen Projekte in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt. Im Jahr 2018 wurden weitere drei Darlehen der FFG in Höhe von TEUR 351 in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt.
Im Jahr 2006 nahm das Unternehmen ein Darlehen ("aws-Seedfinancing") im Gesamtnominalbetrag von EUR 500.000,00 auf. Das aws-Seedfinancing wird im Allgemeinen zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen gewährt. Im Falle des Unternehmens gewährte aws das Darlehen, um die Entwicklung der antiviralen Medizinprodukte des Unternehmens zu unterstützen.
Das Darlehen hat eine Laufzeit von zehn Jahren, einschließlich einer tilgungsfreien Phase von fünf Jahren beginnend am 1. Juli 2007 (Datum, an dem die letzte Tranche von aws eingegangen ist) und einem festen Zinssatz von 8,50 % p.a. Die jährlichen Rückzahlungen erfolgen basierend auf den Jahresgewinnen des Unternehmens. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Sollte das Unternehmen in einem bestimmten Jahr keine Gewinne erzielen, sind in diesem Jahr keine Rückzahlungen zu leisten. Die Laufzeit des Darlehens wird auf unbestimmte Zeit verlängert, bis der ausstehende Betrag zurückgezahlt ist. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass das Darlehen innerhalb der nächsten fünf Jahre zurückgezahlt wird; entsprechend wurde der Buchwert des aws-Seedfinancings unter dem Posten "Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig" in der obenstehenden Tabelle über die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Im Jahr 2015 haben mehrere Gesellschafter dem Unternehmen Darlehen mit einem Nominalbetrag von EUR 1.075.000,00 gewährt.
Im Jahr 2016 haben ein neuer Investor und bestehende Gesellschafter dem Unternehmen Darlehen mit einem Nominalbetrag von EUR 1.277.000,00 gewährt.
Im Jahr 2018 erfolgte eine teilweise Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens in Höhe von EUR 89.314,00.
Die Darlehen werden als Unterstützung für die F&E-Aktivitäten und den Betriebskapitalbedarf des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit der Darlehen wurde um ein Jahr verlängert und endet am 31. Dezember 2019. Die Darlehen sind mit 10 % p.a. fest verzinst und die Zinsen sind jährlich innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ende eines jeden Kalenderjahres zu zahlen. Der Nominalbetrag muss am Ende der Darlehenslaufzeit vollständig zurückgezahlt werden. Das Unternehmen ist jedoch, vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, berechtigt, die Umwandlung der Darlehen in nicht rückzahlbare Gesellschaftereinlagen zu verlangen, die bis zum Fälligkeitsdatum nicht erfüllt werden.
Da der in den Darlehensverträgen vereinbarte Zinssatz unter dem Marktzins liegt, wurde der Marktzins (geschätzt auf 15 % p.a. für 2017) bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der Darlehen bei deren Gewährung berücksichtigt. Der Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den erhaltenen Beträgen wird direkt im Eigenkapital erfasst.
Entsprechend stellt sich die Entwicklung der Gesellschafterdarlehen wie folgt dar:
| alle Beträge in EUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar | 2.389.933,76 | 2.159.596,93 |
| Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen | -89.314,00 | 0,00 |
| Buchwertanpassung (gemäß IFRS 9:B5.4.6) | -193.443,46 | 0,00 |
| Effektivzinsen | 436.394,57 | 405.195,44 |
| Gezahlte Zinsen | -238.466,68 | -174.858,61 |
| Buchwert zum 31. Dezember | 2.305.104,19 | 2.389.933,76 |
Das Unternehmen mietet Laborausstattung und ein Fahrzeug im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen mit einer Laufzeit von ein bis fünf Jahren.
Im Februar 2016 lief der Leasingvertrag über die Laborausstattung aus. Da die Laborausstattung kontinuierlich genutzt wird, wird sie unter dem Anlagevermögen mit einem Buchwert von EUR 0,01 ausgewiesen.
Im Jahr 2018 mietete das Unternehmen weitere Laborausstattung. Gemäß den Bedingungen aus dem Vertrag über das Leasing von Laborausstattung gibt es keinen garantierten Restwert.
Gemäß den Bedingungen aus dem Fahrzeugleasingvertrag ist ein Restwert in Höhe von EUR 14.885,69 garantiert.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Die Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen sind wie folgt fällig: |
||
| Innerhalb eines Jahres fällig | 21.544,44 | 9.043,20 |
| Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig | 48.918,63 | 17.332,80 |
| Später als in fünf Jahren fällig | 0,00 | 0,00 |
| Mindestleasingzahlungen | 70.463,07 | 26.376,00 |
| Garantierter Restwert | 14.885,69 | 14.885,69 |
| Künftige Finanzierungskosten | -4.189,05 | -3.420,15 |
| Erfasste Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen | 81.159,71 | 37.841,54 |
| Der Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, stellt sich wie folgt dar: |
||
| Innerhalb eines Jahres fällig | 19.453,30 | 7.535,86 |
| Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig | 61.706,41 | 30.305,68 |
| Später als in fünf Jahren fällig | 0,00 | 0,00 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen | 81.159,71 | 37.841,54 |
Am 14. Juli 2017 platzierte das Unternehmen eine an der Wiener Börse unter der ISIN AT0000A1WD52 notierte und mit 4 % verzinste PRE-IPO-Anleihe mit bedingtem Eigenkapitalwandlungsrecht. Die Anleihe mit einem Nominalbetrag von EUR 7.000.000,00 hat eine Laufzeit von vier Jahren, d. h. bis zum 14. Juli 2021. Die Anleihegläubiger haben das Recht, ihre gesamte Forderung in Stammaktien des Unternehmens zu wandeln, sofern ein qualifizierendes öffentliches Zeichnungsangebot durchgeführt wird (Näheres zum Wandlungsrecht siehe Punkt 27).
Die Anleihe wird ab dem Verzinsungsbeginn, d. h. ab dem 14. Juli 2017, mit 4 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am Ende jeder einjährigen Berichtsperiode, d. h. am 14. Juli jedes Kalenderjahres, zu zahlen. Im Falle eines Paketverkaufs (Trade Sale) oder einer Lizenzzahlung (jeweils definiert wie in den Anleihebedingungen) ist das Unternehmen verpflichtet, zusätzlich zu dem Rückzahlungsbetrag am Fälligkeitstag eine Paketverkauf-/Lizenzzahlungsprämie zu zahlen. Weitere Hinweise zur Wandlung nach dem Bilanzstichtag enthält Punkt 35.
Die Entwicklung der Wandelanleihe stellt sich wie folgt dar:
| alle Beträge in EUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar | 5.073.108,70 | 0,00 |
| Emissionserlöse | 0,00 | 7.000.000,00 |
| Transaktionskosten | 0,00 | -632.602,92 |
| Abtrennung der Wandlungskomponente | 0,00 | -1.682.040,16 |
| Effektivzinsen | 921.207,98 | 387.751,78 |
| Gezahlte Zinsen | -280.000,00 | 0,00 |
| Buchwert zum 31. Dezember | 5.714.316,68 | 5.073.108,70 |
| davon kurzfristig | 131.178,08 | 131.178,08 |
| davon langfristig | 5.583.138,60 | 4.941.930,62 |
Der beizulegende Zeitwert der Wandelanleihe (ohne Eigenkapital-Wandlungsrecht) beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 6.228.159,81 (2017: EUR 5.675.645,75), basierend auf diskontierten Cashflows unter Verwendung eines Zinssatzes von 15 %, der als beste Schätzung für einen Marktzins für das Unternehmen angesehen wurde. Er wird wegen der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren in der Fair-Value-Hierarchie (siehe Punkt 20) als beizulegender Zeitwert der Stufe 3 klassifiziert.
Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten die folgenden Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| aws-Gewinnanteil | 0,00 | 17.278,43 |
| Eigenkapitalwandlungsrecht | 7.131.983,32 | 1.464.354,25 |
| Summe sonstige Finanzverbindlichkeiten | 7.131.983,32 | 1.481.632,68 |
Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten eine Verbindlichkeit aus einer erfolgsabhängigen Garantievergütung ("aws-Gewinnanteil"), die das Unternehmen der aws im Zusammenhang mit der Garantie von aws für 80 % des aws-DEQ-Darlehens gewährt hat (siehe Punkt 25). Die Verpflichtung aus dem aws-Gewinnanteil wird bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse fällig: a) Börsegang oder b) Verkauf von mehr als 25 % der Aktien des Unternehmens an einen strategischen Investor (nicht an einen Finanzinvestor wie z. B. einen Wagniskapital- oder einen Private-Equity-Fonds). Die Verpflichtung begann mit der Inanspruchnahme des aws-DEQ-Darlehens und endet zwei Jahre nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens (d. h. am 31. Dezember 2018). Da bis zum 31. Dezember 2018 keines der auslösenden Ereignisse eingetreten ist, ist die Verpflichtung aus dem aws-Gewinnanteil erloschen, und die daraus resultierende Verpflichtung wurde 2018 aufgehoben.
Bei dem Eigenkapitalwandlungsrecht aus der Wandelanleihe handelt es sich um ein eingebettetes Derivat, das nicht direkt mit dem Basisinstrument verknüpft ist und daher separat zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wird (siehe Punkt 4.3). Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Wandlungsrechts stellt sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert zum 1. Januar | 1.464.354,25 | 0,00 |
| Abtrennung des Eigenkapitalwandlungsrechts | 0,00 | 1.682.040,16 |
| Anpassung des beizulegenden Zeitwerts | 5.667.629,07 | -217.685,91 |
| Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember | 7.131.983,32 | 1.464.354,25 |
Weitere Einzelheiten zu den Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts sind unter Punkt 2.20 aufgeführt.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 5.000,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.014.536,49 | 725.994,20 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.014.536,49 | 730.994,20 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren alle innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert und werden in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Erfassung beglichen. Die zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen wurden bei Übernahme von IFRS 15 in kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten umklassifiziert. Die Zahlen aus dem Vorjahr wurden nicht umklassifiziert.
Die kurzfristigen Vertragsverpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten umfassen die folgenden Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| alle Beträge in EUR | ||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | ||
| Fördermittel ‒ unter dem Marktzins | 0,00 | 1.487,16 |
| Summe sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 0,00 | 1.487,16 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
||
| Fördermittel ‒ unter dem Marktzins | 0,00 | 22.447,22 |
| Beiträge zur Sozialversicherung | 118.001,79 | 94.753,75 |
| Buchführung, Steuerberatung und Abschlussprüfung | 92.700,00 | 38.181,55 |
| Nicht in Anspruch genommener Urlaub | 173.455,68 | 115.385,36 |
| Überstunden | 21.618,80 | 9.375,07 |
| Vertragshaftung | 7.695,00 | 0,00 |
| Sonstige | 547.014,40 | 327.509,97 |
| Summe sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 960.485,67 | 607.652,92 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 960.485,67 | 609.140,08 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die Differenz zwischen dem Nominalwert und dem beizulegenden Zeitwert der F&E-Förderdarlehen gemäß IAS 20.10A in Höhe von EUR 0,00 (2017: EUR 23.934,38). Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten ‒ Sonstiges umfasst in erster Linie aufgelaufene Aufwendungen für Beratungs- und Anwaltsdienstleistungen infolge des geplanten Börsegangs.
Die Rückstellungen beinhalten die folgenden Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
Gewährleistungs rückstellung |
Sonstige Rückstellungen |
|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar 2017 | 750.000,00 | 13.000,00 |
| Verwendung/Auflösung | 0,00 | 0,00 |
| Zugänge | 0,00 | 0,00 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2017 | 750.000,00 | 13.000,00 |
| Verwendung/Auflösung | 0,00 | 0,00 |
| Zugänge | 0,00 | 57.000,00 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2018 | 750.000,00 | 70.000,00 |
Im Jahr 2013 hat das Unternehmen die Exklusivrechte an der antiviralen Produktlinie des Unternehmens für mehrere Gebiete an ein internationales Pharmaunternehmen vergeben. Der im Fall der Rückgabe der Exklusivrechte vertraglich zurückzuzahlende Betrag wird als Rückstellung betrachtet.
Sonstige Rückstellungen umfassen wahrscheinliche Verluste für belastende Verträge infolge von Abnahmeverpflichtungen, für die die unvermeidlichen Kosten zur Erfüllung der Vertragsverpflichtung höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen (EUR 57.000,00), sowie erwartete Aufwendungen für mehrere Schadensfälle (EUR 13.000,00).
Das Unternehmen ist Abnahmeverpflichtungen für halbfertige Erzeugnisse mit einem geschätzten Wert von EUR 171.000,00 zum Jahresende eingegangen; hiervon dürften EUR 114.000,00 an Kunden verkauft werden. Für die verbleibende Differenz wurde eine Rückstellung in Betracht gezogen (siehe Punkt 30).
Das Unternehmen hat keine weiteren Eventualverbindlichkeiten, bezogen auf Rechtsansprüche aus dem gewöhnlichen Geschäftsverlauf.
Im Jahr 2006 wurde mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien ein befristeter Mietvertrag, beginnend am 1. Januar 2007, über die Nutzung von Geschäfts- und Forschungsräumen am Standort Veterinärplatz 1, 1210 Wien, Österreich, geschlossen. Die monatliche Miete für die Räumlichkeiten beträgt ca. 10.730,00 EUR (2017: EUR 10.730,00) einschließlich Betriebskosten.
Die künftigen Mindestmietzahlungen aufgrund von unkündbaren operativen Leasingverhältnissen stellen sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Nicht später als ein Jahr fällig | 128.764,00 | 128.764,00 |
| Später als ein Jahr, aber nicht später als fünf Jahre fällig | 64.382,00 | 64.382,00 |
| Später als fünf Jahre fällig | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 193.146,00 | 193.146,00 |
Neben den oben genannten Vereinbarungen hat das Unternehmen eine Reihe weiterer Vereinbarungen geschlossen, die auch finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich im Wesentlichen auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen. Der Anstieg kurzfristiger Verpflichtungen im Jahre 2018 ist in erster Linie der laufenden pivotalen klinischen Phase-III-Studie für Budesolv zuzuschreiben. Die im Rahmen dieser Vereinbarungen zu leistenden verbleibenden Zahlungen, wenn alle Meilensteine und sonstigen Bedingungen erfüllt sind, werden wie folgt geschätzt:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Nicht später als ein Jahr fällig | 1.439.082,02 | 28.300,00 |
| Später als ein Jahr, aber nicht später als fünf Jahre fällig | 62.191,00 | 16.755,50 |
| Später als fünf Jahre fällig | 0,00 | 40.000,00 |
| Summe | 1.484.173,02 | 85.055,50 |
Vorstandsmitglieder des Unternehmens waren im Jahr 2018:
Im Jahr 2018 beliefen sich die Aufwendungen für Gehälter und kurzfristig fällige Leistungen an Mitglieder des Vorstands auf insgesamt EUR 472.032,77 (2017: EUR 320.930,99). In den Jahren 2017 und 2018 wurden keine langfristig fälligen Leistungen oder Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt.
Seit 2017 hat das Unternehmen einen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. Dem Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung in kaufmännischen und wissenschaftlichen Fragen unterstützt, gehörten 2018 die folgenden Mitglieder an:
Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlte Gesamtvergütung (einschließlich der für Beratungsleistungen gezahlten Beträge) belief sich auf EUR 136.869,25 (2017: EUR 128.410,87).
Simon Nebel (Aufsichtsratsvorsitzender) und die Laureo Corporate Finance GmbH (zu 100 % im Besitz von Ute Lassnig, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats) beteiligten sich im Jahr 2017 im Gesamtbetrag von EUR 70.000,00 an der ausgegebenen Wandelanleihe.
Näheres hierzu sowie zu den vertraglichen Vereinbarungen siehe Punkt 26.
Im Jahr 2015 hat das Unternehmen mit einigen seiner Gesellschafter (siehe Punkt 25) Vereinbarungen über Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtbetrag von EUR 1.075.000,00 zum 31. Dezember 2015 geschlossen. Im Jahr 2017 wurde ein neues Gesellschafterdarlehen gewährt und die bestehenden Darlehen wurden zum 31. Dezember 2017 auf einen Gesamtbetrag von EUR 2.352.000,00 erhöht. Im Jahr 2018 erfolgte eine teilweise Rückzahlung in Höhe von EUR 89.314,00. Folgende Aktionäre beteiligten sich an diesen Darlehen:
Näheres hierzu sowie zu den vertraglichen Vereinbarungen siehe Punkt 25.
Die für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständige BDO Austria GmbH (2017: Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH) hat folgende Leistungen für das Unternehmen erbracht:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Prüfung des Jahresabschlusses | 40.000,00 | 12.400,00 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 136.810,00 | 92.800,00 |
| Steuerberatungsleistungen | 26.410,00 | 0,00 |
| Sonstige Leistungen | 61.361,56 | 0,00 |
| Summe | 264.581,56 | 105.200,00 |
Am 29. Januar 2019 gab Marinomed den Abschluss seines Börsegangs mit 260.000 neuen Inhaberaktien bekannt. Im Rahmen einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) wurden im Februar 2019 weitere 39.000 Aktien verkauft. Demgemäß beläuft sich die Gesamtzahl der vom Unternehmen im Rahmen des Börsegangs verkauften Aktien auf 299.000. Die Aktien wurden zu einem Emissionspreis von EUR 75,00 pro Aktie verkauft, was in einen gesamten Bruttoerlös von EUR 22,4 Millionen mündete.
Die Abwicklung und der erste Handelstag fielen auf den 1. Februar 2019. Seit diesem Tag werden die Marinomed-Aktien unter dem Kürzel "MARI" am offiziellen Markt (im Prime Market) der Wiener Börse gehandelt.
Da die Transaktion die Anforderungen eines qualifizierenden öffentlichen Zeichnungsangebots gemäß den Bedingungen der 2017 begebenen Wandelanleihen erfüllte, waren die Anleihegläubiger berechtigt, ihre Anleihen in neue Aktien des Unternehmens umzuwandeln. Bis zum Ablauf der Wandlungsfrist am 14. Februar 2019 waren Wandlungsbenachrichtigungen über einen Nominalwert von EUR 6,98 Millionen der Wandelanleihe mit Blick auf die Umwandlung in neue Aktien eingegangen. Die verbleibenden Anleihen mit einem Nominalwert von TEUR 20 wurden vom Unternehmen im März 2019 zurückgekauft. Anschließend löschte Marinomed die Notierung der Wandelanleihe am Dritten Markt der Wiener Börse am 20. März 2019.
Am 25. Februar 2019 unterzeichnete das Unternehmen mit der EIB Verträge über ein Darlehen von bis zu EUR 15 Millionen an Marinomed. Die Mittel der EIB werden die Entwicklung der beiden Plattformen des Unternehmens unterstützen. Sie werden 2019‒2022 abhängig von Meilensteinen in Tranchen an Marinomed ausgezahlt und 2024‒2027 rückzahlbar sein.
Auf Basis eines Sacheinlage- und Einbringungsvertrags vom 15. November 2018 sowie eines Änderungsvertrags vom 30. Dezember 2018 wurde die Investition aus stillen Gesellschaften gegen Übertragung von bestehenden Aktien an die stillen Gesellschafter durch die bestehenden Aktionäre eingebracht, vorbehaltlich der aufschiebenden Bedingung eines Börsegangs von Marinomed Biotech AG, die am 1. Februar 2019 erfüllt wurde. Die Gesellschaft musste zu keiner Zeit Barzahlungen an die stillen Gesellschafter leisten.
Nach dem Börsegang im Februar 2019 wurde das FFG-Darlehen in Höhe von TEUR 1.391 vertragsgemäß an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zurückgezahlt.
Gemäß dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. April 2019 werden die Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 2.305 zuzüglich der Zinsen, die bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung aufgelaufen sind, im zweiten Quartal 2019 zurückgezahlt.
Am 23. April gab Marinomed per Adhoc-Meldung positive Top-Line-Ergebnisse der Phase-III-Studie für Budesolv bekannt.
Der Jahresabschluss wurde vom Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat am 29. April 2019 freigegeben. Dem Aufsichtsrat obliegt die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses.
.................................................
Wien, 29.04.2019 Andreas Grassauer
.................................................
Wien, 29.04.2019 Eva Prieschl-Grassauer
............................................ Wien, 29.04.2019 Pascal Schmidt
Wir haben den Jahresabschluss (IFRS) der Marinomed Biotech AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gesamtergebnisrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang zum Jahresabschluss, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS).
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Unsere Verantwortlichkeit und Haftung bei der Abschlussprüfung ist analog zu § 275 Abs. 2 UGB (Haftungsregelung bei der Abschlussprüfung einer kleinen oder mittelgroßen Gesellschaft) gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Dritten mit insgesamt 2 Millionen Euro begrenzt.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen ‒ beabsichtigten oder unbeabsichtigten ‒ falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ‒ sofern einschlägig ‒ anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen ‒ beabsichtigten oder unbeabsichtigten ‒ falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Wien, am 29. April 2019
BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. (FH) Georg Steinkellner Mag. Klemens Eiter Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Dieser Bericht ist eine Übersetzung des Originalberichts in englischer Sprache, die ausschließlich gültig ist. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses (IFRS) an Dritte zusammen mit dem Bestätigungsvermerk ist nur zulässig, wenn der Jahresabschluss mit der geprüften englischen Fassung übereinstimmt. Dieser Bestätigungsvermerk gilt nur für den englischen und den vollständigen Jahresabschluss. Für abweichende Fassungen gilt § 281 Abs. 2 UGB. Wir weisen darauf hin, dass die deutsche Übersetzung dieses Prüfberichts gemäß § 273 UGB ausschließlich dem Leser dient und die englische Fassung die einzig rechtsverbindliche Fassung ist.

9 6 MARINOMED BIOTECH AG JAHRESFINANZBERICHT 2018
Die Firma Marinomed Biotech AG wurde im März 2006 als Spin-off der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Marinomed Biotechnologie GmbH gegründet und hat keine Tochtergesellschaften. Das Unternehmen verfügt über angemietete Büro- und Forschungslaborräumlichkeiten am Campus der Veterinärmedizinischen Universität und betreibt sonst keine weiteren Standorte.
In der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Mai 2017 wurde die Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 beschlossen. Das Grundkapital war zum 31.12.2017 in 132.360 auf Namen lautende nennwertlose Stückaktien zerlegt.
Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von € 867.640,00 auf € 1.000.000,00 erhöht. Dies entspricht dem zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Grundkapital der Gesellschaft.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2018 wurde die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Aktien beschlossen. Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 169 AktG unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss um bis zu € 500.000,00 im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sowie um bis zu € 480.000,00 zur Ausgabe in Verbindung mit dem geplanten Börsengang zu erhöhen. Weiters wurde einer bedingten Kapitalerhöhung von bis zu € 173.122,00 durch Ausgabe von Inhaberaktien für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen zugestimmt.
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed am 1.Februar 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von € 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Aktien aus dem Basisangebot und 39.000 Aktien aus Mehrzuteilungen). Dies führte im ersten Quartal 2019 zu einer Grundkapitalerhöhung von insgesamt € 299.000,00. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben. Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung hat Marinomed 1.469.772 stimmberechtigte Aktien bzw. ein Grundkapital von € 1.469.772,00.
Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung stand Marinomed zu rund 27% im Eigentum der Gründer bzw. des Managements (davon 2% innerhalb des Streubesitzes) und zu rund 36% im Eigentum von strategischen Altinvestoren. Der börserechtliche Streubesitz betrug 39,1%.

Der Fokus der Unternehmenstätigkeit liegt auf der Entwicklung innovativer Therapien auf der Grundlage patentgeschützter, proprietärer Technologieplattformen.
Die Carragelose®-Technologieplattform führte kurz nach der Gründung von Marinomed zur Entdeckung eines, von Marinomed als Carragelose® marken- und patentgeschützten Polymers aus Rotalgen mit außergewöhnlicher Wirksamkeit bei viralen Infekten der Atemwege. Marinomed konnte die klinisch nachgewiesene Wirksamkeit in einer Reihe von Produkten gegen respiratorische Viren nutzen, die heute von Partnern auf allen Kontinenten vertrieben werden. Die Produktpalette setzt sich aus zwei Nasensprays zur Vorbeugung und Behandlung von Erkältungskrankheiten mit unterschiedlicher Dosierung und einem Kinderprodukt zusammen. 2018 wurde zusätzlich ein abschwellendes Nasenspray, basierend auf einem hyperosmolaren Wirkprinzip, in mehreren Märkten eingeführt. Ein Rachenspray und Lutschpastillen runden das Portfolio ab.
Im Zuge der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Erweiterung ihres Produktangebots mit Kombinationspräparaten, gelang es den Forscherinnen und Forschern bei Marinomed die zweite Technologie – die patentgeschützte Plattform Marinosolv® – zu entwickeln, die die Basis für neue Produkte im Bereich Allergie und Autoimmunerkrankungen darstellt.
Das Leitprodukt der Marinosolv® Plattform, Budesolv, ein neues, schneller wirksames Allergiemedikament mit geringerer Dosierung wird derzeit in einer pivotalen Phase III Studie zur Erlangung der Zulassung im Heimmarkt getestet. Ergebnisse aus dieser Studie sind Ende des 2. Quartals 2019 zu erwarten.
Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen hat Marinomed große Teile der Wertschöpfungskette an Partner ausgelagert. Der Vertrieb der Produkte erfolgt über Vertriebspartner, die jeweils für Ihr geographisches Gebiet von Marinomed eine Vertriebslizenz erhalten haben. Mit Ausnahme einiger weniger Länder wo es Lizenzpartnerschaften gibt, agiert Marinomed als Großhändler. Dadurch ist es möglich mit limitierten Ressourceneinsatz 15 B2B Kunden mit Vertrieb in über 30 Ländern zu betreuen und zu organisieren.
Als Life Science Unternehmen ist die Marinomed Biotech AG eingebettet in das Umfeld des globalen Pharmamarktes und in das Umfeld der globalen Biotechnologie Industrie. Im Bereich des pharmazeutischen Marktes ist für Marinomed der Over the Counter (OTC) Markt von Relevanz, weil alle bereits am Markt befindlichen Produkte diesem Segment zuzuordnen sind. Im Jahr 2017 wurden in diesem Markt weltweit Umsätze von US\$ 136Mrd erzielt wobei das Segment betreffend Erkältungserkrankungen und Allergie mit einem Umsatz von US\$ 28,1Mrd die zweitgrößte Kategorie darstellt, nach dem Segment mit Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen (Quelle: OTC-Yearbook 2018 Nicolas Hall).
Die Experten von Nicolas Hall sagen für den Cough, Cold Allergy (CCA) Markt ein Wachstum von 5% p.a. auf US\$ 35,6Mrd im Jahr 2022 voraus. Dieses Wachstum passiert in einem hochkompetitiven Umfeld unter der Kontrolle konservativer Regulatoren und mit sehr fragmentierten Netzwerken von Distributoren. Wachstum und Neueinführungen von Produkten sind abhängig von Marketingaufwendungen und insbesondere der Fähigkeit der Unternehmen über die normale Produktentwicklung und Marken hinaus Innovation im Markt platzieren zu können. Mit einem innovativen, patentgeschützten Produktportfolio ermöglicht Marinomed, seinen hochspezialisierten Vertriebspartnern in den jeweiligen Ländern und Regionen diese Herausforderung anzunehmen.
Marinomed zielt auf den globalen OTC Markt ab. Dieser ist nach wie vor hoch fragmentiert. Dokumentiert wird das durch die Tatsache, dass die Top 3 Unternehmen im Jahr 2016 nur 13% Marktanteil hatten und die Top 10 nur 28% (Quelle: OTC-Yearbook 2018 Nicolas Hall). Wenn man die Top 10 OTC Unternehmen betrachtet so hat kein Unternehmen ein signifikant größeres Wachstum als der Gesamtmarkt erzielen können. Es ist daher wenig überraschend, dass eine wesentliche treibende Kraft für Veränderung im Markt durch M&A Aktivitäten passiert. Die folgenden Beispiele zeigen nur einen kleinen Ausschnitt einer sehr dynamischen M&A Entwicklung im OTC Markt.
Das dynamische Wachstum der globalen Biotechnologie Industrie hat sich in den letzten Jahren etwas abgeschwächt. Dennoch wurde 2016 und 2017 ein Wachstum von rund 7% erzielt und es besteht Grund zur Annahme, dass sich dieser Trend fortsetzen wird (E&Y Biotechnology Report 2017).
Das Marinomed Management sieht vor allem die Tatsache, dass trotz teilweise volatiler Unternehmensbewertungen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiter stark gewachsen sind und offensichtlich speziell junge Biotech-Unternehmen in der Lage sind, ein bedeutendes Volumen an Risikokapital zu mobilisieren. Damit wird demonstriert, dass die Branche weiterhin auf Wachstum eingestellt ist. Als wichtiges lokales Beispiel sei hier die € 225Mio Rekordfinanzierung von BioNTech in Deutschland genannt.
International hat sich die Branche in den letzten 10 Jahren sehr gut entwickelt. So ist der NASDAQ Biotechnology Index seit Beginn 2008 von 825 Punkten auf über 3.500 Punkte Anfang 2018 angestiegen. Selbst im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2000 ist das mehr als eine Verdoppelung. Die Kursanstiege sind vor allem auf Erfolge von Unternehmen in der Medikamentenentwicklung zurückzuführen, die auf neuartigen Technologien und Therapiekonzepten basieren.
Bezugnehmend auf Daten von Pitchbook wurden 2017 über US\$ 12Mrd an privatem Kapital in rund 450 Life Science Unternehmen investiert. Diese Zahl zeigt, dass rege Kapitalzufuhr in innovative Unternehmen eine treibende Kraft für das weitere Wachstum der Branche ist.
Mit 917 österreichischen Firmen im Biotechnologie, Pharma und Medizinprodukte Sektor stellen die Lebenswissenschaften einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Zusammen erwirtschafteten diese Firmen einen Umsatz von über € 22Mrd im Jahr 2017. Das entspricht etwa 6,1% des österreichischen BIPs. 2017 arbeiteten 55.000 Menschen, 7,4% mehr als in 2014 für ein österreichisches Life Science-Unternehmen (Quelle: Life Science Austria, Vienna Region).
Abseits medialer Begleitung ist es einigen Firmen gelungen, signifikante Werte zu schaffen. So wurde in den letzten Jahren z.B. das Unternehmen Dutalys um mehrere 100 Millionen Euro von Roche übernommen und das Unternehmen Nabriva wurde erfolgreich an der NASDAQ gelistet. 2017 machte das Unternehmen Apeiron mit der Marktzulassung für ein Krebsmedikament und einer Finanzierung auf sich aufmerksam. Hookipa und Themis Biosciences konnten jeweils Finanzierungen in 2-stelliger Millionenhöhe sicherstellen.
Marinomed platzierte im Juli 2017 eine Wandelanleihe am dritten Markt der Wiener Börse (MTF). Nach dem erfolgreichen IPO im Februar 2019 übten über 99% Anleihegläubiger ihr Wandlungsrecht aus. Nach Rückkauf der nicht gewandelten Anleihen wurde die Wandelanleihe im März 2019 vorzeitig getilgt.
Der Geschäftsbereich mit Produkten der Carragelose® Plattform zur Behandlung von Erkältungskrankheiten hat sich 2018 stabil, jedoch ohne Wachstum entwickelt. Nach einem Anstieg von über 84% von 2016 auf 2017 auf € 4,8Mio. konnte der Umsatz 2018 mit € 4,7Mio. annähernd stabil gehalten werden. Verschiebungen von bereits bestellten Handelswarenlieferungen in das Jahr 2019 sowie durch einen Zulieferer bedingte Verzögerung einer Warenlieferung haben sich negativ auf das Wachstum ausgewirkt. Dennoch konnten zyklusbedingte Rückgänge in einzelnen größeren Märkten durch Steigerungen und Neuzulassungen in mehreren kleineren Märkten kompensiert werden.
Die wesentlichen Absatzmärkte für die Produkte der Carragelose® Technologieplattform sind die wichtigen großen OTC-Märkte auf der Welt. Weiterhin sind Aktivitäten in Gang, um mit der Produktpalette in allen wichtigen und wirtschaftlich attraktiven Märkten mit Partnern präsent zu sein. Daher waren Neueinführungen von Produkten in wichtigen Märkten in Europa und Asien die wichtigsten Umsatzstützen im Jahr 2018.
Seit der Bekanntgabe der Fusion des Geschäftsbereiches mit Sanofi bleibt das Lizenzgeschäft mit dem ehemaligen Partner Boehringer Ingelheim (nun Sanofi) rückläufig. Marinomed erwartet aus dieser Partnerschaft keinen Anstieg der Einnahmen und fokussiert sich auf alternative Partner, wo bereits Verträge abgeschlossen werden konnten.
Für Produkte der neu entwickelten Marinosolv® Plattform wurden aus strategischen Gründen bis jetzt noch keine Vertriebslizenzrechte oder sonstige IP-Rechte an Dritte vergeben. Erwartungsgemäß schlägt sich die außerordentlich positive Entwicklung auf der Forschungs- und Entwicklungsebene noch nicht einnahmenseitig nieder. Das Leitprodukt Budesolv hat im Jahr 2018 wichtige Entwicklungsschritte genommen und eine pivotale Phase III Studie zur Erwirkung einer Zulassung konnte gestartet werden. Mit Ergebnissen aus dieser Studie wird im 2. Quartal 2019 gerechnet. Damit verfügt Marinomed über ein weiteres Produkt, das nach Ansicht des Unternehmens die Chance hat, relativ zeitnah von der Entwicklung in die Zulassung und Vermarktung wechseln zu können. Marinomed geht davon aus, dass eine entsprechende kommerzielle Verwertung dieser Entwicklung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiterem Umsatzwachstum führen wird.
Marinomed verfolgt das Ziel gemeinsam mit seinen Partnern mittelfristig mit seinen Carragelose®- Produkten insgesamt 1% des Umsatzes des globalen CCA-Marktes zu erreichen mit einem langfristigen Steigerungsziel auf 2%. Das Umsatzpotenzial für die Produktpalette liegt damit bei mehreren hundert Millionen Euro, von dem ein signifikanter Anteil auf Marinomed entfällt. Aufgrund der Komplexität des Marktes, der regulatorischen Hürden und der Notwendigkeit intensiv Marketing zu betreiben, ist dieses Ziel nur durch Partnerschaften erreichbar. Marinomed hat für die meisten Märkte Partnerschaften mit namhaften pharmazeutischen Firmen abgeschlossen, die in den jeweiligen Ländern für die Zulassung und Vermarktung der Produkte verantwortlich sind.
Marinomed plant das Vertriebsmodell fortzusetzen und auch die Produkte aus der Marinosolv® Plattform mit Partnern zu vermarkten.
Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Zum Verständnis der Ertragslage der Gesellschaft sind die Spezifika der unterschiedlichen Segmente wesentlich.
Das Produktportfolio der antiviralen Carragelose® Technologie, bestehend aus bereits am Markt befindlichen Nasensprays und Rachenprodukten, wies im Geschäftsjahr 2017 eine signifikante Umsatzsteigerung von € 2,2Mio bzw. +84,4% auf. Das Wachstum wurde großteils durch die Markteinführung von Produkten in neuen Märkten (vor allem in Deutschland und Polen) generiert. Da die Vertriebspartner im Jahr neuer Produkteinführungen keine Engpässe riskieren wollen, werden typischerweise höhere Lagerbestände aufgebaut. Im Folgejahr kommt es dadurch zu einer Korrektur der Vorräte und damit zu sinkenden Umsätzen für Marinomed in diesen Märkten. Der resultierende Umsatzrückgang in den beiden oben genannten Ländern konnte durch neue Produkte sowie dem Marktstart unter anderem in Skandinavien, der Schweiz und in Asien beinahe kompensiert werden.
Durch Produkteinführungen in weiteren Ländern, sowie die Marktdurchdringung des neuen abschwellenden Nasensprays, geht das Unternehmen nach einem Jahr der Konsolidierung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder von Umsatzsteigerungen in den kommenden Jahren aus.
Die Marinosolv® Technologie befindet sich noch im Entwicklungsstadium, wodurch noch keine Produkte vermarktet werden. Dieses Segment ist von hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung geprägt, die erst in Folgejahren Umsätze generieren könnten. Die pivotale klinische Phase III Studie für das Leitprodukt Budesolv wurde in 2018 initiiert und im zweiten Quartal 2019 werden die Ergebnisse der Studie vorliegen. Durch die notwendigen Vorbereitungen für eine Marktzulassung sowie der anschließende regulatorische Prozess, wird mit einer Zulassung erst Ende 2020/Anfang 2021 zu rechnen sein.
Das Jahr 2018 ergab ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von € -6,1Mio (2017 € -2,7Mio). Der Betriebsergebnis 2018 betrug somit € -5,5Mio (2017 € -2,2Mio) und das Finanzergebnis € -0,6Mio (2017 € -0,5Mio). Das Unternehmen zeigt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € -6,1Mio (2017 € -2,7Mio) und einen Bilanzverlust in der Höhe von € -20,4Mio (2017 € -14,3Mio). Die wesentlichen Treiber für die deutlich höheren Verluste 2018 liegen in den Kosten der laufenden klinischen Studie sowie den abgegrenzten Kosten für die Vorbereitung des IPOs.
Die Vermögenslage des Unternehmens zeigt ein negatives Eigenkapital von € -12,3Mio (2017 € - 7,1Mio).
Das Unternehmen wies Ende 2018 liquide Mittel von € 1,7Mio (2017 € 6,0Mio) aus. Die Veränderung wird in der folgenden Geldflussrechnung dargestellt:
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Mio EUR | Mio EUR | |
| Geldfluss aus dem Ergebnis | -6,0 | -2,7 |
| Netto-Geldfluss aus dem Ergebnis vor Steuern | -4,4 | -2,9 |
| Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | -4,4 | -2,9 |
| Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit | -0,2 | -0,1 |
| Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 0,2 | 7,0 |
| zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | -4,3 | 4,0 |
| Finanzmittelbestand am Beginn der Periode | 6,0 | 2,0 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 1,7 | 6,0 |
Die Vermögens- und Finanzlage spiegelt primär die negative Ertragslage wider, die für ein biotechnologisches Unternehmen im Entwicklungsstadium zu erwarten ist. Durch Finanzierungsmaßnahmen in den Geschäftsjahren 2015 (€ 3,5Mio), 2016 (€ 1,5Mio) und 2017 (€ 7,0Mio.) sollen langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung sichergestellt werden.
Das Unternehmen hat in 2018 seinen Börsegang vorbereitet. Mit Listing am 1. Februar 2019 unter voller Ausübung des Greenshoe am 28. Februar 2019 konnten insgesamt € 22,4Mio eingeworben werden. Zudem konnte eine Darlehenszusage von der Europäischen Investitionsbank in Höhe von € 15Mio gesichert werden. Das Darlehen der EIB wird in 3 Tranchen in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Meilensteine ausbezahlt. Dadurch ist nach Einschätzung des Unternehmens die Unternehmensfortführung überwiegend wahrscheinlich. Darüber hinaus wird auf die entsprechenden Ausführungen im Abschnitt "Wesentliche Risiken und Ungewissheiten" verwiesen.
Trotz der ständigen Konkurrenz auf dem Pharma-Markt für OTC Produkte sowie einer Stagnation im Jahr 2018 geht Marinomed von einem Umsatzwachstum des Geschäfts mit den bereits am Markt befindlichen Produkten und neu einzuführenden Produkten der Carragelose® Plattform in den kommenden Jahren aus.
Der Umstand, dass wichtige Märkte bis vor kurzem durch die Partnerschaft mit Sanofi vertraglich blockiert waren und die Marinomed Produkte mit Ausnahme von Großbritannien, Deutschland und seit 2018 erstmals auch China in den 10 größten OTC-Märkten noch nicht vertrieben werden, lässt für die Zukunft weiter Wachstum erwarten. Dieses Wachstum wird einerseits von Markteinführungen in neuen Märkten getrieben und andererseits von der Einführung von zusätzlichen Produkten in bereits bestehenden Märkten.
Ein Sonderfall sind die USA. Dort gibt es bedingt durch regulatorische Auflagen und vom Rest der Welt abweichenden Zulassungskriterien eine Eintrittsbarriere, die eine Zulassung in den nächsten drei bis 4 Jahren nicht realistisch erscheinen lässt. Dennoch unternimmt Marinomed Anstrengungen, auch diesen besonders attraktiven Markt zu erreichen.
Während das Leitprodukt der Marinosolv® Plattform das antiallergische Medikament Budesolv seit dem Jahr 2018 in einer pivotalen Studie getestet wird, forscht Marinomed bereits an weiteren Entwicklungen basierend auf der Plattform. Dadurch wird sichergestellt, dass die IP genutzt wird, um auch in der Zukunft werthaltige Produkte anbieten zu können.
Zur Ausschöpfung des Potentials der beiden Plattformen sind auf absehbare Zeit weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderlich. Insbesondere durch Ausweitung der Marinosolv® Plattform und klinische Studien für größere Indikationen wird erwartet, dass das Investitionsvolumen in Forschung und Entwicklung in den kommenden Jahren deutlich steigt. Abhängig vom Umfang dieser Investitionen und dem wirtschaftlichen Erfolg bei der Verwertung kann es zu zusätzlichem Kapitalbedarf kommen.
Marinomed ist ein auf globale Märkte zielendes Unternehmen, das pharmazeutische Unternehmen als Kunden auf allen Kontinenten beliefert. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Diese betreffen im Wesentlichen operative und finanzielle Risiken.
Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden laufend überwacht. Das Unternehmen ist bemüht darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.
Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallsrisiken und Liquiditätsrisiken. Darüber hinaus werden Umsätze in GBP getätigt, so dass auch Risiken aus Wechselkursschwankungen entstehen. Da Forderungen in GBP in der Regel einen Betrag von € 250.000,00 nicht übersteigen, würde sich eine Schwankung von +/- 10% mit weniger als € 25.000 auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Als F&E Unternehmen weist Marinomed nach wie vor einen bilanziellen Verlust aus und daher sind klassische Kreditinstrumente für Marinomed nicht zugänglich. Das Unternehmen hat daher das Risiko, dass der Kapitalbedarf in Zukunft nicht, oder nur zu nachteiligen Konditionen gedeckt werden kann. Es handelt sich dabei um ein für Life Science Unternehmen typisches Risiko.
Das Unternehmen verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente.
Für Marinomed besteht das Risiko, dass langfristige Potenziale nicht ausgenutzt oder falsch eingeschätzt werden. Bei beiden Technologieplattformen können sich die eingegangenen oder noch zu etablierenden Partnerschaften als nicht vorteilhaft erweisen. Die heutige Einschätzung des Potenzials der Produkte auf den globalen Märkten kann sich als zu optimistisch herausstellen. Es besteht daher das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Weiters besteht das Risiko, dass Mitbewerber bessere oder günstigere Produkte entwickeln und dadurch das Marinomed-Portfolio weniger ertragreich ist.
Staatliche Behörden versuchen in praktisch allen regionalen Märkten, die Kosten im Gesundheitswesen durch verstärkten Wettbewerb der Anbieter und permanente Absenkung der Erstattungsgrenzen für Pharmaka zu beschränken. Der rasch wachsende OTC-Markt ist diesen Einflüssen weniger ausgesetzt, jedoch gibt es starke Konkurrenz von größeren Anbietern, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Möglichkeiten verfügen als Marinomed bzw. ihre Partner in den jeweiligen Ländern.
Marinomed ist sowohl auf der Lieferanten-, als auch auf der Vermarktungsseite auf Partner angewiesen. Trotz aufrechter Verträge besteht das Risiko, dass einer oder mehrere Partner ohne Verschulden von Marinomed wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten nicht zu lösen vermögen und in der Folge für Marinomed ein Schaden entsteht. Dabei kann der Partner seine eigenen Umsatzziele verfehlen, es kann sich aber auch um Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken handeln.
Auch wenn über 90 % der Umsätze in Euro fakturiert werden, könnte in Ländern außerhalb der Eurozone (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) eine Aufwertung des Euro gegenüber den lokalen Währungen die Produkte des Unternehmens für Händler und Endverbraucher verteuern. Dies könnte zu einem Umsatzrückgang bei den Produkten des Unternehmens führen.
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Finanzmittel, die zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen erforderlich sind, möglicherweise nicht beschafft werden können. Bisher hat das Unternehmen das operative Geschäft vor allem durch Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Distributionsverträgen, den Verkauf von Handelswaren, atypisch stillen Beteiligungen, durch die Ausgabe einer Wandelanleihe, neuer Aktien beim Börsegang sowie durch Zuschüsse, geförderte Darlehen und sonstige staatliche Förderungen finanziert.
Der Vorstand geht davon aus, dass zumindest in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung und operative Verluste anfallen werden. Der Vorstand rechnet damit, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die in 2019 eingeworbenen Mittel aus dem Börsegang und von der EIB ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für die nächsten Jahre finanzieren zu können. Diese Schätzung basiert auf Annahmen, die sich als falsch erweisen können, und das Unternehmen könnte seine Kapitalressourcen früher ausschöpfen als derzeit erwartet.
Marinomed wird immer versuchen, sich finanzielle Flexibilität zu erhalten, z.B. durch Aufnahme zusätzlichen Kapitals zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. Aktuell glaubt das Unternehmen über genügend Mittel für die aktuellen oder zukünftigen betrieblichen Pläne zu verfügen.
Marinomed ist der Auffassung, dass das Unternehmen auf bestimmte Ausgaben verzichten könnte, um damit seine Bargelderfordernisse zu reduzieren. Sollte es Marinomed nicht möglich sein, im Bedarfsfall Kapital aufbringen zu können, könnte es dadurch zu Verzögerungen oder Reduzierungen bzw. zur Beendigung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen sowie zukünftiger Kommerzialisierungsbemühungen kommen.
Marinomed ist Untermieter an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, die derzeit auch Aktionär des Unternehmens ist. Der Mietvertrag ist bis Ende Juni 2020 befristet. Daher plant Marinomed derzeit die Verlegung des Standortes. Wenngleich in Wien derzeit einige Optionen vorhanden sind, bedeutet eine Übersiedlung zusätzliche Kosten sowie zusätzlichen Finanzierungsbedarf und könnte möglicherweise mit einem Produktivitätsrückgang verbunden sein. Sollte der neue Standort nicht rechtzeitig bezugsfertig sein, könnte Marinomed auf die Verlängerung des Mietvertrags durch die Veterinärmedizinische Universität Wien angewiesen sein.
Die Carragelose®-Technologie ist durch mehrere Patente weltweit geschützt. Die Patente der Marinosolv®-Technologie befinden sich derzeit in der Nationalisierungsphase. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente angefochten werden oder derzeitige Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen.
Der Erfolg von Marinomed hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen die antizipierten Ergebnisse erreichen. Die Forschungsaktivitäten von Marinomed dienen der Wissensvermehrung und sind dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Die internen und externen Forscher halten die rechtlichen Vorschriften ein und beachten darüber hinaus auch ethische Grundsätze. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Forschung umfasst im Falle missbrauchsgefährdeter Forschung insbesondere die nachfolgend angesprochenen Maßnahmen: das Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, den sorgfältigen Umgang mit Veröffentlichungen, die Dokumentation von Risiken sowie Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Forschung und von klinischen Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen bzw. nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte. Das könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed deutlich reduzieren. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos und geplante Einnahmen nicht zu lukrieren sein.
Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl besteht bei einem Ausfall von Schlüsselarbeitskräften das Risiko, dass essenzielles Know-how verloren geht und die Nachbesetzung von vakanten Stellen zu Verzögerungen bei der Zielerreichung führt.
Die Gesellschaft unterhält am Standort Wien eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung mit modern ausgerüsteten Labors, die Forschungen im Bereich Pharmazie, Biologie, Molekularbiologie, Zellbiologie und in-vivo Pharmakologie ermöglichen. Ende 2018 waren 32 Mitarbeiter bei Marinomed und davon 19 Mitarbeiter im Bereich F&E tätig. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung.
Die F&E Aktivitäten fokussieren sich auf die beiden Plattformen Carragelose® und Marinosolv®. Die Carragelose® Plattform soll um Produkte mit einer zusätzlichen abschwellenden Wirkung erweitert werden. Dabei wurde 2018 die Entwicklung eines Medizinproduktes auf Basis einer physikalischen Wirkung erfolgreich umgesetzt und die Zertifizierung erreicht. In weiterer Folge wird die Entwicklung eines Arzneimittels mit einem abschwellenden Wirkstoff vorangetrieben. Das Projekt soll auch 2019 weitergeführt werden. Abhängig von den regulatorischen Anforderungen der Behörden ist mit einer Zulassung nicht vor dem Jahr 2020 zu rechnen.
Darüber hinaus hat Marinomed mit Marinosolv® eine innovative Technologieplattform entwickelt, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte lokale Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung. Derzeit befinden sich zwei Produkte in der Entwicklung, die auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv) und der Augen (Tacrosolv) abzielen. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, die sich in der Nationalisierungsphase nach der Beendigung der internationalen Phase gemäß Patent Cooperation Treaty ("PCT") befindet. Je nach Wirkstoff können die Produkte entweder OTC (rezeptfrei oder nicht verschreibungspflichtig) oder Rx (verschreibungspflichtig) sein. Im Falle des Kortikosteroid-Nasensprays Budesolv werden je nach Gebiet OTC- und Rx-Zulassungen erwartet, während für immunsuppressive Augentropfen eine Zulassung nur als verschreibungspflichtiges Medikament erwartet wird.
Die Gesellschaft bewahrt sich ein schlankes "Asset light"-Geschäftsmodell durch Fokussierung auf Forschung und Entwicklung sowie Auslagerung aller anderen kostenintensiven Teile der Wertschöpfungskette. Marinomed generiert ihren Umsatz entweder durch Lizenz-Vertriebsverträge oder Tantiemen aus Lizenzverträgen mit ihren Partnern. Für die rezeptfrei vermarkteten Produkte ist die Gesellschaft als Großhändler für ihre Partner weltweit tätig.
Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Entsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt "Wesentliche Risiken und Ungewissheiten" benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegt beim Vorstand.
Das Risikomanagementsystem fokussiert auf die im Abschnitt "Wesentliche Risiken und Ungewissheiten" genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch eine enge interne wie auch externe Kommunikation adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit allen externen Zulieferern und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung. Marinomed hat sowohl Investoren für den IPO als auch die EIB für ein Venture Loan gewinnen können. Diese beiden Finanzierungselemente haben einerseits zu einer Verbesserung der Kapitalstruktur geführt und erlauben andererseits dem Unternehmen, seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beschleunigt umzusetzen. Abhängigkeiten von der allgemeinen Wirtschaftslage, dem Finanzierungsumfeld oder einem erfolgreichen Debitorenmanagement sind dadurch reduziert.
Das interne Kontrollsystem der Marinomed hat insbesondere die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Richtlinien sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern.
Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation ist durch flache Hierarchien und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit gekennzeichnet. Es besteht eine organisatorische Trennung aus operativer und finanzieller Verantwortung, sowie für das Rechnungswesen aus Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung.
Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand besitzt dabei besonders hohe Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Die Frequenz dieser Besprechungen liegt je nach Bedeutung zwischen wöchentlich und monatlich.
Dabei wird strukturiert über die notwendigen Informationen von den jeweiligen Bereichsleitern an den Vorstand berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können.
Das interne Berichtswesen ist darauf angelegt, dem Vorstand in regelmäßigen Abständen zu ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkung auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendigen Planungen beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze werden vom Vorstand vorab genehmigt.
Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird.
Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem. Ziel ist die Einhaltung der gesetzlichen Normen, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und die Rechnungslegungsvorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS). Bis Ende des Geschäftsjahres 2018 war das Rechnungswesen an die Steuerkanzlei Glocknitzer Hollenthoner Steuerberatung ausgelagert. In 2018 wurde die Softwarelösung von BMD Systemhaus GesmbH eingeführt und bereits parallel gebucht. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 wird das Rechnungswesen auf BMD in der Gesellschaft geführt.
Bei Fragen zum Rechnungswesen, insbesondere zu Bewertungs- und Ausweisfragen wird bei Bedarf Unterstützung von Experten eingeholt.
Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen entsprechenden öffentlichen Corporate Governance Bericht. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der ab dem Geschäftsjahr 2019 den Vorstand berät und das Funktionieren des internen Kontrollsystems überwacht.
Wien, am 29. April 2019
....................................................... DI Dr. Andreas Grassauer
………………………………………. Mag. Dr. Eva Prieschl-Grassauer
………………………………………. Pascal Schmidt
Jahresabschluss (UGB)
110 MARINOMED BIOTECH AG JAHRESFINANZBERICHT 2018
1.1.2018 bis 31.12.2018
| 2018 € |
2017 € |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Umsatzerlöse | 4.698.415,89 | 4.810.974,77 |
| 2. | sonstige betriebliche Erträge | 708.245,80 | 768.857,60 |
| 3. | Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen |
||
| a) Materialaufwand | 3.313.864,04 | 3.468.644,52 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.608.950,03 | 780.114,66 | |
| 4.922.814,07 | 4.248.759,18 | ||
| 4. | Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 1.999.825,53 | 1.380.479,32 | |
| b) soziale Aufwendungen | 516.715,76 | 392.680,08 | |
| 2.516.541,29 | 1.773.159,40 | ||
| 5. | Abschreibungen | ||
| a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
105.815,56 | 64.110,77 | |
| 6. | sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.326.554,83 | 1.733.983,67 |
| 7. | Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis) | -5.465.064,06 | -2.240.180,65 |
| 8. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 54,59 | 315,87 |
| 9. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 641.657,69 | 499.705,64 |
| 10. Zwischensumme aus Z 8 bis 9 (Finanzergebnis) | -641.603,10 | -499.389,77 | |
| 11. Ergebnis vor Steuern | -6.106.667,16 | -2.739.570,42 | |
| 12. Ergebnis nach Steuern | -6.106.667,16 | -2.739.570,42 | |
| 13. Jahresfehlbetrag | -6.106.667,16 | -2.739.570,42 | |
| 14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -14.294.245,71 | -11.554.675,29 | |
| 15. Bilanzverlust | -20.400.912,87 | -14.294.245,71 |
Bilanz
€
€
-12.314.148,87 -7.075.121,71
13.217.981,02 12.951.075,59
31.12.2018
Passiva 31.12.2017
Bilanz
I. eingefordertes Grundkapital 1.000.000,00 132.360,00 übernommenes Grundkapital 1.000.000,00 132.360,00 einbezahltes Grundkapital 1.000.000,00 132.360,00
B. Mezzaninfinanzierung 500.000,00 500.000,00
C. atypisch stille Beteiligung 0,00 0,00
sonstige Rückstellungen 2.261.288,41 1.644.354,90
Anleihen 7.000.000,00 7.000.000,00 davon konvertibel 7.000.000,00 7.000.000,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.000.000,00 7.000.000,00 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9,48 0,00 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 9,48 0,00 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 7.695,00 5.000,00 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 7.695,00 5.000,00 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.014.536,87 725.993,11 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2.014.536,87 725.993,11 5. sonstige Verbindlichkeiten 4.195.739,67 5.220.082,48 davon aus Steuern 59.293,34 47.259,35 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 58.708,45 47.494,40 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4.156.458,60 5.176.270,48 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 39.281,07 43.812,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 6.178.699,95 5.907.263,59 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.039.281,07 7.043.812,00 Summe Passiva 3.665.120,56 8.020.308,78
GmbH & Co KG Seite 6
13.217.981,02 12.951.075,59
Glocknitzer Hollenthoner Steuerberatung
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 58.708,45 47.494,40 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4.156.458,60 5.176.270,48 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 39.281,07 43.812,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 6.178.699,95 5.907.263,59 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.039.281,07 7.043.812,00 Summe Passiva 3.665.120,56 8.020.308,78
.
Summe Aktiva 3.665.120,56 8.020.308,78
.
Glocknitzer Hollenthoner Steuerberatung
Summe Aktiva 3.665.120,56 8.020.308,78
Aktiva 31.12.2017
.
Lizenzen 99.999,49 31.693,64
Maschinen 892,92 1.431,60 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 145.524,80 108.091,73
Handelswaren 115.708,78 177.722,92
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 623.081,67 1.189.659,88 2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 934.821,99 438.972,14 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 24.281,98 20.661,98
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.715.480,58 6.030.379,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 29.610,33 42.357,33
Summe Aktiva 3.665.120,56 8.020.308,78
.
A. Anlagevermögen
II. Sachanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 58.708,45 47.494,40 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4.156.458,60 5.176.270,48 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 39.281,07 43.812,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 6.178.699,95 5.907.263,59 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.039.281,07 7.043.812,00 Summe Passiva 3.665.120,56 8.020.308,78
Bilanz
13.217.981,02 12.951.075,59
Marinomed Biotech AG zum 31.12.2018
| Passiva | 31.12.2018 € |
31.12.2017 € |
|---|---|---|
| A. Negatives Eigenkapital 31.12.2018 31.12.2017 Passiva |
||
| € € I. eingefordertes Grundkapital übernommenes Grundkapital A. einbezahltes Grundkapital |
1.000.000,00 1.000.000,00 Negatives Eigenkapital 1.000.000,00 |
132.360,00 132.360,00 132.360,00 |
| II. Kapitalrücklagen I. |
eingefordertes Grundkapital |
|
| 1. nicht gebundene 99.999,49 31.693,64 |
übernommenes Grundkapital 7.086.764,00 |
7.086.764,00 |
| III. Bilanzverlust II. davon Verlustvortrag |
einbezahltes Grundkapital -20.400.912,87 Kapitalrücklagen -14.294.245,71 |
-14.294.245,71 -11.554.675,29 |
| 892,92 1.431,60 1. |
-12.314.148,87 nicht gebundene |
-7.075.121,71 |
| 145.524,80 108.091,73 B. Mezzaninfinanzierung III. |
500.000,00 Bilanzverlust |
500.000,00 |
| 146.417,72 109.523,33 C. atypisch stille Beteiligung |
davon Verlustvortrag 0,00 |
0,00 |
| 246.417,21 141.216,97 D. Rückstellungen |
||
| B. 1. sonstige Rückstellungen |
Mezzaninfinanzierung 2.261.288,41 |
1.644.354,90 |
| C. atypisch E. Verbindlichkeiten |
stille Beteiligung |
|
| 115.708,78 177.722,92 1. Anleihen D. davon konvertibel 1. davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.000.000,00 Rückstellungen 7.000.000,00 sonstige Rückstellungen 7.000.000,00 |
7.000.000,00 7.000.000,00 7.000.000,00 |
| 623.081,67 1.189.659,88 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten E. davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 934.821,99 438.972,14 |
9,48 Verbindlichkeiten 9,48 |
0,00 0,00 |
| 24.281,98 20.661,98 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1. davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.557.903,66 1.628.632,02 |
7.695,00 Anleihen 7.695,00 davon konvertibel |
5.000,00 5.000,00 |
| 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.715.480,58 6.030.379,54 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2. |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.014.536,87 2.014.536,87 Verbindlichkeiten gegenüber |
725.993,11 725.993,11 Kreditinstituten |
| 3.389.093,02 7.836.734,48 5. sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern 29.610,33 42.357,33 3. davon im Rahmen der sozialen Sicherheit davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4. |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4.195.739,67 59.293,34 erhaltene Anzahlungen 58.708,45 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4.156.458,60 39.281,07 Verbindlichkeiten aus |
5.220.082,48 47.259,35 auf Bestellungen 47.494,40 5.176.270,48 43.812,00 Lieferungen und |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5. |
13.217.981,02 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 6.178.699,95 7.039.281,07 sonstige Verbindlichkeiten |
12.951.075,59 5.907.263,59 7.043.812,00 |
| Summe Passiva | 3.665.120,56 davon aus Steuern |
8.020.308,78 |
GmbH & Co KG Seite 6
Marinomed Biotech AG
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden – soweit gesetzlich geboten – berücksichtigt.
Die Gliederung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 200 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB) vorgenommen.
Die Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz erfolgte entsprechend den §§ 201 bis 211 UGB und unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB).
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden im Kapitel B unter Punkt Grundkapital dargestellt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen und bereits in Betrieb genommen wurden, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Dabei wird folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt:
| Nutzungsdauer in Jahren |
||||
|---|---|---|---|---|
| EDV-Software | 3 | – | 5 |
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei für die einzelnen Anlagengruppen folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:
.
| Nutzungsdauer in Jahren |
||||
|---|---|---|---|---|
| Technische Anlagen und Maschinen | 4 | |||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 | – | 10 |
Für Zugänge in der ersten Jahreshälfte wird die volle Jahresabschreibung, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Geringwertige Vermögensgegenstände des Geschäftsjahres wurden im Jahr der Anschaffung sofort voll abgeschrieben.
Vorräte/Handelswaren wurden mit den Einkaufspreisen angesetzt, das Identitätspreisverfahren wurde angewendet. Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag, erforderlichenfalls mit dem beizulegenden Wert am Abschlussstichtag, bewertet.
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben voraussichtlich eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanz ersichtlich. Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Anhang
Marinomed Biotech AG
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abschreibungen kumuliert | Buchwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2018 31.12.2018 |
Zugänge Abgänge |
1.1.2018 31.12.2018 |
Abschreibungen Zuschreibungen |
Abgänge | 1.1.2018 31.12.2018 |
|
| € | € | € | € | € | € | |
| Anlagevermögen | ||||||
| Immaterielle | ||||||
| Vermögensgegenstände | ||||||
| Lizenzen | 70.567,80 | 91.036,06 | 38.874,16 | 22.730,19 | 1.353,62 | 31.693,64 |
| 160.250,22 | 1.353,64 | 60.250,73 | 0,00 | 99.999,49 | ||
| Sachanlagen | ||||||
| Maschinen | 42.133,70 | 0,00 | 40.702,10 | 538,68 | 0,00 | 1.431,60 |
| 42.133,70 | 0,00 | 41.240,78 | 0,00 | 892,92 | ||
| Betriebs- und | ||||||
| Geschäftsausstattung | 400.935,82 | 120.264,75 | 292.844,09 | 82.546,69 | 42.302,95 | 108.091,73 |
| 478.612,63 | 42.587,94 | 333.087,83 | 0,00 | 145.524,80 | ||
| 443.069,52 | 120.264,75 | 333.546,19 | 83.085,37 | 42.302,95 | 109.523,33 | |
| 520.746,33 | 42.587,94 | 374.328,61 | 0,00 | 146.417,72 | ||
| Summe Anlagenspiegel | 513.637,32 | 211.300,81 | 372.420,35 | 105.815,56 | 43.656,57 | 141.216,97 |
| 680.996,55 | 43.941,58 | 434.579,34 | 0,00 | 246.417,21 |
Die Zugänge im Anlagevermögen betreffen großteils externe Website-Entwicklungskosten, Buchhaltungsund Warenwirtschaftssoftware sowie ein im Rahmen eines Finanzierungsleasingvertrags erworbenes Laborgerät.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen an beiden Bilanzstichtagen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und betreffen überwiegend Warenlieferungen sowie Lizenz- und sonstige Umsatzerlöse.
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände setzen sich überwiegend aus der Forschungsprämie und sonstigen Forderungen gegenüber dem Finanzamt zusammen.
In der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Mai 2017 wurde die Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 beschlossen. Das Grundkapital war zum 31.12.2017 in 132.360 auf Namen lautende nennwertlose Stückaktien zerlegt.
Marinomed Biotech AG
.
Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von € 867.640,00 auf € 1.000.000,00 erhöht. Dies entspricht dem zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Grundkapital der Gesellschaft.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2018 wurde die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Aktien beschlossen. Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 169 AktG unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss um bis zu € 500.000,00 zu erhöhen und Ausgabekurs sowie -bedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. Weiters wurde einer bedingten Kapitalerhöhung von bis zu € 173.122,00 durch Ausgabe von Inhaberaktien für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen zugestimmt.
Die Gesellschaft weist unter Passiva den Posten "negatives Eigenkapital" in Höhe von € -12.314.148,87 aus.
Der Vorstand der Gesellschaft nimmt zur Frage, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes vorliegt, wie folgt Stellung:
Nach der Begebung einer Wandelanleihe in Höhe von € 7.000.000,00 am dritten Markt der Wiener Börse (MTF) im Geschäftsjahr 2017, hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 ihren Börsegang vorbereitet. Mit erfolgreichem Börsegang konnte die Marinomed Biotech AG am 1. Februar 2019 € 22,4 Mio. neues Kapital durch Ausgabe junger Aktien aufnehmen.
Die Verluste sind für das Unternehmen keinesfalls unerwartet sondern plangemäß, da es sich bei der Marinomed Biotech AG um ein Biotechnologieunternehmen handelt, dessen Unternehmenskonzept die Durchführung mehrjähriger Forschungs- und Entwicklungsprogramme vor dem Erzielen erster maßgeblicher Erträge vorsieht. Das Forschungs- und Entwicklungsrisiko dieser Programme sowie das Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko wird durch Eigenkapital, Fremdkapital sowie unter anderem durch die Nutzung von Förderprogrammen, der staatlichen Forschungsprämie und externen Forschungsaufträgen gedeckt.
Am 25. Februar 2019 unterzeichnete die Gesellschaft einen Vertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über ein Darlehen iHv € 15 Mio, das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt ist. Das Darlehen ist als Venture Debt zu marktüblichen Konditionen strukturiert. Die EIB-Mittel werden, sofern die jeweiligen vertraglichen Bedingungen erfüllt wurden, voraussichtlich 2019 – 2022 in Tranchen an Marinomed Biotech AG ausgezahlt und sind 2024 – 2027 zurückzuführen.
Der Fortbestand des Unternehmens ist durch die Emissionserlöse aus dem Börsegang, der Darlehensfinanzierung durch die EIB sowie der zukünftigen Ausweitung der Handelswarenumsätze für das laufende und kommende Geschäftsjahr überwiegend wahrscheinlich. Abhängig von weiteren Lizenzeinnahmen bzw. Meilensteinzahlungen aus bestehenden und in Verhandlung befindlichen Verträgen zur Vermarktung bestehender bzw. künftiger Produkte und Technologien kann mit der vorhandenen und zur Verfügung stehenden Liquidität das Unternehmen die Gewinnzone erreichen.
Der Vorstand geht daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Fortbestand des Unternehmens aus.
Anhang
Anhang
Marinomed Biotech AG
Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über € 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017. Die gewinnabhängige Rückzahlungsverpflichtung besteht auch nach Ende der planmäßigen Laufzeit weiter.
Mit den Zusammenschlussverträgen vom 30. Dezember 2011, 22. Juni 2012 und 25. Juni 2013 haben sich drei atypisch stille Gesellschafter mit einer Einlage von insgesamt € 1.205.000,00 am Unternehmen beteiligt. Die Einlagen der atypisch stillen Gesellschafter, sowie die Verlustzuweisungen bis zur Höhe der Einlage werden als Sonderposten ausgewiesen.
Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 15. November 2018 sowie Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 wurde die Einbringung der stillen Gesellschaft unter der aufschiebenden Bedingung des Börsegangs der Marinomed Biotech AG festgelegt. Als Gegenleistung wurde die Übertragung von insgesamt 43.694 Aktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag am Grundkapital von € 1,00 entfällt, von Altaktionären festgelegt. Die aufschiebende Bedingung wurde mit dem Börsegang der Marinomed Biotech AG am 1. Februar 2019 erfüllt.
Im Geschäftsjahr 2013 wurden einem großen internationalen Pharmakonzern die exklusiven Rechte an der antiviralen Produktlinie der Marinomed für mehrere Territorien gewährt. Die vertraglich vereinbarte Gutschrift bei Rückgabe der exklusiven Rechte wurde in Vorperioden (2013 € 500.000,00 und 2014 € 750.000,00) zu 100 % rückgestellt. 2016 wurden die Vermarktungsrechte für ein Territorium zurückgegeben, ohne dass dadurch die Gutschrift schlagend wurde. Dadurch konnte die dafür gebildete Rückstellung in der Höhe von € 500.000,00 im Geschäftsjahr 2016 ertragswirksam aufgelöst werden. Die vertraglich vereinbarte Gutschrift bei Rückgabe der exklusiven Rechte für die verbleibenden Territorien in der Höhe von € 750.000,00 besteht am Bilanzstichtag unverändert.
Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf Rechts- und sonstige Beratungsaufwendungen in Zusammenhang mit der Vorbereitung des Börsegangs der Gesellschaft zurückzuführen.
Am 18. Juli 2017 emittierte Marinomed eine Wandelanleihe am dritten Markt (MTF) der Wiener Börse über € 7.000.000,00 (Zinssatz 4 % p.a., Fälligkeitstermin 14. Juli 2021). Für den Fall eines Börsengangs wurde den Investoren ein Wandlungsrecht in Aktien eingeräumt. Zum Ende der Angebotsfrist am 14. Februar 2019 wurden Wandlungserklärungen für Nominale in Höhe von € 6,98 Mio. (entspricht rund 99,7 % des ausstehenden Volumens der Wandelschuldverschreibungen), zwecks Wandlung in neue Aktien der Marinomed Biotech AG eingeliefert. Den Inhabern der nicht innerhalb der Frist gewandelten Anleihen wurden Rückkaufangebote unterbreitet.
Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2018 € 2.015k, 2017 € 726k) steht ebenfalls in Zusammenhang mit der Vorbereitung des Börsegangs.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten vor allem Gesellschafterdarlehen sowie Darlehen von Förderstellen.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden FFG-Darlehen in Höhe von € 351k (2017: € 563k) in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt. Weitere € 530k wurden getilgt.
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|
| in € | in € | ||
| FFG Darlehen*) | 1.391.082,00 | 2.324.690,00 | |
| Gesellschafterdarlehen und Zinsen**) | 2.498.547,68 | 2.590.466,67 | |
| Steuern und soziale Sicherheit | 118.001,79 | 94.753,75 | |
| Zinsabgrenzung Anleihe | 131.178,08 | 131.178,08 | |
| Leasingverbindlichkeit | 50.854,04 | 0,00 | |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 6.076,08 | 78.993,98 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten gesamt | 4.195.739,67 | 5.220.082,48 |
*) Die Fälligkeit des Darlehens wurde durch die FFG erstreckt, die Tilgung erfolgte im Februar 2019.
**) Die Fälligkeit der Darlehen (31.12.2018) sowie der Zinszahlungen (2.1.2019) wurde durch die Gesellschafter erstreckt. Die vollständige Tilgung ist im ersten Halbjahr 2019 geplant.
Die Darstellung der Erträge und Aufwendungen erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
Die Umsatzerlöse setzen sich im Geschäftsjahr 2018 aus Erlösen aus Handelswarenverkäufen, aus Lizenzerlösen und sonstigen Erlösen zusammen.
| Umsatzerlöse | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| in € | in € | |
| Handelswarenverkäufe | 4.448.516,69 | 4.585.370,42 |
| Lizenzerlöse | 114.704,13 | 89.600,45 |
| Sonstige Erlöse | 135.195,07 | 136.003,90 |
| Umsatzerlöse gesamt | 4.698.415,89 | 4.810.974,77 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige betriebliche Erträge | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| in € | in € | |
| Nicht rückzahlbare Förderungen | 350.512,00 | 578.673,00 |
| Forschungsprämie | 327.182,11 | 157.270,31 |
| Auflösungen von Rückstellungen | 8.279,03 | 5.317,74 |
| Übrige betriebliche Erträge | 22.272,66 | 27.596,55 |
| Sonstige betriebliche Erträge gesamt | 708.245,80 | 768.857,60 |
Die Erträge aus nicht rückzahlbaren Förderungen enthalten überwiegend Erträge aus der Umwandlung von FFG-Darlehen in Zuschüsse (2018: € 351k, 2017: € 563k). Die höheren Erträge aus der Forschungsprämie resultieren insbesondere aus dem Anstieg bei den Aufwendungen für bezogene Forschungsdienstleistungen.
Anhang
Marinomed Biotech AG
Der Personalaufwand spiegelt die Erweiterung des Vorstands und den höheren Mitarbeiterstand wider.
Im sonstigen betrieblichen Aufwand sind insbesondere Rechts- und sonstige Beratungsaufwendungen sowie Prüfungs-, Versicherungs-, Marketing- und Reiseaufwendungen in Zusammenhang mit der Vorbereitung des Börsegangs in Höhe von € 2,2 Mio. enthalten. Im Vorjahr fielen € 0,7 Mio. in Zusammenhang mit der Umwandlung der Gesellschaft in eine AG sowie der Emission der Wandelanleihe an.
Der Anstieg der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrifft insbesondere die Wandelanleihe.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahrs betrug:
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Angestellte | 32 | 27 |
| Gesamt | 32 | 27 |
| Vorstände: | Name | Geschäftsführung seit |
Vorstand seit |
|---|---|---|---|
| DI Dr. Andreas Grassauer | 11.04.2006 | 02.06.2017 | |
| Mag. Dr. Eva Prieschl-Grassauer | 04.09.2007 | 02.06.2017 | |
| Pascal Schmidt | 17.09.2018 |
| Aufsichtsräte: | Name | Aufsichtsrat seit |
|---|---|---|
| Vorsitzender | Dr. Simon Nebel, MBA | 02.06.2017 |
| Stellvertretende Vorsitzende | Ute Lassnig | 02.06.2017 |
| Mitglied | Mag. (FH) Karl Lankmayr | 02.06.2017 |
| Mitglied | Dr. Gernot Hofer | 02.06.2017 |
| Mitglied | Mag. Brigitte Ederer | 21.11.2018 |
Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die Bezüge des Vorstands insgesamt € 472.032,77 (2017: € 320.930,99).
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von € 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Stk. aus dem Basisangebot und 39.000 Stk. aus Mehrzuteilungen). Dies führte im ersten Quartal 2019 zu einem Gesamtkapitalzufluss von € 22.425.000,00, davon Grundkapitalerhöhung € 299.000,00.
Marinomed Biotech AG
.
Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden 170.772 Aktien ausgegeben. Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung beläuft sich das Grundkapital somit auf € 1.469.772,00, eingeteilt in 1.469.772 stimmberechtigte Aktien. Die letzten beiden Anleihen im Wert von € 20.000,00 wurden von der Gesellschaft rückgekauft und anschließend getilgt. Mit Wirkung vom 20. März 2019 wurde die Anleihe von der Einbeziehung in den Dritten Markt der Wiener Börse gelöscht.
Wie im Kapitel "Negatives Eigenkapital" oben detailliert ausgeführt, unterzeichnete die Gesellschaft am 25. Februar 2019 einen Vertrag mit der Europäischen Investitionsbank über ein Darlehen iHv € 15 Mio.
Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 15. November 2018 sowie Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 wurde die Einbringung der stillen Gesellschaft unter der aufschiebenden Bedingung des Börsegangs der Marinomed Biotech AG festgelegt. Die aufschiebende Bedingung wurde mit dem erfolgreichen IPO erfüllt. Die Anteilsübertragung war zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung noch nicht abgeschlossen.
Im Nachgang des Börsegangs im Februar 2019 wurde das FFG Darlehen vertragskonform getilgt.
Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 11. April 2019 wurde die Rückzahlung der Gesellschafterdarlehen samt anteiliger Zinsen im 2. Quartal 2019 beschlossen.
Am 23. April 2019 gab Marinomed per Ad-hoc-Meldung positive Top-Line-Ergebnisse der Phase-III-Studie für Budesolv bekannt.
Wien, am 29. April 2019
................................................................................. Unterschriften der Geschäftsführer / des Vorstandes
......................................................................................
DI Dr. Andreas Grassauer
......................................................................................
Mag. Dr. Eva Prieschl-Grassauer
......................................................................................
Pascal Schmidt
Anhang
Wir haben den Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endendeGeschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung derInternational Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keineGarantie dafür, dass eine inÜbereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren undwerden alswesentlich angesehen,wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage diesesJahresabschlusses getroffenenwirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzernbeeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritischeGrundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstige Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestelltwurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung desJahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nichtfestgestellt.
Wien, am 29. April 2019
BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- undSteuerberatungsgesellschaft
Mag. (FH) Georg Steinkellner Mag. Klemens Eiter Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards gemäß International Financial Reporting Standards (IFRSs) freiwillig aufgestellte Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG zum 31. Dezember 2018 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Marinomed Biotech AG vermittelt, dass Bericht und Analyse des Managements zum 31. Dezember 2018 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Marinomed Biotech AG so darstellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass Bericht und Analyse des Managements die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreiben, denen die Marinomed Biotech AG ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG zum 31. Dezember 2018 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2018 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Marinomed Biotech AG so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Marinomed Biotech AG ausgesetzt ist.
Wien, am 29.04.2019
Der Vorstand der Marinomed Biotech AG
Veterinärplatz 1 1210 Wien Österreich www.marinomed.com
Pascal Schmidt, Chief Financial Officer Tel. +43 1 250 77-4470 [email protected]
Metrum Communications
Tina Feiertag
Personenbezogene Begriffe wie "Mitarbeiter" werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in diesem Bericht kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.
Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Basis aller zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die tatsächlichen Entwicklungen können aufgrund verschiedener Faktoren von den hier dargestellten Erwartungen abweichen. Die Marinomed Biotech AG wird diese zukunftsbezogenen Aussagen nicht aktualisieren, weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch aufgrund geänderter Annahmen oder Erwartungen. Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Marinomed Biotech AG dar.
Druck- und Satzfehler vorbehalten. Veröffentlicht im April 2019
JAHRESFINANZBERICHT 2018 MARINOMED BIOTECH AG 127

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