AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Rath AG

Annual Report Apr 30, 2019

783_10-k_2019-04-30_8d3c9fd8-8266-4b67-b9c9-afbfb63605a1.pdf

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

2018 GESCHÄFTSBERICHT

KENNZAHLEN

2018
TEUR
2017
TEUR
2016
TEUR
2015
TEUR
2014
TEUR
Umsatz 94.488 86.338 80.306 81.924 77.441
Veränderung in % 9,4 7,5 -2,0 5,8 -2,5
EBIT 8.422 6.237 5.016 5.627 4.612
EBIT-Marge in % 8,9 7,2 6,2 6,9 6,0
EBT 8.170 2.891 4.705 6.499 5.022
Operativer Cashflow 12.979 10.148 5.903 6.155 5.513
Eigenkapitalquote in % 45,3 44,7 50,7 49,2 46,9
Eigenkapitalrendite in % 12,1 5,4 9,2 10,3 7,9
Nebt Debt 14.501 20.150 23.446 23.563 24.918
Nebt Debt / EBITDA Ratio 1,14 1,94 2,57 2,41 2,93
Working Capital in %* 30,0 34,8 40,4 38,2 37,2
ROCE in % 9,7 8,8 6,3 5,1 11,0
WACC in % 7,0 7,2 6,0 7,5 8,1
Investitionen in Sachanlagen 5.479 5.788 5.629 3.799 2.805
Abschreibung 4.306 4.157 4.124 4.159 3.905
Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 549 536 542 551 549
Anzahl der konsolidierten Gesellschaften 10 10 10 9 11

* Working Capital berücksichtigt für GJ 2017 und 2018 erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (contract liability)

GESCHÄFTS-BERICHT 2018

RATH KONZERN

INHALT

Short View 1
Vorwort des Vorstands 2
Die Aktie 4
Corporate Governance 7
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 19
Bericht des Aufsichtsrats 23
Konzernlagebericht 27
Jahresabschluss 43
Konzernbilanz 44
Konzerngewinn- und -verlustrechnung 45
Konzerngesamtergebnisrechnung 46
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 46
Konzerngeldflussrechnung 47
Konzernanhang 48
Bestätigungsvermerk 99
Glossar 106
Impressum 108

RATH ERREICHT BESTES GESCHÄFTSJAHR SEIT BÖRSEGANG 1989

HOCHKONJUNKTUR, HOCHWERTIGE PRODUKTE UND UNSERE AUSGEZEICHNETEN LÖSUNGEN SIND DIE BASIS DES ERFOLGS

2018

VORWORT DES VORSTANDS

Wir haben das vergangene Jahr 2018 als besonders abwechslungsreich erlebt.

Neben der Tatsache, dass die RATH Gruppe mit guten Rahmenbedingungen konfrontiert war, haben die Anti-Dumping-Zölle der US-Administration, die insbesondere unsere Kunden in der Stahl- und Aluminiumindustrie betreffen, eine weitere positive Entwicklung gebremst. Darüber hinaus dauert der über Strafzölle initiierte Handelskonflikt zwischen den USA und China bis heute an, und mit der eigenhändigen Wirtschaftssanktionspolitik der USA gegen den Iran ist uns ein wichtiger Handelspartner weggefallen. In Europa dominierte der bevorstehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union unser politisches Geschehen.

In diesen bewegten Zeiten erreichte unsere RATH Gruppe das erfolgreichste Jahr seit dem Börsegang 1989 und dies erfüllt uns mit großem Stolz. Die Nachfrage unserer Produkte im Berichtsjahr war außerordentlich und hält bis heute an. Gemeinsam mit unseren Kunden wächst RATH kontinuierlich. Wie Sie aus dem nachfolgenden Geschäftsbericht ersehen können, erreichen wir einen Umsatz der nahe an die langfristig angepeilte 100 Mio. Euro Grenze reicht. Unsere Produktionen laufen auf Hochtouren und unsere neuen Produkte finden ihren erfolgreichen Weg in den Markt. Wir konnten unsere Ziele übererfüllen und die Messlatte für das Jahr 2019 liegt hoch.

Wie in der letzten Hauptversammlung angekündigt, strebt die RATH Gruppe auch ein anorganisches Wachstum an. Es wurden sehr interessante Unternehmen gesichtet, jedoch sind wir zurzeit noch nicht in der Lage ein abschließend positives Projekt bekannt zu geben.

Andreas Pfneiszl (CFO, CSO), DI Jörg Sitzenfrey (COO, CTO)

Das Jahr 2019 hat für RATH gut begonnen, obwohl sich die Wirtschaftsdaten, national und international, vorsichtig eintrüben. Der Vorstand geht dennoch, bei erschwerten Bedingungen davon aus, sowohl im Umsatz als auch im Ertrag eine starke Leistung liefern zu können.

Dem sehr guten Jahresergebnis Rechnung tragend, wird der Vorstand und Aufsichtsrat der kommenden Hauptversammlung am 27. Mai 2019 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 1,00 EUR je Stückaktie auszuschütten (Vorjahr: 0,75 EUR je Aktie).

Ein Großer Dank geht an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn ohne ihren unermüdlichen Einsatz wäre dieses sehr positive Ergebnis nicht möglich gewesen.

Ihr Vorstand

Andreas Pfneiszl DI Jörg Sitzenfrey

DIE AKTIE

› BÖRSENKENNZAHLEN

ISIN AT0000767306
Wertpapierkürzel RAT
Marktsegment Standard Market Auction
Handelssegment Amtlicher Handel
Aktiengattung Stimmberechtigte nennbetragslose Stückaktien
Anzahl der Aktien 1.500.000
Gesamtanzahl der Aktien 1.500.000
Aktienkurs 30. 12.2018 24,00 €
Börsenkapitalisierung 36.000.000,00 €
Gewinn/Aktie 3,91 €

› KAPITALMARKTKALENDER 2019

27. Mai 2019 ordentliche Hauptversammlung
3. Juni 2019 Ex-Dividenden-Tag
4. Juni 2019 Dividenden-Zahltag
27. September 2019 Halbjahresergebnis 2019
29. November 2019 Ergebnis 3. Quartal 2019

DIE AKTIE

AKTIE

Die RATH Aktie

Nach einem Kurs von 17,50 EUR zu Jahresbeginn 2018, verzeichnete die Aktie bis zum Jahresende eine stetige Aufwärtsbewegung. Zur Jahresmitte lag der Kurs (29. Juni 2018) bei 21,00 EUR, was einem Anstieg von ca. 20% entspricht. Im weiteren Jahresverlauf stieg der Aktienkurs stetig an und schloss zu Jahresende mit 24,00 EUR.

Investor Relations

Ziel der Kapitalmarktkommunikation der RATH AG ist es, die Financial Community über marktrelevante Entwicklungen zeitnah, umfassend und regelmäßig zu informieren. Als verständiger Ansprechpartner sehen wir uns im Stande, eine faire und angemessene Bewertung der RATH Aktie zu schaffen. Im Fokus steht dabei stets, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Unternehmens nach dem "True and Fair View" zu vermitteln.

Investor Relations ist für uns nicht nur die Verpflichtung, unsere Aktionäre über das Unternehmen zu informieren, sondern vielmehr die Chance, neue Investoren im In- und Ausland zu gewinnen.

Investor Relations Officer

Christine Wittmann E-Mail: [email protected] Internet: www.rath-group.com

RATH bekennt sich uneingeschränkt zur Einhaltung der im Österreichischen Corporate Governance Kodex festgelegten Verhaltensregeln und sieht darin die wesentliche Voraussetzung für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie alle Mitarbeiter der RATH Gruppe haben sich zur Beachtung des Kodex verpflichtet.

Der Österreichische Corporate Governance Kodex basiert auf freiwilliger Selbstverpflichtung und geht über die gesetzlichen Anforderungen an eine Aktiengesellschaft hinaus. RATH befolgt die Regeln des Kodex beinahe lückenlos.

Der Kodex umfasst drei Regelkategorien:

    1. Legal Requirement ("L")-dazu zählen zwingende Rechtsvorschriften.
    1. Die "C"-Regeln (Comply or Explain) sollen eingehalten werden; eine Abweichung muss erklärt und begründet werden, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen.
    1. Recommendation-Regeln ("R") haben Empfehlungscharakter.

Wir halten alle "L-Regeln" und "C-Regeln" ein. Abweichend davon sind die C-Regel 16 bei der RATH AG gibt es aktuell keinen Vorstandsvorsitzenden, C-Regel 27 aktuell existieren keine langfristigen Ziele an denen sich die variable Vergütung des Vorstands bemisst sowie keine Regelungen zu "claw-back", C-Regel 36 im Geschäftsjahr 2018 fand keine Selbstevaluierung des Aufsichtsrats statt. Die nächste Selbstevaluierung ist für das Geschäftsjahr 2019 geplant, C-Regel 39 aktuell gibt es keinen Ausschuss, der zur Entscheidung in dringenden Fällen befugt ist, da diese Aufgabe auf Ebene des Gesamtaufsichtsrats wahrgenommen wird, C-Regel 43 aktuell gibt es keine jährliche Information vom Aufsichtsratsvorsitzenden an die Hauptversammlung über die Grundsätze des Vergütungssystem.

C-Regel 83 im Jahr 2018 wurde Seitens der Wirtschaftsprüfung kein eigener Bericht an den Prüfungsausschuss über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements vorgelegt. Der Corporate Governance Bericht der RATH AG entspricht auch dem konsolidierten Corporate Governance Bericht der RATH Gruppe.

Der für das Geschäftsjahr 2018 gültige ÖCGK (Fassung: Jänner 2018) kann auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (www.corporate-governance.at), aber auch auf jener der RATH AG (www.rath-group.com) abgerufen werden.

RATH wendet den Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2018, mit folgenden näheren Erläuterungen, an:

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand der RATH AG bestand zum 31. Dezember 2018 aus zwei Mitgliedern. Es gibt keinen Vorsitzenden.

› VORSTANDSMITGLIEDER

TITEL NAME FUNKTION GEBURTSDATUM ERSTBESTELLUNG ENDE DER
FUNKTIONSPERIODE
AUFSICHTSRATSMANDATE UND/ODER
VERGLEICHBARE FUNKTIONEN IN ANDEREN,
NICHT IN DEN KONZERNABSCHLUSS
EINBEZOGENEN GESELLSCHAFTEN
DI Jörg Sitzenfrey Mitglied des
Vorstands
29. April 1976 1. Jänner 2013 31. Dezember 2020 keine
Andreas Pfneiszl Mitglied des
Vorstands
1. Dezember 1969 10. Juni 2013 31. Dezember 2020 keine

JÖRG SITZENFREY Verantwortungsbereiche Vorstand für Produktion und Technik

Zugeordnete Konzernfunktionen Forschung & Entwicklung, Einkauf und Informationstechnologie

Konzerngesellschaften

Mitglied des Vorstands der RATH AG, Mitglied der Geschäftsführung der Aug. RATH jun. GmbH, Mitglied der Geschäftsführung der RATH Filtration GmbH

ANDREAS PFNEISZL Verantwortungsbereiche Vorstand für Vertrieb und Finanzen

Zugeordnete Konzernfunktionen IR, Personal und Recht

Konzerngesellschaften

Mitglied des Vorstands der RATH AG, Mitglied der Geschäftsführung der RATH Filtration GmbH

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der RATH AG besteht aus fünf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.

› AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

TITEL NAME FUNKTION GEBURTSDATUM ERSTBESTELLUNG ENDE DER
FUNKTIONSPERIODE
AUFSICHTSRATSMANDATE UND/ODER
VERGLEICHBARE FUNKTIONEN IN
BÖRSENOTIERENDEN GESELLSCHAFTEN
Mag. Stefan
Ehrlich-Adám
Vorsitzender des
Aufsichtsrats
19. Mai 1964 25. Juni 2013 Bis zur ordentlichen
Hauptversammlung
im Jahr 2023
WP
Mag.
Philipp Rath Stellvertreter des
Vorsitzenden
3. Juli 1966 17. Juli 2003 Bis zur ordentlichen
Hauptversammlung
im Jahr 2023
Mag. Dieter Hermann Mitglied des
Aufsichtsrats
10. Jänner 1966 25. Juni 2013 Bis zur ordentlichen
Hauptversammlung
im Jahr 2023
Dr. Andreas Meier Mitglied des
Aufsichtsrats
10. Juli 1962 1. Juni 2016 Bis zur ordentlichen
Hauptversammlung
im Jahr 2023
Mag.
Dr.
Ulla Reisch Mitglied des
Aufsichtsrats
22. April 1968 28. Mai 2018 Bis zur ordentlichen
Hauptversammlung
im Jahr 2023
MMag. Christian B.
Maier
Mitglied des
Aufsichtsrats
9. Jänner 1966 27. Juni 2008 28. Mai 2018 Aufsichtsrat UBM Development AG
Mag. Karin
Bauer-Rath
Mitglied des
Aufsichtsrats
6. Mai 1961 1. Juni 2016 28. Mai 2018

Diversität

Bei der Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats stehen fachliche Qualifikation, persönliche Kompetenz und langjährige Erfahrung in Führungspositionen im Vordergrund. Darüber hinaus werden Aspekte der Diversität, der Internationalität, der Vertretung beider Geschlechter und der Altersstruktur seiner Mitglieder bestmöglich berücksichtigt. Dem Aufsichtsrat gehört eine Frau an, der Frauenanteil beträgt damit 20%. Alle Mitglieder sind österreichische Staatsbürger.

Bei der Auswahl der Mitglieder des Vorstands sorgt der Aufsichtsrat dafür, dass eine langfristige Nachfolgeplanung eingehalten wird. Bei der Sichtung von Kandidaten und Kandidatinnen für eine

Vorstandsposition stellen deren fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, überzeugende Führungsqualitäten, bisherige Leistungen sowie Kenntnisse über das Unternehmen aus Sicht des Aufsichtsrats die grundlegenden Eignungskriterien dar. Darüber hinaus sind Frauen und Männer im Auswahlprozess gleichgesetzt! Im Rahmen seiner Entscheidung berücksichtigt der Aufsichtsrat nachfolgende Aspekte:

    1. Die Mitglieder des Vorstands sollen über eine langjährige Führungserfahrung verfügen und möglichst Erfahrung aus unterschiedlichen Berufen mitbringen.
    1. Mindestens ein Mitglied des Vorstands soll eine technische Ausbildung bzw. langjährige technische Berufserfahrung haben.
    1. Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über eine langjährige Erfahrung auf den Gebieten Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalführung verfügen.

Eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand wird nicht festgelegt. Über die konkrete Besetzung der Vorstandsposition entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und ausschließlich unter Würdigung fachlicher und persönlicher Qualifikationen im Einzelfall.

Dem Vorstand der RATH AG gehört keine Frau an, ein Mitglied des Aufsichtsrats ist eine Frau. In zahlreichen Bereichen der ersten und zweiten Berichtsebene haben Frauen Führungsfunktionen inne. Der Anteil von Frauen am gesamten Mitarbeiterstand betrug Gruppenweit per 31. Dezember 2018 18, 7% (Vorjahr: 18,7%). Die RATH Gruppe unterstützt und fördert die Anstellung von Frauen, insbesondere in technischen Bereichen. Dabei ist die RATH Gruppe allerdings sehr oft mit der Situation konfrontiert, dass in vielen Ländern noch immer deutlich weniger Frauen als Männer technische Berufe ergreifen bzw. technische Studien absolvieren. Die RATH Gruppe fördert daher verschiedene Initiativen, um Frauen für einen technischen Beruf bzw. den Beginn eines Technikstudiums zu begeistern. Dazu zählt unter anderem die regelmäßige Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen wie Rekrutierungs- und Berufsorientierungstagen für junge Frauen an Universitäten und Fachhochschulen. Die RATH Gruppe setzt auch Maßnahmen und tätigt Investitionen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Weiters wird im Rekrutierungsprozess hohes Augenmerk auf eine strenge Gleichbehandlung der Geschlechter gelegt. Die RATH Gruppe wird bei allen Bemühungen zur Förderung von Mitarbeiterinnen allerdings alles unterlassen, was zu einer Benachteiligung von Männern führen würde.

Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Als "unabhängig" im Sinne der Generalklausel der Regel 53 gelten jene Mitglieder des Aufsichtsrats, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur RATH AG oder deren Vorstand stehen, die einen materiellen Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Als Maßstab werden die Kriterien des Corporate Governance Kodex Anhang 1 angewendet. Gemäß diesen Kriterien ist Herr WP Mag. Philipp Rath, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der RATH AG als abhängig einzustufen.

Bericht über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable/erfolgsabhängige Bestandteile, wobei die Höhe der variablen Vergütung mit 50% des Grundbezuges limitiert ist. Ein etwaiger darüberhinausgehender Betrag wird als variable Vergütung auf die Folgejahre gutgeschrieben. Bei Unterschreiten eines definierten Mindestbetrags beim Konzernergebnis entsteht ein Malus, der ebenso auf die Folgejahre übertragen wird und zur Kürzung zukünftiger variabler Gehaltsbestandteile führt. Die C-Regel 27.2 wird hinsichtlich der Langfristigkeit von variablen/erfolgsabhängigen Bestandteilen aktuell nicht eingehalten. Auch wird die C-Regel 27.5 mit Bezug auf "claw-back" aktuell nicht eingehalten.

Die variable/erfolgsabhängige Vergütung wurde für das Jahr 2018 wie folgt geregelt:

IN TEUR ANTEIL DAVON ANTEIL IST ZIEL ZIEL MAX. BANDBREITE
Monetäre Ziele 2018 70%
Umsatzbezogen 20% 94.488 88.453 80% bis 120%
Gewinnbezogen
EBITDA 40% 12.729 11.017 90% bis 120%
WC-Ratio 10 % 30% 31,4% 90% bis 115%
Individuelle Ziele 2018 30%
Stärkung Organisation 50%
Akquisitionsprozess 50%
Gesamtzielerreichung 100% 92 84 105

› VARIABLE/ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG

Die sonstigen Vergütungen betreffen Zahlungen der RATH AG für den Vorstand in eine Lebensversicherung.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen – Lebensversicherung gewährt. Diese werden von der RATH AG an die Versicherungsanstalt einmal pro Jahr bezahlt. Die Höhe des Vorsorgeanspruchs ist vertraglich mit 10.000 EUR p.a. pro Vorstand festgeschrieben und unterliegt keiner Indexierung/Wertsteigerung. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Beiträge unverfallbar für den Vorstand. Erfolgsabhängige Vergütungen erfolgen bei der RATH AG nicht über Aktienoptionen, sondern sind abhängig von variablen Erfolgskriterien. Dazu zählen eine vordefinierte Zielerreichung hinsichtlich des Geschäftsergebnisses, qualitativer und quantitativer Ziele. Von der Gesamtvergütung des Vorstands im Jahr 2018 waren Anteile sowohl fix als auch variable/erfolgsabhängig. Im Falle einer Beendigung der Funktion des Vorstands bestehen keine Ansprüche oder Anwartschaften über das gesetzliche Maß hinaus. An Mitglieder des Vorstands der RATH AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

› VORSTANDSVERGÜTUNG

TITEL NAME FUNKTION FIX
EUR
VARIABEL
EUR
SONSTIGE
VERGÜTUNGEN
GESAMT
2018
DI Jörg Sitzenfrey Mitglied des
Vorstands
210.000 90.000 10.000 310.000
Andreas Pfneizl Mitglied des
Vorstands
210.000 90.000 10.000 310.000
Gesamtvergütung
Vorstand
620.000
TITEL NAME FUNKTION FIX
EUR
VARIABEL
EUR
SONSTIGE
VERGÜTUNGEN
GESAMT
2017
DI Jörg Sitzenfrey Mitglied des
Vorstands
205.000 86.000 10.000 301.000
Andreas Pfneizl Mitglied des
Vorstands
205.000 86.000 10.000 301.000
Gesamtvergütung

Vorstand 602.000

Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2018 betragen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 70 TEUR (Vorjahr: 80 TEUR) und teilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf:

› AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

TITEL NAME VERGÜTUNG INKL.
SITZUNGSGELDER
EUR
Mag. Stefan Ehrlich-Adám (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 16.600
WP Mag. Philipp Rath (Stellvertreter des Vorsitzenden) 14.600
Dr. Andreas Meier 11.600
Mag. Dieter Hermann 10.900
Mag. Dr. Ulla Reisch 6.367
MMag. Christian B. Maier 5.034
Mag. Karin Bauer-Rath 4.534

› GRUNDBEZÜGE AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

GRUNDBEZUG
EUR
BEZEICHNUNG
12.000 Vorsitzender
10.000 Stellvertreter
8.000 Mitglied
600 Aufsichtsratssitzung
600 Strategieausschuss
500 Prüfungsausschuss
0 Vergütungsausschuss

Die Vergütungen für die Aufsichtsratsmitglieder setzten sich aus einer fixen und einer anwesenheitsabhängigen Komponente zusammen. Die fixe Komponente besteht aus einem Gesamtbetrag, die zweite Komponente besteht aus einem Sitzungsgeld, das sich aus einem Pauschalbetrag pro Sitzung ergibt, an der ein Mitglied teilnimmt.

Die RATH AG hat für das Management, Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführer und leitende Angestellte der RATH Gruppe eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist die RATH AG, die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung sichert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der RATH Gruppe ab. Die jährlichen Kosten betragen rund 9.435 EUR.

Ausschüsse und Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der RATH AG setzt sich aus Experten unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen und hält in regelmäßigen Abständen Sitzungen ab, die sich unter anderem auch mit strategischen sowie mit Bilanzbelangen des Unternehmens befassen. In diesem Rahmen ist der Aufsichtsrat der RATH AG auch in alle grundlegenden Entscheidungen des Vorstands als beratendes Organ involviert.

Die RATH AG verfügt über einen Prüfungs-, Strategie- und Vergütungsausschuss.

Dem Prüfungsausschuss gehören, seit der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 folgende Personen des Aufsichtsrats an:

Herr Mag. Ehrlich-Adám als Vorsitzender, Herr WP Mag. Philipp Rath, Herr Mag. Dieter Hermann und Frau Mag. Dr. Ulla Reisch. Der Prüfungsausschuss hat im Jahr 2018 zwei Sitzungen abgehalten, in denen die Vorbereitung und Analyse des Jahresabschlusses und die internen Kontroll-, Revisions- und Risikosysteme behandelt wurden. Der Abschlussprüfer hat dabei an beiden Sitzungen teilgenommen.

Dem Strategieausschuss gehören folgende Personen des Aufsichtsrats an:

Herr WP Mag. Philipp Rath als Vorsitzender, Herr Mag. Ehrlich-Adám, Herr Mag. Dieter Hermann, Herr Dr Andreas Meier. Der Strategieausschuss hat im Jahr 2018 einmal getagt, in welchen die organischen und anorganischen Wachstumspotentiale erörtert wurden.

Der Vergütungsausschuss besteht aus Herr Mag. Ehrlich-Adám als Vorsitzender, Herr WP Mag. Philipp Rath und Herrn Dr. Andreas Meier. Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung im Jahr 2018 mit der Zielerreichung 2017 sowie den neuen Zielen für das Wirtschaftsjahr 2018 befasst und definiert.

Die Aufgaben des Aufsichtsrats sind in der Satzung sowie gesetzlich geregelt. Seine Aufgaben nahm der Aufsichtsrat in sechs ordentlichen Sitzungen, einschließlich einer konstituierenden Sitzung, wahr. In der konstituierenden AR-Sitzung wurden die Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen gewählt. In der Sitzung vom 6. März 2018 wurde über das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 sowie die aktuelle Geschäftslage 2018 der RATH Gruppe berichtet. Weitere Schwerpunkte der AR-Sitzungen waren Präsentationen über unsere Produktionswerke, sowie ein Update zu unserer Wachstumsstrategie "DRIVE" in Bezug auf Akquisitionen. In der AR-Sitzung vom 11. April 2018 wurde das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der RATH AG, sowie des Konzernabschlusses samt uneingeschränkten Bestätigungsvermerk festgestellt. Weiters wurden in Vorbereitung auf die Hauptversammlung der Bericht des Aufsichtsrats verabschiedet und die Tagesordnungspunkte zur 29. Hauptversammlung festgelegt, sowie die einzelnen Beschlussvorschläge genehmigt.

Auch wurde über die aktuelle Geschäftslage zum 1. Quartal 2018 berichtet. Am Tag der Hauptversammlung, den 28. Mai 2018 wurde in der AR-Sitzung über die aktuelle Geschäftslage der RATH Gruppe berichtet und die einzelnen Punkte der Hauptversammlung besprochen. Am 10. September 2018 wurde die aktuelle Geschäftslage 2018 der RATH Gruppe berichtet und ein Überblick über die Produktionen gegeben. In der letzten AR-Sitzung des Jahres 2018, am 17. Dezember 2018 wurde neben dem Bericht zur Geschäftslage auch das Budget 2019 und die Planungsjahre 2020 bis 2023 besprochen und verabschiedet. Zusätzlich fanden Präsentationen zum neuen Organisationsprojekt "APOLLO" statt.

Der Prüfungsausschuss hielt zwei Sitzungen ab. Am 11. April 2018 befasste er sich schwerpunktmäßig mit der Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses der Gesellschaft, am 17. Dezember 2018 mit den Prüfungsschwerpunkten und der Prüfungsplanung des Abschlussprüfers für das Jahr 2018.

Weitere Themen waren die Wirksamkeit und Funktionsweise des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements sowie spezifische Bilanzierungsthemen.

Der Vergütungsausschuss fand am 7. Februar 2018 statt. Schwerpunkte waren die Erreichung der Zielvereinbarung 2017, sowie das Zielvereinbarungsgespräch 2018 mit den Mitgliedern des Vorstands. Der Strategieausschuss hielt im Jahr 2018 eine Sitzung ab. Am 18. Oktober 2018 befasste sich dieser in

seiner Sitzung mit der Umsetzung des Standortprojekts "BOOST 2020", sowie mit dem Organisationsprojekt "APOLLO" und einem Statusbericht der Akquisitionen.

Die Präsenzquote lag bei 93 %. An Mitglieder des Aufsichtsrats der RATH AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Bericht zu C 49 Regel

Im Jahr 2018 beschloss der Aufsichtsrat die externe Prüfungsgesellschaft, Rödl & Partner Wien, Österreich mit der IKS-Prüfung der amerikanischen Tochtergesellschaft, RATH USA Inc. zu beauftragen. In der Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner ist das Aufsichtsratsmitglied, Herr WP Mag. Philipp Rath Partner. Das Beratungshonorar belief sich auf 23.400 EUR. Gegenstand der IKS-Prüfung waren die Kundenauftragsprozesse, im Speziellen in Zusammenhang mit der Umsatzrealisierung nach IFRS 15. Die Ergebnisse der IKS-Prüfung wurden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht.

Mit Beginn des Jahres 2019 wurde Rödl & Partner Atlanta, USA mit der Due Diligence eines Target-Unternehmens beauftragt. Herr WP Mag. Philipp Rath ist Partner der Schwestergesellschaft Rödl & Partner Wien, Österreich. Für das Beratungshonorar wurde eine Obergrenze von max. 62.000 USD in der RATH AG angenommen.

Wirtschaftsprüfer

Bei der am 28. Mai 2018 abgehaltenen 29. ordentlichen Hauptversammlung der RATH AG wurde die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, zum unabhängigen Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2018 der RATH AG gewählt.

Externe Evaluierung

Gemäß Regel 62 des Österreichischen Corporate Governance Kodex soll die Einhaltung der Kodexbestimmungen regelmäßig, das heißt mindestens alle drei Jahre, extern evaluiert werden. Für das Berichtsjahr 2018 wurde eine externe Evaluierung durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien durchgeführt. Die Ergebnisse der Evaluierung sind wie folgt dargestellt:

"Im Rahmen der Evaluierung sind keine Sachverhalte bekannt geworden, die zu der Annahme veranlassen, dass einerseits der Corporate-Governance-Bericht der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des UGB (§ 243c UGB) übereinstimmt und dass andererseits die Entsprechenserklärung der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht die Umsetzung und Einhaltung der relevanten Regeln des ÖCGK in der Fassung vom Jänner 2018 zutreffend darstellt."

Im Einklang mit der Regel 62 des Österreichischen Corporate Governance Kodex ist die nächste externe Evaluierung für das Geschäftsjahr 2022 geplant.

Compliance

Compliance ist ein zentraler Baustein guter Unternehmensführung und Grundvoraussetzung eines nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Wir verfügen über ein umfassendes Compliance-System, welches in unserem Nachhaltigkeitsbericht beschrieben wird.

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag

Es gab keine wesentlichen Veränderungen zwischen dem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Corporate-Governance-Berichts.

Der Vorstand

WIEN, 24. APRIL 2019

Andreas Pfneiszl DI Jörg Sitzenfrey

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER GEMÄSS §82 (4) Z 3 BÖRSEGESETZ

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER GEMÄSS §82 (4) Z 3 BÖRSEGESETZ

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) in der Europäischen Union (EU) aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2018 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2018 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Die Ergebnisse des zum 31. Dezember 2018 endenden Geschäftsjahres lassen nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Ergebnisse zu.

WIEN, 24. APRIL 2019

Der Vorstand

Andreas Pfneiszl DI Jörg Sitzenfrey

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Mag. Stefan Ehrlich-Adám, Vorsitzender des Aufsichtsrats

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE!

Auch im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat die Aufgaben wahrgenommen, für die er nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnungen verantwortlich ist. Wir haben die Arbeit der Mitglieder des Vorstands überwacht und sie beratend begleitet. Der Vorstand hat uns zeitnah und umfassend über das Wettbewerbsumfeld, den Geschäftsverlauf und die beabsichtigte Geschäftspolitik sowie alle wichtigen strategischen und operativen Entscheidungen informiert. Größere Investitionsvorhaben, geplante Maßnahmen zur Konzernfinanzierung, sowie Akquisitionsvorhaben wurden mit uns abgestimmt. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats habe ich die Protokolle der Vorstandssitzungen eingesehen und mit dem Vorstand laufend die aktuelle Geschäftsentwicklung erörtert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung eingebunden. Im Berichtsjahr 2018 fand in sechs Sitzungen (fünf ordentliche Sitzungen, eine konstituierende Sitzung) zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ein intensiver Informationsaustausch statt, bei dem die wirtschaftliche Lage und die strategische Weiterentwicklung unserer Unternehmensgruppe sowie wesentliche Ereignisse, Investitionen und Maßnahmen beraten wurden. In allen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand im Rahmen der laufenden Berichterstattungen über die wesentlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung, den Gang der Geschäfte und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens unterrichtet. Dem Aufsichtsrat war somit in ausreichendem Maße Gelegenheit geboten, seiner Informations- und Überwachungspflicht zu entsprechen. Wir haben somit die uns nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben vollständig erfüllt. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung überwacht. Es gab keinen Anlass zur Beanstandung der Geschäftstätigkeit des Vorstands.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand haben sich im Berichtsjahr umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gesellschaft und in den Konzernunternehmen, ausgetauscht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen der laufenden Berichterstattung, sowie in allen Sitzungen anhand ausführlicher Berichte über die Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns, die Personalsituation, sowie die Investitionsmaßnahmen und potentielle Akquisitionsvorhaben unterrichtet. Über besondere Vorgänge wurde gesondert informiert. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats berichteten in den Sitzungen über ihre Tätigkeiten. Im Geschäftsjahr 2018 fanden sechs ordentliche Sitzungen (inklusive konstituierender Aufsichtsratssitzung) statt. Alle Mitglieder nahmen mit wenigen Ausnahmen an allen Sitzungen persönlich teil. In der Sitzung im März 2018 wurde über das abgelaufene Geschäftsjahr berichtet. Der Tätigkeitsbericht zur Emittenten-Compliance-Richtlinie wurde zur Kenntnis genommen. In der Sitzung im April 2018 wurden der Jahresabschluss und Lagebericht 2017, sowie der Konzernjahresabschluss und -lagebericht 2017 geprüft, der Jahresabschluss 2017 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses festgestellt und der Vorschlag für die Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt. Weiters wurde der Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers beschlossen, die Hauptversammlung vorbereitet und über die aktuelle Geschäftslage berichtet. Die Sitzung im Mai 2018 diente vorwiegend der Vorbesprechung zur Hauptversammlung. In der am selben Tag, nach der Hauptversammlung, stattfindenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurden die Sitzungstermine 2018/2019 vereinbart.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

In der Sitzung im September 2018 wurde der Halbjahresfinanzbericht diskutiert und über die aktuelle Geschäftslage befunden. In der letzten Sitzung des Jahres im Dezember 2018 wurde das Budget, inklusive der für das Jahr 2019 geplanten Investitionen, sowie die Mittelfristplanung bis 2023 genehmigt.

Ausschüsse

Vom Aufsichtsrat waren im Berichtsjahr drei Ausschüsse installiert. Der Prüfungsausschuss ist im Jahr 2018 zweimal zusammengetreten. Im April 2018 hat der Prüfungsausschuss im Beisein des Abschlussprüfers die Schlussbesprechung für das Geschäftsjahr 2017 durchgeführt. Es wurden Jahresabschluss und Lagebericht, sowie Konzernabschluss und -lagebericht geprüft und dem Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses, sowie (ohne Anwesenheit des Abschlussprüfers) die Auswahl des Wirtschaftsprüfers für das folgende Jahr empfohlen. In der Sitzung im Dezember 2018 haben die Abschlussprüfer über den Stand der Vorprüfung der Jahres- und Konzernjahresabschlussprüfung informiert. Der Strategieausschuss hat im Jahr 2018 eimal getagt. Den Schwerpunkt der Sitzung vom Oktober 2018 bildete die Wachstumsstrategie "DRIVE", im speziellen potentielle Akquisitionsvorhaben der RATH Gruppe. Der Vergütungsausschuss trat im Februar 2018 zusammen. Schwerpunkt war die Feststellung über die Zielerreichung des Vorstands im Jahr 2017 als Basis für den variablen Vergütungsanteil, sowie die Festsetzung der Ziele des Jahres 2018.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der RATH AG zum 31. Dezember 2018 und der Lagebericht des Vorstands sowie der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 nach IFRS und der Konzernlagebericht des Vorstands sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählten KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat das Ergebnis der Abschlussprüfung in der Sitzung vom 24. April 2019 unter Einbeziehung der Abschlussprüfer analysiert und dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses empfohlen. Mit Beschluss vom 24. April 2019 hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen gemäß § 96 AktG sowie den Corporate-Governance-Bericht geprüft und den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt ist; ebenso hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Gewinnverteilungsvorschlag geprüft und ihm seine Zustimmung erteilt. Die vorgenommenen Prüfungen haben nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.

Mag. Stefan Ehrlich-Adám Vorsitzender des Aufsichtsrats

WIEN, 24. APRIL 2019

WIRTSCHAFTLICHES UMFELD

Der Studie des WIFO zufolge wuchs die österreichische Wirtschaft im 4. Quartal 2018 gegenüber dem 3. Quartal nur noch um 0,4%. Dadurch lässt sich eine Abschwächung des Wachstums in der 2. Hälfte 2018 beobachten. Die Industriekonjunktur verlor im Jahresverlauf an Dynamik. Das BIP stieg 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 2,7% an.1

Nach der gesamtwirtschaftlichen Prognose für Österreich der OeNB schwenkte sich die österreichische Wirtschaft nach der Hochkonjunktur auf ein stabiles Wachstum ein. Durch die starke Inlandsnachfrage und solide Exporte verzeichnete die OeNB wie das WIFO ein Wachstum des realen BIP von 2,7% für 2018. Für die Jahre 2019 bis 2021 wird im Einklang mit der Abschwächung der internationalen Konjunktur mit einem Rückgang des Wachstums auf 2,0% (2019), 1,9% (2020) und 1,7% (2021) gerechnet.2

Die Weltwirtschaft befindet sich weiterhin in einer Aufschwungsphase, gestützt durch das starke Wachstum in den USA. Nicht nur die Industrieländer, sondern auch die Schwellenländer wachsen kontinuierlich. Die OeNB geht davon aus, dass sich die globale Produktionsleistung in den nächsten Jahren stabil entwickeln wird. Beim Welthandel zeigt sich allerdings eine Abschwächung. Dafür ist vor allem der Handelskonflikt zwischen den USA und China verantwortlich. Die österreichische Exportwirtschaft hat sich 2018 trotz Verlangsamung der Exportnachfrage nach dem Boomjahr 2017 gut entwickelt. Besonders die Güterexporte in die CESEE-Länder stellen eine wesentliche Stütze dar, die im Jahr 2018 mit nominell +10% nahezu doppelt so stark wuchs wie die restlichen Güterexporte. In den Jahren 2019 bis 2021 wird der Exportanstieg knapp unter 4% liegen und dadurch weiterhin die heimische Wirtschaft antreiben. Die österreichische Industrie weitet ihre Investitionen aufgrund der guten Absatzmöglichkeiten auf den internationalen Märkten unverändert aus. Das Jahr 2018 setzte das Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen von 4,1% weiter fort. Damit ist der Investitionszyklus im Vergleich zu den Vorjahren außergewöhnlich stark.

Es sind jedoch weiterhin politische Risikofaktoren zu berücksichtigen wie etwa die künftige Ausrichtung der US-Handelspolitik. Eine weitere Verschärfung des Handelskonflikts mit China ist genauso wenig ausgeschlossen wie erneute handelspolitische Spannungen mit der Europäischen Union. In Europa gibt es Unsicherheiten in Bezug auf den wirtschaftspolitischen Kurs der italienischen Regierung und einem daraus resultierenden Konflikt mit der Europäischen Kommission. Zu berücksichtigen sind natürlich auch die Auswirkungen der Brexit-Verhandlungen. Die österreichischen Risiken sind hingegen insgesamt abschätzbar.

BUSINESS LINES

Die RATH Gruppe ist Mitglied im Fachverband der Stein- und Keramischen Industrie Österreich, dieser verzeichnete im Jahr 2018 ein Umsatzplus von 4,6% auf 3,52 Mrd. EUR. Die Analyse der Konjunktur zeigte jedoch auch, dass sich die steigenden Rohstoff-, Energie-, Logistik- und Personalkosten auf das Ergebnis massiv auswirkten. Allerdings konnte trotzdem die Beschäftigtenzahl um 2,8% erhöht werden.

1 vgl. WIFO-Konjunkturportal, https:// konjunktur.wifo.ac.at/index.php?id=73, zuletzt abgefragt am 23.03.2019.

2 vgl. OeNB, https://www.oenb.at/Geldpolitik/ Konjunktur/prognosen-fuer-oesterreich/ gesamtwirtschaftliche-prognose.html; zuletzt abgefragt am 23.03.2019.

Die exportorientierte Feuerfestindustrie zeigte ein Wachstum von +13%, die Transportbetonindustrie von +12,1% und die Beton- und Betonfertigteilindustrie von +6,3%. Alle drei Teilbranchen wuchsen somit über dem Branchendurchschnitt. Unter dem Durchschnitt lagen die Schüttgüter Schotter (+1,9%) und Sand-Kies (+0,4%) sowie die Putz- und Mörtelindustrie (+0,8%). Die Feinkeramische Industrie (-4,2%), die Kalkindustrie (-2,3%) und die Naturwerksteinindustrie (-2,0%) mussten einen Verlust in Kauf nehmen.

Auf die Industrie belastend wirkten sich die Kosten bei der Logistik (Transporte und Treibstoffe) aus, die um 15% stiegen. Die CO2-Preise vervierfachten sich im letzten Jahr. Auch die Strompreise erhöhten sich um bis zu 30%, aufgrund der Trennung der Strompreiszone Deutschland-Österreich. Trotz der steigenden Kosten sieht der Verband dem Jahr 2019 positiv entgegen und geht von weiteren Umsatzsteigerungen aus.

Innerhalb der RATH Gruppe gliedern wir unsere Kunden und deren Anwendungen/Applikationen nach Branchen/Business Lines. Diese Struktur unterstützt unseren Kunden dabei, immer die beste Feuerfest lösung zu erhalten. Unsere Engineering Abteilung konstruiert die optimale Zustellung, gemeinsam mit unserem Außendienst werden die Lösungen mit dem Kunden besprochen, produziert, bereitgestellt und übergeben.

METALS

In der Business Line "METALS" beschäftigen wir uns mit Anfragen aus der Stahl- und Aluminiumindustrie. Im Wirtschaftsjahr 2018 konnten wir aufgrund der starken Nachfrage einen Umsatzanteil von 31% (Vorjahr: 26%) erzielen.

Die RATH Gruppe stellt hier unseren Kunden ein breites Produktportfolio zur Verfügung. Unsere Kunden werden weltweit betreut da Sie meist global agieren. Der geografische Hauptabsatzmarkt ist Europa, der Nahe Osten sowie Asien und die USA.

Die konjunkturellen Daten zeigen eine Abflachung der Nachfrage im Jahr 2019 in dieser Branche. Hier wirken sich die politisch gesteuerten Strafzölle, Sanktionen und der bevorstehende Brexit besonders wesentlich aus. Die Produkte unserer Kunden werden deshalb teurer und es kommt somit zu geringeren Nachfragen am Weltmarkt.

Unsere Erwartung für das Geschäftsjahr 2019 in dieser Business Line ist leicht negativ. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass es zu einer Umsatzverringerung von 3% kommen wird.

FUELS, CHEMICALS & ENERGY

In der Business Line "FUELS, CHEMICALS & ENERGY" beschäftigen wir uns mit Anfragen aus Industrien wie z.B. der Titanchlorid-Pigmenterzeugung, der Holzwerkstofferzeugung, Biomasseanlagen sowie petrochemischer Anlagen. Im Wirtschaftsjahr 2018 konnten wir einen Umsatzanteil von 22% (Vorjahr: 24%) erzielen.

BRANCHENANTEILE GJ 2018

31% Metals
22% FC & Energy

18% Ceramics

16% Special Furnaces

  • 7% Domestic Fireplaces
  • 6% Glass

BRANCHENANTEILE GJ 2017

26% Metals

  • 24% FC & Energy
  • 19% Ceramics
  • 18% Special Furnaces
  • 8% Domestic Fireplaces
  • 5% Glass

Die RATH Gruppe stellt hier ein breites und sehr anwendungsspezifisches Produktportfolio zur Verfügung. Der geografische Hauptabsatzmarkt ist Europa, die USA gefolgt von Asien.

Die konjunkturellen Daten für das Jahr 2019 zeigen eine geringe Steigerung der Nachfrage in dieser Branche.

Unsere Erwartung für das Geschäftsjahr 2019 in dieser Business Line ist positiv. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass es zu einer Umsatzerhöhung von mindestens 1% kommen wird.

CERAMICS

In dieser Business Line "CERAMICS" beschäftigen wir uns mit Anfragen aus Industrien für die Erzeugung von Sanitär-, Geschirr-, Bau- sowie technischer Keramik. Im Wirtschaftsjahr 2018 konnten wir einen Umsatzanteil von 18% (Vorjahr: 19%) erzielen.

Die RATH Gruppe stellt unseren Kunden ein breites Produktportfolio von Hochtemperatursteinen und Hochtemperaturfasern zur Verfügung. Der geografische Hauptabsatzmarkt ist Europa, die USA und Asien.

Die konjunkturellen Daten zeigen weiterhin eine stabile Nachfrage in dieser Branche.

Unsere Erwartung für das Geschäftsjahr 2019 in dieser Business Line ist positiv. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass wir unseren derzeitigen Umsatz halten können.

SPECIAL FURNACES

In der Business Line "SPECIAL FURNACES" beschäftigen wir uns mit Anfragen aus Industrien im Bereich der Dentalofenbauer, Laborofenbauer und anderer spezieller Applikationen. Im Wirtschaftsjahr 2018 verringerte sich der Umsatzanteil auf 16% (Vorjahr: 18%).

Die RATH Gruppe stellt hier unseren Kunden die Produktlinie der Vakuumformteile zur Verfügung. Der geografische Hauptabsatzmarkt ist Europa, die USA und Asien.

Die konjunkturellen Daten zeigen weiterhin eine stabile Nachfrage in dieser Branche.

Unsere Erwartung für das Geschäftsjahr 2019 in dieser Business Line ist positiv. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass es zu einer Umsatzerhöhung von mindestens 1% kommen wird.

DOMESTIC FIREPLACES

In der Business Line "DOMESTIC FIREPLACES" beschäftigen wir uns mit Anfragen aus dem Hafner-Gewerbe aus der DACH-Region, bzw. Ungarn, Tschechien und Polen. Im Wirtschaftsjahr 2018 konnten wir einen Umsatzanteil von 7% (Vorjahr: 8%) erzielen.

Die RATH Gruppe stellt hier die traditionellen Schamotteprodukte für unseren Kunden zur Verfügung. Der geografische Hauptabsatzmarkt ist Europa.

Die konjunkturellen Daten zeigen eine schwache Nachfrage in dieser Branche.

Unsere Erwartung für das Geschäftsjahr 2019 in dieser Business Line ist negativ. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass es zu einer Umsatzverringerung von 1% kommen wird.

GLASS

In der Business Line "GLASS" beschäftigen wir uns mit Anfragen aus Industrien wie z.B. der Behälterglasund Flachglas-Herstellung. Im Wirtschaftsjahr 2018 konnten wir aufgrund einer kontinuierlich steigenden Nachfrage einen Umsatzanteil von 6% (Vorjahr: 5%) erzielen.

Die RATH Gruppe stellt hier vor allem Betonformteile für unseren Kunden zur Verfügung. Der geografische Hauptabsatzmarkt ist Europa, die USA und Asien.

Die konjunkturellen Daten zeigen weiterhin eine stabile Nachfrage in dieser Branche.

Unsere Erwartung für das Geschäftsjahr 2019 in dieser Business Line ist positiv. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass es zu einer weiteren Umsatzerhöhung von mindestens 1% kommen wird.

GESCHÄFTSVERLAUF 2018

Die RATH Gruppe konnte im Wirtschaftsjahr 2018 das beste Ergebnis seit dem Jahr des Börsegangs 1989 erzielen. Nicht nur im Umsatz konnten wir deutlich zulegen, auch in den Profitabilitätskennzahlen erhöhten wir die Schlagkraft wesentlich. Unsere strategische Ausrichtung gepaart mit Premium-Nischenprodukten und hochwertigen Services sowie der guten konjunkturellen Nachfrage waren die Basis für das erfolgreiche Wirtschaftsjahr der RATH Gruppe.

Nachfolgend findet sich die Darstellung der vier abgelaufenen Quartale des Wirtschaftsjahres 2018:

2017 2018 4. QUARTAL 3. QUARTAL 2. QUARTAL 1. QUARTAL KENNZAHLEN ‹
86.338 94.488 23.128 24.017 26.229 21.114 Umsatz in TEUR
10.395 12.729 3.441 3.192 3.093 3.003 EBITDA in TEUR
12,0% 13,5% 14,9% 13,3% 11,8% 14,2% EBITDA-Marge
6.237 8.422 2.280 2.114 2.045 1.983 EBIT in TEUR
7,2% 8,9% 9,9% 8,8% 7,8% 9,4% EBIT-Marge
536 549 549 548 547 553 Mitarbeiter im 0
17,50 24,00 24,00 24,80 21,00 18,20 Aktienkurs in EUR

UMSATZENTWICKLUNG

Die RATH Gruppe verzeichnete im Geschäftsjahr 2018 erneut ein starkes Wachstum und erzielt den höchsten Gruppenumsatz seit Gründung!

Der Gruppenumsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum erhöhte sich um 8.150 TEUR oder um 9% auf 94.488 TEUR (Vorjahr: 86.338 TEUR). Zusammengefasst erhöhte sich der Gruppenumsatz in den beiden letzten Jahren um 14.182 TEUR oder um 18%. Die RATH Gruppe wird über unsere Landesgesellschaften, sowie unseren Segmenten gesteuert. Nachfolgend finden Sie nach Gesellschaften verteilt die Umsatzentwicklung.

Die Aug. RATH jun. GmbH Krummnußbaum konnte den Umsatz des Vorjahres um 13% auf 27.361 TEUR (Vorjahr: 24.314 TEUR) deutlich steigern. Der Umsatzzuwachs stammt überwiegend aus Aufträgen aus der Stahlindustrie, speziell aus dem Bereich der Vergüteöfen. Der geografische Absatzmarkt, nach dem Sitz unserer Kunden geordnet, lag hier im Wesentlichen in Europa und dem Nahen Osten. Eine weitere Umsatzzunahme kommt aus dem Bereich FUELS, CHEMICALS & ENERGY, im Speziellen aus dem Bereich der Müllverbrennungsanlagen in Europa. Gleichzeitig konnten wir Warenlieferungen mit Dienstleistungsanteil (ehemals Projektgeschäft) stabil halten.

Die RATH GmbH Meißen mit ihren drei Werken in Mönchengladbach, Bennewitz und Meißen konnte den Umsatz deutlich steigern. Der Umsatzzuwachs von 17% auf 34.294 TEUR (Vorjahr: 29.218 TEUR) ist im Wesentlichen auf die starke Nachfrage aus der keramischen Industrie zurückzuführen. Hier liegt unser Absatzmarkt primär in Europa. Unsere Aufträge von Warenlieferungen mit Dienstleistungsanteil (ehemals Projektgeschäft) erhöhten sich aufgrund der starken Nachfrage um 27% auf 14.906 TEUR.

Die RATH Hungaria kft. konnte den Umsatzerfolg des Vorjahres nahezu wiederholen und erzielte einen Absatz von 11.431 TEUR (Vorjahr: 12.052 TEUR). Im Wesentlichen stammen die Umsätze aus der Stahl-, und Glasindustrie. Die Absatzmärkte liegen hier in Europa und dem Nahen Osten. Der hohe Umsatz aus Warenlieferungen mit Dienstleistungsanteil (ehemals Projektgeschäft) des Vorjahres sank im laufenden Geschäftsjahr auf 3.254 TEUR (Vorjahr: 5.980 TEUR).

Die RATH USA Inc. mit ihren beiden Werken in Newark und Milledgeville konnte den Umsatz von 14.166TEUR (Vorjahr: 14.387 TEUR) nahezu ident zum Vorjahr halten. Die Kunden kommen hier vor allem aus den Business Lines FUELS, CHEMICALS & ENERGY und SPECIAL FURNACES. Der hauptsächliche Absatzmarkt ist Nordamerika. Der Umsatz aus Warenlieferungen mit Dienstleistungsanteil (ehemals Projektgeschäft) des Vorjahres sank im laufenden Geschäftsjahr auf 1.521 TEUR (Vorjahr: 2.560 TEUR).

Unsere Vertriebsgesellschaften aus Europa und Mexiko konnten den Umsatz mit 7.237 TEUR (Vorjahr: 6.367TEUR) um 14% steigern. Im Wesentlichen stammt dieser Anstieg aus unserer polnischen Vertriebsgesellschaft i.H.v. 1.907 TEUR (Vorjahr: 929 TEUR) und der österreichischen Vertriebsgesellschaft i.H.v. 1.541 TEUR (Vorjahr: 1.080 TEUR). Hier liefern wir überwiegend in die Stahl-, und Chemische Industrie, als Absatzmarkt ist hier Europa und Asien anzuführen.

ERTRAGSENTWICKLUNG

Die Profitabilität der RATH Gruppe ist deutlich angestiegen und erreicht das höchste Niveau seit Börsegang. Obwohl wir mit kräftigen Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten (Rohstoffe und Handelswaren) zu kämpfen haben, ist es uns gelungen, durch Erhöhung unserer Absatzpreise und effizienterem Einsatz von Ressourcen und Materialien, und durch die sich sehr positiv entwickelnden Produktgruppe "Filtration", eine deutliche Steigerung der Ertragssituation zu erwirtschaften.

Der Rohertrag blieb unverändert bei 54% (Vorjahr: 54%). Das operative Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Ertragssteuern (EBITDA) erhöhte sich auf beachtliche 12.729 TEUR (Vorjahr: 10.395 TEUR), die Marge liegt somit bei stolzen 13,5% (Vorjahr: 12%). Das Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuern (EBIT) erhöhte sich ebenfalls auf 8.422 TEUR (Vorjahr: 6.237 TEUR), die Marge liegt auf beeindruckenden 9% (Vorjahr: 7%).

Der Personalaufwand stieg um 7% auf 27.819 TEUR (Vorjahr: 26.091 TEUR) an, gleichzeitig verbesserte sich das Verhältnis der Personalaufwendungen zum Umsatz auf 29% (Vorjahr: 30%). Dies zeigt, dass wir zum einen unsere Organisation weiter ausbauen jedoch gleichzeitig nicht das Verhältnis zum Umsatz vernachlässigen. Wachstum allein im Umsatz ist nachhaltig nicht gesund, dies muss mit einer Stärkung der Organisation mit einhergehen und dies haben wir umgesetzt.

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen bleiben mit 11.110 TEUR (Vorjahr: 11.262 TEUR) nahezu ident zum Vergleichszeitraum.

Das Finanzergebnis liegt zum Berichtsjahresende bei -253 TEUR (Vorjahr: -3.347 TEUR). Hauptgrund der deutlichen Verbesserung ist die Tatsache der Schwächung unserer Gemeinschaftswährung EURO zum USD. Aus der unbaren Bewertung der Währungspaare EUR/USD kommen Erträge 460 TEUR (Vorjahr: -2.455 TEUR). An Zinsaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2018, im Wesentlichen aus dem Schuldscheindarlehen 711 TEUR (Vorjahr: 897 TEUR) angefallen. Im Laufe des Wirtschaftsjahres ist unser Zinsswaps aus dem Jahr 2008, nach einer Laufzeit von 10 Jahren ausgelaufen. Somit erreicht die RATH Gruppe ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 8.170 TEUR (Vorjahr: 2.891 TEUR). Das Konzernergebnis nach Steuern beläuft sich auf 5.864 TEUR (Vorjahr: 2.371 TEUR).

Aufgrund des starken Konzernergebnisses 2018 und der noch guten Aussichten für das Wirtschaftsjahr 2019 wird der Vorstand und Aufsichtsrat der kommenden Hauptversammlung eine Dividendenausschüttung in Höhe von 1,0 EUR pro Stückaktie vorschlagen. Dies entspricht einer Dividendenrendite zum 31.12.2018 von 4,2%.

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Im Wirtschaftsjahr 2018 erhöhte sich die Bilanzsumme um 8.407 TEUR auf 106.756 TEUR (Vorjahr: 98.349 TEUR). Vorrangig ist dies auf die Zunahme des kurzfristigen Vermögens zurückzuführen und dies im Weiteren auf den Cash-Bestand. Weiters ist durch unsere kontinuierliche Investitionstätigkeit in unsere Anlagen auch das langfristige Vermögen gestiegen.

Der Anteil der langfristigen Aktiva am Gesamtvermögen war im Jahresvergleich leicht rückläufig und lag zum Jahresende 2018 bei 39% (Vorjahr: 41%). Die finanziellen und immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich neutral. Der Anstieg des Sachanlagevermögens erklärt sich durch Anlagenzugänge. Am Stichtag betrug der Anteil der Sachanlagen am Capital Employed 61% (Vorjahr: 58%). Die aktiven latenten Steuern betragen 1.385 TEUR (Vorjahr: 2.032 TEUR), die sich hauptsächlich auf die Aktivierung von Verlustvorträgen in Österreich und den USA beziehen.

Das Working Capital (Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – Vertragsverbindlichkeiten – Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) verringerte sich im abgelaufenen Jahr um 6% auf 28.301 TEUR (Vorjahr: 30.033 TEUR). Diese Verringerung führt zu einem merklich besseren Verhältnis des Working Capital zum Umsatz mit 30,0% (Vorjahr: 34,8%) und liegt somit deutlich unter dem definierten Schwellenwert von 40%. Zum Stichtag 31.12.2018 belief sich der Bestand an Zahlungsmitteln auf insgesamt 25.468 TEUR (Vorjahr: 19.569 TEUR). Diese Mittel sind ein wesentlicher Bestandteil einer starken Liquiditätsreserve zur Finanzierung unserer Wachstumsziele aus unserer Unternehmensstrategie "DRIVE".

Das Konzerneigenkapital erhöhte sich im vergangenen Jahr um 10% auf 48.351TEUR (Vorjahr: 43.989 TEUR). Diese Veränderung war primär auf das stark verbesserte Ergebnis nach Ertragsteuern von 5.864 TEUR zurückzuführen (Vorjahr: 2.371 TEUR). Im sonstigen Gesamtergebnis wurden Veränderungen von versicherungsmathematischen Gewinnen nach Steuern im Zusammenhang mit Pensionen und Abfertigungen in Höhe von 192 TEUR, sowie Währungsunterschiede erfasst. Die Eigenkapitalquote beträgt 45,3% (Vorjahr: 44,7%).

Die langfristigen Personalrückstellungen blieben stabil bei 3.183 TEUR (Vorjahr: 3.192) obwohl ein geringer Zinssatz von 1,05% (Vorjahr: 2,0%) für Pensionen, von 1,50% (Vorjahr: 2,0%) für Abfertigungen und von 2,0% (Vorjahr: 2,0%) für Jubiläum zur Anwendung kam und zusätzlich in Österreich neue Berechnungstabellen (Sterbetafeln) anzuwenden waren, welche die längerer Lebenserwartung berücksichtigen. Die Finanzverbindlichkeiten gingen um 480 TEUR auf 39.970 TEUR (Vorjahr: 40.450 TEUR) zurück und enthalten neben Verbindlichkeiten gegenüber Banken auch Leasingverpflichtungen.

Die Tilgungen der Finanzverbindlichkeiten wurden aus dem erwirtschafteten Free Cashflow bestritten. Diesen Verbindlichkeiten stehen liquide Mittel und Wertpapiere von 26.174 TEUR (Vorjahr: 20.299 TEUR) gegenüber. Von den verzinslichen Verbindlichkeiten in Höhe von 39.970 TEUR haben 7% (Vorjahr: 1%) kurzfristig und 93% (Vorjahr: 99%) langfristigen Charakter.

Die passiven latenten Steuern gingen von 113 TEUR auf 101 TEUR leicht zurück.

Im Jahr 2018 sank die Nettoverschuldung auf 14.501 TEUR (Vorjahr: 20.150 TEUR). Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit stieg im abgelaufenen Jahr durch Verringerung des Working Capital auf 12.979 TEUR (Vorjahr: 10.148 TEUR). Der Cashflow aus Investitionen beträgt -5.479 TEUR (Vorjahr: -5.788 TEUR). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit i. .H. v. -1.617 TEUR (Vorjahr: 11.754 TEUR) umfasst die Rückführung von Finanzverbindlichkeiten und die Ausschüttung der Dividende.

Mit Jahresende 2018 betrug die Entschuldungsdauer (NetDebt/EBITDA) 1,1 Jahren im Vergleich zu 1,9 Jahren im Vorjahr. Die EBIT-Zinsdeckung lag bei 10,5 (Vorjahr: 7,1).

NACHHALTIGE FINANZIERUNGSSTRATEGIE

Die Finanzierung des Konzerns folgt seit Jahren den Grundsätzen der Erhaltung einer gesicherten Liquidität sowie einer möglichst hohen Eigenmittelausstattung. Im Vorjahr 2017 konnte die Finanzierung der Gruppe von mehrheitlich kurzfristigen Darlehen auf langfristige Finanzverbindlichkeiten umgestellt werden. Es wurde ein endfälliges Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren bis 2022 und 7 Jahren bis 2024 aufgelegt und gezeichnet.

ARBEITNEHMER

Bestens ausgebildete, motivierte Mitarbeiter stellen für die RATH Gruppe den zentralen Erfolgsfaktor dar. Durch ihre hohe fachliche und soziale Kompetenz sichern sie die ausgezeichnete Produktqualität und das hohe Servicelevel und sind ein wichtiger Motor für die Zukunft. Unser Erfolg liegt einerseits in der Begeisterung für innovative Feuerfestlösungen, die wir in unseren Produkten und Technologien umsetzen, und andererseits in der hohen Einsatzbereitschaft und Loyalität unserer Mitarbeiter. Die RATH Gruppe beschäftigte zum 31.12.2018 auf Basis "FTE" ("FullTime Equivalent") insgesamt 500 Personen (Vorjahr: 516).

Es gibt in der RATH Gruppe kein Aktienoptionsprogramm. Management, leitende Mitarbeiter und sonstige Schlüsselkräfte sind in lokal unterschiedlichen Prämienmodellen eingebunden. Die Personalmanagementaufgaben werden entsprechend zentraler Vorgaben der Muttergesellschaft wahrgenommen und in die Tochtergesellschaften übertragen. Die strategischen Aufgaben im Bereich Human Resources sind beim CFO angesiedelt. Im Jahr 2018 wurde das Projekt "filantHRopos" ins Leben gerufen. Unser Fokus liegt hier auf dem Aufbau einer zentral organisierten HR-Struktur. Im Rahmen des Projektes werden alle Prozesse eines Mitarbeiter-Lebenszyklus auf eine professionellere Ebene gehoben, ganz im Sinne eines modernen Managementansatzes. Die Teilbereiche des Mitarbeiter-Lebenszyklus umfassen den attraktiven Auftritt des Unternehmens am Arbeitsmarkt, ein zielgerichtetes und effizientes Recruiting, eine schnelle Integration von neuen Mitarbeiter in den Arbeitsprozess, die kontinuierliche und zielgerichtete Weiterentwicklung der Mitarbeiter bis hin zur wertschätzenden Gestaltung des Austritts von Mitarbeiter. Innerhalb der einzelnen Phasen werden bestehende Prozesse analysiert, überarbeitet und optimiert, sowie neue Prozesse implementiert.

Der wesentliche Part des Projektes ist die Einrichtung von gezieltem Talent- und Kompetenzmanagement. Um als Unternehmen am Markt nachhaltig kompetitiv zu bleiben ist es notwendig die Kompetenzen bestehender Mitarbeiter zu erkennen, diese weiterzuentwickeln und ideal einzusetzen. Die Sicherstellung des Wissenstransfers ist vor allem in unserer sehr exklusiven Branche eine Grundvoraussetzung. Unser Ziel ist eine detaillierte, zeitgemäße und in vielen Bereichen innovative Basis für die Zukunft im Thema HR zu schaffen. Für Mitarbeiterweiterbildung wurden 2018 in der RATH Gruppe insgesamt 152 TEUR (Vorjahr: 158 TEUR) aufgewendet. Unsere Mitarbeiter zeichnen sich durch ihre Qualifikation, ihre Einsatzbereitschaft, Verantwortung, Disziplin, Loyalität und durch gegenseitige Wertschätzung in einem

familiären Arbeitsumfeld aus. Der Vorstand bedankt sich an dieser Stelle herzlich bei allen RATH Kollegen für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr.

NACHHALTIGKEIT (CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY)

Aufsichtsrat und Management der RATH Gruppe legen großen Wert auf eine nachhaltige Unternehmensführung. Die strategische Entscheidungsfindung sowie die operative Führung werden dementsprechend gleichermaßen von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren beeinflusst.

Der aktive Umweltschutz ist ein ganz wesentlicher Faktor und Fokusbereich der RATH Gruppe. Ein sorgsamer Umgang mit Ressourcen und Abfall ist oberste Prämisse, damit die Umwelt weitestgehend geschont wird. Die Aug. RATH jun. GmbH ist beispielsweise Mitglied der Interseroh in Österreich und Deutschland. Die auf dem Gebiet des Umweltschutzes erzielten technischen Fortschritte werden laufend auf ihre Verwendbarkeit für die Betriebsanlagen untersucht.

Seit dem 1. Jänner 2005 unterliegt die RATH Gruppe dem europäischen Emissionshandelssystem. Im Rahmen dieses Systems erhalten die betroffenen Unternehmen (derzeit die Aug. RATH jun. GmbH, Österreich) Emissionszertifikate, die innerhalb von vier Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres entsprechend dem tatsächlichen Ausstoß des Jahres an die zuständige Behörde zurückgegeben werden müssen. Übersteigen die tatsächlichen Emissionen die zugeteilten Zertifikate pro Jahr, müssen die fehlenden Zertifikate zugekauft werden. Die RATH Gruppe verfügte über ausreichend Gratiszertifikate.

Zu den wichtigsten gruppenübergreifenden Nachhaltigkeitsstrategien zählen die RATH Marken und Produktentwicklungsstrategie, Innovation und Produktionsverfahren zur Optimierung von Ökonomie und Ökologie im Herstellungsprozess wie auch im Produkt. Die Erfassung von wichtigen Basisdaten der Konzernunternehmen wurde im Geschäftsjahr 2018 fortgesetzt.

Unsere Kollegen sind der wichtigste Schlüssel für die weitere positive, nachhaltige Entwicklung unseres Unternehmenserfolges. Ein offener, wertschätzender Umgang mit Kollegen in allen Bereichen über die Funktionsebenen hinaus ist das Fundament unseres Unternehmens.

FORSCHUNG & ENTWICKLUNG

Die RATH Gruppe ist durch eine zentrale Forschungs, und Entwicklungsabteilung mit den Schwerpunkten Innovation, Entwicklung, Verfahrenstechnik und Materialwissenschaft organisiert. Intensive und nachhaltige Forschung und Entwicklung sind wesentliche Bausteine unserer Strategie als Premiumanbieter. Themen und Projekte im Bereich Forschung, Technologie und Innovation sind von höchster Priorität und tragende Säulen für unseren Unternehmenserfolg und damit ausschlaggebend für nachhaltigen Wettbewerbsvorsprung und Wachstum. Im Jahr 2018 wurde eine Vielzahl an Projekten umgesetzt. Besonders hervorzuheben ist die Produktweiterentwicklung im Bereich katalytische Heißgas-Filterelemente und neue Fertigungsverfahren im Bereich der Betonformteile.

BERICHTERSTATTUNG ÜBER WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL-SYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Das interne Kontrollsystem (IKS) definiert alle Prozesse zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Es verringert die Fehleranfälligkeit von Transaktionen, schützt das Vermögen vor Verlusten durch Schäden und Betrug und gewährleistet die Übereinstimmung der Unternehmensabläufe mit der Satzung, den Konzernrichtlinien und den geltenden Gesetzen (Compliance).

Das Kontrollumfeld des Rechnungslegungsprozesses ist durch eine klare Aufbau- und Ablauforganisation gekennzeichnet, wobei den einzelnen Funktionen eindeutig Personen (zum Beispiel in Finanz, Rechnungswesen und Controlling) zugeordnet sind. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die fachlichen Voraussetzungen. Im Rechnungswesen kommt überwiegend Standardsoftware zum Einsatz.

Die Konzernrichtlinien der RATH Gruppe basieren auf dem RATH Managementhandbuch, der Compliance Richtlinie sowie der Geschäftsordnung und Unterschriftenreglungen für die Geschäftsführungen und leitenden Angestellten aller RATH Gruppengesellschaften. Diese Bestimmungen werden bei Bedarf gemäß den Compliance-Bestimmungen überarbeitet und der jeweiligen Geschäftsführung nachweislich zur Kenntnis gebracht. Die lokale Geschäftsführung ist für die Einhaltung der Richtlinien in der jeweiligen RATH Tochtergesellschaft verantwortlich. Die Geschäftsordnung verweist unter anderem auf die zwingende Einhaltung der Bestimmungen im Managementhandbuch und definiert eine Liste von Geschäftsfällen, welche einer Zustimmung der Konzernleitung bedürfen. Das Managementhandbuch der RATH Gruppe beinhaltet unter anderem die für den Rechnungslegungsprozess notwendigen Informationen und Bestimmungen, wie das Konsolidierungshandbuch (Reporting-Richtlinien, Bilanzierungs-,und Bewertungsregeln) oder die IT-Richtlinien.

Quartalsweise erfolgt eine Konsolidierung der Gruppenergebnisse nach IFRS-Bestimmungen zur Berichterstattung an den Aufsichtsrat und an die Aktionäre, beziehungsweise halbjährlich. Der Konzernabschluss wird in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss von einem Konzernabschlussprüfer, der mit seinem internationalen Netzwerk einheitliche Prüfungsstandards garantiert, umfassend geprüft. Ein standardisiertes monatliches Management-Berichtswesen umfasst sämtliche in der RATH Gruppe konsolidierten Einzelgesellschaften. Der Aufsichtsrat der RATH AG informiert sich regelmäßig in seinen Sitzungen über das interne Kontrollsystem. Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, die Wirksamkeit des Kontrollsystems zu überwachen.

RISIKOMANAGEMENT

Die RATH Gruppe ist in ihrem weltweiten unternehmerischen Handeln unterschiedlichen Chancen und Risiken ausgesetzt. Die kontinuierliche Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken ist wesentlicher Bestandteil des Führungs-, Planungs- und Controlling-Prozesses. Das Risikomanagement bedient sich dabei auf die im Konzern vorhandenen Organisations-, Berichts- und Führungsstrukturen. Diese Prozesse werden laufend durch das zentrale Prozessmanagement evaluiert. Inhaltlich geht es um

die Dokumentation aller Abläufe im Unternehmen sowie das dokumentierte Verhalten bei Abweichungen, um aus Fehlern zu lernen und sich stetig weiter zu verbessern. Dieses Denken in Prozessen ist in der ISO 9001 verankert. Das Risikomanagementsystem stellt sicher, dass Risiken regelmäßig analysiert und bewertet werden. So ist gewährleistet, dass diese antizipiert, frühzeitig erkannt und im Eintrittsfall rasch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.

WESENTLICHE RISIKEN

Risiken, welche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RATH Gruppe haben könnten, stellen sich gegenüber früheren Perioden im Wesentlichen unverändert wie folgt dar:

Beschaffung

Als wesentliches Thema im Bereich der Beschaffung ist, soweit möglich, das Verhindern von Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten zu erwähnen. Hier steuert unser Zentraler Einkauf aktiv entgegen und schafft die Voraussetzung für ein ausgewogenes Lieferantenportfolio unter Berücksichtigung sinnvoller Einkaufsmengen sowie Preise. Um bessere Preise bei unseren Lieferanten zu erhalten, ist es oft notwendig, in größeren Chargen einzukaufen. Dies hat jedoch den Nachteil der Kapitalbindung. Der zentrale Einkauf versucht hier einen Ausgleich zu schaffen.

Produktion

Die wesentlichen Wertschöpfungsstufen der RATH Gruppe liegen in der Fertigung unserer Produkte. Ein eventuelles Risiko einer Betriebsunterbrechung mit direktem Einfluss auf das Unternehmensergebnis ist durch unsere konzernweite Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt. Vorsorglich steuert die Gruppe diesem proaktiv über kontinuierliche Analysen der einzelnen Anlagen sowie vorbeugender Wartung entgegen. In diesem Bereich werden mehr und mehr digitale Lösungen aus dem Umfeld Industrie 4.0 evaluiert. Trotzdem können Risiken aus Produkthaftungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Im Falle von Qualitätsmängeln werden diese im Sinne unserer Kunden behoben. Daraus entstehende externe Kosten sind über unsere konzernweite Produkthaftpflichtversicherung gedeckt. Ein dadurch entstandener Imageschaden ist jedoch immer ein Risiko für die Unternehmensgruppe.

Vertrieb

Der weltweite Produkt beziehungsweise Projektverkauf birgt auch Risiken. Unsere Gesamtlösungen gehen heute in Länder, die nicht immer wirtschaftlich beziehungsweise politisch stabil sind. Über unsere Vertriebsgeschäftsführer werden laufend Informationen aus den jeweiligen Absatzmärkten und Ländern eingeholt, die uns unterstützen, mögliche Forderungsausfälle frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die RATH Gruppe setzt außerhalb der Europäischen Union und den USA hinsichtlich der Zahlungskonditionen überwiegend auf Akkreditivgeschäft. Damit ist sichergestellt, dass unsere Verkäufe durch eine internationale Bank besichert sind. Zu jenen Umsätzen, die wir nicht mit Akkreditiven besichern, haben wir ein internes Forderungsmanagement mit Kreditlimits eingerichtet. Das Forderungsmanagement bewertet das entstehende Kreditrisiko mit externen Informationen von Kreditauskünften und unseren Erfahrungen über den jeweiligen Kunden beziehungsweise in dem Land des Kunden.

Aufgrund der so gesammelten Informationen wird ein Kreditlimit festgelegt. Die RATH Gruppe verfügt über keine Kreditausfallsversicherung. Die Forderungsausfälle im Berichtsjahr 2018 der RATH Gruppe beliefen sich auf 112 TEUR (Vorjahr: 370 TEUR), das entspricht 0,1% (Vorjahr: 0,4%) der Umsatzerlöse.

Liquidität

Ziel des Liquiditätsmanagements ist es, zu jeder Zeit eine ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen. Der externe Finanzierungsspielraum wird für RATH primär durch internationale Bankengruppen gewährleistet. Innerhalb des Konzerns gilt der Grundsatz der internen Finanzierung. Das bedeutet, der Finanzierungsbedarf von Tochtergesellschaften wird – soweit möglich beziehungsweise wirtschaftlich sinnvoll – über interne Darlehensbeziehungen abgedeckt. Die Festlegung von Kreditlimits und die Höhe der Refinanzierungskosten bei Geldinstituten sind abhängig von deren Einschätzung der Zukunftsperspektive der RATH Gruppe. Bankkontakte werden daher partnerschaftlich gepflegt, damit sichergestellt wird, dass unsere Bankpartner jederzeit ein klares und aktuelles Bild der wirtschaftlichen Lage unserer Gruppe bekommen.

Fremdwährungen und Zinsen

Die RATH Gruppe liefert an ihre Kunden zumeist in der jeweiligen Gesellschaftswährung. Durch die laufende Bewertung der Währungspaare USD/EUR und HUF/EUR kann es zu positiven wie auch negativen Veränderungen im Finanzergebnis der Einzelgesellschaften und in Folge auch im Konzern kommen. Derzeit verfügt die RATH Gruppe über keine derivativen Finanzinstrumente.

GESAMTRISIKO

Die Risiken der RATH Gruppe werden durch die beschriebenen Mittel und Maßnahmen bestmöglich überwacht, der Fortbestand des Unternehmens ist aus heutiger Sicht nicht gefährdet.

ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

Das Grundkapital setzt sich aus 1.500.000 Stückaktien (Vorjahr: 1.500.000 Stückaktien) zusammen, wobei jede Stückaktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. Dem Vorstand sind keinerlei Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die RATH AG besitzt keine eigenen Aktien. Der Streubesitz befindet sich bei österreichischen und internationalen Investoren. Die Aktie notiert im "Standard Market Auction" der Wiener Börse unter der ISIN-Nummer AT0000767306. Es sind keine wesentlichen Beteiligungen von Arbeitnehmern der RATH Gruppe bekannt. Wie jedem Aktionär steht es auch Arbeitnehmern mit Aktienbesitz frei, ihre Stimmrechte an Hauptversammlungen auszuüben. Es bestehen keine, nicht unmittelbar aus dem Gesetz abgeleiteten Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Dem Vorstand sind keine bedeutenden Vereinbarungen bekannt, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden. Es besteht auch keine Entschädigungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

AKTIONÄRSSTRUKTUR 31. DEZEMBER 2018

66,7% RATH Holding GmbH

  • 18,8% Rath Familienmitglieder
  • 14,5% Streubesitz

AUSBLICK

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Für das Jahr 2019 wird eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums prognostiziert. Die Schätzungen gehen hier von 2% laut WIFO-Prognose sowie 1,7% BIP-Wachstum gemäß IHS aus. Das IHS geht davon aus, dass sich nach dem deutlichen Wachstumsvorsprung Österreichs im ablaufenden Jahr das Wachstumstempo der österreichischen Wirtschaft und der Eurozone im weiteren Prognosezeitraum angleichen. Aufgrund externer Risiken wie dem zunehmenden Protektionismus und dem bevorstehenden Brexit wird die Wachstumsverlangsamung bis 2020 anhalten. Die Konjunktur verliert über den Prognosezeitraum in Europa an Dynamik, insbesondere schwächte sich die Entwicklung in den drei größten Volkswirtschaften Deutschland, Italien und Frankreich ab. Die Prognose des WIFO beruht auf der Annahme eines geregelten Brexits. Infolge der allgemeinen Konjunkturabschwächung sollten im Jahr 2019 die Exporte auch in Österreich zurückgehen. Das Wachstum auf den Auslandsmärkten verlangsamt sich. In Summe haben die außenwirtschaftlichen Risiken aber zugenommen, siehe Zölle, Handelsstreit, etc.

Ausgehend von unserem aktuellen offenen Auftragsbestand per 28.2.2019 von 34.180 TEUR (Vorjahr: 33.000 TEUR) ist für die RATH Gruppe ein gutes Wirtschaftsjahr 2019 zu erwarten.

Nach wie vor können wir unsere Kunden mit einem wettbewerbsfähigen und attraktiven Service- und Produktmix überzeugen. Im Jahr 2019 wollen wir zusätzlich zu unserem bestehenden Produktportfolio der Filterelemente auch die Gruppe der katalytischen Filterelemente integrieren und am Markt etablieren. Im Bereich der Heißgasfiltration ist es uns gelungen, in weniger als 4 Jahren unter die TOP 3 Anbieter in Europa aufzusteigen.

Auch erwarten wir, unterstützt durch unsere intensiven Aktivitäten in der Produktion als auch im Vertrieb, weitere Kundenzuwächse in der Glasindustrie. Wir haben in den letzten Jahren mehr als 1,5 Mio. EUR an Maschinen und Anlagen in die Fertigung für feuerfeste Betonfertigteile für die Glasindustrie investiert und können heute ein sehr breites Produktportfolio anbieten.

Im Vertrieb haben wir weitere Außendienstmitarbeiter mit intensiver internationaler Ausrichtung aufgenommen und auch im Engineering sind wir stärker geworden.

Ein wesentliches Ziel für uns ist es weiter zu wachsen. Seit dem 4. Quartal 2017 sind wir intensiv auf der Suche nach potentiellen Targets, um über anorganisches Wachstum einen weiteren Schritt in eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu machen. Zielfokus sind Unternehmen, die qualitativ hochwertige Feuerfeste Produkte für unsere Business Lines, Glass, Metals und Fuels Chemicals & Energy führen.

Weiterhin gilt, wie auch bereits in den letzten Jahren, Unternehmensintern einen starken Fokus auf Qualität, Innovation und Kosten zu setzen.

Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung gleichbleibender Fremdwährungskurse und Zinsen sowie lieferfähiger Rohstoffe erwartet das RATH Management für das Geschäftsjahr 2019 einen gleichbleibenden Umsatz gegenüber dem historisch stärksten Umsatzjahr 2018. Es wird ein stabiles Gruppenergebnis auf hohem Niveau angepeilt. Unsicherheiten und Risiken in Bezug auf globale und regionale Krisen bleiben jedoch bestehen und können jederzeit starken Einfluss auf das Geschäftsjahr nehmen.

Es gab keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag.

Der Vorstand

Andreas Pfneiszl DI Jörg Sitzenfrey

WIEN, 24. APRIL 2019

JAHRESABSCHLUSS RATH KONZERN 2018

KONZERNBILANZ

ANHANGANGABE 31. 12.2018
TEUR
31. 12.2017
TEUR
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (7) 25.468 19.569
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (5) 15.814 15.876
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen (6) 2.860 1.600
Vorräte (4) 21.409 20.843
Forderungen aus Ertragsteuern 16 0
Kurzfristige Aktiva 65.567 57.887
Finanzielle Vermögenswerte (3) 706 730
Immaterielle Vermögenswerte (2) 649 395
Sachanlagevermögen (1) 38.449 37.304
Aktive latente Steuern (12) 1.385 2.032
Langfristige Aktiva 41.189 40.462
AKTIVA GESAMT 106.756 98.349
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten (10) 2.873 416
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (13) 7.682 5.970
Vertragsverbindlichkeiten (5) 1.240 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (14) 4.591
Kurzfristige Rückstellungen (11) 820 3.450
770
Kurzfristige Ertragssteuerschulden (12) 641 240
Kurzfristige Verbindlichkeiten 17.848 10.846
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (10) 37.000 39.038
Verbindlichkeiten aus Leasingverpflichtungen (10) 97 996
Personalrückstellungen (9) 3.183 3.192
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und
passive Rechnungsabgrenzungen (14) 176 176
Passive latente Steuern (12) 101 113
Langfristige Verbindlichkeiten 40.557 43.514
Grundkapital 10.905 10.905
Kapitalrücklagen 1.118 1.118
Bilanzgewinn und freie Rücklagen 39.201 34.524
Rücklage aus Währungsumrechnung -1.848 -1.744
Sonstige Rücklagen -1.028 -816
nicht beherrschende Anteile 2 2
EIGENKAPITAL GESAMT (8) 48.351 43.989
PASSIVA GESAMT 106.756 98.349

KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

ANHANGANGABE 2018
TEUR
2017
TEUR
Umsatzerlöse (16) 94.488 86.338
Andere betriebliche Erträge (19) 544 746
95.032 87.084
Materialaufwand und bezogene Leistungen* (17) -43.262 -39.336
Personalaufwand, einschließlich Sozialleistungen und Abgaben (18) -27.819 -26.091
Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie Vertragsvermögenswerten
(22) -112
Sonstiger betrieblicher Aufwand* (20) -11.110 -11.262
EBITDA 12.729 10.395
Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte (2) -80 -97
Abschreibung auf Sachanlagen (1) -4.227 -4.061
EBIT 8.422 6.237
Zinsertrag 23 16
Zinsaufwendungen -802 -913
Sonstige Finanzerträge 1.192 468
Sonstiger Finanzaufwand -666 -2.917
Finanzergebnis (21) -253 -3.347
Ergebnis vor Steuern (EBT) 8.170 2.891
Steuern vom Einkommen (12) -2.306 -520
Konzernergebnis 5.864 2.371
Zurechenbar zu den Aktionären der Muttergesellschaft 5.863 2.370
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 1 1
Konzernergebnis 5.864 2.371
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) (5.6) 3,91 1,58
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) (5.6) 3,91 1,58

* Werte des Geschäftsjahres 2017 angepasst

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

2018 2017
TEUR TEUR
Konzernergebnis nach Ertragssteuern 5.864 2.371
sonstiges Ergebnis
Posten, die anschließend nicht in die Gewinn- u. Verlustrechnung umgegliedert werden:
Neubewertung der langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern gemäß IAS 19 -255 -255
darauf entfallende Steuer 64 64
-192 -191
Posten, die anschließend in die Gewinn– und Verlustrechnung umgegliedert werden:
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Nettoveränderung des beizulegenden Zeitwertes 0 -5
darauf entfallende Steuer 0 1
Unterschiede Währungsumrechnung -104 -152
-295 -156
Summe des sonstigen Ergebnisses -104 -347
zurechenbar zu Aktionären der Muttergesellschaft -295 -347
zurechenbar zu nicht beherrschenden Anteilen 0 0
Konzerngesamtergebnis nach Steuern 5.569 2.024
zurechenbar zu Aktionären der Muttergesellschaft 5.568 2.023
zurechenbar zu nicht beherrschenden Anteilen 1 1
Konzerngesamtergebnis 5.569 2.024
unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 3,91 1,58
verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 3,91 1,58

ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS

GRUNDKAPITAL
TEUR
KAPITAL
RÜCKLAGEN
TEUR
UNTERSCHIEDE
WÄHRUNGS
UMRECHNUNG
TEUR
SONSTIGE
RÜCKLAGEN
TEUR
BILANZGEWINN
UND FREIE
RÜCKLAGEN
TEUR
SUMME
EIGENKAPITAL
GESELLSCHAFTER
TEUR
ANTEILE NICHT
BEHERRSCHENDER
GESELLSCHAFTER
TEUR
GESAMTES
EIGENKAPITAL
TEUR
Stand am 01.01.2017 10.905 1.118 -1.591 -621 33.278 43.089 1 43.091
Konzernergebnis 2017 0 0 0 0 2.371 2.371 0 2.371
Sonstiges Ergebnis 2017 0 0 -152 -195 0 -347 0 -347
Konzerngesamtergebnis 0 0 -152 -195 2.371 2.023 1 2.024
Abgang 0 0 0 0 0 0 0 0
Ausschüttung 0 0 0 0 -1.125 -1.125 0 -1.125
Stand am 31.Dezember2017 10.905 1.118 -1.744 -816 34.524 43.987 2 43.989
Umstellung IFRS 9 0 0 0 -21 -61 -83 0 -83
Stand 01.01.2018 10.905 1.118 -1.744 -837 34.463 43.905 2 43.906
Konzernergebnis 2018 0 0 0 0 5.864 5.864 0 5.864
Sonstiges Ergebnis 2018 0 0 -104 -192 0 -296 0 -296
Konzerngesamtergebnis 0 0 -104 -192 5.864 5.568 1 5.569
Abgang 0 0 0 0 0 0 0 0
Ausschüttung 0 0 0 0 -1.125 -1.125 0 -1.125
Stand am 31.Dezember2018 10.905 1.118 -1.848 -1.028 39.202 48.348 2 48.350

KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG

ANHANGANGABE 2018 2017
TEUR TEUR
Konzernergebnis nach Steuern 5.864 2.371
Anpassungen an das Konzernergebnis
Abschreibungen
(1) (2) 4.306 4.157
Zu/Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen 24 0
Veränderung von Personalrückstellungen -264 -218
Veränderung der Wertberichtigung -95 458
Veränderung der latenten Steuern 705 -402
Wechselkursdifferenzen -611 2.455
Zinsaufwand (21) 802 913
Zinsertrag (21) -23 -16
Ertragsteuern (12) 1.582 921
Bewertung sonstiger Verbindlichkeiten 0 -311
(Gewinn)/Verlust aus dem Abgang von Anlagen 2 5
Sonstige Anpassungen aufgrund IFRS 9 -82 0
12.209 10.333
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 361 793
Sonstige Forderungen -1.258 611
Vorräte -552 -201
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.743 -671
Vertragsverbindlichkeiten
Rückstellungen
524
50
0
25
Sonstige Verbindlichkeiten 1.878 1.046
2.746 1.604
Gezahlte Zinsen -802 -933
Erhaltene Zinsen 23 16
Gezahlte Ertragsteuern -1.198 -873
Nettomittelzu/-abflüsse aus betrieblicher Tätigkeit 12.979 10.148
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immatieriellen Vermögenswerten (1) (2) 15 0
Auszahlungen für Investitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (1) (2) -5.494 -5.788
Geldflüsse aus der Investitionstätigkeit -5.479 -5.788
Einzahlungen aus der Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten 152 35.000
Rückzahlungen von finanziellen Verbindlichkeiten -189 -21.916
Rückzahlung von kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten -114 0
Auszahlungen für Finanzierungsleasing-Verbindlichkeiten -340 -205
Gezahlte Dividenden -1.125 -1.125
Geldflüsse aus der Finanzierungstätigkeit -1.617 11.754
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres 19.569 3.527
Nettoveränderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 5.883 16.114
Zahlungsunwirksame Währungsdifferenzen 17 -72
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Jahres 25.468 19.569

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG

Die Überleitung der Veränderungen zu den Geldflüssen aus der Finanzierungstätigkeit im laufenden Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:

INVESTITIONS KONTOKORRENT EXPORT VERBINDLICHKEITEN AUS SUMME
KREDITE
TEUR
KREDITE
TEUR
DARLEHEN
TEUR
FINANZIERUNGSLEASING
TEUR
TEUR
Stand 01.01.2018 35.190 4.000 0 1.260 40.449
Veränderung aus den Geldflüssen
aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme
von Finanzschulden
152 0 0 0 152
Rückzahlungen von finanziellen
Verbindlichkeiten
-303 0 0 0 -303
Auszahlungen für Finanzierungs
leasing-Verbindlichkeiten
0 0 0 -340 -340
Währungsumrechnung 0 0 0 12 12
Stand 31.12.2018 35.038 4.000 0 932 39.969

Die in oben angeführter Tabelle enthaltene Summenspalte entspricht der Summe aus kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten exklusive derivativer Finanzinstrumente.

KONZERNANHANG

1. DAS UNTERNEHMEN

Die RATH Aktiengesellschaft (nachfolgend RATH AG), Walfischgasse 14, 1010 Wien, und Tochtergesellschaften (in der Folge "RATH Gruppe" genannt) erzeugen und vertreiben Feuerfestwerkstoffe für industrielle Abnehmer und Gewerbebetriebe. Die wesentlichen Absatzmärkte liegen im Gebiet der Europäischen Union, in Osteuropa und in den USA. Sitz der Muttergesellschaft ist Wien. Produktionsstätten befinden sich in Österreich, Deutschland, Ungarn und den USA. Darüber hinaus gibt es Vertriebsgesellschaften in Österreich, Tschechien, Polen, in der Ukraine sowie in Mexiko.

Die Aktien der RATH AG notieren an der Wiener Börse im Segment "Standard Market Auction".

2. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG UND BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

2.1. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG

Der Konzernabschluss der RATH Gruppe zum 31.Dezember2018 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzenden Bestimmungen des § 245a Abs. 1 UGB aufgestellt.

Der Rechnungslegung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen die einheitlichen Rechnungslegungsmethoden der RATH Gruppe zugrunde. Der Konzernabschluss ist in 1.000 EUR ("TEUR", gerundet nach kaufmännischer Rundungsmethode) aufgestellt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 15.April2019 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Der Jahresabschluss der RATH AG wurde am 24.April2019 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt.

Dies ist der erste Konzernabschluss in dem IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 9 Finanzinstrumente angewendet wurden. Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsmethoden sind in Anhangangabe 2.2. dargestellt.

2.2. ÄNDERUNGEN WESENTLICHER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Zum 1.Jänner2018 hat der Konzern erstmalig IFRS 15 und IFRS 9 angewendet. Zum 1.Jänner2018 sind eine Reihe weiterer neuer Standards in Kraft getreten; diese haben jedoch keinen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss.

Aufgrund der vom Konzern gewählten Übergangsmethoden bei der Anwendung dieser Standards wurden die Vergleichsinformationen im vorliegenden Abschluss, nicht an die Anforderungen der neuen Standards angepasst. Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards ergaben sich keine wesentlichen Änderungen für die RATH Gruppe.

2.3. IFRS 15 ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN

IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen.

Der Konzern hat beim Übergang auf IFRS 15 die modifiziert retrospektive Methode angewendet (ohne Vereinfachungsregelungen), nach der die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1.Jänner2018 erfasst werden. Infolgedessen wurden die Vergleichsinformationen für 2017 nicht angepasst, das heißt, sie wurden wie bisher gemäß IAS 18, IAS 11 und den entsprechenden Interpretationen dargestellt. Darüber hinaus wurden die Angabepflichten nach IFRS 15 im Allgemeinen nicht auf Vergleichsinformationen angewendet. Durch den Übergang auf IFRS 15 ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen zum 1.Jänner2018, die Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung sowie Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018.

Die RATH Gruppe ist in dem Vertrieb von Feuerfestprodukten und –lösungen tätig. Dazu zählen Hochtemperaturwollen, -rollen, -matten, Kombi-Module sowie Feuerleichtsteine und dichte Steine und Betone sowie Vakuumteile und Filterelemente. Bei dem Produktportfolio ist zwischen reinen Warenaufträgen und Materiallieferungen inkl. Dienstleistungen zu unterscheiden.

a) Warenaufträge

Bei den Warenaufträgen handelt es sich um den Verkauf von Standardprodukten. Nach IAS 18 wurden für diese Verträge Umsatzerlöse erfasst, wenn die wesentlichen Gefahren und Risiken des wirtschaftlichen Eigentums an den Kunden übergegangen sind. Da keine kundenspezifischen, sondern standardisierte Erzeugnisse vertrieben werden, handelt es sich nach IFRS 15 um zeitpunktbezogene Leistungsverpflichtungen. Erlösrealisierung erfolgt demnach zu jenem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Beherrschung über den zugesagten Vermögenswert erhält und der Konzern die Performance Obligation erfüllt hat.

b) Materiallieferungen inkl. Dienstleistungen

Die RATH Gruppe geht auch Kundenverträge ein, die nicht nur selbst hergestellte oder zugekaufte Produkte enthalten, sondern auch eine Dienstleistung in Form einer Montage.

Nach IAS 11 wurden Umsatzerlöse aus der Auftragsfertigung von z. B. Spezialöfen mit Lieferung der Güter zum Firmengelände des Kunden erfasst. Dies wurde als derjenige Zeitpunkt angesehen, zu dem der Kunde die Güter sowie die zugehörigen Risiken und Chancen, die mit der Eigentumsübertragung verbunden sind, akzeptierte. Umsatzerlöse wurden zu diesem Zeitpunkt erfasst, sofern die Umsatzerlöse und Kosten verlässlich bewertet werden konnten, der Erhalt des Entgelts wahrscheinlich war und es kein weiter bestehendes Verfügungsrecht über die Güter gab.

Nach IFRS 15 liegen in solchen Verträgen zwei voneinander zu trennende Performance Obligations vor und zwar die Materiallieferung und Montage. Bei der Warenlieferung handelt es sich um standardisierte Produkte, die erst im Zuge der Installationsarbeiten den Kundenbedürfnissen angepasst werden. Die Erlösrealisierung erfolgt zu jenem Zeitpunkt, bei dem das wirtschaftliche Eigentum und die damit verbundenen Chancen und Risiken gemäß den vereinbarten Lieferkonditionen übertragen werden (i.d.R. zum Zeitpunkt der erfolgten Lieferung an der Baustelle). Es handelt sich dadurch um eine zeitpunktbezogene Leistungsverpflichtung. Die Montage ist eine kundenspezifische Leistung. Aus diesem Grund handelt es sich um eine zeitraumbezogene Performance Obligation. Zum Stichtag 31.12.2018 waren keine wesentlichen Montageleistungen angefallen, für die eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung und Abgrenzung als Vertragsvermögenswert zu erfolgen hatte. In der Bilanz wurde die Position "Vertragsverbindlichkeit" (Contract Liability) aufgenommen, welche erhaltene Anzahlungen für von Kunden getätigte Bestellungen enthält.

2.4. IFRS 9 FINANZINSTRUMENTE

IFRS 9 legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Verträgen fest. Dieser Standard ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.

Infolge der Einführung von IFRS 9 hat der Konzern Folgeänderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses umgesetzt, wonach eine Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten in einem separaten Posten der Gesamtergebnisrechnung auszuweisen ist. Zuvor hatte der Konzern die Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in den sonstigen Aufwendungen berücksichtigt. Wertminderungen anderer finanzieller Vermögenswerte werden aus Gründen der Wesentlichkeit, ähnlich der bisherigen Darstellung, nicht separat in der Gesamtergebnisrechnung, sondern im Finanzergebnis ausgewiesen.

Darüber hinaus hat der Konzern Folgeänderungen zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben auf die Anhangangaben für das Geschäftsjahr 2018 angewendet. Diese wurden jedoch im Allgemeinen nicht auch auf die Vergleichsinformationen angewendet.

Die nachstehende Tabelle stellt die Auswirkungen des Übergangs auf IFRS 9 auf die Eröffnungsbilanzwerte der sonstigen Rücklagen, der Gewinnrücklagen sowie der nicht beherrschenden Anteile nach Steuern dar (für eine Beschreibung der Übergangsmethode siehe unten).

AUSWIRKUNG DER ANWENDUNG
VON IFRS 9 AUF DIE ERÖFFNUNGSBILANZWERTE
TEUR
Ansatz der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 101
Damit verbundene Steuern -18
Auswirkung zum 1. Jänner 2018 82

2.4.1. KLASSIFIZIERUNG UND BEWERTUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN

IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. IFRS 9 eliminiert die bisherigen Kategorien des IAS 39: finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Kredite und Forderungen sowie bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträgen eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Klassifizierung beurteilt.

IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten weitgehend bei.

Die erstmalige Anwendung des IFRS 9 hatte in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegungsmethoden des Konzerns. Für eine Erläuterung, wie der Konzern Finanzinstrumente und zugehörige Gewinne und Verluste nach IFRS 9 klassifiziert und bewertet, siehe Anhangangabe 2.8.

Die nachfolgende Tabelle sowie die begleitenden Angaben erläutern die ursprüngliche Bewertungskategorie gemäß IAS 39 und die neue Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 zum 1.Jänner2018 für jede vom Konzern gebildete Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten.

Die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 auf die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte zum 1.Jänner2018 resultieren ausschließlich aus den neuen Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen.

Die folgenden Tabellen leiten die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte nach IAS 39 auf die Buchwerte nach IFRS 9 zum Übergangszeitpunkt auf IFRS 9 am 1.Jänner2018 über.

IAS 39 BUCHWERT
ZUM 31.12.2017
REKLASSIFIZIERUNG NEUBEWERTUNG IFRS 9 BUCHWERT
ZUM 01.01.2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
Fortgeführte
Anschaffungskosten
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
Saldovortrag: 19.569 -19.569
Reklassifiziert als:
fortgeführte Anschaffungskosten 19.569 19.569
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Forderungen
Saldovortrag: 15.876 -15.876
Reklassifiziert als:
fortgeführte Anschaffungskosten 15.876
Neubewertung -101 15.775
Fortgeführte Anschaffungskosten gesamt 35.344
IAS 39 BUCHWERT
ZUM 31. 12.2017
REKLASSIFIZIERUNG NEUBEWERTUNG IFRS 9 BUCHWERT
ZUM 01.01.2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
zur Veräußerung verfügbar
Saldovortrag: 730 -730
Reklassiziert als:
FVTPL – Schuldinstrumente 730 730
Gesamt FVTPL – Schuldinstrumente 730

Bei den nach IAS 39 klassifizierten available-for-sale Finanzinstrumente mit dem Buchwert zum 31.12.2017 i.H.v. 730 TEUR handelt es sich um Wertpapiere, die für Zwecke der Deckung der Rückstellung für Abfertigungen in Form von Investmentfondsanteilen gehalten

werden. Da sie das SPPI Kriterium nicht erfüllen, wurden sie nach IFRS 9 zum 01.01.2018 als FVTPL klassifiziert.

Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten:

01.01.2018
URSPRÜNGLICHE
BEWERTUNGSKATEGORIE
GEM IAS 39
URSPRÜNGLICHE
BEWERTUNGSKATEGORIE
GEM IFRS 9
URSPRÜNGLICHER
BUCHWERT GEM
IAS 39
TEUR
NEUER
BUCHWERT GEM.
IFRS 9
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kredite und Forderungen zu fortgeführte
Anschaffungskosten
19.569 19.569
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Kredite und Forderungen zu fortgeführte
Anschaffungskosten
15.876 15.775
Sonstige finanzielle Forderungen Kredite und Forderungen zu fortgeführte
Anschaffungskosten
179 179
Langfristige finanzielle Vermögenswerte zur Veräußerung verfügbar zwingend zum FVTPL 730 730
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
zu fortgeführte
Anschaffungskosten
5.970 5.970
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
zu fortgeführte
Anschaffungskosten
1.050 1.050
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum bei
zulegenden Zeitwert
zwingend zum FVTPL 105 105
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
zu fortgeführte
Anschaffungskosten
152 152
Langfristige Bankverbindlichkeiten sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
zu fortgeführte
Anschaffungskosten
39.038 39.038
Leasingverbindlichkeiten sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
zu fortgeführte
Anschaffungskosten
1.260 1.260

a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, die nach IAS 39 als Kredite und Forderungen klassifiziert wurden, werden nun zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert. Eine Erhöhung der Wertberichtigungen dieser Forderungen um 101 TEUR wurde zum 1.Jänner2018 mit Übergang auf IFRS 9 in den Gewinnrücklagen erfasst.

b) Der Konzern hält in seinem Portfolio auch Investmentfondsanteile, die zur Deckung von Abfertigungsrückstellungen dienen. Diese Fremdkapitalinstrumente stellen nach IAS 39 available-for-sale Finanzinstrumente dar, deren Fair Value Änderungen grundsätzlich in das OCI erfasst wurden. Bei Abgang bzw. starkem Wertabfall erfolgte ebenfalls ein Recycling bzw. ergebniswirksame Erfassung. Die Investmentfondsanteile klassifiziert die RATH Gruppe nach IFRS 9 als FVTPL und bewertet folglich die Anteile künftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Im Zuge der Umstellung wurde der für available-for-sale gehaltene Finanzinstrumente im OCI enthaltener Betrag i.H.v. 21 TEUR in die Eröffnungsbilanz des Eigenkapitals eingestellt.

c) Im Rahmen der derivativen Finanzinstrumente hielt die RATH Gruppe bis Juni 2018 einen Zinsswap, der wirtschaftlich der Absicherung einer variabel verzinsten Verbindlichkeit diente, für den allerdings Hedge Accounting gemäß IAS 39 nicht angewendet wurde. Aus diesem Grund ergaben sich keine Anpassungen aus der Erstanwendung von IFRS 9 zum 1.Jänner2018.

2.4.2. WERTMINDERUNG FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE

IFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein Modell der "erwarteten Kreditverluste" ("ECL"). Das neue Wertminderungsmodell ist auf Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, auf Vertragsvermögenswerte und zum FVOCI bewertete Schuldinstrumente anzuwenden, nicht jedoch auf als Finanzanlagen gehaltene Eigenkapitalinvestments. Nach IFRS 9 werden Kreditverluste früher als nach IAS 39 erfasst.

Für Vermögenswerte im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells des IFRS 9 werden die Wertminderungen wahrscheinlich steigen und volatiler werden. Der Konzern hat ermittelt, dass die zusätzlichen Wertminderungsaufwendungen aus der Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 zum 1.Jänner2018 wie folgt sind:

AUSWIRKUNG DER ANWENDUNG
VON IFRS 9 AUF DIE ERÖFFNUNGSBILANZWERTE
TEUR
Wertberichtigung zum 31. Dezember 2017 nach IAS 39 1.039
Zusätzlicher Wertminderungsaufwand zum 1. Jänner 2018 auf:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie sonstige Forderungen zum 31. Dezember 2017
101
Wertberichtigung zum 1. Jänner 2018 nach IFRS 9 1.140

2.4.3. ÜBERGANG

Die Änderungen der Rechnungslegungsmethoden aufgrund der Anwendung des IFRS 9 wurden, außer in den nachstehenden Fällen, rückwirkend angewendet:

› Der Konzern hat von der Befreiung Gebrauch gemacht, Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden hinsichtlich der Änderungen der Klassifizierung und Bewertung (einschließlich der Wertminderung) nicht anzupassen. Differenzen zwischen den Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten aufgrund der Anwendung des IFRS 9 werden grundsätzlich in den Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen zum 1.Jänner2018 erfasst. Insofern entsprechen die für 2017 dargestellten Informationen im Allgemeinen nicht den Anforderungen des IFRS 9, sondern denen des IAS 39.

Die nachstehenden Beurteilungen sind auf Grundlage der Tatsachen und Umstände vorgenommen worden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bestanden:

  • › Bestimmung des Geschäftsmodells, in dessen Rahmen ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird
  • › Bestimmung und Widerruf früherer Bestimmungen in Bezug auf bestimmte finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die als FVTPL bewertet werden.

› Wenn eine Investition in eine Schuldverschreibung zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 ein geringes Kreditrisiko hatte, ist der Konzern davon ausgegangen, dass sich das Ausfallrisiko des Vermögenswertes seit seiner erstmaligen Erfassung nicht wesentlich erhöht hat.

2.5. ÄNDERUNGEN UND ERWEITERUNG DER IFRS

Neue und geänderte Standards, die von der Gesellschaft erstmals angewendet werden.

Die RATH Gruppe hat die Auswirkungen der folgenden neu angewendeten Standards geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass sie keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 31.12.2018 haben.

STANDARD/INTERPRETATION/
ÄNDERUNG
ANWENDUNGS
ZEITPUNKT
AUSWIRKUNGEN IM
BERICHTSJAHR
IAS 40 Transfers of Investment Property (Amendments to IAS 40) 1. 1.2018 keine Auswirkungen
IFRS 1
IAS 28
Annual Improvements to IFRSs 2014-2016 Cycle
(Amendments to IFRS 1 and IAS 28)
1. 1.2018 keine Auswirkungen
IFRIC 22 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration 1. 1.2018 keine Auswirkungen

Neue von der Europäischen Union übernommene und noch nicht übernommene und nicht vorzeitig angewendete Standards, Änderungen und Interpretationen

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen sind zum Bilanzstichtag teilweise noch nicht von der EU übernommen worden und für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden auch nicht vorzeitig angewandt.

In Zukunft anzuwendende und von der Europäischen Union bereits übernommene Standards:

STANDARD/INTERPRETATION/
ÄNDERUNG
ANWENDUNGS
ZEITPUNKT
AUSWIRKUNGEN IM
BERICHTSJAHR
IFRS 16 Leases 1. 1.2019 siehe Note 2.5
IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments 1. 1.2019 keine wesentlichen Auswirkungen
IFRS 9 Prepayment Features with Negative Compensation 1. 1.2019 keine Auswirkungen

Zum Stichtag noch nicht von der Europäischen Union übernommene Standards:

STANDARD/INTERPRETATION/
ÄNDERUNG
ANWENDUNGS
ZEITPUNKT
AUSWIRKUNGEN IM
BERICHTSJAHR
IAS 19 Plan Amendment, Curtailment or Settlement (Amendments to IAS 19) 1. 1.2019 keine
Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017
Cycle various standards
1. 1.2019 keine
CF Amendments to References to Conceptual Framework in
IFRS Standards
1. 1.2020 keine
IFRS 3 Definition of a Business (Amendments to IFRS 3) 1. 1.2020 keine
IAS 1
IAS 8
Definition of Material (Amendments to IAS 1 and IAS 8) 1. 1.2020 keine
IFRS 17 Insurance Contracts 1. 1.2021 keine

Eine vorzeitige Anwendung der oben angeführten Standards ist derzeit nicht geplant. IFRS 16 wird von der RATH Gruppe mit 1. Jänner 2019 erstmalig angewendet.

IFRS 16 Leases

Der Konzern ist verpflichtet, IFRS 16 Leasingverhältnisse zum 1. Jänner 2019 anzuwenden. Der Konzern hat die geschätzten Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss, wie unten dargestellt, beurteilt. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung dieses Standards zum 1. Jänner 2019 können hiervon abweichen, da der Konzern Tests sowie Beurteilungen seiner Kontrollen noch nicht abgeschlossen hat und die neuen Rechnungslegungsmethoden bis zur Veröffentlichung des ersten Konzernzwischenabschlusses nach dem Erstanwendungszeitpunkt Änderungen unterliegen können.

IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (Right-of-Use-Asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Vereinfachungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem Wert. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard – das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Lease-Verhältnisse einstufen.

IFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen, inklusive IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Mietleasingverhältnisse/Anreizvereinbarungen und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.

2.5.1. LEASINGVERHÄLTNISSE, BEI DENEN DER KONZERN LEASINGNEHMER IST

Der Konzern wird neue Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für seine Operating-Lease-Verhältnisse der Produktionsanlagen, der gemieteten Gebäude sowie Fahrzeuge ansetzen. Die Art der Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Leasingverhältnissen wird sich ändern, da der Konzern nun Abschreibungen für Nutzungsrechte (Right-of-Use-Asset) sowie Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten ansetzt.

Bislang hat der Konzern Aufwendungen aus Operating-Lease-Verhältnisse linear über die Leasinglaufzeit erfasst und Vermögenswerte und Schulden nur in der Höhe erfasst, in der es eine zeitliche Differenz zwischen den tatsächlichen Leasingzahlungen und den erfassten Aufwendungen gab.

Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzierungsleasing-Verhältnisse des Konzerns erwartet.

Basierend auf den derzeit verfügbaren Informationen schätzt der Konzern, dass er zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.460TEUR zum 1.Jänner2019 ansetzen wird. Der Konzern erwartet, dass die Anwendung des IFRS 16 keine Auswirkungen auf seine Fähigkeit hat Fremdkapital aufzunehmen.

2.5.2. LEASINGVERHÄLTNISSE, BEI DENEN DER KONZERN LEASINGGEBER IST

Der neue Standard hat bei Leasinggeber-Vereinbarungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die RATH Gruppe.

2.5.3. ÜBERGANG

Der Konzern beabsichtigt, IFRS 16 erstmalig zum 1.Jänner2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode anzuwenden. Ein wesentlicher Effekt auf das Eigenkapital zum 1.Jänner2019 wird nicht erwartet.

Der Konzern beabsichtigt, die Vereinfachungsregelung bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses bei der Umstellung zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Konzern IFRS 16 auf alle Verträge anwenden wird, die vor dem 1.Jänner2019 abgeschlossen und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind.

2.6. KONSOLIDIERUNGSKREIS UND KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

Muttergesellschaft ist die RATH AG, Wien. In den Konzernabschluss sind alle Unternehmen, die vom Mutterunternehmen beherrscht werden, durch Vollkonsolidierung einbezogen. Ein Investor beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat, einer Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und die Fähigkeit hat, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Renditen des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Einbeziehung einer Tochtergesellschaft beginnt mit dem Zeitpunkt der Erlangung des beherrschenden Einflusses und endet bei dessen Wegfall.

Die erstmalige Einbeziehung einer Tochtergesellschaft erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Zuordnung der Anschaffungskosten auf die zur erworbenen Gesellschaft gehörigen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden. Der den beizulegenden Zeitwert dieses Nettovermögens übersteigende Betrag der Anschaffungskosten wird als Firmenwert angesetzt. Falls der beizulegende Wert des übernommenen Nettovermögens über den Anschaffungskosten liegt, erfasst die RATH AG nach nochmaliger kritischer Würdigung der Ansetzbarkeit und Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden den übersteigenden Betrag erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet die RATH Gruppe auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 erfolgten keine Unternehmenserwerbe. Konzerninterne Transaktionen, Forderungen, Verbindlichkeiten und unrealisierte Gewinne und/oder Verluste (Zwischenergebnisse) werden eliminiert.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Der Konsolidierungskreis umfasst neben der RATH AG noch folgende Unternehmen:

KONZERNANTEIL IN% EINBEZIEHUNGSMETHODE
2018 2017
Chamottewaren- und Thonöfenfabrik Aug. RATH jun. GmbH 99,98% 99,98% Vollkonsolidierung
RATH GmbH, Deutschland 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Hungaria Kft., Ungarn 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Inc. Newark, USA 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Zarotechnika spol. s r.o., Tschechien 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Polska Sp. z o.o., Polen 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Ukraine TOW, Ukraine 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Group srl., Mexiko 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Filtration GmbH, Österreich 100% 100% Vollkonsolidierung

2.7. WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Geschäftstransaktionen in ausländischer Währung

Die funktionalen Währungen der Abschlüsse der einzelnen Konzernunternehmen entsprechen den lokalen Währungen.

Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem Devisenmittelkurs am Tag der jeweiligen Transaktion. Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst und innerhalb der Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen.

Umrechnung von Jahresabschlüssen in ausländischer Währung

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung der RATH AG darstellt. Die funktionale Währung der außerhalb des EuroRaumes gelegenen Tochtergesellschaften ist die jeweilige Landeswährung. Die Umrechnung aller im Jahresabschluss dieser Gesellschaften ausgewiesenen Vermögenswerte einschließlich Firmenwerte und Schulden erfolgt mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem durchschnittlichen monatlichen Devisenmittelkurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als eigener Posten in der Gesamtergebnisrechnung ("Unterschiede Währungsumrechnung") als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst.

Folgende Wechselkurse sind für den Konzernabschluss wesentlich:

STICHTAGSKURS
31. 12.2018
STICHTAGSKURS
31. 12.2017
DURCHSCHNITTSKURS
1-122018
DURCHSCHNITTSKURS
1-122017
USD 1,145 1,199 1,181 1,130
HUF 320,980 310,330 318,890 309,193
CZK 25,724 25,535 25,647 26,326
PLN 4,301 4,177 4,261 4,257
UAH 31,714 33,495 32,250 30,272

Quelle: Österreichische Nationalbank (www.oenb.at)

2.8. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

2.8.1. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle Aufwendungen, die angefallen sind, um den Gegenstand in seinen derzeitigen Zustand zu versetzen. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswertes, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.

Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear über eine geschätzte Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren. Es existieren keine immateriellen Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer.

Gewinne und Verluste aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der immateriellen Vermögenswerte ermittelt und im Posten "andere betriebliche Erträge" beziehungsweise "übrige betriebliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Entwicklungsausgaben werden nur dann aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein

künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.

2.8.2. SACHANLAGEVERMÖGEN

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle Aufwendungen, die angefallen sind, um den Gegenstand an beziehungsweise in seinen derzeitigen Ort und Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen beinhalten die direkt der Herstellung zurechenbaren Aufwendungen. Fremdkapitalkosten werden angesetzt, sofern diese einem qualifizierenden Vermögenswert zuzuordnen sind. Im Berichtsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten angesetzt, da keine qualifizierten Vermögenswerte vorlagen.

In späteren Perioden für einen Gegenstand anfallende Kosten (nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten) werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus der RATH Gruppe zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten verlässlich bestimmbar sind.

Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte und der abnutzbaren Sachanlagen erfolgt linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögenswertes. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Abschreibungsmethoden, Restwerte und wirtschaftliche Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angenommen:

NUTZUNGSDAUER IN JAHREN Gebäude von 10 bis 35 Maschinen von 10 bis 25 Geschäftsausstattung von 3 bis 15

Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und im Posten "andere betriebliche Erträge" beziehungsweise "übrige betriebliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

2.8.3. VERMÖGENSWERTE AUS MIET- UND LEASINGVERHÄLTNISSEN

Leasingverhältnisse, bei denen der RATH Gruppe als Mieter im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines Vermögenswerts übertragen werden, sind als Finanzierungsleasing einzustufen. Andernfalls liegt ein Operating-Lease-Verhältnis vor, bei dem die RATH Gruppe die als Leasingnehmer zu zahlenden Leasingraten grundsätzlich über die Laufzeit des Leasingsverhältnisses als Aufwand erfasst. Sachanlagen, die im Zuge von Finanzierungsleasingverträgen erworben werden, werden in Höhe des beizulegenden Zeitwerts oder des niedrigeren Barwerts der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses abzüglich Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken der RATH Gruppe als Vermieter zurechenbar sind, wird der Leasinggegenstand von der RATH Gruppe bilanziert. Der Leasinggegenstand wird nach den auf den Vermögenswert anwendbaren Regeln in Übereinstimmung mit IAS 16 angesetzt. Die Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingvertrages erfolgswirksam realisiert. Leasingverhältnisse, bei denen die RATH Gruppe als Vermieter im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines Vermögenswertes überträgt, sind als Finanzierungsleasing einzustufen. Leasingforderungen werden in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingverhältnis erfasst.

Den aktivierten Vermögenswerten steht jeweils der Barwert der Verbindlichkeit aus den noch offenen Leasingzahlungen zum Bilanzstichtag gegenüber. Jede Leasingrate wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt. Der Zinsanteil der Leasingrate wird aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

2.8.4. ZUSCHÜSSE DER ÖFFENTLICHEN HAND

Zuschüsse der öffentlichen Hand für Aufwendungen werden in jener Periode als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst, in der die entsprechenden Aufwendungen anfallen, außer wenn der Zufluss des Zuschusses von noch nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit eintretenden Bedingungen abhängt. Investitionszuschüsse werden ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage als Passivposten angesetzt und nach Maßgabe der Abschreibung der zugrunde liegenden Anlagen erfolgswirksam realisiert.

2.8.5. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Ansatz und erstmalige Bewertung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldverschreibungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL bewertet wird, kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte – Klassifizierung und Folgebewertung – Vorgehensweise ab dem 1. Jänner 2018.

Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:

  • › zu fortgeführten Anschaffungskosten
    • FVOCI-Schuldinstrumente (Investments in Schuldinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden)
    • FVOCI-Eigenkapitalinvestments (Eigenkapitalinvestments, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden)
    • FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust)

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:

  • › Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
  • › die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:

  • › Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und
  • › seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Dies umfasst alle derivativen finanziellen Vermögenswerte. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, zu FVTPL zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting mismatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.

Finanzielle Vermögenswerte – Einschätzung des Geschäftsmodells – Vorgehensweise ab dem 1. Jänner 2018

Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodels, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene, da dies am besten die Art, wie das Geschäft gesteuert und Informationen an das Management gegeben werden, widerspiegelt. Die zu berücksichtigenden Informationen schließen ein:

  • › die angegebenen Richtlinien und Ziele für das Portfolio und die Durchführung dieser Richtlinien in der Praxis; dies umfasst, ob die Strategie des Managements darauf ausgerichtet ist, die vertraglichen Zinserträge zu vereinnahmen, ein bestimmtes Zinssatzprofil beizubehalten, die Laufzeit eines finanziellen Vermögenswertes mit der Laufzeit einer damit verbundenen Verbindlichkeit oder den erwarteten Mittelabflüssen abzustimmen oder Zahlungsströme durch den Verkauf der Vermögenswerte zu realisieren
  • › wie die Ergebnisse des Portfolios ausgewertet und an das Konzernmanagement berichtet werden
  • › die Risiken, die sich auf die Ergebnisse des Geschäftsmodells (und der nach diesem Geschäftsmodell gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) auswirken und wie diese Risiken gesteuert werden
  • › wie die Manager vergütet werden zum Beispiel, ob die Vergütung auf dem beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder auf den vereinnahmten vertraglichen Zahlungsströmen basiert und
  • › Häufigkeit, Umfang und Zeitpunkt von Verkäufen finanzieller Vermögenswerte in vorherigen Perioden und die Erwartungen über zukünftige Verkaufsaktivitäten.

Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten an fremde Dritte durch Übertragungen, die nicht zur Ausbuchung führen, sind in Einklang damit, dass der Konzern die Vermögenswerte weiterhin bilanziert, für diesen Zweck keine Verkäufe.

Finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten oder verwaltet werden und deren Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwertes beurteilt wird, werden zu FVTPL bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte – Einschätzung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen sind – Vorgehensweise ab dem 1. Jänner 2018

Für Zwecke dieser Einschätzung ist der "Kapitalbetrag" definiert als beizulegender Zeitwert des finanziellen Vermögenswertes beim erstmaligen Ansatz. "Zins" ist definiert als Entgelt für den Zeitwert des Geldes und für das Ausfallrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist, sowie für andere grundlegende Kreditrisiken, Kosten (zum Beispiel Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) und einer Gewinnmarge.

Bei der Einschätzung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den Kapitalbetrag sind, berücksichtigt der Konzern die vertraglichen Vereinbarungen des Instruments. Dies umfasst eine Einschätzung, ob der finanzielle Vermögenswert eine vertragliche Vereinbarung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnte, sodass diese nicht mehr diese Bedingungen erfüllen. Bei der Beurteilung berücksichtigt der Konzern:

  • › bestimmte Ereignisse, die den Betrag oder den Zeitpunkt der Zahlungsströme ändern würden
  • › Bedingungen, die den Zinssatz, inklusive variabler Zinssätze, anpassen würden
  • › vorzeitige Rückzahlungs- und Verlängerungsmöglichkeiten und
  • › Bedingungen, die den Anspruch des Konzerns auf Zahlungsströme eines speziellen Vermögenswertes einschränken (zum Beispiel keine Rückgriffsberechtigung).

Eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit steht im Einklang mit dem Kriterium, der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen nicht geleistete Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfasst, wobei angemessenes zusätzliches Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrages enthalten sein kann.

Zusätzlich wird eine Bedingung für einen finanziellen Vermögenswert, der gegen einen Auf- oder Abschlag gegenüber dem vertraglichen Nennbetrag erworben worden ist, die es erlaubt oder erfordert, eine vorzeitige Rückzahlung zu einem Betrag, der im Wesentlichen den vertraglichen Nennbetrag plus aufgelaufener (jedoch nicht gezahlter) Vertragszinsen (die ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrages beinhalten können) darstellt, zu leisten, als im Einklang mit dem Kriterium behandelt, sofern der beizulegende Zeitwert der vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit zu Beginn nicht signifikant ist.

Finanzielle Vermögenswerte – Folgebewertung und Gewinne und Verluste - Vorgehensweise ab dem 1.Jänner 2018

Finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL

Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.

Schuldinstrumente zu FVOCI

Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Eigenkapitalinvestments zu FVOCI

Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Finanzielle Vermögenswerte – Vorgehensweise vor dem 1. Jänner 2018

Der Konzern klassifizierte seine finanziellen Vermögenswerte in eine der folgenden Kategorien:

  • › Kredite und Forderungen
  • › bis zur Endfälligkeit gehalten
  • › zur Veräußerung verfügbar und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, und innerhalb dieser Kategorie als:
    • zu Handelszwecken gehalten
    • derivative Sicherungsinstrumente oder
    • designiert als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzielle Vermögenswerte – Folgebewertung und Gewinne und Verluste – Vorgehensweise vor dem 1. Jänner 2018

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Bewertet zum beizulegenden Zeitwert. Änderungen, inklusive Zins- und Dividendenertrag, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Für Derivate, die als Sicherungsinstrumente designiert worden sind.

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen

Diese Vermögenswerte wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet.

Kredite und Forderungen

Diese Vermögenswerte wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet

Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte

Bewertet zum beizulegenden Zeitwert. Entsprechende Wertänderungen wurden, mit Ausnahme von Wertminderungen, Zinserträgen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen bei Schuldverschreibungen, im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Neubewertungsrücklage ausgewiesen. Wenn diese Vermögenswerte ausgebucht wurden, wurde das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Ausbuchung

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält.

Der Konzern führt Transaktionen durch, in denen er bilanzierte Vermögenswerte überträgt, aber entweder alle oder alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem übertragenen Vermögenswert behält. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.

Verrechnung

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

2.8.6. VORRÄTE

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Vorräte werden in regelmäßigen Abständen auf Werthaltigkeit überprüft, sofern der Nettoveräußerungswert am Absatzmarkt unter dem bilanzierten Vermögenswert der Vorräte liegt.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle Kosten des Erwerbes und der Be- und Verarbeitung sowie sonstige Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten beinhalten dabei alle Einzelkosten sowie systematisch zugerechnete mit der Herstellung anfallende variable und fixe Gemeinkosten auf Basis einer durchschnittlichen Auslastung der Produktionsanlagen. Die Kosten pro Einheit werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt.

Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten noch anfallenden Herstellungs und Vertriebskosten.

2.8.7. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld und jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmt mit dem Zahlungsmittelfonds der Cashflow-Rechnung überein.

2.8.8. WERTMINDERUNG

Bei langfristigen Vermögenswerten, außer latenten Steueransprüchen und finanziellen Vermögenswerten, wird jeweils zum Bilanzstichtag oder bei Eintritt eines auslösenden Ereignisses überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.

Liegen Anhaltspunkte vor, ermittelt die RATH Gruppe den für den Vermögenswert erzielbaren Betrag. Dieser entspricht dem höheren Betrag aus Nutzungswert und beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswertes, erfolgt die ergebniswirksame Erfassung eines Wertminderungsaufwandes in Höhe dieses Unterschiedsbetrages.

Der Nutzungswert des Vermögenswertes entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows aus seiner fortgesetzten Nutzung und seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer, unter Zugrundelegung eines marktüblichen und an die spezifischen Risiken des Vermögenswertes angepassten Zinssatzes vor Steuern. Kann für einen einzelnen Vermögenswert kein von anderen Vermögenswerten unabhängiger Cashflow ermittelt werden, erfolgt die Ermittlung des Nutzwertes für die nächstgrößere Einheit, zu der dieser Vermögenswert gehört und die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögensgegenstände sind (cash generating unit). Die RATH Gruppe definiert die einzelnen Gesellschaften als "cash generating unit".

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem für den betroffenen Gegenstand am Markt unter unabhängigen Dritten erzielbaren Erlös abzüglich anfallender Veräußerungskosten.

Ein späterer Wegfall der Wertminderung führt zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und erzielbarem Betrag.

Zum Bilanzstichtag lagen keine Anhaltspunkte einer Wertminderung oder Wertaufholung vor.

2.8.9. VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER ARBEITNEHMERN

› Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

› Beitragsorientierte Pläne

Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Im Falle von beitragsorientierten Versorgungsplänen leistet die Gesellschaft aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung Zahlungen in privatwirtschaftliche oder öffentlichrechtliche Pensionssysteme und Mitarbeitervorsorgekassen. Außer der Beitragszahlung bestehen keine weiteren Verpflichtungen.

› Leistungsorientierte Pläne

Alle anderen Verpflichtungen resultieren aus ungedeckten, leistungsorientierten Versorgungssystemen und werden entsprechend rückgestellt. Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden verdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen.

Die Bilanzierung dieser Verpflichtung erfolgt gemäß IAS 19. Dabei wird der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation DBO) ermittelt. Die Ermittlung der DBO erfolgt nach dem Verfahren laufender Einmalprämien (projected unit credit method PUC). Bei diesem Verfahren werden die auf Basis realistischer Annahmen ermittelten künftigen Zahlungen über jenen Zeitraum angesammelt, in dem die jeweiligen Anspruchsberechtigten diese Ansprüche erwerben. Die Berechnung des erforderlichen Rückstellungswertes erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch Gutachten eines Versicherungsmathematikers.

Die zukünftigen Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet und basieren auf einer sachgerechten Annahme des Abzinsungsfaktors, Gehaltssteigerungsfaktors und des Pensionssteigerungsfaktors. Annahmebedingte Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden im Jahr ihres Entstehens unmittelbar über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital erfasst (siehe »Konzerngesamtergebnisrechnung«). Somit entspricht die Rückstellung in der Regel der tatsächlichen Verpflichtung zum jeweiligen Bilanzstichtag.

Ein etwaiger nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort ergebniswirksam erfasst. Für die Jubiläumsgeldrückstellung werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sofort ergebniswirksam erfasst. Für Abfertigungsrückstellungen und Pensionsrückstellungen werden die Ergebnisse aus der Neubewertung der Nettoschuld im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Abfertigungsrückstellung wird der Dienstzeitaufwand über den Zeitraum, in dem der maximale Abfertigungsanspruch erreicht wird, verteilt.

2.8.10.RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden angesetzt, wenn für die RATH Gruppe eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Bestehen bei einer Sachanlage Rückbauverpflichtungen zum Ende der Nutzungsdauer, so werden die Aufwendungen dafür als Rückstellung für Entsorgungskosten passiviert und als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlage aktiviert. Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.

Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird erfasst, sobald die zugrunde liegenden Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Die Rückstellung basiert auf historischen Gewährleistungsdaten und einer Gewichtung aller möglichen Ergebnisse mit den damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten.

2.8.11. STEUERN

Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.

Der Konzern hat festgelegt, dass Zinsen und Strafen auf Ertragsteuern, einschließlich unsicherer Steuerposten, nicht die Definition von Ertragsteuern erfüllen und deshalb nach IAS 37 bilanziert werden.

Tatsächliche Steuern

Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden

beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen.

Die tatsächliche Steuer für die einzelnen Gesellschaften der RATH Gruppe errechnet sich aus dem steuerpflichtigen Einkommen der einzelnen Gesellschaften und dem im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatz. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert.

Latente Steuern

Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke sowie für steuerliche Verlustvorträge erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für

  • › temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
  • › temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
  • › zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes.

Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Zukünftig zu versteuernde Gewinne werden auf Basis der Umkehr zu versteuernder temporärer Differenzen ermittelt. Sollte der Betrag nicht ausreichen, um latente Steueransprüche vollständig zu aktivieren, werden die zukünftig zu versteuernden Gewinne – unter Berücksichtigung der Umkehr temporärer Differenzen – auf Basis der individuellen Geschäftspläne der Tochterunternehmen ermittelt. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse verbessert.

Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird.

Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.

Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Schulden zum Abschlussstichtag ergeben.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Ermittlung der Steuerabgrenzung wurde in Österreich ein Steuersatz von 25%, in Deutschland von 31%, in Ungarn von 9% und in den USA von 29% zugrunde gelegt.

2.8.12. FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL; betrifft nur Derivate) eingestuft und bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten zu FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.

2.8.13.VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. In der Folge werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sonstige nicht aus Leistungsbeziehungen resultierende Verbindlichkeiten werden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt.

2.8.14.DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Im Rahmen der derivativen Finanzinstrumente hielt die RATH Gruppe bis Juni 2018 einen Zinsswap, der wirtschaftlich der Absicherung einer variabel verzinsten Verbindlichkeit diente, für den allerdings Hedge Accounting gemäß IAS 39 nicht angewendet wurde. Zum 31.12.2018 hält die RATH Gruppe keine derivativen Finanzinstrumente.

2.8.15.UMSATZREALISIERUNG LEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN UND METHODEN DER ERLÖSERFASSUNG

Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt.

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung.

ART DES
PRODUKTES/ DER
DIENSTLEISTUNG
ART UND ZEITPUNKT DER ERFÜLLUNG
DER LEISTUNGS VERPFLICHTUNG
ERLÖSREALISIERUNG NACH IFRS 15
(ANZUWENDEN AB DEM 1. JÄNNER 2018)
ERLÖSREALISIERUNG NACH IAS 18
(ANZUWENDEN VOR DEM 1. JÄNNER 2018)
Warenaufträge Kunden erlangen Verfügungsgewalt über
Standardprodukte, wenn die Güter zum
Firmengelände des Kunden geliefert und
dort von diesem abgenommen wurden
bzw. wenn nach der vereinbarten Inco
term die Kontrolle übergegangen ist. Zu
diesem Zeitpunkt werden die Rechnun
gen erstellt.
Die Erfassung der Erlöse erfolgt, wenn
die Güter zum Firmengelände des
Kunden geliefert und dort von diesem
abgenommen wurden bzw. wenn nach
der vereinbarten Incoterm die Kontrolle
übergegangen ist.
Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgte
mit Lieferung der Güter zum Firmenge
lände des Kunden, das heißt zu dem Zeit
punkt, an dem der Kunde die Güter sowie
die zugehörigen Chancen und Risiken, die
mit der Eigentumsübertragung verbunden
sind, akzeptierte, vorausgesetzt, dass zu
diesem Zeitpunkt die Erträge verlässlich
bewertet werden konnten.
Material
lieferungen inkl.
Dienstleistungen
Bei der Materiallieferung handelt es sich
um standardisierte Produkte, die erst im
Zuge der Installationsarbeiten den Kun
denbedürfnissen angepasst werden. Die
Erlösrealisierung erfolgt zu jenem Zeit
punkt, bei dem das wirtschaftliche Eigen
tum und die damit verbundenen Chancen
und Risiken gemäß den vereinbarten Lie
ferkonditionen übertragen werden (i.d.R.
zum Zeitpunkt der erfolgten Lieferung an
der Baustelle). Es handelt sich dadurch
um eine zeitpunktbezogene Leistungs
verpflichtung. Die Montage ist eine
kundenspezifische Leistung. Aus diesem
Grund handelt es sich um eine zeitraum
bezogene Leistungsverpflichtung.
Die Umsatzerfassung der Warenlieferung
erfolgt zeitpunktbezogen, sobald der
Kunde die Kontrolle über die Waren
erlangt hat. Die Umsatzerfassung für
Dienstleistungen (Montage) erfolgt nach
Leistungsfortschritt zeitraumbezogen.
Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgte
mit Lieferung der Güter zum Firmengelän
de des Kunden, das heißt in dem Zeitpunkt,
in dem der Kunde die Güter sowie die
zugehörigen Risiken und Chancen, die mit
der Eigentumsübertragung verbunden
sind, akzeptierte. Umsatzerlöse wurden
zu diesem Zeitpunkt erfasst, sofern die
Umsatzerlöse und Kosten verlässlich
bewertet werden konnten, der Erhalt des
Entgelts wahrscheinlich war und es kein
weiter bestehendes Verfügungsrecht über
die Güter gab.

2.8.16.FINANZIERUNGSAUFWENDUNGEN UND FINANZERTRÄGE

Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:

› Zinserträge

  • › Zinsaufwendungen
  • › Dividendenerträge
  • › Nettogewinne oder -verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu FVTPL bewertet werden
  • › Fremdwährungsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
  • › Wertminderungsaufwendungen (und Wertaufholungen) auf Investments in Schuldverschreibungen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten

Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn oder Verlust erfasst. Dividendenerträge werden im Gewinn oder Verlust zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung besteht.

Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz, der exakt die geschätzten künftigen Zahlungsaus- oder eingänge während der voraussichtlichen Lebensdauer des Finanzinstruments.

  • › auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder
  • › auf den Restbuchwert der finanziellen Verbindlichkeit abzinst.

Bei der Berechnung der Zinserträge und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswertes (wenn dieser nicht in der Bonität beeinträchtigt ist) oder auf den Restbuchwert der Verbindlichkeit angewendet. Für finanzielle Vermögenswerte, die nach der erstmaligen Erfassung in der Bonität beeinträchtigt werden, werden die Zinserträge hingegen durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Wenn der Vermögenswert nicht mehr in der Bonität beeinträchtigt ist, wird die Berechnung der Zinserträge wieder auf der Bruttobasis vorgenommen.

2.8.17. VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensentscheidungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden, den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können. Zu den in der Bilanz nicht erfassten Verpflichtungen, Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungsverhältnissen werden regelmäßig Einschätzungen vorgenommen, ob eine bilanzielle Erfassung im Abschluss zu erfolgen hat. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die genannten Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln.

Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.

Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den Anhangangaben enthalten:

  • › Umsatzrealisierung: Realisierung des Umsatzes bei der Warenlieferungen inkl. Dienstleistungen über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt
  • › Leasingklassifizierung

Bei folgenden Sachverhalten bestehen Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2018, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird:

  • › Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft ausreichende steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden, um bestehende Verlustvorträge zu verwerten.
  • › Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten: wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenzu- oder abflusses
  • › Für die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden Annahmen für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung, Fluktuation und künftige Bezugserhöhungen verwendet. Der Konzern ermittelt den angemessenen Abzinsungssatz zum Ende eines jeden Jahres. Bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität zugrunde, die auf die Währungen lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen entsprechen.
  • › Wertberichtigungen bei Vorräten werden anhand der Lagerdauer durchgeführt; es werden jene Vorräte einer Wertberichtigung unterzogen (bis zu 100 %), welche sich innerhalb eines Jahres voraussichtlich nicht verkaufen lassen.
  • › Bilanzierung von Finanzinstrumenten.
  • › Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten: Schlüsselannahmen bei der Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustrate.
  • › Bei Überprüfung der Nutzungsdauern von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens werden Schätzungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer) vorgenommen. Bei der jährlichen Überprüfung der Nutzungsdauern können gegebenenfalls Verkürzungen oder Verlängerungen vorgenommen werden.

2.8.18.VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Fehler aus früheren Perioden werden rückwirkend geändert. Der Konzernabschluss wird mit allen Vorjahreszahlen so dargestellt, als ob der Fehler aus früheren Perioden niemals aufgetreten wäre. Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen sind prospektiv vorzunehmen.

3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

(1) Sachanlagevermögen

GRUND
STÜCKE
BAUTEN
(EINSCHLIESSLICH
TECHNISCHE
ANLAGEN
SONSTIGE ANLAGEN
UND GESCHÄFTS
ANLAGEN AUS
FINANZIERUNGS
ANLAGEN
IN BAU
GESAMT
BAUTEN AUF
FREMDEM GRUND)
AUSSTATTUNG LEASING
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten
Stand am 1 .1.2017 475 24.164 80.657 18.064 4.913 2.578 130.851
Zugänge 0 592 3.351 754 0 977 5.673
Abgänge 0 0 2 -79 0 0 -77
Umbuchungen 0 115 2.676 9 -250 -2.564 -14
Wechselkursänderung -9 -450 -1.693 -320 -381 -1 -2.853
Stand am 31.12.2017 466 24.420 84.993 18.427 4.282 991 133.580
Zugänge 0 513 2.498 509 0 1.646 5.166
Abgänge 0 0 -187 -239 0 0 -427
Umbuchungen 0 289 201 16 0 -506 0
Wechselkursänderung -7 58 328 82 119 -14 566
Stand am 31.12.2018 459 25.280 87.833 18.795 4.401 2.117 138.886
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. 1.2017 -1 -14.251 -66.286 -10.922 -2.404 0 -93.863
Zugänge 0 -641 -2.723 -540 -156 0 -4.061
Abgänge 0 0 -7 79 0 0 72
Wechselkursänderung 0 118 1.219 50 190 0 1.576
Stand am 31.12.2017 -1 -14.774 -67.797 -11.333 -2.370 0 -96.276
Zugänge 0 -505 -2.992 -578 -153 0 -4.227
Abgänge 0 0 194 215 0 0 409
Wechselkursänderung 0 -6 -267 0 -70 0 -343
Stand am 31.12.2018 -1 -15.285 -70.862 -11.695 -2.592 0 -100.436
Stand am 1.1.2017 474 9.913 14.372 7.142 2.510 2.578 36.988
Stand am 31.12.2017 465 9.646 17.196 7.094 1.912 991 37.304
Buchwert am 31.12.2018 458 9.995 16.971 7.100 1.809 2.116 38.449

Im Posten Abschreibungen sind weder Wertminderungen von 2018 noch von 2017 enthalten.

Zum 31.12.2018 betrug das Bestellobligo im Anlagenbereich 1.047 TEUR (Vorjahr: 1.079 TEUR)

(2) Immaterielle Vermögenswerte

SOFTWARE SONSTIGE RECHTE SELBSTENTWICKELTE
VERMÖGENSWERTE
GESAMT
TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten
Stand am 1. 1.2017 1.663 174 399 2.237
Zugänge 27 0 66 93
Umbuchungen 14 0 0 14
Wechselkursänderung -38 0 0 -39
Stand am 31.12.2017 1.666 174 465 2.305
Zugänge 42 0 286 328
Abgänge -16 0 0 -16
Wechselkursänderung 8 0 0 8
Stand am 31.12.2018 1.700 174 751 2.625
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. 1.2017 -1.455 -173 -210 -1.838
Zugänge -58 0 -38 -97
Wechselkursänderung 26 0 0 26
Stand am 31.12.2017 -1.488 -173 -248 -1.909
Zugänge -47 0 -32 -79
Abgänge 16 0 0 16
Wechselkursänderung -3 0 0 -3
Stand am 31.12.2018 -1.523 -173 -280 -1.976
Stand am 1.1.2017 208 0 190 398
Stand am 31.12.2017 177 0 218 395
Buchwert am 31.12.2018 177 0 471 649

Bei den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Kosten für die Entwicklung von Hochtemperatur Faser.

(3) Andere Finanzielle Vermögenswerte

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 2. Der Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf die Finanzinstrumente des Konzerns ist in Anhangangabe 2.4 dargestellt. Aufgrund der gewählten Übergangsmethode wurden Vergleichsinformationen nicht angepasst.

Bei den finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Wertpapiere, welche nach IFRS 9 als FVTPL klassifiziert sind. Die anderen finanziellen Vermögenswerte umfassen Miteigentumsanteile an drei Fonds und dienen ausschließlich der Deckung der Rückstellungen für Abfertigungen gemäß den Bestimmungen der §§ 14 und 116 öEStG. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Sie werden zwingend zu FVTPL bewertet. Im Vorjahr waren sie der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet. Wertänderungen des beizulegenden Zeitwertes werden ergebniswirksam erfasst.

(4) Vorräte

31. 12.2018 31. 12.2017
TEUR TEUR
Roh–, Hilfs– und Betriebsstoffe 3.799 3.338
Fertige Erzeugnisse 11.650 12.087
Sonstige Vorräte 4.168 4.084
Handelswaren 2.583 2.030
Wertberichtigungen zu Vorräten -790 -696
21.409 20.843

Die RATH Gruppe überprüft in regelmäßigen Abständen die Werthaltigkeit der Vorräte und vergleicht diese mit erzielbaren Nettoveräußerungswerten am Absatzmarkt; bei Bedarf wird eine Abschreibung auf den Nettoveräußerungswert erfolgswirksam erfasst. Im Jahr 2018 wurden die Vorräte auf Wertminderungen überprüft und daraus resultierend wurden 94 TEUR (Vorjahr: 119 TEUR) als Aufwand aus Abschreibungen auf den Nettoveräußerungswert erfasst.

(5) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

davon langfristig 0 0
14.572 15.876
Wertberichtigungen -854 -1.039
Vertragsverbindlichkeiten * -1.240 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.667 16.915
31. 12.2018
TEUR
31. 12.2017
TEUR

* In den Vertragsverbindlichkeiten sind die von Kunden erhaltene Anzahlungen enthalten, die im GJ 2017 unter sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden (vgl. Anhangangabe 3.14). Der zum 01.01.2018 in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag i.H.v. TEUR 716 wurden im Geschäftsjahr 2018 als Umsatzerlöse erfasst.

Die Wertberichtigungen entwickeln sich wie folgt:

31. 12.2018 31. 12.2017
TEUR TEUR
Wertberichtigung zum 31.Dezember2017 nach IAS 39 1.039 699
Zusätzlicher Wertminderungsaufwand zum 1. Jänner 2018 auf:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen,
zum 31.Dezember2017
101 0
Wertberichtigung zum 1.Jänner2018 nach IFRS 9 1.140 0
Verwendung -3 6
Auflösung -319 -7
Dotierung 33 356
Währungsumrechnung 4 -15
Stand zum 31. Dezember 2018 854 1.039

Der Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 ist in Anhangangabe 2.4 dargestellt.

Die Kredit- und Marktrisiken sowie die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in Anhangangabe 4.2 erörtert.

(6) Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

31. 12.2017
TEUR
179
179
764
309
1.072
349
1.600

(7) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

25.468 19.569
Guthaben bei Kreditinstituten 25.449 19.547
Kassenbestand 19 22
TEUR TEUR
31. 12.2018 31. 12.2017

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind frei verfügbar.

(8) Eigenkapital

Als Grundkapital wird unverändert gegenüber dem Vorjahr das Nominalkapital der RATH AG mit 10.905 TEUR ausgewiesen. Es setzt sich aus 1.500.000 Stück nennwertlosen Stückaktien zusammen. Die Aktien sind zur Gänze einbezahlt.

Die im Jahresabschluss der RATH AG ausgewiesenen gebundenen Kapitalrücklagen per 31.12.2018 in Höhe von 1.118 TEUR (Vorjahr: 1.118TEUR) dürfen nur zum Ausgleich eines ansonsten im Jahresabschluss der Muttergesellschaft auszuweisenden Bilanzverlustes aufgelöst werden.

Die freien Rücklagen resultieren aus den im Konzern erwirtschafteten vorgetragenen Gewinnen und Verlusten. Die sonstigen Rücklagen beinhalten das erwirtschaftete sonstige Ergebnis exklusive Währungsumrechnungsdifferenzen, welche in einer eigenen Rücklage (Unterschiede Währungsumrechnung) ausgewiesen werden.

Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der Muttergesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn. Die RATH AG weist zum 31.Dezember2018 einen Bilanzgewinn in Höhe von 10.341 TEUR aus. Aufgrund des soliden Konzernergebnisses 2018 und dem stabilen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019 wird der Vorstand der kommenden Hauptversammlung eine Dividendenausschüttung in Höhe von 1 EUR pro Stückaktie vorschlagen.

Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital betreffen die Chamottewaren- und Thonöfenfabrik Aug. RATH jun. GmbH, Österreich, und sind nicht wesentlich.

(9) Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern

Pensionsverpflichtungen

Die Pensionsverpflichtung beruht auf einzelvertraglichen Zusagen an insgesamt zwei Pensionsbezieher/leitende Angestellte in Österreich, nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten.

Abfertigungsverpflichtungen

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die RATH Gruppe verpflichtet, an alle Mitarbeiter in Österreich, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.Jänner2003 begann, bei Kündigung durch den Dienstgeber oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und von dem beim Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und beträgt zwischen 2 und 12 Monatsbezügen. Mit Wirkung zum 31.12.2002 wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sämtliche Abfertigungs-Altanwartschaften einzufrieren und alle Mitarbeiter in das neue System "MitarbeiterVorsorgekasse" zu übernehmen. Für diese eingefrorene Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet.

Für alle aufrechten österreichischen Arbeitsverhältnisse nach dem 31.Dezember2002 zahlt die RATH Gruppe ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses monatlich 1,53% des Entgelts in eine betriebliche MitarbeiterVorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Die RATH Gruppe ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet. Für dieses beitragsorientierte Versorgungsmodell ist daher keine Rückstellung zu bilden.

Jubiläumsgeldrückstellungen

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die RATH Gruppe verpflichtet an alle Mitarbeiter in Österreich, die eine bestimmte Dienstzeit überschritten haben, Jubiläumsgelder in Höhe von 1-3 Monatsgehältern zu bezahlen.

Berechnungsparameter für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern

Den Berechnungen für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern zum 31.Dezember2018 und 31.Dezember2017 liegen folgende Parameter zugrunde:

2018 2017
Zinssatz Pensionen 1,05% 2,00%
Zinssatz Abfertigungen 1,50% 2,00%
Zinssatz Jubiläum 2,00% 2,00%
Bezugssteigerungen 2,00% 2,50%
Pensionssteigerungen 1,75% 1,75%
Sterbewahrscheinlichkeiten AVÖ 2018-P AVÖ 2008-P

Durch das Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen wird das Anfallsalter für die Alterspensionen für Frauen ab dem Jahr 2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben. Ab 2033 beträgt das Antrittsalter für Frauen und Männer jeweils 65 Jahre.

3.183 3.192
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 290 291
Rückstellungen für Pensionen 2.200 2.113
Rückstellungen für Abfertigungen 692 787
TEUR TEUR
2018 2017
ABFERTIGUNGSRÜCKSTELLUNG PENSIONSRÜCKSTELLUNG JUBILÄUMSGELDRÜCKSTELLUNG
Entwicklung der in der 2018 2017 2018 2017 2018 2017
Bilanz erfassten Rückstellung (DBO) TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Barwert Rückstellung (DBO) am 1.1. 787 783 2.113 2.096 291 277
Dienstzeitaufwand 24 27 0 0 57 20
Zinsaufwand 14 14 40 35 6 5
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 38 40 40 35 63 25
Versicherungsmathematische Gewinne/
Verluste
aus erfahrungsbedingten Anpassungen 3 1 36 266 0 0
aus Veränderungen demografischer Annahmen 5 0 70 0 0 0
aus Veränderungen finanzieller Annahmen 0 18 140 -30 0 0
Im sonstigen Ergebnis erfasst 9 19 247 236 0 0
Auszahlungen -142 -54 -200 -200 -33 -12
sonstige Veränderungen 0 0 0 -54 -31 2
Barwert Rückstellung (DBO) am 31.12. 692 787 2.200 2.113 290 291

Erwartete Zahlungen (Expected Benefits) für das Folgejahr 2019 stellen sich wie folgt dar:

JUBILÄUMSGELDRÜCKSTELLUNG PENSIONSRÜCKSTELLUNG ABFERTIGUNGSRÜCKSTELLUNG
TEUR TEUR TEUR
11 200 13

Für die RATH Gruppe liegt das Risiko bei den Pensionsansprüchen im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung und Inflation, da es sich bei den Leistungen aus diesen Versorgungsplänen um lebenslange Rentenleistungen handelt. Darüber hinaus existieren keine (außergewöhnlichen) Risiken. Bei den Abfertigungsansprüchen und den Jubiläumsgeldansprüchen liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Inflation und in den Gehaltssteigerungen.

ERHÖHUNG
UM 0,5 PROZENTPUNKTE
TEUR
REDUKTION
UM 0,5 PROZENTPUNKTE
TEUR
Auswirkung Veränderung Renditezinssatz
Veränderung der Rückstellungen für Abfertigungen -32 4
Veränderung der Rückstellungen für Pensionen -76 80
Veränderung der Rückstellung für Jubiläumsgeld -19 21
ERHÖHUNG
UM 0,5 PROZENTPUNKTE
TEUR
REDUKTION
UM 0,5 PROZENTPUNKTE
TEUR
Auswirkung Veränderung Bezugssteigerung
Veränderung der Rückstellungen für Abfertigungen 34 -32
Veränderung der Rückstellungen für Pensionen 80 -76
Veränderung der Rückstellung für Jubiläumsgeld 21 -19

Die Pensionszahlungen an die Pensionsbezieher betrugen im Geschäftsjahr 200 TEUR (Vorjahr: 200 TEUR).

Die gewichtete Duration der Pensionsverpflichtung beträgt 6,27 Jahre (Vorjahr: 6,32), die der Abfertigungsverpflichtung 10,73 Jahre (Vorjahr: 8,71), die der Jubiläumsgelder 18,63 Jahre (Vorjahr: 18,15).

(10) Finanzverbindlichkeiten

31. 12.2018 31. 12.2017
LANGFRISTIG
TEUR
KURZFRISTIG
TEUR
SUMME
TEUR
LANGFRISTIG
TEUR
KURZFRISTIG
TEUR
SUMME
TEUR
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Kontokorrentkredit 2.000 2.000 4.000 4.000 0 4.000
Investitionskredit 35.000 38 35.038 35.038 152 35.190
Verbindlichkeiten
gegenüber anderen Gläubigern
Finanzierungsleasing 97 835 932 996 264 1.260
37.097 2.873 39.970 40.034 416 40.449

Die Fristigkeiten von Finanzverbindlichkeiten sind unter Punkt 4.2. Liquiditätsrisiko dargestellt.

Die wesentlichen Konditionen der Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

ART DER
FINANZIERUNG
WÄH
RUNG
EFFEKTIV
VERZINSUNG
2018
%
BUCHWERT
ZUM
31.12.2018
TEUR
ZINSEN
FIX/
VARIABEL
FÄLLIG
KEIT
WÄH
RUNG
EFFEKTIV
VERZINSUNG
2017
%
BUCHWERT
ZUM
31.12.2017
TEUR
ZINSEN
FIX/
VARIABEL
FÄLLIG
KEIT
Kontokorrentkredit EUR 1,50 2.000 variabel < 1 Jahr EUR 1,5 - 1,9 4.000 variabel > 1 Jahr
Kontokorrentkredit EUR 1,90 2.000 variabel > 1 Jahr
Investitionskredit EUR 1,35 - 2,11 35.000 variabel > 1 Jahr EUR 1,35 - 5,01 35.189 variabel > 1 Jahr
Investitionskredit EUR 5,01 38 variabel < 1 Jahr
Finanzierungs-Leasing EUR 3,15 744 variabel < 1 Jahr EUR 3,15 822 variabel > 1 Jahr
Finanzierungs-Leasing USD 3,70 91 fix < 1 Jahr USD 3,7 - 6,65 437 fix > 1 Jahr
Finanzierungs-Leasing USD 6,65 97 fix > 1 Jahr
39.970 40.449

Hinsichtlich der beizulegenden Zeitwerte verweisen wir auf 4.1. Finanzinstrumente. Die beizulegenden Zeitwerte werden als Barwert der erwarteten Cashflows ermittelt. Der Berechnung wird ein risikoadäquater Abzinsungssatz zugrunde gelegt.

(11) Rückstellungen

PERSONAL SONSTIGE SUMME
TEUR TEUR
Stand am 31.12.2017 598 172 770
Zugang 591 227 817
Verbrauch -598 -168 -767
Stand am 31.12.2018 591 230 820

Die Personalrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Prämienrückstellungen sowie Rückstellungen für die gesetzliche Unfallversicherung. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten, Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütungen sowie ungewisse Verbindlichkeiten zusammen.

Alle in obenstehender Tabelle ausgewiesenen Rückstellungen sind kurzfristig.

(12) Ertragsteuern

Der Steueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:

2.306 520
Latente Steuer 724 -401
Körperschaftsteuer für das Geschäftsjahr (tatsächliche Steuer) 1.582 921
TEUR TEUR
2018 2017

Temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen im IFRS-Konzernabschluss und dem jeweiligen steuerlichen Wertansatz bzw. Verlustvorträge wirken sich wie folgt auf die in der Bilanz ausgewiesenen latenten Steuern aus:

2018 2017
TEUR TEUR
In der Bilanz ausgewiesen:
Aktive latente Steuern 1.385 2.032
Passive latente Steuern -101 -113
Latente Steuern (netto) 1.283 1.919
31. 12.2018 31 .12.2017
TEUR TEUR
Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern:
Latente Steueransprüche
Verbindlichkeiten aus Leasinggeschäften 186 279
Personalrückstellung IAS 19 1.371 1.116
Vorratsvermögen 107 237
Forderungen 20 36
Sonstige 92 91
Temporäre Unterschiede aus der Fremdwährungsbewertung 2 20
Verlustvorträge 2.677 3.043
Zwischensumme latente Steueransprüche 4.455 4.822
Saldierung -3.070 -2.790
Aktive latente Steuern 1.385 2.032
Latente Steuerschulden
Temporäre Unterschiede im Anlagevermögen 2.064 2.029
Personalrückstellungen IAS 19 1.108 873
Zwischensumme latente Steuerschulden 3.171 2.902
Saldierung -3.070 -2.790
Passive latente Steuern 101 113
Latente Steuern (netto) 1.283 1.919

Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die aus einbehaltenen Gewinnen resultierenden Unterschiedsbeträge zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem anteiligen Eigenkapital der im Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde dafür keine Steuerabgrenzung vorgenommen.

Am 31.Dezember2018 bestanden temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen von 6.672 TEUR (Vorjahr: 5.164 TEUR). Für diese Differenz wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, da der Konzern die Auflösung der temporären Differenzen steuern kann.

Es besteht ein Steuerumlagevertrag gem. § 9 Abs 8 KStG 1988 (Gruppenträger RATH AG – Gruppenmitglieder: Aug. RATH jun. GmbH, RATH Filtration GmbH) zum Zweck der Gruppenbesteuerung.

Die latenten Steuern auf die Verlustvorträge in Höhe von 9.999 TEUR (Vorjahr: 11.636 TEUR) wurden aktiviert, da auf Basis der bestehenden Planungsrechnungen ihre Nutzung durch Verrechnung mit künftigen steuerlichen Gewinnen wahrscheinlich ist.

Auf Verlustvorträge in Höhe von 12.250 TEUR (Vorjahr: 12.672 TEUR) wurde keine latente Steuer aktiviert, da zum Stichtag die Verrechnung mit künftigen steuerlichen Gewinnen der einzelnen Gesellschaften aus derzeitiger Sicht nicht wahrscheinlich ist. Von den Verlustvorträgen, die nicht angesetzt wurden, sind von 2022 bis 2037 10.874 TEUR verfallbar und 1.217 TEUR unverfallbar.

Die Ursachen für den Unterschied zwischen der unter Anwendung des österreichischen Körperschaftsteuersatzes von 25% erwarteten Steuerbelastung und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand stellen sich wie folgt dar:

2018 2017
TEUR TEUR
Ergebnis vor Steuern 8.170 2.891
Erwartete Steuerbelastung 25% 25%
2.042 723
Steuersatzdifferenzen 179 40
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 178 36
Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge -2 -1
Korrekturen auf Steuern aus Vorperioden -49 -65
Erstmals beziehungsweise nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge -42 -213
Effektive Steuerbelastung 2.307 520

Die im sonstigen Ergebnis erfasste Steuer stellt sich wie folgt dar:

IM SONSTIGEN ERGEBNIS ERFASSTE STEUERN
ZUM 31. DEZEMBER 2018
VOR
STEUERN
2018
STEUERERTRAG
(-AUFWAND)
NACH
STEUERN
VOR
STEUERN
2018
STEUERERTRAG
(-AUFWAND)
NACH
STEUERN
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Posten, die nicht in den Gewinn
oder Verlust umgegliedert werden
Neubewertungen der Nettoschuld (Vermögenswert)
aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
255 -64 192 255 -64 191
Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte
– Nettoänderung des beizulegenden Zeitwertes (IAS 39)
0 0 0 5 -1 4

(13) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

7.682 5.970
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.682 5.970
31. 12.2018
TEUR
31. 12.2017
TEUR

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind keine langfristigen Posten enthalten.

(14) Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31. 12.2018 31. 12.2017
TEUR TEUR
Sonstige Verbindlichkeiten 1.454 1.050
Derivate 0 105
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.454 1.155
davon langfristig 0 0
Verbindlichkeiten Steuern 1.202 537
Verbindlichkeiten Sozialabgaben 347 411
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 176 176
Rechnungsabgrenzungen 744 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.469 1.839
davon langfristig 176 176
Abgrenzungen 844 632
aus Urlaubsansprüchen 411 613
aus Überstunden -4 19
4.767 3.626
davon langfristig 176 176

In den sonstigen Verbindlichkeiten zum 31.12.2017 sind auch von Kunden erhaltene Anzahlungen i.H.v. 716 TEUR enthalten, die ab 01.01.2018 nach IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen sind.

(15) Derivative Finanzinstrumente

Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelte es sich 2017 um einen Zinsswap, der wirtschaftlich der Absicherung einer variabel verzinsten Verbindlichkeit diente, für den allerdings Hedge Accounting gemäß IAS 39 nicht angewendet wurde. Der Zinsswap lief im Juni 2018 aus. Der Konzern hält keine weiteren derivativen Finanzinstrumente.

(16) Umsatzerlöse und Geschäftssegmentberichterstattung

Die Darstellung der Geschäftssegmente erfolgt nach Regionen. Die Geschäftssegmentierung nach Regionen entspricht dem internen Berichtswesen der RATH Gruppe, welches dem Hauptentscheidungsträger, dem Vorstand der RATH AG, regelmäßig vorgelegt wird.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden den einzelnen Geschäftssegmenten nur soweit zugeordnet, als diese unmittelbar oder mittels eines vernünftigen Verfahrens zu den jeweiligen Geschäftssegmenten zuordenbar sind.

Die Verrechnung zwischen den einzelnen Segmenten erfolgt auf fremdüblicher Basis.

Die Geschäftssegmentinformationen unterliegen den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie der Konzernabschluss und erfolgt nach Regionen.

Die Geschäftssegmentierung umfasst folgende Regionen:

Österreich: RATH AG, Aug. RATH jun. GmbH, RATH Filtration GmbH
Deutschland: RATH GmbH
Ungarn: RATH Hungaria Kft.
USA: RATH Inc.
Rest: RATH Zarotechnika, RATH Polska, RATH Ukraina TOW,
RATH Group srl., Mexico

Das Segmentvermögen nach geographischen Märkten entspricht jenem der Geschäftssegmentierung.

Geschäftssegmentierung nach Regionen

Die nächsten beiden Tabellen unterscheiden Umsätze in "Warenaufträge" und "Materiallieferungen inkl. Dienstleistungen". Bei den Warenaufträgen liefert die RATH Gruppe lediglich Ware bzw. Material während bei den "Materiallieferungen inkl. Dienstleistungen" auch Montageleistungen enthalten sind.

ÖSTERREICH
TEUR
DEUTSCHLAND
TEUR
UNGARN
TEUR
USA
TEUR
REST
TEUR
KONSOLIDIERUNG
TEUR
SUMME
TEUR
Jahr 2018
Warenaufträge 23.158 19.362 8.178 12.645 974 0 64.316
Materiallieferungen inklusive
Dienstleistungen
5.743 14.906 3.254 1.521 4.723 30.146
Innenumsätze 10.321 9.427 5.464 145 127 -25.485 0
Andere Umsätze 0 26 0 0 0 0 26
Summe 39.222 43.721 16.896 14.311 5.824 -25.485 94.488
Segmentergebnis (EBIT) 3.538 4.183 547 18 197 -61 8.422
Finanzerträge 1.756 93 74 9 43 -760 1.215
Finanzaufwendungen -1.101 -119 -394 -603 -93 842 -1.467
Finanzergebnis 655 -25 -320 -594 -51 83 -253
Ergebnis vor Steuern (EBT) 4.193 4.158 227 -576 146 22 8.170
Ertragssteuern -1.107 -1.323 -20 209 -52 -12 -2.306
Jahresergebnis 3.086 2.834 207 -367 94 9 5.864
Segmentvermögen 88.087 36.327 13.635 18.649 4.045 -53.987 106.756
Segmentverbindlichkeiten 57.989 7.795 9.456 17.620 2.400 -36.855 58.405
Investitionen -738 3.021 735 423 78 1.960 5.479
Abschreibungen 1.268 1.597 420 983 38 0 4.306
ÖSTERREICH DEUTSCHLAND UNGARN USA REST KONSOLIDIERUNG SUMME
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
19.679 17.489 6.074 11.827 798 0 55.867
5.715 11.701 5.978 2.560 4.490 0 30.444
9.432 9.558 4.429 16 287 -23.722 0
0 27 0 0 0 27
34.827 38.775 16.481 14.403 5.574 -23.722 86.338
2.413 2.872 754 -77 207 68 6.237
3.749 32 47 0 43 -3.387 484
-2.326 -81 -297 -676 86 -536 -3.831
1.423 -50 -250 -676 129 -3.924 -3.347
3.836 2.823 504 -754 336 -3.855 2.891
-285 -815 -55 437 -35 233 -520
3.551 2.008 450 -317 302 -3.623 2.371
68.166 33.008 12.416 18.787 4.230 -38.258 98.349
55.503 5.810 8.047 17.444 2.672 -35.117 54.359
1.397 2.752 1.350 286 3 0 5.788
1.348 1.423 385 961 41 0 4.157

In der folgenden Tabellen werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach den wichtigsten Bereichen METALS, FUELS, CHEMICALS & ENERGY, CERAMICS, SPECIAL FURNACES und DOMESTIC FIREPLACES aufgegliedert:

Summe in TEUR 3.387 3.230 23.392 11.417 41.042 12.020 94.488
Erlösschmälerungen 0 0 -542 0 -314 0 -856
ANDERE UMSÄTZE 0 0 0 0 26 0 26
DOMESTIC FIREPLACES 0 0 3.312 1.348 2.831 8 7.499
SPECIAL FURNACES 207 2.259 3.157 577 4.951 3.652 14.804
GLASS 988 142 1.389 380 1.097 1.392 5.388
FUELS, CHEMICALS & ENERGY 926 419 6.150 3.280 6.488 3.729 20.993
CERAMICS 94 243 2.634 1.294 9.887 2.703 16.855
METALS 1.171 167 7.291 4.539 16.075 537 29.779
Umsätze nach Regionen
und Business Lines
Jahr 2018
AFRICA
& ASIA 1
TEUR
AUSTRALIA /
OCEANIA
TEUR
EASTERN
EUROPE
TEUR
SOUTHERN
EUROPE
TEUR
WESTERN
EUROPE
TEUR
WESTERN
HEMISPHERE
TEUR
SUMME
TEUR
ASIA 2 &
DOMESTIC FIREPLACES
ANDERE UMSÄTZE
Erlösschmälerungen
141
0
0
0
2.437
0
0
0
2.624
3.122
0
-526
463
1.509
0
0
5.265
2.145
26
-319
4.914
3
0
0
15.845
6.780
26
-846
SPECIAL FURNACES
GLASS 1.096 223 745 73 1.254 836 4.226
FUELS, CHEMICALS & ENERGY 74 693 5.209 5.293 5.293 4.508 21.071
CERAMICS 285 12 3.384 1.526 8.316 2.724 16.249
METALS 555 48 5.288 2.841 13.506 749 22.987
Umsätze nach Regionen
und Business Lines
Jahr 2017
AFRICA
& ASIA 1
TEUR
ASIA 2 &
AUSTRALIA /
OCEANIA
TEUR
EASTERN
EUROPE
TEUR
SOUTHERN
EUROPE
TEUR
WESTERN
EUROPE
TEUR
WESTERN
HEMISPHERE
TEUR
SUMME
TEUR

(17) Materialaufwand und bezogene Leistungen

43.262 39.336
Aufwendungen für bezogene Leistungen 12.459 10.807
Materialaufwand 30.803 28.529
TEUR TEUR
2018 2017

Die Ausgangsfrachten und Provisionen i.H.v 3.045 waren 2017 in den sonstigen Aufwendungen unter Transporte durch Dritte und Provisionen berücksichtigt und sind nun unter Materialaufwand ausgewiesen. Der Vorjahreswert wurde zur besseren Vergleichbarkeit anpepasst.

(18) Personalaufwand

2018 2017
TEUR TEUR
Löhne und Gehälter 22.453 20.668
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Beiträge 4.571 4.454
Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse 364 124
Aufwand für Abfertigungen und Jubiläumsgelder 19 75
Sonstiger Personalaufwand 413 770
27.819 26.091
Durchschnittlicher Mitarbeiterstand
Angestellte 219 208
Arbeiter 330 328
549 536
Mitarbeiterzahl zum Bilanzstichtag
Angestellte 215 208
Arbeiter 332 332
547 540
(19) Andere betriebliche Erträge
2018
TEUR
2017
TEUR
Versicherungsansprüche /Versicherungsentschädigungen 19 22
Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen, ausgenommen Finanzanlagen 15 1
Weiterverrechnete Aufwendungen 1 0
Aktivierte Eigenleistungen 402 571

544 746

(20) Übrige betriebliche Aufwendungen*

2018 2017
TEUR TEUR
Wartung und Instandhaltung 2.087 1.715
Rechtsberatung und sonstige Beratung 1.392 1.520
Reise- und Fahrtaufwendungen 1.088 1.008
Miete und Leasing 1.038 1.181
Werbung und Marketing 865 881
Sonstige Aufwendungen 737 534
Sonstige Steuern 721 628
EDV Aufwendungen 592 640
Versicherungen 438 471
Entsorgungskosten 397 255
KFZ- und LKW-Aufwendungen 371 396
Aufwendungen für Arbeitsschutz 234 208
Energie 186 158
Nachrichtenaufwand 184 215
Aus- und Weiterbildung 152 158
Beiträge an Berufsvertretungen 136 133
Spesen des Geldverkehrs 136 171
Transporte durch Dritte 87 162
Büromaterial 73 133
Aufsichtsratsvergütungen 70 80
Betriebliche Aufwendungen und Raumkosten 63 164
Portogebühren 27 24
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 25 5
Lizenzgebühren 12 51
Aufwendungen für Wertberichtigungen und Forderungsabschreibungen 0 370
11.110 11.261

* ab 2018 werden etwaige Wertberichtigungen, die nach IAS 39 (bis 2017) in den

"sonstigen Aufwendungen" ausgewiesen wurden, in den Posten "Wertminderung auf Lieferforderungen sowie Vertragsvermögenswerten"

in der Gewinn- und Verlustrechnung separat angeführt.

Die sonstigen Aufwendungen beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Kosten für Forschung und Entwicklung, Reklamationsaufwendungen, Aufwand aus Vorperioden sowie übrige sonstige Aufwendungen. Die Ausgangsfrachten i.H.v. 2.312 TEUR waren 2017 in den sonstigen Aufwendungen unter Transporte durch Dritte berücksichtigt und sind nun unter Materialaufwand ausgewiesen. Darüber hinaus wurden auch Provisionen i.H.v. 733 TEUR von den sonstigen Aufwendungen in den Materialaufwand umgegliedert und in den Vergleichszahlen 2017 berücksichtigt.

(21) Finanzergebnis

Das Finanzergebnis nach Kategorien der einzelnen Finanzinstrumente und unterteilt in Zinsergebnis, Gewinne und Verluste aus Bewertungen, Abgangsergebnissen und sonstigen setzt sich wie folgt zusammen. Die Wertminderungen und Zuschreibungen auf Kredite und Forderungen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

ZINSERTRAG UND
ZINSAUFWAND
FINANZ
INSTRUMENTE
BEWERTET ZUM
BEIZULEGENDEN
ZEITWERT
WÄHRUNGS
UMRECHNUNG
WERT
MINDERUNGEN
UND
ZUSCHREIBUNGEN
SONSTIGE
GEWINNE
UND VER
LUSTE
NETTO
FINANZ
ERGEBNIS
ERTRAG +/AUFWAND - TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Kredite und Forderungen -620 0 -2.455 -370 -192 -3.636
Zur Veräußerung verfügbare
Vermögenswerte
12 0 0 0 0 12
Finanzinstrument welche
erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet sind
0 206 0 0 0 206
Finanzielle Verbindlichkeit zu
fortgeführten Anschaffungskosten
-209 0 0 0 0 -209
Zahlungsmittel und
Zahlungsmiteläquivalente
0 0 0 0 -2 -2
Sonstige Verbindlichkeiten -27 0 0 0 -7 -33
Personalrückstellungen -54 0 0 0 0 -54
Gesamt -897 206 -2.455 -370 -200 -3.716
davon im so.
betriebl. Aufwand gezeigt
0 0 0 -370 0 -370
davon im Finanzergebnis gezeigt -897 206 -2.455 0 -200 -3.346
Gesamt -897 206 -2.455 -370 -200 -3.716

Finanzergebnis Jahr 2017 BEWERTUNGSERGEBNIS AUS

Aufgrund der Neuanwendung von IFRS 9 ergibt sich folgende Darstellung des Finanzergebnisses:

Finanzergebnis Jahr 2018 BEWERTUNGSERGEBNIS AUS
ZINSERTRAG UND
ZINSAUFWAND
FINANZ
INSTRUMENTE
BEWERTET ZUM
BEIZULEGENDEN
ZEITWERT
WÄHRUNGS
UMRECHNUNG
WERT
MINDERUNGEN
UND
ZUSCHREIBUNGEN
SONSTIGE
GEWINNE
UND VER
LUSTE
NETTO
FINANZ
ERGEBNIS
ERTRAG +/AUFWAND - TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
fortgeführte Anschaffungskosten -719 0 602 -112 0 -229
Zwingend zum FVTPL 0 -24 0 0 0 -24
Personalrückstellungen -60 0 0 0 0 -60
Kredit- und Haftungsprovisionen 0 0 0 0 -50 -50
Gesamt -779 -24 602 -112 -50 -364
davon im Wertminderungsaufwand
aus Lieferforderungen
0 0 0 -112 0 -112
davon im Finanzergebnis -779 -24 602 0 -50 -252
Gesamt -779 -24 602 -112 -50 -364

Die sonstigen Gewinne und Verluste enthalten Kredit- und Haftungsprovisionen.

(22) Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten

Wertminderungen i.Z.m. Lieferforderungen und sonstigen Forderungen werden getrennt in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt. Aus diesem Grund, setzt der Konzern künftig etwaige Wertberichtigungen, die nach IAS 39 in den "sonstigen Aufwendungen" ausgewiesen wurden, in den Posten "Wertminderung auf Lieferforderungen sowie Vertragsvermögenswerten in der Gewinn- und Verlustrechnung separat an.

(23) Forschung und Entwicklung

In den Aufwendungen sind folgende Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen enthalten:

468 554
technische Prüfkosten 137 128
Personalkosten 331 426
2018
TEUR
2017
TEUR

4. FINANZINSTRUMENTE

Finanzinstrumente – beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement

Der Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf den Konzernabschluss ist in Anhangangabe 2.4 dargestellt. Aufgrund der gewählten Umstellungsmethode sind die Vergleichswerte nicht angepasst worden.

Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dargestellt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie andere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, sind in der folgenden Tabelle nicht enthalten. Deren Buchwert ist ein angemessener Näherungswert des beizulegenden Zeitwertes.

Zeitwerte

31. 12.2018 31. 12.2017
BUCHWERT
TEUR
BEIZULEGENDER ZEITWERT
TEUR
BUCHWERT
TEUR
BEIZULEGENDER ZEITWERT
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25.468 25.468 19.569 19.569
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.814 15.814 15.876 15.876
Sonstige finanzielle Forderungen 414 414 179 179
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 706 706 730 730
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.682 7.682 5.970 5.970
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.454 1.454 1.155 1.155
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 2.038 2.038 152 152
Langfristige Bankverbindlichkeiten 37.000 37.551 39.038 38.876
Leasingverbindlichkeiten 932 932 1.260 1.260
BEWERTUNG
KATEGORIE ZU FORT
GESCHRIEBENEN
ANSCHAFFUNGS
KOSTEN
ZUM BEIZU
LEGENDEN
ZEITWERT
GESAMT LEVEL
1
LEVEL
2
LEVEL
3
GESAMT
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
31.12.2018
Finanzielle
Vermögenswerte
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
zu fortgeführte
Anschaffungskosten
25.468 0 25.468
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
zu fortgeführte
Anschaffungskosten
15.814 0 15.814
Sonstige finanzielle Forderungen zu fortgeführte
Anschaffungskosten
414 0 414
Langfristige finanzielle
Vermögenswerte
zwingend zum
FVTPL
0 706 706 706 706
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
zu fortgeführte
Anschaffungskosten
7.682 0 7.682
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
zu fortgeführte
Anschaffungskosten
1.454 0 1.454
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten zu fortgeführte
Anschaffungskosten
2.038 0 2.038
Langfristige Bankverbindlichkeiten zu fortgeführte
Anschaffungskosten
37.000 0 37.000
Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführte
Anschaffungskosten
932 0 932
BEWERTUNG
KATEGORIE ZU FORT
GESCHRIEBENEN
ANSCHAFFUNGS
KOSTEN
ZUM BEIZU
LEGENDEN
ZEITWERT
GESAMT LEVEL
1
LEVEL
2
LEVEL
3
GESAMT
31.12.2017 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Finanzielle
Vermögenswerte
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
Kredite und
Forderungen
19.569 0 19.569
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
Kredite und
Forderungen
15.876 0 15.876
Sonstige finanzielle Forderungen Kredite und
Forderungen
179 0 179
Langfristige finanzielle
Vermögenswerte
zur Veräußerung
verfügbar
0 730 730 730 730
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
5.970 0 5.970
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
1.050 105 1.155 105 105
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
152 0 152
Langfristige Bankverbindlichkeiten sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
39.038 0 39.038
Leasingverbindlichkeiten sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
1.260 0 1.260

4.1. BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE

Langfristige finanzielle Vermögenswerte:

werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei der beizulegende Zeitwert den Preis darstellt, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf der langfristigen finanziellen Vermögenswerte erhalten würde.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und Bankverbindlichkeiten

(Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente): Abgezinste Zahlungsströme: Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, diskontiert mit einem risikoadjustierten Diskontierungszins.

4.2. FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT

Der Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:

  • › Ausfallrisiko
  • › Liquiditätsrisiko
  • › Marktrisiko
  • › Zinsänderungsrisiko

Grundsätze des Risikomanagements

Der Vorstand des Unternehmens trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Konzern-Risikomanagements. Die Risikomanagement-Richtlinien des Konzerns wurden zur Identifizierung und Analyse der Risiken des Konzerns entwickelt, um geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen sowie die Entwicklung der Risiken und die Einhaltung der Limits zu überwachen. Die Risikomanagement-Richtlinien und das Risikomanagement-System werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten des Konzerns aufgreifen zu können. Durch die bestehenden Fortbildungs- und Managementstandards sowie die zugehörigen Prozesse soll ein zielführendes Kontrollumfeld sichergestellt werden, in dem alle Mitarbeiter ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten verstehen.

Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand und zum anderen die Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Investmentzertifikaten des Konzerns.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können.

Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden die Kunden hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit in Gruppen eingeteilt. Dabei werden geografischer Standort, Branche, Altersstruktur sowie Auftreten und Dauer von Zahlungsproblemen berücksichtigt. Der Konzern begrenzt sein Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Festlegung eines maximalen Zahlungsziels auf 360 Tage bei Firmenkunden.

Das maximale Kreditrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Kundengruppen stellt sich zum Stichtag wie folgt dar:

31. 12.2018 31. 12.2017
TEUR TEUR
Forderungen gegenüber Großkunden, brutto 3.291 3.292
Forderungen gegenüber Übrigen, brutto 13.377 13.623
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 16.668 16.915
Wertberichtigungen -854 -1.039
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 15.814 15.876

Etwa 21% (Vorjahr: 21%) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des abgelaufenen Geschäftsjahres resultieren aus den Geschäftsbeziehungen mit 10 Großkunden. Daher sieht die RATH Gruppe keine erhebliche Risikokonzentration.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Regionen werden ebenfalls beobachtet. Zur Begrenzung der Risiken durch Kunden aus Ländern mit ungewöhnlich volatiler Konjunktur werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Der Konzern verlangt für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen keine Sicherheiten.

Der Konzern ordnet jedes Risiko einer Ausfallrisiko-Einstufung zu, basierend auf Daten, von denen festgestellt wird, dass sie das Verlustrisiko vorhersagen und wendet bewährte Krediteinschätzungen an. Ausfallrisiken innerhalb jeder Ausfallrisiko-Einstufung wurden anhand der geografischen Lage segmentiert. Für jedes Segment wird eine Kreditausfallrate für den erwarteten Kreditverlust berechnet, die auf dem Ausfallstatus und den tatsächlichen Kreditverlusten der letzten sieben Jahre basiert. Diese Raten wurden mit Skalierungsfaktoren multipliziert, um die Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen und der Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen widerzuspiegeln.

Die Verlustquoten werden nach der Methode der "Rollrate" berechnet, die auf der Wahrscheinlichkeit basiert, dass eine Forderung durch aufeinanderfolgende Stufen in der Zahlungsverzögerung fortschreitet. Die Rollraten werden für Ausfälle in verschiedenen Segmenten auf der Grundlage der Kreditrisikoeigenschaften der geografischen Lage separat berechnet.

Das Ausfallsrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am 31.Dezember2018 stellt sich wie folgt dar:

31. 12.2018 31. 12.2017
TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.814 15.876
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0
Sonstige finanzielle Forderungen 414 179
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 706 730
16.934 16.785
Betrag vor Wertberichtigung 17.788 17.824
davon
nicht fällig 14.056 11.031
bis zu 90 Tagen überfällig 2.108 4.940
91 bis 180 Tage überfällig 340 1.166
181 bis 360 Tage überfällig 455 575
mehr als 360 Tage überfällig 830 111
davon wertgemindert 854 1.039
Davon Risiko-Einstufung 1 722 0
Davon Risiko-Einstufung 2 132 0

Die RATH Gruppe ordnet jedes Risiko einer Ausfallrisiko-Einstufung zu, basierend auf Daten von denen festgestellt wird, dass sie das Verlustrisiko vorhersagen, und wendet bewährte Krediteinschätzungen an. Diese Daten umfassen, aber nicht ausschließlich, externe Ratings, geprüfte Jahresabschlüsse, Managementrechnungen und verfügbare Presseinformationen über die Kunden. Ausfallrisiko-Einstufungen werden mittels qualitativer und quantitativer Faktoren definiert. Einstufung 1 schätzt das Ausfallrisiko als zweifelhaft ein, sobald der Kunde Insolvenz anmeldet während die Ausfallrisiken für die Risikoeinstufung 2 anhand der geographischen Lage segmentiert werden. Für jedes Segment wird die Kreditausfallrate für den erwarteten Kreditverlust berechnet, die auf dem Ausfallstatus und den tatsächlichen Kreditverlusten der letzten sieben Jahre basiert. Eine Kundenforderung wird zu jenem Zeitpunkt vollständig ausgebucht, sobald der Kunde Konkurs angemeldet hat und RATH Gruppe keine Möglichkeiten mehr hat, ihre Forderungen zu erhalten.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen zum 31. Dezember 2018.

VERLUSTRATEN (GEWICHTETER
DURCHSCHNITT)
BRUTTO
BUCHWERT
WERTBERECHTIGUNG BEEINTRÄCHTIGTE
BONITÄT
TEUR
31.12.2018
nicht fällig 0,69% 14.056 -98 Nein
bis zu 90 Tagen überfällig 1,53% 2.108 -32 Nein
91 - 180 Tage überfällig 1,87% 340 -6 Nein
181 - 360 Tage überfällig 2,31% 455 -10 Nein
mehr als 360 Tage überfällig 85,22% 830 -707 Nein
17.788 -854

GESCHÄTZTES AUSFALLRISIKO UND ERWARTETE KUNDENVERLUSTE

Die Entwicklungen der Wertberichtigung in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist unter Kapitel 3.5 zu finden.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität im Konzern soll sicherstellen, dass – soweit möglich – stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen.

Der Konzern nutzt eine aktivitätsbasierte Kostenrechnung zur Berechnung seiner Produkt- und Dienstleistungskosten. Dies ermöglicht eine Überwachung des Zahlungsmittelbedarfs und die Optimierung der Zuflüsse auf das eingesetzte Kapital.

Die RATH Gruppe überwacht die Höhe der erwarteten Einzahlungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen zusammen mit den erwarteten Auszahlungen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten.

Bedeutung des Liquiditätsrisikos

Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um nicht diskontierte Bruttobeträge inklusive vertraglicher Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkung von Verrechnungen.

FÄLLIG IN 6 MONATEN FÄLLIG IN 6–12 MONATEN FÄLLIG IN 1–2 JAHREN
BUCHWERT
TEUR
ZINSEN
TEUR
TILGUNG
TEUR
ZINSEN
TEUR
TILGUNG
TEUR
ZINSEN
TEUR
TILGUNG
TEUR
Verbindlichk. aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2018 7.682 0 7.682 0 0 0 0
Verbindlichk. aus Lieferungen und Leistungen 31. 12.2017 5.970 0 5.970 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 31.12.2018 1.454 0 1.454 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 31. 12.2017 1.155 0 1.155 0 0 0 0
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 31.12.2018 2.038 328 38 328 2.000 0 0
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 31. 12.2017 152 7 76 3 76 0 0
Langfristige Bankverbindlichkeiten 31.12.2018 37.000 0 0 0 0 1.174 2.000
Langfristige Bankverbindlichkeiten 31. 12.2017 39.038 332 0 332 0 1.257 4.038
Leasingverbindlichkeiten 31.12.2018 932 17 89 15 746 4 97
Leasingverbindlichkeiten 31. 12.2017 1.260 23 132 20 132 53 826
Derivative Finanzinstrumente 31.12.2018 0 0 0 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 31. 12.2017 105 105 0 0 0 0 0
FÄLLIG ZW. 2 –5 JAHRE FÄLLIG NACH 5 JAHREN
BUCHWERT
TEUR
ZINSEN
TEUR
TILGUNG
TEUR
ZINSEN
TEUR
TILGUNG
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2018 7.682 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31. 12.2017 5.970 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 31.12.2018 1.454 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 31. 12.2017 1.155 0 0 0 0
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 31.12.2018 2.038 0 0 0 0
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 31. 12.2017 152 0 0 0 0
Langfristige Bankverbindlichkeiten 31.12.2018 37.000 933 15.000 289 20.000
Langfristige Bankverbindlichkeiten 31. 12.2017 39.038 1.150 15.000 674 20.000
Leasingverbindlichkeiten 31.12.2018 932 0 0 0 0
Leasingverbindlichkeiten 31. 12.2017 1.260 4 170 0 0
Derivative Finanzinstrumente 31.12.2018 0 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 31. 12.2017 105 0 0 0 0

Marktrisiko

Die für die RATH Gruppe wesentlichsten Marktrisiken sind das Fremdwährungsrisiko, das Zinsänderungsrisiko und die Risiken, die aus Preisschwankungen von Rohstoffen und Energie resultieren. Das Ziel des Risikomanagements besteht hier darin, durch die Überwachung und Steuerung dieser Risiken unter Berücksichtigung von Risiken und Chancen eventuelle Verluste zu minimieren.

Währungsrisiko

Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, wie die Notierungen von Währungen, in denen Veräußerungs- und Erwerbsgeschäfte sowie Forderungen und Kreditgeschäfte erfolgen, mit der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften nicht übereinstimmen. Bei den funktionalen Währungen der Konzerngesellschaften handelt es sich in erster Linie um den Euro sowie den US-Dolar. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR) und US-Dollar (USD) durchgeführt.

Auswirkungen des Währungsrisikos

Die zusammengefassten quantitativen Informationen über das Währungsrisiko des Konzerns, die dem Management des Konzerns gemeldet werden, sind wie folgt.

Währungsrisiko IN DER JEWEILIGEN LANDESWÄHRUNG
IN TEUR IN TUSD
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2018 398 1.007
2017 497 1.512
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2018 886 0
2017 1.241 0
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2018 -749 -1
2017 -781 -11
Nettoexposure 2018 535 1.007
2017 957 1.501

Sensitivitätsanalyse

Eine für möglich gehaltene Stärkung (Schwächung) von Euro sowie US-Dollar gegenüber den anderen Währungen zum 31. Dezember hätte die Bewertung der Finanzinstrumente in fremder Währung beeinflusst und sich mit den unten dargestellten Beträgen auch auf das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust ausgewirkt. In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem die Zinssätze, konstant bleiben. Die Einflüsse der prognostizierten Verkaufs- und Erwerbsgeschäfte werden außer Acht gelassen.

Währungsrisiko IN DER JEWEILIGEN LANDESWÄHRUNG
EFFEKT AUF DAS PERIODENERGEBNIS BEI 9% STÄRKUNG
DES EUR
11% SCHWÄCHUNG
DES EUR
10% STÄRKUNG
DES USD
10% SCHWÄCHUNG
DES USD
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2018 36 44 101 -101
2017 45 55 151 -151
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2018 81 98 0 0
2017 113 138 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2018 -68 -83 0 0
2017 -71 -87 -1 1
Summe 2018 49 59 101 -101
2017 87 106 150 -150

Zinsänderungsrisiko

Risiken aus der Veränderung des Zinsenniveaus bestehen im Wesentlichen aus der langfristigen Fremdfinanzierung. Eine Aufstellung aller wesentlichen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Auswirkungen einer Zinsänderung sind den nachfolgenden Tabellen enthalten.

Die Sensitivitätsanalyse zeigt die Auswirkungen von Zinssatzänderungen in Bezug auf variabel verzinste Instrumente auf das Periodenergebnis der RATH Gruppe. Die Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, konstant bleiben.

Die RATH Gruppe bewertet keine fix verzinsten finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert und verwendet zum Stichtag keine Derivate als Hedge-Instrument für Fair Value Hedges. Eine Änderung des Zinssatzes in Bezug auf fix verzinste Instrumente würde keine Auswirkung auf die Konzerngewinn und –verlustrechnung haben.

Bedeutung des Zinsänderungsrisikos

Das Zinssatzprofil der verzinslichen Finanzinstrumente des Konzerns, wie es auch dem Vorstand berichtet wurde, stellt sich wie folgt dar.

Zinssatzprofil DAVON FINANZINSTRUMENTE GEWINN/VERLUST
BUCHWERT
TEUR
NICHT
VERZINSLICH
TEUR
FIX
VERZINST
TEUR
VARIABEL
VERZINST
TEUR
PLUS 100
BASISPUNKTE
TEUR
MINUS 100
BASISPUNKTE
TEUR
verzinsliche Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
2018 7.682 7.682 0 0 0 0
2017 5.970 5.970 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2018 1.454 1.454 0 0 0 0
2017 1.155 1.075 0 80 -19 19
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 2018 2.038 0 38 2.000 -20 20
2017 152 0 152 0 0 0
Langfristige Bankverbindlichkeiten 2018 37.000 0 20.000 17.000 -170 170
2017 39.038 0 20.038 19.000 -190 190
Leasingverbindlichkeiten 2018 932 0 188 744 -7 7
2017 1.260 0 437 822 -8 8
Zinssatzprofil DAVON FINANZINSTRUMENTE GEWINN/VERLUST
BUCH
WERT
TEUR
NICHT
VERZINSLICH
TEUR
FIX
VERZINST
TEUR
VARIABEL
VERZINST
TEUR
PLUS 100
BASISPUNKTE
TEUR
MINUS 100
BASISPUNKTE
TEUR
verzinsliche Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2018 25.468 19 0 25.449 254 0
2017 19.569 9 0 19.560 196 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2018 15.814 15.814 0 0 0 0
2017 15.876 15.876 0 0 0 0
Sonstige kurzfristige finanzielle Forderungen 2018 414 414 0 0 0 0
2017 179 179 0 0 0 0
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 2018 706 706 0 0 0 0
2017 730 730 0 0 0 0

5. SONSTIGE ANGABEN

5.1. MIET- UND LEASINGVERPFLICHTUNGEN

Die Verpflichtungen aus Operating-Lease-Verhältnissen betreffen vor allem Mietaufwendungen sowie Operating-Lease-Verträge für KFZ und Maschinen. Verpflichtungen aus nicht kündbaren Miet- und Leasingverpflichtungen nach Fristigkeit:

0
908 1.820
958 1.085
2018
TEUR
2017
TEUR
0

Im Berichtsjahr wurden 1.038 TEUR (Vorjahr: 1.181 TEUR) als Miet- und Leasingaufwand erfasst.

Die Finance-Lease-Verhältnisse in der RATH Gruppe betreffen im Wesentlichen Lager und Produktionsgebäude sowie Produktions- und Fertigungsanlagen. Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen der Leasing- und Mietverpflichtungen aus Finanzierungsleasing mit Fälligkeit jeweils zum 31. Dezember beziehungsweise bis zum Auslaufen der jeweiligen Leasingvereinbarung in den folgenden Geschäftsjahren stellen sich wie folgt dar:

31. 12.2018 31. 12.2017
KÜNFTIGE
MINDEST
ZAHLUNGEN
ZINSEN BARWERT DER
ZUKÜNFTIGEN
MINDEST
ZAHLUNGEN
KÜNFTIGE
MINDEST
ZAHLUNGEN
ZINSEN BARWERT DER
ZUKÜNFTIGEN
MINDEST
ZAHLUNGEN
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
bis zu einem Jahr 866 29 837 307 9 298
zwischen einem und fünf Jahren 101 5 95 1.027 65 962
Summe der zukünftigen
Mindestzahlungen
967 34 933 1.335 74 1.260

5.2. KAPITALMANAGEMENT

Ziel des Managements ist es, die Kapitalausstattung im Sinne der Anforderungen von Aktionären, Banken und Lieferanten so zu gestalten, dass eine optimale Entwicklung des Konzerns gewährleistet werden kann. Das Management versucht, ein ausgeglichenes Niveau zwischen möglichem höheren Ergebnis und Eigenkapital bei niedrigerem Verschuldensgrad und der notwendigen, teilweise durch Fremdkapital bereitgestellten, operativen Flexibilität zu erzielen. Weder die Muttergesellschaft noch ihre Tochtergesellschaften unterliegen satzungsmäßigen und externen Mindestkapitalanforderungen. Ziel des Kapitalmanagements ist einerseits den Fortbestand ("Going Concern") der Konzerngesellschaften sicherzustellen und andererseits die Rendite der Aktionäre durch Optimierung des Eigen- und Fremdkapitaleinsatzes zu maximieren. Die Kapitalstruktur besteht aus Finanzschulden, flüssigen Mitteln und Eigenkapital, das den Aktionären der RATH AG zurechenbar ist und Grundkapital, Kapitalrücklagen sowie Gewinnrücklagen umfasst. Die Kapitalstruktur wird laufend überwacht. Dabei werden die Kapitalkosten und die Risiken, welche mit jeder Art von Kapital verbunden sind, berücksichtigt.

Zentrale Größe in der Überwachung stellt die Eigenkapitalquote dar; diese wird vom Management laufend überwacht und definiert sich als Eigenkapital laut Konzernbilanz bezogen auf die Bilanzsumme. Die Zielquote liegt über 40%. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. 12.2018 45,3% (Vorjahr: 44,7%).

5.3. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Haftungsverhältnisse

Die RATH Gruppe hat folgende Haftungsverhältnisse übernommen:

Haftrücklässe für Geschäftspartner TEUR
TEUR
2.441 2.759
2.441 2.759

Die Haftrücklässe für Geschäftspartner betreffen im Wesentlichen das Projektgeschäft und werden zugunsten von Kunden zu deren Absicherung unserer Leistungsverpflichtung gewährt. Rücknahmeverpflichtungen, die über die branchenüblichen Gewährleistungen hinausgehen, liegen nicht vor. Weitere Chancen und Risiken aus außerbilanziellen Geschäften sind dem Management derzeit nicht bekannt.

Offene Rechtsstreitigkeiten

Zum Zeitpunkt der Jahresabschlussarbeiten lagen wie im Vorjahr keine wesentlichen offenen Rechtstreitigkeiten vor.

5.4. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Nach IAS 24 (Related Party Disclosures) müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der RATH AG einbezogen werden, und nahestehenden Personen angegeben werden. Der Konzern berichtet über Geschäftsvorfälle zwischen ihm und seinen nahestehenden Personen beziehungsweise deren Familienangehörigen. Als nahestehende Personen wurden Vorstand, Aufsichtsrat und deren Familienangehörige definiert.

Sämtliche Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Zu den nahestehenden Personen und Unternehmen beziehungsweise deren Transaktionen mit der RATH Gruppe zählen:

  • › Hausinhabung Walfischgasse, Dr. Ernst Rath und Mitbesitzer Mietaufwendungen inkl. BK, 2018: 145 TEUR (Vorjahr: 154 TEUR)
  • › RATH Holding GmbH Verbindlichkeit 2018: 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR)

Die RATH Holding GmbH hält 66,67% der Aktien an der RATH AG. In der RATH Holding GmbH, FN 195558k, sind Herr Dr. Ernst Rath, Frau Mag. Karin Bauer-Rath, und Herr DI Dr. Matthias Rath eingetragene Geschäftsführer. Als Gesellschafter werden im Firmenbuch angeführt: die Dr. Ernst Rath GmbH und die Dkfm. Paul Rath GmbH. In der Dr. Ernst Rath GmbH, FN 102608w, sind Herr Dr. Ernst Rath und Herr DI Dr. Matthias Rath eingetragene Geschäftsführer. Als Gesellschafter werden im Firmenbuch angeführt: Herr Dr. Ernst Rath, Herr WP Mag. Philipp Rath und Herr DI Dr. Matthias Rath.

In der Dkfm. Paul Rath GmbH, FN 101540z, ist Frau Mag. Karin Bauer-Rath eingetragene Geschäftsführern. Als Gesellschafter werden im Firmenbuch angeführt: Frau Mag. Karin Bauer-Rath und Frau Andrea Vladarski.

Die angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats.

5.4.1. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN

Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens, Finanz und Ertragslage des Konzerns.

5.4.2. NAHESTEHENDE PERSONEN

Vorstand der RATH AG, Wien

Der Vorstand der RATH AG bestand per 31. Dezember 2018 aus zwei Mitgliedern.

Herr DI Jörg Sitzenfrey, geboren 1976, ist seit 1. 1.2013 (Erstbestellung) als Mitglied des Vorstands für die Ressorts Produktion, Forschung & Entwicklung als auch IT verantwortlich.

Herr Andreas Pfneiszl, geboren 1969, ist seit 10.6.2013 (Erstbestellung) als Mitglied des Vorstands für die Bereiche Vertrieb, Finanzen und Personal verantwortlich.

Die Vorstandsmitglieder hatten im Geschäftsjahr 2018 keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften inne. Der Vorstand ist darüber hinaus in der Geschäftsleitung der RATH Filtration GmbH, Wien, vertreten. Beide Vorstandsverträge haben eine Laufzeit bis 31. Dezember 2020.

Vorstandsvergütungen:

Gesamtsumme Vorstandsvergütung 620 602
310 301
variabel 90 86
Lebensversicherung 10 10
Andreas Pfneiszl fix 210 205
310 301
variabel 90 86
Lebensversicherung 10 10
DI Jörg Sitzenfrey fix 210 205
TEUR 2017
TEUR
2018

Diese sowie andere Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder beziehungsweise Mitglieder des Vorstands der RATH AG tätig sind, werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Die Vergütung des Vorstands richtet sich nach dem Umfang des Aufgabengebietes, der Verantwortung und der persönlichen Leistung des Vorstandsmitgliedes, sowie nach der Erreichung der Unternehmensziele, der Größe und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Erfolgsabhängige Vergütungen erfolgen bei der RATH AG nicht über Aktienoptionen, sondern sind abhängig von variablen Erfolgskriterien. Dazu zählen eine vordefinierte Zielerreichung hinsichtlich des Geschäftsergebnisses, qualitativer und quantitativer Ziele.

Von der Gesamtvergütung des Vorstands im Jahr 2018 waren Anteile sowohl fix als auch erfolgsabhängig. Für die variable Höchstgrenze wurde ein Wert von 50% des Grundbezuges festgelegt. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen in Form einer Lebensversicherung gewährt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Arbeitsverhältnisse werden die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Beiträge unverfallbar. Ein Vorstandsmitglied hat bei Beendigung der Funktion und unter der Voraussetzung der gleichzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungsansprüche im Sinne des § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes, außer wenn die Beendigung auf einer gerechtfertigten Entlassung beruht. Hierzu sei erwähnt, dass die Altabfertigungsansprüche zum Zeitpunkt 31. 12.2002 eingefroren wurden, die Ansprüche erhöhen sich nur noch durch Anpassung der Gehälter und betragen zum 31. 12.2018 28 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR). An ehemalige Organe wurden Pensionszahlungen in Höhe von 200 TEUR (Vorjahr: 194 TEUR) geleistet. Die RATH AG hat für 2018 eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung sichert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der RATH Gruppe ab. Die jährlichen Kosten betragen wie im Vorjahr 15 TEUR.

Aufsichtsrat der RATH AG, Wien

Mag. Stefan Ehrlich Adám (Vorsitzender) seit 25.6.2013 WP Mag. Philipp Rath (Stellvertreter des Vorsitzenden) seit 17.7.2003 Mag. Dieter Hermann seit 25.6.2013 Dr. Andreas Meier seit 1.6.2016 Mag. Dr. Ulla Reisch seit 28.05.2018

Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf 70 TEUR (Vorjahr: 80 TEUR).

5.5. PRÜFUNGSAUFWAND

Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft betrugen in Summe 150 TEUR (Vorjahr: 57 TEUR), davon 45 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR) für die Prüfung des Konzernabschlusses (einschließlich Abschlüsse einzelner verbundener Unternehmen).

5.6. ERGEBNIS JE AKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionären der RATH AG zurechenbaren Anteiles des Konzernergebnisses durch die gewichtete Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Stammaktien während des Jahres.

2018 2017
den Aktionären der Muttergesellschaft zurechenbare
Anteile des Konzernergebnisses in TEUR
5.863 2.370
gewichtete Anzahl der Aktien im Umlauf 1.500.000 1.500.000
Gewinn je Aktie in EUR 3,91 1,58
gezahlte Dividende für Geschäftsjahr je Aktie in EUR 0,75 0,75

Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da sich keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt im Umlauf befinden.

6. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Es sind nach dem Abschluss des Geschäftsjahres für die RATH Gruppe keine wesentlichen Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 15.April2019 vom Vorstand der Gesellschaft aufgestellt und am 24.April2019 dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt.

Der Vorstand

Andreas Pfneiszl DI Jörg Sitzenfrey

WIEN, 24. APRIL 2019

BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der Rath Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

AKTIVIERUNG VON LATENTEN STEUERN AUF VERLUSTVORTRÄGE

Siehe Konzernanhang Abschnitt 2.8.11. und Abschnitt 3, Note (12)..

Das Risiko für den Abschluss

Der Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge ist abhängig von wesentlichen Einschätzungen durch den Vorstand hinsichtlich ihrer zukünftigen Verwertbarkeit.

Von den Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 9.999, auf die latente Steuern aktiviert wurden, entfallen TEUR 6.464 oder rd 65 % auf Verlustvorträge der Rath Inc, USA und TEUR 3.073 auf die Rath AG. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden basierend auf der Einschätzung des Vorstandes, dass ausreichend zukünftige steuerpflichtige Ergebnisse in der Rath Inc sowie der Rath Aktiengesellschaft zur Verfügung stehen werden, gegen die die Verluste verrechnet werden können, aktiviert. Diese Einschätzung basiert auf Gewinnprognosen des Vorstandes für die Rath Inc und Rath AG. Auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 12.250 wurden keine latenten Steuern aktiviert.

Aufgrund der wesentlichen Einschätzung und der damit verbundenen Unsicherheiten wurde dieser Sachverhalt als besonders wichtig eingestuft.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben ein Verständnis über den Prozess der Erstellung der steuerlichen Gewinnprognosen durch den Vorstand erlangt und die wesentlichen, den Gewinnprognosen zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen des Vorstands kritisch hinterfragt. Wir haben ebenfalls mit dem Vorstand Gespräche geführt und insbesondere die Geschäftsentwicklung, die strategische Ausrichtung der Rath Inc und Rath Aktiengesellschaft sowie die konjunkturellen Rahmenbedingungen analysiert. Dabei haben wir die Erfüllung der Planungsrechnungen der Vergangenheit durch Vergleich der historischen Planungen mit den Ist-Ergebnissen evaluiert.

Wir haben uns ebenfalls vergewissert, dass das Modell der Planungsrechnungen konsistent über alle Bereiche der Gruppe und in der Berichterstattung an den Aufsichtsrat angewendet wird.

Ferner haben wir gewürdigt, ob die erforderlichen Anhangangaben im Zusammenhang mit den aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen nach IAS 12 angemessen sind.

VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

GESCHÄFTSBERICHT 2018 – RATH KONZERN

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu..

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen

GESCHÄFTSBERICHT 2018 – RATH KONZERN

sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abgeben zu können. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

GESCHÄFTSBERICHT 2018 – RATH KONZERN

• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

URTEIL

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

ERKLÄRUNG

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

GESCHÄFTSBERICHT 2018 – RATH KONZERN

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Konzernabschluss oder mit unserem, während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese sonstigen Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt und am 24. September 2018 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Yann-Georg Hansa.

Wien, am 24. April 2019

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Yann-Georg Hansa Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

GLOSSAR

Betriebswirtschaftliche Begriffe und Kennzahlen

AKTUARISCHER GEWINN/VERLUST aktueller Gewinn/Verlust
AVAILABLE FOR SALE zur Veräußerung verfügbar
AVÖ Aktuarvereinigung Österreichs; Interessenvertretung der österreichischen Aktuare, Versicherungs
mathematiker und versicherungsmathematischen Sachverständigen. Die AVÖ veröffentlicht die
Rentenversicherungssterbetafeln, nach denen die Pensions
und Abfertigungsverpflichtungen berechnet werden.
BARWERT Der Barwert entspricht dem Wert, den eine zukünftig anfallende Zahlungsreihe in der
Gegenwart besitzt. Anders ausgedrückt ist es der Wert aller Zahlungen am Anfang der Laufzeit
(zum Zeitpunkt 0).
CASH GENERATING UNIT zahlungsmittelgenerierende Einheit
CORPORATE GOVERNANCE Verhaltensregeln für die verantwortungsvolle Führung und Kontrolle von Unternehmen, festgehal
ten im österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Inhalt stellt ein freiwilliges Regelwerk dar.
DBO (DEFINED BENEFIT OBLIGATION) Barwert aller verfallbaren und unverfallbaren erdienten Ansprüche auf der Basis des geschätzten Ge
haltsniveaus zum Zeitpunkt der Pensionierung. Das einzige versicherungsmathematische Verfahren,
nach dem die DBO ermittelt werden darf, ist das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit
Credit Method). Die DBO entspricht der PBO (Projected Benefit Obligation).
DISAGIO Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit
D&O-VERSICHERUNG –
"DIRECTORS' & OFFICERS' LIABILITY INSURANCE"
Die D&O-Versicherung (auch Manager-Haftpflicht-Versicherung oder allgemein: Vermögens
schaden-Haftpflicht-Versicherung) für Organe juristischer Personen (Aktiengesellschaften,
GmbHs, Genossenschaften, Stiftungen, eingetragene Vereine genannt) wird in der Regel als Versi
cherung zu Gunsten Dritter abgeschlossen. Das Unternehmen (Versicherungsnehmer) versichert
seine Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte) gegen das Risiko der
persönlichen Haftung aus der Organtätigkeit.
EBITDA Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielles Vermögen
EBITDA-MARGE prozentueller Anteil des EBITDA am Umsatz
EBIT (EARNINGS BEFORE INTEREST AND TAX) Ergebnis vor Zinsen und Steuern, Betriebsergebnis
EBIT-MARGE prozentueller Anteil des EBIT am Umsatz
EBT (EARNINGS BEFORE TAX) Ergebnis vor Steuern
EIGENKAPITALQUOTE Eigenkapital dividiert durch Gesamtkapital
EIGENKAPITALRENDITE Gewinn dividiert durch Eigenkapital

GLOSSAR

FAIR VALUE Bewertung von Finanzinstrumenten einschließlich derivativer
Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert
FVOCI Fair Value Through Other Comprehensive Income: Finanzinstrumente, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet sind.
FVTPL Fair Value Through Profit and Loss: Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet sind.
FINANZIERUNGSLEASING Beim Finanzierungsleasing wird das Wirtschaftsgut gegen eine feste Leasingrate für eine
bestimmte Grundmietzeit überlassen. Während der Grundmietzeit kann der Vertrag nicht gekündigt
werden. Der Leasingnehmer muss die objektbezogenen Risiken tragen. Hierzu gehört das Risiko
von Zerstörung
IASB
(INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARDS BOARD)
Internationales Gremium zur Festlegung von Rechnungslegungsstandards
IFRIC (INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING
INTERPRETATIONS COMMITTEES)
Internationales Komitee für die Auslegung der Rechnungslegungsstandards
IFRS
(INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS)
Internationale Rechnungslegungsstandards (vormals IAS)
PUC
(PROJECTED UNIT CREDIT METHOD)
versicherungsmathematische Bewertungsmethode
ROCE
(RETURN ON CAPITAL EMPLOYED)
Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Quotient aus EBIT und Capital Employed
SENSITIVITÄTSANALYSE Die Sensitivitätsanalyse dient dazu, Zusammenhänge zwischen den
Eingangsdaten von Modellrechnungen und den Zielwerten von Alternativen
zu identifizieren.
WACC (WEIGHTED AVERAGE COST OF CAPITAL) Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten; bezeichnet einen zu den
Discounted-Cashflow-Verfahren der Unternehmensbewertung gehörenden Ansatz.
Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten werden verwendet, um die Mindestrendite
WORKING CAPITAL RATIO Drückt aus, welcher Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch das Umlaufvermögen
finanziert werden kann. Vorräte und Forderungen abzüglich Vertragsverbindlichkeiten und
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden in Verhältnis zum Umsatz gesetzt.
ZINSSWAP Vereinbarung über den Austausch unterschiedlich gestalteter
Zahlungsströme für einen bestimmten Zeitraum. Die Zahlungsströme
basieren auf festen und variablen Zinssätzen; zur Absicherung gegen

EIGENTÜMER, HERAUSGEBER & VERLEGER:

WEB: WWW. RATH-GROUP.COM MAIL: [email protected]

RATH AKTIENGESELLSCHAFT, WALFISCHGASSE 14, A-1015 WIEN IR- UND COMPLIANCE-VERANTWORTLICHER: ANDREAS PFNEISZL

108 | IMPRESSUM

IMPRESSUM

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.