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BAWAG Group AG

Annual Report Mar 20, 2020

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Annual Report

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2019 JAHRESFINANZBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR

1 1

INHALT

KONZERN-GESCHÄFTSBERICHT

  • Konzernlagebericht
  • Konzernabschluss
  • Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

GESCHÄFTSBERICHT NACH UGB

  • Lagebericht
  • Einzelabschluss
  • Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

BAWAG GROUP HIGHLIGHTS 2019

zur Kundengewinnung angelaufen.

FINANZKENNZAHLEN

Erfolgsrechnung
(in Mio. €)
2019 2018 Veränderung
(%)
2017 Veränderung
(%)
Nettozinsertrag 879,0 840,5 4,6 793,1 10,8
Provisionsüberschuss 283,5 282,8 0,2 216,9 30,7
Operative Kernerträge 1.162,5 1.123,3 3,5 1.010,0 15,1
Sonstige Erträge1) 78,0 47,4 64,6 110,4 -29,3
Operative Erträge 1.240,5 1.170,7 6,0 1.120,4 10,7
Operative Aufwendungen -529,7 -517,9 2,3 -528,5 0,2
Regulatorische Aufwendungen -42,4 -40,1 5,7 -33,8 25,4
Risikokosten -69,3 -45,1 53,7 -61,8 12,1
Jahresüberschuss vor Steuern 604,3 572,7 5,5 500,4 20,8
Steuern vom Einkommen -145,0 -136,2 6,5 -51,2 >100
Nettogewinn 459,1 436,5 5,2 449,1 2,2
Erfolgskennzahlen
(Werte auf Jahresbasis)
2019 2018 Veränderung
(%Pkt.)
2017 Veränderung
(%Pkt.)
Return on Common Equity2) 13,5% 12,7% 0,8 13,6% -0,1
Return on Tangible Common Equity2) 16,1% 14,8% 1,3 15,6% 0,5
Nettozinsmarge 2,30% 2,21% 0,09 2,24% 0,06
Cost/Income Ratio 42,7% 44,2% -1,5 47,2% -4,5
Risikokosten / zinstragende Aktiva 0,18% 0,12% 0,06 0,17% 0,01
Bilanz
(in Mio. €)
2019 2018 Veränderung
(%)
2017 Veränderung
(%)
Bilanzsumme 45.662 44.698 2,2 46.056 -0,9
Kundenkredite 30.467 30.482 -0,0 30.793 -1,1
Kundeneinlagen und eigene Emissionen 35.827 34.620 3,5 36.611 -2,1
Eigenkapital2) 3.297 3.491 -5,6 3.518 -6,3
Eigenkapital abzgl. immaterieller Vermögenswerte2) 2.728 2.987 -8,7 3.031 -10,0
Risikogewichtete Aktiva 20.385 20.465 -0,4 21.494 -5,2
Bilanzkennzahlen 2019 2018 Veränderung
(%Pkt.)
2017 Veränderung
(%Pkt.)
Common Equity Tier 1 Quote (fully loaded) 13,3% 14,5% -1,2 13,5% -0,2
Gesamtkapitalquote (fully loaded) 17,0% 16,3% 0,7 15,2% 1,8
Leverage Ratio (fully loaded) 6,5% 7,1% -0,6 6,2% 0,3
Liquidity Coverage Ratio (LCR) 146% 179% -33 150% -4
NPL Ratio 1,7% 1,7% 0,0 1,8% -0,1
NPE Ratio 2,0% 1,9% 0,1 2,0% 0,0

4 1) Die Position "Sonstige Erträge" beinhaltet Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten inkl. sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen. 2) Exkl. AT1-Kapital und Dividende. Anmerkung: Definitionen und Details zur angewandten Berechnungsmethodik siehe Kapitel "Definitionen" auf den Seiten 253 - 255.

AKTIENBEZOGENE KENNZAHLEN

Aktienbezogene Kennzahlen 2019 2018 Veränderung
(%)
2017 Veränderung
(%)
Periodengewinn vor Steuern je Aktie (in €)1) 6,17 5,75 7,2 5,00 23,2
Nettogewinn je Aktie (in €)1) 4,69 4,38 7,1 4,49 4,5
Buchwert je Aktie (in €) 37,49 35,34 6,1 35,18 6,6
Buchwert je Aktie abzgl. immaterieller
Vermögenswerte (in €)
31,02 30,23 2,6 30,31 2,3
Dividende je Aktie (in €) 2,612) 2,18 19,7 0,58 >100
Höchstkurs (in €) 44,88 48,20 -6,9 48,00 -6,5
Tiefstkurs (in €) 32,50 34,16 -4,9 41,20 -21,1
Schlusskurs (in €) 40,60 35,84 13,3 44,46 -8,7
Price/Book Ratio3) 1,08 1,01 6,8 1,26 -14,3
Price/Tangible book Ratio4) 1,31 1,19 10,4 1,47 -10,8
Im Umlauf befindliche Aktien am Ende der
Periode
87.937.130 98.794.893 -11,0 100.000.000 -12,1
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien
im Umlauf
97.840.364 99.597.178 -1,8 100.000.000 -2,2
Marktkapitalisierung (in Mrd. €) 3,6 3,5 0,8 4,4 -19,7

1) Vor Abzug des AT1-Kupons

2) Dividendenvorschlag für die Hauptversammlung im Mai 2020.

3) Basierend auf dem Eigenkapital exklusive AT1-Kapital und Dividende.

4) Basierend auf dem Eigenkapital abzüglich immaterieller Vermögensgegenstände, exklusive AT1 Kapital und Dividende.

BAWAG GROUP AUF DEN ERSTEN BLICK

WER WIR SIND

von Österreichs führenden Retailbanken

Millionen Kunden in der DACH-Region Mit Österreich als Heimatmarkt … Fokus auf DACH und entwickelte Märkte

des Kundengeschäfts in der DACH-Region und der verbleibende Anteil in Westeuropa und den Vereinigten Staaten

Wir verfolgen ein einfaches und transparentes Geschäftsmodell, das auf niedriges Risiko, Effizienz sowie regional auf Österreich, Deutschland und entwickelte Märkte ausgerichtet ist. Die BAWAG Group betreut Privat-, KMU- und Firmenkunden und bietet ihnen ein breites Sortiment an Spar-, Zahlungsverkehrs-, Kredit-, Leasing- und Veranlagungsprodukten, Bausparen sowie Factoring und Versicherungen über verschiedene Online- und Offline-Vertriebswege an.ärztekasse AG in

Die BAWAG Group AG ist die börsennotierte Holdinggesellschaft der BAWAG P.S.K. mit Sitz in Wien mit easybank, easyleasing und start:bausparkasse in Österreich, der Südwestbank, BFL Leasing, Health Coevo AG und der start:bausparkasse in Deutschland sowie der Zahnärztekasse AG in der Schweiz.

UNSERE MARKEN

Switzerland.

STRATEGIE

WACHSTUM IN UNSEREN KERNMÄRKTEN

  • Unser Heimatmarkt ist Österreich mit einem Fokus auf entwickelte Märkte
  • Märkte im Fokus … DACH-Region, Westeuropa und die Vereinigten Staaten
  • Wachstum des Marktanteils unserer Kernprodukte im Retailbereich in Österreich hin in unseren Marktanteils-Anspruch für Gehaltskonten von bis zu 20%
  • Wachstumstreiber … Partnerschaften & Plattformen, Erweiterung des digitalen Engagements, und Verfolgen von Zukäufen, die unser RoTCE-Ziel auf Konzernebene von >15% erreichen

FOKUS AUF KUNDENNÄHE

  • Aufbau eines Multi-Vertriebskanals und einer Mehrmarkenstrategie von Filialen-zu-Partnern-zu-Brokern-zu-Plattformen-zu-digitalen Produkten über das gesamte Retail & SME-Franchise
  • Physisches Netzwerk mit Fokus auf hochkarätiger und qualitativ hochwertiger Beratung
  • Nutzen der Technologie, um Prozesse zu vereinfachen und Komplexität zu reduzieren
  • Ausbau der analytischen Fähigkeiten, um das Kundenerlebnis zu verbessern
  • Neue Retail-Partnerschaften und Finanzierungs-Plattformen, um den Kunden 24/7-Zugang zu ermöglichen

STEIGERUNG DER EFFIZIENZ UND DER OPERATIVEN EXZELLENZ

  • Unsere DNA ist, uns auf jene Dinge zu fokussieren, die wir kontrollieren können … Ansatz der "Selbsthilfe" im Bankbereich
  • Online- und offline-Produktangebote vereinfachen, standardisieren und automatisieren
  • Aufsetzen von reibungslosen Prozessen … Fokus auf durchgehend digitalisierte Prozesse in der Bank
  • Kontinuierliche Optimierung unserer Prozesse, des Footprints und der technologischen Infrastruktur
  • Die unterschiedlichen Arten des technologischen Wandels als Chance erkennen … wird das Bankgeschäft transformieren

BEIBEHALTUNG EINES SICHEREN UND SOLIDEN RISIKOPROFILS

  • Aufrechterhaltung einer starken Kapitalposition, von stabilen Einlagen von Retailkunden und eines geringen Risikoprofils
  • Fokus auf ausgereifte, entwickelte und nachhaltige Märkte
  • Anwendung von konservativem und diszipliniertem Underwriting in Märkten, die wir verstehen
  • Aufrechterhaltung einer soliden Bilanz
  • Nichtfinanzielle Risiken proaktiv managen und mitigieren

Zu verantwortungsvollem und profitablem Wachstum unter Berücksichtigung von ESG-Faktoren verpflichtet

Disclaimer:

Bestimmte der in diesem Bericht enthaltenen Aussagen können Darstellungen von oder Aussagen über zukünftige Annahmen oder Erwartungen sein, die auf gegenwärtigen Annahmen und der gegenwärtigen Sicht des Managements beruhen, und bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten beinhalten, die zu beträchtlichen Abweichungen von den tatsächlichen Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen führen können.

Tatsächliche Ergebnisse können von den prognostizierten wesentlich abweichen und berichtete Ergebnisse sollten nicht als Hinweis auf zukünftige Entwicklungen betrachtet werden.

Weder die BAWAG Group selbst noch irgendeines ihrer verbundenen Unternehmen sowie deren Berater oder Vertreter haften in irgendeiner Art und Weise (fahrlässig oder anderweitig) für irgendwelche Schäden jeglicher Art oder für Verluste, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieses Berichts oder der enthaltenen Inhalte oder anderweitig in Zusammenhang mit diesem Dokument entstehen.

Dieser Bericht stellt weder ein Angebot noch eine Einladung zum Kauf oder Verkauf oder zur Zeichnung irgendwelcher Wertpapiere dar und seine Inhalte oder Teile davon dürfen keine Grundlage oder Vertrauensbasis irgendeines Vertrags oder irgendeiner Verpflichtung bilden.

Die Tabellen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen enthalten.

Sämtliche in diesem Bericht verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

INHALT

BRIEF DES VORSTANDSVORSITZENDEN

STRATEGIE

DIE BAWAG GROUP AN DER BÖRSE

GOVERNANCE

  • Der Vorstand der BAWAG Group AG
  • Corporate Governance
  • Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden

KONZERNLAGEBERICHT

  • Wirtschaftliche und regulatorische Entwicklungen
  • Ergebnis- und Bilanzanalyse
  • Geschäftssegmente
  • Risikomanagement
  • Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
  • Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
  • Personalentwicklung
  • Corporate Social Responsibility
  • Forschung und Entwicklung
  • Ausblick und Ziele

KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

  • Konzernrechnung
  • Anhang (Notes)
  • Risikobericht
  • Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
  • Organe der BAWAG Group AG

BESTÄTIGUNGSVERMERK

  • DEFINITIONEN
  • GLOSSAR

BRIEF DES VORSTANDS-VORSITZENDEN

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

2019 war wiederum ein Rekordjahr für die BAWAG Group, unser zweites Jahr als börsennotiertes Unternehmen. Das Marktumfeld war für die europäische Finanzwelt nach wie vor herausfordernd, aber die Fundamentalwerte der Gruppe blieben anhaltend stark, mit einem Vorsteuergewinn von 604 Mio. €, einem pro forma Gewinn je Aktie von 5,22 €, einem Return on Tangible Common Equity von 16,1%, einer Cost/Income Ratio von 42,7%, einem Kapitalaufbau (brutto) von 230 Basispunkten mit einer harten Kernkapitalquote von 13,3%. Wir haben alle unsere Ziele erreicht, uns auf Dinge konzentriert, die wir steuern können, unsere Strategie konsequent umgesetzt und gleichzeitig weiterhin an der BAWAG Group von morgen gearbeitet.

Wir haben nicht nur unsere Ziele erreicht, sondern uns auch an unser Versprechen, Kapital effizient einzusetzen, gehalten. Im Laufe des Jahres 2019 haben wir 615 Mio. € an Kapital an unsere Aktionäre ausgeschüttet, davon 400 Mio. € in Form eines Aktienrückkaufs und 215 Mio. € in Form von Dividenden. Dies entspricht einer Auszahlungsquote von 140%. Unserer Dividendenpolitik entsprechend werden wir der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 2,61 € je Aktie und eventuelle weitere Kapitalrückführungen vorschlagen.

Unsere Aktionärsstruktur hat sich im Jahr 2019 wesentlich verändert. Nach dem vollständigen Ausstieg von Cerberus, einem beständigen Aktionär, dessen Unterstützung und Engagement entscheidend für die Transformation der Gruppe im letzten Jahrzehnt war, liegt unser Streubesitz nun bei fast 80%. Wir danken unseren derzeitigen Aktionären für ihr Commitment und freuen uns darauf, neue Aktionäre für die Gruppe zu gewinnen.

Die Erwartungen sind hoch, aber ich bin überzeugt, dass wir mit unserem Team weiterhin Mehrwert für unsere Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter schaffen werden.

Rekordergebnisse erzielt

Die BAWAG Group hat erneut ihre Ziele erreicht und das Geschäftsjahr mit Rekordergebnissen geschlossen. Wir konnten die zum Zeitpunkt des Börsengangs 2017 festgelegten Ziele

ein Jahr früher als erwartet erreichen. Wir erzielten einen Jahresüberschuss vor Steuern von 604 Mio. €, was einer Steigerung um 6% gegenüber 2018 entspricht. Diese Steigerung ist hauptsächlich auf höhere operative Erträge und eine anhaltend strikte Kostendisziplin zurückzuführen.

Ziele 2019 Ergebnisse 2019
Jahresüberschuss vor Steuern
>600 Mio. € / jährliches Wachstum
604 Mio. € / +6%
Return on Tangible Common Equity
15%-20%
16,1%
Cost/Income Ratio (CIR) <43% 42,7%
CET1 Quote (fully loaded)
12%-13%
13,3%

Kapitalallokation und Ausschüttung

Zum Jahresende 2019 lag die CET 1 Quote (unter Vollanwendung der CRR) bei 13,3%, wobei brutto 230 Basispunkte an Kapital generiert wurden. Diese Zahl berücksichtigt bereits die vorgeschlagene Dividendenzahlung im Ausmaß von 50% unseres Nettogewinns oder 2,61 € je Aktie (230 Mio. € in absoluten Zahlen) in Einklang mit unserer Dividendenpolitik. Im Laufe des Jahres 2019 haben wir außerdem einen Kapitaleffekt in Höhe von rund 30 Basispunkten aus den in Deutschland und der Schweiz abgeschlossenen Übernahmen absorbiert. Im vierten Quartal kauften wir Stammaktien im Wert von 400 Mio. € zurück, was fast 11% der im Umlauf befindlichen Stammaktien entsprach und damit einen Meilenstein für Banken in ganz Europa darstellte. Wir starten in das Jahr 2020 mit einer starken Kapitalausstattung. Dank unseres hohen organischen Kapitalaufbaus sind wir in der Lage, weiter zu wachsen, in unser Kerngeschäft zu investieren und gleichzeitig nach weiteren Übernahmemöglichkeiten Ausschau zu halten.

Unser Ziel ist es, mit dem uns anvertrauten Kapital stets verantwortungsvoll umzugehen. Unsere Präferenz ist es, das Kapital für weiteres Wachstum, sowohl organisch als auch durch Übernahmen, zu nutzen. Wir sind jedoch entschlossen, bei allem Streben nach Wachstum diszipliniert zu bleiben, nur Transaktionen zu tätigen, die für uns sinnvoll sind und unseren Zielen hinsichtlich des Return on Tangible Common Equity auf Gruppenebene entsprechen, ohne dass wir uns dabei zu viel zumuten.

Unsere strategische Ausrichtung

Mit den 2019 erzielten Ergebnissen haben wir die Erfolgsgeschichte der vergangenen acht Jahre fortgeschrieben. Unsere Transformation seit 2012 war nicht nur in finanzieller Hinsicht signifikant. Ebenso bedeutsam waren die dadurch bewirkte Veränderung unserer Sicht des Bankgeschäfts und unseres Risikoappetits, unsere klare Ausrichtung auf Retail und KMUs in entwickelten Märkte, und unsere grundlegende Überzeugung, dass die Bankenlandschaft auch in den kommenden Jahren einem ständigen Wandel unterliegen wird.

GESTEIGERTE PROFITABILITÄT

Mit Blick auf das Jahr 2020 und darüber hinaus möchte ich mit Ihnen einige Überlegungen zu unserem Geschäft, unserer Strategie und unseren Schwerpunkten teilen. Unser Geschäftsmodell und unsere seit Beginn der Transformation im Jahr 2012 konsequent verfolgte Strategie beruhen auf vier Pfeilern:

  • Wachstum in unseren Kernmärkten
  • Fokus auf Kundennähe
  • Steigerung der Effizienz und der operativen Exzellenz
  • Beibehaltung eines sicheren und soliden Risikoprofils

Angesichts der zunehmenden Bedeutung von ESG (Environment, Social, Governance) haben wir diese Werte in unserer gruppenweiten strategischen Roadmap verankert, um so verantwortungsbewusstes und profitables Wachstum mit Auswirkung auf unsere verschiedenen Stakeholder zu generieren.

Wachstum in unseren Kernmärkten

Unser Fokus ist und bleibt auf Wachstum in entwickelten Märkten ausgerichtet, mit Österreich als unserem Kernland und unserer Basis.

Das Hauptziel unseres österreichischen Retail- und KMU-Geschäfts wird auch in Zukunft darauf liegen, unseren Kunden Produkte und Services in der von ihnen erwarteten Qualität zu bieten, wobei wir die unterschiedlichen Wertversprechen unserer verschiedenen Marken beibehalten, aber gleichzeitig als Gruppe einen einheitlichen Ansatz bei der Betreuung des österreichischen Marktes und unserer 2,4 Millionen Kunden verfolgen wollen. Dies bedeutet einen erneuten Fokus auf Finanzberatung, den vermehrten Einsatz von Datenanalytik, zusätzliche Partnerschaften im Retail-Bereich, Investitionen in die Kreditvergabe über Plattformen und Nutzen der Technologie über alle Prozesse hinweg, um den Bedürfnissen unserer Kunden noch besser zu entsprechen.

Unsere internationale, in unserem deutschen Geschäft verankerte Retail- und KMU-Plattform wird vermehrt auf digitale Schienen und Produkte setzen, den Bereich der Sonderfinanzierungen bedienen und über verschiedene Partnerschaften und Plattformen wachsen.

Mit dem vollen Einsatz unserer Multikanal-Plattform, die ein enges Zusammenwirken von Filialen, Maklern, Partnern und digitalen Produkten ermöglicht, stehen wir erst am Anfang. Wir sehen hier Möglichkeiten für unser gesamtes Retail- und KMU-Geschäft, die sich aus der Nutzung unserer vielfältigen Marken und Vertriebsschienen innerhalb der Gruppe ergeben.

Der Bereich DACH Corporates and Public Sector sieht sich nach wie vor mit großen Herausforderungen bei der Generierung risikoadäquater Renditen konfrontiert. Wir stehen jedoch hinter diesem Geschäft und sind bereit, uns aktiv zu engagieren, sobald eine Marktkorrektur einsetzt und wir profitabel wachsen können. Wir sehen zwar außerhalb der DACH-Region noch immer Chancen im Bereich des Asset-Backed-Lending, auch wenn im Firmenkreditgeschäft der Konkurrenzdruck steigt. Unser Fokus ist und bleibt auf risikoadäquaten Renditen, ohne dass wir um jeden Preis Volumen nur zu Wachstumszwecken generieren wollen.

Konzentration auf Kundennähe

Kunden wünschen sich ein überzeugendes Produktangebot und wollen gleichzeitig die Möglichkeit haben, ihre finanziellen Angelegenheiten rund um die Uhr selbst zu managen. Unser Ziel ist es, genau diesen Bedürfnissen zu entsprechen und neue oder auch bestehende Technologien für eine Steigerung der Kundenzufriedenheit zu nützen.

Mit der endgültigen Trennung von der Österreichischen Post haben wir in der Transformation unseres österreichischen Retailgeschäfts einen wichtigen Meilenstein erreicht. Unser Ziel ist es, mit unserem eigenen Filialnetz, bestehend aus 88 Filialen, eine differenzierte, qualitativ hochwertige Kundenerfahrung zu vermitteln, erstklassige Beratung anzubieten, Kundenbeziehungen zu vertiefen und mittels neuer und bestehender Technologie die Komplexität unseres Geschäfts zu reduzieren.

Zu diesem Zweck haben wir in den letzten zwei Jahren rund 200 neue Kundenberater eingestellt und 27 neue Filialen eröffnet, die Möglichkeit der Finanzierung am Verkaufspunkt durch Einzelhandelspartnerschaften ausgerollt, unsere Datenanalytik verbessert und Plattformen für das Kreditgeschäft aufgebaut. Wir wollen die Bedürfnisse unserer Kunden mit Produkten erfüllen, die komfortabel in der Anwendung, verständlich und transparent sind, und gleichzeitig gruppenweit nahtlose Schnittstellen zum Middle und Back Office schaffen.

Steigerung der Effizienz und operativen Exzellenz

Die Konzentration auf Effizienz und Steigerung der operativen Exzellenz ist Teil unserer DNA. Wir sind überzeugt, dass Effizienz und operative Exzellenz zu den wenigen Dingen gehören, die wir aktiv steuern können und die daher für uns außer Diskussion stehen. Das Streben nach operativer Exzellenz und Produktivitätssteigerung ist eine Konstante. Mit einer Cost/Income Ratio von knapp über 40% und einem Return on Tangible Common Equity von über 15% gehört die BAWAG Group nach wie vor zu den profitabelsten und effizientesten Banken Europas. Wir werden uns jedoch mit dem Erreichten nicht zufriedengeben, da sich das Kundenverhalten ständig ändert und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Bankenlandschaft absehbar ist. Ein unermüdlicher Einsatz für stetige Verbesserungen ist daher unerlässlich.

Wir haben klar erkannt, dass Technologie letztendlich das wichtigste Unterscheidungsmerkmal in der

Bankenlandschaft sein wird und dass wir hier Vorreiter sein müssen, da es nicht genügt, anderen zu folgen. Zu diesem Zweck haben wir unsere Technology Roadmap gruppenweit ausgerollt, in der wir unsere Schwerpunkte im Bereich Technologie definieren. Dies betrifft sowohl die gesamte Technologieinfrastruktur als auch die weitere Entwicklung und das dafür benötigte Personal. Unser Ziel ist es, ausgehend von einer ganzheitlichen Sicht auf all unsere Produkte und Prozesse die Technologie ins Zentrum unserer Tätigkeit als Bank zu stellen. Wir profitieren dabei von einem einfachen Geschäftsmodell und bemühen uns, unsere Produkte und Services in der gesamten Gruppe weiter zu vereinfachen, zu rationalisieren und den Bedürfnissen anzupassen.

Beibehaltung eines sicheren und soliden Risikoprofils

Wir legen größten Wert darauf, die Bank sicher und solide zu führen. Unser Hauptaugenmerk liegt auf entwickelten und reifen Märkten, da wir von der Bedeutung eines stabilen Rechtssystems und eines gesunden makroökonomischen Umfelds für unser Geschäft überzeugt sind. Wir werden das konservative Risikoprofil der Bank beibehalten und sicherstellen, dass wir gegen Risiken auf gesamtwirtschaftlicher Ebene und auf der Ebene einzelner Geschäftspartner abgesichert sind. Eine starke Bilanz und ein konservativer Ansatz bei der Kreditvergabe bilden das Fundament unserer Bank. Dies kommt am besten in unserer NPL-Quote von 1,7% (ohne Rechtsfall Stadt Linz: 1,2%) und Risikokosten auf Jahresbasis von 18 Basispunkten zum Ausdruck.

Entwicklung des Kundengeschäfts

In allen unseren Kundengeschäftssegmenten haben wir wiederum solide Ergebnisse erzielt. Etwa 70% unseres Ergebnisses vor Steuern entfällt auf das Retail- & SME-Geschäft, dessen Schwerpunkt in der DACH-Region liegt.

Ergebnis vor
Steuern RoTCE CIR
Segment (Mio. €)
Retail & SME 395 23,5% 43%
Corporates & Public 190 14,4% 34%

Das Segment Retail & SME erzielte einen Jahresüberschuss vor Steuern von 395 Mio. €, einen Return on Tangible Common Equity von 23,5% und eine Cost/Income Ratio von 43%. Mit Concept 21, unserer eigenständigen Filialstrategie, konnten wir 2019 durch die endgültige Trennung von der Österreichischen Post einen wichtigen Meilenstein setzen. Diese

Strategie ermöglicht es uns nun, unsere 88 Filialen als eigenständiges Filialnetz zu betreiben. Gleichzeitig haben wir unsere digitale Präsenz durch unser Finanzierungsangebot am Verkaufspunkt erweitert und unsere neue Mobile-Banking-App "klar" eingeführt. Schließlich haben wir durch den Abschluss von drei weiteren Partnerschaften in Österreich neue Wege der Neukundenakquisition eröffnet. In Deutschland konnten wir die Dynamik der Transformation durch die Integration verschiedener Geschäftsbereiche, die Zentralisierung von Aktivitäten, das Rollout neuer Partnerschaften und die Einführung digitaler Produkte und Vertriebsschienen aufrechterhalten.

Das Segment Corporates & Public erwirtschaftete einen Vorsteuergewinn von 190 Mio. € und einen Return on Tangible Equity von 14,4%; die Cost/Income Ratio lag bei 34%. Wir sehen gute Chancen für Transaktionen im Bereich Asset-Backed-Lending. Der Preisdruck im gesamten Firmenkreditgeschäft besteht jedoch nach wie vor. Für uns werden wie bisher risikoadäquate Erträge und Disziplin bei der Kreditvergabe im Fokus stehen, wobei wir die nötige Geduld aufbringen und keinesfalls um jeden Preis Volumen generieren werden.

Unsere Ziele für 2020

Der europäische Bankensektor durchlebt eine Phase der tiefgreifenden Transformation und steht noch immer vor Herausforderungen in Form anhaltend niedriger Zinssätze, eines ständigen Preisdrucks, steigender regulatorischer Anforderungen und eines raschen technologischen Wandels. Wir sind jedoch zuversichtlich, die BAWAG Group so positioniert haben, diese Herausforderungen erfolgreich bewältigen zu können, um weiterhin auf der Grundlage ihrer risikoarmen Strategie, ihrer guten Kapitalausstattung und ihres ertragsstarken Geschäfts profitables Wachstum zu generieren.

Trotz des sich verändernden makroökonomischen Umfelds mit immer niedrigeren Zinssätzen bestätigen wir unsere bereits im letzten Jahr kommunizierten Ziele für 2020. Die 2019 gestarteten ertrags- und kostenseitigen Initiativen ermöglichen es uns nicht nur, die niedrigen Zinssätze zu kompensieren, sondern gleichzeitig auch profitabel zu wachsen.

Unsere Ziele für 2020 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Ziele 2020
Ergebnis vor Steuern >640 Mio. €
Nettogewinn >480 Mio. €
Cost/Income Ratio <40%
Return on Tangible Common Equity 15%-20%
CET1 Quote (Vollanwendung der CRR) 13%
Nettogewinn je Aktie1) >5,40 €

1) Vor Abzug det AT1-Kupon; basierend auf 89.1 Mio. Aktien

In Bezug auf Kapitalaufbau und Rückführung an die Aktionäre streben wir eine jährliche Dividendenausschüttung in der Höhe von 50 % des Nettogewinns an; zusätzliches Überschusskapital wird für Investitionen in organisches Wachstum und für die Umsetzung ertragssteigernder Akquisitionen entsprechend unseren konzernweiten RoTCE-Zielen verwendet.

Wir werden der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,61 € je Aktie für das Finanzjahr 2019 (insgesamt 230 Mio. €) vorschlagen; allfällige weitere Kapitalausschüttungen werden wir der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Für die CET1-Quote haben wir das Ziel für die BAWAG Group mit 13% festgelegt und damit den Schwellenwert für Kapitalausschüttungen bestimmt. Sofern Überschusskapital nicht organisch eingesetzt werden kann oder keine Übernahme unmittelbar bevorsteht, werden wir dieses auf Basis einer jährlichen Prüfung über Aktienrückkäufe bzw. Sonderdividenden an unsere Aktionäre zurückführen.

Angesichts der im Jahr 2019 erzielten, anhaltend starken operativen Ergebnisse ist die BAWAG Group gut aufgestellt, in einem wettbewerbsintensiven europäischen Bankenumfeld erfolgreich zu bestehen. Wir werden unsere auf die DACH-Region und auf hochentwickelte Märkte ausgerichtete, risikoarme Strategie beibehalten und unseren Kunden weiterhin verständliche, transparente und erstklassige Produkte und Services anbieten.

Da wir uns dem dritten Jahrestag unseres Börsengangs nähern, planen wir im Rahmen unseres ersten Capital Markets Day, Investoren auf den neuesten Stand zu bringen und unsere neuen Ziele zu kommunizieren. Darum ersuchen wir Sie schon jetzt, den 21. September 2020 als Termin für unseren Capital Markets Day in London vorzumerken. Entscheidend ist jedoch, dass wir zuerst unsere ursprünglich abgegebenen Versprechen einlösen und dann unsere Pläne für die kommenden Jahre darlegen.

Organisatorisches Set-up

Im Laufe des vierten Quartals 2019 haben wir eine neue Organisationsstruktur eingeführt. Aufgrund des Wachstums und der Expansion über mehrere Länder hinweg haben wir die Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder entsprechend angepasst. Dies soll sicherstellen, dass das Wachstum gemanagt werden kann und dass die entsprechende Führungsstruktur aufgesetzt ist, um weiterhin an der Umsetzung unserer Strategie zu arbeiten.

David O'Leary wird das österreichische Retail & SME-Geschäft verantworten, da wir unsere unterschiedlichen Marken und Kanäle in ganz Österreich einsetzen wollen. Mit der vollzogenen Trennung von der Österreichischen Post, haben wir die einzigartige Möglichkeit, unsere "go-to-market"-Strategie in ganz Österreich (wo wir eine der größten zentral gesteuerten Banken sind) unter dem Einsatz unserer hochqualitativen Marken, unserer physischen wie auch digitalen Kanäle sowie neuer Partnerschaften neu zu definieren. Gleichzeitig setzen wir eine gemeinsame Produktfabrik auf, um reibungslose Prozesse aufzusetzen und schlussendlich unseren Kunden die besten Produkte und Services im Markt anbieten zu können.

Sat Shah verantwortet das internationale Retail & SME-Geschäft in Europa. Zusätzlich verantwortet er die Leasingund Factoringproduktfabriken und -kanäle über die ganze Gruppe hinweg. Die Integration unserer diversen Geschäftsaktivitäten schreitet gut voran und wir arbeiten kontinuierlich an der Harmonisierung der Middle- und Backoffice-Bereiche über mehrere Plattformen hinweg. Zusätzlich treiben wir die organischen und anorganischen Wachstumsmöglichkeiten in Deutschland und Westeuropa voran. Unser Fokus im internationalen Retail & SME Bereich wird sich mehr auf die digitalen, mehr auf Nischengeschäfte und auf Wachstum durch diverse Partnerschaften und Plattformen orientieren.

Andy Wise wird, zusätzlich zu seiner Rolle als Chief Investment Officer und Head of Non-Retail lending, alle Corporate-, Retail- & SME-Marktaktivitäten in Nordamerika verantworten. Wir sehen in dieser Region gute Möglichkeiten und werden über die Zeit hinweg dort Präsenz aufbauen.

Danke!

2019 war ein herausforderndes Jahr für Europas Banken. Dank des Vertrauens unserer Kunden und Aktionäre, des

unermüdlichen Einsatzes unserer Mitarbeiter und der Unterstützung unserer verschiedenen Stakeholder haben wir wichtige Meilensteine bei der Schaffung der BAWAG Group von morgen erreicht. Ich möchte diese Gelegenheit nützen, um Ihnen allen für Ihre nie nachlassende Unterstützung zu danken.

Schließlich gilt mein ganz besonderer Dank unserem Team in der Bank. Der gesamte Vorstand ist außerordentlich stolz auf das, was Sie täglich für unser Unternehmen leisten. Nur dank des Engagements unserer Mitarbeiter sind wir in der Lage, Jahr für Jahr ausgezeichnete Ergebnisse zu erzielen. Die großartige Arbeitsmoral, der unglaubliche Einsatz und die hervorragende Leistung aller Mitglieder des Teams der gesamten BAWAG Group sind in der Tat einzigartig!

Anas Abuzaakouk, Vorstandsvorsitzender der BAWAG Group AG

Addendum zum Brief des Vorsitzenden::

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unseres Jahresberichts befinden wir uns in einer Krise der öffentlichen Gesundheit. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) als eine globale Pandemie bezeichnet. Es handelt sich in erster Linie um eine Gesundheitskrise, die nun die Weltgemeinschaft belastet. Wir werden versuchen, unseren Teil zur Unterstützung der Re-alwirtschaft in Österreich, Deutschland, der Schweiz und anderen Märkten, in denen wir tätig sind, beizutragen. Wir setzen Maßnahmen, um die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Kunden zu gewährleisten. Wir planen eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Regierungsinstitutionen, um diese Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu bewältigen, unsere Kunden und die Real-wirtschaft zu unterstützen und unser Franchise zu schüt-zen. Angesichts der kontinuierlichen Neuigkeiten in Bezug auf dieser Ereignisse und der Unsicherheiten hinsichtlich Umfang und Dauer kann dies in den kommenden Monaten zu einem insgesamt herausfordernden und volatilen Markt-umfeld führen. Wir werden die Entwicklungen genau beobachten und hoffen, im Zuge der Ergebnisveröffentlichung des ersten Quartals ein Update vorlegen zu können. Unsere Gedanken sind bei all den Ein-zelpersonen und Familien, die von dieser Gesundheitskrise weltweit betroffen sind.

STRATEGIE

WACHSTUM IN UNSEREN KERNMÄRKTEN

Die Strategie der BAWAG Group fokussiert sich auf Wachstum in Österreich, der DACH-Region und im Weiteren auf entwickelte Märkte. Wir werden uns weiterhin auf organisches Wachstum konzentrieren und M&A-Aktivitäten verfolgen, die strategisch, wertsteigernd und ertragssteigernd sind und unser RoTCE-Ziel des Konzerns von >15% erreichen. Unsere Wachstumsstrategie wird durch die folgenden Grundsätze definiert:

  • Unser Heimatmarkt mit einem Fokus auf entwickelte Märkte
  • Fokusmärkte ... DACH-Region, Westeuropa und die Vereinigten Staaten
  • Wachstum des Marktanteils in Österreich für unsere Kernprodukte im Retail-Bereich in unseren Marktanteilsanspruch von bis zu 20%
  • Wachstumstreiber ... Partnerschaften und Plattformen, verstärktes digitales Engagement und ertragssteigernde M&A-Aktivitäten, die unser RoTCE-Ziel der Gruppe von >15% erreichen

Unser Heimatmarkt ist Österreich mit dem Fokus auf Wachstum in entwickelte Märkte. Wir schauen auf entwickelte und ausgereifte Märkte (innerhalb Westeuropas und der Vereinigten Staaten) mit einem starken makroökonomischen Hintergrund sowie einem stabilen rechtlichen und politischen System. Österreich ist der Heimatmarkt der BAWAG Group mit landesweit bekannten Marken und über 2,4 Millionen Kunden.

Unser Heimatmarkt ist Österreich mit dem Fokus auf Wachstum in entwickelten Märkten.

Die DACH-Region, die sich aus Österreich, Deutschland und der Schweiz zusammensetzt, umfasst über 70% unseres Kundengeschäfts. Die Region profitiert von einer gemeinsamen Kultur und Sprache, mit einem stabilen Rechtssystem und Kreditumfeld. Die Region profitiert auch von der geringen Verschuldung der Verbraucher, dem geringen Anteil an Eigenheimen und der guten digitalen Anbindung; all dies bietet Chancen für zukünftiges Wachstum. Die makroökonomischen Grundlagen der Region sind die folgenden:

  • Wachsende Bevölkerung mit über 100 Millionen Menschen
  • Jährliches BIP von 4,5 Billionen € und ein Pro-Kopf-BIP von mehr als 50.000 €
  • Eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von weniger als 4%.

Unser Schwerpunkt in Retail & SME in Österreich liegt weiterhin darauf, den Kunden die gewohnte Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu bieten, die differenzierten Wertversprechen unserer einzelnen Marken zu erhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass wir bei der Bearbeitung des österreichischen Heimatmarktes und unserer 2,4 Millionen Kunden einen einheitlichen Ansatz in der Gruppe beibehalten. Dies bedeutet einen erneuten Fokus auf die Finanzberatung, verbesserte Datenanalyse, mehr Partnerschaften mit dem Einzelhandel, Investitionen in Kreditvergabe über Plattformen und die Nutzung von Technologie in allen unseren Prozessen, um die Bedürfnisse unserer Kunden besser zu erfüllen. Wir streben einen Marktanteil von bis zu 20% bei unseren Kernprodukten im Retailbereich an.

Unser internationales Retail & SME-Geschäft, primär in Deutschland, konzentriert sich mehr auf digitale Kanäle und Produkte, ist stärker auf Spezialfinanzierungen ausgerichtet und arbeitet an einem Wachstum durch verschiedene Partnerschaften und Plattformen.

Wir beginnen gerade erst damit, unsere Multi-Vertriebskanal-Plattform für unser Retail & SME-Geschäft voll auszuschöpfen ‒ von den Filialen über Makler und Partner bis hin zu digitalen Produkten. Die wichtigsten künftigen Wachstumstreiber werden das organische Wachstum bei den Kernprodukten im Retail-Bereich in allen Märkten, Partnerschaften und Plattformen, die Verstärkung des digitalen Engagements und die Fortsetzung der ertragssteigernden M&A-Aktivitäten, die unser RoTCE-Ziel der Gruppe >15% erfüllen, sein.

Im Jahr 2020 werden wir unsere Wachstumsstrategie in Österreich, der DACH-Region und den entwickelten Märkten im weiteren Sinne fortsetzen. Unsere M&A-Aktivitäten konzentrieren sich in erster Linie auf unser Kerngeschäft Retail & SME; wir werden jedoch auch Chancen im Bereich Corporate verfolgen, die einen Mehrwert schaffen und

angemessene risikobereinigte Renditen bieten. Wir sind davon überzeugt, dass es in der DACH-Region und im weiteren Sinne in der europäischen Bankenlandschaft zu einer Konsolidierung kommen wird, und wir werden uns aktiv daran beteiligen.

FOKUS AUF KUNDENORIENTIERUNG

Wir bauen ein Retail & SME-Franchise mit mehreren Vertriebskanälen und Marken von Filialen-zu-Partnernzu-Brokern-zu-Plattformen-zu-digitalen Produkten über die gesamte Kundenwertschöpfungskette auf.

Die Kunden suchen nach einer zufriedeneren und attraktiveren Erfahrung mit bedarfsgerechten Produkten und Dienstleistungen und möchten gleichzeitig rund um die Uhr Zugang zur Verwaltung ihrer Finanzangelegenheiten

haben. Unser Ziel ist es, diese Bedürfnisse zu erfüllen und sowohl neue als auch bestehende Technologien besser zu nutzen, um die Kundenerfahrung insgesamt zu verbessern. Wir bauen das Retail & SME-Franchise mit mehreren Vertriebs-kanälen und Marken von Filialen-zu-Partnern-zu-Brokern-zu-Plattformen-zu-digitalen Produkten über die gesamte Kundenwertschöpfungskette auf.

Die folgenden Eckpfeiler sind der Schlüssel zum Aufbau und zur Pflege erfolgreicher Kundenbeziehungen und zur Erleichterung des Lebens unserer Kunden:

  • Aufbau eines Multi-Vertriebskanals und einer Mehrmarkenstrategie von Filialen-zu-Partnern-zu-Brokern-zu-Plattformen-zu-digitalen Produkten über das gesamte Retail & SME-Franchise
  • Physisches Netzwerk mit Fokus auf hochkarätiger und qualitativ hochwertiger Beratung
  • Nutzen der Technologie, um Prozesse zu vereinfachen und Komplexität zu reduzieren
  • Ausbau der analytischen Fähigkeiten, um das Kundenerlebnis zu verbessern
  • Neue Retail-Partnerschaften und Finanzierungs-Plattformen, um den Kunden 24/7-Zugang zu ermöglichen

Wir sind fest überzeugt, dass die Kunden einfache und transparente Bankgeschäfte bevorzugen. Daher ist unser Produkt- und Dienstleistungsangebot darauf ausgerichtet, die Einfachheit für unsere Kunden zu erhöhen, um ihnen klare, faire und transparente Bankprodukte und -dienstleistungen über alle unsere Marken und Kanäle zu bieten.

EFFIZIENZ UND OPERATIVE EXZELLENZ VORANTREIBEN

Es ist unsere DNA, uns auf die Dinge zu fokussieren, die wir kontrollieren können, und den "Selbsthilfeansatz" im Bankwesen anzuwenden.

Das Bankwesen in ganz Europa befindet sich weiterhin in einer signifikanten Transformationsphase und steht vor mehreren Herausforderungen in Form eines anhaltenden Niedrigzinsumfelds, eines anhaltenden Preisdrucks, erhöhter regulatorischer Anforderungen, und schnellen technologischen Wandels. Der Fokus auf Effizienz und dem Vorantreiben von operativer Exzellenz ist Teil der DNA unseres Teams. Wir sind davon überzeugt, dass dies eine der wenigen Dinge sind, die ein Managementteam tatsächlich kontrollieren kann.

Wir sind davon überzeugt, dass die Banken in diesem herausfordernden Umfeld ihre Geschäftsmodelle und Kostenstruktur ändern müssen, um effizienter arbeiten zu können. Mit den kontinuierlichen technologischen Fortschritten wird das Bankgeschäft in Wirklichkeit immer mehr zu einem Standardprodukt. Dies führt uns zu der Überzeugung, dass das traditionelle Paradigma bezüglich der Kosten im Bankenbereich in Frage gestellt werden muss, um sich den vielen Herausforderungen, denen sich die Branche gegenübersieht, anzupassen. Der Schlüssel dazu ist und wird auch weiterhin darin liegen, sich auf Vereinfachung, Standardisierung, Automatisierung und die sinnvolle Anwendung von Technologie zu konzentrieren, während wir unser Geschäft weiter transformieren und uns auf operative Exzellenz konzentrieren.

Auch im Jahr 2020 wird unser Schwerpunkt auf der Optimierung unserer Prozesse, der Standardisierung und ultimativ der Automatisierung liegen. Unser Fokus wird immer auf folgenden Schwerpunkten liegen:

  • Uns auf jene Dinge zu fokussieren, die wir kontrollieren können und wo wir den Selbsthilfeansatz im Bankwesen anwenden können
  • Vereinfachen, standardisieren, und automatisieren unseres Online- und Offline-Produktangebots
  • Aufsetzen von reibungslosen Prozessen … Fokus auf durchgehend digitalisierte Prozesse in der gesamten Bank
  • Kontinuierliche Optimierung unserer Prozesse, unseres Footprints und der technologischen Infrastruktur
  • Die unterschiedlichen Arten des technologischen Wandels als Chance erkennen

AUFRECHTERHALTUNG EINES SICHEREN UND SOLIDEN RISIKOPROFILS

Eine starke Kapitalposition, stabile Einlagen und ein niedriges Risikoprofil sind grundlegende Eckpfeiler für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie. Das Management ist bestrebt, die BAWAG Group sicher zu führen. Wir fokussieren uns auf entwickelte und ausgereifte Märkte, da wir an die Geschäftstätigkeit in Ländern mit stabilem Rechtssystem und soliden makroökonomischen Grundlagen glauben. Unser niedriges Risikoprofil wird durch folgende Grundprinzipien definiert:

  • Starke Kapitalposition, stabile Einlagen von Retailkunden und geringes Risikoprofil
  • Fokus auf ausgereifte, entwickelte und nachhaltige Märkte
  • Anwendung von konservativem und diszipliniertem Underwriting in Märkten, die wir verstehen
  • Aufrechterhaltung einer soliden Bilanz
  • Nichtfinanzielle Risiken proaktiv managen und mitigieren

Ein Hauptaugenmerk liegt auf einer soliden Kapitalausstatung, mit einem gesunden CET1-, Tier-1- und Gesamtkapital und einem konservativen Verschuldungsgrad. Wir glauben, dass unser CET1-Ziel (unter Vollanwendung von CRR) von 13% für die Kapitalausschüttung das richtige Gleichgewicht zwischen der Aufrechterhaltung einer soliden Kapitalbasis und der Ausschüttung von Kapital an die Aktionäre darstellt. Wir halten dies für ein vorsichtiges Niveau, das uns auch die Flexibilität gibt, unsere organischen und anorganischen Wachstumspläne konsequent umzusetzen. Unsere Kreditvergabe konzentriert sich auf risikoadjustierte Renditen, und wir verfolgen diszipliniert M&A, die unsere Gesamtzielrendite der Gruppe erfüllen.

Die Einlagen von Privat- und Firmenkunden waren über die Jahre hinweg der Kern unserer Finanzierungsstrategie und werden auch weiterhin die Hauptfinanzierungsquelle unserer Bilanz sein. Wir ergänzen unsere Einlagen durch eine diversifizierte Strategie der Wholesale-Finanzierung. Wir haben unbesicherte Anleihen, Covered Bonds, die mit

Hypotheken- und Darlehen an die öffentliche Hand besichert sind, und auch RMBS ausgegeben. Unser langfristiges Ziel ist die Beibehaltung einer starken Einlagenbasis und einer diversifizierten Kapitalmarktfinanzierung. Das Verhältnis von besicherter Refinanzierung zum gesamten Refinanzierungsvolumen lag bei 9% per 31. Dezember 2019, was die geringe Belastung unserer Aktiva unterstreicht. Die Liquidity Coverage Ratio lag Ende 2019 bei 146%.

Der Schwerpunkt unseres Wertpapierportfolios liegt auf einem geringen Kreditrisiko, einer hohen Liquidität und einer soliden Streuung in Bezug auf Geographie und Emittenten. Mehr als 95% des Portfolios ist einem Engagement mit Investment-Grade-Rating zugeordnet. Darüber hinaus werden die Marktrisiken mit einem klaren Fokus auf ein niedriges Risikoprofil gehandhabt, wobei ein konservativer Absicherungsansatz zur Gewährleistung einer begrenzten Einkommensvolatilität verfolgt wird. Die BAWAG Group betreibt daher keinen Eigenhandel.

Unsere Kreditvergaberichtlinien werden regelmäßig überprüft. Unser niedriges Risikoprofil hängt auch mit unserer Strategie gegenüber den entwickelten Märkten mit einem starken Fokus auf Österreich als Heimatmarkt zusammen. Per Dezember 2019 hatten wir weder relevante Engagements in CEE-Ländern noch Geschäftstätigkeiten in Ländern mit erhöhtem AML-Risiko. Wir verfügen über eine solide Qualität der Vermögenswerte mit einer NPL-Quote von 1,7% (ausgenommen City of Linz: 1,2%) zum Jahresende 2019.

Wir werden weiterhin unsere konservative Risikobereitschaft beibehalten und sicherstellen, dass wir sowohl die Makro- als auch die Mikrorisiken mindern. Unser Ziel ist es, stets eine solide Bilanz und eine konservative Kreditvergabe aufrechtzuerhalten; ein Eckpfeiler der Art und Weise, wie wir die Bank leiten.

DIE BAWAG GROUP AN DER BÖRSE

ENTWICKLUNGEN AUF DEN AKTIENMÄRKTEN

Die Aktienmärkte in Europa und den USA wurden durch verschiedene politische Risiken, eine hohe, aber nachlassende makroökonomische Wachstumsdynamik und Tendenzen zu einer expansiveren Geldpolitik beeinflusst. Nach einer gedämpften Aktienkursentwicklung im Jahr 2018 war das Jahr 2019 durch einen Rückgang der Preisvolatilität und eine solide Performance der Referenzindizes in Europa und den Vereinigten Staaten gekennzeichnet. Der Euro Stoxx Banks (SX7P), ein Teilindex des Euro Stoxx 600 und der Referenzindex für Banken, die in der Eurozone tätig sind, stieg im Jahr 2019 um 8% gegenüber dem Jahresende 2018.

Die finanzielle Leistung des Unternehmenssektors spiegelt die Überwindung der makroökonomischen Dynamik wider. Der Gewinn pro Aktie des Euro Stoxx 600, des Euro Stoxx

Banks (SX7P) und des S&P 500 blieb im Laufe des Jahres 2019 unverändert oder ging zurück. Bei stabilen bis sinkenden Gewinnen und steigenden Preisen stiegen die Bewertungsmetriken der meisten Indizes in Europa und den Vereinigten Staaten im Jahr 2019 deutlich an. Während das Kurs-Gewinn-Verhältnis des Euro Stoxx 600 und des S&P 500 auf 20,6 bzw. 21,6 stieg, blieb das Kurs-Gewinn-Verhältnis des Euro Stoxx Banks (SX7P) mit 11,8 zum Jahresende 2019 auf einem moderateren Niveau.

Die globalen Liquiditätsbedingungen blieben reichlich vorhanden, und die Zinssätze blieben auch 2019 niedrig. In den Vereinigten Staaten wurden Zinssenkungen durchgeführt und in Europa wurden zusätzliche quantitative Lockerungsmaßnahmen der EZB angekündigt und eingeführt.

AKTIEN-PERFORMANCE

Die Aktie der BAWAG Group AG schloss das Jahr 2019 mit einem Kurs von 40,60 € gegenüber 35,84 € zum Jahresende 2018. Im gleichen Zeitraum lag der Höchstkurs bei 44,88 € und der Tiefstkurs bei 32,50 €.

Einschließlich der Ausschüttung von 215 Millionen € Dividende für das Jahr 2018 im Mai 2019 erzielte die Aktie der BAWAG Group AG eine Gesamtrendite von 19,4% gegenüber einer Gesamtrendite von 14,8% für den Euro Stoxx Banks (SX7P). Die Aktie der BAWAG Group AG entwickelte sich damit besser als der Vergleichsindex für Banken in der Eurozone.

FINANZIERUNG

Nach der erfolgreichen Emission von 300 Millionen € zusätzlichem Tier-1-Kapital im April 2018 und einem gut angenommenen - im Juni 2018 angekündigten ‒ Tender der 8,125%-Tier-2-Anleihe der BAWAG P.S.K. hat die BAWAG Group im März 2019 400 Millionen € Tier 2-Kapital begeben.

Die BAWAG P.S.K. hat einen proaktiven Ansatz hinsichtlich ihrer allgemeinen MREL-Anforderungen und ihres potenziellen künftigen Nachrangigkeitsbedarfs verfolgt, indem sie

im August 2019 eine vorrangige, nicht bevorrechtigte Anleihe im Wert von 500 Millionen € mit einer Laufzeit von 8 Jahren emittierte. Die BAWAG P.S.K. kehrte mit der Emission von zwei Benchmark-hypothekarisch-besicherte-Covered-Bonds mit einem Gesamtvolumen von 1 Milliarde € und einer Laufzeit von 15 und 10 Jahren erfolgreich in den Covered-Bond-Markt zurück und bewies damit einen soliden Zugang zu langfristigen Finanzierungen zu attraktiven Konditionen.

INVESTOR RELATIONS

Die Kommunikation mit den Investoren hat in der BAWAG Group aufgrund des kürzlichen IPO im Oktober 2017 und zur Sicherstellung eines offenen und transparenten Dialogs sowie um Interesse bei neuen Investoren global zu erreichen einen hohen Stellenwert. Zusätzlich zur Hauptversammlung kann die BAWAG Group mit ihren Aktionären, Finanzanalysten, Anleihegläubigern und Ratingagenturen durch Ergebnisveröffentlichungen, Präsentationen, themenbezogene Veröffentlichungen und Treffen mit verschiedenen Interessengruppen kommunizieren.

Neben den auf der Website veröffentlichten Dokumenten trifft die BAWAG Group aktuelle und potenzielle Investoren bei Roadshows, Konferenzen oder in der Zentrale. Im Jahr 2019 trafen die Mitglieder des Vorstands zusammen mit dem Investor-Relations-Team mit Investoren in Großbritannien, den USA, Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland, den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Österreich und Polen zusammen. Darüber hinaus nahmen wir 2019 an 12 Konferenzen für Finanzinstitute oder kleinund mittelkapitalisierte Unternehmen teil. Mit dieser Mischung trafen wir nicht nur Finanzspezialisten, sondern auch Generalisten. Darüber hinaus haben wir im Hinblick auf die Nachhaltigkeit in Verbindung mit dem technologischen Fortschritt immer mehr mit aktuellen und potenziellen Aktionären über Videokonferenzen interagiert, wie z.B. in Australien, Hong Kong, im Mittleren Osten oder im westliche Destinationen in Amerika. Der regionale Investorenkreis wurde 2019 ausgeweitet, und wir werden auch 2020 neue Ziele anstreben.

Den Tag der Ergebnisveröffentlichung verbringen wir normalerweise in London, wo wir mit den Aktionären in Einzelund Gruppengesprächen die Quartals- bzw. Jahresentwicklungen diskutieren. Um auch den regelmäßigen Dialog mit den Aktienanalysten zu gewährleisten, haben wir 3 Analysten-Dinners mit unserem CEO und CFO in London abgehalten. Darüber hinaus haben wir sowohl in unserer Zentrale in Wien als auch in unserem Büro in London Investoren empfangen. In Österreich nahmen wir an einigen regional fokussierten Konferenzen oder anderen Veranstaltungen teil.

Neben unserer üblichen Roadshow-Tätigkeit begleiteten wir im April 2019 den österreichischen Finanzminister zu einer Veranstaltung in New York "Thinking AUT loud", bei der Österreich in Bezug auf Investitionen vorgestellt wurde.

Im Jahr 2019 trafen wir sowohl bestehende als auch potenzielle neue Aktionäre aus allen Regionen. Nach dem Börsengang im Oktober 2017 konzentrierten sich die Investoren- und Analystengespräche im ersten Jahr hauptsächlich auf unser Geschäftsmodell. Mit der Entwicklung des Konzerns hatten sich die Themen im Jahr 2019 hin zu spezifischen Themengebieten gedreht, zu finanziellen Entwicklungen, Profitabilität und Wachstumtstreiber, regulatorischem Umfeld und Kapitalausschüttung. Ein wesentliches Highlight in 2019 war - neben der Erreichung unserer finanziellen sowie operativen Ziele - die Genehmigung als auch Durchführung des 400 Mio. € Aktienrückkaufs, der im Oktober 2019 genehmigt und im November 2019 durchgeführt wurde.Des Weiteren hat sich unsere Aktionärsstruktur mit dem vollständigen Ausstieg von Cerberus, einem langjährigen Aktionär der Bank, verändert. Der Streubesitz stieg von ca. 40% im Jahr 2018 auf 78% zum Jahresende 2019.

Zum 31. Dezember 2019 wurde die Aktie der BAWAG-Group von 10 Research-Häusern abgedeckt. Neun Analysten gaben Kaufempfehlungen und ein Analyst bewertete die Aktie als neutral. Der durchschnittliche Zielpreis betrug zum 31.12.2019 49 €.

Die Aktionärsbasis ist gut diversifiziert mit einer breiten geographischen Streuung und unterschiedlichen Investmentstrategien. Die institutionellen Investoren sind primär aus Europa und Nordamerika.

Informationen über die BAWAG-Group, die BAWAG-Aktie und die neuesten Analystenempfehlungen sind auf der Website https://www.bawaggroup.com/IR verfügbar.

Aufgrund der verstärkten Emissionstätigkeit der BAWAG Group seit 2018 haben wir auch die Credit Investor Relations sowie den Dialog mit Kreditanalysten aufgebaut.

Wir werden am 21. September 2020 einen Capital Markets Day in London veranstalten.

AKTIONÄRSSTRUKTUR zum 31. Dezember 2019

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DER VORSTAND DER BAWAG GROUP AG

Anas Abuzaakouk

David O'Leary Member of the Managing Board

Chief Investment Officer Head of Non-Retail Lending

Andrew Wise

Sat Shah

CORPORATE GOVERNANCE

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG DER BAWAG GROUP

Im Jahr 2006 hat die BAWAG P.S.K. eine freiwillige Verpflichtungserklärung abgegeben, die auf sie anzuwendenden Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex ("Kodex", abrufbar unter http://www.corporate-governance.at) anzuwenden. Aufgrund ihrer Börsennotierung im Jahr 2017 bekannte sich die BAWAG Group AG zur Einhaltung der Regeln des Kodex.

Das ist der (konsolidierte) Corporate Governance Bericht, der im Einklang mit den Bestimmungen der §§ 243c und 267b des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) erstellt wurde.

Der Kodex besteht aus einer Reihe von Selbstregulierungsregeln für österreichische börsennotierte Unternehmen und beinhaltet Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen (L-Regeln); Regeln, die eingehalten werden sollten, wobei Abweichungen erklärt und begründet werden müssen (C-Regeln, Comply or Explain); und Regeln, die Empfehlungen sind, deren Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen ist (R-Regeln).

ABWEICHUNGEN

Seit Abgabe ihrer Verpflichtungserklärung hat die BAWAG Group sämtliche L-Regeln und C-Regeln eingehalten. In einem Fall wird von den C-Regeln abgewichen, wobei die BAWAG Group AG vor dem Hintergrund der nachfolgenden Erklärungen und Rechtfertigungen den Kodex in jeglicher Hinsicht einhält:

Regel 2: Das Prinzip "one share one vote" ist nicht umgesetzt, weil zwei Aktionärinnen jeweils das Recht eingeräumt wurde, ein Mitglied des Aufsichtsrats der BAWAG Group AG zu entsenden, solange die entsprechende Aktionärin eine direkte Beteiligung von zumindest einer Aktie an der Gesellschaft hält. Dieses Recht, ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden, soll widerrufen werden, sobald jeweils die Beteiligung der GoldenTree

Gesellschafter (zusammen) oder der Cerberus Gesellschafter (zusammen), beziehungsweise als Ganzes unter 20% der Stimmrechte an der Gesellschaft fällt.

Da aufgrund des Aktienverkaufs durch die Cerberus-Gesellschafter die Gesamtbeteiligung der Cerberus-Gesellschafter unter 20% des Grundkapitals fiel, wird BAWAG Group AG der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, das Entsendungsrecht des jeweiligen Cerberus Gesellschafters zu eliminieren.

VORSTAND

VORSTANDSMITGLIEDER UND ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE

Per 31. Dezember 2019 setzte sich der Vorstand der BAWAG Group und der BAWAG P.S.K. aus folgenden Mitgliedern zusammen:

VORSTAND der BAWAG Group und der BAWAG P.S.K. per 31. Dezember 2019

Name Funktion Geburtsjahr Datum der
Erstbestellung1)
Ende der laufenden
Funktionsperiode
Anas ABUZAAKOUK Vorstandsvorsitzender 1977 19.08.2017 31.03.2021
Stefan BARTH Mitglied 1977 19.08.2017 31.03.2021
David O'LEARY Mitglied 1975 19.08.2017 31.03.2021
Sat SHAH Mitglied 1978 19.08.2017 31.03.2021
Enver SIRUCIC Mitglied 1982 19.08.2017 31.03.2021
Andrew WISE Mitglied 1971 19.08.2017 31.03.2021

1) In Bezug auf die BAWAG Group AG.

niemand

Mitglieder, die seit der Verpflichtungserklärung der BAWAG Group aus dem Vorstand ausschieden Name Funktion Ende der Funktion

Zum Zeitpunkt dieses Berichts waren die Zuständigkeiten des Vorstands wie folgt aufgeteilt:

Name Zuständigkeiten
Anas ABUZAAKOUK
(CEO)
Technology Group, M&A, Recht & Personal
Stefan BARTH Commercial & Retail Risk Management, Financial Crime Management & Compliance, Mark
(CRO) trisiko, Operationelles Risiko, Regulatorische Entwicklungen und Data Risk Office
David O'LEARY verantwortet den österreichischen Markt: Retail Sales, Kundenservice & Strategische Initiativen
(Domestic Retail & SME) über alle Kanäle und Marken der BAWAG P.S.K., easybank, PayLife und start:bausparkase
Sat SHAH
(International Retail & SME)
zuständig für Deutschland, Schweiz, & westeuropäische Märkte, Produkte, Kanäle und Marken
von easyleasing, Qlick, BFL Leasing, Südwestbank, Health AG, Zahnärztekasse und start:bau
sparkasse Produkte
Enver SIRUCIC Bilanzen, Controlling, Investor Relations, Strategie, Operations Group, Treasury Group,und Kom
(CFO) merzkundenvertrieb & Öffentlicher Sektor Österreich
Andrew WISE Chief Investment Officer zuständig für alle internationalen Corporate-Lending-Aktivitäten, Asset
(CIO, Non-Retail Lending) Backed Lending, und nordamerikanische Märkte
Entire Managing Board Innenrevision, Compliance & AML Office

Im Folgenden sind die Aufsichtsratsmandate und vergleichbare Funktionen der Mitglieder des Vorstands in anderen in- und ausländischen Aktiengesellschaften per 31. Dezember 2019 angeführt, die nicht im

Konzernabschluss vollkonsolidiert sind. Mitglieder, die im Folgenden nicht aufgelistet sind, halten keine vergleichbaren Funktionen.

David O'LEARY

Name der Gesellschaft Funktion
Amundi Austria GmbH Aufsichtsratsmitglied
BAWAG P.S.K. Versicherung AG Aufsichtsratsmitglied
Sat SHAH
Name der Gesellschaft Funktion
BAWAG P.S.K. Versicherung AG Aufsichtsratsmitglied

Vorstandssitzungen und Vorstandsausschüsse

Vorstandssitzungen / Extended Management Board Meetings

Vorstandssitzungen der BAWAG finden wöchentlich statt. Darüber hinaus hat die BAWAG sogenannte Extended Management Board Meetings eingeführt, die ungefähr acht Mal pro Jahr stattfinden. Dabei diskutieren der Vorstand und ausgewählte Führungskräfte strategische Entscheidungen (wie z.B. M&A/Integrations Roadmap, Retail-/Kooperationsinitiativen, Nachfolgeplanung) in einer gänztägigen Sitzung.

Folgende Ausschüsse existieren auf Vorstandsebene:

  • Strategic Asset Liability Committee (S-ALCO)
  • Enterprise Risk Meeting (ERM)
  • Credit Approval Committee (CAC)
  • Non-Financial Risk and ESG Committee (NFR & ESGC)

Die Vorstandsausschüsse bestehen aus allen Vorstandsmitgliedern und weiteren Führungskräften der BA-WAG/ausgewiesenen Experten (z.B. BAWAGs ESG Officers), die als stimmberechtigte oder nicht-stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen. Den Vorsitz hält der CEO bzw der CRO. Die nachfolgenden Absätze beschreiben die wesentlichen Zuständigkeiten dieser Vorstandsausschüsse.

Strategic Asset Liability Committee (S-ALCO)

Das Strategic Asset Liability Committee (S-ALCO) ist für die strategische Kapital- und Liquiditätsplanung sowie operative Aspekte des ALM zuständig. Das S-ALCO genehmigt Zins- und Währungslimite sowie Marktrisikolimite für Handelsbücher und Bankbücher. Im Hinblick auf die Liquidität, Kapital und Zinsen, genehmigt das S-ALCO Liquiditäts- und Kapitalkosten sowie interne Referenzsätze. Es legt weiters Parameter zum Messen des Zins-, Liquiditäts- sowie des Devisenrisikos fest und überwacht die Risikokennzahlen durch regelmäßige Berichte. Das S-ALCO findet monatlich statt; den Vorsitz führt der CEO.

Enterprise Risk Meeting

Die wesentliche Zuständigkeit des Enterprise Risk Committees (ERM) liegt darin, Risikolimite für die Bank zu setzen, die Risikostrategie zu genehmigen und die Risikobereitschaft sowie die Kapitalallokation im Rahmen des ICAAP festzulegen. Der Ausschuss ist weiters für die Kreditstandards zuständig und überprüft bzw. genehmigt Richtlinien, Prozesse und Underwriting Guidelines/ Modelle. Das ERM findet monatlich statt; den Vorsitz führt der CEO.

Credit Approval Committee

Das Credit Approval Committee (CAC) entscheidet über Finanzierungen über gewissen Schwellenwerten sowie über die Genehmigung von Kreditanträgen gemäß der Kompetenz- und Pouvoirordnung. Das Credit Approval Committee findet wöchentlich statt; den Vorsitz führt der CRO.

Non-Financial Risk and ESG Committee (NFR & ESGC)

Das Non-Financial Risk and ESG Committee (NFR & ESGC) ist für Themen im Hinblick auf nichtfinanzielles Risiko und ESG zuständig. Es diskutiert insbesondere die bankweite Einschätzung nichtfinanzieller Risiken (als Teil der Group Risikostrategie), wesentliche Erkenntnisse von Selbstevaluierungen betreffend Teilrisiken, großangelegte Marketingkampagnen, Änderungen regulatorischer Rahmenbedingungen sowie Themen im Hinblick auf Cybersicherheit und Datenschutz. Darüber hinaus überprüft das NFR & ESGC Berichte betreffend, unter anderem, operationelles Risiko, durchgeführte Produktimplementierungsprozesse, über das Beschwerdemanagement und betreffend Cybersicherheit und datenschutzrechtliche Themen und nimmt diese zur Kenntnis. Es erhält weiters regelmäßige Updates von den ESG Officers der BAWAG im Hinblick auf ESG-relevante Themen und diskutiert die gruppenweite ESG-Strategie. Das NFRC & ESGC findet alle zwei Monate statt; den Vorsitz führt der CRO.

COMPLIANCE

Die BAWAG Group AG ist als börsennotiertes Unternehmen zur Einhaltung der höchsten Compliance-Standards verpflichtet. Das Compliance Office berichtet direkt an den Gesamtvorstand und den Prüfungs- und Complianceausschuss. Die wesentlichen Aufgaben des Compliance Office umfassen die Vermeidung von Insiderhandel und Marktmissbrauch sowie die Behandlung von Interessenkonflikten. Die Compliance-Richtlinie sichert die Einhaltung der

gesetzlichen Vorgaben und Wohlverhaltensregeln und dient der Erkennung und Vermeidung von Interessenkonflikten. Gemäß Börsegesetz werden Eigengeschäfte von Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats sowie diesen nahestehenden Personen in Aktien der BAWAG Group AG (Directors' Dealings) auf der Website der BAWAG Group unter https://www.bawaggroup.com/DirectorsDealings veröffentlicht.

AUFSICHTSRAT

AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Per 31. Dezember 2019 setzte sich der Aufsichtsrat aus folgenden Mitgliedern zusammen:

AUFSICHTSRAT der BAWAG Group zum 31. Dezember 2019

Name Funktion Geburtsjahr Datum der
Erstbestellung
Ende der
Funktions
periode
Egbert FLEISCHER Vorsitzender 1957 15.09.2017 2)
Kim FENNEBRESQUE Stv. des Vorsitzenden 1950 15.09.2017 2)
Frederick S. HADDAD Mitglied 1948 15.09.2017 1)
Adam ROSMARIN Mitglied 1963 15.09.2017 2)
Ingrid STREIBEL-ZARFL vom Betriebsrat delegiert 1959 25.10.2017
Verena SPITZ vom Betriebsrat delegiert 1970 25.10.2017

1) Bis auf Widerruf.

2) Bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 Beschluss fasst.

Name Funktion Ende der Funktion
Pieter KORTEWEG Vorsitzender 12.12.2019
Christopher BRODY Stv. des Vorsitzenden 12.12.2019
Beatrix PRÖLL vom Betriebsrat delegiert 12.12.2019

Mitglieder, die im Kalenderjahr 2019 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind

UNABHÄNGIGKEIT DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Gemäß den unternehmensinternen "Unabhängigkeitskriterien für Mitglieder des Aufsichtsrats der BAWAG Group AG" wird ein Mitglied des Aufsichtsrats als unabhängig erachtet, wenn das jeweilige Mitglied keine geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen zu der Gesellschaft oder deren Vorstand unterhält, die einen materiellen Interessenskonflikt begründen und daher geeignet sind, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Der Aufsichtsrat hat sich bei der Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds an folgenden Leitlinien zu orientieren:

  • Das Aufsichtsratsmitglied war in den zwei Jahren vor der Bestellung nicht Mitglied des Vorstands, Geschäftsführer oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft.
  • Das Aufsichtsratsmitglied unterhält zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang und hat auch im letzten Jahr zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis unterhalten. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein

erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 des Corporate Governance Kodex führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.

  • Das Aufsichtsratsmitglied war in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft.
  • Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
  • Das Aufsichtsratsmitglied gehört nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigener mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
  • Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds der Gesellschaft oder von Personen, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Gemäß eigener Angaben sind folgende Mitglieder unabhängig im Sinne der C-Regel 53:

Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Name unabhängig
Egbert FLEISCHER JA
Kim FENNEBRESQUE JA
Frederick S. HADDAD JA
Adam ROSMARIN JA

AUFSICHTSRATSMANDATE ODER VERGLEICHBARE FUNKTIONEN IN BÖRSENNOTIERTEN GESELLSCHAFTEN

Im Folgenden sind die Aufsichtsratsmandate und vergleichbare Funktionen der Aufsichtsratsmitglieder in inund ausländischen börsennotierten Gesellschaften per 31. Dezember 2019 angeführt. Mitglieder, die im Folgenden nicht aufgelistet sind, halten keine Funktionen in börsennotierten Gesellschaften.

Kim FENNEBRESQUE
Börsenotierte Gesellschaft Funktion
Ally Financial Mitglied
BlueLinx Holdings Vorsitzender

TÄTIGKEITSBERICHT DES AUFSICHTSRATS

2019 trat der Aufsichtsrat zu sechs Sitzungen zusammen, hielt eine Telefonkonferenz ab und fasste zwei Beschlüsse im Umlaufweg. Außer einem Mitglied, das eine einzige Sitzung versäumte, nahmen die Mitglieder des Aufsichtsrats an allen Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teil. Demnach verabsäumte kein Mitglied des Aufsichtsrats die persönliche Teilnahme an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat fokussierte sich auf den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2018. Der Aufsichtsrat diskutierte die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2020. Andere wesentliche Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat beschäftigte, waren die Strategie der BAWAG Group (einschließlich der Risikostrategie, die vom Aufsichtsrat genehmigt wird), die Vorbereitung und Durchführung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots, M&A und Integration (BFL Leasing, Health AG und Zahnärztekasse AG), Diskussionen über das Budget 2020, die Mittelfristplanung sowie Themen im Zusammenhang mit

der Selbstevaluierung des Aufsichtsrats und der Nachfolgeplanung. Außerdem wurde der Aufsichtsrat regelmäßig über den SREP-Prozess und das neue Filialkonzept (Concept 21) informiert und erhielt Updates zur erfolgreichen Übersiedlung in die neue Zentrale (ICON) sowie zur Umsetzung der Technology Roadmap.

Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse eingerichtet:

  • Prüfungs- und Complianceausschuss
  • Risiko- und Kreditausschuss
  • Nominierungs- und Vergütungsausschuss

Alle Ausschüsse berichten über ihre Diskussionen und Entscheidungen an den Gesamtaufsichtsrat, um sicherzustellen, dass sich der Aufsichtsrat der Themen, die in den jeweiligen Ausschüssen präsentiert werden, bewusst ist. Der folgende Abschnitt beschreibt die Zusammensetzung und die Tätigkeiten der jeweiligen Ausschüsse:

Prüfungs- und Complianceausschuss

Name Funktion
Adam ROSMARIN Vorsitzender
Egbert FLEISCHER Mitglied
Frederick S. HADDAD Mitglied
Ingrid STREIBEL-ZARFL vom Betriebsrat delegiert
Verena SPITZ vom Betriebsrat delegiert

Entscheidungsbefugnisse

Der Prüfungs- und Complianceausschuss beschäftigt sich mit der Prüfung der laufenden Rechnungslegung, des Jahresabschlusses sowie des internen Kontrollsystems und überwacht die Unabhängigkeit und Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers. Der Prüfungs- und Complianceausschuss bereitet die Wahl des Wirtschaftsprüfers vor, erhält regelmäßige Berichte zu Compliance/AML/Cybersicherheit und Datenschutzthemen und genehmigt die jährlichen Prüfpläne der Innenrevision und des Compliance Office. Der Leiter der Innenrevision, der Compliance Officer und der Wirtschaftsprüfer haben direkten Zugang zum Vorsitzenden und den Mitgliedern des Prüfungs- und Complianceausschusses und halten einmal jährlich eine Private Session mit dem Prüfungs- und Complianceausschuss ab.

Tätigkeitsbericht 2019

Der Prüfungs- und Complianceausschuss hielt vier Sitzungen ab und fasste einen Beschluss im Umlaufweg. Der Prüfungs- und Complianceausschuss besprach die Quartalsberichte der Innenrevision und des Compliance Office sowie die Jahresprüfpläne 2019 der Innenrevision und von-Compliance. Der Ablauf der Abschlussprüfung 2019 wurde präsentiert. Weiters erfolgten regelmäßige Updates zu rechtlichen Angelegenheiten, Compliance und AML-Themen inklusive Updates zu Cybersicherheit und Datenschutz. Sowohl der Bankprüfer als auch der Leiter der Innenrevision war in allen Sitzungen anwesend.

Risiko- und Kreditausschuss

Name Funktion
Frederick S. HADDAD Vorsitzender
Kim FENNEBRESQUE Mitglied
Adam ROSMARIN Mitglied
Ingrid STREIBEL-ZARFL vom Betriebsrat delegiert
Verena SPITZ vom Betriebsrat delegiert

Entscheidungsbefugnisse

Der Ausschuss berät den Aufsichtsrat hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Risikobereitschaft und Risikostrategie der Gruppe und überwacht die Wirksamkeit und Effizienz des Risikomanagements sowie die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften.

Er erhält quartalsmäßige Risikoberichte und bereitet auf jährlicher Basis die Leitlinien der Risikoplanung und die Risikostrategie vor, die anschließend vom Gesamtaufsichtsrat genehmigt werden.

Tätigkeitskeitsbericht 2019

Der Risiko- und Kreditausschuss diskutierte die Group Risk Reports, die die Risikotragfähigkeitsrechnung und Berichte zum Kredit-, Markt- und operationellen Risiko enthielten. Zusätzlich wurden im Risiko- und Kreditausschuss die Kreditvalidierungsberichte, ein Update zu regulatorischen Themen, die Auswirkungen des Brexit, IRB-Modelle und das Ergebnis von Vorortprüfungen präsentiert. Er bereitete auch die Leitlinien der Risikoplanung und die Risikostrategie der BAWAG Group vor.

Nominierungs- und Vergütungsausschuss

Name Funktion
Egbert FLEISCHER Vorsitzender
Kim FENNEBRESQUE Mitglied
Frederick HADDAD Mitglied
Ingrid STREIBEL-ZARFL vom Betriebsrat delegiert
Verena SPITZ vom Betriebsrat delegiert

Entscheidungsbefugnisse

Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss beschäftigt sich mit der Vorstandsnachfolgeplanung und führt regelmäßige Fit & Proper-Evaluierungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats durch. Der Ausschuss beschäftigt sich weiters mit der Genehmigung der allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik. Er überwacht weiters die Vergütungspolitik, Vergütungspraktiken und vergütungsbezogenen Anreizstrukturen im Sinne des § 39c BWG. Er unterstützt auch den Aufsichtsrat bei der Vorbereitung der Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung im Hinblick auf neue Aufsichtsratskandidaten und diskutiert Themen der Nachfolgeplanung, die dem Gesamtaufsichtsrat berichtet werden.

Tätigkeitsbericht 2019

Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss hielt drei Sitzungen ab. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss genehmigte die Änderungen der Vergütungsrichtlinie und nahm die Mandate der Vorstandsmitglieder zur Kenntnis, die diese außerhalb der BAWAG Gruppe innehaben. Zudem erfolgte die jährliche Fit & Proper Evaluierung des Aufsichtsrats und des Vorstands. Der Ausschuss (vormals: Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten) befasste sich auch mit der Nachfolgeplanung.

INFORMATIONEN ÜBER DIE VERGÜTUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Für ihre Tätigkeit während des Berichtszeitraums als Aufsichtsräte der BAWAG Group AG stand den Aufsichtsratsmitgliedern folgende Vergütung zu:

Vergütung für das Geschäftsjahr 2019
in Tsd. € Vergütung
Pieter KORTEWEG 87,50
Christopher BRODY 78,75
Kim FENNEBRESQUE 57,50
Egbert FLEISCHER 81,25
Frederick S. HADDAD 52,50
Adam ROSMARIN 56,25

Die Vergütungsrichtlinie der BAWAG Group legt die Grundsätze der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes unter Einhaltung der Europäischen und innerstaatlichen rechtlichen Rahmenbedingungen fest. Es besteht eine Vergütungspolitik, die mit einem wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Sie ist darauf ausgerichtet, die persönlichen Zielsetzungen der Vorstandsmitglieder an die langfristigen Interessen der BAWAG Group anzupassen und ein angemessenes Verhältnis der fixen und variablen Gehaltsbestandteile zu gewährleisten. Bei der variablen Vergütung, insoweit eine solche variable Vergütung gewährt wird, werden sowohl der Erfolg des einzelnen Vorstandsmitgliedes (in quantitativer und qualitativer Hinsicht) als auch der Erfolg der Gesellschaft berücksichtigt. Qualitative Ziele beinhalten Verbesserungen in Leadership, Kultur, Compliance und Integrität. Darüber hinaus werden die Ergebnisse von internen und externen Audits, die Vor-Ort-Prüfungen von Aufsichtsbehörden und die Gesamterfüllung der Einhaltung von Compliance-Anforderungen berücksichtigt. Bei der Entscheidung über die Zuerkennung einer variablen Vergütung an Vorstände wird im Nominierungs- und Vergütungsausschuss neben der Evaluierung der Leistungskriterien unter anderem auch die Marktsituation und -entwicklung, die Angemessenheit, die Risikoentwicklung sowie der Stärkung der Eigenkapitalbasis berücksichtigt. Mit den Mitgliedern des

Vorstands bestehen einzelvertragliche Regelungen im Hinblick auf Beitragszahlungen in eine Pensionskasse. Im Falle der Beendigung der Vorstandstätigkeit werden einzelvertragliche Regelungen betreffend Anwartschaften und Ansprüche des Vorstands getroffen. Die D&O-Versicherung umfasst die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Insoweit Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung erhalten, wird bei einer entsprechenden Höhe der variablen Vergütung die Auszahlung des Bonus über mindestens fünf Jahre verteilt. Der Bonus besteht aus einem Cash-Anteil im Ausmaß von 50% und einem Anteil Phantom Shares (virtuelle Aktien) der BAWAG Group AG im Ausmaß von 50%. Der hohe Aktienanteil an der variablen Vergütung für identified staff führt zu einer starken Angleichung der Interessen des Managements und der Aktionäre zielgerichtet auf einen Zuwachs des Unternehmenswertes, wie er auch extern den Aktionären kommuniziert wurde.

Für die Jahre 2017 bis 2020 wurde ein langfristiges Incentivierungsprogramm (Long Term Incentive Program – LTIP) eingeführt, um Vorstandsmitglieder an der nachhaltigen Entwicklung der BAWAG Group AG zu beteiligen, in dem das Leistungsziel auf dem durchschnittlichen Ergebnis vor Steuern je Aktie (pre-tax EPS) im Zeitraum 2018 bis 2020 basiert. Im Fall eines solchen langfristigen Geschäftserfolges setzt sich der Bonus aus 50% Aktien der BAWAG Group AG und 50% Phantom Shares oder optional, aus 100% Aktien der BAWAG Group AG unter Einhaltung der gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Sperrfristen zusammen.

Regulatorische Anforderungen sehen vor, dass die variable Vergütung 100% des Basisbezuges nicht überschreiten darf. Allerdings können die Aktionäre den Beschluss fassen, dieses Verhältnis auf 200% zu erhöhen. Ein solcher Beschluss wurde von den Aktionären gefasst.

Für individuelle Angelegenheiten der Vergütung der Vorstandsmitglieder ist ein Ausschuss, der Nominierungs- und Vergütungsausschuss, zuständig, der auch die Umsetzung der Vergütungsrichtlinie überprüft und über seine Tätigkeit in regelmäßigen Abständen an den Gesamtaufsichtsrat berichtet.

Die Regelungen der Aktionärsrechterichtlinie II (ARRL II, SRD II) wurden in Österreich in den §§ 78a ff AktG umgesetzt und sind auf Gesellschaften anzuwenden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben und deren Aktien zum Handel auf einem in einem Mitgliedstaat gelegenen oder dort betriebenen geregelten Markt zugelassen sind. Aktionäre haben das Recht über die Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder und den Vergütungsbericht abzustimmen. Die Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder gemäß § 78a AktG wird den Aktionären erstmalig in der Hauptversammlung 2020 und danach zumindest alle vier Jahre oder wenn es zu wesentlichen Veränderungen der Vergütungspolitik kommt zur Abstimmung vorgelegt. Die bestehende Vergütungsrichtlinie gemäß BWG wird parallel zur Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder weiterbestehen. Die darin enthaltenen Vorgaben wurden aufeinander abgestimmt um eine vollständige Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und regulatorischer Vorgaben sicherzustellen. In Einhaltung der Vorschriften der Aktionärsrechterichtlinie II wird die BAWAG Group AG ihren Aktionären den Vergütungsbericht gemäß § 78c ff AktG zum ersten Mal in der Hauptversammlung 2021 zur Abstimmung vorlegen.

Die Vergütung von Mitgliedern des Vorstands ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Der Vorstand hat auf Bonuszahlungen für 2019 verzichtet, um dem aktuellen makroökonomischen Umfeld Rechnung zu tragen und die laufende Transformation der Gruppe zu beschleunigen.

Bezüge für das Geschäftsjahr 2019
in Tsd. € Fixe Bezüge Sonstige Bezüge Bonus Gesamt
Anas ABUZAAKOUK 3.000 1.920 0 4.920
Stefan BARTH 1.500 420 0 1.920
David O'LEARY 1.750 1.420 0 3.170
Enver SIRUCIC 1.500 400 0 1.900
Sat SHAH 2.250 1.860 0 4.110
Andrew WISE 2.250 1.530 0 3.780
Gesamt 12.250 7.550 0 19.800

WEITERENTWICKLUNG DER DIVERSITÄTSREGEL

Regel L-52, die aus § 87 Abs. 2a AktG übernommen wurde, verlangt eine angemessene Berücksichtigung der Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur sowie – bei börsennotierten Gesellschaften – auch im Hinblick auf die Internationalität der Mitglieder.

Aufgrund der Interpretation des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance ist gemäß Regel L-61 für die Einhaltung von Corporate Governance Grundsätzen jenes Organ verantwortlich, das Adressat der jeweiligen Regelung ist. Obwohl Regel C-52 keine direkte Bindung der Aktionäre bewirkt, sollte von der Gesellschaft generell angestrebt werden, die Grundsätze der Corporate Governance einzuhalten. In diesem Sinne sollen die Aktionäre ermutigt

werden, diese Regel beispielsweise durch Hinweise in der Hauptversammlung oder in den für die Hauptversammlung veröffentlichten Unterlagen einzuhalten. Die Regel wird daher durch Hinweise auf die Bestellungsgrundsätze für den Aufsichtsrat, einschließlich der Aspekte der Diversität, in der Hauptversammlung oder in den für die Hauptversammlung veröffentlichten Unterlagen eingehalten.

Den Aspekten der fachlichen Qualifikation, Geschlecht, Internationalität, Altersstruktur und beruflichen Zuverlässigkeit wird von der BAWAG Group Rechnung getragen. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss hat eine Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht im Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt.

MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON FRAUEN IM VORSTAND, IM AUF-SICHTSRAT UND IN LEITENDEN STELLEN

Die Präambel des Kodex regelt die Verantwortung von Unternehmen gegenüber der Gesellschaft und empfiehlt, entsprechende geeignete freiwillige Maßnahmen und Initiativen etwa zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie umzusetzen. Gemäß Regel L-60 hat der Corporate Governance Bericht Maßnahmen zu enthalten, die zur Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Stellen sowie in Schlüsselfunktionen innerhalb der BAWAG Gruppe gesetzt werden.

Die BAWAG Group ist bemüht, Initiativen und Maßnahmen zu setzen, die z.B. dazu führen sollen, dass sich unter anderem der Frauenanteil in Führungspositionen erhöht.

Frauenförderplan

Seit 2012 hat die BAWAG P.S.K. einen Frauenförderplan. Dieser wurde 2018 von der BAWAG P.S.K. Fraueninitiative und dem Betriebsrat gemeinsam evaluiert und mit der BA-WAG P.S.K. schriftlich vereinbart.

Er dient als verbindlicher Rahmen zur Förderung der Gleichstellung und Gewährleistung von Chancengleichheit für Frauen und Männer im Unternehmen.

Der Frauenförderplan basiert auf vier Grundsätzen und darauf aufbauenden konkreten Maßnahmen:

  • Bewusstseinsbildung
  • Gleiche Karrierechancen
  • Finanzielle Gleichstellung
  • Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer

Ein wesentlicher Aspekt des Frauenförderplans besteht darin, Frauen zur Teilnahme an persönlichen Entwicklungsmaßnahmen zu ermutigen. Daher wird auf eine ausgewogene Teilnahme von Männern und Frauen in allen Entwicklungsprogrammen beachtet.

BAWAG P.S.K. Fraueninitiative

Die BAWAG P.S.K. Fraueninitiative ist ein Netzwerk von Expertinnen und weiblichen Führungskräften aus allen Bereichen der Bank und wird vom Vorstand der BAWAG Group unterstützt. Die Initiative will die Gleichstellung von Frauen in der Bank fördern in Form von der Erreichung von Karrierezielen auf Führungsebenen und in

Expertenpositionen, finanzielle Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus werden Erfahrungs- und Wissensaustausch sowie die Vernetzung innerhalb und außerhalb des Unternehmens unterstützt.

BAWAG P.S.K. Frauen Mentoring Programm

Um die Wichtigkeit der Geschlechtergleichstellung in der Organisation zu sensibilisieren, führt BAWAG Group seit 2013 Frauenmentoringprogramme durch. Insgesamt haben bisher seit 2013 86 Frauen teilgenommen.

In 2019 startete die sechste Runde. Österreichische Top ManagerInnen aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen stehen 12 weiblichen Führungskräften und Potentialträgern der BAWAG Group für ein Jahr als Mentoren zur Verfügung.

Das Programm umfasst Business Talks, unter anderem mit Mitgliedern des Vorstandes, eine interne Academy zu den Themen Finance, Risk und Retail sowie spezifische Workshops und Netzwerkveranstaltungen.

Darüber hinaus bietet die Bank allen Mitarbeiterinnen frauenspezifische Business Workshops an.

BAWAG P.S.K. Frauenpreis

Der BAWAG P.S.K. Frauenpreis wird seit 2013 verliehen und würdigt herausragende Leistungen von Frauen oder besonderes Engagement zur Positionierung von Frauen in der Gesellschaft.

Mit diesem mit 5.000 € dotierten Preis ermutigt BAWAG Group Frauen und Organisationen herausfordernde und innovative Projekte anzugehen, insbesondere in den Bereichen

  • Wissenschaft, Journalismus und Kunst,
  • Soziales Engagement,
  • Interkulturelle Verständigung,
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie
  • Bewusstseinsbildung betreffend die Rolle von Frauen im beruflichen Umfeld.

Der BAWAG P.S.K.-Frauenpreis stand 2019 im Zeichen von Bildung als beste Zukunftsinvestition und wurde im

Oktober 2019 zum siebten Mal von der BAWAG P.S.K.-Fraueninitiative verliehen.

Karoline Iber, Geschäftsführerin des Kinderbüros der Universität Wien und Gründerin der KinderuniWien, erhielt den BAWAG P.S.K.-Frauenpreis für ihre Arbeit im Bildungssektor. Die KinderuniWien bietet innovative Kinderbetreuung, konzipiert und realisiert Projekte im Bereich Wissenschaftskommunikation und Wissenschaftsvermittlung für Kinder und Jugendliche und setzt vielfältige Projekte im Bereich der Demokratie- und Medienbildung um.

Audit Familie und Beruf

BAWAG P.S.K. bekennt sich zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Schaffung eines familienfreundlichen Umfeldes.

BAWAG P.S.K. wurde auditiert und vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als "familienfreundliches Unternehmen" ausgezeichnet.

Nach Ablauf des dreijährigen Grundzertifikats schloss die BAWAG P.S.K. im Sommer 2016 den Re-Auditierungsprozess erfolgreich ab. Verschiedene Maßnahmen wurden in 2019 umgesetzt und BAWAG P.S.K. wird 2020 den neuen Re-Auditierungsprozess starten.

Begleitend zum Audit "berufundfamilie" nimmt die BAWAG P.S.K. auch am "Netzwerk familienfreundlicher Unternehmen" teil.

BERICHT DES AUFSICHTSRATSVORSITZENDEN

Der Aufsichtsrat der BAWAG Group AG erfüllte ordnungsgemäß sämtliche Aufgaben, die ihm laut Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat schriftlich oder mündlich rechtzeitig und umfassend über alle wesentlichen Themen. Zusätzlich zu periodischen Sitzungen diskutierten die Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Prüfungs- und Complianceausschusses sowie des Risiko- und Kreditausschusses mit den

Vorstandsmitgliedern aktuelle Geschäftsangelegenheiten. Weitere Details zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie deren Arbeitsweise werden im konsolidierten Corporate Governance Bericht 2019 offengelegt. Die Tätigkeiten des Vorstands wurden laufend überwacht und der Vorstand wurde regelmäßig beraten.

AUFSICHTSRAT

Zum 31. Dezember 2019 bestand der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat fokussierte sich auf den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2018 und diskutierte die Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2020.

Andere wesentliche Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat beschäftigte, waren die Strategie der BAWAG Group, die Vorbereitung und Durchführung des freiwilligen öffentlichen Teilangebots, M&A und Integration (BFL Leasing

GmbH, Health AG und Zahnärztekasse AG), Diskussionen über das Budget 2020, die Mittelfristplanung sowie Themen im Zusammenhang mit der Selbstevaluierung des Aufsichtsrats und der Nachfolgeplanung. Außerdem wurde der Aufsichtsrat regelmäßig über den SREP Prozess und das neue Filialkonzept (Concept 21) informiert und erhielt Updates zur erfolgreichen Übersiedlung in die neue Zentrale (ICON) sowie der Umsetzung der Technology Roadmap.

SITZUNGEN DER AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Prüfungs- und Complianceausschuss

Der Prüfungs- und Complianceausschuss besprach die quartalsmäßigen Berichte der Innenrevision und des Compliance Office sowie die Jahresprüfpläne 2020 der Innenrevision und von Compliance. Der Ablauf der Abschlussprüfung 2019 wurde ebenfalls überwacht. Weiters erfolgten regelmäßige Updates zu rechtlichen Angelegenheiten, Compliance und AML-Themen, einschließlich Cybersicherheit und Datenschutz. Sowohl der Bankprüfer als auch der Leiter der Innenrevision waren in allen Sitzungen anwesend.

Risiko- und Kreditausschuss

Der Risiko- und Kreditausschuss diskutierte den Group Risk Report, der unter anderem die Risikotragfähigkeitsrechnung und Berichte zum Kredit-, Markt- und

operationellem Risiko enthielt. Zusätzlich wurden im Ausschuss die Leitlinien der Risikoplanung der BAWAG Group sowie Updates zu Brexit und IRB Modelle präsentiert.

Nominierungs-und Vergütungsausschuss

Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss genehmigte Änderungen der Vergütungsrichtlinie und nahm die Mandate der Vorstandsmitglieder zur Kenntnis, die diese außerhalb der BAWAG Group innehaben. Zudem erfolgte die jährliche Fit & Proper Evaluierung des Aufsichtsrats und des Vorstands. Der Ausschuss (vormals: Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten) befasste sich auch mit der Nachfolgeplanung der BAWAG.

Sämtliche Ausschüsse berichteten dem gesamten Aufsichtsrat über ihre Diskussionen und Beschlüsse.

JAHRESABSCHLUSS

Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Wien prüfte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2019. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Den gesetzlichen Vorschriften wurde vollinhaltlich entsprochen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Nach eingehender Diskussion genehmigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, der damit gemäß §96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt ist. Ebenso prüfte der Aufsichtsrat den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht. Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen.

Abschließend möchte ich im Namen des gesamten Aufsichtsrats dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BAWAG Group für ihre Leistung und ihr fortwährendes Engagement im Jahr 2019 meinen Dank aussprechen.

März 2020

Egbert Fleischer Vorsitzender des Aufsichtsrats der BAWAG Group AG

Konzernlagebericht

38

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BAWAG GROUP KONZERN-GESCHÄFTSBERICHT 2019

WIRTSCHAFTLICHE UND REGULATORISCHE ENTWICKLUNGEN

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGEN

Makro-Trends

Trotz nachlassender Wachstumsdynamik blieb die wirtschaftliche Lage in Österreich auch im Jahr 2019 solide. Das reale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in Österreich erreichte eine Rate von rund 1,6% und lag damit deutlich über dem Wachstum des gesamten Euroraums. Das relativ solide Wachstum wurde durch ein solides Wachstum des privaten Verbrauchs und starke Dienstleistungsexporte angetrieben, während die Produktion des verarbeitenden Gewerbes im zweiten Halbjahr 2019 zurückging. Der private Konsum wurde durch das Bevölkerungswachstum, den Rückgang der Arbeitslosenquote, das Wachstum der Reallöhne und eine stabile Sparquote unterstützt. Sowohl Unternehmen als auch private Haushalte erwiesen sich weiterhin als finanziell gesund. Auf der Grundlage steigender Einnahmen schlossen die Staatsfinanzen das Jahr 2019 mit einem relativ ausgeglichenen Haushalt ab. Die Verschuldung im Verhältnis zum BIP ist auf unter 70% gesunken und wird voraussichtlich weiter sinken. Die DACH-Region umfasst einen Markt mit mehr als 100 Millionen Einwohnern, einem BIP von mehr als 4 Billionen € und stellt einen gemeinsamen Kultur- und Sprachraum dar, dessen Pro-Kopf-BIP deutlich über dem des Euroraums liegt, mit einem gesunden Arbeitsmarkt und gesunden Staatsfinanzen. Das BIP-Wachstum in Deutschland erreichte 2019 0,6 %, was auf den schwächeren internationalen Handel und die Unsicherheiten im Automobilsektor zurückzuführen ist. Auf dem Arbeitsmarkt herrscht Vollbeschäftigung. Die Staatsfinanzen in Deutschland und Österreich sind ausgeglichen und weisen ausreichend Kapazitäten zur Erhöhung der Ausgaben im Jahr 2020 und darüber hinaus durch Infrastrukturinvestitionen, Steuersenkungen und andere Formen von staatlicher Unterstützung darstellt.

Entwicklungen auf dem Markt

Das stabile wirtschaftliche Umfeld im Jahr 2019 führte zu einer soliden Kreditnachfrage der privaten Haushalte auf dem österreichischen Kreditmarkt. Das ausstehende Volumen von Darlehen für Wohnungsbauzwecke stieg entsprechend den Immobilienpreisen, während das Darlehensvolumen für Nicht-Wohnungsbauzwecke

langsamer zunahm, und zwar mit ähnlichen Raten wie die Verbraucherpreisinflation. Die Immobilienpreise stiegen weiter an, wobei die Preise in Wien stärker als in Österreich insgesamt wuchsen. Die Einlagen der österreichischen Haushalte stiegen trotz des Niedrigzinsumfelds. Wachsende Investitionen gingen mit einer steigenden Kreditnachfrage österreichischer Unternehmen einher. Sowohl der Wohneigentumsbestand als auch das Verhältnis von Wohnungsbaukrediten zum BIP sind in Österreich im Vergleich zum europäischen Durchschnitt nach wie vor gering. Die Zahl der Filialen österreichischer Banken ist 2019 weiter zurückgegangen, jede fünfte Filiale wurde seit 2012 geschlossen. Die Gesamtbilanz des österreichischen Bankensektors erhöhte sich aufgrund des Wachstums der Kundenaktiva. Die globalen Liquiditätsbedingungen blieben reichlich vorhanden, und die Zinssätze blieben auch 2019 niedrig. Politische Risiken und Anzeichen einer nachlassenden globalen Wachstumsdynamik auf der einen Seite und geldpolitische Lockerungsmaßnahmen der Zentralbanken einschließlich der US-Notenbank und der EZB auf der anderen Seite dominierten die Marktstimmung im Jahr 2019. Insgesamt gingen die Risikoprämien auf den Finanzmärkten im Laufe des Jahres 2019 zurück.

Ausblick

Die globalen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ansteckung mit dem Coronavirus (COVID-19) haben in verschiedenen Regionen der Welt zu einer Dämpfung der sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten geführt, das sich negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken wird. Darüber hinaus hat die Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Situation zu einer erheblichen Verschlechterung des Marktvertrauens geführt. Das Ausmaß der Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Finanzmärkte ist noch nicht absehbar. Die Zentralbanken einschließlich der EZB, der US-Notenbank und der Bank of England haben expansive Maßnahmen der Geldpolitik wie Zinssenkungen, dem Kauf von Vermögenswerten und großzügigen Liquiditätsfazilitäten für Geschäftsbanken getroffen. Von den Regierungen wird erwartet, dass sie Konjunkturmaßnahmen durchführen und die am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige unterstützen.

BAWAG GROUP KONSOLIDIERTER JAHRESBERICHT 2017

REGULATORISCHE ENTWICKLUNGEN

Die EZB setzte ihre direkte Aufsicht über die wichtigsten Kreditinstitute der Eurozone, einschließlich der BAWAG Group, im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) fort. Die wichtigsten aufsichtsrechtlichen Prioritäten im Jahr 2019 waren die wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen sowie die Tragfähigkeit der Verschuldung im Euroraum, die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells, die Cyberkriminalität und die IT-Mängel.

Aufgrund des Rückzugs Großbritanniens (UK) aus der Europäischen Union (EU) bestehen nicht nur auf den Finanzmärkten Unsicherheiten über den zukünftigen Status Großbritanniens, sondern auch innerhalb des regulatorischen Umfelds. Um die Auswirkungen von Brexit auf die Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich zu bewerten und potenzielle Risiken zu reflektieren, hat die BAWAG Group ein Brexit-Team eingerichtet, das von externen Beratern in Österreich und im Vereinigten Königreich unterstützt wird. Den britischen Aufsichtsbehörden zufolge wird es die ersten zwei Jahre nach der aktuellen Übergangsphase ein befristetes Genehmigungssystem (TPR) für Kreditinstitute geben.Die Übergangsphase, in der die EU-Gesetze weiterhin im Vereinigten Königreich gelten, endet am 31. Dezember 2020 um 23 Uhr. Basierend auf dem Austrittsabkommen kann dieser Zeitraum bis Ende 2022 verlängert werden. Die BAWAG Group beantragte die TPR und die zuständigen Behörden im Vereinigten Königreich - PRA und FCA - bestätigten die TPR für die BAWAG Group. Aufgrund der Größe der britischen Niederlassung der BAWAG Group und der Tatsache, dass die Geschäftsaktivitäten in Großbritannien von der Niederlassung als Agent für die BAWAG P.S.K. durchgeführt werden, werden auch die Effekte ohne die TPR nur geringe organisatorische Auswirkungen haben.

Im Juni 2019 leitete die EBA eine Konsultation zu den Richtlinien für die Kreditvergabe und -überwachung in der EU ein. Der Richtlinienentwurf spezifiziert die internen Governance-Regelungen für die Gewährung und Überwachung von Kreditfazilitäten während ihres gesamten Lebenszyklus. Diese Richtlinien gelten für die Risikomanagementpraktiken, -richtlinien, -prozesse und verfahren für die Kreditvergabe und die Überwachung von Kreditengagements sowie für deren Integration in das allgemeine Management- und Risikomanagement-System. Die Richtlinien gelten ab dem 30. Juni 2020.

Darüber hinaus setzten die Aufsichtsbehörden, im Einzelnen die EBA, die EZB und die Europäische Kommission, im Jahr 2019 den Aktionsplan zur Reduzierung der Non

Performing Exposures (NPE) in der EU weiter durch. Zu den Schlüsselbereichen gehören eine ausreichende Verlustabdeckung durch die Banken für künftige NPE, die Entwicklung eines Sekundärmarktes für NPLs und die Erleichterung der außergerichtlichen Durchsetzung von Sicherheiten, die Erwartungen der Regulatoren an die aufsichtsrechtliche Bereitstellung von NPEs und die Verwaltung von NPE durch Banken mit hohen NPL-Raten.

Am 1. Juli 2019 legte die BaFin den entsprechenden nationalen antizyklischen Kapitalpuffer nach 0,00% mit 0,25% fest, der ab dem 1. Juli 2020 gilt. Da dies nur Engagements in Deutschland umfasst, wird das Deutschlandgeschäft der BAWAG Group betroffen sein.

Im November 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission ein sogenanntes Banking Package mit Änderungen der CRR (sogenannte CRR II oder Verordnung (EU) 2019/876), CRD IV (sogenannte CRD V oder Richtlinie (EU) 2019/878) und BRRD (sogenannte BRRD II oder Richtlinie (EU) 2019/879). Die Verhandlungen über die Vorschläge zwischen dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission begannen im Juli 2018 und wurden bis Mitte 2019 abgeschlossen. Das Bankenpaket wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist teilweise seit Juni 2019 anwendbar.

Zu den Änderungen der CRR und der CRD gehören die Einführung der Leverage Ratio, der stabilen Nettofondsquote, eines überarbeiteten KMU-Förderfaktors und Änderungen des Pufferregimes. Während Teile der CRR II bereits anwendbar sind, gelten andere Kapitel ab dem 28. Juni 2021. Die CRD V hingegen muss von allen EU-Mitgliedsstaaten bis zum 28. Dezember 2020 umgesetzt werden. Während die bereits geltenden Teile von der BAWAG Group realisiert wurden, haben wir eine Gap-Analyse abgeschlossen und erwarten von den weiteren Änderungen nur noch eine geringfügige Auswirkung.

Wir werden die bevorstehenden regulatorischen Änderungen weiterhin regelmäßig proaktiv überwachen und umsetzen und sie in unseren Geschäftsplänen entsprechend berücksichtigen. Die BAWAG Group sieht sich aufgrund ihrer starken Kapitalposition und ihres profitablen Geschäftsmodells gut auf die kommenden Anforderungen vorbereitet.

ERGEBNIS- UND BILANZANALYSE

ERLÄUTERUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG UND DER BILANZ

Gewinn- und Verlustrechnung

in Mio. € 2019 2018 Veränderung Veränderung
(%)
Zinserträge 1.154,1 1.141,4 12,7 1,1
Zinsaufwendungen -278,7 -309,5 30,8 -10,0
Dividendenerträge 3,6 8,6 -5,0 -58,1
Nettozinsertrag 879,0 840,5 38,5 4,6
Provisionserträge 374,7 372,9 1,8 0,5
Provisionsaufwendungen -91,2 -90,1 -1,1 1,2
Provisionsüberschuss 283,5 282,8 0,7 0,2
Operative Kernerträge 1.162,5 1.123,3 39,2 3,5
Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten
und sonstige betriebliche Erträge und
Aufwendungen1)
78,0 47,4 30,6 64,6
Operative Erträge 1.240,5 1.170,7 69,8 6,0
Operative Aufwendungen1) -529,7 -517,9 -11,8 2,3
Regulatorische Aufwendungen -42,4 -40,1 -2,3 5,7
Operatives Ergebnis 668,4 612,7 55,7 9,1
Risikokosten -69,3 -45,1 -24,2 53,7
Ergebnis von at-equity bewerteten Beteiligungen 5,2 5,1 0,1 2,0
Jahresüberschuss vor Steuern 604,3 572,7 31,6 5,5
Steuern vom Einkommen -145,0 -136,2 -8,8 6,5
Jahresüberschuss nach Steuern 459,3 436,5 22,8 5,2
Nicht beherrschende Anteile -0,2 0,0 -0,2 >-100
Nettogewinn 459,1 436,5 22,6 5,2

1) Gemäß IFRS umfasst die Position "Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen" auch regulatorische Aufwendungen in Höhe von 38,2 Mio. € für das Jahr 2019. Die Position "Operative Aufwendungen" enthält ebenfalls regulatorische Aufwendungen in Höhe von 4,1 Mio. € für das Jahr 2019. Das Management der BAWAG Group betrachtet regulatorische Aufwendungen jedoch als gesonderten Aufwandsposten. Dementsprechend werden diese im Konzernlagebericht separat unter den Aufwendungen dargestellt.

Der Nettogewinn stieg in 2019 um 22,6 Mio. € bzw. 5,2% auf 459,1 Mio. €. Diese Entwicklung erklärt sich hauptsächlich durch einen höheren Nettozinsertrag und einer Verbesserung in der Position Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten und sonstigen betriebliche Erträge und Aufwendungen.

Der Nettozinsertrag stieg 2019 aufgrund der Zukäufe der start:bausparkasse Deutschland im dritten Quartal 2018, sowie primär der BFL Leasing GmbH im zweiten Quartal 2019 um 38,5 Mio. € bzw. 4,6% auf 879,0 Mio. €.

Der Provisionsüberschuss blieb im Vergleich zu 2018 stabil.

Der Posten Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten und sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen stieg 2019 um 30,6 Mio. € auf 78,0 Mio. €.

Die operativen Aufwendungen stiegen 2019 um 2,3% auf 529,7 Mio. €. Dies ist hauptsächlich auf die Übernahmen der start:bausparkasse Deutschland im dritten Quartal 2018, der Zahnärztekasse AG im ersten Quartal 2019 sowie der Health Coevo AG und der BFL Leasing GmbH im zweiten Quartal 2019 zurückzuführen.

Die Risikokosten stiegen vom niedrigen Niveau des Jahres 2018 in 2019 um 24,2 Mio. € auf 69,3 Mio. €. Dies ist teilweise auf Einmaleffekte im Zusammenhang mit Altbeständen von non-performing loans zurückzuführen.

Die Steuern vom Einkommen betrugen 2019 145,0 Mio. €.

Aktiva

in Mio. € 2019 2018 Veränderung Veränderung
(%)
Barreserve 1.424 1.069 355 33,2
Finanzielle Vermögenswerte
Handelsbestand 353 351 2 0,6
Zum Zeitwert über die GuV geführt 740 504 236 46,8
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum
beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte
3.631 3.039 592 19,5
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 37.556 38.334 -778 -2,0
Kunden 30.467 30.482 -15 -0,0
Schuldtitel 1.369 3.512 -2.143 -61,0
Kreditinstitute 5.720 4.340 1.380 31,8
Bewertungsanpassungen für gegen
Zinsrisiken abgesicherte Portfolien
5 1 4 >100
Sicherungsderivate 397 401 -4 -1,0
Sachanlagen 707 234 473 >100
Immaterielle Vermögenswerte 569 505 64 12,7
Steueransprüche für laufende Steuern 15 15 0 0,0
Steueransprüche für latente Steuern 8 75 -67 -89,3
Sonstige Vermögenswerte 257 170 87 51,2
Bilanzsumme 45.662 44.698 964 2,2

Die Position zu fortgeführten Anschaffungskosten verzeichnete im Vergleich zum Jahresende 2018 einen Rückgang von 778 Mio. € bzw. 2,0% und betrug zum 31. Dezember 2019 37.556 Mio. €. Die Kundenforderungen blieben stabil, während die Position der Schuldtitel aufgrund von Anleihenverkäufen um 2,1 Mrd. € sank.

Die Position Sachanlagen erhöhte sich um 473 Mio. € auf 707 Mio. € zum 31. Dezember 2019.Dies resultierte überwiegend aus der erstmaligen Anwendung der IFRS 16 Vorschriften sowie aus Bewertungseffekten von Investment Properties.

Die Steueransprüche für latente Steuern gingen um

67 Mio. € bzw. 89,3% auf 8 Mio. € zum 31. Dezember 2019 zurück.

Passiva

in Mio. € 2019 2018 Veränderung Veränderung
(%)
Verbindlichkeiten 41.834 40.693 1.141 2,8
Finanzielle Verbindlichkeiten
Zum Zeitwert über die GuV geführt 369 576 -207 -35,9
Handelsbestand 334 301 33 11,0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 38.543 38.325 218 0,6
Kunden 30.378 30.195 183 0,6
Eigene Emissionen 5.080 3.849 1.231 32,0
Kreditinstitute 3.085 4.281 -1.196 -27,9
Finanzielle Verbindlichkeiten aus
Vermögensübertragungen
729 150 579 >100
Bewertungsanpassungen für gegen Zinsrisiken
abgesicherte Portfolien
337 156 181 >100
Sicherungsderivate 116 104 12 11,5
Rückstellungen 480 465 15 3,2
Steuerschulden für laufende Steuern 34 8 26 >100
Steuerschulden für latente Steuern 54 11 43 >100
Sonstige Verbindlichkeiten 838 597 241 40,4
Gesamtkapital 3.828 4.005 -177 -4,4
Eigenkapital, das den Eigentümern des
Mutterunternehmens zurechenbar ist
3.527 3.706 -179 -4,8
AT1-Kapital 297 298 -1 -0,3
Nicht beherrschende Anteile 4 1 3 >100
Summe Passiva 45.662 44.698 964 2,2

Die Position finanzielle Verbinlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten stiegen zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 218 Mio. € bzw. 0,6% auf 38.543 Mio. €. Diese Entwicklung reflektiert die Teilrückzahlung des TLTRO II in der Höhe von 1,75 Mrd. € (in der Position Kreditinstitute) sowie die Neuemission einer Tier 2 Emission in der Höhe von 400 Mio. €, einer Seniorpreferred Emission in der Höhe von 500 Mio. € sowie zweier hypothekarisch besicherter Emissionen in der Höhe von jeweils 500 Mio. € (Position Eigene Emissionen).

Aufgrund der erstmaligen Anwendung der IFRS 16 Vorschriften erhöhte sich die Position sonstige Verbindlichkeiten um 241 Mio. €.

Das Gesamtkapital inklusive des Additional-Tier1-Kapitals betrug zum 31. Dezember 2019 3.828 Mio. €, welches den Effekt des Aktienrückkaufs in der Höhe von 400 Mio. € im vierten Quartal 2019 bereits beinhaltet.

KAPITAL- UND LIQUIDITÄTSPOSITION

Die Beibehaltung einer starken Kapitalausstattung stellt für die BAWAG Group eine wichtige strategische Priorität dar. Wir haben uns das Ziel gesetzt, eine CET1 Quote (unter Vollanwendung der CRR) von 13.0% beizubehalten. Diese Zielkapitalquote berücksichtigt derzeitige sowie erwartete zukünftige regulatorische Kapitalanforderungen und ist so kalibriert, dass ein konservativer Abstand zu den von der Aufsicht vorgegebenen Mindestkapitalanforderungen besteht.

Die im Rahmen des SREP für die BAWAG Group festgesetzte CET1 Mindestkapitalquote für 2020 beträgt 10,19% (basierend auf einer Säule-1-Anforderung von 4,50%, einer Säule-2-Anforderung von 2,0%, einem Kapitalerhaltungspuffer von 2,50%, einem Systemrisikopuffer von 1,0% sowie einem antizyklischem Puffer von 0,19%1 ). Die Säule-2-Anforderung wurde im Vergleich zum Vorjahr um 0,25% reduziert. Zusätzlich zu dieser Mindestanforderung wurde im SREP für 2020 von der Aufsicht eine Säule-2-Empfehlung ("Pillar 2 Guidance") von 1% vorgegeben. Die Aufsicht erwartet damit von der BAWAG Group die Einhaltung einer CET1 Quote von 11,19% (10,19% SREP Mindestanforderung plus 1% Säule-2-Empfehlung).

Die Zielquote von 13% beinhaltet somit einen Management-Puffer von ca. 280 Basispunkten im Vergleich zur regulatorischen Anforderung (oder ca. 180 Basispunkten nach Berücksichtigung der Säule-2-Empfehlung), was wir, auch im Vergleich zu unseren Mitbewerbern, für einen konservativen Wert halten.

Die zum 31. Dezember 2019 erreichten Kapitalquoten (unter Vollanwendung der CRR) von 13,3% (CET1), 14,7% (Tier 1) bzw. 17,0% (Gesamtkapital) übertreffen sowohl die regulatorischen Mindestanforderungen als auch die Zielkapitalquote in beträchtlichem Ausmaß. Diese Kapitalquoten berücksichtigen bereits die der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr vorgeschlagene Dividende von 230 Mio. € basierend auf einer Ausschüttungsquote von 50%. Im vierten Quartal 2019 wurde ein Aktienrückkauf in Höhe von 400 Mio. € durchgeführt, wobei die Kapitalherabsetzung per 4. Dezember 2019 wirksam wurde.

Der ausschüttungsfähige Höchstbetrag, basierend auf den Kapitalquoten zum 31. Dezember 2019 (unter Vollanwendung der CRR) und unter Berücksichtigung der regulatorischen Kapitalanforderungen für 2020 (Säule-1-

1 Basierend auf RWA zum 31. Dezember 2019

Anforderungen, Säule-2-Anforderung und Kapitalpufferanforderungen), beträgt 623 Mio. € (nach Berücksichtigung der Dividende von 230 Mio. € für 2019). Die ausschüttungsfähigen Posten gem. Art. 4.1 (128) CRR auf Ebene der BAWAG Group AG betragen zum 31. Dezember 2019 3.022 Mio. €.

Die starke Kapitalausstattung schafft die Voraussetzung für zukünftiges Wachstum sowie unsere Kapitalausschüttungsstrategie. Die BAWAG Group strebt eine jährliche Dividendenausschüttung von 50% des Nettogewinns an. Wir beabsichtigen zusätzlich verfügbares Kapital, das die CET1 Zielkapitalquote übersteigt, in organisches Wachstum zu investieren und gewinnsteigernde M&A-Transaktionen zu verfolgen, die unserem RoTCE-Ziel entsprechen. Wir sind unserer Zielsetzung verpflichtet, überschüssiges Kapital, das nicht in organisches Wachstum und M&A Transaktionen investiert wird, auf Basis einer jährlichen Evaluierung über Aktienrückkäufe und/oder Sonderdividenden an unsere Aktionäre auszuschütten.

Im zweiten Quartal 2019 erhielt die BAWAG Group die erste formelle MREL-Entscheidung vom Single Resolution Board ("SRB"). Die MREL-Anforderung wurde darin mit 11,94% der gesamten Verbindlichkeiten und Eigenmittel ("TLOF") festgelegt und ist auf konsolidierter Ebene der BAWAG P.S.K. AG anzuwenden. Die Entscheidung basiert auf einer Single Point-of-Entry-Strategie mit BAWAG P.S.K. AG als Abwicklungseinheit. Diese MREL-Anforderung wurde so kalibriert, dass sie ca. 25,6% der RWA2 ) entspricht. Die MREL-Entscheidung beinhaltet kein Nachrangigkeitserfordernis.

Per 31. Dezember 2019 verfügte die BAWAG über MRELfähige Instrumente von 13,7% der TLOF (oder 30,2% der RWA), und erfüllte damit die MREL-Anforderung auf Basis der zu diesem Zeitpunkt gültigen MREL-Entscheidung.

Im Februar 2020 erhielt die BAWAG Group eine neue MREL-Entscheidung von den Aufsichtsbehörden. Die neue MREL-Entscheidung gibt eine MREL-Anforderung in Höhe von 11,93% von TLOF vor, was ca. 25,7% der RWA entspricht3 . Wie von uns erwartet, beinhaltet die neue Entscheidung ein Nachrangigkeitserfordernis in Höhe von 8,19% von TLOF oder ca. 17,6% der RWA, und wendet den sogenannten "Hybrid Approach" an. Der "Hybrid Approach" beschränkt die MREL Anrechenbarkeit auf direkt

2 Basierend auf den Finanzergebnissen per 31. Dezember 2017

3 Basierend auf Finanzergebnissen per 31.12.2018

4 Eigenmittel-Instrumente (zB CET1 Instrumente, Additional Tier 1

&amp; Tier2) bleiben auf einer konsolidierten Basis anrechenbar.

von der BAWAG P.S.K. AG (d.h. der Abwicklungseinheit) emittierte Instrumente4 . Die neue MREL-Entscheidung tritt anstelle der bisherigen MREL-Entscheidung vom zweiten Quartal 2019. Die MREL-Anforderungen müssen ab dem 30. Juni 2023 erfüllt werden. Es wurden keine verbindlichen Zwischenziele während der Übergangsperiode vorgegeben.

Basierend auf den Finanzergebnissen per 31.Dezember 2019 und unter Anwendung des "Hybrid Approach" wären zusätzliche MREL-Instrumente in Höhe von 0,8 Mrd. € erforderlich, um die MREL Anforderung von 11,93% zu erfüllen (diese Anforderung ist erst ab dem 30. Juni 2023 verbindlich).

Gemäß unseres proaktiven Kapitalmanagementansatzes haben wir uns das Ziel gesetzt Maßnahmen zu ergreifen, um die MREL-Anforderung auf beschleunigter Basis zu erfüllen. Unsere Refinanzierungsstrategie basiert weiterhin auf unseren stabilen Kundeneinlagen, welche zwei Drittel unserer gesamten Refinanzierung ausmachen. Zusätzlich zu unserem starken Einlagenvolumen waren wir am internationalen Kapitalmarkt im Geschäftsjahr 2019 mit einer Reihe von erfolgreichen Transaktionen quer durch die Kapitalstruktur präsent. Neben 400 Mio. € an Tier 2 Kapital, sowie zwei hypothekarisch besicherten Emissionen von jeweils 500 Mio. € wurde erstmalig auch eine 500 Mio. € Senior Non-Preferred Anleihe erfolgreich platziert.

Die BAWAG Group behält im Liquiditätsmanagement ihren konservativen Ansatz bei, was sich in einer starken Liquidity Coverage Ratio (LCR) von 146% zum Jahresende 2019 widerspiegelt. Die BAWAG Group übertrifft damit die regulatorische LCR-Anforderung von 100%. Im Rahmen des SREP für 2019 und 2020 wurden für die BAWAG Group keine zusätzlichen LCR Anforderungen festgelegt.

WESENTLICHE QUARTALSKENNZAHLEN

Q4
2019 2019 2019 2019 2018
223,9 220,0 220,6 214,5 216,3
70,0 70,8 70,0 72,5 70,2
293,9 290,8 290,6 287,1 286,5
314,3 314,9 313,0 298,3 289,9
-133,9 -133,4 -136,0 -126,4 -136,4
-25,0 -17,1 -15,3 -11,9 -13,2
153,8 163,5 160,0 127,0 143,0
-37,4 -39,1 -38,3 -30,2 -34,4
116,1 124,4 121,7 96,8 108,6
13,4% 13,8% 13,7% 11,0% 12,5%
16,0% 16,4% 16,2% 12,9% 14,5%
2,36% 2,28% 2,30% 2,26% 2,25%
42,6% 42,4% 43,5% 42,4% 47,1%
0,27% 0,18% 0,16% 0,13% 0,14%
24,3% 23,9% 23,9% 23,8% 24,1%
Q4 Q3 Q2 Q1

1) Exklusive AT1-Kapital und Dividende

Anmerkung: Definitionen und Details zur angewandten Berechnungsmethodik siehe Kapitel "Definitionen" auf den Seiten 253-255

GESCHÄFTSSEGMENTE

RETAIL & SME

Strategie

Das Ziel der BAWAG Group ist es, mit einem regional angepassten Geschäftsmodell zur führenden Retail- und KMU-Bank in der DACH-Region zu werden. Dabei setzt sie auf verständliche und effiziente Prozesse, digitale Innovation, Datenanalytik und Partnerschaften, um allen ihren Kunden überall und jederzeit die bestmöglichen Bankdienstleistungen anzubieten. Durch zentralisiertes Management auf Gruppenebene bündeln wir unsere Stärken in der gesamten DACH-Region im Rahmen unserer Strategie zur Steigerung der operativen Exzellenz, zur Schaffung von Kosteneffizienz und zur Vermittlung eines noch besseren Kundenerlebnisses.

Das Ziel der BAWAG Group ist es, zur führenden Retail- und SME-Bank in der DACH-Region zu werden.

Das österreichische Retail & SME-Geschäft betreut 2,4 Millionen Privatkunden und KMUs über ein zentral gesteuertes Filialnetz sowie über Online- und Mobile-Vertriebsschienen, die von unserem Customer Care Center unterstützt und durch langfristige strategische Partnerschaften mit dem Einzelhandel ergänzt werden. Auf der Basis einer starken und landesweit bekannten Marke bieten wir als eine der führenden Omnikanal-Banken Österreichs über unser Vertriebsnetz leicht verständliche und sichere Produkte und erstklassige Beratungsleistungen an.

Unsere Hauptmarken beruhen auf einander ergänzenden Servicemodellen und Kundengruppen. In marktführender Position in Österreich bieten wir unseren Kunden ein "High-Touch"-Beratungserlebnis, kombiniert mit

modernster Analytik und digitalen Angeboten. easybank ist die führende Direktbank Österreichs mit dem landesweit höchsten Net Promoter Score. Unsere Stärke beruht auf unserem Anteil an Primärbankbeziehungen, die es uns ermöglichen, die Bedürfnisse unserer Kunden zu verstehen und für sie Bankprodukte und Services für das tägliche Leben über verschiedene Schienen bereitzustellen. Wir nützen unsere Kompetenz in diesem Bereich zentral und agieren durch Vereinheitlichung unserer Ressourcen und Prozesse in großem Maßstab.

Unser Hauptaugenmerk gilt der effizienten und einfachen Bereitstellung von Kernprodukten im Bereich Kredit und Sparen sowohl über unser Filialnetz als auch über Partnerschaften mit führenden Einzelhändlern. Über Partner und mit Hilfe der entsprechenden Technologie bieten wir den Konsumenten Finanzprodukte dort an, wo der Bedarf entsteht, zum Beispiel durch unsere Einzelhandelspartnerschaften mit MediaMarkt Saturn und dem jö-Bonusprogramm der REWE Group AT. Finanzdienstleistungen unterliegen einem ständigen Transformationsprozess und spielen eine immer wichtigere Rolle im Kundenerlebnis; dies gibt uns die Chance, unseren Kunden durch Mobile Banking, Onlineberatung und Partnerschaften ihr finanzielles Leben zu erleichtern und den nahtlosen Zugriff zu unseren Produkten anzubieten.

Unser österreichisches Retail- und KMU-Geschäft ist nach wie vor darauf ausgerichtet, unseren Kunden Produkte und Services in der von ihnen erwarteten Qualität anzubieten, wobei wir die differenzierten Wertansprüche unserer verschiedenen Marken bewahren und gleichzeitig als Gruppe gegenüber unseren 2,4 Millionen Kunden auf dem österreichischen Markt auftreten. Dies bedeutet eine verstärkte Fokussierung auf Beratung, modernste Datenanalytik, zusätzliche Einzelhandelspartnerschaften, Investitionen in Plattformen für das Kreditgeschäft und den Einsatz von Technologie in allen unseren Prozessen, um die Bedürfnisse unserer Kunden noch besser zu erfüllen.

Im internationalen Retail- und KMU-Geschäft, das hauptsächlich in Deutschland verankert ist, bauen wir unter Einsatz unserer digitalen Möglichkeiten und durch gruppenweite Partnerschaften mit einer Handvoll von Produkten eine Retail- und KMU-Präsenz auf. Unser Ziel ist es, eine hocheffiziente Plattform zu schaffen, digitale Angebote auszurollen, durch Partnerschaften zu wachsen und mit unserer Übernahmekompetenz Marktnischen zu erobern. Wachstum im Kerngeschäft wird vorrangig über digitale Schienen, durch

Sonderfinanzierungen und auf dem Wege von Partnerschaften und Plattformen erfolgen.

Wir sind eben erst dabei, den vollen Nutzen aus unserer deutsch/schweizerischen Plattform zu ziehen, die das gesamte Spektrum von Filialen über Makler und Partner bis zu digitalen Produkten umfasst. Mit größter Aufmerksamkeit verfolgen wir die Chancen, die sich für unser Retailund KMU-Geschäft aus dem Einsatz unserer Marken über verschiedene Kanäle gruppenweit ergeben.

Geschäftsverlauf 2019

Österreichisches Retail- und KMU-Geschäft

2019 konnten wir unser Wachstum im Kerngeschäft der Kreditvergabe mit einer Nettobestandsveränderung von 3,5% in Österreich fortsetzen. Diese Ergebnisse bestätigen den Erfolg unserer Strategie der Einzelhandelspartnerschaften und des neuen Modells zur Kundengewinnung, der durch langfristige Exklusivpartnerschaften mit führenden Einzelhändlern, wie MediaMarktSaturn Österreich, beschleunigt wurde. Unser Angebot zur Konsumfinanzierung am Verkaufspunkt und online generiert Wachstum durch nahtlose Finanzierungslösungen für den Kunden am Einkaufsort. 2019 konnten wir über diese Schiene 56.000 Neukunden für die BAWAG-Familie gewinnen. Dank unserer langjährigen Primärbankbeziehungen und unserer Analytik sind wir in der Lage, unseren Kunden Vorteile wie zeitgerechte Produkt- und Serviceangebote, intelligente Analysen und Sicherheitsmeldungen anzubieten.

Wiederum konnten wir im Jahr 2019 sicherstellen, dass unsere Kundenbeziehungen durch unser Verständnis ihrer Bedürfnisse und das Angebot einfacher und effizienter Produkte weiter vertieft wurden. Hier sehen wir die Chance, unseren Anteil an Wohnbaukrediten bei unseren Kunden zu vergrößern. Im Berichtsjahr haben wir bereits große Fortschritte erzielt und bei den Neuvergaben in dieser kritischen Produktfamilie eine Steigerung erreicht.

2019 machten wir signifikante Fortschritte bei der Transformation unseres Filialnetzes unter dem Titel Concept 21, wodurch die Gesamtzahl der Filialen in Österreich auf 88 reduziert wurde. Dies wurde von einer wesentlichen Verbesserung des Kundenerlebnisses begleitet. Seit Jahresende 2019 verfügen wir über ein völlig unabhängiges, von der Österreichischen Post getrenntes Filialnetz. Wir haben die Verlagerung aller Kunden an die Kernstandorte unseres

Filialnetzes abgeschlossen. Dies konnte dank unserer flächendeckenden Präsenz und unserer Maßnahmen zur Kundenbindung mit minimaler Störung des Geschäftsverlaufs erfolgen. Außerdem haben wir fast 200 neue Kundenbetreuer eingestellt und 27 neue Filialen mit völlig umgestaltetem Design eröffnet. Im Jahresvergleich ist es uns bereits gelungen, die Produktivität pro Mitarbeiter um 5% zu steigern. Dank des erzielten Effizienzgewinns sind wir in der Lage, weiter in unser Filialnetz zu investieren und durch attraktivere Filialen, digitale Angebote und wesentliche Partnerschaften neue Kunden zu gewinnen.

2019 haben wir unsere neue Mobile-Banking-App "klar" eingeführt, die seitdem durch zusätzliche Features und Services kontinuierlich verbessert wurde. Weitere Verbesserungen werden laufend vorgenommen, wobei wir sowohl das Feedback unserer Kunden als auch gegenwärtige Markttrends berücksichtigen. Unsere Kunden schätzen die benutzerfreundlichen Features der neuen App, wie sich anhand des signifikanten Anstiegs der digitalen Zugriffe im vierten Quartal 2019 zeigt. Der durchschnittliche Nutzer von "klar" hat sich um 10% häufiger eingeloggt als zuvor.

Als einziger Bankpartner des neu gegründeten und größten österreichischen Kundentreueclubs jö, dem bereits 3,7 Millionen Kunden angehören, schaffen wir mit jeder von unseren Kunden getätigten Transaktion mit einem jö-Partner finanziellen Mehrwert. Außerdem haben wir im vierten Quartal 2019 mit der Einführung unserer neuen KontoBox Rail&Drive die Zusammenarbeit mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) auf den Weg gebracht. Damit bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, kostengünstig und umweltbewusst mittels einer Kombination aus klimafreundlicher Bahn und Car-Sharing zu reisen.

In 2019 lag das Hauptaugenmerk unserer Direktbank easybank weiterhin auf Digitalisierungsmaßnahmen, Effizienzsteigerung und Kundenzufriedenheit. Zum neunten Mal in Folge wurde die easybank vom FMVÖ mit dem Recommender Award ausgezeichnet, ein Beleg für die Stärke der digitalen Marke und das hohe Maß an Kundentreue. Diese Auszeichnung ergeht an die Bank mit dem höchsten Net Promoter Score. easybank konnte ihre führende Position nicht nur als die am häufigsten empfohlene Direktbank Österreichs, sondern auch als die Bank mit dem höchsten Net Promoter Score aller Finanzdienstleister in Österreich halten. Mit ihrem Direktbankmodell und ihrer rein digitalen Nutzerbasis stellt die easybank eine ideale Ergänzung der auf qualitätsvolle Beratung ausgerichteten Tätigkeit der BAWAG P.S.K. dar, indem sie andere Kundengruppen bedient und deren

Erwartungen über ihre eigenen Vertriebsschienen und unter einer anderen Marke erfüllt. Die Skalierbarkeit dieser Beziehung ist dadurch gewährleistet, dass die Leistungen des Middle und Back Office sowie die den Kernprodukten zugrunde liegenden Technologien angeglichen und auf maximale Effizienz ausgerichtet sind. Wir werden weiterhin zusätzliche Chancen evaluieren, die uns unser österreichischer Markenmix bietet.

Internationales Retail- und KMU-Geschäft

Wir sind dabei, die Präsenz unserer in Deutschland verankerten, internationalen Retail- und KMU-Plattform durch Wachstum in strategischen Bereichen auszuweiten. Neben den laufenden Initiativen zur Transformation der Südwestbank und der start:bausparkasse Deutschland haben wir in der ersten Jahreshälfte 2019 drei ergänzende Übernahmen mit Konzentration auf Spezialprodukte in den Bereichen Factoring und Leasing getätigt. Durch die Übernahme der BFL Leasing GmbH hat die BAWAG Group die Grundlage für den Aufbau des Leasinggeschäfts in Deutschland geschaffen, das gemeinsam mit strategischen Partnern und über verschiedene Vertriebsschienen betrieben werden soll. Die Übernahme der Health Coevo AG (Deutschland) und der Zahnärztekasse AG (Schweiz) bietet der BAWAG Group die Chance, sich im Bereich Factoring zu etablieren. Beide Factoring-Übernahmen sind auf den Nischenmarkt der Finanzdienstleistungen im Bereich (Zahn)Medizin ausgerichtet, wobei über strategische Partnerschaften die Vertriebsmöglichkeiten ausgebaut werden sollen. Wir heißen unsere neuen Kolleginnen und Kollegen in der BAWAG Group willkommen und sind überzeugt, dass sie sich als großartige Partner bei der Umsetzung unserer Wachstumsstrategie in der DACH-Region erweisen werden.

Wir sind nun dabei, den vollen Nutzen aus unserer deutsch/schweizerischen Plattform zu ziehen, die das gesamte Spektrum von Filialen über Makler und Partner bis zu digitalen Produkten umfasst. Dieser Nutzen erwächst uns aus einer Kombination folgender Aspekte:

  • der Bankplattform und dem Filialnetz der Südwestbank als Wachstumstreiber im Bereich Retail, KMU und Private Banking
  • der Expertise der start:bausparkasse Deutschland im Hypothekarkreditgeschäft
  • der Qlick-Technologie zur Entwicklung des Direktbankgeschäfts und der Zusammenarbeit mit Einzelhandelspartnern in ganz Deutschland
  • der von BFL Leasing GmbH und Health Coevo AG angebotenen Nischenprodukten Leasing und Factoring für eine größere Kundenbasis in ganz Deutschland
  • dem gruppenweiten Einsatz von digitalen Produkten und der Zentralisierung spezifischer zentraler Funktionen sowie von Middle- und Back-Office-Aktivitäten im Sinne einer hocheffizienten Präsenz

Ausblick

In Österreich werden wir weiterhin an der Umsetzung unserer langfristigen Strategie arbeiten, indem wir die Stärke unserer verschiedenen Marken und Vertriebsschienen ebenso wie unsere Kundenbeziehungen und unsere datenbasierte Kundenanalytik einsetzen, um Mehrwert zu schaffen und unsere Kunden in ihrem finanziellen Leben bedarfsgerecht zu unterstützen. Wir werden unsere herausragende Expertise für alle Marken nützen und über die verschiedenen Servicemodelle unseren Marktanteil in Österreich weiter steigern, während wir im Sinne einer erhöhten Kosteneffizienz Synergien technologischer und operativer Art heben.

Wir beabsichtigen, uns vermehrt komplexeren Produktkategorien zuzuwenden, wie z.B. Hypotheken und Wertpapieren, da wir hier angesichts steigender Nachfrage die Möglichkeit sehen, vertiefte Geschäftsbeziehungen zu unserer bestehenden Kundenbasis zu entwickeln. Dies bedeutet nicht nur eine wesentliche Wachstumschance, sondern auch eine Möglichkeit, die hohe Qualität unserer Vertriebsmitarbeiter voll und ganz zum Wohl unserer Kunden und deren Finanzen einzusetzen.

Indem wir unser Hauptaugenmerk darauf richten, auf allen Vertriebsschienen ein herausragendes Kundenerlebnis zu bieten, entwickeln wir uns zu einer konsolidierten, digital integrierten Plattform, die alle Kundenbedürfnisse erfüllt. Bei der Neukundengewinnung setzen wir insbesondere auf die Auswirkungen unserer Partnerschaften mit führenden österreichischen Einzelhändlern. Diese Partnerschaften sind auf unsere Wachstumsbereiche im Konsumkreditsegment und im Geschäft mit KMUs ausgerichtet. Wir beabsichtigen, auch im kommenden Jahr weitere Kooperationen einzugehen. In Deutschland werden wir weiterhin vielfältige Integrationsinitiativen vorantreiben, um eine konzentrierte Retail- und KMU-Plattform zu schaffen, mittels derer wir spezifische Produkte bereitstellen, unsere Marktpräsenz und unsere Stärken gruppenweit ausbauen, durch Partnerschaften wachsen und weiterhin strategische Übernahmemöglichkeiten prüfen werden.

Finanzergebnisse

Ertragszahlen
(in Mio. €)
2019 2018 Vdg.
(%)
Q4
2019
Q4
2018
Vdg.
(%)
Nettozinsertrag 626,0 575,4 8,8 163,6 146,5 11,7
Provisionsüberschuss 242,2 236,1 2,6 59,9 58,2 2,9
Operative Kernerträge 868,3 811,5 7,0 223,4 204,7 9,1
Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten 0,1 16,7 -99,4 -0,7 8,2 -
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 2,4 1,9 26,3 1,5 0,5 >100
Operative Erträge 870,8 830,0 4,9 224,2 213,4 5,1
Operative Aufwendungen -372,9 -350,9 6,3 -90,3 -90,5 -0,2
Regulatorische Aufwendungen -27,0 -26,0 3,8 -1,7 3,1 -
Risikokosten -76,3 -62,3 22,5 -25,9 -19,2 34,9
Jahresüberschuss vor Steuern 394,6 390,9 0,9 106,4 106,8 -0,4
Steuern vom Einkommen -98,6 -97,7 0,9 -26,6 -26,7 -0,4
Nettogewinn 295,9 293,2 0,9 79,8 80,1 -0,4
Kennzahlen 2019 2018 Vdg.
(%Pkt.)
Q4
2019
Q4
2018
Vdg.
(%Pkt.)
Return on Tangible Common Equity 23,5% 22,7% 0,8 24,6% 25,0% -0,4
Nettozinsmarge 3,60% 3,43% 0,17 3,62% 3,47% 0,15
Cost/Income Ratio 42,8% 42,3% 0,5 40,3% 42,4% -2,1
Risikokosten / zinstragende Aktiva 0,44% 0,37% 0,07 0,57% 0,45% 0,12
NPL Ratio 1,9% 1,9% 0,0 1,9% 1,9% 0,0
NPE Ratio 2,2% 2,2% 0,0 2,2% 2,2% 0,0
Geschäftsvolumina
(in Mio. €)
2019 2018 Vdg.
(%)
Aktiva 18.155 16.905 7,4
Risikogewichtete Aktiva 8.623 7.617 13,2
Kundeneinlagen 24.848 24.251 2,5
Eigene Emissionen 3.249 2.807 15,7

Die operativen Erträge stiegen im Vergleich zu 2018 um 4,9% auf 870,8 Mio. €. Die kürzlich abgeschlossenen Akquisitionen start:bausparkasse Deutschland im September 2018, die Zahnärztekasse AG im März 2019 sowie die Health Coevo AG und die BFL Leasing im Mai 2019 trugen positiv zu dieser Entwicklung bei.

Die Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten beinhalten 2018 den Ertrag aus dem Verkauf von non-performing Krediten im Jänner und Dezember 2018.

Die operativen Aufwendungen stiegen aufgrund der oben genannnten Akquisitionen um 6,3% auf 372,9 Mio. €.

Die Risikokosten betrugen 76,3 Mio. €. Dies entspricht einer Risikokostenquote von 44 Basispunkten bei einer stabilen NPL Ratio von 1,9%.

Das Segment erzielte einen Nettogewinn von 295,9 Mio. € und einen Return on Tangible Common Equity (nach Steuern) von 23,5% in 2019.

Die Aktiva stiegen im Vergleich zum Jahresende 2018 aufgrund der jüngsten Akquisitionen und eines Wachstums unserer Konsumfinanzierungen um 7,4%.

Die Kundeneinlagen stiegen im Vergleich zum Jahresende 2018 aufgrund höherer Sichteinlagen um 2,5%.

CORPORATES & PUBLIC

Überblick und Strategie

Das Segment Corporates & Public onzentriert sich auf nationale und internationale Kredite, Einlagen und Zahlungsdienstleistungen. Das Firmenkundengeschäft umfasst die DACH-Region sowie das internationale Kreditgeschäft, das sich auf entwickelte und reife Märkte in Westeuropa und den Vereinigten Staaten fokussiert. Wir konzentrieren uns in erster Linie auf vorrangig besicherte Kredite an starke Sponsoren, auf Cashflow-erzeugende Unternehmen und Vermögenswerte. Im Geschäft mit dem öffentlichen Sektor ist es unser Ziel, unsere Markt-position in Österreich zu halten und die Gebühren für das Cash Management zu behalten. Dies erreichen wir, indem wir uns auf den Zahlungsverkehr mit bestehenden Top-Kunden konzentrieren, neue Kunden für unser Zahlungsverkehrsgeschäft gewinnen, uns auf spezifische Ausschreibungen fokussieren und Cross-Selling an bestehende Kreditnehmer betreiben. Darüber hinaus ha-ben wir eine Originate-to-Selling-Plattform im öffentlichen Sektor mit Schwerpunkt auf Versicherungsgesellschaften eingerichtet, um zusätzliche Gebühreneinnahmen zu erzielen.

Geschäftsverlauf 2019

Das Segment Corporates & Public erzielte einen Nettogewinn von 142 Mio. € im Jahr 2019. Wir konzentrierten uns weiterhin auf unsere Möglichkeiten zur Kreditvergabe, vor allem in ausgewählten entwickelten Märkten. Die Erträge blieben insgesamt stabil, wobei der Schwerpunkt auf risikobereinigten Erträgen lag. Wir sehen gute Möglichkeiten bei Asset-Backed-Lending-Transaktionen, allerdings hält der Preisdruck im gesamten Bereich der Unternehmenskredite weiter an.

Ausblick

Wir gehen weiterhin von einer soliden Pipeline mit diversifizierten Möglichkeiten für 2020 aus. Der Wettbewerb um defensive, qualitativ hochwertige Transaktionen wird jedoch hoch bleiben. Unser Schwerpunkt wird weiterhin auf risikoadäquaten Renditen, diszipliniertem Underwriting und Geduld liegen und nicht auf reines Volumenswachstum.

Finanzergebnisse

Ertragszahlen
(in Mio. €)
2019 2018 Vdg.
(%)
Q4
2019
Q4
2018
Vdg.
(%)
Nettozinsertrag 249,1 250,4 -0,5 61,4 63,8 -3,8
Provisionsüberschuss 43,0 48,6 -11,5 10,5 12,4 -15,3
Operative Kernerträge 292,1 299,0 -2,3 71,9 76,2 -5,6
Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten 0,2 10,7 -98,1 1,3 7,2 -81,9
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Operative Erträge 292,3 309,8 -5,6 73,3 83,4 -12,1
Operative Aufwendungen -100,1 -120,0 -16,6 -22,3 -29,2 -23,6
Regulatorische Aufwendungen -10,0 -8,9 -12,4 -0,9 -1,0 10,0
Risikokosten 7,6 17,8 57,3 -0,6 7,1 -
Jahresüberschuss vor Steuern 189,8 198,7 -4,5 49,4 60,2 -17,9
Steuern vom Einkommen -47,5 -49,7 -4,4 -12,4 -15,1 -17,9
Nettogewinn 142,4 149,0 -4,4 37,1 45,1 -17,7
Kennzahlen 2019 2018 Vdg.
(%Pkt.)
Q4
2019
Q4
2018
Vdg.
(%Pkt.)
Return on Tangible Common Equity 14,4% 13,4% 1,0 15,6% 16,1% -0,5
Nettozinsmarge 1,75% 1,72% 0,03 1,77% 1,75% 0,02
Cost/Income Ratio 34,2% 38,7% -4,5 30,4% 35,0% -4,6
Risikokosten / zinstragende Aktiva -0,05% -0,12% 0,07 0,02% -0,20% -
NPL Ratio 1,0% 1,2% -0,2 1,0% 1,2% -0,2
NPE Ratio 1,6% 1,2% 0,4 1,6% 1,2% 0,4
Geschäftsvolumina
(in Mio. €)
2019 2018 Vdg.
(%)
Aktiva 13.141 14.167 -7,2
Risikogewichtete Aktiva 7.932 9.429 -15,9
Kundeneinlagen (inkl. sonstiger Refinanzierung) und
eigene Emissionen
7.118 9.438 -24,6

Die operativen Erträge sanken 2019 aufgrund eines niedrigeren Provisionsüberschusses und geringerer Erträge aus Finanzinstrumenten im Vergleich zur Vorjahresperiode um 5,6% auf 292,3 Mio. €.

Die operativen Aufwendungen verbesserten sich um 16,6% auf 100,1 Mio. €, was auf eine optimierte Kostenbasis zurückzuführen ist.

Die Nettoauflösung der Risikokosten reduzierte sich 2019 um 10,2 Mio. € auf 7,6 Mio. €.

Das Segment erzielte einen Nettogewinn von 142,4 Mio. € und einen Return on Tangible Common Equity (nach Steuern) von 14,4%.

Die Aktiva sanken im Vergleich zum Jahresende 2018 um 7,2% auf 13,1 Mrd. €. Diese Entwicklung reflektiert die Änderung unserer Strategie im Hinblick auf unseren Fokus auf risikoadäquate Erträge, im Speziellen in der DACH-Region.

Die Verbindlichkeiten sanken um 24,6% auf 7,1 Mrd. €. Der deutliche Rückgang des Volumens im Vergleich zum Jahresende 2018 kommt hauptsächlich aus der Reduktion von kurzfristigen Einlagen von Kunden der öffentlichen Hand sowie von institutionellen Kunden sowie aus der Teilrückführung des TLTRO II in der Höhe von 1,75 Mrd. €.

CORPORATE CENTER UND TREASURY

Überblick und Strategie

Das Corporate Center enthält zentrale Funktionen für die BAWAG Group. Die Gewinn- und Verlustrechnung umfasst daher das Ergebnis des Fund Transfer Pricing (FTP) als Ergebnis der Asset & Liability Management Funktion, einmalige und projektbezogene Betriebsausgaben und andere einmalige Posten. Die Bilanz enthält hauptsächlich unverzinsliche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eigenkapital.

Das Treasury verfolgte weiterhin die Strategie, das Anlageportfolio zwischen langfristigen Investitionen in qualitativ hochwertige Wertpapiere auszugleichen und gleichzeitig unser Portfolio weiterhin zu konsolidieren und zu verkaufen, um Umschichtungen in Kundenkredite oder andere Bilanzstrategien zu ermöglichen. Maßnahmen zur Portfoliooptimierung im Anlagebuch führten zu einem verringerten Anlageportfolio und einer soliden Liquiditätsreserve von Ende 2019. Die Gesamtzusammensetzung des Portfolios spiegelt unsere Strategie wider, eine hohe Kreditqualität, eine kürzere Duration und eine starke Liquidität im Wertpapierportfolio aufrechtzuerhalten, um die Erzielung eines zusätzlichen Nettozinsertrags auszugleichen und gleichzeitig die Volatilität des Fair Value zu minimieren.

Geschäftsverlauf 2019

Im Jahr 2019 haben wir unsere Strategie weiterverfolgt. Zum Jahresende 2019 belief sich das Portfolio auf 4,7 Mrd. € und die Liquiditätsreserve auf 5,9 Mrd. €. Die durchschnittliche Laufzeit des Anlageportfolios betrug vier Jahre und umfasste 96% der Wertpapiere mit Investment-Grade-Rating, von denen 77% in der Kategorie A oder höher geratet waren, ohne dass sie in Mittel- und Osteuropa investiert waren. Zum 31. Dezember 2019 hatte das Portfolio kein direktes Engagement in China, Russland, Mittelund Osteuropa oder Südosteuropa. Das direkte Engagement in Großbritannien ist moderat und konzentriert sich auf international diversifizierte Emittenten mit solider Kreditqualität. Das Engagement in Südeuropa ist nach wie vor moderat und umfasst kürzer laufende, liquide Anleihen bekannter Emittenten.

Ausblick

Treasury wird sich weiterhin auf die Beibehaltung schlanker Prozesse und einfacher Produkte zur Unterstützung der operativen Kernaktivitäten und Kundenbedürfnisse der BAWAG Group konzentrieren. Die Liquiditätsversorgung und das Tapering der EZB sowie erhöhte politische Risiken bleiben wichtige Faktoren an den Finanzmärkten. Wir sind jedoch bestrebt, eine hohe Kreditqualität und hoch liquide Anlagen mit einer soliden Diversifizierung aufrechtzuerhalten.

Finanzergebnisse

BAWAG GROUP KONZERN-GESCHÄFTSBERICHT 2018

Ertragszahlen
(in Mio. €)
2019 2018 Vdg.
(%)
Q4
2019
Q4
2018
Vdg.
(%)
Nettozinsertrag 3,8 14,9 -74,5 -1,1 5,9 -
Provisionsüberschuss -1,7 -1,9 10,5 -0,4 -0,4 0,0
Operative Kernerträge 2,1 12,8 -83,6 -1,4 5,5 -
Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten 70,4 -7,9 - -1,0 -15,1 93,4
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 4,9 26,0 -81,2 19,2 2,6 >100
Operative Erträge 77,4 30,9 >100 16,8 -7,0 -
Operative Aufwendungen -56,6 -46,9 20,7 -21,3 -16,5 29,1
Regulatorische Aufwendungen -5,3 -5,2 -1,9 -0,6 -0,6 0,0
Risikokosten -0,6 -0,7 -14,3 1,5 -1,2 -
Jahresüberschuss vor Steuern 19,9 -16,8 - -2,0 -24,1 91,7
Steuern vom Einkommen 1,1 11,2 90,2 1,5 7,3 79,5
Nettogewinn 20,8 -5,5 - -0,7 -16,9 95,9
Geschäftsvolumina
(in Mio. €)
2019 2018 Vdg.
(%)
Aktiva 14.366 13.626 5,4
Risikogewichtete Aktiva 3.829 3.419 12,0
Eigenkapital 3.594 3.789 -5,1
Eigene Emissionen und sonstige Verbindlichkeiten 6.853 4.413 55,3

Das Betriebsergebnis stieg auf 77,4 Mio. €, was auf höhere realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Anleihen zurückzuführen ist.

Die Betriebsausgaben beliefen sich 2019 auf 56,6 Mio. €, das sind 20,7% mehr als 2018, was auf Einmaleffekte zurückzuführen ist.

Die Aktiva (einschließlich der Liquiditätsreserve) stiegen im Vergleich zum Jahresende 2018 um 5,4%, was hauptsächlich auf höhere kurzfristige Einlagen bei den Zentralbanken zurückzuführen ist.

RISIKOMANAGEMENT

Hinsichtlich der Erläuterungen der finanziellen und rechtlichen Risiken in der BAWAG Group sowie der Ziele und Methoden im Risikomanagement verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss (Notes). Die

Richtlinien zu unseren Anlagestandards im Lichte der ESG finden Sie auf unserer Website https://www.bawaggroup.com/BAWAGGROUP/IR/DE/ESG.

INTERNES KONTROLL- UND RISIKO-MANAGEMENTSYSTEM

EINLEITUNG

Unter dem "Internen Kontrollsystem" (IKS) werden alle von der Geschäftsleitung vorgegebenen und in der BAWAG Group ausgeführten Prozesse verstanden, durch die

  • die Wirksamkeit und Effizienz der betrieblichen Tätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen),
  • die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und
  • die Einhaltung der für die BAWAG Group maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften

überwacht und kontrolliert werden.

Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen der Unternehmensziele durch Risiken, die schlagend werden, beeinträchtigt wird.

Nach dem international anerkannten COSO-Rahmenwerk zur Gestaltung von Risikomanagementsystemen und den EBA-Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2017/11) ist das IKS als Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems zu verstehen. Dazu gehören auch das Management und die Kontrolle von Risiken, welche die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung betreffen.

Die inhaltliche Ausgestaltung (Konzeption, Umsetzung, laufende Anpassung und Weiterentwicklung) des IKS und des Risikomanagementsystems sowie die Einrichtung dieser Systeme und Prozesse nach vorhandenen Anforderungen und Bedürfnissen und unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie, des Geschäftsumfangs und anderer wichtiger wirtschaftlicher und organisatorischer Aspekte unterliegen der Verantwortung der Unternehmensleitung der BAWAG Group.

MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS

Kontrollumfeld

Der Code of Conduct der BAWAG Group beinhaltet die Unternehmenswerte, welche für alle Mitarbeiter der BAWAG Group gelten. Der Code of Conduct basiert auf den Leitlinien Respekt und Teamwork, Kundenfokus und Reputation sowie Integrität und Compliance.

Der bewusste Umgang mit Compliance-Themen sowie eine nachhaltige Risikokultur ermöglichen eine schnelle Identifikation der Risiken und eine gut durchdachte Entscheidungsfindung im Umgang mit vorhandenen Regelungen.

Der Kern unserer Risikokultur sind interne Regelungen und vor allem eine offene Kommunikation, um ein möglichst breites Bewusstsein aller Mitarbeiter für sämtliche Risiken, mit denen die BAWAG Group konfrontiert ist, zu schaffen.

Zusätzlich werden in der Richtlinie für das interne Kontrollsystem klare Vorgaben für alle Mitarbeiter der BAWAG Group gesetzt und das IKS wird als die Gesamtheit aller systematisch gestalteten prozessualen, technischen, baulichen oder organisatorischen Grundsätze, Verfahren und (Überwachungs)maßnahmen im Unternehmen definiert.

Darin enthalten sind die jeweiligen organisatorischen Richtlinien des gesamten operativen Managements sowie die festgelegten Kontrollmechanismen und Überwachungsaufgaben des unmittelbar Prozessverantwortlichen.

Der Bereich Bilanzen/Beteiligungen ist für das Rechnungswesen der BAWAG Group zuständig. Neu erworbene Tochtergesellschaften verfügen teilweise über eigene Rechnungswesenabteilungen, die in enger Abstimmung mit dem Bereich Bilanzen/Beteiligungen arbeiten. Die Zuständigkeiten des Bereichs Bilanzen/Beteiligungen umfassen im Wesentlichen die Erstellung der Einzel- und Konzernjahres- und Konzernzwischenabschlüsse sowie der Jahresabschlüsse aller inländischen Tochtergesellschaften, die Finanzbuchhaltung und die Konzernverrechnung, Steuern sowie teilweise das aufsichtsrechtliche Meldewesen der inländischen Bankentöchter.

Dem Bereich Bilanzen/Beteiligungen obliegen die Regelungskompetenz zu allen Fragen des Rechnungswesens sowie die fachliche Anordnungsbefugnis zur Sicherstellung der Anwendung konzerneinheitlicher Standards. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung wurden Konzernrichtlinien erstellt. Diese Richtlinien gelten für alle konsolidierten Tochtergesellschaften. Bei allen übrigen Beteiligungen wird die Einhaltung dieser Grundlagen und Standards soweit wie möglich durch- und umgesetzt.

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der BAWAG Group beinhaltet Arbeitsanweisungen und Prozesse

  • zur korrekten und angemessenen Dokumentation von Geschäftsvorfällen einschließlich der Verwendung des Vermögens des Konzerns,
  • zur Aufzeichnung aller für die Erstellung von Jahresabschlüssen notwendigen Informationen und
  • zur Verhinderung nicht genehmigter Anschaffungen oder Veräußerungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Jahresabschlüsse haben könnten.

Der Bereich Bilanzen/Beteiligungen ist in die Aufbau- und Ablauforganisation der BAWAG Group eingebunden. So erfolgt die Erfassung von Kunden- und Geschäftsdaten im Allgemeinen bereits in Markt- und Abwicklungsbereichen, Ergänzungen erfolgen durch Risikobereiche. Diese Daten, soweit für das Rechnungswesen relevant, werden weitgehend automatisch in die Rechnungswesen-IT-Systeme der BAWAG Group übertragen. Dabei übernimmt der Bereich Bilanzen/Beteiligungen zum einen Kontrolltätigkeiten, die eine richtige Behandlung dieser automatisch übertragenen Daten unter den jeweiligen Bilanzierungsregeln gewährleisten sollen, und führt zum anderen die Buchungs- und sonstigen für die Abschlusserstellung notwendigen Tätigkeiten durch.

Das Rechnungswesen der BAWAG Group AG, der BAWAG P.S.K. AG und der wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften wird in SAP New GL geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt in SAP-ECCS, das die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften über Schnittstellen erhält. Die Rechnungswesen- sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.

Information und Kommunikation

Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Finanz- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten, die monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt werden. Angesichts der gestiegenen Bedeutung von ESG wird der Vorstand regelmäßig über Risiken, die sich aus diesen Faktoren ergeben, informiert.

Überwachung

Zur Eingrenzung bzw. Beseitigung operationeller Risiken und Kontrollschwächen wird jährlich eine Risikoidentifikation in Form eines Risk Control Self Assessments (RCSA) durchgeführt. Maßnahmen zur Risikominimierung werden hinsichtlich der Umsetzung seitens der Abteilung Operationelles Risiko und IKS proaktiv überwacht. Schadensfälle werden darüber hinaus gesondert erfasst und regelmäßig berichtet. Events und Verluste werden auch zur Ableitung von erforderlichen Verbesserungen der Prozesse, Systeme und Kontrollen genutzt.

Die Innenrevision des Konzerns führt regelmäßig rechnungswesenbezogene Prüfungen durch, deren Feststellungen ebenfalls zu laufenden Verbesserungen der Prozesse, des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess verwendet werden.

KAPITAL-, ANTEILS-, STIMM- UND KONTROLLRECHTE

Das Grundkapital der BAWAG Group AG betrug zum 31. Dezember 2019 89.142.237 € und war in 89.142.237 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die zu gleichen Teilen am Grundkapital der BAWAG Group AG beteiligt sind. Zum 31.Dezember 2019 hielt die BAWAG Group AG 1.205.107 eigene Aktien.

Die Satzung der BAWAG Group AG enthält keine Beschränkungen betreffend Stimmrechte oder Übertragung von Aktien. Ungeachtet dessen haben bestimmte Aktionäre der BAWAG Group AG Entherrschungsverträge abgeschlossen, bei denen auch die BAWAG Group AG Partei ist:

  • BAWAG Group AG und (i) GoldenTree HoldCo Lux 1 S.à r.l., (ii) GoldenTree HoldCo Lux 2 S.à r.l., (iii) GoldenTree HoldCo Lux 3 S.à r.l., (iv) GoldenTree Asset Management Dutch BV, (v) GN3 SIP LP und (vi) Stichting PGGM Depositary (zusammen die "GoldenTree-Aktionäre") haben einen Entherrschungsvertrag mit Wirksamkeit ab dem Listing der Aktien der BAWAG Group AG (den "GoldenTree-Entherrschungsvertrag") abgeschlossen. Die GoldenTree Aktionäre gehören bzw. werden kontrolliert von mehreren Fonds und Accounts, die bzw. deren Anteile an der BAWAG Group AG Gegenstand eines Vermögensverwaltungsvertrags mit GoldenTree und mit ihr verbundenen Gesellschaften sind. Die GoldenTree-Aktionäre haben sich gegenüber der BAWAG Group AG verpflichtet
    • in Bezug auf (i) die Wahl und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, (ii) jedwedes Misstrauensvotum und (iii) Geschäftsführungsmaßnahmen, die der Hauptversammlung der BAWAG Group AG zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ihre Stimmrechte nur mit maximal der Anzahl von Stimmrechten auszuüben, die der Zahl der bei der Hauptversammlung vertretenen Stimmrechte der übrigen Gesellschafter abzüglich 10.000 Stimmen entspricht, und
    • nicht für die Bestellung (Wahl) von Aufsichtsratsmitgliedern der BAWAG Group AG zu stimmen, die nicht unabhängig von GoldenTree und Cerberus sind (die Entsendungsrechte von Cerberus und GoldenTree, wie in der Satzung der BAWAG Group AG festgelegt, bleiben durch diese Bestimmung unberührt).

Die oben beschriebene vereinbarte Beschränkung der Stimmrechtsausübung gilt nur, wenn und soweit die GoldenTree-Aktionäre bei einer Hauptversammlung so viele Stimmrechte auf sich vereinen, dass sie zusammengerechnet der größte vertretene Einzelaktionär wären (wobei die Cerberus-Aktionäre zusammen als Einzelaktionär in diesem Sinne gelten).

Darüber hinaus verpflichteten sich die GoldenTree-Aktionäre, dass, wenn Aktien der BAWAG Group AG von einem GoldenTree-Aktionär an eine verbundene Gesellschaft oder eine andere Gesellschaft, die von GoldenTree kontrolliert wird, übertragen werden, dies nur vorgenommen werden darf, wenn der Erwerber dem Entherrschungsvertrag beitritt und sich in gleichem Umfang und für dieselbe Dauer wie der Veräußerer dazu verpflichtet (und selbige Verpflichtung bis zur Beendigung des Entherrschungsvertrags an jedweden künftigen von GoldenTree kontrollierten Erwerber weitergibt).

Im GoldenTree-Entherrschungsvertrag verpflichteten sich die GoldenTree-Aktionäre (i) sich nicht mit Cerberus-Aktionären oder Cerberus über die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung abzustimmen, (ii) die Zusammensetzung eines Organs oder ein Aufsichtsratsmitglied nicht zu beeinflussen mit Ausnahme der Ausübung von (a) den im Zusammenhang mit den Entsendungsrechten der GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. gewährten Rechten, (b) Rechten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Hauptversammlung und (c) den Stimmrechten in Übereinstimmung mit dem Cerberus-Entherrschungsvertrag und (iii) für die Aufhebung des Entsendungsrechts der GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. zu stimmen, wenn die maximale Beteiligung der GoldenTree Gesellschafter für mindestens vier aufeinanderfolgende Wochen unter 20% des Grundkapitals der BAWAG Group AG fällt (und auch für die Abschaffung der Entsendungsrechte der Promontoria Holding 212 B.V. unter entsprechenden Umständen zu stimmen).

Basierend auf Informationen der BAWAG Group AG zum 31.12.2019 hielten die GoldenTree Aktionäre zusammen 19.448.595 Aktien der BAWAG Group AG, was einem Anteil am Grundkapital der BAWAG Group AG von 21,8 % entspricht, wobei keiner der GoldenTree Aktionäre Aktien hielt, die mindestens 10% des Grundkapitals der BAWAG Group AG entsprachen.

Gemäß Satzung der BAWAG Group AG hat Promontoria Sacher Holding B.V. das Recht, zwei Aufsichtsratsmitglieder gemäß §88 Aktiengesetz (AktG) zu entsenden, sofern sie eine direkte Beteiligung von zumindest einer Aktie an der BAWAG Group AG hält. Wenn Promontoria Sacher Holding B.V. zumindest eine Aktie an Promontoria Holding 212 B.V überträgt, wird auch das Recht, ein Aufsichtsratsmitglied zu entsenden, auf die Promontoria Holding 212 B.V. übertragen. Wenn Promontoria Sacher Holding B.V. zumindest eine Aktie an GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. überträgt,

wird das Recht, ein Aufsichtsratsmitglied zu entsenden, auch an GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. übertragen. Das bedeutet, dass Promontoria Sacher Holding B.V. nicht mehr berechtigt ist, Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden, soweit diese Rechte auf Promontoria Holding 212 B.V. und/oder GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. übertragen wurden. Promontoria Holding 212 B.V. und/oder GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. haben jeweils das Recht, gemäß §88 AktG ein Aufsichtsratsmitglied zu entsenden, solange der betreffende Aktionär eine direkte Beteiligung von zumindest einer Aktie an der BAWAG Group AG hält. Promontoria Sacher Holding B.V. hat im Oktober 2017 ihre Rechte zur Entsendung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern an die Promontoria Holding 212 B.V. bzw. GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. übertragen.

Da aufgrund des Aktienverkaufs durch die Cerberus-Aktionäre (wie nachfolgend definiert) die Gesamtbeteiligung der Cerberus-Aktionäre für zumindest vier aufeinanderfolgende Wochen unter 20% des Grundkapitals fiel, wird BAWAG Group AG der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, das Entsendungsrecht der Promonotira Holding 212 B.V. zu eliminieren. Dennoch ist dieses Entsendungsrecht sowie der Cerberus-Entherrschungsvertrag (wie nachfolgend definiert) in diesem Kapitel beschrieben, weil das Entsendungsrecht bzw. der Cerberus-Entherrschungsvertrag jeweils zum 31.12.2019 existierten:

  • BAWAG Group AG und (i) Promontoria Holding 212 B.V., (ii) Promontoria Holding 213 B.V., (iii) Promontoria Holding 214 B.V. (zwischenzeitlich auf Promontoria Holding 213 B.V. verschmolzen), (iv) Promontoria Holding 215 B.V. und Promontoria Holding 216 B.V. (zwischenzeitlich auf Promontoria Holding 213 B.V. verschmolzen) (gemeinsam die "Cerberus-Aktionäre") haben einen Entherrschungsvertrag mit Wirksamkeit ab dem Listing der Aktien der BAWAG Group AG an der Wiener Börse (den "Cerberus-Entherrschungsvertrag") abgeschlossen. Die Cerberus-Aktionäre gehören bzw. werden kontrolliert von mehreren Fonds und Accounts unter dem Management von Cerberus Capital Management LP ("Cerberus") und mit ihr verbundenen Gesellschaften. Die Cerberus-Aktionäre haben sich im Cerberus-Entherrschungsvertrag gegenüber der BAWAG Group AG verpflichtet
    • in Bezug auf (i) die Wahl und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, (ii) jedwedes Misstrauensvotum und (iii) Geschäftsführungsmaßnahmen, die der Hauptversammlung der BAWAG Group AG zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ihre Stimmrechte nur mit maximal der Anzahl von Stimmrechten

auszuüben, die der Zahl der bei der Hauptversammlung vertretenen Stimmrechte der übrigen Aktionäre abzüglich 10.000 Stimmen entspricht, und

  • nicht für die Bestellung (Wahl) von Aufsichtsratsmitgliedern der BAWAG Group AG zu stimmen, die nicht unabhängig von Cerberus und GoldenTree Asset Management LP ("GoldenTree") sind (die Entsendungsrechte von Cerberus und GoldenTree, wie in der Satzung der BAWAG Group AG festgelegt, bleiben durch diese Bestimmung unberührt).

Darüber hinaus verpflichteten sich die Cerberus-Aktionäre, dass, wenn Aktien der BAWAG Group AG von einem Cerberus-Aktionär an eine verbundene Gesellschaft oder eine andere Gesellschaft, die von Cerberus kontrolliert wird, übertragen werden, dies nur vorgenommen werden darf, wenn der Erwerber dem Entherrschungsvertrag beitritt und sich in gleichem Umfang und für dieselbe Dauer wie der Veräußerer dazu verpflichtet (und selbige Verpflichtung bis zur Beendigung des Entherrschungsvertrags an jedweden künftigen von Cerberus kontrollierten Erwerber weitergibt).

Im Cerberus-Entherrschungsvertrag verpflichteten sich die Cerberus-Aktionäre (i) sich nicht mit GoldenTree-Aktionären oder GoldenTree über die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung abzustimmen, (ii) die Zusammensetzung eines Organs oder ein Aufsichtsratsmitglied nicht zu beeinflussen mit Ausnahme der Ausübung von (a) den im Zusammenhang mit den Entsendungsrechten der Promontoria Holding 212 B.V. gewährten Rechten, (b) Rechten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Hauptversammlung und (c) den Stimmrechten in Übereinstimmung mit dem Cerberus-Entherrschungsvertrag und (iii) für die Aufhebung des Entsendungsrechts der Promontoria Holding 212 B.V. zu stimmen, wenn die maximale Beteiligung der Cerberus-Gesellschafter für mindestens vier aufeinanderfolgende Wochen unter 20% des Grundkapitals der BAWAG Group AG fällt (und auch für die Abschaffung der Entsendungsrechte der GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. unter entsprechenden Umständen zu stimmen).

Es gibt keine Stimmrechte aus Beteiligungen der Arbeitnehmer am Grundkapital.

Gemäß §7 der Satzung müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der BAWAG Group AG bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen, um wählbar zu sein.

  • Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen ausreichend fachlich und persönlich qualifiziert sein und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder ist auf eine fachlich ausgewogene Zusammensetzung und deren Unabhängigkeit zu achten.
  • Folgende Personen sind unbeschadet weitergehender gesetzlicher Bestimmungen von der Mitgliedschaft im Vorstand und im Aufsichtsrat der BAWAG Group AG ausgeschlossen:
    • Arbeitnehmer der BAWAG Group AG, ausgenommen die gemäß Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) in den Aufsichtsrat entsendeten Arbeitnehmervertreter;
    • Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter österreichischer Kreditinstitute, die nicht der BAWAG P.S.K Gruppe angehören, sowie Personen, die mit mehr als 5% am stimmberechtigten Kapital österreichischer Kreditinstitute außerhalb der BAWAG P.S.K. Gruppe beteiligt sind, es sei denn, diese Kreditinstitute oder diese Personen sind selbst mit zumindest 2% am stimmberechtigten Kapital der Gesellschaft beteiligt;
    • Personen, die mit einem Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder einem Arbeitnehmer der BAWAG Group AG in gerader Linie ersten Grades verwandt oder verschwägert sind, sowie der Ehegatte eines Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats (während dieser Ausschlussgrund nur für die Mitglieder des Vorstands und die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats gilt);
    • Personen, die nach §13 Abs. 1–6 (Gewerbeordnung, GewO) von der Ausübung des Gewerbes ausgeschlossen sind.

Gemäß §10.6 Nr. 1 der Satzung der BAWAG Group AG beschließt die Hauptversammlung, soweit das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorsieht, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.

Im Hinblick auf die Berechtigung des Vorstands zur Ausgabe oder zum Erwerb von Aktien gilt Folgendes:

Der Vorstand wird gemäß §5 Nr. 7 der Satzung der BAWAG Group AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – gegen Barund/oder Sacheinlagen um bis zu 40.000.000 € durch

Ausgabe von bis zu 40.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen und die Preisbedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (Genehmigtes Kapital 2019).

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem Genehmigten Kapital 2019 ausgegebenen neuen Aktien wird ausgeschlossen (Direktausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts), wenn und soweit diese Ermächtigung durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinzahlung in Höhe von insgesamt bis zu 10% des Grundkapitals im Rahmen der Ausgabe neuer Aktien der BAWAG Group AG ausgenutzt wird, um (i) vom Bezugsrecht der Aktionäre Spitzenbeträge auszuschließen, die bei ungünstigem Umtauschverhältnis entstehen können, und/oder (ii) die Ausübung von Mehrzuteilungsoptionen (Greenshoe-Optionen), die den emittierenden Banken gewährt werden, zu erfüllen.

Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:

  • Um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, durch die BAWAG Group AG oder ihren Tochterunternehmen (§189a Z 7 UGB) ausgegebene oder noch auszugebende Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechte) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht zu bedienen;
  • um Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der BAWAG Group AG oder ihrer Tochterunternehmen (§189a Z 7 UGB) zu Vergütungszwecken zu übertragen;
  • um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen, sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt;
  • um eine sogenannte Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der BAWAG Group AG angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien der BAWAG Group AG aus dem Genehmigten Kapital 2019 einzulegen;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn die Ausübung der gegenständlichen Ermächtigung im Ausübungszeitpunkt im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen sachlich gerechtfertigt ist. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts

aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen 10% des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder, falls dieser Wert geringer ist, im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht überschreiten.

  • Gemäß § 5 Nr 8 der Satzung der BAWAG Group AG, wird das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 10.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 10.000.000 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zum Zwecke der Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, die der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage der in der Hauptversammlung vom 30.4.2019 erteilten Ermächtigung zukünftig begeben kann, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, als Gläubiger von der BAWAG Group AG selbst oder von ihren Tochtergesellschaften zu begebenden Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der BAWAG Group AG Gebrauch machen. Ausgabebetrag und Umtauschverhältnis haben unter Wahrung der Interessen der BAWAG Group AG, der bestehenden Aktionäre und der Zeichner der Wandelschuldverschreibungen im Rahmen eines marktüblichen Preisfindungsverfahren unter Anwendung anerkannter marktüblicher Methoden und des Börsekurses der Aktien der BAWAG Group AG ermittelt zu werden. Der Ausgabebetrag der jungen Aktien darf den anteiligen Betrag am Grundkapital nicht unterschreiten. Die im Rahmen der bedingten Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien sind in gleichem Maße wie die bestehenden Aktien der BAWAG Group AG dividendenberechtigt
  • Die Hauptversammlung hat am 30.04.2019 beschlossen, den Vorstand gemäß §65 Abs. 1 Z 8 und Abs. 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien für einen Zeitraum von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu ermächtigen. Laut der Ermächtigung darf die beim Erwerb von Aktien zu zahlende Gegenleistung nicht niedriger als 1 € sein und nicht mehr als 30% über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten 20 Handelstage vor dem jeweiligen Kauf liegen; im Falle eines öffentlichen Angebots ist der Stichtag für das Ende des Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die Absicht bekannt gemacht wird, ein öffentliches Angebot zu stellen. Der Vorstand ist ermächtigt, die Rückkaufsbedingungen festzulegen.

Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder oder auch mehrfach ausüben, sofern der mit den von der BAWAG Group AG aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigt. Die wiederholte Ausübung dieser Ermächtigung ist zulässig. Die Ermächtigung kann in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die BAWAG Group AG, durch ein Tochterunternehmen (§189a Z 7 UGB) oder durch Dritte für Rechnung der BAWAG Group AG ausgeübt werden.

Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) und auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung hat am 30.04.2019 ebenfalls beschlossen, den Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der Beschlussfassung gemäß §65 Abs. 1b AktG zu ermächtigen, für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu wählen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingugnen festzusetzen.

Laut der Ermächtigung kann der Vorstand die erworbenen eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals.

All diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenützt werden. Die Ermächtigungen umfassen auch die Verwendung von der BAWAG Group AG gehaltenen eigenen Aktien der BAWAG Group AG, sowie von gemäß § 66 AktG von Tochterunternehmen bzw Dritten auf Rechnung der BAWAG Group AG oder eines Tochterunternehmens erworbenen Aktien der BAWAG Group AG.

Es liegen keine bedeutenden Vereinbarungen vor (oder müssen gemäß §243a Abs. 1 Z. 8 UGB offengelegt werden), bei denen die BAWAG Group AG Vertragspartei ist, die aufgrund eines durch Übernahmeangebot erfolgten Kontrollwechsels in der BAWAG Group AG in Kraft treten, sich ändern oder beendet werden.

Es bestehen keine Schad- und Klagloshaltungsvereinbarungen zwischen der BAWAG Group AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern, die im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots wirksam werden würden.

PERSONALENTWICKLUNG

Unsere Mitarbeiter sind der Schlüssel zur Umsetzung unserer Strategie und zum Aufbau der "BAWAG Group von morgen". Technologie hat nicht nur das Kundenverhalten verändert, sondern auch die Art und Weise, wie wir zusammenarbeiten. Neben dem traditionellen Bankwissen wurden und werden die Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter von Finanzinstituten laufend weiterentwickelt, um mit diesen Veränderungen umgehen zu können. Hervorragende Mitarbeiter zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten ist wichtig, weshalb wir dafür verantwortlich sind, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem den Menschen der Raum für ihre Entwicklung gegeben wird.

Unsere Kultur unterscheidet uns von anderen:

Was unsere Bank auszeichnet, ist die besondere Leidenschaft, das Engagement, die Arbeitsmoral und das Vertrauen, das wir in uns gegenseitig setzen, sowie unsere kollektive Fähigkeit, als Team zu arbeiten und Ergebnisse zu liefern.

"Das macht unsere Kultur aus und ist die treibende Kraft hinter unserem Erfolg der letzten Jahre". Anas Abuzaakouk, CEO

Um unsere Mitarbeiter bei der Entwicklung ihrer Talente und Fähigkeiten in den verschiedenen Stadien ihrer Karriere zu unterstützen, haben wir "Durch das Jahr mit HR" geschaffen. Dieser Rahmen steuert alle Initiativen im Zusammenhang mit der Rekrutierung, dem Talentmanagement und der Entwicklung von Führungskräften. Wir bieten nicht nur spezifische Programme an, sondern auch eine breite Palette von Schulungsmöglichkeiten, um die Entwicklung der persönlichen und beruflichen Fähigkeiten zu unterstützen, z.B. durch E-Learning. Für ausgewählte Bereiche wie z.B. Risiko, Retail und Digital wurde eine vertiefende BAWAG-Fachakademie eingerichtet.

Projektarbeit in multidisziplinären Teams sowie die Integration von neuen Töchtern wird in unseren Mitarbeiter-Entwicklungsplänen aufgenommen. Dies bietet ihnen die Möglichkeit, ihr Bankwissen zu erweitern und gibt ihnen die Aussicht auf einen breiteren Karriereweg, der auf die Talente der Mitarbeiter abgestimmt ist und damit auch zu unseren Zielen beiträgt.

Vielfalt und Integration

Wir machen bei Rekrutierungen, Entwicklungsmaßnahmen, Beförderungen und Vergütungen keinen Unterschied nach Geschlecht, ethnischem Hintergrund, Religion oder sexueller Orientierung. Die Gleichbehandlung unserer Mitarbeiter ist nicht nur Teil unseres Verhaltenskodizes, sondern in unserer Kultur verankert: Während der Großteil unserer Mitarbeiter in Österreich tätig ist, kommen unsere Mitarbeiter aus 40 Nationen.

Frauenförderung in der BAWAG Group

Die richtige Zusammensetzung von Mitarbeitern zu finden, ist eine Herausforderung. Wir haben in den letzten Jahren große Fortschritte bei den gesetzten Initiativen gemacht. Ende 2019 beträgt der Anteil an Frauen auf Managementebene in der BAWAG Gruppe 34%.

Dennoch bleibt noch viel zu tun. Details zu den Initiativen der BAWAG Group sind im Kapitel Corporate Governance zusammengefasst.

Gleichberechtigte Entlohnung ist ein Grundsatz. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle wird durch Transparenz thematisiert und Hierarchien-übergreifend überwacht. Mit diesen Instrumenten konnten wir die Lücke in den letzten Jahren verringern. Unser Ziel ist es, Initiativen zu setzen, um diese Lücken zu schließen.

Das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter

Neben einem fördernden Arbeitsumfeld möchten wir unsere Mitarbeiter in den verschiedenen Lebensphasen unterstützen: durch flexible Arbeitszeiten, Möglichkeiten der Heimarbeit, Unterstützung von Frauen nach der Karenz, Förderung der Vaterkarenz, zwei Betriebskindergärten, Sabbatical-Optionen, Führung für Teilzeitkräfte.

Außerdem bieten wir unseren Mitarbeitern ein Gesundheitsförderungsprogramm an, das von Schulungen zu

bestimmten Themen, Gesundheitschecks, Betriebsarzt bis zu Präventivmaßnahmen zu reduzierten Kosten reicht.

Der Vorstand hat in den letzten Jahren einen guten Dialog mit den Arbeitnehmervertretern aufgebaut, der ein breites Spektrum von Themen wie Vergütung, Reorganisationen und Umstrukturierungen, Akquisitionen und Wohlbefinden umfasst. Dazu gehören zusätzliche Leistungen für unsere Mitarbeiter bei Sportprogrammen sowie Urlaubs- und Finanzleistungen für verschiedene Lebensphasen, z.B. die Geburt von Kindern.

Zertifizierung

Im Jänner 2020 wurde die BAWAG als "Leitbetrieb Austria" ausgezeichnet. Mit dieser Zertifizierung klassifiziert sich die BAWAG nach einem breiten Spektrum von Kriterien von der Rekrutierung bis zur Nachhaltigkeit.

ENTWICKLUNG VON FÜHRUNGSKRÄFTEN

Führung ist ein ständiger Entwicklungsprozess und ein Eckpfeiler beim Umgang mit geschäftlichen Herausforderungen. Dementsprechend umfasst das Programm zur Entwicklung von Führungskräften eine breite Palette von Angeboten. Der Schwerpunkt des Programms liegt besonders auf praxisorientiertem Lernen, der gezielten Entwicklung von Führungsfähigkeiten, der Schärfung der Selbstreflexionsfähigkeiten von Führungskräften sowie der Anleitung und Entwicklung von Mitarbeitern.

Im Vertrieb beispielsweise basieren die Aktivitäten zur Entwicklung von Führungskräften auf einer Potenzialanalyse, die von externen Experten betreut wird und darauf abzielt, die persönlichen Stärken und Entwicklungsbereiche einer Person zu identifizieren. Auf dieser Grundlage bieten wir ein Schulungsprogramm an, das genau die Fähigkeiten anspricht, die für die Führung benötigt werden.

Im Oktober 2019 startete der 22. Durchgang des Führungslehrprogramms "LEAD" in unseren zentralen Einheiten. Das Programm bietet Unterstützung für neue

Mitglieder des Führungsteams während des ersten Jahres in ihrer neuen Funktion und dient als Plattform zur Diskussion der täglichen Führungsherausforderungen innerhalb der Teilnehmergruppe unter Anleitung eines externen Beraters.

Erfahrene Führungskräfte und Management-Teams wurden erneut durch individuelles (Management-)Coaching und gezielte Change-Management-Maßnahmen unterstützt, um den spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Der Schwerpunkt lag dabei auf individuellem Coaching und optimaler Unterstützung der Führungskräfte (und ihrer Teams) durch die Personalentwicklung und ausgewählte Berater.

Das "After Work Führungskräfte Forum" wurde 2019 erfolgreich fortgesetzt. Diese Initiative ist eine Vernetzungsplattform innerhalb des Konzerns, auf der sich unsere Führungskräfte über neue Entwicklungen im Bereich Management und Führung informieren und auch fachliches Wissen und Erfahrungen austauschen können.

TALENTFÖRDERUNG, NACHFOLGE- UND KARRIEREPLANUNG

Die Entwicklung und Bindung von talentierten und qualifizierten Mitarbeitern, die Engagement und Einsatz zeigen, ist für die BAWAG Group von zentraler Bedeutung. Die Bankenlandschaft ist einem ständigen Wandel unterworfen und daher ist es unser oberstes Ziel, ein leistungsfähiges Arbeitsumfeld zu fördern, indem wir gemeinsam als Team nach langfristigem Erfolg streben können. Während wir sowohl die berufliche als auch die persönliche Entwicklung fördern, arbeiten wir gleichzeitig daran, das Nachfolgerisiko durch eine Nachfolge- und Karriereplanung zu mindern. Mit dem von uns eingeführten Talentidentifikations- und Entwicklungsprozess beurteilen wir Potentialträger und entwickeln sie in maßgeschneiderten Programmen zu potenziellen Nachfolgern für Schlüsselfunktionen. Am Ende eines jeden Jahres diskutieren die Vorstandsmitglieder potenzielle Nachfolger im so genannten "Talent Review".

In den Risikobereichen unterstützt das neue "Risk Center of Excellence"-Programm junge Potenziale in ihrer

Entwicklung unter Anleitung von Mentoren aus dem Risikoressort und bereitet sie auf zukünftige breitere Aufgaben in der BAWAG Group vor. Das Programm umfasst Job-Rotationen, eine interne Akademie, regelmäßige Treffen mit dem Senior Management und die Leitung eines Risikoprojekts.

Für die Filialen gibt es das Talentprogramm "Leader's Basics" zur internen Rekrutierung von Filialleitern für das Privat- und Firmenkundengeschäft. Bei den Teilnehmern handelt es sich um talentierte, junge Mitarbeiter mit Führungspotenzial, die im Rahmen der Nachfolgeplanung nominiert wurden. Sie durchlaufen ein anspruchsvolles Programm zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung, um sich auf die Leitung einer Filiale vorzubereiten. Für erfahrene Filialleiter bieten wir das "Leader`s Premium"-Programm mit dem Schwerpunkt auf Erfahrungsaustausch und persönlicher Entwicklung an.

MBO-PROZESS (FÜHREN NACH ZIELEN)

Die Vergütungspolitik der BAWAG Group ist darauf ausgerichtet, Leistung, Kompetenz und Verantwortungsniveau der Mitarbeiter zu entlohnen. Unser "Management by Objectives"-Ansatz (MbO) bleibt dabei ein zentrales Instrument zur Unterstützung unserer Geschäftsstrategie. Die Festlegung von Zielen im Rahmen des jährlichen MbO-Prozesses ist wichtig für die Entwicklung der Bank und die Leistung der Mitarbeiter. Die Leistungsbewertung spiegelt die fachliche und soziale Kompetenz der Mitarbeiter und

die Leistungen des Einzelnen sowie die Gruppenziele wider. Die MbO-Dialoge werden auf einer Top-Down-Basis geführt, um zu gewährleisten, dass die Gesamtziele der Bank auf jeder Ebene verteilt sind. Zwei Dialoge sind Teil des jährlichen MbO-Prozesses, wobei auf der Grundlage einer flachen Hierarchie innerhalb der Bank der regelmäßige Dialog zwischen den Mitarbeitern und dem jeweiligen Vorgesetzten gegeben ist.

CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY

Als eine der größten Banken Österreichs mit 2,5 Millionen Kunden haben unsere Geschäftsaktivitäten einen großen Einfluss auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt. Die Welt verändert sich, und damit haben sich auch die Erwartungen an ein Finanzinstitut bei allen Beteiligten verändert. Mit unserem Ziel, dort zu sein, wo und wann unser Kunde uns während seines Lebenszyklus braucht, ist es für uns entscheidend, auf diese Herausforderungen, denen wir als Finanzinstitut gegenüberstehen, zu reagieren oder sogar proaktiv zu handeln. Sei es der technologische Wandel, die makroökonomischen Herausforderungen, das veränderte Kundenverhalten auf der einen Seite, aber auch die ökologischen und sozialen Aspekte auf der anderen Seite. Das Bewusstsein für letzteres ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, und wir in der BAWAG Group wollen dazu beitragen, die negativen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit nicht nur so gering wie möglich zu halten, sondern auch einen positiven Beitrag zu leisten. Wir glauben, dass wir durch die stetige Erhöhung der Nachhaltigkeit unserer Kernaktivitäten einen Unterschied für unsere lokale Wirtschaft und Gesellschaft machen können. Die Voraussetzung für die Verankerung dieser Parameter in unserer Organisation und die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Wachstums, das es uns folglich ermöglicht, in unsere Mitarbeiter, Fähigkeiten und Gesellschaften zu investieren, ist unsere finanzielle Resilienz sowie unsere proaktive Art und Weise, wie wir auf Veränderungen in unserem Geschäftsumfeld reagieren.

Diese Herausforderungen nur von oben oder zentral zu lenken, würde nicht die Art und Weise widerspiegeln, wie wir in der BAWAG Group interagieren und zusammenarbeiten. Für uns ist es wichtig, dass Nachhaltigkeit in der gesamten Organisation verankert ist und jeder Mitarbeiter im Rahmen seiner Verantwortung einen Beitrag leistet. Neben der Überwachung dieser Parameter sowie der Initiativen im

Ausschuss für nichtfinanzielle Risiken und Wirtschaft-Sozial-Governance auf Vorstandsebene haben wir auch andere Plattformen wie Arbeitsgruppen eingerichtet, die strategische Prioritäten mit Vertretern der Abteilungen der Organisation diskutieren, die die Themen auch in ihren Teams verankern.

Wir wollen dabei Folgendes adressieren:

Ökologische Herausforderungen: Die Bewahrung einer intakten Umwelt als Lebensgrundlage für künftige Generationen ist für uns eines der Grundprinzipien. Wir haben 2019 grüne Energie in allen unseren Gebäuden in Österreich und der Schweiz eingeführt und treiben weitere Initiativen voran.

Soziale Aspekte: Die BAWAG Group nimmt ihre soziale Verantwortung als "good corporate citizen" wahr. Um einige Initiativen zu nennen: Partner für gemeinnützige Organisationen sein, keine Unterstützung von politischen Parteien, unseren Mitarbeitern Freiwilligentage anbieten. Auch das Personalwesen spielt eine große Rolle, weitere Einzelheiten finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

Governance: Eine Führungsstruktur zu haben, die den richtigen Rahmen für die Art und Weise, wie wir nachhaltig wirtschaften, einfängt.

Wir können und wollen dazu beitragen, die Art und Weise, wie Geschäfte gemacht werden, zu verändern. Die Nachhaltigkeit ist in unsere Entscheidungen eingebettet - als Finanzpartner, als Geschäftspartner und auch in Bezug auf unsere Lieferanten. Wir sind uns jedoch bewusst, dass unsere Standards in Bezug auf ökologische und soziale Aspekte weiterentwickelt werden können, was in den nächsten Jahren unser Hauptziel sein wird.

CSR-BERICHTERSTATTUNG

Ab dem Geschäftsjahr 2017 wurde durch das österreichische Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz in Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/95/EU die Berichtspflicht für nichtfinanzielle Informationen (Umwelt-, Sozialund Arbeitnehmerfragen, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung) im Konzernlagebericht erweitert und präzisiert. Der Zweck der Berichtspflicht besteht darin, die Transparenz und Vergleichbarkeit von nicht-finanziellen Informationen zu erhöhen.

Die BAWAG Group hat auch im Jahr 2019 von der gesetzlichen Möglichkeit des § 267a Abs 6 UGB Gebrauch gemacht und einen separaten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht erstellt. Dieser Bericht kann von der Website der BAWAG Group unter https://www.bawaggroup.com/csr heruntergeladen werden.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

In der BAWAG Group werden keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten nach § 243 UGB durchgeführt.

AUSBLICK UND ZIELE

Die europäische Bankenlandschaft befindet sich derzeit stark im Umbruch und ist mit mehreren Herausforderungen wie dem aktuellen Niedrigzinsumfeld, anhaltendem Preisdruck, erhöhten regulatorischen Anforderungen, neuen Marktteilnehmern in Form von Fintechs und einem raschen technologischen Wandel konfrontiert. Wir sind zuversichtlich, die BAWAG Group so positioniert zu haben, dass sie diese Herausforderungen erfolgreich meistern kann, um ihr Geschäft weiter auszubauen – unter gleichzeitiger Beibehaltung eines niedrigen Risikoprofils und einer soliden Eigenkapitalausstattung.

Abgesehen von diesen Industrie-spezifischen Herausforderungen, wird der Ausbruch des Corona-Virus COVID-19 mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Auswirkung auf die Wirtschaft in jenen Ländern haben, in denen wir tätig sind. Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich des Ausmasses als auch der Dauer sowie der laufenden Entwicklungen können wir aktuell keine genauen und verlässlichen Schätzungen hinsichtlich möglicher quantitativer Auswirkungen geben. Dies kann in einem allgemein herausfordernden und volatilen Marktumfeld resultieren. Wir werden die Entwicklungen sorgfältig verfolgen und werden daran arbeiten dies im Rahmen unserer Möglichkeiten im Laufe des Jahres zu adressieren.

Aufgrund unserer starken operativen Performance im Jahr 2018 haben wir unsere ursprünglichen 3-jährigen Konzernziele für die Jahre 2018 bis 2020 angepasst. Im Wesentlichen haben wir unsere Ziele um ein Jahr nach vorne gezogen:

Ziele 2020
Ergebnis vor Steuern >640 Mio. €
Nettogewinn >480 Mio. €
Cost/Income Ratio <40%
Return on Tangible Common Equity 15% - 20%
Common Equity Tier 1 Quote (fully loaded) 13%
Nettogewinn je Aktie1) >5,40 €

1) Vor Abzug des AT1-Kupons; basierend auf 89,1 Mio. Aktien.

In Bezug auf Kapitalaufbau und Ausschüttungen an die Aktionäre streben wir eine jährliche Dividendenzahlung in Höhe von 50% des Nettogewinns an und werden zusätzliches Überschusskapital für Investitionen in organisches Wachstum sowie die Umsetzung ergebnissteigernder Akquisitionen in Übereinstimmung mit unserem RoTCE-Ziel verwenden. Soweit das Überschusskapital nicht für organisches Wachstum und M&A zum Einsatz kommt, werden wir es auf Basis einer jährlichen Prüfung an die Aktionäre in Form von Aktienrückkäufen und/oder Sonderdividenden ausschütten.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von 2,61 € je Aktie (230 Mio. €) auszuschütten (bezogen auf die am 31. Dezember 2019 ausstehenden Aktien).

Unsere anhaltend starken operativen Ergebnisse im Jahr 2019 bestätigen erneut, dass die BAWAG Group gut aufgestellt ist, in einem wettbewerbsintensiven europäischen Bankenumfeld erfolgreich zu bestehen. Wir werden unsere auf die DACH-Region ausgerichtete Strategie, die sich durch ihr geringes Risiko auszeichnet, beibehalten und unseren Kunden weiterhin einfach verständliche, transparente und erstklassige Produkte und Dienstleistungen anbieten.

  1. März 2020

Anas Abuzaakouk CEO und Vorsitzender des Vorstands

Enver Sirucic Mitglied des Vorstands

Stefan Barth Mitglied des Vorstands

David O'Leary Mitglied des Vorstands

Andrew Wise Mitglied des Vorstands

Sat Shah Mitglied des Vorstands

Konzernrechnungslegung

UNTERSCHRIFTEN VORSTAND

DEFINITIONS

69

KONZERNRECHNUNGSLEGUNG NACH INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS)

INHALT

Konzernrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 Sonstiges Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019 Bilanz zum 31. Dezember 2019 Entwicklung des Eigenkapitals für das Geschäftsjahr 2019 Kapitalflussrechnung

Anhang (Notes)

Erläuterungen zum Jahresabschluss

1 | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Details zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

  • 2 | Nettozinsertrag
  • 3 | Provisionsüberschuss
  • 4 | Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden
  • 5 | Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
  • 6 | Verwaltungsaufwand
  • 7 | Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
  • 8 | Risikokosten
  • 9 | Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
  • 10 | Steuern vom Einkommen

Details zur Konzernbilanz

11 | Barreserve

  • 12 | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
  • 13 | Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
  • 14 | Handelsaktiva
  • 15 | Zu fortgeführten Anschaffungskosten
  • 16 | Restlaufzeiten Vermögenswerte
  • 17 | Sachanlagen, Vermietete Grundstücke und Gebäude
  • 18 | Geschäfts- und Firmenwerte, Markennamen und Kundenstöcke, Software und andere immaterielle Vermögenswerte
  • 19 | Saldierter aktiver/passiver Bilanzansatz latenter Steuern
  • 20 | Sonstige Vermögenswerte
  • 21 | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
  • 22 | Handelspassiva
  • 23 | Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
  • 24 | Begebene Schuldverschreibungen, Nachrang- und Ergänzungskapital
  • 25 | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
  • 26 | Restlaufzeiten Verbindlichkeiten
  • 27 | Rückstellungen
  • 28 | Sonstige Verbindlichkeiten
  • 29 | Sicherungsderivate
  • 30 | Eigenkapital

Segmentberichterstattung

Kapitalmanagement

Weitere Informationen nach IFRS

  • 31 | Fair Value
  • 32 | Behandlung eines Day 1 gain
  • 33 | Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  • 34 | Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen
  • 35 | Wesentliche Änderungen im Beteiligungsportfolio
  • 36 | Erwerb der LSREF3-Tiger-Gesellschaften und der Promontoria Holding 136 B.V.
  • | Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände
  • | Gesamtbetrag der besicherten Schulden
  • | Echte Pensionsgeschäfte
  • | Übertragene, aber nicht vollständig ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte
  • | Nachrangige Vermögensgegenstände
  • | Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
  • | Eventualforderungen, Eventualverbindlichkeiten und nicht ausgenützte Kreditrahmen
  • | Fremdwährungsvolumina
  • | Geographische Gebiete Langfristige Vermögenswerte
  • | Leasinggeschäfte
  • | Derivative Finanztransaktionen
  • | Liste konsolidierter Tochterunternehmen
  • | Liste wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierter Tochter- und assoziierter Unternehmen
  • | Assoziierte Unternehmen, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht at-equity bewertet werden
  • | Anteile an assoziierten Unternehmen
  • | Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen

Risikobericht

  • 53 | Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) und Stress Testing
  • 54 | Kreditrisiko
  • 55 | Marktrisiko
  • 56 | Liquiditätsrisiko
  • 57 | Non-Financial Risk
  • | Sonstige Risiken

Zusätzliche Angaben nach österreichischem Recht

  • | Treuhandvermögen
  • | Wertpapieraufgliederung nach BWG
  • | Erhaltene Sicherheiten
  • | Personalstand
  • | Niederlassungen
  • | Handelsbuch
  • | Geografische Märkte
  • | Sonstige erforderliche Angaben nach BWG und UGB
  • | Eigenmittel der BAWAG P.S.K. AG (Einzelinstitut)
  • | Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung
  • | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Organe der BAWAG Group AG

KONZERNRECHNUNG

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

in Mio. € [Notes] 2019 2018
Zinserträge 1.154,1 1.141,4
davon mittels Effektivzinsmethode ermittelt 893,3 870,4
Zinsaufwendungen -278,7 -309,5
Dividendenerträge 3,6 8,6
Nettozinsertrag [2] 879,0 840,5
Provisionserträge 374,7 372,9
Provisionsaufwendungen -91,2 -90,1
Provisionsüberschuss [3] 283,5 282,8
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und
Schulden
[4] 70,7 19,5
davon Gewinne aus der Ausbuchung von finanziellen
Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden
101,4 24,1
davon Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen
Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden
-0,9 -0,7
Sonstige betriebliche Erträge [5] 111,0 64,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen [5] -142,0 -72,3
Operative Aufwendungen -533,8 -521,9
davon Verwaltungsaufwand [6] -460,6 -477,2
davon planmäßige Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen
[7] -73,2 -44,7
Risikokosten [8] -69,3 -45,1
davon gemäß IFRS 9 -65,5 -42,4
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden
[9] 5,2 5,1
Jahresüberschuss vor Steuern 604,3 572,7
Steuern vom Einkommen [10] -145,0 -136,2
Jahresüberschuss nach Steuern 459,3 436,5
davon den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0,2 0,0
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar 459,1 436,5

Die Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen" umfasst nach IFRS auch regulatorische Aufwendungen (Bankenabgabe und die Aufwendungen für das Einlagensicherungssystem und den Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund)). Weitere Details hierzu finden sich in Note 5. Die Position "Verwaltungsaufwand" enthält ebenfalls regulatorische Aufwendungen (FMA- und EZB-Aufsichtsgebühren) in Höhe von 4,1 Mio. € (2018: 4,0 Mio. €). Das Management der BAWAG Group betrachtet regulatorische

Aufwendungen jedoch als gesonderten Aufwandsposten. Dementsprechend werden diese im Konzernlagebericht separat unter den Aufwendungen dargestellt.

Die Gewinne bzw. Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, resultieren aus dem Verkauf von Finanzinstrumenten an Dritte.

Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33

2019 2018
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis (in Mio. €) 459,1 436,5
AT1-Kupon (in Mio. €) -15,0 -6,2
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis nach Abzug des
AT1-Kupons (in Mio. €)
444,1 430,3
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf 97.840.364 99.597.178
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 4,54 4,32
Gewichtete durchschnittliche und verwässerte Anzahl der Aktien im Umlauf 97.942.999 99.636.540
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 4,53 4,32

Zusätzliche Informationen zum Ergebnis nach Steuern je Aktie gemäß interner Definition der BAWAG Group (vor Abzug des AT1-Kupons; nicht dem IAS 33 entsprechend)

2019 2018
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis (in Mio. €) 459,1 436,5
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf 97.840.364 99.597.178
Ergebnis nach Steuern je Aktie 4,69 4,38

Veränderung der Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Aktien

2019 2018
Im Umlauf befindliche Aktien am Anfang der Periode 98.794.893 100.000.000
Im Umlauf befindliche Aktien am Ende der Periode 87.937.130 98.794.893
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf 97.840.364 99.597.178
Gewichtete durchschnittliche und verwässerte Anzahl der Aktien im Umlauf 97.942.999 99.636.540

Das Ergebnis je Aktie stellt das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Ergebnis der gewichteten durchschnittlichen Zahl der in der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien gegenüber. Einige der zurückgekauften Aktien werden für einen Teil des

langfristigen Incentivierungsprogramms der Bank verwendet, das nur eine Dienstbedingung hat. Für diese Aktien wurde ein potenzieller Verwässerungseffekt gerechnet. Details zum in 2019 durchgeführten Aktienrückkauf finden sich im Anhang unter Note 30 Eigenkapital.

SONSTIGES ERGEBNIS

in Mio. € 2019 2018
Jahresüberschuss nach Steuern 459,3 436,5
Sonstiges Ergebnis
Posten, bei denen keine Umgliederung in den Gewinn/Verlust möglich ist
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Plänen -29,4 -6,8
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene Wertänderungen von zum beizulegenden
Zeitwert bewerteten Aktien und anderen Eigenkapitalinstrumenten
7,6 -9,2
Änderung des Credit Spreads von finanziellen Verbindlichkeiten -2,1 8,3
Latente Steuern auf Posten, welche nicht umgegliedert werden können 6,3 1,7
Summe der Posten, bei denen keine Umgliederung in den Gewinn/Verlust möglich ist -17,6 -6,0
Posten, bei denen eine Umgliederung in den Gewinn/Verlust möglich ist
Währungsumrechnung -2,4 -0,1
Absicherung einer Nettoinvestition in ausländische Geschäftsbetriebe 2,0 -
Cashflow-Hedge-Rücklage -12,8 -13,9
Davon in den Gewinn (-) oder Verlust (+) umgegliedert1) 3,4 -5,5
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene Wertänderungen von zum beizulegenden
Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten
54,1 -78,5
Davon in den Gewinn (-) oder Verlust (+) umgegliedert -3,0 -29,3
Anteil der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen von assoziierten
Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
2,3 -0,9
Latente Steuern auf Posten, welche umgegliedert werden können -11,0 23,6
Summe der Posten, bei denen eine Umgliederung in den Gewinn/Verlust möglich ist 32,2 -69,8
Sonstiges Ergebnis 14,6 -75,8
Gesamtergebnis nach Steuern 473,9 360,7
davon den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0,2 0,0
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar 473,7 360,7

1) In den Nettozinsertrag.

Weitere Details finden sich im Anhang unter Note 30 Eigenkapital.

BILANZ

Aktiva

in Mio. € [Notes] 31.12.2019 31.12.2018
Barreserve [11] 1.424 1.069
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
[12] 740 504
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
[13] 3.631 3.039
Handelsaktiva [14] 353 351
Zu fortgeführten Anschaffungskosten [15] 37.556 38.334
Kunden 30.467 30.482
Kreditinstitute 5.720 4.340
Wertpapiere 1.369 3.512
Bewertungsanpassungen für gegen Zinsrisiken
abgesicherte Portfolien
5 1
Sicherungsderivate [29] 397 401
Sachanlagen [17] 396 116
Vermietete Grundstücke und Gebäude [17] 311 118
Geschäfts- und Firmenwerte [18] 94 59
Markenname und Kundenstock [18] 274 264
Software und andere immaterielle Vermögenswerte [18] 201 182
Steueransprüche für laufende Steuern 15 15
Steueransprüche für latente Steuern [19] 8 75
At-equity bewertete Beteiligungen [51] 48 45
Sonstige Vermögenswerte [20] 209 125
Summe Aktiva 45.662 44.698

Die Posten "Geschäfts- und Firmenwerte", "Markenname und Kundenstock" und "Software und andere immaterielle Vermögenswerte" werden in Note 31 in dem Posten "Immaterielle Vermögenswerte" zusammengefasst.

Passiva

in Mio. € [Notes] 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten 41.834 40.693
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Verbindlichkeiten
[21] 369 576
Handelspassiva [22] 334 301
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
[23] 38.543 38.325
Kunden 30.378 30.195
Begebene Schuldverschreibungen, Nachrang- und
Ergänzungskapital
5.080 3.849
Kreditinstitute 3.085 4.281
Finanzielle Verbindlichkeiten aus
Vermögensübertragungen
[39] 729 150
Bewertungsanpassungen für gegen Zinsrisiken
abgesicherte Portfolien
337 156
Sicherungsderivate [29] 116 104
Rückstellungen [27] 480 465
Steuerschulden für laufende Steuern 34 8
Steuerschulden für latente Steuern [19] 54 11
Sonstige Verbindlichkeiten [28] 838 597
Gesamtkapital [30] 3.828 4.005
Eigenkapital, den Eigentümern des
Mutterunternehmens zurechenbar (ex AT1-Kapital)
3.527 3.706
AT1-Kapital 297 298
Nicht beherrschende Anteile 4 1
Summe Passiva 45.662 44.698
in Mio. € Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklagen
Andere
begebene
Eigenkapitalins
trumente
Gewinnrück
lagen1)
Cashflow
Hedge
Rücklage nach
Steuern
Versiche
rungsma
thematische
Gewinne/
Verluste nach
Steuern
Im sonstigen
Ergebnis zum
beizulegenden
Zeitwert
ausgewiesene
Schuldinstru
mente nach
Steuern ohne
at equity
Gesellschaften
Stand 01.01.2018 100,0 1.146,4 2.278,2 2,8 -76,9 47,4
Veränderung
eigener Aktien
-1,2 -46,6
Transaktionen mit
Eigentümern
4,2 -58,3
Anteilsbasierte
Vergütungen
4,2
Dividenden -58,3
AT1-Kapital 297,6
AT1-Kupon -6,2
Gesamtergebnis 436,5 -10,52) -5,1 -58,33)
Stand 31.12.2018 98,8 1.150,6 297,6 2.603,6 -7,7 -82,0 -10,9
Stand 01.01.2019 98,8 1.150,6 297,6 2.603,6 -7,7 -82,0 -10,9
Umgliederung aus
dem sonstigen
Ergebnis
1,3
Transaktionen mit
Eigentümern
-10,9 -24,4 -605,2
Anteilsbasierte
Vergütungen
-24,4
Dividenden -215,2
Aktienrückkauf -10,9 -390,0
Transaktionen mit
nicht
beherrschenden
Anteilen
0,5
AT1-Kapital 0,0
Änderungen
Konsolidierungs
kreis
AT1-Kupon -15,0
Gesamtergebnis 459,1 -9,6
2)
-21,7 39,93)
Stand 31.12.2019 87,9 1.126,2 297,5 2.444,3 -17,3 -103,7 29,0

ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS

1) Retained earnings reserve.

2) Davon in den Gewinn oder Verlust umgegliedert: +2,5 Mio. € (2018: -4,1 Mio. €).

3) Davon in den Gewinn oder Verlust umgegliedert: -2,4 Mio. € (2018: -22,1 Mio. €).

3,7 11,1 -54,0 2,0 -2,5 3.824,3 4,0 3.828,3
2,3 5,7 -1,6 2,0 -2,4 473,7 0,2 473,9
-15,0 -15,0
3,6 3,6
0,0 0,0
0,5 0,5
-400,91) -400,9
-215,2 -0,9 -216,1
-24,4 -24,4
-640,5 -0,9 -641,4
1,3 1,3
1,4 5,4 -52,4 -0,1 4.004,3 1,1 4.005,4
1,4 5,4 -52,4 -0,1 4.004,3 1,1 4.005,4

-0,9

-7,1

6,2


-0,1
-6,2
360,7

-6,2
360,7
297,6 297,6
-58,3 -0,3 -58,6
4,2 4,2
-54,1 -0,3 -54,4
-47,8 -47,8
2,3 12,5 -58,6 3.454,1 1,4 3.455,5
Im sonstigen
Ergebnis zum
beizulegenden
Zeitwert
ausgewiesene
Schuldinstru
mente nach
Steuern aus at
equity
Gesellschaften
Im sonstigen
Ergebnis
ausgewiesene
zum
beizulegenden
Zeitwert
bewertete
Aktien und
andere
Eigenkapital
instrumente
nach Steuern
Änderung des
Credit
Spreads von
finanziellen
Verbindlich
keiten nach
Steuern
Absicherung
einer
Nettoinvestit
ion in
ausländische
Geschäfts
betriebe nach
Steuern
Währungs
umrechnung
Eigenkapital,
den
Eigentümern
des Mutter
unternehmens
zurechenbar
(ex AT1-
Kapital)
Nicht
beherrsch
ende Anteile
Eigenkapital
inkl. nicht
beherr
schender
Anteile

1) Inklusive Kosten des Aktienrückkaufs in Höhe von 0,9 Mio. €.

Weitere Details finden sich im Anhang unter Note 30 Eigenkapital.

KAPITALFLUSSRECHNUNG

in Mio. € [Notes] 2019 2018
I. Jahresüberschuss (nach Steuern, vor nicht
beherrschenden Anteilen)
Gewinn- und Verlustrechnung 459 437
Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungsunwirksame
Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer
Geschäftstätigkeit
Abschreibungen, Wertberichtigungen und
Zuschreibungen
[7], [8] 83 58
Veränderungen von Rückstellungen [27] 35 26
Veränderungen anderer zahlungsunwirksamer Posten -36 278
Veräußerungsergebnis aus dem Abgang von
Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten sowie Tochterunternehmen
[4], [5] 17 6
Gewinn- oder Verlustanteil an Unternehmen, die nach
der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern
Gewinn- und Verlustrechnung -5 -5
Sonstige Anpassungen (i.W. erhaltene Zinsen abzüglich
gezahlter Zinsen)
-875 -876
Zwischensumme -322 -77
Veränderungen des Vermögens und der Verbindlichkeiten
aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um
zahlungsunwirksame Bestandteile
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten
Anschaffungskosten
-740 -266
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (exklusive
Investitionstätigkeit)
-193 408
Sonstige Vermögenswerte -77 10
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
-1.219 -776
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (exklusive
Finanzierungstätigkeit)
854 -846
Sonstige Verbindlichkeiten -74 -310
Erhaltene Zinsen 1.151 1.151
Erhaltene Dividenden Gewinn- und Verlustrechnung 4 9
Dividenden von Unternehmen, die nach der Equity
Methode bilanziert werden
4 1
Gezahlte Zinsen -276 -348
Ertragsteuerzahlungen -24 -7
II. Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit -912 -1.052
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzanlagen 3.906 3.145
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 32 2
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen -2.229 -1.923
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten [17], [18] -66 -62
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Tochterunternehmen
Cashflow aus dem Verkauf
von Tochterunternehmen
1
Einzahlungen aus der Veräußerung von assoziierten
Unternehmen
9
Erwerb von Tochterunternehmen (abzüglich erworbener
Zahlungsmittel)
[35] -120
III. Cashflow aus Investitionstätigkeit 1.532 1.163
Veränderung eigener Aktien Entwicklung des Eigenkapitals -4011) -48
Dividendenzahlungen Entwicklung des Eigenkapitals -216 -58
Einzahlungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten (inklusive
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter
Verbindlichkeiten)
400
Einzahlungen aus Änderungen der Eigentumsanteile an
einem Tochterunternehmen, die nicht in einem Verlust der
Beherrschung resultieren
5
Einzahlungen aus der Emission von AT1-Kapital Entwicklung des Eigenkapitals 298
AT1-Kupon Entwicklung des Eigenkapitals -15 -9
Auszahlungen aus Leasingverbindlichkeiten -23
Auszahlungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten
(inklusive erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewerteter Verbindlichkeiten)
-15 -405
IV. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -265 -222
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode 1.069 1.180
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit -912 -1.052
Cashflow aus Investitionstätigkeit 1.532 1.163
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -265 -222
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode 1.424 1.069

1) Inklusive Kosten des Aktienrückkaufs in Höhe von 0,9 Mio. €.

Die Kapitalflussrechnung gibt über Stand und Entwicklung der Zahlungsmittel des Konzerns Auskunft. Sie zeigt den Mittelzufluss und -abfluss, aufgeteilt in operative Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand umfasst den Kassenbestand und die Guthaben bei Zentralnotenbanken. Für die BAWAG Group ist die Aussagefähigkeit der Kapitalflussrechnung als gering anzusehen. Die Kapitalflussrechnung ersetzt für die Gruppe weder die Liquiditäts- bzw. Finanzplanung noch wird sie als Steuerungsinstrument eingesetzt.

Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten, einschließlich Veränderungen durch Cashflow und nicht zahlungswirksame Veränderungen gemäß IAS 7.44A

Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten sind Verbindlichkeiten, bei denen Cashflows in der Kapitalflussrechnung als Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten eingestuft werden. In der BAWAG Group werden Cashflows aus dem Ergänzungs- und Nachrangkapital als Cashflows aus

Finanzierungstätigkeiten eingestuft (für Details zum Ergänzungs- und Nachrangkapital verweisen wir auf Note 24). Die folgende Tabelle zeigt die Veränderungen des Ergänzungsund Nachrangkapitals in der Reportingperiode:

in Mio. € 01.01.2019 Änderung
Konsolidierung
skreis
Zeitwertanpas
sung des
Grundgeschäft
s aus Fair
Value-Hedges
Bewertungseff
ekte von zum
Zeitwert
bilanzierten
finanziellen
Verbindlichkeit
en
Neuemissio
nen
Zugänge Rückkauf,
Tilgung bzw.
zahlungswirk
same
Veränderung
Sonstige 31.12.2019
Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
Nachrang- und
Ergänzungskapital
131 -1 130
Finanzielle Verbindlichkeiten zu
fortgeführten Anschaffungskosten
Nachrang- und
Ergänzungskapital
102 6 400 -15 7 500
Sonstige Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeit 261 23 -23 -8 253
in Mio. € 01.01.2018 Änderung
Konsolidierung
skreis
Zeitwertan
passung des
Grund
geschäfts aus
Fair-Value
Hedges
Bewertungs
effekte von
zum Zeitwert
bilanzierten
finanziellen
Verbindlich
keiten
Rückkauf,
Tilgung bzw.
zahlungs
wirksame
Veränderung
Sonstige 31.12.2018
Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
Nachrang- und Ergänzungskapital 528 -18 -379 131
Finanzielle Verbindlichkeiten zu
fortgeführten Anschaffungskosten
Nachrang- und Ergänzungskapital 128 -26 102

Bezüglich der Veränderungen im Eigenkapital aus Dividendenzahlungen siehe die Angabe zur Entwicklung des Eigenkapitals.

Cashflow aus dem Verkauf von Tochterunternehmen

Im Geschäftsjahr 2018 hat die BAWAG P.S.K. Leasing Holding GmbH ihre Anteile an der RF 17 BAWAG Immobilienleasing GmbH verkauft. Der Gewinn aus dem Verkauf wurde in der Zeile "Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden" ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Tochterunternehmen verkauft.

in Mio. € 2019 2018
Verkaufserlös 1
Veräußerte Vermögenswerte 16
Finanzielle Vermögensgegenstände 16
Sonstige Vermögensgegenstände
Veräußerte Schulden 15
Finanzielle Verbindlichkeiten 15
Sonstige Verbindlichkeiten
Veräußertes Reinvermögen 1
Gewinn/Verlust aus dem Verkauf
Verkaufserlös 1
In den veräußerten Vermögenswerten enthaltene Zahlungsmittel
Erlöse aus dem Verkauf 1

ANHANG (NOTES)

ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

1 | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die BAWAG Group AG ist die oberste Konzernmutter der BAWAG Group. Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (BAWAG P.S.K. AG), ein Tochterunternehmen der BAWAG Group AG, ist eine österreichische Bank, deren operatives Geschäft sich auf Österreich konzentriert, wobei die Bank auch in ausgewählten internationalen Märkten tätig ist. Der Sitz der BAWAG Group AG befindet sich in 1100 Wien, Wiedner Gürtel 11.

Der Konzernabschluss wurde in Anwendung des § 59a BWG und in Einklang mit der EG-Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 nach den Regeln der Standards (IFRS/IAS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC/SIC) erstellt. Alle vom IASB in den International Financial Reporting Standards für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 anwendbaren und veröffentlichten Standards, die von der EU übernommen wurden, wurden angewendet.

Grundlage des vorliegenden Konzernabschlusses der BAWAG Group nach IFRS bilden konzerneinheitlich nach IFRS aufgestellte Einzelabschlüsse zum 31. Dezember 2019 aller vollkonsolidierten Unternehmen. Assoziierte Unternehmen werden – soweit wesentlich – at-equity einbezogen.

Die Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß IFRS erfordert Annahmen und Schätzungen über wesentliche Einflussfaktoren auf den Geschäftsbetrieb. Diese Annahmen werden laufend überprüft und angepasst. Anpassungen werden jeweils in der aktuellen Periode bzw. bei längerfristigen Auswirkungen auch in den zukünftigen Perioden berücksichtigt.

Die in der Folge genannten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden durchgängig bis auf die Bestimmungen des IFRS 16 Leasing, die Klarstellungen zu IAS 12 Ertragsteuern (beide ab 1. Jänner 2019; Vorjahr nicht angepasst) und die Änderung der Bewertungsmethode bei vermieteten Grundstücken und Gebäuden (IAS 40) auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Geschäftsjahre angewendet.

Wir haben die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

beibehalten, mit den im oberen Absatz erwähnten Ausnahmen.

Die Berichtswährung ist Euro. Sofern nicht anders angegeben, werden die Zahlen auf Millionen Euro gerundet dargestellt. Die nachstehend angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten.

Auf Fremdwährung lautende monetäre Bilanzwerte wurden zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Konsolidierungskreis und -methoden

Der Konsolidierungskreis umfasst alle wesentlichen – direkten und indirekten – Tochterunternehmen der BAWAG Group.

Insgesamt umfasst der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 62 (2018: 47) vollkonsolidierte Unternehmen und 2 (2018: 2) Unternehmen, die at-equity einbezogen werden, im In- und Ausland. Im ersten Quartal 2019 wurde die Zahnärztekasse AG erworben, die Gesellschaften Tiger Retail UK RE 1 S.à r.l. und Tiger Retail UK RE 2 S.à r.l. gegründet, die BAWAG Group Germany GmbH wegen Wesentlichkeit in den Konsolidierungskreis aufgenommen und die START Immobilienleasing GmbH wegen Unwesentlichkeit endkonsolidiert. Im zweiten Quartal wurden EOS Health Honorarmanagement AG (mit 1. Juli 2019 in Health Coevo AG umbenannt), BFL Leasing GmbH und Morgenstern Miet + Leasing GmbH erworben und die Romax Immobilien GmbH sowie fünf Immobiliengesellschaften in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Im dritten Quartal 2019 wurden BAWAG Education Trust Corp. und PFH Properties Funds Holding GmbH wegen Wesentlichkeit in den Konsolidierungskreis aufgenommen und BVV Cayman Ltd. gegründet. Im vierten Quartal 2019 wurde Bonnie RE UK 1 B.V. gegründet und Promontoria Holding 136 B.V. erworben.

Mit Verschmelzungsvertrag vom 12. Dezember 2019 haben die easybank AG und die BAWAG P.S.K. vereinbart, dass die übertragende easybank AG ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge sowie unter Verzicht auf die Liquidation zum Verschmelzungsstichtag 30. Juni 2019 auf die übernehmende Gesellschaft BAWAG P.S.K. überträgt. Da die übernehmende Gesellschaft Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist, unterbleibt die Gewährung von Aktien. Ebenso wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 12. Dezember 2019 zwischen Pa-Zweiundsechzigste WT Beteiligungsverwaltungs GmbH und BAWAG P.S.K. vereinbart, dass die übertragende Pa-Zweiundsechzigste WT Beteiligungsverwaltungs GmbH ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge sowie unter Verzicht auf die Liquidation zum Verschmelzungsstichtag 30. Juni 2019 auf die übernehmende Gesellschaft BAWAG P.S.K. überträgt.

Die Eigentümer der easybank AG, der Pa-Zweiundsechzigste WT Beteiligungsverwaltungs GmbH und der BAWAG P.S.K. haben die Verschmelzungsverträge mit Beschluss vom 12. Dezember 2019 genehmigt und die Verschmelzungen beschlossen.

Kriterien für die Einbeziehung waren im Sinne der Wesentlichkeit sowohl die Bilanzsumme als auch der Anteil am Gesamtergebnis des Konzerns. Der Einfluss der nicht konsolidierten Tochterunternehmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns war von untergeordneter Bedeutung. Unter Note 48 "Liste konsolidierter Tochterunternehmen" befindet sich eine Aufstellung aller vollkonsolidierten bzw. at-equity bewerteten Unternehmen.

Der Buchwert der assoziierten, nicht at-equity bewerteten Beteiligungen betrug am 31. Dezember 2019 13 Mio. € (2018: 16 Mio. €). Beherrschte Unternehmen mit einem Buchwert in Höhe von 11 Mio. € (2018: 18 Mio. €) werden nicht konsolidiert, da der Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unwesentlich ist.

Details zum Konsolidierungskreis und zu wesentlichen Änderungen im Beteiligungsportfolio werden in den Notes 48 und 49 dargestellt.

Für Unternehmenszusammenschlüsse wird nach IFRS 3 die Erwerbsmethode herangezogen. Dabei werden die Anschaffungskosten für das erworbene Unternehmen dem Wert des übernommenen Reinvermögens im Erwerbszeitpunkt gegenübergestellt. Die Bewertung des Reinvermögens richtet sich nach den beizulegenden Zeitwerten aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Erwerbszeitpunkt.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischengewinne werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Aktivierte Firmenwerte in Höhe von 94 Mio. € (2018: 59 Mio. €) werden in der Bilanz unter der Position "Geschäftsund Firmenwerte" ausgewiesen. Entsprechend IFRS 3 iVm IAS 36 und IAS 38 wird für alle Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGUs, cash generating units) eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Firmenwerte durch einen jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt.

Der Firmenwert-Impairmenttest wird unter Anwendung des Value in Use für die betreffenden Einheiten durchgeführt.

Aktuell besteht ein Goodwill bei easybank Franchise (59 Mio. €), Zahnärztekasse AG (20 Mio. €), Health Coevo AG (15 Mio. €), BAWAG P.S.K. Versicherung AG (12 Mio. €) und PSA Payment Services Austria GmbH (6 Mio. €) – die beiden letzten Gesellschaften werden atequity einbezogen –, wobei diese die kleinsten CGUs darstellen, denen ein Goodwill zugeordnet werden kann. Weitere Details zu den at-equity einbezogenen Gesellschaften werden in Note 34 und Note 51 dargestellt.

Das Kundengeschäft der easybank Franchise ist Teil des Segments Retail & SME, der Rest ist Teil des Segments Corporate Center. Die BAWAG P.S.K. Versicherung AG und die PSA Payment Services Austria GmbH sind beide Teil des Segments Corporate Center.

Weiters wurden alle Beteiligungen untersucht, ob Indikatoren für eine dauerhafte oder wesentliche Wertminderung vorliegen. Sofern aufgrund der Indikatoren erforderlich, wurden Werthaltigkeitstests durchgeführt.

Jene Eigenkapitalinstrumente, die nicht konsolidiert wurden, werden gemäß IFRS 9 bewertet und der Kategorie "Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" oder "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet. Weitere Details werden in Note 49 dargestellt.

Die nicht konsolidierte, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Beteiligung an der Hamburg Commercial Bank AG in Höhe von 2,5% wurde per 31.12.2018, aufgrund eines redaktionellen Fehlers, unter den im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Aufgrund von Unwesentlichkeit wurde auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung und das Sonstige Ergebnis sind nicht betroffen.

IFRS 9 Finanzinstrumente

Die Vorschriften des IFRS 9 sind für die BAWAG Group seit dem 1. Jänner 2018 verpflichtend anzuwenden. IFRS 9 legt drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte fest: Fortgeführte Anschaffungskosten (amortized cost), Beizulegender Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung (fair value through profit or loss) und Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis (fair value through other comprehensive income).

Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt zum Handelstag.

Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Finanzielle Vermögenswerte

Gemäß IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte nach drei Kategorien klassifiziert: Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost, AC), Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (Fair Value through Other Comprehensive Income, FVOCI) oder Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung (Fair Value through Profit or Loss, FVTPL).

In welche Kategorie ein Finanzinstrument eingeordnet wird, ist einerseits abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens und andererseits von den vertraglich vereinbarten Zahlungsflüssen des finanziellen Vermögenswertes.

Ein finanzieller Vermögenswert wird nur dann zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn das Geschäftsmodell des Unternehmens darauf abzielt, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, und die vertraglich vereinbarten Zahlungsflüsse ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Teil des Nominales darstellen (simple loan feature). Ein finanzieller Vermögenswert wird dann zum beizulegenden Zeitwert über das Sonstige Ergebnis bewertet, wenn das Geschäftsmodell des Unternehmens darauf abzielt, die finanziellen Vermögenswerte sowohl zu halten als auch zu verkaufen, und die vertraglich vereinbarten Zahlungsflüsse ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Teil des Nominales darstellen. Alle finanziellen Vermögenswerte, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Weiters gibt es keine Trennungspflicht für eingebettete Derivate, sondern es wird

das Finanzinstrument in seiner Gesamtheit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Agios und Disagios werden mittels Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt, der Aufwand bzw. Ertrag wird mit den Zinserträgen aus den entsprechenden Finanzinstrumenten verrechnet.

Bearbeitungsgebühren werden unter Berücksichtigung der damit direkt zusammenhängenden Kosten auf die Laufzeit der Kredite im Zinsergebnis verteilt.

Hinsichtlich der Erfassung von Vorsorgen wird auf das Kapitel Wertminderung verwiesen.

Beurteilung des Geschäftsmodells für finanzielle Vermögenswerte

Die BAWAG Group hat die folgenden Geschäftsmodelle identifiziert:

  • Geschäftsmodell "Halten" (Hold to Collect) Finanzielle Vermögenswerte in dieser Kategorie werden in der Regel bis zur Endfälligkeit gehalten, um vertragliche Zahlungsströme aus Tilgungen und Zinsen über die Laufzeit zu vereinnahmen. Nicht alle Finanzinstrumente in diesem Geschäftsmodell müssen bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Unter bestimmten Umständen stehen Verkäufe in Einklang mit dem Geschäftsmodell, unabhängig von ihrem Volumen und der Häufigkeit. Zum Beispiel wenn ein Finanzinstrument kurz vor Fälligkeit verkauft wird und die Einnahmen im Wesentlichen den ausstehenden Zahlungsströmen entsprechen, wenn das Finanzinstrument aufgrund einer Bonitätsverschlechterung verkauft wird, Verkäufe aufgrund von Änderungen im Steuer- oder Aufsichtsrecht, aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen oder Reorganisationen oder im Stressszenario. Außerdem werden Verkäufe, deren Buchwerte und Erträge 5% des durchschnittlichen Buchwertes des Portfolios in einem Jahr nicht übersteigen, als unwesentlich angesehen.
  • Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" (Hold to Collect and Sell)

Finanzielle Vermögenswerte in diesem Geschäftsmodell werden sowohl gehalten, um Zahlungsströme zu vereinnahmen, als auch, um sie zu verkaufen. In diesem Geschäftsmodell werden vorwiegend liquide Bonds gehalten, welche verkauft, für besicherte Refinanzierungen mit der Notenbank hinterlegt oder in ein Repo gegeben werden können.

Sonstige Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte in diesem Geschäftsmodell werden zur Veräußerung gehalten. Die BAWAG Group hat ein kleines Kreditportfolio der öffentlichen Hand diesem Geschäftsmodell gewidmet. Diese Kredite werden mit der Absicht vergeben, sie in der nahen Zukunft weiterzuverkaufen.

Handelsbestand

Zu dieser Kategorie zählen finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden. Diese Finanzinstrumente werden mit ihren Marktwerten (Fair Values) angesetzt. Sämtliche Derivate des Handels- und Bankbuches, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind, werden dieser Kategorie zugeordnet. Die Handelspassiva umfassen Verbindlichkeiten aus Derivatgeschäften, Leerverkäufe und Repo-Geschäfte.

Bestimmte finanzielle Vermögenswerte, die nicht die Definition von Handelsaktiva erfüllen, werden nach der Fair-Value-Option als zum Fair Value bewertet klassifiziert. Die BAWAG Group hat die Fair-Value-Option in folgenden Fällen angewendet:

  • Vermeidung eines Accounting Mismatch
    • Fest verzinste Wertpapiere und Darlehen, deren Fair Value zum Erwerbszeitpunkt durch Zinsderivate gesichert wurde;
    • Anlageprodukte, deren Wertänderungsrisiko durch Derivate abgesichert wurde.

Beurteilung, ob vertragliche Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Teil des Nominales darstellen (Solely Payments of Principal and Interest, SPPI)

Um festzustellen, ob ein Finanzinstrument die SPPI-Kriterien erfüllt, analysiert die BAWAG Group ihr Portfolio in drei Stufen:

    1. Identifizierung aller Finanzinstrumente, die klar die SPPI-Kriterien erfüllen;
    1. Qualitativer Benchmarktest;
    1. Quantitativer Benchmarktest.

Ein qualitativer oder quantitativer Benchmarktest muss dann durchgeführt werden, wenn mögliche schädliche Konditionen vorliegen. Ein qualitativer Benchmarktest ist ausreichend, wenn die möglicherweise schädliche

Kondition bei Vergleich der Zahlungsströme klarerweise unwesentlich ist, z.B. bestimmte Zinsanpassungsklauseln. In diesem Fall ist kein quantitativer Benchmarktest erforderlich und das Finanzinstrument erfüllt die SPPI-Kriterien. In allen anderen Fällen ist ein quantitativer Test erforderlich, der die Zahlungsströme des Finanzinstruments mit den Zahlungsströmen eines theoretischen Finanzinstruments mit den gleichen Eigenschaften außer der schädlichen Kondition vergleicht. Wenn die Zahlungsströme wesentlich voneinander abweichen, erfüllt das Finanzinstrument die SPPI-Kriterien nicht und wird zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung bilanziert.

Zur Bestimmung der Wesentlichkeit einer schädlichen Kondition hat die Bank eine Abweichung von mehr als 5% der kumulativen Zahlungsströme und 1% der jährlichen Zahlungsströme als schädlich definiert. Eine Gruppe von Krediten und Wertpapieren besteht aktuell den Benchmarktest nicht, vorwiegend aufgrund des jeweiligen Zinsindikators.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Gemäß IFRS 9 werden finanzielle Verpflichtungen, die nicht

  • zu Handelszwecken bestimmt sind oder
  • der Position "Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden" zugeordnet werden,

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Fair-Value-Änderungen bei Verbindlichkeiten der Fair-Value-Option werden folgendermaßen ausgewiesen:

  • der Betrag der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, der aus dem Ausfallsrisiko der Verbindlichkeit resultiert, wird im sonstigen Ergebnis dargestellt; und
  • die restliche Veränderung des beizulegenden Zeitwerts wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Bestimmte finanzielle Verpflichtungen, die nicht die Definition von Handelspassiva erfüllen, werden nach der Fair-Value-Option als zum Fair Value bewertet klassifiziert. Die BAWAG Group hat die Fair-Value-Option in folgenden Fällen angewendet:

  • Vermeidung eines Accounting Mismatch
  • Fest verzinste Eigene Emissionen, deren Fair Value zum Erwerbszeitpunkt durch Zinsderivate gesichert wurde;
  • Vorliegen eingebetteter Derivate - Eigene Emissionen mit eingebetteten Derivaten

Reklassifizierungen

Finanzielle Vermögenswerte werden nach erstmaligem Ansatz nicht reklassifiziert, außer in der Periode, in welcher der Konzern das Geschäftsmodell der Finanzinstrumente ändert.

Vertragliche Modifikationen

Werden im Rahmen von Neuverhandlungen von Krediten die vertraglichen Zahlungsströme geändert, so ist eine Beurteilung hinsichtlich der Signifikanz der Änderung erforderlich. Im Falle einer nicht signifikanten Änderung der vertraglichen Zahlungsströme erfolgt eine Anpassung des Bruttobuchwerts des Instruments auf Basis einer Barwertbetrachtung der neuen vertraglichen Zahlungsströme, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die Differenz zwischen dem alten Bruttobuchwert und dem neuen Bruttobuchwert wird erfolgswirksam als Modifizierungsgewinn oder -verlust erfasst.

Wenn sich die Zahlungsströme signifikant unterscheiden (die BAWAG Group hat hier eine Signifikanzgrenze der Barwertänderung von 10% gewählt), gelten die vertraglichen Rechte der Zahlungsströme aus den ursprünglichen Instrumenten als verfallen. In diesem Fall wird das ursprüngliche Instrument ausgebucht, und ein neues finanzielles Instrument wird zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich etwaiger anrechenbarer Transaktionskosten erfasst.

Weiters erfolgt eine Ausbuchung des ursprünglichen Vermögenswertes, wenn es sich um eine qualitative Modifikation des Vertrags handelt. Eine solche liegt vor bei einer Änderung der Vertragspartei oder der Vertragswährung (es sei denn, dies wurde bereits im ursprünglichen Vertrag vereinbart) sowie bei Einführung oder Entfernung einer nicht SPPI-konformen Vertragsklausel.

Im Fall von Modifikationen, die nicht zu einer Ausbuchung führen, beurteilt die BAWAG Group eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos anhand der Kriterien für den Stufentransfer und bestimmt, ob ein 12-Monats-ECL oder ein Lifetime-ECL zu berücksichtigen ist. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos wird beurteilt durch einen Vergleich

  • der kumulativen Ausfallswahrscheinlichkeit zum Berichtszeitpunkt auf der Grundlage der modifizierten Bedingungen; und
  • der kumulativen Ausfallswahrscheinlichkeit mit den ursprünglichen Vertragsbedingungen, die bei Erstansatz des Vermögenswerts geschätzt wurde.

Wenn die Vertragsänderungen bei einem Kredit, der nicht wertgemindert ist, zu einer Ausbuchung führt, wird ein neuer Kredit angesetzt und der Stufe 1 zugeordnet.

Eigenkapitalinstrumente

IFRS 9 besagt, dass alle Eigenkapitalinstrumente grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung bilanziert werden müssen, außer das Unternehmen hat beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich die Wahl getroffen, die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Dieses Wahlrecht wird pro Instrument ausgeübt und gilt nicht für zu Handelszwecken gehaltene Aktien. Bei Anwendung des Wahlrechtes werden alle Bewertungen im sonstigen Ergebnis erfasst. Es kommt zu keiner Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung, nur Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Das Wahlrecht kann nur bei der erstmaligen Erfassung ausgeübt und nachträglich nicht geändert werden.

Der Großteil der von der BAWAG Group gehaltenen Eigenkapitalinstrumente wird für langfristige Zwecke gehalten, und es besteht nicht die Absicht, kurzfristige Veräußerungsgewinne zu erzielen. Aus diesem Grund wurde für die meisten Eigenkapitalinstrumente das Wahlrecht der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis ausgeübt, um die Profitabilität des Konzerns klarer darzustellen. Im Wesentlichen sind davon Beteiligungen an nicht konsolidierten Gesellschaften sowie Investitionen in AT1-Instrumente ("zusätzliches Kernkapital") betroffen. Für den Fall, dass die BAWAG Group plant, Eigenkapitalinstrumente in absehbarer Zeit zu verkaufen, wird über das Wahlrecht eine individuelle Entscheidung je Investition getroffen.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

IFRS 9 enthält auch ein neues allgemeines Modell für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Dieses Modell richtet Hedge Accounting stärker am betrieblichen Risikomanagement aus und erlaubt Hedging-Strategien, welche im Rahmen des Risikomanagements angewandt werden. Der Effektivitätstest als Voraussetzung für die Anwendung von Hedge Accounting wurde überarbeitet: Anstelle des

quantitativen Kriteriums (80 bis 125% Bandbreite) wurden qualitative und quantitative Kriterien für eine prospektive Effektivitätsmessung eingeführt. Außerdem ist die freiwillige Beendigung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr allgemein zulässig, sondern nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen.

Für Sicherungsbeziehungen, bei denen das gesicherte Risiko und das durch die Sicherungsinstrumente gedeckte Risiko nicht identisch sind, wurden Regelungen zum Re-Balancing eingeführt. Diese sehen vor, dass bei Änderungen der Korrelation die Sicherungsquote entsprechend angepasst wird, ohne dass die Sicherungsbeziehung beendet werden muss.

Das Macro-Hedge-Accounting-Projekt wurde noch nicht abgeschlossen, daher dürfen IFRS-9-Anwender als Wahlmöglichkeit weiterhin das Macro Fair Value Hedge Accounting Model für Zinsrisiken nach IAS 39 anwenden.

Die BAWAG Group erwartet zurzeit keinen bedeutenden Einfluss auf den Konzernabschluss aufgrund von IFRS 9 Hedge Accounting und hat beschlossen weiterhin die Bestimmungen des IAS 39 anzuwenden.

Wertminderung

Entsprechend den Vorgaben von IFRS 9 muss eine Bank den erwarteten Kreditverlust (Expected Credit Loss, ECL) anhand wahrscheinlichkeitsgewichteter zukünftiger Cashflows und Verluste bestimmen. Der ECL ist im Wesentlichen als Differenz zwischen den Zahlungsströmen, die der Bank aus den Vertragsbedingungen eines Finanzinstruments zustehen, und den erwarteten Zahlungsströmen (unter Berücksichtigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und erwarteten Verlustraten) definiert.

Die Hauptfaktoren bei der ECL-Berechnung sind die laufzeitbasierte Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default ‒ PD), die laufzeitbasierte Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default ‒ LGD) und das Exposure bei Ausfall. Ausgangsbasis für die IFRS-9-Parameterschätzung bilden die bestehenden internen Ratingmodelle (IRB). Es wurden Anpassungen zur Erweiterung des Prognosehorizontes und zur Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen (forward-looking information) vorgenommen.

Die Lifetime-PD wird anhand einer Through-the-Cycle- und einer Point-in-Time-Komponente bestimmt. Während erstere das idiosynkratische Risiko eines Kreditnehmers beschreibt, berücksichtigt die Point-in-Time-Komponente die

Konjunktureffekte. Die Through-the-Cycle-Komponente wird anhand eines homogenen und eines inhomogenen kontinuierlichen Markov-Prozesses geschätzt. Das Point-in-Time-Modell prognostiziert mithilfe makroökonomischer Variablen die kurzfristige zukünftige Ausfallsrate und verschiebt über einen Shift-Faktor die Through-the-Cycle-PD. Die langfristige Ausfallrate nähert sich der jeweiligen Zentraltendenz an. Für jedes relevante Geschäftssegment wurden separate Modelle entwickelt. Im Zuge der Erstvalidierung (Backtesting) wurde die Performance der Schätzer bestätigt.

Die LGD-Modelle bestehen ebenfalls aus einer Throughthe-Cycle- und einer Point-in-Time-Komponente, wobei der LGD in eine Sicherheitenerlösquote und eine Verlustrate für die unbesicherte Forderung aufgeteilt wird. Ähnlich zur Lifetime-PD wird über makroökonomische Variablen die zukünftige Verlustquote bestimmt. Für Staaten und Institute wurde ein Gesamt-LGD-Modell mithilfe einer externen Verlustdatenbank geschätzt.

Für offene Kreditlinien wurde ein Credit-Conversion-Faktor (CCF) für ausgefallene und für nicht ausgefallene Szenarien bestimmt, wobei die verwendeten Methoden jener der PD- und LGD-Schätzung ähnlich sind.

Die BAWAG Group wendet für alle Forderungsklassen und Risikomodelle einheitlich und konsistent die Ausfallsdefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) an. Diese basiert auf dem 90-Tage-Verzug bzw. einer wahrscheinlichen Uneinbringlichkeit einer Forderung. Somit kommt für alle IFRS-9-Modellschätzungen und -kalibrierungen die Ausfalldefinition gemäß CRR zur Anwendung.

Stufentransferkriterien und signifikanter Anstieg des Kreditrisikos als Teil des Wertminderungskonzeptes

In der BAWAG Group gilt das Wertminderungsmodell für folgenden Anwendungsbereich:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden;
  • Leasingforderungen;
  • unwiderrufliche Kreditzusagen und Finanzgarantien, sofern diese nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden;
  • Contract Assets gemäß IFRS 15.

Bevorsorgung des erwarteten Verlustes aus Kreditrisiko im Stufenkonzept:

Stufe 1: 12-Monats-ECLs

Alle finanziellen Instrumente bei Erstansatz (mit der Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität, "POCI") und diejenigen, deren Kreditrisiko sich seit dem Erstansatz nicht signifikant erhöht hat, bemessen die Risikovorsorge nach dem Modell der innerhalb von 12 Monaten erwarteten Kreditrisikoverluste (bei POCI wird die kumulierte Änderung der seit dem erstmaligen Ansatz über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertberichtigung erfasst).

Stufe 2 und 3: Lifetime-ECLs

Die Bemessung der Risikovorsorge erfolgt für alle den Stufen 2 und 3 zugeordneten Positionen nach den erwarteten Zahlungsausfällen der gesamten Restlaufzeit (lifetime expected credit loss), sobald eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos im Vergleich zum Zugangszeitpunkt vorliegt. Es ist anzumerken, dass in der BAWAG Group die Finanzinstrumente der Stufe 3 der Ausfallsdefinition laut CRR entsprechen und demzufolge zugeordnet werden.

Das Gesamteinstufungskonzept der BAWAG Group basiert auf drei Kriterien:

  • quantitatives Kriterium,
  • qualitatives Kriterium und
  • Backstop-Kriterium.

Sobald zumindest eines der genannten Kriterien zutrifft, erfolgt eine Einstufung des Finanzinstrumentes in die 2. Stufe. Das quantitative Kriterium misst die Änderungen der kumulativen Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) seit dem Erstansatz, das qualitative Kriterium steuert zusätzliche verfügbare Information über einen möglichen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos bei. Außerdem berücksichtigt die BAWAG Group die Verzugstage (30 Tage im Verzug) als zusätzliches Backstop-Kriterium.

Das quantitative Kriterium des Kreditrisikoanstieges stellt auf zwei Schwellenwerte ab:

  • die relative Änderung der kumulativen PD und
  • die absolute Änderung der kumulativen PD.

Nur wenn beide Schwellenwerte überschritten werden, ist dies als signifikanter Anstieg des Kreditrisikos zu werten und dementsprechend als Stufentransfer zu erfassen. Die BAWAG Group wendet die Methode der Quantilregression an, um die kritischen Werte der relativen PD-Änderung zu ermitteln, d.h. die Signifikanzschwellenwerte sind aufgrund der empirischen Quantile (z.B. 95%-Quantil) der angenommenen Variablen definiert (relative Änderung in Lifetime-PD seit Erstansatz). Diese quantitative Methode wurde letztendlich auf Basis der ökonomischen Plausibilität, der statistischen Bedeutung der Variablen, der geeigneten Anpassungstests (goodness of fit) und der akzeptablen Stufenverteilung ausgewählt. Die folgenden Variablen beeinflussen die Quantile der Lifetime-PD-Änderungen und führen zu einer Variierung der Schwellenwerte:

  • Kundensegment,
  • Rating bei Erstansatz,
  • Restlaufzeit (Vergleich zwischen Berichtsstichtag und Laufzeitende) und
  • Alter des Finanzinstrumentes (Vergleich zwischen Erstanschaffungsstichtag und Berichtsstichtag).

Als qualitative Stufentransferkriterien wurden folgende Kriterien festgelegt:

  • Aufnahme in die Watch-Liste (Non-Retail-Kunden),
  • Eintrag in die Warning List (Retail-Kunden) und
  • Setzung des Forbearance-Kennzeichens.

Sobald zumindest einer der oben angeführten Faktoren aktiv ist, wird die Position der Stufe 2 zugeordnet.

Alle Positionen, deren offene Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind, werden der Stufe 2 zugeordnet, soweit sie nicht als ausgefallen zu werten sind und damit der Stufe 3 zugeordnet werden.

Ein Finanzinstrument ist der Stufe 2 zugeordnet, solange zumindest eines der oben beschriebenen Transferkriterien zutrifft. Die Gesundungsperiode von der Stufe 3 zugeordneten Positionen entspricht der in der Defaultkennung angesetzten Frist von 30 Tagen.

Stufe 3: Lifetime-ECLs

An jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Ein finanzieller Vermögenswert oder

eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte gelten als wertgemindert und ein Wertminderungsverlust als entstanden, wenn:

  • objektive Hinweise auf eine Wertminderung infolge eines Verlustereignisses vorliegen, das nach der erstmaligen Erfassung des Finanzinstruments und bis zum Bilanzstichtag eingetreten ist ("Verlustereignis"),
  • das Verlustereignis einen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe finanzieller Vermögenswerte hatte und
  • eine verlässliche Schätzung des Betrags vorgenommen werden kann.

Die Wertberichtigungen umfassen die Risikovorsorgen für Ausfälle im Kreditgeschäft oder aus Gegenparteirisiken durch Einzel- und pauschalierte Individualvorsorgen auf Basis von Erfahrungen aus der Vergangenheit. Die Wertberichtigungen aus dem Kreditgeschäft werden in der Bilanz mit den entsprechenden Forderungen saldiert. Vorsorgen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte werden als Rückstellungen ausgewiesen.

Damit das Management beurteilen kann, ob auf individueller Ebene ein Verlustereignis eingetreten ist, werden alle bedeutsamen Kreditbeziehungen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft. Dabei werden aktuelle Informationen und kontrahentenbezogene Ereignisse wie erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder Vertragsbrüche, die sich beispielsweise im Ausfall oder Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen äußern, berücksichtigt.

Die Risikovorsorge für individuell bedeutsame Bonitätsrisiken wird unter Abschätzung der erwarteten zukünftigen Rückflüsse nach den Einschätzungen der Kreditrisikomanager vorgenommen. Für individuell nicht bedeutsame Bonitätsrisiken werden in Abhängigkeit von Überfälligkeiten und auf Basis von Erfahrungswerten Vorsorgen mit pauschalen Prozentsätzen gebildet.

In der Kompetenz- und Pouvoirordnung ist der Genehmigungsvor-gang für die Abschreibung und den Verzicht geregelt. Ausbuchun-gen erfolgen in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichen, wenn die Betreibung der Forderung ergebnislos verlaufen ist oder wenn keine Absicht besteht, die Betreibung aktiv fortzusetzen.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

Die BAWAG Group hat sich entschieden weiterhin Hedge Accounting gemäß IAS 39 anzuwenden.

Die BAWAG Group verwendet Fair-Value-Hedge Accounting, um Absicherungen gegen Zinsänderungsrisiken bei festverzinslichen Finanzinstrumenten darzustellen. Als Sicherungsgeschäfte werden überwiegend Zinsswaps verwendet. Die Grundgeschäfte umfassen Wertpapiere der Kategorie "Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" sowie Eigene Emissionen, Sparbücher und Forderungen an Kunden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Die BAWAG Group wendet die Vorschriften zur Bilanzierung der Absicherung von Zahlungsströmen ("Cashflow Hedge") nach IAS 39 für mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende zukünftige Zahlungsströme aus bestimmten Fremdwährungsportfolien an. Als Sicherungsgeschäfte werden Fremdwährungs-Swaps sowie Devisentermingeschäfte verwendet.

Nach den allgemeinen Regelungen werden Derivate als Handelsaktiva oder Handelspassiva klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Das Bewertungsergebnis wird in der Position "Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden" als Gewinne (Verluste) aus finanziellen Vermögenswerten im Handelsbestand ausgewiesen. Werden Derivate zur Absicherung von Risiken aus Nichthandelsgeschäften eingesetzt, wendet die BAWAG Group bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß IAS 39 Hedge Accounting (Bilanzierung von Sicherungsgeschäften) an.

Zu Beginn des Hedge Accountings werden die Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft, die Ziele des Risikomanagements und die Methode zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung dokumentiert. Die BAWAG Group überprüft am Beginn der Sicherungsbeziehung sowie an jedem Bilanzstichtag, ob die Kompensation der Änderungen der beizulegenden Zeitwerte aus Grund- und Sicherungsgeschäften in Bezug auf das abgesicherte Risiko in hohem Maße effektiv ist.

Das Zinsrisiko, für das der Konzern Hedge Accounting anwendet, ergibt sich aus festverzinslichen Emissionen, Darlehen und festverzinslichen Anleihen, deren beizulegender Zeitwert bei Änderung der Referenzzinssätze schwankt. Der Konzern sichert Zinsänderungsrisiken nur im Rahmen von Referenzzinssätzen ab, da die Marktwertänderungen

eines festverzinslichen Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit wesentlich durch Änderungen des Referenzzinssatzes beeinflusst werden. Hedge Accounting wird angewendet, wenn wirtschaftliche Sicherungsbeziehungen die Kriterien des Hedge Accounting erfüllen.

Die BAWAG Group verfolgt einen konservativen Ansatz bei der Steuerung ihrer Markt- und Zinsrisiken. Die Zinsrisikoposition wird strategisch auf IFRS-Konzernebene gesteuert und auf Basis der ökonomischen Sichtweise sowie nach der IFRS-Bewertungskategorie (FVTPL, FVTOCI) gemessen, limitiert und gesteuert. Der Zinsrisikomanagementansatz konzentriert sich auf die Reduktion von Marktrisiken und nutzt dabei natürliche Absicherungsmöglichkeiten der Bilanz sowie Derivate zur Steuerung der Risikoposition.

Das Fremdwährungsrisiko, für das der Konzern Cashflow Hedge Accounting anwendet, ergibt sich aus zukünftigen Zahlungsströmen von Fremdwährungsportfolien, deren beizulegender Zeitwert bei Änderung des FX-Kurses schwankt. Zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos kommen im Konzern sowohl FX-Outrights als auch Cross-Currency-Swaps zur Anwendung, da deren Marktwertveränderung im Wesentlichen von der Änderung des FX-Kurses beeinflusst wird.

Währungsrisiken werden als gering eingestuft, da die BAWAG Group eine Strategie zur Absicherung von Währungsrisiken resultierend aus Kapital- und Zinszahlungen verfolgt. Die Risikoposition wird täglich überwacht und innerhalb enger Limite gesteuert. Darüber hinaus wendet der Konzern Cashflow-Hedge-Accounting an, um das Fremdwährungsrisiko aus zukünftig erwarteten Spread-Einnahmen sowie Basisrisiken zu minimieren.

Durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken setzt sich der Konzern auch dem Kreditrisiko der derivativen Gegenpartei aus, das nicht durch das abgesicherte Grundgeschäft ausgeglichen wird. Die Gruppe minimiert das Kontrahentenausfallsrisiko bei derivativen Instrumenten, indem sie Geschäfte mit qualitativ hochwertigen Gegenparteien abschließt und von den Gegenparteien verlangt, Sicherheiten zu stellen und über CCPs zu clearen.

Bei Vorliegen von effektiven Sicherungsbeziehungen, die zur Verringerung des Marktwertrisikos eingesetzt werden, wendet die BAWAG Group Fair-Value-Hedge-Accounting an.

Auswirkungen in Zusammenhang mit dem Brexit

Per 31. Dezember 2019 hatte die BAWAG Group Sicherungsderivate, die über das London Clearing House abgeschlossen wurden, mit einem Nominale von 579 Mio. € (2018: 511 Mio. €) und einem Netto-Marktwert von 4 Mio. € (2018: 3 Mio. €) in Sicherungsbeziehungen. Da das London Clearing House gemäß der Europäischen Kommission bis Ende des Jahres 2019 weiterhin den Status eines zentralen Kontrahenten (CCP) behalten hat, gab es im Geschäftsjahr 2019 keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG Group. Die BAWAG Group wird die weiteren Ereignisse beobachten und entsprechende Maßnahmen setzen.

Mikro-Fair-Value-Hedge

Beim Mikro-Fair-Value-Hedge werden ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit oder eine Gruppe von gleichartigen finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten gegen Marktwertänderungen abgesichert. Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft werden in derselben Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und "Schulden" erfasst. Dabei wird das Sicherungsinstrument erfolgswirksam zum Fair Value angesetzt und das Grundgeschäft um jene Fair-Value-Änderungen erfolgswirksam fortgeschrieben, die sich in Bezug auf das abgesicherte Risiko ergeben.

Sobald das Sicherungsgeschäft veräußert, ausgeübt oder fällig wird oder wenn die Voraussetzungen für die Qualifikation zum Hedge Accounting nicht mehr erfüllt sind, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung beendet.

Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Bewertungsanpassungen des Grundgeschäfts werden über die Restlaufzeit verteilt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Für andere Arten von Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts beziehungsweise bei Veräußerung oder anderweitiger Ausbuchung der durch eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts gesicherten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten werden die Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts bei der Ermittlung des bei Ausbuchung realisierten Gewinns oder Verlusts berücksichtigt.

Da die wesentlichen Bewertungsparameter der Swaps und der entsprechenden Grundgeschäfte gleich sind, führt die

BAWAG Group eine qualitative prospektive Effektivitätsbeurteilung durch. Es wird erwartet, dass sich der Wert der Swaps und der Wert der entsprechenden Grundgeschäfte in Abhängigkeit von der Zinsveränderung in entgegengesetzter Richtung ändern werden. Die Hauptursache für die Ineffektivität von Sicherungsgeschäften ist, dass zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Sicherungsgeschäften und gesicherten Grundgeschäften unterschiedliche Diskontierungskurven verwendet werden (OIS vs. IBOR-Discounting).

Portfolio-Fair-Value-Hedge

Die BAWAG Group wendet die Vorschriften zur Bilanzierung der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines Portfolios gegen Zinsänderungsrisiken an. Im Rahmen der Bilanzierung hat der Konzern Sichteinlagen in Euro wie auch Kundenforderungen mit Zinsober- und Zinsuntergrenzen als Portfolien identifiziert, die gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert werden sollen. Diese werden entsprechend den erwarteten Rückzahlungs- und Zinsanpassungsterminen in Laufzeitbänder eingeteilt. Als Grundgeschäft für den Portfolio-Fair-Value-Hedge bestimmt die BAWAG Group aus dem identifizierten Portfolio einen Betrag von Verbindlichkeiten respektive Forderungen, der abgesichert werden soll. Die Zu- und Abgänge werden unter Anwendung der Bodensatzmethode ("Bottom-Layer-Approach") zunächst dem nicht designierten Teil der identifizierten Portfolien zugeordnet. Die BAWAG Group wendet hierbei den EU-Carveout zu IAS 39 an, der es ermöglicht, Sichteinlagen und ähnliche Instrumente auf Basis der erwarteten Abhebungs- und Fälligkeitstermine als Bestandteil einer Sicherungsbeziehung zu designieren. Der EU-Carve-out zu IAS 39 ermöglicht auch die Anwendung der Bodensatzmethode.

Für die bilanzielle Abbildung werden die Wertänderungen der Grundgeschäfte, die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführen sind, als separater Bilanzposten unter Bewertungsanpassungen für gegen Zinsänderungsrisiken abgesicherte Portfolien in der Bilanz erfasst. Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft werden in derselben Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden" erfasst.

Neben dem oben im Mikro-Fair-Value-Hedge-Abschnitt genannten Grund (OIS / IBOR-Basisspread) treten Ineffizienzen im Portfolio Fair Value Hedge Accounting auf, wenn die erwarteten Cashflows die tatsächlichen Cashflows der gesicherten Positionen übersteigen.

Cashflow Hedge

Die BAWAG Group wendet die Vorschriften zur Bilanzierung der Absicherung von Zahlungsströmen ("Cashflow Hedge") nach IAS 39 für mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende zukünftige Zahlungsströme aus bestimmten Fremdwährungsportfolien an.

Die BAWAG Group hat zukünftige Margeneinkünfte aus GBPund USD-Vermögenswerten als Grundgeschäfte identifiziert, welche gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme aus der Veränderung von Fremdwährungskursen abzusichern sind.

IAS 39 erlaubt Teile von hochwahrscheinlichen Zahlungsströmen als Grundgeschäft zu designieren. Die BAWAG Group widmet jeweils die ersten Zahlungsströme für eine definierte Zeitperiode als Grundgeschäft.

Die Veränderungen aus dem beizulegenden Zeitwert der Sicherungsinstrumente werden in der Gesamtergebnisrechnung unter "Cashflow-Hedge-Rücklage" gezeigt. Hätte die BAWAG Group 2019 die Bestimmungen des Cashflow Hedge nicht angewandt, wäre ein Verlust von 12,8 Mio. € (2018: Verlust von 13,9 Mio. €) in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden" ausgewiesen worden.

Neben dem oben im Mikro-Fair-Value-Hedge-Abschnitt genannten Grund (OIS / IBOR-Basisspread) treten Ineffizienzen im Cashflow Hedge Accounting auf, wenn die erwarteten Cashflows die tatsächlichen Cashflows der gesicherten Positionen übersteigen.

Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Die BAWAG Group wendet das Net Investment Hedge Accounting gemäß IAS 39 für Nettoinvestitionen in Tochtergesellschaften an, deren funktionale Währung nicht der Euro ist.

Aus den Investitionen in Tochtergesellschaften mit unterschiedlichen funktionalen Währungen ergeben sich für die BAWAG Group Währungsrisiken, die durch Devisenswaps weitgehend eliminiert werden.

Die Absicherung einer Nettoinvestition nach IAS 39 wird zur Minderung der Auswirkungen in der Gewinn- und Verlustrechnung aus Instrumenten zur Absicherung des

Fremdwährungsrisikos angewendet. Das abgesicherte Risiko ist definiert als das Fremdwährungsrisiko, das sich aus der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs (derzeit CHF und USD) und der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, dem Euro, ergibt.

Das Sicherungsinstrument wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei der effektive Teil seiner Veränderungen im sonstigen Gesamtergebnis in einer separaten Komponente des Eigenkapitals erfasst wird. Jeder ineffektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstrument wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die Marktwertänderung des Sicherungsinstruments die Marktwertänderung des gesicherten Grundgeschäfts übersteigt.

Im sonstigen Gesamtergebnis werden die Wertänderungen der Sicherungsinstrumente unter Absicherung einer Nettoinvestition in ausländische Geschäftsbetriebe ausgewiesen. Im Jahr 2019 wären Fair-Value-Gewinne in Höhe von 2,0 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €) in der Position Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen worden, wenn die BAWAG Group kein Net Investment Hedge Accounting angewendet hätte.

Ineffizienzen aus der Absicherung einer Nettoinvestition ergeben sich aus dem Sicherungsinstrument (Terminkontrakt), das einen Fremdwährungsbasisspread enthält, der nicht im Grundgeschäft (der Nettoinvestition) enthalten ist. Darüber hinaus kann es zu einer Ineffektivität kommen, wenn der Buchwert der Nettoinvestition unter den ursprünglich gewidmeten Betrag fällt oder wenn das abgesicherte Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument unterschiedlichen Kontrahentenrisiken unterliegen (z.B. OIS-Diskontierung des Sicherungsinstruments).

IBOR-Reform

Die BAWAG Group verfolgt die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Reform der Referenzzinssätze und der Verwendung risikofreier Zinssätze (IBOR-Reform) genau. Da wesentliche Teile der Bilanz der Bank an den Euribor/Libor-Zinssatz gebunden sind (Zinsbindungen an EONIA oder andere Tagesgeldsätze sind unwesentlich), hat die Bank bereits eine intensive Analyse der potenziellen Auswirkungen durchgeführt, um rechtzeitig Vorbereitungen für die Anpassung der Referenzzinssätze einzuleiten. Diese bankweiten Analysen umfassten unter anderem die Auswirkungen auf die Kunden (Preisgestaltung und Verträge), das Hedging, die Systeme und die finanziellen Ergebnisse. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurden klare Aufgaben und

Verantwortlichkeiten (Finanzen, Risiko, Recht, Operations, Markt, Tech) zugewiesen, um die notwendigen Anpassungen durchzuführen. Gegenwärtig erwartet die Bank eine schrittweise Einführung der reformierten IBOR-Sätze, beginnend mit Schweizer Franken, Britischem Pfund und US-Dollar im Jahr 2022, danach gefolgt vom Euribor.

Es wird erwartet, dass sich die Reform der IBOR-Sätze auch auf die Steuerung und das Management des Zinsrisikos der Bank auswirkt. In Übereinstimmung mit den Risikomanagement-Zielen wird die Bank derzeit gegen den 3M-Euribor/Libor gesteuert und abgesichert, einschließlich entsprechender Hedge-Accounting-Beziehungen. Die BAWAG Group verwendet Fair Value Hedge Accounting (Mikro Fair Value und Portfolio Fair Value Hedges), Cash Flow Hedge Accounting und Net Investment Hedges, um Marktrisiken abzusichern. Die Sicherungsgeschäfte und Grundgeschäfte lauten vorwiegend auf Euro, US-Dollar, Britische Pfund und in geringerem Ausmaß auf Schweizer Franken. Zum 31.12.2019 waren ca. 17 Mrd. € an Sicherungsinstrumenten einer Hedge-Accounting-Beziehung zugeordnet (ca. 7 Mrd. € abgesicherte Vermögenswerte und ca. 10 Mrd. € abgesicherte Verbindlichkeiten).

Finanzgarantien

Finanzgarantien sind vertragliche Vereinbarungen, die den Garantiegeber dazu verpflichten, bestimmte Zahlungen zu leisten, um den Garantienehmer für einen Verlust zu entschädigen, der dadurch entsteht, dass ein bestimmter Schuldner unter den Bedingungen eines Schuldtitels fällige Zahlungen nicht leistet.

Im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit begibt die BA-WAG Group Finanzgarantien. Die Erstbewertung der Finanzgarantie erfolgt mit dem Fair Value zum Erfassungszeitpunkt. Im Rahmen der Folgebewertung wird überprüft, ob eine Rückstellung gemäß IAS 37 erforderlich ist.

Ist die BAWAG Group Garantienehmer, wird die Finanzgarantie nicht in der Bilanz erfasst, jedoch als Sicherheit berücksichtigt, wenn eine Wertminderung der garantierten Vermögenswerte beurteilt wird. Für Details siehe Note 27.

Methoden der Fair-Value-Ermittlung von Finanzinstrumenten

Die BAWAG Group zieht zur Beurteilung eines "aktiven Marktes" eines Wertpapieres neben Minimumanforderungen (z.B. Emissionsgröße, Börsenotiz) Informationen aus

Handelssystemen (quotierte Volumina, Häufigkeit der Preisstellung) zur Ermittlung der Markttiefe und Liquidität heran.

Derivate

Für die Bewertung von börsengehandelten Geschäften, z.B. Futures und Futureoptionen, werden Börsenkurse herangezogen. Details werden im Anhang unter Note 31 dargestellt. Einige grundsätzliche Angaben seien vorangestellt:

Das grundlegende Bewertungsmodell bei Plain-Vanilla-OTC-Optionen ist das Optionspreismodell nach Black-Scholes, welches je nach Underlying differiert. Fremdwährungsoptionen werden nach dem Garman-Kohlhagen-Modell und Zinsoptionen werden nach Black bzw. Hull-White bewertet, wobei bei Caps/Floors und Swaptions in Währungen mit negativen Zinsen das Bachelier-Modell verwendet wird.

Für Positionen des Handelsbuches werden die Schließkosten der Position (Bid/Ask Spreads) auf Nettobasis regelmäßig berechnet und verbucht.

Der Gesamtwert eines Zinsswaps ergibt sich aus den Barwerten der fixen und der variablen Seite des Swaps. Bei Cross Currency Swaps (CCS) wird ebenso pro Leg der Barwert in der jeweiligen Transaktionswährung ermittelt, der dann in die funktionale Währung der Konzerngesellschaft umgerechnet und summiert wird.

Bei Devisentermingeschäften wird der vereinbarte Terminkurs, der von den Währungs- und Zinsentwicklungen der beiden Währungen abhängt, dem aktuellen Terminkurs am Bilanzstichtag gegenübergestellt und daraus der Wert errechnet.

Credit Default Swaps (CDS) werden mittels Duffie-Singleton-Modell bewertet. Dabei wird auf Basis der Credit Spread Curve die Default Probability Curve (Hazard Rate) ermittelt, mit deren Hilfe das Protection Leg berechnet wird. Der Marktwert des CDS ergibt sich dann durch Summierung des Protection und des Premium Legs.

Die BAWAG Group bestimmt für Bonitätsrisiken von OTC-Derivaten ein Credit (CVA) bzw. ein Debt Value Adjustment (DVA). Grundsätzlich werden interne Ausfallswahrscheinlichkeiten (PD) zur Berechnung herangezogen, als Verwertungsquote (REC) wird standardmäßig 0,4 angesetzt.

Für diese Kontrahenten wird zur Bestimmung des EPE/ENE (Expected Positive/Negative Exposure) ein "Marktwert + Add-on"-Modell verwendet. Die Add-on-Berechnung erfolgt

für jede Geschäftsart und Währung getrennt und wird grundsätzlich aus am Markt beobachtbaren Parametern abgeleitet.

Sofern ein Nettingagreement vorliegt, werden auch Nettingeffekte auf Kundenebene innerhalb von Geschäften selben Typs und selber Währung berücksichtigt.

Aus den Diskontsätzen, der Kontrahenten-PD und -Verlustquote (1-REC) sowie dem EPE bestimmt sich der CVA, bzw. aus der BAWAG Group-PD und -Verlustquote sowie dem ENE der DVA.

Sofern die Risikoabschlagsrate nicht aus Markttransaktionen abgeleitet werden kann, wird diese vom Management geschätzt. Dies betrifft insbesondere Non-Payment-Risiken aufgrund von rechtlichen Unsicherheiten, die nicht vom allgemeinen Credit Spread des Kunden abgeleitet werden können. Sofern die BAWAG Group davon ausgeht, dass das Geschäft rechtswirksam zustande gekommen ist, weist die Bank auch im Falle einer Einrede einen Vermögenswert aus dem positiven Marktwert des Geschäfts gegenüber der Gegenpartei aus.

Zur Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, deren Parameter nicht von Markttransaktionen abgeleitet werden können, wird der erwartete Cashflow (samt Verzugszinsen, sofern vertraglich vereinbart) wahrscheinlichkeitsgewichtet und auf den Tag der Wertermittlung abgezinst. Sind die rechtliche Entstehung der Forderung oder ihr Fortbestand im Hinblick auf eventuelle Nichtigkeitsgründe oder eine Anfechtung streitig, werden diese rechtlichen Bedenken somit im Rahmen der Bewertung berücksichtigt.

Im Falle einer Auflösung (Close-out) eines derivativen Geschäfts mit einem Kunden verändert sich die Art der Forderung der BAWAG Group. Vor der Vertragsauflösung handelte es sich bei dem Vermögenswert um ein Derivat, nach dem Close-out um eine vertragliche Forderung, deren Höhe sich nicht mehr in Abhängigkeit von Marktparametern ändert. Die Forderung erfüllt daher nicht mehr die Definition eines Derivats gemäß IFRS 9.

Durch die vorzeitige Beendigung eines Derivatgeschäfts wird die Variabilität der Zahlungsströme in Bezug auf Höhe und Eintrittszeitpunkt wesentlich verändert und das ursprüngliche Derivat durch einen neuen Vermögenswert ersetzt. Dessen erstmaliger Ansatz erfolgt nach IFRS 9.5.1.1 zum Fair Value. Der Fair Value entspricht dem Buchwert des Derivats zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung, welcher dabei auch sämtliche bis zum Zeitpunkt der Auflösung (Close-out) vorgenommene Bewertungsanpassungen umfasst. Eine aus der Vertragsauflösung entstandene Forderung erfüllt die Voraussetzungen nach IFRS 9.4.1.2 zur Einordnung in die Kategorie "Kredite und Forderungen".

Diese Vorgehensweise wurde in Anlehnung an IFRS 9.3.3.2 und IFRS 9.3.2.7 gewählt, da in IFRS 9 keine expliziten Regelungen bestehen, wie vorzugehen ist, wenn ein Finanzinstrument zunächst die Merkmale eines Derivats erfüllt und in späterer Folge diese Merkmale nicht mehr erfüllt werden. Solche Regelungslücken sind gemäß IAS 8.10 bis 8.12 durch Anwendung einer ähnlichen Regelung in den IFRS und unter Bedachtnahme auf das Framework zu schließen.

Die oben beschriebene Vorgehensweise wurde bei der Transaktion mit der Stadt Linz im Jahr 2011 angewendet.

Credit Linked Notes

Die Bewertung von Credit Linked Notes, für die keine aktiven Märkte existieren, erfolgt anhand von Bewertungsmodellen. Credit Linked Notes (CLNs) sind Schuldverschreibungen, deren Rückzahlungshöhe von bestimmten vertraglich vereinbarten Ereignissen abhängt. In der Regel sind es Anleihen, die neben dem Ausfall des Emittenten synthetisch (via Credit Default Swap, CDS) auch das Ausfallsrisiko einer oder mehrerer weiterer Referenzanleihen tragen. Die Bewertung von CLNs ergibt sich aus Bondbzw. CDS-Spreads von Emittent und Referenzanleihe, Kupon sowie der Restlaufzeit.

Für die Bewertungen komplexer Strukturen werden auch Bewertungen externer Experten herangezogen, die einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.

Bewertung der Asset Backed Investments

Jede Position des Collateralized-Loan-Obligation (CLO)- Portfolios der BAWAG Group unterliegt den monatlichen Bewertungen, die auf Basis des Bewertungstools von Moody's Analytics durchgeführt werden. Der Bewertungsprozess wird innerhalb der CDOnet-Funktionalität von Moody's Structured Finance Solutions auf Basis der Barwertmethodik durchgeführt. Das Modell verwendet die bereits in Moody's Structured Finance verfügbaren Inputs (z. B. Cashflows, originäre Spreads für jede Tranche, Weighted Average Maturity usw.) sowie zusätzliche Parameter (hauptsächlich die Spreads für die Diskontierung am relevanten

Bewertungstag), die unabhängig vom Marktrisiko aus vergleichbaren CLO-Tranchen (in Bezug auf Bonität, CLO-Art, durchschnittliche Subordination usw.) abgeleitet werden. Als Quelle für aktuelle Diskontierungsspreads werden einerseits das Moody's Structured Finance Portal, andrerseits weitere externe Datenquellen (z.B. Wells Fargo Securities) herangezogen.

Fair Value von Beteiligungen

Zur Ermittlung des Fair Value der Beteiligungen wurden die geplanten möglichen Ausschüttungen mit dem jeweils der Beteiligung zugrunde liegenden risikogewichteten und marktbezogenen Diskontierungssatz nach Steuern abgezinst. Zum Behufe der Ermittlung des impliziten Diskontierungssatzes vor Steuern wird zu den möglichen Dividenden die mit nominellen Steuersätzen ermittelte Körperschaftsteuer addiert und anschließend jener Abzinsungssatz gesucht, bei dem sich exakt dasselbe Ergebnis wie aus der oben erläuterten Bewertung ergibt.

Zur Bewertung des Beteiligungsunternehmens wurden die geplanten möglichen Dividenden herangezogen und für die Barwertermittlung mit dem jeweils zugrunde liegenden risikogewichteten und marktbezogenen Diskontierungssatz nach Steuern abgezinst.

Der für die Bewertung herangezogene Planungshorizont beläuft sich im Regelfall auf fünf Jahre. Die zugrunde gelegten langfristigen Wachstumsraten liegen bei Going-Concern-Betrachtung bei 1,0%. Soweit erforderlich, wurden entsprechende unternehmensspezifische Gewinnthesaurierungen im Rahmen der Ermittlung des Continuing Values berücksichtigt.

Der Diskontierungssatz nach Steuern setzt sich aus den Komponenten risikoloser Basiszinssatz, länderspezifische Marktrisikoprämie sowie Betafaktor zusammen. Zum 31. Dezember 2019 werden folgende Werte herangezogen:

  • Als risikoloser Basiszinssatz (0,34%) wird die gemäß der Svensson-Methode aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Parametern errechnete 30-jährige Spotrate herangezogen.
  • Als Quelle für die länderspezifische Marktrisikoprämie dient die Damodaran-Homepage in Verbindung mit der Empfehlung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, in der die Arbeitsgruppe "Unternehmensbewertung" eine Bandbreite von 5,5 bis 7% vorgibt. Es wurde angesichts

des niedrigen risikolosen Basiszinssatzes eine Marktrisikoprämie von 7,91% gewählt.

Bei der Ermittlung des Betafaktors für Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen (1,04) wird der Mittelwert des wöchentlichen Zweijahresdurchschnitts von elf an europäischen Börsen notierenden Banken mit Schwerpunkt Retail-Geschäft herangezogen. Als Quelle dient hierfür Bloomberg. Für die Peer Group qualifizieren sich nur Banken mit einem R² (Determinationskoeffizient) von zumindest 0,15 und / oder einem Wert für den t-Test (Hypothesentest) von zumindest 1,98. Der Betafaktor für Nichtbanken beträgt 1,0 (ausgenommen für Börsen mit einem Betafaktor von 0,81), welcher eine spezifische Größe für Nichtbanken und kein allgemeines Marktrisiko darstellt.

Unter Zugrundelegung der oben angeführten Prämissen wurde im Berichtsjahr für die Beteiligungen ein Fair Value gemäß IFRS 13 errechnet.

Übertragung von Finanzinstrumenten

Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt, sobald die wirtschaftlichen Ergebnisse aus dem Finanzinstrument dem Konzern nicht mehr zustehen, d.h. regelmäßig dann, wenn die Rechte und Pflichten aus dem Finanzinstrument auf einen Dritten durch Ausübung, Veräußerung oder Abtretung übergehen bzw. der Konzern die Verfügungsmacht verloren hat oder wenn die Rechte verfallen.

Bei Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten, bei denen die BAWAG Group maßgebliche Rechte und Verpflichtungen zurückbehalten hat, erfolgt weiterhin ein Ausweis in der Konzernbilanz.

Eine Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die mit ihr verbundene Verpflichtung beglichen oder aufgehoben wird.

Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die finanzielle Vermögenswerte gegen Zahlung eines Betrages übertragen werden und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die finanziellen Vermögenswerte später gegen Entrichtung eines im Voraus vereinbarten Betrages an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen. Die finanziellen Vermögenswerte verbleiben weiterhin in der Bilanz der BAWAG Group und werden nach den für den jeweiligen Bilanzposten geltenden Regeln bewertet. Die aus den Liquiditätszuflüssen aus den Pensionsgeschäften resultierenden Verpflichtungen werden, je nach Zweck des Geschäftes, in

den Handelspassiva oder in der Position "Finanzielle Verbindlichkeiten aus Vermögensübertragungen" ausgewiesen.

Bei Reverse-Repo-Geschäften werden finanzielle Vermögenswerte mit der gleichzeitigen Verpflichtung eines zukünftigen Verkaufs gegen Entgelt erworben.

Als Wertpapierleihe werden Geschäfte bezeichnet, bei denen vom Verleiher Wertpapiere an den Entleiher übereignet werden mit der Verpflichtung, dass der Entleiher nach Ablauf der vereinbarten Zeit Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurücküberträgt und für die Dauer der Leihe ein Entgelt entrichtet. Die Bilanzierung der verliehenen Wertpapiere erfolgt analog zu Pensionsgeschäften. Dabei verbleiben verliehene Wertpapiere im Wertpapierbestand des Konzerns und werden nach den Regeln des IFRS 9 bewertet. Bei Wertpapierleihegeschäften sind regelmäßig Sicherheiten zu stellen. Vom Entleiher gestellte Wertpapiersicherheiten werden von diesem weiterhin bilanziert.

Immaterielles Anlagevermögen, Sachanlagen

Unter den immateriellen Vermögenswerten werden insbesondere erworbene Geschäfts- und Firmenwerte und damit verbundene immaterielle Vermögenswerte wie Markennamen und Kundenbeziehungen sowie sonstige erworbene sowie selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (vor allem Software) sowie aktivierte Projekte gemäß IAS 38 ausgewiesen.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden mit den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen angesetzt. Marken werden als immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer nicht abgeschrieben. Ein immaterieller Vermögenswert hat eine unbestimmte Nutzungsdauer, wenn keine rechtlichen, vertraglichen, regulatorischen oder weitere die Nutzungsdauer limitierende Faktoren bestehen. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögenswerte des Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens mit begrenzter Nutzungsdauer erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger, linearer Abschreibung und Wertminderungen. Die Abschreibungssätze bei den Gebäuden betragen 2,0% bis 4,4%, bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung reichen sie von 5,0% bis 100,0%. Die erworbene und selbst erstellte Software, andere immaterielle Vermögenswerte und Rechte (mit Ausnahme der Firmenwerte und des Markennamens) werden mit 3,5% bis 100,0% abgeschrieben. Die hohen Abschreibungssätze sind auf die Südwestbank zurückzuführen, da auf die Restnutzungsdauer des

Anlagevermögens ab Closing-Zeitpunkt abgeschrieben wird. Kundenbeziehungen werden linear über durchschnittlich 8–30 Jahre (2018: durchschnittlich 8–33 Jahre) abgeschrieben. Abschreibungsmethode und -dauer werden jährlich gemäß IAS 38 überprüft. Für Details siehe Note 18.

Bei geänderten Umständen wird die Nutzungsdauer entsprechend der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer angepasst.

Entwicklungskosten für selbst erstellte Software werden aktiviert, wenn die technische Umsetzbarkeit gegeben ist, die Absicht zur Fertigstellung der Software besteht, zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden kann und die angefallenen Kosten verlässlich ermittelt werden können. Aufwendungen für Vorstudien (Forschungskosten) werden nicht aktiviert.

Vermietete Grundstücke und Gebäude

Unter "Vermietete Grundstücke und Gebäude" werden jene Liegenschaften ausgewiesen, die gemäß IAS 40.5 die Kriterien einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie (Investment Properties) erfüllen. Das sind jene Liegenschaften, die in erster Linie der Erzielung von Mieteinnahmen dienen. Einige Liegenschaften werden auch in geringem Maße selbst genutzt. Da diese Teile jedoch nicht gesondert verkauft werden können und gemäß IAS 40.10 unbedeutend sind, werden diese als Gesamtes unter der Position "Vermietete Grundstücke und Gebäude" ausgewiesen.

Änderung der Bewertungsmethode bei vermieteten Grundstücken und Gebäuden

Grundstücke und Gebäude, die als Finanzinvestitionen gehalten werden (Investment Properties), wurden bisher zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ("cost model") abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung für das Gebäude und abzüglich Wertminderungen (IAS 40) bewertet. Entsprechend der Wahlmöglichkeit des IAS 40 für vermietete Immobilien erfolgte im Geschäftsjahr 2019 die Umstellung auf das Modell des beizulegenden Zeitwertes ("fair value model"). Die Änderung der Bewertung von vermieteten Grundstücken und Gebäuden wurde vorgenommen, da eine Bewertung zum Fair Value den wirtschaftlichen Zweck dieser Immobilien, nämlich die Erzielung von Mieteinkünften, deren Höhe den Fair Value der zugrundeliegenden Immobilien beeinflusst, besser darstellt als eine Bewertung zu Anschaffungskosten. Daher führt die Änderung dieser Bewertungsmethode zu einer sachgerechteren Darstellung der Vermögens- und Ertragslage des Konzerns.

Im Rahmen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert werden vermietete Grundstücke und Gebäude zum jeweiligen Bilanzstichtag mit dem Marktwert angesetzt. Die jährliche Neubewertung wird je nach Auf- bzw. Abwertung erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst.

Durch die Änderung der Bewertungsmethode ergeben sich im Geschäftsjahr 2019 die folgenden Anpassungsbeträge für die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und das Ergebnis je Aktie.

Aktiva

in Mio. € 31.12.2019
Vermietete Grundstücke und Gebäude 22
Steueransprüche für latente Steuern 0
Summe Aktiva 22

Passiva

in Mio. € 31.12.2019
Steuerschulden für latente Steuern 5
Eigenkapital, den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar (ex AT1-Kapital) 17
Summe Passiva 22

Gewinn- und Verlustrechnung

in Mio. € 2019
Sonstige betriebliche Erträge 16,2
Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 5,5
Jahresüberschuss vor Steuern 21,7
Steuern vom Einkommen -4,7
Jahresüberschuss nach Steuern 17,0

Ergebnis je Aktie

2019
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 0,17
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 0,17

Die Änderung der Bewertungsmethode hat nur unwesentliche Auswirkungen auf die Vorjahresvergleichszahlen. Daher erfolgte keine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen.

Für Details siehe Note 17.

Wertminderungstests

Der beizulegende Zeitwert der Marken wird anhand einer modifizierten Lizenzpreisanalogiemethode (der Brand-Equity-Methode) ermittelt. Bei der Ableitung des mit dem Ertrag vor Steuern der jeweiligen Profitcenters assoziierten Anteils der Marke werden sowohl die Relevanz als auch die Stärke der Marke berücksichtigt. Nach Ermittlung des markenbezogenen Ertrags werden die Zahlungsströme mit dem entsprechenden Diskontierungssatz abgezinst. Der beizulegende Zeitwert des Markennamens entspricht dem Barwert aller marktbezogenen Zahlungsströme.

Die Cashflow-Prognosen basieren auf den von der Geschäftsführung des Unternehmens geplanten Jahresgewinnen der nächsten fünf Jahre und einer ewigen Wachstumsrate (1,0%) danach. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde basierend auf der Schätzung der langfristigen durchschnittlichen jährlichen Gewinnwachstumsrate ermittelt, die mit der Annahme, die ein Marktteilnehmer treffen würde, übereinstimmt. Der Abzinsungssatz, der auf Grundlage von branchendurchschnittlichen Eigenkapitalrenditen geschätzt wurde, beträgt 8,57%.

Des Weiteren wird bei immateriellen Vermögenswerten und bei Sachanlagen jeweils zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Sofern diese vorliegen, wird hierbei der für den Vermögenswert erzielbare Betrag ermittelt. Dieser entspricht dem höheren Betrag aus Nutzwert und Nettoveräußerungspreis. Sofern der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt, wird gemäß IAS 36 eine Wertminderung in Höhe des Unterschiedsbetrags vorgenommen. Details zu Wertminderungen und Aufwertungen finden sich unter Note 8.

Entsprechend IFRS 3 iVm IAS 36 und IAS 38 wird für alle Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGU) eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Firmenwerte durch einen jährlichen Impairmenttest nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Die BAWAG Group hat den Standard IFRS 16, der den bisherigen Standard IAS 17 Leasingverhältnisse ersetzt, erstmalig zum 1. Jänner 2019 angewendet. Im Gegensatz zum bisherigen Standard IAS 17 entfällt die Unterscheidung zwischen operativem und Finanzierungsleasing für Zwecke der Leasingnehmerbilanzierung. Stattdessen wird ein einziges On-Balance-Bilanzierungsmodell angewendet, das ähnlich dem Finanzierungsleasingmodell gemäß IAS 17 ist. Unter den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen sowohl klassische Leasing- als auch Mietverhältnisse. Im Folgenden wird Leasing daher mit Miete gleichgesetzt.

Eine wesentliche Auswirkung für die BAWAG Group ergibt sich durch den Ausweis von operativen Leasingverhältnissen in der Bilanz, was zu einer höheren Bilanzsumme führt. Zusätzlich wird der bisher linear erfasste Leasingaufwand durch eine Abschreibung des Nutzungsrechts und durch einen Zinsaufwand der Leasingverbindlichkeit ersetzt. In der Kapitalflussrechnung wird der Zinsanteil als Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit und der Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeit als Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Leasingverhältnisse aus Sicht des Leasinggebers werden auch unter IFRS 16 wie bisher nach IAS 17 erfasst – also weiterhin in operatives und Finanzierungsleasing unterschieden. Daher ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen in der Bilanzierung als Leasinggeber.

Definition von Leasingverhältnissen

Zu Beginn des Leasingverhältnisses wird beurteilt, ob ein Vertrag in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fällt. Das ist der Fall, wenn es sich beim Leasinggegenstand um einen identifizierten Vermögenswert handelt, dem Leasingnehmer alle wirtschaftlichen Vorteile aus der Nutzung zufließen und der Leasingnehmer das Recht hat, über den Verwendungszweck zu bestimmen.

Die Leasinglaufzeit beginnt an dem Bereitstellungsdatum, das ist jener Tag, an dem der Leasinggeber das Objekt dem Leasingnehmer zur Nutzung überlässt. Sie umfasst die unkündbare Grundmietzeit sowie Zeiträume, in denen hinreichend sicher ist, dass der Leasingnehmer Verlängerungsoptionen ausübt bzw. Kündigungsoptionen nicht ausübt. Zusätzlich berücksichtigt die BAWAG Group alle relevanten Tatsachen, welche einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung solcher Optionen geben. Beispiele sind:

  • Bedeutung des Leasingobjekts für die Geschäftstätigkeit
  • Umfang und Kosten von Mieteinbauten
  • Kosten in Bezug auf die Kündigung des Leasingvertrags

Für die Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind alle fixen Zahlungen, quasifixe (= variabel, aber unvermeidbar) sowie variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gebunden sind, zu berücksichtigen. Andere, variable Zahlungen, wie umsatz- oder nutzungsabhängige Zahlungen

und Betriebskosten, werden nicht inkludiert, sondern erfolgswirksam erfasst.

BAWAG Group als Leasinggeber

Ein Leasinggeschäft wird als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn es im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt. Demgegenüber gelten als Operating-Leasing-Verhältnis solche Vertragsverhältnisse, in denen der Leasingnehmer nicht alle wesentlichen Chancen und Risiken trägt.

Im Falle von Finanzierungsleasing (Finance Lease) werden die Forderungen gegenüber den Leasingnehmern in Höhe der Barwerte der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte ausgewiesen.

Hingegen erfolgt im Falle von operativem Leasing (Operating Lease), bei dem die BAWAG Group als Eigentümer alle Rechte und Pflichten an dem Leasinggegenstand behält, der Ausweis unter den Sachanlagen. Für den jeweiligen Leasinggegenstand wird eine entsprechende Abschreibung geltend gemacht. Die Leasingzahlungen für Operating Lease und die Zinszahlungen für Finance Lease werden erfolgswirksam vereinnahmt.

Für die BAWAG Group stellt Operating Leasing ein unwesentliches Geschäftsfeld dar.

BAWAG Group als Leasingnehmer

Am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses werden sowohl ein Nutzungsrecht als auch eine Leasingverbindlichkeit bilanziell erfasst. Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der Leasingzahlungen bewertet. Für die Diskontierung für den Großteil der Leasingverträge verwendet die BAWAG Group den Grenzfremdkapitalzinssatz, da der der implizite Zinssatz nicht ermittelt werden kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz entspricht jenem Zinssatz, mit dem sich die BAWAG Group am Markt refinanzieren kann. Dabei wird angenommen, dass die Refinanzierung eine mit dem Leasingvertrag vergleichbare Laufzeit und Sicherheit aufweist. Da der Anteil der Leasingverträge, die nicht auf Euro lauten, unwesentlich ist, wird auf eine Refinanzierung in Euro abgestellt.

Im Zuge der Folgebewertung wird die Leasingverbindlichkeit um den Zinsaufwand auf den ausstehenden Betrag erhöht und um Leasingzahlungen reduziert. Das Nutzungsrecht wird linear um die kumulierte Abschreibung reduziert.

Die BAWAG Group wendet zwei Arten von Bilanzierungswahlrechten für Leasingnehmer an, die der Standard für folgende Leasingverhältnisse vorsieht:

  • Kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Leasinglaufzeit von 12 Monaten oder weniger
  • Leasingverhältnisse von geringwertigem Leasingvermögen

Durch die Anwendung dieser Ausnahmeregelungen werden die Leasingzahlungen nicht als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit bilanziert, sondern wie bisher linear über die Laufzeit als Mietaufwand erfolgswirksam erfasst.

Bestehende Leasingverträge unterliegen einer laufenden Beurteilung, um signifikante Ereignisse zu berücksichtigen, die sich auf die Höhe der Leasingzahlungen oder auf die Laufzeit auswirken, beispielsweise eine Anpassung der Leasingrate an den aktuellen Index. In solchen Fällen wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet, um die Änderungen zu reflektieren. Der neue Barwert wird entsprechend entweder als Erhöhung oder Reduktion der ursprünglichen Verbindlichkeit verbucht. Das Nutzungsrecht wird in der Regel um denselben Betrag angepasst.

Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Jänner 2019

Zum Erstanwendungszeitpunkt beurteilte die BAWAG Group gemäß IFRS 16.C3 für bereits bestehende Verträge nicht erneut, ob ein Leasingverhältnis besteht. Dementsprechend wurde IFRS 16 auf alle Verträge angewendet, die vor dem 1. Jänner 2019 abgeschlossen und zuvor unter IAS 17 als Leasingverhältnis eingestuft wurden.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der künftigen Mindestmietzahlungen für operative Leasingverhältnisse unter IAS 17, die im Geschäftsbericht 2018 veröffentlicht wurden, auf die Leasingverbindlichkeit unter IFRS 16 zum 1. Jänner 2019. Die ausstehenden Leasingzahlungen zum 31. Dezember 2018 werden mit dem durchschnittlichen Grenzfremdkapitalzinssatz von 1,12% diskontiert.

in Mio. € 01.01.2019
Brutto-Mindestmietzahlungen für operatives Leasing unter IAS 17 233,5
Kurzfristige Leasingverhältnisse als Aufwand erfasst -0,4
Leasingverhältnisse von geringwertigem Leasingvermögen als Aufwand erfasst -0,2
Zahlungen für Leasingverhältnisse, die noch nicht bereit gestellt wurden -1,3
Nicht identifizierte Vermögenswerte nach IFRS 16 -2,5
Brutto-Mindestmietzahlungen für operatives Leasing unter IFRS 16 229,1
Effekt aus hinreichend sicheren Verlängerungs- und Kündigungsoptionen 59,1
Brutto-Leasingverbindlichkeit zum 1. Jänner 2019 288,2
Effekt aus der Abzinsung -27,1
Netto-Leasingverbindlichkeit zum 1. Jänner 2019 261,1

Die CET1-Quote (fully loaded) ist von 14,51% nach IAS 17 auf 14,33% nach IFRS 16 gesunken. Dieser Effekt resultierte hauptsächlich aus dem Anstieg der risikogewichteten Aktiva aufgrund der Aktivierung des Nutzungsrechts.

Für den Übergang wendet die BAWAG Group den modifizierten retrospektiven Ansatz nach IFRS 16 an und bilanziert den kumulierten Effekt der Erstanwendung per 1. Jänner 2019. Vergleichsinformationen wurden daher nicht rückwirkend angepasst, sondern nach IAS 17 veröffentlicht. Zum Erstanwendungszeitpunkt wurde die Leasingverbindlichkeit als Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen berechnet und ein Nutzungsrecht in derselben Höhe verbucht.

Im Erstanwendungszeitpunkt zum 1.1.2019 übt die BAWAG Group gemäß IFRS 16.C10 folgende Vereinfachungsmöglichkeiten für bisherige operative Leasingverhältnisse aus:

  • Anwendung eines einheitlichen Zinssatzes für ähnliche Leasingverträge
  • Keine Bilanzierung von kurzfristigen Leasingverträgen (d.h. die Restlaufzeit endet innerhalb von 12 Monaten nach der Erstanwendung)
  • Keine Berücksichtigung von anfänglichen, direkten Kosten bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Erstanwendungszeitpunkt
  • Widerspiegelung der Vertragslaufzeit bei Verträgen, die Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen beinhalten, aus der heutigen Perspektive

Leasing nach IAS 17 (bis 31. Dezember 2018)

Ein Leasinggeschäft wird als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn es im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt. Demgegenüber gelten als Operating-Leasing-Verhältnis solche Vertragsverhältnisse, in denen der Leasingnehmer nicht alle wesentlichen Chancen und Risiken trägt. Die Details hierzu finden sich unter Note 46.

BAWAG Group als Leasinggeber

Im Falle von Finanzierungsleasing (Finance Lease) werden die Forderungen gegenüber den Leasingnehmern in Höhe der Barwerte der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte ausgewiesen.

Hingegen erfolgt im Falle von operativem Leasing (Operating Lease), bei dem die BAWAG Group als Eigentümer alle Rechte und Pflichten an dem Leasinggegenstand behält, der Ausweis unter den Sachanlagen. Für den jeweiligen Leasinggegenstand wird eine entsprechende Abschreibung geltend gemacht.

Die Leasingzahlungen für Operating Lease und die Zinszahlungen für Finance Lease werden erfolgswirksam vereinnahmt.

Für die BAWAG Group stellt Operating Leasing ein unwesentliches Geschäftsfeld dar.

BAWAG Group als Leasingnehmer

Aufwendungen für Operating-Leasing-Verhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags erfasst und im Verwaltungsaufwand ausgewiesen.

Finanzierungsleasingverträge, bei denen die BAWAG Group als Leasingnehmer auftritt, sind von untergeordneter Bedeutung.

Ertragsteuern und latente Steuern

Der Ausweis und die Berechnung von Ertragsteuern erfolgen in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Zur Berechnung werden jene lokalen Steuersätze herangezogen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses rechtlich verbindlich sind.

Latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten resultieren aus steuerlich und bilanziell unterschiedlichen Wertansätzen bilanzierter Vermögenswerte oder Verpflichtungen. Dies führt in der Zukunft voraussichtlich zu Ertragsteuerbelastungs- oder -entlastungseffekten (temporäre Unterschiede). Für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft zu versteuernde Gewinne in der gleichen Steuereinheit anfallen. Abzinsungen für latente Steuern werden nicht vorgenommen.

Dem Ergebnis zuzurechnende Steueraufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns in der Position "Steuern vom Einkommen und Ertrag" ausgewiesen und in den Erläuterungen in laufende und latente Ertragsteuern unterteilt. Sonstige, nicht ertragsabhängige Steuern werden in der Position "Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen" ausgewiesen.

Gemäß IAS 12.34 ist auf steuerliche Verlustvorträge, die durch Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen voraussichtlich steuerlich genutzt werden können, ein latenter Steueranspruch abzugrenzen. Zum 31. Dezember 2019 bestanden auf Ebene der BAWAG Group AG steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 125 Mio. € (2018: 395 Mio. €), auf Ebene der BAWAG P.S.K. AG in Höhe von 0 Mio. € (2018: 5 Mio. €), bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Steuergruppenmitgliedern 31 Mio. € (2018: 37 Mio. €) und bei den sonstigen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 0 Mio. € (2018: 0 Mio. €), somit insgesamt 156 Mio. € (2018: 437 Mio. €). Steuerliche Firmenwertabschreibungen werden bis 2021 76 Mio. €

jährlich an steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen beitragen.

Die Überprüfung der Verwertungsmöglichkeit der steuerlichen Verlustvorträge und der aktivierten latenten Steuerforderungen erfolgte auf Basis der Langfristplanung des Konzerns unter Berücksichtigung eines Planungszeitraums von fünf Jahren. Der erwartete Verbrauch an Verlustvorträgen auf Ebene des BAWAG Group-Konzerns beträgt 156 Mio. € (2018: 437 Mio. €). Es werden daher im BAWAG Group-Konzern latente Steuerforderungen auf Verlustvorträge von rund 39 Mio. € (2018: 109 Mio. €) ausgewiesen. Würden die prognostizierten steuerlichen Ergebnisse um 10% von den Schätzungen des Managements abweichen, würden sich, wenn sich die Ergebnisse verbessern, die aktivierten latenten Steuerforderungen nicht verändern (2018: nicht verändern). Würden sich die prognostizierten Ergebnisse verschlechtern, würden sich die aktivierten latenten Steuerforderungen ebenfalls nicht verändern (2018: nicht verändern).

Es gab zum 31. Dezember 2019 in einem Tochterunternehmen in Deutschland steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 99 Mio. €, die voraussichtlich steuerlich nicht genutzt werden können.

Es besteht eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der BAWAG Group AG als Gruppenträger. Zum 31. Dezember 2019 beinhaltete die Steuergruppe zusätzlich zum Gruppenträger 25 in diesem Abschluss konsolidierte und nicht konsolidierte Gruppenmitglieder (2018: 24 Gruppenmitglieder). Ursprünglich wurde eine Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen, die für die Ermittlung der Steuerumlagen die Verteilungsmethode vorsah. Bei dieser Methode wird vom Steuerergebnis der ganzen Gruppe ausgegangen.

Im Geschäftsjahr 2017 wurde mit Wirkung 1.1.2018 zwischen dem Gruppenträger und den einzelnen Steuergruppenmitgliedern eine neue Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen. Für die Ermittlung der Steuerumlagen wurde die Belastungsmethode gewählt. Diese Methode fingiert die steuerliche Selbstständigkeit des einzelnen Gruppenmitglieds. Das Gruppenmitglied wird verpflichtet, unabhängig vom gesamten Gruppenergebnis eine Steuerumlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes vom steuerlichen Gewinn zu entrichten. Ein interner Verlustvortrag für an den Gruppenträger übertragene steuerliche Verluste wird hierbei berücksichtigt bzw. evident gehalten. Sofern der Gruppenträger eine Mindestkörperschaftsteuer zu tragen hat, wird dafür keine Steuerumlage verrechnet. Ein Schlussausgleich

hat bei Beendigung der Steuergruppe oder bei Ausscheiden eines Gruppenmitglieds für noch nicht vergütete steuerliche Verluste zu erfolgen.

Weiters wurde in der neuen Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung festgelegt, dass der Gruppenträger auf die Nachverrechnung von Steuerumlagen für Zeiträume vor dem 1.1.2018 verzichtet. Interne Verlustvorträge aus Zeiträumen vor dem 1.1.2018 werden fortgeführt.

Ein Austritt der BAWAG Group AG aus der Steuergruppe bzw. sämtlicher anderer Gruppenmitglieder – mit Ausnahme der Neuzugänge 2018 und 2019 – würde keine Körperschaftsteuer-Nachzahlung per 31. Dezember 2019 ergeben, da die in § 9 (10) KStG geforderte Mindestdauer von drei Jahren bereits erfüllt ist. Bei den in den Jahren 2018 und 2019 der Gruppe neu beigetretenen Gruppenmitgliedern würde sich eine Körperschaftsteuer-Nachzahlung von rund 0 Mio. € (2018: 4 Mio. €) ergeben.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Pa-Zweiundsechzigste WT Beteiligungsverwaltungs GmbH sowie das Gruppenmitglied easybank AG nach den Grundsätzen des Umgründungssteuergesetzes auf die BAWAG P.S.K. AG verschmolzen.

Im Rahmen des IFRS-Sammel-Änderungsstandard "Annual Improvements to IFRSs (2015 - 2017)" gab es

Klarstellungen zu IAS 12 Ertragsteuern. Es wird klargestellt, dass die Erfassung ertragsteuerlicher Konsequenzen aus Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital ausgewiesen werden, dort zu erfolgen hat, wo der ausschüttbare Gewinn erwirtschaftet wurde – entweder in der GuV, im sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital. Daher hat die BAWAG Group den Ausweis der Steuer der auf die AT1-Emissionen entfallenden Dividende in der Höhe von 3,8 Mio. € in 2019 prospektiv geändert und zeigt diese nun in der GuV statt wie bisher im Eigenkapital.

Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

Rückstellungen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen sowie für Jubiläumsgelder werden gemäß IAS 19 nach der Projected Unit Credit Method (dem Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt.Der Barwert der zum Bewertungsstichtag bestehenden Ansprüche wird aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten unter Berücksichtigung eines angemessenen Abzinsungssatzes und zu erwartender Steigerungsraten der Gehälter und Pensionen berechnet und als Rückstellung in der Konzernbilanz ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen werden im selben Geschäftsjahr zur Gänze im "Sonstigen Ergebnis" erfasst.

Die wesentlichsten der versicherungsmathematischen Berechnung zugrunde liegenden Parameter sind:

Parameter für Pensionsverpflichtungen

2019 2018
Rechnungszinssatz EUR 1,00% p.a. 1,70% p.a.
Rechnungszinssatz CHF 0,25% p.a. -
Rentendynamik 1,0%−2,0% p.a. 1,60%−2,0% p.a.
Fluktuationsabschlag 0%−8,30% p.a.1
)
0%−3,74% p.a.

Parameter für Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder

2019 2018
Rechnungszinssatz 1,00% p.a. 1,70% p.a.
Gehaltsdynamik Abfertigungen 3,10% p.a. 3,10% p.a.
Gehaltsdynamik Jubiläumsgelder 1,20%−2,80% p.a. 1,60%−2,80% p.a.
Fluktuationsabschlag Abfertigungen 0%−0,34% p.a. 0%−0,34% p.a.
Fluktuationsabschlag Jubiläumsgelder 0%−9,75% p.a.1
)
0%−9,75% p.a.2
)
Pensionsalter 59–65 Jahre3) 60–65 Jahre3)

1) Südwestbank: 0%–25% p.a. in 2019

2) Südwestbank: 0%–100% p.a. in 2018

3) Angenommen wurde jeweils individuell das frühestmögliche Pensionsalter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (exkl. Korridorpensionen).

Der im Jahr 2019 verwendete Rechnungszinssatz wurde im Vergleich zum Vorjahr von 1,70% auf 1,00% angepasst.

Die Aktuarsvereinigung Österreich hat im Jahr 2018 die für die Ermittlung von Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen heranzuziehenden Sterbetafeln überprüft und als "Pensionstafeln AVÖ 2018-P" neu veröffentlicht. Die BAWAG P.S.K. hat für die Berechnung der Personalrückstellungen die neuen Sterbetafeln herangezogen und den sich daraus ergeben Effekt (Erhöhung der Rückstellungen) im Dezember 2018 erfasst.

Seit 1. Jänner 2018 haben keine aktiven Angestellten eine Pensionszusage. Die pensionierten Angestellten, die über eine Pensionszusage verfügen, haben Ansprüche aufgrund der Pensionsreform 1961 oder eine individuelle Zusage. Für alle Mitarbeiter besteht gemäß Pensionskassen-Kollektivvertrag eine Anwartschaft auf eine Pensionskassen-Pension (Anwartschaftsbarwertverfahren).

Die in der BAWAG Group bestehenden Altersversorgungspläne werden aufgrund von leistungsorientierten Zusagen vollständig über Rückstellungen finanziert. Die von der Pensionskasse bekannt gegebenen zugeordneten Vermögensteile, welche für bestimmte

Begünstigte eingerichtet wurden, werden auf die ermittelten Pensionsrückstellungswerte angerechnet.

Durch die Altersversorgungspläne ist die BAWAG Group versicherungstechnischen Risiken wie dem Zinsrisiko und dem Langlebigkeitsrisiko ausgesetzt.

Die Pensionsansprüche eines Großteils der Mitarbeiter sind beitragsorientierte Ansprüche. Die Zahlungen an die Pensionskasse werden in der laufenden Periode als Aufwand erfasst, darüber hinausgehende Verpflichtungen bestehen

nicht. Beiträge an Pensionskassen für beitragsorientierte Pläne betrugen im Jahr 2019 8 Mio. € (2018: 8 Mio. €).

Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet. Für Details siehe Note 27.

Anteilsbasierte Vergütungen

Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten die Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente als auch Barausgleich). Die Bilanzierung erfolgt nach IFRS 2.

Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Die Kosten von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zu dem Zeitpunkt bewertet, zu dem die Gewährung erfolgt.

Diese Kosten werden, zusammen mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals (andere Kapitalrücklage), über den Zeitraum, in dem die DT- und gegebenenfalls die Leistungsbedingungen (beim aktuellen Programm nicht relevant) erfüllt werden (Erdienungszeitraum), in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst.

Die an jedem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich

zugeteilt werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vergütungsvereinbarungen zum Gewährungszeitpunkt werden dienst- und marktunabhängige Leistungsbedingungen nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung des Konzerns in Bezug auf die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich zugeteilt werden, beurteilt. Marktabhängige Leistungsbedingungen werden im beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Alle anderen mit einer Vergütungsvereinbarung verbundenen Ausübungsbedingungen – aber ohne eine damit zusammenhängende Dienstzeitbedingung – werden als Nichtausübungsbedingungen angesehen. Nicht-Ausübungsbedingungen werden im beizulegenden Zeitwert einer Vergütungsvereinbarung berücksichtigt und führen zu einer sofortigen aufwandswirksamen Erfassung einer Vergütungsvereinbarung, sofern nicht auch Dienst- und/oder Leistungsbedingungen bestehen.

Wenn Vergütungsvereinbarungen eine Markt- oder Nicht-Ausübungsbedingung beinhalten, werden die Transaktionen unabhängig davon, ob die Markt- oder Nicht-Ausübungsbedingung erfüllt ist, als zugeteilt betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungs- und Dienstbedingungen erfüllt sind.

Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe des beizulegenden Zeitwerts der nicht geänderten Vergütungsvereinbarung zum Gewährungsdatum erfasst, sofern die ursprünglichen Bedingungen der Vergütungsvereinbarung erfüllt werden. Der Konzern erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen (bewertet zum Zeitpunkt der Änderung), die den gesamten beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind. Wird eine Vergütungsvereinbarung vom Unternehmen oder der Gegenpartei annulliert, dann wird jedes verbleibende Element des beizulegenden Zeitwerts der Vergütungsvereinbarung sofort ergebniswirksam erfasst.

Vergütung mit Barausgleich

Für Vergütungen mit Barausgleich definiert IFRS 2, dass der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Dienstleistungen auf dem beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit basiert. Im Gegensatz zum Modell des Gewährungsdatums für aktienbasierte Vergütungen wird der beizulegende Zeitwert der Vergütung zu jedem Bilanzstichtag und bei der Erfüllung neu bewertet. Die endgültigen Kosten einer anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich sind die an den Begünstigten gezahlten Barmittel, d.h. der beizulegende Zeitwert zum Erfüllungstag. Bis zur Begleichung wird der Anspruch aus der Vergütung als Verbindlichkeit und nicht innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Änderungen in der Bewertung der Verbindlichkeit werden in der Gewinnund Verlustrechnung berücksichtigt.

Die Auswirkungen einer Marktbedingung oder einer Nichtausübungsbedingung spiegeln sich in der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich sowohl zum Zeitpunkt der Gewährung als auch in der Folge wider. Ausübungsbedingungen (mit Ausnahme von Marktbedingungen) werden bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich nicht berücksichtigt. Stattdessen werden Ausübungsbedingungen (mit Ausnahme von Marktbedingungen) bei der Bewertung der Verbindlichkeit berücksichtigt, die durch die Anpassung der Anzahl der Rechte entsteht, die voraussichtlich ausübbar werden. Diese Schätzung wird bei der Bewertung der Verbindlichkeit zu jedem Berichtsstichtag bis zum Tag der Unverfallbarkeit neu bewertet. Auf kumulierter Basis wird kein Aufwand erfasst, wenn die gewährten Prämien nicht ausübbar werden, weil eine Ausübungsbedingung oder eine Nichtausübungsbedingung nicht erfüllt ist.

Wenn ein Mitarbeiter nicht zur Erbringung einer Dienstleistung verpflichtet ist, werden Aufwand und Verbindlichkeit sofort nach dem Zuteilungsdatum erfasst. Wenn der Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet ist, werden Aufwand und Verbindlichkeit über den Erdienungszeitraum verteilt, wobei die Wahrscheinlichkeit, Ausübungsbedingungen zu erreichen, überprüft und der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit am Ende jeder Berichtsperiode neu bewertet wird.

Änderungen von Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente in Barausgleich

Im Falle einer Änderung eines Programms von "Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente" in "Barausgleich" wird zum Zeitpunkt der Änderung eine Verbindlichkeit zum Barausgleich erfasst, basierend auf dem beizulegenden Zeitwert der Aktien zum Zeitpunkt der Modifizierung und in dem Umfang, in dem die Leistungen bereits erbracht wurden.

Wenn die Höhe der zum Änderungszeitpunkt erfassten Verbindlichkeit geringer ist als der zuvor als Erhöhung des Eigenkapitals erfasste Betrag, wird kein Gewinn für die Differenz zwischen dem bisher im Eigenkapital erfassten Betrag und dem beizulegenden Zeitwert des in die Verbindlichkeiten umgegliederten Betrags erfasst; diese Differenz verbleibt im Eigenkapital. Nach der Modifizierung erfasst der Konzern weiterhin den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zum Gewährungszeitpunkt als Aufwand für die aktienbasierte Vergütung. Eine spätere Neubewertung der Verbindlichkeit (vom Zeitpunkt der Änderung bis zum Erfüllungstag) wird erfolgswirksam erfasst.

Eventualverbindlichkeiten und nicht ausgenützte Kreditrahmen

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften sowie nicht ausgenützte Kreditrahmen. Als Bürgschaften werden Sachverhalte ausgewiesen, bei denen Tochterunternehmen der BAWAG Group als Bürgen gegenüber dem Gläubiger eines Dritten für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einstehen. Als nicht ausgenutzte Kreditrahmen sind Verpflichtungen ausgewiesen, aus denen ein Kreditrisiko entstehen kann. Die Risikovorsorge für Eventualverbindlichkeiten und nicht ausgenutzte Kreditrahmen wird in der "Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften" gezeigt. Für Details siehe Note 43.

Eigenkapital

Das Eigenkapital umfasst das von den Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital (gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen), AT1-Kapital sowie das erwirtschaftete Kapital (Gewinnrücklagen, Rücklagen aus der Währungsumrechnung, FVOCI-Rücklage, Cashflow-Hedge-Rücklage, Net-Investment-Hedge-Rücklage, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,

Gewinnvortrag und Jahresergebnis). Für Details siehe Note 30.

Erfassung von Erträgen

Erträge werden insoweit erfasst, als es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Erträge verlässlich bewertet werden können.

IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 15 legt die Grundsätze fest, ob, wann und in welcher Höhe Erlöse aus Verträgen mit Kunden erfasst werden.

IFRS 15 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen. Demnach werden Erträge aus Gebühren und Provisionen dann bilanziell erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Waren und Dienstleistungen übertragen und somit die vertraglichen Leistungsverpflichtungen gegenüber dem Kunden erbracht wurden.

BAWAG Group erhält Gebühren- und Provisionserträge aus verschiedenen Dienstleistungen, die für Kunden erbracht werden. Diese werden im Provisionsüberschuss in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Die Vereinnahmung von Gebühren und Provisionen für Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, erfolgt über die Periode der Leistungserbringung. Darin enthalten sind Provisionen aus dem Kredit- und Girogeschäft, Haftungsprovisionen und sonstige Verwaltungs- und Depotgebühren. In den Fällen, in denen ein zugehöriges Finanzinstrument existiert, werden Provisionen, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes dieses Finanzinstruments sind, als Teil des Zinsertrages ausgewiesen.

Gebühren, die mit der vollständigen Erbringung einer bestimmten Dienstleistung oder einem signifikanten Ereignis (transaktionsbezogenen Leistungen) verbunden sind, werden vereinnahmt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde oder das signifikante Ereignis eingetreten ist. Provisionen aus der Durchführung von transaktionsbezogenen Leistungen umfassen unter anderem das Wertpapiergeschäft, die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen und das Devisen- und Valutengeschäft.

Aufwendungen, die im direkten und inkrementellen Zusammenhang mit der Generierung von Provisionseinnahmen stehen, werden im Provisionsaufwand gezeigt.

Gebühren- und Provisionserträge werden auf der Grundlage der in einem rechtskräftigen Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung bewertet, mit Ausnahme von Beträgen wie z.B. Steuern, die im Auftrag Dritter erhoben werden. Die erhaltenen Gegenleistungen werden den separat identifizierbaren Leistungsverpflichtungen in einem Vertrag zugeordnet. Die Berücksichtigung kann sowohl fixe als auch variable Beträge umfassen. Die variable Vergütung umfasst Erstattungen, Rabatte, Leistungsprämien und andere Beträge, die vom Eintreten oder Nichteintreten eines zukünftigen Ereignisses abhängig sind. Eine variable Gegenleistung, die von einem ungewissen Ereignis abhängig ist, wird nur in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass eine wesentliche Umkehrung der kumulierten Umsatzerlöse eines Auftrags nicht eintritt.

In Note 3 wird eine Aufteilung der Provisionserträge und Aufwendungen auf die Geschäftsfelder dargestellt.

Beschreibung der GuV-Zeilen

Zinserträge und Zinsaufwendungen

Die Zinserträge umfassen vor allem Zinserträge aus Krediten und Forderungen, festverzinslichen und nicht festverzinslichen Wertpapieren und den Handelsaktiva. Des Weiteren werden hier laufende Erträge aus Eigenkapitalinstrumenten, Aktien sowie Gebühren und Provisionen mit zinsähnlichem Charakter ausgewiesen. In den Zinserträgen und Zinsaufwendungen werden auch die effektivzinsmäßige Verteilung der Agios und Disagios der Wertpapiere und Kredite und die Amortisierung des Day 1 profits ausgewiesen. Ebenso wird der Zinsanteil von zinstragenden Derivaten getrennt nach Aufwand und Ertrag erfasst. Negativzinsen aus Passivposten werden ebenfalls hier erfasst.

Die Zinsaufwendungen beinhalten vor allem Zinsen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie für begebene Schuldverschreibungen, Nachrangkapital und Ergänzungskapital. Negativzinsen aus Aktivposten werden ebenfalls hier erfasst.

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.

Details zum Nettozinsertrag sind in Note 2 enthalten.

Provisionserträge und -aufwendungen

Im Provisionsüberschuss werden vor allem Erträge und Aufwendungen für Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs, aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft, aus dem Kreditgeschäft und die Postvergütung im Zusammenhang mit der Nutzung des Vertriebsnetzes der Österreichischen Post ausgewiesen. Die Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Für Details siehe Note 3.

Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden

Diese Position umfasst vor allem die Bewertung und Verkaufsgewinne bzw. Verkaufsverluste der Veranlagungen und Eigenen Emissionen, Verkaufsgewinne bzw. Verluste aus Non-performing Loans sowie das Ergebnis aus dem Handel mit Wertpapieren und Derivaten. Des Weiteren werden hier Ineffizienzen aus Sicherungsgeschäften und der Erfolgsbeitrag aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Für Details siehe Note 4.

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

Im Sonstigen betrieblichen Erfolg sind all jene Erträge und Aufwendungen ausgewiesen, die nicht unmittelbar der laufenden Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind, wie beispielsweise Ergebnisse aus dem Verkauf von Immobilien. Darüber hinaus beinhaltet der Sonstige betriebliche Erfolg Aufwendungen aus sonstigen Steuern, regulatorische Aufwendungen (Bankenabgabe und die Aufwendungen für das Einlagensicherungssystem und den Abwicklungsfonds), Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen, Weiterverrechnungen von Aufwendungen an Kunden und Konsolidierungsergebnisse aus Unternehmenszusammenschlüssen mit den dazu gehörigen Aufwendungen. Die jährliche IAS-40-Neubewertung wird je nach Auf- bzw. Abwertung erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Für Details siehe Note 5.

Verwaltungsaufwand

Im Verwaltungsaufwand sind auf die Berichtsperiode abgegrenzte Personalaufwendungen und Sachaufwendungen erfasst. Details werden in Note 6 erläutert.

Risikokosten

In diesem Posten wird die Bildung und Auflösung von Einzelwertberichtigungen und Portfoliowertberichtigungen für Kredite, Forderungen, für kreditrisikobehaftete Eventualverbindlichkeiten sowie Veränderungen der erwarteten Kreditverluste ausgewiesen. Weiters werden unter diesem Posten Direktabschreibungen von Krediten und Forderungen sowie Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen gezeigt, die ausgebucht wurden. Des Weiteren beinhaltet dieser Posten alle Aufwendungen aus operationellem Risiko.

Ebenso werden hier Wertminderungen und Aufholungen von Wertminderungen von Sachanlagen, Immobilien und immateriellen Vermögenswerten gezeigt sowie Abschreibungen von Firmenwerten und nicht konsolidierten Beteiligungen. Für Details siehe Note 8.

Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten

Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten umfassen Ergebnisse aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Wertminderungen, Veräußerungsgewinne und Wertaufholungen von Finanzinstrumenten und werden nach den IFRS-9-Kategorien gegliedert. Die entsprechenden Komponenten werden in den Erläuterungen zum Nettozinsertrag, zu den Gewinnen und Verlusten aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden und zu Risikokosten für jede einzelne IFRS-9-Kategorie dargestellt.

Ermessensausübung und Schätzunsicherheiten

Der Konzernabschluss enthält Werte, die zulässigerweise unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen ermittelt wurden. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse auf Basis des derzeitigen Wissensstandes. Die Schätzungen und Beurteilungen selbst sowie die zugrunde liegenden Beurteilungsfaktoren und Schätzverfahren werden regelmäßig überprüft und mit den tatsächlich eingetretenen Ereignissen abgeglichen.

Einen wesentlichen Einfluss auf die Ergebnisse haben die Bewertung von Finanzinstrumenten und die damit verbundenen Einschätzungen der Bewertungsparameter, vor allem zur zukünftigen Zinsentwicklung. Die von der Bank verwendeten Parameter leiten sich im Wesentlichen aus den aktuellen Marktkonditionen zum Stichtag ab.

Für die Ermittlung von Fair Values für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt sind, werden Bewertungsmodelle herangezogen. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

von Finanzinstrumenten, die selten gehandelt werden, sind Schätzungen in unterschiedlichem Maß erforderlich, abhängig von der Liquidität, der Unsicherheit der Marktfaktoren, Preisannahmen und sonstigen geschäftsspezifischen Risiken. Details zu den Bewertungsmodellen und Schätzunsicherheiten bei nicht beobachtbaren Inputfaktoren befinden sich in Note 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und in Note 31 Fair Value.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGUs) basiert auf Planungsrechnungen. Diese spiegeln naturgemäß eine Einschätzung des Managements wider, die einer gewissen Schätzunsicherheit unterworfen ist. Details zum Wertminderungstest sowie zur Analyse der Schätzungsunsicherheit bei der Bestimmung des Firmenwertes befinden sich in Note 1 Bilanzierungsund Bewertungsmethoden und in Note 18 Geschäfts- und Firmenwerte, Markenname und Kundenstock, Software und andere immaterielle Vermögenswerte.

Der Konzern verwendet für die Bestimmung der auszuweisenden Beträge latenter Steuerforderungen historische Erkenntnisse zu Verwertungsmöglichkeiten von steuerlichen Verlustvorträgen und prognostizierte Geschäftsergebnisse auf Basis der vom Management der Tochtergesellschaften erstellten Mehrjahresplanung und des genehmigten Budgets für die Folgeperiode einschließlich Steuerplanung. Regelmäßig werden die Einschätzungen hinsichtlich der latenten Steuerforderungen einschließlich der Annahmen des Konzerns über die zukünftige Ertragskraft einer Neubewertung unterzogen. Details zu den latenten Steuern befinden sich in Note 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und in Note 19 Saldierter aktiver/passiver Bilanzansatz latenter Steuern.

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen beruht auf dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Bei der Bewertung dieser Verpflichtungen sind insbesondere Annahmen über den langfristigen Gehalts- und Pensionsentwicklungstrend sowie die zukünftigen Sterberaten zu treffen. Veränderungen der Schätzannahmen von Jahr zu Jahr sowie Abweichungen zu den tatsächlichen Jahreseffekten sind in den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten abgebildet (siehe Note 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden).

Des Weiteren unterliegen folgende Sachverhalte der Beurteilung durch das Management:

die Beurteilung der Einbringlichkeit von langfristigen Krediten und damit die Einschätzungen über die zukünftigen Cashflows des Kreditnehmers, mögliche Wertminderungen von Krediten und die Bildung von Rückstellungen für außerbilanzielle Verpflichtungen im Kreditgeschäft,

  • die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen,
  • die Beurteilung von rechtlichen Risiken und Ausgang von Gerichtsverhandlungen, höchstgerichtlichen Entscheidungen und aufsichtsbehördlichen Überprüfungen sowie die Bildung diesbezüglicher Rückstellungen,
  • die Beurteilung der Laufzeit bei der Anwendung des Standards IFRS 16 Leasingverhältnisse,
  • IFRS 9: Die Festlegung der Transferlogik von Finanzinstrumenten von Stage 1 zu Stage 2, makroökonomische Annahmen zur Festlegung der zukunftsgerichteten Informationen im Zuge der Kalkulation der erwarteten Kreditverluste sowie der Annahmen über die erwarteten Cashflows für ausfallsgefährdete Kredite,
  • die Ermittlung der Fair Values von nicht börsenotierten Finanzinstrumenten, bei denen einige für das Bewertungsmodell benötigte Paramater nicht am Markt beobachtbar sind (Level 3).

Ermessensausübung und Schätzunsicherheiten – Stadt Linz

Schätzunsicherheiten betreffen ebenso die Ansprüche der BAWAG Group gegenüber der Stadt Linz. Die Stadt Linz und die BAWAG Group haben am 12. Februar 2007 eine Swap-Vereinbarung abgeschlossen. Diese Transaktion sollte bei der Stadt Linz zur Optimierung einer in Schweizer Franken denominierten Anleihe dienen (es ist zu beachten, dass die an dieser Transaktion und in weiterer Folge an der Klage beteiligte Partei die BAWAG P.S.K., ein Tochterunternehmen der BAWAG Group, ist).

Aufgrund der Entwicklung des Kurses des Schweizer Frankens seit Herbst 2009 musste die Stadt Linz vertragsgemäß höhere Zahlungen an die BAWAG Group leisten. Am 13. Oktober 2011 hat der Gemeinderat der Stadt Linz beschlossen, keine weiteren Zahlungen mehr im Zusammenhang mit der Swap-Vereinbarung zu leisten. In weiterer Folge hat die BAWAG Group von ihrem Recht Gebrauch gemacht, das Geschäft zu schließen.

Anfang November 2011 hat die Stadt Linz beim Handelsgericht Wien Klage gegen die BAWAG Group auf Zahlung von 30,6 Mio. CHF (zum damaligen Kurs umgerechnet 24,2 Mio. €) eingebracht. Dies entspricht den Netto-Barzahlungen, die die Stadt Linz im Rahmen der Swap-Vereinbarung geleistet hat. Die BAWAG Group brachte ihrerseits eine (Wider-)Klage gegen die Stadt Linz zur Durchsetzung

ihrer vertraglichen Ansprüche aus demselben Geschäft in der Höhe von 417,7 Mio. € ein, die hauptsächlich die der BAWAG Group entstandenen Schließungskosten umfassen. Das Gericht verband beide Verfahren. Die ersten mündlichen Verhandlungen fanden im Frühjahr 2013 statt und ein vom Gericht beauftragtes Gutachten sowie ein Ergänzungsgutachten wurden im August 2016 bzw. im Dezember 2017 übermittelt. Im ersten Halbjahr 2019 fanden mehrere Verhandlungstermine statt, bei denen Zeugen einvernommen wurden und die vom Gericht bestellten Sachverständigen Fragen zu ihrem Sachverständigengutachten beantwortet haben. Am 8. April 2019 hat die Stadt Linz einen Antrag auf ein Zwischenurteil in Bezug auf die von der Stadt Linz geltend gemachte Forderung von 30,6 Mio. CHF eingebracht, um festzustellen, ob die Swap-Vereinbarung gültig ist. Das Gericht, das zuvor mitgeteilt hatte, die Gültigkeit der Swap-Vereinbarung klären zu wollen und erst danach über die Höhe des Anspruchs der Stadt Linz und der Gegenansprüche der BAWAG Group zu entscheiden, reagierte auf den Antrag mit Trennung der beiden vorher verbundenen Verfahren und hat die (Wider)Klage der BAWAG Group bis zum Ergebnis eines möglichen Zwischenurteils ruhend gestellt. BAWAG Group hat auf den Antrag der Stadt Linz mit Schriftsatz vom 4. Juni 2019 reagiert. Am 7. Jänner 2020 erließ das Gericht ein Zwischenurteil, in dem es die Swap-Vereinbarung für nichtig erklärte. Die BAWAG Group meldete Berufung gegen diese Entscheidung an. Das Zwischenurteil ist keine Entscheidung über die gegenseitigen Zahlungsansprüche der BAWAG Group und der Stadt Linz. Darüber hinaus wird der Fall, ungeachtet des Zwischenurteils des erstinstanzlichen Gerichts, letztlich vom Berufungsgericht und vom Obersten Gerichtshof entschieden. Die BAWAG Group ist daher der Ansicht, dass ihre starke Rechtsposition unverändert bleibt, und ist auf das weitere Gerichtsverfahren gut vorbereitet. Es ist schwer abschätzbar, wie lange das Verfahren noch dauern wird. Basierend auf Erfahrungswerten wird jedoch die weitere Verfahrensdauer, bis ein abschließendes, vollstreckbares Urteil vorliegt, mit mehreren Jahren angenommen.

Zukünftige Gerichtsentscheidungen über die Gültigkeit der Swap-Vereinbarung können den bilanziellen Ansatz für die geltend gemachte Forderung beeinflussen. Sollte die Swap-Vereinbarung in den weiteren Gerichtsinstanzen für ungültig erklärt werden, müsste die BAWAG Group die Forderung gegenüber der Stadt Linz ausbuchen. Ein daraus resultierender möglicher Schadenersatz wäre nur zu berücksichtigen, nachdem ein endgültiges Urteil der BAWAG Group den entsprechenden Betrag zusprechen würde. Selbst wenn die Gerichte die Swap-Vereinbarung letztlich für

gültig erklären sollten, kann es sein, dass der BAWAG Group die eingeklagte Forderung ganz oder teilweise nicht zugesprochen wird, und sie wäre in diesem Fall auch zu einer weiteren Abschreibung ihrer Forderung verpflichtet.

Die BAWAG Group hat im Zeitraum des aufrechten Geschäfts dieses gemäß den allgemeinen Regeln bewertet (siehe dazu Note 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) und die in der Swap-Vereinbarung enthaltenen Risiken berücksichtigt. Insbesondere musste das Management im Rahmen der laufenden Bewertung die mit dem Geschäft verbundenen Risiken, wie etwa Non-Payment-, Rechts-, Prozess- und sonstige operationelle Risiken,

schätzen und Annahmen treffen; daraus resultierte eine entsprechende Bewertungsanpassung.

Bei Beendigung des Geschäfts wurde der Swap ausgebucht und eine Forderung in die Position Forderungen an Kunden (in der Kategorie Zu fortgeführten Anschaffungskoten) eingestellt. 2011, als der Swap ausgebucht wurde, wurde ein Credit Value Adjustment in Höhe von 164 Mio. € (entspricht ca. 40% von 417,7 Mio. €) mit der Bruttoforderung aufgerechnet und eine neue Forderung in Höhe von ca. 254 Mio. € eingebucht.

Auswirkung der Anwendung geänderter bzw. neuer Standards

Folgende neue Standards, Änderungen und Interpretationen zu bereits bestehenden Standards sind erstmals für den Konzernabschluss 2019 verpflichtend anzuwenden:

Standards/Geänderte Standards/Auslegung Erstmalige
Anwendung
von der EU
übernommen
Auswirkungen auf die
BAWAG Group
IFRS 16 Leasing
(veröffentlicht am 13. Januar 2016)
1. Jänner 2019 31. Oktober 2017 Details siehe oberhalb
Änderungen zu IFRS 9: Vorfälligkeitszahlungen mit
negativer Vergütung (veröffentlicht am 12. Oktober
2017)
1. Jänner 2019 22. März 2018 keine
IFRIC 23 Unsicherheit über die Behandlung von
Einkommensteuer
(veröffentlicht am 7. Juni 2017)
1. Jänner 2019 23. Oktober 2018 keine
Änderungen zu IAS 28: Langfristige Anteile an
assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
(veröffentlicht am 12. Oktober 2017)
1. Jänner 2019 8. Februar 2019 keine
Änderungen zu IAS 19: Planänderungen,
Plankürzungen oder Settlement
(veröffentlicht am 7. Februar 2018)
1. Jänner 2019 13. März 2019 unwesentlich
Jährliche Verbesserungen der IFRS-Standards –
Zyklus 2015–2017
(veröffentlicht am 12. Dezember 2017)
1. Jänner 2019 14. März 2019 Details siehe oberhalb

Folgende neue Standards, Änderungen und Interpretationen zu bereits bestehenden Standards sind vom International Accounting Standards Board (IASB) beschlossen und von der EU übernommen worden, jedoch für die Erstellung des vorliegenden IFRS-Abschlusses zum 31. Dezember 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden. Die BAWAG Group plant keine vorzeitige Anwendung von Standards, die bereits von der EU übernommen, jedoch nicht verpflichtend anzuwenden sind:

Standards/Geänderte Standards/Auslegung Erstmalige Anwendung von der EU
übernommen
Erwartete
Auswirkungen auf
BAWAG Group
Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzeptes
(veröffentlicht am 29. März 2018)
1. Jänner 2020 29. November 2019 unwesentlich
Änderung zu IAS 1 und IAS 8: Definition von wesentlich
(veröffentlicht am 31. Oktober 2018)
1. Jänner 2020 29. November 2019 unwesentlich
Änderung zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate
Benchmark Reform
(veröffentlicht am 26. September 2019)
1. Jänner 2020 15. Jänner 2020 unwesentlich

Die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) beschlossenen Standards und Änderungen wurden von der EU noch nicht übernommen. Die BAWAG Group plant keine vorzeitige Anwendung:

Standard/Auslegung/Anpassung Erwartete Auswirkungen auf BAWAG Group
IFRS 17 Versicherungsverträge
(veröffentlicht am 18. Mai 2017)
keine
Änderungen zu IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
(veröffentlicht am 22. Oktober 2018)
unwesentlich
Änderung zu IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder
langfristig
(veröffentlicht am 23. Jänner 2020)
unwesentlich

DETAILS ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

2 | Nettozinsertrag

in Mio. € 2019 2018
Zinserträge 1.154,1 1.141,4
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 17,7 12,7
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
36,8 35,4
Handelsaktiva 90,6 86,7
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 856,5 835,0
Derivate für Sicherungsmaßnahmen (Zinsrisiko) 138,6 153,4
Zinsertrag aus finanziellen Verbindlichkeiten 14,0 17,9
Andere Vermögensgegenstände -0,1 0,3
Zinsaufwendungen -278,7 -309,5
Einlagen bei Zentralbanken -12,6 -10,2
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -16,7 -30,0
Handelspassiva -45,9 -55,8
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten -97,0 -117,4
Derivate für Sicherungsmaßnahmen (Zinsrisiko) -91,3 -80,8
Sozialkapitalrückstellungen -6,3 -5,6
Zinsaufwand aus IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten -2,5
Zinsaufwand aus finanziellen Vermögensgegenständen -6,4 -9,7
Dividendenerträge 3,6 8,6
Finanzielle Vermögensgegenstände, designiert als zum Zeitwert über die Gewinn
und Verlustrechnung geführt
0,8 4,3
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
2,8 4,3
Nettozinsertrag 879,0 840,5

Die Zinsen und zinsähnlichen Erträge werden periodengerecht abgegrenzt. In den Zinserträgen wird unter anderem auch die periodengerechte Verteilung des Agios und Disagios der Wertpapiere des Finanzanlagevermögens und des Agios und Disagios von erworbenen Kreditportfolien ausgewiesen. Die Zinsen auf wertberichtigte Forderungen beliefen sich in der Berichtsperiode 2019 auf 5,5 Mio. € (2018: 4,5 Mio. €). Die in den Zinserträgen enthaltenen Erträge aus negativen Zinsen betragen 14,0 Mio. € (2018: 17,9 Mio. €) Ertrag. Die in den Zinsaufwendungen

enthaltenen Aufwendungen aus negativen Zinsen betragen 19,0 Mio. € (2018: 19,9 Mio. €) Aufwand. Zinserträge aus im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten werden mittels Effektivzinsmethode ermittelt. Die Dividendenerträge aus im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten kommen aus Finanzinvestitionen, die am Abschlussstichtag gehalten wurden.

3 | Provisionsüberschuss

Der Provisionsüberschuss gliedert sich wie folgt auf die einzelnen Segmente der BAWAG Group. Mit Jänner 2019 wurde die Segmentberichterstattung angepasst, um die zukünftige Entwicklung der einzelnen Geschäftssegmente besser darstellen zu können. Die Zahlen der Vorperioden wurden entsprechend angepasst:

Jan-Dez 2019
in Mio. €
Retail & SME Corporates &
Public
Treasury Corporate
Center
BAWAG
Group
Provisionserträge 329,3 45,2 0,6 -0,4 374,7
Zahlungsverkehr 220,2 31,1 251,3
Kreditgeschäft 29,6 4,2 33,8
Wertpapier- und Depotgeschäft 47,3 4,7 0,3 -0,3 52,0
Factoring 12,7 12,7
Sonstige Dienstleistungen 19,5 5,2 0,3 -0,1 24,9
Provisionsaufwendungen -87,1 -2,2 -0,2 -1,7 -91,2
Zahlungsverkehr -69,9 -0,2 -70,1
Kreditgeschäft -7,0 -0,9 -7,9
Wertpapier- und Depotgeschäft -2,8 -0,7 -0,1 -1,7 -5,3
Factoring
Sonstige -7,4 -0,4 -0,1 -7,9
Provisionsüberschuss 242,2 43,0 0,4 -2,1 283,5
Jan-Dez 2018
in Mio. €
Retail & SME Corporates &
Public
Treasury Corporate
Center
BAWAG
Group
Provisionserträge 322,6 49,6 0,6 0,1 372,9
Zahlungsverkehr 221,1 30,8 251,9
Kreditgeschäft 29,3 4,7 34,0
Wertpapier- und Depotgeschäft 55,1 3,2 0,6 58,9
Factoring
Sonstige Dienstleistungen 17,1 10,9 0,1 28,1
Provisionsaufwendungen -86,5 -1,0 -2,6 -90,1
Zahlungsverkehr -64,8 -0,1 -64,9
Kreditgeschäft -4,7 -0,8 -5,5
Wertpapier- und Depotgeschäft -3,4 -2,5 -5,9
Factoring
Sonstige -13,6 -0,1 -0,1 -13,8
Provisionsüberschuss 236,1 48,6 0,6 -2,5 282,8

Im Provisionsüberschuss ist ein Betrag aus Treuhandgeschäften in Höhe von 2,6 Mio. € (2018: 3,7 Mio. €) enthalten. Erträge und Aufwendungen aus dem Zahlungsverkehr und aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft werden hauptsächlich zeitpunktbezogen erfasst. Erträge und

Aufwendungen aus dem Kreditgeschäfte werden hauptsächlich zeitraumbezogen erfasst. Sonstige Erträge und Aufwendungen werden unter Verwendung einer Mischung aus zeitpunktbezogen und zeitraumbezogen erfasst.

4 | Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden

in Mio. € 2019 2018
Realisierte Gewinne (Verluste) aus nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bilanzierten
finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (netto)
107,3 46,9
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
10,3 28,3
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 99,3 23,4
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten -2,5 -0,7
Ergebnis aus dem Verkauf von Tochterunternehmen und Beteiligungen 0,4 0,1
Netto-Gewinn / -Verlust aus der Vertragsanpassung -0,2 -2,1
Sonstiges Ergebnis -2,1
Gewinne (Verluste) aus finanziellen Vermögenswerten im Handelsbestand (netto) -53,8 -37,6
Gewinne (Verluste) aus erfolgswirksam zum Zeitwert bewerteten finanziellen
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (netto)
7,7 12,2
Gewinne (Verluste) aus der Bilanzierung von Fair-Value-Hedges 7,4 -0,4
Zeitwertanpassung des Grundgeschäfts -189,8 -41,9
Zeitwertanpassung des Sicherungsinstruments 197,2 41,5
Erfolgsbeiträge aus Währungsumrechnung (netto) 2,1 -1,6
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden 70,7 19,5

Die Position Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden wird wesentlich von der Bewertung und den Verkäufen der Veranlagungen, der Bewertung von eigenen Emissionen, Verkaufsgewinnen bzw. -verlusten aus Non-performing Loans und mit Kunden getätigten Derivatgeschäften beeinflusst.

5 | Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

in Mio. € 2019 2018
Sonstige betriebliche Erträge 111,0 64,1
Erträge aus Investment Properties 34,2 8,4
Errechneter passiver Unterschiedsbetrag aus Unternehmenszusammenschlüssen 0,7 37,4
Weiterverrechnung Leasing-Wartungskosten 55,8 3,8
Sonstige Erträge 20,3 14,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen -142,0 -72,3
Aufwendungen aus Investment Properties -6,1 -2,6
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen -16,1 -5,7
Restrukturierungsaufwendungen aus Unternehmenszusammenschlüssen -3,7 -10,0
Regulatorische Aufwendungen -38,2 -36,1
Einmalige Aufwendungen für die Auflösung der Kooperationsvereinbarung mit der
Österreichische Post AG
-6,5
Leasing-Wartungskosten -56,1 -3,5
Sonstige Aufwendungen -21,8 -7,9
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen -31,0 -8,2

Weitere Details zum errechneten passiven Unterschiedsbetrag aus Unternehmenszusammenschlüssen befinden sich in Note 35. Der Posten Regulatorische Aufwendungen beinhaltet die Bankenabgabe und die Aufwendungen für das Einlagensicherungssystem und den Abwicklungsfonds. Die in dieser Position enthaltene Bankenabgabe beträgt 2019 4,8 Mio. € (2018: 5,0 Mio. €). Die Bewertung der unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung an den Abwicklungsfonds in Höhe von 0,0 Mio. € (2018: 2,1 Mio. €) wird in den Gewinnen und Verlusten aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden ausgewiesen.

Die Erhöhung in den Zeilen Weiterverrechnung Leasing-Wartungskosten und Leasing Wartungskosten ist im

Wesentlichen auf die in 2019 erworbenen Unternehmen BFL Leasing GmbH und Morgenstern Miet + Leasing GmbH zurückzuführen.

Erträge aus Investment Properties enthalten positive Bewertungsergebnisse von 14,1 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €) und Mieterträge von 20,1 Mio. € (2018: 8,4 Mio. €).

Aufwendungen aus Investment Properties enthalten Betriebskosten von 6,1 Mio. € (2018: 2,6 Mio. €).

6 | Verwaltungsaufwand

in Mio. € 2019 2018
Personalaufwand -307,9 -285,2
Löhne und Gehälter -229,8 -211,6
Gesetzlich vorgeschriebener Sozialaufwand -58,0 -58,2
Sonstige Personalkosten -0,3 -0,8
Dotierung/Auflösung Pensionsrückstellung und Pensionszahlungen -10,5 -3,8
Dotierung/Auflösung Abfertigungsrückstellung -4,1 -4,6
Dotierung/Auflösung Jubiläumsgeldrückstellung -3,2 -4,3
Aufwand betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse -2,0 -1,9
Sonstiger Verwaltungsaufwand -152,7 -192,0
IT und Kommunikation -58,7 -59,5
Immobilien und Instandhaltungsaufwendungen -16,8 -41,3
Werbung -20,7 -21,3
Rechts- und Beratungskosten, Outsourcing -14,3 -24,4
Postgebühren und Logistik -16,5 -17,7
Aufsichtsgebühren und Prüfungsaufwendungen -12,5 -12,7
Sonstige allgemeine Aufwendungen -13,2 -15,0
Verwaltungsaufwand -460,6 -477,2

Mietzahlungen in Höhe von 18,8 Mio. € sind in der Zeile Immobilien- und Instandhaltungsaufwendungen im Sonstigen Verwaltungsaufwand in 2019 nicht enthalten, da diese Beträge nun im Zinsaufwand und in der Abschreibung der Nutzungsrechte ausgewiesen werden.

7 | Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

in Mio. € 2019 2018
Planmäßige Abschreibungen
Kundenstock -9,1 -8,7
Software und andere immaterielle Vermögenswerte -33,5 -25,1
Sachanlagen -30,6 -10,9
davon Abschreibung der Nutzungsrechte -17,9
Planmäßige Abschreibungen -73,2 -44,7

8 | Risikokosten

in Mio. € 2019 2018
Veränderungen von Risikovorsorgen für finanzielle Vermögenswerte, die zu
fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind
-59,2 -29,2
Stage 1 8,9 23,0
Stage 2 14,8 17,3
Stage 3 -82,9 -69,5
Veränderungen von Rückstellungen für Kreditrisiken -7,6 -15,5
Stage 1 2,4 -7,9
Stage 2 -0,4 -0,5
Stage 3 -9,6 -7,1
Veränderungen von Risikovorsorgen für finanzielle Vermögenswerte, die im sonstigen
Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert bewertetet werden
1,3 2,3
Stage 1 1,3 2,3
Rückstellungen und Aufwendungen für operationelles Risiko -4,3 -2,2
Rückstellungen ‒ sonstige 0,5 -0,5
Risikokosten -69,3 -45,1

9 | Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

Der im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesene Gewinn in Höhe von 5,2 Mio. € (2018: 5,1 Mio. €) beinhaltet das anteilige Ergebnis der BAWAG P.S.K. Versicherung AG und der PSA Payment Services Austria GmbH.

Der gemäß IFRS 12.22 (c) nicht erfasste anteilige Verlust von at-equity bewerteten Unternehmen beträgt 0,0 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €).

Die folgende Übersicht zeigt wesentliche finanzielle Eckdaten betreffend assoziierte, at-equity bewertete Unternehmen:

At-equity bewertete Unternehmen

in Mio. € 2019 2018
Kumulierte Bilanzsumme 2.425 2.379
Kumulierte Schulden 2.282 2.243
Kumuliertes Eigenkapital 144 136
Verdiente Prämien (brutto) 210 211
Provisionserträge 206 198
Kumuliertes Jahresergebnis 16 17

Bei den at-equity bewerteten Unternehmen handelt es sich um die BAWAG P.S.K. Versicherung Aktiengesellschaft (25,00%iger Anteil) und die PSA Payment Services Austria

GmbH (20,82%iger Anteil). Bezüglich weiterer Details verweisen wir auf Note 34 "Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen".

10 | Steuern vom Einkommen

in Mio. € 2019 2018
Laufender Steueraufwand/-ertrag -41,2 -16,1
Latenter Steueraufwand -103,8 -120,1
Steuern vom Einkommen -145,0 -136,2

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Überleitung zwischen dem errechneten und dem ausgewiesenen Steueraufwand:

in Mio. € 2019 2018
Jahresüberschuss vor Steuern 604,3 572,7
Steuersatz 25% 25%
Errechneter Steueraufwand -151,1 -143,2
Steuerminderungen
aus steuerfreien Beteiligungserträgen 0,4 1,2
aus steuerlicher Firmenwertabschreibung 18,9 19,9
aus Erstkonsolidierungen 1,5 10,5
aus steuerfreien Erträgen 4,2
aus der Verwertung von steuerlichen Verlusten des Gruppenträgers 2,5
aus sonstigen steuerlichen Auswirkungen 2,2 1,8
Steuermehrungen
aus Beteiligungsbewertungen -1,9 -2,8
aus nicht angesetzten latenten Steuern auf Verlustvorträge -3,4 -3,4
aus der Bewertung von latenten Steuern auf Verlustvorträge -4,5
aufgrund nicht abzugsfähigen Aufwands -9,9 -15,5
aufgrund abweichender ausländischer Steuersätze -0,2 -3,3
aus sonstigen steuerlichen Auswirkungen -1,6 -2,6
Ertragsteuern der Periode -142,9 -137,4
Aperiodische Ertragsteuern -2,1 1,2
Ausgewiesene Ertragsteuern (Steueraufwand) -145,0 -136,2

In den Aktiva sind latente Steuern aufgrund von Vorteilen aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 39 Mio. € (2018: 109 Mio. €) berücksichtigt. Die Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.

Zum 31. Dezember 2019 bestanden auf Ebene der BAWAG Group AG steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 125 Mio. € (2018: 395 Mio. €), auf Ebene der BAWAG

P.S.K. AG in Höhe von 0 Mio. € (2018: 5 Mio. €), bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Steuergruppenmitgliedern 31 Mio. € (2018: 37 Mio.€) und bei den sonstigen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 0 Mio. € (2018: 0 Mio. €), somit insgesamt 156 Mio. € (2018: 437 Mio. €). Steuerliche Firmenwertabschreibungen werden bis 2021 76 Mio. € jährlich an steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen beitragen.

DETAILS ZUR KONZERNBILANZ

11 | Barreserve

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Kassenbestand 564 477
Guthaben bei Zentralnotenbanken 860 592
Barreserve 1.424 1.069

12 | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Erfolgswirksam freiwillig zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte
100 114
Forderungen an Kunden 100 114
Erfolgswirksam verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte
640 390
Schuldverschreibungen und andere festverzinste Wertpapiere 325 169
Forderungen an Kunden 239 176
Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis und andere Eigenkapitalinstrumente 76 45
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 740 504

In der Kategorie "Erfolgswirksam freiwillig zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" werden jene Finanzinstrumente ausgewiesen, die aufgrund der Ausübung der Fair-Value-Option gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden.

Weitere Erläuterungen zur Fair-Value-Option finden sich in Note 1. Das maximale Ausfallsrisiko der Forderungen an Kunden entspricht dem Buchwert.

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Schuldtitel 3.425 2.804
Schuldverschreibungen und andere festverzinste Wertpapiere 3.425 2.804
Schuldverschreibungen anderer Emittenten 3.263 2.704
Schuldtitel öffentlicher Stellen 162 100
Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis und andere Eigenkapitalinstrumente 206 235
AT1-Kapital 126 145
Anteile an nicht konsolidierten beherrschten Unternehmen 8 14
Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 11 16
Sonstige Anteile 61 60
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
3.631 3.039

13 | Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Im Jahr 2019 wurden für im sonstigen Ergebnis ausgewiesene, zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 12-Monats-ECLs Stage 1 in Höhe von 1,7

Reklassifizierung von Schuldtiteln

Die BAWAG Group stellte fest, dass für das laufende Management des NIB-Buchs (das NIB-Buch soll das aus der unverzinslichen Nettoposition, d.h. unverzinslichen Aktiva wie Beteiligungen und unverzinslichen Verbindlichkeiten und Eigenkapital, resultierende Zinsrisiko absichern) angesichts der Absicht, dem Zinsrisikomanagement zu dienen, ein angemessenerer Aufbau die Festlegung der Geschäftsstrategien auf der Grundlage von Laufzeitbändern wäre.

Die BAWAG Group strukturierte daher das NIB-Buch um, indem bestehende und zukünftige Neuinvestitionen den neuen laufzeitbasierten Geschäftsstrategien zugeordnet wurden.

Im Rahmen dieser Umstrukturierung wollte die BAWAG-Group selektiv Positionen veräußern, die dem NIB-Buch auf der Grundlage einer Kreditbetrachtung/Zinsrisikomanagement-Perspektive zugeordnet wurden.

Angesichts des unerwarteten und beispiellosen Rückgangs der Zinssätze im dritten Quartal 2019 beschloss die BA-WAG Group, das Zinsrisiko zu reduzieren. Diese Entscheidungen beinhalteten weitere Veräußerungen aus dem NIB-Buch sowie beispielsweise die vorübergehende Aussetzung der Absicherung von replizierten Sichteinlagen.

Mio. € aufgelöst (2018: 3,8 Mio. € erfasst) und Gesamtlaufzeit-ECLs Stage 2 in Höhe von 0,4 Mio. € erfasst (2018: 0,0 Mio €).

Darüber hinaus wollte die BAWAG Group die Qualität des LCR-Puffers weiter verbessern, indem sie von gedeckten Schuldverschreibungen in Zentralbankreserven umgeschichtet hat.

Die BAWAG Group betrachtet das historische Zinstief als außergewöhnlichen, einmaligen Umstand und betrachtet das NIB-Buch weiterhin als eine "Hold-to-collect"-Geschäftsstrategie.

Die Änderung im Management der Wertpapiere des NIB-Buchs ist für die Geschäftstätigkeit der BAWAG Group von großer Bedeutung. Änderungen in der internen Verwaltung großer Teile der Wertpapiere im NIB-Buch und vorsichtigere externe Anforderungen an die Liquiditätsreserven haben zu einer wesentlichen Änderung des Geschäftsmodells bestimmter Portfolios der Bank geführt.

Die BAWAG Group hat alle Wertpapierportfolios analysiert und festgestellt, dass sich das Geschäftsmodell für Portfolios mit signifikanten Verkäufen im Jahr 2019 geändert hat. Das Management beabsichtigt, weitere Wertpapiere der betreffenden Portfolios zu verkaufen, und hat daher nicht mehr die Absicht, die Vermögenswerte zur Vereinnahmung von Tilgungen und Zinsen zu halten.

Daher wurden die betroffenen Wertpapiere im Dezember 2019 von "Hold-to-collect" (zu fortgeführten Anschaffungskosten) in "Hold-to-collect and sell" (im sonstigen Ergebnis ausgewiesen zum beizulegenden Zeitwert bewertet)

umklassifiziert. Portfolios, bei denen keine Verkäufe stattgefunden haben und bei denen sich die Absicht, die Vermögenswerte bis zur Fälligkeit zu halten, nicht geändert hat, verbleiben in "Hold-to-collect".

in Mio. € beizulegenden Zeitwert bewertet"
Von "zu fortgeführten Anschaffungskosten" 722

14 | Handelsaktiva

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Derivate des Handelsbuchs 118
Währungsbezogene Derivate
Zinsbezogene Derivate 118
Derivate des Bankbuchs 353 233
Währungsbezogene Derivate 11 11
Zinsbezogene Derivate 342 222
Handelsaktiva 353 351

15 | Zu fortgeführten Anschaffungskosten

Die folgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" des Konzerns.

31.12.2019
in Mio. €
Buchwert vor
Abzug der
Wertberichtig
ungen
Wertbericht
igungen Stage 1
Wertbericht
igungen Stage 2
Wertbericht
igungen Stage 3
Gesamtnetto
(Buchwert nach
Abzug der
Wertbericht
igungen)
Forderungen an Kunden 30.690 -30 -16 -177 30.467
Wertpapiere 1.371 -2 0 0 1.369
Schuldtitel öffentlicher
Stellen
38 0 38
Schuldtitel anderer
Emittenten
1.333 -2 0 1.331
Forderungen an
Kreditinstitute
5.720 0 0 5.720
Summe 37.781 -32 -16 -177 37.556
31.12.2018
in Mio. €
Buchwert vor
Abzug der
Wertbericht
igungen
Wertbericht
igungen Stage 1
Wertbericht
igungen Stage 2
Wertbericht
igungen Stage 3
Gesamtnetto
(Buchwert nach
Abzug der
Wertbericht
igungen)
Forderungen an Kunden 30.747 -38 -32 -195 30.482
Wertpapiere 3.515 -1 -2 0 3.512
Schuldtitel öffentlicher
Stellen
487 487
Schuldtitel anderer
Emittenten
3.028 -1 -2 3.025
Forderungen an
Kreditinstitute
4.340 0 0 4.340
Summe 38.602 -39 -34 -195 38.334

In der folgenden Tabelle wird die Verteilung der zum Stichtag bestehenden Forderungen an Kunden nach Kreditarten dargestellt:

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Kredite 26.954 27.500
Girobereich 1.466 1.454
Finanzierungsleasing 1.744 1.173
Barvorlagen 160 268
Geldmarktgeschäfte 143 87
Forderungen an Kunden 30.467 30.482

Finanzielle Vermögenswerte, welche während der Berichtsperiode modifiziert, aber nicht ausgebucht wurden und die zum Zeitpunkt der Vertragsanpassung der Stufe 2 oder Stufe 3 zugeordnet waren:

31.12.2019
in Mio. €
Gesamtlaufzeit
ECL ‒ nicht
wertgemindert
Gesamtlaufzeit
ECL ‒
wertgemindert
Erworbene oder
ausgereichte
wertgeminderte
Finanz
instrumente
Fortgeführte Anschaffungskosten vor Vertragsmodifikation im
laufenden Geschäftsjahr
153 3
Netto-Gewinn / -Verlust aus der Vertragsanpassung 0
31.12.2018
in Mio. €
Gesamtlaufzeit
ECL ‒ nicht
wertgemindert
Gesamtlaufzeit
ECL ‒
wertgemindert
Erworbene oder
ausgereichte
wertgeminderte
Finanz
instrumente
Fortgeführte Anschaffungskosten vor Vertragsmodifikation im
laufenden Geschäftsjahr
207
Netto-Gewinn / -Verlust aus der Vertragsanpassung 0

Modifizierte finanzielle Vermögenswerte, deren Risikovorsorge zum Zeitpunkt der Modifikation der Stufe 2 oder 3 zugeordnet war und welche innerhalb der Berichtsperiode in Stufe 1 zurücktransferiert wurden, hatten zum 31.12.2019 einen Bruttobuchwert von 88 Mio. € (2018: 84 Mio. €).

Die folgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" nach den Segmenten des Konzerns. Mit Jänner 2019 wurde die Segmentberichterstattung angepasst, um die zukünftige Entwicklung der einzelnen Geschäftssegmente besser darstellen zu können. Die Zahlen der Vorperioden wurden entsprechend angepasst:

31.12.2019
in Mio. €
Buchwert vor
Abzug der
Wertbericht
igungen
Wertbericht
igungen Stage 1
Wertbericht
igungen Stage 2
Wertbericht
igungen Stage 3
Gesamtnetto
(Buchwert nach
Abzug der
Wertbericht
igungen)
Retail & SME 17.903 -15 -9 -135 17.744
Corporates & Public 12.737 -15 -7 -42 12.673
Treasury 5.985 -2 0 0 5.983
Corporate Center 1.156 0 0 0 1.156
Summe 37.781 -32 -16 -177 37.556
Summe 38.602 -39 -34 -195 38.334
Corporate Center 731 0 -1 -8 722
Treasury 7.178 -1 -2 0 7.175
Corporates & Public 13.914 -23 -20 -58 13.813
Retail & SME 16.779 -15 -11 -129 16.624
31.12.2018
in Mio. €
Buchwert vor
Abzug der
Wertbericht
igungen
Wertbericht
igungen Stage 1
Wertbericht
igungen Stage 2
Wertbericht
igungen Stage 3
Gesamtnetto
(Buchwert nach
Abzug der
Wertbericht
igungen)

16 | Restlaufzeiten Vermögenswerte

Die folgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der finanziellen Vermögenswerte (exkl. Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis, anderer Eigenkapitalinstrumente und Derivaten) nach deren Restlaufzeit.

Finanzielle Vermögenswerte – Gliederung nach Restlaufzeiten 2019

31.12.2019
in Mio. €
täglich fällig Bis
3 Monate
3 Monate bis
1 Jahr
1–5 Jahre Über
5 Jahre
Summe
Erfolgswirksam freiwillig zum
beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Kunden 4 8 37 51 100
Erfolgswirksam verpflichtend zum
beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Kunden 0 5 13 111 110 239
Schuldverschreibungen und andere
festverzinste Wertpapiere
4 0 289 32 325
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene
zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Schuldverschreibungen und andere
festverzinste Wertpapiere
190 2.140 1.095 3.425
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen an Kunden 1.553 1.285 2.002 11.709 13.918 30.467
Forderungen an Kreditinstitute 1.501 4.095 10 7 107 5.720
Schuldverschreibungen und andere
festverzinste Wertpapiere
0 51 34 80 1.204 1.369
Summe 3.054 5.444 2.257 14.373 16.517 41.645
31.12.2018
in Mio. €
täglich fällig Bis
3 Monate
3 Monate bis
1 Jahr
1–5 Jahre Über
5 Jahre
Summe
Erfolgswirksam freiwillig zum
beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Kunden 4 11 41 58 114
Erfolgswirksam verpflichtend zum
beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Kunden 4 5 13 59 95 176
Schuldverschreibungen und andere
festverzinste Wertpapiere
10 11 73 75 169
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene
zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Schuldverschreibungen und andere
festverzinste Wertpapiere
118 132 1.702 852 2.804
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen an Kunden 1.699 1.243 1.941 10.839 14.760 30.482
Forderungen an Kreditinstitute 612 3.596 11 6 115 4.340
Schuldverschreibungen und andere
festverzinste Wertpapiere
145 129 994 2.244 3.512
Summe 2.315 5.121 2.248 13.714 18.199 41.597

Finanzielle Vermögenswerte – Gliederung nach Restlaufzeiten 2018

17 | Sachanlagen, Vermietete Grundstücke und Gebäude

Entwicklung der Sachanlagen und der vermieteten Grundstücke und Gebäude 2019

in Mio. € Buchwert
31.12.201
8
Anschaffu
ngskosten
01.01.
2019
Veränderu
ng
Konsoli
dierungs
kreis
Anschaff
ungs
kosten
Ver
änderung
Währungs
-umrech
nung
Zugänge Abgänge Umglied
e-rungen
Abschrei
bungen
kumuliert
Bewert
ung zum
beizulegen
den
Zeitwert
nach IAS
40
Buchwert
31.12.201
9
Zuschrei
bungen
(+) und
Abschrei
bungen (-)
Geschäfts
jahr
Sachanlagen 116 506 10 66 -35 14 -165 396 -36
Betrieblich genutzte
Grundstücke und Gebäude
64 77 0 0 0 -4 14 -29 58 -1
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
35 155 2 0 47 -21 16 -113 86 -12
Anlagen in Bau 17 17 3 0 -16 4
Nutzungsrechte nach IFRS 16 257 8 0 16 -10 -23 248 -23
Vermietete Grundstücke und
Gebäude
118 142 181 5 1 -18 -14 14 311

Entwicklung der Sachanlagen und der vermieteten Grundstücke und Gebäude 2018

in Mio. € Buchwert
31.12.
2017
Anschaff
ungs
kosten
01.01.
2018
Veränderu
ng
Konsoli
die
rungskreis
Anschaff
ungs
kosten
Ver
änderung
Währungs
-umrech
nung
Zugänge Abgänge Umglied
erungen
Abschrei
bungen
kumuliert
Bewert
ung zum
beizuleg
enden
Zeitwert
nach IAS
40
Buchwert
31.12.20
18
Zuschrei
bungen
(+) und
Abschrei
bungen
(-)
Geschäfts
-jahr
Sachanlagen 103 233 24 -8 -133 116 -9
Betrieblich genutzte
Grundstücke und Gebäude
65 76 1 -13 64 -1
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
38 157 6 -8 -120 35 -8
Anlagen in Bau 17 17
Vermietete Grundstücke und
Gebäude
120 142 -24 118 -3

18 | Geschäfts- und Firmenwerte, Markennamen und Kundenstöcke, Software und andere immaterielle Vermögenswerte

Der Markenname "BAWAG P.S.K." mit einem Buchwert von 114 Mio. € (2018: 114 Mio. €), die Kundenbeziehungen von Konzernunternehmen mit einem Buchwert von 148 Mio. € (2018: 147 Mio. €) und Software und andere immaterielle Vermögenswerte mit einem Buchwert von 201 Mio. € (2018: 182 Mio. €) gehören zu den

wesentlichsten immateriellen Vermögenswerten des Konzerns. Der Marktwert eines Großteils der Kundenbeziehungen wird anhand der errechneten Abwanderungsrate der Kunden abgeschrieben. Vom Gesamtbuchwert sonstiger immaterieller Vermögenswerte entfällt ein substantieller Teil auf Allegro (Kernbankensystem der BAWAG Group).

in Mio. € Buchwert
31.12.2018
Anschaffung
skosten
01.01.2019
Veränderung
Konsolidie
rungskreis
Anschaff
ungskosten
Zugänge Abgänge Umgliede
rungen
Abschrei
bungen
kumuliert
Buchwert
31.12.2019
Zuschrei
bungen (+)
und
Abschrei
bungen (-)
Geschäfts
jahr
Geschäfts- und Firmenwerte 59 624 35 0 -565 94
Markenname und
Kundenstock
264 456 19 -201 274 -9
Software und andere
immaterielle
Vermögenswerte
182 533 6 60 -20 -378 201 -34
Software und andere
immaterielle Vermögenswerte
157 493 2 55 -19 24 -363 192 -34
davon erworben 111 445 2 37 -18 16 -352 130 -24
davon selbsterstellt 46 48 0 18 -1 8 -11 62 -10
Immaterielle Vermögenswerte
in Entwicklung
25 25 4 5 -1 -24 9
davon erworben 17 17 3 -1 -16 3
davon selbsterstellt 8 8 4 2 -8 6
Rechte und Ablösezahlungen 15 -15

Entwicklung der Posten Geschäfts- und Firmenwert, Software und andere immaterielle Vermögenswerte 2019

Entwicklung der Posten Geschäfts- und Firmenwert, Software und andere immaterielle Vermögenswerte 2018

Buchwert
31.12.2017
Anschaff
ungskosten
01.01.2018
Veränderung
Konsolidie
rungskreis
Anschaff
ungskosten
Zugänge Abgänge Umgliede
rungen
Abschrei
bungen
kumuliert
Buchwert
31.12.2018
Zuschrei
bungen (+)
und
Abschrei
bungen (-)
Geschäfts
jahr
59 624 -565 59
272 456 -192 264 -8
157 485 55 -7 -351 182 -25
126 439 35 -3 22 -336 157 -25
103 410 24 -3 14 -334 111 -18
23 29 11 8 -2 46 -7
Immaterielle Vermögenswerte
31
31 20 -4 -22 25
20 20 13 -2 -14 17
11 11 7 -2 -8 8
15 -15

Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen immateriellen Vermögenswerte mit ihrem jeweiligen Buchwert und ihrer Restnutzungsdauer:

Immaterielle Vermögenswerte Buchwert per
31.12.2019 in
Mio. €
Restnutzungs
dauer
Buchwert per
31.12.2018
in Mio. €
Summe Firmenwerte 94 59
davon: Firmenwert easybank Franchise 59 unbegrenzt 59
davon: Firmenwert Zahnärztekasse AG 20 unbegrenzt
davon: Firmenwert Health Coevo AG 15 unbegrenzt
Summe Markenrechte 126 117
davon: Markenrecht BAWAG P.S.K. 114 unbegrenzt 114
Summe Kundenbeziehungen 148 147
davon: Kundenbeziehungen BAWAG P.S.K. 104 11–20 Jahre 110
Summe sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 201 182
davon: Kernbankensystem für das Geschäft in Österreich (Allegro) 44 14 Jahre 44

Markenrechte haben eine unbegrenzte Nutzungsdauer und werden daher am Ende jedes Jahres, basierend auf dem aktuellen Businessplan, auf einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf untersucht.

Wenn der Buchwert des Markenrechts höher ist als der erzielbare Betrag (die BAWAG Group verwendet den Nutzungswert der Marke als erzielbaren Betrag), wird eine außerplanmäßige Abschreibung erfasst. Der erzielbare Betrag wird mittels einer modifizierten Methode der Lizenzpreisanalogie ermittelt.

Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wobei die BAWAG Group einen zweistufigen Ansatz anwendet:

Zuerst beurteilt die BAWAG Group Wertaufholungen auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes und

vergleicht dann den angepassten Buchwert der relevanten CGUs, inklusive der Erhöhung aus der im ersten Schritt ermittelten Wertaufholung, mit dem erzielbaren Betrag.

Eine Wertaufholung wird erst dann erfasst, wenn der Impairmenttest der gesamten CGUs einen Wert zeigt, der höher ist als das Nettovermögen der CGUs, und der Impairmenttest der Markenrechte einen erzielbaren Betrag zeigt, der höher ist als der Buchwert der Markenrechte.

Zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 ergaben die Impairmenttests der Marken keinen Wertberichtigungsbedarf.

Cashflow-Prognosen basieren auf einem 5-Jahres-Geschäftsplan und einer ewigen Wachstumsrate von 1,0% nach dieser Periode. Der Abzinsungssatz beträgt 8,57% (2018: 8,03%).

Überprüfung von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGUs) mit einem Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung

Zum Zweck der Überprüfung auf Wertminderung ist folgenden CGUs des Konzerns ein Geschäfts- oder Firmenwert wie folgt zugeordnet worden:

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
easybank Franchise, Wien 59 59
Zahnärztekasse AG, Wädenswil 20
Health Coevo AG, Hamburg 15
Firmenwert 94 59

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung des erzielbaren Betrags verwendet wurden, werden nachstehend dargelegt. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen

Werte stellen die Beurteilung der zukünftigen Entwicklungen in den relevanten Branchen dar und basieren auf Werten von externen und internen Quellen.

in % 2019 2018
Abzinsungssatz vor Steuern easybank Franchise, Wien 11,2% 10,5%
Abzinsungssatz vor Steuern Zahnärztekasse AG, Wädenswil 10,7%
Abzinsungssatz vor Steuern Health Coevo AG, Hamburg 10,8%
Geplante Gewinnwachstumsrate (Durchschnitt der nächsten 5 Jahre) easybank
Franchise, Wien
-2,7% 1,0%
Geplante Gewinnwachstumsrate (Durchschnitt der nächsten 5 Jahre) Zahnärztekasse
AG, Wädenswil
0,1%
Geplante Gewinnwachstumsrate (Durchschnitt der nächsten 5 Jahre) Health Coevo
AG, Hamburg
5,6%
Nachhaltige Wachstumsrate easybank Franchise, Wien 1,0% 1,0%
Nachhaltige Wachstumsrate Zahnärztekasse AG, Wädenswil 0,5%
Nachhaltige Wachstumsrate Health Coevo AG, Hamburg 1,0%

Der Abzinsungssatz stellt eine Vor-Steuer-Größe dar, die auf Grundlage von branchendurchschnittlichen Eigenkapitalrenditen geschätzt wurde. Als risikoloser Zinssatz dient hierfür der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinssatz für Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von 30 Jahren. Dieser Abzinsungssatz wird bereinigt um einen Risikozuschlag, der das erhöhte allgemeine Risiko einer Eigenkapitalinvestition und das spezifische Risiko der einzelnen CGU widerspiegelt.

Die Cashflow-Prognosen basieren auf den von der Geschäftsführung des Unternehmens geplanten Jahresgewinnen der nächsten 5 Jahre und einer ewigen Wachstumsrate danach. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde basierend auf der Schätzung der langfristigen durchschnittlichen jährlichen Gewinnwachstumsrate ermittelt, die mit der Annahme, die ein Marktteilnehmer treffen würde, übereinstimmt. Um das Wachstum angemessen mit Eigenkapital zu unterlegen, wurden bei der Bewertung sowohl in der Planperiode als auch bei der Berechnung des Fortführungswertes Gewinnthesaurierungen berücksichtigt.

Sensitivitätsanalyse per 31.12.2019

Um die Stabilität der Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte zu testen, wurde basierend auf den oben angeführten Prämissen eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Dabei wurden für diese Analyse die Veränderung des Diskontierungssatzes und die Verminderung des Wachstums der Ergebnisse als relevante Parameter ausgewählt. Die

nachstehend angeführte Übersicht veranschaulicht, um welches Ausmaß sich der Diskontierungssatz erhöhen bzw. das Wachstum nach 2020 verringern könnte, ohne dass der Fair Value der Zahlungsmittel generierenden Einheiten unter den jeweiligen Buchwert (Eigenkapital zuzüglich Firmenwert) absinkt.

Veränderung Veränderung
Diskontierungssatz Wachstum nach 2020
(in %Pkt.) (in %)
easybank Franchise, Wien 3,36 -2,33%
Zahnärztekasse AG, Wädenswil 5,66 -14,30%
Health Coevo AG, Hamburg 7,09 -15,79%

Sensitivitätsanalyse per 31.12.2018

easybank Franchise, Wien 4,39 -3,05%
Diskontierungssatz
(in %Pkt.)
Wachstum nach 2019
(in %)
Veränderung Veränderung

19 | Saldierter aktiver/passiver Bilanzansatz latenter Steuern

Die in der Bilanz ausgewiesenen latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten ergeben sich aufgrund von temporären Differenzen zwischen dem Buchwert nach IFRS und dem steuerrechtlichen Ansatz folgender Bilanzposten:

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 30 35
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 168 117
Rückstellungen 57 56
Verlustvorträge 39 109
Sonstige 5 4
Latente Steueransprüche 299 321
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 10 12
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
25 7
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 53 58
Handelsaktiva 33 19
Sicherungsderivate 129 79
Selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter 16 3
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 69 75
Sachanlagen 10 3
Latente Steuerverpflichtungen 345 256
Saldierter aktiver/passiver Bilanzansatz latenter Steuern -46 65
Aktive latente Steuern in der Bilanz ausgewiesen1) 8 76
Passive latente Steuern in der Bilanz ausgewiesen2) 54 11

1) 2019: Entspricht den aktiven latenten Steuern von drei Unternehmen, die per 31. Dezember 2019 nicht Teil der Steuergruppe waren.

2) 2018: Entspricht den passiven latenten Steuern von vier neu akquirierten Unternehmen, die per 31. Dezember 2018 nicht Teil der Steuergruppe waren.

Pro Konzerngesellschaft wurden aktive und passive Steuerlatenzen gegenüber derselben lokalen Steuerbehörde saldiert und unter Steuerforderungen oder Steuerverbindlichkeiten ausgewiesen.

Die temporären Differenzen, für die gemäß IAS 12.39 keine passiven latenten Steuern gebildet wurden, betrugen 704 Mio. € (2018: 437 Mio. €). IAS 12.39 besagt, dass bei temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an

Tochterunternehmen, wenn das Mutterunternehmen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern, und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit auflösen werden, keine passiven latenten Steuern gebildet werden müssen.

Sowohl latente Steueransprüche als auch latente Steuerverpflichtungen haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

20 | Sonstige Vermögenswerte

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Rechnungsabgrenzungsposten 37 23
Sonstige Aktiva 172 102
Sonstige Vermögensgegenstände 209 125

Die sonstigen Aktiva betreffen Schwebeposten aus dem Zahlungsverkehr und andere sonstige Aktiva. Per 31. Dezember 2019 haben sonstige Vermögensgegenstände in

Höhe von 46 Mio. € (31. Dezember 2018: 27 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

21 | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Begebene Schuldverschreibungen, Nachrang- und Ergänzungskapital 363 570
Begebene Schuldverschreibungen und andere verbriefte Verbindlichkeiten 26 57
Nachrangkapital 130 131
Kassenobligationen und nicht börsenotierte Private Placements 207 382
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 6 6
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten 369 576

Die begebenen Schuldverschreibungen betreffen börsennotierte Emissionen. Die Verminderung im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Tilgung von eigenen Emissionen zurückzuführen.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten beinhalten P.S.K.-Emissionen, die von der Republik Österreich garantiert sind.

Der Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Eigenen Emissionen per 31. Dezember 2019 liegt um 30 Mio. € über deren Rückzahlungsbetrag (2018: 38 Mio. € über dem Rückzahlungsbetrag).

22 | Handelspassiva

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Derivate des Handelsbuchs 51
Währungsbezogene Derivate
Zinsbezogene Derivate 51
Derivate des Bankbuchs 334 250
Währungsbezogene Derivate 99 88
Zinsbezogene Derivate 235 162
Handelspassiva 334 301

23 | Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.085 4.281
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 30.378 30.195
Spareinlagen – fix verzinst 713 882
Spareinlagen – variabel verzinst 6.488 6.988
Anlagekonten 5.905 5.758
Giroeinlagen – Retailkunden 10.212 9.375
Giroeinlagen – Firmenkunden 4.020 3.993
Sonstige Einlagen1) 3.040 3.199
Begebene Schuldverschreibungen, Nachrang- und Ergänzungskapital 5.080 3.849
Begebene Schuldverschreibungen 4.220 3.381
Nachrangkapital 87 87
Ergänzungskapital 413 15
Andere verbriefte Verbindlichkeiten 360 366
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 38.543 38.325

1) Primär Termineinlagen.

Bei den begebenen Schuldverschreibungen handelt es sich im Wesentlichen um börsennotierte Emissionen.

24 | Begebene Schuldverschreibungen, Nachrang- und Ergänzungskapital

Begebene Schuldverschreibungen sowie Nachrang- und Ergänzungskapital werden in der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" bzw. in der Kategorie "Finanzielle

Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten" ausgewiesen. Insgesamt ergibt sich das folgende Gesamtvolumen (IFRS-Buchwerte):

beizulegenden Zeitwert Bewertung zum Bewertung zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Summe
in Mio. € 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Begebene
Schuldverschreibungen
26 57 4.220 3.381 4.246 3.438
Nachrangkapital 130 131 87 87 217 218
Ergänzungskapital 413 15 413 15
Kassenobligationen und nicht
börsenotierte Private Placements
207 382 360 366 567 748
Summe 363 570 5.080 3.849 5.443 4.419

In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Konditionen der begebenen Schuldverschreibungen angeführt, deren Nominale 200 Mio. € übersteigt:

ISIN Typ Währung Nominale
in Mio. EUR
Art der
Verzinsung
Kupon Laufzeitende
XS1514988689 RMBS GBP 787 Variabel 3M LIBOR + 0,7% 15.09.2045
XS1298418184 Covered EUR 500 Fix 0,375% 01.10.2020
XS1369268534 Covered EUR 500 Fix 0,375% 23.02.2022
XS1551294926 Covered EUR 500 Fix 0,750% 18.01.2027
XS2013520023 Covered EUR 500 Fix 0,625% 19.06.2034
XS2049584084 Senior
unsecured
EUR 500 Fix 0,375% 03.09.2027
XS2058855441 Covered EUR 500 Fix 0,010% 02.10.2029
XS1968814332 Lower Tier II EUR 400 Fix bis 25. April
2024, danach
variabel
Fix: 2,375%
Variabel: 2,30% +
EUR 5y swap rate
26.03.2029
XS0987169637 Lower Tier II EUR 3001) Fix 8,125% 30.10.2023

1) Davon 268 Mio. € zurückgekauft.

25 | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In der folgenden Tabelle wird die Verteilung nach Produktgruppen und Segmenten der zum Stichtag bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kunden dargestellt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – Gliederung nach Produktgruppen und Segmenten

Zu fortgeführten Anschaffungskosten
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Spareinlagen 7.202 7.870
Retail & SME 7.197 7.864
Corporates & Public 3 4
Corporate Center 2 2
Sonstige Einlagen 23.176 22.325
Retail & SME 16.518 16.340
Corporates & Public 5.243 5.921
Treasury 911 23
Corporate Center 504 41
Verbindlichkeiten Kunden 30.378 30.195

26 | Restlaufzeiten Verbindlichkeiten

Die folgenden Tabellen zeigen die Aufgliederung der finanziellen Verbindlichkeiten (exkl. Derivaten) nach deren vertraglicher Restlaufzeit:

Finanzielle Verbindlichkeiten – Gliederung nach Restlaufzeiten 2019

31.12.2019
in Mio. €
täglich fällig Bis
3 Monate
3 Monate bis
1 Jahr
1–5 Jahre Über
5 Jahre
Summe
Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
6 6
Schuldverschreibungen 7 9 10 26
Nachrangkapital 16 96 18 130
Kassenobligationen und nicht
börsenotierte Private Placements
1 2 179 25 207
Verbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
25.588 240 2.336 1.632 582 30.378
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
462 458 263 652 1.250 3.085
Schuldverschreibungen 500 673 2.272 3.445
Nachrangkapital 25 62 87
Ergänzungskapital 413 413
Kassenobligationen und nicht
börsenotierte Private Placements
100 74 323 638 1.135
Summe 26.050 799 3.223 3.626 5.214 38.912
31.12.2018
in Mio. €
täglich fällig Bis
3 Monate
3 Monate bis
1 Jahr
1–5 Jahre Über
5 Jahre
Summe
Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
6 6
Schuldverschreibungen 15 15 12 15 57
Nachrangkapital 98 33 131
Kassenobligationen und nicht
börsenotierte Private Placements
27 141 168 46 382
Verbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
24.161 693 2.511 1.811 1.019 30.195
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
325 507 256 1.835 1.358 4.281
Schuldverschreibungen 20 516 1.164 840 2.540
Nachrangkapital 87 87
Ergänzungskapital 5 10 15
Kassenobligationen und nicht
börsenotierte Private Placements
11 56 407 733 1.207
Summe 24.486 1.278 3.505 5.582 4.050 38.901

Finanzielle Verbindlichkeiten – Gliederung nach Restlaufzeiten 2018

27 | Rückstellungen

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Sozialkapitalrückstellungen 396 382
hievon für Abfertigungen 95 93
hievon für Pensionen 268 257
hievon für Jubiläumsgeld 33 32
Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 37 33
Kreditzusagen, Bürgschaften, Garantien 37 33
Andere Rückstellungen inklusive Rechtsrisiken 47 50
Rückstellungen 480 465

Bei den Sozialkapitalrückstellungen handelt es sich zur Gänze um langfristige Rückstellungen. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe

von 37 Mio. € und andere Risiken inklusive Rechtsrisiken in Höhe von 24 Mio. € werden voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten verwendet.

Entwicklung des Sozialkapitals

in Mio. € Pensions
rückstellung
Abfertigungs
rückstellung
Jubiläumsgeld
rückstellung
Summe
Sozialkapital
rückstellung
Barwert der erworbenen Ansprüche per
01.01.2019
263 93 32 388
Dienstzeitaufwand 1 4 1 6
Zinsaufwand 4 1 1 6
Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
Aus demografischen Annahmen
Aus finanziellen Annahmen 23 7 2 32
Aus sonstigen Gründen, insbesondere
experience results
1 -1
Gewinn aus Abgeltungen -2 -2
Sonstige
Zahlungen -16 -9 -3 -28
Zahlungen aus Abgeltungen -4 -4
Änderung Konsolidierungskreis 12 12
Barwert der erworbenen Ansprüche per
31.12.2019
282 95 33 410
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -14 -14
Rückstellung per 31.12.2019 268 95 33 396
in Mio. € Pensions
rückstellung
Abfertigungs
rückstellung
Jubiläumsgeld
rückstellung
Summe
Sozialkapital
rückstellung
Barwert der erworbenen Ansprüche per
01.01.2018
256 96 29 381
Dienstzeitaufwand 1 5 2 8
Zinsaufwand 4 2 6
Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
Aus demografischen Annahmen 8 -1 4 11
Aus finanziellen Annahmen -1 -1 -2
Aus sonstigen Gründen, insbesondere
experience results
3 -2 1
Gewinn aus Abgeltungen -9 -9
Sonstige
Zahlungen -42 -9 -3 -54
Änderung Konsolidierungskreis 42 3 1 46
Barwert der erworbenen Ansprüche per
31.12.2018
263 93 32 388
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -6 -6
Rückstellung per 31.12.2018 257 93 32 382

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen (ohne Südwestbank, start:bausparkasse Deutschland, BFL Leasing, Health Coevo und Zahnärztekasse) zum 31. Dezember 2019 beträgt 12,24 Jahre (2018: 11,88 Jahre), jene für Abfertigungsrückstellungen beträgt 11,88 Jahre (2018: 11,47 Jahre).

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen der start:bausparkasse Deutschland zum 31. Dezember 2019 beträgt 16,26 Jahre (2018: 15,81 Jahre). Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen der Südwestbank zum 31. Dezember 2019 beträgt 8,60 Jahre (2018: 9,16 Jahre).

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen der BFL Leasing zum 31. Dezember 2019 beträgt 7,50 Jahre (2018: n/a).

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen der Health Coevo zum 31. Dezember 2019 beträgt 18,40 Jahre (2018: n/a).

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen der Zahnärztekasse zum 31. Dezember 2019 beträgt 16,00 Jahre (2018: n/a).

Entwicklung des fondsgebundenen anrechenbaren Pensionsvermögens

in Mio. € 2019 2018
Pensionskassenvermögen 01.01.2019 = 31.12.2018 6 6
Zugänge 0 0
Zahlungen 0 0
Veränderungen im Konsolidierungskreis 8 0
Pensionskassenvermögen 31.12.2019 14 6

Die Wertänderungen umfassen erwartete Erträge aus Planvermögen, versicherungsmathematische Gewinne und

Verluste, Beiträge des Arbeitgebers, Beiträge der Teilnehmer des Plans und gezahlte Versorgungsleistungen.

Das Pensionskassenvermögen setzt sich wie folgt zusammen:

in % 2019 2018
Qualifizierte Versicherungspolizzen 59%
Schuldverschreibungen 27% 73%
Eigenkapitalinstrumente 7% 16%
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1% 1%
Sonstige 6% 10%

Schuldverschreibungen, welche von der BAWAG P.S.K. emittiert wurden, betragen 0,00% des Planvermögens.

Für alle Eigenkapitaltitel und fix verzinste Schuldverschreibungen bestehen Marktpreisnotierungen in aktiven Märkten. Die fix verzinsten Investments stammen im Wesentlichen von europäischen Emittenten und haben ein durchschnittliches Rating von A.

Die strategische Investmentpolitik der Pensionsfonds kann wie folgt zusammengefasst werden:

Ein strategischer Asset-Mix, der 59% Qualifizierte Versicherungspolizzen, 16% Staatsanleihen, 11% Unternehmensanleihen, 7% Eigenkapitalinstrumente und 7% sonstige Investitionen umfasst;

  • die Gewichtung der Investitionen kann innerhalb der langfristigen strategischen Veranlagungsklassen in einer definierten Bandbreite schwanken: Anleihen: 25%–100%, Eigenkapitaltitel: 10%–18%, sonstige Investitionen: 0%–33%;
  • das Zinsrisiko wird anhand eines aktiven Risikomanagements der Duration aller fixverzinsten Vermögenswerte überwacht und gesteuert;
  • das Währungsrisiko wird mit dem Ziel gesteuert, es auf maximal 30% zu reduzieren.

Die BAWAG Group erwartet, dass im Jahr 2020 Beiträge in Höhe von 0,5 Mio. € an die Pensionskasse für den Erwerb von Vermögenswerten zu leisten sein werden (2019: 0,2 Mio. €).

Sensitivitätsanalysen

Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen zu folgenden leistungsorientierten Verpflichtungen für

Pensionen und Abfertigungen geführt; der Ausgangswert für die Berechnung ist der zum 31. Dezember 2019 bestehende Barwert der leistungsorientierten Zusagen in Höhe von 377 Mio. € (2018: 356 Mio. €):

Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2019

Pensions- und
Abfertigungsrückstellungen
in Mio. € Erhöhung der
Variablen
Verringerung der
Variablen
Zinssatz – Veränderung um 1 Prozentpunkt 326 419
Zukünftige Gehaltserhöhungen – Veränderung um 1 Prozentpunkt 413 329
Fluktuation – Veränderung um 1 Prozentpunkt 356 370
Zukünftige Sterberaten – Veränderung um 1 Prozentpunkt (nur Pensionsrückstellungen) 273 273

Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2018

Pensions- und
Abfertigungsrückstellungen
in Mio. € Erhöhung der
Variablen
Verringerung der
Variablen
Zinssatz – Veränderung um 1 Prozentpunkt 317 401
Zukünftige Gehaltserhöhungen – Veränderung um 1 Prozentpunkt 398 318
Fluktuation – Veränderung um 1 Prozentpunkt 344 356
Zukünftige Sterberaten – Veränderung um 1 Prozentpunkt (nur Pensionsrückstellungen) 262 263

Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen

in Mio. € Stand
01.01.2019
Änderung
Konsolidie
rungskreis
Zuführung Verbrauch Auflösung Stand
31.12.2019
Sonstige Rückstellungen 83 4 19 -11 -11 84
Drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften
33 19 -5 -10 37
Rechtsrisiken 50 0 -6 0 44
Übrige Rückstellungen 4 -1 3
in Mio. € Stand
01.01.2018
Änderung
Konsolidie
rungskreis
Zuführung Verbrauch Auflösung Stand
31.12.2018
Sonstige Rückstellungen 75 4 21 -9 -8 83
Drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften
20 4 20 -7 -4 33
Rechtsrisiken 55 1 -2 -4 50

28 | Sonstige Verbindlichkeiten

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Schwebeposten aus dem Zahlungsverkehr 207 237
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 253
Verbindlichkeiten aus Restrukturierung 96 129
Sonstige Passiva 252 214
Rechnungsabgrenzungsposten 31 17
Sonstige Verbindlichkeiten 838 597

Gemäß IFRS 16 wird am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses eine Leasingverbindlichkeit bilanziell erfasst. Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der Leasingzahlungen bewertet. Per 31. Dezember 2019

haben sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 389 Mio. € (31. Dezember 2018: 189 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

29 | Sicherungsderivate

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Sicherungsderivate in Fair-Value-Hedge-Beziehungen
Positiver Marktwert 380 383
Negativer Marktwert 48 45
Sicherungsderivate in Cashflow-Hedge-Beziehungen
Positiver Marktwert 15 18
Negativer Marktwert 68 59
Sicherungsderivate in Net-Investment-Hedge-Beziehungen
Positiver Marktwert 2
Negativer Marktwert

Fair Value Hedge

Nominale der gesicherten
Grundgeschäfte
Netto-Buchwerte der
Sicherungsgeschäfte
Im Geschäftsjahr
erfolgswirksam erfasstes
Ergebnis von Grund- und
Sicherungsgeschäft
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Im sonstigen Ergebnis
ausgewiesene zum
beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle
Vermögenswerte
2.770 1.967 -11 -6 -0 -0
Wertpapiere 2.770 1.967 -11 -6 -0 -0
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete
Finanzinstrumente
15.242 15.186 337 334 7
Wertpapiere 22 0 0
Eigene Emissionen 2.603 2.635 99 107 4 -2
Spareinlagen von Kunden 92 1.914 1 3 1 -1
Forderungen an Kunden 721 467 -18 -21 -0 -0
Verbindlichkeiten an Kunden 11.804 10.170 255 245 2 3
Summe 18.012 17.153 326 328 7 -0

Die Bewertung von Grund- und Sicherungsgeschäften wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position

"Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden" (Note 4) erfasst.

Cashflow Hedge

Die Perioden, in denen die abgesicherten Cashflows voraussichtlich eintreten und die Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen werden, sind wie folgt:

31.12.2019
in Mio. €
Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über
5 Jahre
Summe
564 2.303 608 3.475
31.12.2018
in Mio. €
Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über
5 Jahre
Summe
669 1.945 969 3.583

Zeitliches Profil für die Nominalbeträge der Sicherungsinstrumente:

31.12.2019
in Mio. €
Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über
5 Jahre
Summe
542 2.222 588 3.352
31.12.2018
in Mio. €
Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über
5 Jahre
Summe
9 22 31

Angabe gemäß IFRS 7.24B a)

Mikro Makro
Absicherung
Buchwert Im Buchwert der
Vermögenswerte/
Verbindlichkeiten
enthaltene
sicherungs
bedingte
Anpassungen
Übrige
Anpassungen für
beendete Mikro
Absicherungen,
einschließlich
Absicherungen
von
Nettopositionen
Gesicherte
Grundgeschäfte
im Rahmen der
Absicherung
eines Portfolios
gegen
Zinsänderungs
risiken
2.848 32 0
823 42 164
3.420 116 22 6.131
Absicherung Sicherungsbedingte Anpassungen
bei Mikro-Absicherung
Mikro
Absicherung
Makro
Absicherung
31.12.2018
in Mio. €
Buchwert Im Buchwert der
Vermögenswerte/
Verbindlichkeiten
enthaltene
sicherungs
bedingte
Anpassungen
Übrige
Anpassungen für
beendete Mikro
Absicherungen,
einschließlich
Absicherungen
von Netto
positionen
Gesicherte
Grundgeschäfte
im Rahmen der
Absicherung
eines Portfolios
gegen
Zinsänderungs
risiken
Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen
Ergebnis bewertet werden
Zinssatzbezogen 2.164 -3 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Zinssatzbezogen 543 37 0 329
Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Verbindlichkeiten
Zinssatzbezogen 5.240 114 -4 9.202

Gesicherte Grundgeschäfte von Cashflow Hedges

31.12.2019
in Mio. €
Fair-Value
Änderung, für
Messung der
Ineffektivität
verwendet
(Periode)
Cashflow-Hedge
Rücklage
bestehender
Sicherungs
beziehungen
Cashflow-Hedge
Rücklage
beendeter
Sicherungs
beziehungen
Währungsrisiko 10 17 -
31.12.2018
in Mio. €
Fair-Value
Änderung, für
Messung der
Ineffektivität
verwendet
(Periode)
Cashflow-Hedge
Rücklage
bestehender
Sicherungs
beziehungen
Cashflow-Hedge
Rücklage
beendeter
Sicherungs
beziehungen
Währungsrisiko 7 7 -
Gesicherte Grundgeschäfte von Net Investment Hedges
31.12.2019
in Mio. €
Fair-Value
Änderung, für
Messung der
Ineffektivität
verwendet
(Periode)
Net Investment
Hedge Rücklage
bestehender
Sicherungs
beziehungen
Net Investment
Hedge Rücklage
beendeter
Sicherungs
beziehungen
Währungsrisiko 2 2 -
Fair-Value
Änderung, für
Messung der
Net Investment
Hedge Rücklage
Net Investment
Hedge Rücklage
31.12.2018
in Mio. €
Ineffektivität
verwendet
(Periode)
bestehender
Sicherungs
beziehungen
beendeter
Sicherungs
beziehungen

30 | Eigenkapital

Grundkapital

Das Grundkapital der BAWAG Group AG reduzierte sich aufgrund einer vereinfachten Kapitalherabsetzung in Folge des am 29. November 2019 abgeschlossenen Aktienrückkaufprogrammes um 10,9 Mio. €. Somit beträgt das zur Gänze einbezahlte Grundkapital 89,1 Mio. € (2018: 100,0 Mio. €), eingeteilt in 89.142.237 Stückaktien (2018: 100.000.000 Stückaktien). Die BAWAG Group AG hält 1.205.107 Stück eigene Aktien (2018: 1.205.107 Stückaktien), sodass das Grundkapital für Bilanzierungszwecke netto 87,9 Mio. € beträgt (2018: 98,8 Mio. €). Die Anzahl der Stückaktien zum 31. Dezember 2019 exklusive den eigenen Aktien beträgt 87.937.130 Stück (2018: 98.794.893 Stück).

Aktienrückkauf

Die BAWAG Group AG hat am 25. Oktober 2019 ein freiwilliges öffentliches Teilangebot gemäß §§ 4 ff ÜbG zum Rückkauf von insgesamt bis zu 10.857.763 Aktien der Gesellschaft veröffentlicht. Die Angebotsfrist endete am 22. November 2019. Der Angebotspreis belief sich auf 36,84 € je Aktie.

Bis zum Ende der Annahmefrist wurden 31.700.497 Stück Aktien der Gesellschaft (ISIN AT0000BAWAG2) angedient, woraus sich eine Zuteilungsquote von rund 34,25% ergab.

Das Settlement erfolgte am 29. November 2019. Anschließend hat die Gesellschaft die 10.857.763 Aktien eingezogen.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde gemäß § 5 Nr. 7 der Satzung der BAWAG Group AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu 40 Mio € durch Ausgabe von bis zu 40.000.000 neuen auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (Genehmigtes Kapital 2019).

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 Absatz 2 Z 1 AktG um bis zu 10 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 10.000.000 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zum Zwecke der Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, die der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage der in der Hauptversammlung vom 30. April 2019 erteilten Ermächtigung zukünftig begeben kann, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, als Gläubiger von der Gesellschaft selbst oder von ihren Tochtergesellschaften zu begebenden Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtauschund/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Ausgabebetrag und Umtauschverhältnis haben unter Wahrung der Interessen der Gesellschaft, der bestehenden Aktionäre und der Zeichner der Wandelschuldverschreibungen im Rahmen eines marktüblichen Preisfindungsverfahren unter Anwendung anerkannter marktüblicher Methoden und des Börsekurses der Aktien der Gesellschaft ermittelt zu werden. Der Ausgabebetrag der jungen Aktien darf den anteiligen Betrag am Grundkapital nicht unterschreiten. Die im Rahmen der bedingten Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien sind in gleichem Maße wie die bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt

Kapital- und Gewinnrücklagen

Die Kapitalrücklagen enthalten Einlagen der Gesellschafter, die kein Stammkapital darstellen. In den Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen werden thesaurierte Gewinne sowie im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen ausgewiesen. Aufgrund des am 29. November 2019 abgeschlossenen Aktienrückkaufprogrammes reduzierten sich die Gewinnrücklagen um 390,0 Mio. € und betragen 2.444,3 Mio. €.

AT1-Kapital

Im April 2018 begab die BAWAG Group AG eine AT1-Emission (zusätzliches Kernkapital, "Additional Tier 1") mit einem Volumen von 300 Mio. €. Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Emission gemäß IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert. Direkt mit der Emission verbundene Kosten und Steuereffekte wurden erfolgsneutral als Abzug vom Eigenkapital erfasst. Ebenso werden Kuponzahlungen als Dividenden direkt im Eigenkapital dargestellt.

Dividenden

Der Vorstand hat beschlossen, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividendenausschüttung von rund 230 Mio. € (2,61 € pro Aktie; basierend auf den im Umlauf befindlichen Aktien per 31. Dezember 2019) vorzuschlagen (2018: 215,2 Mio. €; rund 2,18 € pro Aktie).

Nicht beherrschende Anteile

Der 97,51%-Anteil an der BFL Leasing GmbH, der 92,64%-Anteil an der Morgenstern Miet + Leasing GmbH und der 75%-Anteil an der ACP-IT Finanzierungs GmbH führten zu nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 4 Mio. € (2018: 1 Mio. €; 75%-Anteil an der ACP-IT Finanzierungs GmbH).

Haftrücklage

Kreditinstitute haben gemäß § 57 Abs. 5 BWG eine Haftrücklage zu bilden. Eine Auflösung der Haftrücklage darf nur insoweit erfolgen, als dies zur Erfüllung von Verpflichtungen gemäß § 93 BWG oder zur Deckung sonst im Jahresabschluss auszuweisender Verluste erforderlich ist.

Entwicklung des Sonstigen Ergebnisses

in Mio. € Gewinn
rück
lagen
Cashflow
-Hedge
Rücklage
nach
Steuern
Versich
erungs
mathe
matische
Gewinne/
Verluste
nach
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Im
sonsti
gen
Ergebnis
zum
beizu
legenden
Zeitwert
ausge
wiesene
Schuld
instru
mente
nach
Steuern
ohne at
equity
Gesell
schaften
Im
sonsti
gen
Ergebnis
zum
beizuleg
enden
Zeitwert
ausge
wiesene
Schuld
instru
mente
nach
Steuern
aus at
equity
Gesell
schaften
Im
sonsti
gen
Ergebnis
ausge
wiesene
zum
beizu
legenden
Zeitwert
bewert
ete
Aktien
und
andere
Eigen
kapital
instrume
nte nach
Steuern
Änder
ung des
Credit
Spreads
von
finanz
iellen
Verbind
lichkeit
en nach
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Absich
erung
einer
Netto
investit
ion in
ausländ
ische
Geschäft
sbetriebe
nach
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Währung
sumrech
nung
Eigenkap
ital, den
Eigentü
mern
des
Mutterun
ternehm
ens
zurechen
bar (ex
AT1-
Kapital)
Nicht
beherrsc
hende
Anteile
Eigenkap
ital inkl.
nicht
beherr
schender
Anteile
Gesamtergebnis 2019 459,1 -9,6 -21,7 39,9 2,3 5,7 -1,6 2,0 -2,4 473,7 0,2 473,9
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 459,1 459,1 0,2 459,3
Direkt im Eigenkapital erfasste
Erträge und Aufwendungen
-9,6 -21,7 39,9 2,3 5,7 -1,6 2,0 -2,4 14,6 14,6
Veränderung der Cashflow-Hedge
Rücklage
-12,8 -12,8 -12,8
Veränderung der im sonstigen
Ergebnis zum beizulegenden
Zeitwert ausgewiesenen
Schuldinstrumente
54,1 54,1 54,1
Anteil der direkt im Eigenkapital
erfassten Erträge und
Aufwendungen von assoziierten
Unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden
2,3 2,3 2,3
Versicherungsmathematische
Gewinne/
Verluste aus leistungsorientierten
Plänen
-29,4 -29,4 -29,4
Im sonstigen Ergebnis
ausgewiesene Wertänderungen
von zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten Aktien und anderen
Eigenkapitalinstrumenten
7,6 7,6 7,6
Änderung des Credit Spreads von
finanziellen Verbindlichkeiten
-2,1 -2,1 -2,1
Absicherung einer
Nettoinvestition in ausländische
Geschäftsbetriebe
2,0 2,0 2,0
Währungsumrechnung -2,4 -2,4 -2,4
Ertragssteuern 3,2 7,7 -14,2 -1,9 0,5 -4,7 -4,7
in Mio. € Gewinnrück
-lagen
Cashflow
Hedge
Rücklage
nach
Steuern
Versiche
rungsma
thematisch
e Gewinne/
Verluste
nach
Steuern
sonstigen
Ergebnis
zum
beizulegend
en Zeitwert
ausgewiese
ne
Schuldinstr
umente
nach
Steuern
ohne at
equity
Gesellschaft
en
Im
sonstigen
Ergebnis
zum
beizulegend
en Zeitwert
ausgewiese
ne
Schuldinstr
umente
nach
Steuern aus
at-equity
Gesell
schaften
Im
sonstigen
Ergebnis
ausgewiese
ne zum
beizulegend
en Zeitwert
bewertete
Aktien und
andere
Eigenkapital
instrumente
nach
Steuern
Änderung
des Credit
Spreads
von
finanziellen
Verbindlich
keiten nach
Steuern
Währungsu
mrechnung
Eigenkapital
, den
Eigentümer
n des
Mutterunter
nehmens
zurechenba
r (ex AT1-
Kapital)
Nicht
beherrsche
nde Anteile
Eigenkapital
inkl. nicht
beherr
schender
Anteile
Gesamtergebnis 2018 436,5 -10,5 -5,1 -58,3 -0,9 -7,1 6,2 -0,1 360,7 360,7
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 436,5 436,5 436,5
Direkt im Eigenkapital erfasste
Erträge und Aufwendungen
-10,5 -5,1 -58,3 -0,9 -7,1 6,2 -0,1 -75,8 -75,8
Veränderung der Cashflow-Hedge
Rücklage
-13,9 -13,9 -13,9
Veränderung der im sonstigen
Ergebnis zum beizulegenden
Zeitwert ausgewiesenen
Schuldinstrumente
-78,5 -78,5 -78,5
Anteil der direkt im Eigenkapital
erfassten Erträge und
Aufwendungen von assoziierten
Unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden
-0,9 -0,9 -0,9
Versicherungsmathe-matische
Gewinne/
Verluste aus leistungsorientierten
Plänen
-6,8 -6,8 -6,8
Im sonstigen Ergebnis
ausgewiesene Wertänderungen
von zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten Aktien und anderen
Eigenkapitalinstrumenten
-9,2 -9,2 -9,2
Änderung des Credit Spreads von
finanziellen Verbindlichkeiten
8,3 8,3 8,3
Währungsumrechnung -0,1 -0,1 -0,1
Ertragssteuern 3,4 1,7 20,2 2,1 -2,1 25,3 25,3

Im

Im Sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern vom Einkommen

Vor
Steuern
Steuern vom
Einkommen
Nach
Steuern
in Mio. € 01.01.–31.12.2019
Cashflow-Hedge-Rücklage -12,8 3,2 -9,6
Versicherungsmathematische Gewinne/
Verluste aus leistungsorientierten Plänen
-29,4 7,7 -21,7
Im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene
Schuldinstrumente nach Steuern ohne at-equity-Gesellschaften
54,1 -14,2 39,9
Im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene
Schuldinstrumente nach Steuern aus at-equity-Gesellschaften
2,3 2,3
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente nach
Steuern
7,6 -1,9 5,7
Änderung des Credit Spreads von finanziellen Verbindlichkeiten
nach Steuern
-2,1 0,5 -1,6
Absicherung einer Nettoinvestition in ausländische
Geschäftsbetriebe nach Steuern
2,0 2,0
Währungsumrechnung -2,4 -2,4
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 19,3 -4,7 14,6
Vor Steuern vom Nach
Steuern Einkommen Steuern
in Mio. € 01.01.–31.12.2018
Cashflow-Hedge-Rücklage -13,9 3,4 -10,5
Versicherungsmathematische Gewinne/
Verluste aus leistungsorientierten Plänen
-6,8 1,7 -5,1
Im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene
Schuldinstrumente nach Steuern ohne at-equity-Gesellschaften
-78,5 20,2 -58,3
Im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene
Schuldinstrumente nach Steuern aus at-equity-Gesellschaften
-0,9 -0,9
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente nach
Steuern
-9,2 2,1 -7,1
Änderung des Credit Spreads von finanziellen Verbindlichkeiten
nach Steuern
8,3 -2,1 6,2
Währungsumrechnung -0,1 -0,1
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen -101,1 25,3 -75,8

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Grundlage für die Segmentierung ist die am 31. Dezember 2019 gültige Konzernstruktur.

In der Segmentberichterstattung spiegeln sich die Resultate der in die BAWAG Group eingebundenen operativen Geschäftssegmente wider. Als Grundlage für die nachfolgenden Segment-informationen dient IFRS 8 "Operating Segments", der dem "Management-Ansatz" folgt. Die Segmentinformationen werden auf Basis des internen Berichtswesens bestimmt, das dem Vorstand dazu dient, die Leistung der Segmente zu beurteilen und Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen auf die Segmente zu treffen.

Die Aufspaltung des Zinsüberschusses und dessen Allokation auf die Segmente in der Managementberichterstattung beruhen auf den Grundsätzen der Marktzinsmethode unter zusätzlicher Berücksichtigung verrechneter Liquiditätskosten und -prämien. Dieser Methodik folgend wird unterstellt, dass Aktiv- und Passivpositionen über entsprechend fristenkongruente Geschäfte am Geld- und Kapitalmarkt

refinanziert und demgemäß zinsrisikolos gestellt werden. Die aktive Steuerung des Zinsrisikos erfolgt im Aktiv-/ Passiv-Management und wird erfolgsmäßig im Corporate Center dargestellt. Die restlichen Erlöskomponenten und die direkt zurechenbaren Kosten werden verursachungsgerecht den jeweiligen Unternehmensbereichen zugerechnet. Die Overheadkosten werden mittels Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Segmente verteilt. Regulatorische Aufwendungen werden ebenso auf Basis verschiedener Inputparameter auf die Segmente verteilt.

Mit Jänner 2019 wurde die interne Berichterstattung angepasst, um die zukünftige Entwicklung der einzelnen Geschäftssegmente besser darstellen zu können. Daher wurde auch die Segmentberichterstattung angepasst. Die Zahlen der Vorperioden wurden entsprechend angepasst. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Alte Segmentierung Neue Segmentierung Änderungen
BAWAG P.S.K. Retail Das neue Segment Retail & SME fasst unser Geschäft
mit Retail und SME-Kunden aus den vorherigen Seg
easygroup Retail & SME menten BAWAG P.S.K. Retail und easygroup zusam
men. Das Segment Südwestbank wurde in zwei Teile
Südwestbank geteilt, wovon der Retail & SME-Teil nun in diesem Seg
ment zu finden ist.
DACH Corporates & Public Sector Das neue Segment Corporates & Public fasst das Ge
schäft mit Kommerzkunden aus den früheren Segmen
International Business Corporates & Public ten DACH Corporates & Public Sector (inklusive
MidCaps) und International Business zusammen. Das
Segment Südwestbank wurde in zwei Teile geteilt, wo
Südwestbank von der Corporates-Teil nun in diesem Segment zu fin
den ist.
Treasury Services & Markets Treasury unverändert
Corporate Center Corporate Center unverändert

Neben der neuen Segmentstruktur werden die gesamten regulatorischen Aufwendungen in die Geschäftssegmente übertragen und eine Steuerquote von 25% angenommen. Die Differenz zur tatsächlichen Steuerquote wird im Corporate Center verbucht.

Ab März 2019 inkludiert Retail & SME die Zahnärztekasse AG. Die Akquisition wurde im März 2019 abgeschlossen.

Ab Juni 2019 inkludiert Retail & SME die Health Coevo AG sowie die BFL Leasing GmbH. Die Akquisitionen wurde im Mai 2019 abgeschlossen.

Die BAWAG Group wird im Rahmen der folgenden vier Geschäfts- und Berichtssegmente gesteuert:

Retail & SME – hierunter fallen Spar-, Zahlungsverkehrs-, Karten- und Finanzierungsprodukte, Anlage- und Versicherungsprodukte für unsere inländischen Privatkunden, KMU-Finanzierungen einschließlich unserer Aktivitäten im Bereich des sozialen Wohnbaus sowie Wohnbaubankanleihen und eigene Emissionen, die mit Retailkrediten besichert sind. Weiters umfasst das Segment unsere Direktbanktochter easybank mit einer vollständigen Online-Produktpalette, z.B. Sparen, Zahlungsverkehr, Karten- und Kreditgeschäft für Privatkunden und KMUs. Privat - und KMU - Kunden der SWB (inkl. Qlick) sowie das Factoring-Geschäft in Deutschland und der Schweiz sind ebenso in diesem Segment berücksichtigt. Weiters fallen unser KFZ-, Mobilien- und Immobilienleasinggeschäft, Bauspardarlehen und -einlagen sowie das Kreditgeschäft mit internationalen privaten Kreditnehmern und eigene

Emissionen, die mit einem internationalen Portfolio an Wohnbaukrediten gedeckt sind, darunter.

  • Corporates & Public beinhaltet unser Kreditgeschäft mit internationalen Kommerzkunden sowie das internationale Immobilienfinanzierungsgeschäft. Weiters umfasst das Segment die Unternehmensfinanzierung und sonstige Provisionsdienstleistungen mit Kommerzkunden und der öffentlichen Hand vorwiegend in Österreich. Eigenemissionen, die mit Kommerzkrediten oder Krediten der öffentlichen Hand besichert sind, bzw. direkte Refinanzierungen sind diesem Segment ebenso zugeordnet.
  • Treasury umfasst unsere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Handels- und Investitionsdienstleistungen und Aktiv-Passiv-Transaktionen (inklusive besicherter und unbesicherter Refinanzierung) und die Anlageergebnisse des Wertpapierportfolios der BAWAG Group.
  • Corporate Center alle anderswo nicht zugehörigen Posten im Zusammenhang mit Konzern-Support-Funktionen für die gesamte Bank, Bilanzpositionen wie z.B. Marktwerte der Derivate sowie bestimmte Aktivitäten und Ergebnisse von Tochterunternehmen, Beteiligungen und Überleitungspositionen.

Unsere Segmente sind auf unsere Geschäftsstrategie hin ausgerichtet und orientieren sich am Ziel, die Ergebnisse unserer Geschäftseinheiten und der gesamten Bank transparent auszuweisen. Dazu gehört auch die Minimierung finanzieller Auswirkungen und Aktivitäten im Corporate Center.

Darstellung der Segmente:

2019
in Mio. €
Retail & SME Corporates &
Public
Treasury Corporate
Center
Summe
Nettozinsertrag 626,0 249,1 43,7 -39,8 879,0
Provisionsüberschuss 242,2 43,0 0,4 -2,1 283,5
Operative Kernerträge 868,3 292,1 44,1 -42,0 1.162,5
Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten 0,1 0,2 100,7 -30,3 70,7
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 2,4 0,0 0,0 4,9 7,3
Operative Erträge 870,8 292,3 144,8 -67,4 1.240,5
Operative Aufwendungen -372,9 -100,1 -32,0 -24,7 -529,7
Regulatorische Aufwendungen -27,0 -10,0 -5,4 0,0 -42,4
Risikokosten -76,3 7,6 1,7 -2,3 -69,3
Ergebnis von at-equity bewerteten Beteiligungen 5,2 5,2
Jahresüberschuss vor Steuern 394,6 189,8 109,3 -89,4 604,3
Steuern vom Einkommen -98,6 -47,5 -27,3 28,4 -145,0
Jahresüberschuss nach Steuern 295,9 142,4 82,1 -61,1 459,3
Nicht beherrschende Anteile -0,2 -0,2
Nettogewinn 295,9 142,4 82,1 -61,3 459,1
Geschäftsvolumina
Aktiva 18.155 13.141 10.074 4.292 45.662
Verbindlichkeiten 28.097 7.118 4.483 5.964 45.662
Risikogewichtete Aktiva 8.623 7.932 1.616 2.214 20.385
2018
in Mio. €
Retail & SME Corporates &
Public
Treasury Corporate
Center
Summe
Nettozinsertrag 575,4 250,4 48,1 -33,4 840,5
Provisionsüberschuss 236,1 48,6 0,6 -2,5 282,8
Operative Kernerträge 811,5 299,0 48,7 -35,9 1.123.3
Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten 16,7 10,7 27,6 -35,5 19,5
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 1,9 0,0 0,0 26,0 27,9
Operative Erträge 830,0 309,8 76,3 -45,4 1.170.7
Operative Aufwendungen -350,9 -120,0 -31,5 -15,5 -517,9
Regulatorische Aufwendungen -26,0 -8,9 -5,2 0,0 -40,1
Risikokosten -62,3 17,8 0,2 -0,8 -45,1
Ergebnis von at-equity bewerteten Beteiligungen 5,1 5,1
Jahresüberschuss vor Steuern 390,9 198,7 39,8 -56,7 572,7
Steuern vom Einkommen -97,7 -49,7 -10,0 21,2 -136,2
Jahresüberschuss nach Steuern 293,2 149,0 29,8 -35,5 436,5
Nicht beherrschende Anteile 0,0 0,0
Nettogewinn 293,2 149,0 29,8 -35,5 436,5
Geschäftsvolumina
Aktiva 16.905 14.167 10.192 3.434 44.698
Verbindlichkeiten 27.058 9.438 2.460 5.742 44.698
Risikogewichtete Aktiva 7.617 9.429 1.703 1.716 20.465

Da die interne und externe Berichterstattung der BAWAG Group vollständig harmonisiert ist, gibt es keine unterschiedlichen Bewertungen der Gewinne oder Verluste der berichtspflichtigen Segmente. Aus diesem Grund wird in der Segmenttabelle keine separate Spalte mit einer Überleitungsrechnung dargestellt.

Geografische Verteilung

Die unten angeführten Tabellen stellen die operativen Kernerträge der Geschäftssegmente in einer geografischen

Verteilung, basierend auf der risikomäßigen Zuordnung der Einzelkunden zu einem Land, dar. Kundengruppen werden nicht aggregiert und einem einzelnen Land zugeordnet (z.B. dem Land der Muttergesellschaft), sondern auf Einzelgesellschaftsebene den jeweiligen Ländern zugeteilt.

Als österreichische Bank erwirtschaftet die BAWAG Group 66% ihrer operativen Kernerträge in Österreich. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt – unterstützt durch die deutschen und schweizer Tochtergesellschaften und dem Kommerzkundengeschäft – in der DACH-Region.

2019
in Mio. €
Retail & SME Corporates &
Public
Treasury Corporate
Center
Summe
DACH 821,4 128,4 18,2 -43,1 924,9
davon Österreich 713,9 80,7 15,1 -45,5 764,2
davon Deutschland/Schweiz 107,5 47,7 3,2 2,4 160,8
Westeuropa/USA 46,9 163,7 25,9 1,1 237,6
Summe 868,3 292,1 44,1 -42,0 1.162,5
2018
in Mio. €
Retail & SME Corporates &
Public
Treasury Corporate
Center
Summe
DACH 761,3 159,3 22,9 -35,9 907,6
davon Österreich 706,1 86,7 22,5 -37,3 778,0
davon Deutschland/Schweiz 55,2 72,6 0,4 1,4 129,6
Westeuropa/USA 50,2 139,7 25,8 0,0 215,7
Summe 811,5 299,0 48,7 -35,9 1.123,3

Das Segmentergebnis kann wie folgt auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übergeleitet werden:

in Mio. € 2019 2018
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen gemäß Segmentbericht 7,3 27,9
Regulatorische Aufwendungen -38,2 -36,1
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen gemäß Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung
-31,0 -8,2
in Mio. € 2019 2018
Operative Aufwendungen gemäß Segmentbericht -529,7 -517,9
Regulatorische Aufwendungen -4,1 -4,0
Operative Aufwendungen gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung -533,8 -521,8

KAPITALMANAGEMENT

Das Kapitalmanagement der BAWAG Group erfolgt auf Basis der CRR (Capital Requirements Regulation) sowie der entsprechenden nationalen Begleitverordnungen (Basel 3 Säule 1) und im Sinne des ökonomischen Kapitalsteuerungsansatzes (Basel 3 Säule 2) des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process).

Das Kapitalmanagement wird zentral gesteuert. Kernaufgaben sind die laufende Beobachtung der Geschäftsentwicklung der Gruppe, die Analyse der Veränderungen der risikogewichteten Aktiva sowie deren Abgleich mit dem zur Verfügung stehenden regulatorischen Eigenkapital bzw. ICAAP-Limit und Auslastungen je Segment.

Die BAWAG Group steuert ihre Kapitalposition unter Vollanwendung der CRR-Bestimmungen ohne Berücksichtigung von Übergangsbestimmungen für Kapitalbestandteile und der Berechnung der risikogewichteten Aktiva. Die Kapitalplanung ist voll in den Business-Planungs-Prozess integriert, um sicherzustellen, dass sowohl die regulatorischen Kapitalanforderungen als auch die Zielkapitalquote über den gesamten Planungshorizont eingehalten werden. Neben der regulatorischen Kapitalplanung werden den Geschäftssegmenten im Rahmen des ICAAP-Prozesses im Einklang mit der Planung stehende Kapitallimite zugewiesen.

Das Capital Management Team spricht gegebenenfalls Empfehlungen zur Stärkung und Optimierung der Eigenkapitaldecke an den Gesamtvorstand der BAWAG Group aus und berichtet monatlich an das Enterprise Risk Meeting der Bank.

Der ICAAP ist gleichermaßen nach Risikotragfähigkeit und Geschäfts- und Risikoprofil der Gruppe gestaltet und bildet einen integralen Bestandteil des Planungs- und Kontrollsystems. Im Rahmen des ICAAP werden die

Risikotragfähigkeit sichergestellt sowie der effiziente Einsatz der Risikodeckungsmasse verfolgt. Stresstests runden den Steuerungsprozess zusätzlich ab.

Im Rahmen des SREP werden für die BAWAG Group Mindestkapitalquoten festgesetzt sowie eine Säule-2-Empfehlung abgegeben. Zusätzlich zu diesen extern von der Bankenaufsicht vorgegebenen Mindestkapitalquoten werden in dem im Rahmen des BaSAG (Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken) erstellten Sanierungsplan der BAWAG Group Schwellenwerte für das Erreichen einer Frühwarnphase sowie der Sanierungsphase und die damit zusammenhängenden Prozesse definiert. Die Schwellenwerte beziehen sich dabei sowohl auf Liquiditäts- als auch auf regulatorische und ökonomische Kapitalgrößen.

Die BAWAG Group überwacht kontinuierlich die Einhaltung der Schwellenwerte und damit auch gleichzeitig der vorgeschriebenen Eigenmittelquoten. Basis sind dabei die Meldungen an die Oesterreichische Nationalbank sowie die regelmäßige Beobachtung der Geschäftsentwicklung.

Zusätzlich achtet das Capital Management Team auf alle zukünftigen regulatorischen Änderungen in seinem Verantwortungsbereich wie z.B. MREL oder Basel IV/V. Die regulatorischen Entwicklungen werden kontinuierlich verfolgt und die Auswirkungen auf die Kapitalposition der Bank eingeschätzt. Die erwarteten Auswirkungen der regulatorischen Änderungen werden regelmäßig an die zuständigen Bereichsleiter und Vorstände kommuniziert. Erwartete zukünftige regulatorische Anforderungen (z.B. MREL-Anforderung oder eine verbindliche Verschuldungsquote) werden proaktiv in den Kapitalmanagementprozess integriert. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bank ihr Kapitalmanagement rechtzeitig an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen kann.

Die konsolidierten regulatorischen Meldungen erfolgen auf Ebene der BAWAG Group als EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft der Kreditinstitutsgruppe.

Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Eigenmittel der BAWAG Group inklusive

Übergangsregelungen und deren Eigenmittelerfordernis zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 gemäß CRR mit IFRS-Werten und auf Basis des CRR-Konsolidierungskreises. Details zum in 2019 durchgeführten Aktienrückkauf finden sich im Anhang unter Note 30 Eigenkapital.

BAWAG Group
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Grundkapital und Rücklagen (inklusive Fonds für allgemeine Bankrisiken)1) 3.382 3.636
Abzug immaterielle Vermögenswerte -491 -427
Sonstiges Ergebnis -123 -153
Fehlbetrag IRB-Risikovorsorge -71 -34
Prudent valuation, aus der Zeitwertbilanzierung resultierende nicht realisierte
Gewinne, Gewinne aus zum Zeitwert bilanzierten Verbindlichkeiten, die aus
Veränderungen der eigenen Bonität resultieren, Cashflow-Hedge-Reserve
12 0
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen
diejenigen, die aus temporären Differenzen resultieren
-4 -49
Abzugsposten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
Hartes Kernkapital 2.705 2.974
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente 300 300
Fehlbetrag IRB-Risikovorsorge
Abzug immaterielle Vermögenswerte
Abzugsposten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
Zusätzliches Kernkapital 300 300
Tier I 3.005 3.274
Ergänzungs- und Nachrangkapital 484 96
Ergänzungskapital mit Übergangsbestimmungen 3 6
Überschuss IRB-Risikovorsorge 0 4
Abzug nicht wesentliche Beteiligungen, Fehlbetrag IRB-Risikovorsorge -24 -33
Ergänzungskapital – Tier II 463 73
Anrechenbare Eigenmittel (Total Capital) 3.468 3.347

1) In dieser Position wurde eine Dividende in Höhe von 229,5 Mio. €, entsprechend der Dividenden-Policy der BAWAG Group, abgezogen. (2018: Dividenden in Höhe von 215,2 Mio. €)

Im März 2019 hat die BAWAG Group eine Schuldverschreibung mit einem Nominalbetrag von 400 Mio. € begeben, welche die Kriterien für die Berücksichtigung als T2-Kapital erfüllt (XS1968814332). Das T2-Kapital verminderte sich im Jahr 2018 aufgrund des Rückkaufs einer als T2-Kapital qualifizierten Emission mit einem Nominalbetrag von 300

Mio. € (XS0987169637), von welcher 268,3 Mio. € zurückgekauft wurden. Für den nicht rückgekauften Teil wurde ein Antrag auf Wiederanrechnung bei der EZB gestellt, welcher mit Datum 3. April 2019 von der Aufsicht genehmigt wurde.

Eigenmittelanforderung (risikogewichtete Aktiva) mit Übergangsbestimmungen

BAWAG Group
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Kreditrisiko 18.258 18.601
Marktrisiko 0 51
Operationelles Risiko 1.983 1.821
Eigenmittelanforderung (risikogewichtete Aktiva) 20.241 20.473

Zusätzliche Informationen ohne Übergangsbestimmungen nach CRR

BAWAG Group
31.12.2019 31.12.2018
Common Equity Tier 1 Quote, bezogen auf das Gesamtrisiko 13,3% 14,5%
Gesamtkapitalquote, bezogen auf das Gesamtrisiko 17,0% 16,3%

Kennzahlen gemäß CRR inklusive Übergangsbestimmungen

BAWAG Group
31.12.2019 31.12.2018
Common Equity Tier 1 Quote, bezogen auf das Gesamtrisiko 13,4% 14,5%
Gesamtkapitalquote, bezogen auf das Gesamtrisiko 17,1% 16,4%

Während des Geschäftsjahres 2019 hat die BAWAG Group die sich aus dem SREP ergebenden

Mindestkapitalanforderungen von 10,44 % bzw. 11,44 % inkl. Säule-2-Empfehlung durchgehend erfüllt.

WEITERE INFORMATIONEN NACH IFRS

31 | Fair Value

Die folgenden Tabellen zeigen einen Vergleich der Buchwerte und Fair Values (beizulegende Zeitwerte) der einzelnen Bilanzposten:

Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2018
Aktiva
Barreserve 1.424 1.424 1.069 1.069
Erfolgswirksam freiwillig zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
100 100 114 114
Forderungen an Kunden 100 100 114 114
Erfolgswirksam verpflichtend zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
640 640 390 390
Forderungen an Kunden 325 325 176 176
Wertpapiere 239 239 169 169
Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis und
andere Eigenkapitalinstrumente
76 76 45 45
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum
beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte
3.631 3.631 3.039 3.039
Schuldtitel 3.425 3.425 2.804 2.804
Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis und
andere Eigenkapitalinstrumente
206 206 235 235
Handelsaktiva 353 353 351 351
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 37.556 37.834 38.334 38.596
Kunden 30.467 30.736 30.482 30.704
Kreditinstitute 5.720 5.722 4.340 4.338
Wertpapiere 1.369 1.376 3.512 3.554
Bewertungsanpassungen für gegen Zinsrisiken
abgesicherte Portfolien
5 5 1 1
Sicherungsderivate 397 397 401 401
Sachanlagen 396 n/a 116 n/a
Vermietete Grundstücke und Gebäude 311 311 118 121
Immaterielle Vermögenswerte 569 n/a 505 n/a
Sonstige Vermögenswerte 280 n/a 260 n/a
Summe Aktiva 45.662 44.698
Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2018
Passiva
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
369 369 576 576
Begebene Schuldverschreibungen und
andere verbriefte Verbindlichkeiten
233 233 439 439
Nachrang- und Ergänzungskapital 130 130 131 131
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 6 6 6 6
Handelspassiva 334 334 301 301
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
38.543 38.621 38.325 38.336
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.085 3.104 4.281 4.300
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 30.378 30.419 30.195 30.172
Begebene Schuldverschreibungen,
Nachrang- und Ergänzungskapital
5.080 5.098 3.849 3.864
Finanzielle Verbindlichkeiten aus
Vermögensübertragungen
729 729 150 150
Bewertungsanpassungen für gegen Zinsrisiken
abgesicherte Portfolien
337 337 156 156
Sicherungsderivate 116 116 104 104
Rückstellungen 480 n/a 465 n/a
Sonstige Verbindlichkeiten 926 n/a 616 n/a
Eigenkapital 3.824 n/a 4.004 n/a
Nicht beherrschende Anteile 4 n/a 1 n/a
Summe Passiva 45.662 44.698

Der beizulegende Zeitwert von Investment Properties wurde von externen, unabhängigen Immobiliengutachtern bestimmt, die über eine einschlägige berufliche Qualifikation und aktuelle Erfahrung mit der Lage und der Art der zu bewertenden Immobilien verfügen. Bei den sonstigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den

beizulegenden Zeitwert dar. Auf eine Angabe zum beizulegenden Zeitwert wurde daher verzichtet.

Es ist nicht geplant, wesentliche Anteile von den zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Investitionen in Eigenkapitalinstrumente in naher Zukunft zu veräußern oder auszubuchen.

Fair-Value-Hierarchie

Die folgende Tabelle zeigt eine Analyse der Fair Values der bilanzierten Finanzinstrumente und der vermieteten Grundstücke und Gebäude auf Basis der im IFRS 13 definierten Fair-Value-Hierarchie. Die Aufgliederung umfasst die folgenden Gruppen:

  • Level 1: Finanzinstrumente werden unter Verwendung eines öffentlich zugänglichen Kurses ohne jegliche Kursmodifikation bewertet. Hierunter fallen Staatsanleihen und Anleihen mit einem öffentlich zugänglichen Kurs sowie börsengehandelte Derivate.
  • Level 2: Falls keine aktuellen, liquiden Marktwerte zur Verfügung stehen, werden anerkannte und marktübliche "State of the Art"-Bewertungsmethoden angewendet. Dies gilt für die Kategorie "Verbriefte Verbindlichkeiten (eigene Emissionen)" und vereinzelt für das Sonstige Finanzumlaufvermögen im Nostroportfolio; bei "Plain Vanilla"-Wertpapieren erfolgt die Bewertung über die Zinskurve unter Berücksichtigung des aktuellen Credit Spreads. Die Bewertung basiert auf Inputfaktoren (Ausfallsquoten, Kosten, Liquidität, Volatilität, Zinssätze etc.), die aus beobachtbaren Marktpreisen (Level 1) abgeleitet sind. Das betrifft Kurse, die mittels eines internen Modells bzw. anhand von Bewertungsverfahren errechnet werden, sowie externe Quotierungen von Wertpapieren, die auf Märkten mit eingeschränkter Liquidität handeln, die nachweislich auf beobachtbaren Marktpreisen beruhen.

Diese Kategorie beinhaltet die Mehrzahl der OTC-Derivatkontrakte, Unternehmensanleihen und Anleihen, bei denen kein öffentlich zugänglicher Kurs vorliegt, sowie einen Großteil der emittierten, zum Fair Value klassifizierten Schuldtitel des Konzerns.

Zur Bewertung von zum Fair Value bewerteten Kundenforderungen kommen marktübliche Bewertungsmodelle zum Einsatz, z. B. Discounted-Cashflow- und Standardoptionspreismodelle. Marktparameter wie Zinssätze, Wechselkurse oder Volatilitäten werden als Input für das Bewertungsmodell zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet. Die zur Bestimmung des reinen Zeitwerts verwendeten Diskontierungskurven enthalten nur Instrumente, die kein oder nur ein geringes Ausfallrisiko, wie zum Beispiel Swapsätze, aufweisen. Spread-Kurven, die die Refinanzierungskosten des zugrundeliegenden Schuldners widerspiegeln, werden entweder von ausstehenden Refinanzierungsinstrumenten,

unterschieden nach Seniorität (besicherte, unbesicherte oder nachrangige Refinanzierungen), oder Benchmark-Zinskurven (z. B. Indizes) abgeleitet.

Bei linearen, derivativen Finanzinstrumenten, die keine optionalen Komponenten beinhalten (wie z.B. Interest Rate Swaps, Devisentermingeschäfte), wird ebenso die Barwertmethode angewandt (Abzinsung zukünftiger Cashflows mit der entsprechenden Swapkurve, wobei bei Derivaten, mit deren Counterparty ein Credit Support Annex (CSA) besteht, die OIS/EONIA-Swapkurve Basis der Diskontierung ist).

Für optionale Instrumente werden marktübliche Optionspreismodelle wie Black Scholes (Swaptions, Caps, Floors), Bachelier (Caps, Floors und Swaptions in Währungen mit negativen Zinsen), Garman-Kohlhagen (Währungsoptionen) sowie das Hull-White-Modell (Swaps mit mehrfachen Kündigungsrechten) verwendet, die in den Front-Office-Systemen konsistent implementiert und angewandt werden.

Die den Modellen zugrunde liegenden Parameter (Zinskurven, Volatilitäten, FX-Kurse) werden unabhängig von den Treasury-Abteilungen vom Bereich Marktrisiko in die Front-Office-Systeme übertragen, wodurch eine Trennung von Markt und Marktfolge sichergestellt ist.

Bei komplexeren Derivaten, die zu Hedge-Zwecken abgeschlossen wurden und back to back geschlossen sind, wird auf eine externe Bewertung zurückgegriffen, die vom Bereich Marktrisiko eingeholt und zur korrekten Weiterverarbeitung in die Systeme übertragen wird.

Zur Evaluierung der Spreads der Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gewidmeten eigenen Emissionen werden marktübliche Anbieter wie Bloomberg und Markit herangezogen. Auf Basis der Termstructure der österreichischen Bankensektorkurve sowie der Quotes der internationalen BAWAG P.S.K.-Emissionen werden eine Senior unsecured sowie eine LT2-Spreadkurve ermittelt. Für fundierte Bankschuldverschreibungen wird die Spreadkurve direkt aus den Quotes mehrerer BAWAG P.S.K.-Benchmark- Anleihen ermittelt. Die Wertpapierkurse der BAWAG P.S.K.-Emissionen errechnen sich dann durch Diskontierung der um den Spread adaptierten Swapkurve.

Im Jahr 2019 betrug der Anteil der Fair-Value-Änderung der eigenen Emissionen des BAWAG Group-Konzerns, der sich nur aufgrund von Bonitätsveränderungen ergeben hat, -1,1 Mio. € (2018: +8,9 Mio. €). Diese ist definiert als das Produkt des Creditspreadbasispunktwertes mit der jeweiligen Spreadveränderung, ergänzt um den Pull-to-Par-Effekt. Zum 31. Dezember 2019 betrug die kumulierte Fair-Value-Änderung, die auf Bonitätsveränderungen zurückzuführen ist, -1,6 Mio. € (2018: 0,5 Mio. €).

Bei einer Verengung des Credit Spreads um einen Basispunkt würde sich eine Bewertungsveränderung von -0,1 Mio. € (2018: -0,1 Mio. €) ergeben.

Der Anteil der kumulierten Fair-Value-Änderung von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Forderungen, der sich nur aufgrund von Bonitätsveränderungen ergeben hat, betrug zum 31. Dezember 2019 -0,0 Mio. € (2018: -0,5 Mio. €) und wird als Änderung vom Spread zwischen AT-Bund-Kurve und €-Swapkurve in der beobachteten Periode definiert. Der Anteil der entsprechenden jährlichen Fair-Value-Änderung beträgt -2,9 Mio. € (zum 31. Dezember 2018: -4,3 Mio. €).

Bei einer Verengung des Credit Spreads um einen Basispunkt würde sich eine Bewertungsveränderung von -0,06 Mio. € ergeben (2018: +0,07 Mio. €).

Level 3: Im Rahmen der Bewertung werden nicht extern beobachtbare Inputfaktoren verwendet, die einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Marktwerts haben. Dies betrifft vorwiegend illiquide Fonds der Südwestbank sowie Emissionen der BAWAG P.S.K. Wohnbaubank, IMMO-BANK und Südwestbank. Kredite und Forderungen und finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten werden mittels Discounted-Cashflow-Methode mit einer um den Credit Spread angepassten Swapkurve bewertet. Außerdem betrifft dies auch die Anteile an nicht konsolidierten Beteiligungen, die entweder erfolgswirksam verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert oder im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Für die Bestimmung des Credit Value Adjustment (CVA) für Bonitätsrisiken von OTC-Derivaten werden Nettingeffekte auf Kundenebene innerhalb von Geschäften selben Typs und selber Währung berücksichtigt.

31.12.2019
in Mio. €
Level 1 Level 2 Level 3 Summe
Aktiva
Erfolgswirksam freiwillig zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
100 100
Erfolgswirksam verpflichtend zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
29 100 511 640
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum
beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte
3.492 58 81 3.631
Schuldtitel 3.366 58 1 3.425
Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis und
andere Eigenkapitalinstrumente
126 80 206
Handelsaktiva 0 353 353
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 180 5.606 32.048 37.834
Bewertungsanpassungen für gegen Zinsrisiken
abgesicherte Portfolien
5 5
Sicherungsderivate 397 397
Vermietete Grundstücke und Gebäude 311 311
Summe Aktiva 3.701 6.619 32.951 43.271
Passiva
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
174 195 369
Begebene Schuldverschreibungen und
andere verbriefte Verbindlichkeiten
38 195 233
Nachrang- und Ergänzungskapital 130 130
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 6 6
Handelspassiva 334 334
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
6.637 31.984 38.621
Finanzielle Verbindlichkeiten aus
Vermögensübertragungen
729 729
Bewertungsanpassungen für gegen Zinsrisiken
abgesicherte Portfolien
337 337
Sicherungsderivate 116 116
Summe Passiva 8.327 32.179 40.506
31.12.2018
in Mio. €
Level 1 Level 2 Level 3 Summe
Aktiva
Erfolgswirksam freiwillig zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
114 114
Erfolgswirksam verpflichtend zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
54 110 226 390
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum
beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte
2.819 129 91 3.039
Schuldtitel 2.674 129 1 2.804
Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis und
andere Eigenkapitalinstrumente
145 90 235
Handelsaktiva 351 351
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.246 5.174 31.176 38.596
Bewertungsanpassungen für gegen Zinsrisiken
abgesicherte Portfolien
1 1
Sicherungsderivate 401 401
Vermietete Grundstücke und Gebäude 121 121
Summe Aktiva 5.119 6.280 31.614 43.013
Passiva
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
316 260 576
Begebene Schuldverschreibungen und
andere verbriefte Verbindlichkeiten
179 260 439
Nachrang- und Ergänzungskapital 131 131
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 6 6
Handelspassiva 301 301
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
6.138 32.198 38.336
Finanzielle Verbindlichkeiten aus
Vermögensübertragungen
150 150
Bewertungsanpassungen für gegen Zinsrisiken
abgesicherte Portfolien
156 156
Sicherungsderivate 104 104
Summe Passiva 7.165 32.458 39.623

Die BAWAG Group erfasst Transfers zwischen den einzelnen Levels mit Ende der Berichtsperiode, in der die Transfers stattgefunden haben.

Bewegungen zwischen Level 1 und Level 2

Im Jahr 2019 wurden aufgrund von nachträglich entstandenen illiquiden Kursen im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete Wertpapiere mit einem Buchwert von 0 Mio. € (2018: 69 Mio. €) von Level 1 in Level 2 umgegliedert. Im sonstigen Ergebnis

ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete Wertpapiere mit einem Buchwert von 68 Mio. € (2018: 0 Mio. €) wurden aufgrund eines liquideren Marktes von Level 2 auf Level 1 umgegliedert.

Bewegungen nach und aus Level 3

Die dem Level 3 zugeordneten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente haben sich wie folgt entwickelt:

Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene
zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle
Vermögenswerte
in Mio. € Erfolgswirksam
verpflichtend zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgswirksam
zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Schuldtitel Unternehmen mit
Beteiligungsver
hältnis und
andere
Eigenkapital
instrumente
Finanzielle
Verbindlichkeiten
Stand 01.01.2019 226 1 90 260
Bewertungsgewinne (Verluste)
im Konzernüberschuss
Von Vermögenswerten, die
zum Ende der Periode
gehalten werden
-4 0 0 -6
Von Vermögenswerten, die
zum Ende der Periode
nicht mehr gehalten
werden
2 0
Bewertungsgewinne/-verluste
im Sonstigen Ergebnis
Von Vermögenswerten, die
zum Ende der Periode
gehalten werden
0 0 2
Von Vermögenswerten, die
zum Ende der Periode
nicht mehr gehalten
werden
Käufe/Zugänge 569 0 31
Tilgungen -273 0 -61
Verkäufe -42 -9
Währungsumrechnung 0 -1
Änderung
Konsolidierungskreis
2
Korrektur redaktioneller
Fehler
33 -33
Übertragungen zu/aus
anderen Levels
Stand 31.12.2019 511 1 80 195

Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene

zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle
Vermögenswerte
in Mio. € Erfolgswirksam
verpflichtend zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgswirksam
zum
beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Schuldtitel Unternehmen mit
Beteiligungsver
hältnis und
andere
Eigenkapital
instrumente
Finanzielle
Verbindlichkeiten
Stand 01.01.2018 295 1 54 363
Bewertungsgewinne (Verluste)
im Konzernüberschuss
Von Vermögenswerten, die
zum Ende der Periode
gehalten werden
6 0 -10
Von Vermögenswerten, die
zum Ende der Periode
nicht mehr gehalten
werden
2 0
Bewertungsgewinne/-verluste
im Sonstigen Ergebnis
Von Vermögenswerten, die
zum Ende der Periode
gehalten werden
0 0 3
Von Vermögenswerten, die
zum Ende der Periode
nicht mehr gehalten
werden
Käufe/Zugänge 33 0 36 0
Tilgungen -72 0 -96
Verkäufe -38 0
Währungsumrechnung 0 0
Änderung
Konsolidierungskreis
0 0
Übertragungen zu/aus
anderen Levels
Stand 31.12.2018 226 1 90 260

Die Bewertungen (inklusive der Parametrisierungen der beobachtbaren Parameter) erfolgen durch einen vom Markt unabhängigen Marktfolgebereich innerhalb des Risikoressorts auf monatlicher Basis. Aufgetretene Änderungen werden, soweit möglich, mit am Markt beobachtbaren Referenzen verglichen und plausibilisiert.

Quantitative und qualitative Informationen zur Bewertung von Level-3-Finanzinstrumenten

Der wesentliche, nicht direkt beobachtbare Inputfaktor bei den Emissionen der BAWAG P.S.K. Wohnbaubank und der IMMO-BANK ist der Spread-Aufschlag auf die Swapkurve, der zur Bestimmung der Risk-Adjusted Discount Curve herangezogen wird. Der Fair Value ermittelt sich in weiterer Folge durch Diskontierung der zukünftigen Cashflows mit der Risk-Adjusted Discount Curve. Der Brutto-Spread-Aufschlag für Emissionen der BAWAG P.S.K. Wohnbaubank beträgt aktuell für alle Laufzeiten 100 Basispunkte (Mid) (31. Dezember 2018: 100 Basispunkte). Für Emissionen der IMMO-BANK hängen die Spreads vom Rang und der Fälligkeit ab.

Grundsätzlich ist der angeführte Inputparameter von der generellen Marktentwicklung der Credit Spreads innerhalb des Bankensektors bzw. im Detail von der Bonitätsentwicklung der Wohnbaubanken abhängig, wobei eine Ausweitung der Spreads eine positive Auswirkung hat.

Fair-Value-Kredite werden grundsätzlich über die Discounted-Cashflow-Methode (DCF) bewertet. Sind Ober- oder Untergrenzen oder einfache Kündigungsoptionen vorhanden, werden diese mittels Bachelier-Modell abgebildet. Der Discountfaktor, welcher in der DCF verwendet wird, setzt sich aus mehreren Parametern zusammen: der Funding-Kurve (abgeleitet aus einer Peergroup europäischer Banken mit demselben Rating wie die BAWAG P.S.K.) und einer kundenspezifischen Credit-Spread-Kurve (abgeleitet je nach Verfügbarkeit aus CDS- oder CDS-Markit-Sektor-Kurve; bei Retail und KMU aus intern abgeleiteter Ausfallswahrscheinlichkeit), welche um den jeweiligen Besicherungsgrad angepasst wird.

Bei den Fonds der Südwestbank, die nicht zeitnah zu den veröffentlichten Net Asset Values veräußert werden konnten, kommt als nicht direkt beobachtbarer Inputfaktor ein Abschlag zur Anwendung, der dem zu erwartenden Verkaufskurs Rechnung trägt. Der Fair Value ermittelt sich in weiterer Folge als Differenz des Net Asset Values und dieses Liquiditätsabschlags. Der Ausweis erfolgt unter

Erfolgswirksam verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte.

Der beizulegende Zeitwert von zwei nicht gehandelten Investmentfonds basiert auf den vom Fondsmanager bereitgestellten Marktpreisnotierungen.

Bei Immobilienfonds werden die zugrundeliegenden Investitionen mindestens jährlich von einem unabhängigen, vom Fondsmanager beauftragten Gutachter bewertet, der Net Asset Value (NAV) wird mindestens vierteljährlich ermittelt. Der Net Asset Value des Investmentfonds entspricht dem Überschuss des Wertes der Vermögenswerte des Investmentfonds über den Wert seiner Verbindlichkeiten.

Fonds, die in Kreditportfolios investieren, werden von einem unabhängigen externen Experten auf der Grundlage einer DCF-Methode bewertet, die eigene Ausfall- und Vorauszahlungsmodelle verwendet, um die erwarteten Cashflows abzuleiten, die zu einem Marktzinssatz diskontiert werden. Das Modell verwendet Kredit- und Leistungsindikatoren sowie makroökonomische Indikatoren, um die Cashflows für jeden Kreditpool, segmentiert nach Herkunft, Alter, Unterklasse und Laufzeit, zu prognostizieren. Der Fondswert wird auf monatlicher Basis berechnet.

Die Jahresabschlüsse des Fonds werden nach lokalen Vorschriften erstellt. Es erfolgt eine jährliche Prüfung der Fonds durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, um die Richtigkeit der oben genannten Angaben zu gewährleisten.

Für die Bewertung eines signifikanten Teils der Eigenkapitalinstrumente werden die Dividend-Discount-Methode sowie die Discounted-Earnings-Methode verwendet. Ein kleinerer Teil wird auf Basis externer Preisangaben oder des anteiligen Eigenkapitals bewertet.

Sensitivitätsanalyse der Fair-Value-Bewertung bei Änderungen der nicht beobachtbaren Parameter

Wenn der Wert eines Finanzinstruments von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, können diese Parameter aus einer Bandbreite von alternativen Parametrisierungen gewählt werden. Verbindlichkeiten in Level 3, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betreffen Emissionen der BAWAG P.S.K. Wohnbaubank und der IMMO-BANK. Die BAWAG Group hatte zum 31. Dezember 2019 zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte in Level 3 in Höhe von 592 Mio. € im Bestand (31. Dezember 2018: 317 Mio. €).

Wenn man den Kreditrisikoaufschlag bei der Bewertung der Eigenen Emissionen um 20 Basispunkte erhöht, hätte sich das kumulierte Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2019 um 0,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 0,8 Mio. €) verbessert. Wenn man den Kreditrisikoaufschlag bei der Bewertung der eigenen Emissionen um 20 Basispunkte vermindert, hätte sich das kumulierte Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2019 um 0,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 0,8 Mio. €) verschlechtert.

Der Anteil der kumulierten Fair-Value-Änderung von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Forderungen, der sich nur aufgrund von Bonitätsveränderungen ergeben hat, beträgt zum 31. Dezember 2019 +1,6 Mio. € (2018: +1,2 Mio. €) und wird als Änderung vom Spread zwischen AT-Bund-Kurve und €- Swapkurve in der beobachteten Periode definiert. Der Anteil der entsprechenden jährlichen Fair-Value-Änderung beträgt +0,4 Mio. € (zum 31. Dezember 2018: +1,3 Mio. €).

Bei einer Verengung des Credit Spreads um einen Basispunkt würde sich eine Bewertungsveränderung von +0,07 Mio. € ergeben (2018: +0,09 Mio. €).

Wenn man den Kreditrisikoaufschlag bei der Bewertung der Kredite um 100 Basispunkte erhöht, hätte sich das kumulierte Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2019 um 7,6 Mio. € (31. Dezember 2018: 7,5 Mio. €) verschlechtert. Wenn man den Kreditrisikoaufschlag bei der Bewertung der Kredite um 100 Basispunkte vermindert, hätte sich das kumulierte Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2019 um 8,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 8,2 Mio. €) verbessert.

Wenn man den Liquiditätsabschlag der Fonds der Südwestbank um 10 Prozentpunkte erhöht, hätte sich das Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2019 um 1,9 Mio. € (31. Dezember 2018: 2,0 Mio. €) verschlechtert. Wenn man den Liquiditätsabschlag der Fonds der Südwestbank um 10 Prozentpunkte vermindert, hätte sich das Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2019 um 1,9 Mio. € (31. Dezember 2018: 2,0 Mio. €) verbessert.

Für die Bewertung eines Teils der Eigenkapitalinstrumente sind die wesentlichen Inputparameter der Diskontierungsfaktor, Dividendenerträge bzw. Erträge und auch (möglicherweise) notwendige Kapitalmaßnahmen. Wenn der Diskontierungsfaktor um 100 Basispunkte sinkt, würde der beizulegende Zeitwert um 7,0 Mio. € steigen (davon 5,0 Mio. € FVTOCI und 2,0 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2018: um 7,0 Mio. €; davon 4,7 Mio. € FVTOCI und 2,3

Mio. € FVTPL); steigt der Diskontierungsfaktor um 100 Basispunkte, würde der beizulegende Zeitwert um 5,2 Mio. € sinken (davon 3,7 Mio. € FVTOCI und 1,5 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2018: um 5,2 Mio. €; davon 3,5 Mio. € FVTOCI und 1,7 Mio. € FVTPL). Wenn die Veränderung der Dividendenerträge bzw. Nettogewinne dort wo anwendbar um 20% steigt, würde der beizulegende Zeitwert dieses Finanzvermögens um 1,3 Mio. € steigen (davon 1,0 Mio. € FVTOCI und 0,3 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2018: um 1,6 Mio. €; davon 1,3 Mio. € FVTOCI und 0,3 Mio. € FVTPL); wenn die Veränderung der Dividendenerträge bzw. Nettogewinne dort wo anwendbar um 20% fällt, würde der beizulegende Zeitwert um 1,2 Mio. € fallen (davon 0,9 Mio. € FVTOCI und 0,3 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2018: um 1,5 Mio. €; davon 1,2 Mio. € FVTOCI und 0,3 Mio. € FVTPL).

Ein Teil der Eigenkapitalinstrumente wird auf Basis externer Preisangaben bewertet. Wenn diese Indikationen um 10% niedriger wären, würde der beizulegende Zeitwert dieses Teils um 9,7 Mio. € fallen (davon 5,1 Mio. € FVTOCI und 4,6 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2018: um 6,7 Mio. €; davon 5,4 Mio. € FVTOCI und 1,3 Mio. € FVTPL). Wären diese Indikationen um 10% höher, würde sich der beizulegende Zeitwert dieses Teils um 9,7 Mio. € erhöhen (davon 5,1 Mio. € FVTOCI und 4,6 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2018: um 6,7 Mio. €; davon 5,4 Mio. € FVTOCI und 1,3 Mio. € FVTPL).

Der kleinste Teil wird auf Basis des anteiligen Eigenkapitals bewertet. Wäre das Eigenkapital um 10% niedriger, würde dies zu einem Rückgang um 0,9 Mio. € (davon 0,3 Mio. € FVTOCI und 0,6 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2018: um 1,1 Mio. €; davon 0,8 Mio. € FVTOCI und 0,3 Mio. € FVTPL) bzw. bei einem um 10% höheren Eigenkapital zu einem Anstieg um 0,9 Mio. € führen (davon 0,3 Mio. € FVTOCI und 0,6 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2018: um 1,1 Mio. €; davon 0,8 Mio. € FVTOCI und 0,3 Mio. € FVTPL).

Der beizulegende Zeitwert von zwei nicht gehandelten Investmentfonds basiert auf den vom Fondsmanager bereitgestellten Marktpreisnotierungen. Der eine Fonds hat, basierend auf der aktuellen Portfolioallokation, eine erwartete Zinssensitivität von etwa -1,2 Mio. € bei einem Anstieg der Zinssätze um 100 Basispunkte und eine Credit-Spread-Sensitivität von -1,4 Mio. € bei einer Ausweitung der Credit Spreads um 100 Basispunkte (und umgekehrt).

Für den anderen Fonds gilt: wenn der angegebene Marktwert um 10% steigen würde, würde der Konzern einen

Gewinn von 10 Mio. € in der Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen. Wenn der angegebene Marktwert um 10% sinken würde, würde der Konzern einen Verlust von 10 Mio. € in der Gewinn- und Verlustrechnung verbuchen.

32 | Behandlung eines Day 1 gain

IFRS 9.B5.1.2A besagt, dass der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz normalerweise dem Transaktionspreis entspricht. Stellt das Unternehmen fest, dass zwischen dem beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz und dem Transaktionspreis eine Differenz besteht und der beizulegende Zeitwert nicht auf einer Bewertungstechnik basiert, die nur Daten aus beobachtbaren Märkten verwendet, so wird der Buchwert des Finanzinstruments beim erstmaligen Ansatz angepasst. Wenn der beizulegende Zeitwert eines Kreditportfolios nicht dem Transaktionspreis entspricht, so muss der erstmalige Ansatz zum beizulegenden Zeitwert erfolgen, allerdings angepasst um einen etwaigen Day 1 gain oder loss. Dies führt somit zu einem Buchwert des Kreditportfolios, der dem Transaktionspreis entspricht.

Im Fall des Kaufes von drei Kreditportfolien waren die Marktzinssätze zum Transaktionsdatum niedriger als zum Zeitpunkt der Preisverhandlungen. In allen drei Fällen wollte sich der Verkäufer aus dem entsprechenden Geschäftsfeld zurückziehen. Der Erstansatz der übernommenen Kredite und Forderungen erfolgte zum beizulegenden Zeitwert mittels DCF-Methode unter Berücksichtigung aktueller Marktbedingungen zum Erwerbszeitpunkt. Da der beizulegende Zeitwert und daher auch der Day 1 gain weder

auf einer Marktpreisnotierung noch auf der Grundlage einer Bewertungstechnik basieren, die nur Daten aus beobachtbaren Märkten verwendet, darf der Day 1 gain nicht sofort realisiert, sondern muss abgegrenzt werden. Diese abgegrenzte Differenz darf nur in dem Umfang als Gewinn oder Verlust angesetzt werden, in dem sie aus einer Veränderung eines Faktors (einschließlich des Faktors Zeit) entsteht, den Marktteilnehmer bei einer Preisfestlegung beachten würden. In IFRS 9 finden sich keine Angaben darüber, wie diese Differenz nachfolgend zu bemessen ist.

Die IFRS liefern keine Hinweise hinsichtlich der Darstellung der Amortisierung von Day 1 profits. Da der Day 1 profit systematisch verteilt wird, ist die BAWAG Group der Ansicht, dass die regelmäßige Amortisation im Ertrag einem Zinsertrag ähnelt. Aus ökonomischer Sicht erzielt die BAWAG Group höhere Margen auf die erworbenen Kredite. Demzufolge weist die BAWAG Group die systematische Amortisation der Day 1 profits unter dem Posten Zinserträge aus.

Die folgenden Differenzen werden in den nächsten Jahren in den Erträgen erfasst:

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Stand zu Beginn der Periode 55 70
Neue Transaktionen 7
Beträge, die in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden -19 -22
Währungseffekte 0 0
Stand am Ende der Periode 36 55

33 | Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Forderungen und Verbindlichkeiten der BAWAG Group gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis

besteht, ergeben sich in nachfolgend dargestellter Höhe. Die Geschäftsbeziehungen zu diesen Unternehmen erfolgen zu banküblichen Konditionen.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen gegenüber Kunden 28 32
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 28 32
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 4 9
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4 9

Im Jahr 2019 beliefen sich die Zinserträge aus Geschäften mit verbundenen Unternehmen auf 3 Mio. € (2018:

1 Mio. €), die Zinsaufwendungen auf 2 Mio. € (2018: 1 Mio. €).

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen gegenüber Kunden 37 77
Wertpapiere 24 22
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
61 99
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 20 21
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
20 21

34 | Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Eigentümer der BAWAG Group AG

Die Aktien der BAWAG Group AG sind seit dem 25.10.2017 (erster Handelstag) zum Handel an der Wiener Börse zugelassen. Gemäß den der BAWAG Group AG zugegangenen Beteiligungsmeldungen waren per 31.12.2019 an der BA-WAG Group AG (i) zu 21,8% Fonds und Accounts, die oder deren Anteile an der BAWAG Group AG Gegenstand eines Vermögensverwaltungsvertrags mit GoldenTree Asset Management LP sind, (ii) zu 5,6% Fonds und Accounts, die Gegenstand eines Vermögensverwaltungsvertrags mit T.Rowe Price Group, Inc. und deren Tochtergesellschaften sind, und (iii) zu 4,9% Fonds und Accounts, die Gegenstand eines Vermögensverwaltungsvertrags mit Wellington Management Group LLP und deren Tochtergesellschaften sind, beteiligt.

Wesentliche nicht vollkonsolidierte Tochtergesellschaften, Joint Ventures und Beteiligungen der BAWAG Group

BAWAG P.S.K. Versicherung AG

Die BAWAG Group hält indirekt 25% plus 1 Aktie an der BAWAG P.S.K. Versicherung AG, Wien. Die Mehrheit steht im Eigentum des Generali-Konzerns. Die BAWAG P.S.K. Versicherung AG wird in der BAWAG Group at-equity konsolidiert. Die Geschäftsbeziehungen der BAWAG Group mit der BAWAG P.S.K. Versicherung AG umfassen Versicherungsprodukte, wobei die Konditionengestaltung marktüblich ist. Zur Absicherung und Regelung der Zusammenarbeit der BAWAG P.S.K. mit der Generali bestehen drittübliche Verträge, z.B. Kooperationsvertrag, Lizenzvertrag, Provisionsvereinbarung usw.

PSA Payment Services Austria GmbH

Die BAWAG Group hält 20,82% an der PSA Payment Services Austria GmbH. Die PSA Payment Services Austria steht im Eigentum mehrerer österreichischer Banken und

Bankengruppen. Die PSA ist im Service und der Organisation des Bankomatkartenbetriebes tätig und wird in der BA-WAG Group at-equity konsolidiert.

Sonstige Unternehmen

Eine Liste aller nicht konsolidierten Gesellschaften wird unter Note 49 dargestellt.

Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen

Im Folgenden werden die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen dargestellt (Bilanzzahlen per 31. Dezember 2019; Ganzjahres-GuV-Zahlen 2019, daher inklusive mit früheren Eigentümern bis zu ihrer Desinvestition aus der BAWAG Group assoziierte Unternehmen). Seit dem 1. Dezember 2019 gibt es keine Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen. unter deren gemeinschaftlicher Führung oder maßgeblichem Einfluss das Unternehmen steht (daher auch keinen Beitrag zur Gewinn- und Verlustrechnung aus Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen):

Mutter
unternehmen
Unternehmen,
unter deren
Führung oder
maßgeblichem
Einfluss das
Unternehmen
steht
Verbundene, nicht
konsolidierte
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Joint Ventures Sonstige
Beteiligungen
38 1 73
4 22 33
24
6
5 90 1 0
0
1
32,7 0,9 0,3 0,2
5,1 0,0 1,5 0,0 0,0
0,0 8,2 0,0 0,0
gemeinschaftlicher

1) Bruttoerträge; Absicherungskosten nicht gegengerechnet.

31.12.2018
in Mio. €
Mutter
unternehmen
Unternehmen,
unter deren
gemeinschaftlicher
Führung oder
maßgeblichem
Einfluss das
Unternehmen
steht
Verbundene, nicht
konsolidierte
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Joint Ventures Sonstige
Beteiligungen
Forderungen an Kunden 957 35 1 77
Nicht ausgenützte Kreditrahmen 294 4 1 33
Wertpapiere und Beteiligungen 35 22
Sonstige Aktiva (inkl. Derivaten) 5
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
0 9 99 1 0
Sonstige Passiva (inkl. Derivaten) 1
Gegebene Garantien 0 1
Zinserträge1
)
25,8 0,7 0,3 0,3 0,0
Zinsaufwendungen 6,8 0,1 1,5 0,0 0,0
Provisionsüberschuss 0,0 9,6 0,0 0,0

1) Bruttoerträge; Absicherungskosten nicht gegengerechnet.

Der Beratungsaufwand gegenüber Unternehmen, unter deren gemeinschaftlicher Führung oder maßgeblichem Einfluss das Unternehmen steht, betrug im Geschäftsjahr 2019 0,0 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €).

Bei einem Kredit aus Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen wurde in 2019 eine Wertberichtigung in Höhe von 4 Mio. € erfasst.

Angaben zu natürlichen Personen

Key Management

Unter Key Management sind in der BAWAG Group die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der BAWAG Group AG und der BAWAG P.S.K. AG zu verstehen. Die gesamten Personalaufwendungen für das Key Management betragen 21,5 Mio. € (2018: 28,8 Mio. €).

Der Aufwand für die Bezüge des aktiven Vorstands der BA-WAG Group AG und des Vorstands der BAWAG P.S.K. AG (inklusive abgegrenzten und noch nicht ausbezahlten Bonus und Einzahlungen in die Pensionskasse) betrug im abgelaufenen Jahr 19,8 Mio. € (2018: 27,1 Mio. €). Davon entfielen 16,6 Mio. € auf kurzfristige Vergütungen, 0,0 Mio. € auf langfristige Bonusvergütungen und 3,2 Mio. € auf Einzahlungen in die Pensionskasse. (2018: 17,3 Mio. € kurzfristige Vergütungen, 6,6 Mio. € langfristige Bonusvergütungen und 3,2 Mio. € Einzahlungen in die Pensionskasse). Der Aufwand für die Bezüge von ehemaligen

Vorstandsmitgliedern betrug im abgelaufenen Jahr 0,0 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €).

Zum 31. Dezember 2019 bestanden bei allen Vorständen vertragliche Regelungen, die Beitragszahlungen in eine Pensionskasse vorsehen.

Für das Jahr 2019 wurden keine Bonuszahlungen für den Vorstand vorgesehen und erfasst (2018: 6,6 Mio. €). Der Vorstand hat auf Bonuszahlungen für 2019 verzichtet, um dem aktuellen makroökonomischen Umfeld Rechnung zu tragen und die laufende Transformation der Gruppe zu beschleunigen. Unter Beachtung der regulatorischen Rahmenbedingungen wurde in 2017 unter anderem für den Vorstand ein langfristiges Incentivierungsprogramm, das zu 50% in Aktien und zu 50% in Phantomaktien oder optional zu 100% in Aktien der BAWAG Group AG erfüllt wird und an den langfristigen Unternehmenserfolg geknüpft ist, implementiert.

Zum Bilanzstichtag haftet ein Kredit in Höhe von 2,0 Mio. € an ein Mitglied des Vorstands aus (2018: 0,1 Mio. €). Zusätzlich bestehen mit 1,0 Mio. € ausgenützte Kreditrahmen in Höhe von 3,4 Mio. € (2018: ein mit 0,2 Mio. € ausgenützter Kreditrahmen in Höhe von 0,8 Mio. €). Die Summe der Kredite, Bauspardarlehen bzw. Leasingfinanzierungen an Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich auf 0,0 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €). Die Rückzahlung der Organkredite erfolgte entsprechend den Vertragsbedingungen.

Zusätzlich besteht zum Bilanzstichtag kein ausgenütztes Limit auf den Girokonten von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats (2018: 0,0 Mio. €). Die Summe der Dezemberumsätze von der Bank gegenüber Dritten garantierter Kreditkarten, die im Besitz von Mitgliedern des Vorstands waren, beträgt 2019 0,0 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €), jener im Besitz von Mitgliedern des Aufsichtsrats beträgt

0,0 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €).

Das von der Hauptversammlung genehmigte Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder sieht vor, dass der Aufsichtsratsvorsitzende 300.000 €, die stellvertretenden Vorsitzenden 225.000 € und die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats je 150.000 € pro Kalenderjahr erhalten, für den Vorsitz im Prüfungs- und Complianceausschuss 35.000 € und für den Vorsitz in einem Ausschuss mit Ausnahme des Prüfungs- und Complianceausschusses 25.000 €. Jedes Mitglied eines Ausschusses erhält zusätzlich 20.000 €.

Die Aufsichtsratsvergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates der BAWAG P.S.K. AG beliefen sich im Jahr 2019 auf 1,2 Mio. € (2018: 1,2 Mio. €). Die vom Betriebsrat delegierten Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine weitere Vergütung. Die Vergütungen an den Aufsichtsrat der BAWAG Group AG beliefen sich auf 0,4 Mio. € (2018: 0,4 Mio. €)

In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 gab es keine Aufwendungen für Beratungsleistungen.

An Pensionen wurden an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene 1,5 Mio. € (2018: 1,5 Mio. €) ausbezahlt.

Aufwendungen für Abfertigungen beliefen sich für ehemalige Vorstandsmitglieder auf 0,0 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €).

Langfristiges Incentivierungsprogramm (Long Term Incentive Program – LTIP)

Die BAWAG Group hat ein langfristiges Incentivierungsprogramm (Long Term Incentive Program – LTIP) für die Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der obersten Führungsebene sowie ausgewählte Berater eingeführt. Durch LTIP sollen die Interessen der Begünstigten eng mit jenen der Eigentümer verbunden werden. Dies soll erreicht werden, indem der Bonus und Teile der Beratungsentgelte in Form von Aktien der BAWAG Group AG gewährt wird.

Die Übertragung der Aktien an die Begünstigten hängt dabei von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ab. LTIP stellte zu Beginn eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich nur in Eigenkapitalinstrumenten dar und wird in Übereinstimmung mit IFRS 2 bilanziert.

Die Anzahl der Aktien wurde Anfang 2018 von der BAWAG Group AG festgelegt und basiert auf der Einschätzung der individuellen Leistungen im Jahr 2017 (und den Vorjahren).

Der Rechtsanspruch der einzelnen Begünstigten hängt für 75% der Aktien von der Erreichung eines Leistungsziels ab, welches auf dem durchschnittlichen Ergebnis vor Steuern je Aktie (pre-tax EPS) im Zeitraum 2018 bis 2020 basiert. Die Beurteilung erfolgt zu Beginn des Jahres 2021. Abhängig vom erreichten durchschnittlichen Ergebnis vor Steuern je Aktie der BAWAG Group AG werden zwischen 0% und 100% dieser Aktien tatsächlich zugeteilt ("Teil 1"). Der Rechtsanspruch für Teil 1 hängt nur vom erreichten Ergebnis vor Steuern je Aktie ab, zusätzliche Dienstbedingungen bestehen nicht.

25% der Aktien jedes Begünstigten sind an eine Dienstzeitbedingung gebunden ("Teil 2"): der Rechtsanspruch auf diese Aktien kann in 2022 und 2023 nur entstehen, wenn der Begünstigte bis zum 31. März 2021 durchgehend im Konzern beschäftigt ist. Die Ansprüche verfallen, wenn der Begünstigte sein Beschäftigungsverhältnis vor dem 31. März 2021 beendet oder dieses vor einem Zuteilungsstichtag beendet wird. Basierend auf den Anforderungen des österreichischen Arbeitsrechts, erhält ein Begünstigter eine anteilige Zuteilung der nicht zugeteilten Teile des LTIP, sofern der Begünstigte ohne seinem Verschulden ausscheidet.

Nach Ablauf des regulatorischen Aufschubs (dies umfasst auch Beschränkungen bei Dividendenzahlungen) ist eine Sperrfrist von einem Jahr vorgesehen. Für Mitglieder des Vorstands besteht für 50% der Aktien eine Sperrfrist bis zum Ende ihres Mandats.

Nach Erfüllung der Ausübungsbedingungen erhalten die Begünstigten des LTIP die Aktien der BAWAG Group AG, ohne hierfür eine weitere Zahlung leisten zu müssen.

Der Aufsichtsrat der BAWAG Group hat am 29. April 2019 beschlossen, das LTIP-Programm zu modifizieren. Die bisherige Regelung sah eine gänzliche Erfüllung der Ansprüche in Aktien vor. Gemäß der neuen Regelung werden 50% der Bonuszuteilung weiterhin in Aktien gewährt, während die Begünstigten bei 50% der Bonuszuteilung zwischen der Auszahlung der Vergütung in bar oder der Zuteilung von Aktien wählen können. Die Barzahlung richtet sich nach dem Marktwert der Aktien der BAWAG Group (Phantomaktien). Die Ausübungs- und Marktbedingungen bleiben unverändert.

Da 50% der Zuteilungen nun eine alternative Barzahlung enthalten, qualifizieren sich diese 50% als aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich. Dementsprechend hat die BA-WAG Group zum Zeitpunkt der Änderung eine Verbindlichkeit zur Begleichung in bar ausgewiesen. Deren Wert entspricht dem beizulegenden Zeitwert der Aktien zum Zeitpunkt der Modifikation für bereits erbrachte Leistungen. Der erstmalige Ansatz dieser Verbindlichkeit erfolgte erfolgsneutral, was zu einer Reduzierung der Kapitalrücklage in Höhe von 24,9 Mio. € führte.

Das Programm umfasst auch die Möglichkeit einer Netto-Abrechnung, welche die BAWAG Group berechtigt, jene Anzahl an Aktien zurückzubehalten, die erforderlich ist, um eine entstehende Steuerschuld zu begleichen. Das Recht besteht nicht, wenn der Begünstigte den erforderlichen Betrag an den Arbeitgeber zahlt. Die folgenden Aktien wurden 2018 zugeteilt. In 2019 erfolgten keine weiteren Zuteilungen:

Anzahl der Aktien Beizulegender
Zeitwert in
Millionen €
Beizulegender
Zeitwert je Aktie
per 31.12.2019
Gewährt zum Stichtag 31.12.2019 1.318.498 53,5 40,60
Davon im Rahmen von Teil 1 des LTIP-Programms
zugeteilt
988.873 40,1 40,60

Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der zugeteilten Aktien je Gruppe von Begünstigten:

Begünstigte Anzahl der Aktien,
die im Rahmen von
Teil 1 des LTIP
Programms gewährt
wurden
Anzahl der Aktien,
die im Rahmen von
Teil 2 des LTIP
Programms gewährt
wurden
Maximale Anzahl an
Aktien, die
tatsächlich zugeteilt
werden
Minimale Anzahl an
Aktien, die
tatsächlich zugeteilt
werden
Anzahl der Aktien,
die zum Zeitpunkt
der Gewährung
tatsächlich zugeteilt
werden
Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft
Anas Abuzaakouk 169.880 56.626 226.506
Stefan Barth 60.497 20.166 80.663
David O'Leary 108.395 36.131 144.526
Sat Shah 136.979 45.660 182.639
Enver Sirucic 60.497 20.166 80.663
Andrew Wise 124.573 41.524 166.097
Leitende Angestellte des
Unternehmens und seiner
Tochtergesellschaften
319.358 106.453 425.810
Sonstige aktienbasierte
Vergütungen
8.695 2.898 11.594
Summe 988.874 329.624 1.318.498

Bewertung Die BAWAG Group verwendet den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente, um den Wert der von den Mitarbeitern erhaltenen Leistungen zu bestimmen. Der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente zum Gewährungszeitpunkt basiert auf beobachtbaren Marktpreisen der BAWAG Group AG-Aktie. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wurden keine Anpassungen für erwartete Dividenden und Dividendenbeschränkungen vorgenommen.

Für Teil 1 des LTIP-Programms wurden Markt- und Nichtausübungsbedingungen durch die Schätzung der Wahrscheinlichkeit, dass die geplanten Ergebnisse je Aktie erreicht werden, berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit wurde mit 100% angenommen.

Dienstbedingungen, wie sie in Teil 2 des LTIP-Programms vereinbart wurden, werden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Gewährungszeitpunkt nicht berücksichtigt. Diese werden durch Anpassung der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die in die Bewertung der Transaktion einfließen, berücksichtigt. Die BAWAG Group erwartet, dass alle Begünstigten die Dienstbedingungen erfüllen werden.

Bilanzierung von Annulierungen

Wird ein durch Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllender Anspruch während des Erdienungszeitraums annuliert oder abgerechnet, wird die Annulierung oder Abrechnung als vorgezogene Ausübungsmöglichkeit bilanziert. Der Betrag, der andernfalls für den verbleibenden Erdienungszeitraum erfasst worden wäre, wird sofort erfolgswirksam erfasst. Jede Zahlung, die an den Mitarbeiter bei der Annullierung oder Abrechnung der Ansprüche geleistet wird, wird als Abzug vom Eigenkapital verbucht. Übersteigt die Zahlung den zum Beendigungszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente, wird der übersteigende Betrag als Aufwand erfasst.

Werden Teile des modifizierten Teils des LTIP (anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich) während der Vesting-Periode annuliert oder abgerechnet, wird die Stornierung oder Erfüllung ebenfalls als vorgezogene Ausübungsmöglichkeit bilanziert und der Betrag, der andernfalls über den verbleibenden Erdienungszeitraum erfasst worden wäre, wird sofort erfolgswirksam erfasst. Die Verbindlichkeit wird

in weiterer Folge zum aktuellen beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung aller Effekte aus Annulierungen und Abrechnungen neu über die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet.

Im Jahresabschluss erfasste Beträge

Die Leistungen, die für eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten erbracht werden, werden im Zeitraum der Leistungserbringung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zeitgleich kommt es zu einer Erhöhung im Eigenkapital.

Für den modifizierten Teil des LTIP-Programms (der nun eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich darstellt) wird der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktien weiterhin als aktienbasierter Vergütungsaufwand erfasst, als ob keine Änderung stattgefunden hätte. Der Aufwand wird teilweise der Verbindlichkeit und teilweise dem Eigenkapital zugeordnet. Der der Verbindlichkeit zugeordnete Betrag entspricht dem jährlichen Anteil des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeit zum Zeitpunkt der Änderung, ohne Berücksichtigung späterer Wertänderungen der Verbindlichkeit. Der übersteigende Betrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. In einem zweiten Schritt wird die Verbindlichkeit auf der Grundlage des aktuellen Aktienkurses der gewährten Instrumente neu bewertet, wobei alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden.

Mit der Gewährung von Teil 1 des LTIP-Programms ist keine weitere Leistungsbedingung verbunden und die Aufwendungen werden dementsprechend sofort erfasst.

Für Teil 2 werden die Aufwendungen linear verteilt während des Erdienungszeitraums unter Anwendung der modifizierten Grant-Date-Methode erfasst. Diese Methode sieht eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Eigenkapitalinstrumente zum Gewährungszeitpunkt vor, wobei eine fortlaufende Anpassung für Instrumente, die nicht tatsächlich zugeteilt werden, erfolgt. Im Jahresabschluss wurden anteilige Aufwendungen für Teil 2 des LTIP-Programms erfasst, da dieser Teil den Leistungsperioden 2018 bis 2021 zuzuordnen ist.

in Mio. € 2019 2018
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich in
Eigenkapitalinstrumenten
4,1 4,0
Davon betreffend
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 2,6 2,4
Mitglieder des Vorstands von Tochterunternehmen 0,0 0,0
Leitende Angestellte des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften 1,4 1,4
Sonstige 0,1 0,2

Die folgenden Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung der jeweiligen Periode erfasst:

in Mio. € 2019 2018
Aufwendungen/Erträge aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich -2,7 -
Davon betreffend
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 1,2 -
Mitglieder des Vorstands von Tochterunternehmen 0,0 -
Leitende Angestellte des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften -2,0 -
Sonstige -1,9 -

Annual Bonus Program

Annual Bonus Awards werden ausgewählten Mitarbeitern und Mitgliedern des Vorstands gewährt. Der Bonus dieser Gruppe orientiert sich am jährlichen Ergebnis und an definierten externen Zielgrößen. Sofern der individuelle Bonus eine bestimmte Grenze überschreitet, werden 50% (Vorjahr: 50%) des Bonus in bar ausbezahlt und 50% (Vorjahr: 50%) in Form von Aktien der BAWAG Group AG (bis 2018) bzw. Phantomaktien (ab 2019) vergütet. Aktien, die den Begünstigten tatsächlich zugeteilt werden, stellen eine aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten (bis 2018) bzw. mit Ausgleich in bar (ab 2019) dar. Die Aktien der BAWAG Group AG wurden dazu von der BA-WAG Group AG an der Wiener Börse erworben. Im Jahr 2019 wurden für die 2018 erbrachten Leistungen keine Aktien der BAWAG Group AG an Mitarbeiter im Konzern gewährt (2018: 55.025 Aktien für die 2017 erbrachten Leistungen). Von den in 2018 gewährten Aktien wurden bereits in 2018 22.600 Aktien mit einem Ankaufswert von 0,9 Mio. € an den Treuhänder der Mitarbeiter übertragen. In 2019 wurden keine Aktien an den Treuhänder übertragen.

Der Aktienbonus für Leistungen des Jahres 2019 wurde formal nicht an die ausgewählten Mitarbeiter kommuniziert. Alle erwarteten Bonuszuteilungen für diese Mitarbeiter, die für im Jahr 2019 erbrachte Leistungen gewährt werden, wurden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 durch Erfassung einer Rückstellung berücksichtigt.

Mitarbeiterbeteiligung

Im Jahr 2018 wurde ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm beschlossen. Im Rahmen dieses Programms erhielten alle Mitarbeiter der BAWAG Gruppe in Österreich, die nicht am LTIP teilnahmen, 23 Aktien der BAWAG Group AG. Insgesamt wurden 57.293 Aktien mit einem Ankaufswert von 2,2 Mio. € an die Mitarbeiter der BAWAG Group übertragen.

Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen

Nachstehend werden die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen und deren Familienangehörigen dargestellt, wobei es sich bei den Konditionen um branchenund konzernübliche Mitarbeiterkonditionen beziehungsweise fremdübliche Marktkonditionen handelt.

Key Management des
Unternehmens oder
dessen
Mutterunternehmens
Sonstige
nahestehende
Personen
Key Management des
Unternehmens oder
dessen
Mutterunternehmens
Sonstige
nahestehende
Personen
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2018
Giroeinlagen 4 4 6 4
Spareinlagen 0 3 0 5
Ausleihungen 3 6 0 6
Bauspareinlagen 0
Leasing 0 0
Wertpapiere 0 0 0 0
Zinserträge 0,0 0,1 0,0 0,1
Zinsaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0
Key Management des
Unternehmens oder
dessen
Mutterunternehmens
Sonstige
nahestehende
Personen
Key Management des
Unternehmens oder
dessen
Mutterunternehmens
Sonstige
nahestehende
Personen
Anzahl der Aktien 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2018
Aktien der BAWAG Group AG 111.923 3.073 46.923 1.530

35 | Wesentliche Änderungen im Beteiligungsportfolio

Erwerb der Zahnärztekasse AG

Am 1. März 2019, nach Erhalt aller aufsichtsrechtlichen Bewilligungen, erwarb die BAWAG Group 99,632% der Aktien der Zahnärztekasse AG.

Die Zahnärztekasse AG, die ihren Sitz in Wädenswil, Schweiz, hat, ist auf Factoring-Dienstleistungen exklusiv für Zahnärzte fokussiert. Die solide Marktposition und die Expertise machen die Zahnärztekasse AG zu einem attraktiven Partner, um das Standbein und den Kundenstock der BAWAG Group in der Schweiz zu erweitern.

Die Zahnärztekasse AG ist ein Finanzdienstleister im Gesundheitswesen und hat sich mit ca. 900 Zahnarztpraxen als Kunden zum Marktführer im Schweizer Dental-Factoring-Segment entwickelt. Die maßgeschneiderten und modular aufgebauten Services in Kombination mit einer effizienten IT-Infrastruktur entlasten die Ärzteteams von administrativen Aufgaben und sichern deren Liquidität. Gemeinsam mit der ebenfalls neu erworbenen Health Coevo AG ergänzen die Gesellschaften das Geschäftsmodell der BAWAG Group und bieten dabei gleichzeitig die Möglichkeit, im Retail- und KMU-Geschäft in Deutschland zu wachsen sowie in die Schweiz zu expandieren.

Der anfängliche Kaufpreis für die Zahnärztekasse AG lautete auf einen festen Betrag von 49,3 Mio. €. Die BAWAG Group war in der Lage, einige Minderheitsanteile zu erwerben, und hält nun 99,99% am ausstehenden Aktenkapital.

Zusammen mit dem Erwerb der EOS Health Honorarmanagement AG (mit 1. Juli 2019 umbenannt in Health Coevo AG) sind im Konzern mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von 0,6 Mio. € für Beratungskosten entstanden. Diese Kosten sind im Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.

Der zum Erwerbszeitpunkt angesetzte Betrag des nicht beherrschenden Anteils beträgt 0,1 Mio. €.

Der Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb ist vorwiegend dem Unternehmen und seiner Stellung als Marktführer im Dentalfactoring in der Schweiz zurechenbar sowie der Möglichkeit, in die Schweiz zu expandieren.

In der nachstehenden Tabelle sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt der übertragenen Gegenleistung gegenübergestellt:

in Mio. € 2019
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 50
Kunden 41
Kreditinstitute 9
Sachanlagen 5
Software und andere immaterielle Vermögensgegenstände 12
Sonstige Vermögenswerte 1
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 26
Kunden 26
Rückstellungen 3
Steuerschulden für laufende Steuern
Steuerschulden für latente Steuern
Sonstige Verbindlichkeiten 7
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 30
Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung 50
Firmenwert

Folgende Bewertungsmethoden wurden für die Bemessung des beizulegenden Zeitwertes der wesentlichen Vermögenswerte verwendet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die BAWAG Group hat Kundenstöcke und Marke als separat identifizierbare immaterielle Vermögenswerte angesetzt. Die Bewertung wurde mit Unterstützung eines externen Beraters unter Verwendung marktüblicher Modelle durchgeführt. Kundenstöcke wurden mittels einer Multi Period Excess Earnings Method (MPEEM) bewertet. Die Bewertung der Marke Zahnärztekasse AG basiert auf einem Brand Equity Approach. Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Annahmen dar:

Kundenstock Marke
Bewertungsmethode MPEEM Brand equity approach
Erträge/Aufwendungen Abgeleitet aus den Schätzungen der Unternehmensplanung der BAWAG Group unter
Berücksichtigung von am Markt beobachtbaren Parametern
Laufzeit 9 Jahre unendlich
Kapitalkosten 9,02% 10,29%
Beizulegender Zeitwert 5,4 Mio. € 5,9 Mio. €

Finanzielle Vermögenswerte

Für Finanzinstrumente werden gruppenweit etablierte Bewertungsmethoden und Standards angewendet. In Abhängigkeit von den für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zur Verfügung stehenden Informationen werden unterschiedliche Ansätze gewählt.

Bei Finanzinstrumenten, bei denen der beizulegende Zeitwert nicht direkt anhand beobachtbarer Informationen (Level 3) ermittelt werden kann, wird ein Discounted-Cashflow-Modell verwendet. Die Bewertung basiert auf erwarteten zukünftigen Zahlungsströmen. Für die Diskontierung dieser erwarteten Cashflows werden unterschiedliche Parameter verwendet, die entweder aus Marktdaten oder aus internen Informationen des erworbenen Unternehmens abgeleitet werden können (z. B. erwartete Ausfallsraten im Kreditportfolio). Die Diskontierungszinssätze, die für die Bewertungen zur Anwendung kommen, setzen sich aus einer risikolosen Zinskurve, Refinanzierungskosten, kundenspezifischen Kreditrisikoaufschlägen und Kapitalkosten zusammen. Zusätzlich wird eine residuale Komponente ermittelt, um die angewandten Diskontierungszinssätze auf aktuelle, am Markt beobachtete Transaktionen zu kalibrieren (z.B. Neugeschäftsmargen, die die aktuellen Fair-Value-Spreads widerspiegeln).

Da die Factoring-Forderungen kurzfristiger Natur sind (durchschnittliche Laufzeit beträgt 45 Tage), haben Zinsoder Kreditrisikoaufschläge keine wesentlichen Auswirkungen auf den Fair Value im Vergleich zu den Anschaffungskosten ergeben. Daher entsprechen die erworbenen finanziellen Vermögenswerte gegenüber Kunden in Höhe von 41 Mio. € den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag. Zusätzlich wurden finanzielle Vermögenswerte gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 9 Mio. € erworben. Die Bruttobeträge der vertraglichen finanziellen Vermögenswerte belaufen sich auf 51 Mio. €, die voraussichtlich uneinbringlichen Cashflows auf 1 Mio. €.

Ab Erwerbszeitpunkt bis zum 30. Dezember 2019 trug die Zahnärztekasse AG mit operativen Kernerträgen (Nettozinsertrag und Provisionsüberschuss) von 10,5 Mio. € und einem Gewinn von 2,5 Mio. € zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb am 1. Jänner 2019 stattgefunden, hätte der erworbene Unternehmensteil nach Schätzung des Managements 12,6 Mio. € zu den operativen Kernerträgen und 3,1 Mio. € zum Konzerngewinn beigetragen. Die Berechnung dieser Werte basiert auf der Annahme, dass die vorläufig bewerteten Anpassungen zum beizulegenden Zeitwert, welche zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, die gleichen gewesen wären, wenn der Erwerb am 1. Jänner 2019 stattgefunden hätte.

Erwerb der EOS Health Honorarmanagement AG

Am 1. Mai 2019, nach Erhalt aller aufsichtsrechtlichen Bewilligungen, erwarb die BAWAG Group 100% der Aktien der EOS Health Honorarmanagement AG. Mit 1. Juli 2019 wurde die EOS Health Honorarmanagement AG in Health Coevo AG umbenannt.

Der Sitz der Gesellschaft ist in Hamburg mit einer Niederlassung in Berlin. Die Health Coevo AG ist Anbieter von Finanz- und IT-Dienstleistungen für den Gesundheitsmarkt. Mit mehr als 2.000 Kunden zählt das Unternehmen zu den Marktführern im deutschen Zahnarzt-Factoring. Seit der Gründung im Jahr 2005 hat sich das Unternehmen von einem Factoring-Startup zu einem unabhängigen Unternehmen entwickelt, das Finanz- und Technologiedienstleistungen anbietet. Gemeinsam mit der Zahnärztekasse

AG ergänzen die Gesellschaften das Geschäftsmodell der BAWAG Group und bieten dabei gleichzeitig die Möglichkeit, im Retail- und KMU-Geschäft in Deutschland zu wachsen sowie in die Schweiz zu expandieren.

Der Kaufpreis für die Health Coevo AG betrug 24,8 Mio. €.

Der Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb ist vorwiegend dem Unternehmen und seiner Stellung als Marktführer im Dentalfactoring zurechenbar sowie der Möglichkeit, im Retail- und KMU-Geschäft in Deutschland zu wachsen.

In der nachstehenden Tabelle sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt der übertragenen Gegenleistung gegenübergestellt:

in Mio. € 2019
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 114
Kunden 107
Kreditinstitute 7
Sachanlagen 5
Software und andere immaterielle Vermögensgegenstände 8
Sonstige Vermögenswerte 2
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 108
Kunden 13
Sonstige 95
Rückstellungen 1
Steuerschulden für latente Steuern 2
Sonstige Verbindlichkeiten 9
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 10
Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung 25
Firmenwert 15

Folgende Bewertungsmethoden wurden für die Bemessung des beizulegenden Zeitwertes der wesentlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verwendet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die BAWAG Group hat Kundenstöcke und Marke als separat identifizierbare immaterielle Vermögenswerte angesetzt. Die Bewertung wurde mit Unterstützung eines externen Beraters unter Verwendung marktüblicher Modelle durchgeführt. Kundenstöcke wurden mittels einer Multi Period Excess Earnings Method (MPEEM) bewertet. Die Bewertung der Marke Health Coevo AG basiert auf einem Brand Equity Approach. Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Annahmen dar:

Kundenstock Marke
Bewertungsmethode MPEEM Brand equity approach
Erträge/Aufwendungen Abgeleitet aus den Schätzungen der Unternehmensplanung der BAWAG Group unter
Berücksichtigung von am Markt beobachtbaren Parametern
Laufzeit 8 Jahre unendlich
Kapitalkosten 9,16% 10,44%
Beizulegender Zeitwert 2,1 Mio. € 2,3 Mio. €

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Für Finanzinstrumente werden gruppenweit etablierte Bewertungsmethoden und Standards angewendet. In Abhängigkeit von den für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zur Verfügung stehenden Informationen werden unterschiedliche Ansätze gewählt.

Bei Finanzinstrumenten, bei denen der beizulegende Zeitwert nicht direkt anhand beobachtbarer Informationen (Level 3) ermittelt werden kann, wird ein Discounted-Cashflow-Modell verwendet. Die Bewertung basiert auf erwarteten zukünftigen Zahlungsströmen. Für die Diskontierung dieser erwarteten Cashflows werden unterschiedliche Parameter verwendet, die entweder aus Marktdaten oder aus internen Informationen des erworbenen Unternehmens abgeleitet werden können (z. B. erwartete Ausfallsraten im Kreditportfolio). Die Diskontierungszinssätze, die für die Bewertungen zur Anwendung kommen, setzen sich aus einer risikolosen Zinskurve, Refinanzierungskosten, kundenspezifischen Kreditrisikoaufschlägen und Kapitalkosten zusammen. Zusätzlich wird eine residuale Komponente ermittelt, um die angewandten Diskontierungszinssätze auf aktuelle, am Markt beobachtete Transaktionen zu kalibrieren (z.B. Neugeschäftsmargen, die die aktuellen Fair-Value-Spreads widerspiegeln).

Da die Factoring-Forderungen kurzfristiger Natur sind (durchschnittliche Laufzeit beträgt 38 Tage), haben Zinsoder Kreditrisikoaufschläge keine wesentlichen Auswirkungen auf den Fair Value im Vergleich zu den Anschaffungskosten ergeben. Daher entsprechen die erworbenen finanziellen Vermögenswerte gegenüber Kunden in Höhe von 107 Mio. € den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag. Zusätzlich wurden finanzielle Vermögenswerte gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 7 Mio. € erworben. Die Bruttobeträge der vertraglichen finanziellen Vermögenswerte belaufen sich auf 116 Mio. €, die voraussichtlich uneinbringlichen Cashflows auf 2 Mio. €.

Verbindlichkeiten zur Refinanzierung der Gesellschaft gegenüber ihrem ehemaligen Eigentümer wurden kurz nach dem Closing vorzeitig getilgt und daher mit dem Rückzahlungspreis bewertet.

Ab Erwerbszeitpunkt bis zum 31. Dezember 2019 trug die Health Coevo AG mit operativen Kernerträgen (Nettozinsertrag und Provisionsüberschuss) von 15,9 Mio. € und einem Verlust von 2,3 Mio. € (aufgrund von Einmaleffekten aus der Integration in die Gruppe) zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb am 1. Jänner 2019 stattgefunden, hätte der erworbene Unternehmensteil nach Schätzung des Managements 23,9 Mio. € zu den operativen Kernerträgen und einen Verlust von 1,9 Mio. € zum Konzernergebnis beigetragen. Die Berechnung dieser Werte basiert auf der

Annahme, dass die vorläufig bewerteten Anpassungen zum beizulegenden Zeitwert, welche zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, die gleichen gewesen wären, wenn der Erwerb am 1. Jänner 2019 stattgefunden hätte.

Erwerb der BFL Leasing GmbH

Am 2. Mai 2019, nach Erhalt aller aufsichtsrechtlichen Bewilligungen, erwarb die BAWAG Group 100% der Anteile der BFL Leasing GmbH.

Die BFL Leasing GmbH mit Hauptsitz in Eschborn bei Frankfurt ist ein spezialisierter Finanzierungsanbieter, der Leasing-Dienstleistungen und -Produkte für Technologie und Equipment anbietet. Mit ihren Vertriebspartnern bietet die BFL Leasing GmbH Finanzierungslösungen für Hardund Software, Projekte inklusive Software, Lizenzen und Dienstleistungen im IT-Bereich, Bürotechnik und Informations- und Kommunikationstechnologie an. Das Unternehmen ergänzt das Geschäftsmodell der BAWAG Group durch ein einzigartiges Vertriebsmodell und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, im Leasinggeschäft in Deutschland zu wachsen.

Der Kaufpreis für die BFL Leasing GmbH betrug 44,8 Mio. € in Form von Zahlungsmitteln. Mit dem Erwerb der BFL Leasing GmbH sind im Konzern mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von 1,6 Mio. € für Beratungs- und sonstige Kosten entstanden. Diese Kosten sind im Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.

Der Erwerb ergibt aufgrund der Bestimmungen des IFRS 3 einen errechneten passiven Unterschiedsbetrag, der in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Sonstige betriebliche Erträge" erfasst wurde. Der passive Unterschiedsbetrag beinhaltet im Wesentlichen Gewinne, welche die BFL Leasing GmbH seit Jänner 2019 erwirtschaftet hat, da der Kaufpreis auf Basis der Finanzdaten aus 2018 vereinbart wurde.

In der nachstehenden Tabelle sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt der übertragenen Gegenleistung gegenübergestellt:

in Mio. € 2019
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 521
Kunden 520
Kreditinstitute 1
Software und andere immaterielle Vermögensgegenstände 3
Gesetzliche Steueransprüche 1
Latente Steueransprüche 3
Sonstige Vermögenswerte 11
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 472
Kunden 1
Kreditinstitute 471
Rückstellungen 1
Sonstige Verbindlichkeiten 20
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 46
Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung 45
1)
Errechneter passiver Unterschiedsbetrag
1

1) Erfasst in den Sonstigen betrieblichen Erträgen.

Folgende Bewertungsmethoden wurden für die Bemessung des beizulegenden Zeitwertes der wesentlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verwendet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die BAWAG Group hat Vertriebspartnerbeziehungen und Marke als separat identifizierbare immaterielle Vermögenswerte angesetzt. Die Bewertung wurde mit Unterstützung eines externen Beraters unter Verwendung marktüblicher

Modelle durchgeführt. Vertriebspartnerbeziehungen wurden mittels einer Multi Period Excess Earnings Method (MPEEM) bewertet. Die Bewertung der Marke BFL Leasing GmbH basiert auf einem Brand Equity Approach. Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Annahmen dar:

Vertriebspartner Marke
Bewertungsmethode MPEEM Brand equity approach
Erträge/Aufwendungen Abgeleitet aus den Schätzungen der Unternehmensplanung der BAWAG Group unter
Berücksichtigung von am Markt beobachtbaren Parametern
Laufzeit 10 Jahre unendlich
Kapitalkosten 9,41% 10,45%
Beizulegender Zeitwert 3,2 Mio. € 0,2 Mio. €

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Für Finanzinstrumente werden gruppenweit etablierte Bewertungsmethoden und Standards angewendet. In Abhängigkeit von den für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zur Verfügung stehenden Informationen werden unterschiedliche Ansätze gewählt.

Bei Finanzinstrumenten, bei denen der beizulegende Zeitwert nicht direkt anhand beobachtbarer Informationen (Level 3) ermittelt werden kann, wird ein Discounted-Cashflow-Modell verwendet. Die Bewertung basiert auf erwarteten zukünftigen Zahlungsströmen. Für die Diskontierung dieser erwarteten Cashflows werden unterschiedliche Parameter verwendet, die entweder aus Marktdaten oder aus internen Informationen des erworbenen Unternehmens abgeleitet werden können (z. B. erwartete Ausfallsraten im Kreditportfolio). Die Diskontierungszinssätze, die für die Bewertungen zur Anwendung kommen, setzen sich aus einer risikolosen Zinskurve, Refinanzierungskosten, kundenspezifischen Kreditrisikoaufschlägen und Kapitalkosten zusammen. Zusätzlich wird eine residuale Komponente ermittelt, um die angewandten Diskontierungszinssätze auf aktuelle, am Markt beobachtete Transaktionen zu kalibrieren (z.B. Neugeschäftsmargen, die die aktuellen Fair-Value-Spreads widerspiegeln).

Die erworbenen finanziellen Vermögenswerte gegenüber Kunden in Höhe von 520 Mio. € entsprechen den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag. Zusätzlich wurden finanzielle Vermögenswerte gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1 Mio. € erworben. Die Bruttobeträge der

vertraglichen finanziellen Vermögenswerte belaufen sich auf 525 Mio. €, die voraussichtlich uneinbringlichen Cashflows auf 4 Mio. €. Aufgrund der Art des Geschäfts haben Zins- und Kreditrisikoaufschläge nur unwesentliche Auswirkungen auf den Fair Value im Vergleich zu den Anschaffungskosten.

Verbindlichkeiten zur Refinanzierung der Gesellschaft gegenüber ihrem ehemaligen Eigentümer wurden kurz nach dem Closing vorzeitig getilgt und daher mit dem Rückzahlungspreis bewertet.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Vorsorgen für erwartete Leistungen aus dem im Jahr 2018 abgeschlossenen Sozialplan in Höhe von 6 Mio. € ausgewiesen.

Ab Erwerbszeitpunkt bis zum 31. Dezember 2019 trug die BFL Leasing GmbH mit operativen Kernerträgen (Nettozinsertrag und Provisionsüberschuss) von 14,9 Mio. € und einem Gewinn von 0,5 Mio. € zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb am 1. Jänner 2019 stattgefunden, hätte der erworbene Unternehmensteil nach Schätzung des Managements 22,4 Mio. € zu den operativen Kernerträgen und 2,9 Mio. € zum Konzerngewinn beigetragen. Die Berechnung dieser Werte basiert auf der Annahme, dass die vorläufig bewerteten Anpassungen zum beizulegenden Zeitwert, welche zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, die gleichen gewesen wären, wenn der Erwerb am 1. Jänner 2019 stattgefunden hätte.

36 | Erwerb der LSREF3-Tiger-Gesellschaften und der Promontoria Holding 136 B.V.

Im zweiten Quartal 2019 erwarb die BAWAG im Rahmen eines Share Deals LSREF3 Tiger Aberdeen S.à r.l., LSREF3 Tiger Falkirk I S.à r.l., LSREF3 Tiger Gloucester S.à r.l., LSREF3 Tiger Romford S.à r.l. und LSREF3 Tiger Southampton S.à r.l. Die LSREF3-Tiger-Gesellschaften sind Immobiliengesellschaften mit Sitz in Luxemburg und besitzen jeweils eine Immobilie in Großbritannien. Vor dem Erwerb war die BAWAG P.S.K. Mezzanine Kapitalgeber.

Im vierten Quartal 2019 erwarb die BAWAG im Rahmen eines Share Deals die Promontoria Holding 136 B.V. Die

Gesellschaft mit Sitz in Amsterdam besitzt eine Immobilie in Großbritannien.

Da es sich bei den erworbenen Gesellschaften nicht um einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 handelt, kommen die Vorschriften zu Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 3 nicht zur Anwendung. Die Anschaffungskosten der BAWAG Group werden den erworbenen Vermögenswerten und Schulden auf Grundlage ihrer beizulegenden Zeitwerte zugeordnet. Die Transaktionen führen zu keinem aktiven als auch passiven Unterschiedsbetrag.

37 | Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Abgetretene Forderungen und Wertpapiere zugunsten der Oesterreichischen
Kontrollbank AG
206 303
Sicherstellung zugunsten der Europäischen Investitionsbank 91 121
Deckungsstock für Mündelgeldspareinlagen 21 23
Deckungsstock für fundierte Anleihen 5.623 2.594
Sicherheiten für RMBS 346 403
Sicherheiten für Tenderfazilitäten 1.034 3.018
Barsicherheiten für Derivatgeschäfte 68 34
Sonstige Sicherstellungen 212 73
Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände 7.601 6.569

Der Konzern verpfändet Vermögenswerte als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus Wertpapierpensionsgeschäften. Diese Geschäfte werden in der Regel zu handelsüblichen, in Standardverträgen für durch Wertpapiere unterlegte Leihegeschäfte festgelegten Bedingungen ausgeführt. Zusätzlich verpfändet der Konzern Vermögenswerte als Sicherheitsleistungen für Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften. Weiters werden im Rahmen von Exportfinanzierungen Forderungen und Wertpapiere zugunsten der Oesterreichischen Kontrollbank AG abgetreten.

Die Sicherstellung für Mündelgeldspareinlagen erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben (§ 68 BWG).

Der Deckungsstock für fundierte Anleihen unterliegt dem Gesetz für fundierte Bankschuldverschreibungen (FBSchVG). Für Refinanzierungen bei der Europäischen Investitionsbank wurden ebenfalls entsprechende Sicherheiten gestellt.

38 | Gesamtbetrag der besicherten Schulden

Den in der Vortabelle angeführten Sicherheiten stehen folgende Verbindlichkeiten der BAWAG Group gegenüber:

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Durch abgetretene Forderungen besicherte Verbindlichkeiten zugunsten der
Oesterreichischen Kontrollbank AG
180 247
Verbindlichkeiten Refinanzierung Europäische Investitionsbank 53 61
Mündelgeldspareinlagen 18 19
Durch Deckungsstock für fundierte Anleihen besicherte Verbindlichkeiten 2.747 2.251
RMBS 260 324
Tenderfazilitäten 792 2.336
Negative Marktwerte von Derivaten 60 37
Sonstige Sicherstellungen 133 51
Gesamtbetrag besicherter Schulden 4.243 5.326

39 | Echte Pensionsgeschäfte

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Pensionsnehmer – Forderungen Kreditinstitute
Pensionsgeber – Verbindlichkeiten Kreditinstitute 729 150
Pensionsgeschäfte 729 150

40 | Übertragene, aber nicht vollständig ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte

Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene
zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle
Vermögenswerte
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Buchwert der übertragenen Vermögenswerte1) 782 153
Buchwert der dazugehörigen Verbindlichkeiten 729 150

1) Bei den übertragenen Wertpapieren handelt es sich ausschließlich um Schuldverschreibungen.

Übertragene, aber nicht vollständig ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte betreffen echte Pensionsgeschäfte. Durch die weitere Eigentümerschaft ist die BAWAG Group hinsichtlich der übertragenen Wertpapiere weiterhin dem

Kurs-, Zins-, Währungs- und Kreditrisiko ausgesetzt. Die übertragenen Vermögenswerte sind für den Verkauf gesperrt und werden bei der Liquiditätsberechnung nicht berücksichtigt.

41 | Nachrangige Vermögensgegenstände

In den Aktivposten der Bilanz sind folgende nachrangige Vermögensgegenstände enthalten:

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet 60 74
Im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert bewertet 126 145
Nachrangige Vermögensgegenstände 186 219

42 | Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Die BAWAG Group schließt gemäß den Globalnettingvereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) Derivategeschäfte ab. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. In bestimmten Fällen – zum Beispiel wenn ein Kreditereignis wie ein Verzug eintritt – werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung wird ermittelt und es ist nur ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen.

Die ISDA-Vereinbarungen erfüllen die Kriterien für die Saldierung in der Bilanz nicht. Dies liegt daran, dass die BA-WAG Group zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei

Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat, da das Recht auf eine Saldierung nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, wie zum Beispiel einem Verzug bei den Bankdarlehen oder anderen Kreditereignissen, durchsetzbar ist.

Repo- und Reverse-Repo-Transaktionen unterliegen Globalnettingvereinbarungen, deren Saldierungsbedingungen ähnlich denen in ISDA Master Netting Agreements sind.

Die nachfolgenden Tabellen beinhalten finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die

  • in der Bilanz der BAWAG Group saldiert werden oder
  • durchsetzbaren Globalnettingvereinbarungen und ähnlichen Vereinbarungen unterliegen, unabhängig davon, ob sie in der Bilanz saldiert werden.

Finanzielle Vermögenswerte

Beträge, die in der Bilanz nicht
saldiert wurden
31.12.2019
in Mio. €
Bruttobeträge
von finanziellen
Vermögens
werten in der
Bilanz
Bruttobeträge
von finanziellen
Verbindlich
keiten in der
Bilanz, die
saldiert wurden
Nettobeträge
von finanziellen
Vermögens
werten in der
Bilanz
Finanz
instrumente
Erhaltene
Barsicherheiten
Nettobetrag
Derivate
(exkl. Sicherungsderivaten)
353 353 12 244 97
Sicherungsderivate 397 397 78 313 6
Kredite und Forderungen an
Kunden
380 316 64 64
Summe 1.130 316 814 90 557 167
Beträge, die in der Bilanz nicht
saldiert wurden
31.12.2018
in Mio. €
Bruttobeträge
von finanziellen
Vermögens
werten in der
Bilanz
Bruttobeträge
von finanziellen
Verbindlich
keiten in der
Bilanz, die
saldiert wurden
Nettobeträge von
finanziellen
Vermögens
werten in der
Bilanz
Finanz
instrumente
Erhaltene
Barsicherheiten
Nettobetrag
Derivate
(exkl. Sicherungsderivaten)
351 351 92 175 84
Sicherungsderivate 401 401 197 200 4
Kredite und Forderungen an
Kunden
489 408 81 81
Summe 1.241 408 833 289 375 169

Finanzielle Verbindlichkeiten

Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert wurden

31.12.2018
in Mio. €
Bruttobeträge
von finanziellen
Verbindlich
keiten in der
Bilanz
Bruttobeträge
von finanziellen
Vermögens
werten in der
Bilanz, die
saldiert wurden
Nettobeträge
von finanziellen
Verbindlich
keiten in der
Bilanz
Finanz
instrumente
Geleistete
Barsicherheiten
Nettobetrag
Derivate
(exkl. Sicherungsderivaten)
301 301 253 18 30
Sicherungsderivate 104 104 86 15 3
Repo-Transaktionen 150 150 150
Kundeneinlagen 408 408
Summe 963 408 555 489 33 33

Die nachfolgenden Tabellen leiten die Nettobeträge von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz auf die jeweilige Bilanzposition über:

Finanzielle Vermögenswerte

Summe 31.217 30.403 814
Kredite und Forderungen an Kunden Kredite und Forderungen
an Kunden
30.467 30.403 64
Sicherungsderivate Sicherungsderivate 397 397
Derivate
(exkl. Sicherungsderivaten)
Handelsaktiva 353 353
31.12.2019
in Mio. €
Bilanzposition Buchwert der
Bilanzposition
davon ohne
Saldierungs
vereinbarung
davon mit
Saldierungs
vereinbarung
Summe 31.234 30.401 833
Kredite und Forderungen an Kunden Kredite und Forderungen
an Kunden
30.482 30.401 81
Sicherungsderivate Sicherungsderivate 401 401
Derivate
(exkl. Sicherungsderivaten)
Handelsaktiva 351 351
31.12.2018
in Mio. €
Bilanzposition Buchwert der
Bilanzposition
davon ohne
Saldierungs
vereinbarung
davon mit
Saldierungs
vereinbarung

Finanzielle Verbindlichkeiten

31.12.2019
in Mio. €
Bilanzposition Buchwert der
Bilanzposition
davon ohne
Saldierungs
vereinbarung
davon mit
Saldierungs
vereinbarung
Derivate
(exkl. Sicherungsderivaten)
Handelspassiva 334 334
Sicherungsderivate Sicherungsderivate 116 116
Repo-Transaktionen Finanzielle
Verbindlichkeiten aus
Vermögensübertragungen
729 729
Kundeneinlagen Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
30.378 30.378
Summe 31.557 30.378 1.179
31.12.2018
in Mio. €
Bilanzposition Buchwert der
Bilanzposition
davon ohne
Saldierungs
vereinbarung
davon mit
Saldierungs
vereinbarung
Derivate
(exkl. Sicherungsderivaten)
Handelspassiva 301 301
Sicherungsderivate Sicherungsderivate 104 104
Repo-Transaktionen Finanzielle
Verbindlichkeiten aus
Vermögensübertragungen
150 150
Kundeneinlagen Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
30.195 30.195
Summe 30.750 30.195 555

43 | Eventualforderungen, Eventualverbindlichkeiten und nicht ausgenützte Kreditrahmen

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Eventualforderungen
Eventualverbindlichkeiten 372 291
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 280 291
Sonstige Eventualverbindlichkeiten 92
Von Kunden nicht ausgenützte Kreditrahmen 7.485 8.157
hievon jederzeit fristlos kündbar 5.769 6.270
hievon nicht fristlos kündbar 1.716 1.887

Aufgrund des Erwerbs der Südwestbank hat sich die BAWAG Group gemäß § 5 Absatz 10 des Statuts für den Einlagensicherungsfonds verpflichtet, den Bundesverband deutscher Banken e. V., Berlin von etwaigen Verlusten freizustellen, die durch Maßnahmen zugunsten von im

Mehrheitsbesitz der BAWAG Group stehenden oder von durch sie beherrschten Kreditinstituten anfallen. Die Gruppe erwartet aus heutiger Sicht keine Zahlungen aus diesem Titel.

44 | Fremdwährungsvolumina

In der BAWAG Group wurden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in folgenden Fremdwährungen gehalten:

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
USD 2.410 2.264
CHF 1.380 1.411
GBP 2.131 2.230
Sonstige 330 244
Fremdwährung 6.251 6.149
EUR 39.411 38.549
Summe Aktiva 45.662 44.698
USD 338 297
CHF 214 163
GBP 475 462
Sonstige 146 147
Fremdwährung 1.173 1.069
EUR 44.489 43.629
Summe Passiva 45.662 44.698

Die Tabelle enthält ausschließlich Bilanzpositionen und gibt keine Hinweise auf offene Devisenpositionen aufgrund außerbilanzieller Sicherungsgeschäfte.

45 | Geographische Gebiete – Langfristige Vermögenswerte

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Österreich 914 617
Westeuropa 456 194
Summe 1.370 811

Die langfristigen Vermögenswerte setzen sich aus den Bilanzpositionen Sachanlagen, Vermietete Grundstücke und Gebäude, Geschäfts- und Firmenwerte, Markenname und Kundenstock, Software und andere immaterielle

Vermögenswerte, at-equity bewertete Beteiligungen und Sonstige Vermögenswerte mit einer Restlauzeit von über einem Jahr zusammen.

46 | Leasinggeschäfte

Finanzierungsleasing aus Sicht der BAWAG Group als Leasinggeber

Forderungen aus Finanzierungsleasing-Verträgen werden in der Bilanz als "Forderungen an Kunden" ausgewiesen.

Die BAWAG Group verleast im Rahmen von Finanzierungsleasing sowohl Mobilien als auch Immobilien.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des Bruttoinvestitionswertes auf den Barwert, gegliedert nach Restlaufzeiten für alle laufenden Leasingverträge (ohne offene Posten):

in Mio. €
Gesamtbetrag der ausstehenden Leasingraten
(Bruttoinvestitionswert)
391 1.318 5 Jahre
107
1.816
Noch nicht realisierte Finanzerträge 29 61 6 96
Forderungen aus Finanzierungsleasing
(Nettoinvestitionswert)
362 1.257 101 1.720
31.12.2018
in Mio. €
Bis 1 Jahr 1–5 Jahre Über
5 Jahre
Summe
Gesamtbetrag der ausstehenden Leasingraten
(Bruttoinvestitionswert)
421 707 60 1.188
Noch nicht realisierte Finanzerträge 23 33 2 58
Forderungen aus Finanzierungsleasing
(Nettoinvestitionswert)
398 674 58 1.130

Am 31. Dezember 2019 betragen die nicht garantierten Restwerte 25 Mio. € (2018: 30 Mio. €).

Es waren keine Wertberichtigungen für uneinbringliche Mindestleasingzahlungen zu buchen € (2018: 0,0 Mio. €).

BAWAG Group als Leasingnehmer (Mieter)

Die BAWAG Group least Bürogebäude, Filialen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge über verschiedene Mietverträge. Die vom Konzern abgeschlossenen Leasingverhältnisse wurden zu geschäftsüblichen Konditionen getätigt und enthalten in der Regel Preisanpassungsklauseln, welche den Marktkonditionen für Geschäftsliegenschaften entsprechen. Aus diesen Leasingverhältnissen ergeben sich keine Restriktionen für zukünftige Dividendenzahlungen oder für Fremdkapitalaufnahmen durch den Konzern.

Zum 31.Dezember 2019 betragen die Nutzungsrechte 251,3 Mio. € und werden unter der Position Sachanlagen (248,2 Mio. €) und der Position Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten (3,1 Mio. €) ausgewiesen. Die folgende Tabelle zeigt die Unterteilung des Nutzungsrechts in folgende Anlageklassen:

in Mio. € 31.12.2019 01.01.2019
Grundstücke und Gebäude 250,1 261,1
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,2 -
Nutzungsrecht gesamt 251,3 261,1

Seit dem Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 16 zum 1. Jänner 2019 wurde ein Zugang zum Nutzungsrecht in Höhe von 23,7 Mio. € erfasst. Dieser resultiert einerseits aus dem Erwerb der BFL Leasing GmbH, der Zahnärztekasse AG und der Health Coevo AG und der damit verbundenen Erfassung von zusätzlichen Nutzungsrechten und andererseits aus der

Ausweitung des Filialnetzes der BAWAG Group im Rahmen von Concept 21.

Zum 31.Dezember 2019 beträgt die Leasingverbindlichkeit 252,8 Mio. € und wird unter der Position sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeit:

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Bis 1 Jahr 0,3 -
1-5 Jahre 10,5 -
Über 5 Jahre 242,0 -
Leasingverbindlichkeit gesamt 252,8 -

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen des IFRS 16 auf den Gewinn oder Verlust:

in Mio. € 2019 2018
Abschreibung Nutzungsrechte 24,0 -
Grundstücke und Gebäude 23,7 -
Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,3 -
Zinsaufwand Leasingverbindlichkeiten 2,5 -
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 0,5 -
Aufwendungen für Leasingverhältnisse von geringwertigem
Leasingvermögen
0,1 -
Aufwendungen für variable Zahlungen unabhängig von einem Index
oder Zinssatz
0,0 -
Summe 27,1 -
Gesamte, geleistete Zahlungen aus Mietverhältnissen -25 -26
Erhaltene Zahlungen aus Unterleasing von Nutzungsrechten 1 1

Im Jahr 2019 entstanden durch die Anwendung von IFRS 16 ein zusätzlicher Zinsaufwand in Höhe von 2,5 Mio. € und Abschreibungen in Höhe von 24,0 Mio. €. Mietaufwendungen für Operating Leasing in Höhe von 25,5 Mio. € entfallen aus

dem sonstigen betrieblichen Aufwand und dem sonstigen Verwaltungsaufwand, was zu einem Rückgang des Gewinns vor Steuern in Höhe von 1,0 Mio. € führt.

47 | Derivative Finanztransaktionen

Derivative Finanztransaktionen zum 31. Dezember 2019

Nominalbeträge/Restlaufzeit1) Marktwerte1)
31.12.2019
in Mio. €
Über
Bis 1 Jahr
1–5 Jahre
Summe
5 Jahre
Positiv Negativ
Zinsderivate 7.256 22.799 17.574 47.629 725 -279
davon Zinsswaps Bankbuch 6.906 22.182 16.864 45.952 698 -237
Zinssatzoptionen Bankbuch 350 617 710 1.677 27 -42
Zinsswaps Handelsbuch
Zinssatzoptionen Handelsbuch
Wechselkursverträge 2.462 3.054 749 6.265 23 -165
davon Währungsswaps Bankbuch 597 2.918 749 4.264 10 -148
Devisentermine und Optionen
Bankbuch
1.862 136 1.998 13 -17
Währungsswaps Handelsbuch
Devisentermine und Optionen
Handelsbuch
3 3 0
sonstige Derivate Wertpapierbezogene Geschäfte und 1 40 27 68 3 -6
davon wertpapierbezogene und
sonstige Derivate Bankbuch
1 40 27 68 3 -6
Summe 9.719 25.893 18.350 53.962 751 -450
davon Bankbuchgeschäfte 9.716 25.893 18.350 53.959 751 -450
Handelsbuchgeschäfte 3 3 0

1) In den Derivaten Bankbuch sind Derivate in Fair-Value-Hedge-Beziehungen, Cashflow-Hedge-Beziehungen und Net-Investment-Hedge-Beziehungen enthalten.

Die obere Tabelle enthält folgende Beträge für Fair-Value-Hedges, Cashflow-Hedges und Net Investment Hedges:

Nominalbeträge/Restlaufzeit Marktwerte
31.12.2019
in Mio. €
Bis 1 Jahr 1–5 Jahre Über
5 Jahre
Summe Positiv Negativ
Zinsderivate Fair-Value-Hedge -
Zinsrisiko
901 6.859 10.450 18.210 380 -47
Wechselkursverträge Cashflow-Hedge
FX-Risiko
565 2.211 588 3.364 15 -68
Wechselkursverträge Net-Investment
Hedge-FX-Risiko
235 235 2 0
Summe 1.701 9.070 11.038 21.809 397 -115

Derivative Finanztransaktionen zum 31. Dezember 2018

Nominalbeträge/Restlaufzeit1) Marktwerte1)
31.12.2018
in Mio. €
Bis 1 Jahr 1–5 Jahre Über
5 Jahre
Summe Positiv Negativ
Zinsderivate 6.483 17.683 15.350 39.516 722 -256
davon Zinsswaps Bankbuch 5.264 15.819 13.469 34.552 593 -176
Zinssatzoptionen Bankbuch 155 400 509 1.064 11 -29
Zinsswaps Handelsbuch
Zinssatzoptionen Handelsbuch
768
296
1.127
337
1.151
221
3.046
854
101
17
-44
-7
Wechselkursverträge 2.859 2.493 1.310 6.662 27 -145
davon Währungsswaps Bankbuch 675 2.341 1.310 4.326 15 -133
Devisentermine und Optionen
Bankbuch
2.172 151 2.323 12 -12
Währungsswaps Handelsbuch
Devisentermine und Optionen
Handelsbuch
12 1 13
Wertpapierbezogene Geschäfte und
sonstige Derivate
16 37 32 85 3 -4
davon wertpapierbezogene und
sonstige Derivate Bankbuch
16 37 32 85 3 -4
Summe 9.358 20.213 16.692 46.263 752 -405
davon Bankbuchgeschäfte 8.282 18.748 15.320 42.350 634 -354
Handelsbuchgeschäfte 1.076 1.465 1.372 3.913 118 -51

1) In den Derivaten Bankbuch sind Derivate in Fair-Value-Hedge-Beziehungen und Cashflow-Hedge-Beziehungen enthalten.

Die obere Tabelle enthält folgende Beträge für Fair-Value-Hedges und Cashflow-Hedges:

Nominalbeträge/Restlaufzeit Marktwerte
31.12.2018
in Mio. €
Bis 1 Jahr 1–5 Jahre Über
5 Jahre
Summe Positiv Negativ
Zinsderivate Fair-Value-Hedge
– Zinsrisiko
1.651 7.082 8.436 17.169 383 -45
Wechselkursverträge Cashflow-Hedge –
FX Risiko
623 1.806 933 3.362 18 -59
Summe 2.274 8.888 9.369 20.531 401 -104

48 | Liste konsolidierter Tochterunternehmen

31.12.2019 31.12.2018
Banken
BAWAG P.S.K. AG, Wien V 100,00% V 100,00%
BAWAG P.S.K. Wohnbaubank Aktiengesellschaft, Wien V 100,00% V 100,00%
easybank AG, Wien - - V 100,00%
IMMO-BANK Aktiengesellschaft, Wien V 100,00% V 100,00%
start:bausparkasse AG, Hamburg (vormals: DEUTSCHER RING
Bausparkasse AG)
V 100,00% V 100,00%
start:bausparkasse AG, Wien V 100,00% V 100,00%
Südwestbank Aktiengesellschaft, Stuttgart V 100,00% V 100,00%
Real Estate
LSREF3 Tiger Aberdeen S.à r.l., Luxemburg V 100,00%
LSREF3 Tiger Falkirk I S.à r.l., Luxemburg V 100,00%
LSREF3 Tiger Gloucester S.à r.l., Luxemburg V 100,00%
LSREF3 Tiger Romford S.à r.l., Luxemburg V 100,00%
LSREF3 Tiger Southampton S.à r.l., Luxemburg V 100,00%
Promontoria Holding 136 B.V., Amsterdam V 100,00%
R & B Leasinggesellschaft m.b.H., Wien V 100,00% V 100,00%
RVG Realitätenverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien V 100,00% V 100,00%
SWBI Darmstadt 1 GmbH, Stuttgart V 100,00% V 100,00%
SWBI Mainz 1 GmbH, Stuttgart V 100,00% V 100,00%
SWBI München 1 GmbH, Stuttgart V 100,00% V 100,00%
SWBI Stuttgart 1 GmbH, Stuttgart V 100,00% V 100,00%
SWBI Stuttgart 2 GmbH, Stuttgart V 100,00% V 100,00%
SWBI Stuttgart 3 GmbH, Stuttgart V 100,00% V 100,00%
Leasing
ACP IT-Finanzierungs GmbH, Wien V 75,00% V 75,00%
BAWAG P.S.K. IMMOBILIENLEASING GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
BAWAG P.S.K. Kommerzleasing GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
BAWAG P.S.K. LEASING GmbH & Co. MOBILIENLEASING KG., Wien V 100,00% V 100,00%
BAWAG P.S.K. LEASING Holding GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
BAWAG P.S.K. MOBILIENLEASING GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
BFL Leasing GmbH, Eschborn V 97,51%
BPI Holding GmbH & Co KG., Wien V 100,00% V 100,00%
CVG Immobilien GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
easyleasing GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
HBV Holding und Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
KLB Baulandentwicklung GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
Leasing-west GmbH, Kiefersfelden V 100,00% V 100,00%
Morgenstern Miet + Leasing GmbH, Eschborn V 92,64%
P.S.K. IMMOBILIENLEASING GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
RF zwölf BAWAG Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien V 100,00% V 100,00%
31.12.2019 31.12.2018
Sonstige Nichtbanken
AUSTWEST ANSTALT GmbH, Triesen V 100,00% V 100,00%
BAWAG Education Trust Corp., Wilmington V 100,00%
BAWAG Group Germany GmbH, Eschborn (vormals: BAWAG P.S.K.
Deutschland Holding GmbH, Stuttgart)
V 100,00%
BAWAG P.S.K. Datendienst Gesellschaft m.b.H., Wien V 100,00% V 100,00%
BAWAG P.S.K. IMMOBILIEN GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
BAWAG P.S.K. Versicherung Aktiengesellschaft, Wien E 25,00% E 25,00%
Bonnie RE UK 1 B.V., Amsterdam V 100,00%
BV Vermögensverwaltung GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
BVV Cayman Ltd., George Town V 100,00%
E2E Kreditmanagement GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
E2E Service Center Holding GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
E2E Transaktionsmanagement GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
FCT Pearl, Pantin V 100,00% V 100,00%
Feldspar 2016-1 Mortgage Holding Limited, London1) V 0,00% V 0,00%
Feldspar 2016-1 PLC, London1) V 0,00% V 0,00%
Health Coevo AG, Hamburg V 100,00%
M. Sittikus Str. 10 Errichtungs GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
MF BAWAG Blocker LLC, Wilmington V 100,00% V 100,00%
Pa-Zweiundsechzigste WT Beteiligungsverwaltungs GmbH, Wien V 100,00%
PFH Properties Funds Holding GmbH, Wien (vormals: START
Immobilienleasing GmbH, Wien)
V 100,00% V 100,00%
PSA Payment Services Austria GmbH, Wien E 20,82% E 20,82%
P.S.K. Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien V 100,00% V 100,00%
RF fünfzehn BAWAG Mobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien V 100,00% V 100,00%
ROMAX Immobilien GmbH, Wien V 100,00%
SWB Immowert GmbH, Stuttgart V 100,00% V 100,00%
Tiger Retail UK RE 1 S.à r.l., Luxemburg V 100,00%
Tiger Retail UK RE 2 S.à r.l., Luxemburg V 100,00%
Zahnärztekasse AG, Wädenswil V 99,99%

V … Vollkonsolidierung, E … Equity-Methode

1) Da der Zweck dieser Gesellschaften die Bereitstellung von liquiden Mitteln und die Refinanzierung der BAWAG P.S.K. ist und die BAWAG P.S.K. alle Verträge gestaltet und bestimmt, sind diese Gesellschaften gemäß IFRS 10 zu konsolidieren.

Wesentliche Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 voll konsolidiert, während wesentliche assoziierte Unternehmen nach IAS 28 at-equity konsolidiert werden.

Tochterunternehmen sind Unternehmen, für welche die BAWAG Group Beherrschung gemäß IFRS 10 ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn die BAWAG Group variablen Rückflüssen aus ihrer Beziehung zu einem Tochterunternehmen ausgesetzt ist und sie gleichzeitig über die Fähigkeit verfügt, diese Rückflüsse durch ihre Entscheidungsmacht über das Tochterunternehmen zu beeinflussen.

Assoziierte Unternehmen nach IAS 28 sind alle Unternehmen, auf die die BAWAG Group maßgeblichen Einfluss ausübt, diese aber nicht beherrscht oder gemeinschaftlich führt. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die BAWAG Group zwischen 20% und 50% der Stimmrechte hält.

Die Klassifizierung, ob ein Tochterunternehmen/assoziiertes Unternehmen wesentlich ist, wird einmal jährlich überprüft.

31.12.2019 31.12.2018
Real Estate
N & M Immobilienentwicklungs GmbH, Wien 100,00% 100,00%
ROMAX Immobilien GmbH, Wien 100,00%
LSREF3 Tiger Falkirk II S.à r.l., Luxemburg 100,00%
Leasing
BAWAG Leasing & fleet s.r.o., Prag 100,00% 100,00%
BAWAG Leasing s.r.o., Bratislava 100,00% 100,00%
Fides Leasing GmbH, Wien 50,00% 50,00%
Gara RPK Grundstücksverwaltungsgesellschaft m.b.H., Wien 100,00% 100,00%
HFE alpha Handels-GmbH, Wien 50,00% 50,00%
Kommunalleasing GmbH, Wien 50,00% 50,00%
PT Immobilienleasing GmbH, Wien 100,00% 100,00%
RF sechs BAWAG P.S.K. LEASING GmbH & Co. KG., Wien 100,00% 100,00%
Sonstige Nichtbanken
Athena Burgenland Beteiligungen AG, Eisenstadt 38,30% 38,30%
Athena Wien Beteiligungen GmbH in Liqu., Wien 50,00%
AUSTOST ANSTALT, Balzers 100,00% 100,00%
BAWAG Education Trust Corp., Wilmington 100,00%
BAWAG Finance Malta Ltd. in Liqu, Sliema 100,00% 100,00%
BAWAG Group Germany GmbH, Eschborn (vormals: BAWAG P.S.K. Deutschland Holding
GmbH, Stuttgart)
100,00%
BAWAG P.S.K. Equity Finance Limited, St. Helier 100,00% 100,00%
BFL Vertriebspartner BeteiligungsgesmbH, Eschborn 68,92%
easy green energy GmbH, Wien 49,00% 49,00%
easy green energy GmbH & Co KG, Wien 49,00% 49,00%
Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H., Wien 35,92% 35,92%
ESG Entwicklungsgesellschaft mbH. i.L., Stuttgart 100,00% 100,00%
Finventum GmbH, München 49,00%
Finventum IT GmbH, Wien 49,00%
FlexSi Finanz Vermittlungsgesellschaft m.b.H., Hamburg 100,00% 100,00%
GemeloLux S.A., Luxemburg 100,00%
GTA Global Transformation Advisors GmbH, Eschborn 49,00%
Omnicas Management AG, Wädenswil 99,99%
OMNITEC Informationstechnologie-Systemservice GmbH, Wien 50,00%
Savity Vermögensverwaltungs GmbH, Wien 49,00%
SPG Software Solutions Limited, Minsk 25,03%
SPGR Financial Solutions GmbH, Wien 25,03%
SWB Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung i.L., Stuttgart 100,00% 100,00%
TwinLux Value Invest S.A., Luxemburg 100,00%
Vertiva Family Office GmbH, Stuttgart 100,00% 100,00%

49 | Liste wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierter Tochter- und assoziierter Unternehmen

50 | Assoziierte Unternehmen, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht at-equity bewertet werden

Die folgende Übersicht zeigt wesentliche finanzielle Eckdaten von nicht konsolidierten, assoziierten Unternehmen:

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Kumulierte Bilanzsumme 232 246
Kumuliertes Eigenkapital 0 9
Kumuliertes Jahresergebnis -1 2

Die in obiger Tabelle dargestellten Beträge basieren auf den letzten verfügbaren Abschlüssen der entsprechenden Gesellschaften, welche nach den jeweils anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses der BAWAG Group zum 31. Dezember 2019 lagen für einen Großteil der betroffenen Gesellschaften Abschlüsse zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 vor (Vorjahr: 31. Dezember 2017).

Wir möchten darauf hinweisen, dass die obige Tabelle nicht den ökonomischen Anteil an den assoziierten Unternehmen widerspiegelt. Der durchschnittliche ökonomische Anteil beträgt 45% (2018: 47%).

Bezüglich weiterer Details verweisen wir auf Note 34 "Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen".

51 | Anteile an assoziierten Unternehmen

Die in dieser Angabe enthaltenen Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Die BAWAG Group beinhaltet zwei Unternehmen, die at-equity einbezogen werden: BAWAG P.S.K. Versicherung AG, Wien, und PSA Payment Services Austria GmbH, Wien. In untenstehender Tabelle ist eine zusammengefasste Finanzinformation zu den Anteilen des Konzerns an assoziierten Unternehmen enthalten, die im Vergleich zur Bilanzsumme und zum Gewinn oder Verlust als unwesentlich gesehen werden:

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Summe der Beteiligungsbuchwerte an assoziierten Unternehmen 48 45
Summe der Anteile am Gewinn oder Verlust 5,2 5,1
Summe der Anteile am sonstigen Ergebnis 2,3 -0,9
Summe der Anteile am Gesamtergebnis 7,5 4,2

52 | Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen

Strukturierte Unternehmen sind derart ausgestaltet, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der dominierende Faktor für die Bestimmung der Beherrschung der Einheit sind. Dies ist etwa der Fall, wenn sich Stimmrechte lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Aktivitäten durch vertragliche Vereinbarungen gesteuert werden. Ein strukturiertes Unternehmen zeichnet sich oftmals durch einige oder alle der folgenden Merkmale aus:

  • Beschränkte Tätigkeiten
  • Eng und genau definierter Zweck
  • Unzureichendes Eigenkapital
  • Finanzierung in Form zahlreicher vertraglich verknüpfter Instrumente für Investoren, um Kredit- oder andere Risiken (Tranchen) zu bündeln

Die Einheiten, die Gegenstand dieser Anhangangabe sind, werden nicht konsolidiert, da der Konzern keine Beherrschung über Stimmrechte, Verträge,

Finanzierungsvereinbarungen oder andere Mittel hat. Das Exposure der BAWAG Group gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Einheiten umfasst Leasingunternehmen, welche Spezialleasing betreiben und von der BAWAG Group finanziert werden.

Die Art der Geschäftsaktivitäten einer strukturierten Einheit bestimmt deren Größe. Bei den sonstigen strukturierten Beteiligungen bestimmt die Bilanzsumme der Einheiten in Höhe von 87 Mio. € (2018: 92 Mio. €) die Größe der

strukturierten Unternehmen. Bei den Angaben zu den Verbriefungen ist dies der Nennwert der ausgegebenen Wertpapiere in Höhe von 935 Mio. € (2018: 957 Mio. €).

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die die Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen betreffen, sowie die Erträge aus diesen strukturierten Einheiten. Die Höchstexponierung in Bezug auf Verluste entspricht den mit den strukturierten Einheiten verbundenen Vermögenswerten.

in Mio. € 2019 2018
Buchwert der Vermögenswerte in Verbindung mit Anteilen an strukturierten Unternehmen 980 1.002
in der Bilanz ausgewiesen unter Zu fortgeführten Anschaffungskosten 980 1.002
Buchwert der Verbindlichkeiten in Verbindung mit Anteilen an strukturierten Unternehmen 0 0
Erträge 8,2 7,0
Zinserträge 8,2 7,0
Während der Berichtsperiode erlittener Verlust 0 0
Maximal möglicher Verlust 980 1.002

Die BAWAG Group hat weder im abgelaufenen Geschäftsjahr ein nicht konsolidiertes strukturiertes Unternehmen

finanziell oder anderweitig unterstützt noch hat sie gegenwärtig die Absicht dazu.

RISIKOBERICHT

Die Funktionen des operativen und strategischen Risikomanagements und die relevanten Gremien der BAWAG Group sind verantwortlich für die Identifikation, Quantifizierung, Limitierung, Überwachung und Steuerung jener Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist. Auf allen organisatorischen Ebenen besteht eine strikte Trennung in Markt und Marktfolge.

Die Risikostrategie und der Risikoappetit werden vom Gesamtvorstand jährlich festgelegt. Alle Grundsätze des Risikomanagements, die definierten Limits für alle materiellen Risiken sowie die etablierten Verfahren für deren Überwachung sind in Risikohandbüchern und Arbeitsrichtlinien festgehalten. Der Gesamtvorstand wird laufend und proaktiv über die Gesamtrisikosituation informiert. Das monatliche Risikoreporting basiert auf klar definierten Risikokennzahlen. Es umfasst alle für die Säulen I und II relevanten Themen sowie Non-Financial- und zusätzlich relevante, spezifische Risikothemen. Vierteljährlich werden die Risikoberichte an die Kontroll- und Leitungsgremien des Aufsichtsrats übermittelt.

Die risikopolitischen Vorgaben werden fortwährend im Hinblick auf Anpassungen in der Geschäftsstrategie, geänderte regulatorische Anforderungen wie auch sich verändernde Marktbedingungen überprüft. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf möglichen Anpassungsbedarf im Rahmen der Expansionsstrategie der BAWAG Group gelegt. Darüber hinaus hat die BAWAG Group die ICAAP-Anforderungen gemäß den EZB-Vorgaben bereits seit 2019 implementiert, die sowohl eine normative als auch eine ökonomische Perspektive beinhalten.

Die Umsetzung der risikopolitischen Vorgaben erfolgt durch folgende Bereiche:

  • Chief Data & Risk Control Office
  • Strategisches Risikomanagement
  • Market & Liquidity Risk Management
  • Risk Management Services & Integration
  • Data Office
  • Data Solution Services
  • Commercial Risk Management

53 | Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) und Stress Testing

Die ökonomische Perspektive der BAWAG Group stellt die quantifizierten Risiken der verfügbaren Deckungsmasse gegenüber. Die Risikoquantifizierung erfolgt auf Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9%, welches die Wahrscheinlichkeit angibt, mit der potenzielle Verluste das Ausmaß der

  • Retail Risk Management
  • Non-Financial Risk Management & Regulatory Compliance

Auf jährlicher Basis wird im Rahmen eines Risk Self Assessment (RSA) die Risikosituation der BAWAG Group quantitativ und qualitativ bewertet, d.h. dass alle im Zusammenhang mit der Umsetzung der Geschäftsstrategie stehenden Risiken im Rahmen des RSAs hinsichtlich ihres Ausmaßes sowie ihrer Materialität und ihres Einflusses auf die BAWAG Group evaluiert werden. Während im Rahmen der ökonomischen Perspektive alle materiellen und immateriellen Risikoarten berücksichtigt werden, umfasst die normative Perspektive Risiken der Säule I (Kreditrisiko, Marktrisiko und Operationelles Risiko) sowie alle als materiell klassifizierten Risikoarten.

Die folgenden Risiken inklusive deren Subrisiken werden in der BAWAG Group berücksichtigt:

  • Kreditrisiko
  • Marktrisiko
  • Liquiditätsrisiko
  • Non-Financial Risk
  • Sonstige Risiken

Die Risiken der BAWAG Group werden im Folgenden hinsichtlich ihrer Berücksichtigung im Rahmen der normativen und der ökonomischen Perspektive beschrieben.

Der Ausbruch des Coronavirus COVID-19 wird mit hoher Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf jene Länder haben, in denen wir tätig sind. Dies kann zu einem allgemein herausfordernden und volatilen Marktumfeld führen. Wir haben dieses Event aus Bilanzierungssicht als ein wertbegründe Ereignis klassifiziert. Wir haben aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich Ausmaß und Dauer sowie der angehenden Entwicklungen weder unsere Ziele noch unsere Pläne adjustiert. Daher können wir keine genauen und verlässlichen Schätzungen möglicher quantitativer Auswirkungen geben.

Risikoquantifizierung nicht überschreiten werden. Für alle definierten Limitkategorien und Portfolien werden im Rahmen der Risikostrategie Limite entsprechend den Budgetzahlen (dynamische Anpassung) festgelegt, deren Einhaltung bzw. die tatsächliche Auslastung monatlich im

Portfolio Steering Committee (PSC) überwacht wird. Bei Erreichen definierter "Warnschwellen" bzw. der Überschreitung von Limiten werden Eskalationsprozesse angestoßen.

In Zusammenhang mit der Beurteilung der Risikotragfähigkeit werden zunächst die einzelnen Risikoarten quantifiziert, zum Gesamtbankrisiko aggregiert und in einem weiteren Schritt der Deckungsmasse des Konzerns gegenübergestellt. Dabei werden folgende Risikoarten berücksichtigt und quantifiziert:

  • Kreditrisiko: Die Quantifizierung erfolgt durch Anwendung des IRB-Ansatzes für alle Portfolio-Segmente. Zusätzliche Kapitalpositionen werden für Kreditrisikokonzentrationen im Zusammenhang mit Krediten an große Kunden bzw. an Gruppen verbundener Kunden, für das fremdwährungsinduzierte Kreditrisiko sowie das Risiko aus regulatorisch nicht unterlegungspflichtigen Kreditlinien vorgehalten.
  • Marktrisiko: Als relevante Marktrisiken des Konzerns wurden das Zinsrisiko im Bankbuch sowie das Credit-Spread-Risiko identifiziert. Beide Risiken werden mit Value-at-Risk-Modellen gemessen. Darüber hinaus kommen Stresstests zur Anwendung. Die Aggregation des Zinsrisikos im Bankbuch und des Credit-Spread-Risikos erfolgt unter Berücksichtigung von konservativen Korrelationsannahmen. Vereinfachte Bewertungsmodelle werden für andere Marktrisiken, wie Fremdwährungsrisiko im Bankbuch, verwendet.
  • Liquiditätsrisiko: Strukturelle Liquiditätsrisiken werden auf der Grundlage aktueller Liquiditätslücken über Anwendung angenommener potenzieller Spreadverschlechterungen im Zusammenhang mit einer fiktiven Spreadausweitung am Markt quantifiziert. Vereinfachte Bewertungsmodelle werden für das Marktliquiditätsrisiko im Bankbuch und das Basis-Spread-Risiko verwendet. Sämtliche Liquiditätsrisiken werden im Market & Liquidity Risk Management quantifiziert und operativ in Treasury gesteuert.
  • Non-Financial Risk: Diese Risikokategorie inkludiert das operationelle Risiko (einschließlich des Compliance-Risikos), welches aktuell über ein Value-at-Risk-Modell und zukünftig gemäß Standardansatz ‒ wie im Basel-IV-Regelwerk definiert ‒ quantifiziert wird, wie auch das Reputationsrisiko, berechnet mittels eines vereinfachten Bewertungsmodells.

Sonstige Risiken: Dazu zählen das Beteiligungsrisiko, makroökonomische Risiko, strategische Risiko sowie das Eigenkapitalrisiko. Während für die Quantifizierung des Beteiligungsrisikos ein PD/LGD-Ansatz, basierend auf IFRS-Buchwerten, zur Anwendung gelangt, wird für das makroökonomische Risiko Kapital in Höhe eines auf Expertenbasis quantifizierten Wertes gehalten. Für alle anderen erwähnten sonstigen Risiken wird das erforderliche ökonomische Kapital mittels vereinfachter Bewertungsmodelle quantifiziert.

Die Risikotragfähigkeitsrechnung wird dem Vorstand im Enterprise Risk Meeting (ERM) auf monatlicher Basis vorgelegt.

Die normative Perspektive ist ebenso vollständig im gruppenweiten strategischen Risikomanagement, Kapitalmanagement und in die Planungsprozesse der BAWAG Group integriert.

Im Rahmen der normativen Perspektive werden sowohl die Risiken der Säule I als auch die als materiell klassifizierten Risiken quantifiziert und diese entsprechend kapitalseitig (RWA) oder im Rahmen der GuV berücksichtigt:

  • Kreditrisiko: Die Quantifizierung des Kreditrisikos erfolgt unter Anwendung der regulatorischen Vorgaben (Säule-I-Perspektive) und wird entsprechend kapitalseitig (RWA) berücksichtigt. Kreditrisikoverluste werden aber auch in Form von erwarteten Kreditverlusten in der GuV-Sicht berücksichtigt.
  • Marktrisiko: Die Quantifizierung des Marktrisikos für das Handelsbuch erfolgt unter Anwendung der regulatorischen Vorgaben (Säule-I-Perspektive) und wird entsprechend kapitalseitig (RWA) berücksichtigt. Die BAWAG Group hat Zinsänderungsrisiken im Bankbuch sowie Credit-Spread-Risiken als materielle Marktrisiken klassifiziert. Diese finden entsprechend in der GuV-Sicht (Nettozinsertrag, sonstige Erträge) Berücksichtigung.
  • Operationelles Risiko: Die Quantifizierung des operationellen Risikos erfolgt unter Anwendung der regulatorischen Vorgaben (Säule-I-Sichtweise) und wird entsprechend kapitalseitig (RWA) berücksichtigt. Operationale Risikoverluste werden in GuV-Sicht berücksichtigt.

Stresstests (inklusive der Berücksichtigung beider ICAAP-Perspektiven) sind vollständig im gruppenweiten strategischen Risikomanagement, im Kapitalmanagement und in die Planungsprozesse der BAWAG Group integriert.

Die Methodik und die Resultate der beiden ICAAP-Perspektiven sowie der Stresstests werden quartalsweise im Stress Testing Committee (STC) besprochen und in weiterer Folge an das ERM berichtet. Das ERM ist für die Beurteilung der Ergebnisse verantwortlich, um, falls notwendig, Korrekturmaßnahmen bezüglich des Risikoappetits oder der Geschäftsstrategie zu definieren.

Die Abhängigkeiten zwischen den beiden ICAAP-Perspektiven, der Stresstests und den Kapitalsteuerung sind formal

im Rahmen der internen Risiko- und Kapital-Governance definiert.

Die im Rahmen der Eigenkapitalplanung festgelegten und vom Capital Management Meeting monatlich überwachten Kapitalquoten dienen als Vergleichsgröße für die normative Perspektive sowie für Stresstests. Der Kapitalnotfallplan wurde ausgearbeitet, um extreme Stressszenarien zu berücksichtigen. Im Rahmen der normativen Perspektive sowie der Stresstests bewertet das Senior Management, ob die Kapitalquoten unter Stress über den Recovery Levels bleiben. Im Falle einer Verletzung der Recovery Levels sind Maßnahmen zur adäquaten Verbesserung der Kapitalausstattung zu treffen, um die Kapitalquoten auch in einem Stressszenario über den Recovery Levels zu halten.

54 | Kreditrisiko

Als Kreditrisiko wird die Gefahr verstanden, dass ein Vertragspartner einer Finanztransaktion seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Im Rahmen des Kreditrisikomanagements besteht eine funktionale Spezialisierung für die Kundensegmente Kommerz- und Institutionelle Kunden (Commercial Risk Management) sowie Privat- und Geschäftskunden (Retail Risk Management). Das Credit Approval Committee (CAC), ein spezielles Gremium auf Vorstandsebene, ist für die Bewilligung von Kreditanträgen im Rahmen der Befugnisse, die in der Kompetenz- und Pouvoirordnung festgelegt sind, verantwortlich. Die Berechnung und Aggregation der einzelnen Risikoindikatoren für das monatliche Reporting erfolgt in einem einheitlichen Prozess in der Verantwortung des Bereichs Strategisches Risikomanagement.

Neben klar definierten Kreditvergaberichtlinien für Privatund Geschäftskunden erfolgt die Bonitätseinschätzung über automatisierte Scoringverfahren. Diese bestehen aus einem Antragsscoring, das auf statistischen Modellen beruht, sowie einem Verhaltensscoring, dem die Kontogestion des Kunden zugrunde liegt. Zusätzlich werden externe Informationen (wie z.B. Wirtschaftsauskunftei) berücksichtigt. Auf dieser Basis wird eine monatlich aktualisierte Bonitätseinschätzung der Kunden erstellt.

Neben der Bonitätsbeurteilung werden auch der erwartete Verlust bei Ausfall (LGD) sowie die erwartete Ausnutzung des Off-Balance-Exposures zum Ausfallszeitpunkt (Credit

Conversion Factor, CCF) für Privat- und Geschäftskunden geschätzt. Die Schätzung, welche auf historischen Daten des beobachteten Kundenverhaltens basiert, wird anhand qualifizierter statistischer Methoden und Modelle berechnet.

Vor Übernahme neuer kommerzieller Risiken bzw. der Ausweitung bestehender Positionen erfolgt eine Bonitätsanalyse der Kreditnehmer auf Basis eines dem Kundensegment entsprechenden internen Ratingverfahrens. Dabei stützen sich die Ratingverfahren grundsätzlich auf ein breites Spektrum quantitativer und qualitativer Faktoren. Die auf diese Weise ermittelte Risikoeinstufung wird auf einer einheitlichen Masterskala abgebildet und jedem Kunden als individuell geschätzte Ausfallswahrscheinlichkeit zugeordnet.

Um Risikokonzentrationen auf Kunden- und Kundengruppenebene aufzuzeigen, werden Limite für die Forderungshöhen definiert, überwacht und monatlich regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Die BAWAG Group hat als IRB-Bankengruppe hohe Standards in Bezug auf Kreditrisikoprozesse und -methoden definiert. Das Augenmerk der Risikoorganisation liegt vor allem auf der ständigen Weiterentwicklung der Risikoquantifizierungsmethoden. Für alle Subportfolien gelten spezifische Standards, die regelmäßig überwacht und validiert werden. Basierend auf der zentralen Struktur und Ausrichtung der BAWAG Group können neue regulatorische Risikovor-schriften oder eine veränderte Marktsituation in den

Risikomanagementstrategien kurzfristig abgebildet werden. Die nachfolgenden Kapitel geben einen Überblick über die

Struktur und die Portfolioqualität in den einzelnen Segmenten.

Kreditportfolio und Wertpapiere je Geschäftssegment

31.12.2019
in Mio. €
Retail & SME Corporates &
Public
Treasury Corporate Center Gesamtportfolio
Kreditportfolio 17.862 12.718 4.821 1.156 36.557
Wertpapiere 134 358 4.734 0 5.226
Außerbilanzielle Geschäfte 3.676 1.688 31 2.006 7.401
Summe 21.672 14.764 9.586 3.162 49.184
davon besichert1) 12.737 4.810 12 568 18.127
davon NPE (Bruttosicht) 467 239 257 962
davon NPL (Bruttosicht) 422 154 257 833

1) Ökonomische Sicht – alle Sicherheitenarten werden angewendet.

31.12.2018
in Mio. €
Retail & SME Corporates &
Public
Treasury Corporate Center Gesamtportfolio
Kreditportfolio 16.712 13.827 3.854 723 35.116
Wertpapiere 38 238 6.335 29 6.640
Außerbilanzielle Geschäfte 4.221 2.244 469 654 7.589
Summe 20.971 16.309 10.658 1.406 49.345
davon besichert
1)
12.826 5.061 47 321 18.255
davon NPE (Bruttosicht) 467 197 255 919
davon NPL (Bruttosicht) 392 188 255 835

1) Ökonomische Sicht – alle Sicherheitenarten werden angewendet.

Die untenstehende Tabelle stellt die Überleitung von den Buchwerten aus Krediten und Forderungen zum Risikobericht und zum Segmentbericht dar.

Note 15 Note 12, 13 Risikosicht Segmentbericht
31.12.2019
in Mio. €
Zu fortgeführten
Anschaffungs
kosten
Kredite &
Wertpapiere
FVPL & FVOCI
Summe Kredite
und Wertpapiere
Sonstige Aktiva Summe Aktiva
Retail & SME 17.744 252 17.996 159 18.155
Corporates & Public 12.673 403 13.076 65 13.141
Treasury 5.983 3.572 9.555 519 10.074
Corporate Center 1.156 0 1.156 3.136 4.292
Summe 37.556 4.227 41.783 3.879 45.662
Note 15 Note 12, 13 Risikosicht Segmentbericht
31.12.2018
in Mio. €
Zu fortgeführten
Anschaffungs
kosten
Kredite &
Wertpapiere
FVPL & FVOCI
Summe Kredite
und Wertpapiere
Sonstige Aktiva Summe Aktiva
Retail & SME 16.624 126 16.750 155 16.905
Corporates & Public 13.813 252 14.065 102 14.167
Treasury 7.175 3.014 10.189 2 10.191
Corporate Center 722 30 752 2.683 3.435
Summe 38.334 3.422 41.756 2.942 44.698

Geografische Verteilung des Kredit- und des Wertpapierportfolios

Gemäß der Strategie der BAWAG Group, sich auf stabile Regionen und Währungen zu konzentrieren, verteilen sich 96% (2018: 96%) des Kreditportfolios1) und 88% (2018:

86%) des Wertpapierportfolios2) auf Westeuropa und Nordamerika.

1) Der Hauptanteil des Kreditportfolios verteilt sich auf Österreich mit 60% (Dez 2018: 58%), Deutschland mit 17% (Dez 2018: 16%), Großbritannien mit 6% (Dez 2018: 7%), die Vereinigten Staaten mit 5% (Dez 2018: 5%) und Frankreich mit 2% (Dez 2018: 3%).

2) Der Haupanteil des Wertpapierportfolios verteilt sich auf Großbritannien mit 12% (Dez 2018: 10%), die Vereinigten Staaten mit 10% (Dez 2018: 7%), Österreich mit 8% (Dez 2018: 11%), Frankreich mit 8% (Dez 2018: 10%) und Deutschland mit 6% (Dez 2018: 6%).

Kreditportfolio und Wertpapiere nach Währungen

Konsistent mit der strategischen Ausrichtung der BAWAG Group ist der überwiegende Anteil der Finanzierungen in

EUR. Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung des Kreditportfolios und der Wertpapiere.

Buchwert in %
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
EUR 35.963 35.747 86,1% 85,5%
USD 2.366 2.238 5,7% 5,4%
GBP 1.809 2.120 4,3% 5,1%
CHF 1.338 1.407 3,2% 3,4%
Sonstige 307 244 0,7% 0,6%
Summe 41.783 41.756 100,0% 100,0%

Übersicht der Kreditqualität: Kredite, Wertberichtigungen, überfällige Forderungen und Sicherheiten

Die folgende Tabelle zeigt Verzugstage, NPE Ratio, NPL Ratios und die Besicherung des Kreditportfolios. Das niedrige Risikoprofil spiegelt sich in der niedrigen NPE Ratio, NPL Ratio, im niedrigen Volumen an überfälligen Forderungen und der guten Wertberichtigungs- und Besicherungsquote

über das gesamte Portfolio wider. Mehr als 84% (2018: 81%) des Exposures können einem Investment-Grade-Rating zugeordnet werden, dies entspricht einem externen Rating zwischen AAA und BBB.

Buchwert1) in %
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Zu fortgeführten Anschaffungskosten (brutto) 37.781 38.601 100,0% 100,0%
Wertberichtigungen 225 267 0,6% 0,7%
davon ECL 48 72 0,1% 0,2%
Zu fortgeführten Anschaffungskosten (netto) 37.556 38.334 99,4% 99,3%
NPE Ratio2) 2,0% 1,9%
NPL Ratio2) 1,7% 1,7%
NPL-Wertberichtigung-Besicherungsquote 32,6% 31,8%
NPL-Besicherungsquote (Sicherheiten +
Wertberichtigungen)
75,1% 79,2%
Zusätzliche Informationen:
Gesamte überfällige, nicht wertberichtigte
Forderungen
337 317 0,9% 0,8%
1–30 Tage 203 198 0,5% 0,5%
31–60 Tage 32 23 0,1% 0,1%
61–90 Tage 18 15 0,1% 0,0%
91–180 Tage 11 11 0,0% 0,0%
mehr als 180 Tage 73 70 0,2% 0,2%

1) Wertpapiere sind nicht enthalten, da das Wertpapierportfolio weder Verzugstage noch Zeichen, die auf einen Ausfall hindeuten, aufweist.

2) Enthält die Stadt Linz.

Die folgende Tabelle zeigt die Verzugstage, die NPE Ratio und die NPL Ratio aufgegliedert in die Segmente Retail & SME und Corporates & Public.

Retail & SME Corporates & Public
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Summe 17.996 16.750 13.076 14.065
1–30 Tage 0,5% 0,3% 0,2% 0,2%
31–60 Tage 0,2% 0,1% 0,0% 0,0%
61–90 Tage 0,1% 0,1% 0,0% 0,3%
NPE Ratio 2,2% 2,2% 1,6% 1,2%
NPL Ratio 1,9% 1,9% 1,0% 1,2%
NPL-Wertberichtigung-Besicherungsquote 33,1% 31,8% 31,3% 31,7%
NPL-Besicherungsquote (Sicherheiten +
Wertberichtigungen)
78,9% 83,1% 65,0% 71,0%

In der folgenden Tabelle findet sich die Verteilung der Ratings für das Portfolio, welches weder in Verzug noch wertberichtigt ist. Das Risikoprofil ist stabil.

Gesamtportfolio
Retail & SME
Corporates & Public
in % 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Ratingklasse 1 22,3% 19,9% 0,6% 0,5% 17,6% 13,9%
Ratingklasse 2 6,1% 7,4% 3,7% 3,8% 9,9% 9,1%
Ratingklasse 3 11,3% 13,2% 18,9% 19,3% 4,7% 7,8%
Ratingklasse 4 31,8% 32,2% 37,7% 39,7% 41,3% 42,5%
Ratingklasse 5 21,3% 20,1% 31,3% 28,7% 22,7% 23,8%
Ratingklasse 6 3,0% 2,8% 4,9% 4,7% 2,6% 2,4%
Ratingklasse 7 4,2% 4,4% 2,9% 3,3% 1,1% 0,5%

Die Ratingklassen entsprechen einem externen Moody's-Rating wie folgt: Ratingklasse 1 entspricht Moody's-Rating Aaa – Aa2, Ratingklasse 2 wie Aa3 – A1, Ratingklasse 3

wie A2 – A3, Ratingklasse 4 wie Baa1 – Baa3, Ratingklasse 5 wie Ba1 – B1, Ratingklasse 6 wie B2 – Caa2, Ratingklasse 7 wie Caa3.

Sicherheiten

Die Geschäftsstrategie der BAWAG Group ist es, Sicherheiten zur Absicherung eines Kredits hereinzunehmen, wann immer dies möglich ist. Sicherheiten dienen als wesentliche Unterstützung für die Kreditvergabe und verlustmindernd beim Ausfall des Schuldners, wobei beim Entscheidungsprozess die Leistbarkeit für den Kreditnehmer jedenfalls im Vordergrund steht.

Alle angenommenen Sicherheiten sind im Konzern-Sicherheitenkatalog festgehalten, wo auch die Grundlagen für die Bewertung und Neubewertung von Sicherheiten definiert sind. Hier wird neben allen grundsätzlich akzeptierten Kombinationen von Gütern (Eigenschaften des Wirtschaftsguts) und Sicherheiten (Rechtstitel der Bank) auch definiert, welcher Wert (Marktwert, Nominalwert etc.) heranzuziehen ist. Das Enterprise-Risk-Management-Komitee entscheidet, welche Sicherheiten – unter Berücksichtigung der entsprechenden Haircuts – kreditrisikomindernd herangezogen werden dürfen.

Folgende Sicherheiten werden akzeptiert:

  • Wohnimmobilien und gewerblich genutzte Immobilien
  • Sonstige Kreditsicherheiten: Fahrzeuge und sonstige physische Sicherheiten (derzeit keine Verwendung zur Kreditrisikominimierung), Verpfändung oder Abtretung von Lebensversicherungen
  • Finanzgarantien: finanzielle Sicherheiten, Wertpapiere und Bareinlagen beim eigenen Institut
  • Kreditverbesserungen: Garantien und Mitverpflichtungen

Um kreditrisikomindernd angerechnet werden zu dürfen, müssen Sicherheiten alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen. Ebenfalls sind Anforderungen aus gruppenweiten, internen Policies zu berücksichtigen. Anlassbezogen, jedoch zumindest jährlich, erfolgt eine Überarbeitung und Abnahme der entsprechenden Dokumente durch das Enterprise Risk Management Komitee. Allfällige Ausnahmen zu den internen Regelungen müssen begründet, gesondert beantragt und explizit genehmigt werden.

Um eine einheitliche Immobilienbewertung im Gesamtkonzern zu gewährleisten, erfolgen alle Immobilienbewertungen möglichst zentral. Immobilienbewertungen werden nur von fachkundigen Gutachtern vorgenommen, die nicht in den Kreditentscheidungsprozess involviert sind. IT-unterstützte automatische Bewertungen von Wohnimmobilien werden von unabhängigen, internen Gutachtern bestätigt. Gewerbliche Immobilien werden von einem vom Kreditgenehmigungsprozess unabhängigen Sachverständigen bewertet.

Für die Daten der Sicherheitentabelle wurde der Verkehrs-/ Marktwert aller verfügbaren Sicherheiten herangezogen und um die internen Haircuts reduziert. Bei Immobilien werden anschließend die Vorlasten abgezogen und der Wert wird durch den Hypothekenbetrag gedeckelt.

Die folgende Tabelle enthält die Aufteilung der Sicherheiten nach Kategorien. Hier zeigt sich ein starker Fokus auf Immobilien.

Gesamtportfolio Retail & SME Corporates & Public
in % 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Immobilien 78,3% 78,7% 78,4% 80,3% 77,8% 75,2%
davon private
Immobilien
70,6% 71,8% 94,6% 93,7% 13,9% 21,0%
davon gewerbliche
Immobilien
29,4% 28,2% 5,4% 6,3% 86,1% 79,0%
Garantien 11,4% 11,7% 7,8% 7,9% 19,9% 19,9%
Sonstige
Kreditsicherheiten
7,6% 6,5% 10,2% 7,7% 1,7% 4,0%
Finanzielle Sicherheiten 2,7% 3,1% 3,6% 4,1% 0,6% 0,9%

Erhaltene Sicherheiten für das NPL-Portfolio

31.12.2019
in Mio. €
NPL-Exposure Pfandrechtliche
Kreditsicherheiten
Sonstige
Kreditsicherheiten Finanzgarantien
Bonitäts
verbesserungen
Kreditportfolio 822 380 83 8 39
Wertpapiere 1 2 3
Außerbilanzielle Geschäfte 11 8 23 0 1
Summe 833 388 107 10 43
31.12.2018
in Mio. €
NPL-Exposure Pfandrechtliche
Kreditsicherheiten
Sonstige
Kreditsicherheiten Finanzgarantien
Bonitäts
verbesserungen
Kreditportfolio 814 339 86 12 107
Wertpapiere
Außerbilanzielle Geschäfte 21 10 22 0 9
Summe 835 349 108 12 116

Erwarteter Kreditverlust

Seit dem 1. Jänner 2018 berechnet die BAWAG Group Wertberichtigungen für nicht wertgeminderte Kredite gemäß IFRS 9. Der ECL (Expected Credit Loss) bestimmt in Form 12-monatiger erwarteter Kreditverluste oder im Falle einer signifikanten Kreditverschlechterung als lebenslanger ECL den Wertberichtigungsbetrag der finanziellen Vermögenswerte. Eine signifikante Kreditverschlechterung von Vermögenswerten wird anhand mehrerer Kriterien ermittelt. Vor allem quantitative Kriterien messen die Verschlechterung der Risikoparameter seit der erstmaligen Erfassung der Vermögenswerte. Die anderen Kriterien umfassen qualitative Informationen, die die Kreditrisikoqualität der Vermögenswerte bewerten.

Auf der Grundlage historischer Beobachtungen werden Parameter geschätzt, die die Basis für die Bestimmung des ECL bilden. Anschließend werden die Parameter mit den zukunftsorientierten Informationen, die durch Prognosen wichtiger makroökonomischer Variablen, wie BIP-Wachstum oder Arbeitslosenquote, dargestellt werden, weiter angepasst.

Zum 31. Dezember 2019 weisen in der BAWAG Group 18,5% (31.12.2018: 15,1%) des gesamten Exposures aufgrund vollständiger Besicherung keine ECLs auf. Davon sind 18,4% (31.12.2018: 14,9%) dem Lending und 0,1% (31.12.2018: 0,2%) dem Off-Balance zuzurechnen.

31.12.2019
in Mio. €
Eröffnungs
bilanz
Erhöhungen
aufgrund von
Originierung
und Erwerb
Rückgänge
aufgrund von
Ausbuchung
Änderungen
aufgrund
eines
veränderten
Ausfallrisikos
(netto)
Schlussbilanz
Buchwerte für Wertberichtigungen der Stufe 1
(ohne POCI)
39.244 12.127 -13.711 2.287 39.947
Kreditportfolio 32.885 12.127 -9.994 -239 34.779
Wertpapiere 6.359 -3.717 2.526 5.168
Buchwerte für Wertberichtigungen der Stufe 2
(ohne POCI)
1.884 142 -407 -431 1.188
Kreditportfolio 1.599 142 -407 -204 1.130
Wertpapiere 285 -227 58
Buchwerte für Wertberichtigungen der Stufe 3
(ohne POCI)
614 15 -62 77 644
Kreditportfolio 614 15 -62 77 644
Wertpapiere
POCI Summe 14 -10 4
Kreditportfolio 14 -10 4
Wertpapiere

Überleitungsrechnung der Buchwerte je Stufe

Überleitungsrechnung der Wertberichtigungen je Stufe

Der Grund für die Reduktion der Wertberichtigungen im Jahr 2019 liegt in der Verbesserung der zugrunde liegenden ECL-Modelle, wie auch in der Erhöhung der Qualität des Kreditrisiko-Portfolios.

31.12.2019
in Mio. €
Eröffnungs
bilanz
Erhöhungen
aufgrund von
Originierung
und Erwerb
Rückgänge
aufgrund von
Ausbuchung
Änderungen
an
existierenden
Buchwerten
Schlussbilanz
Wertberichtigungen Stufe 1 (ohne POCI) 50 4 -5 -10 39
Kreditportfolio 37 4 -2 -4 35
Wertpapiere 5 -0 -2 3
Außerbilanzielle Geschäfte 8 0 -3 -4 1
Wertberichtigungen Stufe 2 (ohne POCI) 34 1 -2 -16 17
Kreditportfolio 32 1 -2 -16 15
Wertpapiere 2 -0 0 2
Außerbilanzielle Geschäfte 0 0 -0 0 0
Wertberichtigungen Stufe 3 (ohne POCI) 213 21 -59 30 205
Kreditportfolio 192 4 -54 32 174
Wertpapiere
Außerbilanzielle Geschäfte 21 17 -5 -2 31
POCI Summe 4 -1 3
Kreditportfolio 4 -1 3
Wertpapiere
Außerbilanzielle Geschäfte

Veränderung der Wertberichtigungen nach Finanzinstrumenten

31.12.2019
in Mio. €
Von Stufe 1 auf
Stufe 2
Von Stufe 1 auf
Stufe 3
Von Stufe 2 auf
Stufe 1
Von Stufe 2 auf
Stufe 3
Von Stufe 3 auf
Stufe 1
Von Stufe 3 auf
Stufe 2
Kreditportfolio 9 21 1 22 0 0
Wertpapiere 0
Außerbilanzielle
Geschäfte
0 0 0 0
Total 9 21 1 22 0 0
31.12.2019
in Mio. €
Rating
klasse 1
Rating
klasse 2
Rating
klasse 3
Rating
klasse 4
Rating
klasse 5
Rating
klasse 6
Rating
klasse 7
Rating
klasse 8
Gesamt
portfolio
Buchwerte für
Wertberichtigungen der
Stufe 1 (ohne POCI)
9.824 2.441 4.577 12.652 8.149 921 1.383 39.947
Kreditportfolio 7.671 1.855 3.916 11.876 8.131 916 415 34.779
Wertpapiere 2.153 586 661 776 18 5 968 5.168
Buchwerte für
Wertberichtigungen der
Stufe 2 (ohne POCI)
1 36 15 167 431 310 227 1.188
Kreditportfolio 1 36 15 167 373 310 227 1.130
Wertpapiere 58 58
Buchwerte für
Wertberichtigungen der
Stufe 3 (ohne POCI)
644 644
Kreditportfolio 644 644
Wertpapiere
POCI Summe 4 4
Kreditportfolio 4 4
Wertpapiere
Summe 9.825 2.477 4.592 12.819 8.581 1.231 1.610 648 41.783

Verteilung der Buchwerte je Wertberichtigungsstufe und Rating

31.12.2018
in Mio. €
Rating
klasse 1
Rating
klasse 2
Rating
klasse 3
Rating
klasse 4
Rating
klasse 5
Rating
klasse 6
Rating
klasse 7
Rating
klasse 8
Gesamt
portfolio
Buchwerte für
Wertberichtigungen der
Stufe 1 (ohne POCI)
8.573 3.067 5.435 12.779 7.473 857 1.060 39.244
Kreditportfolio 5.818 1.881 4.461 12.192 7.368 857 305 32.885
Wertpapiere 2.755 1.186 974 587 105 0 755 6.359
Buchwerte für
Wertberichtigungen der
Stufe 2 (ohne POCI)
13 8 13 319 755 275 501 1.884
Kreditportfolio 13 8 13 319 755 275 216 1.599
Wertpapiere 285 285
Buchwerte für
Wertberichtigungen der
Stufe 3 (ohne POCI)
614 614
Kreditportfolio 614 614
Wertpapiere
POCI Summe 14 14
Kreditportfolio 14 14
Wertpapiere
Summe 8.585 3.075 5.448 13.098 8.228 1.133 1.561 628 41.756

Sensitivitätsanalyse

BAWAG Group hat einen szenariogewichteten Ansatz basierend auf vielfältigen makroökonomischen Parametern für die Bewertung der ECLs entwickelt, wie:

  • Bruttoinlandsprodukt
  • Inflationsrate
  • Immobilienpreise

die alle Portfoliotypen beeinflussen. Die Arbeitslosenrate sowie langfristige Renditen für Bundesanleihen sind in unsere IFRS-9-Modelle und Szenarien eingearbeitet.

Die Gewichtverteilung zwischen Szenarien (Baseline 32,5%, Pessimistic 37,5% und Optimistic 30%) ermöglicht ein stabiles Niveau von ECLs zu halten. Die Szenarien wurden so ausgewählt, um das BAWAG Modell zu repräsentieren.

Die folgende Tabelle illustriert die gewichtete Wertberichtigung sowie die 100%-Gewichtung des jeweiligen Szenarios mit einer relativ kleinen Bandbreite von 6 Mio. € zwischen Optimistic-Szenario und Pessimistic-Szenario.

31.12.2019
in Mio. €
Gewichtetes Szenario
(30%/32,5%/37,5%)
100% Optimistic 100% Baseline 100% Pessimistic
Stufe 1 & Stufe 2
Wertberichtigungen
57 54 56 60

Die komplette Allokation der Wertberichtigungen auf Stage 1 impliziert ein niedriges Risikoprofil des Gesamtportfolios.

31.12.2019
in Mio. €
Gewichtetes Szenario
(30%/32,5%/37,5%)
100% Stufe 1 Zuordnung 100% Stufe 2 Zuordnung
Stufe 1 & Stufe 2
Wertberichtigungen
57 49 153

Wertberichtigte Kredite

In der BAWAG Group werden seit 1. Jänner 2018 für Kredite, bei welchen anzunehmen ist, dass die bestehenden Ansprüche nicht vollständig rückgeführt werden, gemäß dem IFRS-9-Standard Vorsorgen für Wertminderungsverluste gebildet. Die Hauptkomponenten im Rahmen der Wertberichtigung werden im Folgenden dargestellt. Die als NPL ausgewiesenen Volumina umfassen alle Forderungen an als ausgefallen klassifizierte Kunden bzw. an solche Kunden, für die spezifische Risikovorsorgen gebildet wurden.

Automatische Einzelwertberichtigungen

Wertberichtigungen werden automatisch im Kernbankensystem für standardisierte Produkte im Fall unbezahlter Salden gebildet. Dies tritt bei fortdauerndem Girokontooder Kreditratenzahlungsverzug von 90 Tagen sowie bei Klagseröffnung ein.

Manuelle Einzelwertberichtigungen

Für ausfallgefährdete Forderungen, die nicht der automatischen Einzelwertberichtigung unterliegen, ist immer ein sogenannter Impairmenttest zur Bestimmung eines möglichen Wertberichtigungsbedarfs durchzuführen. Über eine Wertminderung wird nach eingehender Analyse auf individueller Basis entschieden und Wertberichtigungen werden manuell gebildet.

Ausgefallene Exposures (NPEs)

Die Ausfallmarkierung wird gemäß Artikel 178 CRR (interne Risikoklasse 8) für alle ausgefallenen Kundenkreditrisikopositionen und für alle Forborne-Konten, die mehr als 30 Tage auf Kontoebene überfällig sind, gesetzt.

Ausgefallene Forderungen (NPLs)

Als notleidende Forderungen (non-performing loans – NPLs) sind in Übereinstimmung mit Artikel 178 CRR sämtliche ausgefallene Kundenkreditexposures definiert (interne Risikoklasse 8).

"Forbearance"-Maßnahmen

Forbearance-Maßnahmen können zur Anwendung kommen, wenn Kunden aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage sind, den vereinbarten Vertragsbedingungen nachzukommen. Die BAWAG Group verfügt hierbei über klar festgelegte und transparente Prozesse, in deren Rahmen Vertragsanpassungen vorgenommen werden können. In Abhängigkeit vom Kundensegment umfasst der Maßnahmenkatalog die zeitlich befristete Stundung oder Reduzierung von Zinszahlungen oder Kapitalraten, die Restrukturierung von Kapitalfazilitäten oder sonstige Forbearance-Maßnahmen. In Ausnahmefällen werden zeitlich begrenzte oder permanente Reduzierungen des Zinssatzes gewährt.

Stundungs- und Refinanzierungsmaßnahmen dienen zur effektiven Risikoreduzierung und Ausfallvermeidung bei ausfallgefährdeten Krediten, sofern erwartet wird, dass damit ein Ausfall verhindert werden kann. Jedoch werden diese Maßnahmen keinesfalls dafür benutzt, einen unausweichlichen Ausfall zu verschieben oder das Ausmaß des Kreditrisikos aus gestundeten Forderungen zu verschleiern.

Durch zeitlich und im Umfang abgestimmte Zugeständnisse in Form von Vertragsanpassungen unterstützt die BAWAG Group Kunden in Zahlungsschwierigkeiten. Sofern diese unterstützenden Maßnahmen ohne Erfolg bleiben, werden Forderungen an Kunden in Übereinstimmung mit aufsichtsund bilanzrechtlichen Standards als ausgefallen klassifiziert.

Für Reportingzwecke sowie für die interne Risikosteuerung verfügt die BAWAG Group über Prozesse und Methoden in Anwendung regulatorischer Standards1) zur Identifikation von Forderungen, für die Stundungs- bzw. sonstige Forbearance-Maßnahmen gewährt wurden. Diese werden als "Forborne" gekennzeichnet.

Sicherheiten und Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien

Im Konzern-Sicherheitenkatalog sind alle akzeptierten Sicherheiten aufgelistet. Für jede Sicherheitenart sind angemessene Haircuts definiert.

Die Wertermittlung für inländische Wohnimmobilien erfolgt zentral durch Experten für die Bewertung von Immobilien unter Anwendung standardisierter Methoden und unter Zuhilfenahme eines Bewertungstools. Die Schätzung von Immobilien in anderen Ländern erfolgt ebenfalls von unabhängigen Fachleuten nach internationalen Standards. Die turnusmäßige Überprüfung bzw. Aktualisierung der Wohnimmobilienwerte erfolgt automationsgestützt auf Basis des Immobilienpreisindex des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich für österreichische Objekte, auf der Basis des Halifax-House-Price-Index für Wohnimmobilien in Großbritannien sowie durch MAC (MeilleursAgents.com) für die französischen Wohnimmobilien. Die Überprüfung für Wohnimmobilien in den Niederlanden basiert auf dem CBS–Index (Centraal Bureau voor de Statiestik).

Gewerbeimmobilien werden von Sachverständigen für die Bewertung von Gewerbeimmobilien oder von ausgewählten externen Gutachtern im Auftrag des Konzerns bzw. eines Konsortialpartners individuell nach erfolgter Vor-Ort-Besichtigung und voller Befundaufnahme bewertet.

Sondergestion und Betreibung

Die Organisationseinheiten für Sondergestion und Betreibung (Retail/Non-Retail) verantworten die umfassende Gestion und Restrukturierung oder Abwicklung von ausfallsgefährdeten und ausgefallenen Kreditengagements. Vorrangige Ziele sind die Minimierung von Verlusten sowie die Realisierung eines maximalen Betreibungserlöses.

Früherkennung

Kunden, die aus unterschiedlichen Gründen (z.B. durch Bonitätsverschlechterung, signifikanten Rückgang des Aktienkurses, Anstieg des CDS-Spreads, negative Pressemeldungen/Ad-hoc-Publizität, unübliche Risikokonzentration etc.) definierte Frühwarnsignale auslösen, werden auf die Watch List genommen und in weiterer Folge im Watch Loan Committee, welches durch Mitglieder der relevanten Marktund Marktfolgeorganisation besetzt ist, besprochen. Dieses Gremium arbeitet Maßnahmen zur Risikominderung auf Einzelfallebene aus und sorgt für eine konsequente Überwachung aller Exposures mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit.

Retail & SME

Das Portfolio im Segment Retail & SME setzt sich aus 66% Hypothekarkrediten (2018: 71%), 19% Konsumfinanzierungen (2018: 16%), 9% Leasing (2018: 7%) und 6% Small-Business (KMU)-Finanzierungen (2018: 6%) zusammen. Das Segment beinhaltet sowohl die österreichischen als auch die internationalen Portfolien der Gruppe.

Die Portfolien-Hypothekarkredite weisen aufgrund des hohen Sicherheitenanteils sehr niedrige LTVs auf. Wie in der Retailstrategie vorgegeben wurde Neugeschäft vorwiegend im Konsumfinanzierungs- und Hypothekarkreditgeschäft erzielt.

Hierbei sichern detaillierte Vergaberichtlinien, welche insbesondere auf den Verschuldungsgrad des Kunden und dessen Rückzahlungsfähigkeit abzielen, die hohe Qualität des Portfolios. Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die Betrugserkennung durch ausgefeilte Techniken und solide Prozesse gelegt, um den Zufluss von betrügerischem Neugeschäft proaktiv zu verhindern.

Das Neukundengeschäft wird im Rahmen des Risikoappetits der Bank durch klare Kreditrichtlinien gesteuert. Entscheidungen am Point of Sale werden auf Basis automatisierter Scoring-Systeme, in spezifischen Fällen durch die Risikoabteilung getroffen. Der Fokus in diesem Portfolio liegt auf Einhaltung der Richtlinien und der Sicherstellung einer hohen Datenqualität zum Zeitpunkt des Antrags. Ein zentrales Monitoring dient der laufenden Qualitätssicherung und Aufrechterhaltung der Kreditvergabedisziplin.

Für das Bestandskundengeschäft ist die umfassende Portfoliosteuerung (z.B. Monitoring von Portfoliotrends, Berichterstattung krimineller Aktivitäten, Default-type-Analysen, NPL-Sanierung, Anpassung der Vergaberichtlinien) ein Schlüsselfaktor zur proaktiven Steuerung des Risikos im Retailgeschäft der BAWAG Group.

Demzufolge sind gut definierte Richtlinien, Prozesse und analytische Tools in diesem dynamischen Geschäft wesentlich. Im Einzelnen werden folgende Entwicklungen laufend überwacht:

  • Performance der Scorekarten: Bewilligungsrate und manuelle Entscheidungen
  • Entwicklung der Kreditwürdigkeit und Besicherung
  • Performance der Erkennung von Betrugsfällen
  • Entwicklung der Risikoklassenverteilung und Risikokonzentration
  • Entwicklung von Rückständen und Überfälligkeiten (z.B. Vintage- und Flow-Rate-Analysen)
  • Entwicklung ausgefallener Kredite
  • Entwicklung der Verlustraten und Risikokosten

Die Ergebnisse der Analyse werden dem Vorstand und den relevanten Entscheidungsträgern kontinuierlich zur Kenntnis gebracht. Dieser Prozess sichert einerseits den regelmäßigen und einheitlichen Informationsfluss und ermöglicht der BAWAG Group andererseits unmittelbares Reagieren auf veränderte Risikoparameter und Marktgegebenheiten.

Kreditportfolio und Wertpapiere nach Produktgruppen

Buchwert NPE Ratio NPL Ratio NPL
Besicherungs
quote
31.12.2019
Retail & SME
in Mio. €
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2019
Konsumfinanzierungen 3.346 2.734 2,0% 1,9% 50,9%
davon Portfolio 518 332 0,1% 0,1% 41,3%
Hypothekarfinanzierungen 11.859 11.955 2,1% 1,8% 93,0%
davon Portfolio 2.805 3.229 6,1% 5,0% 94,2%
Leasing 1.726 1.132 1,6% 1,3% 80,2%
davon Portfolio 172 173 0,1% 0,1% 100,0%
KMU-Finanzierungen 1.065 929 4,1% 3,9% 85,1%
davon Portfolio 220 0,7% 0,7% 72,4%
Summe 17.996 16.750 2,2% 1,9% 78,9%

Die NPL Ratio des Retail & SME-Portfolios beträgt 1,9% (2018: 1,9%). Die NPL-Besicherungsquote von 78,9% (2018: 83,1%) untermauert das Risikoprofil dieses Portfolios.

Das Hypothekarportfolio im Segment Retail & SME zeichnet sich durch übliche LTVs, eine niedrige NPL Ratio, ausreichend konservative Wertberichtigungen sowie eine gute regionale Diversifizierung aus. Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit beträgt weniger als 19 Jahre (2018: 19 Jahre) und umfasst Forderungen in EUR und CHF. Die auf CHF lautenden Hypothekenforderungen betragen zum Stichtag 31. Dezember 2019 1,0 Mrd. € (31.12.2018: 1,1 Mrd. €). Seit dem Auslaufen des Produktangebotes im Jahr 2008 verringerte sich das Volumen um mehr als 1,4 Mrd. CHF bzw. mehr als 50%. Dieser Teil des Portfolios wird laufend reduziert und/oder in EUR-Darlehen gewandelt. Der

LTV des CHF-Portfolios zu Jahresende 2019 betrug 70% (2018: 70%).

Das Konsumfinanzierungsgeschäft besteht aus nicht besicherten Privatkrediten, Kreditlinien und Kreditkarten, generiert durch die nationalen und internationalen Vertriebskanäle der Gruppe. Zusätzlich wurde eine langfristige, exklusive Partnerschaft mit MediaMarktSaturn in all deren österreichischen Filialen und ihrem Online-Webshop ausgerollt, um das Portfolio mittels Warenkrediten zu ergänzen. Das Risikomanagement unterstützt das Wachstum in diesem Kernsegment durch kontinuierliche Weiterentwicklung von robusten Scorekarten und Kreditprozessen.

Leasing umfasst das kleinvolumige Leasinggeschäft (KFZ-Leasing, Immobilien- und Anlagenleasing).

Die Forderungen an Small-Business-Kunden (KMU) werden proaktiv überwacht, um gegebenenfalls Problemkredite schnell zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die NPL Ratios und NPL-Besicherungsquoten im Segment Retail & SME deuten auf ein stabiles und risikoarmes

Verteilung Retail-Aktiva nach Regionen

Portfolio hin. Es wurde die Strategie weiterverfolgt, notleidende Kreditportfolien konsequent zu bearbeiten, um niedrige NPL-Stände sicherzustellen und sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Zusätzlich wurden die Früherkennungs-, Collection- und Betreibungsprozesse im Hinblick auf eine erfolgreiche Rückführung der Kredite aus abwicklungstechnischer und Risikosicht weiter verbessert.

Gestundete Forderungen nach Produkten

Konsum
finanzierungen
Hypothekar
finanzierungen
Leasing KMU
Finanzierungen
Summe
Retail & SME
in Mio. €
31.12.
2019
31.12.
2018
31.12.
2019
31.12.
2018
31.12.
2019
31.12.
2018
31.12.
2019
31.12.
2018
31.12.
2019
31.12.
2018
Gestundete
Forderungen
67 90 183 193 13 0 9 14 272 297
davon non
performing
22 16 53 41 0 0 5 5 80 62
Wertberichtigung 7 8 5 5 0 3 2 15 14
Sicherheiten 3 3 274 247 4 0 13 19 294 269

Verzugstage

Eine Überwachung des Portfolios in Bezug auf Verzugstage erfolgt laufend. Ziel ist es, eine ehestmögliche Kontaktaufnahme mit dem Kunden sicherzustellen, um etwaige nachteilige Folgen für das Portfolio vorzeitig abwenden und dem Kunden gegebenenfalls Finanzierungsalternativen aufzeigen zu können.

Im Segment Retail & SME weisen über 98,0% (2018: 99,1%) der Forderungen keine Verzugstage auf. Insgesamt belegen das geringe Verzugstagevolumen, die stabilen Vintages und die produktspezifischen Scorecard-Ergebnisse die hohe Kreditqualität des Portfolios.

Konsum
finanzierungen
Hypothekar
finanzierungen
Leasing KMU
Finanzierungen
Retail & SME
in Mio. €
31.12.
2019
31.12.
2018
31.12.
2019
31.12.
2018
31.12.
2019
31.12.
2018
31.12.
2019
31.12.
2018
Summe 3.346 2.734 11.859 11.955 1.726 1.132 1.065 929
1–30 Tage 1,3% 1,2% 0,1% 0,2% 1,2% 0,3% 1,5% 1,1%
31–60 Tage 0,5% 0,3% 0,1% 0,1% 0,3% 0,2% 0,2% 0,2%
61–90 Tage 0,3% 0,2% 0,1% 0,0% 0,1% 0,2% 0,1% 0,1%

Corporates & Public

Buchwert NPE Ratio NPL Ratio NPL
Besicherungs
quote
Investment
Grade
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2019
Firmenkundengeschäft 5.128 6.765 2,7% 2,5% 67,2% 62,2%
Asset Backed Lending 4.595 4.197 1,8% 0,2% 85,1% 64,6%
Öffentlicher Sektor 3.353 3.103 100,0%
Summe 13.076 14.065 1,6% 1,0% 65,0% 73,5%

Die Portfolien Firmenkundengeschäft wie auch Asset Backed Lending umfassen internationales Geschäft sowie Unternehmen in der DACH-Region. Die Portfolien zeichnen sich durch proaktives Risikomanagement, diszipliniertes Wachstum in stabilen westlichen Wirtschaftsräumen und durch Beibehaltung eines disziplinierten Ansatzes zum risikoadjustierten Pricing aus. 62,2% der Forderungen im Portfolio Firmenkundengeschäft und 64,6% im Portfolio Immobilien befinden sich in sehr guten Bonitätsbereichen (Investment Grade). Der Anteil an notleidenden Krediten verbesserte sich von 1,2% auf 1,0%. Von den notleidenden Krediten sind 65,0% des Volumens besichert und wertberichtigt (2018: 71,0%). Das Portfolio Öffentlicher Sektor umfasst sowohl Unternehmen in Österreich als auch in Deutschland und zeichnet sich durch eine Erhöhung des Buchwertes auf rd. 3,3 Mrd. € und eine NPL Ratio von 0% aus.

Das Firmenkundengeschäft ist zumeist durch ein moderates (Net) Debt/EBITDA-Verhältnis von <4,0x sowie ein gutes Risiko/Ertrags-Profil gekennzeichnet. Das Asset-Backed-Lending-Portfolio verfügt über einen durchschnittlichen LTV von unter 60% und eine sehr gute Diversifizierung nach Ländern und Assetklassen.

Wesentliche Kreditentscheidungen werden vom Credit Approval Committee (CAC), einem speziellen Gremium auf Vorstandsebene, getroffen. Jede Kreditentscheidung wird gemäß den Richtlinien der BAWAG Group streng geprüft, diskutiert und in Abstimmung gebracht. Die Risikomanager verfügen über umfangreiche fachliche Kenntnisse in allen relevanten Segmenten, sowohl im DACH- als auch im internationalen Geschäft. Bis zu bestimmten Pouvoirgrenzen werden Kreditentscheidungen auch von Risikomanagern getroffen.

Gestundete Forderungen

Corporates & Public
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Gestundete Forderungen 72 116
davon non-performing 53 38
Wertberichtigung 16 20
Sicherheiten 45 54

Risikokonzentrationen im Kreditportfolio

Im Segment Corporates & Public ist die Portfoliosteuerung im Hinblick auf Risikokonzentrationen ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements. Risikokonzentrationen

ergeben sich aus hohen Exposures in einzelnen Kundenengagements oder aus großen Gesamtexposures in bestimmten Branchen, Ländern oder Fremdwährungen.

Verteilung des Kreditportfolios und der Wertpapiere nach Währungen

Buchwert
in %
Corporates & Public
in Mio. €
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
EUR 9.980 10.729 76,3% 76,3%
USD 1.944 2.029 14,9% 14,4%
GBP 713 910 5,4% 6,5%
SEK 257 105 2,0% 0,7%
CHF 172 191 1,3% 1,4%
Sonstige 10 101 0,1% 0,7%
Summe 13.076 14.065 100,0% 100,0%

Verteilung Corporates & Public-Aktiva nach Regionen

Risikokonzentrationen nach Branchen

Die Darstellung der Wirtschaftszweige basiert auf der Österreichischen Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige, die vergleichbar ist mit der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft und als "NACE" bezeichnet wird, dem in der Europäischen Union verwendeten Industriestandard-Klassifikationssystem. Die Bank wendet intern eine andere Sektorklassifikation an, wenn das NACE-System keine ausreichende Differenzierung der Branchen auf-weist.

31.12.2019
in Mio. €
Asset Backed
Lending
Öffentlicher
Sektor
Firmenkunden
geschäft
Summe
Immobilien 4.507 131 580 5.218
Nationalstaaten 0 2.063 2.063
Dienstleistungen 23 171 1.439 1.633
Öffentlicher Sektor 44 871 176 1.091
Getränke, Lebensmittel & Tabakwaren 388 388
Pharmazie & Gesundheitsvorsorge 15 2 344 361
Engineering & B–2–B 326 326
Versorgungsunternehmen 37 195 232
Freizeiteinrichtungen 3 222 225
Telekommunikation 218 218
Automobilindustrie 185 185
Chemische Industrie 177 177
B–2–C-Produkte 138 138
Einzelhandel – Lebensmittel 136 136
Leasing 132 132
Exportfinanzierungen 119 119
Holz & Papier 82 82
Transport 4 59 63
Versicherungen 45 45
Rohstoffe 42 42
Bergbau & Metall 40 40
Bauwirtschaft & Materialien 34 34
Hotels 29 29
Investmentfonds 29 29
Social Housing 23 23
Medien 19 19
Kasinos 16 16
Nichtregierungsorganisationen 3 8 11
Summe 4.595 3.353 5.128 13.076
Immobilien
4.123
125
817
5.065
Dienstleistungen
31
184
2.118
2.333
Nationalstaaten
0
1.814
27
1.841
Öffentlicher Sektor
8
853
46
907
Getränke, Lebensmittel & Tabakwaren
2

531
532
Engineering & B–2–B


430
430
Telekommunikation


426
426
Pharmazie & Gesundheitsvorsorge
15
2
404
421
Freizeiteinrichtungen

4
318
322
Versorgungsunternehmen

58
233
291
Chemische Industrie


213
213
Automobilindustrie
3

184
187
Leasing


168
168
B–2–C-Produkte
0

166
166
Exportfinanzierungen


165
165
Holz & Papier


102
102
Social Housing

60

60
Medien

0
54
54
Transport


54
54
Bergbau & Metall


53
53
Rohstoffe


51
51
Hotels


46
46
Versicherungen

0
43
43
Bauwirtschaft & Materialien

0
40
40
Investmentfonds
3

35
39
Einzelhandel – Lebensmittel


26
26
Kasinos


17
17
Nichtregierungsorganisationen

3
10
13
Summe
4.197
3.103
6.765
14.065
31.12.2018
in Mio. €
Asset Backed
Lending
Öffentlicher
Sektor
Firmenkunden
geschäft
Summe

Treasury

Buchwert Investment Grade
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Banken 3.684 4.389 96,3% 95,2%
Staaten 4.655 4.358 100,0% 100,0%
CLOs 935 957 100,0% 100,0%
Sonstige 281 485 81,8% 82,3%
Summe 9.555 10.189 98,9% 98,7%

Treasury ist als Servicecenter für die Kunden, Tochterunternehmen und Partner des Konzerns für die Ausführung von Geschäften am Kapitalmarkt sowie für selektive Investmentaktivitäten zuständig. Der Fokus der Veranlagungsstrategie liegt weiterhin auf besicherten und unbesicherten Anleihen von Banken in Westeuropa und den Vereinigten Staaten mit Investment-Grade-Rating und auf ausgewählten Staatsanleihen. Ergänzend investiert die Bank auch selektiv in strukturierte Kreditprodukte (CLOs) der Bonitäten AAA und AA, welche einen hohen Grad an Diversifikation in Bezug auf Länder und Industrien aufweisen.

Das Investmentportfolio im Segment Treasury beträgt 50% des Gesamtbuchwertes und enthält 96,1% InvestmentGrade-Wertpapiere (2018: 95,6%), 74% davon sind in der Ratingkategorie A oder höher eingestuft (2018: 82%). Zum 31. Dezember 2019 hat Treasury im Wertpapierportfolio kein direktes Exposure gegenüber China, Russland, Ungarn und Südosteuropa. Das direkte Exposure gegenüber Großbritannien konzentriert sich auf international breit diversifizierte Emittenten mit solider Kreditqualität. Das Exposure gegenüber Südeuropa bleibt weiterhin moderat und beschränkt sich auf liquide Anleihen bekannter Emittenten mit kürzeren Laufzeiten. Die Zusammenstellung des Investmentportfolios reflektiert unsere Strategie, hohe Kreditqualität, kurze Laufzeiten und starke Liquidität beizubehalten, um bei Minimierung der Fair-Value-Volatilität ein steigendes Zinsergebnis zu generieren.

Geografische Verteilung des Wertpapierportfolios1)

Buchwert in % in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 EUR 9.215 9.960 96,4% 97,8% USD 264 201 2,8% 2,0% Sonstige 76 28 0,8% 0,2% Summe 9.555 10.189 100,0% 100,0%

Verteilung des Kreditportfolios und der Wertpapiere nach Währungen

Corporate Center

Im Corporate Center sind in erster Linie positive Marktwerte aus Derivaten und Nicht-Kernbeteiligungen enthalten. Das Corporate Center umfasst alle andernorts nicht zugehörigen Posten im Zusammenhang mit Konzern-Supportfunktionen für den gesamten Konzern, Bilanzpositionen wie z.B. Marktwerte der Derivate sowie Ergebnisse von Tochterunternehmen und Beteiligungen. Regulatorische Aufwendungen (mit

Ausnahme der Beiträge zur Einlagensicherung) und Unternehmenssteuern sind ebenfalls dem Corporate Center zugeordnet. Das Corporate Center ist auf Nicht-Business-Positionen fokussiert.

55 | Marktrisiko

Das Marktrisiko ist definiert als Risiko eines Verlustes infolge offener Risikopositionen am Markt und einer ungünstigen Entwicklung der Marktrisikofaktoren (Zinssätze, Wechselkurse, Aktienkurse, Volatilitäten, Credit Spreads). Ein Marktrisiko kann im Zusammenhang mit Trading- und Nicht-Trading-Aktivitäten auftreten.

Die Hauptkomponenten des Marktrisikos der BAWAG Group sind Zinsrisiko und Credit-Spread-Risiko. Beide Risikoarten werden auf Basis eines Sensitivitäts- und eines Value-at-Risk-Ansatzes (VaR) sowie von Szenarienrechnungen gemessen und überwacht. Die bilanzielle Behandlung der Positionen wird zusätzlich in den Risikoreports berücksichtigt.

Marktrisiko im Handelsbuch

Seit dem Vorstandsbeschluss vom September 2012 fand im Handelsbuch kein aktiver Eigenhandel mehr statt und alle neuen Transaktionen dienten nur noch der Glattstellung von Positionen oder der Risikoreduktion. Im Juli 2019 beschloss der Vorstand, die verbleibenden derivativen Positionen aus dem Handelsbuch in das Bankbuch zu übertragen, um der strategischen Ausrichtung des Derivategeschäfts auf Nichthandelsaktivitäten Rechnung zu tragen. Die Genehmigung umfasste alle Derivate der BAWAG P.S.K. Die verbleibenden

Positionen der Südwestbank AG fallen unter die Unwesentlichkeitsgrenze und laufen im Mai 2020 aus.

Derzeit sind keine Handelsaktivitäten innerhalb der gesamten Gruppe geplant.

Marktrisiko im Bankbuch

Die wesentlichen Komponenten des Marktrisikos der BAWAG Group resultieren aus Zinsrisiko und Credit-Spread-Risiko.

Zinsrisiko im Bankbuch

Das Zinsrisiko im Bankbuch ist der potenzielle Verlust, der sich aus Nettoveränderungen der Vermögenswerte und der künftigen Entwicklung des Nettozinsertrags infolge von ungünstigen Zinsentwicklungen ergibt.

Das Strategische Asset Liability Committee (SALCO) hat dem Bereich Treasury & Markets Zinsrisiko-Limite zugeteilt, um das Zinsänderungsrisiko im Sinne eines optimalen Risk/Return-Verhältnisses auf Konzernebene zu steuern. Der Bereich Markt- und Liquiditätsrisiko-Management berichtet in Teilen täglich bzw. auf Konzernebene monatlich an das SALCO über die Limitausnützung und die Verteilung der Risiken.

Die durch das SALCO vorgegebene Zielzinsrisikostruktur wird durch den Bereich Treasury & Markets implementiert. Die BAWAG Group verwendet Zinssteuerungsderivate zur:

  • Umsetzung der Zinsrisikostrategie im Rahmen der durch das SALCO definierten Vorgaben und Limite
  • Steuerung der Sensitivität des Bewertungsergebnisses und der Neubewertungsrücklage
  • Absicherung der ökonomischen Risikoposition unter Berücksichtigung der bilanziellen Abbildung

Die BAWAG Group wendet Hedge Accounting gemäß IAS 39 an. Derzeit werden folgende Fair-Value-Hedge-Accounting-Methoden zur Absicherung von Marktrisiken angewendet:

Micro Fair Value Hedge

Absicherung von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten gegen Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts. Die Entscheidung, welches Instrument in das Mikro-Hedge-Accounting aufgenommen wird, wird im Kontext der Gesamtzinsrisikoposition getroffen.

Portfolio Fair Value Hedge ("EU-Carve-out")

Die BAWAG Gruppe hat Sichteinlagen in Euro als ein Portfolio identifiziert, das gegen Zinsrisiken abgesichert werden soll. Diese Einlagen sind entsprechend den erwarteten Rückzahlungs- und Zinsanpassungsterminen in Laufzeitbänder unterteilt. Die BAWAG Gruppe bestimmt aus dem

identifizierten Portfolio einen Betrag an Verbindlichkeiten, der dem Betrag entspricht, der als Basis für den Portfolio Fair Value Hedge abgesichert werden soll, wobei ein Bottom-Layer-Ansatz verwendet wird. Per 31.12.2019 waren fast 25% des Gesamtvolumens der Sichteinlagen dem Portfolio-Fair-Value-Hedge gewidmet.

Darüber hinaus werden vertraglich vereinbarte Zinsoberund/oder -untergrenzen, die in finanzielle Vermögenswerte (z.B. Darlehensforderungen oder Wertpapiere) und/oder Verbindlichkeiten (z.B. Spareinlagen) eingebettet sind, in eine Portfolio Fair Value Hedge Beziehung gewidmet, um diese Instrumente gegen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Zinsänderungen abzusichern. Die Entscheidung über den Betrag, der in die Bilanzierung der Fair-Value-Hedge-Beziehung einbezogen werden soll, wird unter Anwendung eines Bottom-Layer Ansatzes und im Kontext der Steuerung der Zinsrisikoposition unter Einhaltung der definierten Limite getroffen.

Zinsderivate, die nicht im Rahmen einer Hedge-Accounting-Beziehung gewidmet sind, werden zum Fair Value bilanziert.

Das Zinsrisiko wird anhand von Sensitivitäten basierend auf dem PVBP-Konzept gemessen. Der PVBP, der aus der Duration zinstragender Finanzinstrumente abgeleitet ist, gibt die Veränderung des Nettobarwerts infolge einer parallelen Verschiebung der Zinskurven um einen Basispunkt nach oben (0,01%) an. Die folgende Tabelle stellt die Zinsrisikosensitivitäten des Konzerns zum 31. Dezember 2019 anhand des PVBP-Konzepts dar:

31.12.2019
in Tsd. €
<1J 1J‒3J 3J‒5J 5J‒7J 7J‒10J >10J Summe
EUR 87 444 -150 -96 317 50 651
USD 0 -4 -5 0 -5 -5 -20
CHF 3 -8 13 -13 -8 -11 -24
GBP 14 5 -6 15 1 2 31
Sonstige
Währungen
2 -10 -8 -1 0 0 -16
Summe 106 427 -157 -94 304 36 622
31.12.2018
in Tsd. €
<1J 1J‒3J 3J‒5J 5J‒7J 7J‒10J >10J Summe
EUR -243 -351 -239 -204 -32 -242 -1.311
USD 20 17 2 -16 -5 -1 17
CHF 4 -8 0 4 -5 -9 -15
GBP 20 14 1 0 1 4 39
Sonstige
Währungen
-1 -5 -14 -1 0 0 -21
Summe -200 -332 -251 -217 -42 -250 -1.291

Zinssensitivität

Die durch Zinsänderungen bedingten Auswirkungen von Marktwertänderungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf das Eigenkapital werden separat berechnet, limitiert und beobachtet. Die Sensitivität der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte beträgt zum 31. Dezember 2019 +235 Tsd. € (vgl. Jahresdurchschnitt 2019: +219 Tsd. € bzw. per 31. Dezember 2018: +242 Tsd. €). Für im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanziellen Vermögenswerte beträgt die Sensitivität -222 Tsd. € (31. Dezember 2018: -311 Tsd. €).

Im Rahmen des Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) wird monatlich eine VaR-Berechnung auf Konzernebene durchgeführt.

Credit-Spread-Risiko im Bankbuch

Unter Credit-Spread-Risiko im Bankbuch wird das Risiko von fallenden Barwerten von Wertpapieren und Derivaten aufgrund einer Veränderung der Credit Spreads verstanden. Die Risikomanagement-Modelle in diesem Risikofaktor werden kontinuierlich weiterentwickelt. Das Credit-Spread-Risiko wird anhand von Sensitivitäten (PVBP-Konzept) gemessen. Der Credit Spread PVBP gibt die Veränderung des Nettobarwertes infolge einer parallelen Verschiebung der Credit Spreads um einen Basispunkt (0,01%) nach oben an. Die folgende Tabelle zeigt die gesamte Credit-Spread-Sensitivität der BAWAG Group sowie die Aufteilung nach den für die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Gesamtergebnis relevanten Bilanzkategorien:

Credit-Spread-Sensitivität

in Tsd. € 31.12.2019 31.12.2018
Gesamtportfolio -2.136 -3.023
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte -162 -184
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
-1.341 -1.075
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte -633 -1.764

Darüber hinaus werden monatlich die Risikokenngrößen Value-at-Risk und Expected Shortfall berechnet sowie Szenariorechnungen durchgeführt.

Das Credit-Spread-Risiko wird auf Gesamtkonzernebene auch im Rahmen des ICAAP berücksichtigt bzw. limitiert und ist Bestandteil der bankweiten Stresstests.

Alle eingesetzten Modelle werden laufend kalibriert und zumindest jährlich durch Überprüfung der Annahmen und Backtestingverfahren validiert.

Fremdwährungsrisiko im Bankbuch

Die Höhe der offenen Fremdwährungspositionen im Bankbuch des Konzerns wird durch konservative Limite beschränkt, wodurch ein geringes Fremdwährungsrisiko im Bankbuch sichergestellt wird. Die Einhaltung der Limite wird täglich überwacht.

Folgende Tabelle stellt Sensitivitäten aus Fremdwährungen auf Basis der offenen Devisenposition dar. Aus Fremdwährungen resultiert für das Bewertungsergebnis keine signifikante Risikoposition.

in Tsd. € USD GBP CHF Sonstige
Fremdwährungen
FX-Veränderung (in %) -10 10 -10 10 -10 10 -10 10
Einfluss -460 460 943 -943 -84 84 -723 723

Zur Steuerung von Fremdwährungsrisiken wendet die BA-WAG Group ebenfalls Hedge Accounting gemäß IAS 39 an.

Cash Flow Hedge

Das Fremdwährungsrisiko aus den zukünftigen Margeneinnahmen der Fremdwährungsportfolios der BAWAG Group wird durch die Implementierung des Cashflow-Hedges für FX-Margen mitigiert. Die BAWAG Group wendet einen Bottom-Layer-Ansatz an, bei dem definierte Beträge von Cashflows für einen bestimmten Zeitraum als abgesicherte Position ausgewiesen werden. Derzeit werden Cashflows resultierend aus Margeneinnahmen denominiert in GBP-, USD- und CHF- über FX Termingeschäfte abgesichert. Es gelten die folgenden Zielabsicherungsquoten für zukünftige FX-Margen-Einnahmen:

  • USD: 70% der Erträge aus USD-Credit Spreads der nächsten 12 Monate
  • GBP: 70% der Erträge aus GBP Credit Spreads der nächsten 36 Monate

  • CHF: 70% der Erträge aus CHF-Credit Spreads der nächsten 36 Monate

Die BAWAG Group wendet das Cash Flow Hedge auch für die Cross Currency Basisrisiken an. Das abgesicherte Risiko ist das Fremdwährungsrisiko zukünftiger Cashflows von kapital- und indikatorbasierten Zahlungen ("Referenzzinssatz" - z.B. Cashflows auf Basis des LIBOR-Satzes) einschließlich der Fremdwährungs-Basis-Spreads des Fremdwährungsportfolios der BAWAG Group. Die BAWAG Group hat hier einen Bottom-Layer-Ansatz in Bezug auf den Nominal-/Tenorwert des Grundgeschäfts implementiert. Daher müssen die Beträge der abgesicherten Risikound Absicherungsinstrumente (Cross Currency Swaps) laufend angepasst und in Bezug auf Neugeschäft bis zu den dedizierten Bottom Layers verlängert werden, um die Absicherungsanforderungen der Bank zu erfüllen. Per 31.12.2019 waren etwa 65% des USD-Portfolios bzw. 60% des GBP-Portfolios in das Cash Flow Hedge Accounting gewidmet.

Net Investment Hedge

Ein Fremdwährungsrisiko ergibt sich auch aus der Nettoinvestition des Konzerns in eine Tochtergesellschaft mit der funktionalen Währung CHF und in eine Tochtergesellschaft mit der funktionalen Währung USD. Das Risiko ergibt sich aus der Schwankung der Kassakurse zwischen dem CHF und dem EUR sowie zwischen dem USD und dem EUR, wodurch die Höhe der Nettoinvestition variiert.

Das abgesicherte Risiko bei der Absicherung der Nettoinvestition ist das Risiko einer Schwächung des CHF gegenüber dem EUR bzw. des USD gegenüber dem EUR, die zu einer Verringerung des Buchwerts der Nettoinvestition der Gruppe in die Tochtergesellschaft in der funktionalen Währung CHF bzw. USD führt.

Der volle Betrag bzw. ein Teil der Nettoinvestition der Gruppe in ihre Tochtergesellschaft in der funktionalen Währung CHF bzw. USD wird durch einen Devisen-Swap zwischen EUR und CHF bzw. EUR und USD abgesichert bzw. gemindert (Nominalwert: 55 Mio. CHF (2018: 0 CHF)) bzw. 150 Mio. USD (2018: 0 USD)). Die Devisen-Swaps werden als Sicherungsinstrumente für die Wertveränderungen der Nettoinvestition bestimmt, die auf Änderungen der

EUR/CHF- und EUR/USD-Kassakurse zurückzuführen sind.

Die Strategie der Gruppe besteht darin, die Nettoinvestition bis zu 100% des Nettoinvestitionsbetrags abzusichern

Konzentrationsrisiken

Alle wesentlichen Risikofaktoren werden über VaR-Modelle/Szenarioanalysen und Stresstests abgedeckt, die auf alle Handels- und Bankbuchpositionen angewendet werden. Instabilitäten der Korrelationen, die zu einer Überschätzung der Diversifikationseffekte führen können, werden dadurch berücksichtigt, dass nur Korrelationen innerhalb ausgewählter Risikofaktoren (Zinsen, Wechselkurse, Volatilitäten) sowie (nach umfassender empirischer Analyse) auch zwischen Zinsrisiko im Bankbuch und Credit-Spread-Risiko berücksichtigt werden, darüber hinaus aber keine Diversifikation angenommen wird. Stresstest-Ergebnisse werden ebenso in verschiedene Risikofaktoren unterteilt, errechnet, berichtet und limitiert, um Korrelationen innerhalb eines Risikofaktors identifizieren zu können.

56 | Liquiditätsrisiko

Liquiditätsrisiko ist das Risiko, Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht nachkommen (dispositives Liquiditätsrisiko) oder diese Verpflichtungen nur mit höheren Refinanzierungskosten (strukturelles Liquiditätsrisiko) erfüllen zu können. Zum Liquiditätsrisiko gehört ferner das Risiko, dass Transaktionen nicht geschlossen oder verkauft werden können oder dies aufgrund unzureichender Markttiefe oder aufgrund von Marktunterbrechungen (Marktliquiditätsrisiko) nur mit Verlust möglich ist. Das Ziel des Liquiditätsrisikomanagements der BAWAG Group besteht darin, sicherzustellen, dass der Konzern seinen Verpflichtungen jederzeit nachkommen kann, und das Liquiditätsrisiko innerhalb des Risikoappetits zu steuern.

Liquiditätsrisikomanagement

Im Einklang mit dem Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) der EZB hat die BAWAG Group einen jährlichen Prozess zur Beurteilung der internen Liquiditätsadäquanz (ILAAP) implementiert, der die Grundlage für die konzernweite Messung, Steuerung und Überwachung von Liquiditätsrisiken bildet.

Der Vorstand legt die Liquiditätsrisikostrategie sowie den allgemeinen Liquiditätsrisikoappetit fest und überprüft und genehmigt mindestens einmal jährlich den ILAAP sowie die konzernweiten Limite und die Fundingspläne.

Das wichtigste Entscheidungsgremium im Zusammenhang mit Liquiditätsrisiken ist das Strategic Asset Liability Committee (SALCO), in dem alle Vorstandsmitglieder vertreten sind. Das SALCO wird mindestens einmal im Monat über die Leistung im Vergleich zu den Risikokennzahlen informiert.

Treasury & Markets ist beauftragt, die Liquiditäts- und Finanzierungsposition zu steuern. Der Bereich Markt- und Liquiditätsrisiko-Management fungiert als unabhängige Risikokontrollfunktion und ist für die Überprüfung des ILAAP-Rahmens verantwortlich.

Liquiditätsstrategie

Einlagen von Retail- und Firmenkunden bilden seit Jahren den Kern der Refinanzierungsstrategie der BAWAG Group

und werden auch in Zukunft die wichtigste Refinanzierungsquelle der Bilanz darstellen. Ergänzt wird die Einlagenbasis durch diversifizierte Kapitalmarktrefinanzierungen. Die BAWAG Group hat dabei unbesicherte Anleihen und fundierte Bankschuldverschreibungen, die mit Hypotheken besichert sind, emittiert.

Liquiditätssteuerung

Die Steuerung der Liquiditätsposition erfolgt auf Konzernebene.

Die kurzfristige Steuerung basiert auf einer täglich erstellten 30-Tage-Liquiditätsvorschau, die ein genaues Monitoring und das Management der kurzfristigen Liquiditätsposition ermöglicht.

Für die mittelfristige Steuerung wird monatlich eine Liquiditätsvorschau für die nächsten 15 Monate erstellt und an das SALCO berichtet. Im Rahmen des Prognoseprozesses, der Szenarioanalysen für geplante Maßnahmen und Annahmen zum Kundenverhalten berücksichtigt, wird die Entwicklung aller wichtigen Liquiditätsrisikokennzahlen auf Grundlage der zugrunde liegenden Geschäftspläne prognostiziert, um die Einhaltung des allgemeinen Risikoappetits sicherzustellen.

Die langfristige Steuerung der Liquidität wird im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses für die kommenden fünf Jahre durchgeführt. Zusätzlich werden strategische Maßnahmen während des Jahres analysiert.

Liquiditäts-Stresstests

Liquiditäts-Stresstests und Szenarioanalysen werden angewendet, um die Liquiditätsrisikoposition der BAWAG Group zu bewerten, die Risikolimite festzulegen und die Liquiditätspuffer zu kalibrieren. Sie ergänzen das operative Liquiditätsmanagement und die mittel- bis langfristige Liquiditätsstrategie.

Stresstests werden sowohl auf Konzern- als auch auf Tochterunternehmensebene durchgeführt und decken Szenarien ab, die sich in Länge und Schweregrad unterscheiden (systemischer Stress, idiosynkratischer Stress, kombinierter Stress). Die Ergebnisse der Stresstests werden monatlich an das SALCO berichtet.

Steuerung des Liquiditätspuffers

Die BAWAG Group hält einen Liquiditätspuffer, um unerwartete Liquiditätsabflüsse in einem Stressszenario abzudecken. Der Liquiditätspuffer stellt daher eine vorbeugende Maßnahme gegen das Liquiditätsrisiko dar. Der Liquiditätspuffer besteht aus einem Portfolio liquider Aktiva, mit dem in Stresssituationen liquide Mittel generiert werden können, um die Illiquidität der Bank zu verhindern. Der Liquiditätspuffer der BAWAG Group beinhaltet nur Vermögenswerte, die innerhalb von 30 Tagen mit niedrigem Ausführungsrisiko liquidiert werden können. Die Marktliquidität des Liquiditätspuffers wird regelmäßig überprüft.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Liquiditätspuffers auf Basis von Marktwerten unbelasteter Aktiva nach Berücksichtigung eines komponentenspezifischen Haircuts.

Zusammensetzung des Liquiditätspuffers

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Bei der Notenbank eingelieferte Kreditforderungen 5.801 4.363
Für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassene Wertpapiere 1.885 4.405
Sonstige für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassene Aktiva 1.544 209
Kurzfristiger Liquiditätspuffer 9.230 8.977
Sonstige marktfähige Wertpapiere 1.389 1.307
Summe 10.619 10.284
31.12.2019
in Mio. €
Vertragliche
Zahlungs
ströme
Weniger als
1 Monat
1 bis 3
Monate
3 Monate bis
1 Jahr
1 bis 5 Jahre Mehr als
5 Jahre
Nichtderivate Verbindlichkeiten
Einlagen von Banken -3.362 -1.014 -375 -625 -618 -730
Einlagen von Kunden -30.937 -27.281 -514 -720 -1.531 -890
Ausgegebene
Schuldverschreibungen
-5.992 -16 -152 -694 -2.097 -3.033
Zwischensumme -40.290 -28.311 -1.042 -2.039 -4.246 -4.653
Derivate Verbindlichkeiten -665 -144 -48 -33 -70 -371
Sonstige außerbilanzielle
Verbindlichkeiten
-1.996 -1.996 0 0 0 0
Summe -42.952 -30.450 -1.089 -2.072 -4.317 -5.024

Fälligkeitsanalyse der vertraglichen undiskontierten Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

31.12.2018
in Mio. €
Vertragliche
Zahlungs
ströme
Weniger als 1
Monat
1 bis 3
Monate
3 Monate bis
1 Jahr
1 bis 5 Jahre Mehr als
5 Jahre
Nichtderivate Verbindlichkeiten
Einlagen von Banken -4.335 -410 -446 -252 -2.482 -745
Einlagen von Kunden -30.708 -25.914 -390 -542 -1.781 -2.081
Ausgegebene
Schuldverschreibungen
-5.051 -69 -30 -702 -2.483 -1.767
Zwischensumme -40.094 -26.393 -867 -1.496 -6.746 -4.592
Derivate Verbindlichkeiten -540 -8 -35 -112 -307 -79
Sonstige außerbilanzielle
Verbindlichkeiten
-2.178 -2.178 0 0 0 0
Summe -42.812 -28.579 -901 -1.608 -7.053 -4.670

Die obige Tabelle zeigt die konsolidierten nominellen (nicht diskontierten) Cashflows inklusive Zinszahlungen aus Finanzverbindlichkeiten. Als Basis der Zuordnung in das entsprechende Laufzeitband dienen die vertraglichen Fälligkeiten. Die täglich fälligen Sichteinlagen wurden gesamthaft dem ersten Laufzeitband zugeordnet. Bei Kündigungsrechten wurde das Laufzeitende auf den Tag des nächsten Kündigungstermins bezogen.

Die BAWAG Group behält im Liquiditätsmanagement ihren konservativen Ansatz bei, was sich in einer starken Liquidity Coverage Ratio (LCR) von 146% zum Ende 2019 widerspiegelt. Die BAWAG Group übertrifft damit signifikant die regulatorischen LCR-Anforderungen.

Das Jahr 2019 war durch eine solide Liquiditätsausstattung sowie stabile Kernrefinanzierungsquellen und eine ausgewogene Finanzierungsstruktur geprägt. Die Funding-Strategie ist weiterhin auf Privatkundeneinlagen fokussiert.

Neben der starken Einlagenbasis hat die BAWAG Group im März 2019 Tier-2-Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von 400 Mio. € begeben. Darüber hinaus wurde im September 2019 eine Senior-Non-Preferred-Schuldverschreibung in Höhe von 500 Mio. € emittiert. Außerdem hat die BAWAG Group im Laufe des Jahres 2019 zwei hypothekenbesicherte Pfandbriefe mit einem Nennwert von jeweils 500 Mio. € emittiert.

57 | Non-Financial Risk

Die BAWAG Group verwendet zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken auf Konzernebene den Standardansatz gemäß Artikel 317 CRR. Die tatsächlich realisierten Verluste des operationellen Risikos sind jedoch signifikant niedriger als die gemäß Standardansatz berechneten regulatorischen Eigenmittel. Die RWAs des operationellen Risikos werden auf Basis der jeweiligen Erträge den Segmenten zugeordnet.

Für ICAAP-Zwecke wird mittels eines statistischen Modells, basierend auf den Verlusten und Risikopotentialen anhand der jährlich durchgeführten Risk Control Self Assessments (RCSAs) aus operationellen Risiken, der VaR berechnet.

Die Verluste aus operationellen Risiken werden in einer zentral verwalteten, webbasierten Datenbank innerhalb eindeutig definierter Regeln und Prozesse gesammelt.

Key-Risk-Indikatoren (KRI) sind als zusätzliches Steuerungsinstrument implementiert, um negative Entwicklungen bzw. Änderungen des Risikoprofils in Unternehmensprozessen bzw. Unternehmensbereichen identifizieren und zeitgerecht prognostizieren zu können. Jeder KRI wird mittels eines Ampelsystems bewertet (Rot/Gelb/Grün). Für KRIs mit Status Rot ist die Definition und Umsetzung geeigneter Maßnahmen verpflichtend.

§ 39 Abs. 6 BWG verpflichtet Kreditinstitute im Hinblick auf Compliance-Prozesse zur schriftlichen Festlegung von angemessenen Grundsätzen und Verfahren, die darauf ausgelegt sind, Risiken einer etwaigen Missachtung von Vorschriften aufzudecken und auf ein Mindestmaß zu beschränken ("BWG Compliance").

Mittels RCSA-Framework identifizieren und bewerten alle Bereiche und Tochterunternehmen innerhalb eines einheitlichen Rahmens jährlich ihre wesentlichen Prozesse, operationellen Risiken, die Risiken einer etwaigen Missachtung von regulatorischen Vorschriften und die Wirksamkeit der Kontrollen. Dies beinhaltet die Bewertung individueller Kontrollen und die Schätzung der Wahrscheinlichkeit und des Ausmaßes von potentiellen Verlusten aus den einzelnen Risiken. Übersteigt das Risikopotenzial ein definiertes Limit, ist die Umsetzung geeigneter Maßnahmen verpflichtend vorgesehen.

Die Identifikation und Bewertung der potentiellen Risiken und Maßnahmen bei Ad-hoc-Themen erfolgt durch klar definierte Prozesse insbesondere für Auslagerungen und Produkteinführungen.

Durch den Bereich Non-Financial Risk Management & Regulatory Compliance wird zudem eine gesamthafte und integrierte Steuerung aller nichtfinanziellen Risiken sichergestellt. Potenzielle neue oder erhöhte Risiken (wie z.B. Reputationsrisiko, Compliance-Risiko) können frühzeitig adressiert und mitigiert sowie Synergien bei der Vermeidung von Risiken optimal genutzt werden. Im eigens eingerichteten Non-Financial Risk und ESG Committee (NFR & ESGC) wird dem Vorstand regelmäßig über aktuelle Entwicklungen berichtet.

Eine klare Organisationsstruktur und Kompetenzregelungen bilden die Basis zum Management von operationellen Risiken. Zudem tragen ein konsistentes Regelwerk und ein risikoadäquates internes Kontrollsystem (einschließlich computergestützter Kontrollen) zur Steuerung des operationellen und nichtfinanziellen Risikos der BAWAG Group bei.

58 | Sonstige Risiken

Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst mögliche Marktwertveränderungen von nicht konsolidierten Beteiligungsgesellschaften, mögliche Abschreibungserfordernisse des Beteiligungsansatzes sowie eine geringe Profitabilität der nicht konsolidierten Beteiligungsunternehmen. Nicht unter das Beteiligungsrisiko fallen konsolidierte operative Konzerntöchter, da deren Risiken differenziert nach den spezifischen Risikoarten ermittelt werden und daher

bereits unter diesen berücksichtigt sind. Das Beteiligungsrisiko wird als nicht wesentlich klassifiziert.

Der jährlich durchgeführte Wertminderungstest dient zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsansätze im Portfolio der BAWAG Group. Die Wertminderungstests werden hauptsächlich auf der Basis der von den Geschäftsleitern der einzelnen Gesellschaften erstellten Planrechnungen (Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzvorschau, Cashflow-Planung) zukünftiger Perioden erstellt. Die aus den Planrechnungen ermittelten Ergebnisse werden mit

risikoadjustierten Diskontierungszinssätzen abgezinst. Der anteilige Unternehmenswert, basierend auf dem Beteiligungsausmaß der BAWAG Group, wird mit dem Beteiligungsbuchwert verglichen.

Abweichend von der oben dargestellten Vorgehensweise gibt es vereinfachte Verfahren bei Kleinstbeteiligungen bzw. wenn der Buchwert durch das anteilige Eigenkapital oder durch sonstige Wertindikatoren, wie z.B. bei Immobiliengesellschaften durch den Substanzwert, gedeckt ist. Das Ergebnis des Wertminderungstests wird vom Kreditrisikomanagement bestätigt.

Makroökonomisches Risiko

Das makroökonomische Risiko bezieht sich auf potentielle Verluste, welche durch Schwankungen in der makro-ökonomischen Entwicklung verursacht werden, wie etwa durch eine signifikante Verschlechterung des tatsächlichen BIP-Wachstums, einen Anstieg der Arbeitslosenrate oder eine starke Änderung der Inflationsrate.

Die Quantifizierung dieses Risikos basiert auf den Effekten eines adversen Stresstest-Szenarios auf die G&V-Ergebnisse. Für das Jahr 2019 wurde das adverse Szenario aus dem ECB/SREP-Stresstest 2018 angewendet.

Strategisches Risiko

Unter dem strategischen Risiko versteht man das Risiko, dass sich die Geschäftsstrategie auf falsche Märkte konzentriert oder die Entwicklung der Märkte hinter den

Erwartungen zurückbleibt. Die BAWAG Group verfügt über eine klar definierte und gut positionierte Geschäftsstrategie, deren Kernelement das Privatkundengeschäft innerhalb der DACH-Region, unterstützt durch Firmenkundengeschäft und Exposures gegenüber der öffentlichen Hand, darstellt. Ebenso verfügt die Bank über aushaftende Forderungen in Westeuropa und Nordamerika. Im Zusammenhang mit den von der Bank erworbenen internationalen Hypothekarkreditportfolien sowie den neuen Tochtergesellschaften im Leasing- und Factoringgeschäftsfeld sieht die Bank kein strategisches Risiko, da detaillierte Due-Dilligence-Prozesse zur Anpassung an die Geschäfts- und Risikostrategie der BAWAG Group durchgeführt wurden. Aufgrund enger Überwachungstätigkeiten und laufender Berichtserstattung sowie der Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen bei negativer Geschäftsentwicklung wird diese Risikoart als nicht wesentlich eingestuft.

Kapitalrisko

Mit einer Gesamtkapitalquote von 17,01% per Dezember 2019 verfügt die BAWAG Group über eine solide Kapitalposition auch nach Berücksichtigung des Aktienrückkaufs in Höhe von 400 Mio. €. Diese Quote stellt einen komfortablen Puffer über den regulatorischen Mindestanforderungen sowie über den im Rahmen des Sanierungsplans definierten Schwellenwerte sicher. Basierend auf den aktuellen Kapitalquoten entsteht keine Unterdeckung beim Kapital, auch im Falle einer Kapitalverschlechterung und eines gleichzeitigen RWA-Anstiegs. Daher wird das Kapitalrisiko als nicht materiell eingestuft.

ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ÖSTERREICHISCHEM RECHT

59 | Treuhandvermögen

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Treuhandvermögen 91 135
Forderungen an Kunden 91 135
Treuhandverbindlichkeiten 91 157
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 80 151
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 11 6

60 | Wertpapieraufgliederung nach BWG

Nachstehende Tabelle gliedert die Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z 10 und Z 11 BWG zum 31. Dezember 2019 (Werte nach IFRS).

verbundenen Unternehmen 11 11
Anteile an nicht konsolidierten
Unternehmen mit
Beteiligungsverhältnis und
sonstige Anteile
133 133
Aktien und andere nicht
festverzinste Wertpapiere
287 88 88 375
Schuldverschreibungen und
andere festverzinste
Wertpapiere
1.332 3.550 507 3.043 4.882
in Mio. € Nicht börsenotiert Gesamt Börsenotiert
Zu fortgeführten
Anschaffungs
kosten
Andere
Bewertungen
BAWAG Group
Summe 2019

Die in der Tabelle ausgewiesenen Wertpapiere sind im Wesentlichen dem Anlagevermögen zuzurechnen.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Bilanzwert und dem niedrigeren Rückzahlungsbetrag lt. § 56 Abs. 2 BWG betrug 18 Mio. € (2018: 27 Mio. €). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Bilanzwert und dem höheren Rückzahlungsbetrag lt. § 56 Abs. 3 BWG betrug 4 Mio. € (2018: 8 Mio. €).

Im Jahr 2020 werden 731 Mio. € an eigenen Emissionen und 312 Mio. € an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren aufgrund des Laufzeitendes zur Tilgung fällig.

Ergänzungs- und Nachrangkapitalverbindlichkeiten werden großteils in verbriefter Form als Wertpapier begeben. Die Wertpapiere sind alle endfällig. Ergänzungs- und Nachrangkapitalanleihen werden über das österreichische und deutsche Privatkundenpublikum aufgenommen und an heimische und internationale Großinvestoren verkauft.

Der durchschnittliche gewichtete Nominalzinssatz von Ergänzungs- und Nachrangkapitalanleihen der BAWAG P.S.K. AG per 31. Dezember 2019 beträgt 6,84% (2018: 6,84%) und die durchschnittliche Restlaufzeit liegt bei 3,6 Jahren (2018: 4,6 Jahre). Die von der BAWAG Group AG begebene Ergänzungskapitalanleihe (Tier 2) hat einen fixen Kupon von 2,375% und eine Laufzeit bis 2029.

61 | Erhaltene Sicherheiten

Die BAWAG Group hat aus ihren Geschäftsbeziehungen verschiedene Arten von Sicherheiten erhalten. Zur Verringerung des Kreditrisikos aus derivativen Geschäften hat die

Bank Sicherheiten (Collateral Deals) in Höhe von 565 Mio. € (2018: 398 Mio. €) erhalten sowie Sicherheiten (Collateral Deals) in Höhe von 68 Mio. € (2018: 34 Mio. €) geleistet.

Gesicherte Gesicherte
in Mio. € bilanzierte
Forderungen
außerbilanzielle
Forderungen
Summe
Finanzielle Sicherheiten
Aktien 5 5
Bareinlagen 135 1.299 1.434
Schuldverschreibungen 4 4
Real Estate
Gewerbliche Immobilien 818 9 827
Private Immobilien 9.714 95 9.809
Persönliche Sicherheiten
Garantien 1.410 26 1.436
Andere Formen der Besicherung
Forderungsabtretung 5 5
Lebensversicherungen 9 1 10
Erhaltene Sicherheiten 12.100 1.430 13.530

62 | Personalstand

Kopfzahl – Angestellte

31.12.2019 31.12.2018
Stichtagsbezogene Mitarbeiteranzahl 4.353 4.141
Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl 4.367 4.108

Vollzeitkräfte – Angestellte

31.12.2019 31.12.2018
Stichtagsbezogene Mitarbeiteranzahl 3.696 3.474
Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl 3.694 3.439
Anzahl aktiver Mitarbeiter1) 3.249 2.999

1) Exklusive Mitarbeitern in jeglicher Form von Karenz und Mitarbeitern, die eine Vereinbarung im Rahmen eines Sozialplanes eingegangen sind.

63 | Niederlassungen

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Name der Niederlassung BAWAG P.S.K.
International
BAWAG P.S.K.
International
Geschäftsbereich Corporates &
Public
Corporates &
Public
Sitzstaat Großbritannien Großbritannien
Nettozinsertrag 0,0 0,0
Betriebserträge1) 55,3 59,3
Anzahl der Mitarbeiter auf Vollzeitbasis 33,0 30,0
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor Steuern1) 22,1 29,7
Abgegrenzte Steuern vom Einkommen 4,2 5,8
Erhaltene öffentliche Beihilfen 0,0 0,0

1) BAWAG P.S.K. International: die Erträge werden auf Basis von internen Transferpreisen berechnet.

Aufgrund der Größe der britischen Filiale der BAWAG P.S.K. und der Tatsache, dass die Geschäftsaktivitäten in Großbritannien von der Filiale als Bevollmächtigte (Agent) der BAWAG P.S.K. durchgeführt werden, werden sich die Effekte des Brexit nur geringfügig auf die Organisation auswirken.

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Name der Niederlassung - easybank Filiale
Deutschland
Geschäftsbereich - Retail & SME
Sitzstaat - Deutschland
Nettozinsertrag - 0,0
Betriebserträge - 0,0
Anzahl der Mitarbeiter auf Vollzeitbasis - 5
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor Steuern - -2,7
Abgegrenzte Steuern vom Einkommen - 0,0
Erhaltene öffentliche Beihilfen - 0

Die easybank-Filiale Deutschland hat ihre Geschäftstätigkeit zum 31. Dezember 2018 eingestellt.

64 | Handelsbuch

Die BAWAG Group führt ein Wertpapierhandelsbuch, dessen Volumen sich wie folgt zusammensetzt:

Handelsbuch Volumen 3 3.913
Derivate im Handelsbuch (Nominale) 3 3.913
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018

65 | Geografische Märkte

Die Bruttoerträge der BAWAG Group zeigen folgende regionale Gliederung nach IFRS 8:

in Mio. € Österreich Westeuropa1) Nordamerika Übrige Welt Summe
Zinsen und ähnliche Erträge 592,0 389,3 104,1 68,7 1.154,1
Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 2,7 0,9 0,0 0,0 3,6
Provisionserträge 322,1 50,8 0,2 1,6 374,7
Gewinne und Verluste aus finanziellen
Vermögens-werten und Schulden
75,5 -4,6 0,0 -0,2 70,7
Sonstige betriebliche Erträge 19,5 91,5 0,0 0,0 111,0

1) Inklusive Deutschland.

66 | Sonstige erforderliche Angaben nach BWG und UGB

Der Bilanzansatz der Grundstücke und Gebäude beinhaltet einen Buchwert der Grundstücke in Höhe von 39 Mio. € (2018: 174 Mio. €). Die Verminderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Umklassifizierung dieser Grundstücke in die Position Vermietete Grundstücke und Gebäude zurückzuführen.

In der Bilanz zum 31. Dezember 2019 werden abgegrenzte Zinsen für Ergänzungskapitalanleihen in Höhe von 7 Mio. € (2018: 0 Mio. €) ausgewiesen.

Die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten betragen 27 Mio. € (2018: 32 Mio. €).

Die Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer im laufenden Geschäftsjahr betragen 2,0 Mio. € (2018: 2,3 Mio.

€) und umfassen Aufwendungen für Abschlussprüfungen in Höhe von 1,5 Mio. € (2018: 2,2 Mio. €), für Steuerberatung in Höhe von 0,0 Mio. € (2018: 0,1 Mio. €) sowie für sonstige Beratungsleistungen in Höhe von 0,5 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €).

Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 Abs. 1 Z 19 BWG beträgt zum 31. Dezember 2019 1,01% (2018: 0,98%).

Die BAWAG Group hat als Medium für die Offenlegung gemäß § 65 BWG und der Offenlegungsverordnung das Internet gewählt. Die Offenlegung ist auf der Website der BAWAG Group unter https://www.bawaggroup.com/Finanzergebnisse dargestellt.

67 | Eigenmittel der BAWAG P.S.K. AG (Einzelinstitut)

Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Eigenmittel der BAWAG P.S.K. AG (UGB) unter Berücksichtigung von Übergangsbestimmungen zum 31. Dezember 2019 und 2018 gemäß CRR.

in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Grundkapital 250 250
Rücklagen inkl. Jahresgewinn 2.258 2.276
Abzug immaterielle Vermögenswerte -126 -122
Fehlbetrag IRB-Risikovorsorge -71 -30
Hartes Kernkapital 2.311 2.374
Zusätzliches Kernkapital 300 300
Ergänzungs- und Nachrangkapital 516 111
Abzugsposten Beteiligungen -24 -22
Überschuss IRB-Risikovorsorge - 4
Ergänzungskapital – Tier II 492 93
Anrechenbare Eigenmittel (Total Capital) 3.103 2.767

68 | Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde von der Geschäftsführung am 13. März 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

69 | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

easybank AG/Pa-Zweiundsechzigste WT Beteiligungsverwaltungs GmbH

Mit Bescheid vom 20. Februar 2020 wurde die Verschmelzung der easybank AG und der Pa-Zweiundsechzigste WT Beteiligungsverwaltungs GmbH mit der BAWAG P.S.K. AG von der EZB genehmigt. Die Eintragung der Verschmelzung

Coronavirus COVID-19

Der Ausbruch des Corona-Virus COVID-19 wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Auswirkung auf die Wirtschaft in jenen Ländern haben, in denen wir tätig sind. Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich des Ausmasses als auch der Dauer sowie der laufenden Entwicklungen können wir aktuell keine genauen und verlässlichen Schätzungen

in das österreichische Firmenbuch wird mit Ende März 2020 erwartet.

hinsichtlich möglicher quantitativer Auswirkungen geben. Dies kann in einem allgemein herausfordernden und volatilen Marktumfeld resultieren. Wir werden die Entwicklungen sorgfältig verfolgen und werden daran arbeiten dies im Rahmen unserer Möglichkeiten im Laufe des Jahres zu adressieren.

  1. März 2020

Anas Abuzaakouk CEO und Vorsitzender des Vorstands

Enver Sirucic Mitglied des Vorstands

Stefan Barth Mitglied des Vorstands

David O'Leary Mitglied des Vorstands

Andrew Wise Mitglied des Vorstands

Sat Shah Mitglied des Vorstands

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

"Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist."

  1. März 2020

Anas Abuzaakouk CEO und Vorsitzender des Vorstands

Enver Sirucic Mitglied des Vorstands

Stefan Barth Mitglied des Vorstands

David O'Leary Mitglied des Vorstands

Andrew Wise Mitglied des Vorstands

Sat Shah Mitglied des Vorstands

ORGANE DER BAWAG GROUP AG

VORSTAND DER BAWAG GROUP AG PER 31.12.2019

Anas ABUZAAKOUK

Vorsitzender des Vorstands der BAWAG Group AG seit 19.8.2017

Stefan BARTH

Mitglied des Vorstands der BAWAG Group AG seit 19.8.2017

David O'LEARY

Mitglied des Vorstands der BAWAG Group AG seit 19.8.2017

Sat SHAH

Mitglied des Vorstands der BAWAG Group AG seit 19.8.2017

Enver SIRUCIC

Mitglied des Vorstands der BAWAG Group AG seit 19.8.2017

Andrew WISE

Mitglied des Vorstands der BAWAG Group AG seit 19.8.2017

AUFSICHTSRAT DER BAWAG GROUP AG PER 31.12.2019

Vorsitzender

Egbert FLEISCHER

(seit 12.12.2019, Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats der BAWAG Group AG von 15.9.2017 bis 12.12.2019, Aufsichtsratsmitglied von 15.9.2017 bis zur Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2022 Beschluss fasst)

Vorsitzender-Stellvertreter

Kim FENNEBRESQUE

(seit 12.12.2019, Aufsichtsratsmitglied der BAWAG Group AG von 15.9.2017 bis zur Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2022 Beschluss fasst)

Mitglieder

Frederick HADDAD

(Aufsichtsratsmitglied der BAWAG Group AG von 19.8.2017 bis auf Widerruf)

Adam ROSMARIN

(Aufsichtsratsmitglied der BAWAG Group AG von 15.9.2017 bis zur Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2022 Beschluss fasst)

Weitere Mitglieder 2019

Pieter KORTEWEG

(Vorsitzender des Aufsichtsrats der BAWAG Group AG von 15.9.2017 bis 12.12.2019, Aufsichtsratsmitglied der BAWAG Group AG von 19.8.2017 bis 12.12.2019)

Christopher BRODY

(Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats der BAWAG Group AG von 15.9.2017 bis 12.12.2019, Aufsichtsratsmitglied der BAWAG Group AG von 17.9.2017 bis 12.12.2019)

Vom Betriebsrat delegiert

Ingrid STREIBEL-ZARFL (seit 25.10.2017)

Verena SPITZ (seit 25.10.2017)

Weitere vom Betriebsrat delegierte Mitglieder 2019

Beatrix PRÖLL

(von 25.10.2017 bis 12.12.2019)

AUSSCHÜSSE DER BAWAG GROUP AG PER 31.12.2019

Risiko- und Kreditausschuss

Frederick HADDAD Vorsitzender

Kim FENNEBRESQUE

Adam ROSMARIN

Ingrid STREIBEL-ZARFL vom Betriebsrat delegiert

Verena SPITZ vom Betriebsrat delegiert

Prüfungs- und Complianceausschuss

Adam ROSMARIN Vorsitzender

Egbert FLEISCHER

Frederick HADDAD

Ingrid STREIBEL-ZARFL vom Betriebsrat delegiert

Verena SPITZ vom Betriebsrat delegiert

Nominierungs- und Vergütungsausschuss

Egbert FLEISCHER Vorsitzender

Kim FENNEBRESQUE

Frederick HADDAD

Ingrid STREIBEL-ZARFL vom Betriebsrat delegiert

Verena SPITZ vom Betriebsrat delegiert

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der BAWAG Group AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtge¬mäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des

Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück-sichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Im Rahmen der Prüfung wurden folgende dieser Sachverhalte identifiziert:

  1. Werthaltigkeit der Kredite und Forderungen an Kunden

  2. Bewertung der Ansprüche und Vorsorgen aus dem Rechtsstreit mit der Stadt Linz

  3. Erstmaliger Ansatz von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses

Werthaltigkeit der Kredite und Forderungen an Kunden

Die Aufgliederung der Kredite und Forderungen sowie der Risikovorsorgen ist in Note 15 "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" dargestellt.

Das Risiko für den Abschluss

Die Kredite und Forderungen an Kunden werden in der Bilanz mit einem Betrag von 30,5 Mrd EUR ausgewiesen und verteilen sich im Wesentlichen auf die Kundensegmente "Retail & SME" sowie "Corporates & Public".

Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob Kreditausfälle vorliegen und damit Einzelrisikovorsorgen zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten können.

Die Berechnung der Risikovorsorge für ausgefallene, individuell bedeutsame Kunden basiert auf einer Analyse der erwarteten szenariogewichteten zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Be-wertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst.

Für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Kunden führt die Bank eine automatische Be-rechnung der Einzelrisikovorsorge auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale wie unbezahlter Raten und fortdauernder Girokonto-Limitüberziehung durch. Diese automatische Einzelrisikovorsorge wird in Abhängigkeit der Verzugstage oder eines RechtsfallEreignisses und entsprechen-der pauschaler Vorsorgeprozentsätze gebildet. Die im Bewertungsmodell hinterlegten Para-meter basieren auf statistischen Annahmen.

Bei allen anderen Forderungen wird für erwartete Kreditverluste ("expected credit losses" – "ECL") eine Wertberichtigung gebildet. Dabei wird grundsätzlich der 12-Monats-ECL (Stufe 1) verwendet. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stufe 2) wird der ECL auf Basis der Gesamt¬laufzeit berechnet.

Bei der Ermittlung der ECL sind umfangreiche Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen ratingbasierte Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen.

Für den Konzernabschluss ergibt sich das Risiko daraus, dass dem Stufentransfer und der Ermittlung der Wertberichtigungen in bedeutendem Ausmaß Schätzungen und Annahmen zugrunde liegen, aus denen sich Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten hinsichtlich der Höhe der Kreditrisikovorsorge ergeben.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Risikovorsorgenbildung von Kundenkrediten analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, drohende Kreditausfälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenfor¬derungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe sowie wesentliche Kontrollen durch Einsichtnahme in die EDV Systeme erhoben und die Schlüssel¬kontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung, sowie im Rahmen einer Stichprobe auf deren Effektivität getestet.

Wir haben auf Basis einer Stichprobe an Krediten aus unterschiedlichen Portfolien untersucht, ob Indikatoren für Kreditausfälle bestehen. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte risikoorientiert unter besonderer Berücksichtigung von Ratingstufen und Branchen mit höherem Ausfallsrisiko sowie nach statistischen Verfahren. Bei Ausfällen – bezogen auf aushaftende Blankoobligi – von individuell signifikanten Krediten wurden in Stichproben die von der Bank getroffenen Annahmen hinsichtlich Schlüssigkeit, Konsistenz und Widerspruchsfreiheit untersucht.

Bei allen anderen Forderungen, deren Wertberichtigung auf Basis des ECL berechnet wurde, haben wir die

Methodendokumentationen der Bank auf Konsistenz mit den Vorgaben des IFRS 9 analysiert. Weiters haben wir auf Basis bankinterner Validierungen die Modelle und die darin verwendeten Parameter dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Wir haben die Angemessenheit der Ausfallswahrschein-lichkeiten auf Basis von zwölf Monaten und der Gesamtlaufzeit und Verlustquoten beurteilt. Dabei wurden insbesondere die Angemessenheit der verwendeten statistischen Modelle und Parameter sowie die mathematischen Funktionsweisen beurteilt. Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung von zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien analysiert und deren Berücksichtigung in Stufenzuordnung und Parameterschätzung überprüft. Die rechnerische Richtigkeit der Vorsorgen haben wir in Stichproben überprüft. Bei diesen Prüfungs-handlungen haben wir unsere Finanzmathematiker sowie Financial Risk Management Experten als Spezialisten eingebunden. Weiters wurden einzelne automatische Kontrollen der dem Berechnungsmodell zugrunde liegenden IT-Systeme auf ihre Wirksamkeit beurteilt. Hierzu wurden interne IT-Spezialisten herangezogen.

Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben zur Bewertung der Kundenforderungen im Anhang zum Konzernabschluss angemessen sind.

Bewertung der Ansprüche und Vorsorgen aus dem Rechtsstreit mit der Stadt Linz

Im Konzernanhang unter Note 1 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – Ermessensausübung und Schätzunsicherheiten – Stadt Linz" beschreibt der Vorstand den bisherigen Verlauf des Rechtsstreits betreffend ein Schweizer Franken-Swap-Geschäft mit der Stadt Linz und die damit verbundenen Schätzunsicherheiten..

Das Risiko für den Abschluss

Seit November 2011 befindet sich die BAWAG P.S.K. mit der Stadt Linz in einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit diesem Geschäft. Die Stadt Linz hat am Handelsgericht Wien gegen die BAWAG P.S.K. Klage auf Zahlung von 30,6 Mio CHF eingebracht. Die BAWAG P.S.K. brachte eine (Wider-)Klage gegen die Stadt Linz zur Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche in Höhe von 417,7 Mio EUR ein.

Der Anspruch gegen die Stadt Linz ist in den Forderungen an Kunden ausgewiesen und besteht in Höhe des Marktwerts aus der Schließung des Derivatgeschäfts zum

Schließungszeitpunkt unter Berücksichtigung von laufenden Bewertungsanpassungen für mit diesem Geschäft verbundene Risiken, deren betragliche Höhe vom Management eingeschätzt wird. Diese Ein-schätzungen betreffen die Verfahrensdauer und -kosten sowie den Verfahrensausgang, ins-besondere hinsichtlich eines schuldhaften Handelns einer der Parteien, und die Annahmen zur Höhe etwaiger Schadenersatzansprüche. Für die Beurteilung des Forderungswerts und der damit verbundenen Unsicherheitsfaktoren stützt sich das Management auf Gutachten und Ein-schätzungen von externen Rechtsberatern, die mit der rechtlichen Vertretung betraut wurden, sowie Stellungnahmen der internen Rechtsabteilung und Analysen der gerichtlichen Gutachten.

Das Risiko für den Abschluss ergibt sich aus der Einschätzung der oben angeführten Faktoren, insbesondere der Erfolgsaussichten aus den laufenden Verfahren, sowie der Höhe und dem Zeitpunkt von aus dem Verfahren zustehenden Zahlungen. Das Verfahren erfährt zudem erhöhtes öffentliches und politisches Interesse. Das erstinstanzliche Verfahren ist bereits seit mehreren Jahren anhängig. Im Januar 2020 erging ein bislang nicht rechtskräftiges Zwischen-urteil, in welchem das Erstgericht die Unwirksamkeit des gegenständlichen Swap-Geschäfts festgestellt hat. Es liegt noch keine Entscheidung zur Höhe der wechselseitigen Ansprüche vor. Daraus ergeben sich Schätzunsicherheiten hinsichtlich der Bewertung der Ansprüche und Vorsorgen aus dem Rechtsstreit mit der Stadt Linz.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben im Rahmen unserer Prüfung untersucht, ob die Bewertung der Forderung gegen-über der Stadt Linz sowie getroffene Vorsorgen in Zusammenhang mit dem Rechtsstreit ordnungsgemäß ermittelt wurden und die in Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit getroffenen Schätzungen angemessen sind.

Wir haben uns kritisch mit den Einschätzungen des Vorstands und der bankinternen und externen Experten auseinandergesetzt sowie Stellungnahmen der mit dem Rechtsstreit betrauten Rechtsanwaltskanzleien eingeholt. Hierbei haben wir analysiert, ob die für die Stichtagsbewertung der Forderung getroffenen Annahmen mit den aktuellen Einschätzungen zum Verfahrensstand konsistent sind. Zur Analyse der Stellungnahmen der bankinternen und externen Rechtsexperten haben wir unsere Rechtsexperten eingebunden.

Abschließend haben wir beurteilt, ob die im Anhang unter "Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden – Ermessensausübung und Schätzunsicherheiten – Stadt Linz" dargestellten Anga¬ben zutreffen und angemessen sind.

Erstmaliger Ansatz von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses

Die Bank erwarb am 2. Mai 2019 (Erwerbszeitpunkt) 100 % der Anteile an der BFL Leasing GmbH, Deutschland, zu einem Kaufpreis von 44,8 Mio EUR, am 1. März 2019 (Erwerbszeitpunkt) 99,632 % und in Folge 0,358 % der Anteile an der Zahnärztekasse AG, Schweiz, zu einem Gesamtkaufpreis von 49,5 Mio EUR Mio EUR und am 1. Mai 2019 (Erwerbszeitpunkt) 100 % der Anteile an der Health Coevo AG, Deutschland, zu einem Kaufpreis von 24,8 Mio EUR. Die Bank beschreibt diese Transaktionen im Kon¬zern¬anhang unter Note 35 "Wesentliche Änderungen im Beteiligungsportfolio". Darüberhinaus wird unter Note 1 "Bilanzierungs- und Bewertungs¬methoden" Abschnitt "Ermessensausübung und Schätzunsicherheiten" die Vorgangsweise bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte be-schrieben.

Das Risiko für den Konzernabschluss

Im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierte erworbene Vermögensgegenstände und über-nommene Schulden sind mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen. Die Wertansätze basieren auf den vom Management getroffenen Planungen und Annahmen sowie den eingesetzten Bewertungsmodellen. Die Schätzungen und Ermessensentscheidungen des Managements umfassen insbesondere die Bewertung der Forderungen und Verbindlich¬keiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten.

Das Risiko für den Konzernabschluss ergibt sich aus dem Ansatz und der Bewertung der identifizierten erworbenen Vermögensgegenstände und übernommenen Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation, welche im hohen Maße auf Schätzungen und Ermessenspielräumen beruhen.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben durch Analyse des Erwerbsvertrages beurteilt, ob die Kriterien für eine Be-herrschung der erworbenen Gesellschaften zum Erwerbszeitpunkt erfüllt sind und damit ein Unternehmenserwerb vorliegt.

Wir haben die von der Bank getroffenen Annahmen und Planungen sowie Bewertungsmodelle zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Posten unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt. Hierbei haben wir analysiert, ob die Planwerte und zugrunde liegenden Annahmen widerspruchsfrei und schlüssig sind und die verwendeten Diskontierungssätze in einer angemessenen Bandbreite zu öffentlich verfügbaren Informationen und Marktdaten stehen. Weiters haben wir die mathematische Funktionsweise der Modelle und damit einhergehend in Stichproben die rechnerische Richtigkeit der beizu-legenden Zeitwerte nachvollzogen.

Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zu diesen Akquisitionen angemessen sind.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Auf-stellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entschei¬dungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungs¬handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und ge¬eignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Ge-schäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs¬feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftiger-weise an¬genommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss aus-getauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs-vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil ver-nünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderun-gen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Ein-klang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche

Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Konzernabschluss oder mit unserem, während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese sonstigen Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schluss-folgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt und am 8. Mai 2018 vom Aufsichtsrat mit der Konzernabschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Am 30. April 2019 wurden wir für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr gewählt und am 7. Juni 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Bernhard Mechtler.

Wien, am 13. März 2020

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Bernhard Mechtler

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unse-rem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlage-bericht. Für abweichende Fas¬sungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

DEFINITIONEN

Key Performance
Indicator
Definition / Berechnung Erläuterung
Außerbilanzielle
Geschäfte
CCF-gewichtete außerbilanzielle
Geschäfte
Die außerbilanziellen Geschäfte im Risikobericht sind CCF
gewichtet.
Buchwert je Aktie Eigenkapital (exkl. AT1-Kapital
und Dividende)/ im Umlauf
befindliche Aktien
Der Buchwert je Aktie entspricht der Summe des den Eigentümern
des Mutterunternehmens zurechenbaren Eigenkapitals (exkl. AT1-
Kapital und Dividende) dividiert durch die Anzahl der sich im
Umlauf befindlichen Aktien am Ende der Periode
Common Equity
Tier 1 (CET1)
Kapital
Basierend auf regulatorischen
Werten nach IFRS CRR (BAWAG
Group), exkl. in den
Übergangsphasen anrechenbarer
Kapitalbestandteile (fully loaded)
Die Definition und Berechnung des Common Equity Tier 1 Kapitals
erfolgt gemäß CRR. Es weist die höchste Kapitalqualität auf und
umfasst daher nur jene Kapitalinstrumente, die der Bank
uneingeschränkt und unmittelbar zur sofortigen Deckung von
Risiken oder Verlusten zur Verfügung stehen. Je höher das CET1
Kapital der Bank, desto höher ist die Belastbarkeit der Bank gegen
Risiken und Verluste.
Common Equity
Tier 1 (CET1)
Quote
Common Equity Tier 1 (CET1)
Kapital / risikogewichtete Aktiva
Die CET1 Quote ist eine der wichtigsten regulatorischen Kennzahlen
und zeigt die Kapitalstärke einer Bank, als Maßstab, finanziellem
Stress standzuhalten. Die Kennzahl wird vom Management laufend
überwacht, um die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen
Mindesterfordernisse zu gewährleisten. Vor der Nutzung neuer
Geschäftsmöglichkeiten wird deren Auswirkung auf die CET1 Quote
bemessen.
Cost/Income Ratio
(CIR)
Operative Aufwendungen /
operative Erträge
Die Cost/Income Ratio zeigt die operativen Aufwendungen im
Verhältnis zu den operativen Erträgen und vermittelt ein klares Bild
über die operative Effizienz der Bank. Die BAWAG Group
verwendet diese Kennzahl als Effizienzmaßstab zur Steuerung der
Bank und zur einfachen Vergleichbarkeit der Effizienz mit anderen
Finanzinstituten.
Durchschnittliche
zinstragende Aktiva
Zinstragende Aktiva per
Monatsende / Anzahl der Monate
Durchschnitt der zinstragenden Aktiva per Monatsende innerhalb
eines Quartals bzw. am Jahresende; wird verwendet zur
Berechnung von Nettozinsmarge und Risikokostenquote (siehe
Kennzahlen)
Eigenkapital Eigenkapital, das den Eigentümern
des Mutterunternehmens
zurechenbar ist
Eigenkapital wie im Konzernabschluss dargestellt
Eigenkapital abzgl.
immaterieller
Vermögenswerte
Eigenkapital, vermindert um den
Buchwert der immateriellen
Vermögenswerte
Das Eigenkapital abzgl. immaterieller Vermögenswerte ist ein
weiterer Indikator für die Tragfähigkeit von Banken und ermöglicht
die Vergleichbarkeit der Banken in Bezug auf das Eigenkapital
ohne immaterielle Vermögenswerte. Es wird bei der Berechnung
des Return on Tangible Common Equity im Nenner verwendet
(siehe Kennzahl).
Gesamtkapital Basierend auf regulatorischen
Werten nach IFRS CRR
(BAWAG Group), exkl. in den
Übergangsphasen anrechenbarer
Kapitalbestandteile (fully loaded)
Das Gesamtkapital und die Gesamtkapitalquote sind regulatorische
Kennzahlen, welche auf dem CET1 Kapital, erweitert um weitere
Instrumente (z.B. Additional Tier 1 und Tier 2), die nicht unter die
enge Definition von Common Equity Tier 1 fallen, basieren. Die
Gesamtkapitalquote wird vom Management laufend überwacht, um
Gesamtkapitalquote Gesamtkapital / risikogewichtete
Aktiva
die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindesterfordernisse zu
gewährleisten. Allerdings ist das CET1 Kapital von größerer Be
deutung, da es auch Basis für aufsichtsrechtliche Mindesterforder
nisse wie z.B. die SREP-Anforderung darstellt. Daher orientiert sich
die BAWAG Group stärker am CET1 Kapital und der CET1 Quote.
Kundenkredite Kundenkredite zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Der Buchwert der Kundenkredite, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert werden.
Leverage Ratio Tier 1 Kapital / Gesamtexposure
(Berechnung nach CRR)
Die Leverage Ratio ist eine aufsichtsrechtliche Kenngröße und
drückt das Verhältnis zwischen dem Tier 1 Kapital und dem
Gesamtexposure aus. Das Gesamtexposure beinhaltet sowohl
bilanzielle als auch bestimmte außerbilanzielle Posten; hierbei
erfolgt keine Risikogewichtung. Sie zeigt den Verschuldungsgrad
der Bank. Je höher die Kennzahl, desto geringer der
Verschuldungsgrad und desto höher die Wahrscheinlichkeit für der
Bank, negativen Schocks standhalten zu können.
Liquidity Coverage
Ratio (LCR)
Liquide Aktiva / Netto-Liquiditäts
abflüsse (Berechnung nach CRR)
Die Liquidity Coverage Ratio ist eine aufsichtsrechtliche Kennzahl,
die vorsieht, dass Banken angemessene Liquiditätspuffer im Sinne
von ausreichend hochliquiden Aktiva halten, um kurzfristige
Schwankungen unter Stressbedingungen abdecken zu können.
Dabei muss die Bank einem möglichen Ungleichgewicht zwischen
Liquiditätszuflüssen und -abflüssen unter Stressbedingungen
während 30 Tagen standhalten können. Die Kennzahl wird vom
Management der Bank laufend überwacht, um die
aufsichtsrechtlichen Mindesterfordernisse und kurzfristigen
Liquiditätsanforderungen zu erfüllen.
Nettogewinn Periodengewinn nach Steuern,
der den Eigentümern des
Mutterunternehmens
zurechenbar ist
Diese Kenngröße für Rentabilität zeigt den Periodengewinn nach
Steuern in absoluten Zahlen für die jeweilige Periode gemäß dem
Konzernabschluss, der zur Gewinnverteilung an die Eigentümer
verfügbar ist.
Nettogewinn je
Aktie
Nettogewinn / gewichtete
durchschnittliche verwässerte
Anzahl der Aktien im Umlauf
Der Nettogewinn je Aktie ist der Anteil jeder einzelnen Aktie
(verwässert) am Nettogewinn nach Steuern.
Nettozinsmarge Nettozinsertrag / durchschnittliche
zinstragende Aktiva
Die Nettozinsmarge ist eine Erfolgskennzahl, bei welcher der
Zinsertrag aus Krediten und anderen Aktiva in einer Periode abzgl.
des Zinsaufwandes für Einlagen und sonstige Verbindlichkeiten
durch die durchschnittlichen zinstragenden Aktiva dividiert wird.
Die Kennzahl wird zum externen Vergleich mit anderen Banken
sowie als internes Maß zur Rentabilität von Produkten und
Segmenten verwendet.
NPL Ratio Non-Performing Loans (NPLs) /
Exposure
Die NPL Ratio ist eine ökonomische Kennzahl zur Darstellung des als
notleidend klassifizierten Kreditrisikoexposures im Verhältnis zum
Gesamtkreditrisikoexposure. Die Kennzahl spiegelt die Qualität des
Kreditportfolios und des Kreditrisikomanagements der Gruppe wider.
NPE Ratio Non-Performing loans (NPEs) /
Exposure
Die NPE Ratio ist eine ökonomische Kennzahl zur Darstellung des
als notleidend klassifizierten Kreditrisikoexposures (NPEs) im
Verhältnis zum Gesamtkreditrisikoexposure
NPL
Besicherungsquote
Risikovorsorgen, Reserven und
Sicherheiten / notleidende Kredite;
Gesamtdeckungsquote
Die NPL-Besicherungsquote zeigt das Verhältnis der
Wertberichtigungen, Reserven und Sicherheiten zu den notleidenden
Krediten.
NPL
Wertberichtigung
Besicherungsquote
Risikovorsorgen und Reserven /
notleidende Kredite;
Deckungsquote
Die NPL-Wertberichtigung-Besicherungsquote zeigt die Relation der
Wertberichtigungen und Reserven zu den notleidenden Krediten.
Operatives Ergebnis Operative Erträge, vermindert um
operative Aufwendungen und die
regulatorischen Aufwendungen
Wie im jeweiligen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung
dargestellt
Operative Erträge Summe aus operativen
Kernerträgen, Gewinnen und
Verlusten aus Finanzinstrumenten
und den sonstigen betrieblichen
Erträgen und Aufwendungen
Wie im jeweiligen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung
dargestellt
Operative
Kernerträge
Summe aus Nettozinsertrag und
Provisionsüberschuss
Die operativen Kernerträge setzen sich aus den Einzelposten
Nettozinsertrag und Provisionsüberschuss zusammen und zeigen
den Erfolg der Bank in ihren Kernaktivitäten.
Return on Common
Equity (RoCE)
Return on Tangible
Common Equity
(RoTCE)
Nettogewinn / durchschnittliches
Eigenkapital abzgl. AT1-Kapital
und abzgl. Dividende
Nettogewinn / durchschnittliches
Eigenkapital abzgl. immaterieller
Vermögenswerte, abzgl. AT1-
Kapital und abzgl. Dividende
Diese Kennzahlen stellen Messgrößen für die Ertragskraft der Bank für
das Management und Investoren dar. Es wird der Nettogewinn aus
der Gewinn- und Verlustrechnung entweder zu Eigenkapital oder zu
Aktiva in Beziehung gesetzt. Der Return on Common Equity bzw.
Return on Tangible Common Equity zeigt die Effizienz der Bank in
Bezug auf das von den Eigentümern investierte Kapital und
dementsprechend den Erfolg ihres Investments. Die "Return on…"-
Kennzahlen vereinfachen die Vergleichbarkeit der Rentabilität
zwischen Banken. Die Zuteilung des Eigenkapitals auf die Segmente
basiert auf einem internen Modell unter Berücksichtigung der
risikogewichteten Aktiva und der Bilanzsumme.
Risikogewichtete
Aktiva
Basierend auf regulatorischen
Werten nach IFRS CRR (BAWAG
Group, fully loaded)
Die Berechnung der risikogewichteten Aktiva ist in der CRR definiert.
Der Wert beschreibt den absoluten Betrag des Risikos einer Bank und
beinhaltet sowohl bilanzielle als auch außerbilanzielle Positionen. Bei
der Berechnung kann die Bank risikomindernde Elemente (z.B.
Sicherheiten) berücksichtigen und muss die aufsichtsrechtliche
Risikogewichtung für jede Position in Abhängigkeit vom (externen)
Rating der Gegenpartei bzw. des Kunden festlegen. Risikogewichtete
Aktiva stehen im Nenner der Formel für die Berechnung der CET1
Quote (siehe oben). "Fully Loaded" bedeutet die Vollanwendung der
CRR ohne Übergangsbestimmungen.
Risikokosten /
Zinstragende Aktiva;
(Risikokostenquote)
Risikokosten (Rückstellungen und
Kreditrisikovorsorgen,
außerplanmäßige Abschreibungen
sowie operationelles Risiko) /
durchschnittliche zinstragende
Aktiva)
Diese Quote ist eine Kennzahl für die Qualität des Kreditrisiko
managements und des Kreditportfolios. Sie zeigt die Risikokosten in
einer Periode im Verhältnis zu den durchschnittlichen zinstragenden
Aktiva und ermöglicht ein Benchmarking mit anderen Banken.
Gründe für geringe Risikokosten können hohe Sicherheiten
und/oder eine laufende Überwachung der Ratings der Kunden sein.
Daraus ergibt sich, dass es nur zu geringen Kreditausfällen kommt
und nur ein geringer Bedarf für Wertberichtigungen besteht.
RWA Density Risikogewichtete Aktiva /
Bilanzsumme
Die RWA Density ist eine Kennzahl für die durchschnittliche
"Risikogewichtung" der Bilanz einer Bank, also die gesamten
risikogewichteten Aktiva (siehe oben) im Verhältnis zur
Bilanzsumme. Die Kennzahl zeigt die durchschnittliche
Risikogewichtung der Aktiva basierend auf den aufsichts
rechtlichen Risikogewichtungen, welche durch die Qualität der
Aktiva, das Besicherungsniveau bzw. die angewandten Methoden
zur Einschätzung der Risikogewichte beeinflusst werden.
Unverwässertes
Ergebnis je Aktie
Nettogewinn abzüglich AT1-
Dividende / gewichtete
durchschnittliche Anzahl der
Aktien im Umlauf
Der Nettogewinn je Aktie ist der Anteil jeder einzelnen Aktie
(unverwässert) am Nettogewinn nach Steuern (abzüglich AT1-
Dividende).
Verwässertes
Ergebnis je Aktie
Nettogewinn abzüglich AT1-
Dividende / gewichtete
durchschnittliche und verwässerte
Anzahl der Aktien im Umlauf
Der Nettogewinn je Aktie ist der Anteil jeder einzelnen Aktie
(verwässert) am Nettogewinn nach Steuern (abzüglich AT1-
Dividende).
Zinstragende Aktiva Finanzielle Vermögenswerte +
Vermögenswerte zu fortgeführten
Anschaffungskosten –
Vermögenswerte bei
Zentralbanken
Die zinstragenden Aktiva ergeben sich aus der Summe der
finanziellen Vermögenswerte und der Vermögenswerte zu
fortgeführten Anschaffungskosten vermindert um Vermögenswerte
bei Zentralbanken.
Assoziierte
Unternehmen
Unternehmen, auf deren Geschäfts- oder Finanzpolitik ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird und die
nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden.
Backtesting Verfahren zur Überprüfung der prognostizierten VaR-Werte mittels Vergleich mit den tatsächlich
eingetretenen Ergebnissen.
Bankbuch Alle bilanziellen und außerbilanziellen risikotragenden Positionen einer Bankbilanz, die nicht dem
Handelsbuch zugeordnet werden.
Branchen
klassifizierung
Zuteilung auf einzelne Branchen gemäß interner Branchenkennzeichnung
Cash Flow Hedge Ein Cash Flow Hedge ist die Absicherung gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme, das ein
bestimmtes mit einem bilanzierten Vermögenswert bzw. einer bilanzierten Verbindlichkeit oder dem mit
einer erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion verbundenes Risiko
zurückzuführen ist und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnte.
CDS Credit Default Swap; Finanzinstrument, welches Kreditrisiken im Zusammenhang mit z.B. Darlehen oder
Wertpapieren verbrieft.
CLO Collateralized Loan Obligation; Wertpapiere, die mittels eines Pools von Kreditforderungen besichert sind.
Cross Selling Aktiver Verkauf von sich ergänzenden Produkten und Dienstleistungen an Bestandskunden.
CRR Capital Requirements Regulation; Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 Text von Bedeutung für den EWR.
Derivate Finanzinstrumente, deren Wert vom Wert eines zugrundeliegenden Basiswertes abhängt (z.B. Aktien,
Anleihen, etc.). Die wichtigsten Derivate sind Futures, Optionen und Swaps.
Erwarteter
Kreditverlust
Entsprechend den Vorgaben von IFRS 9 muss eine Bank den erwarteten Kreditverlust (Expected Credit Loss,
ECL) anhand wahrscheinlichkeitsgewichteter zukünftiger Cash-flows und Verluste bestimmen. Der ECL ist im
Wesentlichen als Differenz zwischen den Zahlungsströmen, die der Bank aus den Vertragsbedingungen
eines Finanzinstruments zustehen, und den erwarteten Zahlungsströmen (unter Berücksichtigung von
Ausfallwahrscheinlichkeiten und erwarteten Verlustraten) definiert.
Fair Value Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den
Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wurde.
Fair Value Hedge Vornehmlich festverzinste Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten werden hierbei mittels Derivaten gegen
Änderungen des Fair Values abgesichert.
Futures Standardisierte, börsengehandelte Terminkontrakte, bei welchen zu einem bestimmten Zeitpunkt ein
Handelsobjekt zu einem im Vorhinein festgesetzten Kurs geliefert oder abgenommen werden muss.
Hedge Accounting Bilanzierungstechnik, welche zum Ziel hat den Einfluss von gegensätzlichen Wertentwicklungen eines
Sicherungsgeschäfts und eines Grundgeschäfts auf die Gewinn- und Verlustrechnung zu minimieren.
Hedging Absicherung gegen das Risiko von ungünstigen Zins- und Kursentwicklungen
ICAAP Internal Capital Adequacy Assessment Process; Bankinternes Verfahren zur Sicherstellung einer adäquaten
Eigenkapitalausstattung für die Abdeckung aller wesentlichen Risikoarten.
Investment
Properties
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die in erster Linie der Erzielung von Mieteinnahmen dienen.
Monte-Carlo
Simulation
Numerische Methode zur Lösung mathematischer Probleme durch Modellierung von Zufallsgrößen.
Option Das Recht einen zugrundeliegenden Referenzwert zu einem vorher festgelegten Preis innerhalb einer
festgelegten Frist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).
OTC Over-the-Counter; Handel mit nicht standardisierten Finanzinstrumenten, welcher nicht über eine Börse,
sondern direkt zwischen den Marktteilnehmern durchgeführt wird.
Swap Finanzinstrument, welches dem Austausch von Zahlungsströmen zwischen zwei Vertragspartnern dient.
Wertberichtigung
Stufe 1
Erwarteter Kreditverlust auf Vermögenswerte ohne Erhöhung des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassungt
Wertberichtigung
Stufe 2
Erwarteter Kreditverlust seit Ersterfassung, aber nicht bonitätsinduziert
Wertberichtigung
Stufe 3
Wertberichtigung und Rückstellungen für notleidende Finanzinstrumente

GESCHÄFTSBERICHT NACH UGB 2019

LAGEBERICHT

  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Ergebnis- und Bilanzanalyse
  • Risikomanagement
  • Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
  • Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
  • Corporate Social Responsibility
  • Forschung und Entwicklung
  • Ausblick und Ziele

EINZELABSCHLUSS

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Organe der BAWAG Group AG
  • Anlage
  • Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Lagebericht

258

BAWAG GROUP GESCHÄFTSBERICHT 2019 NACH UGB

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGEN

Makro-Trends

Trotz nachlassender Wachstumsdynamik blieb die wirtschaftliche Lage in Österreich auch im Jahr 2019 solide. Das reale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in Österreich erreichte eine Rate von rund 1,6% und lag damit deutlich über dem Wachstum des gesamten Euroraums. Das relativ solide Wachstum wurde durch ein solides Wachstum des privaten Verbrauchs und starke Dienstleistungsexporte angetrieben, während die Produktion des verarbeitenden Gewerbes im zweiten Halbjahr 2019 zurückging. Der private Konsum wurde durch das Bevölkerungswachstum, den Rückgang der Arbeitslosenquote, das Wachstum der Reallöhne und eine stabile Sparquote unterstützt. Sowohl Unternehmen als auch private Haushalte erwiesen sich weiterhin als finanziell gesund. Auf der Grundlage steigender Einnahmen schlossen die Staatsfinanzen das Jahr 2019 mit einem relativ ausgeglichenen Haushalt ab. Die Verschuldung im Verhältnis zum BIP ist auf unter 70% gesunken und wird voraussichtlich weiter sinken. Die DACH-Region umfasst einen Markt mit mehr als 100 Millionen Einwohnern, einem BIP von mehr als 4 Billionen € und stellt einen gemeinsamen Kultur- und Sprachraum dar, dessen Pro-Kopf-BIP deutlich über dem des Euroraums liegt, mit einem gesunden Arbeitsmarkt und gesunden Staatsfinanzen. Das BIP-Wachstum in Deutschland erreichte 2019 0,6 %, was auf den schwächeren internationalen Handel und die Unsicherheiten im Automobilsektor zurückzuführen ist. Auf dem Arbeitsmarkt herrscht Vollbeschäftigung. Die Staatsfinanzen weisen einen Überschuss auf, der ausreichend Kapazitäten zur Unterstützung des Wachstums im Jahr 2020 und darüber hinaus durch Infrastrukturinvestitionen und andere Formen von Staatsausgaben darstellt.

Entwicklungen auf dem Markt

Das stabile wirtschaftliche Umfeld im Jahr 2019 führte zu einer soliden Kreditnachfrage der privaten Haushalte auf dem österreichischen Kreditmarkt. Das ausstehende Volumen von Darlehen für Wohnungsbauzwecke stieg entsprechend den Immobilienpreisen, während das Darlehensvolumen für Nicht-Wohnungsbauzwecke

langsamer zunahm, und zwar mit ähnlichen Raten wie die Verbraucherpreisinflation. Die Immobilienpreise stiegen weiter an, wobei die Preise in Wien stärker als in Österreich insgesamt wuchsen. Die Einlagen der österreichischen Haushalte stiegen trotz des Niedrigzinsumfelds. Wachsende Investitionen gingen mit einer steigenden Kreditnachfrage österreichischer Unternehmen einher. Sowohl der Wohneigentumsbestand als auch das Verhältnis von Wohnungsbaukrediten zum BIP sind in Österreich im Vergleich zum europäischen Durchschnitt nach wie vor gering. Die Zahl der Filialen österreichischer Banken ist 2019 weiter zurückgegangen, jede fünfte Filiale wurde seit 2012 geschlossen. Die Gesamtbilanz des österreichischen Bankensektors erhöhte sich aufgrund des Wachstums der Kundenaktiva. Die globalen Liquiditätsbedingungen blieben reichlich vorhanden, und die Zinssätze blieben auch 2019 niedrig. Politische Risiken und Anzeichen einer nachlassenden globalen Wachstumsdynamik auf der einen Seite und geldpolitische Lockerungsmaßnahmen der Zentralbanken einschließlich der US-Notenbank und der EZB auf der anderen Seite dominierten die Marktstimmung im Jahr 2019. Insgesamt gingen die Risikoprämien auf den Finanzmärkten im Laufe des Jahres 2019 zurück.

Ausblick

Die globalen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ansteckung mit dem Coronavirus (COVID-19) haben in verschiedenen Regionen der Welt zu einer Dämpfung der sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten geführt, das sich negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken wird. Darüber hinaus hat die Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Situation zu einer erheblichen Verschlechterung des Marktvertrauens geführt. Das Ausmaß der Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Finanzmärkte ist noch nicht absehbar. Die Zentralbanken einschließlich der EZB, der US-Notenbank und der Bank of England haben expansive Maßnahmen der Geldpolitik wie Zinssenkungen, dem Kauf von Vermögenswerten und großzügigen Liquiditätsfazilitäten für Geschäftsbanken getroffen. Von den Regierungen wird erwartet, dass sie Konjunkturmaßnahmen durchführen und die am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige unterstützen.

ERGEBNIS- UND BILANZANALYSE

Die Bilanzsumme stieg im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 197 Mio. € auf 5.004 Mio. € an. Dieser Anstieg resultiert vor allem aus der Emission einer an die

BAWAG P.S.K. weitergereichten Tier 2 Schuldverschreibung. Dem steht eine im Vergleich mit dem Vorjahr geringere phasengleichen Gewinnausschüttung gegenüber.

Aktiva

Bilanz Anteil in % Bilanz Anteil in %
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
Finanzanlagen 4.541 91% 4.141 86% 400 9,7%
Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen
286 6% 534 11% -248 -46,4%
Guthaben bei Kreditinstituten 165 3% 127 3% 38 30,0%
Sonstige Forderungen 12 0% 5 0% 7 140,0%
Total 5.004 100% 4.807 100% 197 4,1%

Im März 2019 emittierte die BAWAG Group eine Schuldverschreibung mit einem Nominale von 400 Mio. €, welche die Kriterien für die Berücksichtigung als Tier-2-Kapital erfüllt. Der erzielte Emissionserlös wurde der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft in Form einer Ausleihung, welche ebenfalls die Kriterien für die Berücksichtigung als Tier-2-Kapital

erfüllt, weitergegeben. Dementsprechend erhöhten sich die Finanzanlagen im Jahr 2019 um 400 Mio.€.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die phasengleiche Ausschüttung für 2019 von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft.

Passiva

Bilanz Anteil in % Bilanz Anteil in %
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
Eigenkapital 4.219 84,3% 4.492 93,5% -273 -6,1%
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
0,0% 0 0,0% 0 0,0%
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
37 0,7% 7 0,1% 30 428,6%
Rückstellungen und sonstige
Verbindlichkeiten
748 14,9% 308 6,4% 440 142,9%
Total 5.004 100% 4.807 100% 197 4,1%

Der Anstieg der Passiva gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Emission einer Ergänzungskapital-Anleihe mit einem Nominale von 400 Mio. € sowie der Verminderung des Eigenkapitals um 273 Mio. €. Die Veränderung des Eigenkapitals umfasst den Jahresgewinn für 2019 in Höhe von 346 Mio. €

abzüglich der Veränderung der Rücklagen um 4 Mio. € abzüglich der in 2019 ausgezahlten Dividende in Höhe von 215 Mio. € sowie dem Rückkauf eigener Aktien im Wert von 400 Mio.€.

Aufgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

in Mio. € 2019 2018 Veränderung
Umsatzerlöse 11 12 -1
Sonstige betriebliche Erträge 0 0
Personalaufwendungen -14 -14
sonstige betriebliche Aufwendungen -4 -14 10
Betriebserfolg -7 -15 9
Zuschreibungen auf Finanzanlagen
Nettozinsergebnis 1 0 1
Beteiligungserträge 280 534 -254
Eigenkapitalrentabilität 6,3% 12,1% -5,8%
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 274 519 -245
Steuern 83 22 61
Jahresergebnis nach Steuern 357 541 -183
Rücklagenbewegung -11 -11
Jahresgewinn 346 541 -194

Die Umsatzerlöse betreffen weiterverrechnete Kosten der BA-WAG Group AG.

Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für Beratungsleistungen sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kapitalherabsetzung enthalten.

Die Beteiligungserträge beinhalten die phasengleiche Ausschüttung der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, welche sich im Jahr 2019 auf 280 Mio. € beläuft.

RISIKOMANAGEMENT

BETEILIGUNGSRISIKO

Das Beteiligungsrisiko umfasst mögliche Marktwertveränderungen von Beteiligungsgesellschaften, mögliche Abschreibungserfordernisse des Beteiligungsansatzes sowie eine geringe Profitabilität der Beteiligungsunternehmen.

Der jährlich zum Bilanzstichtag durchgeführte Wertminderungstest dient zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsansätze. Basis des Wertminderungstests ist die von den Geschäftsleitern der einzelnen Gesellschaften erstellte Planrechnung (Gewinn- und Verlustrechnungen,

Bilanzvorschau, Cashflow-Planung) zukünftiger Perioden. Die aus den Planrechnungen ermittelten Ergebnisse werden mit risikoadjustierten Diskontierungszinssätzen abgezinst. Am Markt beobachtbare Kurse werden bei der Bestimmung des Unternehmenswertes zur Plausibilisierung berücksichtigt. Kurzfristige Marktanpassungen, bedingt durch exogene Faktoren, bleiben außer Ansatz Der anteilige Unternehmenswert basierend auf dem Beteiligungsausmaß wird mit dem Beteiligungsbuchwert verglichen.

INTERNES KONTROLL- UND RISIKO-MANAGEMENTSYSTEM

EINLEITUNG

Unter dem "Internen Kontrollsystem" (IKS) werden alle von der Geschäftsleitung vorgegebenen und in der BAWAG Group ausgeführten Prozesse verstanden, durch die

  • die Wirksamkeit und Effizienz der betrieblichen Tätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen),
  • die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und
  • die Einhaltung der für die BAWAG Group maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften

überwacht und kontrolliert werden.

Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen der Unternehmensziele durch Risiken, die schlagend werden, beeinträchtigt wird.

Nach dem international anerkannten COSO-Rahmenwerk zur Gestaltung von Risikomanagementsystemen und den EBA-Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2017/11) ist das IKS als Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems zu verstehen. Dazu gehören auch das Management und die Kontrolle von Risiken, welche die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungs-legung betreffen.

Die inhaltliche Ausgestaltung (Konzeption, Umsetzung, laufende Anpassung und Weiterentwicklung) des IKS und des Risikomanagementsystems sowie die Einrichtung dieser Systeme und Prozesse nach vorhandenen Anforderungen und Bedürfnissen und unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie, des Geschäftsumfangs und anderer wichtiger wirtschaftlicher und organisatorischer Aspekte unterliegen der Verantwortung der Unternehmensleitung der BAWAG Group.

MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS

Kontrollumfeld

Der Code of Conduct der BAWAG Group beinhaltet die Unternehmenswerte, welche für alle Mitarbeiter der BAWAG Gruppe gelten. Der Code of Conduct basiert auf den

Leitlinien Respekt und Teamwork, Kundenfokus und Reputation sowie Integrität und Compliance.

Der bewusste Umgang mit Compliance-Themen sowie eine nachhaltige Risikokultur ermöglichen eine schnelle Identifikation der Risiken und eine gut durchdachte

Entscheidungsfindung im Umgang mit vorhandenen Regelungen. Der Kern unserer Risikokultur sind interne Regelungen und vor allem eine offene Kommunikation untereinander, um ein möglichst breites Bewusstsein aller Mitarbeiter für sämtliche Risiken, mit denen die BAWAG Group konfrontiert ist, zu schaffen.

Zusätzlich werden in der Richtlinie für das interne Kontrollsystem klare Vorgaben für alle Mitarbeiter der BAWAG Gruppe gesetzt und das IKS wird als die Gesamtheit aller systematisch gestalteten prozessualen, technischen, baulichen oder organisatorischen Grundsätze, Verfahren und (Überwachungs)maßnahmen im Unternehmen definiert. Darin enthalten sind die jeweiligen organisatorischen Richtlinien des gesamten operativen Managements sowie die festgelegten Kontrollmechanismen und Überwachungsaufgaben des unmittelbaren Prozessverantwortlichen.

Der Bereich Bilanzen/Beteiligungen der BAWAG P.S.K. AG ist für das Rechnungswesen der BAWAG Group zuständig. Neu erworbene Tochtergesellschaften verfügen teilweise über eigene Rechnungswesenabteilungen, die in enger Abstimmung mit dem Bereich Bilanzen arbeiten. Die Zuständigkeiten des Bereichs Bilanzen umfassen im Wesentlichen die Erstellung der Einzel- und Konzernjahres- und Konzernzwischenabschlüsse sowie der Jahresabschlüsse aller inländischen Tochtergesellschaften, die Finanzbuchhaltung und die Konzernverrechnung, Steuern sowie das aufsichtsrechtliche Meldewesen der inländischen Bankentöchter.

Dem Bereich Bilanzen/Beteiligungen obliegen die Regelungskompetenz zu allen Fragen des Rechnungswesens sowie die fachliche Anordnungsbefugnis zur Sicherstellung der Anwendung konzerneinheitlicher Standards. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung wurden Konzernrichtlinien erstellt. Diese Richtlinien gelten für alle konsolidierten Tochtergesellschaften. Bei allen übrigen Beteiligungen wird die Einhaltung dieser Grundlagen und Standards soweit wie möglich durchund umgesetzt.

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der BAWAG Group beinhaltet Arbeitsanweisungen und Prozesse

  • zur korrekten und angemessenen Dokumentation von Geschäftsvorfällen einschließlich der Verwendung des Vermögens des Konzerns,
  • zur Aufzeichnung aller für die Erstellung von Jahresabschlüssen notwendigen Informationen und
  • zur Verhinderung nicht genehmigter Anschaffungen oder Veräußerungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Jahresabschlüsse haben könnten.

Der Bereich Bilanzen/Beteiligungen ist in die Aufbau- und Ablauforganisation der BAWAG Group eingebunden. So erfolgt die Erfassung von Kunden- und Geschäftsdaten im Allgemeinen bereits in Markt- und Abwicklungsbereichen, Ergänzungen erfolgen durch Risikobereiche. Diese Daten, soweit für das Rechnungswesen relevant, werden weitgehend automatisch in die Rechnungswesen-IT-Systeme der BAWAG Group übertragen. Dabei übernimmt der Bereich Bilanzen/Beteiligungen zum einen Kontrolltätigkeiten, die eine richtige Behandlung dieser automatisch übertragenen Daten unter den jeweiligen Bilanzierungsregeln gewährleisten sollen, und führt zum anderen die Buchungs- und sonstigen für die Abschlusserstellung notwendigen Tätigkeiten durch.

Das Rechnungswesen der BAWAG Group AG, der BAWAG P.S.K. AG und der wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften wird in SAP New GL geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt in SAP-ECCS, das die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften über Schnittstellen erhält. Die Rechnungswesen- sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.

Information und Kommunikation

Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Finanz- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten, die monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt werden. Angesichts der gestiegenen Bedeutung von ESG wird der Vorstand regelmäßig über Risiken, die sich aus diesen Faktoren ergeben, informiert.

Überwachung

Zur Eingrenzung bzw. Beseitigung operationeller Risiken und Kontrollschwächen wird jährlich eine Risikoidentifikation in Form eines Risk Control Self Assessments (RCSA) durchgeführt. Maßnahmen zur Risikominimierung werden hinsichtlich der Umsetzung seitens der Abteilung Operationelles Risiko und IKS proaktiv überwacht. Schadensfälle werden darüber hinaus gesondert erfasst und regelmäßig berichtet.

Events und Verluste werden auch zur Ableitung von erforderlichen Verbesserungen der Systeme und Kontrollen genutzt.

Die Innenrevision des Konzerns führt regelmäßig rechnungswesenbezogene Prüfungen durch, deren Feststellungen ebenfalls zu laufenden Verbesserungen des internen Kontrollund des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess verwendet werden.

KAPITAL-, ANTEILS-, STIMM- UND KONTROLLRECHTE

Das Grundkapital der BAWAG Group AG betrug zum 31. Dezember 2019 89.142.237 € und war in 89.142.237 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die zu gleichen Teilen am Grundkapital der BAWAG Group AG beteiligt sind. Zum 31.Dezember 2019 hielt die BAWAG Group AG 1.205.107 eigene Aktien.

Die Satzung der BAWAG Group AG enthält keine Beschränkungen betreffend Stimmrechte oder Übertragung von Aktien. Ungeachtet dessen haben bestimmte Aktionäre der BAWAG Group AG Entherrschungsverträge abgeschlossen, bei denen auch die BAWAG Group AG Partei ist:

  • BAWAG Group AG und (i) GoldenTree HoldCo Lux 1 S.à r.l., (ii) GoldenTree HoldCo Lux 2 S.à r.l., (iii) GoldenTree HoldCo Lux 3 S.à r.l., (iv) GoldenTree Asset Management Dutch BV, (v) GN3 SIP LP und (vi) Stichting PGGM Depositary (zusammen die "GoldenTree-Aktionäre") haben einen Entherrschungsvertrag mit Wirksamkeit ab dem Listing der Aktien der BAWAG Group AG (den "GoldenTree-Entherrschungsvertrag") abgeschlossen. Die GoldenTree Aktionäre gehören bzw. werden kontrolliert von mehreren Fonds und Accounts, die bzw. deren Anteile an der BAWAG Group AG Gegenstand eines Vermögensverwaltungsvertrags mit GoldenTree und mit ihr verbundenen Gesellschaften sind. Die GoldenTree-Aktionäre haben sich gegenüber der BAWAG Group AG verpflichtet
    • in Bezug auf (i) die Wahl und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, (ii) jedwedes Misstrauensvotum und (iii) Geschäftsführungsmaßnahmen, die der Hauptversammlung der BAWAG Group AG zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ihre Stimmrechte nur mit maximal der Anzahl von Stimmrechten auszuüben, die der Zahl der bei der Hauptversammlung vertretenen Stimmrechte der übrigen Aktionäre abzüglich 10.000 Stimmen entspricht, und
    • nicht für die Bestellung (Wahl) von Aufsichtsratsmitgliedern der BAWAG Group AG zu stimmen, die nicht unabhängig von GoldenTree und Cerberus sind (die Entsendungsrechte von Cerberus und GoldenTree, wie in der Satzung der BAWAG Group AG festgelegt, bleiben durch diese Bestimmung unberührt).

Die oben beschriebene vereinbarte Beschränkung der Stimmrechtsausübung gilt nur, wenn und soweit die GoldenTree-Aktionäre bei einer Hauptversammlung so viele Stimmrechte auf sich vereinen, dass sie zusammengerechnet der größte vertretene Einzelaktionär wären (wobei die Cerberus-Aktionäre zusammen als Einzelaktionär in diesem Sinne gelten).

Darüber hinaus verpflichteten sich die Golden Tree-Aktionäre, dass, wenn Aktien der BAWAG Group AG von einem Golden Tree-Aktionär an eine verbundene Gesellschaft oder eine andere Gesellschaft, die von Golden Tree kontrolliert wird, übertragen werden, dies nur vorgenommen werden darf, wenn der Erwerber dem Entherrschungsvertrag beitritt und sich in gleichem Umfang und für dieselbe Dauer wie der Veräußerer dazu verpflichtet (und selbige Verpflichtung bis zur Beendigung des Entherrschungsvertrags an jedweden künftigen von Golden Tree kontrollierten Erwerber weitergibt).

Im GoldenTree-Entherrschungsvertrag verpflichteten sich die GoldenTree-Aktionäre (i) sich nicht mit Cerberus-Aktionären oder Cerberus über die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung abzustimmen, (ii) die Zusammensetzung eines Organs oder ein Aufsichtsratsmitglied nicht zu beeinflussen mit Ausnahme der Ausübung von (a) den im Zusammenhang mit den Entsendungsrechten der GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. gewährten Rechten, (b) Rechten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Hauptversammlung und (c) den Stimmrechten in Übereinstimmung mit dem Cerberus-Entherrschungsvertrag und (iii) für die Aufhebung des Entsendungsrechts der GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. zu stimmen, wenn die maximale Beteiligung der GoldenTree Gesellschafter für mindestens vier aufeinanderfolgende Wochen unter 20% des Grundkapitals der BAWAG Group AG fällt (und auch für die Abschaffung der Entsendungsrechte der Promontoria Holding 212 B.V. unter entsprechenden Umständen zu stimmen).

Basierend auf Informationen der BAWAG Group AG zum 31.12.2019 hielten die GoldenTree Aktionäre zusammen 19.448.595 Aktien der BAWAG Group AG, was einem An-teil am Grundkapital der BAWAG Group AG von 21,8 % entspricht, wobei keiner der GoldenTree Aktionäre Aktien hielt, die mindestens 10% des Grundkapitals der BAWAG Group AG entsprachen.

Gemäß Satzung der BAWAG Group AG hat Promontoria Sacher Holding B.V. das Recht, zwei Aufsichtsratsmitglie-der gemäß §88 Aktiengesetz (AktG) zu entsenden, sofern sie eine direkte Beteiligung von zumindest einer Aktie an der BAWAG Group AG hält. Wenn Promontoria Sacher Holding B.V. zumindest eine Aktie an Promontoria Holding 212 B.V überträgt, wird auch das Recht, ein Aufsichtsrats-mitglied zu entsenden, auf die Promontoria Holding 212 B.V. übertragen. Wenn Promontoria Sacher Holding B.V. zumindest eine Aktie an GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. überträgt, wird das Recht, ein Aufsichtsratsmitglied zu entsenden, auch an GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. übertragen. Das bedeutet, dass Promontoria Sacher Holding B.V. nicht mehr berechtigt ist, Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden, soweit diese Rechte auf Promontoria Holding 212 B.V. und/oder GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. übertragen wurden. Promontoria Holding 212 B.V. und/oder GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. haben jeweils das Recht, gemäß §88 AktG ein Aufsichtsratsmitglied zu entsenden, solange der betreffende Aktionär eine direkte Beteiligung von zumindest einer Aktie an der BAWAG Group AG hält. Promontoria Sacher Holding B.V. hat im Oktober 2017 ihre Rechte zur Entsendung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern an die Promontoria Holding 212 B.V. bzw. GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. übertragen.

Da aufgrund des Aktienverkaufs durch die Cerberus-Aktionäre (wie nachfolgend definiert) die Gesamtbeteiligung der Cerberus-Aktionäre für zumindest vier aufeinanderfolgende Wochen unter 20% des Grundkapitals fiel, wird BAWAG Group AG der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, das Entsendungsrecht der Promonotira Holding 212 B.V. zu eliminieren. Dennoch ist dieses Entsendungsrecht sowie der Cerberus-Entherrschungsvertrag (wie nachfolgend definiert) in die-sem Kapitel beschrieben, weil das Entsendungsrecht bzw. der Cerberus-Entherrschungsvertrag jeweils zum 31.12.2019 existierten:

BAWAG Group AG und (i) Promontoria Holding 212 B.V., (ii) Promontoria Holding 213 B.V., (iii) Promontoria Holding 214 B.V. (zwischenzeitlich auf Promontoria Holding 213 B.V. verschmolzen), (iv) Promontoria Holding 215 B.V. und Promontoria Holding 216 B.V. (zwischenzeitlich auf Promontoria Holding 213 B.V. verschmolzen) (gemeinsam die "Cerberus-Aktionäre") haben einen Entherrschungsvertrag mit Wirksamkeit ab dem Listing der Aktien der BAWAG Group AG an der Wiener Börse (den "Cerberus-Entherrschungsvertrag") abgeschlossen. Die Cerberus-Aktionäre gehören bzw. werden kontrolliert von mehreren Fonds und Accounts unter dem Management von Cerberus Capital Management LP ("Cerberus") und mit ihr verbundenen Gesellschaften. Die Cerberus-Aktionäre haben sich im CerberusEntherrschungsvertrag gegenüber der BAWAG Group AG verpflichtet

  • -in Bezug auf (i) die Wahl und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, (ii) jedwedes Misstrauensvotum und (iii) Geschäftsführungsmaßnahmen, die der Hauptversammlung der BAWAG Group AG zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ihre Stimmrechte nur mit maximal der Anzahl von Stimmrechten auszuüben, die der Zahl der bei der Hauptversammlung vertretenen Stimmrechte der übrigen Aktionäre abzüglich 10.000 Stimmen entspricht, und
  • -nicht für die Bestellung (Wahl) von Aufsichtsratsmitgliedern der BAWAG Group AG zu stimmen, die nicht unabhängig von Cerberus und GoldenTree Asset Management LP ("GoldenTree") sind (die Entsendungsrechte von Cerberus und GoldenTree, wie in der Satzung der BAWAG Group AG festgelegt, bleiben durch diese Bestimmung unberührt).

Darüber hinaus verpflichteten sich die Cerberus-Aktionäre, dass, wenn Aktien der BAWAG Group AG von einem Cerberus-Aktionär an eine verbundene Gesellschaft oder eine andere Gesellschaft, die von Cerberus kontrolliert wird, übertragen werden, dies nur vorgenommen werden darf, wenn der Erwerber dem Entherrschungsvertrag beitritt und sich in gleichem Umfang und für dieselbe Dauer wie der Veräußerer dazu verpflichtet (und selbige Verpflichtung bis zur Beendigung des Entherrschungsvertrags an jedweden künftigen von Cerberus kontrollierten Erwerber weitergibt).

Im Cerberus-Entherrschungsvertrag verpflichteten sich die Cerberus-Aktionäre (i) sich nicht mit GoldenTree-Aktionären oder GoldenTree über die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung abzustimmen, (ii) die Zusammensetzung eines Organs oder ein Aufsichtsratsmitglied nicht zu beeinflussen mit Ausnahme der Ausübung von (a) den im Zusammenhang mit den Entsendungsrechten der Promontoria Holding 212 B.V. gewährten Rechten, (b) Rechten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Hauptversammlung und (c) den Stimmrechten in Übereinstimmung mit dem Cerberus-Entherrschungsvertrag und (iii) für die Aufhebung des Entsendungsrechts der Promontoria Holding 212 B.V. zu stimmen, wenn die maximale Beteiligung der Cerberus-Gesellschafter für mindestens vier aufeinanderfolgende Wochen unter 20% des Grundkapitals der BAWAG Group AG fällt (und auch für die Abschaffung der Entsendungsrechte der GoldenTree Holdco Lux 2 S.à r.l. unter entsprechenden Umständen zu stimmen). Es gibt keine Stimmrechte aus Beteiligungen der Arbeitnehmer am Grundkapital.

Gemäß §7 der Satzung müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der BAWAG Group AG bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen, um wählbar zu sein.

  • Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen ausreichend fachlich und persönlich qualifiziert sein und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder ist auf eine fachlich ausgewogene Zusammensetzung und deren Unabhängigkeit zu achten.
  • Folgende Personen sind unbeschadet weitergehender gesetzlicher Bestimmungen von der Mitgliedschaft im Vorstand und im Aufsichtsrat der BAWAG Group AG ausgeschlossen:
    • Arbeitnehmer der BAWAG Group AG, ausgenommen die gemäß Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) in den Aufsichtsrat entsendeten Arbeitnehmervertreter;
    • Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter österreichischer Kreditinstitute, die nicht der BAWAG P.S.K Gruppe angehören, sowie Personen, die mit mehr als 5% am stimmberechtigten Kapital österreichischer Kreditinstitute außerhalb der BAWAG P.S.K. Gruppe beteiligt sind, es sei denn, diese Kreditinstitute oder diese Personen sind selbst mit zumindest 2% am stimmberechtigten Kapital der Gesellschaft beteiligt;
    • Personen, die mit einem Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder einem Arbeitnehmer der BAWAG Group AG in gerader Linie ersten Grades verwandt oder verschwägert sind, sowie der Ehegatte eines Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats (während dieser Ausschlussgrund nur für die Mitglieder des Vorstands und die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats gilt);
    • Personen, die nach §13 Abs. 1–6 (Gewerbeordnung, GewO) von der Ausübung des Gewerbes ausgeschlossen sind.

Gemäß §10.6 Nr. 1 der Satzung der BAWAG Group AG beschließt die Hauptversammlung, soweit das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorsieht, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.

Im Hinblick auf die Berechtigung des Vorstands zur Ausgabe oder zum Erwerb von Aktien gilt Folgendes:

  • Der Vorstand wird gemäß §5 Nr. 7 der Satzung der BAWAG Group AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – gegen Barund/oder Sacheinlagen um bis zu 40.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 40.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen und die Preisbedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (Genehmigtes Kapital 2019).
  • Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem genehmigten Kapital 2019 ausgegebenen neuen Aktien wird ausgeschlossen, wenn und soweit diese Ermächtigung durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinzahlung in Höhe von insgesamt bis zu 10% des Grundkapitals im Rahmen der Ausgabe neuer Aktien der BAWAG Group AG ausgenutzt wird, um (i) vom Bezugsrecht der Aktionäre Spitzenbeträge auszuschließen, die bei ungünstigem Umtauschverhältnis entstehen können, und/oder (ii) die Ausübung von Mehrzuteilungsoptionen (Greenshoe-Optionen), die den emittierenden Banken gewährt werden, zu erfüllen.

Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:

  • Um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, durch die BAWAG Group AG oder ihren Tochterunternehmen (§189a Z 7 UGB) ausgegebene oder noch auszugebende Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechte) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht zu bedienen;
  • um Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der BAWAG Group AG oder ihrer Tochterunternehmen (§189a Z 7 UGB) zu Vergütungszwecken zu übertragen;
  • um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen, sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt;
  • um eine sogenannte Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der BAWAG

Group AG angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien der BAWAG Group AG aus dem Genehmigten Kapital 2019 einzulegen;

  • bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn die Ausübung der gegenständlichen Ermächtigung im Ausübungszeitpunkt im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen sachlich gerechtfertigt ist. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen 10% des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder, falls dieser Wert geringer ist, im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht überschreiten.
  • Gemäß § 5 Nr 8 der Satzung der BAWAG Group AG, wird das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 10.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 10.000.000 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zum Zwecke der Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, die der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage der in der Hauptversammlung vom 30.4.2019 erteilten Ermächtigung zukünftig begeben kann, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, als Gläubiger von der BAWAG Group AG selbst oder von ihren Tochtergesellschaften zu begebenden Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der BAWAG Group AG Gebrauch machen. Ausgabebetrag und Umtauschverhältnis haben unter Wahrung der Interessen der BAWAG Group AG, der bestehenden Aktionäre und der Zeichner der Wandelschuldverschreibungen im Rahmen eines marktüblichen Preisfindungsverfahren unter Anwendung anerkannter marktüblicher Methoden und des Börsekurses der Aktien der BAWAG Group AG ermittelt zu werden. Der Ausgabebetrag der jungen Aktien darf den anteiligen Betrag am Grundkapital nicht unterschreiten. Die im Rahmen der bedingten Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien sind in gleichem Maße wie die bestehenden Aktien der BAWAG Group AG dividendenberechtigt
  • Die Hauptversammlung hat am 30.04.2019 beschlossen, den Vorstand gemäß §65 Abs. 1 Z 8 und Abs. 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien für einen Zeitraum von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu ermächtigen. Laut der Ermächtigung darf die beim Erwerb von Aktien zu zahlende Gegenleistung nicht niedriger als 1 € sein und nicht mehr als 30%

über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten 20 Handelstage vor dem jeweiligen Kauf liegen; im Falle eines öffentlichen Angebots ist der Stichtag für das Ende des Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die Absicht bekannt gemacht wird, ein öffentliches Angebot zu stellen. Der Vorstand ist ermächtigt, die Rückkaufsbedingungen festzulegen.

Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder oder auch mehrfach ausüben, sofern der mit den von der BAWAG Group AG aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigt. Die wiederholte Ausübung dieser Ermächtigung ist zulässig. Die Ermächtigung kann in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die BAWAG Group AG, durch ein Tochterunternehmen (§189a Z 7 UGB) oder durch Dritte für Rechnung der BAWAG Group AG ausgeübt werden.

Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) und auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung hat am 30.04.2019 ebenfalls beschlossen, den Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der Beschlussfassung gemäß §65 Abs. 1b AktG zu ermächtigen, für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu wählen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingugnen festzusetzen.

Laut der Ermächtigung kann der Vorstand die erworbe-nen eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einziehen. Die Einziehung führt zur Kapi-talherabsetzung um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals.

All diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenützt werden. Die Ermächtigungen umfassen auch die Verwendung von der BAWAG Group AG gehaltenen eigenen Aktien der BAWAG Group AG, sowie von gemäß § 66 AktG von Tochterunternehmen bzw Dritten auf Rechnung der BA-WAG Group AG oder eines Tochterun-ternehmens erworbenen Aktien der BAWAG Group AG.

Es liegen keine bedeutenden Vereinbarungen vor (oder müssen gemäß §243a Abs. 1 Z. 8 UGB offengelegt

werden), bei denen die BAWAG Group AG Vertragspartei ist, die aufgrund eines durch Übernahmeangebot erfolgten Kontrollwechsels in der BAWAG Group AG in Kraft treten, sich ändern oder beendet werden.

Es bestehen keine Schad- und Klagloshaltungsvereinbarungen zwischen der BAWAG Group AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern, die im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots wirksam werden würden.

CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY

Ein besonderes Anliegen der BAWAG Group ist es, Corporate Social Responsibility (CSR) zu leben und umzusetzen. Für Unternehmen ist es notwendig und wichtig, die

Balance zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen zu finden.

CSR-REPORTING

Für die BAWAG Group AG als Einzelunternehmen ist §243b UGB nicht anwendbar, da weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigt werden. Die BAWAG Group veröffentlicht einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht nach

§267a UGB welcher auf der Website der BAWAG Group unter https://www.bawaggroup.com/CSR abgerufen werden kann.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

In der BAWAG Group werden keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten nach §243 UGB durchgeführt.

AUSBLICK UND ZIELE

Die europäische Bankenlandschaft befindet sich derzeit stark im Umbruch und ist mit mehreren Herausforderungen wie dem aktuellen Niedrigzinsumfeld, anhaltendem Preisdruck, erhöhten regulatorischen Anforderungen, neuen Marktteilnehmern in Form von Fintechs und einem raschen technologischen Wandel konfrontiert. Wir sind zuversichtlich, die BAWAG Group so positioniert zu haben, dass sie diese Herausforderungen erfolgreich meistern kann, um ihr Geschäft weiter auszubauen – unter gleichzeitiger Beibehaltung eines niedrigen Risikoprofils und einer soliden Eigenkapitalausstattung.

Abgesehen von diesen Industrie-spezifischen Herausforderungen, wird der Ausbruch des Corona-Virus COVID-19 mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Auswirkung auf die Wirtschaft in jenen Ländern haben, in denen wir tätig sind.

Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich des Ausmaßes als auch der Dauer sowie der laufenden Entwicklungen können wir aktuell keine genauen und verlässlichen Schätzungen hinsichtlich möglicher quantitativer Auswirkungen geben. Dies kann in einem allgemein herausfordernden und volatilen Marktumfeld resultieren. Wir werden die Entwicklungen sorgfältig verfolgen und werden daran arbeiten dies im Rahmen unserer Möglichkeiten im Laufe des Jahres zu adressieren.

Aufgrund unserer starken operativen Performance im Jahr 2018 haben wir unsere ursprünglichen 3-jährigen Konzernziele für die Jahre 2018 bis 2020 angepasst. Im Wesentlichen haben wir unsere Ziele (basierend auf Konzernzahlen) um ein Jahr nach vorne gezogen:

Ziele 2020
Ergebnis vor Steuern (konsolidiert) >640 Mio. €
Nettogewinn (konsolidiert) >480 Mio. €
Cost/Income Ratio (konsolidiert) <40%
Return on Tangible Common Equity (konsolidiert) 15% - 20%
Common Equity Tier 1 Quote (fully loaded, konsolidiert) 13%
Nettogewinn je Aktie1) (konsolidiert) >5,40 €

1) Vor Abzug des AT1-Kupons; basierend auf 89,1 Mio. Aktien..

In Bezug auf Kapitalaufbau und Ausschüttungen an die Aktionäre streben wir eine jährliche Dividendenzahlung in Höhe von 50% des Nettogewinns an und werden zusätzliches Überschusskapital für Investitionen in organisches Wachstum sowie die Umsetzung ergebnissteigernder Akquisitionen in Übereinstimmung mit unserem RoTCE-Ziel verwenden. Soweit das Überschusskapital nicht für organisches Wachstum und M&A zum Einsatz kommt, werden wir es auf Basis einer jährlichen Prüfung an die Aktionäre in Form von Aktienrückkäufen und/oder Sonderdividenden ausschütten.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von 2,61 € je Aktie (230 Mio. €) auszuschütten (bezogen auf die am 31. Dezember 2019 ausstehenden Aktien).

Unsere anhaltend starken operativen Ergebnisse im Jahr 2019 bestätigen erneut, dass die BAWAG Group gut aufgestellt ist, in einem wettbewerbsintensiven europäischen Bankenumfeld erfolgreich zu bestehen. Wir werden unsere auf die DACH-Region ausgerichtete Strategie, die sich durch ihr geringes Risiko auszeichnet, beibehalten und unseren Kunden weiterhin einfach verständliche, transparente und erstklassige Produkte und Dienstleistungen anbieten.

  1. März 2020

Anas Abuzaakouk CEO und Vorsitzender des Vorstands

Enver Sirucic Mitglied des Vorstands

Stefan Barth Mitglied des Vorstands

David O'Leary Mitglied des Vorstands

Andrew Wise Mitglied des Vorstands

Sat Shah Mitglied des Vorstands

Einzelabschluss

LAGEBERICHT

273

BILANZ

Aktiva

Summe der Aktiva 5.004.588.082,41 4.806.706
C. Rechnungsabgrenzungsposten 663.964,32 321
Guthaben bei Kreditinstituten 165.307.184,05 126.940
davon verbundene Unternehmen 286.373.557,01 533.966
Sonstige Forderungen 297.428.454,36 538.257
B. Umlaufvermögen
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 700.000.000,00 300.000
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.841.188.479,68 3.841.188
II. Finanzanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0
I. Sachanlagen
A. Anlagevermögen
31.12.2019 31.12.2018
in € in Tsd. €

Passiva

in € in Tsd. €
31.12.2019 31.12.2018
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 89.142.237,00 100.000
Nennbetrag Aktien im Eigenbestand -1.205.107,00 87.937.130,00 98.795
II. Kapitalrücklagen
1. nicht gebundene 1.041.917.723,03 1.059.600
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 10.000.000,00 10.000
2. andere Rücklagen 55.017.744,01 41.600
IV. Bilanzgewinn 3.023.991.382,12 3.282.219
davon Gewinnvortrag 2.677.882.149,87 2.741.679
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 20.623.474,02
2. sonstige Rückstellungen 330.000,00 130
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 709.204.572,75 301.948
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00
davon BAWAG P.S.K. 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 92.195,32 94
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
36.766.510,97 6.861
5. Sonstige Verbindlichkeiten 18.707.350,19 5.459
davon aus Steuern 394.573,14 1.819
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 34.527,92 122
Summe der Passiva 5.004.588.082,41 4.806.706

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

in € in Tsd. €
2019 2018
1. Umsatzerlöse 11.038.054,36 11.934
2. Sonstige betriebliche Erträge
b) übrige 37.437,80 150
3. Personalaufwand
a) Gehälter -12.427.409,02 -11.418
b) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
-1.527.040,51 -1.575
c) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge
-465.758,41 -826
4. Abschreibungen
a) auf Sachanlagen 0,00 0
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, die nicht unter Z 13 fallen -26.809,95 0
b) übrige -4.353.408,84 -13.647
6. Betriebsergebnis -7.724.934,57 -15.382
7. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen 280.000.000,00 533.979
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 23.138.207,19 10.654
davon BAWAG P.S.K. 23.138.207,19 10.654
9. Erträge aus Zuschreibungen zu Finanzanlagen 0,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -22.291.946,48 -10.368
davon BAWAG P.S.K. 0,00 -133
11. Finanzergebnis 280.846.260,71 534.265
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 273.121.326,14 518.883
13. Steuern vom Einkommen 83.845.669,11 21.657
14. Jahresüberschuss 356.966.995,25 540.540
15. Rücklagenbewegung -10.857.763,00
16. Jahresgewinn 346.109.232,25 540.540
17. Gewinnvortrag 2.677.882.149,87 2.741.679
18. Abschlagszahlung gemäß § 54a AktG 0,00
19. Bilanzgewinn 3.023.991.382,12 3.282.219

BAWAG Group AG

Der Vorstand

Abuzaakouk e.h. Barth e.h. O'Leary e.h. Shah e.h. Sirucic e.h.. Wise e.h.

ANHANG

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuchs in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Gesellschaft gilt im Geschäftsjahr als große Kapitalgesellschaft.

Die BAWAG Group AG ist das oberste Mutterunternehmen, welches einen Konzernabschluss erstellt. Der Konzernabschluss der BAWAG Group AG wird nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Dieser Konzernabschluss wird im Internet veröffentlicht (www.bawaggroup.com/Finanzergebnisse) und liegt am Sitz der BA-WAG Group AG in Wien auf.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Die Eröffnungsbilanz entspricht der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Aufstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag (Niederstwertprinzip) ausgewiesen.

Einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis haben die Bewertung des Finanzanlagevermögens und die damit verbundenen Einschätzungen der Bewertungsparameter, vor allem die Schätzunsicherheiten bei Planungsrechnungen. Der jährlich zum Bilanzstichtag durchgeführte Impairmenttest dient zur Überprüfung der Werthaltigkeit und möglicher Abschreibungserfordernisse des Beteiligungsansatzes. Basis des

Impairmenttests sind die vom Vorstand der BAWAG P.S.K. AG für den Konzern erstellten Planrechnungen zukünftiger Perioden. Die aus den Planrechnungen ermittelten "Free-Cashflows" werden mit risikoadjustierten Diskontierungszinssätzen abgezinst. Die Summe der auf den Bewertungsstichtag abgezinsten Free-Cashflows aus der Detailplanungsphase und der Phase der ewigen Rente bildet den ermittelten Unternehmenswert. Am Markt beobachtbare Kurse werden bei der Bestimmung des Unternehmenswertes zur Plausibilisierung berücksichtigt. Kurzfristige Marktanpassungen, bedingt durch exogene Faktoren, bleiben außer Ansatz. Der Unternehmenswert wird dem Buchwert der Beteiligung gegenübergestellt. Eine allfällige Unterdeckung des Unternehmenswertes wird durch eine Abschreibung des Buchwertes der Beteiligung korrigiert. Eine allfällige Überdeckung des Unternehmenswertes führt zu einer Zuschreibung der Beteiligung bis maximal zu den Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Falls erforderlich, wurden Wertberichtigungen für erkennbare Einzelrisiken und Pauschalvorsorgen erfasst.

Soweit erforderlich, wurde die spätere Fälligkeit durch Abzinsung berücksichtigt.

Der Nennbetrag von eigenen Aktien wird offen vom Nennkapital abgezogen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten wird mit der nicht gebundenen Kapitalrücklage verrechnet. Nach der Veräußerung oder Weitergabe der Aktien entfällt der Abzug vom Nennbetrag. Ein den Nennbetrag übersteigender Differenzbetrag wird den Rücklagen zugeschlagen.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt gemäß § 198 Abs. 9 UGB nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Zur Berechnung werden jene lokalen Steuersätze herangezogen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses rechtlich verbindlich sind.

Latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bilanzierter Vermögenswerte oder Verpflichtungen nach UGB und deren jeweiligen steuerlichen Wertansätzen. Dies führt in der Zukunft voraussichtlich zu Ertragsteuerbelastungs- oder entlastungseffekten (temporäre Unterschiede). Für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Abzinsungen für latente Steuern werden nicht vorgenommen.

Mit Ausnahme der steuerlichen Verlustvorträge bestehen zum Stichtag keine temporären Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Werten. Dementsprechend werden keine latenten Steuern bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in der nach vorsichtiger unternehmerischer Beurteilung erforderlichen Höhe.

Anteilsbasierte Vergütungen

Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sog. Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente als auch Barausgleich). Bei der Bilanzierung orientiert sich die BAWAG P.S.K. an der AFRAC-Stellungnahme 3 "Die Behandlung anteilsbasierter Vergütungen in UGB-Abschlüssen".

Die Kosten von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zu dem Zeitpunkt bewertet, zu dem die Gewährung erfolgt.

Diese Kosten werden, zusammen mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals (andere Kapitalrücklage), über den Zeitraum, in dem die Dienst- und gegebenenfalls die Leistungsbedingungen (beim aktuellen Programm nicht relevant) erfüllt werden (Erdienungszeitraum), in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Die an jedem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten

Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich zugeteilt werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vergütungsvereinbarungen zum Gewährungszeitpunkt werden dienst- und marktunabhängige Leistungsbedingungen nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung des Konzerns in Bezug auf die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich zugeteilt werden, beurteilt. Marktabhängige Leistungsbedingungen werden im beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Alle anderen mit einer Vergütungsvereinbarung verbundenen Ausübungsbedingungen – aber ohne eine damit zusammenhängende Dienstzeitbedingung – werden als Nicht-Ausübungsbedingungen angesehen. Nicht-Ausübungsbedingungen werden im beizulegenden Zeitwert einer Vergütungsvereinbarung berücksichtigt und führen zu einer sofortigen aufwandswirksamen Erfassung einer Vergütungsvereinbarung, sofern nicht auch Dienst- und/oder Leistungsbedingungen bestehen.

Wenn Vergütungsvereinbarungen eine Markt- oder Nicht-Ausübungsbedingung beinhalten, werden die Transaktionen unabhängig davon, ob die Markt- oder Nicht-Ausübungsbedingung erfüllt ist, als zugeteilt betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungs- und Dienstbedingungen erfüllt sind.

Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe des beizulegenden Zeitwerts der nicht geänderten Vergütungsvereinbarung zum Gewährungsdatum erfasst, sofern die ursprünglichen Bedingungen der Vergütungsvereinbarung erfüllt werden. Die BAWAG Group erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen (bewertet zum Zeitpunkt der Änderung), die den gesamten beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind. Wird eine Vergütungsvereinbarung

vom Unternehmen oder der Gegenpartei annulliert, dann wird jedes verbleibende Element des beizulegenden Zeitwerts der Vergütungsvereinbarung sofort ergebniswirksam erfasst.

Für Vergütungen mit Barausgleich definiert AFRAC, dass der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Dienstleistungen auf dem beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit basiert. Im Gegensatz zum Modell des Gewährungsdatums für aktienbasierte Vergütungen wird der beizulegende Zeitwert der Vergütung zu jedem Bilanzstichtag und bei der Erfüllung neu bewertet. Die endgültigen Kosten einer anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich sind die an den Begünstigten gezahlten Barmittel, d.h. der beizulegende Zeitwert zum Erfüllungstag. Bis zur Begleichung wir der Anspruch aus der Vergütung als Verbindlichkeit und nicht innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Änderungen in der Bewertung der Verbindlichkeit werden in der Gewinnund Verlustrechnung berücksichtigt.

Die Auswirkungen einer Marktbedingung oder einer Nichtausübungsbedingung spiegeln sich in der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich sowohl zum Zeitpunkt der Gewährung als auch in der Folge wider. Ausübungsbedingungen (mit Ausnahme von Marktbedingungen) werden bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich nicht berücksichtigt. Stattdessen werden Ausübungsbedingungen (mit Ausnahme von Marktbedingungen) bei der Bewertung der Verbindlichkeit berücksichtigt, die durch die Anpassung der Anzahl der Rechte entsteht, die voraussichtlich ausübbar werden. Diese Schätzung wird bei der Bewertung der Verbindlichkeit zu jedem Berichtsstichtag bis zum Tag der Unverfallbarkeit neu bewertet. Auf kumulierter Basis wird kein Aufwand erfasst, wenn die gewährten Prämien nicht ausübbar werden, weil eine Ausübungsbedingung oder eine Nichtausübungsbedingung nicht erfüllt ist.

Wenn ein Mitarbeiter nicht zur Erbringung einer Dienstleistung verpflichtet ist, werden Aufwand und Verbindlichkeit sofort nach dem Zuteilungsdatum erfasst. Wenn der Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet ist, werden Aufwand und

Verbindlichkeit über den Erdienungszeitraum verteilt, wobei die Wahrscheinlichkeit, Ausübungsbedingungen zu erreichen, überprüft und der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit am Ende jeder Berichtsperiode neu bewertet wird.

Im Falle einer Änderung eines Programms von "Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente" in "Barausgleich" wird zum Zeitpunkt der Änderung eine Verbindlichkeit zum Barausgleich erfasst, basierend auf dem beizulegenden Zeitwert der Aktien zum Zeitpunkt der Modifizierung und in dem Umfang, in dem die Leistungen bereits erbracht wurden.

Wenn die Höhe der zum Änderungszeitpunkt erfassten Verbindlichkeit geringer ist als der zuvor als Erhöhung des Eigenkapitals erfasste Betrag, wird kein Gewinn für die Differenz zwischen dem bisher im Eigenkapital erfassten Betrag und dem beizulegenden Zeitwert der in die Verbindlichkeiten umgegliederten Betrag erfasst; diese Differenz verbleibt im Eigenkapital. Nach der Modifizierung erfasst die BAWAG P.S.K. den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zum Bilanzstichtag als Aufwand für die aktienbasierte Vergütung. Eine Neubewertung der Verbindlichkeit wird erfolgswirksam erfasst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Umrechnung der Aktiva und Passiva in Fremdwährungen erfolgte mit dem Devisenkurs des Entstehungstages oder jenem Devisenkurs zum Bilanzstichtag, der zum niedrigeren (Aktiva) bzw. höheren (Passiva) Euro-Ergebnis führt, soweit dies zur Wahrung des Niederstwert- bzw. Höchstwertprinzips erforderlich ist.

Ermessensausübung und Schätzunsicherheiten

Einen wesentlichen Einfluss auf die Ergebnisse haben die Bewertung von Beteiligungen und die damit verbundenen Einschätzungen der Bewertungsparameter, vor allem zur zukünftigen Ertrags- und Zinsentwicklung.

ANGABEN ZUR ERLÄUTERUNG DER BILANZ

Anlagevermögen

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2007 folgende Beteiligung an verbundenen Unternehmen erworben:

in € Firmensitz buchmäßiges
Eigenkapital
Anteil in % Jahresüberschuss
/ -fehlbetrag
Vorliegender
Jahresabschluss
per
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit
und Wirtschaft und
Österreichische
Postsparkasse
Aktiengesellschaft
Wien 2.842.285.610,39 100,0 309.763.491,16 31.12.2019

Die Pa-Zweiundsechzigste WT Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, an der eine 100%ige Beteiligung bestand, wurde im Berichtsjahr auf die BAWAG P.S.K.AG verschmolzen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die phasengleiche Dividende der BAWAG P.S.K. AG.

In den sonstigen Forderungen sind Kapitalertragsteuerbeträge enthalten, die die Gesellschaft als Gruppenträger

in € 2019 2018 Summe 663.813,65 886.957,86 1.550.771,51

Die auf die Gruppenmitglieder entfallenden Beträge sind entsprechend unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen.

Sämtliche Forderungen weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.

einer steuerlichen Unternehmensgruppe für sich selbst sowie für alle Gruppengesellschaften gegenüber dem Finanzamt geltend macht. Die Kapitalertragssteuerbeträge

verteilen sich auf folgende Kalenderjahre:

Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 55.386,87 € (Vorjahr: 56 Tausend €) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von € 291.952,62 (Vorjahr: 646 Tausend €) enthalten.

Der Betrag in Höhe von € 291.952,62 (Vorjahr: 646 Tausend €) betrifft Kapitalertragsteuerbeträge 2018 und 2019, die die Gesellschaft als Gruppenträger einer steuerlichen Unternehmensgruppe für die Gruppenmitglieder gegenüber dem Finanzamt geltend macht und an die Gruppenmitglieder weiterleitet.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind ferner Steuerumlagen in Höhe von € 36.419.171,48 (Vorjahr: 6.159 Tausend €) enthalten. Diese Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten Höhe von € 18.707.350,19 (Vorjahr: 5.459 Tausend €) sind Verbindlichkeiten in Höhe von € 18.278.249,13 (Vorjahr: 3.473 Tausend €) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Zum 31. Dezember 2019 bestehen Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen in Barausgleich in Höhe von € 16.175.568,00 (Vorjahr: 0 Tausend €).

Die von der BAWAG Group AG im Jahr 2019 begebene Ergänzungskapitalanleihe mit einem Nominale € 400.000.000,00 hat einen fixen Kupon von 2,375% und eine Laufzeit bis 2029.

Zusätzliches Kernkapital

Im April 2018 hat die BAWAG Group AG eine Emission über 300 Mio. € begeben, welche die Kriterien für die Berücksichtigung als zusätzliches Kernkapital (AT1-Kapital) erfüllt. Diese Verbindlichkeit wird im Passivposten 4 unter Anleihen ausgewiesen.

Art 52 (1) lit n CRR sieht die Verlusttragung für Finanzinstrumente des zusätzlichen Kernkapitals vor

(Herabschreibung oder Wandlung bei Eintritt eines Auslöseereignisses). Das zusätzliche Kernkapital der BAWAG Group sieht eine Herabschreibung des Kapitals vor, wenn die harte Kernkapitalquote der BAWAG Group (konsolidiert) unter 5,125% sinkt.

Der Kupon der Additional-Tier-1-Verbindlichkeit wurde mit 5,00% festgesetzt. Die Laufzeit ist unbefristet, eine vorzeitige Kündigung ist erstmals im Mai 2025 möglich.

Da das zusätzliche Kernkapital nicht in vollem Umfang an den Verlusten der Gesellschaft teilnimmt, wird das Kapital nach UGB als Fremdkapital klassifiziert. Kuponzahlungen werden im Zinsaufwand ausgewiesen.

Die im März 2019 begebene Ergänzungskapitalanleihe (Tier 2) hat einen fixen Kupon von 2.375 % und eine Laufzeit bis 2029.

ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen Verrechnungen mit Konzernunternehmen. Darin enthalten ist die Verrechnung aller Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Begebung einer Emission an die BAWAG P.S.K. erfolgt sind.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind hauptsächlich Beraterhonorare sowie Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Begebung einer Emission, sowie der Kapitalherabsetzung entstanden sind, enthalten.

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen zur Gänze Ausschüttungen der BAWAG P.S.K. AG, welche im laufenden Geschäftsjahr phasengleich vereinnahmt wurden.

Im Posten Steuern vom Einkommen sind positive Steuerumlagen in Höhe von € 104.828.638,63 (Vorjahr: 21.715 Tausend €) enthalten.

SONSTIGE ANGABEN

Angaben zum Eigenkapital

Grundkapital

Das Grundkapital der BAWAG Group reduzierte sich aufgrund des am 29. November 2019 abgeschlossenen Aktienrückkaufprogrammes um 10,9 Mio. €, somit verfügt die BAWAG Group über ein Grundkapital von 89,1 Mio. € (2018: 100,0 Mio. €), welches zur Gänze einbezahlt wurde. Darin enthalten sind 1,2 Mio. € (1.205.107 Stück) an eigenen Aktien der BAWAG Group (2018: 1,2 Mio €, 1.205.107 Stück), die von der BAWAG Group gehalten werden, somit netto 87,9 Mio. € für Bilanzierungszwecke (2018: 98,8 Mio. €). Die Anzahl der Stückaktien zum 31. Dezember 2019 beträgt 87.937.130 Stück (2018: 98.794.893 Stück), jeweils ohne gehaltene eigene Aktien.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde gemäß § 5 Nr. 7 der Satzung der BA-WAG Group AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – gegen Barund/oder Sacheinlage um bis zu 40 Mio € durch Ausgabe von bis zu 40.000.000 neuen auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (Genehmigtes Kapital 2019).

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 Absatz 2 Z 1 AktG um bis zu € 10 Mio. durch Ausgabe von bis zu 10.000.000 Stück auf Inhaber lautende

nennwertlose Stückaktien zum Zwecke der Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, die der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage der in der Hauptversammlung vom 30. April 2019 erteilten Ermächtigung zukünftig begeben kann, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, als Gläubiger von der Gesellschaft selbst oder von ihren Tochtergesellschaften zu begebenden Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Ausgabebetrag und Umtauschverhältnis haben unter Wahrung der Interessen der Gesellschaft, der bestehenden Aktionäre und der Zeichner der Wandelschuldverschreibungen im Rahmen eines marktüblichen Preisfindungsverfahren unter Anwendung anerkannter marktüblicher Methoden und des Börsekurses der Aktien der Gesellschaft ermittelt zu werden. Der Ausgabebetrag der jungen Aktien darf den anteiligen Betrag am Grundkapital nicht unterschreiten. Die im Rahmen der bedingten Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien sind in gleichem Maße wie die bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt.

Dividenden

Der Vorstand hat beschlossen, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividendenausschüttung von 229.516 Tausend € (Vorjahr: 215.200 Tausend €) vorzuschlagen.

Der ausschüttungsfähige Betrag, bestehend aus Jahresgewinn, Gewinnvortrag und freien Gewinnrücklagen abzüglich Ausschüttungssperren, beläuft auf 3.021.539 Tausend € (Vorjahr: 3.277.207 Tausend €). Dieser Wert berücksichtigt

keine Ausschüttungsbeschränkungen, die sich aufgrund von regulatorischen Vorschriften ergeben.

Angaben über die steuerliche Unternehmensgruppe

Mit Wirkung 1.1.2010 wurde eine Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der BAWAG Group AG (vormals BAWAG Holding GmbH) als Gruppenträger und derzeit 24 inländischen Gruppenmitgliedern, unter anderem der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, gebildet. Eine Steuerumlagevereinbarung wurde abgeschlossen, die für die Ermittlung der Steuerumlagen die Verteilungsmethode vorsah.

Im Jahr 2017 wurde mit Wirkung 1. Jänner 2018 zwischen dem Gruppenträger und den einzelnen Steuergruppenmitgliedern eine neue Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen. Für die Ermittlung der Steuerumlagen wurde die Belastungsmethode gewählt. Diese Methode fingiert die steuerliche Selbständigkeit des einzelnen Gruppenmitglieds. Das Gruppenmitglied wird verpflichtet, unabhängig vom gesamten Gruppenergebnis eine Steuerumlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes vom steuerlichen Gewinn zu entrichten. Ein interner Verlustvortrag für an den Gruppenträger übertragene steuerliche Verluste wird hierbei berücksichtigt bzw. evident gehalten. Sofern der Gruppenträger eine Mindestkörperschaftsteuer zu tragen hat, wird dafür keine Steuerumlage verrechnet. Ein Schlussausgleich hat bei Beendigung der Steuergruppe oder bei Ausscheiden eines Gruppenmitglieds für noch nicht vergütete steuerliche Verluste zu erfolgen.

Weiters wurde in der neuen Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung festgelegt, dass der Gruppenträger auf die Nachverrechnung von Steuerumlagen für Zeiträume vor dem 1.1.2018 verzichtet. Interne Verlustvorträge aus Zeiträumen vor dem 1.1.2018 werden fortgeführt.

Angaben zu Mitarbeitern und Organen

Der Personalstand betrug 2019 im Jahresdurchschnitt 8 Mitarbeiter (Vorjahr: 9), die alle in einem Angestelltenverhältnis stehen. Der Bestand an aktiven, auf Vollzeitkräfte umgerechneten Mitarbeitern beträgt per 31. Dezember 2019 7 (Vorjahr: 9).

Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind keine Aufwendungen für Abfertigungen enthalten.

Der Aufwand für die Bezüge des aktiven Vorstands (inklusive abgegrenzten und noch nicht ausbezahlten Bonus und Pensionskassenbeiträgen) betrug im abgelaufenen Jahr 1.663 Tausend € (Vorjahr: 1.978 Tausend €).

Jedes Konzernunternehmen trägt die anteilige Vergütung des jeweiligen Mitglieds des Vorstands.

Die Aufsichtsratsvergütungen beliefen sich auf 414 Tausend € (Vorjahr: 442 Tausend €).

Für das Jahr 2019 ist keine Bonuszahlung für den Vorstand vorgesehen und erfasst (2018: 6,6 Mio. €). Der Vorstand hat auf Bonuszahlungen für 2019 verzichtet, um dem aktuellen makorökonomischen Umfeld Rechnung zu tragen und die laufende Transformation der Gruppe zu beschleunigen. Unter Beachtung der regulatorischen Rahmenbedingungen wurde in 2017 unter anderem für den Vorstand ein langfristiges Incentivierungsprogramm, das zu 50% in Aktien und zu 50% in Phantomaktien oder optional zu 100% in Aktien der BAWAG Group AG erfüllt wird und an den langfristigen Unternehmenserfolg geknüpft ist, implementiert.

Zum 31. Dezember 2019 bestanden bei allen Vorständen vertragliche Regelungen, die Beitragszahlungen für eine Pensionsvorsorge vorsehen.

Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies wurden für die Geschäftsführung keine Haftungen übernommen.

Langfristiges Incentivierungsprogramm (Long Term Incentive Program – LTIP)

Die BAWAG Group hat ein langfristiges Incentivierungsprogramm (Long Term Incentive Program – LTIP) für die Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der obersten Führungsebene sowie ausgewählte Berater eingeführt. Durch LTIP sollen die Interessen der Begünstigten eng mit jenen der Eigentümer verbunden werden. Dies soll erreicht werden, indem der Bonus in Form von Aktien oder Phantom Shares der BAWAG Group AG gewährt wird. Die Übertragung der Aktien oder Zuteilung der Phantom Shares an die Begünstigten hängt dabei von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ab. LTIP stellte zu Beginn eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich in nur Eigenkapitalinstrumenten dar. In 2019 erfolgte eine teilweise Umwandlung in eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich. LTIP wird Übereinstimmung mit der AFRAC-STN 3 bilanziert.

Die Anzahl der Aktien wurde Anfang 2018 von der BAWAG Group AG festgelegt und basiert auf der Einschätzung der individuellen Leistungen im Jahr 2017 (und den Vorjahren).

Der Rechtsanspruch der einzelnen Begünstigten hängt für 75% der Aktien von der Erreichung eines Leistungsziels ab, welches auf dem durchschnittlichen Ergebnis vor Steuern je Aktie (pre-tax EPS) im Zeitraum 2018 bis 2020 basiert. Die Beurteilung erfolgt zu Beginn des Jahres 2021. Abhängig vom erreichten durchschnittlichen Ergebnis vor Steuern je Aktie der BAWAG Group AG werden zwischen 0% und 100% dieser Aktien/Phantom Shares tatsächlich zugeteilt ("Teil 1"). Der Rechtsanspruch für Teil 1 hängt nur vom erreichten Ergebnis vor Steuern je Aktie ab, zusätzliche Dienstbedingungen bestehen nicht.

25% der Aktien/Phantom Shares jedes Begünstigten sind an eine Dienstzeitbedingung gebunden ("Teil 2"): der Rechtsanspruch auf diese Aktien kann in 2022 und 2023 nur entstehen, wenn der Begünstigte bis zum 31. März 2021 durchgehend im Konzern beschäftigt ist. Die Ansprüche verfallen, wenn der Begünstigte sein Beschäftigungsverhältnis beendet oder entlassen wird. Basierend auf den Anforderungen des österreichischen Arbeitsrechts, erhält ein Begünstigter eine anteilige Zuteilung der nicht zugeteilten Teile des LTIP, sofern der Begünstigte ohne sein Verschulden ausscheidet.

Nach Ablauf des regulatorischen Aufschubs (dies umfasst auch Beschränkungen bei Dividendenzahlungen) ist eine Sperrfrist von einem Jahr vorgesehen. Für Mitglieder des Vorstands besteht für 50% der Aktien eine Sperrfrist bis zum Ende ihres Mandats.

Nach Erfüllung der Ausübungsbedingungen erhalten die Begünstigten des LTIP die Aktien der BAWAG Group AG bzw. Phantom Shares, ohne hierfür eine weitere Zahlung leisten zu müssen.

Der Aufsichtsrat der BAWAG Group hat am 29. April 2019 beschlossen, das LTIP-Programm zu modifizieren. Die bisherige Regelung sah eine gänzliche Erfüllung der Ansprüche in Aktien vor. Gemäß der neuen Regelung werden 50% der Bonuszuteilung weiterhin in Aktien gewährt, während die Begünstigten bei 50% der Bonuszuteilung zwischen der Auszahlung der Vergütung in bar oder der Zuteilung von Aktien wählen können. Die Barzahlung richtet sich nach dem Marktwert der Aktien der BAWAG Group. Die Ausübungs- und Marktbedingungen bleiben unverändert.

Da 50% der Zuteilungen nun eine alternative Barzahlung enthalten, qualifizieren sich diese 50% als aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich. Dementsprechend hat die BA-WAG Group zum Zeitpunkt der Änderung eine Verbindlichkeit zur Begleichung in bar ausgewiesen. Deren Wert entspricht dem beizulegenden Zeitwert der Aktien zum Zeitpunkt der Modifikation für bereits erbrachte Leistungen. Der erstmalige Ansatz dieser Verbindlichkeit erfolgte erfolgsneutral, was zu einer Reduzierung der Kapitalrücklage in Höhe von 16,8 Mio. € führte.

Das Programm umfasst auch die Möglichkeit einer Netto-Abrechnung, welche die BAWAG Group berechtigt, jene Anzahl an Aktien zurückzubehalten, die erforderlich ist, um eine entstehende Steuerschuld zu begleichen. Das Recht besteht nicht, wenn der Begünstigte den erforderlichen Betrag an den Arbeitgeber zahlt.

Anzahl der Aktien beizulegender Zeitwert in Millionen Euro beizulegender Zeitwert je Aktie Gewährt zum Stichtag 31.12.2019 892.688 36,2 40,60 Davon im Rahmen von Teil 1 des LTIP-Programms zugeteilt 669.517 27,2 40,60

Die folgende Tabelle zeigt die Aktien, welche im Jahr 2019 zugeteilt wurden, sowie die Bewertung zum 31.12.2019:

Begünstigte Anzahl der Aktien,
die im Rahmen von
Teil 1 des LTIP
Programms gewährt
wurden
Anzahl der Aktien,
die im Rahmen von
Teil 2 des LTIP
Programms gewährt
wurden
Maximale Anzahl
der Aktien, die
tatsächlich zugeteilt
werden
Minimale Anzahl an
Aktien, die
tatsächlich zugeteilt
werden
Anzahl der Aktien,
die zum Zeitpunkt
der Gewährung
tatsächlich zugeteilt
wurden
Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft
Anas Abuzaakouk 169.880 56.626 226.506 0 0
Stefan Barth 60.497 20.166 80.663 0 0
David O'Leary 108.395 36.131 144.526 0 0
Sat Shah 136.979 45.660 182.639 0 0
Enver Sirucic 60.497 20.166 80.663 0 0
Andrew Wise 124.573 41.524 166.097 0 0
Leitende Angestellte des
Unternehmens und seiner
Tochtergesellschaften
0 0 0 0 0
Sonstige aktienbasierte
Vergütungen
8.696 2.899 11.594 0 0
Summe 669.517 223.172 892.688 0 0

Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der zugeteilten Aktien je Gruppe von Begünstigten:

Bewertung

Die BAWAG Group verwendet den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente, um den Wert der von den Mitarbeitern erhaltenen Leistungen zu bestimmen.

Der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente zum Gewährungszeitpunkt basiert auf beobachtbaren Marktpreisen der BAWAG Group AG Aktie. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wurden keine Anpassungen für erwartete Dividenden und Dividendenbeschränkungen vorgenommen.

Für Teil 1 des LTIP-Programms wurden Markt- und Nichtausübungsbedingungen durch die Schätzung der Wahrscheinlichkeit, dass die geplanten Ergebnisse je Aktie erreicht werden, berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit wurde mit 100% angenommen.

Dienstbedingungen, wie sie in Teil 2 des LTIP-Programms vereinbart wurden, werden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Gewährungszeitpunkt nicht berücksichtigt. Diese werden durch Anpassung der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die in die Bewertung der Transaktion einfließen, berücksichtigt. Die BAWAG Group erwartet, dass alle Begünstigten die Dienstbedingungen erfüllen werden.

Bilanzierung von Annulierungen

Wird ein durch Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllender Anspruch während des Erdienungszeitraums annuliert oder abgerechnet, wird die Annulierung oder Abrechnung als vorgezogene Ausübungsmöglichkeit bilanziert. Der Betrag, der andernfalls für den verbleibenden Erdienungszeitraum erfasst worden wäre, wird sofort erfolgswirksam erfasst. Jede Zahlung, die an den Mitarbeiter bei der Annullierung oder Abrechnung der Ansprüche geleistet wird, wird als Abzug vom Eigenkapital verbucht. Übersteigt die Zahlung den zum Beendigungszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente, wird der übersteigende Betrag als Aufwand erfasst.

Werden Teile des modifizierten Teils des LTIP (anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich) während der Vesting-Periode annuliert oder abgerechnet, wird die Stornierung oder Erfüllung ebenfalls als vorgezogene Ausübungsmöglichkeit bilanziert und der Betrag, der andernfalls über den verbleibenden Erdienungszeitraum erfasst worden wäre,

wird sofort erfolgswirksam erfasst. Die Verbindlichkeit wird in weiterer Folge zum aktuellen beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung aller Effekte aus Annulierungen und Abrechnungen neu über die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet.

Im Jahresabschluss erfasste Beträge

Die Leistungen, die für eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten erbracht werden, werden im Zeitraum der Leistungserbringung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zeitgleich kommt es zu einer Erhöhung im Eigenkapital.

Mit der Gewährung von Teil 1 des LTIP-Programms ist keine weitere Leistungsbedingung verbunden und der Aufwand wurde dementsprechend sofort erfasst.

Wenngleich der Zeitpunkt der Gewährung des LTIP-Programms Anfang 2018 war, stellt die aktienbasierte Vergütung einen Bonus für 2017 erbrachte Leistungen dar. Dementsprechend wurden Aufwendungen und die Erhöhung im Eigenkapital im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 basierend auf dem beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt erfasst. Die Begünstigten wurden im Dezember 2017 über das Programm und ihre Einbeziehung darin informiert.

Für Teil 2 werden die Aufwendungen linear verteilt während des Erdienungszeitraums unter Anwendung der modifizierten Grant-Date-Methode erfasst. Diese Methode sieht eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Eigenkapitalinstrumente zum Gewährungszeitpunkt vor, wobei eine fortlaufende Anpassung für Instrumente, die nicht tatsächlich zugeteilt werden, erfolgt. Im Jahresabschluss 2018 und 2019 wurden die anteiligen Aufwendungen für Teil 2 des LTIP-Programms erfasst, da dieser Teil den Leistungsperioden 2018 bis 2021 zuzuordnen ist.

Für den modifizierten Teil des LTIP-Programms (der nun eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich darstellt) wird der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktien weiterhin als aktienbasierter Vergütungsaufwand erfasst. Der Aufwand wird teilweise der Verbindlichkeit und teilweise dem Eigenkapital zugeordnet. Der der Verbindlichkeit zugeordnete Betrag entspricht dem jährlichen Anteil des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeit wird auf der Grundlage des aktuellen Aktienkurses der gewährten Instrumente bewertet, wobei

alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden.

Die folgenden Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung der jeweiligen Periode erfasst:

in Mio. € 2019 2018
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich in
Eigenkapitalinstrumenten
2,7 2,6
davon betreffend
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 2,6 2,6
Mitglieder des Vorstands von Tochterunternehmen 0,0 0,0
Leitende Angestellte des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften 0,0 0,0
Sonstige anteilsbasierte Vergütungen 0,1 0,0
in Mio. € 2019 2018
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich mit Barausgleich -0,7 0,0
davon betreffend
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 1,2 0,0
Mitglieder des Vorstands von Tochterunternehmen 0,0 0,0
Leitende Angestellte des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften 0,0 0,0
Sonstige anteilsbasierte Vergütungen -1,9 0,0

Jährliches Bonusprogramm

Annual Bonus Awards werden ausgewählten Mitarbeitern und Mitgliedern des Vorstands gewährt. Der Zielbonus dieser Gruppe orientiert sich am jährlichen Ergebnis und definierten externen Zielgrößen. Sofern der individuelle Bonus eine bestimmte Grenze überschreitet, werden 50% des Bonus in bar ausbezahlt und 50% in Form von Aktien der BA-WAG Group AG (bis 2018) bzw. Phantomaktien (ab 2019) vergütet. Aktien, die den Begünstigten tatsächlich zugeteilt werden, stellen eine aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten (bis 2018) bzw mit Ausgleich in bar (ab 2019) dar. Die Aktien der BAWAG Group AG werden dazu von der BAWAG Group AG an der Wiener Börse erworben und die Tochterunternehmen ersetzen die Kosten des Rückkaufs. Im Jahr 2019 wurden für die in 2018 erbrachten Leistungen keine Aktien der BAWAG Group AG an Mitarbeiter im Konzern gewährt (2018: 55.025 Aktien für die in 2017 erbrachten Leistungen). Von

den in 2018 gewährten Aktien wurden bereits in 2018 22.600 Aktien mit einem Ankaufswert von 894 Tausend € an den Treuhänder der Mitarbeiter übertragen.

Der Aktienbonus für Leistungen des Jahres 2019 wurde formal nicht an die ausgewählten Mitarbeiter kommuniziert. Alle erwarteten Bonuszuteilungen für diese Mitarbeiter, die für im Jahr 2019 erbrachte Leistungen gewährt werden, wurden im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 durch Erfassung einer Rückstellung berücksichtigt.

Mitarbeiterbeteiligung

Im Jahr 2018 wurde ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm beschlossen. Im Rahmen dieses Programms erhielten alle Mitarbeiter der BAWAG Gruppe in Österreich, die nicht am LTIP teilnahmen, 23 Aktien der BAWAG Group AG. Insgesamt wurden 57.293 Stück Aktien an die Mitarbeiter der BAWAG Gruppe übertragen. Die Kosten für den Rückkauf

wurden von den jeweiligen Konzerngesellschaften getragen. Mitarbeiter der BAWAG Group AG erhielten 23 Aktien mit einem Ankaufswert von 1 Tausend €.

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Abgesehen von diesen Industrie-spezifischen Herausforderungen, wird der Ausbruch des Corona-Virus COVID-19 mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Auswirkung auf die

Wirtschaft in jenen Ländern haben, in denen wir tätig sind. Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich des Ausmaßes als auch der Dauer sowie der laufenden Entwicklungen können wir aktuell keine genauen und verlässlichen Schätzungen hinsichtlich möglicher quantitativer Auswirkungen geben. Dies kann in einem allgemein herausfordernden und volatilen Marktumfeld resultieren.

ORGANE DER BAWAG GROUP AG

VORSTAND DER BAWAG GROUP AG PER 31.12.2019

Anas ABUZAAKOUK

Vorsitzender des Vorstands der BAWAG Group AG seit 19.8.2017

Stefan BARTH

Mitglied des Vorstands der BAWAG Group AG seit 19.8.2017

David O'LEARY

Mitglied des Vorstands der BAWAG Group AG seit 19.8.2017

Sat SHAH

Mitglied des Vorstands der BAWAG Group AG seit 19.8.2017

Enver SIRUCIC

Mitglied des Vorstands der BAWAG Group AG seit 19.8.2017

Andrew WISE

Mitglied des Vorstands der BAWAG Group AG seit 19.8.2017

AUFSICHTSRAT DER BAWAG GROUP AG PER 31.12.2019

Vorsitzender

Egbert FLEISCHER

(seit 12.12.2019, Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats der BAWAG Group AG vpm 15.9.2017 bis 12.12.2019, Aufsichtsratsmitglied von 15.9.2017 bis zur Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2022 Beschluss fasstf

Vorsitzender-Stellvertreter

Kim FENNEBRESQUE (seit 12.12.2019, Aufsichtsratsmitglied der BAWAG Group AG von 15.9.2017 bis zur Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2022 Beschluss fasst

Mitglieder

Frederick HADDAD (Aufsichtsratsmitglied der BAWAG Group AG von 19.8.2017 bis auf Widerruf)

Adam ROSMARIN

(Aufsichtsratsmitglied der BAWAG Group AG von 15.9.2017 bis zur Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2022 Beschluss fasst)

Weitere Mitglieder 2019

Pieter KORTEWEG

(Vorsitzender des Aufsichtsrats der BAWAG Group AG von 15.9.2017 bis 12.12.2019 Aufsichtsratsmitglied der BAWAG Group AG von 19.8.2017 bis 12.12.2019))

Christopher BRODY

(Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats der BAWAG Group AG von 15.9.2017 bis 12.12.2019 Aufsichtsratsmitglied der BAWAG Group AG von 17.9.2017 bis 12.12.2019)

Vom Betriebsrat delegiert

Ingrid STREIBEL-ZARFL (seit 25.10.2017)

Verena SPITZ (seit 25.10.2017)

Weitere vom Betriebsrat delegierte Mitglieder 2019

Beatrix PRÖLL (von 25.10.2017 bis 12.12.2019)

AUSSCHÜSSE DER BAWAG GROUP AG PER 31.12.2019

Risiko- und Kreditausschuss

Frederick HADDAD Vorsitzender

Kim FENNESBRESQUE

Adam ROSMARIN

Ingrid STREIBEL-ZARFL vom Betriebsrat delegiert

Verena SPITZ vom Betriebsrat delegiert

Prüfungs- und Complianceausschuss

Adam ROSMARIN Vorsitzender

Egbert FLEISCHER

Frederick HADDAD

Ingrid STREIBEL-ZARFL vom Betriebsrat delegiert

Verena SPITZ vom Betriebsrat delegiert

Nominierungs- und Vergütungsausschuss

Egbert FLEISCHER Vorsitzender

Kim FENNEBRESQUE

Frederick HADDAD

Ingrid STREIBEL-ZARFL vom Betriebsrat delegiert

Verena Spitz vom Betriebsrat delegiert

ANLAGE

Anlagenspiegel

Summe Anlagenspiegel 4.141.188.480 400.000.000 0 4.541.188.480
2. Ausleihungen an verb. Unternehmen 300.000.000 400.000.000 0 700.000.000
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.841.188.480 0 0 3.841.188.480
II. Finanzanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 0 0 0
I. Sachanlagen
in € Stand 01.01.2019 Zugang Abgang Stand
31.12.2019
Entwicklung Anschaffungs- und Herstellungskosten
Entwicklung der
Buchwerte
Abschreibungen
in € Stand
01.01.2019
Zugang Abgang Zuschreibung Stand
31.12.2019
Stand
31.12.2019
Stand
31.12.2018
I. Sachanlagen
1. Betriebs- und
Geschäftsausstat
tung
0 0 0 0 0 0 0
II. Finanzanlagen
1. Anteile an
verbundenen
Unternehmen
0 0 0 0 0 3.841.188.480 3.841.188.480
2. Ausleihungen
an verb.
Unternehmen
0 0 0 0 0 700.000.000 300.000.000
Summe
Anlagenspiegel
0 0 0 0 0 4.541.188.480 4.141.188.480

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

"Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgstellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf,

das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist."

  1. März 2020

Anas Abuzaakouk CEO und Vorsitzender des Vorstands

Enver Sirucic Mitglied des Vorstands

Stefan Barth Mitglied des Vorstands

David O'Leary Mitglied des Vorstands

Andrew Wise Mitglied des Vorstands

Sat Shah Mitglied des Vorstands

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der BAWAG Group AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen

Der Vorstand beschreibt den Beteiligungsmanagement-Prozess und die Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen unter "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang sowie im Abschnitt "Beteiligungsrisiko" des Risikoberichts im Lagebericht.

Das Risiko für den Abschluss

Anteile an verbundenen Unternehmen stellen bei der BAWAG Group AG mit insgesamt rund 3.841 Mio. € einen wesentlichen Bilanzposten dar. Die Bank hält hierbei als wesentlichste Beteiligung den 100%-igen Anteil an der BA-WAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft ("BAWAG P.S.K.").

Die Gesellschaft überprüft unter Heranziehung des beizulegenden Wertes der Beteiligung, ob Anhaltspunkte für eine dauernde Wertminderung vorliegen.

Für die Ermittlung des beizulegenden Wertes werden interne Unternehmensbewertungen herangezogen. Die Unternehmenswertermittlungen beruhen primär auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung und daraus ableitbare Rückflüsse an den Eigentümer, im Besonderen in Form von Dividenden. Diese basieren auf den seitens der Organe der BAWAG P.S.K. genehmigten Planzahlen. Die verwendeten Diskontierungsfaktoren werden von den Finanz- und Kapitalmärkten abgeleitet und können von zukünftig sich ändernden marktbezogenen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflusst werden.

Die Bewertung ist somit innerhalb gewisser Bandbreiten ermessensbehaftet und mit Schätzungsunsicherheiten verbunden und beinhaltet damit ein mögliches Risiko der Fehldarstellung im Abschluss.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Dabei wurde das verwendete Bewertungsmodell nachvollzogen und beurteilt, ob es geeignet ist, den Unternehmenswert angemessen zu ermitteln. Die im Modell verwendeten Bewertungsparameter – vorrangig die Zinssatzkomponenten – wurden evaluiert. Dabei wurden die bei der Bestimmung des Zinssatzes

herangezogenen Annahmen durch Abgleich mit marktund branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt. Zur Überprüfung der Planungstreue hinsichtlich der Annahmen im Detailplanungshorizont wurde ein Backtesting vorgenommen. Dabei wurden die im Bewertungsmodell der Vorjahre verwendeten Cash Flows mit den Ist-Werten bzw. aktuell verwendeten Planungswerten abgeglichen und in Hinblick auf ihre Schlüssigkeit beurteilt. Die rechnerische Ermittlung der Unternehmenswerte wurde nachvollzogen. Die Höhe der Unternehmenswerte wurde mit Marktdaten und öffentlich verfügbaren Informationen (insbesondere dem Börsenkurs der BAWAG Group AG)– somit primär branchenspezifisch abgeleiteten Marktdaten – verglichen.

Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss und im Lagebericht zur Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen angemessen sind.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit

dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-system, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den diesbezüglichen Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Jahresabschluss oder mit unserem, während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese sonstigen Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen

wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Generalversammlung mit Beschluss vom 3. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt und mit 8. Mai 2018 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Am 30. April 2019 wurden wir für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr gewählt und am 7. Juni 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Bernhard Mechtler.

Wien, am 13. März 2020

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Bernhard Mechtler

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

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