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Stadlauer Malzfabrik AG

Annual / Quarterly Financial Statement Apr 29, 2020

784_10-k_2020-04-29_0695a059-acc9-470c-a32b-c55949a8bfbd.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Stadlauer Malzfabrik AG 1220 Wien, Smolagasse 1

Jahresfinanzbericht 2019

Inhaltsverzeichnis

Seiten

Jahresabschluss 2019 Kapitel 1 1 –
11
Lagebericht Kapitel 2 12
-
17
Erklärung der gesetzlichen Vertreter Kapitel 3 18
Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft

Wien

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

A K T I V A

Stand Stand
Tz 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I.
Sachanlagen
1.
Grundstücke und Bauten
109.566,51 109.566,51
davon Grundwert 109.566,51 109.566,51
2.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
8.720,73 8.720,73
118.287,24 118.287,24
II.
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
8.982.362,30 8.982.362,30
2.
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
11.884.183,22 11.506.544,06
20.866.545,52 20.488.906,36
20.984.832,76 20.607.193,60
B. Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
326.928,57 0,00
2.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
26.502.505,61 25.334.932,89
davon aus Lieferungen und Leistungen 787.083,69 132.386,09
davon sonstige 25.715.421,92 25.202.546,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
3.
sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
179.534,00 64.612,40
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
27.008.968,18 25.399.545,29
II.
Guthaben bei Kreditinstituten
2.280.665,81 3.425.030,27
29.289.633,99 28.824.575,56
C. Aktive latente Steuern 70.496,95 80.148,10
50.344.963,70 49.511.917,26

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

P A S S I V A

Stand Stand
Tz 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Eigenkapital
I.
Eingefordertes Grundkapital
5.600.000,00 5.600.000,00
gezeichnetes Grundkapital 5.600.000,00 5.600.000,00
einbezahltes Grundkapital 5.600.000,00 5.600.000,00
II.
Kapitalrücklagen
1.
gebundene
13.144.494,72 13.144.494,72
III.
Gewinnrücklagen
1.
gesetzliche Rücklagen
130.811,10 130.811,10
2.
andere Rücklagen (freie Rücklagen)
14.607.203,13 14.607.203,13
14.738.014,23 14.738.014,23
IV.
Bilanzgewinn
davon Gewinnvortrag
14.944.114,69
13.347.959,48
13.907.959,48
12.041.923,73
48.426.623,64 47.390.468,43
B. Rückstellungen
1.
Rückstellungen für Pensionen
1.083.000,00 1.128.300,00
2.
Steuerrückstellungen
0,00 62.274,00
3.
sonstige Rückstellungen
49.600,00 48.900,00
1.132.600,00 1.239.474,00
C. Verbindlichkeiten
1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.674,90 7.452,18
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.674,90 7.452,18
2.
sonstige Verbindlichkeiten
30.072,03 48.279,52
davon aus Steuern 6.498,81 25.411,89
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 30.072,03 48.279,52
31.746,93 55.731,70
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 31.746,93 55.731,70
D. Rechnungsabgrenzungsposten 753.993,13 826.243,13
50.344.963,70 49.511.917,26

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft Wien

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JÄNNER 2019 BIS 31. DEZEMBER 2019

2019 2018
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.203.632,11 1.502.813,38
2. sonstige betriebliche Erträge
a)
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
2.970,74 542.841,13
b)
übrige
44,40 44,40
3.015,14 542.885,53
3. Personalaufwand
a)
soziale Aufwendungen
-130.120,77 -149.662,11
davon Aufwendungen für Altersversorgung -130.120,77 -149.662,11
4. sonstige betriebliche Aufwendungen
a)
Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag fallen -30.367,63 -25.575,29
b)
übrige
-645.905,44 -961.298,29
-676.273,07 -986.873,58
5. Zwischensumme aus Z 1 bis 4 (Betriebsergebnis) 400.253,41 909.163,22
6. Erträge aus anderen Wertpapieren 264.414,65 299.481,87
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.016.065,64 982.270,58
davon aus verbundenen Unternehmen 1.015.215,82 981.330,43
b)
übrige
8. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung
zu Finanzanlagen 493.639,16 462.500,00
9. Aufwendungen aus Finanzanlagen -43.750,00 -162.863,24
davon Abschreibungen auf Finanzanlagen -43.750,00 -162.863,24
10. Zwischensumme aus Z 6 bis 9 (Finanzergebnis) 1.730.369,45 1.581.389,21
11. Ergebnis vor Steuern 2.130.622,86 2.490.552,43
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -534.467,65 -624.516,68
13. Ergebnis nach Steuern 1.596.155,21 1.866.035,75
14. Jahresüberschuss 1.596.155,21 1.866.035,75
15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 13.347.959,48 12.041.923,73
16. Bilanzgewinn 14.944.114,69 13.907.959,48

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019

A. Allgemeines

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der §§ 189 ff UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm aufgestellt worden, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Es sind die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.

Die Gesellschaft gilt gemäß den Bestimmungen des § 221 UGB als große Kapitalgesellschaft. Alle Vorschriften des UGB in der derzeit geltenden Fassung sind bei der Erstellung dieses Berichtes berücksichtigt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 231 (2) UGB.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss wurde entsprechend der geltenden Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches erstellt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Ausweis sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsgrundsatz ist Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. In den Anschaffungskosten sind Anschaffungsnebenkosten enthalten. Anschaffungskostenminderungen sind abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen den steuerlichen Höchstsätzen.

Bei Finanzanlagen erfolgt die Abschreibung gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzanlagen dürfen solche Abschreibungen auch vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, gilt seit dem RÄG 2014 die Verpflichtung, den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung im Umfang der Wertaufholung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.

Die seit Jahresbeginn eingetretenen Wertaufholungen bzw. Wertminderungen bei den Wertpapieren werden durch Zuschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen im Finanzanlagevermögen berücksichtigt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert, vermindert um erkennbare Einzelrisiken, angesetzt.

Latente Steuern

Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wird in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung eine passive latente Steuer gebildet. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung, wird diese als aktive latente Steuer in der Bilanz angesetzt.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem aktuellen Körperschaftsteuersatz von 25 % ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.

Die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehenden aktiven Unterschiedsbeträge resultieren aus den Rückstellungen für Abfertigungen sowie sonstigen Rückstellungen. Zum 31.12.2019 errechnen sich aktive latente Steuern in Höhe von EUR 71.100,70 (Vorjahr EUR 80.751,85), welche saldiert mit den passiven latenten Steuern in Höhe von EUR 603,75 (Vorjahr EUR 603,75) aktiviert wurden.

Rücklagen

Die Kapital- sowie Gewinnrücklagen werden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen decken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab.

Die Pensionsrückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen sind durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Die Berechnung erfolgte nach den Vorschriften der § 211 UGB mit einem Durchschnittszinssatz von 2,71% (Vorjahr 3,21%) und einem Rententrend von 2% (Vorjahr 2%), wobei der Berechnung die "AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler, (Angestellte-Generationentafel)" zugrunde gelegt wurden. Da alle Pensionsberechtigten bereits Leistungsempfänger sind, wurde der Barwert der zukünftigen Leistungen als Rückstellung angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten entsprechen den Erfüllungsbeträgen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Der in den Beträgen II. Punkt 1 im Anlagenspiegel enthaltene Buchwert der Grundstücke beläuft sich auf TEUR 110 (Vorjahr TEUR 110).

Auf Grund der Bestimmungen des RÄG 2014 sind im vorliegenden Jahresabschluss Zuschreibungen für Wertaufholungen, die vor dem Inkrafttreten des RÄG 2014 eingetreten sind, in Höhe von TEUR 754 enthalten, welche im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Muttergesellschaft IREKS GmbH / Kulmbach (Deutschland) mit TEUR 25.715 (Vorjahr TEUR 25.203) aus dem Finanzverkehr sowie die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH mit TEUR 787 (Vorjahr TEUR 132) aus Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Position enthält die restliche Körperschaftsvorauszahlung für das Jahr 2019 in Höhe von TEUR 115 (Vorjahr TEUR 0) sowie abgegrenzte Zinserträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr TEUR 65), welche nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind im Wesentlichen kurzfristig veranlagt.

Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich für das abgelaufene Geschäftsjahr wie folgt dar:

Eigenkapitalspiegel Grundkapital Kapitalrücklagen
gebundene
Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Gesamt
EUR EUR EUR EUR EUR
Stand am 1.1.2019
Ausschüttung
Jahresüberschuss
5.600.000,00 13.144.494,72 14.738.014,23 13.907.959,48
-560.000,00
1.596.155,21
47.390.468,43
-560.000,00
1.596.155,21
Stand am 31.12.2019 5.600.000,00 13.144.494,72 14.738.014,23 14.944.114,69 48.426.623,64

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.600.000 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Rückstellungen

Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
1.
2.
Pensionsrückstellung
Steuerrückstellung
Sonstige Rückstellungen
1.083.000,00
0,00
1.128.300,00
62.274,00
-Sachrückstellungen 49.600,00 48.900,00
1.132.600,00 1.239.474,00

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2.
Sonstige Verbindlichkeiten
1.674,90
30.072,03
7.452,18
48.279,52
31.746,93 55.731,70

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Über das geschäftsgewöhnliche Maß hinausgehende sonstige Verpflichtungen bestehen nicht.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Auf Grund des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 entfiel in 2016 im Unternehmensrecht die Möglichkeit bei Vermögensgegenständen, die in den Vorjahren einer Wertminderung unterlagen, von der Wertaufholung (Zuschreibung) abzusehen. Wird nach § 124b Z 270 EStG für bis zum 31. Dezember 2015 unterlassene Zuschreibungen steuerlich eine Zuschreibungsrücklage gebildet, kann der in dieser Rücklage erfasste Betrag in der Bilanz unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und entsprechend der Vorgaben des § 124b Z 270 EStG aufgelöst werden.

Ausgewiesen ist die hier bis zum 31.12.2019 vorzunehmende Zuschreibung der Finanzanlagen in Höhe von TEUR 754 (Vorjahr TEUR 826).

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse sind im Jahr 2019 um rund 20 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dieser Rückgang ist auf gesunkene Nutzungsentgelte für Mobilien und Gebäude infolge niedrigerer zu verrechnender Aufwendungen (im wesentlichen Wasserkosten) zurückzuführen. Die Grundlage für die Ermittlung der zu verrechnenden Nutzungsentgelte bildet der seit dem Jahr 1994 zwischen der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH und unserer Gesellschaft unverändert bestehende Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag. Dieser sieht eine nach dem Verbraucherpreisindex wertgesicherte, daher jährlich angepasste Miete für die überlassenen Grundstücke vor. Zusätzlich zur Grundstücksmiete ist in diesem Vertrag vereinbart, dass der Mieterin als weiteres Nutzungsentgelt für die Mobilien und Gebäude alle unserer Gesellschaft erwachsenden betrieblichen Aufwendungen, welche in ursächlichem Zusammenhang mit dem überlassenen Betrieb entstanden sind (u.a. Versicherung-, Wasserkosten), angelastet werden.

Personalaufwand

Die Pensionszahlungen erfolgten an im Ruhestand befindliche ehemalige leitende Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene. Für die künftigen Zahlungen an die begünstigten Personen sind auf Grund der bestehenden, das Unternehmen verpflichtenden Verträge Rückstellungen gebildet, deren Betrag auf versicherungsmathematischer Grundlage ermittelt ist.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zusammensetzung 2019
TEUR
Vorjahr
TEUR
Betriebsaufwendungen
Weiterverrechnete Wasserkosten
460 779
Verwaltungsaufwendungen
Sonstige Verwaltungskosten
186 182
646 961

In den Verwaltungsaufwendungen sind gem. § 237 Z 14 UGB die Kosten für Prüfung des Jahresabschlusses mit TEUR 25 (Vorjahr TEUR 24), Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen mit TEUR 4 (Vorjahr TEUR 2) und Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 4) enthalten.

E. Sonstige Angaben

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Die sich in den ersten Monaten des Jahres 2020 verschärfende Corona-Krise mit ihren umfassenden Auswirkungen auf das gesamte wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben, hat auch für unser Unternehmen weitreichende Konsequenzen.

Insbesondere die krisenbedingten Kursrückgänge an den Finanzmärkten bedeuten für unser Portfolio Wertminderungen in erheblicher Größenordnung, die den für 2020 zu erwartenden Jahresüberschuss unseres Unternehmens deutlich sinken lassen werden.

Bedingt durch die gute Kapitalausstattung unseres Unternehmens sehen wir uns jedoch gut gerüstet, die negativen Folgen dieser Krisensituation zu bewältigen.

Für die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik Gesellschaft m.b.H. erwarten wir ebenfalls schwerwiegende Beeinträchtigungen unserer operativen Geschäftstätigkeit, verursacht durch zu erwartende Absatz- und Umsatzverluste in unseren Kernmärkten.

Aufgrund der Eigenkapitalausstattung ist die Gesellschaft jedoch gut gerüstet, so dass keine Wertminderung des Beteiligungsansatzes erwartet wird.

Beziehungen zu Unternehmensorganen

Vorstand

Lutz HAGER Stefan SOINÉ

Im Jahr 2019 haben die zwei aktiven Mitglieder des Vorstandes von unserer Gesellschaft keine Bezüge erhalten, da sie im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen mit der IREKS GmbH für unsere Gesellschaft tätig sind (§ 239 UGB).

Mitglieder des Aufsichtsrates

Hans Albert RUCKDESCHEL, Vorsitzender Jürgen BRINKMANN, stellv. Vorsitzender Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER Dr. Sabine KRÄTZSCHMAR (seit 22.07.2019) Hartwig UEBERSBERGER Dr. Mathias WARWEL (seit 22.07.2019)

Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2019 aufgrund des § 12 der Satzung Anspruch auf eine Aufsichtsratsvergütung von insgesamt TEUR 14,5 (Vorjahr TEUR 14,5). Dieser Betrag ist als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. Weiters haben die Mitglieder Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen.

ArbeitnehmerInnen

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 keine ArbeitnehmerInnen beschäftigt.

Beteiligungsliste gemäß § 238 UGB

STAMAG Stadlauer Malzfabrik Gesellschaft m.b.H.

A-1220 Wien, Smolagasse 1 Stammkapital: EUR 7.500.000 Anteil: 49,02 % im Eigentum unserer Gesellschaft Eigenkapital 31.12.2019: TEUR 74.608 Jahresüberschuss 2019: TEUR 4.016

Name und Sitz des Mutterunternehmens

Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der IREKS GmbH, Kulmbach/Deutschland, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss der IREKS GmbH wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen unter Bezugnahme auf den § 18 unserer Satzung das Ergebnis wie folgt zu verwenden:

EUR
Jahresgewinn 2019 1.596.155,21
+ Gewinnvortrag 2018 13.347.959,48
Bilanzgewinn 2019 14.944.114,69
Abzüglich Dividende von 1,00 EUR je Stückaktie 560.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 14.384.114,69

Wien, am 24. März 2020

Der Vorstand

Lutz HAGER Stefan SOINÉ

Anschaffungs- bzw Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
Stand Stand Stand kumulierte
Abschreibungen
Stand Stand
1.1.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019 1.1.2019 Zugänge Zuschreibungen Abgänge 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Rechte 7.450,29 0,00 0,00 7.450,29 7.450,29 0,00 0,00 0,00 7.450,29 0,00 0,00
7.450,29 0,00 0,00 7.450,29 7.450,29 0,00 0,00 0,00 7.450,29 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 4.373.368,91 0,00 0,00 4.373.368,91 4.263.802,40 0,00 0,00 0,00 4.263.802,40 109.566,51 109.566,51
2. technische Anlagen und Maschinen 5.219.485,70 0,00 367.609,29 4.851.876,41 5.219.485,70 0,00 0,00 367.609,29 4.851.876,41 0,00 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1.781.869,26 0,00 147.452,51 1.634.416,75 1.773.148,53 0,00 0,00 147.452,51 1.625.696,02 8.720,73 8.720,74
11.374.723,87 0,00 515.061,80 10.859.662,07 11.256.436,63 0,00 0,00 515.061,80 10.741.374,83 118.287,24 118.287,25
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.982.362,30 0,00 0,00 8.982.362,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.982.362,30 8.982.362,30
2. Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens
16.645.499,52 0,00 0,00 16.645.499,52 5.138.955,46 116.000,00 493.639,16 0,00 4.761.316,30 11.884.183,22 11.506.544,06
25.627.861,82 0,00 0,00 25.627.861,82 5.138.955,46 116.000,00 493.639,16 0,00 4.761.316,30 20.866.545,52 20.488.906,36
37.010.035,98 0,00 515.061,80 36.494.974,18 16.402.842,38 116.000,00 493.639,16 515.061,80 15.510.141,42 20.984.832,76 20.607.193,61

Entwicklung des Anlagevermögens 2019

Kapitel 2

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

I. GESCHÄFTSVERLAUF UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE DES UNTERNEHMENS

A. Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Weltwirtschaft – Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich 2019 weiter abgeschwächt. Die Kombination aus unzureichender technologischer Innovation, sinkender Produktivität, alternder Bevölkerung, geopolitischen Auseinandersetzungen und dem Anstieg der weltweiten Verschuldung hat die globale wirtschaftliche Expansion in diesem Jahr stark belastet. Vor allem die durch wieder zunehmenden Protektionismus ausgelösten Handelsspannungen und deren Auswirkungen auf die Exporte und die Industrieproduktion bremsen die Weltwirtschaft erheblich. Rückläufige Rohölpreise führten zu einem verhältnismäßig geringen Inflationsdruck. So konnten durch die weitere Senkung der Leitzinsen und die Ausweitung der Geldmenge vor allem in den USA, Japan und Großbritannien weitere geldpolitische Maßnahmen ergriffen werden, die jedoch die Grundtendenz der Konjunkturabkühlung nicht umkehren konnten. Bemerkenswert ist, dass die Wachstumsverlangsamung weltweit synchron erfolgt, besonders ausgeprägt ist die beschriebene Entwicklung in den Industrienationen zu beobachten.

Europa – Die Wirtschaft in Europa expandierte 2019 nur verhalten, aber immerhin nun das siebte Jahr in Folge. Lt. Eurostat beträgt die Jahreswachstumsrate des BIP im Euroraum nur 1,2 % (Vj.: 1,8 % ggü. 2017) und in der EU28 1,4 % (Vj.: 1,9 % ggü. 2017) für 2019. Handelspolitische Konflikte und die politische Ungewissheit wegen der Brexit-Hängepartie stellten die europäischen Volkswirtschaften auf eine Probe. Sorgenkind der EU ist vor allem Italien. Eine hohe Jugendarbeitslosigkeit sowie eine extrem hohe Staatsverschuldung lähmen die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Die Stütze der Konjunktur in der EU bleibt vor allem der private Konsum, der von einem sehr robusten Arbeitsmarkt profitiert. Positiv ist auch, dass alle EU-Länder eine Zunahme der Wirtschaftsleistung zu verzeichnen hatten. Die Inflationsrate in der EU belief sich im Jahr 2019 auf lediglich 1,5 % (Vj.: +1,9 % ggü. 2017).

Österreich – Im Sog der internationalen Konjunkturabkühlung schwächte sich auch das Wirtschaftswachstum in Österreich deutlich ab. Die exponierten Sektoren waren von dieser Entwicklung besonders betroffen. Das Exportwachstum ließ nach und die heimische Industrie befindet sich seit Jahresmitte 2019 in einer Rezession. Die heimische Nachfrage – insbesondere die Konsumnachfrage und der florierende Bausektor – wirkte einer stärkeren Konjunkturabschwächung entgegen. Aufgrund eines robusten Wachstums zu Jahresbeginn schätzte die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) für das Gesamtjahr 2019 noch ein Wirtschaftswachstum von 1,6 %. Für 2020 wurde jedoch eine Abschwächung auf 1,1 % prognostiziert. Der negative Einfluss aus der Corona-Pandemie ist da noch nicht berücksichtigt.

An den Finanzmärkten herrschte nach wie vor ein historisch niedriges Zinsniveau, das auch in 2020 nach unserer Einschätzung keine grundlegende Änderung erfahren wird.

(Quellen: IMF; OeNB (Jänner 2019))

B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss per 31.12.2019 weist eine Bilanzsumme von TEUR 50.345 (Vorjahr TEUR 49.512) und ein Eigenkapital von TEUR 48.426 (Vorjahr TEUR 47.390) aus. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 96,2 % (Vorjahr 95,7 %).

Im Geschäftsjahr 2019 kam ein gegenüber den Vorjahren unveränderter Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag zwischen unserer Gesellschaft und der operativen Beteiligungsgesellschaft, STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, zur Anwendung und war die Grundlage für die Verrechnung des Mietentgeltes. Es verringerte sich vertragsgemäß gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.503 auf TEUR 1.204 infolge niedrigerer zu verrechnender Aufwendungen.

Für das Geschäftsjahr 2019 ist ein Jahresüberschuss von TEUR 1.596 (Vorjahr TEUR 1.866) auszuweisen. Zusammen mit dem vorhandenen Gewinnvortrag ergibt sich zum Ende des Jahres 2019 ein Bilanzgewinn von TEUR 14.944 (Vorjahr TEUR 13.908).

Einheit 2019 2018
Bilanz
Finanzanlagen TEUR 20.867 20.489
Bilanzsumme TEUR 50.345 49.512
Eigenkapital TEUR 48.426 47.390
Eigenkapitalquote 96,2 % 95,7 %
Fremdkapital TEUR 1.919 2.122
Gewinn-
und Verlustrechnung
Umsatzerlöse TEUR 1.203 1.503
Betriebserfolg TEUR 400 909
Finanzerfolg TEUR 1.730 1.581
Ergebnis vor Steuern TEUR 2.130 2.491
Jahresüberschuss TEUR 1.596 1.866
Geldflussrechnung gemäß
KFS/BW2
Cashflow aus laufender Geschäfts
tätigkeit
TEUR -72 1.010
Cashflow aus der Investitionstätig
keit
TEUR 0 1.000
Cashflow
aus der Finanzierungstä
tigkeit
TEUR -560 -504

Die nachstehende Tabelle vermittelt einen zusammenfassenden Überblick:

Die Geldflussrechnung wurde entsprechend der Vorgaben des Fachgutachtens KFS/BW 2 der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erstellt.

Die Liquiden Mittel unseres Unternehmens werden zum einen unter Beachtung vertretbarer Ratingeinstufungen der Emittenten in Wertpapieren angelegt, der Ausweis erfolgt unter der Position Wertpapiere des Anlagevermögens mit 11.884 TEUR (Vorjahr TEUR 11.506). Zum anderen werden im Rahmen einer konzernweiten Liquiditätsplanung und -steuerung nicht unmittelbar für Investitionen benötigte Geldmittel der Muttergesellschaft IREKS GmbH im Rahmen eines Cash-Pools zur Verfügung gestellt und von dieser im marktüblichen Rahmen verzinst, der Ausweis erfolgt unter der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit TEUR 25.715 (Vorjahr TEUR 25.203). Im Rahmen der Cash-Flow Berechnung werden diese Cash-Flow Forderungen als Liquide Mittel dargestellt.

Die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH weist für das Jahr 2019 einen Jahresüberschuss von TEUR 4.016 (Vorjahr TEUR 4.319) und zum 31.12.2019 ein Eigenkapital von TEUR 74.608 (Vorjahr TEUR 70.592) aus.

C. Forschung und Entwicklung

Auf Grund der ausschließlichen Holding- und Vermögensverwaltungsfunktion werden in unserer Gesellschaft keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entfaltet.

II. BERICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG UND DIE RISIKEN DES UNTERNEHMENS

A. Voraussichtliche Entwicklung unseres Unternehmens

Die Auswirkungen der sich verschärfenden Corona-Krise mit ihren weitreichenden Folgen für die weltweite Wirtschaftsentwicklung werden auch die Ertragsentwicklung unserer Gesellschaft negativ beeinflussen.

Insbesondere die Kurseinbrüche an den internationalen Finanzmärkten lassen deutlichen Abwertungsbedarf für unser Wertpapierportfolio erwarten.

B. Wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung

Potenzielle Risiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens haben können, werden systematisch laufend überwacht und analysiert. Als wesentliches Risiko wurden die weiterhin an den Finanzmärkten herrschenden krisenhaften Verhältnisse identifiziert.

Die Veranlagungen unseres Unternehmens erfolgen daher unter Beachtung vertretbarer Ratingeinstufungen der Emittenten und Vermeidung von Klumpenrisiken. Dennoch bestehen für unseren Wertpapierbestand auf Grund der Unsicherheiten und der hohen Volatilität an den Finanzmärkten erhebliche Kursrisiken, die künftige Ergebnisse der Gesellschaft negativ beeinflussen können.

Die Forderungen gegenüber der Muttergesellschaft IREKS GmbH werden im Rahmen eines Konzernverrechnungszinssatzes verzinst. Dieser Zinssatz orientiert sich an den an den Kapitalmärkten erzielbaren Renditen unter Berücksichtigung eines breitgefächerten Anlageportfolios und unterliegt den an den Kapitalmärkten üblichen Schwankungen.

Schadensrisiken für versicherbare Sach- und Haftungsschäden sind aus unserer Sicht in ausreichendem Umfang durch Versicherungen abgedeckt.

Bei der Risikoüberprüfung haben wir kein bestandsgefährdendes Risiko für unser Unternehmen identifiziert.

III. INFORMATIONEN GEMÄSS § 243A UGB

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.600.000 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Die Aktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Marktsegment Standard Market Auction).

Die IREKS GmbH mit Sitz in Kulmbach/Deutschland hält mehr als 75 % des Grundkapitals. Daher ist ein Kontrollwechsel auf Basis der sich im Streubesitz befindlichen Aktien ausgeschlossen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Vereinbarungen bzw. Angabeverpflichtungen.

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB sind im Lagebericht von österreichischen Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.

Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen in unserem Fall beim Vorstand der Stadlauer Malzfabrik AG.

Der gesamte Prozess, von der Beschaffung bis zur Zahlung, unterliegt strengen Grundsätzen und Regelungen, welche die mit den Geschäftsprozessen in Zusammenhang stehenden Risiken auf ein Minimum reduzieren. Es sind Maßnahmen und Regeln zur Risikovermeidung eingerichtet, wie etwa strikte Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie insbesondere auch ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).

IV. CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Das Unternehmen hat gemäß § 243b UGB einen Corporate Governance Bericht erstellt, der auf der Homepage des Unternehmens (http://www.malzfabrikag.at/Corporate-Governance.htm) veröffentlicht wurde. In diesem Bericht bekennen sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex.

V. AUSBLICK, PERSPEKTIVEN UND CHANCEN

Die sich in den ersten Monaten des Jahres 2020 verschärfende Corona-Krise wird die gesamte nationale und internationale Wirtschaftsentwicklung negativ beeinflussen, zumal zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine fundierte Aussage über die Dauer der angeordneten restriktiven Maßnahmen gemacht werden kann.

Die relevanten Indices der internationalen Wertpapiermärkte weisen Kurseinbrüche von derzeit ca. 35 % aus, was auch für unser Portfolio nicht ohne Folgen bleiben wird.

Daneben erwachsen in 2020 weitere gesamtwirtschaftliche Unwägbarkeiten vor allem aus dem handelspolitischem Konflikt zwischen den USA und China, den Unsicherheiten in Bezug auf den BREXIT sowie den Problemen der Automobilindustrie im Zusammenhang mit der Einhaltung der Klimaziele und dem Übergang zur Elektromobilität.

Die negativen Auswirkungen all dieser Risikofaktoren werden sich – wenn überhaupt – nur langsam zurückbilden.

Dennoch schlagen wir für die im Juli 2020 geplante 101. Hauptversammlung vor, eine Dividende von 1,00 EUR je Stückaktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten.

Für die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende wird ein Betrag von insgesamt TEUR 560 benötigt, entsprechend 10 Prozent des Grundkapitals von TEUR 5.600.

Wien, am 24. März 2020

Der Vorstand

Lutz HAGER Stefan SOINÉ

Kapitel 3

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 24. März 2020

Der Vorstand

(Vorstandsmitglied) (Vorstandsmitglied)

Lutz HAGER Stefan SOINÉ

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft, Wien.

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Ubereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriffen und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjähres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft sind Anteile an verbundenen Unternehmen (EUR 9,0 Mio) sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 26,5 Mio) ausgewiesen. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um Anteile an der STAMAG Stadlauer Malzfabrik Gesellschaft m.b.H. Erläuterungen zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie zu den betreffenden finden sich im Anhang des Jahresabschlusses der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 in den Punkten B. und C.

Für die Beurteilung der Werthaltigkeit der genannten Anteile an dem verbundenen Sowie der Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften ist im ersten Schritt das Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, zu beurteilen; Falls solche vorliegen, ist der beizulegende Wert zu ermitteln, der wesentlich von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Konzerngesellschaften und von den Cash Flows abhängt, die diese voraussichtlich erzielen werden.

Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die Beurteilung der Werthaltigkeit dieser betragsmäßig bedeutenden Vermögenstände auf Beurteilungen und Annahmen des Vorstandes der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft basieren.

lm Zuge der Prüfung haben wir auf Basis von Indikatoren (anteiliges Eigenkapital zum 31. Dezember 2019, Jahresergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres, genehmigtes Budget für 2020) überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Ubereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten - falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschafflichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • · Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • · Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • · Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • · Wir ziehen Schlussfolgerungen über Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • · Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt und in der Folge vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2011 ununterbrochen Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO iVm Artikel 5 Abs 3 der EU-VO iVm § 271a Abs 1 Z 2 UGB) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr MMag Christoph Zimmel.

Wien, am 24. März 2020

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft irtschafts prüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft MMag Christoph ZIMMEL Mag Marlene HALIKIAS Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestäligungsvermerk darf nur in der von uns bestäligten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

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