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Raiffeisen Bank International AG

Annual Report Mar 18, 2020

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Annual Report

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RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL

JAHRESFINANZ- BERICHT 2019

Überblick

Monetäre Werte in € Millionen 2019 2018 Veränderung 2017 2016 2015
Erfolgsrechnung 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12.
Zinsüberschuss 3.412 3.362 1,5% 3.225 2.935 3.327
Provisionsüberschuss 1.797 1.791 0,3% 1.719 1.497 1.519
Verwaltungsaufwendungen - 3.093 - 3.048 1,5% - 3.011 - 2.848 - 2.914
Betriebsergebnis 2.382 2.330 2,3% 2.164 1.844 2.015
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 234 - 166 41,2% - 312 - 754 - 1.264
Ergebnis vor Steuern 1.767 1.753 0,8% 1.612 886 711
Ergebnis nach Steuern 1.365 1.398 - 2,4% 1.246 574 435
Konzernergebnis 1.227 1.270 - 3,4% 1.116 463 379
Bilanz 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12.
Forderungen an Kreditinstitute 9.435 9.998 - 5,6% 10.741 9.900 10.837
Forderungen an Kunden 91.204 80.866 12,8% 77.745 70.514 69.921
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23.607 23.980 - 1,6% 22.378 12.816 16.369
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 96.214 87.038 10,5% 84.974 71.538 68.991
Eigenkapital 13.765 12.413 10,9% 11.241 9.232 8.501
Bilanzsumme 152.200 140.115 8,6% 135.146 111.864 114.427
Kennzahlen 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12.
Return on Equity vor Steuern 14,2% 16,3% - 2,1 PP 16,2% 10,3% 8,5%
Return on Equity nach Steuern 11,0% 12,7% - 1,7 PP 12,5% 6,7% 5,2%
Konzern-Return-on-Equity 11,0% 12,6% - 1,6 PP 12,2% 5,8% 4,8%
Cost/Income Ratio 56,5% 56,7% - 0,2 PP 58,2% 60,7% 59,1%
Return on Assets vor Steuern 1,18% 1,33% - 0,15 PP 1,23% 0,79% 0,60%
Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,44% 2,50% - 0,07 PP 2,48% 2,78% 3,00%
Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,26% 0,21% 0,06 PP 0,41% 1,05% 1,64%
Bankspezifische Kennzahlen 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12.
NPE Ratio 2,1% 2,6% - 0,5 PP 4,0%
NPE Coverage Ratio 61,0% 58,3% 2,7 PP 56,1%
Risikogewichtete Aktiva (RWA gesamt) 77.966 72.672 7,3% 71.902 60.061 63.272
Common Equity Tier 1 Ratio (fully loaded) 13,9% 13,4% 0,6 PP 12,7% 13,6% 11,5%
Tier 1 Ratio (fully loaded) 15,4% 14,9% 0,5 PP 13,6% 13,6% 11,5%
Eigenmittelquote (fully loaded) 17,9% 18,2% - 0,3 PP 17,8% 18,9% 16,8%
Aktienkennzahlen 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12.
Ergebnis je Aktie in € 3,54 3,68 - 3,7% 3,34 1,58 1,30
Schlusskurs in € (31.12.) 22,39 22,20 0,9% 30,20 17,38 13,61
Höchstkurs (Schlusskurs) in € 24,31 35,32 - 31,2% 30,72 18,29 15,69
Tiefstkurs (Schlusskurs) in € 18,69 21,30 - 12,3% 17,67 10,21 9,01
Anzahl der Aktien in Millionen (31.12.) 328,94 328,94 0,0% 328,94 292,98 292,98
Marktkapitalisierung in € Millionen (31.12.) 7.365 7.302 0,9% 9.934 5.092 3.986
Dividende je Aktie in € 1,00 0,93 7,5% 0,62
Ressourcen 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12.
Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 46.873 47.079 - 0,4% 49.700 48.556 51.492
Geschäftsstellen 2.040 2.159 - 5,5% 2.409 2.506 2.705
Kunden in Millionen 16,7 16,1 4,3% 16,5 14,1 14,9

Mit Raiffeisen Bank International (RBI) wird in diesem Bericht der RBI-Konzern bezeichnet. Ist dagegen die Raiffeisen Bank International AG gemeint, wird der Begriff RBI AG verwendet. Mit Konzernzentrale ist die Raiffeisen Bank International AG ohne Zweigstellen gemeint. Ab 2017 ist das von der Raiffeisen Zentralbank AG eingebrachte Geschäft in der RBI enthalten.

Aufgrund der Einführung von IFRS 9 in 2018 ist die Vergleichbarkeit der Vorperioden nur bedingt gegeben.

© 2020 Group Accounting & Reporting

Mitwirkung: Teile Konzern-Lagebericht: Group Investor Relations, Teile Risikobericht: Integrated Risk Management

Konzernabschluss 4
Gesamtergebnisrechnung5
Bilanz 7
Eigenkapitalveränderungsrechnung8
Kapitalflussrechnung 9
Segmentberichterstattung11
Anhang 18
Erläuterungen zu Finanzinstrumenten58
Risikobericht 94
Sonstige Angaben 127
Regulatorische Angaben160
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden164
Kennzahlen 188
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag190
Bestätigungsvermerk 191
Lagebericht 197
Entwicklung der Märkte197
Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr202
Ergebnis- und Finanzentwicklung203
Forschung und Entwicklung210
Internes Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess211
Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte214
Risikomanagement 216
Corporate Governance216
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 216
Human Resources 216
Ausblick 217
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag218
Jahresabschluss 219
Bilanz 219
Gewinn- und Verlustrechnung221
Posten unter der Bilanz 222
Anhang 223
Allgemeine Angaben 223
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden224
Angaben zur Bilanz 229
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung247
Sonstiges 249
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag252
Lagebericht 253
Entwicklung der Märkte253
Geschäftsverlauf der Raiffeisen Bank International AG257
Zweigstellen und Repräsentanzen260
Finanzielle Leistungsindikatoren261
Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte265
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren267
Corporate Governance267
Risikobericht 267
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess288
Ausblick 291
Bestätigungsvermerk 293
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter299

Konzernabschluss

Unternehmen

Die Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 122119m registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Stadtpark 9, 1030 Wien.

Die RBI betrachtet Österreich, wo sie als führende Kommerz- und Investmentbank tätig ist, sowie Zentral- und Osteuropa (CEE) als ihren Heimmarkt. Zum Bilanzstichtag werden 13 Märkte in CEE durch Tochterbanken abgedeckt, darüber hinaus umfasst die Gruppe zahlreiche andere Finanzdienstleistungsunternehmen, beispielsweise in den Bereichen Leasing, Zahlungsverkehr und Vermögensverwaltung. Insgesamt betreuen fast 47.000 Mitarbeiter der RBI 16,7 Millionen Kunden in mehr als 2.000 Geschäftsstellen, der überwiegende Teil davon in CEE.

Da Aktien der Gesellschaft an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs 2 BörseG (prime market der Wiener Börse) gehandelt werden sowie zahlreiche Emissionen der RBI AG an einer geregelten Börse in der EU zugelassen sind, hat die RBI AG gemäß § 59a BWG einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Die acht Raiffeisen-Landesbanken halten als Kernaktionäre rund 58,8 Prozent der Aktien, der Rest befindet sich im Streubesitz.

Als Kreditinstitut gemäß § 1 BWG unterliegt die RBI AG der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien (www.fma.gv.at) sowie durch die Europäische Zentralbank, Sonnemannstrasse 22, D-60314 Frankfurt am Main (www.bankingsupervision.europa.eu).

Der vorliegende Konzernabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Er wurde am 28. Februar 2020 vom Vorstand unterzeichnet und anschließend an den Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

Die Offenlegungsanforderungen des Artikels 434 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (Capital Requirements Regulation, CRR) werden im Internet auf der Webseite der Bank unter investor.rbinternational.com veröffentlicht.

Gesamtergebnisrechnung

Erfolgsrechnung

in € Tausend Anhang 2019 2018
Zinsüberschuss [1] 3.412.067 3.361.746
Zinserträge nach Effektivzinsmethode 4.412.702 4.083.370
Zinserträge übrige 636.841 705.150
Zinsaufwendungen - 1.637.476 - 1.426.774
Dividendenerträge [2] 31.282 51.289
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen1 [3] 171.198 79.767
Provisionsüberschuss [4] 1.796.503 1.791.290
Provisionserträge 2.636.605 2.545.199
Provisionsaufwendungen - 840.102 - 753.909
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen [5] - 17.165 16.890
Ergebnis aus Hedge Accounting [6] 3.166 - 11.182
Sonstiges betriebliches Ergebnis [7] 78.298 87.523
Betriebserträge 5.475.349 5.377.325
Personalaufwand - 1.610.041 - 1.579.673
Sachaufwand - 1.094.115 - 1.178.070
Abschreibungen - 388.910 - 290.019
Verwaltungsaufwendungen [8] -3.093.066 -3.047.762
Betriebsergebnis 2.382.284 2.329.563
Übriges Ergebnis1 [9] - 219.030 - 240.634
Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen [10] - 162.494 - 169.921
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte [11] - 233.974 - 165.677
Ergebnis vor Steuern 1.766.786 1.753.331
Steuern vom Einkommen und Ertrag [12] - 402.186 - 355.377
Ergebnis nach Steuern 1.364.600 1.397.954
Ergebnis nicht beherrschender Anteile [31] - 137.565 - 128.116
Konzernergebnis 1.227.035 1.269.838

1 Das bisher im übrigen Ergebnis ausgewiesene laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen wird nunmehr in einem separaten Posten dargestellt.

Der Konzern-Return-on-Equity belief sich im Geschäftsjahr auf 11,0 Prozent (2018: 12,6 Prozent). Dieser fiel aufgrund der um 10 Prozent erhöhten durchschnittlichen Eigenkapitalbasis um 1,6 Prozentpunkte.

Ergebnis je Aktie

in € Tausend 2019 2018
Konzernergebnis 1.227.035 1.269.838
Dividendenanspruch auf zusätzliches Kernkapital - 62.313 - 60.833
Auf Stammaktien entfallendes Ergebnis 1.164.722 1.209.005
Durchschnittliche Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien in Tausend 328.617 328.595
Ergebnis je Aktie in € 3,54 3,68

Es waren keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf, eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie fand daher nicht statt. Die Dividende auf das zusätzliche Kernkapital ist kalkulatorisch, die tatsächliche Auszahlung basiert auf dem Beschluss des Vorstands zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt.

in € Tausend Anhang 2019 2018
Ergebnis nach Steuern 1.364.600 1.397.954
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 75.736 19.233
Neubewertungen von leistungsorientierten Vorsorgeplänen [28] - 19.367 - 27.047
Fair-Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten [15] 97.447 30.243
Fair-Value-Änderungen aufgrund der Veränderung des Ausfallrisikos von finanziellen Verbindlichkeiten [25] - 21.766 33.692
Anteil sonstiges Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen [20] 29.306 - 19.413
Latente Steuern auf Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden [22, 29] - 9.885 1.758
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 330.358 -199.796
Währungsdifferenzen 331.916 - 230.243
Absicherung von Nettoinvestitionen bei Auslandsaktivitäten [19, 27] - 51.089 56.858
Anpassungen der Cash-Flow Hedge Rücklage [19, 27] 3.324 9.435
Fair-Value-Änderungen von finanziellen Vermögenswerten [15] 49.388 - 30.601
Anteil sonstiges Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen [20] 1.328 - 7.163
Latente Steuern auf Posten, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden [22, 29] - 4.510 1.919
Sonstiges Ergebnis 406.093 -180.563
Gesamtergebnis 1.770.693 1.217.391
Ergebnis nicht beherrschender Anteile [31] - 169.462 - 133.929
davon Erfolgsrechnung [31] - 137.565 - 128.116
davon sonstiges Ergebnis - 31.897 - 5.813
Konzerngesamtergebnis 1.601.232 1.083.462

Sonstiges Ergebnis und Gesamtergebnis

Nach IAS 19 sind Neubewertungen für leistungsorientierte Pläne im sonstigen Ergebnis darzustellen. Dies führte im Berichtsjahr zu einem sonstigen Ergebnis von minus €19.367 Tausend (2018: minus € 27.047 Tausend), zurückzuführen auf die Änderung des Rechnungszinssatzes, während im Vorjahr der Anstieg aus der Anpassung der Sterbetafeln resultierte.

Die Fair-Value-Änderungen von im sonstigen Ergebnis gebuchten Eigenkapitalinstrumenten erbrachten einen positiven Beitrag von €97.447 Tausend (2018: €30.243 Tausend) und resultierten vor allem aus Beteiligungen im Immobilienbereich. Die Fair-Value-Änderungen von finanziellen Vermögenswerten führten zu einem zusätzlichen Ergebnis von €49.388 Tausend (2018: minus €30.601 Tausend). Die Eigenkapitalveränderung aus at-equity bewerteten Unternehmen von €29.306 Tausend (2018: minus €19.413 Tausend) bezieht sich im Wesentlichen auf die UNIQA Insurance Group AG, Wien. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Bewertungsänderungen des Wertpapierportfolios zur Liquiditätssteuerung.

Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos der RBI ergaben, betrugen in der Berichtsperiode minus € 21.766 Tausend. (2018: €33.692 Tausend). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem aktuellen beizulegenden Zeitwert dieser designierten Verbindlichkeiten und dem vertraglich vereinbarten Zahlungsbetrag für den Zeitpunkt der Endfälligkeit betrug €395.118 Tausend (2018: € 404.000 Tausend). Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Transfers innerhalb des Eigenkapitals oder Ausbuchungen von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten.

Die Währungsentwicklung führte im Geschäftsjahr zu einem positiven Effekt von €331.916 Tausend (2018: minus €230.243 Tausend). Die Aufwertung des russischen Rubels um 14 Prozent ergab eine Erhöhung um €268.799 Tausend, die Aufwertung der ukrainischen Hryvna um 19 Prozent führte zu einer weiteren Zunahme um €72.413 Tausend. Dem gegenüber stand eine Abwertung des rumänischen Leu um 2 Prozent, welche einen Rückgang um € 24.402 Tausend ergab. Die Abwertung des ungarischen Forint um 3 Prozent führte zu einer zusätzlichen Abnahme um €18.891 Tausend.

Als Absicherung von Nettoinvestitionen bei Auslandsaktivitäten werden Kurssicherungsgeschäfte für Investitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten ausgewiesen. Im Geschäftsjahr ergab sich hier ein negatives Ergebnis von € 51.089 Tausend, das aus der Aufwertung des russischen Rubels resultierte. Im Vorjahr wurde ein positives Ergebnis von €56.858 Tausend unter Berücksichtigung der erfolgswirksamen Umgliederung der auf den Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts entfallenden Absicherung erzielt. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos wird neben dem Fair-Value-Hedging bei vier Konzerneinheiten Cash-Flow-Hedging angewendet. Im Geschäftsjahr ergab sich daraus ein positives Ergebnis von € 3.324 Tausend (2018: €9.435 Tausend). Der Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts führte in der Vergleichsperiode zur Beendigung der bestehenden Portfolio-Cash-Flow-Hedges. Diese sicherten die Cash-Flow-Schwankungen aus Fremdwährungskrediten und Einlagen in lokaler Währung durch Fremdwährungs-Zinsswaps ab. Die Beendigung bewirkte die erfolgswirksame, aber kapitalneutrale Umgliederung der in Vorperioden im sonstigen Ergebnis gebildeten Cash-Flow-Hedge-Rücklage in Höhe von minus €13.417 Tausend.

Bilanz

Aktiva

Aktiva
in € Tausend Anhang 2019 2018
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen [13, 44] 24.289.265 22.557.484
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost [14, 44] 110.285.060 98.755.774
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income [15, 32, 44] 4.781.356 6.489.016
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss [16, 32, 44] 775.937 559.782
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss [17, 32, 44] 2.275.832 3.192.115
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading [18, 32, 44] 4.182.372 3.893.609
Hedge Accounting [19, 44] 397.155 457.202
Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen [20, 44] 1.106.539 964.213
Sachanlagen [21, 44] 1.828.929 1.384.277
Immaterielle Vermögenswerte [21, 44] 757.435 692.897
Laufende Steuerforderungen [22, 44] 61.272 56.820
Latente Steuerforderungen [22, 44] 143.764 122.371
Sonstige Aktiva [23, 44] 1.314.589 989.594
Gesamt 152.199.504 140.115.155

Passiva

Passiva
in € Tausend
Anhang 2019 2018
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost [24, 44] 128.764.416 119.074.098
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss [25, 32, 44] 1.842.725 1.931.076
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading [26, 32, 44] 5.788.811 5.101.835
Hedge Accounting [27, 44] 246.450 91.049
Rückstellungen [28, 44] 1.082.731 855.922
Laufende Steuerverpflichtungen [29, 44] 30.549 41.376
Latente Steuerverpflichtungen [29, 44] 38.017 59.702
Sonstige Passiva [30, 44] 640.822 546.740
Eigenkapital [31, 44] 13.764.983 12.413.358
Konzern-Eigenkapital 11.817.337 10.587.140
Kapital nicht beherrschender Anteile 811.001 700.807
Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.136.645 1.125.411
Gesamt 152.199.504 140.115.155

Eigenkapitalveränderungsrechnung

Eigenkapitalentwicklung

Kumuliertes Kapital nicht Zusätzliches
Gezeichnetes Kapital Gewinn sonstiges Konzern beherrschen Kernkapital
in € Tausend Kapital rücklagen rücklagen Ergebnis Eigenkapital der Anteile (AT1) Gesamt
Eigenkapital 1.1.2018 1.002.061 4.991.797 6.588.539 -2.807.735 9.774.662 652.634 644.615 11.071.912
Kapitaleinzahlungen 0 0 0 0 0 0 496.296 496.296
Zuteilung Dividende AT1 0 0 - 59.870 0 - 59.870 0 59.870 0
Dividendenzahlungen 0 0 - 203.743 0 - 203.743 - 78.944 - 59.870 - 342.557
Eigene Anteile 222 0 - 265 0 - 43 0 - 15.499 - 15.542
Sonstige Veränderungen 0 0 - 7.328 0 - 7.328 - 6.813 0 - 14.141
Gesamtergebnis 0 0 1.269.838 - 186.376 1.083.462 133.929 0 1.217.391
Eigenkapital 31.12.2018 1.002.283 4.991.797 7.587.171 -2.994.112 10.587.140 700.807 1.125.411 12.413.358
Kapitaleinzahlungen 0 0 0 0 0 7.549 0 7.549
Zuteilung Dividende AT1 0 0 - 62.164 0 - 62.164 0 62.164 0
Dividendenzahlungen 0 0 - 305.614 0 - 305.614 - 60.457 - 62.164 - 428.235
Eigene Anteile 0 0 0 0 0 0 11.327 11.327
Sonstige Veränderungen 0 0 - 3.256 0 - 3.256 - 6.360 - 93 - 9.709
Gesamtergebnis 0 0 1.227.035 374.197 1.601.232 169.462 0 1.770.693
Eigenkapital 31.12.2019 1.002.283 4.991.797 8.443.172 -2.619.915 11.817.337 811.001 1.136.645 13.764.983

Entwicklung kumuliertes sonstiges Ergebnis

Die nachfolgende Tabelle enthält die kumulierten sonstigen Ergebnisse des Konzern-Eigenkapitals, die nicht beherrschenden Anteile sind nicht enthalten:

in € Tausend Neubewertungsrücklage
gemäß IAS 19
Währungs
differenzen
Absicherung
Nettoinvestition
Cash-Flow
Hedge
At Fair Value
OCI
Stand 1.1.2018 609 -2.840.002 52.987 -8.019 69.651
Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode - 27.032 0 0 0 30.113
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn
oder Verlust umgegliedert werden
0 - 300.261 42.988 - 5.731 - 27.989
In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 63.495 13.869 13.417 0
Stand 31.12.2018 -26.423 -3.076.768 109.845 -334 71.774
Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode - 19.318 0 0 0 92.360
Posten, die anschließend möglicherweise in den
Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
0 316.172 - 51.089 3.101 44.576
In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 - 8.077 0 0 0
Stand 31.12.2019 -45.741 -2.768.673 58.756 2.767 208.710
davon zugehörige latente Steuern 1.432 0 - 2.154 - 17.064
in € Tausend Fair Value Option At-equity Latente Steuern Gesamt
Stand 1.1.2018 -79.957 2.837 -5.841 -2.807.735
Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode 33.692 - 19.413 1.843 19.202
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 - 7.163 1.797 - 296.360
In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 90.781
Stand 31.12.2018 -46.265 -23.739 -2.202 -2.994.112
Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode - 21.766 29.306 - 8.838 71.744
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 1.328 - 3.558 310.530
In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 - 8.077
Stand 31.12.2019 -68.031 6.895 -14.598 -2.619.915
davon zugehörige latente Steuern 0 3.188 - 14.598

Kapitalflussrechnung

in € Tausend Anhang 2019 2018
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen zum 1.1. [13] 22.557.484 16.905.455
Operative Geschäftstätigkeit:
Ergebnis vor Steuern 1.766.786 1.753.331
Anpassungen für die Überleitung des Ergebnisses nach Steuern auf den Kapitalfluss
aus operativer Geschäftstätigkeit:
Abschreibungen, Wertminderungen, Zuschreibungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte [8, 9, 11] 448.191 310.816
Auflösung/Dotierung von Rückstellungen sowie Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte [7, 11, 28] 337.787 147.892
Gewinn/Verlust aus der Bewertung und Veräußerung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten [9] 272.443 443.056
Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen [3] - 171.198 - 63.565
Sonstige Anpassungen (per Saldo)1 - 3.549.103 - 3.462.742
Zwischensumme -895.094 -871.212
Veränderung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus operativer
Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile:
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost [14] - 7.695.175 - 7.810.946
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income [15, 32] 1.865.421 - 1.942.235
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss [16, 32] - 206.117 - 366.265
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss [17, 32] 915.884 1.352.670
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading [18, 32] - 427.027 107.136
Positive Marktwerte aus Hedge Accounting [19] 0 687
Steuerforderungen [22] - 45.784 55.885
Sonstige Aktiva [23] - 152.662 304.866
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost [24] 8.126.348 13.955.543
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss [25, 32] - 83.425 - 394.125
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading [26, 32] 432.548 756.186
Rückstellungen [28] - 153.143 - 159.242
Steuerverpflichtungen [29] - 243.428 - 197.961
Sonstige Passiva [30] - 186.325 - 165.105
Erhaltene Zinsen [1] 4.706.518 4.192.865
Gezahlte Zinsen [1] - 1.490.484 - 1.277.091
Erhaltene Dividenden [2] 71.891 96.984
Ertragsteuerzahlungen [12] - 86.592 - 71.685
Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 4.453.352 7.566.953
Investitionstätigkeit:
Kassenbestand aus dem Abgang von Tochterunternehmen - 28.521 - 941.564
Auszahlungen für den Erwerb von:
Finanzanlagen und Unternehmensanteilen [14, 15, 16, 17, 20] - 6.605.884 - 3.019.609
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten [21] - 568.866 - 313.721
Tochterunternehmen 0 - 7.553
Einzahlungen aus der Veräußerung von:
Finanzanlagen und Unternehmensanteilen [14, 15, 16, 17, 20] 4.920.170 2.159.737
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten [21] 57.462 124.152
Tochterunternehmen [9] 72.558 749.360
Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit -2.153.081 -1.249.197
Finanzierungstätigkeit:
Kapitaleinzahlungen 0 496.296
Einzahlungen nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten [24, 25] 606.690 0
Auszahlungen nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten [24, 25] - 636.303 - 684.452
Dividendenzahlungen - 428.235 - 342.557
Einzahlungen aus Veränderungen im Kapital nicht beherrschender Anteile 7.549 0
Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit -450.299 -530.714
Effekte aus Wechselkursänderungen - 118.191 - 135.014
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen zum 31.12. [13] 24.289.265 22.557.484

1 Sonstige Anpassungen (per Saldo) enthält im Wesentlichen den Abzug des Zinsüberschusses und der Dividendenerträge, die entsprechenden Zahlungsflüsse sind unter dem Posten erhaltene Zinsen, gezahlte Zinsen und erhaltene Dividenden dargestellt.

Die Kapitalflussrechnung zeigt die Zusammensetzung und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands des Geschäftsjahres und teilt sich in die drei Bereiche:

  • Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit
  • Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit
  • Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit

Bei den Kapitalflüssen aus operativer Geschäftstätigkeit handelt es sich um Zahlungsmittelflüsse aus den wesentlichen erlöswirksamen Tätigkeiten des Unternehmens und anderen Tätigkeiten, die nicht den Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind. Zur Ermittlung der Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit nach indirekter Methode wird das Ergebnis vor Steuern aus der Erfolgsrechnung um nicht zahlungswirksame Bestandteile bereinigt und um die zahlungswirksamen Veränderungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erweitert. Zusätzlich werden die Aufwands- und Ertragspositionen, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzuordnen sind, abgezogen. Die aus dem operativen Geschäft resultierenden Zins-, Dividenden- und Steuerzahlungen werden in eigenen Zeilen gesondert dargestellt.

Die Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit zeigen die Zahlungsmittelzu- und -abflüsse für Wertpapiere und Beteiligungen, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, Einzahlungen aus Endkonsolidierungen sowie Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen.

Die Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit umfassen Ein- und Auszahlungen beim Eigenkapital und beim nachrangigen Kapital. Dies betrifft vor allem Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen, Dividendenauszahlungen und Veränderungen des Nachrangkapitals.

Der Zahlungsmittelbestand umfasst den Bilanzposten Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen.

Für die RBI als Kreditinstitutsgruppe ist die Aussagefähigkeit der Kapitalflussrechnung als gering anzusehen. Die Kapitalflussrechnung ist keine Liquiditäts- bzw. Finanzplanung. Sie wird außerdem nicht als Steuerungsinstrument verwendet.

Die nachfolgende Tabelle stellt die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Effekte gemäß IAS 7 dar:

Nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten
in € Tausend
Buchwert zum 1.1.2018 3.787.977
Veränderung des Buchwerts - 637.175
davon Zahlungsmittel - 684.452
davon Effekte aus Wechselkursänderungen - 81
davon Veränderung des Zeitwerts 47.358
Buchwert zum 31.12.2018 3.150.801
Veränderung des Buchwerts - 20.078
davon Zahlungsmittel - 29.613
davon Effekte aus Wechselkursänderungen - 8.965
davon Veränderung des Zeitwerts 18.501
Buchwert zum 31.12.2019 3.130.724

Segmentberichterstattung

Einteilung der Segmente

Grundlagen der Segmentierung

In der RBI erfolgt die interne Management-Berichterstattung grundsätzlich auf Basis der bestehenden Organisationsstruktur. Diese ist matrixförmig aufgebaut, d. h. Vorstände sind sowohl für einzelne Länder als auch für bestimmte Geschäftsfelder verantwortlich (Konzept der Country and Functional Responsibility). Steuerungseinheit (Cash Generating Unit) im Konzern ist ein Land. Die Darstellung der Länder umfasst nicht nur die Tochterbanken, sondern alle operativen Einheiten der RBI in den jeweiligen Ländern (wie z. B. Leasingunternehmen). Die obersten Entscheidungsgremien der RBI – Vorstand und Aufsichtsrat – treffen demnach wesentliche Entscheidungen über die Allokation der Ressourcen zu einem Segment auf Basis der jeweiligen Finanz- und Ertragskraft, weshalb diese Berichtskriterien als wesentlich beurteilt wurden. Entsprechend sind auch die Segmente nach IFRS 8 differenziert. Die Überleitungsrechnung enthält im Wesentlichen Beträge aus der Eliminierung von Zwischenergebnissen und aus segmentübergreifenden Konsolidierungen.

Im Sinn größtmöglicher Transparenz und im Interesse einer übersichtlicheren Berichterstattung wurden unter Berücksichtigung der im IFRS 8 geforderten Schwellenwerte fünf Segmente definiert. Die Schwellenwerte liegen bei jeweils 10 Prozent der Kenngrößen Betriebserträge, Ergebnis nach Steuern und Segmentvermögen.

Daraus ergaben sich die folgenden Segmente:

Zentraleuropa

Dieses Segment umfasst mit den EU-Ländern Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die am weitesten entwickelten Bankenmärkte in Zentral- und Osteuropa. In Polen betrieb die RBI bis zum Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts im vierten Quartal 2018 neben dem Kreditgeschäft mit Firmenkunden sowie Klein- und Mittelbetrieben (inkl. Factoring) auch das Retail Banking und das Geschäft mit vermögenden Privatkunden. Die RBI bleibt mit einem Portfolio an Retail-Fremdwährungshypothekar-krediten präsent, schließt jedoch kein Neugeschäft mehr ab. In der Slowakei ist die RBI in den Geschäftsbereichen Firmen- und Retail-Kunden, Leasing, Vermögensverwaltung und Bausparkassengeschäft tätig, bei den Retail-Kunden setzt die Tatra banka dabei auf eine Mehrmarkenstrategie. In Slowenien ist der Konzern mit einer Leasinggesellschaft vertreten, deren Geschäftsumfang planmäßig reduziert wurde. In Tschechien betreibt die RBI neben dem klassischen Bankgeschäft mit Firmen- und Retail-Kunden auch das Immobilienleasing- und das Bausparkassengeschäft. Der Fokus liegt auf dem Ausbau der Beziehungen zu gehobenen Bestandskunden. In Ungarn betreut der Konzern über ein landesweites Vertriebsnetz sowohl Privat- als auch Firmenkunden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Firmenkunden- und dem gehobenen Privatkundensegment.

Südosteuropa

Zum Segment Südosteuropa zählen Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, der Kosovo, Kroatien, Rumänien und Serbien. In diesen Märkten ist die RBI mit Banken und Leasinggesellschaften sowie in einigen Ländern durch eigene Kapitalanlage- und Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie Pensionsfonds vertreten. In Albanien und Bulgarien werden Finanzdienstleistungen in allen Geschäftsbereichen angeboten. Auch im Kosovo ist die RBI mit einem umfassenden Produktangebot präsent. In Bosnien und Herzegowina liegt der Schwerpunkt auf Klein- und Mittelbetrieben, es werden aber auch Privatkunden mit einem breiten Produktangebot angesprochen. In Kroatien liegt der Fokus auf großen und mittleren Firmenkunden sowie Retail-Kunden (auch im Pensionsfondsgeschäft). In Rumänien wird über ein dichtes Filialnetz eine breite Palette an Finanzdienstleistungen angeboten. Der serbische Markt wird durch eine Universalbank und Leasinggesellschaften betreut.

Osteuropa

Dieses Segment umfasst Belarus, Russland und die Ukraine. In Belarus ist die RBI mit einer Bank und einer Leasinggesellschaft aktiv. Die Raiffeisenbank Russland ist eine der führenden ausländischen Banken des Landes und betreut sowohl Firmen- als auch Retail-Kunden. Über ihr Filialnetz offeriert sie zudem gezielt Produkte für gehobene Privatkunden sowie Klein- und Mittelbetriebe, wobei der Fokus auf den Großstädten liegt. Weiters ist die RBI im Emissionsgeschäft vertreten. Das ebenfalls angebotene Leasinggeschäft rundet die Produktpalette ab. In der Ukraine ist die RBI mit einer Bank, einer Leasing- und einer Kartenabwicklungsgesellschaft präsent und bietet über ein dichtes lokales Vertriebsnetz die gesamte Palette der Finanzdienstleistungen an.

Group Corporates & Markets

Im Segment Group Corporates & Markets wird in Österreich gebuchtes operatives Geschäft dargestellt. Dazu zählen primär das Finanzierungsgeschäft mit von Wien aus betreuten österreichischen und internationalen Firmenkunden, Financial Institutions & Sovereigns sowie das Geschäft mit Instituten der Raiffeisen Bankengruppe (RBG). Weiters beinhaltet dieses Segment das kapitalmarktbezogene Kunden- und Eigengeschäft in Österreich. Neben der RBI AG zählen dazu auch die in Tochterunternehmen ausgelagerten Finanzdienstleistungen, wie z. B. die in Wien ansässigen Gesellschaften Raiffeisen Centrobank AG (Handel mit Eigenkapitalinstrumenten und Kapitalmarktfinanzierungen), Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Raiffeisen Leasing-Gruppe, Raiffeisen Factor Bank AG, Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H., Valida Gruppe (Pensionskassengeschäft) und Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Darüber hinaus ist diesem Segment das at-equity bewertete Unternehmen card complete Service Bank AG, Wien, zugeordnet.

Corporate Center

Das Segment Corporate Center umfasst durch die Konzernzentrale erbrachte Dienstleistungen in diversen Bereichen, die der Umsetzung der gruppenweiten Strategie dienen und zur Wahrung der Vergleichbarkeit diesem Segment zugeordnet sind. Daher beinhaltet das Segment folgende Bereiche: Liquiditätssteuerung und Bilanzstruktur-Management, Beteiligungsmanagement, das Bankgeschäft der Konzernzentrale zur Refinanzierung der Konzerneinheiten, das österreichische Abwicklungs- und Servicedienstleistungsgeschäft für Finanzdienstleister sowie sonstige Gesellschaften außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs, die nicht unmittelbar einem Segment zugeordnet sind. In diesem Segment werden auch die Minderheitsbeteiligungen aus dem Nichtbanken-Bereich (Erträge aus den at-equity bilanzierten Unternehmen) zugeordnet. Dazu gehören unter anderem Beteiligungen an der UNIQA Insurance Group AG, Wien, sowie der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien (Holdinggesellschaft mit Beteiligungen in den Bereichen Mehl, Mühlen und Vending).

Bemessung von Segmentergebnissen

Die Segmentberichterstattung nach IFRS 8 zeigt die Segmentergebnisse auf Basis der internen Management-Berichterstattung, ergänzt um eine Überleitung der Segmentergebnisse auf den Konzernabschluss. Die Management-Berichterstattung bei der RBI beruht grundsätzlich auf IFRS. Es bestehen somit keine Unterschiede zwischen den Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden, die in der Segmentberichterstattung Anwendung finden, und jenen, die dem Konzernabschluss zugrunde liegen.

Die Steuerung der einzelnen Segmente erfolgt anhand einer Reihe von Schlüsselindikatoren, die sich aus den Parametern Rentabilität, Effizienz, beschränkende Rahmenbedingungen und Geschäftszusammensetzung (Business Mix) ergeben. Zielwerte für diese Schlüsselindikatoren werden je nach Marktumfeld festgelegt und bei Bedarf adaptiert.

Rentabilität (Profitability)

Die Rentabilität wird im Rahmen des internen Managementsystems mithilfe des Return on Equity (ROE) sowie des Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC) gemessen. Der ROE zeigt die Rentabilität einer Steuerungseinheit und errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses nach Abzug des Ergebnisses nicht beherrschender Anteile zum durchschnittlich eingesetzten Konzern-Eigenkapital. Er gibt die Verzinsung des im Segment eingesetzten Kapitals an. In die Kalkulation des RORAC fließt das risikoadjustierte Kapital ein, das den Bedarf an Eigenmitteln bezeichnet, den die Bank für mögliche unerwartete Verluste vorhalten muss. In der RBI wird dieser Kapitalbedarf im Rahmen des ökonomischen Kapitalmodells für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken ermittelt. Diese Kennzahl zeigt die Verzinsung des risikoadjustierten Eigenkapitals (ökonomisches Kapital), stellt aber keine Messgröße nach IFRS dar. Bei den einzelnen Ländern und Geschäftsfeldern wird dabei der tatsächlich erwirtschaftete RORAC mit einem jeweils vorgegebenen Mindestwert (RORAC Hurdle) verglichen, der die marktadäquaten Renditeerwartungen reflektiert.

Effizienz (Efficiency)

Die Cost/Income Ratio zeigt die Kosteneffizienz der Segmente. Sie errechnet sich als Quotient aus den Verwaltungsaufwendungen einerseits und den Betriebserträgen, also der Summe aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis, andererseits.

Beschränkende Rahmenbedingungen (Constraints)

Im Rahmen des Basel-III-Regelwerks sind bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten. Das Verhältnis des harten Kernkapitals zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (Common Equity Tier 1 Ratio) ist beispielsweise ein wichtiger Indikator dafür, ob die Kapitalunterlegung für das Geschäftsvolumen ausreicht. Branchenspezifika führen zu unterschiedlichen Risikogewichtungen bei der Berechnung der Risikoaktiva gemäß CRR. Diese sind für die Berechnung des regulatorischen Mindest-Eigenmittelerfordernisses ausschlaggebend. Im Zuge des jährlich durchgeführten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) schreibt die EZB per Bescheid vor, zusätzliches hartes Kernkapital zu halten, um jene Risiken abzudecken, die in der Säule 1 nicht oder nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wird intern die effiziente Nutzung des verfügbaren Kapitals errechnet, indem der tatsächliche Verbrauch ins Verhältnis zum theoretisch zur Verfügung stehenden Risikodeckungskapital gesetzt wird. Ebenfalls begrenzend wirken die langfristigen Liquiditätskennzahlen, die in Übereinstimmung mit den regulatorischen Bestimmungen definiert werden.

Geschäftszusammensetzung (Business Mix)

Die folgenden Steuerungsgrößen sind zur Wahrung einer sinnvollen und nachhaltigen Geschäftsstruktur relevant. Dabei ist die Zusammensetzung des Ergebnisses sowie der zugrunde liegenden Bestandsgrößen von großer Bedeutung: Die Struktur der Primärrefinanzierungsbasis für Kundenkredite wird anhand der Loan/Deposit Ratio ermittelt. Die Nettozinsspanne wird auf Basis der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva berechnet.

Basis für die Segmentberichterstattung ist die Erfolgsrechnung, wobei sich die Darstellung an der intern verwendeten Reporting-Struktur orientiert. Erträge und Aufwendungen werden primär dem Land bzw. sekundär dem Geschäftsfeld zugeordnet, in dem der Ertrag generiert wird. Somit wird die Segmentberichterstattung nach Ländern bzw. Regionen dargestellt. Das Segmentergebnis wird bis zum Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile gezeigt.

Das Segmentvermögen wird durch die Bilanzsumme sowie die risikogewichteten Aktiva dargestellt. Die Überleitungsrechnung enthält im Wesentlichen Beträge aus der Eliminierung von Zwischenergebnissen und aus segmentübergreifenden Konsolidierungen. Die Erfolgsrechnung wird schließlich um die zur Bewertung der Ergebnisse branchenüblichen Finanzkennzahlen ergänzt. Die im Segmentbericht angegebenen Werte werden großteils den Einzelabschlüssen nach IFRS entnommen, die auch für die Erstellung des Konzernabschlusses herangezogen werden. In der Konzernzentrale werden Profitcenter-Ergebnisse aus der internen Management-Erfolgsrechnung verwendet.

Segmententwicklung

2019 Group Corporates
in € Tausend Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa & Markets
Zinsüberschuss 830.182 866.873 1.142.457 598.204
Dividendenerträge 5.190 8.168 1.501 16.746
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 4.839 0 0 858
Provisionsüberschuss 440.617 417.238 557.428 394.450
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 25.849 39.268 32.179 34.682
Ergebnis aus Hedge Accounting 11 - 481 0 453
Sonstiges betriebliches Ergebnis - 19.200 5.348 3.224 130.129
Betriebserträge 1.287.489 1.336.414 1.736.789 1.175.522
Verwaltungsaufwendungen - 730.417 - 720.674 - 720.824 - 699.589
Betriebsergebnis 557.072 615.740 1.015.965 475.933
Übriges Ergebnis - 57.106 - 40.390 - 17.150 - 30.999
Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen - 59.756 - 25.060 0 - 20.520
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 38.220 - 69.710 - 58.927 - 63.719
Ergebnis vor Steuern 401.990 480.580 939.889 360.695
Steuern vom Einkommen und Ertrag - 111.703 - 70.589 - 204.794 - 77.814
Ergebnis nach Steuern 290.287 409.991 735.095 282.881
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 69.412 3.009 - 54.615 - 4.441
Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 220.875 412.999 680.480 278.440
Return on Equity vor Steuern 11,3% 18,9% 41,3% 9,4%
Return on Equity nach Steuern 8,1% 16,1% 32,3% 7,4%
Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,09% 3,63% 5,84% 1,23%
Cost/Income Ratio 56,7% 53,9% 41,5% 59,5%
Loan/Deposit Ratio 98,0% 74,6% 83,6% 147,6%
Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,13% 0,46% 0,44% 0,57%
NPE Ratio 2,4% 3,0% 2,0% 1,7%
NPE Coverage Ratio 58,6% 69,9% 60,0% 55,9%
Aktiva 42.093.613 26.986.357 23.380.652 53.705.533
Risikogewichtete Aktiva (RWA gesamt) 22.114.216 15.903.103 15.054.121 24.580.808
Durchschnittliches Eigenkapital 3.561.913 2.548.265 2.274.371 3.841.523
Forderungen an Kunden 29.603.275 15.914.939 14.465.387 29.719.794
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 31.966.614 21.529.357 17.712.306 27.600.716
Geschäftsstellen 391 894 732 23
Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 9.915 14.480 18.356 2.908
Kunden in Millionen 2,7 5,4 6,7 2,0

Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisveränderungen erläutert:

Segment Zentraleuropa: Das Geschäftsjahr 2019 war durch starkes organisches Wachstum geprägt, das zu einem Anstieg der Kundenforderungen um 7 Prozent führte. Wegen des negativen polnischen Ergebnisbeitrags von minus € 113 Millionen reduzierte sich das Ergebnis nach Steuern des Segments Zentraleuropa im Jahresvergleich um € 56 Millionen auf € 290 Millionen. Positiv wirkte sich eine um € 84 Millionen geringere Nettodotierung für Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte aus

Segment Südosteuropa: Das Ergebnis nach Steuern des Segments Südosteuropa verringerte sich im Periodenvergleich um 9 Prozent oder € 42 Millionen. Ausschlaggebend dafür war vor allem der Ergebnisrückgang in Rumänien um € 32 Millionen, hervorgerufen durch die Bildung von Rückstellungen für Rechtsfälle im Zusammenhang mit staatlicher Bausparförderung und einem Verfahren mit der Konsumentenschutzbehörde in Höhe von insgesamt € 23 Millionen sowie durch erstmals gebuchte Bankabgaben von € 10 Millionen. Bosnien und Herzegowina war für einen Ergebnisrückgang um € 12 Millionen verantwortlich, der überwiegend durch höhere Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte verursacht wurde.

Segment Osteuropa: Das in diesem Segment verzeichnete Ergebnis nach Steuern erhöhte sich im Jahresvergleich um € 51 Millionen oder 7 Prozent auf € 735 Millionen, insbesondere aufgrund einer weiteren Ergebnisverbesserung in Russland. Ein deutlicher, teilweise währungsbedingter Anstieg des Kundenkreditvolumens um 30 Prozent sorgte für einen Zuwachs des Nettozinsertrags von 12 Prozent. Auch der Provisionsüberschuss konnte um 20 Prozent deutlich gesteigert werden.

2019
in € Tausend
Corporate Center Überleitung Gesamt
Zinsüberschuss - 86.932 61.282 3.412.067
Dividendenerträge 747.092 - 747.414 31.282
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 165.500 0 171.198
Provisionsüberschuss - 14.389 1.159 1.796.503
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen - 79.596 - 69.546 - 17.165
Ergebnis aus Hedge Accounting 6.827 - 3.643 3.166
Sonstiges betriebliches Ergebnis 95.073 - 136.277 78.298
Betriebserträge 833.576 -894.441 5.475.349
Verwaltungsaufwendungen - 352.826 131.265 - 3.093.066
Betriebsergebnis 480.750 -763.176 2.382.284
Übriges Ergebnis - 65.969 - 7.415 - 219.030
Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen - 57.155 - 4 - 162.494
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 2.062 - 1.336 - 233.974
Ergebnis vor Steuern 355.564 -771.931 1.766.786
Steuern vom Einkommen und Ertrag 66.248 - 3.534 - 402.186
Ergebnis nach Steuern 421.812 -775.465 1.364.600
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 55 - 12.051 - 137.565
Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 421.757 -787.516 1.227.035
Return on Equity vor Steuern 14,2%
Return on Equity nach Steuern 11,0%
Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,44%
Cost/Income Ratio 56,5%
Loan/Deposit Ratio 97,9%
Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,26%
NPE Ratio 2,1%
NPE Coverage Ratio 61,0%
Aktiva 31.548.828 - 25.515.478 152.199.504
Risikogewichtete Aktiva (RWA gesamt) 13.333.415 - 13.019.456 77.966.207
Durchschnittliches Eigenkapital 2.360.959 - 2.171.439 12.415.592
Forderungen an Kunden 4.043.294 - 2.542.469 91.204.221
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.463.968 - 4.059.149 96.213.812
Geschäftsstellen 2.040
Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 1.214 46.873
Kunden in Millionen 0,0 16,7

Segment Group Corporates & Markets: Haupttreiber des Ergebnisrückgangs um € 110 Millionen im Segment Group Corporates & Markets waren im Wesentlichen Einmaleffekte in der Vergleichsperiode, unter anderem Nettoauflösungen von Kreditrisikovorsorgen im Teilsegment Corporates Wien in Höhe von € 37 Millionen infolge von Zuflüssen und Sanierungserfolgen. Das Teilsegment Markets Wien profitierte im Vorjahr von Rückstellungsauflösungen in Höhe von € 50 Millionen infolge eines für die RBI positiven Gerichtsurteils in Island und von € 11 Millionen Verkaufserlösen aus Namensschuldverschreibungen. In der Berichtsperiode mussten Wertminderungen in Höhe von € 64 Millionen gebucht werden.

Segment Corporate Center: Dieses Segment umfasst im Wesentlichen die Ergebnisse aus den Steuerungsfunktionen der Konzernzentrale sowie aus Beteiligungen. Seine Ergebnisse weisen dadurch eine insgesamt höhere Volatilität auf, der weitaus überwiegende Teil besteht aus konzerninternen Transaktionen, die daher keine Auswirkung auf das Konzernergebnis haben. Die im Berichtszeitraum erzielte Ergebnisverbesserung um € 211 Millionen resultierte vorwiegend aus dem im Vorjahr gebuchten Verlust aus dem Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts und aus dem Recycling kumulierter Währungsdifferenzen in Höhe von € 184 Millionen und um € 86 Millionen höhere Betriebserträge, hervorgerufen durch das laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen (Anstieg um € 105 Millionen).

Die Überleitung umfasst Konsolidierungen, die erforderlich sind, um von den einzelnen Segmentergebnissen zum Konzernergebnis zu gelangen. Die Zahlen der Berichtssegmente werden nach Eliminierung der segmentinternen Positionen gezeigt. Segmentübergreifende Konsolidierungen werden jedoch in der Überleitung dargestellt. Die hier wesentlichen Konsolidierungspositionen sind Dividendenzahlungen an die Konzernzentrale und segmentübergreifende Leistungsverrechnungen von und mit der Konzernzentrale.

2018 Group Corporates
in € Tausend Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa & Markets
Zinsüberschuss 964.813 814.192 1.021.629 534.401
Dividendenerträge 6.435 8.902 1.086 24.442
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen1 5.024 0 0 14.113
Provisionsüberschuss 548.727 421.486 465.808 370.840
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 41.417 31.184 33.743 22.251
Ergebnis aus Hedge Accounting - 10.420 - 156 0 49
Sonstiges betriebliches Ergebnis - 34.031 21.650 6.635 142.425
Betriebserträge 1.521.965 1.297.258 1.528.901 1.108.520
Verwaltungsaufwendungen - 854.215 - 698.735 - 630.886 - 647.288
Betriebsergebnis 667.750 598.522 898.015 461.232
Übriges Ergebnis1 - 13.365 - 1.120 - 10.926 - 13.439
Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen - 84.990 - 10.968 0 - 21.696
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 122.482 - 61.273 - 31.894 62.296
Ergebnis vor Steuern 446.913 525.162 855.195 488.393
Steuern vom Einkommen und Ertrag - 100.604 - 73.495 - 171.222 - 95.169
Ergebnis nach Steuern 346.309 451.666 683.973 393.224
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 56.039 - 164 - 57.220 - 5.162
Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 290.270 451.503 626.752 388.061
Return on Equity vor Steuern 11,1% 21,4% 44,1% 14,1%
Return on Equity nach Steuern 8,6% 18,4% 35,3% 11,4%
Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,27% 3,60% 6,50% 1,28%
Cost/Income Ratio 56,1% 53,9% 41,3% 58,4%
Loan/Deposit Ratio 98,9% 73,7% 81,0% 147,1%
Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,41% 0,45% 0,31% - 1,53%
NPE Ratio 2,8% 3,6% 2,9% 2,4%
NPE Coverage Ratio 56,0% 63,5% 61,8% 54,1%
Aktiva 40.353.336 25.360.497 18.191.779 44.488.346
Risikogewichtete Aktiva (RWA gesamt) 21.615.433 15.135.909 12.260.098 22.682.800
Durchschnittliches Eigenkapital 4.033.554 2.454.800 1.940.274 3.457.395
Forderungen an Kunden 27.737.322 14.632.878 11.116.799 26.952.581
Geschäftsstellen 396 962 779 22
Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 9.692 14.646 18.750 2.879
Kunden in Millionen 2,6 5,3 6,1 2,1

1 Das bisher im übrigen Ergebnis ausgewiesene laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen wird nunmehr in einem separaten Posten dargestellt.

2018
in € Tausend
Corporate Center Überleitung Gesamt
Zinsüberschuss - 31.640 58.352 3.361.746
Dividendenerträge 735.074 - 724.649 51.289
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen1 60.630 0 79.767
Provisionsüberschuss - 8.567 - 7.004 1.791.290
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen - 95.364 - 16.340 16.890
Ergebnis aus Hedge Accounting 216 - 871 - 11.182
Sonstiges betriebliches Ergebnis 87.109 - 136.263 87.523
Betriebserträge 747.458 -826.776 5.377.325
Verwaltungsaufwendungen - 343.876 127.238 - 3.047.762
Betriebsergebnis 403.582 -699.538 2.329.563
Übriges Ergebnis1 - 220.851 19.068 - 240.634
Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen - 52.267 0 - 169.921
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 5.048 - 7.277 - 165.677
Ergebnis vor Steuern 125.416 -687.747 1.753.331
Steuern vom Einkommen und Ertrag 85.116 - 2 - 355.377
Ergebnis nach Steuern 210.532 -687.749 1.397.954
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 55 - 9.476 - 128.116
Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 210.477 -697.225 1.269.838
Return on Equity vor Steuern 15,9%
Return on Equity nach Steuern 12,5%
Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,50%
Cost/Income Ratio 56,7%
Loan/Deposit Ratio 98,4%
Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,21%
NPE Ratio 2,6%
NPE Coverage Ratio 58,3%
Aktiva 35.330.538 - 23.609.339 140.115.155
Risikogewichtete Aktiva (RWA gesamt) 16.258.753 - 15.281.250 72.671.743
Durchschnittliches Eigenkapital 2.527.976 - 2.356.251 12.057.748
Forderungen an Kunden 3.038.165 - 2.612.172 80.865.573
Geschäftsstellen 2.159
Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 1.112 47.079
Kunden in Millionen 0,0 16,1

1 Das bisher im übrigen Ergebnis ausgewiesene laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen wird nunmehr in einem separaten Posten dargestellt.

Anhang

Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Grundsätze der Erstellung

Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den auf Basis der IAS Verordnung (EG) 1606/2002 durch die EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards einschließlich der anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC/SIC) erstellt. Alle Standards, die vom IASB als für den Konzernabschluss anzuwendende International Accounting Standards veröffentlicht und von der EU übernommen wurden, wurden angewendet. Weiters erfüllt der Konzernabschluss die Voraussetzungen des § 245a UGB und des § 59a BWG über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. IAS 20, IAS 41 und IFRS 6 wurden nicht berücksichtigt, weil für den Konzern keine entsprechenden Geschäftsfälle vorlagen.

Ein Vermögenswert wird in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird, und wenn seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder ein anderer Wert verlässlich bewertet werden können. Eine Schuld wird in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung ein direkter Abfluss von Ressourcen ergeben wird, die wirtschaftlichen Nutzen enthalten, und wenn deren Erfüllungsbetrag verlässlich bewertet werden kann. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt werden. Erträge werden erfasst, wenn es unter Einhaltung der Bedingungen des IFRS 15 wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann.

Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis der IFRS-Bestimmungen nach konzerneinheitlichen Standards erstellten Berichtspakete aller vollkonsolidierten Unternehmen. Alle wesentlichen Tochtergesellschaften erstellen ihre Jahresabschlüsse per 31. Dezember. Einige außerhalb des Anhangs gemachte IFRS-Angaben sind wesentliche Bestandteile des Konzernabschlusses. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Erläuterungen zu den Segmentergebnissen, die in den Angaben zur Segmentberichterstattung dargestellt werden. Neben den im Anhang dargestellten Angaben gemäß IFRS 7 enthält insbesondere das Kapitel Risikobericht ausführliche Darstellungen zu den Themen Kreditrisiko, Konzentrationsrisiko, Marktrisiko und Liquiditätsrisiko. Die Darstellung dieser Informationen erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 8 Geschäftssegmente und IFRS 7 Angaben zu Finanzinstrumenten.

Ab dem 1. Januar 2019 gelten die Bestimmungen des neuen Rechnungslegungsstandards für Leasingverhältnisse (IFRS 16). Details zur erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sind im Abschnitt Anwendung von neuen und geänderten Standards ersichtlich. Die Änderungen und Auswirkungen der neuen Bestimmungen auf den Konzernabschluss sind im Abschnitt IFRS-16-Überleitung dargestellt. Die Vergleichsinformationen wurden gemäß IFRS 16.C5 (b) nicht angepasst und daher gemäß den Bestimmungen von IAS 17 erstellt.

Wesentliche bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten

Sind für die Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, werden diese in Übereinstimmung mit den jeweiligen Standards vorgenommen. Sie basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Änderungen von Schätzungen werden, sofern sie nur eine Periode betreffen, nur in dieser berücksichtigt. Falls auch nachfolgende Berichtsperioden betroffen sind, werden die Änderungen in der aktuellen und den folgenden Perioden berücksichtigt. Die wesentlichen Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen betreffen:

Wertminderungen im Kreditgeschäft

Bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden der RBI sind Ermessensentscheidungen des Managements erforderlich. Die RBI schätzt die erwarteten Kreditverluste aus den als Vermögenswerte gehaltenen Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum Fair Value angesetzt werden, sowie aus Kreditzusagen, Leasingforderungen und Finanzgarantien zukunftsgerichtet ab. Die Berechnung erwarteter Kreditverluste (Expected Credit Losses, ECL) erfordert die Anwendung rechnungslegungsrelevanter Schätzungen, die per Definition selten mit den tatsächlichen Ergebnissen übereinstimmen werden. Die Höhe der zu bildenden Wertminderung richtet sich dabei nach der Veränderung des Ausfallrisikos eines Finanzinstruments nach dessen Zugang. Um die Höhe der Wertminderung zu ermitteln, sind wesentliche Kreditrisikoparameter wie PD (Probability of

Default), LGD (Loss Given Default) und EAD (Exposure at Default) sowie zukunftsorientierte Informationen (Konjunkturprognosen) vom Management zu schätzen. Die Rückstellung für Kreditrisiken wird zu jedem Berichtszeitpunkt um diesen erwarteten Ausfall angepasst. Die Methoden zur Bestimmung der Höhe der Wertminderung sind im Abschnitt allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9) erläutert.

Fair Value von Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (z. B. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Ist der Markt für ein Finanzinstrument nicht aktiv, wird der Fair Value anhand einer Bewertungsmethode oder eines Preismodells ermittelt. Generell werden für Bewertungsmethoden Schätzungen herangezogen, deren Ausmaß von der Komplexität des Instruments und der Verfügbarkeit marktbasierter Daten abhängt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Unter Umständen sind Bewertungsanpassungen notwendig, um weiteren Faktoren wie Modellrisiken, Liquiditätsrisiken oder Kreditrisiken Rechnung zu tragen. Die Beschreibung der Bewertungsmodelle findet sich im Anhang unter Abschnitt Finanzinstrumente – Ansatz und Bewertung. Zusätzlich werden die Fair Value von Finanzinstrumenten unter Punkt (32) Fair Value von Finanzinstrumenten dargestellt.

Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

Die Kosten des leistungsorientierten Pensionsplans werden mittels versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Diskontierungszinssätzen, erwarteten Renditen von Vermögenswerten, künftigen Gehaltsentwicklungen, Sterblichkeit und künftigen Pensionsanhebungen. Der Zinssatz, der für die Abzinsung der leistungsorientierten Verpflichtungen des Konzerns herangezogen wird, wird auf der Grundlage der Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für erstrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen auf dem Markt erzielt werden. Eine erhebliche Ermessensentscheidung ist hier bei der Festlegung der Kriterien notwendig, nach denen die Unternehmensanleihen ausgesucht werden, die die Grundgesamtheit bilden, aus der die Renditekurve abgeleitet wird. Für die Bestimmung des Rechnungszinssatzes wird auf die Zinsempfehlung von Mercer zurückgegriffen. Die wesentlichen Kriterien bei der Auswahl dieser Unternehmensanleihen beinhalten das Ausgabevolumen und die Qualität der Anleihen sowie die Identifizierung von Ausreißern, die nicht berücksichtigt werden. Annahmen und Schätzungen, die für die Berechnung langfristiger Personalverpflichtungen angewendet werden, sind im Abschnitt Verpflichtungen für Pensionen und aus anderen Leistungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschrieben. Quantitative Angaben zu langfristigen Personalrückstellungen finden sich unter Punkt (28) Rückstellungen.

Werthaltigkeit von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Bestimmte nichtfinanzielle Vermögenswerte, z. B. Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte, unterliegen einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung. Eine solche Überprüfung erfolgt häufiger, wenn Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen – etwa eine Verschlechterung des Wirtschaftsklimas – darauf hindeuten, dass bei den Vermögenswerten eine Wertminderung vorliegen könnte. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung erfordert Schätzungen und Beurteilungen vonseiten des Managements. Da durch Änderungen in den zugrunde liegenden Bedingungen und Annahmen erhebliche Unterschiede zu den bilanzierten Werten auftreten können, werden derartige Einschätzungen als wesentlich erachtet. Die Beschreibung der Werthaltigkeitsprüfung wird im Abschnitt Unternehmenserwerbe dargelegt. Zusätzlich werden die Buchwerte der Firmenwerte unter Punkt (21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte dargestellt.

Aktive latente Steuern

Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang ausgewiesen, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, mit denen diese steuerlichen Verlustvorträge, Steuerguthaben oder steuerlich abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können. Dazu wird ein Planungshorizont von fünf Jahren herangezogen. Diese Bewertung erfordert in maßgeblichem Umfang Beurteilungen und Einschätzungen seitens des Managements. Das Management verwendet für die Bestimmung der auszuweisenden Beträge latenter Steuerforderungen historische Erkenntnisse zu Steuerkapazität und Profitabilität sowie gegebenenfalls Informationen über prognostizierte Geschäftsergebnisse auf Basis genehmigter Geschäftspläne einschließlich einer Prüfung der Vortragsfähigkeit steuerlicher Verlustvorträge.

Der Ausweis der latenten Steuern wird in der Erfolgsrechnung nicht gesondert vorgenommen und findet sich im Gesamtergebnis und unter Punkt (12) Steuern vom Einkommen und Ertrag. Hingegen werden die latenten Steuern in der Bilanz gesondert unter Punkt (22) Steuerforderungen und Punkt (29) Steuerverpflichtungen ausgewiesen.

Beherrschung

Gemäß IFRS 10 liegt die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens vor, wenn der Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf die Renditen sowie die Fähigkeit besitzt, diese mittels seiner Macht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Ferner enthält IFRS 10 Konkretisierungen zur Würdigung bzw. Beurteilung von potenziellen Stimmrechten, Mitentscheidungs- bzw. Schutzrechten Dritter sowie Konstellationen, die durch delegierte bzw. zurückbehaltene Entscheidungsrechte oder De-facto-Kontrolle charakterisiert sind. Ob Beherrschung gegeben ist, erfordert eine gesamthafte (und damit teilweise ermessensabhängige) Beurteilung der wirtschaftlichen Einflussnahme des Mutter- auf das Beteiligungsunternehmen. Details sind unter Punkt (69) Zusammensetzung des Konzerns dargestellt.

Beteiligungen an strukturierten Einheiten

Gemäß IFRS 12 sind strukturierte Einheiten Unternehmen, die derart aufgestellt wurden, dass Stimm- oder vergleichbare Rechte nicht der bestimmende Faktor bei der Festlegung sind, wer das Unternehmen beherrscht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Stimmrechte lediglich auf Verwaltungsaufgaben erstrecken und die maßgeblichen Tätigkeiten mittels vertraglicher Vereinbarungen ausgeführt werden. Für Zwecke dieses IFRS ist eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen ein vertragliches und nicht-vertragliches Engagement, das ein Unternehmen schwankenden Renditen aus der Leistungskraft des anderen Unternehmens aussetzt.

Die Beurteilung, bei welchen Unternehmen es sich um strukturierte Einheiten handelt und welches Engagement bei solchen Unternehmen auch tatsächlich eine Beteiligung darstellt, erfordert Ermessensentscheidungen. Details sind unter Punkt (69) Zusammensetzung des Konzerns im Abschnitt strukturierte Einheiten dargestellt.

Anwendung von neuen und geänderten Standards

Mit Ausnahme der folgenden Änderungen hat die RBI die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stetig auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewendet.

IFRS 16 (Leasingverhältnisse; Inkrafttreten 1. Jänner 2019)

Bisher ermittelte die RBI bei Vertragsbeginn, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis gemäß IFRIC 4 darstellt oder enthält. Nach IFRS 16 bewertet die RBI, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält, basierend auf der Definition wie im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Kapitel Leasing erläutert. Aus praktischen Gesichtspunkten wurde bei der Umstellung auf IFRS 16 auf eine Neubeurteilung, ob ein Vertrag ein Leasinggeschäft enthält, verzichtet. Daher wurde die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 abgeschlossen oder geändert wurden.

RBI als Leasingnehmer

Gemäß IAS 17 klassifizierte die RBI zuvor Leasingverhältnisse als Operating- oder Finanzierungsleasingverhältnisse, basierend auf ihrer Einschätzung, ob das Leasingverhältnis, das mit dem Eigentum des zugrunde liegenden Vermögenswerts verbundene Risiko und den Nutzen in erheblichem Maße auf die RBI übertragen hat. Der neue Standard verpflichtet Leasingnehmer, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus allen Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten in der Bilanz zu erfassen, es sei denn, der zugrunde liegende Vermögenswert weist einen geringen Wert auf. Leasingverhältnisse, die zuvor gemäß IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert wurden, werden vom Leasingnehmer als Leasingverbindlichkeiten erfasst, die zum Barwert der verbleibenden Leasingraten abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bewertet werden. Für Leasingverhältnisse, die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse gemäß IAS 17 bilanziert wurden, werden sofern es sich bei den zugrunde liegenden Vermögenswerten um geringwertige Vermögenswerte oder um kurzfristige Leasingverhältnisse handelt (weniger als zwölf Monate), die Ausnahmeregelungen angewendet.

In Bezug auf die Übergangsregelungen räumt IFRS 16 der RBI als Leasingnehmer eine Bilanzierungsoption für den Übergang auf den neuen Leasingstandard ein. Leasingnehmer können sich dafür entscheiden, IFRS 16 entweder vollständig rückwirkend anzuwenden, wobei der Standard rückwirkend gemäß den Bestimmungen von IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern auf jeden dargestellten vorherigen Berichtszeitraum angewendet wird, oder durch einen modifizierten retrospektiven Ansatz erfassen, bei dem das Nutzungsrecht in gleicher Höhe wie die Leasingverbindlichkeit angesetzt wird und demzufolge es zur keiner Auswirkung auf das Eigenkapital kommt.

Die RBI hat IFRS 16 unter Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes umgesetzt, weshalb die Vergleichsinformationen nicht angepasst wurden und weiterhin gemäß IAS 17 und IFRIC 4 dargestellt werden. Die Einzelheiten der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß IAS 17 und IFRIC 4 werden gesondert angegeben, wenn sie von denen abweichen, die nach IFRS 16 gelten. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss sind im Abschnitt Anwendung von neuen und geänderten Standards angegeben.

Für Leasingverhältnisse, die gemäß IAS 17 als Finanzierungsleasing klassifiziert wurden, wird der Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zum 1. Jänner 2019 mit dem Buchwert des Leasinggegenstands und der Leasingverbindlichkeit gemäß IAS 17 unmittelbar vor dem Datum ermittelt. Für den Ansatz von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen von geringem Wert nimmt die RBI die Ausnahmeregelungen in Anspruch. Die RBI wendet IFRS 16 für immaterielle Vermögenswerte nicht an.

RBI als Leasinggeber

IFRS 16 überträgt im Wesentlichen die Bilanzierungsvorschriften des Leasinggebers in IAS 17. Dementsprechend klassifiziert ein Leasinggeber seine Leasingverhältnisse weiterhin als Operating- oder Finanzierungsleasingverhältnisse und bilanziert diese beiden Arten von Leasingverhältnissen unterschiedlich. Sofern Untermietverhältnisse bestehen (d.h. konzerninterne Leasingvereinbarungen), hat der Untermieter alle als Operating-Leasingverhältnisse eingestuften Untermietverhältnisse dahingehend zu prüfen, ob sie nach IFRS 16 als Operating-Leasingverhältnisse oder als Finanzierungs-Leasingverhältnisse einzustufen sind. Leasingverhältnisse, die als Operating Leasing gemäß IAS 17 bilanziert, jedoch gemäß IFRS 16 als Finanzierungsleasing klassifiziert sind, sind vom Unterleasinggeber wie bei einem neuen Finanzierungsleasingvertrag, der zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurde, zu bilanzieren.

IFRS-16-Überleitung

Die Erstanwendung von IFRS 16 hat ergeben, dass zum 1. Jänner 2019 Nutzungsrechte in Höhe von rund € 455.971 Tausend erfasst wurden, die sich fast zur Gänze auf Mietverträge von Gebäuden für die Eigennutzung beziehen. Das aktivierte Nutzungsrecht übersteigt die Leasingverbindlichkeiten, da bereits geleistete Vorauszahlungen und Sanierungskosten Berücksichtigung finden.

Der für die Leasingverbindlichkeiten am 1. Jänner 2019 geltende gewichtete durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers belief sich auf rund 3 Prozent. Weitere Angaben zu IFRS-16-Leasingverhältnisse sind im Anhang unter Punkt (59) RBI als Leasingnehmer ersichtlich.

in € Tausend
Operative Leasingverpflichtungen zum 31.12.2018 359.472
Operative Leasingverpflichtungen zum 31.12.2018 (diskontiert) 327.026
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen zum 31.12.2018 2.342
Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse -9.100
Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte -3.383
Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, deren Ausübung hinreichend sicher ist 130.921
Restwertgarantie 0
Leasingverbindlichkeiten zum 1.1.2019 447.806

IFRIC 23 (Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung; Inkrafttreten 1. Jänner 2019)

Diese Interpretation stellt die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klar. Die erstmalige Anwendung hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RBI. Zusätzliche Informationen finden sich im Anhang unter Punkt (12) Steuern vom Einkommen und Ertrag.

Jährliche Verbesserungen des IFRS – Zyklus 2015–2017 (Inkrafttreten 1. Jänner 2019)

Die Änderungen betreffen im Einzelnen:

  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen: Mit den Änderungen an IFRS 3 wird klargestellt, dass ein Unternehmen, wenn es Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit darstellt, seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile neu zu bewerten hat. Mit den Änderungen an IFRS 11 wird weiters klargestellt, dass ein Unternehmen, wenn es gemeinsame Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit darstellt, seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile nicht neu zu bewerten hat.
  • IAS 12 Ertragsteuern: Mit den Änderungen wird klargestellt, dass alle ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden (also Ausschüttungen von Gewinnen) im Betriebsergebnis auszuweisen sind, unabhängig davon, wie die Steuern entstehen.
  • IAS 23 Fremdkapitalkosten: Mit den Änderungen wird klargestellt, dass ein Unternehmen für den Fall, dass ein Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung ist, jegliche noch vorhandene Fremdkapitalbestände, die ausdrücklich aufgenommen wurden, um diesen Vermögenswert zu erhalten, bei der Berechnung des Aktivierungssatzes der allgemeinen Fremdkapitalaufnahme als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals zu behandeln hat.

Aus der Anwendung dieser Änderungen gab es keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RBI.

Änderung an IAS 28 (Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures; Inkrafttreten 1. Jänner 2019)

Die Änderungen stellen klar, dass ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, IFRS 9 Finanzinstrumente einschließlich seiner Wertminderungsvorschriften auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden, die im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen darstellen und nicht nach der Equity-Methode abgebildet werden. Die Anwendung von IFRS 9 geht somit der Anwendung von IAS 28 vor. Aus der Anwendung dieser Änderung gab es keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RBI.

Änderung an IAS 19 (Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen; Inkrafttreten 1. Jänner 2019)

Durch die Änderungen an IAS 19 wird zukünftig zwingend verlangt, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) verwendet wurden. Ferner wurden Ergänzungen zur Klarstellung aufgenommen, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze auswirkt. Aus der Anwendung dieser Änderung gingen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RBI hervor.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wurde in Euro, der funktionalen Währung der RBI AG, aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Gesellschaft tätig ist. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt unter Berücksichtigung aller in IAS 21 angeführten Faktoren seine eigene funktionale Währung fest.

Die in einer anderen funktionalen Währung als dem Euro aufgestellten Abschlüsse der Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises wurden nach der modifizierten Stichtagskursmethode gemäß IAS 21 in die Berichtswährung Euro umgerechnet. Dabei wurde das Eigenkapital mit seinem historischen Kurs, alle anderen Aktiva und Passiva sowie Anhangangaben wurden mit dem Stichtagskurs angesetzt. Aus der Währungsumrechnung der Eigenkapitalbestandteile (historische Kurse) resultierende Differenzen werden mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Die Posten der Erfolgsrechnung wurden mit dem Durchschnittskurs des Jahres auf Basis der Monatsultimokurse berechnet. Währungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs in der Bilanz und dem Durchschnittskurs in der Erfolgsrechnung wurden mit dem Eigenkapital (Gewinnrücklagen) verrechnet. Gemäß IAS 21 wird bei stark schwankenden Wechselkursen anstelle des Durchschnittskurses der Transaktionskurs verwendet.

Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, der gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wurde der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag als Teil des Ergebnisses aus Endkonsolidierungen in die Erfolgsrechnung umgegliedert. Bei einem Tochterunternehmen mit Sitz im Euroraum stellte aufgrund des wirtschaftlichen Gehalts der zugrunde liegenden Geschäftsfälle der russische Rubel die funktionale Währung dar.

2019 2018 Stichtag Durchschnitt Stichtag Durchschnitt Kurse in Währung pro € 31.12. 1.1.-31.12. 31.12. 1.1.-31.12. Albanischer Lek (ALL) 121,710 123,104 123,410 127,667 Belarus Rubel (BYN) 2,368 2,354 2,478 2,400 Bosnische Marka (BAM) 1,956 1,956 1,956 1,956 Bulgarische Lewa (BGN) 1,956 1,956 1,956 1,956 Kroatische Kuna (HRK) 7,440 7,420 7,413 7,420 Polnischer Zloty (PLN) 4,257 4,299 4,301 4,261 Rumänischer Leu (RON) 4,783 4,743 4,664 4,656 Russischer Rubel (RUB) 69,956 72,795 79,715 73,804 Serbischer Dinar (RSD) 117,430 117,776 118,320 118,227 Tschechische Krone (CZK) 25,408 25,664 25,724 25,667 Ukrainische Hryvna (UAH) 26,592 28,960 31,713 32,226 Ungarischer Forint (HUF) 330,530 325,385 320,980 319,231 US-Dollar (USD) 1,123 1,121 1,145 1,181

Folgende Kurse wurden für die Währungsumrechnung herangezogen:

Erläuterungen zur Erfolgsrechnung

(1) Zinsüberschuss

in € Tausend 2019 2018
Zinserträge nach Effektivzinsmethode 4.412.702 4.083.370
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 131.147 118.318
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 4.281.555 3.965.052
Zinserträge übrige 636.841 705.150
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 382.314 408.644
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 15.179 23.312
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 32.514 73.645
Derivate - Hedge Accounting, Zinssatzrisiko 135.873 126.054
Sonstige Aktiva 15.212 23.719
Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten 55.749 49.777
Zinsaufwendungen - 1.637.476 - 1.426.774
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost - 1.008.921 - 888.925
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading - 427.660 - 380.028
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss - 60.442 - 64.294
Derivate - Hedge Accounting, Zinssatzrisiko - 79.930 - 20.829
Sonstige Passiva - 6.293 - 14.827
Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten - 54.231 - 57.871
Gesamt 3.412.067 3.361.746

Im Zinsüberschuss sind Zinserträge in Höhe von € 561.154 Tausend (2018: € 623.918 Tausend) von marktbewerteten finanziellen Vermögenswerten und Zinsaufwendungen in Höhe von € 488.102 Tausend (2018: € 444.322 Tausend) von marktbewerteten finanziellen Verbindlichkeiten enthalten.

in € Tausend 2019 2018
Zinsüberschuss 3.412.067 3.361.746
Durchschnittliche zinstragende Aktiva 139.998.909 134.206.409
Nettozinsspanne in Prozent 2,44% 2,50%

Trotz eines Rückgangs um € 191.191 Tausend aufgrund des Verkaufs des polnischen Kernbankgeschäfts stieg der Zinsüberschuss um € 50.320 Tausend auf € 3.412.067 Tausend.

Den größten Anstieg mit € 77.185 Tausend verzeichnete Russland, hervorgerufen durch höhere Kreditvolumina sowohl an Nicht-Finanzunternehmen als auch an Haushalte. In Tschechien stieg der Zinsüberschuss um € 57.004 Tausend aufgrund höherer Marktzinssätze sowie höherer Kreditvolumina vorwiegend an Haushalte. In Rumänien sorgten ebenfalls höhere Volumina sowie Repricing-Maßnahmen für einen Anstieg des Zinsüberschusses um € 38.147 Tausend. In der Ukraine kam es aufgrund der Aufwertung der ukrainischen Hryvna sowie höherer Volumina bei Krediten an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte zu einem Anstieg des Zinsüberschusses um € 30.608 Tausend. In Belarus erhöhte sich der Zinsüberschuss vorwiegend volumengetrieben um € 13.047 Tausend und in Bulgarien stieg der Zinsüberschuss ebenfalls aufgrund höherer Volumina um € 10.348 Tausend.

Der Rückgang der Nettozinsspanne ist vorwiegend auf die negative Margenentwicklung in Russland, einem Zuwachs an niedrigmargigem Geschäft in der Konzernzentrale sowie auf den Verkauf des Kernbankgeschäfts in Polen zurückzuführen. In Russland reduzierte sich die Nettozinsspanne aufgrund von niedrigeren Margen im Kundengeschäft. Ein wesentlicher Anteil der um 4 Prozent gestiegenen durchschnittlich zinstragenden Aktiva geht auf den Anstieg in der Konzernzentrale zurück. Dieses Wachstum stammt aus mit geringem Risiko behafteten Kreditgeschäft mit niedrigeren Margen.

(2) Dividendenerträge

in € Tausend 2019 2018
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 865 747
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 204 954
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 14.896 14.398
Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 15.317 35.190
Gesamt 31.282 51.289

Der Posten Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen enthält Dividendenerträge aus nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen sowie nicht at-equity bewerteten assoziierten Unternehmen. Der Rückgang stammte überwiegend aus Dividendenerträgen nicht vollkonsolidierter Tochterunternehmen, bedingt durch höhere Ausschüttungen, insbesondere von Immobiliengesellschaften sowie Versicherungsagenturen in der Vorjahresperiode.

(3) Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

in € Tausend 2019 2018
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 171.198 79.767

Das laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen erhöhte sich im Jahresvergleich um € 91.431 Tausend auf € 171.198 Tausend.

Der Anstieg resultierte aus der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, deren laufendes Ergebnis (plus € 108.305 Tausend) durch einen Bewertungsgewinn im Zusammenhang mit der Wertentwicklung einer börsennotierten Beteiligung positiv beeinflusst war. Eine Reduktion (minus € 13.255 Tausend) ergab sich durch die card complete Service Bank AG, die im Vorjahr einen positiven Einmaleffekt verzeichnete.

(4) Provisionsüberschuss

in € Tausend 2019 2018
Zahlungsverkehr 756.579 707.203
Kredit- und Garantiegeschäft 217.565 213.192
Wertpapiere 65.294 68.329
Vermögensverwaltung 222.131 217.887
Depot- und Treuhandgeschäft 48.761 58.375
Vermittlungsprovisionen 44.652 53.796
Fremdwährungsgeschäft 374.973 392.769
Sonstige 66.549 79.739
Gesamt 1.796.503 1.791.290

Der Provisionsüberschuss verbesserte sich im Jahresvergleich um € 5.213 Tausend auf € 1.796.503 Tausend. Dabei wurde der Rückgang aufgrund des Verkaufs des polnischen Kernbankgeschäfts (Rückgang: € 113.339 Tausend) durch Zuwächse in der Konzernzentrale und in nahezu allen Ländern mehr als ausgeglichen. Ohne Berücksichtigung des Verkaufs des polnischen Kernbankgeschäfts läge der Anstieg bei 7 Prozent oder € 118.551 Tausend.

Ohne Berücksichtigung des polnischen Kernbankgeschäfts ergaben sich im Vergleich folgende Veränderungen: Den größten Zuwachs verzeichnete dabei das Ergebnis aus dem Zahlungsverkehr, das volumen-, margen- und währungsbedingt um 11 Prozent oder € 76.611 Tausend auf € 756.579 Tausend zunahm, am stärksten in Russland, in Ungarn sowie in der Ukraine. Ebenso legte das Ergebnis aus dem Kredit- und Garantiegeschäft um € 50.406 Tausend auf € 217.565 Tausend zu, vorrangig in der Konzernzentrale aufgrund vorzeitiger Kredittilgungen. Das Ergebnis aus dem Fremdwährungsgeschäft erhöhte sich um € 36.062 Tausend auf € 374.973 Tausend, größtenteils resultierend aus margenbedingten Zuwächsen in Russland, Ungarn und Serbien. Der sonstige Provisionsüberschuss nahm um € 38.034 Tausend vorwiegend aufgrund eines geänderten Ausweises innerhalb des Provisionsüberschusses im Zusammenhang mit Erträgen aus Versicherungsprodukten bzw. Erträgen aus dem Zahlungsverkehr in

in € Tausend 2019 2018
Provisionserträge 2.636.605 2.545.199
Zahlungsverkehr 1.260.771 1.146.557
Clearing und Abwicklung 287.573 248.701
Kreditkarten 120.937 93.322
Debitkarten und sonstige Bankkarten 281.490 241.888
Übrige Zahlungsdienste 570.770 562.646
Kredit- und Garantiegeschäft 247.328 243.303
Wertpapiere 112.020 124.404
Vermögensverwaltung 336.805 324.813
Depot- und Treuhandgeschäft 64.729 73.003
Vermittlungsprovisionen 76.657 74.596
Fremdwährungsgeschäft 414.706 429.754
Sonstige 123.589 128.770
Provisionsaufwendungen - 840.102 - 753.909
Zahlungsverkehr - 504.192 - 439.354
Clearing und Abwicklung - 128.966 - 97.442
Kreditkarten - 68.281 - 78.220
Debitkarten und sonstige Bankkarten - 119.580 - 101.742
Übrige Zahlungsdienste - 187.365 - 161.950
Kredit- und Garantiegeschäft - 29.763 - 30.111
Wertpapiere - 46.726 - 56.076
Vermögensverwaltung - 114.675 - 106.925
Depot- und Treuhandgeschäft - 15.968 - 14.628
Vermittlungsprovisionen - 32.005 - 20.800
Fremdwährungsgeschäft - 39.733 - 36.985
Sonstige - 57.040 - 49.030
Gesamt 1.796.503 1.791.290

Tschechien sowie in der Slowakei ab. Ebenso sanken die Erträge aus Vermittlungsprovisionen um € 4.854 Tausend auf € 44.652 Tausend, überwiegend in Rumänien.

(5) Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen

in € Tausend 2019 2018
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Held For Trading - 331.130 - 247.758
Derivate - 327.794 - 199.038
Eigenkapitalinstrumente - 24.987 - 5.164
Schuldverschreibungen 43.842 - 5.643
Kredite und Forderungen 9.377 7.440
Short-Positionen - 11.312 3.233
Einlagen - 36.128 - 53.215
Verbriefte Verbindlichkeiten 6.824 - 797
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.048 5.427
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through
Profit/Loss 41.143 - 16.925
Eigenkapitalinstrumente 26.847 - 474
Schuldverschreibungen 12.099 - 8.981
Kredite und Forderungen 2.198 - 7.470
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through
Profit/Loss 31.361 15.879
Schuldverschreibungen 19.232 - 11.505
Kredite und Forderungen 0 234
Einlagen 4.251 11.002
Verbriefte Verbindlichkeiten 7.877 16.148
Währungsumrechnung (netto) 241.461 265.694
Gesamt - 17.165 16.890

Das Handelsergebnis verminderte sich im Vergleich zur Vorjahresperiode um € 34.055 Tausend. Ursache dafür waren negative Bewertungseffekte im Posten Derivate resultierend aus dem Rückgang der langfristigen Zinssätze: Dadurch waren zinsbedingte Bewertungsveränderungen aus emittierten Zertifikaten (Rückgang: € 56.540 Tausend) sowie negative Bewertungsergebnisse aus zu ökonomischen Absicherungszwecken gehaltenen Derivaten, unter anderem für ein Bausparkassenportfolio mit einer Auswirkung von minus € 28.500 Tausend, zu verzeichnen. Da es sich einerseits um Absicherungsgeschäfte und andererseits um zum Laufzeitende rückzahlbare Zertifikate handelt, neutralisieren sich die Bewertungsergebnisse über die Laufzeit dieser Portfolios. Mittlerweile wurde das Bausparkassenportfolio in ein Hegde-Accounting-Verhältnis eingebettet, wodurch die Bewertungsergebnisse ab Mai 2019 weitgehend neutralisiert wurden. Bezüglich der emittierten Zertifikate wurde ab September 2019 ein gegenläufiger ökonomischer Hedge abgeschlossen.

Insgesamt wurden in der Berichtsperiode im Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten – Held For Trading Verluste von € 327.794 Tausend aus Derivaten verzeichnet (2018: Verluste in Höhe von € 199.038 Tausend). Derivate werden im Wesentlichen dazu genutzt, Zins- und Währungsrisiken abzusichern. Zu einem großen Teil stehen diesen Ergebnissen gegenläufige Gewinne aus der Währungsumrechnung (netto) von € 241.461 Tausend (2018: € 265.694 Tausend) gegenüber, die überwiegend auf die Wechselkursentwicklung des russischen Rubels sowie bei Fremdwährungspositionen in der Konzernzentrale zurückzuführen waren.

Eine positive Veränderung von € 49.485 Tausend konnte bei in Handelsabsicht gehaltenen Schuldverschreibungen erzielt werden, im Wesentlichen aufgrund von Verkaufs- und Bewertungsgewinnen in der Konzernzentrale.

Die in Handelsabsicht gehaltenen Einlagen waren im Wesentlichen durch Verluste aus Kassageschäften in Russland geprägt. Diese Verluste entstanden in Verbindung mit der Absicherung von Fremdwährungsgeschäften mit Kunden, entsprechende Provisionserträge sind im Provisionsüberschuss dargestellt. Gegenläufige Bewertungen oder realisierte Ergebnisse, der in diesem Zusammenhang verwendeten, zu ökonomischen Absicherungszwecken gehaltenen Währungsderivate, sind im Posten Derivate dargestellt.

Des Weiteren konnte im Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten ohne Handelsabsicht – Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss ein einmaliger Ertrag in Höhe von € 27.021 Tausend aus dem Verkauf von Eigenkapitalinstrumenten in der Slowakei gebucht werden. Das Ergebnis aus in dieser Kategorie enthaltenen Schuldverschreibungen und Krediten und Forderungen stieg um € 21.080 Tausend bzw. € 9.668 Tausend, im Wesentlichen war dies auf zinsbedingte Bewertungsänderungen zurückzuführen.

Die Veränderungen bei den Schuldverschreibungen - Designated Fair Value Through Profit/Loss von € 30.737 Tausend sowie passivseitig bei den verbrieften Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss von minus € 8.271 Tausend ergaben sich vor allem aus zinsbedingten Bewertungsveränderungen in der Konzernzentrale. Diesen Veränderungen stehen gegenläufige Bewertungen der zu ökonomischen Absicherungszwecken gehaltenen Derivate in den Posten Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Held for Trading gegenüber.

(6) Ergebnis aus Hedge Accounting

in € Tausend 2019 2018
Fair-Value-Änderungen aus Absicherungsinstrumenten - 48.137 - 9.249
Fair-Value-Änderungen aus abgesicherten Grundgeschäften im Hedge Accounting 51.314 11.478
Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus Cash-Flow Hedge - 11 - 13.411
Gesamt 3.166 - 11.182

Das Ergebnis aus Hedge Accounting veränderte sich im Jahresvergleich von minus € 11.182 Tausend auf € 3.166 Tausend, im Wesentlichen hervorgerufen durch die erfolgswirksame Umgliederung aus der Beendigung der Cash-Flow-Hedge-Rücklage in Polen im Vorjahr. Trotz des dynamischen Zinsumfelds ist nach wie vor eine hohe Hedge-Effizienz gegeben.

Der Verkauf des Kernbankgeschäfts der Raiffeisen Bank Polska S.A. führte 2018 zur Beendigung der bestehenden Portfolio-Cash-Flow-Hedges, die Cash-Flow-Schwankungen aus Fremdwährungskrediten und Einlagen in lokaler Währung durch Fremdwährungs-Zinsswaps absicherten. Die Beendigung dieser Sicherungsbeziehungen bewirkte die erfolgswirksame, aber kapitalneutrale Umgliederung der in Vorperioden im sonstigen Ergebnis gebildeten Cash-Flow-Hedge-Rücklage in Höhe von minus € 13.417 Tausend.

Die höheren Bruttopositionen bei den Fair-Value-Änderungen aus Absicherungsinstrumenten sowie Fair-Value-Änderungen aus abgesicherten Grundgeschäften sind auf ein höheres Volumen in Sicherungsbeziehungen zurückzuführen, hauptsächlich durch die Einführung eines Portfolio Hedges in der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.

(7) Sonstiges betriebliches Ergebnis

in € Tausend 2019 2018
Ergebnis aus der Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - Not Measured
At Fair Value Through Profit/Loss 36.221 25.544
Schuldverschreibungen 24.344 4.480
Kredite und Forderungen 11.867 22.046
Verbriefte Verbindlichkeiten 228 - 983
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 218 0
Ergebnis aus der Ausbuchung von zur Veräußerung gehaltenen nichtfinanziellen
Vermögenswerten
-258 42
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property) 5.603 339
Immaterielle Vermögenswerte - 1.122 - 400
Sonstige Aktiva - 4.738 103
Ergebnis aus bankfremden Tätigkeiten 44.024 40.272
Umsatzerlöse aus bankfremden Tätigkeiten 132.334 119.669
Aufwendungen aus bankfremden Aktivitäten - 88.310 - 79.396
Ergebnis aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen -552 3.621
Umsatzerlöse aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen 14.268 26.521
Aufwendungen aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen - 14.820 - 22.900
Ergebnis aus Versicherungsverträgen -6.323 -2.706
Erträge aus Versicherungsverträgen 55.580 27.740
Aufwendungen aus Versicherungsverträgen - 61.903 - 30.446
Ergebnis aus Investment Property inkl. Operating Leasing (Immobilien) 61.014 57.092
Ergebnis aus Investment Property 19.131 16.390
Erträge aus Operating Leasing von Immobilien 24.187 28.206
Aufwendungen aus Operating Leasing von Immobilien - 4.157 - 3.930
Erträge aus sonstigem Operating Leasing 27.095 23.700
Aufwendungen aus sonstigem Operating Leasing - 5.241 - 7.273
Ergebnis aus der Dotierung und Auflösung sonstiger Rückstellungen -20.803 17.784
Sonstige nicht ertragsabhängige Steuern -68.873 -61.998
Sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen 33.849 7.872
Gesamt 78.298 87.523

Das sonstige betriebliche Ergebnis sank im Jahresvergleich um €9.255 Tausend auf €78.298 Tausend. Dabei ergab sich beim Ergebnis aus der Dotierung und Auflösung sonstiger Rückstellungen ein Rückgang um € 38.588 Tausend, überwiegend aufgrund von Nettoauflösungen im Zusammenhang mit Rechtsfällen in der Konzernzentrale in der Vergleichsperiode und der Dotierung einer Rückstellung für Rechtsfälle im Zusammenhang mit staatlicher Bausparförderung in Rumänien. Der Anstieg im Posten Ergebnis aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten geht überwiegend auf Verkäufe von Schuldverschreibungen in der Konzernzentrale im Volumen von €497.734 Tausend zurück. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge betraf vor allem Tschechien, Kroatien, Serbien sowie Polen aufgrund des Verkaufs des polnischen Kernbankgeschäfts in der Vergleichsperiode.

(8) Verwaltungsaufwendungen

in € Tausend 2019 2018
Personalaufwand - 1.610.041 - 1.579.673
Sachaufwand - 1.094.115 - 1.178.070
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte - 388.910 - 290.019
Gesamt -3.093.066 -3.047.762

Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich im Jahresvergleich um €45.304 Tausend auf €3.093.066 Tausend. Während der Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts zu einer Reduktion um € 178.794 Tausend führte, sorgten insbesondere Gehaltsanpassungen und Mitarbeiterzuwächse für einen Anstieg, vor allem in Russland und der Konzernzentrale. Aus der Währungsentwicklung resultierte im Berichtszeitraum eine Erhöhung der Verwaltungsaufwendungen um €18.715 Tausend, vorwiegend bedingt durch die Aufwertung der osteuropäischen Währungen (auf Basis Periodendurchschnitt). Die Einführung von IFRS 16 bewirkte im Wesentlichen eine Aufwandsverschiebung von Sachaufwand zu Abschreibungen.

Personalaufwand

in € Tausend 2019 2018
Löhne und Gehälter - 1.227.397 - 1.218.043
Soziale Abgaben - 276.396 - 264.053
Freiwilliger Sozialaufwand - 44.413 - 43.477
Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne - 17.134 - 16.408
Aufwendungen/Erträge für leistungsorientierte Pensionspläne - 1.086 - 1.191
Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - 7.119 - 6.587
Aufwendungen für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer exkl. zukünftiger
Bonusprogramme - 5.807 - 6.367
Personalaufwand unter Berücksichtigung zukünftiger Bonusprogramme - 11.232 - 17.583
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - 19.457 - 5.964
Gesamt -1.610.041 -1.579.673

Der Personalaufwand stieg um 1 Prozent auf €1.610.041 Tausend. Während der Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts (minus €101.030 Tausend) aufwandsreduzierend wirkte, erhöhten Gehaltsanpassungen und Mitarbeiterzuwächse den Personalaufwand, überwiegend in Russland, der Konzernzentrale, der Ukraine, der Slowakei und in Tschechien. Weiters wurde eine Restrukturierungsrückstellung für ein Optimierungsprogramm in der Konzernzentrale gebildet (€18.208 Tausend). Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter sank im Jahresabstand – ebenfalls bedingt durch den Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts – um 2.572 Vollzeitäquivalente auf 47.173 Mitarbeiter. Ohne Polen ergäbe sich ein Anstieg um 587 Vollzeitäquivalente überwiegend in Russland, der Konzernzentrale, Ungarn und der Slowakei.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

in € Tausend 2019 2018
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte - 8.055 - 6.740
Andere Arbeitnehmer - 55.161 - 49.784
Gesamt -63.216 -56.524

Der Anstieg um €6.692 Tausend auf €63.216 Tausend resultierte überwiegend aus der Konzernzentrale. Für die Vorstandsmitglieder gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für Mitarbeiter, die einen Grundbeitrag seitens des Unternehmens zu einer Pensionskasse und einen Zusatzbeitrag vorsehen, wenn der Mitarbeiter Eigenbeiträge in derselben Höhe leistet. Für zwei Vorstandsmitglieder bestehen zusätzlich individuelle Pensionszusagen, die über eine Rückdeckungsversicherung finanziert werden.

Im Fall der Beendigung der Funktion bzw. des Dienstverhältnisses und des Ausscheidens aus dem Unternehmen hat ein Mitglied des Vorstands Abfertigungsansprüche gemäß vertraglicher Vereinbarung, für sechs Mitglieder richten sich die Ansprüche nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz. Die Abfertigungsansprüche gemäß vertraglicher Vereinbarung verfallen grundsätzlich bei Kündigung durch den Dienstnehmer.

Zudem besteht über eine Pensionskasse und/oder aufgrund einer individuellen Pensionszusage, die durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert ist, ein Schutz gegenüber dem Berufsunfähigkeitsrisiko. Die Vorstandsverträge sind für die Dauer der Funktionsperioden bzw. befristet auf maximal fünf Jahre abgeschlossen. Die Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund betragen maximal zwei Jahresgesamtvergütungen (ausgenommen bei einem Vorstandsmitglied aufgrund früherer vertraglicher Vereinbarungen).

Sachaufwand

in € Tausend 2019 2018
Raumaufwand - 101.137 - 213.730
IT-Aufwand - 301.088 - 311.050
Rechts- und Beratungsaufwand - 126.825 - 123.562
Werbe- und Repräsentationsaufwand - 143.224 - 138.858
Kommunikationsaufwand - 57.941 - 59.762
Büroaufwand - 22.531 - 25.490
Kfz-Aufwand - 12.044 - 14.692
Beiträge zur Einlagensicherung - 109.521 - 94.291
Sicherheitsaufwand - 49.719 - 52.260
Reiseaufwand - 17.012 - 19.010
Ausbildungsaufwand - 23.885 - 22.255
Aufwendungen für Leasingverhältnisse - 18.886
Sonstiger Sachaufwand - 110.302 - 103.111
Gesamt -1.094.115 -1.178.070

Der Sachaufwand sank um 7 Prozent auf €1.094.115 Tausend. Der Rückgang resultierte vorwiegend aus dem Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts (Rückgang: €66.917 Tausend) und dem gesunkenen Raumaufwand als Folge der Anwendung von IFRS 16. Im Gegenzug kam es aufgrund der aktivierten Nutzungsrechte zu einem analogen Anstieg in den Abschreibungen. Anstiege innerhalb des Sachaufwands ergaben sich aus höheren Beiträgen zur Einlagensicherung um €15.230 Tausend, vorwiegend in Russland und Rumänien sowie aus gestiegenem Rechts- und Beratungsaufwand und höherem Werbe- und Repräsentationsaufwand, hauptsächlich in Tschechien und der Slowakei. Im Posten Aufwendungen für Leasingverhältnisse sind Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte gemäß IFRS 16 enthalten.

Die im Rechts- und Beratungsaufwand enthaltenen Honorare für die Wirtschaftsprüfer der RBI AG und der Tochterunternehmen gliedern sich in Aufwendungen für die Abschlussprüfung in Höhe von €5.737 Tausend (2018: €5.928 Tausend) sowie Aufwendungen für die Steuerberatung und zusätzliche Beratungsleistungen in Höhe von € 1.631 Tausend (2018: €2.095 Tausend). Davon entfielen auf den Konzernabschlussprüfer für Abschlussprüfungen € 2.667 Tausend (2018: €2.392 Tausend) und für andere Beratungsleistungen €767 Tausend (2018: €921 Tausend).

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

in € Tausend 2019 2018
Sachanlagen - 227.303 - 137.472
davon Nutzungsrechte - 83.878
Immaterielle Vermögenswerte - 161.606 - 152.546
Gesamt -388.910 -290.019

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte erhöhten sich um 34 Prozent oder €98.891 Tausend. Aufgrund der Anwendung von IFRS 16 (Aktivierung von Nutzungsrechten) erhöhten sich die Abschreibungen auf Sachanlagen um €83.878 Tausend, der Sachaufwand (insbesondere Raumaufwand) verringerte sich analog dazu. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Mietverträge im Zusammenhang mit der Eigennutzung von Gebäuden. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte stiegen vorwiegend bedingt durch die Konzernzentrale und Russland um €9.060 Tausend.

(9) Übriges Ergebnis

in € Tausend 2019 2018
Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen -1.940 -4.815
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost - 1.940 - 4.815
Wertminderungen/-aufholungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen -98.066 -33.360
Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten -59.281 -20.797
Firmenwerte 0 - 7.943
Andere - 59.281 - 12.854
Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen sowie
Endkonsolidierungen 50.224 -181.662
Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen - 1.824 1.819
Ergebnis aus Endkonsolidierungen 52.048 - 183.481
Nicht der Geschäftstätigkeit zuordenbarer Steueraufwand -26.958 0
Kreditbezogene Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis -83.009 0
Gesamt -219.030 -240.634

Die Wertminderungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen beliefen sich in der Berichtsperiode auf €98.066 Tausend und waren somit um €64.705 Tausend höher als im Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen auf höhere Wertminderungen auf Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen (Anstieg: € 75.799 Tausend) zurückzuführen und betraf vor allem die Anteile an der UNIQA Insurance Group AG, der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG und der slowakischen Bausparkasse.

Die Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten stiegen um €38.484 Tausend auf € 59.281 Tausend. In der Berichtsperiode wurden im Wesentlichen Wertminderungen auf Immobilien im Besitz einer italienischen Leasinggesellschaft (€27.125 Tausend) und überwiegend auf Immobilien in Russland (€16.993 Tausend) vorgenommen. Im Vorjahr entfielen €7.943 Tausend auf den im Zuge der Erstkonsolidierung einer ungarischen Immobiliengesellschaft entstandenen Firmenwert; die Wertminderungen von anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten in Höhe von €12.854 Tausend betrafen überwiegend Immobilien in der Ukraine und Russland.

Für Grunderwerbsteuern in Deutschland wurde eine Rückstellung in Höhe von €26.958 Tausend dotiert, die aus Änderungen der Eigentümerstrukturen in Vorjahren entstand. Sie stehen im Zusammenhang mit der Fusion von Raiffeisen Zentralbank und Raiffeisen Bank International im Jahr 2017 sowie Anteilskäufen an der Raiffeisen Leasing-Gruppe in den Jahren 2012 und 2013.

Die Dotierungen von kreditbezogenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, welche auf Portfoliobasis berechnet werden, beliefen sich in der Berichtsperiode auf €83.009 Tausend. In Polen wurden Rückstellungen für anhängige Klagen im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, in Höhe von €48.827 Tausend gebildet. In Kroatien wurden kreditbezogene Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis in Höhe von € 19.904 Tausend aus anhängigen Klagen bezüglich Kreditklauseln (Zinssatz, Fremdwährungsumrechnung) dotiert. Die Dotierung von kreditbezogenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis in Rumänien in Höhe von €14.278 Tausend betraf ein Verfahren mit der Konsumentenschutzbehörde hinsichtlich der angeblichen missbräuchlichen Verwendung von Kreditklauseln (Zinssatzanpassungen).

Das Ergebnis aus Endkonsolidierungen setzte sich wie folgt zusammen:

in € Tausend MPREAL BBCNS RFHK KHDKAS Sonstige Gesamt
Aktiva 23.048 3.549 20.106 23.174 47.435 117.311
Verbindlichkeiten 2.438 486 0 25.179 37.848 65.951
Summe identifizierbares Nettovermögen 20.610 3.063 20.106 -2.006 9.587 51.361
Kapital nicht beherrschender Anteile 0 0 0 0 39 39
Nettovermögen nach Abzug nicht beherrschender Anteile 20.610 3.063 20.106 -2.006 9.548 51.321
Verkaufspreis/Buchwert 70.422 0 19.739 6.071 6.187 102.419
Effekt aus Endkonsolidierungen 49.812 -3.063 -367 8.077 -3.360 51.098
Verbrauch der Rückstellung für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 0 0 0 0 - 7.128 - 7.128
In die Erfolgsrechnung umgegliederte FX-Rücklagen 0 - 129 8.084 122 0 8.077
Ergebnis aus Endkonsolidierungen 49.812 -3.192 7.717 8.198 -10.488 52.048

MPREAL: MP Real Invest a.s., Bratislava (SK)

BBCNS: BUILDING BUSINESS CENTER DDO NOVI SAD, Novi Sad (RS)

RFHK: RB International Finance (Hong Kong) Ltd, Hong Kong (HK) KHDKAS: KHD a.s., Prag (CZ)

In der Berichtsperiode schieden zwölf Tochterunternehmen vorwiegend aus dem Leasing- und Immobilienbereich aufgrund untergeordneter Bedeutung aus dem Konsolidierungskreis aus. Vier Tochterunternehmen wurden verkauft, ein Finanzinstitut wurde stillgelegt.

Das Ergebnis aus Endkonsolidierungen belief sich in der Berichtsperiode auf €52.048 Tausend und resultierte im Wesentlichen aus dem Verkauf einer Immobilie in der Slowakei (€ 49.812 Tausend) und einer Immobilie in Tschechien (€ 8.198 Tausend). Der Posten sonstige beinhaltet im Wesentlichen diverse Spezialgesellschaften der Raiffeisen Leasing-Gruppe, eine Holdinggesellschaft und diverse Anbieter von Nebendienstleistungen.

In der Vergleichsperiode des Vorjahres war im Ergebnis aus Endkonsolidierungen der Verlust aus dem Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts Ende Oktober 2018 in Höhe von €119.848 Tausend und der damit verbundene Effekt von minus €63.650 Tausend aus dem Recycling der bisher im sonstigen Ergebnis gebuchten kumulierten Fremdwährungsdifferenzen enthalten. In der Berichtsperiode wurde eine Restforderung im Zusammenhang mit dem Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts in Höhe von € 5.375 Tausend wertgemindert.

Details finden sich unter Punkt (69) Zusammensetzung des Konzerns.

(10) Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen

in € Tausend 2019 2018
Bankenabgabe -109.760 -115.519
Bankgeschäftliche Belastungen aus staatlichen Maßnahmen -3.390 -280
Bankenabwicklungsfonds -49.344 -54.123
Gesamt -162.494 -169.921

Von der Bankenabgabe waren Österreich mit einer Einmalzahlung in Höhe von €40.750 Tausend sowie laufenden Zahlungen von €16.330 Tausend (2018: insgesamt € 56.561 Tausend), Ungarn mit €12.708 Tausend (2018: €12.551 Tausend), die Slowakei mit €23.881 Tausend (2018: €22.268 Tausend), Rumänien mit €9.908 Tausend und Polen mit €6.200 Tausend (2018: €24.139 Tausend) betroffen. In Rumänien wurde die Bankenabgabe 2019 erstmals eingeführt. Der Rückgang in Polen resultierte aus dem Verkauf des Kernbankgeschäfts.

Die bankgeschäftlichen Belastungen aus staatlichen Maßnahmen erhöhten sich um €3.111 Tausend, bedingt durch die Konvertierung von Schweizer-Franken-Krediten in Serbien.

Die Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds, die in voller Höhe zu Jahresbeginn zu erfassen waren, sanken um €4.779 Tausend auf €49.344 Tausend. Der Rückgang ergab sich durch den Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts (minus €8.846 Tausend) und durch geringere Beiträge in Tschechien und Kroatien. Einen Anstieg hingegen verzeichneten die Konzernzentrale, Bulgarien und Rumänien.

in € Tausend 2019 2018
Forderungen -192.660 -164.897
Schuldverschreibungen 577 -4.351
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen -41.891 3.571
Gesamt -165.677
davon finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 397 -1.727
davon finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost -192.480 -167.522

(11) Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte stiegen im Jahresvergleich um insgesamt 41 Prozent oder €68.297 Tausend auf €233.974 Tausend. Die größten Anstiege waren für Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen (Anstieg: €54.439 Tausend) sowie für erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen (Anstieg: € 45.463 Tausend) zu verzeichnen. Dem stand ein Rückgang bei den Haushalten in Höhe von €28.622 Tausend gegenüber.

Aufgrund von Anpassungen der Ausfalldefinition im Risikomanagement ergaben sich zusätzliche Dotierungen in Höhe von €73.538 Tausend im Retail-Portfolio speziell in Tschechien und Rumänien. Im Vorjahr belasteten Verfeinerungen der IFRS-9- Modelle (€105.413 Tausend) sowie die Berücksichtigung von Vorsorgen für im Modell nicht abbildbare erwartete Kreditrisiken (€53.853 Tausend) aufgrund außerordentlicher Ereignisse (vor allem künftige Russland-Sanktionen) die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte. Im Berichtsjahr wurden für im Modell nicht abbildbare erwartete Kreditrisiken per Saldo weitere €38.707 Tausend aufgrund außerordentlicher Ereignisse berücksichtigt.

In der Konzernzentrale wurden aufgrund von Einzelfällen bei Großkunden Wertminderungen in Höhe von €72.484 Tausend gebucht, während in der Vergleichsperiode aufgrund von höheren Verkäufen notleidender Kredite sowie Sanierungserfolgen eine Nettoauflösung von €53.511 Tausend ausgewiesen worden war. In Russland kam es überwiegend bei Retail- als auch Firmenkunden und der Erhöhung bestehender Wertminderungen zu einem Anstieg um €11.038 Tausend auf € 68.122 Tausend. In Tschechien reduzierten sich die Wertminderungen um €17.060 Tausend auf € 15.587 Tausend. Geringeren Wertminderungen für Firmenkunden sowie positiven Effekten aus Parameteranpassungen in den Retail-Modellen standen Erhöhungen durch die Anwendung der überarbeiteten Ausfalldefinition gegenüber. In Polen reduzierten sich die Wertminderungen im Wesentlichen durch den Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts um €61.957 Tausend auf €26.704 Tausend, die in der Berichtsperiode auf das verbliebene Retail-Kunden-Portfolio aufgrund der Anwendung der überarbeiteten Ausfalldefinition und Parameteranpassungen in den Retail-Modellen gebildet wurden. In der Ukraine reduzierte sich die Nettoauflösung von €19.856 Tausend auf €9.685 Tausend aufgrund von höheren Verkäufen von notleidenden Krediten in der Vergleichsperiode.

Weitere Details sind unter Punkt (38) Entwicklung der Wertminderungen ersichtlich.

(12) Steuern vom Einkommen und Ertrag

in € Tausend 2019 2018
Laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag - 456.978 - 373.260
Inland - 11.206 - 8.682
Ausland - 445.772 - 364.578
Latente Steuern 54.792 17.883
Gesamt -402.186 -355.377

Der Steueraufwand erhöhte sich hauptsächlich in Russland um €27.187 Tausend, bedingt durch eine Ergebnissteigerung und Steuerzahlungen aus Vorperioden. Dem Rückgang des Steueraufwands in Höhe von € 17.192 Tausend infolge des Verkaufs des polnischen Kernbankgeschäfts stand in der Berichtsperiode eine Wertminderung auf aktive latente Steuern in Höhe von €25.060 Tausend gegenüber, da aus den aktualisierten mittelfristigen Steuerplanungen keine Verwertbarkeit zu erwarten ist. In Kroatien ergaben sich um €8.245 Tausend niedrigere Steuern hauptsätzlich aufgrund der Verwendung steuerlicher Verlustvorträge, die sich durch die Verschmelzung der Raiffeisen Factoring Ltd. in die Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb, ergaben.

Die effektive Steuerquote erhöhte sich um 2,5 Prozentpunkte auf 22,8 Prozent. Dies lag einerseits am verringerten Ergebnisbeitrag der Konzernzentrale und andererseits an der Wertminderung der latenten Steuern in Polen.

Die folgende Überleitungsrechnung zeigt den Zusammenhang zwischen Ergebnis vor Steuern und effektiver Steuerbelastung:

in € Tausend 2019 2018
Ergebnis vor Steuern 1.766.786 1.753.331
Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum inländischen Ertragsteuersatz von 25 Prozent -441.697 -438.333
Auswirkungen abweichender ausländischer Steuersätze 137.103 136.705
Steuerminderungen aufgrund von steuerbefreiten Beteiligungs- und steuerbefreiten sonstigen Erträgen 86.658 94.406
Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen - 97.608 - 102.205
Wertminderungen auf Verlustvorträge - 31.684 4.733
Sonstige Veränderungen - 54.958 - 50.684
Effektive Steuerbelastung -402.186 -355.377
Steuerquote in Prozent 22,8% 20,3%

Die Wertminderungen auf Verlustvorträge erhöhten sich durch eine Abschreibung der aktiven latenten Steuern in Polen in Höhe von €25.060 Tausend. Die sonstigen Änderungen beinhalten nicht angesetzte latente Steuern auf Endkonsolidierungseffekte, im Wesentlichen aus dem Verkauf einer Immobilie in der Slowakei (€12.453 Tausend). Diese wurden nicht aktiviert, da aus den aktualisierten mittelfristigen Steuerplanungen keine Verwertbarkeit gegeben war.

Die Interpretation IFRIC 23 (Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung) wurde ab 1. Jänner 2019 von der RBI angewendet. Aus aktuellen und abgeschlossenen Steuerprüfungen resultieren keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RBI.

Weitere Informationen finden sich unter Punkt (55) Offene Rechtsfälle.

Erläuterungen zur Bilanz

(13) Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen

in € Tausend 2019 2018
Kassenbestand 4.527.879 4.131.901
Guthaben bei Zentralbanken 14.394.890 14.598.806
Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten 5.366.496 3.826.777
Gesamt 24.289.265 22.557.484

Im Posten Guthaben bei Zentralbanken sind Mindestreserven bei Zentralbanken in Höhe von €283.550 Tausend (2018: €277.853 Tausend) ausgewiesen. Der Posten sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten beinhaltet Barsicherheiten, im Wesentlichen für entliehene Wertpapiere, in Höhe von € 157.430 Tausend (2018: €1.309.182 Tausend).

(14) Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost

2019 2018
Kumulierte
in € Tausend Bruttobuchwert Wertminderungen Buchwert Buchwert
Schuldverschreibungen 9.981.377 -8.202 9.973.175 8.162.273
Zentralbanken 1.497.038 - 109 1.496.930 86.767
Regierungen 6.453.822 - 1.658 6.452.163 5.997.176
Kreditinstitute 1.096.739 - 85 1.096.655 1.240.846
Sonstige Finanzunternehmen 558.136 - 3.322 554.815 464.176
Nicht-Finanzunternehmen 375.641 - 3.028 372.613 373.309
Kredite und Forderungen 102.625.739 -2.313.855 100.311.884 90.593.501
Zentralbanken 4.602.195 - 9 4.602.186 4.862.756
Regierungen 1.196.070 - 4.590 1.191.480 913.065
Kreditinstitute 4.836.988 - 4.128 4.832.860 5.133.806
Sonstige Finanzunternehmen 9.838.410 - 43.473 9.794.937 6.635.217
Nicht-Finanzunternehmen 46.470.170 - 1.179.326 45.290.844 41.995.388
Haushalte 35.681.906 - 1.082.329 34.599.577 31.053.269
Gesamt 112.607.116 -2.322.057 110.285.060 98.755.774

Der Buchwert des Postens finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost erhöhte sich im Vergleich zum Jahresende 2018 um €11.529.285 Tausend. Dieser Anstieg war im Wesentlichen auf höhere Kredite und Forderungen an Haushalte (plus €3.546.308 Tausend) und Nicht-Finanzunternehmen (plus €3.295.456 Tausend) zurückzuführen. Auch das kurzfristige Geschäft in Form von Pensionsgeschäften mit sonstigen Finanzunternehmen und anderem kurzfristigen Finanzierungsgeschäft stieg gegenüber dem Vorjahr um €4.687.522 Tausend.

Das Wachstum verteilte sich auf nahezu alle Märkte. In Russland kam es zu einer Erhöhung des Kreditgeschäfts um € 3.351.675 Tausend, vor allem gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Haushalten, das etwa zur Hälfte währungsgestützt war. Die Schuldverschreibungen gegenüber der russischen Zentralbank erhöhten sich um € 1.442.951 Tausend. Der Anstieg in der Konzernzentrale um € 1.475.616 Tausend bei Nicht-Finanzunternehmen resultierte vor allem aus Projektfinanzierungen, Exportfinanzierungen und Standardkrediten. Die Slowakei verzeichnete einen Anstieg um € 1.246.902 Tausend, der großteils auf organisches Wachstum im Kreditgeschäft zurückzuführen war.

2019 2018
in € Tausend Bruttobuchwert1 Kumulierte
Wertminderungen
Buchwert Buchwert
Eigenkapitalinstrumente 228.616 228.616 276.082
Kreditinstitute 26.050 26.050 25.570
Sonstige Finanzunternehmen 130.149 130.149 154.701
Nicht-Finanzunternehmen 72.416 72.416 95.811
Schuldverschreibungen 4.555.355 -2.615 4.552.740 6.212.934
Zentralbanken 0 0 0 1.323.179
Regierungen 3.092.729 - 2.202 3.090.527 3.449.882
Kreditinstitute 1.175.588 - 76 1.175.512 1.173.520
Sonstige Finanzunternehmen 141.787 - 27 141.761 154.589
Nicht-Finanzunternehmen 145.252 - 311 144.941 111.764
Gesamt 4.783.971 -2.615 4.781.356 6.489.016

(15) Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income

1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1,34(b).

Der Buchwert des Postens finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income reduzierte sich um €1.707.660 Tausend im Vergleich zum Jahresende 2018. Der Rückgang war im Wesentlichen auf die Tilgung von russischen Staatsanleihen und von Schuldverschreibungen gegenüber der russischen Zentralbank, eine Reduktion des Liquiditäts-Portfolios in Rumänien und den Abbau von Staatsanleihen in der Konzernzentrale zurückzuführen.

Der Posten Eigenkapitalinstrumente in den finanziellen Vermögenswerten – Fair Value Through Other Comprehensive Income setzte sich wie folgt zusammen:

in € Tausend 2019 2018
Visa Inc., San Francisco (US), Class C Common Stock und Series C Preferred Shares 71.061 36.797
Valida Pension AG, Wien (AT), Investmentfonds - Valida Nostro 100 (AT0000A1H088) 34.217
CEESEG Aktiengesellschaft, Wien (AT), Stammaktien 23.414 23.116
Medicur - Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT), Gesellschaftsanteile 21.590 19.977
Valida Pension AG, Wien (AT), Investmentfonds - PID2 (AT0000767622) 19.940
Valida Pension AG, Wien (AT), Investmentfonds - VANL7 (AT0000A1G4LG) 19.777
DZ BANK AG, Frankfurt am Main (DE), Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Stammaktien 12.816 12.953
PSA Payment Services Austria GmbH, Wien (AT), Gesellschaftsanteile 9.260 10.933
Sonstige 90.475 98.373
Gesamt 228.616 276.082

Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus dem Verkauf der Investmentfonds der Valida Pension AG. Die ausgeschütteten Dividenden auf Eigenkapitalinstrumente – Fair Value Through Other Comprehensive Income beliefen sich auf €14.974 Tausend (2018: €14.398 Tausend).

in € Tausend 2019 20181
Eigenkapitalinstrumente 1.128 1.016
Kreditinstitute 97 1.000
Sonstige Finanzunternehmen 989 7
Nicht-Finanzunternehmen 41 9
Schuldverschreibungen 447.425 288.487
Regierungen 239.253 165.204
Kreditinstitute 19.503 9.138
Sonstige Finanzunternehmen 187.402 110.970
Nicht-Finanzunternehmen 1.268 3.175
Kredite und Forderungen 327.384 270.279
Regierungen 3.375 3.673
Kreditinstitute 0 1.646
Sonstige Finanzunternehmen 48.389 2.469
Nicht-Finanzunternehmen 83.048 145.096
Haushalte 192.571 117.395
Gesamt 775.937 559.782

(16) Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht – Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss

1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung

Die größte Veränderung unter dem Posten Haushalte stammte aus einem staatlich geförderten Kreditprogramm in Ungarn für Jungfamilien. Des Weiteren gab es noch Anleihenkäufe in Russland und in der Raiffeisen Bausparkasse GmbH. Innerhalb der Posten kam es zu Umgliederungen zwischen Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten.

(17) Finanzielle Vermögenswerte – Designated Fair Value Through Profit/Loss

in € Tausend 2019 2018
Schuldverschreibungen 2.275.832 3.192.115
Regierungen 1.903.494 2.788.027
Kreditinstitute 258.767 272.054
Sonstige Finanzunternehmen 1 10
Nicht-Finanzunternehmen 113.569 132.025
Gesamt 2.275.832 3.192.115

Der Rückgang im Posten finanzielle Vermögenswerte – Designated Fair Value Through Profit/Loss beruhte auf Reduktionen in der Konzernzentrale zugunsten von Einlagen bei der Europäischen Zentralbank.

in € Tausend 2019 2018
Derivate 1.894.464 1.972.469
Zinssatzverträge 1.244.574 1.152.047
Eigenkapitalverträge 179.840 120.954
Wechselkurs- und Goldverträge 458.269 694.995
Kreditverträge 5.446 1.518
Warentermingeschäfte 5.142 2.949
Andere 1.193 5
Eigenkapitalinstrumente 426.545 226.269
Kreditinstitute 103.887 41.198
Sonstige Finanzunternehmen 111.326 59.274
Nicht-Finanzunternehmen 211.331 125.796
Schuldverschreibungen 1.861.363 1.694.872
Zentralbanken 7.480 0
Regierungen 1.049.285 922.618
Kreditinstitute 510.663 454.939
Sonstige Finanzunternehmen 179.213 171.447
Nicht-Finanzunternehmen 114.723 145.867
Gesamt 4.182.372 3.893.609

(18) Finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading

Innerhalb des Postens finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading betrugen die als Sicherheit gestellten Wertpapiere, zu deren Verkauf oder Verpfändung der Empfänger berechtigt ist, €125.789 Tausend (2018: € 309.030 Tausend).

Details zum Posten Derivate sind unter Punkt (46) Derivative Finanzinstrumente ersichtlich.

(19) Hedge Accounting

in € Tausend 2019 2018
Positive Fair Value derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Fair-Value-Hedge 278.154 357.837
Zinssatzverträge 270.442 342.810
Wechselkurs- und Goldverträge 7.712 15.027
Positive Fair Value derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Cash-Flow-Hedge 5.120 2.347
Zinssatzverträge 5.120 2.347
Positive Fair Value derivativer Finanzinstrumente aus Net Investment Hedge 0 16.616
Positive Fair Value derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge 118.790 123.887
Cash-Flow Hedge 7.071 1.789
Fair Value Hedge 111.719 122.098
Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge -4.909 -43.485
Gesamt 397.155 457.202

Die positiven Fair Value derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Fair-Value-Hedge verminderten sich um €79.683 Tausend auf €278.154 Tausend (2018: €357.837 Tausend). Die Reduktion wurde hauptsächlich durch Zinssatzverträge in der Konzernzentrale verursacht.

Der Buchwert des Postens Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge veränderte sich im Vergleich zum Jahresende 2018 von minus €43.485 Tausend um € 38.576 Tausend auf minus €4.909 Tausend. Die Entwicklung war im Wesentlichen auf die Einführung eines Portfolio-Fair-Value-Hedges in der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. zurückzuführen.

in € Tausend 2019 2018
Anteile an verbundenen Unternehmen 270.134 199.212
Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen 836.406 765.001
Gesamt 1.106.539 964.213

Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde auf die Einbeziehung von 309 Tochterunternehmen (2018: 312) verzichtet.

Die Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen setzten sich wie folgt zusammen:

in € Tausend Anteil in %
2019
Buchwert
2019
Buchwert
2018
card complete Service Bank AG, Wien (AT) 25,0% 13.631 25.523
EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 33,6% 7.289 6.747
LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT) 33,1% 197.455 198.613
NOTARTREUHANDBANK AG, Wien (AT) 26,0% 10.756 9.003
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 8,1% 48.223 49.604
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 31,3% 10.980 10.278
Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT)1 62,3% 13.334 10.326
Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) 32,5% 43.819 66.069
Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) 47,6% 147.076 48.669
Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) 50,0% 13.125 13.123
UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) 10,9% 330.718 327.047
Gesamt 836.406 765.001

1 Der Anteil an den Stimmrechten beträgt 49 Prozent.

Der Buchwert für at-equity bewertete Unternehmen erhöhte sich von € 765.001 Tausend auf € 836.406 Tausend. Der Anstieg resultierte vor allem aus der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, (R-IT), welche zu Jahresbeginn ihre Beteiligung an der deutschen Comparex AG an das Schweizer Softwareunternehmen SoftwareONE Holding AG veräußerte. Im Gegenzug erhielt die Raiffeisen Informatik ein Aktienpaket an der SoftwareONE Holding AG, welches im Rahmen eines erfolgreichen IPOs der SoftwareONE Holding AG im Oktober 2019 eine deutliche Wertsteigerung erzielte. Die Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava, wurde aufgrund der Erhöhung der slowakischen Bankenabgabe um € 27.084 Tausend wertgemindert.

Bei der UNIQA Insurance Group AG, Wien, besteht der maßgebliche Einfluss aufgrund eines Syndikatsvertrags mit den anderen Kernaktionären, welcher insbesondere die Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat regelt. Bei der Oesterreichischen KontrollbankAG, Wien, besteht der maßgebliche Einfluss aufgrund zweier fixer Mandate im Aufsichtsrat.

Die Finanzinformationen zu den at-equity bewerteten Unternehmen stellen sich wie folgt dar:

2019
in € Tausend CCSB EMCOM LLI1 NTB OeKB OEHT
Aktiva 646.891 21.700 1.158.876 2.975.421 33.352.322 1.018.494
Betriebserträge 21.071 1 54.617 16.298 66.857 4.121
Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen 8.159 0 31.630 6.746 51.446 2.830
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 - 12.894 0 - 12.734 0
Gesamtergebnis 8.159 0 18.736 6.746 38.712 2.830
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 3.112 0 806 885
Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 0 0 15.624 0 37.906 1.946
Kurzfristige Vermögenswerte 629.372 21.700 337.225 1.533.013 10.250.302 10.172
Langfristige Vermögenswerte 17.519 0 821.651 1.442.408 23.102.020 1.008.322
Kurzfristige Verbindlichkeiten - 573.585 - 8 - 270.849 - 2.754.707 - 11.554.839 - 9.856
Langfristige Verbindlichkeiten - 18.784 0 - 423.500 - 179.345 - 20.994.694 - 973.501
Nettovermögen 54.523 21.692 464.527 41.370 802.789 35.137
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 11.563 0 11.687 10.980
Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 0 0 452.964 0 791.102 24.157
Konzernanteil am Nettovermögen des
Beteiligungsunternehmens Stand 1.1.
25.523 6.747 150.907 9.003 64.435 10.502
Anteilsänderung 0 0 0 0 0 0
Der Gruppe zurechenbares Gesamtergebnis 1.040 542 6.177 1.753 2.459 947
Erhaltene Dividenden - 12.932 0 - 7.334 0 - 2.657 - 469
Anteil an der Kapitalerhöhung 0 0 0 0 0 0
Konzernanteil am Nettovermögen des
Beteiligungsunternehmens Stand 31.12. 13.631 7.289 149.750 10.756 64.237 10.980
Firmenwerte 0 0 47.705 0 0 0
Kumulierte Wertminderungen 0 0 0 0 - 16.015 0
Sonstige Anpassungen 0 0 0 0 0 0
Buchwert 13.631 7.289 197.455 10.756 48.223 10.980

1 Konzernabschluss: Ergebnis und Eigenkapital verstehen sich exkl. nicht beherrschender Anteile.

CCSB: card complete Service Bank AG, Wien (AT)

EMCOM: EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT)

LLI: LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT)

NTB: NOTARTREUHANDBANK AG, Wien (AT) OeKB: Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT)

OEHT: Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)

2019 UNIQA1, 2
in € Tausend POSO PSS RIZ1 R-Leasing 30.9.2019
Aktiva 465.921 3.030.616 673.241 48.343 29.228.390
Betriebserträge - 2.276 116.884 1.904 428 256.568
Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 1.788 14.890 246.002 183 170.259
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 25.433 0 0
Sonstiges Ergebnis 635 - 15 8.761 0 598.581
Gesamtergebnis -1.153 14.875 280.196 183 768.840
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 - 66 0 7.507
Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 0 0 280.262 0 591.074
Kurzfristige Vermögenswerte 144.515 625.303 501.506 47.333 1.062.076
Langfristige Vermögenswerte 317.293 2.405.314 171.735 1.010 28.166.314
Kurzfristige Verbindlichkeiten - 156.683 - 690.260 - 145.747 - 21.871 - 1.259.012
Langfristige Verbindlichkeiten - 264.931 - 2.082.100 - 142.091 0 - 24.554.043
Nettovermögen 40.194 258.255 385.403 26.472 3.415.334
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 0 0 16.899
Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 0 0 385.403 0 3.398.435
Konzernanteil am Nettovermögen des
Beteiligungsunternehmens Stand 1.1. 25.712 79.099 51.609 13.123 332.524
Anteilsänderung 349 0 0 0 0
Der Gruppe zurechenbares Gesamtergebnis - 1.018 4.834 131.663 113 59.818
Erhaltene Dividenden 0 0 0 0 - 17.736
Anteil an der Kapitalerhöhung 0 0 0 0 0
Konzernanteil am Nettovermögen des
Beteiligungsunternehmens Stand 31.12. 25.043 83.933 183.272 13.236 374.607
Firmenwerte 0 0 0 0 0
Kumulierte Wertminderungen - 11.709 - 40.114 - 36.196 - 111 - 43.890
Sonstige Anpassungen 0 0 0 0 0
Buchwert 13.334 43.819 147.076 13.125 330.718

1 Konzernabschluss: Ergebnis und Eigenkapital verstehen sich exkl. nicht beherrschender Anteile.

2 Werte per 30. September 2019, da UNIQA als börsennotiertes Unternehmen ihren Konzernabschluss 2019 noch nicht vollständig veröffentlicht hat; der Marktwert der gehaltenen Anteile zum Börsenkurs am Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 belief sich auf € 305.557 Tausend (2018: € 264.065 Tausend).

POSO: Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT)

PSS: Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK)

RIZ: Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT)

R-Leasing: Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT)

UNIQA: UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT)

(21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

in € Tausend 2019 2018
Sachanlagen 1.828.929 1.384.277
Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 609.291 571.227
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen 329.587 275.217
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 301.137 415.383
Sonstige vermietete Leasinganlagen 132.676 122.450
Nutzungsrechte 456.237
Immaterielle Vermögenswerte 757.435 692.897
Software 636.045 570.718
Firmenwerte 101.324 95.583
Marke 9.972 8.362
Kundenbeziehungen 2.720 7.596
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 7.374 10.638
Gesamt 2.586.363 2.077.175

Der Anstieg im Posten Sachanlagen resultierte vorwiegend aus den durch die Anwendung der IFRS-16-Bestimmungen in der Bilanz aktivierten Nutzungsrechten.

Der Marktwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betrug € 331.243 Tausend (2018: €333.603 Tausend). Im Geschäftsjahr wurden keine Einzelinvestitionen, die einen Investitionswert von €10.000 Tausend überschritten, getätigt.

Die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

Anschaffungs-/Herstellungskosten
in € Tausend Stand
1.1.2019
Änderung
Konsolidie
rungskreis
Währungs
differenzen
Zugänge Abgänge Um
buchungen
Stand
31.12.2019
Sachanlagen 3.216.324 -69.558 80.472 284.409 -176.544 -166 3.334.938
Betrieblich genutzte Grundstücke und
Gebäude
1.005.756 - 44.779 29.919 42.183 - 21.652 51.438 1.062.864
Betriebs- und Geschäftsausstattung
sowie sonstige Sachanlagen
919.157 - 3.917 38.611 137.196 - 88.307 10.140 1.012.881
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
556.677 - 52.246 4.033 4.913 - 17.659 - 4.885 490.833
Sonstige vermietete Leasinganlagen 278.764 0 - 1.199 43.068 - 33.986 - 57.894 228.752
Nutzungsrechte 455.971 31.384 9.109 57.050 - 14.940 1.035 539.609
Immaterielle Vermögenswerte 2.294.576 -3.758 77.366 231.240 -25.002 8 2.574.430
Software 1.771.590 - 180 33.126 220.710 - 13.832 5 2.011.419
Firmenwerte 438.595 0 36.806 5.246 0 0 480.648
Marke 23.229 0 4.473 0 0 0 27.702
Kundenbeziehungen 25.542 0 2.919 0 - 10.536 0 17.925
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 35.620 - 3.578 41 5.284 - 634 4 36.736
Gesamt 5.510.900 -73.316 157.838 515.649 -201.546 -157 5.909.368
Zu- und Abschreibungen/Wertminderungen Buchwert
in € Tausend Kumuliert davon
Zuschreibungen
davon
Abschreibungen/
Wertminderungen
Stand
31.12.2019
Sachanlagen -1.506.010 55 -245.387 1.828.929
Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude - 453.573 0 - 41.504 609.291
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen - 683.293 0 - 80.789 329.587
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 189.696 55 - 20.787 301.137
Sonstige vermietete Leasinganlagen - 96.076 0 - 17.914 132.676
Nutzungsrechte - 83.372 0 - 84.393 456.237
Immaterielle Vermögenswerte -1.816.995 42 -170.666 757.435
Software - 1.375.374 42 - 163.881 636.045
Firmenwerte - 379.324 0 0 101.324
Marke - 17.730 0 0 9.972
Kundenbeziehungen - 15.205 0 - 5.398 2.720
Sonstige immaterielle Vermögenswerte - 29.362 0 - 1.387 7.374
Gesamt -3.323.005 97 -416.053 2.586.363
Anschaffungs-/Herstellungskosten
in € Tausend Stand
1.1.2018
Änderung
Konsolidie
rungskreis
Währungs
differenzen
Zugänge Abgänge Um
buchungen
Stand
31.12.2018
Sachanlagen 3.000.234 -112.922 -45.046 211.572 -293.478 -6 2.760.353
Betrieblich genutzte Grundstücke und
Gebäude
999.906 - 29.452 - 23.341 38.353 - 22.475 42.764 1.005.756
Betriebs- und Geschäftsausstattung
sowie sonstige Sachanlagen
973.008 - 58.836 - 17.835 119.552 - 97.400 668 919.157
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
712.085 - 5.940 - 4.261 12.415 - 71.890 - 85.731 556.677
Sonstige vermietete Leasinganlagen 315.235 - 18.694 391 41.252 - 101.713 42.294 278.764
Nutzungsrechte
Immaterielle Vermögenswerte 2.490.221 -346.480 -21.873 190.489 -17.786 6 2.294.576
Software 1.743.055 - 128.294 - 13.098 187.538 - 17.537 - 74 1.771.590
Firmenwerte 639.744 - 187.102 - 14.046 0 0 0 438.595
Marke 21.841 0 1.388 0 0 0 23.229
Kundenbeziehungen 41.576 - 17.248 1.214 0 0 0 25.542
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 44.005 - 13.835 2.669 2.950 - 250 80 35.620
Gesamt 5.490.455 -459.402 -66.920 402.060 -311.264 0 5.054.929
Zu- und Abschreibungen/Wertminderungen Buchwert
davon davon
Abschreibungen/
Stand
in € Tausend Kumuliert Zuschreibungen Wertminderungen 31.12.2018
Sachanlagen -1.376.076 459 -144.594 1.384.277
Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude - 434.529 449 - 34.299 571.227
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen - 643.940 0 - 72.202 275.217
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 141.294 5 - 16.605 415.383
Sonstige vermietete Leasinganlagen - 156.314 5 - 21.490 122.450
Nutzungsrechte
Immaterielle Vermögenswerte -1.601.679 0 -160.490 692.897
Software - 1.200.872 0 - 147.293 570.718
Firmenwerte - 343.013 0 - 7.943 95.583
Marke - 14.867 0 0 8.362
Kundenbeziehungen - 17.946 0 - 2.855 7.596
Sonstige immaterielle Vermögenswerte - 24.981 0 - 2.399 10.638
Gesamt -2.977.755 459 -305.085 2.077.175

Software

Der Posten Software enthält zugekaufte Software in Höhe von € 475.769 Tausend (2018: €424.439 Tausend) sowie selbst erstellte Software in Höhe von €160.275 Tausend (2018: €146.279 Tausend).

Firmenwerte

Der Buchwert der Firmenwerte sowie die Bruttobeträge und die kumulierten Wertminderungen von Firmenwerten haben sich nach zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie nachstehend dargestellt entwickelt:

2019
in € Tausend RBCZ RKAG Sonstige Gesamt
Stand 1.1. 39.794 53.728 2.061 95.583
Zugänge 0 5.246 0 5.246
Wertminderungen 0 0 0 0
Wechselkursänderungen 495 0 0 495
Stand 31.12. 40.289 58.974 2.061 101.324
Bruttobetrag 40.289 58.974 381.385 480.648
Kumulierte Wertminderungen1 0 0 - 379.324 - 379.324

1 Umgerechnet zum Durchschnittskurs

RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ)

RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)

Der Zugang im Firmenwert der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. resultierte aus der Übernahme des Teilbetriebs Fondsvermögen der Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH.

RBCZ RKAG Sonstige Gesamt
40.088 53.728 2.061 95.877
0 0 0 0
0 0 0 0
- 295 0 0 - 295
39.794 53.728 2.061 95.583
39.794 53.728 345.074 438.595
0 0 - 343.013 - 343.013

1 Umgerechnet zum Durchschnittskurs RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ)

RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)

Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts

Die Firmenwerte werden am Ende jedes Geschäftsjahres auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft, indem der erzielbare Betrag jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die einen Firmenwert ausweist, mit deren Buchwert verglichen wird. Der Buchwert entspricht dem Nettovermögen unter Berücksichtigung des Firmenwerts sowie sonstiger immaterieller Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfasst worden sind. Im Einklang mit IAS 36 werden darüber hinaus Firmenwerte auch unterjährig auf Werthaltigkeit überprüft, falls ein Wertminderungsgrund vorliegt.

Erzielbarer Betrag

Im Zuge der Werthaltigkeitsprüfung werden die Buchwerte jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) mit dem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen. Liegt der erzielbare Betrag einer ZGE unter ihrem Buchwert, so ergibt sich eine Wertminderung in Höhe der Differenz, die in weiterer Folge in der Erfolgsrechnung im übrigen Ergebnis zu erfassen ist.

Der Konzern ermittelt grundsätzlich den erzielbaren Betrag der ZGE auf Grundlage des Nutzungswert-Konzepts (Value in Use) und verwendet dafür das Dividend-Discount-Modell. Das Dividend-Discount-Modell berücksichtigt in geeigneter Weise die spezifischen Besonderheiten des Bankgeschäfts, unter anderem im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften. Der Barwert der erwarteten zukünftigen Dividenden, die nach Einhaltung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen an die Anteilseigner ausgeschüttet werden können, repräsentiert den erzielbaren Betrag.

Die Berechnung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Grundlage eines fünfjährigen Detailplanungszeitraums. Der nachhaltigen Zukunft (Verstetigungsphase) liegt die Prämisse eines zeitlich unbefristeten Fortbestands (ewige Rente) zugrunde, wobei in der Mehrzahl der Fälle länderspezifisch bestimmte nominelle Wachstumsraten für die bewertungsrelevanten Erträge unterstellt sind, die sich an der nachhaltig erwarteten Inflationsrate orientieren. Für Unternehmen, die eine deutliche Überkapitalisierung aufweisen, wird eine Interimsphase von fünf Jahren definiert, ohne jedoch die Detailplanungsphase zu verlängern. Innerhalb dieser Zeitspanne ist es bei diesen ZGE möglich, Vollausschüttungen vorzunehmen, ohne die Eigenmittelvorschriften zu verletzen. In der

Verstetigungsphase sind zwingend wachstumsbedingte Ergebnisthesaurierungen zur Einhaltung der Eigenmittelvorschriften geboten. Liegt dagegen die Annahme eines Null-Wachstums in der Verstetigungsphase zugrunde, ist keine Ergebnisthesaurierung notwendig.

In der Verstetigungsphase geht das Modell von einer normalisierten, wirtschaftlich nachhaltigen Ertragslage aus, wobei hinsichtlich der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalkosten eine Annäherung angenommen wird (Konvergenzannahme).

Wesentliche Annahmen

Wesentliche Annahmen, die für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verwendet wurden:

2019 2018
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten RBCZ RKAG RBCZ RKAG
Diskontierungszinssätze (nach Steuern) 10,86% - 11,96% 8,03% - 10,03% 10,19% - 11,49% 7,5% - 9,5%
Wachstumsraten in Phase I und II 2,1% 1,8% 2,0% 1,8%
Wachstumsraten in Phase III 3,0% 2,0% 3,0% 2,0%
Planungshorizont 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre

RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ)

RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)

Der Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit hängt von zahlreichen Parametern ab: primär von der Höhe und dem Verlauf der zukünftigen Dividenden, vom Diskontierungszinssatz sowie von der nominellen Wachstumsrate in der Verstetigungsphase. Die angewendeten Diskontierungszinssätze wurden in Anlehnung an das Capital-Asset-Pricing-Modell ermittelt: Sie setzten sich aus einem risikolosen Zinssatz sowie einem Risikozuschlag für die Übernahme unternehmerischen Risikos zusammen.

Dieser Risikozuschlag errechnet sich als Produkt der nach dem Sitzland der Einheit unterschiedlichen Marktrisikoprämie mit dem Betafaktor für das verschuldete Unternehmen. Die Werte für den risikolosen Zinssatz und die Marktrisikoprämie sind allgemein zugänglichen Marktdatenquellen entnommen. Das Risikomaß Beta-Faktor wurde aus einer Vergleichsgruppe von in West- und Osteuropa tätigen Kreditinstituten ermittelt. Da die vorhin angeführten Zinssatzparameter Einschätzungen des Marktes repräsentieren, sind sie nicht stabil und könnten bei einer Veränderung auch die Höhe der Abzinsungsfaktoren beeinflussen.

Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Planungsannahmen sowie eine Beschreibung des Managementansatzes zur Bestimmung der zu jeder wesentlichen Annahme zugewiesenen Werte unter Berücksichtigung einer Risikoeinschätzung.

Zahlungsmittel generierende Einheiten Wesentliche Annahmen Managementansatz Risikoeinschätzung
RBCZ Tschechien ist ein Schlüsselmarkt für die
Gruppe, in der eine selektive
Wachstumsstrategie umgesetzt wird. Eine
Ergebnisverbesserung wird aufgrund
höherer Einlagenvolumina und
Konsumentenkredite bei stabilen Kosten
unterstellt.
Die Annahmen basieren sowohl auf
internen als auch auf externen Quellen.
Makroökonomische Annahmen der
Forschungsabteilung wurden mit den
Daten von externen Quellen und dem
Fünf-Jahres-Plan verglichen, dem
Management Board präsentiert und vom
Supervisory Board genehmigt.
Durch die Einführung neuer Regelungen,
beispielsweise im Zusammenhang mit
Gebühren für vorzeitige Rückzahlungen,
Gebühren für SEPA-Zahlungen oder
erhöhter Gebührenaufwand für
Bankomattransaktionen, wird ein Druck
auf die Gebühreneinnahmen unterstellt.
RKAG RKAG ist eines der führenden
österreichischen Fondsunternehmen mit
einem verwalteten Konzernvolumen von
€ 38,3 Milliarden zum Jahresende 2019
und mit einem Marktanteil von
19,3 Prozent. RKAG ist seit Jahren
international tätig und ein bekannter
Akteur in zahlreichen europäischen
Ländern.
Die Annahmen der Planung basieren auf
internen und auf externen Quellen.
Makroökonomische Annahmen wurden
mit Daten aus externen Quellen und dem
Fünf-Jahres-Plan verglichen und den
Managern des Unternehmens präsentiert.
Die Planung wurde vom Supervisory
Board genehmigt.
Eine Ergebnisverbesserung wird aufgrund
prognostizierter Mengensteigerungen
und der Asset Allocation unter
Berücksichtigung der erwarteten Erträge
und Risiken angenommen.

RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ)

RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)

Sensitivitätsanalyse

Um die Stabilität der Ergebnisse der Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte zu testen, wurde basierend auf den oben angeführten Prämissen eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Aus mehreren Möglichkeiten wurden für diese Analyse die Eigenkapitalkosten und die Verminderung der Wachstumsrate als relevante Parameter ausgewählt. Die nachstehend angeführte Übersicht veranschaulicht, um welches Ausmaß sich der Eigenkapitalkostensatz erhöhen bzw. die nachhaltige Wachstumsrate verringern

könnten, ohne dass der Nutzungswert (Value in Use) der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter den jeweiligen Buchwert (Eigenkapital zuzüglich Firmenwert) absinkt.

2019 2018
Maximale Sensitivität RBCZ RKAG RBCZ RKAG
Erhöhung des Diskontsatzes 3,6 PP 4,6 PP 3,1 PP 2,8 PP
Verminderung der Wachstumsrate in Phase III - 0,5 PP

RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ)

RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)

Marke

Unternehmen des Konzerns verwenden zur Unterscheidung ihrer Dienstleistungen von jenen des Mitbewerbs Warenzeichen (Marken). Gemäß IFRS 3 werden Marken erworbener Unternehmen gesondert unter dem Bilanzposten immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Es wurde eine unbegrenzte Nutzungsdauer angenommen, sodass keine planmäßige Abschreibung erfolgt. Die Marken werden jährlich im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit und zusätzlich immer dann, wenn Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, auf Werthaltigkeit getestet.

Der Konzern hat ausschließlich bei der Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew, Markenrechte aktiviert. Der Buchwert der Marke betrug €9.972 Tausend (2018: € 8.362 Tausend), die kumulierte Wertminderung €17.730 Tausend (2018: €14.867 Tausend). Die Veränderung beruht ausschließlich auf der Währungsentwicklung der ukrainischen Hryvna.

Gemäß IAS 36.9 hat ein Unternehmen an jedem Abschlussstichtag einzuschätzen, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Diese Schätzungen basieren auf einer Reihe von externen und internen Indikatoren.

Der Wert der Marke der Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew, wurde mithilfe eines kostenorientierten Bewertungsverfahrens (Comparable Historical Cost Approach) ermittelt, da zum Zeitpunkt der Kaufpreisallokation weder unmittelbar vergleichbare Transaktionen noch ein Markt mit beobachtbaren Preisen vorlagen. Als Datenbasis für das kostenorientierte Bewertungsverfahren wurde die Dokumentation der Aufwendungen der letzten Jahre für Marketing im Zusammenhang mit den Marken der Gruppe herangezogen. Die im Jahr 2019 vorgenommene Werthaltigkeitsprüfung führte zu keiner Wertminderung.

Kundenbeziehungen

Werden im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses Kundenverträge und die damit in Beziehung stehenden Kundenbeziehungen erworben, werden diese getrennt vom Firmenwert bilanziert, wenn sie auf vertraglichen oder sonstigen Rechten beruhen. Die erworbenen Unternehmen erfüllen die Kriterien für die getrennte Bilanzierung von nicht vertraglichen Kundenbeziehungen für bestehende Kunden. Die Wertermittlung des Kundenstocks erfolgt mithilfe der Residualmethode (Multi-Period Excess Earnings Method) auf Basis zukünftiger Erträge und Aufwendungen, die dem Kundenstock zugeordnet werden können. Die Prognose basiert auf Planungsrechnungen für die entsprechenden Jahre.

Der Konzern hat bei der Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew, Kundenbeziehungen in Höhe von €2.720 Tausend (2018: €7.596 Tausend) aktiviert. Die im Vorjahr noch enthaltenen Kundenbeziehungen der Raiffeisenbank a.s., Prag, in Höhe von €4.555 Tausend wurden im Berichtsjahr aufgrund der unzureichenden Cross-Selling-Möglichkeiten aus dem übernommenen Kundenstock vollständig wertgemindert.

(22) Steuerforderungen

in € Tausend 2019 2018
Laufende Steuerforderungen 61.272 56.820
Latente Steuerforderungen 143.764 122.371
Temporäre Steueransprüche 127.100 101.982
Verlustvorträge 16.664 20.388
Gesamt 205.036 179.191

Der Saldo der latenten Steuern stammt aus den folgenden Posten:

in € Tausend 2019 2018
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 76.684 68.695
Derivate - Hedge Accounting inkl. Fair-Value-Anpassungen 30.467 24.449
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 82.181 22.066
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 149.547 138.161
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 43.594 219.151
Rückstellungen 89.158 74.862
Sonstige Aktiva 84.261 55.520
Verlustvorträge 16.664 20.388
Übrige Bilanzposten 29.350 26.638
Latente Steueransprüche 601.906 649.930
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 113.212 108.272
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 96.488 91.656
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 26.619 11.089
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 18.768 23.916
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 86 140.137
Sachanlagen 35.299 21.092
Immaterielle Vermögenswerte 48.267 48.946
Derivate - Hedge Accounting inkl. Fair-Value-Anpassungen 70.277 94.411
Sonstige Aktiva 39.824 1.132
Sonstige Passiva 23.585 20.724
Übrige Bilanzposten 23.735 25.885
Latente Steuerverpflichtungen 496.159 587.261
Saldo latenter Steuern 105.748 62.669

Im Konzernabschluss sind aktivierte Vorteile in Höhe von € 16.664 Tausend (2018: €20.388 Tausend) aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen enthalten. Die Verlustvorträge sind zum überwiegenden Teil zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von € 595.563 Tausend (2018: €519.281 Tausend) wurden nicht aktiviert, weil ihre Nutzung aus heutiger Sicht in angemessener Zeit nicht realisierbar erscheint.

(23) Sonstige Aktiva

in € Tausend 2019 2018
Rechnungsabgrenzungen 458.716 282.662
Vorräte und Aufwendungen für noch nicht abrechenbare Leistungen 286.759 239.929
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 20.588 54.142
Übrige Aktiva 548.526 412.862
Gesamt 1.314.589 989.594

Der Posten Vorräte und Aufwendungen für noch nicht abrechenbare Leistungen beinhaltete die noch nicht fertiggestellten bzw. noch nicht verkauften Immobilien der Raiffeisen Leasing-Gruppe in Österreich und Italien in Höhe von €136.935 Tausend.

Der Posten zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen beinhaltete vor allem ein Objekt im Besitz des Raiffeisen Immobilienfonds, Wien, in Höhe von €14.805 Tausend (2018: €49.602 Tausend).

Der Anstieg im Posten übrige Aktiva resultierte überwiegend aus Edelmetallgeschäften in der Konzernzentrale.

(24) Finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost

Die nachstehende Tabelle zeigt die Aufteilung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden nach Produkten sowie eine Aufgliederung der verbrieften Verbindlichkeiten:

in € Tausend 2019 2018
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23.582.454 23.959.843
Kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen 10.864.209 9.993.571
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 11.731.323 13.228.746
Rückkaufvereinbarung 986.922 737.526
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 95.910.514 86.623.218
Kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen 64.759.794 58.705.626
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 31.071.365 27.769.768
Rückkaufvereinbarung 79.354 147.825
Verbriefte Verbindlichkeiten 8.779.634 7.966.769
Einlagenzertifikate 796 778
Gedeckte Schuldverschreibungen 1.321.263 726.560
Hybride Verträge 220 369
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 7.457.355 7.239.063
davon wandelbare zusammengesetzte Finanzinstrumente 1.070.346 1.339.644
davon nicht wandelbar 6.387.009 5.899.418
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 491.814 524.268
Gesamt 128.764.416 119.074.098
davon nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten 2.725.517 2.765.225

Die Veränderung in den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war hauptsächlich auf höhere Volumina in der Konzernzentrale (Anstieg: €560.967 Tausend) sowie auf höhere Volumina kombiniert mit Wechselkurseffekten in Russland (Anstieg: €178.167 Tausend) zurückzuführen. Ein gegensätzliches Bild zeichnete sich bei den Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit gegenüber Kreditinstituten ab. Hier trugen Rückgänge in der Konzernzentrale (Rückgang: €927.858 Tausend) sowie in Tschechien (Rückgang: € 442.500 Tausend) wesentlich zur Veränderung im Vergleich zum Vorjahr bei. Die Erhöhung bei den Rückkaufvereinbarungen (Pensionsgeschäften) mit Kreditinstituten resultierte nahezu ausschließlich aus Russland. Die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit gegenüber Kreditinstituten enthalten erstmals Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 in Höhe von €1.367 Tausend.

Der Posten kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen gegenüber Kunden veränderte sich im Vorjahresvergleich um €6.054.169 Tausend, wobei höhere Einlagen von Haushalten den Hauptanteil dieser Entwicklung ausmachten. Auch bei Nicht-Finanzunternehmen ließ sich eine eindeutige Präferenz für kurzfristige Einlagen feststellen. Im Detail war der Gesamtanstieg bei den kurzfristigen Einlagen von Kunden einerseits auf höhere Volumina über die ganze Gruppe hinweg, andererseits auf wesentliche Wechselkurseffekte speziell aus Russland zurückzuführen. Russland stellte hier eine Besonderheit dar, da das Volumen lokal nur leicht über dem Niveau des Vorjahrs lag, der Wechselkurseffekt aber einen außerordentlichen Einfluss auf die Veränderung des Postens kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen gegenüber Kunden hatte. Insgesamt trug allein Russland mit einem Plus von €1.231.230 Tausend zur Erhöhung dieses Postens bei. Die restlichen Veränderungen waren hauptsächlich volumensbedingt und stammten aus der gesamten Gruppe, wobei besonders starke Anstiege in Rumänien (Anstieg: € 955.603 Tausend), der Slowakei (Anstieg: €921.765 Tausend) und der Ukraine (Anstieg: € 558.437 Tausend) zu verzeichnen waren. Die Konzernzentrale in Wien verminderte hingegen den Posten um €506.092 Tausend.

Ein vielschichtigeres Bild zeichnete sich bei den Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit gegenüber Kunden ab. Hier standen starken Erhöhungen in der Konzernzentrale (Anstieg: € 1.942.093 Tausend), aus Russland (Anstieg: €1.585.104 Tausend) und aus Tschechien (Anstieg: €594.040 Tausend) Rückgänge aus Rumänien (Rückgang: €531.118 Tausend), Bosnien und Herzegowina (Rückgang: €265.865 Tausend), Ungarn (Rückgang: € 186.651 Tausend) und Kroatien (Rückgang: €243.128 Tausend) gegenüber. Der Anstieg in Russland war sowohl volumen- als auch wechselkursgetrieben. Insgesamt betrachtet bevorzugten speziell sonstige Finanzunternehmen diese Art der Einlage. Die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit gegenüber Kunden enthalten erstmals Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 in Höhe von €451.743 Tausend.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden nach Asset-Klassen:

in € Tausend 2019 2018
Zentralbanken 2.462.354 2.147.243
Regierungen 3.171.005 2.719.635
Kreditinstitute 21.120.100 21.812.599
Sonstige Finanzunternehmen 10.929.405 9.457.538
Nicht-Finanzunternehmen 34.848.910 31.350.275
Haushalte 46.961.194 43.095.770
Gesamt 119.492.968 110.583.061

In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen begebenen Schuldverschreibungen angegeben:

Emittent ISIN Typ Währung Nominale in € Tausend Kupon Fälligkeit
RBI AG XS1852213930 Senior öffentliche Platzierung EUR 500.000 0,3% 5.7.2021
RBI AG XS1917591411 Senior öffentliche Platzierung EUR 500.000 1,0% 4.12.2023
RBI AG XS2086861437 Senior öffentliche Platzierung EUR 500.000 0,1% 3.12.2029
RBCZ XS1574151236 Senior öffentliche Platzierung CZK 341.427 1,1% 8.3.2024

(25) Finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss

in € Tausend 2019 2018
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.722 20.336
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 24.722 20.336
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 303.299 414.852
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 303.299 414.852
Verbriefte Verbindlichkeiten 1.514.704 1.495.888
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 1.514.704 1.495.888
davon wandelbare zusammengesetzte Finanzinstrumente 9.828 10.343
davon nicht wandelbar 1.504.876 1.485.545
Gesamt 1.842.725 1.931.076
davon nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten 405.206 385.576

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem aktuellen beizulegenden Zeitwert dieser designierten Verbindlichkeiten und dem vertraglich vereinbarten Zahlungsbetrag für den Zeitpunkt der Endfälligkeit betrug minus €395.118 Tausend (2018: minus €405.643 Tausend). Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Transfers innerhalb des Eigenkapitals oder Ausbuchungen von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten.

in € Tausend 2019 2018
Derivate 1.933.594 2.034.559
Zinssatzverträge 1.060.400 925.151
Eigenkapitalverträge 185.233 365.550
Wechselkurs- und Goldverträge 584.163 646.770
Kreditverträge 18.010 2.957
Warentermingeschäfte 69 2.673
Andere 85.719 91.457
Short-Positionen 360.661 318.001
Eigenkapitainstrumente 75.321 92.292
Schuldverschreibungen 285.340 225.709
Verbriefte Verbindlichkeiten 3.494.556 2.749.275
Hybride Verträge 3.209.522 2.382.807
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 285.034 366.467
davon wandelbare zusammengesetzte Finanzinstrumente 285.034 366.467
Gesamt 5.788.811 5.101.835

(26) Finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading

Details zum Posten Derivate sind unter Punkt (46) Derivative Finanzinstrumente ersichtlich.

(27) Hedge Accounting

in € Tausend 2019 2018
Negative Fair Value derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Fair-Value-Hedge 41.132 20.914
Zinssatzverträge 40.998 20.727
Wechselkurs- und Goldverträge 135 187
Negative Fair Value derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Cash-Flow-Hedge 3.651 5.390
Zinssatzverträge 3.651 5.390
Negative Fair Value derivativer Finanzinstrumente aus Net Investment Hedge 6.706 0
Negative Fair Value derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge 230.576 127.018
Cash-Flow Hedge 2.265 12.452
Fair Value Hedge 228.311 114.566
Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge -35.616 -62.274
Gesamt 246.450 91.049

Die negativen Fair Value derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge betrugen €230.576 Tausend (2018: €127.018 Tausend). Die Erhöhung war hauptsächlich auf die Einführung eines Portfolio Hedges in der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. zurückzuführen.

Der Posten Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio Fair Value Hedge veränderte sich im Vergleich zum Jahresende 2018 um € 26.658 Tausend von minus € 62.274 Tausend auf minus €35.616 Tausend. Dieser Effekt war im Wesentlichen auf die Fair-Value-Entwicklung der abgesicherten Verbindlichkeiten in Portfolio Hedges der Raiffeisenbank a.s., Prag, bei tendenziell steigenden Zinssätzen zurückzuführen.

(28) Rückstellungen

in € Tausend 2019 2018
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken 172.879 126.149
Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IFRS 9 160.561 125.750
Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IAS 37 12.317 399
Personalrückstellungen 500.261 459.021
Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 203.933 188.567
Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 42.066 36.376
Bonuszahlungen 192.053 176.352
Rückstellungen für unverbrauchte Urlaube 56.031 50.435
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6.177 7.290
Andere Rückstellungen 409.591 270.753
Anhängige Rechts- und Steuerfälle 222.115 88.777
Restrukturierung 25.821 2.446
Belastende Verträge 65.601 66.401
Sonstige Rückstellungen 96.054 113.129
Gesamt 1.082.731 855.922

Der Konzern ist in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, die sich im Rahmen der Ausübung von Bankgeschäften ergeben, erwartet jedoch nicht, dass diese Rechtsfälle die Finanzlage des Konzerns erheblich beeinträchtigen. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Rückstellungen für offene Rechtsfälle konzernweit auf €222.115 Tausend (2018: €88.777 Tausend). Hauptgrund dafür waren kreditbezogene Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten, die in Fremdwährungen denominiert bzw. an eine Fremdwährung gekoppelt sind. In Polen wurde eine Rückstellung in Höhe von €49.336 Tausend gebildet. Weiters wurde eine Rückstellung im Zusammenhang mit der staatlichen Bausparförderung in der Höhe von € 10.016 Tausend in Rumänien gebildet. Für Verfahren mit der Konsumentenschutzbehörde in Rumänien wurden €14.160 Tausend und für Einzelfälle in Kroatien €21.221 Tausend rückgestellt.

Für Grunderwerbsteuern in Deutschland wurde eine Rückstellung für anhängige Rechts- und Steuerfälle in Höhe von €26.958 Tausend dotiert, die aus Änderungen der Eigentümerstrukturen in Vorjahren entstand. Sie stehen im Zusammenhang mit der Fusion von Raiffeisen Zentralbank und Raiffeisen Bank International im Jahr 2017 sowie Anteilskäufen an der Raiffeisen Leasing-Gruppe in den Jahren 2012 und 2013.

Weitere Details sind unter Punkt (55) Offene Rechtsfälle ersichtlich.

Die folgende Tabelle zeigt die Bewegungen der Rückstellungen im Berichtsjahr, wobei die Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken nach IFRS 9 nicht enthalten sind. Diese sind unter Punkt (38) Entwicklung der Wertminderungen dargestellt.

Änderung Umbuchungen,
in € Tausend 1.1.2019 Konsolidie
rungskreis
Zu
führungen
Auflösungen Verbrauch Währungs
differenzen
31.12.2019
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken 399 0 11.400 0 0 518 12.317
Sonstige erteilte Zusagen und Garantien
gemäß IAS 37 399 0 11.400 0 0 518 12.317
Personalrückstellungen 459.021 -372 195.404 -30.585 -133.759 10.553 500.261
Pensionen und andere Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses 188.567 0 28.212 - 2.187 - 9.962 - 697 203.933
Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 36.376 - 260 5.255 - 36 - 133 864 42.066
Bonuszahlungen 176.352 - 13 148.306 - 17.810 - 123.224 8.443 192.053
Rückstellungen für unverbrauchte Urlaube 50.435 - 98 13.327 - 10.552 - 116 3.036 56.031
Leistungen aus Anlass der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses 7.290 0 304 0 - 323 - 1.093 6.177
Andere Rückstellungen 270.753 602 290.995 -82.555 -70.783 581 409.591
Anhängige Rechts- und Steuerfälle 88.777 504 146.716 - 26.892 - 5.526 18.535 222.115
Restrukturierung 2.446 0 23.231 - 221 - 1.021 1.387 25.821
Belastende Verträge 66.401 0 1.767 - 2.567 0 0 65.601
Sonstige Rückstellungen 113.129 97 119.281 - 52.875 - 64.237 - 19.341 96.054
Gesamt 730.173 229 497.799 -113.140 -204.543 11.652 922.170
Änderung Umbuchungen,
in € Tausend 1.1.2018 Konsolidie
rungskreis
Zu
führungen
Auflösungen Verbrauch Währungs
differenzen
31.12.2018
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken 176 0 431 -173 0 -35 399
Sonstige erteilte Zusagen und Garantien
gemäß IAS 37
176 0 431 - 173 0 - 35 399
Personalrückstellungen 419.909 -13.898 207.268 -26.569 -126.571 -1.118 459.021
Pensionen und andere Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
164.538 - 10 28.237 - 17 - 8.743 4.563 188.567
Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 33.272 - 751 6.585 - 604 - 392 - 1.734 36.376
Bonuszahlungen 169.236 - 10.064 153.083 - 15.533 - 115.543 - 4.827 176.352
Rückstellungen für unverbrauchte Urlaube 50.305 - 3.072 14.207 - 10.195 0 - 810 50.435
Leistungen aus Anlass der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses
2.558 0 5.156 - 219 - 1.893 1.688 7.290
Andere Rückstellungen 333.787 -18.964 100.902 -72.849 -73.405 1.282 270.753
Anhängige Rechts- und Steuerfälle 129.096 - 2.336 31.309 - 50.742 - 20.080 1.530 88.777
Restrukturierung 17.920 - 6.207 551 - 8.753 - 291 - 774 2.446
Belastende Verträge 66.059 - 2.417 342 0 0 2.417 66.401
Sonstige Rückstellungen 120.712 - 8.004 68.699 - 13.354 - 53.033 - 1.890 113.129
Gesamt 753.872 -32.862 308.600 -99.591 -199.976 129 730.173

Verpflichtungen für Pensionen und aus anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die leistungsorientierten Pensionspläne und andere Vorsorgeleistungen stellen sich wie folgt dar:

  • Leistungsorientierte Pensionspläne in Österreich und in anderen Ländern
  • Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Österreich und anderen Ländern
  • Diese leistungsorientierten Pensionspläne und sonstigen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzen den Konzern versicherungstechnischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko, dem Währungsrisiko, dem Zinsrisiko und dem Marktrisiko (Investitionsrisiko) aus.

Finanzierung

Bei den Pensionen bestehen unterschiedliche Pläne: nicht über einen Fonds finanzierte, teilweise über einen Fonds finanzierte und zur Gänze über einen Fonds finanzierte. Die teilweise und die zur Gänze über einen Fonds finanzierten Pensionspläne werden durchwegs über die Valida Pension AG veranlagt. Die Valida Pension AG ist eine Pensionskasse und unterliegt im Besonderen den Bestimmungen des Pensionskassengesetzes (PKG) und des Betriebspensionsgesetzes (BPG).

Der Konzern erwartet für 2020 eine Beitragszahlung zu den leistungsorientierten Plänen in Höhe von € 394 Tausend. Im Geschäftsjahr 2019 betrug der Beitrag zum Planvermögen für leistungsorientierte Pläne € 481 Tausend.

Pensionsverpflichtungen/leistungsorientierte Pläne

Finanzierungsstatus

in € Tausend 2019 2018
Barwert der Verpflichtungen (DBO) 153.345 144.811
Zeitwert des Planvermögens - 49.264 - 45.534
Nettoschulden/Nettovermögen 104.081 99.277

Die leistungsorientierten Verpflichtungen entwickelten sich wie folgt:

in € Tausend 2019 2018
Barwert der Verpflichtungen 1.1. 144.811 132.706
Änderung Konsolidierungskreis 0 0
Laufender Dienstzeitaufwand 453 475
Zinsaufwand 2.218 1.811
Zahlungen - 7.480 - 6.888
Verlust/Gewinn aus nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand - 892 2
Nettoübertragungen - 456 - 3.410
Neubewertungen 14.691 20.115
Barwert der Verpflichtungen 31.12. 153.345 144.811

Der Anstieg bei den Neubewertungen im Berichtsjahr stammte aus der Änderung des Rechnungszinssatzes, während im Vorjahr der Anstieg aus der Anpassung der Sterbetafeln entstand.

Das Planvermögen entwickelte sich wie folgt:

in € Tausend 2019 2018
Planvermögen 1.1. 45.534 51.156
Zinsertrag 1.586 1.094
Beiträge zum Planvermögen 775 627
Zahlungen aus dem Planvermögen - 2.245 - 2.473
Nettoübertragungen - 666 - 2.148
Ergebnis aus dem Planvermögen exkl. Zinsertrag 4.280 - 2.722
Planvermögen 31.12. 49.264 45.534

Die Rendite auf das Planvermögen betrug 2019 €5.103 Tausend (2018: minus €1.880 Tausend). Der Marktwert aller bilanzierten Rückerstattungsrechte belief sich zum Jahresende 2019 auf €14.560 Tausend (2018: €12.524 Tausend).

Struktur des Planvermögens

Das Planvermögen setzte sich wie folgt zusammen:

in Prozent 2019 2018
Schuldverschreibungen 56 39
Aktien 25 25
Alternative Investment-Instrumente 1 3
Immobilien 4 6
Bargeld 13 27
Gesamt 100 100

Im Berichtsjahr wurden die meisten Instrumente des Planvermögens auf einem aktiven Markt gehandelt, weniger als 10 Prozent waren nicht auf einem aktiven Markt notiert.

Asset-Liability Matching

In der Valida Pension AG ist ein Asset-/Risikomanagement-Prozess (ARM-Prozess) installiert. Gemäß diesem Prozess wird einmal im Jahr ausgehend von der passivseitigen Struktur der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG), die sich wiederum aus der Bilanz ergibt, die Risikotragfähigkeit jeder VRG evaluiert. Von dieser Risikotragfähigkeit wird die Veranlagungsstruktur der VRG abgeleitet. Bei der Definition der Veranlagungsstruktur werden auch definierte und dokumentierte Wünsche des Kunden berücksichtigt.

Die definierte Veranlagungsstruktur wird in VRG 60 und VRG 7, in denen die rückgestellten Beträge der RBI veranlagt werden, mit einem Konzeptinvestment umgesetzt. Dies bedeutet, dass die Gewichtung von vordefinierten Asset-Klassen im Rahmen von Bandbreiten nach objektiven Kriterien erfolgt, die sich aus Markttrends ableiten lassen. In Stressphasen wird zudem eine Absicherung der Aktienkomponente vorgenommen.

Versicherungsmathematische Annahmen

Die folgende Tabelle zeigt die der Berechnung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen:

in Prozent 2019 2018
Diskontierungszinssatz 1,0 1,9
Steigerungssatz für Pensionsbemessungsgrundlagen 3,5 3,5
Steigerungssatz für künftige Pensionen 2,0 2,0

Die folgende Tabelle zeigt die der Berechnung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung zugrunde gelegte Lebenserwartung:

Jahre 2019 2018
Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren – Männer 22,9 22,8
Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren – Frauen 25,4 25,3
Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für 45-jährige Männer 25,7 25,6
Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für 45-jährige Frauen 27,9 27,8

Die gewichtete Duration der Nettopensionsverpflichtung betrug 13,4 Jahre (2018: 13,0 Jahre).

Sensitivitätsanalyse

Tritt bei einer der relevanten versicherungsmathematischen Annahmen eine Änderung ein, während die anderen Annahmen konstant bleiben, würden sich die Vorsorgeverpflichtungen zum Bilanzstichtag wie folgt verändern:

2019 2018
in € Tausend Zunahme Abnahme Zunahme Abnahme
Diskontierungszinssatz (1 Prozent Veränderung) - 16.904 20.594 - 15.414 18.843
Künftige Gehaltssteigerung (0,5 Prozent Veränderung) 762 - 759 735 - 712
Künftige Pensionssteigung (0,25 Prozent Veränderung) 4.363 - 4.213 3.974 - 3.824
Verbleibende Lebenserwartung (Veränderung 1 Jahr) 10.360 - 10.934 8.644 - 9.189

Verpflichtungen aus anderen Leistungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die anderen Leistungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entwickelten sich wie folgt:

in € Tausend 2019 2018
Barwert der Verpflichtungen 1.1. 89.290 82.988
Laufender Dienstzeitaufwand 5.584 5.353
Zinsaufwand 1.532 1.234
Zahlungen - 3.952 - 4.212
Verlust/Gewinn aus nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand - 53 88
Übertragungen - 1.505 - 371
Neubewertungen 8.956 4.210
Barwert der Verpflichtungen 31.12. 99.852 89.290

Versicherungsmathematische Annahmen

Die folgende Tabelle zeigt die der Berechnung von anderen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen:

in Prozent 2019 2018
Diskontierungszinssatz 0,9 1,8
Künftige Gehaltssteigerung für Dienstnehmer 3,5 3,5

Personalaufwand

Detailangaben zum Personalaufwand (Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne, Aufwendungen für andere Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sind unter Punkt (8) Verwaltungsaufwendungen dargestellt.

(29) Steuerverpflichtungen

in € Tausend 2019 2018
Laufende Steuerverpflichtungen 30.549 41.376
Latente Steuerverpflichtungen 38.017 59.702
Gesamt 68.565 101.078

Details zu den latenten Steuerverpflichtungen sind unter Punkt (22) Steuerforderungen ersichtlich.

(30) Sonstige Passiva

in € Tausend 2019 2018
Verbindlichkeiten aus Versicherungsaktivitäten 0 587
Rechnungsabgrenzungsposten 439.778 335.059
Übrige Passiva 201.043 211.094
Gesamt 640.822 546.740

(31) Eigenkapital

in € Tausend 2019 2018
Konzern-Eigenkapital 11.817.337 10.587.140
Gezeichnetes Kapital 1.002.283 1.002.283
Kapitalrücklagen 4.991.797 4.991.797
Gewinnrücklagen 8.443.172 7.587.171
davon Konzernergebnis 1.227.035 1.269.838
Kumuliertes sonstiges Ergebnis - 2.619.915 - 2.994.112
Kapital nicht beherrschender Anteile 811.001 700.807
Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.136.645 1.125.411
Gesamt 13.764.983 12.413.358

Zur Entwicklung des Eigenkapitals wird auf das Kapitel Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

Gezeichnetes Kapital

Zum 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital der RBI AG gemäß Satzung € 1.003.266 Tausend und bestand aus 328.939.621 nennwertlosen Stückaktien (Inhaberaktien). Nach Abzug der im Eigenbestand befindlichen 322.204 Aktien betrug das ausgewiesene gezeichnete Kapital €1.002.283 Tausend.

Eigene Aktien

Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 20. Dezember 2020, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt €1,00 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert

darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage liegen.

Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung sohin bis zum 20. Juni 2023.

Seit der Ermächtigung im Juni 2018 wurden weder eigene Aktien erworben noch veräußert.

Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 20. Dezember 2020, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen –durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu €501.632.920,50 zu erhöhen (auch im Weg des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss).

Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Zusätzliches Kernkapital

Am 5. Juli 2017 emittierte die RBI AG zusätzliches Kernkapital (AT1) im Nominale von €650.000 Tausend mit unbegrenzter Laufzeit. Der Zinssatz beträgt bis Dezember 2022 6,125 Prozent p. a. und wird danach neu festgesetzt. Mit Valuta 24. Jänner 2018 platzierte die RBI eine weitere Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) mit unbegrenzter Laufzeit im Volumen von €500.000 Tausend. Der diskretionäre Kupon dieser Emission beträgt bis Mitte Juni 2025 4,5 Prozent p. a. und wird danach neu festgesetzt. Das zusätzliche Kernkapital wird aufgrund der Emissionsbedingungen nach IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert. Die im Eigenbestand befindlichen Anteile zum Buchwert von €4.371 Tausend wurden ebenfalls vom Kapital abgezogen.

Dividendenvorschlag

Der Vorstand der RBI AG wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Jahresabschlusses 2019 eine Dividende von €1,00 je Aktie auszuschütten. Daraus würde sich auf Basis der ausgegebenen Aktien ein Betrag von maximal €328.940 Tausend errechnen.

Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien

Anzahl der Aktien 2019 2018
Anzahl der ausgegebenen Aktien 1.1. 328.939.621 328.939.621
Ausgabe neuer Aktien 0 0
Anzahl der ausgegebenen Aktien 31.12. 328.939.621 328.939.621
Eigene Aktien im Bestand 1.1. 322.204 394.942
Erwerb eigener Aktien 0 0
Abgang eigener Aktien 0 - 72.738
Abzüglich: eigene Aktien im Bestand 31.12. 322.204 322.204
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien 31.12. 328.617.417 328.617.417

Nicht beherrschende Anteile

Die folgende Tabelle enthält Finanzinformationen zu den Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen. Die angegebenen Beträge beziehen sich auf nicht beherrschende Anteile, die nicht eliminiert wurden.

2019
in € Tausend
Beteiligungs- und
Stimmrechtsquote nicht
beherrschender Anteile
Nettover
mögen nicht
beherrschender
Anteile
Auf nicht
beherrschende Anteile
entfallender Gewinn
oder Verlust
Sonstiges
Ergebnis nicht
beherrschender
Anteile
Gesamtergebnis
nicht
beherrschender
Anteile
Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew (UA) 31,8% 153.680 52.197 21.722 73.919
Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 25,0% 321.778 40.794 3.556 44.350
Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 21,2% 249.433 28.618 4.304 32.922
Priorbank JSC, Minsk (BY) 12,3% 42.095 7.004 1.606 8.610
Valida Pension AG, Wien (AT) 42,6% 57.923 4.679 - 22 4.657
Sonstige n/a - 13.907 4.272 731 5.003
Gesamt 811.001 137.565 31.897 169.462
2018
in € Tausend
Beteiligungs- und
Stimmrechtsquote nicht
beherrschender Anteile
Nettover
mögen nicht
beherrschender
Anteile
Auf nicht
beherrschende Anteile
entfallender Gewinn
oder Verlust
Sonstiges
Ergebnis nicht
beherrschender
Anteile
Gesamtergebnis
nicht
beherrschender
Anteile
Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew (UA) 31,8% 114.931 50.081 8.002 58.083
Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 25,0% 279.721 32.775 - 2.838 29.936
Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 21,2% 226.249 23.264 - 385 22.879
Priorbank JSC, Minsk (BY) 12,3% 36.501 6.302 - 1.441 4.861
Valida Pension AG, Wien (AT) 42,6% 53.266 3.350 131 3.481
Sonstige n/a - 9.861 12.345 2.345 14.689
Gesamt 700.807 128.116 5.813 133.929

Im Gegensatz zu den oben angeführten Finanzinformationen, die sich nur auf nicht beherrschende Anteile beziehen, enthält die folgende Tabelle Finanzinformationen der einzelnen Tochterunternehmen (inkl. beherrschender Anteile):

2019
in € Tausend
Raiffeisen Bank Aval
JSC, Kiew (UA)
Raiffeisenbank a.s.,
Prag (CZ)
Tatra banka, a.s.,
Bratislava (SK)
Priorbank JSC,
Minsk (BY)
Valida Pension
AG, Wien (AT)
Betriebserträge 353.381 459.572 421.603 151.359 31.417
Ergebnis nach Steuern 164.050 163.177 134.876 57.130 10.978
Sonstiges Ergebnis 68.269 14.224 20.283 13.104 - 53
Gesamtergebnis 232.319 177.401 155.160 70.234 10.925
Kurzfristige Vermögenswerte 2.363.564 6.850.633 4.636.599 1.381.572 124.794
Langfristige Vermögenswerte 743.199 7.739.843 9.685.990 581.300 166.048
Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.602.585 12.260.065 12.363.593 1.476.538 7.039
Langfristige Verbindlichkeiten 21.182 1.043.300 783.414 142.973 147.914
Nettovermögen 482.995 1.287.112 1.175.582 343.362 135.889
Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 426.800 272.897 524.512 50.030 - 37.542
Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit - 92.926 - 195.547 - 328.683 - 6.101 - 58.192
Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit - 110.485 15.384 - 43.996 - 24.610 0
Effekte aus Wechselkursänderungen - 40.861 - 6.888 - 461 - 13.301 0
Nettozahlungsströme gesamt 182.529 85.847 151.371 6.017 - 95.734
Nicht beherrschenden Anteilen gezahlte Dividenden1 35.045 10.029 7.929 3.017 0

1 In Kapitalflüssen aus Finanzierungstätigkeit enthalten

2018
in € Tausend
Raiffeisen Bank Aval
JSC, Kiew (UA)
Raiffeisenbank a.s.,
Prag (CZ)
Tatra banka, a.s.,
Bratislava (SK)
Priorbank JSC,
Minsk (BY)
Valida Pension
AG, Wien (AT)
Betriebserträge 304.196 420.198 398.633 132.893 29.201
Ergebnis nach Steuern 157.309 131.099 109.643 51.401 7.859
Sonstiges Ergebnis 25.136 - 11.353 - 1.815 - 11.753 307
Gesamtergebnis 182.445 119.746 107.828 39.649 8.165
Kurzfristige Vermögenswerte 1.724.587 7.016.544 4.121.452 1.238.069 214.249
Langfristige Vermögenswerte 581.701 7.077.839 8.822.107 399.566 64.614
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.939.025 12.341.789 11.077.047 1.276.441 6.443
Langfristige Verbindlichkeiten 6.254 633.709 800.198 63.456 147.457
Nettovermögen 361.009 1.118.885 1.066.314 297.739 124.963
Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 193.321 355.370 - 263.313 43.479 - 29.113
Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit - 23.404 - 220.099 163.199 - 3.938 - 3.308
Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit - 140.495 - 68.597 - 67.871 - 23.109 0
Effekte aus Wechselkursänderungen - 7.983 991 0 11.085 0
Nettozahlungsströme gesamt 21.439 67.666 - 167.985 27.516 - 32.421
Nicht beherrschenden Anteilen gezahlte Dividenden1 44.609 14.942 13.954 2.834 0

1 In Kapitalflüssen aus Finanzierungstätigkeit enthalten

Wesentliche Beschränkungen

Bei der Raiffeisenbank a.s., Prag, besteht zwischen der RBI AG und dem Mitaktionär ein Syndikatsvertrag. Dieser Syndikatsvertrag regelt insbesondere Vorkaufsrechte zwischen den direkten und indirekten Gesellschaftern. Bei einem Kontrollwechsel – auch infolge eines Übernahmeangebots – endet der Syndikatsvertrag automatisch.

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hat sich bei der Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew (AVAL), im Rahmen einer im Dezember 2015 erfolgten Kapitalerhöhung beteiligt. Im Zuge dieser Transaktion hat die RBI mit der EBRD eine Vereinbarung getroffen, wonach sie sich nach Ablauf von sechs Jahren nach Beteiligung der EBRD an der AVAL bemüht, dieser im Austausch für ihre Beteiligung an der AVAL im Zuge eines sogenannten Share Swap Aktien der RBI anzubieten. Die Durchführung einer solchen Transaktion versteht sich jedoch vorbehaltlich regulatorischer Genehmigungen und entsprechender Beschlüsse in der Hauptversammlung und sonstigen Gremien.

Ende 2014 führte die ukrainische Nationalbank Devisenverkehrskontrollen ein. Diese Auszahlungsbeschränkung wurde mit Juli 2019 von der ukrainischen Nationalbank aufgehoben.

Erläuterungen zu Finanzinstrumenten

(32) Fair Value von Finanzinstrumenten

Die Bewertung zum Fair Value erfolgt im Konzern primär anhand von externen Datenquellen (im Wesentlichen Börsenpreise oder Broker-Quotierungen in hochliquiden Märkten). Finanzinstrumente, für die die Fair-Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsennotierte Wertpapiere und Derivate sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten (Over the Counter) gehandelt werden. Diese Finanzinstrumente werden dem Level I der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet.

Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund der eingeschränkten Liquidität nicht als aktiver Markt betrachtet werden kann, wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level II der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Sind keine Marktpreise verfügbar, werden diese Finanzinstrumente anhand von Bewertungsmodellen, die auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, bewertet. Diese beobachtbaren Marktdaten sind im Wesentlichen nachvollziehbare Zinskurven, Credit Spreads und Volatilitäten. Der Konzern verwendet grundsätzlich Bewertungsmodelle, die einer internen Prüfung durch das Marktrisiko-Komitee unterliegen, um angemessene Bewertungsparameter sicherzustellen.

Kann die Fair-Value-Bewertung weder anhand von ausreichend regelmäßig gestellten Marktpreisen (Level I) noch anhand von Bewertungsmodellen, die vollständig auf beobachtbaren Marktpreisen beruhen (Level II), erfolgen, werden einzelne nicht auf dem Markt beobachtbare Input-Parameter anhand von angemessenen Annahmen geschätzt. Haben nicht auf dem Markt beobachtbare Parameter einen signifikanten Einfluss auf die Bewertung des zugrunde liegenden Finanzinstruments, wird es dem Level III der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Diese nicht regelmäßig beobachtbaren Bewertungsparameter sind im Wesentlichen Credit Spreads, die aus internen Schätzungen abgeleitet werden.

Die Zuordnung bestimmter Finanzinstrumente zu den Level-Kategorien erfordert eine regelmäßige Beurteilung, insbesondere wenn die Bewertung sowohl auf beobachtbaren als auch auf nicht auf dem Markt beobachtbaren Parametern beruht. Auch unter Berücksichtigung von Änderungen der Marktliquidität und damit der Preistransparenz kann sich die Klassifizierung eines Instruments im Zeitablauf ändern.

Fair Value von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value ausgewiesen werden

Das lebende Kreditportfolio wird in die zentrale Berechnung des beizulegenden Zeitwerts einbezogen. Die Berechnung des Fair Value erfolgt monatlich und basiert auf der Discounted-Cash-Flow-Methode. Die erwarteten Zahlungsströme werden mit einem angemessenen Abzinsungssatz (d. h. risikofreier Zinssatz plus Zuschlag) abgezinst. Die Methodik zur Berechnung des Abzinsungssatzes unterscheidet sich je nach Segment (d. h. Retail und Non-Retail).

Darüber hinaus wird auch der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Optionen für das lebende Kreditportfolio berechnet, und die angewandte Methodik basiert auf dem Segment (d. h. Retail und Non-Retail). Die Bewertung der eingebetteten Optionen im Retail-Bereich basiert auf der Verhaltensmodellierung (z. B. lineare Regression/gleitender Zwölf-Monats-Durchschnitt der Vorauszahlungsraten). Die Bewertung eingebetteter Optionen in Krediten im Non-Retail-Bereich basiert auf der Annahme eines vollständigen rationalen Verhaltens des Kunden. Die in Non-Retail-Krediten enthaltenen eingebetteten Optionen wie Vorauszahlung, Auszahlung oder Auffüllung werden mit Swaptions repliziert und mit dem Trinomial Tree Hull-White-Strukturmodell bewertet. Für die Bewertung der Zinsoptionen (Caps und Floors) wird grundsätzlich das Modell von Black angewendet, dem lognormal verteilte Renditen zugrunde liegen. Da wir uns in einem negativen Zinsumfeld befinden, wird das shifted lognormale Black-Modell für die Bewertung der Zinsoptionen angewendet, dem ein Displaced-Diffusion-Modell zugrunde liegt (lognormale Verteilung mit einem Shift verschobener Zinsen).

Für Anleihen werden in erster Linie handelbare Marktpreise herangezogen. Sind keine Quotierungen vorhanden, werden die Wertpapiere mittels Discounted-Cash-Flow-Modell bewertet. Hier fließen als Bewertungsparameter die Zinskurve sowie ein adäquater Credit Spread ein. Die Ermittlung des Credit Spreads erfolgt über auf dem Markt vorhandene, vergleichbare Finanzinstrumente. Für einen geringen Teil des Portfolios wurden Credit Default Spreads für die Bewertung verwendet. Weiters werden auch externe Bewertungen von Dritten berücksichtigt, die in allen Fällen indikativen Charakter aufweisen. Die Level-Einteilung der Posten wird am Ende der Berichtsperiode durchgeführt.

Im Konzern kommen für die Bewertung von OTC-Derivaten marktübliche, bekannte Bewertungsmethoden zur Anwendung. Beispielsweise werden Interest Rate Swaps, Cross Currency Swaps oder Forward Rate Agreements über das für diese Produkte marktübliche Discounted-Cash-Flow-Modell bewertet. OTC-Optionen, z. B. Foreign Exchange Options oder Caps und Floors, liegen Bewertungsmodelle zugrunde, die dem Marktstandard entsprechen. Für die angeführten Produktbeispiele wären dies das Garman-Kohlhagen-Modell sowie Black-Scholes 1972 und Black 1976. Für komplexe Optionen erfolgt die Bewertung mithilfe von Monte-Carlo-Simulationen.

Zur Ermittlung des Fair Value ist weiters eine Anpassung der Kreditbewertungen (Credit Value Adjustment, CVA) notwendig, um das mit OTC-Derivattransaktionen verbundene Kreditrisiko der Gegenparteien insbesondere für jene Vertragspartner zu berücksichtigen, mit denen nicht bereits eine Absicherung über Credit Support Annex erfolgt ist. Der ermittelte Betrag stellt jeweils den geschätzten Marktwert der Sicherungsmaßnahmen dar, die zur Absicherung gegen das Kreditrisiko der Gegenparteien aus den OTC-Derivatportfolien des Konzerns erforderlich sind.

Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallrisiko (Credit Value Adjustment, CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment, DVA) kommen für OTC-Derivate zur Anwendung, um erwartete Verluste im Kreditgeschäft abzudecken. Die CVA-Bewertungsanpassung besteht einerseits aus der Ermittlung des in der Zukunft zu erwartenden positiven Risikobetrags (Expected Positive Exposure) und andererseits aus der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (Expected Negative Exposure) und durch die Kreditqualität der RBI bestimmt. Um den zu erwartenden positiven Risikobetrag zu ermitteln, wird unter Berücksichtigung aller verfügbaren Risikofaktoren (z. B. Währungs- und Zinskurven) eine große Anzahl von Szenarien für zukünftige Zeitpunkte simuliert. Die OTC-Derivate werden unter Berücksichtigung dieser Szenarien an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten zu Marktwerten bewertet und auf Kontrahentenebene aggregiert, um abschließend für alle Zeitpunkte den positiven Risikobetrag zu bestimmen. Kontrahenten mit CSA-Verträgen (Credit Support Annex, CSA) werden in der Berechnung berücksichtigt. Bei diesen errechnen sich die erwarteten Risikobeträge nicht direkt aus den simulierten Marktwerten, sondern aus einer zukünftig erwarteten Änderung der Marktwerte über einer Margin Period of Risk von zehn Tagen.

Als weitere Komponente für die CVA-Bewertungsanpassung muss für jeden Kontrahenten eine Ausfallwahrscheinlichkeit ermittelt werden. Der Konzern leitet, sofern direkte CDS-Quotierungen (Credit Default Swap, CDS) zur Verfügung stehen, für den jeweiligen Kontrahenten die marktbasierte Ausfallwahrscheinlichkeit und implizit die Verlustquote (Loss Given Default, LGD) ab. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv auf dem Markt gehandelten Kontrahenten wird durch Zuordnung des internen Ratings eines Kontrahenten an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt.

Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (Expected Negative Exposure) und durch die Kreditqualität der RBI bestimmt und stellt die Wertanpassung in Bezug auf die eigene Ausfallwahrscheinlichkeit dar. Die Berechnung erfolgt von der Methodik her analog zum CVA, hier wird anstelle des erwarteten positiven Marktwerts der erwartete negative Marktwert verwendet. Aus den simulierten zukünftigen aggregierten Kontrahenten-Marktwerten werden anstatt der positiven Risikobeträge negative Risikobeträge bestimmt, die die zu erwartende Schuld, die der Konzern gegenüber dem Kontrahenten an den jeweils relevanten zukünftigen Zeitpunkten hat, darstellen. Zur Bestimmung der eigenen Ausfallwahrscheinlichkeit werden ebenfalls vom Markt implizierte Werte verwendet. Sofern direkte CDS-Quotierungen zur Verfügung stehen, werden diese herangezogen. Falls keine CDS-Quotierung vorliegt, wird die eigene Ausfallwahrscheinlichkeit durch Zuordnung des eigenen Ratings an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt.

Für die Bewertung von OTC-Derivaten wurde kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt. Die RBI beobachtet die Entwicklungen auf dem Markt und wird gegebenenfalls eine Methode für die Ermittlung des FVA entwickeln.

Die in der Bilanz zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in den folgenden Tabellen nach Bilanzposten gegliedert dargestellt. Dabei wird unterschieden, ob der Bewertung notierte Marktpreise zugrunde liegen (Level I), ob die Bewertungsmodelle auf beobachtbaren Marktdaten (Level II) oder auf nicht auf dem Markt beobachtbaren Parametern (Level III) basieren. Die Level-Einteilung der Posten wird am Ende der Berichtsperiode durchgeführt.

Aktiva 2019 2018
in € Tausend Level I Level II Level III Level I1 Level II Level III
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 1.910.478 2.271.806 88 1.614.690 2.278.821 98
Derivate 28.606 1.865.835 24 43.404 1.929.047 18
Eigenkapitalinstrumente 420.010 6.534 0 225.158 1.052 59
Schuldverschreibungen 1.461.863 399.437 64 1.346.128 348.723 20
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
393.687 54.117 328.133 193.650 54.151 311.981
Eigenkapitalinstrumente 1.085 35 7 1.009 7 1
Schuldverschreibungen 392.602 54.081 742 192.641 54.144 41.701
Kredite und Forderungen 0 0 327.384 0 0 270.279
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value
Through Profit/Loss
2.231.152 44.675 6 3.135.148 56.915 53
Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
Schuldverschreibungen 2.231.152 44.675 6 3.135.148 56.915 53
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through
Other Comprehensive Income 3.912.452 681.391 187.512 5.707.630 571.383 210.003
Eigenkapitalinstrumente 1.662 81.837 145.116 79.476 48.463 148.142
Schuldverschreibungen 3.910.790 599.554 42.396 5.628.153 522.920 61.861
Kredite und Forderungen 0 0 0 0 0 0
Hedge Accounting 0 402.064 0 0 500.687 0

1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung

Passiva 2019 2018
in € Tausend Level I Level II Level III Level I Level II Level III
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 404.913 5.376.631 7.268 344.090 4.756.829 916
Derivate 17.167 1.916.415 12 36.257 1.998.086 216
Short-Positionen 358.723 1.938 0 307.832 10.169 0
Einlagen 0 0 0 0 0 0
Verbriefte Verbindlichkeiten 29.023 3.458.278 7.255 0 2.748.574 700
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value
Through Profit/Loss 0 1.842.725 0 0 1.931.076 0
Einlagen 0 328.021 0 0 435.188 0
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 1.514.704 0 0 1.495.888 0
Hedge Accounting 0 282.066 0 0 153.323 0

Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts

Level I

Bewertungsparameter des Levels I sind notierte (nicht angepasste) Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die dem Unternehmen am Bewertungstag zugänglich sind (IFRS 13.76).

Level II

Level-II-Finanzinstrumente sind mittels Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert aus gleichartigen, auf aktiven Märkten gehandelten Finanzinstrumenten oder mittels Bewertungsverfahren, deren Eingangsparameter unmittelbar oder mittelbar beobachtbar sind, ermittelt werden können (IFRS 13.81 ff).

Level III

Input-Faktoren für Level III zugeordnete Finanzinstrumente sind Input-Faktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind (IFRS 13.86). Der beizulegende Zeitwert wird mittels Bewertungsverfahren kalkuliert.

Bewegungen zwischen Level I und Level II

Pro Finanzinstrument wird untersucht, ob notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt (Level I) vorhanden sind. Bei Finanzinstrumenten mit nicht notierten Marktpreisen werden beobachtbare Marktdaten wie Zinskurven zur Berechnung des Fair Value herangezogen (Level II). Eine Umgliederung erfolgt, wenn sich diese Einschätzung ändert.

Bei der Umgliederung von Level I in Level II handelt es sich um Titel, für die bisher Marktquotierungen gestellt wurden, die nun nicht mehr vorhanden sind. Für diese Wertpapiere erfolgt die Bewertung nun anhand eines Discounted-Cash-Flow-Modells unter Einbeziehung der jeweils gültigen Zinskurve sowie des adäquaten Credit Spreads.

Bei der Umgliederung von Level II in Level I handelt es sich um Titel, für die die Bewertungsergebnisse zuvor anhand eines Discounted-Cash-Flow-Modells ermittelt wurden. Da nun Marktquotierungen zur Verfügung stehen, können diese für die Bewertung herangezogen werden.

Sowohl der Anteil der finanziellen Vermögenswerte gemäß Level I als auch jener gemäß Level II reduzierte sich im Vergleich zum Jahresende 2018, hauptsächlich resultierend aus dem Verkauf von Schuldverschreibungen.

Bewegungen von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten in Level III

Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung des Fair Value von Finanzinstrumenten, deren beizulegender Zeitwert nicht aus auf dem Markt beobachtbaren Daten ermittelt werden kann und die entsprechend einer anderen Bewertungsmethodik unterliegen. Finanzinstrumente dieser Kategorie weisen eine Wertkomponente auf, die weder unmittelbar noch mittelbar auf dem Markt beobachtbar ist und einen wesentlichen Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert hat.

Aktiva
in € Tausend
Stand
1.1.2019
Änderung
Konsolidierungskreis
Währungs
differenzen
Zugänge Abgänge
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 98 0 2 64.516 - 64.533
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
311.981 0 10.079 107.049 - 93.583
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through
Profit/Loss
53 0 - 0 9 - 48
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other
Comprehensive Income
210.003 0 2.656 5.495 - 37.138
Gesamt 522.135 0 12.736 177.070 -195.302
Aktiva
in € Tausend
Erfolg in
GuV
Erfolg im sonstigen
Ergebnis
Transfer in
Level III
Transfer aus
Level III
Stand
31.12.2019
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 5 0 0 0 88
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through
- 3.832 0 0 - 3.562 328.133
Profit/Loss - 8 0 0 0 6
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other
Comprehensive Income
4.493 2.264 0 - 262 187.512
Gesamt 657 2.264 0 -3.823 515.738
Passiva
in € Tausend
Stand
1.1.2019
Änderung
Konsolidierungskreis
Währungs
differenzen
Zugänge Abgänge
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 916 0 4 3.518 - 700
Gesamt 916 0 4 3.518 -700
Passiva
in € Tausend
Erfolg in
GuV
Erfolg im sonstigen
Ergebnis
Transfer in
Level III
Transfer aus
Level III
Stand
31.12.2019
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 45 0 3.631 - 146 7.268
Gesamt 45 0 3.631 -146 7.268

Qualitative Informationen zur Bewertung von Level-III-Finanzinstrumenten

Aktiva Marktwert Wesentliche nicht
beobachtbare Input
Umfang der nicht
beobachtbaren Input
2019 in € Tausend Bewertungsmethode Faktoren Faktoren
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 88
Ergänzungskapital 0 Preis (Expertenmeinung) Preis
Kreditspanne
Basispreis der letzten
0 - 1%
Treasury Bills, festverzinsliche Anleihen 64 DCF-Verfahren Auktion (Zinskurve) 1,12 - 1,61%
Devisentermingeschäfte 24 DCF-Verfahren Zinskurve 10 - 30%
Finanzielle Vermögenswerte ohne
Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through
Profit/Loss
328.133
Sonstige Beteiligungen 7 Vereinfachte
Kapitalwertmethode
Expertenmeinung
Schuldverschreibungen und
andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
742 Net Asset Value
Expertenmeinung
Sicherheitsabschläge
Preis
20 - 50%
Retail: DCF-Verfahren (inkl.
Vorfälligkeitsoptionen,
Widerrufsmöglichkeit, usw.)
Non Retail: DCF
Spanne (Neugeschäft)
Funding Kurven
(Liquiditätskosten)
1,44 - 3,77% über alle
Währungen
-0,11 - 1,41% über alle
Währungen
Kredite 327.384 Verfahren/Optionsbewertung
(Black-Scholes (shifted) Model;
Hull-White-Model)
Kreditrisikoprämie
(CDS-Kurven)
0,03 - 31,98%
(abhängig vom Rating:
von AA bis CCC)
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair
Value Through Profit/Loss
6
Festverzinsliche Anleihen 6 DCF-Verfahren (inkl.
Expertenmeinung)
Preisobergrenzen
Preis
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through
Other Comprehensive Income
187.512
Sonstige Beteiligungen 42.248 Dividend Discount Model
Vereinfachte
Ertragswertmethode
DCF-Verfahren
Kreditspanne
Cash-Flow
Diskontierungszinssatz
Dividenden
Beta-Faktor
Sonstige Beteiligungen 38.700 Adjusted Net Asset Value Angepasstes
Eigenkapital
Sonstige Beteiligungen 64.169 Multiplikatormethode
Transaktionspreis
Bewertungsgutachten
(Expertenmeinung)
Kostenansatz abzüglich
Wertminderung
EV/Sales
EV/EBIT
P/E
P/B
Hypothekaranleihen/festverzinsliche und variabel
verzinsliche Anleihen
42.396 DCF-Verfahren Vorauszahlungsrate
Eingebettete
Optionsprämie
23,1 - 47,4% (37,9%)
0,10 - 0,24% (0,19%)
Gesamt 515.738
Passiva
2019
Marktwert
in € Tausend
Bewertungsmethode Wesentliche nicht
beobachtbare Input
Faktoren
Umfang der nicht
beobachtbaren Input
Faktoren
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 7.268
Devisentermingeschäfte 12 DCF-Verfahren Zinskurve 10 - 30%
Zertifikate 7.255 Kombination der Down-and-In
Put-Option und DCF-Verfahren
Aktienvolatilitäten
Indexvolatilitäten
Gesamt 7.268

Sensitivität des Fair Value für finanzielle Vermögenswerte (Level III) und Verbindlichkeiten, die zum Fair Value bewertet werden

Gemäß IFRS 13 sind Informationen offenzulegen, die es den Nutzern von Jahresabschlüssen ermöglichen, wiederkehrende Fair-Value-Bewertungen unter Verwendung wesentlicher nicht beobachtbarer Input-Parameter (Level III) nachzuvollziehen. Diese Bewertungseffekte, welche sich in der Erfolgsrechnung sowie im sonstigen Ergebnis niederschlagen, sind gesondert auszuweisen. Dies bedeutet für wiederkehrende Fair-Value-Bewertungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, welche als Level-III-Finanzinstrumente klassifiziert wurden, dass bei wesentlicher Änderung des Fair Value durch die Änderung eines oder mehrerer nicht beobachtbarer Input-Parameter (um vernünftigerweise mögliche alternative Annahmen widerzuspiegeln) diese Auswirkungen offenzulegen sind.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkungen möglicher und nachvollziehbarer Annahmen auf finanzielle Vermögenswerte, welche zum Fair Value (Level III) bewertet werden. Die Schätzungen basieren hauptsächlich auf Änderungen der Credit Spreads für Anleihen und Kredite sowie auf den Marktwerten vergleichbarer Aktien. Für Anleihen und Kredite führt ein Anstieg (Rückgang) des Credit Spreads um 100 Basispunkte (75 Basispunkte) zu einem entsprechenden Rückgang (Anstieg) im Fair Value. Bei nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten führt eine Erhöhung (Rückgang) des Preises um 10 Prozent zu einer entsprechenden Erhöhung (Rückgang) des Fair Value.

Finanzielle Vermögenswerte

2019 Buchwert Fair-Value-Änderungen
in € Tausend Level III Positive Negative
Kredite und Forderungen 327.384 +20.530 - 22.084
Schuldverschreibungen 812 +103 - 53
Effekt in der Erfolgsrechnung +20.632 -22.137
2019 Buchwert Fair-Value-Änderungen
in € Tausend Level III Positive Negative
Schuldverschreibungen 42.396 +2.784 - 2.118
Eigenkapitalinstrumente 145.116 +15.344 - 15.139
Effekt im sonstigen Ergebnis +18.128 -17.258

Derzeit gibt es in der RBI keine wesentlichen Beträge für finanzielle Verbindlichkeiten, die zum Fair Value in Level III bewertet werden, sodass keine Sensitivitätsanalyse offengelegt wird. Die vorliegenden Angaben sollen die möglichen Auswirkungen von relativen Unsicherheiten des beizulegenden Fair Value von Finanzinstrumenten, deren Bewertung von nicht beobachtbaren Input-Parametern abhängig ist, darstellen. In der Praxis ist es allerdings unwahrscheinlich, dass alle nicht beobachtbaren Input-Parameter gleichzeitig die Extreme aller möglichen Varianten erreichen. Daher ist es wahrscheinlich, dass alle nicht beobachtbaren Parameter gleichzeitig am jeweils äußeren Ende ihrer Bandbreite von angemessenen möglichen Alternativen liegen. Aus diesem Grund dürften die hier angeführten Schätzwerte die tatsächlichen Unsicherheitsfaktoren bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag übersteigen. Darüber hinaus sind die Schätzungen weder indikativ noch für Prognosezwecke geeignet, zukünftige Entwicklungen des Fair Value zu bestimmen.

Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value ausgewiesen werden

Die Finanzinstrumente in der folgenden Tabelle werden nicht auf Basis des beizulegenden Zeitwerts gesteuert und somit in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für diese Instrumente wird der beizulegende Zeitwert nur für Zwecke der Anhangangaben kalkuliert und hat weder Einfluss auf die Konzernbilanz noch auf die Konzern-Erfolgsrechnung. Mit Einführung von IFRS 9 wurde die Berechnung des Fair Value von Forderungen und Verbindlichkeiten, die nicht zum Fair Value bewertet werden, umgestellt. Es werden nun in den Modellen unter anderem auch Input-Faktoren verwendet, die nicht auf dem Markt beobachtbar sind, jedoch wesentlichen Einfluss auf den errechneten Wert haben. Für alle kurzfristigen Transaktionen (Transaktionen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten) wird eine vereinfachte Fair-Value-Berechnungsmethode für Retail- und Non-Retail-Portfolios angewendet. Der beizulegende Zeitwert dieser kurzfristigen Transaktionen entspricht dem Buchwert des Produkts. Für die anderen Transaktionen wird die im Abschnitt Fair Value von zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumenten beschriebene Methode angewendet.

2019
in € Tausend Level I Level II Level III Fair Value Buchwert Differenz
Aktiva
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und
sonstige Sichteinlagen 0 24.289.265 0 24.289.265 24.289.265 0
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 8.122.741 25.436.403 105.044.539 138.603.683 134.811.570 3.792.113
Schuldverschreibungen 8.122.741 1.147.139 877.714 10.147.594 9.973.175 174.419
Kredite und Forderungen 0 0 103.929.578 103.929.578 100.311.884 3.617.694
Passiva
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 0 8.644.863 120.445.206 129.090.069 128.311.306 778.763
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und
Kunden1 0 0 119.544.413 119.544.413 119.039.858 504.555
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 8.644.863 408.979 9.053.842 8.779.634 274.208
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 491.814 491.814 491.814 0

1 Gemäß IFRS 7 sind Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten.

Level I Notierte Marktpreise

Level II Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden

Level III Nicht auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden

2018
in € Tausend Level I Level II Level III Fair Value Buchwert Differenz
Aktiva
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und
sonstige Sichteinlagen 0 22.557.484 0 22.557.484 22.557.484 0
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 5.476.083 23.635.994 89.886.305 122.921.144 121.481.025 1.440.119
Schuldverschreibungen 5.476.082 1.078.509 1.466.279 8.020.871 8.162.273 - 141.402
Kredite und Forderungen1 0 0 88.252.260 92.175.022 90.593.501 1.581.522
Passiva
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 0 7.769.818 110.060.580 117.830.398 119.074.098 -1.242.417
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und
Kunden1 0 0 109.051.828 109.051.828 110.583.061 - 1.531.233
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 7.769.818 498.009 8.267.827 7.966.769 301.058
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 510.743 510.743 524.268 - 12.243

1 Anpassung der Vorjahreswerte (Fair Value – Level III)

Level I Notierte Marktpreise

Level II Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden

Level III Nicht auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden

(33) Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen

Die folgende Tabelle zeigt die erteilten Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige erteilte Zusagen:

in € Tausend 2019 2018
Erteilte Kreditzusagen 35.135.831 31.226.964
Erteilte Finanzgarantien 7.908.756 6.975.261
Sonstige erteilte Zusagen 3.297.568 2.942.779
Gesamt 46.342.154 41.145.004
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 - 160.561 - 125.750

Zusätzlich zu den dargestellten Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 wurden Rückstellungen für sonstige erteilte Zusagen gemäß IAS 37 in Höhe von € 12.317 Tausend gebildet (2018: € 399 Tausend).

Die folgende Tabelle wurde in Übereinstimmung mit § 51 Abs 13 BWG erstellt und zeigt den Nominalwert und die Rückstellungen für die außerbilanziellen Verbindlichkeiten aus Zusagen und Finanzgarantien nach IFRS 9:

2019 Nominalwert Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken 126 0 0 0 0 0
Regierungen 368.871 17.646 0 - 34 - 282 0
Kreditinstitute 3.070.732 7.798 0 - 258 - 10 0
Sonstige Finanzunternehmen 4.067.592 214.543 9.129 - 3.528 - 642 - 593
Nicht-Finanzunternehmen 31.234.797 2.262.408 306.904 - 32.396 - 24.600 - 79.157
Haushalte 3.768.876 1.002.769 9.963 - 7.498 - 4.536 - 7.027
Gesamt 42.510.994 3.505.163 325.997 -43.715 -30.069 -86.777
2018 Nominalwert Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken 96 0 0 0 0 0
Regierungen 519.132 13.052 266 - 90 - 2 0
Kreditinstitute 2.110.567 303.390 0 - 542 - 1.002 0
Sonstige Finanzunternehmen 2.040.649 1.643.330 589 - 1.467 - 2.602 - 584
Nicht-Finanzunternehmen 27.159.587 2.782.710 127.459 - 26.876 - 21.976 - 47.006
Haushalte 3.483.205 950.231 10.744 - 7.663 - 6.671 - 9.269
Gesamt 35.313.236 5.692.712 139.057 -36.638 -32.253 -56.860

(34) Kreditwürdigkeitsanalyse

Die Kreditwürdigkeitsanalyse von finanziellen Vermögenswerten ist eine zeitliche Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Vermögenswerte. Es ist zu beachten, dass es bei finanziellen Vermögenswerten in Stage 1 und 2 aufgrund des relativen Charakters einer erheblichen Erhöhung des Kreditrisikos nicht zwingend erforderlich ist, dass Vermögenswerte der Stage 2 eine niedrigere Bonität besitzen als Stage 1, obwohl dies normalerweise der Fall ist. Die folgende Auflistung enthält eine Beschreibung der Gruppierung der Vermögenswerte nach der Ausfallwahrscheinlichkeit:

  • Exzellent sind Risikopositionen, die eine starke Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit vernachlässigbarer oder keiner Ausfallwahrscheinlichkeit aufweisen (PD-Skala 0,0000 - 0,0300 Prozent).
  • Sehr gute Risikopositionen weisen eine starke Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen auf, wobei die Ausfallwahrscheinlichkeit vernachlässigbar oder gering ist (PD-Skala 0,0300 - 0,1878 Prozent).
  • Gut sind Risikopositionen, die eine gute Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit geringem Ausfallrisiko aufweisen (PD-Skala 0,1878 - 1,1735 Prozent).
  • Zufriedenstellend sind Risikopositionen, die einer genaueren Überwachung bedürfen und eine durchschnittliche bis angemessene Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit einem moderaten Ausfallrisiko aufweisen (PD-Skala 1,1735 - 7,3344 Prozent).
  • Unterdurchschnittlich sind Risikopositionen, die unterschiedliche Stärken spezieller Aufmerksamkeit erfordern und ein besorgniserregendes Ausfallrisiko aufweisen (PD-Skala 7,3344 - 100,0 Prozent).
  • Beeinträchtigte Bonität haben Risikopositionen, die als wertgemindert eingestuft werden (PD-Skala 100,0 Prozent).

Die folgende Tabelle enthält Informationen über die Kreditwürdigkeit von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden. Die fortgeführten Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert im sonstigen Ergebnis stellen den Bruttobuchwert dar. Bei Kreditzusagen und Finanzgarantien entsprechen die Beträge in der Tabelle den zugesagten oder garantierten Beträgen.

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost nach Rating-Kategorien und Stages:

2019
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Exzellent 12.747.620 507.212 0 13.254.832
Sehr gut 30.091.873 3.807.414 0 33.899.288
Gut 32.969.928 3.486.546 0 36.456.474
Zufriedenstellend 17.850.690 3.199.416 0 21.050.106
Unterdurchschnittlich 1.006.217 1.275.858 0 2.282.075
Wertgemindert 0 0 2.863.792 2.863.792
Nicht geratet 2.573.303 227.228 17 2.800.549
Bruttobuchwert 97.239.631 12.503.675 2.863.810 112.607.116
Kumulierte Wertminderungen - 182.517 - 341.813 - 1.797.727 - 2.322.057
Buchwert 97.057.114 12.161.862 1.066.083 110.285.060
2018
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Exzellent 18.501.569 682.060 435 19.184.064
Sehr gut 23.674.851 2.931.161 2.424 26.608.437
Gut 25.305.372 4.005.981 1.091 29.312.444
Zufriedenstellend 14.642.236 3.352.129 5.211 17.999.575
Unterdurchschnittlich 1.216.710 1.396.536 19.791 2.633.036
Wertgemindert 0 0 3.109.460 3.109.460
Nicht geratet 2.166.682 221.194 6.549 2.394.425
Bruttobuchwert 85.507.420 12.589.062 3.144.961 101.241.442
Kumulierte Wertminderungen - 166.725 - 332.589 - 1.986.355 - 2.485.669
Buchwert 85.340.694 12.256.473 1.158.606 98.755.774

Im Berichtsjahr sind nicht mehr ausgefallene, erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Kredite (Purchased or Originated Credit Impaired, POCI) nunmehr in Stage 2 enthalten, während sie in der Vergleichsperiode ausschließlich in Stage 3 ausgewiesen wurden. Die Kategorie nicht geratet beinhaltet finanzielle Vermögenswerte für Haushalte, für welche noch keine Ratings verfügbar sind und die Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert. Es handelt sich im Wesentlichen um ein Portfolio von hypothekarisch besicherten Krediten an Haushalte in Tschechien.

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income ohne Eigenkapitalinstrumente nach Rating-Kategorien und Stages:

2019
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Exzellent 1.122.394 0 0 1.122.394
Sehr gut 3.030.466 0 0 3.030.466
Gut 125.175 93.902 0 219.077
Zufriedenstellend 138.933 13.430 0 152.363
Unterdurchschnittlich 0 0 0 0
Wertgemindert 0 0 0 0
Nicht geratet 31.055 0 0 31.055
Bruttobuchwert1 4.448.023 107.332 0 4.555.355
Kumulierte Wertminderungen - 1.437 - 1.179 0 - 2.615
Buchwert 4.446.587 106.154 0 4.552.740

1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1.34(b).

2018
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Exzellent 1.497.805 94.780 0 1.592.585
Sehr gut 4.176.034 24.603 0 4.200.637
Gut 300.843 0 0 300.843
Zufriedenstellend 10 6.034 0 6.044
Unterdurchschnittlich 112.094 0 0 112.094
Wertgemindert 0 0 0 0
Nicht geratet 4.718 0 0 4.718
Bruttobuchwert1 6.091.504 125.417 0 6.216.922
Kumulierte Wertminderungen - 3.787 - 200 0 - 3.987
Buchwert 6.087.717 125.217 0 6.212.934

1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1.34(b).

Die Kategorie nicht geratet beinhaltet finanzielle Vermögenswerte für einige Privatkunden, für die keine Ratings verfügbar sind und die Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert.

Die folgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der außerbilanziellen Verpflichtungen nach Rating-Kategorien und Stages:

2019
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Exzellent 2.970.644 184.548 0 3.155.192
Sehr gut 16.688.109 1.300.958 112 17.989.179
Gut 15.371.302 1.279.927 0 16.651.229
Zufriedenstellend 6.869.429 548.330 0 7.417.759
Unterdurchschnittlich 184.707 154.290 0 338.997
Wertgemindert 0 0 325.885 325.885
Nicht geratet 426.803 37.111 0 463.913
Bruttobuchwert 42.510.994 3.505.163 325.997 46.342.154
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 - 43.715 - 30.069 - 86.777 - 160.561
Buchwert 42.467.279 3.475.094 239.220 46.181.593
2018
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Exzellent 2.925.635 209.711 0 3.135.346
Sehr gut 14.394.089 2.810.591 0 17.204.680
Gut 11.838.143 1.335.534 6 13.173.683
Zufriedenstellend 5.556.373 713.775 8 6.270.156
Unterdurchschnittlich 269.502 209.158 1 478.661
Wertgemindert 0 0 139.042 139.042
Nicht geratet 329.495 413.942 0 743.437
Bruttobuchwert 35.313.236 5.692.712 139.057 41.145.004
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 - 36.638 - 32.253 - 56.860 - 125.750

Die Kategorie nicht geratet beinhaltet außerbilanzielle Verpflichtungen für einige Privatkunden, für die keine Ratings verfügbar sind und die Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert.

Die folgende Tabelle zeigt das Ausfallrisiko aus Derivatgeschäften, von denen die meisten OTC-Verträge sind. Das Ausfallrisiko kann durch den Einsatz von Abwicklungshäusern und die Verwendung von Sicherheiten in den meisten Fällen minimiert werden.

2019 Nominalwert Marktwert
in € Tausend Aktiva Passiva
OTC-Produkte 220.663.760 2.258.276 -2.089.351
Zinssatzverträge 164.570.585 1.638.858 - 1.335.626
Eigenkapitalverträge 3.571.817 155.639 - 169.918
Wechselkurs- und Goldverträge 52.521.357 463.779 - 583.807
Börsengehandelte Produkte 3.126.929 26.471 -22.510
Zinssatzverträge 206.100 68 0
Eigenkapitalverträge 1.549.451 24.201 - 15.315
Wechselkurs- und Goldverträge 1.371.378 2.202 - 7.196
Sonstiges - Kreditverträge, Warentermingeschäfte und andere 2.286.477 11.781 -103.799
Gesamt 226.077.166 2.296.528 -2.215.660
2018 Nominalwert Marktwert
in € Tausend Aktiva Passiva
OTC-Produkte 210.878.533 2.405.437 -2.044.893
Zinssatzverträge 160.232.200 1.620.588 - 1.077.702
Eigenkapitalverträge 3.120.027 80.347 - 330.584
Wechselkurs- und Goldverträge 47.526.306 704.501 - 636.607
Börsengehandelte Produkte 3.551.725 63.246 -45.901
Zinssatzverträge 1.373.971 503 - 584
Eigenkapitalverträge 741.732 40.606 - 34.967
Wechselkurs- und Goldverträge 1.436.022 22.137 - 10.350
Sonstiges - Kreditverträge, Warentermingeschäfte und andere 1.731.870 4.473 -97.088
Gesamt 216.162.128 2.473.156 -2.187.882

(35) Sicherheiten und maximales Kreditrisiko

Die folgende Tabelle enthält Angaben zum maximalen Obligo aus finanziellen Vermögenswerten, die keiner Wertminderung unterliegen, sowie aus finanziellen Vermögenswerten, die einer Wertminderung unterliegen, und leitet diese zu den nicht zu Handelszwecken gehaltenen Forderungen über, die die Grundlage für die nachstehenden Angaben zu Sicherheiten bilden:

2019 Maximales Kreditrisikovolumen
in € Tausend Der Wertminderung nicht
unterliegend
Der Wertminderung
unterliegend
davon Kredite und Forderungen
ohne Handelsabsicht sowie
Kreditzusagen, Finanzgarantien
und sonstige Zusagen
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 0 112.607.116 102.625.739
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income1 0 4.555.355 0
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair
Value Through Profit/Loss
774.809 0 327.384
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 2.275.832 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 3.755.827 0 0
Bilanzposten 6.806.469 117.162.472 102.953.123
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 0 46.342.154 46.342.154
Gesamt 6.806.469 163.504.626 149.295.277

1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1.34(b).

2018 Maximales Kreditrisikovolumen
in € Tausend Der Wertminderung nicht
unterliegend1
Der Wertminderung
unterliegend
davon Kredite und Forderungen
ohne Handelsabsicht sowie
Kreditzusagen, Finanzgarantien
und sonstige Zusagen
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 0 101.241.442 93.073.000
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income2 0 6.216.922 0
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value
Through Profit/Loss
456.792 0 270.279
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 3.192.115 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 3.667.340 0 0
Bilanzposten 7.316.248 107.458.364 93.343.279
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 0 41.145.004 41.145.004
Gesamt 7.316.248 148.603.368 134.488.283

1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung 2 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1.34(b).

Um das Kreditrisiko zu mindern, wendet die RBI eine Reihe von Verfahren an, deren häufigstes die Hereinnahme von Sicherheiten im Kreditgeschäft ist. Die Zulässigkeit von Sicherheiten ist bei der RBI auf Konzernbasis geregelt, damit einheitliche Standards für die Einschätzung von Sicherheiten gewährleistet sind. Beim Kreditvergabeprozess wird eine Bewertung der Sicherheiten vorgenommen, die dann in regelmäßigen Abständen mit verschiedenen Validierungsverfahren überprüft wird. Die wichtigsten Arten von Sicherheiten, die im Konzern akzeptiert werden, sind Wohn- und Gewerbeimmobilien, Finanzsicherheiten, Garantien und bewegliche Güter. Langfristige Finanzierungen sind im Allgemeinen besichert, während revolvierende Kreditfazilitäten üblicherweise nicht besichert sind. Schuldtitel sind überwiegend nicht besichert, und Derivate können mit Barmitteln oder Aufrechnungsrahmenvereinbarungen besichert sein. Sicherheiten aus dem Leasinggeschäft sind ebenfalls in der nachfolgenden Tabelle enthalten. Positionen, die unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ausgewiesen sind, haben ein vernachlässigbares Kreditrisiko.

Die Richtlinien der RBI für die Erlangung von Sicherheiten wurden während des Berichtszeitraums nicht wesentlich verändert, werden aber jährlich aktualisiert.

Es ist zu beachten, dass die in den Tabellen ausgewiesenen Sicherheiten auf den Höchstbetrag des Bruttobuchwerts des finanziellen Vermögenswerts begrenzt sind. Die nachstehenden Tabellen zeigen Kredite und Forderungen ohne Handelsabsicht sowie Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, die einer Wertminderung unterliegen:

2019
in € Tausend
Maximales
Kreditrisikovolumen
Fair Value der
Sicherheiten
Obligo abzüglich Fair
Value der Sicherheiten
Zentralbanken 4.602.195 172.082 4.430.113
Regierungen 1.199.445 531.364 668.081
Kreditinstitute 4.836.988 2.355.627 2.481.361
Sonstige Finanzunternehmen 9.886.800 4.813.403 5.073.397
Nicht-Finanzunternehmen 46.553.218 22.460.654 24.092.564
Haushalte 35.874.477 22.406.778 13.467.700
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 46.342.154 8.113.740 38.228.414
Gesamt 149.295.277 60.853.648 88.441.630
2018
in € Tausend
Maximales
Kreditrisikovolumen
Fair Value der
Sicherheiten
Obligo abzüglich Fair
Value der Sicherheiten
Zentralbanken 4.862.759 81.106 4.781.653
Regierungen 920.605 676.328 244.277
Kreditinstitute 5.143.901 1.506.576 3.637.324
Sonstige Finanzunternehmen 6.711.862 2.572.406 4.139.457
Nicht-Finanzunternehmen 43.467.027 21.477.748 21.989.279
Haushalte 32.237.124 20.088.239 12.148.885
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 41.145.004 7.315.169 33.829.835
Gesamt 134.488.283 53.717.572 80.770.711

Etwa zwei Drittel der Sicherheiten, die von der RBI in Betracht gezogen werden können, betreffen die Besicherung von Krediten durch Immobilien, von denen mehr als 70 Prozent Wohnimmobilien sind. Andere Quellen für Sicherheiten sind Garantien (16 Prozent) sowie Sicherheiten aus Reverse-Repo-Geschäften und Wertpapierleihgeschäften (18 Prozent).

Die folgende Tabelle enthält Angaben zum maximalen Obligo aus finanziellen Vermögenswerten der Stage 3 und zu den entsprechenden Sicherheiten:

2019
in € Tausend
Kreditrisikovolumen
(Stage 3)
Fair Value der
Sicherheiten (Stage 3)
Obligo abzüglich Fair Value
der Sicherheiten (Stage 3)
Wertminderung
(Stage 3)
Zentralbanken 0 0 0 0
Regierungen 2.250 0 2.250 - 2.219
Kreditinstitute 3.857 0 3.857 - 3.857
Sonstige Finanzunternehmen 63.852 76 63.776 - 32.783
Nicht-Finanzunternehmen 1.700.161 450.872 1.249.289 - 995.995
Haushalte 1.093.691 224.267 869.424 - 762.872
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 325.997 38.371 287.626 - 86.777
Gesamt 3.189.807 713.586 2.476.221 -1.884.504
2018
in € Tausend
Kreditrisikovolumen
(Stage 3)
Fair Value der
Sicherheiten (Stage 3)
Obligo abzüglich Fair Value
der Sicherheiten (Stage 3)
Wertminderung
(Stage 3)
Zentralbanken 0 0 0 0
Regierungen 2.295 449 1.846 - 2.264
Kreditinstitute 8.113 3.014 5.099 - 8.113
Sonstige Finanzunternehmen 95.840 13.790 82.050 - 65.422
Nicht-Finanzunternehmen 1.972.199 597.820 1.374.379 - 1.143.465
Haushalte 1.066.514 233.406 833.108 - 767.090
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 139.057 18.808 120.249 - 56.859
Gesamt 3.284.017 867.287 2.416.731 -2.043.213

Die RBI hält in der Bilanz einen unwesentlichen Betrag an im Eigenbestand befindlichen Sicherheiten.

(36) Erwartete Kreditverluste

Die erwarteten Kreditverluste aus einem Finanzinstrument sind so zu bemessen, dass sie einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag darstellen, der durch Auswertung einer Reihe verschiedener möglicher Ergebnisse ermittelt wird, dem Zeitwert des Geldes und angemessenen und belastbaren Informationen entsprechen, die zum Abschlussstichtag ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen verfügbar sind.

Allgemeine Vorgehensweise

Für die Bemessung der Wertminderungen für erwartete Kreditverluste finanzieller Vermögenswerte – Amortized Cost bzw. finanzieller Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income ist die Anwendung komplexer Modelle und signifikanter Prognosen über künftige wirtschaftliche Bedingungen und über zukünftiges Zahlungsverhalten erforderlich. Bei der Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften zur Berechnung erwarteter Kreditverluste sind erhebliche Ermessensentscheidungen erforderlich, und zwar unter anderem:

  • Festlegung der Kriterien für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos
  • Auswahl geeigneter Modelle und Annahmen für die Berechnung erwarteter Kreditverluste
  • Bestimmung der Anzahl und relativen Gewichtung zukunftsorientierter Szenarien für jede Produktart/ Marktform und die damit verbundenen erwarteten Kreditverluste
  • Zusammenfassung von Finanzinstrumenten anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen mit dem Zweck der Berechnung erwarteter Kreditverluste

Für die RBI resultiert das Kreditrisiko aus dem Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, falls ein Kunde oder Kontrahent seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Kreditrisiken ergeben sich hauptsächlich aus Interbanken-, Firmenkunden- und Verbraucherkrediten sowie aus im Rahmen solcher Kreditgeschäfte bestehenden Kreditzusagen. Sie können jedoch auch aus gegebenen Finanzgarantien, z. B. Kreditbürgschaften, Akkreditiven und Akzepten, entstehen.

Weitere Kreditrisiken ergeben sich für die RBI aus Anlagen in Schuldtiteln und aus ihren Handelsaktivitäten (Handelskreditrisiken), einschließlich des Handels mit Vermögenswerten des Nicht-Aktien-Handelsportfolios und mit Derivaten, sowie aus Verrechnungssalden mit Gegenparteien und aus Reverse-Repo-Geschäften.

Die Schätzung des Kreditrisikos für die Zwecke der Risikosteuerung ist komplex und erfordert die Verwendung von Modellen, da sich das Risiko mit Änderungen der Marktbedingungen und der erwarteten Cash-Flows sowie mit dem Zeitablauf verändert. Die Beurteilung des Kreditrisikos eines Portfolios von Vermögenswerten zieht weitere Schätzungen in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit von Ausfällen, die damit verbundenen Ausfallquoten und die Ausfallkorrelationen zwischen Gegenparteien nach sich. Die RBI berechnet erwartete Kreditverluste unter Einbeziehung der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD), des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default, EAD) sowie der Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD). Dies ist der vorherrschende Ansatz für die Bemessung erwarteter Kreditverluste nach IFRS 9.

IFRS 9 schreibt ein dreistufiges Wertminderungsmodell auf der Grundlage von Veränderungen der Kreditqualität seit dem erstmaligen Ansatz vor. Dieses Modell verlangt, dass ein Finanzinstrument, für das bei seinem erstmaligen Ansatz noch keine objektiven Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, der Stage 1 zugeordnet und sein Kreditrisiko laufend beobachtet wird. Wenn ein signifikanter Anstieg des Kreditausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wird, wird das Finanzinstrument in Stage 2 transferiert, gilt aber noch nicht als wertgemindert. Sobald das Finanzinstrument wertgemindert ist, wird es in Stage 3 transferiert.

Für Finanzinstrumente in Stage 1 hat das Unternehmen die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts zu bemessen und erfolgswirksam zu erfassen. Das ist jener Betrag, der dem Teil der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Zahlungsausfälle entspricht, die aus möglichen Ausfallereignissen resultieren, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet wird. Bei Finanzinstrumenten in den Stages 2 oder 3 sind die erwarteten Kreditverluste in Höhe der über die Laufzeit des Instruments erwarteten Zahlungsausfälle zu erfassen. Gemäß IFRS 9 sind bei der Berechnung erwarteter Kreditverluste zukunftsorientierte Informationen zu berücksichtigen. Finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (POCI) sind solche finanziellen Vermögenswerte, die bereits beim erstmaligen Ansatz wertgemindert sind. Ihr erwarteter Kreditverlust wird immer auf Basis der Laufzeit des Instruments ermittelt.

Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos

Die RBI sieht die Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments dann als signifikant an, wenn eines oder mehrere der folgenden quantitativen, qualitativen oder Backstop-Kriterien erfüllt sind:

Quantitative Kriterien

Die RBI verwendet quantitative Kriterien als Primärindikatoren für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos für alle wesentlichen Portfolios und zusätzlich qualitative Kriterien wie 30-Tage-Überfälligkeit oder Forbearance-Maßnahmen für eine bestimmte Fazilität als widerlegbare Vermutung. Für die quantitative Einstufung vergleicht die RBI die Lifetime-PD-Kurve zum Stichtag mit der Forward-Lifetime-PD-Kurve zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Aufgrund der unterschiedlichen Natur der Produkte zwischen Non-Retailund Retail-Kunden unterscheiden sich auch die Methoden zur Bewertung potenzieller signifikanter Erhöhungen des Kreditrisikos geringfügig.

Um die zwei Kurven für das Kreditrisiko von Non-Retail-Kunden vergleichbar zu machen, werden die PD zu annualisierten PD reduziert. Bei einem Anstieg der PD um 250 Prozent oder mehr wird von einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos ausgegangen. Bei längeren Laufzeiten wird die Schwelle von 250 Prozent reduziert, um den Laufzeiteffekt zu berücksichtigen.

Beim Retail-Obligo werden dagegen die verbleibenden kumulativen PD verglichen. Hierbei wird im Allgemeinen dann von einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos ausgegangen, wenn ein relativer Anstieg der kumulierten verbleibenden PD über einem bestimmten Schwellenwert liegt. Die Höhe des Schwellenwerts wurde empirisch für jedes einzelne Portfolio basierend auf den Merkmalen des jeweiligen Rating-Modells, das für das jeweilige Produkt angewendet wird, geschätzt und liegt zwischen 150 und 300 Prozent.

In Bezug auf den Schwellenwert, ab dem ein Finanzinstrument auf Stage 2 übertragen werden muss, hat sich die RBI für die zuvor genannten Schwellenwerte auf der Grundlage der aktuellen Marktpraxis entschieden.

Qualitative Kriterien

Die RBI verwendet für alle wesentlichen Portfolios qualitative Kriterien als Sekundärindikatoren für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments. Ein Transfer in Stage 2 findet statt, wenn die unten genannten Kriterien erfüllt sind.

Für Portfolios der Bereiche öffentlicher Sektor, Kreditinstitute, Firmenkunden und Projektfinanzierung , wenn den Kreditnehmer eines oder mehrere der folgenden Kriterien betreffen:

  • Externe Marktindikatoren
  • Änderungen von Vertragsbedingungen
  • Änderungen im Managementansatz
  • Fachmeinung von Experten

Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen und wird quartalsmäßig auf Einzelgeschäftsebene für alle von der RBI gehaltenen Portfolios der Bereiche öffentlicher Sektor, Kreditinstitute, Firmenkunden und Projektfinanzierung durchgeführt.

Für Retail-Portfolios, wenn der Kreditnehmer eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Zugeständnisse, die der Kreditgeber dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, ansonsten aber nicht gewähren würde (sog. Forbearance)
  • Fachmeinung von Experten

Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen und wird monatlich auf Einzelgeschäftsebene für alle von der RBI gehaltenen Retail-Kunden-Portfolios durchgeführt.

Backstop

Ein Backstop wird angewendet und eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments angenommen, wenn der Kreditnehmer mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig ist. In einigen wenigen Fällen wird die Annahme widerlegt, dass mehr als 30 Tage überfällige finanzielle Vermögenswerte in Stage 2 ausgewiesen werden sollen.

Ausnahme für niedrige Ausfallrisiken

In ausgewählten Fällen für überwiegend staatliche Schuldverschreibungen macht die RBI von der Ausnahmeregelung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko Gebrauch. All jene Wertpapiere, die als geringes Kreditrisiko eingestuft werden, haben ein Rating, das mindestens einem Investment-Grade-Rating entspricht, d. h. mindestens Standard & Poor's BBB-, Moody's Baa3 oder Fitch BBB-. Im Kreditgeschäft hat die RBI die Ausnahmeregelung für niedrige Kreditrisiken nicht in Anspruch genommen.

Definition der Begriffe Ausfall und wertgeminderte Vermögenswerte

Die europäische Bankenaufsicht veröffentlichte 2016 Richtlinien zur Ausfalldefinition (EBA/GL/2016/07), welche eine lange Liste von Klarstellungen und Änderungen der Ausfallindikatoren, Wesentlichkeitsgrenzen sowie verwandten Themen wie Kriterien zum Status der Überfälligkeiten, Indikatoren der Zahlungsunfähigkeit, Kriterien zur Gesundung und der Restrukturierung enthält. Die neue Ausfalldefinition führt zu materiellen Änderungen im IRB-Ansatz, welche Banken dazu zwingt, ihre Modelle anzupassen. Diese Anpassungen sind vor Implementierung von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen (delegierte Verordnung EU 529/2014).

Zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste wird dieselbe Ausfalldefinition wie für das interne Kreditrisikomanagement angewendet. Der Ausfall wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien beurteilt. Erstens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig ist. Es wird kein Versuch unternommen, die Annahme zu widerlegen, dass mehr als 90 Tage überfällige finanzielle Vermögenswerte in Stage 3 auszuweisen sind. Zweitens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er die Kriterien der Zahlungsunwahrscheinlichkeit erfüllt, die darauf hindeuten, dass sich der Kunde in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und es unwahrscheinlich ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Definition eines Ausfalls wurde in den Berechnungen der erwarteten Kreditverluste der RBI zur Abbildung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) sowie der Verlustquote bei Ausfall (LGD) einheitlich angewendet. Eine Einstufung als Ausfall liegt bei einer Kreditverpflichtung nicht mehr vor, wenn – nach einem Zeitraum von mindestens drei Monaten (sechs Monate nach einer notleidenden Restrukturierung im Privatkundenbereich) – der Kunde während dieses Zeitraums eine gute Zahlungsdisziplin zeigte und keine weiteren Anhaltspunkte für die hohe Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit festgestellt wurden. Zwei Effekte der neuen Ausfalldefinition spiegeln sich direkt in der Erfolgsrechnung wieder. Der erste ist eine Erhöhung oder Verringerung der ECL-Wertminderungen, welche sich aus Verschiebungen zwischen den Wertminderungsstufen, vor allem aus der Volumenänderung in Stage 3 ergeben. Der zweite ist eine Erhöhung oder Verringerung der ECL-Wertminderungen basierend auf Parameteranpassungen der Modelle für Stage 1 und 2 infolge der neuen Ausfallraten. Aufgrund der Art der Änderungen wird sich der erste Effekt nicht gänzlich mit dem zweiten Effekt aufheben. Höhere ECL-Wertminderungen ergeben sich aus einer strengeren Auslegung für die Berechnung der Überfälligkeiten, sowie der Drittverzugsklausel (Cross Default), aus dem Pulling-Effekt und dem längeren Beobachtungszeitraum. Geringere ECL-Wertminderungen wiederum ergeben sich aus der Abschaffung des Resorptionsstatus, welcher in der Vergangenheit ausgefallene Vermögenswerte daran hinderte, den Default-Status zu verlassen, wenn sie länger als 180 Tage überfällig waren. Nachdem sich die Modelle in unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Genehmigungsprozessen durch die Aufsichtsbehörden befinden, verteilen sich die Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung über die nächsten Quartale. In der Berichtsperiode ergab sich im Zuge der Harmonisierung der Ausfalldefinitionen ein Aufwand von € 73.538 Tausend, insbesondere in Tschechien und Rumänien. Dies stellt gemäß IAS 8 eine Schätzungsänderung dar, welche prospektiv anzuwenden ist, und somit zur Gänze erfolgswirksam gebucht wird.

Erläuterung der Input-Daten, Annahmen und Schätztechniken

Der erwartete Kreditverlust wird entweder auf der Basis einer Zwölf-Monats-Betrachtung oder einer Betrachtung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet – je nachdem, ob seit dem erstmaligen Ansatz eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, oder ob ein Vermögenswert als wertgemindert angesehen wird. Zukunftsorientierte wirtschaftliche Informationen werden ebenfalls in die Bestimmung der PD, EAD und LGD für einen Zwölf-Monats-Horizont und jener für die Gesamtlaufzeit einbezogen. Diese Annahmen unterscheiden sich je nach Produktart. Die erwarteten Kreditverluste sind das diskontierte Produkt aus der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), der Verlustquote bei Ausfall (LGD), dem ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) und dem Diskontierungszins (Discount Factor, D).

Ausfallwahrscheinlichkeit (PD)

Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im Allgemeinen wird die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Laufzeit ausgehend von der regulatorischen Zwölf-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit berechnet, bereinigt um jegliche konservative Abschläge. Danach werden verschiedene statistische Methoden zur Einschätzung der Entwicklung des Ausfallprofils vom Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes über die Gesamtlaufzeit des Kredits oder des Kreditportfolios angewendet. Das Profil beruht auf historischen beobachteten Daten und parametrischen Funktionen.

Zur Schätzung des Ausfallprofils ausstehender Kreditbeträge wurden verschiedene Modelle verwendet, die sich in die folgenden Kategorien zusammenfassen lassen:

  • Öffentlicher Sektor, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW): Das Ausfallprofil wird mithilfe eines Übergangsmatrix-Ansatzes erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen.
  • Firmenkunden, Projektfinanzierungen und Finanzinstitute: Das Ausfallprofil wird unter Verwendung eines parametrischen Überlebensregressionsansatzes (Weibull) erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen. Die Kalibrierung der Ausfallwahrscheinlichkeiten basiert auf der Kaplan-Maier-Methodik mit Auszahlungsanpassung.
  • Privatkundenkredite und Hypothekarkredite: Das Ausfallprofil wird mithilfe einer parametrischen Überlebensregression in konkurrierenden Risikorahmen erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung von Satellitenmodellen in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen.

In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig verfügbar sind, werden für die Berechnung die Techniken der Gruppierung, der Mittelung und des Benchmarking der Input-Daten verwendet.

Verlustquote bei Ausfall (LGD)

Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der RBI bezüglich der Verlusthöhe bei einem Forderungsausfall. Die Verlustquoten unterscheiden sich je nach Art des Kreditnehmers und des Produkts. Sie werden bei Ausfall als prozentualer Verlust pro Einheit des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls ausgedrückt und entweder auf der Basis von zwölf Monaten oder der Gesamtlaufzeit berechnet. Dabei entspricht die Zwölf-Monats-Verlustquote dem erwarteten anteiligen Verlust bei Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate, die Gesamtlaufzeit-Verlustquote dem entsprechenden Wert bei Ausfall in der erwarteten Restlaufzeit des Kredits.

Verschiedene Modelle wurden zur Schätzung der Verlustquote ausstehender Kreditforderungen verwendet. Sie lassen sich in folgende Kategorien zusammenfassen:

  • Öffentlicher Sektor: Die Ausfallquote wird mithilfe marktimpliziter Quellen ermittelt.
  • Firmenkunden, Projektfinanzierungen, Finanzinstitute, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen: Die Verlustquote bei Ausfall wird durch die Diskontierung von Cash-Flows berechnet, die während des Workout-Prozesses eingetrieben werden. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Verlustquote bei Ausfall einbezogen.
  • Privatkundenkredite und Hypothekarkredite: Die Verlustquote bei Ausfall wird berechnet, indem die regulatorische Ausfallquote um Anpassungen für einen Konjunkturabschwung und andere konservative Abschläge bereinigt wird. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung von verschiedenen Satellitenmodellen in die Ausfallquote einbezogen.

In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig zur Verfügung stehen, werden alternative Eintreibungsmodelle, das Benchmarking von Input-Daten sowie die Fachmeinung von Experten für die Berechnung herangezogen.

Ausstehender Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD)

Der ausstehende Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls entspricht jenem Betrag, den die RBI zum Zeitpunkt des Ausfalls über die nächsten zwölf Monate oder über die verbleibende Gesamtlaufzeit als ausstehend erwartet. Die EAD für einen Zwölf-Monats-Horizont und die Gesamtlaufzeit werden auf Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils ermittelt, das sich je nach Produktart unterscheidet. Für amortisierende Produkte und für endfällige Kredite beruht dieses auf den vertraglichen Rückzahlungen, die der Kreditnehmer über einen Zeitraum von zwölf Monaten oder über die Gesamtlaufzeit schuldet. Gegebenenfalls werden Annahmen bezüglich vorzeitiger Rückzahlung oder Refinanzierung ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt.

Für revolvierende Produkte wird der ausstehende Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls so bestimmt, dass zum momentan gezogenen Betrag ein Kreditkonversionsfaktor addiert wird, der die erwartete Inanspruchnahme des verbleibenden Limits bis zum Zeitpunkt des Ausfalls mit abbildet. Der Kreditkonversionsfaktor wird um die regulatorischen Sicherheitsmargen bereinigt. In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig zur Verfügung stehen, wird ein Benchmarking der Input-Daten für die Berechnung verwendet.

Diskontierungszinssatz

Im Allgemeinen ist für finanzielle Vermögenswerte, bei denen es sich nicht um Leasing oder POCI handelt, der bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlusts verwendete Diskontierungszinssatz der Effektivzinssatz oder ein Näherungswert davon.

Berechnung

Der erwartete Kreditverlust ist das Produkt aus PD, LGD und EAD, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, nicht vor dem betreffenden Zeitraum auszufallen. Letzteres wird durch die Überlebensfunktion S ausgedrückt. Die dadurch effektiv berechneten zukünftigen Werte erwarteter Kreditverluste werden sodann auf den Berichtszeitpunkt diskontiert und summiert. Die Ergebnisse daraus werden schließlich je nach zukunftsorientiertem Szenario gewichtet.

Zur Schätzung der Wertminderungen ausstehender Kreditbeträge werden verschiedene Modelle verwendet, die sich in die folgenden Kategorien zusammenfassen lassen:

  • Öffentlicher Sektor, Firmenkunden, Projektfinanzierungen, Finanzinstitute, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren: Die Wertminderung der Stage 3 wird von Workout-Managern berechnet, die die erwarteten Cash-Flows mit dem geeigneten Effektivzinssatz diskontieren.
  • Privatkundenhypotheken: Die Wertminderung der Stage 3 wird bei der Mehrheit der Konzerneinheiten durch die Berechnung der statistisch abgeleiteten besten Schätzung des erwarteten Verlusts, bereinigt um indirekte Kosten, ermittelt.
  • Andere Privatkundenkredite: Die Wertminderung der Stage 3 wird durch die Berechnung der statistisch abgeleiteten besten Schätzung des erwarteten Verlusts, bereinigt um indirekte Kosten, ermittelt.

Gemeinsame Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen

Nahezu alle Wertminderungen nach IFRS 9 werden kollektiv bewertet. Nur für die Non-Retail-Geschäfte der Stage 3 werden die Wertminderungen einzeln bewertet. Für die Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf kollektiver Basis wird eine Gruppierung von Risikopositionen auf Grundlage gemeinsamer Kreditrisikomerkmale (im Sinn von Ausfallrisikoeigenschaften) durchgeführt, sodass die Risikopositionen innerhalb jeder Gruppe ähnlich sind. Charakteristika von Retail-Krediten sind auf Ebene der Länder, der Kundenklassifizierungen (Haushalte und Klein- und Mittelbetriebe), der Produkte (z. B. Hypotheken, persönliche Darlehen, Kontokorrentkredite oder Kreditkarten), der Rating-Stufen für die Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquoten bei Ausfall, Rating-Pools bzw. Loan-to-Value-Gruppen zusammengefasst. Für jede Kombination der aufgezählten Charakteristika wurde ein individuelles Modell entwickelt. Non-Retail-Geschäfte werden nach Ländern und Produkten gruppiert und als LGD- und EAD-Parameter verwendet.

Zukunftsorientierte Informationen

Die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos und die Berechnung der erwarteten Kreditverluste beziehen beide auch zukunftsorientierte Informationen mit ein. Die RBI hat für jedes Portfolio historische Analysen durchgeführt und ökonomische Schlüsselfaktoren identifiziert, die sich auf das Kreditrisiko und die erwarteten Kreditverluste auswirken.

Diese ökonomischen Variablen und ihre Auswirkungen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit, die Verlustquote bei Ausfall und der ausstehende Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls unterscheiden sich je nach Art der Kategorie. Prognosen für diese ökonomischen Variablen (das ökonomische Basisszenario) werden quartalsweise von Raiffeisen Research zur Verfügung gestellt und vermitteln ein Best-Estimate-Bild der Volkswirtschaft in den nächsten drei Jahren. Zu den zukunftsorientierten Informationen gehören auch die zur Verbesserung der Regression verwendete Credit Clock, die den aktuellen Kreditzyklus und den davon abgeleiteten Ausblick auf die Entwicklung des Kreditzyklus wiedergibt. Für den Zeitraum über diese drei Jahre hinaus wurde zur Prognose der ökonomischen Variablen für die gesamte Restlaufzeit jedes Instruments ein Mittelwertrückkehr-Ansatz (Mean Reversion) verwendet.

Demnach tendieren ökonomische Variablen bis zur Fälligkeit entweder zu einem langfristigen Durchschnittswert oder zu einer langfristigen Durchschnitts-Wachstumsrate. Die Auswirkungen dieser ökonomischen Variablen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit, die Verlustquote bei Ausfall und den ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls wurden mithilfe statistischer Regressionen bestimmt, um daraus die historischen Auswirkungen der Änderungen dieser Variablen auf die Ausfallraten und die Komponenten der Verlustquote bei Ausfall und den ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls zu erkennen.

Zusätzlich zum Basisszenario hat Raiffeisen Research auch ein optimistisches und ein pessimistisches Szenario geschätzt, um sicherzustellen, dass die Nichtlinearität erfasst wird. Die RBI hat beschlossen, dass drei oder weniger Szenarien die Nichtlinearität passend erfassen. Auf der Ebene von Raiffeisen Research wurde in Abstimmung mit dem Risikomanagement der RBI ein Expertenurteil über idiosynkratische Risiken angewendet, was zu einer selektiven Anpassung an die optimistischen und pessimistischen Szenarien führte. Im Fall einer potenziellen negativen oder positiven Prognoseverzerrung ausgewählter makroökonomischer Indikatoren kann eine potenzielle Bias-Korrektur auf Länderebene durchgeführt werden. Dabei wird die Bandbreite möglicher Ergebnisse berücksichtigt, die für jedes ausgewählte Szenario charakteristisch ist. Zur Bestimmung der wahrscheinlichkeitsgewichteten erwarteten Kreditverluste durchläuft jedes Szenario das entsprechende ECL-Modell (Expected-Credit-Loss-Modell), das Ergebnis daraus wird mit der angemessenen Szenario-Gewichtung multipliziert.

So wie alle ökonomischen Vorhersagen unterliegen auch die hier beschriebenen Prognosen und Eintrittswahrscheinlichkeiten einer hohen inhärenten Unsicherheit. Die tatsächlichen Ergebnisse können somit erheblich von den prognostizierten abweichen. Der Konzern sieht diese Prognosen jedoch als die bestmögliche Schätzung der künftigen Ergebnisse an, die auch allfällige Nichtlinearitäten und Asymmetrien in den verschiedenen Portfolios des Konzerns abdecken.

Nachstehend sind die wichtigsten Annahmen als Ausgangsbasis, die für Schätzungen der erwarteten Kreditverluste zum Bilanz
stichtag verwendet wurden, angegeben. (Quelle: Raiffeisen Research 18. Oktober 2019)
Reales BIP Szenario 2020e 2021f 2022f
Optimistisch 1,3% 2,0% 1,7%
Österreich Basis 0,8% 1,4% 1,2%
Pessimistisch - 0,5% - 0,1% - 0,1%
Optimistisch 3,1% 3,1% 2,8%
Russland Basis 1,6% 1,3% 1,3%
Pessimistisch - 1,3% - 2,2% - 1,6%
Optimistisch 3,7% 3,6% 3,1%
Polen Basis 3,3% 3,2% 2,7%
Pessimistisch 1,9% 1,5% 1,3%
Optimistisch 4,2% 3,5% 3,5%
Rumänien Basis 3,0% 2,0% 2,3%
Pessimistisch 0,1% - 1,5% - 0,6%
Optimistisch 3,6% 4,4% 4,1%
Slowakei Basis 2,0% 2,5% 2,5%
Pessimistisch 0,1% 0,2% 0,6%
Optimistisch 3,4% 2,9% 2,7%
Kroatien Basis 2,5% 1,8% 1,8%
Pessimistisch 0,0% - 1,2% - 0,7%
Optimistisch 3,3% 3,8% 4,1%
Ungarn Basis 2,8% 3,2% 3,6%
Pessimistisch 0,2% 0,1% 1,0%
Optimistisch 3,6% 4,2% 3,6%
Bulgarien Basis 2,5% 2,9% 2,5%
Pessimistisch 0,7% 0,7% 0,7%
Arbeitslosigkeit Szenario 2020e 2021f 2022f
Optimistisch 4,5% 4,5% 4,9%
Österreich Basis 4,8% 4,8% 5,2%
Pessimistisch 5,4% 5,6% 5,8%
Optimistisch 3,5% 3,2% 3,4%
Russland Basis 4,7% 4,7% 4,6%
Pessimistisch 6,2% 6,5% 6,1%
Optimistisch 4,0% 4,3% 4,8%
Polen Basis 5,7% 6,3% 6,5%
Pessimistisch 9,2% 10,5% 10,0%
Optimistisch 3,5% 3,9% 4,8%
Rumänien Basis 4,1% 4,6% 5,3%
Pessimistisch 5,3% 6,1% 6,6%
Optimistisch 2,7% 2,2% 2,2%
Slowakei Basis 5,1% 5,0% 4,5%
Pessimistisch
8,3%
8,9%
Optimistisch
5,5%
5,0%
Basis
6,6%
6,3%
Pessimistisch
9,9%
10,2%
Optimistisch
2,8%
2,7%
Basis
3,6%
3,7%
Pessimistisch
5,7%
6,2%
Optimistisch
2,7%
2,7%
Basis
5,5%
6,0%
Pessimistisch
9,2%
10,4%
7,8%
5,6%
Kroatien 6,7%
10,0%
Ungarn 2,7%
3,5%
5,6%
Bulgarien 4,2%
7,0%
10,7%
Lifetime Bond Rate Szenario 2020e 2021f 2022f
Optimistisch - 1,0% - 0,7% 0,1%
Österreich Basis - 0,4% 0,1% 0,8%
Pessimistisch 1,6% 2,4% 2,7%
Optimistisch 5,8% 5,7% 6,1%
Russland Basis 6,9% 7,0% 7,3%
Pessimistisch
Optimistisch
Basis
Pessimistisch
Optimistisch
Basis
Pessimistisch
Optimistisch
Basis
Pessimistisch
9,4% 10,0% 9,7%
1,5% 1,7% 2,1%
Polen 2,2% 2,5% 2,8%
3,7% 4,4% 4,4%
2,8% 2,7% 2,9%
Rumänien 4,3% 4,5% 4,3%
5,3% 5,7% 5,3%
- 0,8% - 0,5% 0,3%
Slowakei - 0,1% 0,3% 1,0%
1,7% 2,5% 2,8%
Optimistisch 0,0% 0,0% 0,7%
Kroatien Basis 0,4% 0,6% 1,1%
Pessimistisch 2,2% 2,7% 2,9%
Optimistisch 1,9% 1,8% 2,3%
Ungarn Basis 2,6% 2,7% 3,0%
Pessimistisch 5,1% 5,6% 5,5%
Optimistisch 0,1% 0,4% 0,5%
Bulgarien Basis 0,7% 1,1% 1,1%
Pessimistisch 2,9% 3,8% 3,3%
Immobilienpreise Szenario 2020e 2021f 2022f
Optimistisch 5,3% 5,2% 4,3%
Österreich Basis 2,2% 1,4% 1,2%
Pessimistisch - 0,9% - 2,4% - 1,9%
Optimistisch 7,8% 7,9% 5,4%
Russland Basis 4,2% 3,5% 1,8%
Pessimistisch 0,6% - 0,9% - 1,8%
Optimistisch 6,0% 5,5% 4,9%
Polen Basis 2,6% 1,5% 1,5%
Pessimistisch - 0,8% - 2,5% - 1,9%
Optimistisch 6,4% 6,5% 5,5%
Rumänien Basis 3,3% 2,8% 2,4%
Pessimistisch 0,2% - 0,9% - 0,7%
Optimistisch 7,0% 6,8% 5,8%
Slowakei Basis 3,0% 2,0% 1,8%
Pessimistisch - 2,3% - 4,4% - 3,5%
Optimistisch 14,0% 13,5% 9,5%
Kroatien Basis 6,2% 4,2% 1,7%
Pessimistisch - 1,6% - 5,1% - 6,1%
Optimistisch 7,5% 8,0% 6,7%
Ungarn Basis 3,7% 3,5% 2,9%
Pessimistisch - 0,1% - 1,0% - 0,9%
Optimistisch 9,1% 9,5% 6,6%
Bulgarien Basis 5,2% 4,8% 2,7%
Pessimistisch 1,3% 0,1% - 1,2%

Den einzelnen Szenarien wurden zum Ende des Berichtsjahres folgende Gewichtungen zugeteilt: optimistisches Szenario 25 Prozent, Basisszenario 50 Prozent, pessimistisches Szenario 25 Prozent.

Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments)

Nachträgliche Modellanpassungen an Schätzungen der erwarteten Kreditverluste werden durchgeführt, wenn die bestehenden Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken. Dies ist möglicherweise dann der Fall, wenn vorübergehende Umstände, zeitliche Engpässe, um relevante neue Informationen angemessen in das Rating einzubeziehen, Neusegmentierungen des Portfolios vorliegen und wenn sich einzelne Kredite innerhalb eines Kreditportfolios anders als ursprünglich erwartet, entwickeln. Beispiele dafür sind das Auftreten neuer makroökonomischer, mikroökonomischer oder politscher Ereignisse zusammen mit erwarteten Parameter- und Modelländerungen oder Daten, welche nicht in den aktuellen Parametern, internen Ratingmigrationen oder zukunftsorientierten Informationen berücksichtigt sind. Generell stellen nachträgliche Modellanpassungen in der RBI nur eine Interimslösung dar. Um potenzielle Verzerrungen durch Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments) zu vermeiden, sind diese temporär und nicht länger als ein bis zwei Jahre gültig. Alle materiellen Anpassungen werden durch das Group Risk Committee (GCM) freigegeben. Aus buchhalterischer Sicht basieren alle Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments) auf einer kollektiven Bewertung, führen aber nicht zwangsläufig zu einer Verschiebung der erwarteten Kreditverluste innerhalb der einzelnen Stages. Die Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments) erhöhen die Stage-2-Wertminderungen auf € 92.560 Tausend (2018: € 53.853 Tausend). Der Großteil ist auf die Berücksichtigung von russischen Unternehmensrisiken zur Abdeckung möglicher Verluste im Zusammenhang mit potenziellen künftigen Sanktionen zurückzuführen. Weiters sind höhere erwartete Ausfälle für Immobilienfinanzierungen aufgrund staatlicher Zinsbestimmungen für Privatkunden in Tschechien und Fremdwährungskredite an Privatkunden aufgrund von Verbraucherschutzinitiativen in Rumänien berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurden weitere Modellergänzungen für Kroatien aufgrund von geänderten Markterwartungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Schulden und dem gegenüberstehenden Einkommen vorgenommen.

Sensitivitätsanalyse

Die wichtigsten Annahmen, die sich auf die Sensitivität der erwarteten Wertminderungen auswirken, lauten wie folgt:

  • Bruttoinlandsprodukt (alle Portfolios)
  • Arbeitslosenquote (alle Portfolios)
  • Langfristiger Zinssatz für Staatsanleihen (insbesondere Non-Retail-Portfolios)
  • Immobilienpreise (insbesondere Retail-Portfolios)

Die nachstehende Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen den ausgewiesenen kumulierten Wertminderungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte in Stage 1 und Stage 2 (gewichtet mit 25 Prozent optimistischen, 50 Prozent Basis und 25 Prozent pessimistischen Szenarien) und den jeweils mit 100 Prozent gewichteten Szenarien. Die optimistischen und pessimistischen Szenarien spiegeln keine Extremfälle wider, sondern den Durchschnitt der Szenarien, die in diesen Fällen verteilt werden. Diese Informationen dienen der Veranschaulichung.

2019 31.12.2019 100% 100% 100%
in € Tausend (25/50/25%) Optimistisch Basis Pessimistisch
Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) 600.730 528.198 592.069 680.526
2018 31.12.2018 100% 100% 100%
in € Tausend (25/50/25%) Optimistisch Basis Pessimistisch
Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) 572.193 501.107 560.941 660.891

Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkungen des Stage-Transfers auf die kumulierte Wertminderung der RBI für finanzielle Vermögenswerte durch den Vergleich der gemeldeten Beträge für alle mit einer Wertminderung verbundenen Vermögenswerte und den Sonderfall, in dem alle kumulierten Wertminderungen auf der Grundlage der erwarteten Zwölf-Monats-Verluste bewertet werden (Stage 1). Da es keine vollständigen historischen Daten für den Kreditzyklus im Stage-Transfer gibt, ist es derzeit nicht möglich, eine angemessene Steigerung zu schätzen, jedoch wird erwartet, dass der prozentuale Anteil von finanziellen Vermögenswerten in Stage 1 niemals 100 Prozent erreichen wird. Diese Informationen dienen der Veranschaulichung.

2019 31.12.2019 100% Lebende Auswirkungen von
in € Tausend (25/50/25%) Forderungen in Stage 1 Stage-Transfer
Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) 600.730 341.628 - 259.102
2018 31.12.2018 100% Lebende Auswirkungen von
in € Tausend (25/50/25%) Forderungen in Stage 1 Stage-Transfer
Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) 572.193 311.371 - 260.822

Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkungen des Stage-Transfers auf die kumulierten Wertminderungen der RBI für finanzielle Vermögenswerte durch den Vergleich der gemeldeten Beträge für alle Vermögenswerte, die einer Wertminderung unterliegen, mit dem Sonderfall, in dem alle kumulierten Wertminderungen auf Grundlage der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bewertet werden (Stage 2). Da es keine vollständigen historischen Daten für den Kreditzyklus im Stage-Transfer gibt, ist es derzeit nicht möglich, eine angemessene Steigerung zu schätzen, jedoch wird nicht erwartet, dass der prozentuale Anteil von finanziellen Vermögenswerten in Stage 2 niemals 100 Prozent erreichen wird. Diese Informationen dienen der Veranschaulichung.

2019 31.12.2019 100% Lebende Auswirkungen von
in € Tausend (25/50/25%) Forderungen in Stage 2 Stage-Transfer
Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) 600.730 1.194.159 593.430
2018 31.12.2018 100% Lebende Auswirkungen von
in € Tausend (25/50/25%) Forderungen in Stage 2 Stage-Transfer
Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) 572.193 1.278.320 706.127

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Kredite und Schuldverschreibungen werden teilweise oder vollständig ausgebucht, wenn nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer Rückzahlung ausgegangen werden kann. Dies geschieht, wenn der Kreditnehmer keine Einnahmen aus dem operativen Geschäft mehr erzielt und die Sicherheiten keine ausreichenden Cash-Flows generieren können, um Beträge, die einer Wertminderung unterliegen, zurückzuzahlen. Für das Exposure von Unternehmen in Insolvenz werden Kredite auf den Wert der Sicherheiten wertgemindert, falls das Unternehmen keine Cash-Flows aus dem operativen Geschäft mehr erzielt. Im Retail-Geschäft werden qualitative Faktoren berücksichtigt. In Fällen, in denen seit einem Jahr keine Zahlung geleistet wurde, werden hier die ausstehenden Beträge ausgebucht, wobei wertgeminderte Vermögenswerte weiter Gegenstand von Vollstreckungstätigkeiten sein können.

Für das Exposure von Unternehmen in sogenannten Gone-Concern-Fällen werden Kredite auf den Wert der Sicherheiten abgeschrieben, falls das Unternehmen keine Cash-Flows aus dem operativen Geschäft mehr generiert. Im Retail-Geschäft werden qualitative Faktoren berücksichtigt. In Fällen, in denen seit einem Jahr keine Zahlung geleistet wurde, werden hier die ausstehenden Beträge ausgebucht.

Die ausstehenden Bruttoforderungen aus finanziellen Vermögenswerten, die noch Gegenstand der Vollstreckungstätigkeit sind, betragen € 1.716.563 Tausend (2018: € 1.844.101 Tausend).

(37) Kreditrisikovolumen nach Stages

Das Kreditportfolio der RBI ist diversifiziert und berücksichtigt die Art des Kunden, die geografische Region und die Industrie. Einzelkonzentrationen werden durch Limits und regelmäßige Berichterstattung aktiv gesteuert (auf Basis des Konzepts von Gruppen zusammenhängender Kunden). Daraus ergibt sich eine hohe Granularität des Portfolios. Aus folgender Tabelle sind die finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost auf Basis der jeweiligen Gegenparteien und Stages ersichtlich. Dabei zeigt sich der Fokus der Bank auf Kunden im Bereich der Nicht-Finanzunternehmen und der Haushalte:

2019 Bruttobuchwert Kumulierte Wertminderungen ECL Coverage Ratio
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken 6.095.262 3.972 0 - 118 0 0 0,0% 0,0%
Regierungen 7.228.687 418.954 2.250 - 1.879 - 2.150 - 2.219 0,0% 0,5% 98,6%
Kreditinstitute 5.873.185 56.686 3.857 - 322 - 34 - 3.857 0,0% 0,1% 100,0%
Sonstige
Finanzunternehmen 9.323.741 1.008.954 63.852 - 7.093 - 6.918 - 32.783 0,1% 0,7% 51,3%
Nicht
Finanzunternehmen 40.318.957 4.826.693 1.700.161 - 87.122 - 99.237 - 995.995 0,2% 2,1% 58,6%
Haushalte 28.399.798 6.188.418 1.093.691 - 85.984 - 233.473 - 762.872 0,3% 3,8% 69,8%
davon Hypothekar 13.983.587 3.822.695 436.736 - 16.754 - 108.530 - 276.370 0,1% 2,8% 63,3%
Gesamt 97.239.631 12.503.675 2.863.810 -182.517 -341.813 -1.797.727 0,2% 2,7% 62,8%
2018 Bruttobuchwert Kumulierte Wertminderungen ECL Coverage Ratio
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken 4.950.473 0 0 - 950 0 0 0,0%
Regierungen 6.614.908 297.855 2.295 - 1.146 - 1.407 - 2.264 0,0% 0,5% 98,7%
Kreditinstitute 5.842.461 532.657 8.113 - 319 - 148 - 8.113 0,0% 0,0% 100,0%
Sonstige
Finanzunternehmen 6.555.542 523.857 95.840 - 6.237 - 4.188 - 65.422 0,1% 0,8% 68,3%
Nicht
Finanzunternehmen 36.089.237 5.636.275 1.972.199 - 91.174 - 94.377 - 1.143.465 0,3% 1,7% 58,0%
Haushalte 25.454.798 5.598.418 1.066.514 - 66.900 - 232.470 - 767.090 0,3% 4,2% 71,9%
davon Hypothekar 11.385.852 3.862.265 453.176 - 10.617 - 114.329 - 259.463 0,1% 3,0% 57,3%
Gesamt 85.507.420 12.589.062 3.144.961 -166.725 -332.589 -1.986.355 0,2% 2,6% 63,2%

Die folgende Aufteilung der finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost nach Segmenten zeigt die hohe Diversifikation des Kreditgeschäfts der RBI in den europäischen Märkten:

2019 Bruttobuchwert Kumulierte Wertminderungen ECL Coverage Ratio
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentraleuropa 31.779.824 4.712.543 926.176 - 48.409 - 118.636 - 579.549 0,2% 2,5% 62,6%
davon Tschechien 14.300.941 1.997.337 227.897 - 18.579 - 31.305 - 144.756 0,1% 1,6% 63,5%
davon Ungarn 4.888.372 441.399 195.090 - 6.630 - 17.863 - 87.478 0,1% 4,0% 44,8%
davon Slowakei 10.721.104 1.765.394 229.113 - 18.002 - 24.864 - 158.671 0,2% 1,4% 69,3%
Südosteuropa 16.696.427 2.196.692 738.915 - 69.784 - 100.068 - 522.317 0,4% 4,6% 70,7%
davon Rumänien 6.118.838 703.448 252.472 - 28.017 - 37.536 - 170.169 0,5% 5,3% 67,4%
Osteuropa 17.169.049 2.187.050 437.902 - 40.041 - 68.430 - 262.794 0,2% 3,1% 60,0%
davon Russland 13.626.415 1.839.175 262.317 - 24.416 - 57.053 - 144.773 0,2% 3,1% 55,2%
Österreich und sonstige1 31.594.330 3.407.389 760.818 - 24.283 - 54.678 - 433.066 0,1% 1,6% 56,9%
Gesamt 97.239.631 12.503.675 2.863.810 -182.517 -341.813 -1.797.727 0,2% 2,7% 62,8%

1 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzenzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse. Sonstige inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte.

2018 Bruttobuchwert Kumulierte Wertminderungen ECL Coverage Ratio
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentraleuropa 29.756.988 5.284.773 998.911 - 45.096 - 137.988 - 632.920 0,2% 2,6% 63,4%
davon Tschechien 13.570.295 2.363.977 224.242 - 18.556 - 43.104 - 154.781 0,1% 1,8% 69,0%
davon Ungarn 4.368.347 827.917 198.634 - 5.699 - 22.463 - 135.492 0,1% 2,7% 68,2%
davon Slowakei 9.513.874 1.727.718 239.578 - 16.851 - 32.161 - 164.985 0,2% 1,9% 68,9%
Südosteuropa 15.488.875 1.608.911 772.204 - 55.337 - 101.112 - 538.987 0,4% 6,3% 69,8%
davon Rumänien 5.631.576 555.358 243.443 - 19.538 - 45.691 - 150.084 0,3% 8,2% 61,7%
Osteuropa 11.623.230 1.947.883 503.359 - 31.492 - 53.041 - 304.128 0,3% 2,7% 60,4%
davon Russland 8.862.090 1.657.404 260.052 - 17.564 - 44.945 - 141.029 0,2% 2,7% 54,2%
Österreich und sonstige1 28.638.326 3.747.495 870.486 - 34.801 - 40.448 - 510.319 0,1% 1,1% 58,6%
Gesamt 85.507.420 12.589.062 3.144.961 -166.725 -332.589 -1.986.355 0,2% 2,6% 63,2%

1 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzenzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse. Sonstige inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte.

Die Beträge der Stage 1 beinhalten Vermögenswerte in Höhe von € 10.034.042 Tausend (2018: € 9.789.961 Tausend), für die die Ausnahmeregelung für das geringe Kreditrisiko angewendet wurde. Darüber hinaus enthält Stage 2 und 3 erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte (POCI) in Höhe von € 347.010 Tausend (2018: 305.197 Tausend). Die RBI verfügt über Finanzinstrumente in Höhe von € 1.229.826 Tausend (2018: € 3.521.864 Tausend), für die sich aufgrund der Sicherheiten keine erwarteten Kreditverluste ergeben.

Für weiterführende Informationen zum Konzentrationsrisiko nach Industrie-Klassifizierung und Fremdwährungsposition wird auf den Risikobericht verwiesen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen nach Gegenparteien und Stages dargestellt

2019 Rückstellungen für außerbilanzielle
Nominalwert Risiken gemäß IFRS 9 ECL Coverage Ratio
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken 126 0 0 0 0 0 0,1%
Regierungen 368.871 17.646 0 - 34 - 282 0 0,0% 1,6%
Kreditinstitute 3.070.732 7.798 0 - 258 - 10 0 0,0% 0,1%
Sonstige
Finanzunternehmen 4.067.592 214.543 9.129 - 3.528 - 642 - 593 0,1% 0,3% 6,5%
Nicht-Finanzunternehmen 31.234.797 2.262.408 306.904 - 32.396 - 24.600 - 79.157 0,1% 1,1% 25,8%
Haushalte 3.768.876 1.002.769 9.963 - 7.498 - 4.536 - 7.027 0,2% 0,5% 70,5%
Gesamt 42.510.994 3.505.163 325.997 -43.715 -30.069 -86.777 0,1% 0,9% 26,6%
2018 Rückstellungen für außerbilanzielle
Nominalwert Risiken gemäß IFRS 9 ECL Coverage Ratio
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken 96 0 0 0 0 0 0,1%
Regierungen 519.132 13.052 266 - 90 - 2 0 0,0% 0,0% 0,0%
Kreditinstitute 2.110.567 303.390 0 - 542 - 1.002 0 0,0% 0,3%
Sonstige
Finanzunternehmen 2.040.649 1.643.330 589 - 1.467 - 2.602 - 579 0,1% 0,2% 98,3%
Nicht-Finanzunternehmen 27.159.587 2.782.710 127.459 - 26.876 - 21.976 - 47.011 0,1% 0,8% 36,9%
Haushalte 3.483.205 950.231 10.744 - 7.663 - 6.671 - 9.269 0,2% 0,7% 86,3%
Gesamt 35.313.236 5.692.712 139.057 -36.638 -32.253 -56.860 0,1% 0,6% 40,9%

Die folgende Tabelle zeigt den Betrag des Bruttobuchwerts und der Wertminderungen jener finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost und finanziellen Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income, die sich in der Berichtsperiode von erwarteten Zwölf-Monats-Verlusten (Stage 1) hin zu erwarteten Verlusten über die Restlaufzeit (Stage 2 und 3) oder umgekehrt bewegt haben:

2019 Bruttobuchwert Wertminderungen ECL Coverage Ratio
Erwarteter Erwarteter Erwarteter
Erwarteter 12- Verlust über die Erwarteter 12- Verlust über die Erwarteter 12- Verlust über die
in € Tausend Monats-Verlust Restlaufzeit Monats-Verlust Restlaufzeit Monats-Verlust Restlaufzeit
Bewegung vom erwarteten 12-
Monats-Verlust zum erwarteten
Verlust über die Restlaufzeit -4.454.153 4.454.153 -31.543 301.094 0,7% 6,8%
Zentralbanken 0 0 0 0 - -
Regierungen - 86.461 86.461 - 314 2.086 0,4% 2,4%
Kreditinstitute - 9.515 9.515 0 0 0,0% 0,0%
Sonstige Finanzunternehmen - 138.260 138.260 - 18 733 0,0% 0,5%
Nicht-Finanzunternehmen - 1.689.689 1.689.689 - 7.526 66.016 0,4% 3,9%
Haushalte - 2.530.228 2.530.228 - 23.684 232.260 0,9% 9,2%
Bewegung vom erwarteten Verlust
über die Restlaufzeit zum
erwarteten 12-Monats-Verlust 3.249.005 -3.249.005 43.792 -145.930 1,3% 4,5%
Zentralbanken 0 0 0 0 - -
Regierungen 175.357 - 175.357 35 - 227 0,0% 0,1%
Kreditinstitute 158.958 - 158.958 5 - 41 0,0% 0,0%
Sonstige Finanzunternehmen 205.695 - 205.695 5 - 344 0,0% 0,2%
Nicht-Finanzunternehmen 1.095.500 - 1.095.500 8.306 - 27.426 0,8% 2,5%
Haushalte 1.613.496 - 1.613.496 35.441 - 117.891 2,2% 7,3%

Der Anstieg der Wertminderungen aus der Bewegung von erwarteten zwölfmonatigen Kreditverlusten zu Lifetime betrug € 269.552 Tausend (2018: € 182.541 Tausend). Der Rückgang der Wertminderungen aus der Bewegung von Lifetime zu erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusten betrug € 102.138 Tausend (2018: € 52.067 Tausend).

2018 Bruttobuchwert Wertminderungen ECL Coverage Ratio
Erwarteter Erwarteter Erwarteter
Erwarteter 12- Verlust über die Erwarteter 12- Verlust über die Erwarteter 12- Verlust über
in € Tausend Monats-Verlust Restlaufzeit Monats-Verlust Restlaufzeit Monats-Verlust die Restlaufzeit
Bewegung vom erwarteten 12-
Monats-Verlust zum erwarteten
Verlust über die Restlaufzeit -6.070.961 6.070.961 -53.391 235.932 0,9% 3,9%
Zentralbanken 0 0 0 0
Regierungen - 72.250 72.250 - 58 2.159 0,1% 3,0%
Kreditinstitute - 163.760 163.760 - 15 40 0,0% 0,0%
Sonstige Finanzunternehmen - 168.003 168.003 - 158 3.545 0,1% 2,1%
Nicht-Finanzunternehmen - 2.352.054 2.352.054 - 17.418 81.366 0,7% 3,5%
Haushalte - 3.314.895 3.314.895 - 35.742 148.822 1,1% 4,5%
Bewegung vom erwarteten Verlust
über die Restlaufzeit zum
erwarteten 12-Monats-Verlust 1.782.336 -1.782.336 46.138 -98.205 2,6% 5,5%
Zentralbanken 0 0 0 0
Regierungen 34.989 - 34.989 14 - 61 0,0% 0,2%
Kreditinstitute 15.291 - 15.291 24 - 24 0,2% 0,2%
Sonstige Finanzunternehmen 22.702 - 22.702 122 - 122 0,5% 0,5%
Nicht-Finanzunternehmen 271.578 - 271.578 3.153 - 13.179 1,2% 4,9%
Haushalte 1.437.776 - 1.437.776 42.825 - 84.818 3,0% 5,9%

(38) Entwicklung der Wertminderungen

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertminderungen auf Forderungen und Schuldverschreibungen der Bewertungskategorien finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost und finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income:

2019
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Stand 1.1. 170.512 332.789 1.986.355 2.489.656
Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 100.549 31.573 53.225 185.347
Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 44.739 - 44.489 - 342.089 - 431.317
Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 46.611 11.938 389.105 354.432
Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) - 26 - 109 6.135 6.000
Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) -495 -2.411 -413.237 -416.143
Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter -322 4.379 74.054 78.111
Änderung Konsolidierungskreis -24 -54 10.347 10.269
Wechselkurse und andere 5.109 9.376 33.833 48.319
Stand 31.12. 183.954 342.992 1.797.727 2.324.673
2018
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Stand 1.1. 188.295 369.830 2.911.475 3.469.600
Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 91.537 28.037 109.452 229.025
Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 36.751 - 41.989 - 414.855 - 493.595
Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 26.761 61.602 328.213 363.053
Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) - 16 18 - 986 - 983
Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) -7.372 -6.412 -622.944 -636.728
Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter 172 609 -3.667 -2.886
Änderung Konsolidierungskreis -17.237 -47.185 -207.080 -271.503
Wechselkurse und andere -21.353 -31.721 -113.253 -166.327
Stand 31.12. 170.512 332.789 1.986.355 2.489.656

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Rückstellungen auf erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen:

2019
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Stand 1.1. 36.638 32.253 56.860 125.750
Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 34.979 6.980 16.192 58.150
Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 11.757 - 6.981 - 12.759 - 31.497
Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 18.069 - 2.644 26.279 5.566
Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) 0 0 1 1
Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 0 0 0
Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter -381 -486 -387 -1.255
Änderung Konsolidierungskreis 0 1 0 1
Wechselkurse und andere 2.307 945 593 3.845
Stand 31.12. 43.715 30.069 86.777 160.561
2018
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Stand 1.1. 21.168 25.996 101.521 148.685
Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 24.266 7.389 3.188 34.843
Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 10.397 - 5.721 - 8.771 - 24.890
Änderungen im Kreditrisiko (Netto) 0 0 - 28.569 - 28.569
Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) 0 0 0 0
Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 0 0 0
Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter 0 0 0 0
Änderung Konsolidierungskreis -2.464 -3.466 -2.734 -8.664
Wechselkurse und andere 4.064 8.055 -7.774 4.345
Stand 31.12. 36.638 32.253 56.860 125.750

Die folgende Tabelle zeigt den Stand der Wertminderungen und Rückstellungen nach IFRS-9-Ausfallstufen aufgeteilt nach Asset-Klassen:

2019
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Forderungen und Schuldverschreibungen 183.954 342.992 1.797.727 2.324.673
Zentralbanken 118 0 0 118
Regierungen 3.155 3.076 2.219 8.450
Kreditinstitute 417 27 3.857 4.300
Sonstige Finanzunternehmen 7.120 6.928 32.783 46.831
Nicht-Finanzunternehmen 87.162 99.487 995.995 1.182.643
Haushalte 85.984 233.473 762.872 1.082.329
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 43.715 30.069 86.777 160.561
Gesamt 227.669 373.061 1.884.504 2.485.234
2018
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Forderungen und Schuldverschreibungen 170.512 332.789 1.986.355 2.489.656
Zentralbanken 999 0 0 999
Regierungen 4.632 1.560 2.264 8.455
Kreditinstitute 440 185 8.113 8.738
Sonstige Finanzunternehmen 6.349 4.198 65.422 75.969
Nicht-Finanzunternehmen 91.193 94.377 1.143.465 1.329.035
Haushalte 66.900 232.470 767.090 1.066.460
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 36.638 32.253 56.860 125.750
Gesamt 207.150 365.042 2.043.214 2.615.406

Die folgende Tabelle zeigt den Stand der Wertminderungen und Rückstellungen nach IFRS-9-Ausfallstufen aufgeteilt nach Segmenten:

2019
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Forderungen und Schuldverschreibungen 183.954 342.992 1.797.727 2.324.673
Zentraleuropa 48.402 118.838 579.549 746.789
Südosteuropa 69.777 100.952 522.317 693.046
Osteuropa 40.878 68.401 262.794 372.074
Group Corporates & Markets 24.571 54.637 430.942 510.150
Corporate Center 326 163 2.124 2.614
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 43.715 30.069 86.777 160.561
Gesamt 227.669 373.061 1.884.504 2.485.234
2018
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Forderungen und Schuldverschreibungen 170.512 332.789 1.986.355 2.489.656
Zentraleuropa 45.005 137.776 632.920 815.701
Südosteuropa 55.340 101.131 538.987 695.458
Osteuropa 34.578 52.953 304.128 391.659
Group Corporates & Markets 35.590 40.929 486.633 563.152
Corporate Center 0 0 23.686 23.686
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 36.638 32.253 56.860 125.750
Gesamt 207.150 365.042 2.043.214 2.615.406

(39) Modifizierte Vermögenswerte

Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme von finanziellen Vermögenswerten werden sowohl nach qualitativen als auch quantitativen Kriterien dahingehend untersucht, ob es sich um wesentliche oder unwesentliche Modifikationen handelt.

Wesentliche Modifikationen führen zur Ausbuchung des bestehenden Vermögenswerts und Erfassung eines neuen Finanzinstruments (inklusive neuer Klassifizierung und neuer Stufenzuordnung für die Wertminderungslogik). Unwesentliche Modifikationen führen nicht zu einer Ausbuchung, sondern zu einer erfolgswirksamen Anpassung des Bruttobuchwerts.

2019
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt
Netto-Modifikationseffekt aus finanziellen Vermögenswerten - 2.881 - 47 989 - 1.940
Bruttobuchwert vor Modifikation von finanziellen Vermögenswerten 1.832.152 170.822 52.063 2.055.038
Bruttobuchwert der modifizierten Vermögenswerte zum 31.12., die während
des Jahres zu Stage 1 zurückwechselten 21.072 0 21.072
2018
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt
Netto-Modifikationseffekt aus finanziellen Vermögenswerten - 2.734 - 1.565 - 516 - 4.815
Bruttobuchwert vor Modifikation von finanziellen Vermögenswerten 754.975 101.235 62.451 918.662
Bruttobuchwert der modifizierten Vermögenswerte zum 31.12., die während
des Jahres zu Stage 1 zurückwechselten
0 0 0

(40) Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden

In den nachstehenden Tabellen sind finanzielle Vermögenswerte und Schulden dargestellt, die in der Konzernbilanz saldiert werden oder einer durchsetzbaren/undurchsetzbaren Aufrechnungsrahmen- oder einer vergleichbaren Vereinbarung für ähnliche Finanzinstrumente unterliegen, ungeachtet dessen, ob sie in der Bilanz saldiert werden oder nicht.

Unter vergleichbaren Vereinbarungen sind unter anderem Derivat-Clearingverträge sowie globale Rahmenverträge über einen Rückkauf oder Wertpapierleihgeschäfte zu verstehen. Ähnliche Finanzinstrumente sind z. B. Derivate, Repo- und Reverse-Repo-Geschäfte sowie Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte.

Einige dieser Vereinbarungen werden in der Bilanz nicht saldiert, weil den jeweiligen Vertragspartnern ein Recht zur Aufrechnung von erfassten Beträgen eingeräumt wird, das nur bei Eintritt eines Ereignisses, das einen Verzug darstellt, der Insolvenz oder des Konkurses des Konzerns oder der Vertragspartner oder von anderen, vorab festgelegten Ereignissen durchsetzbar ist. Darüber hinaus beabsichtigen der Konzern und seine Vertragspartner nicht, auf Nettobasis abzurechnen oder die Vermögenswerte zu realisieren und zeitgleich die Schulden zu tilgen. Der Konzern erhält und stellt Sicherheiten in Form von liquiden Mitteln und marktgängigen Wertpapieren.

2019 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf
rechnungsvereinbarungen
Netto
betrag
bilanzierter
finanzieller
saldierter
bilanzierter
bilanzierter
finanzieller
in € Tausend Vermögens
werte
finanzieller
Verbindlichkeiten
Vermögens
werte
Finanz
instrumente
Erhaltene
Barsicherheiten
Derivate (durchsetzbar) 3.962.748 1.866.344 2.096.404 1.246.876 138.598 710.930
Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsnehmer,
Wertpapierleihe und ähnliche
Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar)
11.142.163 0 11.142.163 11.100.094 0 42.068
Gesamt 15.104.911 1.866.344 13.238.567 12.346.971 138.598 752.998
2019 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf
rechnungsvereinbarungen
Netto
betrag
in € Tausend bilanzierter
finanzieller
Verbindlich
keiten
saldierter
bilanzierter
finanzieller
Vermögenswerte
bilanzierter
finanzieller
Verbindlich
keiten
Finanz
instrumente
Erhaltene
Barsicherheiten
Derivate (durchsetzbar) 3.891.272 1.866.344 2.024.928 1.152.669 147.947 724.312
Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber,
Wertpapierleihe und ähnliche
Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar)
795.334 0 795.334 779.854 0 15.479
Gesamt 4.686.605 1.866.344 2.820.261 1.932.523 147.947 739.791

2019 betrugen die Aktiva, die keiner rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarung unterlagen, € 138.960.937 Tausend (2018: € 130.310.110 Tausend). Davon entfiel ein unwesentlicher Anteil auf derivative Finanzinstrumente und Barbestände aus Reverse-Repo-Geschäften. Die Verbindlichkeiten, die keiner rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarung unterlagen, beliefen sich im Jahr 2019 auf € 135.614.259 Tausend (2018: € 125.248.281 Tausend), von denen nur ein unwesentlicher Anteil auf derivative Finanzinstrumente und Bardepots aus Repo-Geschäften entfiel.

2018 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf
rechnungsvereinbarungen
Netto
betrag
bilanzierter
finanzieller
Vermögens
saldierter
bilanzierter
finanzieller
bilanzierter
finanzieller
Vermögens
Finanz Erhaltene
in € Tausend werte Verbindlichkeiten werte instrumente Barsicherheiten
Derivate (durchsetzbar) 3.039.561 1.061.801 1.977.760 1.416.311 80.885 480.563
Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsnehmer,
Wertpapierleihe und ähnliche
Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar)
7.827.285 0 7.827.285 7.786.627 0 40.658
Gesamt 10.866.846 1.061.801 9.805.045 9.202.938 80.885 521.221
2018
Bruttobetrag
Nettobetrag Beträge aus Globalauf
rechnungsvereinbarungen
Netto
betrag
bilanzierter
finanzieller
Verbindlich
saldierter
bilanzierter
finanzieller
bilanzierter
finanzieller
Verbindlich
Finanz Erhaltene
in € Tausend keiten Vermögenswerte keiten instrumente Barsicherheiten
Derivate (durchsetzbar) 2.692.327 1.061.801 1.630.526 587.999 285.439 757.088
Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber,
Wertpapierleihe und ähnliche
Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 822.991 0 822.991 799.464 0 23.527
Gesamt 3.515.318 1.061.801 2.453.517 1.387.463 285.439 780.615

(41) Verbriefungen (RBI als Originator)

Verbriefungen stellen eine besondere Form der Refinanzierung und der Kreditrisikoverbesserung durch die Platzierung von Risiken aus Krediten oder Leasingverträgen auf Basis von Portfolios bei Kapitalmarktinvestoren dar. Ziel der vom Konzern abgeschlossenen Verbriefungen ist es, die regulatorischen Eigenmittel auf Konzernebene zu entlasten und zusätzliche Refinanzierungsquellen zu nutzen.

Nachstehende Transaktionen mit externen Vertragspartnern für alle oder zumindest einzelne Tranchen waren im laufenden Geschäftsjahr aktiv und führten zu einer Kreditrisikominderung, die auch zu einer Reduktion der risikogewichteten Aktiva im regulatorischen Reporting beitrug. Die angeführten Werte stellen jeweils das verbriefte Portfolio und die zugrunde liegenden Forderungen sowie den Betrag der extern platzierten Tranche zum Bilanzstichtag dar.

2019 Ab Ende der Max. Verbrieftes Zugrunde
liegende
Extern
platzierte
Betrag der extern
platzierten
in € Tausend schluss Laufzeit Volumen Portfolio Forderungen4 Portfolio Tranche Tranche
Synthetic Transaction
ROOF CRE 20191
Okt.
2019
Sept.
2029
1.262.072 1.222.584 3.441.893 Firmenkredite,
Projektfinanzierungen
Mezzanin 94.700
Synthetic Transaction
ROOF Slovakia 20172
Nov.
2017
April
2025
1.231.637 2.461.636 Firmenkredite Mezzanin 83.800
Synthetic Transaction
EIF JEREMIE Romania3
Dez.
2010
Dez.
2023
172.500 5.838 7.297 SME-Forderungen Junior 2.258
Synthetic Transaction
EIF JEREMIE Slovakia
März
2014
Juni
2025
60.000 10.818 15.454 SME-Forderungen Junior 3.679
Synthetic Transaction
EIF Western Balkans
EDIF Albania
Dez.
2016
Juni
2028
17.000 9.938 14.198 SME-Forderungen Junior 2.975
Synthetic Transaction
EIF Western Balkans
EDIF Croatia
April
2015
Mai
2023
20.107 3.713 5.304 SME-Forderungen Junior 391

1 Junior-Tranche konzernintern gehalten

2 Junior-Tranche konzernintern gehalten 3 Aufgrund der vollständigen Amortisierung der Senior-Tranche entspricht der Betrag der extern platzierten Junior-Tranche dem Betrag des verbrieften Portfolios.

4 Zugrunde liegende Forderungen (verbrieft und unverbrieft)

SME: Small and Medium-sized Enterprises

ROOF CRE 2019 ist eine neue synthetische Transaktion, die in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche aufgeteilt wurde. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche in Höhe von € 94.700 Tausend wird von einem institutionellen Investor garantiert, das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranche bleibt erhalten.

ROOF Slovakia 2017 ist eine synthetische Transaktion, die in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche gesplittet ist. Die Mezzanin-Tranche in Höhe von € 83.800 Tausend wurde an institutionelle Investoren verkauft, während das Kreditrisiko der Junior- und der Senior-Tranche im Konzern verbleibt.

Im Rahmen der JEREMIE-Initiative haben die beteiligten Tochterunternehmen (Raiffeisenbank S.A., Bukarest, und Tatra banka a.s., Bratislava) Garantien seitens des Europäischen Investitionsfonds (EIF) erhalten, die die Kreditvergabe an Klein- und Mittelbetriebe unterstützen sollten. Im Jahr 2016 wurde die slowakische JEREMIE-Transaktion über einen slowakischen Staatsfonds in eine kapitalgedeckte Kreditgarantie umgewandelt. Der EIF ist nicht mehr Teil der Transaktion.

Im Rahmen der Western Balkans Enterprise Development and Innovation Facility haben die beteiligten Tochterunternehmen (Raiffeisenbank Sh.a., Tirana, und Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb) eine Portfolio-Garantievereinbarung unterzeichnet, die von der EU finanziert wird und ähnlich den JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, den Zugang zu Finanzmitteln für Klein- und Mittelbetriebe zu unterstützen.

(42) Übertragene Vermögenswerte

Der Konzern schließt Geschäfte ab, die zur Übertragung von Handelsaktiva, Wertpapieren und Beteiligungen sowie Forderungen an Kunden führen. Die übertragenen finanziellen Vermögenswerte werden weiterhin zur Gänze bzw. im Umfang der fortgesetzten Beteiligung des Konzerns erfasst oder aber vollständig ausgebucht. Die Übertragung von finanziellen Vermögenswerten, die nicht vollständig ausgebucht werden oder bei denen eine fortgesetzte Beteiligung des Konzerns besteht, erfolgt in erster Linie durch Pensionsgeschäfte, Wertpapierleihgeschäfte und Verbriefungen.

Übertragene, aber nicht ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte

Pensionsgeschäfte sind Transaktionen, bei denen der Konzern ein Wertpapier veräußert und gleichzeitig zustimmt, es zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einem festen Preis zurückzukaufen. Der Konzern erfasst die Wertpapiere weiterhin vollständig in seiner Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an ihnen verbundenen Risiken und Vorteile bei ihm verbleiben. Der erhaltene Bargegenwert wird als finanzieller Vermögenswert gebucht und eine Schuld für die Verpflichtung zur Zahlung des Rückkaufspreises angesetzt. Da der Konzern die vertraglichen Rechte am Cash-Flow der Wertpapiere veräußert, kann er die übertragenen Wertpapiere während der Laufzeit der Vereinbarung nicht nutzen.

Wertpapierleihgeschäfte sind Transaktionen, bei denen der Konzern Wertpapiere gegen eine Provision ausleiht und dafür liquide Mittel als Sicherheit erhält. Der Konzern erfasst die Wertpapiere weiterhin vollständig in seiner Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an ihnen verbundenen Risiken und Vorteile bei ihm verbleiben. Der erhaltene Bargegenwert wird als finanzieller Vermögenswert gebucht und eine Schuld für die Verpflichtung zur Rückzahlung angesetzt. Da der Konzern im Rahmen des Leihvertrags die vertraglichen Rechte am Cash-Flow der Wertpapiere veräußert, kann er die übertragenen Wertpapiere während der Laufzeit der Vereinbarung nicht nutzen.

Der Konzern veräußert Forderungen an Kunden an Verbriefungsgesellschaften, die ihrerseits Schuldverschreibungen an Investoren emittieren, die durch die erworbenen Vermögenswerte besichert werden. Bei den Verbriefungen, bei denen der Konzern Forderungen an Kunden an eine nicht konsolidierte Verbriefungsgesellschaft überträgt, verbleibt ein Teil des Risikos bei ihm, während ein anderer Teil sowie das Vorfälligkeits- und Zinsrisiko auf die Gesellschaft übergeht. Der Konzern behält bzw. überträgt daher im Wesentlichen nicht alle Risiken und Vorteile solcher Vermögenswerte.

2019 Übertragene Vermögenswerte Erhaltene Sicherheitsleistungen
in € Tausend Buchwert davon
Verbriefungen
davon Rückkauf
vereinbarung
Buchwert davon
Verbriefungen
davon Rückkauf
vereinbarung
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 87.435 0 87.435 85.444 0 85.444
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
0 0 0 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair
Value Through Profit/Loss
0 0 0 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through
Other Comprehensive Income
45.497 0 45.497 47.750 0 47.750
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 108.621 0 108.621 98.679 0 98.679
Gesamt 241.553 0 241.553 231.873 0 231.873

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte der übertragenen Vermögenswerte:

2018 Übertragene Vermögenswerte Erhaltene Sicherheitsleistungen
in € Tausend Buchwert davon
Verbriefungen
davon Rückkauf
vereinbarung
Buchwert davon
Verbriefungen
davon Rückkauf
vereinbarung
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 266.470 0 266.470 266.141 0 266.141
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
0 0 0 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair
Value Through Profit/Loss
0 0 0 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through
Other Comprehensive Income
0 0 0 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 63.740 0 63.740 55.648 0 55.648
Gesamt 330.210 0 330.210 321.789 0 321.789

Es bestehen derzeit keine Verbriefungsgeschäfte, bei denen finanzielle Vermögenswerte teilweise ausgebucht wurden.

(43) Als Sicherheit verpfändete und erheblich beschränkte Vermögenswerte

Der Konzern verpfändet Vermögenswerte hauptsächlich im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen, Wertpapierleihgeschäften und sonstigen Kreditverträgen sowie für das Margining bei Derivatverbindlichkeiten. Die folgende Tabelle beinhaltet Aktiva aus Pensionsgeschäften, Wertpapierleihgeschäften und Verbriefungen sowie Pfandbriefe, die zur Besicherung von Verbindlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden, oder Garantien (d. h. besicherte Depots):

2019 2018
in € Tausend Verpfändet Ansonsten mit
Verbindlichkeiten
beschränkt
Verpfändet Ansonsten mit
Verbindlichkeiten
beschränkt
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 128.868 0 309.030 0
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily
Fair Value Through Profit/Loss
1.572 0 753 0
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through
Profit/Loss
27.925 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other
Comprehensive Income
218.097 4.836 119.858 5.209
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 11.027.243 782.108 8.079.756 751.480
Gesamt 11.403.705 786.945 8.509.397 756.689

Die Fähigkeit des Konzerns, frei auf Vermögenswerte zuzugreifen und diese an andere bzw. von anderen Konzerngesellschaften zu übertragen und Verbindlichkeiten zu begleichen, kann durch gesetzliche, vertragliche oder regulatorische Anforderungen sowie Schutzrechte von nicht beherrschenden Beteiligungen eingeschränkt werden. Da nicht beherrschenden Beteiligungen vom Konzern keine wesentlichen Schutzrechte zugestanden wurden, existierten zum Bilanzstichtag keine signifikanten Beschränkungen.

Die folgenden Produkte schränken den Konzern in der Nutzung seiner Vermögenswerte ein: Rückkaufvereinbarungen, Wertpapierleih- und sonstige Kreditverträge für das Margining bei Derivatverbindlichkeiten, Verbriefungen und diverse Versicherungsgeschäfte. In der nachstehenden Tabelle sind Vermögenswerte angeführt, die als Sicherheiten verpfändet und in anderer Weise zweckgebundene Vermögenswerte mit Kopplung an eine entsprechende Verbindlichkeit sind. Sie können aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen aufgrund der Zweckbindung nicht zur Besicherung von Fremdmitteln eingesetzt werden.

Die folgende Tabelle zeigt die Wertpapiere und andere finanzielle Vermögenswerte, die als Sicherheit akzeptiert wurden:

in € Tausend 2019 2018
Wertpapiere und andere finanzielle Vermögenswerte, die als Sicherheit akzeptiert wurden 12.095 9.138.919
davon verkaufte oder verpfändete Sicherheiten 2.365 1.603.132

Der Konzern hat Sicherheiten erhalten, deren Verkauf oder Weiterverpfändung zulässig ist, selbst wenn im Lauf von Reverse-Repo-Geschäften, Wertpapierleih-, Derivat- oder sonstigen Transaktionen kein Ausfall eintritt. Für Informationen über die Asset Encumbrance in der Gruppe wird auf die Angaben zu Säule 3, die gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR), Teil 8 der EU-Verordnung 575/2013, veröffentlicht werden, verwiesen.

(44) Restlaufzeitengliederung

Aktiva Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte
2019
in € Tausend
Fällig bei Abruf
oder ohne Fälligkeit
Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate
bis 1 Jahr
Mehr als 1 Jahr
bis 5 Jahre
Mehr als 5
Jahre
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und
sonstige Sichteinlagen
24.044.341 244.923 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 6.227.629 16.658.400 16.997.394 38.389.876 32.011.760
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through
Other Comprehensive Income
140.260 445.138 741.557 2.290.988 1.163.412
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
311.368 26.823 17.947 61.344 358.455
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value
Through Profit/Loss
29.515 137.599 556.330 1.188.421 363.968
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 756.830 400.250 287.987 1.704.315 1.032.989
Hedge Accounting - 46.562 13.282 14.782 280.750 134.903
Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten
Unternehmen
1.106.539
Sachanlagen 1.828.929
Immaterielle Vermögenswerte 757.435
Laufende Steuerforderungen 61.272
Latente Steuerforderungen 70.567 35 9.633 63.057 472
Sonstige Aktiva 645.231 429.852 221.311 17.760 435
Gesamt 35.933.353 18.356.303 18.846.941 43.996.513 35.066.394
Passiva Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten
2019 Fällig bei Abruf oder Mehr als 3 Monate Mehr als 1 Jahr Mehr als 5
in € Tausend ohne Fälligkeit Bis 3 Monate bis 1 Jahr bis 5 Jahre Jahre
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 64.336.066 17.213.440 14.145.594 24.102.785 8.966.531
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair
Value Through Profit/Loss 0 134.987 264.320 913.770 529.648
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 94.293 479.101 680.365 2.839.396 1.695.656
Hedge Accounting - 43.896 23.597 1.954 113.818 150.977
Rückstellungen 491.193 18.203 144.779 112.508 316.048
Laufende Steuerverpflichtungen 25.487 2.054 2.991 0 17
Latente Steuerverpflichtungen 30.371 1.653 6.072 - 933 853
Sonstige Passiva 315.859 98.862 43.474 159.294 23.332
Zwischensumme 65.249.374 17.971.897 15.289.549 28.240.638 11.683.062
Eigenkapital 13.764.983
Gesamt 79.014.358 17.971.897 15.289.549 28.240.638 11.683.062
Aktiva Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte
2018
in € Tausend
Fällig bei Abruf
oder ohne Fälligkeit
Bis 3
Monate
Mehr als 3 Monate
bis 1 Jahr
Mehr als 1 Jahr
bis 5 Jahre
Mehr als 5
Jahre
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und
sonstige Sichteinlagen
22.435.608 121.876 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 6.015.523 15.551.468 14.476.282 33.847.192 28.865.309
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through
Other Comprehensive Income
1.544.399 395.164 1.073.671 2.369.427 1.106.356
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
182.644 55.549 27.253 57.544 236.792
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value
Through Profit/Loss
56.490 7.801 78.560 2.143.256 906.008
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 517.605 390.835 489.113 1.410.899 1.085.157
Hedge Accounting 0 25.550 8.363 283.208 140.081
Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten
Unternehmen
964.213
Sachanlagen 1.384.277
Immaterielle Vermögenswerte 692.897
Laufende Steuerforderungen 56.820
Latente Steuerforderungen 109.846 10 9.458 2.677 380
Sonstige Aktiva 366.645 442.232 146.187 34.309 220
Gesamt 34.326.967 16.990.484 16.308.887 40.148.512 32.340.305
Passiva Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten
2018 Fällig bei Abruf Bis 3 Mehr als 3 Monate Mehr als 1 Jahr Mehr als 5
in € Tausend oder ohne Fälligkeit Monate bis 1 Jahr bis 5 Jahre Jahre
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 59.228.519 17.406.300 13.434.188 22.372.904 6.632.187
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value
Through Profit/Loss 0 142.574 265.799 975.203 547.500
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 133.755 641.450 800.200 2.362.179 1.164.251
Hedge Accounting 0 3.345 13.668 11.154 62.882
Rückstellungen 367.987 12.273 128.768 93.462 253.433
Laufende Steuerverpflichtungen 38.969 493 1.914 0 0
Latente Steuerverpflichtungen 34.414 0 7.559 13.181 4.548
Sonstige Passiva 36.603 54.281 141.083 237.333 77.440
Zwischensumme 59.840.246 18.260.716 14.793.179 26.065.416 8.742.240
Eigenkapital 12.413.358
Gesamt 72.253.604 18.260.716 14.793.179 26.065.416 8.742.240

(45) Fremdwährungsvolumina

in € Tausend 2019 2018
Aktiva 71.709.428 63.487.761
Passiva 59.523.322 52.444.554
Derivative Finanzinstrumente (46)
------------------------------ ------ -- -- --
2019 Nominalwert Marktwerte
in € Tausend Positive Negative
Handelsbuch 176.548.070 1.663.968 -1.655.063
Zinssatzverträge 121.991.721 1.041.459 - 874.110
Eigenkapitalverträge 5.121.269 179.840 - 185.233
Wechselkurs- und Goldverträge 47.327.103 430.888 - 499.132
Kreditverträge 745.140 5.446 - 10.800
Warentermingeschäfte 104.744 5.142 - 69
Andere 1.258.093 1.193 - 85.719
Bankbuch 22.882.001 230.496 -278.531
Zinssatzverträge 16.673.905 203.115 - 186.290
Eigenkapitalverträge 0 0 0
Wechselkurs- und Goldverträge 6.029.596 27.381 - 85.031
Kreditverträge 178.500 0 - 7.210
Absicherungsinstrumente 26.647.095 402.064 -282.066
Zinssatzverträge 26.111.060 394.352 - 275.225
Wechselkurs- und Goldverträge 536.036 7.712 - 6.840
Gesamt 226.077.166 2.296.528 -2.215.660
OTC-Produkte 220.663.760 2.258.276 - 2.089.351
Börsengehandelte Produkte 3.126.929 26.471 - 22.510
2018 Nominalwert Marktwerte
in € Tausend Positive Negative
Handelsbuch 161.380.971 1.787.388 -1.834.966
Zinssatzverträge 115.828.572 1.058.044 - 821.574
Eigenkapitalverträge 3.861.755 120.879 - 365.332
Wechselkurs- und Goldverträge 40.042.574 603.992 - 553.725
Kreditverträge 131.201 1.518 - 204
Warentermingeschäfte 128.982 2.949 - 2.673
Andere 1.387.887 5 - 91.457
Bankbuch 32.179.328 185.080 -199.593
Zinssatzverträge 23.645.705 94.003 - 103.577
Eigenkapitalverträge 4 74 - 218
Wechselkurs- und Goldverträge 8.449.819 91.004 - 93.045
Kreditverträge 83.800 0 - 2.753
Absicherungsinstrumente 22.601.830 500.687 -153.323
Zinssatzverträge 22.131.895 469.045 - 153.135
Wechselkurs- und Goldverträge 469.935 31.643 - 187
Gesamt 216.162.128 2.473.156 -2.187.882
OTC-Produkte 210.878.533 2.405.437 - 2.044.893
Börsengehandelte Produkte 3.551.725 63.246 - 45.901

(47) Hedge Accounting – Zusatzangaben

In der RBI sind verschiedene Arten von Hedge Accounting mit dem Ziel der Reduktion von Zinsrisiko und Volatilität in der Erfolgsrechnung in Anwendung: Abhängig vom abzusichernden Risiko wird sowohl Fair-Value- als auch Cash-Flow-Hedge-Accounting dargestellt. Beide Arten können auf Mikroebene sowie in Portfolios modelliert werden. Eine weitere Art von Hedge Accounting sichert das Nettoinvestitionsrisiko von Kursschwankungen des russischen Rubels und des rumänischen Leu.

Im Rahmen der Regelungen von IAS 39, für dessen weitere Anwendung sich der Konzern entschieden hat, werden bei Fair Value und Cash-Flow Hedges unterschiedliche Finanzinstrumente als zugrunde liegende Geschäfte herangezogen. Den größten Anteil haben in diesem Zusammenhang Kredite und Forderungen auf der Aktivseite sowie Einlagen auf der Passivseite. Schuldverschreibungen und verbriefte Verbindlichkeiten sind weitere Positionen, die in Hedge-Accounting-Beziehungen einfließen. Als Sicherungsinstrumente dienen hauptsächlich Zinssatz- und Wechselkursverträge.

Absicherungsinstrumente

Die folgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Sicherungsinstrumente nach Art des Hedge Accounting auf Ebene der Nominalwerte, sowohl gesamt als auch nach dem Zeitpunkt der vertraglichen Beendigung sowie auf Ebene der Buchwerte:

2019 Nominalwert Laufzeit Buchwert
Mehr als 3 Monate 1 Jahr bis 5 Mehr als 5
in € Tausend Bis 3 Monate bis 1 Jahr Jahre Jahre Aktiva Passiva
Zinssatzverträge 25.836.475 366.339 2.424.468 13.765.451 9.280.217 394.113 271.426
Cash-Flow Hedge 1.480.307 50.000 156.589 1.251.591 22.127 11.951 2.117
Fair Value Hedge 24.356.169 316.339 2.267.879 12.513.861 9.258.090 382.161 269.309
Wechselkursverträge 810.620 500.000 37.125 225.106 48.389 7.952 10.639
Cash-Flow Hedge 217.107 0 37.125 179.982 0 240 3.799
Fair Value Hedge 93.512 0 0 45.124 48.389 7.712 135
Net Investment Hedge 500.000 500.000 0 0 0 0 6.706
Gesamt 26.647.095 866.339 2.461.594 13.990.557 9.328.605 402.064 282.066
2018 Nominalwert Laufzeit Buchwert
in € Tausend Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate
bis 1 Jahr
1 Jahr bis 5
Jahre
Mehr als 5
Jahre
Aktiva Passiva
Zinssatzverträge 21.655.282 93.082 2.283.487 14.244.637 5.034.077 468.850 142.257
Cash-Flow Hedge 1.074.718 1.937 5.812 970.237 96.732 4.039 6.964
Fair Value Hedge 20.580.564 91.145 2.277.675 13.274.400 4.937.345 464.811 135.293
Wechselkursverträge 946.548 0 264.293 667.135 15.120 31.836 11.065
Cash-Flow Hedge 424.269 0 199.358 209.791 15.120 97 10.878
Fair Value Hedge 117.279 0 64.935 52.344 0 15.123 187
Net Investment Hedge 405.000 0 0 405.000 0 16.616 0
Gesamt 22.601.830 93.082 2.547.780 14.911.772 5.049.197 500.686 153.323

Fair Value Hedges

Die folgende Tabelle zeigt Details zu den zugrunde liegenden Geschäften bei Fair-Value-Hedge-Beziehungen:

2019 Buchwert der zugrunde
liegenden Geschäfte
Kumulierte Beträge aus Fair-Value
Anpassungen der zugrunde liegenden
Geschäfte
Fair-Value-Änderungen der
zugrunde liegenden
Geschäfte1
in € Tausend Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Zinssatzsicherungsgeschäfte 8.047.788 13.176.031 417.456 278.872 50.130
Schuldverschreibungen 1.440.430 34.424 10.838 0 53.275
Kredite und Forderungen 6.607.358 0 24.470 132 67.939
Einlagen 0 6.534.469 0 180.497 - 97.077
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 6.607.138 382.148 98.243 25.993
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0
Währungs-Hedge 53.510 0 586 0 1.184
Sonstige Aktiva 53.510 0 586 0 1.184
Gesamt 8.101.298 13.176.031 418.043 278.872 51.314

1 Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte, die für die Berechnung der Ineffektivität verwendet wurden

2018 Buchwert der zugrunde
liegenden Geschäfte
Kumulierte Beträge aus Fair-Value
Anpassungen der zugrunde liegenden
Geschäfte
Fair-Value-Änderungen der
zugrunde liegenden
Geschäfte1
in € Tausend Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Zinssatzsicherungsgeschäfte 5.374.344 11.297.125 96.654 404.324 11.661
Schuldverschreibungen 1.068.975 31.416 817 0 - 7.982
Kredite und Forderungen 4.305.369 0 - 32.855 2 8.694
Einlagen 0 6.080.897 0 166.855 24.468
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 5.184.812 128.693 237.467 - 13.519
Währungs-Hedge 50.019 0 -1.135 0 -183
Sonstige Aktiva 50.019 0 - 1.135 0 - 183
Gesamt 5.424.363 11.297.125 95.519 404.324 11.478

1 Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte, die für die Berechnung der Ineffektivität verwendet wurden

Cash-Flow Hedges

Die folgende Tabelle zeigt Details zu den Cash-Flow Hedges:

2019
in € Tausend
Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten
bilanziert im sonstigen Ergebnis
Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus
Absicherungsinstrumenten
Zinssatzsicherungsgeschäfte 2.675 146
Kredite und Forderungen 3.034 77
Einlagen - 810 23
Verbriefte Verbindlichkeiten 451 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 46
Währungs-Hedge 650 -157
Sonstige Passiva 650 - 157
Gesamt 3.324 -11
2018
in € Tausend
Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten
bilanziert im sonstigen Ergebnis
Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus
Absicherungsinstrumenten
Zinssatzsicherungsgeschäfte 2.569 -12.614
Kredite und Forderungen 1.484 - 124
Einlagen - 665 - 12.539
Verbriefte Verbindlichkeiten 1.750 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 49
Währungs-Hedge 5.116 -797
Sonstige Passiva 5.116 - 797
Gesamt 7.685 -13.411

Der Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts führte im zweiten Quartal 2018 zur Beendigung der bestehenden Portfolio-Cash-Flow-Hedges, welche die Cash-Flow-Schwankungen aus Fremdwährungskrediten und Einlagen in lokaler Währung durch Fremdwährungs-Zinsswaps abgesichert hatten. Dieser Einmaleffekt von minus € 13.417 Tausend ist enthalten im erfolgswirksamen, ineffektiven Teil aus Absicherungsinstrumenten.

Risikobericht

Aktives Risikomanagement stellt für die RBI eine Kernkompetenz dar. Um Risiken effektiv zu erkennen, einzustufen und zu steuern, entwickelt der Konzern sein umfassendes Risikomanagement permanent weiter. Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und berücksichtigt neben den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Art, den Umfang und die Komplexität der Geschäfte sowie die daraus resultierenden Risiken. Diesbezüglich sei erwähnt, dass die internen Risikomodelle in der RBI zur Bestimmung der risikogewichteten Aktiva (RWA) seitens der Aufsicht im Rahmen des TRIM (Targeted Review of Internal Models) überprüft worden sind. Die RBI ist dabei eine von nur wenigen Banken, die keine Bedingungen bzgl. der internen Modelle erhalten hat, d.h. die intern verwendeten Modelle führen zu keinen Unterschätzungen des Risikos und erfüllen daher die Erwartungen der Aufsicht sowie auch der CRR. Die nachfolgenden Werte beziehen sich auf den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis nach CRR. Die darin nicht enthaltenen Unternehmen des IFRS-Konsolidierungskreises sind risikomäßig im Beteiligungsrisiko abgedeckt.

Der Risikobericht erläutert die Grundsätze und die Organisation des Risikomanagements und stellt die aktuelle Risikoposition für alle materiellen Risiken dar.

(48) Grundsätze des Risikomanagements

Der Konzern verfügt über ein System von Risikoprinzipien sowie Risikomessungs- und Überwachungsverfahren mit dem Ziel, die wesentlichen Risiken aller Banken und Spezialgesellschaften des Konzerns zu kontrollieren und zu steuern. Die Risikopolitik und die Grundsätze des Risikomanagements werden vom Vorstand festgelegt. Zu den Risikogrundsätzen gehören dabei unter anderem folgende Prinzipien:

  • Integriertes Risikomanagement: Kredit- und Länderrisiken, Markt- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken werden als Hauptrisiken konzernweit gesteuert. Dazu werden diese Risiken gemessen, limitiert, aggregiert und den verfügbaren Risikodeckungsmassen gegenübergestellt.
  • Einheitliche Methoden: Um einen konsistenten und kohärenten Risikomanagement-Ansatz zu gewährleisten, werden konzernweit einheitliche Methoden zur Risikobeurteilung und -limitierung eingesetzt. Dieses Vorgehen ist effizient für die Entwicklung von Risikomanagement-Methoden und bildet die Grundlage für eine einheitliche Konzernsteuerung in allen Ländern und Geschäftssegmenten.
  • Laufende Planung: Die Risikostrategien und das Risikokapital werden während des jährlichen Budgetierungs- und Planungsprozesses überarbeitet und bewilligt. Wesentliches Augenmerk wird dabei auf die Vermeidung von Risikokonzentrationen gelegt.
  • Unabhängige Kontrolle: Es besteht eine klare personelle und funktionale Trennung zwischen den Geschäfts- und allen Risikomanagement- und Risikocontrolling-Aktivitäten.
  • Vor- und Nachkalkulation: Risiken werden konsistent im Rahmen des Produktvertriebs und in der risikoadjustierten Performancemessung berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass Geschäfte grundsätzlich nur unter Berücksichtigung des Risiko-Ertrags-Verhältnisses abgeschlossen und Anreize zum Eingehen hoher Risiken vermieden werden.

Im Einklang mit diesen Grundsätzen werden von den Risikomanagement-Einheiten des Konzerns detaillierte Risikostrategien ausgearbeitet, die diese allgemeinen Richtlinien in konkrete Ziele und spezifische Standards überführen. Die übergeordnete Gesamtbank-Risikostrategie leitet sich dabei aus der Geschäftsstrategie sowie aus dem Risikoappetit des Konzerns ab und ergänzt diese um risikorelevante Gesichtspunkte zur geplanten Geschäftsstruktur und zur strategischen Entwicklung. Diese Aspekte umfassen beispielsweise strukturelle Limits oder Kapitalquotenziele, die in der Budgetierung und im Rahmen der Geschäftsentscheidungen eingehalten werden müssen. Weitere spezifische Ziele für die einzelnen Risikokategorien werden in Detail-Risikostrategien festgelegt. So definiert die Kreditrisikostrategie des Konzerns z. B. Kreditportfoliolimits für einzelne Länder und Segmente und regelt die Kompetenzuordnung für Einzelkreditentscheidungen.

(49) Organisation des Risikomanagements

Der Vorstand des Konzerns stellt die angemessene Organisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements sicher. Er entscheidet über die angewendeten Verfahren zur Identifikation, Messung und Überwachung der Risiken und trifft Steuerungsmaßnahmen anhand der erstellten Auswertungen und Analysen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird der Vorstand durch unabhängige Risikomanagement-Einheiten sowie spezifische Komitees unterstützt.

Grundsätzlich erfolgt das Risikomanagement im Konzern auf mehreren Stufen. Die RBI AG entwickelt und implementiert die Konzepte als übergeordnetes Kreditinstitut und in Zusammenarbeit mit den einzelnen Tochtereinheiten des Konzerns. Die zentralen Risikomanagement-Einheiten sind verantwortlich für die angemessene und geeignete Umsetzung der Risikomanagement-Prozesse. Sie legen dazu Konzernrichtlinien fest und definieren geschäftsspezifische Vorgaben, Werkzeuge und Vorgehensweisen für alle Gesellschaften des Konzerns.

Zusätzlich existieren in den verschiedenen Konzerneinheiten lokale Risikomanagement-Einheiten. Diese implementieren die Risikopolitik in den jeweiligen Risikokategorien und steuern das Geschäft innerhalb der genehmigten Risikobudgets, um die aus der Geschäftspolitik resultierenden Ziele zu erfüllen. Zu diesem Zweck überwachen sie die entstehenden Risiken mithilfe standardisierter Messmethoden und melden diese über definierte Reporting-Schnittstellen an die zentralen Risikomanagement-Einheiten.

Die im Bankwesengesetz geforderte Funktion des zentralen und unabhängigen Risikocontrollings wird durch den organisatorischen Bereich Group Risk Controlling ausgeübt. Dessen Aufgaben umfassen die Erstellung des konzernweiten und risikokategorieübergreifenden Regelwerks zur Konzern-Risikosteuerung und die unabhängige und neutrale Berichterstattung über das Risikoprofil an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats, den Gesamtvorstand und die einzelnen Geschäftsbereichsverantwortlichen. Weiters werden hier das erforderliche Risikokapital für die unterschiedlichen Konzerneinheiten ermittelt und der Ausnutzungsgrad der festgelegten Risikokapitalbudgets zur Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalausstattung berechnet.

Risikokomitees

Das Group Risk Committee ist das übergeordnete Entscheidungsgremium für alle risikorelevanten Themenbereiche des Konzerns. Es beschließt die Risikomanagement-Methoden und die Steuerungskonzepte, die für den Gesamtkonzern und wesentliche Teilbereiche eingesetzt werden, und ist für die laufende Weiterentwicklung und Implementierung der Methoden und Parameter zur Risikomessung und die Verfeinerung der Steuerungsinstrumente verantwortlich. Dazu zählen auch der Risikoappetit, unterschiedliche Risikobudgets und -limits auf Gesamtbankebene sowie die Überwachung der aktuellen Risikosituation unter Berücksichtigung einer angemessenen Kapitalausstattung und der entsprechenden Risikolimits. Es bewilligt die verschiedenen Risikomanagement- und steuerungsaktivitäten (z. B. die Allokation von Risikobudgets) und unterstützt den Vorstand bei diesen Tätigkeiten.

Das Group Asset/Liability Committee beurteilt und steuert das Bilanzstruktur- und Liquiditätsrisiko und legt die Methodik für das interne Transferpreissystem fest. Es nimmt in diesem Zusammenhang wesentliche Aufgaben betreffend die langfristige Refinanzierungsplanung sowie die Festlegung von Absicherungsmaßnahmen zu strukturellen Zins- und Währungsrisiken wahr. Das Capital Hedge Committee ist ein Sub-Komitee des Group Asset/Liability Committee und managt das Währungsrisiko der Kapitalposition des Konzerns.

Das Market Risk Committee steuert das Marktrisiko aus Handels- und Bankbuchgeschäften und legt die entsprechenden Limits und Verfahren fest. In diese Steuerung fließen insbesondere die Geschäftsergebnisse, die ermittelten Risiken und die gemessene Limitauslastung sowie die Ergebnisse aus Szenarioanalysen und Stresstests betreffend Marktrisiken ein.

Die Credit Committees setzen sich aus Vertretern der Bereiche Markt und Marktfolge zusammen, wobei sich die personelle Besetzung je nach Kunden für Firmenkunden, Finanzinstitute, den öffentlichen Sektor sowie Retail unterscheidet. Sie beschließen die konkreten Kreditvergabekriterien für einzelne Kundensegmente und Länder und treffen im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses und der rating- und volumenorientierten Kompetenzordnung alle sie betreffenden Kreditentscheidungen.

Das Problem Loan Committee ist das wesentliche Gremium im Prozess der Beurteilung und Entscheidungsfindung bei Problemkunden. Sein Vorsitzender ist der Chief Risk Officer (CRO). Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die für die Kundenbereiche verantwortlichen Vorstandsmitglieder, der Chief Financial Officer (CFO) sowie die relevanten Bereichs- und Abteilungsleiter aus Risikomanagement und Special Exposures Management.

Das Securitization Committee ist das Entscheidungsgremium für Limitanträge betreffend Verbriefungspositionen im Rahmen der konkreten Entscheidungsbefugnisse und erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verbriefungsstrategie für den Vorstand. Zusätzlich dient das Securitization Committee als Plattform zum Austausch von Informationen bezüglich Verbriefungspositionen und Marktentwicklungen.

Das Group Operational Risk Management & Controls Committee setzt sich unter dem Vorsitz des CRO sowohl aus Vertretern der Geschäftsbereiche (Retail-, Markt- und Firmenkunden) als auch aus Vertretern von Compliance (inklusive Finanzkriminalität), Internes Kontrollsystem (IKS), Operations, Security und Risk Controlling zusammen. Dieses Gremium ist mit der Steuerung des operationellen Risikos (inklusive Verhaltensrisiken) betraut, um basierend auf dem Risikoprofil und der Geschäftsstrategie eine operationelle Risikostrategie abzuleiten und zu etablieren sowie auf dieser Basis Entscheidungen im Hinblick auf Maßnahmen, Kontrollen und Risikoakzeptanz zu treffen.

Das Contingency/Recovery Committee ist ein durch den Vorstand einzuberufendes Entscheidungsgremium. Die Zusammensetzung des Gremiums variiert gegebenenfalls abhängig von der Intensität bzw. dem Fokus (z. B. Kapital und/oder Liquidität) situationsspezifischer Anforderungen. Kernaufgabe des Komitees ist es, die finanzielle Stabilität im Sinn des BaSAG (österreichisches Banken-Sanierungs- und -Abwicklungsgesetz) bzw. der BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) im Fall einer kritischen Finanzsituation aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen.

Qualitätssicherung und Revision

Qualitätssicherung in Bezug auf Risikomanagement bedeutet die Sicherstellung der Integrität, Zuverlässigkeit und Fehlerfreiheit von Prozessen, Modellen, Berechnungsvorgängen und Datenquellen. Dies soll die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben seitens des Konzerns und die Erfüllung höchster Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Risikomanagement-Aktivitäten gewährleisten.

Die Koordination dieser Aspekte erfolgt durch den Bereich Group Compliance, der das interne Kontrollsystem laufend analysiert und – falls daraus Anpassungsbedarf resultiert – auch für die Überwachung der Umsetzung verantwortlich ist.

Zwei wichtige Funktionen in der unabhängigen Prüfung werden durch die Bereiche Audit und Compliance wahrgenommen. Der Einsatz einer unabhängigen internen Revision ist eine gesetzliche Vorgabe und zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems. Die Revision überprüft periodisch sämtliche Geschäftsprozesse und trägt damit wesentlich zu deren Absicherung und Verbesserung bei. Die dazu erstellten Berichte werden direkt an den Vorstand adressiert und regelmäßig in dessen Sitzungen behandelt.

Das Compliance Office verantwortet alle Themenstellungen rund um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Ergänzung und als Bestandteil des internen Kontrollsystems. Damit wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen in den täglichen Abläufen überwacht.

Darüber hinaus wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eine gänzlich unabhängige und objektive Prüfung frei von potenziellen Interessenkonflikten durchgeführt. Schließlich unterliegt der Konzern auch der laufenden Überwachung durch die Europäische Zentralbank, die österreichische Finanzmarktaufsicht sowie die lokalen Aufsichtsbehörden jener Länder, in denen er mit Zweigstellen oder Tochtergesellschaften vertreten ist.

(50) Konzern-Risikosteuerung

Die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ist eines der wesentlichen Ziele des Unternehmens. Die erforderliche Kapitalausstattung wird dazu regelmäßig auf Basis des nach internen Modellen ermittelten Risikos beurteilt, wobei in der Wahl der verwendeten Modelle auf die im jährlich durchgeführten Risikoassessment beurteilte Wesentlichkeit der Risiken Rücksicht genommen wird. Dieses Konzept der Konzern-Risikosteuerung berücksichtigt die Kapitalerfordernisse sowohl aus regulatorischer Sicht (Nachhaltigkeits- und Going-Concern-Perspektive) als auch unter einem ökonomischen Gesichtspunkt (Zielrating-Perspektive). Es entspricht damit dem quantitativen Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalausstattung (ICAAP), wie gesetzlich gefordert und in der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Richtlinie für den ICAAP beschrieben. Der gesamte ICAAP-Prozess des Konzerns wird jährlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Evaluierung der RBI Kreditinstitutsgruppe geprüft.

Das Risk Appetite Framework (RAF) limitiert das Gesamtrisiko des Konzerns im Einklang mit den strategischen Geschäftszielen und alloziert das errechnete Risikokapital auf die unterschiedlichen Risikoarten und Geschäftsbereiche. Das vorrangige Ziel des RAF ist, das Risiko insbesondere auch in adversen Szenarien und für große singuläre Risiken so zu begrenzen, dass die Erfüllung regulatorischer Mindestquoten gegeben ist. Das Risk Appetite Framework ist daher eng verbunden mit dem ICAAP und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und setzt Konzentrationsrisikolimits für die im Risikoassessment als wesentlich eingestuften Risikoarten. Weiters besteht eine Verbindung zum Sanierungsplan, da die Grenzwerte für Risikokapazität und Risikotoleranz im RAF mit den jeweiligen Grenzwerten im Trigger Monitoring abgestimmt sind. Über den vom Vorstand beschlossenen Risikoappetit und die Risikostrategie des Konzerns und deren Umsetzung wird zudem regelmäßig im Risikoausschuss des Aufsichtsrats berichtet.

Ansatz Risiko Messmethode Konfidenzniveau
Ökonomische Perspektive
Ökonomisches Kapital Risiko, dass die unerwarteten
Verluste aus ökonomischer Sicht
das interne Kapital übersteigen
Der unerwartete Verlust für den Risikohorizont
von einem Jahr (Ökonomisches Kapital) darf
den aktuellen Wert des Kernkapitals nicht
überschreiten
99,90 Prozent
Value-at-Risk Risiko, das Kapitalerfordernis
entsprechend den CRR
Regelungen zu unterschreiten
Die Risikotragfähigkeit (erwarteter Gewinn und
nicht für aufsichtsrechtliche Zwecke gebundenes
Kapital) muss den Value-at-Risk (Risikohorizont:
1 Jahr) des Konzerns übersteigen
95 Prozent – unterstellt die Bereitschaft
der Eigentümer, zusätzliche Eigenmittel
zur Verfügung zu stellen
Normative Perspektive
Stress-Szenarien Risiko, eine nachhaltige
Kernkapitalquote über den
Konjunkturzyklus hinweg zu
unterschreiten
Kapital- und Ertragsprognose für die dreijährige
Planungsperiode bei Annahme eines
signifikanten makroökonomischen Abschwungs
rund 95 Prozent – basierend auf der
Managemententscheidung, potenziell
temporäre Risikoreduktionen oder
stabilisierende Eigenkapitalmaßnahmen
vorzunehmen

Ökonomische Perspektive – Ökonomischer Kapitalansatz

Darin werden Risiken durch das ökonomische Kapital gemessen, das eine vergleichbare Risikokennzahl für alle Risikoarten darstellt. Es wird als die Summe von unerwarteten Verlusten aus den Geschäften aller Konzerneinheiten in den unterschiedlichen Risikokategorien berechnet. Zusätzlich fließt ein allgemeiner Puffer für andere Risikoarten ein, die nicht explizit quantifiziert werden.

Der Konzern wendet zur Berechnung des ökonomischen Kapitals zum Jahresende 2019 ein Konfidenzniveau von 99,90 Prozent (2018: 99,92 Prozent) an. Im Einklang mit der von der Europäischen Zentralbank herausgegebenen Richtlinie für den ICAAP wird mit Jahresende 2019 das Tier-2-Kapital nicht mehr für die Berechnung des internen Kapitals herangezogen.

Dem ökonomischen Kapital steht das interne Kapital gegenüber, welches im Einklang mit der von der Europäischen Zentralbank herausgegebenen Richtlinie für den ICAAP das Tier-2-Kapital mit Jahresende 2019 nicht mehr berücksichtigt. Durch diese methodische Änderung in der Berechnung des internen Kapitals und durch den beschriebenen Anstieg im ökonomischen Kapital erhöhte sich die Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Risikokapitals (Verhältnis von ökonomischem zu internem Kapital) auf 58,7 Prozent (2018: 46 Prozent) zum Jahresende 2019.

Anteile der einzelnen Risikoarten am ökonomischen Kapital:

in € Tausend 2019 Anteil 20181 Anteil
Kreditrisiko Retail-Kunden 1.750.650 24,8% 1.175.737 19,5%
Kreditrisiko Firmenkunden 1.749.130 24,8% 1.637.701 27,2%
Beteiligungsrisiko 726.957 10,3% 308.365 5,1%
Marktrisiko 633.221 9,0% 649.290 10,8%
Makroökonomisches Risiko 556.989 7,9% 606.720 10,1%
Operationelles Risiko 454.151 6,4% 542.080 9,0%
Risiko sonstige Sachanlagen 252.058 3,6% 226.118 3,8%
Währungsrisiko der Kapitalposition 229.412 3,2% 128.764 2,1%
Kreditrisiko öffentlicher Sektor 210.343 3,0% 281.316 4,7%
Kreditrisiko Kreditinstitute 147.766 2,1% 143.523 2,4%
CVA-Risiko 17.810 0,3% 17.090 0,3%
Liquiditätsrisiko 72 0,0% 14.645 0,2%
Risikopuffer 336.428 4,8% 286.568 4,8%
Gesamt 7.064.987 100,0% 6.017.918 100,0%

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen (Marktrisiko)

Regionale Allokation des ökonomischen Kapitals nach Sitz der Konzerneinheit:

in € Tausend 2019 Anteil 20181 Anteil
Österreich 2.822.211 39,9% 1.903.494 31,6%
Osteuropa 1.488.569 21,1% 1.308.671 21,7%
Südosteuropa 1.436.307 20,3% 1.329.702 22,1%
Zentraleuropa 1.317.898 18,7% 1.471.099 24,4%
Restliche Welt 2 0,0% 4.952 0,1%
Gesamt 7.064.987 100,0% 6.017.918 100,0%

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen (Marktrisiko)

Im Jahresverlauf erhöhte sich das errechnete ökonomische Kapital des Konzerns auf € 7.064.987 Tausend. Eine Anpassung des aktuell verwendeten Modells auf sonstige verbundene Unternehmen und Beteiligungen führte zwar zum Stichtag 31. Dezember 2019 zu einer Erhöhung des Beteiligungsrisikos um € 418.592 Tausend auf € 726.957 Tausend, durch eine generelle Modellneuentwicklung ist im Laufe des Jahres 2020 aber wieder mit materiell niedrigeren Beteiligungsrisiken zu rechnen. Daneben stieg ebenso das Währungsrisiko der Kapitalposition um € 100.648 Tausend auf € 229.412 Tausend, welches nun in allen Währungen für eine Haltedauer von einem Jahr berechnet wird. Der Anstieg im Kreditrisiko Retail-Kunden um € 574.913 Tausend auf € 1.750.650 Tausend resultierte aus der Implementierung des bereits in Säule I vorgehaltenen regulatorischen Kapitals in das ökonomische Kapital hinsichtlich der Fremdwährungs-Hypothekarkredite in Polen. In der Allokation des Risikokapitals per 31. Dezember 2019 wird mit 40 Prozent (2018: 32 Prozent) der größte Anteil des ökonomischen Kapitals durch Konzerneinheiten in Österreich beansprucht, wobei der Anstieg zum Vorjahr wiederum aus dem Beteiligungsrisiko und dem Risiko der Fremdwährungs-Hypothekarkredite der polnischen Zweigstelle der RBI AG resultierte.

Das ökonomische Kapital dient als wichtiges Instrument der Konzern-Risikosteuerung. Limits für das ökonomische Kapital werden dazu im jährlichen Budgetierungsprozess auf die einzelnen Geschäftsbereiche aufgeteilt und für die operative Steuerung durch Volumen-, Sensitivitäts- oder Value-at-Risk-Limits ergänzt. Diese Planung im Konzern erfolgt jeweils für drei Jahre auf revolvierender Basis und bezieht sich sowohl auf die zukünftige Entwicklung des ökonomischen Kapitals als auch auf das zur Verfügung stehende interne Kapital. Das ökonomische Kapital wirkt sich somit wesentlich auf die Planung der zukünftigen Kreditvergabe und das Gesamtlimit für Marktrisiken aus.

Auch die risikoadjustierte Performance-Messung basiert auf diesem Risikomaß. Dabei wird der Ertrag einer Geschäftseinheit in Relation zu dem ökonomischen Kapital gesetzt, das dieser Einheit zuzurechnen ist (Verhältnis von risikoadjustiertem Ertrag zu risikoadjustiertem Kapital, RORAC). Dies ergibt eine vergleichbare Performance-Kennzahl für alle Geschäftseinheiten des Konzerns, die wiederum als Kennzahl in der Gesamtbanksteuerung, der diesbezüglichen zukünftigen Kapitalallokation und der Vergütung für Geschäftsleiter des Konzerns Berücksichtigung findet.

Ökonomische Perspektive – Value-at-Risk-Ansatz

Parallel zum ökonomischen Kapitalansatz erfolgt die Beurteilung der angemessenen Kapitalausstattung mit Fokus auf die Risikotragfähigkeit in Bezug auf das regulatorische Eigenkapital und Eigenmittelerfordernis.

Dem Absicherungsziel folgend, werden erwartete Gewinne, erwartete Risikovorsorgen und überschüssige Eigenmittel (unter Berücksichtigung der diversen Anrechnungsgrenzen) zur Risikotragfähigkeit gezählt. Dem wird ein Value-at-Risk (inkl. erwarteter Verluste) gegenübergestellt, dessen Berechnung auf vergleichbaren Verfahren (mit geringerem Konfidenzniveau von 95 Prozent), wie den im ökonomischen Kapitalansatz angewendeten, beruht. Mit diesem Ansatz sichert der Konzern die ausreichende Kapitalisierung aus regulatorischer Sicht mit dem gewünschten Wahrscheinlichkeitsniveau ab.

Normative Perspektive – Stress-Szenarien

Die Analyse der Stress-Szenarien in der normativen Perspektive des ICAAP soll sicherstellen, dass der Konzern am Ende der mehrjährigen Planungsperiode auch in einem sich unerwartet verschlechternden makroökonomischen Umfeld über eine ausreichend hohe Kernkapitalquote verfügt. Die Analyse basiert hier auf einem mehrjährig angelegten makroökonomischen Stresstest, in dem hypothetische Marktentwicklungen bei einem signifikanten, aber realistischen wirtschaftlichen Abschwung simuliert werden. Als Risikoparameter kommen dabei unter anderem Zinskurven, Wechselkurse und Wertpapierkurse, aber auch Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Rating-Migrationen im Kreditportfolio zum Einsatz.

Das Hauptaugenmerk dieses integrierten Stresstests gilt der resultierenden Kernkapitalquote am Ende der mehrjährigen Betrachtung. Diese soll einen nachhaltigen Wert nicht unterschreiten und somit keine substanziellen Kapitalerhöhungen oder tiefergehenden Einschränkungen des Geschäftsvolumens notwendig machen. Die aktuell erforderliche Kernkapitalausstattung resultiert damit aus dem wirtschaftlichen Rückschlagpotenzial. In das unterstellte Abschwungszenario fließen dabei die Bildung von notwendigen Risikovorsorgen und potenzielle prozyklische Effekte (die zu einem Anstieg der regulatorischen Kapitalerfordernisse führen) ebenso ein wie Fremdwährungseffekte und sonstige Bewertungs- und Ertragskomponenten. Bereits bekannte regulatorische Änderungen werden für die Planungsperiode berücksichtigt.

Diese Perspektive ergänzt somit die sonst übliche Risikomessung auf Basis des Value-at-Risk-Konzepts (das im Wesentlichen auf historischen Daten beruht). Dadurch können auch außergewöhnliche und in der Vergangenheit nicht beobachtbare Marktsituationen abgedeckt und potenzielle Auswirkungen dieser Entwicklungen abgeschätzt werden. Der Stresstest ermöglicht auch die Analyse von Risikokonzentrationen (z. B. in Einzelpositionen, Wirtschaftszweigen oder Regionen) und erlaubt einen Einblick in die Profitabilität, Liquidität und Solvabilität unter außergewöhnlichen Umständen. Das Risikomanagement des Konzerns steuert darauf aufbauend aktiv die Portfoliodiversifikation, z. B. durch Obergrenzen für das Gesamtobligo in einzelnen Wirtschaftszweigen und Ländern oder durch eine laufende Anpassung der entsprechenden Kreditvergabestandards.

(51) Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das größte Risiko im Geschäft des Konzerns. Das Kreditrisiko ist das Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei des Konzerns seine bzw. ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Konzern nicht erfüllt. Das Kreditrisiko entsteht hauptsächlich im Zusammenhang mit Forderungen an Banken, Forderungen an Kunden sowie Kreditzusagen und Finanzgarantien. Der Konzern ist auch anderen Kreditrisiken ausgesetzt, die sich aus Veranlagungen in Schuldtiteln und anderen Engagements im Zusammenhang mit Handelsaktivitäten, Derivaten, Vergleichsvereinbarungen und Reverse-Repo-Geschäften ergeben.

Kreditentscheidungsprozess

Im Non-Retail-Bereich durchläuft jeder Kredit vor Vergabe den Kreditentscheidungsprozess. Dieser Prozess betrifft – neben der Vergabe von Neukrediten – auch Krediterhöhungen, Prolongationen und Überziehungen sowie die Änderung risikorelevanter Sachverhalte, die der ursprünglichen Kreditentscheidung zugrunde lagen (z. B. wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers, Verwendungszweck oder Sicherheiten). Er wird auch bei der Festlegung von kreditnehmerbezogenen Limits für Handels- und Emissionsgeschäfte sowie für sonstige mit Kreditrisiko behaftete Limits und Beteiligungen angewendet.

Kreditentscheidungen werden je nach Größe und Art des Kredits anhand einer hierarchischen Kompetenzordnung gefällt. Für individuelle Kreditentscheidungen und die turnusmäßige Beurteilung der Adressenausfallrisiken sind dabei immer die Zustimmung der Bereiche Markt und Marktfolge einzuholen. Für den Fall voneinander abweichender Beurteilungen einzelner Kompetenzträger wird via Eskalationsverfahren per Kompetenzordnung die nächsthöhere Kompetenzstufe aktiviert.

Der gesamte Kreditentscheidungsprozess wird auf Basis einheitlich definierter Prinzipien und Richtlinien durchgeführt. Die Geschäftsbeziehungen zu multinationalen Kunden, die gleichzeitig Transaktionen mit mehreren Einheiten des Konzerns abwickeln, werden z. B. durch das Global Account Management System unterstützt. Dies wird durch die konzernweit eindeutige Identifikation von Kunden im Non-Retail-Bereich ermöglicht.

Kreditentscheidungen im Retail-Bereich erfolgen angesichts der hohen Stückzahl und geringeren Forderungshöhe in einem höheren Ausmaß automatisiert. Kreditanträge werden dabei vielfach in zentralen Bearbeitungsstellen mittels Credit Scorecards beurteilt und freigegeben. Der Prozess wird durch entsprechende IT-Systeme unterstützt.

Kreditportfoliomanagement

Das Kreditportfolio des Konzerns wird unter anderem anhand der Portfoliostrategie, die wiederum auf der Geschäfts- sowie der Risikostrategie basiert, gesteuert. Anhand der gewählten Strategie wird die Kreditvergabe in unterschiedlichen Ländern, Wirtschaftszweigen oder Produkttypen begrenzt und somit die Konzentration unerwünschter Risiken vermieden. Darüber hinaus werden die langfristigen Entwicklungschancen in den einzelnen Märkten einer ständigen Analyse unterzogen. Dies ermöglicht es, schon frühzeitig strategische Weichenstellungen in Bezug auf das künftige Kreditengagement vorzunehmen.

Überleitung der Zahlen aus dem IFRS-Konzernabschluss zum Kreditobligo (nach CRR)

Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung von Bilanzposten zum Kreditobligo (Bank- und Handelsbuchbestände), das für die Portfoliosteuerung herangezogen wird. Dieses umfasst sowohl das bilanzielle als auch außerbilanzielle Kreditobligo vor Anwendung von Gewichtungsfaktoren und stellt somit den maximalen Forderungswert dar. Nicht enthalten sind Effekte der Kreditrisikominderung, wie z. B. persönliche und dingliche Sicherheiten, die in der Gesamtbeurteilung des Kreditrisikos ebenfalls berücksichtigt werden. Dieser Forderungsbegriff wird auch – sofern nicht explizit anders angegeben – in den nachfolgenden Tabellen des Risikoberichts verwendet. Die Ursachen für Unterschiede zwischen den Größen der internen Portfoliosteuerung und der externen Rechnungslegung liegen in abweichenden Konsolidierungskreisen (regulatorisch versus IFRS), unterschiedlichen Abgrenzungen des Kreditvolumens sowie der unterschiedlichen Darstellung des Kreditvolumens.

in € Tausend 2019 2018
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 19.761.386 18.425.583
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 112.607.116 101.241.442
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 4.555.355 6.216.922
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 775.937 559.782
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Proft/Loss 2.275.832 3.192.115
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 4.182.372 3.893.609
Hedge Accounting 397.155 457.202
Laufende Steuerforderungen 61.272 56.820
Latente Steuerforderungen 143.764 122.371
Sonstige Aktiva 1.027.830 749.665
Erteilte Kreditzusagen 35.135.831 31.226.964
Erteilte Finanzgarantien 7.908.756 6.975.261
Sonstige erteilte Zusagen 3.297.568 2.942.779
Ausweisunterschiede -3.046.324 -1.761.995
Kreditobligo1 189.083.851 174.298.522

1 Bilanzposten enthalten nur Kreditrisikoanteile

Die detaillierte Analyse des Kreditportfolios erfolgt anhand der Unterteilung in Ratingstufen. Das Kundenrating erfolgt dabei für die unterschiedlichen Forderungsklassen getrennt. Für die Bonitätsbeurteilung werden dafür jeweils interne Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoring-Modelle) eingesetzt, die auch zentral validiert werden. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Ratingstufen werden nach Geschäftssegmenten getrennt ermittelt. Ausfallwahrscheinlichkeiten der gleichen ordinalen Ratingeinstufung sind daher zwischen den Segmenten nicht direkt vergleichbar.

Die Ratingmodelle in den wesentlichen Non-Retail-Segmenten – Firmenkunden, Kreditinstitute und öffentlicher Sektor – sind konzernweit einheitlich und sehen für Firmenkunden und Kreditinstitute 27 bzw. für den öffentlichen Sektor jeweils zehn Bonitätsstufen vor. Scorecards für Retail-Forderungsklassen werden länderspezifisch nach konzernweit einheitlichen Richtlinien erstellt. Sowohl für die Ratingerstellung als auch für die Validierung stehen entsprechende Instrumente (z. B. Unternehmensbewertung, Rating- und Ausfalldatenbank) zur Verfügung.

Die nachfolgende Tabelle zeigt das Kreditobligo nach Asset-Klassen (Ratingmodellen):

in € Tausend 2019 2018
Firmenkunden 81.951.994 73.482.137
Projektfinanzierungen 7.212.158 7.050.295
Retail-Kunden 42.184.670 38.049.768
Kreditinstitute 21.977.973 19.207.251
Öffentlicher Sektor 35.757.056 36.509.071
Gesamt 189.083.851 174.298.522

Kreditportfolio – Firmenkunden

Die internen Ratingverfahren für Firmenkunden berücksichtigen sowohl qualitative Faktoren als auch verschiedene Bilanz- und Gewinnkennzahlen, die unterschiedliche Aspekte der Kundenbonität für verschiedene Branchen und Länder abdecken. Zusätzlich enthält das Modell für kleine Firmenkunden auch eine Kontoverhaltenskomponente.

Die nachstehende Tabelle zeigt das Kreditobligo nach internem Rating für Firmenkunden (Großkunden, mittelgroße und kleine Firmenkunden). Zur besseren Lesbarkeit wurden die einzelnen Stufen der Ratingskala allerdings auf die zugrunde liegenden neun Hauptstufen zusammengefasst.

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
1 Minimales Risiko 5.785.489 7,1% 5.071.555 6,9%
2 Exzellente Kreditwürdigkeit 11.876.959 14,5% 11.133.932 15,2%
3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 13.834.231 16,9% 11.357.385 15,5%
4 Gute Kreditwürdigkeit 13.036.930 15,9% 10.402.833 14,2%
5 Intakte Kreditwürdigkeit 16.409.891 20,0% 15.824.179 21,5%
6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 14.510.666 17,7% 12.272.729 16,7%
7 Knappe Kreditwürdigkeit 3.853.267 4,7% 4.216.589 5,7%
8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 765.700 0,9% 1.133.628 1,5%
9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 315.915 0,4% 198.909 0,3%
10 Ausfall 1.417.762 1,7% 1.637.862 2,2%
NR Nicht geratet 145.185 0,2% 232.535 0,3%
Gesamt 81.951.994 100,0% 73.482.137 100,0%

Das Kreditobligo für Firmenkunden nahm im Vergleich zum Jahresende 2018 um € 8.469.857 Tausend auf € 81.951.994 Tausend zu.

Das Kreditobligo mit guter Kreditwürdigkeit bis hin zu minimalem Risiko erhöhte sich um € 6.567.904 Tausend auf € 44.533.609 Tausend, was einem Anteil von 54,4 Prozent (2018: 51,8 Prozent) entspricht.

Rating-Klasse 1 verzeichnete einen Anstieg um € 713.934 Tausend auf € 5.785.489 Tausend, welcher im Wesentlichen auf Swap-Geschäfte in Großbritannien sowie auf Ratingverbesserungen einzelner russischer Kunden von Rating-Klasse 2 zurückzuführen war. Teilweise kompensiert wurde der Anstieg durch einen Rückgang von Rahmenfinanzierungen in Österreich. Der Anstieg in Rating-Klasse 2 um € 743.027 Tausend auf € 11.876.959 Tausend resultierte im Wesentlichen aus einem Anstieg der Dokumentenakkreditive und Rahmenfinanzierungen in der Schweiz, wobei es auch zu Ratingverbesserungen einzelner Schweizer Kunden von Rating-Klasse 3 kam. Zudem stiegen die Rahmenfinanzierungen in Deutschland, Großbritannien und Luxemburg und die Kreditfinanzierungen in Frankreich und Russland (teilweise bedingt durch die Aufwertung des russischen Rubels). Die Abnahme von Repo-Geschäften in Österreich kompensierte den Anstieg in Rating-Klasse 2 teilweise. Rating-Klasse 3 verzeichnete einen Anstieg um € 2.476.846 Tausend auf € 13.834.231 Tausend, welcher auf Repo-Geschäfte in Großbritannien, Kreditfinanzierungen in Österreich, Tschechien, Deutschland und Luxemburg zurückzuführen war. Zudem stiegen die Rahmenfinanzierungen in Österreich und Deutschland, während sie in Großbritannien sanken. Der Anstieg in Rating-Klasse 4 um € 2.634.097 Tausend auf € 13.036.930 Tausend war auf Kreditfinanzierungen in Frankreich, Tschechien, Großbritannien, Russland (großteils bedingt durch die Aufwertung des russischen Rubels) und der Schweiz zurückzuführen. Außerdem stiegen die Rahmenfinanzierungen in Frankreich, Spanien, Rumänien, Italien und in den USA sowie gegebene Garantien in Österreich, Tschechien, Russland und der Schweiz. Rating-Klasse 5 verzeichnete einen Anstieg um € 585.712 Tausend auf € 16.409.891 Tausend, welcher auf gegebene Garantien in Russland, auf Rahmenfinanzierungen sowie auf Repo-Geschäfte in den USA zurückzuführen war. Zudem kam es zu Ratingverbesserungen einzelner russischer Kunden aus Rating-Klasse 6. Der Anstieg in Rating-Klasse 5 wurde durch einen Rückgang von Kreditfinanzierungen in Deutschland und der Slowakei sowie durch Ratingverschlechterungen einzelner deutscher und slowakischer Kunden zu Rating-Klasse 6 reduziert. Neben der erwähnten Ratingverschlechterung waren Kreditfinanzierungen in

Tschechien, Rumänien, Russland (teilweise bedingt durch die Aufwertung des russischen Rubels) und der Ukraine für den Anstieg in Rating-Klasse 6 um € 2.237.937 Tausend auf € 14.510.666 Tausend verantwortlich.

Für Projektfinanzierungen besteht ein fünfstufiges Rating-Modell, das sowohl die individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit als auch die zur Verfügung stehenden Sicherheiten berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Projektfinanzierungsvolumens stellt sich demnach wie folgt dar:

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
6,1 Ausgezeichnete Projektbonität – sehr geringes Risiko 5.366.921 74,4% 5.307.911 75,3%
6,2 Gute Projektbonität – geringes Risiko 1.309.563 18,2% 968.352 13,7%
6,3 Ausreichende Projektbonität – mittleres Risiko 91.268 1,3% 113.598 1,6%
6,4 Schwache Projektbonität – hohes Risiko 82.351 1,1% 102.630 1,5%
6,5 Ausfall 351.130 4,9% 383.110 5,4%
NR Nicht geratet 10.924 0,2% 174.694 2,5%
Gesamt 7.212.158 100,0% 7.050.295 100,0%

Das Kreditobligo der unter Projektfinanzierung ausgewiesenen Forderungen verzeichnete zum 31. Dezember 2019 einen Anstieg um € 161.863 Tausend auf € 7.212.158 Tausend. Der Anstieg in Rating-Klasse 6,2 um € 341.211 Tausend auf € 1.309.563 Tausend resultierte aus neuen Projektfinanzierungen in Österreich, Ungarn, Russland und der Slowakei. Zudem kam es zu Ratingverschlechterungen slowakischer Kunden von Rating-Klasse 6,1. Der Anstieg in Rating-Klasse 6,2 wurde teilweise durch Ratingverbesserungen tschechischer und rumänischer Kunden zu Rating-Klasse 6,1 ausgeglichen. Die Ratingzuweisung eines niederländischen und österreichischen Kunden zu Rating-Klasse 6,1, sowie ausgelaufene Projektfinanzierungen in Serbien führten zur Reduktion der nicht gerateten um € 163.770 Tausend auf € 10.924 Tausend.

Den Hauptteil machten die Bonitätsstufen ausgezeichnete Projektbonität – sehr geringes Risiko und gute Projektbonität – geringes Risiko mit 92,6 Prozent aus. Dies war im Wesentlichen auf die hohe Gesamtbesicherung derartiger Spezialfinanzierungen zurückzuführen.

Die nachstehende Tabelle stellt das Kreditobligo für Firmenkunden und Projektfinanzierungen nach dem Risikoland unter Berücksichtigung des Garantiegebers gruppiert nach Regionen dar.

in € Tausend 2019 Anteil 20181 Anteil
Westeuropa 21.641.577 24,3% 17.182.235 21,3%
Zentraleuropa 19.361.427 21,7% 18.491.300 23,0%
Österreich 16.710.793 18,7% 16.898.109 21,0%
Osteuropa 15.626.365 17,5% 12.853.120 16,0%
Südosteuropa 12.819.231 14,4% 12.431.799 15,4%
Asien 1.121.573 1,3% 1.195.050 1,5%
Sonstige 1.883.186 2,1% 1.480.819 1,8%
Gesamt 89.164.152 100,0% 80.532.432 100,0%

1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund einer geänderten Zuordnung

Das Kreditobligo wies im Vergleich zum Jahresende 2018 mit € 89.164.152 Tausend einen Anstieg um € 8.631.720 Tausend auf. Der Anstieg in Westeuropa um € 4.459.342 Tausend auf € 21.641.577 Tausend resultierte aus Kredit- und Rahmenfinanzierungen, Swap- und Repo-Geschäften sowie aus Dokumentenakkreditiven. Zentraleuropa verzeichnete einen Zuwachs um € 870.127 Tausend auf € 19.361.427 Tausend, der auf Rahmenfinanzierungen und Kreditfinanzierungen zurückzuführen war. Steigende Kreditfinanzierungen und gegebene Garantien sowie die Aufwertung des russischen Rubels und der ukrainischen Hryvna waren für den Anstieg in Osteuropa um € 2.773.245 Tausend auf € 15.626.365 Tausend verantwortlich.

Die folgende Tabelle zeigt das Kreditobligo für Firmenkunden und Projektfinanzierungen nach Branchenzugehörigkeit der Erstkunden:

in € Tausend 2019 Anteil 20181 Anteil
Fertigung/Produktion 22.502.489 25,2% 21.364.744 26,5%
Groß- und Einzelhandel 20.083.356 22,5% 18.531.761 23,0%
Finanzintermediation 9.774.624 11,0% 7.527.225 9,3%
Immobilien 9.857.898 11,1% 9.780.072 12,1%
Bauwesen 5.767.093 6,5% 5.249.911 6,5%
Freie Berufe/technische Dienstleistungen 2.046.594 2,3% 1.951.809 2,4%
Transport, Lagerung und Verkehr 3.602.275 4,0% 3.611.244 4,5%
Energieversorgung 3.440.651 3,9% 3.393.234 4,2%
Sonstige Branchen 12.089.171 13,6% 9.122.431 11,3%
Gesamt 89.164.152 100,0% 80.532.432 100,0%

1 Die Vorjahreswerte wurden aufgrund einer optimierten Zuordnung einzelner Tätigkeitsbereiche von Groß- und Mischkonzernen angepasst.

Kreditportfolio – Retail-Kunden

Die Asset-Klasse Retail-Kunden unterteilt sich in Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Für Retail-Kunden wird ein duales Scoring-System eingesetzt, das eine Erst- und Ad-hoc-Analyse anhand der Kundendaten und eine Verhaltensanalyse anhand der Kontendaten umfasst. Die folgende Tabelle zeigt die Retail-Forderungen des Konzerns.

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
Retail-Kunden – Privatpersonen 38.990.342 92,4% 35.268.595 92,7%
Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 3.194.329 7,6% 2.781.173 7,3%
Gesamt 42.184.670 100,0% 38.049.768 100,0%

Die nachstehende Tabelle zeigt das Kreditobligo nach internem Rating für Retail-Kunden:

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
0,5 Minimales Risiko 12.314.383 29,2% 9.038.313 23,8%
1,0 Exzellente Kreditwürdigkeit 7.065.681 16,7% 9.091.214 23,9%
1,5 Sehr gute Kreditwürdigkeit 6.158.781 14,6% 5.498.801 14,5%
2,0 Gute Kreditwürdigkeit 4.891.248 11,6% 4.039.654 10,6%
2,5 Intakte Kreditwürdigkeit 3.286.980 7,8% 2.863.964 7,5%
3,0 Akzeptable Kreditwürdigkeit 1.789.454 4,2% 1.726.684 4,5%
3,5 Knappe Kreditwürdigkeit 927.196 2,2% 839.619 2,2%
4,0 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 428.331 1,0% 413.993 1,1%
4,5 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 381.744 0,9% 312.728 0,8%
5,0 Ausfall 1.353.133 3,2% 1.326.523 3,5%
NR Nicht geratet 3.587.739 8,5% 2.898.275 7,6%
Gesamt 42.184.670 100,0% 38.049.768 100,0%

Das Kreditobligo für Retail-Kunden nahm im Vergleich zum Jahresende 2018 um € 4.134.903 Tausend auf € 42.184.670 Tausend zu. Die Ratingverschiebung zwischen Rating-Klasse 0,5 und 1,0 resultierte im Wesentlichen aus Ratinganpassungen im Zuge der geplanten IRB-Implementierung in der Raiffeisen Bausparkasse, Wien. Darüber hinaus verzeichnete Rating-Klasse 0,5 einen Anstieg, der auf eine Zunahme des Kreditobligos in Rumänien und Russland (teilweise bedingt durch die Aufwertung des russischen Rubels) zurückzuführen war. Der Anstieg in den Rating-Klassen 1,5, 2,0 und 2,5 resultierte im Wesentlichen aus einem Anstieg des Kreditobligos in Tschechien, Kroatien, Österreich, Russland (teilweise bedingt durch die Aufwertung des russischen Rubels) und der Slowakei. Die Zunahme der nicht gerateten war auf Ungarn und auf hypothekarisch besicherte Kredite in Tschechien zurückzuführen.

Der Gesamtbetrag der Retail-Forderungen verteilt sich auf die Segmente wie folgt.

2019
in € Tausend Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets
Retail-Kunden – Privatpersonen 18.294.621 9.747.784 5.987.257 4.960.680
Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 1.498.808 798.598 490.513 406.409
Gesamt 19.793.429 10.546.382 6.477.770 5.367.089
davon notleidendes Obligo 655.261 455.371 182.647 35.643
2018
in € Tausend
Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets
Retail-Kunden – Privatpersonen 17.377.251 8.720.106 4.420.411 4.750.828
Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 1.370.316 687.641 348.580 374.636
Gesamt 18.747.567 9.407.747 4.768.990 5.125.463
davon notleidendes Obligo1 714.775 458.403 203.694 29.264

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen aufgrund der Berücksichtigung des nicht ausgefallenen notleidenden Obligos

Zentraleuropa verzeichnete einen Anstieg um € 1.045.862 Tausend auf € 19.793.429 Tausend aufgrund einer Zunahme von Hypothekarkrediten in Tschechien und der Slowakei. Steigende Hypothekar- und Verbraucherkredite in Bulgarien, Kroatien und Rumänien sowie eine Zunahme der Kreditkartenfinanzierungen in Rumänien und SME-Finanzierungen in Bulgarien waren für den Anstieg in Südosteuropa um € 1.138.635 Tausend auf € 10.546.382 Tausend verantwortlich. Die Zunahme in Osteuropa um € 1.708.780 Tausend auf € 6.477.770 Tausend resultierte aus Kreditkartenfinanzierungen, Hypothekar- und Verbraucherkrediten in Russland, teilweise bedingt durch die Aufwertung des russischen Rubels. Zudem wirkte sich die Aufwertung der ukrainischen Hryvna erhöhend aus.

Die folgende Tabelle zeigt das Kreditobligo gegenüber Retail-Kunden gegliedert nach Produkten:

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
Hypothekarkredite 24.501.823 58,1% 22.556.842 59,3%
Verbraucherkredite 9.626.944 22,8% 8.456.959 22,2%
Kreditkarten 3.565.691 8,5% 3.087.446 8,1%
SME-Finanzierung 2.290.387 5,4% 2.045.615 5,4%
Überziehungen 1.675.615 4,0% 1.443.756 3,8%
Autokredite 524.210 1,2% 459.149 1,2%
Gesamt 42.184.670 100,0% 38.049.768 100,0%

Der Anstieg der Hypothekarkredite um € 1.944.981 Tausend auf € 24.501.823 Tausend war im Wesentlichen auf Russland (teilweise bedingt durch die Aufwertung des russischen Rubels), Tschechien, Österreich, Bulgarien, Kroatien, Rumänien und die Slowakei zurückzuführen. Russland (teilweise bedingt durch die Aufwertung des russischen Rubels), Bulgarien, Kroatien, Ungarn und Rumänien waren im Wesentlichen für die Zunahme der Verbraucherkredite um € 1.169.985 Tausend auf € 9.626.944 Tausend verantwortlich.

2019
in € Tausend Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets
Hypothekarkredite 14.391.974 2.778.887 2.177.038 5.153.925
Verbraucherkredite 2.430.042 4.610.076 2.434.699 152.127
Kreditkarten 875.496 1.322.961 1.363.187 4.047
SME-Finanzierung 785.165 1.146.072 302.527 56.622
Überziehungen 1.019.199 476.000 180.416 0
Autokredite 291.552 212.387 19.903 368
Gesamt 19.793.429 10.546.382 6.477.770 5.367.089
2018
in € Tausend Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets
Hypothekarkredite 13.579.748 2.448.014 1.629.209 4.899.871
Verbraucherkredite 2.287.388 4.166.484 1.825.274 177.813
Kreditkarten 866.163 1.178.668 1.039.368 3.247
SME-Finanzierung 873.931 988.721 139.588 43.375
Überziehungen 890.760 448.878 103.587 530
Autokredite 249.577 176.982 31.964 627
Gesamt 18.747.567 9.407.747 4.768.990 5.125.463

Kreditportfolio – Kreditinstitute

Die nachfolgende Tabelle stellt das Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach dem internen Rating dar. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten in dieser Asset-Klasse werden aufgrund der geringen Anzahl an Kunden (bzw. an beobachtbaren Ausfällen) in den einzelnen Rating-Stufen durch eine Kombination interner und externer Daten ermittelt.

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
1 Minimales Risiko 3.483.673 15,9% 3.797.198 19,8%
2 Exzellente Kreditwürdigkeit 7.722.741 35,1% 5.804.826 30,2%
3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 7.741.973 35,2% 7.142.295 37,2%
4 Gute Kreditwürdigkeit 1.912.565 8,7% 1.346.752 7,0%
5 Intakte Kreditwürdigkeit 657.730 3,0% 700.977 3,6%
6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 266.910 1,2% 268.171 1,4%
7 Knappe Kreditwürdigkeit 165.286 0,8% 31.239 0,2%
8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 9.019 0,0% 100.827 0,5%
9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 1.673 0,0% 216 0,0%
10 Ausfall 4.294 0,0% 9.456 0,0%
NR Nicht geratet 12.109 0,1% 5.293 0,0%
Gesamt 21.977.973 100,0% 19.207.251 100,0%

Das Kreditobligo betrug € 21.977.973 Tausend und wies damit gegenüber dem Jahresultimo 2018 einen Anstieg um € 2.770.722 Tausend auf.

Der Anstieg in Rating-Klasse 2 um € 1.917.915 Tausend auf € 7.722.741 Tausend resultierte aus Einlagen bei Kreditinstituten, aus einem Anstieg des Anleihenbestands in Österreich, Großbritannien, Polen und der Slowakei sowie aus Repo-Geschäften in Österreich, Frankreich und Großbritannien. Zudem wirkte sich die Ratingverbesserung russischer Kunden von Rating-Klasse 3 positiv aus. Insgesamt verzeichnete Rating-Klasse 3 einen Anstieg um € 599.678 Tausend auf € 7.741.973 Tausend. Dieser war auf eine Zunahme von Repo-Geschäften in Frankreich, Deutschland, Spanien und Italien zurückzuführen. Der Anstieg in Rating-Klasse 4 um € 565.813 Tausend auf € 1.912.565 Tausend resultierte aus Repo-Geschäften in Großbritannien sowie aus der Ratingverbesserung eines französischen Kunden.

Nachstehende Tabelle stellt das Kreditobligo nach dem Letztrisiko gruppiert nach Regionen dar:

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
Westeuropa 11.046.661 50,3% 8.235.134 42,9%
Österreich 4.360.135 19,8% 4.624.378 24,1%
Osteuropa 2.011.739 9,2% 2.302.814 12,0%
Zentraleuropa 1.423.333 6,5% 1.115.708 5,8%
Asien 1.067.185 4,9% 755.204 3,9%
Südosteuropa 197.551 0,9% 117.571 0,6%
Sonstige 1.871.369 8,5% 2.056.442 10,7%
Gesamt 21.977.973 100,0% 19.207.251 100,0%

Die Zunahme von Repo-Geschäften war für den Anstieg um € 2.811.527 Tausend auf € 11.046.661 Tausend in Westeuropa verantwortlich.

Die folgende Tabelle zeigt das Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) gegliedert nach Produkten:

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
Repo 7.353.045 33,5% 3.645.159 19,0%
Kredite und Forderungen 5.104.112 23,2% 4.922.923 25,6%
Anleihen 3.496.816 15,9% 3.829.310 19,9%
Derivate 2.465.890 11,2% 2.415.346 12,6%
Geldmarkt 2.149.468 9,8% 2.723.479 14,2%
Sonstige 1.408.643 6,4% 1.671.035 8,7%
Gesamt 21.977.973 100,0% 19.207.251 100,0%

Der Anstieg der Repo-Geschäfte um € 3.707.886 Tausend auf € 7.353.045 Tausend war auf Österreich, Deutschland, Spanien, Großbritannien und Italien zurückzuführen. Der Rückgang der Geldmarkt-Geschäfte um € 574.011 Tausend auf € 2.149.468 Tausend resultierte im Wesentlichen aus Österreich.

Kreditportfolio – Öffentlicher Sektor

Eine weitere Kundengruppe stellen souveräne Staaten, Zentralbanken sowie regionale Gebietskörperschaften und andere staatenähnliche Organisationen dar. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach dem internen Rating:

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
A1 Ausgezeichnete Bonität 898.251 2,5% 1.210.429 3,3%
A2 Sehr gute Bonität 13.395.868 37,5% 14.655.790 40,1%
A3 Gute Bonität 8.302.314 23,2% 7.954.653 21,8%
B1 Solide Bonität 532.386 1,5% 936.989 2,6%
B2 Zufriedenstellende Bonität 7.826.343 21,9% 3.000.719 8,2%
B3 Adäquate Bonität 2.733.288 7,6% 6.630.898 18,2%
B4 Fragliche Bonität 664.699 1,9% 1.213.982 3,3%
B5 Höchst fragliche Bonität 1.391.615 3,9% 360.285 1,0%
C Ausfallgefährdet 2.816 0,0% 541.678 1,5%
D Ausfall 1.922 0,0% 2.236 0,0%
NR Nicht geratet 7.554 0,0% 1.413 0,0%
Gesamt 35.757.056 100,0% 36.509.071 100,0%

Im Vergleich zum Jahresende 2018 sank das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor um € 752.015 Tausend auf € 35.757.056 Tausend.

Rating-Klasse A1 verzeichnete einen Rückgang um € 312.178 Tausend auf € 898.251 Tausend, welcher auf geringere Rahmenfinanzierungen in Deutschland sowie auf die Abnahme des Anleihenbestands der Republik Deutschland und der Niederlande zurückzuführen war. Rating-Klasse A2 verzeichnete einen Rückgang um € 1.259.922 Tausend auf € 13.395.868 Tausend, welcher auf Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank sowie auf die Abnahme des Anleihenbestands der Republik Österreich und Frankreich zurückzuführen war. In Rating-Klasse A3 kam es zu einem Rückgang um € 347.661 Tausend auf € 8.302.314 Tausend. Dieser resultierte aus Repo-Geschäften in Tschechien und Ratingverschiebungen einzelner deutscher Kunden. Kompensiert wurde der Rückgang durch einen Anstieg der Mindestreserve bei der slowakischen Nationalbank sowie der Geldmarkt-Geschäfte in Tschechien und Ratingverbesserungen einzelner polnischer Kunden von Rating-Klasse B1. Die Ratingverbesserung dieser Kunden aus Polen war für den Rückgang in Rating-Klasse B1 um € 404.603 Tausend auf € 532.386 Tausend verantwortlich. Die Ratingverbesserung von Russland, Bulgarien und Kroatien führte zu Verschiebungen um € 4.826.449 Tausend von Rating-Klasse B3 zu Rating-Klasse B2. Der Rückgang in Rating-Klasse B4 um € 549.283 Tausend auf € 664.699 Tausend resultierte aus der Ratingverbesserung von Serbien zu Rating-Klasse B3. Rating-Klasse B5 verzeichnete einen Anstieg um € 1.031.330 Tausend auf € 1.391.615 Tausend, welcher auf die Ratingverbesserung von Belarus und der Ukraine von Rating-Klasse C sowie auf eine Zunahme der Mindestreserve bei der Zentralbank Bosnien und Herzegowina und auf neue Geldmarkt-Geschäfte in Belarus zurückzuführen war. Die Ratingverbesserung von Belarus und der Ukraine war für den Rückgang in Rating-Klasse C um € 538.862 Tausend auf € 2.816 Tausend verantwortlich.

Die nachstehende Tabelle zeigt das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) gegliedert nach Produkten:

in € Tausend 2019 Anteil Anteil
Kredite und Forderungen 16.088.779 45,0% 16.445.411 45,0%
Anleihen 14.349.614 40,1% 14.874.640 40,7%
Repo 3.627.600 10,1% 3.905.064 10,7%
Geldmarkt 1.513.257 4,2% 1.158.254 3,2%
Derivate 57.176 0,2% 34.549 0,1%
Sonstige 120.631 0,3% 91.154 0,2%
Gesamt 35.757.056 100,0% 36.509.071 100,0%

Der Rückgang der Produktgruppe Kredite und Forderungen um € 356.632 Tausend auf € 16.088.779 Tausend war im Wesentlichen auf Österreich, Ungarn und Rumänien zurückzuführen. Der Rückgang wurde durch einen Anstieg in Russland (teilweise bedingt durch die Aufwertung des russischen Rubels) kompensiert. Der Rückgang der Produktgruppe Anleihen um € 525.026 Tausend auf € 14.349.614 Tausend resultierte aus Frankreich, Österreich und Deutschland. Der Rückgang wurde durch einen Anstieg in Rumänien und Russland (teilweise bedingt durch die Aufwertung des russischen Rubels) kompensiert. Der Rückgang der Produktgruppe Repo um € 277.464 Tausend auf € 3.627.600 Tausend resultierte aus Tschechien. Der Rückgang des Kreditobligos gegenüber dem öffentlichen Sektor wurde durch die Zunahme der Geldmarkt-Geschäfte in Belarus, Tschechien, Ungarn und der Ukraine (teilweise bedingt durch die Aufwertung der ukrainischen Hryvna) kompensiert.

Die folgende Tabelle zeigt das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor im Bereich Non Investment Grade (Rating B3 und darunter):

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
Ungarn 1.856.721 38,7% 2.000.754 22,9%
Ukraine 696.196 14,5% 400.527 4,6%
Serbien 673.397 14,0% 535.268 6,1%
Albanien 637.592 13,3% 663.514 7,6%
Bosnien und Herzegowina 396.045 8,2% 330.283 3,8%
Belarus 244.553 5,1% 131.989 1,5%
Rumänien 213.366 4,4% 111.570 1,3%
Sonstige 84.023 1,7% 95.552 1,1%
Gesamt (aktuelles Rating) 4.801.893 100,0% 4.269.457 48,8%
Aufgrund von Ratingverbesserungen ausgeschieden 0 0,0% 4.481.034 51,2%
Gesamt 4.801.893 100,0% 8.750.492 100,0%

Ratingverbesserungen von Russland, Bulgarien und Kroatien führten zu einer Umgliederung von Rating-Klasse B3 zu Rating-Klasse B2. Dies führte zu einer signifikanten Reduktion des Kreditobligos im Bereich Non Investment Grade.

Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor im Bereich Non Investment Grade beruhte vor allem auf Einlagen der Konzerneinheiten bei lokalen Zentralbanken in Zentral-, Ost- und Südosteuropa, die der Erfüllung der jeweiligen Mindestreservevorschriften und der kurzfristigen Veranlagung von überschüssiger Liquidität dienen und daher untrennbar mit der Geschäftstätigkeit in diesen Ländern verbunden sind.

Notleidendes Exposure (NPE)

Die europäische Bankenaufsicht veröffentlichte 2016 Richtlinien zur Ausfalldefinition (EBA/GL/2016/07), welche eine lange Liste von Klarstellungen und Änderungen der Ausfallindikatoren, Wesentlichkeitsgrenzen sowie verwandten Themen wie Kriterien zum Status der Überfälligkeiten, Indikatoren der Zahlungsunfähigkeit, Kriterien zur Gesundung und der Restrukturierung enthält. Die neue Ausfalldefinition führt zu materiellen Änderungen im IRB-Ansatz, welche Banken dazu zwingt, ihre Modelle anzupassen. Diese Anpassungen sind vor Implementierung von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen (delegierte Verordnung EU 529/2014).

Die RBI implementierte die neuen Leitlinien im Jahr 2019 im Risikomanagement. Die Auswirkungen auf das gesamte notleidende Obligo waren unwesentlich.

Die nachfolgende Tabelle zeigt das notleidende Obligo nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standard (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and non-performing exposures). Sie umfasst das ausgefallene Obligo.

NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio
in € Tausend 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Regierungen 2.246 2.291 0,2% 0,2% 98,8% 98,8%
Kreditinstitute 4.285 8.445 0,0% 0,1% 100,0% 100,0%
Sonstige Finanzunternehmen 55.844 80.846 0,5% 0,9% 58,7% 80,9%
Nicht-Finanzunternehmen 1.734.409 2.079.678 3,9% 5,0% 57,4% 55,0%
Haushalte 1.141.255 1.228.301 3,2% 3,8% 66,8% 62,5%
Kredite und Forderungen 2.938.040 3.399.562 2,4% 3,0% 61,2% 58,4%
Anleihen 11.344 9.004 0,1% 0,1%
Gesamt 2.949.384 3.408.566 2,1% 2,6% 61,0% 58,3%

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Entwicklung des notleidenden Obligos nach dargestellten Asset-Klassen (ohne außerbilanzielle Geschäfte):

in € Tausend Stand
1.1.2019
Änderung
Konsolidierungskreis
Währung Zugänge Abgänge Stand
31.12.2019
Regierungen 2.291 0 2 0 -47 2.246
Kreditinstitute 8.445 0 75 268 -4.503 4.285
Sonstige Finanzunternehmen 80.846 0 -768 33.281 -57.515 55.844
Nicht-Finanzunternehmen 2.079.678 0 30.003 588.227 -963.498 1.734.409
Haushalte 1.228.301 0 32.806 558.883 -678.736 1.141.255
Kredite und Forderungen (NPL) 3.399.562 0 62.118 1.180.660 -1.704.300 2.938.040
Anleihen 9.004 0 0 11.334 -8.994 11.344
Gesamt (NPE) 3.408.566 0 62.118 1.191.993 -1.713.294 2.949.384
in € Tausend Stand
1.1.2018
Änderung
Konsolidierungskreis
Währung Zugänge Abgänge Stand
31.12.2018
Regierungen 266 0 328 1.970 -272 2.291
Kreditinstitute 10.030 0 230 29 -1.845 8.445
Sonstige Finanzunternehmen 40.245 -8.595 -739 61.718 -11.783 80.846
Nicht-Finanzunternehmen1 3.308.995 -246.994 8.638 442.387 -1.433.348 2.079.678
Haushalte1 1.560.737 -134.055 -24.832 252.922 -426.470 1.228.301
Kredite und Forderungen (NPL) 4.920.272 -389.644 -16.374 759.025 -1.873.717 3.399.562
Anleihen 13.150 0 0 52 -4.198 9.004
Gesamt (NPE) 4.933.423 -389.644 -16.374 759.077 -1.877.915 3.408.566

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen aufgrund der Umgliederung von Klein- und Mittelbetrieben zu Nicht-Finanzunternehmen

Das Volumen des notleidenden Obligos reduzierte sich um € 459.183 Tausend. Organisch ergab sich ein Rückgang in Höhe von € 521.301 Tausend, der vor allem auf Verkäufe von notleidenden und die Ausbuchung von wirtschaftlich nicht mehr einbringlichen Kreditforderungen, in der RBI AG von insgesamt € 269.657 Tausend, in Südosteuropa von insgesamt € 208.384 Tausend, in Zentraleuropa von insgesamt € 207.535 Tausend und in Osteuropa von insgesamt € 138.421 Tausend zurückzuführen war. Die Währungsentwicklung bewirkte hingegen einen Anstieg um € 62.118 Tausend (vorwiegend ukrainische Hryvna und russischer Rubel). Die NPE Ratio bezogen auf das Gesamtobligo verringerte sich um 0,5 Prozentpunkte auf 2,1 Prozent, die Deckungsquote erhöhte sich um 2,7 Prozentpunkte auf 61,0 Prozent.

Der Bereich Nicht-Finanzunternehmen wies seit Jahresbeginn einen Rückgang um € 345.269 Tausend auf € 1.734.409 Tausend auf, im Segment Group Corporates & Markets vor allem bedingt durch Verkäufe von insgesamt € 106.216 Tausend und Ausbuchungen von € 172.692 Tausend, in Zentraleuropa durch Verkäufe von insgesamt € 84.354 Tausend und Ausbuchungen von € 28.684 Tausend, in Südosteuropa durch Ausbuchungen von € 61.309 Tausend und in Osteuropa vor allem durch Ausbuchungen von € 34.137 Tausend. Der Anteil des notleidenden Obligos verringerte sich um 1,1 Prozentpunkte auf 3,9 Prozent, die Deckungsquote erhöhte sich um 2,4 Prozentpunkte auf 57,4 Prozent. Im Haushalte-Bereich ging das notleidende Obligo um € 87.046 Tausend auf € 1.141.255 Tausend zurück, hauptsächlich in Südosteuropa durch Ausbuchungen von insgesamt € 98.791 Tausend und Verkäufen von € 40.718 Tausend, in Zentraleuropa durch Ausbuchungen von insgesamt € 60.401 Tausend und Verkäufen von € 34.097 Tausend und Osteuropa durch Verkäufe von insgesamt € 48.399 Tausend und Ausbuchungen in Höhe von € 42.996 Tausend. Der Anteil des notleidenden Obligos am Kreditobligo verringerte sich um 0,6 Prozentpunkte auf

3,2 Prozent, die Deckungsquote erhöhte sich um 4,4 Prozentpunkte auf 66,8 Prozent. Im Bereich sonstige Finanzunternehmen ging das notleidende Obligo um € 25.002 Tausend auf € 55.844 Tausend zurück, die Deckungsquote verringerte sich um 22,2 Prozentpunkte auf 58,7 Prozent.

Die nachstehende Tabelle weist den Anteil des notleidenden Obligos (NPE) der dargestellten Segmente (ohne außerbilanzielle Geschäfte) aus:

NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio
in € Tausend 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Zentraleuropa 988.929 1.131.016 2,4% 2,8% 58,6% 56,0%
Südosteuropa 746.819 848.759 3,0% 3,6% 69,9% 63,5%
Osteuropa 438.179 491.936 2,0% 2,9% 60,0% 61,8%
Group Corporates & Markets 770.935 898.810 1,7% 2,4% 55,9% 54,1%
Corporate Center 4.521 38.045 0,0% 0,2% 47,0% 62,3%
Gesamt 2.949.384 3.408.566 2,1% 2,6% 61,0% 58,3%

In Zentraleuropa verringerte sich das notleidende Obligo um € 142.087 Tausend auf € 988.929 Tausend, in Ungarn vor allem aufgrund von Verkäufen und Ausbuchungen im Haushalte-Bereich in Höhe von € 40.572 Tausend, im Bereich Nicht-Finanzunternehmen in Höhe von € 39.942 Tausend und in Tschechien vor allem aufgrund von Verkäufen und Ausbuchungen im Haushalte-Bereich in Höhe von € 34.707 Tausend und im Bereich Nicht-Finanzunternehmen in Höhe von € 35.565 Tausend. Die NPE Ratio verringerte sich um 0,5 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent, die Deckungsquote stieg um 2,6 Prozentpunkte auf 58,6 Prozent.

In Südosteuropa reduzierte sich das notleidende Obligo seit Jahresbeginn um € 101.940 Tausend auf € 746.819 Tausend, im Wesentlichen durch Verkäufe und Ausbuchungen im Haushalte-Bereich in Rumänien in Höhe von € 94.107 Tausend und in Kroatien in Höhe von € 24.527 Tausend. Die NPE Ratio sank um 0,6 Prozentpunkte auf 3,0 Prozent, die Deckungsquote erhöhte sich um 6,4 Prozentpunkte auf 69,9 Prozent.

Das Segment Osteuropa verzeichnete einen Rückgang des notleidenden Obligos um € 53.717 Tausend auf € 438.179 Tausend, hervorgerufen durch die Ukraine mit einem Rückgang um insgesamt € 43.383 Tausend aufgrund von Ausbuchungen und Verkäufen im Haushalte-Bereich in der Höhe von € 50.722 Tausend, während die Währungsaufwertung der ukrainischen Hryvna stark entgegenwirkte. In Russland blieb das notleidende Obligo seit Jahresbeginn unverändert, positiv beeinflusst durch Ausbuchungen und Verkäufe im Haushalte-Bereich in Höhe von € 39.660 Tausend und im Bereich Nicht-Finanzunternehmen in Höhe von € 24.069 Tausend, dem entgegen wirkte die Währungsaufwertung des russischen Rubels. Der Anteil des notleidenden Obligos am Kreditobligo in Osteuropa verringerte sich um 0,9 Prozentpunkte auf 2,0 Prozent, die Deckungsquote verringerte sich ebenfalls um 1,8 Prozentpunkte auf 60,0 Prozent.

Das notleidende Obligo im Segment Group Corporates & Markets ging zum Jahresende um € 127.875 Tausend auf € 770.935 Tausend zurück. In der Berichtsperiode sank das notleidende Obligo in der RBI AG um € 147.283 Tausend hauptsächlich aufgrund von Verkäufen und Ausbuchungen, in der Raiffeisen Leasing-Gruppe verringerte sich dieses um € 16.199 Tausend. Die NPE Ratio verringerte sich um 0,7 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent, die Deckungsquote lag bei 55,9 Prozent, um 1,8 Prozentpunkt über dem Wert zu Jahresbeginn.

Beginnend mit dem ersten Quartal 2019 wird in der folgenden Tabelle das notleidende Obligo mit Restrukturierungsmaßnahmen gezeigt. Aus diesem Grund wurden die Vorjahreswerte, welche nur das nicht ausgefallene notleidende Obligo enthielten, angepasst.

Instrumente mit geänderter Laufzeit
Refinanzierung und geänderten Konditionen Gesamt
in € Tausend 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Regierungen 0 0 0 0 0 0
Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0
Sonstige Finanzunternehmen 7.040 12.716 28.184 34.527 35.224 47.242
Nicht-Finanzunternehmen 34.602 83.247 864.369 1.148.823 898.971 1.232.070
Haushalte 16.488 40.531 2.989 1.246 19.477 41.777
Gesamt 58.130 136.494 895.542 1.184.596 953.672 1.321.090

Das von Restrukturierungsmaßnahmen begleitete Portfolio hat sich im Jahr 2019 weiter reduziert, insbesondere durch die weitere Gesundung der entsprechenden Kunden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt das notleidende Obligo mit Restrukturierungsmaßnahmen nach Segmenten:

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
Zentraleuropa 162.252 17% 227.208 17,2%
Südosteuropa 173.796 18% 245.204 18,6%
Osteuropa 184.609 19% 233.048 17,6%
Group Corporates & Markets 433.016 45% 615.629 46,6%
Gesamt 953.672 100% 1.321.090 100,0%

Länderrisiko

Das Länderrisiko umfasst das Transfer- und das Konvertibilitätsrisiko sowie das politische Risiko. Es resultiert aus grenzüberschreitenden Transaktionen oder aus Direktinvestitionen in Drittstaaten. Der Konzern ist diesem Risiko durch seine Geschäftstätigkeit in den Märkten Zentralund Osteuropas ausgesetzt, in denen die politischen und wirtschaftlichen Risiken weiterhin zum Teil als vergleichsweise signifikant anzusehen sind.

Die aktive Länderrisikosteuerung des Konzerns erfolgt auf Basis der vom Vorstand festgelegten Country Risk Policy, die als Teil des Kreditportfolio-Limitsystems eine streng definierte Obergrenze für grenzüberschreitende Transaktionen gegenüber einzelnen Ländern festlegt, um Risikokonzentrationen vorzubeugen. Im täglichen Ablauf müssen die Geschäftseinheiten bei grenzüberschreitenden Transaktionen zusätzlich zur Einhaltung kundenspezifischer Limits daher auch Limitanträge für die betroffenen Länder stellen. Die ab-

solute Höhe der Limits für die unterschiedlichen Länder wird dabei modellgestützt ermittelt, wobei sowohl das interne Länderrating und die Größe des Landes als auch die Eigenkapitalausstattung des Konzerns Berücksichtigung finden.

Das Länderrisiko fließt weiters über das interne Transferpreissystem in die Produktkalkulation und in die risikoadjustierte Performance-Messung ein. Der Konzern bietet den einzelnen Geschäftseinheiten dadurch einen Anreiz, Länderrisiken durch Versicherungen (z. B. Exportkreditversicherungen) oder Bürgschaften aus Drittstaaten abzusichern. Die aus der Länderrisikoanalyse gewonnenen Einschätzungen werden aber nicht nur zur Begrenzung des Gesamtvolumens an grenzüberschreitenden Transaktionen eingesetzt, sondern sie kommen auch bei der Limitierung des Gesamtobligos (also auch des durch lokale Einlagen refinanzierten Obligos) in den einzelnen Ländern zur Anwendung. Damit richtet der Konzern seine Geschäftsaktivitäten an der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung in unterschiedlichen Märkten aus und forciert die breite Diversifikation seines Kreditportfolios.

Konzentrationsrisiko

Das Kreditportfolio des Konzerns ist sowohl nach Regionen als auch nach Branchen gut diversifiziert. Auch Einzelkreditkonzentrationen werden auf Basis von Gruppen verbundener Kunden aktiv über die Limitvergabe und regelmäßiges Reporting gesteuert, sodass die Granularität des Portfolios entsprechend gut ist.

Die geografische Aufgliederung der Forderungen spiegelt die breite Diversifikation des Kreditgeschäfts in den europäischen Märkten des Konzerns wider.

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
Zentraleuropa 50.670.481 26,8% 48.378.615 27,8%
Tschechien 21.539.253 11,4% 20.600.117 11,8%
Slowakei 16.672.111 8,8% 15.721.267 9,0%
Ungarn 7.337.718 3,9% 6.902.728 4,0%
Polen 4.728.409 2,5% 4.805.907 2,8%
Sonstige 392.990 0,2% 348.597 0,2%
Österreich 38.380.850 20,3% 39.683.466 22,8%
Übrige Europäische Union 32.836.745 17,4% 26.804.475 15,4%
Deutschland 10.453.915 5,5% 9.073.012 5,2%
Großbritannien 8.191.834 4,3% 5.460.373 3,1%
Frankreich 4.191.227 2,2% 3.946.866 2,3%
Luxemburg 2.338.718 1,2% 1.701.036 1,0%
Spanien 1.989.651 1,1% 1.137.330 0,7%
Niederlande 1.308.485 0,7% 1.319.394 0,8%
Italien 1.304.720 0,7% 838.299 0,5%
Sonstige 3.058.196 1,6% 3.328.165 1,9%
Südosteuropa 30.496.962 16,1% 28.434.979 16,3%
Rumänien 11.580.775 6,1% 11.273.278 6,5%
Kroatien 5.416.544 2,9% 5.008.474 2,9%
Bulgarien 5.246.703 2,8% 4.614.490 2,6%
Serbien 3.503.442 1,9% 3.015.812 1,7%
Bosnien und Herzegowina 2.262.489 1,2% 2.190.851 1,3%
Albanien 1.599.514 0,8% 1.532.195 0,9%
Sonstige 887.494 0,5% 799.879 0,5%
Osteuropa 27.455.469 14,5% 22.679.320 13,0%
Russland 21.424.904 11,3% 17.803.000 10,2%
Ukraine 3.611.935 1,9% 2.815.563 1,6%
Belarus 2.183.849 1,2% 1.870.941 1,1%
Sonstige 234.780 0,1% 189.817 0,1%
Nordamerika 2.740.116 1,4% 2.381.627 1,4%
Schweiz 2.690.997 1,4% 2.426.563 1,4%
Asien 2.268.831 1,2% 2.011.437 1,2%
Restliche Welt 1.543.399 0,8% 1.498.039 0,9%
Gesamt 189.083.851 100,0% 174.298.522 100,0%

Die folgende Tabelle stellt die Kreditobligos aller Forderungsklassen gegliedert nach dem Risikoland und gruppiert nach Regionen dar:

Das Kreditobligo aller Forderungsklassen wies im Vergleich zum Jahresende 2018 einen Anstieg um € 14.785.329 Tausend auf € 189.083.851 Tausend auf.

Der Anstieg in Zentraleuropa um € 2.291.866 Tausend auf € 50.670.481 Tausend resultierte im Wesentlichen aus Tschechien und der Slowakei. In Tschechien stiegen das Retail-Geschäft, der Anleihenbestand der tschechischen Republik, die Geldmarkt-Geschäfte sowie Kreditfinanzierungen. Kompensiert wurde der Anstieg durch einen Rückgang der Repo-Geschäfte. In der Slowakei kam es zu einer Zunahme der Mindestreserve bei der slowakischen Nationalbank, der gegebenen Garantien und der Kontokorrentkredite. Österreich verzeichnete einen Rückgang um € 1.302.616 Tausend auf € 38.380.850 Tausend, welcher auf die Reduktion des Anleihenbestands der Republik Österreich, der Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank und Repo-Geschäfte zurückzuführen war. Hingegen stiegen die Rahmenfinanzierungen in Österreich. Der größte Anstieg um € 6.032.270 Tausend auf € 32.836.745 Tausend in der übrigen Europäischen Union war auf Rahmenfinanzierungen in Deutschland und Spanien, Kreditfinanzierungen in Luxemburg, Großbritannien und Deutschland, Repo-Geschäfte in Deutschland, Spanien und Großbritannien sowie auf Swap-Geschäfte in Großbritannien zurückzuführen. Steigende Hypothekar-, Verbraucherkredite und Rahmenfinanzierungen in Bulgarien und Kroatien sowie SME-Finanzierungen in Bulgarien waren für den Anstieg in Südosteuropa um € 2.061.983 Tausend auf € 30.496.962 Tausend verantwortlich. Zudem stiegen die Rahmen- und Kreditfinanzierungen sowie der Anleihenbestand in Serbien. Der Anstieg in Osteuropa um € 4.776.149 Tausend auf € 27.455.469 Tausend resultierte aus der Aufwertung des russischen Rubels und der ukrainischen Hryvna. Zudem stiegen in Russland die Kreditfinanzierungen, gegebene Garantien und das Retail-Geschäft.

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
Euro (EUR) 100.663.196 53,2% 95.469.635 54,8%
Tschechische Krone (CZK) 19.376.440 10,2% 18.656.882 10,7%
US-Dollar (USD) 18.007.980 9,5% 16.423.359 9,4%
Russischer Rubel (RUB) 17.260.651 9,1% 12.968.889 7,4%
Rumänischer Leu (RON) 7.509.135 4,0% 7.107.641 4,1%
Ungarischer Forint (HUF) 5.804.898 3,1% 5.526.425 3,2%
Bulgarische Lewa (BGN) 3.255.723 1,7% 2.907.371 1,7%
Kroatische Kuna (HRK) 3.086.246 1,6% 2.748.346 1,6%
Schweizer Franken (CHF) 2.916.710 1,5% 3.003.628 1,7%
Ukrainische Hryvna (UAH) 2.805.649 1,5% 2.108.940 1,2%
Bosnische Marka (BAM) 2.250.781 1,2% 2.164.640 1,2%
Serbischer Dinar (RSD) 1.549.441 0,8% 1.357.867 0,8%
Belarus Rubel (BYN) 1.178.594 0,6% 854.404 0,5%
Albanischer Lek (ALL) 1.120.510 0,6% 1.076.358 0,6%
Andere Fremdwährungen 2.297.897 1,2% 1.924.137 1,1%
Gesamt 189.083.851 100,0% 174.298.522 100,0%

Nachfolgende Tabelle zeigt das Kreditobligo aller Forderungsklassen gegliedert nach Währungen:

Der Obligoanstieg in Euro um € 5.193.561 Tausend auf € 100.663.196 Tausend war im Wesentlichen auf Kredit- und Rahmenfinanzierungen sowie auf Repo-Geschäfte zurückzuführen. Dieser wurde jedoch durch einen Rückgang der Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank teilweise kompensiert. Der US-Dollar verzeichnete einen Anstieg um € 1.584.621 Tausend auf € 18.007.980 Tausend aufgrund von Repo-Geschäften. Beim russischen Rubel bedingten Kreditfinanzierungen und eine Zunahme des Retail-Geschäfts den Zuwachs um € 4.291.762 Tausend auf € 17.260.651 Tausend. Zudem kam es zu einer Aufwertung des russischen Rubels. Der Anstieg des Obligos in der ukrainischen Hryvna um € 696.709 Tausend auf € 2.805.649 Tausend resultierte aus der Währungsaufwertung.

Die folgende Tabelle zeigt das Kreditobligo des Konzerns nach Branchenzugehörigkeit der Erstkunden:

in € Tausend 2019 Anteil 20181 Anteil
Kredit- und Versicherungsgewerbe 50.884.049 26,9% 45.942.430 26,4%
Private Haushalte 39.134.241 20,7% 35.298.314 20,3%
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen 13.770.783 7,3% 14.293.144 8,2%
Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit
Kraftfahrzeugen)
14.805.845 7,8% 13.723.051 7,9%
Sonstiges verarbeitendes Gewerbe 16.565.229 8,8% 15.713.664 9,0%
Grundstücks- und Wohnungswesen 10.183.209 5,4% 10.133.573 5,8%
Baugewerbe 6.169.058 3,3% 5.698.063 3,3%
Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen 2.312.703 1,2% 2.178.201 1,2%
Einzelhandel und Reparatur von Gebrauchsgütern 5.099.390 2,7% 4.750.188 2,7%
Energieversorgung 3.684.371 1,9% 3.621.589 2,1%
Metallerzeugung und -bearbeitung 2.787.686 1,5% 2.599.414 1,5%
Sonstiges Transportgewerbe 1.763.726 0,9% 1.870.426 1,1%
Landverkehr, Transport in Rohrfernleitungen 2.233.266 1,2% 2.206.891 1,3%
Ernährungsgewerbe 2.450.904 1,3% 2.273.105 1,3%
Maschinenbau 1.864.231 1,0% 1.788.708 1,0%
Kraftfahrzeughandel, Tankstellen 1.300.809 0,7% 1.072.058 0,6%
Gewinnung von Erdöl und Erdgas 1.103.217 0,6% 493.571 0,3%
Sonstige Branchen 12.971.134 6,9% 10.642.132 6,1%
Gesamt 189.083.851 100% 174.298.522 100%

1 Die Vorjahreswerte wurden aufgrund einer optimierten Zuordnung einzelner Tätigkeitsbereiche von Groß- und Mischkonzernen angepasst.

Der Anstieg des Kreditobligos war im Wesentlichen auf einen Anstieg im Bereich Kredit- und Versicherungsgewerbe um € 4.941.619 Tausend auf € 50.884.049 Tausend – hauptsächlich durch gestiegene Repo-Geschäfte in Österreich bedingt - und im Bereich Private Haushalte um € 3.835.927 Tausend auf € 39.134.241 Tausend vorwiegend in Russland und der Slowakei, zurückzuführen.

Strukturiertes Kreditportfolio

Der Konzern ist als Investor in strukturierten Produkten tätig. Das Gesamtexposure an strukturierten Produkten verfügt über ein Nominale in Höhe von € 348.946 Tausend (2018: € 594.999 Tausend) und einen Buchwert in Höhe von € 348.944 Tausend (2018: € 580.996 Tausend). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Investments in Asset-Backed Securities (ABS), Asset-Based Financing (ABF) und zum Teil auch Collateralized Debt Obligations (CDO). 42,12 Prozent (2018: 53,4 Prozent) des Portfolios enthalten Forderungen gegenüber europäischen Kunden, wobei 31,61 Prozent des Portfolios (2018: 13,7 Prozent) über ein externes Rating von A oder höher verfügen. Die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr ist auf laufende Transaktionen, die neben Zwischentilgungen auch neue Zukäufe beinhalten, zurückzuführen.

Kontrahentenausfallrisiko

Ein Kontrahentenausfall bei Derivat-, Pensions- und Wertpapierleihgeschäften kann Verluste durch die Kosten der Wiederbeschaffung eines äquivalenten Kontrakts verursachen. Dieses Risiko wird vom Konzern durch die Marktbewertungsmethode gemessen, die den gegenwärtigen Marktwert und einen vordefinierten Puffer für etwaige Veränderungen des Forderungswerts in der Zukunft berücksichtigt. Für die interne Steuerung werden die möglichen Preisänderungen, die den fairen Wert dieser Instrumente beeinflussen, je nach Instrumentenkategorie aufgrund der historischen Marktwertbewegungen ermittelt.

Voraussetzung für den Abschluss von derivativen Kontrakten ist die Einhaltung des Kreditgenehmigungsprozesses, für den dieselben Risikoklassifizierungs-, -limitierungs- und -überwachungsverfahren gelten wie für das klassische Kreditgeschäft. Derivative Positionen werden dabei in der Einrichtung und Überwachung von Kreditlimits sowie in der Bemessung und Allokation des internen Kapitals gemeinsam mit den sonstigen Forderungen eines Kunden als gewichtete Anrechnungsbeträge berücksichtigt.

Eine wesentliche Strategie zur Reduktion dieses Risikos stellen Kreditrisikominderungsinstrumente, z. B. Netting und die Unterlegung mit Sicherheiten, dar. Grundsätzlich strebt der Konzern für alle wesentlichen Derivatgeschäfte den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden Credit Support Annex (CSA) zur Absicherung der jeweils aktuellen Marktwerte auf täglicher Basis an.

(52) Marktrisiko

Der Konzern definiert Marktrisiko als die potenziell mögliche negative Veränderung der Marktpreise von Handels- und Investmentpositionen. Es wird durch Schwankungen der Wechselkurse, Zinssätze, Credit Spreads, Aktienpreise und Warenpreise sowie anderer relevanter Marktparameter, wie z. B. impliziter Volatilitäten, bestimmt.

Das Marktrisiko der Kundenbereiche wird mittels Transferpreismethode in das Treasury transferiert. Der Bereich Treasury ist für das Management dieser strukturellen Risiken sowie für die Einhaltung der Gesamtkonzernlimits verantwortlich. Der Bereich Capital Markets ist für den Eigenhandel, das Market Making und das Kundengeschäft mit Geld- und Kapitalmarktprodukten zuständig.

Organisation des Marktrisikomanagements

Alle Marktrisiken werden auf Konzernebene gemessen, überwacht und gesteuert. Die Aufgabe des strategischen Marktrisikomanagements wird durch das Market Risk Committee wahrgenommen, welches für das Management und die Steuerung aller Marktrisiken im Konzern verantwortlich ist. Das Konzerngesamtlimit wird unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Ertragsbudgets vom Gesamtvorstand festgelegt. Die Aufteilung dieses Limits auf Sublimits erfolgt abgestimmt mit den jeweiligen Unternehmensbereichen je nach Strategie, Geschäftsmodell und Risikoappetit.

Die Abteilung Market Risk Management stellt sicher, dass der Geschäfts- und der Produktumfang im Rahmen der definierten und beschlossenen Strategie des Konzerns liegen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Risikomanagement-Prozesse, -Infrastruktur und -Systeme sowie der Regelwerke und der Messmethoden für alle Marktrisikokategorien und für marktrisikoinduzierte Kreditrisiken des Derivatgeschäfts. Weiters führt diese Abteilung die tägliche unabhängige Messung und das Reporting aller Marktrisiken durch.

Alle Produkte, in denen offene Positionen gehalten werden, sind im Produktkatalog festgelegt. Neue Produkte werden in diese Liste erst dann aufgenommen, wenn sie den Produkteinführungsprozess erfolgreich durchlaufen haben. Produktanträge werden einer gesamthaften Risikoanalyse unterworfen und nur genehmigt, wenn die Abbildbarkeit in den Front- und Back-Office- bzw. Risikomanagement-Systemen der Bank gewährleistet ist.

Limitsystem

Der Konzern verfolgt einen umfassenden Risikomanagement-Ansatz für Handels- und Bankbücher (Total-Return-Ansatz). Die Steuerung der Marktrisiken wird deshalb konsistent auf alle Handels- und Bankbücher angewendet. Die folgenden Größen werden im Marktrisikomanagement-System auf täglicher Basis gemessen und limitiert:

Value-at-Risk (VaR) – Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 1 Tag

Der VaR ist das Hauptsteuerungsinstrument für Marktrisiken in liquiden Märkten und normalen Marktsituationen. Die Messung des VaR basiert auf einem hybriden Simulationsansatz, in dem 5.000 Szenarien für das regulatorische Handelsbuch bzw. 1.000 Szenarien für das Bankbuch generiert werden und der die Vorteile einer historischen Simulation mit denen einer Monte-Carlo-Simulation verbindet. Basis für die verwendeten Marktparameter sind historische Zeitreihen mit einer Dauer von 500 Tagen. In den Verteilungsannahmen sind moderne Eigenschaften wie Volatility Declustering und Random Time Change implementiert, um endlastige und asymmetrische Verteilungen gut abbilden zu können. Das Modell ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht als internes Modell für die Messung des Eigenmittelerfordernisses zugelassen. Die Value-at-Risk-Resultate finden nicht nur in der Risikobegrenzung, sondern auch in der Allokation des ökonomischen Kapitals Einsatz, wofür beim Zinsrisiko längere Zeitreihen von sieben Jahren benutzt werden.

  • Sensitivitäten (gegenüber Änderungen in Währungskursen und Zinssätzen, Gamma, Vega, Aktien- und Warenpreisen) Sensitivitätslimits sollen Konzentrationen in normalen Marktsituationen vermeiden und sind das Hauptsteuerungsinstrument in Stresssituationen und in illiquiden oder strukturell schwer zu messenden Märkten.
  • Stop Loss

Dieses Limit unterstützt die Disziplin der Händler im Management von Eigenpositionen, mögliche Verluste nicht zu akkumulieren, sondern eng zu begrenzen.

Dieses mehrstufige Limitsystem wird durch ein umfangreiches Stresstesting-Konzept ergänzt, in dem die potenziellen Wertveränderungen des Gesamtportfolios bei Anwendung verschiedener Szenarien ermittelt werden. Risikokonzentrationen, die durch diese Stresstests offenbar werden, werden im Marktrisikokomitee berichtet und in der Limitvergabe berücksichtigt. Stresstestberichte je Portfolio sind Teil des täglichen Marktrisiko-Reportings.

Value-at-Risk (VaR)

Nachstehende Tabellen stellen die Risikokennzahlen (VaR 99 Prozent, 1 Tag) für das Marktrisiko der Handels- und der Bankbücher je Risikoart dar. Die strukturellen Kapitalpositionen, die strukturellen Zinsrisiken sowie Spread-Risiken aus Anleihebüchern, die als Liquiditätspuffer gehalten werden, dominieren den VaR des Konzerns.

Handelsbuch VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2019
Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR VaR per
31.12.2018
Währungsrisiko 2.363 1.102 249 11.913 473
Zinsrisiko 1.746 1.539 841 3.134 2.358
Credit-Spread-Risiko 693 788 472 1.286 818
Aktienpreisrisiko 418 467 394 561 561
Vega Risiko 219 169 68 346 86
Basis Risiko 553 817 415 1.247 1.130
Gesamt 3.616 2.778 1.805 12.010 3.141
Bankbuch VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2019
Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR VaR per
31.12.2018
Währungsrisiko 10.426 10.139 6.924 15.409 10.253
Zinsrisiko 18.639 13.684 6.150 27.761 9.771
Credit-Spread-Risiko 21.496 16.203 10.866 23.324 18.862
Vega Risiko 155 1.528 155 6.824 501
Basis Risiko 3.140 3.963 2.536 6.002 4.026
Gesamt 30.849 26.184 19.356 37.300 27.385
Gesamt VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2019
Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR VaR per
31.12.2018
Währungsrisiko 8.868 9.618 5.694 15.258 9.955
Zinsrisiko 19.716 14.600 6.909 28.377 11.197
Credit-Spread-Risiko 22.099 16.651 11.085 23.632 19.636
Aktienpreisrisiko 418 467 394 561 561
Vega Risiko 343 1.609 342 6.915 484
Basis Risiko 3.264 4.061 2.607 5.892 4.701
Gesamt 31.447 27.306 19.855 39.135 28.066

Die verwendeten Risikomessmethoden werden – neben qualitativen Analysen der Profitabilität – laufend durch Backtesting und statistische Validierungsverfahren überwacht und, falls Modellierungsschwächen festgestellt werden, adaptiert.

Im Berichtsjahr 2019 gab es eine hypothetische Backtesting-Überschreitung. Die folgende Grafik stellt den VaR den hypothetischen Gewinnen und Verlusten auf täglicher Basis gegenüber. Der VaR stellt den maximalen Verlust dar, der mit einem Konfidenzintervall von 99 Prozent binnen eines Tages nicht überschritten wird. Er wird dem jeweiligen hypothetischen Gewinn oder Verlust gegenübergestellt, der am darauffolgenden Tag aufgrund der dann tatsächlich eingetretenen Marktbewegungen eintreten würde.

Im März war eine starke positive Veränderung der hypothetischen Gewinne und Verluste gegenüber einem stabilen VaR zu beobachten. Dies war auf Tagesmarktschwankungen der langfristigen Euro Zinsen von bis zu minus 9 Basispunkten zurückzuführen. Hiervon betroffen waren, wie im August, ein Portfolio von Eigenkapitalinstrumenten, wodurch sich auch der hypothetische Gewinn bei fallenden Zinsen erklärte. Gegen Ende März wurde dieses Portfolio reduziert, was sich in der Volatilität der hypothetischen Gewinne und Verluste und einem reduzierten VaR wiederspiegelte.

Hauptverantwortlich für die Schwankung der hypothetischen Gewinne und Verluste im August war die Volatilität der Euro Zinsen. Zudem wurde Anfang August eine hypothetische Back-Testing Verletzung gemessen und an den Regulator gemeldet. Hintergrund waren starke Tages-Marktwertschwankungen der langfristigen Euro Zinsen. Ein Portfolio von Eigenkapitalinstrumenten, gemessen im internen Modell als Perpetuals mit Laufzeit 2099, war der Haupttreiber.

Strategische Hedge Positionen im Headoffice führten, aufgrund einer damals bevorstehenden EuGH Entscheidung bezüglich Schweizer Frankenkredite in Polen, zur Änderung des VaR und der hypothetischen Gewinne und Verluste. Diese Positionen wurden innerhalb weniger Tage wieder geschlossen.

Währungsrisiken und Kapital(quoten)-Hedge

Das Marktrisiko des Konzerns wird vorrangig vom Währungsrisiko, das aus dem in Fremdwährung gehaltenen Eigenkapital der ausländischen Konzerneinheiten resultiert, und den diesbezüglich vom Group Asset/Liability Committee gesteuerten Absicherungsgeschäften geprägt. Das Währungsrisiko im engeren Sinn ist als die Gefahr von Verlusten aufgrund offener Devisenpositionen definiert. Währungsschwankungen wirken sich dabei aber sowohl auf die laufend erzielten Erträge als auch auf die anfallenden Kosten aus. Sie beeinflussen weiters das Eigenmittelerfordernis von Aktivpositionen in Fremdwährungen, selbst wenn diese in derselben Währung refinanziert wurden und somit keine offene Devisenposition besteht.

Der Konzern hält materielle Beteiligungen an Gesellschaften außerhalb des Euroraums, die ihr Eigenkapital in der jeweiligen Lokalwährung halten. Ebenso ist ein wesentlicher Teil der Risikoaktiva des Konzerns nicht in Euro denominiert. Wechselkursveränderungen führen daher sowohl zu Schwankungen des Eigenkapitals des Konzerns als auch zu Veränderungen des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko.

Um das Währungsrisiko abzusichern, können zwei unterschiedliche Ansätze verfolgt werden:

  • Absoluter Kapitalerhalt: Diese Hedging-Strategie zielt auf eine Immunisierung des in Lokalwährung gehaltenen Kapitals durch eine entsprechende Gegenposition auf konsolidierter Basis ab. Es bestehen jedoch nicht für alle Währungen Absicherungsmöglichkeiten im erforderlichen Ausmaß, zudem sind derartige Absicherungen aufgrund hoher Zinsdifferenzen wirtschaftlich für manche Währungen nicht sinnvoll.
  • Konstante Kapitalquote: Ziel dieser Hedging-Strategie ist es, Kernkapital und risikogewichtete Aktiva für jede Währung mit der gewünschten Kernkapitalquote in Einklang zu bringen (d. h. Kapitalüber- oder -unterdeckungen in jeder Währung im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva zu schließen), sodass die Kernkapitalquote bei Währungsschwankungen konstant bleibt.

Der Konzern arbeitet im Währungsrisikomanagement mit dem Ansatz der konstanten Kapitalquote. Bei Veränderungen der Wechselkurse kommt es daher zu absoluten Veränderungen im Eigenkapital, gleichzeitig ändert sich aber auch das Kapitalerfordernis für Kreditrisiken aus Aktiva in Fremdwährungen entsprechend. Das Management dieses Risikos erfolgt in den monatlich stattfindenden Sitzungen des Group Asset/Liability Committee anhand historischer Kursvolatilitäten, Wechselkursprognosen und der Kernkapitalquotensensitivität einzelner Währungen.

Im Folgenden sind die wesentlichen offenen Währungspositionen per 31. Dezember 2019 und die entsprechenden Vergleichswerte des Vorjahres angeführt. Die Beträge beinhalten sowohl Handelspositionen als auch die Kapitalpositionen der in Fremdwährung bilanzierenden Tochterunternehmen.

in € Tausend 2019 2018
ALL - 11.523 - 678
BAM 120.238 126.219
BGN 126.284 292.436
BYN 152.934 131.593
CNY - 2.658 - 3.163
CHF - 403.298 - 393.625
CZK 212.336 321.596
HRK 359.413 459.458
HUF 341.122 310.421
PLN 20.000 - 12.436
RON 368.274 384.191
RSD 354.927 289.157
RUB 441.145 393.389
UAH - 131.678 23.521
USD - 462.845 - 486.571

Zinsrisiken im Handelsbuch

Die folgenden Tabellen zeigen die größten Barwertveränderungen des Handelsbuchs des Konzerns bei einer parallelen Zinserhöhung um 1 Basispunkt in € Tausend für die Stichtage 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018.

2019
in € Tausend
Gesamt Bis
3 M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10 bis
15 J
> 15 bis
20 J
Mehr
als 20 J
ALL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
CHF - 4 - 4 - 2 - 3 5 0 2 - 2 - 1 1 0 0
CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK 1 8 - 3 - 14 12 4 - 6 - 1 7 - 7 0 0
EUR - 184 9 - 22 4 3 - 23 - 30 - 25 23 - 27 - 23 - 73
HRK - 30 1 - 1 5 - 7 - 2 - 10 - 1 - 5 - 9 0 0
HUF - 5 - 4 6 - 5 2 - 12 9 - 3 3 - 1 0 0
NOK 3 0 1 0 - 1 2 2 0 0 0 0 0
PLN 26 2 6 3 0 - 1 12 0 4 0 0 0
RON - 24 0 1 1 0 - 6 5 - 13 - 5 - 7 0 0
RUB - 42 - 2 - 5 - 10 13 - 11 - 35 - 18 23 7 - 4 0
UAH - 13 0 0 0 - 4 - 3 - 7 - 1 0 0 0 0
USD - 59 - 5 - 6 - 8 - 20 - 34 39 1 2 - 29 13 - 12
Sonstige - 12 1 1 - 1 - 3 - 2 - 3 - 4 - 1 0 0 0

Die Darstellung der Währungen hat sich im Jahresvergleich abhängig vom Absolutwert der Zinssensitivität verändert.

2018
in € Tausend
Gesamt Bis
3 M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10 bis
15 J
> 15 bis
20 J
Mehr
als 20 J
ALL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
CHF - 4 - 10 - 1 14 - 7 3 - 3 5 - 6 0 1 0
CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK 69 25 - 2 - 12 42 - 4 7 3 0 8 0 0
EUR - 213 9 - 23 8 - 48 - 24 - 7 - 48 55 - 25 - 22 - 87
HRK - 19 0 1 1 - 11 - 2 - 8 0 0 0 0 0
HUF - 2 - 6 - 3 1 2 - 4 9 3 - 4 0 0 0
NOK 1 0 0 0 0 - 2 2 0 0 0 0 0
PLN 34 - 5 15 6 10 - 9 2 - 1 16 0 0 0
RON - 12 - 1 1 - 3 1 4 - 1 - 5 - 1 - 7 0 0
RUB - 62 5 - 6 - 16 - 35 - 14 3 5 3 - 8 0 0
UAH - 3 0 0 0 - 2 - 1 0 0 0 0 0 0
USD - 13 - 5 - 1 - 31 5 - 15 - 2 18 13 - 10 14 2
Sonstige - 3 0 0 - 1 0 0 - 2 0 0 0 0 0

Zinsrisiken im Bankbuch

Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungskonditionen der angebotenen Produkte führen gemeinsam mit der Refinanzierung durch Kundeneinlagen sowie über die Geld- und Kapitalmärkte im Konzern zu Zinsänderungsrisiken. Diese entstehen vorwiegend durch den nicht vollständigen Ausgleich der Zinssensitivität von erwarteten Zahlungen, deren Zinsanpassungsrhythmen und anderer optionaler Ausstattungsmerkmale. Zinsrisiken im Bankbuch bestehen dabei in den Hauptwährungen Euro und US-Dollar sowie in den lokalen Währungen der Konzerngesellschaften in Zentral- und Osteuropa.

Dieses Risiko wird grundsätzlich durch eine Kombination von bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften abgesichert, wobei vorwiegend Zinsswaps und – in geringerem Ausmaß – Zinstermingeschäfte und Zinsoptionen zum Einsatz kommen. Das Bilanzstrukturmanagement ist eine Kernaufgabe sowohl des zentralen Bereichs Global Treasury als auch der lokalen Banken, die vom Group Asset/Liability Committee unterstützt werden. Sie stützen sich dabei auf Szenarien und Analysen zur Simulation des Zinsertrags, um eine optimale Positionierung im Einklang mit der Zinsmeinung und im Rahmen des Risikoappetits zu gewährleisten.

Für die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch kommen neben der Value-at-Risk-Berechnung auch klassische Methoden der Kapital- und Zinsbindungsanalyse zur Anwendung. Für das Zinsänderungsrisiko im Rahmen der Zinsrisikostatistik besteht ein quartalsweises Berichtswesen an die Aufsichtsbehörde, das entsprechend den Erfordernissen der CRR-Richtlinien auch eine Barwertveränderung in Prozent der Eigenmittel beinhaltet. Notwendige Schlüsselannahmen für Fristigkeiten werden dabei im Einklang mit regulatorischen Vorgaben und aufgrund interner Statistiken und Erfahrungswerte getroffen.

2019
in € Tausend
Gesamt Bis
3 M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10 bis
15 J
> 15 bis
20 J
Mehr
als 20 J
ALL 18 - 1 - 4 1 - 2 17 - 3 1 3 3 2 1
BGN 72 - 3 4 30 29 29 1 - 9 - 4 - 2 0 0
BYN - 4 0 1 - 5 - 4 2 5 - 1 - 1 0 0 0
CHF - 238 - 41 - 3 - 1 2 - 8 - 23 - 13 - 40 - 51 - 38 - 23
CNY - 3 0 - 1 - 1 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK - 318 10 - 12 2 - 84 - 22 - 89 42 67 - 148 - 79 - 8
EUR - 2.634 124 - 52 - 45 - 704 - 468 - 148 305 - 544 - 530 - 542 - 29
GBP - 18 - 4 - 5 1 1 - 2 - 7 - 2 0 0 0 0
HRK - 10 2 - 4 - 11 - 10 7 0 - 12 14 4 0 0
HUF - 101 - 5 - 8 2 - 3 - 35 - 17 - 37 11 - 8 - 1 0
PLN - 14 - 3 - 1 - 1 - 1 0 - 1 - 5 0 0 0 0
RON - 193 - 7 - 1 22 39 33 - 128 - 101 - 41 - 8 - 1 0
RSD - 45 - 1 - 2 5 - 24 - 8 4 - 21 1 1 0 0
RUB - 519 2 - 20 - 49 - 207 - 121 - 43 29 61 - 94 - 59 - 17
SGD 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0
UAH - 79 4 - 2 - 9 - 24 - 14 - 22 - 5 - 3 - 2 0 0
USD 163 35 - 9 - 25 - 7 23 53 14 40 34 5 0
Sonstige - 19 6 - 3 - 8 - 4 - 2 - 2 1 0 - 2 - 4 - 2

Die Barwertveränderung des Bankbuchs des Konzerns bei einer parallelen Zinserhöhung um 1 Basispunkt wird in folgenden Tabellen in € Tausend für die Stichtage 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 dargestellt.

Die Darstellung der Währungen hat sich im Jahresvergleich abhängig vom Absolutwert der Zinssensitivität verändert.

2018
in € Tausend
Gesamt Bis
3 M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10 bis
15 J
> 15 bis
20 J
Mehr
als 20 J
ALL - 16 1 - 5 - 2 - 13 1 - 4 0 2 2 1 1
BGN 89 0 - 3 1 21 34 63 - 19 - 5 - 2 0 0
BYN - 33 0 - 2 - 8 - 13 - 5 - 3 - 1 - 1 0 0 0
CHF - 366 47 0 1 - 6 - 5 - 27 - 42 - 88 - 140 - 83 - 23
CNY - 3 0 - 1 - 2 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK - 477 1 - 11 - 12 25 - 3 - 115 69 53 41 - 381 - 144
EUR 84 - 56 - 44 389 - 331 50 564 271 201 - 387 - 480 - 92
GBP 4 - 3 10 1 - 1 0 - 1 - 1 0 0 0 0
HRK - 11 3 - 1 - 8 - 2 10 - 11 - 2 - 1 1 0 0
HUF - 111 6 - 35 2 - 13 - 5 - 33 - 26 - 1 - 5 - 1 0
PLN 11 5 0 1 2 7 5 - 5 - 3 - 1 0 0
RON - 34 - 8 - 5 19 24 27 - 13 - 40 - 28 - 5 - 2 0
RSD - 28 - 1 - 1 3 - 12 - 2 - 10 - 5 0 1 0 0
RUB - 482 - 2 - 15 - 30 - 233 - 99 - 77 17 52 - 54 - 31 - 9
SGD 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0
UAH - 45 2 - 3 - 7 - 13 - 6 - 10 - 3 - 3 - 2 0 0
USD 54 36 - 32 - 20 - 32 30 66 1 10 3 - 9 0
Sonstige - 30 5 - 2 - 6 - 7 - 3 - 5 - 10 - 1 0 0 0

Credit-Spread-Risiken

Das Marktrisikosteuerungssystem berücksichtigt zeitabhängige Anleihe- und CDS-Spread-Kurven als Risikofaktoren für die Ermittlung von Credit-Spread-Risiken. Umfasst sind alle Kapitalmarktinstrumente des Handels- und des Bankbuchs.

(53) Liquiditätsmanagement

Fundingstruktur

Die Fundingstruktur des Konzerns basiert auf einer starken Ausrichtung auf das Retail-Geschäft in Zentral- und Osteuropa. Darüber hinaus profitiert der Konzern aufgrund der starken Präsenz der österreichischen Raiffeisengruppe im lokalen Markt auch vom Funding durch die Raiffeisen Landesbanken. Gemäß dem Prinzip der Diversifikation werden verschiedene Finanzierungsquellen erschlossen. Diese umfassen die Ausgabe von internationalen Anleihen durch die RBI AG, die Ausgabe von lokalen Anleihen durch die Konzerneinheiten sowie die Nutzung von Finanzierungsdarlehen von Dritten (inklusive supranationaler Institutionen). Die Konzerneinheiten nutzen auch Interbankenkredite mit Drittbanken, teils aufgrund knapper Länderlimits und teils aufgrund vorteilhafter Preisgestaltung.

Grundsätze

Das interne Liquiditätsmanagement stellt einen wesentlichen Geschäftsprozess innerhalb der allgemeinen Banksteuerung dar, da es die kontinuierliche Verfügbarkeit von Mitteln sicherstellt, die zur Deckung von Forderungen im Tagesgeschäft benötigt werden.

Die Liquiditätsadäquanz wird sowohl aus ökonomischer als auch aus regulatorischer Sicht gewährleistet. Im Hinblick auf die ökonomische Dimension hat der Konzern ein Governance-Rahmenwerk festgelegt, das interne Grenzwerte und Steuerungsmaßnahmen umfasst und den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegten Grundsätzen für eine solide Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos (Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision) sowie der von der österreichischen Regulierungsbehörde ausgegebenen Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI-RMV) folgt.

Die regulatorische Komponente wird sowohl durch die Einhaltung der Berichterstattungsanforderungen im Rahmen von Basel III (Mindestliquiditätsquote bzw. Liquidity Coverage Ratio, strukturelle Liquiditätsquote bzw. Net Stable Funding Ratio sowie zusätzliche Kennzahlen zur Liquiditätsüberwachung bzw. Additional Liquidity Monitoring Metrics) als auch durch die Einhaltung der regulatorischen Grenzwerte abgedeckt. Darüber hinaus gelten für einige Einheiten des Konzerns zusätzliche, von den lokalen Aufsichtsbehörden festgelegte Liquiditäts- und Berichterstattungsanforderungen.

Organisation und Verantwortung

Die Verantwortung zur Gewährleistung einer angemessenen Liquiditätsausstattung obliegt dem gesamten Vorstand. Die in ihrer Funktion verantwortlichen Vorstandsmitglieder sind der Chief Financial Officer (Treasury) und der Chief Risk Officer (Risk Controlling). Entsprechend werden die Prozesse im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko im Wesentlichen von zwei Bereichen innerhalb der Bank ausgeführt. Einerseits steuern Treasury Einheiten die Liquiditätsrisikopositionen innerhalb der von Entscheidungsgremien festgelegten Strategie, Richtlinie und Parameter, andererseits werden diese von unabhängigen Einheiten des Bereichs Risk Controlling überwacht und unterstützt. Die Risikoeinheiten messen und modellieren Liquiditätsrisikopositionen, legen Limits fest und kontrollieren deren Einhaltung.

Neben den beschriebenen Linienfunktionen bestehen in allen Konzerneinheiten Aktiv-/Passiv-Managementkomitees (Asset/Liability Committees, ALCOs). Diese Komitees fungieren als Entscheidungsgremien im Hinblick auf alle Angelegenheiten, die sich auf das Management der Liquiditätsposition und der Bilanzstruktur einer Einheit auswirken, einschließlich der Festlegung von Strategien und Richtlinien zur Behandlung von Liquiditätsrisiken. Die ALCOs fällen Entscheidungen und berichten den jeweiligen

Vorständen zumindest monatlich mittels standardisierter Liquiditätsrisikoberichte. Auf Konzernebene übernimmt diese Funktion das Gruppen-ALCO. Die Tätigkeiten von Treasury und die entsprechenden ALCO-Entscheidungen gründen sich hauptsächlich auf konzernweite, standardisierte Gruppenvorgaben und ihre lokalen Ergänzungen, die regionale Besonderheiten berücksichtigen.

Liquiditätsstrategie

Treasury ist zur Einhaltung bestimmter Performance-Kennzahlen und risikobasierter Grundsätze verpflichtet. Die aktuellen Performance-Kennzahlen umfassen allgemeine Ziele, z. B. für die Rendite auf das risikoadjustierte Kapital (Return on Risk-Adjusted Capital, RORAC) oder Deckungsbeiträge. Dazu kommen spezifische Treasury-Ziele zur Liquidität wie eine Mindestüberlebensdauer in definierten Stress-Szenarien oder die Diversifizierung der Finanzierungsstruktur. Neben der Erwirtschaftung eines Strukturbeitrags mittels Fristentransformation, die das von der Bank eingegangene Liquiditäts- und Marktrisiko widerspiegelt, hat Treasury bei der Bilanzsteuerung eine umsichtige und nachhaltige Risikopolitik zu verfolgen. Zu den strategischen Zielen zählen eine Verringerung des Fundings der Muttergesellschaft an die Konzerntöchter, eine nachhaltige Steuerung der Einlegerbasis und des Kreditwachstums sowie eine durchgehende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und der internen Vorgaben und Limits.

Liquidity Risk Framework

Auf Grundlage bestimmter Modellannahmen werden regulatorische und interne Liquiditätsberichte und -quoten erstellt und festgelegt. Während die regulatorischen Berichte gemäß den Vorgaben der Behörden erstellt werden, gründen sich die internen Berichte auf Annahmen anhand empirischer Beobachtungen.

Der Konzern verfügt über eine solide Datenbasis sowie Expertenwissen zur Vorhersage von Kapitalflüssen, die sich aus allen wesentlichen Bilanzposten und außerbilanziellen Positionen ergeben. Die Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen erfolgt in einer angemessen detaillierten Art und Weise, wobei zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls Währungen unterschieden wird. In die Modellierung der Retail- und Firmenkundeneinlagen fließen Annahmen bezüglich der Verweildauer der Einlagen nach Laufzeitende ein. Die Modellannahmen sind umsichtig, so dass beispielsweise nicht von einem Rollover der Einlagen von Finanzinstituten ausgegangen wird und alle Finanzierungskanäle sowie der Liquiditätspuffer gleichzeitig gestresst werden, ohne Berücksichtigung der abschwächenden Auswirkungen von Diversifizierung.

Die Eckpfeiler des internen Liquidity Risk Frameworks sind das Going-Concern- (GC) und das Time-to-Wall-Szenario (TTW). Der Going-Concern-Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, die den Konzern in einem normalen Geschäftsumfeld (Business as Usual) belasten könnten. Die Going-Concern-Modelle sind wichtige Input-Faktoren für den Kostenbeitrag für den Transfer von Mitteln innerhalb der Bank (Funds Transfer Pricing Model). Der Time-to-Wall-Bericht wiederum zeigt die Überlebensdauer unter bestimmten nachteiligen Szenarien und Stressannahmen (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) auf und legt die Mindesthöhe des Liquiditätspuffers (bzw. der Ausgleichskapazität) des Konzerns und seiner einzelnen Einheiten fest.

Die Modellierung der Liquiditätsszenarien erfolgt mittels einer gruppenweiten Methodik, die lokale Spezifika berücksichtigt, sofern diese durch Einflussfaktoren wie das Markt- oder das rechtliche Umfeld oder bestimmte Geschäftsmerkmale gerechtfertigt sind; die Berechnung erfolgt in der RBI AG. Bei der Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen wird zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls zwischen einzelnen Währungen unterschieden. Für Produkte ohne vertragliche Laufzeit wird die Verteilung der Liquiditätszu- und -abflüsse unter Verwendung einer geometrischen Brown'schen Bewegung ermittelt, die statistische Prognosen zu den zukünftigen Tagessalden von der beobachteten und exponentiell gewichteten historischen Volatilität der entsprechenden Produkte ableitet.

Das Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk wird sowohl auf Konzernebene als auch auf Ebene der einzelnen Einheiten kontinuierlich weiterentwickelt. In mehreren konzernweiten Projekten werden die technische Infrastruktur ausgebaut und die Datenverfügbarkeit verbessert, um den neuen Berichterstattungs- und Managementanforderungen in diesem Risikobereich gerecht zu werden.

Risikoappetit und Liquiditätslimits

Die Liquiditätsposition wird auf Konzern- und auf Ebene der einzelnen Einheiten überwacht und durch ein umfassendes Limitsystem eingegrenzt. Die Limits werden sowohl im Hinblick auf ein reguläres Geschäftsumfeld als auch für Stress-Szenarien festgelegt. Entsprechend dem definierten Risikoappetit muss jede Konzerneinheit in einem schweren, kombinierten Stress-Szenario (Namens- und Marktstress) eine Überlebensdauer von einigen Monaten (TTW) aufweisen. Dies lässt sich entweder durch ein strukturell positives Liquiditätsprofil oder einen ausreichend hohen Liquiditätspuffer gewährleisten. In einem regulären Geschäftsumfeld (GC) muss die Fristentransformation auf mittlere Sicht vollständig vom verfügbaren Liquiditätspuffer abgedeckt werden. Das heißt, dass die kumulierte Liquiditätsposition über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr positiv sein muss. Auf lange Sicht (ein Jahr und länger) ist die Fristentransformation bis zu einem gewissen Grad gestattet. Diese Grenzwerte der internen Modelle werden durch Limits zur Einhaltung regulatorischer Liquiditätsquoten, z. B. die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), ergänzt. Alle Grenzwerte müssen täglich eingehalten werden.

Liquiditätsüberwachung

Die Bank verwendet eine Reihe maßgeschneiderter Messinstrumente und Frühwarnindikatoren, die dem Vorstand und der Unternehmensführung zeitnahe und vorausschauende Informationen zur Verfügung stellen. Die Einhaltung des Liquiditätsrisiko-Rahmenwerks stellt sicher, dass die Bank ihre Geschäftstätigkeit auch unter großem Stress fortführen kann.

Die Überwachung und die Berichterstattung zur Einhaltung der Limits erfolgt regelmäßig und effektiv. Jeder Verstoß seitens der Konzerneinheiten wird an das Konzern-ALCO berichtet und eskaliert, wo in Absprache mit der betreffenden Einheit angemessene Schritte unternommen oder strittige Angelegenheiten weiter an die verantwortliche höhere Instanz eskaliert werden.

Liquiditätsstresstest

Stresstests werden täglich für die RBI AG und die Netzwerkbanken sowie wöchentlich auf Konzernebene durchgeführt. Die Tests decken drei Szenarien (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) ab, berücksichtigen die Auswirkungen der Szenarien für einen Zeitraum von mehreren Monaten und verdeutlichen, dass Stressereignisse gleichzeitig zu zeitkritischem Liquiditätsbedarf in mehreren Währungen führen können. Die Stress-Szenarien beziehen die wesentlichen Funding- und Marktliquiditätsrisiken ein, ohne vorteilhafte Diversifizierungseffekte zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass alle Netzwerkeinheiten in den Stresstests des Konzerns einzeln einer ausgeprägten kombinierten Krise für all ihre wesentlichen Produkte gleichzeitig unterzogen werden. Die Ergebnisse der Stresstests werden den Risiko- sowie Finanzvorständen und anderen Mitgliedern der Unternehmensführung wöchentlich gemeldet, stellen einen wesentlichen Bestandteil der monatlichen ALCO-Sitzungen dar und fließen in die strategische Planung sowie die Notfallplanung der Bank ein.

Bei der Festlegung von Abflussquoten, die auf historischen Daten und Expertenmeinungen basieren, wird ein konservativer Ansatz verfolgt: Die Simulation geht von fehlendem Zugang zum Geld- oder Kapitalmarkt sowie gleichzeitig von erheblichen Abflüssen von Kundeneinlagen aus. In dieser Hinsicht wird auch das Einlagenkonzentrationsrisiko berücksichtigt, indem Großkunden sogar noch höhere Abflussquoten zugewiesen werden. Darüber hinaus werden Stressannahmen für die Inanspruchnahme von Garantien und Kreditverbindlichkeiten formuliert. Des Weiteren werden die Liquiditätspufferpositionen durch Haircuts angepasst, um das Risiko nachteiliger Marktbewegungen abzudecken, und die potenziellen Abflüsse infolge besicherter derivativer Geschäfte geschätzt. Die Bank kontrolliert kontinuierlich, ob die formulierten Stressannahmen nach wie vor angemessen sind oder ob neue Risiken berücksichtigt werden müssen.

Das Time-to-Wall-Konzept hat sich als Hauptsteuerungsinstrument für das tägliche Liquiditätsmanagement etabliert und ist daher zentraler Bestandteil der Fundingplanung und der Budgetierung. Des Weiteren ist es für die Festlegung von Performance-Kennzahlen im Hinblick auf die Liquidität wesentlich.

Liquiditätspuffer

Wie die täglichen Liquiditätsrisikoberichte aufzeigen, unterhalten und verwalten die wesentlichen Konzerneinheiten aktiv Liquiditätspuffer, einschließlich erstklassiger liquider Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA), die stets umfangreich genug sind, um die in Krisenszenarien erwarteten Nettoabflüsse abzudecken. Der Konzern verfügt über umfangreiche unbelastete und liquide Wertpapierbestände und bevorzugt für Tender-Transaktionen der Zentralbank in Frage kommende Papiere, um ausreichend Liquidität in verschiedenen Währungen zu gewährleisten. Die wesentlichen Konzerneinheiten stellen die Verfügbarkeit von Liquiditätspuffern sicher, testen ihre Fähigkeit, Zentralbankmittel in Anspruch zu nehmen, bewerten durchgehend ihre Sicherheitenpositionen im Hinblick auf deren Marktwert und Belastung und prüfen ihre übrigen Gegenmaßnahmen, einschließlich ihres Fundingpotenzials und der Liquidierbarkeit ihrer Assets.

In der Regel wird ein Haircut auf alle Positionen des Liquiditätspuffers angewendet. Diese Haircuts setzen sich aus einem marktrisikospezifischen und einem Zentralbank-Haircut zusammen. Während der Haircut des Marktrisikos die potenzielle Kursvolatilität der Wertpapiere auf der Aktivseite im Liquiditätspuffer darstellt, stellt der Haircut der Zentralbank den zusätzlichen Haircut für jedes einzelne in Frage kommende und als Sicherheit angebotene Wertpapier dar.

Untertägiges Liquiditätsmanagement

Im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für untertägiges Liquiditätsrisikomanagement wird täglich eine Prognose der verfügbaren Liquidität zu kritischen Tageszeitpunkten für die RBI AG berechnet. Basierend auf analogen Abflussannahmen zum regulären Stresstesting (siehe oben) erfolgt eine konservative Analyse, bei der nicht endgültige (widerrufliche) Zuflüsse keine Berücksichtigung finden. Etwaige Limitverletzungen lösen einen nach Schweregrad abgestuften Eskalations- und Notfallprozess aus. Die Verantwortung für das lokale Innertagesliquiditätsmanagement liegt in der gesamten RBI Gruppe beim lokalen Treasury, das sicherstellt, dass die folgenden Mindeststandards eingehalten werden: klare Verantwortungsbereiche und Arbeitsabläufe, tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität, Prognoseerstellung und Limitierung sowie Eskalations- und Notfallprozesse im Fall von Limitbrüchen.

Notfall-Fundingplan

Unter erschwerten Liquiditätsbedingungen gehen die Einheiten zu einer Krisenorganisation über, in der sie vordefinierte Liquiditätsnotfallpläne verfolgen. Diese Notfallpläne stellen ebenfalls einen Bestandteil des Liquiditätsmanagement-Rahmens dar und sind für alle wesentlichen Konzerneinheiten obligatorisch. Der Notfallmanagement-Prozess ist so konzipiert, dass der Konzern selbst in ernsten Krisensituationen eine starke Liquiditätsposition beibehalten kann.

Liquiditätsposition

Das Konzernfunding gründet sich auf eine starke Basis an Kundeneinlagen und wird durch Wholesale Funding – hauptsächlich über die RBI AG und die Konzerneinheiten – ergänzt. Die Fundinginstrumente sind angemessen diversifiziert und kommen regelmäßig zum Einsatz. Die Fähigkeit zur Beschaffung von Mitteln wird von den Treasury-ALM-Einheiten und den ALCOs genau überwacht und beurteilt.

Der Liquiditätsüberschuss des Konzerns lag im vergangenen Jahr und bis zum jetzigen Zeitpunkt über allen regulatorischen und internen Grenzwerten. Das Ergebnis des internen Time-to-Wall-Stresstests macht deutlich, dass der Konzern die modellierte Stressphase von einigen Monaten selbst ohne die Anwendung von Notfallmaßnahmen durchgehend überstehen würde.

Der Going-Concern-Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, welche den Konzern in einem normalen Geschäftsmodell (Business as Usual) belasten könnten. Die Ergebnisse des Going-Concern-Szenarios sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie veranschaulichen den Liquiditätsüberhang und das Verhältnis von erwarteten Kapitalzuflüssen und der Ausgleichskapazität zu Kapitalabflüssen (Liquiditätsquote) für ausgewählte Laufzeiten auf kumulativer Basis. Die Kapitalflüsse basieren auf Annahmen anhand von Expertenmeinungen, statistischen Analysen und Länderbesonderheiten. Diese Berechnung umfasst zudem Schätzungen zur Beständigkeit von Kundeneinlagen, zu Abflüssen von außerbilanziellen Positionen und zu Marktabschwüngen bei Positionen, die in die Ausgleichskapazität einfließen.

in € Tausend 2019 2018
Laufzeit 1 Monat 1 Jahr 1 Monat 1 Jahr
Liquiditätsüberhang 23.373.543 27.930.593 22.097.151 26.432.462
Liquiditäts-Ratio 146% 128% 151% 130%

Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR)

Die kurzfristige Belastbarkeit von Banken erfordert eine entsprechende Liquiditätsdeckung in Form einer Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR). Dabei müssen Letztere angemessene Bestände an unbelasteten erstklassigen liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA) sicherstellen, um potenzielle Abflüsse durch Verbindlichkeiten, die in Krisenzeiten anfallen können, decken zu können. HQLAs können in Cash umgewandelt werden, um den Liquiditätsbedarf im Rahmen eines Liquiditätsstress-Szenarios für mindestens 30 Kalendertage zu decken.

Die Berechnung der erwarteten Mittelzu- und -abflüsse sowie der HQLAs basiert auf regulatorischen Vorgaben. Das regulatorische LCR Limit beträgt 100 Prozent.

in € Tausend 2019 2018
Durchschnittliche liquide Aktiva 29.167.895 29.140.356
Netto-Abflüsse 20.777.131 21.706.212
Zuflüsse 12.078.541 8.391.923
Abflüsse 32.855.672 30.098.136
Liquidity Coverage Ratio 140% 134%

Der Anstieg der kurzfristigen besicherten Kapitalmarkttransaktionen in der RBI AG führte zur Erhöhung der Zuflüsse, die von einer Zunahme der kurzfristigen besicherten und unbesicherten Einlagen begleitet war. Das Wachstum der Retail-Einlagen im Konzern trug ebenfalls zu höheren Abflüssen bei.

Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Die NSFR wird definiert als das Verhältnis von verfügbarer stabiler Refinanzierung zu erforderlicher stabiler Refinanzierung. Ab 28. Juni 2021 treten die neuen regulatorischen Vorschriften in Kraft und das regulatorische Limit von 100 Prozent ist zu erfüllen. Verfügbare stabile Refinanzierung wird definiert als jener Teil der Eigen- und Fremdmittel, von dem zu erwarten ist, dass er über den von der NSFR erfassten Zeithorizont von einem Jahr eine zuverlässige Mittelquelle darstellt. Die erforderliche stabile Refinanzierung einer Bank ist von den Liquiditätsmerkmalen und Restlaufzeiten der verschiedenen gehaltenen Vermögenswerte und der außerbilanziellen Engagements abhängig. Ziel der RBI ist eine ausgewogene Funding-Position.

in € Tausend 2019 2018
Erforderliche strukturelle Liquidität 109.881.603 99.974.470
Vorhandene strukturelle Liquidität 122.986.265 114.337.200
Net Stable Funding Ratio 112% 114%

Strukturelles Liquiditätsrisiko

Strukturelle Liquiditätsrisiken werden vor allem durch eine Änderung in der Risikostrategie der Kreditgeber oder durch eine Bonitätsverschlechterung eines sich refinanzierenden Instituts ausgelöst. Die Refinanzierungskosten und -möglichkeiten steigen und fallen mit den geforderten Risikoprämien, die sowohl markt- als auch institutsspezifisch schwanken.

Die langfristige Refinanzierungsmöglichkeit ist somit von der generellen Wiederherstellung des Vertrauens in Banken und dem verstärkten Bemühen um Spareinlagen abhängig. Die RBI AG refinanziert sich dabei einerseits durch Geld- und Kapitalmarkttransaktionen und andererseits aus dem Retail-Geschäft der Tochterbanken. Sie ist die zentrale Liquiditätsausgleichsstelle für die verschiedenen lokalen Konzerngesellschaften in Zentral- und Osteuropa.

Im Refinanzierungsplan des Konzerns wird spezielles Augenmerk auf eine ausgewogene Finanzierungsstruktur gelegt, um das strukturelle Liquiditätsrisiko zu kontrollieren. Im Konzern werden dabei Gelder nicht nur durch die RBI AG als Konzernspitze, sondern auch von vielen Tochterbanken aufgenommen. Dies wird durch ein gemeinsames Konzept koordiniert und optimiert. Darüber hinaus ermöglicht die RBI AG die mittel- und langfristige Mittelaufnahme ihrer Töchter im Weg von syndizierten Krediten, bilateralen Bankrefinanzierungen und Globaldarlehen supranationaler Institutionen. Diese Refinanzierungsquellen werden durchwegs auf Basis langjähriger Geschäftsbeziehungen genutzt.

Zur Steuerung und aktiven Begrenzung des Liquiditätsrisikos berücksichtigen die Zielvorgaben für die Loan/Deposit Ratios (Verhältnis von Kundenforderungen zu Kundeneinlagen) in den einzelnen Tochterbanken sowohl das geplante zukünftige Geschäftsvolumen als auch die Möglichkeiten zur Stärkung der Einlagenbasis in den jeweiligen Ländern. Dies verringert einerseits den externen Refinanzierungsbedarf für den Konzern und andererseits die Notwendigkeit konzerninterner Liquiditätstransfers sowie das damit verbundene Risiko.

2019 Vertragliche Mehr als 3 Monate Mehr als 1 Jahr Mehr als 5
in € Tausend Buchwert Zahlungsströme Bis 3 Monate bis 1 Jahr bis 5 Jahre Jahre
Nicht derivative Vermögenswerte 144.039.069 155.928.091 54.219.014 19.350.089 46.645.147 35.713.841
Kassenbestand, Guthaben bei
Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 24.289.265 24.585.290 24.585.290 0 0 0
Kredite und Forderungen 100.639.268 111.600.990 25.266.901 16.150.486 38.175.103 32.008.500
Zentralbanken 4.602.186 4.603.177 4.603.014 17 145 0
Regierungen 1.194.855 1.267.524 101.796 125.589 517.821 522.318
Kreditinstitute 4.832.860 4.838.296 2.805.272 619.475 1.068.101 345.447
Sonstige Finanzunternehmen 9.843.327 10.272.923 4.050.693 1.191.843 3.255.722 1.774.665
Nicht-Finanzunternehmen 45.373.892 48.899.010 11.368.920 10.656.850 21.603.485 5.269.754
Haushalte 34.792.148 41.720.061 2.337.205 3.556.711 11.729.828 24.096.317
Schuldverschreibungen 19.110.537 19.741.811 4.366.823 3.199.603 8.470.044 3.705.341
Zentralbanken 1.504.409 1.514.650 1.475.248 39.401 0 0
Regierungen 12.734.722 13.075.947 1.843.194 2.576.729 5.705.448 2.950.576
Kreditinstitute 3.061.099 3.120.245 502.417 403.445 1.849.881 364.501
Sonstige Finanzunternehmen 1.063.193 1.162.936 403.707 123.831 426.620 208.779
Nicht-Finanzunternehmen 747.114 868.033 142.257 56.196 488.096 181.485
Derivative Vermögenswerte 2.291.619 2.352.495 328.436 331.505 892.192 800.362
Derivate - Handelsbuch 1.894.464 2.070.143 356.868 322.070 676.909 714.296
Derivate - Hedge Accounting 397.155 282.352 - 28.432 9.435 215.283 86.065

Die vereinbarten vertraglichen Zahlungsströme für die finanziellen Vermögenswerte ergeben folgende Laufzeit:

2018 Vertragliche Mehr als 3 Monate Mehr als 1 Jahr Mehr als 5
in € Tausend
Nicht derivative Vermögenswerte
Buchwert
132.866.446
Zahlungsströme
142.137.666
Bis 3 Monate
53.315.027
bis 1 Jahr
16.958.523
bis 5 Jahre
43.224.316
Jahre
28.639.800
Kassenbestand, Guthaben bei
Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen
22.557.484 23.126.102 23.126.102 0 0 0
Kredite und Forderungen 90.860.255 98.988.544 26.341.234 14.129.994 33.307.161 25.210.155
Zentralbanken 4.862.756 4.863.848 4.863.793 7 47 0
Regierungen 916.738 965.856 99.162 82.454 338.621 445.619
Kreditinstitute 5.135.203 5.402.671 3.015.324 945.371 846.910 595.067
Sonstige Finanzunternehmen 6.635.145 6.765.846 3.248.999 594.222 2.141.693 780.932
Nicht-Finanzunternehmen 42.139.749 44.767.212 12.555.506 8.181.233 17.671.749 6.358.724
Haushalte 31.170.664 36.223.111 2.558.450 4.326.708 12.308.141 17.029.812
Schuldverschreibungen 19.448.707 20.023.019 3.847.691 2.828.529 9.917.155 3.429.644
Zentralbanken 1.409.946 1.412.678 1.342.769 69.909 0 0
Regierungen 13.322.908 13.593.036 1.679.628 2.318.916 7.127.938 2.466.554
Kreditinstitute 3.150.497 3.194.339 376.153 354.268 1.851.368 612.550
Sonstige Finanzunternehmen 799.217 970.746 234.369 56.474 496.752 183.150
Nicht-Finanzunternehmen 766.139 852.220 214.772 28.961 441.096 167.391
Derivative Vermögenswerte 2.473.156 2.560.214 444.514 498.776 859.265 757.659
Derivate - Handelsbuch 1.972.469 2.155.435 436.010 495.687 591.402 632.337
Derivate - Hedge Accounting 500.687 404.778 8.504 3.090 267.863 125.322
2019 Vertragliche Mehr als 3 Monate Mehr als 1 Jahr Mehr als 5
in € Tausend Buchwert Zahlungsströme Bis 3 Monate bis 1 Jahr bis 5 Jahre Jahre
Nicht derivative Verbindlichkeiten 142.010.453 141.533.321 95.596.538 13.458.085 21.996.876 10.481.821
Verbindlichkeiten 119.820.989 117.833.847 90.828.806 10.548.697 12.209.122 4.247.222
Zentralbanken 2.462.354 2.436.331 679.200 82.474 1.591.098 83.559
Regierungen 3.231.055 3.285.919 1.553.215 966.956 472.389 293.360
Kreditinstitute 21.144.823 21.332.675 14.433.977 1.294.768 3.988.944 1.614.987
Sonstige Finanzunternehmen 11.132.756 11.324.997 7.580.346 1.645.063 856.747 1.242.841
Nicht-Finanzunternehmen 34.888.808 34.857.533 31.860.622 2.257.935 452.266 286.710
Haushalte 46.961.194 44.596.392 34.721.446 4.301.502 4.847.679 725.765
Short-Positionen 13.788.894 15.104.469 409.099 1.444.853 8.119.915 5.130.601
Verbriefte Verbindlichkeiten 491.814 505.310 461.493 11.760 10.932 21.126
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 7.908.756 8.089.695 3.897.140 1.452.775 1.656.907 1.082.872
Derivative Verbindlichkeiten 2.180.044 2.634.731 563.866 568.520 1.011.794 490.551
Derivate - Handelsbuch 1.933.594 2.642.167 606.421 567.715 981.039 486.992
Derivate - Hedge Accounting 246.450 -7.436 -42.556 805 30.755 3.559
Gegebene Finanzgarantien 7.908.756 8.089.695 3.897.140 1.452.775 1.656.907 1.082.872
Gegebene Darlehenszusagen 13.515.769 15.027.610 4.910.502 2.081.585 6.898.841 1.136.682

Die vereinbarten vertraglichen Zahlungsströme für die finanziellen Verbindlichkeiten ergeben folgende Laufzeit:

2018 Vertragliche Mehr als 3 Monate Mehr als 1 Jahr Mehr als 5
in € Tausend Buchwert Zahlungsströme Bis 3 Monate bis 1 Jahr bis 5 Jahre Jahre
Nicht derivative Verbindlichkeiten 124.071.167 126.110.635 86.796.339 11.716.379 20.552.403 7.045.514
Verbindlichkeiten 111.018.249 111.691.805 85.124.697 10.057.451 12.430.671 4.078.987
Zentralbanken 2.147.243 2.138.526 860.217 28.056 1.160.269 89.984
Regierungen 2.817.271 3.046.684 1.268.550 654.991 599.313 523.830
Kreditinstitute 21.832.936 22.144.522 14.517.000 1.807.469 4.137.652 1.682.402
Sonstige Finanzunternehmen 9.681.974 9.731.020 6.972.799 873.789 581.903 1.302.529
Nicht-Finanzunternehmen 31.443.056 31.452.481 29.017.368 2.024.854 286.828 123.431
Haushalte 43.095.770 43.178.571 32.488.763 4.668.292 5.664.706 356.810
Short-Positionen 318.001 318.001 318.001 0 0 0
Verbriefte Verbindlichkeiten 12.211.931 13.577.758 853.686 1.640.812 8.121.732 2.961.528
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 522.986 523.070 499.955 18.116 0 5.000
Derivative Verbindlichkeiten 2.187.882 1.979.541 459.934 504.231 776.499 238.877
Derivate - Handelsbuch 2.034.559 1.948.591 454.207 496.644 765.186 232.554
Derivate - Hedge Accounting 153.323 30.950 5.727 7.587 11.313 6.323
Gegebene Finanzgarantien 6.975.261 7.818.804 4.287.604 1.525.196 1.492.327 513.678
Gegebene Darlehenszusagen 12.579.692 14.973.125 5.364.420 2.271.985 6.090.440 1.246.280

(54) Operationelle Risiken

Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen einschließlich des Rechtsrisikos eintreten können. Innerhalb dieser Risikokategorie werden sowohl interne Risikofaktoren – z. B. unbefugte Handlungen, Diebstahl und Betrug, verhaltensbedingte Schäden, Modellfehler, Abwicklungs- und Prozessfehler, Geschäftsunterbrechungen oder Systemausfälle – als auch externe Risikofaktoren, einschließlich Sachschäden und Betrugsabsichten, kontrolliert und gesteuert.

Die Analyse und Steuerung dieser Risiken erfolgt basierend auf der eigenen historischen Verlustdatensammlung und den Ergebnissen der Risikobeurteilung.

Analog zu den anderen Risikoarten gilt im Konzern auch für das operationelle Risiko das Prinzip der Funktionstrennung in Risikomanagement und -controlling. Dazu werden für jeden Geschäftsbereich Personen als sogenannte Operational Risk Manager nominiert und geschult. Operational Risk Manager berichten Risikoeinschätzungen, Schadensfälle, Indikatoren und Maßnahmen an das zentrale Operational Risk Controlling. Sie werden dabei von Dedicated Operational Risk Specialists (DORS) unterstützt.

Die Risikocontrolling-Einheiten für operationelles Risiko verantworten das Reporting, die Implementierung des Rahmenwerks, die Entwicklung der Steuerungsmaßnahmen und die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben. Im Rahmen des jährlichen Risikomanagementzyklus koordinieren sie auch die Teilnahme der relevanten Second-Line-of-Defense-Bereiche (Financial Crime Management, Compliance, Vendor Management, Outsourcing Management, Insurance Management, Informationssicherheit, physische Sicherheit, BCM, Internes Kontrollsystem, IT Risk Management) und der gesamten First-Line-of-Defense-Ansprechpartner (Operational Risk Manager).

Risikoidentifikation

Ein wesentlicher Schritt in der Steuerung von operationellen Risiken ist die Identifikation und Beurteilung von Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden würden (allerdings nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten), und von anderen Bereichen, in denen Verluste häufiger auftreten (allerdings nur mit geringer Schadenshöhe).

Die Beurteilung der operationellen Risiken erfolgt in der Gruppe in strukturierter Form nach Kategorien wie Geschäftsprozessen und Ereignistypen durch Risikoassessments, ebenso wird für alle Neuprodukte ein Risikoassessment durchlaufen. Alle Konzerneinheiten bewerten die Auswirkung von wahrscheinlichen Ereignissen mit geringer Verlusthöhe (High Probability/Low Impact) und unwahrscheinlichen Ereignissen mit großem Verlustpotenzial (Low Probability/High Impact) bezogen auf einen einjährigen bzw. zehnjährigen Zeithorizont. Die Low-Probability/High-Impact-Ereignisse werden in einem konzernweiten Analysetool (Szenarien) gemessen. Welche Fälle detailliert behandelt werden, bestimmen das interne Risikoprofil, die aufgetretenen Schäden und externe Änderungen.

Überwachung

Für die Überwachung der operationellen Risiken werden Frühwarnindikatoren (Early Warning Indicators) verwendet, die eine zeitnahe Erkennung und Minderung von Verlusten ermöglichen.

Die Erfassung von operationellen Schäden erfolgt strukturiert und konzernweit in der zentralen Datenbank ORCA (Operational Risk Controlling Application) mit entsprechender Untergliederung nach Geschäftsfeld und Ereignistyp. Neben den Anforderungen zum internen und externen Reporting dienen die Schadensfälle zum Austausch mit internationalen Verlustdatenbanken zur Weiterentwicklung der eingesetzten Messmethoden sowie zur Weiterverfolgung von Maßnahmen und der Kontrolleffektivität. Der Konzern ist seit 2010 Teilnehmer im ORX-Datenkonsortium (Operational Riskdata Exchange Association), dessen Daten aktuell zu internen Benchmarking-Zwecken und Analysen sowie als Teil des Operational-Risk-Modells herangezogen werden. Beim ORX-Datenkonsortium handelt sich es um einen Zusammenschluss von Banken- und Versicherungsgruppen für statistische Zwecke. Die Ergebnisse der Analysen sowie Vorfälle aus operationellen Risiken werden in umfassender Weise regelmäßig dem relevanten Operational Risk Management Komitee berichtet.

Messung und Risikoreduktion

Seit Oktober 2016 unterlegt der Konzern für einen signifikanten Teil des Konzerns den Eigenmittelbedarf auf Grundlage des fortgeschrittenen Ansatzes (AMA). Dies inkludiert Einheiten in Bulgarien, Rumänien, Russland, der Slowakei und wesentliche Banken in Österreich (Raiffeisen Bank International AG, Wien, Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien, Raiffeisen Centrobank AG, Wien, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wien, Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H, Wien). Für die Unterlegung des operationellen Risikos der verbleibenden Einheiten im CRR-Konsolidierungskreis wird nach wie vor der Standardansatz (STA) verwendet.

Um das operationelle Risiko zu reduzieren, werden durch die Geschäftsbereichsleiter vorbeugende Maßnahmen zur Risikoreduktion und zum Risikotransfer gesetzt und deren Fortschritt und Wirkungsgrad vom Risikocontrolling überwacht. Erstere entwickeln auch Krisenpläne und bestimmen Personen oder Abteilungen, welche die notwendigen Maßnahmen einleiten, falls Schadensfälle tatsächlich eintreten. Weiters unterstützen mehrere spezialisierte Organisationseinheiten die Geschäftsbereiche bei der Vermeidung von operationellen Risiken. Eine wesentliche Rolle im Zusammenspiel mit den Tätigkeiten aus dem operationellen Risiko nimmt das Financial Crime Management ein. Das Financial Crime Management unterstützt bei der Prävention und Identifikation von Betrugsfällen. Der Konzern führt auch laufend umfangreiche Mitarbeiterschulungen durch und verfügt über verschiedenste Notfallpläne und Back-up-Systeme.

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Sonstige Angaben

(55) Offene Rechtsfälle

Die RBI ist an diversen Gerichts-, Regierungs- oder Schiedsverfahren vor verschiedenen Gerichten und Regierungsbehörden beteiligt, die sich in der Regel aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in vertraglichen, arbeitsrechtlichen und anderen Angelegenheiten ergeben. Hinzu kommt, dass sich Vertragspartner insbesondere nach Finanzmarkt- und Wirtschaftskrisen im Zusammenhang mit Rechts- und anderen Streitigkeiten tendenziell aggressiver verhalten. Das gilt auch für Kreditinstitute, mit denen in der Vergangenheit eine Einigung erzielt werden konnte, sowie Kreditinstitute, zu denen die RBI Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit syndizierten Kreditfazilitäten unterhält, bei denen diese unter anderem als Co-Manager oder Agent handelt.

Eine Rückstellung wird nur dann gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, die Zahlung wahrscheinlich ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Eine Eventualverbindlichkeit, die aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, wird offengelegt, es sei denn die Zahlungen sind höchst unwahrscheinlich. Eine Eventualforderung aufgrund eines vergangenen Ereignisses wird ausgewiesen, wenn eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit gegeben ist. In der nachfolgenden Beschreibung wird in jenen Fällen kein Betrag genannt, in denen in Übereinstimmung mit IAS 37, dies schwerwiegend nachteilig wäre. Die Berechnung der Rückstellung findet in bestimmten Fällen auf einer Portfoliobasis statt, weil die Schätzung der Verpflichtung damit eine höhere Verlässlichkeit aufweist. Die RBI hat ihre Rückstellungen, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten in die Gruppen Konsumentenschutz, Bankgeschäfte, Durchsetzung durch Regulierungsbehörden und Steuerfälle eingeteilt.

Konsumentenschutz

Die RBI ist mit Klagen von Kunden in Zusammenhang mit Themen des Konsumentenschutzes konfrontiert. Die meisten Forderungen betreffen Vertragsbedingungen, die vermeintlich den Konsumentenschutz oder andere Gesetze verletzen. Das rechtliche Risiko in Verbindung mit diesen Forderungen wird durch die Gefahr von politisch motivierten Gesetzen, welche den Grad der Unvorhersehbarkeit steigern, erhöht.

Kroatien

In Kroatien wurden in einem von einer Konsumentenschutzorganisation gegen die Raiffeisenbank Austria, d.d., Croatia (RBHR) und andere kroatische Banken angestrengten Verfahren zwei Klauseln für nichtig befunden, die in den Jahren zwischen 2003/2004 und 2008 in Kreditverträgen mit Konsumenten verwendet wurden. Dabei handelt es sich um eine Zinsanpassungs- und eine CHF-Index-Klausel. Gegen den Entscheid über die Zinsanpassungsklausel kann kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Das Urteil, wonach die CHF-Index-Klauseln unwirksam sind, wurde vom Obersten Gerichtshof des Landes bestätigt, doch die RBHR hat Verfassungsbeschwerde beim kroatischen Verfassungsgericht eingelegt. Eine endgültige Entscheidung dieses Gerichts kann Einfluss auf die CHF-Index-Klauseln haben. Auf Grundlage der bereits zur Unwirksamkeit der Zinsanpassungs- und/oder der CHF-Index-Klausel ergangenen Entscheidungen machen Kreditnehmer – vorbehaltlich der gesetzlichen Verjährungsfristen – jedoch bereits jetzt Ansprüche gegen die RBHR geltend. Angesichts der gegenwärtigen Unwägbarkeiten hinsichtlich der Verjährung, der Wirksamkeit der CHF-Index-Klausel, der weiteren Vorgehensweise, des endgültigen Urteils über die Klage beim Verfassungsgericht und die Anzahl der Kreditnehmer, die diese Ansprüche geltend machen, lassen sich die Auswirkungen und der mögliche Schaden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht endgültig beziffern, da die endgültige rechtliche Beurteilung der Kreditvertragsklauseln jedenfalls auf Einzelbasis zu erfolgen hat. Zum Berichtsstichtag wurden 3.649 Klagen gegen die Bank eingebracht. In diesem Zusammenhang wurde die Rückstellung auf Portfoliobasis auf € 21.221 Tausend erhöht.

Polen

In Polen ist eine erhebliche Anzahl zivilrechtlicher Klagen hinsichtlich bestimmter vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, anhängig. In diesem Zusammenhang hat sich ein polnisches Gericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt, um klären zu lassen, ob bestimmte Klauseln dieser Verträge gegen europäisches Recht verstoßen und missbräuchlich verwendet wurden. Die am 3. Oktober 2019 dazu in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangene Entscheidung des EuGHs gibt keine Antwort bezüglich einer gänzlichen oder teilweisen Nichtigkeit der Kreditverträge, sondern lediglich eine Orientierungshilfe für die Interpretation, nach welchen Grundsätzen nationale Gerichte auf Einzelfallbasis zu entscheiden haben. Demnach soll ein Kreditvertrag ohne missbräuchliche Klauseln wirksam bleiben, solange dies mit nationalem Recht im Einklang steht. Sofern der Kreditvertrag allerdings ohne die missbräuchliche Klausel nicht mehr aufrechterhalten werden kann, würde der Vertrag insgesamt unwirksam. Sollte die Unwirksamkeit des gesamten Kreditvertrags mit wesentlichen negativen materiellen Konsequenzen für den Kreditnehmer verbunden sein, so kann die missbräuchliche Klausel von polnischen Gerichten im Einklang mit nationalem Recht durch eine wirksame Klausel ersetzt werden. Die Konsequenzen einer Unwirksamkeit des Vertrags müssen sorgfältig untersucht werden, sodass der Kreditnehmer alle potenziell negativen Folgen einer Unwirksamkeit bedenken kann. Die Folgen einer Rückabwicklung eines nichtigen Kreditvertrags bleiben allerdings unklar und sind – beispielsweise aufgrund der Verpflichtung zur sofortigen Rückzahlung samt

Kosten der Nutzung des Kreditbetrags – potenziell schwerwiegend für den Kreditnehmer. Es bleibt abzuwarten, wie die vom EuGH entwickelten Grundsätze nach nationaler Rechtsprechung auf Einzelfallbasis angewendet werden. Einfluss auf die Folgenabschätzung für Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, können auch Untersuchungen haben, die durch den Präsidenten des Amts für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) gegen die polnische Zweigstelle der RBI eingeleitet wurden. Verfahrensgegenstand sind bestimmte Standardklauseln in Fremdwährungskreditverträgen und eine damit in Zusammenhang geübte Praxis, die angeblich gegen kollektive Interessen von Konsumenten verstoßen haben könnte.

Da die Klagen von einer Reihe von Kunden eingebracht wurden, basiert die Rückstellung auf einem statistischen Ansatz, welcher sowohl statische Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen berücksichtigt. Mögliche Beschluss-Szenarien und die erwarteten Verlustraten pro Szenario wurden geschätzt. Die erwartete Belastung gründet sich auf Kredite von Kunden, welche die Bank klagen oder eine solche angekündigt haben. Um die finanziellen Auswirkungen pro Szenario zu berechnen, wird der Forderungsbetrag mit dem geschätzten finanziellen Abfluss im Szenario und der Wahrscheinlichkeit multipliziert, dass die Bank letztendlich eine Entschädigung an den Kunden zahlen muss. Für Abflüsse, für die angenommen wird, dass diese nicht innerhalb eines Jahres erfolgen werden, wird ein angemessener Abzinsungssatz angewendet. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Szenarien werden anhand von Expertenmeinungen gewichtet. Die sich daraus ergebende Rückstellung wurde auf € 49.336 Tausend erhöht.

Rumänien

Die rumänische Tochterbank ist mit einer Reihe von Einzelklagen, sowie einer Klage der Konsumentenschutzbehörde wegen der angeblichen missbräuchlichen Verwendung von Kreditklauseln konfrontiert. Dabei handelt es sich um Vertragsklauseln betreffend Verwaltungsgebühren sowie Zinsanpassungsklauseln. In diesem Zusammenhang wurden bis 2018 € 4.233 Tausend an Entschädigungen ausbezahlt. Für die restlichen rund 1.400 Fälle wurden weitere erwartete Verluste von € 14.160 Tausend auf Basis einer Szenariorechnung ermittelt und rückgestellt.

Bankgeschäfte

Die RBI und ihre Tochterunternehmen erbringen Dienstleistungen für Firmenkunden, welche auf operativer Ebene das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erhöhen. Die wesentlichsten Fälle sind:

Nach der Insolvenz der Alpine Holding GmbH (Alpine) im Jahr 2013 reichten Kleinanleger in Österreich eine Reihe von Klagen im Zusammenhang mit einer von der Alpine im Jahr 2012 begebenen Anleihe im Gesamtnennbetrag von € 100 Millionen gegen die RBI und ein weiteres Kreditinstitut ein. Die Ansprüche gegen die RBI wurden entweder direkt durch einzelne Anleger oder mittels gesammelter Anlegeransprüche geltend gemacht und belaufen sich auf etwa € 10 Millionen. Vorgebracht wird unter anderem, dass die Banken als Joint Lead Manager der Anleiheemission gehandelt hätten und zum Zeitpunkt der Emission Kenntnis von den finanziellen Problemen der Alpine hatten oder zumindest Kenntnis davon hätten haben müssen. Ihnen sollte daher bekannt gewesen sein, dass die Alpine nicht imstande war, die Anleihen gemäß den Anleihebedingungen zurückzuzahlen. Die Kläger behaupten, dass der Kapitalmarktprospekt in Bezug auf die Anleihe irreführend und unvollständig gewesen sei und die Joint Lead Manager einschließlich der RBI, die auch an der Erstellung des Prospekts beteiligt waren, dies gewusst hätten.

Gerichtliche Schritte wurden in New York gegen die Raiffeisen Zentralbank (vor der Fusion mit der RBI im Jahr 2010) und die Raiffeisen Investment AG (RIAG) eingeleitet. Der Kläger behauptet, dass die RBI, in ihrer Funktion als Nachfolger der Raiffeisen Zentralbank, widerrechtlich USD 150 Tausend (€ 134 Tausend) auf eine Bietergarantie gezahlt hat und dass die RIAG an einem Betrug, der von einer serbischen Privatisierungsagentur verübt wurde, mit einem Schaden zwischen USD 31 bis USD 52 Millionen (€ 28 bis € 46 Millionen), involviert ist. Die Klage ist nach Einschätzung der RBI unbegründet und hat kaum Aussicht auf Erfolg. Die Klage wurde im Februar 2014 abgewiesen, und der Kläger reichte einen Antrag zur Überprüfung bei Gericht ein, welche seit einigen Jahre anhängig ist. 2018 wurde dieser Fall einem neuen Richter übertragen und ist nun wieder in New York anhängig. Die Einschätzung der RBI hat sich nicht geändert.

Der RBI wurde im Mai 2017 eine Klage des rumänischen Verkehrsministeriums gegen die RBI und die Banca de Export Import a Romaniei Eximbank SA (EximBank) hinsichtlich einer Zahlung von € 10 Millionen zugestellt. Der Klageschrift zufolge soll die RBI 2013 auf Verlangen eines rumänischen Kunden der im indirekten Eigentum der RBI stehenden rumänischen Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, ein Akkreditiv in Höhe von € 10 Millionen zugunsten des rumänischen Verkehrsministeriums ausgestellt haben. Die Exim-Bank handelte als avisierende Bank der RBI in Rumänien. Das rumänische Verkehrsministerium sandte im März 2014 unter Bezugnahme auf das genannte Akkreditiv eine Zahlungsaufforderung, die von der RBI wegen Eingangs nach dem Beendigungsdatum des Akkreditivs zurückgewiesen wurde. Im April 2018 wurde die Klage vom erstinstanzlichen Gericht als unbegründet abgewiesen, was vom Bukarester Berufungsgericht im Oktober 2019 bestätigt wurde.

Im Mai 2017 wurde eine Tochtergesellschaft der RBI in Österreich auf Zahlung von € 12 Millionen wegen Nichteinhaltung von Gewährleistungen aus einem Anteilskaufvertrag verklagt, der ein Immobilienbesitzunternehmen betraf. Der Kläger, d. h. der Käufer unter dem Anteilskaufvertrag, macht einen Gewährleistungsanspruch geltend. Konkret behauptete dieser, die Beklagte habe

zugesichert, dass das im Rahmen des Anteilskaufvertrags veräußerte Unternehmen nicht auf Mieterhöhungen verzichtet habe, zu denen es möglicherweise berechtigt gewesen wäre.

Im Dezember 2016 reichte ein französisches Unternehmen beim Handelsgericht in Paris gegen die Raiffeisen Bank Polska S.A. (RBPL), die ehemalige polnische Tochtergesellschaft der RBI, und die RBI eine Klage ein. Das französische Unternehmen verlangte von beiden Banken Schadensersatz in Höhe von insgesamt € 15,3 Millionen wegen der Verletzung der Sorgfaltspflichten seitens der RBPL im Rahmen der Eröffnung eines Kontos für einen bestimmten Kunden und Ausführung von Überweisungen über dieses Konto und seitens der als Korrespondenzbank handelnden RBI im Rahmen ihrer Korrespondenzbanktätigkeit. Die Klage wurde vom Kläger mittlerweile aus Zuständigkeitsgründen zurückgezogen. Im Dezember 2017 wurde eine Klage desselben Inhalts gegen die RBPL und die RBI beim Handelsgericht in Warschau eingereicht. Hinsichtlich der Klage gegen die RBI erklärte sich das Handelsgericht in Warschau im Mai 2019 für unzuständig. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

Im Juni 2012 stellte ein Kunde (der slowakische Kläger) der Tatra banka, a.s. (Tatra banka), einen Antrag auf Schadenersatz für entgangene Gewinne in Höhe von rund € 71 Millionen. Die Klage steht in Verbindung mit bestimmten Kreditfazilitäten zwischen der Tatra banka und dem slowakischen Kläger. Der slowakische Kläger beanstandete, dass die Tatra banka gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen hat, weil sie sich ohne Grund geweigert hat, Zahlungen vom Konto des slowakischen Klägers durchzuführen und auch die Verlängerung der Kreditfazilitäten trotz vorheriger Zusage nicht erfolgt ist. Dies hatte zur Folge, dass Zahlungen des slowakischen Klägers gegenüber seinen Geschäftspartnern nicht durchgeführt wurden und die Geschäftsaktivitäten des slowakischen Klägers beendet wurden. Im Februar 2016 stellte der slowakische Kläger einen Antrag auf Erhöhung des Schadensersatzes um € 50 Millionen, welcher vom Gericht abgelehnt wurde. Es wurde eine Verfassungsbeschwerde bezüglich dieser Entscheidung eingereicht. Das Verfassungsgericht lehnte diesen Einspruch ebenso ab wie die geforderte Erhöhung des Schadensersatzes. Im Dezember 2017 wurde mit derselben Begründung, die dem Antrag im Februar 2016 zugrunde lag, eine neue Klage über € 50 Millionen an die Tatra banka übermittelt. Diese neue Klage wurde mit der Originalklage verbunden. Somit forderte der slowakische Kläger im Rahmen dieser Klage Schadenersatz und Ersatz für entgangene Gewinne in Höhe von insgesamt schätzungsweise € 121 Millionen. Im Februar 2018 hat das Gericht erster Instanz die Klage in Summe abgewiesen. Der slowakische Kläger, bei dem es sich aufgrund des Konkurses des slowakischen Klägers nach dem Gesetz nunmehr um den Verwalter des Konkursverfahrens des slowakischen Klägers handelt, hat Berufung gegen die Ablehnung eingelegt. Im September 2018 hat das Berufungsgericht die Entscheidung des Gerichts erster Instanz sowie die Abweisung der Klage im vollen Umfang bestätigt. Im Jänner 2019 hat der slowakische Kläger eine außerordentliche Revision beim obersten Gerichtshof der Slowakischen Republik eingereicht, diese Revision wurde jedoch im April 2019 vom obersten Gerichtshof abgelehnt. Der slowakische Kläger reichte im Juli 2019 eine Verfassungsbeschwerde in Bezug auf das Urteil des obersten Gerichtshofes ein.

Weiters reichte ein zypriotisches Unternehmen (der zypriotische Kläger) eine gesonderte Schadenersatzklage in Höhe von rund € 43,1 Millionen ein. Im Jänner 2016 stellt der zypriotische Kläger einen Antrag auf Erhöhung der Klagesumme um € 84 Millionen, und das Gericht genehmigte diesen Antrag. Das bedeutet, dass die Klagesumme in diesem Verfahren insgesamt rund € 127 Millionen beträgt. Dieses Verfahren steht im Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Verfahren des slowakischen Klägers, da der zypriotische Kläger, der die Klage eingereicht hat, die Forderung von einem Anteilseigner der Holding des slowakischen Klägers übernommen hat. Der Inhalt der Klage gleicht dem Klagsvorbringen im oben beschriebenen Verfahren. Laut dem zypriotischen Kläger hat der Schaden des slowakischen Klägers durch den Wertverlust der Geschäftsanteile auch Auswirkungen auf den Anteilseigner der Holding. In der Folge übertrug besagter Anteilseigner diese Forderung an den zypriotischen Kläger. Der zypriotische Kläger argumentiert, dass die Tatra banka gegen die guten Sitten verstoßen und entgegen fairen unternehmerischen Handelns agiert hat und fordert die Tatra banka auf, eine Entschädigung entsprechend dem Wertverlust der Geschäftsanteile der Holding zu zahlen.

Nach der Abtretung der Forderung der Tatra banka (rund € 3,5 Millionen) gegenüber einem Firmenkunden an einen Zessionar wurden von den ursprünglichen Anteilseignern des Firmenkunden zwei Klagen in einer Gesamthöhe von rund € 18,6 Millionen gegen die Tatra banka eingereicht. Ihre Geschäftsbeteiligung am Firmenkunden wurde als Sicherheit für eine dem Firmenkunden von der Tatra banka zur Verfügung gestellte Finanzierung verpfändet. Es handelt sich um Klagen auf Schadenersatz für Verluste, die den ursprünglichen Anteilseignern infolge einer angeblich verspäteten Mitteilung über die Abtretung an die ursprünglichen Anteilseigner, der Tatsache, dass der Zessionar seinen Anspruch auf die verpfändeten Aktien geltend gemacht hat und die ursprünglichen Anteilseigner in der Folge nicht mehr Anteilseigner des Firmenkunden sind, sowie der Tatsache, dass der Zessionar eine Hypothek auf Immobilien des Kunden (die ebenfalls als Sicherheit für die dem Firmenkunden von der Tatra banka gewährte Finanzierung geschaffen wurden) verwertet hat, entstanden sind. Die ursprünglichen Anteilseigner argumentierten, dass sich der Wert des Firmenkunden auf € 18,6 Millionen beliefe und dass dieser Betrag den Schaden darstellt, der ihnen durch die Abtretung der Forderung der Tatra banka gegenüber dem Firmenkunden entstanden ist. In der Folge traten die ursprünglichen Anteilseigner ihre Ansprüche im Rahmen der oben erwähnten Verfahren an eine panamaische Gesellschaft ab, die nun den Kläger darstellt. Der Kläger argumentiert, dass die Tatra banka gegen die Grundsätze von Treu und Glauben gehandelt und eine Verpflichtung aus dem slowakischen Zivilgesetzbuch verletzt habe. Im Juni 2019 wies das Gericht die Klage in vollem Umfang ab. Der Kläger legte im August 2019 Berufung gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz ein.

2011 reichte ein Kunde der Raiffeisenbank Austria, d.d., Kroatien (RBHR) eine Schadenersatzklage in Höhe von rund HRK 143,5 Millionen (€ 19 Millionen) ein. Der Verlust sei dem Kläger nach durch eine ungerechtfertigte Kündigung des Kredits entstanden.

Im Februar 2014 erließ das Handelsgericht in Zagreb ein Urteil, mit dem die Klage abgelehnt wurde. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung ein, welche noch nicht abschließend entschieden wurde.

2015 wurde die RBHR von einem ehemaligen Kunden auf Schadenersatz in Höhe von rund HRK 181 Millionen (€ 24 Millionen) verklagt, basierend auf dem Vorwurf, die RBHR habe betrügerisch gehandelt, indem sie Kredite, die zur Finanzierung des Hotelgeschäfts des Kunden gewährt worden waren, ohne Begründung gekündigt habe. In vorangegangenen Gerichtsverfahren bezüglich der Kündigung der Kredite sowie der Vollstreckung der Immobilien fielen alle endgültigen Urteile zugunsten der RBHR aus. Es fanden mehrere Anhörungen statt, und es wurden Stellungnahmen ausgetauscht. Bislang wurde kein Urteil gefällt.

Ab 2014 reichte eine Gruppe ehemaliger Kunden der RBHR mehrere Schadenersatzklagen in Höhe von rund HRK 120,7 Millionen (€ 16 Millionen) ein, basierend auf dem Vorwurf, die RBHR habe betrügerisch gehandelt, indem sie Kredite gekündigt und eingetrieben habe. In einigen der Gerichtsverfahren wurden endgültige Gerichtsurteile erlassen, durch die die Forderungen (in Höhe von rund HRK 20 Millionen (€ 3 Millionen) abgelehnt wurden.

2015 reichten verschiedene Kläger zwei Klagen gegen die Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, ein, in denen sie Schadenersatz in Höhe von rund RON 45 Millionen bzw. RON 35 Millionen (€ 9 bzw. € 7 Millionen) forderten, basierend auf der Anschuldigung, es seien bei Kreditverträgen unfaire Bedingungen eingesetzt worden. Nach Einschätzung des Beklagten wurde die Forderung in Höhe von RON 45 Millionen (€ 9 Millionen) nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen eingereicht. Ende 2015 wurden die Forderungen in Höhe von RON 45 Millionen bzw. RON 35 Millionen (€ 9 bzw. € 7 Millionen) in jeweils 180 bzw. 160 Einzelklagen aufgespalten. Ein Großteil der Einzelverfahren wurde nach dem aktuellen Stand der Dinge zugunsten der Raiffeisen Bank S.A. entschieden, einige davon sind bereits endgültig abgeschlossen.

2015 strengte ein ehemaliger Kunde der Raiffeisenbank a.s. (RBCZ) ein Gerichtsverfahren gegen die RBCZ an, in dem dieser Schadenersatz in Höhe von rund CZK 371 Millionen (€ 15 Millionen) forderte, basierend auf der Anschuldigung, ihm seien Verluste dadurch entstanden, dass die RBCZ ihm keine weitere Finanzierung gewährt habe. Aufgrund der Nichtzahlung der Gerichtsgebühren durch den Kläger wurde ein Gerichtsbeschluss über die Abweisung der Klage erlassen, gegen den der Kläger Berufung eingelegt hat. In der Zwischenzeit hat das Gericht zwei vom Kläger gegen die RBCZ eingeleitete Verfahren zusammengelegt, sodass sich die Klagesumme auf rund CZK 494 Millionen (€ 19 Millionen) erhöht. Nachdem das Urteil des Gerichts erster Instanz vom obersten Gerichtshof revidiert wurde und der Kläger schließlich die Gerichtsgebühren entrichtet hatte, war das erstinstanzliche Gericht in der Lage, ein Urteil zum Kernthema des Rechtsstreits zu erlassen, in dem das Gericht die Forderungen des Klägers im September 2019 abwies. Der Kläger hat Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt.

Im April 2018 wurde die Raiffeisen Bank Polska S.A. (RBPL), die ehemalige polnische Tochtergesellschaft der RBI, von einem ehemaligen Kunden auf rund PLN 203 Millionen (€ 48 Millionen) verklagt. Laut der Klageschrift hat die RBPL den Überziehungsrahmen des Kreditkontos eines Kunden 2014 für sechs Kalendertage ohne förmliche Begründung gesperrt. Der Kläger argumentierte, dass die Sperre des Kontos zu Verlusten und entgangenen Gewinnen geführt hat, weil die finanzielle Liquidität des Kunden regelmäßig unterbrochen wurde und es ihm nicht möglich war, kreditbasierte Finanzierungsquellen auf dem gesperrten Konto durch Mittelströme aus anderen Quellen zu ersetzen. Damit einher gingen ein Rückgang der Bestände und der zur Verfügung stehenden Handelskredite sowie eine allgemeine Verschlechterung der Finanzergebnisse und des geschäftlichen Ansehens des Kunden. Die RBPL argumentierte, dass die Sperre juristisch gerechtfertigt und anhand der vorliegenden Informationen vorgenommen worden sei. Im Zuge des Verkaufs des Kernbankgeschäfts der RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. wurde die Klage gegen die RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. übertragen. Trotzdem sind allfällige negative finanzielle Konsequenzen im Zusammenhang mit diesem Verfahren weiterhin von der RBI zu tragen.

Im Juli 2019 reichte ein ehemaliger Firmenkunde (der Kläger) der RBI einen Antrag auf Schlichtung beim Internationalen Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer ein, in dem dieser von der RBI eine Zahlung in Höhe von rund USD 25 Millionen (€ 22 Millionen) zuzüglich der Aufwendungen für Schaden, Zinsen und weitere Kosten verlangt. Streitgegenstand ist die Garantie einer Drittpartei, die als Sicherheit für einen Kredit diente, den die RBI dem Kläger im Jahr 1998 gewährt hatte. Der Kläger geriet in Zahlungsverzug, woraufhin die RBI die Garantie in Anspruch nahm. 2015 wurde eine Einigung zwischen der RBI und dem Garantiegeber bezüglich der unter die Garantie fallenden Ansprüche der RBI erzielt. Die RBI verwendete sämtliche vom Garantiegeber erhaltenen Gelder für die Zahlung des Kredits durch den Kläger. Der Kläger behauptet in seinem Schlichtungsantrag (unter anderem), dass die Einigung für ihn nachteilig gewirkt habe und dass die RBI verpflichtet gewesen sei, die vom Garantiegeber erhaltenen Gelder an den Kläger zu überweisen. Nach Ansicht der RBI sind die vom Kläger erhobenen Forderungen unbegründet.

Durchsetzung durch Regulierungsbehörden

Die RBI und ihre Tochterunternehmen unterliegen zahlreichen nationalen und internationalen Regulierungsbehörden. Zurzeit hat die RBI keine signifikanten offenen Punkte mit den Regulierungsbehörden.

Nach einer Rechnungsprüfung durch den rumänischen Rechnungshof in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Raiffeisen Banca pentru Locuinte S.A. (RBL), einer Bausparkasse und Tochter der Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, erklärte der Rechnungshof, dass einige Mängel festgestellt und die Bedingungen für eine staatliche Bausparförderung nicht erfüllt worden seien. Diese

Fördergelder müssen daher möglicherweise zurückgezahlt werden. Sollte es der RBL nicht gelingen, diese Beträge von ihren Kunden zurückzufordern oder eine zufriedenstellende Dokumentation vorzulegen, kann sie für die Zahlung der Gelder in Anspruch genommen werden. Die RBL hat den Beschluss des rumänischen Rechnungshofs angefochten. Der Fall liegt dem Obersten Gerichts- und Kassationshof zur Entscheidung vor. Unter Umständen ist die RBL aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht imstande, die Gelder von ihren Kunden zurückzuerlangen. Angesichts der derzeitigen Unwägbarkeiten lassen sich die negativen finanziellen Auswirkungen nicht genau beziffern, die Rückzahlung der Fördergelder und mögliche Strafzahlungen dürften jedoch € 48 Millionen nicht übersteigen. In diesem Zusammenhang wurde die Rückstellung auf € 10.016 Tausend erhöht.

Im März 2018 wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens gegen die RBI eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 2,7 Millionen (die auf der Grundlage des konsolidierten Jahresumsatzes der RBI berechnet wurde und sich auf 0,06 Prozent des letzten verfügbaren konsolidierten Jahresumsatzes beläuft) für eine angebliche Nichteinhaltung der formalen Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Know-your-Customer-Prinzip verhängt. Nach Auslegung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte die RBI in einigen wenigen Einzelfällen diese administrativen Verpflichtungen nicht eingehalten. Die FMA behauptete nicht, dass Geldwäsche oder ein anderes Verbrechen stattgefunden hat oder dass ein Verdacht auf eine kriminelle Handlung oder ein Zusammenhang mit einer solchen besteht. Die RBI vertrat die Auffassung, dass sie allen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Knowyour-Customer-Anforderungen ordnungsgemäß nachgekommen sei, und legte gegen den Bußgeldbescheid in seiner Gesamtheit Einspruch ein. Das Verwaltungsgericht bestätigte in erster Instanz die Entscheidung der FMA, und die RBI legte gegen diese Entscheidung erneut in vollem Umfang Berufung ein. Im Dezember 2019 hob der österreichische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung der unteren Verwaltungsinstanzen auf und verwies den Fall an das Verwaltungsgericht der ersten Instanz zurück.

Im September 2018 wurden im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zwei Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt PLN 55 Millionen (€ 13 Millionen) gegen die RBPL verhängt, da sie ihren Pflichten als Verwahrstelle und Konkursverwalter bestimmter Anlagefonds angeblich nicht nachgekommen ist. Die RBPL als Verwahrstelle von Anlagefonds hat im Frühjahr 2018 die Rolle des Liquidators für bestimmte Fonds übernommen. Nach Einschätzung der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) ist die RBPL bestimmten Verpflichtungen in ihrer Funktion als Depotbank und Liquidator der Fonds nicht nachgekommen. Im Zuge der Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf der RBPL hat die RBI die Verantwortung für die dargelegten Verwaltungsverfahren und die damit verbundenen Strafen übernommen. Die RBI hat gegen sämtliche Strafen Berufung eingelegt. Im September 2019 hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft der Berufung der RBI in Bezug auf die Strafe in Höhe von PLN 5 Millionen (€ 1 Million) bezüglich der Pflichten der RBPL als Depotbank stattgegeben und die Entscheidung der KNF vollständig aufgehoben. Die KNF hat diese Entscheidung allerdings angefochten. Im Hinblick auf die Geldstrafe in Höhe von PLN 50 Millionen (€ 12 Millionen) in Bezug auf die Funktion der RBPL als Liquidator hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft die Berufung zurückgewiesen und die Entscheidung der KNF vollständig bestätigt. Die RBI hat beim Obersten Verwaltungsgericht Berufung eingelegt, da sie der Ansicht ist, dass die RBPL all ihren Pflichten vollumfänglich nachgekommen ist.

Steuerfälle

Die RBI ist in verschiedene Betriebsprüfungen, Steuerprüfungen und Steuerverfahren involviert oder wird voraussichtlich darin involviert sein. Die RBI ist unter anderem in folgende wesentliche Steuerverfahren involviert:

Für Grunderwerbsteuern in Deutschland wurde eine Rückstellung für anhängige Rechts- und Steuerfälle in Höhe von rund € 27 Millionen dotiert, die aus Änderungen der Eigentümerstrukturen in Vorjahren entstand. Sie stehen im Zusammenhang mit der Fusion von Raiffeisen Zentralbank und RBI AG im Jahr 2017 sowie Anteilskäufen an der Raiffeisen Leasing-Gruppe in den Jahren 2012 und 2013. Darüber hinaus können Verzugszinsen und Vertragsstrafen erhoben werden.

In Rumänien kam es im Zusammenhang mit Kreditverkäufen zu Erhebungen durch die Steuerbehörde, welche eine außerordentliche Steuerbelastung von rund € 33 Millionen zuzüglich rund € 22 Millionen Strafzahlungen zur Folge haben könnte. Nach Einschätzung der rumänischen Tochterbank ist die Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering.

In Russland könnte die Steuerprüfung zu einer außerordentlichen Steuerbelastung in Höhe von insgesamt rund € 10 Millionen zuzüglich € 2 Millionen Verzugszinsen führen. Zusätzlich können Strafzahlungen in Höhe von bis zu rund € 4 Millionen verhängt werden.

Bei der überwiegenden Mehrheit der oben genannten Beträge ist oder wird die Entscheidung der jeweiligen Steuerbehörden angefochten.

(56) Sonstige Vereinbarungen

Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich

Die RBI AG ist Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ). Deren Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung, durch die sie solidarisch die zeitgerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitglieds bis zu jener Grenze garantieren, die sich aus der Summe der individuellen Tragfähigkeit der anderen Vereinsmitglieder ergibt. Die individuelle Tragfähigkeit eines Vereinsmitglieds bestimmt sich nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des BWG.

Aufgrund der Änderungen des rechtlichen und regulatorischen Rahmens und der Einführung von institutionellen Sicherungssystemen, haben RKÖ und ihre Mitglieder beschlossen, das Programm für neue Transaktionen nicht mehr fortzuführen. Dementsprechend gilt der Kundenschutz der RKÖ nur für Transaktionen, die bis zum 30. September 2019 eingegangen wurden.

Institutionelles Sicherungssystem

In der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG) sind seit Ende 2013 mehrere institutionelle Sicherungssysteme etabliert. Dazu wurden vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarungen geschlossen, die die teilnehmenden Institute absichern und insbesondere bei Bedarf ihre Liquidität und Solvenz sicherstellen. Basis für diese institutionellen Sicherungssysteme ist die einheitliche und gemeinsame Risikobeobachtung im Rahmen eines Früherkennungssystems gemäß Artikel 113 Abs 7 CRR (Kapitaladäquanzverordnung der Europäischen Union – Capital Requirements Regulation). Entsprechend der Aufbauorganisation der RBG wurden auch die institutionellen Sicherungssysteme in zwei Stufen konzipiert (derzeit ein Bundes-IPS und sechs Landes-IPS).

Die RBI AG als Zentralinstitut der RBG ist Mitglied des Bundes-IPS, an dem neben den Raiffeisenlandesbanken auch die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg GmbH, Wien, die Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt, die Raiffeisen Wohnbaubank AG, Wien, sowie die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wien, teilnehmen. Darüber hinaus wurde in sechs Bundesländern ein regionales IPS gebildet.

(57) Treuhandgeschäfte

Die folgenden Angaben wurden gemäß § 48 Abs 1 BWG erstellt.

Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte waren am Bilanzstichtag mit folgenden Volumina abgeschlossen:

in € Tausend 2019 20181
Treuhandvermögen 226.494 233.649
Forderungen an Kunden 219.330 224.240
Beteiligungen und Wertpapiere Held-to-Maturity 7.163 9.409
Sonstiges Treuhandvermögen 0 0
Treuhandverbindlichkeiten 226.494 233.649
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 83.573 99.955
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 135.758 124.285
Sonstige Treuhandverbindlichkeiten 7.163 9.409

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen, Umklassifizierung zu verwaltetem Fondsvermögen

Die folgende Tabelle enthält das vom Konzern verwaltete Fondsvermögen:

in € Tausend 2019 20181
Publikumsfonds 25.281.762 21.343.391
Aktien- und gemischte Fonds 14.464.170 10.875.395
Anleihefonds 10.588.473 10.420.410
Andere 229.119 47.586
Spezialfonds 12.086.046 10.634.681
Immobilienfonds 299.549 288.770
Pensionsfonds 4.879.466 4.289.877
Nach Ermessen verwaltete Kundenportfolios 630.619 468.643
Sonstige Anlageinstrumente 55.575 26.957
Gesamt 43.233.017 37.052.319

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen, Umklassifizierung von Treuhandvermögen

(58) RBI als Leasinggeber

In der Berichtsperiode beliefen sich die Finanzerträge aus Nettoinvestitionen des Finanzierungsleasingverhältnisses auf € 127.682 Tausend. Aus dem Operating Leasing ergaben sich Erträge in Höhe von € 60.494 Tausend.

Es bestehen keine Leasingerträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängig sind.

Finanzierungsleasing

Die im Rahmen des Finanzierungsleasings finanzierten Vermögenswerte verteilen sich wie folgt:

in € Tausend 2019 2018
Kraftfahrzeugleasing 1.507.680 1.301.801
Immobilienleasing 964.734 1.042.184
Mobilienleasing 752.089 639.638
Gesamt 3.224.503 2.983.622

Die folgende Tabelle zeigt die Restlaufzeitengliederung der Leasingforderungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen:

in € Tausend 2019 2018
Bruttoinvestitionswert 3.557.266 3.312.016
Mindest-Leasingzahlungen 3.231.541 2.955.803
Bis 3 Monate 450.413 332.578
Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 609.075 551.903
Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.814.588 1.696.331
Mehr als 5 Jahre 357.464 374.991
Nicht garantierte Restwerte 325.726 356.213
Unrealisierter Finanzertrag 332.764 328.394
Bis 3 Monate 49.330 37.192
Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 72.624 70.487
Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 153.907 159.246
Mehr als 5 Jahre 56.904 61.469
Nettoinvestitionswert 3.224.503 2.983.622

Im Geschäftsjahr gab es keine Erträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis enthalten sind. Die Gewinne aus dem Verkauf von Leasinggegenständen im Rahmen eines Finanzierungsleasingvertrags betrugen € 635 Tausend.

Operating Leasing

Die im Rahmen des Operating Leasing finanzierten Vermögenswerte (inklusive noch nicht vermieteter Teile) setzen sich wie folgt zusammen:

in € Tausend 2019 2018
Kraftfahrzeugleasing 82.701 46.962
Immobilienleasing 153.999 153.564
Mobilienleasing 746 1.492
Gesamt 237.447 202.018

Die folgende Tabelle zeigt die Restlaufzeitengliederung der Leasingforderungen mit undiskontierten Leasingzahlungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen:

in € Tausend 2019 2018
Bis 1 Jahr 35.692 29.722
Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 89.361 47.753
Mehr als 5 Jahre 15.837 7.998
Gesamt 140.890 85.473

(59) RBI als Leasingnehmer

Die Mietverhältnisse betreffen hauptsächlich Immobilien-, Kraftfahrzeugleasing sowie Leasing von IT-Zubehör.

Nutzungsrechte

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte und die dazugehörigen kumulierten Abschreibungen.

in € Tausend Immobilien, Anlagen
und Ausstattung
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien (Investment Property)
Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.1.2019 455.971 0
Änderung Konsolidierungskreis 31.384 0
Währungsdifferenzen 9.109 0
Zugänge 57.010 39
Abgänge - 14.940 0
Umbuchungen 1.035 0
Anschaffungs-/Herstellungskosten 31.12.2019 539.569 40
Kumulierte Zuschreibungen/Abschreibungen/Wertminderungen - 83.367 - 5
davon Zuschreibungen 0 0
davon Abschreibungen/Wertminderungen - 84.378 - 16
Buchwert 31.12.2019 456.202 35

Leasingverbindlichkeiten

Die folgende Tabelle zeigt die Restlaufzeitengliederung der Leasingverbindlichkeiten mit undiskontierten Leasingzahlungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen:

in € Tausend 2019
Bis 1 Jahr 86.946
Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 249.122
Mehr als 5 Jahre 154.283
Gesamt 490.350

Realisierte Ergebnisse in der Erfolgsrechnung

in € Tausend 2019
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten - 8.193
Nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogener Aufwand für variable Leasingzahlungen 29
Ertrag aus Unterleasing von Nutzungsrechten 94
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse - 13.080
Aufwand für geringwertige Vermögenswerte - 5.566
Gesamt -26.716

In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge

in € Tausend 2019
Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 70.352

(60) Geografische Märkte

Die nachfolgenden Tabellen wurden gemäß § 64 Abs 1 Z 18 BWG erstellt:

2019
in € Tausend
Betriebserträge davon
Zinsüberschuss
Ergebnis vor
Steuern
Steuern vom
Einkommen und Ertrag
Mitarbeiter
zum Stichtag
Zentraleuropa 1.287.489 830.182 401.990 -111.703 9.915
Polen 15.323 14.134 - 88.211 - 25.060 227
Slowakei 492.057 294.056 178.800 - 36.331 4.029
Slowenien 8.029 182 6.191 - 474 9
Tschechien 545.034 394.622 229.690 - 37.724 3.413
Ungarn 227.470 126.810 75.519 - 12.114 2.237
Südosteuropa 1.336.414 866.873 480.580 -70.589 14.480
Albanien 77.122 57.321 27.269 - 4.311 1.241
Bosnien und Herzegowina 113.877 67.717 40.601 - 9.503 1.316
Bulgarien 176.440 113.706 72.883 - 7.003 2.633
Kroatien 204.764 121.627 58.971 - 1.431 1.860
Kosovo 55.537 43.834 20.734 - 2.317 862
Rumänien 559.556 374.284 199.804 - 38.495 4.987
Serbien 149.128 88.280 60.305 - 7.529 1.581
Osteuropa 1.736.789 1.142.457 939.889 -204.794 18.356
Belarus 157.105 103.361 82.343 - 21.524 1.746
Russland 1.201.657 788.853 642.643 - 144.957 8.819
Ukraine 378.027 250.250 214.902 - 38.313 7.791
Österreich und andere 2.009.098 511.272 716.259 -11.566 4.122
Überleitung - 894.441 61.282 - 771.931 - 3.534 0
Gesamt 5.475.349 3.412.067 1.766.786 -402.186 46.873
2018 davon Ergebnis vor Steuern vom Mitarbeiter
in € Tausend Betriebserträge1 Zinsüberschuss Steuern Einkommen und Ertrag zum Stichtag
Zentraleuropa 1.521.965 964.813 446.913 -100.604 9.692
Polen 326.260 205.325 - 136 - 17.192 196
Slowakei 462.114 288.781 162.029 - 34.836 3.995
Slowenien 4.586 335 2.567 - 313 10
Tschechien 497.064 337.618 199.304 - 38.368 3.402
Ungarn 232.225 132.577 83.149 - 9.895 2.089
Südosteuropa 1.297.258 814.192 525.162 -73.495 14.646
Albanien 69.577 55.162 30.620 - 3.475 1.226
Bosnien und Herzegowina 110.107 67.526 47.771 - 5.030 1.358
Bulgarien 163.822 103.358 72.161 - 6.924 2.589
Kroatien 202.273 124.679 55.397 - 9.675 1.982
Kosovo 54.243 42.404 23.179 - 2.594 839
Rumänien 549.867 336.137 230.600 - 37.166 5.115
Serbien 147.431 84.843 65.432 - 8.630 1.537
Osteuropa 1.528.901 1.021.629 855.195 -171.222 18.750
Belarus 145.593 90.314 81.518 - 16.969 1.829
Russland 1.059.653 711.667 573.057 - 117.770 8.998
Ukraine 323.654 219.642 200.620 - 36.483 7.923
Österreich und andere 1.855.978 502.760 613.808 -10.053 3.991
Überleitung - 826.776 58.352 - 687.747 - 2 0
Gesamt 5.377.325 3.361.746 1.753.331 -355.377 47.079

1 Das bisher im übrigen Ergebnis ausgewiesene laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen wird nunmehr unter den Betriebserträgen dargestellt.

(61) Auslandsaktiva/-passiva

Die Vermögenswerte mit Vertragspartnern außerhalb Österreichs gemäß § 64 Abs 1 Z 2 BWG stellen sich wie folgt dar:

in € Tausend 2019 2018
Aktiva 118.789.898 110.196.915
Passiva 85.995.038 77.209.870

(62) Volumen des Wertpapierhandelsbuchs

Die nachfolgende Tabelle wurde gemäß § 64 Abs 1 Z 15 BWG erstellt:

in € Tausend 2019 2018
Wertpapiere 5.425.962 4.946.589
Sonstige Finanzinstrumente 165.844.926 151.182.477
Gesamt 171.270.888 156.129.066

(63) Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere

Die nachfolgende Tabelle wurden gemäß § 64 Abs 1 Z 10 BWG erstellt:

2019 2018
Nicht Nicht
in € Tausend Börsennotiert börsennotiert Börsennotiert börsennotiert
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 13.675.565 798.228 15.393.333 865.206
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 346.603 61.086 171.621 44.992
Beteiligungen 1.348 227.047 674 309.834
Gesamt 14.023.517 1.086.361 15.565.628 1.220.031

(64) Nachrangige Vermögenswerte

Die nachfolgende Tabelle wurde gemäß § 45 Abs 2 BWG erstellt:

in € Tausend 2019 2018
Kredite und Forderungen 148.543 4.114
Schuldverschreibungen 142.453 146.474
Gesamt 290.996 150.587

(65) Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Unternehmen mit einem maßgeblichen Einfluss sind im Wesentlichen die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien, als größter Einzelaktionär und ihre Muttergesellschaft, die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, sowie die vollkonsolidierten Unternehmen von beiden. Unter verbundenen Unternehmen sind wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierte verbundene Unternehmen dargestellt.

Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen beschränken sich auf Bankgeschäfte, die prinzipiell zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden. Angaben zu den Beziehungen mit nahestehenden Personen finden sich unter Punkt (67) Beziehungen zu Organen.

2019
in € Tausend
Unternehmen mit
maßgeblichem
Einfluss
Verbundene
Unternehmen
Anteile an at-equity
bewerteten
Unternehmen
Sonstige
Beteiligungen
Ausgewählte finanzielle Vermögenswerte 8.855 558.384 1.146.213 668.690
Eigenkapitalinstrumente 0 270.134 836.406 228.616
Schuldverschreibungen 6.041 0 56.077 12.181
Kredite und Forderungen 2.814 288.250 253.730 427.894
Ausgewählte finanzielle Verbindlichkeiten 2.134.436 94.281 4.374.900 528.260
Einlagen 2.134.436 94.281 4.374.900 528.260
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 0 0
Sonstige Posten 168.763 60.207 251.463 124.628
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 162.009 60.207 221.697 124.628
Erhaltene Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 6.754 0 29.766 0
2018
in € Tausend
Unternehmen mit
maßgeblichem
Einfluss
Verbundene
Unternehmen
Anteile an at-equity
bewerteten
Unternehmen
Sonstige
Beteiligungen
Ausgewählte finanzielle Vermögenswerte 200.643 439.490 1.792.068 689.754
Eigenkapitalinstrumente 0 199.211 765.001 266.142
Schuldverschreibungen 13.612 154 44.003 12.148
Kredite und Forderungen 187.031 240.125 983.063 411.465
Ausgewählte finanzielle Verbindlichkeiten 2.000.473 107.033 4.849.048 472.000
Einlagen 2.000.473 106.154 4.849.048 472.000
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 879 0 0
Sonstige Posten 186.512 44.836 499.534 131.777
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 166.922 44.712 468.650 107.970
Erhaltene Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 19.589 124 30.883 23.806
2019
Unternehmen mit
maßgeblichem
Verbundene Anteile an at-equity
bewerteten
Sonstige
in € Tausend Einfluss Unternehmen Unternehmen Beteiligungen
Zinserträge 7.140 4.721 7.773 6.819
Zinsaufwendungen - 13.824 - 1.186 - 27.907 - 2.567
Dividendenerträge 0 11.595 41.127 2.451
Provisionserträge 4.986 6.136 10.175 5.764
Provisionsaufwendungen - 2.151 - 13.946 - 7.097 - 1.979
2018
in € Tausend
Unternehmen mit
maßgeblichem
Einfluss
Verbundene
Unternehmen
Anteile an at-equity
bewerteten
Unternehmen
Sonstige
Beteiligungen
Zinserträge 21.340 6.067 9.706 17.473
Zinsaufwendungen - 36.960 - 2.483 - 29.774 - 3.197
Dividendenerträge 0 12.226 79.767 4.771
Provisionserträge 2.884 25.922 8.569 7.015
Provisionsaufwendungen - 969 - 14.085 - 6.657 - 3.030

(66) Mitarbeiter

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter

in Vollzeitäquivalenten 2019 2018
Angestellte 46.564 49.162
Arbeiter 609 583
Gesamt 47.173 49.745
in Vollzeitäquivalenten 2019 2018
Inland 3.982 3.751
Ausland 43.191 45.994
Gesamt 47.173 49.745

Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag

in Vollzeitäquivalenten 2019 2018
Inland 4.049 3.910
Ausland 42.824 43.169
Gesamt 46.873 47.079

(67) Beziehungen zu Organen

Konzernbeziehungen des Key Managements

Unter Key Management sind die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der RBI AG zu verstehen. Die Beziehungen des Key Managements zur RBI stellen sich wie folgt dar (jeweilige Marktwerte):

in € Tausend 2019 2018
Sichteinlagen 2.299 3.208
Schuldverschreibungen 796 469
Aktien 4.625 4.192
Termineinlagen 4.054 3.914
Kredite 288 331
Leasingverbindlichkeiten 32 35

In der folgenden Tabelle sind die Beziehungen der nahestehenden Personen des Key Managements zur RBI dargestellt:

in € Tausend 2019 2018
Aktien 4 4
Sonstige Forderungen 373 337
Termineinlagen 65 68
Kredite 2 5

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Bezüge des Vorstands

Im Folgenden werden die Gesamtbezüge des Vorstands gemäß IAS 24.17 dargestellt. Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften der zugrunde liegenden Standards (IAS 19 und IFRS 2) erfasst:

in € Tausend 2019 2018
Kurzfristig fällige Leistungen 9.861 9.054
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 728 2.050
Andere langfristig fällige Leistungen 7.698 7.794
Anteilsbasierte Vergütung 0 399
Gesamt 18.287 19.297

Im Vorjahr kam es letztmalig zu einer Zuteilung von Aktien im Rahmen einer aktienbasierten Vergütung (IFRS 2). Derzeit bestehen keine aktienbasierten Vergütungsprogramme.

Die in der Tabelle unter kurzfristig fällige Leistungen dargestellten Werte enthalten Gehälter, Sachbezüge und sonstige Leistungen, Entgelte für Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen sowie jene Anteile der Bonusrückstellung, die kurzfristig fällig werden.

Zudem sind Veränderungen, die sich aus einem allfälligen Unterschied zwischen der Bonusrückstellung und dem später tatsächlich zuerkannten Bonus ergeben, enthalten. Unter Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Zahlungen an Pensionskassen und die Mitarbeitervorsorgekasse, Abfertigungen, Urlaubsabfindungen sowie Nettodotierungen für Pensions- und Abfertigungsrückstellungen ausgewiesen.

Unter andere langfristig fällige Leistungen werden Anteile der Bonusrückstellung ausgewiesen, die verschobene Bonusanteile in bar sowie zurückbehaltene, in Instrumenten zahlbare Teile betreffen. Bei Letzteren werden auch die Bewertungsänderungen infolge von Kursschwankungen berücksichtigt.

Die Bonusbemessung ist an die Erreichung jährlich vereinbarter Ziele geknüpft. Diese umfassen in vier bzw. fünf Kategorien spezifische Ziele sowie an die jeweilige Funktion angepasste Finanzziele. Dies sind z. B. Gewinn nach Steuern in einem Segment, Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC), Gesamtkosten, risikogewichtete Aktiva, Kunden-, Mitarbeiter- sowie Prozess-/Effizienz- und Infrastrukturziele, allenfalls zuzüglich weiterer Ziele.

Die Höhe des Bonus wird anhand der Eigenkapitalrendite (Return on Equity) und der Cost/Income Ratio bestimmt, wobei die zu erreichenden Zielwerte die sogenannten strategischen Ziele für den Return on Equity und der Cost/Income Ratio auf RBI Ebene abbilden.

An ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr €1.137 Tausend an Versorgungsleistungen ausbezahlt (2018: € 1.142 Tausend). Zusätzlich zu diesen Beträgen wurden kurzfristig fällige Leistungen und zeitlich verschobene Bonusanteile an ehemalige Mitglieder des Vorstands in Höhe von insgesamt € 1.346 Tausend (2018: €3.258 Tausend) bezahlt.

Bezüge des Aufsichtsrats

in € Tausend 2019 20181
Bezüge Aufsichtsrat 1.069 1.060

1 Anpassung des Vorjahreswerts (€ 965 Tausend) an die tatsächlich ausbezahlten Bezüge

In der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 wurde ein neues Vergütungsmodell für den Aufsichtsrat beginnend mit dem Geschäftsjahr 2017 beschlossen. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Vorsitzender €120 Tausend, Stellvertreter des Vorsitzenden € 90 Tausend, Mitglieder des Aufsichtsrats €60 Tausend zusätzlich Sitzungsgelder.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinn von § 95 Abs 5 Z 12 AktG mit Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen.

Bezüge des Beirats (Länderkuratorium)

in € Tausend 2019 20181
Bezüge Beirat 202 198

1 Anpassung des Vorjahreswerts (€ 104 Tausend) an die tatsächlich ausbezahlten Bezüge

Die Hauptversammlung hat am 21. Juni 2018 beschlossen, dass den Beiratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt wird. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Beiratsvorsitzender €25 Tausend, Stellvertreter €20 Tausend, jedes weitere Mitglied € 15 Tausend zusätzlich Sitzungsgelder.

(68) Organe

Vorstand

Der Vorstand setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Vorstandsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode
Dr. Johann Strobl, Vorsitzender 22. September 20101 28. Februar 2022
Mag. Martin Grüll 3. Jänner 2005 28. Februar 20202
Mag. Andreas Gschwenter 1. Juli 2015 30. Juni 2023
Lic. Mgr. Lukasz Januszewski 1. März 2018 28. Februar 2021
Mag. Peter Lennkh 1. Oktober 2004 31. Dezember 2020
Dr. Hannes Mösenbacher 18. März 2017 28. Februar 2025
Dr. Andrii Stepanenko 1. März 2018 28. Februar 2021

1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010

2 Die Zahl der Vorstandsmitglieder der RBI AG wird mit der Beendigung des Vorstandsmandats von Mag. Martin Grüll Ende Februar 2020 von sieben auf sechs Mitglieder reduziert. Die Verantwortungsbereiche im Vorstand werden neu zugeordnet, dabei sollen Möglichkeiten zur Vereinfachung der Organisation genutzt werden.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Aufsichtsratsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode
Mag. Erwin Hameseder, Vorsitzender 8. Juli 20101 Ordentliche Hauptversammlung 2020
MMag. Martin Schaller, Erster stellvertretender Vorsitzender 4. Juni 2014 Ordentliche Hauptversammlung 2024
Dr. Heinrich Schaller, Zweiter stellvertretender Vorsitzender 20. Juni 2012 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Mag. Klaus Buchleitner, MBA 26. Juni 2013 Ordentliche Hauptversammlung 2020
Mag. Peter Gauper 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Betriebsökonom Wilfried Hopfner 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Dr. Rudolf Könighofer 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Dr. Johannes Ortner 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Dr. Günther Reibersdorfer 20. Juni 2012 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Dr. Andrea Gaal 21. Juni 2018 Ordentliche Hauptversammlung 2023
Mag. Birgit Noggler 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Mag. Rudolf Kortenhof2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres
Mag. Peter Anzeletti-Reikl2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres
Mag. (FH) Gebhard Muster2 22. Juni 2017 Bis auf Weiteres
Ing. Sigrid Netzker2 1. Jänner 2019 Bis 31. Dezember 2019
Mag. Helge Rechberger2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres
Dr. Susanne Unger2 16. Februar 2012 Bis auf Weiteres

1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010

2 Vom Betriebsrat entsendet

Ing. Sigrid Netzker übernahm mit 1. Jänner 2019 für ein Jahr die Aufsichtsratsfunktion von Dr. Natalie Egger-Grunicke. Diese übernahm wieder mit 1. Jänner 2020 die Aufsichtsratsfunktion.

Staatskommissäre

Ministerialrat Mag. Alfred Lejsek, Staatskommissär (seit 1. Jänner 2011) Ministerialrat Dr. Anton Matzinger, Staatskommissär-Stellvertreter (seit 1. April 2011)

(69) Zusammensetzung des Konzerns

Konsolidierungskreis

Vollkonsolidierung
Anzahl Einheiten 2019 2018
Stand Beginn der Periode 226 236
In der Berichtsperiode erstmals einbezogen 4 9
In der Berichtsperiode verschmolzen -4 -2
In der Berichtsperiode ausgeschieden -17 -17
Stand Ende der Periode 209 226

Von den 209 Konzerneinheiten haben 115 ihren Sitz in Österreich (2018: 120) und 94 im Ausland (2018: 106). Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um 20 Kreditinstitute, 134 Finanzinstitute, 11 Anbieter von Nebendienstleistungen, 9 Finanzholdings und 35 sonstige Unternehmen.

Erstmals einbezogen wurden vier Immobiliengesellschaften. In der Berichtsperiode schieden zwölf Unternehmen vor allem aus dem Leasing- und Immobilienbereich aufgrund untergeordneter Bedeutung aus dem Konsolidierungskreis aus. Ein Leasingunternehmen sowie drei Immobiliengesellschaften wurden verkauft, ein Finanzinstitut wurde stillgelegt. In der Berichtsperiode wurden zwei Beteiligungsholdings, ein Finanzinstitut und ein sonstiges Unternehmen miteinander verschmolzen.

Erstkonsolidierungen

Unternehmen, Sitz (Land) Anteil Stichtag Grund
Sonstige Unternehmen
Campus NBhf RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 75,0% 1.1. Wesentlichkeit
Esterhazy Real Estate s.r.o., Bratislava (SK) 100,0% 1.4. Wesentlichkeit
Anton Proksch Institut Kalksburg RBI Immobilien Leasing GmbH, Wien (AT) 75,0% 1.12. Wesentlichkeit
Raiffeisen WohnBau Seeresidenz Weyregg GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.12. Wesentlichkeit

Endkonsolidierungen

Unternehmen, Sitz (Land) Anteil Stichtag Grund
Finanzinstitute
Abakus Immobilienleasing GmbH & Co Projekt Leese KG, Eschborn (DE) 6,0% 1.9. Unwesentlichkeit
BUILDING BUSINESS CENTER DOO NOVI SAD, Novi Sad (RS) 100,0% 1.1. Unwesentlichkeit
EPPA Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.11 Verkauf
FWR Russia Funding B.V., Amsterdam (NL) <0,1% 1.1. Unwesentlichkeit
IGNIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 100,0% 1.1. Unwesentlichkeit
Lexxus Services Holding GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.6. Verschmelzung
MOBIX Raiffeisen-Mobilien-Leasing AG, Wien (AT) 100,0% 1.1. Unwesentlichkeit
MOBIX Vermögensverwaltungsges.m.b.H., Wien (AT) 100,0% 1.1. Unwesentlichkeit
Raiffeisen Factoring Ltd., Zagreb (HR) 100,0% 1.11. Verschmelzung
RB International Finance (Hong Kong) Ltd., Hong Kong (HK) 100,0% 1.4. Stilllegung
RL Hotel Palace Wien Besitz GmbH, Wien (AT) 99,0% 1.11. Unwesentlichkeit
RL-Lamda s.r.o., Bratislava (SK) 100,0% 1.1. Unwesentlichkeit
Finanzholding
Raiffeisen-RBHU Holding GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.10. Verschmelzung
Anbieter von Nebendienstleistungen
Bulevard Centar BBC Holding d.o.o., Belgrad (RS) 100,0% 1.1. Unwesentlichkeit
Park City real estate Holding d.o.o., Novi Sad (RS) 100,0% 1.1. Unwesentlichkeit
S.C. PLUSFINANCE ESTATE 1 S.R.L., Bukarest (RO) 100,0% 1.1. Unwesentlichkeit
Sonstige Unternehmen
CARNUNTUM Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 100,0% 1.6. Unwesentlichkeit
Esterhazy Real Estate s.r.o., Bratislava (SK) 100,0% 1.6. Verschmelzung
KHD a.s., Prag (CZ) <0,1% 1.6. Verkauf
MP Real Invest a.s., Bratislava (SK) 100,0% 1.11. Verkauf
RLX Dvorak S.A., Luxemburg (LU) <0,1% 1.6. Verkauf

Vollkonsolidierte Tochterunternehmen – RBI hält weniger als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile

Tochterunternehmen, bei denen der Konzern weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält, werden vollkonsolidiert, wenn die RBI über die effektive Kontrolle nach den Kriterien von IFRS 10 verfügt. Hierbei wird unter anderem überprüft, ob der Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement in den Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist, beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.

Strukturierte Einheiten wurden so konzipiert, dass die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der dominierende Faktor sind, wenn es darum geht, festzulegen, wer das Unternehmen beherrscht.

Im Konzern gibt es einige Leasingobjektgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co KG, bei denen eine Konzerngesellschaft als Komplementär fungiert. Durch die Übernahme der persönlichen Haftung, wird die Variabilität der Rendite aus den strukturierten Unternehmen übernommen. Diese Unternehmen sind in der Liste der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen enthalten.

Nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen – RBI hält mehr als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile

Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde auf die Einbeziehung von 309 Tochterunternehmen (2018: 312) verzichtet. Die Bilanzsumme der nicht einbezogenen Unternehmen beträgt insgesamt weniger als 1 Prozent der Bilanzsumme des Konzerns.

Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2
"Raiffeisen-Rent" Vermögensberatung und Treuhand Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 364.000 EUR 100,0% FI
Abade Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI
Abade Immobilienleasing GmbH & Co Projekt Lauterbach KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
Abura Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Seniorenhaus Boppard KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
Achat Immobilien GmbH & Co. Projekt Hochtaunus-Stift KG, Eschborn (DE) 10.000 EUR 1,0% FI
Acridin Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Marienfeld KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI
Adagium Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI
Adamas Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Pflegeheim Werdau KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI
Adiantum Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Schillerhöhe Weimar KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
Adipes Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Bremervörde KG, Frankfurt am Main (DE) 5.000 EUR 100,0% FI
Adorant Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Heilsbronn und Neuendettelsau KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% SU
Ados Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 75,0% FI
Adrittura Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Eiching KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 70,0% SU
Aedificium Banca pentru Locuinte S.A., Bukarest (RO) 131.074.560 RON 99,9% KI
Agamemnon Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Pflegeheim Freiberg KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI
AGIOS Raiffeisen-Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 51,0% FI
AKRISIOS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
AL Taunussteiner Grundstücks-GmbH & Co KG, Eschborn (DE) 10.000 EUR 88,0% FI
A-Leasing SpA, Tarvis (IT) 68.410.000 EUR 100,0% FI
AMYKOS RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI
Anton Proksch Institut Kalksburg RBI Immobilien Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU
AO Raiffeisenbank, Moskau (RU) 36.711.260.000 RUB 100,0% KI
ARCANA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
A-Real Estate S.p.A., Bozen (IT) 390.000 EUR 100,0% FI
Austria Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI
Austria Leasing GmbH, Eschborn (DE) 1.000.000 EUR 100,0% FI
Austria Leasing GmbH & Co. Immobilienverwaltung Projekt Hannover KG, Eschborn (DE) 10.000 EUR 100,0% FI
B52 RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU
BAILE Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI
Baumgartner Höhe RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI
Burgenländische Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Campus NBhf RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU
Canopa Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
CERES Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
CINOVA RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI
CJSC Mortgage Agent Raiffeisen 01, Moskau (RU) 10.000 RUB <0,1% BH
CP Inlandsimmobilien-Holding GmbH, Wien (AT) 364.000 EUR 100,0% SU
CUPIDO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
DOROS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
ETEOKLES Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Expo 2000 Real Estate EOOD, Sofia (BG) 10.000 BGN 100,0% SU
FCC Office Building SRL, Bukarest (RO) 30.298.500 RON 100,0% BH
FEBRIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Floreasca City Center Verwaltung Kft., Budapest (HU) 42.000 HUF 100,0% FI
FMK Fachmarktcenter Kohlbruck Betriebs GmbH, Eschborn (DE) 30.678 EUR 94,5% SU
FMZ PRIMUS Ingatlanfejlesztö Kft., Budapest (HU) 11.077 EUR 100,0% SU
GENO Leasing Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
GTNMS RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU
HABITO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Health Resort RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI

Liste der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen

1 Abzüglich eigener Aktien

Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2
Infrastruktur Heilbad Sauerbrunn RBI-Leasing GmbH & Co.KG., Bad Sauerbrunn (AT) 3.511.788 EUR 75,0% FI
Invest Vermögensverwaltungs-GmbH, Wien (AT) 73.000 EUR 100,0% SU
JLLC "Raiffeisen-leasing", Minsk (BY) 430.025 BYN 91,4% FI
Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 20.000.000 EUR 100,0% KI
KAURI Handels und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 50.000 EUR 88,0% FI
Kiinteistö Oy Rovaniemen tietotekniikkakeskus, Helsinki (FI) 100.000 EUR 100,0% FI
Kiinteistö Oy Seinäjoen Joupinkatu 1, Helsinki (FI) 100.000 EUR 100,0% FI
KONEVOVA s.r.o., Prag (CZ) 50.000.000 CZK 97,5% BH
LARENTIA Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Lentia Immobilienleasing GmbH & Co. Albert-Osswald-Haus KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
Limited Liability Company Raiffeisen Leasing Aval, Kiew (UA) 1.240.152.866 UAH 72,3% FI
LLC "ARES Nedvizhimost", Moskau (RU) 10.000 RUB 50,0% BH
LYRA Raiffeisen Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Objekt Linser Areal Immoblilienerrichtungs GmbH & Co. KG, Wien (AT) 1.000 EUR 100,0% SU
OOO Raiffeisen-Leasing, Moskau (RU) 1.071.000.000 RUB 100,0% FI
Orestes Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Wiesbaden KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
Ostarrichi Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Langenbach KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI
PELIAS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
PERSES RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI
PLANA Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Priorbank JSC, Minsk (BY) 86.147.909 BYN 87,7% KI
Propria Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 90,0% FI
R Karpo Immobilien Linie S.R.L., Bukarest (RO) 200 RON 100,0% SU
R.P.I. Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew (UA) 6.154.516.258 UAH 68,2% KI
Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina, Sarajevo (BA) 247.167.000 BAM 100,0% KI
Raiffeisen Bank Kosovo J.S.C., Pristina (KO) 63.000.000 EUR 100,0% KI
Raiffeisen Bank S.A., Bukarest (RO) 1.200.000.000 RON 99,9% KI
Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana (AL) 14.178.593.030 ALL 100,0% KI
Raiffeisen Bank Zrt., Budapest (HU) 50.000.090.000 HUF 100,0% KI
Raiffeisen banka a.d., Belgrad (RS) 27.466.157.580 RSD 100,0% KI
Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000.000 EUR 100,0% KI
Raiffeisen Bausparkassen Holding GmbH, Wien (AT) 10.000.000 EUR 100,0% FH
Raiffeisen Burgenland Leasing GmbH, Wien (AT) 38.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen CEE Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH
Raiffeisen Centrobank AG, Wien (AT) 47.598.850 EUR 100,0% KI
Raiffeisen CIS Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH
Raiffeisen consulting d.o.o., Zagreb (HR) 105.347.000 HRK 100,0% SU
Raiffeisen Corporate Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Corporate Lízing Zrt., Budapest (HU) 50.100.000 HUF 100,0% FI
Raiffeisen Factor Bank AG, Wien (AT) 10.000.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen FinCorp, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 75,0% FI
Raiffeisen Immobilienfonds, Wien (AT) 0 EUR 96,5% FI
Raiffeisen International Invest Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen International Liegenschaftsbesitz GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 15.000.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD, Sofia (BG) 35.993.000 BGN 100,0% FI
Raiffeisen Leasing d.o.o., Belgrad (RS) 226.355.000 RSD 100,0% FI
Raiffeisen Leasing d.o.o., Ljubljana (SI) 3.738.107 EUR 100,0% FI
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2
Raiffeisen Leasing d.o.o. Sarajevo, Sarajevo (BA) 15.405.899 BAM 100,0% FI
Raiffeisen Leasing IFN S.A., Bukarest (RO) 14.935.400 RON 99,9% FI
Raiffeisen Leasing Kosovo LLC, Pristina (KO) 642.857 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Leasing sh.a., Tirana (AL) 263.520.134 ALL 100,0% FI
Raiffeisen Leasing-Projektfinanzierung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 72.673 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Mandatory and Voluntary Pension Funds Management Company Plc., Zagreb (HR) 143.445.300 HRK 100,0% SU
Raiffeisen ÖHT Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 88,0% FI
Raiffeisen Pension Insurance d.d., Zagreb (HR) 23.100.000 HRK 100,0% VV
Raiffeisen Property Holding International GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Property International GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen Property Management GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen Rehazentrum Schruns Immobilienleasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 51,0% FI
Raiffeisen Rent DOO, Belgrad (RS) 243.099.913 RSD 100,0% SU
Raiffeisen RS Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH
Raiffeisen SEE Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH
Raiffeisen stambena stedionica d.d., Zagreb (HR) 180.000.000 HRK 100,0% KI
Raiffeisen stavebni sporitelna a.s., Prag (CZ) 650.000.000 CZK 97,5% KI
Raiffeisen WohnBau Seeresidenz Weyregg GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen WohnBau Tirol GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen WohnBau Vienna GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen WohnBau Wien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 5.100.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD, Sofia (BG) 603.447.952 BGN 100,0% KI
Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 11.060.800.000 CZK 75,0% KI
Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb (HR) 3.621.432.000 HRK 100,0% KI
Raiffeisen-Gemeindegebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Invest-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Leasing Beteiligung GesmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Leasing d.o.o., Zagreb (HR) 30.000.000 HRK 100,0% FI
Raiffeisen-Leasing Equipment Finance GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Leasing Finanzierungs GmbH, Wien (AT) 5.000.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% SU
Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 363.364 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Leasing Immobilienmanagement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Leasing International Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Leasing Lithuania UAB, Vilnius (LT) 100.000 EUR 92,3% FI
Raiffeisen-Leasing, s.r.o., Prag (CZ) 450.000.000 CZK 75,0% FI
Raiffeisen-Rent Immobilienprojektentwicklung Gesellschaft m.b.H. Objekt Wallgasse 12 KG, Wien (AT) 4.886.449 EUR 100,0% SU
Raiffeisen-Rent-Immobilienprojektentwicklung Gesellschaft m.b.H., Objekt Lenaugasse 11 KG, Wien (AT) 6.169.924 EUR 100,0% SU
RALT Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 218.500 EUR 100,0% FI
RALT Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, Wien (AT) 20.348.394 EUR 100,0% BH
RAN vierzehn Raiffeisen-Anlagevermietung GmbH, Wien (AT)
RAN zehn Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.336
36.336
EUR
EUR
100,0%
100,0%
FI
FI
RB International Markets (USA) LLC, New York (US) 8.000.000 USD 100,0% FI
RBI KI Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 48.000 EUR 100,0% FH
RBI Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% FH
RBI eins Leasing Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2
RBI IB Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH
RBI Invest GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FH
RBI ITS Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI
RBI LEA Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 100,0% FI
RBI Leasing GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 75,0% FI
RBI LGG Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 150.000 EUR 100,0% FI
RBI Vajnoria spol.s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 75,0% FI
Realplan Beta Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
REC Alpha LLC, Kiew (UA) 1.596.843.204 UAH 100,0% BH
Regional Card Processing Center s.r.o., Bratislava (SK) 539.465 EUR 100,0% BH
RIL VII Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
RIL XIV Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
RIRE Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RL Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Eschborn (DE) 50.000 DEM 100,0% FI
RL Grundstückverwaltung Klagenfurt-Süd GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RL LUX Holding S.a.r.l., Luxemburg (LU) 12.500 EUR 100,0% SU
RL Retail Holding GmbH, Wien (AT) 36.000 EUR 100,0% FI
RL Thermal Beteiligungen GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RL Thermal GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
RL Thermal GmbH & Co Liegenschaftsverwaltung KG, Wien (AT) 1.453.457 EUR 100,0% FI
RL-ALPHA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RLI Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI
RL-Mörby AB, Stockholm (SE) 100.000 SEK 100,0% FI
RL-Nordic AB, Stockholm (SE) 50.000.000 SEK 100,0% FI
RL-Nordic OY, Helsinki (FI) 100.000 EUR 100,0% FI
RL-Pro Auxo Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% FI
RL-PROMITOR Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-PROMITOR Sp. z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU
ROOF Smart S.A., Luxemburg (LU) 1 EUR <0,1% FI
RUBRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
RZB - BLS Holding GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FI
RZB Finance (Jersey) III Ltd, St. Helier (JE) 1.000 EUR 100,0% FI
RZB Versicherungsbeteiligung GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FI
SALVELINUS Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI
SAMARA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
SINIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Sky Tower Immobilien- und Verwaltung Kft, Budapest (HU) 43.000 HUF 100,0% SU
Skytower Building SRL, Bukarest (RO) 126.661.500 RON 100,0% SU
SOLAR II Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
''S-SPV'' d.o.o. Sarajevo, Sarajevo (BA) 2.000 BAM 100,0% SU
Styria Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Ahlen KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
Tatra Asset Management, správ. spol., a.s., Bratislava (SK) 1.659.700 EUR 78,8% FI
Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 64.326.228 EUR 78,8% KI
Tatra Residence, a.s., Bratislava (SK) 21.420.423 EUR 78,8% BH
Tatra-Leasing, s.r.o., Bratislava (SK) 6.638.785 EUR 78,8% FI
THYMO Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
Ukrainian Processing Center PJSC, Kiew (UA) 180.000 UAH 100,0% BH
Unterinntaler Raiffeisen-Leasing GmbH & Co KG, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
URSA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1
in Währung
Anteil1 Typ2
Valida Holding AG, Wien (AT) 5.000.000 EUR 57,4% FI
Valida Pension AG, Wien (AT) 10.200.000 EUR 57,4% SU
Valida Plus AG, Wien (AT) 5.500.000 EUR 57,4% FI
Viktor Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 75,0% SU
Vindalo Properties Limited, Limassol (CY) 67.998 RUB 100,0% BH
Vindobona Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Autohaus KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
WEGA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 98,6% BH

2 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen

Strukturierte Einheiten

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Einheiten, aufgeschlüsselt nach Art der strukturierten Einheit. Die ausgewiesenen Buchwerte spiegeln die tatsächliche Ertragsvariabilität nicht wider, weil sie die Effekte von Sicherungs- bzw. Absicherungsgeschäften nicht berücksichtigen.

Vermögenswerte

2019
in € Tausend
Kredite und
Forderungen
Eigenkapital
instrumente
Fremdkapital
instrumente
Derivate
Verbriefungsvehikel 36.659 0 312.759 0
Finanzierungsgesellschaften Dritter 176.806 2.747 0 0
Fonds 0 60.793 0 0
Gesamt 213.465 63.540 312.759 0
2018
in € Tausend
Kredite und
Forderungen
Eigenkapital
instrumente
Fremdkapital
instrumente
Derivate
Verbriefungsvehikel 228.577 0 350.926 0
Finanzierungsgesellschaften Dritter 252.740 2.712 0 0
Fonds 0 12.625 0 0
Gesamt 481.317 15.337 350.926 0

Verbindlichkeiten

2019
in € Tausend
Einlagen Eigenkapital
instrumente
Verbriefte
Verbindlichkeiten
Derivate
Verbriefungsvehikel 40 0 0 0
Finanzierungsgesellschaften Dritter 14.617 0 0 330
Fonds 0 0 0 0
Gesamt 14.658 0 0 330
2018
in € Tausend
Einlagen Eigenkapital
instrumente
Verbriefte
Verbindlichkeiten
Derivate
Verbriefungsvehikel 156 0 0 0
Finanzierungsgesellschaften Dritter 22.629 0 0 347
Fonds 0 0 0 0
Gesamt 22.786 0 0 347

Art, Zweck und Umfang der Beteiligungen des Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten

Der Konzern verfolgt diverse Geschäftsaktivitäten mit strukturierten Einheiten, die auf die Erreichung eines bestimmten Geschäftszwecks ausgelegt sind. Die Errichtung strukturierter Einheiten zielt darauf ab, dass Stimm- oder vergleichbare Rechte nicht der dominierende Faktor dafür sind, wer die betreffende Einheit kontrolliert. Dies ist z. B. der Fall, wenn Stimmrechte sich nur auf administrative Aufgaben beziehen und die jeweiligen Aktivitäten mittels vertraglicher Vereinbarungen gelenkt werden.

Eine strukturierte Einheit weist häufig einige oder alle der folgenden Merkmale oder Attribute auf:

  • Eingeschränkte Aktivitäten
  • Eng gefasster und gut definierter Geschäftszweck
  • Eigenkapital zu gering, dass die strukturierte Einheit ihre Aktivitäten ohne nachrangige finanzielle Unterstützung finanzieren könnte
  • Finanzierung in Form der Ausgabe multipler, vertraglich verknüpfter Instrumente an Investoren, die Kredit- oder sonstige Risikokonzentrationen entstehen lassen (Tranchen)

Strukturierte Einheiten werden hauptsächlich dazu eingesetzt, Kunden den Zugang zu spezifischen Vermögensportfolios zu ermöglichen und ihnen durch die Verbriefung von finanziellen Vermögenswerten Liquidität bereitzustellen. Sie können als Kapital-, Treuhand- oder Personengesellschaften errichtet werden. Strukturierte Einheiten dienen im Allgemeinen zur Finanzierung des Kaufs von Vermögenswerten durch die Emission von Schuld- und Eigenkapitalpapieren, die mit Sicherheiten unterlegt und/oder durch eine Indexklausel mit den von den strukturierten Einheiten gehaltenen Vermögenswerten verknüpft sind.

Strukturierte Einheiten werden konsolidiert, wenn die substanzielle Beziehung zwischen dem Konzern und den strukturierten Einheiten darauf hindeutet, dass die strukturierten Einheiten vom Konzern kontrolliert werden.

Nachstehend erfolgt eine Aufschlüsselung der Beteiligungen des Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten nach ihrer Art.

Finanzierungsgesellschaften Dritter

Der Konzern stellt Finanzierungsmittel für strukturierte Einheiten bereit, die eine Vielzahl von Vermögenswerten halten. Diese Einheiten können die Form von Finanzierungs-, Treuhand- und privaten Beteiligungsgesellschaften annehmen. Die Finanzierung wird durch die in den strukturierten Einheiten gehaltenen Vermögenswerte besichert. Die Beteiligungstätigkeit des Konzerns erstreckt sich vorwiegend auf Kreditgeschäfte.

Verbriefungsvehikel

Der Konzern etabliert Verbriefungsvehikel, die diversifizierte Pools von Vermögenswerten erwerben, einschließlich festverzinslicher Wertpapiere, Unternehmenskredite und durch Vermögenswerte besicherter Wertpapiere (ABS; vorwiegend Commercial Papers, durch Hypothekendarlehen besicherte Wertpapiere (RMBS) und Kreditkartenforderungen). Die Vehikel finanzieren diese Käufe durch die Emission multipler Tranchen von Schuld- und Eigenkapitalpapieren, deren Rückzahlung an die Wertentwicklung der in den Vehikeln enthaltenen Vermögenswerte geknüpft ist.

Fonds

Der Konzern etabliert strukturierte Einheiten zur Deckung des kundenseitigen Bedarfs im Hinblick auf Beteiligungen an spezifischen Vermögenswerten. Der Konzern investiert auch in Fonds, die von Dritten gesponsert werden. Eine Konzerngesellschaft kann die Rolle des Fondsmanagers, der Depotstelle oder eine andere Funktion übernehmen und Finanzierungsmittel und Kreditlinien sowohl für konzerngesponserte Fonds als auch für Fonds Dritter zur Verfügung stellen. Die bereitgestellte Finanzierung wird durch die vom Fonds gehaltenen zugrunde liegenden Vermögenswerte besichert.

Maximales Exposure bei und Größe von nicht konsolidierten strukturierten Einheiten

Das maximale Verlustrisiko wird anhand der Art der Beteiligung, an der nicht konsolidierten strukturierten Einheit ermittelt. Das maximale Exposure für Darlehen und Handelsinstrumente ergibt sich aus deren bilanzierten Buchwerten. Das maximale Exposure für Derivate und außerbilanzielle Instrumente wie Garantien, Kreditlinien und Kreditverpflichtungen gemäß IFRS 12 in der Interpretation durch den Konzern ergibt sich aus dem jeweiligem Nominale. Die betreffenden Beträge spiegeln die wirtschaftlichen Risiken für den Konzern nicht wider, weil sie weder die Effekte von Sicherungs- oder Absicherungsgeschäften noch die Wahr-scheinlichkeit des Eintritts entsprechender Verluste berücksichtigen. Per 31. Dezember 2019 belief sich das Nominale von Derivaten und außerbilanziellen Instrumenten auf €17.672 Tausend (2018: €23.218 Tausend) bzw. €18.884 Tausend (2018: €49.023 Tausend). Die Reduktion bei den außerbilanziellen Instrumenten wurde hautpsächlich von Raiffeisen Leasing s.r.o., Prag, herbeigeführt und steht in Zusammenhang mit einer Änderung in der Refinanzierungsstruktur der betroffenen Gesellschaften. Informationen zur

Größe von strukturierten Einheiten sind nicht immer öffentlich verfügbar. Daher hat der Konzern sein Exposure als angemessenen Maßstab für das Verlustrisiko aus dem Anteil an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen festgelegt.

Finanzielle Unterstützung

Der Konzern hat während des Berichtsjahres wie schon 2018 keine finanzielle Unterstützung an nicht konsolidierte strukturierte Einheiten gewährt.

Gesponserte strukturierte Einheiten

Als Sponsor ist der Konzern oft an der rechtlichen Gründung und Vermarktung einer Einheit beteiligt und unterstützt diese auf verschiedene Weise, z. B. durch die Bereitstellung operationeller Unterstützung zur Gewährleistung des fortlaufenden Geschäftsbetriebs. Der Konzern wird auch als Sponsor für eine strukturierte Einheit betrachtet, wenn diese unter Zugrundelegung vernünftiger Maßstäbe vom Markt mit dem Konzern assoziiert wird. Darüber hinaus deutet häufig die Verwendung der Bezeichnung Raiffeisen für die strukturierte Einheit darauf hin, dass der Konzern als Sponsor fungiert. Die Bruttoerlöse aus gesponserten Einheiten für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr betrugen €216.505 Tausend (2018: €193.995 Tausend). Im Jahr 2019 wurden ebenso wie 2018 keine Vermögenswerte an gesponserte, nicht konsolidierte strukturierte Einheiten übertragen.

(70) Beteiligungsübersicht

In der Konzernbilanz at-equity bewertete Unternehmen

Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
card complete Service Bank AG, Wien (AT) 6.000.000 EUR 25,0% KI
EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 33,6% FI
LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT) 32.624.283 EUR 33,1% SU
NOTARTREUHANDBANK AG, Wien (AT) 8.030.000 EUR 26,0% FI
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 130.000.000 EUR 8,1% KI
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 11.627.653 EUR 31,3% KI
Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT) 77.338.770 EUR 62,3% KI
Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) 66.500.000 EUR 32,5% KI
Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) 1.460.000 EUR 47,6% BH
Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) 300.000 EUR 50,0% SU
UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) 309.000.000 EUR 10,9% VV

Sonstige verbundene Unternehmen

Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
"Am Hafen" Sutterlüty GmbH & Co, Wien (AT) 100.000 EUR <0,1% FI
"A-SPV" d.o.o. Sarajevo, Sarajevo (BA) 2.000 BAM 100,0% SU
Abakus Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Abakus Immobilienleasing GmbH & Co Projekt Leese KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% SU
Abrawiza Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Abrawiza Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Fernwald KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% SU
Abura Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Abutilon Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
ACB Ponava, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Achat Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Acridin Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adamas Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adiantum Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adipes Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adorant Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adrett Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adrittura Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adufe Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adular Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adular Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Rödermark KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI
Agamemnon Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
AGITO Immobilien-Leasing GesmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
ALT POHLEDY s.r.o., Prag (CZ) 84.657.000 CZK 100,0% SU
Ananke Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Angaga Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Apate Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Appolon Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Ares property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Argos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Aspius Immobilien Holding International GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Astra Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Ate Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
AURIGA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Austria Leasing GmbH & Co KG Immobilienverwaltung Projekt EKZ Meitingen, Eschborn (DE) 10.000 EUR 100,0% SU
Austria Leasing GmbH & Co. KG Immobilienverwaltung CURA, Eschborn (DE) 10.000 EUR 100,0% FI
Austria Leasing GmbH & Co. KG Immobilienverwaltung Projekt Eberdingen, Eschborn (DE) 10.000 EUR 100,0% FI
Austria Leasing Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Belos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Boreas Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
BRL Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 73.000 EUR 100,0% SU
Bukovina Residential SRL, Timisoara (RO) 1.901.600 RON 100,0% SU
Bulevard Centar BBC Holding d.o.o., Belgrad (RS) 127.416 RSD 100,0% BH
CARNUNTUM Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Carolina Corner, s.r.o., Prag (CZ) 60.000 CZK 100,0% SU
Centralised Raiffeisen International Services & Payments S.R.L., Bukarest (RO) 2.820.000 RON 100,0% BH
Centrotrade Holding GmbH, Wien (AT) 200.000 EUR 100,0% SU
Chronos Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
CP Linzerstraße 221-227 Projektentwicklungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU
CP Logistikcenter Errichtungs- und Verwaltungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU
CP Projekte Muthgasse Entwicklungs GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
Credibilis a.s., Prag (CZ) 2.000.000 CZK 100,0% SU
CRISTAL PALACE Property s.r.o., Prag (CZ) 400.000 CZK 100,0% SU
CURO Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Dafne Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Daimon Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
DAV-ESTATE Kft., Budapest (HU) 3.010.000 HUF 100,0% SU
DAV-PROPERTY Kft., Budapest (HU) 3.020.000 HUF 100,0% SU
Demeter Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Dike Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Dobré Bývanie s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% SU
Dom-office 2000, Minsk (BY) 283.478 BYN 100,0% SU
Doplnková dôchodková spoločnosť Tatra banky, a.s., Bratislava (SK) 1.659.700 EUR 100,0% FI
DORISCUS ENTERPRISES LTD., Limassol (CY) 19.843.400 EUR 86,6% SU
Elevator Ventures Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% SU
Eos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
EPPA Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 1,0% FI
Erato Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
ESP BH doo društvo sa ograničenom odgovornošću za informacijske i druge usluge, Sarajevo (BA) 8.500.000 BAM 45,0% SU
Essox d.o.o., Belgrad (RS) 100 RSD 100,0% SU
Eunomia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Eurolease RE Leasing, s. r. o., Bratislava (SK) 6.125.256 EUR 100,0% SU
Exit 90 SPV s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Expo Forest 1 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU
Expo Forest 2 EOOD, Sofia (BG)
Expo Forest 3 EOOD, Sofia (BG)
5.000
5.000
BGN
BGN
100,0%
100,0%
SU
SU
Expo Forest 4 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU
Extra Year Investments Limited, Tertholen (VG) 50.000 USD 100,0% FI
FARIO Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU
Faru Handels- und Beteiligungs GmbH in Liqu., Wien (AT) 80.000 EUR 100,0% SU
First Leasing Service Center GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Fobos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Foibe Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Folos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
FVE Cihelna s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
FWR Russia Funding B.V., Amsterdam (NL) 1 EUR <0,1% FI
Gaia Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
GEONE Holesovice Two s.r.o., Prag (CZ)
Golden Rainbow International Limited, Tertholen (VG)
1.000
1
CZK
SGD
100,0%
100,0%
SU
FI
Grainulos s.r.o., Prag (CZ) 1 CZK 100,0% SU
GRENA REAL s.r.o., Prag (CZ) 89.715 CZK 100,0% SU
GS55 Sazovice s.r.o., Prag (CZ) 15.558.000 CZK 90,0% SU
Harmonia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Hebe Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 95,0% SU
HERA Raiffeisen Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% SU
Hermes Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Hestia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Holeckova Property s.r.o., Prag (CZ) 210.000 CZK 100,0% SU
Humanitarian Fund ''Budimir Bosko Kostic'', Belgrad (RS) 30.000 RSD 100,0% SU
Hypnos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
ICS Raiffeisen Leasing s.r.l, Chisinau (MD) 8.307.535 MDL 100,0% FI
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
ICTALURUS Handels- und Beteiligungs GmbH in Liqu., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU
IDUS Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU
IGNIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Immoservice Polska Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU
INFRA MI 1 Immobilien Gesellschaft mbH, Wien (AT) 72.673 EUR 100,0% SU
Infrastruktur Heilbad Sauerbrunn GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Ino Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
INPROX Split d.o.o., Zagreb (HR) 100.000 HRK 100,0% SU
Inprox Zagreb Sesvete d.o.o., Zagreb (HR) 10.236.400 HRK 100,0% SU
Insurance Limited Liability Company "Priorlife", Minsk (BY) 7.682.300 BYN 100,0% VV
Iris Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
ISIS Raiffeisen Immobilien Leasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Janus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
JFD Real s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Kaliope Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Kalypso Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
KAPMC s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 100,0% SU
Kappa Estates s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
KARAT s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 100,0% SU
Kathrein & Co Life Settlement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Kathrein & Co. Trust Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Kathrein Capital Management GmbH, Wien (AT) 1.000.000 EUR 100,0% FI
Kathrein Private Equity GmbH, Wien (AT) 190.000 EUR 100,0% SU
Késmárk utca 11-13. Szolgáltató Korlátolt Felelősségű Társaság, Budapest (HU) 10.000 EUR 100,0% SU
Keto Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Kleio Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Körlog Logistika Építö és Kivitelezö Korlátolt Feleösségü Társaság, Budapest (HU) 11.077 EUR 100,0% SU
KOTTO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
LENTIA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Leto Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 77,0% SU
LIBRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Limited Liability Company European Insurance Agency, Moskau (RU) 120.000 RUB 100,0% SU
Limited Liability Company REC GAMMA, Kiew (UA) 49.015.000 UAH 100,0% BH
Logisticky areal Hostivar, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
LOTA Handels- und Beteiligungs-GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Lucius Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% FI
Luna Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
MAMONT GmbH, Kiew (UA) 66.872.100 UAH 100,0% SU
Medea Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
MELIKERTES Raiffeisen-Mobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 80,0% SU
Melpomene Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
MOBIX Raiffeisen-Mobilien-Leasing AG, Wien (AT) 125.000 EUR 100,0% SU
MOBIX Vermögensverwaltungsges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Morfeus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
MORHUA Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU
MOVEO Raiffeisen-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Na Starce, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
NAURU Handels- und Beteiligungs GmbH in Liqu., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Nereus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Niobe Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
Nußdorf Immobilienverwaltung GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU
Nyx Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
OBI Eger Ingatlankezelö Korlatolt Felelössegü Tarsasag, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 74,9% FI
OBI Miskolc Ingatlankezelö Korlatolt Felelössegü Tarsasag, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 74,9% FI
OBI Veszprem Ingatlankezelö Korlatolt Felelössegü Tarsasag, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 74,9% FI
Objekt Linser Areal Immobilienerrichtungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Ofion Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Onyx Energy Projekt II s.r.o., Prag (CZ) 210.000 CZK 100,0% SU
Onyx Energy s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
OOO "Extrusionnyie Tekhnologii", Mogilev (BY) 4.140.619 BYN 75,0% SU
OOO "Vneshleasing", Moskau (RU) 131.770 RUB 100,0% FI
OOO Estate Management, Minsk (BY) 13.459.836 BYN 100,0% SU
OOO Raiffeisen Capital Asset Management Company, Moskau (RU) 225.000.000 RUB 100,0% FI
OOO SB "Studia Strahovania", Minsk (BY) 34.924 BYN 100,0% SU
Orchideus Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Orestes Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
OSTARRICHI Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Ötödik Vagyonkezelő Kft., Budapest (HU) 9.510.000 HUF 100,0% SU
Palace Holding s.r.o., Prag (CZ) 2.700.000 CZK 90,0% SU
PARO Raiffeisen Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Photon Energie s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Photon SPV 10 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Photon SPV 3 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Photon SPV 4 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Photon SPV 6 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Photon SPV 8 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
PILSENINEST SICAV, a.s., Prag (CZ) 2.120.000 CZK 100,0% SU
PLUSFINANCE LAND S.R.L., Bukarest (RO) 1.000 RON 100,0% BH
Pontos Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Priamos Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI
Pro Invest da Vinci e.o.o.d., Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU
PRODEAL, a.s., Bratislava (SK) 796.654 EUR 100,0% BH
Production unitary enterprise "PriortransAgro", Minsk (BY) 50.000 BYN 100,0% SU
PROKNE Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Queens Garden Sp z.o.o., Warschau (PL) 100.000 PLN 100,0% SU
R MORMO IMMOBILIEN LINIE S.R.L., Bukarest (RO) 50.000 RON 100,0% SU
R.B.T. Beteiligungsgesellschaft m.b.H, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU
R.L.H. Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Radwinter sp.z o.o., Warschau (PL) 10.000 PLN 100,0% SU
Raiffeisen Asset Management (Bulgaria) EAD, Sofia (BG) 250.000 BGN 100,0% FI
Raiffeisen Assistance D.O.O., Beograd, Belgrad (RS) 4.307.115 RSD 100,0% SU
Raiffeisen Assistance doo Sarajevo, Sarajevo (BA) 4.000 BAM 100,0% SU
Raiffeisen Autó Lízing Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
Raiffeisen Befektetési Alapkezelõ Zrt., Budapest (HU) 100.000.000 HUF 100,0% FI
Raiffeisen Biztosításközvetítö Kft., Budapest (HU) 5.000.000 HUF 100,0% VV
Raiffeisen Bonus Ltd., Zagreb (HR) 200.000 HRK 100,0% BH
Raiffeisen Capital a.d. Banja Luka, Banja Luka (BA) 355.000 BAM 100,0% FI
Raiffeisen Direct Investments CZ, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Raiffeisen Energiaszolgáltató Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
Raiffeisen Future AD Beograd drustvo za upravljanje dobrovoljnim penzijskim fondom, Belgrad (RS) 143.200.000 RSD 100,0% FI
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
Raiffeisen Gazdasági Szolgáltató Zrt., Budapest (HU) 20.099.879 HUF 100,0% SU
Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 5.000.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Ingatlan Üzemeltető Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
Raiffeisen Insurance and Reinsurance Broker S.R.L, Bukarest (RO) 180.000 RON 100,0% BH
RAIFFEISEN INSURANCE BROKER EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% BH
Raiffeisen Insurance Broker Kosovo L.L.C., Pristina (KO) 10.000 EUR 100,0% BH
RAIFFEISEN INVEST AD DRUSTVO ZA UPRAVLJANJE INVESTICIONIM FONDOVIMA BEOGRAD,
Belgrad (RS) 47.660.000 RSD 100,0% FI
Raiffeisen Invest d.o.o., Zagreb (HR) 8.000.000 HRK 100,0% FI
Raiffeisen Invest Drustvo za upravljanje fondovima d.d. Sarajevo, Sarajevo (BA) 671.160 BAM 100,0% FI
Raiffeisen INVEST Sh.a., Tirana (AL) 90.000.000 ALL 100,0% FI
Raiffeisen investicni spolecnost a.s., Prag (CZ) 40.000.000 CZK 100,0% FI
Raiffeisen Investment Advisory GmbH, Wien (AT) 730.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Investment Financial Advisory Services Ltd. Co., Istanbul (TR) 2.930.000 TRY 100,0% FI
Raiffeisen Property Estate s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen Property Management Bulgaria EOOD, Sofia (BG) 80.000 BGN 100,0% SU
Raiffeisen Salzburg Invest GmbH, Salzburg (AT) 500.000 EUR 100,0% FI
RAIFFEISEN SERVICE EOOD, Sofia (BG) 4.220.000 BGL 100,0% SU
Raiffeisen Windpark Zistersdorf GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen WohnBau Eins GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen WohnBau Zwei GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Wohnbauleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Leasing Immobilienverwaltung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Leasing Wärmeversorgungsanlagenbetriebs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen-Wohnbauleasing Österreich GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RAN elf Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
RB International Finance (Hong Kong) Ltd., Hong Kong (HK) 10.000.000 HKD 100,0% SU
RB International Investment Asia Limited, Labuan (MY) 1 USD 100,0% SU
RB Szolgáltató Központ Kft. - RBSC Kft., Nyíregyháza (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
RBI Group IT GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% BH
RBI Real Estate Services Czechia s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 100,0% FI
RBI Real Estate Services Polska SP.z.o.o., Warschau (PL) 400.000 PLN 100,0% FI
RBM Wohnbau Ges.m.b.H., Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU
RCR Ukraine LLC, Kiew (UA) 282.699 UAH 100,0% BH
RDI Czech 1 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
RDI Czech 3 s.r.o, Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
RDI Czech 4 s.r.o, Prag (CZ) 2.500.000 CZK 100,0% SU
RDI Czech 5 s.r.o, Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
RDI Czech 6 s.r.o, Prag (CZ) 3.700.000 CZK 100,0% SU
RDI Management s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Real Estate Rent 4 DOO, Belgrad (RS) 40.310 RSD 100,0% SU
REF HP 1 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Rent CC, s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% FI
Rent GRJ, s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% SU
Rent PO, s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% FI
Residence Park Trebes, s.r.o., Prag (CZ) 20.000.000 CZK 100,0% SU
Rheia Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 95,0% SU
RIL VI Raiffeisen-Immobilien-Leasing Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI
RIL XIII Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
R-Insurance Services sp. z o.o., Ruda O.S. (PL) 5.000 PLN 100,0% SU
RIRBRO ESTATE MANAGEMENT S.R.L., Bukarest (RO) 1.000 RON 100,0% BH
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
RL Jankomir d.o.o., Zagreb (HR) 20.000 HRK 100,0% SU
RL Leasing Gesellschaft m.b.H., Eschborn (DE) 25.565 EUR 100,0% FI
RL-ATTIS Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-Attis Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU
RL-BETA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-Delta Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-Epsilon Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RL-Epsilon Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% FI
RL-ETA d.o.o., Zagreb (HR) 20.000 HRK 100,0% SU
RL-ETA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-FONTUS Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-Fontus Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU
RL-Gamma Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RL-Jota Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RL-Lamda s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% FI
RL-Opis Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-OPIS SPOLKA Z OGRANICZONA ODPOWIEDZIALNOSCIA, Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU
RL-Prom-Wald Sp. Z.o.o, Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU
RLRE Beta Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
RLRE Carina Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
RLRE Eta Property, s.r.o., Prag (CZ)
RLRE Ypsilon Property, s.r.o., Prag (CZ)
200.000
200.000
CZK
CZK
100,0%
100,0%
SU
SU
Robert Károly Körút Irodaház Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
Rogofield Property Limited, Nikosia (CY) 2.174 USD 100,0% SU
RPM Budapest KFT, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
RUBY Place, s.r.o., Prag (CZ) 60.000 CZK 100,0% SU
S.A.I. Raiffeisen Asset Management S.A., Bukarest (RO) 10.656.000 RON 100,0% FI
S.C. PLUSFINANCE ESTATE 1 S.R.L., Bukarest (RO) 13.743.340 RON 100,0% BH
SASSK Ltd., Kiew (UA) 152.322.000 UAH 88,7% SU
SCT Kárász utca Ingatlankezelő Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
SCTE Elsö Ingatlanfejlesztö és Ingatlanhasznosító Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% BH
SeEnergy PT, s.r.o., Prag (CZ) 700.000 CZK 100,0% SU
Selene Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
SF Hotelerrichtungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
SIGMA PLAZA, s.r.o., Prag (CZ) 60.000 CZK 100,0% SU
Sirius Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Sky Solar Distribuce s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 77,0% SU
SOLIDA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,5% FI
St. Marx-Immobilien Verwertungs- und Verwaltungs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU
STYRIA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Szentkiraly utca 18 Kft., Budapest (HU) 5.000.000 HUF 100,0% SU
Terasa LAVANDE, s.r.o., Prag (CZ) 60.000 CZK 100,0% SU
Theia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Theseus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
UPC Real, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Valida Consulting GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% SU
VINDOBONA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
VN-Wohn Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 74,0% SU
Zahradnicka Property s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% SU
Zatisi Rokytka s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Zefyros Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
ZRB 17 Errichtungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
ZUNO GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Typ1
Accession Mezzanine Capital II L.P. in liquidation, Bermuda (BM) 2.613 EUR 5,7% SU
Accession Mezzanine Capital III L.P., Hamilton (JE) 134.125.000 EUR 3,7% SU
Adoria Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI
Agricultural Open Joint Stock Company Illintsi Livestock Breeding Enterprise, Illinci (UA) 703.100 UAH 4,7% SU
AIL Swiss-Austria Leasing AG, Glattbrugg (CH) 5.000.000 CHF 50,0% FI
ALCS Association of Leasing Companies in Serbia, Belgrad (RS) 853.710 RSD 12,5% SU
ALMC hf., Reykjavik (IS) 50.578.130 ISK 10,8% SU
Analytical Credit Rating Agency (Joint Stock Company), Moskau (RU) 3.000.024.000 RUB 3,7% SU
APUS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% SU
A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH, Wien (AT) 5.290.013 EUR 12,1% SU
Austrian Reporting Services GmbH, Wien (AT) 41.176 EUR 15,0% BH
Aventin Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.400 EUR 24,5% FI
AVION-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 49,0% FI
Bad Sauerbrunn Thermalwasser Nutzungs- und Verwertungs GmbH., Bad Sauerbrunn (AT) 36.336 EUR 50,0% SU
Belarussian currency and stock exchange JSC, Minsk (BY) 14.328.656 BYN <0,1% SU
Biroul de Credit S.A., Bukarest (RO) 4.114.615 RON 13,2% FI
BTS Holding a.s. "v likvidácii", Bratislava (SK) 35.700 EUR 19,0% SU
Budapest Stock Exchange, Budapest (HU) 541.348.100 HUF <0,1% WP
Burza cennych papierov v. Bratislave, a.s., Bratislava (SK) 11.404.927.296 EUR <0,1% SU
CADO Raiffeisen-Immobilien-Leasing Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI
Cards & Systems EDV-Dienstleistungs GmbH, Wien (AT) 75.000 EUR 45,0% SU
CEESEG Aktiengesellschaft, Wien (AT) 18.620.720 EUR 7,0% SU
Central Depository and Clearing Company, Inc., Zagreb (HR) 94.525.000 HRK <0,1% FI
Commodity Exchange Crimean Interbank Currency Exchange, Simferopol (UA) 420.000 UAH 4,8% SU
Commodity Exchange of the Agroindustrial Complex of Central Regions of Ukraine, Tscherkassy (UA) 90.000 UAH 11,1% SU
CONATUS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI
CULINA Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 25,0% FI
D. Trust Certifikacná Autorita, a.s., Bratislava (SK) 331.939 EUR 10,0% SU
Die Niederösterreichische Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 35,0% SU
Die Niederösterreichische Leasing GmbH & Co KG, Wien (AT) 72.673 EUR 40,0% FI
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (DE) 3.646.266.910 EUR 0,1% KI
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien (AT) 515.000 EUR 1,7% FI
Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 70.000 EUR 0,1% BH
EMERGING EUROPE GROWTH FUND II, L.P., Delaware (US) 370.000.000 USD 1,9% SU
Epsilon - Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 24,0% FI
ESQUILIN Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.336 EUR 24,5% FI
Euro Banking Association (ABE Clearing S.A.S.), Paris (FR) 51.000 EUR 2,0% FI
European Investment Fund S.A., Luxemburg (LU) 3.000.000.000 EUR 0,2% FI
Export and Industry Bank Inc., Makati City (PH) 4.734.452.540 PHP 9,5% KI
FACILITAS Grundstücksvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 50,0% FI
Fondul de Garantare a Creditului Rural S.A., Bukarest (RO) 15.940.890 RON 33,3% FI
FORIS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI
G + R Leasing Gesellschaft m.b.H., Graz (AT) 36.400 EUR 25,0% SU
G + R Leasing Gesellschaft m.b.H. & Co. KG., Graz (AT) 72.673 EUR 50,0% FI
Garantiqa Hitelgarancia ZRt., Budapest (HU) 7.839.600.000 HUF 0,2% BH
GELDSERVICE AUSTRIA Logistik für Wertgestionierung und Transportkoordination G.m.b.H., Wien (AT) 3.336.336 EUR 0,2% SU
Greenix Limited, Tertholen (VG) 100.000 USD 25,0% SU
HOBEX AG, Salzburg (AT) 1.000.000 EUR 8,5% FI
Hrvatski registar obveza po kreditima d.o.o., Zagreb (HR) 13.500.000 HRK 10,5% BH
INVESTOR COMPENSATION FUND, Bukarest (RO) 344.350 RON 0,4% SU

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Joint Stock Company Stock Exchange PFTS, Kiew (UA)
32.010.000
UAH
0,2%
SU
K & D Progetto s.r.l., Bozen (IT)
50.000
EUR
25,0%
FI
Kommunal-Infrastruktur & Immobilien Zeltweg GmbH, Zeltweg (AT)
35.000
EUR
20,0%
SU
LITUS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT)
36.360
EUR
24,5%
FI
LLC "Insurance Company 'Raiffeisen Life", Moskau (RU)
240.000.000
RUB
25,0%
VV
Lorit Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
42.000
EUR
8,3%
FI
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien (AT)
2.500.000
EUR
37,5%
FI
Medicur - Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
4.360.500
EUR
25,0%
SU
MIRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.400
EUR
50,0%
FI
N.Ö. Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
37.400
EUR
33,3%
FI
National Settlement Depositary, Moskau (RU)
1.180.675.000
RUB
<0,1%
FI
NÖ Raiffeisen Kommunalprojekte Service Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
50.000
EUR
26,0%
FI
NÖ Raiffeisen-Leasing Gemeindeprojekte Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.400
EUR
1,0%
FI
NÖ. HYPO Leasing und Raiffeisen-Immobilien-Leasing Traisenhaus GesmbH & Co OG, St. Pölten (AT)
24.868.540
ATS
50,0%
FI
NÖ-KL Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
37.400
EUR
33,3%
FI
O.Ö. Leasing für öffentliche Bauten Gesellschaft m.b.H., Linz (AT)
510.000
ATS
16,7%
FI
ÖAMTC-Leasing GmbH, Wien (AT)
36.400
EUR
100,0%
SU
Oberpinzg. Fremdenverkehrförderungs- und Bergbahnen AG, Neukirchen am Großvenediger (AT)
3.297.530
EUR
<0,1%
SU
OCTANOS Raiffeisen Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.400
EUR
50,0%
SU
OJSC NBFI Single Settlement and Information Space, Minsk (BY)
23.429.095
BYN
4,2%
FI
Open Joint Stock Company Kyiv Special Project and Design Bureau Menas, Kiew (UA)
3.383.218
UAH
4,7%
SU
Österreichische Wertpapierdaten Service GmbH, Wien (AT)
100.000
EUR
25,3%
BH
OT-Optima Telekom d.d., Zagreb (HR)
694.432.640
HRK
2,4%
SU
OVIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.400
EUR
1,0%
FI
Pannon Lúd Kft, Mezokovácsháza (HU)
852.750.000
HUF
0,6%
SU
PEGA Raiffeisen-Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.400
EUR
50,0%
FI
Private Joint Stock Company Bird Farm Bershadskyi, Viytivka (UA)
6.691.141
UAH
0,5%
SU
Private Joint Stock Company First All-Ukrainian Credit Bureau, Kiew (UA)
11.750.000
UAH
5,1%
SU
Private Joint Stock Company Sumy Enterprise Agrotechservice, Sumy (UA)
1.545.000
UAH
0,6%
SU
Private Joint Stock Company Ukrainian Interbank Currency Exchange, Kiew (UA)
36.000.000
UAH
3,1%
SU
PSA Payment Services Austria GmbH, Wien (AT)
285.000
EUR
11,2%
FI
Public Joint Stock Company National Depositary of Ukraine, Kiew (UA)
103.200.000
UAH
0,1%
FI
Public Joint Stock Company Settlement Center for Servicing of Contracts in Financial Markets, Kiew (UA)
206.700.000
UAH
<0,1%
SU
QUIRINAL Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
37.063
EUR
33,3%
FI
Raiffeisen e-force GmbH, Wien (AT)
145.346
EUR
28,2%
BH
Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien (AT)
70.000
EUR
47,6%
SU
Raiffeisen Kooperations eGen, Wien (AT)
9.000.000
EUR
11,1%
SU
Raiffeisen Salzburg Leasing GmbH, Salzburg (AT)
35.000
EUR
19,0%
FI
Raiffeisen Software GmbH, Linz (AT)
150.000
EUR
1,2%
BH
Raiffeisen-IMPULS-Immobilienleasing GmbH, Linz (AT)
500.000
ATS
25,0%
FI
Raiffeisen-IMPULS-Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz (AT)
500.000
ATS
25,0%
FI
Raiffeisen-Impuls-Zeta Immobilien GmbH, Linz (AT)
58.333
EUR
40,0%
FI
Raiffeisen-Leasing Anlagen und KFZ Vermietungs GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
53,1%
FI
Raiffeisen-Leasing BOT s.r.o., Prag (CZ)
100.000
CZK
20,0%
SU
Raiffeisen-Leasing Mobilien und KFZ GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
15,0%
FI
RC Gazdasági és Adótanácsadó Zrt., Budapest (HU)
20.000.000
HUF
22,2%
SU
Registry of Securities in FBH, Sarajevo (BA)
2.052.300
BAM
1,4%
FI
Rehazentrum Kitzbühel Immobilien-Leasing GmbH, Innsbruck (AT)
35.000
EUR
19,0%
FI
REMUS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.400
EUR
50,0%
FI
RLB Holding eGen OÖ, Linz (AT)
1.566.939
EUR
<0,1%
FI
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
RLKG Raiffeisen-Leasing GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 12,5% FI
RSAL Raiffeisen Steiermark Anlagenleasing GmbH, Graz (AT) 38.000 EUR 19,0% FI
RSC Raiffeisen Service Center GmbH, Wien (AT) 2.000.000 EUR 50,3% BH
RSIL Immobilienleasing Raiffeisen Steiermark GmbH, Graz (AT) 38.000 EUR 19,0% FI
S.C. DEPOZITARUL CENTRAL S.A., Bukarest (RO) 25.291.953 RON 2,6% SU
Sarajevska berza-burza vrijednosnih papira dd Sarajevo, Sarajevo (BA) 1.967.680 BAM 10,5% FI
Seilbahnleasing GmbH, Innsbruck (AT) 36.000 EUR 33,3% FI
Sektorrisiko eGen, Wien (AT) 3.200 EUR 43,8% FI
SELENE Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 36.400 EUR 1,0% SU
SKR Lager 102 AB, Stockholm (SE) 100.000 SEK 49,0% SU
Slovak Banking Credit Bureau, s.r.o., Bratislava (SK) 9.958 EUR 33,3% BH
Societatea de Transfer de Fonduri si Decontari-TRANSFOND S.A, Bukarest (RO) 6.720.000 RON 3,4% FI
Society for Worldwide Interbank Financial Telekommunication scrl, La Hulpe (BE) 13.713.125 EUR 0,4% FI
SPICA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI
SPRON ehf., Reykjavik (IS) 5.000.000 ISK 5,4% SU
Steirische Gemeindegebäude Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI
Steirische Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI
Steirische Leasing für Gebietskörperschaften Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI
Steirische Leasing für öffentliche Bauten Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI
Stemcor Global Holdings Limited, St. Helier (JE) 349.138 USD 0,9% SU
Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr (STUZZA) GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 10,7% SU
SUPRIA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% SU
SWO Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI
Syrena Immobilien Holding AG, Spittal an der Drau (AT) 22.600.370 EUR 21,0% SU
The Zagreb Stock Exchange joint stock company, Zagreb (HR) 46.357.000 HRK 2,9% SU
TKL II. Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 39.000 EUR 8,3% FI
TKL V Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI
TKL VI Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI
TKL VII Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI
TKL VIII Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 24,5% FI
Top Vorsorge-Management GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 25,0% SU
TRABITUS Grundstücksvermietungs Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.360 EUR 25,0% FI
UNDA Grundstücksvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 25,0% FI
UNIQA Raiffeisen Software Service Kft., Budapest (HU) 19.900.000 HUF 1,0% SU
VALET-Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI
VERMREAL Liegenschaftserwerbs- und -betriebs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 17,0% SU
Viminal Grundstückverwaltungs Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 25,0% FI
Visa Inc., San Francisco (US) 192.964 USD <0,1% BH
Vorarlberger Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Dornbirn (AT) 42.000 EUR 33,3% FI
W 3 Errichtungs- und Betriebs-Aktiengesellschaft, Wien (AT) 800.000 EUR 20,0% SU
Zhytomyr Commodity Agroindustrial Exchange, Schytomyr (UA) 476.515 UAH 3,1% SU
Ziloti Holding S.A., Luxemburg (LU) 48.963 EUR 0,9% SU

Regulatorische Angaben

(71) Kapitalmanagement und Eigenmittel nach CRR/CRD IV bzw. BWG

Die EZB schreibt der RBI auf Basis des jährlich durchgeführten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) per Bescheid aktuell vor, zusätzliches hartes Kernkapital zu halten, um jene Risiken abzudecken, die in der Säule 1 nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind.

Diese sogenannte Pillar-2-Anforderung wird z. B. anhand des Geschäftsmodells, des Risikomanagements oder der Kapitalsituation berechnet. Auf Basis des letztgültigen Bescheids der EZB ist dieses Erfordernis auf konsolidierter Ebene der RBI und auf Ebene der RBI AG unkonsolidiert einzuhalten. Außerdem unterliegt die RBI den Mindestvorschriften der CRR sowie dem kombinierten Kapitalpuffererfordernis. Das kombinierte Kapitalpuffererfordernis beinhaltet für die RBI aktuell einen Kapitalerhaltungspuffer, einen systemischen Risikopuffer und einen antizyklischen Kapitalpuffer. Für den Stichtag 31. Dezember 2019 ergibt sich somit ein Erfordernis bei der CET1 Quote (inkl. des kombinierten Kapitalpuffererfordernisses) im Ausmaß von 9,3 Prozent für die RBI. Eine Verletzung des kombinierten Kapitalpuffererfordernisses würde zu Einschränkungen von z. B. Dividendenausschüttungen und Kuponzahlungen für bestimmte Kapitalinstrumente führen. Die im Jahresverlauf gültigen Kapitalanforderungen wurden inklusive eines ausreichenden Puffers auf konsolidierter Basis und Einzelbasis eingehalten.

Nationale Aufseher können grundsätzlich systemische Risikopuffer (bis 5 Prozent) sowie zusätzliche Kapitalaufschläge für systemrelevante Banken (bis 3,5 Prozent) bestimmen. Sofern sowohl systemische Risikopuffer als auch Aufschläge für systemrelevante Banken für ein Institut festgelegt werden, findet nur der höhere der beiden Werte Anwendung. Im September 2015 hat das in Österreich dafür zuständige Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) empfohlen, einen Systemrisikopuffer (SRB) für gewisse Banken zu verordnen, darunter auch für die RBI. Dieser wurde durch die FMA via Kapitalpuffer-Verordnung mit Jahresbeginn 2016 in Kraft gesetzt (inkl. anschließender Adaptierungen). Für die RBI wurde der SRB im Jahr 2016 mit 0,25 Prozent angesetzt, ab 1. Jänner 2017 auf 0,50 Prozent erhöht und ist bis 2019 schrittweise auf 2 Prozent angestiegen.

Die Festlegung eines antizyklischen Kapitalpuffers obliegt den nationalen Aufsehern und ergibt auf Ebene der RBI einen gewichteten Durchschnitt, um zu starkes Kreditwachstum einzudämmen. Dieser Puffer wurde aufgrund des zurückhaltenden Kreditwachstums und des stabilen makroökonomischen Umfelds in Österreich aktuell mit 0 Prozent festgesetzt. Jene Pufferraten, die in anderen Mitgliedsstaaten festgelegt wurden, finden auf Ebene der RBI Anwendung (auf Basis einer gewichteten Durchschnittsberechnung).

Regulatorische Veränderungen bzw. Entwicklungen werden laufend beobachtet, in Szenarioberechnungen dargestellt und analysiert. Potenzielle Effekte werden, sofern Ausmaß und Implementierung absehbar sind, in der Planung und Steuerung berücksichtigt.

Eigenmittelrechnung

Die nachfolgend dargestellten konsolidierten Werte wurden nach den Bestimmungen der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie weiteren gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. den Implementing Technical Standards (ITS) der European Banking Autority (EBA), ermittelt.

Per 31. Dezember 2019 betrug das harte Kernkapital (CET1) nach Abzugsposten der RBI € 10.861.965 Tausend, was eine Erhöhung um € 1.159.949 Tausend gegenüber dem Jahresendwert 2018 bedeutet. Für den Anstieg waren im Wesentlichen der anrechenbare Gewinn, die Währungseffekte und Veränderungen bei den anrechenbaren Minderheiten verantwortlich. Das Kernkapital (Tier 1) nach Abzugsposten erhöhte sich um € 1.163.918 Tausend auf € 12.091.787 Tausend, großteils aufgrund des Anstiegs beim harten Kernkapital. Bei den ergänzenden Eigenmitteln gab es eine Reduktion um € 417.814 Tausend auf € 1.939.915 Tausend, hauptsächlich aufgrund von vorzeitigen Rückzahlungen und der regulatorischen Amortisation von ausstehenden Emissionen. Die gesamten Eigenmittel der RBI beliefen sich auf € 14.031.703 Tausend, dies entspricht einem Anstieg um € 746.103 Tausend im Vergleich zum Jahresendwert 2018.

Die risikogewichteten Aktiva (RWA gesamt) erreichten per 31. Dezember 2019 € 77.966.207 Tausend. Wesentliche Treiber für den Anstieg um € 5.294.464 Tausend waren das Kredit-Neugeschäft in der Konzernzentrale, in Russland, und in Bulgarien. Des Weiteren führten auch Währungseffekte zu einem Auftrieb der risikogewichteten Aktiva, hauptsächlich bedingt durch den russischen Rubel. Während die Veränderungen beim Marktrisiko zu einer Reduktion der risikogewichteten Aktiva führten, kam es durch die Veränderung beim Abwicklungsrisiko zu einer geringfügigen Erhöhung.

Daraus ergab sich eine um 0,6 Prozentpunkte höhere Common Equity Tier 1 Ratio (fully loaded) von 13,9 Prozent, eine Tier 1 Ratio (fully loaded) von 15,4 Prozent (Anstieg: 0,5 Prozentpunkte) und eine Eigenmittelquote (fully loaded) von 17,9 Prozent (Rückgang: 0,3 Prozentpunkte).

in € Tausend 2019 20181
Eingezahltes Kapital 5.974.080 5.974.080
Erwirtschaftetes Kapital 5.185.613 4.033.691
Kapital nicht beherrschender Anteile 498.861 428.618
Hartes Kernkapital vor Abzugsposten 11.658.553 10.436.390
Abzugsposten Immaterielle Vermögenswerte/Firmenwerte - 762.042 - 699.431
Abzugsposten Risikovorsorge-Fehlbeträge für IRB-Positionen 0 0
Abzugsposten für neugebildete Wertberichtigungen 0 0
Abzugsposten Verbriefungen - 18.377 - 14.809
Abzugsposten Latente Steuern 0 0
Abzugsposten Verlustvorträge - 16.169 - 20.133
Abzugsposten Versicherungen und Beteiligungen 0 0
Hartes Kernkapital nach Abzugsposten 10.861.965 9.702.017
Zusätzliches Kernkapital 1.204.475 1.220.634
Kapital nicht beherrschender Anteile 25.347 5.218
Abzugsposten Immaterielle Vermögenswerte/Firmenwerte 0 0
Abzugsposten Risikovorsorge-Fehlbeträge für IRB-Positionen 0 0
Abzugsposten Verbriefungen 0 0
Abzugsposten Versicherungen und Beteiligungen 0 0
Kernkapital 12.091.787 10.927.869
Langfristiges nachrangiges Kapital 1.679.026 2.087.390
Kapital nicht beherrschender Anteile 18.965 40.840
Risikovorsorgeüberschuss für IRB-Positionen 243.419 229.500
Risikovorsorgeüberschuss für STA-Positionen 0 0
Abzugsposten Verbriefungen 0 0
Abzugsposten Versicherungen und Beteiligungen - 1.496 0
Ergänzende Eigenmittel nach Abzugsposten 1.939.915 2.357.730
Gesamte Eigenmittel 14.031.703 13.285.599
Gesamtes Eigenmittelerfordernis 6.237.297 5.813.739
Common Equity Tier 1 Ratio (transitional) 13,9% 13,4%
Common Equity Tier 1 Ratio (fully loaded) 13,9% 13,4%
Tier 1 Ratio (transitional) 15,5% 15,0%
Tier 1 Ratio (fully loaded) 15,4% 14,9%
Eigenmittelquote (transitional) 18,0% 18,3%
Eigenmittelquote (fully loaded) 17,9% 18,2%

1 Im Zuge des regulatorischen Meldeprozesses kam es zur Reduktion der ergänzenden Eigenmittel aufgrund Anpassung einer Anrechnungsgrenze, dies führte zu einer Änderung der Eigenmittel per 31. Dezember 2018.

Die als transitional dargestellten Quoten sind die aktuell gültigen Quoten gemäß den Anforderungen der CRR unter Berücksichtigng der für das laufende Kalenderjahr gültigen Übergangsbestimmungen gemäß Teil 10 der CRR in Verbindung mit der CRR-Begleitverordnung (CRR-BV), veröffentlicht durch die FMA.

Die als fully loaded bezeichneten Quoten dienen nur der Information und sind unter der Annahme der Vollumsetzung ohne Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen gerechnet.

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 werden für die RBI keine direkten Übergangsbestimmungen mehr angewendet. Es gibt daher bei der Common Equity Tier 1 Ratio keine Effekte. Lediglich bei der Tier 1 Ratio und der Eigenmittelquote gibt es aufgrund nicht mehr anrechenbarer Kapitalinstrumente (im zusätzlichen Kernkapital) Unterschiede.

Eigenmittelerfordernis und risikogewichtete Aktiva

in € Tausend 2019 2018
Eigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko 5.338.135 4.894.582
Auf internen Ratings basierender Ansatz 3.297.807 3.059.999
Standardansatz 2.022.517 1.817.492
CVA-Risiko 17.810 17.090
Abwicklungs- und Lieferrisiken 3.528 0
Eigenmittelerfordernis für das Positionsrisiko in Schuldtiteln, Substanzwerten, Waren und Fremdwährungen 271.464 303.245
Eigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko 624.170 615.913
Gesamtes Eigenmittelerfordernis 6.237.297 5.813.739
Risikogewichtete Aktiva (RWA gesamt) 77.966.207 72.671.743

Die Bemessungsgrundlage für das Kreditrisiko stellte sich nach Asset-Klassen wie folgt dar:

in € Tausend 2019 2018
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage nach Standardansatz 25.281.464 22.718.655
Zentralstaaten und Zentralbanken 955.709 540.815
Regionale Gebietskörperschaften 100.820 98.128
Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter 27.924 31.289
Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0
Kreditinstitute 226.642 171.035
Firmenkunden 5.505.817 7.030.811
Retail-Kunden 13.651.152 10.503.972
Beteiligungspositionen 1.815.892 1.822.812
Gedeckte Schuldverschreibungen 12.840 13.274
Investmentfonds-Anteile 74.958 52.635
Verbriefungspositionen 0 240
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 139.492 0
Sonstige Posten 2.770.219 2.453.643
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage nach auf internen Ratings basierendem Ansatz 41.222.591 38.249.992
Zentralstaaten und Zentralbanken 1.816.744 2.186.652
Kreditinstitute 1.457.155 1.424.099
Firmenkunden 30.286.694 27.875.849
Retail-Kunden 6.546.931 5.970.514
Beteiligungspositionen 462.390 373.916
Verbriefungspositionen 652.676 418.963
CVA-Risiko 222.627 213.627
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko) 66.726.682 61.182.274
Eigenmittelerfordernis (Kreditrisiko) 5.338.135 4.894.582

Verschuldungsquote

Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ist im Teil 7 der CRR definiert. Diese stellte per 31. Dezember 2019 noch keine rechtsverbindliche quantitative Anforderung dar und dient bis dahin der Information:

in € Tausend 2019 2018
Gesamtrisikoposition 178.226.154 163.077.123
Kernkapital 12.091.787 10.928.269
Verschuldungsquote (transitional) 6,8% 6,7%
Verschuldungsquote (fully loaded) 6,7% 6,6%

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Rahmen der Berechnung des Eigenmittelerfordernisses verwendeten Kalkulationsmethoden in den Tochterunternehmen:

Kreditrisiko Marktrisiko Operationelles
Einheit Non-Retail Retail Risiko
Raiffeisen Bank International AG, Wien (AT) IRB STA Internes Modell AMA
Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) IRB IRB STA STA
Raiffeisen Bank Zrt., Budapest (HU) IRB IRB STA STA
Tatra banka a.s., Bratislava (SK) IRB IRB STA AMA
Raiffeisen Bank S.A., Bukarest (RO) IRB IRB STA AMA
Raiffeisen Bank d.d. Bosnien Herzigovina, Sarajevo (BA) IRB IRB STA STA
Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb (HR) IRB STA STA STA
Raiffeisen Banka a.d., Novi Beograd (RS) IRB IRB STA STA
Raiffeisenbank Russland d.d., Moskau (RU) IRB STA STA AMA
Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana (AL) IRB IRB STA STA
Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD, Sofia (BG) IRB IRB STA AMA
Raiffeisen Centrobank AG, Wien (AT) STA n/a STA AMA
Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) STA STA n/a AMA
Alle anderen Einheiten STA STA STA STA

IRB: Internal-Rating-Based-Ansatz

Internes Modell für Risiko der offenen Devisenposition und allgemeines Zinsrisiko des Handelsbuchs

STA: Standardansatz

AMA: Fortgeschrittener Messansatz

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Alle finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich der derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 in der Bilanz zu erfassen. Ein Finanzinstrument ist per Definition ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Geschäftspartner zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Beim erstmaligen Ansatz sind Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten; dieser entspricht in der Regel dem Transaktionspreis zum Zugangszeitpunkt. Gemäß IFRS 13 ist der beizulegende Zeitwert definiert als Veräußerungspreis. Hierbei handelt es sich um den Preis, den Marktteilnehmer im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten bzw. bei der Übertragung einer Schuld zahlen. In der Folgebewertung werden Finanzinstrumente in Abhängigkeit von der jeweiligen Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 entweder zu (fortgeführten) Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz angesetzt.

IFRS 9 beinhaltet einen Klassifizierungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, der zum einen auf dem Geschäftsmodell, im Rahmen dessen die Vermögenswerte gesteuert werden, und zum anderen auf den Zahlungsstrombedingungen der Vermögenswerte beruht. Für die RBI ergeben sich fünf Klassifizierungskategorien für finanzielle Vermögenswerte:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Amortized Cost, AC)
  • Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value Through Other Comprehensive Income, FVOCI)
  • Zwingend als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value Through Profit/Loss, FVTPL)
  • Optional als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVTPL)
  • Held For Trading (HFT)

Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen und die vertraglichen Ausstattungsmerkmale dieser Cash-Flows an festgelegten Zeitpunkten ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Ein finanzieller Vermögenswert wird in der Folge erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI), wenn er im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, sowohl vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern. Des Weiteren führen die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann sich die RBI unwiderruflich dafür entscheiden, nachfolgende Änderungen des Fair Value im sonstigen Ergebnis (OCI) darzustellen. Diese Entscheidung wird für jede Anlage einzeln getroffen und betrifft im Wesentlichen strategische Beteiligungen, die nicht vollkonsolidiert werden.

Alle anderen finanziellen Vermögenswerte – d. h. finanzielle Vermögenswerte, die die Kriterien für eine Klassifizierung als Vermögenswerte, die anschließend zu Anschaffungskosten oder zum FVOCI zu bewerten sind, nicht erfüllen – werden als Vermögenswerte klassifiziert, die anschließend erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind. Darüber hinaus hat die RBI beim erstmaligen Ansatz die Option, einen finanziellen Vermögenswert als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL) zu designieren, wenn dadurch Bewertungs- oder Ansatzinkonsistenzen – d. h. eine Bilanzierungsanomalie – vermieden oder erheblich verringert werden. Diese Anomalien entstehen, wenn die Bewertung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder die Erfassung von Gewinnen und Verlusten auf unterschiedlichen Grundlagen erfolgt.

Ein finanzieller Vermögenswert wird beim erstmaligen Ansatz in eine dieser oben genannten Kategorien klassifiziert.

Die Bilanzierung der finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS 9 entspricht im Wesentlichen den Regelungen von IAS 39 mit der Ausnahme, dass Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten, die sich aus Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos der RBI ergeben, im sonstigen Ergebnis auszuweisen sind.

Nach IFRS 9 werden eingebettete Derivate nicht vom Basisvertrag eines finanziellen Vermögenswerts getrennt. Stattdessen werden finanzielle Vermögenswerte gemäß dem Geschäftsmodell und ihren Vertragsbedingungen klassifiziert, wie im Kapitel Überprüfung des Geschäftsmodells und im Kapitel Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme erläutert. Die

Bilanzierung von Derivaten, die in Finanzverbindlichkeiten und in nichtfinanziellen Basisverträgen eingebettet sind, hat sich aufgrund von IFRS 9 nicht geändert.

Überprüfung des Geschäftsmodells

Die RBI überprüft die Zielsetzung des Geschäftsmodells, im Rahmen dessen ein finanzieller Vermögenswert verwaltet wird, auf Portfolioebene, da dies am besten die Art und Weise widerspiegelt, wie das Geschäft gesteuert wird und wie der Geschäftsleitung Informationen zur Verfügung gestellt werden. Folgende Faktoren werden bei der Überprüfung, welches Geschäftsmodell zutreffend ist, als Nachweis berücksichtigt:

  • Art und Weise der Beurteilung der Performance des Geschäftsmodells (und der im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) und der diesbezüglichen Berichterstattung an Mitglieder der Unternehmensleitung
  • Risiken, die sich auf die Performance des Geschäftsmodells (und der im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) auswirken, sowie Art und Weise, wie diese Risiken gesteuert werden
  • Ausgestaltung des Vergütungssystems der Führungskräfte orientiert sich z. B. die Vergütung am beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder an den vereinnahmten vertraglichen Cash-Flows
  • Häufigkeit, Wert und Timing von Verkäufen in der Vergangenheit, Gründe für diese Verkäufe sowie Erwartungen bezüglich der zukünftigen Verkaufsaktivität
  • Sind Verkäufe und die Vereinnahmung vertraglicher Cash-Flows jeweils für das Geschäftsmodell wesentlich oder nebensächlich (Geschäftsmodell zur Vereinnahmung gehalten gegenüber Geschäftsmodell Halten und Verkaufen)

Finanzielle Vermögenswerte, die mit Handelsabsicht gehalten werden, sowie jene, die verwaltet werden und deren Performance auf Basis des Fair Value beurteilt wird, unterliegen der erfolgswirksamen Bewertung zum Fair Value (FVTPL).

Das Ziel eines Geschäftsmodells kann darin bestehen, finanzielle Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cash-Flows zu sammeln, selbst wenn ein Verkauf von finanziellen Vermögenswerten stattgefunden hat oder erwartet wird. Für die RBI stehen die folgenden Verkäufe mit dem Geschäftsmodell Halten im Einklang:

  • Die Verkäufe resultieren aus einem Anstieg des Kreditrisikos eines finanziellen Vermögenswerts.
  • Die Verkäufe sind selten (wenn auch signifikant) oder sind einzeln und insgesamt unbedeutend (selbst wenn sie häufig sind).
  • Die Verkäufe erfolgen kurz vor der Fälligkeit des finanziellen Vermögenswerts, und die Verkaufserlöse weichen nicht wesentlich von dem bei Fälligkeit zu erzielenden Rückzahlungsbetrag ab.

Für die RBI wird der Verkauf von mehr als 10 Prozent des Portfolios (Buchwert) während eines rollierenden Dreijahreszeitraums als mehr als selten angesehen, es sei denn, diese Verkäufe sind insgesamt unwesentlich.

Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme

Sobald die RBI entschieden hat, dass das Geschäftsmodell eines bestimmten Portfolios darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte mit der Zielsetzung zu halten, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen (oder sowohl vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern), muss sie im nächsten Schritt überprüfen, ob die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Für diesen Zweck werden Zinsen definiert als Vergütung für den Zeitwert des Geldes, für das Kreditrisiko, das sich aus dem für einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag ergibt, für andere aus einer Kreditvereinbarung entstehende Risiken und Kosten sowie als Gewinnmarge. Diese Überprüfung wird für jedes Instrument zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes des finanziellen Vermögenswerts durchgeführt.

Bei der Überprüfung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen sind, berücksichtigt die RBI die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Instruments. Dies schließt die Überprüfung mit ein, ob der finanzielle Vermögenswert eine Vertragsbedingung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag vertraglicher Zahlungsströme so verändern kann, dass diese Bedingung nicht mehr erfüllt wurde. Die RBI berücksichtigt dabei:

  • Vereinbarungen über vorzeitige Rückzahlung oder Verlängerung
  • Gehebelte Vereinbarungen
  • Beschränkung der Forderung auf bestimmte Vermögenswerte oder Cash-Flows
  • Verbriefungen

IFRS 9 enthält Regelungen zu Vorfälligkeitsentschädigungen mit negativer Ausgleichsleistung. Eine negative Vergütung entsteht, wenn die vertraglichen Bedingungen dem Kreditnehmer erlauben, das Instrument vor seiner vertraglichen Fälligkeit im Voraus zu bezahlen, der Vorauszahlungsbetrag aber geringer sein könnte als die unbezahlten Beträge von Kapital und Zinsen. Um sich für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu qualifizieren, muss die negative Vergütung jedoch eine angemessene Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des Vertrags sein.

Änderungen des Zeitwerts des Geldes und Benchmark-Test

Der Zeitwert des Geldes ist die Zinskomponente, die lediglich die Vergütung für den Zeitablauf darstellt. Er berücksichtigt keine anderen Risiken (Kredit, Liquidität etc.) oder Kosten (Verwaltung etc.), die mit dem Halten eines finanziellen Vermögenswerts verbunden sind. In einigen Fällen kann die Komponente des Zeitwerts des Geldes modifiziert sein (bezeichnet als nicht perfekt). Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn der Zinssatz eines finanziellen Vermögenswerts regelmäßig angepasst wird, die Häufigkeit dieser Zinsanpassungen aber von der Zinslaufzeit abweicht. In diesem Fall müssen die Modifikationen dahingehend beurteilt werden, ob die vertraglichen Cash-Flows noch ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, d. h. ob das Modifikationsmerkmal die Cash-Flows nicht erheblich von denen eines perfekten Benchmark-Instruments abweichen lässt. Diese Beurteilung stellt kein Rechnungslegungswahlrecht dar und kann nicht einfach durch die Schlussfolgerung vermieden werden, dass ein Instrument bei Verzicht auf eine solche Beurteilung zum Fair Value bewertet wird.

Für die folgenden vertraglichen Hauptausstattungsmerkmale, die den Zeitwert des Geldes unter Umständen modifizieren können, wird ein Benchmark-Test angewendet:

  • Laufzeitinkongruenz bei der Verzinsung (abweichende Referenzzinssatzperiode)
  • Historische Verzinsung
  • Zinsglättungsklauseln
  • Zinsaussetzung mit Zinskapitalisierung
  • Referenz zu einer Sekundärmarktrendite (UDRB: Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen)

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost

Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu verwalten, um vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen.
  • Die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Diese Bedingungen sind in den Kapiteln Überprüfung des Geschäftsmodells, Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme und Änderungen des Zeitwerts des Geldes und Benchmark-Test detaillierter ausgeführt.

Dieser Kategorie werden vor allem Kredite an Kunden bzw. Kredite an Kreditinstitute zugeordnet. Darüber hinaus werden Forderungen aus Finanzierungsleasing, die gemäß IFRS16 bilanziert werden, sowie Wertpapiere, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, unter dieser Bewertungskategorie ausgewiesen.

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag wird – sofern Zinscharakter vorliegt – effektivzinsgerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. Die Berechnung des Zinsertrags erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts, solange der finanzielle Vermögenswert nicht wertgemindert ist. Sobald der finanzielle Vermögenswert wertgemindert ist, erfolgt die Berechnung des Zinsertrags auf Basis des Nettobuchwerts. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden ferner um die Erfassung des erwarteten Verlusts unter Anwendung des Expected Loss Approach gemäß IFRS 9 angepasst, wie im Kapitel allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9) dargestellt.

Finanzielle Vermögenswerte – Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss

Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI verpflichtend zum Fair Value ausgewiesen, wenn der finanzielle Vermögenswert weder zu fortgeführten Anschaffungskosten noch zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet wird, zudem keine Handelsabsicht besteht und der Vermögenswert nicht freiwillig zum Fair Value designiert wurde. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Wertpapiere und Kredite, die die Überprüfung der vertraglichen Zahlungsstrombedingungen nicht erfüllen, bzw. Portfolien von finanziellen Vermögenswerten, die nicht Handelszwecken dienen, die anhand des Fair Value gesteuert und nach dessen Wertentwicklung beurteilt werden.

Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income

Ein Fremdkapitalinstrument wird in der RBI zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Ein Vermögenswert wird in der Folge erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI), wenn er im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, sowohl vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern.
  • Die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Dieser Kategorie werden vor allem Wertpapiere der Liquiditätssteuerung zugeordnet.

Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Neubewertung sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Fair-Value-Änderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Nettogewinne oder -verluste aus den Fair-Value-Änderungen in die Erfolgsrechnung umgegliedert. Weiters unterliegen die Fremdkapitalinstrumente der FVOCI-Kategorie dem gleichen Wertminderungsmodell wie die zu fortgeführten Anschaffungskosten erfassten finanziellen Vermögenswerte (siehe Kapitel allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9)). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Fair Value und den fortgeführten Anschaffungskosten wird bis zur Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts im sonstigen Ergebnis erfasst.

Ein Eigenkapitalinstrument wird in der RBI zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet, wenn sich die RBI unwiderruflich dafür entscheidet, nachfolgende Änderungen des Fair Value im sonstigen Ergebnis (OCI) darzustellen. Diese Entscheidung wird für jede Anlage einzeln getroffen und betrifft im Wesentlichen strategische Beteiligungen, die nicht vollkonsolidiert werden. Anders als bei Schuldinstrumenten werden die im sonstigen Ergebnis (OCI) erfassten Gewinne und Verluste beim Verkauf nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert, und auch Wertminderungen werden nicht erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading dienen der Nutzung von kurzfristigen Marktpreisschwankungen. Die zu Handelszwecken dienenden Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente werden zum Fair Value bilanziert. Für die Ermittlung des Fair Value werden bei börsennotierten Produkten die Börsenkurse herangezogen. Sind solche Kurse nicht vorhanden, werden bei originären Finanzinstrumenten und Termingeschäften auf Basis von Barwertberechnungen und bei Optionen anhand von geeigneten Optionspreismodellen interne Preise ermittelt. Der Barwertberechnung wird eine Zinskurve zugrunde gelegt, die sich aus Geldmarkt-, Future- und Swapsätzen zusammensetzt. Als Optionspreisformeln werden je nach Optionsart entweder Black-Scholes 1972, Black 1976 oder Garman-Kohlhagen verwendet. Für komplexe Optionen erfolgt die Bewertung mithilfe von Binomialbaummodellen und Monte-Carlo-Simulationen.

Wenn positive Marktwerte bestehen, werden diese den finanziellen Vermögenswerten – Held For Trading zugeordnet, bei negativen Marktwerten erfolgt ein Ausweis unter den finanziellen Verbindlichkeiten – Held For Trading. Die Wertänderung des Marktwerts wird erfolgswirksam im Handelsergebnis dargestellt. Derivate, die Sicherungszwecken gemäß IAS 39 dienen, werden unter dem Bilanzposten Hedge Accounting ausgewiesen. Außerdem sind etwaige Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapier-Leerverkäufen in den finanziellen Verbindlichkeiten – Held For Trading dargestellt.

Kapitalgarantierte Produkte (Garantiefonds und Zukunftsvorsorge) werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als verkaufte Put-Optionen auf den jeweils zu garantierenden Fonds dargestellt. Die Bewertung basiert auf einer Monte-Carlo-Simulation. Der Konzern hat im Rahmen der staatlich geförderten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem. § 108h Abs 1 Z 3 EStG Kapitalgarantieverpflichtungen abgegeben. Dabei garantiert das Kreditinstitut, dass im Fall einer Verrentung der für die Verrentung zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag nicht geringer ist als die Summe der vom Steuerpflichtigen eingezahlten Beträge zuzüglich der für diesen Steuerpflichtigen gutgeschriebenen Prämien im Sinn des § 108g EStG.

Zinserträge werden im Zinsüberschuss dargestellt, Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss

Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen jene finanziellen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt des erstmaligen Bilanzansatzes unwiderruflich als designiertes Finanzinstrument zum Fair Value gewidmet wurden (sog. Fair-Value-Option). Die Anwendung der Fair-Value-Option ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder signifikant verringert werden. Diese entstehen, wenn die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder die Erfassung von daraus resultierenden Gewinnen oder Verlusten auf unterschiedlicher Grundlage erfolgt.

Ebenso werden finanzielle Verbindlichkeiten als Finanzinstrumente zum Fair Value designiert, um Bewertungsabweichungen von den mit ihnen im Zusammenhang stehenden Derivaten zu vermeiden. Der Fair Value der unter Anwendung der Fair-Value-Option in diese Kategorie klassifizierten finanziellen Verpflichtungen enthält sämtliche Marktrisikofaktoren einschließlich des mit diesen finanziellen Verpflichtungen in Verbindung stehenden Kreditrisikos des Emittenten.

Im Jahr 2019 konnten ebenso wie im Vergleichsjahr 2018 durchwegs beobachtbare Marktpreise für die Bewertung der eigenen Bonität nachrangiger Emissionen herangezogen werden. Zu den finanziellen Verpflichtungen gehören im Wesentlichen strukturierte Anleihen. Der Fair Value dieser finanziellen Verpflichtungen wird durch die Abzinsung der vertraglichen Cash-Flows mithilfe einer kreditrisikoadjustierten Zinsstrukturkurve ermittelt, die das Niveau widerspiegelt, auf dem der Konzern ähnliche Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag begeben würde. Die Marktrisikoparameter werden entsprechend vergleichbarer Finanzinstrumente ermittelt. Bewertungsergebnisse für Verbindlichkeiten, die als Finanzinstrument zum Fair Value designiert wurden, werden im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen.

Diese Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 zum Marktwert bewertet. Zinserträge werden im Zinsüberschuss dargestellt, Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden, sind Änderungen des Fair Value, die auf eine Änderung des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind, nicht in der Erfolgsrechnung, sondern im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost

Verbindlichkeiten werden überwiegend mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten angesetzt. Neben dem Zinsaufwand werden Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag effektivzinsgerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. In dieser Kategorie werden vor allem Kundeneinlagen und Wertpapieremissionen, die der Refinanzierung dienen, ausgewiesen.

Beziehungen zwischen Aktiva/Passiva, Bewertungsmaßstäben und Kategorie gemäß IFRS 9

Wesentlicher Bewertungsmaßstab
Fortgeführte Kategorie gemäß
Aktiva/Passiva Marktwert Anschaffungskosten IFRS 9
Aktivische Klassen
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen X AC
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost X AC
davon Forderungen aus Finanzierungsleasing X AC
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income X FVOCI
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss X FVTPL
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss X FVTPL
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading X FVTPL
Hedge Accounting X n/a
Passivische Klassen
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost X AC
davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing X AC
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss X FVTPL
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading X FVTPL
Hedge Accounting X n/a

AC: Amortized Cost

FVOCI: Fair Value Through Other Comprehensive Income

FVTPL: Fair Value Through Profit/Loss

Fortgeführte Anschaffungskosten

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines Finanzinstruments und der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen zu den jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen (einschließlich aller Gebühren, die Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agios und Disagios) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden.

Beizulegender Zeitwert (Fair Value)

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.

Gemäß IFRS 13 verwendet die RBI folgende Hierarchie zur Feststellung und Offenlegung des Fair Value für Finanzinstrumente:

Notierte Preise in einem aktiven Markt (Level I)

Der beizulegende Zeitwert wird am besten durch einen Marktwert ausgedrückt, soweit ein öffentlich notierter Marktpreis zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere für an Börsen gehandelte Eigenkapitalinstrumente, im Interbankenmarkt gehandelte Fremdkapitalinstrumente und börsengehandelte Derivate. Die Bewertung beruht im Wesentlichen auf externen Datenquellen (Börsenpreise bzw. Broker-Quotierungen in liquiden Marktsegmenten). Bei einem aktiven Markt handelt es sich um einen Markt, in dem Transaktionen von Vermögenswerten und Schulden mit ausreichender Häufigkeit und ausreichendem Volumen stattfinden, sodass Preisinformationen laufend zur Verfügung stehen. Indikatoren für aktive Märkte können die Anzahl, die Häufigkeit der Aktualisierung oder die Qualität der Quotierungen (z. B. Banken oder Börsen) sein. Weiters sind auch enge Bid-/Ask-Spannen sowie Quotierungen der Marktteilnehmer innerhalb eines bestimmten Korridors Anzeichen für einen aktiven liquiden Markt.

Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter (Level II)

In den Fällen, in denen keine Börsennotierungen für einzelne Finanzinstrumente vorliegen, werden zur Bestimmung des Fair Value die Marktpreise vergleichbarer Finanzinstrumente herangezogen oder durch anerkannte Bewertungsmodelle mithilfe von beobachtbaren Preisen oder Parametern (insbesondere von Barwertmethoden oder Optionspreismodellen) ermittelt. Diese Verfahren betreffen die Mehrheit der OTC-Derivate und der nicht börsennotierten Fremdkapitalinstrumente.

Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter (Level III)

Wenn für die Bewertung mit Bewertungsmodellen nicht ausreichend aktuelle überprüfbare Marktdaten vorliegen, werden auch nicht auf dem Markt beobachtbare Parameter herangezogen. Diese Eingangsparameter können Daten enthalten, die in Form von Näherungswerten unter anderem aus historischen Daten ermittelt werden (Bewertungshierarchie Level III). Die Anwendung dieser Modelle erfordert Annahmen und Einschätzungen des Managements, deren Umfang von der Preistransparenz in Bezug auf das Finanzinstrument und dessen Markt sowie von der Komplexität des Instruments abhängt.

Für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (dies umfasst Forderungen aus dem Kreditgeschäft, Einlagen, sonstige kurzfristige Geldaufnahmen und langfristige Verbindlichkeiten), veröffentlicht der Konzern den beizulegenden Zeitwert. Grundsätzlich besteht bei diesen Instrumenten eine geringe oder keine Handelsaktivität, weshalb bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts signifikante Einschätzungen durch das Management erforderlich sind.

Weitere Informationen zu den Bewertungsmethoden und quantitative Angaben zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sind unter Punkt (32) Fair Value von Finanzinstrumenten enthalten.

Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten

Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn die vertraglich vereinbarten Ansprüche auf Cash-Flows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind oder der Konzern diese übertragen hat bzw. bei Eintritt bestimmter Kriterien die Verpflichtung übernommen hat, diese Cash-Flows an einen oder mehrere Empfänger weiterzuleiten. Ein übertragener Vermögenswert wird auch ausgebucht, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden. Grundprinzip für die Zulässigkeit von Direktabschreibungen (Write-offs) im Konzern ist die ausreichend dokumentierte Einschätzung, dass für die betroffenen Forderungen Rückzahlungen entweder des gesamten aushaftenden Kreditbetrags (Full Write-off) oder eines Teils davon (Partial Write-off) nicht erwartet werden. Dies trifft für Forderungen zu, die bereits wertgemindert sind, und zwar entweder in voller Höhe oder, im Fall von besicherten Forderungen, in Höhe der durch die Sicherheiten nicht gedeckten aushaftenden Beträge. Weitere Informationen zur Abschreibungspolitik sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste enthalten.

Modifikation von finanziellen Vermögenswerten

In der RBI erfolgt die Ausbuchung aufgrund einer Modifikation eines finanziellen Vermögenswerts, wenn der zugrunde liegende Vertrag wesentlich geändert wurde. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn sich der abgezinste Barwert der Cash-Flows unter den neuen Bedingungen unter Verwendung der ursprünglichen Effektivzinssatz um mindestens 10 Prozent von dem abgezinsten Barwert der verbleibenden Cash-Flows der ursprünglichen finanziellen Vermögenswerte unterscheidet (Barwerttest). Neben dem Barwerttest werden weitere quantitative und qualitative Kriterien bei der Beurteilung, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt, herangezogen. Diese stellen auf die Verlängerung der durchschnittlichen Restlaufzeit ab, wobei diese jedoch bei

Umstrukturierungen von Stage-3-Krediten oft in einer Form erfolgen, dass sie den maximal zu erwartenden Zahlungen entsprechen. Wenn Letzteres der Fall ist, wird basierend auf einer Ermessensentscheidung beurteilt, ob die Verlängerung der Zahlungsfrist wirtschaftlich einen neuen finanziellen Vermögenswert ergibt. Als qualitative Kriterien für die Schlussfolgerung einer wesentlichen Änderung der Vertragsbedingungen gelten sowohl der Wechsel der zugrunde liegenden Währung als auch Klauseln, die dazu führen, dass das vertragliche Zahlungsstromkriterium gemäß IFRS 9 nicht erfüllt ist, oder eine Änderung der Art des Instruments (z. B. Anleihe wird in Darlehen umgewandelt).

Verbriefungstransaktionen

Die RBI verbrieft verschiedene finanzielle Vermögenswerte aus Transaktionen mit privaten und gewerblichen Kunden durch Platzierung von Risiken aus diesen finanziellen Vermögenswerten, indem diese Risiken auf Basis von Portfolios an Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles, SPV bzw. Structured Entities, SE) übertragen werden, die ihrerseits Wertpapiere an Investoren ausgeben. Die Übertragung der Vermögenswerte kann zu einer vollständigen oder teilweisen Ausbuchung führen oder sich in Form der Übertragung von Risiken im Vorhandensein erhaltener Portfoliogarantien niederschlagen. Rechte an den verbrieften finanziellen Vermögenswerten können in Form von erst- oder nachrangigen Tranchen, Zinsansprüchen oder sonstigen Residualansprüchen zurückbehalten werden.

Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Ertrag oder Aufwand aus dem Rückkauf von eigenen Verbindlichkeiten wird unter Punkt (7) Sonstiges betriebliches Ergebnis dargestellt. Auch der Rückerwerb eigener Schuldtitel fällt unter die Ausbuchung finanzieller Verpflichtungen. Unterschiedsbeträge beim Rückkauf zwischen dem Buchwert der Verpflichtung (einschließlich Agios und Disagios) und dem Kaufpreis werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Eine Umklassifizierung ist nur für finanzielle Vermögenswerte vorgesehen, für finanzielle Verbindlichkeiten ist eine Umklassifizierung nicht möglich. Eine Änderung der Bewertungskategorie ist in der RBI nur dann vorgesehen, wenn das Geschäftsmodell, das zur Verwaltung eines finanziellen Vermögenswerts eingesetzt wird, sich ändert. Allerding ist dann die Umklassifizierung zwingend vorzunehmen. Solche Änderungen müssen vom Vorstand festgelegt werden und für die Unternehmenstätigkeit wesentlich sein. Wenn eine derartige Umklassifizierung notwendig ist, ist diese prospektiv ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung vorzunehmen und vom Vorstand der RBI zu genehmigen.

Derivative Finanzinstrumente

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wickelt der Konzern unterschiedliche Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten sowohl zu Handels- als auch zu Sicherungszwecken ab. Zu den im Konzern eingesetzten Derivaten zählen Swaps, standardisierte Terminkontrakte, Termingeschäfte, Kreditderivate, Optionen und ähnliche Kontrakte. Der Konzern setzt Derivate ein, um den Bedürfnissen der Kunden im Rahmen von deren Risikomanagement Rechnung zu tragen, um Risiken zu steuern und abzusichern sowie um Erträge im Eigenhandel zu generieren. Derivate werden erstmals zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend auch zu diesem bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab.

Derivate, die zur Absicherung gegen Marktrisiken (ausgenommen Handelsaktiva/-passiva) abgeschlossen und gegen ein inhomogenes Portfolio gestellt werden, erfüllen nicht die Bedingung für IAS 39 Hedge Accounting. Sie werden bilanziert, indem die Dirty Prices unter dem Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading bzw. finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading ausgewiesen werden. Die Wertänderung dieser Derivate auf Basis des Clean Price ist im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen dargestellt, die Zinsen werden im Zinsüberschuss gezeigt.

Kreditderivate, deren Wert von dem in der Zukunft erwarteten (Nicht-)Eintritt spezifizierter Kreditereignisse abhängt, sind mit dem Marktwert unter dem Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte– Held For Trading bzw. finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading ausgewiesen. Die Wertänderungen werden im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erfasst.

Weitere Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten sind unter Punkt (46) Derivative Finanzinstrumente dargestellt.

Saldierung von Finanzinstrumenten

Bei Identität von Schuldner und Gläubiger erfolgt eine Aufrechnung laufzeit- und währungskonformer Forderungen und Verbindlichkeiten nur dann, wenn ein durchsetzbares Recht darauf besteht und die Aufrechnung dem tatsächlich erwarteten Ablauf des Geschäfts entspricht. Angaben zur Saldierung von Finanzinstrumenten sind unter Punkt (40) Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden dargestellt.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

IFRS 9 räumt in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Wahlrechte ein. Die RBI wendet 2019 die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 weiterhin an, jedoch unter Berücksichtigung der Änderungen in den Anhangangaben nach IFRS 7. Die entsprechenden Anhangangaben sind unter Punkt (47) Hedge Accounting - Zusatzangaben dargestellt.

Werden Derivate zum Zweck des Risikomanagements gehalten und erfüllen die entsprechenden Geschäfte spezifische Kriterien, wendet der Konzern Hedge Accounting an. Er designiert dafür einzelne Sicherungsinstrumente, im Wesentlichen Derivate, im Rahmen der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge), von Zahlungsströmen (Cash-Flow Hedge) oder von Nettoinvestitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten (Capital Hedge). Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird der Zusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich der zugrunde liegenden Risikomanagement-Ziele dokumentiert. Weiters wird sowohl bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, dass das in der Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bzw. der Cash-Flows des Grundgeschäfts in hohem Maß effektiv ist.

Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge)

IAS 39 sieht die Anwendung des Hedge Accounting für Derivate vor, die der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts bilanzierter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten dienen. Einem solchen Marktwertrisiko unterliegt insbesondere das Kreditgeschäft, sofern es sich um festverzinsliche Forderungen handelt. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei einzelnen Krediten oder Refinanzierungen werden Interest Rate Swaps abgeschlossen, die die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllen. Dies bedeutet, dass die Sicherungsgeschäfte dokumentiert, fortlaufend beurteilt und als hoch wirksam eingestuft werden. Somit kann über die gesamte Laufzeit des Sicherungsgeschäfts davon ausgegangen werden, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines gesicherten Grundgeschäfts nahezu vollständig durch eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments kompensiert werden und die tatsächlichen Ergebnisse in einer Bandbreite von 80 bis 125 Prozent liegen.

Derivate, die zur Absicherung des Marktwerts von einzelnen Bilanzposten (ausgenommen Handelsderivate) abgeschlossen werden, werden mit dem Marktwert (Dirty Price) unter dem Posten Hedge Accounting (aktivseitig: positive Marktwerte, passivseitig: negative Marktwerte) bilanziert. Die Buchwertänderungen des gesicherten Grundgeschäfts (Aktiva oder Passiva) werden direkt den betroffenen Bilanzposten zugerechnet und im Anhang gesondert ausgewiesen.

Sowohl das Ergebnis aus der Veränderung der Buchwerte der abzusichernden Positionen als auch das Ergebnis aus der Veränderung der Clean Prices der Derivate werden im Ergebnis aus Hedge Accounting gebucht.

Im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken wird die Absicherung von Zinsrisiken auch auf Portfolioebene abgebildet. Abgesichert werden einzelne Geschäfte oder Gruppen von Geschäften mit ähnlicher Risikostruktur, gegliedert nach Laufzeitbändern entsprechend den erwarteten Rückzahlungs- und Zinsanpassungsterminen in einem Portfolio. Portfolios können nur Aktiva, nur Passiva oder beides enthalten. Bei dieser bilanziellen Abbildung von Sicherungszusammenhängen werden die Wertänderungen der Grundgeschäfte im Ergebnis aus Hedge Accounting erfasst. Der abgesicherte Betrag der Grundgeschäfte wird im Konzernabschluss bei einer Konzerneinheit inklusive Sichteinlagen bestimmt, somit werden die Regelungen des EU-Carve-out in Anspruch genommen.

Absicherung von Zahlungsströmen (Cash-Flow Hedge)

IAS 39 sieht die Anwendung des Cash-Flow-Hedge-Accounting für Derivate vor, die der Absicherung gegen das Risiko einer Veränderung künftiger Zahlungsströme dienen. Einem solchen Cash-Flow-Risiko unterliegen insbesondere variabel verzinsliche Kredite und Verbindlichkeiten sowie erwartete Transaktionen (z. B. erwartete Geldaufnahmen oder -veranlagungen). Interest Rate Swaps, die zur Absicherung des Risikos aus schwankenden Cash-Flows bestimmter variabler Zinspositionen abgeschlossen werden, werden wie folgt bilanziert: Das Sicherungsinstrument wird mit dem Marktwert angesetzt, die Änderungen des Clean Price werden im sonstigen Ergebnis gebucht. Der ineffektive Teil wird hingegen ergebniswirksam als Ergebnis aus Hedge Accounting ausgewiesen.

Absicherung einer Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbständige Teileinheit (Capital Hedge)

Im Konzern werden Kurssicherungsgeschäfte für Investitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten zur Reduktion der aus der Währungsumrechnung der Eigenkapitalbestandteile resultierenden Differenzen getätigt. Als Sicherungsinstrumente dienen in erster Linie Fremdwährungsswaps. Die aus ihnen entstehenden Gewinne bzw. Verluste aus der Währungsumrechnung werden im sonstigen Ergebnis verrechnet und in der Eigenkapitalüberleitung gesondert dargestellt, soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist. Ein etwaiger ineffektiver Teil der Sicherungsbeziehung wird im Handelsergebnis erfasst. Die dazugehörigen Zinskomponenten werden im Zinsüberschuss ausgewiesen.

Finanzgarantien

Gemäß IFRS 9 handelt es sich bei einer Finanzgarantie um einen Vertrag, der den Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet. Diese Zahlung entschädigt den Garantienehmer für einen Verlust, der ihm durch die nicht fristgemäße Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners gemäß den geltenden Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht. Die Bewertung einer Finanzgarantie, die erstmals zum Erfassungszeitpunkt vorgenommen wird, ist bei Vertragsabschluss unter marktgerechten Bedingungen ident mit der Prämie. Im Gegensatz zu der Darstellung der Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten werden erwartete Kreditausfälle als Rückstellung auf der Passivseite ausgewiesen.

Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen

In diesem Posten werden im Wesentlichen Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften, Avalkrediten und Akkreditiven sowie Kreditzusagen zum Nominalwert erfasst. Als Bürgschaften sind Sachverhalte auszuweisen, bei denen die meldende Gesellschaft als Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einsteht. Als unwiderrufliche Kreditzusagen sind Verpflichtungen auszuweisen, aus denen ein Kreditrisiko entstehen kann. Dazu gehören Verpflichtungen, Darlehen zu gewähren, Wertpapiere zu kaufen oder Garantien und Akzepte bereitzustellen. Die Risikovorsorge für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen wird als Rückstellung für Risiken aus dem Kreditgeschäft gezeigt. Häufig werden Kreditzusagen nur teilweise in Anspruch genommen und bestehen somit aus einer ausgenützten und aus einer nicht ausgenützten Zusage. Wenn die getrennte Identifikation der erwarteten Kreditausfälle, die auf eine in Anspruch genommene und auf eine nicht in Anspruch genommene Zusage entfallen, nicht möglich ist, werden diese gemäß IFRS 7 zusammen mit den Wertminderungen für den finanziellen Vermögenswert dargestellt. Wenn die zusammengenommenen erwarteten Kreditausfälle den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts übersteigen, werden diese als Rückstellung ausgewiesen.

Allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9)

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über jene Aspekte der Regelungen zu Wertminderungen, die ein höheres Maß an Ermessen oder Komplexität sowie erhebliche Quellen für Schätzungsunsicherheiten beinhalten. Quantitative Informationen über jede dieser Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie Informationen über die Berechnungsgrundlagen jedes betroffenen Posten im Konzernabschluss sind in den zugehörigen Angaben im Anhang enthalten.

Überblick

Seit Inkrafttreten von IFRS 9 werden die Risikovorsorgen für alle Fremdkapitalinstrumente, die nicht zum Fair Value erfolgswirksam bewertet werden, sowie für Kreditzusagen und Finanzgarantien (im folgenden Abschnitt Finanzinstrumente genannt) in Höhe des erwarteten Kreditverlusts erfasst. Eigenkapitalinstrumente unterliegen nicht den Wertminderungsregeln von IFRS 9.

Wenn sich das Kreditausfallrisiko für Finanzinstrumente seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, muss man zu jedem Abschlussstichtag die Wertminderung für ein Finanzinstrument in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Hat sich das Kreditausfallrisiko für Finanzinstrumente seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht, muss man zu jedem Abschlussstichtag die Wertminderung für ein Finanzinstrument in Höhe des Barwerts eines erwarteten Zwölf-Monats-Verlusts bemessen. Der erwartete Zwölf-Monats-Verlust ist jener Teil der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, der den erwarteten Kreditverlusten aus Ausfallereignissen entspricht, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag möglich sind.

Die RBI hat Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eingeführt, um am Ende jeder Berichtsperiode beurteilen zu können, ob sich seit der erstmaligen Erfassung eines Finanzinstruments das Kreditrisiko signifikant erhöht hat oder nicht. Auf Basis der oben beschriebenen Vorgehensweise teilt die RBI ihre Finanzinstrumente in Stage 1, Stage 2, Stage 3 und POCI wie folgt auf:

  • In Stage1 werden grundsätzlich alle Finanzinstrumente erfasst, deren Risiko eines Kreditausfalls sich seit ihrem erstmaligen Bilanzansatz nicht signifikant erhöht hat. Darüber hinaus enthält Stage 1 sämtliche Geschäfte, die am Berichtsstichtag ein geringes Kreditrisiko aufweisen und bei denen die RBI von dem Wahlrecht des IFRS 9 Gebrauch macht, auf die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos zu verzichten. Ein geringes Kreditrisiko ist bei allen Schuldverschreibungen gegeben, deren internes Bonitäts-Rating am Berichtsstichtag im Bereich des Investment Grade (entspricht mindestens Standard & Poor's BBB-, Moody's Baa3 oder Fitch BBB-) liegt. Im Kreditgeschäft hat die RBI die Ausnahmeregelung für niedrige Kreditrisiken nicht in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Erfassung von Krediten erfasst die Bank eine Wertminderung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Verlusts. Stage 1 umfasst auch Kredite, bei denen sich das Kreditrisiko verbessert hat und die somit von Stage 2 umgegliedert wurden.
  • Stage 2 enthält diejenigen Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat und die zum Berichtsstichtag nicht als Geschäfte mit geringem Kreditrisiko eingestuft werden. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt in Stage 2 mit den erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments. Stage 2 umfasst auch Kredite, bei denen sich das Kreditrisiko verbessert hat und die somit von Stage 3 umgegliedert wurden.
  • Stage 3 werden Finanzinstrumente zugeordnet, die am Berichtsstichtag als wertgemindert eingestuft werden. Als Kriterium hierfür zieht die RBI die Definition für einen Kreditausfall (Default) gemäß Artikel 178 CRR heran. Für ausgefallene Finanzinstrumente in Stage 3 ist ebenfalls der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments als Wertminderung zu erfassen.
  • POCI: Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Kredite sind solche finanziellen Vermögenswerte, die bereits beim erstmaligen Ansatz wertgemindert waren. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert ohne Erfassung einer Wertminderung unter Anwendung eines bonitätsadjustierten Effektivzinssatzes. In den Folgeperioden entspricht die Wertminderung der kumulierten Veränderung des erwarteten Kreditverlusts über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments nach dem Bilanzzugang. Auch im Fall einer Gesundung bleibt dies der Maßstab für die Bewertung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Berechnung erwarteter Kreditverluste sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste im Kapitel Berechnung erwarteter Kreditverluste dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Bestimmung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste im Kapitel signifikante Erhöhung des Kreditrisikos dargestellt. Die Bemessung der erwarteten Kreditausfälle erfolgt entweder auf individueller oder kollektiver Basis. Die Vorgaben für die kollektive Betrachtung sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste im Absatz gemeinsame Kreditrisikomerkmale offengelegt.

Berechnung von erwarteten Kreditverlusten

Die RBI ermittelt den erwarteten Kreditverlust als wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung aller Zahlungsausfälle unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments, abgezinst mit dem ursprünglich ermittelten Effektivzinssatz. Ein Zahlungsausfall ergibt sich dabei als Differenz zwischen den vertraglich vereinbarten und den tatsächlich erwarteten Zahlungsströmen.

Als Zwölf-Monats-Verlust für die Erfassung von Wertminderungen in Stage 1 wird dabei derjenige Teil der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments definiert, der aus Ausfallereignissen resultiert, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtsstichtag erwartet werden. Die Ermittlung des ECL erfolgt für Stage 1 und Stage 2 sowie für die nicht signifikanten Finanzinstrumente in Stage 3 einzelgeschäftsbasiert unter Verwendung statistischer Risikoparameter, die aus dem Baseler IRB-Ansatz abgeleitet und an die Anforderungen des IFRS 9 angepasst wurden. Die wichtigsten Input-Parameter zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste sind in der RBI wie folgt:

  • PD: Die Ausfallwahrscheinlichkeit in der RBI ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
  • Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD): Der Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Ausfalls entspricht jenem Betrag, den der Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Ausfalls über die nächsten zwölf Monate oder über die Gesamtlaufzeit schuldet.
  • Verlustquote bei Ausfall (LGD): Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der RBI bezüglich der Verlusthöhe bei einem Forderungsausfall.

Alle verwendeten Risikoparameter aus den internen Modellen der Bank werden zur Erfüllung der spezifischen IFRS-9- Anforderungen entsprechend angepasst, und der Prognosehorizont wird zur Abdeckung der Gesamtlaufzeit der Finanzinstrumente entsprechend erweitert. So werden beispielsweise bei der Prognose des Exposure-Verlaufs über die Gesamtlaufzeit der Finanzinstrumente insbesondere auch vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte berücksichtigt.

Weitere Details zur Berechnung von erwarteten Kreditverlusten sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste erläutert.

Zukunftsorientierte Informationen

Grundsätzlich werden bei der IFRS-9-spezifischen Schätzung der Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen insbesondere auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point-in-time-Ausrichtung) sowie zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe des ECL geprüft und in die ECL-Ermittlung einbezogen. Hierfür wird ein Baseline-Szenario verwendet, das auf dem jeweils gültigen Konsensus (Prognosen von Raiffeisen Research zu wesentlichen makroökonomischen Einflussgrößen, wie z. B. reales BIP, Arbeitslosenquote, Referenzzinssätze sowie Informationen zum Kreditzyklus) beruht und um weitere modellrelevante makroökonomische Parameter ergänzt wird. Weitere im Standardmodell nicht abbildbare Risiken und daraus erwartete Verluste werden zusätzlich berücksichtigt.

Weitere Erläuterungen zu zukunftsorientierten Informationen sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste im Kapitel zukunftsorientierte Informationen dargestellt.

Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos

In den Rating-Systemen der RBI werden sämtliche verfügbaren quantitativen und qualitativen Informationen mit Relevanz für die Prognose des Kreditrisikos zur PD verdichtet. Dieser Größe liegen insbesondere eine statistisch fundierte Auswahl und Gewichtung aller verfügbaren Indikatoren zugrunde. Weiterhin fließen in der gemäß den IFRS-9-Anforderungen adjustierten PD neben historischen Informationen und dem aktuellen wirtschaftlichen Umfeld insbesondere auch zukunftsorientierte Informationen, wie z. B. die Prognose der Entwicklung der makroökonomischen Rahmenbedingungen, ein. Folgerichtig verwendet die RBI ausschließlich die PD als Messgröße für die Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines Finanzinstruments gegenüber dem Zugangszeitpunkt signifikant erhöht hat. Durch die Verankerung der Überprüfung des relativen Transferkriteriums in den robusten Verfahren und Prozessen des konzernweiten Kreditrisikomanagements der Bank wird sichergestellt, dass eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zuverlässig und zeitnah nach objektiven Kriterien erfolgt. Die Überprüfung, ob am Berichtsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gegenüber dem Zugangszeitpunkt des betreffenden Finanzinstruments vorliegt, erfolgt zum Berichtsstichtag grundsätzlich durch einen Vergleich der beobachteten Ausfallwahrscheinlichkeit über die Restlaufzeit des Finanzinstruments (Lifetime PD) mit der im Zugangszeitpunkt erwarteten Lifetime PD über denselben Zeitraum. Weitere Erläuterungen zu zukunftsorientierten Informationen sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste im Kapitel signifikante Erhöhung des Kreditrisikos dargestellt.

Sicherheiten

Um Kreditrisiken bei finanziellen Vermögenswerten zu mindern, versucht die RBI, sofern möglich, Sicherheiten zu verwenden. Diese Sicherheiten kommen in verschiedenen Formen, wie Bargeld, Wertpapiere, Akkreditive/Garantien, Immobilien, Forderungen, Vorräte, andere nichtfinanzielle Vermögenswerte und Kreditverbesserungen wie Netting-Vereinbarungen, vor. Die Bilanzierungsgrundsätze für Sicherheiten sind im Vergleich zu IAS 39 unverändert. Sicherheiten werden, sofern sie nicht wieder in Besitz genommen werden, nicht in der Bilanz der RBI erfasst. Der beizulegende Zeitwert von Sicherheiten beeinflusst jedoch die Berechnung von ECL. Es wird im Allgemeinen mindestens zu Beginn bewertet und erneut halbjährlich überprüft. Einige Sicherheiten, z. B. Bargeld oder Wertpapiere, werden bezüglich der Margin-Anforderungen täglich bewertet. Weitere Details sind unter Punkt (35) Sicherheiten und maximales Kreditrisiko dargestellt.

Ein Sonderfall ist die Einordnung von Grundstücken und Gebäuden aus Rettungserwerben im Rahmen der Sicherheitenverwertung, da diese Immobilien bzw. sonstigen Vermögenswerte vorrangig zur Vermeidung von Verlusten aus dem Kreditgeschäft erworben wurden und in der Regel wieder veräußert werden sollen. Im ersten Schritt überprüft die RBI, ob ein zurückgenommener Vermögenswert für den eigenen Geschäftsbetrieb verwendet werden kann oder nicht. Vermögenswerte, die für den eigenen Geschäftsbetrieb als nützlich erachtet werden, werden zum niedrigeren Wert aus der Wiederbeschaffung oder dem Buchwert des ursprünglich gesicherten Vermögenswerts in das Sachanlagevermögen der Bank übertragen. Vermögenswerte, bei denen der Verkauf angedacht ist, werden zum Zeitpunkt des Rückerwerbs in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Bank zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten für nichtfinanzielle Vermögenswerte im Vorratsvermögen der RBI erfasst. In der regulären Sicherheitenverwertung nimmt die RBI jedoch die Immobilien oder andere Vermögenswerte nicht physisch in Besitz, sondern beauftragt externe Agenten, im Rahmen von Auktionen Mittel zu lukrieren, um ausstehende Schulden des Kunden zu begleichen. Überschüssige Mittel werden an die Kunden zurückgegeben. Als Folge dieser Praxis werden Wohnimmobilien im Rahmen der Sicherheitenverwertung nicht in der Bilanz der RBI erfasst.

Pensionsgeschäfte

Im Rahmen echter Pensionsgeschäfte (Repo-Geschäfte) verkauft die RBI Vermögenswerte an einen Vertragspartner und vereinbart gleichzeitig, diese an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen. Die Vermögenswerte verbleiben in der Bilanz der RBI und werden nach den Regeln des jeweiligen Bilanzpostens bewertet. Eine Ausbuchung der Wertpapiere erfolgt nicht, da alle mit dem Eigentum am Pensionsgegenstand verbundenen Chancen und Risiken von der RBI zurückbehalten wurden. Die Liquiditätszuflüsse aus den Repo-Geschäften werden als finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost in der Bilanz ausgewiesen.

Bei Reverse-Repo-Geschäften werden Vermögenswerte mit der gleichzeitigen Verpflichtung eines zukünftigen Verkaufs gegen Entgelt von der RBI erworben. Die dem Geldgeschäft zugrunde liegenden, in Pension genommenen Wertpapiere werden nicht in der Bilanz der RBI ausgewiesen und folglich auch nicht bewertet. Die Liquiditätsabflüsse aus den Reverse-Repo-Geschäften werden in den Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost bilanziert.

Zinsaufwendungen für Repo-Geschäfte und Zinserträge aus Reverse-Repo-Geschäften werden linear über die Laufzeit abgegrenzt und im Zinsüberschuss der RBI ausgewiesen.

Wertpapierleihgeschäfte

Wertpapierleihgeschäfte schließt die RBI mit Kreditinstituten und Kunden ab, um der Erfüllung von Lieferverpflichtungen nachzukommen oder Wertpapierpensionsgeschäfte tätigen zu können. Wertpapierleihgeschäfte werden analog dem Ausweis von Wertpapieren aus echten Pensionsgeschäften in der RBI bilanziert. Dabei verbleiben verliehene Wertpapiere weiterhin im Wertpapierbestand und werden nach den Regeln des IFRS 9 bewertet. Entliehene Wertpapiere werden in der RBI nicht bilanziert und auch nicht bewertet. Durch die RBI gestellte Barsicherheiten für Wertpapierleihgeschäfte werden als Forderungen in den Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost und erhaltene Sicherheiten als finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost in der Bilanz ausgewiesen.

Leasing

Die RBI hat IFRS 16 unter Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes umgesetzt, weshalb die Vergleichsinformationen nicht angepasst wurden und für die Vergleichsperiode 2018 weiterhin gemäß IAS 17 und IFRIC 4 dargestellt werden. Die Einzelheiten der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß IAS 17 und IFRIC 4 werden gesondert angegeben, wenn sie von denen abweichen, die nach IFRS 16 gelten. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss sind im Abschnitt Anwendung von neuen und geänderten Standards angegeben.

Rechnungslegungsmethode gültig vor 1. Januar 2019

Bei Verträgen vor dem 1. Jänner 2019 stellte die RBI fest, ob die Vereinbarung ein Leasingverhältnis war oder enthielt, basierend auf der Beurteilung, ob

  • die Erfüllung der Vereinbarung von einem bestimmten Vermögenswert abhängig war; und
  • die Vereinbarung das Recht eingeräumt hatte, die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts zu kontrollieren. Dies war der Fall, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt war:
    • Der Käufer der Vereinbarung hatte die Fähigkeit oder das Recht, den Vermögenswert zu betreiben oder andere anzuweisen, den Vermögenswert zu betreiben.
    • Der Käufer hatte die Möglichkeit oder das Recht, den physischen Zugang zu dem zugrunde liegenden Vermögenswert zu kontrollieren.
    • Es bestand nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass außer dem Käufer eine Partei oder mehrere Parteien einen mehr als geringfügigen Betrag des Ausstoßes des Vermögenswerts übernehmen werden, und der Preis, den der Käufer zahlen würde, war weder pro Produktionseinheit festgelegt noch entsprach er dem aktuellen Marktpreis zum Zeitpunkt der Lieferung des Ergebnisses.

Rechnungslegungsmethode gültig ab 1. Januar 2019

Bei Vertragsbeginn prüft die RBI, ob es sich bei dem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt oder ein solches enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht beinhaltet, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts verleiht, prüft die RBI, ob:

  • Der Vertrag beinhaltet die Verwendung eines identifizierten Vermögenswerts dies ist der Fall, wenn entweder der Vermögenswert ausdrücklich im Vertrag angegeben ist oder der Vermögenswert implizit zum Zeitpunkt der Bereitstellung für den Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde, um die Vertragsbedingungen zu erfüllen. Hat der Lieferant ein materielles Substitutionsrecht, so gilt der Vermögenswert als nicht identifiziert;
  • Die RBI hat das Recht, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts während der gesamten Nutzungsdauer zu ziehen; und
  • Die RBI hat das Recht zu bestimmen, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert während der Nutzungsdauer verwendet wird, oder die maßgeblichen Entscheidungen darüber, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert verwendet wird, sind festgelegt.

Diese Richtlinie gilt für Verträge, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 abgeschlossen oder geändert wurden.

RBI als Leasingnehmer

Die RBI erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses, an dem ein Leasinggeber (ein Lieferant) einen zugrunde liegenden Vermögenswert zur Nutzung durch die RBI zur Verfügung stellt. Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten am Bereitstellungsdatum bewertet. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts setzen sich aus dem Betrag zusammen, der der Leasingverbindlichkeit bei ihrem erstmaligen Ansatz entspricht, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen, die vor oder zu Beginn des Leasingverhältnisses geleistet wurden, zuzüglich etwaiger anfänglich angefallener direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten bis den zugrunde liegenden Vermögenswert abzubauen und zu entfernen oder den zugrunde liegenden Vermögenswert oder den Standort wiederherzustellen, abzüglich etwaiger Leasinganreize.

Das Nutzungsrecht wird anschließend nach der linearen Methode gemäß IAS 16 vom Bereitstellungsdatum bis zum früheren Ende der Nutzungsdauer oder dem Ende der Leasingdauer des Nutzungsrechts abgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird um etwaige Wertminderungen verringert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit bereinigt.

Zu Beginn bewertet die RBI die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlten Leasingraten. Die Leasingraten werden unter Verwendung des im Leasingverhältnis enthaltenen Zinssatzes abgezinst, wenn dieser Zinssatz leicht bestimmt werden kann. Kann dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden, so verwendet der Leasingnehmer den Grenzfremdkapitalzinssatz.

Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingraten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Feste Zahlungen einschließlich de facto fester Zahlungen;
  • Variable Leasingraten, die von einem Index oder einer Rate abhängen, und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indizes oder Rate vorgenommen wird;
  • Beträge, die voraussichtlich vom Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sind;
  • Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die RBI hinreichend sicher ist, diese Option auszuüben; und
  • Strafzahlungen für die Beendigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption ausüben wird.

Die Leasingverbindlichkeit wird fortlaufend analog zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung einer Effektivzinsmethode bewertet, so dass der Buchwert der Leasingverbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und der Zinsaufwand über das Leasingverhältnis verteilt wird. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingraten aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, wenn sich die Schätzung der RBI hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich unter einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn die RBI die Beurteilung, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird, ändert. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen oder ergebniswirksam erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null abgeschrieben wurde.

Die RBI hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverträge für Geräte mit einer Leasingdauer von höchstens zwölf Monaten und für Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte, einschließlich IT-Geräte, nicht zu bilanzieren. Die RBI erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand.

RBI als Leasinggeber

Wenn die RBI als Leasinggeber auftritt, bestimmt sie zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob das Leasing als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing zu bilanzieren ist. In der RBI wird ein Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Typische Faktoren, die einzeln oder in Kombination normalerweise dazu führen würden, dass ein Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert wird, sind:

  • Übertragung des Eigentums an dem Vermögenswert zum Ende der Vertragslaufzeit;
  • Option zum Erwerb des Vermögenswerts zu einem Preis, der den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausübung der Option voraussichtlich so stark unterschreitet, dass die Ausübung der Option bei Beginn des Leasingverhältnisses hinreichend sicher ist;
  • Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über den größten Teil der wirtschaftlichen Lebensdauer des Vermögenswerts (auch wenn der Titel nicht übertragen wird);
  • Der Barwert der Leasingzahlungen entspricht zum Zeitpunkt des Beginns mindestens im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts und
  • Der Vermögenswert ist so speziell, dass nur der Leasingnehmer ihn ohne größere Änderungen nutzen kann.

Manchmal ist die RBI ein Zwischen-Leasinggeber, das bedeutet, dass die RBI sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber desselben Leasinggegenstands ist und ihren Anteil am Haupt- und am Untermietverhältnis getrennt bilanziert. Wenn es sich bei dem Hauptmietverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, wird das Untermietverhältnis als Operating Leasing klassifiziert. Andernfalls bewertet die RBI die Klassifizierung eines Untermietverhältnisses anhand des Nutzungsrechts im Hauptmietverhältnis und nicht anhand des zugrunde liegenden Vermögenswerts des Hauptmietverhältnisses.

Die RBI erfasst die mit dem Operating-Leasingverhältnis verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die 2018 als Leasinggeber in der Vergleichsperiode angewendet wurden, unterschieden sich nicht von IFRS 16.

Konsolidierungsgrundsätze

Tochterunternehmen

Alle wesentlichen Tochterunternehmen, bei denen die RBI AG direkt oder indirekt beherrschenden Einfluss ausübt, werden vollkonsolidiert. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er aus seiner Verbindung mit dem Unternehmen variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und die Fähigkeit besitzt, diese Rückflüsse mittels seiner Verfügungsgewalt zu beeinflussen. Nicht vollkonsolidierte Anteile an Tochterunternehmen werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Anteile an Tochterunternehmen, deren beizulegender Zeitwert unwesentlich von den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung abweicht, werden vereinfacht zu den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung bewertet. Nicht vollkonsolidierte Anteile an Tochterunternehmen werden im Bilanzposten Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen ausgewiesen.

Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Stimmrechte sich lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind.

Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn der Konzern das Unternehmen beherrscht. Im Konzern wird die Verpflichtung zur Konsolidierung von strukturierten Unternehmen im Rahmen eines Prozesses geprüft, der Transaktionen umfasst, bei denen ein strukturiertes Unternehmen durch den Konzern mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien initiiert wird, sowie Transaktionen, bei denen der Konzern mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien in vertragliche Beziehungen zu einem bereits bestehenden strukturierten Unternehmen tritt. Die Konsolidierungsentscheidungen werden anlassbezogen, mindestens jedoch quartalsweise überprüft. Die Auflistung aller konsolidierten strukturierten Unternehmen sowie der nicht einbezogenen strukturierten Unternehmen ist unter Punkt (69) Zusammensetzung des Konzerns ersichtlich.

Um festzustellen, ob ein Unternehmen zu konsolidieren ist, gilt es, eine Reihe von Kontrollfaktoren zu prüfen. Dies beinhaltet eine Untersuchung

  • des Zwecks und der Gestaltung des Unternehmens,
  • der relevanten Tätigkeiten und wie diese bestimmt werden,
  • ob der Konzern durch seine Rechte die Möglichkeit hat, die relevanten Tätigkeiten zu bestimmen,
  • ob der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse hat und
  • ob der Konzern die Möglichkeit hat, seine Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rückflüsse beeinflusst wird.

Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt, ausgenommen es gibt Anzeichen, dass ein anderer Investor über die praktische Möglichkeit verfügt, die relevanten Tätigkeiten einseitig zu bestimmen. Einer oder mehrere der folgenden Faktoren deuten auf solche Anzeichen hin:

  • Ein anderer Investor besitzt aufgrund einer Vereinbarung mit dem Konzern die Beherrschungsmöglichkeit über mehr als die Hälfte der Stimmrechte.
  • Ein anderer Investor besitzt aufgrund gesetzlicher Regelungen oder einer Vereinbarung die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanzpolitik und der geschäftlichen Tätigkeiten der Beteiligung.
  • Ein anderer Investor beherrscht die Beteiligung aufgrund seiner Möglichkeit zur Bestellung und Abberufung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder der Mitglieder eines gleichwertigen Leitungsorgans.
  • Ein anderer Investor beherrscht das Unternehmen aufgrund seiner Möglichkeit, über die Mehrheit der abzugebenden Stimmrechte bei einer Sitzung des Vorstands oder eines gleichwertigen Leitungsorgans zu verfügen.

Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden.

Ähnlich beurteilt der Konzern das Vorliegen einer Beherrschung in Fällen, in denen er nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, aber die praktische Möglichkeit zur einseitigen Lenkung der relevanten Tätigkeiten hat. Dies kann der Fall sein, wenn der Konzern aufgrund der Größe und Verteilung des Stimmrechtsbesitzes der Anteilseigner die Möglichkeit zur Beherrschung der relevanten Tätigkeiten besitzt.

Tochterunternehmen werden grundsätzlich ab dem Tag in den Konsolidierungskreis einbezogen, an dem der Konzern direkt oder indirekt die Kontrolle erlangt, und scheiden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bank nicht länger beherrschenden Einfluss ausübt, aus dem Konsolidierungskreis aus. Die Ergebnisse der im Lauf des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt an oder bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Erfolgsrechnung erfasst. Der Konzern überprüft zumindest zu jedem Quartalsabschluss die Angemessenheit zuvor getroffener Konsolidierungsentscheidungen. Entsprechend werden etwaige organisatorische Veränderungen unmittelbar berücksichtigt. Dazu gehören neben Änderungen der Eigentumsverhältnisse jegliche Änderungen von bestehenden oder mit einer Einheit neu abgeschlossenen vertraglichen Verpflichtungen des Konzerns.

Das Kapital nicht beherrschender Anteile wird in der Konzernbilanz als Bestandteil des Eigenkapitals, aber getrennt von dem den Aktionären der RBI AG zurechenbaren Eigenkapital ausgewiesen. Das Ergebnis nicht beherrschender Anteile wird in der Erfolgsrechnung separat ausgewiesen.

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten miteinander aufgerechnet. Dabei verbleibende zeitliche Differenzen werden in der Konzernbilanz unter den Posten sonstige Aktiva bzw. sonstige Passiva ausgewiesen.

Konzerninterne Aufwendungen und Erträge werden ebenfalls miteinander aufgerechnet, wobei temporäre Aufrechnungsdifferenzen aus dem Bankgeschäft teils im Zinsergebnis und teils im Handelsergebnis dargestellt werden. Andere Differenzen werden in dem Posten sonstiges betriebliches Ergebnis erfasst.

Zwischengewinne werden dann eliminiert, wenn sie wesentlichen Einfluss auf die Posten der Erfolgsrechnung haben. Geschäfte, die zwischen den einzelnen Gesellschaften des Konzerns getätigt werden, erfolgen grundsätzlich zu Marktkonditionen.

Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden Tochterunternehmen

Werden im Zuge der Folgekonsolidierung bei bereits bestehender Beherrschung weitere Anteile erworben oder Anteile ohne Kontrollverlust veräußert, werden diese Vorgänge erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen dargestellt. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet.

Wenn die Gesellschaft die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, wird der Endkonsolidierungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst. Dieser wird ermittelt aus der Differenz zwischen

  • dem Gesamtbetrag des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert der zurückbehaltenen Anteile und
  • dem Buchwert der Vermögenswerte (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts), der Schulden des Tochterunternehmens und aller nicht beherrschenden Anteile.

Alle im Zusammenhang mit diesem Tochterunternehmen im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge werden so bilanziert, wie dies bei einem Verkauf der Vermögenswerte erfolgen würde, d. h. es erfolgt eine Umgliederung in die Erfolgsrechnung oder eine direkte Übertragung in die Gewinnrücklagen.

Assoziierte Unternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. In der Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn der Konzern zwischen 20 und 50 Prozent der Stimmrechte hält. Bei der Beurteilung, ob der Konzern die Möglichkeit besitzt, einen maßgeblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben, werden die Existenz sowie der Effekt potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder wandelbar sind, berücksichtigt. Weitere Faktoren, die zur Beurteilung eines maßgeblichen Einflusses herangezogen werden, sind beispielsweise die Vertretung in Leitungs- und Aufsichtsgremien (bei österreichischen Aktiengesellschaften im Aufsichtsrat) des Beteiligungsunternehmens sowie wesentliche Geschäftsvorfälle mit dem Beteiligungsunternehmen. Anteile an assoziierten Unternehmen werden at-equity einbezogen und im Bilanzposten Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in dem Unterposten Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen ausgewiesen.

Die Anschaffungskosten dieser Beteiligungen einschließlich darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss bestimmt. Dabei werden dieselben Regeln angewendet wie bei vollkonsolidierten Unternehmen (Aufrechnung der Anschaffungskosten mit dem zum Fair Value bewerteten anteiligen Nettovermögen). Sofern assoziierte Unternehmen wesentlich sind, wird eine Fortschreibung des Equity-Buchwerts entsprechend der jeweiligen anteiligen Entwicklung des Eigenkapitals der Unternehmen vorgenommen. Jahresergebnisse aus at-equity bewerteten Unternehmen werden saldiert im Posten laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen dargestellt. Zurechenbare Verluste der at-equity-bewerteten Unternehmen werden nur bis zur Höhe des Equity-Buchwerts berücksichtigt. Übersteigende Verluste werden nicht erfasst, da keine Verpflichtung besteht, die übersteigenden Verluste auszugleichen. Darüber hinaus werden die beim assoziierten Unternehmen erfolgsneutral erfassten Bewertungen im Konzernabschluss der RBI ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis dargestellt. Dies betrifft insbesondere Bewertungen von Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income. An jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen vorliegen. Wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt, indem der erzielbare Betrag der Beteiligung, der dem jeweils höheren Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten entspricht, mit deren Buchwert verglichen wird. Eine in Vorperioden erfasste Wertminderung wird nur rückgängig gemacht, wenn sich die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags der Beteiligung zugrunde liegenden Annahmen seit der letzten Erfassung eines Wertminderungsverlusts geändert haben. In diesem Fall wird der Buchwert der Beteiligung auf ihren höheren erzielbaren Betrag zugeschrieben.

Unternehmenserwerbe

Der Erwerb von Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber

gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass sich – auch nach nochmaliger Beurteilung – ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag in der Erfolgsrechnung erfasst.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Fall der Liquidation das Recht gewähren, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, werden bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben bewertet, die sich aus anderen Standards ergeben.

Enthält die übertragene Gegenleistung eine bedingte Gegenleistung, wird diese mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet. Handelt es sich bei der bedingten Gegenleistung um Eigenkapital, erfolgt keine Folgebewertung an nachfolgenden Abschlussstichtagen; ihre Erfüllung wird innerhalb des Eigenkapitals bilanziert. Eine bedingte Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, wird an nachfolgenden Abschlussstichtagen zum beizulegenden Zeitwert bewertet und ein resultierender Gewinn oder Verlust in der Erfolgsrechnung erfasst.

Anpassungen der Bewertung oder der zusätzliche Ansatz weiterer Vermögenswerte und Schulden, um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die bereits zum Erwerbszeitpunkt bestanden, werden innerhalb des Bewertungszeitraums rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht. Der Bewertungszeitraum darf ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten.

Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen

Dieser Bilanzposten enthält den Kassenbestand, täglich fällige Forderungen gegenüber Zentralbanken und täglich fällige Sichteinlagen bei Kreditinstituten.

Beteiligungen

Anteile an Tochterunternehmen, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, und Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht at-equity erfasst werden, sind unter Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen ausgewiesen.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte

Separat, d. h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden in der RBI zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen erfasst. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt zwischen vier und sechs Jahren. Bei Software-Großprojekten kann sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auch auf einen darüber hinausgehenden Zeitraum erstrecken.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte – Forschungs- und Entwicklungskosten

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte umfassen ausschließlich Software und werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus künftig ein wirtschaftlicher Nutzen entsteht, und die Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst.

Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit oder aus der Entwicklungsphase eines internen Projekts ergibt, wird dann bilanziert, wenn die folgenden Nachweise erbracht wurden:

  • Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts ist technisch realisierbar, sodass er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
  • Es besteht die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Die Möglichkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, ist gegeben. Der immaterielle Vermögenswert wird voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen.
  • Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können, ist gegeben.

Die Möglichkeit zur verlässlichen Bestimmung der im Rahmen der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen ist gegeben.

Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmals aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen.

Aktivierte Entwicklungskosten werden im Konzern in der Regel über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt zwischen vier und sechs Jahren. Bei Software-Großprojekten kann sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auch auf einen darüber hinausgehenden Zeitraum erstrecken.

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden in der RBI gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte ohne bestimmbare Nutzungsdauer werden an jedem Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei besonderen Ereignissen (Trigger Events) erfolgt auch unterjährig eine Überprüfung der Werthaltigkeit. Sofern Umstände vorliegen, die den erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, wird gemäß IAS 36 eine Wertminderung vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden über den Zeitraum abgeschrieben, über den dieser immaterielle Vermögenswert genutzt werden kann. Die Nutzungsdauer für den erworbenen Kundenstock wurde für die Raiffeisen Bank Aval JSC für den Geschäftsbereich Retail Customers mit 20 Jahren festgelegt.

Unternehmen des Konzerns verwenden zur Unterscheidung ihrer Dienstleistungen von jenen der Mitbewerber Warenzeichen (Marken). Gemäß IFRS 3 werden Marken erworbener Unternehmen gesondert unter dem Bilanzposten immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Es wurde eine unbegrenzte Nutzungsdauer angenommen, sodass keine planmäßige Abschreibung erfolgt. Die Marken werden jährlich und zusätzlich immer dann, wenn Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, auf Werthaltigkeit getestet. Details zur Werthaltigkeitsprüfung sind unter Punkt (21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte dargestellt.

Sachanlagen

Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden im Posten Verwaltungsaufwendungen erfasst. Den linearen Abschreibungen werden folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Jahre
Gebäude 25 – 50
Büro- und Geschäftsausstattung 5 – 10
Hardware 3 – 7

Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft. Dabei fließen alle notwendigen Schätzungsänderungen prospektiv ein. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst und im Posten Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte dargestellt. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten.

Eine Sachanlage wird bei Abgang oder dann, wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als solche bezeichnet man Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Die als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücke und Gebäude werden entsprechend der nach IAS 40 zulässigen Cost Method mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet und aufgrund untergeordneter Bedeutung in den Sachanlagen ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als

Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist ident mit jener von Gebäuden, die unter den Sachanlagen bilanziert werden. Die Abschreibungen werden im Posten Verwaltungsaufwendungen erfasst. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst und im Posten Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte dargestellt. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten.

Eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wird bei Abgang oder dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang nicht mehr erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Abgang ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird in der Periode des Abgangs im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte

Alle Firmenwerte werden an jedem Bilanzstichtag auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units; CGU) auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen überprüft. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird vom Management festgelegt und ist als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten eines Unternehmens definiert, die permanente Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Nutzung hervorbringt. In der RBI werden alle Segmente gemäß Segmentberichterstattung als zahlungsmittelgenerierende Einheiten bestimmt. Innerhalb der Segmente bilden rechtlich selbständige Einheiten zum Zweck der Wertminderungsprüfung der Firmenwerte jeweils eine eigene CGU. Dabei wird der Buchwert der jeweiligen Einheit (einschließlich eines zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts) mit dem aus ihr erzielbaren Betrag verglichen. Dieser ist grundsätzlich als der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert (Value in Use) definiert. Der Nutzungswert basiert auf den erwarteten potenziellen Dividenden, die mit einem risikoadäquaten Zinssatz diskontiert werden. Die Schätzung der zukünftigen Ergebnisse erfordert eine Beurteilung der bisherigen sowie der zukünftigen Performance, Letztere unter Beachtung der voraussichtlichen Entwicklung der relevanten Märkte und des gesamtwirtschaftlichen Umfelds.

Die Impairment-Tests der Firmenwerte auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beruhen auf einer vom jeweiligen Management erstellten und von den zuständigen Organen genehmigten Mehrjahresplanung. Darin wird die mittelfristige Erfolgsperspektive der CGU unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie, der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Bruttoinlandsprodukt, Inflationserwartungen etc.) sowie der jeweiligen Marktverhältnisse abgebildet. Im Anschluss daran erfolgt eine Verstetigung unter Zugrundelegung eines zeitlich unbefristeten Fortbestands. Die Diskontierung der bewertungsrelevanten Erträge, das sind die potenziellen Dividenden, erfolgt mit risikoadaptierten und länderspezifisch angepassten Eigenkapitalkostensätzen. Diese wurden in Anlehnung an das Capital-Asset-Pricing-Modell ermittelt. Die einzelnen Zinssatzparameter (risikoloser Zinssatz, Inflationsdifferenz, Marktrisikoprämie, länderspezifische Risiken und Beta-Faktoren) wurden mithilfe externer Informationsquellen festgelegt. Der gesamte Planungshorizont wird in drei Phasen aufgeteilt, wobei sich die Phase I auf den Planungszeitraum des Managements von drei Jahren erstreckt. In der Phase II, die weitere zwei Jahre umfasst, wird die Detailplanung unter Beachtung von gesamtwirtschaftlichen Plandaten extrapoliert. In der Phase III erfolgt die Verstetigung der Ertragserwartung unter Zugrundelegung eines zeitlich unbefristeten Fortbestands. Details zur Werthaltigkeitsprüfung sind unter Punkt (21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte dargestellt.

Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen

Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn die Veräußerung hochwahrscheinlich ist, der Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) in seiner (ihrer) Beschaffenheit für einen sofortigen Verkauf verfügbar ist und sich der Vorstand zu einer Veräußerung verpflichtet hat. Weiters muss der Veräußerungsvorgang innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.

Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zum niedrigeren Betrag aus ihrem ursprünglichen Buchwert bzw. dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und unter den sonstigen Aktiva ausgewiesen. Ergebnisse aus als zur Veräußerung gehalten klassifizierten langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen werden im übrigen Ergebnis erfasst. Sollte der Wertminderungsaufwand der Veräußerungsgruppe den Buchwert der Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich des IFRS 5 Bewertung fallen, übersteigen, gibt es in den IFRS keine spezielle Regelung hinsichtlich der Behandlung dieser Differenz. Diese Differenz wird in dem Bilanzposten Rückstellungen unter Rückstellungen für belastende Verträge erfasst.

Für den Fall, dass sich der Konzern zu einer Veräußerung verpflichtet hat, die mit einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen einhergeht, werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, sofern die oben genannten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Konzern nach der Veräußerung einen nicht beherrschenden Anteil an dem früheren Tochterunternehmen zurückbehält oder nicht.

Ergebnisse von aufgegebenen Geschäftsbereichen werden separat als Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.

Details zu Veräußerungsgruppen gemäß IFRS 5 sind unter Punkt (23) Sonstige Aktiva dargestellt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und es sowohl wahrscheinlich ist, dass er verpflichtet sein wird, diese zu erfüllen, als auch eine verlässliche Schätzung des Betrags möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der am Bilanzstichtag bestmögliche Schätzwert für die Leistung, die unter Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrunde liegenden Risiken und Unsicherheiten hinzugeben ist, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Risiken und Unsicherheiten sind bei der Schätzung berücksichtigt. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.

In der Bilanz werden diese Arten von Rückstellungen unter dem Posten Rückstellungen ausgewiesen. Die Zuführung zu den unterschiedlichen Rückstellungsarten erfolgt über verschiedene Posten der Erfolgsrechnung. Kreditrisikovorsorgen für Eventualverbindlichkeiten werden in der Erfolgsrechnung unter dem Posten Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Restrukturierungsrückstellungen und die sonstigen Personalvorsorgen werden in den Verwaltungsaufwendungen gebucht. Zuführungen zu Rückstellungen, die nicht dem entsprechenden Verwaltungsaufwand zuzuordnen sind, werden grundsätzlich zulasten des sonstigen betrieblichen Ergebnisses gebildet.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Sämtliche leistungsorientierten Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19 Employee Benefits nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden für alle Sozialkapitalrückstellungen der österreichischen Konzerneinheiten die AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. In anderen Ländern werden vergleichbare aktuarische Berechnungsgrundlagen verwendet.

Weitere Angaben zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen finden sich unter Punkt (28) Rückstellungen.

Beitragsorientierte Pensionsvorsorge

Im Rahmen beitragsorientierter Vorsorgepläne entrichtet das Unternehmen festgelegte Beiträge an eine Pensionskasse. Die Zahlungen werden in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst.

Mitarbeitervergütungspläne

Variable Vergütung – spezielle Vergütungsgrundsätze

Im Konzern wird die variable Vergütung anhand von Bonus-Pools auf Bank- bzw. Profitcenter-Ebene gesteuert. Jedes variable Entlohnungssystem sieht eine definierte Mindest- sowie Höchstzielerreichung vor und legt somit Maximalauszahlungswerte fest.

Seit dem Geschäftsjahr 2011 werden die im Folgenden beschriebenen speziellen Grundsätze für die Zuteilung, den Anspruchserwerb und die Auszahlung variabler Vergütungen (einschließlich der Auszahlung zurückgestellter Teile von Boni) für die Vorstandsmitglieder der RBI AG und bestimmter Konzerneinheiten sowie für bestimmte Funktionsträger (Risikopersonal) angewendet:

  • 60 Prozent für besonders hohe Beträge bzw. 40 Prozent des jährlichen Bonus werden zu 50 Prozent sofort bar ausbezahlt (Up-Front) und zu 50 Prozent im Weg eines Aktien-Phantom-Plans (Details siehe unten) berücksichtigt, der die Zahlung nach einer Behaltefrist (Retention Period) von einem Jahr vorsieht.
  • 40 Prozent bzw. 60 Prozent des jährlichen Bonus werden je nach lokaler Gesetzeslage über einen Zeitraum von mindestens drei (in Österreich fünf) Jahren (Deferral) zurückgestellt (Rückstellungsperiode). Die Auszahlung erfolgt auf proportionaler Basis, davon jeweils 50 Prozent bar und 50 Prozent im Weg des Aktien-Phantom-Plans.

In der konkreten Ausgestaltung der oben genannten Grundsätze ergeben sich für einzelne Konzerneinheiten Abweichungen, um den zum Teil strengeren nationalen gesetzlichen Regelungen Rechnung zu tragen.

Eine variable Vergütung einschließlich eines zurückgestellten Anteils wird nur dann zugeteilt, gezahlt oder übertragen, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Dies ist auf der Ebene der RBI und/oder der RBI AG auf der Grundlage einer Entscheidung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. B. durch die Europäische Zentralbank für die RBI) nicht verboten.
  • Dies ist nach der Finanzlage der RBI und der Finanzlage der RBI AG insgesamt tragbar und nach Maßgabe der Leistung des Konzerns, der RBI AG, der Geschäftseinheit und des betreffenden Einzelnen gerechtfertigt.
  • Die Mindestanforderungen, die nach der lokalen Gesetzgebung für die Zuteilung oder Bezahlung einer variablen Vergütung auf die RBI AG Anwendung finden, werden erfüllt.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene CET1 Ratio der RBI wird erreicht, die Kapital- und Pufferanforderungen der CRR und der CRD IV für die RBI werden vollumfänglich eingehalten, und des Weiteren sind weder Zuteilung noch Auszahlung oder Übertragung der variablen Vergütung der Aufrechterhaltung einer soliden Kapitalbasis der RBI abträglich.
  • Die RBI hat die nach Maßgabe des geltenden Rechts einzuhaltenden Mindestanforderungen für das ökonomische und das aufsichtsrechtliche Kapital erreicht, des Weiteren sind weder Zuteilung noch Auszahlung oder Übertragung der Aufrechterhaltung einer soliden Kapitalbasis der RBI abträglich.
  • Alle zusätzlichen Kriterien und Vorbedingungen für die Zuweisung und/oder Zahlung einer variablen Vergütung, wie sie zu gegebener Zeit vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat (REMCO) der RBI definiert werden, werden erfüllt.

Der Verpflichtung aus Z 11 der Anlage zu § 39b BWG, nach der ein Anteil von zumindest 50 Prozent der variablen Vergütung von Risikopersonal in Form von Aktien oder gleichwertigen unbaren Zahlungsinstrumenten auszugeben ist, kommt der Konzern in Form eines Aktien-Phantom-Plans nach: Jeweils 50 Prozent der Up-Front- und der Deferred-Bonusteile werden durch den durchschnittlichen Schlusskurs der RBI-Aktie an den Handelstagen der Wiener Börse in jenem Leistungsjahr, das als Basis zur Berechnung des Bonus dient, dividiert. Damit wird eine bestimme Stückzahl an Phantom-Aktien festgelegt und für die gesamte Laufzeit der Rückstellungsperiode fixiert. Nach Ablauf der jeweiligen Behaltefrist wird die festgelegte Anzahl an Phantom-Aktien mit dem wie oben beschrieben ermittelten RBI-Aktienkurs des vorangegangenen Geschäftsjahres multipliziert. Der daraus resultierende Barbetrag wird mit dem nächstmöglichen Monatsgehalt zur Auszahlung gebracht.

Diese Regelungen gelten, solange und sofern nicht lokal anzuwendende Rechtsvorschriften (z. B. in Tschechien, Polen) anderes vorschreiben.

Sämtliche mit der variablen Vergütung im Zusammenhang stehenden Aufwendungen wurden gemäß IAS 19 im Personalaufwand erfasst und der erwartete abgezinste Auszahlungsbetrag rückgestellt. Sie werden unter Punkt (28) Rückstellungen näher dargestellt.

Aktienbasierte Vergütung

In der RBI AG hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zuletzt für die Jahre 2011, 2012 und 2013 ein Share Incentive Program (SIP) beschlossen, das eine performanceabhängige bedingte Zuteilung von Aktien der Gesellschaft an berechtigte Mitarbeiter im In- und Ausland innerhalb einer vorgegebenen Frist anbietet. Teilnahmeberechtigt sind die bisherigen Vorstandsmitglieder und ausgewählte Führungskräfte der RBI AG sowie Vorstandsmitglieder mit ihr verbundener Bank-Tochterunternehmen und anderer verbundener Unternehmen. Wegen der Komplexität der regulatorischen Vorschriften für variable Vergütung wurde bereits 2014 beschlossen, dieses Programm nicht mehr fortzusetzen.

Die Anzahl der Stammaktien der RBI AG, die letztlich übertragen wurden, hing vom Erreichen zweier Performance-Kriterien ab: vom vorgegebenen Return on Equity (ROE) und von der Wertentwicklung der Aktie der RBI AG im Vergleich zum Total Shareholder Return der Aktien der Unternehmen im DJ EURO STOXX Banks-Index nach Ablauf einer fünfjährigen Halteperiode.

Sämtliche mit dem Share Incentive Program im Zusammenhang stehenden Aufwendungen wurden gemäß IFRS 2 Share-Based Payment im Personalaufwand erfasst und gegen das Eigenkapital verrechnet. Im Jahr 2018 kam es letztmalig zu einer Zuteilung aus einer SIP-Tranche.

Nachrangkapital

Emittiertes Nachrangkapital und Ergänzungskapital werden entweder in dem Posten finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost oder finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss ausgewiesen. Verbriefte und nicht verbriefte Vermögenswerte sind nachrangig, wenn die Forderungen im Fall der Liquidation oder des Konkurses erst nach den Forderungen der anderen, nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden können. Als Ergänzungskapital bezeichnet man eingezahlte Eigenmittel, die einem Kreditinstitut für zumindest acht Jahre von Dritten zur Verfügung gestellt werden, für die Zinsen ausbezahlt werden dürfen, soweit sie im Jahresüberschuss gedeckt sind, und die im Fall der Insolvenz des Kreditinstituts auch erst nach Befriedigung der übrigen Gläubiger zurückgezahlt werden.

Zinsüberschuss

Zinsen und ähnliche Erträge umfassen vor allem Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten wie Krediten oder festverzinslichen Wertpapieren sowie Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Handelsbestand. Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen umfassen vor allem Zinsaufwendungen für Einlagen, verbriefte Verbindlichkeiten und Nachrangkapital. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Negative Zinsen von Aktivposten werden im Zinsertrag, negative Zinsen von Passivposten werden im Zinsaufwand ausgewiesen.

Dividendenerträge

Dividenden aus Aktien, nicht vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen, strategischen Beteiligungen sowie assoziierten Unternehmen, die nicht at-equity bilanziert werden, sind unter Dividendenerträge erfasst. Dividenden werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Rechtsanspruch der RBI auf Zahlung entstanden ist.

Provisionsüberschuss

Im Wesentlichen werden im Provisionsüberschuss Erträge aus und Aufwendungen für Dienstleistungen im Zahlungsverkehr, in der Vermögensverwaltung sowie dem Devisen- und dem Kreditgeschäft erfasst. Die Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.

Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen

Das Handelsergebnis umfasst die Händlermarge aus dem Devisengeschäft, das Ergebnis aus der Fremdwährungsbewertung sowie alle realisierten und nicht realisierten Gewinne und Verluste aus den zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten.

Verwaltungsaufwendungen

In den Verwaltungsaufwendungen werden der Personalaufwand, der Sachaufwand sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen.

Sonstiges betriebliches Ergebnis

Im sonstigen betrieblichen Ergebnis sind keine unmittelbaren Kerneinnahmen, sondern spezielle Ergebnisbestandteile, die im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit anfallen, enthalten.

Übriges Ergebnis

Im übrigen Ergebnis sind im Wesentlichen Wertminderungen von Eigenkapitalinstrumenten und nichtfinanziellen Vermögenswerten sowie Endkonsolidierungseffekte enthalten. Dazu zählen vor allem Wertminderungen/-aufholungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, Wertminderungen von Firmenwerten und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten sowie das Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen. Darüber hinaus weist die RBI hier den nicht der Geschäftstätigkeit zuordenbaren Steueraufwand (aus gesellschaftsrechtlichen Änderungen) sowie Dotierungen von kreditbezogenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis aus.

Ertragsteuern

Die RBI AG als Gruppenträger und 49 ihrer inländischen Tochterunternehmen sind Mitglieder einer steuerlichen Gruppe. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens unter Berücksichtigung der steuerlichen Gruppe (in Form einer Steuerumlage) für das laufende Jahr ermittelt. Die bestehende Steuerumlagevereinbarung wurde im Geschäftsjahr um eine Ergänzungsvereinbarung erweitert. Erbringt die RBI AG ein steuerlich negatives Ergebnis und sind diese steuerlichen Verluste in der Gruppe nicht verwertbar, ist vom Gruppenträger unmittelbar keine negative Steuerumlage an die RBI AG zu zahlen. Erst bzw. spätestens bei Ausscheiden aus der Steuergruppe hat eine Endabrechnung zu erfolgen. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Ergebnis vor Steuern aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sein werden. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtags in Kürze geltenden Steuersätze berechnet.

Die Berechnung und Bilanzierung von latenten Steuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode. Auf alle temporären Differenzen, die aus dem Vergleich zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten resultieren und sich in den Folgeperioden wieder ausgleichen, werden latente Steuern unter Zugrundelegung der landesspezifischen Steuersätze berechnet. Für Verlustvorträge werden aktive latente Steuern angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft in derselben Gesellschaft steuerbare Gewinne in entsprechender Höhe erzielt werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen wird je Tochterunternehmen in dem Ausmaß, in dem eine Verrechnung zulässig ist, vorgenommen. Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen werden in den Bilanzposten laufende und latente Steuerforderungen sowie laufende und latente Steuerverpflichtungen ausgewiesen.

Laufende und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall ist die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis zu erfassen.

IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung wurde im Juni 2017 veröffentlicht und ist in der RBI ab dem Geschäftsjahr 2019 in Anwendung. Die Interpretation wird auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze angewendet, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. Bei der Bestimmung, ob jede steuerliche Behandlung einzeln oder ob manche steuerlichen Behandlungen gemeinsam beurteilt werden sollen, hat die RBI Ermessen anzuwenden. Wenn die RBI zum Schluss kommt, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass eine bestimmte steuerliche Behandlung akzeptiert wird, hat das Unternehmen den wahrscheinlichsten Betrag oder den erwarteten Wert der steuerlichen Behandlung zu verwenden. Ansonsten wird jene Behandlung verwendet, die im Einklang mit der Ertragssteuererklärung steht. Ein Unternehmen hat seine Ermessensentscheidung und Schätzungen zu überprüfen, wenn sich Tatsachen oder Umstände ändern.

Sonstiges Ergebnis

Im sonstigen Ergebnis sind alle nach den Rechnungslegungsstandards direkt im Eigenkapital zu erfassenden Erträge und Aufwendungen enthalten. Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, werden getrennt von direkt im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, dargestellt. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung des in Fremdwährung gehaltenen Eigenkapitals von Tochtergesellschaften, Veränderungen der Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Teileinheiten (Capital Hedge), der effektive Teil des Cash-Flow Hedge, die Bewertungsänderungen von finanziellen Vermögenswerten (Fremdkapitalinstrumente) der Kategorie FVOCI, das anteilige sonstige Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen sowie die darauf entfallenden latenten Ertragsteuern werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen, die Bewertungsänderungen von finanziellen Vermögenswerten (Eigenkapitalinstrumente) der Kategorie FVOCI, Bewertungsänderungen aufgrund der Veränderung des eigenen Ausfallrisikos von finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, das anteilige sonstige Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen sowie die darauf entfallenden latenten Ertragsteuern werden als im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, dargestellt.

Treuhandgeschäfte

Geschäfte, die eine Verwaltung oder Platzierung von Vermögenswerten für fremde Rechnung zur Basis haben, werden in der Bilanz nicht ausgewiesen. Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im Provisionsüberschuss gezeigt.

Versicherungsverträge

Die Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ändern sich in Abhängigkeit von Veränderungen der Zinssätze, der Anlageerträge sowie der Aufwendungen für Pensionsverträge, für die sich die künftige Sterbewahrscheinlichkeit nicht mit Sicherheit vorhersagen lässt. Aufgrund des Bestehens von Sterblichkeitsrisiken und ermessensabhängiger Überschussbeteiligungen ergibt sich die Notwendigkeit der Anwendung des IFRS 4 zur Bilanzierung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten. Alle Vermögenswerte im Zusammenhang mit den Pensionsprodukten werden gemäß IFRS 9 bilanziert. Die Verbindlichkeiten werden im Posten sonstige Passiva dargestellt.

Eigene Aktien

Die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen eigenen Aktien der RBI AG werden direkt vom Eigenkapital abgesetzt. Aus eigenen Aktien resultierende Gewinne oder Verluste werden ergebnisneutral verrechnet.

Angaben zur Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung wird die Veränderung des Zahlungsmittelbestands im Konzern durch die Zahlungsströme aus operativer Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit dargestellt. Die Zahlungsströme der Investitionstätigkeit umfassen vor allem Erlöse aus der Veräußerung bzw. Zahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen und Sachanlagen. Die Finanzierungstätigkeit bildet sämtliche Zahlungsströme aus Transaktionen mit Eigenkapital sowie mit Nachrangkapital ab. Alle übrigen Zahlungsströme werden – internationalen Usancen für Kreditinstitute entsprechend – der operativen Geschäftstätigkeit zugeordnet.

Angaben zur Segmentberichterstattung

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung sind im Kapitel Segmentberichterstattung dargestellt.

Angaben zu Art und Ausmaß von Risiken

Neben den Informationen zu Risiken aus Finanzinstrumenten in den einzelnen Anhangangaben enthält insbesondere das Kapitel Risikobericht ausführliche Darstellungen zu den Themen Kreditrisiko, Länderrisiko, Konzentrationsrisiko, Marktrisiko und Liquiditätsrisiko.

Kapitalmanagement

Angaben zum Kapitalmanagement sowie zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln und den Risikoaktiva sind unter Punkt (71) Kapitalmanagement und Eigenmittel nach CRR/CRD IV bzw. BWG dargestellt.

Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen (EU-Endorsement ist bereits erfolgt)

Von der vorzeitigen Anwendung der nachstehenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die zwar verabschiedet wurden, deren Anwendung aber noch nicht verpflichtend ist, wurde abgesehen.

Änderung am Rahmenkonzept des IFRS (Inkrafttreten 1. Jänner 2020)

Im neuen Rahmenkonzept sind überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden und neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben enthalten. Das neue Rahmenkonzept stellt keine grundlegende Überarbeitung des Dokuments dar, wie ursprünglich beabsichtigt, als das Projekt 2004 aufgenommen wurde. Vielmehr hat sich das IASB auf jene Themengebiete beschränkt, die bis dato ungeregelt waren oder die erkennbare Defizite aufwiesen, die es abzustellen galt. Das überarbeitete Rahmenkonzept ist nicht Gegenstand des Endorsement-Verfahrens.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 (Interest Rate Benchmark Reform; Inkrafttreten 1. Jänner 2020)

Die Änderungen betreffen insbesondere bestimmte Erleichterungen bzgl. der Hedge-Accounting-Vorschriften und sind verpflichtend für alle Sicherungsbeziehungen anzuwenden, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind. Zusätzlich sind weitere Angaben darüber vorgesehen, inwieweit die Sicherungsbeziehungen der Unternehmen von den Änderungen betroffen sind. Die Änderungen sind für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, wird aber von der RBI nicht genützt. Aus der Umstellung ist keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der RBI zu erwarten.

Änderung an IAS 1 und IAS 8 (Definition von Wesentlichkeit; Inkrafttreten 1. Jänner 2020)

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine geänderte Definition von Wesentlichkeit (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) herausgegeben, um die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards zu vereinheitlichen. Aus seiner Anwendung werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RBI erwartet.

Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen (EU-Endorsement ist noch nicht erfolgt)

Änderung an IFRS 3 (Definition von einem Geschäftsbetrieb; Inkrafttreten 1. Jänner 2020)

Die eng umrissenen Änderungen an IFRS 3 zielen darauf ab, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Probleme resultieren daraus, dass die Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, Erwerbskosten und latente Steuern beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs anders sind als beim Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten. Aus seiner Anwendung werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RBI erwartet.

IFRS 17 (Versicherungsverträge; Inkrafttreten 1. Jänner 2021)

IFRS 17 regelt innerhalb seines Anwendungsbereichs die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge. Die Zielsetzung von IFRS 17 besteht in der Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen und damit einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge. Diese Informationen dienen den Abschlussadressaten als Grundlage für die Beurteilung der Auswirkungen von Versicherungsverträgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens. IFRS 17 wurde im Mai 2017 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2021 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Aus seiner Anwendung werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RBI erwartet.

Kennzahlen

Alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APM)

Der Konzern verwendet im Rahmen seiner Finanzberichterstattung auch alternative, nicht in den IFRS- oder CRR-Vorschriften definierte Leistungskennzahlen, um seine Finanz- und Ertragslage darzustellen. Sie sollten nicht isoliert, sondern als ergänzende Informationen betrachtet werden.

Diese Kennzahlen werden in der Finanzbranche häufig zur Analyse und Beschreibung der Ertrags- und Finanzlage verwendet. Die zur Berechnung verwendeten einzelnen Abschlusspositionen ergeben sich dabei aus der Art der Geschäftstätigkeit des Konzerns als Universalbankengruppe. Dabei ist zu beachten, dass die Definitionen von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Daher werden die von der RBI verwendeten Kennzahlen nachfolgend definiert.

Betriebsergebnis – Beschreibt das operative Ergebnis einer Bank im Berichtszeitraum; errechnet sich aus den Betriebserträgen abzüglich der Verwaltungsaufwendungen.

Betriebserträge – Sind primär Ertragsbestandteile des laufenden operativen Geschäftsbetriebs (vor Wertminderungen), sie bestehen aus Zinsüberschuss, Dividendenerträge, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis.

Cost/Income Ratio – Gibt die Kosten des Unternehmens in Relation zum Ertrag an und vermittelt damit ein klares Bild über die operative Effizienz. Banken verwenden diese Kennzahl zur Unternehmenssteuerung und für den Vergleich ihrer Effizienz mit jener anderer Finanzinstitute. Errechnet wird die Cost/Income Ratio als Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zu den Betriebserträgen. Die Verwaltungsaufwendungen beinhalten Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die Betriebserträge bestehen aus Zinsüberschuss, Dividendenerträge, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis.

Effektive Steuerquote – Verhältnis von tatsächlichem Steueraufwand zum Ergebnis vor Steuern. Die effektive Steuerquote unterscheidet sich aufgrund zahlreicher Rechnungslegungsfaktoren häufig vom gesetzlichen Steuersatz und ermöglicht damit einen besseren Vergleich zwischen Unternehmen. Die effektive Steuerquote bezeichnet den Durchschnittssatz, mit dem das Vorsteuerergebnis eines Unternehmens besteuert wird. Sie berechnet sich aus dem Gesamtsteueraufwand (Steuern vom Einkommen und Ertrag) in Relation zum Ergebnis vor Steuern. Der Gesamtsteueraufwand umfasst die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuern.

Loan/Deposit Ratio – Gibt Auskunft über die Fähigkeit einer Bank, ihre Kredite durch Einlagen anstatt durch Wholesale Funding zu refinanzieren; errechnet sich aus den Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte in Relation zu den Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Haushalten.

Nettozinsspanne – Wird für den Vergleich mit anderen Banken und als interne Kennzahl für die Rentabilität von Produkten und Segmenten verwendet; errechnet sich aus dem Zinsüberschuss in Relation zu den durchschnittlichen zinstragenden Aktiva (Gesamtaktiva abzüglich Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Steuerforderungen und sonstige Aktiva).

Neubildungsquote – Indikator für die Entwicklung der Risikokosten und die Vorsorgepolitik eines Unternehmens; berechnet sich aus den Wertminderungen und -aufholungen auf finanzielle Vermögenswerte (Kundenforderungen) in Relation zu den durchschnittlichen Kundenforderungen (Kategorien: finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost und finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income).

NPE/Non-performing Exposure, notleidendes Obligo – Beinhaltet alle notleidenden Kredite und Schuldverschreibungen nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standards (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing Exposures).

NPL/Non-performing Loans, notleidende Kredite – Beinhaltet alle notleidenden Kredite nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standards (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing Exposures).

NPE Ratio – Anteil der notleidenden Kredite und Schuldverschreibungen an den gesamten Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen. Die Kennzahl zeigt die Qualität des Kreditportfolios der Bank an und ist ein Indikator für ihre Effizienz in der Steuerung von Kreditrisiken.

NPL Ratio – Anteil der notleidenden Kredite an den gesamten Forderungen an Kunden und Kreditinstitute. Die Kennzahl zeigt die Qualität des Kreditportfolios der Bank an und ist ein Indikator für ihre Effizienz in der Steuerung von Kreditrisiken.

NPE Coverage Ratio – Zeigt an, in welchem Umfang notleidende Kredite und Schuldverschreibungen durch Wertminderungen (Stage 3) abgedeckt sind, und gibt damit auch Auskunft über die Fähigkeit der Bank, Verluste aus NPE zu verkraften; errechnet sich anhand der Risikovorsorgen für Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen im Verhältnis zu den notleidenden Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen.

NPL Coverage Ratio – Zeigt an, in welchem Umfang notleidende Kredite durch Wertminderungen (Stage 3) abgedeckt sind, und gibt damit auch Auskunft über die Fähigkeit der Bank, Verluste aus NPL zu verkraften; errechnet sich anhand der Risikovorsorgen für Forderungen an Kunden und Kreditinstitute im Verhältnis zu den notleidenden Forderungen an Kunden und Kreditinstitute.

Return on Assets (ROA vor/nach Steuern, Vermögensrendite) – Rentabilitätskennzahl, die misst, wie effektiv ein Unternehmen sein Vermögen in einem gegebenen Zeitraum gewinnbringend verwalten kann; berechnet sich aus dem Ergebnis vor Steuern bzw. nach Steuern in Relation zu den durchschnittlichen Aktiva (basierend auf der Bilanzsumme; durchschnittlich bezeichnet den Mittelwert der Jahresendzahl und der entsprechenden Monatswerte).

Return on Equity (ROE vor/nach Steuern, Eigenkapitalrendite) – Rentabilitätskennzahl für Management und Investoren, die sich aus dem in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Periodenergebnis im Verhältnis zum jeweiligen Basiswert (Eigenkapital oder gesamte Aktiva) berechnet. Der ROE zeigt die Ertragskraft der Bank gemessen an dem von ihren Aktionären investierten Kapital und damit den Erfolg von deren Investition. Dieser Parameter eignet sich gut dazu, die Rentabilität einer Bank mit jener anderer Finanzinstitute zu vergleichen; berechnet wird er aus dem Ergebnis vor Steuern oder nach Steuern im Verhältnis zum durchschnittlichen bilanziellen Eigenkapital auf Monatsbasis (inklusive Kapital nicht beherrschender Anteile, ohne Ergebnis).

Konzern-Return-on-Equity – Berechnet sich aus dem Konzernergebnis abzüglich des Dividendenanspruchs auf das zusätzliche Kernkapital im Verhältnis zum durchschnittlichen Konzern-Eigenkapital. Konzern-Eigenkapital ist das den Aktionären der RBI zurechenbare Kapital. Es wird durchschnittlich auf Monatsbasis ohne Kapital nicht beherrschender Anteile und ohne Konzernergebnis ermittelt.

Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC) – Kennzahl für die risikoorientierte Erfolgssteuerung, die die Verzinsung des risikoadjustierten Eigenkapitals (ökonomisches Kapital) anzeigt; errechnet sich als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem risikoadjustierten Kapital (d. h. dem durchschnittlichen ökonomischen Kapital). Diese Kennzahl für den Kapitalbedarf wird im Rahmen des ökonomischen Kapitalmodells für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken ermittelt.

Eigenmittelspezifische Kennzahlen

Common Equity Tier 1 Ratio – Common Equity Tier 1 in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA gesamt) gemäß CRR/CRD-IV-Richtlinie.

Eigenmittelquote – Gesamte Eigenmittel in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA gesamt).

Leverage Ratio – Verhältnis des Tier-1-Kapitals zu bestimmten Aktivposten in der Bilanz und außerbilanziellen Posten, berechnet gemäß der in der CRD-IV-Richtlinie festgelegten Methode.

Risikogewichtete Aktiva (RWA Kreditrisiko) – Summe der gewichteten Forderungswerte; umfasst Forderungen in Form von Aktivposten und außerbilanziellen Geschäften sowie das CVA-Risiko (Credit Value Adjustment).

Risikogewichtete Aktiva (RWA gesamt) – Risikoaktiva (Kreditrisiko, CVA-Risiko) inklusive Markt- und operationelles Risiko.

Tier 1 Ratio – Tier-1-Kapital in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA gesamt).

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode vor.

Wien, am 28. Februar 2020

Der Vorstand

Dr. Johann Strobl

Lic. Mgr. Łukasz Januszewski Mag. Peter Lennkh

Dr. Hannes Mösenbacher Dr. Andrii Stepanenko

Mag. Martin Grüll Mag. Andreas Gschwenter

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

Raiffeisen Bank International AG, Wien,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bankund berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben folgende besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:

  • 1) Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte
  • 2) Ermittlung von Rückstellungen für Rechtsrisiken aus Hypothekarkrediten der Zweigstelle Warschau der RBI AG
  • 3) Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet werden

1) Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte

Das Risiko für den Abschluss

Die Kredite und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte sind im Bilanzposten "Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost" mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 79,9 Mrd EUR enthalten. Sie betreffen Kredite und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen mit 45,3 Mrd EUR und an Haushalte mit 34,6 Mrd EUR.

Für diese Forderungen bestehen zum Bilanzstichtag Wertminderungen im Ausmaß von 2,3 Mrd EUR, wovon 1,2 Mrd EUR auf Nicht-Finanzunternehmen und 1,1 Mrd EUR auf Haushalte entfallen.

Der Vorstand beschreibt die Prozesse zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Wertminderungen in Punkt 36 "Erwartete Kreditverluste" und den Kapiteln "Risikobericht" und "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang.

Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob ein Ausfall vorliegt und damit eine Wertminderung auf individueller Basis (Stufe 3) zu bilden ist. Die Berechnung der Wertminderungen für ausgefallene, individuell bedeutsame Kunden basiert auf einer Analyse der erwarteten szenariogewichteten zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst. Für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Kunden wird die Wertminderung nach dem sogenannten "Best Estimate of Expected Loss"-Modell ermittelt. Dieses stellt eine statistisch abgeleitete bestmögliche Schätzung des erwarteten Verlustes dar.

Bei nicht ausgefallenen Forderungen wird für erwartete Kreditverluste ("expected credit losses" – "ECL") eine Wertminderung auf kollektiver Basis gebildet. Dabei wird grundätzlich der 12-Monats-ECL verwendet (ECL-Stufe 1). Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (ECL-Stufe 2) wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit berechnet.

Bei der Ermittlung des ECL sind Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen ratingbasierte Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen.

Für den Abschluss ergibt sich daraus das Risiko, dass bei der Ermittlung der Höhe der Wertberichtigungen teilweise Annahmen mit Ermessensspielräumen und Schätzungsunsicherheiten zugrunde liegen die zu einer Fehldarstellung führen können.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Vergabe, Überwachung und Bildung von Wertminderungen erhoben und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet sind, einen drohenden Kreditausfall zu erkennen und den Wertansatz der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Zudem haben wir die Prozessabläufe sowie unter Einbeziehung von IT-Spezialisten wesentliche Schlüsselkontrollen getestet. Dabei haben wir die Kontrollen auf ihr Design, ihre Implementierung und ihre Effektivität überprüft.

Hinsichtlich der ausgefallenen Forderungen an individuell bedeutsamen Kunden (ECL Stufe 3) haben wir auf Basis von risikoorientierten und zufallsbasierten Stichproben geprüft, ob Indikatoren für Kreditausfälle bestehen. Bei Ausfällen wurden die Einschätzungen der Bank zu Höhe und Zeitpunkt der Rückflüsse einschließlich der Wertansätze der Sicherheiten kritisch hinterfragt und beurteilt, ob die in der Berechnung verwendeten Schätzungen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Im Hinblick auf die internen Sicherheitenbewertungen haben wir in Stichproben unter Hinzuziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft, ob die in die Modelle eingeflossenen Schätzungen adäquat sind und mit Marktdaten verglichen.

Bei ausgefallenen individuell nicht bedeutsamen Kunden, deren erwarteter Kreditverlust nach dem sogenannten "Best Estimate of Expected Loss"-Modell ermittelt wurde, sowie bei nicht ausgefallenen Forderungen (ECL Stufe 1 und Stufe 2), deren Wertminderung auf Basis des ECL berechnet wurden, haben wir die bankinternen Validierungen der Modelle und die darin verwendeten Parameter dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, Wertminderungen in angemessener Höhe zu ermitteln. Wir haben die Angemessenheit der verwendeten Ausfallswahrscheinlichkeiten der ECL Berechnung unter anderem durch Backtesting geprüft. Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung von zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien analysiert und deren Berücksichtigung in der Parameterschätzung überprüft. Bei diesen Prüfungshandlungen haben wir unsere Finanzmathematiker eingebunden. Weiters wurden die den Berechnungsmodellen zugrunde liegenden Prozesse und Kontrollen im Rahmen eines kontrollbasierten Ansatzes beurteilt.

Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss zur Ermittlung von Wertminderungen von Kundenforderungen angemessen sind.

2) Ermittlung von Rückstellungen für Rechtsrisiken aus Hypothekarkrediten der Zweigstelle Warschau der RBI AG

Das Risiko für den Abschluss

Die Zweigstelle Warschau der RBI AG hat zum Bilanzstichtag Schweizer-Franken Hypothekarkredite an Privatkunden mit einem Buchwert von 2,9 Mrd EUR ausstehend. Im Zusammenhang mit diesen Krediten haben Kunden vor Gericht Klage gegen einzelne Vertragsbestandteile erhoben. Die Bank hat in diesem Zusammenhang Vorsorgen in Höhe von 49,3 Mio EUR gebildet.

Der Vorstand der Bank beschreibt die Vorgehensweise der Ermittlung der Höhe der Rückstellung im Anhang im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie in den Punkten 28 und 55.

Die Ermittlung der Höhe dieser Rückstellung erfolgte auf Basis gewichteter Szenariorechnungen. In diesen Szenariorechnungen wurden unterschiedliche Klagsausgänge mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten belegt und daraus ein Erwartungswert ermittelt. Ergänzend wurden die entsprechenden externen Anwaltskosten geschätzt und berücksichtigt.

Die Schätzung der Bank hinsichtlich der verwendeten Parameter und der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Szenariorechnungen hat wesentlichen Einfluss auf die Ermittlung der Höhe der Rückstellung und beinhaltet auf Grund von Ungewissheiten bezüglich des Ausgangs der Gerichtsverfahren sowie möglicher zukünftiger gesetzlicher Regelungen das Risiko einer Fehldarstellung im Abschluss.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben den Prozess zur Erfassung und Bewertung der allgemeinen Rückstellungen für Rechtsrisiken nachvollzogen und die internen Kontrollen analysiert sowie die bilanzielle Darstellung der Rückstellung durch die Bank beurteilt.

Weiters haben wir die Angemessenheit der verwendeten Szenarien mit den in die Berechnung einfließenden Schätzungsannahmen einschließlich der angewendeten Wahrscheinlichkeitsgewichtungen nachvollzogen. Diese basieren auf den rechtlichen und wirtschaftlichen Einschätzungen der RBI sowie der Stelllungnahme eines mit den Klagsfällen beauftragten Rechtsberaters. Ergänzend haben wir die rechnerische Richtigkeit des Rückstellungsbetrages überprüft.

Zudem haben wir die Angemessenheit und Vollständigkeit der Angaben im Anhang zu der Rückstellung beurteilt.

3) Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet werden

Das Risiko für den Abschluss

Finanzielle Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von rund 1,8 Mrd EUR, wovon 0,4 Mrd EUR nachrangig sind, werden zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Neben den allgemeinen Marktrisikofaktoren wird ihr beizulegender Zeitwert insbesondere vom eigenen Kreditrisiko der emittierenden Einheit (Credit Spread) beeinflusst.

Der Vorstand der Bank beschreibt die Vorgehensweise der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, im Anhang im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie im Punkt 25.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von verbrieften Verbindlichkeiten sowie anderen finanziellen Verbindlichkeiten, für die keine aktuellen Marktpreise vorliegen, erfolgt mit internen Bewertungsmodellen. Mit Hilfe eines Discounted Cash Flow Modells wird unter Verwendung von abgeleiteten Credit Spreads der beizulegende Zeitwert bestimmt. Die im Modell verwendeten Credit Spread-Kurven werden dabei von vorhandenen Marktdaten abgeleitet.

Die Bestimmung der Credit Spread-Kurven ist wesentlich für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und beinhaltet auf Grund des teilweise indikativen Charakters der Preisquotierungen das Risiko einer Fehldarstellung im Abschluss.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben den Prozess zur Geschäftserfassung, zur Bewertung und zur Risikoüberwachung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten erhoben. Das Design und die Implementierung wesentlicher Kontrollen in den Prozessen wurde von uns kritisch beurteilt und die Effektivität dieser Kontrollen getestet.

Die Angemessenheit der verwendeten Bewertungsmodelle haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Dabei haben wir die ins Modell einfließenden Daten mit vorhandenen Marktdaten verglichen und beurteilt, ob sie adäquat sind. Die Ableitung der Credit Spread-Kurven haben wir durch Einsicht in die vom Treasury zur Verfügung gestellten Unterlagen dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, als Basis für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Verbindlichkeiten, verwendet zu werden. Auf Basis einer Stichprobe wurde die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte nachvollzogen.

Zudem haben wir die Angemessenheit und Vollständigkeit der Angaben im Anhang zu den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten beurteilt.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Konzernabschluss oder mit unserem, während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese sonstigen Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt und am 26. Juni 2018 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Am 13. Juni 2019 wurden wir für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr gewählt und am 11. Juli 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2005 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Wilhelm Kovsca.

Wien, am 28. Februar 2020

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Wilhelm Kovsca

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Entwicklung der Märkte Lagebericht

Industrieentwicklung dämpft Konjunktur in der Eurozone, Zinsen weiterhin niedrig

Der Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) fiel in der Eurozone im Jahr 2019 mit 1,2 Prozent geringer aus als im Jahr zuvor (1,9 Prozent). Die konjunkturelle Abkühlung war mit einer sehr unterschiedlichen Entwicklung in einzelnen Branchen verbunden. Während der Industriebereich einen merklichen Rückgang des Outputs verbuchte, entwickelte sich die Wirtschaftsleistung im Dienstleistungs- und Bausektor solide. Die Arbeitslosenquote ging im Jahresverlauf zurück. Die Inflationsrate lag im Jahresschnitt bei 1,2 Prozent und damit deutlich unter der Zwei-Prozent-Zielmarke der Europäischen Zentralbank (EZB).

Die EZB beließ die Leitzinsen bis zum Sommer 2019 zunächst unverändert, lediglich Tilgungszahlungen aus dem bestehenden Anleiheportfolio wurden reinvestiert. Auf der Sitzung Anfang September verabschiedete die EZB ein neues Maßnahmenpaket zur geldpolitischen Lockerung. Es enthielt unter anderem eine Senkung des Einlagesatzes für Geschäftsbanken von minus 0,4 Prozent auf minus 0,5 Prozent sowie die Wiederaufnahme der Nettokäufe von Anleihen. Die expansive geldpolitische Ausrichtung der EZB ließ über den Jahresverlauf die Geldmarktsätze sowie die Renditen von deutschen Staatsanleihen auf historische Tiefstände sinken. Zwischen August und Mitte Oktober wies sogar die 30-jährige deutsche Staatsanleihe erstmals eine negative Rendite aus.

Die österreichische Konjunktur verlor im Jahresverlauf ebenfalls an Fahrt. Aufgrund des guten Winterhalbjahres 2018/19 belief sich das reale BIP-Wachstum im Gesamtjahr 2019 auf 1,6 Prozent (2018: 2,4 Prozent) und lag damit weiterhin über dem Durchschnitt der Eurozone. Merklich trübte sich seit dem Frühjahr 2019 die Industrieproduktion ein, nachdem bis dahin eine bemerkenswerte Entkoppelung von der deutschen Industrieschwäche zu beobachten gewesen war. Auch die Außenhandelsdynamik ließ im Jahresverlauf vor dem Hintergrund des herausfordernden externen Umfelds kontinuierlich nach, lieferte aber nichtsdestotrotz positive Impulse. Spürbar schwächten sich auch die Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen ab. Als Stütze der Konjunktur erwies sich hingegen der private Konsum, der von der weiterhin guten Arbeitsmarktlage sowie den Zuwächsen der real verfügbaren Haushaltseinkommen profitierte.

Das Wachstum der US-Wirtschaft verringerte sich im Jahr 2019, alles in allem blieb die Dynamik aber robust. So wuchs das reale BIP um 2,3 Prozent nach 2,9 Prozent im Jahr 2018. Auch die USA litten an einer ausgeprägten Schwächephase des industriellen Sektors, der die übrigen Bereiche der Volkswirtschaft jedoch nur wenig beeinflusste. Nachfrageseitig zeigte sich der private Konsum als Stütze der Konjunktur, der von dem Fortbestand des positiven Trends auf dem Arbeitsmarkt profitierte. So hielt der Beschäftigungsaufbau weiter an, der Rückgang der Arbeitslosenquote setzte sich fort.

In China ließ die Konjunkturdynamik 2019 abermals nach. Im Gesamtjahr 2019 wurde ein reales BIP-Wachstum von 6,1 Prozent – und damit rund 0,6 Prozentpunkte weniger als im Jahr zuvor – verzeichnet. Das Kreditwachstum ging im Jahresvergleich weiter zurück und die Wachstumsraten der Anlageinvestitionen und der Industrieproduktion erreichten neue Rekordtiefstände. Während sich der Handelskonflikt mit den USA zuerst nur in den Stimmungsumfragen bemerkbar machte, hinterließ dieser im Jahresverlauf immer deutlichere Spuren bei den Exporten und folglich auch bei den realwirtschaftlichen Daten.

Solide Konjunktur in CE und SEE, restriktive Fiskalpolitik bremste Wachstum in Russland

Die Inflation in der Region Zentraleuropa (CE) zog im Durchschnitt des Jahres 2019 gegenüber dem Vorjahr etwas an und lag mit 2,6 Prozent deutlich über der Zwei-Prozent-Marke. In Südosteuropa (SEE) hingegen fiel sie knapp unter 3 Prozent. Für Inflationsdruck sorgte dort wie schon im Vorjahr vor allem Rumänien, wobei sich dieser gegen Ende 2019 wieder zu mäßigen begann. Alles in allem erlaubte es die Inflationsentwicklung den zentral- und osteuropäischen Zentralbanken, ihre lockere bzw. neutrale Geldpolitik beizubehalten. Eine Ausnahme bildete die tschechische Notenbank, die seit 2017 einen Zinsnormalisierungsprozess vorantreibt, der Anfang 2020 ein Leitzinsniveau von 2,25 Prozent erreichte. Hervorzuheben wäre zudem die rumänische Nationalbank, die sich entschied, den zugrunde liegenden Inflationsdruck über ein restriktives Liquiditätsmanagement zu bekämpfen. Grundsätzlich erlauben es die fortdauernden geldpolitischen Lockerungsmaßnahmen der führenden Zentralbanken EZB und Fed den CEE Notenbanken, eine expansive Geldpolitik fortzuführen. In Russland und insbesondere in der Ukraine wurde der Leitzins im Jahr 2019 bei fallender Inflation gesenkt.

Das Wachstum der Konjunktur in der Region CE schwächte sich 2019 vergleichsweise moderat ab und lag im Gesamtjahr bei 3,6 Prozent nach 4,5 Prozent im Vorjahr. Auf Länderebene erreichte Ungarn mit 4,9 Prozent den höchsten Wert. Als maßgeblicher Treiber der CE-Konjunktur erwies sich 2019 erneut die Inlandsnachfrage, insbesondere der private Konsum, der von soliden Lohnzuwächsen und niedrigen Arbeitslosenquoten unterstützt wurde. Die Industrie in der CE-Region weist enge Handelsverflechtungen mit Deutschland auf, die Verlangsamung der Industriekonjunktur fiel jedoch – auch und insbesondere in der Automobilindustrie – weniger markant aus als in Deutschland.

In SEE bewegte sich das Wirtschaftswachstum 2019 mit 3,6 Prozent in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (3,7 Prozent). Das Wachstum wurde dabei hauptsächlich von der starken inländischen Nachfrage gestützt. In den kleineren Märkten der Region war eine verlangsamte Dynamik zu beobachten. Insbesondere Serbiens Wachstumsdynamik verzeichnete einen starken Rückgang um 1,4 Prozentpunkte auf 3,0 Prozent im Vergleich zu 2018. Rumänien, die größte Volkswirtschaft der Region, konnte das starke Wachstum mit 4,1 Prozent halten und war somit der Haupttreiber in SEE.

Das BIP-Wachstum in Osteuropa (EE) verringerte sich 2019 deutlich auf 1,4 Prozent, nachdem positive Einmaleffekte (etwa Investitionsprojekte, die Ende 2018 fertiggestellt worden sind) auf das Wachstum in Russland im Vorjahr für einen Wert von 2,4 Prozent gesorgt hatten. In Russland wurde bei einer weiterhin restriktiven Fiskalpolitik mit Überschüssen im Staatshaushalt nur ein Wachstum von 1,2 Prozent erzielt. Die inländische Nachfrage blieb weiterhin schwach. Gleichzeitig entwickelte sich die Inflation trotz einer Mehrwertsteuererhöhung moderater als erwartet, was der Zentralbank erlaubte, die Leitzinsen seit Mitte 2019 deutlich zu senken. Zudem blieben neuerliche Belastungen durch Sanktionen aus, so dass auch der russische Rubel aufwertete. In der Ukraine war das Jahr 2019 vor allem durch politische Ereignisse, d. h. eine Präsidentschafts- und eine Parlamentswahl geprägt. Die neue Führung steht nun vor der Aufgabe, ambitionierte Reformvorhaben umzusetzen. Die Wirtschaft entwickelte sich trotz der politischen Unsicherheiten gut, der Aufschwung setzte sich bei einem Wachstum von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr fort. Die Währung wertete bei starken Portfoliozuflüssen deutlich auf. Auch in der Ukraine sank die Inflationsrate, was der Zentralbank Spielraum für starke Zinssenkungen in der zweiten Jahreshälfte gab. Das BIP-Wachstum in Belarus ging 2019 hingegen deutlich auf 1,2 Prozent zurück, was teilweise auf die Wachstumsschwäche in Russland zurückzuführen ist.

Region/Land 2018 2019e 2020f 2021f
Polen 5,2 4,1 3,3 3,2
Slowakei 4,0 2,2 2,0 2,5
Slowenien 4,1 2,5 2,2 2,5
Tschechien 2,9 2,4 2,0 2,2
Ungarn 5,1 4,9 3,2 3,2
Zentraleuropa 4,5 3,6 2,8 2,9
Albanien 4,1 2,5 2,8 3,0
Bosnien und Herzegowina 3,7 2,5 2,1 2,6
Bulgarien 3,1 3,5 2,8 2,9
Kroatien 2,7 2,8 2,5 1,8
Kosovo 3,8 4,1 3,8 3,8
Rumänien 4,0 4,1 3,0 2,0
Serbien 4,4 3,0 3,0 3,0
Südosteuropa 3,7 3,6 2,9 2,3
Belarus 3,1 1,2 1,8 1,5
Russland 2,3 1,2 1,6 1,3
Ukraine 3,3 3,3 3,1 3,5
Osteuropa 2,4 1,4 1,7 1,5
Österreich 2,4 1,6 0,8 1,4
Deutschland 1,5 0,6 0,6 1,2
Eurozone 1,9 1,2 0,8 1,2

Entwicklung des realen BIP – Veränderung zum Vorjahr in Prozent

Quelle Raiffeisen Research, Stand 26. Februar 2020, (e: Schätzung, f: Prognose), für bereits abgeschlossene Jahre sind nachträgliche Revisionen möglich

Bankensektor in Österreich

Trotz leichten konjunkturellen Gegenwinds im zweiten Halbjahr 2019 konnte der österreichische Bankensektor 2019 an die solide Entwicklung der Vorjahre anknüpfen. Vor allem das Firmenkundengeschäft entwickelte sich 2019 weiterhin erfreulich. Ebenso zeigte die Immobilienkreditvergabe weiter nach oben, erreichte aber keine Niveaus, die aus Aufsichtsperspektive als eindeutig exzessiv zu bewerten gewesen wären. Die notleidenden Kredite lagen mit knapp über 2 Prozent weiterhin unter dem Mittelwert der Eurozone von 2,9 Prozent, die Coverage Ratio signifikant über 50 Prozent. Die Eigenkapitalrentabilität (vor Steuern) der österreichischen Banken lag 2019 konsolidiert bei 9 bis 10 Prozent (vor allem unterstützt durch niedrige Risikovorsorgen im In- und Auslandsgeschäft) und damit deutlich über dem Durchschnitt der Eurozone (6 bis 7 Prozent). Unterstützt wurde diese positive Ertragsentwicklung nicht zuletzt durch eine weiterhin positive Geschäftsentwicklung in CEE, mit zweistelligen Eigenkapitalrenditen in den Kernmärkten Tschechien, Russland, Rumänien und Ungarn. Wirkung zeigten aber auch die Anpassungen bzw. Effizienzsteigerungsprogramme der letzten Jahre im CEE-Geschäft bei österreichischen CEE-Banken (z. B. veränderte Länderallokation, stärkerer Fokus auf das Retailgeschäft, Straffung der Filialnetzwerke). Angesichts der positiven Entwicklung des Gesamtmarkts konnte der österreichische Bankensektor seine Kapitalisierung im Berichtszeitraum im Vergleich zu anderen westeuropäischen Bankensektoren weiter verbessern und rangiert damit im oberen europäischen Mittelfeld. Die Kapitalanforderungen an österreichische Großbanken könnten sich jedoch durch die Neukalibrierung des Systemrisikopuffers und des Puffers für anderweitig systemrelevante Institute, die das Finanzmarktstabilitätsgremium empfohlen hat, graduell weiter erhöhen.

Entwicklung des Bankensektors in CEE

Auch 2019 war die Entwicklung der CEE-Bankensektoren vielversprechend. Sowohl die Neukreditvergabe als auch das Wachstum der Aktiva legten in einigen Ländern in CE und SEE sogar nochmals zu (so z. B. in Tschechien, der Slowakei und Rumänien). Zudem konnten mehr Bankenmärkte (z. B. Ungarn, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina) am insgesamt positiven Trend partizipieren, und fast überall wurde ein Wachstum des Kerngeschäfts verbucht. Den auf wenigen Märkten erkennbaren sektoralen Überhitzungsrisiken begegnen die entsprechenden Notenbanken mit mikro- und/oder makroprudenziellen regulatorischen Maßnahmen (z. B. bei der Immobilienkreditvergabe in Tschechien und der Slowakei, mit antizyklischen Kapitalpuffern auf Bankebene in Tschechien und der Slowakei oder dem Retail-Segment in Russland). In Russland profitierten die etablierten westlichen Auslandsbanken von der allgemeinen Aufhellung des Bankenmarktumfelds (z. B. Marktbereinigung, temporär abschwellende Sanktionsrisiken, zunehmende lokale Refinanzierung) bei weiterhin attraktiven Zinsmargen. So konnten die als Nischenakteure agierenden westlichen Auslandsbanken ihren Marktanteil in Russland 2019 sogar leicht steigern. Nahezu alle CEE-Bankenmärkte (mit Ausnahme der Ukraine und Belarus) weisen derzeit eine komfortable Relation von Krediten zu Einlagen (nahe bei oder deutlich unter 100 Prozent) auf, was eine solide Basis für zukünftiges Wachstum darstellt. Zudem wurden signifikante Fortschritte bei der Rückführung notleidender Kredite verzeichnet. Vor allem in CE und SEE ging die NPL Ratio 2019 auf knapp 5 bzw. 7 Prozent zurück und erreichte damit ihren niedrigsten Wert seit 2008. In den für westliche Auslandsbanken drei besonders wichtigen CE-Märkten Tschechien, Slowakei und Ungarn lag die NPL Ratio Ende 2019 sogar nahe bei 3 Prozent. Angesichts der positiven Entwicklung des Gesamtmarkts konnte sich die Eigenkapitalrentabilität im CEE-Bankensektor 2019 im zweistelligen Bereich verfestigen. Vor allem die Bankenmärkte in Südosteuropa sowie der Ukraine waren dabei in den Jahren 2018 und 2019 von einer signifikanten Erholung gekennzeichnet bzw. damit verbuchten alle drei Regionen (CE, SEE, EE) auch 2019 zweistellige Eigenkapitalrenditen. Folglich konnten auch die in CEE aktiven westeuropäischen Großbanken im CEE-Geschäft 2019 eine zweistellige Eigenkapitalrentabilität erzielen.

Regulatorisches Umfeld

Änderungen der prudenziellen Anforderungen (CRD IV/CRR) sowie des Sanierungsund Abwicklungsrahmenwerks (BRRD, SRMR)

Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie und -verordnung (Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation) sowie der Bankenabwicklungsrichtline (Bank Recovery und Resolution Directive, BRRD) wurden vom europäischen Gesetzgeber finalisiert. Die Regelungen werden größtenteils ab dem Jahr 2021 bzw. 2022 anwendbar sein. Für die RBI ist insbesondere die Abzugsbefreiung von Software im Sinne des Level Playing Fields mit den USA von zentraler Bedeutung. Weitere Verbesserungen der regulatorischen Kapitalsituation werden durch die neuen Regelungen zur Unterlegung der Säule-II-Anforderungen erwartet. Weiters ist die Harmonisierung der Reporting-Anforderungen an Kreditinstitute wesentlich. Wegweisend waren außerdem die Faktoren zur Reduktion der risikogewichteten Aktiva für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Infrastrukturprojekte.

Basel IV

Ende 2017 finalisierte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die neuen internationalen Regelungen zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen unter Säule 1 (Basel IV). Zentrale Zielsetzung ist es dabei, die Risikokalkulationen der Banken vergleichbarer zu machen. Dazu wurden nicht nur die Standardmodelle in weiten Teilen überarbeitet, sondern auch die erlaubten Anwendungsbereiche der bankeigenen Modelle reduziert sowie deren Anforderungen überarbeitet. Zudem muss der mit bankinternen Modellen ermittelte Eigenkapitalbedarf in Zukunft, nach schrittweiser Anpassung während einer Übergangsphase bis 2027, zumindest 72,5 Prozent der mit den Standardmodellen berechneten Werte ergeben (Output Floor).

Der vom Baseler Ausschuss angestrebte Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Jänner 2022. Für die EU liegt aktuell jedoch noch keine vollumfängliche rechtliche Umsetzung der Standards vor, sodass derzeit auch keine detaillierten Vorgaben bezüglich des erwarteten Umsetzungszeitpunkts bestehen.

BCBS 239

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat 14 Prinzipien zur Risikodatenaggregation und zur Risikoberichterstattung von Kreditinstituten (BCBS 239) erlassen. Sie tragen der Erkenntnis des Baseler Ausschusses Rechnung, dass die Datenqualität und eine entsprechende Governance wesentlich für die Banksteuerung und den effizienten Betrieb von Banken sind.

Aufgrund ihrer Einstufung als systemrelevantes Institut wird die RBI Konformität mit diesen Prinzipien herstellen. Dazu wurde ein umfangreicher gruppenweiter Maßnahmen- und Implementierungsplan entwickelt, der sich in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden derzeit in Umsetzung befindet, um die Einhaltung der BCBS-239-Prinzipien sicherzustellen.

Bankensanierung und Bankenabwicklung

In Österreich wurde die Bankenregulierungsdirektive (BRRD) durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) umgesetzt. Die Überprüfung der BRRD wurde bis Ende 2018 innerhalb des Trilog-Verfahrens verhandelt. Sie ist innerhalb von maximal zwei Jahren nach ihrer Veröffentlichung durch eine Novellierung des BaSAG umzusetzen.

Entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen verfügt die RBI über einen Gruppensanierungsplan. Darin ist dargelegt, mit welchen Maßnahmen gegebenenfalls die finanzielle Stabilität wiederhergestellt werden kann. Laut BaSAG müssen Abwicklungsbehörden darüber hinaus in enger Zusammenarbeit mit der RBI Abwicklungspläne auf Basis der zugrunde liegenden Abwicklungsstrategie (Multiple Point of Entry oder Single Point of Entry) erstellen. Die RBI verfolgt den Multiple-Point-of-Entry-Abwicklungsansatz (MPE). Abwicklungsgruppen werden von den zuständigen Behörden für die als abwicklungsrelevant identifizierten Einheiten definiert. Der Abwicklungsplan soll den effektiven Einsatz der Abwicklungsinstrumente vereinfachen und eine Abwicklungsstrategie sowie einen Plan für dessen Implementierung beinhalten. Die Abwicklungsbehörde legt fest, welche Abwicklungsinstrumente (Unternehmensveräußerung, Brückeninstitut, Ausgliederung von Vermögenswerten und Gläubigerbeteiligung) zum Einsatz kommen sollen. Behördlich erlassene Quoten zu Mindestanforderungen an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL-Quoten) werden pro Abwicklungsgruppe festgelegt und werden für das erste Quartal 2020 erwartet.

Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2)

Die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2), die bereits seit 13. Jänner 2018 anwendbar ist, hat neben einem verstärkten Konsumentenschutz und höheren Sicherheitsbestimmungen bei Online-Zahlungen auch weitreichende Änderungen mit Blick auf Open Banking gebracht. Die Richtlinie ermöglicht es anderen Marktteilnehmern – sogenannten Drittanbietern (TPP), wie z. B. anderen Banken, Zahlungsdienstleistern und Fintechs – Zahlungsdiensteservices für Bankkunden anzubieten. Gleichzeitig regelt ein technischer Standard der PSD 2, wie der Zugriff zu Kundenkonten und -daten zu gewähren ist, sofern die Kunden dem zugestimmt haben. Diese Regelungen sind gemeinsam mit strengeren Sicherheitsbestimmungen für den Zugriff auf Zahlungskonten und die Autorisierung von Zahlungsvorgängen (starke Kundenauthentifizierung – SCA) am 14. September 2019 in Kraft getreten. Davor wurden bis in den Sommer 2019 die Details der Umsetzung auf europäischer Ebene diskutiert und es wurde in bestimmten Bereichen eine Übergangsphase für die Einführung einiger der neuen Anforderungen festgelegt. Die RBI hat die neuen Bestimmungen im Rahmen von verschiedenen Projekten in der Konzernzentrale sowie in den betroffenen Netzwerkbanken umgesetzt.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die RBI sieht den umfassenden Schutz aller ihr übermittelten oder zugänglich gemachten Daten, insbesondere auch von natürlichen Personen (z. B. Kunden oder Mitarbeitern), als integralen Bestandteil ihrer geschäftlichen Tätigkeit und misst diesem sehr hohe Bedeutung bei. Für die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen in der RBI gelten, neben den zwingenden gesetzlichen Anforderungen, verpflichtend einzuhaltende interne Grundsätze und Prozesse, die in einer spezifischen Aufbau- und Ablauforganisation für Datenschutz verankert sind. Deren Einhaltung wird durch die Organisationseinheiten Group Data Privacy & Quality Governance sowie Group Information & Cyber Security und Group Business Continuity Management & Physical Security gemanagt und durch den Datenschutzbeauftragten überwacht.

Kapitalmarkt und nachhaltige Finanzierung

Das Jahr 2019 war geprägt durch die neuen Entwicklungen im Bereich der nachhaltigen Finanzierung. Der Green Deal der Europäischen Kommission zielt darauf ab, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu entwickeln. Es werden verschiedene Maßnahmen eingeführt, die von effektiven CO2-Preisen über Mechanismen zur Anpassung der CO2-Grenzen für ausgewählte Sektoren bis hin zu sauberer Energie und der Mobilisierung der Industrie für eine saubere und zirkuläre Wirtschaft reichen. Auch die Finanzindustrie wird hier in die Pflicht genommen, diese Ziele zu unterstützen. Nachhaltiges Finanzieren ist ein zentrales Thema für 2020 und die kommenden Jahre. Im Bereich der Finanzindustrie wird für die kommenden Jahre neben erhöhten Transparenz- und Veröffentlichungsvorschriften für Finanzprodukte, die Einbeziehung von Klima- und Umweltrisiken in den EU-Aufsichtsrahmen ein wichtiges Thema sein.

Eine weitere Initiative zur Kapitalmarktunion zielt darauf ab, die Abhängigkeit der KMU von Bankkrediten zu reduzieren, ihre Finanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt zu diversifizieren und KMU zu mehr Anleihe- und Aktienemissionen an öffentlichen Märkten zu veranlassen. Zudem soll der Rechtsrahmen für Covered Bonds vereinheitlicht werden. Ziel ist die Festlegung von Mindestharmonisierungsanforderungen, die alle in der EU vermarkteten Covered Bonds erfüllen müssen.

Regulatorische Compliance (§ 39 (6) BWG)

2018 wurden die Guidelines on Internal Governance der EBA in österreichisches Recht umgesetzt. Im Zuge dessen wurden neue Bestimmungen im Bankwesengesetz (§ 39 Abs 6 BWG) eingeführt, die am 1. Jänner 2019 in Kraft getreten sind. Damit werden erweiterte regulatorische Compliance-Anforderungen gestellt, um die Einhaltung des geltenden österreichischen Rechts in der Bank zu überwachen und sicherzustellen. Die Umsetzung in der RBI baut auf bereits bestehenden Prozessen und Werkzeugen auf, welche um zusätzliche Ansätze erweitert wurden.

Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass alle Kreditinstitute unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Geschäftstätigkeit angemessene Grundsätze und Verfahren schriftlich festzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und laufend einzuhalten haben. Diese sind darauf ausgelegt, Risiken einer etwaigen Missachtung der in § 69 Abs. 1 BWG aufgelisteten Vorschriften durch ihre Geschäftsleitung, ihre Aufsichtsratsmitglieder und ihre Mitarbeiter sowie die damit verbundenen Risiken aufzudecken und diese Risiken auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Bankenaufsicht

Der Fokus der Europäischen Bankenaufsicht (EZB) lag 2019 auf folgenden Bereichen: 1. Kreditrisiko mit Schwerpunkt auf Kreditvergabekriterien und Kreditqualität im Allgemeinen; 2. Risikomanagement im Zusammenhang mit internen Modellen (Abschluss des Targeted Review of Internal Models, TRIM) sowie bankinternen Prozessen zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalund Liquiditätsausstattung (ICAAP, ILAAP); und 3. Risikomanagement von IT- und Cyberrisiken. Darüber hinaus nahm die RBI 2019 am EU-weiten Liquiditätsstresstest der EZB teil, in dessen Rahmen die Aufsichtsbehörde eine Sensitivitätsanalyse des Liquiditätsrisikos zur Beurteilung der Widerstandsfähigkeit von Banken gegen hypothetische Liquiditätsschocks durchgeführt hat. Die Liquiditätsreserven der insgesamt 103 getesteten Banken zur Abdeckung der simulierten Nettoabflüsse wurden als ausreichend erachtet. Die individuellen Ergebnisse der einzelnen Banken wurden nicht veröffentlicht, sondern im jährlichen aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) berücksichtigt.

Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr

Optimierungsprogramm in Österreich

In der Konzernzentrale und den Spezialgesellschaften in Österreich wurde 2019 unter der Bezeichnung "TOM – Target Operating Model" ein Optimierungsprogramm gestartet. Neben dem Aspekt der Kostensenkung stehen auch die Themen Transparenz, Einfachheit und Effizienz im Vordergrund der Transformationsprozesse.

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde eine Rückstellung in der Konzernzentrale in Höhe von € 18 Millionen, im Wesentlichen für die angestrebte Personalreduktion, gebildet. Der überwiegende Teil dieser Rückstellung wird 2020 verbraucht werden. In den kommenden Jahren wird infolgedessen mit geringeren Verwaltungsaufwendungen gerechnet.

Im Zuge dieses Programms beschloss der Aufsichtsrat der RBI in seiner Sitzung im September 2019, dass mit Auslaufen des Mandats von Martin Grüll Ende Februar 2020 der Vorstand von sieben auf sechs Mitglieder reduziert wird.

Börsengang der SoftwareONE

Die Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG (R-IT), an der die RBI AG indirekt mit knapp 47 Prozent beteiligt ist, veräußerte zu Jahresbeginn ihre 100 Prozent Beteiligung an der Comparex AG an das Schweizer Softwareunternehmen SoftwareONE Holding AG (SWO). Im Rahmen des Verkaufs erhielt die R-IT unter anderem 14,6 Prozent des Aktienkapitals an der SWO. Ende Oktober 2019 platzierte die R-IT einen Teil ihres SWO-Aktienkapitals im Rahmen eines IPOs an der Schweizer Börse und reduzierte ihren Aktienanteil auf 7,9 Prozent. Aus dem IPO-Erlös und dem Kursanstieg resultierte ein positiver Effekt von € 117 Millionen, der im laufenden Ergebnis aus assoziierten Unternehmen enthalten ist.

Erhöhung der Bankenabgabe in der Slowakei

Die Regierung der Slowakei plant, die seit 2012 bestehende Bankenabgabe, die ursprünglich 2020 ausgelaufen wäre, zu verdoppeln. Sie beträgt 0,2 Prozent der Bilanzsumme (abzüglich des Eigenkapitals) und wird sich auf 0,4 Prozent erhöhen. Sie wird gemäß Parlamentsbeschluss vom November 2019 auf unbestimmte Zeit eingehoben. 2019 entrichtete die Tochterbank der RBI in der Slowakei Bankenabgaben von € 24 Millionen.

Vorzeitige Umsetzung der neuen EBA-Ausfalldefinition

2016 veröffentlichte die EBA die Leitlinien zur Harmonisierung der Ausfalldefinition, deren Einführung bis Ende 2020 verpflichtend ist. Das Risikomanagement orientiert sich an dieser Ausfalldefinition (Default-Definition), welche sich auch auf die regulatorischen Berechnungsparameter Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) und Verlustquote (Loss Given Default, LGD) auswirkt. Da diese als Basis für die Parameterberechnungen im Rahmen der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss, ECL) für den Konzernabschluss dienen, ergeben sich aus Änderungen der Ausfallsdefinition Auswirkungen auf die Wertminderungen, welche das Konzernergebnis mitbeeinflussen.

Die RBI implementierte die neuen Leitlinien im Jahr 2019 vorzeitig im Risikomanagement. Dies führte im Geschäftsjahr zu zusätzlichen Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte von € 74 Millionen.

Ergebnis- und Finanzentwicklung

Die Wachstumsstory der RBI setzte sich trotz einer sich leicht abschwächenden Konjunktur in einigen Märkten auch 2019 fort: Der Anstieg der Kundenkredite um 13 Prozent sorgte dafür, dass die Kernerträge Zins- und Provisionsüberschuss – bereinigt um das 2018 verkaufte polnische Bankgeschäft – mit 8 bzw. 7 Prozent deutlich stiegen.

Das Ergebnis vor Steuern erreichte im Geschäftsjahr 2019 € 1.767 Millionen und lag um 1 Prozent oder € 13 Millionen leicht über der Vorjahresperiode. Das sehr gute Ergebnis in der Vergleichsperiode des Vorjahres, das von außergewöhnlich niedrigen Nettodotierungen bei den Risikovorsorgen (€ 166 Millionen) aufgrund von Wertaufholungen und Gewinnen aus dem Verkauf notleidender Kredite geprägt war, konnte erwartungsgemäß zwar nicht erreicht werden, dennoch setzte die RBI ihren Wachstumspfad auch 2019 fort. Die harte Kernkapitalquote erreichte (bereits nach Abzug des Dividendenvorschlags für das Geschäftsjahr 2019) einen Wert von 13,9 Prozent, das ist ein Zuwachs um 0,6 Prozentpunkte.

Aufgrund der positiven Entwicklung beschloss der Vorstand, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 eine um 7 Cent leicht erhöhte Dividende von € 1,00 je Aktie vorzuschlagen. Dies ergäbe eine maximale Ausschüttungssumme von € 329 Millionen. Gemessen am Konzernergebnis läge die Ausschüttungsquote bei 27 Prozent.

in € Millionen 2019 2018 Veränderung
Zinsüberschuss 3.412 3.362 50 1,5%
Dividendenerträge 31 51 - 20 - 39,0%
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen1 171 80 91 114,6%
Provisionsüberschuss 1.797 1.791 5 0,3%
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen - 17 17 - 34
Ergebnis aus Hedge Accounting 3 - 11 14
Sonstiges betriebliches Ergebnis 78 88 - 9 - 10,5%
Betriebserträge 5.475 5.377 98 1,8%
Personalaufwand - 1.610 - 1.580 - 30 1,9%
Sachaufwand - 1.094 - 1.178 84 - 7,1%
Abschreibungen - 389 - 290 - 99 34,1%
Verwaltungsaufwendungen - 3.093 - 3.048 - 45 1,5%
Betriebsergebnis 2.382 2.330 53 2,3%
Übriges Ergebnis1 - 219 - 241 22 - 9,0%
Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen - 162 - 170 7 - 4,4%
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 234 - 166 - 68 41,2%
Ergebnis vor Steuern 1.767 1.753 13 0,8%
Steuern vom Einkommen und Ertrag - 402 - 355 - 47 13,2%
Ergebnis nach Steuern 1.365 1.398 - 33 - 2,4%
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 138 - 128 - 9 7,4%
Konzernergebnis 1.227 1.270 - 43 - 3,4%

Ergebnis im Jahresvergleich

1 Das bisher im übrigen Ergebnis ausgewiesene laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen wird nunmehr in einem separaten Posten dargestellt.

Betriebserträge

Die Betriebserträge verzeichneten im Jahresvergleich einen Zuwachs um 2 Prozent oder € 98 Millionen auf € 5.475 Millionen. Bereinigt um den Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts lag das Wachstum bei 8 Prozent. Der um 1 Prozent auf € 3.412 Millionen gestiegene Zinsüberschuss wurde dabei vom Kreditwachstum getragen, der Zuwachs der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva des Konzerns lag bei 4 Prozent. Der Zinsüber-schuss stieg in nahezu allen Märkten, die größten Zuwächse kamen aus Russland, Tschechien, Rumänien und der Ukraine. Die Nettozinsspanne reduzierte sich um 7 Basispunkte auf 2,44 Prozent, vor allem durch die wettbewerbsbedingten niedrigeren Margen im Neugeschäft in Russland, einen höheren Anteil der Konzernzentrale mit niedrigmargigem Geschäft sowie den Verkauf des Kernbankgeschäfts in Polen. In der Berichtsperiode stieg das laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen um € 91 Millionen auf € 171 Millionen. Der Zuwachs stammte vorwiegend aus der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG aufgrund eines Bewertungsgewinns einer börsennotierten Beteiligung. Trotz Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts erhöhte sich auch der Provisionsüberschuss im Jahresvergleich um € 5 Millionen auf € 1.797 Millionen. Hier ergaben sich Zuwächse vor allem in Russland, der

Konzernzentrale und Ungarn. Das Handelsergebnis und das Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ging auf minus € 17 Millionen zurück, hervorgerufen durch zinsbedingte Bewertungsveränderungen aus emittierten Zertifikaten (minus € 57 Millionen) sowie Bewertungsergebnisse aus zu ökonomischen Absicherungszwecken gehaltenen Derivaten, unter anderem für ein Bausparkassenportfolio mit einer Auswirkung von minus € 29 Millionen. Da es sich einerseits um zum Laufzeitende rückzahlbare Zertifikate und andererseits um Absicherungsgeschäfte handelt, neutralisieren sich die Bewertungsergebnisse über die Laufzeit dieser Portfolios. Dem stand eine positive Veränderung von € 44 Millionen in der Konzernzentrale, im Wesentlichen aufgrund von Verkaufs- und Bewertungsgewinnen bei in Handelsabsicht gehaltenen Schuldverschreibungen, sowie ein Einmalertrag aus dem Verkauf von Eigenkapitalinstrumenten in der Slowakei (€ 27 Millionen) gegenüber.

Verwaltungsaufwendungen

Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich im Jahresvergleich um € 45 Millionen auf € 3.093 Millionen. Die Vergleichbarkeit zur Vorperiode ist durch den Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts und die Erstanwendung von IFRS 16 mit den entsprechenden Auswirkungen auf Sachaufwand und Abschreibungen eingeschränkt. Der Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts führte zu einer Reduktion um € 179 Millionen, bereinigt um diesen läge der Anstieg bei € 224 Millionen. Beim Personalaufwand sorgten insbesondere Gehaltsanpassungen in mehreren Ländern sowie Mitarbeiterzuwächse in Russland und der Konzernzentrale für einen Anstieg. Weiters wurde eine Restrukturierungsrückstellung für ein Optimierungsprogramm in der Konzernzentrale gebildet

(€ 18 Millionen). Insgesamt sank die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Jahresabstand um 2.572 Vollzeitäquivalente auf 47.173. Ohne den Verkauf in Polen ergäbe sich ein Anstieg um 587 Vollzeitäquivalente. Anstiege innerhalb des Sachaufwands stammen aus höheren Beiträgen zur Einlagensicherung sowie aus Werbe- und Beratungsaufwand. Die Zahl der Geschäftsstellen verringerte sich im Jahresabstand – vorwiegend in Rumänien (minus 68) und Russland (minus 37) – um 119 auf 2.040. Auch die Abschreibungen erhöhten sich vorwiegend aufgrund höherer Softwareaktivierungen in der Konzernzentrale und Russland sowie der Anpassung der Nutzungsdauern von Sachanlagen in der Ukraine.

Übriges Ergebnis

Das übrige Ergebnis lag bei minus € 219 Millionen nach minus € 241 Millionen im Vorjahr. Dabei erhöhte sich das Ergebnis aus Endkonsolidierungen um € 236 Millionen. Ausschlaggebend dafür waren der im Vorjahr erfasste Verlust aus dem Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts von € 120 Millionen und ein Effekt von minus € 64 Millionen aus dem Recycling der bisher im sonstigen Ergebnis gebuchten kumulierten Fremdwährungsdifferenzen. In der Berichtsperiode wurde ein Endkonsolidierungsergebnis in Höhe von € 52 Millionen erzielt, das im Wesentlichen aus dem Verkauf einer Immobilie in der Slowakei stammte.

In der Berichtsperiode wurden kreditbezogene Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis in Höhe von € 83 Millionen dotiert. Diese betrafen anhängige Klagen im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten in Polen, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind (€ 49 Millionen), Kreditklauseln in Kroatien (€ 20 Millionen) und ein Verfahren mit der Konsumentenschutzbehörde in Rumänien ebenso hinsichtlich der angeblichen missbräuchlichen Verwendung von Kreditklauseln (€ 14 Millionen).

Die Wertminderungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen stiegen um € 65 Millionen auf € 98 Millionen, vor allem auf Anteile an der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, der UNIQA Insurance Group AG und der slowakischen Bausparkasse. Darüber hinaus wurden Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von € 59 Millionen vorgenommen (Anstieg um € 38 Millionen), die im Wesentlichen für Immobilien im Besitz einer italienischen Leasinggesellschaft und für Immobilien in Russland erforderlich waren. Für Grunderwerbsteuern in Deutschland wurde in der Berichtsperiode eine Rückstellung in Höhe von € 27 Millionen dotiert, die aus Änderungen der Eigentümerstrukturen in Vorjahren entstand. Sie stehen im Zusammenhang mit der Fusion der Raiffeisen Zentralbank und Raiffeisen Bank International im Jahr 2017 sowie Anteilskäufen an der Raiffeisen Leasing-Gruppe in den Jahren 2012 und 2013.

Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen

Der Aufwand für Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen sank gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres um € 7 Millionen auf € 162 Millionen. Die Bankenabgaben verzeichneten einen Rückgang um € 6 Millionen. Durch den Verkauf des Kernbankgeschäfts reduzierte sich die Bankenabgabe in Polen um € 18 Millionen. Dem gegenüber stand die neu eingeführte Bankenabgabe in Rumänien in der Höhe von € 10 Millionen. Die bankgeschäftlichen Belastungen aus staatlichen Maßnahmen erhöhten sich um € 3 Millionen, bedingt durch die Konvertierung von Schweizer-Franken-Krediten in Serbien. Die Beiträge zum Bankenabwicklungfonds sanken um € 5 Millionen. Der größte Rückgang resultierte aus dem Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts (minus € 9 Millionen) und auch in Tschechien sanken die Beiträge, während es in der Konzernzentrale und in Bulgarien zu höheren Beiträgen kam.

Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte beliefen sich in der Berichtsperiode auf € 234 Millionen nach € 166 Millionen in der Vergleichsperiode. Ausschlaggebend dabei war das Segment Group Corporates & Markets mit Wertminderungen von € 64 Millionen in der Berichtsperiode aufgrund von Einzelfällen bei Großkunden, nachdem in der Vergleichsperiode des Vorjahres – vor allem aufgrund von Zuflüssen und Sanierungserfolgen – eine Nettoauflösung von Risikovorsorgen in Höhe von € 62 Millionen gebucht worden war. Durch den Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts kam es in Polen zu einer Reduktion der Kreditrisikovorsorgen um € 62 Millionen auf € 27 Millionen, die in der Berichtsperiode auf das verbliebene Retail-Kunden-Portfolio vor allem aufgrund der Anwendung der überarbeiteten Ausfalldefinition und Parameteranpassungen in den Retail-Modellen gebildet wurden. In Tschechien gingen die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte um € 17 Millionen auf € 16 Millionen zurück, hervorgerufen durch eine deutliche Verbesserung im Firmenkundenbereich sowie Parameteranpassungen bei Retail-Modellen. Dem stand ein negativer Effekt von € 30 Millionen aus der Anwendung der überarbeiteten Ausfalldefinition gegenüber. In Kroatien kam es zu einem Rückgang der Wertminderungen um € 16 Millionen auf € 3 Millionen aufgrund der positiven Entwicklung im Firmenkundenbereich und Verkäufen notleidender Kredite und Parameteranpassungen bei Retail-Modellen. Ein Anstieg der Wertminderungen um € 11 Millionen auf € 68 Millionen wurde hingegen in Russland aufgrund des starken Kreditwachstums im Retail- als auch im Firmenkundenbereich verzeichnet. In der Ukraine halbierten sich die Nettoauflösungen auf € 10 Millionen, vor allem aufgrund geringerer Kreditverkäufe.

Die Anwendung der überarbeiteten Ausfalldefinition ergab in der Berichtsperiode negative Effekte in Höhe von € 74 Millionen im Retail-Portfolio, hier vor allem in Tschechien, Rumänien und Polen.

Die Verbesserung der NPE Ratio setzte sich auch 2019 fort: Seit Jahresbeginn ging sie primär aufgrund von Verkäufen notleidender Kredite sowie der Ausbuchung uneinbringlicher Kredite um 0,5 Prozentpunkte zurück und lag zum Jahresende bei 2,1 Prozent. Die NPE Coverage Ratio verbesserte sich um 2,7 Prozentpunkte auf 61 Prozent.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag stiegen um € 47 Millionen auf € 402 Millionen. Ausschlaggebend für den Anstieg war eine Wertminderung auf aktive latente Steuern in Polen in Höhe von € 25 Millionen, weil aufgrund der aktualisierten, mittelfristigen Steuerplanung keine Verwertbarkeit zu erwarten ist sowie um € 27 Millionen höhere Ertragsteuern in Russland, ergebnisbedingt und aufgrund von Steuerzahlungen für Vorperioden. Die Steuerquote stieg – auch wegen des geringeren Ergebnisbeitrags der Konzernzentrale – um 2 Prozentpunkte auf 23 Prozent.

Konzernergebnis

Das Ergebnis nicht beherrschender Anteile stieg gegenüber dem Vorjahr von € 128 Millionen auf € 138 Millionen, während sich das Konzernergebnis um € 43 Millionen auf € 1.227 Millionen reduzierte.

Ergebnis im Quartalsvergleich

Quartalsergebnisse

in € Millionen Q4/2018 Q1/2019 Q2/2019 Q3/2019 Q4/2019
Zinsüberschuss 843 825 840 866 881
Dividendenerträge - 9 9 14 2 5
Laufendes Ergebnis aus assoziierten
Unternehmen1 24 23 13 14 120
Provisionsüberschuss 467 402 437 468 489
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value
Bewertungen - 3 - 52 - 27 - 8 70
Ergebnis aus Hedge Accounting - 11 6 - 6 - 7 10
Sonstiges betriebliches Ergebnis 8 0 21 - 8 65
Betriebserträge 1.318 1.213 1.293 1.327 1.642
Personalaufwand - 416 - 379 - 410 - 392 - 429
Sachaufwand - 325 - 257 - 267 - 260 - 310
Abschreibungen - 79 - 89 - 95 - 96 - 109
Verwaltungsaufwendungen - 819 - 724 - 773 - 748 - 848
Betriebsergebnis 499 489 520 580 794
Übriges Ergebnis1 - 98 - 26 - 7 - 35 - 151
Abgaben und Sonderbelastungen aus
staatlichen Maßnahmen - 13 - 114 - 17 - 11 - 21
Wertminderungen auf finanzielle
Vermögenswerte - 222 - 9 - 2 - 68 - 154
Ergebnis vor Steuern 166 340 494 465 468
Steuern vom Einkommen und Ertrag - 40 - 81 - 110 - 124 - 88
Ergebnis nach Steuern 127 259 384 341 380
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 29 - 33 - 39 - 38 - 27
Konzernergebnis 97 226 345 303 353

1 Das bisher im übrigen Ergebnis ausgewiesene laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen wird nunmehr in einem separaten Posten dargestellt.

Veränderung viertes Quartal 2019 versus drittes Quartal 2019

Betriebserträge

Der Zinsüberschuss der RBI stieg im Quartalsvergleich um 2 Prozent oder € 15 Millionen auf € 881 Millionen, im Wesentlichen hervorgerufen durch einen volumenbedingten Anstieg um € 13 Millionen in Russland. In der Konzernzentrale stieg der Zinsüberschuss aufgrund geringerer Zinsaufwendungen für Kundeneinlagen um € 10 Millionen. Dem gegenüber ergaben sich Rückgänge in Tschechien um € 8 Millionen und in der Raiffeisen Leasing Gruppe um € 2 Millionen aufgrund von Einmaleffekten im dritten Quartal 2019. Die Nettozinsspanne konnte mit einem geringfügigen Anstieg um 1 Basispunkt auf 2,47 Prozent weiter stabilisiert werden.

Das laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen stieg um € 106 Millionen und stammte überwiegend aus der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG aufgrund eines Bewertungsgewinns einer börsennotierten Beteiligung.

Der Provisionsüberschuss erhöhte sich gegenüber dem dritten Quartal um 5 Prozent oder € 21 Millionen auf € 489 Millionen. Ein wesentlicher Grund dafür waren höhere Umsätze aus dem Zahlungsverkehr sowie aus dem Kredit- und Garantiegeschäft im vierten Quartal, vor allem in Russland und in der Konzernzentrale.

Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen stieg im Quartalsvergleich um € 78 Millionen auf € 70 Millionen. Dabei verbesserte sich das Handelsergebnis im Wesentlichen durch zinsbedingte Bewertungsgewinne bei zum Marktwert bewerteten Zertifikaten um € 42 Millionen sowie durch einen Einmalertrag aus dem Verkauf von Eigenkapitalinstrumenten (€ 27 Millionen) in der Slowakei.

Das sonstige betriebliche Ergebnis stieg im Quartalsvergleich um € 73 Millionen. Hauptverantwortlich dafür waren Auflösungen für Rückstellungen in Rumänien und Russland. In Rumänien wurde die Rückstellung für Rechtsfälle im Zusammenhang mit staatlicher Bausparförderung um € 27 Millionen reduziert, in Russland wurde eine Rückstellung für Rechtsfälle in Höhe von € 9 Millionen aufgelöst, während im Vorquartal eine Rückstellung in Höhe von € 6 Millionen dotiert worden war. Weitere Treiber für den Anstieg waren Erlöse aus dem Wohnbau in der Raiffeisen Leasing Gruppe in Höhe von € 9 Millionen, Verkäufe von Krediten und Schuldverschreibungen in Rumänien in Höhe von € 6 Millionen sowie höhere sonstige betriebliche Erträge vorwiegend in der Konzernzentrale.

Verwaltungsaufwendungen

Die Verwaltungsaufwendungen lagen mit € 848 Millionen im vierten Quartal um 13 Prozent oder € 100 Millionen über dem Wert des Vorquartals von € 748 Millionen.

Dabei stieg der Personalaufwand im Quartalsvergleich um € 37 Millionen auf € 429 Millionen. Hauptgründe dafür waren die Dotierung einer Restrukturierungsrückstellung in der Konzernzentrale sowie höhere Boni und Gehaltsanpassungen, vorwiegend in Russland und der Slowakei. Der Sachaufwand erhöhte sich im Quartalsvergleich um € 50 Millionen auf € 310 Millionen, hervorgerufen im Wesentlichen durch saisonbedingt gestiegenen Werbeaufwand vor allem in Rumänien und Russland sowie durch gestiegenen Rechts- und Beratungsaufwand insbesondere in der Konzernzentrale. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte erhöhten sich im vierten Quartal um € 13 Millionen auf € 109 Millionen, hauptsächlich in Russland und in der Konzernzentrale.

Übriges Ergebnis

Das übrige Ergebnis belief sich im vierten Quartal 2019 auf minus € 151 Millionen, nachdem im Vorquartal minus € 35 Millionen gebucht worden waren. Wesentliche Treiber dabei waren die Wertminderungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, die um € 60 Millionen anstiegen sowie um € 42 Millionen höhere Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte, die vor allem auf Immobilien im Besitz einer italienischen Leasinggesellschaft und in Russland auftreten. Darüber hinaus erhöhten sich die kreditbezogenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis um € 51 Millionen, überwiegend im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten in Polen, die in Fremdwährungen denominiert bzw. an eine Fremdwährung gekoppelt sind. Dem stand ein positiver Effekt aus dem Verkauf einer Immobilie in der Slowakei in Höhe von € 50 Millionen gegenüber.

Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen

Die Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen erhöhten sich gegenüber dem dritten Quartal um € 10 Millionen auf € 21 Millionen. Der Anstieg wurde durch die 2019 neu eingeführte Bankenabgabe in Rumänien in der Höhe von € 10 Millionen verursacht.

Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

Im vierten Quartal 2019 stiegen die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte um € 86 Millionen auf € 154 Millionen. Haupttreiber dabei waren höhere Risikokosten im Segment Group Corporates & Markets (Anstieg um € 33 Millionen) für diverse Einzelfälle im Großkundenbereich, in Tschechien (Anstieg um € 18 Millionen) vor allem aufgrund der Anwendung der überarbeiteten Ausfalldefinition, und in Russland (Anstieg um € 14 Millionen) aufgrund des starken Kreditwachstums.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag gingen im Quartalsvergleich um € 36 Millionen auf € 88 Millionen zurück. Hauptverantwortlich dabei waren im dritten Quartal vorgenommene Wertminderungen auf aktive latente Steuern in Höhe von € 25 Millionen in Polen, da aufgrund der aktualisierten, mittelfristigen Steuerplanungen keine Verwertbarkeit in Zukunft zu erwarten ist. In Kroatien sank der Steueraufwand infolge der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge um € 12 Millionen. Die Steuerquote sank daher insgesamt um 8 Prozentpunkte auf 19 Prozent.

Konzernergebnis

Das Konzernergebnis im vierten Quartal stieg um 16 Prozent oder € 50 Millionen auf € 353 Millionen und war von einem starken operativen Ergebnis geprägt.

Bilanz

Die Bilanzsumme der RBI stieg seit Jahresbeginn um 9 Prozent oder € 12.084 Millionen auf € 152.200 Millionen. Die Währungsentwicklung gegenüber dem Euro – vor allem durch die Aufwertung der ukrainischen Hryvna um 19 Prozent, des russischen Rubels um 14 Prozent, des Belarus Rubels um 5 Prozent und des US-Dollars um 2 Prozent bzw. gegenläufig dazu die Abwertung des ungarischen Forint um 3 Prozent und des rumänischen Leu um 2 Prozent – bewirkte dabei einen Anstieg um rund 2 Prozent oder € 2.520 Millionen.

Aktiva

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
Forderungen an Kreditinstitute 9.435 9.998 - 563 - 5,6%
Forderungen an Kunden 91.204 80.866 10.339 12,8%
Wertpapiere 19.538 19.778 - 240 - 1,2%
Barbestände und übrige Aktiva 32.022 29.473 2.549 8,6%
Gesamt 152.200 140.115 12.084 8,6%

Der Rückgang der Forderungen an Kreditinstitute um 6 Prozent oder € 563 Millionen auf € 9.435 Millionen resultierte überwiegend aus niedrigeren kurzfristigen Veranlagungen bei Geschäftsbanken.

Die Forderungen an Kunden stiegen um 13 Prozent oder € 10.339 Millionen auf € 91.204 Millionen. Für diesen Anstieg waren Haushalte mit € 3.621 Millionen, Nicht-Finanzunternehmen mit € 3.234 Millionen, und sonstige Finanzunternehmen mit € 3.206 Millionen verantwortlich, der Rest entfiel auf Kredite an Regierungen. Zuwächse im Kundengeschäft gab es in nahezu allen Märkten: Das starke Wachstum in der Konzernzentrale (plus € 3.607 Millionen oder 17 Prozent) stammte aus Krediten an sonstige Finanzunternehmen mit € 2.135 Millionen – davon € 1.105 Millionen Repo-Geschäfte – und aus Krediten an Firmenkunden mit € 1.471 Millionen vor allem Projektfinanzierungen, Exportfinanzierungen und Standardkredite. Der Anstieg in Russland (plus € 2.826 Millionen oder 33 Prozent, davon die Hälfte währungsbedingt) lag vorwiegend bei Krediten an Nicht-Finanzunter-nehmen (plus € 1.584 Millionen) und Haushalte (plus € 1.073 Millionen), insbesondere Hypothekarkredite, Verbraucherkredite und Kreditkartenfinanzierungen. Deutliche Zuwächse wurden auch in der Slowakei (plus € 881 Millionen oder 9 Prozent) und in Tschechien (plus € 741 Millionen oder 7 Prozent) – vor allem bei Krediten an Haushalte, insbesondere Hypothekarkredite und zu einem geringeren Teil an Nicht-Finanzunternehmen – sowie in Ungarn (plus € 468 Millionen oder 14 Prozent) und Bulgarien (plus € 421 Millionen oder 16 Prozent) verzeichnet.

Der Posten Barbestände und übrige Aktiva stieg seit Jahresbeginn um € 2.549 Millionen auf € 32.022 Millionen. Dabei erhöhten sich die Barbestände um € 1.732 Millionen auf € 24.289 Millionen, vor allem in der Konzernzentrale (Anstieg um € 1.427 Millionen, insbesondere durch Repo-Geschäfte). Die übrigen Aktiva stiegen um € 817 Millionen auf € 7.733 Millionen, zur Hälfte hervorgerufen durch den Ansatz von Nutzungsrechten in der Bilanz (Anwendung von IFRS 16).

Passiva

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23.607 23.980 - 373 - 1,6%
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 96.214 87.038 9.176 10,5%
Schuldverschreibungen und übrige Passiva 18.614 16.684 1.930 11,6%
Eigenkapital 13.765 12.413 1.352 10,9%
Gesamt 152.200 140.115 12.084 8,6%

Der Anstieg in den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 11 Prozent oder € 9.176 Millionen auf € 96.214 Millionen resultierte überwiegend aus höheren Einlagen von Nicht-Finanzunternehmen (€ 3.446 Millionen), von Haushalten (€ 3.865 Millionen) und sonstigen Finanzunternehmen (€ 1.451 Millionen). Im Wesentlichen stammten die Zuwächse aus Russland (plus € 2.816 Millionen oder 26 Prozent, zur Hälfte währungsgetrieben), aus der Konzernzentrale (plus € 1.403 Millionen oder 7 Prozent), aus Tschechien (plus € 1.102 Millionen oder 8 Prozent), aus der Slowakei (plus € 1.034 Millionen oder 9 Prozent), aus der Ukraine (plus € 718 Millionen oder 40 Prozent, davon ebenso die Hälfte währungsgetrieben), aus Bulgarien (plus € 546 Millionen oder 17 Prozent) und aus Rumänien (plus € 425 Millionen oder 6 Prozent).

Der Anstieg in dem Posten Schuldverschreibungen und übrige Passiva resultierte dabei aus der Konzernzentrale (plus € 1.232 Millionen, überwiegend durch die Ausgabe von neuen Schuldverschreibungen) und der Raiffeisen Centrobank AG (plus € 565 Millionen) aufgrund eigener Emissionen.

Für Informationen zum Funding wird auf Punkt (53) Liquiditätsmanagement im Risikobericht des Konzernabschlusses verwiesen.

Bilanzielles Eigenkapital

Das Eigenkapital der RBI inklusive des Kapitals nicht beherrschender Anteile verzeichnete seit Jahresbeginn einen Anstieg um € 1.352 Millionen auf € 13.765 Millionen. Diese Veränderung beruhte hauptsächlich auf dem Gesamtergebnis der Periode von € 1.771 Millionen sowie der Ausschüttung von Dividenden in Höhe von € 428 Millionen für das Geschäftsjahr 2018.

Das Gesamtergebnis von € 1.771 Millionen setzte sich aus dem Ergebnis nach Steuern von € 1.365 Millionen und dem sonstigen Ergebnis von € 406 Millionen zusammen. Der größte Beitrag im sonstigen Ergebnis ergab sich durch Währungsdifferenzen, insbesondere durch den russischen Rubel (€ 269 Millionen) und die ukrainische Hryvna (€ 72 Millionen). Aus der teilweisen Absicherung der Nettoinvestition resultierten minus € 51 Millionen. Einen weiteren wesentlichen Beitrag von € 97 Millionen lieferten die Fair-Value-Änderungen von im sonstigen Ergebnis gebuchten Eigenkapitalinstrumenten sowie die Veränderung des Zeitwerts der Schuldverschreibungen in Höhe von € 49 Millionen.

An Dividenden wurden für das Geschäftsjahr 2018 € 428 Millionen ausgeschüttet. Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,93 je Aktie an die Aktionäre der RBI ergab € 306 Millionen. Weiters wurden an nicht beherrschende Anteilseigner von Konzerngesellschaften € 60 Millionen ausgezahlt. Auf das zusätzliche Kernkapital entfielen zudem Dividendenzahlungen von € 62 Millionen.

Eigenmittel gemäß CRR/BWG

Per 31. Dezember 2019 betrug das harte Kernkapital (CET1) nach Abzugsposten der RBI € 10.862 Millionen, was eine Erhöhung um € 1.160 Millionen gegenüber dem Jahresendwert 2018 bedeutet. Wesentlich für die Verbesserung verantwortlich waren der anrechenbare Gewinn, Währungseffekte direkt im Kapital und Veränderungen bei den anrechenbaren Minderheiten. Das Kernkapital (Tier 1) nach Abzugsposten erhöhte sich um € 1.164 Millionen auf € 12.092 Millionen, großteils aufgrund des Anstiegs beim harten Kernkapital. Bei den ergänzenden Eigenmitteln gab es eine Reduktion um € 418 Millionen auf € 1.940 Millionen, hauptsächlich aufgrund von vorzeitigen Rückzahlungen und der regulatorischen Amortisation von ausstehenden Emissionen. Die gesamten Eigenmittel der RBI beliefen sich auf € 14.032 Millionen, dies entspricht einem Anstieg um € 746 Millionen im Vergleich zum Jahresendwert 2018.

Die risikogewichteten Aktiva (RWA gesamt) erreichten per 31. Dezember 2019 € 77.966 Millionen. Wesentliche Treiber für den Anstieg um € 5.294 Millionen waren das Kredit-Neugeschäft bzw. die allgemeine Geschäftsentwicklung in der Konzernzentrale, in Russland, und in Bulgarien. Des Weiteren führten auch Währungseffekte zu einem Auftrieb der risikogewichteten Aktiva, hauptsächlich bedingt durch den russischen Rubel. Während die Veränderungen beim Marktrisiko zu einer Reduktion der risikogewichteten Aktiva führten, kam es durch die Veränderung beim Abwicklungsrisiko zu einer geringfügigen Erhöhung.

Daraus ergab sich eine um 0,6 Prozentpunkte höhere Common Equity Tier 1 Ratio (fully loaded) von 13,9 Prozent, eine Tier 1 Ratio (fully loaded) von 15,4 Prozent (Anstieg: 0,5 Prozentpunkte) und eine Eigenmittelquote (fully loaded) von 17,9 Prozent (Rückgang: 0,3 Prozentpunkte).

Forschung und Entwicklung

Produktentwicklung

Im Bereich des Financial Engineering werden für Kunden maßgeschneiderte Lösungen im Zusammenhang mit Investitionen, Finanzierungen oder der Risikoabsicherung entwickelt. Das Financial Engineering umfasst – neben strukturierten Investment-Produkten – strukturierte Finanzierungen, also Finanzierungskonzepte, die über den Einsatz von Standardinstrumenten hinausgehen, wie sie etwa in der Akquisitions- oder Projektfinanzierung eingesetzt werden. Ebenso entwickelt die RBI für ihre Kunden individuelle Lösungen zur Absicherung unterschiedlicher Risiken – vom Zinsrisiko über das Währungsrisiko bis hin zum Rohstoffpreisrisiko. Neben dem Financial Engineering arbeitet die RBI auch im Bereich Cash Management aktiv an der Weiterentwicklung von integrierten Produktlösungen für den internationalen Zahlungsverkehr.

Dabei wurde auf das agile Arbeiten in der Software-Entwicklung 2019 ein besonderes Augenmerk gelegt. So arbeiteten zum Jahresende 2019 bereits 60 Prozent der Produktteams in der Konzernzentrale, die aus Mitarbeitern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen und nicht nur aus IT-Fachleuten bestehen, in einem agilen Setup. Diese iterative Arbeitsweise erlaubt nicht nur schnellere, sondern auch kostengünstigere Entwicklungen. Bis Mitte 2020 soll dieser Prozentsatz auf 80 steigen. Bezogen auf alle Bereiche der Konzernzentrale lag der Anteil von Mitarbeitern in agilen Teams bzw. in Teams, die agile Methoden anwenden, zum Ende des Berichtszeitraums bei über 40 Prozent.

Digitalisierung

Ein zentrales Thema der fortschreitenden Digitalisierung für Banken ist das Mobile Banking. Während die Durchdringung bei der RBI hier 2018 noch 22 Prozent betragen hatte, belief sie sich zum Ende der Berichtsperiode bereits auf 32 Prozent. Bis 2021 soll sie auf 55 Prozent steigen. Auf steigende Akzeptanz stößt auch der Online-Kredit: Waren 2018 noch 20 Prozent der Kredite über digitale Kanäle vergeben worden, traf dies ein Jahr später auf 25 Prozent der Kredite zu. Für 2021 wird mit einem Anteil von 35 Prozent Online-Krediten gerechnet.

Die RBI beschäftigt sich intensiv mit den Chancen, die sich aus allen Facetten der Digitalisierung der Finanzbranche für sie ergeben. Um diese optimal zu nutzen, vereint der Bereich Group Strategy & Innovation die Strategie- und Innovationsabteilungen. Damit soll neben der Entwicklung und Umsetzung von innovativen Ideen und Partnerschaften die strategische Komponente der digitalen Transformation der RBI in den Fokus gerückt werden. Seit April 2018 befasst sich ein eigens dafür gegründetes Innovation Board mit der Steuerung und Koordination aller Innovationsaktivitäten des Konzerns.

Anfang des Jahres 2019 schloss die RBI die zweite Runde des Fintech-Partnership-Programms Elevator Lab erfolgreich ab, das mit ausgewählten Fintech Startups innovative Lösungen testet und langfristige Kooperationen anstrebt. Inzwischen sind aus dem konzernweiten sowie den regionalen Elevator-Lab-Programmen zahlreiche Fintech-Kooperationen hervorgegangen. Beispielhaft können der Einsatz der Customer Experience Management Software Pisano in Bulgarien und Kosovo sowie die mobile Zahlungslösung Symmetric in Albanien genannt werden.

Elevator Ventures, die Corporate-Venture-Capital-Gesellschaft der RBI, ist mit einem Investitionskapital von € 25 Millionen ausgestattet und hat ihren Fokus auf strategische Direktinvestitionen in ausgewählte Fintechs. Elevator Ventures stellt eine logische Ergänzung zu Elevator Lab dar, über die Teilnehmern Folgeinvestments in Aussicht gestellt werden können. Investitionsziele sind Fintechs, die bereits erste Markterfahrungen gesammelt haben und nun Kapital brauchen, um ihre Geschäftsmodelle weiter zu skalieren. In das österreichische Unternehmen kompany, Teilnehmer des Elevator Lab, wurde im August 2019 gemeinsam mit UNIQA Ventures investiert. Die RBI integrierte die Lösung von kompany in ihren innovativen Know-Your-Customer-Prozess eKYC, der Kunden eine Zeitersparnis von bis zu 50 Prozent beim Onboarding und beim Aktualisieren ihrer Daten ermöglicht.

Im Jahr 2019 startete die RBI die dritte Runde ihres konzernweiten Intrapreneurship-Programms Innovation Garden. Aus 563 eingereichten Ideen kamen nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren neun Ideen in das zwölfwöchige Intrapreneurship-Programm, in dem die ausgewählten Ideen untersucht, getestet und geprüft wurden. Die cross-funktionalen Teams aus allen Netzwerkeinheiten machten sich dabei auch mit modernen Arbeitsmethoden und Technologien vertraut. Drei Teams und Ideen wurden für eine sechsmonatige MVP Phase (Minimum Viable Product), die 2020 beginnt, ausgewählt.

Die RBI beschäftigte sich auch 2019 intensiv mit der Blockchain-Technologie. Hier lag der Fokus auf konkreten Anwendungen in den Bereichen Handelsfinanzierung, Kapitalmarktgeschäft und Zahlungsverkehr. Zur weiteren Entwicklung von Blockchain-Lösungen schloss die RBI ein Kooperationsabkommen mit dem Austrian Blockchain Center der Wirtschaftsuniversität Wien ab. Bereits seit Ende 2017 ist sie Mitglied im internationalen Blockchain-Konsortium R3 und nahm in dieser Rolle an weltweiten Machbarkeitsstudien teil.

Die Themengebiete umfassten neben digitalen blockchain-basierten Lösungen im Bereich der Handels-/Exportfinanzierung (Marco Polo, Voltron) auch Projekte für Immobilientransaktionen (Instant Property Network). Des Weiteren arbeitete die RBI mit R3- Konsortialpartnern an Machbarkeitsstudien von Cash-/Collateral Tokens (IVNO Token Trial) sowie der Tokenisierung von Assets, bei der Vermögenswerte gestückelt werden, um sie handelbar zu machen. Die Raiffeisenbank Russland entwickelte mit R-Chain Payments, das auf Corda basiert, eine Zahlungsverkehrslösung, die Überweisungen in Echtzeit ermöglicht.

Die Umsetzungsanforderungen der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) waren der Ausgangspunkt für die Schaffung eines über das regulatorische Minimum hinausgehenden API-Produktangebots (Application Programming Interface). Am 14. September 2019 ging die RBI in all ihren EU-Märkten mit den regulatorischen PSD2 APIs live; in Tschechien sowie der Slowakei war dies aufgrund lokaler Anforderungen bereits früher geschehen. Hierzu wurden 2019 alle Netzwerkbanken an die konzernweite Plattform Merlin angebunden, die ein gemeinsames Datenformat ermöglicht. Die RBI sieht die Open API Initiative als einen fundamentalen Bestandteil ihrer Strategie, Kooperationen zwischen der RBI, Fintechs, multinationalen Technologieunternehmen (Bigtechs) sowie Entwicklern zu fördern. Seit dem vierten Quartal 2019 ist die API-Plattform der RBI online (https://api.rbinternational.com).

Auch die Netzwerkbanken in CEE stoßen regelmäßig innovative Projekte an. Die dort sowie in der Konzernzentrale gewonnenen Erfahrungen werden laufend evaluiert und verbessert. Es ist das erklärte Ziel der Digitalisierungsstrategie, diese Erkenntnisse weiter zu verfeinern und anschließend in anderen Netzwerkbanken des Konzerns zu implementieren.

Internes Kontroll- und Risikomanage- ment-System im Hinblick auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess

Eine ausgewogene und vollständige Finanzberichterstattung ist für die RBI und ihre Organe ein wichtiges Ziel. Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften ist dabei eine selbstverständliche Grundvoraussetzung. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems im Hinblick auf den gesamten Rechnungslegungsprozess. Dieses ist im unternehmensweiten Rahmenwerk für das Interne Kontrollsystem (IKS) eingebettet.

Ziel dieses internen Kontrollsystems ist es, den Vorstand dadurch zu unterstützen, dass es effektive und laufend verbesserte interne Kontrollen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung gewährleistet. Das Kontrollsystem ist neben der Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften auch auf die Schaffung optimaler Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen zur Vermeidung unabsichtlicher Fehldarstellungen ausgerichtet.

Basis für die Erstellung des Konzernabschlusses sind die einschlägigen österreichischen Gesetze, allen voran das Bankwesengesetz (BWG) und das österreichische Unternehmensgesetzbuch (UGB), in denen die Aufstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses geregelt wird. Die Rechnungslegungsnorm für den Konzernabschluss bilden die International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von der EU übernommen wurden.

Kontrollumfeld

Für den Konzern besteht bereits seit einigen Jahren ein internes rechnungslegungsbezogenes Kontrollsystem mit einem Anweisungswesen in Form von Direktiven und Anweisungen für strategisch wichtige Themenbereiche als zentrales Element. Dies umfasst

  • die Kompetenzordnung für die Genehmigung von Konzern- und Unternehmensdirektiven sowie Abteilungs- und Bereichsanweisungen,
  • Prozessbeschreibungen für die Erstellung, Qualitätsüberprüfung, Genehmigung, Veröffentlichung, Implementierung und Überwachung von Direktiven und Anweisungen inklusive entsprechender Kontrollschritte sowie
  • Regelungen für die Überarbeitung bzw. die Außerkraftsetzung von Direktiven und Anweisungen.

Für die Implementierung der Konzernanweisungen ist die Geschäftsleitung der jeweiligen Konzerneinheiten verantwortlich. Die Überwachung der Einhaltung dieser Konzernregelungen erfolgt durch Group Accounting & Reporting sowie im Rahmen von Revisionsprüfungen durch die Konzern- und die lokale Revision.

Erstellt wird der Konzernabschluss von Group Accounting & Reporting, angesiedelt im Bereich des Finanzvorstands. Die zugehörigen Verantwortlichkeiten sind im Rahmen einer eigenen Konzernfunktion gruppenweit definiert.

Risikobeurteilung

Wesentliche Risiken in Bezug auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess werden durch den Vorstand evaluiert und überwacht. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze können zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen, dasselbe gilt für unterschiedliche Grundsätze für die Bewertung, insbesondere für die im Konzern essenziellen Finanzinstrumente. Darüber hinaus birgt auch ein schwieriges Geschäftsumfeld das Risiko wesentlicher Fehler in der Berichterstattung. Für verschiedene Aktiv- und Passivposten, für die kein verlässlicher Marktwert ermittelbar ist, müssen im Rahmen der Erstellung eines Konzernabschlusses Schätzungen vorgenommen werden. Dies gilt speziell für das Kreditgeschäft, Beteiligungen und Firmenwerte. Auch beim Sozialkapital, bei Rückstellungen für Rechtsrisiken und bei der Bewertung von Wertpapieren liegen Einschätzungen zugrunde.

Kontrollmaßnahmen

Die Erstellung der einzelnen Finanzinformationen erfolgt dezentral in den jeweiligen Konzerneinheiten nach den Vorgaben der RBI, wobei die Berechnung von Teilen der Wertminderungen nach IFRS 9 zentral erfolgt. Die für das Rechnungswesen verantwortlichen Mitarbeiter und Geschäftsleiter der Konzerneinheiten sind für die vollständige Abbildung und korrekte Bewertung aller Transaktionen verantwortlich. Durch unterschiedliche lokale Rechnungslegungsstandards können die lokalen Einzelabschlüsse von den an die RBI gelieferten Finanzinformationen abweichen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen lokalen Geschäftsführung, dass die vorgeschriebenen internen Kontrollmaßnahmen, z. B. Funktionstrennungen oder das Vier-Augen-Prinzip, umgesetzt werden. Die Abstimmungs- und Validierungskontrollen werden innerhalb der gesamten Rechnungslegungsprozesse in die Aggregations-, Berechnungs- und Bewertungsaktivitäten eingebettet. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Kontrollen in den für den Abschluss wesentlichen Kernprozessen gelegt. Dabei handelt es sich vorwiegend um bewertungsrelevante Prozesse, deren Resultate einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss haben (z.B. Kreditrisikovorsorgen, Derivative Produkte, Beteiligungen, Personalrückstellungen, Marktrisiko).

Konzernkonsolidierung

Die Übermittlung der Abschlussdaten erfolgt überwiegend durch automatisierte Übertragung in das Konsolidierungssystem IBM Cognos Controller jeweils bis Ende Jänner des Folgejahres. Das System ist in Bezug auf die IT-Sicherheit durch die restriktive Vergabe von Berechtigungen geschützt.

Die von den Konzerneinheiten eingelangten Abschlussdaten werden im Group Accounting & Reporting durch den für die jeweilige Konzerneinheit verantwortlichen Key Account Manager zunächst auf Plausibilität überprüft. Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und gegebenenfalls die Anpassung der von den Konzerneinheiten vorgelegten Finanzabschlüsse. Dabei werden die Ergebnisse der Abschlussbesprechungen mit Vertretern der Einzelgesellschaften und die Anmerkungen aus der Abschlussprüfung berücksichtigt. In den Gesprächen werden sowohl die Plausibilität der Einzelabschlüsse als auch kritische Einzelsachverhalte der Konzerneinheiten diskutiert.

Im Konsolidierungssystem erfolgen dann die weiteren Konsolidierungsschritte. Diese umfassen u. a. die Kapitalkonsolidierung, die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Schuldenkonsolidierung. Abschließend werden allfällige Zwischengewinne durch Konzernbuchungen eliminiert. Die Erstellung der nach IFRS und BWG/UGB geforderten Anhangangaben bildet den Abschluss der Konsolidierung.

Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewendet, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vermieden bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten und zur Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen.

Der Konzernabschluss wird samt Lagebericht im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats behandelt und darüber hinaus dem gesamten Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Er wird im Rahmen des Geschäftsberichts, auf der firmeneigenen Internetseite sowie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht und zuletzt zum Firmenbuch eingereicht.

Information und Kommunikation

Grundlage für den Konzernabschluss sind standardisierte, konzernweit einheitliche Formulare. Die Bilanzierungs- und Bewertungsstandards werden dabei im RBI Group Accounts Manual definiert bzw. erläutert und sind für die Erstellung der Abschlussdaten verbindlich. Die Anweisungen an die Konzerneinheiten betreffend Details zu Bewertungsmaßnahmen im Bereich des Kreditrisikos und ähnlicher Fragestellungen erfolgen im Rahmen von Konzerndirektiven. Änderungen in den Anweisungen und Standards werden den betroffenen Einheiten in regelmäßigen Schulungen kommuniziert.

Im jährlich erscheinenden Geschäftsbericht werden die konsolidierten Ergebnisse in Form eines vollständigen Konzernabschlusses dargestellt. Zusätzlich wird ein Konzern-Lagebericht erstellt, in dem eine verbale Erläuterung der Konzernergebnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

Unterjährig wird monatlich auf konsolidierter Basis an das Konzern-Management berichtet. Die veröffentlichten Zwischenberichte – sie entsprechen den Bestimmungen des IAS 34 – werden gemäß Börsegesetz quartalsweise erstellt. Zu veröffentlichende Konzernabschlüsse werden von leitenden Mitarbeitern und dem Finanzvorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung unterzogen. Für das Management werden darüber hinaus Analysen zum Konzernabschluss zusammengestellt, ebenso erfolgen periodisch Vorschaurechnungen für den Konzern. Der von Group Planning & Finance durchgeführte Budgetierungs- und Kapitalplanungsprozess schließt auch die Erstellung von Konzernbudgets auf Dreijahresbasis ein.

Überwachung

Die Finanzberichterstattung ist ein Schwerpunktthema im IKS, in dem die Rechnungslegungsprozesse einer risikobasierten Priorisierung und Kontrolle unterzogen werden und deren Ergebnisse in tourlichen Berichten dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess zu überwachen. Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand. Die internen Kontrollsysteme basieren auf drei Verteidigungslinien (lines of defense).

Die sogenannte First line of defense bilden dabei die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter für die Überwachung ihrer Geschäftsfelder und die Einrichtung einer entsprechenden Kontrollumgebung zuständig sind. Hier werden gemäß den dokumentierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Kontrollenaktivitäten und Plausibilisierungsprüfungen vorgenommen.

Die zweite Verteidigungslinie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt. Das sind zum Beispiel Compliance, Data Quality Governance, Operational Risk Controlling oder Security & Business Continuity Management. Sie sollen in erster Linie die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die tatsächlichen Kontrollen validieren und State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen.

Als dritte Stufe ist die interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Die Revisionsfunktion wird dabei vom Bereich Group Internal Audit sowie von der jeweiligen internen Revision der Konzerneinheiten wahrgenommen. Für sämtliche Revisionsaktivitäten gelten die konzernweit verbindlichen revisionsspezifischen Regelwerke (Group Audit Standards), die auf den Mindeststandards für die interne Revision der Österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie internationalen Best Practices basieren. Zusätzlich gelten die internen Regelungen des Bereichs Group Internal Audit (insbesondere auch die Audit Charter). Die Konzernrevision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften in den Konzerneinheiten der RBI. Die Leitung des Bereichs Group Internal Audit berichtet direkt an den Vorstand mit zusätzlichen Berichtspflichten an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und die Mitglieder des Prüfungsausschusses.

Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte

Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB:

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 € 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2019 322.204 (31. Dezember 2018: 322.204 Stück) Stück eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 328.617.417 Aktien im Umlauf befanden. Für weitere Angaben wird auf den Anhang zu Punkt (31) Eigenkapital verwiesen.

(2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die Raiffeisen-Landesbanken und unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Raiffeisen-Landesbanken sind Parteien eines Syndikatsvertrags in Bezug auf die RBI AG (Syndikatsvereinbarung). In dieser Syndikatsvereinbarung ist u. a. neben einer Stimmbindung und Vorkaufsrechten insbesondere geregelt, dass für einen Zeitraum von drei Jahren ab Wirksamkeit der Verschmelzung der RZB AG mit der RBI AG, somit ab 18. März 2017, Verkäufe von durch die Raiffeisen-Landesbanken gehaltenen RBI-Aktien (mit wenigen Ausnahmen) nicht möglich sind (Lock-Up-Periode), wenn dadurch die zusammengerechnete Beteiligung der Raiffeisen-Landesbanken an der RBI AG (unmittelbar und/oder mittelbar) 50 Prozent des Grundkapitals zuzüglich einer Aktie unterschreiten würde. Nach Ablauf der Lock-Up-Periode gilt dafür eine Anteilsschwelle von 40 Prozent des Grundkapitals an der RBI AG.

(3) Die RLB NÖ-Wien Sektorbeteiligungs GmbH hält gemäß letzter Stimmrechtsmitteilung vom 20. August 2019 rund 22,24 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft. Weiters sind den Raiffeisen-Landesbanken und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften aufgrund der Syndikatsvereinbarung in Bezug auf die RBI AG die unmittelbar bzw. mittelbar gehaltenen Stimmrechte aus insgesamt 193.449.778 Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von rund 58,81 Prozent, jeweils wechselseitig gemäß §§ 130 und 133 Z 7 BörseG als gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern iSd § 1 Z 6 ÜbG zuzurechnen (siehe am 20. August 2019 veröffentlichte Stimmrechtsmitteilung). Die restlichen Aktien der RBI AG befinden sich im Streubesitz. Dem Vorstand sind keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die zumindest 10 Prozent betragen.

(4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Gemäß Syndikatsvereinbarung für die RBI AG können neun Mitglieder des Aufsichtsrats der RBI AG durch die Raiffeisen-Landesbanken nominiert werden. Neben den von den Raiffeisen-Landesbanken nominierten Mitgliedern sollen dem Aufsichtsrat der RBI AG drei nicht der Raiffeisen Bankengruppe Österreich zurechenbare unabhängige Vertreter des Streubesitzes angehören.

(5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.

(6) Laut Satzung können Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Vorstands bestellt oder für eine weitere Funktionsperiode wiederbestellt werden. Für den Aufsichtsrat gilt, dass Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt oder für eine weitere Funktionsperiode wiedergewählt werden können. Mitglied des Aufsichtsrats kann ferner keine Person sein, die insgesamt bereits acht Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Gesellschaften innehat. Der Vorsitz im Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft zählt dabei doppelt. Von dieser Beschränkung kann die Hauptversammlung durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen absehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Jede zur Wahl gestellte Person, die mehr Aufsichtsratsmandate oder -vorsitze in börsenotierten Gesellschaften innehat, hat dies der Hauptversammlung gegenüber offenzulegen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Mehrheit vorschreiben, die Hauptversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fasst. In Fällen, in denen das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, erfolgt dies mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Aufgrund dieser Bestimmung können Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit vorzeitig abberufen werden. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Dieses Recht kann an Ausschüsse delegiert werden. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

(7) Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 501.632.920,50 durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss).

Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 20. Dezember 2020, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 1,- pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke – mit Ausnahme des Wertpapierhandels – durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 20. Juni 2023.

Seit der Ermächtigung im Juni 2018 wurden weder eigene Aktien erworben noch veräußert.

Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 20. Dezember 2020, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

(8) Es bestehen folgende bedeutende Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden:

  • Die RBI AG ist Versicherungsnehmer einer gruppenweit gültigen D&O-Versicherung. Der Versicherungsschutz besteht bei einer Verschmelzung mit einem anderen Rechtsträger der RBI-Gruppe weiterhin. Im Fall einer Verschmelzung mit einem Rechtsträger außerhalb der RBI-Gruppe endet der Versicherungsvertrag automatisch zum Ablauf jener Versicherungsperiode, in der die Verschmelzung wirksam wird. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz nur für Schadenersatzansprüche aus vor der Verschmelzung begangenen Pflichtverletzungen, die dem Versicherer vor einer etwaigen Beendigung der gruppenweiten D&O-Versicherung der RBI und danach innerhalb der vereinbarten Nachmeldefrist von fünf Jahren gemeldet werden.
  • Die RBI AG ist Mitglied des Fachverbands der Raiffeisenbanken. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG, in dessen Rahmen Gesellschafter von außerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Österreich die Kontrolle erlangen, kann die Mitgliedschaft im Fachverband der Raiffeisenbanken und die Mitgliedschaft in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich enden. Die RBI AG übt weiters die Zentralinstitutsfunktion der Raiffeisen Bankengruppe auf Bundesebene aus. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG können Verträge, die damit zusammenhängen (Zentralinstitut im Liquiditätsverbund nach § 27a BWG; Mitgliedschaft im Bundes-IPS gemäß Art 113 Abs 7 CRR), enden bzw. sich ändern.
  • Refinanzierungsverträge der Gesellschaft und Verträge über Finanzierungen Dritter an Tochtergesellschaften, die von der Gesellschaft garantiert werden, sehen teilweise im Fall eines Kontrollwechsels vor, dass die Kreditgeber eine vorzeitige Rückzahlung der Finanzierungen verlangen können.

(9) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Risikomanagement

Für Informationen zum Risikomanagement wird auf den Risikobericht im Konzernabschluss verwiesen.

Corporate Governance

Weitere Informationen dazu befinden sich im Geschäftsbericht im Kapitel Corporate-Governance-Bericht sowie auf der Website der RBI (www.rbinternational.com → Investoren → Corporate Governance).

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht

Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht). Der Bericht mit ausführlichen Informationen zu den Entwicklungen im Nachhaltigkeitsmanagement wird auf der Website unter www.rbinternational.com → Über uns → Nachhaltigkeitsmanagement veröffentlicht und enthält auch die Angaben nach § 243b UGB für das Mutterunternehmen.

Human Resources

Der Bereich Human Resources (HR) spielt für die RBI in der Umsetzung ihrer Strategie und ihrer Unternehmensziele eine wichtige Rolle. Eine Hauptaufgabe von HR bei der Planung, Organisation und Steuerung der personellen Ressourcen im Konzern ist es, die Bedürfnisse der Mitarbeiter und die Interessen des Unternehmens aufeinander abzustimmen. Dies schließt – neben HR-Kernprozessen wie Rekrutierung und Talentmanagement – auch die bestmögliche Vorbereitung der Mitarbeiter auf bestehende und künftige Herausforderungen im Bankwesen mit ein. Ein Fokus liegt auf der Implementierung der neuen Unternehmensvision, -mission und den Unternehmenswerten, die die Mitarbeiter als Key-Stakeholder für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens versteht.

Entwicklung Personalstand

Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte die RBI mit 46.873 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) um 206 Personen weniger als Ende 2018. Die größten Rückgänge ergaben sich dabei in Russland (Rückgang: 179), in der Ukraine (Rückgang: 132) und in Rumänien (Rückgang: 128). Demgegenüber verzeichneten Ungarn (Anstieg: 148) und die Konzernzentrale (Anstieg: 120) die größten Steigerungen.

Ausblick

Konjunkturaussichten

Zentraleuropa

Das reale BIP-Wachstum in Zentraleuropa (CE) dürfte sich im Einklang mit dem sonstigen wirtschaftlichen Umfeld im Gesamtjahr 2020 weiter moderat abschwächen, mit 2,8 Prozent (2019: 3,6 Prozent) aber weiterhin deutlich über dem für die Eurozone erwarteten Wachstum (0,8 Prozent) liegen. Als Konjunkturstütze sollte sich dabei dank weiterhin sinkender Arbeitslosigkeit und solider Reallohnanstiege abermals der private Konsum erweisen. Dagegen wird erwartet, dass sich die Industriekonjunktur auf Gesamtjahressicht zwar weiter abschwächt, deren Zuwachsraten sollten aber trotzdem positiv bleiben. Nach Ländern betrachtet werden die höchsten BIP-Zuwächse für Polen (3,3 Prozent) und Ungarn (3,2 Prozent) erwartet.

Südosteuropa

In Südosteuropa (SEE) wird im Jahr 2020 ein Wirtschaftswachstum von 2,9 Prozent erwartet, dies entspricht einer Verlangsamung von etwas über einem halben Prozentpunkt gegenüber 2019. Die Konjunktur dürfte dabei von der Inlandsnachfrage getragen sein. Die erwartete Konjunkturabschwächung in der Eurozone wirkt sich auch dämpfend auf das Wirtschaftswachstum in SEE aus. Von der Abkühlung dürften fast alle Länder in SEE betroffen sein. In Rumänien und Bulgarien, die zusammen rund Zweidrittel des BIP der SEE-Region ausmachen, wird jeweils ein Rückgang von etwa einem Prozentpunkt erwartet. Länder wie Kroatien oder Bosnien und Herzegowina sollten nur eine leichte Wachstumsabschwächung verzeichnen.

Osteuropa

Die russische Wirtschaft dürfte nach einem etwas schwächeren Jahr 2019 im Jahr 2020 eine leicht stärkere Wachstumsrate von rund 1,6 Prozent aufweisen. Damit sollte sich der moderate Wachstumspfad der vergangenen Jahre fortsetzen. Während 2019 Geld- und Fiskalpolitik stärker restriktiv wirkten, ist für 2020 aufgrund von niedrigeren Leitzinsen, staatlichen Infrastrukturprojekten und höheren Sozialausgaben ein leichter Wachstumsimpuls zu erwarten. Nach wie vor bestehen Sanktionsrisiken, die die Währungsund Wirtschaftsentwicklung negativ beeinflussen könnten. In der Ukraine steht die neue Regierung vor der Umsetzung ambitionierter Reformprojekte (z. B. Landreform), zudem sollte die erwartete Wiederbelebung der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds stabilisierend wirken. Das Wirtschaftswachstum dürfte in der Ukraine 2020 bei 3,1 Prozent liegen. Die belarussische Wirtschaft dürfte nach einer Abschwächung 2019 im Jahr 2020 um 1,8 Prozent wachsen.

Österreich

Die österreichische Konjunktur dürfte auch in den ersten Quartalen 2020 nur eine verhaltene Dynamik an den Tag legen. Für das Gesamtjahr 2020 wird folglich mit 0,8 Prozent nochmals ein geringeres Wachstum des BIP als im Jahr 2019 (1,6 Prozent) erwartet, was allerdings auch den konjunkturellen Tiefpunkt darstellen sollte. Der Impuls vom Außenhandel sollte wegfallen, sich jedoch auch nicht als ein nennenswerter negativer Faktor erweisen. Der überaus lange und starke Zyklus der Unternehmensinvestitionen dürfte auslaufen aber gleichfalls nicht auf der allgemeinen Konjunktur lasten. Die zentrale Stütze der Konjunktur sollte vielmehr der private Konsum sein, der von einer weiterhin soliden Entwicklung der real verfügbaren Haushaltseinkommen profitiert (auch begünstigt durch fiskalische Entlastungsmaßnahmen).

Bankensektor Österreich

Das Neugeschäft im österreichischen Bankenmarkt sollte sich 2020 weiterhin positiv entwickeln. Je nach Marktsegment werden Kreditzuwachsraten im Bereich von 3 bis 5 Prozent erwartet. Im Firmenkundengeschäft wird angesichts der anstehenden Konjunktureintrübung eine moderate Abschwächung der Wachstumsdynamik erwartet. Im Retail- und Immobilienkreditgeschäft sollte die fortgesetzt positive Einkommensentwicklung sowie die positive Marktdynamik die Kreditvergabe grundsätzlich weiterhin begünstigen. Nichtsdestotrotz wird bei der Vergabe von Hypothekarkrediten – auch angesichts der verschärften Kommunikation des nationalen und supranationalen Regulators im Hinblick auf mögliche deutliche Überbewertungen und zu aggressive Vergabepraktiken – eine moderate Abschwächung erwartet. In Summe sollte die Eigenkapitalrentabilität des österreichischen Bankensektors – bei stabilen oder nur leicht ansteigenden Risikokosten – 2020 weiterhin im hohen einstelligen Prozentbereich liegen.

Bankensektor CEE

Für die CEE-Bankenmärkte werden für die kommenden 12 bis 18 Monate Kreditzuwachsraten im Bereich von 5 bis 8 Prozent erwartet bzw. eine moderate Abschwächung des Wachstums im Vergleich zum Vorjahr. Die Kreditwachstumsdynamik in CE bzw. in SEE 2020 sollte sich insgesamt positiv auf die Ertragssituation der CEE-Banken auswirken. In den EE-Märkten sollten weitere und entschiedene Zinssenkungen der Notenbanken im Jahresverlauf die Ertragsaussichten zunehmend schmälern, während in CE und SEE mit Ausnahme von Ungarn keine signifikanten Verschiebungen in der Zinslandschaft zu erwarten sind. Verschärfte mikround makroprudenzielle Regularien werden aber voraussichtlich vor allem in Tschechien und der Slowakei sowie in einigen südosteuropäischen Ländern und Russland das weitere Wachstum bei Hypothekar- bzw. Konsumentenkrediten bremsen. Dank der Anpassungen der letzten Jahre – etwa der Verringerung der Fremdwährungskredite, vorsichtiger Kreditvergabestandards und des Abbaus der NPL-Portfolios – werden derzeit auch bei einem moderaten Konjunkturabschwung in CE und SEE aber keine signifikant negativen Ertragsauswirkungen gesehen. In Summe sollte die Eigenkapitalrentabilität des CEE-Bankensektors 2020 das Niveau des Jahres 2019 nahezu erreichen können, selbst wenn die Risikokosten in einigen Regionen (ausgehend von niedrigen Niveaus) unter Umständen leicht steigen. Risiken für die Wachstumsperspektiven und die Ertragslage im CEE-Bankensektor sind derzeit vor allem politischer Natur (z. B. verbleibende Altbestandsklagen im Fremdwährungskreditgeschäft, sektorale Sonderbesteuerungen). Mittelfristig könnte sich die derzeit abzeichnende Konsolidierungswelle in den CEE-Bankenmärkten positiv auf die Ertragsperspektiven auswirken.

Ausblick der RBI

Wir gehen für die nächsten Jahre von einem durchschnittlichen Kreditwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich aus.

Für 2020 erwarten wir eine Neubildungsquote von rund 50 Basispunkten.

Wir streben für 2021 eine Cost/Income Ratio von etwa 55 Prozent an.

Wir peilen in den nächsten Jahren einen Konzern-Return-on-Equity von etwa 11 Prozent an.

Mittelfristig wollen wir eine CET1 Ratio von mindestens 13 Prozent beibehalten.

Basierend auf dieser Zielquote beabsichtigen wir Dividendenausschüttungen in Höhe von 20 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode vor.

Bilanz Jahresabschluss

AKTIVA 31.12.2019
in €
31.12.2018
in € Tausend
1. Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken 10.319.452.781,62 10.521.347
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei
2. der Zentralnotenbank zugelassen sind 3.976.382.092,42 5.317.410
3. Forderungen an Kreditinstitute 8.983.872.861,01 6.551.414
a) Täglich fällig 1.715.366.043,90 988.322
b) Sonstige Forderungen 7.268.506.817,11 5.563.092
4. Forderungen an Kunden 28.079.622.222,24 25.068.842
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.472.073.041,43 2.936.978
a) Von öffentlichen Emittenten 381.743.813,03 338.694
b) Von anderen Emittenten 3.090.329.228,40 2.598.284
davon: eigene Schuldverschreibungen 1.528.138.893,90 751.989
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 487.094.099,47 291.147
7. Beteiligungen 76.123.389,06 73.952
davon: an Kreditinstituten 40.650.935,26 37.756
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.821.361.613,03 10.632.210
davon: an Kreditinstituten 2.067.359.970,34 1.916.464
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 37.572.804,81 37.307
10. Sachanlagen 12.668.178,89 10.600
11. Sonstige Vermögensgegenstände 2.966.553.233,42 2.824.959
12. Rechnungsabgrenzungsposten 190.193.332,82 157.179
13. Aktive latente Steuern 440.517,18 26.110
Gesamt 69.423.410.167,40 64.449.453
PASSIVA 31.12.2019
in €
31.12.2018
in € Tausend
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 27.902.476.736,92 26.598.261
a) Täglich fällig 3.671.502.137,71 3.457.347
b) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 24.230.974.599,21 23.140.913
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 19.155.647.069,82 17.612.098
a) Spareinlagen 0,00 0
b) Sonstige Verbindlichkeiten 19.155.647.069,82 17.612.098
aa) Täglich fällig 5.331.725.601,76 6.172.538
bb) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 13.823.921.468,06 11.439.561
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 7.039.845.049,82 5.122.475
a) Begebene Schuldverschreibungen 6.113.826.815,24 4.037.849
b) Andere verbriefte Verbindlichkeiten 926.018.234,58 1.084.626
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.392.264.623,84 2.363.196
5. Rechnungsabgrenzungsposten 137.596.248,40 82.155
6. Rückstellungen 408.725.668,20 309.394
a) Rückstellung für Abfertigungen 92.364.207,39 65.720
b) Rückstellung für Pensionen 73.507.440,83 71.548
c) Steuerrückstellungen 5.891.845,67 297
d) Sonstige 236.962.174,31 171.829
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
2.628.760.109,40 2.737.494
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
1.152.878.566,57 1.152.661
9. Gezeichnetes Kapital 1.002.283.121,85 1.002.283
a) Grundkapital 1.003.265.844,05 1.003.266
b) Nennbetrag eigener Aktien im Eigenbestand - 982.722,20 - 983
10. Kapitalrücklagen 4.431.352.336,41 4.431.352
a) Gebundene 4.334.285.937,61 4.334.286
b) Ungebundene 97.066.398,80 97.066
c) Optionsrücklage 0,00 0
11. Gewinnrücklagen 2.304.821.110,13 2.170.640
a) Gesetzliche Rücklage 5.500.000,00 5.500
b) Andere Rücklagen 2.299.321.110,13 2.165.140
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 535.097.489,59 535.097
13. Bilanzgewinn 331.662.036,45 332.346
Gesamt 69.423.410.167,40 64.449.453

Gewinn- und Verlustrechnung

2019 2018
in € in € Tausend
1. Zinsen und ähnliche Erträge 958.613.498,84 896.283
davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 86.936.515,98 90.236
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 609.418.213,51 - 585.371
I. NETTOZINSERTRAG 349.195.285,33 310.912
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 708.786.690,86 636.252
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen
Wertpapieren
24.708.189,40 10.432
b) Erträge aus Beteiligungen 6.389.017,72 6.759
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 677.689.483,74 619.061
4. Provisionserträge 360.991.454,29 333.618
5. Provisionsaufwendungen - 133.326.066,63 - 131.495
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften - 51.191.562,69 39.885
7. Sonstige betriebliche Erträge 269.909.644,54 181.133
II. BETRIEBSERTRÄGE 1.504.365.445,70 1.370.304
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen - 786.307.294,70 - 736.597
a) Personalaufwand - 409.850.635,72 - 378.714
davon: aa) Löhne und Gehälter - 289.122.878,94 - 271.269
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
- 61.275.496,14 - 55.792
cc) Sonstiger Sozialaufwand - 8.749.222,54 - 7.676
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung - 11.056.391,24 - 9.812
ee) Dotierung/Auflösung der Pensionsrückstellung - 2.082.975,17 - 16.746
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen - 37.563.671,69 - 17.419
b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) - 376.456.658,98 - 357.883
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen
Vermögensgegenstände
- 10.736.197,50 - 9.159
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 305.378.222,10 - 104.888
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN - 1.102.421.714,30 - 850.645
IV. BETRIEBSERGEBNIS 401.943.731,40 519.659
11./12. Ertrags-/ Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen
und Wertpapieren des Umlaufvermögens
- 105.908.678,38 - 31.566
Ertrags-/ Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von
Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an
13./14. verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 234.382.246,14 143.316
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 530.417.299,16 631.409
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag - 28.803.483,75 4.853
16. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 auszuweisen - 62.501.954,69 - 53.414
17. Verschmelzungsgewinn 0,00 442.359
VI. JAHRESÜBERSCHUSS 439.111.860,72 1.025.208
18. Rücklagenbewegung - 134.181.212,59 - 694.376
davon: Dotierung der Haftrücklage 0,00 0
VII. JAHRESGEWINN 304.930.648,13 330.832
19. Gewinn-/Verlustvortrag 26.731.388,32 1.513
VIII. Bilanzgewinn 331.662.036,45 332.346

Posten unter der Bilanz

AKTIVA 31.12.2019 31.12.2018
in € in € Tausend
1. Auslandsaktiva 34.166.151.836,22 40.161.913
PASSIVA 31.12.2019 31.12.2018
in € in € Tausend
1. Eventualverbindlichkeiten 6.049.896.796,68 5.213.078
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von
Sicherheiten 6.049.896.796,68 5.213.078
2. Kreditrisiken 15.171.248.900,42 13.206.744
Darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 440.203.434,38 231.259
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 10.851.123.643,79 11.221.044
Darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 1.833.643.130,35 2.304.718
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 40.101.278.536,41 39.299.297
Darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs 1 lit a bis c der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
a) hievon Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 lit a) 19,7% 19,8%
b) hievon Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 lit b) 22,5% 22,7%
c) hievon Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 lit c) 27,1% 28,6%
6. Auslandspassiva 16.555.567.972,19 13.052.535

Allgemeine Angaben Anhang

Die Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 122119m registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Stadtpark 9, 1030 Wien. Der Jahresabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde vom Vorstand unter Beachtung der Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der aktuellen Fassung unter Beachtung der für Kreditinstitute relevanten Sondervorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) einschließlich der CRR-Verordnung 575/2013/EU sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Gemäß § 221 UGB (Größenklassen) ist die RBI AG als große Kapitalgesellschaft einzustufen. Bei der Gesellschaft handelt es sich zudem um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 43 Abs 1a BWG iVm mit § 189a UGB.

Die RBI AG ist eine Kommerz- und Investmentbank für die Top 1.000-Unternehmen in Österreich und für westeuropäische Großkunden. In Zentral- und Osteuropa (CEE) hält sie über Beteiligungen eines der größten Netzwerke westlicher Bankengruppen. Hier operiert sie über ein engmaschiges Netzwerk an Tochterbanken, Leasinggesellschaften und zahlreichen spezialisierten Finanzdienstleistungsunternehmen mit mehr als 2.000 Geschäftsstellen. In Österreich ist die RBI an Spezialgesellschaften für Wohnraumfinanzierung, Leasing, Asset Management, Aktien- und Zertifikategeschäft, Pensionskassengeschäft, Factoring, sowie Private Banking beteiligt. Die rund 16,7 Millionen Kunden der RBI stammen aus den Kundensegmenten Kommerzkunden, Klein- und Mittelbetriebe, Privatpersonen, Finanzinstitutionen und Gebietskörperschaften. Darüber hinaus hat sie die Funktion als Spitzeninstitut der Raiffeisenbankengruppe Österreich (RBG) und übt gemäß BWG die Funktion als Zentralinstitut der Raiffeisen-Landesbanken aus.

Die RBI AG besitzt zudem Zweigstellen in Frankfurt, London, Peking, Singapur und Warschau.

Da Aktien der Gesellschaft an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs. 2 BörseG (prime market der Wiener Börse) gehandelt werden, sowie zahlreiche Emissionen der Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) an einer geregelten Börse in der EU zugelassen sind, hat die RBI AG gemäß § 59a BWG einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Dieser Konzernabschluss wird im Internet veröffentlicht (www.rbinternational.com/ir).

Als Kreditinstitut gemäß § 1 BWG unterliegt die RBI AG der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien (www.fma.gv.at) sowie durch die Europäische Zentralbank, Sonnemannstrasse 22 D-60314 Frankfurt am Main (www.bankingsupervision.europa.eu).

Die Offenlegungsanforderungen des Teil 8 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (Capital Requirements Regulation, CRR) werden im Internet auf der Webseite der Bank unter investor.rbinternational.com veröffentlicht.

Bundes-IPS

In der Raiffeisen Banken Gruppe (RBG) sind von der Finanzmarktaufsicht genehmigte institutionelle Sicherungssysteme (IPS) etabliert, wozu vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarungen geschlossen wurden, welche die teilnehmenden Institute absichern und insbesondere bei Bedarf ihre Liquidität und Solvenz sicherstellen. Basis für diese IPS ist die einheitliche und gemeinsame Risikobeobachtung gemäß Artikel 49 CRR (Capital Requirements Regulation). Entsprechend der Aufbauorganisation der RBG wurden auch die IPS in zwei Stufen konzipiert (Bundes- bzw. Landes-IPS).

Als Spitzeninstitut der RBG ist die RBI AG Mitglied des Bundes-IPS, an dem neben den Raiffeisenlandesbanken die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die Posojilnica Bank eGen, die Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft sowie die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. teilnehmen. Das Bundes-IPS ist ein eigenes aufsichtsrechtliches Subjekt. Als Folge sind auch auf Ebene des Bundes-IPS die Eigenmittelbestimmungen der CRR einzuhalten. Damit erfolgt für die Mitglieder des Bundes-IPS kein Abzug ihrer Beteiligung an der RBI AG. Darüber hinaus können die IPS-internen Forderungen mit einem Gewicht von Null Prozent angesetzt werden.

Basis für das Bundes-IPS ist die einheitliche und gemeinsame Risikobeobachtung im Rahmen des Früherkennungssystems der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung eGen (ÖRE). Das IPS ergänzt somit als weiterer Baustein die gegenseitige Unterstützung im Rahmen der RBG im Fall wirtschaftlicher Probleme eines Mitgliedsinstituts.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm des § 222 Abs. 2 UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wird der Grundsatz der Bilanzkontinuität eingehalten. Durch die Einbringung eines polnischen Krediportfolios in eine neu gegründete Zweigstelle der RBI AG in Warschau (Polen) im November 2018 ist die Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Vorjahr nur bedingt gegeben, da im Vorjahr die Erträge und Aufwendungen der Zweigstelle Polen dementsprechend nur für zwei Monate in der Gewinn- und Verlustrechnung der RBI AG berücksichtigt wurden.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen. Zur Bestimmung von Pauschalwertberichtigungen wird das IFRS 9 Berechnungsmodell unternehmensrechtlich angewendet.

Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes werden bei börsennotierten Produkten die Börsenkurse herangezogen. Sind solche Kurse nicht vorhanden, werden bei originären Finanzinstrumenten und Termingeschäften Preise auf Basis von Barwertberechnungen und bei Optionen anhand von geeigneten Optionspreismodellen ermittelt. Der Barwertberechnung wird eine Zinskurve zugrunde gelegt, die sich aus Geldmarkt-, Futures- und Swapsätzen zusammensetzt und keine Bonitätsaufschläge beinhaltet. Als Optionsformeln werden jene nach Black-Scholes 1972, Black 1976 und Garman-Kohlhagen verwendet, sowie weitere marktübliche Modelle zur Bewertung von strukturierten Optionen.

Fremdwährungsbeträge

Auf ausländische Währung lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zum EZB-Referenzkurs per 31.12.2019 umgerechnet.

Finanzinstrumente im Bankbuch

Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere (Investmentbestand) werden wie Anlagevermögen bewertet. Der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird zeitanteilig über die Restlaufzeit abgeschrieben bzw. vereinnahmt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Derivate auf Zinssätze (Zinsswaps, Zinsoptionen und Zinstermingeschäfte) und auf Wechselkurse (Cross Currency Zinsswaps und Devisentermingeschäfte) werden nach der accrued-interest-Methode bilanziert, wobei Zinsbeträge periodengerecht abgegrenzt berücksichtigt werden.

Bei Designation von Derivaten im Rahmen von effektiven Mikro-Sicherungsbeziehungen erfolgt eine kompensatorische Bewertung von Grundgeschäft und Sicherungsderivat.

Die RBI AG verwendet Interest Rate Swaps, um das Zinsänderungsrisiko aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Anleihen und Kredite) sowie Verbindlichkeiten (Eigene Emissionen, Schuldscheindarlehen und Depotgeschäfte) abzusichern, indem durch Tausch von fixen gegen variablen Zahlungsströme das Zinsrisiko minimiert wird.

Diese Derivate werden als Bewertungseinheit geführt, daher wird deren Marktwert nicht im Jahresabschluss erfasst, da aus den Grundgeschäften gegenläufige erfolgswirksame Zahlungsströme gegenüberstehen.

Die Sicherungsbeziehungen werden auf Basis von Micro Fair Value Hedges gem. IAS 39 festgelegt, und gemäß den geltenden Vorschriften dokumentiert. Die Hedge-Beziehung wird bei Designation durch einen prospektiven Effektivitätstest mittels Shifts der Zinskurve um 100 Basispunkte auf ihre Effektivität überprüft.

Die retrospektive Effektivitätsmessung erfolgt monatlich auf Basis einer Regressionsanalyse. Dazu werden aus einer Grundgesamtheit von 20 Datenpunkten die erforderlichen Berechnungsparameter ermittelt, die für den retrospektiven Effektivitätstest herangezogen werden. Ein Hedge gilt dann als effektiv, wenn die Marktwertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft in der Bandbreite von 80-125 Prozent liegen.

Es werden auch Derivate im Bankbuch geführt, die nicht den Kriterien eines Handelsbuches entsprechen und nicht Teil einer Mikro Hedge-Beziehung sind. Es stehen dabei nicht kurzfristige Kursgewinne im Vordergrund, sondern es sollen durch eine Positionierung entsprechend der mittel- bis langfristigen Marktmeinung Erträge sowie Zinsrisiken gesteuert werden.

Diese Derivate werden in definierten Portfolios geführt, um eine dokumentierte Zuordnung zu funktionalen Einheiten zu gewährleisten. Innerhalb dieser funktionalen Einheiten findet eine saldierte imparitätische Bewertung statt. Ein negativer Saldo pro funktionale Einheit wird im Rahmen einer Drohverlustrückstellung berücksichtigt, während ein positiver Saldo unberücksichtigt bleibt.

Derivate des Bankbuches, die nicht in funktionalen Einheiten zusammengefasst sind, werden imparitätisch bewertet. Im Falle von negativen Marktwerten erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung. Der Ausweis erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten 11./12. Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens.

Kreditderivate (Credit Default Swaps) schlagen sich wie folgt in der Gewinn- und Verlustrechnung nieder: Die vereinnahmten bzw. bezahlten Margen (inkl. Abgrenzung) werden unter Provisionen ausgewiesen; die Bewertungsergebnisse werden imparitätisch erfolgswirksam dargestellt.

Finanzinstrumente im Handelsbuch

Die Wertpapiere des Handelsbestandes werden mark to market bewertet. Ebenso werden alle derivativen Geschäfte im Handelsbuch zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Die kapitalgarantierten Produkte (Garantiefonds und Zukunftsvorsorge) werden als verkaufte Put-Optionen auf den jeweiligen zu garantierenden Fonds dargestellt. Die Bewertung basiert auf einer Monte Carlo Simulation und entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen.

Derivative Finanzinstrumente

Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallsrisiko (Credit Value Adjustment - CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment - DVA) kommen bei der Preisdefinition von OTC-Derivaten zur Anwendung.

Die CVA-Bewertungsanpassung besteht einerseits aus der Ermittlung des zukünftig erwarteten positiven Risikobetrags (expected positiv exposures) und andererseits aus der Ausfallswahrscheinlichkeit des Kontrahenten. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (expected negative exposure) und durch die Kreditqualität der RBI bestimmt.

Um den zu erwartenden positiven Risikobetrag zu ermitteln, wird unter Berücksichtigung aller verfügbarer Risikofaktoren (z.B. Währung- und Zinskurven) eine große Anzahl von Szenarien für zukünftige Zeitpunkte simuliert. Die OTC-Derivate werden unter Berücksichtigung dieser Szenarien an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten zu Marktwerten bewertet und auf Kontrahentenebene aggregiert, um abschließend für alle Zeitpunkte den positiven Risikobetrag zu bestimmen.

Als weitere Komponente für die CVA-Bewertungsanpassung muss für jeden Kontrahenten eine Ausfallswahrscheinlichkeit ermittelt werden. Die RBI AG leitet, sofern direkte CDS-Quotierungen (Credit Default Swap - CDS) zur Verfügung stehen, für den jeweiligen Kontrahenten die marktbasierte Ausfallswahrscheinlichkeit und implizit die Verlustquote (Loss Given Default - LGD) ab. Die Ausfallswahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Kontrahenten wird durch Zuordnung des internen Ratings eines Kontrahenten an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt.

Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag und durch die Kreditqualität der RBI AG bestimmt und stellt die Wertanpassung in Bezug auf die eigene Ausfallswahrscheinlichkeit dar. Die Berechnung erfolgt von der Methodik her analog zum CVA, anstelle des erwarteten positiven Marktwerts, wird der erwartete negative Marktwert verwendet. Aus den simulierten zukünftigen aggregierten Kontrahenten-Markwerten werden anstatt der positiven Risikobeträge, negative

Risikobeträge bestimmt, die die zu erwartende Schuld gegenüber dem Kontrahenten an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten darstellen.

Zur Bestimmung der eigenen Ausfallswahrscheinlichkeit werden ebenfalls vom Markt implizierte Werte verwendet. Sofern direkte CDS-Quotierungen zur Verfügung stehen, werden diese herangezogen. Falls keine CDS-Quotierung vorliegt, wird die eigene Ausfallswahrscheinlichkeit durch Zuordnung des eigenen Ratings an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt.

Kredite und Forderungen

Forderungen werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag wird – sofern Zinscharakter vorliegt – linear abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. Bei Vorliegen einer Wertminderung wird diese bei der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten berücksichtigt. Bei Wegfall der Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung bis maximal der Höhe der Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Auflösung des Unterschiedsbetrags (Agio/Disagio).

Kreditrisikovorsorgen

An jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögensgegenstands oder einer Gruppe finanzieller Vermögensgegenstände vorliegen. Ein finanzieller Vermögensgegenstand oder eine Gruppe finanzieller Vermögensgegenstände gilt als wertgemindert und ein Wertminderungsverlust als entstanden, wenn:

  • objektive Hinweise auf eine Wertminderung infolge eines Verlustereignisses vorliegen, das nach der erstmaligen Erfassung des Vermögensgegenstand und bis zum Bilanzstichtag eingetreten ist ("Verlustereignis");
  • das Verlustereignis einen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cash-Flows des finanziellen Vermögensgegenstands oder der Gruppe finanzieller Vermögensgegenstände hatte und
  • eine verlässliche Schätzung des Betrags vorgenommen werden kann.

Objektive Hinweise für eine Wertminderung können bestehen, wenn erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei vorliegen, ein Vertragsbruch (etwa ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen) erfolgt oder mit erhöhter Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass eine Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren über den Kreditnehmer eröffnet wird.

Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Portfolio-Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sowohl die Einzelwertberichtigungen als auch die Portfolio-Wertberichtigungen werden mit den entsprechenden Forderungen in der Bilanz verrechnet.

Einzelwertberichtigungen

Für die bei Kunden- und Bankforderungen vorhandenen Bonitätsrisiken werden im Rahmen der Einzelwertberichtigung nach unternehmenseinheitlichen Maßstäben Vorsorgen in Höhe des voraussichtlichen Ausfalls gebildet. Eine Ausfallgefährdung wird dann angenommen, wenn – unter Berücksichtigung der Sicherheiten – die diskontierten voraussichtlichen Rückzahlungsbeträge und Zinszahlungen unter dem Buchwert der Forderung liegen. Für die Privatkundenkredite in der Zweigstelle Polen erfolgt eine pauschalierte Einzelwertberichtigung auf Basis der statistisch abgeleiteten besten Schätzung des erwarteten Verlusts bereinigt um indirekte Kosten.

Portfolio-Wertberichtigungen

Bei den Portfolio-Wertberichtigungen wird IFRS 9 als Basis für die Berechnungsmethodik angewendet und erfolgt gemäß des Positionspapiers des AFRAC und der FMA zu Fragen der Folgebewertung von Kreditforderungen bei Kreditinstituten.

Die Portfolio-Wertberichtigung gemäß IFRS 9 erfolgt anhand eines zweistufigen Verfahrens. Hat sich das Kreditausfallrisiko für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht, wird zum Abschlussstichtag die Wertminderung für jeden Vermögensgegenstand in Höhe des Barwerts eines erwarteten Zwölf-Monats-Verlusts bemessen. Der erwartete Zwölf-Monats-Verlust ist jener Teil der während der Laufzeit erwarteten Kreditverluste, der den erwarteten Kreditverlusten aus Ausfallsereignissen entspricht, die bei einem Vermögensgegenstand innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag möglich sind. Für Vermögensgegenstände, deren Kreditrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat und die zum Berichtsstichtag nicht als Geschäfte mit geringem Kreditrisiko eingestuft werden, erfolgt die Berechnung des erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Vermögensgegenstandes. Die Ermittlung des erwarteten Verlustes erfolgt für beide Stufen einzelgeschäftsbasiert unter Verwendung statistischer Risikoparameter, die aus dem Baseler

IRB-Ansatz abgeleitet und an die Anforderungen des IFRS 9 angepasst wurden. Die wichtigsten Inputparameter zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste sind in der RBI wie folgt:

  • PD: Die Ausfallswahrscheinlichkeit in der RBI AG ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
  • Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD): Der Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Ausfalls entspricht jenem Betrag, der der RBI AG zum Zeitpunkt des Ausfalls über die nächsten zwölf Monate oder über die Gesamtlaufzeit geschuldet wird.
  • Verlustquote bei Ausfall (LGD): Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der RBI AG bezüglich der Verlusthöhe bei einem Forderungsausfall.

Bei der Schätzung der Risikoparameter werden neben historischen Ausfallinformationen auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point-in-time Ausrichtung) sowie zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe der erwarteten Kreditverluste geprüft und in deren Ermittlung einbezogen. Hierfür wird ein Baseline-Szenario verwendet, welches auf jeweils aktuelle Prognosen von Raiffeisen Research zu wesentlichen makroökonomischen Einflussgrößen beruht und um weitere modellrelevante makroökonomische Parameter ergänzt wird. Weitere im Standardmodell nicht abbildbare Risiken und daraus erwartete Verluste werden zusätzlich berücksichtigt.

Für Haftungskredite werden pauschale Vorsorgen nach der gleichen Methodik ermittelt und unter Rückstellungen ausgewiesen.

Bei der Ermittlung der latenten Steuern werden die Portfolio-Wertberichtigungen grundsätzlich berücksichtigt.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste bzw. ein verringertes Eigenkapital eine Abwertung auf den beizulegenden Wert erforderlich machen. Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung weggefallen sind.

Die Bewertung der Beteiligungen und verbundenen Unternehmen erfolgt am Ende jedes Geschäftsjahres, indem sie auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Im Rahmen dieser Überprüfung wird der beizulegende Wert ermittelt.

Der beizulegende Wert wird auf Grundlage eines Dividend-Discount-Modells ermittelt. Das Dividend-Discount-Modell berücksichtigt in geeigneter Weise auch die spezifischen Besonderheiten des Bankgeschäfts, u. a. im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften. Der Barwert der erwarteten zukünftigen Dividenden, die nach Einhaltung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen an die Anteilseigner ausgeschüttet werden können, repräsentiert den erzielbaren Betrag.

Die Berechnung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Grundlage eines fünfjährigen Detailplanungszeitraums. Der nachhaltigen Zukunft (Verstetigungsphase) liegt die Prämisse eines zeitlich unbefristeten Fortbestands (ewige Rente) zugrunde, wobei in der Mehrzahl der Fälle länderspezifisch bestimmte nominelle Wachstumsraten für die bewertungsrelevanten Erträge unterstellt sind, die sich an der nachhaltig erwarteten Inflationsrate orientieren. Für Unternehmen, die eine deutliche Überkapitalisierung aufweisen, wird eine Interimsphase von fünf Jahren definiert, ohne jedoch die Detailplanungsphase zu verlängern. Innerhalb dieser Zeitspanne ist es bei diesen Beteiligungen möglich, Vollausschüttungen vorzunehmen, ohne die Eigenmittelvorschriften zu verletzen. In der Verstetigungsphase sind zwingend wachstumsbedingte Ergebnisthesaurierungen zur Einhaltung der Eigenmittelvorschriften geboten. Liegt dagegen die Annahme eines Null-Wachstums in der Verstetigungsphase zugrunde, ist keine Ergebnisthesaurierung notwendig.

In der Verstetigungsphase geht das Modell von einer normalisierten, wirtschaftlich nachhaltigen Ertragslage aus, wobei hinsichtlich der Eigenkapitalverzinsung und den Eigenkapitalkosten eine Annäherung zugrunde liegt (Konvergenzannahme).

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung. Die planmäßige Abschreibung wird linear (pro rata temporis) vorgenommen. Bei dauerhafter Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.

Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zu Grunde gelegt (Angaben in Jahren):

Nutzungsdauer Jahre Nutzungsdauer Jahre
Gebäude 50 Software 4 bis 10
Büromaschinen 3 bis 5 Hardware 3
Büroeinrichtung 5 bis 10 Betriebsvorrichtung 5 bis 10
Fahrzeuge 5 Mietrechte 10

Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Latente Steuern

Aktive latente Steuern aus temporären Differenzen sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen werden, sofern ihre Nutzung aus heutiger Sicht in angemessener Zeit realisierbar erscheint, angesetzt. Passive temporäre Differenzen werden mit aktiven temporären Differenzen verrechnet.

Emissionskosten

Begebungs- und Führungsprovisionen, Agio bzw. Disagio für begebene Schuldverschreibungen werden auf die Laufzeit der Schuld gemäß der Effektivzinsmethode verteilt. Sonstige Emissionskosten werden sofort als Aufwand erfasst.

Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 – Employee Benefits – nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit - Method) ermittelt.

Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wird für aktive Dienstnehmer in Anlehnung an die Zinsempfehlung von Mercer ein Rechnungszinssatz von 1,0 Prozent (31.12.2018: 1,9 Prozent) p. a. sowie eine pensionswirksame Gehaltssteigerung von 3,5 Prozent (31.12.2018: 3,5 Prozent) zugrunde gelegt. Die Parameter für Pensionisten sind mit einem Kapitalisierungszins von 1,0 Prozent (31.12.2018: 1,9 Prozent) p. a. und einer erwarteten Pensionserhöhung von 2,0 Prozent (31.12.2018: 2,0 Prozent), im Fall von Pensionszusagen mit bestehenden Rückdeckungsversicherungen von 0,5 Prozent (31.12.2018: 0,5 Prozent) p. a. angesetzt. Die Berechnungen basieren auf einem kalkulatorischen Pensionsalter von 60 Jahren für Frauen bzw. 65 Jahren für Männer unter Beachtung der gesetzlichen Übergangsbestimmungen sowie einzelvertraglicher Besonderheiten.

Als Rechnungsgrundlagen werden für Pensionsrückstellungen die neuen AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Der daraus resultierende Dotierungsbetrag wurde sofort aufwandswirksam erfasst.

Für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen wird ein Rechnungszinssatz von 0,9 Prozent bzw. 1,0 Prozent (31.12.2018: 1,8 Prozent) p. a., sowie eine durchschnittliche Gehaltssteigerung von 3,5 Prozent (31.12.2018: 3,5 Prozent) p. a. angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Die langfristigen Rückstellungen wurden in der Berichtsperiode mit marktüblichen Zinssätzen abgezinst. Der für die Abzinsung verwendete Zinssatz beträgt aufgrund der einheitlichen Restlaufzeit der einzelnen Rückstellungen 0,6 Prozent (31.12.2018: 0,9 Prozent). Als Quelle dafür dienten die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze gemäß §253 Abs. 2 HGB.

In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Bonifikationen für 'identified staff' (gem. European Banking Authority CP 42, 46) enthalten. Die RBI AG erfüllt die Verpflichtung gem. Anlage zu § 39b BWG wie folgt: 60 Prozent des jährlichen Bonus werden zu 50 Prozent in bar (upfront payment) und zu 50 Prozent im Wege eines Phantom-Aktien-Plans um ein Jahr verzögert (retention period) ausbezahlt. 40 Prozent des jährlichen Bonus werden über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren (deferral) zurückgestellt und ebenfalls zu je 50 Prozent in bar und im Wege des Phantom-Aktien-Plans ausbezahlt. Die Umrechnung der Phantom-Aktien erfolgt bei Zuteilung und Auszahlung jeweils zum Durchschnittskurs des vorangegangenen Geschäftsjahres.

Verbindlichkeiten

Diese werden mit dem Nennwert bzw. dem höheren Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Nullkuponanleihen werden hingegen mit den anteiligen Jahreswerten angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Aktiva

Forderungen

Darstellung der Fristigkeiten

Die Gliederung der Forderungen an Kreditinstitute, der Forderungen an Kunden, sowie der sonstigen Vermögensgegenstände nach Restlaufzeiten stellt sich folgendermaßen dar:

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen an Kreditinstitute 8.983,9 6.551,4
Täglich fällig 1.715,4 988,3
Bis 3 Monate 4.244,7 2.652,5
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 724,9 580,2
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 959,8 1.039,3
Über 5 Jahre 1.339,1 1.291,1
Forderungen an Kunden 28.079,6 25.068,8
Täglich fällig 3.078,8 2.496,7
Bis 3 Monate 2.425,8 2.947,9
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 4.291,3 4.066,1
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 12.335,1 9.581,1
Über 5 Jahre 5.948,6 5.977,0
Sonstige Vermögensgegenstände 2.966,6 2.825,0
Bis 3 Monate 2.714,4 2.621,0
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 0,0 0,0
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 0,0 0,0
Über 5 Jahre 252,2 204,0

Nähere Details zur Verteilung der Forderungen nach regionalen Gesichtspunkten sind im Risikoteil des Lageberichtes enthalten.

Derivative Finanzinstrumente

Sicherungsbeziehungen

Per 31.12.2019 sind Hedgebeziehungen mit Absicherungszeiträumen bis zum Jahr 2048 vorhanden. Auf Basis von Clean Preisen betragen die positiven Marktwerte der Sicherungsderivate zum Stichtag € 303,5 Millionen (31.12.2018: € 376,4 Millionen), die negativen Marktwerte der Derivate betragen per 31.12.2019 € 23,0 Millionen (31.12.2018: € 11,7 Millionen).

Zinssteuerungsderivate

Für die im Rahmen funktionaler Einheiten geführten Derivate besteht zum 31.12.2019 eine Drohverlustrückstellung in Höhe von € 30,6 Millionen (31.12.2018: € 44,2 Millionen). Im Geschäftsjahr 2019 resultierten in diesem Zusammenhang Dotierungen in Höhe von € 17,5 Millionen (2018: € 18,6 Millionen) und Auflösungen in Höhe von € 31,1 Millionen (2018: € 2,9 Millionen) aus der Veränderung der Marktwerte der funktionalen Einheiten.

Die auf Portfolien basierte Steuerung der funktionalen Einheiten wurde gemäß der angewandten Steuerungsstrategie des Zinsrisikos für die darin enthaltenen Währungen zusammengefasst und ergibt für die positiven und negativen beizulegenden Werte folgendes Bild:

31.12.2019 31.12.2018 Bewertungseffekt
in € Tausend Positive Werte Negative Werte Positive Werte Negative Werte 31.12.2019
CZK 2.238 - 73 3.121 - 141 - 815
EUR 68.232 - 28.330 63.967 - 44.047 19.982
GBP 5 0 7 0 - 2
HUF 1.134 0 693 0 441
NOK 2 0 0 0 2
PLN 1 0 3 0 - 2
RON 21 0 24 0 - 3
RUB 33 0 22 0 11
USD 155 - 2.225 793 - 43 - 2.820
Gesamt 71.821 - 30.628 68.630 - 44.231 16.794

Die wesentlichsten Einflussfaktoren auf das Bewertungsergebnis bestanden in der Veränderung des Euro-Marktzinsniveaus sowie einem ausgeweiteten Nettingvolumen.

31.12.2019 Nominalbeträge nach Restlaufzeiten Marktwert
hievon
in € Tausend Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5
Jahre
Summe Handelsbuc
h
positiv negativ
81.780.36 97.465.51 58.453.08 237.698.9 178.090.0
Gesamt 4 8 6 68 55 2.283.906 - 1.991.505
36.328.59 87.229.26 56.874.92 180.432.7 127.409.1
a) Zinssatzverträge 0 5 5 80 17 1.782.214 - 1.432.908
OTC-Produkte
Zinsswaps 27.536.897 80.255.973 52.968.881 160.761.75
1
108.168.62
0
1.633.373 - 1.255.504
Floating/floating Zinsswaps 0 0 0 0 0 0 0
Zinstermingeschäfte (FRAs) 4.639.407 0 0 4.639.407 4.639.407 159 - 814
Zinssatzoptionen - Käufe 1.889.060 3.867.487 1.860.405 7.616.952 7.236.420 148.588 0
Zinssatzoptionen - Verkäufe 1.703.664 2.775.208 1.513.674 5.992.546 5.942.546 0 - 90.870
Andere vergleichbare Zinssatzverträge 486.755 243.841 485.428 1.216.024 1.216.024 26 - 85.720
Börsengehandelte Produkte
Zinsterminkontrakte (Futures) 39.500 86.756 36.537 162.793 162.793 7 0
Zinssatzoptionen 33.307 0 10.000 43.307 43.307 61 0
45.297.44 56.101.82 49.889.33
b) Wechselkursverträge 9 9.404.713 1.399.661 3 3 494.340 - 539.293
OTC-Produkte
Währungs- und Zinsswaps 6.192.039 7.395.291 1.399.661 14.986.991 10.675.603 233.504 - 232.425
Devisentermingeschäfte 37.718.761 1.979.397 0 39.698.158 37.829.556 256.766 - 301.452
Währungsoptionen - Käufe 710.112 12.240 0 722.352 689.852 4.070 0
Währungsoptionen - Verkäufe 676.537 17.785 0 694.322 694.322 0 - 5.416
Andere vergleichbare Wechselkursverträge 0 0 0 0 0 0 0
Börsengehandelte Produkte
Devisenterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0
Devisenoptionen 0 0 0 0 0 0 0
c) Wertpapierbezogene Geschäfte 147.325 93.400 0 240.725 46.465 1.906 - 1.294
OTC-Produkte
Wertpapierkursbezogene Termingeschäfte 0 0 0 0 0 0 0
Aktien-/Index- Optionen - Käufe 125.593 91.900 0 217.493 43.465 1.906 0
Aktien-/Index- Optionen - Verkäufe 21.732 1.500 0 23.232 3.000 0 - 1.294
Sonstige wertpapier- und indexbezogene Geschäfte
Börsengehandelte Produkte
Aktien-/Indexterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0
Aktien-/Indexoptionen 0 0 0 0 0 0 0
d) Warenverträge 0 0 0 0 0 0 0
OTC-Produkte
Warentermingeschäfte 0 0 0 0 0 0 0
Börsengehandelte Produkte
Warenterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0
e) Kreditderivatverträge 7.000 738.140 178.500 923.640 745.140 5.446 - 18.010
OTC-Produkte
Credit Default Swaps 7.000 738.140 178.500 923.640 745.140 5.446 - 18.010

Die Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte für das Geschäftsjahr und das Vorjahr ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:

31.12.2018 Nominalbeträge nach Restlaufzeiten Marktwert
in € Tausend Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5
Jahre
Summe hievon
Handelsbuch
positiv negativ
223.155.98 165.812.10
Gesamt 78.098.769 90.546.910 54.510.306 5 8 2.321.824 - 1.925.226
172.807.05 122.097.72
a) Zinssatzverträge 38.999.727 80.613.828 53.193.495 0 1 1.680.804 - 1.222.817
OTC-Produkte
Zinsswaps 28.845.631 71.602.599 49.733.387 150.181.617 101.231.320 1.525.329 - 1.120.568
Floating/floating Zinsswaps 0 0 0 0 0 0 0
Zinstermingeschäfte (FRAs) 6.626.648 466.490 0 7.093.138 7.093.138 1.289 - 1.264
Zinssatzoptionen - Käufe 1.591.842 4.231.252 1.813.821 7.636.915 7.027.883 154.186 0
Zinssatzoptionen - Verkäufe 1.881.225 4.155.528 1.590.298 7.627.051 6.477.051 0 - 100.907
Andere vergleichbare Zinssatzverträge 0 0 0 0 0 0 0
Börsengehandelte Produkte
Zinsterminkontrakte (Futures) 10.500 142.799 36.607 189.906 189.906 0 0
Zinssatzoptionen 43.881 15.160 19.382 78.423 78.423 0 - 78
b) Wechselkursverträge 39.008.615 9.623.221 1.210.811 49.842.647 43.561.010 638.672 - 698.704
OTC-Produkte
Währungs- und Zinsswaps 4.883.508 8.550.781 1.210.811 14.645.100 10.256.781 310.264 - 363.875
Devisentermingeschäfte 30.593.247 920.497 0 31.513.744 29.705.426 312.246 - 319.809
Währungsoptionen - Käufe 1.757.344 73.910 0 1.831.254 1.746.254 16.162 0
Währungsoptionen - Verkäufe 1.774.516 78.033 0 1.852.549 1.852.549 0 - 15.020
Andere vergleichbare Wechselkursverträge 0 0 0 0 0 0 0
Börsengehandelte Produkte
Devisenterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0
Devisenoptionen 0 0 0 0 0 0 0
c) Wertpapierbezogene Geschäfte 90.427 178.660 22.200 291.287 22.176 830 - 748
OTC-Produkte
Wertpapierkursbezogene Termingeschäfte 0 0 0 0 0 0 0
Aktien-/Index- Optionen - Käufe 82.339 175.660 22.200 280.199 11.088 830 0
Aktien-/Index- Optionen - Verkäufe 8.088 3.000 0 11.088 11.088 0 - 748
Börsengehandelte Produkte
Aktien-/Indexterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0
Aktien-/Indexoptionen 0 0 0 0 0 0 0
d) Warenverträge 0 0 0 0 0 0 0
e) Kreditderivatverträge 0 131.201 83.800 215.001 131.201 1.518 - 2.957
OTC-Produkte
Credit Default Swaps 0 131.201 83.800 215.001 131.201 1.518 - 2.957

Von den in der Aufstellung der nicht abgewickelten Termingeschäfte dargestellten derivativen Finanzinstrumenten werden gemäß Fair Value Ansatz in der Bilanz ausgewiesen:

Derivative Finanzinstrumente Positive Marktwerte Negative Marktwerte
in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Derivate des Handelsbuches
a) Zinssatzverträge 1.240,6 1.125,9 1.065,2 886,9
b) Wechselkursverträge 452,0 585,1 491,2 620,9
c) Aktien- und Indexkontrakte 1,3 0,6 1,3 0,7
d) Kreditderivate 5,4 1,5 10,8 0,2

Wertpapiere

Aufgrund geänderter Veranlagungsstrategien wurden zum Ende des Berichtsjahres Wertpapiere mit einem Buchwert von € 1.845,6 Millionen (31.12.2018: € 145,1 Millionen) von Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umgewidmet.

An Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im nächsten Geschäftsjahr € 996,8 Millionen (31.12.2018: € 228,9 Millionen) fällig.

Nachstehende Aufgliederung zeigt die in den Aktivposten enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere nach börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapieren (Beträge inkl. Zinsenabgrenzung):

Wertpapiere
in € Millionen
börsennotiert
31.12.2019
nicht börsennotiert
31.12.2019
börsennotiert
31.12.2018
nicht börsennotiert
31.12.2018
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
3.460,9 11,2 2.919,3 17,7
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 33,2 0,0 33,6 0,0

Aufgliederung der in den Aktivposten enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere nach der Bewertung als Anlagevermögen oder als Umlaufvermögen (einschließlich Handelsbestand):

Wertpapiere
in € Millionen
Anlagevermögen
31.12.2019
Umlaufvermögen
31.12.2019
Anlagevermögen
31.12.2018
Umlaufvermögen
31.12.2018
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
766,6 2.705,5 1.401,8 1.535,1
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0 33,2 0,0 33,6

Der Abgang von Wertpapieren aus dem Anlagevermögen ist in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Davon betrafen € 1.283,5 Millionen Tilgungen (31.12.2018: € 1.600,4 Millionen).

Bilanzposten Nominale Nettoergebnis Nominale Nettoergebnis
in € Millionen 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2018
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur
Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
1.931,6 39,0 1.148,6 26,3
Forderungen an Kreditinstitute 0,0 0,0 32,7 0,0
Forderungen an Kunden 128,5 0,1 369,8 0,0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 666,1 11,6 498,8 2,5
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0 0,0 20,0 0,0
Gesamt 2.726,1 50,7 2.069,9 28,8

Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag bei Wertpapieren (ohne Nullkuponanleihen) des Investmentbestandes (Bankbuch):

Der Unterschiedsbetrag zwischen den fortgeschriebenen Anschaffungskosten und den Rückzahlungsbeträgen setzt sich aus € 23,1 Millionen (31.12.2018: € 62,5 Millionen), die zukünftig als Aufwand verbucht werden, und € 6,9 Millionen (31.12.2018: € 11,5 Millionen), die zukünftig als Ertrag einfließen werden, zusammen.

Bei zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Anschaffungswert und dem höheren beizulegenden Zeitwert € 88,3 Millionen (31.12.2018: € 12,2 Millionen) gemäß § 56 (4) BWG bzw. € 4,3 Millionen (31.12.2018: € 1,4 Millionen) gemäß § 56 (5) BWG.

Im Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute sind eigene Schuldverschreibungen, die nicht zum Börsenhandel zugelassen sind, in Höhe von € 20,9 Millionen (31.12.2018: € 17,1 Millionen) enthalten.

Wertpapiere im Ausmaß von € 59,1 Millionen (31.12.2018: € 264,4 Millionen) sind zum Bilanzstichtag Gegenstand echter Pensionsgeschäfte, wobei die RBI AG Pensionsgeber ist und die Wertpapiere weiterhin in der Bilanz ausgewiesen werden.

Das Volumen des von der RBI AG geführten Handelsbuches beträgt gemäß Art 103 CRR € 187.248,5 Millionen (31.12.2018: € 171.191,3 Millionen), wobei € 1.070,1 Millionen (31.12.2018: € 961,6 Millionen) auf Wertpapiere und € 186.178,4 Millionen (31.12.2018: € 170.229,7 Millionen) auf sonstige Finanzinstrumente entfallen.

Bei folgenden Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens ist der beizulegende Zeitwert niedriger als der Buchwert:

Finanzanlagen
in € Millionen
Buchwert
31.12.2019
Beizulegender
Zeitwert
31.12.2019
Buchwert
31.12.2018
Beizulegender
Zeitwert
31.12.2018
1. Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnlicher Wertpapiere, die
zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
178,8 174,4 117,9 117,3
2. Forderungen an Kreditinstitute 58,9 58,9 0,0 0,0
3. Forderungen an Kunden 149,3 148,3 189,7 187,3
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
a) Von öffentlichen Emittenten 0,0 0,0 0,0 0,0
b) Von anderen Emittenten 28,4 28,2 210,1 209,0
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0 0,0 175,1 167,3
Gesamt 415,4 409,8 692,8 681,0

Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2 UGB zweiter Satz) unterbleibt, da die Bonität der Wertpapierschuldner so eingeschätzt wird, dass mit planmäßigen Zinszahlungen und Tilgungen gerechnet werden kann.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Es bestehen wechselseitige Beteiligungen an der Raiffeisenlandesbank Kärnten - Rechenzentrum und Revisionsverband, registrierte Genossenschaft mbH, der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und an der Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt. Per 31.12.2019 bestehen keine Ergebnisabführungsverträge.

Zur Absicherung des Währungsrisikos aus dem in lokaler Währung geführten Eigenkapital der

  • Ukrainian Processing Center JSC, Kiew
  • VAT Raiffeisen Bank Aval, Kiew

wurden in der Vergangenheit Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Verbundenen Unternehmen

Unternehmen, Sitz (Land) Gesamtnominal
e in Tausend
Währun
g
RBI
Direktanteil
Eigenkapital
in € Tausend
Ergebnis in €
Tausend1
aus Jahres
abschluss2
Angaga Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien 35 EUR 100% 32 - 11 31.12.2018
AO Raiffeisenbank, Moskau3 36.711.260 RUB 100% 2.464.664 497.747 31.12.2019
BAILE Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.,Wien2 40 EUR 100% 249.162 - 27 31.12.2019
Centralised Raiffeisen International Services & Payments S.R.L.,
Bukarest 2.820 RON 100% 5.825 1.888 31.12.2018
Elevator Ventures Beteiligungs GmbH, Wien 100 EUR 100% 197 - 153 31.12.2018
Extra Year Investments Limited, Tortola 50 USD 100% 52 - 8 31.12.2018
FARIO Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien 40 EUR 100% 5.466 - 1.657 31.12.2018
Golden Rainbow International Limited, Tortola <1 USD 100% 369 1.943 31.12.2018
Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien2 20.000 EUR 0% 32.351 1.741 31.12.2019
KAURI Handels und Beteiligungs GmbH, Wien2 50 EUR 88% 7.454 451 31.12.2019
LOTA Handels- und Beteiligungs-GmbH, Wien 35 EUR 100% 98 - 17 31.12.2018
NAURU Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien 35 EUR 100% 641 533 31.12.2018
R.B.T. Beteiligungsges.m.b.H., Wien 36 EUR 100% 266 - 14 31.12.2018
R.L.H. Holding GmbH, Wien 35 EUR 100% 5.150 1.391 31.12.2018
R.P.I. Handels- und Beteiligungsges.m.b.H., Wien2 36 EUR 100% 240 - 19 31.12.2018
Radwinter sp.z o.o., Warschau3 10 PLN 100% 2 - 4 31.12.2019
Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew3 6.154.516 UAH 68% 482.995 164.050 31.12.2019
Raiffeisen Investment Advisory GmbH, Wien 730 EUR 100% 974 386 31.12.2018
Raiffeisen RS Beteiligungs GmbH, Wien2 35 EUR 100% 5.083.044 486.733 31.12.2019
RBI Group IT GmbH, Wien 100 EUR 100% 112 1 31.12.2018

1 Das Ergebnis (teilweise aus den Konzernabschlüssen) in € Tausend entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag, das Eigenkapital wird gemäß § 224 (3) lit. a UGB

inklusive unversteuerte Rücklagen (lit. b) ausgewiesen.

2 Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte inländische Gesellschaften)

3 Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte ausländische Gesellschaften)

4 Neugründung in 2019

Unternehmen, Sitz (Land) Gesamtnominal
e in Tausend
Währun
g
RBI
Direktanteil
Eigenkapital
in € Tausend
Ergebnis in
€ Tausend1
aus Jahres
abschluss2
RALT Raiffeisen Leasing Ges.m.b.H, Wien2 219 EUR 100% 42.763 4.270 31.12.2019
RALT Raiffeisen-Leasing GmbH & Co. KG, Wien2 20.348 EUR 97% 21.507 302 31.12.2019
RB International Finance (Hong Kong) Ltd., Hong Kong3 10.000 HKD 100% 19.341 671 31.12.2018
RB International Investment Asia Limited, MY-Labuan3 <1 EUR 100% 167 - 247 31.12.2018
RB International Markets (USA) LLC, New York3 8.000 USD 100% 10.894 57 31.12.2019
RBI KI Beteiligungs GmbH, Wien2 48 EUR 100% 168 - 39 31.12.2019
RBI LEA Beteiligungs GmbH, Wien2 70 EUR 100% 207.441 146.294 31.12.2019
RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien2 150 EUR 100% 12.265 1.119 31.12.2019
REC Alpha LLC, Kiew3 1.726.843 UAH 85% 17.211 2.432 31.12.2019
Regional Card Processing Center s.r.o., Bratislava3 539 EUR 100% 16.512 1.141 31.12.2019
R-Insurance Services sp. z o.o., Ruda Śląska 5 PLN 100% 1 - 4 31.12.2019
RL Leasing Gesellschaft m.b.H., Eschborn3 26 EUR 25% 2.595 166 31.12.2019
RSC Raiffeisen Daten Service Center GmbH, Wien 2.000 EUR 50% 2.510 - 179 31.12.2018
RZB Finance (Jersey) III Ltd, JE-St. Helier3 1 EUR 100% 68 - 47 31.12.2019
RBI IB Beteiligungs GmbH, Wien2 35 EUR 100% 52.571 12.539 31.12.2019
RZB-BLS Holding GmbH, Wien2 500 EUR 100% 430.436 23.669 31.12.2019
RBI-Invest Holding GmbH, Wien2 500 EUR 100% 852.638 10.043 31.12.2019
Salvelinus Handels- und Beteiligungsges.m.b.H., Wien2 40 EUR 100% 389.812 237 31.12.2018
Ukrainian Processing Center PJSC, Kiew3 180 UAH 100% 18.022 7.093 31.12.2019
ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH, Wien 36 EUR 1% 495 348 31.12.2019

1 Das Ergebnis (teilweise aus den Konzernabschlüssen) in € Tausend entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag, das Eigenkapital wird gemäß § 224 (3) lit. a UGB inklusive unversteuerte Rücklagen (lit. b) ausgewiesen.

2 Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte inländische Gesellschaften) 3 Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte ausländische Gesellschaften)

4 Neugründung in 2019

Anlagevermögen

Der Grundwert der bebauten Grundstücke beträgt weniger als € 0,1 Millionen (31.12. 2018: weniger als € 0,1 Millionen).

Die RBI AG war 2019 nicht als Leasinggeber im Leasinggeschäft direkt engagiert.

Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das folgende Geschäftsjahr € 37,7 Millionen (31.12.2018: € 32,3 Millionen), davon € 35,3 Millionen gegenüber verbundenen Unternehmen (31.12.2018: € 30,6 Millionen). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf € 194,5 Millionen (31.12.2018: € 167,9 Millionen), davon € 182,2 Millionen gegenüber verbundenen Unternehmen (31.12.2018: € 159,1 Millionen).

Im Bilanzposten Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind keine immateriellen Anlagegüter enthalten, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in den nachfolgenden Spiegeln ersichtlich:

in € Tausend Anschaffungs-/Herstellungskosten
Pos. Bezeichnung des Anlagevermögens Stand
1.1.2019
1
Zugänge aus
Verschmelzun
g
2
Währung
s
differenz
en
3
Zugänge
4
Abgänge
5
Um
buchungen
6
Stand
31.12.2019
7
1. Schuldtitel öffentlicher Stellen und
ähnliche Wertpapiere die zur
Refinanzierung bei den
Zentralnotenbanken zugelassen sind
4.859.946 0 2.500 774.813 - 3.506.540 0 2.130.719
2. Forderungen an Kreditinstitute 73.121 0 609 10.000 0 0 83.730
3. Forderungen an Kunden 647.054 0 2.416 52.803 - 118.011 0 584.262
4. Schuldverschreibungen und and.
festverzinsliche Wertpapiere
1.421.433 0 4.931 354.190 - 995.860 0 784.693
a) von öffentlichen Emittenten 0 0 0 0 0 0 0
b) von anderen Emittenten 1.421.433 0 4.931 354.190 - 995.860 0 784.693
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
188.900 0 0 212.500 0 0 401.400
6. Beteiligungen 119.318 0 0 5 - 125 - 1.000 118.198
7. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.870.32
9
0 0 18.640 - 37.686 1.000 12.852.283
8. Immaterielle Vermögensgegenstände 203.868 0 50 8.957 - 5.478 0 207.397
9. Sachanlagen 27.948 0 46 4.676 - 774 0 31.896
10. Sonstige Vermögensgegenstände 116 0 0 0 0 0 116
Gesamt 20.412.0
33
0 10.553 1.436.5
84
- 4.664.475 0 17.194.695
in € Tausend Zu- und Abschreibungen/ Wertberichtigungen Buchwerte
Pos. Kumulierte
AfA Stand
1.1.2019
8
Zugänge aus
Verschmelzung
9
Währungs
differenzen
10
Kumulierte
AfA im
Abgang
11
Zuschrei
bungen
12
Abschre
i
bungen
13
Umbuc
h
ungen
14
Kumulierte
Afa Stand
31.12.201
9
15
31.12.201
9
16
31.12.201
8
17
1. - 112.461 0 0 112.765 1.593 - 29.858 0 - 27.961 2.102.758 4.747.485
2. - 19 0 0 0 0 16 0 - 3 83.726 73.101
3. - 4.055 0 17 - 153 1.809 191 0 - 2.190 582.071 642.999
4. - 22.877 0 - 39 1.709 2.838 - 1.820 0 - 20.188 764.505 1.398.556
a) 0 0 0 - 2 2 0 0 0 0,00 0
b) - 22.877 0 - 39 1.711 2.836 - 1.820 0 - 20.188 764.505 1.398.556
5. 0 0 0 0 0 0 0 0 401.400 188.900
6. - 45.366 0 0 125 3.170 - 4 0 - 42.075 76.123 73.952
7. - 2.238.119 0 0 29.941 179.410 - 2.154 0 - 2.030.922 10.821.362 10.632.21
0
8. - 166.561 0 - 16 4.888 0 - 8.135 0 - 169.825 37.573 37.307
9. - 17.349 0 - 20 743 0 - 2.602 0 - 19.228 12.668 10.600
10. 0 0 0 0 0 0 0 116 116
- 2.606.806 0 - 59 150.017 188.821 - 44.364 0 - 2.312.391 14.882.304 17.805.22
7

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31.12.2019 auf € 2.966,6 Millionen (31.12.2018: € 2.825,0 Millionen). In diesem Posten sind Forderungen aus Treasurygeschäften (positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuches sowie Zinsabgrenzungen aus Derivaten des Bankbuches – Details siehe Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte) in Höhe von € 1.830,2 Millionen (31.12.2018: € 1.857,5 Millionen) enthalten. Weiters sind in diesem Posten noch Forderungen (Sondervermögen) gegenüber der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung eGen (ÖRE) aufgrund des Bundes-IPS-Beitrags in Höhe von € 252,2 Millionen (31.12.2018: € 204,0 Millionen), Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von € 18,7 Millionen (31.12.2018: 17,3 Millionen), Bestände an gemünzten und ungemünzten Edelmetallen in Höhe von € 203,9 Millionen (31.12.2018: € 102,0 Millionen), aus Steuerumlagen resultierende Forderungen gegenüber Gruppenmitgliedern in Höhe von insgesamt € 22,4 Millionen (31.12. 2018: € 18,2 Millionen) sowie Dividendenforderungen in Höhe von € 494,9 Millionen (31.12.2018: € 460,5 Millionen) enthalten.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Erträge in Höhe von € 625,8 Millionen (31.12.2018: € 604,4 Millionen) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Aktive latente Steuern

Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern in Höhe von € 0,4 Millionen (31.12.2018: € 26,1 Millionen) resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen gegenüber amerikanischen Steuerbehörden, des im Jahr 2017 liquidierten Tochterunternehmens RB International Finance (USA), LLC, New York. Sie basieren auf geplanten zukünftigen steuerlichen Gewinnen des Tochterunternehmens RB International Markets (USA) LLC, New York. Aus aktiven temporären Differenzen in Höhe von € 294,7 Millionen (31.12.2018: € 285,0 Millionen) und aus inländischen steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von € 2.089,9 Millionen (31.12.2018: € 1.801,5 Millionen) wurden keine aktiven latenten Steuern aktiviert, weil ihre Nutzung aus heutiger Sicht in angemessener Zeit nicht realisierbar erscheint. Passive temporäre Differenzen, die grundsätzlich bis zur Höhe aktiver temporärer Differenzen verrechnet werden, waren im Geschäftsjahr nicht vorhanden.

Nachrangige Vermögensgegenstände

In den Aktivposten enthaltene Vermögensgegenstände nachrangiger Art:

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen an Kreditinstitute 1.160,7 1.281,2
hievon an verbundene Unternehmen 1.155,0 1.275,6
hievon an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 3,7 3,6
Forderungen an Kunden 302,7 177,3
hievon an verbundene Unternehmen 56,4 56,6
hievon an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 2,2 2,1
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 49,2 30,1
hievon von verbundenen Unternehmen 0,0 0,0
hievon von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 2,0 0,0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 441,6 223,3
hievon von verbundenen Unternehmen 417,0 197,3
hievon von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 0,1 1,3

Verfügungsbeschränkungen für Vermögensgegenstände

Zum Bilanzstichtag bestehende Verfügungsbeschränkungen für Vermögensgegenstände (gem. § 64 Abs.1 Z8 BWG):

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018
Sicherstellung für Wertpapier-Leihgeschäfte 246,6 1.001,8
Abgetretene Forderungen zugunsten der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) 2.077,9 1.774,9
Sicherstellung für OeNB-Tender 169,7 1.000,0
Abgetretene Forderungen zugunsten der Europäischen Investitionsbank (EIB) 55,5 48,8
Abgetretene Forderungen zugunsten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 29,8 41,1
Abgetretene Forderungen zugunsten Euler Hermes 0,8 0,9
Bundes-IPS 252,2 204,0
Marginerfordernisse 12,1 27,3
Treasury-Callgelder für vertragliche Nettingvereinbarungen 690,4 598,2
Gesamt 3.535,0 4.697,0

Darüber hinaus bestehen für aufgelegte, noch nicht begebene fundierte Bankschuldverschreibungen Aktiva mit Verfügungsbeschränkungen in Höhe von € 1.668,5 Millionen (31.12.2018: € 1.429,8 Millionen).

Aktivposten betreffend verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Forderungen sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere an bzw. von verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen an Kreditinstitute
An verbundene Unternehmen 2.113,2 2.044,7
An Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 247,6 65,2
Forderungen an Kunden
An verbundene Unternehmen 2.152,1 2.295,0
An Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 111,8 116,3
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Von verbundenen Unternehmen 122,1 120,5
Von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 6,5 44,0

Passiva

Verbindlichkeiten

Darstellung der Fristigkeiten

Die Gliederung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, der verbrieften Verbindlichkeiten und der sonstigen Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten stellt sich folgendermaßen dar:

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 27.902,5 26.598,3
Täglich fällig 3.671,5 3.457,3
Bis 3 Monate 13.244,0 13.079,2
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 1.695,2 2.207,7
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 6.849,6 5.877,7
Über 5 Jahre 2.442,4 1.976,3
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 19.155,6 17.612,1
Täglich fällig 5.331,7 6.172,5
Bis 3 Monate 7.298,8 6.172,7
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 3.699,6 3.397,4
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 1.775,8 956,0
Über 5 Jahre 1.049,8 913,6
Verbriefte Verbindlichkeiten 7.039,8 5.122,5
Bis 3 Monate 142,0 293,2
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 974,1 502,6
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 3.651,1 3.384,8
Über 5 Jahre 2.272,6 941,8
Sonstige Verbindlichkeiten 2.392,3 2.363,2
Bis 3 Monate 2.392,3 2.363,2
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 0,0 0,0
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 0,0 0,0
Über 5 Jahre 0,0 0,0

An begebenen Schuldverschreibungen werden im nächsten Geschäftsjahr € 1.044,5 Millionen (31.12.2018: € 572,3 Millionen) fällig.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Gegenüber verbundenen Unternehmen 6.193,0 4.346,8
Gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 4.274,3 3.905,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Gegenüber verbundenen Unternehmen 3.896,7 3.771,5
Gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 173,1 106,9

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2019 auf € 2.392,4 Millionen (31.12.2018: € 2.363,2 Millionen). In diesem Posten werden Verbindlichkeiten aus Treasurygeschäften (überwiegend negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuches sowie Zinsabgrenzungen aus Derivaten des Bankbuches – Details siehe Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte) in Höhe von € 1.619,8 Millionen (31.12.2018: € 1.580,5 Millionen) sowie Verbindlichkeiten aus Short-Positionen von Anleihen in Höhe von € 185,9 Millionen (31.12.2018: € 158,1 Millionen) ausgewiesen. Der Marktwert der Absicherungsgeschäfte betreffend Kapitalgarantien für Fonds beläuft sich auf € 85,7 Millionen (31.12.2018: € 91,5 Millionen). Weiters sind noch Zinsabgrenzungen für Ergänzungskapital in Höhe von € 286,9 Millionen (31.12.2018: € 273,7 Millionen) sowie Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen (Körperschaftsteuer) sowie aus anrechenbarer Kapitalertrags- und Quellensteuer gegenüber Gruppenmitgliedern in Höhe von insgesamt € 20,2 Millionen (31.12.2018 € 21,4 Millionen) enthalten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von € 338,2 Millionen (2018: € 345,4 Millionen), die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden, enthalten.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen mit € 92,4 Millionen (31.12.2018: € 65,7 Millionen) Rückstellungen für Abfertigungen, mit € 73,5 Millionen (31.12.2018 € 71,5 Millionen) Rückstellungen für Pensionen, mit € 5,9 Millionen (31.12.2018: € 0,3 Millionen) Steuerrückstellungen und mit € 237,0 Millionen (31.12.2018: €171,8 Millionen) sonstige Rückstellungen. Für Pensionsrückstellungen in Höhe von € 14,6 Millionen (31.12.2018 €12,5 Millionen) bestehen Rückdeckungsversicherungen. Diese wurden im Geschäftsjahr mit in gleicher Höhe gegenüberstehenden Ansprüchen saldiert.

Die Steuerrückstellungen in Höhe von € 5,9 Millionen betreffen im Umfang von 4,9 Millionen Rückstellungen für Grunderwerbsteuern gegenüber dem deutschen Finanzamt sowie in Höhe von 1,0 Millionen Rückstellungen für Körperschaftssteuern aus dem Jahr 2016.

Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultierte im Wesentlichen aus Garantiekrediten sowie Prozessrisiken infolge von Rechtsstreitigkeiten für Fremdwährungskredite in Polen. In Polen wurde eine Reihe von Kundenklagen eingebracht. Die Rückstellung basiert auf einem statistischen Ansatz, welcher sowohl statische Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen berücksichtigt. Mögliche Urteilsszenarien und die erwarteten Verlustraten je Szenario wurden geschätzt. Die erwartete Belastung gründet sich auf Kredite von Kunden, welche die Bank klagen oder eine solche angekündigt haben. Um die finanziellen Auswirkungen je Szenario zu berechnen, wird der Forderungsbetrag mit dem geschätzten finanziellen Abfluss im Szenario und der Wahrscheinlichkeit multipliziert, dass die Bank letztendlich eine Entschädigung an den Kunden zahlen muss. Für Abflüsse, für die angenommen wird, dass sie die nicht innerhalb eines Jahres erfolgen werden, wird eine angemessener Abzinsungssatz angewendet. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Szenarien werden anhand von Expertenmeinungen gewichtet und der sich daraus ergebende Betrag wurde für 2019 in Höhe von € 48,8 Millionen inklusive geschätzter Anwaltskosten rückgestellt.

Sonstige Rückstellungen

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018
Drohverluste aus Zinssteuerungsderivaten 30,6 44,2
Garantiekredite 39,2 18,5
Prozessrisken 50,3 0,2
Bonifikationen und Prämien 42,4 44,3
Jubiläumsgelder 27,4 23,8
Unverbrauchte Urlaube 22,0 20,2
Restrukturierungskosten 1,2 1,4
Aufsichtsrats-Tantiemen einschließlich Aufwandsvergütung 1,1 1,1
Operationelles Risiko/Schadensfälle/Sonstiges 4,8 1,2
Prüfungskosten 0,5 0,4
Sonstige Aufwendungen/ausstehende Rechnungen 17,6 16,6
Gesamt 237,0 171,8

Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Das Ergänzungskapital zum 31.12.2019 beträgt € 2.628,8 Millionen (31.12.2018: € 2.737,5 Millionen).

Ergänzungskapital nach CRR im Eigenbestand:

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018
6,625% RBI Schuldverschreibung 2011-2021 12,3 9,4
6% RBI Schuldverschreibung 2013-2023 2,4 2,4
var. RBI Schuldverschreibung 2014-2025 8,9 0,4
var. RBI Schuldverschreibung 2013-2024 0,0 6,5

Im Berichtsjahr wurden € 314,2 Millionen an Emissionen (2018: € 5,1 Millionen) eingezogen. Einschließlich der Auflösung dazugehöriger Sicherungsgeschäfte wurde im Geschäftsjahr ein Verlust in Höhe von € 4,4 Millionen (2018: < € 0,1 Millionen) verbucht.

Aufgenommene nachrangige Verbindlichkeiten

Auflistung jener nachrangigen Kreditaufnahmen (einschließlich Ergänzungskapital), die 10 Prozent des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 2.628,8 Millionen und somit den Betrag von € 262,9 Millionen übersteigen:

Bezeichnung Nominale in € Millionen Fälligkeit Zinssatz
Subordinated Notes 2023 Serie 45 500 16.10.2023 6,000%
Subordinated Notes 2021 Serie 4 500 18.05.2021 6,625%

Für die genannten Verbindlichkeiten bestehen keine Bestimmungen hinsichtlich einer etwaigen Umwandlung.

Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten

Die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten belaufen sich im Geschäftsjahr auf € 128,4 Millionen (2018: € 164,3 Millionen).

Zusätzliches Kernkapital

Im Jahr 2019 wurde keine Emission von zusätzlichem Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (AT1) begeben. Mit dem emittierten Nominale von € 1.150,0 Millionen (€ 650,0 Millionen 2017 und € 500,0 Millionen 2018) hat die RBI AG ihr geplantes AT1-Emissionsprogramm derzeit abgeschlossen. Zuzüglich der abgegrenzten Zinsen beträgt das zusätzliche Kernkapital zum 31.12.2019 € 1.151,2 Millionen (31.12.2018: € 1.152,7 Millionen). Das gesamte Disagio in Höhe von € 5,7 Millionen wird aktivseitig bis zum ersten Kündigungsdatum 15. Dezember 2022 bzw. bis 15. Juni 2025 abgegrenzt.

Aktiva und Passiva in Fremdwährung

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018
Aktiva in fremder Währung 8.456,3 9.703,4
Passiva in fremder Währung 7.976,0 6.424,5

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Zum 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital der RBI AG gemäß Satzung unverändert € 1.003,3 Millionen. Das Grundkapital besteht aus 328.939.621 nennwertlosen Stückaktien (Inhaberaktien). Nach Abzug der im Eigenbestand befindlichen 322.204 Aktien betrug das ausgewiesene gezeichnete Kapital € 1.002,3 Millionen (31.12.2018 € 1.002,3 Millionen).

Eigene Aktien

Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 20. Dezember 2020, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 1,00 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.

Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen § 189a Z 7 UGB oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung sohin bis zum 20. Juni 2023.

Seit der Ermächtigung im Juni 2018 wurden weder eigene Aktien erworben noch veräußert.

Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 20. Dezember 2020, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 446,8 Millionen durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu € 501.632.920,50 zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss).

Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Kapitalrücklagen

Die gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 4.334,3 Millionen (31.12.2018: € 4.334,3 Millionen) und die nicht gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 97,1 Millionen (31.12.2018: € 97,1 Millionen) blieben im Geschäftsjahr unverändert.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen umfassen gesetzliche Rücklagen in Höhe von € 5,5 Millionen (31.12.2018: € 5,5 Millionen) und andere freie Rücklagen in Höhe von € 2.299,3 Millionen (31.12.2018: € 2.165,1 Millionen). Von den anderen freien Rücklagen ist ein Betrag von € 265,3 Millionen (31.12.2018: € 217,1 Millionen) dem Bundes-IPS gewidmet. Aufgrund der Vereinbarung über die Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme) und eines entsprechenden Beschlusses des Bundes-IPS Risikorats wurde im Geschäftsjahr 2019 ein Betrag in Höhe von € 48,2 Millionen (31.12.2018: € 46,4 Millionen) als Rücklage für das Bundes-IPS den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die Rücklage für das Bundes-IPS ist bei der Eigenmittelberechnung nach CRR nicht anrechenbar. Aus dem Jahresüberschuss wurde weiters ein Betrag von € 86,0 Millionen (31.12.2018: € 648,0 Millionen) den anderen freien Rücklagen zugeführt.

Haftrücklage

Der Stand der Haftrücklage beträgt zum 31.12.2019 € 535,1 Millionen (31.12.2018: € 535,1 Millionen).

Ergänzende Angaben

Erläuterungen zu den Haftungsverhältnissen

Die RBI AG hat im Rahmen der staatlich geförderten, prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem. § 108h Abs 1 Z 3 EStG Kapitalgarantieverpflichtungen abgegeben. Dabei garantiert das Kreditinstitut, dass im Falle einer Verrentung der für die Verrentung zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag nicht geringer ist als die Summe der vom Steuerpflichtigen eingezahlten Beträge zuzüglich der für diesen Steuerpflichtigen gutgeschriebenen Prämien im Sinne des §108g EStG. Das Volumen dieser Garantien beträgt zum 31.12.2019 € 973 Millionen (2018: € 1.029 Millionen).

Die RBI AG ist Vereinsmitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich. Die Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung dahingehend, dass sie solidarisch die zeitgerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitgliedes bis zur Grenze, die sich aus der Summe der individuellen Tragfähigkeit der anderen Vereinsmitglieder ergibt, garantieren. Die individuelle Tragfähigkeit eines Vereinsmitgliedes bestimmt sich nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des BWG.

Die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ), die ihr angeschlossenen Landes-Kundengarantiegemeinschaften und deren Mitglieder haben ihre Haftung für alle neuen Forderungen aus Kundengeschäftsbeziehungen mit den Mitgliedern der Kundengarantiegemeinschaften mit Wirkung zum 30. September 2019 (Stichtag) beendet. Zum Stichtag bestehende Guthaben fallen weiterhin unter die Haftung, Auszahlungen und alle anderen Belastungsbuchungen nach dem Stichtag reduzieren die Haftung. Allfällige Erhöhungen von Guthaben nach dem 30. September 2019 und danach begründete Geschäftsbeziehungen sind von der Haftung nicht mehr umfasst. Der Haftungsverpflichtung wurde durch Einstellen eines Merkpostens von einem Euro unter der Bilanz entsprochen, da es nicht möglich ist, die potenzielle Haftung der RBI AG aus dem Haftungsverbund betraglich festzulegen.

Zum 31.12.2019 waren weiche Patronatserklärungen in Höhe von € 302,4 Millionen (31.12.2018: € 382,8 Millionen) ausgestellt.

Das Volumen der Haftungen gegenüber verbundenen Unternehmen beläuft sich zum 31.12.2019 auf € 1.106,5 Millionen (31.12.2018: € 648,3 Millionen). Die Darstellung zum 31.12.2018 wurde nunmehr dahingehend angepasst, dass alle verbundenen Unternehmen und nicht nur die direkt gehaltenen Unternehmen miteinbezogen wurden.

Offene Einzahlungsverpflichtungen auf das Stammkapital in Höhe von € 5,6 Millionen (31.12.2018: € 5,6 Millionen) bestehen gegenüber der European Investment Fund S.A., Luxemburg.

Unter der Bilanz im Passivposten Eventualverbindlichkeiten der RBI AG werden zum 31.12.2019 € 6.049,9 Millionen (31.12.2018: € 5.213,1 Millionen) ausgewiesen. Davon entfallen € 5.070,1 Millionen (31.12.2018: € 4.263,3 Millionen) auf Avale sowie € 979,8 Millionen (31.12.2018: € 949,8 Millionen) auf Akkreditive.

Unter der Bilanz im Passivposten Kreditrisiken der RBI AG werden zum 31.12.2019 € 15.171,2 Millionen (31.12.2018: € 13.206,7 Millionen) ausgewiesen. Die Kreditrisiken entfallen im Berichtsjahr in voller Höhe auf noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen.

Es liegen keine weiteren Geschäfte vor, deren Risiken und Vorteile wesentlich sind, die nicht in der Bilanz oder in einem Posten Unter der Bilanz ausgewiesen sind.

Eigenmittel nach CRR

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018
Eingezahltes Kapital 1.002 1.002
Abzüglich Verpflichtung zum Kauf eigener Aktien - 19 - 19
Kapitalrücklagen und Agio auf Instrumente des harten Kernkapitals 4.431 4.431
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen1 2.577 2.515
Hartes Kernkapital vor Abzugsposten 7.992 7.929
Bilanzverlust 0 0
Wertanpassung für vorsichtige Bewertung (Prudent Valuation) - 27 - 29
Immaterielle Vermögenswerte/Firmenwerte - 38 - 37
Risikovorsorge-Fehlbeträge für IRB-Positionen - 20 - 70
Abzugsposten latente Steuern 0 - 1
Abzugsposten Verbriefungen 0 0
Übergangsanpassungen am harten Kernkapital 0 0
Hartes Kernkapital nach Abzugsposten 7.907 7.792
Zusätzliches Kernkapital 1.145 1.144
Abzüglich eigenes AT1-Kapital - 5 - 14
Abzüglich Verpflichtung zum Kauf eigenes AT1 - 30 - 6
Übergangsanpassungen am zusätzlichen Kernkapital 0 0
Kernkapital 9.017 8.916
Ergänzungskapital 1.691 2.210
Abzüglich eigenes Ergänzungskapital - 24 - 18
Abzüglich Verpflichtung zum Kauf eigenes Ergänzungskapital - 16 - 22
Abzüglich Ergänzungskapital von wesentlichen Beteiligungen - 1 - 2
Risikovorsorgeüberschuss für IRB-Positionen 184 137
Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital 0 0
Ergänzende Eigenmittel nach Abzugsposten 1.834 2.305
Gesamte Eigenmittel 10.851 11.221
Common Equity Tier 1 Ratio (transitional) 19,7% 19,8%
Common Equity Tier 1 Kapitalquote (fully loaded) 19,7% 19,8%
Tier 1 Kapitalquote 22,5% 22,7%
Gesamtkapitalquote (transitional) 27,1% 28,6%
Gesamtkapitalquote (fully loaded) 27,1% 28,6%

1 Abzüglich Bundes-IPS-Rücklage in Höhe von € 265,3 Millionen (31.12.2018 € 217,1 Millionen)

in € Millionen 31.12.2019 31.12.2018
Risikogewichtete Forderungsbeträge Kreditrisiko 34.599 33.863
Auf internen Ratings basierender Ansatz 30.462 29.238
Standardansatz 4.137 4.438
Gesamtbetrag der Risikopositionen für Anpassungen der Kreditbewertung 157 188
Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken 46 0
Gesamtrisikobetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken 1.927 2.438
Gesamtrisikobetrag der Risikopositionen für operationelle Risiken (OpR) 3.057 3.000
Sonstige Risikopositionsbeträge 314 0
Gesamtrisikobetrag 40.101 39.300

Eigenmittelanforderungen

in € Millionen 31.12.2019 31.12.20181
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage nach Standardansatz 4.137 4.432
Kreditinstitute 21 10
Firmenkunden 4 11
Mengengeschäft (Retail) 153 137
Durch Immobilien besicherte Forderungen 3.354 3.562
Ausgefallene Positionen 93 119
Beteiligungspositionen 178 177
Sonstige Posten 334 416
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage nach auf internen Ratings basierendem Ansatz 29.238
Zentralstaaten und Zentralbanken 43 38
Kreditinstitute 1.943 2.125
Firmenkunden 14.063 12.550
Beteiligungspositionen 14.413 14.188
Verbriefungspositionen 0 338
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage für das Kreditrisiko 34.599 33.670

1 Bei den Eigenmitteln nach CRR wurde zum Stichtag 2019 einheitlich die Bemessungsgrundlage bzw. der Gesamtrisikobeitrag (Gesamt-RWAs) als Referenzgröße herangezogen und die Vergleichswerte zum Stichtag 2018 entsprechend angeglichen.

31.12.2019 31.12.2018
Leverage Ratio (fully loaded) 13,1% 13,0%
Risikoaktiva der Bilanzsumme 57,8% 61,0%

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge nach geographischen Märkten gemäß § 64 Abs.1 Z 9 BWG

Die regionale Zuordnung in die Segmente nach dem jeweiligen Sitz der Geschäftsstelle ergibt die folgende Verteilung:

2019
in € Millionen Summe Österreich Europa Asien
Zinsen und zinsähnliche Erträge 958,6 914,9 42,3 1,3
davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 86,9 86,8 0,0 0,1
Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen 708,8 708,8 0,0 0,0
Provisionserträge 361,0 356,7 4,3 0,0
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften - 51,2 - 51,1 0,3 - 0,5
Sonstige betriebliche Erträge 269,9 267,8 2,1 0,0
2018
in € Millionen Summe Österreich Europa Asien
Zinsen und zinsähnliche Erträge 896,3 887,7 6,9 1,7
davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 90,2 90,1 0,0 0,1
Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen 636,3 636,3 0,0 0,0
Provisionserträge 333,6 332,2 1,3 0,1
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 39,9 41,6 0,1 - 1,8
Sonstige betriebliche Erträge 181,1 180,8 0,3 0,0

Negativzinsen

Aufgrund der auch im Geschäftsjahr 2019 vorherrschenden Niedrigzinssituation, wurde im Posten Zinsen und ähnliche Erträge ein Aufwand, resultierend aus Negativzinsen für Forderungen in Höhe von € 43,6 Millionen (2018 € 45,1 Millionen) ausgewiesen. Dem gegenüber stand ein aus Negativzinsen für Verbindlichkeiten resultierender Ertrag in Höhe von € 62,7 Millionen (2018: € 57,2 Millionen), der im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen erfasst wurde. Der Anstieg der durch Negativzinsen verursachten Erträge ist durch die Erhöhung des Volumens bedingt.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten weiterverrechnete Personal- und Sachkosten für Dienstleistungen in Höhe von € 86,8 Millionen (2018: € 89,0 Millionen), Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen aus Derivaten in Höhe von € 33,1 Millionen (2018: € 2,9 Millionen), Erträge aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 117,1 Millionen (2018: € 25,8 Millionen) und Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen in Höhe von € 0,8 Millionen (2018: € 43,5 Millionen).

Personalaufwand

Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen sind € 37,6 Millionen (2018: € 14,5 Millionen) an Aufwendungen für Abfertigungen enthalten. Darin enthalten sind Aufwendungen für Restrukturierungen in Höhe von € 18,2 Millionen.

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

Die auf das Geschäftsjahr entfallenden nach Leistungen aufgeschlüsselten Aufwendungen für den Abschlussprüfer sind im Konzernabschluss dargestellt.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um € 200,5 Millionen auf € 305,4 Millionen im Jahr 2019. Darin enthalten sind Dotationen für Drohverlustrückstellungen für Bankbuchderivate in Höhe von € 17,5 Millionen (2018: € 19,8 Millionen), Dotationen für sonstige Rückstellungen in Höhe von € 65,1 Millionen (2018: € 22,1 Millionen), Aufwendungen betreffend die ausländischen Zweigstellen in Höhe vom € 10,9 Millionen (2018: € 13,7 Millionen) sowie Aufwendungen aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 196,6 Millionen (2018 € 46,2 Millionen).

Veräußerung und Bewertung von Forderungen sowie von Wertpapieren des Umlaufvermögens

Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens ergab wie im Vorjahr einen negativen Saldo in Höhe von € 105,9 Millionen (2018: minus € 31,6 Millionen). Diese Entwicklung resultierte einerseits aus einem Rückgang des Bewertungs- und Veräußerungsergebnisses der Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie der Bankbuch Derivate in Höhe von € 3,5 Millionen (2018: € 4,8 Millionen) und andererseits aus einem Rückgang des Ergebnisses aus der Bewertung von Forderungen und Garantien auf minus € 109,4 Millionen (2018: minus € 36,4 Millionen). Der im Vergleich zum Vorjahr moderat gestiegene Wertberichtigungsbedarf beruhte im Wesentlichen auf Auflösungen von Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2018. Im Bereich der Einzelwertberichtigungen verzeichnete die RBI AG eine Nettodotierung der Wertberichtigungen in Höhe von € 98,2 Millionen (2018: € 104,9 Millionen). Bei den Portfolio-Wertberichtigungen kam es zu einer Nettodotierung von € 15,3 Millionen (2018: € 38,6 Millionen). Der Rückgang resultierte aus einem Einmal-Effekt aufgrund einer Methoden Änderung im Geschäftsjahr 2018, bei der zur Bestimmung von Portfolio-Wertberichtigungen das IFRS 9 Berechnungsmodell ab 1. Jänner 2018 auch unternehmensrechtlich zur Anwendung gelangte sowie einer Berücksichtigung von im Modell nicht abbildbaren erwarteten Kreditrisiken aufgrund außerordentlicher Ereignisse.

Im Geschäftsjahr wurden Verluste aus Anteilen an Investmentfonds in Höhe von € 0,7 Millionen (2018: € 0,4 Millionen) realisiert. Erträge aus Ausschüttungen gab es wie im Vorjahr keine.

Veräußerung und Bewertung von wie Finanzanlagen bewerteten Wertpapieren sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Im Posten Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind unter anderem Zuschreibungen der Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew, in Höhe von € 150,8 Millionen, der RZB-BLS Holding GmbH, Wien in Höhe von € 23,8 Millionen, der BAILE Handels- und Beteiligungsges.m.b.H., Wien in Höhe von € 2,1 Millionen sowie der Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt in Höhe von € 2,9 Millionen enthalten. Im Geschäftsjahr wurden Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von insgesamt € 2,2 Millionen abgeschrieben. Insgesamt werden € 180,4 Millionen an Gewinnen (2018: Gewinne in Höhe von € 125,8 Millionen) aus der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ausgewiesen.

Aus der Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ergibt sich im Geschäftsjahr ein Ergebnis von € 0,0 Millionen (2018: Verlust in Höhe von € 6,5 Millionen).

Gruppenbesteuerung

Die RBI AG ist Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG gehören zum 31.12.2019 50 Gesellschaften (31.12.2018: 50 Gesellschaften) als Gruppenmitglieder an.

Verschmelzungsgewinn

Der Verschmelzungsgewinn aus dem Vorjahr betraf in vollem Umfang das Ergebnis aus der Einbringung des nach dem Verkauf des Kernbankgeschäftes an die Bank BGZ BNP Paribas S.A, verbleibenden Geschäftes der Raiffeisen Bank Polska S.A., Warschau.

Gesamtkapitalrentabilität

Die Gesamtkapitalrentabilität (Jahresergebnis nach Steuern geteilt durch die durchschnittliche Bilanzsumme) beträgt im Jahr 2019 0,7 Prozent (2018: 1,7 Prozent).

Gewinnverteilungsvorschlag

Der Vorstand der RBI AG wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Jahresabschlusses 2019 eine Dividende von € 1,00 je Aktie auszuschütten. Daraus würde sich auf Basis der ausgegebenen Aktien ein Betrag von maximal € 328.940 Tausend errechnen.

Sonstiges

Es gibt keine Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die wesentlich und unter marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind.

Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 2.915 (2018: 2.533) Angestellte beschäftigt.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

Pensionsaufwand Abfertigungsaufwand
in € Tausend 2019 2018 2019 2018
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 2.505 3.340 3.162 1.738
Arbeitnehmer 10.635 22.563 34.402 15.680
Gesamt 13.140 25.903 37.564 17.418

Der Anstieg des Abfertigungsaufwands begründet sich mit dem im Geschäftsjahr angefallenen Restrukturierungsaufwand in Höhe von € 18 Millionen. Der gesunkene Pensionsaufwand resultierte aus einer Anpassung der Sterbetafeln im Vorjahr.

Vorstand

Zum Bilanzstichtag setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:

Vorstandsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode
Dr. Johann Strobl, Vorsitzender 22. September 20101 28. Februar 2022
Mag. Martin Grüll 3. Jänner 2005 28. Februar 20202
Mag. Andreas Gschwenter 1. Juli 2015 30. Juni 2023
Lic. Mgr. Lukasz Januszewski 1. März 2018 28. Februar 2021
Mag. Peter Lennkh 1. Oktober 2004 31. Dezember 2020
Dr. Hannes Mösenbacher 18. März 2017 28. Februar 2025
Dr. Andrii Stepanenko 1. März 2018 28. Februar 2021

1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010

2 Die Zahl der Vorstandsmitglieder der RBI AG wird mit der Beendigung des Vorstandsmandats von Mag. Martin Grüll Ende Februar 2020 von sieben auf sechs

Mitglieder reduziert. Die Verantwortungsbereiche im Vorstand werden neu zugeordnet, dabei sollen Möglichkeiten zur Vereinfachung der Organisation genutzt werden.

Aufsichtsrat

Zum Bilanzstichtag setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

Aufsichtsratsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode
Mag. Erwin Hameseder, Vorsitzender 8. Juli 20101 Ordentliche Hauptversammlung 2020
MMag. Martin Schaller, Erster stellvertretender Vorsitzender 4. Juni 2014 Ordentliche Hauptversammlung 2024
Dr. Heinrich Schaller, Zweiter stellvertretender Vorsitzender 20. Juni 2012 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Mag. Klaus Buchleitner, MBA 26. Juni 2013 Ordentliche Hauptversammlung 2020
Mag. Peter Gauper 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Betriebsökonom Wilfried Hopfner 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Dr. Rudolf Könighofer 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Dr. Johannes Ortner 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Dr. Günther Reibersdorfer 20. Juni 2012 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Dr. Andrea Gaal 21. Juni 2018 Ordentliche Hauptversammlung 2023
Mag. Birgit Noggler 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Mag. Rudolf Kortenhof2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres
Mag. Peter Anzeletti-Reikl2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres
Mag. (FH) Gebhard Muster2 22. Juni 2017 Bis auf Weiteres
Ing. Sigrid Netzker2 1.
Jänner 2019
Bis 31. Dezember 2019
Mag. Helge Rechberger2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres
Dr. Susanne Unger2 16. Februar 2012 Bis auf Weiteres

1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 2 Vom Betriebsrat entsendet

Ing. Sigrid Netzker übernahm mit 1. Jänner 2019 für ein Jahr die Aufsichtsratsfunktion von Dr. Natalie Egger-Grunicke. Diese übernahm wieder mit 1. Jänner 2020 die Aufsichtsratsfunktion.

Staatskommissäre

  • Ministerialrat Mag. Alfred Lejsek, Staatskommissär (seit 1. Jänner 2011)
  • Ministerialrat Dr. Anton Matzinger, Staatskommissär-Stellvertreter (seit 1. April 2011)

Bezüge des Vorstands

An den Vorstand wurden folgende Bezüge bezahlt:

in € Tausend 2019 2018
Fixe Bezüge 5.434 5.154
Boni (erfolgsabhängig) 3.196 2.493
Aktienbasierte Vergütungen (erfolgsabhängig) 0 399
Zahlungen an Pensionskassen und Rückdeckungsversicherungen 432 355
Sonstige Bezüge 2.346 2.345
Gesamt 11.408 10.746
Hievon Bezüge von verbundenen Unternehmen 2.160 1.813

Die in der Tabelle dargestellten fixen Bezüge enthalten Gehälter und Sachbezüge.

Die erfolgsabhängigen Bestandteile der Vorstandsbezüge umfassen Bonuszahlungen. Bei den oben ausgewiesenen Boni handelt es sich um sofort fällige Anteile des Bonus für das Jahr 2018 und verschobene Bonusanteile für Vorjahre.

Die Bonusbemessung ist an die Erreichung jährlich vereinbarter Ziele geknüpft. Diese umfassen in vier bzw. fünf Kategorien neben spezifischen Zielen an die jeweiligen Funktionen angepasste Finanzziele wie z.B. Gewinn nach Steuern in einem Segment, Return on Risk Adjusted Capital (RORAC), Gesamtkosten, risikogewichtete Aktiva, Kunden-, Mitarbeiter- sowie Prozess-/Effizienz- und Infrastruktur-Ziele, plus allenfalls anderer Ziele. Die Höhe des Bonus bestimmt sich nach dem Konzernergebnis und der Cost/Income Ratio, wobei die zu erreichenden Zielwerte vom mittelfristigen ROE-Ziel des Konzerns abgeleitet wurden. Die Auszahlung erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des BWG, umgesetzt in den internen Regelungen (siehe Mitarbeitervergütungspläne im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden").

Die sonstigen Bezüge umfassen Entgelte für Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen, Versicherungen und Zuschüsse.

An ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr € 1.137 Tausend ausbezahlt (2018: € 1.142 Tausend). Zusätzlich zu diesen Beträgen wurden kurzfristig fällige Leistungen, zeitlich verschobene Bonusanteile an ehemalige Mitglieder des Vorstands in Höhe von insgesamt € 1.346 Tausend (2018: € 3.258 Tausend) bezahlt.

Bezüge des Aufsichtsrats

in € Tausend 2019 20181
Bezüge Aufsichtsrat 1.069 1.060

1 Anpassung des Vorjahreswerts (€ 965 Tausend) an die tatsächlich ausbezahlten Bezüge

In der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 wurde ein neues Vergütungsmodell für den Aufsichtsrat beginnend mit dem Geschäftsjahr 2017 beschlossen. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Vorsitzender €120 Tausend, Stellvertreter des Vorsitzenden € 90 Tausend, Mitglieder des Aufsichtsrats €60 Tausend zusätzlich Sitzungsgelder.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinn von § 95 Abs 5 Z 12 AktG mit Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen.

Bezüge des Beirats (Länderkuratorium)

in € Tausend 2019 20181
Bezüge Beirat 202 198

1 Anpassung des Vorjahreswerts (€ 104 Tausend) an die tatsächlich ausbezahlten Bezüge

Die Hauptversammlung hat am 21. Juni 2018 beschlossen, dass den Beiratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt wird. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Beiratsvorsitzender €25 Tausend, Stellvertreter €20 Tausend, jedes weitere Mitglied € 15 Tausend zusätzlich Sitzungsgelder. Für das Geschäftsjahr 2019 wurde eine Rückstellung im Ausmaß von €202 Tausend gebildet.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode vor.

Wien, am 28. Februar 2020

Der Vorstand

Dr. Johann Strobl

Lic. Mgr. Łukasz Januszewski Mag. Peter Lennkh

Dr. Hannes Mösenbacher Dr. Andrii Stepanenko

Mag. Martin Grüll Mag. Andreas Gschwenter

Lagebericht

Entwicklung der Märkte

Industrieentwicklung dämpft Konjunktur in der Eurozone, Zinsen weiterhin niedrig

Der Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) fiel in der Eurozone im Jahr 2019 mit 1,2 Prozent geringer aus als im Jahr zuvor (1,9 Prozent). Die konjunkturelle Abkühlung war mit einer sehr unterschiedlichen Entwicklung in einzelnen Branchen verbunden. Während der Industriebereich einen merklichen Rückgang des Outputs verbuchte, entwickelte sich die Wirtschaftsleistung im Dienstleistungs- und Bausektor solide. Die Arbeitslosenquote ging im Jahresverlauf zurück. Die Inflationsrate lag im Jahresschnitt bei 1,2 Prozent und damit deutlich unter der Zwei-Prozent-Zielmarke der Europäischen Zentralbank (EZB).

Die EZB beließ die Leitzinsen bis zum Sommer 2019 zunächst unverändert, lediglich Tilgungszahlungen aus dem bestehenden Anleiheportfolio wurden reinvestiert. Auf der Sitzung Anfang September verabschiedete die EZB ein neues Maßnahmenpaket zur geldpolitischen Lockerung. Es enthielt unter anderem eine Senkung des Einlagesatzes für Geschäftsbanken von minus 0,4 Prozent auf minus 0,5 Prozent sowie die Wiederaufnahme der Nettokäufe von Anleihen. Die expansive geldpolitische Ausrichtung der EZB ließ über den Jahresverlauf die Geldmarktsätze sowie die Renditen von deutschen Staatsanleihen auf historische Tiefstände sinken. Zwischen August und Mitte Oktober wies sogar die 30-jährige deutsche Staatsanleihe erstmals eine negative Rendite aus.

Die österreichische Konjunktur verlor im Jahresverlauf ebenfalls an Fahrt. Aufgrund des guten Winterhalbjahres 2018/19 belief sich das reale BIP-Wachstum im Gesamtjahr 2019 auf 1,6 Prozent (2018: 2,4 Prozent) und lag damit weiterhin über dem Durchschnitt der Eurozone. Merklich trübte sich seit dem Frühjahr 2019 die Industrieproduktion ein, nachdem bis dahin eine bemerkenswerte Entkoppelung von der deutschen Industrieschwäche zu beobachten gewesen war. Auch die Außenhandelsdynamik ließ im Jahresverlauf vor dem Hintergrund des herausfordernden externen Umfelds kontinuierlich nach, lieferte aber nichtsdestotrotz positive Impulse. Spürbar schwächten sich auch die Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen ab. Als Stütze der Konjunktur erwies sich hingegen der private Konsum, der von der weiterhin guten Arbeitsmarktlage sowie den Zuwächsen der real verfügbaren Haushaltseinkommen profitierte.

Das Wachstum der US-Wirtschaft verringerte sich im Jahr 2019, alles in allem blieb die Dynamik aber robust. So wuchs das reale BIP um 2,3 Prozent nach 2,9 Prozent im Jahr 2018. Auch die USA litten an einer ausgeprägten Schwächephase des industriellen Sektors, der die übrigen Bereiche der Volkswirtschaft jedoch nur wenig beeinflusste. Nachfrageseitig zeigte sich der private Konsum als Stütze der Konjunktur, der von dem Fortbestand des positiven Trends auf dem Arbeitsmarkt profitierte. So hielt der Beschäftigungsaufbau weiter an, der Rückgang der Arbeitslosenquote setzte sich fort.

In China ließ die Konjunkturdynamik 2019 abermals nach. Im Gesamtjahr 2019 wurde ein reales BIP-Wachstum von 6,1 Prozent – und damit rund 0,6 Prozentpunkte weniger als im Jahr zuvor – verzeichnet. Das Kreditwachstum ging im Jahresvergleich weiter zurück und die Wachstumsraten der Anlageinvestitionen und der Industrieproduktion erreichten neue Rekordtiefstände. Während sich der Handelskonflikt mit den USA zuerst nur in den Stimmungsumfragen bemerkbar machte, hinterließ dieser im Jahresverlauf immer deutlichere Spuren bei den Exporten und folglich auch bei den realwirtschaftlichen Daten.

Solide Konjunktur in CE und SEE, restriktive Fiskalpolitik bremste Wachstum in Russland

Die Inflation in der Region Zentraleuropa (CE) zog im Durchschnitt des Jahres 2019 gegenüber dem Vorjahr etwas an und lag mit 2,6 Prozent deutlich über der Zwei-Prozent-Marke. In Südosteuropa (SEE) hingegen fiel sie knapp unter 3 Prozent. Für Inflationsdruck sorgte dort wie schon im Vorjahr vor allem Rumänien, wobei sich dieser gegen Ende 2019 wieder zu mäßigen begann. Alles in allem erlaubte es die Inflationsentwicklung den zentral- und osteuropäischen Zentralbanken, ihre lockere bzw. neutrale Geldpolitik beizubehalten. Eine Ausnahme bildete die tschechische Notenbank, die seit 2017 einen Zinsnormalisierungsprozess vorantreibt, der Anfang 2020 ein Leitzinsniveau von 2,25 Prozent erreichte. Hervorzuheben wäre zudem die rumänische Nationalbank, die sich entschied, den zugrundeliegenden Inflationsdruck über ein restriktives Liquiditätsmanagement zu bekämpfen. Grundsätzlich erlauben es die fortdauernden geldpolitischen Lockerungsmaßnahmen der führenden Zentralbanken EZB und Fed den CEE Notenbanken, eine expansive Geldpolitik fortzuführen. In Russland und insbesondere in der Ukraine wurde der Leitzins im Jahr 2019 bei fallender Inflation gesenkt.

Das Wachstum der Konjunktur in der Region CE schwächte sich 2019 vergleichsweise moderat ab und lag im Gesamtjahr bei 3,6 Prozent nach 4,5 Prozent im Vorjahr. Auf Länderebene erreichte Ungarn mit 4,9 Prozent den höchsten Wert. Als maßgeblicher Treiber der CE-Konjunktur erwies sich 2019 erneut die Inlandsnachfrage, insbesondere der private Konsum, der von soliden Lohnzuwächsen und niedrigen Arbeitslosenquoten unterstützt wurde. Die Industrie in der CE-Region weist enge Handelsverflechtungen mit Deutschland auf, die Verlangsamung der Industriekonjunktur fiel jedoch – auch und insbesondere in der Automobilindustrie – weniger markant aus als in Deutschland.

In SEE bewegte sich das Wirtschaftswachstum 2019 mit 3,6 Prozent in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (3,7 Prozent). Das Wachstum wurde dabei hauptsächlich von der starken inländischen Nachfrage gestützt. In den kleineren Märkten der Region war eine verlangsamte Dynamik zu beobachten. Insbesondere Serbiens Wachstumsdynamik verzeichnete einen starken Rückgang um 1,4 Prozentpunkte auf 3,0 Prozent im Vergleich zu 2018. Rumänien, die größte Volkswirtschaft der Region, konnte das starke Wachstum mit 4,1 Prozent halten und war somit der Haupttreiber in SEE.

Das BIP-Wachstum in Osteuropa (EE) verringerte sich 2019 deutlich auf 1,4 Prozent, nachdem positive Einmaleffekte (etwa Investitionsprojekte, die Ende 2018 fertiggestellt worden sind) auf das Wachstum in Russland im Vorjahr für einen Wert von 2,4 Prozent gesorgt hatten. In Russland wurde bei einer weiterhin restriktiven Fiskalpolitik mit Überschüssen im Staatshaushalt nur ein Wachstum von 1,2 Prozent erzielt. Die inländische Nachfrage blieb weiterhin schwach. Gleichzeitig entwickelte sich die Inflation trotz einer Mehrwertsteuererhöhung moderater als erwartet, was der Zentralbank erlaubte, die Leitzinsen seit Mitte 2019 deutlich zu senken. Zudem blieben neuerliche Belastungen durch Sanktionen aus, so dass auch der russische Rubel aufwertete. In der Ukraine war das Jahr 2019 vor allem durch politische Ereignisse, d. h. eine Präsidentschafts- und eine Parlamentswahl geprägt. Die neue Führung steht nun vor der Aufgabe, ambitionierte Reformvorhaben umzusetzen. Die Wirtschaft entwickelte sich trotz der politischen Unsicherheiten gut, der Aufschwung setzte sich bei einem Wachstum von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr fort. Die Währung wertete bei starken Portfoliozuflüssen deutlich auf. Auch in der Ukraine sank die Inflationsrate, was der Zentralbank Spielraum für starke Zinssenkungen in der zweiten Jahreshälfte gab. Das BIP-Wachstum in Belarus ging 2019 hingegen deutlich auf 1,2 Prozent zurück, was teilweise auf die Wachstumsschwäche in Russland zurückzuführen ist.

Entwicklung des realen BIP – Veränderung zum Vorjahr in Prozent

Region/Land 2018 2019e 2020f 2021f
Polen 5,2 4,1 3,3 3,2
Slowakei 4,0 2,2 2,0 2,5
Slowenien 4,1 2,5 2,2 2,5
Tschechien 2,9 2,4 2,0 2,2
Ungarn 5,1 4,9 3,2 3,2
Zentraleuropa 4,5 3,6 2,8 2,9
Albanien 4,1 2,5 2,8 3,0
Bosnien und Herzegowina 3,7 2,5 2,1 2,6
Bulgarien 3,1 3,5 2,8 2,9
Kroatien 2,7 2,8 2,5 1,8
Kosovo 3,8 4,1 3,8 3,8
Rumänien 4,0 4,1 3,0 2,0
Serbien 4,4 3,0 3,0 3,0
Südosteuropa 3,7 3,6 2,9 2,3
Belarus 3,1 1,2 1,8 1,5
Russland 2,3 1,2 1,6 1,3
Ukraine 3,3 3,3 3,1 3,5
Osteuropa 2,4 1,4 1,7 1,5
Österreich 2,4 1,6 0,8 1,4
Deutschland 1,5 0,6 0,6 1,2
Eurozone 1,9 1,2 0,8 1,2

Quelle Raiffeisen Research (e: Schätzung, f: Prognose), für bereits abgeschlossene Jahre sind nachträgliche Revisionen möglich

Bankensektor in Österreich

Trotz leichten konjunkturellen Gegenwinds im zweiten Halbjahr 2019 konnte der österreichische Bankensektor 2019 an die solide Entwicklung der Vorjahre anknüpfen. Vor allem das Firmenkundengeschäft entwickelte sich 2019 weiterhin erfreulich. Ebenso zeigte die Immobilienkreditvergabe weiter nach oben, erreichte aber keine Niveaus, die aus Aufsichtsperspektive als eindeutig exzessiv zu bewerten gewesen wären. Die notleidenden Kredite lagen mit knapp über 2 Prozent weiterhin unter dem Mittelwert der Eurozone von 2,9 Prozent, die Coverage Ratio signifikant über 50 Prozent. Die Eigenkapitalrentabilität (vor Steuern) der österreichischen Banken lag 2019 konsolidiert bei 9 bis 10 Prozent (v.a. unterstützt durch niedrige Risikovorsorgen im In- und Auslandsgeschäft) und damit deutlich über dem Durchschnitt der Eurozone (6 bis 7 Prozent). Unterstützt wurde diese positive Ertragsentwicklung nicht zuletzt durch eine weiterhin positive Geschäftsentwicklung in CEE, mit zweistelligen Eigenkapitalrenditen in den Kernmärkten Tschechien, Russland, Rumänien und Ungarn. Wirkung zeigten aber auch die Anpassungen bzw. Effizienzsteigerungsprogramme der letzten Jahre im CEE-Geschäft bei österreichischen CEE-Banken (z. B. veränderte Länderallokation, stärkerer Fokus auf das Retailgeschäft, Straffung der Filialnetzwerke). Angesichts der positiven Entwicklung des Gesamtmarkts konnte der österreichische Bankensektor seine Kapitalisierung im Berichtszeitraum im Vergleich zu anderen westeuropäischen Bankensektoren weiter verbessern und rangiert damit im oberen europäischen Mittelfeld. Die Kapitalanforderungen an österreichische Großbanken könnten sich jedoch durch die Neukalibrierung des Systemrisikopuffers und des Puffers für anderweitig systemrelevante Institute, die das Finanzmarktstabilitätsgremium empfohlen hat, graduell weiter erhöhen.

Entwicklung des Bankensektors in CEE

Auch 2019 war die Entwicklung der CEE-Bankensektoren vielversprechend. Sowohl die Neukreditvergabe als auch das Wachstum der Aktiva legten in einigen Ländern in CE und SEE sogar nochmals zu (so z. B. in Tschechien, der Slowakei und Rumänien). Zudem konnten mehr Bankenmärkte (z. B. Ungarn, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina) am insgesamt positiven Trend partizipieren, und fast überall wurde ein Wachstum des Kerngeschäfts verbucht. Den auf wenigen Märkten erkennbaren sektoralen Überhitzungsrisiken begegnen die entsprechenden Notenbanken mit mikro- und/oder makroprudenziellen regulatorischen Maßnahmen (z. B. bei der Immobilienkreditvergabe in Tschechien und der Slowakei, mit antizyklischen Kapitalpuffern auf Bankebene in Tschechien und der Slowakei oder dem Retail-Segment in Russland). In Russland profitierten die etablierten westlichen Auslandsbanken von der allgemeinen Aufhellung des Bankenmarktumfelds (z. B. Marktbereinigung, temporär abschwellende Sanktionsrisiken, zunehmende lokale Refinanzierung) bei weiterhin attraktiven Zinsmargen. So konnten die als Nischenakteure agierenden westlichen Auslandsbanken ihren Marktanteil in Russland 2019 sogar leicht steigern. Nahezu alle CEE-Bankenmärkte (mit Ausnahme der Ukraine und Belarus) weisen derzeit eine komfortable Relation von Krediten zu Einlagen (nahe bei oder deutlich unter 100 Prozent) auf, was eine solide Basis für zukünftiges Wachstum darstellt. Zudem wurden signifikante Fortschritte bei der Rückführung notleidender Kredite verzeichnet. Vor allem in CE und SEE ging die NPL Ratio 2019 auf knapp 5 bzw. 7 Prozent zurück und erreichte damit ihren niedrigsten Wert seit 2008. In den für westliche Auslandsbanken drei besonders wichtigen CE-Märkten Tschechien, Slowakei und Ungarn lag die NPL Ratio Ende 2019 sogar nahe bei 3 Prozent. Angesichts der positiven Entwicklung des Gesamtmarkts konnte sich die Eigenkapitalrentabilität im CEE-Bankensektor 2019 im zweistelligen Bereich verfestigen. Vor allem die Bankenmärkte in Südosteuropa sowie der Ukraine waren dabei in den Jahren 2018 und 2019 von einer signifikanten Erholung gekennzeichnet bzw. damit verbuchten alle drei Regionen (CE, SEE, EE) auch 2019 zweistellige Eigenkapitalrenditen. Folglich konnten auch die in CEE aktiven westeuropäischen Großbanken im CEE-Geschäft 2019 eine zweistellige Eigenkapitalrentabilität erzielen.

Regulatorisches Umfeld

Änderungen der prudentiellen Anforderungen (CRD IV/CRR) sowie des Sanierungs- und Abwicklungsrahmenwerks (BRRD, SRMR)

Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie und -verordnung (Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation) sowie der Bankenabwicklungsrichtline (Bank Recovery und Resolution Directive, BRRD) wurden vom europäischen Gesetzgeber finalisiert. Die Regelungen werden größtenteils ab dem Jahr 2021 bzw. 2022 anwendbar sein. Für die RBI ist insbesondere die Abzugsbefreiung von Software im Sinne des Level Playing Fields mit den USA von zentraler Bedeutung. Weitere Verbesserungen der regulatorischen Kapitalsituation werden durch die neuen Regelungen zur Unterlegung der Säule-II-Anforderungen erwartet. Weiters ist die Harmonisierung der Reporting-Anforderungen an Kreditinstitute wesentlich. Wegweisend waren außerdem die Faktoren zur Reduktion der risikogewichteten Aktiva für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Infrastrukturprojekte.

Basel IV

Ende 2017 finalisierte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die neuen internationalen Regelungen zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen unter Säule 1 (Basel IV). Zentrale Zielsetzung ist es dabei, die Risikokalkulationen der Banken vergleichbarer zu machen. Dazu wurden nicht nur die Standardmodelle in weiten Teilen überarbeitet, sondern auch die erlaubten Anwendungsbereiche der bankeigenen Modelle reduziert sowie deren Anforderungen überarbeitet. Zudem muss der mit bankinternen Modellen ermittelte Eigenkapitalbedarf in Zukunft, nach schrittweiser Anpassung während einer Übergangsphase bis 2027, zumindest 72,5 Prozent der mit den Standardmodellen berechneten Werte ergeben (Output Floor).

Der vom Baseler Ausschuss angestrebte Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Jänner 2022. Für die EU liegt aktuell jedoch noch keine vollumfängliche rechtliche Umsetzung der Standards vor, sodass derzeit auch keine detaillierten Vorgaben bezüglich des erwarteten Umsetzungszeitpunkts bestehen.

BCBS 239

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat 14 Prinzipien zur Risikodatenaggregation und zur Risikoberichterstattung von Kreditinstituten (BCBS 239) erlassen. Sie tragen der Erkenntnis des Baseler Ausschusses Rechnung, dass die Datenqualität und eine entsprechende Governance wesentlich für die Banksteuerung und den effizienten Betrieb von Banken sind.

Aufgrund ihrer Einstufung als systemrelevantes Institut wird die RBI Konformität mit diesen Prinzipien herstellen. Dazu wurde ein umfangreicher gruppenweiter Maßnahmen- und Implementierungsplan entwickelt, der sich in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden derzeit in Umsetzung befindet, um die Einhaltung der BCBS-239-Prinzipien sicherzustellen.

Bankensanierung und Bankenabwicklung

In Österreich wurde die Bankenregulierungsdirektive (BRRD) durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) umgesetzt. Die Überprüfung der BRRD wurde bis Ende 2018 innerhalb des Trilog-Verfahrens verhandelt. Sie ist innerhalb von maximal zwei Jahren nach ihrer Veröffentlichung durch eine Novellierung des BaSAG umzusetzen.

Entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen verfügt die RBI über einen Gruppensanierungsplan. Darin ist dargelegt, mit welchen Maßnahmen gegebenenfalls die finanzielle Stabilität wiederhergestellt werden kann. Laut BaSAG müssen Abwicklungsbehörden darüber hinaus in enger Zusammenarbeit mit der RBI Abwicklungspläne auf Basis der zugrundeliegenden Abwicklungsstrategie (Multiple Point of Entry oder Single Point of Entry) erstellen. Die RBI verfolgt den Multiple-Point-of-Entry-Abwicklungsansatz (MPE). Abwicklungsgruppen werden von den zuständigen Behörden für die als abwicklungsrelevant identifizierten Einheiten definiert. Der Abwicklungsplan soll den effektiven Einsatz der Abwicklungsinstrumente vereinfachen und eine Abwicklungsstrategie sowie einen Plan für dessen Implementierung beinhalten. Die Abwicklungsbehörde legt fest, welche Abwicklungsinstrumente (Unternehmensveräußerung, Brückeninstitut, Ausgliederung von Vermögenswerten und Gläubigerbeteiligung) zum Einsatz kommen sollen. Behördlich erlassene Quoten zu Mindestanforderungen an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL-Quoten) werden pro Abwicklungsgruppe festgelegt und werden für das erste Quartal 2020 erwartet.

Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2)

Die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2), die bereits seit 13. Jänner 2018 anwendbar ist, hat neben einem verstärkten Konsumentenschutz und höheren Sicherheitsbestimmungen bei Online-Zahlungen auch weitreichende Änderungen mit Blick auf Open Banking gebracht. Die Richtlinie ermöglicht es anderen Marktteilnehmern – sogenannten Drittanbietern (TPP), wie z. B. anderen Banken, Zahlungsdienstleistern und Fintechs – Zahlungsdiensteservices für Bankkunden anzubieten. Gleichzeitig regelt ein technischer Standard der PSD 2, wie der Zugriff zu Kundenkonten und -daten zu gewähren ist, sofern die Kunden dem zugestimmt haben. Diese Regelungen sind gemeinsam mit strengeren Sicherheitsbestimmungen für den Zugriff auf Zahlungskonten und die Autorisierung von Zahlungsvorgängen (starke Kundenauthentifizierung – SCA) am 14. September 2019 in Kraft getreten. Davor wurden bis in den Sommer 2019 die Details der Umsetzung auf europäischer Ebene diskutiert und es wurde in bestimmten Bereichen eine Übergangsphase für die Einführung einiger der neuen Anforderungen festgelegt. Die RBI hat die neuen Bestimmungen im Rahmen von verschiedenen Projekten in der Zentrale sowie in den betroffenen Netzwerkbanken umgesetzt.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die RBI sieht den umfassenden Schutz aller ihr übermittelten oder zugänglich gemachten Daten, insbesondere auch von natürlichen Personen (z. B. Kunden oder Mitarbeitern), als integralen Bestandteil ihrer geschäftlichen Tätigkeit und misst diesem sehr hohe Bedeutung bei. Für die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen in der RBI gelten, neben den zwingenden gesetzlichen Anforderungen, verpflichtend einzuhaltende interne Grundsätze und Prozesse, die in einer spezifischen Aufbau- und Ablauforganisation für Datenschutz verankert sind. Deren Einhaltung wird durch die Organisationseinheiten Group Data Privacy & Quality Governance sowie Group Information & Cyber Security und Group Business Continuity Management & Physical Security gemanagt und durch den Datenschutzbeauftragten überwacht.

Kapitalmarkt und nachhaltige Finanzierung

Das Jahr 2019 war geprägt durch die neuen Entwicklungen im Bereich der nachhaltigen Finanzierung. Der Green Deal der Europäischen Kommission zielt darauf ab, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu entwickeln. Es werden verschiedene Maßnahmen eingeführt, die von effektiven CO2-Preisen über Mechanismen zur Anpassung der CO2-Grenzen für ausgewählte Sektoren bis hin zu sauberer Energie und der Mobilisierung der Industrie für eine saubere und zirkuläre Wirtschaft reichen. Auch die Finanzindustrie wird hier in die Pflicht genommen, diese Ziele zu unterstützen. Nachhaltiges Finanzieren ist ein zentrales Thema für 2020 und die kommenden Jahre. Im Bereich der Finanzindustrie wird für die kommenden Jahre neben erhöhten Transparenz- und Veröffentlichungsvorschriften für Finanzprodukte, die Einbeziehung von Klima- und Umweltrisiken in den EU-Aufsichtsrahmen ein wichtiges Thema sein.

Eine weitere Initiative zur Kapitalmarktunion zielt darauf ab, die Abhängigkeit der KMU von Bankkrediten zu reduzieren, ihre Finanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt zu diversifizieren und KMU zu mehr Anleihe- und Aktienemissionen an öffentlichen Märkten zu veranlassen. Zudem soll der Rechtsrahmen für Covered Bonds vereinheitlicht werden. Ziel ist die Festlegung von Mindestharmonisierungsanforderungen, die alle in der EU vermarkteten Covered Bonds erfüllen müssen.

Regulatorische Compliance (§ 39 (6) BWG)

2018 wurden die Guidelines on Internal Governance der EBA in österreichisches Recht umgesetzt. Im Zuge dessen wurden neue Bestimmungen im Bankwesengesetz (§ 39 Abs 6 BWG) eingeführt, die am 1. Jänner 2019 in Kraft getreten sind. Damit werden erweiterte regulatorische Compliance-Anforderungen gestellt, um die Einhaltung des geltenden österreichischen Rechts in der Bank zu überwachen und sicherzustellen. Die Umsetzung in der RBI baut auf bereits bestehenden Prozessen und Werkzeugen auf, welche um zusätzliche Ansätze erweitert wurden.

Das Gesetz schreibt u. a. vor, dass alle Kreditinstitute unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Geschäftstätigkeit angemessene Grundsätze und Verfahren schriftlich festzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und laufend einzuhalten haben. Diese sind darauf ausgelegt, Risiken einer etwaigen Missachtung der in § 69 Abs. 1 BWG aufgelisteten Vorschriften durch ihre Geschäftsleitung, ihre Aufsichtsratsmitglieder und ihre Mitarbeiter sowie die damit verbundenen Risiken aufzudecken und diese Risiken auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Bankenaufsicht

Der Fokus der Europäischen Bankenaufsicht (EZB) lag 2019 auf folgenden Bereichen: 1. Kreditrisiko mit Schwerpunkt auf Kreditvergabekriterien und Kreditqualität im Allgemeinen; 2. Risikomanagement im Zusammenhang mit internen Modellen (Abschluss des Targeted Review of Internal Models, TRIM) sowie bankinternen Prozessen zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalund Liquiditätsausstattung (ICAAP, ILAAP); und 3. Risikomanagement von IT- und Cyberrisiken. Darüber hinaus nahm die RBI 2019 am EU-weiten Liquiditätsstresstest der EZB teil, in dessen Rahmen die Aufsichtsbehörde eine Sensitivitätsanalyse des Liquiditätsrisikos zur Beurteilung der Widerstandsfähigkeit von Banken gegen hypothetische Liquiditätsschocks durchgeführt hat. Die Liquiditätsreserven der insgesamt 103 getesteten Banken zur Abdeckung der simulierten Nettoabflüsse wurden als ausreichend erachtet. Die individuellen Ergebnisse der einzelnen Banken wurden nicht veröffentlicht, sondern im jährlichen aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) berücksichtigt.

Geschäftsverlauf der Raiffeisen Bank International AG

Geschäftsentwicklung

Die RBI AG ist eine der führenden Corporate- und Investment-Banken Österreichs. Im Geschäftsfeld Corporates betreut sie in Österreich die Top-1.000-Unternehmen des Landes sowie zahlreiche internationale und multinationale Großkunden. Diese profitieren in den Bereichen Exportfinanzierung, Handelsfinanzierung, Cash Management, Treasury und Fixed Income vom umfassenden Know-how und Serviceangebot der RBI AG.

Im Geschäftsfeld Institutionelle Kunden ist das Geschäft mit Banken und institutionellen Kunden zusammengefasst. Es hat sich aus dem ursprünglichen Correspondent Banking entwickelt und steht heute für einen ganzheitlichen Zugang im Geschäft mit Banken, Versicherungen und anderen institutionellen Kunden. Ein umfangreiches Spektrum an Produkten und Services umfasst unter anderem Zahlungsverkehrs- und Clearing-Services, Custody und Depotbankservices, Kreditfinanzierungen sowie Kapitalmarkt- und Wertpapiergeschäfte.

Das Geschäftsfeld Capital Markets inkludiert den Eigen- und Fremdhandel. Hier bietet die RBI AG ihren Kunden individuell abgestimmte Lösungen für das Liquiditäts- und Bilanzmanagement sowie zur Steuerung von Zins- und Währungsrisiken. Ihre besondere Stärke sind Zins-, Währungs- und Kreditprodukte für die DACH-Region sowie CEE. Kassaprodukte, Derivate und strukturierte Produkte werden ebenso angeboten wie die Fremdkapitalaufnahme über Anleihen und die Verbriefung von Forderungen. Ein professionelles Strukturierungsteam und entsprechende Verkaufs- und Platzierungsstärke sorgen für die erfolgreiche Umsetzung der Projekte.

Die Geschäftsfelder Treasury und Group Participations sind interne Steuerungsbereiche für das Management der Refinanzierung bzw. des Beteiligungsportfolios der Bank.

Corporates

In das Geschäftsfeld Corporates fällt die Betreuung österreichischer und internationaler Firmenkunden. Zu diesen zählen neben den größten Unternehmen Österreichs auch westeuropäische Firmenkunden mit Geschäftsaktivitäten in CEE, zentral- und osteuropäische Großkunden sowie international tätige Rohstoff- und Handelsunternehmen.

In Österreich lag ein strategischer Schwerpunkt in der strukturierten Kundenakquisition sowie der weiteren Ausschöpfung des gruppenweiten Ertragspotenzials mittels Einsatzes strategischer Steuerungsinstrumente und durch gezielte Sales-Initiativen. Kernelement war hierbei das Global Account Management System, das eine gruppenweit abgestimmte Beratung und Betreuung der international agierenden Kunden sowie ein umfangreiches Produktangebot im gesamten Netzwerk ermöglicht. Um die Betreuungskompetenz unserer Relationship Manager weiter zu erhöhen und den Kundennutzen weiter zu steigern, wurde im abgelaufenen Wirtschaftsjahr überdies der Organisationsaufbau des Geschäftsfeldes Corporate vollständig nach Industrie-Clusters re-strukturiert.

Darüber hinaus ist es uns im abgelaufenen Geschäftsjahr gelungen, die Customer Experience durch unsere innovativen digitalen Lösungen wesentlich zu steigern. Als erste Bank in unserer Region haben wir den KYC (Know Your Customer) Prozess digitalisiert und dadurch den Aufwand für unsere Firmenkunden um bis zu 50% reduziert. Vorbefüllte Daten und die Möglichkeit zu Dokumentenupload und Online-Interaktion mit der RBI sind dabei die wesentlichen Effizienztreiber. Der zweite Meilenstein war die Einführung von "eSpeedtrack", mit dem es unseren Kunden ermöglicht wird, online einen Antrag auf einen geförderten Exportfinanzierungskredit zu stellen. Das ausgezeichnete Kundenfeedback bestätigt die von uns gesetzten Prioritäten, und die nächsten Ausbaustufen unserer digitalen Kundenplattform sind bereits in Vorbereitung.

Obwohl das anhaltende Niedrigzinsumfeld sowie der Druck auf die Kreditmargen im Bereich der Kommerzkunden die Ertragsseite belastet, konnte durch die Ausweitung des Geschäftsvolumens sowie aufgrund starken Cross-Sellings von Bankprodukten und -dienstleistungen ein ausgezeichnetes Ergebnis erzielt werden. Einen wesentlichen Beitrag zum positiven Ergebnis leisteten im abgelaufenen Geschäftsjahr neben dem klassischen Kreditgeschäft insbesondere aufgrund der hervorragenden Produktexpertise des Hauses die strukturierten Projekt- und Übernahmefinanzierungen, die Immobilienfinanzierung, das Export- und Handelsfinanzierungsgeschäft sowie das Transaction Banking.

Auch im Bereich der Produktinnovation konnte der Geschäftsbereich Corporate im Jahr 2019 wieder punkten.

Darüber hinaus ist die erneut positive Entwicklung im Geschäftsfeld Asset Based Finance sowie Factoring hervorzustreichen, wo aufgrund der hohen Reputation und Lösungskompetenz ein weiterer signifikanter Anstieg der Erträge erzielt werden konnte. Im Geschäftsfeld Debt Capital Markets konnte die RBI AG von der positiven Marktentwicklung deutlich profitieren und ihre maßgebliche Rolle bei der Begebung von Schuldscheindarlehen und Senior Bond Emissionen festigen.

Die weiterhin sehr positive Entwicklung der Kreditqualität sowie der Risikokosten trug ebenfalls maßgeblich zum sehr guten Ergebnis des Geschäftsbereiches Corporate in 2019 bei.

Institutionelle Kunden

Ungeachtet der globalen Wachstumsverlangsamung mit Auswirkungen auf unsere Kernmärkte in Zentral- und Osteuropa konnte das Geschäft mit Institutionellen Kunden selbst gegenüber dem sehr erfreulichen Vorjahr in 2019 deutlich gesteigert werden. Dies zeigte sich in steigenden Transaktionszahlen sowie Volumina, in der Ausweitung der Geschäftsbeziehung mit bestehenden Kunden sowie in der Gewinnung von zahlreichen Neukunden. Somit hat die RBI einmal mehr ihre zentrale Stellung für das Geschäft in und aus Zentral- und Osteuropa unter Beweis gestellt.

Wie schon in den Vorjahren stand der Vertrieb von eigenmittel- und liquiditätsschonenden Bankprodukten im Vordergrund, die Erträge aus provisionsorientierten Geschäften erreichten ein neuerliches Rekordniveau. Neben den traditionell guten Ergebnissen im Zahlungsverkehr, der sich einmal mehr überdurchschnittlich erfolgreich entwickelte und damit die starke Rolle der RBI als Brücke zwischen West und Ost im Geschäft mit Banken, Versicherungen und Asset Managern unterstreicht, konnte auch das gesamte Kapitalmarktgeschäft, wie Neuemissionen von Anleihen, die damit verbundenen Wertpapier Sales, der Kundenhandel mit Währungen, die Wertpapierleihe sowie Asset Based Finance ein deutliches Wachstum verzeichnen. Ebenso stabil wachsend präsentierte sich die Entwicklung im Geschäft mit Investmentfonds sowie in der Wertpapierverwahrung (Securities Services), die das positive Bild ergänzen. Durch die zunehmende Digitalisierung und laufende Innovationen in allen für das Geschäft mit Institutionellen Kunden relevanten Produktbereichen wird höchstes Augenmerk auf eine klare Ausrichtung des Angebots an die tatsächlichen Kundenbedürfnisse sowie auf Effizienzverbesserungen in der Abwicklung gesetzt.

Das traditionelle Kreditgeschäft mit Banken ist stabil auf niedrigem Niveau und orientiert sich weitgehend an langjährigen Kundenbeziehungen mit hohem Cross-Selling Potenzial. Diese Bestrebungen wurden durch die bereits oben erwähnten Produktoffensiven sehr gut ergänzt.

Die nach der Finanzkrise einsetzende Deglobalisierung der Finanzbranche führte zur Bildung von regionalen Spezialisten. Dieser Trend unterstützt die Positionierung der RBI Gruppe als führendes Institut in Zentral- und Osteuropa, welches als Brücke zwischen Ost und West agiert. Die in den letzten Jahren erreichten Erfolge im Geschäft mit Institutionellen Kunden und das weiterhin vorhandene Wachstumspotential bestätigen das einmal mehr.

Capital Markets

Das Jahr 2019 war geprägt durch politische Themen wie dem Brexit und dem Handelsstreit zwischen USA, Asien und Europa. Außerdem hielten die Zentralbanken größtenteils an ihrer expansiven Geldpolitik fest.

In diesem Umfeld konnten viele Aktienmärkte über das Jahr hinweg Kursgewinne von 20 – 30 Prozent verzeichnen. Die westlichen Anleihenmärkte entwickelten sich ebenfalls positiv. Die Credit Spreads engten sich im Schnitt um weitere 45 Basispunkte ein. An den meisten FX-Märkten handelten die Währungspaare in verhältnismäßig engen Bandbreiten und die gehandelten Volatilitäten reduzierten sich auf noch niedrigere Levels.

Trotz dieser historisch niedrigen Volatilität konnte der Währungshandel eine zufriedenstellende Jahresperformance erzielen und den Geschäftsanteil des elektronischen Handels weiter erhöhen.

Im Segment Money Market und Securities Finance konnte trotz fortdauernder Überschussliquidität und Negativzinsumfeld das Vorjahrergebnis übertroffen werden.

Der Anleihenhandel erzielte 2019 ein Rekordergebnis. Die Gründe hierfür waren gestiegene Aktivitäten des Eurobondhandels in Österreich und Osteuropa. Das sehr erfolgreiche Engagement in Serbien, Rumänien, Russland und Ukraine, sowie die Nischenprodukte "CEE Lokalwährungsanleihen" trugen ebenfalls wesentlich bei. In diesen Segmenten konnte der Umsatz mit internationalen Kunden signifikant ausgebaut werden. Das Geschäft mit Institutionellen Kunden lief insgesamt sehr erfolgreich.

Highlight am Kapitalmarkt waren erstmals in Österreich begebene "grüne" festverzinsliche Anleihen, für die sowohl Institutionelle als auch Retail Kunden gewonnen werden konnten.

Treasury

Für die mittel- bis langfristige Refinanzierung nutzt die RBI AG langfristige Einlagen und Emissionen. Die Emissionen werden zum Großteil unter dem Emissionsprogramm der RBI AG EUR 25.000.000.000 Debt Issuance Program begeben, in dessen Rahmen Anleihen in unterschiedlichen Währungen, Formaten und Strukturen ausgegeben werden können.

Im Jahr 2019 nutzte die RBI AG zur Umsetzung ihres Funding-Plans neben langfristigen Einlagen wieder vermehrt internationale großvolumige Anleihen in verschiedenen Formaten. Nach einer erfolgreichen € 500 Millionen Nachrangemission im September, die von einem Rückkaufangebot einer kapitalineffizienten bestehenden Anleihe begleitet wurde, folgte eine grüne erstrangige € 750 Millionen Emission im September und eine fundierte Bankschuldverschreibung über € 500 Millionen im November. Die fundierte Bankschuldverschreibung ist mit Hypotheken besichert und stellt die erste öffentlich platzierte Anleihe dieses Formats der RBI AG dar. Den restlichen Bedarf deckte die RBI AG über kleinvolumige unbesicherte Privatplatzierungen ab.

Das Gesamtvolumen an aufgenommenen überjährigen Einlagen und Emissionen betrug rund € 4.518.837,25 und hatte eine gewichtete Laufzeit von rund 6 Jahren. Per Jahresultimo 2019 betrug das Gesamtvolumen der ausstehenden emittierten unbesicherten Anleihen exklusive zusätzlichem Kernkapital rund € 7.103.873.203.

Group Participations

Neben 13 Tochterbanken in CEE zählt die RBI AG zahlreiche weitere österreichische und internationale Tochtergesellschaften im strategischen Finanzdienstleistungsbereich zu ihren Tochterunternehmen. Diese werden durch eine Reihe anderer Beteiligungen großteils im banknahen Dienstleistungsbereich ergänzt.

Das Ziel der Beteiligungsstrategie der RBI AG ist die Wahrnehmung und der Ausbau strategischer Interessen der RBI AG sowie eine stetige Wertsteigerung des gesamten Beteiligungsportfolios.

Die Steuerung und Administration der Beteiligungen erfolgt durch RBI Group Participations.

Wesentliche Zuschreibungen ergaben sich bei der Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew, mit € 150,8 Millionen sowie der RZB-BLS Holding GmbH mit € 23,8 Millionen.

Die Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG (R-IT), an der die RBI AG indirekt mit knapp 47 Prozent beteiligt ist, veräußerte zu Jahresbeginn ihre 100 Prozent Beteiligung an der Comparex AG an das Schweizer Softwareunternehmen SoftwareONE Holding AG (SWO). Im Gegenzug erhielt die R-IT u.a. rd. 14,6 Prozent des Aktienkapitals an der SWO. Ende Oktober 2019 platzierte die R-IT einen Teil ihres SWO-Aktienkapitals im Rahmen eines IPOs an der Schweizer Börse und reduzierte ihren Aktienanteil auf rd 7,9 Prozent.

Retail

Aus dem Verkauf des polnischen Kernbankgeschäfts und der anschließenden Verschmelzung des verbleibenden Betriebs der Raiffeisen Bank Polska S.A., Warschau auf eine neu gegründete polnische Zweigstelle der RBI AG im November 2018 erhielt die RBI AG ein Portfolio an Retail-Fremdwährungshypothekarkrediten. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Nettobuchwert des Kreditvolumens (abzüglich Wertminderungen) rund € 2,9 Milliarden und setzte sich aus Krediten in Schweizer Franken in Höhe von € 2,1 Milliarden (2018: € 2,3 Milliarden), Krediten in Euro in Höhe von € 0,7 Milliarden (2018: € 0,7 Milliarden) sowie Krediten in polnischen Zloty in Höhe von € 0,1 Milliarden (2018: € 0,1 Milliarden) zusammen.

Die Zweigstelle bietet weder Einlagengeschäft noch neues Kundengeschäft an und konzentriert sich auf die Administration der übernommenen Fremdwährungskredite bis zu deren Endlaufzeit und den Service für die Kreditnehmer. Die RBI AG verfolgt darüber hinaus über keine weiteren Absichten, das Retail Geschäft in Polen aktiv weiter auszubauen.

2019 war das Geschäftsumfeld verstärkt gekennzeichnet von der rechtlichen Auseinandersetzung der CHF-Hypothekarkunden mit den Banken. Aufgrund dieser offenen Rechtslage wurde eine Rückstellung in Höhe von € 48,8 Millionen gebildet.

Zweigstellen und Repräsentanzen

Die RBI AG verfügt über insgesamt fünf Zweigstellen in Frankfurt, London, Warschau, Singapur und Peking. Diese Zweigstellen unterstützen als Servicefilialen die Zentrale der RBI in Wien und die Netzwerkbanken der RBI bei der Kundenbetreuung und Vertriebsaktivitäten. Neben den Zweigstellen ist die RBI AG auch durch Repräsentanzen in Paris, Stockholm, Mumbai, Seoul, Ho Chi Minh City und Zhuhai (China) vertreten.

In Polen ist die RBI AG mit einer Zweigstelle vertreten, die aus dem Verkauf des Kernbankgeschäfts der ehemaligen Raiffeisen Bank Polska S.A. Ende Oktober 2018 hervorging. Das verbleibende Portfolio der ehemaligen Raiffeisen Bank Polska S.A. wurde im Zuge dieser Transaktion in die neu gegründete Zweigstelle der RBI AG in Warschau eingebracht. Das Portfolio umfasst ein Kreditvolumen von rund € 2,9 Milliarden, im Wesentlichen an Hypothekendarlehen in Fremdwährung von Retail-Kunden. Die Zweigstelle bietet weder Einlagengeschäft noch neues Kundengeschäft an und konzentriert sich auf die Administration der übernommenen Fremdwährungskredite bis zu deren Endlaufzeit und den Service für die Kreditnehmer. Darüber hinaus führt die Zweigstelle die Restrukturierung und die Abwicklung bestimmter Kredite an Firmenkunden sowie die Liquidatorfunktion für ausgewählte Investmentfonds durch.

Aufgrund der umfangreichen Kenntnisse der lokalen Märkte in Süd-Ost-Asien sowie der Kontakte zu Unternehmen, Banken und Behörden unterstützt die Zweigstelle Singapur Kunden bei Vertriebstätigkeiten, aber auch bei Gründungen von Zweigstellen oder Partnerschaften mit lokalen Unternehmen. Durch das Ende 2019 in Kraft getretene Freihandelsabkommen zwischen Singapur und der Europäischen Union wird ein Anstieg der Handelstätigkeiten erwartet.

Im Rahmen der Belt and Road Initiative in Zentral- und Osteuropa begleitet die Zweigstelle Peking die steigende Anzahl chinesischer Unternehmen und Finanzinstitutionen bei deren weitgespannten Aktivitäten in dieser Region mit der kompletten Bandbreite des RBI Bankservices. Durch die maßgeschneiderte Unterstützung der chinesischen Kunden durch die Zweigstelle sowie durch das Ausrichten von Vorträgen und Seminaren in Peking konnte der Bekanntheitsgrad von RBI unter den international aktiven chinesischen Firmen gesteigert werden. Einen Meilenstein erreichte die Zweigstelle Peking in 2019 durch die Anbahnung der Teilnahme der RBI AG an einem syndizierten Kredit in Höhe von € 3,5 Milliarden für ein bedeutendes multinationales Unternehmen aus Hongkong. In der Zweigstelle Frankfurt wurden die Beratung und Strukturierung verschiedener Formen der Forderungsfinanzierung sowie die lokalen Aktivitäten der Vertriebsunterstützung für die RBI im Geschäft mit Tochterunternehmen deutscher Firmenkunden insbesondere in CEE weiter ausgebaut. Es konnten 2019 weitere Forderungsfinanzierungsmandate für Kunden in den verschiedenen Fokusmärkten der RBI AG gewonnen und umgesetzt sowie das Geschäft weiterentwickelt werden. Im Firmenkundengeschäft ist die Vertriebsunterstützung für das Netzwerk der RBI AG neben der Akquisition neuer Kunden die wesentliche Aufgabe. Die steigende Anforderung deutscher mittelständischer Firmenkunden nach Ansprechpartnern in Deutschland spiegelt die Zentralisierung der Administration und Entscheidungskompetenzen auf der Kundenseite wider. Die Etablierung des Kontaktes zu den Entscheidern in der Zentrale der Kunden stärkt die Kundenbeziehung in CEE und eröffnet Cross-Selling-Potenzial. Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle

Die Zweigstelle London, die heuer ihr 30-jähriges Bestehen feierte, hat drei Hauptgeschäftsbereiche. Das London Sales Team betreut Institutionelle Kunden in Großbritannien, Irland, Skandinavien, dem Nahen Osten und Asien. Im Fokus stehen CEE/CIS Fixed Income Bonds einschließlich Staats- und Unternehmensanleihen in Euro/USD und Lokalwährung, sowohl primär als auch sekundär. Das Fund Finance-Team, dessen Kernprodukt die Subscription Credit Facility umfasst, ist Teil unserer Asset Based Finance Franchisestrategie in Wien. Für Firmenkunden mit Sitz in Großbritannien und Irland bietet unser Corporate Desk Informationen und Zugang zu einer Reihe von Finanzprodukten und Dienstleistungen, die von der Zentrale und den Netzwerkbanken angeboten werden. Im Rahmen des Brexits wird die Zweigstelle für die Aufrechterhaltung der künftigen Geschäftstätigkeit um eine Drittstaaten-Lizenz ansuchen.

Mit Ausnahme der Zweigstelle Polen erfolgt die Verbuchung des operativen Geschäfts der Zweigstellen in der Zentrale in Wien.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Bilanzentwicklung

Die Bilanzsumme der Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) stieg im Geschäftsjahr 2019 um € 5,0 Milliarden oder 7,7 Prozent auf € 69,4 Milliarden. Die Erhöhung der Bilanzsumme resultierte insbesondere aus dem Anstieg der Forderungen an Kunden um € 3,0 Milliarden sowie an Kreditinstituten um € 2,4 Milliarden.

Aktivseitig verringerten sich die Barreserve und die Guthaben bei Zentralnotenbanken um € 0,2 Milliarden auf €10,3 Milliarden. Dies resultierte aus einem moderaten Rückgang der Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank. Die Forderungen an Kreditinstitute nahmen um 37,1 Prozent oder € 2,4 Milliarden auf insgesamt € 9,0 Milliarden zu. Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus um € 1,6 Milliarden gestiegenen Forderungen aus Pensionsgeschäften. Darüber hinaus erhöhte sich der Forderungsstand von Giro- und Clearinggeschäften um € 0,6 Milliarden.

Die Forderungen an Kunden erhöhten sich um 12,0 Prozent oder € 3,0 Milliarden auf € 28,0 Milliarden, wobei das Kreditvolumen aufgrund verstärkter Geschäftsaktivität um € 1,9 Milliarden stieg. Der Stand der Wertberichtigungen zu Kundenforderungen blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei € 0,9 Milliarden. Das Volumen der Pensionsgeschäfte mit Kunden erhöhte sich um € 1,9 Milliarden, Barsicherheiten aus Wertpapier Leihgeschäften reduzierten sich hingegen um € 0,8 Milliarden.

Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 18,2 Prozent oder € 0,5 Milliarden auf € 3,5 Milliarden. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch den Anstieg rückgekaufter eigener Emissionen

bedingt. Das Volumen an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren stieg um 67,3 Prozent oder um € 0,2 Milliarden auf € 0,5 Milliarden.

Der Posten Anteile an verbundenen Unternehmen erhöhte sich um € 0,2 Milliarden auf € 10,8 Milliarden. Diese Entwicklung resultierte insbesondere aus einem Zuschreibungsbedarf eines verbundenen Unternehmens.

Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um € 0,1 Milliarden oder 5,0 Prozent auf € 3,0 Milliarden. Die Entwicklung ist im Wesentlichen bedingt durch einen erhöhten Bestand an Goldmünzen, die nicht als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen sind.

Passivseitig zeigten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einen Anstieg von € 1,3 Milliarden oder 5,0 Prozent auf € 27,9 Milliarden, was im Wesentlichen auf eine deutliche Steigerung der Geldmarktgeschäfte um € 0,9 Milliarden zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellten mit 40 Prozent der Bilanzsumme einen wesentlichen Anteil an der Refinanzierungsbasis der RBI AG.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um € 1,5 Milliarden oder 8,8 Prozent auf € 19,2 Milliarden, dieser Anstieg ist hauptsächlich auf eine deutliche Erhöhung der Termineinlagen um € 1,6 Milliarden zurückzuführen.

Die Posten Verbriefte Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital gemäß CRR stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 23,0 Prozent oder € 1,8 Milliarden auf € 9,7 Milliarden. Das Platzierungsvolumen der Neuemissionen betrug im Jahr 2019 € 2,9 Milliarden (2018: € 3,3 Milliarden), denen im Jahr 2019 Abgänge von verbrieften Verbindlichkeiten von € 1,1 Milliarden aus planmäßigen und vorzeitigen Tilgungen gegenüberstanden (2018: € 1,9 Milliarden). Die sonstigen Verbindlichkeiten blieben im Jahresvergleich in etwa unverändert.

Die Rückstellungen betreffen mit € 92,4 Millionen (31.12.2018: € 65,7 Millionen) Rückstellungen für Abfertigungen, mit € 73,5 Millionen (31.12.2018 € 71,5 Millionen) Rückstellungen für Pensionen, mit € 6,0 Millionen (31.12.2018: € 0,3 Millionen) Steuerrückstellungen und mit € 237,0 Millionen (31.12.2018: € 171,8 Millionen) sonstige Rückstellungen. Der Anstieg der Abfertigungsrückstellungen beinhaltet Rückstellungen für freiwillige Abfertigungszahlungen in Höhe von € 20 Millionen. Der Anstieg der Steuerrückstellungen beruht auf einer Rückstellungsdotierung für ausländische Grunderwerbssteuer aufgrund von Firmenzusammenschlüssen innerhalb des RBI Konzerns. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultierte im Wesentlichen aus der Bildung von Rückstellungen für Prozessrisiken in Höhe von € 48,8 Millionen infolge von Rechtsstreitigkeiten für Fremdwährungskredite in Polen.

Der Gesamtrisikobetrag betrug zum Jahresende 2019 € 40,1 Milliarden (2018: € 39,3 Milliarden). Davon entfielen € 34,8 Milliarden auf das Kreditrisiko (2018: € 33,9 Milliarden), € 3,1 Milliarden auf das operationelle Risiko (2018: € 3,0 Milliarden) und € 1,9 Milliarden auf das Marktrisiko (2018: € 2,4 Milliarden). Der Gesamtrisikobetrag ist gegenüber dem Vorjahr um rund € 0,8 Milliarden gestiegen. Im Wesentlichen ist der Anstieg auf das Neugeschäft zurück zu führen, dies führte zu einem höheren Risikobetrag für das Kreditrisiko.

Das harte Kernkapital (CET1-Kapital) stieg im Wesentlichen aufgrund der Gewinnthesaurierung in Höhe von € 0,1 Milliarden zum Jahresende 2019 auf € 7,9 Milliarden (2018: € 7,8 Milliarden). Das Kernkapital (Tier 1) lag bei € 9,0 Milliarden (2018: € 8,9 Milliarden). Die ergänzenden Eigenmittel machten € 1,8 Milliarden aus (2018: € 2,3 Milliarden). Die Reduktion ergab sich im Wesentlichen aufgrund der Rückzahlung von Emissionen und der regulatorischen Amortisation innerhalb von 5 Jahren Restlaufzeit. Die gesamten Eigenmittel beliefen sich auf € 10,9 Milliarden, dies bedeutet einen Anstieg um € 0,4 Milliarden gegenüber dem Vorjahr.

Die CET1-Quote lag mit 19,7 Prozent um 0,1 Prozent unter dem Vorjahreswert von 19,8 Prozent. Die Kernkapitalquote betrug 22,5 Prozent und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Prozent verringert. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 27,1 Prozent (2018: 28,6 Prozent). Alle Kapitalquoten lagen ausreichend über den jeweiligen Anforderungen (inkl. aller Puffer- und Säule 2- Anforderungen).

Die gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 4,3 Millionen (31.12.2018: € 4,3 Millionen) und die nicht gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 97,1 Millionen (31.12.2018: € 97,1 Millionen) blieben im Geschäftsjahr unverändert.

Die Anzahl der im Rahmen des Share Incentive Programms (SIP) für wesentliche Leistungsträger der Gesellschaft (Vorstand und leitende Angestellte) und Vorstandsmitglieder von verbundenen Bank-Tochterunternehmen gewidmeten und in den Jahren 2005 bis 2009 erworbenen eigenen Aktien betrug zum Jahresende 2019 322.204 Stück. Dies entspricht mit einem Nennwert von € 1,0 Million einem Anteil von 0,1 Prozent am Grundkapital. Die Share Incentive Programme sind 2018 ausgelaufen, demzufolge ergibt sich keine weiteren Zuteilunsgverpflichtungen eigener Aktien aus diesen Programmen. Die Gewinnrücklagen umfassen gesetzliche Rücklagen in Höhe von € 5,5 Millionen (31.12.2018: € 5,5 Millionen) und andere freie Rücklagen in Höhe von € 2,3 Milliarden (31.12.2018: € 2,2 Milliarden). Von den anderen freien Rücklagen ist ein Betrag von € 265,3 Millionen (31.12.2018: € 217,1 Millionen) dem Bundes-IPS gewidmet. Aufgrund der Vereinbarung über die Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme) und eines entsprechenden Beschlusses des Bundes-IPS Risikorats wurde

im Geschäftsjahr 2019 ein Beitrag in Höhe von € 48,2 Millionen (31.12.2018: € 46,4 Millionen) als Rücklage für das Bundes-IPS den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die Rücklage für das Bundes-IPS ist bei der Eigenmittelberechnung nach CRR nicht anrechenbar. Aus dem Jahresüberschuss wurde weiters ein Betrag von € 86,0 Millionen (31.12.2018: € 648,0 Millionen) den anderen freien Rücklagen zugeführt. Der Stand der Haftrücklage beträgt zum 31.12.2019 unverändert € 535,1 Millionen (31.12.2018: € 535,1 Millionen).

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete der Nettozinsertrag der Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) einen Anstieg um 12,3 Prozent oder € 38,3 Millionen auf € 349,2 Millionen. Im Wesentlichen resultiert der Anstieg des Nettozinsertrages aus den Kundenforderungen der Zweigstelle in Polen, da die entsprechenden Zinserträge im Vergleichszeitraum aufgrund der Verschmelzung Ende Oktober 2018 nur für zwei Monate im Ergebnis der RBI AG ihren Niederschlag fanden. Darüber hinaus trugen auch gestiegene Erträge aus Negativzinsen aus dem Einlagebereich sowie geringere Refinanzierungskosten aus dem Kundengeschäft zur Erhöhung des Nettozinsertrages bei.

Die um € 72,5 Millionen auf € 708,8 Millionen gestiegenen Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen ergaben sich überwiegend aus der Erhöhung der Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen um € 58,6 Millionen, die aus höheren Dividendenerträgen verbundener Unternehmen im Jahr 2019 resultierten. Die Beteiligungserträge resultieren im Wesentlichen aus den Erträgen der RS Beteiligungs GmbH mit € 470,0 Millionen, Raiffeisen Bank Aval mit 81,0 Millionen und AO Raiffeisenbank mit € 91,8 Millionen.

Der Saldo aus Provisionserträgen und -aufwendungen verzeichnete einen Anstieg von € 25,5 Millionen auf € 227,7 Millionen. Dabei entfiel der Hauptanteil am Provisionsergebnis mit 33,0 Prozent auf das Zahlungsverkehrsgeschäft (€ 75,1 Millionen), gefolgt vom Kreditgeschäft mit 24,2 Prozent (€ 55,0 Millionen) und dem Wertpapiergeschäft mit 22,6 Prozent (€ 51,5 Millionen).

Der Saldo der Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften sank um € 91,1 Millionen auf einen Verlust in Höhe von € 51,2 Millionen (2018: Ertrag in Höhe von 39,9 Millionen). Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus dem um € 127,7 Millionen verschlechterten Handelsergebnis aus währungsbezogenen Derivatgeschäften in Höhe von minus € 32,1 Millionen (2018: € 95,6 Millionen). Dem gegenüber verbesserte sich der Ergebnisbeitrag des zinsbezogenen Derivat- und Wertpapiergeschäfts auf minus € 17,0 Millionen (2018: minus € 55,1 Millionen).

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um € 88,8 Millionen auf € 269,9 Millionen. Unter dem Posten waren Erträge aus Leistungen gegenüber verbundenen Banken in Höhe von € 86,8 Millionen (2018: € 89,0 Millionen), Erträge aus der vorzeitigen Beendigung von Absicherungsgeschäften aufgrund der Veräusserung von diesen Absicherungsgeschäften zugrunde liegenden Wertpapierportfolios in Höhe von € 117,1 Millionen (2018: € 22,8 Millionen), Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von € 0,8 Millionen (2018: € 43,5 Millionen), Erträge aus Durchlaufposten in Höhe von € 26,1 Millionen (2018: € 14,3 Millionen) sowie Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen für Derivate im Bankbuch in Höhe von € 33,1 Millionen (2018: € 2,9 Millionen) ausgewiesen.

Die Betriebserträge erreichten dadurch einen Wert von € 1.504,4 Millionen, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 9,8 Prozent entspricht.

Die gesamten Betriebsaufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 29,6 Prozent auf € 1.102,4 Millionen.

Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um € 31,1 Millionen auf € 409,9 Millionen. Dieser Anstieg resultierte zu einem knappen Drittel aus der Zweigstelle Polen, die aufgrund der Verschmelzung mit der RBI AG Ende Oktober 2018 im Vergleichsjahr nur für zwei Monate in den Erträgen und Aufwendungen berücksichtigt war. Der restliche Anstieg war einerseits durch eine Erhöhung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl und andererseits durch eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen bedingt. Positiv entwickelten sich die Aufwendungen für Pensionsrückstellungen, die im Vergleichsjahr aufgrund einer Anpassung der Sterbetafeln zu einem negativen Einmaleffekt bei den Pensionsrückstellungen führten. Der Sachaufwand zeigte einen Anstieg um € 18,6 Millionen oder 5,2 Prozent auf € 376,5 Millionen. Die Ausgaben für Sachaufwand umfassten im Wesentlichen die Ausgaben für IT in Höhe von € 148,6 Millionen (2018 € 151,3 Millionen), Mieten in Höhe von € 35,8 Millionen (2018 € 30,0 Millionen), sowie Honorarkosten für Beratungen und Prüfungen in Höhe von € 49,7 Millionen (2018: € 43,9 Millionen). Weiters ist im Sachaufwand der Jahresbeitrag für den Bankenabwicklungsfonds in Höhe von € 19,5 Millionen (2018: € 16,5 Millionen) enthalten. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände stiegen um 1,6 Millionen auf € 10,7 Millionen (2018: € 9,2 Millionen).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen in der RBI AG um € 202,5 Millionen auf € 305,4 Millionen im Jahr 2019. Der Aufwand für Drohverlustrückstellungen für Derivate reduzierte sich um € 2,3 Millionen auf € 17,5 Millionen (2018: € 19,8 Millionen), die Aufwendungen aus der vorzeitigen Beendigung von Absicherungsgeschäften aufgrund der Veräusserung von diesen Absicherungsgeschäften zugrunde liegenden Wertpapierportfolios erhöhten sich um € 150,5 Millionen auf € 196,6

Millionen, die sonstigen Rückstellungen verringerten sich um € 12,9 Millionen auf € 9,2 Millionen, Aufwendungen für Durchlaufposten erhöhten sich um € 4,5 Millionen auf € 10,4 Millionen. Weiters sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Rückstellungen in Höhe € 48,8 Millionen infolge von Rechtsstreitigkeiten für Fremdwährungskredite in Polen beinhaltet.

Nach Abzug der gesamten Betriebsaufwendungen von den Betriebserträgen ergab sich in der RBI AG ein Betriebsergebnis für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von € 401,9 Millionen, was gegenüber dem Vergleichszeitraum 2018 eine Reduzierung um 22,7 Prozent oder € 117,7 Millionen bedeutete.

Demzufolge errechnete sich eine Cost/Income Ratio (Betriebsaufwendungen geteilt durch Betriebserträge) von 73,3 Prozent (2018: 62,1 Prozent).

Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens ergab wie im Vorjahr einen negativen Saldo in Höhe von € 105,9 Millionen (2018: minus € 31,6 Millionen). Diese Entwicklung resultierte einerseits aus einem moderaten Rückgang des Bewertungs- und Veräußerungsergebnisses der Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie der Bankbuch Derivate in Höhe von € 3,5 Millionen (2018: € 4,8 Millionen) und andererseits aus einer negativen Entwicklung des Ergebnisses aus der Bewertung von Forderungen und Garantien auf minus € 109,4 Millionen (2018: minus € 36,4 Millionen). Der Wertberichtigungsbedarf bewegte sich auch 2019 aufgrund des guten makroökonomischen Umfelds auf niedrigem Niveau. Der im Vergleich zum Vorjahr moderat gestiegene Wertberichtigungsbedarf beruhte im Wesentlichen auf Auflösungen von Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2018. Im Bereich der Einzelwertberichtigungen verzeichnete die RBI AG eine Nettodotierung der Wertberichtigungen in Höhe von € 98,2 Millionen. Dies war im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von € 104,9 Millionen. Bei den Portfolio-Wertberichtigungen kam es zu einer Nettodotierung von € 15,3 Millionen, was eine Verbesserung von € 23,3 Millionen im Vergleich zum Vorjahr bedeutete. Der Rückgang resultierte aus einem Einmal-Effekt aufgrund einer Methoden Änderung im Geschäftsjahr 2018, bei der zur Bestimmung von Portfolio-Wertberichtigungen das IFRS 9 Berechnungsmodell ab 1. Jänner 2018 auch unternehmensrechtlich zur Anwendung gelangte sowie einer Berücksichtigung von im Modell nicht abbildbaren erwarteten Kreditrisiken aufgrund außerordentlicher Ereignisse.

Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und Bewertung von Finanzanlagen veränderte sich von € 143,3 Millionen in 2018 auf € 234,4 Millionen in 2019. Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf um € 16,4 Millionen höhere Zuschreibungen sowie auf um € 38,3 Millionen geringere außerplanmäßige Abschreibungen bei verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Der Saldo aus Veräußerungsgewinnen und -verlusten stieg um € 28,5 Millionen und ist auf Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren des Anlagevermögens zurückzuführen.

Somit ergab sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) für das vergangene Geschäftsjahr in Höhe von € 530,4 Millionen (2018: € 631,4 Millionen).

Im Geschäftsjahr ergab sich ein Return on Equity vor Steuern (Jahresüberschuss vor Steuern geteilt durch durchschnittliches Eigenkapital 2019) von 5,5 Prozent (2018: 8,0 Prozent).

Die Steuern aus Einkommen und Ertrag wiesen 2019 einen Aufwand in Höhe von € 28,8 Millionen auf (2018: Ertrag € 4,9 Millionen), was im Wesentlichen auf die Abschreibung der latenten Steuerforderungen in der Zweigstelle Polen zurückzuführen ist. Der Aufwand für sonstige Steuern betrug € 62,5 Millionen (2018: € 53,4 Millionen), im Wesentlichen verursacht durch die Stabilitätsabgabe für Banken in Höhe von € 61,7 Millionen (2018: € 56,2 Millionen).

Die RBI AG weist im Geschäftsjahr 2019 keinen Gewinn aus Verschmelzungen aus. Der Verschmelzungsgewinn im Geschäftsjahr 2018 betraf in vollem Umfang das Ergebnis aus der Einbringung des nach dem Verkauf des Kernbankgeschäftes an die Bank BGZ BNP Paribas S.A, verbleibenden Geschäftes der Raiffeisen Bank Polska S.A., Warschau (2018: € 442,4 Millionen).

Als Return on Equity nach Steuern (Jahresgewinn nach Steuern geteilt durch durchschnittliches Eigenkapital 2019) errechnete sich ein Wert von 4,5 Prozent (2018: 4,2 Prozent).

Der Jahresüberschuss 2019 betrug € 439,1 Millionen (2018: € 1.025,2 Millionen).

Unter Berücksichtigung der Rücklagenbewegung von € 134,2 Millionen und des Gewinnvortrags von € 26,7 Millionen aus dem Vorjahr ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von € 331,7 Millionen.

Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte

Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB:

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 € 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2019 322.204 (31. Dezember 2018: 322.204 Stück) Stück eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 328.617.417 Aktien im Umlauf befanden.

(2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die Raiffeisen-Landesbanken und unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Raiffeisen-Landesbanken sind Parteien eines Syndikatsvertrags in Bezug auf die RBI AG (Syndikatsvereinbarung). In dieser Syndikatsvereinbarung ist u. a. neben einer Stimmbindung und Vorkaufsrechten insbesondere geregelt, dass für einen Zeitraum von drei Jahren ab Wirksamkeit der Verschmelzung der RZB AG mit der RBI AG, somit ab 18. März 2017, Verkäufe von durch die Raiffeisen-Landesbanken gehaltenen RBI-Aktien (mit wenigen Ausnahmen) nicht möglich sind (Lock-Up-Periode), wenn dadurch die zusammengerechnete Beteiligung der Raiffeisen-Landesbanken an der RBI AG (unmittelbar und/oder mittelbar) 50 Prozent des Grundkapitals zuzüglich einer Aktie unterschreiten würde. Nach Ablauf der Lock-Up-Periode gilt dafür eine Anteilsschwelle von 40 Prozent des Grundkapitals an der RBI AG.

(3) Die RLB NÖ-Wien Sektorbeteiligungs GmbH hält gemäß letzter Stimmrechtsmitteilung vom 20. August 2019 rund 22,24 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft. Weiters sind den Raiffeisen-Landesbanken und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften aufgrund der Syndikatsvereinbarung in Bezug auf die RBI AG die unmittelbar bzw. mittelbar gehaltenen Stimmrechte aus insgesamt 193.449.778 Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von rund 58,81 Prozent, jeweils wechselseitig gemäß §§ 130 und 133 Z 7 BörseG als gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern iSd § 1 Z 6 ÜbG zuzurechnen (siehe am 20. August 2019 veröffentlichte Stimmrechtsmitteilung). Die restlichen Aktien der RBI AG befinden sich im Streubesitz. Dem Vorstand sind keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die zumindest 10 Prozent betragen.

(4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Gemäß Syndikatsvereinbarung für die RBI AG können neun Mitglieder des Aufsichtsrats der RBI AG durch die Raiffeisen-Landesbanken nominiert werden. Neben den von den Raiffeisen-Landesbanken nominierten Mitgliedern sollen dem Aufsichtsrat der RBI AG drei nicht der Raiffeisen Bankengruppe Österreich zurechenbare unabhängige Vertreter des Streubesitzes angehören.

(5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.

(6) Laut Satzung können Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Vorstands bestellt oder für eine weitere Funktionsperiode wiederbestellt werden. Für den Aufsichtsrat gilt, dass Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt oder für eine weitere Funktionsperiode wiedergewählt werden können. Mitglied des Aufsichtsrats kann ferner keine Person sein, die insgesamt bereits acht Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Gesellschaften innehat. Der Vorsitz im Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft zählt dabei doppelt. Von dieser Beschränkung kann die Hauptversammlung durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen absehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Jede zur Wahl gestellte Person, die mehr Aufsichtsratsmandate oder -vorsitze in börsenotierten Gesellschaften innehat, hat dies der Hauptversammlung gegenüber offenzulegen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Mehrheit vorschreiben, die Hauptversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fasst. In Fällen, in denen das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, erfolgt dies mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Aufgrund dieser Bestimmung können Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit vorzeitig abberufen werden. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Dieses Recht kann an Ausschüsse delegiert werden. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

(7) Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 501.632.920,50 durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss).

Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 20. Dezember 2020, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 1,- pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke – mit Ausnahme des Wertpapierhandels – durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 20. Juni 2023.

Seit der Ermächtigung im Juni 2018 wurden weder eigene Aktien erworben noch veräußert.

Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 20. Dezember 2020, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

(8) Es bestehen folgende bedeutende Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden:

  • Die RBI AG ist Versicherungsnehmer einer gruppenweit gültigen D&O-Versicherung. Der Versicherungsschutz besteht bei einer Verschmelzung mit einem anderen Rechtsträger der RBI-Gruppe weiterhin. Im Fall einer Verschmelzung mit einem Rechtsträger außerhalb der RBI-Gruppe endet der Versicherungsvertrag automatisch zum Ablauf jener Versicherungsperiode, in der die Verschmelzung wirksam wird. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz nur für Schadenersatzansprüche aus vor der Verschmelzung begangenen Pflichtverletzungen, die dem Versicherer vor einer etwaigen Beendigung der gruppenweiten D&O-Versicherung der RBI und danach innerhalb der vereinbarten Nachmeldefrist von fünf Jahren gemeldet werden.
  • Die RBI AG ist Mitglied des Fachverbands der Raiffeisenbanken. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG, in dessen Rahmen Gesellschafter von außerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Österreich die Kontrolle erlangen, kann die Mitgliedschaft im Fachverband der Raiffeisenbanken und die Mitgliedschaft in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich enden. Die RBI AG übt weiters die Zentralinstitutsfunktion der Raiffeisen Bankengruppe auf Bundesebene aus. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG können Verträge, die damit zusammenhängen (Zentralinstitut im Liquiditätsverbund nach § 27a BWG; Mitgliedschaft im Bundes-IPS gemäß Art 113 Abs 7 CRR), enden bzw. sich ändern.
  • Refinanzierungsverträge der Gesellschaft und Verträge über Finanzierungen Dritter an Tochtergesellschaften, die von der Gesellschaft garantiert werden, sehen teilweise im Fall eines Kontrollwechsels vor, dass die Kreditgeber eine vorzeitige Rückzahlung der Finanzierungen verlangen können.

(9) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstmals nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht). Der Bericht mit ausführlichen Informationen zu den Entwicklungen im Nachhaltigkeitsmanagement wird auf der Website unter www.rbinternational.com → Über uns → Nachhaltigkeitsmanagement veröffentlicht und enthält auch die Angaben nach § 243a UGB für das Mutterunternehmen.

Corporate Governance

Den Corporate-Governance-Bericht finden Sie auf der Website der RBI (www.rbinternational.com → Investor Relations → Corporate Governance).

Risikobericht

Aktives Risikomanagement stellt für die RBI AG eine Kernkompetenz dar. Um Risiken effektiv zu erkennen, einzustufen und zu steuern, entwickelt die Bank ihr umfassendes Risikomanagement permanent weiter. Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und berücksichtigt neben den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Art, den Umfang und die Komplexität der Geschäfte sowie die daraus resultierenden Risiken. Der Risikobericht erläutert die Grundsätze und Organisation des Risikomanagements und stellt die aktuelle Risikoposition für alle materiellen Risiken dar.

Grundsätze des Risikomanagements

Die RBI AG verfügt über ein System von Risikoprinzipien sowie Risikomessungs- und Überwachungsverfahren mit dem Ziel, die Risiken aller Banken und Spezialgesellschaften der Bank zu kontrollieren und zu steuern. Die Risikopolitik und die Grundsätze des Risikomanagements werden vom Vorstand der RBI AG festgelegt, wobei zu den Risikogrundsätzen der Bank unter anderem folgende Prinzipien gehören:

Integriertes Risikomanagement

Kredit- und Länderrisiken, Markt- und Liquiditätsrisiken, Beteiligungsrisiken sowie operationelle Risiken werden als Hauptrisiken unternehmensweit gesteuert. Dazu werden diese Risiken gemessen, limitiert, aggregiert und den verfügbaren Risikodeckungsmassen gegenübergestellt.

Einheitliche Methoden

Um einen konsistenten und kohärenten Risikomanagementansatz zu gewährleisten, werden einheitliche Methoden zur Risikobeurteilung und Limitierung eingesetzt. Dieses Vorgehen ist effizient für die Entwicklung von Risikomanagement-Methoden und bildet die Grundlage für eine einheitliche Konzernsteuerung in allen Ländern und Geschäftssegmenten der RBI AG.

Laufende Planung Die Risikostrategien und das Risikokapital werden während des jährlichen Budgetierungs- und Planungsprozesses überarbeitet und bewilligt. Wesentliches Augenmerk wird dabei auch auf die Vermeidung von Risikokonzentrationen gelegt.

Unabhängige Kontrolle Es besteht eine klare personelle und funktionale Trennung zwischen den Geschäfts- und allen Risikomanagement- und Risikocontrolling-Aktivitäten.

Vor- und Nachkalkulation Risiken werden konsistent im Rahmen des Produktvertriebs und in der risikoadjustierten Performancemessung berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass Geschäfte grundsätzlich nur unter Berücksichtigung des Risiko-Ertrags-Verhältnisses abgeschlossen und Anreize zum Eingehen hoher Risiken vermieden werden.

Organisation des Risikomanagements

Der Vorstand der RBI AG stellt die angemessene Organisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements sicher. Er entscheidet über die angewendeten Verfahren zur Identifikation, Messung und Überwachung der Risiken und trifft Steuerungsmaßnahmen anhand der erstellten Auswertungen und Analysen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird der Vorstand durch unabhängige Risikomanagement-Einheiten und spezifische Komitees unterstützt.

Grundsätzlich erfolgt das Risikomanagement der RBI AG auf mehreren Stufen. Die RBI AG entwickelt und implementiert die entsprechenden Konzepte als übergeordnetes Kreditinstitut und in Zusammenarbeit mit den einzelnen Tochtereinheiten des Konzerns. Die zentralen Risikomanagement-Einheiten sind einerseits verantwortlich für die angemessene und geeignete Umsetzung der Risikomanagement-Prozesse im gesamten Unternehmen, andererseits implementieren sie die Risikopolitik in den jeweiligen Risikokategorien bzw. steuern das Geschäft der RBI AG innerhalb der genehmigten Risikobudgets.

Die im Bankwesengesetz geforderte Funktion des zentralen und unabhängigen Risikocontrollings wird durch den organisatorischen Bereich Group Risk Controlling ausgeübt. Dessen Aufgaben umfassen die Erstellung des unternehmensweiten und risikokategorieübergreifenden Regelwerks zur Risikosteuerung sowie die unabhängige und neutrale Berichterstattung über das Risikoprofil an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats, den Gesamtvorstand und die einzelnen Geschäftsbereichsverantwortlichen.

Risikokomitees

Das Group Risk Committee ist das übergeordnete Entscheidungsgremium für alle risikorelevanten Themenbereiche des Konzerns. Es beschließt die Risikomanagement-Methoden und Steuerungskonzepte, die für den Gesamtkonzern und wesentliche Teilbereiche eingesetzt werden, und ist für die laufende Weiterentwicklung und Implementierung der Methoden und Parameter zur Risikomessung und die Verfeinerung der Steuerungsinstrumente zuständig. Dazu gehören auch der Risikoappetit, unterschiedliche Risikobudgets und –limite auf Gesamtbankebene sowie die Überwachung der aktuellen Risikosituation unter Berücksichtigung einer angemessenen Kapitalausstattung und der entsprechenden Risikolimits. Es bewilligt die verschiedenen Risikomanagementund –steuerungsaktivitäten (wie z.B. die Allokation von Risikobudgets) und unterstützt den Vorstand bei diesen Tätigkeiten.

Das Group Asset/Liability Committee beurteilt und steuert das Bilanzstruktur- und Liquiditätsrisiko und legt die Methodik für das interne Transferpreissystem fest. Es nimmt in diesem Zusammenhang wesentliche Aufgaben betreffend die langfristige Refinanzierungsplanung sowie die Festlegung von Absicherungsmaßnahmen zu strukturellen Zins- und Währungsrisiken wahr. Das Capital Hedge Committee ist ein Sub-Kommittee des Group Asset/Liability Committees und managt das Währungsrisiko der Kapitalposition.

Das Market Risk Committee steuert das Marktrisiko aus Handels- und Bankbuchgeschäften und legt die entsprechenden Limits und Verfahren fest. In diese Steuerung fließen insbesondere die Geschäftsergebnisse, die ermittelten Risiken und die gemessene Limitauslastung sowie die Ergebnisse aus Szenarienanalysen und Stresstests betreffend Marktrisiken ein.

Die Credit Committees setzen sich aus Vertretern der Bereiche Markt und Marktfolge zusammen, wobei sich die personelle Besetzung je Kundengruppe für Firmenkunden, Finanzinstitute und den öffentlichen Sektor unterscheidet. Sie beschließen die konkreten Kreditvergabekriterien für einzelne Kundensegmente und Länder und treffen im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses und der rating- und volumenorientierten Kompetenzordnung alle sie betreffenden Kreditentscheidungen.

Das Problem Loan Committee ist das wesentliche Gremium im Prozess der Beurteilung und Entscheidungsfindung bei Problemkunden. Es umfasst erstrangig Entscheidungsträger (Vorstände), Vorsitzender ist der Chief Risk Officer (CRO) der RBI AG, weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die für die Kundenbereiche verantwortlichen Vorstandsmitglieder, der Chief Financial Officer (CFO) sowie die relevanten Bereichs- und Abteilungsleiter aus Risikomanagement und Special Exposures Management.

Das Securitization Committee ist das Entscheidungsgremium für Limitanträge betreffend Verbriefungspositionen im Rahmen der konkreten Entscheidungsbefugnisse und erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verbriefungsstrategie für den Vorstand. Zusätzlich dient das Verbriefungskommittee als eine Plattform zum Austausch von Informationen bezüglich Verbriefungspositionen und Marktentwicklungen.

Das Group Operational Risk Management & Controls Comittee setzt sich unter dem Vorsitz des CRO sowohl aus Vertretern der Geschäftsbereiche (Privat, Markt und Kommerzkunden) als auch Teilnehmern aus Compliance (inklusive Finanzkriminalität), Internes Kontrollsystem (IKS), Operations, Security und Risk Controlling zusammen. Dieses Gremium ist mit der Steuerung des operationellen Risikos (inklusive Verhaltensrisiken) betraut, um basierend auf dem Risikoprofil und der Geschäftsstrategie eine operationelle Risikostrategie abzuleiten und zu etablieren sowie Entscheidungen in Hinblick auf Maßnahmen, Kontrollen und Risikoakzeptanz zu treffen.

Das Contingency/Recovery Committee ist ein durch den Vorstand einzuberufendes Entscheidungsgremium. Die Zusammensetzung des Gremiums variiert gegebenenfalls abhängig von der Intensität bzw. dem Fokus (z. B. Kapital und/oder Liquidität) situationsspezifischer Anforderungen. Kernaufgabe des Komitees ist es die finanzielle Stabilität im Sinne des BaSAG (österr. Banken Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) bzw. der BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) im Falle einer kritischen Finanzsituation aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen.

Qualitätssicherung und Revision

Qualitätssicherung in Bezug auf das Risikomanagement bedeutet die Sicherstellung der Integrität, Zuverlässigkeit und Fehlerfreiheit von Prozessen, Modellen, Berechnungsvorgängen und Datenquellen. Dies soll die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und die Erfüllung höchster Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Risikomanagement-Aktivitäten gewährleisten.

Die Koordination dieser Aspekte erfolgt durch den Bereich Group Compliance, der das interne Kontrollsystem laufend analysiert und – falls daraus Anpassungsbedarf resultiert – auch für die Überwachung der Umsetzung verantwortlich ist.

Zwei wichtige Funktionen in der unabhängigen Prüfung werden durch die Bereiche Audit und Compliance wahrgenommen. Der Einsatz einer unabhängigen internen Revision ist eine gesetzliche Vorgabe und zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems. Die Revision überprüft periodisch die gesamten Geschäftsprozesse und trägt damit wesentlich zu deren Absicherung und Verbesserung bei. Die dazu erstellten Berichte werden direkt an den Vorstand der RBI AG adressiert und regelmäßig in dessen Sitzungen behandelt.

Das Compliance Office verantwortet alle Themenstellungen rund um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Ergänzung und als Bestandteil des Internen Kontrollsystems. Damit wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen in den täglichen Abläufen überwacht.

Darüber hinaus wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eine gänzlich unabhängige und objektive Prüfung frei von potenziellen Interessenkonflikten durchgeführt.

Gesamtbankrisikosteuerung

Die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ist eines der wesentlichen Ziele des Unternehmens. Die erforderliche Kapitalausstattung wird dazu regelmäßig auf Basis des nach internen Modellen ermittelten Risikos beurteilt, wobei in der Wahl der verwendeten Modelle auf die, im jährlichen Risikoassessment beurteilte, Wesentlichkeit der Risiken Rücksicht genommen wird. Dieses Konzept zur Risikosteuerung berücksichtigt die Kapitalerfordernisse sowohl aus regulatorischer Sicht (Normative Perspektive) als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten (Ökonomisches Kapital, Value-at-Risk Ansatz). Es entspricht damit dem quantitativen Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalausstattung (ICAAP), wie gesetzlich gefordert und in der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Richtlinie für den ICAAP beschrieben. Der gesamte ICAAP-Prozess der RBI AG wird jährlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Evaluierung der RBI Kreditinstitutsgruppe geprüft.

Das Risk Appetite Framework (RAF) limitiert das Gesamtrisiko des Konzerns im Einklang mit den strategischen Geschäftszielen und alloziert diese auf die unterschiedlichen Risikoarten und Geschäftsbereiche. Das vorrangige Ziel des RAF ist das Risiko insbesondere auch in adversen Szenarien und für große singuläre Risiken so zu begrenzen, dass die Erfüllung regulatorischer Mindestquoten gegeben ist. Das Risk Appetite Framework ist daher eng verbunden mit dem ICAAP und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und setzt Konzentrationslimite für die im Risikoassessment als wesentlich eingestuften Risikoarten. Weiters besteht eine Verbindung zum Sanierungsplan, da die Grenzwerte für Risikokapazität und Risikotoleranz im RAF mit den jeweiligen Grenzwerten im Trigger Monitoring abgestimmt sind. Über den vom Vorstand beschlossenen Risikoappetit und die Risikostrategie des Konzerns und deren Umsetzung wird zudem regelmäßig im Risikoausschuss des Aufsichtsrats berichtet.

Ansatz Risiko Messmethode Konfidenzniveau
Ökonomische Perspektive
Ökonomisches Kapital Risiko, dass die unerwarteten Verluste
aus ökonomischer Sicht das interne
Kapital übersteigen
Der unerwartete Verlust für den
Risikohorizont von einem Jahr
(Ökonomisches Kapital) darf den
aktuellen Wert des Kernkapitals nicht
überschreiten
99,90 Prozent
Value-at-Risk Risiko, das Kapitalerfordernis
entsprechend der Basel-III
Regelungen zu unterschreiten
Die Risikotragfähigkeit (erwarteter
Gewinn und nicht für
aufsichtsrechtliche Zwecke
gebundenes Kapital) muss den Value
at-Risk (Risikohorizont: 1 Jahr) des
Unternehmens übersteigen
95 Prozent unterstellt die Bereitschaft
der Eigentümer, zusätzliche
Eigenmittel zur Verfügung zu stellen
Normative Perspektive
Stress Szenarien Risiko, eine nachhaltige
Kernkapitalquote über den
Konjunkturzyklus hinweg zu
unterschreiten
Kapital- und Ertragsprognose für die
dreijährige Planungsperiode bei
Annahme eines signifikanten
makroökonomischen Abschwungs
rund 95 Prozent basierend auf der
Management-entscheidung,
potenziell temporäre
Risikoreduktionen oder stabilisierende
Eigenkapitalmaßnahmen
vorzunehmen

Ökonomische Perspektive – Ökonomischer Kapitalansatz

Darin werden Risiken durch das ökonomische Kapital gemessen, das eine vergleichbare Risikokennzahl für alle Risikoarten darstellt. Es wird als die Summe von unerwarteten Verlusten aus den Geschäften in den unterschiedlichen Risikokategorien berechnet. Zusätzlich fließt ein allgemeiner Puffer für andere Risikoarten ein, die nicht explizit quantifiziert werden.

Die nachstehende Tabelle enthält die Anteile der Risikoarten am ökonomischen Kapital:

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
Beteiligungsrisiko 3.798.288 66,0% 1.957.305 62,2%
Kreditrisiko Firmenkunden 611.625 10,6% 511.939 16,3%
Kreditrisiko Retail-Kunden 419.895 7,3% 45.090 1,4%
Marktrisiko 276.088 4,8% 119.952 3,8%
Operationelles Risiko 100.542 1,7% 102.268 3,2%
Kreditrisiko Kreditinstitute 85.187 1,5% 74.081 2,4%
Makroökonomisches Risiko 68.510 1,2% 33.301 1,1%
Risiko sonstige Sachanlagen 66.163 1,1% 55.900 1,8%
Kreditrisiko öffentlicher Sektor 43.403 0,8% 83.282 2,6%
CVA Risiko 12.418 0,2% 14.691 0,5%
Risikopuffer 274.106 4,8% 149.890 4,8%
Gesamt 5.756.226 100,0% 3.147.698 100,0%

Das Ökonomische Kapital verzeichnete zum Jahresende 2019 einen Anstieg um € 2.608.528 Tausend auf € 5.756.226 Tausend. Eine Anpassung des aktuell verwendeten Modells auf sonstige verbundene Unternehmen und Beteiligungen führte zwar zum Stichtag 31.12.2019 zu einer Erhöhung des Beteiligungsrisikos um € 1.840.983 Tausend auf € 3.798.288 Tausend, durch eine generelle Modellneuentwicklung ist aber wieder mit materiell niedrigeren Beteiligungsrisiken im Laufe des Jahres 2020 zu rechnen. Der Anstieg im Kreditrisiko Retail-Kunden um € 374.805 Tausend auf € 419.895 Tausend resultierte aus der Implementierung des bereits in Säule I vorgehaltenen regulatorischen Kapitals in das ökonomische Kapital hinsichtlich der Fremdwährungs-Hypothekarkredite in Polen.

Die RBI AG wendet zur Berechnung des ökonomischen Kapitals zum Jahresende 2019 ein Konfidenzniveau von 99,90 Prozent (2018: 99,92 Prozent) an. Im Einklang mit der von der Europäischen Zentralbank herausgegebenen Richtlinie für den ICAAP wird mit Jahresende 2019 das Tier 2 Kapital nicht mehr für die Berechnung des Internen Kapitals herangezogen.

Das ökonomische Kapital dient als wichtiges Instrument in der Gesamtbankrisikosteuerung und wird bei der Allokation von Risikobudgets herangezogen. Limits für ökonomisches Kapital werden dazu im jährlichen Budgetierungsprozess auf die einzelnen Geschäftsbereiche aufgeteilt und für die operative Steuerung durch Volumen-, Sensitivitäts- oder Value-at-Risk-Limits ergänzt. Diese Planung erfolgt in der RBI AG jeweils für drei Jahre auf revolvierender Basis und bezieht sich sowohl auf die zukünftige Entwicklung des ökonomischen Kapitals als auch auf das zur Verfügung stehende interne Kapital. Das ökonomische Kapital wirkt sich somit wesentlich auf die Planung der zukünftigen Kreditvergabe und das Gesamtlimit für Marktrisiken aus.

Auch die risikoadjustierte Performancemessung basiert auf diesem Risikomaß. Dabei wird der Ertrag einer Geschäftseinheit in Relation zum ökonomischen Kapital, das dieser Einheit zuzurechnen ist, gesetzt (Verhältnis von risikoadjustiertem Ertrag zu risikoadjustiertem Kapital, RORAC). Dies ergibt eine vergleichbare Performancekennzahl für alle Geschäftseinheiten der Bank, die wiederum als Kennzahl in der Gesamtbanksteuerung, der diesbezüglichen zukünftigen Kapitalallokation und der Vergütung für Geschäftsleiter Berücksichtigung findet.

Ökonomische Perspektive – Value-at-Risk Ansatz

Parallel zum Ökonomischen Kapitalansatz erfolgt die Beurteilung der angemessenen Kapitalausstattung mit Fokus auf die Risikotragfähigkeit in Bezug auf das regulatorische Eigenkapital und Eigenmittelerfordernis.

Dem Absicherungsziel folgend werden erwartete Gewinne, erwartete Risikovorsorgen und überschüssige Eigenmittel (unter Berücksichtigung der diversen Anrechnungsgrenzen) zur Risikotragfähigkeit gezählt. Dem wird ein Value-at-Risk (inklusive erwarteter Verluste) gegenübergestellt, dessen Berechnung auf vergleichbaren Verfahren (mit geringerem Konfidenzniveau von 95 Prozent) wie den im Ökonomischen Kapitalansatz angewendeten beruht. Mit diesem Ansatz sichert die Bank die ausreichende Kapitalisierung aus regulatorischer Sicht mit dem gewünschten Wahrscheinlichkeitsniveau ab.

Normative Perspektive – Stress Szenarien

Die Analyse der Stress Szenarien in der Normativen Perspektive des ICAAP soll sicherzustellen, dass die RBI AG am Ende der mehrjährigen vollen Planungsperiode auch in einem sich unerwartet verschlechternden makroökonomischen Umfeld über eine ausreichend hohe Kernkapitalquote verfügt. Die Analyse basiert auf einem mehrjährig angelegten makroökonomischen Stresstest, in dem hypothetische Marktentwicklungen bei einem signifikanten, aber realistischen wirtschaftlichen Abschwung simuliert werden. Als Risikoparameter kommen dabei unter anderem Zinskurven, Wechselkurse und Wertpapierkurse, aber auch Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Rating-Migrationen im Kreditportfolio zum Einsatz.

Das Hauptaugenmerk dieses integrierten Stresstests gilt der daraus resultierenden Kernkapitalquote am Ende der mehrjährigen Betrachtung. Diese soll einen nachhaltigen Wert nicht unterschreiten und somit keine Notwendigkeit für substantielle Kapitalerhöhungen oder tiefgehende Einschränkungen des Geschäftsvolumens darstellen. Die aktuell erforderliche Kernkapitalausstattung resultiert damit aus dem wirtschaftlichen Rückschlagpotenzial. In das unterstellte Abschwungszenario fließen dabei sowohl die Bildung von notwendigen Risikovorsorgen und potenzielle prozyklische Effekte (durch welche die regulatorischen Kapitalerfordernisse ansteigen) als auch Fremdwährungseffekte und sonstige Bewertungs- und Ertragskomponenten ein. Bereits bekannte regulatorische Änderungen werden für die Planungsperiode berücksichtigt.

Diese Perspektive ergänzt somit auch die sonst übliche Risikomessung auf Basis des Value-at-Risk-Konzepts (das im Wesentlichen auf historischen Daten beruht). Dadurch können auch außergewöhnliche und in der Vergangenheit nicht beobachtbare Marktsituationen abgedeckt und potenzielle Auswirkungen dieser Entwicklungen abgeschätzt werden. Der Stresstest ermöglicht auch die Analyse von Risikokonzentrationen (z.B. in Einzelpositionen, Wirtschaftszweigen oder Regionen) und erlaubt einen Einblick in die Profitabilität, Liquidität und Solvabilität bei außergewöhnlichen Umständen. Das Risikomanagement der RBI AG steuert darauf aufbauend aktiv die Portfolio-Diversifikation, z.B. durch Obergrenzen für das Gesamt-Exposure in einzelnen Wirtschaftszweigen und Ländern oder durch eine laufende Anpassung der entsprechenden Kreditvergabestandards.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko der RBI AG betrifft vornehmlich Ausfallrisiken, die sich aus Geschäften mit Privat- und Firmenkunden, anderen Banken und öffentlichen Kreditnehmern ergeben. Es ist die mit Abstand wichtigste Risikokategorie für die RBI AG, wie auch aus dem internen und regulatorischen Kapitalerfordernis ersichtlich ist. Kreditrisiken werden folglich sowohl auf Einzelkredit- und Kundenbasis als auch auf Portfoliobasis überwacht und analysiert. Grundlage für die Kreditrisikosteuerung und Kreditentscheidung sind die Kreditrisikopolitik, die Kreditrisikohandbücher und die zu diesem Zweck entwickelten Kreditrisikomanagement-Methoden und prozesse. Das interne Kontrollsystem für Kreditrisiken umfasst verschiedene Formen von Überwachungsmaßnahmen, die

unmittelbar in die zu überwachenden Arbeitsabläufe – vom Kreditantrag des Kunden über die Kreditentscheidung der Bank bis hin zur Rückzahlung des Kredits – integriert sind.

Im Non-Retail-Bereich erfolgt keine Kreditvergabe, ohne zuvor den Kreditentscheidungsprozess durchlaufen zu haben. Dieser Prozess wird – neben der Vergabe von Neukrediten – auch für Krediterhöhungen, Prolongationen, Überziehungen und bei Änderung risikorelevanter Sachverhalte, die der ursprünglichen Kreditentscheidung zugrunde lagen (z.B. wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers, Verwendungszweck oder Sicherheiten), durchlaufen. Er gilt auch für die Festlegung von kreditnehmerbezogenen Limits für Handels- und Emissionsgeschäfte, sonstigen mit Kreditrisiko behafteten Limits und für Beteiligungen.

Kreditentscheidungen werden je nach Größe und Art des Kredits anhand einer hierarchischen Kompetenzordnung gefällt. Für individuelle Kreditentscheidungen und die turnusmäßige Beurteilung der Adressenausfallrisiken sind dabei immer die Zustimmung der Bereiche Markt und Marktfolge einzuholen. Für den Fall voneinander abweichender Voten der einzelnen Kompetenzträger sieht die Kompetenzordnung ein Eskalationsverfahren in die nächsthöhere Kompetenzstufe vor.

Die nachfolgende Tabelle zeigt das gesamte Kreditobligo nach Asset-Klassen:

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
Firmenkunden 38.680.405 48,2% 34.248.392 46,9%
Projektfinanzierungen 2.700.623 3,4% 2.285.772 3,1%
Retail-Kunden 3.085.385 3,8% 3.231.751 4,4%
Kreditinstitute 20.493.647 25,5% 16.405.224 22,5%
Öffentlicher Sektor 15.266.165 19,0% 16.835.683 23,1%
Gesamt 80.226.225 100,0% 73.006.822 100,0%

Kreditportfolio – Firmenkunden

Die internen Ratingverfahren für Firmenkunden berücksichtigen sowohl qualitative Faktoren als auch verschiedene Bilanz- und Gewinnkennzahlen, die unterschiedliche Aspekte der Kundenbonität für verschiedene Branchen und Länder abdecken. Zusätzlich enthält das Modell für kleine Firmenkunden auch eine Kontoverhaltenskomponente.

Die nachstehende Tabelle zeigt das gesamte Kreditobligo nach internem Rating für Firmenkunden (Großkunden, mittelgroße und kleine Firmenkunden). Zur besseren Lesbarkeit wurden die einzelnen Stufen der Ratingskala allerdings auf die zugrundeliegenden neun Hauptstufen zusammengefasst.

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
1 Minimales Risiko 5.054.831 13,1% 4.669.102 13,6%
2 Exzellente Kreditwürdigkeit 9.091.087 23,5% 8.739.378 25,5%
3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 8.899.440 23,0% 6.764.990 19,8%
4 Gute Kreditwürdigkeit 6.347.374 16,4% 4.976.510 14,5%
5 Intakte Kreditwürdigkeit 5.842.365 15,1% 5.787.680 16,9%
6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 2.390.989 6,2% 1.832.702 5,4%
7 Knappe Kreditwürdigkeit 132.822 0,3% 308.633 0,9%
8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 61.625 0,2% 331.012 1,0%
9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 77.948 0,2% 35.010 0,1%
10 Ausfall 767.332 2,0% 791.786 2,3%
NR Nicht geratet 14.591 0,0% 11.589 0,0%
Gesamt 38.680.405 100,0% 34.248.392 100,0%

Das gesamte Kreditobligo für Firmenkunden nahm im Vergleich zum Jahresende 2018 um € 4.432.013 Tausend auf € 38.680.405 Tausend zu.

Der Anstieg in Rating-Klasse 3 um € 2.134.450 Tausend auf € 8.899.440 Tausend resultierte im Wesentlichen aus einem Anstieg der Kreditfinanzierungen in Österreich und Luxemburg, Repo- und Geldmarkt-Geschäften in Großbritannien sowie Rahmenfinanzierungen in Österreich und Deutschland. Der Anstieg der Rahmenfinanzierungen in Österreich wurde durch einen Rückgang in Großbritannien und der Schweiz teilweise kompensiert. Rating-Klasse 4 verzeichnete einen Anstieg um € 1.370.864 Tausend auf € 6.347.374 Tausend, welcher auf Kreditfinanzierungen in Frankreich und den Niederlanden, auf gegebene Garantien in Österreich und Slowenien sowie auf Rahmenfinanzierungen in Spanien, Italien und Rumänien zurückzuführen war. Ratingverbesserungen von schweizer Kunden der Rating-Klasse 5 wirkten sich zudem positiv aus. Der Anstieg in Rating-Klasse 6 um € 558.287 Tausend auf € 2.390.989 Tausend resultierte aus neuen Kreditfinanzierungen in Deutschland und Rumänien. Zudem kam es zu einer Ratingverschlechterung eines rumänischen Kunden von Rating-Klasse 5.

Für Projektfinanzierungen besteht ein fünfstufiges Rating-Modell, das sowohl die individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit als auch die zur Verfügung stehenden Sicherheiten berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Projektfinanzierungsvolumens stellt sich demnach wie folgt dar:

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
6,1 Ausgezeichnete Projektbonität - sehr geringes Risiko 2.204.156 81,6% 1.690.396 74,0%
6,2 Gute Projektbonität - geringes Risiko 272.336 10,1% 225.636 9,9%
6,3 Ausreichende Projektbonität - mittleres Risiko 34.435 1,3% 2.164 0,1%
6,4 Schwache Projektbonität - hohes Risiko 51.707 1,9% 39.582 1,7%
6,5 Ausfall 137.988 5,1% 154.513 6,8%
NR Nicht geratet 0 0,0% 173.481 7,6%
Gesamt 2.700.623 100,0% 2.285.772 100,0%

Das Kreditobligo der unter Projektfinanzierung ausgewiesenen Forderungen verzeichnete zum 31.Dezember 2019 einen Anstieg um € 414.851 Tausend auf € 2.700.623 Tausend. Der Anstieg in Rating-Klasse 6,1 um € 513.760 Tausend auf € 2.204.156 Tausend resultierte aus Spezialfinanzierungen in Österreich, einer neuen Rahmenfinanzierungen in Deutschland sowie aus Ratingverbesserungen serbischer Kunden. Die Ratingzuweisung niederländischer und österreichischer Kunden zu Rating-Klasse 6,1 sowie ausgelaufene Projektfinanzierungen in Serbien führten zur Reduktion der nicht-gerateten Forderungen um € 173.481 Tausend.

Kreditportfolio – Retail-Kunden

Die nachstehende Tabelle zeigt das gesamte Kreditobligo nach internem Rating für Retail-Kunden:

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
0.5 Minimales Risiko 1.987.319 64,4% 2.029.459 62,8%
1.0 Exzellente Kreditwürdigkeit 334.073 10,8% 346.466 10,7%
1.5 Sehr gute Kreditwürdigkeit 60.625 2,0% 83.580 2,6%
2.0 Gute Kreditwürdigkeit 91.101 3,0% 100.462 3,1%
2.5 Intakte Kreditwürdigkeit 71.236 2,3% 70.450 2,2%
3.0 Akzeptable Kreditwürdigkeit 80.258 2,6% 126.938 3,9%
3.5 Knappe Kreditwürdigkeit 52.688 1,7% 33.980 1,1%
4.0 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 33.054 1,1% 53.444 1,7%
4.5 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 28.031 0,9% 10.909 0,3%
5.0 Ausfall 229.002 7,4% 243.197 7,5%
NR Nicht geratet 117.997 3,8% 132.867 4,1%
Gesamt 3.085.385 100,0% 3.231.751 100,0%

Kreditportfolio – Kreditinstitute

Die nachfolgende Tabelle stellt das gesamte Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach dem internen Rating dar. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten in dieser Asset-Klasse werden aufgrund der geringen Anzahl an Kunden (bzw. an beobachtbaren Ausfällen) in den einzelnen Rating-Stufen durch eine Kombination interner und externer Daten ermittelt.

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
1 Minimales Risiko 2.446.446 11,9% 2.561.163 15,6%
2 Exzellente Kreditwürdigkeit 8.732.473 42,6% 6.680.272 40,7%
3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 6.526.657 31,8% 5.002.354 30,5%
4 Gute Kreditwürdigkeit 1.674.380 8,2% 1.030.192 6,3%
5 Intakte Kreditwürdigkeit 519.358 2,5% 669.620 4,1%
6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 474.008 2,3% 266.501 1,6%
7 Knappe Kreditwürdigkeit 101.149 0,5% 15.516 0,1%
8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 6.080 0,0% 169.061 1,0%
9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 1.625 0,0% 121 0,0%
10 Ausfall 3.297 0,0% 8.288 0,1%
NR Nicht geratet 8.174 0,0% 2.136 0,0%
Gesamt 20.493.647 100,0% 16.405.224 100,0%

Das gesamte Kreditobligo betrug € 20.493.647 Tausend und wies damit gegenüber dem Jahresultimo 2018 einen Anstieg um € 4.088.423 Tausend auf. Der Anstieg in Rating-Klasse 2 um € 2.052.201 Tausend auf € 8.732.473 Tausend war zum Großteil auf Kontokorrentkredite, Rahmen- und Kreditfinanzierungen sowie Repo- und Swap-Geschäften österreichischer Kunden zurückzuführen. Neben der Ratingverbesserung von russischen Kreditinstituten von Rating-Klasse 3 auf Rating-Klasse 2 führte die Aufwertung des russischen Rubel, sowie Swap-Geschäfte zu einem Anstieg des Obligos. Zudem erhöhten sich die Forderungen bei Kreditinstituten in Großbritannien und Kroatien sowie Rahmenfinanzierungen in Polen und Repo-Geschäfte in Frankreich und Großbritannien. Der eigentliche Anstieg in Rating-Klasse 3, welcher auf Repo-Geschäfte in Deutschland, Spanien, Italien und den Niederlanden zurückzuführen war, wurde durch die Ratingverbesserung der russischen Kreditinsitute teilweise kompensiert. Der Anstieg in Rating-Klasse 4 um € 644.188 Tausend auf € 1.674.380 Tausend resultierte aus einem Anstieg der Repo-Geschäfte in Großbritannien sowie aus Ratingverschlechterungen britischer Kunden von Rating-Klasse 3.

Kreditportfolio – Öffentlicher Sektor

Eine weitere Kundengruppe stellen souveräne Staaten, Zentralbanken sowie regionale Gebietskörperschaften und andere staatenähnliche Organisationen dar. Die nachfolgende Tabelle zeigt das gesamte Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach dem internen Rating:

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
A1 Minimales Risiko 799.917 5,2% 1.054.165 6,3%
A2 Exzellente Kreditwürdigkeit 12.313.328 80,7% 13.447.712 79,9%
A3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 995.814 6,5% 930.867 5,5%
B1 Gute Kreditwürdigkeit 439.215 2,9% 693.841 4,1%
B2 Intakte Kreditwürdigkeit 601.338 3,9% 490.222 2,9%
B3 Akzeptable Kreditwürdigkeit 80.094 0,5% 169.494 1,0%
B4 Knappe Kreditwürdigkeit 2.139 0,0% 19.057 0,1%
B5 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 31.498 0,2% 3.836 0,0%
C Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 2.816 0,0% 26.488 0,2%
D Ausfall 0 0,0% 0 0,0%
NR Nicht geratet 6 0,0% 0 0,0%
Gesamt 15.266.165 100,0% 16.835.683 100,0%

Im Vergleich zum Jahresende 2018 sank das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor um € 1.569.518 Tausend auf € 15.266.165 Tausend. Den größten Rückgang verzeichnete Rating-Klasse A2 (minus € 1.134.384 Tausend) welcher auf geringere Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank sowie auf die Reduktion des Anleihenbestand der Republik Österreich und Frankreich zurückzuführen war.

Kreditportfoliomanagement

Das Kreditportfolio der RBI AG wird unter anderem anhand der Portfoliostrategie gesteuert. Diese begrenzt die Kreditvergabe in unterschiedlichen Ländern, Wirtschaftszweigen oder Produkttypen und vermeidet dadurch unerwünschte Risikokonzentrationen. Darüber hinaus werden laufend die langfristigen Entwicklungschancen in den einzelnen Märkten analysiert. Dies ermöglicht es schon frühzeitig, strategische Weichenstellungen in Bezug auf das künftige Kreditengagement vorzunehmen.

Das Kreditportfolio der RBI AG ist sowohl hinsichtlich der Regionen als auch der Branchen breit gestreut. Die geografische Aufgliederung der bilanziellen und außerbilanziellen Forderungen spiegelt die breite Diversifizierung des Kreditgeschäfts in den europäischen Märkten wider. Diese Forderungen gliedern sich dem Risikoland der Kunden entsprechend nach Regionen wie folgt (Länder mit Kreditobligo größer als € 1 Milliarden sind getrennt dargestellt):

in € Tausend 2019 Anteil 2018 Anteil
Österreich 31.511.680 39,3% 32.145.939 44,0%
Deutschland 9.199.917 11,5% 7.889.752 10,8%
Großbritannien 7.720.265 9,6% 4.753.446 6,5%
Polen 4.336.679 5,4% 4.527.834 6,2%
Frankreich 3.578.953 4,5% 3.411.128 4,7%
Schweiz 2.382.958 3,0% 2.090.161 2,9%
Luxemburg 2.258.681 2,8% 1.621.344 2,2%
Spanien 1.818.209 2,3% 1.014.978 1,4%
Russland 1.806.941 2,3% 1.461.724 2,0%
USA 1.524.811 1,9% 1.431.375 2,0%
Tschechien 1.458.982 1,8% 1.382.293 1,9%
Ferner Osten 1.361.744 1,7% 1.416.584 1,9%
Rumänien 1.197.562 1,5% 1.193.745 1,6%
Niederlande 1.136.170 1,4% 1.127.720 1,5%
Sonstige 8.932.672 11,1% 7.538.798 10,3%
Gesamt 80.226.225 100,0% 73.006.822 100,0%

Das Kreditportfolio der RBI AG verzeichnete einen Anstieg um € 7.219.403 Tausend auf € 80.226.225 Tausend. Österreich verzeichnete einen Rückgang um € 634.259 Tausend auf € 31.511.680 Tausend, welcher auf Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank, die Reduktion des Anleihenbestands bei der Republik Österreich sowie auf Repo-Geschäfte zurückzuführen war. In Deutschland waren vor allem Rahmen- und Kreditfinanzierungen sowie Repo-Geschäfte für den Anstieg um € 1.310.165 Tausend auf € 9.199.917 Tausend verantwortlich. Die Zunahme der Repo- und Swap-Geschäfte führte zu einem Anstieg in Großbritannien um € 2.966.819 Tausend auf € 7.720.265 Tausend. Dieser war auf Rahmenfinanzierungen und Repo-Geschäfte zurückzuführen. Der Anstieg in Luxemburg um € 637.337 Tausend auf € 2.258.681 Tausend resultierte im Wesentlichen aus Kreditfinanzierungen. Spanien verzeichnete einen Anstieg um € 803.231 Tausend auf € 1.818.209 Tausend.Der Anstieg der Sonstigen um € 1.393.874 Tausend auf € 8.932.672 Tausend resultierte im Wesentlichen aus Italien, Belgien, Ungarn und Kanada.

Im Rahmen der Risikopolitik und Bonitätsbeurteilung der RBI AG findet auch die Branche des Kreditnehmers Beachtung. Der größte Branchenanteil am Kreditportfolio entfällt auf das Kreditwesen, wobei dieser zu einem hohen Teil dem österreichischen Raiffeisensektor zuzurechnen ist. Der öffentliche Sektor ist im Wesentlichen auf Wertpapierbestände der Republik Österreich als Emittent zurückzuführen.

in € Tausend 2019 Anteil 20181 Anteil
Kredit- und Versicherungswesen 33.380.067 41,6% 27.210.155 37,3%
Realitätenwesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von
unternehmensbezogenen Dienstleistungen
9.278.559 11,6% 8.682.556 11,9%
Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherung 5.477.586 6,8% 7.546.563 10,3%
Sachgütererzeugung 11.572.886 14,4% 9.770.091 13,4%
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 8.038.019 10,0% 7.526.255 10,3%
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Bergbau und Gewinnung von
Steinen und Erden
1.203.627 1,5% 1.783.486 2,4%
Bauwesen 1.806.554 2,3% 1.452.684 2,0%
Verkehr und Nachrichtenübermittlung 706.742 0,9% 273.949 0,4%
Unterrichtswesen, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen, Erbringung von sonstigen
öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen
951.200 1,2% 1.002.144 1,4%
Energie- und Wasserversorgung 1.573.852 2,0% 865.571 1,2%
Private Haushalte 2.945.901 3,7% 3.077.530 4,2%
Sonstige 3.291.232 4,1% 3.815.839 5,2%
Gesamt 80.226.225 100,0% 73.006.822 100,0%

Die folgende Tabelle zeigt das Kreditobligo gegliedert nach Branchenzugehörigkeit der Erstkunden:

1 Die Vorjahreswerte wurden aufgrund einer optimierten Zuordnung einzelner Tätigkeitsbereiche von Gross- und Mischkonzernen angepasst

Die detaillierte Analyse des Kreditportfolios erfolgt anhand der Unterteilung in Ratingstufen. Das Kundenrating erfolgt maßgeschneidert und somit getrennt für die unterschiedlichen Forderungsklassen. Für die Bonitätsbeurteilung werden dafür jeweils interne Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringmodelle) eingesetzt, die auch zentral validiert werden. Die Ratingmodelle in den wesentlichen Non-Retail Segmenten – Firmenkunden und Kreditinstitute sehen jeweils 27 bzw. für den öffentlicher Sektor zehn Bonitätsstufen vor. Sowohl für die Ratingerstellung als auch für die Validierung stehen entsprechende Software-Tools (z.B. zur Unternehmensbewertung, Rating- und Ausfalls-Datenbank) zur Verfügung.

Kreditsicherheiten stellen eine wesentliche Strategie und eine aktiv verfolgte Maßnahme zur Reduktion des potentiellen Kreditrisikos dar. Der Sicherheitenwert und der Effekt anderer risikomindernder Maßnahmen werden während der Kreditentscheidung beurteilt. Als risikomindernd wird jeweils jener Wert angesetzt, den die RBI AG bei Verwertung innerhalb einer angemessenen Zeitspanne erwartet. Die anerkannten Sicherheiten sind im Sicherheitenkatalog und den dazugehörigen Bewertungsrichtlinien festgelegt. Der Sicherheitenwert errechnet sich dabei anhand einheitlicher Methoden, die standardisierte Berechnungsformeln mit Marktwerten, vordefinierten Abschlägen und Expertengutachten umfassen.

Kreditausfall- und -abwicklungsprozess

Das Kreditportfolio sowie die Kreditnehmer unterliegen einer laufenden Überwachung. Wesentliche Ziele dieses Monitorings sind, die widmungsgemäße Verwendung der Kredite sicherzustellen und die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmer zu verfolgen. Bei den Non-Retail-Segmenten Firmenkunden, Kreditinstitute und öffentlicher Sektor wird zumindest einmal jährlich eine derartige Kreditüberprüfung durchgeführt. Sie umfasst sowohl die erneute Bonitätseinstufung als auch die Neubewertung von finanziellen und dinglichen Sicherheiten.

Problemkredite – also jene Aushaftungen bei denen materielle Schwierigkeiten oder Zahlungsverzug der Kreditnehmer erwartet werden – bedürfen einer weitergehenden Bearbeitung. In den Non-Retail-Bereichen entscheiden Problemkreditrunden über die gefährdeten Kredite. Problemkredite werden im Fall einer notwendigen Kreditsanierung an Spezialisten oder Restrukturierungseinheiten (Workout-Abteilungen) übergeben. Die Mitarbeiter dieser Abteilung können durch die frühzeitige Einbindung eine Reduktion der Verluste aus Problemkrediten erzielen.

Der Kreditausfall, wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien beurteilt. Erstens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig ist. Zweitens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er die Kriterien der Zahlungsunwahrscheinlichkeit erfüllt, die darauf hindeuten dass sich der Kunde in erheblichen finanziellen Schwierig

keiten befindet und es unwahrscheinlich ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Eine Einstufung als Ausfall liegt bei einer Kreditverpflichtung nicht mehr vor, wenn – nach einem Zeitraum von mindestens drei Monaten (sechs Monate nach einer notleidenden Restrukturierung im Privatkundenbereich) – der Kunde während dieses Zeitraums eine gute Zahlungsdisziplin zeigte und keine weiteren Anhaltspunkte für die hohe Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit festgestellt wurden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt das notleidende Obligo nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standard (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and non-performing exposures). Sie umfasst das ausgefallene Obligo.

NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio
in € Tausend 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Kreditinstitute 3.289 7.757 0,0% 0,1% 86,9% 92,5%
Sonstige Finanzunternehmen 54.564 52.100 0,6% 0,7% 43,9% 84,8%
Nicht-Finanzunternehmen 708.529 913.041 4,6% 6,4% 58,7% 50,9%
Haushalte 185.495 203.359 6,1% 6,4% 60,9% 46,9%
Kredite und Forderungen 951.877 1.176.257 2,0% 2,9% 58,4% 51,9%
Anleihen 11.340 8.952 0,2% 0,1% - -
Gesamt 963.217 1.185.209 1,8% 2,5% 57,7% 51,6%

Der nachfolgend abgebildete Risikovorsorgespiegel zeigt die Entwicklung von Wertberichtigungen und Vorsorgen aus außerbilanziellen Verpflichtungen im Geschäftsjahr sowie die der Kreditrisikovorsorge zugrunde liegenden Asset Klassen:

Stand Umgliederungen,
Währungs
Stand
in € Tausend 1.1.2019 Zuführung Auflösung1 Verbrauch2 differenzen3 31.12.2019
Einzelwertberichtigungen 844.079 588.827 -490.578 -112.157 14.984 845.155
Kreditinstitute 7.175 18 -1 -4.506 173 2.859
Firmenkunden 738.156 490.940 -435.416 -102.016 12.025 703.689
Retail-Kunden 95.302 40.143 -19.585 -5.635 2.745 112.970
Öffentlicher Sektor 0 0 0 0 0 0
Außerbilanzielle Verpflichtungen 3.447 57.726 -35.576 0 41 25.638
Portfolio-Wertberichtigungen 106.848 130.616 -115.348 0 1.617 123.733
Kreditinstitute 941 800 -1.372 0 41 410
Firmenkunden 49.821 72.627 -60.242 0 1.035 63.241
Retail-Kunden 40.781 22.313 -17.896 0 958 46.156
Öffentlicher Sektor 280 1.400 -1.296 0 -1 383
Außerbilanzielle Verpflichtungen 15.025 33.476 -34.542 0 -416 13.543
Gesamt 950.927 719.443 -605.926 -112.157 16.601 968.888

1 Hier sind Veränderungen interner Zinsfreistellungen enthalten

2 Hier sind Unwindingzinsertrag aus wertberichtigten Kunden und Veränderungen von internen Zinsfreistellungen als auch Umlagen von Rückstellung auf EWB enthalten

3 Hier sind Umgliederungen von Rückstellungen und Änderungen von Kundenkategorien enthalten

Länderrisiko

Das Länderrisiko umfasst das Transfer- und Konvertibilitätsrisiko sowie das politische Risiko. Es resultiert aus grenzüberschreitenden Transaktionen oder aus Direktinvestitionen in Drittstaaten. Die RBI AG ist diesem Risiko durch ihre Geschäftstätigkeit in den Konvergenzmärkten Zentral- und Osteuropas, sowie in Asien ausgesetzt, in denen die politischen und wirtschaftlichen Risiken weiterhin teilweise als signifikant angesehen werden.

Die aktive Länderrisikosteuerung der RBI AG erfolgt auf Basis der vom Vorstand festgelegten Country Risk Policy, die als Teil des Kreditportfolio-Limitsystems eine streng definierte Obergrenze für grenzüberschreitende Transaktionen gegenüber einzelnen Ländern festlegt. Im täglichen Ablauf müssen die Geschäftseinheiten bei grenzüberschreitenden Transaktionen zusätzlich zu kundenspezifischen Limits folglich auch Limitanträge für die betroffenen Länder stellen. Die absolute Höhe der Limite für die unterschiedlichen Länder wird dabei modellgestützt ermittelt, wobei im Modell sowohl das interne Länder-Rating und die Größe des Landes als auch die Eigenkapitalausstattung der RBI AG Berücksichtigung finden.

Das Länderrisiko fließt weiters über das interne Transferpreissystem in die Produktkalkulation und in die risikoadjustierte Performancemessung ein. Die Bank bietet dadurch einen Anreiz für die Geschäftseinheiten, Länderrisiken durch Versicherungen (z.B. durch Exportkreditversicherungsagenturen) oder Bürgschaften aus Drittstaaten abzusichern. Die aus der Länderrisikoanalyse gewonnenen Einschätzungen werden aber nicht nur zur Begrenzung des Gesamtvolumens an grenzüberschreitenden Transaktionen eingesetzt, sondern kommen auch bei der Limitierung des Gesamtexposures (also auch jenes, das durch lokale Einlagen refinanziert wird) in einzelnen Ländern zur Anwendung. Damit richtet die RBI AG ihre Geschäftsaktivitäten an die erwartete wirtschaftliche Entwicklung in unterschiedlichen Märkten aus und forciert die breite Diversifikation des Kreditportfolios.

Kontrahentenausfallrisiko

Ein Kontrahentenausfall bei Derivat-, Pensions- und Wertpapierleihgeschäften kann Verluste durch die Kosten der Wiederbeschaffung eines äquivalenten Kontrakts verursachen. Dieses Risiko wird von der RBI AG durch die Marktbewertungsmethode gemessen, die den gegenwärtigen Marktwert und einen vordefinierten Puffer für etwaige Veränderungen des Forderungswerts in der Zukunft berücksichtigt. Der Gesamtbetrag der dadurch ermittelten potenziellen erwarteten Kreditforderungen aus Derivatgeschäften ist in den Tabellen der einzelnen Kundensegmente enthalten. Für die interne Steuerung werden die möglichen Preisänderungen, die den fairen Wert dieser Instrumente beeinflussen, je nach Instrumentenkategorie auf Basis der historischen Marktwertbewegungen ermittelt.

Voraussetzung für den Abschluss von derivativen Kontrakten ist die Einhaltung des Kreditgenehmigungsprozesses, für den die gleichen Risikoklassifizierungs-, -limitierungs- und -überwachungsverfahren wie im klassischen Kreditgeschäft gelten. Eine wesentliche Strategie zur Reduktion dieses Risikos stellen Kreditrisikominderungsinstrumente, z.B. Netting und Sicherheiten, dar. Grundsätzlich strebt die RBI AG für alle wesentlichen Derivatgeschäfte mit Marktteilnehmern den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden Credit Support Annex (CSA) zur Absicherung der jeweils aktuellen Marktwerte auf täglicher Basis an.

Beteiligungsrisiko

Als Teil des Bankbuchs werden auch die Risiken aus börsenotierten und nicht börsenotierten Beteiligungen verstanden, die gesondert unter dieser Risikokategorie ausgewiesen werden. Die Mehrzahl an direkten oder indirekten Beteiligungen der RBI AG wird in der Konzernbilanz vollkonsolidiert und deren Risiko somit detailliert erfasst. Für die in diesen Beteiligungen entstehenden Risiken kommen daher die in den anderen Risikoarten beschriebenen Steuerungs-, Mess- und Überwachungsmethoden zum Einsatz.

Dem Beteiligungsrisiko und dem Ausfallrisiko liegen ähnliche Wurzeln zugrunde: einer Verschlechterung der finanziellen Situation einer Beteiligung folgt meist eine Ratingherabstufung (bzw. der Ausfall) dieser Einheit. Die Berechnung des Value-at-Risk bzw. des ökonomischen Kapitals für Beteiligungen basiert auf einer Erweiterung des Kreditrisikoansatzes gemäß Basel III.

Die Beteiligungen der RBI AG werden vom Bereich Participations verwaltet. Dieser Bereich überwacht die Risiken, die sich aus den langfristig orientierten Eigenkapitalbeteiligungen ergeben und verantwortet auch die Ergebnisse, die daraus resultieren. Neuinvestitionen werden nur vom Vorstand der RBI AG auf Basis einer separaten Kaufprüfung getätigt.

Marktrisiko

Die RBI AG definiert Marktrisiko als die potenzielle negative Veränderung des Marktpreises der Handels- und Investmentpositionen. Das Marktrisiko wird durch Schwankungen der Wechselkurse, Zinssätze, Credit Spreads, Aktienpreise und Warenpreise sowie anderer relevanter Marktparameter, wie z. B. impliziter Volatilitäten, bestimmt.

Das Marktrisiko der Kundenbereiche wird mittels Transferpreismethode in den Unternehmensbereich Treasury transferiert. Treasury ist für das Management dieser strukturellen Risiken sowie die Einhaltung der Gesamtbanklimits verantwortlich. Der Unternehmensbereich Capital Markets umfasst den Eigenhandel, das Market Making und das Kundengeschäft mit Geld- und Kapitalmarktprodukten.

Organisation des Marktrisikomanagements

Die RBI AG misst, überwacht und steuert alle Marktrisiken auf Gesamtbankebene.

Die Aufgabe des strategischen Marktrisikomanagements wird durch das Marktrisiko Komitee wahrgenommen, das für das Management und die Steuerung aller Marktrisiken verantwortlich ist. Das Gesamtbanklimit wird unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Ertragsbudgets vom Gesamtvorstand festgelegt. Die Aufteilung dieses Limits auf Sublimits erfolgt abgestimmt mit den jeweiligen Unternehmensbereichen je nach Strategie, Geschäftsmodell und Risikoappetit.

Die Abteilung Market Risk Management stellt sicher, dass der Geschäfts- und Produktumfang innerhalb der definierten und beschlossenen Strategie und des Risikoappetits liegen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Risikomanagement-Prozesse, Regelwerke, Messmethoden, Risikomanagement-Infrastruktur und -Systeme für alle Marktrisikokategorien und für marktrisikoinduzierte Kreditrisiken des Derivatgeschäfts. Weiters wird durch diese Abteilung die tägliche unabhängige Messung und das Reporting aller Marktrisiken durchgeführt.

Alle Produkte, in denen offene Positionen gehalten werden, sind im Produktkatalog festgelegt. Neue Produkte werden in diese Liste erst dann aufgenommen, wenn sie den Produkteinführungsprozess erfolgreich durchlaufen haben. Produktanträge werden einer gesamthaften Risikoanalyse unterworfen und nur genehmigt, wenn die Abbildbarkeit in den Front- und Back-Office- bzw. Risikomanagement-Systemen der Bank gewährleistet ist.

Limitsystem

Die RBI AG verfolgt einen umfassenden Risikomanagement-Ansatz für Handels- und Bankbücher (Total Return-Ansatz). Die Steuerung der Marktrisiken wird konsistent auf alle Handels- und Bankbücher angewendet. Die folgenden Größen werden im Marktrisikomanagement-System auf täglicher Basis gemessen und limitiert:

Value-At-Risk (VAR) Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 1 Tag

Das VaR-Limit begrenzt den maximalen Verlust, der mit einem Konfidenzintervall von 99 Prozent binnen eines Tages nicht überschritten wird. Es ist das Hauptsteuerungsinstrument in liquiden Märkten in normalen Marktsituationen. Die Messung des VaR basiert auf einem hybriden Simulationsansatz, in dem 5.000 Szenarien für regulatorisches Handelsbuch, bzw. 1.000 Szenarien für das Bankbuch generiert werden und der die Vorteile einer historischen Simulation mit denen einer Monte-Carlo-Simulation verbindet. Basis für die verwendeten Marktparameter sind historische Zeitreihen mit einer Dauer von 500 Tagen. In den Verteilungsannahmen sind moderne Eigenschaften wie Volatility Declustering und Random Time Change implementiert, um endlastige und asymmetrische Verteilungen gut abbilden zu können. Das Modell ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht als internes Modell für die Messung des Eigenmittelerfordernisses zugelassen. Die Value-at-Risk-Resultate finden nicht nur in der Risikobegrenzung, sondern auch in der Allokation des ökonomischen Kapitals Einsatz, wofür beim Zinsrisiko längere Zeitreihen von 7 Jahren benutzt werden.

Sensitivitäten (gegenüber Änderungen in Währungskursen und Zinssätzen, Gamma, Vega, Aktien- und Warenpreisen) Sensitivitätslimits sollen Konzentrationen in normalen Marktsituationen vermeiden und sind das Hauptsteuerungsinstrument in Stresssituationen oder in illiquiden beziehungsweise strukturell schwierig zu messenden Märkten.

Stop Loss

Dieses Limit unterstützt die Disziplin der Händler im Management von Eigenpositionen, mögliche Verluste nicht unlimitiert zu lassen, sondern eng zu begrenzen.

Dieses mehrstufige Limitsystem wird durch ein umfangreiches Stresstesting-Konzept ergänzt, in dem die potenziellen Wertveränderungen des Gesamtportfolios bei Anwendung verschiedener Szenarien ermittelt werden. Risikokonzentrationen, die durch diese Stresstests offenbar werden, werden im Marktrisiko Komitee berichtet und in der Limitvergabe berücksichtigt. Stresstest-Berichte je Portfolio sind Teil des täglichen Marktrisiko-Reportings.

Value-At-Risk (VAR)

Nachstehende Tabellen stellen die Risikokennzahlen (VaR 99 Prozent, 1 Tag) für das Marktrisiko der Handels- und Bankbücher je Risikoart dar. Die strukturellen Zinsrisiken sowie Spreadrisiken aus Bondbüchern, die als Liquiditätspuffer gehalten werden, dominieren den VAR der RBI AG.

Handelsbuch VaR 99% 1d VaR per Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR
in € Tausend 31.12.2019
Währungsrisiken 287 832 2.999 105
Zinsrisiken 1.362 1.262 2.233 698
Credit Spread Risiken 424 598 1.005 294
Vega Risiken 219 122 257 50
Basis Risiko 302 405 746 216
Gesamt 1.663 1.641 3.913 1.026
Handelsbuch VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2018
Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR
Währungsrisiken 678 1.883 4.864 413
Zinsrisiken 1.351 828 1.733 389
Credit Spread Risiken 728 719 1.611 431
Vega Risiken 78 142 405 62
Basis Risiko 775 594 1.265 276
Gesamt 1.262 2.299 4.979 1.200
Bankbuch VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2019
Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR
Währungsrisiken 3 1 3 0
Zinsrisiken 11.871 3.418 11.871 1.471
Credit Spread Risiken 9.593 3.663 9.918 2.265
Vega Risiken 173 337 3.667 52
Basis Risiko 1.112 1.424 1.905 1.047
Gesamt 13.754 5.804 13.754 3.645
Bankbuch VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2018
Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR
Währungsrisiken 0 0 72 0
Zinsrisiken 1.803 2.710 5.815 700
Credit Spread Risiken 3.745 3.436 6.447 2.282
Vega Risiken 86 197 664 82
Basis Risiko 1.541 1.534 2.432 1.032
Gesamt 4.711 4.844 7.289 3.634
Gesamt VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2019
Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR
Währungsrisiken 289 832 2.999 105
Zinsrisiken 13.241 4.267 13.241 1.650
Credit Spread Risiken 9.853 3.717 10.243 2.283
Vega Risiken 367 395 3.766 77
Basis Risiko 1.170 1.538 1.998 1.099
Gesamt 14.550 6.416 14.550 4.105
Gesamt VaR 99% 1d VaR per Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR
in € Tausend 31.12.2018
Währungsrisiken 678 1.883 4.864 413
Zinsrisiken 2.322 2.741 5.981 682
Credit Spread Risiken 3.842 3.466 5.946 2.260
Vega Risiken 100 257 694 98
Basis Risiko 1.841 1.763 2.754 1.219
Gesamt 4.470 5.217 7.616 3.679

Die verwendeten Risikomessmethoden werden – neben qualitativen Analysen der Profitabilität – laufend durch Backtesting und statistische Validierungsverfahren überwacht und, falls Modellierungsschwächen festgestellt werden, adaptiert. Folgende Grafik stellt den VAR den hypothetischen Gewinnen und Verlusten im Umfang des regulatorischen Handelsbuches der RBI AG auf täglicher Basis gegenüber. Der VAR stellt den maximalen Verlust dar, der mit einem Konfidenzintervall von 99 Prozent binnen eines Tages nicht überschritten wird. Der jeweilige hypothetische Gewinn oder Verlust stellt den am darauffolgenden Tag aufgrund der dann tatsächlich eingetretenen Marktbewegungen dar. Im letzten Jahr gab es eine hypothetische Backtesting Überschreitung.

Im März war eine starke positive Veränderung der hypothetischen Gewinne und Verluste gegenüber einem stabilen VaR zu beobachten. Dies war auf Tagesmarktschwankungen der langfristigen Euro Zinsen von bis zu -9BP zurückzuführen. Hiervon betroffen war, wie im August, das Receiver-AT1-Portfolio, wodurch sich auch der hypothetische Gewinn bei fallenden Zinsen erklärte. Gegen Ende März wurde das AT1-Portfolio reduziert, was sich in der Volatilität der hypothetischen Gewinne und Verluste und einem reduzierten VaR wiederspiegelte.

Hauptverantwortlich für die Schwankung der hypothetischen Gewinne und Verluste im August war die Volatilität der Euro Zinsen. Zudem wurde Anfang August eine hypothetische Back-Testing Verletzung gemessen und an den Regulator gemeldet. Hintergrund waren starke Tages-Marktwertschwankungen der langfristigen Euro Zinsen. Das Receiver-AT1-Portfolio, gemessen im internen Modell als Perpetuals mit Laufzeit 2099, waren der Haupttreiber.

Strategische Hedge Positionen im Headoffice führten, aufgrund einer damals bevorstehenden EuGH Entscheidung bezüglich Schweizer Frankenkredite in Polen, zur Änderung des VaR und der hypothetischen Gewinne und Verluste. Diese Positionen wurden innerhalb weniger Tage wieder geschlossen.

Zinsrisiken im Handelsbuch

Die folgende Tabelle zeigt die größten Barwertveränderungen des Handelsbuchs bei einer parallelen Zinserhöhung um einen Basispunkt (getrennt für wesentliche Währungen). Die Handelsbuch Strategie ist weitgehend unverändert.

2019
in € Tausend
Gesamt Bis 3
M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10
bis 15
J
> 15
bis 20
J
Mehr
als 20
J
CHF -5 -4 -2 -2 3 0 2 -2 -1 1 0 0
CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK -9 0 -4 -14 11 5 -6 0 4 -6 0 0
EUR -177 13 -15 2 -7 -22 -32 -34 36 -27 -20 -73
GBP 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HRK 2 0 0 0 1 -1 1 0 0 0 0 0
HUF 8 -4 4 6 1 -8 6 1 4 -1 0 0
NOK 3 0 0 0 -1 2 2 0 0 0 0 0
PLN 24 2 6 2 0 -3 13 0 4 0 0 0
RON -15 0 0 -1 5 -3 7 -13 -3 -7 0 0
RUB -7 -1 -2 -5 -1 -1 6 -2 -1 0 0 0
USD -47 -3 -6 -8 -19 -18 26 -5 14 -29 13 -12
Sonstige -16 1 0 -1 -3 -3 -6 -3 -1 0 0 0
2018
in € Tausend
Gesamt Bis 3
M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10
bis 15
J
> 15
bis 20
J
Mehr
als 20
J
CHF -1 -10 -2 14 -2 3 -3 5 -6 0 1 0
CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK 8 9 -9 2 5 -2 1 -1 3 0 0 0
EUR -207 20 -18 23 -38 -29 -8 -59 41 -30 -20 -87
GBP -1 0 0 -1 0 0 0 0 0 0 0 0
HRK 0 0 0 0 0 1 -2 0 0 0 0 0
HUF 0 -6 2 3 1 -4 7 2 -4 0 0 0
NOK 1 0 0 0 0 -2 2 0 0 0 0 0
PLN 34 -3 15 5 8 -8 2 0 16 0 0 0
RON -2 -1 1 0 4 6 0 -5 -1 -7 0 0
RUB -8 1 -1 3 -3 -1 -6 0 0 0 0 0
USD -12 -6 1 -5 5 -13 -12 2 10 -10 14 2
Sonstige -1 0 0 0 0 0 -1 0 0 0 0 0

Zinsrisiken im Bankbuch

Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungskonditionen der angebotenen Produkte führen gemeinsam mit der Refinanzierung durch Kundeneinlagen sowie über die Geld- und Kapitalmärkte in der RBI AG zu Zinsänderungsrisiken. Diese entstehen vorwiegend durch den nicht vollständigen Ausgleich der Zinssensitivität von erwarteten Zahlungen, deren Zinsanpassungsrhythmen und anderer optionaler Ausstattungsmerkmale. Zinsrisiken im Bankbuch bestehen dabei in den Hauptwährungen Euro und US-Dollar.

Dieses Risiko wird grundsätzlich durch eine Kombination von bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften abgesichert, wobei vorwiegend Zinsswaps und – in geringerem Ausmaß – Zinstermingeschäfte und Zinsoptionen zum Einsatz kommen. Das Bilanzstrukturmanagement ist eine Kernaufgabe des Bereichs Treasury, der dabei vom Group Asset/Liability Komitee unterstützt wird. Dieses stützt sich dabei auf Szenarien und Analysen zur Simulation des Zinsertrags, um eine optimale Positionierung im Einklang mit der Zinsmeinung und im Rahmen des Risikoappetits zu gewährleisten.

Für die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch kommen neben der Value-at-Risk-Berechnung auch klassische Methoden der Kapital- und Zinsbindungsanalyse zur Anwendung. Die Barwertveränderung des Bankbuchs bei einer parallelen Zinserhöhung um einen Basispunkt wird getrennt für wesentliche Währungen in folgender Tabelle dargestellt.

2019
in € Tausend
Gesamt Bis 3
M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10
bis 15
J
> 15
bis 20
J
Mehr
als 20 J
CHF -249 -40 -1 -1 -2 -12 -31 -13 -39 -50 -38 -23
CNY -2 0 -1 -1 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK -2 5 -1 0 0 -2 -3 0 -2 0 0 0
EUR -2268 148 -13 21 -704 -560 -799 -197 -362 99 44 55
GBP -17 -3 -5 0 1 -1 -7 -1 0 0 0 0
HUF 3 0 0 0 -1 -1 6 -1 0 0 0 0
PLN -15 -5 -1 -1 -1 0 -1 -5 0 0 0 0
SGD 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0
USD -89 19 -20 -18 -2 -8 -14 -4 -1 -25 -17 0
Sonstige -7 0 0 1 0 0 -1 0 0 -2 -4 -2
2018
in € Tausend
Gesamt Bis 3
M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10
bis 15
J
> 15
bis 20
J
Mehr
als 20 J
CHF -367 48 1 -1 -9 -9 -34 -40 -84 -134 -82 -23
CNY -3 0 -1 -2 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK 23 1 0 -8 13 5 13 0 1 -2 0 0
EUR 629 -58 -12 453 -268 62 21 89 276 145 -51 -27
GBP 3 -3 9 0 0 0 -1 -1 0 0 0 0
HUF 2 0 0 0 -1 0 2 0 0 0 0 0
PLN 8 2 0 1 2 7 5 -5 -3 -1 0 0
SGD 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0
USD -140 11 -24 -1 -14 -11 -18 -6 -13 -40 -24 0
Sonstige -16 0 0 1 1 -1 -3 -11 -3 0 0 0

Credit Spread Risiken

Das Marktrisikosteuerungssystem berücksichtigt zeitabhängige Anleihe- und CDS-Spread-Kurven als Risikofaktoren für die Ermittlung von Credit-Spread-Risiken. Umfasst sind alle Kapitalmarktinstrumente des Handels- und Bankbuchs.

Liquiditätsmanagement

Grundsätze

Das interne Liquiditätsmanagement stellt einen wesentlichen Geschäftsprozess innerhalb der allgemeinen Banksteuerung dar, da es die kontinuierliche Verfügbarkeit von Mitteln sicherstellt, die zur Deckung von Forderungen im Tagesgeschäft benötigt werden.

Die Liquiditätsadäquanz wird sowohl aus ökonomischer als auch aus regulatorischer Sicht gewährleistet. Im Hinblick auf die ökonomische Dimension hat die RBI AG ein Governance-Rahmenwerk festgelegt, das interne Grenzwerte und Steuerungsmaßnahmen umfasst und den vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegten "Grundsätzen für eine solide Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos" (Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision) sowie der von der österreichischen Regulierungsbehörde ausgegebenen Kreditinstitute-Risikomanagement-Verordnung (KI-RMV) folgt.

Die regulatorische Komponente wird sowohl durch die Einhaltung der Berichterstattungsanforderungen im Rahmen von Basel III (Mindestliquiditätsquote bzw. Liquidity Coverage Ratio, strukturelle Liquiditätsquote bzw. Net Stable Funding Ratio und zusätzliche Kennzahlen zur Liquiditätsüberwachung bzw. Additional Liquidity Monitoring Metrics) als auch durch die Einhaltung der regulatorischen Grenzwerte abgedeckt.

Organisation und Verantwortung

Die Verantwortung zur Gewährleistung einer angemessenen Liquiditätsausstattung obliegt dem gesamten Vorstand. Die in ihrer Funktion verantwortlichen Vorstandsmitglieder sind der Chief Financial Officer (Treasury) und der Chief Risk Officer (Risk Controlling). Entsprechend werden die Prozesse im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko im Wesentlichen von zwei Bereichen innerhalb der Bank ausgeführt: Einerseits steuert Treasury die Liquiditätsrisikoposition innerhalb der von Entscheidungsgremien festgelegten Strategie, Richtlinie und Parameter, andererseits wird dieses von der unabhängigen Einheit des Bereichs Risk Controlling überwacht

und unterstützt. Die Risikoeinheiten messen und modellieren Liquiditätsrisikopositionen, legen Limite fest und kontrollieren deren Einhaltung.

Neben den beschriebenen Linienfunktionen fungiert das Aktiv-/Passiv-Managementkomitee (Asset/Liability Management Committee, ALCO) als Entscheidungsgremium in Hinblick auf alle Angelegenheiten, die sich auf das Management der Liquiditätsposition und der Bilanzstruktur der RBI AG auswirken, einschließlich der Festlegung von Strategien und Richtlinien zur Behandlung von Liquiditätsrisiken. Das ALCO fällt Entscheidungen und berichtet den jeweiligen Vorständen mindestens monatlich mittels standardisierter Liquiditätsrisikoberichte.

Liquiditätsstrategie

Treasury ist zur Einhaltung bestimmter Performance-Kennzahlen und risikobasierter Grundsätze verpflichtet. Die aktuellen Performance-Kennzahlen umfassen allgemeine Ziele, z.B. für die Rendite auf das risikoadjustierte Kapital (Return on Risk Adjusted Capital, RoRAC) oder Deckungsbeiträge. Dazu kommen spezifische Treasury-Ziele zur Liquidität wie eine Mindestüberlebensdauer in definierten Stressszenarien oder die Diversifizierung der Finanzierungsstruktur. Neben der Erwirtschaftung eines Strukturbeitrags mittels Fristentransformation, die das von der Bank eingegangene Liquiditäts- und Marktrisiko widerspiegelt, hat Treasury bei der Bilanzsteuerung eine umsichtige und nachhaltige Risikopolitik zu verfolgen. Zu den strategischen Zielen zählen eine Verringerung des Fundings der Muttergesellschaft an die Konzerntöchter, eine nachhaltige Steuerung der Einlegerbasis und des Kreditwachstums sowie eine durchgehende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und internen Vorgaben und Limite.

Liquidity Risk Framework

Auf Grundlage von bestimmten Modellannahmen werden regulatorische und interne Liquiditätsberichte und -quoten erstellt und festgelegt. Während die regulatorischen Berichte gemäß den Vorgaben der Behörden erstellt werden, gründen sich die internen Berichte auf Annahmen anhand von empirischen Beobachtungen.

Die RBI AG verfügt über eine solide Datenbasis sowie Expertenwissen zur Vorhersage von Kapitalflüssen, die sich aus allen wesentlichen Bilanzposten und außerbilanziellen Positionen ergeben. Die Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen erfolgt in einer angemessen detaillierten Art und Weise, wobei zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls Währungen unterschieden wird. In die Modellierung der Retail- und Firmenkundeneinlagen fließen Annahmen bezüglich der Verweildauer der Einlagen nach Laufzeitende ein. Die Modellannahmen sind umsichtig, so dass beispielsweise nicht von einem "Rollover" der Einlagen von Finanzinstituten ausgegangen wird und alle Finanzierungskanäle sowie der Liquiditätspuffer gleichzeitig gestresst werden, ohne Berücksichtigung der abschwächenden Auswirkungen von Diversifizierung.

Die Eckpfeiler des internen Liquidity Risk Frameworks sind das Going Concern (GC) und das Time to Wall Szenario (TTW). Der Going Concern Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, welche die RBI AG in einem normalen Geschäftsumfeld ("business as usual") belasten könnten. Die Going Concern Modelle sind wichtige Inputfaktoren für den Kostenbeitrag für den Transfer von Mitteln innerhalb der Bank (Funds Transfer Pricing Model). Der Time to Wall Bericht wiederum zeigt die Überlebensdauer unter bestimmten nachteiligen Szenarien und Stressannahmen (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) auf und legt die Mindesthöhe des Liquiditätspuffers (bzw. der Ausgleichskapazität) je Konzerneinheit fest.

Die Modellierung der Liquiditätsszenarien erfolgt mittels einer gruppenweiten Methodik, die lokale Spezifika berücksichtigt, sofern diese durch Einflussfaktoren wie das Markt- oder das rechtliche Umfeld oder bestimmte Geschäftsmerkmale gerechtfertigt sind. Bei der Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen wird zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls zwischen einzelnen Währungen unterschieden. Für Produkte ohne vertragliche Laufzeit wird die Verteilung der Liquiditätszuflüsse und Abflüsse unter Verwendung einer "Geometrischen Brownschen Bewegung" ermittelt, welche statistische Prognosen zu den zukünftigen Tagessalden von der beobachteten und exponentiell gewichteten historischen Volatilität der entsprechenden Produkte ableitet.

Das Liquiditätsrisikorahmenwerk wird kontinuierlich weiterentwickelt. In mehreren Projekten wird die technische Infrastruktur ausgebaut und die Datenverfügbarkeit verbessert, um den neuen Berichterstattungs- und Managementanforderungen in diesem Risikobereich gerecht zu werden.

Risikoappetit und Liquiditätslimite

Die Liquiditätsposition wird auf Ebene der RBI AG und ihrer Zweigstellen überwacht und durch ein umfassendes Limitsystem eingegrenzt. Die Limite werden sowohl im Hinblick auf ein reguläres Geschäftsumfeld als auch für Stressszenarien festgelegt. Entsprechend dem definierten Risikoappetit muss jede Einheit in einem schweren, kombinierten Stressszenario (Namens- und Marktstress) eine Überlebensdauer von einigen Monaten (TTW) aufweisen. Dies lässt sich entweder durch ein strukturell positives Liquiditätsprofil oder einen ausreichend hohen Liquiditätspuffer gewährleisten. In einem regulären Geschäftsumfeld (GC) muss die Fristentransformation auf mittlere Sicht vollständig vom verfügbaren Liquiditätspuffer abgedeckt werden. Das heißt, dass die kumulierte Liquiditätsposition über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr positiv sein muss. Auf lange Sicht (ein Jahr und länger) ist die

Fristentransformation bis zu einem gewissen Grad gestattet. Diese Grenzwerte bei internen Modellen werden durch Limite zur Einhaltung regulatorischer Liquiditätsquoten, wie z.B. die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), ergänzt. Alle Grenzwerte müssen täglich eingehalten werden.

Liquiditätsüberwachung

Die Bank verwendet eine Reihe maßgeschneiderter Messinstrumente und Frühwarnindikatoren, die dem Vorstand und der Unternehmensführung zeitnahe und vorausschauende Informationen zur Verfügung stellen. Die Einhaltung des Liquiditätsrisiko-Rahmenwerks stellt sicher, dass die Bank ihre Geschäftstätigkeit auch unter großem Stress fortführen kann.

Die Überwachung und die Berichterstattung zur Einhaltung der Limite erfolgt regelmäßig und effektiv. Jeder Verstoß seitens der Konzerneinheiten wird an das Konzern-ALCO berichtet und eskaliert, wo in Absprache mit der betreffenden Einheit angemessene Schritte unternommen oder strittige Angelegenheiten weiter an die verantwortliche höhere Instanz eskaliert werden.

Liquiditätsstresstest

Stresstests werden täglich für die RBI AG sowie wöchentlich auf Konzernebene durchgeführt. Die Tests decken drei Szenarien (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) ab, berücksichtigen die Auswirkungen der Szenarien für einen Zeitraum von mehreren Monaten und verdeutlichen, dass Stressereignisse gleichzeitig zu zeitkritischem Liquiditätsbedarf in mehreren Währungen führen können. Die Stressszenarien beziehen die wesentlichen Funding- und Marktliquiditätsrisiken ein, ohne vorteilhafte Diversifizierungseffekte zu berücksichtigen, d.h., alle Einheiten der RBI AG werden einzeln einer ausgeprägten kombinierten Krise für all ihre wesentlichen Produkte gleichzeitig unterzogen. Die Ergebnisse der Stresstests werden dem Vorstand und den Mitgliedern der Unternehmensführung wöchentlich gemeldet, stellen einen wesentlichen Bestandteil der monatlichen ALCO-Sitzungen dar und fließen in die strategische Planung sowie die Notfallplanung der Bank ein.

Bei der Festlegung von Abflussquoten, die auf historischen Daten und Expertenmeinungen basieren, wird ein konservativer Ansatz verfolgt: Die Simulation geht von fehlendem Zugang zum Geld- oder Kapitalmarkt sowie gleichzeitig von erheblichen Abflüssen von Kundeneinlagen aus. In dieser Hinsicht wird auch das Einlagenkonzentrationsrisiko berücksichtigt, indem Großkunden sogar noch höhere Abflussquoten zugewiesen werden. Darüber hinaus werden Stressannahmen für die Inanspruchnahme von Garantien und Kreditverbindlichkeiten formuliert. Des Weiteren werden die Liquiditätspufferpositionen durch Haircuts angepasst, um das Risiko nachteiliger Marktbewegungen abzudecken, und die potenziellen Abflüsse infolge besicherter derivativer Geschäfte geschätzt. Die Bank kontrolliert kontinuierlich, ob die formulierten Stressannahmen nach wie vor angemessen sind oder neue Risiken berücksichtigt werden müssen.

Das Time to Wall Konzept hat sich als Hauptsteuerungsinstrument für das tägliche Liquiditätsmanagement etabliert und ist daher zentraler Bestandteil der Fundingplanung und der Budgetierung. Des Weiteren ist es für die Festlegung von Performance-Kennzahlen im Hinblick auf die Liquidität wesentlich.

Liquiditätspuffer

Wie die täglichen Liquiditätsrisikoberichte aufzeigen, unterhalten und verwalten die wesentlichen Konzerneinheiten aktiv Liquiditätspuffer, einschließlich erstklassiger liquider Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA), die stets umfangreich genug sind, um die in Krisenszenarien erwarteten Nettoabflüsse abzudecken. Die RBI AG verfügt über umfangreiche unbelastete und liquide Wertpapierbestände und bevorzugt für Tender-Transaktionen der Zentralbank in Frage kommende Papiere, um ausreichend Liquidität in verschiedenen Währungen zu gewährleisten. Die wesentlichen Konzerneinheiten stellen die Verfügbarkeit von Liquiditätspuffern sicher, testen ihre Fähigkeit, Zentralbankmittel in Anspruch zu nehmen, bewerten durchgehend ihre Sicherheitenpositionen im Hinblick auf deren Marktwert und Belastung und prüfen ihre übrigen Gegenmaßnahmen, einschließlich des Fundingpotenzials und der Liquidierbarkeit der Assets.

In der Regel wird ein Haircut auf alle Positionen des Liquiditätspuffers angewandt. Diese Haircuts setzen sich aus einem marktrisikospezifischen und einem Zentralbank-Haircut zusammen. Während der Haircut des Marktrisikos die potenzielle Kursvolatilität der Wertpapiere auf der Aktivseite im Liquiditätspuffer darstellt, stellt der Haircut der Zentralbank den zusätzlichen Haircut für jedes einzelne in Frage kommende und als Sicherheit angebotene Wertpapier dar.

Untertägiges Liquiditätsmanagement

Im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für untertägiges Liquiditätsrisikomanagment wird täglich eine Prognose der verfügbaren Liquidität zu kritischen Tageszeitpunkten für die RBI AG berechnet. Basierend auf analogen Abflussannahmen zum regulären Stresstesting (siehe oben) erfolgt eine konservative Analyse bei der nicht endgültige (widerrufliche) Zuflüsse keine Berücksichtigung finden. Etwaige Limitverletzungen lösen einen nach Schweregrad abgestuften Eskalations- und Notfallprozess aus.

Notfall-Fundingplan

Unter erschwerten Liquiditätsbedingungen gehen die Einheiten zu einer Krisenorganisation über, in welcher sie vordefinierte Liquiditätsnotfallpläne verfolgen. Diese Notfallpläne stellen ebenfalls einen Bestandteil des Liquiditätsmanagement-Rahmens dar und sind für alle wesentlichen Konzerneinheiten und somit auch für die RBI AG obligatorisch. Der Notfallmanagement-Prozess ist so konzipiert, dass der Konzern selbst in ernsten Krisensituationen eine starke Liquiditätsposition beibehalten kann.

Verbindlichkeitenstruktur und Liquiditätsposition

Das Funding gründet sich auf eine starke Einlagenbasis. Der Fundingbedarf wird regelmäßig aktualisiert, um die Bilanzentwicklung zu berücksichtigen und die Einhaltung der Liquiditätskennzahlen gemäß der Steuerungsvorgaben sicherzustellen. Die Fähigkeit zur Beschaffung von Mitteln wird von Treasury genau überwacht und beurteilt.

Der Liquiditätsüberschuss der RBI AG lag im vergangenen Jahr und bis zum jetzigen Zeitpunkt über allen regulatorischen und internen Grenzwerten. Das Ergebnis des internen Time to Wall Stresstests macht deutlich, dass die RBI AG die modellierte Stressphase von einigen Monaten selbst ohne die Anwendung von Notfallmaßnahmen durchgehend überstehen würde.

Die Ergebnisse des Going Concern Szenarios sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie veranschaulichen den Liquiditätsüberhang und das Verhältnis von erwarteten Kapitalzuflüssen und der Ausgleichskapazität zu Kapitalabflüssen (Liquiditätsquote) für ausgewählte Laufzeiten auf kumulativer Basis. Die Kapitalflüsse basieren auf Annahmen anhand von Expertenmeinungen, statistischen Analysen und Länderbesonderheiten. Diese Berechnung umfasst zudem Schätzungen zur Beständigkeit von Kundeneinlagen, zu Abflüssen von außerbilanziellen Positionen und zu Marktabschwüngen bei Positionen, die in die Ausgleichskapazität einfließen.

in € Tausend 2019 2018
Laufzeit 1 Monat 1 Jahr 1 Monat 1 Jahr
Liquiditätsüberhang 4.250.532 4.562.591 2.871.841 3.318.873
Liquiditäts-Ratio 110% 106% 108% 105%

Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR)

Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) erfordert eine kurzfristige Belastbarkeit von Banken. Dabei müssen Letztere angemessene Bestände an unbelasteten erstklassigen liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA) sicherstellen, um potenzielle Abflüsse durch Verbindlichkeiten, die in Krisenzeiten anfallen können, decken zu können. HQLAs können in Cash umgewandelt werden, um den Liquiditätsbedarf im Rahmen eines Liquiditätsstressszenarios für mindestens 30 Kalendertage zu decken.

Die Berechnung der erwarteten Mittelzu- und -abflüsse sowie der HQLAs basiert auf regulatorischen Vorgaben.

Das regulatorische LCR Limit beträgt 100 Prozent.

in € Tausend 31.12.2019 31.12.2018
Durchschnittliche liquide Aktiva 16.163.381 17.042.412
Netto-Abflüsse 12.372.628 14.030.981
Zuflüsse 7.601.297 4.293.880
Abflüsse 19.973.925 18.324.861
Liquidity Coverage Ratio 131% 121%

Besicherte Kapitalmarkttransaktionen führten zu einem Anstieg der Zuflüsse, die Erhöhung der Abflüsse stammte vorwiegend aus nicht operativen, kurzfristigen Einlagen.

Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Die NSFR wird definiert als das Verhältnis von verfügbarer stabiler Refinanzierung zu erforderlicher stabiler Refinanzierung. Ab 28.06.2021 treten die neuen regulatorischen Vorschriften in Kraft und das regulatorische Limit von 100 Prozent ist zu erfüllen. Verfügbare stabile Refinanzierung wird definiert als der Teil von Eigen- und Fremdmitteln, von dem zu erwarten ist, dass er über den von der NSFR erfassten Zeithorizont von einem Jahr eine zuverlässige Mittelquelle ist. Die erforderliche stabile Refinanzierung einer Bank ist von den Liquiditätsmerkmalen und Restlaufzeiten der verschiedenen gehaltenen Vermögenswerte und der außerbilanziellen Engagements abhängig.

Ziel der RBI AG ist eine ausgewogene Funding-Position.

in € Tausend 2019 2018
Erforderliche strukturelle Liquidität 38.336.772 33.901.396
Vorhandene strukturelle Liquidität 37.914.378 32.871.966
Net Stable Funding Ratio 99% 97%

Operationelle Risiken

Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen einschließlich des Rechtsrisikos eintreten können. Innerhalb dieser Risikokategorie werden sowohl interne Risikofaktoren – z. B. unbefugte Handlungen, Diebstahl und Betrug, verhaltensbedingte Schäden, Modellfehler, Abwicklungs- und Prozessfehler, Geschäftsunterbrechungen oder Systemausfälle – als auch externe Risikofaktoren einschließlich Sachschäden und Betrugsabsichten kontrolliert und gesteuert.

Die Analyse und Steuerung dieser Risiken erfolgt basierend auf der eigenen historischen Verlustdatensammlung und den Ergebnissen der Risikobeurteilung.

Analog zu den anderen Risikoarten gilt in der RBI AG auch für das operationelle Risiko das Prinzip der Funktionstrennung in Risikomanagement und -controlling. Dazu werden für jeden Geschäftsbereich Personen als sogenannte Operational Risk Manager nominiert und geschult. Operational Risk Manager berichten Risikoeinschätzungen, Schadensfälle, Indikatoren und Maßnahmen an das zentrale Operational Risk Controlling. Sie werden dabei von Dedicated Operational Risk Specialists (DORS) unterstützt.

Die Risikocontrolling-Einheiten für operationelles Risiko verantworten das Reporting, die Implementierung des Rahmenwerkes, die Entwicklung der Steuerungmaßnahmen und die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben. Im Rahmen des jährlichen Risikomanagementzyklus koordinieren diese auch die Teilnahme der relevanten Second Line of Defence Bereiche (Financial Crime Management, Compliance, Vendor Management, Outsourcing Management, Insurance Management, Informationssicherheit, Physische Sicherheit, BCM, Internes Kontrollsystem, IT Risk Management) und der gesamten First Line of Defence Ansprechpartner (Operational Risk Manager).

Risikoidentifikation

Ein wesentlicher Schritt in der Steuerung von operationellen Risiken ist die Identifikation und Beurteilung von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden (allerdings nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten), und anderen Bereichen, in denen Verluste häufiger auftreten (allerdings nur mit geringer Schadenshöhe).

Die Beurteilung der operationellen Risiken erfolgt in strukturierter Form nach Kategorien wie Geschäftsprozesse und Ereignistypen durch Risikoassessments. Darüber hinaus durchlaufen auch sämtliche Neuprodukte ein Risikoassessment. Dabei wird die Auswirkung von wahrscheinlichen Ereignissen mit geringer Verlusthöhe (High Probability/Low Impact) und unwahrscheinlichen Ereignissen mit großem Verlustpotenzial (Low Probability/High Impact) - bezogen auf einen einjährigen bzw. zehnjährigen Zeithorizont gemessen. Die "Low Probability/High Impact"-Ereignisse werden mit Szenarien gemessen, dessen Analyse aufgrund des internen Risikoprofils, Schadenfällen oder externen Änderungen veranlasst werden.

Überwachung

Für die Überwachung der operationellen Risiken werden Frühwarnindikatoren (Early Warning Indicators) verwendet, die eine zeitnahe Erkennung und Minderung von Verlusten ermöglichen.

Die Erfassung von operationellen Schäden erfolgt strukturiert in der zentralen Datenbank ORCA (Operational Risk Controlling Application) mit entsprechender Untergliederung nach Geschäftsfeld und Ereignistyp. Neben den Anforderungen zum internen und externen Reporting dienen die Schadensfälle zum Austausch mit internationalen Verlustdatenbanken zur Weiterentwicklung der eingesetzten Messmethoden sowie zur Weiterverfolgung von Maßnahmen und der Kontrolleffektivität. Die RBI AG ist seit 2010 Teilnehmer im ORX Datenkonsortium (Operational Riskdata exchange Association), dessen Daten aktuell zu internen Benchmarkzwecken und Analysen sowie auch als Teil des Operational Risk Modells herangezogen werden. Beim ORX-Datenkonsortium handelt sich es um einen Zusammenschluss von Banken- und Versicherungsgruppen für statistische Zwecke. Die Ergebnisse der Analysen sowie Vorfälle aus operationellen Risiken werden in umfassender Weise regelmäßig dem relevanten Operational Risk Management Komitee berichtet.

Messung und Risikoreduktion

Seit Oktober 2016 unterlegt die RBI AG den Eigenmittelbedarf aufgrund des Fortgeschrittenen Ansatzes (AMA).

Der Fortgeschrittene Ansatz basiert auf einem internen Modell mit den Inputfaktoren der externen und internen Schadensfälle und den gruppenweiten Szenarien. Die risikobasierte Steuerung erfolgt mit der Allokation aufgrund der Inputfaktoren der jeweiligen Einheiten und den Betriebserträgen zur Stabilisierung. Die Implementierung dieser hohen qualitativen Standards wurde bereits auch auf einen weiteren Teil der Gruppe ausgerollt.

Um das operationelle Risiko zu reduzieren, werden durch die Geschäftsbereichsleiter vorbeugende Maßnahmen zur Risikoreduktion und zum Risikotransfer gesetzt und deren Fortschritt und Wirkungsgrad vom Risikocontrolling überwacht. Erstere entwickeln auch Krisenpläne und bestimmen Personen oder Abteilungen, die die notwendigen Maßnahmen einleiten, falls Schadensfälle tatsächlich eintreten. Weiters unterstützen mehrere spezialisierte Organisationseinheiten die Geschäftsbereiche bei der Vermeidung von operationellen Risiken. Eine wesentliche Rolle im Zusammenspiel mit den Tätigkeiten aus dem operationellen Risiko nimmt das Financial Crime Management ein. Das Financial Crime Management unterstützt bei der Prävention und Identifikation von Betrugsfällen. Die RBI AG führt auch laufend umfangreiche Mitarbeiterschulungen durch und verfügt über verschiedenste Notfallpläne und Backup-Systeme.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Einleitung

Für die RBI AG ist die Einrichtung und Ausgestaltung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess von wesentlicher Bedeutung. Die Erstellung des Jahresabschlusses für die RBI AG erfolgt in den Abteilungen Transaction Accounting, Bank Accounting und Financial Accounting, welche im Vorstandsbereich des CFO angesiedelt sind. Die Auslandszweigstellen liefern Abschlüsse an die Zentrale, für die Erstellung sind sie selbst verantwortlich.

Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die einschlägigen österreichischen Gesetze, allen voran das österreichische Bankwesengesetz (BWG) sowie das Unternehmensgesetzbuch (UGB), in dem die Aufstellung eines Jahresabschlusses geregelt wird.

In der RBI AG wird das Hauptbuch in SAP geführt. Das Kernbanksystem GEBOS erfüllt wesentliche Nebenbuchfunktionen, wie die Kredit- und Einlagenabwicklung sowie den Zahlungsverkehr. Zusätzlich zu GEBOS gibt es weitere Nebenbücher, wie insbesondere:

  • Wall Street Systems und Murex (Treasury-Geschäfte)
  • GEOS und GEOS Nostro (Wertpapierabwicklung und Nostro-Wertpapier-Verwaltung)
  • Zahlungsverkehr
  • Trade Finance (Garantien und Akkreditivgeschäfte)
  • UBIX (börsengehandelte Wertpapier-Derivate)
  • ARTS/SE4 (Repo- und Leihegeschäft)
  • SAP Nebenbücher (Debitoren/Kreditoren/Anlagebuchhaltung)
  • FineVare (Risikovorsorgen)

Der Rechnungslegungsprozess lässt sich wie folgt darstellen:

Laufende Buchhaltung

Die Erfassung der Buchungssätze für die laufende Buchhaltung erfolgt größtenteils in den jeweiligen Nebenbüchern (Subsysteme). Diese Buchungsdaten werden auf täglicher Basis über automatisierte Schnittstellen in aggregierter Form in das Hauptbuch (SAP) übergeleitet. Darüber hinaus werden einzelne Buchungen direkt im Hauptbuch SAP erfasst.

Das Hauptbuch in SAP verfügt über eine Multi-GAAP Funktionalität, das bedeutet, es werden zwei gleichwertige parallele Hauptbücher in SAP geführt: eines gemäß UGB/BWG-Rechnungslegungsvorschriften sowie parallel dazu eines nach IFRS. Es gibt einen operativen Kontenplan für beide Hauptbücher, alle Buchungen erfolgen abhängig vom jeweiligen Inhalt entweder gleichzeitig in beiden Hauptbüchern oder in nur einem von beiden. Durch die Parallelität der Buchungen und der Parallelexistenz beider Hauptbücher erübrigen sich Überleitungsbuchungen von UGB/BWG auf IFRS.

Einzelabschluss RBI Zentrale nach UGB/BWG und IFRS

Die SAP-Rohbilanz nach UGB/BWG bzw. IFRS ergibt sich aus dem über automatisierte Schnittstellen angelieferten Buchungsdaten der jeweiligen Subsysteme. Ergänzend dazu werden noch eine Reihe ergänzender ledger-spezifischer Abschlussbuchungen direkt in SAP vorgenommen. Diese sind unabhängig von den jeweiligen Subsystemen. Die Summe all dieser Buchungen ergibt die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach UGB/BWG bzw. IFRS.

Einzelabschluss der RBI AG

Abschließend wird der Abschluss der RBI AG nach UGB/BWG erstellt. Dieser umfasst die Zentrale sowie die Zweigstellen. Sowohl die Daten der Zeigstellen als auch die Abschlussdaten der Zentrale werden durch automatisierte Übertragung aus SAP oder teilweise durch Direkteingabe in das Konsolidierungssystem IBM Cognos Controller übermittelt. Dort erfolgt die Datenkonsolidierung und darauf aufbauend die Erstellung des gesamten Einzelabschlusses der RBI AG.

Kontrollumfeld

In der Group Internal Law Database sind sämtliche gruppeninterne Anweisungen abrufbar. Bezüglich der Rechnungslegung ist vor allem das Group Accounts Manual zu erwähnen, welches insbesondere eine Beschreibung folgender Punkte beinhaltet:

  • Allgemeine Buchungsregeln
  • Bewertungsmethoden
  • Erforderliche (quantitative) Anhangsangaben
  • Buchungsregeln für spezielle Geschäfte

Darüber hinaus gibt es auch Richtlinien, die ausschließlich die RBI AG betreffen bzw. nur abteilungsinterne Aufgaben regeln. Für die Rechnungslegung gelten beispielsweise die Richtlinien der Corporate Directive - Accounting Guidelines, die den Anweisungsprozess für die Begleichung von Eingangsrechnungen, für Kostenrefundierungen oder die Führung von Verrechnungskonten regeln.

Risikobeurteilung

Die Bewertung des Risikos einer fehlerhaften Finanzberichterstattung basiert auf unterschiedlichen Kriterien. Bewertungen von komplexen Finanzinstrumenten können zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen. Weiters müssen für die Erstellung des Jahresabschlusses die Aktiv- und Passivposten bewertet werden, wobei insbesondere durch die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen, Wertpapieren und Beteiligungen, welche auf Schätzungen zukünftiger Entwicklungen basieren, ein Risiko besteht.

Kontrollmaßnahmen

Die Kontrollmaßnahmen umfassen vielfältige Abstimmprozesse, allen voran der Abgleich zwischen dem Hauptbuch in SAP und den Nebenbüchern. Neben dem 4-Augen-Prinzip sind automationsgestützte Kontrollen sowie vom Risikogehalt abhängige Überwachungsinstrumente im Einsatz, wie beispielsweise die Ergebnisabstimmung zwischen Financial Accounting und Balance Sheet Risk Management. Die den einzelnen Stellen zugeteilten Aufgabengebiete sind schriftlich dokumentiert und werden laufend aktualisiert. Besonderen Wert wird auf eine funktionierende Stellvertreterregelung gelegt, um die Terminerfüllungen bei Ausfall einer Person nicht zu gefährden. Bedeutsam für den Abschlussprozess sind die Kontrollen in den Kernprozessen. Dabei handelt es sich vorwiegend um bewertungsrelevante Prozesse, deren Resultate einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss haben (z.B. Kreditrisikovorsorgen, Derivative Produkte, Beteiligungen, Personalrückstellungen, Marktrisiko).

Der Jahresabschluss samt Lagebericht wird im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates behandelt, darüber hinaus wird er im Aufsichtsrat festgestellt. Er wird in der Wiener Zeitung veröffentlicht und zuletzt im Firmenbuch hinterlegt.

Information und Kommunikation

Mit den Fachabteilungen werden laufend Informationen hinsichtlich Buchung und Bilanzierung der jeweiligen Produkte ausgetauscht. So finden mit den Bereichen Capital Markets sowie Treasury monatliche Jour-Fixe Termine statt, wo unter anderem auch die Bilanzierung komplexer Produkte abgehandelt wird. Auch in regelmäßigen Jour-Fixe Terminen im Rahmen des Produkteinführungsprozesses ist Accounting vertreten, um über rechnungswesen-spezifische Aspekte bzw. Implikationen bei Produktneueinführungen Auskunft zu geben. Durch regelmäßige abteilungsinterne Termine wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend über Neuerungen im Bereich der Rechnungslegung nach UGB/BWG und IFRS geschult werden.

Im Zuge der Berichtserstellung erhält der Vorstand monatlich und quartalsweise Berichte, in denen das Ergebnis der RBI AG analysiert wird. Auch der Aufsichtsrat wird in seinen Sitzungsterminen tourlich über das Ergebnis informiert.

Die externe Berichterstattung erfolgt im Wesentlichen nur für das Konzernergebnis der RBI AG. Der Berichtszyklus ist ein quartalsweiser: Neben dem Konzernabschluss werden auch ein Halbjahresfinanzbericht bzw. quartalsweise Zwischenberichte für den Konzern veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es laufende regulatorische Berichtspflichten an die Bankenaufsicht.

Überwachung

Die Finanzberichterstattung ist ein Schwerpunktthema im IKS, in dem die Rechnungslegungsprozesse einer zusätzlichen Überwachung und Kontrolle unterzogen werden und deren Ergebnisse dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess zu überwachen. Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand. Gemäß Zielbetriebsmodell werden sukzessive drei Verteidigungslinien (lines of defence) errichtet, um den erhöhten Anforderungen an die internen Kontrollsysteme gerecht zu werden.

Die sogenannte "First line of defence" bilden dabei die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter für die Überwachung ihrer Geschäftsfelder zuständig sind. Hier werden gemäß den dokumentierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilisierungen vorgenommen.

Die zweite Verteidigungslinie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt. Das sind zum Beispiel Compliance, Data Quality Governance, Operational Risk Controlling oder Security & Business Continuity Management. Sie sollen in erster Linie die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die tatsächlichen Kontrollen validieren und State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen.

Als dritte Stufe ist die interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Die Revisionsfunktion wird dabei vom Bereich Group Internal Audit der RBI sowie von der jeweiligen internen Revision der Konzerneinheiten wahrgenommen. Für sämtliche Revisionsaktivitäten gelten die konzernweit verbindlichen revisionsspezifischen Regelwerke (Group Audit Standards), die auf den Mindeststandards für die interne Revision der Österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie internationalen "Best Practices" basieren. Zusätzlich gelten die internen Regelungen des Bereichs Audit (insbesondere auch die Audit Charter). Die Konzernrevision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften in den Konzerneinheiten der RBI. Der Leiter des Bereichs Group Internal Audit berichtet direkt an die Vorstände.

Ausblick

Konjunkturaussichten

Zentraleuropa

Das reale BIP-Wachstum in Zentraleuropa (CE) dürfte sich im Einklang mit dem sonstigen wirtschaftlichen Umfeld im Gesamtjahr 2020 weiter moderat abschwächen, mit 2,8 Prozent (2019: 3,6 Prozent) aber weiterhin deutlich über dem für die Eurozone erwarteten Wachstum (0,8 Prozent) liegen. Als Konjunkturstütze sollte sich dabei dank weiterhin sinkender Arbeitslosigkeit und solider Reallohnanstiege abermals der private Konsum erweisen. Dagegen wird erwartet, dass sich die Industriekonjunktur auf Gesamtjahressicht zwar weiter abschwächt, deren Zuwachsraten sollten aber trotzdem positiv bleiben. Nach Ländern betrachtet werden die höchsten BIP-Zuwächse für Polen (3,3 Prozent) und Ungarn (3,2 Prozent) erwartet.

Südosteuropa

In Südosteuropa (SEE) wird im Jahr 2020 ein Wirtschaftswachstum von 2,9 Prozent erwartet, dies entspricht einer Verlangsamung von etwas über einem halben Prozentpunkt gegenüber 2019. Die Konjunktur dürfte dabei von der Inlandsnachfrage getragen sein. Die erwartete Konjunkturabschwächung in der Eurozone wirkt sich auch dämpfend auf das Wirtschaftswachstum in SEE aus. Von der Abkühlung dürften fast alle Länder in SEE betroffen sein. In Rumänien und Bulgarien, die zusammen rund Zweidrittel des BIP der SEE-Region ausmachen, wird jeweils ein Rückgang von etwa einem Prozentpunkt erwartet. Länder wie Kroatien oder Bosnien und Herzegowina sollten nur eine leichte Wachstumsabschwächung verzeichnen.

Osteuropa

Die russische Wirtschaft dürfte nach einem etwas schwächeren Jahr 2019 im Jahr 2020 eine leicht stärkere Wachstumsrate von rund 1,6 Prozent aufweisen. Damit sollte sich der moderate Wachstumspfad der vergangenen Jahre fortsetzen. Während 2019 Geld- und Fiskalpolitik stärker restriktiv wirkten, ist für 2020 aufgrund von niedrigeren Leitzinsen, staatlichen Infrastrukturprojekten und höheren Sozialausgaben ein leichter Wachstumsimpuls zu erwarten. Nach wie vor bestehen Sanktionsrisiken, die die Währungsund Wirtschaftsentwicklung negativ beeinflussen könnten. In der Ukraine steht die neue Regierung vor der Umsetzung ambitionierter Reformprojekte (z. B. Landreform), zudem sollte die erwartete Wiederbelebung der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds stabilisierend wirken. Das Wirtschaftswachstum dürfte in der Ukraine 2020 bei 3,1 Prozent liegen. Die belarussische Wirtschaft dürfte nach einer Abschwächung 2019 im Jahr 2020 um 1,8 Prozent wachsen.

Österreich

Die österreichische Konjunktur dürfte auch in den ersten Quartalen 2020 nur eine verhaltene Dynamik an den Tag legen. Für das Gesamtjahr 2020 wird folglich mit 0,8 Prozent nochmals ein geringeres Wachstum des BIP als im Jahr 2019 (1,6 Prozent) erwartet, was allerdings auch den konjunkturellen Tiefpunkt darstellen sollte. Der Impuls vom Außenhandel sollte wegfallen, sich jedoch auch nicht als ein nennenswerter negativer Faktor erweisen. Der überaus lange und starke Zyklus der Unternehmensinvestitionen dürfte auslaufen aber gleichfalls nicht auf der allgemeinen Konjunktur lasten. Die zentrale Stütze der Konjunktur sollte vielmehr der private Konsum sein, der von einer weiterhin soliden Entwicklung der real verfügbaren Haushaltseinkommen profitiert (auch begünstigt durch fiskalische Entlastungsmaßnahmen).

Bankensektor Österreich

Das Neugeschäft im österreichischen Bankenmarkt sollte sich 2020 weiterhin positiv entwickeln. Je nach Marktsegment werden Kreditzuwachsraten im Bereich von 3 bis 5 Prozent erwartet. Im Firmenkundengeschäft wird angesichts der anstehenden Konjunktureintrübung eine moderate Abschwächung der Wachstumsdynamik erwartet. Im Retail- und Immobilienkreditgeschäft sollte die fortgesetzt positive Einkommensentwicklung sowie die positive Marktdynamik die Kreditvergabe grundsätzlich weiterhin begünstigen. Nichtsdestotrotz wird bei der Vergabe von Hypothekarkrediten – auch angesichts der verschärften Kommunikation des nationalen und supranationalen Regulators im Hinblick auf mögliche deutliche Überbewertungen und zu aggressive Vergabepraktiken – eine moderate Abschwächung erwartet. In Summe sollte die Eigenkapitalrentabilität des österreichischen Bankensektors – bei stabilen oder nur leicht ansteigenden Risikokosten – 2020 weiterhin im hohen einstelligen Prozentbereich liegen.

Bankensektor CEE

Für die CEE-Bankenmärkte werden für die kommenden 12 bis 18 Monate Kreditzuwachsraten im Bereich von 5 bis 8 Prozent erwartet bzw. eine moderate Abschwächung des Wachstums im Vergleich zum Vorjahr. Die Kreditwachstumsdynamik in CE bzw. in SEE 2020 sollte sich insgesamt positiv auf die Ertragssituation der CEE-Banken auswirken. In den EE-Märkten sollten weitere und entschiedene Zinssenkungen der Notenbanken im Jahresverlauf die Ertragsaussichten zunehmend schmälern, während in CE und SEE mit Ausnahme von Ungarn keine signifikanten Verschiebungen in der Zinslandschaft zu erwarten sind. Verschärfte mikround makroprudenzielle Regularien werden aber voraussichtlich vor allem in Tschechien und der Slowakei sowie in einigen südosteuropäischen Ländern und Russland das weitere Wachstum bei Hypothekar- bzw. Konsumentenkrediten bremsen. Dank der Anpassungen der letzten Jahre – etwa der Verringerung der Fremdwährungskredite, vorsichtiger Kreditvergabestandards und des Abbaus der NPL-Portfolios – werden derzeit auch bei einem moderaten Konjunkturabschwung in CE und SEE aber keine signifikant negativen Ertragsauswirkungen gesehen. In Summe sollte die Eigenkapitalrentabilität des CEE-Bankensektors 2020 das Niveau des Jahres 2019 nahezu erreichen können, selbst wenn die Risikokosten in einigen Regionen (ausgehend von niedrigen Niveaus) unter Umständen leicht steigen. Risiken für die Wachstumsperspektiven und die Ertragslage im CEE-Bankensektor sind derzeit vor allem politischer Natur (z. B. verbleibende Altbestandsklagen im Fremdwährungskreditgeschäft, sektorale Sonderbesteuerungen). Mittelfristig könnte sich die derzeit abzeichnende Konsolidierungswelle in den CEE-Bankenmärkten positiv auf die Ertragsperspektiven auswirken.

Ausblick der RBI AG

Trotz einer leichten Abschwächung der Konjunkturaussichten für das kommende Geschäftsjahr 2020 gehen wir für die RBI AG für die nächsten Jahre von einer stabilen Entwicklung des Geschäftsvolumen aus.

Dementsprechend erwarten wir auch im kommenden Geschäftsjahr im Bereich der Zinsen weiterhin leicht positive Impulse insbesondere durch eine günstigere Refinanzierung. Ein moderater Anstieg der Volumina im Dienstleistungsgeschäft sollte auch zu einer leichten Steigerung bei den Erträgen aus Provisionen führen. Auch bei Dividendenerträgen aus verbundenen Unternehmen gehen wir im Geschäftsjahr 2020 von einer Steigerung aus. Diese positiven Entwicklungen sollten zu einem Anstieg der Betriebserträge im unteren einstelligen Prozentbereich führen.

Im Bereich der Verwaltungsaufwendungen sollte das Projekt "TOM" erste Auswirkungen zeigen und durch Effizienzsteigerungen und Prozessverbesserungen unterstützt durch eine zunehmende Digitaliiserung bereits im Geschäftsjahr 2020 zu einem merklichen Rückgang der Kostenstruktur führen.

Die Nettodotierungen zu Kreditrisikovorsorgen waren 2019 mit € 109 Millionen auf einem niedrigen Niveau, was vor allem auf die gute Konjunktur aber auch auf Erlöse aus dem Verkauf von notleidenden Krediten zurückzuführen war. Aufgrund der leichten Konjunkturabschwächung erwarten wir für 2020 allerdings eine moderate Steigerung der Kreditrisikovorsorgen.

Mittelfristig streben wir für den RBI Konzern eine CET1 Ratio (fully loaded) nach Dividende von rund 13 Prozent an. Basierend auf dieser Zielquote beabsichtigen wir Dividendenausschüttungen in Höhe von 20 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses.

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Raiffeisen Bank International AG,

Wien,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- , bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

    1. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden
    1. Ermittlung von Rückstellungen für Rechtsrisiken aus Hypothekarkrediten der Zweigstelle Warschau der RBI AG
    1. Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen

1. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden

Das Risiko für den Abschluss

Die Forderungen an Kunden werden in der Bilanz nach Abzug der Wertberichtigungen (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen) mit einem Betrag in Höhe von 28,1 Mrd EUR ausgewiesen. Sie betreffen im Wesentlichen Forderungen an österreichische und internationale Firmenkunden sowie in Höhe von rd 2,9 Mrd EUR Hypothekardarlehen an Privatkunden in der Zweigstelle Warschau der RBI AG.

Der Vorstand beschreibt die Struktur der Forderungen an Kunden, den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertberichtigungen unter Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang sowie im Abschnitt "Kreditrisiko" des Risikoberichts im Lagebericht.

Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob bei Forderungen ein definiertes Ausfallsereignis eingetreten ist und dafür Einzelwertberichtigungen zu bilden sind.

Die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen für Forderungen an individuell bedeutsame Kunden (Firmenkunden bzw Non-Retail) erfolgt individuell auf Basis einer Einschätzung von Höhe und Zeitpunkt erwarteter Cashflows unter Anwendung von Szenariogewichtungen. Die Cashflows sind wesentlich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie den Wert von Kreditsicherheiten beeinflusst.

Die Einzelwertberichtigungen für Forderungen an individuell nicht bedeutsame Kunden (Privatkundenkredite bzw Retail) sowie Pauschalwertberichtigungen für Forderungen, bei denen keine Wertminderungsereignisse festgestellt wurden, basieren auf Modellen mit statistischen Annahmen wie beispielsweise Ausfallswahrscheinlichkeit sowie Verlustquote. Die Bank nutzt die Methoden des IFRS 9 zur Ermittlung erwarteter Kreditverluste (12-Monats-ECL (Stufe 1) bzw. den Gesamtlaufzeits-ECL (bei Stufe 2 und 3)).

Der Ermittlung der Wertberichtigungen liegen in bedeutendem Ausmaß Annahmen und Schätzungen zu Grunde. Die damit verbundenen Schätzunsicherheiten stellen ein Risiko der Fehldarstellung im Abschluss dar.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben bezüglich der Forderungen an Firmen- und Privatkunden die Dokumentation der Prozesse zur Vergabe, Überwachung sowie der Bildung von Wertberichtigungen erhoben und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet sind, das Vorliegen von Ausfallsereignissen zu erkennen und den Wertansatz der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Zudem haben wir wesentliche Schlüsselkontrollen innerhalb dieser Prozesse getestet. Dabei haben wir die Kontrollen auf ihr Design, ihre Implementierung und ihre Effektivität in Testfällen überprüft.

Im Bereich der Einzelwertberichtigungen haben wir auf Basis von risikoorientierten und zufallsbasierten Stichproben von Krediten geprüft, ob Indikatoren für einen Ausfall (Ausfallsereignis) vorliegen und ob in angemessener Höhe Einzelwertberichtigungen gebildet wurden. Dabei haben wir die Einschätzungen der Bank zu Höhe und Zeitpunkt der Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Im Hinblick auf die internen Sicherheitenbewertungen haben wir unter Hinzuziehung von Immobilienbewertungsexperten in Testfällen überprüft, ob die in die Modelle eingeflossenen Annahmen adäquat sind und diese mit Marktdaten verglichen.

Bei der Prüfung der Einzelwertberichtigungen für Forderungen von individuell nicht bedeutsamen Kunden sowie der Pauschalwertberichtigungen haben wir die verwendeten Modelle und die zur Anwendung gelangten Parameter Ausfallwahrscheinlichkeit sowie Verlust bei Ausfall hinsichtlich ihrer Eignung zur Ermittlung angemessener Vorsorgen beurteilt. Weiters haben wir bankinterne Validierungen der Modelle dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, Wertminderungen in angemessener Höhe zu ermitteln. Wir haben die Angemessenheit der verwendeten Ausfallswahrscheinlichkeiten unter anderem durch Backtesting geprüft. Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung von zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien analysiert und deren Berücksichtigung bei den Parameterschätzungen überprüft. Bei diesen Prüfungshandlungen haben wir unsere Finanzmathematiker eingebunden. Weiters wurden die den Berechnungsmodellen zugrunde liegenden Prozesse und Kontrollen im Rahmen eines kontrollbasierten Ansatzes beurteilt.

Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss und im Lagebericht zur Ermittlung von Wertberichtigungen von Kundenforderungen angemessen sind.

2. Ermittlung von Rückstellungen für Rechtsrisiken aus Hypothekarkrediten der Zweigstelle Warschau der RBI AG

Das Risiko für den Abschluss

Die Zweigstelle Warschau der RBI AG hat zum Bilanzstichtag Schweizer-Franken Hypothekarkredite an Privatkunden mit einem Buchwert von 2,9 Mrd EUR ausstehend. Im Zusammenhang mit diesen Krediten haben Kunden vor Gericht Klage gegen einzelne Vertragsbestandteile erhoben. Die Bank hat in diesem Zusammenhang Vorsorgen in Höhe von 49,3 Mio EUR gebildet.

Der Vorstand der Bank beschreibt die Vorgehensweise der Ermittlung der Höhe der Rückstellung im Anhang im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie bei den Erläuterungen zu "Rückstellungen".

Die Ermittlung der Höhe dieser Rückstellung, erfolgte auf Basis gewichteter Szenariorechnungen. In diesen Szenariorechnungen wurden unterschiedliche Klagsausgänge mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten belegt und daraus ein Erwartungswert ermittelt. Ergänzend wurden die entsprechenden externen Anwaltskosten geschätzt und berücksichtigt.

Die Schätzung der Bank hinsichtlich der verwendeten Parameter und der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Szenariorechnungen hat wesentlichen Einfluss auf die Ermittlung der Höhe der Rückstellung und beinhaltet auf Grund von Ungewissheiten bezüglich des Ausgangs der Gerichtsverfahren sowie möglicher zukünftiger gesetzlicher Regelungen das Risiko einer Fehldarstellung im Abschluss.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben den Prozess zur Erfassung und Bewertung der allgemeinen Rückstellungen für Rechtsrisiken nachvollzogen und die internen Kontrollen analysiert sowie die bilanzielle Darstellung der Rückstellung durch die Bank beurteilt.

Weiters haben wir die Angemessenheit der verwendeten Szenarien mit den in die Berechnung einfließenden Schätzungsannahmen einschließlich der angewendeten Wahrscheinlichkeitsgewichtungen nachvollzogen. Diese basieren auf den rechtlichen und wirtschaftlichen Einschätzungen der RBI sowie der Stelllungnahme eines mit den Klagsfällen beaftragten Rechtsberaters. Ergänzend haben wir die rechnerische Richtigkeit des Rückstellungsbetrages überprüft.

Zudem haben wir die Angemessenheit und Vollständigkeit der Angaben im Anhang zu der Rückstellung beurteilt.

3. Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen

Das Risiko für den Abschluss

Anteile an verbundenen Unternehmen stellen bei der Raiffeisen Bank International AG mit insgesamt rund 10,8 Mrd EUR einen wesentlichen Bilanzposten dar. Die Bank ist insbesondere an in- und ausländischen Kreditinstituten sowie an Finanz- und Projektgesellschaften beteiligt.

Der Vorstand beschreibt den Beteiligungsmanagement-Prozess und die Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen unter "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang sowie im Abschnitt "Beteiligungsrisiko" des Risikoberichts im Lagebericht.

Der Bereich "Group Participations" überprüft unter Heranziehung des beizulegenden Wertes der einzelnen Beteiligungen, ob im Einzelfall Anhaltspunkte für eine dauernde Wertminderung vorliegen oder eine Zuschreibung bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten erforderlich ist.

Für die Ermittlung des beizulegenden Wertes werden interne und externe Unternehmensbewertungen herangezogen. Die Unternehmenswertermittlungen beruhen primär auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung und daraus ableitbare Rückflüsse an die Eigentümer, im Besonderen in Form von Dividenden. Diese basieren auf den seitens der Organe des jeweiligen Unternehmens genehmigten Planzahlen. Die verwendeten Diskontierungsfaktoren werden von den Finanzund Kapitalmärkten abgeleitet und können von zukünftig sich ändernden marktbezogenen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflusst werden.

Die Bewertungen sind somit naturgemäß innerhalb gewisser Bandbreiten ermessensbehaftet und mit Schätzungsunsicherheiten verbunden und beinhalten damit ein mögliches Risiko der Fehldarstellung im Abschluss.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die wesentlichsten Prozesse im Bereich "Group Participations" erhoben sowie die eingerichteten Schlüsselkontrollen in Testfällen überprüft, ob deren Ausgestaltung und Implementierung geeignet sind, erforderliche Wertminderungen bzw mögliche Zuschreibungen zeitgerecht zu erkennen.

Weiters haben wir die verwendeten Bewertungsmodelle, die in ihrer Konzeption auf dem Dividend Discount Ansatz beruhen, die wesentlichen Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Dabei wurden die verwendeten Bewertungsmodelle nachvollzogen und beurteilt, ob sie geeignet sind, den Unternehmenswert sachlich korrekt zu ermitteln. Die in den Modellen verwendeten Planungs- und Bewertungsparameter wurden evaluiert. Dabei wurden die Zinssatzparamenter durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt. Zur Überprüfung der Planungstreue hinsichtlich der wesentlichen Annahmen im Detailplanungshorizont wurde ein Backtesting vorgenommen. Dabei wurden die im Bewertungsmodell des Vorjahres verwendeten Cash Flows mit den Ist-Werten bzw aktuell verwendeten Planungswerten abgeglichen und in Hinblick auf ihre Schlüssigkeit beurteilt. Die rechnerische Ermittlung der Unternehmenswerte wurde in Stichproben nachvollzogen. Die Höhe der wesentlichen Unternehmenswerte wurde mit öffentlich verfügbaren Informationen, insbesondere branchenspezifisch abgeleitete Marktmultiplikatoren, verglichen.

Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss und im Lagebericht, zur Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen angemessen sind.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei

denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt und am 26. Juli 2018 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Am 13. Juni 2019 wurden wir für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr gewählt und am 11. Juli 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Wilhelm Kovsca.

Wien, am 28. Februar 2020

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Wilhelm Kovsca

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzern-Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzern-Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 28. Februar 2020

Der Vorstand

Dr. Johann Strobl

Vorstandsvorsitzender mit Verantwortung für die Bereiche Group Marketing, Group Regulatory Affairs & Data Governance, Group Sustainability Management, Legal Services, Chairman's Office, Group Communications, Group Compliance, Group Executive Office, Group Human Resources, Group Internal Audit, Group Participations, Group Strategy & Innovation sowie International Banking Units

Mag. Martin Grüll

Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Active Credit Management, Group Investor Relations, Group Planning & Finance, Group Tax Management sowie Group Treasury

Lic. Mgr. Łukasz Januszewski

Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Group Capital Markets Corporate & Retail Sales, Group Capital Markets Trading & Institutional Sales, Group Investment Banking, Group Investor Services, Group MIB Business Management & IC Experience, Institutional Clients sowie Raiffeisen Research

Dr. Hannes Mösenbacher

Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Financial Institutions, Country & Portfolio Risk Management, Group Advanced Analytics, Group Corporate Credit Management, Group Risk Controlling, Group Special Exposures Management, International Retail Risk Management sowie Sector Risk Controlling Services

Mag. Andreas Gschwenter

Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Group Core IT, Group Data, Group Efficiency Management, Group IT Delivery, Group Procurement, Cost & Real Estate Management, Group Project Portfolio & Security sowie Head Office Operations

Mag. Peter Lennkh

Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Corporate Customers, Corporate Finance, Group Corporate Business Strategy & Steering, International Leasing Steering & Product Management sowie Trade Finance & Transaction Banking

Dr. Andrii Stepanenko

Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Group Asset Management, International Retail Business Management & Steering, International Mass Banking, Sales & Distribution, International Premium & Private Banking, International Retail CRM, International Retail Lending, International Retail Online Banking sowie International Small Business Banking

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