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Marinomed Biotech AG

Annual Report Apr 30, 2019

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Annual Report

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Marinomed Biotech AG Jahresfinanzbericht 2018

Inhalt

Teil 1: IFRS

Bericht und Analyse des Managements

Jahresabschluss

Bestätigungsvermerk

Teil 2: UGB

Lagebericht

  • Jahresabschluss
  • Bestätigungsvermerk
  • Erklärung des Vorstandes
  • Impressum und Kontakt

Bericht und Analyse des Managements (IFRS)

4 MARINOMED BIOTECH AG JAHRESFINANZBERICHT 2018

Marktumfeld

Als biopharmazeutisches Unternehmen ist Marinomed in das Umfeld der globalen pharmazeutischen und Biotechnologie-Märkte eingebettet.

Pharmazeutischer Markt

Der globale Markt für pharmazeutische Produkte im verschreibungsfähigen Bereich ist ein weltweiter Wachstumsmarkt. Seit 2016 liegt das jährliche Umsatzvolumen über der Billionen-USD-Marke. Der Wert der Unternehmen im gesamten Sektor wird auf über USD 5 Bio. geschätzt (Torreya, The Future of the Global Pharmaceutical Industry, 10/2017). Nur die Sektoren Technologie, Konsumgüter und Energie erreichen höhere Werte.

Das erste Produkt der Marinosolv®-Plattform Budesolv zielt auf den Markt für allergische Rhinitis ab, dem im Jahr 2019 Umsätze in Höhe von USD 13 Mrd. prognostiziert werden (Visiongain Allergic Rhinitis Report 2018). Der Markt für nasale Steroide wächst dabei stärker als der Gesamtmarkt und ist damit seit 2018 mit einem Anteil von 38 % das größte Segment in diesem Markt. Diese Steigerungen sind zum Teil auf den Trend hin zum nicht verschreibungspflichtigen Over-the-Counter (OTC)- Markt zurückzuführen.

Im pharmazeutischen Markt ist für Marinomed im Segment Carragelose® vor allem der OTC-Bereich relevant. Der OTC-Markt umfasst Medikamente, die ohne ärztliche Verschreibung direkt an Konsumenten verkauft werden. Das trifft auf alle derzeit zugelassenen Carragelose®-Produkte von Marinomed zu.

Laut Experten von Nicolas Hall (Nicolas Hall's OTC YearBook 2018) belief sich der Wert des gesamten OTC-Markts im Jahr 2017 auf USD 135 Mrd. mit einem prognostizierten Wachstum auf USD 170 Mrd. im Jahr 2022. Das Teilsegment Husten, Erkältungen und Allergien war im Jahr 2017 mit einem Weltmarktumsatz von rund USD 28 Mrd. die zweitgrößte Kategorie im OTC-Markt. Für die folgenden

Jahre wird ein Wachstum von 5 % per annum auf rund USD 35 Mrd. im Jahr 2022 erwartet, wobei die höchsten Wachstumsraten mit 9 % für Lateinamerika und die niedrigsten mit nur 1 % für Japan prognostiziert sind.

Das Marktumfeld ist von intensivem Wettbewerb, strengen Regularien und fragmentierten Distributionsnetzwerken geprägt. Über die Produktentwicklung und Marken hinausgehend ist daher die Fähigkeit essenziell, Innovationen im Markt platzieren zu können. Mit einem innovativen, patentgeschützten Produktportfolio ermöglicht Marinomed seinen hochspezialisierten Vertriebspartnern in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen diese Herausforderung anzunehmen.

Biotechnologie-Industrie

Die globale Biotechnologie-Industrie wächst mit rund 7 % p.a. deutlich rascher als die Weltwirtschaft. Dieser Trend sollte sich weiter fortsetzen (EY Biotechnology Report 2017). Die steigenden Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie das Potenzial junger Biotech-Unternehmen, bedeutende Volumina an Risikokapital zu mobilisieren, signalisieren ebenfalls eine weiterhin gute Entwicklung der Branche.

Österreich

Auch in Österreich stellen die pharmazeutische und die Biotechnologie-Industrie wichtige Wirtschaftsfaktoren dar. Mehr als 1.000 Unternehmen sind in Österreich im Life Science-Sektor tätig, wobei im pharmazeutischen Bereich 150 Unternehmen mit 18.000 Mitarbeitern Investitionen in Millionenhöhe in Forschung und Entwicklung tätigen und einen Anteil von 2,8 % am gesamten Bruttoinlandsprodukt erwirtschaften. In den vergangenen Jahren konnten einige Unternehmen große Erfolge erzielen, wie beispielsweise erfolgreiche Marktzulassungen von Medikamenten (Vienna Life Science Report 2018/19, LISA Vienna).

Geschäftsentwicklung

Entsprechend den beiden Technologieplattformen berichtet Marinomed nach den operativen Segmenten Marinosolv® und Carragelose®. Die Geschäftsentwicklung in den zwei Segmenten ist von unterschiedlichen Faktoren gekennzeichnet, die für das Verständnis der Ertragslage wesentlich sind.

Segment Marinosolv®

Für Produkte der neu entwickelten Technologieplattform Marinosolv® wurden noch keine Vertriebslizenzrechte oder sonstigen IP-Rechte an Dritte vergeben. Daher spiegelt sich die außerordentlich positive Entwicklung auf der Forschungsund Entwicklungsebene bislang noch nicht umsatz- oder einnahmeseitig wider. Dieses Segment ist von hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung geprägt, die erst in den Folgejahren Umsätze generieren werden.

Im Geschäftsjahr 2018 konnte Marinomed mit dem Marinosolv®-Leitprodukt Budesolv wichtige Meilensteine der Entwicklung erreichen. Ende 2018 wurde die pivotale-Phase-III-Studie gestartet, die die Voraussetzung für eine folgende Zulassung bildet. Marinomed kann damit weiterhin den Zeitplan für eine Zulassung und anschließende Markteinführung in Europa im Jahr 2021 halten.

Segment Carragelose®

Die Carragelose®-Plattform zur Behandlung von Erkältungskrankheiten entwickelte sich 2018 aufgrund von kapazitätsbedingten Auftragsverschiebungen in das Jahr 2019 weniger dynamisch als im Vorjahr. Sie umfasst die Vertriebsaktivitäten der bestehenden Carragelose®-Produkte sowie die weitere Forschung und Entwicklungstätigkeit. Nach einer Verdoppelung des Handelswarenumsatzes im Berichtszeitraum 2017 auf EUR 4,81 Mio. konnte dieses hohe Niveau im Jahr 2018 weitgehend gehalten werden. Während Neueinführungen von Produkten in wichtigen Märkten in Asien für Wachstum sorgten, kam es auf größeren Märkten in Europa zu teilweise erheblichen Umsatzschwankungen. Ursächlich dafür waren Handelswaren auf Lager, die Ende 2017 von Kunden im Rahmen von Produkteinführungen bestellt und auch an diese ausgeliefert worden waren. Die Kunden konnten jedoch im Folgejahr ihre Umsatzprognosen nicht erfüllen.

Umsatz und Ergebnis

Marinomed erzielte im Geschäftsjahr 2018 seine Umsatzerlöse in Höhe von EUR 4,67 Mio. (2017: EUR 4,81 Mio.) ausschließlich aus dem Segment Carragelose®. Die sonstigen Erträge beinhalteten in erster Linie nicht rückzahlbare Förderungen sowie die Forschungsprämie und blieben 2018 mit EUR 0,68 Mio. im Vergleich zum Vorjahr in etwa gleich hoch (2017: EUR 0,76 Mio.). Die sonstigen Gewinne und Verluste basierten vorwiegend auf Währungsgewinnen und -verlusten und blieben 2018 auf ähnlich niedrigem Niveau wie im Geschäftsjahr 2017.

Gesamtleistung

Aufgrund der leicht rückläufigen Handelswarenverkäufe verringerte sich der Materialaufwand auf EUR 3,31 Mio., nach EUR 3,47 Mio. im Jahr 2017. Bedingt durch höhere Investitionen, vor allem in klinische Entwicklungsprojekte und Patente, stieg der Aufwand für bezogene Leistungen von EUR 0,69 Mio. im Jahr 2017 auf EUR 1,52 Mio. im Jahr 2018 an. Der Personalaufwand spiegelt den Mitarbeiteraufbau im Bereich Forschung und Entwicklung sowie die Erweiterung des Managementteams wider und lag daher mit EUR 2,52 Mio. über dem Vorjahreswert von EUR 1,77 Mio. Der Anstieg bei den sonstigen Aufwendungen von EUR 1,08 Mio. im Jahr 2017 auf EUR 2,91 Mio. im Jahr 2018 ist überwiegend auf Beratungsleistungen und andere Aufwendungen in Zusammenhang mit den Vorbereitungen des Börsegangs der Gesellschaft zurückzuführen.

In der Ergebnisentwicklung spiegelten sich die hohen Investitionen in den zukünftigen Wachstumskurs von Marinomed wider. Infolge der hohen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie für den Börsegang lag das operative Ergebnis (EBIT) mit EUR -5,14 Mio. unter dem Vergleichswert des Vorjahres von EUR -1,64 Mio. Das Finanzergebnis war von einem einmaligen, nicht auszahlungswirksamen Bewertungsergebnis in der Höhe von EUR -5,67 Mio. in Zusammenhang mit

der 2017 ausgegebenen Wandelanleihe belastet und reduzierte sich dementsprechend auf EUR -6,95 Mio. EUR (2017: EUR -0,74 Mio.). Folglich kam das Jahresergebnis 2018 bei EUR -12,10 Mio. zu liegen, nach EUR -2,38 Mio. im Jahr 2017.

Diesen Aufwänden stand im Februar 2019 ein positiver IPO-Emissionserlös von EUR 22,43 Mio. gegenüber. Dem Unternehmen flossen damit ausreichend Mittel zu, um den geplanten Wachstumskurs forciert vorantreiben zu können. Zudem wandelten 99,7 % der Wandelanleihegläubiger ihre Anleihen in Aktien, sodass die Gesellschaft nun eine deutlich verminderte Schuldenbelastung aufweist. Die ausstehenden 0,3 % der Wandelanleihe konnten von der Gesellschaft im Februar 2019 zurückgekauft werden. Danach wurde die Wandelanleihe vom Dritten Markt der Wiener Börse gelöscht.

Cashflow

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögens- und Finanzlage spiegelt primär die negative Ertragslage wider, die für ein biopharmazeutisches Unternehmen im Entwicklungsstadium zu erwarten ist. Die Finanzierungsmaßnahmen in den Geschäftsjahren 2015 bis 2018 sollen langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung sicherstellen.

Die Bilanzsumme reduzierte sich von EUR 9,33 Mio. per 31. Dezember 2017 auf EUR 5,26 Mio. zum Bilanzstichtag 2018. Die langfristigen Vermögenswerte stiegen leicht auf EUR 1,54 Mio., nach EUR 1,48 Mio. zum Vorjahresstichtag, demgegenüber verringerten sich die kurzfristigen Vermögenswerte deutlich von EUR 7,85 Mio. auf EUR 3,72 Mio. Hauptursache dafür waren die von EUR 6,03 Mio. auf EUR 1,72 Mio. gesunkenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Berichtsstichtag.

Aufgrund des negativen Jahresergebnisses reduzierte sich das Eigenkapital im Geschäftsjahr 2018 weiter. Zum Bilanzstichtag war es mit EUR -16,27 Mio., nach EUR -5,03 Mio. EUR 2017, weiter negativ.

Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich vor allem aufgrund eines Anstiegs der sonstigen Finanzverbindlichkeiten in Zusammenhang mit der nicht auszahlungswirksamen Bewertung der 2017 begebenen Wandelschuldverschreibung auf EUR 13,89 Mio., nach EUR 7,49 Mio. zum Bilanzstichtag 2017. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen infolge erhöhter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, im Wesentlichen aus Rechnungen für Beratungsleistungen in Zusammenhang mit den Vorbereitungen des Börsegangs, von EUR 6,86 Mio. auf EUR 7,64 Mio. zum 31. Dezember 2018.

Die Veränderungen im Cashflow spiegeln die Ertragslage sowie die Rückführung von Finanzverbindlichkeiten im Jahr 2018 wider. Dementsprechend sanken die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Jahresende von EUR 6,03 Mio. 2017 auf EUR 1,72 Mio. 2018.

Nachtragsbericht

Erfolgreicher Börsegang im Februar 2019

Marinomed hat mit dem erfolgreichen Börsegang 2019 die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft gestellt. Die Aktien der Marinomed Biotech AG notieren seit 1. Februar 2019 im Prime Market der Wiener Börse. Im Zuge des Börsegangs wurden 299.000 neue Inhaberaktien bei Investoren platziert. Der Bruttoemissionserlös belief sich auf rund EUR 22,4 Mio. (inklusive Mehrzuteilungs- bzw. Greenshoe-Option). Auch die hohe Wandlungsquote (99,7 %) sowie die vollständige Nutzung der Greenshoe-Option (39.000 Aktien) bestätigen, dass der hohe Aufwand in der Vorbereitung auf den Börsegang 2018 eine lohnende Investition in die Zukunft war. Das Grundkapital beläuft sich auf EUR 1.469.772, eingeteilt in 1.469.772 stimmberechtigte Aktien, und der Streubesitz auf rund 39 %.

Zudem gewährte die Europäische Investitionsbank Marinomed Anfang 2019 ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 15 Mio. Das Darlehen wird in drei Tranchen in Abhängigkeit von der Erreichung definierter Meilensteine ausbezahlt. Marinomed verfügt damit über ausreichend finanzielle Flexibilität, um das Wachstum zu beschleunigen und das Potenzial der Plattformen voll auszuschöpfen.

Am 23. April 2019 gab Marinomed bekannt, dass die pivotale Phase-III-Studie für Budesolv erfolgreich abgeschlossen wurde. Die vorliegenden Top-Line-Ergebnisse zeigen, dass Budesolv bei deutlich niedrigerer Dosis zumindest die gleiche Wirkung wie das derzeit am Markt befindliche Produkt erzielt. Damit wurde der angestrebte primäre Endpunkt der Studie für das erste Produkt der innovativen Marinosolv®-Technologieplattform erreicht. Der Zulassungsprozess kann wie geplant fortgesetzt werden. Die vollständige Phase-III-Studie mit Detailergebnissen wird spätestens für das Ende des 2. Quartals 2019 erwartet und veröffentlicht.

Ausblick 2019

Durch den Ausbau der Vertriebskooperationen und geplante Produkteinführungen erwartet Marinomed für das Jahr 2019 eine weiterhin gute Auftrags- und Umsatzentwicklung. Aufgrund der hohen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind jedoch auch für die kommenden Jahre weiterhin operative Verluste zu erwarten.

Marinosolv® rückt in den Fokus

Mit der Marinosolv®-Technologieplattform bedient Marinomed einen Milliardenmarkt mit starken Wachstumsperspektiven. Das Leitprodukt der Plattform ist das antiallergische Medikament Budesolv. Im vierten Quartal 2018 wurde eine pivotale Phase-III-Studie initiiert. Die Detailergebnisse dieser Studie sind für das Ende des zweiten Quartals 2019 zu erwarten. Die am 23. April 2019 veröffentlichten Top-Line-Ergebnisse zeigen bereits, dass Budesolv bei deutlich niedrigerer Dosis zumindest die gleiche Wirkung wie das derzeit am Markt befindliche Produkt erzielt.

Darüber hinaus forscht Marinomed bereits an weiteren Entwicklungen auf Basis der Marinosolv®-Technologieplattform. Zur Behandlung entzündlicher Augenerkrankungen entwickelt Marinomed das Produkt Tacrosolv, das im Jahr 2019 in die klinische Entwicklung gebracht werden soll. Marinomed verfolgt die Strategie, das geistige Eigentum des Unternehmens weiter auszubauen und optimal zu nutzen. Die breite Anwendbarkeit der Marinosolv®-Technologieplattform eröffnet dafür eine Vielzahl von Optionen.

Das Potenzial Carragelose®

Marinomed sieht auf dem pharmazeutischen Markt für OTC-Produkte weiterhin großes Wachstumspotenzial bei unverändert hohem Wettbewerbsdruck. Von den zehn größten regionalen OTC-Märkten erzielt das Unternehmen nennenswerte Umsätze bisher nur in Großbritannien und Deutschland. Seit Kurzem werden in China verschiedene Vertriebskanäle getestet. Um dieses Potenzial optimal auszuschöpfen, strebt Marinomed zusätzliche neue Partnerschaften an. Vor allem die in den nächsten Jahren bevorstehenden Produkteinführungen in Asien, Russland und weiteren Märkten werden zum Wachstum beitragen.

Marinomed geht vor diesem Hintergrund von einem weiteren längerfristigen Umsatzanstieg mit seinen Carragelose®-Produkten aus. Dieser soll einerseits aus Markteinführungen in neuen Märkten und andererseits aus der Einführung von zusätzlichen Produkten in bereits bestehenden Märkten generiert werden.

Ein Sonderfall sind die Vereinigten Staaten von Amerika. In den USA gibt es, bedingt durch regulatorische Auflagen und vom Rest der Welt abweichende Zulassungskriterien, eine Eintrittsbarriere, die eine Zulassung in den kommenden Jahren nicht realistisch erscheinen lässt. Dennoch unternimmt Marinomed Anstrengungen, auch diesen besonders attraktiven Markt zu erreichen.

Zur Ausschöpfung des Potenzials der beiden Plattformen sind auf absehbare Zeit weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderlich. Abhängig vom Umfang dieser Investitionen und dem wirtschaftlichen Erfolg bei der Verwertung kann es zu einem zusätzlichen Kapitalbedarf kommen. Marinomed führt laufend Gespräche in Bezug auf weitere Projektfinanzierungen.

Risikobericht

Marinomed ist ein Forschungs- und Entwicklungsunternehmen, das mit seinen Produkten pharmazeutische Unternehmen und Vertriebspartner auf allen Kontinenten beliefert. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden laufend überwacht, mit dem Ziel, rasch agieren und gegebenenfalls gegensteuern zu können.

Risiken in Verbindung mit der Finanzierung und Finanzinstrumenten

Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken und Liquiditätsrisiken. Dadurch, dass einige Umsätze in GBP getätigt werden, bestehen auch Risiken aus Wechselkursschwankungen. Da Forderungen in GBP in der Regel einen Betrag von EUR 250.000,00 nicht übersteigen, würde sich eine Schwankung von +/-10 % mit weniger als EUR 25.000 auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen weist Marinomed nach wie vor einen bilanziellen Verlust aus. Klassische Kreditinstrumente sind somit für das Unternehmen nicht zugänglich. Daher besteht das Risiko, dass der Kapitalbedarf in Zukunft nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen gedeckt werden kann. Es handelt sich dabei um ein für Biotechnologie-Unternehmen typisches Risiko.

Das Unternehmen verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente.

Strategische Risiken

Für Marinomed besteht das Risiko, dass langfristige Potenziale nicht ausgenutzt oder falsch eingeschätzt werden. Bei beiden Technologieplattformen können sich die eingegangenen oder noch zu etablierenden Partnerschaften als nicht

vorteilhaft erweisen. Die heutige Einschätzung des Potenzials der Produkte auf den globalen Märkten kann sich als zu optimistisch herausstellen. Es besteht daher das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Weiters besteht das Risiko, dass Mitbewerber bessere oder günstigere Produkte entwickeln und dadurch das Marinomed-Portfolio weniger ertragreich ist.

Staatliche Behörden versuchen in praktisch allen regionalen Märkten, die Kosten im Gesundheitswesen durch verstärkten Wettbewerb der Anbieter und permanente Absenkung der Erstattungsgrenzen für Pharmaka zu beschränken. Der rasch wachsende OTC-Markt ist diesen Einflüssen weniger ausgesetzt, jedoch gibt es starke Konkurrenz von größeren Anbietern, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Möglichkeiten verfügen als Marinomed bzw. ihre Partner in den jeweiligen Ländern.

Operative Risiken

Marinomed ist sowohl auf der Lieferanten- als auch auf der Vermarktungsseite auf Partner angewiesen. Trotz aufrechter Verträge besteht das Risiko, dass einer oder mehrere Partner ohne Verschulden von Marinomed wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten nicht zu lösen vermögen und in der Folge für Marinomed ein Schaden entsteht. Dabei kann der Partner seine eigenen Umsatzziele verfehlen, es kann sich aber auch um Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken handeln.

Da die Umsätze zu über 90 % in Euro fakturiert werden, schätzt das Unternehmen das Währungsrisiko als gering ein. Dennoch könnte in Ländern außerhalb der Eurozone (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) eine Aufwertung des Euro

gegenüber den lokalen Währungen die Produkte des Unternehmens für Händler und Endverbraucher verteuern. Dies könnte zu einem Umsatzrückgang bei den Produkten des Unternehmens führen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Finanzmittel, die zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen erforderlich sind, möglicherweise nicht beschafft werden können. Bisher hat das Unternehmen das operative Geschäft vor allem durch Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Distributionsverträgen, den Verkauf von Handelswaren, atypisch stille Beteiligungen, durch die Ausgabe einer Wandelanleihe, neuer Aktien beim Börsegang sowie durch Zuschüsse, geförderte Darlehen und sonstige staatliche Förderungen finanziert.

Der Vorstand geht davon aus, dass zumindest in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung und operative Verluste anfallen werden. Der Vorstand rechnet damit, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die in 2019 eingeworbenen Mittel aus dem Börsegang und von der EIB ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für die nächsten Jahre finanzieren zu können. Diese Schätzung basiert auf Annahmen, die sich als falsch erweisen können, und das Unternehmen könnte seine Kapitalressourcen früher ausschöpfen als derzeit erwartet.

Marinomed wird immer versuchen, sich finanzielle Flexibilität zu erhalten, z. B. durch Aufnahme zusätzlichen Kapitals zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. Aktuell glaubt das Unternehmen über genügend Mittel für die aktuellen oder zukünftigen betrieblichen Pläne zu verfügen.

Marinomed ist der Auffassung, dass das Unternehmen auf bestimmte Ausgaben verzichten könnte, um damit seine Bargelderfordernisse zu reduzieren. Sollte es Marinomed nicht möglich sein, im Bedarfsfall Kapital aufbringen zu können, könnte es dadurch zu Verzögerungen oder Reduzierungen bzw. zur Beendigung von Forschungsund Entwicklungsprogrammen sowie zukünftiger Kommerzialisierungsbemühungen kommen.

Standortrisiko

Marinomed ist Untermieter an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, die derzeit auch Aktionär des Unternehmens ist. Der Mietvertrag ist bis Ende Juni 2020 befristet. Daher plant Marinomed derzeit die Verlegung des Standortes. Wenngleich in Wien derzeit einige Optionen vorhanden sind, bedeutet eine Übersiedlung zusätzliche Kosten sowie zusätzlichen Finanzierungsbedarf und könnte möglicherweise mit einem Produktivitätsrückgang verbunden sein. Sollte der neue Standort nicht rechtzeitig bezugsfertig sein, könnte Marinomed auf die Verlängerung des Mietvertrags durch die Veterinärmedizinische Universität Wien angewiesen sein.

Risiko im Zusammenhang mit Patenten

Die Carragelose®-Technologie ist durch mehrere Patente weltweit geschützt. Die Patente der Marinosolv®-Technologie befinden sich derzeit in der Nationalisierungsphase. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente angefochten werden oder derzeitige Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen.

Forschungs- und Entwicklungsrisiko

Der Erfolg von Marinomed hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen die antizipierten Ergebnisse erreichen. Die Forschungsaktivitäten von Marinomed dienen der Wissensvermehrung und sind dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Die internen und externen Forscher halten die rechtlichen Vorschriften ein und beachten darüber hinaus auch ethische Grundsätze. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Forschung umfasst im Falle missbrauchsgefährdeter Forschung insbesondere die nachfolgend angesprochenen Maßnahmen: das Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, den sorgfältigen Umgang mit Veröffentlichungen, die Dokumentation von Risiken sowie Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen.

Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Forschung und von klinischen Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen bzw. nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte. Das könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed deutlich reduzieren. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos und geplante Einnahmen nicht zu lukrieren sein.

Personalrisiko

Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl besteht bei einem Ausfall von Schlüsselarbeitskräften das Risiko, dass essenzielles Know-how verloren geht und die Nachbesetzung von vakanten Stellen zu Verzögerungen bei der Zielerreichung führt.

Risikomanagement und internes Kontrollsystem

Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Entsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt "Risikobericht" benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegen beim Vorstand.

Das Risikomanagementsystem fokussiert auf die im vorangehenden Risikoabschnitt genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch eine enge interne wie auch externe Kommunikation adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit allen externen Zulieferern und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung. Marinomed hat sowohl Investoren für den IPO als auch die EIB für ein Venture Loan gewinnen können. Diese beiden Finanzierungselemente haben einerseits zu einer Verbesserung der Kapitalstruktur geführt, und andererseits erlauben sie dem Unternehmen, seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beschleunigt umzusetzen. Abhängigkeiten von der allgemeinen Wirtschaftslage, dem Finanzierungsumfeld oder einem erfolgreichen Debitorenmanagement sind dadurch reduziert.

Das interne Kontrollsystem der Marinomed hat insbesondere die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Richtlinien sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern.

Bei sämtlichen relevanten Geschäftsfällen wird das Vieraugenprinzip eingehalten.

Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation ist durch flache Hierarchien und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit gekennzeichnet. Es besteht eine organisatorische Trennung aus operativer und finanzieller Verantwortung sowie für das Rechnungswesen aus Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung.

Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand besitzt dabei besonders hohe Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Diese Besprechungen finden je nach Bedeutung wöchentlich bzw. monatlich statt.

Dabei wird strukturiert über die notwendigen Informationen von den jeweiligen Bereichsleitern an den Vorstand berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können.

Das interne Berichtswesen ist darauf angelegt, dem Vorstand in regelmäßigen Abständen zu ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkung auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendigen Planungen, beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze werden vom Vorstand vorab genehmigt.

Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird.

Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem. Ziele sind die Einhaltung der gesetzlichen Normen, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und die Rechnungslegungsvorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS).

Bis Ende des Geschäftsjahres 2018 war das Rechnungswesen an die Steuerkanzlei Glocknitzer Hollenthoner Steuerberatung GmbH & Co KG ausgelagert. 2018 wurde das Finanzmodul der Softwarelösung von BMD Systemhaus GesmbH eingeführt und bereits parallel gebucht. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 wird das Rechnungswesen auf BMD in der Gesellschaft geführt.

Das Rechnungswesen wird durch die internationale Prüfungsgesellschaft BDO Austria Holding GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Erstellung der Berichterstattung nach IFRS wird zudem durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH insbesondere zu Bewertungs- und Ausweisfragen unterstützt.

Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen entsprechenden öffentlichen Corporate Governance Bericht. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der ab dem Geschäftsjahr 2019 den Vorstand berät und das Funktionieren des internen Kontrollsystems überwacht.

Forschung und Entwicklung

Marinomed verfügt am Unternehmensstandort über eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung mit modern ausgerüsteten Labors, die Forschungen im Bereich Pharmazie, Biologie, Molekularbiologie, Zellbiologie und In-vivo-Pharmakologie ermöglichen. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fokussieren auf die beiden Plattformen Carragelose® und Marinosolv®. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung betrugen im Geschäftsjahr 2018 EUR 2,93 Mio., nach EUR 2,19 Mio. im Jahr 2017.

Das Leitprodukt der Technologieplattform Marinosolv® ist Budesolv, ein neues Medikament zur Behandlung von allergischer Rhinitis. Marinomed ist es gelungen, den schwer löslichen Wirkstoff Budesonid vollständig in Lösung zu bringen. Dadurch kann mit weniger Wirkstoff ein besseres Ergebnis bei der Allergiebehandlung erzielt werden. Im vierten Quartal 2018 wurde die klinische Studie als Grundlage einer folgenden Zulassung gestartet. Erste positive Top-Line-Ergebnisse dieser Studie wurden im April 2019 veröffentlicht. Mit einer Erstzulassung des Medikaments ist frühestens 2021 zu rechnen. Weitere Produkte im Bereich der Augenheilkunde sind in präklinischer Entwicklung. Das Produkt Tacrosolv soll 2019/20 in die klinische Entwicklung gebracht werden.

Die Carragelose®-Plattform soll künftig um weitere Produkte ergänzt werden. Ein erstes neu entwickeltes Medizinprodukt auf Basis einer physikalischen Wirkung erhielt im Juli 2018 die Zertifizierung. In weiterer Folge wird mit Carravin, einer Kombination aus Carragelose® und dem abschwellenden Wirkstoff Xylometazolin, eine bibliografische Zulassung verfolgt. Abhängig von den regulatorischen Anforderungen der Behörden, rechnet Marinomed mit einer Zulassung frühestens im Jahr 2020.

Mitarbeiter und Organe der Gesellschaft

Mitarbeiter

Per Ende des Geschäftsjahres 2018 waren 32 Mitarbeiter (2017: 27 Mitarbeiter) bei Marinomed beschäftigt, davon waren 18 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung tätig. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung.

Vorstand

Der Vorstand der Marinomed Biotech AG setzt sich gemäß Satzung aus mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern zusammen. Sie werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt, eine Wiederbestellung ist möglich. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 bestand der Vorstand von Marinomed aus drei Personen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Marinomed Biotech AG setzt sich laut Satzung aus mindestens drei und maximal sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Sollte es in Zukunft einen Betriebsrat geben, kann dieser zwei Mitarbeitervertreter in den Aufsichtsrat delegieren. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 bestand der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern. Die 2017 bestellten Mitglieder waren allesamt vor der Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft im Beirat des Unternehmens vertreten.

Vorstand Geburtsjahr Erstbestellung Ende der
Name und Funktion Funktionsperiode
Andreas Grassauer
Vorsitzender und Chief Executive Officer
1969 20061) 2022
Eva Prieschl-Grassauer
Chief Scientific Officer
1968 20061) 2022
Pascal Schmidt
Chief Financial Officer
1972 2018 2022
Aufsichtsrat
Name und Funktion
Simon Nebel
Vorsitzender
1966 2017 2023
Ute Lassnig
Stellvertretende Vorsitzende
1970 2017 2023
Karl Lankmayr
Mitglied
1978 2017 2023
Gernot Hofer
Mitglied
1980 2017 2023
Brigitte Ederer
Mitglied
1956 2018 2023

1) seit 2006 Geschäftsführung, mit Umfirmierung in eine Aktiengesellschaft 2017 Vorstand

Jahresabschluss (IFRS)

1 8 MARINOMED BIOTECH AG JAHRESFINANZBERICHT 2018

20 Gesamtergebnisrechnung
---- ------------------------
  • Bilanz
  • Kapitalflussrechnung
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung
  • Anhang zum Jahresabschluss

Gesamtergebnisrechnung

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
Anhang
angabe
2018 2017
Gewinn oder Verlust
Umsatzerlöse 5 4.666.276,41 4.810.974,77
Sonstige betriebliche Erträge 6 675.691,84 757.233,82
Sonstige Gewinne (Verluste), saldiert 7 10.229,44 5.099,97
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen 8 -4.831.722,57 -4.159.552,44
Personalaufwand 9 -2.516.541,29 -1.773.159,40
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen
10 -236.763,94 -202.579,50
Sonstige Aufwendungen 11 -2.908.011,59 -1.076.058,07
Betriebsergebnis (EBIT) -5.140.841,70 -1.638.040,85
Finanzerträge 13 210.776,48 218.001,78
Finanzaufwendungen 13 -7.163.285,50 -956.401,50
Finanzergebnis -6.952.509,02 -738.399,72
Ergebnis vor Steuern -12.093.350,72 -2.376.440,57
Steuern vom Einkommen und Ertrag 14 -3.500,00 -1.750,00
Jahresfehlbetrag -12.096.850,72 -2.378.190,57
Sonstiges Ergebnis für das Geschäftsjahr 0,00 0,00
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres -12.096.850,72 -2.378.190,57

Die gesamten Ergebnisse sind den Aktionären des Unternehmens zuzurechnen.

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
Anhang
angabe
2018 2017
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) 15 -12,10 -2,38
Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) 15 -12,10 -2,38

Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Bilanz

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
Anhang
angabe
2018 2017
VERMÖGENSWERTE
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 18 1.331.721,20 1.311.587,61
Sachanlagen 17 195.446,79 162.989,83
Kautionen und sonstige langfristige Forderungen 21 12.838,36 2.910,00
1.540.006,35 1.477.487,44
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 19 115.708,78 177.722,92
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Forderungen
21 1.892.173,03 1.643.823,37
Steuerforderungen 14 16,90 16,90
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 22 1.715.471,10 6.030.381,94
3.723.369,81 7.851.945,13
Summe Aktiva 5.263.376,16 9.329.432,57
Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
Anhang
angabe
2018 2017
PASSIVA
Eigenkapital
Grundkapital 23 1.000.000,00 132.360,00
Kapitalrücklage 6.968.315,43 6.979.333,83
Kumulierte Ergebnisse -24.235.415,49 -12.138.564,77
-16.267.100,06 -5.026.870,94
Langfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 25 1.173.514,57 1.085.290,96
Stille Beteiligungen 24 0,00 0,00
Wandelanleihe 26 5.583.138,60 4.941.930,62
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 27 7.131.983,32 1.464.354,25
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 29 0,00 1.487,16
13.888.636,49 7.493.062,99
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 25 3.715.639,49 4.613.136,89
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28 2.014.536,49 730.994,20
Wandelanleihe 26 131.178,08 131.178,08
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 27 0,00 17.278,43
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und
sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
29 960.485,67 607.652,92
Rückstellungen 30 820.000,00 763.000,00
7.641.839,73 6.863.240,52
Summe Passiva 5.263.376,16 9.329.432,57

Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Kapitalflussrechnung

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
Anhang
angabe
2018 2017
CASHFLOW AUS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT
Jahresfehlbetrag -12.096.850,72 -2.378.190,57
Bereinigt um:
erfasste Ertragsteuern 3.500,00 1.750,00
erfasster Finanzertrag -210.776,48 -218.001,78
erfasste Finanzaufwendungen 7.163.285,50 956.401,50
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen
236.763,94 202.579,50
Nettobuchwert aus Anlagenabgängen 0,06 0,02
(Gewinn)/Verlust aus Anlagenabgängen -170,00 -50,00
nicht zahlungswirksame Erträge aus Schuldenerlass -350.512,00 -563.281,00
sonstige nicht zahlungswirksame Erträge (Zinsvorteil) 10.750,54 -31.813,31
Veränderungen der Kautionen und sonstiger
langfristiger Forderungen
-9.928,36 10,00
Veränderungen der Vorräte 62.014,14 -129.930,14
Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstiger Forderungen
-248.349,66 -341.092,23
Veränderungen der Rückstellungen 57.000,00 0,00
sonstige Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und sonstiger
Verbindlichkeiten
1.650.821,25 500.500,37
gezahlte Zinsen -558.265,78 -220.840,34
erhaltene Zinsen 54,59 315,87
gezahlte Steuern -3.500,00 39.483,10
Cashflow aus der Betriebstätigkeit 16 -4.315.664,06 -2.182.159,01
Anschaffungen von immateriellen Vermögenswerten
und Sachanlagen
-229.082,75 -153.921,29
Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen 170,00 50,00
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 16 -228.912,75 -153.871,29
Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
Anhang
angabe
2018 2017
Einzahlungen von Gesellschaftern 867.640,00 0,00
Einzahlungen aus der Begebung einer Wandelanleihe 0,00 6.367.397,08
Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen -89.314,00 0,00
Rückzahlung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten -529.988,00 0,00
Auszahlungen aus Finanzierungsleasingverpflichtungen -16.953,63 -7.206,47
Transaktionskosten der Eigenkapitalaufnahme -1.718,40 0,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 16 229.665,97 6.360.190,61
Netto-Cashflow -4.314.910,84 4.024.160,31
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
am Beginn des Geschäftsjahres
22 6.030.381,94 2.006.221,63
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
zum Ende des Geschäftsjahres
22 1.715.471,10 6.030.381,94
davon Effekt von Wechselkursänderungen auf
den Bestand der in Fremdwährung gehaltenen Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente
1.808,38 3.666,05

Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Eigenkapitalveränderungsrechnung

alle Beträge in EUR Nominalkapital/
Grundkapital
Kapitalrücklage
1. Januar 2017 132.360,00 6.979.333,83
Jahresverlust 0,00 0,00
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres 0,00 0,00
31. Dezember 2017 132.360,00 6.979.333,83
Jahresverlust 0,00 0,00
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres 0,00 0,00
Eingezahltes Kapital nach Abzug von Transaktionskosten 867.640,00 -11.018,40
31. Dezember 2018 1.000.000,00 6.968.315,43

Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Kumulierte
Ergebnisse
Summe
-9.760.374,20 -2.648.680,37
-2.378.190,57 -2.378.190,57
-2.378.190,57 -2.378.190,57
12.138.564,77 5.026.870,94
-12.096.850,72 -12.096.850,72
-12.096.850,72 -12.096.850,72
0,00 856.621,60
-24.235.415,49 -16.267.100,06

Anhang zum Jahresabschluss

1. Allgemeine Informationen

Marinomed Biotech AG ("Marinomed" oder das "Unternehmen"; vormals Marinomed Biotechnologie GmbH ‒ siehe Punkt 23) ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das sich mit der Entwicklung innovativer Anti-Virus- und immunologischer Therapien auf Basis patentgeschützter Technologieplattformen beschäftigt. Das Unternehmen entwickelt Produkte zur Behandlung von Atemwegserkrankungen, die auf der innovativen Technologieplattform für virale Infektionen der Atemwege, Carragelose®, basieren. Das Unternehmen wurde im März 2006 durch eine Abspaltung von der Veterinärmedizinischen Universität Wien gegründet. Die Zentrale des Unternehmens befindet sich am Veterinärplatz 1, 1210 Wien, Österreich.

Der Vorstand hat den Jahresabschluss zum 29. April 2019 zur Veröffentlichung genehmigt.

2. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Folgenden werden die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung dieses Abschlusses angewendet wurden, dargestellt. Diese Grundsätze wurden, sofern nicht anders vermerkt, auf alle dargestellten Jahre angewandt. Die Tabellen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen enthalten.

2.1. Grundlagen der Erstellung

Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.

Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den in der EU anzuwendenden IFRS erfordert die Verwendung bestimmter wesentlicher bilanzieller Schätzungen. Demnach ist die Geschäftsleitung verpflichtet, bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens ihre Tätigkeit im Rahmen eines Ermessensspielraums auszuüben. Bereiche, die einen höheren Ermessensspielraum haben bzw. komplexer sind, oder Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen für den Abschluss wesentlich sind, sind in Punkt 4 erläutert.

Unternehmensfortführung

Das Unternehmen hat seit seiner Gründung erhebliche Verluste aus dem operativen Geschäft generiert. Da das Unternehmen ein biopharmazeutisches Unternehmen in der Forschungsphase ist, handelt es sich nicht um unerwartete, sondern geplante Verluste. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sieht eine Phase der Forschung und Entwicklung über mehrere Jahre vor, bevor entsprechende Erträge erzielt werden. Das Risiko aus Forschung und Entwicklung sowie die Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken werden im Wesentlichen durch Eigenkapitalfinanzierungen der Gesellschafter, die Förderprogramme der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG, die Forschungsprämie der österreichischen Regierung und externe Forschungsaufträge gedeckt.

Nach der Platzierung einer Wandelanleihe im Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse im Jahr 2017 in Höhe von TEUR 7.000 bereitete die Gesellschaft den Börsegang im Geschäftsjahr 2018 vor. Im Zuge eines erfolgreichen Börsegangs am 1. Februar 2019 und der am 28. Februar 2019 vollständig ausgeübten Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) wurde ein Bruttoemissionserlös von insgesamt TEUR 22.425 aus der Ausgabe neuer Aktien erzielt.

Der Gesellschaft wurde am 25. Februar 2019 von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von TEUR 15.000 gewährt, das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt ist. Dieses Venture Debt-Darlehen wird zu marktüblichen Zinssätzen verzinst. Vorbehaltlich der Erreichung bestimmter Meilensteine wird das Darlehen voraussichtlich in drei Tranchen in den Jahren 2019‒2022 an die Marinomed Biotech AG ausgereicht und in den Geschäftsjahren 2024‒2027 zurückgezahlt.

Es ist von weiteren Umsätzen aus Lizenz- und Meilensteinzahlungen aus bestehenden sowie in Verhandlung befindlichen Verträgen zur Vermarktung bestehender und zukünftiger Produkte und Technologien abhängig, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, Gewinne zu erwirtschaften.

Basierend auf den Cashflows aus dem Börsegang, dem EIB-Darlehen sowie aus zukünftigen Warenverkäufen erwartet die Geschäftsleitung jedoch, dass die Liquidität für das Unternehmen bis Ende 2020 überwiegend wahrscheinlich sichergestellt ist.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde daher unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt, wonach das Unternehmen auf absehbare Zeit seinen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und in der Lage sein wird, im normalen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren und Verbindlichkeiten zu bedienen.

2.2. Anwendung neuer und überarbeiteter Rechnungslegungsstandards (IFRS)

Neue und überarbeitete, für das laufende Jahr in Kraft getretene Standards und Interpretationen

Im laufenden Jahr hat das Unternehmen die folgenden vom IASB herausgegebenen, neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen angewendet, die für eine Berichtsperiode, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt, verpflichtend anzuwenden sind:

• IFRS 9 Finanzinstrumente (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; EU-Endorsement: 22. November 2016): IFRS 9 regelt die Klassifizierung, Bewertung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, führt neue Regeln für Sicherungsgeschäfte und ein neues Abschreibungsmodell für finanzielle Vermögenswerte ein.

IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell bei, vereinfacht es aber und legt drei primäre Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte fest: fortgeführte Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVTOCI) und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in der Gesamtergebnisrechnung (FVTPL). Die Grundlage der Klassifizierung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens und den vertraglichen Cashflow-Eigenschaften des finanziellen Vermögenswertes ab. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente müssen nach FVTPL bewertet werden, wobei zunächst ein einmaliges Wahlrecht besteht, Änderungen des beizulegenden Zeitwertes nach FVTOCI auszuweisen. IFRS 9 sieht ein neues Modell zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten (Expected Credit Loss Model) vor, welches das in IAS 39 verwendete Modell für die Wertberichtigung auf eingetretene Verluste (Incurred Loss Impairment Model) ersetzt. Für finanzielle Verbindlichkeiten ergeben sich keine Änderungen in der Klassifizierung und Bewertung, mit Ausnahme der Erfassung von Änderungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Ergebnis für finanzielle Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen wurden.

Das Unternehmen hat seine finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass IFRS 9 keine Auswirkungen auf den Abschluss zum 31. Dezember 2018 hat. Finanzielle Vermögenswerte umfassen ausschließlich Forderungen, die nach IAS 39 bisher zu fortgeführten Anschaffungskosten und nach IFRS 9 auf der gleichen Basis bewertet werden. IFRS 9 sieht ein neues Modell zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten (Expected Credit Loss Model) vor, welches das in IAS 39 verwendete Modell für die Wertberichtigung auf eingetretene Verluste (Incurred Loss Impairment Model) ersetzt. Aufgrund der Forderungsabschreibungen des Unternehmens in der Vergangenheit hat das Modell zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten jedoch keine Auswirkungen auf die Gesellschaft. Darüber hinaus ergeben sich keine Auswirkungen auf die Bilanzierung von Finanzverbindlichkeiten, da die neuen Anforderungen nur die Bilanzierung von Finanzverbindlichkeiten betreffen, die erfolgswirksam nach FVTPL bewertet werden und das Unternehmen keine Verbindlichkeiten als solche ausgewiesen hat. Auch die neuen Regelungen zu den Sicherungsgeschäften sind für das Unternehmen derzeit nicht relevant.

• IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; EU-Endorsement: 22. September 2016): IFRS 15 befasst sich mit der Erfassung von Umsatzerlösen und legt Grundsätze für die Berichterstattung an die Abschlussadressaten über Art, Höhe, Zeitpunkt und Planungsunsicherheit von Umsatzerlösen und Cashflows aus Verträgen eines Unternehmens mit Kunden fest. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn ein Kunde die Kontrolle über eine Ware oder Dienstleistung erlangt und somit die Möglichkeit hat, die Nutzung zu steuern und den Nutzen aus der Ware oder Dienstleistung zu ziehen. Der Standard ersetzt IAS 18 "Umsatzerlöse" und IAS 11 "Fertigungsaufträge" sowie die entsprechenden Interpretationen.

Das Unternehmen hat den neuen Standard zum 1. Januar 2018 nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz angewendet und diesen auf alle Verträge angewendet, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht abgeschlossen waren. Infolgedessen hat das Unternehmen die Anforderungen des IFRS 15 nicht auf die dargestellten Vergleichsperioden angewendet. Die erstmalige Anwendung von IFRS 15 hatte keine Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen des Unternehmens zum 1. Januar 2018, erforderte jedoch einige kleinere Umgliederungen in der Bilanz. Die Anwendung von IFRS 15 auf die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 hat folgende Auswirkungen:

alle Beträge in EUR 31. Dezember 2017 Anpassung
IFRS 15
1. Januar 2018
Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190.256,19 -767,45 1.189.488,74
Verbindlichkeiten
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 730.994,20 -5.000,00 725.994,20
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und
sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
607.652,92 4.232,55 611.885,47

Die in den o. g. Tabellen dargestellten Vertragsverbindlichkeiten sind in der Bilanz in der Position "Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" enthalten. Die in die Vertragsverbindlichkeiten umgegliederten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen nur Vorauszahlungen.

Erlöse aus dem Verkauf von Waren werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem die Kontrolle über die Waren auf den Kunden übergeht, in der Regel mit Lieferung der Waren. Daher hat die Anwendung von IFRS 15 keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung.

Einige Verträge über den Verkauf von Waren gewähren dem Kunden einen Nachlass für vorzeitige Zahlung, Mengenrabatte oder andere Skonti und Rabatte. Nach IFRS 15 führen solche Skonti und Rabatte zu einer variablen Gegenleistung. Die variable Gegenleistung wird bei Vertragsbeginn geschätzt und berücksichtigt, bis die damit verbundene Unsicherheit später behoben ist. Die Rabatte werden auf der Grundlage der kumulierten Erfahrungswerte nach der Erwartungswertmethode geschätzt und berücksichtigt, und die Umsatzrealisierung erfolgt nur, sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine wesentliche Umkehrung nicht eintritt. Für erwartete, an Kunden zu zahlende Mengenrabatte im Verhältnis zu den bis zum Ende der Berichtsperiode getätigten Umsätzen wird eine Erstattungsverpflichtung (enthalten in der Position "Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten") erfasst.

Da die erwarteten Rabatte bereits vor der Anwendung von IFRS 15 abgegrenzt wurden, ergibt sich keine Änderung in der Umsatzrealisierung.

Gleiches gilt grundsätzlich für Meilensteinzahlungen aus einmaligen Umsätzen, die in Lizenz- und Vertriebsverträgen vereinbart wurden. Solche Meilensteinzahlungen führen zu einer variablen Gegenleistung nach IFRS 15, die bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten wird, bis die damit verbundene Unsicherheit nachträglich behoben ist. Vor IFRS 15 wurden Erträge aus Meilensteinzahlungen erfasst, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen vom Unternehmen erfüllt wurden und die Beträge nicht erstattungsfähig waren. Der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung für solche Meilensteinzahlungen stimmt im Allgemeinen mit dem Zeitpunkt vor und nach IFRS 15 überein. Daher hatte die Anwendung von IFRS 15 keine Auswirkungen auf die Umsatzrealisierung für Meilensteinzahlungen im Abschluss zum 31. Dezember 2018.

Einige Verträge über den Verkauf von Waren sehen einen Marketingbeitrag vor, der unter bestimmten Umständen an den Kunden zu zahlen ist. Vor IFRS 15 wurde ein solcher Marketingbeitrag in der jeweiligen Periode als Aufwand erfasst. Gemäß IFRS 15 wird eine solche an einen Kunden zu zahlende Gegenleistung als Minderung des Transaktionspreises und damit des Umsatzes bilanziert, da die Zahlung an den Kunden nicht als "im Austausch für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung, die der Kunde an das Unternehmen überträgt" gilt. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Abschluss zum 31. Dezember 2018:

alle Beträge in EUR 2018
(wie berichtet)
Anpassung
IFRS 15
Ohne Anwendung
von IFRS 15
Umsatzerlöse 4.666.276,41 32.139,48 4.698.415,89
Sonstige Aufwendungen -2.908.011,59 -32.139,48 -2.940.151,07
Betriebsergebnis (EBIT) -5.140.841,70 0,00 -5.140.841,70

Für Umsatzerlöse aus der Lizenzierung von geistigem Eigentum bietet IFRS 15 spezifische Anwendungsleitlinien, die sich vom Bilanzierungsmodell für andere versprochene Leistungen unterscheiden. Danach gewährt eine Lizenz entweder ein Recht auf Zugang zum geistigen Eigentum des Unternehmens während des Lizenzzeitraums, was dazu führt, dass Umsätze im Laufe der Zeit realisiert werden, oder ein Recht, das geistige Eigentum des Unternehmens in seiner zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung bestehenden Form zu nutzen, was dazu führt, dass Umsätze zu einem Zeitpunkt erfasst werden. Die bestehenden Lizenzverträge der Gesellschaft sehen nutzungsrechtliche Lizenzen vor.

Die Umsatzrealisierung von Lizenzverträgen folgt nach IFRS 15 den gleichen Grundsätzen wie die Bilanzierungsund Bewertungsmethode der Gesellschaft nach IAS 18. Daher hatte die Anwendung von IFRS 15 keine Auswirkungen auf die Umsatzrealisierung von Lizenzverträgen im Abschluss zum 31. Dezember 2018.

Mehrere andere Änderungen und Interpretationen sind erstmals im Jahr 2018 anzuwenden, haben aber keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Gesellschaft.

Neue und überarbeitete Standards und Interpretationen, die veröffentlicht,

aber noch nicht in Kraft getreten sind

Bestimmte neue Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden veröffentlicht, die zum 31. Dezember 2018 nicht verpflichtend anzuwenden sind und vom Unternehmen nicht vorzeitig angewendet wurden. Die Beurteilung des Unternehmens zu den Auswirkungen dieser neuen Standards und Interpretationen werden im Folgenden dargestellt:

• IFRS 16 Leasingverhältnisse (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; EU-Endorsement: 31. Oktober 2017): IFRS 16 legt fest, wie Leasingverhältnisse bilanziert, bewertet, darzustellen und offenzulegen sind. Der Standard sieht ein einheitliches Bilanzierungsmodell für den Leasingnehmer vor, wonach der Leasingnehmer für alle Leasingverträge einen Vermögenswert (das Recht, den Leasinggegenstand zu nutzen) und eine Finanzverbindlichkeit anzusetzen hat, es sei denn, der Leasingvertrag sieht eine Laufzeit von zwölf Monaten oder einen kürzeren Zeitraum vor, oder der zugrundeliegende Vermögenswert hat einen geringen Wert. Leasingnehmer sind verpflichtet, den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für den nutzungsberechtigten Vermögenswert getrennt zu erfassen.

Leasingnehmer sind auch verpflichtet, die Leasingverbindlichkeit bei Eintritt bestimmter Ereignisse neu zu bewerten (z. B. Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderung der zukünftigen Leasingzahlungen infolge einer Änderung eines Index oder eines Satzes, der zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendet wird). Der Leasingnehmer wird in der Regel den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit als Anpassung des nutzungsberechtigten Vermögenswertes erfassen.

Die Leasinggeber klassifizieren Leasingverhältnisse weiterhin als operatives Leasing oder Finanzierungsleasing, wobei der Ansatz gemäß IFRS 16 zur Bilanzierung als Leasinggeber im Wesentlichen unverändert gegenüber seinem Vorgänger IAS 17 ist.

Das Unternehmen wird den Standard ab dem Zeitpunkt seiner verbindlichen Anwendung am 1. Januar 2019 anwenden. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Ansatz zum vereinfachten Übergang anzuwenden und wird die Vergleichswerte für das Jahr vor der Erstanwendung nicht anpassen. Alle Vermögenswerte mit Nutzungsrecht werden zum Zeitpunkt der Übernahme mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit bewertet (angepasst um etwaige vorausbezahlte oder abgegrenzte Leasingkosten). Bei Leasingverträgen, die gemäß IAS 17 als Finanzierungsleasing klassifiziert wurden, werden die zuvor angesetzten Salden aus Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten im Jahr 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

Zum Bilanzstichtag besteht eine Operating-Leasing-Verpflichtung des Unternehmens mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Nutzung von Geschäfts- und Forschungsräumen (siehe Punkt 32). Eine vorläufige Einschätzung zeigt, dass das Unternehmen ab dem 1. Januar 2019 einen Vermögenswert mit Nutzungsrecht in Höhe von rund TEUR 119 und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit aus diesem Leasingvertrag bilanzieren wird. Die Auswirkungen auf das Ergebnis sind die Reduzierung der sonstigen Aufwendungen um ca. TEUR 87, die Erhöhung der Abschreibungen um ca. TEUR 79 und die Erhöhung der Zinsaufwendungen um ca. TEUR 11.

Es gibt keine weiteren IFRS- oder IFRIC-Interpretationen, die noch nicht in Kraft getreten sind und von denen erwartet wird, dass sie einen wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen in der laufenden oder zukünftigen Berichtsperiode und auf absehbare zukünftige Transaktionen haben werden.

2.3. Segmentberichterstattung

Im Jahr 2018 weist das Unternehmen auf Basis der Unternehmensplattformen die beiden operativen Geschäftssegmente Carragelose und Marinosolv aus. Carragelose bündelt Aktivitäten aus bereits vertriebenen Produkten sowie Forschung und Entwicklung neuer Produkte auf Basis der Carragelose®-Technologie. Marinosolv erwirtschaftet noch keine Umsätze, soll jedoch in Zukunft dazu beitragen. Die übrigen Aktivitäten, die nicht Carragelose oder Marinosolv zugeordnet werden können, werden als "Corporate" ausgewiesen.

Die Carragelose®-haltigen Produkte mit einzigartigen antiviralen Eigenschaften zielen auf Virusinfektionen der Atemwege von mehr als 200 verschiedenen Virusstämmen ab. Marinomed hat mit seinem antiviralen Nasenspray gegen Erkältungen, das 2008 auf den Markt gebracht wurde, eine Marktvalidierung erreicht. Für bestimmte Produkte (abschwellendes Nasenspray für Medizinprodukte) gilt der Patentschutz bis 2036. Es gelang dem Unternehmen, Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen für verschiedene Produkte mit OTC-Geschäftspartnern (frei verkäufliche oder rezeptfreie Medikamente) in Ländern fast weltweit abzuschließen.

Marinosolv® ist eine innovative Technologieplattform, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung. Derzeit befinden sich zwei Produkte in der Entwicklung, die auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv) und der Augen (Tacrosolv) abzielen. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, die sich derzeit in der Nationalisierungsphase nach der PCT-Phase (Patent Cooperation Treaty) befindet. Je nach Wirkstoff sind die Produkte entweder OTC (rezeptfrei) oder Rx (verschreibungspflichtig).

Allgemeine Informationen zu Umsatzerlösen aus dem Carragelose-Geschäftssegment sind im Abschnitt "Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Kategorien und geografischen Regionen" enthalten.

Das Berichtsformat wurde aus dem internen Berichtswesen des Unternehmens abgeleitet. Die IFRS-Segmentinformationen werden der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt.

Im Folgenden werden die Umsatzerlöse, das Betriebsergebnis (EBIT) und bestimmte andere Ergebnisinformationen sowie das Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach berichteten Segmenten analysiert.

Geschäftsjahr 31. Dezember 2017
alle Beträge in TEUR
Carragelose Marinosolv Corporate Summe
Summe Umsatzerlöse 4.811,0 0,0 0,0 4.811,0
davon Verkauf von Handelswaren 4.585,4 0,0 0,0 4.585,4
Umsatzkosten -3.419,8 0,0 0,0 -3,419,8
Auftragsforschung -187,8 -84,6 0,0 -272,4
Personalaufwand -482,2 -785,5 -505,5 -1.773,2
Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen -614,0 -219,9 -432,3 -1.266,3
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen
-132,0 -33,1 -37,5 -202,6
Einmalige Posten 0,0 0,0 485,2 485,2
Betriebsergebnis (EBIT) -24,9 -1.123,1 -490,1 -1.638,0
Geschäftsjahr 31. Dezember 2018
Summe Umsatzerlöse 4.666,3 0,0 0,0 4.666,3
davon Verkauf von Handelswaren 4.416,4 0,0 0,0 4.416,4
Umsatzkosten -3.285,4 0,0 0,0 -3.285,4
Auftragsforschung -168,9 -759,1 0,0 -928,0
Personalaufwand -693,8 -792,3 -1.030,4 -2.516,5
Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen -604,4 -122,4 -597,8 -1.324,6
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen
-138,8 -27,3 -70,7 -236,8
Einmalige Posten 0,0 0,0 -1.515,8 -1.515,8
Betriebsergebnis (EBIT) -225,0 -1.701,1 -3.214,8 -5.140,8

Zusätzliche Informationen zu den Kennzahlen des Jahres 2017

Die Position "Umsatzkosten" beinhaltet Aufwendungen für Handelswaren und regelmäßige lieferbezogene Kosten (ohne Sonderbelastungen) im Zusammenhang mit dem "Verkauf von Handelswaren" und stellt einen Teil, jedoch nicht die Gesamthöhe der GuV-Position "Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen" dar.

Von Dritten erbrachte Forschungsleistungen werden als "Auftragsforschung" bezeichnet.

Die Position "Personalaufwand" beinhaltet den gesamten Personalaufwand des Unternehmens.

Die Position "Übrige sonstige Aufwendungen" umfasst Dienstleistungs- und sonstige Aufwendungen wie z. B. Beratungskosten, Kosten für den legalen Hersteller, Aufwendungen für Patente, Aufsichtsratsvergütungen, Standort- und Wartungskosten, Reise- und Repräsentationskosten, Laborverbrauchsmaterial, Marketingaufwendungen etc.

Die Position "Übrige sonstige Erträge" bezieht sich hauptsächlich auf die Forschungsprämie.

"Einmalige Posten" beinhalten Erträge aus der Umwandlung von Darlehen in nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von TEUR 563,3 sowie Aufwendungen in Verbindung mit der Rechtsformänderung des Unternehmens in Höhe von TEUR 78,1.

Zusätzliche Informationen zu den Kennzahlen des Jahres 2018

Die allgemeinen Erläuterungen zu den Positionen "Umsatzkosten", "Auftragsforschung", "Personalaufwand" und "Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen" für das Geschäftsjahr 2017 gelten auch für 2018.

"Einmalige Posten" beinhalten Erträge aus der Umwandlung von Darlehen in nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von TEUR 350,5 sowie Aufwendungen in Verbindung mit dem Börsegang des Unternehmens in Höhe von TEUR 1.866,3.

Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Kategorien und geografischen Regionen

Umsatzerlöse beinhalten die Produkte für Nase und Hals auf Basis der Carragelose®-Technologie. Die sonstigen Erlöse betreffen Lizenzerlöse und verschiedene sonstige Leistungen. Die geografische Aufteilung basiert auf den Vertriebsmärkten.

Geschäftsjahr 2017
alle Beträge in TEUR
Umsatzerlöse Sonstige
Erlöse
Summe
Umsatzerlöse
Österreich 11,7 73,7 85,4
Sonstige europäische Länder 3.080,9 34,7 3.115,6
Drittländer 1.492,8 117,2 1.610,0
Summe 4.585,4 225,6 4.811,0
Geschäftsjahr 2018
Österreich 74,8 85,4 160,3
Sonstige europäische Länder 2.082,8 62,1 2.144,9
Drittländer 2.258,7 102,4 2.361,1
Summe 4.416,4 249,9 4.666,3

Zwischen 10 und 20 % des Gesamtumsatzes wurden in den Jahren 2017 und 2018 auf dem iranischen Markt erzielt. Darüber hinaus trugen Australien und Deutschland 2018 mit jeweils 10‒20 % zum Gesamtumsatz bei.

Langfristige Vermögenswerte

Langfristige Vermögenswerte sind vollständig Österreich, dem Standort von Marinomed in den Jahren 2018 und 2017, zuzuordnen.

Wesentliche Kunden

Für diese Aufstellung gelten Kunden, die mehr als 10 % des Gesamtumsatzes ausmachen, als wesentliche Kunden. Insgesamt entfallen rund 62 % des Umsatzes (TEUR 2.910,7) des Unternehmens im Jahr 2018 auf vier Kunden (2017: TEUR 4.054,6/84 %):

Geschäftsjahr 2017
alle Beträge in TEUR
Summe
Umsatzerlöse
% Geschäftsjahr 2018
alle Beträge in TEUR
Summe
Umsatzerlöse
%
Top 1 1.598,3 33 % Top 1 1.653,3 35 %
Top 2 982,0 20 % Top 2 765,7 16 %
Top 3 841,8 17 % Top 3 491,8 11 %
Top 4 632,5 13 %
Total 4.054,6 84 % Total 2.910,7 62 %

Segment Carragelose

2.4. Umrechnung von Fremdwährungen

Funktionale Währung und Berichtswährung

Die im Abschluss des Unternehmens enthaltenen Positionen werden mit der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem es tätig ist (der funktionalen Währung), bewertet. Der Abschluss wird in Euro vorgelegt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Unternehmens ist.

Fremdwährungstransaktionen und Salden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses des Unternehmens werden Transaktionen in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Unternehmens (Fremdwährungen) zu den am Tag der Transaktion geltenden Wechselkursen erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abwicklung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von auf Fremdwährung lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Jahresendkursen werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst (siehe auch Punkt 7).

2.5. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Dieser Abschluss wird auf Basis historischer Anschaffungskosten erstellt, mit Ausnahme bestimmter Posten, wie z. B. Finanzanlagen nach FVTPL und Finanzanlagen nach FVTOCI, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. In der Gesamtergebnisrechnung und in der Bilanz werden einzelne Posten aus Gründen der Klarheit oder Unwesentlichkeit zusammengefasst. Gemäß IAS 1 werden die Vermögenswerte und Schulden nach Fristigkeit gegliedert. Sie werden als kurzfristig eingestuft, wenn die Laufzeit bis zu einem Jahr beträgt, andernfalls werden sie als langfristig eingestuft.

2.6. Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Kontrolle über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird, und zwar in Höhe der Gegenleistung, auf die das Unternehmen im Austausch für diese Waren oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch hat. Die Umsatzerlöse werden netto (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen und um geschätzte Kundenreklamationen, Rabatte und ähnliche Vergütungen gekürzt.

Verkauf von Handelswaren

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Kontrolle über die Waren auf den Kunden übergegangen ist.

Einige Verträge über den Verkauf von Waren gewähren dem Kunden einen Nachlass für vorzeitige Zahlung, Mengenrabatte oder andere Skonti und Rabatte. Nach IFRS 15 führen solche Skonti und Rabatte zu einer variablen Gegenleistung. Die variable Gegenleistung wird bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten, bis die damit verbundene Unsicherheit später behoben ist. Die Rabatte werden auf der Grundlage der kumulierten Erfahrungswerte nach der Erwartungswertmethode geschätzt und berücksichtigt und die Umsatzrealisierung erfolgt nur, sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine wesentliche Umsatzkorrektur nicht eintritt. Für erwartete, an Kunden zu zahlende Mengenrabatte im Verhältnis zu den bis zum Ende der Berichtsperiode getätigten Umsätzen wird eine Erstattungsverpflichtung (enthalten in der Position "Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten") erfasst. Es ist davon auszugehen, dass hierin kein Finanzierungselement enthalten ist, da die Verkäufe regelmäßig mit einer Kreditdauer von 30 bis max. 75 Tagen nach dem letzten Tag des Monats, der auf die Ausstellung der Rechnung folgt, erfolgen.

Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird bei Lieferung der Waren erfasst, da dies der Zeitpunkt ist, zu dem die Gegenleistung vorbehaltlos ist, da vor Fälligkeit der Zahlung nur der Zeitablauf erforderlich ist.

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung, Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden zu übertragen, für die das Unternehmen vom Kunden eine Gegenleistung erhalten hat (oder eine Gegenleistung fällig ist). Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung erfolgt oder die Zahlung fällig ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlös erfasst, wenn das Unternehmen den Vertrag erfüllt.

Lizenzerlöse

Für Umsatzerlöse aus der Lizenzierung von geistigem Eigentum bietet IFRS 15 spezifische Anwendungsleitlinien, die sich vom Bilanzierungsmodell für andere zugesagte Leistungen unterscheiden. Danach gewährt eine Lizenz entweder ein Recht auf Zugang zum geistigen Eigentum des Unternehmens während des Lizenzzeitraums, was dazu führt, dass Umsätze im Laufe der Zeit realisiert werden, oder ein Recht, das geistige Eigentum des Unternehmens in seiner zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung bestehenden Form zu nutzen, was dazu führt, dass Umsätze zu einem Zeitpunkt erfasst werden. Die bestehenden Lizenzverträge der Gesellschaft sehen nutzungsrechtliche Lizenzen vor. Somit wird der Umsatz erfasst, wenn die Lizenz dem Kunden in Übereinstimmung mit dem Inhalt der jeweiligen Vereinbarung gewährt wird. Für Meilensteinzahlungen, die in Lizenzvereinbarungen vereinbart wurden, lesen Sie bitte den Abschnitt "Meilensteinzahlungen".

Das Unternehmen wendet die Ausnahmeregelung für umsatz- oder nutzungsabhängige Lizenzgebühren an, die sie im Austausch für Lizenzen an geistigem Eigentum erhält. Dementsprechend wird der Umsatzerlös erst bei Eintritt des späteren der folgenden Ereignisse erfasst: a) der nachfolgende Verkauf oder die nachfolgende Nutzung ist erfüllt; und b) die Leistungsverpflichtung, der ein Teil oder die gesamte umsatz- oder nutzungsabhängige Lizenzgebühr zugeordnet wurde, erfüllt (oder teilweise erfüllt) wurde. Folglich sind Lizenzgebühren erst dann im Kaufpreis enthalten, wenn der Kunde Verkäufe tätigt, unabhängig davon, ob das Unternehmen über Erfahrung für Vorhersagen aus ähnlichen Vereinbarungen verfügt oder nicht.

Meilensteinzahlungen

Meilensteinzahlungen aus einmaligen Erträgen, die in Lizenz- und Vertriebsverträgen vereinbart wurden, führen gemäß IFRS 15 zu einer variablen Gegenleistung, die bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten wird, bis die damit verbundene Unsicherheit nachträglich behoben ist. Erträge aus Meilensteinzahlungen werden daher nur in dem Umfang erfasst, in dem es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer deutlichen Umkehrung kommt; dies ist grundsätzlich der Fall, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen von der Gesellschaft erfüllt werden und die Beträge nicht erstattungsfähig sind.

Meilensteinzahlungen in Bezug auf "Umsatzmeilensteine" können entstehen, wenn der Kunde eine (jährliche) Umsatzschwelle erreicht. Das Unternehmen kommt zu dem Schluss, dass es sich bei diesen Meilensteinen im Wesentlichen um umsatzabhängige Lizenzgebühren handelt, da sie nur dann fällig werden, wenn die zugrundeliegenden Umsätze getätigt werden. Somit werden die Umsätze für diese Meilensteine gemäß der Ausnahmereglung für Lizenzgebühren erfasst, wenn die jährliche Umsatzschwelle erreicht wird.

2.7. Förderungen

Die Position Förderungen beinhaltet (a) von der FFG und der Wirtschaftsagentur Wien (WAW) erhaltene Förderungen, (b) die Forschungsprämie von der österreichischen Regierung, und (c) den Zinsvorteil aus öffentlichen Darlehen gemäß IAS 20.10A. Für weitere Informationen zu allen Arten von Förderungen wird auf Punkt 6 verwiesen.

Die von der FFG und WAW gewährten Förderungen wurden zur Unterstützung spezifischer Forschungsprojekte verwendet und werden entsprechend dem Fortschritt des jeweiligen Projektes verbucht. Darüber hinaus können Förderungen aus der Umwandlung von Darlehen in nicht rückzahlbare Förderungen resultieren. Die Forschungsprämie wird mit 14,0 % (2017: 12,0 %) einer individuell gebildeten Forschungs- und Entwicklungskostenbasis errechnet. Sie wird in dem Umfang erfasst, in dem die Forschungs- und Entwicklungskosten angefallen sind. Förderungen sind nicht rückzahlbar, solange die Bedingungen für die Förderungen erfüllt sind. Das Unternehmen hielt und hält die Bedingungen der Förderungen und alle dazugehörigen Vorschriften in vollem Umfang ein. Sollte in Zukunft die Erfüllung der Verpflichtungen nicht vollständig gewährleistet werden können, werden alle damit verbundenen Eventualverbindlichkeiten gemäß IAS 37 behandelt.

Gemäß IAS 20.10A wird der Vorteil eines öffentlichen Darlehens zu unter dem Marktzins liegenden Konditionen als Zuwendung der öffentlichen Hand behandelt. Der Nutzen aus der Differenz zwischen dem Marktzinssatz und dem von der staatlichen Organisation berechneten Zinssatz bemisst sich als Differenz zwischen dem nach IFRS 9 (bisher IAS 39) ermittelten Buchwert des Darlehens und dem erhaltenen Zufluss. Diese Leistung wird abgegrenzt (erfasst in der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" (siehe Punkt 29)) und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten gemäß IAS 20.10A erfolgswirksam erfasst. Weitere Informationen zum Marktzinssatz und zu den Nominalzinssätzen der öffentlichen Darlehen finden sich unter Punkt 25. Die Bilanzierung und Bewertung des Darlehens erfolgt gemäß IFRS 9.

2.8. Leasingverhältnisse

Leasing von Sachanlagen, bei denen das Unternehmen als Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen trägt, werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Finanzierungsleasingverhältnisse werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes oder, falls dieser niedriger ist, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Die entsprechenden Mietverpflichtungen, abzüglich Finanzierungskosten, sind in den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten. Jede Leasingrate wird in eine Tilgungskomponente und eine Zinskomponente aufgeteilt. Die Finanzierungskosten werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, sodass für jede Periode ein konstanter, periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit aufgewendet wird. Das im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen erworbene Sachanlagevermögen wird über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder über den kürzeren Zeitraum von Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben, wenn keine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses das Eigentum erhält.

Ein operatives Leasingverhältnis ist von einem Finanzierungsleasingverhältnis zu unterscheiden. Zahlungen des Unternehmens aus operativen Leasingverhältnissen, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit den Mietverträgen für die Räumlichkeiten in Österreich anfallen, werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst.

2.9. Dividendenausschüttung

Das Unternehmen hat bislang keine Dividende gezahlt. Die Dividendenausschüttung an die Gesellschafter des Unternehmens ist in der Periode, in der die Dividende von den Gesellschaftern des Unternehmens genehmigt wird, als Verbindlichkeit im Abschluss des Unternehmens zu erfassen.

2.10. Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis, Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Abschläge auf den Anschaffungspreis.

Nachträgliche Kosten werden in den Buchwert des Vermögenswerts einbezogen oder gegebenenfalls als separater Vermögenswert erfasst, jedoch nur dann, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts verlässlich ermittelt werden können. Der Buchwert des ersetzten Teils wird ausgebucht. Alle anderen Reparatur- und Instandhaltungskosten werden in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

Die Abschreibung der Vermögenswerte erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei der Berechnung der geschätzten Nutzungsdauer wurde die wirtschaftliche und technische Lebenserwartung berücksichtigt. Die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlagen ist in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 wie folgt: 2‒5 Jahre für IT-Geräte, 2‒8 Jahre für Laborgeräte und 4‒10 Jahre für sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Wenn Vermögenswerte verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird die Differenz zwischen dem Nettoerlös und dem Nettobuchwert des Vermögenswerts als sonstige Gewinne (Verluste) erfasst.

2.11. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene Lizenzen für Computersoftware werden auf Basis der Kosten für den Erwerb und die Inbetriebnahme der Software aktiviert. Diese Kosten werden in den Jahren 2017 und 2018 linear über die geschätzte Nutzungsdauer (3‒5 Jahre) abgeschrieben.

2.12. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (IAS 38)

Forschungskosten werden als Kosten definiert, die für aktuelle oder geplante Aktivitäten mit der Aussicht, neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen, anfallen. Entwicklungskosten werden definiert als Kosten für die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Fachwissen auf die Produktion, Produktionsmethoden, Dienstleistungen oder Handelswaren, die vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung entstehen.

Sämtliche Forschungskosten werden als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen für ein einzelnes Projekt werden als immaterieller Vermögenswert erfasst, wenn das Unternehmen Folgendes nachweisen kann:

  • Es ist technisch möglich, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen, sodass er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung steht;
  • die Geschäftsleitung beabsichtigt, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu veräußern;
  • das Unternehmen ist fähig, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;
  • es kann nachgewiesen werden, wie der immaterielle Vermögenswert einen wahrscheinlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen generieren wird;
  • es stehen angemessene technische, finanzielle und/oder andere Ressourcen zur Verfügung, um die Entwicklung abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; und
  • die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben können verlässlich bewertet werden.

Der erstmalig erfasste Betrag für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte ist die Summe der direkt zurechenbaren Kosten, die ab dem Zeitpunkt anfallen, an dem der immaterielle Vermögenswert erstmals die oben genannten Ansatzkriterien erfüllt. Soweit keine selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte erfasst werden können, werden Entwicklungskosten in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen auf der gleichen Basis wie separat erworbene immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Abschreibung des Vermögenswerts beginnt, wenn die Entwicklung abgeschlossen ist und der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung erfolgt linear über den Zeitraum des erwarteten zukünftigen Nutzens.

2.13. Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte

Vermögenswerte, die einer Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder geänderte Rahmenbedingungen darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Eine Wertminderung wird mit dem Betrag erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die es separat identifizierbare Cashflows gibt (Zahlungsmittel generierende Einheiten). Im Wert geminderte, nicht finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf eine mögliche Wertaufholung überprüft. Im Berichtszeitraum wurden keine Ereignisse festgestellt, die den Wert eines Vermögenswertes wesentlich reduziert hätten, sodass keine Wertminderung für erforderlich gehalten wird.

2.14. Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Anschaffungskosten der erworbenen Vorräte (Handelswaren) werden nach ihrer spezifischen Identifizierung zugeordnet und beinhalten die Anschaffungskosten nach Abzug von Rabatten und Skonti. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Verkaufskosten dar.

2.15. Finanzinstrumente

Finanzinstrumente und finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird.

Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten, die dem Erwerb oder der Ausgabe von Finanzinstrumenten (mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) direkt zugerechnet werden können, werden beim erstmaligen Ansatz dem beizulegenden Zeitwert des Finanzinstruments hinzugefügt oder von diesem abgezogen. Transaktionskosten, die dem Erwerb von Finanzinstrumenten, die nach FVTPL bewertet werden, direkt zurechenbar sind, werden sofort erfolgswirksam im Finanzertrag oder Finanzaufwand erfasst.

2.16. Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert, ob sie in der Folge zu (a) fortgeführten Anschaffungskosten, (b) nach FVTOCI oder (c) nach FVTPL bewertet werden. Die Klassifizierung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte und den vertraglichen Bedingungen der Cashflows ab.

Damit ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert nach FVTOCI bewertet werden kann, muss dieser Cashflows auslösen, die ausschließlich Zahlungen von Kapital und Zinsen ("solely payments of principal and interest"; SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag sind. Diese Bewertung wird als SPPI-Test bezeichnet und ist für jedes Finanzinstrument einzeln vorzunehmen.

Das Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung von finanziellen Vermögenswerten bezieht sich darauf, wie es seine finanziellen Vermögenswerte verwaltet, um Cashflows zu generieren. Das Geschäftsmodell bestimmt, ob die Cashflows in erster Linie aus der Einnahme vertraglicher Cashflows, dem Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder beidem resultieren.

Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung von Vermögenswerten innerhalb eines Zeitrahmens erfordern, der durch Vorschriften oder Regelungen am Markt festgelegt wurde (marktübliches Geschäft), werden am Handelstag, d. h. dem Tag, an dem sich das Unternehmen zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet, erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten sind derzeit die einzige für das Unternehmen relevante Kategorie und beinhalten finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, wobei diese Cashflows ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen darstellen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Sie sind im Umlaufvermögen enthalten, mit Ausnahme von Positionen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode, die als langfristige Vermögenswerte klassifiziert werden.

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten werden in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und unterliegen einer Wertminderung. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Das Unternehmen verfügt derzeit weder über zum beizulegenden Zeitwert nach FVTOCI noch zum beizulegenden Zeitwert nach FVTPL bewertete finanzielle Vermögenswerte.

2.17. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden als Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten klassifiziert und können andere kurzfristige hochliquide Kapitalanlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten enthalten. Sie werden mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Zahlungsmittel, die nicht für den sofortigen und allgemeinen Gebrauch des Unternehmens zur Verfügung stehen, sind nicht in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthalten, sondern werden in der Bilanz als separater Vermögenswert (Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung) ausgewiesen.

2.18. Klassifizierung als Fremd- oder Eigenkapital

Vom Unternehmen ausgegebene Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen und der Definition einer Finanzverbindlichkeit und eines Eigenkapitalinstruments entweder als Finanzverbindlichkeiten oder als Eigenkapital klassifiziert.

Eigenkapitalinstrument

Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der ein dauerhaftes Recht an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Verbindlichkeiten nachweist. Vom Unternehmen ausgegebene Eigenkapitalinstrumente werden auf Basis der erhaltenen Zuflüssen abzüglich direkter Transaktionskosten bilanziert.

Hybride Finanzinstrumente

Hybride Finanzinstrumente haben aus Sicht des Emittenten sowohl eine Fremd- als auch eine Eigenkapitalkomponente. Die Bestandteile der vom Unternehmen ausgegebenen hybriden Instrumente werden entsprechend ihrer Substanz getrennt als finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapital klassifiziert, basierend auf den jeweiligen Definitionen von Verbindlichkeit und Eigenkapital. Die Trennung erfolgt bei Ausgabe und wird nicht für spätere Änderungen von Marktzinssätzen, Anteilspreisen oder anderen Ereignissen angepasst.

Im Jahr 2015 gewährten einige Gesellschafter dem Unternehmen Gesellschafterdarlehen (siehe Punkt 25). Die Gesellschafterdarlehen werden unter dem Marktzins verzinst. Sie werden am Ende der Laufzeit in bar zurückgezahlt. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, die Umwandlung der Darlehen in nicht rückzahlbare Einlagen zu verlangen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und die Hauptversammlung mit mindestens 80 % der abgegebenen Stimmen zustimmt.

Das Unternehmen hat eine unvermeidbare Verpflichtung, den ausstehenden Betrag jährlich zu verzinsen. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit. Das Darlehen kann zwar in eine Gesellschaftereinlage umgewandelt werden, dies liegt jedoch nicht im alleinigen Ermessen des Unternehmens. Dementsprechend stellen die Gesellschafterdarlehen eine finanzielle Verbindlichkeit dar, die zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird.

Aufgrund der Tatsache, dass der Zinssatz in den Darlehensverträgen unter dem Marktzins liegt, wurde der Marktzins (geschätzt auf 15 % p.a. im Jahr 2015 und den Folgejahren, siehe Punkt 25) bei der Berechnung des Zeitwerts der Darlehen zu Beginn berücksichtigt. Der Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den erhaltenen Beträgen wird direkt im Eigenkapital erfasst. Grund hierfür ist, dass im Wesentlichen die Gesellschafter dem Unternehmen eine zinsbegünstigte Finanzierung zur Verfügung gestellt haben.

Transaktionskosten, die sich auf die Ausgabe von Gesellschafterdarlehen beziehen, werden im Verhältnis zu den Bruttozuflüssen auf die Fremd- und Eigenkapitalkomponente verteilt. Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Eigenkapitalkomponente werden direkt im Eigenkapital erfasst. Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Fremdkapitalkomponente werden vom Buchwert der Fremdkapitalkomponente abgezogen und über die Laufzeit der Gesellschafterdarlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgeschrieben.

2.19. Finanzverbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert, ob sie in der Folge zu (a) fortgeführten Anschaffungskosten oder (b) nach FVTPL bewertet werden und umfassen die Wandelanleihe, Darlehen, stille Beteiligungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, wie nachfolgend näher beschrieben.

Finanzielle Verbindlichkeiten nach FVTPL

Finanzverbindlichkeiten werden nach FVTPL bewertet, wenn die Finanzverbindlichkeit (i) eine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss ist, (ii) zu Handelszwecken gehalten wird oder (iii) als FVTPL definiert ist.

Finanzverbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie zum Zwecke des kurzfristigen Rückkaufs entstehen. Diese Kategorie umfasst auch vom Unternehmen abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen im Sinne von IFRS 9 ausgewiesen sind. Getrennte, eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten ausgewiesen, es sei denn, sie werden als wirksame Sicherungsinstrumente ausgewiesen.

Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Das Recht zur Wandlung in Eigenkapital aus der Wandelanleihe (siehe Punkt 27), das in der Bilanz unter der Position "Sonstige Finanzverbindlichkeiten" ausgewiesen wird, wird als eingebettetes Derivat der Anleihe eingestuft und vom Hauptvertrag getrennt (zu Handelszwecken gehaltene Derivate gemäß IFRS 9 Anhang A/bisher IAS 39.9). Der beizulegende Zeitwert des optionalen derivativen Instruments wurde als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden Instruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags gemäß IAS 39.13 im Jahr 2017 berechnet. Zum 31. Dezember 2018 wurde der Marktwert des Eigenkapitalwandlungsrechts gemäß IFRS 9.4.3.3 individuell ermittelt (siehe Punkt 2.20 und Punkt 4.3).

Finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als FVTPL designiert werden, werden zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und nur dann als solche designiert, wenn die Kriterien des IFRS 9 erfüllt sind. Das Unternehmen hat derzeit keine finanzielle Verbindlichkeit als FVTPL designiert.

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

Finanzielle Verbindlichkeiten, die (i) keine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss sind, (ii) nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder (iii) nicht als FVTPL ausgewiesen sind, werden in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode ausgewiesen.

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer Finanzverbindlichkeit und zur Verteilung des Zinsaufwands auf die jeweilige Periode. Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, der die geschätzten zukünftigen Barzahlungen (einschließlich aller gezahlten oder erhaltenen Gebühren und Punkte, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes, der Transaktionskosten und anderer Prämien oder Rabatte bilden) über die erwartete Laufzeit der finanziellen Verbindlichkeit oder (gegebenenfalls) einen kürzeren Zeitraum auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit genau abzinst.

Diese Kategorie gilt grundsätzlich für verzinsliche Darlehen und Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten.

Das Unternehmen hat für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte Darlehen von verschiedenen staatlichen Stellen erhalten, die in der Bilanz unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen sind. Diese Darlehen werden unter dem Marktzinssatz verzinst. Der Differenzbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert wird gemäß IAS 20.10A als Förderung behandelt (für weitere Einzelheiten siehe Punkt 2.7). Die Bilanzierung und Bewertung der Darlehen erfolgt nach IFRS 9.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen zur Zahlung von Gütern oder Dienstleistungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von Lieferanten erworben wurden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn die Zahlung innerhalb eines Jahres oder früher fällig ist. Anderenfalls werden sie als langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Es besteht eine Verpflichtung, an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) bei Eintritt bestimmter künftiger Ereignisse einen festgelegten Betrag zu zahlen, d. h. eine Erstemission oder der Verkauf von mehr als 25 % der Anteile an Marinomed an einen strategischen Investor (siehe Punkt 27). Dabei handelt es sich um eine Finanzverbindlichkeit, die zunächst zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode zu bilanzieren ist. Etwaige Anpassungen der zugrunde liegenden Cashflow-Prognosen und Wahrscheinlichkeiten solcher Ereignisse werden berücksichtigt, wobei Schwankungen gemäß IFRS 9 B5.4.6 (bisher IAS 39 AG 8) in den Positionen Finanzerträge bzw. Finanzaufwendungen erfasst werden.

2.20. Wandelanleihe

Das Unternehmen hat am 14. Juli 2017 eine Pre-IPO-Wandelanleihe mit einer Verzinsung von 4,0 % begeben. Diese Anleihe ist an der Wiener Börse unter der ISIN AT0000A1WD52 notiert. Die Anleihe hat ein bedingtes Wandlungsrecht, wonach die Anleihegläubiger das Recht haben, ihren gesamten Anspruch bei Durchführung eines qualifizierten Börsegangs (QPO) in Stammaktien des Unternehmens umzuwandeln.

Die Wandelanleihe stellt zwei Finanzinstrumente dar: ein verzinsliches Darlehen und eine Option in Form eines Eigenkapital-Wandlungsrechts für die Inhaber dieser Instrumente. Das Darlehensmerkmal des Vertrags stellt ein Basis-Schuldinstrument dar, das zunächst gemäß IFRS 9.5.1.1 (bisher IAS 39.43) zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der angefallenen Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert wird.

Das Darlehen beinhaltet zudem die bedingte Zahlung einer Prämie im Falle eines Unternehmensverkaufs und/oder einer Lizenzzahlung, die eine Finanzverbindlichkeit mit einer bedingten Erfüllungsregelung darstellt. Etwaige Anpassungen der zugrundeliegenden Cashflow-Prognosen und -Wahrscheinlichkeiten solcher Prämien werden berücksichtigt, wobei Schwankungen gemäß IFRS 9 B5.4.6 (bisher IAS 39 AG 8) in den Positionen Finanzerträge bzw. Finanzaufwendungen erfasst werden.

Aufgrund der Tatsache, dass der Wandlungspreis nicht festgelegt ist, sondern von zukünftigen Entwicklungen abhängt, wird das Eigenkapitalwandlungsrecht als Finanzverbindlichkeit im Sinne des IAS 32 angesehen. Das Wandlungsrecht stellt ein eingebettetes Derivat dar, das vom Schuldinstrument getrennt und zu Beginn und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wird, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam im Finanzergebnis in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden.

Bei der erstmaligen Erfassung wurde der beizulegende Zeitwert des Schuldinstruments (Darlehens) unter Verwendung eines Marktzinssatzes von 15 % p.a. geschätzt. Der beizulegende Zeitwert des eingebetteten Derivats (Eigenkapitalwandlungsrecht) resultiert aus der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden (zusammengesetzten) Instruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags gemäß IAS 39.13 in 2017. Zum 31. Dezember 2018 wurde der beizulegende Zeitwert des Eigenkapitalwandlungsrechts auf Basis des unteren Endes der im Rahmen des geplanten Börsegangs angebotenen und im entsprechenden Prospekt vom 16. November 2018 veröffentlichten Preisspanne für die angebotenen Aktien, d. h. EUR 75,00 je Aktie, gemäß IFRS 9.4.3.3 geschätzt. Dieser Betrag entspricht auch dem im Zuge des Börsegangs im Januar 2019 endgültig erreichten Aktienkurs (siehe auch Punkt 35 für Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode). Weitere Informationen finden Sie auch unter Punkt 2.19 und Punkt 4.3.

2.21. Stille Beteiligungen

Das Unternehmen hat in den letzten Jahren drei stille Beteiligungsverträge abgeschlossen, die den stillen Gesellschaftern proportionale Anteile am beizulegenden Zeitwert des Unternehmens, ähnlich Anteilseignern, einschließlich Anteilen am Gewinn oder Verlust, entsprechend einer vereinbarten Beteiligungsquote einräumen (siehe Punkt 24).

Bei Beendigung der stillen Gesellschaften hat das Unternehmen seine Verpflichtung gegenüber den stillen Gesellschaftern in bar zu erfüllen. Dementsprechend ist das Unternehmen nicht in der Lage, eine Barzahlung zur Begleichung der Verbindlichkeit zu vermeiden, sondern hat eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung an die stillen Gesellschafter (d. h., dies ist nicht im Ermessen der Gesellschaft). Daher werden die stillen Beteiligungen gemäß IAS 32.11 als Finanzverbindlichkeit klassifiziert. Die Einlagen der stillen Gesellschafter wurden gemäß IAS 39 (jetzt IFRS 9) zunächst zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten in diesem Sinne sind der ursprünglich gezahlte Betrag, zuzüglich kumulierter Gewinnzuweisungen, abzüglich kumulierter Verlustzuweisungen und geleisteter Dividendenzahlungen. Da die stillen Gesellschafter keine Nachschusspflicht haben, dürfen die fortgeführten Anschaffungskosten nach Verlustzuweisungen nicht unter EUR 0,00 sinken. Der zum 31. Dezember 2018 fällige Betrag belief sich auf EUR 0,00.

Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 15. November 2018 sowie Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 wurde die Einbringung der stillen Gesellschaften gegen Übertragung von bestehenden Aktien an die stillen Gesellschafter durch die bestehenden Aktionäre unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen Börsegangs der Marinomed Biotech AG festgelegt. Die aufschiebende Bedingung wurde am 1. Februar 2019 mit dem erfolgreichen IPO erfüllt. Die Gesellschaft musste zu keiner Zeit Barzahlungen an die stillen Gesellschafter leisten.

Gemäß eines separaten Call-Options-Vertrags vom 15. November 2018 sowie einer Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 haben die stillen Gesellschafter dem Unternehmen eine Call Option eingeräumt, die Anteile, die sie als Gegenleistung für die Sacheinlage und Einbringung erhalten, zu erwerben. Die Option wurde unter die aufschiebenden Bedingungen eines erfolgreichen IPOs sowie eines Bruttoemissionserlöses von mindestens EUR 30 Mio. gestellt. Da der Bruttoemissionserlös unter den EUR 30 Mio. blieb, wurde die aufschiebende Bedingung nicht erfüllt und die Option wurde nicht wirksam.

Für Informationen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag wird auf Punkt 35 verwiesen.

2.22. Leistungen an Arbeitnehmer

Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen monatlichen Beitrag an die Mitarbeitervorsorgekasse zu leisten, der als beitragsorientierter Plan klassifiziert ist. Diese Beiträge werden im Aufwand für Sozialabgaben und lohnbezogene Steuern erfasst (siehe Punkt 9).

2.23. Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn das Unternehmen aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung hat, es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen zur Erfüllung dieser verpflichtet sein wird, und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem Barwert der bestmöglichen Schätzung der Geschäftsleitung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode erforderlichen Aufwendungen. Der Aufwand für eine Rückstellung wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

2.24. Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand (oder -ertrag) für die Periode ist die auf den zu versteuernden Ertrag der laufenden Periode zu zahlende Steuer, basierend auf dem anzuwendenden Ertragsteuersatz (bereinigt um Veränderungen der latenten Steueransprüche und -schulden, die auf temporäre Differenzen und ggf. noch nicht genutzte steuerliche Verluste zurückzuführen sind ‒ siehe unten).

Latente Ertragsteuern (Erträge oder Aufwendungen) resultieren aus temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögensgegenstands oder einer Verbindlichkeit in der Bilanz und seinem Steuerwert. Die aktiven/ passiven latenten Steuern spiegeln gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) alle temporären Bewertungs- und Bilanzierungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Abschluss wider.

Latente Ertragsteuern werden in voller Höhe anhand der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode auf temporäre Differenzen gebildet. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Latente Ertragsteueransprüche wurden bis zum Ende der Berichtsperiode nicht angesetzt, da es nicht absehbar ist, wann zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die temporäre Differenzen verwendet werden können. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 4.2 und 14.

3. Finanzielles Risikomanagement

3.1. Finanzielle Risikofaktoren

Das Unternehmen ist durch seine Tätigkeit verschiedenen Finanzrisiken ausgesetzt: dem Marktrisiko (umfasst das Währungsrisiko, das zinsbedingte Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts, das zinsbedingte Risiko einer Änderung der Zahlungsströme und das Preisrisiko), dem Kreditrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Das übergreifende Risikomanagementsystem des Unternehmens konzentriert sich auf die Unberechenbarkeiten der Finanzmärkte und soll potenzielle negative Auswirkungen auf das Finanzergebnis des Unternehmens minimieren. Das Unternehmen hat zur Minderung dieser Risikofaktoren keine Derivate oder andere Absicherungsinstrumente eingesetzt.

a) Marktrisiko

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Devisenkursänderungen schwankt. Das Unternehmen ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das aus den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen resultiert, hauptsächlich in Bezug auf das britische Pfund (GBP). Ein Fremdwährungsrisiko entsteht, wenn künftige Handelsgeschäfte oder bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine andere Währung als die funktionale Währung des Unternehmens lauten.

Per 31. Dezember 2018 2017
alle Beträge in EUR GBP GBP
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 133.444,34 216.656,80
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 659,02 874,74
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -74,15 -389,46
Summe 134.029,21 217.142,08

Die auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten sind kurzfristig (im Allgemeinen 30 Tage bis max. 75 Tage nach dem letzten Tag des Monats, der auf die Rechnungsstellung folgt). Folglich hatten Wechselkursbewegungen im Laufe des Jahres keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss.

Wie in obiger Tabelle angegeben, ist das Unternehmen hauptsächlich Änderungen der GBP/EUR-Wechselkurse ausgesetzt. Die Sensitivität des Unternehmens gegenüber einer Zunahme/Abnahme des EUR gegenüber dem GBP-Kurs um 10 % beträgt EUR -13.402,92/+13.402,92 (2017: EUR -21.714,21/+21.714,21). Die Sensitivitätsanalyse umfasst nur ausstehende monetäre Posten in GBP und passt ihre Umrechnung am Ende des Berichtszeitraums um eine 10%ige Änderung der Wechselkurse an.

Zinsbedingtes Risiko

Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Unternehmen ist dem Risiko von Änderungen der Marktzinssätze ausgesetzt, weil es langfristige Mittel zu variablen Zinssätzen aufgenommen hat.

Das Unternehmen steuert sein Zinsrisiko durch ein ausgeglichenes Portfolio von Kreditverbindlichkeiten mit festen und variablen Zinsen. Obwohl das Unternehmen das genaue Verhältnis von festen zu variablen Zinsen nicht konkret festgelegt hat, wird die Position regelmäßig von der Geschäftsleitung überprüft.

Langfristige Finanzverbindlichkeiten mit variablen Zinsen betreffen im Jahr 2018 nur Finanzierungsleasingverträge (siehe Punkt 25). Der überwiegende Teil der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten hat Festzinssätze. Außerdem ist der betriebliche Cashflow des Unternehmens weitgehend unabhängig von Marktzinssätzen. Folglich ist das zinsbedingte Risiko einer Änderung der Zahlungsströme unwesentlich.

Die festverzinslichen Verbindlichkeiten des Unternehmens werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Folglich unterliegen sie nicht dem in IFRS 7 definierten Zinsrisiko, da weder der Buchwert noch die künftigen Zahlungsströme aufgrund von Marktzinsänderungen schwanken können.

Preisrisiko

Das Preisrisiko ist das Risiko, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Marktpreisänderungen schwankt.

Das Unternehmen ist derzeit keinem Kursrisiko von Aktien oder Schuldtiteln aus vom Unternehmen gehaltenen und in der Bilanz als FVTOCI oder FVTPL eingestuften Beteiligungen ausgesetzt. Das Unternehmen unterliegt keinem Rohstoffpreisrisiko.

b) Kreditrisiko

Mit dem Kreditrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass eine Vertragspartei eines Finanzinstruments einer Verpflichtung nicht nachkommt und hierdurch der anderen Vertragspartei ein finanzieller Verlust entsteht. Das Unternehmen unterliegt einem Kreditrisiko aus seinen betrieblichen Aktivitäten (hauptsächlich bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und aus seinen Finanzierungsaktivitäten, wozu Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Devisengeschäfte und sonstige Finanzinstrumente zählen.

Die Bonität des Kunden wird anhand der Erfahrungen aus der Vergangenheit und anderer Faktoren eingeschätzt. Ausstehende Kundenforderungen werden regelmäßig überwacht und nach Bedarf Inkassomaßnahmen ergriffen. Zur Minderung des Kreditrisikos sind für bestimmte Kunden Vorauszahlungen vorgeschrieben.

An jedem Bilanzstichtag wird die Notwendigkeit einer Wertminderung im Einzelfall untersucht. Das maximale Kreditrisiko am Bilanzstichtag ist der Buchwert der einzelnen Forderungsklassen (siehe Punkt 21).

Das Kreditrisiko bei liquiden Mitteln (Bankkonten, Barmittelbestände und Wertpapiere) ist begrenzt, da es sich bei den Gegenparteien um Banken mit hohen Bonitätseinstufungen von internationalen Ratingagenturen handelt.

c) Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko (Finanzierungsrisiko) ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten hat, die Mittel aufzunehmen, die es benötigt, um die mit Finanzinstrumenten verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Zu einem umsichtigen Liquiditätsrisikomanagement gehört es, ausreichend Barmittel vorzuhalten, die Verfügbarkeit angemessener Finanzierungen in Form von zugesagten Kreditfazilitäten sicherzustellen und in der Lage zu sein, Marktpositionen glattzustellen. Das Unternehmen steuert das Liquiditätsrisiko, indem es angemessene Reserven aufrechterhält, fortlaufend die prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme überwacht und die Fälligkeitsprofile von Finanzanlagen und Verbindlichkeiten aufeinander abstimmt.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Restlaufzeiten von nicht derivativen Finanzverbindlichkeiten und Forderungen am Ende des Berichtszeitraums. Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die vertraglich festgelegten undiskontierten Zahlungsströme.

Per 31. Dezember 2017
alle Beträge in EUR
Weniger
als 1 Jahr
Zwischen
1 und 5 Jahren
Über
5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten -5.100.018,34 -74.663,40 -1.208.320,13
Wandelanleihe -280.000,00 -13.440.000,00 0,00
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (aws-Gewinnanteil) -79.200,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -730.994,20 0,00 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190.256,19 0,00 0,00
Summe -4.999.956,35 -13.514.663,40 -1.208.320,13
Per 31. Dezember 2018
alle Beträge in EUR
Weniger
als 1 Jahr
Zwischen
1 und 5 Jahren
Über
5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten -4.163.851,82 -1.270.033,28 0,00
Wandelanleihe -280.000,00 -13.160.000,00 0,00
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (aws-Gewinnanteil) 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.014.536,49 0,00 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 622.314,22 0,00 0,00
Summe -5.836.074,09 -14.430.033,28 0,00

Für Finanzverbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen wurden die Zahlungsströme unter Verwendung des für den Vertrag am Ende des Berichtszeitraums gültigen Zinssatzes geschätzt.

Die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zahlungsströme, die die oben aufgeführte Wandelanleihe betreffen, stellen den Höchstbetrag der möglichen Zahlungen einschließlich der maximal zu zahlenden Prämien für Lizenzen/ Verkauf des Unternehmens dar (max. Lizenzprämie: TEUR 2.800; max. Paketverkaufsprämie TEUR 2.800). Im Geschäftsjahr 2019 wurden TEUR 6.980 in Eigenkapital gewandelt und TEUR 20 von der Gesellschaft für einen Betrag von TEUR 25 zurückgekauft (siehe Punkt 35).

3.2. Kapitalrisikomanagement

Die wichtigsten Ziele des Kapitalmanagements des Unternehmens sind es, das Fortbestehen des Unternehmens sicherzustellen, um Anteilseignern eine Rendite und anderen Stakeholdern einen Nutzen zu bieten, und eine optimale Kapitalstruktur aufrechtzuerhalten, um die Kapitalkosten zu reduzieren.

Zur Aufrechterhaltung bzw. Anpassung der Kapitalstruktur kann das Unternehmen neue Anteile ausgeben oder Vermögenswerte zwecks Schuldenreduzierung veräußern.

Um ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können, legt die Gesellschaft besonderes Augenmerk auf die Liquiditätsplanung. In diesem Zusammenhang überwacht die Gesellschaft ihre Kapitalisierung auf Basis der jeweils wie in der Bilanz ausgewiesen Gesamtbeträge der Vermögenswerte sowie Kredite und finanzielle Verbindlichkeiten.

4. Wesentliche Schätzungen und Annahmen

Beim Erstellen des Abschlusses muss die Geschäftsleitung Schätzungen und andere Wertungen vornehmen, die die ausgewiesenen Beträge der Aktiva und Passiva sowie die Offenlegung von Eventualforderungen und verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und die ausgewiesenen Beträge von Erträgen und Aufwendungen im Berichtszeitraum betreffen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von bilanziellen Schätzungen werden in dem Zeitraum, in dem die Schätzung geändert wird, und in allen betroffenen späteren Zeiträumen erfasst. Von der Geschäftsleitung in Anwendung der IFRS vorgenommene Annahmen, die erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben, und Schätzungen mit dem erheblichen Risiko einer wesentlichen Anpassung im darauffolgenden Jahr werden im Folgenden erläutert.

4.1. Entwicklungskosten

Entwicklungskosten werden in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen aktiviert (siehe Punkt 2.12). Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Beurteilung der Geschäftsleitung, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit erwiesen ist. Wie in der Branche üblich, gilt das Datum der Genehmigung durch die benannte Stelle als der Zeitpunkt, zu dem die Entwicklungskosten alle in Punkt 2.12 aufgeführten Bedingungen erfüllen. Ab dem Start der Vermarktung des Produktes werden keine weiteren Entwicklungskosten aktiviert.

Nach diesem Datum angefallene Entwicklungskosten, die unmittelbar der Entwicklungstätigkeit zuzurechnen sind, wurden als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Unmittelbar zurechenbare Kosten umfassen Mitarbeiterkosten, Materialkosten, Auftragsforschung sowie einen angemessenen Teil der betreffenden Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer wird auf der Grundlage der Laufzeit des entsprechenden Patents geschätzt, d. h. des Zeitraums, über den das Unternehmen einen wirtschaftlichen Nutzen erwartet, das sind 16,5 Jahre ab 1. Juli 2011.

Die Geschäftsleitung überwacht ständig die Werthaltigkeit der aktivierten internen Entwicklungskosten sowie den Abschreibungszeitraum. Sofern die künftige Marktentwicklung Anpassungen erforderlich macht, werden diese in zukünftigen Perioden vorgenommen.

4.2. Steuern

Für einen noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvortrag oder nicht genutzte Steuerguthaben wird ein latenter Steueranspruch nur dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und noch nicht genutzten Steuerguthaben verwendet werden können.

Das Unternehmen befindet sich in einer Verlustsituation und wies in der Vergangenheit eine Folge von Verlusten auf. Deshalb kann das Unternehmen einen latenten Steueranspruch aus nicht genutzten steuerlichen Verlusten oder Steuerguthaben nur ansetzen, soweit das Unternehmen über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt, oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste oder ungenutzten Steuerguthaben verwendet werden können.

Ein erhebliches Maß an Ermessensausübung durch die Geschäftsleitung ist für die Entscheidung erforderlich, ob solche latenten Steueransprüche angesetzt werden können, und falls ja, welcher Betrag unter Berücksichtigung des wahrscheinlichen zeitlichen Eintritts und der Höhe der künftig zu versteuernden Ergebnisse in Verbindung mit künftigen Steuerstrategien anzusetzen ist. Auf dieser Grundlage hat das Unternehmen entschieden, dass es latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge nicht ansetzen kann, soweit diese nicht mit vorhandenen latenten Steuerschulden verrechnet werden können, da es gegenwärtig nicht genug überzeugende Nachweise dafür gibt, wann zukünftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden.

Hätte das Unternehmen sämtliche nicht angesetzte latente Steueransprüche ansetzen können, so hätten sich der Gewinn und das Eigenkapital um EUR 6.895.316,81 (2017: EUR 3.817.085,05) erhöht. Weitere Angaben zu Steuern sind in Punkt 14 enthalten.

4.3. Schätzung des beizulegenden Zeitwerts

Wie in Punkt 20 beschrieben, wendet das Unternehmen für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts bestimmter Finanzinstrumente Bewertungstechniken an, die nicht beobachtbare Marktdaten enthalten. Dies trifft insbesondere auf das in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthaltene Eigenkapitalwandlungsrecht zu.

Wie in Punkt 2.20 beschrieben, ist das Wandlungsrecht bei der erstmaligen Erfassung und in Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts als Gewinn bzw. Verlust im Finanzergebnis der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen sind. Wenn es einem Unternehmen nicht möglich ist, anhand der Bedingungen eines eingebetteten Derivats dessen beizulegenden Zeitwert verlässlich zu bemessen (beispielsweise weil das eingebettete Derivat auf einem Eigenkapitalinstrument basiert, bei dem in einem aktiven Markt für ein identisches Instrument keine Preisnotierung, d. h. ein Inputfaktor der Stufe 1, besteht), dann entspricht der beizulegende Zeitwert des eingebetteten Derivats der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden (zusammengesetzten) Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags (IAS 39.13, jetzt IFRS 9.4.3.7).

Zu Beginn entspricht der beizulegende Zeitwert des hybriden Finanzinstruments den aufgenommenen Mitteln, also EUR 7 Mio. Für die Folgebewertung wird der beizulegende Zeitwert des hybriden Instruments in Übereinstimmung mit IFRS 13.37 im Jahr 2017 bemessen, wonach ein Unternehmen den beizulegenden Zeitwert einer Schuld aus dem Blickwinkel eines Marktteilnehmers bemisst, der den betreffenden identischen Wert am Bemessungsstichtag in Form eines Vermögenswerts besitzt, sofern für die Übertragung einer identischen oder ähnlichen Schuld keine Marktpreisnotierung verfügbar ist. Dementsprechend wird der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit aus Sicht eines Marktteilnehmers ermittelt, der den gleichen Gegenstand zum Bewertungsstichtag als Vermögenswert hält. Diese Anforderung könnte für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Unternehmensanleihen relevant sein (IFRS 13.35), wie es für das Unternehmen der Fall ist. In derartigen Fällen hat ein Unternehmen den beizulegenden Zeitwert der Schuld gemäß IFRS 13.38 wie folgt zu bemessen (in absteigender Präferenzfolge):

  • (a) anhand der Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt für den identischen, von einem Dritten in Form eines Vermögenswerts gehaltenen Wert, sofern diese Preisnotierung verfügbar ist.
  • (b) steht dieser Preis nicht zur Verfügung, verwendet es andere beobachtbare Inputfaktoren wie die Marktpreisnotierung für den identischen, von einem Dritten als Vermögenswert gehaltenen Wert in einem nicht aktiven Markt.
  • (c) Stehen die beobachtbaren Kurse aus (a) oder (b) nicht zur Verfügung, wendet es eine andere Bewertungstechnik an, wie:
    • (i) einen einkommensbasierten Ansatz (z. B. eine aktuelle Bewertungstechnik, die zukünftige Zahlungsströme berücksichtigt, die ein Marktteilnehmer aus dem Besitz der Schuld oder des Eigenkapitalinstruments in Form eines Vermögenswerts erwartet).
    • (ii) einen marktbasierten Ansatz (z. B. Verwendung der Marktpreisnotierung für ähnliche Schulden oder Eigenkapitalinstrumente, die von Dritten als Vermögenswerte gehalten werden).

Dementsprechend wurde 2017 der notierte Marktpreis der Anleihe gemäß der Notierung an der Wiener Börse als beizulegender Zeitwert des hybriden Instruments herangezogen.

Der beizulegende Zeitwert des Basisvertrags (Darlehen) wird durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit dem vorherrschenden Marktzinssatz (geschätzt mit 15,0 % p.a. auf Basis eines Angebots eines externen Finanzinstituts zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts) ermittelt. Der beizulegende Zeitwert des eingebetteten Derivats (Eigenkapitalwandlungsrecht) ergibt sich dann als die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden (zusammengesetzten) Instruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags (jeweils errechnet wie vorstehend beschrieben).

Zum 31. Dezember 2018 wurde der Marktwert des Eigenkapitalwandlungsrechts gemäß IFRS 9.4.3.3 individuell ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wurde auf der Grundlage des unteren Endes der Preisspanne, wie sie im entsprechenden Prospekt vom 16. November 2018 veröffentlicht wurde, für die im Rahmen des geplanten Börsegangs angebotenen Aktien geschätzt, d. h. EUR 75,00 pro Aktie. Dieser Betrag entspricht auch dem im Zuge des Börsegangs im Januar 2019 endgültig erreichten Aktienkurs (siehe auch Punkt 35 für Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode). Die im Jahr 2018 erfasste Marktwertanpassung (resultierend aus einer Berechnung auf Basis eines Aktienkurses von EUR 75,00) betrug TEUR 5.668 und ist in der Gesamtergebnisrechnung unter den Finanzaufwendungen enthalten (siehe auch Punkt 13 und Punkt 27).

5. Umsatzerlöse

Das Unternehmen erzielt die folgenden Arten von Umsatzerlösen:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Verkauf von Handelswaren 4.416.377,21 4.597.830,68
Lizenzeinnahmen 114.704,13 89.600,45
Sonstige Umsätze 135.195,07 123.543,64
Summe Umsatzerlöse 4.666.276,41 4.810.974,77

Die Umsätze wurden durch mehrere Produkteinführungen an neuen und bestehenden Märkten im Jahre 2017 beeinflusst, die mit dem Aufbau umfangreicher Bestände durch Kunden einhergingen. Dementsprechend sank die Nachfrage seitens solcher Kunden im Geschäftsjahr 2018, was jedoch überwiegend durch ein Wachstum in reiferen Vertriebsgebieten aufgefangen wurde.

Das Unternehmen verkauft Waren nicht unmittelbar an die Verbraucher, sondern vertreibt diese vollständig über Zwischenhändler (Vertriebspartner) in verschiedenen geografischen Regionen. In diesem Jahr und in den Vorjahren werden sämtliche Umsätze aus Verträgen mit Kunden dem berichtspflichtigen Segment Carragelose zugewiesen. Das zweite berichtspflichtige Segment Marinosolv generiert noch keine Umsätze.

Für geografische und segmentbezogene Informationen zu den Umsatzerlösen wird auf Punkt 2.3 verwiesen.

6. Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge bestehen aus den folgenden Posten:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Förderungen 350.512,00 578.673,00
Forschungsprämie 314.429,30 146.747,51
Sonstige Erträge (Zinsvorteil) 10.750,54 31.813,31
Summe 675.691,84 757.233,82

Zuschüsse wurden von FFG und WAW gewährt. Diese Zuschüsse sind nicht rückzahlbar, es sei denn, die Regeln und Vorschriften dieser Stellen werden nicht eingehalten oder die Mittel missbräuchlich verwendet. Das Unternehmen hielt und hält die Bedingungen der Zuschüsse und alle dazugehörigen Vorschriften in vollem Umfang ein.

Im Jahr 2017 wurden zwei Darlehen der FFG in Höhe von TEUR 563 aufgrund des technischen Scheiterns der jeweiligen Projekte in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt. Im Jahr 2018 wurden drei Darlehen der FFG in Höhe von TEUR 351 in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt.

Die Forschungsprämie ist eine österreichische Prämie für Forschung und Entwicklung in Höhe von 14 % (2017: 12 %) der Forschungs und Entwicklungsausgaben, die von den österreichischen Finanzbehörden in bar ausgezahlt wird.

In den vergangenen Jahren erhielt das Unternehmen mehrere Förderkredite für Forschung und Entwicklung von der FFG und der aws (siehe Punkt 25). In Übereinstimmung mit IAS 20.10A (und IFRS 1.B10) werden die Differenzen zwischen den nominalen Zinssätzen der nach dem Übergangsdatum gewährten Förderkredite für Forschung und Entwicklung und dem Marktzinssatz, der auf 15 % geschätzt wird (siehe Punkt 25), als staatlicher Zuschuss behandelt und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten erfasst (siehe Punkt 2.7).

7. Sonstige Gewinne und Verluste

Die sonstigen Gewinne und Verluste bestehen aus den folgenden Posten:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Nettogewinn/(-verlust) aus der Veräußerung von Sachanlagen 169,94 49,98
Nettofremdwährungsgewinn 5.867,30 4.597,87
Nettofremdwährungsverlust -3.965,10 -4.968,30
Sonstige Posten 8.157,30 5.420,42
Summe 10.229,44 5.099,97

Das Unternehmen ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das aus den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen resultiert, hauptsächlich in Bezug auf das britische Pfund (siehe Punkt 3.1 für weitere Details).

8. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen

In der Gesamtergebnisrechnung sind Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen wie folgt enthalten:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Aufwendungen für Material -3.313.864,04 -3.468.644,52
Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.517.858,53 -690.907,92
Summe -4.831.722,57 -4.159.552,44

Die Aufwendungen für Material enthalten Aufwendungen für den Verkauf von Handelswaren (Umsatzkosten) und Aufwendungen für Laborverbrauchsmaterialien. Der Rückgang der Aufwendungen für Material ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Aufwendungen für Handelswaren zurückzuführen. Einen entsprechenden Rückgang gab es beim Verkauf von Handelswaren (siehe Punkt 5).

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf Forschungs- und Entwicklungsleistungen Dritter sowie auf Aufwendungen für Patentanmeldungen. Da die klinische Studie für Budesolv im ersten Quartal 2018 begann und die ersten Patienten im vierten Quartal 2018 behandelt wurden, stiegen die Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsleistungen Dritter beträchtlich an. Überdies nahmen die Patentaufwendungen im Rahmen der Nationalisierung (Überführung internationaler Patente in nationales Recht) zweier Patente zu.

9. Personalaufwand

Der Personalaufwand enthält folgende Posten:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Gehälter -1.999.825,53 -1.380.479,32
Aufwendungen für Sozialabgaben und lohnabhängige Steuern -509.012,12 -384.426,43
Sonstiger Personalaufwand -7.703,64 -8.253,65
Summe -2.516.541,29 -1.773.159,40

Im Jahr 2018 belief sich der Personalaufwand auf TEUR 2.517 und kletterte damit um TEUR 743 nach oben. Dies war in erster Linie der Ergänzung der Managementfunktionen sowie Neueinstellungen zuzuschreiben.

10. Abschreibungen

In der Gesamtergebnisrechnung sind Aufwendungen für Abschreibungen wie folgt enthalten:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte -149.241,14 -125.452,75
Abschreibungen auf Sachanlagen -87.522,80 -77.126,75
Summe -236.763,94 -202.579,50

Weitere Angaben zu Abschreibungen finden sich auch in Punkt 17 und 18.

11. Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen beinhalten die folgenden Posten (Art der Aufwendungen):

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Gebühren -22.791,69 -10.154,54
Instandhaltungsaufwendungen -81.397,66 -60.621,86
Betriebskosten -41.968,43 -60.595,43
Versicherungen -126.187,30 -5.585,59
Fracht -12.357,12 -22.611,09
Reisekosten -99.266,58 -54.753,70
Fahrzeugkosten -6.141,97 -5.678,31
Telefonaufwand -16.840,04 -13.269,03
Mietaufwand -90.113,40 -90.323,87
Aus- und Fortbildung -26.435,50 -13.662,00
Büro- und Verwaltungsaufwand -34.437,45 -17.390,41
Werbeaufwand -95.175,27 -86.157,44
Beratungsaufwand -2.085.920,51 -536.514,84
Schadensfälle -57.013,60 0,00
Sonstige Aufwendungen -111.965,07 -82.688,16
Summe -2.908.011,59 -1.076.058,07

Die Beratungsaufwendungen enthalten Aufwendungen für Rechtsberatung und sonstige Beratungsdienstleistungen, hauptsächlich für Beratungs- und Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem geplanten Börsegang.

12. Forschungs- und Entwicklungsaufwand

Im laufenden Geschäftsjahr sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von EUR 2.934.787,32 (2017: EUR 2.193.973,71) angefallen, die in den folgenden Positionen der Gesamtergebnisrechnung enthalten sind:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 2017
alle Beträge in EUR
Personalaufwand -1.118.819,00 -1.088.315,26
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen -1.198.192,50 -354.433,24
Sonstige Aufwendungen -193.683,00 -222.731,68
Abschreibungen -166.090,56 -165.098,34
Finanzaufwendungen -258.002,26 -361.565,29
Sonstige Gewinne (Verluste), saldiert 0,00 -1.829,90
Summe -2.934.787,32 -2.193.973,71

13. Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Zinsertrag
Bankeinlagen 54,59 315,87
Summe 54,59 315,87
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
FFG-Darlehen -46.872,54 -77.257,31
aws-Seedfinancing -88.803,23 -81.710,26
Gesellschafterdarlehen -436.394,57 -405.195,44
Wandelanleihe -921.207,98 -387.751,78
Finanzierungsleasing -2.358,31 -1.836,73
Bankeinlagen 0,00 -6,63
Sonstige Zinsaufwendungen -19,80 0,00
Summe -1.495.656,43 -953.758,15
Sonstige Finanzerträge/(-aufwendungen)
Bewertung Eigenkapitalwandlungsrecht -5.667.629,07 217.685,91
Buchwertanpassung der Gesellschafterdarlehen
(gemäß IFRS 9.B5.4.6)
193.443,46 0,00
Buchwertanpassung des aws-Gewinnanteils 17.278,43 -2.643,35
Summe -5.456.907,18 215.042,56
Summe Finanzergebnis -6.952.509,02 -738.399,72
davon Finanzertrag 210.776,48 218.001,78
davon Finanzaufwand -7.163.285,50 -956.401,50

Der Zinsertrag ergibt sich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die Zinsaufwendungen bestehen aus den auf alle Fremdfinanzierungen (z. B. Gesellschafter- und andere Darlehen) sowie die Wandelanleihe zahlbaren Zinsen und werden bei Entstehung des Anspruchs als Aufwand erfasst.

Wie nach IFRS 7.20 vorgeschrieben, sind die Zinsen der Finanzinstrumente folgendermaßen klassifiziert:
-- -- -- -------------------------------------------------------------------------------------------------------- -- --
alle Beträge in EUR Darlehen
und Forderungen
Sonstige
Finanzver
bindlichkeiten
FVTPL (zu
Handelszwecken
gehalten)
Summe
Finanzergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017
Finanzertrag 315,87 0,00 217.685,91 218.001,78
Finanzaufwendungen 0,00 -956.401,50 0,00 -956.401,50
Summe 315,87 -956.401,50 217.685,91 -738.399,72
alle Beträge in EUR Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete
finanzielle
Verbindlichkeiten
FVTPL (zu
Handelszwecken
gehalten)
Summe
Finanzergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018
Finanzertrag 54,59 210.721,89 0,00 210.776,48
Finanzaufwendungen 0,00 -1.495.656,43 -5.667.629,07 -7.163.285,50
Summe 54,59 -1.284.934,54 -5.667.629,07 -6.952.509,02

14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Laufende Steuern -3.500,00 -1.750,00
Summe -3.500,00 -1.750,00

Die Ertragsteuern werden unter Verwendung des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % errechnet. Nach dem österreichischen Körperschaftsteuergesetz (KStG) haben Gesellschaften mit beschränkter Haftung selbst bei einem Steuerverlust eine Mindestkörperschaftsteuer von EUR 1.750,00 zu entrichten. Da das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, beträgt die Mindeststeuer nunmehr EUR 3.500,00.

Die Überleitung des bilanziellen Ergebnisses auf den Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 2017
alle Beträge in EUR
Gewinn/(Verlust) vor Steuern -12.093.350,72 -2.376.440,57
Steuerertrag (-aufwand) zu 25 % 3.023.337,68 594.110,14
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -18.764,21 -1.568,77
Steuerfreie Erträge 81.795,53 40.317,48
Auswirkungen von Transaktionskosten der Eigenkapitalaufnahme
(direkt im Eigenkapital erfasst, aber steuerlich abzugsfähig)
2.754,60 0,00
Auswirkungen von nicht erfassten latenten Steuern -3.089.123,60 -632.858,85
Mindestkörperschaftssteuer -3.500,00 -1.750,00
Steueraufwand (vor Verlustvorträgen) -3.500,00 -1.750,00
Sonstige steuerliche Anpassungen 0,00 0,00
Summe Ertragsteueraufwand -3.500,00 -1.750,00

Latente Steuern

Latente Steuern wurden nur in jenem Ausmaß angesetzt, soweit das Unternehmen über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können.

Dementsprechend werden temporäre Differenzen, die zu latenten Steuerschulden von EUR 711.793,89 (2017: EUR 765.230,62) führen, mit latenten Steueransprüchen aufgerechnet, die hauptsächlich aus steuerlichen Verlustvorträgen resultieren, die in gleicher Höhe und in der gleichen Periode bei derselben Steuerbehörde auftreten. Darüber hinaus wurden keine latenten Steueransprüche in der Bilanz aktiviert bzw. Auswirkungen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen (siehe auch Punkt 4.2).

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Latenter Steueranspruch aus
steuerlichen Verlustvorträgen 5.249.225,95 3.633.363,49
kurzfristigen Forderungen 0,00 1.770,85
Investition aus stiller Beteiligung 567.312,50 567.312,50
Darlehen 7.576,42 9.460,39
Wandlungsrecht 1.782.995,83 370.408,17
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,27
Nicht-Ansatz von latenten Steueransprüchen -6.895.316,81 -3.817.085,05
Summe latente Steueransprüche 711.793,89 765.230,62
Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Latente Steuerschuld aus
immateriellen Vermögenswerten ‒ Software -1.294,83 -510,51
immateriellen Vermögenswerten ‒ Entwicklungskosten -306.635,60 -319.462,98
Sachanlagen -11.516,88 -12.991,63
Forderungen -84.883,43 -149,08
Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0,00 -0,60
Darlehen -48.360,87 -50.133,23
Wandelanleihe -259.102,18 -381.982,59
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -0,10 0,00
Summe latente Steuerschuld -711.793,89 -765.230,62
Latente Steuern, saldiert 0,00 0,00

Zum 31. Dezember 2018 hat das Unternehmen nicht angesetzte latente Steueransprüche von EUR 6.895.316,81 (2017: EUR 3.817.085,05), die sich hauptsächlich aus kumulativen steuerlichen Verlustvorträgen in Bezug auf Verluste in Höhe von EUR 20.996.903,78 (2017: EUR 14.533.453,94) ergeben. Da sich das Unternehmen in einer Verlustposition befindet und in der Vergangenheit Verluste aufwies, wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt. Die steuerlichen Verlustvorträge verfallen nicht.

15. Ergebnis je Aktie

Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird errechnet, indem der auf die Aktionäre entfallende Reingewinn/-verlust durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Jahres in Umlauf befindlichen Aktien geteilt wird.

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Gewinn (Verlust) für den Zeitraum -12.096.850,72 -2.378.190,57
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien 1.000.000 1.000.000
Unverwässertes Ergebnis je Aktie -12,10 -2,38

In der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 wurde die Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 beschlossen (weitere Einzelheiten siehe Punkt 23). Vor der Umwandlung war das Stammkapital der Gesellschaft nicht in eine bestimmte Anzahl von Aktien eingeteilt, sondern die Gesellschafter waren entsprechend ihrem eingezahlten Stammkapital an der Gesellschaft beteiligt. Am 17. September 2018 hat die außerordentliche Hauptversammlung die Erhöhung der Aktien von 132.360 Aktien um 867.640 Aktien auf 1.000.000 Aktien beschlossen. Alle Aktionäre haben auf Pro-rata-Basis die neuen Aktien nominal gezeichnet. Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie in den Jahren 2018 und 2017 wurde angenommen, dass die Anzahl der Aktien 1.000.000 entspricht.

Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird errechnet, indem die gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien dahingehend angepasst wird, dass eine Umwandlung aller verwässernden potenziellen Aktien angenommen wird. In den Jahren 2017 und 2018 könnten sich verwässernde Aktien aus der Wandelanleihe ergeben. Da das Wandlungsrecht der Wandelanleihe jedoch erst nach einem qualifizierten Börsegang ("Qualified Public Offering") ausgeübt werden kann, werden sie als bedingt emissionsfähige Aktien behandelt. Da ein qualifizierter Börsegang bis zum Bilanzstichtag nicht stattgefunden hat, wurden diese Anteile nicht in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen.

Folglich entspricht in den Jahren 2017 und 2018 das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

16. Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (siehe Punkt 2.17), die sich aus dem Mittelzufluss und -abfluss während der Berichtsperiode ergeben, und unterscheidet zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Mittel sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zeigt die Zahlungsströme aus der Bereitstellung und Annahme von Handelswaren und Dienstleistungen während der Berichtsperiode und beinhaltet Veränderungen im Betriebskapital.

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst im Wesentlichen Mittelabflüsse für den Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten.

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit setzt sich aus Einzahlungen von Gesellschaftern in Höhe von EUR 867.640,00 (2017: EUR 0,00) abzüglich Eigenkapitaltransaktionskosten in Höhe von EUR 1.780,40 (2017: EUR 0,00), Einzahlungen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 89.314,00 (2017: EUR 0,00), Einzahlungen aus der Begebung der Wandelanleihe in Höhe von EUR 0,00 (2017: EUR 7.000.000,00) abzüglich Transaktionskosten in Höhe von EUR 0,00 (2017: EUR 632.602,92), Cashflows aus der Rückzahlung langfristiger Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 529.988,00 (2017: EUR 0,00) und Zahlungen aus Finanzierungsleasingverpflichtungen in Höhe von EUR 16.953,63 (2017: EUR 7.206,47) zusammen.

Überleitung der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit

Die folgende Tabelle zeigt Veränderungen bei den Verbindlichkeiten des Unternehmens aus der Finanzierungstätigkeit, einschließlich der zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Veränderungen. Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit sind solche, für die in der Kapitalflussrechnung des Unternehmens Zahlungsströme als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert wurden bzw. werden.

alle Beträge in EUR Wandel
anleihe
Eigenkapital
wandlungs
recht
Finanzierungs
leasing
FFG
Darlehen
Buchwert zum 1. Januar 2017 0,00 0,00 45.048,01 2.779.115,31
Finanzierungs-Cashflow 6.367.397,08 0,00 -7.206,47 0,00
Abtrennung des
Eigenkapitalwandlungsrechts
-1.682.040,16 1.682.040,16 0,00 0,00
Nicht zahlungswirksame Erträge
aus dem Schuldenerlass
0,00 0,00 0,00 -563.281,00
Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts 0,00 -217.685,91 0,00 0,00
Effektivzinsen 387.751,78 0,00 1.836,73 75.958,31
Gezahlte Zinsen 0,00 0,00 -1.836,73 -44.145,00
Buchwert zum 31. Dezember 2017 5.073.108,70 1.464.354,25 37.841,54 2.247.647,62
alle Beträge in EUR Gesellschafter
darlehen
Stille
Beteiligungen
aws-Gewinn
beteiligung
aws-Seed
financing
Buchwert zum 1. Januar 2017 2.159.596,93 0,00 14.635,08 941.294,67
Finanzierungs-Cashflow 0,00 0,00 0,00 0,00
Abtrennung des
Eigenkapitalwandlungsrechts
0,00 0,00 0,00 0,00
Nicht zahlungswirksame Erträge
aus dem Schuldenerlass
0,00 0,00 0,00 0,00
Anpassung des Buchwerts 0,00 0,00 448,09 0,00
Effektivzinsen 405.195,44 0,00 2.195,26 81.710,26
Gezahlte Zinsen -174.858,61 0,00 0,00 0,00
Buchwert zum 31. Dezember 2017 2.389.933,76 0,00 17.278,43 1.023.004,93
alle Beträge in EUR Wandel
anleihe
Eigenkapital
wandlungs
recht
Finanzierungs
leasing
FFG
Darlehen
Buchwert zum 1. Januar 2018 5.073.108,70 1.464.354,25 37.841,54 2.247.647,62
Finanzierungs-Cashflow 0,00 0,00 -16.953,63 -529.988,00
Abtrennung (Erfassung)
von Finanzierungsleasing
0,00 0,00 60.271,80 0,00
Nicht zahlungswirksame Erträge
aus dem Schuldenerlass
0,00 0,00 0,00 -350.512,00
Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts 0,00 5.667.629,07 0,00 0,00
Umklassifizierung von Fördermitteln
‒ unter dem Marktzins
0,00 0,00 0,00 13.183,84
Effektivzinsen 921.207,98 0,00 2.358,32 46.872,54
Gezahlte Zinsen -280.000,00 0,00 -2.358,32 -36.122,00
Buchwert zum 31. Dezember 2018 5.714.316,68 7.131.983,32 81.159,71 1.391.082,00
alle Beträge in EUR Gesellschafter
darlehen
Stille
Beteiligungen
aws-Gewinn
beteiligung
aws-Seed
financing
Buchwert zum 1. Januar 2018 2.389.933,76 0,00 17.278,43 1.023.004,93
Finanzierungs-Cashflow -89.314,00 0,00 0,00 0,00
Abtrennung (Erfassung)
von Finanzierungsleasing
0,00 0,00 0,00 0,00
Nicht zahlungswirksame Erträge
aus dem Schuldenerlass
0,00 0,00 0,00 0,00
Anpassung des Buchwerts -193,443.46 0,00 -17.278,43 0,00
Effektivzinsen 436,394.57 0,00 0,00 88.803,23
Gezahlte Zinsen -238.466,68 0,00 0,00 0,00
Buchwert zum 31. Dezember 2018 2.305.104,19 0,00 0,00 1.111.808,16

17. Sachanlagen

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:

alle Beträge in EUR IT
Ausstattung
Labor
ausstattung
Sonstige Anlagen,
Betriebs- und Ge
schäftsausstattung
Summe
Zum 1. Januar 2017
Anschaffungskosten 94.640,32 366.329,52 96.162,27 557.132,11
Kumulierte Abschreibung -46.167,84 -297.044,26 -28.615,27 -371.827,37
Buchwert 48.472,48 69.285,26 67.547,00 185.304,74
Geschäftsjahr 31. Dezember 2017
Anfangsbuchwert 48.472,48 69.285,26 67.547,00 185.304,74
Zugänge 22.728,73 7.230,94 24.852,19 54.811,86
Abgänge -0,02 0,00 0,00 -0,02
Abschreibung -20.318,67 -35.520,58 -21.287,50 -77.126,75
Buchwert 50.882,52 40.995,62 71.111,69 162.989,83
Zum 1. Januar 2018
Anschaffungskosten 95.283,57 373.560,46 109.988,60 578.832,63
Kumulierte Abschreibung -44.401,05 -332.564,84 -38.876,91 -415.842,80
Buchwert 50.882,52 40.995,62 71.111,69 162.989,83
Geschäftsjahr 31. Dezember 2018
Anfangsbuchwert 50.882,52 40.995,62 71.111,69 162.989,83
Zugänge 43.272,79 75.306,25 1.400,76 119.979,80
Abgänge -0,04 0,00 0,00 -0,04
Abschreibung -45.310,03 -28.397,37 -13.815,40 -87.522,80
Buchwert 48.845,24 87.904,50 58.697,05 195.446,79
Zum 31. Dezember 2018
Anschaffungskosten 97.518,81 448.866,71 110.123,92 656.509,44
Kumulierte Abschreibung -48.673,57 -360.962,21 -51.426,87 -461.062,65
Buchwert 48.845.24 87.904,50 58.697,05 195.446,79

Zum 31. Dezember 2018 sind voll abgeschriebene Sachanlagen mit Anschaffungskosten in Höhe von EUR 340.115,95 (2017: EUR 327.692,17) weiterhin in Gebrauch.

Der Posten Laborausstattung beinhaltet die folgenden Beträge, bei denen das Unternehmen Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses ist (Näheres siehe Punkt 25).

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Leasing von Laborausstattung
Anschaffungskosten 132.271,80 72.000,00
Kumulierte Abschreibung -81.040,76 71.999,99
Nettobuchwert 51.231,04 0,01

Unter sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind folgende Beträge enthalten, bei denen das Unternehmen Leasingnehmer im Rahmen eines Fahrzeugleasings ist (Näheres siehe Punkt 25).

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anschaffungskosten 65.000,00 65.000,00
Kumulierte Abschreibung -25.052,08 16.927,08
Nettobuchwert 39.947,92 48.072,92

18. Immaterielle Vermögenswerte

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte:

Zum 1. Januar 2017
alle Beträge in EUR
Entwicklungs
kosten
Software Summe
Anschaffungskosten 1.962.836,35 48.625,57 2.011.461,92
Kumulierte Abschreibung -642.083,17 -31.447,82 -673.530,99
Buchwert 1.320.753,18 17.177,75 1.337.930,93
Geschäftsjahr 31. Dezember 2017
Anfangsbuchwert 1.320.753,18 17.177,75 1.337.930,93
Zugänge ‒ Käufe 0,00 21.942,23 21.942,23
Zugänge ‒ interne Entwicklung 77.167,20 0,00 77.167,20
Abgänge 0,00 0,00 0,00
Abschreibung -120.068,47 -5.384,28 -125.452,75
Buchwert 1.277.851,91 33.735,70 1.311.587,61
Zum 1. Januar 2018
alle Beträge in EUR
Entwicklungs
kosten
Software Summe
Anschaffungskosten 2.040.003,55 70.567,80 2.110.571,35
Kumulierte Abschreibung -762.151,64 -36.832,10 -798.983,74
Buchwert 1.277.851,91 33.735,70 1.311.587,61
Geschäftsjahr 31. Dezember 2018
Anfangsbuchwert 1.277.851,91 33.735,70 1.311.587,61
Zugänge ‒ Käufe 0,00 91.036,06 91.036,06
Zugänge ‒ interne Entwicklung 78.338,69 0,00 78.338,69
Abgänge 0,00 -0,02 -0,02
Abschreibung -129.648,22 -19.592,92 -149.241,14
Buchwert 1.226.542,38 105.178,82 1.331.721,20
Zum 31. Dezember 2018
Anschaffungskosten 2.118.342,24 160.250,22 2.278.592,46
Kumulierte Abschreibung -891.799,86 -55.071,40 -946.871,26
Buchwert 1.226.542,38 105.178,82 1.331.721,20

19. Vorräte

In den Vorräten sind folgende Posten enthalten:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Handelswaren zum Verkauf 115.708,78 177.722,92
davon Nasen- und Rachensprays 115.708,78 49.593,60
davon Pastillen 0,00 128.129,32
Summe 115.708,78 177.722,92

Die im Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2018 als Aufwand erfassten Vorräte beliefen sich auf EUR 3.236.443,37 (2017: EUR 3.375.621,20). Diese wurden in der Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten "Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen" ausgewiesen. Zudem wurden Aufwendungen für kostenlose Kundenmuster als sonstige Aufwendungen in Höhe von EUR 12.542,40 verbucht (2017: EUR 0,00).

20. Finanzinstrumente

Gemäß IAS 39/IFRS 9 und IFRS 7 werden die Finanzinstrumente wie folgt klassifiziert:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017
alle Beträge in EUR
Darlehen und
Forderungen
Summe
Vermögenswerte laut Bilanz
Langfristige Forderungen 2.910,00 2.910,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190.256,19 1.190.256,19
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 6.030.381,94 6.030.381,94
Summe 7.223.548,13 7.223.548,13
alle Beträge in EUR Sonstige
Finanzverbind
lichkeiten
FVTPL Summe
Verbindlichkeiten laut Bilanz
Darlehen 5.698.427,85 0,00 5.698.427,85
Stille Beteiligungen 0,00 0,00 0,00
Wandelanleihe 5.073.108,70 0,00 5.073.108,70
Sonstige Finanzverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 730.994,20 0,00 730.994,20 Summe 11.519.809,18 1.464.354,25 12.984.163,43

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018
alle Beträge in EUR
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete finanzielle
Vermögenswerte
Summe
Vermögenswerte laut Bilanz
Langfristige Forderungen 3.030,00 3.030,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 622.314,22 622.314,22
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.715.471,10 1.715.471,10
Summe 2.340.815,32 2.340.815,32
alle Beträge in EUR Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
FVTPL Summe
Verbindlichkeiten laut Bilanz
Finanzverbindlichkeiten 4.889.154,06 0,00 4.889.154,06
Stille Beteiligungen 0,00 0,00 0,00
Wandelanleihe 5.714.316,68 0,00 5.714.316,68
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0,00 7.131.983,32 7.131.983,32
Kurzfristige Vertragsverpflichtungen 7.695,00 0,00 7.695,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.014.536,49 0,00 2.014.536,49
Summe 12.625.702,23 7.131.983,32 19.757.685,55

Zum 31. Dezember 2018 hielt das Unternehmen keine finanziellen Vermögenswerte, die als FVTPL oder als FVTOCI klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten, die als FVTPL klassifiziert werden, umfassen Verbindlichkeiten, die der Definition "zu Handelszwecken gehalten" gemäß IFRS 9 entsprechen. In den Jahren 2017 und 2018 hielt das Unternehmen keine finanziellen Verbindlichkeiten, die bei der erstmaligen Erfassung oder im Folgenden gemäß Paragraf 6.7.1 unter IFRS 9 als FVTPL designiert wurden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ausgewiesen (siehe auch Punkt 21).

Der Buchwert der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten stellt eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar, da die Auswirkungen der Abzinsung nicht wesentlich sind. Die Buchwerte der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund ihrer relativ kurzen Laufzeit mit einem Betrag angesetzt, der eine Annäherung an ihren beizulegenden Zeitwert darstellt. Näheres zu den langfristigen Verbindlichkeiten (Darlehen und Wandelanleihe) siehe Punkt 25 und 26.

Die folgende Tabelle zeigt die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, klassifiziert nach Stufen gemäß der folgenden Fair-Value-Bewertungshierarchie:

  • Auf aktiven Märkten notierte Preise (unbereinigt) für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Stufe 1).
  • Andere Inputfaktoren als die in Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (als Wechselkurse) beobachtbar sind (Stufe 2).
  • Bewertungsmethoden, die Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit beinhalten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (hierbei handelt es sich um nicht beobachtbare Inputfaktoren) (Stufe 3).

Die folgende Tabelle enthält keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert für Finanzanlagen und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, wenn der Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Verbindlichkeiten laut Bilanz
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Eigenkapitalwandlungsrecht)
Stufe 1 0,00 0,00
Stufe 2 0,00 0,00
Stufe 3 7.131.983,32 1.464.354,25
Summe 7.131.983,32 1.464.354,25

Gemäß eines separaten Call-Options-Vertrags vom 15. November 2018 sowie einer Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 haben die stillen Gesellschafter dem Unternehmen eine Call Option eingeräumt, die Anteile, die sie als Gegenleistung für die Sacheinlage und Einbringung erhalten, zu erwerben. Die Option wurde unter die aufschiebenden Bedingungen eines erfolgreichen IPOs sowie eines Bruttoemissionserlöses von mindestens EUR 30 Mio. gestellt. Da der Bruttoemissionserlös unter den EUR 30 Mio. blieb, wurde die aufschiebende Bedingung nicht erfüllt und die Option wurde nicht wirksam. In der Berichtsperiode gab es keine Übertragungen zwischen Stufe 1 und Stufe 2.

21. Lang- und kurzfristige Forderungen

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Einlagen 3.030,00 2.910,00
Rechnungsabgrenzungsposten 9.808,36 0,00
Summe langfristige Forderungen 12.838,36 2.910,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 622.314,22 1.190.256,19
Rechnungsabgrenzungsposten 359.335,70 35.273,92
Sonstige Forderungen 910.523,11 418.293,36
Summe kurzfristige Forderungen 1.892.173,03 1.643.823,37

Die kurzfristigen Forderungen waren alle innerhalb eines Jahres fällig. Keine von ihnen war überfällig oder wertgemindert. Die Rechnungsabgrenzungsposten stiegen insbesondere aufgrund aufgelaufener Eigenkapitaltransaktionskosten im Zusammenhang mit dem geplanten Börsegang. Die sonstigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Finanzverwaltung aus der Forschungsprämie und aus Umsatzsteuergutschriften.

22. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Kassenbestand 412,75 707,10
Guthaben bei Kreditinstituten 1.715.058,35 6.029.674,84
Summe Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.715.471,10 6.030.381,94

23. Eigenkapital

Das Grundkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 1.000.000,00 (2017: EUR 132.360,00) und ist voll eingezahlt. Die Entwicklung des Grundkapitals und der Kapitalrücklage ist aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich.

In der Generalversammlung vom 12. Mai 2017 wurde die Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 beschlossen. Das Stammkapital entspricht dem Grundkapital zum 31. Dezember 2016 nach der Umwandlung. Am 17. September 2018 hat die außerordentliche Hauptversammlung die Erhöhung der Aktien von 132.360 Aktien um 867.640 Aktien auf 1.000.000 Aktien genehmigt. Alle Aktionäre haben auf Pro-rata-Basis die neuen Aktien nominal gezeichnet.

Das Grundkapital besteht aus 1.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Aktie.

Zum 31. Dezember 2018 besteht das genehmigte Kapital aus bis zu 173.122 Stückaktien mit einem Nennbetrag von EUR 173.122,00 zur Ausgabe von Aktien an die Inhaber der Wandelanleihe, bis zu 500.000 Stückaktien mit einem Nennbetrag von EUR 500.000,00 vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats sowie bis zu 480.000 Stückaktien mit einem Nennbetrag von EUR 480.000,00 zur Ausgabe in Verbindung mit dem geplanten Börsegang.

24. Anteile aus stillen Beteiligungen

Mit Zusammenschlussvertrag vom 30. Dezember 2011, 22. Juni 2012 bzw. 25. Juni 2013 hat das Unternehmen stille Beteiligungen begründet, nach denen die stillen Gesellschafter am Wert und am Gewinn und Verlust des Unternehmens gemäß der vereinbarten Beteiligungsquote beteiligt sind. Näheres zu den Anteilen aus stillen Beteiligungen enthält Punkt 2.21.

Die Entwicklung der stillen Beteiligungen stellt sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 2017
alle Beträge in EUR
Fortgeführte Anschaffungskosten zum 1. Januar 0,00 0,00
Einlagen 0,00 0,00
Anpassungen auf fortgeführte Anschaffungskosten 0,00 0,00
Ausbuchung/Verrechnung mit ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten 0,00 0,00
Fortgeführte Anschaffungskosten zum 31. Dezember 0,00 0,00

Die fortgeführten Anschaffungskosten der stillen Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Einlagen 1.205.000,00 1.205.000,00
Zurechenbare Verluste -1.205.000,00 -1.205.000,00
Fortgeführte Anschaffungskosten 0,00 0,00

Auf Basis eines Sacheinlage- und eines Einbringungsvertrags vom 15. November 2018 sowie Änderungsvertrages vom 30. Dezember 2018 wurde die Investition aus stillen Gesellschaften gegen Übertragung von bestehenden Aktien an die stillen Gesellschafter durch die bestehenden Aktionäre eingebracht, vorbehaltlich der aufschiebenden Bedingung eines Börsegangs von Marinomed Biotech AG, die am 1. Februar 2019 erfüllt wurde. Die Gesellschaft musste zu keiner Zeit Barzahlungen an die stillen Gesellschafter leisten.

25. Finanzverbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 2017
alle Beträge in EUR
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
FFG-Darlehen 0,00 31.980,35
aws-Seedfinancing 1.111.808,16 1.023.004,93
Gesellschafterdarlehen 0,00 0,00
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen 61.706,41 30.305,68
Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.173.514,57 1.085.290,96
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
FFG-Darlehen 1.391.082,00 2.215.667,27
Gesellschafterdarlehen 2.305.104,19 2.389.933,76
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen 19.453,30 7.535,86
Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 3.715.639,49 4.613.136,89
Summe Finanzverbindlichkeiten 4.889.154,06 5.698.427,85
Die Fälligkeit der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 2017
alle Beträge in EUR
Nicht später als ein Jahr fällig 3.715.639,49 4.613.136,89
Später als ein Jahr, aber nicht später als fünf Jahre fällig 1.173.514,57 62.286,03
Später als fünf Jahre fällig 0,00 1.023.004,93
Summe Finanzverbindlichkeiten 4.889.154,06 5.698.427,85

Der Rückgang der gesamten Finanzverbindlichkeiten resultiert in erster Linie aus der Rückzahlung von FFG-Darlehen in Höhe von TEUR 530, den Einzahlungen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 89 sowie der Tatsache, dass 2018 drei Darlehen der FFG in Höhe von TEUR 351 in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt wurden (siehe Punkt 6), die teilweise durch Zinsabgrenzungen und eine zusätzliche Verpflichtung aus Finanzierungsleasingverhältnissen kompensiert wurden.

Die Nominal- und Buchwerte, Fälligkeiten und Zinssätze der Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Fremdkapitalgeber
alle Beträge in EUR
Nominal
betrag
Buchwert
zum
31. Dezember
2018
Fälligkeit Nominaler
Zinssatz
Gewichteter
effektiver
Durchschnitts
zinssatz
FFG-Darlehen 1.391.082,00 1.391.082,00 30.09.2019 2,00 % 2,00 %
aws-Seedfinancing 500.000,00 1.111.808,16 unbegrenzt 8,50 % 8,50 %
Gesellschafter
darlehen
2.262.686,00 2.305.104,19 31.12.2019 10,00 % 20,29 %
Finanzierungs
leasingverhältnis
81.159,71 81.159,71 03.11.2020 bis
31.03.2023
variabel 2,95 %

Weitere Einzelheiten und Erläuterungen zur obigen Tabelle sind nachstehend für jede Klasse von Finanzverbindlichkeiten aufgeführt.

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich von Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten der Finanzverbindlichkeiten des Unternehmens, ausgenommen jener Finanzverbindlichkeiten, bei denen der Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Buchwert
FFG-Darlehen 1.391.082,00 2.247.647,62
aws-Seedfinancing 1.111.808,16 1.023.004,93
Summe 2.502.890,16 3.270.652,55
Beizulegender Zeitwert
FFG-Darlehen 1.269.240,43 2.056.189,68
aws-Seedfinancing 803.943,28 699.081,11
Summe 2.073.183,71 2.755.270,79

Die oben genannten beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten basieren auf diskontierten Cashflows unter Verwendung eines Zinssatzes von 15 %, der als beste Schätzung für einen Marktzins für das Unternehmen auf der Grundlage eines Angebots eines externen Finanzinstituts zum Zeitpunkt der Ermittlung des Marktwerts angesehen wurde. Aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren, einschließlich der Schätzung des Zeitpunkts der Rückzahlung des aws-Seedfinancings auf der Grundlage einer Prognose des Unternehmens, werden sie in der Fair-Value-Hierarchie (siehe Punkt 20) als beizulegende Zeitwerte der Stufe 3 klassifiziert.

Bei den sonstigen Finanzverbindlichkeiten weichen die beizulegenden Zeitwerte nicht wesentlich von den Buchwerten ab, da die Verzinsung dieser Finanzverbindlichkeiten entweder zu Marktzinssätzen erfolgt oder die Finanzverbindlichkeiten kurzfristiger Natur sind.

F&E-Förderdarlehen ‒ FFG-Darlehen und aws-Seedfinancing

Zum 31. Dezember 2018 wies das Unternehmen ein FFG-Darlehen über einen Nominalbetrag von EUR 1.391.082,00 (2017: EUR 2.271.582,00) aus. Das Darlehen wird mit einem festen Zinssatz von 2,00 % (2017: zwischen 0,75 % und 2,50 %) p.a. verzinst. Gemäß IAS 20.10A werden die Differenzen zwischen den Nominalzinssätzen dieser Darlehen und dem auf 15 % geschätzten Marktzins (siehe oben) als Fördermittel der öffentlichen Hand behandelt und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten erfasst. Da das Unternehmen IAS 20 prospektiv auf zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS bestehende Darlehen der öffentlichen Hand gemäß IFRS 1.B10 angewendet hat, wurde der Vorteil eines unter dem Marktzins verzinsten Darlehens der öffentlichen Hand nur für Darlehen der öffentlichen Hand erfasst, die nach dem Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS gewährt oder bei denen Tranchen erst nach diesem Zeitpunkt ausgezahlt wurden.

Im Jahr 2017 wurden zwei Darlehen der FFG in Höhe von TEUR 563 aufgrund des technischen Scheiterns der jeweiligen Projekte in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt. Im Jahr 2018 wurden weitere drei Darlehen der FFG in Höhe von TEUR 351 in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt.

Im Jahr 2006 nahm das Unternehmen ein Darlehen ("aws-Seedfinancing") im Gesamtnominalbetrag von EUR 500.000,00 auf. Das aws-Seedfinancing wird im Allgemeinen zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen gewährt. Im Falle des Unternehmens gewährte aws das Darlehen, um die Entwicklung der antiviralen Medizinprodukte des Unternehmens zu unterstützen.

Das Darlehen hat eine Laufzeit von zehn Jahren, einschließlich einer tilgungsfreien Phase von fünf Jahren beginnend am 1. Juli 2007 (Datum, an dem die letzte Tranche von aws eingegangen ist) und einem festen Zinssatz von 8,50 % p.a. Die jährlichen Rückzahlungen erfolgen basierend auf den Jahresgewinnen des Unternehmens. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Sollte das Unternehmen in einem bestimmten Jahr keine Gewinne erzielen, sind in diesem Jahr keine Rückzahlungen zu leisten. Die Laufzeit des Darlehens wird auf unbestimmte Zeit verlängert, bis der ausstehende Betrag zurückgezahlt ist. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass das Darlehen innerhalb der nächsten fünf Jahre zurückgezahlt wird; entsprechend wurde der Buchwert des aws-Seedfinancings unter dem Posten "Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig" in der obenstehenden Tabelle über die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

Gesellschafterdarlehen

Im Jahr 2015 haben mehrere Gesellschafter dem Unternehmen Darlehen mit einem Nominalbetrag von EUR 1.075.000,00 gewährt.

Im Jahr 2016 haben ein neuer Investor und bestehende Gesellschafter dem Unternehmen Darlehen mit einem Nominalbetrag von EUR 1.277.000,00 gewährt.

Im Jahr 2018 erfolgte eine teilweise Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens in Höhe von EUR 89.314,00.

Die Darlehen werden als Unterstützung für die F&E-Aktivitäten und den Betriebskapitalbedarf des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit der Darlehen wurde um ein Jahr verlängert und endet am 31. Dezember 2019. Die Darlehen sind mit 10 % p.a. fest verzinst und die Zinsen sind jährlich innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ende eines jeden Kalenderjahres zu zahlen. Der Nominalbetrag muss am Ende der Darlehenslaufzeit vollständig zurückgezahlt werden. Das Unternehmen ist jedoch, vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, berechtigt, die Umwandlung der Darlehen in nicht rückzahlbare Gesellschaftereinlagen zu verlangen, die bis zum Fälligkeitsdatum nicht erfüllt werden.

Da der in den Darlehensverträgen vereinbarte Zinssatz unter dem Marktzins liegt, wurde der Marktzins (geschätzt auf 15 % p.a. für 2017) bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der Darlehen bei deren Gewährung berücksichtigt. Der Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den erhaltenen Beträgen wird direkt im Eigenkapital erfasst.

Entsprechend stellt sich die Entwicklung der Gesellschafterdarlehen wie folgt dar:

alle Beträge in EUR 2018 2017
Buchwert zum 1. Januar 2.389.933,76 2.159.596,93
Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen -89.314,00 0,00
Buchwertanpassung (gemäß IFRS 9:B5.4.6) -193.443,46 0,00
Effektivzinsen 436.394,57 405.195,44
Gezahlte Zinsen -238.466,68 -174.858,61
Buchwert zum 31. Dezember 2.305.104,19 2.389.933,76

Finanzierungsleasingverhältnisse

Das Unternehmen mietet Laborausstattung und ein Fahrzeug im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen mit einer Laufzeit von ein bis fünf Jahren.

Im Februar 2016 lief der Leasingvertrag über die Laborausstattung aus. Da die Laborausstattung kontinuierlich genutzt wird, wird sie unter dem Anlagevermögen mit einem Buchwert von EUR 0,01 ausgewiesen.

Im Jahr 2018 mietete das Unternehmen weitere Laborausstattung. Gemäß den Bedingungen aus dem Vertrag über das Leasing von Laborausstattung gibt es keinen garantierten Restwert.

Gemäß den Bedingungen aus dem Fahrzeugleasingvertrag ist ein Restwert in Höhe von EUR 14.885,69 garantiert.

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Die Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen
sind wie folgt fällig:
Innerhalb eines Jahres fällig 21.544,44 9.043,20
Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig 48.918,63 17.332,80
Später als in fünf Jahren fällig 0,00 0,00
Mindestleasingzahlungen 70.463,07 26.376,00
Garantierter Restwert 14.885,69 14.885,69
Künftige Finanzierungskosten -4.189,05 -3.420,15
Erfasste Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen 81.159,71 37.841,54
Der Barwert der Verbindlichkeiten aus
Finanzierungsleasingverhältnissen, stellt sich wie folgt dar:
Innerhalb eines Jahres fällig 19.453,30 7.535,86
Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig 61.706,41 30.305,68
Später als in fünf Jahren fällig 0,00 0,00
Summe Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen 81.159,71 37.841,54

26. Wandelanleihe

Am 14. Juli 2017 platzierte das Unternehmen eine an der Wiener Börse unter der ISIN AT0000A1WD52 notierte und mit 4 % verzinste PRE-IPO-Anleihe mit bedingtem Eigenkapitalwandlungsrecht. Die Anleihe mit einem Nominalbetrag von EUR 7.000.000,00 hat eine Laufzeit von vier Jahren, d. h. bis zum 14. Juli 2021. Die Anleihegläubiger haben das Recht, ihre gesamte Forderung in Stammaktien des Unternehmens zu wandeln, sofern ein qualifizierendes öffentliches Zeichnungsangebot durchgeführt wird (Näheres zum Wandlungsrecht siehe Punkt 27).

Die Anleihe wird ab dem Verzinsungsbeginn, d. h. ab dem 14. Juli 2017, mit 4 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am Ende jeder einjährigen Berichtsperiode, d. h. am 14. Juli jedes Kalenderjahres, zu zahlen. Im Falle eines Paketverkaufs (Trade Sale) oder einer Lizenzzahlung (jeweils definiert wie in den Anleihebedingungen) ist das Unternehmen verpflichtet, zusätzlich zu dem Rückzahlungsbetrag am Fälligkeitstag eine Paketverkauf-/Lizenzzahlungsprämie zu zahlen. Weitere Hinweise zur Wandlung nach dem Bilanzstichtag enthält Punkt 35.

Die Entwicklung der Wandelanleihe stellt sich wie folgt dar:

alle Beträge in EUR 2018 2017
Buchwert zum 1. Januar 5.073.108,70 0,00
Emissionserlöse 0,00 7.000.000,00
Transaktionskosten 0,00 -632.602,92
Abtrennung der Wandlungskomponente 0,00 -1.682.040,16
Effektivzinsen 921.207,98 387.751,78
Gezahlte Zinsen -280.000,00 0,00
Buchwert zum 31. Dezember 5.714.316,68 5.073.108,70
davon kurzfristig 131.178,08 131.178,08
davon langfristig 5.583.138,60 4.941.930,62

Der beizulegende Zeitwert der Wandelanleihe (ohne Eigenkapital-Wandlungsrecht) beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 6.228.159,81 (2017: EUR 5.675.645,75), basierend auf diskontierten Cashflows unter Verwendung eines Zinssatzes von 15 %, der als beste Schätzung für einen Marktzins für das Unternehmen angesehen wurde. Er wird wegen der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren in der Fair-Value-Hierarchie (siehe Punkt 20) als beizulegender Zeitwert der Stufe 3 klassifiziert.

27. Sonstige Finanzverbindlichkeiten

Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten die folgenden Posten:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
aws-Gewinnanteil 0,00 17.278,43
Eigenkapitalwandlungsrecht 7.131.983,32 1.464.354,25
Summe sonstige Finanzverbindlichkeiten 7.131.983,32 1.481.632,68

Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten eine Verbindlichkeit aus einer erfolgsabhängigen Garantievergütung ("aws-Gewinnanteil"), die das Unternehmen der aws im Zusammenhang mit der Garantie von aws für 80 % des aws-DEQ-Darlehens gewährt hat (siehe Punkt 25). Die Verpflichtung aus dem aws-Gewinnanteil wird bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse fällig: a) Börsegang oder b) Verkauf von mehr als 25 % der Aktien des Unternehmens an einen strategischen Investor (nicht an einen Finanzinvestor wie z. B. einen Wagniskapital- oder einen Private-Equity-Fonds). Die Verpflichtung begann mit der Inanspruchnahme des aws-DEQ-Darlehens und endet zwei Jahre nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens (d. h. am 31. Dezember 2018). Da bis zum 31. Dezember 2018 keines der auslösenden Ereignisse eingetreten ist, ist die Verpflichtung aus dem aws-Gewinnanteil erloschen, und die daraus resultierende Verpflichtung wurde 2018 aufgehoben.

Bei dem Eigenkapitalwandlungsrecht aus der Wandelanleihe handelt es sich um ein eingebettetes Derivat, das nicht direkt mit dem Basisinstrument verknüpft ist und daher separat zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wird (siehe Punkt 4.3). Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Wandlungsrechts stellt sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Beizulegender Zeitwert zum 1. Januar 1.464.354,25 0,00
Abtrennung des Eigenkapitalwandlungsrechts 0,00 1.682.040,16
Anpassung des beizulegenden Zeitwerts 5.667.629,07 -217.685,91
Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 7.131.983,32 1.464.354,25

Weitere Einzelheiten zu den Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts sind unter Punkt 2.20 aufgeführt.

28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Geleistete Anzahlungen 0,00 5.000,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.014.536,49 725.994,20
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.014.536,49 730.994,20

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren alle innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert und werden in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Erfassung beglichen. Die zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen wurden bei Übernahme von IFRS 15 in kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten umklassifiziert. Die Zahlen aus dem Vorjahr wurden nicht umklassifiziert.

29. Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen Vertragsverpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten umfassen die folgenden Posten:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 2017
alle Beträge in EUR
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
Fördermittel ‒ unter dem Marktzins 0,00 1.487,16
Summe sonstige langfristige Verbindlichkeiten 0,00 1.487,16
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und
sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Fördermittel ‒ unter dem Marktzins 0,00 22.447,22
Beiträge zur Sozialversicherung 118.001,79 94.753,75
Buchführung, Steuerberatung und Abschlussprüfung 92.700,00 38.181,55
Nicht in Anspruch genommener Urlaub 173.455,68 115.385,36
Überstunden 21.618,80 9.375,07
Vertragshaftung 7.695,00 0,00
Sonstige 547.014,40 327.509,97
Summe sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 960.485,67 607.652,92
Summe sonstige Verbindlichkeiten 960.485,67 609.140,08

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die Differenz zwischen dem Nominalwert und dem beizulegenden Zeitwert der F&E-Förderdarlehen gemäß IAS 20.10A in Höhe von EUR 0,00 (2017: EUR 23.934,38). Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten ‒ Sonstiges umfasst in erster Linie aufgelaufene Aufwendungen für Beratungs- und Anwaltsdienstleistungen infolge des geplanten Börsegangs.

30. Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten die folgenden Posten:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
Gewährleistungs
rückstellung
Sonstige
Rückstellungen
Buchwert zum 1. Januar 2017 750.000,00 13.000,00
Verwendung/Auflösung 0,00 0,00
Zugänge 0,00 0,00
Buchwert zum 31. Dezember 2017 750.000,00 13.000,00
Verwendung/Auflösung 0,00 0,00
Zugänge 0,00 57.000,00
Buchwert zum 31. Dezember 2018 750.000,00 70.000,00

Im Jahr 2013 hat das Unternehmen die Exklusivrechte an der antiviralen Produktlinie des Unternehmens für mehrere Gebiete an ein internationales Pharmaunternehmen vergeben. Der im Fall der Rückgabe der Exklusivrechte vertraglich zurückzuzahlende Betrag wird als Rückstellung betrachtet.

Sonstige Rückstellungen umfassen wahrscheinliche Verluste für belastende Verträge infolge von Abnahmeverpflichtungen, für die die unvermeidlichen Kosten zur Erfüllung der Vertragsverpflichtung höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen (EUR 57.000,00), sowie erwartete Aufwendungen für mehrere Schadensfälle (EUR 13.000,00).

31. Eventualverbindlichkeiten

Das Unternehmen ist Abnahmeverpflichtungen für halbfertige Erzeugnisse mit einem geschätzten Wert von EUR 171.000,00 zum Jahresende eingegangen; hiervon dürften EUR 114.000,00 an Kunden verkauft werden. Für die verbleibende Differenz wurde eine Rückstellung in Betracht gezogen (siehe Punkt 30).

Das Unternehmen hat keine weiteren Eventualverbindlichkeiten, bezogen auf Rechtsansprüche aus dem gewöhnlichen Geschäftsverlauf.

32. Verpflichtungen

Mietverträge

Im Jahr 2006 wurde mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien ein befristeter Mietvertrag, beginnend am 1. Januar 2007, über die Nutzung von Geschäfts- und Forschungsräumen am Standort Veterinärplatz 1, 1210 Wien, Österreich, geschlossen. Die monatliche Miete für die Räumlichkeiten beträgt ca. 10.730,00 EUR (2017: EUR 10.730,00) einschließlich Betriebskosten.

Die künftigen Mindestmietzahlungen aufgrund von unkündbaren operativen Leasingverhältnissen stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Nicht später als ein Jahr fällig 128.764,00 128.764,00
Später als ein Jahr, aber nicht später als fünf Jahre fällig 64.382,00 64.382,00
Später als fünf Jahre fällig 0,00 0,00
Summe 193.146,00 193.146,00

Sonstige vertragliche Verpflichtungen

Neben den oben genannten Vereinbarungen hat das Unternehmen eine Reihe weiterer Vereinbarungen geschlossen, die auch finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich im Wesentlichen auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen. Der Anstieg kurzfristiger Verpflichtungen im Jahre 2018 ist in erster Linie der laufenden pivotalen klinischen Phase-III-Studie für Budesolv zuzuschreiben. Die im Rahmen dieser Vereinbarungen zu leistenden verbleibenden Zahlungen, wenn alle Meilensteine und sonstigen Bedingungen erfüllt sind, werden wie folgt geschätzt:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Nicht später als ein Jahr fällig 1.439.082,02 28.300,00
Später als ein Jahr, aber nicht später als fünf Jahre fällig 62.191,00 16.755,50
Später als fünf Jahre fällig 0,00 40.000,00
Summe 1.484.173,02 85.055,50

33. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen

Vergütungen an Mitglieder des Managements

Vorstandsmitglieder des Unternehmens waren im Jahr 2018:

  • Andreas Grassauer, CEO
  • Eva Prieschl-Grassauer, CSO
  • Pascal Schmidt, CFO

Im Jahr 2018 beliefen sich die Aufwendungen für Gehälter und kurzfristig fällige Leistungen an Mitglieder des Vorstands auf insgesamt EUR 472.032,77 (2017: EUR 320.930,99). In den Jahren 2017 und 2018 wurden keine langfristig fälligen Leistungen oder Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt.

Vergütung des Aufsichtsrats

Seit 2017 hat das Unternehmen einen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. Dem Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung in kaufmännischen und wissenschaftlichen Fragen unterstützt, gehörten 2018 die folgenden Mitglieder an:

  • Simon Nebel, Viopas Venture Consulting GmbH, Uster, Schweiz (Vorsitzender, seit 2. Juni 2017)
  • Ute Lassnig, Laureo Corporate Finance GmbH, Wien, Österreich (stellvertretende Vorsitzende, seit 2. Juni 2017)
  • Karl Lankmayr, aws Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH & Co KG, Wien, Österreich (Mitglied seit 2. Juni 2017)
  • Gernot Hofer, Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft, Linz, Österreich (Mitglied seit 2. Juni 2017)
  • Brigitte Ederer (Mitglied seit 21. November 2018)

Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlte Gesamtvergütung (einschließlich der für Beratungsleistungen gezahlten Beträge) belief sich auf EUR 136.869,25 (2017: EUR 128.410,87).

Simon Nebel (Aufsichtsratsvorsitzender) und die Laureo Corporate Finance GmbH (zu 100 % im Besitz von Ute Lassnig, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats) beteiligten sich im Jahr 2017 im Gesamtbetrag von EUR 70.000,00 an der ausgegebenen Wandelanleihe.

Näheres hierzu sowie zu den vertraglichen Vereinbarungen siehe Punkt 26.

Gesellschafterdarlehen

Im Jahr 2015 hat das Unternehmen mit einigen seiner Gesellschafter (siehe Punkt 25) Vereinbarungen über Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtbetrag von EUR 1.075.000,00 zum 31. Dezember 2015 geschlossen. Im Jahr 2017 wurde ein neues Gesellschafterdarlehen gewährt und die bestehenden Darlehen wurden zum 31. Dezember 2017 auf einen Gesamtbetrag von EUR 2.352.000,00 erhöht. Im Jahr 2018 erfolgte eine teilweise Rückzahlung in Höhe von EUR 89.314,00. Folgende Aktionäre beteiligten sich an diesen Darlehen:

  • aws Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH & Co KG
  • Martin Platzer
  • Hermann Unger
  • Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft

Näheres hierzu sowie zu den vertraglichen Vereinbarungen siehe Punkt 25.

34. Prüfungshonorar

Die für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständige BDO Austria GmbH (2017: Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH) hat folgende Leistungen für das Unternehmen erbracht:

Geschäftsjahr zum 31. Dezember
alle Beträge in EUR
2018 2017
Prüfung des Jahresabschlusses 40.000,00 12.400,00
Sonstige Bestätigungsleistungen 136.810,00 92.800,00
Steuerberatungsleistungen 26.410,00 0,00
Sonstige Leistungen 61.361,56 0,00
Summe 264.581,56 105.200,00

35. Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode

Am 29. Januar 2019 gab Marinomed den Abschluss seines Börsegangs mit 260.000 neuen Inhaberaktien bekannt. Im Rahmen einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) wurden im Februar 2019 weitere 39.000 Aktien verkauft. Demgemäß beläuft sich die Gesamtzahl der vom Unternehmen im Rahmen des Börsegangs verkauften Aktien auf 299.000. Die Aktien wurden zu einem Emissionspreis von EUR 75,00 pro Aktie verkauft, was in einen gesamten Bruttoerlös von EUR 22,4 Millionen mündete.

Die Abwicklung und der erste Handelstag fielen auf den 1. Februar 2019. Seit diesem Tag werden die Marinomed-Aktien unter dem Kürzel "MARI" am offiziellen Markt (im Prime Market) der Wiener Börse gehandelt.

Da die Transaktion die Anforderungen eines qualifizierenden öffentlichen Zeichnungsangebots gemäß den Bedingungen der 2017 begebenen Wandelanleihen erfüllte, waren die Anleihegläubiger berechtigt, ihre Anleihen in neue Aktien des Unternehmens umzuwandeln. Bis zum Ablauf der Wandlungsfrist am 14. Februar 2019 waren Wandlungsbenachrichtigungen über einen Nominalwert von EUR 6,98 Millionen der Wandelanleihe mit Blick auf die Umwandlung in neue Aktien eingegangen. Die verbleibenden Anleihen mit einem Nominalwert von TEUR 20 wurden vom Unternehmen im März 2019 zurückgekauft. Anschließend löschte Marinomed die Notierung der Wandelanleihe am Dritten Markt der Wiener Börse am 20. März 2019.

Am 25. Februar 2019 unterzeichnete das Unternehmen mit der EIB Verträge über ein Darlehen von bis zu EUR 15 Millionen an Marinomed. Die Mittel der EIB werden die Entwicklung der beiden Plattformen des Unternehmens unterstützen. Sie werden 2019‒2022 abhängig von Meilensteinen in Tranchen an Marinomed ausgezahlt und 2024‒2027 rückzahlbar sein.

Auf Basis eines Sacheinlage- und Einbringungsvertrags vom 15. November 2018 sowie eines Änderungsvertrags vom 30. Dezember 2018 wurde die Investition aus stillen Gesellschaften gegen Übertragung von bestehenden Aktien an die stillen Gesellschafter durch die bestehenden Aktionäre eingebracht, vorbehaltlich der aufschiebenden Bedingung eines Börsegangs von Marinomed Biotech AG, die am 1. Februar 2019 erfüllt wurde. Die Gesellschaft musste zu keiner Zeit Barzahlungen an die stillen Gesellschafter leisten.

Nach dem Börsegang im Februar 2019 wurde das FFG-Darlehen in Höhe von TEUR 1.391 vertragsgemäß an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zurückgezahlt.

Gemäß dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. April 2019 werden die Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 2.305 zuzüglich der Zinsen, die bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung aufgelaufen sind, im zweiten Quartal 2019 zurückgezahlt.

Am 23. April gab Marinomed per Adhoc-Meldung positive Top-Line-Ergebnisse der Phase-III-Studie für Budesolv bekannt.

Der Jahresabschluss wurde vom Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat am 29. April 2019 freigegeben. Dem Aufsichtsrat obliegt die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses.

.................................................

Wien, 29.04.2019 Andreas Grassauer

.................................................

Wien, 29.04.2019 Eva Prieschl-Grassauer

............................................ Wien, 29.04.2019 Pascal Schmidt

Bestätigungs- vermerk (IFRS)

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss (IFRS) der Marinomed Biotech AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gesamtergebnisrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang zum Jahresabschluss, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS).

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Unsere Verantwortlichkeit und Haftung bei der Abschlussprüfung ist analog zu § 275 Abs. 2 UGB (Haftungsregelung bei der Abschlussprüfung einer kleinen oder mittelgroßen Gesellschaft) gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Dritten mit insgesamt 2 Millionen Euro begrenzt.

Verantwortlichkeiten der Gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen ‒ beabsichtigten oder unbeabsichtigten ‒ falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ‒ sofern einschlägig ‒ anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen ‒ beabsichtigten oder unbeabsichtigten ‒ falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher ‒ beabsichtigter oder unbeabsichtigter ‒ falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Sonstige Gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Wien, am 29. April 2019

BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. (FH) Georg Steinkellner Mag. Klemens Eiter Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Dieser Bericht ist eine Übersetzung des Originalberichts in englischer Sprache, die ausschließlich gültig ist. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses (IFRS) an Dritte zusammen mit dem Bestätigungsvermerk ist nur zulässig, wenn der Jahresabschluss mit der geprüften englischen Fassung übereinstimmt. Dieser Bestätigungsvermerk gilt nur für den englischen und den vollständigen Jahresabschluss. Für abweichende Fassungen gilt § 281 Abs. 2 UGB. Wir weisen darauf hin, dass die deutsche Übersetzung dieses Prüfberichts gemäß § 273 UGB ausschließlich dem Leser dient und die englische Fassung die einzig rechtsverbindliche Fassung ist.

9 6 MARINOMED BIOTECH AG JAHRESFINANZBERICHT 2018

1 Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens

1.1 Allgemeines

Organisatorische und rechtliche Struktur des Unternehmens

Die Firma Marinomed Biotech AG wurde im März 2006 als Spin-off der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Marinomed Biotechnologie GmbH gegründet und hat keine Tochtergesellschaften. Das Unternehmen verfügt über angemietete Büro- und Forschungslaborräumlichkeiten am Campus der Veterinärmedizinischen Universität und betreibt sonst keine weiteren Standorte.

In der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Mai 2017 wurde die Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 beschlossen. Das Grundkapital war zum 31.12.2017 in 132.360 auf Namen lautende nennwertlose Stückaktien zerlegt.

Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von € 867.640,00 auf € 1.000.000,00 erhöht. Dies entspricht dem zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Grundkapital der Gesellschaft.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2018 wurde die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Aktien beschlossen. Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 169 AktG unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss um bis zu € 500.000,00 im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sowie um bis zu € 480.000,00 zur Ausgabe in Verbindung mit dem geplanten Börsengang zu erhöhen. Weiters wurde einer bedingten Kapitalerhöhung von bis zu € 173.122,00 durch Ausgabe von Inhaberaktien für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen zugestimmt.

Im Zuge des Börsegangs der Marinomed am 1.Februar 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von € 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Aktien aus dem Basisangebot und 39.000 Aktien aus Mehrzuteilungen). Dies führte im ersten Quartal 2019 zu einer Grundkapitalerhöhung von insgesamt € 299.000,00. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben. Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung hat Marinomed 1.469.772 stimmberechtigte Aktien bzw. ein Grundkapital von € 1.469.772,00.

Eigentümer:

Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung stand Marinomed zu rund 27% im Eigentum der Gründer bzw. des Managements (davon 2% innerhalb des Streubesitzes) und zu rund 36% im Eigentum von strategischen Altinvestoren. Der börserechtliche Streubesitz betrug 39,1%.

1.2 Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen

Der Fokus der Unternehmenstätigkeit liegt auf der Entwicklung innovativer Therapien auf der Grundlage patentgeschützter, proprietärer Technologieplattformen.

Die Carragelose®-Technologieplattform führte kurz nach der Gründung von Marinomed zur Entdeckung eines, von Marinomed als Carragelose® marken- und patentgeschützten Polymers aus Rotalgen mit außergewöhnlicher Wirksamkeit bei viralen Infekten der Atemwege. Marinomed konnte die klinisch nachgewiesene Wirksamkeit in einer Reihe von Produkten gegen respiratorische Viren nutzen, die heute von Partnern auf allen Kontinenten vertrieben werden. Die Produktpalette setzt sich aus zwei Nasensprays zur Vorbeugung und Behandlung von Erkältungskrankheiten mit unterschiedlicher Dosierung und einem Kinderprodukt zusammen. 2018 wurde zusätzlich ein abschwellendes Nasenspray, basierend auf einem hyperosmolaren Wirkprinzip, in mehreren Märkten eingeführt. Ein Rachenspray und Lutschpastillen runden das Portfolio ab.

Im Zuge der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Erweiterung ihres Produktangebots mit Kombinationspräparaten, gelang es den Forscherinnen und Forschern bei Marinomed die zweite Technologie – die patentgeschützte Plattform Marinosolv® – zu entwickeln, die die Basis für neue Produkte im Bereich Allergie und Autoimmunerkrankungen darstellt.

Das Leitprodukt der Marinosolv® Plattform, Budesolv, ein neues, schneller wirksames Allergiemedikament mit geringerer Dosierung wird derzeit in einer pivotalen Phase III Studie zur Erlangung der Zulassung im Heimmarkt getestet. Ergebnisse aus dieser Studie sind Ende des 2. Quartals 2019 zu erwarten.

1.2.1 Geschäftsmodell und Prozesse

Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen hat Marinomed große Teile der Wertschöpfungskette an Partner ausgelagert. Der Vertrieb der Produkte erfolgt über Vertriebspartner, die jeweils für Ihr geographisches Gebiet von Marinomed eine Vertriebslizenz erhalten haben. Mit Ausnahme einiger weniger Länder wo es Lizenzpartnerschaften gibt, agiert Marinomed als Großhändler. Dadurch ist es möglich mit limitierten Ressourceneinsatz 15 B2B Kunden mit Vertrieb in über 30 Ländern zu betreuen und zu organisieren.

1.2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren

Als Life Science Unternehmen ist die Marinomed Biotech AG eingebettet in das Umfeld des globalen Pharmamarktes und in das Umfeld der globalen Biotechnologie Industrie. Im Bereich des pharmazeutischen Marktes ist für Marinomed der Over the Counter (OTC) Markt von Relevanz, weil alle bereits am Markt befindlichen Produkte diesem Segment zuzuordnen sind. Im Jahr 2017 wurden in diesem Markt weltweit Umsätze von US\$ 136Mrd erzielt wobei das Segment betreffend Erkältungserkrankungen und Allergie mit einem Umsatz von US\$ 28,1Mrd die zweitgrößte Kategorie darstellt, nach dem Segment mit Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen (Quelle: OTC-Yearbook 2018 Nicolas Hall).

Die Experten von Nicolas Hall sagen für den Cough, Cold Allergy (CCA) Markt ein Wachstum von 5% p.a. auf US\$ 35,6Mrd im Jahr 2022 voraus. Dieses Wachstum passiert in einem hochkompetitiven Umfeld unter der Kontrolle konservativer Regulatoren und mit sehr fragmentierten Netzwerken von Distributoren. Wachstum und Neueinführungen von Produkten sind abhängig von Marketingaufwendungen und insbesondere der Fähigkeit der Unternehmen über die normale Produktentwicklung und Marken hinaus Innovation im Markt platzieren zu können. Mit einem innovativen, patentgeschützten Produktportfolio ermöglicht Marinomed, seinen hochspezialisierten Vertriebspartnern in den jeweiligen Ländern und Regionen diese Herausforderung anzunehmen.

1.2.3 Wettbewerb, Märkte sowie wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Einflussfaktoren

Marinomed zielt auf den globalen OTC Markt ab. Dieser ist nach wie vor hoch fragmentiert. Dokumentiert wird das durch die Tatsache, dass die Top 3 Unternehmen im Jahr 2016 nur 13% Marktanteil hatten und die Top 10 nur 28% (Quelle: OTC-Yearbook 2018 Nicolas Hall). Wenn man die Top 10 OTC Unternehmen betrachtet so hat kein Unternehmen ein signifikant größeres Wachstum als der Gesamtmarkt erzielen können. Es ist daher wenig überraschend, dass eine wesentliche treibende Kraft für Veränderung im Markt durch M&A Aktivitäten passiert. Die folgenden Beispiele zeigen nur einen kleinen Ausschnitt einer sehr dynamischen M&A Entwicklung im OTC Markt.

1.2.4 Die globale Biotechnologie Industrie

Das dynamische Wachstum der globalen Biotechnologie Industrie hat sich in den letzten Jahren etwas abgeschwächt. Dennoch wurde 2016 und 2017 ein Wachstum von rund 7% erzielt und es besteht Grund zur Annahme, dass sich dieser Trend fortsetzen wird (E&Y Biotechnology Report 2017).

Das Marinomed Management sieht vor allem die Tatsache, dass trotz teilweise volatiler Unternehmensbewertungen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiter stark gewachsen sind und offensichtlich speziell junge Biotech-Unternehmen in der Lage sind, ein bedeutendes Volumen an Risikokapital zu mobilisieren. Damit wird demonstriert, dass die Branche weiterhin auf Wachstum eingestellt ist. Als wichtiges lokales Beispiel sei hier die € 225Mio Rekordfinanzierung von BioNTech in Deutschland genannt.

International hat sich die Branche in den letzten 10 Jahren sehr gut entwickelt. So ist der NASDAQ Biotechnology Index seit Beginn 2008 von 825 Punkten auf über 3.500 Punkte Anfang 2018 angestiegen. Selbst im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2000 ist das mehr als eine Verdoppelung. Die Kursanstiege sind vor allem auf Erfolge von Unternehmen in der Medikamentenentwicklung zurückzuführen, die auf neuartigen Technologien und Therapiekonzepten basieren.

Bezugnehmend auf Daten von Pitchbook wurden 2017 über US\$ 12Mrd an privatem Kapital in rund 450 Life Science Unternehmen investiert. Diese Zahl zeigt, dass rege Kapitalzufuhr in innovative Unternehmen eine treibende Kraft für das weitere Wachstum der Branche ist.

1.2.5 Das Österreichische Umfeld und Marinomed

Mit 917 österreichischen Firmen im Biotechnologie, Pharma und Medizinprodukte Sektor stellen die Lebenswissenschaften einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Zusammen erwirtschafteten diese Firmen einen Umsatz von über € 22Mrd im Jahr 2017. Das entspricht etwa 6,1% des österreichischen BIPs. 2017 arbeiteten 55.000 Menschen, 7,4% mehr als in 2014 für ein österreichisches Life Science-Unternehmen (Quelle: Life Science Austria, Vienna Region).

Abseits medialer Begleitung ist es einigen Firmen gelungen, signifikante Werte zu schaffen. So wurde in den letzten Jahren z.B. das Unternehmen Dutalys um mehrere 100 Millionen Euro von Roche übernommen und das Unternehmen Nabriva wurde erfolgreich an der NASDAQ gelistet. 2017 machte das Unternehmen Apeiron mit der Marktzulassung für ein Krebsmedikament und einer Finanzierung auf sich aufmerksam. Hookipa und Themis Biosciences konnten jeweils Finanzierungen in 2-stelliger Millionenhöhe sicherstellen.

Marinomed platzierte im Juli 2017 eine Wandelanleihe am dritten Markt der Wiener Börse (MTF). Nach dem erfolgreichen IPO im Februar 2019 übten über 99% Anleihegläubiger ihr Wandlungsrecht aus. Nach Rückkauf der nicht gewandelten Anleihen wurde die Wandelanleihe im März 2019 vorzeitig getilgt.

1.2.6 Geschäftsentwicklung

Der Geschäftsbereich mit Produkten der Carragelose® Plattform zur Behandlung von Erkältungskrankheiten hat sich 2018 stabil, jedoch ohne Wachstum entwickelt. Nach einem Anstieg von über 84% von 2016 auf 2017 auf € 4,8Mio. konnte der Umsatz 2018 mit € 4,7Mio. annähernd stabil gehalten werden. Verschiebungen von bereits bestellten Handelswarenlieferungen in das Jahr 2019 sowie durch einen Zulieferer bedingte Verzögerung einer Warenlieferung haben sich negativ auf das Wachstum ausgewirkt. Dennoch konnten zyklusbedingte Rückgänge in einzelnen größeren Märkten durch Steigerungen und Neuzulassungen in mehreren kleineren Märkten kompensiert werden.

1.2.7 Wesentliche Absatzmärkte und die dort erreichte Wettbewerbsposition und Auftragslage

Die wesentlichen Absatzmärkte für die Produkte der Carragelose® Technologieplattform sind die wichtigen großen OTC-Märkte auf der Welt. Weiterhin sind Aktivitäten in Gang, um mit der Produktpalette in allen wichtigen und wirtschaftlich attraktiven Märkten mit Partnern präsent zu sein. Daher waren Neueinführungen von Produkten in wichtigen Märkten in Europa und Asien die wichtigsten Umsatzstützen im Jahr 2018.

Seit der Bekanntgabe der Fusion des Geschäftsbereiches mit Sanofi bleibt das Lizenzgeschäft mit dem ehemaligen Partner Boehringer Ingelheim (nun Sanofi) rückläufig. Marinomed erwartet aus dieser Partnerschaft keinen Anstieg der Einnahmen und fokussiert sich auf alternative Partner, wo bereits Verträge abgeschlossen werden konnten.

Für Produkte der neu entwickelten Marinosolv® Plattform wurden aus strategischen Gründen bis jetzt noch keine Vertriebslizenzrechte oder sonstige IP-Rechte an Dritte vergeben. Erwartungsgemäß schlägt sich die außerordentlich positive Entwicklung auf der Forschungs- und Entwicklungsebene noch nicht einnahmenseitig nieder. Das Leitprodukt Budesolv hat im Jahr 2018 wichtige Entwicklungsschritte genommen und eine pivotale Phase III Studie zur Erwirkung einer Zulassung konnte gestartet werden. Mit Ergebnissen aus dieser Studie wird im 2. Quartal 2019 gerechnet. Damit verfügt Marinomed über ein weiteres Produkt, das nach Ansicht des Unternehmens die Chance hat, relativ zeitnah von der Entwicklung in die Zulassung und Vermarktung wechseln zu können. Marinomed geht davon aus, dass eine entsprechende kommerzielle Verwertung dieser Entwicklung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiterem Umsatzwachstum führen wird.

1.2.8 Ziele und Strategien zur Zielerreichung

Marinomed verfolgt das Ziel gemeinsam mit seinen Partnern mittelfristig mit seinen Carragelose®- Produkten insgesamt 1% des Umsatzes des globalen CCA-Marktes zu erreichen mit einem langfristigen Steigerungsziel auf 2%. Das Umsatzpotenzial für die Produktpalette liegt damit bei mehreren hundert Millionen Euro, von dem ein signifikanter Anteil auf Marinomed entfällt. Aufgrund der Komplexität des Marktes, der regulatorischen Hürden und der Notwendigkeit intensiv Marketing zu betreiben, ist dieses Ziel nur durch Partnerschaften erreichbar. Marinomed hat für die meisten Märkte Partnerschaften mit namhaften pharmazeutischen Firmen abgeschlossen, die in den jeweiligen Ländern für die Zulassung und Vermarktung der Produkte verantwortlich sind.

Marinomed plant das Vertriebsmodell fortzusetzen und auch die Produkte aus der Marinosolv® Plattform mit Partnern zu vermarkten.

1.3 Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.

1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren

Zum Verständnis der Ertragslage der Gesellschaft sind die Spezifika der unterschiedlichen Segmente wesentlich.

Das Produktportfolio der antiviralen Carragelose® Technologie, bestehend aus bereits am Markt befindlichen Nasensprays und Rachenprodukten, wies im Geschäftsjahr 2017 eine signifikante Umsatzsteigerung von € 2,2Mio bzw. +84,4% auf. Das Wachstum wurde großteils durch die Markteinführung von Produkten in neuen Märkten (vor allem in Deutschland und Polen) generiert. Da die Vertriebspartner im Jahr neuer Produkteinführungen keine Engpässe riskieren wollen, werden typischerweise höhere Lagerbestände aufgebaut. Im Folgejahr kommt es dadurch zu einer Korrektur der Vorräte und damit zu sinkenden Umsätzen für Marinomed in diesen Märkten. Der resultierende Umsatzrückgang in den beiden oben genannten Ländern konnte durch neue Produkte sowie dem Marktstart unter anderem in Skandinavien, der Schweiz und in Asien beinahe kompensiert werden.

Durch Produkteinführungen in weiteren Ländern, sowie die Marktdurchdringung des neuen abschwellenden Nasensprays, geht das Unternehmen nach einem Jahr der Konsolidierung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder von Umsatzsteigerungen in den kommenden Jahren aus.

Die Marinosolv® Technologie befindet sich noch im Entwicklungsstadium, wodurch noch keine Produkte vermarktet werden. Dieses Segment ist von hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung geprägt, die erst in Folgejahren Umsätze generieren könnten. Die pivotale klinische Phase III Studie für das Leitprodukt Budesolv wurde in 2018 initiiert und im zweiten Quartal 2019 werden die Ergebnisse der Studie vorliegen. Durch die notwendigen Vorbereitungen für eine Marktzulassung sowie der anschließende regulatorische Prozess, wird mit einer Zulassung erst Ende 2020/Anfang 2021 zu rechnen sein.

Das Jahr 2018 ergab ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von € -6,1Mio (2017 € -2,7Mio). Der Betriebsergebnis 2018 betrug somit € -5,5Mio (2017 € -2,2Mio) und das Finanzergebnis € -0,6Mio (2017 € -0,5Mio). Das Unternehmen zeigt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € -6,1Mio (2017 € -2,7Mio) und einen Bilanzverlust in der Höhe von € -20,4Mio (2017 € -14,3Mio). Die wesentlichen Treiber für die deutlich höheren Verluste 2018 liegen in den Kosten der laufenden klinischen Studie sowie den abgegrenzten Kosten für die Vorbereitung des IPOs.

Die Vermögenslage des Unternehmens zeigt ein negatives Eigenkapital von € -12,3Mio (2017 € - 7,1Mio).

Das Unternehmen wies Ende 2018 liquide Mittel von € 1,7Mio (2017 € 6,0Mio) aus. Die Veränderung wird in der folgenden Geldflussrechnung dargestellt:

2018 2017
Mio EUR Mio EUR
Geldfluss aus dem Ergebnis -6,0 -2,7
Netto-Geldfluss aus dem Ergebnis vor Steuern -4,4 -2,9
Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -4,4 -2,9
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -0,2 -0,1
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 0,2 7,0
zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands -4,3 4,0
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 6,0 2,0
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1,7 6,0

Die Vermögens- und Finanzlage spiegelt primär die negative Ertragslage wider, die für ein biotechnologisches Unternehmen im Entwicklungsstadium zu erwarten ist. Durch Finanzierungsmaßnahmen in den Geschäftsjahren 2015 (€ 3,5Mio), 2016 (€ 1,5Mio) und 2017 (€ 7,0Mio.) sollen langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung sichergestellt werden.

Das Unternehmen hat in 2018 seinen Börsegang vorbereitet. Mit Listing am 1. Februar 2019 unter voller Ausübung des Greenshoe am 28. Februar 2019 konnten insgesamt € 22,4Mio eingeworben werden. Zudem konnte eine Darlehenszusage von der Europäischen Investitionsbank in Höhe von € 15Mio gesichert werden. Das Darlehen der EIB wird in 3 Tranchen in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Meilensteine ausbezahlt. Dadurch ist nach Einschätzung des Unternehmens die Unternehmensfortführung überwiegend wahrscheinlich. Darüber hinaus wird auf die entsprechenden Ausführungen im Abschnitt "Wesentliche Risiken und Ungewissheiten" verwiesen.

2 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Trotz der ständigen Konkurrenz auf dem Pharma-Markt für OTC Produkte sowie einer Stagnation im Jahr 2018 geht Marinomed von einem Umsatzwachstum des Geschäfts mit den bereits am Markt befindlichen Produkten und neu einzuführenden Produkten der Carragelose® Plattform in den kommenden Jahren aus.

Der Umstand, dass wichtige Märkte bis vor kurzem durch die Partnerschaft mit Sanofi vertraglich blockiert waren und die Marinomed Produkte mit Ausnahme von Großbritannien, Deutschland und seit 2018 erstmals auch China in den 10 größten OTC-Märkten noch nicht vertrieben werden, lässt für die Zukunft weiter Wachstum erwarten. Dieses Wachstum wird einerseits von Markteinführungen in neuen Märkten getrieben und andererseits von der Einführung von zusätzlichen Produkten in bereits bestehenden Märkten.

Ein Sonderfall sind die USA. Dort gibt es bedingt durch regulatorische Auflagen und vom Rest der Welt abweichenden Zulassungskriterien eine Eintrittsbarriere, die eine Zulassung in den nächsten drei bis 4 Jahren nicht realistisch erscheinen lässt. Dennoch unternimmt Marinomed Anstrengungen, auch diesen besonders attraktiven Markt zu erreichen.

Das Potential Marinosolv®

Während das Leitprodukt der Marinosolv® Plattform das antiallergische Medikament Budesolv seit dem Jahr 2018 in einer pivotalen Studie getestet wird, forscht Marinomed bereits an weiteren Entwicklungen basierend auf der Plattform. Dadurch wird sichergestellt, dass die IP genutzt wird, um auch in der Zukunft werthaltige Produkte anbieten zu können.

Zur Ausschöpfung des Potentials der beiden Plattformen sind auf absehbare Zeit weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderlich. Insbesondere durch Ausweitung der Marinosolv® Plattform und klinische Studien für größere Indikationen wird erwartet, dass das Investitionsvolumen in Forschung und Entwicklung in den kommenden Jahren deutlich steigt. Abhängig vom Umfang dieser Investitionen und dem wirtschaftlichen Erfolg bei der Verwertung kann es zu zusätzlichem Kapitalbedarf kommen.

3 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten

Marinomed ist ein auf globale Märkte zielendes Unternehmen, das pharmazeutische Unternehmen als Kunden auf allen Kontinenten beliefert. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Diese betreffen im Wesentlichen operative und finanzielle Risiken.

Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden laufend überwacht. Das Unternehmen ist bemüht darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.

3.1 Risiken in Verbindung mit der Finanzierung und Finanzinstrumenten

Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallsrisiken und Liquiditätsrisiken. Darüber hinaus werden Umsätze in GBP getätigt, so dass auch Risiken aus Wechselkursschwankungen entstehen. Da Forderungen in GBP in der Regel einen Betrag von € 250.000,00 nicht übersteigen, würde sich eine Schwankung von +/- 10% mit weniger als € 25.000 auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Als F&E Unternehmen weist Marinomed nach wie vor einen bilanziellen Verlust aus und daher sind klassische Kreditinstrumente für Marinomed nicht zugänglich. Das Unternehmen hat daher das Risiko, dass der Kapitalbedarf in Zukunft nicht, oder nur zu nachteiligen Konditionen gedeckt werden kann. Es handelt sich dabei um ein für Life Science Unternehmen typisches Risiko.

Das Unternehmen verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente.

3.2 Strategische Risiken

Für Marinomed besteht das Risiko, dass langfristige Potenziale nicht ausgenutzt oder falsch eingeschätzt werden. Bei beiden Technologieplattformen können sich die eingegangenen oder noch zu etablierenden Partnerschaften als nicht vorteilhaft erweisen. Die heutige Einschätzung des Potenzials der Produkte auf den globalen Märkten kann sich als zu optimistisch herausstellen. Es besteht daher das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Weiters besteht das Risiko, dass Mitbewerber bessere oder günstigere Produkte entwickeln und dadurch das Marinomed-Portfolio weniger ertragreich ist.

Staatliche Behörden versuchen in praktisch allen regionalen Märkten, die Kosten im Gesundheitswesen durch verstärkten Wettbewerb der Anbieter und permanente Absenkung der Erstattungsgrenzen für Pharmaka zu beschränken. Der rasch wachsende OTC-Markt ist diesen Einflüssen weniger ausgesetzt, jedoch gibt es starke Konkurrenz von größeren Anbietern, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Möglichkeiten verfügen als Marinomed bzw. ihre Partner in den jeweiligen Ländern.

3.3 Operative Risiken

Marinomed ist sowohl auf der Lieferanten-, als auch auf der Vermarktungsseite auf Partner angewiesen. Trotz aufrechter Verträge besteht das Risiko, dass einer oder mehrere Partner ohne Verschulden von Marinomed wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten nicht zu lösen vermögen und in der Folge für Marinomed ein Schaden entsteht. Dabei kann der Partner seine eigenen Umsatzziele verfehlen, es kann sich aber auch um Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken handeln.

Auch wenn über 90 % der Umsätze in Euro fakturiert werden, könnte in Ländern außerhalb der Eurozone (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) eine Aufwertung des Euro gegenüber den lokalen Währungen die Produkte des Unternehmens für Händler und Endverbraucher verteuern. Dies könnte zu einem Umsatzrückgang bei den Produkten des Unternehmens führen.

3.4 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Finanzmittel, die zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen erforderlich sind, möglicherweise nicht beschafft werden können. Bisher hat das Unternehmen das operative Geschäft vor allem durch Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Distributionsverträgen, den Verkauf von Handelswaren, atypisch stillen Beteiligungen, durch die Ausgabe einer Wandelanleihe, neuer Aktien beim Börsegang sowie durch Zuschüsse, geförderte Darlehen und sonstige staatliche Förderungen finanziert.

Der Vorstand geht davon aus, dass zumindest in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung und operative Verluste anfallen werden. Der Vorstand rechnet damit, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die in 2019 eingeworbenen Mittel aus dem Börsegang und von der EIB ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für die nächsten Jahre finanzieren zu können. Diese Schätzung basiert auf Annahmen, die sich als falsch erweisen können, und das Unternehmen könnte seine Kapitalressourcen früher ausschöpfen als derzeit erwartet.

Marinomed wird immer versuchen, sich finanzielle Flexibilität zu erhalten, z.B. durch Aufnahme zusätzlichen Kapitals zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. Aktuell glaubt das Unternehmen über genügend Mittel für die aktuellen oder zukünftigen betrieblichen Pläne zu verfügen.

Marinomed ist der Auffassung, dass das Unternehmen auf bestimmte Ausgaben verzichten könnte, um damit seine Bargelderfordernisse zu reduzieren. Sollte es Marinomed nicht möglich sein, im Bedarfsfall Kapital aufbringen zu können, könnte es dadurch zu Verzögerungen oder Reduzierungen bzw. zur Beendigung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen sowie zukünftiger Kommerzialisierungsbemühungen kommen.

3.5 Standortrisiko

Marinomed ist Untermieter an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, die derzeit auch Aktionär des Unternehmens ist. Der Mietvertrag ist bis Ende Juni 2020 befristet. Daher plant Marinomed derzeit die Verlegung des Standortes. Wenngleich in Wien derzeit einige Optionen vorhanden sind, bedeutet eine Übersiedlung zusätzliche Kosten sowie zusätzlichen Finanzierungsbedarf und könnte möglicherweise mit einem Produktivitätsrückgang verbunden sein. Sollte der neue Standort nicht rechtzeitig bezugsfertig sein, könnte Marinomed auf die Verlängerung des Mietvertrags durch die Veterinärmedizinische Universität Wien angewiesen sein.

3.6 Risiko in Zusammenhang mit Patenten

Die Carragelose®-Technologie ist durch mehrere Patente weltweit geschützt. Die Patente der Marinosolv®-Technologie befinden sich derzeit in der Nationalisierungsphase. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente angefochten werden oder derzeitige Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen.

3.7 Forschungs- und Entwicklungsrisiko

Der Erfolg von Marinomed hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen die antizipierten Ergebnisse erreichen. Die Forschungsaktivitäten von Marinomed dienen der Wissensvermehrung und sind dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Die internen und externen Forscher halten die rechtlichen Vorschriften ein und beachten darüber hinaus auch ethische Grundsätze. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Forschung umfasst im Falle missbrauchsgefährdeter Forschung insbesondere die nachfolgend angesprochenen Maßnahmen: das Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, den sorgfältigen Umgang mit Veröffentlichungen, die Dokumentation von Risiken sowie Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen.

Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Forschung und von klinischen Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen bzw. nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte. Das könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed deutlich reduzieren. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos und geplante Einnahmen nicht zu lukrieren sein.

3.8 Personalrisiko

Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl besteht bei einem Ausfall von Schlüsselarbeitskräften das Risiko, dass essenzielles Know-how verloren geht und die Nachbesetzung von vakanten Stellen zu Verzögerungen bei der Zielerreichung führt.

4 Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft unterhält am Standort Wien eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung mit modern ausgerüsteten Labors, die Forschungen im Bereich Pharmazie, Biologie, Molekularbiologie, Zellbiologie und in-vivo Pharmakologie ermöglichen. Ende 2018 waren 32 Mitarbeiter bei Marinomed und davon 19 Mitarbeiter im Bereich F&E tätig. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung.

Die F&E Aktivitäten fokussieren sich auf die beiden Plattformen Carragelose® und Marinosolv®. Die Carragelose® Plattform soll um Produkte mit einer zusätzlichen abschwellenden Wirkung erweitert werden. Dabei wurde 2018 die Entwicklung eines Medizinproduktes auf Basis einer physikalischen Wirkung erfolgreich umgesetzt und die Zertifizierung erreicht. In weiterer Folge wird die Entwicklung eines Arzneimittels mit einem abschwellenden Wirkstoff vorangetrieben. Das Projekt soll auch 2019 weitergeführt werden. Abhängig von den regulatorischen Anforderungen der Behörden ist mit einer Zulassung nicht vor dem Jahr 2020 zu rechnen.

Darüber hinaus hat Marinomed mit Marinosolv® eine innovative Technologieplattform entwickelt, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte lokale Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung. Derzeit befinden sich zwei Produkte in der Entwicklung, die auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv) und der Augen (Tacrosolv) abzielen. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, die sich in der Nationalisierungsphase nach der Beendigung der internationalen Phase gemäß Patent Cooperation Treaty ("PCT") befindet. Je nach Wirkstoff können die Produkte entweder OTC (rezeptfrei oder nicht verschreibungspflichtig) oder Rx (verschreibungspflichtig) sein. Im Falle des Kortikosteroid-Nasensprays Budesolv werden je nach Gebiet OTC- und Rx-Zulassungen erwartet, während für immunsuppressive Augentropfen eine Zulassung nur als verschreibungspflichtiges Medikament erwartet wird.

Die Gesellschaft bewahrt sich ein schlankes "Asset light"-Geschäftsmodell durch Fokussierung auf Forschung und Entwicklung sowie Auslagerung aller anderen kostenintensiven Teile der Wertschöpfungskette. Marinomed generiert ihren Umsatz entweder durch Lizenz-Vertriebsverträge oder Tantiemen aus Lizenzverträgen mit ihren Partnern. Für die rezeptfrei vermarkteten Produkte ist die Gesellschaft als Großhändler für ihre Partner weltweit tätig.

5 Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem

Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Entsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt "Wesentliche Risiken und Ungewissheiten" benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegt beim Vorstand.

Das Risikomanagementsystem fokussiert auf die im Abschnitt "Wesentliche Risiken und Ungewissheiten" genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch eine enge interne wie auch externe Kommunikation adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit allen externen Zulieferern und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung. Marinomed hat sowohl Investoren für den IPO als auch die EIB für ein Venture Loan gewinnen können. Diese beiden Finanzierungselemente haben einerseits zu einer Verbesserung der Kapitalstruktur geführt und erlauben andererseits dem Unternehmen, seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beschleunigt umzusetzen. Abhängigkeiten von der allgemeinen Wirtschaftslage, dem Finanzierungsumfeld oder einem erfolgreichen Debitorenmanagement sind dadurch reduziert.

Das interne Kontrollsystem der Marinomed hat insbesondere die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Richtlinien sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern.

Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation ist durch flache Hierarchien und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit gekennzeichnet. Es besteht eine organisatorische Trennung aus operativer und finanzieller Verantwortung, sowie für das Rechnungswesen aus Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung.

Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand besitzt dabei besonders hohe Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Die Frequenz dieser Besprechungen liegt je nach Bedeutung zwischen wöchentlich und monatlich.

Dabei wird strukturiert über die notwendigen Informationen von den jeweiligen Bereichsleitern an den Vorstand berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können.

Das interne Berichtswesen ist darauf angelegt, dem Vorstand in regelmäßigen Abständen zu ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkung auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendigen Planungen beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze werden vom Vorstand vorab genehmigt.

Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird.

Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem. Ziel ist die Einhaltung der gesetzlichen Normen, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und die Rechnungslegungsvorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS). Bis Ende des Geschäftsjahres 2018 war das Rechnungswesen an die Steuerkanzlei Glocknitzer Hollenthoner Steuerberatung ausgelagert. In 2018 wurde die Softwarelösung von BMD Systemhaus GesmbH eingeführt und bereits parallel gebucht. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 wird das Rechnungswesen auf BMD in der Gesellschaft geführt.

Bei Fragen zum Rechnungswesen, insbesondere zu Bewertungs- und Ausweisfragen wird bei Bedarf Unterstützung von Experten eingeholt.

Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen entsprechenden öffentlichen Corporate Governance Bericht. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der ab dem Geschäftsjahr 2019 den Vorstand berät und das Funktionieren des internen Kontrollsystems überwacht.

Wien, am 29. April 2019

....................................................... DI Dr. Andreas Grassauer

………………………………………. Mag. Dr. Eva Prieschl-Grassauer

………………………………………. Pascal Schmidt

Jahresabschluss (UGB)

110 MARINOMED BIOTECH AG JAHRESFINANZBERICHT 2018

Marinomed Biotech AG Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2018 bis 31.12.2018

2018
2017
1. Umsatzerlöse 4.698.415,89 4.810.974,77
2. sonstige betriebliche Erträge 708.245,80 768.857,60
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand 3.313.864,04 3.468.644,52
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.608.950,03 780.114,66
4.922.814,07 4.248.759,18
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.999.825,53 1.380.479,32
b) soziale Aufwendungen 516.715,76 392.680,08
2.516.541,29 1.773.159,40
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
105.815,56 64.110,77
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 3.326.554,83 1.733.983,67
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis) -5.465.064,06 -2.240.180,65
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 54,59 315,87
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 641.657,69 499.705,64
10. Zwischensumme aus Z 8 bis 9 (Finanzergebnis) -641.603,10 -499.389,77
11. Ergebnis vor Steuern -6.106.667,16 -2.739.570,42
12. Ergebnis nach Steuern -6.106.667,16 -2.739.570,42
13. Jahresfehlbetrag -6.106.667,16 -2.739.570,42
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -14.294.245,71 -11.554.675,29
15. Bilanzverlust -20.400.912,87 -14.294.245,71

Bilanz

-12.314.148,87 -7.075.121,71

13.217.981,02 12.951.075,59

31.12.2018

Passiva 31.12.2017

Bilanz

I. eingefordertes Grundkapital 1.000.000,00 132.360,00 übernommenes Grundkapital 1.000.000,00 132.360,00 einbezahltes Grundkapital 1.000.000,00 132.360,00

  1. nicht gebundene 7.086.764,00 7.086.764,00 III. Bilanzverlust -20.400.912,87 -14.294.245,71 davon Verlustvortrag -14.294.245,71 -11.554.675,29

B. Mezzaninfinanzierung 500.000,00 500.000,00

C. atypisch stille Beteiligung 0,00 0,00

  1. sonstige Rückstellungen 2.261.288,41 1.644.354,90

  2. Anleihen 7.000.000,00 7.000.000,00 davon konvertibel 7.000.000,00 7.000.000,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.000.000,00 7.000.000,00 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9,48 0,00 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 9,48 0,00 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 7.695,00 5.000,00 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 7.695,00 5.000,00 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.014.536,87 725.993,11 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2.014.536,87 725.993,11 5. sonstige Verbindlichkeiten 4.195.739,67 5.220.082,48 davon aus Steuern 59.293,34 47.259,35 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 58.708,45 47.494,40 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4.156.458,60 5.176.270,48 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 39.281,07 43.812,00

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 6.178.699,95 5.907.263,59 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.039.281,07 7.043.812,00 Summe Passiva 3.665.120,56 8.020.308,78

GmbH & Co KG Seite 6

13.217.981,02 12.951.075,59

Glocknitzer Hollenthoner Steuerberatung

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 58.708,45 47.494,40 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4.156.458,60 5.176.270,48 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 39.281,07 43.812,00

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 6.178.699,95 5.907.263,59 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.039.281,07 7.043.812,00 Summe Passiva 3.665.120,56 8.020.308,78

Marinomed Biotech AG zum 31.12.2018

.

Summe Aktiva 3.665.120,56 8.020.308,78

.

Glocknitzer Hollenthoner Steuerberatung

Summe Aktiva 3.665.120,56 8.020.308,78

Aktiva 31.12.2017

.

  1. Lizenzen 99.999,49 31.693,64

  2. Maschinen 892,92 1.431,60 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 145.524,80 108.091,73

  3. Handelswaren 115.708,78 177.722,92

  4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 623.081,67 1.189.659,88 2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 934.821,99 438.972,14 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 24.281,98 20.661,98

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.715.480,58 6.030.379,54

C. Rechnungsabgrenzungsposten 29.610,33 42.357,33

Summe Aktiva 3.665.120,56 8.020.308,78

.

A. Anlagevermögen

II. Sachanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bilanz

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 58.708,45 47.494,40 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4.156.458,60 5.176.270,48 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 39.281,07 43.812,00

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 6.178.699,95 5.907.263,59 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.039.281,07 7.043.812,00 Summe Passiva 3.665.120,56 8.020.308,78

Bilanz

13.217.981,02 12.951.075,59

Marinomed Biotech AG zum 31.12.2018

Passiva 31.12.2018
31.12.2017
A.
Negatives
Eigenkapital
31.12.2018
31.12.2017
Passiva


I.
eingefordertes
Grundkapital
übernommenes Grundkapital
A.
einbezahltes Grundkapital
1.000.000,00
1.000.000,00
Negatives
Eigenkapital
1.000.000,00
132.360,00
132.360,00
132.360,00
II.
Kapitalrücklagen
I.
eingefordertes
Grundkapital
1.
nicht
gebundene
99.999,49
31.693,64
übernommenes Grundkapital
7.086.764,00
7.086.764,00
III.
Bilanzverlust
II.
davon Verlustvortrag
einbezahltes Grundkapital
-20.400.912,87
Kapitalrücklagen
-14.294.245,71
-14.294.245,71
-11.554.675,29
892,92
1.431,60
1.
-12.314.148,87
nicht
gebundene
-7.075.121,71
145.524,80
108.091,73
B.
Mezzaninfinanzierung
III.
500.000,00
Bilanzverlust
500.000,00
146.417,72
109.523,33
C.
atypisch
stille
Beteiligung
davon Verlustvortrag
0,00
0,00
246.417,21
141.216,97
D.
Rückstellungen
B.
1.
sonstige
Rückstellungen
Mezzaninfinanzierung
2.261.288,41
1.644.354,90
C.
atypisch
E.
Verbindlichkeiten
stille
Beteiligung
115.708,78
177.722,92
1.
Anleihen
D.
davon konvertibel
1.
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
7.000.000,00
Rückstellungen
7.000.000,00
sonstige
Rückstellungen
7.000.000,00
7.000.000,00
7.000.000,00
7.000.000,00
623.081,67
1.189.659,88
2.
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
E.
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
934.821,99
438.972,14
9,48
Verbindlichkeiten
9,48
0,00
0,00
24.281,98
20.661,98
3.
erhaltene
Anzahlungen
auf
Bestellungen
1.
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
1.557.903,66
1.628.632,02
7.695,00
Anleihen
7.695,00
davon konvertibel
5.000,00
5.000,00
4.
Verbindlichkeiten
aus
Lieferungen
und
Leistungen
1.715.480,58
6.030.379,54
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
2.
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
2.014.536,87
2.014.536,87
Verbindlichkeiten
gegenüber
725.993,11
725.993,11
Kreditinstituten
3.389.093,02
7.836.734,48
5.
sonstige
Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
29.610,33
42.357,33
3.
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
4.
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
4.195.739,67
59.293,34
erhaltene
Anzahlungen
58.708,45
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
4.156.458,60
39.281,07
Verbindlichkeiten
aus
5.220.082,48
47.259,35
auf
Bestellungen
47.494,40
5.176.270,48
43.812,00
Lieferungen
und
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
5.
13.217.981,02
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
6.178.699,95
7.039.281,07
sonstige
Verbindlichkeiten
12.951.075,59
5.907.263,59
7.043.812,00
Summe Passiva 3.665.120,56
davon aus Steuern
8.020.308,78

GmbH & Co KG Seite 6

Anhang

Marinomed Biotech AG

A BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden – soweit gesetzlich geboten – berücksichtigt.

Die Gliederung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 200 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB) vorgenommen.

Die Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz erfolgte entsprechend den §§ 201 bis 211 UGB und unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB).

Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden im Kapitel B unter Punkt Grundkapital dargestellt.

1. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen und bereits in Betrieb genommen wurden, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Dabei wird folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer
in Jahren
EDV-Software 3 5

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei für die einzelnen Anlagengruppen folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:

Marinomed Biotech AG

.

Nutzungsdauer
in Jahren
Technische Anlagen und Maschinen 4
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 10

Für Zugänge in der ersten Jahreshälfte wird die volle Jahresabschreibung, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Geschäftsjahres wurden im Jahr der Anschaffung sofort voll abgeschrieben.

2. Umlaufvermögen

Vorräte/Handelswaren

Vorräte/Handelswaren wurden mit den Einkaufspreisen angesetzt, das Identitätspreisverfahren wurde angewendet. Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag, erforderlichenfalls mit dem beizulegenden Wert am Abschlussstichtag, bewertet.

3. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben voraussichtlich eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

4. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanz ersichtlich. Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Anhang

Anhang

Marinomed Biotech AG

B ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Entwicklung des Anlagevermögens

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:

Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen kumuliert Buchwert
1.1.2018
31.12.2018
Zugänge
Abgänge
1.1.2018
31.12.2018
Abschreibungen
Zuschreibungen
Abgänge 1.1.2018
31.12.2018
Anlagevermögen
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Lizenzen 70.567,80 91.036,06 38.874,16 22.730,19 1.353,62 31.693,64
160.250,22 1.353,64 60.250,73 0,00 99.999,49
Sachanlagen
Maschinen 42.133,70 0,00 40.702,10 538,68 0,00 1.431,60
42.133,70 0,00 41.240,78 0,00 892,92
Betriebs- und
Geschäftsausstattung 400.935,82 120.264,75 292.844,09 82.546,69 42.302,95 108.091,73
478.612,63 42.587,94 333.087,83 0,00 145.524,80
443.069,52 120.264,75 333.546,19 83.085,37 42.302,95 109.523,33
520.746,33 42.587,94 374.328,61 0,00 146.417,72
Summe Anlagenspiegel 513.637,32 211.300,81 372.420,35 105.815,56 43.656,57 141.216,97
680.996,55 43.941,58 434.579,34 0,00 246.417,21

Die Zugänge im Anlagevermögen betreffen großteils externe Website-Entwicklungskosten, Buchhaltungsund Warenwirtschaftssoftware sowie ein im Rahmen eines Finanzierungsleasingvertrags erworbenes Laborgerät.

Umlaufvermögen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen an beiden Bilanzstichtagen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und betreffen überwiegend Warenlieferungen sowie Lizenz- und sonstige Umsatzerlöse.

Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände setzen sich überwiegend aus der Forschungsprämie und sonstigen Forderungen gegenüber dem Finanzamt zusammen.

Grundkapital

In der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Mai 2017 wurde die Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 beschlossen. Das Grundkapital war zum 31.12.2017 in 132.360 auf Namen lautende nennwertlose Stückaktien zerlegt.

Marinomed Biotech AG

.

Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von € 867.640,00 auf € 1.000.000,00 erhöht. Dies entspricht dem zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Grundkapital der Gesellschaft.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2018 wurde die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Aktien beschlossen. Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 169 AktG unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss um bis zu € 500.000,00 zu erhöhen und Ausgabekurs sowie -bedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. Weiters wurde einer bedingten Kapitalerhöhung von bis zu € 173.122,00 durch Ausgabe von Inhaberaktien für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen zugestimmt.

Negatives Eigenkapital

Die Gesellschaft weist unter Passiva den Posten "negatives Eigenkapital" in Höhe von € -12.314.148,87 aus.

Der Vorstand der Gesellschaft nimmt zur Frage, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes vorliegt, wie folgt Stellung:

Nach der Begebung einer Wandelanleihe in Höhe von € 7.000.000,00 am dritten Markt der Wiener Börse (MTF) im Geschäftsjahr 2017, hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 ihren Börsegang vorbereitet. Mit erfolgreichem Börsegang konnte die Marinomed Biotech AG am 1. Februar 2019 € 22,4 Mio. neues Kapital durch Ausgabe junger Aktien aufnehmen.

Die Verluste sind für das Unternehmen keinesfalls unerwartet sondern plangemäß, da es sich bei der Marinomed Biotech AG um ein Biotechnologieunternehmen handelt, dessen Unternehmenskonzept die Durchführung mehrjähriger Forschungs- und Entwicklungsprogramme vor dem Erzielen erster maßgeblicher Erträge vorsieht. Das Forschungs- und Entwicklungsrisiko dieser Programme sowie das Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko wird durch Eigenkapital, Fremdkapital sowie unter anderem durch die Nutzung von Förderprogrammen, der staatlichen Forschungsprämie und externen Forschungsaufträgen gedeckt.

Am 25. Februar 2019 unterzeichnete die Gesellschaft einen Vertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über ein Darlehen iHv € 15 Mio, das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt ist. Das Darlehen ist als Venture Debt zu marktüblichen Konditionen strukturiert. Die EIB-Mittel werden, sofern die jeweiligen vertraglichen Bedingungen erfüllt wurden, voraussichtlich 2019 – 2022 in Tranchen an Marinomed Biotech AG ausgezahlt und sind 2024 – 2027 zurückzuführen.

Der Fortbestand des Unternehmens ist durch die Emissionserlöse aus dem Börsegang, der Darlehensfinanzierung durch die EIB sowie der zukünftigen Ausweitung der Handelswarenumsätze für das laufende und kommende Geschäftsjahr überwiegend wahrscheinlich. Abhängig von weiteren Lizenzeinnahmen bzw. Meilensteinzahlungen aus bestehenden und in Verhandlung befindlichen Verträgen zur Vermarktung bestehender bzw. künftiger Produkte und Technologien kann mit der vorhandenen und zur Verfügung stehenden Liquidität das Unternehmen die Gewinnzone erreichen.

Der Vorstand geht daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Fortbestand des Unternehmens aus.

Anhang

Anhang

Marinomed Biotech AG

Mezzaninfinanzierung

Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über € 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017. Die gewinnabhängige Rückzahlungsverpflichtung besteht auch nach Ende der planmäßigen Laufzeit weiter.

Atypisch stille Beteiligung

Mit den Zusammenschlussverträgen vom 30. Dezember 2011, 22. Juni 2012 und 25. Juni 2013 haben sich drei atypisch stille Gesellschafter mit einer Einlage von insgesamt € 1.205.000,00 am Unternehmen beteiligt. Die Einlagen der atypisch stillen Gesellschafter, sowie die Verlustzuweisungen bis zur Höhe der Einlage werden als Sonderposten ausgewiesen.

Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 15. November 2018 sowie Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 wurde die Einbringung der stillen Gesellschaft unter der aufschiebenden Bedingung des Börsegangs der Marinomed Biotech AG festgelegt. Als Gegenleistung wurde die Übertragung von insgesamt 43.694 Aktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag am Grundkapital von € 1,00 entfällt, von Altaktionären festgelegt. Die aufschiebende Bedingung wurde mit dem Börsegang der Marinomed Biotech AG am 1. Februar 2019 erfüllt.

Rückstellungen

Im Geschäftsjahr 2013 wurden einem großen internationalen Pharmakonzern die exklusiven Rechte an der antiviralen Produktlinie der Marinomed für mehrere Territorien gewährt. Die vertraglich vereinbarte Gutschrift bei Rückgabe der exklusiven Rechte wurde in Vorperioden (2013 € 500.000,00 und 2014 € 750.000,00) zu 100 % rückgestellt. 2016 wurden die Vermarktungsrechte für ein Territorium zurückgegeben, ohne dass dadurch die Gutschrift schlagend wurde. Dadurch konnte die dafür gebildete Rückstellung in der Höhe von € 500.000,00 im Geschäftsjahr 2016 ertragswirksam aufgelöst werden. Die vertraglich vereinbarte Gutschrift bei Rückgabe der exklusiven Rechte für die verbleibenden Territorien in der Höhe von € 750.000,00 besteht am Bilanzstichtag unverändert.

Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf Rechts- und sonstige Beratungsaufwendungen in Zusammenhang mit der Vorbereitung des Börsegangs der Gesellschaft zurückzuführen.

Verbindlichkeiten

Am 18. Juli 2017 emittierte Marinomed eine Wandelanleihe am dritten Markt (MTF) der Wiener Börse über € 7.000.000,00 (Zinssatz 4 % p.a., Fälligkeitstermin 14. Juli 2021). Für den Fall eines Börsengangs wurde den Investoren ein Wandlungsrecht in Aktien eingeräumt. Zum Ende der Angebotsfrist am 14. Februar 2019 wurden Wandlungserklärungen für Nominale in Höhe von € 6,98 Mio. (entspricht rund 99,7 % des ausstehenden Volumens der Wandelschuldverschreibungen), zwecks Wandlung in neue Aktien der Marinomed Biotech AG eingeliefert. Den Inhabern der nicht innerhalb der Frist gewandelten Anleihen wurden Rückkaufangebote unterbreitet.

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2018 € 2.015k, 2017 € 726k) steht ebenfalls in Zusammenhang mit der Vorbereitung des Börsegangs.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten vor allem Gesellschafterdarlehen sowie Darlehen von Förderstellen.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden FFG-Darlehen in Höhe von € 351k (2017: € 563k) in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt. Weitere € 530k wurden getilgt.

Sonstige Verbindlichkeiten 2018 2017
in € in €
FFG Darlehen*) 1.391.082,00 2.324.690,00
Gesellschafterdarlehen und Zinsen**) 2.498.547,68 2.590.466,67
Steuern und soziale Sicherheit 118.001,79 94.753,75
Zinsabgrenzung Anleihe 131.178,08 131.178,08
Leasingverbindlichkeit 50.854,04 0,00
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 6.076,08 78.993,98
Sonstige Verbindlichkeiten gesamt 4.195.739,67 5.220.082,48

*) Die Fälligkeit des Darlehens wurde durch die FFG erstreckt, die Tilgung erfolgte im Februar 2019.

**) Die Fälligkeit der Darlehen (31.12.2018) sowie der Zinszahlungen (2.1.2019) wurde durch die Gesellschafter erstreckt. Die vollständige Tilgung ist im ersten Halbjahr 2019 geplant.

C ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Darstellung der Erträge und Aufwendungen erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Die Umsatzerlöse setzen sich im Geschäftsjahr 2018 aus Erlösen aus Handelswarenverkäufen, aus Lizenzerlösen und sonstigen Erlösen zusammen.

Umsatzerlöse 2018 2017
in € in €
Handelswarenverkäufe 4.448.516,69 4.585.370,42
Lizenzerlöse 114.704,13 89.600,45
Sonstige Erlöse 135.195,07 136.003,90
Umsatzerlöse gesamt 4.698.415,89 4.810.974,77

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Erträge 2018 2017
in € in €
Nicht rückzahlbare Förderungen 350.512,00 578.673,00
Forschungsprämie 327.182,11 157.270,31
Auflösungen von Rückstellungen 8.279,03 5.317,74
Übrige betriebliche Erträge 22.272,66 27.596,55
Sonstige betriebliche Erträge gesamt 708.245,80 768.857,60

Die Erträge aus nicht rückzahlbaren Förderungen enthalten überwiegend Erträge aus der Umwandlung von FFG-Darlehen in Zuschüsse (2018: € 351k, 2017: € 563k). Die höheren Erträge aus der Forschungsprämie resultieren insbesondere aus dem Anstieg bei den Aufwendungen für bezogene Forschungsdienstleistungen.

Anhang

Marinomed Biotech AG

Der Personalaufwand spiegelt die Erweiterung des Vorstands und den höheren Mitarbeiterstand wider.

Im sonstigen betrieblichen Aufwand sind insbesondere Rechts- und sonstige Beratungsaufwendungen sowie Prüfungs-, Versicherungs-, Marketing- und Reiseaufwendungen in Zusammenhang mit der Vorbereitung des Börsegangs in Höhe von € 2,2 Mio. enthalten. Im Vorjahr fielen € 0,7 Mio. in Zusammenhang mit der Umwandlung der Gesellschaft in eine AG sowie der Emission der Wandelanleihe an.

Der Anstieg der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrifft insbesondere die Wandelanleihe.

D SONSTIGE ANGABEN

Angaben zu Arbeitnehmern

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahrs betrug:

2018 2017
Angestellte 32 27
Gesamt 32 27

Angaben zum Vorstand

Vorstände: Name Geschäftsführung
seit
Vorstand
seit
DI Dr. Andreas Grassauer 11.04.2006 02.06.2017
Mag. Dr. Eva Prieschl-Grassauer 04.09.2007 02.06.2017
Pascal Schmidt 17.09.2018

Angaben zum Aufsichtsrat

Aufsichtsräte: Name Aufsichtsrat
seit
Vorsitzender Dr. Simon Nebel, MBA 02.06.2017
Stellvertretende Vorsitzende Ute Lassnig 02.06.2017
Mitglied Mag. (FH) Karl Lankmayr 02.06.2017
Mitglied Dr. Gernot Hofer 02.06.2017
Mitglied Mag. Brigitte Ederer 21.11.2018

Angabe zu Bezügen des Vorstands

Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die Bezüge des Vorstands insgesamt € 472.032,77 (2017: € 320.930,99).

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von € 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Stk. aus dem Basisangebot und 39.000 Stk. aus Mehrzuteilungen). Dies führte im ersten Quartal 2019 zu einem Gesamtkapitalzufluss von € 22.425.000,00, davon Grundkapitalerhöhung € 299.000,00.

Marinomed Biotech AG

.

Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden 170.772 Aktien ausgegeben. Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung beläuft sich das Grundkapital somit auf € 1.469.772,00, eingeteilt in 1.469.772 stimmberechtigte Aktien. Die letzten beiden Anleihen im Wert von € 20.000,00 wurden von der Gesellschaft rückgekauft und anschließend getilgt. Mit Wirkung vom 20. März 2019 wurde die Anleihe von der Einbeziehung in den Dritten Markt der Wiener Börse gelöscht.

Wie im Kapitel "Negatives Eigenkapital" oben detailliert ausgeführt, unterzeichnete die Gesellschaft am 25. Februar 2019 einen Vertrag mit der Europäischen Investitionsbank über ein Darlehen iHv € 15 Mio.

Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 15. November 2018 sowie Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 wurde die Einbringung der stillen Gesellschaft unter der aufschiebenden Bedingung des Börsegangs der Marinomed Biotech AG festgelegt. Die aufschiebende Bedingung wurde mit dem erfolgreichen IPO erfüllt. Die Anteilsübertragung war zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung noch nicht abgeschlossen.

Im Nachgang des Börsegangs im Februar 2019 wurde das FFG Darlehen vertragskonform getilgt.

Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 11. April 2019 wurde die Rückzahlung der Gesellschafterdarlehen samt anteiliger Zinsen im 2. Quartal 2019 beschlossen.

Am 23. April 2019 gab Marinomed per Ad-hoc-Meldung positive Top-Line-Ergebnisse der Phase-III-Studie für Budesolv bekannt.

Wien, am 29. April 2019

................................................................................. Unterschriften der Geschäftsführer / des Vorstandes

......................................................................................

DI Dr. Andreas Grassauer

......................................................................................

Mag. Dr. Eva Prieschl-Grassauer

......................................................................................

Pascal Schmidt

Anhang

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endendeGeschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung derInternational Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATES FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜ-FERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keineGarantie dafür, dass eine inÜbereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren undwerden alswesentlich angesehen,wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage diesesJahresabschlusses getroffenenwirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzernbeeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritischeGrundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführendeDarstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängendeAngaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreichtwird.

Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstige Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

BERICHT ZUM LAGEBERICHT

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestelltwurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung desJahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nichtfestgestellt.

Wien, am 29. April 2019

BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- undSteuerberatungsgesellschaft

Mag. (FH) Georg Steinkellner Mag. Klemens Eiter Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Erklärung des Vorstandes

gemäß § 124 (1) 3. Börsegesetz

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards gemäß International Financial Reporting Standards (IFRSs) freiwillig aufgestellte Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG zum 31. Dezember 2018 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Marinomed Biotech AG vermittelt, dass Bericht und Analyse des Managements zum 31. Dezember 2018 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Marinomed Biotech AG so darstellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass Bericht und Analyse des Managements die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreiben, denen die Marinomed Biotech AG ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG zum 31. Dezember 2018 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2018 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Marinomed Biotech AG so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Marinomed Biotech AG ausgesetzt ist.

Wien, am 29.04.2019

Der Vorstand der Marinomed Biotech AG

Impressum

Marinomed Biotech AG

Veterinärplatz 1 1210 Wien Österreich www.marinomed.com

Kontakt

Pascal Schmidt, Chief Financial Officer Tel. +43 1 250 77-4470 [email protected]

Beratung und Konzept

Metrum Communications

Design

Tina Feiertag

Personenbezogene Begriffe wie "Mitarbeiter" werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in diesem Bericht kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.

Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Basis aller zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die tatsächlichen Entwicklungen können aufgrund verschiedener Faktoren von den hier dargestellten Erwartungen abweichen. Die Marinomed Biotech AG wird diese zukunftsbezogenen Aussagen nicht aktualisieren, weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch aufgrund geänderter Annahmen oder Erwartungen. Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Marinomed Biotech AG dar.

Druck- und Satzfehler vorbehalten. Veröffentlicht im April 2019

JAHRESFINANZBERICHT 2018 MARINOMED BIOTECH AG 127

www.marinomed.com

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