Pre-Annual General Meeting Information • Aug 9, 2019
Pre-Annual General Meeting Information
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
09.08.2019
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Dienstag, dem 10. September 2019, um 10:00 Uhr (MESZ), an der Adresse Am Europlatz 2, 1120 Wien (Konferenzzentrum bei Kapsch TrafficCom AG) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre,
b) gem § 65 Abs 1b AktG die Veräußerung oder Verwendung eigener Aktien auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts),
c) das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 20. August 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/ktc/ir bzw. http://
www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
jeweils für das Geschäftsjahr 2018/19;
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 20. August 2019 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Kapsch TrafficCom AG, zu Handen Mag. Hans Lang, Investor Relations, Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag zumindest in deutscher Sprachfassung samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung zumindest in einer deutscher Sprachfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und Namen der betreffenden Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 30. August 2019 der Gesellschaft zugeht, entweder
per Post/Boten an: Kapsch TrafficCom AG zu Handen Mag. Hans Lang Investor Relations Am Europlatz 2 1120 Wien Österreich
oder per Telefax an: +43 (0)50 811 2809 oder per E-Mail an: [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gem § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an Herrn Mag. Hans Lang (siehe o. a. Adresse) übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft auch per E-Mail an [email protected], oder per Telefax an +43 (0)50 811 2809 übermittelt werden.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus. Eine Person zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) kann nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 30. August 2019 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gem § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.
Der Aufsichtsrat hat sich bisher aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt wurden, zusammengesetzt. Daher kommen auf die Kapsch TrafficCom AG die Bestimmungen über das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG nicht zur Anwendung.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.kapsch.net/ktc/ir bzw. http://www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 31. August 2019 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 5. September 2019 (24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich Per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt bei Aktien ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben. (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 12 Abs 3 genügen lässt Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 68 Per E-Mail: [email protected] (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 31. August 2019 beziehen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 9. September 2019, 16:00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 68 Per E-Mail: [email protected], (Wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.)
Danach ist die Vollmacht oder der Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/ktc/ir bzw. http:// www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom IVA - Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/ktc/ir bzw. http://www.kapsch.net/ktc/ir/ Shareholders-Meeting ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter: Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 oder E-Mail [email protected].
Personenbezogene Daten der Aktionäre werden aus Anlass der Teilnahme der Hauptversammlung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet, und Informationen zum Umfang der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter www.kapsch.net/ktc/ir bzw. http://www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting abrufbar.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00 eingeteilt in 13.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 13.000.000 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wien, im August 2019
Der Vorstand
Rückfragehinweis: Investorenkontakt: Mag. Hans Lang Investor Relations Officer Kapsch TrafficCom AG Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich Tel.: +43 50 811 1122 E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
Anhänge zur Meldung:
http://resources.euroadhoc.com/documents/2235/12/10338519/0/ Einberufung_KTC_HV.pdf
| Emittent: | Kapsch TrafficCom AG |
|---|---|
| Am Europlatz 2 |
|
| A-1120 Wien | |
| Telefon: | +43 1 50811 1122 |
| FAX: | +43 1 50811 99 1122 |
| Email: | [email protected] |
| WWW: | www.kapschtraffic.com |
| ISIN: | AT000KAPSCH9 |
| Indizes: | |
| Börsen: | Wien |
| Sprache: | Deutsch |
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