Annual Report • Apr 16, 2020
Annual Report
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4 Bericht und Analyse des Managements
18 Jahresabschluss
91 Bestätigungsvermerk
95 Lagebericht

Als biopharmazeutisches Unternehmen ist Marinomed in das Umfeld der globalen pharmazeutischen und Biotechnologie-Märkte eingebettet.
Der globale pharmazeutische Markt ist ein Wachstumsmarkt, der laut dem Datenanbieter IQVIA für 2019 auf ein Volumen von rund USD 1,3 Billionen geschätzt wird und um 3-6 % pro Jahr wachsen soll. Welchen Einfluss die COVID-19 andemie auf den pharmazeutischen Markt haben wird, ist derzeit unklar. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die pharmazeutische Industrie von einer globalen konjunkturellen Krise weniger betroffen sein wird, als andere eile der Wirtschaft. Bleiben wird der Preisdruck der Finanzierer der Gesundheitssysteme auf die Industrie, der in Europa als Wachstumsdämpfer für die Branche schon seit längerer Zeit wirkt. Der zunehmende Lebensstandard in Asien und anderen Wachstumsregionen führt dennoch zu positiven Wachstumsaussichten der Branche.
Das erste Produkt der Marinosolv®-Plattform Budesolv zielt auf den Markt für allergische Rhinitis ab, dem im Jahr 2019 Umsätze in Höhe von USD 13 Mrd. prognostiziert werden (Visiongain Allergic Rhinitis Report 2018). Der Markt für nasale Steroide wächst dabei stärker als der Gesamtmarkt und ist damit seit 2018 mit einem Anteil von 38 % das größte Segment in diesem Markt. Diese Steigerungen sind zum Teil auf den Trend hin zum nicht verschreibungspflichtigen O er-the-Counter (OTC)-Markt zurückzuführen.
Auf Basis der universellen Anwendbarkeit der Marinosolv®-Plattform hat Marinomed weitere Produktentwicklungen angestoßen. Am weitesten fortgeschritten ist Tacrosolv, bei dem der Beginn der Phase-II-Studie unmittelbar bevorsteht. Dieses Produkt zielt auf den Markt für Ophthalmologie ab. Teilsegmente sind hier der Markt für allergische Konjunktivitis und für das Trockene Auge-Syndrom. Beide Märkte sind derzeit unterversorgt, sodass neue innovative Medikamente die Chance haben, eine große Gruppe von Patienten zu erreichen. Das Marktpotenzial des Trockenen Auge-Segments zeigte sich im Mai 2019, als Novartis mit einem Gesamtdealvolumen von USD 5,3 Mrd. das Präparat Xiidra von Takeda übernahm. Xiidra verzeichnete in 2018 Umsätze von in etwa USD 400 Mio. (Quelle: Novartis).
Die Carragelose®-Produkte von Marinomed sind frei verkäuflich, werden also TC vertrieben. Die längerfristigen Auswirkungen der sich im Moment global ausbreitenden COVID-19 Pandemie auf dieses Segment sind noch nicht abschätzbar. Kurzfristig ist für 2020 mit einem starken Anstieg des Absatzes in allen Märkten zu rechnen. Marinomed geht davon aus, dass sich durch die Pandemie das Bewusstsein für die Gefährlichkeit von viralen Infektionen der Atemwege in der Bevölkerung nachhaltig verändern wird.
Das Marktumfeld im OTC-Bereich ist von intensivem Wettbewerb, strengen Regularien und fragmentierten Distributionsnetzwerken geprägt. Über die Produktentwicklung und Marken hinausgehend ist daher die Fähigkeit essenziell, Innovationen im Markt platzieren zu können. Mit einem innovativen, patentgeschützten und auf den anti-viralen Bereich fokussierten Produktportfolio ermöglicht Marinomed seinen hochspezialisierten Vertriebspartnern in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen diese Herausforderung anzunehmen.
Die globale Biotechnologie-Industrie wächst mit rund 7 % p.a. deutlich rascher als die Weltwirtschaft und die pharmazeutische Industrie (Quelle: GlobalData). Der Grund für diesen Trend ist die hohe Innovationsfreudigkeit und Risikobereitschaft der Biotechnologie-Unternehmen, in Forschung und Entwicklung zu investieren und erfolgreiche Ergebnisse dann gemeinsam mit großen Pharmaunternehmungen auf den Markt zu bringen. Die steigenden Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie das Potenzial junger Biotech-Unternehmen, bedeutende Volumina an Risikokapital zu mobilisieren, deuten ebenfalls auf ein nachhaltiges Wachstum der Branche hin. Budgetäre Themen und die politische Unsicherheit, vor allem in den USA, könnten aber immer wieder zu Störungen des Wachstums führen.
Auch wenn Marinomed mit seinen Produkten, die über Partner in den Ländern vermarktet werden, nur einen kleinen Marktanteil innehat, profitiert das Unternehmen vom globalen Wachstum. Ein positives gesamtwirtschaftliches Klima und insbesondere wachsende Gesundheitsmärkte ermöglichen Marinomed nicht nur mit dem Markt zu wachsen, sondern führen auch dazu, dass bestehende und zukünftige Partner die Bereitschaft haben, in zukünftige Produkte und Märkte zu investieren.
Auch in Österreich stellen die pharmazeutische und die Biotechnologie-Industrie wichtige Wirtschaftsfaktoren dar. Mehr als 1.000 Unternehmen sind in Österreich im Life Science-Sektor tätig, wobei im pharmazeutischen Bereich 150 Unternehmen mit 18.000 Mitarbeitern Investitionen in Millionenhöhe in Forschung und Entwicklung tätigen und einen Anteil von 2,8 % am gesamten Bruttoinlandsprodukt erwirtschaften. In den vergangenen Jahren konnten einige Unternehmen große Erfolge erzielen, wie beispielsweise erfolgreiche Marktzulassungen von Medikamenten (Quellen: Pharmig, Vienna Life Science Report 2018/19, LISA Vienna).
Entsprechend den beiden Technologieplattformen berichtet Marinomed nach den operativen Segmenten Marinosolv® und Carragelose®. Die Geschäftsentwicklung in den zwei Segmenten ist von unterschiedlichen Faktoren gekennzeichnet, die für das Verständnis der Ertragslage wesentlich sind.
Für Produkte der Technologieplattform Marinosolv® wurden noch keine Vertriebslizenzrechte oder sonstigen IP-Rechte an Dritte vergeben. Daher spiegelt sich die außerordentlich positive Entwicklung auf der Forschungs- und Entwicklungsebene bislang noch nicht umsatzoder einnahmeseitig wider. Dieses Segment ist von hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung geprägt, die erst in den Folgejahren Umsätze generieren werden.
Im Geschäftsjahr 2019 erreichte Marinomed mit dem Marinosolv®-Leitprodukt Budesolv einen der wichtigsten Meilensteine der Entwicklung. Mit den Top Line-Ergebnissen konnte das Unternehmen im April 2019 den erfolgreichen Abschluss der pivotalen Phase-III-Studie bekanntgeben. Die später veröffentlichten Detaildaten eigten, dass Budesolv mit 85 % weniger Dosis nach einer Woche Behandlung die gleiche Wirkung wie das Marktprodukt erzielte. Noch entscheidender war der Nachweis, dass bereits innerhalb von drei Stunden nach erstmaliger Anwendung ein signifikanter Effekt erzielt wurde. Das Marktprodukt konnte diese Wirkung nicht zeigen.
Mit dem erfolgreichen Studienabschluss wurde nicht nur eine wichtige Voraussetzung für die Anmeldung zur Zulassung von Budesolv geschaffen, sondern auch Marinosolv® als Technologieplattform klinisch validiert: Produkte, die mit Marinosolv® in Lösung gebracht werden, haben eine höhere Bioverfügbarkeit und damit einen schnelleren Wirkeintritt verglichen mit aktuellen Behandlungen, die auf Suspensionen basieren. Für 2020 hat sich Marinomed zum Ziel gesetzt, die Vorbereitungen für die regulatorische Anmeldung von Budesolv abzuschließen und erste Partner für die Vermarktung unter Vertrag zu nehmen. Im aktuellen, durch die Pandemie gekennzeichneten Umfeld sind jedoch Verzögerungen nicht auszuschließen.
Die Carragelose®-Plattform zur Behandlung von Erkältungskrankheiten entwickelte sich 2019 dynamischer als im Vorjahr. Sie umfasst die Vertriebsaktivitäten der bestehenden Carragelose®-Produkte sowie die weitere Forschung und Entwicklungstätigkeit. Der Handelswarenumsatz konnte bei gleichzeitiger Verbesserung der Bruttomarge auf EUR 4,88 Mio. gesteigert werden (2018: EUR 4,42 Mio.). Damit übertraf Marinomed den im Jahr 2017 erzielten Rekordumsatz. Dies ist großteils auf den starken Marktstart des Partners in Skandinavien zurückzuführen.
Marinomed konnte im Geschäftsjahr 2019 die Umsatzerlöse um 31 % auf EUR 6,14 Mio. steigern (2018: EUR 4,67 Mio.). Diese wurden fast

ausschließlich im Segment Carragelose® erzielt und enthielten einen Sondereffekt in Höhe on EUR 0,90 Mio., der auf der Rückgabe eines Vertriebsgebiets durch einen europäischen Partner beruhte. Die sonstigen Erträge beinhalteten im Jahr 2019 in erster Linie die Forschungsprämie und blieben mit EUR 0,67 Mio. im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert (2018: EUR 0,68 Mio., Umwandlung von FFG-Darlehen in nicht rückzahlbare Zuschüsse und Forschungsprämie). Die sonstigen Gewinne und Verluste basierten vorwiegend auf Währungsgewinnen und -verlusten und blieben 2019 auf ähnlich niedrigem Niveau wie im Geschäftsjahr 2018.
Aufgrund der deutlich gestiegenen Handelswarenverkäufe erhöhte sich der Materialaufwand von EUR 3,31 Mio. auf EUR 3,58 Mio. im Jahr 2019. Die Bruttomarge konnte von 26 % auf 29 % verbessert werden. Bedingt durch höhere Investitionen, vor allem in klinische Entwicklungsprojekte, stiegen die Aufwendungen für bezogene Leistungen von EUR 1,52 Mio. im Jahr 2018 auf EUR 3,08 Mio. im Jahr 2019. Der Personalaufwand spiegelt den Mitarbeiteraufbau, die Erweiterung des Managementteams sowie die Aufwendungen für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm wider und lag daher mit EUR 4,22 Mio. über dem Vorjahreswert von EUR 2,52 Mio. Der Rückgang bei den sonstigen Aufwendungen von EUR 2,91 Mio. im
Jahr 2018 auf EUR 1,83 Mio. im Jahr 2019 ist überwiegend darauf zurückzuführen, dass Beratungsleistungen und andere Aufwendungen in Zusammenhang mit den Vorbereitungen des Börsegangs der Gesellschaft bereits im Jahr 2018 aufwandswirksam wurden.
Die hohen Investitionen in den zukünftigen Wachstumskurs von Marinomed spiegelten sich in der Ergebnisentwicklung wider. So stiegen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Jahr 2019 deutlich auf EUR 4,78 Mio., nach EUR 2,93 Mio. in 2018. Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit EUR -6,21 Mio. demnach unter dem Vergleichswert des Vorjahres von EUR -5,14 Mio. Das Finanzergebnis 2018 war von einem einmaligen, nicht auszahlungswirksamen Bewertungsergebnis in der Höhe von EUR -5,67 Mio. in Zusammenhang mit der 2017 ausgegebenen Wandelanleihe belastet. Dementsprechend konnte es 2019 auf EUR -1,00 Mio. (2018: EUR -6,95 Mio.) verbessert werden. Folglich kam das Jahresergebnis 2019 bei EUR -7,22 Mio. zu liegen, nach EUR -12,10 Mio. im Jahr 2018.
Diesen Aufwänden stand im Februar 2019 ein positiver IPO-Emissionserlös von EUR 22,43 Mio. gegenüber. Dem Unternehmen flossen damit ausreichend Mittel zu, um den geplanten Wachstumskurs vorantreiben zu können. Zudem wan-

delten 99,7 % der Wandelanleihegläubiger ihre Anleihen in Aktien, sodass die Gesellschaft nun eine deutlich verminderte Schuldenbelastung aufweist. Die ausstehenden 0,3 % der Wandelanleihe wurden von der Gesellschaft im Februar 2019 zurückgekauft. Danach wurde die Wandelanleihe vom Dritten Markt der Wiener Börse gelöscht. Darüber hinaus konnte sich Marinomed die Zusage eines Venture Loans für Forschung und Entwicklung in Höhe von bis zu EUR 15,00 Mio. von der EIB sichern.
Die Vermögens- und Finanzlage spiegelt primär die negative Ertragslage wider, die für ein biopharmazeutisches Unternehmen im Entwicklungsstadium zu erwarten ist. Die Finanzierungsmaßnahmen in den Geschäftsjahren 2015 bis 2019 sollen langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung sicherstellen.
Die Bilanzsumme erhöhte sich von EUR 5,26 Mio. per 31. Dezember 2018 auf EUR 19,50 Mio. zum Bilanzstichtag 2019. Die langfristigen Vermögenswerte stiegen auf EUR 4,16 Mio., nach EUR 1,54 Mio. zum Vorjahresstichtag, die kurzfristigen Vermögenswerte legten von EUR 3,72 Mio. auf EUR 15,34 Mio zu. Diese Entwicklung spiegelt die nach dem IPO im Februar 2019 und der Aufnahme der ersten Tranche des EIB Darlehens im Oktober 2019 deutlich verbesserte Liquiditätssituation des Unternehmens wider.
Zum Bilanzstichtag 2019 lag das Eigenkapital bei EUR 10,87 Mio., im Vergleich zu EUR -16,27 Mio. Ende Dezember 2018. Diese Steigerung geht primär auf den Börsegang, die Wandlung der Wandelanleihe sowie den gegenläufigen Effek des negativen Jahresergebnisses zurück.
Die langfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich vor allem aufgrund der Wandlung der Wandelanleihe auf EUR 4,61 Mio., nach EUR 13,89 Mio. zum Bilanzstichtag 2018. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gingen, insbesondere aufgrund der Rückzahlung der FFG- und der Gesellschafterdarlehen, von EUR 7,64 Mio. auf EUR 4,03 Mio. zum 31. Dezember 2019 zurück.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stiegen infolge des erfolgreichen Börsegangs von EUR 1,72 Mio. Ende 2018 auf EUR 12,02 Mio. zum Bilanzstichtag 2019. Dabei ist der Cash Flow neben den IPO Erlösen im Wesentlichen durch Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie die Bereinigung der Bilanz gekennzeichnet.
Marinomed erwartet für das Jahr 2020 erneut eine gute Auftrags- und Umsatzentwicklung. Der Ausbau der Vertriebskooperationen wird erstmals auch das Segment Marinosolv® einbeziehen, wobei hier noch keine Produktumsätze zu erwarten sind. Im Segment Carragelose® sollten sich klinische Prüfungen zur Erweiterung der Indikationsgebiete sowie weitere Produkteinführungen positiv auswirken.
Ein weiterer positiver Effekt ist durch die erhöhte Nachfrage nach Carragelose® Produkten im Rahmen der SARS-CoV-2 Pandemie zu erwarten. Insgesamt sind die Auswirkungen der Pandemie auf den Gesundheitssektor, wie beispielsweise Verzögerungen bei klinischen Studien, zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch schwer abschätzbar.
Aufgrund der hohen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung erwartet Marinomed für 2020 und auch die Folgejahre operative Verluste.
Mit der Marinosolv®-Technologieplattform bedient Marinomed einen Milliardenmarkt mit starken Wachstumsperspektiven. Das Leitprodukt der Plattform ist das antiallergische Medikament Budesolv. Im zweiten Quartal 2019 wurde die pivotale Phase-III-Studie erfolgreich abgeschlossen. Die Detailergebnisse der Studie wurden auf dem renommierten ACAAI Kongress in Houston, USA vorgestellt. Diese belegen, dass Budesolv der erste Steroidnasenspray ist, der bereits nach der ersten Dosis eine klinische relevante Wirkung innerhalb weniger Stunden zeigt und dabei rund die Hälfte der maximalen Wirksamkeit erreicht.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Budesolv-Studie ist nicht nur eine sehr gute Voraussetzung für die Anmeldung zur regulatorischen Genehmigung geschaffen worden. Budesolv dürfte auch ein attraktives Produkt für die Suche von Vermarktungspartnern sein. Zudem wurde damit die gesamte Marinosolv® Plattform klinisch validiert. Demnach legt Marinomed im Jahr 2020 einen Fokus auf die Vorbereitung der Zulassung und der kommerziellen Verwertung von Budesolv.
Zudem forscht Marinomed bereits an weiteren Entwicklungen auf Basis der Marinosolv®-Technologieplattform. Die Plattform lässt sich auf viele weitere Wirkstoffe a wenden, darunter sind auch Immunsuppressiva, wie Tacrolimus. Zur Behandlung entzündlicher Augenerkrankungen entwickelt Marinomed das Produkt Tacrosolv, das 2020 in die klinische Entwicklung gebracht werden soll.
Marinomed verfolgt die Strategie, das geistige Eigentum des Unternehmens weiter auszubauen und optimal zu nutzen. Die breite Anwendbarkeit der Marinosolv®-Technologieplattform eröffn t dafür eine Vielzahl von Optionen, wie beispielsweise auch als Dienstleistung für andere Pharmaunternehmen.
Marinomed sieht auf dem pharmazeutischen Markt für OTC-Produkte weiterhin großes Wachstumspotenzial bei unverändert hohem Wettbewerbsdruck. Von den zehn größten regionalen OTC-Märkten erzielt das Unternehmen nennenswerte Umsätze bisher nur in Großbritannien und Deutschland. Um dieses Potenzial besser auszuschöpfen, optimiert Marinomed laufend sein Portfolio aus Produkten und Partnerschaften. Ziel ist es, neue Partner für bestimmte Regionen zu gewinnen, aber auch weitere Produkteinführungen mit zusätzlichen klinischen Daten zu unterstützen.
Marinomed geht vor diesem Hintergrund von einem weiteren längerfristigen Umsatzanstieg mit seinen Carragelose®-Produkten aus. Zunächst soll durch eine bessere Marktdurchdringung, indem zum Beispiel der Bekanntheitsgrad erhöht wird, weiteres Wachstumspotenzial für bereits vermarktete Produkte gehoben werden. Darüber hinaus plant Marinomed Umsatzsteigerungen durch Produktlaunches in neuen Märkten sowie durch die Einführung von zusätzlichen Produkten in bereits bestehenden Märkten zu generieren.
Ein Sonderfall sind die Vereinigten Staaten von Amerika. In den USA gibt es, bedingt durch regulatorische Auflagen und om Rest der Welt abweichende Zulassungskriterien, eine Eintrittsbarriere, die eine Zulassung in den kommenden Jahren nicht realistisch erscheinen lässt. Dennoch unternimmt Marinomed Anstrengungen, auch diesen besonders attraktiven Markt zu erreichen.
Zur Ausschöpfung des Potenzials der beiden Plattformen sind auf absehbare Zeit weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderlich. Abhängig vom Umfang dieser Investitionen und dem wirtschaftlichen Erfolg bei der Verwertung kann es zu einem zusätzlichen Kapitalbedarf kommen. Marinomed führt laufend Gespräche in Bezug auf weitere Projektfinanzierungen
Marinomed ist ein Forschungs- und Entwicklungsunternehmen, das mit seinen Produkten pharmazeutische Unternehmen und Vertriebspartner auf allen Kontinenten beliefert. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden laufend überwacht, mit dem Ziel, rasch agieren und allenfalls gegensteuern zu können.
Marinomed ist als international tätiges Unternehmen in die Weltwirtschaft eingebunden. Auch wenn noch nicht absehbar ist, welche Auswirkungen die Pandemie langfristig auf die globale Wirtschaft hat, besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich das Weltwirtschaftsklima weiter verschlechtert und sich die Abwärtsbewegungen auf allen Kontinenten fortsetzen. Zwar reagiert der Gesundheitssektor, in dem das Unternehmen tätig ist, weniger sensibel auf derartige Veränderungen als andere Bereiche der Wirtschaft, jedoch könnte sowohl die Aufrechterhaltung einer durchgängigen Wertschöpfungskette erschwert werden als auch eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums zu einer geringeren Kundennachfrage führen.
Zu den wesentlichen finanziellen Risi en zählen Ausfall-, Liquiditäts- und Zinsrisiken. Dadurch, dass einige Umsätze in GBP getätigt werden, bestehen auch Risiken aus Wechselkursschwankungen. Da Forderungen in GBP in der Regel einen Betrag von EUR 250.000,00 nicht übersteigen, würde sich eine Schwankung von +/-10 % mit weniger als EUR 25.000 auf die Gewinnund Verlustrechnung auswirken. Als Forschungsund Entwicklungsunternehmen weist Marinomed nach wie vor ein negatives Betriebsergebnis (EBIT) aus. Klassische Kreditinstrumente sind somit für das Unternehmen nicht zugänglich. Daher besteht das Risiko, dass der Kapitalbedarf in Zukunft nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen gedeckt werden kann. Es handelt sich dabei um ein für Biotechnologieunternehmen typisches Risiko.
Marinomed ist zudem in üblichem Maß einem Zinsrisiko auf Basis der Entwicklung internationaler Zinsen ausgesetzt. Spezifische Zinsrisi en ergeben sich aus dem aws-Seedfinancing (2 % plus 3M-EURIBOR) sowie aus den zu leistenden umsatzabhängigen Tantiemen in Zusammenhang mit dem EIB Darlehen.
Das Unternehmen verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente.
Für Marinomed besteht das Risiko, dass langfristige Potenziale nicht ausgenutzt oder falsch eingeschätzt werden. Bei beiden Technologieplattformen können sich die eingegangenen oder noch zu etablierenden Partnerschaften als nicht vorteilhaft erweisen. Die heutige Einschätzung des Potenzials der Produkte auf den globalen Märkten kann sich als zu optimistisch herausstellen. Es besteht daher das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Weiters besteht das Risiko, dass Mitbewerber bessere oder günstigere Produkte entwickeln und dadurch das Marinomed-Portfolio weniger ertragreich ist.
Staatliche Behörden versuchen in praktisch allen regionalen Märkten, die Kosten im Gesundheitswesen durch verstärkten Wettbewerb der Anbieter und permanente Absenkung der Erstattungsgrenzen für Pharmaka zu beschränken. Der rasch wachsende OTC-Markt ist diesen Einflüssen weniger ausgesetzt, jedoch gibt es starke Konkurrenz von größeren Anbietern, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Möglic keiten verfügen als Marinomed bzw. ihre Partner in den jeweiligen Ländern.
Marinomed ist sowohl auf der Lieferanten- als auch auf der Vermarktungsseite auf Partner angewiesen. Trotz aufrechter Verträge besteht das Risiko, dass einer oder mehrere Partner ohne Verschulden von Marinomed wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten nicht zu lösen vermögen und in der Folge für Marinomed ein Schaden entsteht. Dabei kann der Partner seine eigenen Umsatzziele verfehlen, es kann sich aber auch um Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken handeln.
Da die Umsätze zu über 90 % in Euro fakturiert werden, schätzt das Unternehmen das Währungsrisiko als gering ein. Dennoch könnte in Ländern außerhalb der Eurozone (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) eine Aufwertung des Euro gegenüber den lokalen Währungen die Produkte des Unternehmens für Händler und Endverbraucher verteuern. Dies könnte zu einem Umsatzrückgang bei den Produkten des Unternehmens führen.
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Finanzmittel, die zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen erforderlich sind, möglicherweise nicht beschafft werden können. Bisher hat das
Unternehmen das operative Geschäft vor allem durch Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Distributionsverträgen, den Verkauf von Handelswaren, atypisch stille Beteiligungen, durch die Ausgabe einer Wandelanleihe, neuer Aktien beim Börsegang sowie durch Zuschüsse, geförderte Darlehen und sonstige staatliche Förderungen finanziert. Der orstand geht davon aus, dass zumindest in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung und operative Verluste anfallen werden. Der Vorstand rechnet damit, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die in 2019 eingeworbenen Mittel aus dem Börsegang und von der EIB ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für die nächsten Jahre finanzieren zu können. Diese Schätzung basiert auf Annahmen, die sich als falsch erweisen können, und das Unternehmen könnte seine Kapitalressourcen früher ausschöpfen als derzeit erwartet.
Marinomed wird immer versuchen, sich finanzielle Flexibilität zu erhalten, z. B. durch Aufnahme zusätzlichen Kapitals zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. Aktuell glaubt das Unternehmen über genügend Mittel für die aktuellen oder zukünftigen betrieblichen Pläne zu verfügen.
Marinomed ist der Auffassung, dass das Unte nehmen auf bestimmte Ausgaben verzichten könnte, um damit seine Bargelderfordernisse zu reduzieren. Sollte es Marinomed nicht möglich sein, im Bedarfsfall Kapital aufbringen zu können, könnte es dadurch zu Verzögerungen oder Reduzierungen bzw. zur Beendigung von Forschungsund Entwicklungsprogrammen sowie zukünftiger Kommerzialisierungsbemühungen kommen.
Marinomed ist Untermieter an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, die derzeit auch Aktionär des Unternehmens ist. Der Mietvertrag ist bis Ende Juni 2020 befristet. Daher errichtet Marinomed derzeit einen neues Firmengebäude in Korneuburg. Sollte der neue Standort nicht rechtzeitig bezugsfertig sein, könnte Marinomed auf die Verlängerung des Mietvertrags durch die Veterinärmedizinische Universität Wien angewiesen sein. Vor dem Hintergrund der aktuellen Coronakrise (SARS-CoV-2) sind Verzögerungen auf allen Baustellen zu erwarten.
Die Carragelose®-Technologie ist durch mehrere Patente weltweit geschützt. Die Patente der Marinosolv®-Technologie befinden sich derzeit in der Nationalisierungsphase. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente angefochten werden oder derzeitige Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen.
Der Erfolg von Marinomed hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit die Forschungsund Entwicklungsinitiativen die antizipierten Ergebnisse erreichen. Die Forschungsaktivitäten von Marinomed dienen der Wissensvermehrung und sind dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Die internen und externen Forscher halten die rechtlichen Vorschriften ein und beachten darüber hinaus auch ethische Grundsätze. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Forschung umfasst im Falle missbrauchsgefährdeter Forschung insbesondere die nachfolgend angesprochenen Maßnahmen: das Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, den sorgfältigen Umgang mit Veröffentlichungen, die Dokumentation von Risiken sowie Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Forschung und von klinischen Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen bzw. nicht signifikan besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte. Das könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed deutlich reduzieren. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos und geplante Einnahmen nicht zu lukrieren sein.
Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl besteht bei einem Ausfall von Schlüsselarbeitskräften das Risiko, dass essenzielles Know-how verloren geht und die Nachbesetzung von vakanten Stellen zu Verzögerungen bei der Zielerreichung führt.
Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Entsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt "Risikobericht" benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegt beim Vorstand.
Das Risikomanagementsystem fokussiert auf die im vorangehenden Risikoabschnitt genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch eine enge interne wie auch externe Kommunikation adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit allen externen Zulieferern und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten on Planung und Durchführung. Marinomed hat sowohl Investoren für den IPO als auch die EIB für ein Venture Loan gewinnen können. Diese beiden Finanzierungselemente haben einerseits zu einer Verbesserung der Kapitalstruktur geführt, und andererseits erlauben sie dem Unternehmen,
seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beschleunigt umzusetzen. Abhängigkeiten von der allgemeinen Wirtschaftslage, dem Finanzierungsumfeld oder einem erfolgreichen Debitorenmanagement sind dadurch reduziert.
Das interne Kontrollsystem der Marinomed hat insbesondere die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Richtlinien sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern. Bei sämtlichen relevanten Geschäftsfällen wird das Vieraugenprinzip eingehalten.
Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation ist durch flache Hie archien und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit gekennzeichnet. Es besteht eine organisatorische Trennung aus operativer und finanzieller erantwortung sowie für das Rechnungswesen aus Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung.
Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes ontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand hat dabei besonders hohe Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Diese Besprechungen finden je nach Bedeutung wöchentlich bz . monatlich statt.
Dabei wird strukturiert über die notwendigen Informationen von den jeweiligen Bereichsleitern an den Vorstand berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können.
Das interne Berichtswesen ist darauf angelegt, dem Vorstand in regelmäßigen Abständen zu ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanz - elle Auswirkung auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendigen Planungen, beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze werden vom Vorstand vorab genehmigt.
Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird.
Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem. Ziele sind die Einhaltung der gesetzlichen Normen, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und die Rechnungslegungsvorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS).
Seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 wird das Rechnungswesen nicht mehr durch einen externen Steuerberater, sondern auf BMD in der Gesellschaft geführt. Ebenso wurde in eine Software für die Finanzplanung investiert, die über eine Schnittstelle den Abgleich mit den in BMD erfassten Istdaten ermöglicht.
Das Rechnungswesen wird durch die internationale Prüfungsgesellschaft BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Erstellung der Berichterstattung nach IFRS wird zudem durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH insbesondere zu Bewertungs- und Ausweisfragen unterstützt.
Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen entsprechenden öffentlichen Corpo ate Governance Bericht. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der ab dem schäftsjahr 2019 den Vorstand berät und das Funktionieren des internen Kontrollsystems überwacht.
Marinomed verfügt am Unternehmensstandort über eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung mit modern ausgerüsteten Labors, die Forschungen im Bereich Pharmazie, Biologie, Molekularbiologie, Zellbiologie und In-vivo-Pharmakologie ermöglichen. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fokussieren auf die beiden Plattformen Marinosolv® und Carragelose®. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung stiegen im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 4,78 Mio., nach EUR 2,93 Mio. im Jahr 2018.
Das Leitprodukt der Technologieplattform Marinosolv® ist Budesolv, ein neues Medikament zur Behandlung von allergischer Rhinitis. Marinomed ist es gelungen, den schwer löslichen Wirkstoff Budesonid ollständig in Lösung zu bringen. Der erfolgreiche Abschluss der pivotalen klinischen Studie im April 2019 sowie die im Rahmen der Jahrestagung des American College of Allergy, Asthma & Immunology (ACAAI) in Houston, Texas, vorgestellten Detaildaten belegen, dass Budesolv mit weniger Wirkstoff ein besseres und schnelleres Ergebnis bei der Allergiebehandlung als das Marktprodukt erzielt. Dies bedeutet die erste Innovation in der Allergiebehandlung mit Budesonid seit vielen Jahren. Aufgrund regulatorisch notwendiger Schritte ist mit einer Erstzulassung des Medikaments frühestens 2021 zu rechnen. Marinomed erzielte in der Zwischenzeit bei weiteren Produkten vielversprechende präklinische Daten, z.B. für Fluticason, Mometason, Fluorometholon und Pergolid. Bereits in fortgeschrittener Entwicklung befindet sich ein Produkt im Bereich der Augenheilkunde: Tacrosolv soll noch im Jahr 2020 in die klinische Entwicklung gebracht werden.
Die Carragelose®-Plattform soll künftig um weitere Produkte ergänzt werden. Ein erstes neu entwickeltes Medizinprodukt auf Basis einer physikalischen Wirkung erhielt im Juli 2018 die Zertifizierung. In 2020 wird mit der Einre chung von Carravin, einer Kombination aus Carragelose® und dem abschwellenden Wirkstoff Xylometazolin, eine bibliografische Zulassung verfolgt. Abhängig von den regulatorischen Anforderungen der Behörden rechnet Marinomed mit einer Zulassung frühestens im Jahr 2021.
Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 31 Mitarbeiter (FTEs, 2018: 30), davon 31 aktive (2018: 28, auf Grund von 2 karenzierten Mitarbeiterinnen) bei Marinomed beschäftigt, 15 im Bereich Forschung und Entwicklung. 68 % der Mitarbeiter waren Frauen, im F&E Bereich sogar 75 %, in Führungspositionen 40 %. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung. Die Fluktuation lag im Durchschnitt der letzten 5 Jahre bei ca. 10%, dabei wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr kein Austritt verzeichnet.
Der Vorstand der Marinomed Biotech AG setzt sich gemäß Satzung aus mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern zusammen. Sie
werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt, eine Wiederbestellung ist möglich. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 bestand der Vorstand von Marinomed aus drei Personen.
Der Aufsichtsrat der Marinomed Biotech AG setzt sich laut Satzung aus mindestens drei und maximal sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Sollte es in Zukunft einen Betriebsrat geben, kann dieser drei Mitarbeitervertreter in den Aufsichtsrat delegieren. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 bestand der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern. Die 2017 bestellten Mitglieder waren allesamt vor der Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft im Beirat des Unternehmens vertreten.
| Vorstand Name und Funktion |
Geburtsjahr | Erstbestellung | Ende der Funktionsperiode |
|
|---|---|---|---|---|
| Andreas Grassauer | 2022 | |||
| Vorsitzender und Chief Executive Offic | 1969 | 20061) | ||
| Eva Prieschl-Grassauer | ||||
| Stellvertretende Vorsitzende | 1968 | 20061) | 2022 | |
| Pascal Schmidt | ||||
| Chief Financial Offic | 1972 | 2018 | 2022 | |
| Aufsichtsrat Name und Funktion |
||||
| Simon Nebel | ||||
| Vorsitzender | 1966 | 2017 | 2023 | |
| Ute Lassnig | ||||
| Stellvertretende Vorsitzende | 1970 | 2017 | 2023 | |
| Karl Lankmayr | ||||
| Mitglied | 1978 | 2017 | 2023 | |
| Gernot Hofer | ||||
| Mitglied | 1980 | 2017 | 2023 | |
| Brigitte Ederer | ||||
| Mitglied | 1956 | 2018 | 2023 |
1) seit 2006 Geschäftsführung, mit Umfirmierung in eine Aktiengesellschaft 2017 orstand
Jahresabschluss
| 20 Gesamtergebnisrechnung |
|---|
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
Anhang angabe |
2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Gewinn oder Verlust | |||
| Umsatzerlöse | 5 | 6.144,6 | 4.666,3 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6 | 671,8 | 675,7 |
| Sonstige Gewinne (Verluste), saldiert | 7 | 9,9 | 10,2 |
| Materialaufwand | 8 | –3.575,2 | –3.313,9 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 8 | –3.081,7 | –1.517,9 |
| Personalaufwand | 9 | –4.219,4 | –2.516,5 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
10 | –327,2 | –236,8 |
| Sonstige Aufwendungen | 11 | –1.833,2 | –2.908,0 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | –6.210,4 | –5.140,8 | |
| Finanzerträge | 13 | 0,3 | 210,8 |
| Finanzaufwendungen | 13 | –1.002,0 | –7.163,3 |
| Finanzergebnis | –1.001,6 | –6.952,5 | |
| Ergebnis vor Steuern | –7.212,1 | –12.093,4 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 14 | –4,4 | –3,5 |
| Jahresfehlbetrag | –7.216,5 | –12.096,9 | |
| Sonstiges Ergebnis für das Geschäftsjahr | 0,0 | 0,0 | |
| Gesamtergebnis des Geschäftsjahres | –7.216,5 | –12.096,9 |
Die gesamten Ergebnisse sind den Aktionären des Unternehmens zuzurechnen.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR |
Anhang angabe |
2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis je Aktie | |||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) | 15 | –5,1 | –12,1 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) | 15 | –5,1 | –12,1 |
Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | angabe | ||
| VERMÖGENSWERTE | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 18 | 1.625,4 | 1.331,7 |
| Sachanlagen | 17 | 2.491,0 | 195,4 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 31 | 35,0 | - |
| Kautionen und sonstige langfristige Forderungen | 21 | 12,5 | 12,8 |
| 4.163,9 | 1.540,0 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 19 | 97,5 | 115,7 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
21 | 3.220,4 | 1.892,2 |
| Steuerforderungen | 14 | 0,0 | 0,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 22 | 12.019,6 | 1.715,5 |
| 15.337,5 | 3.723,4 | ||
| Summe Aktiva | 19.501,5 | 5.263,4 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
Anhang angabe |
2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| PASSIVA | |||
| Eigenkapital | |||
| Grundkapital | 23 | 1.469,8 | 1.000,0 |
| Kapitalrücklage | 23 | 40.848,1 | 6.968,3 |
| Kumulierte Ergebnisse | –31.451,9 | –24.235,4 | |
| 10.866,0 | –16.267,1 | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 25 | 4.505,4 | 1.173,5 |
| Stille Beteiligungen | 24 | - | - |
| Wandelanleihe | 26 | - | 5.583,1 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 27 | - | 7.132,0 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 29 | 104,1 | - |
| 4.609,5 | 13.888,6 | ||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 25 | 135,2 | 3.715,6 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28 | 1.002,4 | 2.014,5 |
| Wandelanleihe | 26 | - | 131,2 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
29 | 1.615,4 | 960,5 |
| Rückstellungen | 30 | 1.273,0 | 820,0 |
| 4.026,0 | 7.641,8 | ||
| Summe Passiva | 19.501,5 | 5.263,4 |
Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
Anhang angabe |
2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| CASHFLOW AUS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT | |||
| Jahresfehlbetrag | –7.216,5 | –12.096,9 | |
| Bereinigt um: | |||
| erfasste Ertragsteuern | 4,4 | 3,5 | |
| erfasster Finanzertrag | –0,3 | –210,8 | |
| erfasste Finanzaufwendungen | 1.002,0 | 7.163,3 | |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
327,2 | 236,8 | |
| Nettobuchwert aus Anlagenabgängen | 0,0 | 0,0 | |
| (Gewinn)/Verlust aus Anlagenabgängen | –0,0 | –0,2 | |
| nicht zahlungswirksame Erträge aus Schuldenerlass | - | –350,5 | |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge/Aufwendungen | 356,4 | –10,8 | |
| Veränderungen der Kautionen und sonstigen langfristigen Forderungen |
0,3 | –9,9 | |
| Veränderungen der Vorräte | 18,2 | 62,0 | |
| Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen |
–1.328,2 | –248,3 | |
| Veränderungen der Rückstellungen | 453,0 | 57,0 | |
| sonstige Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten |
–870,7 | 1.650,8 | |
| Gezahlte Zinsen | –382,2 | –558,3 | |
| Erhaltene Zinsen | 0,2 | 0,1 | |
| Gezahlte Steuern | –4,4 | –3,5 | |
| Cashflow aus der Betriebstätigkeit | 16 | –7.640,7 | –4.315,7 |
| Anschaffungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen |
–2.340,9 | –229,1 | |
| Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen | - | 0,2 | |
| Investitionen in Finanzanlagen | –35,0 | - | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 16 | –2.375,9 | –228,9 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
Anhang angabe |
2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Einzahlungen von Gesellschaftern | 22.425,0 | 867,6 | |
| Rückzahlungen der Wandelanleihe | –24,8 | - | |
| Einzahlungen EIB Darlehen | 4.000,0 | - | |
| Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen | –2.262,7 | –89,3 | |
| Rückzahlung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten | –1.891,1 | –530,0 | |
| Auszahlungen aus Leasingverpflichtungen | –98,4 | –17,0 | |
| Transaktionskosten der Eigenkapitalaufnahme | –1.779,5 | –1,7 | |
| Transaktionskosten der EIB-Darlehenaufnahme | –47,9 | - | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 16 | 20.320,7 | 229,7 |
| Netto-Cashflow | 10.304,1 | –4.314,9 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn des Geschäftsjahres |
22 | 1.715,5 | 6.030,4 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Geschäftsjahres |
22 | 12.019,6 | 1.715,5 |
| Davon Effekt von Wechselkursänderungen auf den Bestand der in Fremdwährung gehaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
8,6 | 1,8 |
Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
| alle Beträge in TEUR | Nominalkapital / Grundkapital |
Kapitalrücklage |
|---|---|---|
| 1. Januar 2018 | 132,4 | 6.979,3 |
| Jahresergebnis | - | - |
| Gesamtergebnis des Geschäftsjahres | - | - |
| Eingezahltes Kapital nach Abzug von Transaktionskosten | 867,6 | –11,0 |
| 31. Dezember 2018 | 1.000,0 | 6.968,3 |
| Jahresfehlbetrag | - | - |
| Gesamtergebnis des Geschäftsjahres | - | - |
| ESOP 2019 | - | 426,5 |
| Eingezahltes Kapital nach Abzug von Transaktionskosten | 299,0 | 20.336,3 |
| Wandlung Wandelanleihe | 170,8 | 13.117,0 |
| 31. Dezember 2019 | 1.469,8 | 40.848,1 |
Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
| Summe | Kumulierte Ergebnisse |
|---|---|
| –5.026,9 | –12.138,6 |
| –12.096,9 | –12.096,9 |
| –12.096,9 | –12.096,9 |
| 856,6 | - |
| –16.267,1 | –24.235,4 |
| –7.216,5 | –7.216,5 |
| –7.216,5 | –7.216,5 |
| 426,5 | - |
| 20.635,3 | - |
| 13.287,8 | - |
| 10.866,0 | –31.451,9 |
Der Anhang ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
Marinomed Biotech AG ("Marinomed" oder das "Unternehmen") ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das sich mit der Entwicklung innovativer antiviraler und immunologischer Therapien auf Basis patentgeschützter Technologieplattformen beschäftigt. Das Unternehmen entwickelt Produkte zur Behandlung von Atemwegserkrankungen, die auf der innovativen Technologieplattform für virale Infektionen der Atemwege, Carragelose®, basieren. Daneben hat Marinomed eine Technologie erfunden, auf deren Basis schwerlösliche Wirkstoffe besser verfügbar und dadurch schneller und höher wirksam gemacht werden. Die Technologieplattform heißt Marinosolv®. Das Unternehmen wurde im März 2006 durch eine Abspaltung von der Veterinärmedizinischen Universität Wien gegründet. Die Zentrale des Unternehmens befindet sich am Veterinärplatz 1, 1210 Wien, Österreich.
Der Vorstand hat den Jahresabschluss am 15. April 2020 zur Veröffentlichung genehmigt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung dieses Abschlusses angewendet wurden, dargestellt. Diese Grundsätze wurden, sofern nicht anders vermerkt, auf alle dargestellten Jahre angewandt. Die Tabellen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen enthalten.
Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC), erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.
Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den in der EU anzuwendenden IFRS erfordert die Verwendung bestimmter wesentlicher bilanzieller Schätzungen. Demnach ist die Geschäftsleitung verpflichtet, bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens ihre Tätigkeit im Rahmen eines Ermessensspielraums auszuüben. Bereiche, die einen höheren Ermessensspielraum haben bzw. komplexer sind, oder Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen für den Abschluss wesentlich sind, werden bei der betreffenden Bilanz-/GuV-Position erläutert.
Das Unternehmen hat seit seiner Gründung erhebliche Verluste aus dem operativen Geschäft generiert. Da das Unternehmen ein biopharmazeutisches Unternehmen ist, handelt es sich nicht um unerwartete, sondern geplante Verluste. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sieht eine Phase der Forschung und Entwicklung über mehrere Jahre vor, bevor entsprechende Erträge erzielt werden. Das Risiko aus Forschung und Entwicklung sowie die Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken werden im Wesentlichen durch Eigenkapitalfinanzierungen der Gesellschafter, die Förderprogramme der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG, die Forschungsprämie der österreichischen Regierung und externe Forschungsaufträge gedeckt.
Nach der Platzierung einer Wandelanleihe im Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse im Jahr 2017 in Höhe von TEUR 7.000 bereitete die Gesellschaft den Börsegang im Geschäftsjahr 2018 vor. Im Zuge eines erfolgreichen Börsegangs am 1. Februar 2019 und der am 28. Februar 2019 vollständig ausgeübten Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) wurde ein Bruttoemissionserlös von insgesamt TEUR 22.425 aus der Ausgabe neuer Aktien erzielt.
Der Gesellschaft wurde am 25. Februar 2019 von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von bis zu TEUR 15.000 gewährt, das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt ist. Dieses Venture Debt-Darlehen wird zu marktüblichen Zinssätzen verzinst. Vorbehaltlich der Erreichung bestimmter Meilensteine wird das Darlehen voraussichtlich in drei Tranchen in den Jahren 2019‒2022 an die Marinomed Biotech AG ausgereicht und in den Geschäftsjahren 2024‒2027 zurückgezahlt. Im Oktober 2019 nahm Marinomed die erste Tranche des Darlehens in Höhe von TEUR 4.000 in Anspruch.
Es ist von weiteren Umsätzen aus Lizenz- und Meilensteinzahlungen aus bestehenden sowie in Verhandlung befindlichen Verträgen zur Vermarktung bestehender und zukünftiger Produkte und Technologien abhängig, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, Gewinne zu erwirtschaften.
Basierend auf den Cashflows aus dem Börsegang, dem EIB-Darlehen sowie aus zukünftigen Warenverkäufen erwartet die Geschäftsleitung jedoch, dass die Liquidität für das Unternehmen bis Ende 2021 überwiegend wahrscheinlich sichergestellt ist.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde daher unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt, wonach das Unternehmen auf absehbare Zeit seinen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und in der Lage sein wird, im normalen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren und Verbindlichkeiten zu bedienen.
Im laufenden Jahr hat das Unternehmen die folgenden vom IASB herausgegebenen, neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen angewendet, die für eine Berichtsperiode, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt, verpflichtend anzuwenden sind:
IFRS 16 Leasingverhältnisse (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; EU-Endorsement: 31. Oktober 2017): IFRS 16 legt fest, wie Leasingverhältnisse bilanziert, bewertet, darzustellen und offenzulegen sind. Der Standard sieht ein einheitliches Bilanzierungsmodell für den Leasingnehmer vor, wonach der Leasingnehmer für alle Leasingverträge einen Vermögenswert (das Recht, den Leasinggegenstand zu nutzen) sowie eine Finanzverbindlichkeit anzusetzen hat, es sei denn, der Leasingvertrag sieht eine Laufzeit von zwölf Monaten oder einen kürzeren Zeitraum vor, oder der zugrundeliegende Vermögenswert hat einen geringen Wert. Leasingnehmer sind verpflichtet, den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für den nutzungsberechtigten Vermögenswert getrennt zu erfassen.
Leasingnehmer sind auch verpflichtet, die Leasingverbindlichkeit bei Eintritt bestimmter Ereignisse neu zu bewerten (z. B. Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderung der zukünftigen Leasingzahlungen infolge einer Änderung eines Index oder eines Satzes, der zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendet wird). Der Leasingnehmer wird in der Regel den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit als Anpassung des nutzungsberechtigten Vermögenswertes erfassen.
Die Leasinggeber klassifizieren Leasingverhältnisse weiterhin als operatives Leasing oder Finanzierungsleasing, wobei der Ansatz gemäß IFRS 16 zur Bilanzierung als Leasinggeber im Wesentlichen unverändert gegenüber seinem Vorgänger IAS 17 ist.
Das Unternehmen wendet den Standard ab dem Zeitpunkt seiner verbindlichen Anwendung am 1. Januar 2019 an. Die Gesellschaft bediente sich des Ansatzes zum vereinfachten Übergang und hat die Vergleichswerte für das Jahr vor der Erstanwendung nicht angepasst. Alle Vermögenswerte mit Nutzungsrecht werden zum Zeitpunkt der Übernahme mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit bewertet (angepasst um etwaige vorausbezahlte oder abgegrenzte Leasingkosten). Bei Leasingverträgen, die gemäß IAS 17 als Finanzierungsleasing klassifiziert wurden, wurden die zuvor angesetzten Salden aus Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten im Jahr 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Zum Bilanzstichtag besteht eine Operating-Leasing-Verpflichtung des Unternehmens mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Nutzung von Geschäfts- und Forschungsräumen. Das Unternehmen bilanziert ab dem 1. Januar 2019 einen Vermögenswert mit Nutzungsrecht in Höhe von TEUR 119 und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit aus diesem Leasingvertrag. Die Auswirkungen auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 sind die Reduzierung der sonstigen Aufwendungen um TEUR 90, die Erhöhung der Abschreibungen um TEUR 82 und die Erhöhung der Zinsaufwendungen um TEUR 11.
Die folgende Tabelle leitet die Mindestmietzahlungen (operating lease, exklusive Betriebskosten) zum 31. Dezember 2018 auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 über:
| Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 | 199,8 |
|---|---|
| Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing am 31. Dezember 2018 | 81,2 |
| Abzüglich: Effekt der Abzinsung mit dem fremdüblichen Zinssatz zum Erstanwendungszeitpunkt | –12,1 |
| Mindestmietzahlungen (operating lease) am 31. Dezember 2018 | 130,7 |
| alle Beträge in TEUR |
Mehrere andere Änderungen und Interpretationen sind erstmals ab dem Jahr 2019 anzuwenden, haben aber keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Gesellschaft:
| Änderung | Datum der Veröffentlichung |
Datum der Übernahme in EU-Recht |
Datum der erstmaligen Anwendung (EU) |
|---|---|---|---|
| IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
07.06.2017 | 23.10.2017 | 01.01.2019 |
| Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung |
12.10.2017 | 22.03.2018 | 01.01.2019 |
| Änderungen an IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts unternehmen |
12.10.2017 | 08.02.2019 | 01.01.2019 |
| Änderung zu IAS 19: Planänderungen, Plankürzungen oder Settlement |
07.02.2018 | 13.03.2019 | 01.01.2019 |
| Jährliche Verbesserungen der IFRS ‒ Zyklus 2015–2017 |
12.12.2017 | 14.03.2019 | 01.01.2019 |
Neue und geänderte Standards, die erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden sind:
| Neuer Standard oder Änderung | Datum der Veröffentlichung |
Datum der Übernahme in EU-Recht |
Datum der erstmaligen Anwendung (EU) |
|---|---|---|---|
| Änderung zu IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit |
31.10.2018 | 29.11.2019 | 01.01.2020 |
| Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung und Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards |
29.03.2018 | 29.11.2019 | 01.01.2020 |
| IBOR-Reform: Änderung von IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 |
26.09.2019 | 15.01.2020 | 01.01.2020 |
| Neuer Standard oder Änderung (Übernahme in EU-Recht ausstehend) |
Datum der Veröffentlichung |
Datum der erstmaligen Anwendung (IASB) |
|---|---|---|
| IFRS 17 Versicherungsverträge | 18.05.2017 | 01.01.2021 |
| Änderung zu IFRS 3 Unternehmenszusammen schlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs |
22.10.2018 | 01.01.2020 |
Im Jahr 2019 weist das Unternehmen auf Basis der Unternehmensplattformen die beiden operativen Geschäftssegmente Carragelose und Marinosolv aus. Carragelose bündelt Aktivitäten aus bereits vertriebenen Produkten sowie Forschung und Entwicklung neuer Produkte auf Basis der Wirksubstanz Carragelose®. Marinosolv erwirtschaftet derzeit noch minimale Umsätze, soll jedoch in Zukunft einen größeren Beitrag leisten. Die übrigen Aktivitäten, die nicht Carragelose oder Marinosolv zugeordnet werden können, werden als "Corporate" ausgewiesen.
Die Carragelose®-Produktlinie mit einzigartigen antiviralen Eigenschaften zielt auf Virusinfektionen der Atemwege von mehr als 200 verschiedenen Virusstämmen ab. Marinomed hat mit seinem antiviralen Nasenspray gegen Erkältungen, das 2008 auf den Markt gebracht wurde, eine Marktvalidierung erreicht. Für bestimmte Produkte (abschwellendes Nasenspray) gilt der Patentschutz bis 2036. Es gelang dem Unternehmen, Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen für verschiedene Produkte mit OTC-Geschäftspartnern (frei verkäufliche oder rezeptfreie Medikamente) in Ländern fast weltweit abzuschließen.
Marinosolv® ist eine innovative Technologieplattform, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung. Derzeit befinden sich zwei Produkte in der Entwicklung, die auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv) und der Augen (Tacrosolv) abzielen. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, die sich derzeit in der Nationalisierungsphase nach der PCT-Phase (Patent Cooperation Treaty) befindet. Je nach Wirkstoff und Region sind die Produkte entweder als OTC ("over-thecounter", bzw. rezeptfrei) oder Rx (verschreibungspflichtig) klassifiziert.
Allgemeine Informationen zu Umsatzerlösen aus dem Carragelose-Geschäftssegment sind im Abschnitt "Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Kategorien und geografischen Regionen" enthalten.
Das Berichtsformat wurde aus dem internen Berichtswesen des Unternehmens abgeleitet. Die IFRS-Segmentinformationen werden der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt.
Im Folgenden werden die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis (EBIT) nach berichteten Segmenten analysiert.
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2018 alle Beträge in TEUR |
Carragelose | Marinosolv | Corporate | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Summe Umsatzerlöse | 4.666,3 | - | - | 4.666,3 |
| Davon Verkauf von Handelswaren | 4.416,4 | - | - | 4.416,4 |
| Österreich | 74,8 | - | - | 74,8 |
| Sonstige europäische Länder | 2.082,8 | - | - | 2.082,8 |
| Drittländer | 2.258,7 | - | - | 2.258,7 |
| Davon Sonstige Erlöse | 249,9 | - | - | 249,9 |
| Österreich | 85,4 | - | - | 85,4 |
| Sonstige europäische Länder | 62,1 | - | - | 62,1 |
| Drittländer | 102,4 | - | - | 102,4 |
| Wareneinsatz | –3.285,4 | - | - | –3.285,4 |
| Fremdleistungen Forschung | –168,9 | –759,1 | - | –928,0 |
| Personalaufwand | –693,8 | –792,3 | –1.030,4 | –2.516,5 |
| Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen | –604,4 | –122,4 | –597,8 | –1.324,6 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögens werte und Sachanlagen |
–138,8 | –27,3 | –70,7 | –236,8 |
| Einmalige Posten | - | - | –1.515,8 | –1.515,8 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | –225,0 | –1.701,1 | –3.214,8 | –5.140,8 |
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2019 alle Beträge in TEUR |
Carragelose | Marinosolv | Corporate | Summe |
| Summe Umsatzerlöse | 6.129,6 | 15,0 | - | 6.144,6 |
| Davon Verkauf von Handelswaren | 4.879,4 | - | - | 4.879,4 |
| Österreich | - | - | - | - |
| Sonstige europäische Länder | 3.020,6 | - | - | 3.020,6 |
| Drittländer | 1.858,8 | - | - | 1.858,8 |
| Davon Sonstige Erlöse | 1.250,2 | 15,0 | - | 1.265,2 |
| Österreich | 86,8 | 15,0 | - | 101,8 |
| Sonstige europäische Länder | 969,0 | - | - | 969,0 |
| Drittländer | 194,4 | - | - | 194,4 |
| Wareneinsatz | –3.481,6 | - | - | –3.481,6 |
| Fremdleistungen Forschung | –526,7 | –1.935,6 | - | –2.462,3 |
| Personalaufwand | –719,0 | –1.275,1 | –2.225,3 | –4.219,4 |
| Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen | –411,7 | 179,4 | –955,1 | –1.187,3 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögens werte und Sachanlagen |
–161,2 | –76,9 | –89,0 | –327,2 |
| Einmalige Posten | - | - | –677,2 | –677,2 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 829,4 | –3.093,2 | –3.946,6 | –6.210,4 |
In 2019 inkludiert die Position "Sonstige Erlöse" TEUR 900 anlässlich der Rückgabe von Vermarktungsrechten durch einen europäischen Lizenzpartner.
Die Position "Wareneinsatz" beinhaltet in beiden Perioden den Handelswareneinsatz sowie regelmäßige lieferbezogene Kosten (ohne Sonderbelastungen) im Zusammenhang mit Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Handelswaren und stellt einen Teil, jedoch nicht die Summe der GuV-Positionen "Materialaufwand" und "Aufwendungen für bezogene Leistungen" dar.
In den einmaligen Posten sind in beiden Perioden IPO-bezogene Aufwendungen insbesondere für Rechts- und sonstige Beratung enthalten, welche nicht als Abzug vom Eigenkapital erfasst wurden.
In 2019 enthält diese Position zudem Aufwendungen aus der Bildung einer Rückstellung in Zusammenhang mit dem Standortwechsel in Höhe von TEUR 250.
Per 31. Dezember 2018 enthält dieser Posten darüber hinaus Erträge aus der Umwandlung von Darlehen in nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von TEUR 350,5.
Umsatzerlöse beinhalten die Produkte für Nase und Hals auf Basis der Carragelose®-Technologie. Die sonstigen Erlöse betreffen Lizenzerlöse und verschiedene sonstige Leistungen. Die geografische Aufteilung basiert auf den Vertriebsmärkten. Zwischen 20 und 30 % des Gesamtumsatzes wurden im Jahr 2019 auf dem skandinavischen Markt (inklusive Dänemark) erzielt, im Vorjahr blieb dieser Anteil unter 10 %. Zwischen 20 und 30 % des Gesamtumsatzes wurden im Jahr 2019 auf dem deutschen Markt erzielt (einschließlich oben erwähnte sonstige Erlöse in Höhe von TEUR 900), im Vorjahr trug Deutschland 10‒20 % zum Gesamtumsatz bei. Australien und Iran trugen im Jahr 2018 jeweils 10‒20 % zum Gesamtumsatz bei, blieben jedoch im Jahr 2019 jeweils unter 10 %.
Langfristige Vermögenswerte sind vollständig Österreich, dem Standort von Marinomed in den Jahren 2019 und 2018, zuzuordnen.
Für die folgende Aufstellung gelten Kunden, die mehr als 10 % des Gesamtumsatzes ausmachen, als wesentliche Kunden.
| Geschäftsjahr 2018 alle Beträge in TEUR |
Summe Umsatzerlöse | % | Segment |
|---|---|---|---|
| Top 1 | 1.653,3 | 35% | Carragelose |
| Top 2 | 765,7 | 16% | Carragelose |
| Top 3 | 491,8 | 11% | Carragelose |
| Summe | 2.910,8 | 62% | |
| Geschäftsjahr 2019 | |||
| Top 1 | 1.558,5 | 25% | Carragelose |
| Top 2 | 1.554,9 | 25% | Carragelose |
| Top 3 | 909,7 | 15% | Carragelose |
| Summe | 4.023,1 | 65% |
Die im Abschluss des Unternehmens enthaltenen Positionen werden mit der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem es tätig ist (der funktionalen Währung), bewertet. Der Abschluss wird in Euro vorgelegt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Unternehmens ist.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses des Unternehmens werden Transaktionen in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Unternehmens (Fremdwährungen) zu den am Tag der Transaktion geltenden Wechselkursen erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abwicklung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von auf Fremdwährung lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Jahresendkursen werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst (siehe auch Punkt 7).
Dieser Abschluss wird auf Basis historischer Anschaffungskosten erstellt, mit Ausnahme bestimmter Posten, wie z. B. Finanzanlagen nach fair value through profit or loss ("FVTPL") und Finanzanlagen nach fair value through other comprehensive income ("FVTOCI"), die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. In der Gesamtergebnisrechnung und in der Bilanz werden einzelne Posten aus Gründen der Klarheit oder Unwesentlichkeit zusammengefasst. Gemäß IAS 1 werden die Vermögenswerte und Schulden nach Fristigkeit gegliedert. Sie werden als kurzfristig eingestuft, wenn die Laufzeit bis zu einem Jahr beträgt, andernfalls werden sie als langfristig eingestuft.
Das Unternehmen hat bislang keine Dividende gezahlt. Die Dividendenausschüttung an die Gesellschafter des Unternehmens ist in der Periode, in der die Dividende von den Gesellschaftern des Unternehmens genehmigt wird, als Verbindlichkeit im Abschluss des Unternehmens zu erfassen.
Vermögenswerte, die einer Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder geänderte Rahmenbedingungen darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Eine Wertminderung wird mit dem Betrag erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die es separat identifizierbare Cashflows gibt (Zahlungsmittel generierende Einheiten). Im Wert geminderte, nicht finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf eine mögliche Wertaufholung überprüft. Im Berichtszeitraum wurden keine Ereignisse festgestellt, die den Wert eines Vermögenswertes wesentlich reduziert hätten, sodass keine Wertminderung für erforderlich gehalten wird.
Vom Unternehmen ausgegebene Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen und der Definition einer Finanzverbindlichkeit und eines Eigenkapitalinstruments entweder als Finanzverbindlichkeiten oder als Eigenkapital klassifiziert.
Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der ein dauerhaftes Recht an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Verbindlichkeiten nachweist. Vom Unternehmen ausgegebene Eigenkapitalinstrumente werden auf Basis der erhaltenen Zuflüssen abzüglich direkter Transaktionskosten bilanziert.
Hybride Finanzinstrumente haben aus Sicht des Emittenten sowohl eine Fremd- als auch eine Eigenkapitalkomponente. Die Bestandteile der vom Unternehmen ausgegebenen hybriden Instrumente werden entsprechend ihrer Substanz getrennt als finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapital klassifiziert, basierend auf den jeweiligen Definitionen von Verbindlichkeit und Eigenkapital. Die Trennung erfolgt bei Ausgabe und wird nicht für spätere Änderungen von Marktzinssätzen, Anteilspreisen oder anderen Ereignissen angepasst.
Im Jahr 2015 gewährten einige Gesellschafter dem Unternehmen Gesellschafterdarlehen (siehe Punkt 25). Die Gesellschafterdarlehen werden unter dem Marktzins verzinst. Sie werden am Ende der Laufzeit in bar zurückgezahlt. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, die Umwandlung der Darlehen in nicht rückzahlbare Einlagen zu verlangen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und die Hauptversammlung mit mindestens 80 % der abgegebenen Stimmen zustimmt.
Das Unternehmen hat eine unvermeidbare Verpflichtung, den ausstehenden Betrag jährlich zu verzinsen. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit. Das Darlehen kann zwar in eine Gesellschaftereinlage umgewandelt werden, dies liegt jedoch nicht im alleinigen Ermessen des Unternehmens. Dementsprechend stellen die Gesellschafterdarlehen eine finanzielle Verbindlichkeit dar, die zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird.
Aufgrund der Tatsache, dass der Zinssatz in den Darlehensverträgen unter dem Marktzins lag, wurde der Marktzins (geschätzt auf 15 % p.a. im Jahr 2015 und den Folgejahren, siehe Punkt 25) bei der Berechnung des Zeitwerts der Darlehen zu Beginn berücksichtigt. Der Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den erhaltenen Beträgen wird direkt im Eigenkapital erfasst. Grund hierfür ist, dass im Wesentlichen die Gesellschafter dem Unternehmen eine zinsbegünstigte Finanzierung zur Verfügung gestellt haben.
Transaktionskosten, die sich auf die Ausgabe von Gesellschafterdarlehen beziehen, werden im Verhältnis zu den Bruttozuflüssen auf die Fremd- und Eigenkapitalkomponente verteilt. Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Eigenkapitalkomponente werden direkt im Eigenkapital erfasst. Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Fremdkapitalkomponente werden vom Buchwert der Fremdkapitalkomponente abgezogen und über die Laufzeit der Gesellschafterdarlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgeschrieben.
Gemäß dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. April 2019 wurden die Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 2.305 im Juni 2019 vor Fälligkeit zurückgezahlt.
Das Unternehmen ist durch seine Tätigkeit verschiedenen Finanzrisiken ausgesetzt: dem Marktrisiko (umfasst das Währungsrisiko, das zinsbedingte Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts, das zinsbedingte Risiko einer Änderung der Zahlungsströme und das Preisrisiko), dem Kreditrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Das übergreifende Risikomanagementsystem des Unternehmens konzentriert sich auf die Unberechenbarkeiten der Finanzmärkte und soll potenzielle negative Auswirkungen auf das Finanzergebnis des Unternehmens minimieren. Das Unternehmen hat zur Minderung dieser Risikofaktoren keine Derivate oder andere Absicherungsinstrumente eingesetzt.
Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Devisenkursänderungen schwankt. Das Unternehmen ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das aus den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen resultiert, hauptsächlich in Bezug auf das britische Pfund (GBP). Ein Fremdwährungsrisiko entsteht, wenn künftige Handelsgeschäfte oder bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine andere Währung als die funktionale Währung des Unternehmens lauten.
| Per 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 GBP |
2018 GBP |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 227,3 | 133,4 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1,0 | 0,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –0,1 | –0,1 |
| Summe | 228,2 | 134,0 |
Die auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten sind kurzfristig (im Allgemeinen 30 Tage bis max. 75 Tage nach dem letzten Tag des Monats, der auf die Rechnungsstellung folgt). Folglich hatten Wechselkursbewegungen im Laufe des Jahres keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss.
Wie in obiger Tabelle angegeben, ist das Unternehmen hauptsächlich Änderungen der GBP/EUR-Wechselkurse ausgesetzt. Die Sensitivität des Unternehmens gegenüber einer Zunahme/Abnahme des EUR gegenüber dem GBP-Kurs um 10 % beträgt TEUR -22,8/+22,8 (2018: TEUR -13,4/+13,4). Die Sensitivitätsanalyse umfasst nur ausstehende monetäre Posten in GBP und passt ihre Umrechnung am Ende des Berichtszeitraums um eine 10%ige Änderung der Wechselkurse an. Die Forderungen in GBP sind aufgrund der Saisonalität der Umsatzerlöse zum Jahresende überdurchschnittlich hoch.
Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Unternehmen ist dem Risiko von Änderungen der Marktzinssätze ausgesetzt, weil es langfristige Mittel zu variablen Zinssätzen aufgenommen hat.
Das Unternehmen steuert sein Zinsrisiko durch ein ausgeglichenes Portfolio von Kreditverbindlichkeiten mit festen und variablen Zinsen. Obwohl das Unternehmen das genaue Verhältnis von festen zu variablen Zinsen nicht konkret festgelegt hat, wird die Position regelmäßig von der Geschäftsleitung überprüft.
Langfristige Finanzverbindlichkeiten mit variablen Zinsen betreffen im Jahr 2019 nur Leasingverträge (siehe Punkt 25). Der überwiegende Teil der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten hat Festzinssätze. Außerdem ist der betriebliche Cashflow des Unternehmens weitgehend unabhängig von Marktzinssätzen. Folglich ist das zinsbedingte Risiko einer Änderung der Zahlungsströme unwesentlich.
Die festverzinslichen Verbindlichkeiten des Unternehmens werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Folglich unterliegen sie nicht dem in IFRS 7 definierten Zinsrisiko, da weder der Buchwert noch die künftigen Zahlungsströme aufgrund von Marktzinsänderungen schwanken können.
Das Preisrisiko ist das Risiko, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Marktpreisänderungen schwankt.
Das Unternehmen ist derzeit keinem Kursrisiko von Aktien oder Schuldtiteln aus vom Unternehmen gehaltenen und in der Bilanz als FVTOCI oder FVTPL eingestuften Beteiligungen ausgesetzt. Das Unternehmen unterliegt keinem besonderen Rohstoffpreisrisiko und hat zudem überwiegend die vertragliche Möglichkeit, signifikante Preissteigerungen weiterzugeben.
Mit dem Kreditrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass eine Vertragspartei eines Finanzinstruments einer Verpflichtung nicht nachkommt und hierdurch der anderen Vertragspartei ein finanzieller Verlust entsteht. Das Unternehmen unterliegt einem Kreditrisiko aus seinen betrieblichen Aktivitäten (hauptsächlich bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und aus seinen Finanzierungsaktivitäten, wozu Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Devisengeschäfte und sonstige Finanzinstrumente zählen.
Ausstehende Kundenforderungen werden regelmäßig überwacht und nach Bedarf Inkassomaßnahmen ergriffen. Zur Minderung des Kreditrisikos sind für bestimmte Kunden Vorauszahlungen vorgeschrieben. Die Bonität des Kunden wird regelmäßig überprüft und Wertminderungen für erwartete Ausfälle werden gemäß IFRS 9 auf Basis historischer Erfahrungen und unter Berücksichtigung von Außenstandsdauern erfasst. Im Hinblick auf das günstige Marktumfeld in der Pharmabranche (siehe Bericht und Analyse des Managements für weitere Details) gibt es keine Anzeichen für eine zukünftige Verschlechterung der Bonität der Kunden des Unternehmens. Das maximale Kreditrisiko am Bilanzstichtag ist der Buchwert der einzelnen Forderungsklassen (siehe Punkt 21).
Das Kreditrisiko bei liquiden Mitteln (Bankkonten, Barmittelbestände und Wertpapiere) ist begrenzt, da es sich bei den Gegenparteien um Banken mit hohen Bonitätseinstufungen von internationalen Ratingagenturen handelt.
Das Liquiditätsrisiko (Finanzierungsrisiko) ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten hat, die Mittel aufzunehmen, die es benötigt, um die mit Finanzinstrumenten verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Zu einem umsichtigen Liquiditätsrisikomanagement gehört es, ausreichend Barmittel vorzuhalten, die Verfügbarkeit angemessener Finanzierungen in Form von zugesagten Kreditfazilitäten sicherzustellen und in der Lage zu sein, Marktpositionen glattzustellen. Das Unternehmen steuert das Liquiditätsrisiko, indem es angemessene Reserven aufrechterhält, fortlaufend die prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme überwacht und die Fälligkeitsprofile von Finanzanlagen und Verbindlichkeiten aufeinander abstimmt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Restlaufzeiten von nicht derivativen Finanzverbindlichkeiten und Forderungen am Ende des Berichtszeitraums. Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die vertraglich festgelegten undiskontierten Zahlungsströme.
| Per 31. Dezember 2018 alle Beträge in TEUR |
Weniger als 1 Jahr |
Zwischen 1 und 5 Jahren |
Über 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | –4.163,9 | –1.270,0 | - |
| Wandelanleihe | –280,0 | –13.160,0 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –2.014,5 | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 622,3 | - | - |
| Summe | –5.836,1 | –14.430,0 | - |
| Per 31. Dezember 2019 | |||
| Finanzverbindlichkeiten | –187,7 | –7.876,7 | –6.498,5 |
| Wandelanleihe | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –1.002,4 | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.484,7 | - | - |
| Summe | 294,6 | –7.876,7 | –6.498,5 |
Für Finanzverbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen wurden die Zahlungsströme unter Verwendung des für den Vertrag am Ende des Berichtszeitraums gültigen Zinssatzes geschätzt. In 2019 beinhalten die Finanzverbindlichkeiten Tantiemen in Zusammenhang mit dem EIB Venture Darlehen.
Die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zahlungsströme, die die oben aufgeführte Wandelanleihe betreffen, stellen den Höchstbetrag der möglichen Zahlungen einschließlich der maximal zu zahlenden Prämien für Lizenzen/Verkauf des Unternehmens dar (max. Lizenzprämie: TEUR 2.800; max. Paketverkaufsprämie TEUR 2.800). Im Geschäftsjahr 2019 wurden TEUR 6.980 in Eigenkapital gewandelt und TEUR 20 von der Gesellschaft für einen Betrag von TEUR 25 zurückgekauft.
Die wichtigsten Ziele des Kapitalmanagements des Unternehmens sind es, das Fortbestehen des Unternehmens sicherzustellen, um Anteilseignern eine Rendite und anderen Stakeholdern einen Nutzen zu bieten, und eine optimale Kapitalstruktur aufrechtzuerhalten, um die Kapitalkosten zu reduzieren.
Zur Aufrechterhaltung bzw. Anpassung der Kapitalstruktur kann das Unternehmen neue Anteile ausgeben oder Vermögenswerte zwecks Schuldenreduzierung veräußern.
Um ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können, legt die Gesellschaft besonderes Augenmerk auf die Liquiditätsplanung. In diesem Zusammenhang überwacht die Gesellschaft ihre Kapitalisierung auf Basis der jeweils wie in der Bilanz ausgewiesen Gesamtbeträge der Vermögenswerte sowie Kredite und finanzielle Verbindlichkeiten.
Beim Erstellen des Abschlusses muss die Geschäftsleitung Schätzungen und andere Wertungen vornehmen, die die ausgewiesenen Beträge der Aktiva und Passiva sowie die Offenlegung von Eventualforderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und die ausgewiesenen Beträge von Erträgen und Aufwendungen im Berichtszeitraum betreffen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von bilanziellen Schätzungen werden in dem Zeitraum, in dem die Schätzung geändert wird, und in allen betroffenen späteren Zeiträumen erfasst. Von der Geschäftsleitung in Anwendung der IFRS vorgenommene Annahmen, die erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben, und Schätzungen mit dem erheblichen Risiko einer wesentlichen Anpassung im darauffolgenden Jahr werden bei der betreffenden Bilanz-/GuV-Position erläutert.
Das Unternehmen erzielt die folgenden Arten von Umsatzerlösen:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Verkauf von Handelswaren | 4.879,3 | 4.416,4 |
| Lizenzeinnahmen | 998,9 | 114,7 |
| Sonstige Umsätze | 266,4 | 135,2 |
| Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden | 6.144,6 | 4.666,3 |
Die Umsätze von Marinomed basieren im Wesentlichen auf dem Verkauf von Handelswaren. Dabei agieren die Kunden von Marinomed als Händler in den verschiedenen geographischen Regionen. Je nach Stadium in dem sich ein Produkt in einem Land befindet, unterliegen die Umsätze Schwankungen. Zum Beispiel bevorraten sich die Kunden vor einem ersten Verkaufsstart typischerweise stark und haben im darauf folgenden Jahr eine deutlich niedrigere Nachfrage. In manchen Ländern wird mit TV-Kampagnen auf schnelle Marktdurchdringung gesetzt, in anderen Ländern auf die Schulung von Ärzten und Apothekern.
Inzwischen ist Marinomed mit 13 Partnern in über 40 Ländern mit mehreren Produkten auf dem Markt, so dass sich Schwankungen weitgehend ausgleichen und eine Steigerung der Umsätze aus dem Verkauf von Handelswaren von ca. 10 % erreicht werden konnte.
In 2019 inkludiert die Position "Lizenzeinnahmen" TEUR 900 anlässlich der Rückgabe von Vermarktungsrechten durch einen europäischen Lizenzpartner. Für geografische und segmentbezogene Informationen zu den Umsatzerlösen wird auf Punkt 2.3 verwiesen.
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Kontrolle über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird, und zwar in Höhe der Gegenleistung, auf die das Unternehmen im Austausch für diese Waren oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch hat. Die Umsatzerlöse werden netto (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen und um geschätzte Kundenreklamationen, Rabatte und ähnliche Vergütungen gekürzt.
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Kontrolle über die Waren auf den Kunden übergegangen ist.
Einige Verträge über den Verkauf von Waren gewähren dem Kunden einen Nachlass für vorzeitige Zahlung, Mengenrabatte oder andere Skonti und Rabatte. Nach IFRS 15 führen solche Skonti und Rabatte zu einer variablen Gegenleistung. Die variable Gegenleistung wird bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten, bis die damit verbundene Unsicherheit später behoben ist. Die Rabatte werden auf der Grundlage der kumulierten Erfahrungswerte nach der Erwartungswertmethode geschätzt und berücksichtigt. Die Umsatzrealisierung erfolgt nur, sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine wesentliche Umsatzkorrektur nicht eintritt. Für erwartete, an Kunden zu zahlende Mengenrabatte im Verhältnis zu den bis zum Ende der Berichtsperiode getätigten Umsätzen wird eine Erstattungsverpflichtung (enthalten in der Position "Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten") erfasst. Es ist davon auszugehen, dass hierin kein Finanzierungselement enthalten ist, da die Verkäufe regelmäßig mit einer Kreditdauer von 30 bis max. 75 Tagen nach dem letzten Tag des Monats, der auf die Ausstellung der Rechnung folgt, erfolgen.
Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird bei Lieferung der Waren erfasst, da dies der Zeitpunkt ist, zu dem die Gegenleistung vorbehaltlos ist, da vor Fälligkeit der Zahlung nur der Zeitablauf erforderlich ist.
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung, Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden zu übertragen, für die das Unternehmen vom Kunden eine Gegenleistung erhalten hat (oder eine Gegenleistung fällig ist). Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung erfolgt oder die Zahlung fällig ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlös erfasst, wenn das Unternehmen den Vertrag erfüllt.
Für Umsatzerlöse aus der Lizenzierung von geistigem Eigentum bietet IFRS 15 spezifische Anwendungsleitlinien, die sich vom Bilanzierungsmodell für andere zugesagte Leistungen unterscheiden. Danach gewährt eine Lizenz entweder ein Recht auf Zugang zum geistigen Eigentum des Unternehmens während des Lizenzzeitraums, was dazu führt, dass Umsätze im Laufe der Zeit realisiert werden, oder ein Recht, das geistige Eigentum des Unternehmens in seiner zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung bestehenden Form zu nutzen, was dazu führt, dass Umsätze zu einem Zeitpunkt erfasst werden. Die bestehenden Lizenzverträge der Gesellschaft sehen nutzungsrechtliche Lizenzen vor. Somit wird der Umsatz erfasst, wenn die Lizenz dem Kunden in Übereinstimmung mit dem Inhalt der jeweiligen Vereinbarung gewährt wird. Für Meilensteinzahlungen, die in Lizenzvereinbarungen vereinbart wurden, lesen Sie bitte den Abschnitt "Meilensteinzahlungen".
Das Unternehmen wendet die Ausnahmeregelung für umsatz- oder nutzungsabhängige Lizenzgebühren an, die sie im Austausch für Lizenzen an geistigem Eigentum erhält. Dementsprechend wird der Umsatzerlös erst bei Eintritt des späteren der folgenden Ereignisse erfasst: a) der nachfolgende Verkauf oder die nachfolgende Nutzung ist erfüllt; und b) die Leistungsverpflichtung, der ein Teil oder die gesamte umsatz- oder nutzungsabhängige Lizenzgebühr zugeordnet wurde, erfüllt (oder teilweise erfüllt) wurde. Folglich sind Lizenzgebühren erst dann im Kaufpreis enthalten, wenn der Kunde Verkäufe tätigt, unabhängig davon, ob das Unternehmen über Erfahrung für Vorhersagen aus ähnlichen Vereinbarungen verfügt oder nicht.
Meilensteinzahlungen aus einmaligen Erträgen, die in Lizenz- und Vertriebsverträgen vereinbart wurden, führen gemäß IFRS 15 zu einer variablen Gegenleistung, die bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten wird, bis die damit verbundene Unsicherheit nachträglich behoben ist. Erträge aus Meilensteinzahlungen werden daher nur in dem Umfang erfasst, in dem es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer deutlichen Umkehrung kommt; dies ist grundsätzlich der Fall, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen von der Gesellschaft erfüllt werden und die Beträge nicht erstattungsfähig sind.
Meilensteinzahlungen in Bezug auf "Umsatzmeilensteine" können entstehen, wenn der Kunde eine (jährliche) Umsatzschwelle erreicht. Das Unternehmen kommt zu dem Schluss, dass es sich bei diesen Meilensteinen im Wesentlichen um umsatzabhängige Lizenzgebühren handelt, da sie nur dann fällig werden, wenn die zugrundeliegenden Umsätze getätigt werden. Somit werden die Umsätze für diese Meilensteine gemäß der Ausnahmereglung für Lizenzgebühren erfasst, wenn die jährliche Umsatzschwelle erreicht wird.
Die sonstigen Erträge bestehen aus den folgenden Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Zuschüsse und Förderungen | - | 350,5 |
| Forschungsprämie | 601,3 | 314,4 |
| Sonstige Erträge | 70,4 | 10,8 |
| Summe | 671,8 | 675,7 |
Zuschüsse wurden von FFG und WAW gewährt. Diese Zuschüsse sind nicht rückzahlbar, es sei denn, die Regeln und Vorschriften dieser Stellen werden nicht eingehalten oder die Mittel missbräuchlich verwendet.
Im Jahr 2018 wurden drei Darlehen der FFG in Höhe von TEUR 351 in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt.
In den vergangenen Jahren erhielt das Unternehmen mehrere Förderkredite für Forschung und Entwicklung von der FFG und der aws (siehe Punkt 25). In Übereinstimmung mit IAS 20.10A (und IFRS 1.B10) werden die Differenzen zwischen den nominalen Zinssätzen der nach dem Übergangsdatum gewährten Förderkredite für Forschung und Entwicklung und dem Marktzinssatz, der auf 15,0 % geschätzt wird (siehe Punkt 25), als staatlicher Zuschuss behandelt und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten erfasst. Dieser Zinsvorteil betrug im Jahr 2019 TEUR 70 (2018: TEUR 11) und wird in der Position "Sonstige Erträge" ausgewiesen.
Die gewährten Förderungen wurden zur Unterstützung spezifischer Forschungsprojekte verwendet und werden entsprechend dem Fortschritt des jeweiligen Projektes verbucht. Darüber hinaus können Förderungen aus der Umwandlung von Darlehen in nicht rückzahlbare Förderungen resultieren. Die Forschungsprämie, die von den österreichischen Finanzbehörden in bar ausgezahlt wird, wird mit 14,0 % (2018: 14,0 %) einer individuell gebildeten Forschungs- und Entwicklungskostenbasis errechnet. Sie wird in dem Umfang erfasst, in dem die Forschungs- und Entwicklungskosten angefallen sind. Förderungen sind nicht rückzahlbar, solange die Bedingungen für die Förderungen erfüllt sind.
Gemäß IAS 20.10A wird der Vorteil eines öffentlichen Darlehens zu unter dem Marktzins liegenden Konditionen als Zuwendung der öffentlichen Hand behandelt. Der Nutzen aus der Differenz zwischen dem Marktzinssatz und dem von der staatlichen Organisation berechneten Zinssatz bemisst sich als Differenz zwischen dem nach IFRS 9 (bisher IAS 39) ermittelten Buchwert des Darlehens und dem erhaltenen Zufluss. Diese Leistung wird abgegrenzt (erfasst in der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" (siehe Punkt 29)) und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten gemäß IAS 20.10A erfolgswirksam erfasst. Weitere Informationen zum Marktzinssatz und zu den Nominalzinssätzen der öffentlichen Darlehen finden sich unter Punkt 25. Die Bilanzierung und Bewertung des Darlehens erfolgt gemäß IFRS 9.
Die sonstigen Gewinne und Verluste bestehen aus den folgenden Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Nettogewinn/(-verlust) aus der Veräußerung von Sachanlagen | 0,0 | 0,2 |
| Nettofremdwährungsgewinn | 17,1 | 5,9 |
| Nettofremdwährungsverlust | –6,0 | –4,0 |
| Sonstige Posten | –1,2 | 8,2 |
| Summe | 9,9 | 10,2 |
Das Unternehmen ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das aus den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen resultiert, hauptsächlich in Bezug auf das britische Pfund (siehe Punkt 3.1 für weitere Details).
Die Aufwendungen für Material enthalten Aufwendungen für den Verkauf von Handelswaren (Wareneinsatz) und Aufwendungen für Laborverbrauchsmaterialien (siehe Punkt 19 für weitere Details).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf Forschungs- und Entwicklungsleistungen Dritter sowie auf Aufwendungen für Patentanmeldungen (siehe Punkt 12 für weitere Details).
Der Personalaufwand enthält folgende Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Gehälter | –3.111,6 | –1.999,8 |
| Aufwendungen für Sozialabgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben | –665,3 | –509,0 |
| Aufwendungen für das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (ESOP 2019) | –426,5 | - |
| Sonstiger Personalaufwand | –15,9 | –7,7 |
| Summe | –4.219,4 | –2.516,5 |
Im Jahr 2019 belief sich der Personalaufwand auf TEUR 4.219 und stieg damit um TEUR 1.703. Dies war zum einen der Ergänzung der Managementfunktionen, die in 2018 noch nicht das gesamte Geschäftsjahr betrafen, sowie Neueinstellungen zuzuschreiben. Zum anderen inkludiert der Personlaufwand in 2019 einen zusätzlichen Bonus auf Grund des erfolgreichen IPOs. Ein weiteres Element bildet das im Zusammenhang mit dem IPO beschlossene Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen monatlichen Beitrag an die Mitarbeitervorsorgekasse zu leisten, der als beitragsorientierter Plan klassifiziert ist. Diese Beiträge werden im Aufwand für Sozialabgaben und lohnbezogene Steuern erfasst.
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Aktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen.
Ende April 2019 wurden 21.847 Aktienoptionen an die 3 Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie 19.660 Aktienoptionen an 28 Mitarbeiter aller Hierarchiestufen ausgegeben. Bei Ausübung der Optionen kann die Gesellschaft den Anspruchsberechtigten in Aktien (equity-settled) oder in bar (cash-settled) auszahlen. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft. Das Management plant die Anspruchsberechtigten in Aktien auszuzahlen. Zugeteilte Optionen sind nicht sofort auszuüben, sondern können erst nach"Anwachsen" (vesting) ausgeübt werden, d.h. 25 % nach Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Börsehandelstag (1. Februar 2019), dann jeweils 6,25 % nach je 3 Monaten. Der Ausübungspreis entspricht dem Angebotspreis zum Zeitpunkt des Börsegangs (= EUR 75,00). Der Ausübungszeitraum beschränkt sich jeweils auf 10 Börsehandelstage ab dem 6. Börsehandelstag nach der Veröffentlichung von Finanzberichten (Jahresfinanzbericht, Quartalsberichte). Weiters ist eine Kurshürde von 2,5 % pro Quartal ab dem ersten Börsehandelstag vorgesehen (ohne Zinseszinsrechnung). Die Optionen verfallen entschädigungslos am 31. Januar 2025 oder bei wirksamer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Im Juli 2019 wurden 780 weitere Optionen an Mitarbeiter ausgegeben. Im August 2019 verfielen 780 Optionen. Damit beläuft sich die Anzahl der ausgegebenen Optionen per 31. Dezember 2019 auf 41.507.
Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75 (EUR 28,94 bei den im Juli 2019 ausgegebenen Optionen). Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wurde unter Anwendung einer Monte Carlo-Simulation berechnet. Aufgrund des Mangels einer ausreichend langen Kurshistorie für die Marinomed Aktie wurde die erwartete Volatilität von historischen Daten einer repräsentativen Peer Group abgeleitet. Weiters wurden zukünftige Dividendenschätzungen, Fluktuationen und Ausübungszeitpunkte berücksichtigt. Darüber hinaus lagen den Modellberechnungen lagen folgende Annahmen zugrunde (gilt auch für die im Juli 2019 ausgegebenen Optionen):
In der Gesamtergebnisrechnung sind Aufwendungen für Abschreibungen wie folgt enthalten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte Abschreibungen auf Sachanlagen |
–165,1 –162,1 |
–149,2 –87,5 |
| Summe | –327,2 | –236,8 |
Weitere Angaben zu Abschreibungen finden sich auch in Punkt 17 und 18.
Die sonstigen Aufwendungen beinhalten die folgenden Posten (Art der Aufwendungen):
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Gebühren | –63,3 | –22,8 |
| Instandhaltungsaufwendungen | –73,4 | –81,4 |
| Betriebskosten | –45,1 | –42,0 |
| Versicherungen | –25,7 | –126,2 |
| Fracht | –6,2 | –12,4 |
| Reisekosten | –64,1 | –99,3 |
| Fahrzeugkosten | –6,6 | –6,1 |
| Telekommunikationsaufwand | –13,8 | –16,8 |
| Mietaufwand | –4,6 | –90,1 |
| Aus- und Fortbildung | –23,0 | –26,4 |
| Büro- und Verwaltungsaufwand | –17,2 | –34,4 |
| Marketing/PR-Aufwand | –174,6 | –95,2 |
| Beratungsaufwand | –1.116,6 | –2.085,9 |
| Sonstige Aufwendungen | –199,1 | –169,0 |
| Summe | –1.833,2 | –2.908,0 |
Die Beratungsaufwendungen enthalten Aufwendungen für Rechtsberatung und sonstige Beratungsdienstleistungen, hauptsächlich für Beratungs- und Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Börsegang.
Im laufenden Geschäftsjahr sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen angefallen, die in den folgenden Positionen der Gesamtergebnisrechnung enthalten sind:
| Summe | –4.775,7 | –2.934,8 |
|---|---|---|
| Finanzaufwendungen | –376,9 | –258,0 |
| Abschreibungen | –231,2 | –166,1 |
| Sonstige Aufwendungen | –109,3 | –193,7 |
| Materialaufwand | –134,9 | –76,6 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –2.564,3 | –1.121,6 |
| Personalaufwand | –1.359,0 | –1.118,8 |
| alle Beträge in TEUR | ||
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2019 | 2018 |
Der Personalaufwand ist für Darstellungszwecke des Forschungs- und Entwicklungsaufwands um einmalige IPO-Bonuszahlungen an das F&E Personal bereinigt. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betreffen in 2019 wie auch im Vorjahr im Wesentlichen klinische Studien. Dabei lag der Schwerpunkt in 2018 und Anfang 2019 mit der Studie für das Produkt Budesolv auf Allergischer Rhinitis. In 2019 kamen ab dem 2. Halbjahr noch die Vorbereitungen für die Studien zu Tacrosolv (Allergische Konjunktivitis und Trockenes Auge) sowie Studien für neue und bestehende Produkte im Segment Carragelose hinzu.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Zinsertrag | ||
| Bankeinlagen | 0,3 | 0,1 |
| Summe | 0,3 | 0,1 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| Förderdarlehen | –96,7 | –135,7 |
| Gesellschafterdarlehen | –307,6 | –436,4 |
| Wandelanleihe | –130,2 | –921,2 |
| Leasing | –13,3 | –2,4 |
| EIB Darlehen | –117,6 | - |
| Sonstige Zinsaufwendungen | - | –0,0 |
| Summe | –665,4 | –1.495,7 |
| Sonstige Finanzerträge/(-aufwendungen) | ||
| Bewertung Eigenkapitalwandlungsrecht | –336,6 | –5.667,6 |
| Buchwertanpassung der Gesellschafterdarlehen (gemäß IFRS 9.B5.4.6) |
- | 193,4 |
| Buchwertanpassung des AWS-Gewinnanteils | - | 17,3 |
| Summe | –336,6 | –5.456,9 |
| Summe Finanzergebnis | –1.001,6 | –6.952,5 |
| Davon Finanzertrag | 0,3 | 210,8 |
| Davon Finanzaufwand | –1.002,0 | –7.163,3 |
Der Zinsertrag ergibt sich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die Zinsaufwendungen bestehen aus den auf alle Fremdfinanzierungen (z. B. Gesellschafter- und andere Darlehen) sowie die für die Wandelanleihe anfallenden Zinsen und werden bei Entstehung des Anspruchs als Aufwand erfasst.
Wie nach IFRS 7.20 vorgeschrieben, sind die Zinsen der Finanzinstrumente folgendermaßen klassifiziert:
| alle Beträge in TEUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
FVTPL (zu Handelszwecken gehalten) |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Finanzergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung | ||||
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 | ||||
| Finanzertrag | 0,1 | 210,7 | - | 210,8 |
| Finanzaufwendungen | - | –1.495,7 | –5.667,6 | –7.163,3 |
| Summe | 0,1 | –1.284,9 | –5.667,6 | –6.952,5 - |
| alle Beträge in TEUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
FVTPL (zu Handelszwecken gehalten) |
Summe |
| Finanzergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung | ||||
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 | ||||
| Finanzertrag | 0,3 | - | - | 0,3 |
| Finanzaufwendungen | - | –665,4 | –336,6 | –1.002,0 |
| Summe | 0,3 | –665,4 | –336,6 | –1.001,6 |
| Summe | –4,4 | –3,5 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | –4,4 | –3,5 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
Die Ertragsteuern werden unter Verwendung des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % errechnet. Da das Unternehmen aktuell noch Verluste erwirtschaftet und eine Aktiengesellschaft ist, wird die Mindeststeuer berechnet und beträgt jährlich TEUR 3,5. In 2019 wurde noch eine Nachverrechnung der Mindeststeuer aus 2017 erfasst.
Die Überleitung des bilanziellen Ergebnisses auf den Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Gewinn/(Verlust) vor Steuern | –7.212,1 | –12.093,4 |
| Steuerertrag (-aufwand) zu 25 % | 1.803,0 | 3.023,3 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | –132,1 | –18,8 |
| Steuerfreie Erträge | 186,6 | 81,8 |
| Effekt der Stillen Beteiligung | –567,3 | - |
| Auswirkung der Wandlung der Wandelanleihe | –1.297,8 | - |
| Auswirkungen von nicht erfassten latenten Steuern | 7,6 | –3.086,4 |
| Mindestkörperschaftssteuer | –4,4 | –3,5 |
| Steueraufwand (vor Verlustvorträgen) | –4,4 | –3,5 |
| Sonstige steuerliche Anpassungen | - | - |
| Summe Ertragsteueraufwand | –4,4 | –3,5 |
Temporäre Differenzen, die zu latenten Steuerschulden von TEUR 402,7 (2018: TEUR 711,8) führen, werden mit latenten Steueransprüchen aufgerechnet, die hauptsächlich aus steuerlichen Verlustvorträgen resultieren, die in gleicher Höhe und in der gleichen Periode bei derselben Steuerbehörde auftreten. Darüber hinaus wurden keine latenten Steueransprüche in der Bilanz aktiviert bzw. Auswirkungen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Latenter Steueranspruch aus | ||
| steuerlichen Verlustvorträgen | 7.698,5 | 5.249,2 |
| kurzfristigen Forderungen | 0,5 | - |
| Investition aus stiller Beteiligung | - | 567,3 |
| Darlehen | 29,6 | 7,6 |
| Wandlungsrecht | - | 1.783,0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 9,2 | - |
| Nicht-Ansatz von latenten Steueransprüchen | –7.335,1 | –6.895,3 |
| Summe latente Steueransprüche | 402,7 | 711,8 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Latente Steuerschuld aus | ||
| immateriellen Vermögenswerten ‒ Software | –1,6 | –1,3 |
| immateriellen Vermögenswerten ‒ Entwicklungskosten | –380,1 | –306,6 |
| Sachanlagen | –20,6 | –11,5 |
| Forderungen | –0,4 | –84,9 |
| Darlehen | - | –48,4 |
| Wandelanleihe | - | –259,1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | –0,0 |
| Summe latente Steuerschuld | –402,7 | –711,8 |
| Latente Steuern, saldiert | - | - |
Zum 31. Dezember 2019 hat das Unternehmen nicht angesetzte latente Steueransprüche von TEUR 7.335,1 (2018: TEUR 6.895,3), die sich hauptsächlich aus kumulativen steuerlichen Verlustvorträgen in Bezug auf Verluste in Höhe von TEUR 30.793,9 (2018: TEUR 20.996,9) ergeben. Da sich das Unternehmen in einer Verlustposition befindet und in der Vergangenheit Verluste aufwies, wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt. Die steuerlichen Verlustvorträge verfallen nicht.
Der Ertragsteueraufwand (oder -ertrag) für die Periode ist die auf den zu versteuernden Ertrag der laufenden Periode zu zahlende Steuer, basierend auf dem anzuwendenden Ertragsteuersatz (bereinigt um Veränderungen der latenten Steueransprüche und -schulden, die auf temporäre Differenzen und ggf. noch nicht genutzte steuerliche Verluste zurückzuführen sind ‒ siehe unten).
Latente Ertragsteuern (Erträge oder Aufwendungen) resultieren aus temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögensgegenstands oder einer Verbindlichkeit in der Bilanz und seinem Steuerwert. Die aktiven/ passiven latenten Steuern spiegeln gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) alle temporären Bewertungs- und Bilanzierungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Abschluss wider.
Latente Ertragsteuern werden in voller Höhe anhand der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode auf temporäre Differenzen gebildet. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Latente Ertragsteueransprüche wurden bis zum Ende der Berichtsperiode nicht angesetzt, da es nicht absehbar ist, wann zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die temporäre Differenzen verwendet werden können.
Für einen noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvortrag oder nicht genutzte Steuerguthaben wird ein latenter Steueranspruch nur dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und noch nicht genutzten Steuerguthaben verwendet werden können.
Das Unternehmen befindet sich in einer Verlustsituation und wies in der Vergangenheit eine Folge von Verlusten auf. Deshalb kann das Unternehmen einen latenten Steueranspruch aus nicht genutzten steuerlichen Verlusten oder Steuerguthaben nur ansetzen, soweit das Unternehmen über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt, oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste oder ungenutzten Steuerguthaben verwendet werden können.
Ein erhebliches Maß an Ermessensausübung durch die Geschäftsleitung ist für die Entscheidung erforderlich, ob solche latenten Steueransprüche angesetzt werden können, und falls ja, welcher Betrag unter Berücksichtigung des wahrscheinlichen zeitlichen Eintritts und der Höhe der künftig zu versteuernden Ergebnisse in Verbindung mit künftigen Steuerstrategien anzusetzen ist. Auf dieser Grundlage hat das Unternehmen entschieden, dass es latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge nicht ansetzen kann, soweit diese nicht mit vorhandenen latenten Steuerschulden verrechnet werden können, da es gegenwärtig nicht genug überzeugende Nachweise dafür gibt, wann zukünftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden.
Hätte das Unternehmen sämtliche nicht angesetzte latente Steueransprüche ansetzen können, so hätten sich der Gewinn und das Eigenkapital um TEUR 7.335,1 (2018: TEUR 6.895,3) erhöht.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird errechnet, indem der auf die Aktionäre entfallende Reingewinn/-verlust durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Jahres in Umlauf befindlichen Aktien geteilt wird.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Gewinn (Verlust) für den Zeitraum (in TEUR) | –7.216,5 | –12.096,9 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien | 1.418.099,1 | 1.000.000,0 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | –5,1 | –12,1 |
In der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 wurde die Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 beschlossen (weitere Einzelheiten siehe Punkt 23). Vor der Umwandlung war das Stammkapital der Gesellschaft nicht in eine bestimmte Anzahl von Aktien eingeteilt, sondern die Gesellschafter waren entsprechend ihrem eingezahlten Stammkapital an der Gesellschaft beteiligt. Am 17. September 2018 hat die außerordentliche Hauptversammlung die Erhöhung der Aktien von 132.360 Aktien um 867.640 Aktien auf 1.000.000 Aktien beschlossen. Alle Aktionäre haben auf Pro-rata-Basis die neuen Aktien nominal gezeichnet. Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie im Jahr 2018 wurde angenommen, dass die Anzahl der Aktien 1.000.000 entspricht.
Die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöhte sich durch den Börsegang am 1. Februar 2019 um 260.000, am 20. Februar 2019 durch die Wandlung der Wandelanleihe um 170.772 und am 28. Februar 2019 durch die Ausübung des Greenshoe um weitere 39.000. Unter Berücksichtigung dieser Kapitalmaßnahmen ergibt sich eine 2019 eine gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien von 1.418.099,1.
Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie ist in 2018 gleich, da zum 31. Dezember 2018 nicht ausübbare Wandelanleihen mit einem Nominale von EUR 7 Mio. (potenziell 173.122 verwässernde Aktien) nicht in der Berechnung der potenziell verwässernden Aktien einbezogen werden, da diese für das Geschäftsjahr 2018 einer Verwässerung entgegenwirken. Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie ist in 2019 gleich, da zum 31. Dezember 2019 41.507 noch nicht erdiente Aktienoptionen nicht in der Berechnung der potenziell verwässernden Aktien einbezogen werden, da diese für das Geschäftsjahr 2019 einer Verwässerung entgegenwirken. Diese Aktien könnten in der Zukunft möglicherweise einen verwässernden Effekt hervorrufen.
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die sich aus dem Mittelzufluss und -abfluss während der Berichtsperiode ergeben, und unterscheidet zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Mittel sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zeigt die Zahlungsströme aus der Bereitstellung und Annahme von Handelswaren und Dienstleistungen während der Berichtsperiode und beinhaltet Veränderungen im Betriebskapital.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst im Wesentlichen Mittelabflüsse für den Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten.
Die folgende Tabelle zeigt Veränderungen bei den Verbindlichkeiten des Unternehmens aus der Finanzierungstätigkeit, einschließlich der zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Veränderungen. Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit sind solche, für die in der Kapitalflussrechnung des Unternehmens Zahlungsströme als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert wurden bzw. werden.
| alle Beträge in TEUR | Wandelanleihe | Eigenkapital wandlungs recht |
Finanzierungs leasing |
FFG-Darlehen |
|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar 2018 | 5.073,1 | 1.464,4 | 37,8 | 2.247,6 |
| Finanzierungs-Cashflow | - | - | –17,0 | –530,0 |
| Abtrennung (Erfassung) von Finanzierungsleasing |
- | - | 60,3 | - |
| Nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Schuldenerlass |
- | - | - | –350,5 |
| Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts | - | 5.667,6 | - | - |
| Umklassifizierung von Fördermitteln – unter dem Marktzins |
- | - | - | 13,2 |
| Effektivzinsen | 921,2 | - | 2,4 | 46,9 |
| Gezahlte Zinsen | –280,0 | - | –2,4 | –36,1 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2018 | 5.714,3 | 7.132,0 | 81,2 | 1.391,1 |
| alle Beträge in TEUR | Gesellschafter darlehen |
Stille Beteiligungen |
AWS-Gewinn beteiligung |
AWS-Seed financing |
|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar 2018 | 2.389,9 | - | 17,3 | 1.023,0 |
| Finanzierungs-Cashflow | –89,3 | - | - | - |
| Abtrennung (Erfassung) von Finanzierungsleasing |
- | - | - | - |
| Nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Schuldenerlass |
- | - | - | - |
| Anpassung des Buchwerts | –193,4 | - | –17,3 | - |
| Effektivzinsen | 436,4 | - | - | 88,8 |
| Gezahlte Zinsen | –238,5 | - | - | - |
| Buchwert zum 31. Dezember 2018 | 2.305,1 | - | - | 1.111,8 |
Nicht zahlungswirksame Veränderung
| alle Beträge in TEUR | Wandelanleihe | Eigenkapital wandlungs recht |
Leasing | FFG Darlehen |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar 2019 | 5.714,3 | 7.132,0 | 199,8 | 1.391,1 | |
| Finanzierungs-Cashflow | - | - | –98,4 | –1.391,1 | |
| Wandlung Wandelanleihe | –5.819,2 | –7.468,6 | - | - | |
| Anpassung Bewertung Nutzungsrecht | - | - | 4,8 | - | |
| wirksame Veränderung | Rückkauf | –24,8 | |||
| Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts | - | 336,6 | - | - | |
| Effektivzinsen | 130,2 | - | 13,3 | 2,9 | |
| Gezahlte Zinsen | –0,5 | - | –13,3 | –2,9 | |
| Buchwert zum 31. Dezember 2019 | - | - | 106,2 | - |
| alle Beträge in TEUR | Gesellschafter darlehen |
EIB Darlehen | AWS-Gewinn beteiligung |
AWS-Seed financing |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar 2019 | 2.305,1 | - | - | 1.111,8 | |
| Finanzierungs-Cashflow | –2.262,7 | 3.952,1 | - | –500,0 | |
| Umklassifizierung von Fördermitteln – unter dem Marktzins |
- | - | - | –225,5 | |
| Veränderung | Anpassung des Buchwerts | - | - | - | - |
| Effektivzinsen | 307,6 | 117,6 | - | 93,8 | |
| Gezahlte Zinsen | –350,1 | - | - | –15,5 | |
| Buchwert zum 31. Dezember 2019 | - | 4.069,7 | - | 464,7 |
Nicht zahlungswirksame
Nicht zahlungs-
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:
| alle Beträge in TEUR | IT Ausstat tung |
Labor ausstat tung |
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus stattung |
Vermögens wert aus einem Nutzungs recht |
Grund stücke |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zum 1. Januar 2018 | |||||||
| Anschaffungskosten | 95,3 | 373,6 | 110,0 | - | - | - | 578,8 |
| Kumulierte Abschreibung |
–44,4 | –332,6 | –38,9 | - | - | - | –415,8 |
| Buchwert | 50,9 | 41,0 | 71,1 | - | - | - | 163,0 |
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2018 |
|||||||
| Anfangsbuchwert | 50,9 | 41,0 | 71,1 | - | - | - | 163,0 |
| Zugänge | 43,3 | 75,3 | 1,4 | - | - | - | 120,0 |
| Abgänge | –0,0 | - | - | - | - | - | –0,0 |
| Abschreibung | –45,3 | –28,4 | –13,8 | - | - | - | –87,5 |
| Buchwert | 48,8 | 87,9 | 58,7 | - | 195,4 | ||
| Zum 1. Januar 2019 | |||||||
| Anschaffungskosten | 97,5 | 448,9 | 110,1 | 118,6 | - | - | 775,1 |
| Kumulierte Abschreibung |
–48,7 | –361,0 | –51,4 | - | - | - | –461,1 |
| Buchwert | 48,8 | 87,9 | 58,7 | 118,6 | - | - | 314,0 |
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2019 |
|||||||
| Anfangsbuchwert | 48,8 | 87,9 | 58,7 | 118,6 | - | - | 314,0 |
| Zugänge | 27,5 | 121,7 | 0,8 | 4,8 | 358,9 | 1.825,5 | 2.339,1 |
| Abgänge | –0,0 | –0,0 | - | - | - | –0,0 | |
| Abschreibung | –34,6 | –33,1 | –12,6 | –81,8 | - | –162,1 | |
| Buchwert | 41,7 | 176,5 | 46,8 | 41,6 | 358,9 | 1.825,5 | 2.491,0 |
| Zum 31. Dezember 2019 |
|||||||
| Anschaffungskosten | 109,1 | 544,7 | 110,9 | 123,4 | 358,9 | 1.825,5 | 3.072,5 |
| Kumulierte Abschreibung |
–67,4 | –368,2 | –64,1 | –81,8 | - | –581,5 | |
| Buchwert | 41,7 | 176,5 | 46,8 | 41,6 | 358,9 | 1.825,5 | 2.491,0 |
Zum 31. Dezember 2019 sind voll abgeschriebene Sachanlagen mit Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 323,8 (2018: EUR 340,1) weiterhin in Gebrauch.
Das Unternehmen hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich auf die Errichtung des neuen Firmenstandorts in Korneuburg beziehen. Die im Rahmen dieser Vereinbarungen zu leistenden verbleibenden Zahlungen betragen TEUR 3.918 (2018: TEUR 0). Diese sind zur Gänze innerhalb eines Jahres fällig (siehe auch Punkt 33).
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau betreffen das neue Betriebsgrundstück in Korneuburg. Am 6. September 2019 erwarb Marinomed eine Liegenschaft kurz vor der Stadtgrenze Wiens. Auf dem Grundstück wird die neue Zentrale des Unternehmens entstehen, indem ein Bestandsgebäude saniert und ein Laborgebäude errichtet wird. Im Geschäftsjahr 2019 hat Marinomed in den neuen Standort in Summe TEUR 2.184 investiert.
Der Posten Laborausstattung beinhaltet die folgenden Beträge, bei denen das Unternehmen Leasingnehmer ist (Näheres siehe Punkt 25). Die Abschreibung im Jahr 2019 betrug TEUR 12 (2018: TEUR 9).
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Leasing von Laborausstattung | ||
| Anschaffungskosten | 132,3 | 132,3 |
| Kumulierte Abschreibung | –93,1 | –81,0 |
| Nettobuchwert | 39,2 | 51,2 |
Unter sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind folgende Beträge enthalten, bei denen das Unternehmen Leasingnehmer im Rahmen eines Fahrzeugleasings ist (Näheres siehe Punkt 25). Die Abschreibung im Jahr 2019 betrug TEUR 8 (2018: TEUR 8).
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||
| Anschaffungskosten | 65,0 | 65,0 |
| Kumulierte Abschreibung | –33,2 | –25,1 |
| Nettobuchwert | 31,8 | 39,9 |
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis, Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Abschläge auf den Anschaffungspreis.
Nachträgliche Kosten werden in den Buchwert des Vermögenswerts einbezogen oder gegebenenfalls als separater Vermögenswert erfasst, jedoch nur dann, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts verlässlich ermittelt werden können. Der Buchwert des ersetzten Teils wird ausgebucht. Alle anderen Reparatur- und Instandhaltungskosten werden in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Die Abschreibung der Vermögenswerte erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei der Berechnung der geschätzten Nutzungsdauer wurde die wirtschaftliche und technische Lebenserwartung berücksichtigt. Die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlagen ist in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 wie folgt: 2‒5 Jahre für IT-Geräte, 2‒8 Jahre für Laborgeräte und 4‒10 Jahre für sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Wenn Vermögenswerte verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird die Differenz zwischen dem Nettoerlös und dem Nettobuchwert des Vermögenswerts als sonstige Gewinne (Verluste) erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte:
| Zum 1. Januar 2018 alle Beträge in TEUR |
Entwicklungs kosten |
Software | Summe |
|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | 2.040,0 | 70,6 | 2.110,6 |
| Kumulierte Abschreibung | –762,2 | –36,8 | –799,0 |
| Buchwert | 1.277,9 | 33,7 | 1.311,6 |
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2018 | |||
| Anfangsbuchwert | 1.277,9 | 33,7 | 1.311,6 |
| Zugänge ‒ Käufe | - | 91,0 | 91,0 |
| Zugänge ‒ Entwicklung | 78,3 | - | 78,3 |
| Abgänge | - | –0,0 | –0,0 |
| Abschreibung | –129,6 | –19,6 | –149,2 |
| Buchwert | 1.226,5 | 105,2 | 1.331,7 |
| Zum 1. Januar 2019 alle Beträge in TEUR |
Entwicklungs kosten |
Software | Summe |
| Anschaffungskosten | 2.118,3 | 160,3 | 2.278,6 |
| Kumulierte Abschreibung | –891,8 | –55,1 | –946,9 |
| Buchwert | 1.226,5 | 105,2 | 1.331,7 |
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2019 | |||
| Anfangsbuchwert | 1.226,5 | 105,2 | 1.331,7 |
| Zugänge ‒ Käufe | - | 33,3 | 33,3 |
| Zugänge ‒ Entwicklung | 425,5 | - | 425,5 |
| Abgänge | - | –0,0 | –0,0 |
| Abschreibung | –131,5 | –33,5 | –165,1 |
| Buchwert | 1.520,5 | 104,9 | 1.625,4 |
| Zum 31. Dezember 2019 | |||
| Anschaffungskosten | 2.543,8 | 167,1 | 2.710,9 |
| Kumulierte Abschreibung | –1.023,3 | –62,2 | –1.085,6 |
| Buchwert | 1.520,5 | 104,9 | 1.625,4 |
Die Zugänge innerhalb der Immateriellen Vermögenswerten beziehen sich überwiegend auf externe Entwicklungskosten und hier im Speziellen die Vorbereitung für die Anmeldung zur Marktzulassung für das Leitprodukt der Marinosolv®-Plattform, Budesolv.
Das Unternehmen hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen und die als Entwicklungskosten aktiviert werden. Die im Rahmen dieser Vereinbarungen zu leistenden verbleibenden Zahlungen betragen TEUR 78 (2018: TEUR 0). Diese sind zur Gänze innerhalb eines Jahres fällig (siehe auch Punkt 33).
Erworbene Lizenzen für Computersoftware werden auf Basis der Kosten für den Erwerb und die Inbetriebnahme der Software aktiviert. Diese Kosten werden in den Jahren 2018 und 2019 linear über die geschätzte Nutzungsdauer (3‒5 Jahre) abgeschrieben.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (IAS 38) werden als Kosten definiert, die für aktuelle oder geplante Aktivitäten mit der Aussicht, neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen, anfallen. Entwicklungskosten werden definiert als Kosten für die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Fachwissen auf die Produktion, Produktionsmethoden, Dienstleistungen oder Handelswaren, die vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung entstehen.
Sämtliche Forschungskosten werden als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen für ein einzelnes Projekt werden als immaterieller Vermögenswert erfasst, wenn das Unternehmen Folgendes nachweisen kann:
Der erstmalig erfasste Betrag für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte ist die Summe der direkt zurechenbaren Kosten, die ab dem Zeitpunkt anfallen, an dem der immaterielle Vermögenswert erstmals die oben genannten Ansatzkriterien erfüllt. Soweit keine selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte erfasst werden können, werden Entwicklungskosten in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen auf der gleichen Basis wie separat erworbene immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Abschreibung des Vermögenswerts beginnt, wenn die Entwicklung abgeschlossen ist und der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung erfolgt linear über den Zeitraum des erwarteten zukünftigen Nutzens.
Entwicklungskosten werden in Übereinstimmung mit den obenstehenden Rechnungslegungsgrundsätzen aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Beurteilung der Geschäftsleitung, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit erwiesen ist. Wie in der Branche üblich, gilt das Datum der Genehmigung durch die benannte Stelle als der Zeitpunkt, zu dem die Entwicklungskosten alle obenstehenden Bedingungen erfüllen. Ab dem Start der Vermarktung des Produktes werden keine weiteren Entwicklungskosten aktiviert.
Nach diesem Datum angefallene Entwicklungskosten, die unmittelbar der Entwicklungstätigkeit zuzurechnen sind, wurden als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Unmittelbar zurechenbare Kosten umfassen Mitarbeiterkosten, Materialkosten, Auftragsforschung sowie einen angemessenen Teil der betreffenden Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer wird auf der Grundlage der Laufzeit des entsprechenden Patents geschätzt, d. h. des Zeitraums, über den das Unternehmen einen wirtschaftlichen Nutzen erwartet, das sind 16,5 Jahre ab 1. Juli 2011 für Entwicklungskosten, bei denen die Abschreibungsperiode bereits begonnen hat.
Die Geschäftsleitung überwacht ständig die Werthaltigkeit der aktivierten internen Entwicklungskosten sowie den Abschreibungszeitraum. Sofern die künftige Marktentwicklung Anpassungen erforderlich macht, werden diese vorgenommen.
In den Vorräten sind folgende Posten enthalten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Handelswaren zum Verkauf | 97,5 | 115,7 |
| Davon Nasensprays | 97,5 | 115,7 |
| Summe | 97,5 | 115,7 |
Die im Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2019 als Aufwand erfassten Vorräte beliefen sich auf TEUR 3.439,5 (2018: TEUR 3.236,4). Diese wurden in der Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten "Materialaufwand" ausgewiesen.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Anschaffungskosten der erworbenen Vorräte (Handelswaren) werden nach ihrer spezifischen Identifizierung zugeordnet und beinhalten die Anschaffungskosten nach Abzug von Rabatten und Skonti. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Verkaufskosten dar.
Gemäß IAS 39/IFRS 9 und IFRS 7 werden die Finanzinstrumente wie folgt klassifiziert:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 alle Beträge in TEUR |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
Summe | |
|---|---|---|---|
| Vermögenswerte laut Bilanz | |||
| Langfristige Forderungen | 3,0 | 3,0 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 622,3 | 622,3 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.715,5 | 1.715,5 | |
| Summe | 2.340,8 | 2.340,8 | |
| alle Beträge in TEUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
FVTPL | Summe |
| Verbindlichkeiten laut Bilanz | |||
| Darlehen | 4.889,2 | - | 4.889,2 |
| Stille Beteiligungen | - - |
- | |
| Wandelanleihe | 5.714,3 | - | 5.714,3 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | - 7.132,0 |
7.132,0 | |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
7,7 | - | 7,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.014,5 | - | 2.014,5 |
| Summe | 12.625,7 | 7.132,0 | 19.757,7 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 alle Beträge in TEUR |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
Summe | |
|---|---|---|---|
| Vermögenswerte laut Bilanz | |||
| Langfristige Forderungen | 3,2 | 3,2 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.484,7 | 1.484,7 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 12.019,6 | 12.019,6 | |
| Summe | 13.507,5 | 13.507,5 | |
| alle Beträge in TEUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
FVTPL | Summe |
| Verbindlichkeiten laut Bilanz | |||
| Darlehen | 4.640,6 | - | 4.640,6 |
| Stille Beteiligungen | - | - | - |
| Wandelanleihe | - | - | - |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 104,1 | - | 104,1 |
| Kurzfristige Vertragsverpflichtungen | 1.615,4 | - | 1.615,4 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.002,4 | - | 1.002,4 |
| Summe | 7.362,5 | - | 7.362,5 |
Zum 31. Dezember 2019 hielt das Unternehmen keine finanziellen Vermögenswerte, die als FVTPL oder als FVTOCI klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten, die als FVTPL klassifiziert werden, umfassen Verbindlichkeiten, die der Definition "zu Handelszwecken gehalten" gemäß IFRS 9 entsprechen. In den Jahren 2018 und 2019 hielt das Unternehmen keine finanziellen Verbindlichkeiten, die bei der erstmaligen Erfassung oder im Folgenden gemäß Paragraf 6.7.1 unter IFRS 9 als FVTPL designiert wurden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ausgewiesen (siehe auch Punkt 21).
Der Buchwert der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten stellt eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar, da die Auswirkungen der Abzinsung nicht wesentlich sind. Die Buchwerte der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund ihrer relativ kurzen Laufzeit mit einem Betrag angesetzt, der eine Annäherung an ihren beizulegenden Zeitwert darstellt. Näheres zu den langfristigen Verbindlichkeiten (Darlehen und Wandelanleihe) siehe Punkt 25 und 26.
Die folgende Tabelle zeigt die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, klassifiziert nach Stufen gemäß der folgenden Fair-Value-Bewertungshierarchie:
Die folgende Tabelle enthält keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert für Finanzanlagen und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, wenn der Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt.
| 31. Dezember 2018 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Summe |
|---|---|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||||
| Verbindlichkeiten laut Bilanz | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Eigenkapitalwandlungsrecht) |
- | - | 7.132,0 | 7.132,0 |
| Summe Verbindlichkeiten | - | - | 7.132,0 | 7.132,0 |
| 31. Dezember 2019 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Summe |
| alle Beträge in TEUR | ||||
| Verbindlichkeiten laut Bilanz | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Eigenkapitalwandlungsrecht) |
- | - | - | - |
| Summe Verbindlichkeiten | - | - | - | - |
Gemäß eines separaten Call-Options-Vertrags vom 15. November 2018 sowie einer Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 haben die stillen Gesellschafter dem Unternehmen eine Call Option eingeräumt, die Anteile, die sie als Gegenleistung für die Sacheinlage und Einbringung erhalten, zu erwerben. Die Option wurde unter die aufschiebenden Bedingungen eines erfolgreichen IPOs sowie eines Bruttoemissionserlöses von mindestens EUR 30 Mio. gestellt. Da der Bruttoemissionserlös unter den EUR 30 Mio. blieb, wurde die aufschiebende Bedingung nicht erfüllt und die Option wurde nicht wirksam.
In der Berichtsperiode gab es keine Übertragungen zwischen Stufe 1 und Stufe 2.
Finanzinstrumente und finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird.
Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten, die dem Erwerb oder der Ausgabe von Finanzinstrumenten (mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) direkt zugerechnet werden können, werden beim erstmaligen Ansatz dem beizulegenden Zeitwert des Finanzinstruments hinzugefügt oder von diesem abgezogen. Transaktionskosten, die dem Erwerb von Finanzinstrumenten, die nach FVTPL bewertet werden, direkt zurechenbar sind, werden sofort erfolgswirksam im Finanzertrag oder Finanzaufwand erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert, ob sie in der Folge zu (a) fortgeführten Anschaffungskosten, (b) nach FVTOCI oder (c) nach FVTPL bewertet werden. Die Klassifizierung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte und den vertraglichen Bedingungen der Cashflows ab.
Damit ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert nach FVTOCI bewertet werden kann, muss dieser Cashflows auslösen, die ausschließlich Zahlungen von Kapital und Zinsen ("solely payments of principal and interest"; SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag sind. Diese Bewertung wird als SPPI-Test bezeichnet und ist für jedes Finanzinstrument einzeln vorzunehmen.
Das Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung von finanziellen Vermögenswerten bezieht sich darauf, wie es seine finanziellen Vermögenswerte verwaltet, um Cashflows zu generieren. Das Geschäftsmodell bestimmt, ob die Cashflows in erster Linie aus der Einnahme vertraglicher Cashflows, dem Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder beidem resultieren.
Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung von Vermögenswerten innerhalb eines Zeitrahmens erfordern, der durch Vorschriften oder Regelungen am Markt festgelegt wurde (marktübliches Geschäft), werden am Handelstag, d. h. dem Tag, an dem sich das Unternehmen zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet, erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten sind derzeit die einzige für das Unternehmen relevante Kategorie und beinhalten finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, wobei diese Cashflows ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen darstellen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Sie sind im Umlaufvermögen enthalten, mit Ausnahme von Positionen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode, die als langfristige Vermögenswerte klassifiziert werden.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten werden in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und unterliegen einer Wertminderung. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Das Unternehmen verfügt derzeit weder über zum beizulegenden Zeitwert nach FVTOCI noch zum beizulegenden Zeitwert nach FVTPL bewertete finanzielle Vermögenswerte.
Finanzverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert, ob sie in der Folge zu (a) fortgeführten Anschaffungskosten oder (b) nach FVTPL bewertet werden und umfassen die Wandelanleihe, Darlehen, stille Beteiligungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, wie nachfolgend näher beschrieben.
Finanzverbindlichkeiten werden nach FVTPL bewertet, wenn die Finanzverbindlichkeit (i) eine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss ist, (ii) zu Handelszwecken gehalten wird oder (iii) als FVTPL definiert ist.
Finanzverbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie zum Zwecke des kurzfristigen Rückkaufs entstehen. Diese Kategorie umfasst auch vom Unternehmen abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen im Sinne von IFRS 9 ausgewiesen sind. Getrennte, eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten ausgewiesen, es sei denn, sie werden als wirksame Sicherungsinstrumente ausgewiesen.
Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Das Recht zur Wandlung in Eigenkapital aus der Wandelanleihe (siehe Punkt 27), das in der Bilanz unter der Position "Sonstige Finanzverbindlichkeiten" ausgewiesen wird, wird als eingebettetes Derivat der Anleihe eingestuft und vom Hauptvertrag getrennt (zu Handelszwecken gehaltene Derivate gemäß IFRS 9 Anhang A/bisher IAS 39.9). Der beizulegende Zeitwert des optionalen derivativen Instruments wurde als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden Instruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags gemäß IAS 39.13 im Jahr 2017 berechnet. Zum 31. Dezember 2018 wurde der Marktwert des Eigenkapitalwandlungsrechts gemäß IFRS 9.4.3.3 individuell ermittelt.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als FVTPL designiert werden, werden zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und nur dann als solche designiert, wenn die Kriterien des IFRS 9 erfüllt sind. Das Unternehmen hat derzeit keine finanzielle Verbindlichkeit als FVTPL designiert.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die (i) keine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss sind, (ii) nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder (iii) nicht als FVTPL ausgewiesen sind, werden in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode ausgewiesen.
Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer Finanzverbindlichkeit und zur Verteilung des Zinsaufwands auf die jeweilige Periode. Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, der die geschätzten zukünftigen Barzahlungen (einschließlich aller gezahlten oder erhaltenen Gebühren und Punkte, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes, der Transaktionskosten und anderer Prämien oder Rabatte bilden) über die erwartete Laufzeit der finanziellen Verbindlichkeit oder (gegebenenfalls) einen kürzeren Zeitraum auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit genau abzinst.
Diese Kategorie gilt grundsätzlich für verzinsliche Darlehen und Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten.
Das Unternehmen hat für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte Darlehen von verschiedenen staatlichen Stellen erhalten, die in der Bilanz unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen sind. Diese Darlehen werden unter dem Marktzinssatz verzinst. Der Differenzbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert wird gemäß IAS 20.10A als Förderung behandelt (für weitere Einzelheiten siehe Punkt 6). Die Bilanzierung und Bewertung der Darlehen erfolgt nach IFRS 9.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen zur Zahlung von Gütern oder Dienstleistungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von Lieferanten erworben wurden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn die Zahlung innerhalb eines Jahres oder früher fällig ist. Anderenfalls werden sie als langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Wie obenstehend beschrieben, wendet das Unternehmen für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts bestimmter Finanzinstrumente Bewertungstechniken an, die nicht beobachtbare Marktdaten enthalten. Dies trifft insbesondere auf das in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthaltene Eigenkapitalwandlungsrecht zu.
Wie in Punkt 26 beschrieben, ist das Wandlungsrecht bei der erstmaligen Erfassung und in Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts als Gewinn bzw. Verlust im Finanzergebnis der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen sind. Wenn es einem Unternehmen nicht möglich ist, anhand der Bedingungen eines eingebetteten Derivats dessen beizulegenden Zeitwert verlässlich zu bemessen (beispielsweise weil das eingebettete Derivat auf einem Eigenkapitalinstrument basiert, bei dem in einem aktiven Markt für ein identisches Instrument keine Preisnotierung, d. h. ein Inputfaktor der Stufe 1, besteht), dann entspricht der beizulegende Zeitwert des eingebetteten Derivats der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden (zusammengesetzten) Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags (IAS 39.13, jetzt IFRS 9.4.3.7).
Zu Beginn entspricht der beizulegende Zeitwert des hybriden Finanzinstruments den aufgenommenen Mitteln, also EUR 7 Mio.. Für die Folgebewertung wird der beizulegende Zeitwert des hybriden Instruments in Übereinstimmung mit IFRS 13.37 im Jahr 2017 bemessen, wonach ein Unternehmen den beizulegenden Zeitwert einer Schuld aus dem Blickwinkel eines Marktteilnehmers bemisst, der den betreffenden identischen Wert am Bemessungsstichtag in Form eines Vermögenswerts besitzt, sofern für die Übertragung einer identischen oder ähnlichen Schuld keine Marktpreisnotierung verfügbar ist. Dementsprechend wird der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit aus Sicht eines Marktteilnehmers ermittelt, der den gleichen Gegenstand zum Bewertungsstichtag als Vermögenswert hält. Diese Anforderung könnte für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Unternehmensanleihen relevant sein (IFRS 13.35), wie es für das Unternehmen der Fall ist. In derartigen Fällen hat ein Unternehmen den beizulegenden Zeitwert der Schuld gemäß IFRS 13.38 wie folgt zu bemessen (in absteigender Präferenzfolge):
(ii) einen marktbasierten Ansatz (z. B. Verwendung der Marktpreisnotierung für ähnliche Schulden oder Eigen kapitalinstrumente, die von Dritten als Vermögenswerte gehalten werden).
Dementsprechend wurde 2017 der notierte Marktpreis der Anleihe gemäß der Notierung an der Wiener Börse als beizulegender Zeitwert des hybriden Instruments herangezogen.
Der beizulegende Zeitwert des Basisvertrags (Darlehen) wird durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit dem vorherrschenden Marktzinssatz (geschätzt mit 15,0 % p.a. auf Basis eines Angebots eines externen Finanzinstituts zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts) ermittelt. Der beizulegende Zeitwert des eingebetteten Derivats (Eigenkapitalwandlungsrecht) ergibt sich dann als die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden (zusammengesetzten) Instruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags (jeweils errechnet wie vorstehend beschrieben).
Zum 31. Dezember 2018 wurde der Marktwert des Eigenkapitalwandlungsrechts gemäß IFRS 9.4.3.3 individuell ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wurde auf der Grundlage des unteren Endes der Preisspanne, wie sie im entsprechenden Prospekt vom 16. November 2018 veröffentlicht wurde, für die im Rahmen des geplanten Börsegangs angebotenen Aktien geschätzt, d. h. EUR 75,00 pro Aktie. Dieser Betrag entspricht auch dem im Zuge des Börsegangs im Februar 2019 endgültig erreichten Aktienkurs. Die im Jahr 2019 erfasste Marktwertanpassung auf Basis des Aktienkurses unmittelbar vor Wandlung betrug TEUR 336,6 (2018: TEUR 5.667,6) und ist in der Gesamtergebnisrechnung unter den Finanzaufwendungen enthalten (siehe auch Punkt 13 und Punkt 27).
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Kautionen | 3,2 | 3,0 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 9,3 | 9,8 |
| Summe langfristige Forderungen | 12,5 | 12,8 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.484,7 | 622,3 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 53,4 | 359,3 |
| Sonstige Forderungen | 1.682,3 | 910,5 |
| Summe kurzfristige Forderungen | 3.220,4 | 1.892,2 |
Die kurzfristigen Forderungen waren alle innerhalb eines Jahres fällig. Keine von ihnen war überfällig oder wertgemindert. Die sonstigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Finanzverwaltung aus der Forschungsprämie und aus Umsatzsteuergutschriften.
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kassenbestand | 0,6 | 0,4 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 12.019,0 | 1.715,1 |
| Summe Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 12.019,6 | 1.715,5 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden als Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten klassifiziert und können andere kurzfristige hochliquide Kapitalanlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten enthalten. Sie werden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Zahlungsmittel, die nicht für den sofortigen und allgemeinen Gebrauch des Unternehmens zur Verfügung stehen, sind nicht in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthalten, sondern werden in der Bilanz als separater Vermögenswert (Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung) ausgewiesen.
Am 29. Januar 2019 gab Marinomed den Abschluss seines Börsegangs mit 260.000 neuen Inhaberaktien bekannt. Im Rahmen einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) wurden im Februar 2019 weitere 39.000 Aktien verkauft. Demgemäß beläuft sich die Gesamtzahl der vom Unternehmen im Rahmen des Börsegangs verkauften Aktien auf 299.000. Die Aktien wurden zu einem Emissionspreis von EUR 75,00 pro Aktie verkauft, was in einen gesamten Bruttoerlös von EUR 22,4 Millionen mündete.
Die Abwicklung und der erste Handelstag fielen auf den 1. Februar 2019. Seit diesem Tag werden die Marinomed-Aktien unter dem Kürzel "MARI" am offiziellen Markt (im Prime Market) der Wiener Börse gehandelt. Gemäß IAS 32.37 sind die Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion als Abzug vom Eigenkapital zu bilanzieren, soweit es sich um zusätzliche, der Eigenkapitaltransaktion direkt zurechenbare Kosten handelt, die andernfalls vermieden worden wären. Daher wurden dem IPO direkt zurechenbare Transaktionskosten in Höhe von TEUR 1.790 als Abzug vom Eigenkapital erfasst.
Da die Transaktion die Anforderungen eines qualifizierenden öffentlichen Zeichnungsangebots gemäß den Bedingungen der 2017 begebenen Wandelanleihen erfüllte, waren die Anleihegläubiger berechtigt, ihre Anleihen in neue Aktien des Unternehmens umzuwandeln. Bis zum Ablauf der Wandlungsfrist am 14. Februar 2019 waren Wandlungsbenachrichtigungen über einen Nominalwert von EUR 6,98 Millionen der Wandelanleihe mit Blick auf die Umwandlung in neue Aktien eingegangen. Die verbleibenden Anleihen mit einem Nominalwert von TEUR 20 wurden vom Unternehmen im März 2019 zurückgekauft. Diese Transaktionen erhöhten die Anzahl der ausgegebenen Aktien um 170.772. Anschließend löschte Marinomed die Notierung der Wandelanleihe am Dritten Markt der Wiener Börse am 20. März 2019.
Zum 31. Dezember 2019 beläuft sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien auf 1.469.772, das genehmigte Kapital auf 500.000 Aktien und das bedingte Kapital auf 100.000 Aktien das bedingte Kapital auf 100.000 Aktien (davon 43.694 zur Bedienung des ESOP 2019). Die Aktien haben einen Nominalwert von EUR 1 und sind voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage dient hauptsächlich der Finanzierung von Forschung und Entwicklung.
Gemäß IFRS 2.7 wurden Aufwendungen aus dem ESOP 2019 in Höhe von TEUR 427 in der Kapitalrücklage erfasst.
Mit Zusammenschlussvertrag vom 30. Dezember 2011, 22. Juni 2012 bzw. 25. Juni 2013 hat das Unternehmen stille Beteiligungen begründet, nach denen die stillen Gesellschafter am Wert und am Gewinn und Verlust des Unternehmens gemäß der vereinbarten Beteiligungsquote beteiligt sind.
Die Entwicklung der stillen Beteiligungen stellt sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Fortgeführte Anschaffungskosten zum 1. Januar | - | - |
| Einlagen | - | - |
| Anpassungen auf fortgeführte Anschaffungskosten | - | - |
| Ausbuchung/Verrechnung mit ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten |
- | - |
| Fortgeführte Anschaffungskosten zum 31. Dezember | - | - |
Die fortgeführten Anschaffungskosten der stillen Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Einlagen | - | 1.205,0 |
| Zurechenbare Verluste | - | –1.205,0 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten | - | - |
Das Unternehmen hat in den letzten Jahren drei stille Beteiligungsverträge abgeschlossen, die den stillen Gesellschaftern proportionale Anteile am beizulegenden Zeitwert des Unternehmens, ähnlich Anteilseignern, einschließlich Anteilen am Gewinn oder Verlust, entsprechend einer vereinbarten Beteiligungsquote einräumen.
Bei Beendigung der stillen Gesellschaften hat das Unternehmen seine Verpflichtung gegenüber den stillen Gesellschaftern in bar zu erfüllen. Dementsprechend ist das Unternehmen nicht in der Lage, eine Barzahlung zur Begleichung der Verbindlichkeit zu vermeiden, sondern hat eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung an die stillen Gesellschafter (d. h., dies ist nicht im Ermessen der Gesellschaft). Daher werden die stillen Beteiligungen gemäß IAS 32.11 als Finanzverbindlichkeit klassifiziert. Die Einlagen der stillen Gesellschafter wurden gemäß IAS 39 (jetzt IFRS 9) zunächst zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten in diesem Sinne sind der ursprünglich gezahlte Betrag, zuzüglich kumulierter Gewinnzuweisungen, abzüglich kumulierter Verlustzuweisungen und geleisteter Dividendenzahlungen. Da die stillen Gesellschafter keine Nachschusspflicht haben, dürfen die fortgeführten Anschaffungskosten nach Verlustzuweisungen nicht unter EUR 0 sinken. Der zum 31. Dezember 2018 fällige Betrag belief sich auf EUR 0.
Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 15. November 2018 sowie Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 wurde die Einbringung der stillen Gesellschaften gegen Übertragung von bestehenden Aktien an die stillen Gesellschafter durch die bestehenden Aktionäre unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen Börsegangs der Marinomed Biotech AG festgelegt. Die aufschiebende Bedingung wurde am 1. Februar 2019 mit dem erfolgreichen IPO erfüllt. Die Gesellschaft musste zu keiner Zeit Barzahlungen an die stillen Gesellschafter leisten.
Gemäß eines separaten Call-Options-Vertrags vom 15. November 2018 sowie einer Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 haben die stillen Gesellschafter dem Unternehmen eine Call Option eingeräumt, die Anteile, die sie als Gegenleistung für die Sacheinlage und Einbringung erhalten, zu erwerben. Die Option wurde unter die aufschiebenden Bedingungen eines erfolgreichen IPOs sowie eines Bruttoemissionserlöses von mindestens EUR 30 Mio. gestellt. Da der Bruttoemissionserlös unter den EUR 30 Mio. blieb, wurde die aufschiebende Bedingung nicht erfüllt und die Option wurde nicht wirksam.
Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| EIB Darlehen | 4.062,1 | - |
| AWS-Seedfinancing | 415,8 | 1.111,8 |
| Verpflichtungen Leasingverhältnissen | 27,5 | 61,7 |
| Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten | 4.505,4 | 1.173,5 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| EIB Darlehen | 7,6 | - |
| AWS-Seedfinancing | 48,8 | - |
| FFG-Darlehen | - | 1.391,1 |
| Gesellschafterdarlehen | - | 2.305,1 |
| Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen | 78,7 | 19,5 |
| Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 135,2 | 3.715,6 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten | 4.640,6 | 4.889,2 |
Die Fälligkeit der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Nicht später als ein Jahr fällig | 135,2 | 3.715,6 |
| Später als ein Jahr, aber nicht später als fünf Jahre fällig | 4.505,4 | 1.173,5 |
| Später als fünf Jahre fällig | - | - |
| Summe Finanzverbindlichkeiten | 4.640,6 | 4.889,2 |
Die Finanzverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2019 umstrukturiert. Mit den Erlösen aus dem Börsegang wurden zunächst die FFG-Darlehen in Höhe von TEUR 1.391, die Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 2.305 sowie das aushaftende Darlehen aus dem AWS-Seedfinancing in Höhe von TEUR 500 zurückgezahlt. Die aufgelaufenen Zinsen aus dem AWS-Seedfinancing werden nun niedriger verzinst und über die nächsten Jahre zurückgeführt. Auf der anderen Seite sagte die Europäische Investitionsbank (EIB) für ein EUR 15 Mio. Venture Darlehen zu. Die erste Tranche aus dem Darlehen in Höhe von TEUR 4.000 wurde am 14. Oktober 2019 abgerufen und erhöhte damit die Finanzverbindlichkeiten.
Die Nominal- und Buchwerte, Fälligkeiten und Zinssätze der Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar (alle Beträge in TEUR):
| Fremdkapitalgeber | Nominalbetrag | Buchwert zum 31. Dezember 2019 |
Fälligkeit | Gewicheter nominaler Zinssatz |
Gewichteter effektiver Durchschnitts zinssatz |
|---|---|---|---|---|---|
| EIB Darlehen | 4.000,0 | 4.069,7 | 14.10.2024 | 7.50% | 14.71% |
| AWS-Seedfinancing | 619,9 | 464,7 | undefined | 2.00% | 2.00% |
| Leasing | 61,7 | 61,7 | 03.11.2020 - 31.03.2023 |
2.92% | 2.92% |
Weitere Einzelheiten und Erläuterungen zur obigen Tabelle sind nachstehend für jede Klasse von Finanzverbindlichkeiten aufgeführt.
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich von Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten der Finanzverbindlichkeiten des Unternehmens, ausgenommen jener Finanzverbindlichkeiten, bei denen der Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Buchwert | ||
| FFG Darlehen | - | 1.391,1 |
| AWS-Seedfinancing | 464,7 | 1.111,8 |
| EIB Darlehen | 4.069,7 | - |
| Summe | 4.534,4 | 2.502,9 |
| Beizulegender Zeitwert | ||
| FFG Darlehen | - | 1.269,2 |
| AWS-Seedfinancing | 464,7 | 803,9 |
| EIB Darlehen | 4.069,7 | - |
| Summe | 4.534,4 | 2.073,2 |
Die oben genannten beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten basieren auf diskontierten Cashflows unter Verwendung eines Zinssatzes von 15 %, der als beste Schätzung für einen Marktzins für das Unternehmen auf der Grundlage eines Angebots eines externen Finanzinstituts zum Zeitpunkt der Ermittlung des Marktwerts angesehen wurde. Aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren, einschließlich der Schätzung des Zeitpunkts der Rückzahlung des aws-Seedfinancings auf der Grundlage einer Prognose des Unternehmens, werden sie in der Fair-Value-Hierarchie (siehe Punkt 20) als beizulegende Zeitwerte der Stufe 3 klassifiziert. Bei den sonstigen Finanzverbindlichkeiten weichen die beizulegenden Zeitwerte nicht wesentlich von den Buchwerten ab, da die Verzinsung dieser Finanzverbindlichkeiten entweder zu Marktzinssätzen erfolgt oder die Finanzverbindlichkeiten kurzfristiger Natur sind.
Nach dem Börsegang im Februar 2019 wurde das FFG-Darlehen in Höhe von TEUR 1.391 vertragsgemäß an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zurückgezahlt. Zum 31. Dezember 2019 wies das Unternehmen somit ein FFG-Darlehen über einen Nominalbetrag von TEUR 0 (2018: TEUR 1.391) aus. Das Darlehen wurde mit einem festen Zinssatz von 2,00 % p.a. verzinst. Gemäß IAS 20.10A werden die Differenzen zwischen den Nominalzinssätzen dieser Darlehen und dem auf 15 % geschätzten Marktzins (siehe oben) als Fördermittel der öffentlichen Hand behandelt und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten erfasst. Da das Unternehmen IAS 20 prospektiv auf zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS bestehende Darlehen der öffentlichen Hand gemäß IFRS 1.B10 angewendet hat, wurde der Vorteil eines unter dem Marktzins verzinsten Darlehens der öffentlichen Hand nur für Darlehen der öffentlichen Hand erfasst, die nach dem Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS gewährt oder bei denen Tranchen erst nach diesem Zeitpunkt ausgezahlt wurden.
Im Jahr 2018 wurden weitere drei Darlehen der FFG in Höhe von TEUR 351 in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt.
Im Jahr 2006 nahm das Unternehmen ein Darlehen ("aws-Seedfinancing") im Gesamtnominalbetrag von TEUR 500 auf. Das aws-Seedfinancing wird im Allgemeinen zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen gewährt. Im Falle des Unternehmens gewährte aws das Darlehen, um die Entwicklung der antiviralen Medizinprodukte des Unternehmens zu unterstützen.
Das aws-Seedfinancing hat eine Laufzeit von zehn Jahren, einschließlich einer tilgungsfreien Phase von fünf Jahren beginnend am 1. Juli 2007 (Datum, an dem die letzte Tranche von aws eingegangen ist) und einem festen Zinssatz von 8,50 % p.a. Die jährlichen Rückzahlungen erfolgen basierend auf den Jahresgewinnen des Unternehmens. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Sollte das Unternehmen in einem bestimmten Jahr keine Gewinne erzielen, sind in diesem Jahr keine Rückzahlungen zu leisten. Die Laufzeit des Darlehens wird auf unbestimmte Zeit verlängert, bis der ausstehende Betrag zurückgezahlt ist. Die Geschäftsleitung ging zum 31. Dezember 2018 und 2019 davon aus, dass das Darlehen innerhalb der nächsten fünf Jahre zurückgezahlt wird; entsprechend wurde der Buchwert des aws-Seedfinancings unter dem Posten "Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig" in der oben stehenden Tabelle über die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Aufgrund der durch den Börsegang im Februar 2019 deutlich verbesserten Liquiditätssituation konnte im Juni 2019 das Nominale des aws-Seedfinancing in Höhe von TEUR 500 zurückbezahlt werden. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, wurde eine vorteilhafte Einigung erzielt. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass im Falle eines Verlusts jährlich TEUR 100 zu tilgen sind. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten, mindestens TEUR 100) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Die erste Tilgung ist am 30. Juni 2020 zu leisten.
Im Jahr 2015 haben mehrere Gesellschafter dem Unternehmen Darlehen mit einem Nominalbetrag von TEUR 1.075 gewährt.
Im Jahr 2016 haben ein neuer Investor und bestehende Gesellschafter dem Unternehmen Darlehen mit einem Nominalbetrag von TEUR 1.277 gewährt.
Im Jahr 2018 erfolgte eine teilweise Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens in Höhe von TEUR 89,3.
Die Darlehen werden als Unterstützung für die F&E-Aktivitäten und den Betriebskapitalbedarf des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit der Darlehen wurde um ein Jahr verlängert und endete am 31. Dezember 2019. Die Darlehen sind mit 10 % p.a. fest verzinst und die Zinsen sind jährlich innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ende eines jeden Kalenderjahres zu zahlen. Der Nominalbetrag muss am Ende der Darlehenslaufzeit vollständig zurückgezahlt werden. Das Unternehmen war jedoch, vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, berechtigt, die Umwandlung der Darlehen in nicht rückzahlbare Gesellschaftereinlagen zu verlangen, die bis zum Fälligkeitsdatum nicht erfüllt wurden.
Da der in den Darlehensverträgen vereinbarte Zinssatz unter dem Marktzins lag, wurde der Marktzins (geschätzt auf 15 % p.a. für 2017) bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der Darlehen bei deren Gewährung berücksichtigt. Der Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den erhaltenen Beträgen wurde direkt im Eigenkapital erfasst.
Gemäß dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. April 2019 wurden die Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 2.305 im Juni 2019 vor Fälligkeit zurückgezahlt, um die Zinsbelastung bis Jahresende zu sparen.
Entsprechend stellt sich die Entwicklung der Gesellschafterdarlehen wie folgt dar:
| alle Beträge in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar | 2.305,1 | 2.389,9 |
| Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen | –2.262,7 | –89,3 |
| Buchwertanpassung (gemäß IFRS 9:B5.4.6) | - | –193,4 |
| Effektivzinsen | 307,6 | 436,4 |
| Gezahlte Zinsen | –350,1 | –238,5 |
| Buchwert zum 31. Dezember | - | 2.305,1 |
Im Februar 2019 erhielt Marinomed eine Darlehenszusage von bis zu EUR 15 Mio. von der Europäischen Investitionsbank. Die Auszahlung von insgesamt drei Tranchen soll in den Jahren 2019 bis 2022 erfolgen und ist an das Erreichen bestimmter vetraglich definierter Meilensteine gebunden. Jede Tranche hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Marinomed hat neben fixen Zinszahlungen auch umsatzabhängige Tantiemen zu leisten.
Im Oktober 2019 nahm Marinomed die erste Tranche des Darlehens in Höhe von EUR 4 Mio. in Anspruch.
Das Unternehmen least Laborausstattung, Büroräumlichkeiten und ein Fahrzeug.
Gemäß den Bedingungen aus dem Vertrag über das Leasing von Laborausstattung und das Leasing von Büroräumlichkieten gibt es keinen garantierten Restwert.
Gemäß den Bedingungen aus dem Fahrzeugleasingvertrag ist ein Restwert in Höhe von TEUR 14,9 garantiert.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Die Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen sind wie folgt fällig: |
||
| Innerhalb eines Jahres fällig | 66,6 | 21,5 |
| Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig | 28,1 | 48,9 |
| Später als in fünf Jahren fällig | - | - |
| Mindestleasingzahlungen | 94,7 | 70,5 |
| Garantierter Restwert | 14,9 | 14,9 |
| Künftige Finanzierungskosten | –3,4 | –4,2 |
| Erfasste Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 106,2 | 81,2 |
| Der Barwert der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellt sich wie folgt dar: |
||
| Innerhalb eines Jahres fällig | 78,7 | 19,5 |
| Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig | 27,5 | 61,7 |
| Später als in fünf Jahren fällig | - | - |
| Summe Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen |
106,2 | 81,2 |
Am 14. Juli 2017 platzierte das Unternehmen eine an der Wiener Börse unter der ISIN AT0000A1WD52 notierte und mit 4 % verzinste PRE-IPO-Anleihe mit bedingtem Eigenkapitalwandlungsrecht. Die Anleihe mit einem Nominalbetrag von EUR 7 Mio. hat eine Laufzeit von vier Jahren, d. h. bis zum 14. Juli 2021. Die Anleihegläubiger haben das Recht, ihre gesamte Forderung in Stammaktien des Unternehmens zu wandeln, sofern ein qualifizierendes öffentliches Zeichnungsangebot durchgeführt wird (Näheres zum Wandlungsrecht siehe Punkt 27).
Die Anleihe wird ab dem Verzinsungsbeginn, d. h. ab dem 14. Juli 2017, mit 4 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am Ende jeder einjährigen Berichtsperiode, d. h. am 14. Juli jedes Kalenderjahres, zu zahlen. Im Falle eines Paketverkaufs (Trade Sale) oder einer Lizenzzahlung (jeweils wie in den Anleihebedingungen definiert) ist das Unternehmen verpflichtet, zusätzlich zu dem Rückzahlungsbetrag am Fälligkeitstag eine Paketverkauf-/Lizenzzahlungsprämie zu zahlen.
Da der IPO im Februar 2019 die Anforderungen eines qualifizierenden öffentlichen Zeichnungsangebots gemäß den Bedingungen der 2017 begebenen Wandelanleihen erfüllte, waren die Anleihegläubiger berechtigt, ihre Anleihen in neue Aktien des Unternehmens umzuwandeln. Bis zum Ablauf der Wandlungsfrist am 14. Februar 2019 waren Wandlungsbenachrichtigungen über einen Nominalwert von TEUR 6.980 der Wandelanleihe mit Blick auf die Umwandlung in neue Aktien eingegangen. Die verbleibenden Anleihen mit einem Nominalwert von TEUR 20 wurden vom Unternehmen im März 2019 zurückgekauft. Anschließend löschte Marinomed die Notierung der Wandelanleihe am Dritten Markt der Wiener Börse am 20. März 2019.
Die Entwicklung der Wandelanleihe stellt sich wie folgt dar:
| alle Beträge in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar | 5.714,3 | 5.073,1 |
| Wandlung | –5.819,2 | - |
| Rückkauf | –24,8 | - |
| Effektivzinsen | 130,2 | 921,2 |
| Gezahlte Zinsen | –0,5 | –280,0 |
| Buchwert zum 31. Dezember | - | 5.714,3 |
| Davon | ||
| kurzfristig | - | 131,2 |
| langfristig | - | 5.583,1 |
Der beizulegende Zeitwert der Wandelanleihe (ohne Eigenkapital-Wandlungsrecht) betrug zum 31. Dezember 2018 TEUR 6.228 basierend auf diskontierten Cashflows unter Verwendung eines Zinssatzes von 15 %, der als beste Schätzung für einen Marktzins für das Unternehmen angesehen wurde. Er wird wegen der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren in der Fair-Value-Hierarchie (siehe Punkt 20) als beizulegender Zeitwert der Stufe 3 klassifiziert.
Die Wandelanleihe stellt zwei Finanzinstrumente dar: ein verzinsliches Darlehen und eine Option in Form eines Eigenkapital-Wandlungsrechts für die Inhaber dieser Instrumente. Das Darlehensmerkmal des Vertrags stellt ein Basis-Schuldinstrument dar, das zunächst gemäß IFRS 9.5.1.1 (bisher IAS 39.43) zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der angefallenen Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert wird.
Das Darlehen beinhaltet zudem die bedingte Zahlung einer Prämie im Falle eines Unternehmensverkaufs und/ oder einer Lizenzzahlung, die eine Finanzverbindlichkeit mit einer bedingten Erfüllungsregelung darstellt. Etwaige Anpassungen der zugrundeliegenden Cashflow-Prognosen und -Wahrscheinlichkeiten solcher Prämien werden berücksichtigt, wobei Schwankungen gemäß IFRS 9.B5.4.6 (bisher IAS 39 AG 8) in den Positionen Finanzerträge bzw. Finanzaufwendungen erfasst werden.
Aufgrund der Tatsache, dass der Wandlungspreis nicht festgelegt ist, sondern von zukünftigen Entwicklungen abhängt, wird das Eigenkapitalwandlungsrecht als Finanzverbindlichkeit im Sinne des IAS 32 angesehen. Das Wandlungsrecht stellt ein eingebettetes Derivat dar, das vom Schuldinstrument getrennt und zu Beginn und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wird, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam im Finanzergebnis in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden.
Bei der erstmaligen Erfassung wurde der beizulegende Zeitwert des Schuldinstruments (Darlehens) unter Verwendung eines Marktzinssatzes von 15 % p.a. geschätzt. Der beizulegende Zeitwert des eingebetteten Derivats (Eigenkapitalwandlungsrecht) resultiert aus der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden (zusammengesetzten) Instruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags gemäß IAS 39.13 in 2017. Zum 31. Dezember 2018 wurde der beizulegende Zeitwert des Eigenkapitalwandlungsrechts auf Basis des unteren Endes der im Rahmen des geplanten Börsegangs angebotenen und im entsprechenden Prospekt vom 16. November 2018 veröffentlichten Preisspanne für die angebotenen Aktien, d. h. EUR 75,00 je Aktie, gemäß IFRS 9.4.3.3 geschätzt. Dieser Betrag entspricht auch dem im Zuge des Börsegangs im Februar 2019 endgültig erreichten Aktienkurs.
Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten die folgenden Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Eigenkapitalwandlungsrecht | - | 7.132,0 |
| Summe sonstige Finanzverbindlichkeiten | - | 7.132,0 |
Bei dem Eigenkapitalwandlungsrecht aus der Wandelanleihe handelt es sich um ein eingebettetes Derivat, das nicht direkt mit dem Basisinstrument verknüpft ist und daher separat zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wird (siehe Punkt 20). Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Wandlungsrechts stellt sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert zum 1. Januar | 7.132,0 | 1.464,4 |
| Anpassung des beizulegenden Zeitwerts | 336,6 | - |
| Wandlung | –7.468,6 | 5.667,6 |
| Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember | - | 7.132,0 |
Weitere Einzelheiten zu den Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts sowie zur Wandlung sind unter Punkt 26 aufgeführt.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.002,4 | 2.014,5 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.002,4 | 2.014,5 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren alle innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert und werden in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Erfassung beglichen.
Die kurzfristigen Vertragsverpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten umfassen die folgenden Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | ||
| Fördermittel ‒ unter dem Marktzins | 104,1 | - |
| Summe sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 104,1 | - |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
||
| Klinische Studien | 583,4 | - |
| Mitarbeiterprämien | 435,2 | - |
| Fördermittel ‒ unter dem Marktzins | 51,2 | - |
| Sozialabgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben | 109,0 | 118,0 |
| Buchführung, Steuerberatung und Abschlussprüfung | 43,6 | 92,7 |
| Nicht in Anspruch genommener Urlaub | 203,2 | 173,5 |
| Überstunden | 16,8 | 21,6 |
| Vertragsschulden | - | 7,7 |
| Sonstige | 173,0 | 547,0 |
| Summe kurzfristige Vertragsverpflichtungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
1.615,4 | 960,5 |
| Summe Vertragsverpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten |
1.719,5 | 960,5 |
Die Erhöhung der kurzfristigen Vertragsverpflichtungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten resultiert vor allem aus zwei Positionen. Marinomed hat in 2019 Studienvorbereitungen für mehrere klinische Studien in beiden Geschäftsbereichen mit externen Partnern durchgeführt. Vertragsgemäß sind die Zahlungen für Studien an diese Partner aber erst nach Abschuss von bestimmten Meilensteinen fällig. Die Erfassung der entsprechenden Verbindlichkeit schätzt das Unternehmen auf Basis des Erfüllungsgrads der jeweiligen Studie. Daneben hat Marinomed im Dezember den Mitarbeitern eine Prämie für das Geschäftsjahr 2019 zugesagt, die 2020 zur Auszahlung kommt.
Die Rückstellungen beinhalten die folgenden Posten:
| alle Beträge in TEUR | Gewährleistungs rückstellung |
Sonstige Rückstellungen |
|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar 2018 | 750,0 | 13,0 |
| Verwendung/Auflösung | - | - |
| Zugänge | - | 57,0 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2018 | 750,0 | 70,0 |
| Verwendung/Auflösung | - | –57,0 |
| Zugänge | - | 510,0 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2019 | 750,0 | 523,0 |
Im Jahr 2013 hat das Unternehmen die Exklusivrechte an der antiviralen Produktlinie des Unternehmens für mehrere Gebiete an ein internationales Pharmaunternehmen vergeben. Der Betrag, den dieses Unternehmen nach Rückgabe der Exklusivrechte zurückfordert, wird als Gewährleistungsrückstellung betrachtet.
Sonstige Rückstellungen umfassen Vorsorgen für potenzielle Vetragszahlungen in Zusammenhang mit der Verlegung des Firmenstandorts (TEUR 510).
Rückstellungen werden gebildet, wenn das Unternehmen aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung hat, es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen zur Erfüllung dieser verpflichtet sein wird, und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem Barwert der bestmöglichen Schätzung der Geschäftsleitung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode erforderlichen Aufwendungen. Der Aufwand für eine Rückstellung wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Marino Immo GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Marinomed Biotech AG mit Sitz in Wien, die am 3. August 2019 gegründet wurde. Das Stammkapital in Höhe von TEUR 35 wurde zur Gänze bar eingezahlt. Die Gesellschaft übt zur Zeit keine operative Geschäftstätigkeit aus. Der Jahresabschluss 2019 der Gesellschaft wurde noch nicht veröffentlicht.
Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Das Unternehmen hat keine Eventualverbindlichkeiten, bezogen auf Rechtsansprüche aus dem gewöhnlichen Geschäftsverlauf.
Das Unternehmen hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die auch finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich im Wesentlichen aus Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Firmenstandorts in Korneuburg (siehe auch Punkt 17), auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen (siehe auch Punkt 18). Die im Rahmen dieser Vereinbarungen zu leistenden verbleibenden Zahlungen, wenn alle Meilensteine und sonstigen Bedingungen erfüllt sind, werden wie folgt geschätzt:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Nicht später als ein Jahr fällig | 6.152,8 | 1.439,1 |
| Später als ein Jahr, aber nicht später als fünf Jahre fällig | 71,5 | 62,2 |
| Später als fünf Jahre fällig | 0,0 | 0,0 |
| Summe | 6.224,3 | 1.501,3 |
Vorstandsmitglieder des Unternehmens waren im Jahr 2019:
Im Jahr 2019 beliefen sich die Aufwendungen für Gehälter und kurzfristig fällige Leistungen an Mitglieder des Vorstands auf insgesamt TEUR 1.458 (2018: TEUR 472). Diese Beträge inkludieren in 2019 Aufwendungen für das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm in Höhe von TEUR 223. In den Jahren 2018 und 2019 wurden keine langfristig fälligen Leistungen oder Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt.
Seit 2017 hat das Unternehmen einen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. Dem Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung in kaufmännischen und wissenschaftlichen Fragen unterstützt, gehörten 2019 die folgenden Mitglieder an:
Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlte Gesamtvergütung belief sich auf TEUR 186 (2018: TEUR 137).
Simon Nebel (Aufsichtsratsvorsitzender) und die Laureo Corporate Finance GmbH (zu 100 % im Besitz von Ute Lassnig, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats) beteiligten sich im Jahr 2017 im Gesamtbetrag von TEUR 70 an der ausgegebenen Wandelanleihe und hielten diese bis zur Wandlung. Näheres zur Wandlung der Wandelanleihe im Februar 2019 sowie zu den vertraglichen Vereinbarungen siehe Punkt 26.
Im Berichtsjahr hat das Unternehmen einen Beratervertrag mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden bezüglich bestimmter Business Development-Aktivitäten abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2019 belief sich der Aufwand im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf TEUR 35.
Im Jahr 2015 hat das Unternehmen mit einigen seiner Gesellschafter (siehe Punkt 25) Vereinbarungen über Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtbetrag von TEUR 1.075 zum 31. Dezember 2015 geschlossen. Im Jahr 2017 wurde ein neues Gesellschafterdarlehen gewährt und die bestehenden Darlehen wurden zum 31. Dezember 2017 auf einen Gesamtbetrag von TEUR 2.352 erhöht.
Im Jahr 2018 erfolgte eine teilweise Rückzahlung in Höhe von TEUR 89. Folgende Aktionäre beteiligten sich an diesen Darlehen:
Gemäß dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. April 2019 wurden die Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 2.305 im Juni 2019 vor Fälligkeit zurückgezahlt, um die Zinsbelastung bis Jahresende zu sparen.
Näheres hierzu sowie zu den vertraglichen Vereinbarungen siehe Punkt 25.
Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.
Die für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständige BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat folgende Leistungen für das Unternehmen erbracht:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Prüfung des Jahresabschlusses | 40,0 | 40,0 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 15,0 | 136,8 |
| Steuerberatungsleistungen | 4,8 | 26,4 |
| Sonstige Leistungen | 221,9 | 61,4 |
| Summe | 281,7 | 264,6 |
In den sonstigen Leistungen iHv TEUR 221,9 sind Barauslagen für eineComfort Letter Versicherung iHv TEUR 166,5 enthalten.
Die Ende des Jahres 2019 ausgebrochene Covid-19-Krise hat sich bis heute zu einer globalen Pandemie entwickelt. Aufgrund der exponentiellen Ausbreitung des Virus, der zahlreichen Todesfälle und der damit verbundenen Belastung der Gesundheitssysteme weltweit, haben zahlreiche Staaten massive Einschränkungen im Hinblick auf die Freiheitsrechte und die wirtschaftliche Aktivität gesetzt. Dazu zählen insbesondere Schließung von Geschäften ganzer Sektoren (im Wesentlichen alle Bereiche abgesehen jener der Grundversorgung wie Lebensmittel, Pharmazeutika, etc.), teilweise rigide Ausgangssperren, Platz- und Veranstaltungsverbote, Grenzkontrollen sowie Einführung von Mindestabständen, mit direktem Einfluss auch auf Büroabläufe. Ausgehend vom Ursprung in Asien ist nach der Europäischen Union gegenwärtig die USA am stärksten von der Covid-19-Pandemie betroffen. Das Virus hat aber bereits alle Kontinente erreicht und insbesondere in den Entwicklungsländern mit einer schwächeren medizinischen Versorgung werden noch gravierende Folgen zu befürchten sein.
Marinomed ist als international tätiges Unternehmen in die Weltwirtschaft eingebunden. Auch wenn noch nicht absehbar ist, welche Auswirkungen die Pandemie langfristig auf die globale Wirtschaft hat, besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich das Weltwirtschaftsklima weiter verschlechtert und sich die Abwärtsbewegungen auf allen Kontinenten fortsetzen. Zwar reagiert der Gesundheitssektor, in dem das Unternehmen tätig ist, weniger sensibel auf derartige Veränderungen als andere Bereiche der Wirtschaft, jedoch könnte sowohl die Aufrechterhaltung einer durchgängigen Wertschöpfungskette erschwert werden als auch eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums zu einer geringeren Kundennachfrage führen. Für geplante klinische Studien in beiden Plattformen werden sich Verzögerungen ergeben, da die aktuellen Auflagen die Durchführung insbesondere von Allergiestudien unterbinden.
Dem entgegen steht, dass die Carragelose® basierten Produkte klinisch gezeigt haben, dass sie gegen respiratorische Viren aktiv sind. Es zeichnet sich aktuell ab, dass das saisonbedingt schwächere erste Halbjahr in 2020 den üblichen Rückgang der Umsatzerlöse nicht aufweist. Ob dieser Trend nachhaltig ist, kann aktuell nicht seriös prognostiziert werden. Insbesondere, da das SARS-CoV-2 Virus nicht humanen Ursprungs ist und es keine klinischen Daten zur Wirksamkeit der Carragelose® auf das neue Virus gibt. Natürlich unternimmt Marinomed mit hoher Priorität alle Anstrengungen, entsprechende Ergebnisse aus klinischen Studien zu erhalten. Es besteht aber das Risiko, dass die Versuche nicht die erhoffte Wirkung zeigen. Die Mittel für die Durchführung können aus bestehenden Ressourcen bereitgestellt werden und sollen durch nationale und internationale staatliche Programme ergänzt werden.
Der Jahresabschluss wurde vom Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat am 15. April 2020 freigegeben.
Dem Aufsichtsrat obliegt die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses.
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Wien, 15.04.2020 Wien, 15.04.2020 Wien, 15.04.2020 Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt
Wir haben den Jahresabschluss (IFRS) der Marinomed Biotech AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gesamtergebnisrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang zum Jahresabschluss, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS).
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Unsere Verantwortlichkeit und Haftung bei der Abschlussprüfung ist analog zu § 275 Abs. 2 UGB (Haftungsregelung bei der Abschlussprüfung einer kleinen oder mittelgroßen Gesellschaft) gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Dritten mit insgesamt 2 Millionen Euro begrenzt.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
• Bilanzierung des Aktienoptionsprogramms (ESOP)
Am 1. Februar 2019 führte Marinomed Biotech AG ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für Vorstandsmitglieder und für sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens ein. Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt 42.287 Optionen im Rahmen dieses Mitarbeiteraktienoptionsprogramms ausgegeben.
Die Rahmenbedingungen des Aktienoptionsprograms sehen eine Vergütungszusage in mehreren Tranchen vor. Die mögliche Ausübung dieser Optionen wird an mehrere Bedingungen (unter anderem Marktbedingungen) geknüpft, diese Bedingungen werden im Anhang beschrieben. Die Bewertungsmethodik hat die Besonderheiten des Aktienoptionsprogramms zu berücksichtigen.
Bei der Bilanzierung des Aktienoptionsprogramms wurden die Ausführungen des IFRS 2 beachtet. Die Bilanzierung dieses Sachverhalts unterliegt aufgrund der Komplexität einem besonderen Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung. Ebenso besteht ein wesentliches Risiko in der Schätzunsicherheit der zugrundeliegenden Ermessensentscheidungen.
Eine Monte-Carlo-Simulation wurde als Bewertungsmethodik ausgewählt. Die Bewertung der Optionen wird folglich durch wesentliche Schätzungen und Ermessenentscheidungen geprägt, insbesondere betreffend die Parameter der Monte-Carlo-Simulation. Diesbezüglich verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang.
Die Angaben zum Aktienoptionsprogramm sind im Anhang im Abschnitt 9. zu finden.
Wir haben uns mit der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des Aktienoptionsprogramms auseinandergesetzt und beurteilt, ob bei der Bilanzierung die Regelungen des IFRS 2 zugrunde gelegt wurden.
Wir haben die Angemessenheit des gewählten Optionspreismodells und der dabei angewandten Bewertungsparameter gewürdigt. Die wesentlichen Parameter des Optionspreismodells wurden untersucht und anhand von Marktdaten plausibilisiert. Die Bewertung wurde auf rechnerische Richtigkeit sowie korrekte Abbildung der zugrunde gelegten Parameter geprüft.
Außerdem haben wir stichprobenartig die Gewährung der Optionen mit den entsprechenden Unterlagen (Beschlüsse, Gewährungsbriefe, ESOP Rahmenbedingungen) überprüft.
Im Rahmen der Prüfung des Anhangs wurde darauf geachtet, dass sämtliche Angabepflichten im Zusammenhang mit dem ESOP erfüllt werden.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen ‒ beabsichtigten oder unbeabsichtigten ‒ falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ‒ sofern einschlägig ‒ anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen ‒ beabsichtigten oder unbeabsichtigten ‒ falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Wien, am 15. April 2020
BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
| Mag. (FH) Georg Steinkellner | Mag. Klemens Eiter |
|---|---|
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Dieser Bericht ist eine Übersetzung des Originalberichts in englischer Sprache, die ausschließlich gültig ist. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses (IFRS) an Dritte zusammen mit dem Bestätigungsvermerk ist nur zulässig, wenn der Jahresabschluss mit der geprüften englischen Fassung übereinstimmt. Dieser Bestätigungsvermerk gilt nur für den englischen und den vollständigen Jahresabschluss. Für abweichende Fassungen gilt § 281 Abs. 2 UGB. Wir weisen darauf hin, dass die deutsche Übersetzung dieses Prüfberichts gemäß § 273 UGB ausschließlich dem Leser dient und die englische Fassung die einzig rechtsverbindliche Fassung ist.

Die Firma Marinomed Biotech AG wurde im März 2006 als Spin-off der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Marinomed Biotechnologie GmbH gegründet und hat eine nicht-operative und nichtkonsolidierte Tochtergesellschaft. Das Unternehmen verfügt über angemietete Büro- und Forschungslaborräumlichkeiten am Campus der Veterinärmedizinischen Universität und betreibt sonst keine weiteren Standorte.
In der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Mai 2017 wurde die Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 beschlossen. Das Grundkapital war zum 31.12.2017 in 132.360 auf Namen lautende nennwertlose Stückaktien zerlegt.
Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von € 867.640,00 auf € 1.000.000,00 erhöht.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2018 wurde die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Aktien beschlossen. Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 169 AktG unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss um bis zu € 500.000,00 im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sowie um bis zu € 480.000,00 zur Ausgabe in Verbindung mit dem geplanten Börsengang zu erhöhen. Weiters wurde einer bedingten Kapitalerhöhung von bis zu € 173.122,00 durch Ausgabe von Inhaberaktien für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen zugestimmt.
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed am 1. Februar 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von € 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Aktien aus dem Basisangebot und 39.000 Aktien aus Mehrzuteilungen). Dies führte im ersten Quartal 2019 zu einer Grundkapitalerhöhung von insgesamt € 299.000,00. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben. In Summe ergibt sich somit ein Grundkapital von € 1.469.772,00, das in 1.469.772 stimmberechtigte Aktien eingeteilt ist. Dies entspricht dem zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Grundkapital der Gesellschaft.
Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung stand Marinomed zu rund 27% im Eigentum der Gründer bzw. des Managements (davon 2% innerhalb des Streubesitzes) und zu rund 16,6% im Eigentum eines strategischen Altinvestors. Der börserechtliche Streubesitz betrug 58,3%.

Der Fokus der Unternehmenstätigkeit liegt auf der Entwicklung innovativer Therapien auf der Grundlage patentgeschützter, proprietärer Technologieplattformen.
Die Carragelose®-Plattform führte kurz nach der Gründung von Marinomed zur Entdeckung eines, von Marinomed als Carragelose® marken- und patentgeschützten, Polymers aus Rotalgen mit außergewöhnlicher Wirksamkeit bei viralen Infekten der Atemwege. Marinomed konnte die klinisch nachgewiesene Wirksamkeit in einer Reihe von Produkten gegen respiratorische Viren nutzen, die heute von Partnern auf allen Kontinenten vertrieben werden. Die Produktpalette besteht aus 4 Nasensprays, einem Rachenspray und Lutschpastillen. Auf Basis der Plattform entwickelt das Unternehmen weitere Produkte, so ist geplant, dass für das abschwellende Kombinationsprodukt mit Carragelose® und Xylometazolin im Geschäftsjahr 2020 der Antrag auf Zulassung eingereicht wird.
Im Zuge der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Erweiterung ihres Produktangebots mit Kombinationspräparaten, gelang es den Forscherinnen und Forschern bei Marinomed die zweite Technologie – die patentgeschützte Plattform Marinosolv® – zu entwickeln, die die Basis für neue Produkte im Bereich Allergie und Autoimmunerkrankungen darstellt.
Im Geschäftsjahr 2019 konnte Marinomed mit dem Marinosolv®-Leitprodukt Budesolv einen der wichtigsten Meilensteine der Entwicklung erreichen. Nach den Top Line-Ergebnissen im April 2019 wurde mit den später veröffentlichten Detaildaten gezeigt, dass mit 85% weniger Dosis nach einer Woche Behandlung die gleiche Wirkung wie mit dem Marktprodukt erzielt wurde. Noch entscheidender war der Nachweis, dass bereits innerhalb von 3 Stunden nach erstmaliger Anwendung ein signifikanter Effekt erzielt wurde. Das Marktprodukt konnte diesen Effekt nicht zeigen.
Mit dem erfolgreichen Studienabschluss konnte nicht nur eine wichtige Voraussetzung für die Anmeldung zur Zulassung von Budesolv geschaffen, sondern auch Marinosolv® als Technologieplattform klinisch validiert werden: Produkte, die mit Marinosolv® in Lösung gebracht wurden, haben eine höhere Bioverfügbarkeit und damit einen schnelleren Wirkeintritt verglichen mit heutigen Behandlungen, die auf Suspensionen basieren.
Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen hat Marinomed große Teile der Wertschöpfungskette an Partner ausgelagert. Der Vertrieb der Produkte erfolgt über Vertriebspartner, die jeweils für ihr geographisches Gebiet von Marinomed eine Vertriebslizenz erhalten haben. Mit Ausnahme einiger weniger Länder wo es Lizenzpartnerschaften gibt, agiert Marinomed als Großhändler. Dadurch ist es möglich mit limitiertem Ressourceneinsatz 14 B2B Kunden mit Vertrieb in über 40 Ländern zu betreuen und zu organisieren.
Seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 hat der Internationale Währungsfonds mit Ausnahme von 2015 jedes Jahr ein Wachstum der globalen Wirtschaft ausgewiesen, im Durchschnitt von 3,7% pro Jahr (Website des Internationalen Währungsfonds: https://www.imf.org/). Damit verbunden ist auch ein steigendes verfügbares Einkommen und davon profitiert insbesondere der Gesundheitssektor und damit auch Marinomed. Als biopharmazeutisches Unternehmen ist Marinomed in das Umfeld der globalen pharmazeutischen und Biotechnologie-Märkte eingebettet.
Der globale pharmazeutische Markt ist ein Wachstumsmarkt, der laut dem Datenanbieter IQVIA für 2019 auf ein Volumen von rund USD 1 300 Mrd. geschätzt wird und mit einer Rate von 3-6% pro Jahr wachsen soll. Welchen Einfluss die COVID-19 Pandemie auf den pharmazeutischen Markt haben wird ist derzeit unklar. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die pharmazeutische Industrie von einer globalen konjunkturellen Krise weniger betroffen sein wird als andere Teile der Wirtschaft. Bleiben wird der Preisdruck der Finanzierer der Gesundheitssysteme auf die Industrie, der in Europa als Wachstumsdämpfer für die Branche schon seit längerer Zeit wirkt. Der zunehmende Lebensstandard in Asien und anderen Wachstumsregionen führt aber dennoch zu positiven Wachstumsaussichten der Branche.
Die globale Biotechnologie-Industrie wächst mit rund 7 % p.a. deutlich rascher als die Weltwirtschaft und die pharmazeutische Industrie (Quelle: Globaldata). Der Grund für diesen Trend ist die hohe Innovationsfreudigkeit und Risikobereitschaft der biotechnologischen Unternehmen in Forschung und Entwicklung zu investieren und dann erfolgreiche Ergebnisse gemeinsam mit großen Pharmaunternehmen auf den Markt zu bringen. Die steigenden Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie das Potenzial junger Biotech-Unternehmen bedeutende Volumina an Risikokapital zu mobilisieren, signalisieren ebenfalls nachhaltiges Wachstum der Branche. Budgetäre Themen und die politische Unsicherheit, vor allem in den USA könnten aber zu Störungen des Wachstums führen.
Auch wenn Marinomed mit seinen Produkten, die über Partner in den Ländern vermarktet werden, nur einen kleinen Marktanteil innehat, profitiert das Unternehmen vom globalen Wachstum. Ein positives gesamtwirtschaftliches Klima und insbesondere wachsende Gesundheitsmärkte ermöglichen Marinomed nicht nur mit dem Markt zu wachsen, sondern führen auch dazu, dass bestehende und zukünftige Partner die Bereitschaft haben, in zukünftige Produkte und Märkte zu investieren.
Das erste Produkt der Marinosolv®-Plattform Budesolv zielt auf den Markt für allergische Rhinitis ab, dem im Jahr 2019 Umsätze in Höhe von USD 13 Mrd. prognostiziert werden (Visiongain Allergic Rhinitis Report 2018). Der Markt für nasale Steroide wächst dabei stärker als der Gesamtmarkt und ist damit seit 2018 mit einem Anteil von 38 % das größte Segment in diesem Markt. Diese Steigerungen sind zum Teil auf den Trend zurückzuführen, dass verschreibungspflichtige Medikamente in den nicht verschreibungspflichtigen Over-the-Counter (OTC)-Markt transferiert werden.
Auf Basis der universellen Anwendbarkeit der Marinosolv®-Plattform hat Marinomed weitere Produktentwicklungen angestoßen und das Entwicklungsprodukt Tacrosolv steht unmittelbar vor dem Beginn einer Phase II Studie. Dieses Produkt zielt auf den Markt für Ophthalmologie ab. Teilsegmente sind hier der Markt für allergische Konjunktivitis und für Dry Eye Syndrom. Beide Märkte sind derzeit unterversorgt und neue innovative Medikamente haben die Chance eine große Gruppe von Patienten zu versorgen. Das Marktpotential des Dry Eye Segments hat sich im Mai 2019 gezeigt. Novartis hat mit einem Gesamttransaktionsvolumen von USD 5,3 Mrd. das Präparat Xiidra von Takeda übernommen. Xiidra hatte bis zu diesem Zeitpunkt Umsätze von knapp USD 400Mio (Quelle: Novartis).
Die Carragelose® Produkte von Marinomed sind frei verkäuflich, werden also OTC vertrieben. Die längerfristigen Auswirkungen der sich im Moment global ausbreitenden COVID-19 Pandemie auf dieses Segment sind noch nicht abschätzbar. Kurzfristig ist für 2020 mit einem starken Anstieg des Absatzes in allen Märkten zu rechnen. Marinomed geht davon aus, dass sich das Bewusstsein für die Gefährlichkeit von viralen Infektionen der Atemwege durch die COVID-19 Pandemie nachhaltig in der Bevölkerung verankern wird.
Das Marktumfeld im OTC-Bereich ist von intensivem Wettbewerb, strengen Regularien und fragmentierten Distributionsnetzwerken geprägt. Über die Produktentwicklung und Marken hinausgehend ist daher die Fähigkeit essenziell, Innovationen im Markt platzieren zu können. Mit einem innovativen, patentgeschützten und auf den anti-viralen Bereich fokussierten Produktportfolio ermöglicht Marinomed seinen hochspezialisierten Vertriebspartnern in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen diese Herausforderung anzunehmen.
Auch in Österreich stellen die pharmazeutische und die Biotechnologie-Industrie wichtige Wirtschaftsfaktoren dar. Mehr als 1.000 Unternehmen sind in Österreich im Life Science-Sektor tätig, wobei im pharmazeutischen Bereich 150 Unternehmen mit 18.000 Mitarbeitern Investitionen in Millionenhöhe in Forschung und Entwicklung tätigen und einen Anteil von 2,8 % am gesamten Bruttoinlandsprodukt erwirtschaften (Quelle: Pharmig). Mit dem Börsegang 2019 ist Marinomed nun das einzige in Österreich notierte Life Science Unternehmen und hat sich als solches zu einem Leitbetrieb des Sektors entwickelt.
Der Geschäftsbereich mit Produkten der Carragelose® Plattform zur Behandlung von Erkältungskrankheiten hat sich 2019 positiv entwickelt. Nach einem stabilen Verlauf im Vorjahr, konnte mit einem Anstieg von € 4,7Mio. auf € 6,2Mio. der Umsatz deutlich gesteigert werden. Auch ohne den Sondereffekt von € 0,9Mio., der durch die Rückgabe eines Vertriebsgebiets durch einen europäischen Partner entstand, lag der Anstieg gegenüber Vorjahr bei rund 12%. Gleichzeitig konnte die Bruttomarge aus Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Handelsware abzüglich Wareneinsatz (Handelswareneinsatz sowie regelmäßige lieferbezogene Kosten, exkl. Sonderbelastungen) von ca. 26% auf ca. 29% erhöht werden. Aufwandsseitig ist die Entwicklung stark vom Fokus auf Forschung und Entwicklung geprägt. Dies zeigt sich insbesondere im Anstieg der Aufwendungen für bezogene Leistungen von € 1,6Mio. auf € 3,6Mio. aber auch in Teilen im Anstieg des Personalaufwands von € 2,5Mio. auf € 4,2Mio. Entsprechend lag das Betriebsergebnis mit € -8,1Mio. unter dem Vergleichswert des Vorjahres von € -5,5Mio.
Marinomed sieht auf dem pharmazeutischen Markt für OTC-Produkte weiterhin großes Wachstumspotenzial bei unverändert hohem Wettbewerbsdruck. Mit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie ergibt sich eine unerwartete Änderung des Marktes. Sollte sich herausstellen, dass die Produkte von Marinomed gegen Sars-CoV-2 wirksam sind, dann wäre ein deutlich stärkeres Wachstum als zuletzt möglich (siehe auch Anhang "Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag"). Marinomed geht für diesen Fall auch davon aus, dass es dann einfacher sein würde neue Partner für bestimmte Regionen zu gewinnen. Investitionen in zusätzliche klinischen Daten wären allerdings notwendig. Seit der Rückgabe einer Vertriebsregion durch einen europäischen Partner stehen attraktive Märkte wieder offen, die Marinomed mit neuen engagierten Partnern adressieren will.
Für Produkte der neu entwickelten Marinosolv® Plattform wurden aus strategischen Gründen bis jetzt noch keine Vertriebslizenzrechte oder sonstige IP-Rechte an Dritte vergeben. Erwartungsgemäß schlägt sich die außerordentlich positive Entwicklung auf der Forschungs- und Entwicklungsebene noch nicht einnahmenseitig nieder. Das Leitprodukt Budesolv hat im Jahr 2019 mit dem erfolgreichen Abschluss der pivotalen klinischen Phase III Studie einen wichtigen Entwicklungsschritt genommen. Auf der Basis werden nun die Vorbereitungen für die regulatorische Anmeldung abgeschlossen sowie die Suche nach Partnern für die Vermarktung begonnen. Marinomed hat es darüber hinaus geschafft, auf Basis der Marinosolv®-Technologie weitere Wirkstoffe in Lösung zu bringen, darunter unter anderem auch das schwer lösliche Pergolid, mit dem die University of Utah eine präklinische Studie erfolgreich abschloss. Erste geringe Umsätze wurden auf Basis der Technologieplattform im Geschäftsjahr 2019 realisiert. Marinomed geht davon aus, dass eine entsprechend weitergehende kommerzielle Verwertung dieser Entwicklungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiterem Umsatzwachstum führen wird.
Marinomed verfolgt weiterhin das Ziel gemeinsam mit seinen Partnern mittelfristig mit seinen Carragelose®-Produkten insgesamt 1% des Umsatzes des globalen CCA-Marktes zu erreichen mit einem langfristigen Steigerungsziel auf 2%. Das Umsatzpotenzial für die Produktpalette liegt damit bei mehreren hundert Millionen Euro, von dem ein signifikanter Anteil auf Marinomed entfällt. Aufgrund der Komplexität des Marktes, der regulatorischen Hürden und der Notwendigkeit intensiv Marketing zu betreiben, ist dieses Ziel nur durch Partnerschaften erreichbar. Marinomed hat für die meisten Märkte Partnerschaften mit namhaften pharmazeutischen Firmen abgeschlossen, die in den jeweiligen Ländern für die Zulassung und Vermarktung der Produkte verantwortlich sind.
Marinomed plant das Vertriebsmodell fortzusetzen und auch die Produkte aus der Marinosolv® Plattform mit Partnern zu vermarkten. Die drei wesentlichen Umsatzquellen bleiben damit weiterhin der Verkauf von Produkten an die Vertriebspartner, Lizenzerlöse aus lizenzierten, patentierten Produkten sowie Meilensteinzahlungen basierend auf dem Erreichen bestimmter mit Partnern festgelegter Ziele.
Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen. Zum Abschlussstichtag hält Marinomed 100% der Anteile an der Marino Immo GmbH. Ein Konzernabschluss wird im Sinne des § 249 (2) UGB nicht erstellt. Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Verträge zwischen Marinomed Biotech AG und Marino Immo GmbH.
Zum Verständnis der finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft ist es wesentlich, die Spezifika der unterschiedlichen Segmente darzustellen.
Das Produktportfolio der antiviralen Carragelose® Technologie, bestehend aus vier bereits am Markt befindlichen Nasensprays und zwei Rachenprodukten, wies im Geschäftsjahr 2019 eine signifikante Umsatzsteigerung von € 1,5Mio bzw. +31,4% auf. Das Wachstum wurde einerseits durch die Markteinführung von Produkten in neuen Märkten (vor allem im skandinavischen Raum) generiert. Zum anderen gab es Erlöse aus einem Lizenzvertrag mit einem europäischen Partner, der eine Vertriebsregion zurückgegeben hatte. Die Rückgabe der Vertriebsregion bietet nun die Chance, mit neuen Partnern den Umsatz in diesen Gebieten wieder deutlich zu steigern.
Durch das wachsende Produktportfolio in inzwischen über 40 Ländern gleichen sich Schwankungen in einzelnen Ländern immer mehr aus. Insofern kann für das bestehende Basisgeschäft mit den Carragelose®-Produkten von einem stabilen Wachstum ausgegangen werden. Durch Produkteinführungen in weiteren Ländern, sowie die Marktdurchdringung der neuen Nasensprays (der abschwellende Nasenspray wird bereits in 3 Ländern vertrieben), geht das Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit von weiteren Umsatzsteigerungen in den kommenden Jahren aus.
Die Marinosolv® Technologie befindet sich noch im Entwicklungsstadium, es wurden noch keine Vertriebslizenzrechte oder sonstigen IP-Rechte an Dritte vergeben. Dadurch werden auch noch keine Produkte vermarktet. Dieses Segment ist von hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung geprägt, die erst in Folgejahren Umsätze generieren könnten. Die pivotale klinische Phase III Studie für das Leitprodukt Budesolv wurde in 2018 initiiert und hat im April 2019 erste Daten geliefert. Nach der statistischen Auswertung wurden später detailliertere Ergebnisse der Studie im Rahmen der renommierten Jahrestagung des American College of Allergy, Asthma & Immunology (ACAAI) in Houston, Texas, vorgestellt. Marinomed konzentriert in diesem Bereich nun die Anstrengungen auf die weiteren regulatorisch notwendigen Vorbereitungen für eine Marktzulassung sowie auf Gespräche mit potenziellen Vermarktungspartnern in den Regionen. Aufgrund regulatorischer Vorgaben und der Zeit, die von den Behörden für die Evaluierung in Anspruch genommen wird, kann mit einer Zulassung erst in 2021 gerechnet werden.
Das Jahr 2019 ergab ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von € -9,3Mio (2018 € -6,1Mio). Das Betriebsergebnis 2019 betrug somit € -8,1Mio (2018 € -5,5Mio) und das Finanzergebnis € -1,2Mio (2018 € -0,6Mio). Das Unternehmen zeigt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € -9,3Mio (2018 € -6,1Mio) und einen Bilanzverlust in der Höhe von € -29,7Mio (2018 € -20,4Mio). Die wesentlichen Treiber für die deutlich höheren Verluste 2019 liegen in den Kosten der klinischen Studie, den Kosten für die Vorbereitung und Durchführung des IPOs sowie die korrigierte Erfassung der Wandelanleihe. Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Anhang dargestellt.
Die Vermögenslage des Unternehmens ist insbesondere durch Zugänge für den neuen Firmenstandort (€ 2,2Mio) sowie durch die Effekte des Börsegangs im ersten Quartal 2019 geprägt. Am Bilanzstichtag betragen die liquiden Mittel € 12,0Mio (2018 € 1,7Mio) und das Unternehmen zeigt ein positives Eigenkapital von € 9,4Mio nach einem negativen Eigenkapital im Vorjahr von € -12,3Mio. Die Anleiheverbindlichkeit (2018 € 7Mio) wurde gewandelt und das Mezzanindarlehen (2018 € 0,5Mio) sowie Darlehen gegenüber Gesellschaftern (2018 € 2,5Mio) und der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (2018 € 1,4Mio) wurden zur Gänze getilgt. Die sonstigen Rückstellungen betragen € 2,7Mio (2018 € 2,3Mio) und enthalten Vorsorgen für potenzielle Zahlungen in Zusammenhang mit der Verlegung des Firmenstandorts in Höhe von € 0,5Mio. Für weitere Details zur Entwicklung der Vermögenslage sowie zu Laufzeiten und Verzinsung des Fremdkapitals wird auf die Erläuterungen im Anhang verwiesen.
Das Unternehmen wies Ende 2019 liquide Mittel von € 12,0Mio (2018 € 1,7Mio) aus. Die Veränderung wird in der folgenden Geldflussrechnung dargestellt:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Mio EUR | Mio EUR | |
| Geldfluss aus dem Ergebnis | -7,8 | -6,0 |
| Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit vor Steuern | -9,7 | -4,4 |
| Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | -9,7 | -4,4 |
| Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit | -2,2 | -0,2 |
| Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 22,2 | 0,2 |
| zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 10,3 | -4,3 |
| Finanzmittelbestand am Beginn der Periode | 1,7 | 6,0 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 12,0 | 1,7 |
Die Vermögens- und Finanzlage spiegelt primär die negative Ertragslage wider, die für ein biotechnologisches Unternehmen im Entwicklungsstadium zu erwarten ist. Weitere Finanzmittelabflüsse betreffen insbesondere die Tilgung der Mezzanin-, Gesellschafter- und sonstigen Darlehen sowie Investitionen in den neuen Firmenstandort (siehe bereits oben). Durch Finanzierungsmaßnahmen in den Geschäftsjahren 2015 (€ 3,5Mio), 2016 (€ 1,5Mio), 2017 (€ 7,0Mio.) und 2019 (€ 22,4Mio. Gesamtkapitalzufluss aus dem Börsegang) sollen langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung sichergestellt werden.
Das Unternehmen konnte zudem eine Darlehenszusage von der Europäischen Investitionsbank in Höhe von bis zu € 15,0Mio verhandeln. Das Darlehen der EIB wird in 3 Tranchen in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Meilensteine ausbezahlt. Die erste Tranche in Höhe von € 4,0Mio wurde im Oktober 2019 gezogen. Dadurch ist nach Einschätzung des Unternehmens die Unternehmensfortführung überwiegend wahrscheinlich. Darüber hinaus wird auf die entsprechenden Ausführungen im Abschnitt "Wesentliche Risiken und Ungewissheiten" verwiesen.
Trotz des insgesamt nur langsam wachsenden Pharma-Markts für OTC Produkte und dem damit verbundenen Verdrängungswettbewerb, geht Marinomed von einem Umsatzwachstum des Geschäfts mit Carragelose®-Produkten aus. Die Wachstumserwartung in den kommenden Jahren basiert zum einen auf den bereits am Markt befindlichen Produkten zum anderen auf neu einzuführenden Produkten der Plattform.
Der Umstand, dass die Carragelose® die erste ursächlich wirkende und patentierte Therapie gegen Husten-, Schnupfen- und mit Grippe assoziierten Viren ist, stellt ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal dar. Es ist anzunehmen, dass sich die COVID-19 Krise positiv auf die Nachfrage nach Carragelose® Produkten auswirken wird. Nachdem wichtige Märkte bis vor kurzem durch die Partnerschaft mit einem großen europäischen Pharmaunternehmen vertraglich blockiert waren, könnte die COVID-19 Krise den Marinomed Produkten in den noch fehlenden oder weniger gut erschlossenen großen OTC Märkten den erhofften Schwung geben.
Die USA und Japan stellen einen Sonderfall dar, wobei auch hier, eine Wirkung der Carragelose® auf Sars-CoV-2 vorausgesetzt, eine schnellere Zulassung möglich wäre. Dennoch gibt es bedingt durch regulatorische Auflagen und vom Rest der Welt abweichenden Zulassungskriterien Eintrittsbarrieren, die eine Zulassung erschweren. Marinomed unternimmt nun noch vermehrte Anstrengungen, auch diese besonders attraktiven Märkte zu erreichen.
Während das Leitprodukt im Marinosolv® Segment, das antiallergische Medikament Budesolv, seit dem April 2019 mit dem Abschluss der pivotalen Phase III Studie einen der wichtigsten Meilensteine der Entwicklung genommen hat, forscht Marinomed bereits an weiteren Produkten basierend auf der Plattform. Dadurch wird sichergestellt, dass die IP genutzt wird, um auch in der Zukunft werthaltige Produkte anbieten zu können.
Zur Ausschöpfung des Potentials der beiden Plattformen sind auf absehbare Zeit weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderlich. Insbesondere durch Ausweitung der Marinosolv® Plattform und klinische Studien für größere Indikationen wird erwartet, dass das Investitionsvolumen in Forschung und Entwicklung in den kommenden Jahren deutlich steigt. Abhängig vom Umfang dieser Investitionen und dem wirtschaftlichen Erfolg bei der Verwertung kann es zu zusätzlichem Kapitalbedarf kommen.
Marinomed ist ein auf globale Märkte zielendes Unternehmen, das pharmazeutische Unternehmen als Kunden auf allen Kontinenten beliefert. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Diese betreffen im Wesentlichen operative und finanzielle Risiken.
Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden laufend überwacht. Das Unternehmen ist bemüht darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.
Marinomed ist als international tätiges Unternehmen in die Weltwirtschaft eingebunden. Auch wenn noch nicht absehbar ist, welche Auswirkungen die Pandemie langfristig auf die globale Wirtschaft hat, besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich das Weltwirtschaftsklima weiter verschlechtert und sich die Abwärtsbewegungen auf allen Kontinenten weiter fortsetzen. Zwar reagiert der Gesundheitssektor, in dem das Unternehmen tätig ist, weniger sensibel auf derartige Veränderungen als andere Bereiche der Wirtschaft, jedoch könnte die Aufrechterhaltung einer durchgängigen Wertschöpfungskette erschwert werden sowie eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums zu einer geringeren Kundennachfrage führen.
Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallsrisiken und Liquiditätsrisiken. Darüber hinaus werden Umsätze in GBP getätigt, so dass auch Risiken aus Wechselkursschwankungen entstehen. Da Forderungen in GBP in der Regel einen Betrag von € 250.000,00 nicht übersteigen, würde sich eine Schwankung von +/- 10% mit weniger als € 25.000 auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Als F&E Unternehmen weist Marinomed nach wie vor einen bilanziellen Verlust aus und daher sind klassische Kreditinstrumente für Marinomed nicht zugänglich. Das Unternehmen hat daher das Risiko, dass der Kapitalbedarf in Zukunft nicht, oder nur zu nachteiligen Konditionen gedeckt werden kann. Es handelt sich dabei um ein für Life Science Unternehmen typisches Risiko. Marinomed ist zudem in üblichem Maß einem Zinsrisiko auf Basis der Entwicklung internationaler Zinsen ausgesetzt. Spezifische Zinsrisiken ergeben sich aus dem aws-Seedfinancing (2 % plus 3M-EURIBOR) sowie aus den zu leistenden umsatzabhängigen Tantiemen in Zusammenhang mit dem EIB Darlehen.
Das Unternehmen verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente.
Für Marinomed besteht das Risiko, dass langfristige Potenziale nicht ausgenutzt oder falsch eingeschätzt werden. Bei beiden Technologieplattformen können sich die eingegangenen oder noch zu etablierenden Partnerschaften als nicht vorteilhaft erweisen. Die heutige Einschätzung des Potenzials der Produkte auf den globalen Märkten kann sich als zu optimistisch herausstellen. Es besteht daher das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Weiters besteht das Risiko, dass Mitbewerber bessere oder günstigere Produkte entwickeln und dadurch das Marinomed-Portfolio weniger ertragreich ist.
Staatliche Behörden versuchen in praktisch allen regionalen Märkten, die Kosten im Gesundheitswesen durch verstärkten Wettbewerb der Anbieter und permanente Absenkung der Erstattungsgrenzen für Pharmaka zu beschränken. Der rasch wachsende OTC-Markt ist diesen Einflüssen weniger ausgesetzt, jedoch gibt es starke Konkurrenz von größeren Anbietern, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Möglichkeiten verfügen als Marinomed bzw. ihre Partner in den jeweiligen Ländern.
Marinomed ist sowohl auf der Lieferanten-, als auch auf der Vermarktungsseite auf Partner angewiesen. Trotz aufrechter Verträge besteht das Risiko, dass ein oder mehrere Partner ohne Verschulden von Marinomed wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten nicht zu lösen vermögen und in der Folge für Marinomed ein Schaden entsteht. Dabei kann der Partner seine eigenen Umsatzziele verfehlen, es kann sich aber auch um Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken handeln.
Auch wenn über 90 % der Umsätze in Euro fakturiert werden, könnte in Ländern außerhalb der Eurozone (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) eine Aufwertung des Euro gegenüber den lokalen Währungen die Produkte des Unternehmens für Händler und Endverbraucher verteuern. Dies könnte zu einem Umsatzrückgang bei den Produkten des Unternehmens führen.
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Finanzmittel, die zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen erforderlich sind, möglicherweise nicht beschafft werden können. Bisher hat das Unternehmen das operative Geschäft vor allem durch Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Distributionsverträgen, den Verkauf von Handelswaren, atypisch stillen Beteiligungen, durch die Ausgabe einer Wandelanleihe, neuer Aktien beim Börsegang sowie durch Zuschüsse, geförderte Darlehen und sonstige staatliche Förderungen finanziert.
Der Vorstand geht davon aus, dass zumindest in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung und operative Verluste anfallen werden. Der Vorstand rechnet damit, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die in 2019 eingeworbenen Mittel aus dem Börsegang und von der EIB ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für die nächsten Jahre finanzieren zu können. Diese Schätzung basiert auf Annahmen, die sich als falsch erweisen können, und das Unternehmen könnte seine Kapitalressourcen früher ausschöpfen als derzeit erwartet.
Marinomed wird immer versuchen, sich finanzielle Flexibilität zu erhalten, z.B. durch Aufnahme zusätzlichen Kapitals zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. Aktuell glaubt das Unternehmen über genügend Mittel für die aktuellen oder zukünftigen betrieblichen Pläne zu verfügen.
Marinomed ist der Auffassung, dass das Unternehmen auf bestimmte Ausgaben verzichten könnte, um damit seine Bargelderfordernisse zu reduzieren. Sollte es Marinomed nicht möglich sein, im Bedarfsfall Kapital aufbringen zu können, könnte es dadurch zu Verzögerungen oder Reduzierungen bzw. zur Beendigung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen sowie zukünftiger Kommerzialisierungsbemühungen kommen.
Marinomed ist Untermieter an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, die derzeit auch Aktionär des Unternehmens ist. Der Mietvertrag ist bis Ende Juni 2020 befristet. Daher plant Marinomed derzeit die Verlegung des Standortes. Im September 2019 hat das Unternehmen einen Standort in Korneuburg unmittelbar vor der Stadtgrenze Wiens erworben. Wenngleich auf der neuen Liegenschaft ein Bestandsgebäude vorhanden ist, das gerade auf die Bedarfe adaptiert wird, bedeutet eine Übersiedlung zusätzliche Kosten sowie zusätzlichen Finanzierungsbedarf und könnte möglicherweise mit einem Produktivitätsrückgang verbunden sein. Sollte der neue Standort nicht rechtzeitig bezugsfertig sein, könnte Marinomed auf die Verlängerung des Mietvertrags durch die Veterinärmedizinische Universität Wien angewiesen sein.
Die Carragelose®-Technologie ist durch mehrere Patente weltweit geschützt. Die Patente der Marinosolv®-Technologie befinden sich derzeit in der Nationalisierungsphase. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente angefochten werden oder derzeitige Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen.
Der Erfolg von Marinomed hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen die antizipierten Ergebnisse erreichen. Die Forschungsaktivitäten von Marinomed dienen der Wissensvermehrung und sind dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Die internen und externen Forscher halten die rechtlichen Vorschriften ein und beachten darüber hinaus auch ethische Grundsätze. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Forschung umfasst im Falle missbrauchsgefährdeter Forschung insbesondere die nachfolgend angesprochenen Maßnahmen: das Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, den sorgfältigen Umgang mit Veröffentlichungen, die Dokumentation von Risiken sowie Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Forschung und von klinischen Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen bzw. nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte. Das könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed deutlich reduzieren. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos und geplante Einnahmen nicht zu lukrieren sein.
Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl besteht bei einem Ausfall von Schlüsselarbeitskräften das Risiko, dass essenzielles Know-how verloren geht und die Nachbesetzung von vakanten Stellen zu Verzögerungen bei der Zielerreichung führt.
Die Gesellschaft unterhält am Standort Wien eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung mit modern ausgerüsteten Labors, die Forschungen im Bereich Pharmazie, Biologie, Molekularbiologie, Zellbiologie und in-vivo Pharmakologie ermöglichen.
Die F&E Aktivitäten fokussieren sich auf die beiden Plattformen Carragelose® und Marinosolv®. Die Carragelose® Plattform soll um Produkte mit einer zusätzlichen abschwellenden Wirkung erweitert werden. Dabei wurde 2019 die Entwicklung eines Medizinproduktes auf Basis einer physikalischen Wirkung erfolgreich umgesetzt, die Zertifizierung erreicht und das Produkt in Österreich, Schweiz und Griechenland erfolgreich eingeführt. In weiterer Folge wurde die Entwicklung eines Arzneimittels mit einem abschwellenden Wirkstoff vorangetrieben. Die Einreichung zur Zulassung soll nun im Jahr 2020 erfolgen und erste Markteinführungen könnten im Jahr 2021 stattfinden.
Darüber hinaus hat Marinomed mit Marinosolv® eine innovative Technologieplattform entwickelt, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte lokale Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung. Derzeit befinden sich zwei Produkte in der Entwicklung, die auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv) und der Augen (Tacrosolv) abzielen. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, die sich in der Nationalisierungsphase nach der Beendigung der internationalen Phase gemäß Patent Cooperation Treaty ("PCT") befindet. Je nach Wirkstoff können die Produkte entweder OTC (rezeptfrei oder nicht verschreibungspflichtig) oder Rx (verschreibungspflichtig) sein. Im Falle des Kortikosteroid-Nasensprays Budesolv werden je nach Gebiet OTC- und Rx-Zulassungen erwartet, während für immunsuppressive Augentropfen eine Zulassung nur als verschreibungspflichtiges Medikament erwartet wird.
Die Gesellschaft bewahrt sich ein schlankes Geschäftsmodell durch Fokussierung auf Forschung und Entwicklung sowie Auslagerung aller anderen kostenintensiven Teile der Wertschöpfungskette. Marinomed generiert ihren Umsatz entweder durch Lizenz-Vertriebsverträge oder Tantiemen aus Lizenzverträgen mit ihren Partnern. Für die rezeptfrei vermarkteten Produkte ist die Gesellschaft als Großhändler für ihre Partner weltweit tätig.
Das Unternehmen hält zum Stichtag 31. Dezember 2019 keine eigenen Anteile. Ebenso wurden während des Geschäftsjahrs 2019 keine eigenen Anteile erworben oder veräußert.
Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Entsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt "Risikobericht" benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegen beim Vorstand.
Das Risikomanagementsystem fokussiert auf die im vorangehenden Risikoabschnitt genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch eine enge interne wie auch externe Kommunikation adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit allen externen Zulieferern und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung. Marinomed hat sowohl Investoren für den IPO als auch die EIB für ein Venture Loan gewinnen können. Diese beiden Finanzierungselemente haben einerseits zu einer Verbesserung der Kapitalstruktur geführt, und andererseits erlauben sie dem Unternehmen, seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beschleunigt umzusetzen. Abhängigkeiten von der allgemeinen Wirtschaftslage, dem Finanzierungsumfeld oder einem erfolgreichen Debitorenmanagement sind dadurch reduziert.
Das interne Kontrollsystem der Marinomed hat insbesondere die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Richtlinien sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern. Bei sämtlichen relevanten Geschäftsfällen wird das Vieraugenprinzip eingehalten.
Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation ist durch flache Hierarchien und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit gekennzeichnet. Es besteht eine organisatorische Trennung aus operativer und finanzieller Verantwortung sowie für das Rechnungswesen aus Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung.
Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand besitzt dabei besonders hohe Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Diese Besprechungen finden je nach Bedeutung wöchentlich bzw. monatlich statt.
Dabei wird strukturiert über die notwendigen Informationen von den jeweiligen Bereichsleitern an den Vorstand berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können.
Das interne Berichtswesen ist darauf angelegt, dem Vorstand in regelmäßigen Abständen zu ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkung auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendigen Planungen, beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze werden vom Vorstand vorab genehmigt.
Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird.
Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem. Ziele sind die Einhaltung der gesetzlichen Normen, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und die Rechnungslegungsvorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS).
Mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 wird das Rechnungswesen nicht mehr durch eine externe Steuerberatungskanzlei, sondern mittels BMD in der Gesellschaft geführt. Ebenso wurde in eine Software für die Finanzplanung investiert, die über eine Schnittstelle den Abgleich mit den in BMD erfassten Istdaten ermöglicht.
Das Rechnungswesen wird durch die internationale Prüfungsgesellschaft BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Erstellung der Berichterstattung nach IFRS wird zudem durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH insbesondere zu Bewertungsund Ausweisfragen unterstützt.
Das Grundkapital teilt sich wie folgt auf:
| Betrag des | Nennbetrag/ | Stückzahl der | |
|---|---|---|---|
| Aktiengattung | Grundkapitals | Aktie | Aktien |
| Inhaberaktien | 1.469.772,00 | 1,00 | 1.469.772 |
Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von € 867.640,00 auf € 1.000.000,00 erhöht.
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG im ersten Quartal 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von € 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Stk. aus dem Basisangebot und 39.000 Stk. aus Mehrzuteilungen). Dies führte zu einem Gesamtkapitalzufluss von € 22.425.000,00, davon Grundkapitalerhöhung € 299.000,00.
Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben. Zum Abschlussstichtag beläuft sich das Grundkapital somit auf € 1.469.772,00, eingeteilt in 1 469.772 stimmberechtigte Aktien.
Die Aktien der Marinomed Biotech AG werden im Prime Segment der Wiener Börse gehandelt. Besondere Kontrollrechte für einzelne Aktien bestehen nicht. Die Altgesellschafter haben sich mit dem IPO zu einer 12-monatigen Lock-up Periode verpflichtet, die zum Abschlussstichtag noch bestand. Durch Verkäufe von einigen Investoren in einem Accelerated Bookbuilding Verfahren haben sich die Lock-up Zeiträume für die restlichen Aktien teilweise verlängert. Der Vorstand hat sich zu einer 36 monatigen Lock-up Periode verpflichtet.
Die Eigentumsverhältnisse sind in Kapitel 1.1 dargestellt.
Die an der Gesellschaft beteiligten Mitarbeiter üben ihr Stimmrecht unmittelbar aus.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Wird ein Vorstandsmitglied aus einem Grund entlassen, der nicht in den Geltungsbereich von §27 des österreichischen Angestelltengesetzes fällt, sieht die jeweilige Managementvereinbarung eine Abfindung in Höhe von bis zu zwei Jahresgehältern vor.
Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 15. November 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß §169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 500.000,00, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen Stammaktien zum Mindestausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75. Zum Abschlussstichtag wird eine Optionsrücklage in Höhe von € 426.538,12 (2018: € 0k) ausgewiesen.
Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über € 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017.
Im Juni 2019 wurde das Nominale des Mezzanindarlehens in Höhe von € 500.000,00 zurückbezahlt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, konnte eine vorteilhafte Einigung erzielt werden. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2,0 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass 30 % des (bereinigten) Gewinns vor Steuern, mindestens jedoch € 100.000,00 pro Jahr (auch im Verlustfall) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Die erste Tilgung ist am 30. Juni 2020 zu leisten.
Mit den Zusammenschlussverträgen vom 30. Dezember 2011, 22. Juni 2012 und 25. Juni 2013 haben sich drei atypisch stille Gesellschafter mit einer Einlage von insgesamt € 1.205.000,00 am Unternehmen beteiligt. Die Einlagen der atypisch stillen Gesellschafter, sowie die Verlustzuweisungen bis zur Höhe der Einlage werden als Sonderposten ausgewiesen.
Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 15. November 2018 sowie Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 wurde die Einbringung der stillen Gesellschaft unter der aufschiebenden Bedingung des Börsegangs der Marinomed Biotech AG festgelegt. Als Gegenleistung wurde die Übertragung von insgesamt 43.694 Aktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag am Grundkapital von € 1,00 entfällt, von Altaktionären festgelegt. Die aufschiebende Bedingung wurde mit dem Börsegang der Marinomed Biotech AG am 1. Februar 2019 erfüllt, die Aktien wurden übertragen und die Gesellschaft hat keinerlei Verpflichtungen mehr gegenüber den stillen Gesellschaftern.
Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 31 Mitarbeiter (2018: 30) bei Marinomed beschäftigt, davon 31 aktive (2018: 28, auf Grund von 2 karenzierten Mitarbeiterinnen). Die durchschnittlichen Mitarbeiter werden dabei als FTE (Full Time Equivalent) auf Basis von 38,5 Wochenstunden als Durchschnitt der 12 Monatswerte des jeweiligen letzten Tages eines Monats gerechnet. Im Bereich Forschung und Entwicklung lag die durchschnittliche Anzahl bei 15 Mitarbeitern (2018: 15). 68% der Mitarbeiter im Unternehmen sind Frauen, im Bereich Forschung und Entwicklung liegt der Anteil sogar bei 75% und in Führungspositionen bei 40%. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung. Im Durchschnitt über die letzten 5 Jahre lag die Fluktuation bei ca. 10%, dabei wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr kein Austritt verzeichnet. Für die Berechnung der Fluktuation wird die Anzahl der Austritte durch die Anzahl der durchschnittlichen FTE gerechnet und schließt vom Unternehmen ausgesprochene Kündigungen, bzw. vorgeschlagene Aufhebungsvereinbarungen mit ein.
Marinomed vertreibt im Geschäftsjahr seine Produkte mit 14 Partnern, das ist ein Partner weniger als in 2018, da der Partner in Dänemark vom skandinavischen Partner in einer M&A Transaktion übernommen wurde. Das Unternehmen ist aktuell mit 6 Produkten auf dem Markt und hat zum Jahresende 3 weitere Produkte in der Entwicklungspipeline, über die berichtet wird. Das entspricht dem Wert im vorangegangenen Geschäftsjahr.
Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen entsprechenden öffentlichen Corporate Governance Bericht. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der ab dem Geschäftsjahr 2019 den Vorstand berät und das Funktionieren des internen Kontrollsystems überwacht.
Wien, am 15. April 2020
.......................................................
Andreas Grassauer
……………………………………….
Eva Prieschl-Grassauer
………………………………………. Pascal Schmidt
Jahresabschluss (UGB)
.
Marinomed Biotech AG zum 31.12.2019
Passiva 31.12.2018
I. eingefordertes Grundkapital 1.469.772,00 1.000.000,00 übernommenes Grundkapital 1.469.772,00 1.000.000,00 einbezahltes Grundkapital 1.469.772,00 1.000.000,00
gebundene 30.051.961,03 0,00 2. nicht gebundene 7.086.764,00 7.086.764,00
Optionsrücklage 426.538,12 0,00 IV. Bilanzverlust -29.682.792,86 -20.400.912,87 davon Verlustvortrag -20.400.912,87 -14.294.245,71
B. Mezzaninfinanzierung 0,00 500.000,00
C. atypisch stille Beteiligung 0,00 0,00
sonstige Rückstellungen 2.713.188,09 2.261.288,41
Anleihen 0,00 7.000.000,00 davon konvertibel 0,00 7.000.000,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 7.000.000,00 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.000.000,00 9,48 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00 9,48 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.000.000,00 0,00 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 7.695,00 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00 7.695,00 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.002.432,99 2.014.536,87 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.002.432,99 2.014.536,87 5. sonstige Verbindlichkeiten 873.515,66 4.195.739,67 davon aus Steuern 53.527,20 59.293,34 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 55.464,81 58.708,45 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 270.488,43 4.156.458,60 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 603.027,23 39.281,07
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.272.921,42 6.178.699,95 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.603.027,23 7.039.281,07 Summe Passiva 17.941.379,03 3.665.120,56
A. Eigenkapital, Negatives Eigenkapital
II. Kapitalrücklagen
III. Optionsrücklagen
D. Rückstellungen
E. Verbindlichkeiten
Bilanz
EUR
EUR 31.12.2019
37.138.725,03 7.086.764,00
9.352.242,29 -12.314.148,87
5.875.948,65 13.217.981,02
| Bilanz |
|---|
| zum 31.12.2019 |
| Aktiva | 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen |
||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Lizenzen | 98.653,54 | 99.999,49 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke davon Grundwert |
358.925,00 358.925,00 |
0,00 0,00 |
| 2. Maschinen | 85.438,25 | 892,92 |
| 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 135.773,24 | 145.524,80 |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | 1.825.454,60 | 0,00 |
| 2.405.591,09 | 146.417,72 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 35.000,00 | 0,00 |
| 2.539.244,63 | 246.417,21 | |
| B. Umlaufvermögen |
||
| I. Vorräte | ||
| 1. Handelswaren | 97.503,32 | 115.708,78 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.509.069,14 | 623.081,67 |
| 2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 1.711.170,25 | 934.821,99 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 28.836,98 | 24.281,98 |
| 3.220.239,39 | 1.557.903,66 | |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 12.019.617,38 | 1.715.480,58 |
| 15.337.360,09 | 3.389.093,02 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
64.774,31 | 29.610,33 |
| Summe Aktiva | 17.941.379,03 | 3.665.120,56 |
.
.
| Bilanz |
|---|
| zum 31.12.2019 |
| Passiva | 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital, Negatives Eigenkapital | ||
| I. eingefordertes Grundkapital übernommenes Grundkapital einbezahltes Grundkapital |
1.469.772,00 1.469.772,00 1.469.772,00 |
1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 |
|
| II. Kapitalrücklagen | |||
| 1. gebundene | 30.051.961,03 | 0,00 | |
| 2. nicht gebundene | 7.086.764,00 | 7.086.764,00 | |
| 37.138.725,03 | 7.086.764,00 | ||
| III. Optionsrücklagen | |||
| 1. Optionsrücklage | 426.538,12 | 0,00 | |
| IV. Bilanzverlust | -29.682.792,86 | -20.400.912,87 | |
| davon Verlustvortrag | -20.400.912,87 | -14.294.245,71 | |
| 9.352.242,29 | -12.314.148,87 | ||
| B. | Mezzaninfinanzierung | 0,00 | 500.000,00 |
| C. | atypisch stille Beteiligung | 0,00 | 0,00 |
| D. | Rückstellungen | ||
| 1. sonstige Rückstellungen | 2.713.188,09 | 2.261.288,41 | |
| E. | Verbindlichkeiten | ||
| 1. Anleihen davon konvertibel davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 0,00 0,00 |
7.000.000,00 7.000.000,00 7.000.000,00 |
|
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.000.000,00 0,00 4.000.000,00 |
9,48 9,48 0,00 |
|
| 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
0,00 0,00 |
7.695,00 7.695,00 |
|
| 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
1.002.432,99 1.002.432,99 |
2.014.536,87 2.014.536,87 |
|
| 5. sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern davon im Rahmen der sozialen Sicherheit davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
873.515,66 53.527,20 55.464,81 270.488,43 603.027,23 |
4.195.739,67 59.293,34 58.708,45 4.156.458,60 39.281,07 |
|
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 5.875.948,65 1.272.921,42 |
13.217.981,02 6.178.699,95 |
|
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 4.603.027,23 | 7.039.281,07 | |
| Summe Passiva | 17.941.379,03 | 3.665.120,56 |
| z | |
|---|---|
| s v v |
|
| s z |
|
| s s v cks |
|
| c | |
| z | |
| z s |
|
| s z | |
| s c v s k ss |
|
| s z c v sc z |
|
| s v c |
|
| s s v s c |
|
| z | |
| z |
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt.
Die Gliederung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 200 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB) vorgenommen.
Die Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz erfolgte entsprechend den §§ 201 bis 211 UGB und unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB).
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Dabei wird folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer in Jahren
EDV-Software 3 - 5
1
Anhang
Marinomed Biotech AG
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei für die einzelnen Anlagengruppen folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:
| Nutzungsdauer in Jahren |
|
|---|---|
| Technische Anlagen und Maschinen | 4 - 8 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 - 10 |
Für Zugänge in der ersten Jahreshälfte wird die volle Jahresabschreibung, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Geringwertige Vermögensgegenstände des Geschäftsjahres wurden im Jahr der Anschaffung sofort voll abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Wertminderungen werden berücksichtigt, wenn der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger ist und die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Vorräte/Handelswaren wurden mit den Einkaufspreisen angesetzt, das Identitätspreisverfahren wurde angewendet. Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag, erforderlichenfalls mit dem beizulegenden Wert am Abschlussstichtag, bewertet.
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Marinomed Biotech AG
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanz ersichtlich. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren aus. Es wird auf die Erläuterungen in Kapitel B Mezzaninfinanzierung verwiesen.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Hinsichtlich der Erfassung des Zinsvorteils aus der Wandelanleihe wird auf die Erläuterungen im Abschnitt C verwiesen.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:
| Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen kumuliert 01.01.2019 Zugänge 01.01.2019 Abschreibungen Abgänge 31.12.2019 Abgänge 31.12.2019 Zuschreibungen EUR EUR EUR EUR EUR |
Buchwert 01.01.2019 31.12.2019 EUR |
|---|---|
| Anlagevermögen Immaterielle |
|
| Vermögensgegenstände | |
| Lizenzen 160.250,22 33.275,15 60.250,73 34.621,00 26.406,38 |
99.999,49 |
| 167.118,89 26.406,48 68.465,35 0,00 |
98.653,54 |
| Sachanlagen | |
| Grundstücke 0,00 358.925,00 0,00 0,00 0,00 |
0,00 |
| 358.925,00 0,00 0,00 0,00 |
358.925,00 |
| davon Grundwert 0,00 358.925,00 0,00 0,00 0,00 |
0,00 |
| 358.925,00 0,00 0,00 0,00 |
358.925,00 |
| Maschinen 42.133,70 85.084,00 41.240,78 538,67 0,00 |
892,92 |
| 127.217,70 0,00 41.779,45 0,00 |
85.438,25 |
| Betriebs- und | |
| Geschäftsausstattung 478.612,63 64.832,61 333.087,83 74.584,14 41.688,65 |
145.524,80 |
| 501.756,56 41.688,68 365.983,32 0,00 |
135.773,24 |
| geleistete Anzahlungen und | |
| Anlagen in Bau 0,00 1.825.454,60 0,00 0,00 0,00 |
0,00 |
| 1.825.454,60 0,00 0,00 0,00 |
1.825.454,60 |
| 520.746,33 2.334.296,21 374.328,61 75.122,81 41.688,65 |
146.417,72 |
| 2.813.353,86 41.688,68 407.762,77 0,00 |
2.405.591,09 |
| Finanzanlagen Anteile an verbundenen |
|
| Unternehmen 0,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 |
0,00 |
| 35.000,00 0,00 0,00 0,00 |
35.000,00 |
| Summe Anlagenspiegel 680.996,55 2.402.571,36 434.579,34 109.743,81 68.095,03 |
246.417,21 |
| 3.015.472,75 68.095,16 476.228,12 0,00 |
2.539.244,63 |
Die Zugänge im Sachanlagevermögen betreffen überwiegend den Erwerb eines bebauten Grundstücks (davon Grundwert € 358.925,00). Das Bestandsgebäude befindet sich zum Bilanzstichtag in Umbau, weiters wird ein Zubau, der Labor- und Büroräumlichkeiten umfasst, errichtet. Die Fertigstellung des Firmenstandorts ist für das erste Halbjahr 2021 geplant. Das zum Bilanzstichtag in Umbau befindliche Gebäude sowie die an
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Anhang
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den Bauunternehmer geleisteten Teilzahlungen werden in der Bilanzposition "geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau" ausgewiesen.
| Firmenname | Firmensitz | Eigenkapital | Anteil in % | Letztes Ergebnis | Bilanzstichtag |
|---|---|---|---|---|---|
| Marino Immo GmbH | 1210 Wien | 35.000,00 | 100,0 | n.v. | 31.12.2019 |
Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Marino Immo GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Marinomed Biotech AG, die am 3. August 2019 gegründet wurde. Das Stammkapital in Höhe von € 35.000,00 wurde zur Gänze bar eingezahlt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde noch nicht veröffentlicht.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen an beiden Bilanzstichtagen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und betreffen überwiegend Warenlieferungen sowie Lizenz- und sonstige Umsatzerlöse.
Die sonstigen Forderungen beinhalten neben Guthaben bei Finanzämtern ein jederzeit kündbares Darlehen (€ 250.000,00; 2018: k€ 0), welches durch eine Bankgarantie zugunsten Marinomed besichert ist. Weiters werden Forderungen aus der erwarteten Forschungsprämie in Höhe von € 997.759,23 (2018: k€ 484) ausgewiesen. Die sonstigen Forderungen beinhalten im Jahr 2019 realisierte Erträge in Höhe von € 670.577,12 (2018: k€ 327), welche erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Die nicht aktivierten latenten Steuern aus Unterschiedsbeträgen zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen betragen zum Bilanzstichtag € 21.503,17 (2018: k€ 663) und setzen sich wie folgt zusammen:
| aktive latente Steuern | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| Geldbeschaffungskosten | 11.465,04 | 95.113,18 |
| Aktivposten PKW | 799,91 | 740,39 |
| Urlaubsrückstellung | 9.238,22 | 0,00 |
| atypisch stille Beteiligung | 0,00 | 567.312,50 |
| 21.503,17 | 663.166,06 |
Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen belaufen sich am Bilanzstichtag auf € 7.698.487,26 (2018: k€ 5.249), welche im Sinne des § 198 UGB nicht in der Bilanz angesetzt werden.
Marinomed Biotech AG
Marinomed Biotech AG
Das Grundkapital teilt sich wie folgt auf:
| Betrag des | Nennbetrag/ | Stückzahl der | |
|---|---|---|---|
| Aktiengattung | Grundkapitals | Aktie | Aktien |
| Inhaberaktien | 1.469.772,00 | 1,00 | 1.469.772 |
Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von € 867.640,00 auf € 1.000.000,00 erhöht.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2018 wurde die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Aktien beschlossen. Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 169 AktG unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss um bis zu € 500.000,00 (genehmigtes Kapital) im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sowie um bis zu € 480.000,00 zur Ausgabe in Verbindung mit dem geplanten Börsengang zu erhöhen. Weiters wurde einer bedingten Kapitalerhöhung von bis zu € 173.122,00 durch Ausgabe von Inhaberaktien für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen zugestimmt.
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG im ersten Quartal 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von € 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Stk. aus dem Basisangebot und 39.000 Stk. aus Mehrzuteilungen). Dies führte zu einem Gesamtkapitalzufluss von € 22.425.000,00, davon Grundkapitalerhöhung € 299.000,00.
Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben. Zum Bilanzstichtag beläuft sich das Grundkapital somit auf € 1.469.772,00, eingeteilt in 1.469.772 stimmberechtigte Inhaberaktien.
Das bedingte Kapital beläuft sich auf 100.000 Aktien (davon 43.694 zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms).
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG wurden € 22.126.000,00 durch Ausgabe von 299.000 neuen Inhaberaktien in die Kapitalrücklage eingestellt, weitere € 7.925.961,03 betreffen die Wandelanleihe (siehe auch Anmerkung zur Wandelanleihe im Zinsaufwand).
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des "ESOP 2019" auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75. Zum Abschlussstichtag wird eine Optionsrücklage in Höhe von € 426.538,12 (2018: € 0k) ausgewiesen. Für weitere Details wird auf Kapitel D Sonstige Angaben - Angaben zu Aktienoptionen verwiesen.
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Marinomed Biotech AG
Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über € 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017.
Im Juni 2019 wurde das Nominale des aws-Seedfinancing in Höhe von EUR 500.000,00 zurückbezahlt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, konnte eine vorteilhafte Einigung erzielt werden. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass im Falle eines Verlustes jährlich € 100.000,00 zu tilgen sind. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten, mindestens € 100.000,00) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Die erste Tilgung ist am 30. Juni 2020 zu leisten. Die kumulierten Zinsen in Höhe von € 619.945,97 sind in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, davon € 100.000,00 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr und € 519.945,97 mit einer Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren.
Mit den Zusammenschlussverträgen vom 30. Dezember 2011, 22. Juni 2012 und 25. Juni 2013 haben sich drei atypisch stille Gesellschafter mit einer Einlage von insgesamt € 1.205.000,00 am Unternehmen beteiligt. Die Einlagen der atypisch stillen Gesellschafter, sowie die Verlustzuweisungen bis zur Höhe der Einlage werden als Sonderposten ausgewiesen.
Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 15. November 2018 sowie Abänderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2018 wurde die Einbringung der stillen Gesellschaft unter der aufschiebenden Bedingung des Börsegangs der Marinomed Biotech AG festgelegt. Als Gegenleistung wurde die Übertragung von insgesamt 43.694 Aktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag am Grundkapital von € 1,00 entfällt, von Altaktionären festgelegt. Die aufschiebende Bedingung wurde mit dem Börsegang der Marinomed Biotech AG erfüllt.
Im Geschäftsjahr 2013 wurden einem großen internationalen Pharmakonzern die exklusiven Rechte an der antiviralen Produktlinie der Marinomed für mehrere Territorien gewährt. Die vertraglich vereinbarte Gutschrift bei Rückgabe der exklusiven Rechte wurde in Vorperioden (2013 € 500.000,00 und 2014 € 750.000,00) zu 100 % rückgestellt. 2016 wurden die Vermarktungsrechte für ein Territorium zurückgegeben, ohne dass dadurch die Gutschrift schlagend wurde. Dadurch konnte die dafür gebildete Rückstellung in der Höhe von € 500.000,00 im Geschäftsjahr 2016 ertragswirksam aufgelöst werden. Die vertraglich vereinbarte Gutschrift bei Rückgabe der exklusiven Rechte für das verbleibende Territorium in der Höhe von € 750.000,00 besteht am Bilanzstichtag unverändert.
Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr betrifft überwiegend Vorsorgen für potenzielle Zahlungen in Zusammenhang mit der Verlegung des Firmenstandorts (€ 510.000,00) sowie Mitarbeiterprämien (€ 435.190,22). Weiters sind in den sonstigen Rückstellungen Abgrenzungen für noch nicht abgerechnete Leistungen und Ansprüche in Höhe von € 797.931,59 enthalten (2018: k€ 652).
Die kumulierten Zinsen aus der Mezzaninfinanzierung in Höhe von € 619.945,97 werden nach erfolgter Vertragsanpassung in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, während diese im Geschäftsjahr 2018 (k€ 612) in den sonstigen Rückstellungen auszuweisen waren.
Am 18. Juli 2017 emittierte Marinomed eine Wandelanleihe am dritten Markt (MTF) der Wiener Börse über € 7.000.000,00 (Zinssatz 4 % p.a., Fälligkeitstermin 14. Juli 2021). Für den Fall eines Börsengangs wurde den Investoren ein Wandlungsrecht in Aktien eingeräumt. Zum Ende der Angebotsfrist am 14. Februar 2019 wurden Wandlungserklärungen für Nominale in Höhe von € 6,98 Mio. (entspricht rund 99,7 % des Marinomed Biotech AG
ausstehenden Volumens der Wandelschuldverschreibungen), zwecks Wandlung in neue Aktien der Marinomed Biotech AG eingeliefert. Die nicht innerhalb der Frist gewandelten Anleihen wurden von der Gesellschaft zurückgekauft und anschließend getilgt. Mit Wirkung vom 20. März 2019 wurde die Anleihe von der Einbeziehung in den Dritten Markt der Wiener Börse gelöscht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank in Höhe von € 4.000.000,00, welches der Gesellschaft im Oktober 2019 zugeflossen ist. Die Verzinsung erfolgt mit einem Fixzinssatz von 7,5%, ab dem Jahr 2020 ist zusätzlich eine umsatzabhängige Vergütung zu leisten. Das Darlehen weist eine Laufzeit von 5 Jahren ab Zuzählung auf.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (€ 1.002.432,99) betreffen überwiegend Warenlieferungen. Zum 31. Dezember 2018 war der Stand dieser Verbindlichkeiten infolge des laufenden IPO-Projekts erhöht (k€ 2.015).
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit € 214.288,63 Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres, die erst in Folgejahren zahlungswirksam werden (2018: k€ 491).
Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Gesellschafterdarlehen sowie das FFG-Darlehen zur Gänze getilgt.
| sonstige Verbindlichkeiten | 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|---|---|---|
| Zinsabgrenzungen | 684.112,64 | 131.178,08 |
| Steuern und soziale Sicherheit | 108.992,01 | 118.001,79 |
| Leasingverbindlichkeiten | 39.281,06 | 50.854,04 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 41.129,95 | 6.076,08 |
| Gesellschafterdarlehen und Zinsen | 0,00 | 2.498.547,68 |
| FFG Darlehen | 0,00 | 1.391.082,00 |
| 873.515,66 | 4.195.739,67 |
Zur Fristigkeit der Verbindlichkeit aus der Zinsabgrenzung Mezzaninkapital wird auf Kapitel B Mezzaninfinanzierung verwiesen.
Die Darstellung der Erträge und Aufwendungen erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
Die Umsatzerlöse setzen sich im Geschäftsjahr 2019 aus Erlösen aus Handelswarenverkäufen, aus Erlösen aus Lizenzverträgen und sonstigen Erlösen zusammen.
| Umsatzerlöse | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| Verkauf von Waren | 4.919.757,80 | 4.448.516,69 |
| Erlöse aus Lizenzverträgen | 998.919,27 | 114.704,13 |
| Sonstige Erlöse | 266.317,66 | 135.195,07 |
| 6.184.994,73 | 4.698.415,89 |
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Die Umsatzerlöse wurden auf folgenden Märkten erzielt:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| k€ | k€ | |
| Österreich | 102 | 160 |
| Sonstige europäische Länder*) | 4.030 | 2.177 |
| Drittländer | 2.053 | 2.361 |
| 6.185 | 4.698 | |
*) Darin k€ 900 anlässlich der Rückgabe von Vermarktungsrechten durch einen europäischen Lizenzpartner.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| sonstige betriebliche Erträge | 2019 EUR |
2018 EUR |
|---|---|---|
| Forschungsprämie | 670.577,12 | 327.182,11 |
| Auflösung von Rückstellungen | 113.189,79 | 8.279,03 |
| Übrige betriebliche Erträge | 24.320,38 | 22.272,66 |
| Nicht rückzahlbare Förderungen | 0,00 | 350.512,00 |
| 808.087,29 | 708.245,80 |
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen insbesondere die Auflösung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Abnahmegeschäften (k€ 57) und den Börsegang (k€ 44).
Die höheren Erträge aus der Forschungsprämie resultieren aus dem Anstieg der forschungsbezogenen Aufwendungen in der Bemessungsgrundlage.
Die nicht rückzahlbaren Förderungen enthielten im Vorjahr Erträge aus der Umwandlung von FFG-Darlehen in Zuschüsse (k€ 351). Vergleichbare Erträge fielen im Jahr 2019 nicht an.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten überwiegend forschungsbezogene Dienstleistungen Dritter (k€ 2.960, 2018: k€ 1.019), welche gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen sind.
Der Personalaufwand enthält zum 31.12.2019 Aufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm in Höhe von k€ 427 (2018: k€ 0). Darüber hinaus haben Einmalprämien im Zuge des Börsegangs sowie Abgrenzungen für auf das Geschäftsjahr 2019 entfallende Mitarbeiterboni den Personalaufwand erhöht.
Im sonstigen betrieblichen Aufwand sind Rechts- und sonstige Beratungsaufwendungen sowie Prüfungs-, Versicherungs-, Marketing- und Reiseaufwendungen in Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Börsegangs in Höhe von € 1,9 Mio. enthalten. Im Vorjahr fielen in diesem Zusammenhang € 2,2 Mio an.
Der Zinsaufwand betrifft mit € 946.918,23 die Erfassung des Zinsvorteils aus der Wandelanleihe im Geschäftsjahr 2019. Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) hat den Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2018 und den Halbjahresfinanzbericht des vergangenen Geschäftsjahres sowie des laufenden Geschäftsjahres einer Prüfung unterzogen. Im Zuge der Prüfung haben die OePR und Marinomed unter anderem ihre unterschiedlichen Positionen zur Behandlung der Wandelanleihe zum Ausgabezeitpunkt diskutiert. Nach Auffassung der OePR hat Marinomed den §229 (2) 2. UGB nicht angewendet, bzw. unrichtig interpretiert. Das Gesetz sieht vor, dass der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird, in der Kapitalrücklage zu erfassen ist. Nach dieser Regelung hätte Marinomed bei Begebung der Wandelanleihe in 2017 einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie eine gebundene Kapitalrücklage in Höhe von € 946.918,23 bilden müssen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wäre in der Folge über
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Marinomed Biotech AG
die Laufzeit gegen Zinsaufwand abzubauen gewesen (davon € 300.889,91 im Jahr 2017 und € 646.028,32 im Jahr 2018). In 2017 war das Unternehmen noch der Auffassung, dass eine höhere Darstellung des Eigenkapitals der Situation nicht angemessen wäre. Marinomed folgt nun aber der Auffassung der OePR und korrigiert die fehlerhafte Erfassung der Wandelanleihe im Rahmen der Ausgabe in 2017 in laufender Rechnung mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019. Die Berichtigung führt zu einer Erhöhung des Zinsaufwands um € 946.918,23, der in 2017 ex-ante ermittelt worden wäre sowie einer Erhöhung der gebundenen Kapitalrücklage in gleicher Höhe.
Der Rückgang der übrigen Zinsaufwendungen resultiert aus der Tilgung von Gesellschafter- und sonstigen Darlehen sowie der Umwandlung der Anleiheverbindlichkeit im Jahr 2019.
Marinomed Biotech AG
Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingzahlungen für das Folgejahr und die folgenden fünf Jahre betragen € 75.924,84 (2018: € 138k für das Folgejahr und € 210k für die folgenden fünf Jahre).
Die Gesellschaft hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die auch finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen, diese betragen zum Bilanzstichtag k€ 2.306 (2018: k€ 1.501).
Die finanziellen Verpflichtungen aus der Errichtung des neuen Firmenstandorts, welche nicht in der Bilanz auszuweisen sind, betragen zum Bilanzstichtag k€ 3.918 (2018: k€ 0).
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust zum 31.12.2019 in Höhe von € -29.682.792,86 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahrs betrug:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Vorstand | 3 | 2 |
| Sonstige Angestellte | 31 | 30 |
| Gesamt | 34 | 32 |
| Vorstände: | Name | Geschäftsführung | Vorstand seit |
|---|---|---|---|
| seit | |||
| Vorsitzender | Andreas Grassauer | 11.04.2006 | 02.06.2017 |
| Stellvertretende Vorsitzende | Eva Prieschl-Grassauer | 04.09.2007 | 02.06.2017 |
| Mitglied | Pascal Schmidt | 17.09.2018 |
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Marinomed Biotech AG
| Aufsichtsräte: | Name | Aufsichtsrat seit |
|---|---|---|
| Vorsitzender | Simon Nebel | 02.06.2017 |
| Stellvertretende Vorsitzende Ute Lassnig | 02.06.2017 | |
| Mitglied | Karl Lankmayr | 02.06.2017 |
| Mitglied | Gernot Hofer | 02.06.2017 |
| Mitglied | Brigitte Ederer | 21.11.2018 |
| Name | beziehbare Aktien |
|---|---|
| Andreas Grassauer | 6.816 |
| Eva Prieschl-Grassauer | 6.816 |
| Pascal Schmidt | 8.215 |
| Leitende Angestellte | 4.500 |
| Sonstige Arbeitnehmer | 15.160 |
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen.
Ende April 2019 wurden 21.847 Aktienoptionen an die 3 Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie 19.660 Aktienoptionen an 28 Mitarbeiter aller Hierarchiestufen ausgegeben. Bis zum Jahresende wurden weitere 780 Optionen ausgegeben, 780 Optionen verfielen. Bei Ausübung der Optionen kann die Gesellschaft den Anspruchsberechtigten in Aktien (equity-settled) oder in bar (cash-settled) auszahlen. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft. Das Management plant die Anspruchsberechtigten in Aktien auszuzahlen. Die Bedienung der Optionen erfolgt in diesem Fall über das bedingte Kapital. Zugeteilte Optionen sind nicht sofort auszuüben, sondern können erst nach "Anwachsen" (vesting) ausgeübt werden, d.h. 25 % nach Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Börsehandelstag (1. Februar 2019), dann jeweils 6,25 % nach je 3 Monaten. Der Ausübungspreis entspricht dem Angebotspreis zum Zeitpunkt des Börsegangs (= EUR 75,00). Der Ausübungszeitraum beschränkt sich jeweils auf 10 Börsehandelstage ab dem 6. Börsehandelstag nach der Veröffentlichung von Finanzberichten (Jahresfinanzbericht, Quartalsberichte). Weiters ist eine Kurshürde von 2,5 % pro Quartal ab dem ersten Börsehandelstag vorgesehen (ohne Zinseszinsrechnung). Nicht ausgeübte Optionen verfallen entschädigungslos am 31. Januar 2025 oder nach wirksamer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar oder belastbar, gehen jedoch im Falle des Todes eines Bezugsberechtigten auf seine Rechtsnachfolger von Todes wegen über.
Der Schätzwert der ausgegebenen Aktienoptionen zum Bilanzstichtag beträgt € 1.330.440,00.
Die Aufwendungen aus dem Aktienoptionsprogramm betragen im Abschlussjahr € 426.538,12 (2018: k€ 0).
Die Aufwendungen für Abfertigungen betreffen ausschließlich Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse und verteilen sich wie folgt:
| 2019 | 2018 |
|---|---|
| € | € |
| 5.768,36 | |
| 5.197,46 | 3.629,43 |
| 24.321,21 | 19.616,62 |
| 41.615,41 | 29.014,41 |
| 12.096,74 |
Marinomed Biotech AG
Die für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständige BDO Austria GmbH hat folgende Leistungen für das Unternehmen erbracht:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| € | € | |
| Prüfung des Jahresabschlusses | 40.000,00 | 40.000,00 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 15.000,00 | 136.810,00 |
| Steuerberatungsleistungen | 4.800,00 | 26.410,00 |
| Sonstige Leistungen | 221.918,75 | 61.361,56 |
| 281.718,75 | 264.581,56 |
In den sonstigen Leistungen in Höhe von k€ 221,9 sind Barauslagen für die Comfort Letter Versicherung im Zusammenhang mit dem IPO in Höhe von k€ 166,5 enthalten.
Die Gesellschaft hält zum Abschlussstichtag 100% der Anteile an der Marino Immo GmbH und macht von der Befreiung des § 249 (2) UGB Gebrauch. Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Verträge zwischen Marinomed Biotech AG und Marino Immo GmbH.
Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die Bezüge des Vorstands inkl. ausgezahlten und abgegrenzten Prämien sowie Aufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm insgesamt € 1.458.260,46 (2018: € 472.032,77), davon aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm € 222.895,17 (2018: € 0,00).
Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands gewährt.
Die Bezüge des Aufsichtsrats (Fixvergütungen, Sitzungsgelder und Spesen) betrugen im Jahr 2019 € 185.679,24. Mit der Viopas Venture Consulting GmbH des Aufsichtsratsvorsitzenden wurde darüber hinaus ein Beratungsvertrag abgeschlossen, der eine Vergütung in Höhe von € 2.250,00 pro Beratertag vorsieht. Daraus resultierten im Jahr 2019 sonstige Aufwendungen in Höhe von € 35.393,34. Im Jahr 2018 betrugen die Gesamtvergütungen an den Aufsichtsrat € 136.869,25.
Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt.
Im Jahr 2015 hat das Unternehmen mit einigen seiner Gesellschafter Vereinbarungen über Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtbetrag von € 1.075.000,00 und einer jährlichen Verzinsung von 10% zum 31. Dezember 2015 geschlossen. Im Jahr 2017 wurde ein neues Gesellschafterdarlehen gewährt und die bestehenden Darlehen wurden zum 31. Dezember 2017 auf einen Gesamtbetrag von € 2.352.000,00 erhöht. Im Jahr 2018 erfolgte eine teilweise Rückzahlung in Höhe von € 89.314,00. Folgende Aktionäre beteiligten sich an diesen Darlehen:
Anhang
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Marinomed Biotech AG
Im Geschäftsjahr 2019 wurden die offenen Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 2.262.686,00 samt kumulierter Zinsen in Höhe von € 350.053,35 zur Gänze getilgt.
Die Ende des Jahres 2019 ausgebrochene Covid-19-Krise hat sich bis heute zu einer globalen Pandemie entwickelt. Aufgrund der exponentiellen Ausbreitung des Virus, der zahlreichen Todesfälle und der damit verbundenen Belastung der Gesundheitssysteme weltweit, haben zahlreiche Staaten massive Einschränkungen im Hinblick auf die Freiheitsrechte und die wirtschaftliche Aktivität gesetzt. Dazu zählen insbesondere Schließung von Geschäften ganzer Sektoren (im Wesentlichen alle Bereiche abgesehen jener der Grundversorgung wie Lebensmittel, Pharmazeutika, etc.), teilweise rigide Ausgangssperren, Platz- und Veranstaltungsverbote, Grenzkontrollen sowie Einführung von Mindestabständen, mit direktem Einfluss auch auf Büroabläufe. Ausgehend vom Ursprung in Asien ist nach der Europäischen Union gegenwärtig die USA am stärksten von der Covid-19-Pandemie betroffen. Das Virus hat aber bereits alle Kontinente erreicht und insbesondere in den Entwicklungsländern mit einer schwächeren medizinischen Versorgung werden noch gravierende Folgen zu befürchten sein.
Marinomed ist als international tätiges Unternehmen in die Weltwirtschaft eingebunden. Auch wenn noch nicht absehbar ist, welche Auswirkungen die Pandemie langfristig auf die globale Wirtschaft hat, besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich das Weltwirtschaftsklima weiter verschlechtert und sich die Abwärtsbewegungen auf allen Kontinenten fortsetzen. Zwar reagiert der Gesundheitssektor, in dem das Unternehmen tätig ist, weniger sensibel auf derartige Veränderungen als andere Bereiche der Wirtschaft, jedoch könnte sowohl die Aufrechterhaltung einer durchgängigen Wertschöpfungskette erschwert werden als auch eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums zu einer geringeren Kundennachfrage führen. Für geplante klinische Studien in beiden Plattformen werden sich Verzögerungen ergeben, da die aktuellen Auflagen die Durchführung insbesondere von Allergiestudien unterbinden.
Dem entgegen steht, dass die Carragelose® basierten Produkte klinisch gezeigt haben, dass sie gegen respiratorische Viren aktiv sind. Es zeichnet sich aktuell ab, dass das saisonbedingt schwächere erste Halbjahr in 2020 den üblichen Rückgang der Umsatzerlöse nicht aufweist. Ob dieser Trend nachhaltig ist, kann aktuell nicht seriös prognostiziert werden. Insbesondere, da das SARS-CoV-2 Virus nicht humanen Ursprungs ist und es keine klinischen Daten zur Wirksamkeit der Carragelose® auf das neue Virus gibt. Natürlich unternimmt Marinomed mit hoher Priorität alle Anstrengungen, entsprechende Ergebnisse aus klinischen Studien zu erhalten. Es besteht aber das Risiko, dass die Versuche nicht die erhoffte Wirkung zeigen. Die Mittel für die Durchführung können aus bestehenden Ressourcen bereitgestellt werden und sollen durch nationale und internationale staatliche Programme ergänzt werden.
Wien, am 15. April 2020
Marinomed Biotech AG
.................................................................................
Andreas Grassauer
................................................................................. Eva Prieschl-Grassauer
................................................................................. Pascal Schmidt





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Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards gemäß International Financial Reporting Standards (IFRSs) freiwillig aufgestellte Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG zum 31. Dezember 2019 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Marinomed Biotech AG vermittelt, dass Bericht und Analyse des Managements zum 31. Dezember 2019 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Marinomed Biotech AG so darstellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass Bericht und Analyse des Managements die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreiben, denen die Marinomed Biotech AG ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG zum 31. Dezember 2019 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2019 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Marinomed Biotech AG so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Marinomed Biotech AG ausgesetzt ist.
Wien, am 15. April 2020
Der Vorstand der Marinomed Biotech AG
Veterinärplatz 1 1210 Wien Österreich www.marinomed.com
Pascal Schmidt, Chief Financial Officer Tel. +43 1 250 77-4470 [email protected]
Metrum Communications
Tina Feiertag
Inhouse produziert mit ns.publish
Personenbezogene Begriffe wie "Mitarbeiter" werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in diesem Bericht kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.
Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Basis aller zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die tatsächlichen Entwicklungen können aufgrund verschiedener Faktoren von den hier dargestellten Erwartungen abweichen. Die Marinomed Biotech AG wird diese zukunftsbezogenen Aussagen nicht aktualisieren, weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch aufgrund geänderter Annahmen oder Erwartungen. Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Marinomed Biotech AG dar.
Druck- und Satzfehler vorbehalten. Veröffentlicht im April 2020

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