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CA Immobilien Anlagen AG

Legal Proceedings Report Feb 27, 2020

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Legal Proceedings Report

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Veröffentlichung: 27.02.2020 18:45 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1582825500442 Stichwörter: CA Immobilien Anlagen AG / Rechtssache / Klage

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

CA Immobilien Anlagen AG: CA Immo klagt Republik Österreich und Land Kärnten auf Schadenersatz

Wien (pta028/27.02.2020/18:45) - .

* Die CA Immobilien Anlagen AG ("CA Immo") bringt eine erste Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften im Jahr 2004 ein

* Schaden in Höhe von 1,9 Mrd. EUR durch rechtswidrige und schuldhaft parteiliche Beeinflussung des Bestbieterverfahrens

* Gesprächsangebote zur kostenschonenden außergerichtlichen Klärung der Ansprüche wurden von der Republik Österreich und dem Land Kärnten bislang zurückgewiesen

CA Immo hat heute den Beschluss gefasst, eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten aufgrund rechtswidriger und schuldhaft parteilicher Beeinflussung des Bestbieterverfahrens im Rahmen der Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften 2004 und des unrechtmäßigen Nichtzuschlags einzubringen. Das Land Kärnten ist mitbeklagt, da sich aus dem anhängigen BUWOG-Strafverfahren gegen den ehemaligen Finanzminister Grasser sowie die Herren Meischberger, Plech und Hochegger (insbesondere wegen Untreue und verbotener Geschenkannahme durch Beamte) Hinweise ergeben haben, dass auch Amtsträger des Landes Kärnten einen Vertraulichkeitsbruch zu verantworten haben.

CA Immo wurde durch eine unrechtmäßige Beeinflussung des Bieterverfahrens massiv geschädigt. Um den daraus erwachsenen Schaden geltend zu machen, wird das Unternehmen zunächst eine Teilklage über vorerst 1 Mio. EUR vom Gesamtschaden in Höhe von 1,9 Mrd. EUR einbringen.

Da die Schadenersatzansprüche der CA Immo unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung der Angeklagten im Rahmen des BUWOG-Strafverfahrens bestehen, gibt es keine Notwendigkeit, den Ausgang des laufenden Strafverfahrens abzuwarten.

CA Immo hat seit Jänner 2018 mehrere Anfragen für Gespräche mit Entscheidungsträgern der Republik Österreich und des Landes Kärnten gestellt. Weder die Republik Österreich noch das Land Kärnten waren bisher zu offiziellen inhaltlichen Gesprächen zur außergerichtlichen Klärung der Ansprüche und dem Abschluss einer Prozessvereinbarung bereit. Die nun beschlossene Teilklage in Höhe von 1 Mio. EUR ist ein nochmaliges Angebot an die Republik Österreich und das Land Kärnten, eine Prozessvereinbarung abzuschließen und damit ein steuergeldschonendes Musterverfahren zu führen.

Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Mechelgasse 1
1030 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Christoph Thurnberger
Tel.: +43 (0)1532 5907 504
E-Mail: [email protected]
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien

Meldung übertragen durch pressetext.adhoc. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

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