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FACC AG

Management Reports May 22, 2019

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Management Reports

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posiTioN reporT Jahresfinanzbericht

Geschäftsbericht 2018/19

2018/19

Konzernlagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2018/19

  • Die Weltwirtschaft konnte mit einem Wachstum von 3,7 % die Dynamik des Vorjahres aufrechterhalten.
  • Der starke Anstieg des Ölpreises im vergangenen Jahr konnte das hohe Passagieraufkommen nicht bremsen.
  • Airbus und Boeing lieferten 1.606 Flugzeuge aus, im gleichen Zeitraum wurden 1.640 Flugzeugneubestellungen fix verbucht.
  • Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzplätzen blieb mit 13.447 Bestellungen auf hohem Niveau.

kommen über die Fortsetzung des Freihandels zwischen Großbritannien und der EU geben wird. Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union betrifft dabei insbesondere das Finanzzentrum London, und die Unsicherheit für die britische Wirtschaft und einige Bereiche der europäischen Wirtschaft ist groß. Als unverändert hoch werden laut der Prognose außerdem die Risiken geopolitischer Konflikte betrachtet.

2. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

1. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Weltwirtschaft war im Jahr 2018 trotz aller Widrigkeiten von einer breiten konjunkturellen Erholung geprägt. Nach den Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) legte die globale Wirtschaftsleistung um 3,7 % zu – nach einem Anstieg in gleicher Höhe im Jahr 2017. In den Industriestaaten schwächte sich das Wachstum nach einem stärkeren Vorjahr auf 2,3 % (Vorjahr: 2,4 %) leicht ab. In den Schwellen- und Entwicklungsländern blieb die Wirtschaftsdynamik mit einem Plus von 4,6 % (Vorjahr: 4,7 %) weiterhin hoch. Auch die beiden größten Volkswirtschaften der Welt, die USA und China, verzeichneten laut IWF 2018 jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums. Die Vereinigten Staaten befinden sich in einem robusten Aufschwung. Die US-Konjunktur wuchs 2018 um 2,9 % (Vorjahr: 2,2 %). Der größte Wachstumsschub kam von den Verbrauchern. Auch die Unternehmen lieferten mit steigenden Anlageinvestitionen einen kräftigen Beitrag.

Der stärkste Impuls für das globale Wachstum ging von China aus, dessen Wirtschaft unvermindert stark wuchs. Die Konjunkturdaten zeigten ein Plus von 6,6 % (Vorjahr: 6,9 %). Der Wandel der chinesischen Volkswirtschaft hin zu einer stärker konsumorientierten Ökonomie hält an.

In der Eurozone zeigte sich die Wirtschaft 2018 im Gegensatz dazu geschwächt: Nach fünf Jahren kontinuierlicher Erholung verlangsamte sich das Wachstum in Europa auf ein Plus von 1,8 %; im Vorjahr waren es 2,4 % gewesen. Am meisten trugen die Konsumausgaben zu diesem Wachstum bei. Die Investitionsdynamik war unvermindert hoch, und die Exporte zogen an. Außerdem erfasste der Aufschwung im Euroraum immer mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Trotz der allgemein verbesserten Wirtschaftslage bleiben Risiken wie der zunehmende Protektionismus im Welthandel laut IWF-Prognose weiter bestehen. Offen ist auch die Frage, ob es ein AbDie Fluggesellschaften durchliefen zuletzt eine weiterhin gute Ergebnisentwicklung. Dies ist unter anderem auf die starke Nachfrage, erfolgreiche Effizienzsteigerungen und Konsolidierungen zurückzuführen. Auch der relativ niedrige Ölpreis, ein wichtiger Faktor bei den Betriebskosten der Airlines, wirkte positiv.

Für das globale Passagieraufkommen meldete die International Air Transport Association (IATA) 2018 einen überdurchschnittlichen Anstieg um 6,5 %. Die Nachfrage stieg dabei regional unterschiedlich, größte Treiber waren hier die Staaten Asiens: In Indien wuchs die Nachfrage um 18,6%, in China um 11,7 % und in Russland um 9,0 %. Steigende Passagierzahlen veranlassten die Airlines dazu, ihre Flotten zu vergrößern. Die weltweite Flotte wuchs 2018 um 6,1 %. Die IATA errechnete für 2018 einen branchenweiten Gewinn in Höhe von 32,3 Mrd. USD. Damit war 2018 das vierte Jahr in Folge, in dem die Airlines die Gewinnmarke von 30 Mrd. USD überschritten.

Airbus und Boeing lieferten 2018 1.606 Flugzeuge aus. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing 1.640 Flugzeuge bestellt. Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzplätzen blieb mit rund 13.447 Flugzeugen nahezu unverändert. Bei gleichbleibenden Produktionsraten deckt der Auftragsbestand rechnerisch einen Produktionszeitraum von neun Jahren ab.

3. ALLGEMEINE ANGABEN

3.1 Angaben gemäß § 243 UGB

Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Luftfahrtbauteilen befasst.

Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Komponenten an Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und CompositeTeile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Systeme für die Innenausstattung von Flugzeugen (Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Service-Einheiten, Ausstattungen für Business Jets, Kabinen-Retrofitlösungen etc.).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. Das Segment Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich, das Segment Cabin Interiors für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Innenausstattungen und das Segment Engines & Nacelles für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen

Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung sowie Einkauf und EDV (einschließlich Engineering-Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

3.2 Erstanwendung der International Financial Reporting Standards IFRS 15 und IFRS 9

FACC wendete mit 1. März 2018 erstmals IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowie IFRS 9 Finanzinstrumente an. Dadurch kam es zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. FACC hat bei der Übernahme des IFRS 15 und des IFRS 9 die modifizierte retrospektive Methode angewendet. Im Rahmen dieser Methode wurden die Vergleichsinformationen nicht angepasst. Der kumulierte Effekt aus der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9 wurde als Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte per 1. März 2018 dargestellt.

4. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS

2016/17
in Mio. EUR
2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
Umsatz 705,7 747,6 781,6
Einmaleffekte 0,0 5,7 0,0
davon Produktumsatz 646,1 691,0 700,1
davon Entwicklungsumsatz 59,6 56,6 81,5
EBIT (berichtet) 25,0 60,1 43,6
Einmaleffekte 0,0 15,2 –11,4
EBIT (operativ) 25,0 44,9 55,0
EBIT-Marge (operativ) 3,8% 6,0% 7,0%
Ergebnis nach Steuern 15,2 37,0 30,3
Ergebnis je Aktie 0,33 0,81 0,66

Im Geschäftsjahr 2018/19 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz in Höhe von 781,6 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Anstieg von 34,0 Mio. EUR oder 4,5 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Umsatzerlöse aus Produktlieferungen konnten um 1,3 % auf 700,1 Mio. EUR gesteigert werden. Wesentliche Treiber im Bereich der Produktumsätze bildeten im Geschäftsjahr 2018/19 die Programme für die A320-Familie, den A350 XWB, die Boeing 787 sowie für Bombardier und Embraer Business Jets. Alle weiteren Programme, darunter auch sämtliche Komponenten für die Ausstattungen von Triebwerken der Hersteller Rolls-Royce und Pratt & Whitney, haben sich entsprechend den Planungen des Managements von FACC entwickelt und zum Wachstum des Konzerns beigetragen.

Voranschreitende Ratenhochläufe bei den wesentlichen Flugzeugprogrammen der Kunden Airbus, Boeing, Bombardier, Embraer und COMAC sorgten für weiteres Wachstum. Das seit 2001 exklusiv von FACC gefertigte Winglet für die Boeing 737, das nach 18-jähriger Serienfertigung an Bedeutung verliert, verzeichnete im Geschäftsjahr 2018/19 einen Umsatzrückgang von 17,5 Mio. EUR auf 22,5 Mio. EUR. Abrufe aus diesem Projekt werden sich weiter stufenweise reduzieren und ab dem Jahr 2019 vollständig entfallen. Aufträge der letzten Jahre sowie neue Winglet-Programme überkompensieren den Wegfall der Umsatzrückgänge, führen jedoch zu einer vorübergehenden Verlangsamung des Wachstums im Segment Aerostructures bis zum Jahr 2020/21.

Die Umsatzerlöse aus der Verrechnung von Entwicklungsleistungen erhöhten sich auf 81,5 Mio. EUR (Vorjahr: 56,6 Mio. EUR).

Die Umsatzkosten erhöhten sich im Geschäftsjahr 2018/19 um 58,3 Mio. EUR von 643,0 Mio. EUR auf 701,2 Mio. EUR. Dieser Anstieg steht im Zusammenhang mit einer gestiegenen Betriebsleistung, aber auch mit Kostenüberschreitungen bei einzelnen Programmen. In Relation zum Umsatz entspricht dies einem Anstieg von 86 % auf 90 %.

Das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 43,6 Mio. EUR (Vorjahr: 60,1 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr 2018/19 kam es im Zusammenhang mit der Ankündigung von Airbus, die Auslieferung der A380-Flugzeuge im Jahr 2021 einzustellen, zu einem negativen Einmaleffekt resultierend aus der Wertberichtung von nicht amortisierten Entwicklungsleistungen in Höhe von 11,4 Mio. EUR.

Nach Berücksichtigung des beschriebenen Einmaleffekts ergibt sich ein operatives EBIT (berechnet als EBIT plus Einmaleffekte) von 55,0 Mio. EUR (vergleichbarer Wert 2017/18: 44,9 Mio. EUR).

4.1 Finanzlage

Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen sowie Leasingmodelle.

Finanzierungsinstrumente

In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen und Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.

Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 32 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.

4.1.1. Liquiditätsanalyse

Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.

2016/17
in Mio. EUR
2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
Cashflow aus laufender Tätigkeit 20,0 63,1 63,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit –34,4 –35,1 –35,7
Free Cashflow –14,4 28,0 27,6
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 6,0 –12,9 –0,8
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands –8,4 15,0 26,8
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden 0,5 0,2 –0,2
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 56,2 48,3 63,5
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 48,3 63,5 90,1

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2018/19 mit 63,3 Mio. EUR um 0,2 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 63,1 Mio. EUR.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf –35,7 Mio. EUR gegenüber –35,1 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.

Haupttreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungsund Werkzeugkosten für diverse Flugzeugtypen sowie Investitionen in verschiede Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten.

Die Sachanlageinvestitionen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktionskapazitäten am österreichischen Standort Werk 3 in St. Martin.

Während des Geschäftsjahres erfolgten insbesondere Neuinvestitionen in Anlagen zur Kapazitätserweiterung sowie Investitionen in zusätzliche Automatisierungsmaßnahmen, in die Optimierung bestehender Produktionsanlagen und in die Infrastruktur. Darüber hinaus wurden laufende Erhaltungsinvestitionen getätigt.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Geschäftsjahr 2018/19 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –0,8 Mio. EUR (Vorjahr: –12,9 Mio. EUR).

4.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten

FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 90,1 Mio. EUR (Vorjahr: 63,5 Mio. EUR).

Die Nettoverschuldung belief sich zum 28. Februar 2019 auf 180,9 Mio. EUR (Vorjahr: 181,8 Mio. EUR). Die liquiden Mittel des

28.02.2017
in Mio. EUR
28.02.2018
in Mio. EUR
28.02.2019
in Mio. EUR
Schuldscheindarlehen 42,0 34,0 34,0
Anleihen 2013-20 (ISIN AT00000A10J83) 89,4 89,6 89,8
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 113,9 121,9 147,2
Bruttofinanzverbindlichkeiten 245,3 245,5 270,9
Abzüglich
Liquide Mittel 48,3 63,5 90,1
Finanzvermögen 48,3 63,5 90,1
Nettofinanzverbindlichkeiten 197,0 182,0 180,9

Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:

2016/17
in Mio. EUR
2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 25,0 60,1 43,6
Zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen 30,8 32,9 15,8
Amortisierung Vertragserfüllungskosten 8,1
Wertminderung Vertragserfüllungskosten 7,3
EBITDA 55,8 93 74,8
Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA 3,53 1,96 2,42

4.2 Vermögenslage

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 22,2 Mio. EUR auf 725,8 Mio. EUR.

28.02.2017
in Mio. EUR
28.02.2018
in Mio. EUR
28.02.2019
in Mio. EUR
Langfristiges Vermögen 357,5 344,7 324,9
Kurzfristiges Vermögen 327,9 358,8 400,9
Aktiva 685,4 703,6 725,8
Eigenkapital 269,7 323,1 299,0
Langfristige Schulden 242,2 211,1 185,7
Kurzfristige Schulden 173,5 169,4 241,1
Schulden 415,7 380,5 426,8
Eigenkapital und Schulden 685,4 703,6 725,8

4.2.1. Aktiva

Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2018 um 19,8 Mio. EUR auf 324,9 Mio. EUR.

Das kurzfristige Vermögen stieg im Vergleichszeitraum um 42,1 Mio. EUR. Aufgrund des Anstiegs der Produktumsätze erhöhten sich auch die Vorräte. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich zum Bilanzstichtag am 28. Februar 2019 um 26,6 Mio. EUR auf 90,1 Mio. EUR.

4.2.2. Eigenkapital

Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 299,0 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote am 28. Februar 2019 von 41,0 % (Vorjahr: 45,9 %).

4.2.3. Schulden

Innerhalb der langfristigen Schulden erhöhten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 22,0 Mio. EUR auf 78,1 Mio. EUR.

Innerhalb der kurzfristigen Schulden erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 25,9 Mio. EUR auf 74,8 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich um 3,3 Mio. EUR auf 69,0 Mio. EUR.

5. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.

Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

Im Geschäftsjahr 2018/19 konnten zur nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensstrategie von FACC zahlreiche Neuaufträge unterzeichnet werden. Mit der Umsetzung dieser Projekte wurde im Zuge des Geschäftsjahres 2018/19 begonnen. Umsätze aus diesen Aufträgen werden auch zum weiteren Wachstum der Segmente beitragen.

5.1 Segment Aerostructures

2016/17
2017/18
2018/19
in Mio. EUR
in Mio. EUR
in Mio. EUR
331,0
332,8
335,7
51,2
35,9
37,6
15,5%
10,8%
11,2%
0,0
–1,6
–8,3
51,2
37,5
45,9
15,5%
11,3 %
13,7%
Umsatzerlöse
EBIT (berichtet)
EBIT-Marge (berichtet)
Einmaleffekte
EBIT (vor Einmaleffekten)
EBIT-Marge (vor Einmaleffekten)

Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2018/19 335,7 Mio. EUR (Vorjahr: 332,8 Mio. EUR). Die Umsätze aus Produktlieferungen reduzierten sich um 23,0 Mio. EUR oder 7,6 % auf 279,4 Mio. EUR. Das Wachstum wird weiterhin von steigenden Umsätzen bei den Airbus-Programmen A350 und A320 getragen.

Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich im Berichtszeitraum um 85,2 % von 30,4 Mio. EUR auf 56,3 Mio. EUR.

Im Segment Aerostructures betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2018/19 37,6 Mio. EUR (Vorjahr: 35,9 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr 2018/19 kam es im Zusammenhang mit der Ankündigung von Airbus, die Auslieferung der A380-Flugzeuge im Jahr 2021 einzustellen, zu einem negativen Einmaleffekt resultierend aus der Wertberichtung von nicht amortisierten Entwicklungsleistungen in Höhe von 11,4 Mio. EUR. Der anteilige Effekt im Segment Aerostructures beläuft sich auf 8,3 Mio. EUR.

Nach Berücksichtigung des beschriebenen Einmaleffekts ergibt sich ein operatives EBIT von 45,9 Mio. EUR (vergleichbarer Wert 2017/18: 37,5 Mio. EUR).

Die weiterhin stabile Entwicklung des Segments wurde von einer steigenden Nachfrage nach Komponenten für den Airbus A350 und den Airbus A320 sowie von nachhaltig hohen Fertigungsraten der Boeing 787 positiv beeinflusst.

Das seit 2001 exklusiv von FACC gefertigte Boeing-737-Winglet, das nach 18-jähriger Serienfertigung an Bedeutung verliert, verzeichnete im Geschäftsjahr 2018/19 einen Umsatzrückgang von 17,5 Mio. EUR auf 22,5 Mio. EUR. Abrufe aus diesem Projekt werden sich weiter stufenweise reduzieren und ab dem Jahr 2019 vollständig entfallen. Aufträge der letzten Jahre sowie neue Winglet-Programme überkompensieren den Wegfall der Umsatzrückgänge, führen jedoch zu einer vorübergehenden Verlangsamung des Wachstums im Segment Aerostructures bis zum Jahr 2020/21.

5.2 Segment Engines & Nacelles

2016/17
in Mio. EUR
2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 142,0 161,4 168,5
EBIT (berichtet) –13,8 15,9 9,5
EBIT-Marge (berichtet) –0,1 9,9% 5,6%
Einmaleffekte 0,0 13,1 –1,2
EBIT (vor Einmaleffekten) –13,8 2,8 10,7
EBIT-Marge (vor Einmaleffekten) –0,1 1,7% 6,3%

5.3 Segment Cabin Interiors

2016/17
in Mio. EUR
2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 232,8 253,4 277,4
EBIT (berichtet) –12,4 8,3 –3,5
EBIT-Marge (berichtet) –0,1 3,3% –1,3%
Einmaleffekte 0,0 3,6 –2,0
EBIT (vor Einmaleffekten) –12,4 4,7 –1,5
EBIT-Marge (vor Einmaleffekten) –0,1 1,8% –0,5%

Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2018/19 168,5 Mio. EUR (Vorjahr: 161,4 Mio. EUR). Dies entspricht einer Steigerung von 4,3 %.

Die Umsätze aus Produktlieferungen stiegen um 6,0 % von 152,0 Mio. EUR auf 161,1 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten reduzierten sich um 2,0 Mio. EUR von 9,4 Mio. EUR auf 7,4 Mio. EUR.

Im Segment Engines & Nacelles betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2018/19 9,5 Mio. EUR (Vorjahr: 15,9 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr 2018/19 kam es im Zusammenhang mit der Ankündigung von Airbus, die Auslieferung der A380-Flugzeuge im Jahr 2021 einzustellen, zu einem negativen Einmaleffekt resultierend aus der Wertberichtung von nicht amortisierten Entwicklungsleistungen in Höhe von 11,4 Mio. EUR. Der anteilige Effekt im Segment Engines & Nacelles beläuft sich auf 1,2 Mio. EUR.

Nach Berücksichtigung des beschriebenen Einmaleffekts ergibt sich ein operatives EBIT von 10,7 Mio. EUR (vergleichbarer Wert 2017/18: 2,8 Mio. EUR).

Die umgesetzten Effizienzsteigerungen, Lernkurveneffekte, Automatisierungsmaßnahmen und Volumeneffekte in der Division führten zu einer erzielten laufenden Ergebnisverbesserung in Relation zum Umsatz.

Neben weiterhin steigenden Umsätzen aus der Serienproduktion für das Projekt A350 Translating Sleeve (TRSL) war vor allem das Anlaufen der Produktion von Fan Cowl Doors für den A330neo wesentlich für das Wachstum des Segments verantwortlich.

Der Bereich Engine Composites entwickelte sich weiterhin positiv. Auch hier haben die Projekte A350 Trent XWB sowie Pratt & Whitney PW800 Bypass Ducts maßgeblich zur planmäßigen Geschäftsentwicklung beigetragen.

Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf 277,4 Mio. EUR (Vorjahr: 254,3 Mio. EUR). Damit erzielte dieses Segment erneut eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt betrug der Produktumsatz 2018/19 259,6 Mio. EUR (Vorjahr: 236,6 Mio. EUR). Signifikante Umsätze wurden erstmals mit dem Programm COMAC ARJ21 erreicht. Der Umsatz erhöhte sich bei diesem Programm von EUR 4,7 Mio. EUR auf 21,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018/19. Im Bereich der Business Jets konnten deutliche Umsätze mit den Programmen für die Embraer Legacy 450/500 erreicht werden.

Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 1,0 Mio. EUR von 16,8 Mio. EUR auf 17,8 Mio. EUR.

Das berichtete Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2018/19 –3,5 Mio. EUR (Vorjahr: 8,3 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr 2018/19 kam es im Zusammenhang mit der Ankündigung von Airbus, die Auslieferung der A380-Flugzeuge im Jahr 2021 einzustellen, zu einem negativen Einmaleffekt resultierend aus der Wertberichtung von nicht amortisierten Entwicklungsleistungen in Höhe von 11,4 Mio. EUR. Der anteilige Effekt im Segment Cabin Interiors beläuft sich auf 2,0 Mio. EUR.

Nach Berücksichtigung des beschriebenen Einmaleffekts ergibt sich ein operatives EBIT von –1,5 Mio. EUR (vergleichbarer Wert 2017/18: 4,7 Mio. EUR).

6. RISIKOBERICHT

Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken des Unternehmensumfelds. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern.

Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Treasury & Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. Außergewöhnliche Ereignisse werden umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Treasury & Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen.

Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschauund beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.

Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden:

6.1 Managementrisiken

Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab.

Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.

Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinne der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.

6.2 Absatzrisiken

Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Geschäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst.

Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung von zukünftigen Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können.

Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben den Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen und europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner im Bereich der Verbesserung an bestehenden Flugzeugtypen auf, was Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen zur Folge hat.

6.3 Einkaufs- und Lieferantenrisiko

Der Bereich Einkauf von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenziale und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe von neuen Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet.

6.4 Betriebsunterbrechungsrisiko

Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.

6.5 Projektmanagement

Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele in Form von Projekten umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Personal, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.

6.6 Produkthaftungs- und Qualitätsrisiko

Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.

Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinausgehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden.

Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen.

6.7 Finanzielle Risiken

Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Grundgeschäften, Spekulationsgeschäfte sind strikt untersagt. Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.

6.7.1. Währungsrisiko

Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im EUR-USD-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.

Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.

Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen abzüglich Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

6.7.2. Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals um 568 TEUR (Vorjahr: 255 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine betragsmäßig gleiche Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

7. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION

FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen.

Im Geschäftsjahr 2018/19 wendete FACC 31,2 Mio. EUR bzw. 4,0 % ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf.

Aus Sicht des Unternehmens bilden aktive Forschung und Innovation eine Grundvoraussetzung, um die führende Position von FACC als Technologiepartner und Systemlieferant ihrer Kunden beizubehalten. Da FACC oft mit geschützten Kundenpatenten und -prozessen arbeitet, helfen Eigenentwicklungen, bestehende Aufträge zu sichern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. In einem starken Netzwerk aus Kunden, Zulieferern und wissenschaftlichen Partnern entwickelt FACC neue Technologien für die Anwendung in zukünftigen Luftfahrtentwicklungsprogrammen.

FACC arbeitet laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf vier wesentliche Projekte:

  • Gewichtsreduktion
  • Erhöhung der Ratenfähigkeit durch Automatisierbarkeit
  • Neue Materialien und Prozesse
  • Digitalisierung und künstliche Intelligenz

Additive Fertigung

Schnellere Produktentwicklungszyklen und Kostenreduktionen über die komplette Wertschöpfungskette werden in den zukünftigen Luftfahrtentwicklungsprojekten immer wichtiger. Aus diesem Grund forscht FACC an den Fertigungsverfahren der Zukunft. Signifikante Kostenreduktion gepaart mit schnellen Entwicklungszyklen ermöglicht die Anwendung additiver Fertigungsverfahren. Hier richtet FACC den Fokus auf 3D-Druck von Bauteilen im Triebwerksbereich und auf Kunststoffkomponenten für Cabin-Interior-Anwendungen. Dabei steht die komplette Wertschöpfungskette im Fokus, angefangen beim Einkauf über die Entwicklung und Zulassung bis hin zur Serienfertigung von Luftfahrtkomponenten. Ziel ist es, Bauteile noch höher zu funktionalisieren, Fertigungskosten zu senken und die Vorlaufzeit für Vorrichtungen in der Produktion zur reduzieren.

Thermoplastische Faserverbundstrukturen

Thermoplastische Faserverbundkunststoffe auf Basis von Hochleistungspolymeren wie Polyetheretherketon (PEEK) oder Polyethermie (PEI) gewinnen immer mehr an Bedeutung. Da Thermoplaste erstarren und mehrmals wieder erwärmt und aufgeschmolzen werden können, ergibt sich ein breites Spektrum an Anwendungsgebieten. FACC forscht hier mit OEMs und Forschungseinrichtungen an Materialien und Fertigungsverfahren für die nächste Generation von Flugzeugkomponenten. Ziel ist es, Faserverbundkomponenten kosteneffizient, in höchster Qualität und maximal automatisiert produzieren zu können. Aus diesem Grund ist FACC Teil des Industriebeirats der LIT Factory in Linz, einer Pilotfabrik für Industrie 4.0, in der thermoplastische Faserverbundkunststoffe in Kombination mit Digitalisierungsansätzen erforscht und entwickelt werden. Nicht nur die Bauteilherstellung steht im Fokus von Forschung und Entwicklung, auch das Fügen mittels unterschiedlicher Schweißverfahren gehört dazu, zumal thermoplastische Faserverbunde nur durch geeignete Fügeverfahren ihre volle Leistung entfalten können.

Integralbauweise

Neben den neuen Themen additive Fertigung und thermoplastische Faserverbundkomponenten (FVK) ist auch die Entwicklung von hochintegralen Faserverbundbauteilen Teil der F&E-Roadmap von FACC. Durch Integralbauweise wird versucht, möglichst viele Funktionen, zum Beispiel Anbindungselemente, in einen Fertigungsschritt zu integrieren. Ziel ist es, nachstehende Produktionsprozesse, zum Beispiel das Assemblieren von Beschlägen, obsolet zu machen und damit die Herstellungskosten zu reduzieren. Neben der Integration zusätzlicher Funktionen im Bauteil werden zukünftige Faserverbundkunststoffbauteile "net-shape", also endkonturnah, gefertigt. Somit wird nicht nur der Assemblierungsaufwand reduziert, auch die aktuell notwendige Fräsbearbeitung der Bauteilkontur kann entfallen. FACC setzt hier auf die direkte Forschungskooperation mit OEMs und Forschungseinrichtungen, um sich auch in Zukunft als Technologieanbieter zu positionieren.

Digitalisierung und Technologiemanagement

Digitalisierung und Technologiemanagement nehmen einen immer größeren und wichtigeren Stellenwert ein, um zukünftige Entwicklungsprojekte schnell, kostengünstig und mit hohem Qualitätsstandard umsetzen zu können. Dabei spielt die Digitalisierung der kompletten Wertschöpfungskette eine entscheidende Rolle. Das Ziel ist eine durchgängige Prozesskette von der Ideenfindung über die Produktentwicklung bis hin zu Fertigung, Qualitätskontrolle und Auslieferung von Faserverbundkomponenten. Technologiemanagement zielt darauf ab, vorhandenes Wissen stärker zu nutzen und für alle Unternehmensbereiche zugänglich zu machen, um Ressourcen im Unternehmen effizienter einsetzen zu können.

Patente und Preise

Um ihre Technologieführerschaft im Composite-Bereich weiter auszubauen, strebt FACC weitgehende Unabhängigkeit in ihrem Prozessportfolio an. Darüber hinaus wird das Bauteilportfolio des Unternehmens sukzessive erweitert, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Beide Wachstumsfelder werden flankiert von einer erweiterten Patentstrategie, die auf den größtmöglichen Schutz des intellektuellen Eigentums abzielt.

8. MITARBEITER

Zum Stichtag am 28. Februar 2019 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.465 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.402 FTE).

In Österreich waren zum 28. Februar 2019 3.170 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 91 % der gesamten Belegschaft des Konzerns.

Arbeiter Angestellte Gesamt
Central Services 135 481 616
Aerostructures 728 243 971
Engines & Nacelles 436 139 575
Cabin Interiors 793 169 962
Tochtergesellschaften 68 227 295
FACC AG 46 46
Summe 2.160 1.305 3.465

Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in der Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 40 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 55 % der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 20 % kommen aus Deutschland. Der Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit annähernd 30 % für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohem Niveau. Besonders erfreulich ist der Frauenanteil von nahezu 50 % in der Lehrlingsausbildung von FACC.

"G'sund und zufrieden": FACC als Vorreiter bei betrieblicher Gesundheitsförderung

Dass FACC viel an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich an einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Für ihr Projekt "G'sund & zufrieden" wurde FACC erstmals 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel "Betriebliche Gesundheitsförderung" (BGF) verliehen. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt sind.

Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Ausund Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die allein im Geschäftsjahr 2018/19 427 interne Trainings organisierte, an denen insgesamt 5.050 Mitarbeiter teilnahmen. Darüber hinaus fanden 146 externe Trainings statt, in denen 959 Mitarbeiter geschult wurden.

E-Learning für mehr Flexibilität

Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen bereits via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden mittlerweile auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zugeschnitten. Neben E-Learning in den Bereichen "SAP Basic", "SAP Advanced" und "System Management" stehen auch webbasierte Trainings unter anderem zum Thema "Export Control Advanced" und "Foreign Object Damage (FOD)" – das sind alle Fremdkörper und Substanzen, die einen Schaden am Flugzeug oder am Bauteil verursachen können – zur Verfügung. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.

Global Family

Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 40 Ländern legt FACC besonderen Wert auf Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.

Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So waren mit Ende des Geschäftsjahres 2018/19 in Summe 39 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung – ein Lehrling davon in der CoLT Prüf und Test GmbH. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" erhalten.

Interne Nachwuchsvorsorge

Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metall- und Zerspanungstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik und IT-Applikationsentwicklung sowie Coding. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.

FACC Stipendium

Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde erstmals das FACC Stipendium mit einem Gesamtwert von rund 100.000 EUR im Studienzweig "Leichtbau- und Compositewerkstoffe" vergeben. Vier Kandidaten werden während ihrer Studienzeit monatlich mit finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in den Werken von FACC und Begleitung durch kompetente Betreuer aus dem Unternehmen sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an.

9. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT

Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist fest in der Unternehmensstrategie verankert und berichtet direkt an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Vorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen.

Der erste Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns über das Geschäftsjahr 2017/18 wurde im Mai 2018 präsentiert und kann über die Konzernwebsite abgerufen werden.

Der Nachhaltigkeitsbericht wird nach den "GRI Standards" (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen "NaDiVeG" (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter Nichtfinanzieller Bericht.

10. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

11. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

11.1 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.

Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.

Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.

Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeiten der SAP-Systeme wurden in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.

Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.

Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.

11.2 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 28. Februar 2019 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.

Zum 28. Februar 2019 war die AVIC Cabin System Co., Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5 % an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.

Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 28. Februar 2019 44,5 % oder 20.397.364 Stück.

Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.

11.3 Genehmigtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 19.895.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands von FACC oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

Die Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch erfolgte mit 25. Juni 2014.

11.4 Bedingtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde das Grundkapital um bis zu 15.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuer, auf Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Dieses bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs- oder Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und der Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe der Bestimmungen der Wandelschuldverschreibungen zu ermitteln. Der Ausgabebetrag der Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

11.5 Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat

Solange die AVIC Cabin System Co., Limited (vormals FACC International Company Limited), Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 % des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.

Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.

11.6 Sonstige Angaben

Zum 28. Februar 2019 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

In den Vereinbarungen betreffend Schuldscheindarlehen sind "Change of Control"-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn

  • a. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) direkt oder indirekt insgesamt weniger als 50 % plus eine Aktie der Darlehensnehmerin hält oder
  • b. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) weder direkt noch indirekt das Recht hat, die Mehrheit der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsmitglieder der Darlehensnehmerin zu bestimmen und zu ernennen.

12. AUSBLICK

12.1 Der Markt der zivilen Luftfahrt

Die im Frühjahr 2019 publizierten Marktvorschauen von Airbus und Boeing bestätigen ein weiteres Mal, dass aus heutiger Sicht der langfristige Wachstumstrend in der zivilen Luftfahrtindustrie auch in Zukunft anhalten dürfte. Analysen der OEMs gehen von einer konstanten jährlichen Zunahme des Passagieraufkommens von rund 4,5 % aus. Zwischen 2019 und 2037 werden folglich etwa 40.000 neue Flugzeuge benötigt. Im Vergleich zur Prognose 2018 ist das ein Plus von 2.500 Flugzeugen. Gleichzeitig geht aus den letzten Ratenvorschauen für die kommenden zwei Jahre hervor, dass sich der Anstieg bei einigen Flugzeugmustern stabilisiert hat und etwas flacher verlaufen wird, als noch vor einem Jahr vorgesehen. Daran dürften sich die unmittelbaren Umsatzentwicklungen der Luftfahrzeugzulieferindustrie zwangsläufig anpassen. Folglich dürfte das rein organische Wachstum aus bestehenden Aufträgen im vollen Umfang aufrecht bleiben – allerdings verteilt über weitere zwei bis drei Jahre.

Die bereits in den letzten Jahren erwartete Verschiebung der Absatzmärkte hin zu den neuen Wachstumsmärkten China und Indien bestätigt sich und dürfte sich auch in Zukunft weiter fortsetzen. Das Verkehrsaufkommen (Reisetätigkeit pro Jahr und Einwohner) soll sich in diesen Ländern bis zum Jahr 2036 vervierfachen. Das Reiseaufkommen je Einwohner in den USA und in Europa soll sich – obwohl es sich bereits heute auf hohem Niveau befindet – im gleichen Zeitraum um 40 % erhöhen.

Im vergangenen Jahr lieferten Airbus und Boeing zusammen 1.606 neue Verkehrsflugzeuge an ihre Kunden aus. Im gleichen Zeitraum wurden 1.640 Flugzeuge an Airlines verkauft. Damit beträgt die Book-to-Bill-Ratio 1,02. Der Order Backlog hat sich im letzten Jahr ein weiteres Mal in Folge erhöht. Die Branche ist über Jahre hinaus durch Auftragsrücklagen ausgelastet.

Ein Merkmal in der Industrie ist das Voranschreiten von Übernahmen und die Bildung neuer Allianzen. Die Übernahme des Bombardier-C-Series-Programms durch Airbus mit 1. Juli 2018 sowie die laufenden Verhandlungen zwischen Boeing und Embraer mit dem Ziel, diesem Beispiel zu folgen, bedeuten eine weitere Konsolidierung des OEM-Marktes.

Im Gegenzug gelingt es COMAC zusehends, die Serienfertigung ihres Flugzeugs AR21 zu steigern sowie Fortschritte bei der Entwicklung der C919 zu erzielen.

Neben der Verdichtung im OEM-Bereich kommt es auch in der Zulieferkette auf der Tier-1- und der Tier-2-Ebene zu weiteren Konsolidierungen.

12.2 FACC-Konzern

Bedingt durch das ausgeglichene und breite Kunden- und Produktportfolio wird FACC auch im Geschäftsjahr 2019/20 ihren Wachstumskurs fortsetzen. Verschiebungen im Produktmix, insbesondere das Auslaufen des umsatzstarken B737NG-Winglet-Programms, werden durch die in den Geschäftsjahren 2017/18 und 2018/19 akquirierten Neuaufträge kompensiert. Der Einstellung des A380-Flugzeugprogramms mit dem Jahr 2021 geht eine Anpassung der Fertigungsraten bereits im Geschäftsjahr 2019/20 voraus. Die A380-Reduktionen sind aus Sicht der Umsatzentwicklung von FACC nicht mehr nennenswert, die Produktumsätze aus diesem Flugzeugprogramm betragen nur mehr 1,5 % des Gesamtumsatzes von FACC.

Besonderen Fokus legt FACC auf die Abwicklung der unterzeichneten Neuaufträge. Die Entwicklungsleistungen für diese neuen und zukunftsträchtigen Produkte sind weit fortgeschritten, die Zulassungstests vielfach planmäßig abgeschlossen, und der Serienhochlauf befindet sich in Umsetzung. Erste Umsätze aus diesen Neuaufträgen stellen sich planmäßig im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019/20 ein. Im Anschluss daran erfolgt der stufenweise Ratenhochlauf, der über die nächsten zwölf bis 18 Monate geplant ist.

Für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartet FACC auf Basis der heutigen Markteinschätzung und des aktuellen Produktmix des Konzerns ein Umsatzwachstum, das mit dem Wachstum des Marktes einhergeht. Die in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen zur Steigerung der Ertragskraft werden weiter forciert – mit dem Ziel, natürliche Kostensteigerungen zu kompensieren.

Darüber hinaus werden zusätzliche Aktivitäten gestartet.

Konkret wird FACC die Errichtung einer zusätzlichen Fertigungsstätte in Kroatien in Angriff nehmen. Die Errichtung des Standorts wird bis Ende 2020 abgeschlossen sein, sodass hier ab Beginn des Jahres 2021 Fertigungskapazitäten zur Verfügung stehen werden.

Ried im Innkreis, am 8. Mai 2019

Robert Machtlinger e. h. Andreas Ockel e. h.
Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands
Aleš Stárek e. h. Yongsheng Wang e. h.
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Der im Geschäftsjahr 2015 eingeschlagene Weg zur vertikalen Integration von Kernkompetenzen in das Fertigungsnetzwerk von FACC wird nachhaltig ausgebaut. Ziel ist es, den Wertstrom zu vereinfachen, die Material- bzw. die Zukaufkosten weiter zu senken und die Abhängigkeit von einzelnen Supply Chains signifikant zu reduzieren.

Einhergehend mit dem geplanten Umsatzwachstum möchte FACC die Ertragskraft des Unternehmens trotz der Einführung verschiedener neuer Aufträge auf dem Niveau des EBIT (operatives Ergebnis ohne A380-Einmaleffekte) des Geschäftsjahres 2018/19 halten. Bedingt durch die Einführung der beschriebenen Neuprojekte werden die Margen im ersten Halbjahr 2019/20 deutlich unter den Halbjahresmargen des Geschäftsjahres 2018/19 liegen.

An der Umsetzung des Etappenziels, einen Umsatz von 1 Mrd. EUR zu erreichen, wird durch das aktive Bearbeiten des Marktes auch im Geschäftsjahr 2019/20 intensiv gearbeitet. Bedingt durch die erwähnte Abflachung des Ratenanstiegs bei bereits vorhandenen Projekten scheint die Umsetzung dieses Ziels jedoch erst ab dem Geschäftsjahr 2021/22 erreichbar.

Zusammenfassend wird der FACC-Konzern seine Aktivitäten in der Entwicklung, der Herstellung sowie im globalen Supply Chain Management weiter forcieren und damit seine Position als bevorzugter Technologiepartner der Aerospaceindustrie nachhaltig ausbauen. Die Umsetzung der Konzernstrategie "Vision 2020" im Hinblick auf die Stärkung und den Ausbau des Rangs eines Tier-1-Lieferanten in der globalen Luftfahrtindustrie hat weiterhin höchste Priorität.

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung1)

für den Zeitraum 1. März 2018 bis 28. Februar 2019

2017/18
angepasst2)
2018/19
Note EUR'000 EUR'000
Umsatzerlöse 10 747.577 781.553
Umsatzkosten 11 –642.905 –701.160
Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) 104.672 80.393
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 12 –3.392 –2.464
Vertriebsaufwendungen 13 –5.990 –7.848
Verwaltungsaufwendungen 14 –38.959 –28.485
Sonstige betriebliche Erträge 15 7.004 12.590
Sonstige betriebliche Aufwendungen 16 –3.235 –10.582
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 60.100 43.605
Finanzierungsaufwendungen 17 –11.465 –10.050
Sonstiges Finanzergebnis 17 134 3.198
Finanzergebnis –11.331 –6.852
Ergebnis vor Steuern (EBT) 48.768 36.753
Ertragsteuern 18 –11.785 –6.414
Ergebnis nach Steuern 36.983 30.339
davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile –9 17
davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen 36.992 30.322
Verwässertes (= Unverwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) 19 0,81 0,66
Ausgegebene Aktien in Stück 45.790.000 45.790.000

1) Die Gliederung wurde angepasst (siehe Note 48 – Überleitung Ergebnis vom Gesamtkostenverfahren zum Umsatzkostenverfahren) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst ( siehe Note 3 – Änderung von Fehlern).

2) Der FACC-Konzern verwendet für die erstmalige Anwendung von IFRS 15 und IFRS 9 die modifizierte retrospektive Methode (siehe Note 4 – Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9).

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für den Zeitraum 1. März 2018 bis 28. Februar 2019

2017/18
angepasst1) 2)
2018/19
Note EUR'000 EUR'000
Ergebnis nach Steuern 36.983 30.339
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung 31 –650 132
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Available for Sale) 31 –8 0
Cashflow Hedges 31 22.395 –13.948
Steuereffekt 18 –5.584 3.487
Beträge, die in die Gewinn-und Verlustrechnung umgegliedert werden 16.153 –10.329
Neubewertungseffekt Abfertigung 33 364 383
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert) 31 0 –1
Steuereffekt 18 –91 –96
Beträge, die nicht in die Gewinn-und Verlustrechnung umgegliedert werden 273 287
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 16.425 –10.042
Gesamtergebnis 53.408 20.297
davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile –9 17
davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen 53.417 20.280

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 3 – Änderung von Fehlern). 2) Der FACC-Konzern verwendet für die erstmalige Anwendung von IFRS 15 und IFRS 9 die modifizierte retrospektive Methode (siehe Note 4 – Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9).

Konzernbilanz

zum 28. Februar 2019

VERMÖGENSWERTE

Note 01.03.2017
angepasst1)
EUR'000
28.02.2018
angepasst1) 2)
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte 20 149.743 147.660 21.309
Sachanlagen 21 166.116 173.704 139.084
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 22 0 0 86.053
Vertragsvermögenswerte 23 0 0 15.099
Vertragserfüllungskosten 24 0 0 39.976
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 25 465 457 457
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 26, 47 0 4.750 6.156
Sonstige Forderungen 3) 27 27.866 18.152 8.657
Latente Steuern 18 13.285 0 8.101
Langfristiges Vermögen 357.475 344.723 324.892
Vorräte 28 113.379 130.562 123.781
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 29 0 0 28.851
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 18.788 17.212 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3) 30 98.875 92.523 95.998
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 47 28.533 13.626 24.218
Forderungen aus laufenden Ertragsteuern 8 30 38
Derivative Finanzinstrumente 44 0 14.591 0
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 30 20.039 26.803 37.949
Liquide Mittel 31 48.275 63.488 90.062
Kurzfristiges Vermögen 327.897 358.835 400.898
Bilanzsumme 685.372 703.558 725.790

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst ( siehe Note 3 – Änderung von Fehlern).

2) Der FACC-Konzern verwendet für die erstmalige Anwendung von IFRS 15 und IFRS 9 die modifizierte retrospektive Methode (siehe Note 4 – Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9).

3) Vorjahr angepasst (siehe Note 2 – Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses)

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN

01.03.2017
angepasst1)
28.02.2018
angepasst1) 2)
28.02.2019
Note EUR'000 EUR'000 EUR'000
Grundkapital 32 45.790 45.790 45.790
Kapitalrücklagen 32 221.459 221.459 221.459
Fremdwährungsumrechnungsrücklage 32 –146 –797 –665
Sonstige Rücklagen 32 –14.223 2.853 –7.321
Bilanzgewinn 32 16.780 53.772 39.674
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 269.660 323.077 298.937
Nicht beherrschende Anteile 26 17 34
Eigenkapital 269.686 323.094 298.971
Schuldscheindarlehen 37 34.000 34.000 0
Anleihen 37 89.416 89.589 89.769
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 37 67.581 56.093 78.130
Derivative Finanzinstrumente 44 3.544 681 64
Investitionszuschüsse 33 12.381 11.405 7.379
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 34 9.045 9.268 9.860
Sonstige Rückstellungen 36 26.195 8.819 12
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 22
Latente Steuerschulden 18 0 1.246 450
Langfristige Schulden 242.163 211.101 185.685
Schuldscheindarlehen 37 8.000 0 34.000
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 37 46.295 65.762 69.021
Derivative Finanzinstrumente 44 15.634 0 10.532
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 35 0 0 17.312
Erhaltene Anzahlungen aus Fertigungsaufträgen 35 1.627 7.907 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 58.182 48.875 74.819
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 47 1.813 3.548 4.623
Investitionszuschüsse 33 1.165 1.130 510
Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragssteuern 404 2.645 2.279
Sonstige Rückstellungen 36 12.969 9.249 6.621
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen 38 27.433 30.248 21.417
Kurzfristige Schulden 173.523 169.363 241.134
Bilanzsumme 685.372 703.558 725.790

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst ( siehe Note 3 – Änderung von Fehlern). 2) Der FACC-Konzern verwendet für die erstmalige Anwendung von IFRS 15 und IFRS 9 die modifizierte retrospektive Methode (siehe Note 4 – Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9).

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für den Zeitraum von 1. März 2018 bis 28. Februar 2019

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zu
Note Grundkapital
EUR'000
Kapital
rücklage
EUR'000
Fremdwäh
rungsum
rechnungs
rücklage
EUR'000
Stand zum 1. März 2017 45.790 221.459 –146
Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 aus 20171) 3 0 0 0
Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 aus 20192) 3 0 0 0
Stand zum 1. März 2017 45.790 221.459 –146
Ergebnis nach Steuern 0 0 0
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 32 0 0 –650
Gesamtergebnis 0 0 –650
Stand am 28. Februar 20183) 45.790 221.459 –797
Stand zum 1. März 2018 (bisher) 45.790 221.459 –797
Anpassung IFRS 15 4 0 0 0
Anpassung IFRS 9 4 0 0 0
Stand zum 1. März 2018 (angepasst) 45.790 221.459 –797
Ergebnis nach Steuern 0 0 0
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 32 0 0 132
Gesamtergebnis 0 0 132
Dividendenzahlung 32 0 0 0
Stand am 28. Februar 2019 45.790 221.459 –665
Sonstige Rücklagen
Wertpapiere –
Erfolgsneutral
Rücklage für
Cashflow Hedge
Rücklage
IAS 19
Bilanzgewinn Gesamt Nicht
beherrschende
Gesamtes
Eigenkapital
zum beizulegen
den Zeitwert
EUR'000
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Anteile
EUR'000
EUR'000
4 –9.466 –3.888 30.239 283.992 26 284.019
0 0 0 –14.333 –14.333 0 –14.333
0 –873 0 873 0 0 0
4 –10.339 –3.888 16.780 269.660 26 269.686
0 0 0 36.992 36.992 –9 36.983
–6 16.809 273 0 16.425 0 16.425
–6 16.809 273 36.992 53.417 –9 53.408
–1 6.470 –3.615 53.772 323.077 17 323.094
–1 6.470 –3.615 53.772 323.077 17 323.094
0 0 0 –39.137 –39.137 0 –39.137
0 0 0 –246 –246 0 –246
–1 6.470 –3.615 14.389 283.695 17 283.712
0 0 0 30.322 30.322 17 30.339
–1 –10.461 287 0 –10.042 0 –10.042
–1 –10.461 287 30.322 20.280 17 20.297
0 0 0 –5.037 –5.037 0 –5.037
–2 –3.991 –3.328 39.674 298.937 34 298.971

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend in 2018 (siehe Konzernabschluss 28.02.2018) angepasst. 2) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend in 2019 angepasst (siehe Note 3 – Änderung von Fehlern). 3) Der FACC-Konzern verwendet für die erstmalige Anwendung von IFRS 15 und IFRS 9 die modifizierte retrospektive Methode (siehe Note 4 – Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9).

.

Konzern-Kapitalflussrechnung

Note
EUR'000
EUR'000
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis vor Steuern (EBT)
48.768
36.753
zuzüglich Finanzergebnis
11.331
6.852
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
60.099
43.605
zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen
32.895
15.845
Amortisierung Vertragserfüllungskosten
0
8.048
Wertminderung Vertragserfüllungskosten
0
7.287
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
–1.821
–2.789
Veränderung langfristiger Rückstellungen
–17.376
–8.808
Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern
603
975
Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge
39
13.661
–1.773
88.062
62.390
Veränderungen im Working Capital
Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen
–18.626
17.804
Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen, sowie Forderungen aus kundenbezoge
–27.960
693
nen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten
Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
25.572
–14.302
Veränderung kurzfristige Rückstellungen
–3.842
–2.628
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit
63.206
63.957
Erhaltene Zinsen
40
134
387
Gezahlte Steuern
–266
–997
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
63.074
63.347
Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte
41
–35.068
–36.164
Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten
3
419
Cashflow aus Investitionstätigkeit
–35.064
–35.745
Einzahlung aus der Aufnahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten
7.267
41.698
Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen
–8.000
0
Auszahlungen aus der Tilgung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten
–6.819
–19.902
Veränderung kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
4.642
–6.740
Dividendenzahlung
0
–5.037
Gezahlte Zinsen
40
–10.069
–10.843
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
–12.979
–825
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel
15.030
26.776
Liquide Mittel am Beginn der Periode
48.275
63.488
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden
183
–202
Liquide Mittel am Ende der Periode
63.488
90.062
2017/18
angepasst1) 2)
2018/19

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst ( siehe Note 3 – Änderung von Fehlern). 2) Der FACC-Konzern verwendet für die erstmalige Anwendung von IFRS 15 und IFRS 9 die modifizierte retrospektive Methode (siehe Note 4 – Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9).

Konzernanhang

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

1. Allgemeine Information

Der FACC-Konzern (nachfolgend FACC) mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Flugzeugteilen befasst. Seine Hauptbetätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflächen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Verkehrsflugzeuge, wie Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen und Serviceeinheiten. Die Bauteile werden großteils aus Verbundwerkstoffen hergestellt. FACC integriert in diese Verbundbauteile auch metallische Elemente aus Titan, hochlegierten Stählen sowie anderen Metallen und liefert sie einbaufertig an die Montagelinien ihrer Kunden.

Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Segment Prime Market (Amtlicher Handel).

Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation Industry Corporation of China, Ltd. mit Sitz in Beijing (Building 19, A5, Shuguang Xili, Chaoyang District, Beijing), Firmenbuchnummer 91110000710935732K.

2. Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2019 wurde nach den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Gemäß § 245a UGB kommt diesem Konzernabschluss nach österreichischem Recht befreiende Wirkung zu. Alle zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt.

Der Konzernabschluss wird zum Bilanzstichtag des Mutterunternehmens FACC AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. März und endet am 28. Februar des Folgejahres. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen inund ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und die Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur übersichtlicheren Darstellung sind Posten in der "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung", der "Konzern-Gesamtergebnisrechnung", der "Konzernbilanz", der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" sowie der "Konzern-Kapitalflussrechnung" zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt (siehe Note 48 – Überleitung Ergebnis vom Umsatzkosten- zum Gesamkostenverfahren).

Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (EUR'000) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, welche die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverändert zur Vorperiode angewendet und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS (siehe Note 57 – Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung)) ergänzt. Eine Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in Note 56 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Um die Aussagekraft des Konzernabschlusses zu verbessern, wurden zum 28. Februar 2019 einzelne Posten und Darstellungen anders gegliedert als im Vorjahr. Aus dem Posten Sonstige Forderungen wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6.462 TEUR in den Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. Die Vergleichswerte wurden entsprechend angepasst.

3. Änderung von Fehlern

Die Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) wurde von der Finanzmarktaufsicht (FMA) mit Bescheid vom 28. August 2017 abgeschlossen. Sämtliche festgestellten Verstöße wurden in den Konzernabschlüssen zum 28. Februar 2017 sowie zum 28. Februar 2018 gemäß IAS 8.42 korrigiert und in den Anhängen zu den Konzernabschlüssen erläutert.

Im Zuge einer Stichprobenprüfung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) wurde der Konzernabschluss der FACC Operations GmbH zum 28. Februar 2018 sowie die Halbjahresfinanzberichte zum 31. August 2017 und zum 31. August 2018 der FACC Operations GmbH ausgewählt und einer Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen. Die Prüfung wurde mit Bescheid vom 15. April 2019 abgeschlossen. Sämtliche festgestellten Verstöße werden auch im Konzernabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2019 korrigiert und sind im Konzernanhang dargestellt.

Umsatzerlöse in US-Dollar, die nicht durch Sicherungsgeschäfte, sondern lediglich in wirtschaftlicher Betrachtung durch Aufwendungen in US-Dollar abgesichert werden, wurden mit dem gesicherten Kurs in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Das entspricht nicht den Vorgaben des IAS 39.84, wonach die Sicherung einer gesamten Nettoposition nicht für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in Frage kommt bzw. IAS 21.21, wonach Fremdwährungstransaktionen mit dem am jeweiligen Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs umgerechnet werden. Dies führt zu einem fehlerhaften Ausweis der Umsatzerlöse, des Materialaufwands und der Verwaltungsaufwendungen, hat aber insgesamt keine Auswirkungen auf das Ergebnis (Korrektur 1).

Der FACC-Konzern designiert (vor Anwendung von IFRS 9) sämtliche Devisentermingeschäfte bei Abschluss gemäß IAS 39.88 als Cashflow Hedge für geplante Umsatzerlöse. Gemäß IAS 39.95 ist in diesem Fall der Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument, der als wirksame Absicherung ermittelt wird, im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Bei der Absicherung von Umsatzerlösen sind gemäß IAS 39.100 die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge in derselben Periode als Umgliederungsbetrag vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umzugliedern, in denen die abgesicherten erwarteten Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Bei der Absicherung von Umsatzerlösen ist dies die Periode, in der der Umsatz erzielt wird.

Der FACC-Konzern hat bei einzelnen Sicherungsgeschäften den vollen Gewinn oder Verlust des Sicherungsgeschäfts im Gewinn oder Verlust erfasst, obwohl der durch das Sicherungsgeschäft abgesicherte geplante Umsatzerlös erst in der Folgeperiode eingetreten ist.

Aufgrund dieses Fehlers wurde das Ergebnis vor Steuern im Vergleich zum sonstigen Ergebnis im Geschäftsjahr 2016/17 zu schlecht und im Geschäftsjahr 2017/18 zu gut dargestellt. Das Eigenkapital bleibt über beide Jahre betrachtet unverändert (Korrektur 2).

Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
2017/18
Zuvor
EUR'000
Korrektur 1
EUR'000
Korrektur 2
EUR'000
Angepasst
EUR'000
Umsatzerlöse 750.668 –3.091 0 747.577
Umsatzkosten –641.015 –1.890 0 –642.905
Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) 109.652 –4.980 0 104.672
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen –3.392 0 0 –3.392
Vertriebsaufwendungen –5.990 0 0 –5.990
Verwaltungsaufwendungen –40.279 4.980 –3.661 –38.959
Sonstige betriebliche Erträge 7.004 0 0 7.004
Sonstige betriebliche Aufwendungen –3.235 0 0 –3.235
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 63.760 0 –3.661 60.100
Finanzierungsaufwendungen –11.465 0 0 –11.465
Sonstiges Finanzergebnis 134 0 0 134
Ergebnis vor Steuern (EBT) 52.429 0 –3.661 48.768
Ertragsteuern –12.700 0 915 –11.785
Ergebnis nach Steuern 39.729 0 –2.745 36.983
Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung
2017/18
Zuvor
EUR'000
Korrektur 2
EUR'000
Angepasst
EUR'000
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung –650 0 –650
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere –8 0 –8
Cashflow Hedges 18.734 3.661 22.395
Steuereffekt –4.669 –915 –5.584
Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 13.407 2.745 16.153
Neubewertungseffekt Abfertigung 364 0 364
Steuereffekt –91 0 –91
Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 273 0 273
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 13.680 2.745 16.425
Konzern-Gesamtergebnis 53.408 0 53.408
Ergebnis nach Steuern
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 39.738 –2.745 36.992
Nicht beherrschende Gesellschaften –9 0 –9
Konzern-Gesamtergebnis
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 53.417 0 53.417
Nicht beherrschende Gesellschaften –9 0 –9
Ergebnis je Aktie (in EUR)
Unverwässert = verwässert 0,87 –0,06 0,81
Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzernbilanz
28.02.2017 28.02.2018
Zuvor
EUR'000
Korrektur
EUR'000
Angepasst
EUR'000
Zuvor
EUR'000
Korrektur
EUR'000
Korrektur
EUR'000
Angepasst
EUR'000
VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte 149.743 0 149.743 147.660 0 0 147.660
Sachanlagen 166.116 0 166.116 173.704 0 0 173.704
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 465 0 465 457 0 0 457
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen
0 0 0 4.750 0 0 4.750
Sonstige Forderungen 27.866 0 27.866 24.614 0 0 24.614
Latente Steuern 13.285 0 13.285 0 0 0 0
Langfristiges Vermögen 357.475 0 357.475 351.185 0 0 351.185
Vorräte 113.379 0 113.379 130.562 0 0 130.562
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 18.788 0 18.788 17.212 0 0 17.212
Forderungen aus Lieferungen und Leis
tungen
98.875 0 98.875 86.061 0 0 86.061
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen
28.533 0 28.533 13.626 0 0 13.626
Forderungen aus laufenden Ertragsteu
ern
8 0 8 30 0 0 30
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 14.591 0 0 14.591
Sonstige Forderungen und Rechnungsab
grenzungen
20.039 0 20.039 26.803 0 0 26.803
Liquide Mittel 48.275 0 48.275 63.488 0 0 63.488
Kurzfristiges Vermögen 327.897 0 327.897 352.373 0 0 352.373
Bilanzsumme 685.372 0 685.372 703.558 0 0 703.558
Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzernbilanz
28.02.2017 28.02.2018
Zuvor
EUR'000
Korrektur 2
EUR'000
Angepasst
EUR'000
Zuvor
EUR'000
Korrektur 2
EUR'000
Korrektur 2
EUR'000
Angepasst
EUR'000
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
Den Gesellschaftern des Mutterunter
nehmens zustehendes Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 45.790 0 45.790 45.790 0 0 45.790
Kapitalrücklagen 221.459 0 221.459 221.459 0 0 221.459
Fremdwährungsumrechnungsrücklagen –146 0 –146 –797 0 0 –797
Sonstige Rücklagen –13.349 –873 –14.223 981 –873 2.745 2.853
Bilanzgewinn 15.907 873 16.780 55.644 873 –2.745 53.772
269.660 0 269.660 323.077 0 0 323.077
Nicht beherrschende Anteile 26 0 26 17 0 0 17
Eigenkapital 269.686 0 269.686 323.094 0 0 323.094
Schuldscheindarlehen 34.000 0 34.000 34.000 0 0 34.000
Anleihen 89.416 0 89.416 89.589 0 0 89.589
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 67.581 0 67.581 56.093 0 0 56.093
Derivative Finanzinstrumente 3.544 0 3.544 681 0 0 681
Investitionszuschüsse 12.381 0 12.381 11.405 0 0 11.405
Verpflichtungen gegenüber Dienstneh
mern
9.045 0 9.045 9.268 0 0 9.268
Sonstige Rückstellungen 26.195 0 26.195 8.819 0 0 8.819
Latente Steuerschulden 0 0 0 1.246 0 0 1.246
Langfristige Schulden 242.163 0 242.163 211.101 0 0 211.101
Schuldscheindarlehen 8.000 0 8.000 0 0 0 0
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 46.295 0 46.295 65.762 0 0 65.762
Derivative Finanzinstrumente 15.634 0 15.634 0 0 0 0
Erhaltene Anzahlungen aus Fertigungs
aufträgen
1.627 0 1.627 7.907 0 0 7.907
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
58.182 0 58.182 48.875 0 0 48.875
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehen
den Unternehmen
1.813 0 1.813 3.548 0 0 3.548
Investitionszuschüsse 1.165 0 1.165 1.130 0 0 1.130
Verbindlichkeiten aus laufenden Ertrag
steuern
404 0 404 2.645 0 0 2.645
Sonstige Rückstellungen 12.969 0 12.969 9.249 0 0 9.249
Sonstige Verbindlichkeiten und Rech
nungsabgrenzungen
27.433 0 27.433 30.248 0 0 30.248
Kurzfristige Schulden 173.523 0 173.523 169.363 0 0 169.363
Bilanzsumme 685.372 0 685.372 703.558 0 0 703.558
Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Kapitalflussrechnung
28.02.2018
Zuvor
EUR'000
Korrektur 2
EUR'000
Angepasst
EUR'000
Ergebnis vor Steuern (EBT) 52.429 –3.661 48.768
Zuzüglich Finanzergebnis 11.331 0 11.331
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 63.760 –3.661 60.100
Zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen 32.895 0 32.895
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen –1.821 0 –1.821
Veränderung langfristiger Rückstellungen –17.376 0 –17.376
Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 603 0 603
Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge 10.000 3.661 13.661
88.062 0 88.062
Veränderungen im Working Capital –24.856 0 –24.856
Erhaltene Zinsen 134 0 134
Gezahlte Steuern –266 0 –266
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 63.075 0 63.075
Cashflow aus der Investitionstätigkeit –35.064 0 –35.064
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit –12.979 0 –12.979
Zahlungswirksame Veränderung liquide Mittel 15.030 0 15.030

4. Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9

Der FACC-Konzern wendet mit 1. März 2018 IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 9 Finanzinstrumente erstmalig an. Dadurch kam es zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (siehe Note 56 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Note 57 – Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung)). FACC hat bei der Übernahme des IFRS 15 und des IFRS 9 die modifizierte retrospektive Methode angewendet. Im Rahmen dieser Methode wurden die Vergleichsinformationen nicht angepasst. Der kumulierte Effekt aus der Erstanwendung des IFRS 15 und der Erstanwendung des IFRS 9 wurde als Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte per 1. März 2018 im Eigenkapital dargestellt.

Der Effekt aus der Erstanwendung des IFRS 15 setzt sich aus der Umstellung von zeitraumbezogener auf zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung, die Berücksichtigung der Finanzierungskomponente sowie sonstigen Effekten (insbesondere aus der Währungsumrechnung und vorgezogenen Erlösrealisierung) zusammen.

Dies hat dazu geführt, dass die bisher unter IAS 38 aktivierten Entwicklungskosten und Belieferungsrechte sowie die bisher unter IAS 16 aktivierten Werkzeuge unter Anwendung von IFRS 15 neu beurteilt wurden und sich daraus folgende Neuklassifizierungen ergeben haben: Bereits abgeschlossene kundenbezogene Entwicklungen sowie Werkzeuge, für welche der Zahlungsanspruch bereits entstanden ist und dieser über Shipset-Lieferungen in den Folgeperioden realisiert wird, werden als Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungen ausgewiesen. Für Entwicklungen und Werkzeuge, die keine gesonderte Leistungsverpflichtung darstellen und für welche der Zahlungsanspruch erst mit der Shipset-Lieferung entsteht, erfolgt der Ansatz von Vertragserfüllungskosten. Entwicklungsleistungen und Werkzeuge, die gesondert beauftragt werden und der Zahlungsanspruch zeitraumbezogen bereits während der Projektabwicklung besteht, werden als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen. Diese durch IFRS 15 induzierten Neuklassifizierungen haben im Rahmen der Bewertung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungen und der Vertragsvermögenswerte zu Effekten aus der Berücksichtigung einer Finanzierungskomponente und zu Effekten aus der Währungsumrechnung geführt, die es beide vor Anwendung des IFRS 15 nicht gegeben hat.

Der Effekt aus der Erstanwendung des IFRS 9 betrifft zur Gänze die Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9.

Nachfolgende Überleitung ist nicht als vollständige Bilanz zu werten, sondern zeigt nur jene Bilanzposten, die aufgrund der Erstanwendung des IFRS 15 und der Erstanwendung des IFRS 9 per 1. März 2018 angepasst wurden. Der Anpassungseffekt stellt sich wie folgt dar:

28.02.2018
EUR'000
Anpassung
IFRS 9
EUR'000
Anpassung
IFRS 15
EUR'000
01.03.2018
EUR'000
VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte 147.660 0 –127.335 20.325
Sachanlagen 173.704 0 –48.457 125.246
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 0 0 89.996 89.996
Vertragsvermögenswerte 0 0 10.025 10.025
Vertragserfüllungskosten 0 0 38.251 38.251
Latente Steuern 0 0 11.800 11.800
Langfristiges Vermögen 344.723 0 –25.720 319.003
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 0 0 40.395 40.395
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 17.212 0 –17.212 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 92.523 –246 0 92.278
Kurzfristiges Vermögen 358.835 –246 23.184 381.773
Bilanzsumme 703.558 –246 –2.537 700.775
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
Bilanzgewinn 53.772 –246 –39.137 14.390
Eigenkapital 323.094 –246 –39.137 283.712
Investitionszuschüsse 11.405 0 –4.512 6.893
Latente Steuern 1.246 0 –1.246 0
Langfristige Schulden 211.101 0 –5.758 205.343
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 0 0 50.618 50.618
Erhaltene Anzahlungen aus Fertigungsaufträgen 7.907 –7.907 0
Investitionszuschüsse 1.130 0 –353 776
Kurzfristige Schulden 169.363 0 42.358 211.721
Bilanzsumme 703.558 –246 –2.537 700.775

Die Entwicklung der latenten Steuern im Zuge der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9 gestaltete sich wie folgt:

Stand
01.03.2018
EUR'000
Anpassung
durch neue
Standards
Stand
01.03.2018
angepasst
EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte –29.307 31.834 2.527
Sachanlagen –9.202 12.114 2.912
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 0 –22.499 –22.499
Vertragsvermögenswerte 0 –2.506 –2.506
Vertragserfüllungskosten 0 –9.563 –9.563
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 450 0 450
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.157 0 2.157
Forderungen aus Fertigungsaufträgen/Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 0 –5.796 –5.796
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 84 0 84
Investitionszuschüsse 643 –1.216 –573
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern –320 0 –320
Rückstellungen 1.111 0 1.111
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen/Erhaltene Anzahlungen aus Ferti
gungsaufträgen
0 10.678 10.678
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.882 0 8.882
Derivative Finanzinstrumente –2.278 666 –1.612
Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mittel) 333 –2.428 –2.095
Steuerliche Verlustvorträge 26.202 0 26.202
–1.246 11.284 10.038

Die Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 15 und IFRS 9 zum 28. Februar 2019 stellen sich wie folgt dar:

2018/19 2018/19
Wie berich
tet
Anpassung
IFRS 9
Anpassung
IFRS 15
Ohne IFRS 15
und IFRS 9
Anpassung
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
781.553 0 –25.456 756.097
–701.160 0 3.185 –697.975
80.393 0 –22.271 58.122
–2.464 0 0 –2.464
–7.848 0 0 –7.848
–28.485 –32 0 –28.517
12.590 0 –4.049 8.541
–10.582 0 11.374 792
43.605 –32 –14.946 28.627
–10.050 0 0 –10.050
3.198 0 –2.727 471
36.753 –32 –17.673 19.048
–6.414 –8 4.732 –1.690
30.339 –40 –12.941 17.358
28.02.2019 28.02.2019
Wie
berichtet
Anpassung
IFRS 9
Anpassung
IFRS 15
Ohne IFRS 15
und IFRS 9
EUR'000 EUR'000 EUR'000 Anpassung
EUR'000
VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte 21.309 0 128.936 150.245
Sachanlagen 139.084 0 51.417 190.501
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 86.053 0 –86.053 0
Vertragsvermögenswerte 15.099 9 –15.109 0
Vertragserfüllungskosten 39.976 0 –39.976 0
Latente Steuern 8.101 –8 –5.491 2.602
Langfristiges Vermögen 324.892 1 33.725 358.618
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 28.851 0 –28.851 0
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 0 0 17.925 17.925
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 95.998 268 0 96.266
Kurzfristiges Vermögen 400.898 268 –10.927 390.240
Bilanzsumme 725.790 270 22.798 748.858
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
Bilanzgewinn 39.674 270 26.196 66.140
Eigenkapital 298.971 270 26.196 325.437
Investitionszuschüsse 7.379 0 2.291 9.670
Latente Steuerschulden 450 0 5.959 6.409
Langfristige Schulden 185.685 0 8.250 193.935
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 17.312 0 –17.312 0
Erhaltene Anzahlungen aus Fertigungsaufträgen 0 0 5.573 5.573
Sonstige Rückstellungen 6.621 0 –261 6.360
Investitionszuschüsse 510 0 353 863
Kurzfristige Schulden 241.134 0 –11.647 229.487
Bilanzsumme 725.790 270 22.799 748.858

Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 9 wurden neue Klassifizierungen für Finanzinstrumente eingeführt. Jene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Teil des Factoring-Programms sind, waren aufgrund des Geschäftsmodells "Halten und Verkaufen" in die Bewertungskategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)" zu reklassifizieren. Aufgrund der Kurzfristigkeit sowie der guten Bonität der Forderungen ist der Buchwert

als verlässlicher Näherungswert des beizulegenden Zeitwerts anzusehen. Darüber hinaus ergaben sich aufgrund der Erstanwendung weder Reklassifizierungs- noch Neubewertungsanpassungen. Die Überleitung der Kategorien stellt sich für den FACC-Konzern wie folgt dar:

Kategorie
IAS 39
Kategorie
IFRS 9
Buchwert
28.02.2018
EUR'000
Bewertungs
anpassung
EUR'000
Buchwert
01.03.2018
EUR'000
VERMÖGENSWERTE
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) AfS FVOCI 413 0 413
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) AC FVOCI 43 0 43
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen LaR AC 4.750 0 4.750
Sonstige Forderungen LaR AC 18.152 0 18.152
Forderungen aus Fertigungsaufträgen LaR n. a. 17.212 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR AC 27.092 –246 26.846
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring) LaR FVOCI 65.431 0 65.431
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen LaR AC 13.626 0 13.626
Derivative Finanzinstrumente FVTPL FVTPL 11.500 0 11.500
Derivative Finanzinstrumente (in Sicherungsbeziehung) n. a. n. a. 3.091 0 3.091
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen LaR AC 302 0 302
Liquide Mittel LaR AC 63.488 0 63.488
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
Schuldscheindarlehen AC AC 34.000 0 34.000
Anleihen AC AC 89.589 0 89.589
Sonstige Finanzverbindlichkeiten AC AC 121.854 0 121.854
Derivative Finanzinstrumente FVTPL FVTPL 681 0 681
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC AC 48.875 0 48.875
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen AC AC 3.548 0 3.548
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC AC 20.571 0 20.571

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nach IAS 39 als Kredite und Forderungen klassifiziert wurden, werden nun zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert. Eine Erhöhung der Wertberichtigungen dieser Forderungen um 246 TEUR wurde zum 1. März 2018 mit Übergang auf IFRS 9 in den Gewinnrücklagen erfasst.

EUR'000
Wertberichtigung zum 28. Februar 2018 nach IAS 39 4.273
Zusätzlicher Wertminderungsaufwand zum 1. März 2018
auf:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 246
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistun
gen
0
Vertragsvermögenswerte 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0
Wertberichtigung zum 1. März 2018 nach IFRS 9 4.519

5. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der FACC AG werden alle von der FACC AG beherrschten Unternehmen einbezogen. Gemäß IFRS 10 ist die Beherrschung gegeben, wenn das Unternehmen die Entscheidungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.

Der Konsolidierungskreis von FACC zum 28. Februar 2019 hat sich im Vergleich zum 28. Februar 2018 nicht verändert und umfasst inklusive der FACC AG acht Unternehmen.

Die FACC AG hatte zum 28. Februar 2019 bzw. zum 28. Februar 2018 folgende Tochtergesellschaften:

Gesellschaft Sitz Ausgegebenes und
voll einbezahltes
Nominalkapital
Währung Anteilsquote Hauptaktivitäten
FACC Operations GmbH Ried im Innkreis, Österreich 127.000.000 EUR 100% Entwicklung und Produktion von
Luftfahrtbauteilen;
Kundendienst und Reparatur
FACC Solutions (Canada) Inc. Montreal, Kanada 10.000 CAD 100% Produktion;
Kundendienst und Reparatur
FACC Solutions Inc. Wichita, Kansas, USA 10.000 USD 100% Kundendienst und Reparatur
FACC Solutions s.r.o. Bratislava, Slowakei 6.639 EUR 100% Design und Engineering
FACC (Shanghai) Co., Ltd Shanghai, China 2.000.000 RMB 100% Design und Engineering
FACC Solutions Private Limited Pune, Indien 20.193.003 INR 100% Design und Engineering
CoLT Prüf und Test GmbH St. Martin, Österreich 35.000 EUR 91% Design und Engineering

6. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung von vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erwerbszeitpunkt die übertragenen Gegenleistungen dem neu bewerteten Reinvermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden nach IFRS 3 – soweit identifizierbar – bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt; ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert im jeweiligen Segment in Landeswährung aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden gemeinsam mit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Geschäftsbereichen), denen sie zugeordnet sind, zumindest jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen und im Falle einer Wertminderung auf den niedrigeren erzielbaren Wert abgeschrieben. Werden unterjährig Ereignisse beobachtet, die auf eine dauerhafte Wertminderung schließen lassen, so werden die betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anlassbezogenen Werthaltigkeitstests unterzogen (siehe Note 56 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Note 20 – Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte).

Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.

Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Zwischenergebnisse im Anlage- und Umlaufvermögen werden eliminiert.

7. Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der FACC AG, aufgestellt.

Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Diese ist für sämtliche Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden den erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidierten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs bzw. historischen Kursen innerhalb der Bilanz und dem Durchschnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital ausgewiesen. Ebenso werden nicht realisierte Währungsumrechnungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis eingestellt.

Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.

Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
Währung Kürzel 28.02.2018 28.02.2019 2017/18 2018/19
Kanadische Dollar CAD 1,5608 1,5042 1,4869 1,5255
US-Dollar USD 1,2214 1,1416 1,1567 1,1664
Chinesischer Renminbi Yuan RMB 7,7285 7,6309 7,7126 7,7879
Indische Rupie INR 79,6230 80,8915 74,6447 81,1062

8. Schätzungen und Ermessensspielräume

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Management zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten, von Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, von nicht abgeschlossenen aktivierten Entwicklungsprojekten (nur Geschäftsjahr 2017/18) sowie von Vertragserfüllungskosten basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze von FACC sowie einzelner zahlungsmittelgenerierender Einheiten getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.

Um die Auswirkungen sich verändernder Parameter bei der Planungsrechnung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Planungsannahmen, die für den Wertminderungstest des Firmenwerts getroffen wurden, sowie die Sensitivitätsanalyse werden in Note 20 – Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte erläutert.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von aktivierten Entwicklungsprojekten (nur Geschäftsjahr 2017/18) sowie von Vertragserfüllungskosten erfolgte im Geschäftsjahr 2018/19, sofern Anzeichen für eine Wertminderung, wie beispielsweise die Erwartung eines Verlusts im Rahmen der Mehrjahresplanung, gegeben waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts der Entwicklungsprojekte mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen der jeweiligen Projekte sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.

Die Beurteilung eines Wertminderungsbedarfs erfolgt auf Ebene einzelner bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte, soweit diese unabhängige Cashflows generieren. Entwicklungsprojekte desselben Flugzeugtyps werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Werthaltigkeitsprüfung zusammengefasst.

Für die Berechnung der Abschreibung von aktivierten Entwicklungskosten wurde im Geschäftsjahr 2017/18 als Berechnungsbasis die Anzahl der zu liefernden Shipsets zugrunde gelegt. Diese Shipset-Anzahl stellt eine Annahme dar, die sich aus einem fundierten Ermittlungsverfahren ergibt (siehe Note 20 – Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte).

Die Nutzungsdauer von Sachanlagen beruht auf Schätzungen, die auf dem Betrieb vergleichbarer Anlagen beruhen. Die so festgelegten Nutzungsdauern werden laufend auf ihre weitere Gültigkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in Note 56 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden mit dem Barwert der künftigen Einzahlungen für angefallene Entwicklungskosten angesetzt, wobei die Schätzung für die Wertermittlung auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr, der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre und in der Folge maximal mit den Raten des Airline Monitors erfolgt. Zusätzlich wird das im IFRS 9 angeführte zukunftsorientierte Modell der erwarteten Kreditausfälle herangezogen. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.

Sonstige Forderungen, sofern langfristig, werden mit einem fristenkongruenten Zinssatz auf den jeweiligen Abschussstichtag abgezinst, für welchen Annahmen erforderlich sind.

Die Ermittlung der Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten hinsichtlich Überfälligkeit sowie der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs.

Im Bereich der Vorräte erfolgen Abwertungen auf Lagerhüter (Slow Moving Items). Diese werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter

werden im System jene Materialien gekennzeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.

Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen durch Aktuare. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Sterblichkeit. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln im entsprechenden Land. Künftige Lohnund Gehaltssteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den getroffenen Annahmen sowie zu Sensitivitäten sind in Note 34 – Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern angeführt.

Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen bezüglich des künftigen zu versteuernden Ergebnisses und des Zeitpunkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise nicht von FACC beeinflusst werden können, ist die Bewertung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden.

Zur Gewährleistung werden Rückstellungen nach einem standardisierten Prozess ermittelt. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und vom Management eingeschätzt. Im Falle eines zu berücksichtigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsansatzes vorzunehmen. Die Rückstellungen werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst.

Drohende Verluste werden sofort als Aufwand erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Die Ermittlung der Auftragskosten erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen des Managements hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Entwicklung von Produktivitätsverbesserungen und Gewährleistungsaufwendungen.

Zusätzlich ist auch zu beurteilen, ob einzelne Vereinbarungen mit Kunden als ein Vertrag zu betrachten sind. Dies hängt insbesondere davon ab, ob Lieferverpflichtungen gemeinsam verhandelt wurden und gleiche Produkte betreffen.

9. Geschäftssegmente

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung der FACC AG. Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Deren Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zugeordnet.

Aerostruc
tures
EUR'000
Engines &
Nacelles
EUR'000
Cabin
Interiors
EUR'000
Summe
EUR'000
Geschäftsjahr 2017/18
Umsatzerlöse 332.789 161.408 253.381 747.577
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 35.894 15.928 8.277 60.100
Investitionen 9.356 12.832 12.880 35.068
Abschreibungen und Wertminderungen 18.230 5.243 9.422 32.895
Vermögenswerte am 28.Februar 2018 335.110 149.136 219.312 703.558
davon langfristige Vermögenswerte am 28.
Februar 2018
153.068 68.121 100.175 321.364
Geschäftsjahr 2018/19
Umsatzerlöse 335.670 168.479 277.405 781.553
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 37.600 9.483 –3.478 43.605
Investitionen 10.775 6.217 19.173 36.164
Abschreibungen und Wertminderungen 7.511 3.588 4.745 15.845
Vermögenswerte am 28. Februar 2019 316.167 152.146 257.477 725.790
davon langfristige Vermögenswerte am 28.
Februar 2019
142.008 65.592 93.921 301.521

Die gesamten Segmenterlöse stellen Außenumsätze mit Externen dar. Die Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten werden nach dem Sitz des Kunden in Note 10 – Umsatzerlöse dargestellt.

Im Geschäftsjahr 2018/19 kam es zu Wertminderungen bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen sowie Vertragsvermögenswerten und Vertragserfüllungskosten, resultierend aus der Beendigung des Flugzeugprogramms A380. Im Segment Aerostructures wurden Wertminderungen in Höhe von 8.254 TEUR, im Segment Engine & Nacelles in Höhe von 1.153 TEUR und im Segment Cabin Interiors in Höhe von 1.967 TEUR vorgenommen.

Für das am 28. Februar 2019 endende Geschäftsjahr erwirtschaftete der Konzern mit zwei externen Kunden Umsätze, die jeweils 10 % der Gesamtumsätze überschritten, und zwar im Ausmaß von 305.248 TEUR (Vorjahr: 319.611 TEUR) bzw. 77.938 TEUR (Vorjahr: 81.578 TEUR). Mit diesen Kunden werden Umsatzerlöse in allen drei Segmenten erzielt.

Die langfristigen Vermögenswerte (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragserfüllungskosten) befinden sich wie im Vorjahr im Wesentlichen im Inland.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

10. Umsatzerlöse

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden durch die Produktion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistungen und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion

von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse nach Art und Segmenten sowie nach geografischer Aufteilung sind nachstehend aufgeschlüsselt:

2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19
Aero Aero Engines & Engines & Cabin Cabin Summe Summe
structures
EUR'000
structures
EUR'000
Nacelles
EUR'000
Nacelles
EUR'000
Interiors
EUR'000
Interiors
EUR'000
EUR'000 EUR'000
Verkauf von Produkten 302.410 279.411 151.961 161.043 236.582 259.636 690.953 700.090
Entwicklungs- und sons
tige Dienstleistungen
30.379 56.259 9.447 7.436 16.799 17.768 56.624 81.463
332.789 335.670 161.408 168.479 253.381 277.405 747.577 781.553
2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Deutschland 366.195 274.658
USA 180.626 155.605
Kanada 80.976 95.906
Österreich 2.480 2.245
Sonstige Länder 117.300 253.139
747.577 781.553

12. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Materialaufwendungen –429 –193
Personalaufwendungen –1.820 –1.229
Abschreibungen –27 –28
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen –1.117 –1.014
–3.392 –2.464

Im FACC-Konzern erfolgt die Realisierung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Produkten sowie bei Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen fast ausschließlich zeitpunktbezogen.

Erwartete künftige Umsatzerlöse für zum Berichtszeitraum nicht erfüllte (oder teilweise nicht erfüllte) Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen betragen 3.721 TEUR. Diese Leistungsverpflichtungen beziehen sich auf feste, noch zu liefernde Shipsets bzw. noch zu erbringende Leistungen.

11. Umsatzkosten

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Materialaufwendungen –431.268 –535.363
Personalaufwendungen –156.531 –137.192
Abschreibungen –31.549 –13.690
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen –23.558 –14.915
–642.905 –701.160

13. Vertriebsaufwendungen

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Materialaufwendungen –79 –436
Personalaufwendungen –3.815 –5.019
Abschreibungen –33 –62
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen –2.062 –2.331
–5.990 –7.848

14. Verwaltungsaufwendungen

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Materialaufwendungen –847 180
Personalaufwendungen –22.260 –12.787
Abschreibungen –1.286 –1.336
Fremdwährungseffekte 4.883 10.229
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen –19.449 –24.772
–38.959 –28.485

Die Wertminderung betrifft sowohl Vertragserfüllungskosten (siehe Note 24 – Vertragserfüllungskosten) als auch Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen (siehe Note 22 – Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen) sowie Vertragsvermögenswerte (siehe Note 23 – Vertragsvermögenswerte und Note 9 – Geschäftssegmente).

Die Position "Sonstige" enthält im Wesentlichen Aufwendungen aus Schadensfällen und Erträge aus der Veränderung von Rückstellungen.

17. Finanzergebnis

Zinserträge aus Bankguthaben 105 441
Bewertung von finanziellen
Vermögenswerten 8 7
Sonstige Finanzerträge 22 22
Aufzinsungen 0 2.727
Sonstiges Finanzergebnis 134 3.198
Zinsaufwand aus Anleihen und
Schuldscheindarlehen
–3.734 –3.819
Zinsaufwand aus Bankkrediten –1.640 –1.424
Sonstige Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
–6.091 –4.806
Finanzierungsaufwendungen –11.465 –10.050
Finanzergebnis –11.331 –6.852

15. Sonstige betriebliche Erträge

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Wertaufholungen 0 4.049
Sonstige 7.004 8.541
7.004 12.590

Die Wertaufholung betrifft zur Gänze Vertragserfüllungskosten (siehe Note 24 – Vertragserfüllungskosten und Note 9 – Geschäftssegmente).

Die Position "Sonstige" enthält im Wesentlichen Erträge aus Forschungsprämien, Energieabgabenvergütungen, diverse Förderungen sowie Schadenersatzvergütungen.

16. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Wertminderungen 0 11.375
Sonstige 3.235 –793
3.235 10.582

Das Nettoergebnis setzt sich nach den Kategorien des IFRS 9 (Vorjahr: IAS 39) wie folgt zusammen:

28. Februar 2018 Operatives Ergebnis Finanzergebnis
Wertberichti
gung
Währungsum
rechnung
Derivatebe
wertung
Zinsen Ergebnis aus
FV-Bewer
tung
Nettoergebnis
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Kredite und Forderungen –1.628 –17.351 0 –844 0 –19.823
Finanzielle Verbindlichkeiten 0 7.426 0 –3.734 0 3.692
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 10.694 0 0 10.694
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 0 0 0 8 0 8
28. Februar 2019 Operatives Ergebnis Finanzergebnis
Wertberichti
gung
Währungsum
rechnung
Derivatebe
wertung
Zinsen Ergebnis aus
FV-Bewer
tung
Nettoergebnis
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzi
elle Vermögenswerte
–1.253 12.750 0 973 0 12.470
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzi
elle Schulden
0 –4.087 0 –3.819 0 –7.906
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 –5.274 0 0 –5.274
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 0 115 0 7 0 123

18. Ertragsteuern und latente Steueransprüche/-schulden

Als Ertragsteuern sind sowohl die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Laufender Steueraufwand 2.930 634
Latenter Steueraufwand/-ertrag 8.856 5.780
11.785 6.414

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Geschäftsjahr 2018/19 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25 % (Vorjahr: 25 %) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stellen sich folgendermaßen dar:

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Ergebnis vor Ertragsteuern 48.768 36.753
Rechnerischer Ertragsteueraufwand 25 % 12.192 9.188
Abweichende ausländische Steuersätze –166 –93
Steuerfreie Einnahmen –964 –1.075
Steuerlich nicht abzugsfähige
Aufwendungen
721 94
Steueraufwand und -ertrag
aus Vorperioden
0 3
Mindestkörperschaftsteuer
und Quellensteuern
565 0
Steuereffekt aus Vorjahren 0 –2.159
Sonstige Effekte –563 457
Effektivsteuerbelastung 11.785 6.414
Effektivsteuerquote in % –24,2% –17,5%

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern gültig oder angekündigt sind. In Österreich wird ein Körperschaftsteuersatz von 25 % zugrunde gelegt. Bei den ausländischen Gesellschaften werden die latenten Steuern auf Basis der entsprechenden länderspezifischen Steuersätze berechnet. Sie lagen im Geschäftsjahr 2018/19 zwischen 21 % und 35%.

Die im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern stellen sich wie folgt dar:

2017/18 2018/19
Vor Steuern
EUR'000
Steuerer
trag/-auf
wand
EUR'000
Nach Steu
ern
EUR'000
Vor Steuern
EUR'000
Steuerer
trag/-auf
wand
EUR'000
Nach Steuern
EUR'000
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere –8 2 –6 –1 0 –1
Cashflow Hedges 22.395 –5.586 16.809 –13.948 3.487 –10.461
Neubewertungseffekt Abfertigung 364 –91 273 383 –96 287
22.751 –5.675 17.076 –13.566 3.391 –10.174

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Stand 28.02.2018
Stand
01.03.2017
EUR'000
Erfasst im
Gewinn
oder Verlust
EUR'000
Erfasst im
sonstigen
Ergebnis
EUR'000
Netto
EUR'000
Latente
Steueran
sprüche
EUR'000
Latente
Steuerschul
den
EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) –29.683 376 0 –29.307 0 –29.307
Sachanlagen –7.701 –1.501 0 –9.202 0 –9.202
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 449 –1 2 450 450 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen –2.351 4.508 0 2.157 2.157 0
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 60 24 0 84 84 0
Investitionszuschüsse 1.035 –392 0 643 643 0
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 557 –453 –91 13 13 0
Rückstellungen 4.564 –3.453 0 1.111 1.111 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.659 –777 0 8.882 8.882 0
Derivative Finanzinstrumente 4.795 –1.487 –5.586 –2.278 0 –2.278
Andere Posten –126 126 0 0 0 0
Steuerliche Verlustvorträge 32.027 –5.825 0 26.202 26.202 0
Steueransprüche/-schulden vor Verrechnung 13.285 –8.856 –5.675 –1.246 39.541 –40.787
Verrechnung der Steuern –39.541 39.541
Steueransprüche/-schulden netto 13.285 –8.856 –5.675 –1.246 0 –1.246
Stand 28.02.2019
Stand
01.03.20181)
EUR'000
Erfasst im
Gewinn
oder Verlust
EUR'000
Erfasst im
sonstigen
Ergebnis
EUR'000
Netto
EUR'000
Latente
Steueran
sprüche
EUR'000
Latente
Steuerschul
den
EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte 2.527 –1.879 0 648 648 0
Sachanlagen 2.912 –13.499 0 –10.587 0 –10.587
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistun
gen
–22.499 –5.600 0 –28.099 0 –28.099
Vertragsvermögenswerte –2.506 –1.896 0 –4.402 0 –4.402
Vertragserfüllungskosten –9.563 –431 0 –9.994 0 –9.994
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 450 26 0 477 477 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.157 14.500 0 16.657 16.657 0
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen –5.796 5.717 0 –79 0 –79
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 84 –91 0 –7 0 –7
Investitionszuschüsse –573 573 0 0 0 0
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern –320 1.121 –96 705 705 0
Rückstellungen 1.111 –1.201 0 –90 0 –90
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwick
lungsleistungen
10.678 –6.350 0 4.328 4.328 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.882 2.455 0 11.337 11.337 0
Derivative Finanzinstrumente –1.612 774 3.487 2.649 2.649 0
Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mittel) –2.095 1.811 0 –283 0 –283
Steuerliche Verlustvorträge 26.202 –1.810 0 24.392 24.392 0
Steueransprüche/-schulden vor Verrechnung 10.038 –5.780 3.391 7.650 61.193 –53.543
Verrechnung der Steuern –53.543 53.543
Steueransprüche/-schulden netto 10.038 –5.780 3.391 7.650 7.650 0

1)Siehe Note 4 – Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9

Die aktivierten Verlustvorträge stammen aus der FACC Operations GmbH und betrugen am 28. Februar 2019 90.729 TEUR (Vorjahr: 93.723 TEUR), von der FACC AG stammten weitere 11.082 TEUR (Vorjahr: 11.082 TEUR), wobei für sämtliche Verlustvorträge latente Steuern angesetzt wurden.

Zum 28. Februar 2019 bestanden temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside Basis Differences) in Höhe von 23.021 TEUR (Vorjahr: 63.726 TEUR), für die gemäß IAS 12.39 keine latente Steuerschuld angesetzt wurde, da die FACC AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf zu steuern und sich diese temporären Differenzen nicht in absehbarer Zeit auflösen werden.

Die passiv latenten Steuern resultieren aus den Abschlüssen der ausländischen Tochtergesellschaften und bestehen gegenüber ausländischen Steuerbehörden.

19. Ergebnis je Aktie

Die Anzahl der ausgegebenen Aktien betrug zum Bilanzstichtag 45.790.000 Stück. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine verwässernd wirkenden potenziellen Stammaktien im Umlauf waren

oder eigene Aktien gehalten wurden, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

Das Ergebnis je Aktie von 0,66 EUR (Vorjahr: 0,81 EUR) wird aus dem durch die gewichtete Aktienanzahl geteilten Ergebnis, das den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, errechnet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

In der Gesamtergebnisrechnung wird, ausgehend vom Ergebnis nach Steuern, auf das Gesamtergebnis gemäß IAS 1 übergeleitet. Dieses umfasst insbesondere den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von leistungsorientierten langfristigen Mitarbeitervergütungen, die Veränderung der Hedging-Reserve sowie das Bewertungsergebnis von Wertpapieren der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert". Die sonstigen Ergebnisbestandteile werden nach Steuern ausgewiesen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

20. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Firmenwert Software Beliefe
rungsrechte
Entwick
lungskosten
Summe
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Anschaffungskosten
Stand am 1. März 2017 18.595 19.494 29.235 188.411 255.735
Währungsdifferenzen 87 –48 0 0 39
Zugänge 0 1.509 31 10.241 11.781
Abgänge 0 0 0 0 0
Stand am 28. Februar 2018 18.682 20.956 29.266 198.652 267.555
Erstanwendung IFRS 15 0 0 –27.257 –198.652 –225.909
Stand am 1. März 2018 18.682 20.956 2.009 0 41.646
Währungsdifferenzen 18 –2 0 0 16
Zugänge 0 839 0 318 1.156
Umbuchungen 0 46 652 0 698
Stand am 28. Februar 2019 18.700 21.838 2.661 318 43.516
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. März 2017 0 18.465 17.691 69.835 105.991
Währungsdifferenzen 0 –38 0 0 –38
Laufende Abschreibungen 0 930 1.965 11.047 13.942
Zuschreibungen 0 0 0 0 0
Abgänge 0 0 0 0 0
Stand am 28. Februar 2018 0 19.358 19.656 80.882 119.896
Erstanwendung IFRS 15 0 0 –17.692 –80.882 –98.575
Stand am 1. März 2018 0 19.358 1.963 0 21.321
Währungsdifferenzen 0 –3 0 0 –3
Laufende Abschreibungen 0 818 72 0 890
Stand am 28. Februar 2019 0 20.172 2.035 0 22.207
Buchwert am 28. Februar 2018 18.682 1.598 9.610 117.770 147.660
Buchwert am 28. Februar 2019 18.700 1.666 625 318 21.309

Firmenwerte

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Aerostructures 10.293 10.310
Engines & Nacelles 3.054 3.054
Cabin Interiors 5.335 5.336
18.682 18.700

FACC überwacht ihre Firmenwerte auf Basis von drei CGU-Gruppen, die den einzelnen Segmenten entsprechen.

Die für die Ermittlung des Nutzungswerts wesentlichen Bewertungsparameter stellen sich wie folgt dar:

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Detailplanungszeitraum (fünf Jahre/
sechs Jahre im Vorjahr)
Umsatzwachstum (durchschnittlich) 8,70% 8,40%
EBIT-Marge (durchschnittlich) 8,04% 7,80%
Wechselkurs EUR zu USD 1,20 1,25
Wachstumsrate nach Detailplanungszeit
raum für alle CGUs
1,50% 1,50%
Diskontierungszins für alle CGUs (WACC
vor Steuern)
10,91% 11,70%

Eine Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich je nach Entwicklung der wesentlichen Bewertungsparameter nachfolgende Wertminderung ergeben hätte:

Bilanzstichtag 28. Februar
2018
Aerostruc
tures
EUR'000
Engines &
Nacelles
EUR'000
Cabin
Interiors
EUR'000
Erhöhung des Diskontierungs
zinssatzes um 50 Basispunkte
0 0 0
Erhöhung des Wechselkurses
USD je 1 EUR um 0,05
0 0 3.399
Verringerung des EBIT um
10,0 %
0 0 0
Bilanzstichtag 28. Februar
2019
Aerostruc
tures
EUR'000
Engines &
Nacelles
EUR'000
Cabin
Interiors
EUR'000
Erhöhung des Diskontierungs
zinssatzes um 50 Basispunkte
0 4.640 5.718
Erhöhung es Wechselkurses
USD je 1 EUR um 0,05
0 26.319 35.747
Verringerung des EBIT um
10,0 %
0 10.334 14.070

Der Nutzungswert der Division Cabin Interiors überstieg zum 28. Februar 2019 den Buchwert um 5.540 TEUR (Vorjahr: 54.105 TEUR).

Bei einer Verminderung des Wechselkurses EUR/USD um 0,67 Cent (Vorjahr: 4,70 Cent), bei einer Verringerung des EBIT um 2,83 % (Vorjahr: 18,58 %) oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 24 Basispunkte (Vorjahr: 183 Basispunkte) würde der Buchwert der CGU Cabin Interiors dem Nutzungswert entsprechen.

Der Nutzungswert der Division Engines & Nacelles überstieg zum 28. Februar 2019 den Buchwert um 2.581 TEUR (Vorjahr: 45.697 TEUR).

Bei einer Verminderung des Wechselkurses EUR/USD um 0,45 Cent (Vorjahr: 6,39 Cent), bei einer Verringerung des EBIT um 2,00 % (Vorjahr: 23,30 %) oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 17 Basispunkte (Vorjahr: 246 Basispunkte) würde der Buchwert der CGU Engines & Nacelles dem Nutzungswert entsprechen.

Entwicklungskosten

Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden aktivierte Entwicklungsprojekte, bei denen ein Indikator auf Wertminderung vorlag, sowie noch nicht abgeschriebene Entwicklungsprojekte einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des Nutzungswerts mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung der Cashflows, die mit den jeweiligen Entwicklungsprojekten erzielt werden können, erfolgte auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr, sowie der Mittelfristplanung der nächsten fünf Jahre (Detailplanungszeitraum). Für die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten werden die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrieben, limitiert mit den Raten des Airline Monitors. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre.

Es wurde derselbe Diskontierungszinssatz (WACC) wie beim Werthaltigkeitstest für den Firmenwert verwendet.

Eine Sensitivitätsanalyse für die Entwicklungskosten des Vorjahres hat ergeben, dass eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 50 Basispunkte, sowie eine Reduktion der Cashflows um 10 % zu keiner zusätzlichen Wertminderung geführt hätte.

Im Geschäftsjahr 2017/18 erfolgte eine Abschreibung der Entwicklungskosten auf Basis der noch zu liefernden Menge (Shipsets) in Höhe von 11.047 TEUR. Eine Erhöhung bzw. Verminderung der zu liefernden Anzahl an Shipsets um 10 % ergäbe folgende Veränderung der Abschreibung:

Veränderung der planmäßigen jährlichen Abschreibung bei 28.02.2018
EUR'000
Erhöhung der Shipset-Anzahl um 10 % –992
Verringerung der Shipset-Anzahl um 10 % 1.243

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (welche unternehmens- und auch kundenbezogene Entwicklungsleistungen beinhalten) betrugen im Geschäftsjahr 2018/19 31.202 TEUR (Vorjahr: 13.633 TEUR).

21. Sachanlagen

Grundstücke Technische Betriebs- und Anlagen in Bau Summe
und Gebäude Anlagen Geschäftsausstat
tung
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Anschaffungskosten
Stand am 1. März 2017 104.318 185.804 26.115 13.658 329.895
Währungsdifferenzen 0 0 –223 0 –223
Zugänge 2.572 9.946 2.148 11.996 26.662
Abgänge 0 0 –385 0 –385
Umbuchungen 42 10.870 110 –11.022 0
Stand am 28. Februar 2018 106.932 206.621 27.766 14.632 355.950
Erstanwendung IFRS 15 0 –112.456 0 –1.220 –113.676
Stand am 1. März 2018 106.932 94.165 27.766 13.412 242.275
Währungsdifferenzen 21 0 112 0 132
Zugänge 12.182 6.940 4.779 5.925 29.827
Abgänge 0 –3 –1.432 0 –1.435
Umbuchungen 5.322 7.332 2.092 –15.444 –698
Stand am 28. Februar 2019 124.457 108.434 33.317 3.893 270.101
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. März 2017 26.367 119.461 17.952 0 163.780
Währungsdifferenzen 0 0 –105 0 –105
Laufende Abschreibungen 3.160 13.435 2.358 0 18.953
Zuschreibungen 0 0 0 0 0
Abgänge 0 0 –381 0 –381
Stand am 28. Februar 2018 29.527 132.895 19.824 0 182.246
Erstanwendung IFRS 15 0 –65.219 0 0 –65.219
Stand am 1. März 2018 29.527 67.677 19.824 0 117.028
Währungsdifferenzen 0 0 50 0 51
Laufende Abschreibungen 3.630 8.101 3.224 0 14.955
Abgänge 0 0 –1.016 0 –1.016
Stand am 28. Februar 2019 33.157 75.778 22.082 0 131.017
Buchwert am 28. Februar 2018 77.405 73.725 7.942 14.632 173.704
Buchwert am 28. Februar 2019 91.300 32.656 11.235 3.893 139.084

In Grundstücke und Gebäude sind Grundwerte von Liegenschaften in der Höhe von 3.889 TEUR (Vorjahr: 3.842 TEUR) enthalten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Note 37 – Finanzverbindlichkeiten).

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Anschaffungskosten 21.123 21.123
Kumulierte Abschreibungen –1.900 –2.356
Nettobuchwert 19.223 18.767

FACC nimmt neben dem operativen Leasing auch Finanzierungsleasing in Anspruch. Diese Grundstücke und Gebäude stellen sich wie folgt dar:

Aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen bestehen aufgrund von Leasing-, Lizenz-, Miet- und Pachtverträgen Verpflichtungen in folgendem Umfang:

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Im folgenden Jahr 5.014 5.794
In den folgenden zwei bis fünf Jahren 18.430 15.088
Über fünf Jahre 2.497 4.491
25.940 25.373

Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen in Höhe von 13.462 TEUR (Vorjahr: 11.053 TEUR). Daneben bestanden intern genehmigte Erwerbe in Höhe von 34.153 TEUR (Vorjahr: 32.495 TEUR), die noch zu keiner vertraglichen Verpflichtung geführt haben.

22. Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen

Die Entwicklung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen stellt sich wie folgt dar:

28.02.2019
EUR'000
Stand am 1. März 2018 89.996
Schätzungsänderungen 2.757
Teilabrechnungen –15.212
Ausbuchung –1.967
Wertberichtigung –9
Verzinsung 2.509
Umgliederung 1.632
Währungsumrechnung 6.347
Stand am 28. Februar 2019 86.053

Aufgrund der geringen Ausfallsquoten der Vergangenheit ist das Ausfallsrisiko als vernachlässigbar anzusehen.

Die Wertberichtigung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen entwickelte sich folgendermaßen:

Stand am 28. Februar 2019 9
Zuführung 9
Stand am 1. März 2018 0
28.02.2019
EUR'000

23. Vertragsvermögenswerte

Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

28.02.2019
EUR'000
Stand am 1. März 2018 10.025
Zugang aufgrund PoC-Fortschritt 10.510
Teilabrechnungen –2.269
Ausbuchung –2.121
Verzinsung 218
Umgliederung –1.632
Währungsumrechnung 368
Stand am 28. Februar 2019 15.100

Die Vertragsvermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

12.581
2.518
28.02.2019
EUR'000

24. Vertragserfüllungskosten

Die Vertragserfüllungskosten setzen sich wie folgt zusammen:

28.02.2019
EUR'000
Entwicklungsprojekte in Serie 37.028
Entwicklungsprojekte nicht in Serie 2.948
Stand am 28. Februar 2019 39.976

Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden als Vertragserfüllungskosten aktivierte Entwicklungsprojekte einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des Nutzungswerts mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung der Cashflows, die mit den jeweiligen Entwicklungsprojekten erzielt werden können, erfolgte auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr, sowie der Mittelfristplanung der nächsten fünf Jahre (Detailplanungszeitraum). Für die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten werden die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrieben, limitiert mit den Raten des Airline Monitors. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre.

Es wurde derselbe Diskontierungszinssatz (WACC) wie beim Werthaltigkeitstest für den Firmenwert verwendet.

Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden Wertminderungen auf Vertragserfüllungskosten in Höhe von 7.287 TEUR erfasst.

Im Geschäftsjahr 2018/19 erfolgte eine Amortisierung der Vertragserfüllungskosten auf Basis der noch zu liefernden Menge (Shipsets) in Höhe von 8.048 TEUR.

25. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Wertpapiere, zum Marktwert bewertet 413 413
Beteiligung 43 44
457 457

Die Beteiligung betrifft den Anteil von 3,01 % (Vorjahr: 2,95 %) an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis.

26. Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Langfristige Forderungen gegenüber Ge
meinschaftsunternehmen, an dem das
Mutterunternehmen beteiligt ist:
4.750 6.156

27. Sonstige Forderungen

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
10.352 0
7.800 8.657
18.152 8.657

Bezüglich der Forderungen aus dem "Fake President Incident" wird auf Note 30 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verwiesen.

28. Vorräte

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 71.650 67.311
Unfertige Erzeugnisse 40.371 41.854
Fertige Erzeugnisse 18.404 14.216
Geleistete Anzahlungen 137 401
130.562 123.781
Vorratsbestand, brutto 136.533 130.272
Wertberichtigung 5.971 6.491
Vorratsbestand, netto 130.562 123.781

Die Vorräte, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 405.811 TEUR (Vorjahr: 401.581 TEUR).

Bei Vorräten mit einem Buchwert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet.

Wie im Vorjahr wurden keine Vorräte zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten sicherungsübereignet oder verpfändet.

29. Kundenbezogene Entwicklungsleistungen

28.02.2019
EUR'000
Stand am 1. März 2018 40.395
Zugänge 11.100
Abgänge –22.644
Stand am 28. Februar 2019 28.851

Die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 5.214 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

Bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen mit einem Buchwert in Höhe von 1.489 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet.

Zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten wurden keine kundenbezogenen Entwicklungsleistungen sicherungsübereignet oder verpfändet.

30. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, brutto
96.797 101.515
Abzüglich Wertberichtigung –4.273
–5.517
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, netto
92.523 95.998
davon kurzfristig 79.600 85.247
davon langfristig 12.924 10.751

FACC unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber sieben Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit einem Finanzinstitut. Die verkauften Forderungen (Factoring) werden in Übereinstimmung mit der entsprechenden Regelung des IFRS 9 ausgebucht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 75.410 TEUR (Vorjahr: 65.431 TEUR) an Dritte verkauft.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Stand am 1. März 2.405 4.273
Zuführung 5.334 1.831
Verwendung/Auflösung –3.466 –856
Stand am 28. Februar 4.273 5.248

Zusätzlich erfolgte eine standardisierte Wertberichtigung auf Basis der von IFRS 9 geforderten zukünftigen Kreditausfallwahrscheinlichkteit. Diese entwickelte sich zum 28. Februar 2019 wie folgt:

28.02.2019
EUR'000
Stand am 1. März 246
Zuführung 137
Verwendung/Auflösung –114
Stand am 28. Februar 268

Die Wertberichtigung betrifft im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen:

Einzelwertberichtigung Standardisierte Einzelwertbe
richtigung
28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 0 0 0 9
Vertragsvermögenswerte 0 0 0 0
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 0 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.273 5.248 0 268
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0

Die Analyse der Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, der Vertragsvermögenswerte sowie der sonstigen finanziellen Forderungen stellt sich wie folgt dar:

Bruttobetrag Wertberichtigung
28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 0 86.053 0 9
Vertragsvermögenswerte 0 15.099 0 0
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 17.212 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 92.523 95.998 4.273 5.517
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 13.626 24.218 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 302 10.895 0 0

Die Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellte sich zum 28. Februar 2018 wie folgt dar:

28.02.2018
EUR'000
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
92.523
davon nicht überfällig und nicht
wertgemindert
65.016
davon überfällig und nicht
wertgemindert
23.462

Der Buchwert der wertberichtigten Forderungen stellt sich wie folgt dar:

28.02.2018
EUR'000
Buchwert vor Wertberichtigung 8.319
Abzüglich Wertberichtigung –4.273
Buchwert nach Wertberichtigung 4.046

Die überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen beziehen sich auf eine Reihe voneinander unabhängiger Kunden, bei denen aus jüngster Vergangenheit keine Ausfälle bekannt sind. Zum Abschlussstichtag deutete nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.

Die sonstigen Forderungen enthalten:

28.02.2019
EUR'000
10.860
35
10.895
22.795
2.366
1.894
27.054
37.949

Im Berichtszeitraum 2015/16 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall ("Fake President Incident") unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten einer Sperre unterzogen werden. Dieser Betrag wurde zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019 als kurzfristige Forderung bilanziert, da die FACC Operations GmbH davon ausgeht, der rechtmäßige Eigentümer des Geldes zu sein, und auf Basis einer eingeholten Rechtsmeinung mit einer Rücküberweisung innerhalb der nächsten zwölf Monate rechnet.

Die sonstigen Forderungen weisen keine nennenswerten Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters wurden keine nennenswerten Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen.

  1. Liquide Mittel
28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Guthaben bei Kreditinstituten 63.476 90.042
Kassenbestand 12 19
63.488 90.062

32. Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Geschäftsjahre 2017/18 und 2018/19 ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Das Grundkapital der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem Vorjahr 45.790 TEUR und war voll eingezahlt. Es war in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt.

Die Kapitalrücklage betrug unverändert gegenüber dem Vorjahr 221.459 TEUR.

In den übrigen Rücklagen sind folgende Posten, die alle im sonstigen Ergebnis erfasst werden, zusammengefasst, wobei sämtliche Effekte den Anteilseignern der FACC AG zuzuordnen sind.

  • Fremdwährungsumrechnungsrücklage: Differenzen aus der Währungsumrechnung nach Steuern
  • Wertpapiere "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Wertänderung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten sonstigen finanziellen Vermögenswerte
  • Rücklage IAS 19: Neubewertungseffekte bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern nach IAS 19
  • Rücklage für Cashflow Hedges: Wertänderungen von Sicherungsgeschäften; bei diesen Sicherungsgeschäften handelt es sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwährungen (Cashflow Hedges).

2017/18 2018/19 EUR'000 EUR'000 Stand am 1. März –10.339 6.470 Veränderung der unrealisierten Gewinne (+)/Verluste (–) 7.343 –3.991 Realisierte Gewinne (–)/Verluste (+), die in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden – Erfassung im Betriebsergebnis (EBIT) 9.466 –6.470 Stand am 28. Februar 6.470 –3.991

Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss betreffen die CoLT Prüf und Test GmbH, St. Martin, Österreich, mit einer Quote von 9 %. Die

Die Hedging-Rücklage (nach Steuern) hat sich wie folgt entwickelt:

Bilanzsumme sowie das Ergebnis vor Steuern betragen unter 1 % der Konzernwerte, daher wird auf die Darstellung von zusammengefassten Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss verzichtet.

Kapitalmanagement

Zielsetzung des Kapitalmanagements des FACC-Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis zu schaffen, um den spezifischen Unternehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigenkapital nach IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 % angestrebt.

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Eigenkapital 323.094 298.971
Bilanzsumme 703.558 725.790
Eigenkapitalquote 45,9% 41,2%

Einige Kreditverträge mit Banken enthalten Financial Covenants hinsichtlich der Eigenkapitalquote im Konzern, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden alle diesbezüglichen Kapitalanforderungen erfüllt (siehe auch Note 37 – Finanzverbindlichkeiten).

Dividende je Aktie

Gesamt
EUR'000
Anzahl der
Aktien
Dividende je
Aktie
Beschlossene Dividende
für das Geschäftsjahr
2017/18 (Hauptversamm
lung am 29. Juni 2018)
5.037 45.790.000 0,11
Vorgeschlagene Dividende
für das Geschäftsjahr
2018/19 (Hauptversamm
lung am 9. Juli 2019)
6.869 45.790.000 0,15

33. Investitionszuschüsse

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Investitionszuschüsse, kurzfristiger Teil 1.130 510
Investitionszuschüsse, langfristiger Teil 11.405 7.379
12.535 7.889

Investitionszuschüsse sind meist an Auflagen gebunden, die über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Mindestanzahl an Beschäftigten, die gehalten werden muss, sowie um die Auflage, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern.

34. Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Abfertigungen 7.449 7.477
Jubiläumsgelder 1.819 2.383
9.268 9.860

Die erwarteten Zahlungen aus Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gegenüber Dienstnehmern betragen im Geschäftsjahr 2019/20 0 TEUR bzw. 35 TEUR.

Abfertigungen

Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Stand am 1. März 7.333 7.449
Dienstzeitaufwand 349 270
Zinsaufwand 120 134
Erfolgte Zahlungen –111 –493
Neubewertung in der Periode –364 –383
Sonstige Effekte 122 500
Stand am 28. Februar 7.449 7.477
Duration in Jahren 13,75 14,34

Die Neubewertungseffekte setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen:

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Änderung von Erwartungswerten –190 172
Änderung demografischer Annahmen 15 –751
Änderung finanzieller Annahmen –189 196
–364 –383

Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensionseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen werden in den Posten "Umsatzkosten", "Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen" sowie "Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen" ausgewiesen.

Der Bewertung liegen nachfolgende Annahmen zugrunde:

Konzernanhang
--------------- --
28.02.2018 28.02.2019
Diskontierungszinssatz 1,90% 1,70%
Gehaltssteigerungen 2,00% 2,00%
Fluktuation Angestellte/Arbeiter 3,85%/3,44% 3,93%/6,71%
Pensionseintrittsalter Frauen/Männer 60/65 Jahre 60/65 Jahre
Lebenserwartung AVÖ 2008-P AVÖ 2018-P

Eine Erhöhung/Verminderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 Prozentpunkte hätte folgende Auswirkung auf die Verpflichtung:

Verringerung
um 0,25 Pro
zentpunkte
EUR'000
Erhöhung
um 0,25 Pro
zentpunkte
EUR'000
Veränderung der Verpflichtung
zum 28. Februar 2018
303 –290
Veränderung der Verpflichtung
zum 28. Februar 2019
328 –313

Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldern werden in den Posten "Umsatzkosten", "Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen" sowie "Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen" erfasst.

Aus beitragsorientierten Vorsorgeplänen (Pensionskasse und Mitarbeitervorsorgekasse in Österreich) wurden im Geschäftsjahr 2018/19 2.295 TEUR (Vorjahr: 1.936 TEUR) gezahlt.

35. Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen bzw. Erhaltene Anzahlungen aus Fertigungsaufträgen

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezo
genen Entwicklungsleistungen
0 17.312
Erhaltene Anzahlungen aus Fertigungsauf
trägen
7.907 0
7.907 17.312

Die Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen setzen sich aus 11.739 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) erhaltenen Zahlungen in Zusammenhang mit der Umstellung des IFRS 15 und aus 5.573 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) erhaltenen Anzahlungen zusammen.

Die Vertragsverbindlichkeiten bestehen aus erhaltenen Anzahlungen und betreffen Werkzeug- und Entwicklungstätigkeiten. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von 7.907 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2018/19 mit 6.586 TEUR als Umsatzerlöse erfasst.

Jubiläumsgelder

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Stand am 1. März 1.712 1.819
Dienstzeitaufwand 291 285
Zinsaufwand 26 33
Erfolgte Zahlungen –17 –3
Neubewertung in der Periode –193 249
Stand am 28. Februar 1.819 2.383

36. Sonstige Rückstellungen

Stand
01.03.2017
EUR'000
Zuführung
EUR'000
Verbrauch
EUR'000
Auflösung
EUR'000
Aufzinsung
EUR'000
Stand
28.02.2018
EUR'000
Fristigkeit
Unter
1 Jahr
EUR'000
Über
1 Jahr
EUR'000
Gewährleistungen 8.128 3.345 –3.172 –4.226 0 4.075 4.075 0
Projektbezogene Rück
stellungen
26.561 1.063 –10.905 –8.000 101 8.819 0 8.819
Rückstellungen für
Rechtsstreitigkeiten
761 297 –47 –230 0 781 781 0
Sonstige 3.714 3.383 –887 –1.818 0 4.393 4.393 0
39.164 8.088 –15.011 –14.273 101 18.068 9.249 8.819
Fristigkeit
Stand
01.03.2018
EUR'000
Zuführung
EUR'000
Verbrauch
EUR'000
Auflösung
EUR'000
Aufzinsung
EUR'000
Stand
28.02.2019
EUR'000
Unter
1 Jahr
EUR'000
Über
1 Jahr
EUR'000
Gewährleistungen 4.075 1.443 –728 –973 0 3.816 3.816 0
Projektbezogene Rück
stellungen
8.819 4 –8.698 –149 35 12 0 12
Rückstellungen für
Rechtsstreitigkeiten
781 148 –108 –427 0 393 393 0
Sonstige 4.393 2.708 –3.923 –768 0 2.411 2.411 0
18.068 4.303 –13.457 –2.317 35 6.632 6.621 12

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten personenbezogene Rückstellungen in Höhe von 1.585 TEUR (Vorjahr: 2.438 TEUR).

In Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen wird ausschließlich für konkrete Verpflichtungen eine Rückstellung zum Ansatz gebracht.

37. Finanzverbindlichkeiten

Restlaufzeit
Buchwert
28.02.2018
EUR'000
Unter 1 Jahr
28.02.2018
EUR'000
1 bis 2 Jahre
28.02.2018
EUR'000
3 bis 5 Jahre
28.02.2018
EUR'000
Über 5 Jahre
28.02.2018
EUR'000
Nominalver
zinsung
in %
Schuldscheindarlehen
Fixe Verzinsung (Nominale: TEUR 15.000) 15.000 0 15.000 0 0 3,70
Variable Verzinsung (Nominale: TEUR 19.000) 19.000 0 19.000 0 0 6M-Euribor
+2,25
Anleihe FACC Operations GmbH
Fixe Verzinsung (Nominale: TEUR 90.000) 89.589 0 0 89.589 0 4,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Fixe Verzinsung 46.724 14.444 9.259 9.348 13.672 0,50 bis 4,83
Variable Verzinsung 38.195 34.081 1.027 3.087 0 3M-Euribor
+0,80 bis 1,75
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Fixe Verzinsung 2.067 260 264 816 728 1,50 bis 1,55
Variable Verzinsung 18.925 582 590 1.821 15.932 6M-Euribor
+1,95
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 15.943 16.395 0 –451 0
245.443 65.762 45.140 104.210 30.332
Buchwert
28.02.2019
EUR'000
Unter 1 Jahr
28.02.2019
EUR'000
1 bis 2 Jahre
28.02.2019
EUR'000
3 bis 5 Jahre
28.02.2019
EUR'000
Über 5 Jahre
28.02.2019
EUR'000
Nominalver
zinsung
in %
Schuldscheindarlehen
Fixe Verzinsung (Nominale: TEUR 15.000) 15.000 15.000 0 0 0 3,70
Variable Verzinsung (Nominale: TEUR 19.000) 19.000 19.000 0 0 0 6M-Euribor
+2,25
Anleihe FACC Operations GmbH
Fixe Verzinsung (Nominale: TEUR 90.000) 89.769 0 89.769 0 0 4,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Fixe Verzinsung 65.996 10.168 12.668 14.386 28.774 0,50 bis 4,83
Variable Verzinsung 55.404 52.317 1.027 2.060 0 3M-Euribor
+0,80 bis 1,75
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Fixe Verzinsung 1.808 263 267 827 450 1,50 bis 1,55
Variable Verzinsung 18.404 529 537 1.663 15.675 6M-Euribor
+1,95
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 5.538 5.744 0 –206 0
270.920 103.021 104.269 18.731 44.899

Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten.

Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, durch Garantieleistungen der AWS, durch Bundeshaftungen für Kredite im Rahmen von Förderübereinkommen durch die Forschungsförderungsgesellschaft sowie durch Sicherungsübereignungen von Maschinen gesichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120 % des zur Verfügung gestellten Rahmens besichert. Zur Inanspruchnahme begünstigter Zinssätze für Forschungsförderungsdarlehen ist die Einhaltung bestimmter Auflagen erforderlich. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR).

Im Zusammenhang mit der begebenen Anleihe hat die FACC Operations GmbH als Emittentin Zusicherungen hinsichtlich einer bestimmten Höhe der Dividende gemessen am Jahresüberschuss und hinsichtlich einer bestimmten Eigenkapitalquote, die durch Ausschüttungen nicht unterschritten werden darf, gegeben. So dürfen nicht mehr als 50 % des Jahresüberschusses an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Zusätzlich darf durch eine Ausschüttung eine Eigenkapitalquote von 30 % nicht unterschritten werden. Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Im Rahmen der Begebung des Schuldscheindarlehens wurde ein Covenant vereinbart, gemäß dem die FACC Operations GmbH als Emittentin eine Eigenkapitalquote im Konzern von mindestens 30 % bzw. nach Abzug der aktivierten Entwicklungskosten eine Eigenkapitalquote von 20 % aufweisen muss. Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Am 29. August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH einen Konsortialkredit über 225.000 TEUR mit sieben teilnehmenden Banken. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Die bisher bestehenden kurzfristigen und jederzeit kündbaren Finanzierungslinien wurden unter einen einheitlichen Vertrag gebündelt und erweitert. Der Konsortialkredit hat eine Laufzeit von fünf Jahren plus zweijähriger Verlängerungsoption. Im Vertrag sind vier Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kontrollbankfinanzierungsrahmen, der ebenfalls Teil des Konsortialvertrags ist, sind alle Fazilitäten unbesichert. Als Financial Covenant wurde Net Financial Debt/EBITDA <3,5 definiert. Die Kennzahl wird halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahl besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Sämtliche Zusicherungen wurden zum 28. Februar 2019 bzw. zum 28. Februar 2018 eingehalten.

Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Bis zu einem Jahr 1.270 1.264
Zwei bis fünf Jahre 5.021 4.998
Über fünf Jahre 19.969 18.790
26.260 25.052
Abzüglich künftiger Finanzierungskosten –5.268 –4.839
Barwert der Leasingverpflichtung 20.993 20.212

38. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Sonstige kurzfristige finanzielle
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Mitarbeitern
20.555 11.629
Sonstige 16 5
20.571 11.633
Sonstige kurzfristige nichtfinanzielle
Verbindlichkeiten
Verpflichtungen aus sozialer Sicherheit 3.884 4.095
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Finanzamt
228 149
Rechnungsabgrenzungsposten 530 485
Sonstige 5.035 5.055
9.677 9.784
30.248 21.417

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSS-RECHNUNG

Die Konzern-Kapitalflussrechnung von FACC zeigt, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Zahlungsmittel (Fonds der liquiden Mittel) enthalten Kassabestände, erhaltene Schecks und jederzeit verfügbare Bankguthaben.

39. Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge

In der Konzernkapitalflussrechnung sind die Veränderungen der dargestellten Bilanzposten nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte aus der Währungsumrechnung und sonstige nicht zahlungswirksame Geschäftsfälle neutralisiert werden. Die unbaren Aufwendungen und Erträge bestehen im Wesentlichen aus:

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Fremdwährungseffekte 24.007 –12.171
Bewertung Derivate im betrieblichen
Ergebnis (Hedging)
–14.354 10.558
Bildung aktiv/passiv latenter Steuern –581 2.975
Wertberichtigung auf Vorräte 1.444 520
Zuschreibung Vertragserfüllungskosten 0 –4.049
Sonstige übrige unbare Erträge/Auf
wendungen
3.145 393
13.661 –1.773

In den übrigen sonstigen unbaren Erträgen/Aufwendungen sind im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen enthalten.

Zahlungswirk Zahlungsunwirksame
same
Veränderung
Veränderung
Buchwert
01.03.2017
EUR'000
Veränderung
EUR'000
Finanzie
rungsleasing
EUR'000
Transaktions
kosten
EUR'000
Sonstige
EUR'000
Buchwert
28.02.2018
EUR'000
Schuldscheindarlehen
(kurz- und langfristig)
42.000 –8.000 0 0 0 34.000
Anleihe 89.416 0 0 173 0 89.589
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
(kurz- und langfristig)
113.876 5.090 1.996 0 892 121.854
245.292 –2.910 1.996 173 892 245.443
Zahlungswirk
same
Veränderung
Zahlungsunwirksame
Veränderung
Buchwert
01.03.2018
EUR'000
Veränderung
EUR'000
Finanzierungs
leasing
EUR'000
Transaktions
kosten
EUR'000
Sonstige
EUR'000
Buchwert
28.02.2019
EUR'000
Schuldscheindarlehen (kurzfristig) 34.000 0 0 0 0 34.000
Anleihe 89.589 0 0 179 0 89.769
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
(kurz- und langfristig)
121.854 15.055 9.220 0 1.022 147.151
245.443 15.055 9.220 179 1.022 270.920

40. Erhaltene Zinsen bzw. gezahlte Zinsen

Sämtliche erhaltene Zinsen wurden im Geschäftsjahr 2018/19 ergebniswirksam im sonstigen Finanzergebnis erfasst.

Sämtliche gezahlte Zinsen wurden im Geschäftsjahr 2018/19 ergebniswirksam in den Finanzierungsaufwendungen erfasst.

41. Unbare Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte

In den Zugängen zu technischen Anlagen waren im Geschäftsjahr 2018/19 Investitionen in Höhe von 10.000 TEUR (Vorjahr: 2.110 TEUR) als Zugänge aus Finanzierungsleasingverhältnissen enthalten, die nicht zahlungswirksam waren.

In den Zugängen zu Grundstücken und Gebäuden waren im Geschäftsjahr 2018/19 Investitionen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 491 TEUR) als Zugänge aus Finanzierungsleasingverhältnissen enthalten, die nicht zahlungswirksam waren.

Der FACC-Konzern erwarb während des Geschäftsjahres 2018/19 Anlagen, die noch nicht im Cashflow berücksichtigt sind, da diese zum Bilanzstichtag noch nicht (vollständig) bezahlt waren. Gegengleich wurden Verbindlichkeiten aus Anlageinvestitionen getilgt, welche bereits im Jahr zuvor angeschafft wurden und somit im Cashflow dieses Geschäftsjahres Berücksichtigung fanden. Dieser Umstand erhöhte im Geschäftsjahr 2018/19 den Cashflow aus Investitionstätigkeit um 211 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

42. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Der Fair Value von Finanzinstrumenten wird in drei Stufen ermittelt, welche die Bewertungssicherheit widerspiegeln. FACC verwendet folgende Hierarchiestufen, um Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen:

Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für ein spezifisches Finanzinstrument

Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt beobachtbar sind

Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sin

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.

Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare
Inputfaktoren
Zusammenhang zwischen wesentli
chen, nicht beobachtbaren Inputfak
toren und der Bewertung zum beizu
legenden Zeitwert
Zum beizulegenden Zeitwert bewer
tete Finanzinstrumente
Wertpapiere (notiert) Aktueller Börsekurs am
Bilanzstichtag
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Devisentermingeschäfte
Der beizulegende Zeitwert wird ermit
telt unter Anwendung notierter Ter
minkurse zum Abschlussstichtag und
Netto-Barwertberechnungen basierend
auf Zinsstrukturkurven mit hoher Boni
tät in entsprechenden Währungen.
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Nicht zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Finanzinstrumente
Anleihen Aktueller Börsekurs am
Bilanzstichtag
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Übrige verzinsliche Verbindlichkeiten Diskontierung der Cashflows Risikoaufschlag für eigenes
Bonitätsrisiko
Nicht anwendbar

Im Geschäftsjahr kam es abgesehen von den Anpassungen des IFRS 9 zu keinen Verschiebungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen.

43. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 (28. Februar 2018: IAS 39), einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie.

Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Beizulegender Zeitwert
Buchwert
28.02.2018
EUR'000
Gesamt
28.02.2018
EUR'000
Stufe 1
28.02.2018
EUR'000
Stufe 2
28.02.2018
EUR'000
Stufe 3
28.02.2018
EUR'000
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) 43 0 0 0 0
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 4.750 0 0 0 0
Sonstige Forderungen 18.152 0 0 0 0
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 17.212 0 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 92.523 0 0 0 0
Forderungen gegenüber nahestehende Unternehmen 13.626 0 0 0 0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 302 0 0 0 0
Liquide Mittel 63.488 0 0 0 0
210.097 0 0 0 0
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) 413 413 413 0 0
413 413 413 0 0
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 14.591 14.591 0 14.591 0
14.591 14.591 0 14.591 0
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Finanzverbindlichkeiten 245.443 252.208 96.354 0 155.854
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.875 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 3.548 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 20.571 0 0 0 0
318.437 252.208 96.354 0 155.854
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 681 681 0 681 0
681 681 0 681 0
Beizulegender Zeitwert
Buchwert
28.02.2019
EUR'000
Gesamt
28.02.2019
EUR'000
Stufe 1
28.02.2019
EUR'000
Stufe 2
28.02.2019
EUR'000
Stufe 3
28.02.2019
EUR'000
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) 44 0 0 0 0
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 6.156 0 0 0 0
Sonstige Forderungen 8.657 0 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 88.500 0 0 0 0
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 24.218 0 0 0 0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 10.895 0 0 0 0
Liquide Mittel 90.062 0 0 0 0
228.533 0 0 0 0
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring) 7.498 7.498 7.498 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) 413 413 413 0 0
7.911 7.911 7.911 0 0
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Finanzverbindlichkeiten 270.920 274.499 93.348 0 181.151
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74.819 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 4.623 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 11.633 0 0 0 0
361.995 274.499 93.348 0 181.151
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 10.596 10.596 0 10.596 0
10.596 10.596 0 10.596 0

44. Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.

Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden.

Zur Absicherung der Netto-Cashflows in USD werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Im Rahmen des Hedge Accounting werden künftige Einzahlungen aus bestimmten bereits kontrahierten Aufträgen oder künftigen hoch wahrscheinlich eintretenden Transaktionen in Höhe des Nettoexposures in USD als Grundgeschäfte designiert zusammen mit den zugehörigen Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrumente.

Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird durch Gegenüberstellung der wertbestimmenden Risikofaktoren bestimmt. Bei einer vollständigen oder einer annähernden Übereinstimmung der wesentlichen wertbestimmenden Risikofaktoren von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird der Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs anhand der Critical-Terms-Match-Methode erbracht. In allen anderen Fällen werden – je nach Ausmaß der Abweichung der wertbestimmenden Risikofaktoren – entweder Sensitivitätsanaylsen oder Ausprägungen der Dollar-Offset-Methoden verwendet, um den wirtschaftlichen Zusammenhang nachzuweisen.

Aus Abweichungen der wertbestimmenden Risikofaktoren zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quellen für Ineffektivität. Bei der Absicherung von Fremdwährungsrisiken stellen zeitliche Abweichungen zwischen der Vereinnahmung der Zahlungsströme aus dem Grundgeschäft sowie der Erfüllung der als Sicherungsinstrument designierten Devisentermingeschäfte eine solche Ineffektivitätsquelle dar. Darüber hinaus gibt es keine Quellen für Ineffektivität.

Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (Hedge Ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das designierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der designierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundgeschäfts. Anpassungen der bilanziellen Sicherungsquote werden vorgenommen, wenn die Sicherungsquote ein Ungleichgewicht aufweist, aus der Ineffektivität resultieren würde, die in einer mit dem Zweck des Hedge Accounting unvereinbaren Bilanzierungsfolge resultieren kann.

Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert

Restlaufzeit
Buchwert
28.02.2018
EUR'000
Unter 1 Jahr
28.02.2018
EUR'000
Über 1 Jahr
28.02.2018
EUR'000
Derivative Finanzinstru
mente (positiver Markt
wert) 14.591 14.591 0
14.591 14.591 0
Restlaufzeit
Buchwert
28.02.2019
EUR'000
Unter 1 Jahr
28.02.2019
EUR'000
Über 1 Jahr
28.02.2019
EUR'000
Derivative Finanzinstru
mente (positiver Markt
wert)
0 0 0
0 0 0

Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert

Restlaufzeit
Buchwert
28.02.2018
EUR'000
Unter 1 Jahr
28.02.2018
EUR'000
Über 1 Jahr
28.02.2018
EUR'000
Derivative Finanzinstru
mente (negativer Markt
wert) 681 0 681
681 0 681
Restlaufzeit
Buchwert
28.02.2019
EUR'000
Unter 1 Jahr
28.02.2019
EUR'000
Über 1 Jahr
28.02.2019
EUR'000
Derivative Finanzinstru
mente (negativer Markt
wert) 10.596 10.532 64
10.596 10.532 64

Das Kontraktvolumen der Fremdwährungsderivate setzt sich gegliedert nach Fälligkeiten wie folgt zusammen:

Restlaufzeit
Währung Volumen
in Tausend
Unter 1 Jahr
in Tausend
1 bis 2 Jahre
in Tausend
3 bis 5 Jahre
in Tausend
Stand am 28. Februar 2018:
Devisentermingeschäfte
USD 360.000 260.000 100.000 0
Stand am 28. Februar 2019:
Devisentermingeschäfte
USD 230.000 190.000 40.000 0

Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu den am Ende der Berichtsperiode als Sicherungsinstrumente designierten Devisentermingeschäften sowie Informationen zu den dazugehörigen Grundgeschäften:

Cashflow Hedges (OCI)
28. Februar 2018
Instrument Durchschnitt
licher Termin
kurs
Nominalwert
in Fremdwäh
rung
Nominalwert
in lokaler
Währung
Änderung des
beizulegen
den Zeitwerts
– Berechnung
der Hedge
Ineffektivität
Beizulegender
Zeitwert
USD'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Verkauf USD, Kauf EUR FX Forward 1,2069 285.000 236.133 8.626 8.626
Cashflow Hedges (OCI)
28. Februar 2019
Instrument Durchschnitt
licher Termin
kurs
Nominalwert
in Fremdwäh
rung
Nominalwert
in lokaler
Währung
Änderung des
beizulegen
den Zeitwerts
– Berechnung
der Hedge
Ineffektivität
Beizulegender
Zeitwert
USD'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Verkauf USD, Kauf EUR FX Forward 1,2084 160.000 132.410 –5.322 –5.322
Wertänderung bei der Berech
nung der Hedge-Ineffektivität
Buchwert der Rücklage für
Cashflow Hedges
28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Verkauf USD, Kauf EUR –8.626 5.322 6.470 –3.991
–8.626 5.322 6.470 –3.991

Die folgende Tabelle zeigt die Effektivität der Sicherungsbeziehungen und die aus der Rücklage für Cashflow Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten Beträge:

Erfasste Sicherungsgewinne/-
verluste im OCI
In die Gewinn- und Verlustrech
nung umgegliederter Betrag
Einzelposten
in der Gewinn
und Verlust
rechnung, in
denen die Um
gliederungs
korrektur ent
halten ist
28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Verkauf USD, Kauf EUR 8.626 –5.322 10.694 –5.274 Umsatzerlöse
8.626 –5.322 10.694 –5.274

Devisentermingeschäfte wurden zur Absicherung des Währungsrisikos aus Produktverkäufen, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns erfolgen, abgeschlossen. Zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IFRS 9 abgebildet. Devisentermingeschäfte, die nicht als Cashflow Hedges erfasst sind, werden als freistehende Derivate der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" abgebildet.

Devisentermingeschäfte (Cashflow Hedges) werden solange ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis gebucht, bis die entsprechenden Grundgeschäfte (künftige Einzahlungen), für die sie designiert wurden, bilanziell erfasst werden. Bei der erstmaligen ergebniswirksamen Verbuchung der Devisentermingeschäfte werden diese in Höhe ihrer Marktwerte in den Umsatzerlösen erfasst. Die Folgebewertung erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen. Zum Zeitpunkt der Einlösung der Devisentermingeschäfte werden diese ausgebucht. Dies erfolgt im Allgemeinen innerhalb von maximal 36 Monaten nach dem Bilanzstichtag.

45. Finanzielle Risiken

Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht für Spekulationszwecke.

Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.

Währungsrisiko

Während fast alle Verkäufe von FACC in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an.

Nachfolgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten nach Währungen.

28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Forderungen aus kundenbezogenen Ent
wicklungsleistungen
0 86.053
Vertragsvermögenswerte 0 15.099
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen, langfristig
4.750 6.156
Sonstige Forderungen 18.152 8.657
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 17.212 0
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, kurzfristig
92.523 95.998
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen, kurzfristig
13.626 24.218
Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte
26.803 37.949
Liquide Mittel 63.488 90.062
236.554 364.193
US-Dollar 140.578 227.601
Euro 95.976 136.592
236.554 364.193
28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Finanzverbindlichkeiten 245.443 270.920
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
48.875 74.819
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehen
den Unternehmen
3.548 4.623
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 20.571 11.633
318.437 361.995
US-Dollar 36.304 69.122
Euro 282.134 292.873
318.437 361.995

Daher hätte eine nachteilige Veränderung von Wechselkursen, vor allem des Verhältnisses USD zu EUR, wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis und die Finanzlage von FACC. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im Wechselkurs von USD und EUR derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.

Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Eine Veränderung des Wechselkurses von EUR und USD um 5 % hätte nachfolgende Auswirkungen

Erhöhung (+)/Verminderung (–) Abwertung um 5 % Aufwertung um 5 %
28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
28.02.2018
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
Veränderung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 3.748 2.650 –3.391 –2.398
Veränderung im Sonstigen Ergebnis –13.422 –8.144 8.696 6.819
Veränderung im Eigenkapital –9.674 –5.494 5.305 4.422

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 568 TEUR (Vorjahr: 255 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine betragsmäßig gleiche Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals ergeben.

Die Berechnung erfolgte auf Basis der variabel verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Liquiditätsrisiko

Ein wesentliches Ziel des Risikomanagements von FACC ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für aktuelle und zukünftige Verpflichtungen sicherzustellen. Die wichtigsten Steuerungsgrößen dafür sind die Maximierung des Free Cashflow durch Kostensenkungen, aktives Working Capital Management sowie die Reduktion der Investitionsausgaben.

Liquiditätsrisiken liegen insbesondere darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen und Maßnahmen zur Verringerung des Working Capitals sowie der zahlungsrelevanten Fixkosten nur unzureichend oder nur mit Verzögerung umgesetzt werden.

Zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird eine Reserve in Form von Bankguthaben sowie von ungenutzten Kreditlinien bei Banken vorgehalten. Bei Bedarf werden überschüssige liquide Mittel in nicht spekulative, hochliquide Finanzinstrumente investiert. Dies sind hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgelder, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt.

Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019 standen FACC ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 150.000 TEUR (Vorjahr: 64.000 TEUR) zur Verfügung.

Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

Zahlungsverpflichtungen
Buchwert
28.02.2018
EUR'000
Gesamt
28.02.2018
EUR'000
Unter 1 Jahr
28.02.2018
EUR'000
1 bis 5 Jahre
28.02.2018
EUR'000
Über 5 Jahre
28.02.2018
EUR'000
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen 34.000 35.686 939 34.747 0
Anleihe FACC Operations GmbH 89.589 100.800 3.600 97.200 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 84.919 87.905 45.778 24.987 17.140
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 20.992 24.342 1.270 5.021 18.051
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 15.943 15.960 16.411 –451
Finanzverbindlichkeiten 245.443 264.693 67.998 161.504 35.191
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.875 48.875 48.875 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 3.548 3.548 3.548 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 20.571 20.571 20.571 0 0
318.437 337.687 140.992 161.504 35.191
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 681 681 0 681 0
Buchwerte/Vertragliche Cashflows 319.118 338.368 140.992 162.185 35.191
Zahlungsverpflichtungen
Buchwert
28.02.2019
EUR'000
Gesamt
28.02.2019
EUR'000
Unter 1 Jahr
28.02.2019
EUR'000
1 bis 5 Jahre
28.02.2019
EUR'000
Über 5 Jahre
28.02.2019
EUR'000
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen 34.000 34.747 34.747 0 0
Anleihe FACC Operations GmbH 89.769 97.200 3.600 93.600 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 121.401 133.529 64.385 35.365 33.778
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 20.212 22.849 1.036 4.146 17.667
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 5.538 5.538 5.744 –206 0
Finanzverbindlichkeiten 270.920 293.863 109.513 132.904 51.445
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74.819 74.819 74.819 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 4.623 4.623 4.623 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 11.633 11.633 11.633 0 0
361.995 384.938 200.588 132.904 51.445
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 10.596 10.638 10.532 106 0
Buchwerte/Vertragliche Cashflows 372.591 395.576 211.120 133.010 51.445

Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen in obenstehender Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungsströme aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen unterworfen sind. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.

Kreditrisiko

Der Konzern ist in der Flugzeugindustrie tätig und hat zwei Hauptkunden. Daher ist dieser durch die begrenzte Anzahl an Flugzeugproduzenten einer Konzentration des Kreditrisikos ausgesetzt.

Der Konzern ist einem Kreditrisiko hinsichtlich der Nichterfüllung durch Vertragspartner ausgesetzt. Der Konzern hat Richtlinien zur Begrenzung von Kreditrisiken eingeführt. Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen erfolgen an Kunden entsprechender Kreditwürdigkeit. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Neukunden werden durch Bonitätsbeurteilungen hinsichtlich des Ausfallrisikos beurteilt. Auch die Bonität bestehender Kunden wird regelmäßig überwacht. Ab einer festgelegten Größenordnung wird eine Kundenforderung gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken erwachsen auch aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Banken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur bei Banken und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität.

Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert von jedem finanziellen Vermögenswert in der Bilanz.

Die Analyse der Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte zum 28. Februar 2018 stellt sich wie folgt dar:

28.02.2018
EUR'000
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
92.523
davon nicht überfällig und nicht
wertgemindert
65.016
davon überfällig und nicht
wertgemindert
23.462
0 bis 30 Tage 13.799
31 bis 60 Tage 3.427
61 bis 90 Tage 350
91 bis 120 Tage 479
121 bis 180 Tage 912
181 bis 365 Tage 1.369
Über 365 Tage 3.126
davon wertgemindert 4.046

SONSTIGE ANGABEN

46. Organbezüge

FACC Operations GmbH ausführen, stellten sich zum 28. Februar 2019 wie folgt dar:

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Aufsichtsrats der FACC AG, welche die gleichen Funktionen auch in der

Name Erfolgsunabhängig
2017/18
EUR'000
Erfolgsabhängig
2017/18
EUR'000
Abfertigung
2017/18
EUR'000
Pensionsvor
sorge
2017/18
EUR'000
Summe
2017/18
EUR'000
Robert Machtlinger 387 0 39 61 487
Andreas Ockel (seit 2. November 2017) 116 0 20 33 169
Aleš Stárek 262 0 36 0 297
Yongsheng Wang 174 0 31 0 205
938 0 126 94 1.159
Name Erfolgsunabhängig
2018/19
EUR'000
Erfolgsabhängig
2018/19
EUR'000
Abfertigung
2018/19
EUR'000
Pensionsvor
sorge
2018/19
EUR'000
Summe
2018/19
EUR'000
Robert Machtlinger 388 250 73 111 821
Andreas Ockel 377 48 49 100 573
Aleš Stárek 277 166 46 0 489
Yongsheng Wang 178 131 31 0 339
1.218 594 199 211 2.222

Die im Jahresabschluss erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen 525 TEUR (Vorjahr: 398 TEUR).

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats der FACC AG.

47. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises der FACC AG wurden im Zeitraum 1. März 2018 bis 28. Februar 2019 zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen.

Forderungen
28.02.2018
EUR'000
Verbindlichkeiten
28.02.2018
EUR'000
Umsatzerlöse
2017/18
EUR'000
Aufwendungen
2017/18
EUR'000
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern 24 0 1.050 0
Gemeinschaftsunternehmen, an dem das
Mutterunternehmen beteiligt ist
18.352 3.548 7.975 19.565
18.376 3.548 9.025 19.565
Forderungen
28.02.2019
EUR'000
Verbindlichkeiten
28.02.2019
EUR'000
Umsatzerlöse
2018/19
EUR'000
Aufwendungen
2018/19
EUR'000
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern 1.019 0 3.532 0
Gemeinschaftsunternehmen, an dem das
Mutterunternehmen beteiligt ist
29.355 4.623 27.560 19.725
30.374 4.623 31.092 19.725

Zusätzlich bestand im Geschäftsjahr 2018/19 ein Consulting Agreement mit dem Unternehmen Maffeo Aviation Consulting, Woodinville, USA, das von einem Aufsichtsrat beherrscht wird. Das Consulting Agreement betrug im Geschäftsjahr 50 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), wovon 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt wurden.

Im Zusammenhang mit Geschäften mit nahestehenden Personen bestehen wie im Vorjahr weder Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen noch wurden im Geschäftsjahr 2018/19 bzw. im Vorjahr Aufwendungen für zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen erfasst. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten.

48. Überleitung Ergebnis vom Umsatzkosten- zum Gesamtkostenverfahren

Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird seit Beginn des Geschäftsjahres 2018/19 nach dem Umsatzkostenverfahren dargestellt. Da die Mehrzahl der Branchenunternehmen diese Darstellung anwendet, trägt dies angesichts der zunehmenden Internationalisierung des FACC-Konzerns der besseren Vergleichbarkeit Rechnung. Die Vergleichsperiode des Vorjahres wurde wie folgt übergeleitet:

Bestands
veränderun
gen
Aktivierte Ei
genleistun
gen
Aufwendun
gen für Ma
terial und
sonstige be
zogene Leis
Personalauf
wand
Abschreibun
gen und
Wertminde
rungen
Sonstige be
triebliche
Aufwendun
gen
Sonstige be
triebliche Er
träge
Gesamt
–642.905
–8 0 –420 –1.820 –27 –1.117 0 –3.392
–4 0 –75 –3.815 –33 –2.062 0 –5.990
0 0 –847 –22.260 –1.286 –16.464 1.898 –38.959
0 0 0 0 0 0 7.004 7.004
0 0 0 0 0 –3.235 0 –3.235
11.099 8.763 –452.485 –184.426 –32.895 –67.721 30.187
11.111 8.763 tungen
–451.142
–156.531 –31.549 –44.842 21.284
2018/19
EUR'000
Bestands
veränderun
gen
Aktivierte Ei
genleistun
gen
Aufwendun
gen für Ma
terial und
sonstige be
zogene Leis
tungen
Personalauf
wand
Abschreibun
gen und
Wertminde
rungen
Sonstige be
triebliche
Aufwendun
gen
Sonstige be
triebliche Er
träge
Gesamt
Umsatzkosten –14.864 –872 –460.688 –181.075 –14.413 –35.810 6.563 –701.160
Forschungs- und Ent
wicklungsaufwendungen
–1 0 –158 –1.256 –28 –1.021 0 –2.464
Vertriebsaufwendungen –12 0 –341 –5.019 –62 –3.761 1.346 –7.848
Verwaltungsaufwendun
gen
739 1.290 –628 –15.924 –1.341 –12.777 156 –28.485
Sonstige betriebliche
Erträge
0 0 0 0 0 0 12.590 12.590
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
0 0 0 0 0 –10.582 0 –10.582
–14.138 417 –461.815 –203.274 –15.845 –63.950 20.655

49. Bestandsveränderungen

50. Aktivierte Eigenleistungen

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Unfertige Erzeugnisse 4.348 10.152
Fertige Erzeugnisse 6.750 –24.291
11.099 –14.138
2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Entwicklungsleistungen 8.639 11.957
Sonstige 124 –11.540
8.763 417

51. Sonstige betriebliche Erträge

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen
14.273 2.317
Erträge aus der Auflösung von
Forderungswertberichtigungen
621 1.346
Erträge aus Förderungen und
steuerfreien Zuschüssen
845 –435
Fremdwährungseffekte 4.935 1.988
Wertaufholungen 0 4.049
Sonstige 9.513 11.390
30.187 20.655
28.02.2018
Anzahl
28.02.2019
Anzahl
Arbeiter 2.249 2.160
Angestellte 1.153 1.305
3.402 3.465
davon Österreich 3.177 3.226
davon Ausland 225 239

54. Abschreibungen

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte 13.942 890
Sachanlagen 18.953 14.955
32.895 15.845

52. Aufwand für Material und sonstige bezogene Leistungen

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Materialaufwand 401.581 411.024
Aufwendungen für bezogene Leistungen 50.904 50.791
452.485 461.815

53. Personalaufwand

In den Aufwendungen für Abfertigung und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betrugen die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 2.003 TEUR (Vorjahr: 1.763 TEUR).

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Löhne und Gehälter 139.766 154.648
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschrie
bene Sozialabgaben und Leistungen
37.075 39.875
Aufwendungen für Abfertigungen und
Leistungen an betriebliche Mitarbeitervor
sorgekassen
1.874 3.002
Aufwendungen für Pensionen 127 534
Sonstige Sozialaufwendungen 5.584 5.216
184.426 203.274

Der Mitarbeiterstand auf Basis von Vollzeitäquivalenten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

55. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Aufwendungen für Instandhaltung,
Wartung und Fremdreparaturen
10.374 12.333
Aufwendungen für Frachten 10.026 9.018
Materialprüfungs- und -zertifizierungs
aufwendungen
1.723 2.421
Aufwendungen für Mieten und Leasing 6.716 7.652
Reiseaufwendungen 3.835 3.647
Aufwendungen für Beratungsleistungen 7.379 5.922
Aufwendungen für Einlagerungen 6.768 6.425
Aufwendungen für Garantieverpflichtun
gen
10.760 181
Aufwendungen für Wertberichtigungen
Forderungen und Vorräte
1.628 2.353
Fremdwährungseffekt 0 –6.697
Wertminderungen 0 11.356
Sonstige 8.512 9.338
67.721 63.950

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

56. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte (IAS 36, IAS 38, IFRS 3, IAS 23)

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer (IAS 38, IAS 36)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Software Abschreibung über drei bis zehn Jahre (linear)
Belieferungsrechte Abschreibung über die gelieferten bzw. noch zu
liefernden Shipsets

Belieferungsrechte sind Zahlungen für das Recht, bestimmte Luftfahrtbauteile an den Kunden zu liefern.

Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte (IAS 38, IAS 36)

Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen auf Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Firmenwerte (IFRS 3, IAS 36)

Der erstmalige Ansatz resultiert aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen und ergibt sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Tochterunternehmens gegenüber dem anteiligen, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens.

Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.

Für Zwecke des Werthaltigkeitstests werden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) bzw. Gruppen von CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen. Jene CGU oder Gruppe von CGUs, auf die die Firmenwerte zugeordnet werden, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der die Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Die Firmenwerte werden intern auf Segmentebene überwacht.

Die Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch die Gegenüberstellung des bisher fortgeführten Buchwerts (inklusive des zugeordneten Firmenwerts) mit dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert errechnet. Sofern der ermittelte Betrag den fortgeführten Buchwert unterschreitet, ist in Höhe dieser Differenz eine Wertminderung auf den Firmenwert vorzunehmen. Ein darüberhinausgehender Abwertungsbedarf ist auf die verbleibenden Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Verhältnis zum Buchwert zu verteilen.

Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests wird der Nutzungswert herangezogen, der den Barwert der zukünftigen geschätzten Cashflows vor Steuern darstellt. Diese Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus der vom Management verabschiedeten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Cashflows nach dieser Mehrjahresperiode werden unter Nutzung von Wachstumsraten extrapoliert, wobei diese die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des Geschäftsbereichs, in dem die CGU tätig ist, nicht übersteigt.

Die Diskontierung der Cashflows erfolgt mittels eines marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewogenen Kapitalkostensatzes (WACC) vor Steuern, der größtenteils auf Basis von extern verfügbareren Kapitalmarktdaten ermittelt wird.

Sachanlagen (IAS 16, IAS 36, IAS 23)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten.

Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer:

Gebäude Zehn bis 50 Jahre
Investitionen in fremde Gebäude 33 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen Drei bis 33 Jahre
Geschäftsausstattung Fünf bis 14 Jahre
Fahrzeuge
Fünf bis acht Jahre

Bei Vorliegen eines Indikators wird für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Gewinne bzw. Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Leasing (IAS 17)

Die Zuordnung eines Leasingverhältnisses zum Leasinggeber oder Leasingnehmer erfolgt nach dem Kriterium der Zuordenbarkeit aller wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind.

Finanzierungsleasing: Die Aktivierung des Leasingobjekts erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen zum Anschaffungszeitpunkt. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert.

Die Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder, wenn kürzer, über die Laufzeit des Leasingvertrags.

Operatives Leasing: Mietzahlungen werden in gleichmäßigen Raten über die Leasingdauer verteilt und als Aufwand im operativen Ergebnis erfasst.

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte (IFRS 15)

Entwicklungsleistungen und kundenspezifische Werkzeugentwicklungen werden in der Regel zeitpunktbezogen in den Umsatzerlösen erfasst. Dabei werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Aufwand, die Verbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Umsatz und je nach vertraglicher Gestaltung die variablen Vergütungen als Barwert im Umsatz bzw. in den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen erfasst.

In der Folge werden die Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen durch laufende Amortisation (Teilabrechnungen) vermindert.

Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bereits teilweise vorgenommen wurde, werden diese von Beginn an als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.

Werden Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen nicht oder nicht gesondert vergütet, sondern von Kunden als Aufschlag auf den Preis der Serienteile abgegolten, kann die Höhe des Umsatzes davon abhängen, ob die geplanten Stückzahlen für die Serienprodukte erzielt werden. Dies stellt eine

variable Vergütung dar, die im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung als Forderung aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen angesetzt und regelmäßig neu beurteilt wird.

Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und sind unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der erwarteten Programmdauer als Umsatzreduktion erfasst.

Für die Beurteilung von Wertminderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten gelten die Vorschriften für finanzielle Vermögenswerte.

Vertragserfüllungskosten (IFRS 15)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Wenn gemäß IFRS 15 kein durchsetzbarer vertraglicher Anspruch auf die Vergütung der Entwicklungsleistungen und Werkzeugentwicklung gegeben ist, werden die damit verbundenen Aufwendungen als Vertragserfüllungskosten aktiviert. Die erbrachten Leistungen stellen eine Einheit mit der späteren Serienproduktion dar. In diesem Fall werden die auf den Teilepreis aufgeschlagenen Preise für Entwicklung und Werkzeuge bei Lieferung der Serienteile als Umsatzerlöse erfasst und die Vertragserfüllungskosten in Abhängigkeit der gelieferten Shipsets amortisiert.

Vorräte (IAS 2)

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. Bei der Bewertung der Vorräte kommt das gleitende Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten und die anteiligen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter Annahme einer Normalauslastung einbezogen.

Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungsund Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungskosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettoverkaufspreises berücksichtigt.

Wertberichtigungen auf Vorräte werden bei reduziertem Nettoveräußerungspreis oder langer Lagerdauer vorgenommen. Diese sogenannten Lagerhüter (Slow Moving Items) werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden Materialien bezeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.

Kundenbezogene Entwicklungsleistungen (IAS 2)

Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und der zeitpunktbezogene Kontrollübergang noch nicht stattgefunden hat, werden diese als kundenbezogene Entwicklungsleistungen ausgewiesen. Eine Aktivierung erfolgt in Höhe der damit verbundenen Aufwendungen. Siehe dazu auch "Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte".

Öffentliche Zuwendungen (IAS 20)

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.

Öffentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermögen werden unter dem Posten Investitionszuschüsse innerhalb der langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Investitionszuschüsse werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.

Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern (IAS 19)

Leistungsorientierte Pläne

Leistungsorientierte Pläne betreffen Abfertigungsverpflichtungen in Österreich für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum Dezember 2002 begründet wurde.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.

Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.

Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst.

Für einzelvertragliche vereinbarte Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG wird der erwartete Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beitragsorientierte Pläne

Beitragsorientierte Pläne bestehen für Mitarbeiter in Österreich, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wurde, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, sowie für einzelvertragliche Pensionsvereinbarungen.

Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet. Diese werden in der Periode als Aufwendungen erfasst, für die sie entrichtet werden.

Sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern

Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monatslohns zu leisten.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.

Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst.

Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst.

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen (IFRS 15)

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden unter den kurzfristigen Schulden dargestellt, wenn deren Kontrollübergang noch nicht erfolgt ist.

Sonstige Rückstellungen (IAS 37)

Sonstige Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperiode verlässlich geschätzt werden kann.

Ertragsteuern (IAS 12)

Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist.

Der Ertragsteueraufwand/der Ertragsteuerertrag umfasst die tatsächlichen Steuern und die latenten Steuern.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Verbindlichkeitenmethode). Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze, die bei der Umkehr der temporären Differenzen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erwarten sind, herangezogen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden.

Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (fünf Jahre) wahrscheinlich erscheint.

Veränderungen der Steuern führen grundsätzlich zu Steueraufwendungen bzw. -erträgen. Steuern auf im sonstigen Ergebnis erfasste Sachverhalte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte werden erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt.

Finanzinstrumente (IAS 32, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 13)

IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, der das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegeln. Der Standard enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard sieht bei bestehenden Kategorien des IAS 39 "bis zur Endfälligkeit gehalten (HtM)", "Kredite und Forderungen (LaR)" sowie "zur Veräußerung verfügbar (AfS)" nicht mehr vor. Derivative Finanzinstrumente, die in finanzielle Vermögenswerte eingebettet sind, werden nach IFRS 9 nicht mehr getrennt bilanziert, sondern insgesamt in die Kategorie "Fair Value through Profit or Loss" klassifiziert.

Zum 28. Februar 2018 hielt der FACC-Konzern Eigenkapitalinstrumente, die als "Zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert waren und langfristig gehalten wurden. Diese werden unter IFRS 9 als "Fair value through other comprehensive income" erfasst.

Im FACC-Konzern besteht zudem ein Factoring-Programm für sieben ausgewählte Kunden. Die nicht verkauften Forderungen aus dem Factoring-Portfolio wurden bisher unter "Kredite und Forderungen" ausgewiesen, sind nun nach IFRS 9 dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugewiesen. Dieses wird ergebnisneutral als "Fair value through other comprehensive income" bewertet.

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind.

Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die hier angeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen.

Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Schulden spiegelt die Auswirkung des Risikos der Nichterfüllung von Seiten der Gegenpartei wider. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wird das Kreditrisiko der Banken anhand von deren Ratings berücksichtigt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer finanziellen Schuld wird das eigene Kreditrisiko anhand des Ratings durch Banken berücksichtigt.

Für alle derivativen Finanzinstrumente und notierten Wertpapiere liegen Marktwerte vor, für die sonstigen Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand der diskontierten erwarteten Cashflows, insofern nicht der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden am Handelstag erfasst.

Wertminderungen werden für alle Finanzinstrumente erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Wertminderungsgrunds wird eine Wertaufholung erfolgswirksam erfasst.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere)

Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert (Börsekurs).

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten": Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen auf Wertberichtigungskonten durchgeführt. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Überfälligkeit auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Daneben erfolgt zusätzlich eine Einzelbeurteilung von Kunden, in welche die bisherigen Erfahrungen, dessen Bonität sowie etwaige Sicherheiten mit einfließen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Langfristige Forderungen werden zusätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst.

IFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "erwarteten Kreditausfälle". Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.

Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte anzuwenden.

Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen ermittelt:

  • Zwölf-Monats-Kreditausfälle: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
  • Kreditausfälle für die vertragliche Laufzeit: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.

Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden.

Für die Kunden des Konzerns sind großteils Kapitalmarktdaten verfügbar, wodurch externe Parameter für das fälligkeitsabhängige Aufallsrisiko vorhanden sind. Für die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgt für die ausfallbedrohten Forderungen die Berechnung mit einer laufzeitspezifischen Ausfallswahrscheinlichkeit je Kunden.

Sind für einen Kunden keine externen Parameter verfügbar, werden branchen- bzw. länderspezifische Credit-Default-Swap-Spreads (CDS-Spreads) bzw. Anleiherenditen (auf Einzeltitel oder Indexbasis) für die Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit herangezogen.

Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird abgeschrieben, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf einen Rückfluss besteht, z. B. wenn der Schuldner in Liquidation oder in ein Konkursverfahren überführt wurde oder wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr als drei Jahre überfällig sind, je nachdem, was früher eintritt. Keine der abgeschriebenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Der FACC-Konzern bucht seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus der Forderung ausgelaufen sind oder wenn die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum der Forderung verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Liquide Mittel

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten am Bilanzstichtag.

Der Konzern nimmt an, dass seine liquiden Mittel auf Grundlage von externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringeres Ausfallrisiko aufweisen. Aufgrund der hohen Bonität und der kurzfristigen Fälligkeit wird keine Wertberichtigung für erwartete Kreditverlust gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IFRS 9 zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht erfüllt sind, werden gemäß IFRS 9 als "Fair Value through Profit or Loss" klassifiziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Cashflow Hedge

Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimmten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen.

Zur Herstellung der periodengerechten Kompensation der Auswirkungen der abgesicherten Transaktion und des Sicherungsinstruments in der Erfolgsrechnung werden die besonderen Bestimmungen des IFRS 9 über Hedge Accounting angewendet. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden Marktwerte werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Rücklagen gemäß IFRS 9 ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt nach Maßgabe der künftigen Realisation im entsprechenden Geschäftsjahr.

Umsatzrealisierung (IFRS 15)

Bei FACC gibt es zwei wesentliche Umsatzströme – einerseits die Lieferung von Serienprodukten und andererseits die Erbringung von Entwicklungsleistungen. Entwicklungsleistungen stellen entweder eine eigene Leistungsverpflichtung im Rahmen eines Mehrkomponentenvertrags dar oder sie sind Teil der Lieferung der Serienprodukte. Darüber hinaus bestehen für Entwicklungsprojekte auch Einzelverträge. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponentenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung darstellt und die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfüllt sind, werden die Umsätze in Abhängigkeit der Schätzbarkeit des Auftragsergebnisses entweder im Ausmaß des Fertigstellungsgrads (Fortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt) oder in Höhe der angefallenen Kosten (sofern keine verlässliche Schätzung des Auftragsergebnisses möglich ist) realisiert. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponentenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung darstellt und die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht erfüllt werden, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht auf den Kunden. Sofern die Entwicklungsleistung keine eigene Leistungsverpflichtung darstellt, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Lieferung der Serienprodukte. Die anfallenden Kosten für die Entwicklungsleistung werden in diesem Fall als Vertragserfüllungskosten aktiviert und in Abhängigkeit mit der Shipset-Lieferung erfolgswirksam amortisiert. Bei Entwicklungsleistungen ohne Milestone-Zahlungen erfolgt die Zahlung der Leistung im Rahmen der laufenden Lieferung der Serienprodukte über die Gesamtlaufzeit des Programms. Da die Erfüllung der Leistungsverpflichtung deutlich vor den Einzahlungen liegt, liegt eine wesentliche Finanzierungskomponente vor, die bei der Bewertung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und der Vertragsvermögenswerte berücksichtigt wird. Bei Entwicklungsleistungen mit Milestone-Zahlungen fallen die Leistungserbringung und die Zahlungseingänge weitgehend zusammen. Daher liegt hier keine wesentliche Finanzierungskomponente vor. Bei der Festsetzung des Transaktionspreises für Entwicklungsleistungen fließen sowohl fixe als auch variable Bestandteile ein. Der fixe Bestandteil setzt sich zusammen aus der vertraglich festgelegten Preiskomponente (gesondert vereinbart für die Entwicklungsleistung oder garantiert im Shipset-Preis) und garantierten Mindestmengen. In den variablen Bestandteil fließen Schätzung hinsichtlich der Mengenkomponente (künftig zu liefernde Serienprodukte) ein, da in diesen Fällen keine garantierten Mindestmengen bestehen, sondern die geplante Ratenvorschau zugrunde gelegt wird.

Nach IFRS 15 werden die Umsatzerlöse entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen erfasst, sobald ein Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt.

Sofern bei einer langfristigen Amortisation über die Serienlieferungen eine wesentliche Finanzierungskomponente festgestellt wird, werden die Umsatzerlöse nur in Höhe des Barwerts der vereinbarten Zahlungen erfasst. Aufzinsungseffekte werden als Ertrag im Finanzergebnis erfasst und führen dazu, dass die vereinnahmten

Zahlungen, anders als bisher, nicht gänzlich den Umsatzerlösen zugeordnet werden.

Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung über die Programmdauer verteilt als Umsatzreduktion ausgewiesen.

Für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist neben einer fehlenden alternativen Nutzungsmöglichkeit insbesondere der Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistungen vorausgesetzt (Kosten plus Gewinnanteil). Dieses Kriterium führt dazu, dass einzelne Verträge nach IFRS 15 zeitpunktbezogen als Umsatz zu erfassen sind. Die zeitpunktbezogenen Leistungen werden bis zum Kontrollübergang in Höhe der Kosten bilanziell erfasst.

Bei einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung werden die Umsatzerlöse entsprechend der Cost-to-Cost-Methode verteilt.

IFRS 15 verlangt von einem Unternehmen Angaben über die Kosten für die Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden. Dem Konzern entstehen keine solchen Kosten, weshalb die damit verbundenen Angaben in diesem Leitfaden nicht dargestellt werden. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten wird keine Finanzierungskomponente berücksichtigt.

Aufwandsrealisierung

Operative Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

Fremdwährungsbewertung (IAS 21)

Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst.

Konzern-Geldflussrechnung (IAS 7)

Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cashflow aus der Betriebstätigkeit die indirekte Methode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbestand und den kurzfristigen Finanzmitteln.

57. Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung)

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2018/19 erstmalig anzuwenden:

Standard/Interpretation Anwendungspflicht
lt. IASB für Ge
schäftsjahre ab
Übernahme
durch EU
zum 28.02.2019
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und Änderung: Klarstellung zum IFRS 15 01.01.2018 Ja
IFRS 9 Finanzinstrumente 01.01.2018 Ja
IFRS 4 Änderung: Anwendung des IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versiche
rungsverträge
01.01.2018 Ja
IFRS 2 Änderung: Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteils
basierter Vergütung
01.01.2018 Ja
IAS 40 Änderung: Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 01.01.2018 Ja
IFRS 1 und IAS 28 Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2014–2016 01.01.2018 Ja
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen 01.01.2018 Ja

Die erstmalige Anwendung dieser neuen bzw. überarbeiteten Standards hat, bis auf IFRS 15 und IFRS 9, keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FACC.

• IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt die bestehenden Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen (wie IAS 18 Umsatzerlöse und IAS 11 Fertigungsaufträge). Nach IFRS 15 ist der Betrag als Erlös aus Kundenverträgen zu erfassen, der für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen an Kunden als Gegenleistung erhalten wird. Hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunkts bzw. des Zeitraums wird auf den Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden abgestellt. Für die Bestimmung, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind, wird ein Fünf-Stufen-Modell angewendet. Bezüglich dieser Angaben wird auf Note 4 verwiesen.

• IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRS 9 Finanzinstrumente legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nichtfinanziellen Posten fest. Dieser Standard ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente. Bezüglich dieser Angaben wird auf Note 4 verwiesen.

Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich auf Geschäftsjahre beginnend mit dem 1. März 2019 auswirken werden. Die nachfolgenden, vom IASB bereits veröffentlichten aber in der EU zum Teil noch nicht verpflichtend anzuwendenden neuen, überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Interpretationen des IFRIC sind auch vom FACC-Konzern nicht vorzeitig angewendet worden und sind somit für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant:

Standard/Interpretation Veröffentli
chung durch
das IASB
Anwendungs
pflicht
lt. IASB
Übernahme
durch EU
zum 18.03.2019
Auswirkungen
auf den Konzern
abschluss
IFRS 16 Leasingverhältnisse 13.01.2016 01.01.2019 Ja Siehe unten
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 07.06.2017 01.01.2019 Ja Nein
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2015–2017 12.12.2017 01.01.2019 Ja Nein
IFRS 9
(Änderung)
Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 12.10.2017 01.01.2019 Ja Nein
IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und
Joint Ventures
12.10.2017 01.01.2019 Ja Nein
IAS 19 Planänderung, -kürzung oder -abgeltung 07.02.2018 01.01.2019 Ja Nein
Diverse Änderungen der Verweise auf das Rahmenwerk in den IFRS
Standards
29.03.2018 01.01.2020 Nein Nein
IFRS 3
(Änderung)
Definition eines Geschäftsbetriebs 22.10.2018 01.01.2020 Nein Nein
IAS 1 und
IAS 8
(Änderung)
Definition von "wesentlich" 31.10.2018 01.01.2020 Nein Nein
IFRS 17 Versicherungsverträge 18.05.2017 01.01.2021 Nein Nein
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten 30.06.2014 Unbestimmt1) Nein Nein

1) Derzeit ist keine Übernahme von IFRS 14 in EU-Recht vorgesehen.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

IFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen, inklusive IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC 15 Operating-Leasingverhältnisse und SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.

Der Standard ist erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist erlaubt, wenn das Unternehmen IFRS 15 vor oder am Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 16 anwendet.

IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (Rightof-Use Asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit bis zwölf Monate) bzw. Leasingverhältnisse von geringem Wert.

Daneben wird sich die Art der Aufwendungen, die mit diesen Leasingverhältnissen verbunden sind ändern, da IFRS 16 die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt.

Der FACC-Konzern hat die möglichen Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss analysiert. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss werden von zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen, wie dem Zinssatz zum Erstanwendungszeitpunkt, der Zusammensetzung des Leasingportfolios zu diesem Zeitpunkt, der Einschätzung des Konzerns über die Ausübung von Verlängerungsoptionen und dem Ausmaß, in dem der Konzern Ausnahmeregelungen und Ansatzbefreiungen in Anspruch nimmt, abhängen.

Übergang und Auswirkungen

Der FACC-Konzern wird IFRS 16 erstmals zum 1. März 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode anwenden. Aus diesem Grund wird der kumulative Effekt aus der Anwendung von IFRS 16 als eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte im Eigenkapital zum 1. März 2019 erfasst, ohne eine Anpassung der Vergleichsinformationen vorzunehmen. Die Leasingverbindlichkeiten werden zum Erstanwendungszeitpunkt mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, während das Nutzungsrecht retrospektiv gemäß IFRS 16.C8 (b) (i) ermittelt wird, als ob IFRS 16 immer schon angewendet worden wäre. Der FACC-Konzern wird den praktischen Behelf anwenden, wonach IFRS 16 auf alle vor dem 1. März 2019 abgeschlossenen Verträge, die als Leasingverhältnisse gemäß IAS17 und IFRIC 4 definiert waren, angewendet wird.

Als wesentlichste Auswirkung wurden Mietverträge aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen identifiziert.

Da in Übereinstimmung mit den gewählten Übergangsbestimmungen des IFRS 16 der Buchwert der aggregierten Leasingverbindlichkeiten den Buchwert der aggregierten Nutzungsrechte zum Erstanwendungszeitpunkt übersteigt, kommt es zum Erstanwendungszeitpunkt in Höhe der Buchwertdifferenz zu einer Reduktion des Eigenkapitals in Höhe von 2.435 TEUR. Aufgrund von Vereinfachungs- bzw. Befreiungsbestimmungen des Standards werden kurzfristige Leasingverhältnisse unter zwölf Monaten und geringwertige Leasing- bzw. Mietgegenstände nicht aktiviert. Ab Erstanwendung des Standards wird sich auch die Art der Aufwendungen in Zusammenhang mit diesen Leasing- und Mietverhältnissen ändern, da IFRS 16 die lineare Abschreibung der Nutzungsrechte und

des Zinsaufwands für die Leasingverbindlichkeit ersetzt. Die Abschreibung der Nutzungsrechte wird im Geschäftsjahr 2019/20 voraussichtlich 4.765 TEUR und der Zinsaufwand 725 TEUR betragen.

Durch die Erfassung einer Abschreibung von Nutzungsrechten und Zinsen anstatt eines Leasingaufwands wird es zu einer Verbesserung von EBITDA und EBIT kommen. Eine detaillierte Quantifizierung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht abschließend möglich, da ihr eine Vielzahl von Kleinverträgen zugrunde liegt, die bis dato noch nicht vollständig auf die Anwendbarkeit von IFRS 16 geprüft wurden.

Der Konzern erwartet, dass die Anwendung des Standards zu einem Anstieg der Bilanzsumme (lt. Konzernbilanz zum 28. Februar 2019) zwischen 4 % und 5 % führen wird.

Auswirkungen auf die Fähigkeit, mit Kreditgebern vereinbarte Finanzkennzahlen einzuhalten, werden nicht erwartet.

Im Hinblick auf die künftige Anwendung der weiteren, noch nicht in Kraft getretenen und vom FACC-Konzern noch nicht angewendeten Standards bzw. Interpretationen werden keine wesentlichen materiellen Änderungen von bilanzierten Vermögenswerten, Schulden oder sonstigen Angaben im Konzernabschluss erwartet.

58. Honorare des Konzernabschlussprüfers

Für die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:

2017/18
EUR'000
2018/19
EUR'000
Konzern- und Jahresabschlussprüfung 183 180
Steuerberatungsleistungen 0 0
Andere Beratungsleistungen 7 103
190 283

59. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag 28. Februar 2019 kam es zu einem angabepflichtigen Ereignis:

Mit den zuständigen Behörden in Österreich besteht seit Monaten laufender Kontakt in Zusammenhang mit der Rückführung der eingefrorenen Gelder. Die Informationen aus China im Rahmen eines offiziellen Besuchs im April 2019 sind sehr erfreulich und bestätigen die FACC-Annahmen, dass die Rückführung zwar zeitaufwendig aber umsetzbar ist. Der zeitliche Ablauf zur Rückführung ist mit den zuständigen Behörden noch abzustimmen, erst nach erfolgter Abstimmung können hierzu weitere Informationen offengelegt werden. Da die in China eingefrorenen Gelder bilanziert sind, wird deren Rückführung für FACC einen positiven Effekt auf die Liquidität haben, bei gleichzeitig erfolgsneutraler Auswirkung im Ergebnis.

60. Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Der Bilanzgewinn des FACC-Konzerns im Geschäftsjahr 2018/19 betrug 39.674 TEUR. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 9. Juli 2019 eine Dividende von 0,15 EUR je Aktie vor.

61. Freigabe zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wird voraussichtlich am 22. Mai 2019 (Konzernabschluss zum 28. Februar 2018: 15. Mai 2018) vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.

62. Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands im Berichtszeitraum

Robert Machtlinger, CEO Andreas Ockel, COO Aleš Stárek, CFO Yongsheng Wang, CCO

Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum

Ruguang Geng (Vorsitzender)

Zhen Pang (Stellvertreter des Vorsitzenden, seit 29. Juni 2018) Shengqiang He (Stellvertreter des Vorsitzenden, bis 29. Juni 2018) Yanzheng Lei (bis 29. Juni 2018) Jing Guo (seit 29. Juni 2018) Wenbiao Han (seit 29. Juni 2018) Qinghong Liu (seit 29. Juni 2018) Weixi Gong George Maffeo Junqi Sheng Hao Liu (bis 29. Juni 2018) Li Li (bis 29. Juni 2018) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin) Peter Krohe (Arbeitnehmervertreter) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin)

Ried im Innkreis, am 8. Mai 2019

Der Vorstand

Robert Machtlinger e. h. Andreas Ockel e. h.
Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands
Aleš Stárek e. h. Yongsheng Wang e. h.
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 82 Abs. 4 Z. 3 Börsegesetz

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Ried im Innkreis, am 8. Mai 2019

Der Vorstand

Robert Machtlinger e. h. Andreas Ockel e. h.
Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands

Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk1)

Bericht zum Konzernabschluss

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Konzernabschluss der

FACC AG, Ried im Innkreis,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 28. Februar 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 28. Februar 2019 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

1) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigt en Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Erstmalige Anwendung von International Financial Reporting Standard 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Die FACC Gruppe hat den neuen Standard zur Umsatzrealisierung International Financial Reporting Standard 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) per 1. März 2018 implementiert und dabei das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung ausgeübt, um den kumulierten Effekt aus der Umstellung erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen.

Die Anwendung von IFRS 15 führt ab dem Jahr 2018/19 aufgrund geänderter Kriterien der zeitlichen Erfassung von Umsatzerlösen dazu, dass kundenbezogene Entwicklungsleistungen abhängig von der Identifikation gesonderter Leistungsverpflichtungen nunmehr nicht zeitraumbezogen, sondern zeitpunktbezogen realisiert werden. Zusätzlich führte die Anwendung zu einer Neuklassifikation von Vermögenswerten, welche in weiterer Folge geänderte Bewertungsmethoden impliziert. Insbesondere für Vertragskosten und Vertragsvermögenswerte sind wesentliche Einschätzungen betreffend der zu erwartenden Liefermengen zu treffen, die von Ungewissheiten abhängen können. Die Umstellung auf IFRS führte zu einer Verminderung des Eigenkapitals um 42,8 Mio. EUR nach Steuereffekt per 1. März 2018.

Wesentliche Risiken bestehen darin, dass die Effekte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 nicht korrekt ermittelt und im Eigenkapital abgebildet werden und die laufende Umsatzrealisierung und auch die Klassifikation der einzelnen Vermögenswerte •

nicht in Übereinstimmung mit IFRS 15 vorgenommen werden. In der Folgebilanzierung besteht das Risiko, dass infolge von Schätzungsänderungen (zukünftige Liefermengen, Auftragserlöse und Auftragskosten) Vertragskosten und Vertragsvermögenswerte wertzuberichtigen sind.

Die Angaben zu Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 15 sind in Note 4, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Note 56, zu Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen in Note 22, zu Vertragsvermögenswerten in Note 23, zu Vertragserfüllungskosten in Note 24 und zu Schätzungs- und Ermessensentscheidungen in Note 8 enthalten.

Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung

Um obige Risiken zu adressieren, haben wir Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Beurteilung der Bilanzierungsrichtlinien für die Realisierung von Umsatzerlösen
  • Beurteilung des internen Prozesses zur Implementierung des neuen Standards
  • Beurteilung der Analyse von Umsatzströmen aus Konzernsicht und der Auswirkung der IFRS 15 Erstanwendung auf die Umsatzströme im Konzernabschluss
  • Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen zur zeitpunktbezogenen Umsatzrealisierung nach IFRS 15 für wesentliche kundenbezogene Entwicklungsleistungen
  • Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen der Klassifizierung als Vertragsvermögenswert und Vertragskosten
  • Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Vertragskosten und Vertragsvermögenswerten
  • Nachvollziehen der rechnerischen Richtigkeit und Ableitung der direkt im Eigenkapital erfassten Effekte aus der Umstellung von zeitraumbezogener auf zeitpunktbezogene Gewinnrealisierung für den Gesamtkonzern auf Ebene der wesentlichen Tochterunternehmen
  • Untersuchung des Umsatzrealisierungszeitpunkts und der periodengerechten Erfassung des Umsatzes auf Basis einer risikobasierten Stichprobenauswahl auf Vertrags- und Transaktionsbasis auf Ebene der wesentlichen Tochterunternehmen
  • Prüfung der Vollständigkeit der Anhangangaben im Zusammenhang mit Umsatzerlösen, Vertragskosten, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen sowie Vertragsvermögenswerten

VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSS-PRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERN-ABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewendeten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie, ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber.

Linz, am 8. Mai 2019

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber e. h. Wirtschaftsprüferin

ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel e. h. Wirtschaftsprüfer

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird österreichischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Er enthält die international üblichen Standards für gute Unternehmensführung, aber auch die in diesem Zusammenhang bedeutsamen Regelungen des österreichischen Aktienrechts. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen.

Wesentliche Elemente einer gelebten Corporate-Governance-Kultur sind hohe Transparenz für alle Stakeholder sowie eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Dazu zählen eine effiziente Zusammenarbeit der Organe, die Wahrung der Aktionärsinteressen sowie eine offene Unternehmenskommunikation.

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

Die FACC AG respektiert den ÖCGK und verpflichtete sich erstmals 2014 – infolge der Erstnotierung der Aktie im Prime Market der Wiener Börse – zur Einhaltung von dessen Bestimmungen. Der Kodex steht im Internet unter www.corporate-governance.at in der jeweils aktuell gültigen Fassung zur Verfügung.

Entsprechend der L-Regel 60 des ÖCGK hat die FACC AG einen Corporate-Governance-Bericht zu erstellen. Die bisher erstellten Berichte sind auf der Website der FACC AG www.facc.com auch öffentlich abrufbar (C-Regel 61 ÖCGK).

Gemäß der C-Regel 62 des ÖCGK hat die Gesellschaft regelmäßig, mindestens alle drei Jahre eine externe Evaluierung zur Einhaltung der C-Regeln des Kodex zu beauftragen.

FACC hat die KPMG Advisory GmbH mit der Evaluierung des Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2018/19 beauftragt. Als Ergebnis der Evaluierung wurde festgestellt, dass die abgegebene Erklärung der FACC AG zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex der aktuell gültigen Fassung (2018) den Tatsachen entspricht. Das Evaluierungsergebnis steht allen Interessenten auf der Unternehmenswebsite www.facc.com zur Verfügung.

Die Beurteilung des Risikomanagementsystems durch den Abschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr 2018/19 durchgeführt (C-Regel 83 ÖCGK).

ORGANE DER FACC AG

Vorstand

Organisation und Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der FACC AG besteht gemäß deren Satzung aus mindestens zwei und maximal vier Personen. Die Bestellung erfolgt durch den Aufsichtsrat.

Der Vorstand führt im Rahmen von Gesetz, Satzung und einer vorliegenden Geschäftsordnung die Geschäfte der FACC AG. Die Verteilung der Geschäfte unter den einzelnen Vorstandsmitgliedern erfolgt gemäß der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung ist auch die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters haben sich der Vorstand und der Aufsichtsrat zur vollständigen Einhaltung der Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet.

Aufsichtsrat

Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats sind die Gesetze und Verordnungen, wie sie für in Österreich börsenotierte Gesellschaften anzuwenden sind, z. B. das Aktiengesetz und das Börsegesetz. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet. Bei den unternehmensinternen Regelungen sind primär die Satzung und die Geschäftsordnung bedeutsam. Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der FACC AG aus mindestens drei und höchstens zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.

Gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG verfügt die AVIC Cabin System Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) über das satzungsmäßige Recht zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern. Sie kann bis zu ein Drittel aller Mitglieder entsenden, solange ihre Beteiligung mindestens 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals entspricht.

Robert MACHTLINGER (1967) Vorstandsvorsitzender Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: 06/2020 Aufgabenbereiche: Strategie, Customer Relations, Business Development, Marketing, Programme Management, Qualität, Unternehmenskommunikation, Innovation und Forschung

Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Andreas OCKEL (1966) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2020 Aufgabenbereiche: Produktion, Entwicklung, Procurement, Personalwesen, Liegenschaften, weltweite Tochtergesellschaften Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Aleš STÁREK (1970) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2019 Aufgabenbereiche: Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Risk Management, Legal, Investor Relations Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Yongsheng WANG (1963) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2019 Aufgabenbereiche: Interne Revision, M&A, China Business Relations Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Bei den Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf die Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters müssen Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter, die Altersstruktur und die Internationalität angemessen berücksichtigt werden. Neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Tätigkeit einmal jährlich einer Selbstevaluierung zu unterziehen

Ruguang GENG (1957)

Vorsitzender Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021/22 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Zhen PANG (1964)

Stellvertretender Vorsitzender Erstbestellung: 2018 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021/22 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Weixi GONG (1962)

Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021/21 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Jing GUO (1981)

Erstbestellung: 2018 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021/22 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Wenbiao HAN (1980)

Erstbestellung: 2018 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021/22 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Qinghong LIU (1973)

Erstbestellung: 2018 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021/22 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

George MAFFEO (1954)

Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021/22 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Junqi SHENG (1972)

Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021/22 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Vom Betriebsrat entsandte Mitglieder des Aufsichtsrats

Peter KROHE (1955) Erstentsendung: 2014

Barbara HUBER (1965) Erstentsendung: 2014

Ulrike REITER (1960) Erstentsendung: 2014

Karin KLEE (1981)

Erstentsendung: 2018

Im Geschäftsjahr 2018/19 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats

Shengqiang He, Li Li, Yanzheng Lei und Hao Liu sind im Geschäftsjahr 2018/19 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die Leitlinien für die Unabhängigkeit gemäß Anhang 1 des ÖCGK übernommen. Danach haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats erklärt, von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig zu sein (C-Regel 53 ÖCGK).

George Maffeo und Weixi Gong sind Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht Interessen von Anteilseignern mit einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent vertreten (C-Regel 54 ÖCGK).

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der FACC AG hat entsprechend dem Aktiengesetz einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Neben der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses sowie des Prozesses der Abschlussund Konzernabschlussprüfung wird auch die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und des internen Revisionssystems vollzogen. Darüber hinaus obliegt dem Ausschuss die Prüfung des Corporate-Governance-Berichts, über die in der Hauptversammlung berichtet wird. Während des Geschäftsjahres 2018/19 trat der Prüfungsausschuss viermal zusammen. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum fünf Aufsichtsratssitzungen abgehalten.

Die Abhaltung weiterer Sitzungen war nicht erforderlich. Kein Aufsichtsratsmitglied war bei mehr als der Hälfte der Sitzungen abwesend.

Neben dem verpflichtenden Prüfungsausschuss sind ein Strategieausschuss sowie ein Personal- und Vergütungsausschuss (Nominierungsausschuss) eingerichtet.

Die Funktionszuständigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in den jeweiligen Ausschüssen sind in folgender Aufstellung dargestellt:

Prüfungsausschuss

Mitglieder

  • Wenbiao HAN (Vorsitzender)
  • Jing GUO
  • George MAFFEO
  • Barbara HUBER

Personal- und Vergütungsausschuss

Mitglieder

  • Ruguang GENG (Vorsitzender)
  • Zhen PANG
  • Qinghong LIU
  • Weixi GONG
  • Junqi SHENG

Strategieausschuss

Mitglieder

  • Zhen PANG (Vorsitzender)
  • Qinghong LIU
  • Ruguang GENG
  • Wenbiao HAN
  • George MAFFEO
  • Junqi SHENG
  • Ulrike REITER

Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse 2018/19

Name AR PA PVA SA
Ruguang Geng 5/5 3/3 2/2
Zhen Pang 4/5 2/3 2/2
Weixi Gong 5/5 3/3 1/2
Jing Guo 4/5 3/4
Wenbiao Han 4/5 3/4 2/2
Qinghong Liu 4/5 2/3 2/2
George Maffeo 5/5 4/4 2/2
Junqi Sheng 5/5 3/3 2/2
Peter Krohe 4/5
Barbara Huber 5/5 4/4
Ulrike Reiter 5/5 2/2
Karin Klee 5/5
Yanzheng Lei 1/5 1/3 0/2
Hao Liu 1/5 1/4 1/3
Li Li 1/5 1/4

Abkürzungen: AR=Aufsichtsrat, PA=Prüfungsausschuss, PVA=Personal- und Vergütungsauschuss, SA=Strategieausschuss

Zustimmungspflichtige Geschäfte des Aufsichtsrats (L-Regel 48 und C–Regel 49 ÖCGK)

Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden zustimmungspflichtige Geschäfte für das Mitglied des Aufsichtsrats George Maffeo genehmigt:

Aufgrund der umfassenden Detailkenntnisse von Maffeo Aviation Consulting vom Flugzeugmarkt in den USA hat die FACC Operations GmbH einen Beratungsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Von dessen Beratungsleistungen erwartet sich FACC die Stärkung ihrer Position im US-Markt und eine Verbesserung des Gleichgewichts bei Kundenaufträgen. Das verrechnete Entgelt belief sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf 50.000 EUR.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik der Gesellschaft und des gesamten Konzerns sowie die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Weiters berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des gesamten Konzerns im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung.

VERGÜTUNGSBERICHT

Vorstandsvergütung

Bei der Festlegung der Gesamtbezüge für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat dafür zu sorgen, dass die Vergütungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu der üblichen Vergütung stehen und langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung berücksichtigt werden. Die Vergütung enthält fixe und variable Bestandteile.

Den wichtigsten Berechnungsparameter der variablen Vergütung bildet – neben der mit dem Vorstandsmitglied individuell vereinbarten leistungsbezogenen Zielerreichung – die Entwicklung des Betriebsergebnisses (EBIT).

Es wurde eine Höchstgrenze für die variable Vergütung definiert. Die variable Vergütung für alle anspruchsberechtigten Führungskräfte der FACC AG soll nicht höher sein als die im jeweiligen Geschäftsjahr durch die Hauptversammlung beschlossene Gewinnausschüttung.

Im Geschäftsjahr 2018/19 betrug der Anteil der variablen Vergütung an den Gesamtbezügen aller Vorstandsmitglieder 33 Prozent.

Ein Aktienoptionsprogramm besteht weder für Mitglieder des Vorstands noch für Führungskräfte.

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder belief sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf 1.816 TEUR (Vorjahr: 1.158 TEUR).

Fix
EUR'000
Variabel
EUR'000
Gesamt
EUR'000
Robert Machtlinger 388 250 638
Andreas Ockel 378 48 426
Aleš Stárek 277 166 443
Yongsheng Wang 178 131 309

Es besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden.

Für Mitglieder des Vorstands besteht ein beitragsorientiertes Pensionsmodell. Die Aufwendungen dafür betrugen im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt 200 TEUR (Vorjahr: 94 TEUR).

Bei vorzeitiger Auflösung der Vorstandsverträge durch den Aufsichtsrat bestehen Ansprüche hinsichtlich der Grundgehälter. Bei regulärer Beendigung entstehen Abfertigungsansprüche je nach Zugehörigkeitsdauer entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

Aufsichtsratsvergütung

Die in der Hauptversammlung vom 29. Juni 2018 beschlossene und gewährte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017/18 betrug 220 TEUR und wurde voll ausbezahlt. Die Vergütung für das Geschäftsjahr 2018/19 gliedert sich wie folgt:

Name Sitzungsgeld
in EUR
Fixbezug
in EUR
Vorsitzender des Auf
sichtsrats
Ruguang Geng 2.500 37.500
Stellvertretender Vorsit
zender des Aufsichtsrats
Zhen Pang 2.300 -
Ausschussvorsitzende Ruguang Geng
Zhen Pang
Wenbiao Han
- -
Li Li
Jing Guo
George Maffeo
Qinghong Liu
Weixi Gong
Junqi Sheng
1.900
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
-
-
25.000
-
25.000
20.000
Mitglieder des
Ausschusses
Yanzheng Lei
Hao Liu
2.200
2.200
-
-

Darüber hinaus erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats für Vorbereitungstätigkeit im Rahmen der Hauptversammlung sowie konstituierenden Sitzungen ein einmaliges Sitzungsgeld in einer Bandbreite von 1.000 EUR bis 1.250 EUR.

Vom Betriebsrat entsendete Mitglieder erhalten kein Sitzungsgeld.

DIVERSITÄT

Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie auf die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters müssen Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter, die Altersstruktur und die Internationalität angemessen berücksichtigt werden. Neugewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Seit der Erstnotierung der FACC AG an der Wiener Börse sind Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19 betrug der Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat ein Drittel (vier von zwölf).

Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Positionen

In Aufsichtsrat, Vorstand und weiteren Top-Management-Positionen von FACC sind derzeit 14 Frauen vertreten. In den darunterliegenden Ebenen ist der Anteil weiblicher Führungskräfte gering. FACC präsentiert sich daher weiterhin auf Job-Messen und spricht gezielt weibliche Potenzialträger an. Bei Neu- und Nachbesetzungen von Führungspositionen wird darauf geachtet, verstärkt Frauen zu gewinnen. Als Hürde erweist sich jedoch, dass die meisten Führungspositionen bei FACC eine technische Ausbildung voraussetzen.

Die FACC AG steht zu Chancengleichheit am Arbeitsplatz und tritt jeder Form der Benachteiligung von Mitarbeiterinnen entschieden entgegen.

Stellung der Aktionäre

Jede Stückaktie gewährt den Aktionären in der Hauptversammlung der FACC AG eine Stimme. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden – soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Directors' Dealings

Die Bekanntgabe von Aktienkäufen und -verkäufen von Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats erfolgt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften (Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung). Aktienkäufe und -verkäufe werden auf der Website www.facc.com veröffentlicht.

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag

Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Redaktionsschluss dieses Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.

Abschlussprüfer

Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH, Linz, wurde vom Aufsichtsrat als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der FACC AG für das Geschäftsjahr 2018/19 vorgeschlagen. Der gestellte Antrag wurde von der Hauptversammlung am 29. Juni 2018 mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

Die Aufwendungen für die Prüfungsleistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf 180 TEUR (Vorjahr: 183 TEUR). Die Untergliederung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche ist im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt.

4. BESTTIGUNGSVERMERK *)

Bericht zum Jahresabschluss

Prfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

FACC AG, Ried im Innkreis,

bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung f!r das an diesem Stichtag endende Gesch"ftsjahr und dem Anhang, gepr!ft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigef!gte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein m#glichst getreues Bild der Verm#gens- und Finanzlage zum 28. Februar 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft f!r das an diesem Stichtag endende Gesch"ftsjahr in \$bereinstimmung mit den #sterreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage fr das Prfungsurteil

Wir haben unsere Abschlusspr!fung in \$bereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den #sterreichischen Grunds"tzen ordnungsm"ûiger Abschlusspr!fung durchgef!hrt. Diese Grunds"tze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt %Verantwortlichkeiten des Abschlusspr!fers f!r die Pr!fung des Jahresabschlusses% unseres Best"tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabh"ngig in \$bereinstimmung mit den #sterreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in \$bereinstimmung mit diesen Anforderungen erf!llt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Pr!fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage f!r unser Pr!fungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prfungssachverhalte

Besonders wichtige Pr!fungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgem" ûen Ermessen am bedeutsamsten f!r unsere Pr!fung des Jahresabschlusses des Gesch"ftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Pr!fung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Pr!fungsurteils hierzu ber!cksichtigt, und wir geben kein gesondertes Pr!fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Pr!fungssachverhalte dar:

  1. Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenber verbundenen Unternehmen

Beschreibung

Im Jahresabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2019 sind die Anteile an verbundenen Unternehmen (267,8 Mio. &) und Forderungen gegen!ber verbundenen Unternehmen (32,2 Mio. &) ausgewiesen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegen!ber verbundenen Unternehmen erfordert wesentliche Annahmen und Sch"tzungen der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung, ob eine Wertminderung zum Gesch"ftsjahresende vorliegt sowie gegebenenfalls zur Quantifizierung solcher Wertminderungen.

Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Sch"tzung der zuk!nftigen Cash-Flows der Tochterunternehmen, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit dieser Bilanzpositionen herangezogen werden. Diese Cash-Flow Sch"tzungen beinhalten Annahmen, die von zuk!nftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.

Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegen- !ber verbundenen Unternehmen sind im Jahresabschluss der FACC AG im Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sonstigen Verm# gensgegenst"nden sowie in den Erl"uterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 28. Februar 2019 erl"utert.

Adressierung im Rahmen der Abschlusspr!fung

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Sch"tzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Pr!fungshandlungen durchgef!hrt:

  • x Pr!fung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plausibilisierung der Diskontierungss"tze unter Beiziehung von unseren internen Bewertungsspezialisten
  • x \$berpr!fung, ob Indikatoren auf eine m#gliche Wertminderung vorliegen
  • x Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen und Ver"nderungen im Working Capital), um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren
  • x Pr!fung der Vollst"ndigkeit der Angaben im Anhang

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prfungsausschusses fr den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich f!r die Aufstellung des Jahresabschlusses und daf!r, dass dieser in \$bereinstimmung mit den #sterreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein m#glichst getreues Bild der Verm#gens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich f!r die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu erm#glichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter daf!r verantwortlich, die F"higkeit der Gesellschaft zur Fortf!hrung der Unternehmenst"tigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortf!hrung der Unternehmenst"tigkeit - sofern einschl"gig - anzugeben, sowie daf!r, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortf!hrung der Unternehmenst"tigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenst"tigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Pr!fungsausschuss ist verantwortlich f!r die \$berwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprfers fr die Prfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit dar!ber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen ± beabsichtigten oder unbeabsichtigten ± falschen Darstellungen ist, und einen Best"tigungsvermerk zu erteilen, der unser Pr!fungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maû an Sicherheit, aber keine Garantie daf!r, dass eine in \$bereinstimmung mit der EU-VO und mit den #sterreichischen Grunds"tzen ordnungsm"ûiger Abschlusspr!fung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgef!hrte Abschlusspr!fung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen k#nnen aus dolosen Handlungen oder Irrt!mern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vern!nftigerweise erwartet werden k#nnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlusspr!fung in \$bereinstimmung mit der EU-VO und mit den #sterreichischen Grunds"tzen ordnungsm"ûiger Abschlusspr!fung, die die Anwendung der ISA erfordern, !ben wir w"hrend der gesamten Abschlusspr!fung pflichtgem"ûes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Dar!ber hinaus gilt:

  • x Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher ± beabsichtigter oder unbeabsichtigter ± falscher Darstellungen im Abschluss, planen Pr!fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, f!hren sie durch und erlangen Pr!fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage f!r unser Pr!fungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist h#her als ein aus Irrt!mern resultierendes, da dolose Handlungen betr!gerisches Zusammenwirken, F"lschungen, beabsichtigte Unvollst"ndigkeiten, irref!hrende Darstellungen oder das Auûerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten k#nnen.
  • x Wir gewinnen ein Verst"ndnis von dem f!r die Abschlusspr!fung relevanten internen Kontrollsystem, um Pr!fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umst"nden angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Pr!fungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • x Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten gesch"tzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenh"ngende Angaben.
  • x Wir ziehen Schlussfolgerungen !ber die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortf!hrung der Unternehmenst"tigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Pr!fungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der F" higkeit der Gesellschaft zur Fortf!hrung der Unternehmenst"tigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Best"tigungsvermerk auf die dazugeh#rigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Pr!fungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Best"tigungsvermerks erlangten Pr!fungsnachweise. Zuk!nftige Ereignisse oder Gegebenheiten k#nnen jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortf!hrung der Unternehmenst"tigkeit zur Folge haben.
  • x Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschlieûlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Gesch"ftsvorf"lle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein m#glichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Pr!fungsausschuss unter anderem !ber den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlusspr!fung sowie !ber bedeutsame Pr!fungsfeststellungen, einschlieûlich etwaiger bedeutsamer M"ngel im internen Kontrollsystem, die wir w"hrend unserer Abschlusspr!fung erkennen, aus.

Wir geben dem Pr!fungsausschuss auch eine Erkl"rung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabh"ngigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm !ber alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vern!nftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabh"ngigkeit und - sofern einschl"gig - damit zusammenh"ngende Schutzmaûnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, !ber die wir uns mit dem Pr!fungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten f!r die Pr!fung des Jahresabschlusses des Gesch"ftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Pr!fungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Best"tigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schlieûen die #ffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in "uûerst seltenen F"llen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Best"tigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vern!nftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile f!r das #ffentliche Interesse !bersteigen w!rden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der #sterreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu pr!fen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich f!r die Aufstellung des Lageberichts in \$bereinstimmung mit den #sterreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Pr!fung in \$bereinstimmung mit den Berufsgrunds"tzen zur Pr!fung des Lageberichts durchgef!hrt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enth"lt zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erkl!rung

Angesichts der bei der Pr!fung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verst"ndnisses !ber die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind f!r die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Gesch"ftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Best"tigungsvermerk. Der Gesch"ftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Best"tigungsvermerks zur Verf!gung gestellt. Unser Pr!fungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

JAHRESABSCHLUSS

UND LAGEBERICHT

ZUM 28. FEBRUAR 2019

DER

FACC AG, RIED IM INNKREIS

Bilanz zum 28. Februar 2019

Aktiva
28.2.2019
EUR
28.2.2018
TEUR
A. Anlagevermögen:
I. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.822.715,00 267.823
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 1.889.062,84 1.833
269.711.777,84 269.656
269.711.777,84 269.656
B. Umlaufvermögen:
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 32.180.541,65 30.258
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 12.681.804,03 11.765
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
44.862.345,68 42.023
II. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten 353.966,01 497
45.216.311,69 42.520
C. Rechnungsabgrenzungsposten 242.194,14 240
D. Aktive latente Steuern 24.526.307,83 26.278
SUMME AKTIVA 339.696.591,50 338.694

Bilanz zum 28. Februar 2019

Aktiva
28.2.2019
EUR
28.2.2018
TEUR
A. Anlagevermögen:
I. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.822.715,00 267.823
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 1.889.062,84 1.833
269.711.777,84 269.656
269.711.777,84 269.656
B. Umlaufvermögen:
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 32.180.541,65 30.258
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 12.681.804,03 11.765
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
44.862.345,68 42.023
II. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten 353.966,01 497
45.216.311,69 42.520
C. Rechnungsabgrenzungsposten 242.194,14 240
D. Aktive latente Steuern 24.526.307,83 26.278
SUMME AKTIVA 339.696.591,50 338.694

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018/19

2018/19
EUR
2017/18
TEUR
1. Umsatzerlöse 10.533.356,78 9.028
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 145.522,94 13
b) Übrige 458.812,35
604.335,29
4.690
4.703
3. Personalaufwand
a) Gehälter -4.370.182,02 -3.900
b) Soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen für Altersversorgung
-1.489.291,03
-240.283,85
-851
-110
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -285.673,73 -149
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -866.700,71
-5.859.473,05
-574
-4.751
4. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
-4.875,08 -2
-4.875,08 -2
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Übrige -4.270.461,21 -4.864
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebsergebnis) 1.002.882,73 4.113
7. Erträge aus Beteiligungen 5.700.000,00 19.947
davon aus verbundenen Unternehmen 5.700.000,00 19.947
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 28.895,83 0
davon aus verbundenen Unternehmen 28.895,83 0
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 -2
davon betreffend verbundene Unternehmen 0,00 0
10. Zwischensumme aus Z 7 bis 9 (Finanzergebnis) 5.728.895,83 19.945
11. Ergebnis vor Steuern 6.731.778,56 24.058
12. Steuern vom Einkommen (und vom Ertrag) 62.419,76 -323
davon latente Steuern 57.520,36 -112
Körperschaftssteuer aus Gruppenbesteuerung 4.899,40 -211
davon weiterbelastet an Gruppenmitglied 610.614,96 1.903
13. Ergebnis nach Steuern 6.794.198,32 23.735
14. Jahresüberschuss 6.794.198,32 23.735
15. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 16.137.431,17 -2.561
16. Bilanzgewinn 22.931.629,49 21.174

Anhang für das Geschäftsjahr 2018/19 der FACC AG, Ried im Innkreis

I. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss 28.02.2019 wurde von der Geschäftsführung der Gesellschaft nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen.

Soweit es zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zusätzliche Angaben gemacht.

Die FACC AG mit Sitz in Ried im Innkreis stellt einen Konzernabschluss als Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH auf, der beim Firmenbuchgericht in Ried im Innkreis veröffentlicht wird. Die FACC Operations GmbH erstellt einen Teilkonzernabschluss, der unter der Firmenbuchnummer 114257a veröffentlicht wird.

Der Konsolidierungskreis der FACC AG zum 28. Februar 2019 wurde im Vergleich zum Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses zum 28. Februar 2018 nicht verändert.

Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation Industry Corporation of China, Ltd. mit Sitz in Beijing (Building 19, A5, Shuguang Xili, Chaoyang District, Beijing), Firmenbuchnummer 91110000710935732K.

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2018/19 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen berücksichtigt.

Anlagevermögen

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßige Abschreibung vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung der Software und Lizenzen wird linear vorgenommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 400,00) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Zeitwert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert und die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung nachhaltig weggefallen sind.

Aktiv latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet. Dabei werden, falls vorhanden, latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in dem Ausmaß berücksichtigt, in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind, oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in der Zukunft zur Verfügung stehen wird.

Rückstellungen

Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit"-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnung erfolgt auf Basis eines Pensionseintrittsalters von 60 Jahren bei Frauen bzw. von 65 Jahren bei Männern (Vorjahr: 60/65), eines Rechnungszinssatzes von 1,80 % (Vorjahr: 2,40 %) und geplanten Gehaltserhöhungen von 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %). Bei der Berechnung wurde wie im Vorjahr kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst.

Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden nach IAS 19 gebildet; die Vorsorge wird unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,60 % (Vorjahr: 1,90 %) und einer Gehaltssteigerung von 2,00 % pro Jahr (Vorjahr: 2,00 %) durchgeführt. Es wurde ein Pensionseintrittsalter von 65 Jahren bei Männern und 60 Jahren bei Frauen zugrunde gelegt. Weiters wurde ein Fluktuationsabschlag in Höhe von 7,93 % (Vorjahr: 15,27 %) berücksichtigt. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezifisch ermittelt.

Die Verteilung des Dienstzeitaufwandes erfolgt über die gesamte Dienstzeit vom Eintritt in das Unternehmen bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters, beim Vorliegen von mindestens zehn Dienstjahren jedoch längstens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Frauen) bzw. 65. Lebensjahres (bei Männern).

Der Rechnungszinssatz für Abfertigungsrückstellungen und Jubiläumsgeldrückstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren bei Abfertigungsrückstellungen sowie von 15 Jahren bei Jubiläumsgeldrückstellungen abgeleitet.

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Bei der Berechnung wurden die Rechnungsgrundlagen für die Sterbetafel AVÖ-2018-P zugrunde gelegt.

Die Pensionsrückstellung orientiert sich an der Höhe des von der Versicherung bestätigen Deckungskapitals, da die Pensionsansprüche vollständig von der Versicherung abgedeckt sind.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel (vergleiche Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagevermögen

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft hält an folgenden Unternehmen Beteiligungen (§ 189a Z 2 UGB):

Kapital-
anteil
Wäh-
rung
Eigenkapital Jahresüberschuss
Bilanz
Beteiligungsunternehmen % EUR EUR stichtag
FACC Operations GmbH, Ried im Innkreis 100 EUR 198 329 576,34 13 974 996,10 28.2.2019

Wertpapiere (Wertrechte des Anlagevermögens)

Bei den Wertrechten handelt es sich um die Rückkaufswerte der Pensionsrückdeckungsversicherung für die im Geschäftsjahr 2018/19 bestehenden Pensionsverpflichtungen des Konzerns. Diese werden zu dem von der Versicherung bestätigten Deckungskapital am Bilanzstichtag bewertet.

Der Wert entspricht in etwa den erwarteten Mittelzuflüssen bei der Auflösung der Versicherungspolizze zum Bilanzstichtag.

Diese Ansprüche wurden an den Berechtigten der Pensionszusage verpfändet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche aus Finanzmittelbereitstellung in Höhe von EUR 9.500.00,00 (Vorjahr: TEUR 0), aus laufender Verrechnung in Höhe von EUR 12.303.489,31 (Vorjahr: TEUR 6.225), aus der Steuerumlage in Höhe von EUR 4.677.052,34 (Vorjahr: TEUR 4.066), sowie Forderungen aus Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 5.700.000,00 (Vorjahr: TEUR 19.946).

Die Forderung aus Gewinnausschüttung basiert auf einer phasengleichen Gewinnausschüttung der FACC Operations GmbH an die FACC AG, die zum 26.02.2019 beschlossen wurde.

Im Posten "Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände" sind analog zum Vorjahr keine Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Rechnungsabgrenzungsposten

Zum Zwecke der Periodenabgrenzung waren zum Bilanzstichtag 28.02.2019 Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 242.194,14 (Vorjahr TEUR: 240) in die Bilanz einzustellen.

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:

28.2.2019
EUR
28.2.2018
EUR
Personalbezogene Rückstellungen 536 585,05 306 504,00
Steuerliche Verlustvorträge 97 568 646,27 104 805 264,96
98 105 231,32 105 111 768,96
Daraus resultierende aktive latente Steuern 24 526 307,83 26 277 942,24

Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Stand am 1.3.2018 26 277 942,24
Erfolgswirksame Veränderung -1 751 634,41
Erfolgsneutrale Veränderung aus Umgründungen 0,00
Stand am 28.2.2019 24 526 307,83

Der Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist gerechtfertigt, da ausreichend positive Ergebnisse in den nächsten Geschäftsjahren zu erwarten sind.

Der für die Berechnung der latenten Steuern gewählte Steuersatz beträgt wie im Vorjahr 25 %.

Eigenkapital

Das Grundkapital der an der Börse notierenden Gesellschaft beträgt EUR 45.790.000,00 und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je EUR 1,00 eingeteilt.

Genehmigtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch des Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 19.895.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

Bedingtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde das Grundkapital um bis zu EUR 15.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Dieses bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs- oder Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und der Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe der Bestimmungen der Wandelschuldverschreibungen zu ermitteln. Der Ausgabebetrag der Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

28.2.2019
EUR
28.2.2018
TEUR
Rückstellungen für Abfertigungen 624 580,05 379
Rückstellungen für Pensionen 1 889 062,84 1 833
Steuerrückstellungen 24 332 145,28 25 937
Sonstige Rückstellungen
Personalrückstellungen 1 371 145,62 1 521
übrige 566 757,01 220
28 783 690,80 29 889

Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Vorsorgen für nicht konsumierte Urlaube, Erfolgsbeteiligungen, offene Honorare von Rechtsanwälten und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag durchwegs Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bzw. größer als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 12.582.429,10 besteht ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben des Organmitglieds FACC Operations GmbH, das aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft über die FACC AG verrechnet wird (Vorjahr: TEUR 11.928).

Im Posten "sonstige Verbindlichkeiten" sind folgende wesentliche Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:

28.2.2019
EUR
28.2.2018
TEUR
Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 0,00 146
Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskrankenkasse 81 579,45 68
81 579,45 214

Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten.

Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 245.427,74 (Vorjahr: TEUR 276). Davon entfallen EUR 94.375,45 (Vorjahr: TEUR 90) auf das nächste Jahr.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

2018/19
EUR
2017/18
TEUR
Umsatzerlöse aus Warenlieferungen und Leistungen
Erlöse Inland
Erlöse aus Managementtätigkeit 10 533 000,00 9 023
Mieterlöse 0,00 5
sonstige Erlöse 356,78 0
10 533 356,78 9 028

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie als solche Managementtätigkeiten, Finanzierungsagenden und Financial Services für den Konzern und stellt die dafür anfallenden Kosten der FACC Operations GmbH in Rechnung.

Sonstige betriebliche Erträge

Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Erträge aus Kostenersätzen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen setzen sich wie folgt zusammen:

2018/19
EUR
2017/18
TEUR
Leitende Angestellte 203 424,59 128
Sonstige Arbeitnehmer 82 249,14 21
285 673,73 149

Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:

2018/19
EUR
2017/18
TEUR
Leitende Angestellte 219 049,12 99
Sonstige Arbeitnehmer 21 234,73 11
240 283,85 110

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen enthalten Abfertigungsaufwendungen in Höhe von EUR 245.518,45 (Vorjahr: TEUR 123) und Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von EUR 40.155,28 (Vorjahr: TEUR 26).

In den Gehältern sind Aufwendungen in Höhe von EUR 15.145,00 (Vorjahr: TEUR 3) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen enthalten.

Erfolgswirksame Veränderungen bei den Personalrückstellungen sind in den folgenden Posten ausgewiesen: Jubiläumsgeldrückstellungen und sonstige Personalrückstellungen im Posten Gehälter. Abfertigungsrückstellungen im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungsaufwendungen, Reisekosten sowie Aufwendungen für Werbung und Versicherungen.

Hinsichtlich der Angaben gemäß § 238 (1) Z 18 UGB wird von der Befreiung auf Grund der Veröffentlichung der Aufwendungen im Konzernabschluss Gebrauch gemacht.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das Ergebnis vor Steuern mit EUR - 62.419,76 (Vorjahr: TEUR 323). Die an den Gruppenträger überrechnete Steuer beträgt für das Geschäftsjahr 2018/19 EUR 610.614,95 (Vorjahr: TEUR 1.903). In den Steuern vom Einkommen sind Aufwände aus der Auflösung der aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR - 1.751.634,41 (Vorjahr: TEUR 4.146) enthalten.

Mit 13./15. Februar 2012 haben die Aerospace Innovation Investment GmbH (nunmehr FACC AG) als Gruppenträgerin und die damalige Aero Vision Holding GmbH sowie die FACC AG (nunmehr FACC Operations GmbH) als Gruppenmitglieder mit erstmaliger Wirksamkeit für das Wirtschaftsjahr 2012 eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung gemäß den Bestimmungen des § 9 KStG abgeschlossen. Mit 28.2.2017 wurde ein neuer Gruppenvertrag zwischen FACC AG und FACC Operations GmbH abgeschlossen.

Die Steuerumlagevereinbarung besteht grundsätzlich in der Belastungsmethode, wonach für den Gruppenträger vom Gruppenmitglied zugerechnete positive Einkommen eine positive Steuerumlage iHv 25 % zu leisten ist. Das positive Einkommen des Gruppenmitgliedes ist mit evident gehaltenen negativen Einkommen (Verlustvortrag) des Gruppenmitgliedes auszugleichen, wobei ein eingeschränkter Verlustabzug des Gruppenträgers zu berücksichtigen ist. Erzielt das Gruppenmitglied ein negatives Einkommen ist eine negative Steuerumlage iHv 25 % zu leisten insoweit das negative Einkommen in einem zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet. Eine Vereinbarung über den Schlussausgleich von in der Gruppe noch nicht verrechnete Verlustvorträge des Gruppenmitglieds wurde getroffen.

Die FACC Operations GmbH und die FACC AG begründen seit Juni 2014 eine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG, wobei die FACC AG als Organträger die Umsatzsteuervoranmeldungen für die umsatzsteuerliche Organschaft abgibt.

V. Ergänzende Angaben

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt fielen keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse an, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage haben.

Nicht finanzielle Berichterstattung

Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsbestimmung des § 243b (7) UGB betreffend der Pflicht zur Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des nichtfinanziellen Berichts in Anspruch. Die Gesellschaft ist in den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht der FACC AG einbezogen. Dieser ist auf der Website unter www.facc.com abrufbar.

Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 22.931.629,49 eine Dividende von EUR 6.895.500,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden zu fremdüblichen Bedingungen statt.

Mitarbeiter

(im Jahresdurchschnitt)

2018/19
2017/18
Angestellte 44 31
44 31

Vorstand

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus:

Herr Robert Machtlinger, Hohenzell Herr Andreas Ockel, Bubing Herr Yongsheng Wang, Ried im Innkreis Herr Ales Starek, Salzburg

Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder Prokuristen.

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands im Zeitraum 1. März 2018 bis 28. Februar 2019 stellen sich wie folgt dar:

Erfolgsunabhängig
2018/19
EUR'000
Erfolgsabhängig
2018/19
EUR'000
Abfertigung*
2018/19
EUR'000
Pensionsvorsorge
2018/19
EUR'000
Summe
2018/19
EUR'000
Robert Machtlinger 387 528 249 548 72 619 111 250 820 945
Andreas Ockel 376 520 47 533 49 246 100 000 573 299
Aleš Stárek 276 520 166 365 46 071 0 488 956
Yongsheng Wang 177 838 130 716 30 600 0 339 154
1 218 406 594 162 198 536 211 250 2 222 354

*) bedingt durch eine Anpassung der Abfertigungsrückstellung

Leistungen des Managements, welche für die FACC Operations GmbH erbracht wurden, wurden im GJ 2018/19 in Höhe von EUR 10.533.000,00 (Vorjahr: TEUR 9.023) von der FACC AG an die FACC Operations GmbH weiterverrechnet.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018/19 setzt sich wie folgt zusammen:

Ruguang Geng (Vorsitzender) Zhen Pang (Stellvertreter des Vorsitzenden) Weixi Gong Jing Guo Wenbiao Han Qinghong Liu George Maffeo Junqi Sheng Peter Krohe (Arbeitnehmervertreter) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin)

FACC AG Ried im Innkreis

Anlage 1 zum Anhang

Anlagenspiegel zum 28.02.2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Nettobuchwerte
Stand am
1.3.2018
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am
28.02.2019
EUR
Stand am
1.3.2018
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am
28.02.2019
EUR
Buchwert
28.2.2019
EUR
Buchwert
28.2.2018
EUR
I. Sachanlagen:
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung
davon geringwertige Vermögensgegenstände
gemäß § 13 EStG 0,00 4.875,08 4.875,08 0,00 0,00 4.875,08 4.875,08 0,00 0,00 0,00
0,00 4.875,08 4.875,08 0,00 0,00 4.875,08 4.875,08 0,00 0,00 0,00
II. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.822.715,00 0,00 0,00 267.822.715,00 0,00 0,00 0,00 0,00 267.822.715,00 267.822.715,00
2. Wertpapiere (Wertrechte)
des Anlagevermögens 1.832.979,00 56.083,84 0,00 1.889.062,84 0,00 0,00 0,00 0,00 1.889.062,84 1.832.979,00
269.655.694,00 56.083,84 0,00 269.711.777,84 0,00 0,00 0,00 0,00 269.711.777,84 269.655.694,00
269.655.694,00 60.958,92 4.875,08 269.711.777,84 0,00 4.875,08 4.875,08 0,00 269.711.777,84 269.655.694,00

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